Berliner Anwaltsblatt - Berliner Anwaltsverein
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
AW Titel 12-2012 11.12.2012 10:33 Uhr Seite 1 A 3566 E Berliner Anwaltsblatt herausgegeben vom Berliner Anwaltsverein e.V. in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Berlin Dezember · 12/2012 Kanzleiweihnachtsfeier 2012 mit den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg und der Notarkammer Berlin 61. Jahrgang
AW Titel 12-2012 11.12.2012 10:33 Uhr Seite 2 Kompetente Weiterbildung für die ganze Kanzlei. www.dralle-seminare.de info@dralle-seminare.de Seminare Januar – Juli 2013 PERSONALVERTRETUNGS- Für Rechtsanwälte/-innen Wolfgang Daniels RECHT: PersVG Berlin mit den Fachanwalt für Arbeitsrecht, Aufbau des Gesetzes Autor des Kommentars zum PersVG Bln Abweichungen beim Bund Grundlagen der PR-Arbeit Geschäftsführung 180,–* (inkl. Imbiss) Mi. 01. Februar 2013 | Berlin Beteiligungsformen 13.00 – 18.30 Uhr uMit aktueller Rechtsprechung Mit FAO-Bescheinigung (5 h) auch für Verwaltungsrecht ARBEITSRECHT: Für Rechtsanwälte/-innen und Wolfgang Daniels ihre Mitarbeiterinnen Fachanwalt für Arbeitsrecht Streitwerte und Gebühren Mi. 13. Februar 2012 Streitwerte, Gebühren, Rechtsschutz- Dorothee Dralle 13.00 – 18.30 Uhr versicherung, Vergütungsvereinbarung, Rechtsfachwirtin, Lehrbeauftragte Mit FAO-Bescheinigung (5 h) uMit aktueller Rechtsprechung 180,–* (inkl. Imbiss) uMit praxisorientierter Fallbearbeitung VERWALTUNGSRECHT: Für Rechtsanwälte/-innen und N.N. ihre Mitarbeiterinnen Fachanwalt für Verwaltungsrecht Streitwerte und Gebühren Mi. 13. März 2013 | Berlin Besonderheiten der Streitwert- und Dorothee Dralle 13.00 – 18.30 Uhr Gebührenberechnung Rechtsfachwirtin, Lehrbeauftragte uMit praxisorientierter Fallbearbeitung 180,–* (inkl. Imbiss) RVG für ANFÄNGER/Quer- Für Rechtsanwälte/-innen und Dorothee Dralle und WiedereinsteigerInnen ihre Mitarbeiterinnen Rechtsfachwirtin, Lehrbeauftragte Fr. 12. April 2013 Grundlagen und Aufbau des RVG mit VV, 220,– (inkl. Mittagessen) 9.30 – 18.30 Uhr wichtigste außer- und gerichtlichen Gebühren (ZivR) uMit praxisorientierter Fallbearbeitung BERATUNGS- und Für Rechtsanwälte/-innen und Dorothee Dralle ihre Mitarbeiterinnen Rechtsfachwirtin, Lehrbeauftragte PROZESSKOSTENHILFE Mi. 05. Juni 2013 | Berlin Vom Antrag bis zur erfolgreichen 180,–* (inkl. Imbiss) 13.00 – 18.30 Uhr Abrechnung, Beiordnung, Vorschüsse uMit praxisorientierter Fallbearbeitung Die kreative Arbeitsatmosphäre in den * FRÜHBUCHERRABATT (5%) hellen, freundlichen Räumen hat unsere Gesellschaft für Beratung und Bei Buchung bis 8 Wochen Seminare zusätzlich erfolgreich gemacht. Weiterbildung mbH vor Seminarbeginn Auf unserer Website finden Sie mehr Telefon 030.788 99 343 Alle Preise zuzügl. Mwst. dazu – wir freuen uns auf Sie! Telefax 030.81 49 48 40
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:15 Uhr Seite 405 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 405 Liebe Leserinnen und Leser, herzlich willkommen im Berliner Anwaltsblatt W E as ist los in unserer tion – allen voran Herrn Kollegen Dr. in Ausblick auf das Jahr 2013: Rechtsanwaltskammer? Eckart Yersin – und unseren zahlrei- Wird die Anpassung der RVG- Das werden sich viele Kol- chen Autorinnen und Autoren aus Gebührentabellen an gestiegene Le- leginnen und Kollegen gefragt ha- Anwaltschaft und Justiz wieder benshaltungskosten und Inflation ben, als sie von dem unerwarteten herzlich für viele interessante Denk- vor der Bundestagswahl noch von Rücktritt der Präsidentin der anstöße und Diskussionen im Jahr Bundestag und Bundesrat be- Rechtsanwaltskammer im Oktober 2012 danken! schlossen werden? Verbesserungen erfuhren. Inzwischen ist mit Herr für die Anwaltschaft im Rahmen des Kollegen Dr. Marcus Mollnau ein neuer Präsident gewählt, der die Fragen zum Wechsel in der Rechts- E in Kollege, der sich in ganz be- sonderer Weise um die Belange Kostenrechtsmodernisierungsge- setzes bleiben ein wichtiges Ziel im nächsten Jahr! der Anwaltschaft verdient gemacht anwaltskammer in diesem Heft um- hat, ist Rechtsanwalt und Notar Dr. fassend beantwortet. h.c. Uwe Kärgel. Er war viele Jahre lang Vorsitzender des Berliner An- A n dieser Stelle wünsche ich Ih- nen, den Leserinnen und Lesern des Berliner Anwaltsblatts, schöne W eitere Fragen der Berufspraxis und der berufspolitischen Dis- kussion sind auch die Themen in waltsvereins und in verschiedenen Funktionen im Deutschen Anwalt- Feiertage und alles Gute für das Jahr 2013! diesem Heft: Notariat in der Kritik, Verein aktiv. Sein ehrenamtliches Engagement beschränkt sich aber Ihr Diskussion um die Syndikusan- wälte, neue Gesellschaftsformen für keineswegs auf die Anwaltschaft – die Anwaltschaft, Aktuelles zum so ist er heute auch Präsident des Miet- und WEG-Recht, die Diskus- Berliner Roten Kreuzes. An dieser sion um die Versorgungswerke, Stelle ein ganz herzlicher Glück- Mandat und Presse – „Litigation wunsch zum runden Geburtstag an Ulrich Schellenberg PR“, etc. An dieser Stelle möchte unser Ehrenmitglied Herrn Kollegen ich unserer ehrenamtlichen Redak- Dr. h.c. Uwe Kärgel!
