Brandiser Stadtjournal - Innovationskommune Sachsen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
P ole n z Ausgabe 01/2019 21. Januar 2019 Brandiser Stadtjournal Amtsblatt der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis, Polenz Neujahrs-Feuerwerk Grundstein gelegt Resümee gezogen Kita-Neubau im Zeitplan Die Tradition wurde auch in diesem Jahr fortge- Zum Glück spielte das Wetter mit: Am 8. Januar führt: Am 1. Januar war der Markt wieder mit konnte die Bodenplatte für die neue Brandiser hunderten von Menschen gefüllt. Ab 17 Uhr Kindertageseinrichtung gegossen werden. Damit lauschten sie den Worten von Bürgermeister Arno liegen die Arbeiten deutlich im Zeitplan. In einer Jesse, der sich nach einem kurzen Resümee des Hülse wurden neben Bauplänen und der obliga- letzten Jahres in seiner Ansprache vor allem auf die torischen Tageszeitung auch Broschüren, Flyer, vor der Verwaltung und den Stadträten liegenden Münzen und ein Schreiben des Bürgermeisters Aufgaben widmete. „versenkt“.
Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Das war ein selten turbulenter Jahresbeginn für Beucha. Es gab keine nennenswerten Vorfälle unsere Stadt: Durften wir uns über die Grund- und alle Versuche, dieses schreckliche Ereignis steinlegung der neuen Kita am Brandiser Bahn- zum Teil auch von außen zu instrumentalisieren, hof noch freuen, so bereitete uns die Messerat- fruchteten bisher nicht. Auch der Versuch Leip- tacke in Beucha jedoch über Tage hinweg große ziger Gruppierungen aus der linken Connewit- Sorgen. Eines vorweg: Nichts rechtfertigt oder zer Szene verlief mehr oder weniger im Sande. entschuldigt diese Tat. Egal welche Hintergrün- Die Botschaft der Bürger aus Beucha war dabei de da eine Rolle gespielt haben, gleich welche eindeutig: Hier blieb alles ruhig und friedvoll. Kontexte relevant sein mögen – diese Tat ist zu Danke dafür! Ich glaube, und das bestätigen verurteilen und die Bevölkerung erwartet zu Reaktionen von außen, wir haben dadurch als recht, das der Rechtsstaat auch gegenüber dem sächsische Stadt viel Respekt gewonnen. Täter nun Recht und Gerechtigkeit ausübt. Bis Ruhe schließt nicht aus, sich seine (selbst) dahin bin ich froh, dass das Opfer auf dem Weg kritische Haltung zu bewahren. Im Gegenteil: der Besserung ist. Besonnenheit ist die Basis, nicht gelöste Prob- In den Tagen nach dem Vorfall ist viel Un- leme zu erkennen und konstruktiv an Lösungen ruhe in die Stadt hineingetragen worden. Jour- zu arbeiten. Und Besonnenheit gibt uns den nalisten hielten sich mehrere Tage vor Ort auf, Blick frei, Dinge in ihrer Wichtigkeit richtig interviewten die Einwohner, besuchten die Ein- einzuordnen. Und so können wir uns nach den richtungen, berichteten von unterschiedlichen unruhigen Tagen zu Jahresbeginn wieder auf das Orten, befragten Einheimische und suchten konzentrieren, was wichtig ist für die Entwick- nach Anhaltspunkten für eine mögliche Story. lung unserer Stadt. Und da ist im letzten Jahr Nur: Es gab nichts zu berichten. viel Gutes geschehen – und viel haben wir uns Ich bin ausgesprochen dankbar über die für dieses Jahr vorgenommen. unglaubliche Besonnenheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brandis und des Ortsteils Ihr Arno Jesse, Bürgermeister Inhaltsverzeichnis Bodenplatte für Kita-Neubau gegossen und Machbarkeitsstudie wird vorgestellt 3 Aktuelle Veranstaltungen für Januar und Februar finden Sie auf dem KulturKalender zum Herausnehmen Impressum 4 Neujahrsansprache auf dem Markt und Name steht fest: Bücher-Box Brandiser Stadtjournal Amtsblatt und Stadtjournal der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz 6 Herausgeber: SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im Die Stadt Brandis sucht... DRUCKHAUS BORNA • Abtsdorfer Str. 36 • 04552 Borna Stellenausschreibung Tel.: 03433 207329 • Fax: 207331 • info@druckhaus-borna.de www.druckhaus-borna.de Produktions- u. Verlagsleitung: Bernd Schneider (V. i. S. d. P.) (Alle Rechte lie- 7 Amtliche & Nichtamtliche Bekanntmachungen gen beim Herausgeber. Für die Beiträge zeichnen die Autoren. Die Texte der Stadt Brandis obliegen der Verantwortung des Bürgermeister. ) der Stadt Brandis Verantwortlich für den Amtlichen & Nichtamtlichen Teil: Stadt Brandis, vertreten durch den Bürgermeister Arno Jesse 18 Wir begrüßen das neue Krippenjahr und Tag Verantwortlich für das Brandiser Stadtjournal und Anzeigen: SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im DRUCKHAUS BORNA der offenen Tür im Gymnasium und Oberschule Gesamtherstellung: DRUCKHAUS BORNA, Inh. Bernd Schneider Fotos: Stadt Brandis, djd, akz-o, spp-o, BDB, beautypress.de, medicalpress.de, Fo- 20 Halbzeitbilanz des Brandiser Tischtennisclubs tolia: pikselstock (S.19); KulturKalender: Zoo Leipzig, Boris Breuer, Fotolia: Dan Race, Kurhan, Sergiy Bykhunenko bzw. die entsprechenden Autoren u. Auftraggeber 1946 und Winterpause bei Brandiser Keglern Auflage: 6.000 Exemplare kostenlos in die Haushalte und Firmen der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz, zusätzliche Exemplare erhalten Sie Jahresbericht 2018 FFW Beucha und 22 bei der Stadtverwaltung Brandis oder beim SÜDRAUM-VERLAG. Laufende Ausgaben-Nummer: 61 (01/ 2019), Erscheinungstermin 21.01.2019 / AWO Freizeittreff „Mauerwerk“ sagt DANKE Redaktionsschluss 28.12.2018 Die Ausgabe 02 / 2019 erscheint am 18.02.2018 (Redaktionsschluss 30.01.2019). 2 Brandiser Stadtjournal 01/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Aktuell BODENPLATTE FÜR KITA-NEUBAU GEGOSSEN Am 8. Januar war es soweit: Der Grundstein für die neue Kindertageseinrichtung am Bahnhof konnte gelegt werden. Denn an diesem Tag wurde die Bodenplatte gegos- sen. Dafür rückte ein Betonmischer nach dem anderen auf dem Gelände hinter dem ehemaligen Bahnhof an. Insgesamt wurden an dem Tag 490 Kubikmeter der grauen Masse auf einer Fläche von 1.560 Quadrat- metern verteilt. Für die dafür nötigen 1.000 Tonnen Beton waren seit 6 Uhr morgens 60 Lkw unterwegs. „Ich bin sehr erfreut, dass das Jahr so anfängt“, sagt Bürgermeister Arno Jesse. Gemeinsam mit den Architek- Bürgermeister Arno Jesse zeigt Kindern aus dem „Regenbogen“ die Messinghülse, ten Hauke Herberg und Kim Wortelkamp bevor die in der Bodenplatte versenkt wird. vom Planungsbüro quartier vier sowie dem Geschäftsführer des Bauservice Großenhain Zukunft der Stadt Brandis alles Gute! Mö- fertig werden und die Knirpse einziehen aus Leipzig, Frank Moritz, legte Jesse die ge- gen die Grundmauern viele Jahrzehnte Halt können“, hofft der Stadtchef. Die nächsten füllte Messinghülse unter der Bewehrung geben – sowohl dem Gebäude, als auch den Gewerke sind bereits seit dem vergangenen des zukünftigen Schlafraums der Kinder- Mitarbeitern und Kindern!