Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen

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Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
43. Jahrgang | 15. Juli 2020 | N° 29

AMTLICHES
BEKANNTMACHUNGSBLATT
der Gemeinde Beckingen
>>> Amtsblatt • Informationen rund um:

            Rathaus             Tourismus und Kultur           Wirtschaft           Leben in Beckingen

       Blick auf Düppenweiler

Beckingen    Düppenweiler   Erbringen   Hargarten   Haustadt    Honzrath    Oppen       Reimsbach        Saarfels

                                        www.beckingen.de
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
S eite 2                                                                                                  A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0

                                                   Amtliche Bekanntmachungen
                                                            Wichtige Telefonnummern

 Polizei Notruf                                                           110    Lutwin Klein, Auf Löw 45                                    0 68 35/47 15
 Polizeiinspektion Merzig                                                         für den Gemeindebezirk Haustadt
 (immer besetzt)                                               0 68 61/70 40     Dieter Wächter, Im Hirtengarten 13                          0 68 35/ 44 06
 Wasserschutzpolizei Dillingen                            0 68 31/7 69 93 73     für den Gemeindebezirk Honzrath
 Polizeiposten Beckingen                                     0 68 35/9 36 66     Winfried Minninger, Auf Weweln 3                             0 68 32/5 42
 Feuerwehr Notruf  1 12                                                          für die Gemeindebezirke Reimsbach und Hargarten
 Notarzt 1 12                                                                    ■■ energis-Netzgesellschaft mbh
 DRK-Krankentransportstellen Merzig  0 68 61/7 05-62 95                          Störungsnummer Strom                                    06 81/90 69-26 11
 Dillingen                             0 68 31/70 21 11                          Störungsnummer Erdgas                                   06 81/90 69-2610
 Losheim 0 68 72/63 63
                                                                                  ■■ DRK-Bereitschaft Beckingen                            0152/04472851
 ■■ Gemeindeverwaltung                                                            Bereitschaftsführer Oliver Reiter
 Rathaus mit Bauhof und Wasserwerk                       0 68 35/55-0            ■■ Technisches Hilfswerk
 Collmann, Bürgermeister, Termine nach telefonischer Vereinbarung                Ortsbeauftragter Barbian für Beckingen                   01 74/ 3 38 81 34
 06835/ 55-101
 Bauhof, Bereitschaftsdienst                       01 51/17 14 59 65             ■■ Arbeiterwohlfahrt
 Müller, Revierförster                              0 68 87/8939015              Fahrbarer Mittagstisch: Auskünfte erteilt                 06835/9598015
 Wehrführer Schneider, In den Rübstückern 6           0 68 35/68 99 7
 Stellvertreter Ludwig, Neue Welt 35                  0 68 35/6 83 41
                                                                                  ■■ Private ambulante Pflegedienste
 Löschbezirksführer                                                               Heike Marschall, Beckingen                                0 68 35/500 800
 Beckingen: Dittert, Haustadter-Tal Str. 99            0 68 35/ 7 67 1           Elke & Jessica Müllenbach Düppenweiler                        0 68 32/366
 Düppenweiler: Alles, Im Junkerath 23                  06832/801121              ■■ Caritas-Sozialstation Hochwald
 Erbringen: Folz, Auf der Heide 1                     0 68 32/8 03 79
                                                                                  für Beckingen                  Tel. 0 68 72/50 45 62, Fax 0 68 72/50 45 86
 Hargarten: Wagner, Im Weidentälchen 18                 0 68 32/18 84
 Haustadt: Diwersy, Lindenstraße 17                  0 68 35/60 24 00            ■■ Ambulante Hospiz- und Palliativberatungszentren
 Honzrath: Opsölder, Im Hirtengarten 16             0 68 35/9232072              ■■ Caritas Saar Hochwald
 Oppen: Schmidt, Sonnenhügel 12                      0 68 32/92 13 69
                                                                                  Bergstraße 40               Tel.: 0 68 35/60 79 50, Fax: 0 68 35/60 79 540
 Reimsbach: Hoffmann, Am Hahn 15                     0 68 32/92 10 59
 Saarfels: Gottfrydziak, Nelkenweg 2                  0 68 35/6 76 40            ■■ Christliche Bürgerhilfe e.V.
 ■■ Wasserwerk Beckingen                                                          Beckingen - Kleiderkammer                                   0 68 35/23 38
 u. Bereitschaftsdienst Pumpwerk Hargarten                      0 68 32/4 29     ■■ HELP Kinder- und Erwachsenenbetreuung
 ■■ Naturwacht Saarland, Frank Grütz, Alte Wäscherei                              Zuhause GmbH                                       Mobil: 01 60/7 42 26 46
 Sprechstunde nach tel. Vereinbarung                     Tel. 0174/9503521       ■■ Hilfe für Frauen in Notsituationen Frauenhaus Saarlouis
 Naturschutzbeauftragte                                                           Aufnahme Tag und Nacht möglich.
 Stefan Schneider, Anemonenstraße 27                        0160/97405391        Anonyme und kostenlose Beratung                              0 68 31/22 00
 für die Gemeindebezirke Beckingen und Saarfels
                                                                                  Kreis-Senioren-Telefon (Do 14 - 17 Uhr):                   0 68 61/7 88 86
 Karl-Rudi Reiter, Hauptstraße 59                              0 68 32/70 29
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler                                              ■■ Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
 Norbert Müllenbach, Piesbacher Straße 51                   0176/22302243        www.hilfetelefon.de                                    Tel.: 08000116016
 für den Gemeindebezirk Düppenweiler
 Leo Roth, Im Dompen 7                                         0 68 32/71 09     ■■ Familienzentrum Beckingen
 für den Gemeindebezirk Erbringen                                                 Haustadter-Tal-Str. 137                              Tel.: 06835/608 44 44

