Das kostbarste Weihnachtsgeschenk: Leben - Gemeinde ...

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Das kostbarste Weihnachtsgeschenk: Leben - Gemeinde ...
NR. 25 / KW 50                            Mittwoch, 14. Dezember 2016                                     29. Jahrgang

                    Das kostbarste Weihnachtsgeschenk: Leben
                         DRK bedankt sich für jede Blutspende mit einer Power-Bank

Warum nicht den Patienten ein besonderes Geschenk in der Weihnachtszeit machen? Jedes einzelne Engagement gibt Men-
schen Hoffnung und rettet Leben. Die Blutspende ist das wertvollste Geschenk, was wir anderen geben können. Ob Krebspa-
tient, Unfallopfer oder bei einer Herztransplantation, ohne Blutspenden ist eine Therapie oder die Operation nicht möglich.
Der DRK-Blutspendedienst bittet daher um eine Blutspende am:

                                            Montag, dem 19.12.2016
                                           von 15:30 Uhr bis 19:30 Uhr
                                         Nägeleberghalle, Dietlinger Str. 6
                                               79809 WEILHEIM

Extra Energie für Blutspender
Als besonderes Weihnachtsgeschenk und Dankeschön erhalten alle Blutspender für ihre Blutspende bei einem Termin beim
DRK in Hessen und Baden-Württemberg in der Zeit vom 19. Dezember bis 30. Dezember 2016 eine limitierte Power-Bank
im DRK-Design. Als praktischer Begleiter im Alltag bietet das mobile Aufladegerät neue Energie für unterwegs für Handys,
Smartphones oder MP3-Player.
Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18. bis zum 73. Geburtstag, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als
64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche
Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute
Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen.
Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende erhalten Sie unter der gebührenfreien Hotline 0800-
1194911 und im Internet unter www.blutspende.de
Seite 2                                                Mittwoch, 14. Dezember 2016                                                    WEILHEIM

                       Notrufe / Wichtige Telefonnummern

Polizei                                                      110         Apotheken-Notdienst                            www.aponet.de
Polizeiposten Waldshut (rund um die Uhr)          07751/8316-531
Feuerwehr und DRK-Rettungsdienst (EU-weiter Notruf)          112         Kostenlose, aktuelle Notfallapotheken-Hotline: 0800 00 22 833
Gesamtfeuerwehr, Matthias Block 0174-3000 897 oder 07755/938334
Krankentransporte                                    07751/19222         Samstag, 17. Dezember
Ärztl. Notfalldienst Kreis Waldshut              01805/19292-430         Löwenapotheke, Kaiserstr. 11, Waldshut, Tel: 07751/3443
Zahnärztl. Notfalldienst Kreis Waldshut         01803/222 555-30         Sonntag, 18. Dezember
Vergiftung, Behandlungszentrum Freiburg           0761/2704-3610         Rats-Apotheke, Kaiserstr. 31, Waldshut, Tel: 07751/2220
Bereitschafts-Handy Bauhof/Wasser                   0172/9805642
Notdienst d. Elektroinnung                          01801/605060
Störungsdienst Strom                                07623/921818         Gemeindeverwaltung
Störungsdienst Gas                                  01802/767767
Bez. Schornsteinfeger Schmithausen, Niederwihl        07754/7788         Anschrift: Badener Platz 1, 79809 Weilheim
Bez. Schornsteinfeger Meyer, Dogern                   07751/7681         Internet: http://www. weilheim-baden.de, E-mail: info@weilheim-baden.de
                                                                         Sprechzeiten: Rathaus Weilheim Montag - Freitag von 8.00 -
                                                                         12.00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14.00 - 18.30 Uhr
Soziale Dienste
                                                                         Außenstelle Remetschwiel - Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr
Anonymes Sorgentelefon für Erwachsene                0800/1110111        Telefon: 07755/91 98 41, Fax 07755/91 98 42, Feuerwehrhaus
Anonymes Sorgentelefon für Kinder u. Jugendliche      0800/1110333       Telefon Rathaus (Zentrale) 07741/8313-0, Fax 07741/8313-51
Caritas-Sozial-Dienst                                 07751/8011-0
                                                                         Durchwahlnummern: 07741/8313 und:
Deutscher Kinderschutzbund OV Waldshut               07751/672724
                                                                         Roland Arzner                 Bürgermeister                          -31
Deutsches Rotes Kreuz, Waldshut		                    07751/8735-0
DRK-Hausnotruf                                      07751/8735-55        Margrit Böhler                Sekretariat, Termine                   -31
DRK Pflegedienst Hochrhein, Tiengen 		               07741/913543                                      Mitteilungsblatt, Vereine, Hallenbelegung
DRK-Fahrdienst (Mobile Dienste, Hausnotruf usw.)     0800/0079 761       Doris Isele                 Einwohner, Soziales, Bürgerbüro     -10
DRK-Dienste für Senioren                            07741/9697710        Elvira Gantner              Renten, Bauanträge, Bürgerbüro      -11
Diakonisches Werk Hochrhein, Waldshut                 07751/8304-0       Jan Albicker                Haupt- u. Bauamtsleiter, Standesamt -12
(Schwangerenberatung, Kirchl. Sozialberatung und Kurvermittlung)         Adalbert Trötschler         Techn. Verwaltung, Wassermeister    -20
“Donum vitae Hochrhein” Schwangerschaftsberatung 07751/898237
                                                                                                     Mobil-Tel. 0172/9864422
Familienberatung beim Landratsamt                   07751/86-4401
                                                                         Alfred Ebner, Bauhof        Mobil-Tel. 0172/9852866             -20
Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis WT                   07751/3553
Helferkreis der kath. Pfarrei Weilheim              0159/02313614        Axel Huber, Bauhof          Mobil-Tel. 0172/9854095             -20
Hospizdienst Hochrhein e.V., WT, Waldtorstr. 1a      07751/802333        Martin Baumgartner, Bauhof Mobil-Tel. 0172/9826981              -20
Lebenshilfe Südschwarzwald e.V.                     07741/9657277        Bereitschafts-Handy         ( nach 17.00 Uhr )         0172-9805642
Offene Beratung “Courage”                            07751/910843        Fr. Albicker und Fr. Müller Gemeindekasse                       -21
Kindertagespflege, Landkreis WT           07751/86-4324 oder -4355       Fax 07741/8313 -52
(Tagsmütter oder Selbstbetreuung, Info bei Frau Reinwardt)               Peter Schmidt               Leiter Rechnungsamt                 -22
Pflegestützpunkt Landkreis WT, Beratungsstelle      07751/86-4252        Jutta Schäfer               Gebühren, Wasser                    -23
SKM Verein f. Soziale Dienste WT                    07751/8000888        Dagmar Jährling             Grund- u. Hundesteuer, Kiga/Schule -24
Sozialisation St. Verena, WT, Poststr. 1            07751/9199944
                                                                         Weitere wichtige Telefonnummern:
Suizid-Selbsthilfegruppe WT (Kontakttelefon abends) 07672/1284
                                                                         Nägeleberghalle Weilheim 		                              07741/5073
Tierschutzverein Waldshut e.V.                        07741/684033
                                                                         Haagwaldhalle Remetschwiel                                07755/779
                                                                         Klaus Bächle, Hallenwart Remetschwiel                    07755/1262
Arztpraxen                                                               Revierförster Bernecker 		                               07741/4617
Arztpraxis MBBCH Sameh Taraman, Facharzt für Allgemeinmedizin            “Tourist-Info” Nöggenschwiel                        info@rosendorf.de
Bannholz, Landstraße 35, Tel. 07755/588                                  Josef-Raff-Platz 1, 		              Tel.: 07755/1553, Fax: 07755/919942
Mo., Di., Do. und Fr. 08.00 - 11.00 Uhr, Di. und Do. 17.00-19.00 Uhr     Montag bis Freitag (Mittwoch geschlossen)		              10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch Notfallsprechstunde 11.00 -12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Zahnarztpraxis Dr. René Fischer
Weilheim, Hauptstraße 14, Tel. 07741/666 63, Fax 07741/666 62            Lädele
Mo., Di., Do. 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr,
Mi. und Fr. 08.00 - 14.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung                   Weilheim -nur Weilheim mit Poststelle -, 		             Dietlinger Str. 6
Zahnarztpraxis Ralf Stempel                                              Montag - Freitag          07.30 - 12.30 Uhr             Tel.: 07741/2528
Weilheim, Hofwiese 40, Tel: 07741/1434, Sprechstunde nach Vereinbarung   Montag, Mittwoch, Freitag 15.00 - 18.30 Uhr
Arztpraxis Dr. med. H. Fischer, Facharzt für psychotherapeu-             Samstag                   07.00 - 12.00 Uhr
tische Medizin und Psychotherapie
                                                                         Nöggenschwiel “Lädele am Kirchplatz”,           Fohrenbachstr. 6
Weilheim, Hans-Jürgen-Gantert-Str. 16, Tel.: 07741/67 12 53
                                                                         Montag, Mittwoch, Freitag 07.30 - 12.00 Uhr    Tel.: 07755/939112
                                                                         Dienstag und Donnerstag   07.30 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
Medizinische Versorgung u. Beratung                                      Samstag                   07.00 - 12.00 Uhr
Massagepraxis Petra Mäder-Böttger                                        Remetschwiel “Einkaufskörble” ,                  Waldhausstr. 3
Bannholz, Gupfenstr. 1, Tel. 07755/8850,                                 Montag - Freitag         08.00 - 12.00 Uhr   Tel.: 07755/919999
Mo. u. Do. 08.30 - 18.00 Uhr, Di. u. Fr. 08.30 -16.00 Uhr
                                                                                                  15.30 - 18.00 Uhr      (außer Mittwoch)
Praxis für Psychotherapie und inneres Wachstum, Garo E. Ruffing
                                                                         Samstag 07.00 -12.00 Uhr    und       Sonntag 07.30 - 09.00 Uhr
Nöggenschwiel, Buckwiesenweg 5, Tel.: 07755/288 98 34
Naturheilkundepraxis Sonja Bäcker                                        Keller`s Hofladen					Außer-Ay
Remetschwiel, Albtalstr. 17, Tel: 07755/939626                           Montag - Freitag (außer Mi.) 09.00 - 12.00 Uhr Tel: 07755/8712
Heilkundliche Praxis für Psychotherapie (HPG) Jana Fischer               Montag, Dienstag, Donnerst. 14.00 - 17.00 Uhr
Weilheim, Steigweg 10, Tel: 07741/8070780, Termine nach Vereinbarung     Samstag			                   08.00 - 12.00 Uhr
Naturheilpraxis Irene Vötter
Brunnadern, Eschenweg 3, Tel. 07755/939804                               Hof Wegwarte 				                                  Oberbierbronnen 7
Gesundheitsberatung und Massagen Madelaine Balmer                        Öffnung nach telefonischer Vereinbarung             Tel.: 07755/9399935
Remetschwiel, Panoramaweg 6 Tel: 07755/939677                            und Familien-, Firmenfeiern, Gesundheitsberatung nach Hildegard v. Bingen
WEILHEIM                                        Mittwoch, 14. Dezember 2016                                              Seite 3