“ Mit einem rie- Jahr vergeben. Bis März soll der Rohbau laut krippe. Darin wurden neben einer aktuel- sigen Schwapp Beton wurde die Hülse dann Bauleiter Knut Harnisch stehen. len Tageszeitung, Broschüren, Leitbild und umgossen. Die künftigen Nutzer hingegen ließen Flyer der Stadt Brandis auch Münzen und Der Bau der Kindertagesstätte für 180 sich das Schauspiel des Betongießens nicht ein Grußwort des Bürgermeisters in den Be- Kinder mit 60 Krippenplätzen und 120 entgehen. Gemeinsam mit Kita-Leiterin ton gegossen. Darin wünscht er „der Kin- Kindergartenplätzen liegt damit voll im Maria Reichelt beobachteten sie am Bau- dereinrichtung für ihr Wirken, für die darin Plan. „Wenn es in diesem Tempo weitergeht, zaun, wie die Bodenplatte für ihre neue Ein- behüteten und lernenden Kinder und die bin ich guter Dinge, dass wir bis Jahresende richtung entsteht. Machbarkeitsstudie wird vorgestellt Das Kulturhaus in Beucha könnte bald zu neuem Leben erblühen. Das zumindest hat sich der Kulturhausverein auf die Fahnen geschrieben. Die Mitglieder hoffen nun auf die Ergebnisse der in Auftrag gegebe- nen Machbarkeitsstudie. Diese soll zum nächsten Ortschaftsrat, am Mittwoch, 6. Februar, 18.30 Uhr im Speiseraum der Grundschule Beucha vorgestellt werden. Darin sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie das Kulturhaus Beucha zu- künftig genutzt werden kann. Es geht darum, das Entwicklungspotential und die mögliche Umsetzung einer kulturellen Umnutzung des Hauses darzulegen. Darin Wie die Zukunft des Kulturhauses Beucha aussehen kann, wird die Machbarkeitsstudie zeigen. enthalten sein werden auch konkrete Maß- nahmen einschließlich der Finanzierung Mit einer Enthaltung und fünf Ja-Stim- Wolfgang Drescher: „Nicht nur der Ort- und bauliche Umsetzung. In dem bereits men vergab der Technische Ausschuss am schaftsrat, sondern auch die Bürger wollen vorliegenden Exposé zur Machbarkeitsstu- 20. Februar 2018 den Auftrag zur Erstel- wissen, in welche Richtung es nun geht. die heißt es unter anderem: „Ziel ist es, das lung der Machbarkeitsstudie zur Umnut- Die Studie kann positiv aber auch negativ Kulturhaus als neues Zentrum für Brandis zung des Kulturhauses Beucha an das Büro für die Ideen ausgehen.“ Indess engagieren mit seinen Ortsteilen, insbesondere Beucha Knoblich. sich die Mitglieder des Kulturhausvereins, kulturell, touristisch und wirtschaftlich an Angeregt durch den Kulturhausverein dessen Vorsitzender ebenfalls Wolfgang einem infrastrukturellen Knotenpunkt Beucha hat die Stadt Brandis im Rahmen Drescher ist, in diesem Jahr mit verschie- gemeinsam mit weiteren geotouristischen des LEADER-Programms Fördermittel densten Veranstaltungen. So werden bei- und touristischen Akteuren zu entwickeln, zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie spielsweise die Filmabende fortgeführt, es sowie die Region Brandis/Beucha kulturell beantragt und bewilligt bekommen. Der soll eine Kulturradtour und ein Sommer- und touristisch zu beleben.“ Vorsitzende vom Ortschaftsrat Beucha fest geben. Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 01/2019 3
Titelthema NEUJAHRSANSPRACHE AUF DEM MARKT Bürgermeister begrüßt am 1. Januar traditionell das neue Jahr Liebe Brandiserinnen und Brandiser, Größenordnung wohl noch nie gab, wenn zur Verfügung gestellt worden, die wir liebe Gäste aus dem Umland, man weiß, dass dies ausschließlich im Eh- dafür verwenden werden, endlich unsere renamt geschieht, zu jeder Uhrzeit, nachts, Hauptstraße so zu ertüchtigen, dass diese herzlich willkommen im neuen Jahr 2019. am Wochenende, zum Beispiel auch am auch mit Rollatoren problemlos befahren Wie immer wünsche ich Ihnen allen ein 2. Weihnachtsfeiertag um 1 Uhr früh zu werden kann. Die Planung ist bereits be- glückliches, zufriedenes neues Jahr, viele einem Fehlalarm – dann kann man nur auftragt und ich denke, dass wir noch im positive Momente, und vor allem: Gesund- in aller Demut sagen: Respekt und Dank ersten Quartal Vorschläge zur Lösung des heit. an die Kameraden der Feuerwehr für den Problems vorliegen haben. Kurz vor Weih- Ich hoffe, Sie konnten in den letzten selbstlosen Einsatz in unserer Stadt. nachten habe ich vom Innenministerium Tagen in Ruhe ein schönes Weihnachtsfest Liebe Brandiserinnen und Brandiser, zudem noch die gute Nachricht bekom- feiern und haben die Zeit nutzen können, ich habe in den letzten Jahren in meinem men, dass wir aus Städtebaumitteln noch um zurückzublicken aber auch um Kraft Rück- und Ausblick immer auch versucht, zusätzlich 150.000 Euro bewilligt bekom- zu tanken für die Aufgaben, Ziele und He- einen Bogen zu schlagen von der großen men, die wir auch für dieses Projekt einset- rausforderungen, die vor uns liegen. Ich Politik in Berlin und vor allem in Dresden zen können. wünsche Ihnen allen, dass möglichst viel hin zu unseren kommunalen Gegebenhei- Überhaupt können wir festhalten, dass von dem, was Sie sich so vorgenommen ha- ten hier vor Ort in unserer Stadt und den sich in den letzten Wochen insbesondere in ben, auch in Erfüllung geht. Ortsteilen. Denn wir bewegen uns ja auch der Innenstadt sehr viel getan hat: Es ist zu einer tollen Tradition gewor- in einem Rahmen, der uns vorgegeben ist, den, unser Neujahrstreffen hier auf unse- der unser Handeln einerseits erst ermög- - der Parkplatz am Gymnasium ist endlich rem schönen Marktplatz. 1996 fand es das licht, andererseits aber auch einschränkt. fertiggestellt worden und ein Schand- erste Mal zum 875. Stadtjubiläum statt. Und insbesondere müssen wir viele Dinge, fleck ist damit verschwunden Zum 24. Mal treffen wir uns nun schon die uns aus Berlin und Dresden mitgegeben - auch das alte Trafohäuschen an der Mat- hier – und es ist inzwischen ein echter ers- werden, hier vor Ort aushalten, ein Stück hildenstraße ist endlich abgerissen wor- ter Höhepunkt ist sogar in unserem Land- weit übersetzen, erklären und bestenfalls den, auch hier entsteht in den nächsten kreis, dass neue Jahr so frenetisch mit ei- nutzen. Dies ist nicht immer einfach. Vor Wochen ein neuer Parkplatz nem Höhenfeuerwerk zu begrüßen – und allem dann nicht, wenn man Projekte ei- - und auch in der Rathausgasse ist mit den dann noch vor einer solchen Kulisse. gentlich viel schneller realisieren möchte. Abbrucharbeiten der Rathausgasse 6 be- Zur guten Tradition gehört es auch, Denn zu oft wird man ausgebremst, weil gonnen worden einen kleinen Rückblick zu geben auf das Genehmigungen ewig dauern, Vorhaben vergangene Jahr und einen Ausblick auf das nicht die Zustimmung übergeordneter Gleich fünf Großprojekte stehen in diesem neue Jahr zu werfen. Behörden finden, Fördermittel nicht in Jahr in der Innenstadt anschließend an: Aber bevor ich dies tue, möchte ich mich der Schnelligkeit ausgereicht werden oder bei all denen bedanken, die diesen