                                                                        Ärztedienst

 ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                                Die. 21.07.       easy Apotheke, Jahnstr.17, Dillingen,
                                                                                                    Tel.: 06831/4614658
 Bereitschaftsdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
 am Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen, Standort Dillingen,                  Mi. 22.07.        Fuchs-Apotheke, Bahnhofstr.27,Merzig,
 Werkstr.3                                                                                          Tel.: 06861/73111
 Bitte melden Sie sich vor ihrem Besuch telefonisch an: Tel.: 01805/663006.
 Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstpraxis:                                    ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst
 - Am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr                          (inkl. Kinderärzte/ Augenärzte/ HNO-Ärzte)
 - An jedem Feiertag von 08.00 Uhr bis um 08.00 Uhr des Folgetages.
 - Außerdem an Rosenmontag, Heiligabend und Silvester                             Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Verei-
 Notwendige Hausbesuche werden von eigens dazu eingeteilten Ärzten aus            nigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
 der Bereitschaftsdienstpraxis heraus durchgeführt.                               Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie geöffnet:
                                                                                  Von Samstag 08.00 Uhr, bis Montag, 08.00 Uhr, an Feiertagen (inkl- Heilig-
 ■■ Zahnärzte                                                                     abend/ Silvester), an Rosenmontag sowie an Brückentagen
 Sa. 18.07. und So. 19.07.                                                        Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Merzig
 Fr. Dr. Schwindling, Merzig, Tel.:06861/72922                                    In den SHG Kliniken
                                                                                  Trierer Straße 148, 66663 Merzig
 ■■ Apotheken                                                                     Ärztliche Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen
 Do. 16.7.        Rathaus-Apotheke, Poststr. 19, Merzig,                          Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen
                  Tel.: 06861/2582                                                Werkstr. 3, 66763 Dillingen
 Fr. 17.07.       Luzia-Apotheke, Odilienplatz 10, Dillingen,                     Kinderärztliche Bereitschaftsdienstpraxis
                  Tel: 06831/7066990                                              Im Marienhaus Klinikum Saarlouis
 Sa. 18.07.       St. Martin-Apotheke, Zur Niedtalhalle 1, Rehlingen-Siersburg,   Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis
                  Tel.: 06835/93633
 So. 19.07.       Saardom Apotheke OHG, Odilienplatz 3, Dillingen,                ■■ Tierärzte
                  Tel.: 06831/701331
 Mo. 20.07.       St. Josef-Apotheke, Dillinger Str.59, Dillingen-Diefflen,       Sa. 18.07. und So. 19.07.
                  Tel.: 06831/9663639                                             Tierärztin Michel, Nunkirchen, Tel.: 06874/172477
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 9 / 2 0 2 0                                                                   Seite 3

