DER BEZIRKSVERBAND - Zahnärztlicher Bezirksverband ...

 
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DER BEZIRKSVERBAND - Zahnärztlicher Bezirksverband ...
DER BEZIRKSVERBAND
   ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

   Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

                       DEZEMBER 2020 / JANUAR 2021
                   쐽 Feliz Navidad 2020 쐽 Winterfortbildung am Spitzingsee
                   für Zahnärzte/innen und Zahnmedizinische Fachangestellte
                   쐽 Kontaktpersonennachverfolgung bei Vorkommen von Covid-19-
                   Infektionen in der Zahnarztpraxis 쐽 SARS-COV-2 / Covid-19 –
                   Risikomanagement in Zahnarztpraxen 쐽 ZBV Oberbayern an die
                   Gesundheitsämter in Oberbayern wegen Covid-19 Patienten ohne
                   Quarantäne 쐽 Antwortschreiben der Regierung von Oberbayern
                   쐽 ZZB-Umfrage zum Ansteckungsrisiko in der Zahnarztpraxis
                   mit Covid-19 쐽 Der Hirtenbrief des Ministers 쐽 Sind Zahnärzte
                   wirklich nachrangig? 쐽 FVDZ Bundesvorstand an Bundesminister
                   Spahn 쐽 Wackeln im Strum 쐽 Ämterhäufung in den Vorständen
                   von KZVB und BLZK – Soll das so weitergehen? 쐽 „Bedrohung
                   durch Daten-Leaks erreicht neue Qualität” 쐽 Datenschutz-
                   Warnung steht noch immer im Raum 쐽 Zahnärtze mit eigenem
                   Praxislabor gründen Interessensvertretung 쐽 Ein Festakt an der
                   Küste Algeriens
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            Feliz Navidad 2020

                                                        E
                                                            s war ein besonderes Jahr,
I N H A L T                                                 das Jahr 2020!

Feliz Navidad 2020                                 2    Die Corona-Virus-Pandemie hat vieles auf den Kopf gestellt,
Winterfortbildung 2021 – Einladung                 3    nichts ist mehr so wie es einmal war.

Winterfortbildung 2021 – Anmeldung                 5    Trotz zweier Lockdowns ist im ZBV Oberbayern viel
                                                        geschehen:
Winterfortbildung 2021 – Prof. Lorenzoni           6
                                                        Der Umzug in die neue Geschäftsstelle wurde im März 2020
Kontaktpersonennachverfolgung bei                       hervorragend gemeistert.
Vorkommen von Corona-Virus-Infektionen
in Zahnarztpraxen                                  7    Neue Fortbildungsräume „warten darauf“, in 2021 besser
                                                        genutzt werden zu können.
Kontaktpersonennachverfolgung Allgemein            7
                                                        Nachfragen zur GOZ wurden logischerweise mehr.
DAHZ Stellungnahme Corona 20.04.2020               8
                                                        Ebenso zeigten die Vorgänge betreffend die Berufsordnung
ZBV Oberbayern 19.11.2020 an Gesundheits-               stark aufsteigende Tendenz.
                                                                                                                      Dr. Peter Klotz
ämter in Oberbayern wg. Behandlung
                                                        Durch sehr gute Vernetzung des Vorstands intern sowie des
Covid-19 Patienten ohne Quarantäne        10
                                                        Vorstands mit der Geschäftsstelle ist ein sehr engmaschiges
Antwort Regierung von Oberbayern vom                    und ergebnisorientiertes Arbeiten im ZBV Oberbayern
25.11.2020                                        11    möglich, vor allem unter Nutzung moderner Medien (z.B.
Umfrage ZZB Ende Oktober 2020 zum                       E-Mail, WhatsApp).
Ansteckungsrisiko mit Covid-19 in der
Zahnarztpraxis                                    11
Der Hirtenbrief des Ministers                     14           Wir wünschen allen oberbayerischen Kolleginnen und Kollegen
Sind Zahnärzte wirklich nachrangig?               15
FVDZ Bundesvorstand 05.11.2020                                               Feliz       Navidad 2020,
an Bundesgesundheitsminister Spahn                15
Wackeln im Sturm                                  17
                                                          einen Guten Rutsch in’s Neue Jahr 2021,
Ämterhäufung in den Vorständen
von KZVB und BLZK                                 18
aend 21.10.2020 Bedrohung durch                           Gesundheit, Glück und Erfolg in 2021!!
Daten-Leaks erreicht neue Qualität                19
aend 11.11.2020 ePA – Datenschutzwarnung                        Dr. Peter Klotz, Dr. Christopher Höglmüller, Dr. Brunhilde Drew,
steht immer noch im Raum                 20
                                                                Dr. Niko Güttler, Dr. Andreas Moser, Dr. Eberhard Siegle LL.M.,
Zahnärzte mit eigenem Praxislabor                                       Claudia Mehrtens, Ruth Hindl, Wolfgang Steiner
gründen Interessenvertretung                      21
BZÄT 61 Festakt Nachlese                          22
Seminarübersicht ZBV Oberbayern                    24
– Neue Aussendarstellung der Fortbildungen
  des ZBV Oberbayern
– Seminarübersicht ZÄ + ZFA
– Seminarübersicht Kurse Azubi
– Anmeldeformular
– Nachgefragt Quiz „Fit für die Abschlussprüfung ZFA“

Amtliche Mitteilungen                             28
– Meldepflicht im ZBV Oberbayern
Verschiedenes                                     29
– Auf den Spuren von Lou und Schnucke

            2   DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021
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Kontaktpersonennachverfolgung bei
Vorkommen von Covid-19-Infektionen
in der Zahnarztpraxis

L
    iebe Kolleginnen                        geschilderten Fall einer Quarantänisie-     ich Frau Kollegin Dr. Elena Lingl, Obfrau
    und Kollegen,                           rung zu entgehen.                           im Obmannsbereich Pfaffenhofen/Ilm,
                                            Beste Grüße allen und weiterhin gesund      die sich gerade beim Thema „Kontakt-
uns alle beschäftigt seit der Corona-       bleiben!                                    personennachverfolgung bei Vorkom-
Virus-Pandemie die Auswahl der                                                          men von Covid-19-Infektionen in der
                                            Frank Wohl
„Maske“, die wir als Zahnärzte / Zahnärz-                                               Zahnarztpraxis“ sehr engagiert und kom-
                                            Obmann WEN-NEW
tinnen sowie unsere ZFA bei welchem                                                     petent mit eingebracht hat.
Patienten / bei welcher Behandlung                                                      Gemeinschaftlich können wir die Auswir-
tragen.                                     Gedankt sei an dieser Stelle allen Kolle-   kungen der „Corona-Virus-Pandemie“
                                            ginnen und Kollegen, die durch interakti-   auf die Praxisführung am besten ange-
Bekanntermaßen ist MundNasenSchutz
                                            ven Austausch (z.B. via E-Mail) dazu bei-   hen.
(MNS) laut RKI bei der zahnärztlichen
                                            tragen, dass wir Zahnärztinnen und
Behandlung ausreichend, das ist uns
                                            Zahnärzte in Oberbayern in unserer
allen bekannt. Dennoch diskutieren wir
                                            Praxisführung beim Thema „Corona-           Herzliche kollegiale Grüße,
alle gerne über Umstände, bei denen
                                            Virus-Pandemie“ gut und aktuell aufge-      Dr. Peter Klotz
eine FFP2-Maske zu favorisieren wäre.
                                            stellt sind. Besonders erwähnen möchte      1. Vorsitzender ZBV Oberbayern
Hier eine Mail von Dr. Frank Wohl,
Obmann im Obmannsbereich Weiden,
vom 04.11.2020, in diesem Zusammen-
hang, die uns allen bei der Praxisführung
sehr hilfreich sein sollte:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
einige Informationen     zur   aktuellen
Situation:
Die Frage, welche Schutzausrüstung,
hier: welche Maske, verwendet werden
sollte, wird auch von der Möglichkeit
beeinflusst, dass ein symptomloser
Patient kurz nach der Behandlung
coronapositiv getestet wird.
Die Gesundheitsämter verfahren dann im
Rahmen des Kontaktpersonenmanage-
ments offenbar so, dass nur dann keine
Testung und Quarantänisierung des
betroffenen Personals erfolgt, wenn bei
der Behandlung eine FFP2-Maske getra-
gen wurde (Kontaktgruppe Kategorie III).
Falls nur chirurgische Maske/MNS getra-
gen wurde, welche laut DAHZ-Stellung-
nahme und S1-Leitlinie beim verdachts-
und symptomlosen Patienten ja ausrei-
chend ist, erfolgen aufgrund der Einstu-
fung in Kategorie I oder II Testung und
Quarantänisierung.
Somit kann es aus diesem Grund sinnvoll
sein, über die DAHZ- und S1-Leitlinien-
Vorgaben hinausgehend, mit FFP2-
Maske statt „nur” mit chirurgischer
Maske/MNS zu behandeln, um für den