Moment Verwaltungsverfahren unendlich lange 1. Wir wollen, wenn es denn mit den För- hier erst ermöglichen und für das gute Ge- dauern. So relativiert sich beispielsweise die dermitteln klappt, noch dieses Jahr lingen sorgen. Die meisten von uns hatten Erfolgsmeldung, dass nach über 10 Jahren mit der Sanierung des alten Ratskel- ja gestern wohl einen langen Abend, und der Bemühungen nun endlich die Planung lers beginnen. Der Bauantrag konnte der Neujahrstag ist ja dann eher ein Tag für den Radweg Brandis-Polenz durch den im Dezember eingereicht werden. Wir des Ausruhens. Das an diesem Tag wieder Freistaat freigegeben worden ist, dadurch, können somit die Förderanträge vorbe- etliche Menschen unserer Stadt hier ehren- dass ein solches Verfahren mindestens fünf reiten. Und wenn alles gut geht, wollen amtlich aktiv sind, damit wir hier diesen Jahre dauern wird. wir noch in diesem Jahr zumindest so- Moment erleben können, verdient Dank Aber ich möchte darüber heute nicht weit mit der Sanierung beginnen, dass und Anerkennung. Und deswegen gleich lamentieren. Am Ende hilft es auch nicht die Rathausgasse wieder frei wird. Dazu vorab auch mein Dankeschön an die Mu- weiter. Wir dürfen uns nicht entmutigen muss ein Fundament für den Ratskeller siker des Musikvereins für die musikalisch- lassen, was von außen alles eintrifft. Im gelegt werden. künstlerische Begleitung, auch eine Tradi- Gegenteil: Wir müssen sehen, dass wir die 2. Nicht weit entfernt, könnte in diesem Jahr tion, die im Übrigen zeigt, wie wichtig, wie Chancen, die sich trotzdem immer wieder noch die alte Norma-Kaufhalle abgerissen lebendig und nicht mehr wegzudenken un- neu ergeben, effizient nutzen. Und in dieser werden. Hier sind drei neue Mehrfamili- sere Musikarche und der Musikverein für Hinsicht war, so denke ich, das letzte Jahr enhäuser durch die Wohnungsgenossen- unsere Stadt sind. Dank auch den Helfern ein gutes Jahr, ein besonders erfolgreiches schaft Wurzen geplant. Erste Entwürfe im organisatorisch-logistischen Bereich. Es Jahr. dazu werden möglicherweise im ersten ist nicht selbstverständlich, sich jedes Jahr Es war auch deswegen ein gutes Jahr, Halbjahr der Öffentlichkeit vorgestellt. wieder hier einzubringen. weil aus Dresden mit dem neuen Minister- 3. Und wenn alles gut geht, würden wir auch Und ganz besonders gilt mein Dank präsidenten ein neuer Schwung und auch gerne noch dieses Jahr mit den Planungen unserer Freiwilligen Feuerwehr, die dieses gute Signale in unsere Kommune kamen. zur Sanierung des Kirchplatzes beginnen. Feuerwerk hier jedes Jahr absichert. Wenn Durch das sogenannte „Gesetz über die Zumindest haben wir im Haushalt Gelder man weiß, dass wir im letzten Jahr allein Gewährung pauschaler Zuweisungen zur dafür bewilligt bekommen, wir müssen für die Ortsfeuerwehr Brandis über 160 Stärkung des ländlichen Raumes“ sind jetzt nur noch Einigkeit mit der Kirche Einsätze zählen, eine Zahl, die es in der uns zum Beispiel 70.000 Euro zusätzlich finden. 4 Brandiser Stadtjournal 01/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Titelthema 4. Selbstverständlich geht es auch mit der Dies ist definitiv ein großer Erfolg für die Bürger in unserer Stadt: in der Feuerwehr, Sanierung des Stadtparkes weiter. Das Stadt und im Übrigen das größte Bauvor- in den Vereinen, in Initiativen und nicht wir die ersten Wege des Parks letztes Jahr haben der Stadt überhaupt. zuletzt in der Mit-Mach-Stadt. Viele Ideen noch umsetzen konnten, war mir per- Es ist also nicht wenig, was wir im letz- sind hier geboren, einige schon umgesetzt, sönlich eine besondere Freude. ten Jahr erreicht haben und was wir in die- etliche in der Planung für dieses Jahr. Wir 5. Das größte Projekt entsteht aber unweit sem Jahr weiterführen und vorhaben. Ne- haben dafür Gelde zur Verfügung gestellt, vom Park: Durch die gute Wetterlage ben dem schon genannten, möchte ich nur um diese Engagement zu fördern. konnte noch zum Jahresende hin sehr noch ergänzen, dass wir in den nächsten Und ein kleines, feines Projekt der Mit- fleißig mit dem Neubau unsere Kinder- zwei Jahren zum ersten Mal seit langer Zeit Mach-Stadt findet sich ja hier auf dem einrichtung begonnen werden, so dass viel in unsere Sportanlagen investieren wer- Marktplatz: die Bücherzelle. Zum Weih- wir bereits am 8. Januar die Grundstein- den: In Beucha soll die Drainage der Sport- nachtsmarkt haben wir sie eröffnet und zu legung haben. (Anm. der Red.: Diese ist anlage Lange Stücken saniert werden und einem Namenwettbewerb für die Bücher- bereits vollzogen.) Bis zu 180 Plätze wird die Jahnhöhe soll sogar grundhaft erneuert zelle aufgerufen - und heute soll sie einen die Einrichtung bereit stellen, endlich werden. Dringend notwendig und wichtig Namen bekommen. Über 30 sehr kreative werden wir damit ein ganz wesentliches für den Schul- und Breitensport. Vorschläge sind eingegangen, und eine Jury Problem gelöst haben. Über 1,5 Millio- Meine Damen und Herren, es ist ein aus vier Mitgliedern von der Mit-Mach- nen Euro bekommen wir vom Freistaat ungeheures Programm, das wir 2018 hinter Stadt haben es sich nicht leicht gemacht, dafür gefördert, etwas 3,5 Mio kostet der uns haben und was wir uns für 2019 vor- den Namen auszuwählen: „Bücher-Box“. Bau – die größte Investition der letzten nehmen. Ich könnte vieles noch hinzufü- Liebe Brandiserinnen und Brandiser, 10 Jahre in Brandis. Mal schauen, ob wir gen, von der Ortsdurchfahrt in Wolfshain, eine ganz Reihe von Aufgaben steht vor in einem Jahr die Einrichtung eröffnen den Bauvorhaben in Beucha, der Radwegs- uns. Das wird ein hartes Stück Arbeit blei- können. planung in Polenz usw. Ich habe in der ben – und dazu sind auch alle aufgerufen, letzten Stadtratssitzung mal alle Vorhaben mitzuwirken. Es gibt vielfältige Möglich- Ich denke, diese Vorhaben werden unsere aufgelistet und bin für das letzte Jahr auf keiten für jeden Einzelnen, Verantwortung Stadt weiter zum Positiven verändern. insgesamt 140 Beschlüsse des Stadtrates zu übernehmen und diese Veränderungen Darüber hinaus können wir stolz sein, mit seinen Ausschüssen gekommen. Da- mitzugestalten – nicht zuletzt bei der Mit- dass es uns im letzten Jahr gelungen ist, rüber hinaus arbeiten wir parallel an fast Mach-Stadt – aber vielleicht auch bei der die Deutsche Glasfaser für uns zu gewin- 80 Projekten unterschiedlichster Art: vie- kommenden Stadtratswahl im Mai. Ma- nen. Als größte Stadt im Freistaat wird seit le interne Projekte, Verwaltungsaufgaben, chen Sie mit, bringen Sie sich ein. Es lohnt Oktober durch die Deutsche Glasfaser eine Kämmerei, aber vor allem im Bereich Bau: deutlich mehr, sich zu engagieren als im- echte Glasfaserinfrastruktur in ganz Bran- 10 B-Pläne werden gerade aktualisiert, mer nur in seinen Echokammern