Frohe Weihnachten und alles Gute für 2022 - Stadt Güglingen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
51./52. Woche Vollverteilung – Verteilung an alle Haushaltungen Donnerstag, 23. Dezember 2021 Frohe Weihnachten und alles Gute für 2022 wünschen Ihnen die Gemeinderäte, die Verwaltungen sowie der Bürgermeister der Stadt Güglingen und die Bürgermeisterin der Gemeinde Pfaffenhofen.
1458 Rundschau Mittleres Zabergäu 23.12.2021
23.12.2021 Rundschau Mittleres Zabergäu 1459 Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen und Nachrichten der einzelnen Gemeinden Es feiern Geburtstag Montag, 27. Dezember 01.-02.01.2022 Wackersche Apotheke, Lauffen TÄ Brandenburg, Heilbronn 07131/200276 Güglingen: Bahnhofstraße 10 07133/4357 Dr. Bühler-Leuchte, Helfenberg 07062/914448 Am 1. Januar: Frau Serife Akca, den 80. Dienstag, 28. Dezember TÄ Rebscher, Untereisesheim 07132/381966 Am 1. Januar: Herr Friedrich Baumann, den 75. Burg-Apotheke, Untergruppenbach, 06.01.2022 Am 1. Januar: Herr Wilfried Stengel, den 70. Heilbronner Straße 16 07131/70757 Dr. Villforth, Heilbronn 07131/30003 Am 4. Januar: Herr Ernst-Ottp Seel, den 80. Mittwoch 29. Dezember Dr. Franke, Ilsfeld 07062/9760930 Am 9. Januar: Herr Lothar Mahle, den 80. Stadt-Apotheke Güglingen, Dr. v. Scheven, Bad Rappenau 07066/9177790 Am 10. Januar: Frau Karin Siegel, den 75. Maulbronner Str. 3/1 07135/5377 08.-09.01.2022 Am 11. Januar: Frau Edith Münch, den 85. Donnerstag, 30. Dezember TÄ Brandenburg, Heilbronn 07131/200276 Am 13. Januar: Frau Ingeborg Thielsen, den 85. apotheke actuell, Lauffen, Dr. Seidensticker, Pfedelbach 07941/380838 Pfaffenhofen: Schillerstraße 18 07133/17909 TÄ Estraich, Schwaigern 07138/1612 Am 1. Januar 2022: Herr Resat Bildi, den 75. Am 2. Januar 2022: Frau Anneliese Troska, Freitag, 31. Dezember Heuchelberg-Apotheke, Nordheim, Weiler, den 98. Hauptstraße 46 07133/17013 Notfallpraxis Brackenheim Am 5. Januar 2022: Frau Hatice Saygi, den 80. Am 10. Januar 2022: Frau Hildegard Koolz, Samstag, 1. Januar Maulbronner Straße 15 den 70. Rathaus-Apotheke, Abstatt, Bundeseinheitliche Rufnummer: 116117 Wir gratulieren allen Jubilaren - ob genannt Rathausstraße 31 07062/64333 Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr oder ungenannt - recht herzlich zum Geburts- Sonntag, 2. Januar Samstag, Sonntag, feiertags von 8 bis 22 Uhr tag und wünschen alles Gute. Burg-Apotheke, Beilstein, Ein notdiensthabender Arzt ist nachts von 22 Hauptstr. 43 . 07062/4350 bis 7 Uhr in Brackenheim vor Ort und unter Tel. Montag, 3. Januar 07135/9360821 erreichbar. Der Ärztliche Not- Apothekendienst Stadt-Apotheke im medizentrum Brackenheim, falldienst ist zuständig in dringlichen, aber nicht Der tägliche Wechsel im Apotheken-Notdienst Austr. 30 07135/6530 akut lebensbedrohlichen Fällen. wurde einheitlich auf 8.30 Uhr an allen Tagen Dienstag, 4. Januar der Woche festgelegt. Apotheke Müller, Nordheim, Freitag, 17. Dezember Obere Gasse 2 07133/9011855 Standesämter melden Burg-Apotheke, Beilstein, Mittwoch, 5. Januar Pfaffenhofen Hauptstr. 43 07062/4350 Hölderlin-Apotheke, Lauffen, Geburt: Samstag, 18. Dezember Bahnhofstraße 26 07133/4990 Am 24. November 2021 in Bietigheim-Bissin- Stadt-Apotheke im medizentrum Brackenheim, Donnerstag, 6. Januar gen: Collin Michael, Sohn von Pascal und Jana Austr. 30 07135/6530 Rats-Apotheke, Brackenheim, Stock, Pfaffenhofen Sonntag, 19. Dezember Marktstraße 4 07135/7179010 Güglingen Apotheke Müller, Nordheim, Freitag, 7. Januar Hochzeit: Obere Gasse 2 07133/9011855 Theodor-Heuss-Apotheke, Brackenheim, Am 15. Dezember 2021 in Güglingen: Uwe Montag, 20. Dezember Georg-Kohl-Straße 21 07135/4307 Reinhard und Gabriele Andrea Kottmann, Güg- Hölderlin-Apotheke, Lauffen, Samstag, 8. Januar lingen. Bahnhofstraße 26 07133/4990 Rosen-Apotheke Talheim, Dienstag, 21. Dezember Rathausplatz 34, 07133/98620 Rats-Apotheke, Brackenheim, Sonntag, 9. Januar Aktuelle Coronaverordnungen Marktstraße 4 07135/7179010 Neckar-Apotheke, Lauffen, Angesichts einer angekündigten aber noch Mittwoch, 22. Dezember Körnerstr. 5 07133/960197 ausstehenden Änderung der Corona-Verord- Theodor-Heuss-Apotheke, Brackenheim, Montag, 10. Januar nung des Landes war es nicht möglich, deren Georg-Kohl-Straße 21 07135/4307 Apotheke am Kelterplatz, Ilsfeld, Inhalte in diese Ausgabe des Amtsblatts auf- Donnerstag, 23. Dezember König-Wilhelm-Straße 74/76, 07062/659940 zunehmen. Rosen-Apotheke Talheim, Dienstag, 11. Januar Sie finden die jeweils aktuelle Fassung der Co- Rathausplatz 34 07133/98620 Hirsch-Apotheke, Ilsfeld, rona-Verordnung jedoch stets im Internet auf Freitag, 24. Dezember König-Wilhelm-Strasse 37 07062/62031 den Seiten des Landes Baden-Württemberg Neckar-Apotheke, Lauffen, Mittwoch, 12. Januar unter: Körnerstr. 5 07133/960197 Wackersche Apotheke, Lauffen, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/ Samstag, 25. November Bahnhofstraße 10 07133/4357 aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-ver- Apotheke am Kelterplatz, Ilsfeld, Donnerstag, 13. Januar ordnung-des-landes-baden-wuerttemberg König-Wilhelm-Straße 74/76, 07062/659940 Burg-Apotheke, Untergruppenbach, Sonntag, 26. Dezember Heilbronner Straße 16, 07131/70757 Hirsch-Apotheke, Ilsfeld, König-Wilhelm-Straße 37 07062/62031 Impressum: Tierärztlicher Herausgeber: Stadt Güglingen/Gemeinde Pfaffenhofen, Marktstraße 19–21, 74363 Güglingen. Verantwortlich für Bereitschaftsdienst den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und 24.-25.12.2021 Bei Nebel: Mitteilungen der Stadt: Bürgermeister Ulrich Heckmann, Güglingen bzw. Bürgermeisterin Carmen Kieninger oder sein AniCura Kleintierzent., Heilbronn 07131/89090 Vertreter im Amt. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Tierarztpraxis Cappel, Öhringen 07941/92720 Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rap- Dr. Wagner, Sinsheim 07260/8499948 penau GmbH & Co. KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappe- nau, Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: 25.-26.12.2021 Geschwindigkeit der www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel. 07264/ AniCura Kleintierzentr., HN 07131/89090 Sichtweite anpassen 70246-70, bad-rappenau@nussbaum-medien.de, Internet: TA Modrovich, Gundelsheim 06269/429990 www.nussbaum-medien.de. Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der 31.12.-01.01. Stadt, Tel. 07033/6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Abonne- Dr. Müller, Heilbronn 07131/591790 ment: www.nussbaum-lesen.de, Zusteller: www.gsvertrieb.de Dr. Starker, Auenstein 07062/62330