 ■■ Öffnungszeiten Wertstoffhof Rehlingen                           ■■ Verordnung zur Änderung
                                                                       infektionsrechtlicher Verordnungen
                 Der Wertstoffhof in Rehlingen, Gewerbegebiet,         zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
                 Ecke Nordstraße/Zur Schleuse ist wie folgt ge-        vom 10. Juli 2020
 öffnet:                                                            Inhaltsverzeichnis
 Sommerzeit:
                                                                    · Artikel 1 Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen
 Montags, mittwochs und freitags von 15.00 – 18.00 Uhr
                                                                        für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
 Winterzeit:
                                                                    o „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 Montags, mittwochs und Freitag von 14.00 - 17.00 Uhr
 Informationen: Tel.: 06835/508408                                  · Artikel 2 Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
 Alternativ können samstags auch der Wertstoffhof Dillingen,            (VO-CP)
 Lindenstr.15, in der Zeit von 09.00 - 12.30 Uhr und 13.00          o § 1 Grundsatz der Abstandswahrung
 Uhr - 16.00 Uhr oder der Wertstoffhof Losheim, Bahnhofstr.         o § 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
 39, in der Zeit von 09.00 - 14.00 Uhr angefahren werden.           o § 3 Kontaktnachverfolgung
                                                                    o § 4 Betretungsbeschränkungen
                                                                    o § 5 Hygienekonzepte
                                                                    o § 6 Kontaktbeschränkungen
 ■■ Forstdienststelle Gemeinde Beckingen                            o § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie
 Tel.: 06887/8939015, Fax: 06835/55-500                                 Schließung von Einrichtungen
 E-mail: Forst@beckingen.de                                         o § 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
 Sprechstunden: Dienstags telefonisch von 14.00 - 18.00 Uhr,        o § 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitations-
 Tel.: 0171/7793812                                                     einrichtungen, Krankenhäuser
 Brennholzbestellungen/-nachfragen können ausschließlich            o § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche
 während dieser Sprechzeiten entgegengenommen werden.                   Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil-
 Persönliche Termine nach telefonischer Vereinbarung                    dungsgänge sowie Fortbildungen
                                                                    o § 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
                                                                    o § 12 Zuständige Behörden
 ■■ Öffnungszeiten der                                              o § 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsgeschehen
    Gemeindeverwaltung Beckingen                                    o § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
 vormittags:                                                        · Artikel 3 Änderung der Verordnung zum stufenweisen
                                                                        Wiedereinstieg in den schulischen Präsenzbetrieb und den
 montags - donnerstags          08.30 Uhr - 12.00 Uhr
                                                                        Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kinderta-
 freitags                       08.00 Uhr - 12.30 Uhr
                                                                        geseinrichtungen
 nachmittags:
                                                                    · Artikel 4 Inkrafttreten
 montags und donnerstags        13.30 Uhr - 15.15 Uhr
                                                                    o Verordnung als Downlaod
 dienstags                      13.30 Uhr - 18.00 Uhr
                                                                    Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz
 Spätsprechstunde des Bürgermeisters
                                                                    1 und 2 und § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz-
 dienstags von                  17.00 - 18.00 Uhr
                                                                    gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert
 Termine nach tel. Vereinbarung, Tel. 06835/55101                   durch Artikel 98 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S.
                                                                    1328), verordnet die Landesregierung:
                                                                    Artikel 1
 ■■ Öffnungszeiten der Grüngutsammelstelle                          Änderung der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für
    beim Bauhof der Gemeinde Beckingen                              Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus
 Die Grüngutsammelstelle beim Gemeindebauhof ist zu                 Die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rück-
 folgenden Zeiten geöffnet:                                         reisende zur Bekämpfung des Coronavirus vom 12. Juni 2020
                                                                    (Amtsbl. I S. 402), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27.
 Dienstags von 08.00 – 15.00 Uhr
                                                                    Juni 2020 (Amtsbl. I S. 438), wird wie folgt geändert:
 Samstags von 09.00 – 16.00 Uhr
                                                                    § 7 wird wie folgt gefasst:
                                                                    „§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                                                                    Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft und am 26.
 ■■ Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes                            Juli 2020 außer Kraft.“
 Der Bereitschaftsdienst des Gemeindewasserwerkes ist nach          Artikel 2
 Dienstschluss und an Wochenenden über die                          Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)
                 Telefonnummer 06832/429                            § 1 Grundsatz der Abstandswahrung
 zu erreichen.                                                      (1) Physisch-soziale Kontakte sollten auf ein absolut nötiges
 Über diese Telefonnummer kann in dringenden Fällen, z.B.           Minimum beschränkt werden. Der Personenkreis, zu dem man
 Rohrbruch, direkt mit dem Diensthabenden gesprochen werden.        Kontakt hat, ist möglichst gering zu halten und konstant zu
 Während der Arbeitszeit gilt die Telefonnummer des Pump-           belassen. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen
 werkes Hargarten, Tel. 06832/429 und des Gemeindewasser-           Personen von eineinhalb Metern einzuhalten.
 werkes, Rathaus, Tel.: 06835/55-301 und 55-351.                    (2) Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen
                                                                    Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer
                                                                    nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in
                 Hinweis: Corona-Krise                              gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren
  Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´
                                                                    jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).
  nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden     (3) Bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen
  kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.               Räumen sollen die Hygiene- und Abstandsregelungen umge-
                                                                    setzt, die Zahl der Personen an der Möglichkeit zur Einhaltung
                       Das Team der LINUS WITTICH Medien KG         der Abstandsregel nach Absatz 1 bemessen und für ausreichend
                                                                    Belüftung gesorgt werden. Wo die Möglichkeit besteht, sollen
 Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de                    die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden.
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
S eite 4                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0
§ 2 Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung                              c. beim Betrieb von Indoorspielplätzen,
(1) Im öffentlichen Raum sollte insbesondere bei Kontakt mit       d. bei Gottesdiensten und Bestattungen,
vulnerablen Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen            e. beim Trainings-, Kurs- und Wettkampfbetrieb im Sport,
werden, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen.        f. bei sonstigen Veranstaltungen nach § 6,
(2) Sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen, haben      g. bei Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen.
folgende Personengruppen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu              (2) Die Betreiber, Veranstalter oder sonstigen Verantwortlichen
tragen:                                                            haben geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolg-
1. Personen bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs      barkeit sicherzustellen.
(Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflug-       Hierzu gehört die Erfassung je eines Vertreters der anwesenden
zeuge) sowie an Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und in          Haushalte mit Vor- und Familienname, Wohnort und Erreich-
Wartebereichen alle Fahrgäste und Besucher ab Vollendung           barkeit und der Ankunftszeit.
des sechsten Lebensjahres sowie das Personal, bei Fähren und       (3) Die erhobenen Daten dürfen nicht zu einem anderen Zweck
Fahrgastschiffen allerdings nur beim Ein- und Ausstieg und         als der Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsäm-
insoweit, als der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht       ter verwendet werden und sind nach Ablauf eines Monats nach
eingehalten werden kann; die entgegenstehenden gesund-             Erhebung gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung
heitlichen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen Per-       zu löschen.
sonenverkehrs nachzuweisen,                                        § 4 Betretungsbeschränkungen
2. während des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, Jahr- und        (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher
Wochenmärkten sowie in Ladenlokalen und in den zugehörigen         nicht nach dieser Rechtsverordnung untersagten Einrichtungen,
