"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"

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"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
Mitteilungsblatt der
               Stadt Mühlheim an der Donau
               „donnerstags“
51. Jahrgang                          Nr. 06 • Donnerstag, 11. Februar 2021
"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
Seite 2 • Donnerstag, 11. Februar 2021                                                             „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Närrinnen und Narren,
die fünfte ist für die meisten von uns zugleich auch die schönste Jahreszeit. Die Fasnet ist ein wichtiger und fester Bestandteil des Lebensge-
fühls der Menschen in unserer Stadt. Die traurige Kernbotschaft für die diesjährige Fasnetskampagne lautet: eine Fasnet, wie wir sie lieben
und seit über 600 Jahren in unserer schönen kleinen Stadt leben, ist dieses Jahr nicht möglich.

                                                                                                   Aufgrund der Corona-Pandemie und der
                                                                                                   derzeit immer noch sehr hohen Infekti-
                                                                                                   onszahlen in unserer Stadt und in unse-
                                                                                                   rem Landkreis kann die Fasnet in ihrer
                                                                                                   gewohnten Form nicht stattfinden. Für alle
                                                                                                   Aktivitäten im Rahmen der Fasnet bildet
                                                                                                   die Corona-Verordnung des Landes Ba-
                                                                                                   den-Württemberg die rechtliche Grund-
                                                                                                   lage. Dies gilt insbesondere auch für die
                                                                                                   Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen,
                                                                                                   die nur wenige Ausnameregelungen (z.B.
                                                                                                   Einkauf, Arztbesuch, Arbeit) zulassen. När-
                                                                                                   risches Treiben gehört nicht zu diesen Aus-
                                                                                                   nahmen und muss deshalb in diesem Jahr
                                                                                                   leider unterbleiben. Lediglich individuelle
                                                                                                   Aktivitäten einzelner Narren im öffentli-
                                                                                                   chen Raum sind laut Corona-Verordnung
                                                                                                   möglich. Jedwede Ansammlung von
                                                                                                   Gruppen ist ausdrücklich untersagt.

Im Sinne des Schutzes unserer
aller Gesundheit und zur weite-
ren erfolgreichen Bekämpfung
der Corona-Pandemie rufen wir
alle Narren dazu auf, diese Rege-
lungen zu respektieren und sich
daran zu halten. Auch wenn wir
die Bälle, Umzüge und das bunte
Treiben auf den Gassen und in
den Wirtshäusern schmerzlich
vermissen werden, ist der dies-
jährige Verzicht der einzige Weg,
um im kommenden Jahr wieder
ausgelassen miteinander Fasnet
feiern zu können.

Unsere Narrenzunft hat sich eini-
ges einfallen lassen, um daheim
im Kreis der Familie die Fasnet
und ein Stück Gemeinschafts-
erlebnis feiern zu können. Im
Innenteil des donnerstags unter
den Vereinsnachrichten sowie
auf der Homepage unserer Nar-
renzunft (www.schellennarr.de) ist das gesamte Angebot ausführlich nachzulesen. Dieses reicht von einer „Interview-Collage“ am Schmotzi-
gen über ein an alle Haushalte kostenlos verteiltes Narrenblätte und einen Online-Zunftball am Fasnets-Samstag bis hin zu der Weltpremiere
eines Online „Sagt-er“ am Fasnets-Mäntig. Zudem gibt es spezielle Fasnetspakete für Kinder und Erwachsene im Edekamarkt Beha. Man darf
gespannt sein.

Ob für die Stadtorgel, als Anerkennung für die Onlineangebote oder schlicht und einfach aus Verbundenheit zu unserer Narrenzunft und der
Fasnet, ist jede Spende an die Narrenzunft (Raiffeisenbank Donau-Heuberg: IBAN DE53 6436 1359 0080 0920 04) herzlich willkommen. Wer
der Narrenzunft Gutes tun will, kann dies auch durch seine Getränkebonspende im Edekamarkt Beha tun.

Halten wir dieses Jahr Abstand und freuen wir uns dafür umso mehr auf die Fasnet 2022

Jörg Kaltenbach                                            Emil Buschle                                          Uwe Heßlinger
Bürgermeister                                              Ortsvorsteher                                         Zunftmeister
"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau                                                               Donnerstag, 10. Februar 2021 • Seite 3

Elektro Waizenegger Filiale der Firma Waldmann Elektrotechnik
Seit dem Monatsbeginn firmiert das traditionsreiche Handwerksunternehmen „Elektro Waizenegger“ als Filiale der Firma Waldmann Elek-
trotechnik aus VS-Schwenningen. Die sieben Monteure, drei Auszubildenden und die Mitarbeiterin im Büro werden alle übernommen. Im
Laufe des Frühjahrs werden sogar zwei weitere Mitarbeiter eingestellt. Den Kunden, egal ob Geschäfts- oder Privatkunden, stehen weiter
die gewohnten Ansprechpartner zur Verfügung. Dies gilt für Elektroneuinstallationen, Reparaturen und den Kauf oder die Reparatur von
Elektrogeräten der vertrauten Markenprodukte. Lediglich das Ladengeschäft wird es in der vertrauten Form leider nicht mehr geben. Das
Kundenverhalten hat sich in den vergangenen Jahren sehr stark in Richtung Onlinekauf verändert. Auch in Zukunft bekommen die Kunden
eine persönliche Beratung z.B. im Vorfeld des Kaufes von Küchengeräten und den gewohnten Reparaturservice vom Fachbetrieb.

Der langjährige Inhaber und Geschäftsführer Hermann Waizenegger hat zusammen mit seiner Frau Karin die Übergabe wohl überlegt und
vorbereitet: „Nach über 70 Jahren Familientradition fällt mir die Übergabe meines Unternehmens alles andere als leicht. Mir war es wichtig
einen Partner zu finden, bei dem das familiäre Element und die individuelle Kundenbetreuung ebenfalls sehr hoch im Kurs stehen. Dies ist
bei der Firma Waldmann Elektrotechnik in besonderem Maße gegeben“, so Hermann Waizenegger. Der langjährige Mitarbeiter Sven Bronner
leitet zusammen mit Volker Flaig die Mühlheimer Filiale. Hermann Waizenegger wird weiter beratend zur Seite stehen.

1949 wurde das Unternehmen Elektro Waizenegger von Willi Waizenegger gegründet. Lange Jahre führte dessen Sohn Stefan das Geschäft
und entwickelte dies stetig weiter. In dessen Fußstapfen ist Hermann Waizenegger getreten. Dieser übergibt ein kerngesundes Unternehmen
an einen starken und großen Partner. Die Firma Waldmann Elektrotechnik wurde bereits 1928 gegründet und hat derzeit 110 Mitarbeiter. In
Gosheim betreibt das Unternehmen bereits seit einigen Jahren eine Filiale. Mühlheim ist somit der zweite Filialstandort.

Bürgermeister Kaltenbach bedankte sich bei Hermann Waizenegger im Namen des Gemeinderats für sein langjähriges Engagement als Vor-
sitzender des Handels- und Gewerbevereins. Zugleich äußerte er seinen Wehmut, dass die Familientradition als selbständiges Unternehmen
endet. Durch die Partnerschaft mit einem leistungsfähigen Partner, der Übernahme aller Mitarbeiter und der Sicherstellung der hohen Ser-
vicequalität für die treuen Kunden, ist der Weg bereitet für eine stabile Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen mit Dienstleistun-
gen und Produkten im Bereich Elektrotechnik. Zugleich wünschte der Schultes Andreas Beiter als Geschäftsführer der Firma Waldmann viel
Erfolg und freut sich auf die Fortsetzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

(von rechts): gehen gemeinsame Wege: Hermann Waizenegger und Andreas Beiter (Waldmann Elektrotechnik)
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Seite 4 • Donnerstag, 11. Februar 2021                                                          „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

Informationen zur Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021
Die Vorbereitungen für die Landtagswahlen laufen bereits auf vollen Touren. Aufgrund der Covid-19-Pandemie möchten wir
alle Wählerinnen und Wähler darum bitten per Briefwahl an der Landtagswahl teilzunehmen.
Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit wie auch dem Schutz unserer Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, da nur auf diesem Weg
die persönlichen Kontakte vermieden bzw. möglichst gering gehalten werden können.

Anbei noch ein paar wichtige Informationen zum Thema Landtagswahl:
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungskarten sind am 5. Februar vom Rechenzentrum an die Deutsche Post übergeben worden und werden bis spätes-
tens 21.02.2021 an alle Wahlberechtigten zugestellt.
Sollten Sie bis zum 22.02.2021 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, melden Sie sich bitte umgehend bei der Stadtverwaltung.