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:15 Uhr Seite 406 406 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 Impressum Berliner Anwaltsblatt – 61 Jahrgang Herausgeber: Berliner Anwaltsverein e.V., Littenstr. 11 • 10179 Berlin, • Telefon (030) 251 38 46 • Telefax: 251 32 63 www.berliner.anwaltsverein.de • mail@berliner.anwaltsverein.de Redaktionsleitung: Dr. Eckart Yersin Redaktion: Christian Christiani, German von Blumenthal, Eike Böttcher, Gregor Samimi, Benno Schick, Thomas Vetter, Dr. Eckart Yersin Redaktionsanschrift: Littenstr. 11 • 10179 Berlin • Telefon (030) 251 38 46 • Telefax: 251 32 63 www.berliner.anwaltsverein.de • redaktion@berliner-anwaltsblatt.de Verantwortlich für • Kammerton Marion Pietrusky, Hans-Joachim Ehrig, Benno Schick (der RAK Berlin) Rechtsanwaltskammer Berlin • Hans-Litten-Haus • Littenstr. 9 • 10179 Berlin Telefon: (030) 30 69 31-0 • Telefax: 30 69 31 99 • E-Mail: info@rak-berlin.org • homepage: www.rak-berlin.de • Mitteilungen der RAK Dr. Rüdiger Suppé, des Landes Brandenburg Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg • Grillendamm 2 • 14776 Brandenburg • Mitteilungen der Elke Holthausen-Dux Notarkammer Berlin: Notarkammer Berlin • Littenstraße 10 •10179 Berlin •Telefon (030) 24 62 90-0 • Telefax (030) 24 62 90-25 E-Mail: info@notarkammer-berlin.de • Internet: www.berliner-notarkammer.de/ • Mitteilungen des Dr. Vera von Doetinchem, Versorgungswerks der Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin • Schlüterstr. 42, 10707 Berlin Rechtsanwälte in Berlin • alle anderen Rubriken: Dr. Eckart Yersin Meierottostr. 7 • 10719 Berlin • Telefon: (030) 214 15 77 • Telefax: (030) 218 92 02 • Anzeigen: Peter Gesellius, Baseler Straße 80 • 12205 Berlin Telefon: (030) 833 70 87 • Telefax: (030) 833 91 25 • E-Mail: cb-verlag@t-online.de • www.cb-verlag.de Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 19 vom 1.10. 2011 • Anzeigenschluss ist der 25. des Vormonates Zeichnungen: Philipp Heinisch, Dortmunder Str. 12 • 10555 Berlin • Telefon: (030) 827 041 63 • Telefax: (030) 827 041 64 • E-Mail: philipp.heinisch@t-online.de • Internet: www-kunstundjustiz.de Verlag: Das Berliner Anwaltsblatt erscheint monatlich im CB-Verlag Carl-Boldt, Baseler Str. 80 • 12205 Berlin, Telefon: (030) 833 70 87 • Telefax: (030) 833 91 25 • e-mail: cb-verlag@t-online.de • www.cb-verlag.de Bezugspreis im Jahresabo 84,- €, Einzelheft 10,- € Druck: Globus-Druck GmbH & Co. Print KG, 12205 Berlin • Telefon: (030) 614 20 17 • Telefax: (030) 614 70 39 Redaktionsschluss ist der 20. des Vormonates Ja, ich will dem Berliner Anwaltsverein beitreten und die vielen Vorteile nutzen Name: .......................................................................... Anschrift: .................................................................... ..................................................................................... Berliner Anwaltsverein Geburtstag: ................................................................. Littenstr. 11 Zulassungstag: ............................................................ Telefon/Fax: ................................................................. 1 0 1 7 9 Berlin E-Mail: .......................................................................... Datum Unterschrift
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:15 Uhr Seite 407 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 407 Unsere Themen im Dezember 2012 Europa auf den Berliner Anwaltstagen Festrede des Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, zum Traditionellen Anwaltsessen im Rahmen der Internationalen Berliner Anwaltstage 2012 . . . . . . . . . . . . . . . Seite 409 „Vom Gemauschel verabschieden“ Interview mit Dr. Stefan König zum „Deal“-Verfahren vor dem BVerfG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 414 Fünf Fragen an den neuen Kammerpräsidenten, Dr. Marcus Mollnau gestellt von Dr. Eckart Yersin und Christian Christiani . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 419 Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger übergibt Ludovic-Trarieux-Preis im Kammergericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 430 „Freunde zu Besuch bei Freunden“ – Israelische Anwälte in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 433 Außerdem finden Sie in dieser Ausgabe: Titelthema Rechtsverletzungen beim Wissen Strafverfahren gegen Europa auf den türkische Rechtsanwälte 426 Offene Haftungsfragen Berliner Anwaltstagen 409 BAV-Veranstaltungen 427 beim elektronischen Rechtsverkehr 438 Aktuell Kammerton Forum „Vom Gemauschel verabschieden“ 414 Die Rechtsanwaltskammer Berlin Weihnachtsrätsel 2012 Deals im Strafprozess: teilt mit 428 Berühmte Juristen 441 Etikettenschwindel im Namen der Effizienz 417 Fünf Fragen an den Mitgeteilt neuen Kammerpräsidenten 419 Bücher Rechtsanwaltskammer Neue Debatte um Buchbesprechungen 443 des Landes Brandenburg 434 Versorgungswerke 420 BRAK und DAV lehnen Länderöffnungsklausel für Termine Beratungsstellen ab 421 Urteile Weiter Jura in Potsdam 421 Terminkalender 345 Wegfall des Anwaltshonorars Partnerschaftsgesellschaft mit bei unzulässiger beschränkter Berufshaftung 422 Mandantenwerbung 435 Einschränkung der Anwalts- Beilagenhinweis werbung bedarf besonderer Dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Rechtfertigung 436 Firma BAVintern Gerichtsfaxe brauchen keine Funkuhr 436 Juristische Fachseminare, Bonn, 12. Berliner Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaften: Auslegung oder nicht Auslegung, bei. „Mandat und Öffentlichkeit“ 423 das ist hier die Frage 438 Wir bitten um freundliche Beachtung „Kunst und Recht – falsch und echt“ 425 Arbeitskreis Mietrecht und WEG 425
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:15 Uhr Seite 408 408 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 BAVintern Die Mitgliedschaft im Berliner Anwaltsverein bringt Ihnen viel, kostet Sie aber fast nichts, wenn Sie die Vorteile der Mitgliedschaft in Anspruch nehmen: für den Mitgliedsbeitrag von 99,00 Euro im Jahr für Junganwältinnen und Junganwälte in den ersten zwei Jahren nach Zulassung, danach für 198 Euro im Jahr bieten wir Ihnen Alle Leistungen des Berliner Anwaltsvereins • kostenlos das Berliner Anwaltsblatt (10mal jährlich), • kostenlos DAV-Ratgeber in den ersten zwei Jahren nach Zulassung, danach gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro, • Kostenlose Teilnahme an den monatlichen Fortbildungsveranstaltungen der Arbeitskreise im Berliner Anwaltsverein (mit FAO-Teilnahmebescheinigung): Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Miet- und WEG-Recht, Verkehrsrecht, Mediation, Medizinrecht, Strafrecht Verwaltungsrecht, • Sonderkonditionen beim Zugang zu den Fortbildungsveranstaltungen des Berliner Anwaltsvereins, • Sonderkonditionen beim Abschluss einer Krankenversicherung bei der DKV, • Sonderkonditionen beim Abschluss von Berufshaftpflicht und Kanzleiversicherungen im Gerling-Konzern, • Sonderkonditionen beim Abschluss von Kapital, Renten- u. Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Deutschen Anwalts- u. Notarversicherung, • Sonderkonditionen beim Eintrag in den „gewusst-wo“-Rechtsberatungsspiegel in Zusammenarbeit mit dem Verlag Schmidt-Römhild Alle Leistungen des Deutschen AnwaltVereins (in dem Sie über den BAV automatisch Mitglied werden) • kostenlos das Anwaltsblatt (11mal jährlich), • kostenlos die DAV-Depesche (wöchentlich per E-Mail), • kostenlos Europa im Überblick (per E-Mail), • DAV-Service-Hotline zum Gebührenrecht, • kostenlose Aufnahme in den Datenbestand der Deutschen AnwaltAuskunft, der Anwaltvermittlung des DAV (nur für DAV-Mitglieder), • kostenlose AnwaltCard - die Kreditkarte des DAV, in Kooperation mit der Santander Consumer Bank AG, • Zugang zu den DAV-Arbeitsgemeinschaften (nur für Mitglieder), die u. a. einen Erfahrungsaustausch ermöglichen, • Sonderkonditionen bei den Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Anwaltakademie, • Sonderkonditionen bei den Fortbildungsveranstaltungen des DAV, • Sonderkonditionen für das Anwaltverzeichnis (ca. 40 Euro Ersparnis), • Sonderkonditionen für Neufahrzeuge der Marken Opel und Saab, • Sonderkonditionen bei Mietwagen über eine Kooperation mit Hertz-Autovermietung, • Sonderkonditionen beim Telefonieren in Mobilfunk-Netzen bei der Grundgebühr über T-Mobile und E-Plus, • Sonderkonditionen im Festnetz/Mobilfunk/Internetzugang über Telego!, • Sonderkonditionen bei Kauf oder Miete digitaler Kopiersysteme, Drucker usw. der Marken RICOH und TOSHIBA über den DAV-Kooperationspartner HOFMANN & WÖLFEL BÜROORGANISATION GmbH, • Sonderkonditionen beim Zugang zu Jurion (bis zu 50% Ersparnis für DAV-Mitglieder), • Sonderkonditionen bei der Nutzung von juris, mehr dazu unter www.juris.de/dav, • Sonderkonditionen beim Bezug der NJW (22,00 Euro Ersparnis jährlich), • Sonderkonditionen beim Erwerb und Onlinenutzung des AnwaltKommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch der Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG (Sie sparen bis zu 30%), • Sonderkonditionen in Hotels der NH-Hotelkette in Deutschland http://anwaltverein.de/leistungen/rabatte/hotels, • Vergünstigungen bei verschiedenen Hotelketten über die Mitgliedschaft des DAV im Bundesverband der freien Berufe Beitritt Nehmen Sie unsere zahlreichen Vorteile in Anspruch, stärken Sie unseren gemeinsamen Einfluss in Politik und Wirtschaft, arbeiten Sie mit uns an einer gemeinsamen und starken Berliner Anwaltschaft. Daher: Zögern Sie nicht länger und treten Sie dem zweitgrößten örtlichen Anwaltsverein Deutschlands mit über 4.000 Mitgliedern bei. BAV
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:15 Uhr Seite 409 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 409 Thema Europa auf den Berliner Anwaltstagen Festrede des Vorsitzenden des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, zum Traditionellen Anwaltsessen im Rahmen der Internationalen Berliner Anwaltstage 2012 „Vier feindliche Zeitungen geschehen, dass sich die Berliner An- sind mehr zu fürchten, waltsnotare im Tornado öffentlicher Ent- als tausend Bajonette“. rüstung wieder fanden? Ein Zitat, das Napoleon zugeschrieben Es waren drei objektive Feststellungen, wird – wahrlich kein Mann, der im Ver- die der medialen Überhitzung als dacht steht, feige oder gar zögerlich ge- Grundlage dienten: wesen zu sein. Die seit Inkrafttreten des BGB vor mehr In Berlin haben wir zwar nur drei große als 100 Jahren mögliche Trennung zwi- Lokalzeitungen. Was es aber heißt, sich schen Angebot und Annahme, die kurz- davor fürchten zu lernen, hat Ihr Vorgän- fristige Beurkundung ohne vorherige ger, Herr Senator Heilmann, mehr als Übersendung eines Kaufvertragsent- schmerzlich erfahren müssen. In die an- wurfes und das undeutliche Verlesen sonsten eher beschauliche Welt der des Urkundstextes. Berliner Anwaltsnotare fuhr zu Beginn Diese drei tatsächlichen oder in Bezug gibt es keinen Immobilienerwerb, also des Jahres ein wahrer Blitzlicht- und auf die Aufspaltung von Angebot und auch keinen Erwerb von Schrottimmobi- Gewittersturm: Annahme auch nur vermeintlichen Miss- lien. stände bildeten die Grundlage einer me- Die Schrottimmobilie Unbestritten ist, dass das Amt des Not- dialen Entrüstung, die den amtierenden Dabei ging es weit weniger um den Ver- ars ein sehr verantwortungsbewusstes Justizsenator nach nur wenigen Tagen kauf von überteuerten Eigentumswoh- Amt ist. Der Notar hat sicherzustellen, sein Amt kostete und sowohl den nungen an wirtschaftlich unerfahrene dass jede Partei die inhaltliche Trag- Schatzmeister der Rechtsanwaltskam- Käufer. Dies ist ein leider seit Jahrzehn- weite ihrer Erklärung versteht und keine mer als auch der Notarkammer dazu ten bekanntes kriminelles Phänomen Partei rechtlich benachteiligt wird – an- zwangen, ihre jeweiligen Ämter ruhen zu und so strafbar, wie jeder andere Be- dernfalls verletzt der Notar seine lassen. trugstatbestand auch. Dienstpflichten. Genauso unbestritten Eine Verletzung ihrer Dienstpflichten ist aber, dass der Notar gerade auf- wird ihnen nach Prüfung durch den Prä- Völlig unvorbereitet waren die Berliner grund seiner Neutralität den wirtschaftli- sidenten des Landgerichtes Berlin bis Notare allerdings auf den Vorwurf, sie chen Wert von Leistung und Gegenlei- zum heutigen Tage nicht vorgeworfen. selbst seien Teil dieser banden- und ge- stung nicht zu kommentieren hat. Zum Skandal wurden diese Vorgänge werbsmäßigen Strukturen. Die mediale erst in ihrer medialen Übersetzung. Verkürzung war so banal wie irre- Gerade weil dies so offensichtlich und führend: Ohne notarielle Beurkundung klar ist, fragt man sich: Wie konnte es In den Augen der Medien haben die Be-