                                                                                        DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021   7
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SARS-COV-2 / Covid-19 –
Risikomanagement in Zahnarztpraxen
1. Anamnese vor jeder                         3. Behandlung von Patienten                       FFP2/3-Maske tragen. Kofferdam ist
   Behandlung:                                   mit COVID-19                                   empfehlenswert. Auf eine effiziente
Die Terminvereinbarung (mit Ausnahme             (aus Anamnese begründe-                        Sprühnebelabsaugung ist zu achten.
von Notfällen) sollte telefonisch erfolgen.      ter Verdacht oder                           7. Nach der Behandlung und vor Able-
Dabei ist das Risiko einer Infektion mit         Nachweis)                                      gen der Schutzkleidung erfolgt eine
SARS-CoV-2 zu erfragen.                       Die Notfallversorgung von infizierten und         Desinfektion der Schutzhandschuhe.
Kriterien, aus denen ein Verdacht einer       unter Quarantäne stehenden Patienten              Nach Ablegen der Schutzhandschuhe
Infektion abgeleitet werden kann:             soll vorzugsweise in den eigens be-               sind die Hände zu desinfizieren.

• Sind Sie an COVID-19 erkrankt oder          nannten Kliniken oder Schwerpunktpra-          8. Bei der Hände-, Instrumenten- und
  wurde bei Ihnen im Abstrich das SARS-       xen erfolgen. Sind unaufschiebbare                Flächendesinfektion, der Wäscheauf-
  CoV-2 nachgewiesen?                         zahnärztliche Behandlungen in der zahn-           bereitung sowie der Abfallentsor-
                                              ärztlichen Praxis erforderlich, sind über         gung sind keine Abweichungen vom
• Befinden Sie sich in einer vom Gesund-
                                              die Hygienemaßnahmen aus dem Hygie-               routinemäßigen Verfahren erforder-
  heitsamt angewiesenen Quarantäne?
                                              neplan hinaus weitere Vorsichtsmaßnah-            lich.
• Befindet sich im Haushalt (im Alten-        men zu treffen.
  oder Pflegeheim) eine Ihnen bekannte                                                       4. Gesundheitscheck bei
  Person in Quarantäne?                       1. Räumliche oder organisatorische Tren-
                                                 nung der an Covid-19 erkrankten                Mitarbeitern der Praxis
• Haben Sie Symptome einer Erkältungs-                                                       Bei Auftreten respiratorischer Symptoma-
                                                 Patienten von den Patienten der Nor-
  krankheit (Husten, Fieber, Schnupfen,                                                      tik (Husten, Fieber, Schnupfen, Hals-
                                                 malsprechstunde.
  Halsschmerzen, Atemnot) oder Durch-                                                        schmerzen, Atemnot) oder Durchfall so-
  fall?                                       2. Vor Betreten der Praxis legt der Patient
                                                 einen Mund-Nasen-Schutz (chirur-            wie akuten Problemen beim Schmecken
• Haben Sie akute Probleme           beim                                                    oder Riechen sollte das Gesundheitsamt
                                                 gisch oder textil) an und er desinfiziert
  Schmecken oder Riechen?                                                                    kontaktiert werden und ein Abstrich zum
                                                 sich die Hände. Er wird sofort in das
                                                 Behandlungszimmer geführt. Er legt          Ausschluss von SARS-CoV-2 erfolgen.
2. Routinemäßige Behandlung                      den MNS erst unmittelbar vor der
   von Patienten ohne                            Behandlung ab.                              DAHZ-Redaktionsausschuss
   COVID-19 (Verdacht oder                    3. Vor der Behandlung ist die Mundhöh-         19.04.2020 / Prof. Dr. Jatzwauk
   Nachweis)                                     le des Patienten mit einer antiviralen
Die Übertragung von Viren durch                  Lösung zu spülen. Gegenwärtig kön-
anamnestisch unauffällige, symptomlos            nen dazu Lösungen auf der Basis
erkrankte Patienten kann durch die Ein-          von Octenidin, PVP-Iod oder H2O2
haltung von Hygienemaßnahmen verhin-             empfohlen werden, auch wenn es
dert werden.                                     dafür bisher keine wissenschaftliche
1. Chirurgischer Mund- Nasenschutz,              Evidenz gibt.
   Schutzbrille und Schutzhandschuhe          4. Die besondere (zusätzliche) Schutzklei-
   sind die Standardausrüstung des Zahn-         dung des Teams besteht aus
   arztes und der ZFA bei jeder Behand-          einem Schutzkittel. Chirurgischer
   lung. Die zusätzliche Verwendung von          Mund-Nasen-Schutz, Visier sowie
   Visieren kann die Sicherheit weiter           Schutzhandschuhe gehören zur Stan-
   erhöhen. Der Mund- Nasenschutz wird           dardhygiene.
   spätestens nach 4 Stunden gewech-          5. Auf Aerosol-produzierende Behand-
   selt. In Pausen kann er trocken aufbe-        lungsmaßnahmen sollte möglichst
   wahrt werden.                                 verzichtet werden. Dies erreicht
2. Bei allen Patienten sollte vor einer          man durch einen weitgehenden
   Behandlung unter Einsatz wasserge-            Verzicht auf Ultraschallhandstücke,
   kühlter Übertragungsinstrumente eine          Turbinen, Pulverstrahlgeräte und
   antimikrobielle Mundspülung erfol-            piezochirurgische Geräte.
   gen.                                       6. Ist ein Einsatz wassergekühlter Über-
3. Die übrigen Hygienemaßnahmen                  tragungsinstrumente       notwendig,
   entsprechend Hygieneplan sind kon-            muss das Team an Stelle des chirurgi-
   sequent umzusetzen.                           schen Mund-Nasen-Schutzes eine

