Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen

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Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
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                                                                                       Ausgabe 01/2019
                                                                                             21. Januar 2019

   Brandiser Stadtjournal
                        Amtsblatt der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis, Polenz

Neujahrs-Feuerwerk                                     Grundstein gelegt
Resümee gezogen                                        Kita-Neubau im Zeitplan
Die Tradition wurde auch in diesem Jahr fortge-        Zum Glück spielte das Wetter mit: Am 8. Januar
führt: Am 1. Januar war der Markt wieder mit           konnte die Bodenplatte für die neue Brandiser
hunderten von Menschen gefüllt. Ab 17 Uhr              Kindertageseinrichtung gegossen werden. Damit
lauschten sie den Worten von Bürgermeister Arno        liegen die Arbeiten deutlich im Zeitplan. In einer
Jesse, der sich nach einem kurzen Resümee des          Hülse wurden neben Bauplänen und der obliga-
letzten Jahres in seiner Ansprache vor allem auf die   torischen Tageszeitung auch Broschüren, Flyer,
vor der Verwaltung und den Stadträten liegenden        Münzen und ein Schreiben des Bürgermeisters
Aufgaben widmete.                                      „versenkt“.
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Editorial

                                                 Liebe Leserinnen und Leser,
                                                 Das war ein selten turbulenter Jahresbeginn für           Beucha. Es gab keine nennenswerten Vorfälle
                                                 unsere Stadt: Durften wir uns über die Grund-             und alle Versuche, dieses schreckliche Ereignis
                                                 steinlegung der neuen Kita am Brandiser Bahn-             zum Teil auch von außen zu instrumentalisieren,
                                                 hof noch freuen, so bereitete uns die Messerat-           fruchteten bisher nicht. Auch der Versuch Leip-
                                                 tacke in Beucha jedoch über Tage hinweg große             ziger Gruppierungen aus der linken Connewit-
                                                 Sorgen. Eines vorweg: Nichts rechtfertigt oder            zer Szene verlief mehr oder weniger im Sande.
                                                 entschuldigt diese Tat. Egal welche Hintergrün-           Die Botschaft der Bürger aus Beucha war dabei
                                                 de da eine Rolle gespielt haben, gleich welche            eindeutig: Hier blieb alles ruhig und friedvoll.
                                                 Kontexte relevant sein mögen – diese Tat ist zu           Danke dafür! Ich glaube, und das bestätigen
                                                 verurteilen und die Bevölkerung erwartet zu               Reaktionen von außen, wir haben dadurch als
                                                 recht, das der Rechtsstaat auch gegenüber dem             sächsische Stadt viel Respekt gewonnen.
                                                 Täter nun Recht und Gerechtigkeit ausübt. Bis                 Ruhe schließt nicht aus, sich seine (selbst)
                                                 dahin bin ich froh, dass das Opfer auf dem Weg            kritische Haltung zu bewahren. Im Gegenteil:
                                                 der Besserung ist.                                        Besonnenheit ist die Basis, nicht gelöste Prob-
                                                     In den Tagen nach dem Vorfall ist viel Un-            leme zu erkennen und konstruktiv an Lösungen
                                                 ruhe in die Stadt hineingetragen worden. Jour-            zu arbeiten. Und Besonnenheit gibt uns den
                                                 nalisten hielten sich mehrere Tage vor Ort auf,           Blick frei, Dinge in ihrer Wichtigkeit richtig
                                                 interviewten die Einwohner, besuchten die Ein-            einzuordnen. Und so können wir uns nach den
                                                 richtungen, berichteten von unterschiedlichen             unruhigen Tagen zu Jahresbeginn wieder auf das
                                                 Orten, befragten Einheimische und suchten                 konzentrieren, was wichtig ist für die Entwick-
                                                 nach Anhaltspunkten für eine mögliche Story.              lung unserer Stadt. Und da ist im letzten Jahr
                                                 Nur: Es gab nichts zu berichten.                          viel Gutes geschehen – und viel haben wir uns
                                                     Ich bin ausgesprochen dankbar über die                für dieses Jahr vorgenommen.
                                                 unglaubliche Besonnenheit der Bürgerinnen
                                                 und Bürger der Stadt Brandis und des Ortsteils            Ihr Arno Jesse, Bürgermeister

Inhaltsverzeichnis
Bodenplatte für Kita-Neubau gegossen und
Machbarkeitsstudie wird vorgestellt                             3           Aktuelle Veranstaltungen für Januar und Februar
                                                                            finden Sie auf dem KulturKalender zum Herausnehmen

                                                                            Impressum
   4
          Neujahrsansprache auf dem Markt und
          Name steht fest: Bücher-Box                                       Brandiser Stadtjournal Amtsblatt und Stadtjournal der Stadt
                                                                            Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz

                                                                6
                                                                            Herausgeber: SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im
Die Stadt Brandis sucht...                                                  DRUCKHAUS BORNA • Abtsdorfer Str. 36 • 04552 Borna
Stellenausschreibung                                                        Tel.: 03433 207329 • Fax: 207331 • info@druckhaus-borna.de
                                                                            www.druckhaus-borna.de
                                                                            Produktions- u. Verlagsleitung: Bernd Schneider (V. i. S. d. P.) (Alle Rechte lie-

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          Amtliche & Nichtamtliche Bekanntmachungen                         gen beim Herausgeber. Für die Beiträge zeichnen die Autoren. Die Texte der Stadt
                                                                            Brandis obliegen der Verantwortung des Bürgermeister. )
          der Stadt Brandis
                                                                            Verantwortlich für den Amtlichen & Nichtamtlichen Teil:
                                                                            Stadt Brandis, vertreten durch den Bürgermeister Arno Jesse

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Wir begrüßen das neue Krippenjahr und Tag                                   Verantwortlich für das Brandiser Stadtjournal und Anzeigen:
                                                                            SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im DRUCKHAUS BORNA
der offenen Tür im Gymnasium und Oberschule
                                                                            Gesamtherstellung: DRUCKHAUS BORNA, Inh. Bernd Schneider
                                                                            Fotos: Stadt Brandis, djd, akz-o, spp-o, BDB, beautypress.de, medicalpress.de, Fo-

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           Halbzeitbilanz des Brandiser Tischtennisclubs                    tolia: pikselstock (S.19); KulturKalender: Zoo Leipzig, Boris Breuer, Fotolia: Dan Race,
                                                                            Kurhan, Sergiy Bykhunenko bzw. die entsprechenden Autoren u. Auftraggeber
           1946 und Winterpause bei Brandiser Keglern
                                                                            Auflage: 6.000 Exemplare kostenlos in die Haushalte und Firmen der Stadt Brandis
                                                                            mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz, zusätzliche Exemplare erhalten Sie
Jahresbericht 2018 FFW Beucha und
                                                            22
                                                                            bei der Stadtverwaltung Brandis oder beim SÜDRAUM-VERLAG.
                                                                            Laufende Ausgaben-Nummer: 61 (01/ 2019), Erscheinungstermin 21.01.2019 /
AWO Freizeittreff „Mauerwerk“ sagt DANKE                                    Redaktionsschluss 28.12.2018
                                                                            Die Ausgabe 02 / 2019 erscheint am 18.02.2018 (Redaktionsschluss 30.01.2019).