     Grundbucheinsichtsstelle
                                                       TÜV                                         Müllkalender
   Hauptstraße 34, in WT-Tiengen
Gerlinde Haberer 0 77 41 / 833-448
Öffnungszeiten:                            TÜV-Abnahme für PKW,                        Nächste Sammlung Gelber Sack
Montag bis Freitag 8.30-12.00 Uhr          Motorräder und Schlepper
Mittwochnachmittag 16.00-18.00 Uhr                                                     Bürglen
                                           Firma Bächle, Landmaschinen,                Do. 22. Dezember 2016 ab 6.00 Uhr
Hier können Sie auch in Zukunft            Nöggenschwiel
                                                                                       Weilheim (ohne Bürglen)
Grundbuchausdrucke bekommen.               Die nächste TÜV-Abnahme für PKW             Fr. 23. Dezember 2016 ab 6.00 Uhr
Für Unterschriftsbeglaubigungen bit-       Motorräder und Schlepper findet statt
te telefonische Terminvereinbarung!        am Fr. 23. Dez. 2016 um 10.00 Uhr.          Was gehört in den Gelben Sack?
                                           Bitte um vorherige telefonische Anmel-      Verkaufsverpackungen aus Kunst-
                                           dung Tel. 07755/679.                        stoff (z.B. Becher für Milchproduk-
                                           Der nächste Termin ist dann voraus-         te, Schaumstoffschalen, Spülmittelfla-
   Telefonnummern Kindergärten             sichtlich am 20. Januar 2017                schen), Verbundstoff (z.B. Getränke-
                                                                                       und Milchkartons, Suppenbeutel), Me-
Kiga Nöggenschwiel   07755 / 324           TÜV-Abnahme für PKW                         tall (z.B. Konservendosen, Flaschen-
Kiga Remetschwiel   07755 / 8997
                                           Autohaus Korol, Bannholz                    verschlüsse, Aluminiumfolien).
Kiga Weilheim      07741 / 66015
                                           Jeden Dienstagnachmittag und Don-           Nicht in den Gelben Sack gehören:
      Telefonnummern Schule
                                           nerstagvormittag TÜV-Abnahme. Bit-          Einwegflaschen und Gläser, Altpapier
Schulsekretariat:                          te vorher telefonisch anmelden unter        und Kartonagen, Küchenabfälle, Tep-
Frau Jährling                              07755/300.                                  pichreste, Hausmüll. Enthalten die Gel-
Tel: 07755 / 652, Fax: 07755 / 80131                                                   ben Säcke diese Materialien, werden
Dienstag u. Donnerstag: 8.00 - 13.00 Uhr   TÜV-AU Abnahme für PKW                      sie nicht mitgenommen.
Mail: poststelle@04154301.schule.bwl.de    und Motorräder
                                                                                       Nächste Leerung Blaue Tonne
                                           Firma Andreas Zanotti, Kfz-Handel
Verlässl. Grundschule 07755 / 9399640
                                           & Service                                   Bürglen
                                           Jeden Montag oder nach Verein-              Di. 13. Dezember 2016 ab 6.00 Uhr
                                           barung, Abnahme in Weilheim-Ay.             Weilheim (ohne Bürglen)
                                           Bitte um telefonische Voranmeldung          Di. 20. Dezember 2016 ab 6.00 Uhr
   Schenken heißt, einem                   unter 07755/1004.
                                                                                       Was gehört in die Blaue Tonne?
   anderen etwas geben,                                                                Zeitungspapier, Prospekte, braunes Pa-
    was man am liebsten                                Aus dem Rathaus                 pier, Zeitschriften, Pappe und Kartonage.
  selbst behalten möchte.                                                              Nicht in die Blaue Tonne gehört:
                                                                                       Beschichtetes Papier, beschichtete
           (Selma Lagerlöf)
                                            Wussten Sie, dass......                    Papiertüten.
                                            … die Sprechstelle in Remtschwiel
                                            schließt?
                                                                                       Verschiebung der Müllabfuhr
             Das letzte                     3 Mal hat die Sprechstelle in Re-          Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ver-
                                            metschwiel noch geöffnet. Kommen           schiebt sich die Müllabfuhr entspre-
  Mitteilungsblatt 2016 (Nr. 26)            Sie ab 1. Januar 2017 bitte direkt         chend der Feiertagsregelung um je-
            erscheint am                    ins Rathaus nach Weilheim. Bei Fra-        weils einen Tag. Die Abfuhr wird wie
                                            gen wenden Sie sich bitte direkt ans       folgt verlegt:
 Mittwoch, 21. Dezember 2016                Bürgerbüro, Tel: 07741/8313-0. Frau        Von Dienstag, den 27.12.2016, auf
                                            Isele und Frau Gantner helfen Ihnen        Mittwoch, den 28.12.2016
    Redaktionsschluss ist                   gerne weiter.
     ausnahmsweise am                                                                  Altpapiersammlungen
 Freitag, 9. Dezember 2016 !!                          Sprechstunde                    Sa. 17. Dezember ab 13.00 Uhr
    info@weilheim-baden.de                             Jugendamt                       FC Rot-Weiß Weilheim
                                                                                       Sammlung in Weilheim, Dietlingen,
                                                                                       Schnörringen und Bürglen
                                           Sprechstunde des Jugendamtes
                                                                                       Bitte stellen Sie Ihr gesammeltes
             Das erste                     Die nächste Sprechstunde des Ju-            Altpapier gebündelt und gut sicht-
                                           gendamtes Waldshut findet statt am          bar am Straßenrand bereit und un-
  Mitteilungsblatt 2017 (Nr. 1)
                                           Donnerstag, 22. Dezember 2016 von           terstützen Sie so unsere Vereine und
       erscheint wieder am                 10.00 – 12.00 Uhr im Zimmer 32 des          die Feuerwehr. Danke!
                                           Rathauses Weilheim.
   Mittwoch, 18. Januar 2017               Außerhalb der Sprechstunden tele-            Bitte unterstützen Sie auch
   Redaktionsschluss ist am                fonische Terminvereinbarung unter            unsere Vereine und die Feu-
                                           07751/864338 oder per E-Mail an              erwehr, welche Altpapier-
   Dienstag, 10. Januar 2017               johannes.keller@landkreis-waldshut.de
                                                                                        sammlungen durchführen.
    info@weilheim-baden.de                 Der nächste Termin findet voraussichtlich
                                           wieder am 12. Januar 2017 statt.             Danke!
Seite 4                                        Mittwoch, 14. Dezember 2016                                       WEILHEIM