1460 Rundschau Mittleres Zabergäu 23.12.2021 Ärztliche Notfallpraxis zieht positive Jahresbilanz - Besuch der sorgen für den reibungslosen Ablauf im Pra- xisalltag. Zusätzlich bietet die Ärztliche Not- Mitglieder des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung Zabergäu fallpraxis bei Bedarf auch Hausbesuche an. In der Regel ist zwischen 19 und 22 Uhr ein Arzt vor Ort, in den Nachtstunden wird ein Bereit- schaftsdienst angeboten. Deshalb macht es Sinn, dass Erkrankte vor einem Besuch zu- nächst in der Praxis anrufen. „So können wir je nach Krankheitsbild sowie in Abhängigkeit von Zustand und Alter der Person entscheiden, ob die Behandlung in der Praxis erfolgen soll, ein Hausbesuch notwendig ist oder gar gleich eine Vorstellung in der Notaufnahme im Kranken- haus am besten ist“, erläutert Harder. Gute Bilanz Die Patientenzahlen zeigen, dass dieses An- gebot sehr gefragt ist. „Seit unserer Eröffnung im September 2017 haben wir im Durchschnitt 2.670 Kassenpatientinnen und –patienten pro Quartal, dies entspricht einen durchschnittli- chen Kontakt von 15 Personen werktags, am Wochenende ist die Praxis noch stärker fre- quentiert“, rechnet Sigrid Harder vor. Hinzu kommen noch etwa 10 bis 20 Prozent Privat- versicherte, die in dieser Statistik nicht ent- halten sind. „Die Zahl der Praxiskontakte be- Die Bürgermeister/-innen Carmen Kieninger, Ulrich Heckmann, Thomas Vogel, Thomas Csaszar, stätigt die medizinische Notwendigkeit und Volker Schiek und Diana Kunz mit Praxismanagerin Sigrid Harder (3. v. r.) unterstreichen die Be- den Beschluss im Kreistag 2016 zum Standort deutung der Ärztlichen Notfallpraxis für unsere Region. der Notfallpraxis“, ergänzt Csaszar. Und trotz dieser guten Zahlen ist es den Zabergäu-Kom- Seit dem 1. September 2017 gibt es die Ärzt- Lange Tradition munen wichtig, die Ärztliche Notfallpraxis liche Notfallpraxis in Brackenheim. Wenn Sie Der Ärztliche Notfalldienst besteht seit 1990. noch stärker im Bewusstsein der Öffentlichkeit nachts, am Wochenende oder an Feiertagen Seit dem Jahr 2003 wird die Praxis von einem zu verankern. So besteht unter den Gemein- einen Arzt brauchen und nicht bis zur nächsten eingetragenen Verein um den aktuellen Vor- deräten und Bürgermeister/-innen der Region Sprechstunde warten können, ist der ärztliche sitzenden Dr. Sven Hanselmann mit 120 nie- große Einigkeit: Die Sicherstellung der medi- Bereitschaftsdienst für Sie da. Die Einrich- dergelassenen Ärzten getragen. Im Zuge der zinischen Versorgung der Menschen im Zaber- tung ist dafür verantwortlich, dass Patienten Umsetzung des Kreistagsbeschlusses zur gäu mit haus- und fachärztlichen Leistungen in dringenden medizinischen Fällen außer- Schließung des Krankenhauses Brackenheim ist eine der wesentlichen interkommunalen halb der regulären Sprechzeiten ambulant vom November 2016 wurde die Ärztliche Not- Zukunftsaufgaben, für die Städte und Gemein- behandelt werden. Mit einem Einzugsbereich fallpraxis von Talheim in die Heuss-Stadt ver- den. Die Ärztlichen Notfallpraxis spielt dabei von Zaberfeld im Westen bis nach Wüstenrot lagert und nahm zum 1. September 2017 ihren eine wichtige Rolle, denn sie fungiert als zen- im Osten, von Massenbachhausen im Norden Betrieb, damals noch in den Räumen des ehe- trale und vor allem wohnortnahe Anlaufstelle bis Cleebronn und Neckarwestheim im Süden maligen Krankenhauses, auf. Insbesondere der für erkrankte Menschen außerhalb der Sprech- sowie von Untergruppenbach über Ilsfeld bis damalige Landrat Detlef Piepenburg hatte sich zeiten des eigenen Hausarztes und leistet in nach Beilstein mit seinen östlichen Gewännern für die Notfallpraxis und für den Standort im diesem Zuge zudem einen wichtigen Beitrag, ist die Ärztliche Notfallpraxis in Brackenheim Zabergäu stark gemacht. Zum Oktober 2020 um die niedergelassenen Ärzte zu entlasten. für die Versorgung von bis zu 132.000 Ein- erfolgte schließlich der Umzug in die neuen wohnern verantwortlich. Die Einrichtung hat Räume im Erdgeschoss des neuen SLK-Ge- immer dann geöffnet, wenn die Praxen der sundheitszentrums in der Maulbronner Straße Hausärzte geschlossen haben. Montags bis 15. Die Brackenheimer Notfallpraxis ist dabei Mittelstandspreis für soziale freitags jeweils von 19 bis 7 Uhr am nächsten durchaus eine Besonderheit, denn die meisten Morgen sowie rund um die Uhr an Wochen- Notfallpraxen im Land sind direkt an oder in Verantwortung in Baden- enden und Feiertagen ist sie die Anlaufstelle Krankenhäusern angesiedelt. Württemberg Leistung – zur Behandlung von Erkrankungen, die keine Leistungen Engagement – Anerkennung akute Notfallsituation darstellen. Zu erreichen „Unsere Räume sind wie die Praxis eines All- ist die Praxis direkt unter Tel. 07135/9360821 gemeinarztes ausgestattet“, erläutert Praxis- 2022 (Lea-Mittelstandspreis) oder über die bundeseinheitliche zentrale Ruf- managerin Sigrid Harder, „deshalb können Viele Unternehmen in Baden-Württemberg nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst wir eine qualitativ hochwertige Erstversor- leben eine verantwortungsvolle und nachhal- unter Tel. 116117. Im Anschluss an die Sitzung gung leisten“. So stehen unter anderem ein tige Unternehmensführung. Sie vereinbaren des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Za- EKG- und ein Ultraschallgerät sowie weitere gesellschaftliches Engagement mit wirtschaft- bergäu am vergangenen Dienstag statteten gängigen Geräte zur Verfügung. Damit kön- lichem Erfolg und sichern so ihre Zukunftsfä- die Bürgermeister/-innen des Zabergäus der nen zahlreiche allgemeinmedizinische und higkeit in dynamischen Zeiten. Mit innovativen Ärztlichen Notfallpraxis einen Besuch ab, um internistische Notfälle behandelt, aber auch „Corporate Social Responsibility“ (CSR)-Ak- sich bei Praxismanagerin Sigrid Harder über verschiedene chirurgischen Leistungen, zum tivitäten und Kooperationspartnern aus dem die aktuelle Situation der Einrichtung zu in- Beispiel Wunderversorgungen, Fremdkörper- Dritten Sektor gehen sie gesellschaftliche He- formieren. Damit unterstreichen die Verwal- entfernungen und Verbandswechsel ange- rausforderungen aktiv an. Deshalb sind sie von tungschefs und –chefinnen auch die zentrale boten sowie angesetzte Infusionstherapien unschätzbarem Wert für unsere Gesellschaft. Bedeutung dieser Einrichtung für die medi- fortgeführt werden. Harder steht ein Pool mit Der Mittelstandspreis für soziale Verantwor- zinische Versorgung der Menschen in unserer insgesamt 18 Ärztinnen und Ärzten zur Ver- tung in Baden-Württemberg zeigt, welche Region. „Die ärztliche Notfallpraxis ist eine fügung, die wiederkehrende Dienste in unter- Stärke verantwortungsvolles Unternehmer- zentrale Einrichtung zur Erstversorgung unse- schiedlicher Frequenz leisten. „Häufig handelt tum auch in Krisenzeiten hat und zeichnet am rer Bürgerinnen und Bürger im Zabergäu und es sich dabei um Ärzte aus dem Klinikbereich, 5. Juli 2022 vorbildliche CSR-Aktivitäten aus. darüber hinaus“, lobt der Zweckverbandsvor- oder um erfahrene Mediziner, die sich bereits Die Lea-Trophäe für herausragendes gesell- sitzende Thomas Csaszar die Einrichtung und im Ruhestand befinden“, erläutert sie. Ins- schaftliches Engagement wird damit bereits das Engagement der Praxismanagerin. gesamt sieben medizinische Fachangestellte zum 16. Mal verliehen.