2 Brandiser Stadtjournal 01/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Aktuell

BODENPLATTE FÜR KITA-NEUBAU GEGOSSEN
Am 8. Januar war es soweit: Der Grundstein
für die neue Kindertageseinrichtung am
Bahnhof konnte gelegt werden. Denn an
diesem Tag wurde die Bodenplatte gegos-
sen. Dafür rückte ein Betonmischer nach
dem anderen auf dem Gelände hinter dem
ehemaligen Bahnhof an. Insgesamt wurden
an dem Tag 490 Kubikmeter der grauen
Masse auf einer Fläche von 1.560 Quadrat-
metern verteilt. Für die dafür nötigen 1.000
Tonnen Beton waren seit 6 Uhr morgens 60
Lkw unterwegs. „Ich bin sehr erfreut, dass
das Jahr so anfängt“, sagt Bürgermeister
Arno Jesse. Gemeinsam mit den Architek-                                   Bürgermeister Arno Jesse zeigt Kindern aus dem „Regenbogen“ die Messinghülse,
ten Hauke Herberg und Kim Wortelkamp                                                                           bevor die in der Bodenplatte versenkt wird.
vom Planungsbüro quartier vier sowie dem
Geschäftsführer des Bauservice Großenhain        Zukunft der Stadt Brandis alles Gute! Mö-            fertig werden und die Knirpse einziehen
aus Leipzig, Frank Moritz, legte Jesse die ge-   gen die Grundmauern viele Jahrzehnte Halt            können“, hofft der Stadtchef. Die nächsten
füllte Messinghülse unter der Bewehrung          geben – sowohl dem Gebäude, als auch den             Gewerke sind bereits seit dem vergangenen
des zukünftigen Schlafraums der Kinder-          Mitarbeitern und Kindern!“ Mit einem rie-            Jahr vergeben. Bis März soll der Rohbau laut
krippe. Darin wurden neben einer aktuel-         sigen Schwapp Beton wurde die Hülse dann             Bauleiter Knut Harnisch stehen.
len Tageszeitung, Broschüren, Leitbild und       umgossen.                                               Die künftigen Nutzer hingegen ließen
Flyer der Stadt Brandis auch Münzen und             Der Bau der Kindertagesstätte für 180             sich das Schauspiel des Betongießens nicht
ein Grußwort des Bürgermeisters in den Be-       Kinder mit 60 Krippenplätzen und 120                 entgehen. Gemeinsam mit Kita-Leiterin
ton gegossen. Darin wünscht er „der Kin-         Kindergartenplätzen liegt damit voll im              Maria Reichelt beobachteten sie am Bau-
dereinrichtung für ihr Wirken, für die darin     Plan. „Wenn es in diesem Tempo weitergeht,           zaun, wie die Bodenplatte für ihre neue Ein-
behüteten und lernenden Kinder und die           bin ich guter Dinge, dass wir bis Jahresende         richtung entsteht.

Machbarkeitsstudie wird vorgestellt
Das Kulturhaus in Beucha könnte bald zu
neuem Leben erblühen. Das zumindest hat
sich der Kulturhausverein auf die Fahnen
geschrieben. Die Mitglieder hoffen nun
auf die Ergebnisse der in Auftrag gegebe-
nen Machbarkeitsstudie. Diese soll zum
nächsten Ortschaftsrat, am Mittwoch, 6.
Februar, 18.30 Uhr im Speiseraum der
Grundschule Beucha vorgestellt werden.
Darin sollen Möglichkeiten aufgezeigt
werden, wie das Kulturhaus Beucha zu-
künftig genutzt werden kann. Es geht
darum, das Entwicklungspotential und
die mögliche Umsetzung einer kulturellen
Umnutzung des Hauses darzulegen. Darin                         Wie die Zukunft des Kulturhauses Beucha aussehen kann, wird die Machbarkeitsstudie zeigen.
enthalten sein werden auch konkrete Maß-
nahmen einschließlich der Finanzierung           Mit einer Enthaltung und fünf Ja-Stim-               Wolfgang Drescher: „Nicht nur der Ort-
und bauliche Umsetzung. In dem bereits           men vergab der Technische Ausschuss am               schaftsrat, sondern auch die Bürger wollen
vorliegenden Exposé zur Machbarkeitsstu-         20. Februar 2018 den Auftrag zur Erstel-             wissen, in welche Richtung es nun geht.
die heißt es unter anderem: „Ziel ist es, das    lung der Machbarkeitsstudie zur Umnut-               Die Studie kann positiv aber auch negativ
Kulturhaus als neues Zentrum für Brandis         zung des Kulturhauses Beucha an das Büro             für die Ideen ausgehen.“ Indess engagieren
mit seinen Ortsteilen, insbesondere Beucha       Knoblich.                                            sich die Mitglieder des Kulturhausvereins,
kulturell, touristisch und wirtschaftlich an        Angeregt durch den Kulturhausverein               dessen Vorsitzender ebenfalls Wolfgang
einem infrastrukturellen Knotenpunkt             Beucha hat die Stadt Brandis im Rahmen               Drescher ist, in diesem Jahr mit verschie-
gemeinsam mit weiteren geotouristischen          des LEADER-Programms Fördermittel                    densten Veranstaltungen. So werden bei-
und touristischen Akteuren zu entwickeln,        zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie             spielsweise die Filmabende fortgeführt, es
sowie die Region Brandis/Beucha kulturell        beantragt und bewilligt bekommen. Der                soll eine Kulturradtour und ein Sommer-
und touristisch zu beleben.“                     Vorsitzende vom Ortschaftsrat Beucha                 fest geben.

                                                                      Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 01/2019 3
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Titelthema