                                                                                     11. Januar
            Auf einen Blick                           Voranzeige                     Altenwerk St. Stephan
                                                                                     Hauptversammlung
                                          28. Dezember                               13. Januar
14. Dezember                              FC Rot-Weiß Weilheim/AH                    Gupfen-Fläxer
Senioren Weilheim                         Preisjass                                  Fläxer Party
Hl. Messe und Adventsfeier
                                          2. Januar 2017                             Narrenzunft Weilheim
17. Dezember                              Gemeinde Weilheim                          Mitgliederversammlung
Musikverein Brunnadern-Remetschwiel       Bürgerversammlung Weilheim
Jahreskonzert                                                                        14. Januar
                                          4. Januar                                  Trachtenkapelle Nöggenschwiel
FC Rot-Weiß Weilheim
                                          Gemeinde Weilheim                          Hauptversammlung
Altpapiersammlung
                                          Bürgerversammlung Nöggenschwiel            Sportverein Waldhaus
18. Dezember                                                                         Hauptversammlung
Narrengericht/Prärie Hüüler               5. Januar
                                                                                     Männerchor Bannholz
Waldweihnacht                             Gemeinde Weilheim
                                                                                     Hauptversammlung
                                          Bürgerversammlung Remetschwiel
19. Dezember                                                                         15. Januar
DRK                                       6. Januar
                                                                                     Bildungswerk Waldkirch
Blutspende in Weilheim                    Theatergruppe „Über`s Tal“
                                                                                     Vortrag
                                          1. Theaterabend
 Spannende Tipps auch unter               Wintersportclub Bannholz-Höch.             18. Januar
 www.ferienwelt-suedschwarz-              Mondscheinrodeln                           Senioren Weilheim
 wald.de                                                                             Hauptversammlung
 oder im Gästejournal der Ferienwelt      7. Januar
 Südschwarzwald, welches Sie im Rat-      Theatergruppe „Über`s Tal“
 haus oder in den Lädeles bekommen.       2. Theaterabend

                                          ten Balkons auf Flst.-Nr. 1537 Gemar-
            Amtliche                      kung Weilheim, Kapellenstr. 6
            Bekanntmachungen
                                          16.16/06
                                          Abrundungssatzung/Ergänzungssat-
         Tagesordnung                     zung „Brumatte“ im Ortsteil Brunnadern;
                                          a)       Aufstellungsbeschluss
öffentl. Gemeinderatssitzung
                                          b)       Entscheidung über die frühzei-
  am Montag, 19. 12. 2016,                tige Beteiligung
                                          c)       Billigung des Satzungsentwurfes
         19.30 Uhr                        d)       Offenlagebeschluss und Be-
   Sitzungsort: Weilheim                  teiligung Träger öffentlicher Belange
                                                                                     Jahresablesung der
                                                                                     Wasserzähler für 2016
                                          16.16/07
                                                                                     In den nächsten Tagen sind die Was-
16.16/01                                  Dachsanierung Haagwaldhalle in Re-
                                                                                     serableser der Gemeinde wieder unter-
Kenntnisnahme der Niederschrift der       metschwiel; Auftragsvergabe
                                                                                     wegs und registrieren den Zählerstand
öffentlichen Sitzung des Gemeindera-      16.16/08                                   der Wasserzähler für die Jahresabrech-
tes vom 28. November 2016                 Rosendorfhalle Nöggenschwiel;              nung 2016.
16.16/02                                  Allgemeine Regelungen für die Vermie-      Sollten Sie von unserem Beauftragten
Bekanntmachung der Beschlüsse aus         tung der Stellplätze; Beschluss            wiederholt nicht angetroffen werden,
vergangener nicht-öffentlicher Sitzung                                               bitten wir Sie, die Zählerstände bis
                                          16.16/09
                                                                                     spätestens 5. Januar 2017 der Ge-
16.16/03                                  Haushaltsplan 2017 und Wirtschafts-
                                                                                     meindeverwaltung mit dem vom "Able-
Bürgerfragestunde                         pläne 2017 für die Eigenbetriebe Was-
                                                                                     ser" überlassenen Formular zu melden.
                                          serversorgung und Abwasserbeseiti-
16.16/04                                                                             Fax 07741/8313-52, Tel: 07741/8313-
                                          gung; Entwurfsberatung
SV Waldhaus;                                                                         23 oder per Mail an jutta.schaefer@
Vorstellung Projekt „Kunstrasenplatz“     16.16/10                                   weilheim-baden.de
                                          Buswartehäuschen Brunnadern; Bera-         Wenn Sie in dieser Zeit verreisen, tei-
16.16/05                                  tung                                       len Sie uns bitte den Zählerstand vor-
Stellungnahme und Einvernehmen zu                                                    her mit.
Bauanträgen                               16.16/11
                                                                                     Muss der Wasserzähler wegen Einfrie-
        05.1                              Annahme von Spenden
                                                                                     ren abgedeckt werden und ist dann
Kenntnisgabeverfahren; Wohnhaus-          16.16/12                                   nicht mehr zugänglich, bitten wir Sie
neubau mit 2 Stellplätzen auf Flst.-Nr.   Wünsche, Anträge, Verschiedenes            ebenfalls, den Zählerstand vorher zu
162/16 Gemarkung Remetschwiel, In                                                    notieren und uns zu melden.
den Hausmatten 9                          Zu dieser Sitzung sind alle interessier-   Bitte denken Sie daran, dass wir Ihren
        05.2                              ten Mitbürgerinnen und Mitbürger herz-     Verbrauch zur Abrechnung schätzen
Bauvorhaben; Teilabbruch einer            lich eingeladen.                           müssen, falls wir keine Angaben von
Scheune und Anbau eines überdach-         Roland Arzner, Bürgermeister               Ihnen erhalten.
WEILHEIM                                      Mittwoch, 14. Dezember 2016                                            Seite 5

