Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein

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Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
AW Titel 12-2012   11.12.2012   10:33 Uhr   Seite 1

                                                                                           A 3566 E

                     Berliner
                   Anwaltsblatt
                           herausgegeben vom Berliner Anwaltsverein e.V.
                       in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Berlin

                                                      Dezember · 12/2012

                                            Kanzleiweihnachtsfeier 2012

                     mit den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg
                                                 und der Notarkammer Berlin

                                                        61. Jahrgang
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
AW Titel 12-2012     11.12.2012          10:33 Uhr   Seite 2

         Kompetente Weiterbildung für die ganze Kanzlei.

         www.dralle-seminare.de
         info@dralle-seminare.de

         Seminare Januar – Juli 2013

         PERSONALVERTRETUNGS-                           Für Rechtsanwälte/-innen                   Wolfgang Daniels
         RECHT: PersVG Berlin mit den                                                              Fachanwalt für Arbeitsrecht,
                                                        Aufbau des Gesetzes
                                                                                                   Autor des Kommentars zum PersVG Bln
         Abweichungen beim Bund                         Grundlagen der PR-Arbeit
                                                        Geschäftsführung                             180,–* (inkl. Imbiss)
         Mi. 01. Februar 2013 | Berlin                  Beteiligungsformen
         13.00 – 18.30 Uhr
                                                        uMit aktueller Rechtsprechung
         Mit FAO-Bescheinigung (5 h)
         auch für Verwaltungsrecht

         ARBEITSRECHT:                                  Für Rechtsanwälte/-innen und               Wolfgang Daniels
                                                        ihre Mitarbeiterinnen                      Fachanwalt für Arbeitsrecht
         Streitwerte und Gebühren
         Mi. 13. Februar 2012                           Streitwerte, Gebühren, Rechtsschutz-       Dorothee Dralle
         13.00 – 18.30 Uhr                              versicherung, Vergütungsvereinbarung,      Rechtsfachwirtin, Lehrbeauftragte

         Mit FAO-Bescheinigung (5 h)                    uMit aktueller Rechtsprechung                180,–* (inkl. Imbiss)
                                                        uMit praxisorientierter Fallbearbeitung

         VERWALTUNGSRECHT:                              Für Rechtsanwälte/-innen und               N.N.
                                                        ihre Mitarbeiterinnen                      Fachanwalt für Verwaltungsrecht
         Streitwerte und Gebühren
         Mi. 13. März 2013 | Berlin                     Besonderheiten der Streitwert- und         Dorothee Dralle
         13.00 – 18.30 Uhr                              Gebührenberechnung                         Rechtsfachwirtin, Lehrbeauftragte
                                                        uMit praxisorientierter Fallbearbeitung      180,–* (inkl. Imbiss)

         RVG für ANFÄNGER/Quer-                         Für Rechtsanwälte/-innen und               Dorothee Dralle
         und WiedereinsteigerInnen                      ihre Mitarbeiterinnen                      Rechtsfachwirtin, Lehrbeauftragte

         Fr. 12. April 2013                             Grundlagen und Aufbau des RVG mit VV,        220,– (inkl. Mittagessen)
         9.30 – 18.30 Uhr                               wichtigste außer- und gerichtlichen
                                                        Gebühren (ZivR)
                                                        uMit praxisorientierter Fallbearbeitung

         BERATUNGS- und                                 Für Rechtsanwälte/-innen und               Dorothee Dralle
                                                        ihre Mitarbeiterinnen                      Rechtsfachwirtin, Lehrbeauftragte
         PROZESSKOSTENHILFE
         Mi. 05. Juni 2013 | Berlin                     Vom Antrag bis zur erfolgreichen             180,–* (inkl. Imbiss)
         13.00 – 18.30 Uhr                              Abrechnung, Beiordnung, Vorschüsse
                                                        uMit praxisorientierter Fallbearbeitung

                                                        Die kreative Arbeitsatmosphäre in den      * FRÜHBUCHERRABATT (5%)
                                                        hellen, freundlichen Räumen hat unsere
         Gesellschaft für Beratung und                                                             Bei Buchung bis 8 Wochen
                                                        Seminare zusätzlich erfolgreich gemacht.
         Weiterbildung mbH                                                                         vor Seminarbeginn
                                                        Auf unserer Website finden Sie mehr
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         Telefax 030.81 49 48 40
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
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      Berliner Anwaltsblatt 12/2012                                                                                       405

      Liebe Leserinnen und Leser,
      herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt

      W                                                                                   E
               as ist los in unserer              tion – allen voran Herrn Kollegen Dr.       in Ausblick auf das Jahr 2013:
               Rechtsanwaltskammer?               Eckart Yersin – und unseren zahlrei-        Wird die Anpassung der RVG-
               Das werden sich viele Kol-         chen Autorinnen und Autoren aus         Gebührentabellen an gestiegene Le-
      leginnen und Kollegen gefragt ha-           Anwaltschaft und Justiz wieder          benshaltungskosten und Inflation
      ben, als sie von dem unerwarteten           herzlich für viele interessante Denk-   vor der Bundestagswahl noch von
      Rücktritt der Präsidentin der               anstöße und Diskussionen im Jahr        Bundestag und Bundesrat be-
      Rechtsanwaltskammer im Oktober              2012 danken!                            schlossen werden? Verbesserungen
      erfuhren. Inzwischen ist mit Herr                                                   für die Anwaltschaft im Rahmen des
      Kollegen Dr. Marcus Mollnau ein
      neuer Präsident gewählt, der die
      Fragen zum Wechsel in der Rechts-
                                                  E   in Kollege, der sich in ganz be-
                                                      sonderer Weise um die Belange
                                                                                          Kostenrechtsmodernisierungsge-
                                                                                          setzes bleiben ein wichtiges Ziel im
                                                                                          nächsten Jahr!
                                                  der Anwaltschaft verdient gemacht
      anwaltskammer in diesem Heft um-            hat, ist Rechtsanwalt und Notar Dr.
      fassend beantwortet.                        h.c. Uwe Kärgel. Er war viele Jahre
                                                  lang Vorsitzender des Berliner An-
                                                                                          A   n dieser Stelle wünsche ich Ih-
                                                                                              nen, den Leserinnen und Lesern
                                                                                          des Berliner Anwaltsblatts, schöne
      W     eitere Fragen der Berufspraxis
            und der berufspolitischen Dis-
      kussion sind auch die Themen in
                                                  waltsvereins und in verschiedenen
                                                  Funktionen im Deutschen Anwalt-
                                                                                          Feiertage und alles Gute für das
                                                                                          Jahr 2013!
      diesem Heft: Notariat in der Kritik,        Verein aktiv. Sein ehrenamtliches
                                                  Engagement beschränkt sich aber         Ihr
      Diskussion um die Syndikusan-
      wälte, neue Gesellschaftsformen für         keineswegs auf die Anwaltschaft –
      die Anwaltschaft, Aktuelles zum             so ist er heute auch Präsident des
      Miet- und WEG-Recht, die Diskus-            Berliner Roten Kreuzes. An dieser
      sion um die Versorgungswerke,               Stelle ein ganz herzlicher Glück-
      Mandat und Presse – „Litigation             wunsch zum runden Geburtstag an         Ulrich Schellenberg
      PR“, etc. An dieser Stelle möchte           unser Ehrenmitglied Herrn Kollegen
      ich unserer ehrenamtlichen Redak-           Dr. h.c. Uwe Kärgel!
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
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      406                                                                                                                          Berliner Anwaltsblatt 12/2012

       Impressum                    Berliner Anwaltsblatt – 61 Jahrgang
       Herausgeber:                 Berliner Anwaltsverein e.V.,
                                    Littenstr. 11 • 10179 Berlin, • Telefon (030) 251 38 46 • Telefax: 251 32 63
                                    www.berliner.anwaltsverein.de • mail@berliner.anwaltsverein.de
       Redaktionsleitung:           Dr. Eckart Yersin
       Redaktion:                   Christian Christiani, German von Blumenthal, Eike Böttcher,
                                    Gregor Samimi, Benno Schick, Thomas Vetter, Dr. Eckart Yersin
       Redaktionsanschrift:         Littenstr. 11 • 10179 Berlin • Telefon (030) 251 38 46 • Telefax: 251 32 63
                                    www.berliner.anwaltsverein.de • redaktion@berliner-anwaltsblatt.de
       Verantwortlich für
       • Kammerton                  Marion Pietrusky, Hans-Joachim Ehrig, Benno Schick
         (der RAK Berlin)           Rechtsanwaltskammer Berlin • Hans-Litten-Haus • Littenstr. 9 • 10179 Berlin
                                    Telefon: (030) 30 69 31-0 • Telefax: 30 69 31 99 • E-Mail: info@rak-berlin.org • homepage: www.rak-berlin.de
       • Mitteilungen der RAK   Dr. Rüdiger Suppé,
         des Landes Brandenburg Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg • Grillendamm 2 • 14776 Brandenburg
       • Mitteilungen der           Elke Holthausen-Dux
         Notarkammer Berlin:        Notarkammer Berlin • Littenstraße 10 •10179 Berlin •Telefon (030) 24 62 90-0 • Telefax (030) 24 62 90-25
                                    E-Mail: info@notarkammer-berlin.de • Internet: www.berliner-notarkammer.de/
       • Mitteilungen des           Dr. Vera von Doetinchem,
         Versorgungswerks der       Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin • Schlüterstr. 42, 10707 Berlin
         Rechtsanwälte in Berlin
       • alle anderen Rubriken:     Dr. Eckart Yersin
                                    Meierottostr. 7 • 10719 Berlin • Telefon: (030) 214 15 77 • Telefax: (030) 218 92 02
       • Anzeigen:                  Peter Gesellius,
                                    Baseler Straße 80 • 12205 Berlin
                                    Telefon: (030) 833 70 87 • Telefax: (030) 833 91 25 • E-Mail: cb-verlag@t-online.de • www.cb-verlag.de
                                    Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 19 vom 1.10. 2011 • Anzeigenschluss ist der 25. des Vormonates