NEUJAHRSANSPRACHE AUF DEM MARKT
Bürgermeister begrüßt am 1. Januar traditionell das neue Jahr
Liebe Brandiserinnen und Brandiser,              Größenordnung wohl noch nie gab, wenn            zur Verfügung gestellt worden, die wir
liebe Gäste aus dem Umland,                      man weiß, dass dies ausschließlich im Eh-        dafür verwenden werden, endlich unsere
                                                 renamt geschieht, zu jeder Uhrzeit, nachts,      Hauptstraße so zu ertüchtigen, dass diese
herzlich willkommen im neuen Jahr 2019.          am Wochenende, zum Beispiel auch am              auch mit Rollatoren problemlos befahren
    Wie immer wünsche ich Ihnen allen ein        2. Weihnachtsfeiertag um 1 Uhr früh zu           werden kann. Die Planung ist bereits be-
glückliches, zufriedenes neues Jahr, viele       einem Fehlalarm – dann kann man nur              auftragt und ich denke, dass wir noch im
positive Momente, und vor allem: Gesund-         in aller Demut sagen: Respekt und Dank           ersten Quartal Vorschläge zur Lösung des
heit.                                            an die Kameraden der Feuerwehr für den           Problems vorliegen haben. Kurz vor Weih-
    Ich hoffe, Sie konnten in den letzten        selbstlosen Einsatz in unserer Stadt.            nachten habe ich vom Innenministerium
Tagen in Ruhe ein schönes Weihnachtsfest             Liebe Brandiserinnen und Brandiser,          zudem noch die gute Nachricht bekom-
feiern und haben die Zeit nutzen können,         ich habe in den letzten Jahren in meinem         men, dass wir aus Städtebaumitteln noch
um zurückzublicken aber auch um Kraft            Rück- und Ausblick immer auch versucht,          zusätzlich 150.000 Euro bewilligt bekom-
zu tanken für die Aufgaben, Ziele und He-        einen Bogen zu schlagen von der großen           men, die wir auch für dieses Projekt einset-
rausforderungen, die vor uns liegen. Ich         Politik in Berlin und vor allem in Dresden       zen können.
wünsche Ihnen allen, dass möglichst viel         hin zu unseren kommunalen Gegebenhei-               Überhaupt können wir festhalten, dass
von dem, was Sie sich so vorgenommen ha-         ten hier vor Ort in unserer Stadt und den        sich in den letzten Wochen insbesondere in
ben, auch in Erfüllung geht.                     Ortsteilen. Denn wir bewegen uns ja auch         der Innenstadt sehr viel getan hat:
    Es ist zu einer tollen Tradition gewor-      in einem Rahmen, der uns vorgegeben ist,
den, unser Neujahrstreffen hier auf unse-        der unser Handeln einerseits erst ermög-         - der Parkplatz am Gymnasium ist endlich
rem schönen Marktplatz. 1996 fand es das         licht, andererseits aber auch einschränkt.         fertiggestellt worden und ein Schand-
erste Mal zum 875. Stadtjubiläum statt.          Und insbesondere müssen wir viele Dinge,           fleck ist damit verschwunden
Zum 24. Mal treffen wir uns nun schon            die uns aus Berlin und Dresden mitgegeben        - auch das alte Trafohäuschen an der Mat-
hier – und es ist inzwischen ein echter ers-     werden, hier vor Ort aushalten, ein Stück          hildenstraße ist endlich abgerissen wor-
ter Höhepunkt ist sogar in unserem Land-         weit übersetzen, erklären und bestenfalls          den, auch hier entsteht in den nächsten
kreis, dass neue Jahr so frenetisch mit ei-      nutzen. Dies ist nicht immer einfach. Vor          Wochen ein neuer Parkplatz
nem Höhenfeuerwerk zu begrüßen – und             allem dann nicht, wenn man Projekte ei-          - und auch in der Rathausgasse ist mit den
dann noch vor einer solchen Kulisse.             gentlich viel schneller realisieren möchte.        Abbrucharbeiten der Rathausgasse 6 be-
    Zur guten Tradition gehört es auch,          Denn zu oft wird man ausgebremst, weil             gonnen worden
einen kleinen Rückblick zu geben auf das         Genehmigungen ewig dauern, Vorhaben
vergangene Jahr und einen Ausblick auf das       nicht die Zustimmung übergeordneter              Gleich fünf Großprojekte stehen in diesem
neue Jahr zu werfen.                             Behörden finden, Fördermittel nicht in           Jahr in der Innenstadt anschließend an:
    Aber bevor ich dies tue, möchte ich mich     der Schnelligkeit ausgereicht werden oder
bei all denen bedanken, die diesen Moment        Verwaltungsverfahren unendlich lange             1. Wir wollen, wenn es denn mit den För-
hier erst ermöglichen und für das gute Ge-       dauern. So relativiert sich beispielsweise die      dermitteln klappt, noch dieses Jahr
lingen sorgen. Die meisten von uns hatten        Erfolgsmeldung, dass nach über 10 Jahren            mit der Sanierung des alten Ratskel-
ja gestern wohl einen langen Abend, und          der Bemühungen nun endlich die Planung              lers beginnen. Der Bauantrag konnte
der Neujahrstag ist ja dann eher ein Tag         für den Radweg Brandis-Polenz durch den             im Dezember eingereicht werden. Wir
des Ausruhens. Das an diesem Tag wieder          Freistaat freigegeben worden ist, dadurch,          können somit die Förderanträge vorbe-
etliche Menschen unserer Stadt hier ehren-       dass ein solches Verfahren mindestens fünf          reiten. Und wenn alles gut geht, wollen
amtlich aktiv sind, damit wir hier diesen        Jahre dauern wird.                                  wir noch in diesem Jahr zumindest so-
Moment erleben können, verdient Dank                 Aber ich möchte darüber heute nicht             weit mit der Sanierung beginnen, dass
und Anerkennung. Und deswegen gleich             lamentieren. Am Ende hilft es auch nicht            die Rathausgasse wieder frei wird. Dazu
vorab auch mein Dankeschön an die Mu-            weiter. Wir dürfen uns nicht entmutigen             muss ein Fundament für den Ratskeller
siker des Musikvereins für die musikalisch-      lassen, was von außen alles eintrifft. Im           gelegt werden.
künstlerische Begleitung, auch eine Tradi-       Gegenteil: Wir müssen sehen, dass wir die        2. Nicht weit entfernt, könnte in diesem Jahr
tion, die im Übrigen zeigt, wie wichtig, wie     Chancen, die sich trotzdem immer wieder             noch die alte Norma-Kaufhalle abgerissen
lebendig und nicht mehr wegzudenken un-          neu ergeben, effizient nutzen. Und in dieser        werden. Hier sind drei neue Mehrfamili-
sere Musikarche und der Musikverein für          Hinsicht war, so denke ich, das letzte Jahr         enhäuser durch die Wohnungsgenossen-
unsere Stadt sind. Dank auch den Helfern         ein gutes Jahr, ein besonders erfolgreiches         schaft Wurzen geplant. Erste Entwürfe
im organisatorisch-logistischen Bereich. Es      Jahr.                                               dazu werden möglicherweise im ersten
ist nicht selbstverständlich, sich jedes Jahr        Es war auch deswegen ein gutes Jahr,            Halbjahr der Öffentlichkeit vorgestellt.
wieder hier einzubringen.                        weil aus Dresden mit dem neuen Minister-         3. Und wenn alles gut geht, würden wir auch
    Und ganz besonders gilt mein Dank            präsidenten ein neuer Schwung und auch              gerne noch dieses Jahr mit den Planungen
unserer Freiwilligen Feuerwehr, die dieses       gute Signale in unsere Kommune kamen.               zur Sanierung des Kirchplatzes beginnen.
Feuerwerk hier jedes Jahr absichert. Wenn        Durch das sogenannte „Gesetz über die               Zumindest haben wir im Haushalt Gelder
man weiß, dass wir im letzten Jahr allein        Gewährung pauschaler Zuweisungen zur                dafür bewilligt bekommen, wir müssen
für die Ortsfeuerwehr Brandis über 160           Stärkung des ländlichen Raumes“ sind                jetzt nur noch Einigkeit mit der Kirche
Einsätze zählen, eine Zahl, die es in der        uns zum Beispiel 70.000 Euro zusätzlich             finden.