                                          Eine Bauvoranfrage hatte den Neubau
           Aus dem                        eines Einfamilienhauses mit Garage im                  Kath. Landfrauen-
           Gemeinderat...                 Ortsteil Weilheim zum Inhalt. Der Ge-                  bewegung Freiburg
                                          meinderat erteilte sein Einvernehmen.
                                          Die zweite Bauvoranfrage zielte auf
Am 28. November 2016 fasste
                                          die Errichtung eines Vollholzhauses im     Veranstaltungen Januar / Februar
der Gemeinderat folgende
                                          Ortsteil Unterbierbronnen ab. Auch hier
Beschlüsse:                               erteilte der Gemeinderat das gemeind-      Kleine Auszeit „Beziehungs-
                                          liche Einvernehmen.                        reich ins neue Jahr“
Bericht aus letzter nicht-öffent-
licher Sitzung                                                                       vom 27.-29.01.17
                                          Bei den Bauanträgen handelte es sich
Bürgermeister Arzner berichtete, dass     zum einen um den Neubau eines Ein-         im Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei
in der vergangenen nicht-öffentlichen     familienhauses mit Garage im Un-           Freiburg) Standortbestimmung: Bezie-
Sitzung der Gemeinderat als Verwal-       tergeschoss im Ortsteil Weilheim so-       hung zu Gott, zu mir und anderen.
ter der Jagdgenossenschaft Weilheim       wie dem gemeindeeigenen Bauvorha-
beschloss, die gesetzliche Neurege-       ben, welcher den Neubau eines Lager-       Besinnungstage „Lustvoll älter
lung zur Umsatzbesteuerung für juristi-   und Spielhauses beim Kindergarten          werden“
sche Personen des öffentlichen Rechts     Remetschwiel zum Inhalt hat. Beiden        28.-29.01.2017
zur Kenntnis zu nehmen und als juristi-   Bauanträgen erteilte der Gemeinderat
sche Person des öffentlichen Rechts, §                                               im Bildungshaus Bruder Klaus, Necka-
                                          sein Einvernehmen.                         relz Tipps von Mystike-rinnen und wei-
2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) in
der am 31. Dezember 2015 geltenden        Annahme von Spenden                        sen Persönlichkeiten zur Frauenge-
Fassung, für sämtliche nach dem 31.       Nachdem der Gemeinderat in der Sit-        sundheit.
Dezember 2016 und vor dem 01. Janu-       zung vom 19. September 2016 die
ar 2021 ausgeführten Leistungen wei-      Annahme einer Spende in Bezug auf          Sing-Wochenende
terhin anzuwenden.                        die Anschaffung eines Defibrillator für    vom 18.-19.02.2017
                                          den Ortsteil Weilheim beschlossen hat,     im Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei
Auch beschloss er die Verwaltung da-      folgte nun eine weitere Spende. Diese      Freiburg) Neues Gotteslob und Neue
mit zu beauftragen, bis zum 31.12.2016    hatte die Schulungs-/Einweisungskos-       geistliche Lieder, Mitgestaltung einer
eine entsprechende schriftliche „Opti-    ten für den Defibrillator Weilheim zum     Gottesdienstfeier.
onserklärung“ beim Finanzamt einzu-       Inhalt. Auch hier erklärte sich Herr Dr.
reichen.                                  René Fischer bereit zur Übernahme der      Familienaufstellung „Gefühle
                                          Kosten in Höhe von 380,12 €. Der Ge-
Ferner beschloss der Gemeinderat den
                                                                                     im Gleichgewicht“
                                          meinderat beschloss die Spende an-
Sitzungstag wieder auf Montag zu ver-     zunehmen.                                  vom 24.-26.02.2017
legen.                                                                               im Haus Marienfried, Oberkirch (Orte-
                                                                                     nau) Sys-temische Aufstellungen kön-
Baugesuche                                                                           nen Lösungen für Ungleichgewich-te in
Insgesamt hatte der Gemeinderat über                                                 Gefühlen, Beziehungen, Lebenssyste-
2 Bauvoranfragen und 2 Bauanträge zu                                                 men anstoßen und wieder in die Mitte
entscheiden.                                                                         und Harmonie bringen.
II. Anschluss und Benutzung
                                                                                                                                                                                                   Seite 6

Gemeinde Weilheim, Landkreis Waldshut                                                         §3       Berechtigung und Verpflichtung zum Anschluss und zur Benutzung
                                                                                              (1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind nach näherer
                                                                                              Bestimmung dieser Satzung berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung                                              Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den
                                                                                              Grundstücken anfallende Abwasser der Gemeinde im Rahmen des § 46 Abs. 1 und Abs. 2
(Abwassersatzung − AbwS)                                                                      WG zu überlassen. Der Erbbauberechtigte oder sonst dinglich zur baulichen Nutzung des
                                                                                              Grundstücks Berechtigte tritt an die Stelle des Eigentümers.
Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4            (2) Die Benutzungs- und Überlassungspflicht nach Abs. 1 trifft auch die sonst zur Nutzung
und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13,           eines Grundstücks oder einer Wohnung berechtigten Personen.
20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der                     (3) Bebaute Grundstücke sind anzuschließen, sobald die für sie bestimmten öffentlichen
Gemeinderat der Gemeinde Weilheim am 19.09.2016 folgende Satzung beschlossen:                 Abwasseranlagen betriebsfertig hergestellt sind. Wird die öffentliche Abwasseranlage erst
                                                                                              nach Errichtung einer baulichen Anlage hergestellt, so ist das Grundstück innerhalb von
                                                                                              sechs Monaten nach der betriebsfertigen Herstellung anzuschließen.
I. Allgemeine Bestimmungen                                                                    (4) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn der Anschluss im Interesse der
                                                                                              öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen
§1     Öffentliche Einrichtung                                                                Wohls geboten ist.
(1) Die Gemeinde Weilheim betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen
Abwassers als eine öffentliche Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das
Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage           §4       Anschlussstelle, vorläufiger Anschluss
gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird.     (1) Wenn der Anschluss eines Grundstücks an die nächste öffentliche Abwasseranlage
(2) Die Gemeinde kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte                technisch unzweckmäßig oder die Ableitung des Abwassers über diesen Anschluss für die
vornehmen lassen.                                                                             öffentliche Abwasseranlage nachteilig wäre, kann die Gemeinde verlangen oder gestatten,
(3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen            dass das Grundstück an eine andere öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird.
Abwasseranlagen besteht nicht.                                                                (2) Ist die für ein Grundstück bestimmte öffentliche Abwasseranlage noch nicht hergestellt,
                                                                                              kann die Gemeinde den vorläufigen Anschluss an eine andere öffentliche Abwasseranlage
                                                                                              gestatten oder verlangen.
§2       Begriffsbestimmungen
(1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen
Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit            §5       Befreiungen
zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem              Von der Verpflichtung zum Anschluss seines Grundstücks an die öffentliche Abwasser-
Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser                    beseitigung und von der Pflicht zur Benutzung deren Einrichtungen ist aufgrund
(Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln,           § 46 Abs. 5 Satz 1 WG der nach § 3 Abs. 1 und 2 Verpflichtete auf Antrag insoweit und
Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.                  solange zu befreien, als ihm der Anschluss bzw. die Benutzung wegen seines die
(2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene            öffentlichen Belange überwiegenden privaten Interesses an der eigenen Beseitigung des
                                                                                                                                                                                                   Mittwoch, 14. Dezember 2016

Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen.               Abwassers nicht zugemutet werden kann und die Befreiung wasserwirtschaftlich
Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur            unbedenklich ist.
Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen
entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken,
Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und                  §6       Allgemeine Ausschlüsse
Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Rigolensysteme,                    (1) Von der öffentlichen Abwasserbeseitigung sind sämtliche Stoffe ausgeschlossen, die die
Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungs-          Reinigungswirkung der Klärwerke, den Betrieb der Schlammbehandlungsanlagen, die
anlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur             Schlammbeseitigung oder die Schlammverwertung beeinträchtigen, die öffentlichen
öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen          Abwasseranlagen angreifen, ihre Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern,
gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17           erschweren oder gefährden können, oder die den in öffentlichen Abwasseranlagen
Abs. 1 Nr. 1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen     arbeitenden Personen oder dem Vorfluter schaden können. Dies gilt auch für Flüssigkeiten,
Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss).                                    Gase und Dämpfe.
(3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung,                (2) Insbesondere sind ausgeschlossen:
Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage        1. Stoffe − auch im zerkleinerten Zustand −, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den
dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich         öffentlichen Abwasseranlagen führen können (zum Beispiel Kehricht, Schutt, Asche,
verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen),             Zellstoffe, Mist, Schlamm, Sand, Glas, Kunststoffe, Textilien, Küchenabfälle, Schlachtabfälle,
Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und                        Haut- und Lederabfälle, Tierkörper, Panseninhalt, Schlempe, Trub, Trester und hefehaltige
Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten     Rückstände);
Grundstücksflächen befinden.                                                                  2. feuergefährliche, explosive, giftige, fett- oder ölhaltige Stoffe (zum Beispiel Benzin, Heizöl,
(4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den              Karbid, Phenole, Öle und Fette, Öl-/Wasseremulsionen, Säuren, Laugen, Salze, Reste von
öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten         Pflanzenschutzmitteln oder vergleichbaren Chemikalien, Blut aus Schlachtungen, mit
(gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen,      Krankheitskeimen behaftete oder radioaktive Stoffe) sowie Arzneimittel;
dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen) erfolgt.            3. Jauche, Gülle, Abgänge aus Tierhaltungen, Silosickersaft und Molke;
                                                                                                                                                                                                   WEILHEIM
§ 10 Abwasseruntersuchungen
4. faulendes und sonst übelriechendes Abwasser (zum Beispiel milchsaure Konzentrate,         (1) Die Gemeinde kann bei Verpflichteten Abwasseruntersuchungen vornehmen. Sie
Krautwasser);                                                                                bestimmt, in welchen Abständen die Proben zu entnehmen sind, durch wen sie zu
5. Abwasser, das schädliche oder belästigende Gase oder Dämpfe verbreiten kann;              entnehmen sind und wer sie untersucht. Für das Zutrittsrecht gilt § 21 Abs. 2 entsprechend.
                                                                                                                                                                                           WEILHEIM

6. Abwasser, das einem wasserrechtlichen Bescheid nicht entspricht;                          (2) Wenn bei einer Untersuchung des Abwassers Mängel festgestellt werden, hat der
7. Abwasser, dessen Beschaffenheit oder Inhaltsstoffe über den Richtwerten des Anhangs A.    Verpflichtete diese unverzüglich zu beseitigen.
1 des Merkblatts DWA-M 115−2 vom Februar 2013 (Herausgeber/Vertrieb: Deutsche
Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. − DWA −, Theodor-Heuss-Allee
17, 53773 Hennef) liegen.                                                                    § 11 Grundstücksbenutzung
(3) Die Gemeinde kann im Einzelfall über die nach Absatz 2 einzuhaltenden Anforderungen      Die Grundstückseigentümer können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 93
hinausgehende Anforderungen stellen, wenn dies für den Betrieb der öffentlichen              Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch die Gemeinde verpflichtet werden, für Zwecke der
Abwasseranlagen erforderlich ist.                                                            öffentlichen Abwasserbeseitigung das Verlegen von Kanälen einschließlich Zubehör zur Ab-
(4) Die Gemeinde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Bestimmungen der Absätze 1 und 2       und Fortleitung von Abwasser über ihre Grundstücke zu dulden. Die Grundstückseigentümer
zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Versagung der Ausnahme im       haben insbesondere den Anschluss anderer Grundstücke an die Anschlussleitung zu ihren
Einzelfall eine unbillige Härte bedeuten würde und der Antragsteller eventuell entstehende   Grundstücken zu dulden.
Mehrkosten übernimmt.
                                                                                             III. Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen
§7      Ausschlüsse im Einzelfall, Mehrkostenvereinbarung
                                                                                             § 12 Grundstücksanschlüsse
(1) Die Gemeinde kann im Einzelfall Abwasser von der öffentlichen Abwasserbeseitigung
                                                                                             (1) Grundstücksanschlüsse (§ 2 Abs. 2) werden ausschließlich von der Gemeinde
ausschließen,
                                                                                             hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
a) dessen Sammlung, Fortleitung oder Behandlung im Hinblick auf den Anfallort oder wegen
der Art oder Menge des Abwassers unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde;          (2) Art, Zahl und Lage der Grundstücksanschlüsse sowie deren Änderung werden nach
b) das nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik nicht mit häuslichen        Anhörung des Grundstückseigentümers und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen
Abwässern gesammelt, fortgeleitet oder behandelt werden kann.                                von der Gemeinde bestimmt. Die Gemeinde stellt die für den erstmaligen Anschluss eines
(2) Die Gemeinde kann im Falle des Absatzes 1 den Anschluss und die Benutzung                Grundstücks notwendigen Grundstücksanschlüsse bereit; diese Kosten sind durch den
gestatten, wenn der Grundstückseigentümer die für den Bau und Betrieb der öffentlichen       Teilbetrag für den öffentlichen Abwasserkanal (§ 33 Nr. 1) abgegolten.
Abwasseranlagen entstehenden Mehrkosten übernimmt und auf Verlangen angemessene              (3) Jedes Grundstück, das erstmalig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen
Sicherheit leistet.                                                                          wird, erhält einen Grundstücksanschluss; werden Grundstücke im Trennverfahren
(3) Schließt die Gemeinde in Einzelfällen Abwasser von der Beseitigung aus, bedarf dies      entwässert, gelten die beiden Anschlüsse als ein Grundstücksanschluss. Die Gemeinde
der Zustimmung der Wasserbehörde (§46 Abs. 4 Satz 2 WG).                                     kann mehr als einen Grundstücksanschluss herstellen, soweit sie es für technisch notwendig
                                                                                             hält. In besonders begründeten Fällen (zum Beispiel Sammelgaragen, Reihenhäuser) kann
                                                                                             die Gemeinde den Anschluss mehrerer Grundstücke über einen gemeinsamen
§8       Einleitungsbeschränkungen                                                           Grundstücksanschluss vorschreiben oder auf Antrag zulassen.
(1) Die Gemeinde kann im Einzelfall die Einleitung von Abwasser von einer Vorbehandlung
                                                                                                                                                                                           Mittwoch, 14. Dezember 2016