zu ver- dis gebaut, mit der wir ca. 95% der Fläche viele Bauvorhaben stehen in der Vorberei- bleiben und zu lamentieren. von Brandis, Beucha und Polenz abdecken. tung, Sanierungen, Instandsetzungen, Pla- In diesem Sinne wünsche ich uns allen Und erst im Schlepptau mit der Deutschen nungen usw. Eine spannende Zahl wie ich noch einmal ein glückliches, gesundes und Glasfaser ist auch die Telekom aktiv gewor- finde. zufriedenes Jahr 2019 und gebe damit das den: Auch sie bietet nun VDSL an, so dass Über was ich mich im letzten Jahr aber Feuerwerk frei. wir sagen können, dass wir in Brandis bald ganz besonders gefreut hat, ist das ehren- zu 100 % schnelles Internet haben werden. amtliche Engagement der Bürgerinnen und Ihr Arno Jesse Name steht fest: Bücher-Box Zum Brandiser Wichtelmarkt wurde die vorhersehbaren Hindernissen und vielen ehemalige Telefonzelle gegenüber dem Anstrengungen, kann sie endlich genutzt Rathaus für den Bücher-Tausch eröffnet. werden. „Wir hatten die Telekom gebeten, Seit dem 1. Januar hat sie auch einen Na- dafür die alte, gelbe Telefonzelle stehen men: Bücher-Box. Dieser Vorschlag wurde zu lassen und einfach nur die Technik zu- von einer Jury aus den eingesandten Ideen rückzubauen. Das war aber seitens des ausgewählt. Die Gewinnerin konnte sich Unternehmens nicht möglich“, erklärt Bür- über einen Gutschein des Leseladens in der germeister Arno Jesse. Deshalb wurde die Hauptstraße freuen. gelbe Telefonzelle komplett entfernt. Die ein extra Fundament gesetzt und wird nun Die Bücher-Box ist aus einer Idee der Lieferung der jetzigen zog sich dann noch rege zum Austausch verschiedenster Litera- Mit-Mach-Stadt entstanden. Nach nicht bis Anfang November hin. Sie wurde auf tur, DVDs und CDs genutzt. Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 01/2019 5
Aktuell DIE STADT BRANDIS + MODERNE VERWALTUNG + SPIELRAUM FÜR IDEEN SUCHT... Innovationskommune Sachsen, Mit-Mach-Stadt, Mo- + MOTIVIERTES TEAM dellkommune Open Government: Brandis hat in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen – bundesweit. Nur 20 Kilometer von der Stadt Leipzig entfernt, ist das keine Selbstverständlichkeit. Ideen, Kreativität und der Blick nach vorn fördern ungeahnte Möglichkeiten zutage. Brandis ist die erste und einzige Innovationskommune Sachsen. Gefördert vom Sächsischen Staatsministerium des Innern sind in reichlich zwei Jahren verschie- denste Instrumente der Bürgerbeteiligung entstanden und werden auch weiter rege genutzt und ausgebaut. So hat sich beispielsweise die Mit-Mach-Stadt etabliert. Hier treffen sich monatlich engagierte Brandiser, die eigene Projekt-Ideen entwickeln und auf ehrenamtlicher Basis umsetzen und begleiten – natürlich mit Unter- stützung der Stadtverwaltung. Als bundesweite Modellkommune Open Government will sich die Verwaltung zu mehr Transparenz und Teilhabe, zu einer intensiveren Zusammenarbeit, zu mehr Innovation und zu einer Stärkung gemeinschaftlicher Belange in der Stadt Brandis stark machen. Dabei können wir auf die Erfahrungen als Innovationskommune bauen. Dass wir von einer Jury als Pilotkommune ausgewählt wurden zeigt, dass unsere Ideen zur Bürgerbeteiligung ankommen. Und es zeigt, dass auch Kleinstädte zu Großem fähig sind. Nicht zuletzt ist der Grundpfeiler dafür eine moderne Verwaltung. Bereits im Leitbild 2030 sind Ziele im Cluster „Bürger, Verwaltung und Politik“ festgehalten, die sich gegenüber anderen deutlich unterscheiden: Die Verwaltung als moderner Dienstleister zeichnet sich durch Bürgernähe und innovative Lösungen aus. Professionelle Organisationseinheiten und klare Strukturen der Verwaltung sorgen für schnelle und transparente Entscheidungen. Der Dialog der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern wird in einer bürgernahen Sprache geführt. Dies alles zeigt die Aufgeschlossenheit unserer modernen Verwaltung gegenüber unseren Einwohnern. Sie sind für Transparenz des Verwaltungshandelns, für Beteiligung und Partizipation, für Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und die Nutzung moderner Infor- mationstechnologie? Sie finden sich und Ihren Anspruch an die Arbeit in einer modernen, offenen Verwaltung wieder? Ab dem 01. April 2019 suchen wir eine/n Fachbereichsleiter/in Finanzen (Fachbedienstete/r für das Finanzwesen) zur Leitung des Fachbereichs Finanzen mit den Bereichen Kämmerei, Steu- Sie verfügen über: erverwaltung, Finanzbuchhaltung, Stadtkasse und Anlagenbuchhaltung. • abgeschlossene wirtschafts- oder finanzwissenschaftliche Ausbildung oder Schwerpunkte der Leitung des Fachbereiches sind: • Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder höheren allgemeinen Ver- • Steuerung der Aufstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan, waltungsdienst im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 1 SächsGemO der Finanzplanung mit Investitionsprogramm und des Jahresab- • eine mindestens einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rech- schlusses sowie des Gesamtabschlusses, den Haushaltsvollzug und die nungs- und Haushaltswesen oder Haushaltsüberwachung sowie die Verwaltung des Vermögens und der • in entsprechenden leitenden Funktionen eines Unternehmens in einer Schulden der Stadt Brandis Rechtsform des privaten Rechts • Organisation der Einnahmebeschaffung sowie die Entscheidung über die Stundung, Niederschlagung und Erlass Wir wünschen uns von Ihnen: • Steuerung der Kosten- und Leistungsrechnung einschließlich interner • verantwortungsbewusste, kompetente, zielorientierte und aufge- Leistungsverrechnung schlossene Mitarbeiterführung • Entwicklung und Fortschreibung des Produktplanes und der Produktbe- • Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen mit Fach- und Sozialkompe- schreibungen tenz beim Leiten des Finanzbereichs • Bearbeitung von Grundsatzaufgaben, Satzungen, Richtlinien und Dienst- • persönliches Engagement, aber auch ausgeprägte Entscheidungsfähig- anweisungen des Fachbereichs Finanzen keit, Teamarbeit, Loyalität und Integrität • Begleitung des Stadtrates und seiner Ausschüsse auf dem Gebiet der • Bereitschaft zur Teilnahme an Veranstaltungen und Terminen außerhalb Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie des Kassen- und Beitreibungs- der Arbeitszeit wesens • Begeisterung für die Stadt Brandis Das bieten wir: • eine Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) • Vergütung in der Entgeltgruppe 11 TVöD-V (VKA) • die im öffentlichen Dienst übliche Altersvorsorge (ZVK) Wenn sie alle Anforderungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Bitte bewerben Sie sich mit einem Bewerbungsanschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation, Kopien von qualifizierten Dienst-/Arbeitszeugnissen/Beurteilungen, die nicht älter als drei Jahre sind