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:16 Uhr Seite 410 410 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 Thema troffenen nicht etwa Ging es vor Jahrzehn- nur einen Fehler ge- ten bei der Starfighter- macht. Sie haben sich Affäre, der Spiegel-Af- vielmehr bewusst und färe, der Flick-Affäre zum eigenen Vorteil oder der Parteispen- über Regeln hinwegge- den-Affäre um grund- setzt. Die Unterstellung legende Fragen unse- egoistischer Motive res Gemeinwesens, dient als Grundlage für streiten wir heute über eine moralische Aufla- privatgenutzte Bonus- dung. Die Betroffenen meilen, fliegende Tep- sind deshalb nicht nur piche oder Urlaubsein- Verursacher eines Miss- ladungen und Hotel- standes, sondern ha- rechnungen. Entschei- Kollegen Braun, schwere Vorwürfe ge- ben moralische Schuld auf sich geladen. dend ist nicht die Verletzung rechtlicher gen diesen erhoben hat, in der Zwi- Kategorien. Entscheidend ist eine ver- Die Konsequenz ist klar: Schuld erfor- schenzeit wegen Beteiligung am ban- meintliche Verletzung moralischer Stan- dert Sühne, im Sinne einer schmerzhaf- denmäßigen Betrug inhaftiert wurde – dards. ten persönlichen Konsequenz, gefordert übrigens wegen Vorwürfen, die deutlich wird der Rücktritt von Politikern und die länger zurückliegen. Über diesen einen Die öffentliche Entrüstung Entlassung von Funktionären. Fall hinaus ist bis zum heutigen Tage Vor diesem Hintergrund müssen sich Die moralische Bewertung des Verhal- der eigentliche Gehalt dieses vermeintli- heute Olympiateilnehmer zur politischen tens erfolgt dabei unabhängig von chen Skandals noch nicht deutlich ge- Gesinnung ihrer Partner erklären oder rechtlichen Kategorien. Auch derjenige, worden. Opernsänger über ihre Jahrzehnte der sich rechtlich nichts hat zu Schulden zurückliegenden und bereits übersto- Professor Kepplinger aus Mainz hat in kommen hat lassen, sieht sich dem mo- chenen Tätowierungen Rechenschaft seinem sehr lesenswerten Buch: „Die ralischen Unwerturteil ausgeliefert, wie ablegen. Mechanismen der Skandalsierung“ tref- dies unseren Kollegen Braun, Börner fend beschrieben, dass sich in den letz- Unsere Gesellschaft verfügt über ein und Leithold widerfahren ist. Die erlitte- ten Jahrzehnten die Diskrepanz zwi- äußerst wirksames Instrument der Diszi- nen persönlichen Schäden sind tiefgrei- schen den tatsächlichen Missständen plinierung: die öffentliche Entrüstung. fender und nachhaltiger, als dies bei je- und Skandalen umgekehrt hat. Gab es dem tatsächlich festgestellten Verstoß Ist der Sturm erst einmal losgetreten, damals große Missstände und allenfalls gegen die Dienstordnung jemals der Fall gibt es kein rechtliches Gehör, es gibt wenige Skandale, gibt es heute große gewesen wäre. keine Unschuldsvermutung und erst Skandale auch bei kleineren Missstän- den. Recht gibt es kein Rechtsmittel mehr. Kleinere Missstände, Das öffentliche Urteil fliegende Teppiche wird sofort vollstreckt. Dies soll keineswegs heißen, dass wir die Europa: Augen verschließen Auf dem Weg zur wollen vor schwarzen Haftungsunion Schafen, die es auch in In Europa hat sich das unserer Zunft gibt. Wir schöne Wetter verzo- wehren uns aber mit gen. Regen und Gewit- aller Kraft gegen den ter sind aufgezogen Generalverdacht, unter und manch einem den alle Berliner An- scheint Europa eine waltsnotare in der öf- sehr viel weniger at- fentlichen Wahrneh- traktive Veranstaltung mung gestellt wurden. zu sein. Es mag die Ironie des Ein schönes Bild, das Schicksals sein, dass die EU-Justizkommis- genau der Kollege, der sarin Vivian Reding ih- exakt am Tag der Ver- rer allseits als char- eidigung von Herrn mant und geistreich
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:16 Uhr Seite 411 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 411 Thema empfundenen Eröff- „… dass es in keinem nungsrede zum 69. anderen Land üblich Deutschen Juristentag sei, in kleinster Schrift in München zugrunde auf äußerst dünnem gelegt hat. Und Papier alle Paragra- tatsächlich: Die aktu- phen von vorne bis hin- elle Finanz- und ten juristisch erörtern Staatsschuldenkrise zu lassen und dies hat den vormals strah- auch noch unter lend blauen Himmel Berücksichtigung der gesamten Rechtspre- über Europa deutlich Ausarbeitungen so sorgsam gliedern chung der herrschenden Meinung und verdunkelt. Die goldenen Sterne haben und strukturieren. Auch mag man aus so manch einer im Vordingen begriffe- ein wenig an Glanz verloren. europäischer Sicht über unsere umfang- nen Mindermeinung.“ Kein Zweifel: Die exorbitanten Staats- reiche Kommentarliteratur schmunzeln Es mag wohl so sein, dass wir Deutsche schulden haben Europa fest im Griff. Die und – so wie die EU-Kommissarin – ein und wir deutschen Juristen erst recht, Europäische Zentralbank wird zum An- wenig spitz feststellen, dass es eben nur ob unserer Sorgfalt und Gründlichkeit in kauf von Staatsanleihen gedrängt. deutsche Juristen sind, die mit tausend- Europa ein wenig belächelt werden. Keine Frage: Die Europäische Union ist seitigen Kommentaren wie etwa dem Aber gerade in einer Zeit, in der man auf dem Weg in eine gemeinsame Haf- Palandt oder dem Münchener Kommen- sich nicht mehr sicher sein kann, ob die tungsunion. tar beladen in Vertragsverhandlungen dazu berufenen Parlamentarier Inhalt oder vor Gericht ziehen. Man mag sich – wie Vivian Reding in und Tragweite ihrer Beschlüsse tatsäch- München – ein wenig verwundert zeigen Frau Reding sprach durchaus auch ein lich überblicken, kommt dem Recht über die deutschen Juristen, die ihre wenig spöttisch davon: grundlegende Bedeutung zu. E R MI TTL UNG E N OBS E R VAT ION E N | Anschriften- und Personenermittlungen | Fehlverhalten in der Partnerschaft | Pfändungsmöglichkeiten | Mitarbeiterüberprüfung | Kontoermittlungen | Unterhaltsangelegenheiten | Vermögensaufstellungen | GPS - Überwachung | Beweis- und Informationsbeschaffung | Beweissicherung Der h o h e Qu a li tä ts- u n d A b wi c klu n g ssta n da r d so wi e d i e i n n o va ti ven Vo r g eh en swei sen der DM P Detektei wu r den nach der strengen, international gültigen Norm ISO 9001 vom TÜV Rheinland zertifiziert und ausgezeichnet. Berlin Hamburg München Kurfürstendamm 52 Valentinskamp 24 Maximilianstraße 35a 1070 7 Berlin 20354 Hamburg 80539 München Fon +49 (0) 30 · 311 74 73 0 Fon +49 (0) 40 · 31 11 29 03 Fon +49 (0) 89 · 24 21 84 72 Fa x +49 (0) 30 · 311 74 73 30 Fa x +49 (0) 40 · 31 11 22 00 Fa x +49 (0) 89 · 24 21 82 00 P R O F E S S I O N E L L E B E W E I S - U N D I N F O R M AT I O N S B E S C H A F F U N G www.dmp-detektei.de | in f o@d m p- d e te kte i.d e