       Zeichnungen:                 Philipp Heinisch,
                                    Dortmunder Str. 12 • 10555 Berlin • Telefon: (030) 827 041 63 • Telefax: (030) 827 041 64 •
                                    E-Mail: philipp.heinisch@t-online.de • Internet: www-kunstundjustiz.de
       Verlag:                      Das Berliner Anwaltsblatt erscheint monatlich im
                                    CB-Verlag Carl-Boldt, Baseler Str. 80 • 12205 Berlin,
                                    Telefon: (030) 833 70 87 • Telefax: (030) 833 91 25 • e-mail: cb-verlag@t-online.de • www.cb-verlag.de
                                    Bezugspreis im Jahresabo 84,- €, Einzelheft 10,- €
       Druck:                       Globus-Druck GmbH & Co. Print KG, 12205 Berlin • Telefon: (030) 614 20 17 • Telefax: (030) 614 70 39

                                    Redaktionsschluss ist der 20. des Vormonates

         Ja, ich will dem Berliner Anwaltsverein beitreten und die vielen Vorteile nutzen
                                                                                     Name: ..........................................................................

                                                                                     Anschrift: ....................................................................

                                                                                     .....................................................................................

                            Berliner Anwaltsverein                                   Geburtstag: .................................................................

                            Littenstr. 11                                            Zulassungstag: ............................................................

                                                                                     Telefon/Fax: .................................................................

                            1 0 1 7 9 Berlin                                         E-Mail: ..........................................................................

                                                                                     Datum                        Unterschrift
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
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      Berliner Anwaltsblatt 12/2012                                                                                                                                          407

       Unsere Themen im Dezember 2012

      Europa auf den Berliner Anwaltstagen
      Festrede des Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg,
      zum Traditionellen Anwaltsessen im Rahmen der Internationalen Berliner Anwaltstage 2012 . . . . . . . . . . . . . . .                                          Seite   409

      „Vom Gemauschel verabschieden“
      Interview mit Dr. Stefan König zum „Deal“-Verfahren vor dem BVerfG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           Seite   414

      Fünf Fragen an den neuen Kammerpräsidenten, Dr. Marcus Mollnau
      gestellt von Dr. Eckart Yersin und Christian Christiani . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            Seite   419

      Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger übergibt Ludovic-Trarieux-Preis
      im Kammergericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   Seite   430

      „Freunde zu Besuch bei Freunden“ – Israelische Anwälte in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           Seite   433

       Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe:

      Titelthema                                                      Rechtsverletzungen beim                                         Wissen
                                                                      Strafverfahren gegen
      Europa auf den                                                  türkische Rechtsanwälte                            426          Offene Haftungsfragen
      Berliner Anwaltstagen                              409          BAV-Veranstaltungen                                427          beim elektronischen Rechtsverkehr 438

      Aktuell                                                         Kammerton                                                       Forum
      „Vom Gemauschel verabschieden“ 414                              Die Rechtsanwaltskammer Berlin                                  Weihnachtsrätsel 2012
      Deals im Strafprozess:                                          teilt mit                                          428          Berühmte Juristen                      441
      Etikettenschwindel im Namen
      der Effizienz                                      417
      Fünf Fragen an den                                              Mitgeteilt
      neuen Kammerpräsidenten                            419
                                                                                                                                      Bücher
                                                                      Rechtsanwaltskammer
      Neue Debatte um                                                                                                                 Buchbesprechungen                      443
                                                                      des Landes Brandenburg                             434
      Versorgungswerke                                   420
      BRAK und DAV lehnen
      Länderöffnungsklausel für                                                                                                       Termine
      Beratungsstellen ab                                421          Urteile
      Weiter Jura in Potsdam                             421                                                                          Terminkalender                         345
                                                                      Wegfall des Anwaltshonorars
      Partnerschaftsgesellschaft mit                                  bei unzulässiger
      beschränkter Berufshaftung                         422          Mandantenwerbung                                   435
                                                                      Einschränkung der Anwalts-
                                                                                                                                      Beilagenhinweis
                                                                      werbung bedarf besonderer                                       Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der
                                                                      Rechtfertigung                                     436          Firma
      BAVintern
                                                                      Gerichtsfaxe brauchen
                                                                      keine Funkuhr                                      436          Juristische Fachseminare, Bonn,
      12. Berliner Konferenz der
      Europäischen Rechtsanwaltschaften:                              Auslegung oder nicht Auslegung,                                 bei.
      „Mandat und Öffentlichkeit“      423                            das ist hier die Frage                             438          Wir bitten um freundliche Beachtung
      „Kunst und Recht –
      falsch und echt“                                   425
      Arbeitskreis Mietrecht und WEG                     425
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
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                                                                 BAVintern

             Die Mitgliedschaft im Berliner Anwaltsverein bringt Ihnen viel, kostet Sie aber fast nichts,
                                      wenn Sie die Vorteile der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen:
           für den Mitgliedsbeitrag von 99,00 Euro im Jahr für Junganwältinnen und Junganwälte in den ersten zwei Jahren
                                     nach Zulassung, danach für 198 Euro im Jahr bieten wir Ihnen

                                             Alle Leistungen des Berliner Anwaltsvereins

       • kostenlos das Berliner Anwaltsblatt (10mal jährlich),
       • kostenlos DAV-Ratgeber in den ersten zwei Jahren nach Zulassung, danach gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro,
       • Kostenlose Teilnahme an den monatlichen Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitskreise im Berliner Anwaltsverein
         (mit FAO-Teilnahmebescheinigung): Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Miet- und WEG-Recht,
         Verkehrsrecht, Mediation, Medizinrecht, Strafrecht Verwaltungsrecht,
       • Sonderkonditionen beim Zugang zu den Fortbildungsveranstaltungen des Berliner Anwaltsvereins,
       • Sonderkonditionen beim Abschluss einer Krankenversicherung bei der DKV,
       • Sonderkonditionen beim Abschluss von Berufshaftpflicht und Kanzleiversicherungen im Gerling-Konzern,
       • Sonderkonditionen beim Abschluss von Kapital, Renten- u. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der
         Deutschen Anwalts- u. Notarversicherung,
       • Sonderkonditionen beim Eintrag in den „gewusst-wo“-Rechtsberatungsspiegel in Zusammenarbeit mit dem
         Verlag Schmidt-Römhild

            Alle Leistungen des Deutschen AnwaltVereins (in dem Sie über den BAV automatisch Mitglied werden)

       •    kostenlos das Anwaltsblatt (11mal jährlich),
       •    kostenlos die DAV-Depesche (wöchentlich per E-Mail),
       •    kostenlos Europa im Überblick (per E-Mail),
       •    DAV-Service-Hotline zum Gebührenrecht,
       •    kostenlose Aufnahme in den Datenbestand der Deutschen AnwaltAuskunft, der Anwaltvermittlung des DAV
            (nur für DAV-Mitglieder),
       •    kostenlose AnwaltCard - die Kreditkarte des DAV, in Kooperation mit der Santander Consumer Bank AG,
       •    Zugang zu den DAV-Arbeitsgemeinschaften (nur für Mitglieder), die u. a. einen Erfahrungsaustausch ermöglichen,
       •    Sonderkonditionen bei den Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Anwaltakademie,
       •    Sonderkonditionen bei den Fortbildungsveranstaltungen des DAV,
       •    Sonderkonditionen für das Anwaltverzeichnis (ca. 40 Euro Ersparnis),
       •    Sonderkonditionen für Neufahrzeuge der Marken Opel und Saab,
       •    Sonderkonditionen bei Mietwagen über eine Kooperation mit Hertz-Autovermietung,
       •    Sonderkonditionen beim Telefonieren in Mobilfunk-Netzen bei der Grundgebühr über T-Mobile und E-Plus,
       •    Sonderkonditionen im Festnetz/Mobilfunk/Internetzugang über Telego!,
       •    Sonderkonditionen bei Kauf oder Miete digitaler Kopiersysteme, Drucker usw. der Marken RICOH und TOSHIBA über den
            DAV-Kooperationspartner HOFMANN & WÖLFEL BÜROORGANISATION GmbH,
       •    Sonderkonditionen beim Zugang zu Jurion (bis zu 50% Ersparnis für DAV-Mitglieder),
       •    Sonderkonditionen bei der Nutzung von juris, mehr dazu unter www.juris.de/dav,
       •    Sonderkonditionen beim Bezug der NJW (22,00 Euro Ersparnis jährlich),
       •    Sonderkonditionen beim Erwerb und Onlinenutzung des AnwaltKommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch der
            Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (Sie sparen bis zu 30%),
       •    Sonderkonditionen in Hotels der NH-Hotelkette in Deutschland http://anwaltverein.de/leistungen/rabatte/hotels,
       •    Vergünstigungen bei verschiedenen Hotelketten über die Mitgliedschaft des DAV im Bundesverband der freien Berufe

                                                                   Beitritt

       Nehmen Sie unsere zahlreichen Vorteile in Anspruch, stärken Sie unseren gemeinsamen Einfluss
       in Politik und Wirtschaft, arbeiten Sie mit uns an einer gemeinsamen und starken Berliner Anwaltschaft.