Briefwahl
Sobald Ihnen die Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:
1. Online – nähere Infos hierzu finden sie auf der Startseite unserer Homepage: www.muehlheim-donau.de
2. Schriftlich/Postalisch an Stadt Mühlheim, Wahlamt, Hauptstraße 16, 78570 Mühlheim
3. per E-Mail an: helene.keim@muehlheim-donau.de
4. per Fax an: 07463/9940-20
5. persönlich im Wahlamt zu den regulären Öffnungszeiten. Bitte vereinbaren Sie im Vorfeld telefonisch einen Termin.

Für die Beantragung benötigen wir die folgenden Angaben: Ihren Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Anschrift, Nummer des Wahlbe-
zirks und Wählernummer. Die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer wird Ihnen mit der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt.

Änderung der Wahlbezirke – Urnenwahl:
Wir hoffen, dass die Wahlberechtigten unserem Aufruf zur Briefwahl nachkommen. Daher hat der Gemeinde- und Ortschaftsrat für die Land-
tagswahl als Ausnahme beschlossen, nur ein Wahllokal für die Urnenwahl einzurichten.

Das Wahllokal befindet sich in der Lippachtal-Grundschule, Schillerstraße 16, 78570 Mühlheim. Das Wahllokal ist am Wahltag von 08:00
bis 18:00 Uhr geöffnet.

Ermittlung des Wahlergebnisses am Wahlsonntag:
Das Ergebnis der Briefwahl und der Urnenwahlen wird am Wahltag sofort nach 18:00 Uhr in der Festhalle in Mühlheim, Ettenbergstraße 11,
78570 Mühlheim, ermittelt. Die Auszählung ist wie bei allen Wahlen öffentlich. Das Wahlergebnis veröffentlichen wir umgehend nach der
Ermittlung auf unserer Homepage.

Weitere Informationen rund um das Thema Landtagswahl erhalten Sie auch im Internet auf unserer Homepage www.muehlheim-donau.de
und unter www.landtagswahl-bw.de.

Ihr Bürgermeisteramt

                                                                     Mühlheimer Volkshochschule
                                                                     fährt zweigleisig
                                                                  Online- und Präsenzkurse im Angebot / Kleinere Gruppen und
                                                                  doppelte Termine zur Absicherung
Es sind und bleiben unsichere Zeiten, auch und gerade für die Planung von Veranstaltungen jeglicher Art. Die Außenstelle der Volks-
hochschule hat sich dennoch daran gemacht und präsentiert ein gewohnt umfangreiches Semesterprogramm. Außenstellenleiter
Uwe Steinbächer kann auch diesmal, neben den bewährten Kursangeboten, zahlreiche Einzeltermine zu interessanten Themen an-
bieten, teilweise sogar doppelt.
In Zusammenarbeit mit dem Tuttlinger Fachbereichsleiter Steffen Griesinger und nach der üblichen Absprache mit Fridingens Außenstellen-
leiterin Karin Ost, entstand ein abwechslungsreiches Programm. Mit der kleinen Reise durch die ‚Hirsch-Bierwelt‘, dem thematischen Spazier-
gang zum Thema ‚Geschichte und Geschichten zur Donautalbahn‘, einem Blick hinter die Kulissen der Kläranlage und dem lockeren Plausch
in und über den neuen Unverpackt-laden „Idverpackt“ von Martin Keller, gibt s gleich vier Sonder-Veranstaltungen. Dass diese teilweise
doppelte angeboten werden liegt an der Planungsunsicherheit. „So können wir am besten auf die jeweiligen Vorschriften reagieren“, erklärt
Steinbächer. Wenn ein Termin ausfällt, gibt es später im Semester einen weiteren oder wenn die Teilnehmerzahl begrenzt wird, könne man
die Gruppen auf zwei Termine aufteilen.

Dass daneben das seit langem in Mühlheim ansässige „theater sepTeMBer“ im TheaterBahnhof zwei Workshops zum Maskenbau anbietet
und der ebenfalls in Mühlheim wohnhafte bekannte Heilpraktiker Nils Tschorn zum wiederholten Male eines seiner Abendseminare zum
Thema „Der Magen-Darm-Trakt“ abhalten kann, bleibt zu hoffen. Auch im Falle der bewährten Gesundheitsberaterin und Kräuterpädagogin
Hannah Blohm mit zwei neuen Vorträgen zum Thema „Gesundheit kann man essen“, muss man darauf hoffen, dass dies allgemein erlaubt ist
und ausreichenden Teilnehmer/-innen zugelassen werden. Im Falle der Kulturveranstaltung mit den Musikcomedians „Gogol&Mäx“ wird das
leider nicht klappen. Das für den 28. März als Kooperation geplante Highlight wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich sein und wurde
verschoben.

Was gibt’s sonst im Mühlheimer Angebot? Wie immer sechs Yogakurse bei Heinz Pfindel, die allerdings auch bedingt durch die Auflagen auch
bereits geteilt und so verdoppelt wurden, einen Smartphone- und Tabletkurs von Philip Preiss und die wichtigen Prüfungsvorbereitungskur-
se in Englisch und Mathe an der Realschule. Außerdem noch einen Kurs, der bisher immer stattgefunden hat und auch diesmal stattfinden
wird. Palmettina Felisoni unterrichtet ihre Gruppe seit einiger Zeit mit gutem Erfolg online in der italienischen Sprache.
Anmeldungen für das neue Semester sind persönlich möglich bei der Außenstelle im Vorderen Schloss, telefonisch unter 07463/8903, per Fax
an 07463/990776, per Mail an vhs@muehlheim-donau.de oder über die Homepage www.vhs-tuttlingen.de
"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
Seite 5 • Donnerstag, 11. Februar 2021                                                                                                                 „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

   DIE WICHTIGSTEN TELEFONNUMMERN AUF EINEN BLICK
  ÄRZTLICHER SONNTAGSDIENST                                                                                                Sprechzeiten Sozialverband VdK
                                                                                                                           VdK-Kreisverband Tuttlingen/ Ortsverband Mühlheim und Stetten
Zahnärztliche Notrufnummer: 0180 / 3222 555-20                                                                             Geschäftsstelle in 78570 Mühlheim, Hauptstr. 13
                                                                                                                           Terminvereinbarung unter:
Wichtige Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst:
Landkreis Tuttlingen                                                                                                       E. Maurer 0160-9312 8246 und G. Rückert 07463-1770
Rettungsdienst:                                                       112                                                  HOSPIZGRUPPE TUTTLINGEN
Allgemeiner Notfalldienst:                                         116117                                                  Begleitung Schwerstkranker und Sterbender
Kinderärztlicher Notfalldienst:                              0180 6074611                                                  www.hospizgruppe-tuttlingen.de
Augenärztlicher Notfalldienst:                               0180 6077212                                                  Einsatzleitung :                                          0173 - 8160 160
HNO Notfalldienst:                                           0180 6077211
                                                                                                                           (Anrufbeantworter - Rückruf erfolgt umgehend)
Onlinesprechstunde docdirekt von Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr nur für
gesetzlich Versicherte unter: 0711-96589700 oder docdirekt.de                                                              Kath. Sozialstation
                                                                                                                           Ambulante Kranken -und Altenpflege, Pflegedienstleitung
Tuttlingen, Klinikum Landkreis Tuttlingen                                                                                  Frau Swetlana Knapp,                                        07461 9354-14
- Gesundheitszentrum Tuttlingen
Zeppelinstraße 21, 78532 Tuttlingen                                                                                        Familienpflege und Dorfhilfe
Mo - Fr 18-22 Uhr Sa, So und an FT 8-22 Uhr                                                                                Vermittlung/Einsatzleitung                                  07461 9354-14
                                                                                                                           Telefonseelsorge Schwarzwald-Bodensee
Villingen-Schwenningen HNO, Schwarzwald-Baar-Klinikum
Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen                                                                                Postfach 10 21 38, 78421 Konstanz                           0800 1110111
Sa, So und an FT 10-20 Uhr                                                                                                 Frauenhaus Tuttlingen                                         07461 2066
                                                                                                                           Ambulante Beratungsstelle d. Frauenhauses Tuttlingen        07461 161666
Der allgemeine Notfalldienst Tel.: 116117 ist nicht mit dem Rettungsdienst                                                 Phönix gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch e.V.
zu verwechseln, der in medizinischen Notfällen zu rufen ist. Dazu gehören                                                  Wilhelmstr. 4, 78532 Tuttlingen                            07461/770 550
insbesondere Verdacht auf Schlaganfall oder Herzinfarkt, starke Blutungen                                                  www.phönix-tuttlingen.de; anlaufstelle@phönix-tuttlingen.de sowohl
und Atemnot oder Vergiftungen. In diesen Fällen ist sofort die 112 anzurufen.
                                                                                                                           phoenix-tuttlingen@gmx.de
                                                                                                                           Telefonische Sprechzeiten:
  APOTHEKEN – NOTDIENST                                                                                                    Mo.                                                      10.00 - 12.00 Uhr
                                                                                                                           Di.                                                      17.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 13.02.2021:                                                                                                       Do.                                                      15.00 - 17.00 Uhr
Rathaus-Apotheke, Rathausstr. 2, 78532 Tuttlingen                                                                          Persönliche Gespräche nach telefonischer Vereinbarung
                                                                                                                           Fachstelle Sucht Tuttlingen
Sonntag, 14.02.2021:                                                                                                       Freiburgstraße 44, 78532 Tuttlingen,                         07461 966480
Wurmlinger Apotheke, Untere Hauptstr. 10, 78573 Wurmlingen                                                                 Mi                                                        14.00 - 18.00 Uhr