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:16 Uhr Seite 412 412 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 Thema Wenn schon das Ver- ment statt. Dies war trauen in die Hand- übrigens die erste lungsfähigkeit der Poli- Wahl, an der ich da- tik leidet, darf nicht mals als Abiturient teil- auch noch das Ver- nehmen durfte. In der trauen in das Recht lei- Zwischenzeit ist trotz den. Dieses Vertrauen aller kultureller Unter- ist aber nicht bedin- schiede in ganz Eu- gungslos. Dieses Ver- ropa ein gemeinsames trauen erfordert den Bewusstsein gewach- offenen Diskurs und le- Dies scheint aber zumindest auf den er- sen, das stärker sein gitimierte Verfahren der Entscheidung. sten Blick gerade Sinn des Ankaufes der wird als alle ökonomischen Zwänge. Die öffentliche Diskussion über die Anleihen durch die EZB zu sein. Aus Gerade mit Blick auf die aktuellen Ent- Frage, ob Beschlüsse des Deutschen diesem Grunde ist der politische Druck wicklungen in Europa ist es mir eine Bundestages sich innerhalb der vom auf die Bundesrepublik und das Bun- ganz besondere Freude, heute Abend Grundgesetz gesteckten Grenzen be- desverfassungsgericht so groß wie nie Vertreter aus, Belgien, Finnland, Frank- wegen, ist keineswegs – wie Vivian Re- zuvor. reich, Großbritannien, Italien, Kroatien, ding meint – eine „groteske Missach- Luxemburg, Montenegro, den Nieder- Je stärker aber die Einhaltung beste- tung“ der Bemühungen verantwortungs- landen, Österreich, Polen, der Slowaki- hender Verträge in das politische Kräfte- bewusster Politiker, sondern wesentli- schen Republik, der Tschechischen Re- messen gestellt ist, umso mehr fällt Eu- cher Teil unserer Rechtskultur, der auch publik und aus Ungarn begrüßen zu dür- ropa zurück in eine Zeit, in der Macht nicht durch den festen Glauben daran, fen. Ganz herzlich begrüße ich auch un- mehr zählte als Recht. Gerade in dass Politik das Recht schon wahren sere Gäste aus Russland und der schwierigen Phasen, in denen die Politik wird, ersetzt werden kann. Türkei. sich auf das pragmatische Funktionie- ren beschränkt, kommt es darauf an, Sie sehen, Europa wird im Rahmen der Europa ist eine dass das Recht gewahrt wird. internationalen Berliner Anwaltstage Gemeinschaft des Rechts Das Recht ist aber keineswegs statisch. ganz persönlich erlebbar. Europa ist Das Bundesverfassungsgericht wird in Wenn es erforderlich ist und dem Willen eine Gemeinschaft des Rechts. Dafür wenigen Wochen in der Hauptsache zu aller Vertragspartner entspricht, kann steht gerade auch die Anwaltschaft. entscheiden haben, ob der geplante An- kauf von Staatsanleihen finanzschwa- Artikel 123 der Europäischen Verträge Ich wünsche uns allen einen angeneh- cher Mitgliedsstaaten durch die Eu- geändert werden. Dann aber in einem men und vergnüglichen Abend, zu des- ropäische Zentralbank – wie dies Mario dafür vorgesehenen, transparenten und sen Gelingen mit Sicherheit auch unser Draghi kürzlich wieder energisch gefor- demokratisch legitimierten Verfahren. heutiger Gastredner beitragen wird. dert hat – gegen das in Artikel 123 der Paul Kirchhoff hat das zutreffender als europäischen Verträge festgeschrie- jeder andere festgestellt: Ich freue mich ganz besonders, dass ich bene Verbot des „unmittelbaren“ Er- Sie, lieber Herr Kollege Peter Raue, „Eine Instabilität des Rechts wiegt heute als Gastredner beim Berliner An- werbs von Staatsanleihen durch die Eu- schwerer als eine Instabilität der Finan- waltsessen begrüßen darf. Das Thema ropäische Zentralbank verstößt. zen.“ Ihrer „Dinner Speech“ lautet: Das Bundesverfassungsgericht hat be- Aber ungeachtet aller rechtlicher oder „Kunst und Recht – echt und falsch“ reits in seiner Entscheidung über die ökonomischer Kategorien lebt Europa letzte einstweilige Verfügung hierzu fest- Nicht nur von der Klangfolge her, lässt längst vom direkten persönlichen Kon- gestellt, dass ein Erwerb von Staatsan- dies auf einen vergnüglichen Vortrag takt der Menschen. Vor mehr als 30 leihen durch die Europäische Zentral- schließen. Jahren, im Juni 1979, fand die erste di- bank auch über die Börse als Umge- rekte Wahl zum Europäischen Parla- Neben all den geisti- hung des strikten Ver- botes des direkten gen Anregungen, die Erwerbes jedenfalls dieser Abend für Sie dann untersagt ist, bereithalten möge, wenn der Erwerb dazu wünsche ich Ihnen dient, die notleidenden auch bei den kulinari- Staaten zu anderen schen Genüssen viel Konditionen zu finan- Vergnügen. zieren, als dies eben an den Kapitalmärkten Herzlichen Dank! möglich wäre.
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:16 Uhr Seite 413
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:16 Uhr Seite 414 414 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 Aktuell Aktuell „Vom Gemauschel verabschieden“ Interview mit Dr. Stefan König zum „Deal-Verfahren“ Wenn der Zweite Senat des BVerfG Berliner Anwaltsblatt: Herr Kollege Dr. fassungswidrig oder sind es Abspra- demnächst über die Verfassungsbe- König, der Strafrechtsausschuss des chen im Strafprozess generell? Welche schwerden von drei aufgrund von im DAV hält die Vorschrift des § 257c StPO Alternativen gäbe es ggf. zu der beste- Rahmen eines sog. Deals abgelegten für verfassungswidrig. Warum? henden Regelung? Geständnissen Verurteilten entscheidet, RA Dr. Stefan König: Einen Menschen König: Niemand verbietet es den an ei- steht eine erst vor drei Jahren geschaf- auf der Grundlage eines angenomme- nem Strafprozess beteiligten, miteinan- fene Vorschrift auf dem Prüfstand. Seit nen Sachverhalts zu verurteilen, bei der zu sprechen, auch die Verfassung 2009 gibt es mit § 257c StPO eine ge- dem nicht die größtmögliche nach der nicht. Die Frage der Verfassungsmäßig- setzliche Regelung zur verfahrensbeen- Verfahrensordnung erreichbare Gewähr keit entscheidet sich daran, wie und un- denden Verständigung im Strafprozess. dafür besteht, dass er der Wahrheit ent- ter welchen Bedingungen gesprochen Wir sprachen mit dem Berliner Strafver- spricht, stellt einen Verstoß gegen das wird und Absprachen getroffen werden. teidiger Dr. Stefan König, der für den im Rechtsstaatsgebot verwurzelte Der DAV hat vorgeschlagen, anstelle der Deutschen Anwaltverein (DAV) an der Schuldprinzip dar. Der Gesetzgeber hat bestehenden gesetzlichen Regelung mündlichen Verhandlung vor dem Bun- zwar in § 257c Abs.1 S. 2 StPO betont, eine solche zu finden, die es dem Ange- desverfassungsgericht am 7. November dass die Verpflichtung zur Ermittlung klagten ermöglicht, das Gericht zu zwin- teilgenommen hat. des wahren Sach- gen, vorläufige Bewertungen der Ergeb- verhalts auch im nisse der Beweisaufnahme offen zu le- Dolmetscher Tel 030 · 884 30 250 Mo-Fr 9 - 19 Uhr Rahmen des Ver- gen. Der Angeklagte könnte sich in sei- und Übersetzer Fax 030 · 884 30 233 post@zaenker.de ständigungsverfah- nem Verteidigungsverhalten darauf rens besteht. Die dann einrichten. Das Verfahren ließe Norbert Zänker & Kollegen Praxis hat aber ge- zeigt, dass in vielen sich auf die wesentlichen Konfliktpunkte konzentrieren. beeidigte Dolmetscher und Übersetzer Fällen eine Über- ( Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch ) prüfung der regel- Berliner Anwaltsblatt: Laut einer dem BVerfG vorgelegten Studie halten sich mäßig verlangten Übersetzungen: die Gerichte oftmals aber gar nicht an Geständnisse – Fachtexte aus verschiedenen Gebieten, ferner Texte allgemeiner Art, wenn überhaupt – Förmlichkeiten der gesetzlichen Rege- Privatbriefe, Geschäftsbriefe, Familienstandsurkunden, Zeugnisse. Wir lung. Danach sollen fast 60 Prozent der nur anhand des Ak- versehen von uns gefertigte Übersetzungen mit der Bescheinigung der Richter die Mehrzahl ihrer Absprachen Richtigkeit und Vollständigkeit. teninhaltes erfolgt. ohne die vorgeschriebene Protokollie- Tatsächlich