Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
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43. Jahrgang | 15. Juli 2020 | N° 29 AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT der Gemeinde Beckingen >>> Amtsblatt • Informationen rund um: Rathaus Tourismus und Kultur Wirtschaft Leben in Beckingen Blick auf Düppenweiler Beckingen Düppenweiler Erbringen Hargarten Haustadt Honzrath Oppen Reimsbach Saarfels www.beckingen.de
S eite 2 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0 Amtliche Bekanntmachungen Wichtige Telefonnummern Polizei Notruf 110 Lutwin Klein, Auf Löw 45 0 68 35/47 15 Polizeiinspektion Merzig für den Gemeindebezirk Haustadt (immer besetzt) 0 68 61/70 40 Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13 0 68 35/ 44 06 Wasserschutzpolizei Dillingen 0 68 31/7 69 93 73 für den Gemeindebezirk Honzrath Polizeiposten Beckingen 0 68 35/9 36 66 Winfried Minninger, Auf Weweln 3 0 68 32/5 42 Feuerwehr Notruf 1 12 für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten Notarzt 1 12 ■■ energis-Netzgesellschaft mbh DRK-Krankentransportstellen Merzig 0 68 61/7 05-62 95 Störungsnummer Strom 06 81/90 69-26 11 Dillingen 0 68 31/70 21 11 Störungsnummer Erdgas 06 81/90 69-2610 Losheim 0 68 72/63 63 ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen 0152/04472851 ■■ Gemeindeverwaltung Bereitschaftsführer Oliver Reiter Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk 0 68 35/55-0 ■■ Technisches Hilfswerk Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen 01 74/ 3 38 81 34 06835/ 55-101 Bauhof, Bereitschaftsdienst 01 51/17 14 59 65 ■■ Arbeiterwohlfahrt Müller, Revierförster 0 68 87/8939015 Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt 06835/9598015 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6 0 68 35/68 99 7 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35 0 68 35/6 83 41 ■■ Private ambulante Pflegedienste Löschbezirksführer Heike Marschall, Beckingen 0 68 35/500 800 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99 0 68 35/ 7 67 1 Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler 0 68 32/366 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23 06832/801121 ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald Erbringen: Folz, Auf der Heide 1 0 68 32/8 03 79 für Beckingen Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18 0 68 32/18 84 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17 0 68 35/60 24 00 ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16 0 68 35/9232072 ■■ Caritas Saar Hochwald Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12 0 68 32/92 13 69 Bergstraße 40 Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15 0 68 32/92 10 59 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2 0 68 35/6 76 40 ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V. ■■ Wasserwerk Beckingen Beckingen - Kleiderkammer 0 68 35/23 38 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten 0 68 32/4 29 ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei Zuhause GmbH Mobil: 01 60/7 42 26 46 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung Tel. 0174/9503521 ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis Naturschutzbeauftragte Aufnahme Tag und Nacht möglich. Stefan Schneider, Anemonenstraße 27 0160/97405391 Anonyme und kostenlose Beratung 0 68 31/22 00 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr): 0 68 61/7 88 86 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59 0 68 32/70 29 für den Gemeindebezirk Düppenweiler ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51 0176/22302243 www.hilfetelefon.de Tel.: 08000116016 für den Gemeindebezirk Düppenweiler Leo Roth, Im Dompen 7 0 68 32/71 09 ■■ Familienzentrum Beckingen für den Gemeindebezirk Erbringen Haustadter-Tal-Str. 137 Tel.: 06835/608 44 44 Ärztedienst ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst Die. 21.07. easy Apotheke, Jahnstr.17, Dillingen, Tel.: 06831/4614658 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen, Mi. 22.07. Fuchs-Apotheke, Bahnhofstr.27,Merzig, Werkstr.3 Tel.: 06861/73111 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis: ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte) - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages. - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei- Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt. Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet: Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig- ■■ Zahnärzte abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen Sa. 18.07. und So. 19.07. Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig Fr. Dr. Schwindling, Merzig, Tel.:06861/72922 In den SHG Kliniken Trierer Straße 148, 66663 Merzig ■■ Apotheken Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen Do. 16.7. Rathaus-Apotheke, Poststr. 