Jeden Tag hat eine Apotheke in Ihrer Nähe Notdienst. Damit Sie diese Apotheke schnell finden, wird von den deutschen       Offene Sprechstunde (Ansonsten Gespräche nach Vereinbarung)
Apothekern und Apothekerinnen folgender Service angeboten: Unter: 0800/0022833 können Sie jederzeit kostenlos              fs-tuttlingen@bw-lv.de, mpu-vorbereitung-tuttlingen@bw-lv.de
vom deutschen Festnetz aus erfahren welche Apotheke in Ihrer Nähe an diesem Tag Notdienst hat. Tagesaktuelle Not-
dienst-Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: http://lak-bw.               Caritas Zentrum und Diakonische Bezirksstelle
notdienst-portal.de/                                                                                                       im Caritas-Diakonie-Centrum, Bergstr.14 - 78532 Tuttlingen
                                                                                                                           Tel.                                                       07461 9697170
                                                                                                                           Fax.                                                     07461 96971729
  SOZIALE DIENSTE                                                                                                          Unsere Öffnungszeiten:
                                                                                                                           Mo, Di, Do, Fr                                              9.00-12.00 Uhr
Nachbarschaftshilfe Mühlheim und Stetten                                                                                   Mo, Di                                                    14.00-17.00 Uhr
Alter Schulplatz 1, 78570 Mühlheim                                                                                         Do                                                        14.00-18.00 Uhr
info@donau-hilfe.de                                                                                                        Do                                                        14.00-18.00 Uhr

Das Büro ist vorübergehend wegen Corona geschlossen.                                                                      Regionalbüro des Netzwerks für berufliche Fortbildung Schwarz-
Einsatzleitung: Melanie Krickl und Gisela Traub                                                                            wald-Baar-Heuberg
Die Mühlheimer Nachbarschaftshilfe ist von Montag bis Freitag                                                              Kostenfreie und Trägerneutrale berufliche Weiterbildungsberatung
unter der Telefonnumer 07463 - 991718 zu erreichen                                                                         Telefonische Terminvereinbarung:                               07461 72717
(bitte auf den Anrufbeantworter sprechen).                                                                                 per Mail: voigt@vhs-tuttlingen.de

   AUS DER STADTVERWALTUNG

                                  Stadtverwaltung Mühlheim                                                                  Sprechzeiten des Bürgermeisters
                                  Hauptstr. 16,                                                                             In Mühlheim:
                                  78570 Mühlheim                                                                            Jeden 1. Dienstag im Monat von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                  Tel. 07463 9940-0,                                                                        Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Grathwohl /
                                  Fax: 07463 9940-20                                                                        Frau Wendland unter der Tel.: 9940-0.
                                  www.muehlheim-donau.de                                                                    In Stetten:
                                  info@muehlheim-donau.de                                                                   Jeden 1. Mittwoch im Monat von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                   Sprechstunde des Ortsvorstehers im Rathaus Stetten:

                                                                               LLT
                                                                                       Jeden Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr

                                                                        N T FÄ
                                                       Sprechstunde derEVerwaltung im Rathaus Stetten:
                                                                                      Jeden Mittwoch von 11.00 - 12.00 Uhr
"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
Seite 6 • Donnerstag, 11. Februar 2021                                                             „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

   Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                                                               MÜLLTERMINE
                                      Vormittags                Nachmittags                       Biomüll                 Freitag, 12.02.2021
   Montag                             8.00 Uhr - 12.00 Uhr      13.30 Uhr - 16.00 Uhr             Wert-Tonne             Montag, 15.02.2021
   Dienstag                           8.00 Uhr - 12.00 Uhr      13.30 Uhr - 18.00 Uhr             Restmüll                Freitag, 19.02.2021
   Mittwoch                           -----------------------   nach Terminvereinbarung           Windeltonne             Freitag, 19.02.2021
   Donnerstag                         8.00 Uhr - 12.00 Uhr      13.30 Uhr - 16.00 Uhr             Papiertonne             Freitag, 05.03.2021
   Freitag                            8.00 Uhr - 12.00 Uhr                                        Bitte beachten Sie, dass die Wertton-
                                                                                                  nen ab sofort immer montags geleert
                                                                                                  werden!
   Öffnungszeiten im Kultur- und Verkehrsamt
   Montag                        8.00 Uhr - 12.00 Uhr
   Dienstag                      8.00 Uhr - 12.00 Uhr           13.30 Uhr - 18.00 Uhr               Reklamationen über beschädigte Müllgefä-
   Mittwoch                                                     13.30 Uhr - 16.00 Uhr               ße müssen dem Landratsamt Tuttlingen, Tel.:
                                                                                                    07461 926-3439 (Buchstabe A - Ld) / 926-3438
   Donnerstag                    8.00 Uhr - 12.00 Uhr                                               (Buchstabe Le - Z) gemeldet werden.
   Freitag                       8.00 Uhr - 12.00 Uhr

   Museum im Vorderen Schloss                                                                       Reklamationen über nicht entleerte Müllge-
                                                    n sowie nach Vereinbarung ge-
                                                 seUhr
                                    geschlos
   Das Museum ist sonntags von 14.00 Uhr bis 17.00                                                  fäße bitte direkt bei der Firma Alba, 78655
   öffnet.                                                                                          Dunningen, Schramberger Str. 59 - Tel.: 07403
                                                                                                    9294-0 oder E-Mail: schwarzwald@alba.info
                                                                                                    melden.

                                                                                                  Wertstoffhof Mühlheim -
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             Kennen Sie schon die Abfall-App?                                                     Mittwoch:       15.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                                  Samstag:        10.00 bis 13.00 Uhr
    o    Für Haushalte und Gewerbebetriebe.
    o    Jederzeit die Abfalltermine als Wecker auf Ihrem Handy.
                                                                                                  Weitere Infos und Tipps erhalten Sie bei der
    o    Erhältlich im App Store, Android App und für Windows Phone.
                                                                                                  Abfallberatung, Tel. 07461-926 3400, Fax
                                                                                                  07461-926 99 3400, email: abfallberatung@
                                                                                                  landkreis-tuttlingen.de oder im Internet un-
                                                                                                  ter www.abfall-tuttlingen.de.

                                                                                                  Erddeponie Neuhausen:
                                                                                                  Mo - Do:          7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
                                                                                                  Fr:               7.30 Uhr bis 16.00 Uhr

                                                                                                                  Nahwärme

                                                                                                     Die Notrufnummer der Badenova
                                                                                                     Wärmeplus lautet:

                                                                                                             0800 2 767 767

                                                                                                    Wir sind die Energiewendemacher für
                                                                                                    die Region.
                                                                                                           Wir sind die Energiewendemacher für die
                                                                                                            Region.
                                                                                                    Vertrauen auch Sie einem starken Part-
                                                                                                    ner.   Vertrauen auch Sie einem starken
                                                                                                            Partner.