8   DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021
DER BEZIRKSVERBAND - Zahnärztlicher Bezirksverband ...
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10   DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021
FORUM

Antwortschreiben der Regierung
von Oberbayern vom 25.11.2020
Betreff:                                      häusliche Absonderung          (Quarantäne)       gen Gesundheitsamt sofortigen Kontakt
Anfrage zahnärztlicher                        nicht erforderlich.                               aufnehmen sowie eine Testung auf SARS-
Bezirksverband Obb                            Hat geschultes Personal die persönliche           COV-2 mittels PCR durchführen lassen.
                                              Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus
                                              Schutzkittel, Einweghandschuhen,                  Aus Sicht des Arbeitsschutzes gilt grund-
Sehr geehrte Herren,
                                              mindestens FFP-2 Masken und                       sätzlich, dass infektiöse Patienten nur
von mehreren Gesundheitsämtern wurde          Schutzbrille korrekt während der
uns Ihre beiliegende Anfrage zugeleitet.                                                        dann behandelt werden sollten, wenn es
                                              ganzen Zeit des Kontakts getragen,                aus zahnmedizinischen Gründen unauf-
                                              empfiehlt das RKI lediglich eine „Sensibi-        schiebbar ist. Ansonsten sollte abgewar-
Nach den Ausführungen des RKI                 lisierung, Information und Schulung der           tet werden, bis der Patient nicht mehr
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/        Beschäftigten sowie Erfassung und akti-           ansteckend ist.
Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/         ves Monitoring aller Kontaktpersonen
Management.html;jsessionid=78B30AD            von wahrscheinlichen oder bestätigten
5BF665795702347A602A5B446.inter-              Fällen mit COVID-19 (inklusive asympto-           Mit freundlichen Grüßen,
net062#doc13516162bodyText10 wird             matischer Fälle mit labordiagnostischem
medizinisches Personal mit engem              Nachweis von SARS-CoV-2)“.                        Elisabeth Werner
Kontakt zu bestätigten Fällen von             Die betroffenen medizinischen Kontakt-            Regierung von Oberbayern
COVID-19 bei Einsatz von adäquaten            personen sollten über die Krankheit und           SG 53.1 Gesundheit
Schutzmaßnahmen den Kontaktperso-             die Übertragung informiert sein,                  Maximilianstraße 39
nen der Kategorie III zugeordnet.             ein tägliches Selbstmonitoring durchfüh-          80538 München
In dieser Kategorie, die nur bei medizini-    ren, bei Auftreten von Symptomatik sich           elisabeth.werner@reg-ob.bayern.de
schem Personal anzuwenden ist, ist eine       in Isolation begeben und zum zuständi-

ZZB-Umfrage zum Ansteckungsrisiko
in der Zahnarztpraxis mit Covid-19
Ergebnisse der Umfrage
Die Umfrage lief vom 22.10.2020 –
30.10.2020. Sie erfasst den gesamten
bisherigen Zeitraum der Coronapande-
mie. Geantwortet haben vornehmlich
aus Bayern 531 Praxen mit 1069 Behand-
lerInnen und 4267 MitarbeiterInnen also
insgesamt mit 5336 in Zahnarztpraxen
tätigen Personen.
49 Praxen (9,23% von 531) waren von
einer Covid-19-Infektion direkt oder indi-
rekt betroffen. Die Quelle der Infektion
bezogen auf die Anzahl der Praxen ist in
Abb. 2 dargestellt. 2 Praxen (0,38 % von
531) haben eine Infektionsquelle inner-        Abb. 1
halb der Praxis identifiziert. In 36 Praxen
(6,78 % von 531) befand sich die Infekti-
                                              Abb. 1 zeigt die Größenverteilung der Praxen nach der Anzahl der dort tätigen Personen (im weite-
onsquelle außerhalb. In 7 Fällen ließ sich    ren Text als „Personen” bezeichnet)

                                                                                             DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021        11
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diese nicht ermitteln. 4 Praxen machten
keine Angaben.
                                                             Infektionsquellen in 49 betroffnenen
Von 5336 Personen hatten 70 eine
Covid-19-Infektion (1,3 %). Die Anzahl                                     Praxen
der infizierten BehandlerInnen betrug 30,
die der MitarbeiterInnen 40 (Abb. 3).
Die Quelle der Infektion ist in Abb. 4 dar-
gestellt. 4 Personen (0,07% von 5336)
gaben die Praxis als Infektionsquelle an,
bei 51 (0,96 % von 5336) lag die Infekti-
onsquelle außerhalb, bei den restlichen
ist sie nicht bekannt.
Von besonderem Interesse sind die Praxis-
schließungen. 471 Praxen (89 %) gaben
an, dass sie nicht wegen Corona
geschlossen waren (Abb. 5). 35 Praxen
(6,6 %) waren geschlossen, in 25 Fällen       Abb. 2
(4,7 %) erfolgte keine Angabe.
Die Gründe für die Praxisschließungen
sind in Abb. 6 dargestellt: 14 Praxen
(2,6%) wurden wegen Infektionen im                     Anzahl Infizierter in Relation zur Gesamtzahl der
Praxisteam geschlossen, davon 2 wegen                                 Personen (n = 5336)
Infektion innerhalb der Praxis (Abb. 2).
4 Praxen (0,75%) waren wegen Kontakt-
quarantäne geschlossen, d.h. dass
BehandlerInnen mit Infizierten außerhalb
der Praxis Kontakt hatten und deshalb in
Quarantäne mussten, aber nicht selber
infiziert waren. 11 Praxen (2,1%) mach-
ten keine Angaben zur Schließung; 5
gaben als internen Grund für die Praxis-
schließung den Lockdown oder Mangel
an Patienten an (0,97%). Eine Praxis
(0,18%) wurde wegen einer Fehlein-
schätzung      des     Gesundheitsamtes
geschlossen.                                  Abb. 3

In Abb. 7 sind die Infektionsquellen der
geschlossenen Praxen dargestellt und in
Relation zu der Gesamtzahl der Personen
der teilnehmenden Praxen gesetzt. Bei 4                       Anzahl infizierter Personen nach
Teammitgliedern wird eine Infektion in                               Infektionsquellen
der Praxis angegeben (0,07% aller erfass-
ten Personen).
Von den 531 Praxen gaben 50 (9,4 %)
an, nachgewiesen Infizierte behandelt zu
haben (Abb. 8) Aus der Umfrage ist nicht
ersichtlich, ob die nachgewiesenen Infek-
tionen der Patienten vor oder erst nach
der Behandlung bekannt waren.

Zusammenfassung der
Ergebnisse:
In 2 von 531 Praxen (0,38 %) wurde eine
Infektionsquelle innerhalb der Praxis         Abb. 4
identifiziert. Von 5336 Personen gaben 4
infizierte Personen (0,07%) die Praxis als
Infektionsquelle an. Von besonderem
Interesse sind die Praxisschließungen. 14

12    DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021
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Praxen (2,6%) wurden wegen Infektio-
nen im Praxisteam geschlossen. 4 Praxen                             Praxisschließungen
(0,75%) waren wegen Kontaktquarantä-
ne geschlossen. Eine Praxis (0,18%) wur-
de wegen einer Fehleinschätzung des
Gesundheitsamtes geschlossen. 16 mal
(3 %) führten andere Gründe zu einer
Praxisschließung.
Unseres Wissens ist dies die erste Umfra-
ge zu diesem Thema deutschlandweit.
Die Autoren weisen darauf hin, dass es
                                                Abb. 5
sich um keine repräsentative Umfrage
handelt.