19, Merzig, Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen Tel.: 06861/2582 Werkstr. 3, 66763 Dillingen Fr. 17.07. Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10, Dillingen, Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Tel: 06831/7066990 Im Marienhaus Klinikum Saarlouis Sa. 18.07. St. Martin-Apotheke, Zur Niedtalhalle 1, Rehlingen-Siersburg, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis Tel.: 06835/93633 So. 19.07. Saardom Apotheke OHG, Odilienplatz 3, Dillingen, ■■ Tierärzte Tel.: 06831/701331 Mo. 20.07. St. Josef-Apotheke, Dillinger Str.59, Dillingen-Diefflen, Sa. 18.07. und So. 19.07. Tel.: 06831/9663639 Tierärztin Michel, Nunkirchen, Tel.: 06874/172477
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 9 / 2 0 2 0 Seite 3 ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen ■■ Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt ge- vom 10. Juli 2020 öffnet: Inhaltsverzeichnis Sommerzeit: · Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 Uhr für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Winterzeit: o „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 Uhr Informationen: Tel.: 06835/508408 · Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen, (VO-CP) Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00 o § 1 Grundsatz der Abstandswahrung Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr. o § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden. o § 3 Kontaktnachverfolgung o § 4 Betretungsbeschränkungen o § 5 Hygienekonzepte o § 6 Kontaktbeschränkungen ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen o § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500 Schließung von Einrichtungen E-mail: Forst@beckingen.de o § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr, o § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitations- Tel.: 0171/7793812 einrichtungen, Krankenhäuser Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich o § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden. Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil- Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung dungsgänge sowie Fortbildungen o § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten o § 12 Zuständige Behörden ■■ Öffnungszeiten der o § 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen Gemeindeverwaltung Beckingen o § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten vormittags: · Artikel 3 Änderung der Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb und den montags - donnerstags 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kinderta- freitags 08.00 Uhr - 12.30 Uhr geseinrichtungen nachmittags: · Artikel 4 Inkrafttreten montags und donnerstags 13.30 Uhr - 15.15 Uhr o Verordnung als Downlaod dienstags 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz Spätsprechstunde des Bürgermeisters 1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz- dienstags von 17.00 - 18.00 Uhr gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101 durch Artikel 98 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), verordnet die Landesregierung: Artikel 1 ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für beim Bauhof der Gemeinde Beckingen Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück- folgenden Zeiten geöffnet: reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Dienstags von 08.00 – 15.00 Uhr Juni 2020 (Amtsbl. I S. 438), wird wie folgt geändert: Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft und am 26. ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes Juli 2020 außer Kraft.“ Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach Artikel 2 Dienstschluss und an Wochenenden über die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) Telefonnummer 06832/429 § 1 Grundsatz der Abstandswahrung zu erreichen. (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B. Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen werden. Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer des Pump- belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen werkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Gemeindewasser- Personen von eineinhalb Metern einzuhalten. werkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und 55-351. (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in Hinweis: Corona-Krise gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis). nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge- setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung Das Team der LINUS WITTICH Medien KG der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.