       Daher: Zögern Sie nicht länger
       und treten Sie dem zweitgrößten örtlichen Anwaltsverein Deutschlands mit über 4.000 Mitgliedern bei.        BAV
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
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      Berliner Anwaltsblatt 12/2012                                                                                                  409

                                                                    Thema

                                  Europa auf den Berliner Anwaltstagen
                       Festrede des Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg,
                 zum Traditionellen Anwaltsessen im Rahmen der Internationalen Berliner Anwaltstage 2012

                   „Vier feindliche Zeitungen                                                    geschehen, dass sich die Berliner An-
                      sind mehr zu fürchten,                                                     waltsnotare im Tornado öffentlicher Ent-
                     als tausend Bajonette“.                                                     rüstung wieder fanden?

      Ein Zitat, das Napoleon zugeschrieben                                                      Es waren drei objektive Feststellungen,
      wird – wahrlich kein Mann, der im Ver-                                                     die der medialen Überhitzung als
      dacht steht, feige oder gar zögerlich ge-                                                  Grundlage dienten:
      wesen zu sein.
                                                                                                 Die seit Inkrafttreten des BGB vor mehr
      In Berlin haben wir zwar nur drei große                                                    als 100 Jahren mögliche Trennung zwi-
      Lokalzeitungen. Was es aber heißt, sich                                                    schen Angebot und Annahme, die kurz-
      davor fürchten zu lernen, hat Ihr Vorgän-                                                  fristige Beurkundung ohne vorherige
      ger, Herr Senator Heilmann, mehr als                                                       Übersendung eines Kaufvertragsent-
      schmerzlich erfahren müssen. In die an-                                                    wurfes und das undeutliche Verlesen
      sonsten eher beschauliche Welt der                                                         des Urkundstextes.
      Berliner Anwaltsnotare fuhr zu Beginn                                                      Diese drei tatsächlichen oder in Bezug
                                                    gibt es keinen Immobilienerwerb, also
      des Jahres ein wahrer Blitzlicht- und                                                      auf die Aufspaltung von Angebot und
                                                    auch keinen Erwerb von Schrottimmobi-
      Gewittersturm:                                                                             Annahme auch nur vermeintlichen Miss-
                                                    lien.
                                                                                                 stände bildeten die Grundlage einer me-
               Die Schrottimmobilie                 Unbestritten ist, dass das Amt des Not-      dialen Entrüstung, die den amtierenden
      Dabei ging es weit weniger um den Ver-        ars ein sehr verantwortungsbewusstes         Justizsenator nach nur wenigen Tagen
      kauf von überteuerten Eigentumswoh-           Amt ist. Der Notar hat sicherzustellen,      sein Amt kostete und sowohl den
      nungen an wirtschaftlich unerfahrene          dass jede Partei die inhaltliche Trag-       Schatzmeister der Rechtsanwaltskam-
      Käufer. Dies ist ein leider seit Jahrzehn-    weite ihrer Erklärung versteht und keine     mer als auch der Notarkammer dazu
      ten bekanntes kriminelles Phänomen            Partei rechtlich benachteiligt wird – an-    zwangen, ihre jeweiligen Ämter ruhen zu
      und so strafbar, wie jeder andere Be-         dernfalls verletzt der Notar        seine    lassen.
      trugstatbestand auch.                         Dienstpflichten. Genauso unbestritten         Eine Verletzung ihrer Dienstpflichten
                                                    ist aber, dass der Notar gerade auf-         wird ihnen nach Prüfung durch den Prä-
      Völlig unvorbereitet waren die Berliner       grund seiner Neutralität den wirtschaftli-   sidenten des Landgerichtes Berlin bis
      Notare allerdings auf den Vorwurf, sie
                                                    chen Wert von Leistung und Gegenlei-         zum heutigen Tage nicht vorgeworfen.
      selbst seien Teil dieser banden- und ge-
                                                    stung nicht zu kommentieren hat.             Zum Skandal wurden diese Vorgänge
      werbsmäßigen Strukturen. Die mediale
                                                                                                 erst in ihrer medialen Übersetzung.
      Verkürzung war so banal wie irre-             Gerade weil dies so offensichtlich und
      führend: Ohne notarielle Beurkundung          klar ist, fragt man sich: Wie konnte es      In den Augen der Medien haben die Be-
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
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                                                                    Thema

      troffenen nicht etwa                                                                                       Ging es vor Jahrzehn-
      nur einen Fehler ge-                                                                                       ten bei der Starfighter-
      macht. Sie haben sich                                                                                      Affäre, der Spiegel-Af-
      vielmehr bewusst und                                                                                       färe, der Flick-Affäre
      zum eigenen Vorteil                                                                                        oder der Parteispen-
      über Regeln hinwegge-                                                                                      den-Affäre um grund-
      setzt. Die Unterstellung                                                                                   legende Fragen unse-
      egoistischer     Motive                                                                                    res     Gemeinwesens,
      dient als Grundlage für                                                                                    streiten wir heute über
      eine moralische Aufla-                                                                                      privatgenutzte Bonus-
      dung. Die Betroffenen                                                                                      meilen, fliegende Tep-
      sind deshalb nicht nur                                                                                     piche oder Urlaubsein-
      Verursacher eines Miss-                                                                                    ladungen und Hotel-
      standes, sondern ha-                                                                                       rechnungen. Entschei-
                                                    Kollegen Braun, schwere Vorwürfe ge-
      ben moralische Schuld auf sich geladen.                                                   dend ist nicht die Verletzung rechtlicher
                                                    gen diesen erhoben hat, in der Zwi-
                                                                                                Kategorien. Entscheidend ist eine ver-
      Die Konsequenz ist klar: Schuld erfor-        schenzeit wegen Beteiligung am ban-
                                                                                                meintliche Verletzung moralischer Stan-
      dert Sühne, im Sinne einer schmerzhaf-        denmäßigen Betrug inhaftiert wurde –        dards.
      ten persönlichen Konsequenz, gefordert        übrigens wegen Vorwürfen, die deutlich
      wird der Rücktritt von Politikern und die     länger zurückliegen. Über diesen einen            Die öffentliche Entrüstung
      Entlassung von Funktionären.                  Fall hinaus ist bis zum heutigen Tage
                                                                                                Vor diesem Hintergrund müssen sich
      Die moralische Bewertung des Verhal-          der eigentliche Gehalt dieses vermeintli-
                                                                                                heute Olympiateilnehmer zur politischen
      tens erfolgt dabei unabhängig von             chen Skandals noch nicht deutlich ge-
                                                                                                Gesinnung ihrer Partner erklären oder
      rechtlichen Kategorien. Auch derjenige,       worden.
                                                                                                Opernsänger über ihre Jahrzehnte
      der sich rechtlich nichts hat zu Schulden                                                 zurückliegenden und bereits übersto-
                                                    Professor Kepplinger aus Mainz hat in
      kommen hat lassen, sieht sich dem mo-                                                     chenen Tätowierungen Rechenschaft
                                                    seinem sehr lesenswerten Buch: „Die
      ralischen Unwerturteil ausgeliefert, wie                                                  ablegen.
                                                    Mechanismen der Skandalsierung“ tref-
      dies unseren Kollegen Braun, Börner
                                                    fend beschrieben, dass sich in den letz-    Unsere Gesellschaft verfügt über ein
      und Leithold widerfahren ist. Die erlitte-
                                                    ten Jahrzehnten die Diskrepanz zwi-         äußerst wirksames Instrument der Diszi-
      nen persönlichen Schäden sind tiefgrei-
                                                    schen den tatsächlichen Missständen         plinierung: die öffentliche Entrüstung.
      fender und nachhaltiger, als dies bei je-
                                                    und Skandalen umgekehrt hat. Gab es
      dem tatsächlich festgestellten Verstoß                                                    Ist der Sturm erst einmal losgetreten,
                                                    damals große Missstände und allenfalls
      gegen die Dienstordnung jemals der Fall                                                   gibt es kein rechtliches Gehör, es gibt
                                                    wenige Skandale, gibt es heute große
      gewesen wäre.                                                                             keine Unschuldsvermutung und erst
                                                    Skandale auch bei kleineren Missstän-
                                                    den.                                        Recht gibt es kein Rechtsmittel mehr.
       Kleinere Missstände,                                                                                     Das öffentliche Urteil
        fliegende Teppiche                                                                                       wird sofort vollstreckt.
      Dies soll keineswegs
      heißen, dass wir die                                                                                              Europa:
      Augen      verschließen                                                                                      Auf dem Weg zur
      wollen vor schwarzen                                                                                          Haftungsunion
      Schafen, die es auch in                                                                                    In Europa hat sich das
      unserer Zunft gibt. Wir                                                                                    schöne Wetter verzo-
      wehren uns aber mit                                                                                        gen. Regen und Gewit-
      aller Kraft gegen den                                                                                      ter sind aufgezogen
      Generalverdacht, unter                                                                                     und manch einem
      den alle Berliner An-                                                                                      scheint Europa eine
      waltsnotare in der öf-                                                                                     sehr viel weniger at-
      fentlichen   Wahrneh-                                                                                      traktive Veranstaltung
      mung gestellt wurden.                                                                                      zu sein.
      Es mag die Ironie des                                                                                      Ein schönes Bild, das
      Schicksals sein, dass                                                                                      die EU-Justizkommis-
      genau der Kollege, der                                                                                     sarin Vivian Reding ih-
      exakt am Tag der Ver-                                                                                      rer allseits als char-
      eidigung von Herrn                                                                                         mant und geistreich
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
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      Berliner Anwaltsblatt 12/2012                                                                                                                                                  411