                                                                                                    Entstörungsdienst
                                                                                                           Entstörungsdienst
        Abfalltermine auch per E-Mail erinnern lassen, einfach anmelden unter:                     0800>20800
                                                                                                            767   767
                                                                                                               2 767 767
         www.abfall-tuttlingen.de/Termine/Per-Mail/
                                                                                                    badenovawaermeplus.de
                                                                                                          >badenovawaermeplus.de
    Weitere Infos finden Sie unter: www.abfall-tuttlingen.de                                        waerme@badenova.de
                                                                                                          waerme@badenova.de

  Impressum                                                                Herausgeber: Bürgermeisteramt 78570 Mühlheim a.d.D. Verant-
                                                                           wortlich für den Inhalt: Bürgermeister Kaltenbach oder dessen
  „donnerstags“ erscheint in Bärenthal, Böttingen, Buchheim, Fridin-       Vertretung im Amt. Für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag
  gen a.d.D., Irndorf, Kolbingen, Mühlheim a.d.D. mit Stadtteil Stetten,   Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,
  Renquishausen, Tuttlingen-Nendingen, Mahlstetten, Neuhausen o.E.         Telefon 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: anzeigen@
  mit den Ortsteilen Schwandorf und Worndorf.                              primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau                                                                                        Donnerstag, 10. Februar 2021 • Seite 7

           AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
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       Telefon:
Telefon:
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       Telefax:
Telefax:
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            07463/9940-20 07463/9940-20
                 07463/9940-20

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     Bürgermeister            Herr Jörg Kaltenbach                                                Telefon
                                                                                                 9940-0Telefon
Bürgermeister
    Bürgermeister                           Herr Herr
                                                 Jörg Jörg
                                                      Kaltenbach
                                                           Kaltenbach                                                                                               9940-0
                                                                                                                                                                        9940-0
         Ortsvorsteher                            Herr Emil Buschle – Rathaus Stetten                                                                              8628
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      Vorzimmer
Ortsvorsteher
    Ortsvorsteher          HerrFrau Gabriele
                                 Herr
                                 Emil Emil
                                      Buschle Grathwohl
                                            Buschle
                                                – Rathaus / Frau
                                                     – Rathaus   Tanja
                                                             Stetten   Wendland
                                                                  Stetten                           86288628
                               (info@muehlheim-donau.de)
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                               Sekretariat Bürgermeister, Redaktion Mitteilungsblatt             9940-0

Vorzimmer
    Vorzimmer              Frau Frau
                                  Gabriele
                                        Gabriele
                                             Grathwohl
                                                  Grathwohl
                                                          / Frau/ Frau
                                                                   TanjaTanja
                                                                          Wendland
                                                                               Wendland                              9940-0
                                                                                                                          9940-0
      Hauptamt                  Herr Volker Lewedey (volker.lewedey@muehlheim-donau.de)
                           (info@muehlheim-donau.de)
                                 (info@muehlheim-donau.de)
                                Hauptamt,
                           Sekretariat
                                 SekretariatGebäudemanagement,
                                         Bürgermeister,
                                               Bürgermeister,
                                                          Redaktion   Gemeinderat,
                                                                 Redaktion          Schulen, Bauhof, Feuerwehrwesen
                                                                       Mitteilungsblatt
                                                                            Mitteilungsblatt                        9940-18
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                                Frau Silvia Schaible (silvia.schaible@muehlheim-donau.de)
Hauptamt
    Hauptamt               HerrMuseum,
                                 Herr
                                 Volker   Kindergarten,
                                       Volker
                                          Lewedey
                                                Lewedey   Betreuungsangebote     der Schulen
                                                     (volker.lewedey@muehlheim-donau.de)
                                                            (volker.lewedey@muehlheim-donau.de)                     9940-16
                                                                                                                    9940-18
                                                                                                                         9940-18
                           Hauptamt,
                                 Hauptamt,
                                        Gebäudemanagement,
                                              Gebäudemanagement,    Gemeinderat,
                                                                         Gemeinderat,
                                                                                   Schulen,
                                                                                        Schulen,
                                                                                             Bauhof,
                                                                                                 Bauhof,
                                Herr Uwe Steinbächer (uwe.steinbaecher@muehlheim-donau.de)
                           Feuerwehrwesen
                                 Feuerwehrwesen
                                Tourismus, Kultur, VHS, Marktwesen, Bürgerschaftliches Engagement,
                           FrauJugendarbeit,
                                 Frau
                                  SilviaSilvia
                                         Schaible
                                               Schaible
                                                    (silvia.schaible@muehlheim-donau.de)
                                               Vereine     (silvia.schaible@muehlheim-donau.de)                     8903
                                                                                                                    9940-16
                                                                                                                         9940-16
                           Museum,
                                 Museum,
                                       Kindergarten,
                                             Kindergarten,
                                                       Betreuungsangebote
                                                              Betreuungsangeboteder Schulen
                                                                                     der Schulen
         Kämmerei          HerrHerr
                                Herr
                                 UweGebhard
                                     Uwe      Läufer(uwe.steinbaecher@muehlheim-donau.de)
                                      Steinbächer
                                            Steinbächer(gebhard.laeufer@muehlheim-donau.de)
                                                            (uwe.steinbaecher@muehlheim-donau.de)           89038903
                               Kämmerei,
                           Tourismus,
                                Tourismus,Liegenschaften,
                                       Kultur,
                                             Kultur,
                                               VHS,VHS,      Beitragswesen
                                                       Marktwesen,
                                                             Marktwesen,
                                                                      Bürgerschaftliches
                                                                          Bürgerschaftliches
                                                                                         Engagement,
                                                                                             Engagement, 9940-14
                           Jugendarbeit,
                                Jugendarbeit,
                                          Vereine
                                                Vereine
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    ________________________________________________________________________________________________________
     Bürgerbüro                Frau Helene Keim (helene.keim@muehlheim-donau.de)
                               Einwohnerwesen, Passwesen, Renten, Soziales, Standesamt                   9940-13
Kämmerei
    Kämmerei               Herr Herr
                                 Gebhard
                                     Gebhard
                                           LäuferLäufer
                                                    (gebhard.laeufer@muehlheim-donau.de)
                                                          (gebhard.laeufer@muehlheim-donau.de)           9940-14
                                                                                                              9940-14
                           Kämmerei,
                                Kämmerei,
                               Frau    Liegenschaften,
                                    Esther   Liegenschaften,
                                            Sigrist       Beitragswesen
                                                                 Beitragswesen
                                                    (esther.sigrist@muehlheim-donau.de)
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    ________________________________________________________________________________________________________
                               Stadtkasse, Steuern, Gebühren                                             9940-15
Bürgerbüro
    Bürgerbüro                              Frau Frau
                                                 Helene
                                                      Helene
                                                        KeimKeim
                                                              (helene.keim@muehlheim-donau.de)
                                                                   (helene.keim@muehlheim-donau.de)                                                                9940-13
                                                                                                                                                                       9940-13
                                               Frau Gerda Milkau (gerda.milkau@muehlheim-donau.de)
                                            Einwohnerwesen,
                                                 Einwohnerwesen,
                                                             Passwesen,
                                                                  Passwesen,
                                                                          Renten,
                                                                              Renten,
                                                                                  Soziales,
                                                                                       Soziales,
                                                                                            Standesamt
                                                                                                 Standesamt
                                               Fundsachen, Gewerberecht, Bauanträge, Hallenvermietung                                                             9940-12
                                            Frau Frau
                                                 Esther
                                                      Esther
                                                         Sigrist
                                                              Sigrist
                                                                 (esther.sigrist@muehlheim-donau.de)
                                                                      (esther.sigrist@muehlheim-donau.de)                                                         9940-15
                                                                                                                                                                      9940-15
         Bauhof                             Stadtkasse,
                                                 Stadtkasse,
                                                        Steuern,
                                                             Steuern,
                                                                  Gebühren
                                                                       Gebühren                                                                                   838963

         Bürgerhaus        FrauHausmeister
                                Frau
                                GerdaGerda
                                       Milkau
                                            Milkau
                                               (gerda.milkau@muehlheim-donau.de)
                                           Reimund  (gerda.milkau@muehlheim-donau.de)
                                                    Nock                                          9940-12
                                                                                                      9940-12
                                                                                                 0172/1455466
                           Fundsachen,
                                Fundsachen,
                                        Gewerberecht,
                                              Gewerberecht,
                                                        Bauanträge,
                                                             Bauanträge,
                                                                    Hallenvermietung
                                                                         Hallenvermietung
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     Festhalle Mühlheim        Hausmeister Maik Schlennstedt                                     0176/47252180

     Forstdienststelle                           Sebastian Dreher                                                                                                 7431
Bauhof
    Bauhof                                                                                                                                                         838963
                                                                                                                                                                       838963
     Gemeindezentrum Stetten   Hausmeister Reimund Nock                                                                                                        0172/1455466
Bürgerhaus
    Bürgerhaus              Hausmeister
                                Hausmeister
                                        Reimund
                                             Reimund
                                                 NockNock                                                                                                 0172/1455466
                                                                                                                                                              0172/1455466
      Grundschule
Festhalle
    Festhalle
          Mühlheim
              Mühlheim                         Rektor Walther Martin                                                                                           8626
                                            Hausmeister
                                                Hausmeister
                                                        Maik Maik
                                                              Schlennstedt
                                                                   Schlennstedt                                                                          0176/47252180
                                                                                                                                                             0176/47252180
      Realschule
Forstdienststelle
    Forstdienststelle                          Sekretariat
                                            Sebastian
                                                Sebastian
                                                      Dreher
                                                           Dreher                                                                                                 995166-0
                                                                                                                                                                     74317431
     Hallenbad Stetten
Gemeindezentrum
   Gemeindezentrum  Stetten Hausmeister
                                Hausmeister
                                        Reimund
                                            Reimund
                                                NockNock                                                                                                       7515
                                                                                                                                                          0172/1455466
                                                                                                                                                              0172/1455466