ist Fachgebiete: rung, also informell, treffen. Jede zweite Grundlage des Ur- Außenhandel, Bank und Börse, Bildung, Film, Funk, Fernsehen, teils dann ein ver- Absprache soll unter Verstoß gegen die Handel, Recht (Zivilrecht, Strafrecht, Wirtschaftsrecht), Messewesen, Vorschrift des § 257c StPO zustande einbarter Sachver- Patente, Politik, Steuern und Finanzen, Versicherung, Verträge, kommen. Können Sie ein derartiges Werbung, Wirtschaft, Zollwesen. halt. Das birgt eine Vorgehen aus eigener Erfahrung bestäti- hohe Gefahr von Termine und Kosten: gen? Fehlentscheidun- Für kürzere Texte müssen Sie im allgemeinen mit 1 bis 3 Tagen rech- gen, der die Norm König: Ich erlebe es, dass Richter die nen; Genaueres können wir Ihnen bei Vorlage des Textes sagen. Die nicht vorbeugt, Förmlichkeiten des § 257c StPO umge- Kosten werden nach §§ 8, 11 & 12 JVEG berechnet; die Kalkulation erfolgt bei Vorlage des Textes. sondern die ihr Ge- hen wollen. Es liegt natürlich auch an samtkonzept be- der Verteidigung, ob sie das zulässt. Dolmetschen: günstigt. Aber auch die Verteidigerinnen und Ver- Gerichtsdolmetschen, Gesprächs- und Verhandlungsdolmetschen, teidiger sind Teil der geschilderten Pra- Vortragsdolmetschen, Simultandolmetschen. Kosten und Bedingungen Berliner Anwalts- nennen wir auf Anfrage. blatt: Ist nur die vor xis. Die gesetzliche Regelung hat es drei Jahren ge- nicht vermocht, dem wirksam entgegen- Lietzenburger Str. 102 • 10707 Berlin schaffene gesetzli- zusteuern. che Regelung ver- zwischen Bleibtreu- und Schlüterstraße Berliner Anwaltsblatt: In der mündli-
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:16 Uhr Seite 415
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:17 Uhr Seite 416 416 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 Aktuell schel zu verab- Absprache für Gerichte und StA liegt auf schieden, aber der Hand. Beide sind chronisch überla- auch daran, dass stet und verschaffen sich so Freiräume das Gesetz mit Lä- bei der Dezernatsarbeit. Was aber hat stigkeiten für die der Angeklagte von einem Deal? Richter einhergeht, König: Natürlich kann auch der Ange- zum Beispiel dem klagte profitieren: Ihm bleibt ein langes Verbot des Rechts- Verfahren erspart. Er weiß, woran er ist. mittelverzichts. Und es gibt natürlich auch Fälle, wo der Berliner Anwalts- Angeklagte Grund für die Befürchtung blatt: Welche Be- hat, dass die Beweisaufnahme Um- deutung kommt der stände ans Licht bringt, die seine Situa- Belehrung nach § tion verschlechtern. Andererseits 257c Abs. 5 StPO kommt es aber, besonders beim Vorzei- im Rahmen der gen der sog. „Sanktionsschere“, auch chen Verhandlung haben Richter und Verständigung zu? Der Bundesgerichts- zu Erpressungsszenarien, in denen ein Sachverständige erhebliche Skepsis ge- hof hält ihr Fehlen zumindest dann für Angeklagter ein falsches Geständnis ab- genüber der nach wie vor geübten Pra- unbeachtlich, wenn das Gericht sich an- legt. Nach der erwähnten Studie gehen xis informeller Absprachen geäußert – sonsten „an die Absprache hält“, also Verteidiger davon aus, dass das in die- dazu befragte Instanzrichter sprachen das zugesicherte Strafmaß nicht über- ser Situation sehr häufig passiert. von einer geradezu „exzessiven Praxis“. schreitet. Berliner Anwaltsblatt: Wird denn die Offenbar fällt es den Gerichten schwer, Glaubhaftigkeit des im Rahmen einer König: Der Gesetzgeber hat der Beleh- alte Gewohnheiten aufzugeben... rungspflicht eine höhere Bedeutung bei- Verständigung abgelegten Geständnis- messen wollen. Sie sollte nach seiner ses überhaupt nicht überprüft? König: Es war ja nicht Sinn des § 257c StPO, Absprachen einzudämmen. Sie Vorstellung der Wahrung der Subjekt- König: In den meisten Fällen erschöpft stellung des Angeklagten dienen, der sollten auf ein rechtsstaatlich akzepta- sich die Prüfung des Geständnisses in eine wohlerwogene Entscheidung tref- bles Fundament gestellt werden, was einem Abgleich mit der Aktenlage, selte- fen sollte, wenn er sich auf einen „Deal“ aus den genannten Gründen nicht ge- ner in ein paar Fragen an den Angeklag- einlässt. Das rückt die Regelung in die lungen ist. Die Bereitschaft der Gerichte, ten, in den seltensten Fällen kommt es Nähe eines absoluten Revisionsgrun- sich diesen Förmlichkeiten zu unterwer- zu einer Beweisaufnahme. des, wo sie nach meiner Ansicht auch fen, ist allerdings in der Tat nicht sehr hingehört. Berliner Anwaltsblatt: Zu Deals kommt ausgeprägt. Das liegt sicher auch am es vorwiegend im Bereich des Wirt- Unwillen, sich vom gewohnten Gemau- Berliner Anwaltsblatt: Der Vorteil einer Weihnach he te ro F n Bitte beachten Sie auch unsere Seminare zum GNotKG RA-MICRO Berlin Mitte GmbH am 14.03.2013 (Hr. Lüdecke, RENO Saar), Friedrichstr. 95 - 10117 Berlin 04.07.2013 u. 04.09.2013 (Hr. Tiedtke, Notarkasse A.d.ö.R.). Tel: 030/ 20 64 80 22 © 2011 RA-MICRO BERLIN MITTE GmbH Nähere Infos in unserem Seminarkalender unter Fax:030/ 20 64 81 66 www.ramicro24.de oder auch gern per Telefon. ra-micro@schucklies.de www.ra-micro-mitte.de Infoveranstaltung für Interessenten . am Freitag, 11. Januar 2013, 14:00 - 15:30 Uhr, am Mittwoch, 16. Januar 2013, 15:00 - 16:30 Uhr, am Mittwoch, 13. Februar 2013,14:00 - 15:30 Uhr und 17:00 - 18:30 Uhr. Oder nach individueller Absprache!
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:17 Uhr Seite 417 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 417 Aktuell schaftsstrafrechts, auch in zwei der vor erwähnt. Auch die Einführung eines ten Sie in der Verhandlung eine Tendenz dem BVerfG anhängigen Verfahren geht Schuldinterlokuts, also einer Zwische- erkennen? es um Wirtschaftsdelikte. Könnte man nentscheidung, in der das Gericht zu er- König: Die Richter waren offensichtlich die Zulässigkeit von Absprachen nicht kennen gibt, ob es den Angeklagten für von den Ergebnissen der genannten auf bestimmte Deliktsgruppen be- schuldig hält, könnte helfen. Wegen der Studie sehr beeindruckt, um nicht zu sa- schränken? Einzelheiten verweise ich auf die Stel- gen: erschüttert. Ich kann mir danach lungnahmen des Strafrechtsausschus- König: Das halte ich nicht für sinnvoll. gut vorstellen, dass sie den Verfas- ses des DAV, in denen wir Vorschläge Offene Kommunikation im Strafverfah- sungsbeschwerden stattgeben werden. unterbreitet haben. Ein Verbot von Ver- ren sollte bei allen Vorwürfen praktiziert Ob das mit dem Verdikt der Verfas- fahrensverständigungen halte ich weder werden. Gerade bei amtsgerichtlichen sungswidrigkeit des § 257c StPO oder für machbar noch für wünschenswert. Strafverfahren werden übrigens – bei- mit der Formulierung von Regeln seiner Ich hatte mir von der Regelung des § leibe nicht nur in Wirtschaftsstrafverfah- verfassungskonformen Auslegung ein- 257c StPO einen Fortschritt gegenüber ren – sehr