23.12.2021 Rundschau Mittleres Zabergäu 1461 Der Preis steht unter der Schirmherrschaft von einer Umweltinitiative gemeinsam ein Projekt Satzung über den Anschluss Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL, Mi- zur Bewältigung gesellschaftlicher Heraus- nisterin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus forderungen realisiert haben, bewerben. Be- an die öffentliche Baden-Württemberg, Bischof Dr. Gebhard Fürst werbungsschluss ist der 31. März 2022. Wei- Wasserversorgung und (Diözese Rottenburg-Stuttgart), Erzbischof tere Informationen zum Wettbewerb und dem die Versorgung der Stephan Burger (Erzdiözese Freiburg) sowie Bewerbungsverfahren finden Sie unter www. den Landesbischöfen Dr. h. c. Frank Otfried July lea-mittelstandspreis.de. Grundstücke mit Wasser (Evangelische Landeskirche Württemberg) und Fragen zum Bewerbungsverfahren richten (Wasserversorgungssatzung Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Evange- Sie bitte an die Geschäftsstelle des Mittel- lische Landeskirche Baden). standspreises für soziale Verantwortung in - WVS) des Zweckverbands Ab sofort können sich alle baden-württember- Baden-Württemberg, c/o DiCV Rotten- Wirtschaftsförderung gischen Unternehmen mit maximal 500 Voll- burg-Stuttgart e. V., Brigitte Volz, Stromberg- Zabergäu vom 15.12.2021 beschäftigten, die in Kooperation mit einer straße 11, 70188 Stuttgart, Tel. 0711/2633- Organisation aus dem Dritten Sektor, z. B. 1147, Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeord- einem Wohlfahrtsverband, einem Verein oder E-Mail: info@mittelstandspreis-bw.de. nung für Baden-Württemberg, § 5 des Geset- zes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Würt- temberg und des § 2 der Verbandssatzung vom 10.05.2017 hat die Verbandsversammlung des Weihnachtsgruß Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zaber- „Zu Weihnachten empfinden wir besonders stark, wie eng wir in der Familie zusammen- gäu (nachstehend der Zweckverband genannt) gehören und was wir ihr verdanken.” - Richard von Weizsäcker am 15.12.2021 folgende Satzung beschlossen: I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, §1 ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende und wir wünschen Ihnen für das nun bevorstehende Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung Weihnachtsfest Gesundheit, Wohlergehen, Freude und vor allem auch Zeit für die Familie. (1) Der Zweckverband betreibt die Wasserver- Unsere Kommunen waren natürlich wie alle anderen auch geprägt durch die Corona- sorgung als eine öffentliche Einrichtung zur pandemie. Unser gemeinsamer Dank geht vor allem an die Ärzte und Pflegekräfte, die im Lieferung von Trinkwasser. Art und Umfang ablaufenden Jahr Großes geleistet haben und auch an all diejenigen, die geholfen haben, der Wasserversorgungsanlagen bestimmt der das öffentliche Leben am Laufen zu halten. Wir hoffen sehr, dass wir im kommenden Jahr Zweckverband. Licht sehen und möglichst bald die Pandemie hinter uns lassen können. Es wird Zeit, dass wir wieder miteinander feiern und ein normaler Alltag unser Leben bestimmt. (2) Der Zweckverband kann die Wasserversor- Aber wir haben uns nicht nur um die Pandemie gekümmert. Güglingen und Pfaffenhofen gung ganz oder teilweise durch Dritte vorneh- entwickeln sich weiter im Städtebau, im Miteinander, im Sozialen und im Kulturellen. Wir men lassen. wollen und werden auch in Zukunft attraktive Kommunen sein, in denen man gerne lebt (3) Die Wasserversorgung erzielt keine Gewinne. und möglichst eine umfassende Infrastruktur für seine Bürgerschaft vorfindet. §2 Wir bedanken uns ganz herzlich bei unseren Gemeinderäten für die positive Zusammen- Anschlussnehmer, Wasserabnehmer arbeit, bei unseren Bürgerinnen und Bürgern für deren Engagement sowie bei allen die (1) Anschlussnehmer ist der Grundstückseigen- mithelfen, unsere Stadt und unsere Gemeinde positiv zu entwickeln. tümer, dem Erbbauberechtigte, Wohnungs- Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für 2022. eigentümer, Wohnungserbbauberechtigte und Herzliche Grüße sonstige zur Nutzung eines Grundstücks ding- lich Berechtigte gleichstehen. (2) Als Wasserabnehmer gelten der Anschluss- nehmer, alle sonstigen zur Entnahme von Was- ser auf dem Grundstück Berechtigten sowie jeder, der der öffentlichen Wasserversorgung tatsächlich Wasser entnimmt. §3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Zweckverbands liegenden Grundstücks ist be- rechtigt, den Anschluss seines Grundstücks an die Wasserversorgungsanlage und die Beliefe- rung mit Trinkwasser nach Maßgabe der Sat- zung zu verlangen. (2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht er- streckt sich nur auf solche Grundstücke, die durch eine Versorgungsleitung erschlossen werden. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungs- leitung hergestellt oder eine bestehende Ver- sorgungsleitung geändert wird. (3) Der Anschluss eines Grundstücks an eine bestehende Versorgungsleitung kann abgelehnt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstücks oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen dem Zweckverband erhebliche Schwierigkeiten be- Schnelle reitet oder besondere Maßnahmen erfordert. Hilfe (4) Der Zweckverband kann im Falle der Absät- ze 2 und 3 den Anschluss und die Benutzung Feuerwehrruf gestatten, sofern der Grundstückseigentümer 112 sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu überneh- men und auf Verlangen Sicherheit zu leisten.