4 Brandiser Stadtjournal 01/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Titelthema

4. Selbstverständlich geht es auch mit der      Dies ist definitiv ein großer Erfolg für die    Bürger in unserer Stadt: in der Feuerwehr,
   Sanierung des Stadtparkes weiter. Das        Stadt und im Übrigen das größte Bauvor-         in den Vereinen, in Initiativen und nicht
   wir die ersten Wege des Parks letztes Jahr   haben der Stadt überhaupt.                      zuletzt in der Mit-Mach-Stadt. Viele Ideen
   noch umsetzen konnten, war mir per-              Es ist also nicht wenig, was wir im letz-   sind hier geboren, einige schon umgesetzt,
   sönlich eine besondere Freude.               ten Jahr erreicht haben und was wir in die-     etliche in der Planung für dieses Jahr. Wir
5. Das größte Projekt entsteht aber unweit      sem Jahr weiterführen und vorhaben. Ne-         haben dafür Gelde zur Verfügung gestellt,
   vom Park: Durch die gute Wetterlage          ben dem schon genannten, möchte ich nur         um diese Engagement zu fördern.
   konnte noch zum Jahresende hin sehr          noch ergänzen, dass wir in den nächsten             Und ein kleines, feines Projekt der Mit-
   fleißig mit dem Neubau unsere Kinder-        zwei Jahren zum ersten Mal seit langer Zeit     Mach-Stadt findet sich ja hier auf dem
   einrichtung begonnen werden, so dass         viel in unsere Sportanlagen investieren wer-    Marktplatz: die Bücherzelle. Zum Weih-
   wir bereits am 8. Januar die Grundstein-     den: In Beucha soll die Drainage der Sport-     nachtsmarkt haben wir sie eröffnet und zu
   legung haben. (Anm. der Red.: Diese ist      anlage Lange Stücken saniert werden und         einem Namenwettbewerb für die Bücher-
   bereits vollzogen.) Bis zu 180 Plätze wird   die Jahnhöhe soll sogar grundhaft erneuert      zelle aufgerufen - und heute soll sie einen
   die Einrichtung bereit stellen, endlich      werden. Dringend notwendig und wichtig          Namen bekommen. Über 30 sehr kreative
   werden wir damit ein ganz wesentliches       für den Schul- und Breitensport.                Vorschläge sind eingegangen, und eine Jury
   Problem gelöst haben. Über 1,5 Millio-           Meine Damen und Herren, es ist ein          aus vier Mitgliedern von der Mit-Mach-
   nen Euro bekommen wir vom Freistaat          ungeheures Programm, das wir 2018 hinter        Stadt haben es sich nicht leicht gemacht,
   dafür gefördert, etwas 3,5 Mio kostet der    uns haben und was wir uns für 2019 vor-         den Namen auszuwählen: „Bücher-Box“.
   Bau – die größte Investition der letzten     nehmen. Ich könnte vieles noch hinzufü-             Liebe Brandiserinnen und Brandiser,
   10 Jahre in Brandis. Mal schauen, ob wir     gen, von der Ortsdurchfahrt in Wolfshain,       eine ganz Reihe von Aufgaben steht vor
   in einem Jahr die Einrichtung eröffnen       den Bauvorhaben in Beucha, der Radwegs-         uns. Das wird ein hartes Stück Arbeit blei-
   können.                                      planung in Polenz usw. Ich habe in der          ben – und dazu sind auch alle aufgerufen,
                                                letzten Stadtratssitzung mal alle Vorhaben      mitzuwirken. Es gibt vielfältige Möglich-
Ich denke, diese Vorhaben werden unsere         aufgelistet und bin für das letzte Jahr auf     keiten für jeden Einzelnen, Verantwortung
Stadt weiter zum Positiven verändern.           insgesamt 140 Beschlüsse des Stadtrates         zu übernehmen und diese Veränderungen
   Darüber hinaus können wir stolz sein,        mit seinen Ausschüssen gekommen. Da-            mitzugestalten – nicht zuletzt bei der Mit-
dass es uns im letzten Jahr gelungen ist,       rüber hinaus arbeiten wir parallel an fast      Mach-Stadt – aber vielleicht auch bei der
die Deutsche Glasfaser für uns zu gewin-        80 Projekten unterschiedlichster Art: vie-      kommenden Stadtratswahl im Mai. Ma-
nen. Als größte Stadt im Freistaat wird seit    le interne Projekte, Verwaltungsaufgaben,       chen Sie mit, bringen Sie sich ein. Es lohnt
Oktober durch die Deutsche Glasfaser eine       Kämmerei, aber vor allem im Bereich Bau:        deutlich mehr, sich zu engagieren als im-
echte Glasfaserinfrastruktur in ganz Bran-      10 B-Pläne werden gerade aktualisiert,          mer nur in seinen Echokammern zu ver-
dis gebaut, mit der wir ca. 95% der Fläche      viele Bauvorhaben stehen in der Vorberei-       bleiben und zu lamentieren.
von Brandis, Beucha und Polenz abdecken.        tung, Sanierungen, Instandsetzungen, Pla-           In diesem Sinne wünsche ich uns allen
Und erst im Schlepptau mit der Deutschen        nungen usw. Eine spannende Zahl wie ich         noch einmal ein glückliches, gesundes und
Glasfaser ist auch die Telekom aktiv gewor-     finde.                                          zufriedenes Jahr 2019 und gebe damit das
den: Auch sie bietet nun VDSL an, so dass           Über was ich mich im letzten Jahr aber      Feuerwerk frei.
wir sagen können, dass wir in Brandis bald      ganz besonders gefreut hat, ist das ehren-
zu 100 % schnelles Internet haben werden.       amtliche Engagement der Bürgerinnen und         Ihr Arno Jesse

Name steht fest: Bücher-Box
Zum Brandiser Wichtelmarkt wurde die            vorhersehbaren Hindernissen und vielen
ehemalige Telefonzelle gegenüber dem            Anstrengungen, kann sie endlich genutzt
Rathaus für den Bücher-Tausch eröffnet.         werden. „Wir hatten die Telekom gebeten,
Seit dem 1. Januar hat sie auch einen Na-       dafür die alte, gelbe Telefonzelle stehen
men: Bücher-Box. Dieser Vorschlag wurde         zu lassen und einfach nur die Technik zu-
von einer Jury aus den eingesandten Ideen       rückzubauen. Das war aber seitens des
ausgewählt. Die Gewinnerin konnte sich          Unternehmens nicht möglich“, erklärt Bür-
über einen Gutschein des Leseladens in der      germeister Arno Jesse. Deshalb wurde die
Hauptstraße freuen.                             gelbe Telefonzelle komplett entfernt. Die       ein extra Fundament gesetzt und wird nun
   Die Bücher-Box ist aus einer Idee der        Lieferung der jetzigen zog sich dann noch       rege zum Austausch verschiedenster Litera-
Mit-Mach-Stadt entstanden. Nach nicht           bis Anfang November hin. Sie wurde auf          tur, DVDs und CDs genutzt.

                                                                     Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 01/2019 5
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Aktuell

    DIE STADT BRANDIS                                                                                            + MODERNE VERWALTUNG
                                                                                                                   + SPIELRAUM FÜR IDEEN
    SUCHT...
    Innovationskommune Sachsen, Mit-Mach-Stadt, Mo-
                                                                                                                      + MOTIVIERTES TEAM
    dellkommune Open Government: Brandis hat in den
    letzten Jahren viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen
    – bundesweit. Nur 20 Kilometer von der Stadt Leipzig entfernt,
    ist das keine Selbstverständlichkeit. Ideen, Kreativität und der                                        Blick nach vorn fördern ungeahnte Möglichkeiten zutage.
    Brandis ist die erste und einzige Innovationskommune Sachsen. Gefördert vom Sächsischen Staatsministerium des Innern sind in reichlich zwei Jahren verschie-
    denste Instrumente der Bürgerbeteiligung entstanden und werden auch weiter rege genutzt und ausgebaut. So hat sich beispielsweise die Mit-Mach-Stadt etabliert.
    Hier treffen sich monatlich engagierte Brandiser, die eigene Projekt-Ideen entwickeln und auf ehrenamtlicher Basis umsetzen und begleiten – natürlich mit Unter-
    stützung der Stadtverwaltung.
    Als bundesweite Modellkommune Open Government will sich die Verwaltung zu mehr Transparenz und Teilhabe, zu einer intensiveren Zusammenarbeit, zu mehr
    Innovation und zu einer Stärkung gemeinschaftlicher Belange in der Stadt Brandis stark machen. Dabei können wir auf die Erfahrungen als Innovationskommune
    bauen. Dass wir von einer Jury als Pilotkommune ausgewählt wurden zeigt, dass unsere Ideen zur Bürgerbeteiligung ankommen. Und es zeigt, dass auch Kleinstädte
    zu Großem fähig sind.
    Nicht zuletzt ist der Grundpfeiler dafür eine moderne Verwaltung. Bereits im Leitbild 2030 sind Ziele im Cluster „Bürger, Verwaltung und Politik“ festgehalten, die sich
    gegenüber anderen deutlich unterscheiden: Die Verwaltung als moderner Dienstleister zeichnet sich durch Bürgernähe und innovative Lösungen aus. Professionelle
    Organisationseinheiten und klare Strukturen der Verwaltung sorgen für schnelle und transparente Entscheidungen. Der Dialog der Verwaltung mit den Bürgerinnen
    und Bürgern wird in einer bürgernahen Sprache geführt. Dies alles zeigt die Aufgeschlossenheit unserer modernen Verwaltung gegenüber unseren Einwohnern.
    Sie sind für Transparenz des Verwaltungshandelns, für Beteiligung und Partizipation, für Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und die Nutzung moderner Infor-
    mationstechnologie? Sie finden sich und Ihren Anspruch an die Arbeit in einer modernen, offenen Verwaltung wieder?