S eite 4 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0 § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung c. beim Betrieb von Indoorspielplätzen, (1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit d. bei Gottesdiensten und Bestattungen, vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen e. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport, werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. f. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6, (2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben g. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen tragen: haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg- 1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs barkeit sicherzustellen. (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflug- Hierzu gehört die Erfassung je eines Vertreters der anwesenden zeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und in Haushalte mit Vor- und Familienname, Wohnort und Erreich- Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab Vollendung barkeit und der Ankunftszeit. des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, bei Fähren und (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein- und Ausstieg und als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm- insoweit, als der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht ter verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach eingehalten werden kann; die entgegenstehenden gesund- Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung heitlichen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen Per- zu löschen. sonenverkehrs nachzuweisen, § 4 Betretungsbeschränkungen 2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zugehörigen nicht nach dieser Rechtsverordnung untersagten Einrichtungen, Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab Vollendung des Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän- sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Leistungserbringung kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl nicht entgegensteht, sowie das Personal, soweit nicht arbeits- der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5 schutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen oder eine Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Ge- andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleis- samtfläche nur eine Person Zutritt hat. tet ist, Bei Einhaltung des Mindestabstandes im Sinne des § 1 Absatz 3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistungen 1 Satz 3 sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer Natur der Gesamtfläche stets zulässig. Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangsläufig nicht (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten- eingehalten werden kann (körpernahe Dienstleistungen), soweit gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz vom 13. die Natur der Dienstleistung dem nicht entgegensteht, April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz 4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitations- vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), und den Betrieb sonstiger einrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und Gastronomiebetriebe jeder Art oder den Betrieb von Hotels, Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychotherapeu- Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zur- tenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxen, verfügungstellung jeglicher Unterkünfte. Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und den übrigen § 5 Hygienekonzepte an der Patientenversorgung beteiligten ambulanten und statio- (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher nären Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit nicht die Art nicht nach dieser Rechtsverordnung untersagten Einrichtungen, der Behandlung oder Leistungserbringung entgegenstehen, Anlagen und Betriebe sowie Veranstalter von Veranstaltungen 5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen Gast- nach § 6 und die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und stättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt ge- Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifi- ändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), schen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuel- sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie von les Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und bei der der zuständigen Behörde vorzulegen. sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften, sofern nicht (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen oder Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab- eine andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewähr- standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden, leistet ist. Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch- (3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2 führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter- genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum vallen enthalten. Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen, Fassung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge), diese und der zuständigen Berufsgenossenschaften zu beachten. haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen. (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und (4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs- Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Lage sind. Entsprechende Hygienerahmenkonzepte werden auf www. § 3 Kontaktnachverfolgung corona.saarland.de veröffentlicht und sind von den Betreibern (1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich- und sonstigen Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten. tend zu gewährleisten Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson- a. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän- dere erforderlich für dischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), a. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän- zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. dischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), I S. 156), oder beim Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. jeder Art mit Ausnahme der bloßen Abgabe mitnahmefähiger I S. 156), sowie den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe Speisen und Getränke, jeder Art, b. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern b. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Cam- und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazugehö- pingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unter- rigen Probenbetrieb, künfte,
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 9 / 2 0 2 0 Seite 5 c. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern, (7) Für Bestattungen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend Thermen und Saunaanlagen, mit der Maßgabe, dass Ausnahmegenehmigungen von der d. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder Ortspolizeibehörde erteilt werden sollen, soweit dies im Ein- Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller zelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb, (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem e. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen, Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen f. die Veranstaltung von Reisebusreisen. Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel § 6 Kontaktbeschränkungen 4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus (1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten. Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh- (2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsre- der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 500 Personen geln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 250 Personen zu gewährleistet sind. erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstal- zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin- ters der Ortspolizeibehörde zu melden. den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen 3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen und be- Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden. sondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Hiervon ausgenommen sind: Schließung von Einrichtungen 1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb von (1) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung untersagt sind, Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der jeweiligen vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20. Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten, November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des 2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet sind, Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostitu- dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nur den iertenschutzgesetzes. familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen sowie (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, und Swingerclubs. höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts, (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von 3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Grup- Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vorausset- pe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe). zungen aufgenommen werden: Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist 1. Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer 2. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 25 Personen, möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des famili- 3. kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären ären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren wei- Bezugskreises und mit Ausnahme von Gruppen mit bis zu 25 teren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder Personen, der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4 4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaß- Nummer 3. nahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten, (3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in 5. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis und Hygieneregeln, einschließlich 31. August 2020 untersagt. 6. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können, sofern zu diesem die Aufnahme des Trainingsbetriebes und Zeitpunkt infektionsschutzrechtliche Gründe nicht entgegen- 7. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1. stehen, ab dem 27. Juli 2020 Veranstaltungen, zu denen je Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei Veranstaltungstag und -ort in der Summe unter freiem Himmel der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass nicht mehr als 700 Personen und in geschlossenen Räumen die unter Satz 1 Nummer 3 bis 7 aufgeführten Voraussetzungen nicht mehr als 350 Personen zu erwarten sind, ab dem 10. eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufsspor- August 2020 Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag tes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage und -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900 von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450 des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 erteilen. Personen zu erwarten sind, ab dem 24. August 2020 Veranstal- Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch tungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes unter freiem Himmel nicht mehr als 1.000 Personen und in 1 Nummer 1 bis 7 eingehalten werden und soweit er im Rahmen geschlossenen Räumen nicht mehr als 500 Personen zu erwar- eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverban- ten sind, stattfinden. des stattfindet. Die übrigen Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben hiervon (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder unberührt. bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften (4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag dürfen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem in atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von der Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist. Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen (5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des Robert Koch- kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1 Instituts (RKI) höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach § einem lokalisierten und klar regional eingrenzbaren Infektions- 4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist. geschehen können die Beschränkungen analog zur Vorgehens- (6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets- weise in den betroffenen Gebieten auf diesen regionalen Bereich körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und begrenzt werden. Ausgenommen sind Gäste, die über ein Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge- ärztliches Zeugnis in deutscher, französischer oder englischer richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunk- Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Ver- te für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS- anstaltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Ortspoli- § 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist. zeibehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
S eite 6 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0 Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. Bei Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufge- der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezogene nommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Aspekte zu berücksichtigen. Anreise vorgenommen worden ist. Das Verbot der Aufnahme 2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Voraussetzungen, 1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder des differenzierten Versorgungsauftrags und der unterschied- medizinisch veranlasst anreisen oder lichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer und stationärer 2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere einen Versorgung ein Hygienekonzept unter Einbindung der zustän- Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskreises gem. § digen Gesundheitsämter zu erstellen. Dieses hat unter anderem 1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts zu berücksichtigen, um eine vollständige Isolation der Patienten oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben. zu verhindern, dass jedem Patienten die Möglichkeit des täg- Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün- lichen Besuchs durch eine Person ermöglicht wird, sofern es deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für aktuell kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands verbleibt Einrichtung gibt. Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaß- ein Besuch auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht wird. nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coro- Ausgenommen von dieser Einschränkung des Besuchsrechtes navirus. sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, ins- (5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein- besondere auf Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpa- zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit tientinnen und -patienten, die Begleitung bei Aufklärungsge- dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der sprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegeneh- oder seelsorgerische Besuche. Alle Besucher müssen nament- migung kann zeitlich befristet werden. lich bei der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygiene- Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB unterweisung regelmäßig durchzuführen. IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Maß- Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält, gabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlun- Frauen und Familie so zu planen und durchzuführen, dass gen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19-Patientinnen Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere für die aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnah- Kapazitäten in der Intensivmedizin. men zur vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe 4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrich- des § 3 und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1 tungen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fort- und Besucher können unter Berücksichtigung der Vorgaben schreibung des Konzeptes ist der Leistungserbringer verant- der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet werden. Wartebe- wortlich. reiche sind entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch- § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitati- Instituts kontaktreduzierend auszugestalten. onseinrichtungen, Krankenhäuser (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre- (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs- und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu- rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1 ausgenommen. können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund- § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil- Gruppen von bis zu zehn Tagespflegegästen genehmigt werden. dungsgänge sowie Fortbildungen Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen. (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für Musterhygieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales, Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbe- Gesundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist triebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von gegenüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Un- Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert terstützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Land- Koch-Instituts und der Berücksichtigung der Pandemiepläne kreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder- der jeweiligen Hochschule gestattet. Bei der Durchführung des aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu berücksichtigen. Nähe- Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hiervon re Bestimmungen zur Anpassung von Lehre, Studium und unberührt. Prüfungen können von der für die jeweilige Hochschule zu- (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi- ständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden. schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6. (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver- Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Berücksich- genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest- tigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlinien, die stellung zu gewährleisten sind. insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche, (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besucher sowie laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab- Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner anzupassen. und des Personals vor Infektionen enthalten können. (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner- (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha- kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner- bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs- angeordnet: einrichtungen im Saarland.