häufig Absprachen getroffen, hergehen wird, vermag ich nicht zu sa- der früheren Situation erhofft. Der ist lei- meistens informell. gen. der nicht eingetreten. Berliner Anwaltsblatt: Sollte das Berliner Anwaltsblatt: Wie, glauben Berliner Anwaltsblatt: Vielen Dank für Sie, wird Karlsruhe entscheiden? Konn- das Gespräch. BVerfG die bestehende Regelung des § 257c StPO kassieren: Wie müsste aus Ihrer Sicht eine verfassungsgemäße Neuregelung aussehen oder sollte man Dr. Stefan König ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verfahrensverständigungen im Strafpro- Strafrecht in Berlin. zess gänzlich verbieten? Seit 2006 ist er Vorsitzender des Strafrechtsaus- schusses des Deutschen Anwaltvereins. König: Das ist ein abendfüllendes Thema, das den Rahmen des Interviews Die Fragen stellte Redaktionsmitglied sprengt. Ich nenne zwei wesentliche RA Thomas Vetter. Aspekte: Die Transparenz des Verfah- rens muss erhöht werden, wie bereits Kommentar Deals im Strafprozess: Etikettenschwindel im Namen der Effizienz Dr. Beatrice Brunhöber* Geständnis gegen Strafnachlass: Diese gend, dass es nicht einzelne Richter, wie es seiner Schuld entspricht. Diese Art von Absprache, „Deal“ genannt, gibt sondern der Bundestag regeln sollte. Entsprechung gerät aber in eine Schief- es im Strafverfahren schon seit Jahr- Nun hat das Bundesverfassungsgericht lage, wenn der Angeklagte allein des- zehnten. Seit 2009 ist er gesetzlich ge- über die gesetzliche Regelung zu ent- halb glimpflicher davon kommt, weil er regelt. Der Gesetzgeber reagierte damit scheiden (Az. 2 BvR 2628/10; 2 BvR sich auf einen „Deal“ eingelassen und auf die bereits 2005 geäußerte Bitte des 2883/10; 2 BvR 2155/11). gestanden hat. Das hat mit der Schwere Bundesgerichtshofs (Az. GSSt 1/04), seiner Tat nichts zu tun. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grund- dem bei seinen Versuchen, selbst für rechte des Beschuldigten. Denn zu ent- Außerdem hat jeder Beschuldigte das rechtliche Leitplanken zu sorgen, mul- scheiden sind drei Verfassungsbe- Recht, nicht gegen sich selbst aussagen mig geworden war. Das Ganze schien schwerden von Verurteilten, die nach ei- zu müssen, und das Recht, fair behan- dem Bundesgerichtshof so grundle- nem „Deal“ gestanden hatten. Vor allem delt zu werden. Wo bleiben diese geht es darum, ob der „Deal“, wie er in § Rechte, wenn er zu einem Geständnis * Dieser Beitrag wurde zuerst im Verfas- 257c der Strafprozessordnung (StPO) und zu prozessualem Wohlverhalten sungsblog von Maximilian Steinbeis, „geschubst“ wird, indem ihm eine nied- geregelt ist, das Schuldprinzip verletzt: www.verfassungsblog.de, veröffentlicht. Danach darf und muss ein Straftäter so rigere Strafe versprochen wird? Der Wir danken für die freundliche Abdruckge- nehmigung. lange ins Gefängnis gesteckt werden, „Deal“ schränkt also insbesondere mit
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:17 Uhr Seite 418 418 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 Aktuell dem Schuldprinzip, der Selbstbela- Akten wegschaffen als ihre Kollegen. zuvor aufgezeichnetes Vernehmungsvi- stungsfreiheit und dem Recht auf ein Ein (ausgehandeltes) Geständnis, das deo abgespielt werden (§ 255a Absatz 2 faires Verfahren ganz wesentliche eine zeitraubende Beweisaufnahme ent- StPO). Diese Regeln orientieren sich an Rechte eines jeden ein, der sich einem fallen lässt, hilft da enorm. Der Bundes- den konkret betroffenen Belangen des Strafverfahren ausgesetzt sieht. Das gerichtshof war insofern in seiner Opfers. Die gesetzliche Regelung des Bundesverfassungsgericht wird disku- Grundsatzentscheidung zum „Deal“ we- „Deals“ tut das nicht. tieren, ob die Einschränkungen dieser nigstens ehrlich. Er begründete ihn Verständigungen sind bezüglich jeder Rechte damit begründet werden kön- primär mit der hohen Belastung der Ju- Tat zulässig. Sie werden nicht selten in nen, dass die Strafjustiz ohne „Deals“ stiz. Verfahren getroffen, in denen es keine nicht mehr funktionsfähig ist und dass Zweifelhaft bleibt allerdings, ob Effi- Opfer gibt, die vor psychischer Bela- „Deals“ dazu dienen, das Verfahren zu zienzzwänge geeignet sein sollten, die stung geschützt werden müssen, näm- beschleunigen. Bollwerke aufzuweichen, die die Straf- lich in Wirtschaftsstrafverfahren. Hier Das klingt erst einmal gut: Die Funkti- prozessordnung aufstellt, damit diejeni- sind häufig nur Belange der Allgemein- onstüchtigkeit der Strafrechtspflege und gen, die in die Mühlen der Strafjustiz ge- heit und überhaupt keine individuellen die Beschleunigungsmaxime sind zwei- raten, dem Verfahren nicht rechtlos aus- Opfer betroffen – man denke nur an fellos gewichtige Verfahrensbelange. geliefert sind. Zur Begründung verweist Steuerstraftaten oder Insolvenzver- Tatsächlich findet hier aber in dieser Ab- der Bundesgerichtshof deshalb zusätz- schleppung. Oder aber die Opfer wer- wägung eine Umetikettierung statt: lich auf den Beschleunigungsgrundsatz. den durch das Verfahren psychisch Denn das eigentliche Problem, das hin- Da beißt sich die Katze allerdings in den nicht allzu sehr betroffen sein, weil es ter der „Deal“-Thematik steckt, ist der Schwanz. Dieser Grundsatz soll für den „nur“ darum geht, ihren Geldverlust zu ständig wachsende Effizienzdruck in der Angeklagten sicherstellen, dass er nicht ahnden. Schließlich wird das Opfer beim Justiz. zermürbend lange auf Anklage und Ver- „Deal“ überhaupt nicht gefragt. Die Ver- urteilung warten muss. Dieser Grund- ständigung findet zwischen Richter, Der „Deal“ ist Folge einer bedenklichen satz kann aber nicht beeinträchtigt sein, Staatsanwalt und Verteidiger des Be- Entwicklung – nämlich der beständigen wenn alles etwas länger dauert, weil er schuldigten statt. Häufig wird dem Op- Ausdehnung des Strafrechts einerseits von seinen Rechten Gebrauch macht, fer der Preis für seine Schonung zu und der mangelnden Ausstattung der also etwa nicht gesteht. Der Grundsatz hoch sein: Wer wünscht sich schon, von Justiz andererseits. Noch in den Nach- erstreckt sich nicht auf Fragen, die keine Befragung befreit zu sein, wenn dafür kriegsjahren erfasste Strafrecht das, Interessen des Angeklagten betreffen, der Täter auf Bewährung frei herum- was man erwartet: Mord, Totschlag, wie etwa die Kostenersparnis oder ge- läuft? Dass es eigentlich um Arbeitsent- Körperverletzung, Betrug, Diebstahl ringere Arbeitslast für die Richter bei ei- lastung geht, kann man daran sehen, usw. Inzwischen schützt das Strafrecht nem kürzeren Verfahren. dass der Richter nach einem „Deal“ weit mehr. Man denke nur an das Wirt- häufig nur ein (wenig aufwändiges) ab- schaftsstrafrecht oder die Umweltde- Der Gesetzgeber vertiefte den Etiketten- gekürztes Urteil schreiben muss, weil likte. schwindel noch: Er stützte das neue Ge- niemand