1462 Rundschau Mittleres Zabergäu 23.12.2021 §4 §7 dem Zweckverband mindestens zwei Wochen Anschlusszwang Umfang der Versorgung, Unterrichtung bei vor der Einstellung schriftlich mitzuteilen. (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf Versorgungsunterbrechungen Wird der Wasserverbrauch ohne rechtzeitige denen Wasser verbraucht wird, sind verpflich- (1) Der Zweckverband ist verpflichtet, das Was- schriftliche Mitteilung eingestellt, so haftet tet, diese Grundstücke an die öffentliche Was- ser jederzeit am Ende der Anschlussleitung zur der Anschlussnehmer dem Zweckverband für serversorgungsanlage anzuschließen, wenn sie Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, die Erfüllung sämtlicher sich aus der Satzung an eine öffentliche Straße mit einer betriebs- 1. soweit zeitliche Beschränkungen zur Sicher- ergebenden Verpflichtungen. fertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihren stellung der öffentlichen Wasserversorgung (2) Der Anschlussnehmer kann eine zeitweilige unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße erforderlich oder sonst nach dieser Satzung Absperrung seines Anschlusses verlangen, ohne durch einen Privatweg haben. Befinden sich vorbehalten sind, damit das Benutzungsverhältnis aufzulösen. auf einem Grundstück mehrere Gebäude zum 2. soweit und solange der Zweckverband an § 10 dauernden Aufenthalt von Menschen, so ist der Versorgung durch höhere Gewalt oder Einstellung der Versorgung jedes Gebäude anzuschließen. sonstige Umstände, deren Beseitigung ihr (1) Der Zweckverband ist berechtigt, die Ver- (2) Von der Verpflichtung zum Anschluss wird wirtschaftlich nicht zugemutet werden sorgung fristlos einzustellen, wenn der Was- der Grundstückseigentümer auf Antrag befreit, kann, gehindert ist. serabnehmer den Bestimmungen dieser Sat- wenn der Anschluss ihm aus besonderen Grün- (2) Die Versorgung kann unterbrochen werden, zung zuwiderhandelt und die Einstellung den auch unter Berücksichtigung der Erforder- soweit dies zur Vornahme betriebsnotwendiger erforderlich ist, um nisse des Gemeinwohls nicht zugemutet wer- Arbeiten erforderlich ist. Der Zweckverband 1. eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit den kann. Der Antrag auf Befreiung ist unter hat jede Unterbrechung oder Unregelmäßig- von Personen oder Anlagen abzuwehren, Angabe der Gründe schriftlich beim Zweckver- keit unverzüglich zu beheben. 2. den Verbrauch von Wasser unter Umgehung, band einzureichen. (3) Der Zweckverband hat die Wasserabnehmer Beeinflussung oder vor Anbringung der §5 bei einer nicht nur für kurze Dauer beabsich- Messeinrichtungen zu verhindern oder Benutzungszwang tigten Unterbrechung der Versorgung recht- 3. zu gewährleisten, dass Störungen anderer (1) Auf Grundstücken, die an die öffentliche zeitig in geeigneter Weise zu unterrichten. Die Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen Wasserversorgungsanlage angeschlossen sind, Pflicht zur Unterrichtung entfällt, wenn sie auf Einrichtungen des Zweckverbands oder haben die Wasserabnehmer ihren gesamten 1. nach den Umständen nicht rechtzeitig mög- Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Wasserbedarf aus dieser zu decken. Ausge- lich ist und der Zweckverband dies nicht zu Trinkwassers ausgeschlossen sind. nommen hiervon ist die Nutzung von Nieder- vertreten hat oder (2) Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbeson- schlagswasser für Zwecke der Gartenbewässe- 2. die Beseitigung von bereits eingetretenen dere bei Nichtzahlung einer fälligen Abgaben- rung. Unterbrechungen verzögern würde. schuld trotz Mahnung, ist der Zweckverband (2) Von der Verpflichtung zur Benutzung wird §8 berechtigt, die Versorgung zwei Wochen nach der Wasserabnehmer auf Antrag befreit, wenn Verwendung des Wassers, sorgsamer Umgang Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn die Benutzung ihm aus besonderen Gründen (1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwe- der Wasserabnehmer darlegt, dass die Folgen auch unter Berücksichtigung der Erfordernis- cke des Anschlussnehmers, seiner Mieter und der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere se des Gemeinwohls nicht zugemutet werden ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung der Zuwiderhandlung stehen und hinreichen- kann. gestellt. Die Weiterleitung an sonstige Drit- de Aussicht besteht, dass der Wasserabneh- (3) Der Zweckverband räumt dem Wasser- te ist nur mit schriftlicher Zustimmung des mer seinen Verpflichtungen nachkommt. Der abnehmer darüber hinaus im Rahmen des ihr Zweckverbandes zulässig. Diese muss erteilt Zweckverband kann mit der Mahnung zugleich wirtschaftlich Zumutbaren auf Antrag die werden, wenn dem Interesse an der Weiter- die Einstellung der Versorgung androhen. Möglichkeit ein, den Bezug auf einen von ihm leitung nicht überwiegende versorgungswirt- (3) Der Zweckverband hat die Versorgung un- gewünschten Verbrauchszweck oder auf einen schaftliche Gründe entgegenstehen. verzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Teilbedarf zu beschränken. (2) Das Wasser darf für alle Zwecke verwendet Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und (4) Der Antrag auf Befreiung oder Teilbefreiung werden, soweit nicht in dieser Satzung oder der Wasserabnehmer die Kosten der Einstel- ist unter Angabe der Gründe schriftlich beim aufgrund sonstiger gesetzlicher oder behördli- lung und Wiederaufnahme der Versorgung er- Zweckverband einzureichen. cher Vorschriften Beschränkungen vorgesehen setzt hat. (5) Der Wasserabnehmer hat dem Zweckver- sind. Der Zweckverband kann die Verwendung § 11 band vor Errichtung einer Eigengewinnungs- für bestimmte Zwecke beschränken, soweit Grundstücksbenutzung anlage Mitteilung zu machen. Er hat durch ge- dies zur Sicherstellung der allgemeinen Was- (1) Die Anschlussnehmer haben zur örtlichen eignete Maßnahmen sicherzustellen, dass von serversorgung erforderlich ist. Versorgung das Anbringen und Verlegen von seiner Eigenanlage keine Rückwirkungen in die (3) Der Anschluss von Anlagen zum Bezug Leitungen einschließlich Zubehör zur Zu- und öffentliche Wasserversorgungsanlage möglich von Bauwasser ist bei dem Zweckverband vor Fortleitung von Wasser über ihre im gleichen sind. Beginn der Bauarbeiten zu beantragen. Ent- Versorgungsgebiet liegenden Grundstücke §6 sprechendes gilt für Anschlüsse zu sonstigen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen un- Art der Versorgung vorübergehenden Zwecken. entgeltlich zuzulassen. Diese Pflicht betrifft (1) Das Wasser muss den jeweils geltenden (4) Soll Wasser aus öffentlichen Hydranten nur Grundstücke, die an die Wasserversorgung Rechtsvorschriften und den anerkannten Re- nicht zum Feuerlöschen, sondern zu anderen angeschlossen sind, die vom Anschlussnehmer geln der Technik für Trinkwasser entsprechen. vorübergehenden