                                                                                       Thema

      empfundenen      Eröff-                                                                                                                     „… dass es in keinem
      nungsrede zum 69.                                                                                                                           anderen Land üblich
      Deutschen Juristentag                                                                                                                       sei, in kleinster Schrift
      in München zugrunde                                                                                                                         auf äußerst dünnem
      gelegt     hat.   Und                                                                                                                       Papier alle Paragra-
      tatsächlich: Die aktu-                                                                                                                      phen von vorne bis hin-
      elle    Finanz-    und                                                                                                                      ten juristisch erörtern
      Staatsschuldenkrise                                                                                                                         zu lassen und dies
      hat den vormals strah-                                                                                                                      auch      noch     unter
      lend blauen Himmel                                                                                                                          Berücksichtigung der
                                                                                                                                                  gesamten Rechtspre-
      über Europa deutlich
                                                               Ausarbeitungen so sorgsam gliedern                                  chung der herrschenden Meinung und
      verdunkelt. Die goldenen Sterne haben
                                                               und strukturieren. Auch mag man aus                                 so manch einer im Vordingen begriffe-
      ein wenig an Glanz verloren.
                                                               europäischer Sicht über unsere umfang-                              nen Mindermeinung.“
      Kein Zweifel: Die exorbitanten Staats-                   reiche Kommentarliteratur schmunzeln                                Es mag wohl so sein, dass wir Deutsche
      schulden haben Europa fest im Griff. Die                 und – so wie die EU-Kommissarin – ein                               und wir deutschen Juristen erst recht,
      Europäische Zentralbank wird zum An-                     wenig spitz feststellen, dass es eben nur                           ob unserer Sorgfalt und Gründlichkeit in
      kauf von Staatsanleihen gedrängt.                        deutsche Juristen sind, die mit tausend-                            Europa ein wenig belächelt werden.
      Keine Frage: Die Europäische Union ist                   seitigen Kommentaren wie etwa dem
                                                                                                                                   Aber gerade in einer Zeit, in der man
      auf dem Weg in eine gemeinsame Haf-                      Palandt oder dem Münchener Kommen-
                                                                                                                                   sich nicht mehr sicher sein kann, ob die
      tungsunion.                                              tar beladen in Vertragsverhandlungen
                                                                                                                                   dazu berufenen Parlamentarier Inhalt
                                                               oder vor Gericht ziehen.
      Man mag sich – wie Vivian Reding in                                                                                          und Tragweite ihrer Beschlüsse tatsäch-
      München – ein wenig verwundert zeigen                    Frau Reding sprach durchaus auch ein                                lich überblicken, kommt dem Recht
      über die deutschen Juristen, die ihre                    wenig spöttisch davon:                                              grundlegende Bedeutung zu.

                                                                  E R MI TTL UNG E N                                             OBS E R VAT ION E N

                                                                  | Anschriften- und Personenermittlungen                        | Fehlverhalten in der Partnerschaft
                                                                  | Pfändungsmöglichkeiten                                       | Mitarbeiterüberprüfung
                                                                  | Kontoermittlungen                                            | Unterhaltsangelegenheiten
                                                                  | Vermögensaufstellungen                                       | GPS - Überwachung
                                                                  | Beweis- und Informationsbeschaffung                          | Beweissicherung

                                                                     Der h o h e Qu a li tä ts- u n d A b wi c klu n g ssta n da r d so wi e d i e
                                                                     i n n o va ti ven Vo r g eh en swei sen der DM P Detektei wu r den
                                                                     nach der strengen, international gültigen Norm ISO 9001
                                                                     vom TÜV Rheinland zertifiziert und ausgezeichnet.

                 Berlin                                              Hamburg                                                     München

                 Kurfürstendamm 52                                   Valentinskamp 24                                            Maximilianstraße 35a
                 1070 7 Berlin                                       20354 Hamburg                                               80539 München
                 Fon +49 (0) 30 · 311 74 73 0                        Fon +49 (0) 40 · 31 11 29 03                                Fon +49 (0) 89 · 24 21 84 72
                 Fa x +49 (0) 30 · 311 74 73 30                      Fa x +49 (0) 40 · 31 11 22 00                               Fa x +49 (0) 89 · 24 21 82 00

        P R O F E S S I O N E L L E B E W E I S - U N D I N F O R M AT I O N S B E S C H A F F U N G                 www.dmp-detektei.de             |   in f o@d m p- d e te kte i.d e
Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
AW 12-12 Umbruch.qxd     11.12.2012     10:16 Uhr   Seite 412

      412                                                                                                Berliner Anwaltsblatt 12/2012