     Kindergarten Stetten
Grundschule
    Grundschule                                Sarah
                                            Rektor   Roth
                                                Rektor
                                                   Walther
                                                       Walther
                                                           Martin
                                                                Martin                                                                                            8629
                                                                                                                                                                     86268626

      Kläranlage
Realschule
    Realschule                                 Thomas
                                            Sekretariat Buschle
                                                Sekretariat                                                                                                    8001995166-0
                                                                                                                                                              995166-0
                                                                                                                                                               0174/3264242
Hallenbad
     Hallenbad                                                                                                                                                    75157515
      Sporthalle Hausmeister                   Karl-Heinz Diehm                                                                                                0173/8116057
Kindergarten
     Kindergarten
              Stetten
                   Stetten                  SarahSarah
                                                  Roth Roth                                                                                                       86298629
      Wasserversorgung                         René Kantwerk                                                                                                   0172/3284857
Kläranlage
     Kläranlage                             Thomas
                                                 Thomas
                                               Maik Buschle
                                                          Buschle
                                                    Schlennstedt                                                                                                  80018001
                                                                                                                                                               0176/47252180
                                                                                                                                                          0174/3264242
                                                                                                                                                              0174/3264242

Sporthalle
    Sporthalle                              Hausmeister
                                                Hausmeister
                                                        Karl-Heinz
                                                             Karl-Heinz
                                                                   DiehmDiehm                                                                             0173/8116057
                                                                                                                                                              0173/8116057
"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
Seite 8 • Donnerstag, 11. Februar 2021                                                           „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

Fundsachen
                                                                          Das Rathaus ist zu den bekannten
- 1 Schlüssel an grauem Band im Tiefental
                                                                          Öffnungszeiten für den allgemeinen
                                                                          Publikumsverkehr geöffnet - allerdings
 Coronalage und Vorbereitung                                              nur mit vorheriger Terminabsprache
 Landtagswahl: Rathaus bis Ende März am                                   Das Mühlheimer Rathaus bleibt für Sie geöffnet, allerdings
 Montagvormittag für Publikumsverkehr                                     dürfen Sie das Rathaus nur mit einem Termin betreten. Wir
 geschlossen                                                              möchten Sie bitten, alle Angelegenheiten, die nicht persönlich
                                                                          geklärt werden müssen, weiterhin per Telefon, E-Mail oder On-
 Alle Arbeitgeber sind durch eine Verordnung des Bundesarbeits-
                                                                          line-Formular zu erledigen. Ist ein persönlicher Besuch im Rat-
 ministers zwingend aufgefordert, ihren Mitarbeiterinnen und
 Mitarbeitern arbeiten in Form von Homeoffice zu ermöglichen.             haus erforderlich, vereinbaren Sie gern vorab einen Termin.
 Die Stadtverwaltung kommt dem selbstverständlich nach. Meh-              Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der
 rere Mitarbeiter arbeiten regelmäßig in unterschiedlichen Um-            Bürgerschaft gleichermaßen sind im Bürgerbüro Scheiben mit
 fängen von zu Hause. Die technischen Voraussetzungen wurden              Plexiglas installiert. Beim Betreten des Rathauses ist ein medi-
 geschaffen, dass ein Vollzugriff auf alle notwendigen Programme          zinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP 2 Maske zu tragen
 möglich ist und zugleich dem Datenschutz Rechnung getragen               und die Hände im Hausgang des Rathauses am Spender ent-
 wird. Die Präsenz im Rathaus ist somit deutlich geringer als in          sprechend zu desinfizieren.
 Normalbetriebszeiten. Aus diesem Grund und in erster Linie auch          Gleichfalls bitten wir die Besucher-/Innen zudem für notwendi-
 wegen den umfangreichen Vorbereitungen zur Landtagswahl                  ge Unterschriften oder dergleichen einen eigenen Kugelschrei-
 am 14. März, müssen die Öffnungszeiten des Rathauses einge-              ber mitzubringen, sowie zu anderen Personen einen Mindest-
 schränkt werden. Ab sofort bis Ende März finden keine Sprech-            abstand von 1,5 Metern einzuhalten.
 stunden, auch nicht auf Terminvereinbarungsbasis, am Montag-             Personen, die Symptome aufweisen, welche auf eine Infektion
 vormittag statt. Telefonisch oder per E-Mail ist die Verwaltung
                                                                          mit dem Corona Virus hindeuten, dürfen das Rathaus nicht be-
 natürlich erreichbar. Die Vorbereitungen für die Landtagswahl
 sind vor dem Hintergrund eines zu erwartenden großen Aufkom-             treten.
 mens an Briefwahlanträgen deutlich zeitaufwändiger als unter             Wir danken für Ihr Verständnis.
 „Normalbedingungen“.                                                     Ihre Stadtverwaltung

Pressemitteilungen des Polizeipräsidiums                                Raum präsent sein und die Einhaltung der geltenden Regelungen
                                                                        konsequent überwachen. Bei festgestellten Verstößen droht hierbei
Konstanz vom 08.02.2021                                                 ein empfindliches Bußgeld.
Tuttlingen – Stadt und Landkreis                                        Halten Sie sich daher an die Einschränkungen und Regeln der Coro-
Polizei appelliert auch in der Donaustadt und dem zugehörigen           na-VO!
Landkreis an die Vernunft aller und fordert auf, sich während           Hier sind insbesondere zu nennen:
den „närrischen Tagen“ uneingeschränkt an die geltenden Be-             • die Untersagung und Einschränkung von Veranstaltungen (§ 1b
schränkungen der Corona-Verordnung zu halten                              und § 10 Corona-VO)
Gerade der zurückliegende und in ganz Baden-Württemberg sowie           • die Ausgangsbeschränkung (§ 1c Corona-VO), sowohl nachts als
darüber hinaus bekanntgewordene und für negative Schlagzeilen             auch tagsüber
sorgende Vorfall um die 14-köpfige Wandergruppe aus Mühlheim            • die Abstandsregeln (§ 2 Corona-VO)
an der Donau hat gezeigt, dass uneinsichtiges Verhalten Einzelner       • die Tragepflicht einer Mund-Nasen-Abdeckung/Maske (§ 3 Coro-
hinsichtlich möglicher Infektionen mit dem Covid-19 Virus und Stei-       na VO) – darunter fallen natürlich nicht die Larven oder sonstige
gerung der Fallzahlen fatale Folgen haben kann. Mühlheim an der           Fastnachtsmasken!
Donau – eine der kleinen „Narrenhochburgen“ im Landkreis Tuttlin-       • das Ansammlungsverbot beziehungsweise deren Einschränkun-
gen – hat mit einem Inzidenzwert von an die 1000 und somit auch           gen auf den eigenen Haushalt sowie eine weitere Person eines
der ganze Kreis traurige Berühmtheit erlangt. Und dies in einer Zeit,     anderen Haushalts (§ 9 Corona-VO)
in welcher zu hoffen war, dass auch der Landkreis Tuttlingen bei der
7-Tage-Inzidenz die „Hundertermarke“ und die tiefrote Einfärbung        Auch an den „närrischen Tagen“ gelten die Ausgangsbeschränkun-
auf der Corona-Infektionskarte baldmöglichst unterschreitet             gen. Sowohl tags (05 - 20 Uhr), als auch nachts (20 - 05 Uhr) ist der
Gerade solch unvernünftiges Verhalten Weniger macht es notwen-          Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung NUR aus TRIFTIGEN
dig, dass die Polizei insbesondere im Landkreis Tuttlingen für die      GRÜNDEN erlaubt. Hierzu zählt NICHT das „Narrentreiben in jedwe-
kommenden „närrischen Tagen“ alle Bewohner, sei es in Tuttlingen        der Art“.
selbst, in Mühlheim an der Donau, in Spaichingen, Geisingen oder        Vielmehr sind nur erlaubt: die Ausübung beruflicher Tätigkeit, die In-
den anderen zum Landkreis gehörenden Städten und Gemeinden              anspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Leistun-
zur uneingeschränkten Einhaltung der geltenden Beschränkungen           gen, die Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedroh-
der Corona-Verordnung (Corona-VO) auffordert.                           lichen Zuständen, Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. Gassi
Auch wenn es insbesondere den „Narren“ schwerfallen wird, sich          gehen, Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ord-
während der sonst „heißen Phase“ der Fasnet an die Corona-Regeln        nung. In der Zeit von 05 – 20 Uhr kommen die Erledigung von Ein-
zu halten, appelliert die Polizei an die Vernunft jedes Einzelnen.      käufen, Sport und Bewegung an der frischen Luft, entweder alleine
Alle Bewohner der Gemeinden sind dazu angehalten Verzicht zu            oder mit einer weiteren, nicht im selben Haushalt lebenden Person
übern: zum Wohle der Mitmenschen und damit die vielen geschlos-         oder nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts hinzu.
senen Geschäfte und Gaststätten möglichst bald wieder öffnen,           Sicher ist nicht zu beanstanden, wenn die erlaubten Tätigkeiten wäh-
Schulen wieder ihren Präsenzunterricht aufnehmen und das Per-           rend den Ausgangsbeschränkungen – beispielsweise das Einkaufen
sonal unserer Kliniken wieder durchatmen können. Individuelle           – im „Narrenhäs“ verrichtet werden oder wenn die Familie ihren Spa-
Bedürfnisse, wie beispielsweise das ausgelassene Feiern der Fasnet,     ziergang mit den Kindern in närrischer Kleidung durchführt. Doch
müssen hier zurückstehen. Auch ist niemandem geholfen, wenn ver-        hierbei sind alle geltenden Beschränkungen der Corona-Verordnung
sucht werden sollte, die Corona-Regeln zu umgehen und während           zu beachten und auch zwingend einzuhalten.
der Fasnet „närrische“ Feste im verborgenen privaten Bereich unter      Helfen Sie alle durch Ihr vernünftiges Verhalten mit, die Infektions-
Missachtung der Beschränkungen abzuhalten. Steigerung der Infek-        zahlen auch über die nun kommenden närrischen Tage weiterhin
tionszahlen bedeuten zwangsläufig Verlängerung der notwendigen          zu senken, damit wir alle – auch im Landkreis Tuttlingen – in den
Beschränkungen und möglicherweise Hinauszögern eines notwen-            folgenden Wochen auf eine Lockerung der Einschränkungen hoffen
digen Lockdowns – dies kann niemand wirklich wollen.                    können.
Die Polizei wird an den „närrischen Tagen“ verstärkt im öffentlichen    Ihre Polizei
"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
„donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau                                                                              Donnerstag, 10. Februar 2021 • Seite 9