Schlussfolgerung:                                              Gründe für Praxisschließung
In zahnärztlichen Praxen werden seit
jeher auch Patienten mit Infektionskrank-
heiten behandelt, die dem Patienten gar
nicht bekannt sein müssen. Die aktuelle
Umfrage belegt, dass das Infektionsrisiko
mit dem Covid-19-Virus sich für die Betei-
ligten außerhalb der Praxis erheblich grö-
ßer darstellte, als in der Praxis. Die gerin-
ge Zahl an Infektionen mit Covid-19 in
den Praxen selbst belegt, dass die aktuell      Abb. 6
erweiterten Hygienekonzepte für die
zahnärztliche Behandlung im Falle dieser
Pandemie greifen und zahnärztliche                  Quelle bei wegen Infektion geschlossenen Praxen,
Behandlungen als größtmöglich sicher
eingestuft werden können.
                                                                  Anzahl der Personen
Daher bestätigt die Umfrage die bisheri-
gen Erfahrungen:
Die Behandlung von Patienten in Zahn-
arztpraxen kann als sehr sicher eingestuft
werden. Eine Covid-19-Infektion in Zahn-
arztpraxen ist sehr unwahrscheinlich.
Wir bedanken uns bei allen TeilnehmerIn-
nen.

Autoren:
Dr. Alois Stiegelmayr, Dr. Armin Walter,
                                                Abb. 7
Dr. Barbara Mattner, Dagmar Pick, Dr.
Margit Trefz- Ghassemi, Dr. Peter Klotz,
Prof. Dr. Dr. Eberhard Fischer-Brandies.
                                                         Wurden Infizierte in der Praxis behandelt?
Rückfragen bitte an Dr. Alois Stiegelmayr
Email: dr.alois.stiegelmayr@t-online.de

                                                Abb. 7

                                                                            DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021   13
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                Der Hirtenbrief des Ministers

                            E
                                  nde Oktober erhielten        Schlechterstellung der                          kesworte im Brief Spahns werden, auch
                                  die deutschen Zahnärz-       Zahnärzte gegenüber Ärzten                      wenn sie sicherlich ehrlich gemeint sind,
                                  te Post von Gesund-          und Kliniken                                    im Kontext des ministeriellen Handelns
                             heitsminister Spahn. Der                                                          eben als Leerformel empfunden.
                                                               Der ministeriale Hirtenbrief an die zahn-
                             Inhalt der Verlautbarung aus                                                      Einer der ersten und wichtigsten Hirten-
                                                               ärztlichen Schäflein stieß bei den Emp-
                             Berlin ist rasch zusammenge-                                                      briefschreiber war bekanntlich der Apo-
                                                               fängern keineswegs auf ungeteilte
                             fasst:                                                                            stel Paulus. Auf ihn und sein „Damaskus-
                                                               Begeisterung. Und womit?, könnte man
                             Die Zahnärzte und ihre                                                            erlebnis“ geht die Redewendung „Vom
                                                               kalauern: mit Recht!
                             Körperschaften (KZVen und                                                         Saulus zum Paulus werden“ für einen
                             Kammern) hätten in der            Die Ungleichbehandlung, die bewusste
                                                                                                               grundlegenden Sinneswandel zurück:
                             Corona-Pandemie        einen      Schlechterstellung der Zahnärzte im Ver-
                                                               gleich zu Kliniken und Ärzten beim soge-        Ob Minister Spahn, was die Zahnärzte
                             ganz tollen Job unter harten
                                                               nannten Rettungsschirm konnte doch              angeht, noch vom Saulus zum Paulus
                             Bedingungen gemacht, dafür
                                                               nur als ungerecht und willkürlich wahrge-       wird? Da müsste schon ein kleines Wun-
                             sei er, der Minister, sehr
                                                               nommen werden. Und die Begründung,              der geschehen.
                             dankbar und wir Zahnärzte
Dr. Dr. Frank Wohl           könnten stolz darauf sein.        man müsse an die Kosten denken, wirkt
                                                               in Zeiten, wo auf nationaler und auf
                            Die Bundesregierung habe                                                           Dr. Dr. Frank Wohl
                                                               EU-Ebene billionenschwere Konjunktur-
                mehrere hunderttausend Sets an Schutz-                                                         Vorstandsmitglied im ZBV Oberpfalz
                                                               pakete geschnürt werden, wenig über-
                ausrüstung zur Verfügung gestellt, die via                                                     (Nachdruck aus: „ZBV aktuell. Mittei-
                                                               zeugend. Der Kostenblock „Behandlung
                Bundes-KZV und Länder-KZVen an die                                                             lungsblatt des ZBV Oberpfalz”, Ausgabe
                                                               durch Zahnärzte ohne Zahnersatz“ hatte
                Corona-Schwerpunktpraxen verteilt wer-                                                         4/2020)
                                                               2018 an den GKV-Ausgaben einen Anteil
                den sollten. Und wir sind überzeugt:
                                                               von nicht einmal fünf (!) Prozent. Und
                Hätte die Bundesregierung nicht, wie
                                                               davon wäre nur ein kleiner Teil für einen
                „n-tv“ unter der Headline „Teure Solida-
                                                               echten Rettungsschirm relevant gewor-
                ritätsgeste“ am 13. August meldete, 250
                                                               den.
                Millionen Schutzmasken ins Ausland ver-
                schenkt, wären es sicher noch mehr             Die Abteilung Statistik der KZBV vermel-
                geworden – nicht nur für die Zahnärzte,        det auf der KZBV-Webseite für den Zeit-
                auch für andere Heilberufler oder für Risi-    raum zwischen Mitte März und Mitte
                kogruppen in der Bevölkerung.                  Mai coronabedingte Rückgänge im Leis-
                                                               tungsvolumen der Zahnarztpraxen von
                Der angebliche Rettungsschirm                  bis zu 40 Prozent und mehr. Wie sich die
                für die Zahnärzte                              aktuellen Lockdown-Maßnahmen aus-
                                                               wirken, wird sich noch zeigen.
                Ferner finden wir ein kräftig Wörtlein
                zum sogenannten Rettungsschirm im              Hohe Kosten für Infektions-
                Spahnschen Schreiben:                          schutz in Zahnarztpraxen
                Bekanntlich sieht dieser „Rettungs-            Wir Zahnärzte haben es, obwohl wir
                schirm“ vor, dass die Zahnärzte im             durch unser Arbeitsgebiet unstreitig
                Gegensatz zu Ärzten und Kliniken Aus-          einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt
                gleichszahlungen für Umsatzeinbußen            sind, durch Perfektionierung unserer eh
                im (ersten) Lockdown des Frühjahres            schon sehr wirksamen Hygienemaßnah-
                2020 in den Jahren 2021 und 2022               men geschafft, dass so gut wie keine
                zurückzuerstatten haben.                       Infektionen in Zahnarztpraxen passieren.
                Die Kritik aus der Zahnärzteschaft daran       (Sehr wenige mögliche Einzelfälle wer-
                habe der Minister „aufmerksam“ wahr-           den derzeit noch daraufhin evaluiert, ob
                genommen, allein er könne da, wiewohl          die Infektion wirklich in der Praxis stattge-
                er es gerne getan hätte, nichts machen.        funden hat.)
                Beim Geldausgeben müsse die Politik an
                die „Finanzierbarkeit auch über kurze          Wir sind doch nicht
                Zeiträume hinaus denken“. (Gerade Letz-        nachrangig!
                teres, das Denken in langen Zeiträumen,        Diese Maßnahmen sind aufwendig und
                ist ja bekanntlich eine der herausragend-      sehr teuer. Deshalb wirkt die nachrangige
                sten Eigenschaften nicht nur hiesiger          Behandlung      unseres     Berufsstandes
                Politiker.)                                    besonders unangenehm, und die Dan-

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FORUM

Sind Zahnärzte wirklich nachrangig?