                                                                    Thema

      Wenn schon das Ver-                                                                                         ment statt. Dies war
      trauen in die Hand-                                                                                         übrigens die erste
      lungsfähigkeit der Poli-                                                                                    Wahl, an der ich da-
      tik leidet, darf nicht                                                                                      mals als Abiturient teil-
      auch noch das Ver-                                                                                          nehmen durfte. In der
      trauen in das Recht lei-                                                                                    Zwischenzeit ist trotz
      den. Dieses Vertrauen                                                                                       aller kultureller Unter-
      ist aber nicht bedin-                                                                                       schiede in ganz Eu-
      gungslos. Dieses Ver-                                                                                       ropa ein gemeinsames
      trauen erfordert den                                                                                        Bewusstsein gewach-
      offenen Diskurs und le-                       Dies scheint aber zumindest auf den er-                       sen, das stärker sein
      gitimierte Verfahren der Entscheidung.        sten Blick gerade Sinn des Ankaufes der     wird als alle ökonomischen Zwänge.
      Die öffentliche Diskussion über die           Anleihen durch die EZB zu sein. Aus         Gerade mit Blick auf die aktuellen Ent-
      Frage, ob Beschlüsse des Deutschen            diesem Grunde ist der politische Druck      wicklungen in Europa ist es mir eine
      Bundestages sich innerhalb der vom            auf die Bundesrepublik und das Bun-         ganz besondere Freude, heute Abend
      Grundgesetz gesteckten Grenzen be-            desverfassungsgericht so groß wie nie       Vertreter aus, Belgien, Finnland, Frank-
      wegen, ist keineswegs – wie Vivian Re-        zuvor.                                      reich, Großbritannien, Italien, Kroatien,
      ding meint – eine „groteske Missach-                                                      Luxemburg, Montenegro, den Nieder-
                                                    Je stärker aber die Einhaltung beste-
      tung“ der Bemühungen verantwortungs-                                                      landen, Österreich, Polen, der Slowaki-
                                                    hender Verträge in das politische Kräfte-
      bewusster Politiker, sondern wesentli-                                                    schen Republik, der Tschechischen Re-
                                                    messen gestellt ist, umso mehr fällt Eu-
      cher Teil unserer Rechtskultur, der auch                                                  publik und aus Ungarn begrüßen zu dür-
                                                    ropa zurück in eine Zeit, in der Macht
      nicht durch den festen Glauben daran,                                                     fen. Ganz herzlich begrüße ich auch un-
                                                    mehr zählte als Recht. Gerade in
      dass Politik das Recht schon wahren                                                       sere Gäste aus Russland und der
                                                    schwierigen Phasen, in denen die Politik
      wird, ersetzt werden kann.                                                                Türkei.
                                                    sich auf das pragmatische Funktionie-
                                                    ren beschränkt, kommt es darauf an,         Sie sehen, Europa wird im Rahmen der
                Europa ist eine
                                                    dass das Recht gewahrt wird.                internationalen Berliner Anwaltstage
            Gemeinschaft des Rechts
                                                    Das Recht ist aber keineswegs statisch.     ganz persönlich erlebbar. Europa ist
      Das Bundesverfassungsgericht wird in
                                                    Wenn es erforderlich ist und dem Willen     eine Gemeinschaft des Rechts. Dafür
      wenigen Wochen in der Hauptsache zu
                                                    aller Vertragspartner entspricht, kann      steht gerade auch die Anwaltschaft.
      entscheiden haben, ob der geplante An-
      kauf von Staatsanleihen finanzschwa-           Artikel 123 der Europäischen Verträge       Ich wünsche uns allen einen angeneh-
      cher Mitgliedsstaaten durch die Eu-           geändert werden. Dann aber in einem         men und vergnüglichen Abend, zu des-
      ropäische Zentralbank – wie dies Mario        dafür vorgesehenen, transparenten und       sen Gelingen mit Sicherheit auch unser
      Draghi kürzlich wieder energisch gefor-       demokratisch legitimierten Verfahren.       heutiger Gastredner beitragen wird.
      dert hat – gegen das in Artikel 123 der       Paul Kirchhoff hat das zutreffender als
      europäischen Verträge festgeschrie-           jeder andere festgestellt:                  Ich freue mich ganz besonders, dass ich
      bene Verbot des „unmittelbaren“ Er-                                                       Sie, lieber Herr Kollege Peter Raue,
                                                    „Eine Instabilität des Rechts wiegt         heute als Gastredner beim Berliner An-
      werbs von Staatsanleihen durch die Eu-
                                                    schwerer als eine Instabilität der Finan-   waltsessen begrüßen darf. Das Thema
      ropäische Zentralbank verstößt.
                                                    zen.“                                       Ihrer „Dinner Speech“ lautet:
      Das Bundesverfassungsgericht hat be-
                                                    Aber ungeachtet aller rechtlicher oder        „Kunst und Recht – echt und falsch“
      reits in seiner Entscheidung über die
                                                    ökonomischer Kategorien lebt Europa
      letzte einstweilige Verfügung hierzu fest-                                                Nicht nur von der Klangfolge her, lässt
                                                    längst vom direkten persönlichen Kon-
      gestellt, dass ein Erwerb von Staatsan-                                                   dies auf einen vergnüglichen Vortrag
                                                    takt der Menschen. Vor mehr als 30
      leihen durch die Europäische Zentral-                                                     schließen.
                                                    Jahren, im Juni 1979, fand die erste di-
      bank auch über die Börse als Umge-
                                                    rekte Wahl zum Europäischen Parla-                            Neben all den geisti-
      hung des strikten Ver-
      botes des direkten                                                                                          gen Anregungen, die
      Erwerbes       jedenfalls                                                                                   dieser Abend für Sie
      dann untersagt ist,                                                                                         bereithalten  möge,
      wenn der Erwerb dazu                                                                                        wünsche ich Ihnen
      dient, die notleidenden                                                                                     auch bei den kulinari-
      Staaten zu anderen                                                                                          schen Genüssen viel
      Konditionen zu finan-                                                                                        Vergnügen.
      zieren, als dies eben
      an den Kapitalmärkten                                                                                       Herzlichen Dank!
      möglich wäre.
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                                                                          Aktuell

                    Aktuell

                                       „Vom Gemauschel verabschieden“
                                        Interview mit Dr. Stefan König zum „Deal-Verfahren“
      Wenn der Zweite Senat des BVerfG                  Berliner Anwaltsblatt: Herr Kollege Dr.         fassungswidrig oder sind es Abspra-
      demnächst über die Verfassungsbe-                 König, der Strafrechtsausschuss des             chen im Strafprozess generell? Welche
      schwerden von drei aufgrund von im                DAV hält die Vorschrift des § 257c StPO         Alternativen gäbe es ggf. zu der beste-
      Rahmen eines sog. Deals abgelegten                für verfassungswidrig. Warum?                   henden Regelung?
      Geständnissen Verurteilten entscheidet,
                                                        RA Dr. Stefan König: Einen Menschen             König: Niemand verbietet es den an ei-
      steht eine erst vor drei Jahren geschaf-
                                                        auf der Grundlage eines angenomme-              nem Strafprozess beteiligten, miteinan-
      fene Vorschrift auf dem Prüfstand. Seit
                                                        nen Sachverhalts zu verurteilen, bei            der zu sprechen, auch die Verfassung
      2009 gibt es mit § 257c StPO eine ge-
                                                        dem nicht die größtmögliche nach der            nicht. Die Frage der Verfassungsmäßig-
      setzliche Regelung zur verfahrensbeen-
                                                        Verfahrensordnung erreichbare Gewähr            keit entscheidet sich daran, wie und un-
      denden Verständigung im Strafprozess.
                                                        dafür besteht, dass er der Wahrheit ent-        ter welchen Bedingungen gesprochen
      Wir sprachen mit dem Berliner Strafver-
                                                        spricht, stellt einen Verstoß gegen das         wird und Absprachen getroffen werden.
      teidiger Dr. Stefan König, der für den
                                                        im      Rechtsstaatsgebot       verwurzelte     Der DAV hat vorgeschlagen, anstelle der
      Deutschen Anwaltverein (DAV) an der               Schuldprinzip dar. Der Gesetzgeber hat          bestehenden gesetzlichen Regelung
      mündlichen Verhandlung vor dem Bun-               zwar in § 257c Abs.1 S. 2 StPO betont,          eine solche zu finden, die es dem Ange-
      desverfassungsgericht am 7. November              dass die Verpflichtung zur Ermittlung            klagten ermöglicht, das Gericht zu zwin-
      teilgenommen hat.                                                       des wahren Sach-          gen, vorläufige Bewertungen der Ergeb-
                                                                              verhalts auch im          nisse der Beweisaufnahme offen zu le-
         Dolmetscher        Tel 030 · 884 30 250       Mo-Fr     9 - 19 Uhr   Rahmen des Ver-           gen. Der Angeklagte könnte sich in sei-
        und Übersetzer Fax 030 · 884 30 233 post@zaenker.de
                                                                              ständigungsverfah-        nem Verteidigungsverhalten darauf
                                                                              rens besteht. Die         dann einrichten. Das Verfahren ließe

      Norbert Zänker & Kollegen                                               Praxis hat aber ge-
                                                                              zeigt, dass in vielen
                                                                                                        sich auf die wesentlichen Konfliktpunkte
                                                                                                        konzentrieren.
      beeidigte Dolmetscher und Übersetzer                                    Fällen eine Über-
      ( Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch ) prüfung der regel-                     Berliner Anwaltsblatt: Laut einer dem
                                                                                                        BVerfG vorgelegten Studie halten sich
                                                                              mäßig verlangten
      Übersetzungen:                                                                                    die Gerichte oftmals aber gar nicht an
                                                                              Geständnisse          –
      Fachtexte aus verschiedenen Gebieten, ferner Texte allgemeiner Art, wenn überhaupt –              Förmlichkeiten der gesetzlichen Rege-
      Privatbriefe, Geschäftsbriefe, Familienstandsurkunden, Zeugnisse. Wir                             lung. Danach sollen fast 60 Prozent der
                                                                              nur anhand des Ak-
      versehen von uns gefertigte Übersetzungen mit der Bescheinigung der                               Richter die Mehrzahl ihrer Absprachen
      Richtigkeit und Vollständigkeit.                                        teninhaltes erfolgt.
                                                                                                        ohne die vorgeschriebene Protokollie-
                                                                              Tatsächlich         ist
      Fachgebiete:                                                                                      rung, also informell, treffen. Jede zweite
                                                                              Grundlage des Ur-
      Außenhandel, Bank und Börse, Bildung, Film, Funk, Fernsehen, teils dann ein ver-                  Absprache soll unter Verstoß gegen die
      Handel, Recht (Zivilrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht), Messewesen,                             Vorschrift des § 257c StPO zustande
                                                                              einbarter Sachver-
      Patente, Politik, Steuern und Finanzen, Versicherung, Verträge,                                   kommen. Können Sie ein derartiges
      Werbung, Wirtschaft, Zollwesen.                                         halt. Das birgt eine
                                                                                                        Vorgehen aus eigener Erfahrung bestäti-
                                                                              hohe Gefahr von
      Termine und Kosten:                                                                               gen?
                                                                              Fehlentscheidun-
      Für kürzere Texte müssen Sie im allgemeinen mit 1 bis 3 Tagen rech- gen, der die Norm
                                                                                                        König: Ich erlebe es, dass Richter die
      nen; Genaueres können wir Ihnen bei Vorlage des Textes sagen. Die
                                                                              nicht       vorbeugt,     Förmlichkeiten des § 257c StPO umge-
      Kosten werden nach §§ 8, 11 & 12 JVEG berechnet; die Kalkulation
      erfolgt bei Vorlage des Textes.                                         sondern    die ihr Ge-    hen wollen. Es liegt natürlich auch an
                                                                              samtkonzept be-           der Verteidigung, ob sie das zulässt.
      Dolmetschen:                                                            günstigt.                 Aber auch die Verteidigerinnen und Ver-
      Gerichtsdolmetschen, Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen,
                                                                                                        teidiger sind Teil der geschilderten Pra-
      Vortragsdolmetschen, Simultandolmetschen. Kosten und Bedingungen Berliner Anwalts-
      nennen wir auf Anfrage.                                                 blatt: Ist nur die vor    xis. Die gesetzliche Regelung hat es
                                                                              drei Jahren ge-           nicht vermocht, dem wirksam entgegen-
      Lietzenburger Str. 102 • 10707 Berlin                                   schaffene gesetzli-       zusteuern.
                                                                              che Regelung ver-
      zwischen Bleibtreu- und Schlüterstraße                                                            Berliner Anwaltsblatt: In der mündli-
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                                                                                      Aktuell