Wartebereichen alle Kunden und Besucher ab Vollendung des          Anlagen und Betriebe sind verpflichtet, Betretungsbeschrän-
sechsten Lebensjahres, soweit die Art der Leistungserbringung      kungen durchzuführen, sodass sichergestellt ist, dass die Zahl
nicht entgegensteht, sowie das Personal, soweit nicht arbeits-     der Kunden oder Besucher dergestalt begrenzt ist, dass pro 5
schutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen oder eine             Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Ge-
andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewährleis-          samtfläche nur eine Person Zutritt hat.
tet ist,                                                           Bei Einhaltung des Mindestabstandes im Sinne des § 1 Absatz
3. Kunden und das Personal bei Erbringern von Dienstleistungen     1 Satz 3 sind vier Kunden oder Besucher unabhängig von der
unmittelbar am Menschen, bei denen aufgrund ihrer Natur der        Gesamtfläche stets zulässig.
Mindestabstand des § 1 Absatz 1 Satz 3 zwangsläufig nicht          (2) Diese Regelung gilt nicht für den Betrieb eines Gaststätten-
eingehalten werden kann (körpernahe Dienstleistungen), soweit      gewerbes nach dem Saarländischen Gaststättengesetz vom 13.
die Natur der Dienstleistung dem nicht entgegensteht,              April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Gesetz
4. Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitations-      vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), und den Betrieb sonstiger
einrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und            Gastronomiebetriebe jeder Art oder den Betrieb von Hotels,
Psychotherapeutenpraxen, Psychologischen Psychotherapeu-           Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie die Zur-
tenpraxen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxen,        verfügungstellung jeglicher Unterkünfte.
Zahnarztpraxen, ambulanten Pflegediensten und den übrigen          § 5 Hygienekonzepte
an der Patientenversorgung beteiligten ambulanten und statio-      (1) Die Betreiber oder sonstigen Verantwortlichen sämtlicher
nären Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit nicht die Art    nicht nach dieser Rechtsverordnung untersagten Einrichtungen,
der Behandlung oder Leistungserbringung entgegenstehen,            Anlagen und Betriebe sowie Veranstalter von Veranstaltungen
5. das Personal in Gaststätten nach dem Saarländischen Gast-       nach § 6 und die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und
stättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt ge-   Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifi-
ändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156),      schen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuel-
sowie sonstiger Gastronomiebetriebe jeder Art sowie von            les Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen
Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und bei der         der zuständigen Behörde vorzulegen.
sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften, sofern nicht      (2) Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von
arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen entgegenstehen oder           Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-
eine andere gleichwertige Infektionsschutzmaßnahme gewähr-         standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3, zum Schutz von Kunden,
leistet ist.                                                       Besuchern und des Personals vor Infektionen sowie zur Durch-
(3) Die Betreiber oder sonst Verantwortlichen der in Absatz 2      führung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsinter-
genannten Einrichtungen haben die Einhaltung der Pflicht zum       vallen enthalten.
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ihrem jeweiligen              Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des
Verantwortungsbereich sicherzustellen. Satz 1 gilt nicht bei den   Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen
Betreibern des öffentlichen Personenverkehrs (Eisenbahnen,         Fassung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden
Straßenbahnen, Busse, Taxen und Passagierflugzeuge), diese         und der zuständigen Berufsgenossenschaften zu beachten.
haben auf die Pflicht lediglich hinzuweisen.                       (3) Nähere und besondere Anforderungen zu Schutz- und
(4) Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen,       Hygienekonzepten kann die Landesregierung oder das fachlich
dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des           zuständige Ressort im Einvernehmen mit dem Ministerium für
sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer           Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einem bereichs-
Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der           spezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen.
Lage sind.                                                         Entsprechende Hygienerahmenkonzepte werden auf www.
§ 3 Kontaktnachverfolgung                                          corona.saarland.de veröffentlicht und sind von den Betreibern
(1) Die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung ist verpflich-     und sonstigen Verantwortlichen und Veranstaltern einzuhalten.
tend zu gewährleisten                                              Bereichsspezifische Hygienerahmenkonzepte sind insbeson-
a. beim Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän-        dere erforderlich für
dischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206),   a. den Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarlän-
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl.       dischen Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206),
I S. 156), oder beim Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe         zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl.
jeder Art mit Ausnahme der bloßen Abgabe mitnahmefähiger           I S. 156), sowie den Betrieb sonstiger Gastronomiebetriebe
Speisen und Getränke,                                              jeder Art,
b. beim Betrieb von Kinos, Theatern, Opern, Konzerthäusern         b. den Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Cam-
und weiteren kulturellen Veranstaltungen und dem dazugehö-         pingplätzen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unter-
rigen Probenbetrieb,                                               künfte,
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 9 / 2 0 2 0                                                                         Seite 5
c. den Betrieb von Freibädern, Strandbädern, Hallenbädern,         (7) Für Bestattungen gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend
Thermen und Saunaanlagen,                                          mit der Maßgabe, dass Ausnahmegenehmigungen von der
d. die Veranstaltung von Theatervorstellungen, Opern oder          Ortspolizeibehörde erteilt werden sollen, soweit dies im Ein-
Konzerten und Kinovorstellungen und sonstiger kultureller          zelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Veranstaltungen sowie den dazugehörigen Probebetrieb,              (8) Gottesdienste und gemeinsame Gebete sind unter freiem
e. die Durchführung sonstiger Veranstaltungen,                     Himmel, in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie in sonstigen
f. die Veranstaltung von Reisebusreisen.                           Räumlichkeiten, die zur Grundrechtsausübung gemäß Artikel
§ 6 Kontaktbeschränkungen                                          4 des Grundgesetzes genutzt werden, zulässig, wenn die aus
(1) Ansammlungen mit mehr als zehn Personen sind verboten.         Infektionsschutzgründen gebotene Begrenzung der Teilneh-
(2) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in     merzahl, die Kontaktnachverfolgung nach § 3, die Abstandsre-
der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 500 Personen          geln sowie die besonderen Schutz- und Hygieneregelungen
und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 250 Personen zu         gewährleistet sind.
erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr        (9) Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes sind
als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstal-        zulässig, sofern sie ortsfest oder als Standkundgebung stattfin-
ters der Ortspolizeibehörde zu melden.                             den, der Mindestabstand der Teilnehmer nach § 1 Absatz 1 Satz
Der Veranstalter hat geeignete Maßnahmen zur vollständigen         3 sichergestellt wird und besondere infektionsschutzrechtliche
Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen und be-         Auflagen der zuständigen Behörden beachtet werden.
sondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten.           § 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie
Hiervon ausgenommen sind:                                          Schließung von Einrichtungen
1. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die dem Betrieb von         (1) Verboten ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen im
Einrichtungen, die nicht nach dieser Verordnung untersagt sind,    Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes
zu dienen bestimmt sind; die für den Betrieb der jeweiligen        vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20.
Einrichtung geltenden Hygienevorschriften sind einzuhalten,        November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), sowie die Ausübung des
2. Veranstaltungen und Zusammenkünfte, die so gestaltet sind,      Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostitu-
dass sie jeweils ausgehend von einer Bezugsperson nur den          iertenschutzgesetzes.
familiären Bezugskreis nach § 1 Absatz 2 umfassen sowie            (2) Verboten ist der Betrieb von Clubs, Diskotheken, und Swingerclubs.
höchstens Angehörige eines weiteren Haushalts,                     (3) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von
3. Zusammenkünfte mit einer im Vorhinein bestimmten Grup-          Tanzschulen kann unter Einhaltung der folgenden Vorausset-
pe von insgesamt bis zu zehn Personen (soziale Bezugsgruppe).      zungen aufgenommen werden:
Der Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 Absatz 1 Satz 3 ist        1. Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1 Absatz 1 Satz 3,
bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften wo immer             2. Ausübung allein oder in Gruppen von bis zu 25 Personen,
möglich einzuhalten außer zwischen Angehörigen des famili-         3. kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären
ären Bezugskreises und Angehörigen des bestimmbaren wei-           Bezugskreises und mit Ausnahme von Gruppen mit bis zu 25
teren Haushalts im Sinne des Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 oder         Personen,
der sozialen Bezugsgruppe im Sinne des Absatz 2 Satz 4             4. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaß-
Nummer 3.                                                          nahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