                                              Ab dem 01. April 2019 suchen wir eine/n
                              Fachbereichsleiter/in Finanzen (Fachbedienstete/r für das Finanzwesen)
    zur Leitung des Fachbereichs Finanzen mit den Bereichen Kämmerei, Steu-                    Sie verfügen über:
    erverwaltung, Finanzbuchhaltung, Stadtkasse und Anlagenbuchhaltung.                        • abgeschlossene wirtschafts- oder finanzwissenschaftliche Ausbildung
                                                                                                  oder
    Schwerpunkte der Leitung des Fachbereiches sind:                                           • Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder höheren allgemeinen Ver-
    • Steuerung der Aufstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan,                           waltungsdienst im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 1 SächsGemO
       der Finanzplanung mit Investitionsprogramm und des Jahresab-                            • eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rech-
       schlusses sowie des Gesamtabschlusses, den Haushaltsvollzug und die                        nungs- und Haushaltswesen oder
       Haushaltsüberwachung sowie die Verwaltung des Vermögens und der                         • in entsprechenden leitenden Funktionen eines Unternehmens in einer
       Schulden der Stadt Brandis                                                                 Rechtsform des privaten Rechts
    • Organisation der Einnahmebeschaffung sowie die Entscheidung über die
       Stundung, Niederschlagung und Erlass                                                    Wir wünschen uns von Ihnen:
    • Steuerung der Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich interner                      • verantwortungsbewusste, kompetente, zielorientierte und aufge-
       Leistungsverrechnung                                                                      schlossene Mitarbeiterführung
    • Entwicklung und Fortschreibung des Produktplanes und der Produktbe-                      • Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen mit Fach- und Sozialkompe-
       schreibungen                                                                              tenz beim Leiten des Finanzbereichs
    • Bearbeitung von Grundsatzaufgaben, Satzungen, Richtlinien und Dienst-                    • persönliches Engagement, aber auch ausgeprägte Entscheidungsfähig-
       anweisungen des Fachbereichs Finanzen                                                     keit, Teamarbeit, Loyalität und Integrität
    • Begleitung des Stadtrates und seiner Ausschüsse auf dem Gebiet der                       • Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen und Terminen außerhalb
       Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie des Kassen- und Beitreibungs-                       der Arbeitszeit
       wesens                                                                                  • Begeisterung für die Stadt Brandis

                                                                                               Das bieten wir:
                                                                                               • eine Vollzeitstelle (40 Wochenstunden)
                                                                                               • Vergütung in der Entgeltgruppe 11 TVöD-V (VKA)
                                                                                               • die im öffentlichen Dienst übliche Altersvorsorge (ZVK)

    Wenn sie alle Anforderungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsanschreiben, tabellarischem
    Lebenslauf, Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation, Kopien von qualifizierten Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen, die nicht älter als
    drei Jahre sind und gegebenenfalls Referenzen und Hinweis, bei wem wir eine Referenz über Sie einholen dürfen.
    Fügen Sie außerdem die unterschriebene Datenschutzerklärung bei. (zum Download auf https://www.stadt-brandis.de/de/jobs)

    Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Ver-
    fahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen. Senden Sie uns Ihre Bewerbung bis 28. Februar 2019 bevorzugt per E-Mail
    im PDF-Format an: verwaltung@stadt-brandis.de oderunter Angabe einer E-Mail-Adresse an: Stadtverwaltung Brandis, Bürgermeisteramt
    Markt 1-3, 04821 Brandis
    Schriftliche Bewerbungsunterlagen können nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden. Kosten, die im Rahmen des Auswahlverfahrens ent-
    stehen, werden nicht übernommen. Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sofern nicht in der Person liegende Gründe über-
    wiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter beziehungsweise gleichgestellter Menschen im Sinne des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
    berücksichtigt. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Mitglieder des Stadtrates und des Verwaltungsausschusses weiter-
    gegeben werden.