                                                                                          schel zu verab-                Absprache für Gerichte und StA liegt auf
                                                                                          schieden,        aber          der Hand. Beide sind chronisch überla-
                                                                                          auch daran, dass               stet und verschaffen sich so Freiräume
                                                                                          das Gesetz mit Lä-             bei der Dezernatsarbeit. Was aber hat
                                                                                          stigkeiten für die             der Angeklagte von einem Deal?
                                                                                          Richter einhergeht,
                                                                                                                         König: Natürlich kann auch der Ange-
                                                                                          zum Beispiel dem
                                                                                                                         klagte profitieren: Ihm bleibt ein langes
                                                                                          Verbot des Rechts-
                                                                                                                         Verfahren erspart. Er weiß, woran er ist.
                                                                                          mittelverzichts.
                                                                                                                         Und es gibt natürlich auch Fälle, wo der
                                                                                          Berliner Anwalts-              Angeklagte Grund für die Befürchtung
                                                                                          blatt: Welche Be-              hat, dass die Beweisaufnahme Um-
                                                                                          deutung kommt der              stände ans Licht bringt, die seine Situa-
                                                                                          Belehrung nach §               tion    verschlechtern.     Andererseits
                                                                                          257c Abs. 5 StPO               kommt es aber, besonders beim Vorzei-
                                                                                          im Rahmen der                  gen der sog. „Sanktionsschere“, auch
      chen Verhandlung haben Richter und                              Verständigung zu? Der Bundesgerichts-              zu Erpressungsszenarien, in denen ein
      Sachverständige erhebliche Skepsis ge-                          hof hält ihr Fehlen zumindest dann für             Angeklagter ein falsches Geständnis ab-
      genüber der nach wie vor geübten Pra-                           unbeachtlich, wenn das Gericht sich an-            legt. Nach der erwähnten Studie gehen
      xis informeller Absprachen geäußert –                           sonsten „an die Absprache hält“, also              Verteidiger davon aus, dass das in die-
      dazu befragte Instanzrichter sprachen                           das zugesicherte Strafmaß nicht über-              ser Situation sehr häufig passiert.
      von einer geradezu „exzessiven Praxis“.                         schreitet.
                                                                                                                         Berliner Anwaltsblatt: Wird denn die
      Offenbar fällt es den Gerichten schwer,                                                                            Glaubhaftigkeit des im Rahmen einer
                                                                      König: Der Gesetzgeber hat der Beleh-
      alte Gewohnheiten aufzugeben...                                 rungspflicht eine höhere Bedeutung bei-             Verständigung abgelegten Geständnis-
                                                                      messen wollen. Sie sollte nach seiner              ses überhaupt nicht überprüft?
      König: Es war ja nicht Sinn des § 257c
      StPO, Absprachen einzudämmen. Sie                               Vorstellung der Wahrung der Subjekt-
                                                                                                                         König: In den meisten Fällen erschöpft
                                                                      stellung des Angeklagten dienen, der
      sollten auf ein rechtsstaatlich akzepta-                                                                           sich die Prüfung des Geständnisses in
                                                                      eine wohlerwogene Entscheidung tref-
      bles Fundament gestellt werden, was                                                                                einem Abgleich mit der Aktenlage, selte-
                                                                      fen sollte, wenn er sich auf einen „Deal“
      aus den genannten Gründen nicht ge-                                                                                ner in ein paar Fragen an den Angeklag-
                                                                      einlässt. Das rückt die Regelung in die
      lungen ist. Die Bereitschaft der Gerichte,                                                                         ten, in den seltensten Fällen kommt es
                                                                      Nähe eines absoluten Revisionsgrun-
      sich diesen Förmlichkeiten zu unterwer-                                                                            zu einer Beweisaufnahme.
                                                                      des, wo sie nach meiner Ansicht auch
      fen, ist allerdings in der Tat nicht sehr                       hingehört.                                         Berliner Anwaltsblatt: Zu Deals kommt
      ausgeprägt. Das liegt sicher auch am
                                                                                                                         es vorwiegend im Bereich des Wirt-
      Unwillen, sich vom gewohnten Gemau-                             Berliner Anwaltsblatt: Der Vorteil einer

                                                                                                                                           Weihnach
                                                                                                                                        he          te
                                                                                                                                      ro
                                                                                                                                   F

                                                                                                                                                        n

                                                                          Bitte beachten Sie auch unsere
                                                                             Seminare zum GNotKG
                               RA-MICRO Berlin Mitte GmbH                am 14.03.2013 (Hr. Lüdecke, RENO Saar),
                               Friedrichstr. 95 - 10117 Berlin   04.07.2013 u. 04.09.2013 (Hr. Tiedtke, Notarkasse A.d.ö.R.).

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                                                                       Nähere Infos in unserem Seminarkalender unter
                               Fax:030/ 20 64 81 66                    www.ramicro24.de oder auch gern per Telefon.
                               ra-micro@schucklies.de
                               www.ra-micro-mitte.de                   Infoveranstaltung für Interessenten                                      .
                                                                       am Freitag, 11. Januar 2013, 14:00    -   15:30   Uhr,
                                                                       am Mittwoch, 16. Januar 2013, 15:00   -   16:30   Uhr,
                                                                       am Mittwoch, 13. Februar 2013,14:00   -   15:30   Uhr
                                                                                                 und 17:00   -   18:30   Uhr.
                                                                                      Oder nach individueller Absprache!
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      Berliner Anwaltsblatt 12/2012                                                                                                      417

                                                                       Aktuell

      schaftsstrafrechts, auch in zwei der vor        erwähnt. Auch die Einführung eines             ten Sie in der Verhandlung eine Tendenz
      dem BVerfG anhängigen Verfahren geht            Schuldinterlokuts, also einer Zwische-         erkennen?
      es um Wirtschaftsdelikte. Könnte man            nentscheidung, in der das Gericht zu er-
                                                                                                     König: Die Richter waren offensichtlich
      die Zulässigkeit von Absprachen nicht           kennen gibt, ob es den Angeklagten für
                                                                                                     von den Ergebnissen der genannten
      auf bestimmte Deliktsgruppen be-                schuldig hält, könnte helfen. Wegen der
                                                                                                     Studie sehr beeindruckt, um nicht zu sa-
      schränken?                                      Einzelheiten verweise ich auf die Stel-
                                                                                                     gen: erschüttert. Ich kann mir danach
                                                      lungnahmen des Strafrechtsausschus-
      König: Das halte ich nicht für sinnvoll.                                                       gut vorstellen, dass sie den Verfas-
                                                      ses des DAV, in denen wir Vorschläge
      Offene Kommunikation im Strafverfah-                                                           sungsbeschwerden stattgeben werden.
                                                      unterbreitet haben. Ein Verbot von Ver-
      ren sollte bei allen Vorwürfen praktiziert                                                     Ob das mit dem Verdikt der Verfas-
                                                      fahrensverständigungen halte ich weder
      werden. Gerade bei amtsgerichtlichen                                                           sungswidrigkeit des § 257c StPO oder
                                                      für machbar noch für wünschenswert.
      Strafverfahren werden übrigens – bei-                                                          mit der Formulierung von Regeln seiner
                                                      Ich hatte mir von der Regelung des §
      leibe nicht nur in Wirtschaftsstrafverfah-                                                     verfassungskonformen Auslegung ein-
                                                      257c StPO einen Fortschritt gegenüber
      ren – sehr häufig Absprachen getroffen,                                                         hergehen wird, vermag ich nicht zu sa-
                                                      der früheren Situation erhofft. Der ist lei-
      meistens informell.                                                                            gen.
                                                      der nicht eingetreten.