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 9 / 2 0 2 0 Seite 7 (5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe- rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforder- ■■ Stellenausschreibung lichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher Die Gemeinde Beckingen stellt zum nächstmöglichen Zeit- Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Bestim- punkt mungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde. einen Elektriker (m/w/divers) (6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits- für den Bauhof der Gemeinde Beckingen ein. tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz- Einstellungsvoraussetzung ist neben einer abgeschlossenen maßnahmen durchgeführt werden. Berufsausbildung als Elektriker der Besitz des Führerscheins § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten der Klasse B (ehemals Klasse 3). (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 Es wird darauf hingewiesen, dass neben den Facharbeiten des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder auch alle anderen beim Bauhof anfallenden Arbeiten, wie fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 3 sowie der §§ z. Bsp. Teilnahme am Winterdienst, Friedhofsarbeiten, zu 3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt. verrichten sind. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In- Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden. fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwan- Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD. zigtausend Euro geahndet werden. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlä- (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sind bis zum 31.07.2020 fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. an die Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen § 12 Zuständige Behörden zu richten. Die Angabe ehrenamtlicher Tätigkeiten ist er- (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser wünscht. Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden Zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Kosten können nicht erstattet werden. Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind die Gemeindeverbände. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli- Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. zu. § 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsge- Josef Bernardi schehen Erster Beigeordneter Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV- 2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35 pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen Sonstige Behörden mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Ver- ordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be- stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen. ■■ Gemeinde Losheim am See Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Stellenausschreibung unterrichtet das Robert Koch-Institut über die getroffenen Die Gemeinde Losheim am See ist Träger von vier Kindertages- Maßnahmen. einrichtungen und stellt zum 01.09.2020 eine/einen § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig Erzieher/in (m/w/d) tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Voll- oder Teilzeit, zunächst befristet im Rahmen einer Eltern- vom 26. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 438) außer Kraft. zeitvertretung ein. (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf Weitere Infos finden Sie auf der Website der Gemeinde unter des 26. Juli 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit www.losheim.de. Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft. Artikel 3 ■■ Stellenausschreibungen Änderung der Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg des Landkreises Merzig-Wadern in den schulischen Präsenzbetrieb und den Betrieb sonsti- ger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen Der Landkreis Merzig-Wadern sucht zum 01.08.2021 In § 8 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: zwei Auszubildende (m/w/d) für den Beruf „Satz 1 gilt entsprechend für die Durchführung außerschulischer Bildungs- und Seminararbeit.