6 Brandiser Stadtjournal 01/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Amtliche Bekanntmachungen

  Beschlussfassungen                                  Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenle-
                                                                                                           Wir sind für Sie da
                                                      gungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig
Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner       ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Trä-
öffentlichen Sitzung am 18.12.2018 folgende Be-       ger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und      STADTVERWALTUNG BRANDIS
schlüsse:                                             um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.         Markt 1 - 3, 04821 Brandis, Tel.: 034292 655-0,
                                                      Ja-Stimmen: 19                                       Fax: 034292 655-28, www.stadt-brandis.de
Beschluss-Nr.: 1129-12/12/2018
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt über die    Beschluss-Nr.: 1135-12/12/2018
Annahme einer Geldspende über 2.584,68 € von          Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die im
der Firma Dachdecker- und Dachklempnerarbei-          Abwägungsprotokoll aufgeführten Abwägungen
ten Lörner für den Feuerwehrsport Brandis.            zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Ja-Stimmen: 19                                        Belange, der benachbarten Gemeinden und der
                                                      Bürger zum Entwurf des Bebauungsplans „Dorf-
Beschluss-Nr.: 1130-12/12/2018                        anger Beucha“ gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetz-
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die in      buch.                                                Sprechzeiten der Stadtverwaltung
der Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt          Ja-Stimmen: 09, Nein-Stimmen: 05,                    Mo. u. Mi. nur nach Terminvereinbarung
Brandis. Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer    Enthaltungen: 05                                     Di.        09.00 - 11.30 / 13.00 - 19.30 Uhr
öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzei-                                                           Do.        09.00 - 11.30 / 13.00 - 16.00 Uhr
tig tritt die Hauptsatzung der Stadt Brandis in der   Beschluss-Nr.: 1136-12/12/2018                       Fr.        09.00 - 11.30 Uhr
Fassung vom 31.01.2017 außer Kraft.                   Der Stadtrat der Stadt Brandis stimmt dem Städ-      Sa.        09.00 - 12.00 Uhr
Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 06                      tebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch                    (jeden 4. Samstag im Monat)
                                                      mit der Firma IBIS GmbH aus Leipzig über die Über-   Bürgermeister                             655-12
Beschluss-Nr.: 1131-12/12/2018                        nahme aller Planungs- und Erschließungskosten
Die Stadt Brandis stimmt der Zahlung einer Geld-      für den Bebauungsplan „Dorfanger Beucha“ zu.         Fachbereich Hauptverwaltung
abfindung in Höhe von 5.091,12 € im Rahmen des        Ja-Stimmen: 06, Nein-Stimmen: 03,                    Allg. Verwaltung 	                         655-22
§ 52 Flurbereinigungsgesetzes zum Erwerb der          Enthaltungen: 10                                     Öffentlichkeitsarbeit                       655-16
Flurstücke 988 und 989 Gem. Brandis zu.                                                                    Schulen / Kita / Jugend             655-19 u. -29
Ja-Stimmen: 19                                        Beschluss-Nr.: 1137-12/12/2018                       Sozialverwaltung / Wohngeld                655-29
                                                      1. Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt gemäß   Kultur                                      655-19
Beschluss-Nr.: 1132-12/12/2018                        § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Dorfan-        Einwohnermeldewesen                        655-44
Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Ver-    ger Beucha“ in der Fassung vom 21.11.2018 als        Standesamt / Friedhof                      655-48
gabe des Auftrages zum Grundhaften Ausbau der         Satzung. Die Begründung wird gebilligt.              Standesamt / Gewerbeangeleg.               655-43
Bahnhofstraße 2. BA im Rahmen einer öffentlichen      2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebau-        Standesamt                                 655-45
Ausschreibung an die Fa. Umwelt 2000 GmbH,            ungsplan bekannt zu machen.                          Fachbereich Bau und Ordnung
Messe-Allee 2 in 04356 Leipzig zu einer Auftrags-     Ja-Stimmen: 05, Nein-Stimmen: 05,                    Allg. Bauverwaltung / Stadtplanung  	 655-52
summe von 422.830,45 €.                               Enthaltungen: 09                                     Gebäudemanagement                          655-25
Ja-Stimmen: 17, Enthaltungen: 02                                                                           Infrastrukturmanagement / Umwelt            655-57
                                                      Beschluss-Nr.: 1138-12/12/2018                       Liegenschaftsmanagement 	                  655-56
Beschluss-Nr.: 1133-12/12/2018                        Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auf-   Sportstätten                               655-24
Der Stadtrat der Stadt Brandis billigt den Entwurf    stellung des einfachen Bebauungsplanes „Feuer-       Feuerwehrwesen                              655-51
des geänderten Bebauungsplanes „Pappelallee“          wege I, II und III“ für das Gebiet der Wochenend-    Ordnungsamt / Fundbüro                     655-54
samt Begründung für die 2. Änderung und be-           hausgebietes der Feuerwege.                          Fachbereich Finanzen
stimmt diesen gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs.      Folgende planerische Ziele werden verfolgt:          Steuern / Abgaben / Gebühren                655-33
2 BauGB zur Offenlage. Gleichzeitig wird die Trä-     1. Festsetzung der baulichen Nutzung als Sonder-     Stadtkasse                          655-36 u. -37
gerbeteiligung gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Abs.        gebiet „Wochenendhausgebiet“.                     Baubetriebshof                               73192
2 BauGB durchgeführt.                                 2. Festsetzung einer maximalen Grundfläche für       Friedensrichterin
Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenle-             Wochenendhäuser sowie für Schuppen oder           Isabell Engisch, Tel.: 034292 655-18,
gungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig           Abstellhütten                                     E-Mail: friedensrichter@stadt-brandis.de
ortsüblich bekannt-zumachen, gleichzeitig die         3. Beurteilung zukünftiger Baumaßnahmen nach         Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17
Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen           Bebauungsplan, im Übrigen nach § 35 Absatz 2      bis 19 Uhr, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.9
und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.         BauGB (Außenbereich)                              Gleichstellungsbeauftragte
Die Eigentümer entlang des Marie-von-Petz-We-         Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 03,                    Franziska Nagel-Zahn
ges sollen über das Änderungsverfahren brieflich      Enthaltungen: 03                                     E-Mail: gleichstellung@stadt-brandis.de
informiert werden.                                                                                         Seniorenbeauftragter
Ja-Stimmen: 19                                        Beschluss-Nr.: 1139-12/12/2018                       Joachim Kühnel, Tel.: 034292 43477,
                                                      Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auf-   Mail: seniorenbeauftragter@stadt-brandis.de
Beschluss-Nr.: 1134-12/12/2018                                                                             Bürgermeistertreff Café Communale
Der Stadtrat der Stadt Brandis billigt den Entwurf                                                         jeden 2. Do. im Monat, 17 bis 18 Uhr
des geänderten Bebauungsplans „Wurzener Stra-           Nächste Sitzungen, voraussichtliche Termine        Ort: Café Bäckerei Keller, Markt
ße“ samt Begründung für die 6. Änderung 2019-2          Stadtratssitzung:                 29.01.2019       Öffnungszeiten der Stadtbibliothek
und bestimmt diesen gemäß § 13 a BauGB i.V.m. §         Technischer Ausschuss:            22.01.2019       Mo.: 10 bis 14 Uhr, Di. und Do.: 10 bis 13 Uhr
3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage. Gleichzeitig wird die     Verwaltungsausschuss:            05.02.2019        und 14 bis 18 Uhr, Mi.: geschlossen,
Trägerbeteiligung gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 4         Kultur- und Sozialausschuss       12.02.2019       Fr.: 10 bis 15 Uhr, Telefon: 034292 79698
Abs. 2 BauGB durchgeführt.

                                                                           Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 21.01.2019 7
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Amtliche Bekanntmachungen