(3) Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in     5. Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands-
der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind bis       und Hygieneregeln,
einschließlich 31. August 2020 untersagt.                          6. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch
Abweichend von Absatz 2 Satz 1 können, sofern zu diesem            die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
Zeitpunkt infektionsschutzrechtliche Gründe nicht entgegen-        7. Begrenzung der Zuschauerzahlen gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1.
stehen, ab dem 27. Juli 2020 Veranstaltungen, zu denen je          Der Trainingsbetrieb des Berufssports ist zulässig, sofern bei
Veranstaltungstag und -ort in der Summe unter freiem Himmel        der Durchführung der Trainingseinheiten sichergestellt ist, dass
nicht mehr als 700 Personen und in geschlossenen Räumen            die unter Satz 1 Nummer 3 bis 7 aufgeführten Voraussetzungen
nicht mehr als 350 Personen zu erwarten sind, ab dem 10.           eingehalten werden; für den Wettkampfbetrieb des Berufsspor-
August 2020 Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag         tes kann die zuständige Ortspolizeibehörde auf der Grundlage
und -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 900       von Hygienekonzepten Ausnahmen von den Voraussetzungen
Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 450            des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 erteilen.
Personen zu erwarten sind, ab dem 24. August 2020 Veranstal-       Der Wettkampfbetrieb im Freizeitsport ist zulässig, sofern auch
tungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe        im Rahmen des Wettkampfes die Voraussetzungen des Satzes
unter freiem Himmel nicht mehr als 1.000 Personen und in           1 Nummer 1 bis 7 eingehalten werden und soweit er im Rahmen
geschlossenen Räumen nicht mehr als 500 Personen zu erwar-         eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des Sportfachverban-
ten sind, stattfinden.                                             des stattfindet.
Die übrigen Bestimmungen des Absatzes 2 bleiben hiervon            (4) In Hotels, Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen oder
unberührt.                                                         bei der sonstigen Zurverfügungstellung von Unterkünften
(4) Abweichend von den Absätzen 1 bis 3 können auf Antrag          dürfen keine Gäste aufgenommen werden, die aus einem
in atypischen Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von der           Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes
Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus   der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren
infektionsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich ist.                Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen
(5) Für die Zuschauerzahlen von Kinos, Theatern, Opern- und        vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem
Konzerthäusern sowie anderer Einrichtungen und Vereine, die        Coronavirus SARS-CoV-2 laut Veröffentlichung des Robert Koch-
kulturelle Aufführungen veranstalten, gelten Absatz 2 Satz 1       Instituts (RKI) höher als 50 pro 100.000 Einwohnern liegt. Bei
und Satz 5 sowie Absatz 3 entsprechend, soweit nicht nach §        einem lokalisierten und klar regional eingrenzbaren Infektions-
4 Absatz 1 eine höhere Zuschauerzahl zulässig ist.                 geschehen können die Beschränkungen analog zur Vorgehens-
(6) Das Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebiets-       weise in den betroffenen Gebieten auf diesen regionalen Bereich
körperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und        begrenzt werden. Ausgenommen sind Gäste, die über ein
Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätigkeit der Ge-      ärztliches Zeugnis in deutscher, französischer oder englischer
richte bleiben unberührt. Dies gilt auch für die Tätigkeit der     Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunk-
Parteien und Wählergruppen mit der Maßgabe, dass bei Ver-          te für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-
anstaltungen und Zusammenkünften der Mindestabstand nach           CoV-2 vorhanden sind, und dieses der zuständigen Ortspoli-
§ 1 Absatz 1 Satz 3 einzuhalten ist.                               zeibehörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen.
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
S eite 6                                                                              A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0
Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische      1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag
Testung stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen       von Coronaviren zu erschweren, Patienten und Personal zu
Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von    schützen und persönliche Schutzausrüstung einzusparen. Bei
Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufge-         der Auswahl der Maßnahmen sind auch patientenbezogene
nommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der          Aspekte zu berücksichtigen.
Anreise vorgenommen worden ist. Das Verbot der Aufnahme            2. Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen haben
nach Satz 1 gilt ferner nicht für Gäste, die                       auf der Basis der unterschiedlichen baulichen Voraussetzungen,
1. zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder            des differenzierten Versorgungsauftrags und der unterschied-
medizinisch veranlasst anreisen oder                               lichen Aufgaben in ambulanter, tagesklinischer und stationärer
2. einen sonstigen triftigen Reisegrund wie insbesondere einen     Versorgung ein Hygienekonzept unter Einbindung der zustän-
Besuch bei Angehörigen des familiären Bezugskreises gem. §         digen Gesundheitsämter zu erstellen. Dieses hat unter anderem
1 Absatz 2, die Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts        zu berücksichtigen, um eine vollständige Isolation der Patienten
oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen haben.        zu verhindern, dass jedem Patienten die Möglichkeit des täg-
Im Übrigen kann die zuständige Ortspolizeibehörde in begrün-       lichen Besuchs durch eine Person ermöglicht wird, sofern es
deten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen. Für      aktuell kein aktives SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen in der
Einreisende aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands verbleibt    Einrichtung gibt. Die Besuchszeiten sind so einzurichten, dass
es bei den Regelungen der Verordnung zu Quarantänemaß-             ein Besuch auch berufstätigen Angehörigen ermöglicht wird.
nahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coro-          Ausgenommen von dieser Einschränkung des Besuchsrechtes
navirus.                                                           sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, ins-
(5) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann in atypischen Ein-      besondere auf Kinderstationen, bei Palliativ- und Demenzpa-
zelfällen auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen, soweit        tientinnen und -patienten, die Begleitung bei Aufklärungsge-
dies aus Sicht des Infektionsschutzes unbedenklich ist und der     sprächen bei risikobehafteten Eingriffen und Behandlungen
Zweck dieser Verordnung gewahrt wird. Die Ausnahmegeneh-           oder seelsorgerische Besuche. Alle Besucher müssen nament-
migung kann zeitlich befristet werden.                             lich bei der Einrichtung registriert sein. Für den Besuch sind
§ 8 Einrichtungen für Menschen mit Behinderung                     geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygiene-
Die Beschäftigung und Betreuung in Einrichtungen gemäß SGB         unterweisung regelmäßig durchzuführen.
IX ist gestattet und zulässig, sofern der Leistungserbringer ein   3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind nach Maß-
Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzept vorhält,         gabe und Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit,
das auch die Fahrdienste umfasst und sich an den Empfehlun-        Frauen und Familie so zu planen und durchzuführen, dass
gen der Bundesregierung zum Arbeitsschutz in Zeiten der            zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19-Patientinnen
Corona-Pandemie „Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2“ in der          oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere für die
aktuell gültigen Fassung orientiert. Es sind geeignete Maßnah-     Kapazitäten in der Intensivmedizin.
men zur vollständigen Kontaktnachverfolgung nach Maßgabe           4. Kantinen oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrich-
des § 3 und zum Einhalten des Mindestabstandes nach § 1            tungen für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen
Absatz 1 Satz 3 sicherzustellen. Für die Einhaltung und Fort-      und Besucher können unter Berücksichtigung der Vorgaben
schreibung des Konzeptes ist der Leistungserbringer verant-        der §§ 5 und 6 dieser Verordnung geöffnet werden. Wartebe-
wortlich.                                                          reiche sind entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-
§ 9 Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitati-          Instituts kontaktreduzierend auszugestalten.
onseinrichtungen, Krankenhäuser                                    (4) Von den Betretungsverboten der Absätze 1 bis 3 sind Betre-
(1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages-      tungen zum Zwecke der Rechtspflege und der sozialleistungs-
und Nachtpflege sowie die Zurverfügungstellung von Betreu-         rechtlichen Bedarfsermittlung durch Sozialleistungsträger
ungsgruppenangeboten sind untersagt. Ausnahmen zu Satz 1           ausgenommen.
können auf Antrag durch das Ministerium für Soziales, Gesund-      § 10 Hochschulen, Berufsakademien und wissenschaftliche
heit, Frauen und Familie zur Ermöglichung einer Betreuung in       Forschungseinrichtungen; Staatliche Prüfungen, Ausbil-
Gruppen von bis zu zehn Tagespflegegästen genehmigt werden.        dungsgänge sowie Fortbildungen
Hierbei ist ein Hygienekonzept vorzulegen.                         (1) Der Hochschulbetrieb der Universität des Saarlandes, der
Die Zurverfügungstellung von Betreuungsgruppenangeboten            Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, der
für Pflegebedürftige wird erlaubt, sofern die Vorgaben des         Hochschule der Bildenden Künste Saar und der Hochschule für
Musterhygieneschutzkonzeptes des Ministeriums für Soziales,        Musik Saar einschließlich des Studien-, Lehr- und Prüfungsbe-
Gesundheit, Frauen und Familie eingehalten werden. Dies ist        triebs in Präsenzform ist unter der Maßgabe der Einhaltung von
gegenüber den für die Anerkennung von Angeboten zur Un-            Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert
terstützung im Alltag zuständigen Behörden, also den Land-         Koch-Instituts und der Berücksichtigung der Pandemiepläne