“ der/des Verwaltungsfachangestellten Artikel 4 Die näheren Einzelheiten können dem vollständigen Ausschrei- Inkrafttreten bungstext entnommen werden, der auf der Internetseite des Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft. Landkreises Merzig-Wadern www.merzig-wadern.de unter Saarbrücken, den 10. Juli 2020 der Rubrik „Service“ und dort unter „Stellenangebote“ ver- Die Regierung des Saarlandes: öffentlicht ist. Der Ministerpräsident (Hans) Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (tabellarischer Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Lebenslauf, Kopien von Schul- und Beschäftigungszeugnissen) (Rehlinger) können bis 21.08.2020 an den Landkreis Merzig-Wadern, Bahn- Der Minister für Finanzen und Europa hofstr. 44, 66663 Merzig gesandt werden. Der Minister der Justiz (Strobel) Der Minister für Inneres, Bauen und Sport (Bouillon) Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Hefter/Mappen, Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zu- (Bachmann) rückgesendet werden. Die Ministerin für Bildung und Kultur (Streichert-Clivot) Landkreis Merzig-Wadern Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz (In Vertretung Die Landrätin Rehlinger) Daniela Schlegel-Friedrich
S eite 8 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0 Der Landkreis Merzig-Wadern sucht zum 01.10.2021 Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (tabellarischer zwei Anwärter/-innen (m/w/d) Lebenslauf, Kopien von Schul- und Beschäftigungszeugnissen) für die Laufbahndes gehobenen Dienstes können bis 21.08.2020 an den Landkreis Merzig-Wadern, Bahn- hofstr. 44, 66663 Merzig gesandt werden. in der allgemeinen Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Hefter/Mappen, Verwaltung da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zu- Die näheren Einzelheiten können dem vollständigen Ausschrei- bungstext entnommen werden, der auf der Internetseite des rückgesendet werden. Landkreises Merzig-Wadern www.merzig-wadern.de unter der Landkreis Merzig-Wadern Rubrik „Service“ und dort unter „Stellenangebote“ veröffentlicht Die Landrätin ist. Daniela Schlegel-Friedrich Sonstige amtliche Mitteilungen ■■ DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT Neues aus dem Gemeinderat Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie Ihnen allen bekannt ist, werden im Saarland zur Finanzierung der Kosten unserer Kindergärten die Eltern an den Personalkosten der Einrichtungen durch Elternbeiträge beteiligt. Zum 01.07.2019 ist im Saarland das „Gute-Kita-Gesetz“ (SKKBG) in Kraft getreten. Unter anderem hat dieses neue Gesetz zum Inhalt, dass durch zusätzliche Bundes- und Landesmittel die saarländischen Elternbeiträge bis zum Jahr 2022 um die Hälfte auf 12,5 % reduziert werden. Hierdurch wird die finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten schrittweise spürbar gesenkt. Bezugsgröße für diesen prozentualen Beitrag sind die vom Land anerkannten Personalkosten der Kindergarteneinrichtung. Aufgrund dieses neuen „Gute-Kita-Gesetzes“ hatte der Gemeinderat bereits die geplante Steigerung zum 01.08.2019 ausgesetzt und den damaligen Beitrag beibehalten. Der Elternbeitrag betrug zu diesem Zeitpunkt 21 %, was der Vorgabe des „Gute-Kita-Gesetzes“ ent- sprach. Nach der Ausführungsverordnung zum „Gute-Kita-Gesetz“ stand jetzt zum 01.08.2020 die nächste Absenkung des Elternbeitrages auf maximal 17 % der anerkannten Personalkosten an. Dadurch konnte der Gemeinderat die Eltern der Kindergartenkinder in der Gemeinde spürbar finan- ziell entlasten. In den Kindergarteneinrichtungen der Gemeinde gelten