stellung des Bebauungsplanes „Lindenhof“ für das        wenn die kompletten prüffähigen Unterlagen und        vorschriften, eine Verletzung der Vorschrift über
Gebiet der Flurstücke 120/1 u. 118/1 der Gemar-         Nachweise für                                         das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flä-
kung Kleinsteinberg an der Kleinsteinberger und             a)                  am 22.11.2018                 chennutzungsplanes unter Berücksichtigung des
Wurzener Straße (siehe Anlage Geltungsbereich).             b)                  am 31.12.2018                 § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel der Abwägung
Folgende planerische Ziele werden verfolgt:             in der Stadtverwaltung vorliegen                      gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich,
Schaffung von Baurecht für Wohnungen und ge-            2. Pkt. 4.3.1 und 4.3.2 der Sportförderrichtlinie     wenn sie nicht binnen eines Jahres seit dieser
werbliche Nutzungen sowie für freiberufliche            (Frist war der 30.03.2018) bis zum 22.11.2018 die     Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
Tätigkeiten.                                            kompletten prüffähigen Unterlagen und Nachwei-        Wurzen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der
Ja-Stimmen: 17, Enthaltungen: 01                        se in der Stadtverwaltung vorliegen als geheilt.      Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
                                                        5 Ja-Stimmen                                          begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Beschluss-Nr.: 1140-12/12/2018                                                                                Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
Der Stadtrat der Stadt Brandis billigt den Entwurf      Beschluss Nr. 4021-05/11/2018                         sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltend-
des Bebauungsplans „Wohnen an der Bergstraße“           Der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bran-       machung etwaiger Entschädigungsansprüche für
samt Begründung und bestimmt diesen gemäß §             dis beschließt eine Förderung nach Punkt 4.2.6        Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch
13 b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage.       der Sportförderrichtlinie der Stadt Brandis in der    diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von
Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gemäß § 13      beantragten Höhe von 1.250,00 € für den Einbau        Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.           einer neuen Eingangstür in der Kegelbahn Polenz,
Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenle-            Siedlungsring 16 a in 04821 Brandis an die Schüt-     Brandis, den 20.12.2018
gungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig          zengesellschaft Brandis e. V.
ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Trä-       Finanzierung: 42.10.01.02 – 431800
ger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und         5 Ja-Stimmen                                          Arno Jesse
um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.                                                                  Bürgermeister
Ja-Stimmen: 18                                          Beschluss Nr. 4022-05/11/2018
                                                        Der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bran-
                                                        dis beschließt eine Zuwendung nach Punkt 5.5.der      Bekanntmachungsanordnung
Der Ortschaftsrat der Stadt Brandis fasste in           Kulturförderrichtlinie der Stadt Brandis in Höhe      Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich
seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2018 folgen-       von pauschal 200,00 € zuzüglich der GEMA – Kos-       bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen,
de Beschlüsse:                                          ten bis maximal 50,00 € pro Konzert an die FeG        dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form-
                                                        Brandis Bahnhofstraße 22 in 04821 Brandis mit         vorschriften gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeord-
Beschluss-Nr. 03/02/2018                                folgenden Nebenbestimmungen:                          nung für den Freistaat Sachsen i. d. F. d. Bek. vom
Der Ortschaftsrat Brandis beschließt die Vergabe        a) Die Zuwendung ist bis zum 31.03.2020 abzu-         03.03.2014 (SächsGVBl. Jg. 2014 Bl.-Nr. 5 S. 146)
von Ortschaftsmitteln 2018 in Höhe von 1.000,00 €       rechnen. Die geltend gemachten Kosten sind durch      beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ab-
an den Verein „Musikarche Brandis e.V.“.                Auszahlungsnachweise zu belegen.                      lauf eines Jahres, ab ihrer Bekanntmachung, nicht
Diese Zuwendung dient zur Unterstützung der             b) Erzielte Überschüsse aus den Veranstaltungen       mehr geltend gemacht werden kann.
notwendigen Erhaltungsmaßnahmen zur weite-              / der Veranstaltungsreihe sind nachweislich für       Dies gilt nicht, wenn
ren sicheren Betreibung des musikalischen Spiel-        weitere kulturelle Aktivitäten in Sinne der Kul-
platzes in der Musikarche.                              turförderrichtlinie einzusetzen oder vermindern       1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler-
Ja-Stimmen: 04                                          etwaige Zuwendungen der Folgejahre.                      haft erfolgt ist,
                                                        Finanzierung: 28.10.01.00 – 431800                    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
Beschluss-Nr. 04/02/2018                                5 Ja-Stimmen                                             zungen, die Genehmigung oder die Bekanntma-
Der Ortschaftsrat Brandis beschließt die Vergabe                                                                 chung der Satzung verletzt worden sind,
von Ortschaftsmitteln 2018 in Höhe 500,00 € an            Öffentliche Bekanntmachung                          3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52
den Regional Verein Brandis e.V.                                                                                 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
Diese Zuwendung dient zur Unterstützung der             Bebauungsplan „Flurstück 215 – Cämmerei                  hat,
kulturellen Veranstaltung Wichtelmarkt 2018,            Am Bahnhof“ in Brandis Ortsteil Beucha                4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
Weihnachtsmannsack am 08. und 09.12.2018.               Der Stadtrat Brandis hat in seiner Sitzung am            a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
Ja-Stimmen: 04                                          28. August 2018 den Bebauungsplan „Flurstück             beanstandet hat oder
                                                        215 – Cämmerei Am Bahnhof“ beschlossen (Be-              b) die Verletzung der Verfahrens- oder Form-
                                                        schluss-Nr.: 1090-07/08/2018 vom 28.8.2018).             vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Be-
Der Kultur- und Sozialausschuss fasste in seiner        Der Geltungsbereich liegt südlich der Bahnanlagen        zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
öffentlichen Sitzung am 20.11.2018 folgende Be-         in Höhe der Einmündung der Töpfergasse in die            begründen soll, schriftlich geltend gemacht
schlüsse                                                Straße „Am Bahnhof“.                                     worden ist.
                                                        Die Satzung über den Bebauungsplan, bestehend
Beschluss Nr. 4020-05/11/2018                           aus dem Planteil A und dem Textteil B, wird hiermit   Ist eine Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend
Der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bran-         ortsüblich bekannt gemacht.                           gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in
dis beschließt eine einmalige Wiedereinsetzung          Der Bebauungsplan tritt am heutigen Tag in Kraft.     Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-
des FSV 1921 Brandis e. V. in den vorigen Stand für     Jedermann kann den Bebauungsplan und die Be-          zung geltend machen.
die Beantragung von Zuschüssen nach Pkt. 4.2.1,         gründung dazu ab dem folgenden Tag im Fach-
4.3.1 und 4.3.2 der Sportförderrichtlinie. Damit gilt   bereich Bau und Ordnung, Brandis, Markt 1- 3,         Brandis, den 20.12.2018
die Verfristung der Antragsstellung für die Bean-       Zimmer 2.11 im 1. Obergeschoss während der
tragung von Zuwendungen für:                            Dienststunden einsehen und über den Inhalt Aus-
1. Pkt. 4.2.1 der Sportförderrichtlinie für die Jahre   kunft verlangen.
a) 2018 (Frist war der 30.06.2017) und                  Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Sätze 1, 2, 2 a    Arno Jesse
b) 2019 (Frist war der 30.06.2018)                      und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form-        Bürgermeister

8 Brandiser Stadtjournal 21.01.2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwege I,           Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lin-            Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und
II und II“ als einfacher Bebauungsplan der Stadt       denhof“ umfasst die Flurstücke 120/1 u. 118/1           sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf-
Brandis                                                der Gemarkung Kleinsteinberg, Stadt Brandis, OT         gabenbereiche durch die Planung berührt werden
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sit-      Beucha und liegt zwischen der Wurzener und der          können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstim-
zung am 18.12.2018 die Aufstellung des nach § 30       Kleinsteinberger Straße                                 mung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.
Absatz 3 BauGB einfachen Bebauungsplans „Feu-          Der Geltungsbereich ist in untenstehender Abbil-        2 BauGB durchgeführt.
erwege I, II und III“ der Stadt Brandis beschlossen    dung dargestellt.                                       Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit
(Beschluss-Nr. 1138-12/12/2018).                                                                               vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwal-
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuer-         Folgendes Planungsziel soll erreicht werden:            tung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Bran-
wege I, II und III“ umfasst das gesamte Wochen-        Schaffung von Baurecht für Wohnungen und ge-            dis öffentlich ausgelegt.
endhausgebiet zwischen der Straße „Neubauern-          werbliche Nutzungen sowie für freiberufliche            Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an
siedlung“ im Westen und der Kleingartensparte          Tätigkeiten.                                            der Bergstraße“, Brandis einschließlich der Be-
„Frohsinn“ im Osten der Gemarkung Brandis der          Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2           gründung ist im Internet wie folgt eingestellt:
Stadt Brandis. Der Geltungsbereich ist in unten-       BauGB hiermit ortsüblich bekannt.
stehender Abbildung dargestellt.                                                                               www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
                                                                                                               buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden:                                                                 startseite
1. Festsetzung der baulichen Nutzung als Sonder-
   gebiet „Wochenendhausgebiet“.                                                                               Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Bran-
2. Festsetzung einer maximalen Grundfläche von                                                                 dis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@
   40 m² (Vorschlag) für Wochenendhäuser sowie                                                                 stadt-brandis.de) zur Verfügung.
   von 15 m² für Schuppen oder Abstellhütten                                                                   Stellungnahmen können von jedermann während
3. Beurteilung zukünftiger Baumaßnahmen nach                                                                   der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder-
   Bebauungsplan, im Übrigen nach § 35 Absatz 2                                                                schrift vorgebracht werden. Dies kann während
   BauGB (Außenbereich)                                                                                        der Dienstzeiten

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2                                                                  Montag     Termin nach Vereinbarung
BauGB hiermit ortsüblich bekannt.                                                                              Dienstag   08.00 bis 11.30 Uhr und
                                                                                                                          13.00 bis 19.30 Uhr
                                                                                                               Mittwoch Termin nach Vereinbarung
                                                                                                               Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr und
                                                                                                                          13.00 bis 16.00 Uhr
                                                                                                               Freitag    08.00 bis 11.30 Uhr