                            Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
    Bekanntmachung   über dasvon
            und die Erteilung Recht auf Einsichtfür
                                 Wahlscheinen    indie
                                                    dasWahl
                                                        Wählerverzeichnis
                                                            zum Landtag amund  die Erteilung
                                                                           14. März 2021
              von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021
  1.     Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Stadt Mühlheim an der Donau wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021
1. Das Wählerverzeichnis
         während der allgemeinenfür die Landtagswahl
                                            Öffnungszeiten der im
                                                                Stadt  Mühlheim
                                                                   Rathaus         an der Donau
                                                                               Mühlheim,          wird in der Zeit
                                                                                           Bürgerservicebüro,        vom 22. Februar
                                                                                                                 Hauptstraße     16, 78570bis 26. Februaran2021
                                                                                                                                               Mühlheim        der Donau
   während
         (nichtder  allgemeinen
                 barrierefrei),  für Öffnungszeiten
                                     Wahlberechtigteim     zurRathaus
                                                                EinsichtMühlheim,    Bürgerservicebüro,
                                                                         bereitgehalten.   WahlberechtigteHauptstraße
                                                                                                              können die  16,Richtigkeit
                                                                                                                              78570 Mühlheim       an der Donau
                                                                                                                                         oder Vollständigkeit   der zu ih-
   (nichtrerbarrierefrei),
              Person im für    Wahlberechtigteeingetragenen
                            Wählerverzeichnis        zur Einsicht bereitgehalten.     Wahlberechtigte
                                                                      Daten überprüfen.                 können
                                                                                            Die Richtigkeit  oderdie   Richtigkeit oder
                                                                                                                   Vollständigkeit    der Vollständigkeit
                                                                                                                                          Daten von anderender zuim Wäh-
   ihrerlerverzeichnis
          Person im Wählerverzeichnis
                           eingetragenen eingetragenen
                                               Personen können   Daten  überprüfen. Die
                                                                     Wahlberechtigte      Richtigkeit
                                                                                        nur überprüfen,oder Vollständigkeit
                                                                                                          wenn   Tatsachen der     Daten von
                                                                                                                               glaubhaft       anderen
                                                                                                                                           gemacht       im Wäh-
                                                                                                                                                     werden,   aus denen
   lerverzeichnis
         sich eine eingetragenen
                    Unrichtigkeit oder   Personen   können Wahlberechtigte
                                             Unvollständigkeit                    nur überprüfen,
                                                                  des Wählerverzeichnisses         wenn kann.
                                                                                                ergeben   Tatsachen
                                                                                                                 Das glaubhaft
                                                                                                                       Recht zur gemacht     werden,
                                                                                                                                   Überprüfung         aus denen
                                                                                                                                                  besteht  nicht hinsicht-
   sich eine   Unrichtigkeit
         lich der  Daten vonoder      Unvollständigkeit
                                 Wahlberechtigten,      für des
                                                            die Wählerverzeichnisses
                                                                 im Melderegister eineergeben      kann. Dasnach
                                                                                          Auskunftssperre     Rechtdem
                                                                                                                     zur Bundesmeldegesetz
                                                                                                                          Überprüfung besteht eingetragen
                                                                                                                                                   nicht hinsicht-
                                                                                                                                                                ist.
   lich der
         DasDaten    von Wahlberechtigten,
               Wählerverzeichnis                  für die im Melderegister
                                        wird im automatisierten     Verfahreneine    Auskunftssperre
                                                                                 geführt.  Wählen kann nachnur,
                                                                                                            dem   Bundesmeldegesetz
                                                                                                                 wer                       eingetragen
                                                                                                                      in das Wählerverzeichnis           ist.
                                                                                                                                                    eingetragen    ist oder
   Das Wählerverzeichnis
         einen Wahlschein wird  hat. im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
   einen Wahlschein hat.
  2.     Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl,
2. Wer spätestens       am 26. Februar
          das Wählerverzeichnis               2021 bis
                                       für unrichtig     12:00
                                                       oder       Uhr Uhr im hält,
                                                               unvollständig    Rathaus    während Bürgerservicebüro,
                                                                                     kannMühlheim,    der Einsichtsfrist vom Hauptstraße
                                                                                                                                 20. bis 16.16,
                                                                                                                                              Tag78570  Mühlheim
                                                                                                                                                   vor der   Wahl, an der
         Donau am
   spätestens     Einspruch    einlegen.
                       26. Februar     2021DerbisEinspruch
                                                  12:00 Uhrkann      schriftlich
                                                                im Rathaus       oder durch
                                                                              Mühlheim,      Erklärung zur Niederschrift
                                                                                          Bürgerservicebüro,   Hauptstraßeeingelegt
                                                                                                                               16, 78570werden.
                                                                                                                                          Mühlheim an der Do-
  3.nau Einspruch    einlegen.
         Wahlberechtigte,      dieDer
                                    in Einspruch    kann schriftlich
                                        das Wählerverzeichnis          oder durchsind,
                                                                    eingetragen     Erklärung  zur bis
                                                                                         erhalten  Niederschrift
                                                                                                       spätestens eingelegt
                                                                                                                      am 21.werden.
                                                                                                                                Februar 2021 eine Wahlbenachrich-
         tigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
3. Wahlberechtigte,
         wahlberechtigt diezuinsein,
                                 das Wählerverzeichnis
                                        muss Einspruch gegeneingetragen    sind, erhalten bis einlegen,
                                                                    das Wählerverzeichnis      spätestens   am er
                                                                                                         wenn    21.nicht
                                                                                                                     Februar    2021
                                                                                                                           Gefahr      einewill,
                                                                                                                                    laufen  Wahlbenachrichti-
                                                                                                                                                 dass er sein W ahlrecht
   gungnichtsamt  Vordruck
                ausüben       für einen
                            kann.          Antrag auf Erteilung
                                   Wahlberechtigte,                eines
                                                         die nur auf     Wahlscheins.
                                                                       Antrag            Wer keine Wahlbenachrichtigung
                                                                                in das Wählerverzeichnis    eingetragen werden erhalten
                                                                                                                                     undhat,
                                                                                                                                          die aber  glaubt,
                                                                                                                                              bereits  einenwahl-
                                                                                                                                                              Wahlschein
   berechtigt    zu sein, muss Einspruch
         und Briefwahlunterlagen               gegen
                                         beantragt     das Wählerverzeichnis
                                                     haben,                        einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
                                                               erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
   ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
  4.Briefwahlunterlagen
         Wer einen Wahlscheinbeantragt  hat,  kannerhalten
                                           haben,    an der keine
                                                               Wahl Wahlbenachrichtigung.
                                                                      im Wahlkreis 55 Tuttlingen-Donaueschingen durch Stimmabgabe in einem beliebigen
         Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
         Stimmzettel
4. Wer einen            und dem
                Wahlschein           Wahlschein
                               hat, kann            so rechtzeitig
                                            an der Wahl              an die
                                                          im Wahlkreis        angegebene Stelle absenden,
                                                                         55 Tuttlingen-Donaueschingen           dass
                                                                                                            durch      der Wahlbriefindort
                                                                                                                    Stimmabgabe             spätestens
                                                                                                                                        einem  beliebigenamWahl-
                                                                                                                                                              Wahltag bis
   raum18    Uhr eingeht.
           (Wahlbezirk)    dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimm-
  5.zettelEinen
           und dem    Wahlschein
                 Wahlschein           soauf
                                 erhält   rechtzeitig
                                              Antrag an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr
   eingeht.
         5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
5. Einen5.2    eine nicht
         Wahlschein        in das
                        erhält aufWählerverzeichnis
                                   Antrag                  eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