zurzeit folgende Elternbeiträge: Regelplatz 98,00 Euro Halbtagesplatz 113,00 Euro Ganztagesplatz 165,00 Euro Krippenplatz 340,00 Euro Nunmehr konnte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien die Elternbeiträge ab dem 01.08.2020 wie folgt absenken: Regelplatz 85,00 Euro Halbtagesplatz 100,00 Euro Ganztagesplatz 140,00 Euro Krippenplatz 315,00 Euro Hinweisen möchte ich noch darauf, dass diese Elternbeiträge einheitlich für das gesamte Gemeinde- gebiet einstimmig festgesetzt wurden. Dies hat zur Folge, dass eventuell entstehende Unterdeckungen bei den Personalkosten der Einrichtungen nach dem jeweiligen Jahresende durch die Gemeinde getragen werden und den Eltern somit keine zusätzlichen Belastungen entstehen können. Mit dieser Gebührenreduzierung können wir jetzt die Erziehungsberechtigten finanziell entlasten und damit wichtige Weichenstellungen in Sachen kommunaler Bildungspolitik vornehmen. Josef Bernardi Erster Beigeordneter
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 9 / 2 0 2 0 Seite 9 ■■ Erneuerung der Wasserleitung ■■ Löschbezirk 7 Erbringen in der Straße „Auf der Hilt“ Do., 23.07.20, 19:00 Uhr: Wasserförderung mit Innenangriff im Gemeindebezirk Düppenweiler (Atemschutz) Das Gemeindewasserwerk Beckingen hat am 01.07.2020 mit Do., 06.08.20, 19:00 Uhr: Praktische Übung den Arbeiten zur Erneuerung der Orstnetzleitung in der Straße Do., 13.08.20, 19:00 Uhr: Fahrertraining Auf der Hilt im Gemeindebezirk Düppenweiler begonnen. ■■ Löschbezirk 6 Oppen In der Vorankündigung der Baumaßnahme im Amtsblatt Nr. 25 wurde die Verlegung im zweiten Bauabschnitt unter halbseiti- Übung: ger Sperrung angekündigt. Aufgrund einer Planänderung ge- Die nächste praktische Übung findet, unter Einhaltung sämtli- schieht die Verlegung nun ab 20.07.2020 unter Vollsperrung cher vorgeschriebener Maßen, am Donnerstag, den 16.07.2020 des Abschnitts zwischen den Einmündungen Hauptstraße und um 18:00 Uhr statt. Zum Wilscheiderhof / Auf dem Gehren, wodurch die Bauzeit Sommerfest 2020: verkürzt werden soll. Die Zufahrt zu den Anwesen wird von der Aufgrund der aktuell anhaltenden Situation und damit einher- Baufirma innerhalb des Baustellenverkehrs gewährleistet. gehenden Beschränkungen, ist es auch uns als Feuerwehr nicht Überörtliche Umleitungen werden in Honzrath, Haustadt, Be- Möglich, wie gewohnt unser Sommerfest 2020 durchzuführen. ckingen und Düppenweiler ausgeschildert. Daher fällt das Sommerfest am 29. und 30. August 2020 aus. Bei Rückfragen steht Ihnen die Verwaltung unter der Telefon- Gratulation an den SSV Oppen: nummer 06835/55-301 gerne zur Verfügung. Wir gratulieren dem SSV Oppen und besonders seiner 1. Mann- schaft zum Aufstieg in die Landesliga West. Feuerwehr Veröffentlichen Sie Ihre Vereinsnachrichten und ■■ Löschbezirk 2 Düppenweiler Ankündigungen in diesem Mitteilungsblatt. Vorstand Die nächste Vorstandssitzung findet am Donnerstag, den Jetzt auf meinwittich.de anmelden! 23.07.2020, um 19:00 Uhr statt. Augrund der aktuellen Rege- lungen wird um eine Anmeldung bei der Löschbezirksführung gebeten. ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Ich habe folgendes festgestellt: o Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz o Ablagerung von Schutt/Unrat o Defektes Verkehrsschild o Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg o Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht o Defekte Straßenbeleuchtung o Kanaldeckel/Gully schadhaft o Sonstiges: ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wann?��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wo? ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Wer?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Name, Adresse, Tel.: E-Mail: ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an: Rathaus Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: meldungen@beckingen.de Ihr Bürgermeister Thomas Collmann Ende des amtlichen Teils