                                                       Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Be-             erfolgen.
                                                       bauungsplanes „Wohnen an der Bergstraße“,
                                                       Brandis im beschleunigten Verfahren gemäß § 13          Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
                                                       b BauGB                                                 können bei der Beschlussfassung zum Bebau-
                                                       Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner            ungsplan unberücksichtigt bleiben.
                                                       Sitzung am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1140-           Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-
                                                       12/12/2018 den Entwurf des Bebauungsplanes              ordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm
                                                       „Wohnen an der Bergstraße“, Brandis in der Fas-         Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
                                                       sung vom 19.12.2018 samt Begründung gemäß § 3           Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
                                                       Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Ausle-      verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
                                                       gung bestimmt. Der Bebauungsplan „Wohnen an             geltend gemacht werden können.
                                                       der Bergstraße“ umfasst die Flurstücke 432/14;
                                                       /15; /16; /17; /18; /31; /32; /34; /35 und 432 a z.T.
                                                       der Gemarkung Brandis der Stadt Brandis. Der
                                                       Geltungsbereich ist auch in der untenstehenden
                                                       Abbildung dargestellt.
                                                       Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungspla-
                                                       nes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13
                                                       b BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB durchge-
                                                       führt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §
                                                       13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen
                                                       Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und
                                                       § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach §
                                                       2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach §
Aufstellung des Bebauungsplans „Lindenhof“ der         2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2
Stadt Brandis in Kleinsteinberg                        BauGB, welche Arten umweltbezogener Informa-
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung   tionen verfügbar sind, sowie von der zusammen-
                                                                                                                 Die nächste Ausgabe des Brandiser
am 18.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans       fassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und §
„Lindenhof“ der Stadt Brandis, Kleinsteinberg be-      10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist            Stadtjournal erscheint am 18.02.2019.
schlossen (Beschluss-Nr. 1139-12/12/2018).             nicht anzuwenden.

                                                                             Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 21.01.2019 9
Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Ände-        Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit     mäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen
rung des Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis        vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwal-    Auslegung bestimmt. Die Änderung des Bebau-
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB         tung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Bran-   ungsplanes „Wurzener Straße“, Brandis betrifft
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung   dis öffentlich ausgelegt.                           die textlichen Festsetzungen des Bebauungspla-
am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1133-12/12.2018        Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungspla-       nes. Der Geltungsbereich ist in untenstehender
den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungspla-          nes „Pappelallee“, Brandis einschließlich der Be-   Abbildung dargestellt.
nes „Pappelallee“, Brandis in der Fassung vom          gründung ist im Internet wie folgt eingestellt:     Das Verfahren zur Änderung 2018-1 des Bebau-
19.12.2018 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2                                                                ungsplanes wird im beschleunigten Verfahren
BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung         www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)           gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf
bestimmt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes          buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/         hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1
„Pappelallee“, Brandis umfasst die Flurstücke          startseite                                          BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Er-
234/8, 234/13, 234/14, 234/17, 234/18, 234/19,                                                             örterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von
234/20, 234/21, 234/25, 234/26, 234/27, 234/28,        Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Bran-     der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von
234/29, 234/30 der Gemarkung Cämmerei der              dis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@       dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der An-
Stadt Brandis. Der Geltungsbereich ist in untenste-    stadt-brandis.de) zur Verfügung.                    gabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten
hender Abbildung dargestellt.                          Stellungnahmen können von jedermann während         umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungs-           der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder-    sowie von der zusammenfassenden Erklärung
planes wird im beschleunigten Verfahren gemäß          schrift vorgebracht werden. Dies kann während       nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB ab-
§ 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hinge-       der Dienstzeiten                                    gesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
wiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB                                                          Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung      Montag     Termin nach Vereinbarung                 sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf-
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Um-      Dienstag   08.00 bis 11.30 Uhr und                  gabenbereiche durch die Planung berührt werden
weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Um-                    13.00 bis 19.30 Uhr                      können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstim-
weltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach       Mittwoch Termin nach Vereinbarung                   mung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.
§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe-        Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr und                  2 BauGB durchgeführt.
zogener Informationen verfügbar sind, sowie von                   13.00 bis 16.00 Uhr                      Gegenüber der rechtskräftigen letzten Änderung
der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs.          Freitag    08.00 bis 11.30 Uhr                      des Bebauungsplanes kommt es zu folgenden Än-
5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; §                                                           derungen:
4c BauGB ist nicht anzuwenden.                         erfolgen.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und                                                         Änderung
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf-      Hinweise und Anregungen sind nur zu den geän-       Wegfall und Straffung planungs- und bauord-
gabenbereiche durch die Planung berührt werden         derten Teilen vorzubringen. Nicht fristgerecht      nungsrechtlicher Festsetzungen
können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstim-         abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
mung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2         schlussfassung zum Bebauungsplan unberück-          Begründung
BauGB durchgeführt.                                    sichtigt bleiben.                                   Die Festsetzungen zum geplanten, aber durch eine
Gegenüber der rechtskräftigen 1. Änderung des          Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts-       entsprechende Planänderung entfallenen Quar-
Bebauungsplanes kommt es zu folgenden Ände-            ordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm       tierszentrum an der Nordpassage können gestri-
rungen:                                                Einwendungen geltend gemacht werden, die vom        chen werden. Weiterhin werden jene Textpassa-
                                                       Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder    gen, die bisher Teil der Festsetzungen waren, in
Änderung                                               verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten       die Begründung verschoben, weil sie begründen,
Im Bereich des Marie-von Pentz-Weges wird das          geltend gemacht werden können.                      aber nicht festsetzen.
Baugebiet von einem Mischgebiet zu einem Allge-                                                            Weiterhin sind bauordnungsrechtliche Festset-
meinen Wohngebiet umgewidmet.                                                                              zungen zu Werbe-, Antennenanlagen, zur Dach-
                                                                                                           und Fassadengestaltung, zu Garagen und über die
Begründung                                                                                                 nicht überbaubaren Grundstücksflächen gestrafft
Bisher wurden entlang des Marie-von Pentz-                                                                 worden.
Weges ausschließlich Wohngebäude errichtet. In
einem Mischgebiet soll jedoch ein ausgewogenes                                                             Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit
Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe an-                                                                 vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwal-
sässig sein. Dies ist nicht mehr zu erreichen, da zu                                                       tung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Bran-
erwarten ist, dass die beiden noch nicht bebauten                                                          dis öffentlich ausgelegt.
Grundstücke ebenfalls Wohnhäuser werden. In-                                                               Der Entwurf der Änderung 2018-1 des Bebau-
sofern ist es ehrlicher, den gesamten Bereich am                                                           ungsplanes „Wurzener Straße“, Brandis ein-
Marie-von Petz-Weg als Allgemeines Wohngebiet                                                              schließlich der Begründung ist im Internet wie
zu widmen.                                                                                                 folgt eingestellt:
                                                       Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ände-
Änderung                                               rung des Bebauungsplanes „Wurzener Straße“,         www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal)
Wegfall und Straffung einiger bauordnungsrecht-        Brandis im beschleunigten Verfahren gemäß § 13      buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/
licher Festsetzungen.                                  a BauGB                                             startseite
                                                       Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner
Begründung                                             Sitzung am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1134-
Die Festsetzungen zu Standorten für Abfallbehäl-       12/12/2018 den Entwurf der Änderung 1-2019 des      Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Bran-
ter und zu Parabolantennen sind nicht mehr zeit-       Bebauungsplanes „Wurzener Straße“, Brandis in       dis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@
gemäß.                                                 der Fassung vom 18.12.2018 samt Begründung ge-      stadt-brandis.de) zur Verfügung.

10 Brandiser Stadtjournal 21.01.2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
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