   5.1 eine ina)dassie  nachweist, dass eingetragene
                     Wählerverzeichnis      sie ohne ihr Verschulden
                                                             wahlberechtigte  die Antragsfrist
                                                                                     Person.     auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2
   5.2 eine nichtder    Landeswahlordnung
                    in das  Wählerverzeichnis(bis       zum 21. Februar
                                                   eingetragene                 2021) oder
                                                                      wahlberechtigte         die Einspruchsfrist
                                                                                          Person,  wenn               gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 4
                   Sätze 1 dass
        a) sie nachweist,    und 3siedes  Landtagswahlgesetzes
                                       ohne                              versäumt hat,
                                              ihr Verschulden die Antragsfrist          auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der
               b) ihr Recht auf Teilnahme
           Landeswahlordnung         (bis zum 21.anFebruar
                                                      der Wahl2021) erst nach
                                                                       oder  dieAblauf   der Antragsfrist
                                                                                  Einspruchsfrist  gegen das nach   § 11 Abs. 2 der nach
                                                                                                                 Wählerverzeichnis   Landeswahlordnung
                                                                                                                                          § 21 Abs. 4 Sätze oder
                                                                                                                                                             1 undder Ein-
                   spruchsfrist nach § 21 versäumt
           3 des Landtagswahlgesetzes          Abs. 4 Sätze
                                                          hat, 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist,
               c) ihr
        bihr Recht   aufWahlrecht
                         Teilnahmeim  an Einspruchs-
                                          der Wahl erst oder      Beschwerdeverfahren
                                                          nach Ablauf                         festgestellt
                                                                           der Antragsfrist nach    § 11 Abs.worden    und die Feststellungoder
                                                                                                               2 der Landeswahlordnung        erstder
                                                                                                                                                   nach    Abschluss des
                                                                                                                                                      Einspruchs-
         frist nachWählerverzeichnisses
                     § 21 Abs. 4 Sätze 1 und   dem    Bürgermeister
                                                  3 des                  bekannt geworden
                                                         Landtagswahlgesetzes                   ist. ist,
                                                                                       entstanden
        c) ihr
        Der    Wahlrecht im
             Wahlschein        Einspruchs-
                             kann   bis zumoder 12. Beschwerdeverfahren
                                                     März 2021, 18:00 Uhr,        festgestellt
                                                                                     im Rathausworden     und die
                                                                                                  Mühlheim,        Feststellung erst nach
                                                                                                                Bürgerservicebüro,        Abschluss16,
                                                                                                                                      Hauptstraße     des78570
                                                                                                                                                           Wähler-Mühlheim
        an verzeichnisses    dem Bürgermeister
           der Donau schriftlich,     elektronisch bekannt       geworden
                                                      oder mündlich            ist.aber telefonisch) beantragt werden.
                                                                          (nicht
   Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18:00 Uhr, im Rathaus Mühlheim, Bürgerservicebüro, Hauptstraße 16, 78570 Mühlheim
        Wenn
   an der Donau beischriftlich,
                     nachgewiesener       plötzlicher
                                elektronisch            Erkrankung
                                                oder mündlich            oder
                                                                    (nicht  aberaufgrund    der Anordnung
                                                                                   telefonisch)                einer Absonderung nach dem Infektionsschutzgesetz
                                                                                                 beantragt werden.
        der  Wahlraum     nicht  oder   nur  unter   unzumutbaren        Schwierigkeiten      aufgesucht
   Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung              werden    kann, kann
                                                                                                                              nach der
                                                                                                                                    demAntrag   noch bis zum Wahltag,
                                                                                                                                         Infektionsschutzgesetz
        15:00 Uhr,nicht
   der Wahlraum      gestellt
                           oderwerden.
                                 nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,
   15:00Versichert        Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
                     einwerden.
         Uhr, gestellt
        Wahl, ein
   Versichert   12.00  Uhr, ein neuer Wahlschein
                   Wahlberechtigter      glaubhaft, dass erteilt
                                                             ihm werden.
                                                                     der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der
   Wahl,Nicht
         12.00inUhr,  ein neuer  Wahlschein      erteilt werden.
                  das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den
   NichtAntrag
         in dasauf
                 Wählerverzeichnis
                     Erteilung eines eingetragene
                                        WahlscheinesWahlberechtigte
                                                          noch bis zum Wahltag, können 15.00
                                                                                          aus den   unter
                                                                                                 Uhr,       5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den
                                                                                                        stellen.
   Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
  6.    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein
        Wahlberechtigter
6. Wer den   Antrag für einenmit anderen
                                 Behinderungstellt,kann
                                                    musssich   beiVorlage
                                                           durch     der Antragstellung     der HilfeVollmacht
                                                                              einer schriftlichen      einer anderen    Person bedienen.
                                                                                                                    nachweisen,  dass er dazu berechtigt ist. Ein
  7.Wahlberechtigter    mit Behinderung
        Mit dem Wahlschein       erhält die kann    sich bei der Person
                                             wahlberechtigte        Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
        7.1. Wahlschein
7. Mit dem       einen amtlichen
                           erhält dieStimmzettel     des Wahlkreises,
                                       wahlberechtigte      Person
   7.1. 7.2.     einen amtlichen
        einen amtlichen              blauen
                            Stimmzettel    desStimmzettelumschlag
                                                Wahlkreises,               für die Briefwahl und
   7.2. 7.3.     einen amtlichen
        einen amtlichen     blauen hellroten    Wahlbriefumschlag,
                                     Stimmzettelumschlag                    auf dem die
                                                                  für die Briefwahl    undvollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie
                 die Bezeichnung      der  Dienststelle   der  Gemeinde,
   7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige  die  den  Wahlschein     ausgestellt
                                                                                                Anschrift,   wohin derhat Wahlbrief
                                                                                                                          (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer
                                                                                                                                    zu übersenden   ist, sowie die
                 oder der
        Bezeichnung     derWahlbezirk
                             Dienststelleangegeben
                                            der Gemeinde,sind.die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder
  8.    der Wahlbezirk
        Wahlschein     undangegeben      sind.
                             Briefwahlunterlagen       können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person
8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auchwerden,
        können    diese  Unterlagen     nur  ausgehändigt        durch den  wenn    die Berechtigung
                                                                              Wahlberechtigten            zur Empfangnahme
                                                                                                    persönlich                  durch
                                                                                                                  abgeholt werden.   AnVorlage   einer
                                                                                                                                        eine andere      schriftlichen
                                                                                                                                                      Person  kön- Voll-
        machtUnterlagen
   nen diese    nachgewiesen      wird.
                            nur ausgehändigt       werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
  9.nachgewiesen     wird.
         Ein Wahlberechtigter,      der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann si ch zur
9. Ein Wahlberechtigter, der deseiner
         Stimmabgabe       der  Hilfe  Lesensanderen  Person
                                               unkundig  oder bedienen. DieBehinderung
                                                              wegen einer    Hilfsperson an
                                                                                          muss
                                                                                            der das  16. seiner
                                                                                                Abgabe    Lebensjahr
                                                                                                                Stimmevollendet haben.
                                                                                                                         gehindert        Die Hilfeleistung
                                                                                                                                    ist, kann sich zur      ist
         auf technische
   Stimmabgabe              Hilfe
                     der Hilfe    beianderen
                               einer   der Kundgabe    einer vomDie
                                                Person bedienen.  Wahlberechtigten
                                                                    Hilfsperson mussselbst  getroffenen
                                                                                       das 16. Lebensjahrund   geäußerten
                                                                                                           vollendet haben.Wahlentscheidung
                                                                                                                             Die Hilfeleistung istbeschränkt.
                                                                                                                                                   auf
         Unzulässig
   technische          ist der
                 Hilfe bei eineKundgabe
                                  Hilfeleistung,
                                            einerdie
                                                  vomunter missbräuchlicher
                                                       Wahlberechtigten      Einflussnahme
                                                                         selbst               erfolgt,
                                                                                getroffenen und        die selbstbestimmte
                                                                                                 geäußerten                  Willensbildung
                                                                                                              Wahlentscheidung    beschränkt.oder
                                                                                                                                                Unzu-Entschei-
   lässigdung   des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Ge-
          ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des
         heimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
   Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung
   der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
                                                                                       Bürgermeisteramt