kreisen und dem Regionalverband Saarbrücken, vor Wieder-           der jeweiligen Hochschule gestattet. Bei der Durchführung des
aufnahme der Betreuungstätigkeit schriftlich zu bestätigen. Die    Lehrbetriebs sind Online-Angebote zu berücksichtigen. Nähe-
Zuständigkeiten gemäß § 12 dieser Verordnung bleiben hiervon       re Bestimmungen zur Anpassung von Lehre, Studium und
unberührt.                                                         Prüfungen können von der für die jeweilige Hochschule zu-
(2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Saarländi-       ständigen Aufsichtsbehörde erlassen werden.
schen Wohn-, Betreuungs- und Pflegequalitätsgesetzes vom 6.        (2) Die Hochschulen können im jeweiligen Einzelfall im Einver-
Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 2 des    nehmen mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob
Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind im Rahmen    sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen.
eines Besuchskonzepts zulässig. Hierzu erlässt das Ministerium     Hierfür können auch die gängigen kommerziellen Systeme
für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie unter Berücksich-     genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest-
tigung des aktuellen Infektionsgeschehens Richtlinien, die         stellung zu gewährleisten sind.
insbesondere Festlegungen zur Anzahl und Dauer der Besuche,        (3) Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten
zum Kreis der Besucher, zur Registrierung der Besucher sowie       laufender Qualifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten,
Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestab-         Bachelor-, Master- und Staatsexamensarbeiten, entsprechend
standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 und zum Schutz der Bewohner       anzupassen.
und des Personals vor Infektionen enthalten können.                (4) Absatz 1 gilt entsprechend für im Saarland staatlich aner-
(3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-        kannte Hochschulen in freier Trägerschaft, für staatlich aner-
bilitationseinrichtungen werden nachstehende Maßnahmen             kannte Berufsakademien und für wissenschaftliche Forschungs-
angeordnet:                                                        einrichtungen im Saarland.
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 9 / 2 0 2 0                                                                        Seite 7
(5) Staatliche Prüfungen bleiben von dieser Verordnung unbe-
rührt und können unter Beachtung der im Einzelfall erforder-          ■■ Stellenausschreibung
lichen Infektionsschutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Dasselbe gilt für Präsenzveranstaltungen im Rahmen staatlicher        Die Gemeinde Beckingen stellt zum nächstmöglichen Zeit-
Ausbildungsgänge und Fortbildungen. Die näheren Bestim-               punkt
mungen trifft die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde.                einen Elektriker (m/w/divers)
(6) Eignungs- und Kenntnisprüfungen sowie Studierfähigkeits-          für den Bauhof der Gemeinde Beckingen ein.
tests in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie
können unter Beachtung der erforderlichen Infektionsschutz-           Einstellungsvoraussetzung ist neben einer abgeschlossenen
maßnahmen durchgeführt werden.                                        Berufsausbildung als Elektriker der Besitz des Führerscheins
§ 11 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten                              der Klasse B (ehemals Klasse 3).
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24              Es wird darauf hingewiesen, dass neben den Facharbeiten
des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder            auch alle anderen beim Bauhof anfallenden Arbeiten, wie
fahrlässig den Ge- oder Verboten des § 2 Absatz 3 sowie der §§        z. Bsp. Teilnahme am Winterdienst, Friedhofsarbeiten, zu
3 bis 10 mit Ausnahme des § 6 Absatz 1 zuwiderhandelt.                verrichten sind.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des In-           Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,00 Stunden.
fektionsschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwan-         Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVöD.
zigtausend Euro geahndet werden.                                      Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, inklusive einschlä-
(3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des In-        giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sind bis zum 31.07.2020
fektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.                             an die Gemeinde Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen
§ 12 Zuständige Behörden                                              zu richten. Die Angabe ehrenamtlicher Tätigkeiten ist er-
(1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser              wünscht.
Verordnung sind die Ortspolizeibehörden.                              Die im Zusammenhang mit einer Bewerbung entstehenden
Zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und                 Kosten können nicht erstattet werden.
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung
sind die Gemeindeverbände.                                            Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der weiteren internen
(2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die poli-    Verarbeitung Ihrer Daten zu dienstlichen Zwecken gemäß
zeilichen Gefahrenabwehraufgaben nach dem Saarländischen              der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort.          zu.
§ 13 Besondere Regelungen bei regionalem Infektionsge-                Josef Bernardi
schehen                                                               Erster Beigeordneter
Steigt die Anzahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-
2-Virus in einem Landkreis oder im Regionalverband Saarbrücken
innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen auf mehr als 35
pro 100.000 Einwohner, kann die Landesregierung im Benehmen                              Sonstige Behörden
mit den jeweils betroffenen Kreispolizeibehörden durch Ver-
ordnung die notwendigen Schutzmaßnahmen für einen be-
stimmten räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich erlassen.         ■■ Gemeinde Losheim am See
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie            Stellenausschreibung
unterrichtet das Robert Koch-Institut über die getroffenen           Die Gemeinde Losheim am See ist Träger von vier Kindertages-
Maßnahmen.                                                           einrichtungen und stellt zum 01.09.2020 eine/einen
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig   Erzieher/in (m/w/d)
tritt die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie              in Voll- oder Teilzeit, zunächst befristet im Rahmen einer Eltern-
vom 26. Juni 2020 (Amtsbl. I S. 438) außer Kraft.                    zeitvertretung ein.
(2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Ablauf     Weitere Infos finden Sie auf der Website der Gemeinde unter
des 26. Juli 2020 außer Kraft. § 6 Absatz 3 und 4 treten mit         www.losheim.de.
Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.
Artikel 3                                                            ■■ Stellenausschreibungen
Änderung der Verordnung zum stufenweisen Wiedereinstieg                 des Landkreises Merzig-Wadern
in den schulischen Präsenzbetrieb und den Betrieb sonsti-
ger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen             Der Landkreis Merzig-Wadern sucht zum 01.08.2021
In § 8 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:                  zwei Auszubildende (m/w/d) für den Beruf
„Satz 1 gilt entsprechend für die Durchführung außerschulischer
Bildungs- und Seminararbeit.“
                                                                     der/des Verwaltungsfachangestellten
Artikel 4                                                            Die näheren Einzelheiten können dem vollständigen Ausschrei-
Inkrafttreten                                                        bungstext entnommen werden, der auf der Internetseite des
Diese Verordnung tritt am 13. Juli 2020 in Kraft.                    Landkreises Merzig-Wadern www.merzig-wadern.de unter
Saarbrücken, den 10. Juli 2020                                       der Rubrik „Service“ und dort unter „Stellenangebote“ ver-
Die Regierung des Saarlandes:                                        öffentlicht ist.
Der Ministerpräsident (Hans)                                         Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (tabellarischer
Die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr           Lebenslauf, Kopien von Schul- und Beschäftigungszeugnissen)
(Rehlinger)                                                          können bis 21.08.2020 an den Landkreis Merzig-Wadern, Bahn-
Der Minister für Finanzen und Europa
                                                                     hofstr. 44, 66663 Merzig gesandt werden.
Der Minister der Justiz (Strobel)
Der Minister für Inneres, Bauen und Sport (Bouillon)                 Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Hefter/Mappen,
Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie          da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zu-
(Bachmann)                                                           rückgesendet werden.
Die Ministerin für Bildung und Kultur (Streichert-Clivot)            Landkreis Merzig-Wadern
Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz (In Vertretung         Die Landrätin
Rehlinger)                                                           Daniela Schlegel-Friedrich
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
S eite 8                                                                            A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0
Der Landkreis Merzig-Wadern sucht zum 01.10.2021                   Bewerbungen mit entsprechenden Unterlagen (tabellarischer
zwei Anwärter/-innen (m/w/d)                                       Lebenslauf, Kopien von Schul- und Beschäftigungszeugnissen)
für die Laufbahndes gehobenen Dienstes                             können bis 21.08.2020 an den Landkreis Merzig-Wadern, Bahn-
                                                                   hofstr. 44, 66663 Merzig gesandt werden.
in der allgemeinen
                                                                   Bitte verzichten Sie bei Ihrer Bewerbung auf Hefter/Mappen,
Verwaltung
                                                                   da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zu-
Die näheren Einzelheiten können dem vollständigen Ausschrei-
bungstext entnommen werden, der auf der Internetseite des          rückgesendet werden.
Landkreises Merzig-Wadern www.merzig-wadern.de unter der           Landkreis Merzig-Wadern
Rubrik „Service“ und dort unter „Stellenangebote“ veröffentlicht   Die Landrätin
ist.                                                               Daniela Schlegel-Friedrich