S
     chon seit Monaten beschäftigt uns,       dem Schreiben des Bundesgesundheits-            Mit großem Unverständnis haben wir
     die Zahnärzteschaft, gerade mit          ministers zwar „warme Worte“ für die            dann in den zm-online vom 09.11.2020
     Blick auf die Corona-Virus-Pande-        Zahnärzteschaft, aber keine konkrete            lesen dürfen, dass die Kassenzahnärzt-
mie die Zahnärzteschaft folgende Frage:       Unterstützung, sehr schade.                     liche Bundesvereinigung KZBV, die Bun-
Sind Zahnärzte wirklich nachrangig?           Der Bundesvorstand des FVDZ schrieb             deszahnärztekammer BZÄK und die
                                              daraufhin mit Schreiben vom 05.11.2020          Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund-
Ein Schreiben des Bundesgesundheitsmi-
                                              (siehe unten) mit den Unterschriften aller      und Kieferheilkunde DGZMK sich vom
nisters, Jens Spahn, an alle niedergelasse-
                                              FVDZ-Bundesvorstandsmitglieder Herrn            offenen Brief des FVDZ-Bundesvorstands
nen Zahnärztinnen und Zahnärzte in
                                              Bundesgesundheitsminister Spahn an              an Bundesgesundheitsminister Spahn
Deutschland vom 30.10.2020 hat
                                              und sparte nicht mit Kritik an dessen           distanzieren. Die Zahnärztinnen und
die Diskussionen erneut „aufflammen“
                                              Schreiben an alle niedergelassenen Zahn-        Zahnärzte verstehen diese Positionierung
lassen. Der Inhalt dieses Schreibens lobt
                                              ärztinnen und Zahnärzte in Deutschland          von KZBV, BZÄK und DGZMK jedenfalls
zwar die „hohe Leistungsfähigkeit und
                                              vom 30.10.2020.                                 nicht!
die große Einsatzbereitschaft der Zahn-
ärzteschaft auch in den letzten Monaten       Der Vorstand des ZBV Oberbayern unter-
im Zuge der Corona-Pandemie“. Aller-          stützt ganz ausdrücklich dieses Schreiben       Dr. Peter Klotz, Dr. Christopher
dings wird bestätigt, dass es für die Zahn-   des Bundesvorstands des FDVZ vom                Höglmüller, Dr. Brunhilde Drew,
ärzteschaft „keinen echten Rettungs-          05.11.2020, gerade wegen dem klaren             Dr. Niko Güttler, Dr. Andreas Moser,
schirm“ gibt. Insgesamt finden sich in        und deutlichen Inhalt.                          Dr. Eberhard Siegle

FVDZ Bundesvorstand an
Bundesgesundheitsminister Spahn
Herrn                                         „unverzichtbaren Beitrag zur Daseinsvor-        rem Selbstverständnis als Mediziner und
Bundesminister für Gesundheit                 sorge“.                                         Ärzte heraus: Wir behandeln unsere
Jens Spahn                                    Wir, die Zahnärztinnen und Zahnärzte in         Patienten, die sich vertrauensvoll in unse-
Friedrichstraße 108                           Deutschland, können Ihnen versichern,           re Obhut begeben, mit aller gebotenen
10117 Berlin                                  dass wir Ihren Dank sehr aufmerksam             professionellen      Selbstverständlichkeit
                                              wahrnehmen. Wäre er sechs Monate                und hygienischen Umsicht. Für diesen,
         Berlin/Bonn, 05.November 2020                                                        unseren „unverzichtbaren Beitrag zur
                                              früher gekommen, mitten in der ersten
                                              Welle der Corona-Pandemie, hätte er uns         Daseinsvorsorge“ waren und sind wir in
                                              vielleicht sogar Motivation sein können.        dieser Zeit der Pandemie vollkommen auf
Ihr Schreiben an die nieder-                                                                  uns allein gestellt.
gelassenen Zahnärztinnen                      Nun jedoch, mit der Erfahrung der
und Zahnärzte in Deutschland                  demonstrativen politischen Geringschät-         Sie erwähnen die Vorwürfe, die Ihnen im
                                              zung des vergangenen halben Jahres, hat         Zusammenhang mit dem geplanten
Sehr geehrter Herr Minister Spahn,            Ihre Form der Dankesbekundung den               Rettungsschirm entgegengebracht wur-
wir bedanken uns ausdrücklich für Ihren       schalen Beigeschmack des halbherzigen           den. Es handele sich dabei um keinen
Brief an die niedergelassenen Zahnärztin-     Klatschens auf den Balkonen dieser              richtigen Rettungsschirm, sondern ledig-
nen und Zahnärzte in Deutschland, zu          Republik.                                       lich um ein vollständig in 2021 und 2022
denen sich ein Großteil der Mitglieder des    Ja, Herr Minister, wir, die freiberuflich       rückzahlbares Darlehen als Liquiditätshil-
Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte          niedergelassenen Zahnärztinnen und              fe für zahnärztliche Praxen. Daran gibt es
(FVDZ) zählt. Sie sprechen darin von der      Zahnärzte in Deutschland, unsere als            in der Tat wenig zu deuteln: Die Regelung
hohen Leistungsfähigkeit und großen           Angestellte tätigen Kolleginnen und             hilft vielleicht über einen Liquiditätseng-
Einsatzbereitschaft der Zahnärzteschaft       Kollegen und unsere Praxisteams leisten         pass in diesem Jahr, aber sie ist keinesfalls
bei der Bewältigung der Corona-Pande-         in dieser Pandemie genauso wie auch             geeignet, in einer Zeit „nach der Pande-
mie und loben die ambulant tätigen            sonst tagtäglich unseren Beitrag zur            mie“ – wann auch immer das sein mag –
Zahnärztinnen und Zahnärzte für ihren         Daseinsvorsorge. Das tun wir aus unse-          existenzielle Sorgen zu nehmen. Im