Zwecken entnommen werden, in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Der Zweckverband ist verpflichtet, das Wasser sind hierfür Hydrantenstandrohre des Zweckver- Wasserversorgung genutzt werden oder für die unter dem Druck zu liefern, der für eine ein- bands mit Wasserzählern zu benutzen. die Möglichkeit der Wasserversorgung sonst wandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in (5) Sollen auf einem Grundstück besondere wirtschaftlich vorteilhaft ist. Sie entfällt, wenn dem betreffenden Versorgungsgebiet erforder- Feuerlöschanschlüsse eingerichtet werden, die Inanspruchnahme der Grundstücke den An- lich ist. Er ist berechtigt, die Beschaffenheit sind über ihre Anlegung, Unterhaltung und schlussnehmer mehr als notwendig oder in un- und den Druck des Wassers im Rahmen der Prüfung besondere Vereinbarungen mit dem zumutbarer Weise belasten würde. gesetzlichen und behördlichen Bestimmun- Zweckverband zu treffen. (2) Der Wasserabnehmer oder Anschlussneh- gen sowie der anerkannten Regeln der Technik (6) Mit Wasser aus der öffentlichen Wasser- mer ist rechtzeitig über Art und Umfang der zu ändern, falls dies in besonderen Fällen aus versorgung ist sorgsam umzugehen. Die Wasser- beabsichtigten Inanspruchnahme des Grund- wirtschaftlichen oder technischen Gründen abnehmer werden aufgefordert, wassersparende stücks zu benachrichtigen. zwingend notwendig ist; dabei sind die Belan- Verfahren anzuwenden, soweit dies insbesondere (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung ge des Wasserabnehmers möglichst zu berück- wegen der benötigten Wassermenge mit Rück- der Einrichtungen verlangen, wenn sie an der sichtigen. sicht auf den Wasserhaushalt zumutbar und aus bisherigen Stelle für ihn nicht mehr zumutbar (2) Stellt der Wasserabnehmer Anforderungen hygienischen Gründen vertretbar ist. sind. Die Kosten der Verlegung hat der Zweck- an Beschaffenheit und Druck des Wassers, die §9 verband zu tragen. Dienen die Einrichtungen über die vorgenannten Verpflichtungen hin- Unterbrechung des Wasserbezugs ausschließlich der Versorgung des Grundstücks, ausgehen, so obliegt es ihm selbst, die erfor- (1) Will ein Anschlussnehmer den Wasserbezug so hat der Anschlussnehmer die Kosten zu tra- derlichen Vorkehrungen zu treffen. länger als drei Monate einstellen, so hat er dies gen.
23.12.2021 Rundschau Mittleres Zabergäu 1463 (4) Wird der Wasserbezug eingestellt, so hat des Anschlussnehmers und unter Wahrung sei- Kosten sind vom Anschlussnehmer zu tragen. der Grundstückseigentümer die Entfernung der ner berechtigten Interessen vom Zweckverband (2) Entspricht eine solche Anschlussleitung Einrichtungen zu gestatten oder sie auf Verlan- bestimmt. Der Zweckverband stellt die für den nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den gen des Zweckverbands noch fünf Jahre unent- erstmaligen Anschluss eines Grundstücks not- Bestimmungen der DIN 1988 und etwaigen zu- geltlich zu dulden, es sei denn, dass ihm dies wendigen Hausanschlüsse bereit. sätzlichen Bestimmungen des Zweckverbands nicht zugemutet werden kann. (4) Der Zweckverband kann auf Antrag des und verzichtet der Anschlussnehmer schriftlich (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für öffent- Anschlussnehmers weitere Anschlüsse sowie auf seine Rechte an der Leitung, so ist die An- liche Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse schlussleitung auf sein Verlangen vom Zweck- für Grundstücke, die durch Planfeststellung für herstellen. Als weitere Anschlüsse gelten auch verband zu übernehmen. Dies gilt nicht für Lei- den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Hausanschlüsse für Grundstücke, die nach Ent- tungen im Außenbereich (§ 35 BauGB). Verkehrsflächen bestimmt sind. stehen der Beitragspflicht (§ 37) neu gebildet (3) Unterhaltungs-, Änderungs- und Erneue- § 12 werden. rungsarbeiten an privaten Grundstücksan- Zutrittsrecht (5) Hausanschlüsse dürfen nicht überbaut schlüssen sind dem Zweckverband vom An- Der Wasserabnehmer hat dem mit einem Aus- werden, die Freilegung muss stets möglich schlussnehmer mindestens 14 Tage vorher weis versehenen Beauftragten der Gemeinde sein; sie sind vor Beschädigung zu schützen. anzuzeigen. im Rahmen des § 44 Abs. 6 Wassergesetz für Der Anschlussnehmer hat die baulichen Vo- § 17 Baden-Württemberg und des § 99 der Ab- raussetzungen für die sichere Errichtung des Anlage des Anschlussnehmers gabenordnung den Zutritt zu seinen Räumen Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erwei- und zu den in § 24 genannten Einrichtungen Einwirkungen auf den Hausanschluss vorneh- terung, Änderung und Unterhaltung der Anlage zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der men oder vornehmen lassen. Jede Beschädi- hinter dem Hausanschluss − mit Ausnahme der technischen Einrichtung, zur Wahrnehmung gung des Hausanschlusses, insbesondere das Messeinrichtungen des Zweckverbands − ist sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Undichtwerden von Leitungen sowie sonstige der Anschlussnehmer verantwortlich. Hat er Satzung insbesondere zur Ablesung, zum Aus- Störungen, sind dem Zweckverband unverzüg- die Anlage oder Anlagenteile einem Dritten tausch der Messeinrichtungen (Wasserzähler) lich mitzuteilen. vermietet oder sonst zur Benutzung überlas- oder zur Ermittlung der Grundlagen für die Ge- § 15 sen, so ist er neben diesem verantwortlich. bührenbemessung erforderlich ist. Kostenerstattung (2) Die Anlage darf nur unter Beachtung der (1) Der Anschlussnehmer hat dem Zweckver- Vorschriften dieser Satzung und anderer ge- II. HAUSANSCHLÜSSE, ANLAGE DES AN- band zu erstatten: setzlicher oder behördlicher Bestimmungen SCHLUSSNEHMERS, MESSEINRICHTUNGEN 1. die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, sowie nach den allgemein anerkannten Regeln § 13 Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Technik errichtet, erweitert, geändert und Anschlussantrag der notwendigen Hausanschlüsse. Dies unterhalten werden. Die Errichtung der Anla- Der Anschluss an die öffentliche Wasserversor- gilt nicht für den Teil des Hausanschlusses ge und wesentliche Veränderungen dürfen nur gungsanlage und jede Änderung des Hausan- (Grundstücksanschluss), der in öffentlichen durch den Zweckverband oder ein vom Zweck- schlusses ist vom Anschlussnehmer unter Be- Verkehrs- und Grünflächen verläuft (§ 14 verband zugelassenes Installationsunterneh- nutzung eines beim Zweckverband erhältlichen Abs. 2). men erfolgen. Der Zweckverband ist berechtigt, Vordrucks für jedes Grundstück zu beantragen. 