                                        Sonstige amtliche Mitteilungen

  ■■ DER BÜRGERMEISTER INFORMIERT

  Neues aus dem Gemeinderat
  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  wie Ihnen allen bekannt ist, werden im Saarland zur Finanzierung der Kosten unserer Kindergärten
  die Eltern an den Personalkosten der Einrichtungen durch Elternbeiträge beteiligt.
  Zum 01.07.2019 ist im Saarland das „Gute-Kita-Gesetz“ (SKKBG) in Kraft getreten. Unter anderem hat
  dieses neue Gesetz zum Inhalt, dass durch zusätzliche Bundes- und Landesmittel die saarländischen
  Elternbeiträge bis zum Jahr 2022 um die Hälfte auf 12,5 % reduziert werden.
  Hierdurch wird die finanzielle Belastung der Erziehungsberechtigten schrittweise spürbar gesenkt.
  Bezugsgröße für diesen prozentualen Beitrag sind die vom Land anerkannten Personalkosten der
  Kindergarteneinrichtung.
  Aufgrund dieses neuen „Gute-Kita-Gesetzes“ hatte der Gemeinderat bereits die geplante Steigerung
  zum 01.08.2019 ausgesetzt und den damaligen Beitrag beibehalten.
  Der Elternbeitrag betrug zu diesem Zeitpunkt 21 %, was der Vorgabe des „Gute-Kita-Gesetzes“ ent-
  sprach. Nach der Ausführungsverordnung zum „Gute-Kita-Gesetz“ stand jetzt zum 01.08.2020 die
  nächste Absenkung des Elternbeitrages auf maximal 17 % der anerkannten Personalkosten an.
  Dadurch konnte der Gemeinderat die Eltern der Kindergartenkinder in der Gemeinde spürbar finan-
  ziell entlasten.
  In den Kindergarteneinrichtungen der Gemeinde gelten zurzeit folgende Elternbeiträge:
  Regelplatz                                                                            98,00 Euro
  Halbtagesplatz                                                                      113,00 Euro
  Ganztagesplatz                                                                      165,00 Euro
  Krippenplatz                                                                        340,00 Euro
  Nunmehr konnte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien
  die Elternbeiträge ab dem 01.08.2020 wie folgt absenken:
  Regelplatz                                                                                                       85,00 Euro
  Halbtagesplatz                                                                                                  100,00 Euro
  Ganztagesplatz                                                                                                  140,00 Euro
  Krippenplatz                                                                                                    315,00 Euro
  Hinweisen möchte ich noch darauf, dass diese Elternbeiträge einheitlich für das gesamte Gemeinde-
  gebiet einstimmig festgesetzt wurden. Dies hat zur Folge, dass eventuell entstehende Unterdeckungen
  bei den Personalkosten der Einrichtungen nach dem jeweiligen Jahresende durch die Gemeinde
  getragen werden und den Eltern somit keine zusätzlichen Belastungen entstehen können.
  Mit dieser Gebührenreduzierung können wir jetzt die Erziehungsberechtigten finanziell entlasten und
  damit wichtige Weichenstellungen in Sachen kommunaler Bildungspolitik vornehmen.
  Josef Bernardi
  Erster Beigeordneter
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
A mtsbla t t B e c ki nge n, Au s g a b e 2 9 / 2 0 2 0                                                                                                                                                                                      Seite 9

■■ Erneuerung der Wasserleitung                                                                                                 ■■ Löschbezirk 7 Erbringen
   in der Straße „Auf der Hilt“                                                                                                 Do., 23.07.20, 19:00 Uhr: Wasserförderung mit Innenangriff
   im Gemeindebezirk Düppenweiler                                                                                               (Atemschutz)
Das Gemeindewasserwerk Beckingen hat am 01.07.2020 mit                                                                          Do., 06.08.20, 19:00 Uhr: Praktische Übung
den Arbeiten zur Erneuerung der Orstnetzleitung in der Straße                                                                   Do., 13.08.20, 19:00 Uhr: Fahrertraining
Auf der Hilt im Gemeindebezirk Düppenweiler begonnen.
                                                                                                                                ■■ Löschbezirk 6 Oppen
In der Vorankündigung der Baumaßnahme im Amtsblatt Nr. 25
wurde die Verlegung im zweiten Bauabschnitt unter halbseiti-                                                                    Übung:
ger Sperrung angekündigt. Aufgrund einer Planänderung ge-                                                                       Die nächste praktische Übung findet, unter Einhaltung sämtli-
schieht die Verlegung nun ab 20.07.2020 unter Vollsperrung                                                                      cher vorgeschriebener Maßen, am Donnerstag, den 16.07.2020
des Abschnitts zwischen den Einmündungen Hauptstraße und                                                                        um 18:00 Uhr statt.
Zum Wilscheiderhof / Auf dem Gehren, wodurch die Bauzeit                                                                        Sommerfest 2020:
verkürzt werden soll. Die Zufahrt zu den Anwesen wird von der                                                                   Aufgrund der aktuell anhaltenden Situation und damit einher-
Baufirma innerhalb des Baustellenverkehrs gewährleistet.                                                                        gehenden Beschränkungen, ist es auch uns als Feuerwehr nicht
Überörtliche Umleitungen werden in Honzrath, Haustadt, Be-                                                                      Möglich, wie gewohnt unser Sommerfest 2020 durchzuführen.
ckingen und Düppenweiler ausgeschildert.                                                                                        Daher fällt das Sommerfest am 29. und 30. August 2020 aus.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Verwaltung unter der Telefon-                                                                    Gratulation an den SSV Oppen:
nummer 06835/55-301 gerne zur Verfügung.                                                                                        Wir gratulieren dem SSV Oppen und besonders seiner 1. Mann-
                                                                                                                                schaft zum Aufstieg in die Landesliga West.