                                                                                           DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021      15
FORUM

Gegenteil greift die Regelung zur Rück-      chen in ähnlicher Höhe bei den Direkt-        „rechtzeitiges Eingreifen“ vielleicht sogar
zahlung genau dann, wenn etwaige             zahlungen der Patienten oder im               schon zu spät ist?
finanzielle Engpässe sich niederschlagen     PKV-Bereich. In der zweiten Welle der         Viele Praxen, gerade von älteren Kollegen
werden: im nächsten und übernächsten         Pandemie werden die Patienten erneut          werden vorzeitig geschlossen – ohne
Jahr.                                        ausbleiben.                                   eine Nachfolgeregelung. Viele niederlas-
Statt Verständnis für unsere Situation       Unsere Antwort: Wir klären die Patienten      sungswillige Kolleginnen und Kollegen
oder gar die Aufnahme unter einen            direkt mit Ansprache und Plakaten und         haben ihre Pläne ad acta gelegt. Praxis-
Schutzschirm, der den Namen verdient,        indirekt über die Medien darüber auf,         übernahmen platzen reihenweise, Praxis-
schlug uns Zynismus entgegen: Der zum        dass sie in den Praxen keine Infektion ris-   gründungen werden storniert. Das Netz
Teil eklatante Rückgang der Patienten-       kieren. In Zahnarztpraxen gelten die          der ambulanten Praxen dünnt zusehends
zahlen und der damit einhergehende           höchsten Hygienestandards. Es wäre hilf-      aus. Die Entwicklung war und ist eine
Leistungseinbruch seien durch Mehrar-        reich, wenn sich ein Bundesgesundheits-       absehbare, allerdings wirkt die Corona-
beit im Folgejahr sicher zu kompensieren,    minister dieser Botschaft anschließen         Pandemie hier wie ein Brandbeschleuni-
ließ man uns wissen. Dass bei weiter         würde, wenn das BMG auf seiner Websi-         ger, der die ambulante zahnärztliche Ver-
bestehenden Budgetobergrenzen in             te einen Hinweis hinterließe, dass Zahn-      sorgungsstruktur nicht nur gefährdet,
Wahrheit Regresse drohen, blieb uner-        behandlungen ebenso notwendig wie             sondern zerstört.
wähnt.                                       sicher sind – auch in Krisenzeiten. Es wäre
Sie hätten die Regelung zur Rückerstat-      eine Kleinigkeit mit großer Wirkung. Es
                                                                                           Mit freundlichen Grüßen
tung gern anders ausgestaltet, schreiben     wäre ein Signal.
Sie. Zugleich rechtfertigen Sie aber die     Sie schreiben als Rechtfertigung für aus-     ZA Harald Schrader
Ablehnung der von Ihnen als begründet        bleibende finanzielle Unterstützung,          Bundesvorsitzender
anerkannten Ansprüche: Die Zahnärztin-       Bund und Länder müssten ihre Hand-            Dr. Peter Bührens
nen und Zahnärzte sollten doch die enor-     lungsfähigkeit im Verlauf der Pandemie        Dr. Gudrun Kaps-Richter
men Belastungen der öffentlichen Haus-       erhalten, um rechtzeitig eingreifen zu        (Stellvertretende Bundesvorsitzende)
halte und Sozialversicherungen durch die     können, „wenn wirtschaftliche Schief-
Pandemie bedenken. Übersetzt heißt           lagen eintreten, die Existenzen und Ver-
das: Unsere zusätzlichen Belastungen         sorgungsstrukturen unmittelbar gefähr-        sowie der FVDZ-Bundesvorstand
werden schlicht ignoriert. Wir dürfen        den“. Seien Sie versichert, sehr geehrter     Dr. Jeannine Bonaventura
zwar ganz vorn in der Daseinsvorsorge        Herr Minister, nach unserer Erfahrung in      Dr. Eckhard Jung
unseren unverzichtbaren Beitrag leisten,     der Pandemie geht es in der ambulanten        Dr. Stefanie Marxkors
aber geht es um Schutz und finanzielle       zahnärztlichen Versorgung nicht mehr          Dr. Christian Öttl
Unterstützung, stehen wir am Ende der        um die Schieflage einzelner Existenzen,       ZA Bertram Steiner
Reihe – es gibt davor genug andere.          sondern um eine Gefährdung der gesam-         drs. (NL) Hub. van Rijt
Welche sachliche Begründung gibt es aus      ten Versorgungsstruktur. Was muss noch        Priv.-Doz. Dr. Thomas Wolf
Ihrer Sicht dafür, dass Zahnärzte in der     passieren, um zu erkennen, dass es für        Dr. Frank Wuchold
Frage der Sicherung von Versorgungs-
trukturen vollkommen anders behandelt
werden als Ärzte und Angehörige ande-
rer Heilberufe? Sie werden nicht müde,
die Zahnärzteschaft für Ihre Leistungen
zu loben und für ihre Einsatzbereitschaft,
für ihre Innovationsfreude und Leistungs-
fähigkeit, aber bis heute, wenn es darauf
ankommen würde, Wertschätzung für
eben jenes leistungsfähige System der
zahnärztlichen Versorgung zu zeigen, las-
sen Sie die Zahnärztinnen und Zahnärzte
im Stich – mit jeder neuen Verordnung,
mit jedem neuen Gesetzentwurf.
Die Zahnärzteschaft kämpft seit Beginn
der Pandemie um ausreichende Versor-
gung mit Schutzausrüstung. Die Preise
für Schutzmasken und -Kleidung sowie
Desinfektionsmittel haben sich verviel-
facht – und das bei wegbrechenden
Honoraren. Die Kassenzahnärztliche
Bundesvereinigung spricht von bis zu 40
Prozent – allein für den kassenzahnärztli-             www.notdienst-zahn.de
chen Bereich. Nicht zu reden von Einbrü-