oder Speicherung abhängig machen, wenn seine Beschaffenheit oder Menge dies
insbesondere im Hinblick auf den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen oder auf           § 13 Sonstige Anschlüsse
sonstige öffentliche Belange erfordert.                                                      (1) Die Gemeinde kann auf Antrag des Grundstückseigentümers weitere Grundstücks-
(2) Fäkalienhaltiges Abwasser darf in öffentliche Abwasseranlagen, die nicht an eine         anschlüsse sowie vorläufige oder vorübergehende Anschlüsse herstellen. Als weitere
öffentliche Kläranlage angeschlossen sind, nur nach ausreichender Vorbehandlung              Grundstücksanschlüsse gelten auch Anschlüsse für Grundstücke, die nach Entstehen der
eingeleitet werden.                                                                          Beitragsschuld (§ 35) neu gebildet werden.
(3) Die Einleitung von Abwasser, das der Beseitigungspflicht nicht unterliegt, und von       (2) Die Kosten der Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung
sonstigem Wasser bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde.                          der in Absatz 1 genannten Grundstücksanschlüsse hat der Grundstückseigentümer der
                                                                                             Gemeinde zu erstatten.
                                                                                             (3) Der Erstattungsanspruch entsteht mit der endgültigen Herstellung des
§9      Eigenkontrolle                                                                       Grundstücksanschlusses, im Übrigen mit der Beendigung der Maßnahme. Der
(1) Die Gemeinde kann verlangen, dass auf Kosten des Verpflichteten (nach § 3 Absätze 1      Erstattungsanspruch wird binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Abgabenbescheids
und 2) Vorrichtungen zur Messung und Registrierung der Abflüsse und der Beschaffenheit       fällig.
der Abwässer sowie zur Bestimmung der Schadstofffracht in die Grundstücksent-
wässerungsanlage eingebaut oder an sonst geeigneter Stelle auf dem Grundstück
angebracht, betrieben und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden.                        § 14 Private Grundstücksanschlüsse
(2) Die Gemeinde kann auch verlangen, dass eine Person bestimmt wird, die für die            (1) Private Grundstücksanschlüsse sind vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu
Bedienung der Anlage und für die Führung des Betriebstagebuchs verantwortlich ist. Das       unterhalten, zu ändern, zu erneuern und zu beseitigen.
Betriebstagebuch ist mindestens drei Jahre lang, vom Datum der letzten Eintragung oder       (2) Entspricht ein Grundstücksanschluss nach Beschaffenheit und Art der Verlegung den
des letzten Beleges an gerechnet, aufzubewahren und der Gemeinde auf Verlangen               allgemein anerkannten Regeln der Technik und etwaigen zusätzlichen Bestimmungen der
vorzulegen.                                                                                  Gemeinde, und verzichtet der Grundstückseigentümer schriftlich auf seine Rechte an der
                                                                                             Leitung, so ist der Grundstücksanschluss auf sein Verlangen von der Gemeinde zu
                                                                                                                                                                                           Seite 7
übernehmen. Dies gilt nicht für Leitungen im Außenbereich (§ 35 BauGB).                      (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage − auch vorübergehend − außer Betrieb
(3) Unterhaltungs-, Änderungs-, Erneuerungs- und Beseitigungsarbeiten an privaten            gesetzt, so kann die Gemeinde den Grundstücksanschluss verschließen oder beseitigen. Die
                                                                                             Kosten trägt der Grundstückseigentümer. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Gemeinde kann
                                                                                                                                                                                          Seite 8

Grundstücksanschlüssen (Abs. 1) sind der Gemeinde vom Grundstückseigentümer
mindestens 14 Tage vorher anzuzeigen.                                                        die in Satz 1 genannten Maßnahmen auf den Grundstückseigentümer übertragen.

§ 15 Genehmigungen                                                                           § 18 Abscheider, Hebeanlagen, Pumpen, Zerkleinerungsgeräte
(1) Der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen                                      (1) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin und Benzol sowie Öle
a) die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen, deren Anschluss sowie deren          oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung
Änderung;                                                                                    dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen)
b) die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Änderung der Benutzung. Bei      einzubauen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Die Abscheider mit den
vorübergehenden oder vorläufigen Anschlüssen wird die Genehmigung widerruflich oder          dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen
befristet ausgesprochen.                                                                     Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu leeren und zu reinigen. Bei
                                                                                             schuldhafter Säumnis ist er der Gemeinde gegenüber schadensersatzpflichtig. Für die
(2) Einem unmittelbaren Anschluss steht der mittelbare Anschluss (z.B. über bestehende       Beseitigung/Verwertung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die
Grundstücksentwässerungsanlagen) gleich.                                                     Abfallentsorgung.
(3) Aus dem Antrag müssen auch Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden                (2) Die Gemeinde kann vom Grundstückseigentümer im Einzelfall den Einbau und den
Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen              Betrieb einer Abwasserhebeanlage verlangen, wenn dies für die Ableitung des Abwassers
ersichtlich sein. Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:                   notwendig ist; dasselbe gilt für Pumpanlagen auf Grundstücken, die an
− Lageplan im Maßstab 1: 500 mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück                  Abwasserdruckleitungen angeschlossen werden. § 16 bleibt unberührt.
bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der         (3) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dergleichen sowie
vor dem Grundstück liegenden Straßenkanäle und der etwa vorhandenen weiteren                 Handtuchspender mit Spülvorrichtung dürfen nicht an Grundstücksentwässerungsanlagen
                                                                                             angeschlossen werden.
Entwässerungsanlagen, Brunnen, Gruben, usw.;
− Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden
Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile,
der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten   § 19 Außerbetriebssetzung von Kleinkläranlagen
Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse;                                      Kleinkläranlagen, geschlossene Gruben und Sickeranlagen sind unverzüglich außer Betrieb
− Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in der Richtung          zu setzen, sobald das Grundstück über eine Abwasserleitung an eine öffentliche Kläranlage
der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und     angeschlossen ist. Die Kosten für die Stilllegung trägt der Grundstückseigentümer selbst.
der Gefällverhältnisse, der Höhenlage, der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals,
bezogen auf Normalnull).
                                                                                             § 20 Sicherung gegen Rückstau
Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage
                                                                                             Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere
der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Gemeinde einzuholen. Dort sind auch
                                                                                             Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer
Formulare für die Entwässerungsanträge erhältlich.
                                                                                             als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung
                                                                                             (Rückstauebene) liegen, müssen vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten gegen
                                                                                                                                                                                          Mittwoch, 14. Dezember 2016