      Berliner Anwaltsblatt: Sollte das               Berliner Anwaltsblatt: Wie, glauben            Berliner Anwaltsblatt: Vielen Dank für
                                                      Sie, wird Karlsruhe entscheiden? Konn-         das Gespräch.
      BVerfG die bestehende Regelung des §
      257c StPO kassieren: Wie müsste aus
      Ihrer Sicht eine verfassungsgemäße
      Neuregelung aussehen oder sollte man                                           Dr. Stefan König ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für
      Verfahrensverständigungen im Strafpro-                                         Strafrecht in Berlin.
      zess gänzlich verbieten?                                                       Seit 2006 ist er Vorsitzender des Strafrechtsaus-
                                                                                     schusses des Deutschen Anwaltvereins.
      König: Das ist ein abendfüllendes
      Thema, das den Rahmen des Interviews                                           Die Fragen stellte Redaktionsmitglied
      sprengt. Ich nenne zwei wesentliche                                            RA Thomas Vetter.
      Aspekte: Die Transparenz des Verfah-
      rens muss erhöht werden, wie bereits

                                                                  Kommentar

                                             Deals im Strafprozess:
                                   Etikettenschwindel im Namen der Effizienz
                                                              Dr. Beatrice Brunhöber*

      Geständnis gegen Strafnachlass: Diese           gend, dass es nicht einzelne Richter,          wie es seiner Schuld entspricht. Diese
      Art von Absprache, „Deal“ genannt, gibt         sondern der Bundestag regeln sollte.           Entsprechung gerät aber in eine Schief-
      es im Strafverfahren schon seit Jahr-           Nun hat das Bundesverfassungsgericht           lage, wenn der Angeklagte allein des-
      zehnten. Seit 2009 ist er gesetzlich ge-        über die gesetzliche Regelung zu ent-          halb glimpflicher davon kommt, weil er
      regelt. Der Gesetzgeber reagierte damit         scheiden (Az. 2 BvR 2628/10; 2 BvR             sich auf einen „Deal“ eingelassen und
      auf die bereits 2005 geäußerte Bitte des        2883/10; 2 BvR 2155/11).                       gestanden hat. Das hat mit der Schwere
      Bundesgerichtshofs (Az. GSSt 1/04),                                                            seiner Tat nichts zu tun.
                                                      Im Mittelpunkt stehen dabei die Grund-
      dem bei seinen Versuchen, selbst für            rechte des Beschuldigten. Denn zu ent-         Außerdem hat jeder Beschuldigte das
      rechtliche Leitplanken zu sorgen, mul-          scheiden sind drei Verfassungsbe-              Recht, nicht gegen sich selbst aussagen
      mig geworden war. Das Ganze schien              schwerden von Verurteilten, die nach ei-       zu müssen, und das Recht, fair behan-
      dem Bundesgerichtshof so grundle-               nem „Deal“ gestanden hatten. Vor allem         delt zu werden. Wo bleiben diese
                                                      geht es darum, ob der „Deal“, wie er in §      Rechte, wenn er zu einem Geständnis
      *
          Dieser Beitrag wurde zuerst im Verfas-      257c der Strafprozessordnung (StPO)            und zu prozessualem Wohlverhalten
          sungsblog von Maximilian Steinbeis,                                                        „geschubst“ wird, indem ihm eine nied-
                                                      geregelt ist, das Schuldprinzip verletzt:
          www.verfassungsblog.de, veröffentlicht.
                                                      Danach darf und muss ein Straftäter so         rigere Strafe versprochen wird? Der
          Wir danken für die freundliche Abdruckge-
          nehmigung.                                  lange ins Gefängnis gesteckt werden,           „Deal“ schränkt also insbesondere mit
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                                                                    Aktuell

      dem Schuldprinzip, der Selbstbela-           Akten wegschaffen als ihre Kollegen.          zuvor aufgezeichnetes Vernehmungsvi-
      stungsfreiheit und dem Recht auf ein         Ein (ausgehandeltes) Geständnis, das          deo abgespielt werden (§ 255a Absatz 2
      faires Verfahren ganz wesentliche            eine zeitraubende Beweisaufnahme ent-         StPO). Diese Regeln orientieren sich an
      Rechte eines jeden ein, der sich einem       fallen lässt, hilft da enorm. Der Bundes-     den konkret betroffenen Belangen des
      Strafverfahren ausgesetzt sieht. Das         gerichtshof war insofern in seiner            Opfers. Die gesetzliche Regelung des
      Bundesverfassungsgericht wird disku-         Grundsatzentscheidung zum „Deal“ we-          „Deals“ tut das nicht.
      tieren, ob die Einschränkungen dieser        nigstens ehrlich. Er begründete ihn
                                                                                                 Verständigungen sind bezüglich jeder
      Rechte damit begründet werden kön-           primär mit der hohen Belastung der Ju-
                                                                                                 Tat zulässig. Sie werden nicht selten in
      nen, dass die Strafjustiz ohne „Deals“       stiz.
                                                                                                 Verfahren getroffen, in denen es keine
      nicht mehr funktionsfähig ist und dass
                                                   Zweifelhaft bleibt allerdings, ob Effi-       Opfer gibt, die vor psychischer Bela-
      „Deals“ dazu dienen, das Verfahren zu
                                                   zienzzwänge geeignet sein sollten, die        stung geschützt werden müssen, näm-
      beschleunigen.
                                                   Bollwerke aufzuweichen, die die Straf-        lich in Wirtschaftsstrafverfahren. Hier
      Das klingt erst einmal gut: Die Funkti-      prozessordnung aufstellt, damit diejeni-      sind häufig nur Belange der Allgemein-
      onstüchtigkeit der Strafrechtspflege und      gen, die in die Mühlen der Strafjustiz ge-    heit und überhaupt keine individuellen
      die Beschleunigungsmaxime sind zwei-         raten, dem Verfahren nicht rechtlos aus-      Opfer betroffen – man denke nur an
      fellos gewichtige Verfahrensbelange.         geliefert sind. Zur Begründung verweist       Steuerstraftaten oder Insolvenzver-
      Tatsächlich findet hier aber in dieser Ab-    der Bundesgerichtshof deshalb zusätz-         schleppung. Oder aber die Opfer wer-
      wägung eine Umetikettierung statt:           lich auf den Beschleunigungsgrundsatz.        den durch das Verfahren psychisch
      Denn das eigentliche Problem, das hin-       Da beißt sich die Katze allerdings in den     nicht allzu sehr betroffen sein, weil es
      ter der „Deal“-Thematik steckt, ist der      Schwanz. Dieser Grundsatz soll für den        „nur“ darum geht, ihren Geldverlust zu
      ständig wachsende Effizienzdruck in der      Angeklagten sicherstellen, dass er nicht      ahnden. Schließlich wird das Opfer beim
      Justiz.                                      zermürbend lange auf Anklage und Ver-         „Deal“ überhaupt nicht gefragt. Die Ver-
                                                   urteilung warten muss. Dieser Grund-          ständigung findet zwischen Richter,
      Der „Deal“ ist Folge einer bedenklichen
                                                   satz kann aber nicht beeinträchtigt sein,     Staatsanwalt und Verteidiger des Be-
      Entwicklung – nämlich der beständigen
                                                   wenn alles etwas länger dauert, weil er       schuldigten statt. Häufig wird dem Op-
      Ausdehnung des Strafrechts einerseits
                                                   von seinen Rechten Gebrauch macht,            fer der Preis für seine Schonung zu
      und der mangelnden Ausstattung der
                                                   also etwa nicht gesteht. Der Grundsatz        hoch sein: Wer wünscht sich schon, von
      Justiz andererseits. Noch in den Nach-
                                                   erstreckt sich nicht auf Fragen, die keine    Befragung befreit zu sein, wenn dafür
      kriegsjahren erfasste Strafrecht das,
                                                   Interessen des Angeklagten betreffen,         der Täter auf Bewährung frei herum-
      was man erwartet: Mord, Totschlag,
                                                   wie etwa die Kostenersparnis oder ge-         läuft? Dass es eigentlich um Arbeitsent-
      Körperverletzung, Betrug, Diebstahl
                                                   ringere Arbeitslast für die Richter bei ei-   lastung geht, kann man daran sehen,
      usw. Inzwischen schützt das Strafrecht
                                                   nem kürzeren Verfahren.                       dass der Richter nach einem „Deal“
      weit mehr. Man denke nur an das Wirt-
                                                                                                 häufig nur ein (wenig aufwändiges) ab-
      schaftsstrafrecht oder die Umweltde-         Der Gesetzgeber vertiefte den Etiketten-
                                                                                                 gekürztes Urteil schreiben muss, weil
      likte.                                       schwindel noch: Er stützte das neue Ge-
                                                                                                 niemand Rechtsmittel einlegt (§ 267 Ab-
                                                   setz zum „Deal“ im Wesentlichen auf
      Die Ausweitung der strafbaren Handlun-                                                     satz 4 StPO) – das Ergebnis war ja ein-
                                                   den Opferschutz. Das Opfer der Straftat
      gen führte natürlich auch zu mehr Fäl-                                                     verständlich ausgehandelt.
                                                   werde durch ein ausgehandeltes Ge-
      len. Diese Fälle sind zudem sehr viel
                                                   ständnis davor bewahrt, quälenden Be-         Es bleibt zu hoffen, dass das Bundes-
      komplizierter als etwa ein „normaler“
                                                   fragungen über die Tat und einem lang-        verfassungsgericht allein der Effizienz
      Diebstahl. Um einen Korruptionsfall auf-
                                                   wierigen, strapazierenden Prozess aus-        nicht den Vorrang einräumen wird – egal
      zuklären, muss beispielsweise die
                                                   gesetzt zu sein. Aber braucht es dafür        unter welcher Flagge sie segelt.
      Struktur eines Unternehmens, die Wa-
                                                   überhaupt den „Deal“? Es gibt eine
      renzirkulation und die Verstrickung zahl-                                                                              Die Autorin ist
                                                   ganze Reihe von Möglichkeiten, das
      reicher Mitarbeiter ermittelt werden.                                                            wissenschaftliche Mitarbeiterin am
                                                   Opfer vor zu großer Beanspruchung zu
      Personal und Mittel der Strafgerichte                                                         Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozess-
                                                   schützen. Die Öffentlichkeit kann bei-
      wurden aber nicht entsprechend aufge-                                                       recht, Rechtsvergleichung und Rechts-
                                                   spielsweise ausgeschlossen werden,
      stockt. Die Praxis reagierte seit den                                                      philosophie von Prof. Dr. Tatjana Hörnle
                                                   wenn das Opfer intime Details offenba-
      1970er Jahren auf dieses Problem da-                                                         an der Humboldt-Universität zu Berlin.
                                                   ren muss (§ 171b Gerichtsverfassungs-
      mit, dass sie immer öfter die Ergebnisse
                                                   gesetz). Bei Gefahren für das Wohl des
      nach Gutdünken aushandelte.
                                                   Opfers muss es dem Täter nicht unter
      Nun kommt hinzu, dass selbst Gerichte        die Augen treten, sondern kann per
      der allgemeinen Ökonomisierung unter-        Live-Video vernommen werden (§ 247a
      worfen werden. Richter werden heute          StPO). Bei kindlichen Opfern etwa von
      auch deswegen befördert, weil sie mehr       sexuellem Missbrauch kann sogar ein
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      Berliner Anwaltsblatt 12/2012                                                                                                                    419