S eite 10 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0 Tourismus und Kultur ■■Neuer Budni-Drogeriemarkt in Beckingen eröffnet Am 1. Juli ging der Wunsch aus der Bevölkerung nach einem neuen Drogerie-Markt in Beckingen in Erfüllung. In der Talstraße 266, direkt neben dem neuen, am 1. April eröffneten Edeka-Markt von Florian Kaiser, wurde ein Budni-Drogeriemarkt als fünfter Markt im Südwesten dieser Marktkette im Rahmen einer bundesweiten Koope- ration mit Edeka eröffnet. Zahlreiche Kunden fanden schon am ersten´Tag den Weg dahin und konnten bei ihrem Einkauf einen sehr guten Eindruck von dem rund 500 qm großen Markt gewin- nen. Er umfasst ein Sortiment mit zirka 15.000 Drogerie- Filialleiterin Sandra Pasieka-Janßen (rechts)und ihre Stellvertreterin Michaela Vorholt freuen sich mit Artikeln wie Naturkosmetik, ihrem Team auf zufriedene Kunden. dekorative Kosmetík- und Körperpflegeprodukte, Par- fums, Haushaltswaren, Reinigungsarktikeln, Tiernahrung, Deko-Sachen und Tiernahrung. Außerdem steht für die Kunden vor Ort ein Nagelstudio zur Verfügung. Budni will mit seinen Märkten besonders in den Bereichen Nach- haltigkeit, Naturkosmetik, vegane und Bio-Lebensmittel punkten. Für Rainer Huber, Sprecher der Geschäftsführung von Edeka-Südwest passt Budni ideal zu ihnen. Er meint weiter: „Auch mit den neuen Drogeriemärkten wollen wir eine persönliche Kundenansprache und umfas- sende Beratung mit einem attraktiven Preisniveau verbinden.“ Er unterstreicht, dass mit dem neuen Markt die Drogerie-Lücke in Beckingen geschlossen wurde. Besonders sei bei dem neuen Budnis zudem, dass das Drogerie- Sortiment durch eine Auswahl von Bio-Produkten sowie haltbaren Lebensmitteln ergänzt werde. Ferner gebe es eine Auswahl an Getränken sowie eine Unverpackt-Station, an der sich die Kunden verschiedene Bio-Produkte wie Nudeln, Reis oder Nüsse in eigene Behältnisse abfüllen können. Im reichhaltigen Angebot sind ebenso Babykleidung und Spielwaren. Wie auch viele Edeka-Märkte, nehmen die neuen Budni-Filialen am Deutschland-Card-Bonus- Programm teil. Der Kundenservice bietet ferner die Möglichkeit, Geschenke vor Ort einzupacken oder Ballons mit Helium-Gas zu befüllen sowie eine Wickelstation. Zum Service-Angebot gehören auch kostenloses W-Lan, Geschenkgutscheine, Cewe-Fotopoints sowie das bequeme Cashback-Verfahren, das den Kunden ermöglicht, sich ab einem Einkaufswert von 10 Euro an der Kasse Bargeld bis zu einem Betrag von 200 Euro auszahlen zu lassen. Im Markt befindet sich des weiteren eine DHL-Packstation. Auch die Vermietung von Reinigungsgeräten für Teppiche wird vorgehalten. Gleichzeitig wurde der angrenzende NKD-Textil-Markt mit einem großen Sortiment an Kleidungsstücken eröffnet. Den Kunden aus der Gemeinde Beckingen und darüber hinaus bieten sich nun also hier mit dem Edeka-Markt, dem Budni-Drogerie-Markt und dem NKD-Textil-Markt heimatnah jede Menge Einkaufsmöglichkeiten. Info Budni bedeutet über 100 Jahre Drogeriemarkttradition mit Kultstatus Der Firmenname Budni leitet sich von dem Familiennamen des Gründers Iwan Budnikowsky ab. In Norddeutschland haben die Märkte längst Kultstatus erreicht. Das Unternehmen besteht seit dem Jahre 1912. Es betreibt aktuell 186 Filialen und beschäftigt etwa 2.700 Mitar- beiter im norddeutschen Raum. Im Rahmen der bereits 2017 vereinbarten Kooperation zwischen Edeka und Bud- ni soll das Drogeriesegment zukünftig unter dem Dach der im Jahre 2018 neu gegründeten Budni Handels- und Servicegesellschaft (BHSG) gemeinsam bearbeitet werden und die Partner wollen im Rahmen dieser Zusammen- arbeit bundesweit Filialen eröffnen. Die Öffnungszeiten in Beckingen sind montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr. Kontakt unter info@budni.de oder facebook.com/BUDNI
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