16   DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021
FORUM

Wackeln im Sturm

L
    iebe Kolleginnen                           ihren Einsatz im Grunde doch keiner                 Niederlassung vor 23 Jahren erschwert,
    und Kollegen,                              besonderen Akzentuierung und auch kei-              verkompliziert und verteuert hat. Die
                                               ner öffentlich medialen Rechtfertigung.             Pandemie ist die Essenz dieser Entwick-
wir erleben gerade, dass die Pandemie          Tatsächlich kann man beobachten, dass               lung. Wie so oft in den letzten Jahren ste-
sich mit voller Wucht zurückmeldet. Das        der politische Diskurs in den letzten Jah-          hen Mehrkosten und Mehraufwand bei
sollte niemanden ernsthaft überraschen,        ren eine Veränderung erfahren hat. Wut-             eingeschränkter Tätigkeit keine Zusatz-
denn die zweite Welle wurde ja schon           bürger und die damit assoziierten politi-           einnahmen entgegen. Der betriebswirt-
im Frühjahr hinlänglich angekündigt. Es        schen Strömungen setzen einen Tonfall,              schaftliche Verlust bleibt bei der/dem
stellt sich die Frage, ob die letzten          der den gesellschaftlichen Frieden                  niedergelassenen Zahnärztin/Zahnarzt zu
6 Monate standespolitisch genutzt wur-         gefährdet und der sich leider hier und da           vollen Lasten hängen.
den, um insbesondere den wirtschaft-           auch in unseren Standeszeitschriften wie-           Der Unterschied bei Corona ist, dass das
lichen Auswirkungen in den Praxen dies-        derfinden ließ. Doch lässt sich dies auch           gesamtwirtschaftliche Umfeld zu kolla-
mal mit geeigneten Mitteln ent-                anhand einer Email eines verärgerten                bieren droht und individuelle, betriebs-
gegentreten zu können.                         Kollegen auf unseren Berufsstand so ein-            wirtschaftliche Handgriffe zum Ausgleich
Betrachten wir also, was einen direkten        fach übertragen? Haben wir nun eine                 nicht mehr genügen, sondern eine über-
wirtschaftlichen Einfluss auf den Praxisall-   neue Spezies unter uns, den „Wutzahn-               geordnete, standespolitische Handlungs-
tag hat, was man auch einen „zählbaren         arzt“?                                              notwendigkeit erforderlich wird. Ein
Erfolg“ nennen könnte, so darf seit dem        Oder ist die Verärgerung nicht bis zu               vorausdenkendes Handeln vor dem Hin-
01.10. die GOZ-Hygienepauschale nur            einem gewissen Maße verständlich, da                tergrund der zu erwartenden zweiten
noch zum 1,0fachen Satz berechnet wer-         die existenziellen Ängste des Frühjahrs             Welle war – vielleicht auch aus Mangel an
den - eine rudimentäre Summe, die der          zum Teil noch nicht ausgestanden sind               Kommunikation - in den letzten Monaten
zusätzlichen Kostenbelastung durch             und mit dem aktuellen Aufflammen der                jedoch nicht zu erkennen. Verfrühtes
Material und organisatorischen Aufwand         zweiten Welle und der Gefahr eines wei-             Eigenlob und Schultergeklopfe gelegent-
nicht gerecht wird.                            teren Lockdowns die Sorge besteht, die              lich schon.
Bemerkenswerter ist jedoch, dass die Ver-      wirtschaftlichen Folgen erneut persönlich           Von Bedeutung ist jetzt, welche Konse-
handlung einer Kompensation des Hygie-         kompensieren zu müssen, ohne eine über-             quenzen die Standesvertretung nach all
nemehraufwandes mit den gesetzlichen           greifende, standesbezogene Unterstüt-               den Demütigungen durch die Politik zieht
Krankenkassen gescheitert ist. Und dies        zung, ohne Rettungsschirm oder andere               und wie sich unser Auftreten nach außen
trotz unserer oft zitierten Systemrelevanz     Sonderhilfen. Der vorübergehenden                   verändern kann, um unsere Interessen
und Nibelungentreue in Sachen Sicher-          Erholung der Patientenzahlen im Sommer              künftig besser durchsetzen zu können.
stellungsauftrag. Sofern die Politik eine      wird voraussichtlich ein schwieriges, stür-         Und für all die Niedergelassenen, welche
Zweiklassenmedizin unterstellt, ist in         misches Pandemiehalbjahr folgen.                    konkreten Hilfen und Entlastungen
Zukunft die Handhabung des Hygiene-            Der gegenwärtige Tonfall in der Zahnärz-            geplant oder schon im Köcher sind, wenn
mehraufwandes der einfachste und               teschaft ist nicht verwunderlich, wenn              die Pandemielage noch ernster wird.
zugleich beste Beweis, dass nicht etwa         man den teilweise öffentlich ausgetrage-            Derweil jedoch Gräben durch öffentliche
die Leistungserbringer, sondern deren          nen Umgang der Standesvertreter unter-              Diskreditierung weiter vertieft werden,
gesetzliche Rahmenbedingungen besag-           einander in den letzten Jahren verfolgt             muss sich die Politik vor einem starken
te zwei Klassen erschaffen.                    hat. Da kann man durchaus von Spaltung              zahnmedizinischen Berufsverband nicht
Es ist durchaus verständlich, wenn unsere      und maligner Polemik sprechen und sich              fürchten.
Standesvertretung ungern verärgerte,           als unpolitischer, niedergelassener Zahn-           Dabei böte die Pandemie doch genau
vorwurfsvolle und im Tonfall möglicher-        arzt fragen, ob es nicht besser gewesen             diese Gelegenheit: Engstirnigkeit zu
weise unangemessene Emails liest. Nie-         wäre, die Energie, die in die Verunglimp-           überwinden, aufeinander zuzugehen,
mand wird ernsthaft in Frage stellen, dass     fung und Bekämpfung von Kollegen                    den konstruktiven Diskurs aufzunehmen,
Resolutionen verabschiedet, Brandbriefe        investiert wurde, in die Interessenvertre-          sich selbst zu hinterfragen und so gegen-
geschrieben oder stundenlang mit Politi-       tung unseres Berufsstandes zu investie-             seitig Vertrauen zu schaffen, um gemein-
kern telefoniert wurde. Es ist anzuneh-        ren. Man kann bis heute den Eindruck                sam unsere Standespolitik im Sinne aller
men, dass engagiert gegen die Missach-         gewinnen, persönliche Eitelkeiten und               neu auszurichten.
tung und Ignoranz gegenüber unserem            Parteipolitik seien selbst in dieser beispiel-
                                                                                                   Die Zeichen dieser Zeit sind offensicht-
Berufsstand vorgegangen wurde. Nur,            losen Pandemie wichtiger als die eigentli-
                                                                                                   lich, sie zu übersehen wäre fahrlässig.
wir niedergelassenen Zahnärztinnen und         che Aufgabe, eine starke Lobby zu
Zahnärzte müssen dies von unseren Ver-         etablieren, um unsere Interessen durch-
tretern doch erwarten können, denn             zusetzen.                                           Bleiben Sie gesund!
dafür wurden sie ja gewählt und dafür          Ich kann nicht beurteilen, wie attraktiv
                                                                                                   Herzliche, kollegiale Grüße
werden sie – ohne Pandemieabstriche –          unser Beruf derzeit ist, sehr wohl kann ich
großzügig entlohnt. Daher bedarf es für        feststellen, dass sich vieles seit meiner           Ihr/Euer Zsolt Zrinyi, München

                                                                                                DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021    17
FORUM

Ämterhäufung in den Vorständen von
KZVB und BLZK – Soll das so weitergehen?