   Mühlheim an der Donau, 05. Februar 2021                                             gez. Jörg Kaltenbach, Bürgermeister

                                                                                       Unterschrift, Amtsbezeichnung
"donnerstags" Stadt Mühlheim an der Donau - Mitteilungsblatt der - "donnerstags"
Seite 10 • Donnerstag, 11. Februar 2021                                                        „donnerstags“ Stadt Mühlheim an der Donau

  MUSEUM OBERES DONAUTAL
                                    Das Museum bleibt bis auf Weiteres gschlossen
  KULTURNACHRICHTEN
 Hauptamt [Kultur, Tourismus, Ehrenamt], Vorderes Schloss, 78570 Mühlheim/Donau
 Telefon 07463/8903 Fax 07463/990776 uwe.steinbaecher@muehlheim-donau.de
 Öffnungszeiten: Mo/Do 8-11.30 Uhr, Di/Fr 8-12 Uhr; Di 13.30-18 Uhr, Mi 13.30-16 Uhr.

                                                                      anschaulichen Reise durch den Verdauungskanal zeigt der Referent,
KULTUR                                                                wie diese Ablagerungen entstehen und wie man sich davor schüt-
                                                                      zen kann.
Volkshochschule                                                       In diesem Vortrag erhalten Sie bedeutendes Wissen und die Erklä-
                                                                      rungen für die vielfältigen Problem, die durch einen nicht richtig
Volkshochschule in Mühlheim                                           funktionierenden Magen-Darm-Trakt entstehen können.
Wir freuen uns auf das neue Semester, trotz der bestehenden Pla-      Sie erhalten ein Wissen um wirkungsvolle Methoden, die ohne Ne-
nungsunsicherheit. Melden Sie sich jetzt an, wir versuchen dann       benwirkungen helfen können und einfach anzuwenden sind.
flexibel auf die aktuellen Auflagen zu reagieren und das Optimale     Ebenso bekommen Sie ein System an die Hand, mit dem Sie ab so-
rauszuholen!                                                          fort und in Zukunft sicher zwischen „Falschem und Richtigem Wis-
Anmeldungen für das neue Semester sind persönlich möglich bei         sen“ rund um den Magen-Darm-Trakt und einer gesunden Ernäh-
der Außenstelle im Vorderen Schloss, telefonisch unter 07463/8903,    rung unterscheiden können.
per Fax an 07463/990776, per Mail an vhs@muehlheim-donau.de           Dieses System und das vorgestellte Wissen können Sie für Ihr Wohl-
oder über die Homepage www.vhs-tuttlingen.de                          befinden, Ihre Leistung und Ihre Gesundheit nutzenbringend einset-
                                                                      zen.
VHS in Mühlheim                                                       Der Referent, Heilpraktiker & Dipl. Betriebswirt, ist seit mehr als 25
Anmeldungen unter Telefon 07463/8903, Fax 07463/990776, Mail an       Jahren spezialisiert auf die Themen Magen-Darmpflege, Darmreini-
vhs@muehlheim-donau.de oder online über die Homepage www.             gung und Darmsanierung.
vhs-tuttlingen.de                                                     MH30000C: Abendseminar
Unser aktuelles Programm März - Mai 2021                              Mi, 19.05.2021, 19:30-21:00 Uhr
Ein Blick hinter die Kulissen der Kläranlage                          Vorderes Schloss Mühlheim, Schlossstr. 1
Mühlheim gehört zum Abwasserzweckverband Donautal-Heuberg.            Leitung: Nils Tschorn, Heilpraktiker
Die Kläranlage rechts der Donau besteht seit 35 Jahren, sie wurde     Gebühr: 10,00 €
mehrfach erneuert und den jetzigen Gegebenheiten angepasst.           Anmeldung erforderlich
Klärwerker Thomas Buschle erläutert bei seinem Rundgang mit Blick
hinter die Kulissen wie heute in der Anlage mit modernster Technik    Gesundheit kann man auch essen!
gearbeitet wird.                                                      Bleiben Sie gesund und fit. Die Lösung liegt in Ihren Händen. Denn
Treffpunkt für Fußgänger bei der Kläranlage (Unter der Buchhalde).    die tägliche Nahrung hat wesentlichen Einfluss auf unser Wohlbe-
Wer mit dem Auto kommt, kann beim Wanderparkplatz am Schwe-           finden und unsere Gesundheit. Natürliche Lebensmittel können uns
dengrab (unterhalb des Schlosses an der Donuabrücke) parken und       helfen, unsere Abwehrkräfte zu stärken und unser Immunsystem
von dort ggf. Fahrgemeinschaften bilden.                              zu unterstützen. Die Gesundheitsberaterin Hanna Blohm zeigt die
MH11601XT: Betriebsbesichtigung                                       Zusammenhänge zwischen Ernährung und Gesundheit und bietet
Di, 04.05.2021, 16:00-17:30 Uhr                                       süße sowie herzhafte Kostproben aus der Vollwertküche.
Treffpunkt: Kläranlage, Unter der Buchhalde                           Für die Lebensmittel bitten wir um einen freiwilligen Beitrag, den Sie
Leitung: Thomas Buschle                                               direkt bei der Kursleitung entrichten.
Ohne Gebühr                                                           MH30002C
Anmeldung erforderlich                                                Mo, 29.03.2021, 18:00-19:30 Uhr
                                                                      Vorderes Schloss Mühlheim, Schlossstr. 1
Workshop im TheaterBahnhof Mühlheim                                   Leitung: Hanna Blohm, Gesundheitsberaterin und Kräuterpädagogin
Im TheaterBahnhof Mühlheim können Sie unter fachkundiger Anlei-       Gebühr: 11,00 €
tung etwas außergewöhnlich gestalten, eine professionelle Theater-    Anmeldung erforderlich
maske aus Papiermache! Erst aus Ton modellieren, Gipsform erstel-     MH30003C
len, dann mit Papier kaschieren, zuletzt in Farbe setzen. Aufbauend   Do, 06.05.2021, 19:00-20:30 Uhr
zum Maskenbau bietet Cècile Bachmann-Legrand im Anschluss             Bürgerhaus Stetten, Bachstr.12
auch einen Maskenspiel-Kurs an.                                       Leitung: Hanna Blohm, Gesundheitsberaterin und Kräuterpädagogin
Bitte unempfindliche Kleidung mitbringen.                             Gebühr: 11,00 €
Die Materialkosten in Höhe von 15,00 € werden bei der Kursleiterin    Anmeldung erforderlich
gezahlt.
MH20132                                                               Yoga
4 mal samstags:                                                       Die positiven Auswirkungen von Yoga auf Körper, Geist und Seele
06.03., 20.03., 17.04., 08.05.2021                                    sind gleich nach der ersten Übungsstunde spürbar, wenn auch Lang-
13:00-18:00 Uhr                                                       zeitwirkungen nur durch stetes Üben erzielt werden. Yoga kräftigt,
TheaterBahnhof Mühlheim, Bahnhofstraße 28                             hält gesund und geschmeidig und fördert Ruhe, Ausgeglichenheit
Kleingruppe                                                           und Konzentration. Bitte bequeme Kleidung, Wolldecke, Yogamatte
Leitung: Cécile Bachmann-Legrand                                      und rutschfeste Socken mitbringen.
Gebühr: 97,00 €, Mitglieder: 92,00 €                                  Anmeldung ist nur nach Rücksprache mit dem Kursleiter (Tel:
                                                                      07463/5926) möglich. Noch freie Termine:
Der Magen-Darmtrakt - Schlüssel zur Gewichtsreduktion und             MH301142: Aufbaukurs (14 täglich)
Heilung                                                               6 mal freitags:
Hartnäckige Ablagerungen im Magen-Darm-Trakt sind für 80% der         12.03., 26.03., 23.04., 07.05., 04.06., 18.06.2021
körperlichen und psychischen Beschwerden verantwortlich. In einer     19:15-20:45 Uhr
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