und gegebenenfalls Referenzen und Hinweis, bei wem wir eine Referenz über Sie einholen dürfen. Fügen Sie außerdem die unterschriebene Datenschutzerklärung bei. (zum Download auf https://www.stadt-brandis.de/de/jobs) Bitte beachten Sie, dass wir unsere Stellen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besetzen dürfen. Wir können Sie daher im weiteren Ver- fahren nur dann berücksichtigen, wenn Sie uns Nachweise hierüber vorlegen. Senden Sie uns Ihre Bewerbung bis 28. Februar 2019 bevorzugt per E-Mail im PDF-Format an: verwaltung@stadt-brandis.de oderunter Angabe einer E-Mail-Adresse an: Stadtverwaltung Brandis, Bürgermeisteramt Markt 1-3, 04821 Brandis Schriftliche Bewerbungsunterlagen können nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden. Kosten, die im Rahmen des Auswahlverfahrens ent- stehen, werden nicht übernommen. Im Interesse der beruflichen Gleichstellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Sofern nicht in der Person liegende Gründe über- wiegen, werden Bewerbungen schwerbehinderter beziehungsweise gleichgestellter Menschen im Sinne des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen an die Mitglieder des Stadtrates und des Verwaltungsausschusses weiter- gegeben werden. 6 Brandiser Stadtjournal 01/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen Beschlussfassungen Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenle- Wir sind für Sie da gungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Trä- öffentlichen Sitzung am 18.12.2018 folgende Be- ger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und STADTVERWALTUNG BRANDIS schlüsse: um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten. Markt 1 - 3, 04821 Brandis, Tel.: 034292 655-0, Ja-Stimmen: 19 Fax: 034292 655-28, www.stadt-brandis.de Beschluss-Nr.: 1129-12/12/2018 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt über die Beschluss-Nr.: 1135-12/12/2018 Annahme einer Geldspende über 2.584,68 € von Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die im der Firma Dachdecker- und Dachklempnerarbei- Abwägungsprotokoll aufgeführten Abwägungen ten Lörner für den Feuerwehrsport Brandis. zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Ja-Stimmen: 19 Belange, der benachbarten Gemeinden und der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplans „Dorf- Beschluss-Nr.: 1130-12/12/2018 anger Beucha“ gemäß § 1 Absatz 7 Baugesetz- Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die in buch. Sprechzeiten der Stadtverwaltung der Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Ja-Stimmen: 09, Nein-Stimmen: 05, Mo. u. Mi. nur nach Terminvereinbarung Brandis. Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Enthaltungen: 05 Di. 09.00 - 11.30 / 13.00 - 19.30 Uhr öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzei- Do. 09.00 - 11.30 / 13.00 - 16.00 Uhr tig tritt die Hauptsatzung der Stadt Brandis in der Beschluss-Nr.: 1136-12/12/2018 Fr. 09.00 - 11.30 Uhr Fassung vom 31.01.2017 außer Kraft. Der Stadtrat der Stadt Brandis stimmt dem Städ- Sa. 09.00 - 12.00 Uhr Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 06 tebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (jeden 4. Samstag im Monat) mit der Firma IBIS GmbH aus Leipzig über die Über- Bürgermeister 655-12 Beschluss-Nr.: 1131-12/12/2018 nahme aller Planungs- und Erschließungskosten Die Stadt Brandis stimmt der Zahlung einer Geld- für den Bebauungsplan „Dorfanger Beucha“ zu. Fachbereich Hauptverwaltung abfindung in Höhe von 5.091,12 € im Rahmen des Ja-Stimmen: 06, Nein-Stimmen: 03, Allg. Verwaltung 655-22 § 52 Flurbereinigungsgesetzes zum Erwerb der Enthaltungen: 10 Öffentlichkeitsarbeit 655-16 Flurstücke 988 und 989 Gem. Brandis zu. Schulen / Kita / Jugend 655-19 u. -29 Ja-Stimmen: 19 Beschluss-Nr.: 1137-12/12/2018 Sozialverwaltung / Wohngeld 655-29 1. Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt gemäß Kultur 655-19 Beschluss-Nr.: 1132-12/12/2018 § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Dorfan- Einwohnermeldewesen 655-44 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Ver- ger Beucha“ in der Fassung vom 21.11.2018 als Standesamt / Friedhof 655-48 gabe des Auftrages zum Grundhaften Ausbau der Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Standesamt / Gewerbeangeleg. 655-43 Bahnhofstraße 2. BA im Rahmen einer öffentlichen 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebau- Standesamt 655-45 Ausschreibung an die Fa. Umwelt 2000 GmbH, ungsplan bekannt zu machen. Fachbereich Bau und Ordnung Messe-Allee 2 in 04356 Leipzig zu einer Auftrags- Ja-Stimmen: 05, Nein-Stimmen: 05, Allg. Bauverwaltung / Stadtplanung 655-52 summe von 422.830,45 €. Enthaltungen: 09 Gebäudemanagement 655-25 Ja-Stimmen: 17, Enthaltungen: 02 Infrastrukturmanagement / Umwelt 655-57 Beschluss-Nr.: 1138-12/12/2018 Liegenschaftsmanagement 655-56 Beschluss-Nr.: 1133-12/12/2018 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auf- Sportstätten 655-24 Der Stadtrat der Stadt Brandis billigt den Entwurf stellung des einfachen Bebauungsplanes „Feuer- Feuerwehrwesen 655-51 des geänderten Bebauungsplanes „Pappelallee“ wege I, II und III“ für das Gebiet der Wochenend- Ordnungsamt / Fundbüro 655-54 samt Begründung für die 2. Änderung und be- hausgebietes der Feuerwege. Fachbereich Finanzen stimmt diesen gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 3 Abs. Folgende planerische Ziele werden verfolgt: Steuern / Abgaben / Gebühren 655-33 2 BauGB zur Offenlage. Gleichzeitig wird die Trä- 1. Festsetzung der baulichen Nutzung als Sonder- Stadtkasse 655-36 u. -37 gerbeteiligung gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Abs. gebiet „Wochenendhausgebiet“. Baubetriebshof 73192 2 BauGB durchgeführt. 2. Festsetzung einer maximalen Grundfläche für Friedensrichterin Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenle- Wochenendhäuser sowie für Schuppen oder Isabell Engisch, Tel.: 034292 655-18, gungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig Abstellhütten E-Mail: friedensrichter@stadt-brandis.de ortsüblich bekannt-zumachen, gleichzeitig die 3. Beurteilung zukünftiger Baumaßnahmen nach Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17 Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen Bebauungsplan, im Übrigen nach § 35 Absatz 2 bis 19 Uhr, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.9 und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten. BauGB (Außenbereich) Gleichstellungsbeauftragte Die Eigentümer entlang des Marie-von-Petz-We- Ja-Stimmen: 12, Nein-Stimmen: 03, Franziska Nagel-Zahn ges sollen über das Änderungsverfahren brieflich Enthaltungen: 03 E-Mail: gleichstellung@stadt-brandis.de informiert werden. Seniorenbeauftragter Ja-Stimmen: 19 Beschluss-Nr.: 1139-12/12/2018 