Rechtsmittel einlegt (§ 267 Ab- setz zum „Deal“ im Wesentlichen auf Die Ausweitung der strafbaren Handlun- satz 4 StPO) – das Ergebnis war ja ein- den Opferschutz. Das Opfer der Straftat gen führte natürlich auch zu mehr Fäl- verständlich ausgehandelt. werde durch ein ausgehandeltes Ge- len. Diese Fälle sind zudem sehr viel ständnis davor bewahrt, quälenden Be- Es bleibt zu hoffen, dass das Bundes- komplizierter als etwa ein „normaler“ fragungen über die Tat und einem lang- verfassungsgericht allein der Effizienz Diebstahl. Um einen Korruptionsfall auf- wierigen, strapazierenden Prozess aus- nicht den Vorrang einräumen wird – egal zuklären, muss beispielsweise die gesetzt zu sein. Aber braucht es dafür unter welcher Flagge sie segelt. Struktur eines Unternehmens, die Wa- überhaupt den „Deal“? Es gibt eine renzirkulation und die Verstrickung zahl- Die Autorin ist ganze Reihe von Möglichkeiten, das reicher Mitarbeiter ermittelt werden. wissenschaftliche Mitarbeiterin am Opfer vor zu großer Beanspruchung zu Personal und Mittel der Strafgerichte Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozess- schützen. Die Öffentlichkeit kann bei- wurden aber nicht entsprechend aufge- recht, Rechtsvergleichung und Rechts- spielsweise ausgeschlossen werden, stockt. Die Praxis reagierte seit den philosophie von Prof. Dr. Tatjana Hörnle wenn das Opfer intime Details offenba- 1970er Jahren auf dieses Problem da- an der Humboldt-Universität zu Berlin. ren muss (§ 171b Gerichtsverfassungs- mit, dass sie immer öfter die Ergebnisse gesetz). Bei Gefahren für das Wohl des nach Gutdünken aushandelte. Opfers muss es dem Täter nicht unter Nun kommt hinzu, dass selbst Gerichte die Augen treten, sondern kann per der allgemeinen Ökonomisierung unter- Live-Video vernommen werden (§ 247a worfen werden. Richter werden heute StPO). Bei kindlichen Opfern etwa von auch deswegen befördert, weil sie mehr sexuellem Missbrauch kann sogar ein
AW 12-12 Umbruch.qxd 11.12.2012 10:17 Uhr Seite 419 Berliner Anwaltsblatt 12/2012 419 Aktuell Fünf Fragen an den neuen Kammerpräsidenten Berliner Anwaltsblatt: Herr Dr. Moll- Präsidentin der Rechtsanwaltskammer merwahlen erforderlich und geeignet ist. nau, zunächst gratulieren wir Ihnen zur kam für viele Kolleginnen und Kollegen Es müssten die erst jüngst in der BRAO Wahl zum Kammerpräsidenten! Ange- überraschend. Nach der Presseer- geänderten Mehrheitserfordernisse er- sichts der aktuellen Ereignisse wird die klärung der Rechtsanwaltskammer wa- neut geändert werden, bereits im ersten Rechtsanwaltskammer Berlin von außen ren Meinungsverschiedenheiten um ei- und einzigen Wahlgang würde die rela- als recht konfliktfreudig wahrgenommen nen Beschluss des Vorstands der tive Mehrheit ausreichen, die Kandida- – was für Anwälte nicht negativ sein Rechtsanwaltskammer Grund für den tinnen und Kandidaten könnten sich muss. Was sind Ihrer Ansicht nach die Rücktritt. Welchen Beschluss des Vor- nicht direkt und persönlich vorstellen, Diskussionen in der Rechtsanwaltskam- stands wollte die Kammerpräsidentin der finanzielle Aufwand zur Durch- mer Berlin und darüber hinaus, die für nicht mittragen? führung von Briefwahlen wäre ebenfalls die Zukunft der Anwaltschaft am wich- beträchtlich. Und angesichts der Beteili- tigsten sind und die die Anwaltschaft Mollnau: Es handelte sich um einen gungszahlen bei den Briefwahlen zur besonders intensiv führen sollte? vom Gesamtvorstand beschlossenen Satzungsversammlung überzeugt mich und später in einer weiteren Abstim- persönlich der oft wiederholte Hinweis Rechtsanwalt Dr. Marcus Mollnau: mung bestätigten Antrag, der einen Ein- auf eine größere demokratische Legiti- Vielen Dank für Ihre Glückwünsche. Es zelaspekt der Zusammenarbeit von mität ebenfalls nicht. Der Kammervor- greift zu kurz, die im Vorstand der RAK Hauptversammlung und Präsidium der stand wird sich jedoch in der nächsten Berlin vorhandene Bereitschaft, inten- BRAK zum Inhalt hatte. Frau Kollegin Zeit angesichts der jüngst vorgetra- sive und ergebnisorientierte Diskussio- Schmid war der Auffassung, die klare genen verfassungsrechtlichen Aspekte nen zu führen, als bloße Freude am Formulierung und auch den Ort, an dem erneut mit der Briefwahl zu beschäftigen Konflikt abzutun. Der Vorstand der RAK der Antrag gestellt wurde, nicht mittra- haben. Berlin arbeitet deshalb so engagiert, gen zu können. Im Übrigen ist ein Rück- weil er den vielfältigen Interessen der tritt immer vielschichtig und eine Berliner Anwaltsblatt: Ein derzeit be- gesamten Berliner Anwaltschaft ver- höchstpersönliche Entscheidung, wes- rufspolitisch diskutiertes Thema ist die pflichtet ist. Und mit diesem Anspruch halb sich jeder Interpretationsversuch Frage, ob die für Syndikusanwälte gel- wird sich die Kammer auch den Themen verbietet. tenden Sonderregelungen fallen sollten der Zukunft stellen, z.B. der Reform der und ob Syndikusanwälte als „ganz nor- Stellung eines Syndikusanwalts; den Berliner Anwaltsblatt: In der Bundes- male Anwälte“ akzeptiert werden sollten. Reformbestrebungen im Bereich des rechtsanwaltskammer wird eine Ände- Sie haben sich hier für eine Liberalisie- Fremdbesitzverbotes; gegen Versuche, rung der BRAO diskutiert, mit der bei rung ausgesprochen, wie sie von Seiten über berufsethische Debatten zu etwas den Wahlen zum Vorstand der Rechts- der Rechtsanwaltskammern überwie- Vergleichbarem wie „Standesrichtlinien“ anwaltskammern die Briefwahl ermög- gend abgelehnt wird. zurückzukehren oder den immensen licht werden könnte. Was spricht eigent- lich gegen eine Briefwahl zum Kammer- Mollnau: Es wäre grob fahrlässig, durch Herausforderungen, gerade auch für die vorstand? Was halten Sie selbst davon? die laufende Debatte eine Spaltung der Anwaltschaft, bei Einführung und Aus- Anwaltschaft herbeizureden. Es gilt bau des elektronischen Rechtsverkehrs. Mollnau: Die Briefwahl ist ein legitimes auch weiterhin: Syndici sind Anwältin- Vor allem muss es schnell gelingen, und anerkanntes Instrument, insbeson- nen und Anwälte mit allen Rechten und durch eine Reform des RVG zu einer dere bei politischen Wahlen. Und es Pflichten und ein wichtiger Bestandteil Verbesserung der wirtschaftlichen würde sicher jedem Berufsträger zeitli- der Anwaltschaft. Zum Beispiel bei den Grundlagen unserer Berufsausübung che Vorteile bringen, zwischendurch am Voraussetzungen zum Erwerb eines beizutragen. Schreibtisch schnell und unkompliziert Fachanwaltstitels oder bei der Anerken- Berliner Anwaltsblatt: Der Rücktritt seine Stimme abzugeben. Dennoch nung von Fallbearbeitungen bei der Zu- von Frau Kollegin Schmid vom Amt der stellt sich die Frage, ob das für Kam- lassung als europäischer Rechtsanwalt *. $ 02 3- 45647 /01 2 % 2 3 2 2 002 . 02 ! "!#$ %& ' ('#) ))!! * & + ,--- ,
Sie können auch lesen