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                          Fünf Fragen an den neuen Kammerpräsidenten
      Berliner Anwaltsblatt: Herr Dr. Moll-                Präsidentin der Rechtsanwaltskammer                    merwahlen erforderlich und geeignet ist.
      nau, zunächst gratulieren wir Ihnen zur              kam für viele Kolleginnen und Kollegen                 Es müssten die erst jüngst in der BRAO
      Wahl zum Kammerpräsidenten! Ange-                    überraschend. Nach der Presseer-                       geänderten Mehrheitserfordernisse er-
      sichts der aktuellen Ereignisse wird die             klärung der Rechtsanwaltskammer wa-                    neut geändert werden, bereits im ersten
      Rechtsanwaltskammer Berlin von außen                 ren Meinungsverschiedenheiten um ei-                   und einzigen Wahlgang würde die rela-
      als recht konfliktfreudig wahrgenommen                nen Beschluss des Vorstands der                        tive Mehrheit ausreichen, die Kandida-
      – was für Anwälte nicht negativ sein                 Rechtsanwaltskammer Grund für den                      tinnen und Kandidaten könnten sich
      muss. Was sind Ihrer Ansicht nach die                Rücktritt. Welchen Beschluss des Vor-                  nicht direkt und persönlich vorstellen,
      Diskussionen in der Rechtsanwaltskam-                stands wollte die Kammerpräsidentin                    der finanzielle Aufwand zur Durch-
      mer Berlin und darüber hinaus, die für               nicht mittragen?                                       führung von Briefwahlen wäre ebenfalls
      die Zukunft der Anwaltschaft am wich-                                                                       beträchtlich. Und angesichts der Beteili-
      tigsten sind und die die Anwaltschaft                Mollnau: Es handelte sich um einen                     gungszahlen bei den Briefwahlen zur
      besonders intensiv führen sollte?                    vom Gesamtvorstand beschlossenen                       Satzungsversammlung überzeugt mich
                                                           und später in einer weiteren Abstim-                   persönlich der oft wiederholte Hinweis
      Rechtsanwalt Dr. Marcus Mollnau:                     mung bestätigten Antrag, der einen Ein-                auf eine größere demokratische Legiti-
      Vielen Dank für Ihre Glückwünsche. Es                zelaspekt der Zusammenarbeit von                       mität ebenfalls nicht. Der Kammervor-
      greift zu kurz, die im Vorstand der RAK              Hauptversammlung und Präsidium der                     stand wird sich jedoch in der nächsten
      Berlin vorhandene Bereitschaft, inten-               BRAK zum Inhalt hatte. Frau Kollegin                   Zeit angesichts der jüngst vorgetra-
      sive und ergebnisorientierte Diskussio-              Schmid war der Auffassung, die klare                   genen verfassungsrechtlichen Aspekte
      nen zu führen, als bloße Freude am                   Formulierung und auch den Ort, an dem                  erneut mit der Briefwahl zu beschäftigen
      Konflikt abzutun. Der Vorstand der RAK                der Antrag gestellt wurde, nicht mittra-               haben.
      Berlin arbeitet deshalb so engagiert,                gen zu können. Im Übrigen ist ein Rück-
      weil er den vielfältigen Interessen der              tritt immer vielschichtig und eine                     Berliner Anwaltsblatt: Ein derzeit be-
      gesamten Berliner Anwaltschaft ver-                  höchstpersönliche Entscheidung, wes-                   rufspolitisch diskutiertes Thema ist die
      pflichtet ist. Und mit diesem Anspruch                halb sich jeder Interpretationsversuch                 Frage, ob die für Syndikusanwälte gel-
      wird sich die Kammer auch den Themen                 verbietet.                                             tenden Sonderregelungen fallen sollten
      der Zukunft stellen, z.B. der Reform der                                                                    und ob Syndikusanwälte als „ganz nor-
      Stellung eines Syndikusanwalts; den                  Berliner Anwaltsblatt: In der Bundes-                  male Anwälte“ akzeptiert werden sollten.
      Reformbestrebungen im Bereich des                    rechtsanwaltskammer wird eine Ände-                    Sie haben sich hier für eine Liberalisie-
      Fremdbesitzverbotes; gegen Versuche,                 rung der BRAO diskutiert, mit der bei                  rung ausgesprochen, wie sie von Seiten
      über berufsethische Debatten zu etwas                den Wahlen zum Vorstand der Rechts-                    der Rechtsanwaltskammern überwie-
      Vergleichbarem wie „Standesrichtlinien“              anwaltskammern die Briefwahl ermög-                    gend abgelehnt wird.
      zurückzukehren oder den immensen                     licht werden könnte. Was spricht eigent-
                                                           lich gegen eine Briefwahl zum Kammer-                  Mollnau: Es wäre grob fahrlässig, durch
      Herausforderungen, gerade auch für die
                                                           vorstand? Was halten Sie selbst davon?                 die laufende Debatte eine Spaltung der
      Anwaltschaft, bei Einführung und Aus-
                                                                                                                  Anwaltschaft herbeizureden. Es gilt
      bau des elektronischen Rechtsverkehrs.
                                                           Mollnau: Die Briefwahl ist ein legitimes               auch weiterhin: Syndici sind Anwältin-
      Vor allem muss es schnell gelingen,
                                                           und anerkanntes Instrument, insbeson-                  nen und Anwälte mit allen Rechten und
      durch eine Reform des RVG zu einer
                                                           dere bei politischen Wahlen. Und es                    Pflichten und ein wichtiger Bestandteil
      Verbesserung       der    wirtschaftlichen
                                                           würde sicher jedem Berufsträger zeitli-                der Anwaltschaft. Zum Beispiel bei den
      Grundlagen unserer Berufsausübung
                                                           che Vorteile bringen, zwischendurch am                 Voraussetzungen zum Erwerb eines
      beizutragen.
                                                           Schreibtisch schnell und unkompliziert                 Fachanwaltstitels oder bei der Anerken-
      Berliner Anwaltsblatt: Der Rücktritt                 seine Stimme abzugeben. Dennoch                        nung von Fallbearbeitungen bei der Zu-
      von Frau Kollegin Schmid vom Amt der                 stellt sich die Frage, ob das für Kam-                 lassung als europäischer Rechtsanwalt

                                                
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