                                                                                             Rückstau gesichert werden. Im Übrigen hat der Grundstückseigentümer für rückstaufreien
§ 16 Regeln der Technik                                                                      Abfluss des Abwassers zu sorgen.
Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der
Technik herzustellen, zu unterhalten und zu betreiben. Allgemein anerkannte Regeln der
Technik sind insbesondere die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die      § 21    Abnahme und Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht,
Unterhaltung von Abwasseranlagen und die Einleitungsstandards, die die oberste                       Indirekteinleiterkataster
Wasserbehörde durch öffentliche Bekanntmachung einführt. Von den allgemein anerkannten       (1) Vor der Abnahme durch die Gemeinde darf die Grundstücksentwässerungsanlage nicht
Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise           in Betrieb genommen werden. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage befreit
ebenso wirksam entsprochen wird.                                                             den Bauherrn, den Planverfasser, den Bauleiter und den ausführenden Unternehmer nicht
                                                                                             von ihrer Verantwortlichkeit für die vorschriftsmäßige und fehlerfreie Ausführung der
                                                                                             Arbeiten.
§ 17     Herstellung, Änderung und Unterhaltung der                                          (2) Die Gemeinde ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen zu prüfen. Die
         Grundstücksentwässerungsanlagen                                                     Grundstückseigentümer und Besitzer (nach § 3 Absätze 1 und 2) sind verpflichtet, die
(1) Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine             Prüfungen zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers
Kosten herzustellen, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und nach Bedarf gründlich zu     notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewähren und die sonst erforderlichen
reinigen.                                                                                    Auskünfte zu erteilen. Von der Gemeinde beauftragte Personen dürfen Grundstücke zur
(2) Die Gemeinde kann, zusammen mit dem Grundstücksanschluss, einen Teil der                 Überwachung der Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und der Erfüllung danach
Grundstücksentwässerungsanlage, vom Grundstücksanschluss bis einschließlich des              auferlegter Verpflichtungen betreten.
Prüfschachts, herstellen oder erneuern. Die insoweit entstehenden Kosten hat der             (3) Werden bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen Mängel festgestellt, hat
Grundstückseigentümer zu tragen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.                              sie der Grundstückseigentümer unverzüglich zu beseitigen.
(3) Grundleitungen sind in der Regel mit mindestens 150 mm Nennweite auszuführen. Der        (4) Die Gemeinde ist nach § 49 Abs. 1 WG in Verbindung mit der Eigenkontrollverordnung
letzte Schacht mit Reinigungsrohr (Prüfschacht) ist so nahe wie technisch möglich an die     des Landes verpflichtet, Betriebe, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und
öffentliche Abwasseranlage zu setzen; er muss stets zugänglich und bis auf Rückstauebene     Menge ein erheblicher Einfluss auf die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage, deren
(§ 20) wasserdicht ausgeführt sein.
                                                                                                                                                                                          WEILHEIM
Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist, in einem so     Flächen tatsächlich angeschlossen, so ist die Grundstückstiefe maßgebend, die durch die
genannten Indirekteinleiterkataster zu erfassen. Dieses wird bei der Gemeinde geführt und     hintere Grenze der Nutzung, zuzüglich der baurechtlichen Abstandsflächen, bestimmt wird.
auf Verlangen der Wasserbehörde übermittelt. Die Verantwortlichen dieser Betriebe sind        Grundstücksteile, die lediglich die wegemäßige Verbindung zur Erschließungsanlage
verpflichtet, der Gemeinde, auf deren Anforderung hin, die für die Erstellung des             herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt. Zur Nutzung
                                                                                                                                                                                            WEILHEIM

Indirekteinleiterkataster erforderlichen Angaben zu machen. Dabei handelt es sich um          zählen auch angelegte Grünflächen oder gärtnerisch genutzte Flächen.
folgende Angaben: Namen des Betriebs und der Verantwortlichen, Art und Umfang der             (2) Teilflächenabgrenzungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 KAG bleiben unberührt.
Produktion, eingeleitete Abwassermenge, Art der Abwasservorbehandlungsanlage sowie der
wesentlichen Abwasserinhaltsstoffe. Hierzu gehören insbesondere auch solche Stoffe, die in
Anlage 5 und 7 der Oberflächengewässerverordnung genannt sind. Die Gemeinde wird              § 27    Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein
dabei die Geheimhaltungspflicht von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie die                     Bebauungsplan die Geschossflächenzahl oder Geschossfläche festsetzt
Belange des Datenschutzes beachten.                                                           (1) Als zulässige Geschossfläche gilt die mit der im Bebauungsplan festgesetzten
                                                                                              Geschossflächenzahl vervielfachte Grundstücksfläche.
                                                                                              (2) Setzt der Bebauungsplan die Größe der Geschossfläche fest, gilt diese als zulässige
IV. Abwasserbeitrag                                                                           Geschossfläche.
                                                                                              (3) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 oder 2 zulässige Geschossfläche
§ 22 Erhebungsgrundsatz                                                                       genehmigt, so ist diese zugrunde zu legen.
Die Gemeinde erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung,
Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Der
Abwasserbeitrag wird in Teilbeträgen (§ 34) erhoben.                                          § 28    Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein
                                                                                                      Bebauungsplan eine Baumassenzahl festsetzt
                                                                                              (1) Weist der Bebauungsplan statt der Geschossflächenzahl oder der Größe der
§ 23 Gegenstand der Beitragspflicht                                                           Geschossfläche für ein Grundstück eine Baumassenzahl aus, so ergibt sich die zulässige
(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche       Geschossfläche aus der Teilung der mit der Baumassenzahl vervielfachten
Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können.               Grundstücksfläche durch 3,5.
Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt    (2) Ist eine größere als die nach Abs. 1 bei Anwendung der Baumassenzahl zulässige
ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und   Baumasse genehmigt, so ergibt sich die zulässige Geschossfläche aus der Teilung dieser
nach der geordneten baulichen Entwicklung der Gemeinde zur Bebauung anstehen.                 Baumasse durch 3,5.
(2) Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so
unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht
erfüllt sind.                                                                                 § 29 Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bei Grundstücken, für die ein
                                                                                              Bebauungsplan eine Grundflächenzahl oder die Grundfläche und die Zahl der
                                                                                              Vollgeschosse oder die Höhe baulicher Anlagen festsetzt
§ 24 Beitragsschuldner                                                                        (1) Weist der Bebauungsplan statt einer Geschossflächen- oder Baumassenzahl oder der
(1) Beitragsschuldner bzw. Schuldner der Vorauszahlung ist, wer im Zeitpunkt der              Größe der Geschossfläche für ein Grundstück eine Grundflächenzahl bzw. die Größe der
Bekanntgabe des Beitrags- bzw. Vorauszahlungsbescheids Eigentümer des Grundstücks ist.        zulässigen Grundfläche und die höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse aus, so gilt als
(2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist der Erbbauberechtigte an        zulässige Geschossfläche die mit der Grundflächenzahl und Zahl der Vollgeschosse
                                                                                                                                                                                            Mittwoch, 14. Dezember 2016

Stelle des Eigentümers beitragspflichtig. Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner;     vervielfachte Grundstücksfläche bzw. die mit der Zahl der Vollgeschosse vervielfachte
bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur            zulässige Grundfläche.
entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.                                      (2) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der
(3) Steht das Grundstück, Erbbaurecht, Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum                Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt die Höhe baulicher Anlagen in
mehrerer Personen zur gesamten Hand, ist die Gesamthandsgemeinschaft beitragspflichtig.       Gestalt der maximalen Traufhöhe (Schnittpunkt der senkrechten, traufseitigen Außenwand
                                                                                              mit der Dachhaut) fest, so gilt als Zahl der Vollgeschosse im Sinne des Absatzes 1 das
                                                                                              festgesetzte Höchstmaß der baulichen Anlage geteilt durch
§ 25 Beitragsmaßstab                                                                          1. 2,7 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR),
Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die zulässige Geschossfläche. Die zulässige               allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere
Geschossfläche wird nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 27 bis 32 ermittelt. Bei der         Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und
Ermittlung der Geschossfläche wird das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen gerundet. Ist die   2. 3,5 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK),
Ziffer an der dritten Nachkommastelle größer als vier, wird aufgerundet, andernfalls wird     Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten
abgerundet.                                                                                   Gebiete;
                                                                                              das Ergebnis wird auf die nächstfolgende volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab
                                                                                              0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5
§ 26 Grundstücksfläche                                                                        sind, auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
(1) Als Grundstücksfläche gilt:                                                               (3) Bestimmt der Bebauungsplan das Maß der baulichen Nutzung nicht durch die Zahl der
1. bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplans die Fläche, die der Ermittlung der        Vollgeschosse oder eine Baumassenzahl, sondern setzt er die Höhe baulicher Anlagen in
zulässigen Nutzung zugrunde zu legen ist;                                                     Gestalt der maximalen Gebäudehöhe (Firsthöhe) fest, so gilt als Geschosszahl das
2. soweit ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 S. 1 BauGB nicht besteht       festgesetzte Höchstmaß der Höhe der baulichen Anlage geteilt durch
oder die erforderliche Festsetzung nicht enthält, die tatsächliche Grundstücksfläche bis zu   1. 3,0 für die im Bebauungsplan als Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR),
einer Tiefe von 50 Meter von der der Erschließungsanlage zugewandten Grundstücksgrenze.       allgemeine Wohngebiete (WA), Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und besondere
Reicht die bauliche oder gewerbliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus oder sind           Wohngebiete (WB) festgesetzten Gebiete und
                                                                                                                                                                                            Seite 9
2. 4,0 für die im Bebauungsplan als Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI), Kerngebiete (MK),
Gewerbegebiete (GE), Industriegebiete (GI) und sonstige Sondergebiete (SO) festgesetzten
Gebiete;                                                                                      Gemeinde Weilheim, Landkreis Waldshut
                                                                                                                                                                                            Seite 10