2. die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Dem Antrag sind insbesondere folgende Unter- Erneuerung, Veränderung und Beseitigung (3) Anlagenteile, die sich vor den Messeinrich- lagen beizufügen, soweit sich die erforder- der weiteren, vorläufigen und vorübergehen- tungen befinden, können plombiert werden. lichen Angaben nicht bereits aus dem Antrag den Hausanschlüsse (§ 14 Abs. 4). Zu diesen Ebenso können Anlagenteile, die zur Anlage selbst ergeben: Kosten gehören auch die Aufwendungen für des Anschlussnehmers gehören, unter Plom- 1. e in Lageplan nebst Beschreibung und Skizze die Wiederherstellung des alten Zustands benverschluss genommen werden, um eine der geplanten Anlage des Anschlussnehmers auf den durch die Arbeiten beanspruchten einwandfreie Messung zu gewährleisten. Die (Wasserverbrauchsanlage); Flächen. dafür erforderliche Ausstattung der Anlage ist 2. der Name des Installationsunternehmens, (2) Zweigt eine Hausanschlussleitung von der nach den Angaben des Zweckverbands zu ver- durch das die Wasserverbrauchsanlage ein- Anschlusstrommel im Hydrantenschacht ab anlassen. gerichtet oder geändert werden soll; (württembergisches Schachthydrantensys- (4) Anlagen und Verbrauchseinrichtungen 3. eine nähere Beschreibung besonderer Ein- tem), so wird der Teil der Anschlussleitung, sind so zu betreiben, dass Störungen anderer richtungen (zum Beispiel von Gewerbebe- der neben der Versorgungsleitung verlegt ist, Wasserabnehmer, störende Rückwirkungen auf trieben usw.), für die auf dem Grundstück bei der Berechnung der Kosten nach Abs. 1 Einrichtungen des Zweckverbands oder Dritter Wasser verwendet werden soll, sowie die unberücksichtigt gelassen. Die Kosten für die oder Rückwirkungen auf die Güte des Trink- Angabe des geschätzten Wasserbedarfs; Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Verän- wassers ausgeschlossen sind. 4. Angaben über eine etwaige Eigengewin- derung und Beseitigung dieser Teilstrecke trägt § 18 nungsanlage; der Zweckverband. Inbetriebsetzung der Anlage des Anschluss- 5. im Falle des § 3 Abs. 4 die Verpflichtungs- (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der nehmers erklärung zur Übernahme der mit dem Bau endgültigen Herstellung des Hausanschlusses, (1) Der Zweckverband oder deren Beauftragte und Betrieb zusammenhängenden Mehr- im Übrigen mit der Beendigung der Maßnah- schließen die Anlage des Anschlussnehmers an kosten. me. Der Erstattungsanspruch wird binnen eines das Verteilungsnetz an und setzen sie in Betrieb. § 14 Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbe- (2) Jede Inbetriebsetzung der Anlage ist beim Haus- und Grundstücksanschlüsse scheids fällig. Zweckverband über das Installationsunterneh- (1) Der Hausanschluss besteht aus der Verbin- (4) Erhalten mehrere Grundstücke eine ge- men zu beantragen. dung des Verteilungsnetzes mit der Anlage des meinsame Hausanschlussleitung, so ist für die § 19 Anschlussnehmers. Er beginnt an der Abzweig- Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich Überprüfung der Anlage des Anschlussneh- stelle des Verteilungsnetzes und endet mit einem der beteiligten Grundstücke dienen, mers der Hauptabsperrvorrichtung. Hausanschlüsse allein der Eigentümer bzw. Erbbauberechtigte (1) Der Zweckverband ist berechtigt, die Anlage werden ausschließlich vom Zweckverband her- des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. des Anschlussnehmers vor und nach ihrer In- gestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abge- Soweit Teile der Hausanschlussleitung meh- betriebsetzung zu überprüfen. Sie hat den An- trennt und beseitigt. reren Grundstücken gemeinsam dienen, sind schlussnehmer auf erkannte Sicherheitsmängel (2) Hausanschlüsse stehen vorbehaltlich die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der aufmerksam zu machen und kann deren Be- abweichender Regelung im Eigentum des beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner seitigung verlangen. Zweckverbands. Soweit sie in öffentlichen ersatzpflichtig. (2) Werden Mängel festgestellt, die die Si- Verkehrs- und Grünflächen verlaufen (Grund- § 16 cherheit gefährden oder erhebliche Störungen stücksanschlüsse), sind sie Teil der öffentlichen Private Anschlussleitungen erwarten lassen, so ist der Zweckverband be- Wasserversorgungsanlage. (1) Private Anschlussleitungen hat der An- rechtigt, den Anschluss oder die Versorgung zu (3) Art, Zahl und Lage der Hausanschlüsse schlussnehmer selbst zu unterhalten, zu än- verweigern; bei Gefahr für Leib und Leben ist sowie deren Änderung werden nach Anhörung dern und zu erneuern. Die insoweit anfallenden sie dazu verpflichtet.
1464 Rundschau Mittleres Zabergäu 23.12.2021 (3) Durch Vornahme oder Unterlassen der (2) Die Kosten der Prüfung fallen dem Zweck- (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht Überprüfung der Anlage sowie durch deren verband zur Last, falls die Abweichung die ge- belastet, so ist der Erbbauberechtigte an Stel- Anschluss an das Verteilungsnetz übernimmt setzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschrei- le des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere der Zweckverband keine Haftung für die Män- tet, sonst dem Wasserabnehmer. Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner; bei gelfreiheit der Anlage. Dies gilt nicht, wenn sie § 23 Wohnungs- und Teileigentum sind die einzel- bei einer Überprüfung Mängel festgestellt hat, Ablesung nen Wohnungs- und Teileigentümer nur ent- die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. (1) Die Messeinrichtungen sind nach Auffor- sprechend ihrem Miteigentumsanteil beitrags- § 20 derung des Zweckverbands vom Anschluss- pflichtig. Technische Anschlussbedingungen nehmer selbst abzulesen. Die Ableseergebnisse (3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Woh- Der Zweckverband ist berechtigt, weitere sind in den vom Zweckverband hierfür über- nungs- oder Teileigentum im Eigentum meh- technische Anforderungen an den Hausan- mittelten Vordruck einzutragen. Der ausgefüll- rerer Personen zur gesamten Hand, ist die Ge- schluss und andere Anlagenteile sowie an den te Vordruck ist an den Zweckverband oder ein samthandsgemeinschaft beitragspflichtig. Betrieb der Anlage festzulegen, soweit dies vom Zweckverband beauftragtes Unternehmen § 28 aus Gründen der sicheren und störungsfreien zurückzusenden. Beitragsmaßstab Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die (2) Geht der ausgefüllte Vordruck nicht inner- Maßstab für den Wasserversorgungsbeitrag Erfordernisse des Verteilungsnetzes, notwen- halb einer vom Zweckverband gesetzten, ange- ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch dig ist. Diese Anforderungen dürfen den all- messenen Frist bei dieser oder bei einem vom Vervielfachung der Grundstücksfläche (§ 29) gemein anerkannten Regeln der Technik nicht Zweckverband beauftragten Unternehmen ein, mit einem Nutzungsfaktor (§ 30); das Ergebnis widersprechen. Der Anschluss bestimmter Ver- darf sie den Verbrauch auf der Grundlage der wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nach- brauchseinrichtungen kann von der vorherigen letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen kommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende Zustimmung des Zweckverbands abhängig ge- Verhältnisse sind angemessen zu berücksichti- volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, macht werden. Die Zustimmung darf nur ver- gen. § 12 bleibt davon unberührt. die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende weigert werden, wenn der Anschluss eine sichere § 24 volle Zahl abgerundet werden. und störungsfreie Versorgung gefährden würde. Messeinrichtungen an der Grundstücksgrenze § 29 § 21 (1) Der Zweckverband kann verlangen, dass Grundstücksfläche Messung der Anschlussnehmer auf eigene Kosten nach (1) Als Grundstücksfläche gilt: (1) Der Zweckverband stellt die verbrauch- seiner Wahl an der Grundstücksgrenze einen 1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebau- te Wassermenge durch Messeinrichtungen geeigneten Wasserzählerschacht oder Wasser- ungsplans die Fläche, die der Ermittlung der (Wasserzähler) fest, die den eichrechtlichen zählerschrank anbringt, wenn zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist; Vorschriften entsprechen. Bei öffentlichen Ver- 1. das Grundstück unbebaut ist oder 2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung brauchseinrichtungen kann die gelieferte Menge 2. die Versorgung des Gebäudes mit Anschluss- nach § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht auch rechnerisch ermittelt oder geschätzt wer- leitungen erfolgt, die unverhältnismäßig oder die erforderliche Festsetzung nicht ent- den, wenn die Kosten der Messung nicht im Ver- lang sind oder nur unter besonderen Er- hält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis hältnis zur Höhe des Verbrauchs stehen. schwernissen verlegt werden können, oder zu einer Tiefe von 50 Metern von der der (2) Der Zweckverband hat dafür Sorge zu tra- 3. kein Raum zur frostsicheren Unterbringung Erschließungsanlage zugewandten Grund- gen, dass eine einwandfreie Messung der ver- des Wasserzählers vorhanden ist. stücksgrenze. brauchten Wassermenge gewährleistet ist. (2) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, die Reicht die bauliche oder gewerbliche Nut- Er bestimmt Art, Zahl und Größe sowie An- Einrichtungen in ordnungsgemäßem Zustand zung über diese Begrenzung hinaus oder sind bringungsort der Messeinrichtungen. Ebenso und jederzeit zugänglich zu halten. Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die ist die Lieferung, Anbringung, Überwachung, (3) Der Anschlussnehmer kann die Verlegung Grundstückstiefe maßgebend, die durch die Unterhaltung und Entfernung der Messeinrich- der Einrichtungen auf seine Kosten verlangen, hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der tungen Aufgabe des Zweckverbands. Sie hat wenn sie an der bisherigen Stelle für ihn nicht baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt den Anschlussnehmer anzuhören und dessen mehr zumutbar sind und die Verlegung ohne wird. Grundstücksteile, die lediglich die wege- berechtigte Interessen zu wahren. Sie ist ver- Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung mäßige Verbindung zur Erschließungsanlage pflichtet, auf Verlangen des Anschlussnehmers möglich ist. herstellen, bleiben bei der Bestimmung der die Messeinrichtungen zu verlegen, wenn dies Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nut- III. WASSERVERSORGUNGSBEITRAG ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien zung zählen auch angelegte Grünflächen oder § 25 Messung möglich ist; der Anschlussnehmer ist gärtnerisch genutzte Flächen. Erhebungsgrundsatz verpflichtet, die Kosten zu tragen. Der Zweckverband erhebt zur teilweisen De- (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 (3) Der Anschlussnehmer haftet für das Ab- ckung seines Aufwands für die Anschaffung, Satz 2 KAG bleiben unberührt. handenkommen und die Beschädigung der Herstellung und den Ausbau der öffentlichen § 30 Messeinrichtungen, soweit ihn daran ein Ver- Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversor- Nutzungsfaktor schulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädi- gungsbeitrag. (1) Entsprechend der Ausnutzbarkeit wird die gungen und Störungen dieser Einrichtungen § 26 Grundstücksfläche (§ 29) mit einem Nutzungs- dem Zweckverband unverzüglich mitzuteilen. Gegenstand der Beitragspflicht faktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt: Er ist verpflichtet, die Einrichtungen vor Ab- (1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 1,00, wasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung 2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,25, Frost zu schützen. festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich 3. bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,50, (4) Der Einbau von Zwischenzählern in die Ver- genutzt werden können. Erschlossene Grund- 4. bei vier- und fünfgeschossiger Bebaubarkeit brauchsleitung ist dem Wasserabnehmer ge- stücke, für die eine bauliche oder gewerbliche 1,75, stattet. Alle den Zwischenzähler betreffenden Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der 5. bei sechs- und mehrgeschossiger Bebaubar- Kosten gehen zu seinen Lasten. Der Zweckver- Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauf- keit 2,00. band ist nicht verpflichtet, das Anzeigeergeb- fassung Bauland sind und nach der geordneten (2) Bei Stellplatzgrundstücken und bei Grund- nis eines Zwischenzählers der Wasserzinsbe- baulichen Entwicklung des Zweckverbands zur stücken, für die nur eine Nutzung ohne Be- rechnung zugrunde zu legen. Bebauung anstehen. bauung zulässig ist oder bei denen die Bebau- § 22 (2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen ung nur untergeordnete Bedeutung hat, wird Nachprüfung von Messeinrichtungen Wasserversorgungsanlagen tatsächlich ange- ein Nutzungsfaktor von 0,5 zugrunde gelegt. (1) Der Wasserabnehmer kann jederzeit die schlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht Dasselbe gilt für Gemeinbedarfs- oder Grün- Nachprüfung der Messeinrichtungen durch auch dann, wenn die Voraussetzungen des flächengrundstücke, deren Grundstücksflächen eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkann- Abs. 1 nicht erfüllt sind. aufgrund ihrer Zweckbestimmung nicht oder te Prüfstelle nach § 39 des Mess- und Eich- § 27 nur zu einem untergeordneten Teil mit Gebäu- gesetzes verlangen. Stellt der Wasserabnehmer Beitragsschuldner den überdeckt werden sollen bzw. überdeckt den Antrag auf Prüfung nicht beim Zweckver- (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der sind (zum Beispiel Friedhöfe, Sportplätze, Frei- band, so hat er diese vor Antragstellung zu be- Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer bäder, Kleingartenanlagen). Die §§ 31 bis 34 nachrichtigen. des Grundstücks ist. finden keine Anwendung.