Joachim Kühnel, Tel.: 034292 43477, Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Auf- Mail: seniorenbeauftragter@stadt-brandis.de Beschluss-Nr.: 1134-12/12/2018 Bürgermeistertreff Café Communale Der Stadtrat der Stadt Brandis billigt den Entwurf jeden 2. Do. im Monat, 17 bis 18 Uhr des geänderten Bebauungsplans „Wurzener Stra- Nächste Sitzungen, voraussichtliche Termine Ort: Café Bäckerei Keller, Markt ße“ samt Begründung für die 6. Änderung 2019-2 Stadtratssitzung: 29.01.2019 Öffnungszeiten der Stadtbibliothek und bestimmt diesen gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § Technischer Ausschuss: 22.01.2019 Mo.: 10 bis 14 Uhr, Di. und Do.: 10 bis 13 Uhr 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage. Gleichzeitig wird die Verwaltungsausschuss: 05.02.2019 und 14 bis 18 Uhr, Mi.: geschlossen, Trägerbeteiligung gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 4 Kultur- und Sozialausschuss 12.02.2019 Fr.: 10 bis 15 Uhr, Telefon: 034292 79698 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 21.01.2019 7
Amtliche Bekanntmachungen stellung des Bebauungsplanes „Lindenhof“ für das wenn die kompletten prüffähigen Unterlagen und vorschriften, eine Verletzung der Vorschrift über Gebiet der Flurstücke 120/1 u. 118/1 der Gemar- Nachweise für das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flä- kung Kleinsteinberg an der Kleinsteinberger und a) am 22.11.2018 chennutzungsplanes unter Berücksichtigung des Wurzener Straße (siehe Anlage Geltungsbereich). b) am 31.12.2018 § 214 Abs. 2 BauGB sowie Mängel der Abwägung Folgende planerische Ziele werden verfolgt: in der Stadtverwaltung vorliegen gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind unbeachtlich, Schaffung von Baurecht für Wohnungen und ge- 2. Pkt. 4.3.1 und 4.3.2 der Sportförderrichtlinie wenn sie nicht binnen eines Jahres seit dieser werbliche Nutzungen sowie für freiberufliche (Frist war der 30.03.2018) bis zum 22.11.2018 die Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Tätigkeiten. kompletten prüffähigen Unterlagen und Nachwei- Wurzen geltend gemacht worden ist. Dabei ist der Ja-Stimmen: 17, Enthaltungen: 01 se in der Stadtverwaltung vorliegen als geheilt. Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel 5 Ja-Stimmen begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Beschluss-Nr.: 1140-12/12/2018 Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 Der Stadtrat der Stadt Brandis billigt den Entwurf Beschluss Nr. 4021-05/11/2018 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltend- des Bebauungsplans „Wohnen an der Bergstraße“ Der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bran- machung etwaiger Entschädigungsansprüche für samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § dis beschließt eine Förderung nach Punkt 4.2.6 Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch 13 b BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage. der Sportförderrichtlinie der Stadt Brandis in der diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung gemäß § 13 beantragten Höhe von 1.250,00 € für den Einbau Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. b BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. einer neuen Eingangstür in der Kegelbahn Polenz, Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenle- Siedlungsring 16 a in 04821 Brandis an die Schüt- Brandis, den 20.12.2018 gungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig zengesellschaft Brandis e. V. ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Trä- Finanzierung: 42.10.01.02 – 431800 ger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und 5 Ja-Stimmen Arno Jesse um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten. Bürgermeister Ja-Stimmen: 18 Beschluss Nr. 4022-05/11/2018 Der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bran- dis beschließt eine Zuwendung nach Punkt 5.5.der Bekanntmachungsanordnung Der Ortschaftsrat der Stadt Brandis fasste in Kulturförderrichtlinie der Stadt Brandis in Höhe Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2018 folgen- von pauschal 200,00 € zuzüglich der GEMA – Kos- bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, de Beschlüsse: ten bis maximal 50,00 € pro Konzert an die FeG dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- Brandis Bahnhofstraße 22 in 04821 Brandis mit vorschriften gem. § 4 Abs. 4 der Gemeindeord- Beschluss-Nr. 03/02/2018 folgenden Nebenbestimmungen: nung für den Freistaat Sachsen i. d. F. d. Bek. vom Der Ortschaftsrat Brandis beschließt die Vergabe a) Die Zuwendung ist bis zum 31.03.2020 abzu- 03.03.2014 (SächsGVBl. Jg. 2014 Bl.-Nr. 5 S. 146) von Ortschaftsmitteln 2018 in Höhe von 1.000,00 € rechnen. Die geltend gemachten Kosten sind durch beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ab- an den Verein „Musikarche Brandis e.V.“. Auszahlungsnachweise zu belegen. lauf eines Jahres, ab ihrer Bekanntmachung, nicht Diese Zuwendung dient zur Unterstützung der b) Erzielte Überschüsse aus den Veranstaltungen mehr geltend gemacht werden kann. notwendigen Erhaltungsmaßnahmen zur weite- / der Veranstaltungsreihe sind nachweislich für Dies gilt nicht, wenn ren sicheren Betreibung des musikalischen Spiel- weitere kulturelle Aktivitäten in Sinne der Kul- platzes in der Musikarche. turförderrichtlinie einzusetzen oder vermindern 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler- Ja-Stimmen: 04 etwaige Zuwendungen der Folgejahre. haft erfolgt ist, Finanzierung: 28.10.01.00 – 431800 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- Beschluss-Nr. 04/02/2018 5 Ja-Stimmen zungen, die Genehmigung oder die Bekanntma- Der Ortschaftsrat Brandis beschließt die Vergabe chung der Satzung verletzt worden sind, von Ortschaftsmitteln 2018 in Höhe 500,00 € an Öffentliche Bekanntmachung 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 den Regional Verein Brandis e.V. Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen Diese Zuwendung dient zur Unterstützung der Bebauungsplan „Flurstück 215 – Cämmerei hat, kulturellen Veranstaltung Wichtelmarkt 2018, Am Bahnhof“ in Brandis Ortsteil Beucha 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Weihnachtsmannsack am 08. und 09.12.2018. Der Stadtrat Brandis hat in seiner Sitzung am a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss Ja-Stimmen: 04 28. August 2018 den Bebauungsplan „Flurstück beanstandet hat oder 215 – Cämmerei Am Bahnhof“ beschlossen (Be- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Form- schluss-Nr.: 1090-07/08/2018 vom 28.8.2018). vorschrift gegenüber der Gemeinde unter Be- Der Kultur- und Sozialausschuss fasste in seiner Der Geltungsbereich liegt südlich der Bahnanlagen zeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung öffentlichen Sitzung am 20.11.2018 folgende Be- in Höhe der Einmündung der Töpfergasse in die begründen soll, schriftlich geltend gemacht schlüsse Straße „Am Bahnhof“. worden ist. Die Satzung über den Bebauungsplan, bestehend Beschluss Nr. 4020-05/11/2018 aus dem Planteil A und dem Textteil B, wird hiermit Ist eine Verletzung nach Satz 3 Nr. 3 oder 4 geltend Der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bran- ortsüblich bekannt gemacht. gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in dis beschließt eine einmalige Wiedereinsetzung Der Bebauungsplan tritt am heutigen Tag in Kraft. Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- des FSV 1921 Brandis e. V. in den vorigen Stand für Jedermann kann den Bebauungsplan und die Be- zung geltend machen. die Beantragung von Zuschüssen nach Pkt. 4.2.1, gründung dazu ab dem folgenden Tag im Fach- 4.3.1 und 4.3.2 der Sportförderrichtlinie. Damit gilt bereich Bau und Ordnung, Brandis, Markt 1- 3, Brandis, den 20.12.2018 die Verfristung der Antragsstellung für die Bean- Zimmer 2.11 im 1. Obergeschoss während der tragung von Zuwendungen für: Dienststunden einsehen und über den Inhalt Aus- 1. Pkt. 4.2.1 der Sportförderrichtlinie für die Jahre kunft verlangen. a) 2018 (Frist war der 30.06.2017) und Eine Verletzung der in § 214 Abs.1 Sätze 1, 2, 2 a Arno Jesse b) 2019 (Frist war der 30.06.2018) und 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form- Bürgermeister 8 Brandiser Stadtjournal 21.01.2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwege I, Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lin- Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und II und II“ als einfacher Bebauungsplan der Stadt denhof“ umfasst die Flurstücke 120/1 u. 118/1 sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf- Brandis der Gemarkung Kleinsteinberg, Stadt Brandis, OT gabenbereiche durch die Planung berührt werden Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sit- Beucha und liegt zwischen der Wurzener und der können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstim- zung am 18.12.2018 die Aufstellung des nach § 30 Kleinsteinberger Straße mung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. Absatz 3 BauGB einfachen Bebauungsplans „Feu- Der Geltungsbereich ist in untenstehender Abbil- 2 BauGB durchgeführt. erwege I, II und III“ der Stadt Brandis beschlossen dung dargestellt. Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit (Beschluss-Nr. 1138-12/12/2018). vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwal- Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuer- Folgendes Planungsziel soll erreicht werden: tung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Bran- wege I, II und III“ umfasst das gesamte Wochen- Schaffung von Baurecht für Wohnungen und ge- dis öffentlich ausgelegt. endhausgebiet zwischen der Straße „Neubauern- werbliche Nutzungen sowie für freiberufliche Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen an siedlung“ im Westen und der Kleingartensparte Tätigkeiten. der Bergstraße“, Brandis einschließlich der Be- „Frohsinn“ im Osten der Gemarkung Brandis der Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 gründung ist im Internet wie folgt eingestellt: Stadt Brandis. Der Geltungsbereich ist in unten- BauGB hiermit ortsüblich bekannt. stehender Abbildung dargestellt. www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal) buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/ Folgende Planungsziele sollen erreicht werden: startseite 1. Festsetzung der baulichen Nutzung als Sonder- gebiet „Wochenendhausgebiet“. Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Bran- 2. Festsetzung einer maximalen Grundfläche von dis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@ 40 m² (Vorschlag) für Wochenendhäuser sowie stadt-brandis.de) zur Verfügung. von 15 m² für Schuppen oder Abstellhütten Stellungnahmen können von jedermann während 3. Beurteilung zukünftiger Baumaßnahmen nach der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder- Bebauungsplan, im Übrigen nach § 35 Absatz 2 schrift vorgebracht werden. Dies kann während BauGB (Außenbereich) der Dienstzeiten Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Montag Termin nach Vereinbarung BauGB hiermit ortsüblich bekannt. Dienstag 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr Mittwoch Termin nach Vereinbarung Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Be- erfolgen. bauungsplanes „Wohnen an der Bergstraße“, Brandis im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen b BauGB können bei der Beschlussfassung zum Bebau- Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner ungsplan unberücksichtigt bleiben. Sitzung am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1140- Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts- 12/12/2018 den Entwurf des Bebauungsplanes ordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm „Wohnen an der Bergstraße“, Brandis in der Fas- Einwendungen geltend gemacht werden, die vom sung vom 19.12.2018 samt Begründung gemäß § 3 Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen Ausle- verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten gung bestimmt. Der Bebauungsplan „Wohnen an geltend gemacht werden können. der Bergstraße“ umfasst die Flurstücke 432/14; /15; /16; /17; /18; /31; /32; /34; /35 und 432 a z.T. der Gemarkung Brandis der Stadt Brandis. Der Geltungsbereich ist auch in der untenstehenden Abbildung dargestellt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungspla- nes wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB durchge- führt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § Aufstellung des Bebauungsplans „Lindenhof“ der 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Stadt Brandis in Kleinsteinberg BauGB, welche Arten umweltbezogener Informa- Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung tionen verfügbar sind, sowie von der zusammen- Die nächste Ausgabe des Brandiser am 18.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans fassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § „Lindenhof“ der Stadt Brandis, Kleinsteinberg be- 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § 4c BauGB ist Stadtjournal erscheint am 18.02.2019. schlossen (Beschluss-Nr. 1139-12/12/2018). nicht anzuwenden. Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 21.01.2019 9
Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Ände- Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit mäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und zur öffentlichen rung des Bebauungsplanes „Pappelallee“, Brandis vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwal- Auslegung bestimmt. Die Änderung des Bebau- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB tung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Bran- ungsplanes „Wurzener Straße“, Brandis betrifft Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung dis öffentlich ausgelegt. die textlichen Festsetzungen des Bebauungspla- am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1133-12/12.2018 Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungspla- nes. Der Geltungsbereich ist in untenstehender den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungspla- nes „Pappelallee“, Brandis einschließlich der Be- Abbildung dargestellt. nes „Pappelallee“, Brandis in der Fassung vom gründung ist im Internet wie folgt eingestellt: Das Verfahren zur Änderung 2018-1 des Bebau- 19.12.2018 samt Begründung gemäß § 3 Abs. 2 ungsplanes wird im beschleunigten Verfahren BauGB gebilligt und zur öffentlichen Auslegung www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal) gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf bestimmt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/ hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 „Pappelallee“, Brandis umfasst die Flurstücke startseite BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Er- 234/8, 234/13, 234/14, 234/17, 234/18, 234/19, örterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von 234/20, 234/21, 234/25, 234/26, 234/27, 234/28, Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Bran- der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von 234/29, 234/30 der Gemarkung Cämmerei der dis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@ dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der An- Stadt Brandis. Der Geltungsbereich ist in untenste- stadt-brandis.de) zur Verfügung. gabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten hender Abbildung dargestellt. Stellungnahmen können von jedermann während umweltbezogener Informationen verfügbar sind, Das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungs- der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Nieder- sowie von der zusammenfassenden Erklärung planes wird im beschleunigten Verfahren gemäß schrift vorgebracht werden. Dies kann während nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB ab- § 13 a BauGB durchgeführt. Es wird darauf hinge- der Dienstzeiten gesehen wird; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. wiesen, dass gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung Montag Termin nach Vereinbarung sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf- nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, von der Um- Dienstag 08.00 bis 11.30 Uhr und gabenbereiche durch die Planung berührt werden weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Um- 13.00 bis 19.30 Uhr können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstim- weltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach Mittwoch Termin nach Vereinbarung mung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbe- Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr und 2 BauGB durchgeführt. zogener Informationen verfügbar sind, sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr Gegenüber der rechtskräftigen letzten Änderung der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr des Bebauungsplanes kommt es zu folgenden Än- 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen wird; § derungen: 4c BauGB ist nicht anzuwenden. erfolgen. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und Änderung sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Auf- Hinweise und Anregungen sind nur zu den geän- Wegfall und Straffung planungs- und bauord- gabenbereiche durch die Planung berührt werden derten Teilen vorzubringen. Nicht fristgerecht nungsrechtlicher Festsetzungen können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstim- abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- mung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 schlussfassung zum Bebauungsplan unberück- Begründung BauGB durchgeführt. sichtigt bleiben. Die Festsetzungen zum geplanten, aber durch eine Gegenüber der rechtskräftigen 1. Änderung des Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichts- entsprechende Planänderung entfallenen Quar- Bebauungsplanes kommt es zu folgenden Ände- ordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm tierszentrum an der Nordpassage können gestri- rungen: Einwendungen geltend gemacht werden, die vom chen werden. Weiterhin werden jene Textpassa- Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder gen, die bisher Teil der Festsetzungen waren, in Änderung verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten die Begründung verschoben, weil sie begründen, Im Bereich des Marie-von Pentz-Weges wird das geltend gemacht werden können. aber nicht festsetzen. Baugebiet von einem Mischgebiet zu einem Allge- Weiterhin sind bauordnungsrechtliche Festset- meinen Wohngebiet umgewidmet. zungen zu Werbe-, Antennenanlagen, zur Dach- und Fassadengestaltung, zu Garagen und über die Begründung nicht überbaubaren Grundstücksflächen gestrafft Bisher wurden entlang des Marie-von Pentz- worden. Weges ausschließlich Wohngebäude errichtet. In einem Mischgebiet soll jedoch ein ausgewogenes Der Planentwurf mit Begründung wird in der Zeit Verhältnis zwischen Wohnen und Gewerbe an- vom 29.01.2019 bis 1.3.2019 bei der Stadtverwal- sässig sein. Dies ist nicht mehr zu erreichen, da zu tung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Bran- erwarten ist, dass die beiden noch nicht bebauten dis öffentlich ausgelegt. Grundstücke ebenfalls Wohnhäuser werden. In- Der Entwurf der Änderung 2018-1 des Bebau- sofern ist es ehrlicher, den gesamten Bereich am ungsplanes „Wurzener Straße“, Brandis ein- Marie-von Petz-Weg als Allgemeines Wohngebiet schließlich der Begründung ist im Internet wie zu widmen. folgt eingestellt: Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Ände- Änderung rung des Bebauungsplanes „Wurzener Straße“, www.stadt-brandis.de (Beteiligungsportal) Wegfall und Straffung einiger bauordnungsrecht- Brandis im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/ licher Festsetzungen. a BauGB startseite Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Begründung Sitzung am 18.12.2018 mit Beschluss-Nr. 1134- Die Festsetzungen zu Standorten für Abfallbehäl- 12/12/2018 den Entwurf der Änderung 1-2019 des Für Rückfragen steht das Bauamt der Stadt Bran- ter und zu Parabolantennen sind nicht mehr zeit- Bebauungsplanes „Wurzener Straße“, Brandis in dis Herr Rößler (Tel. 034292 65552; roessler@ gemäß. der Fassung vom 18.12.2018 samt Begründung ge- stadt-brandis.de) zur Verfügung. 10 Brandiser Stadtjournal 21.01.2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Sie können auch lesen