                                                Feuerwehr

                                                                                                                                         Veröffentlichen Sie Ihre Vereinsnachrichten und
■■ Löschbezirk 2 Düppenweiler
                                                                                                                                           Ankündigungen in diesem Mitteilungsblatt.
Vorstand
Die nächste Vorstandssitzung findet am Donnerstag, den                                                                                  Jetzt auf meinwittich.de anmelden!
23.07.2020, um 19:00 Uhr statt. Augrund der aktuellen Rege-
lungen wird um eine Anmeldung bei der Löschbezirksführung
gebeten.

  ■■ Mitteilung an die Gemeindeverwaltung
  Ich habe folgendes festgestellt:
  o        Verunreinigter oder beschädigter Spielplatz
  o        Ablagerung von Schutt/Unrat
  o        Defektes Verkehrsschild
  o        Beschädigte Fahrbahn oder Gehweg
  o        Bäume/Sträucher/Hecken behindern die Sicht
  o        Defekte Straßenbeleuchtung
  o        Kanaldeckel/Gully schadhaft
  o        Sonstiges:
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  Wer?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������

  Name, Adresse, Tel.: E-Mail:
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  Vielen Dank für ihre Hilfe. Bitte geben Sie diesen Abschnitt im Rathaus ab oder schicken Sie ihn per Post an: Rathaus
  Beckingen, Bergstraße 48, 66701 Beckingen oder per E-Mail: meldungen@beckingen.de

  Ihr Bürgermeister
  Thomas Collmann

                                                                                                                                                                                                    Ende des amtlichen Teils
Blick auf Düppenweiler - Gemeinde Beckingen
S eite 10                                                                                 A m t sb lat t B ec ki ngen, A usgab e 2 9 /2 0 2 0

                                                  Tourismus und Kultur

  ■■Neuer Budni-Drogeriemarkt in Beckingen eröffnet
                                                                                                          Am 1. Juli ging der Wunsch
                                                                                                          aus der Bevölkerung nach
                                                                                                          einem neuen Drogerie-Markt
                                                                                                          in Beckingen in Erfüllung. In
                                                                                                          der Talstraße 266, direkt
                                                                                                          neben dem neuen, am 1.
                                                                                                          April eröffneten Edeka-Markt
                                                                                                          von Florian Kaiser, wurde ein
                                                                                                          Budni-Drogeriemarkt als
                                                                                                          fünfter Markt im Südwesten
                                                                                                          dieser Marktkette im Rahmen
                                                                                                          einer bundesweiten Koope-
                                                                                                          ration mit Edeka eröffnet.
                                                                                                          Zahlreiche Kunden fanden
                                                                                                          schon am ersten´Tag den
                                                                                                          Weg dahin und konnten bei
                                                                                                          ihrem Einkauf einen sehr
                                                                                                          guten Eindruck von dem rund
                                                                                                          500 qm großen Markt gewin-
                                                                                                          nen. Er umfasst ein Sortiment
                                                                                                          mit zirka 15.000 Drogerie-
  Filialleiterin Sandra Pasieka-Janßen (rechts)und ihre Stellvertreterin Michaela Vorholt freuen sich mit Artikeln wie Naturkosmetik,
  ihrem Team auf zufriedene Kunden.                                                                       dekorative Kosmetík- und
                                                                                                          Körperpflegeprodukte, Par-
  fums, Haushaltswaren, Reinigungsarktikeln, Tiernahrung, Deko-Sachen und Tiernahrung. Außerdem steht für die
  Kunden vor Ort ein Nagelstudio zur Verfügung. Budni will mit seinen Märkten besonders in den Bereichen Nach-
  haltigkeit, Naturkosmetik, vegane und Bio-Lebensmittel punkten. Für Rainer Huber, Sprecher der Geschäftsführung
  von Edeka-Südwest passt Budni ideal zu ihnen.
  Er meint weiter: „Auch mit den neuen Drogeriemärkten wollen wir eine persönliche Kundenansprache und umfas-
  sende Beratung mit einem attraktiven Preisniveau verbinden.“ Er unterstreicht, dass mit dem neuen Markt die
  Drogerie-Lücke in Beckingen geschlossen wurde. Besonders sei bei dem neuen Budnis zudem, dass das Drogerie-
  Sortiment durch eine Auswahl von Bio-Produkten sowie haltbaren Lebensmitteln ergänzt werde. Ferner gebe es
  eine Auswahl an Getränken sowie eine Unverpackt-Station, an der sich die Kunden verschiedene Bio-Produkte wie
  Nudeln, Reis oder Nüsse in eigene Behältnisse abfüllen können. Im reichhaltigen Angebot sind ebenso Babykleidung
  und Spielwaren. Wie auch viele Edeka-Märkte, nehmen die neuen Budni-Filialen am Deutschland-Card-Bonus-
  Programm teil.
  Der Kundenservice bietet ferner die Möglichkeit, Geschenke vor Ort einzupacken oder Ballons mit Helium-Gas zu
  befüllen sowie eine Wickelstation. Zum Service-Angebot gehören auch kostenloses W-Lan, Geschenkgutscheine,
  Cewe-Fotopoints sowie das bequeme Cashback-Verfahren, das den Kunden ermöglicht, sich ab einem Einkaufswert
  von 10 Euro an der Kasse Bargeld bis zu einem Betrag von 200 Euro auszahlen zu lassen. Im Markt befindet sich des
  weiteren eine DHL-Packstation. Auch die Vermietung von Reinigungsgeräten für Teppiche wird vorgehalten.
  Gleichzeitig wurde der angrenzende NKD-Textil-Markt mit einem großen Sortiment an Kleidungsstücken eröffnet.
  Den Kunden aus der Gemeinde Beckingen und darüber hinaus bieten sich nun also hier mit dem Edeka-Markt, dem
  Budni-Drogerie-Markt und dem NKD-Textil-Markt heimatnah jede Menge Einkaufsmöglichkeiten.

  Info
  Budni bedeutet über 100 Jahre Drogeriemarkttradition mit Kultstatus
  Der Firmenname Budni leitet sich von dem Familiennamen des Gründers Iwan Budnikowsky ab. In Norddeutschland
  haben die Märkte längst Kultstatus erreicht.
  Das Unternehmen besteht seit dem Jahre 1912. Es betreibt aktuell 186 Filialen und beschäftigt etwa 2.700 Mitar-
  beiter im norddeutschen Raum. Im Rahmen der bereits 2017 vereinbarten Kooperation zwischen Edeka und Bud-
  ni soll das Drogeriesegment zukünftig unter dem Dach der im Jahre 2018 neu gegründeten Budni Handels- und
  Servicegesellschaft (BHSG) gemeinsam bearbeitet werden und die Partner wollen im Rahmen dieser Zusammen-
  arbeit bundesweit Filialen eröffnen.

  Die Öffnungszeiten in Beckingen sind montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr.
  Kontakt unter info@budni.de oder facebook.com/BUDNI
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