23.12.2021 Rundschau Mittleres Zabergäu 1465 § 31 wand mit der Dachhaut) fest, so gilt als Ge- mehrere bauliche Anlagen mit unterschiedli- Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grund- schosszahl das festgesetzte Höchstmaß der cher Geschosszahl vorhanden, ist die höchste stücken, für die ein Bebauungsplan die Ge- Höhe der baulichen Anlage geteilt durch Zahl der Vollgeschosse maßgebend. schosszahl festsetzt 1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsied- (4) Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Als Geschosszahl gilt die im Bebauungsplan lungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), Vollgeschoss i. S. der LBO gilt als Geschosszahl festgesetzte höchstzulässige Zahl der Voll- allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhaus- die Baumasse des Bauwerks geteilt durch die geschosse. Ist im Einzelfall eine größere Ge- gebiete, Wochenendhausgebiete und be- überbaute Grundstücksfläche und nochmals schosszahl genehmigt, so ist diese zugrunde sondere Wohngebiete (WB) festgesetzten geteilt durch 3,5, mindestens jedoch die nach zu legen. Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. Gebiete und Abs. 1 maßgebende Geschosszahl; das Ergebnis S. der Landesbauordnung (LBO) in der im Zeit- 2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfge- wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nach- punkt der Beschlussfassung über den Bebau- biete (MD), Dörfliche Wohngebiete (MDW), kommastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende ungsplan geltenden Fassung. Sind auf einem Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Ge- volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, Grundstück mehrere bauliche Anlagen mit werbegebiete (GE), Industriegebiete (GI), die kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende unterschiedlicher Geschosszahl zulässig, ist die sonstige Sondergebiete (SO) und Urbane volle Zahl abgerundet werden. höchste Zahl der Vollgeschosse maßgebend. Gebiete (MU) festgesetzten Gebiete; § 35 § 32 das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerun- Nachveranlagung, weitere Beitragspflicht Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grund- det, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die (1) Von Grundstückseigentümern, für deren stücken, für die ein Bebauungsplan eine nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Grundstück eine Beitragsschuld bereits ent- Baumassenzahl festsetzt Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, standen ist oder deren Grundstücke beitrags- (1) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet frei angeschlossen worden sind, werden weite- Vollgeschosse eine Baumassenzahl aus, so gilt werden. re Beiträge erhoben, als Geschosszahl die Baumassenzahl geteilt (3) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß 1. soweit die bis zum Inkrafttreten dieser Sat- durch 3,5; das Ergebnis wird auf eine volle Zahl der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl zung zulässige Zahl bzw. genehmigte höhere gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl, Zahl der Vollgeschosse überschritten oder die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und sondern setzt er die Höhe baulicher Anla- eine größere Zahl von Vollgeschossen allge- Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, gen in Gestalt der Erdgeschossfußbodenhöhe mein zugelassen wird; auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet (EFH) und der Firsthöhe (FH) über Normalnull 2. soweit in den Fällen des § 34 Abs. 2 Nr. 1 werden. (ü. N.N.) fest, so ergibt sich die Gebäudehöhe und 2 eine höhere Zahl der Vollgeschosse (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei An- aus der Differenz zwischen der EFH und der FH. zugelassen wird; 3. wenn das Grundstück mit Grundstücksflä- wendung der Baumassenzahl zulässige Bau- Die Berechnung erfolgt entsprechend Absatz 1. chen vereinigt wird, für die eine Beitrags- masse genehmigt, so ergibt sich die Geschoss- Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der schuld bisher nicht entstanden ist; zahl aus der Teilung dieser Baumasse durch die baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der 4. soweit Grundstücke unter Einbeziehung von Grundstücksfläche und nochmaliger Teilung Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl, son- Teilflächen, für die eine Beitragsschuld be- des Ergebnisses durch 3,5; das Ergebnis wird dern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in reits entstanden ist, neu gebildet werden. auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkom- Gestalt der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) (2) Wenn bei der Veranlagung von Grundstü- mastellen ab 0,5 auf die nächstfolgende volle und der Traufhöhe (TH) oder des höchsten Ge- cken Teilflächen gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 dieser Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die bäudepunktes (HGP) über Normalnull (ü. N.N.) Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG unberück- kleiner als 0,5 sind, auf die vorausgehende fest, so ergibt sich die Gebäudehöhe aus der sichtigt geblieben sind, entsteht eine weitere volle Zahl abgerundet werden. Differenz zwischen der EFH und der FH bzw. Beitragspflicht, soweit die Voraussetzungen für § 33 zwischen EFH und dem HGP. Die Berechnung eine Teilflächenabgrenzung entfallen. Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grund- erfolgt entsprechend Absatz 2. § 36 stücken, für die ein Bebauungsplan die Höhe (4) Ist im Einzelfall eine größere als die im Be- Beitragssatz baulicher Anlagen festsetzt bauungsplan festgesetzte Höhe baulicher An- Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je Qua- (1) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß lagen genehmigt, so ist diese gemäß Abs. 1 dratmeter (m2) Nutzungsfläche (§ 28) 2,35 €. der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl oder 2 in eine Geschosszahl umzurechnen. § 37 der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, (5) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl Entstehung der Beitragsschuld sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl (1) Die Beitragsschuld entsteht: in Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (First- sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zu- 1. in den Fällen des § 26 Abs. 1, sobald das höhe) fest, so gilt als Geschosszahl das fest- lässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus, so Grundstück an die öffentliche Wasserversor- gesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen ist die Firsthöhe gemäß Abs. 1 und 3 in eine gungsanlage angeschlossen werden kann; Anlage geteilt durch Geschosszahl umzurechnen. 2. in den Fällen des § 26 Abs. 2 mit dem An- 1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsied- § 34 schluss, frühestens jedoch mit dessen Ge- lungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grund- nehmigung; allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhaus- stücken, für die keine Planfestsetzung im 3. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 2 gebiete, Wochenendhausgebiete und be- Sinne der §§ 31 bis 33 besteht mit der Erteilung der Baugenehmigung bzw. sondere Wohngebiete (WB) festgesetzten (1) Bei Grundstücken in unbeplanten Gebieten dem Inkrafttreten des Bebauungsplans oder Gebiete und bzw. in beplanten Gebieten, für die der Be- einer Satzung i. S. von § 34 Abs. 4 Satz 1 2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfge- bauungsplan keine Festsetzungen nach den Nr. 2 und 3 BauGB; biete (MD), Dörfliche Wohngebiete (MDW), §§ 31 bis 33 enthält, ist maßgebend: 4. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 3, wenn die Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK), Ge- 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tat- Vergrößerung des Grundstücks im Grund- werbegebiete (GE), Industriegebiete (GI), sächlich vorhandenen Geschosse, buch eingetragen ist; sonstige Sondergebiete (SO) und Urbane 2. bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstü- 5. in den Fällen des § 35 Abs. 1 Nr. 4, wenn Gebiete (MU) festgesetzten Gebiete; cken die Zahl der auf den Grundstücken der das neugebildete Grundstück im Grundbuch das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerun- näheren Umgebung überwiegend vorhande- eingetragen ist; det, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die nen Geschosse. 6. in den Fällen des § 35 Abs. 2 mit dem nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und (2) Bei Grundstücken im Außenbereich (§ 35 Wegfall der Voraussetzungen für eine Teil- Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, BauGB) ist maßgebend: flächenabgrenzung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet 1. bei bebauten Grundstücken die Zahl der tat- dieser Satzung und § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG, werden. sächlich vorhandenen Geschosse; insbesondere mit dem Inkrafttreten eines (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß 2. bei unbebauten Grundstücken, für die ein Bebauungsplanes oder einer Satzung gemäß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl Bauvorhaben genehmigt ist, die Zahl der ge- § 34 Abs. 4 Satz. 1 BauGB, der Bebauung, der Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, nehmigten Geschosse. der gewerblichen Nutzung oder des tatsäch- sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen (3) Als Geschosse gelten Vollgeschosse i. S. lichen Anschlusses von abgegrenzten Teil- in Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnitt- der LBO in der im Entstehungszeitpunkt (§ 37) flächen, jedoch frühestens mit der Anzeige punkt der senkrechten, traufseitigen Außen- geltenden Fassung. Sind auf einem Grundstück einer Nutzungsänderung gemäß § 49 Abs. 3.
Sie können auch lesen