das Ergebnis wird auf eine volle Zahl gerundet, wobei Nachkommastellen ab 0,5 auf die
nächstfolgende volle Zahl aufgerundet und Nachkommastellen, die kleiner als 0,5 sind, auf
die vorausgehende volle Zahl abgerundet werden.
(4) Ist im Einzelfall eine größere als die nach Abs. 1 zulässige Grundfläche bzw.             Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse genehmigt, so ist diese der Ermittlung der             (Abwassersatzung − AbwS)
zulässigen Geschossfläche nach Abs. 1 zugrunde zu legen.
(5) Ist im Einzelfall eine größere als die im Bebauungsplan festgesetzte Höhe baulicher       Aufgrund von § 46 Abs. 4 und 5 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4
Anlagen genehmigt, so ist diese der Ermittlung der Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 2 und     und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13,
3 zugrunde zu legen.                                                                          20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
(6) Weist der Bebauungsplan statt der Zahl der Vollgeschosse oder einer Baumassenzahl         Gemeinderat der Gemeinde Weilheim am 19.09.2016 folgende Satzung beschlossen:
sowohl die zulässige Firsthöhe als auch die zulässige Traufhöhe der baulichen Anlage aus,
so ist die Traufhöhe gemäß Abs. 2 und 5 in eine Geschosszahl umzurechnen.
                                                                                              I. Allgemeine Bestimmungen
§ 30    Ermittlung des Nutzungsmaßes bei Grundstücken, für die keine                          §1     Öffentliche Einrichtung
        Planfestsetzung im Sinne der §§ 27 bis 29 bestehen                                    (1) Die Gemeinde Weilheim betreibt die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen
(1) In unbeplanten Gebieten und bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan keine den         Abwassers als eine öffentliche Einrichtung. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das
§§ 27 bis 29 entsprechende Festsetzungen enthält, beträgt die Geschossflächenzahl, mit der
                                                                                              Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage
Grundstücksfläche vervielfacht wird:
                                                                                              gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird.
                                                                                              (2) Die Gemeinde kann die Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise durch Dritte
 Baugebiet                   Zahl der Vollgeschosse (Z)      Geschossflächenzahl (GFZ)        vornehmen lassen.
 1.In Kleinsiedlungs-        1                               0,3                              (3) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Erweiterung oder Änderung der öffentlichen
   gebieten bei              2                               0,4                              Abwasseranlagen besteht nicht.
 2.In reinen und             1                               0,5
   allgemeinen               2                               0,8
                                                                                              §2       Begriffsbestimmungen
   Wohngebieten,             3                               1,0
                                                                                              (1) Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen
   Mischgebieten und         4 und 5                         1,1
                                                                                              Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit
   Ferienhausgebieten bei    6 und mehr                      1,2
                                                                                              zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem
 3.In besonderen             1                               0,5                              Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser
  Wohngebieten bei           2                               0,8                              (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln,
                             3                               1,1                              Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
                             4 und 5                         1,4
                                                                                                                                                                                            Mittwoch, 14. Dezember 2016

                                                                                              (2) Öffentliche Abwasseranlagen haben den Zweck, das im Gemeindegebiet angefallene
                             6 und mehr                      1,6                              Abwasser zu sammeln, den Abwasserbehandlungsanlagen zuzuleiten und zu reinigen.
 4.In Dorfgebieten bei       1                               0,5                              Öffentliche Abwasseranlagen sind insbesondere die öffentlichen Kanäle, Anlagen zur
                             2 und mehr                      0,8                              Ableitung von Grund- und Drainagewasser, durch die die öffentlichen Abwasseranlagen
                                                                                              entlastet werden, Regenrückhaltebecken, Regenüberlauf- und Regenklärbecken,
 5.In Kern-, Gewerbe- und    1                               1,0
                                                                                              Retentionsbodenfilter, Abwasserpumpwerke, Kläranlagen und Versickerungs- und
   Industriegebieten (und    2                               1,6
                                                                                              Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser (u.a. Mulden- und Rigolensysteme,
   Sondergebieten mit der    3                               2,0
   Zweckbestimmung . . .)    4 und 5                         2,2                              Sickermulden/-teiche/-schächte), soweit sie nicht Teil der Grundstücksentwässerungs-
   bei                       6 und mehr                      2,4                              anlage sind sowie offene und geschlossene Gräben, soweit sie von der Gemeinde zur
                                                                                              öffentlichen Abwasserbeseitigung benutzt werden. Zu den öffentlichen Abwasseranlagen
 6. In Wochenendhaus-        1 und 2                         0,2                              gehört auch für die Abwasserbeseitigung hergestellte künstliche Gewässer gemäß § 17
     gebieten bei                                                                             Abs. 1 Nr. 1 KAG sowie der Teil der Hausanschlussleitung, der im Bereich der öffentlichen
                                                                                              Verkehrs- und Grünflächen verläuft (Grundstücksanschluss).
(2) Die Art des Baugebiets i.S. von Abs. 1 ergibt sich aus den Festsetzungen des              (3) Grundstücksentwässerungsanlagen sind alle Einrichtungen, die der Sammlung,
Bebauungsplans. Soweit ein Bebauungsplan nicht besteht oder die Art des Baugebiets nicht      Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Abwassers bis zur öffentlichen Abwasseranlage
festlegt, richtet sich die Gebietsart nach der auf den Grundstücken in der näheren Umgebung   dienen. Dazu gehören insbesondere Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich
überwiegend vorhandenen Nutzung. Lassen sich Grundstücke nach der Eigenart ihrer näheren      verlegt sind und das Abwasser dem Grundstücksanschluss zuführen (Grundleitungen),
Umgebung keinem der genannten Baugebiete zuordnen, so werden die für Mischgebiete             Prüfschächte sowie Pumpanlagen bei einer Abwasserdruckentwässerung und
geltenden Geschossflächenzahlen zugrunde gelegt.                                              Versickerungs- und Rückhalteanlagen für Niederschlagswasser, soweit sie sich auf privaten
(3) Der Berechnung der höchstzulässigen Geschossflächenzahl wird als zulässige Zahl der       Grundstücksflächen befinden.
Vollgeschosse                                                                                 (4) Notüberläufe sind Entlastungsbauwerke für außerplanmäßige Ableitungen in den
1. die in einem Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse,            öffentlichen Kanal. Drosseleinrichtungen dienen der vergleichmäßigten und reduzierten
2. soweit keine Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist,                                       (gedrosselten) Ableitung von Abwasser in den öffentlichen Kanal; sie sind so auszulegen,
                                                                                                                                                                                            WEILHEIM

                                                                                              dass eine Einleitung nur in Ausnahmesituationen (zum Beispiel Starkregen) erfolgt.
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