D
        er Vorstand der KZVB besteht         den Vorstandsmitgliedern im Zusammen-      Begründung:
        aktuell aus ZA Christian Berger,     hang mit ihrer Vorstandstätigkeit von      Die vom Vorstand der BLZK angeregten
        Dr. Rüdiger Schott und Dr. Man-      Dritten gewährt werden, sind dem Vorsit-   Änderungen der Satzung/Wahlordnung
fred Kinner.                                 zenden und den stellvertretenden Vorsit-   der BLZK zeigen deutlich auf, dass insbe-
Das Präsidium der BLZK besteht aktuell       zenden der Vertreterversammlung mitzu-     sondere auch in Pandemiezeiten die volle
aus ZA Christian Berger und Dr. Rüdiger      teilen.                                    Einsatzkraft des Präsidiums der BLZK für
Schott.                                                                                 die bayerischen Zahnärzte von essenziel-
                                             Die Delegiertenversammlung des ZBV
Die nächsten Wahlen für KZVB und BLZK                                                   ler Bedeutung ist. Dies ist bei der derzei-
                                             Oberbayern fasste am 16.09.2020 mit
sind im Jahr 2022, schon jetzt bemängeln                                                tigen Ämterhäufung nicht möglich.
                                             äußerst deutlicher Mehrheit folgenden
viele Kolleginnen und Kollegen die sog.                                                 Allerdings wissen wir es alle alle:
                                             Beschluss:
„Ämterhäufung“ in KZVB und BLZK,                                                        Die für den 27.11.2020 angedachte VV
wobei es eindeutig nicht um die standes-     Antrag Nr. 5, Antragssteller Dr. Niko
                                                                                        der BLZK konnte aufgrund des sog.
politische Zugehörigkeit der Vorsitzen-      Güttler:
                                                                                        „Corona-Lockdowns“ und seinen Aus-
den/ Präsidenten geht!                       Die Delegiertenversammlung des
                                                                                        wirkungen nicht stattfinden und wurde
                                             ZBV Oberbayern vom 16.09.2020
Hier zunächst der exakte Wortlaut des                                                   auf unbestimmte Zeit verschoben!
                                             beauftragt die Mitglieder des Vor-
§19 Abs.4 SGB V:                                                                        Die für den 28.11.2020 angedachte VV
                                             standes des ZBV Oberbayern bei der
Der Vorstand der Kassenärztlichen Verei-                                                der KZVB konnte aufgrund des sog.
                                             nächsten Vollversammlung der BLZK
nigungen und der Kassenzahnärztlichen                                                   „Corona-Lockdowns“ ebenfalls nicht
                                             folgendes zu beantragen:
Bundesvereinigung besteht aus bis zu                                                    stattfinden und wurde auf den
                                             Die Satzung/Wahlordnung der BLZK
drei Mitgliedern. Der Vorstand der Kas-                                                 16.01.2021 verschoben!
                                             soll(en) dahingehend geändert werden,
senärztlichen Bundesvereinigung besteht                                                 Doch das Problem der sog. „Ämterhäu-
                                             dass ein Vorstandsmitglied der KZVB oder
aus drei Mitgliedern. Bei Meinungsver-                                                  fung“ bleibt!
                                             der KZBV nicht gleichzeitig das Amt des
schiedenheiten im Vorstand der Kassen-
                                             Präsidenten oder Vizepräsidenten der       Die Aktualität ist klar:
ärztlichen Bundesvereinigung entschei-
                                             BLZK ausüben dürfen. Die schriftliche      • Große Probleme mit der Corona-Virus-
det der Vorstand mit der Mehrheit seiner
                                             Abstimmung wird angeregt.                    Pandemie!
Mitglieder. Bei Stimmengleichheit ent-
scheidet der Vorsitzende. Die Mitglieder     Mit 19 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stim-         • Große Probleme mit der Vergütungssi-
des Vorstandes vertreten sich gegensei-      men angenommen.                              tuation der Vertragszahnärzteschaft im
tig. Sie üben ihre Tätigkeit hauptamt-       Darauf folgend hat der Vorstand des ZBV      BEMA – gerade mit der AOK Bayern!
lich aus. Wird ein Arzt in den haupt-        Oberbayern für die für den 27.11.2020      • Große Probleme mit den wohl nicht-
amtlichen Vorstand gewählt, kann er          vorgesehene Vollversammlung (VV) der         DSGVO-konformen „Vorhaben“ TI,
eine ärztliche Tätigkeit als Nebentä-        BLZK folgenden Antrag ausgearbeitet          ePA, eHBA etc. etc.!!!
tigkeit in begrenztem Umfang wei-            und rechtzeitig eingereicht:               • KZVB, BLZK und ZBVe haben definitiv
terführen oder seine Zulassung                                                            völlig andere Aufgaben!!!
                                             Antragsteller Dr. Brunhilde Drew,
ruhen lassen. Die Amtszeit beträgt                                                      Die Vorsitzenden der KZVB sind
                                             Dr. Niko Güttler, Dr. Christopher
sechs Jahre, es sei denn, ein Vorstands-                                                hauptamtlich tätig und die oben
                                             Höglmüller, Dr. Peter Klotz, Dr. Andreas
mitglied wird während der laufenden                                                     geschilderten     Aufgaben      lassen
                                             Moser, Dr. Eberhard Siegle
Amtsdauer der Vertreterversammlung                                                      schlichtweg keine Zeit für eine
gewählt; die Wiederwahl ist möglich. Die     ZBV Oberbayern
                                                                                        zusätzliche sinnvolle Arbeit als Präsi-
Höhe der jährlichen Vergütungen der ein-     Headline
                                                                                        denten der BLZK, Vorsitzende in
zelnen Vorstandsmitglieder einschließlich    Antrag zu Änderung der Wahlord-
                                                                                        ZBVen, Vorsitz in zahnärztlichen
aller Nebenleistungen sowie sämtliche        nung der BLZK
                                                                                        Fachgesellschaften etc. etc…. Die von
Versorgungsregelungen sind betragsmä-        Wortlaut:                                  der    bayerischen     Kollegenschaft
ßig in einer Übersicht jährlich am 1. März                                              zurecht kritisierte „Ämterhäufung“
                                             Die VV der BLZK möge beschließen:
im Bundesanzeiger und gleichzeitig                                                      in KZVB und BLZK sollte, um eine für
getrennt nach den kassenärztlichen und       Die Wahlordnung der BLZK wird dahin-
                                             gehend geändert, dass in § 20 Wahl nach    die Zahnärzteschaft bestmögliche
kassenzahnärztlichen Organisationen in                                                  Arbeit zu leisten, schlicht beendet
den jeweiligen ärztlichen Mitteilungen       Satz 1 eingefügt wird:
                                                                                        werden; je eher, desto besser !!
der Kassenärztlichen Bundesvereinigun-       Zum Präsidenten oder Vizepräsidenten
gen sowie auf der Internetseite der          kann nicht gewählt werden, wer gleich-     Vorstand des ZBV Oberbayern
betreffenden Kassenärztlichen Vereini-       zeitig ein Amt im Vorstand der Kassen-     (Dr. Peter Klotz, Dr. Christopher
gung oder Kassenärztlichen Bundesverei-      zahnärztlichen Vereinigung Bayerns oder    Höglmüller, Dr. Brunhilde Drew,
nigung zu veröffentlichen. Die Art und       in der Kassenzahnärztlichen Bundesverei-   Dr. Niko Güttler, Dr. Andreas Moser,
die Höhe finanzieller Zuwendungen, die       nigung innehat.                            Dr. Eberhard Siegle)

18   DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021
FORUM

BSI-Lagebericht
„Bedrohung durch Daten-Leaks erreicht
neue Qualität“

D
      ie IT-Sicherheitslage in Deutsch-
      land bleibt angespannt. Vor
      allem das Gesundheitswesen
gerate immer öfter ins Visier
von Cyber-Kriminellen. Zu dieser
Einschätzung kommt das Bundesamt
für Sicherheit in der Informations-
technik (BSI) in seinem aktuellen
Lagebericht.
Kein Bereich der kritischen Infrastruktu-
ren hat im Berichtszeitraum mehr Mel-
dungen ans BSI gesendet als der Gesund-
heitssektor – mehr als 130 waren es laut
BSI, viele davon Cyber-Angriffe, heißt es
in dem am Dienstag veröffentlichten
Lagebericht.
Angreifer verwendeten zunehmend
Schadprogramme für „cyber-kriminelle
Massenangriffe“. Ebenso nutzten die
Angreifer die Covid-19-Pandemie aus.
Vor allem das Schadprogramm Emotet
macht dem BSI Sorgen. Es ermögliche
„eine Kaskade weiterer Schadsoftware-         Angreifer verwendeten zunehmend Schadprogramme für „cyberkriminelle Massenangriffe“, warnt
Angriffe bis hin zu gezielten Ransomwa-       das BSI in seinem Bericht.                                  © peterzayda/stock.adobe.com

re-Angriffen auf ausgewählte, zahlungs-
kräftige Opfer“, heißt es im Lagebericht.
Insgesamt sei das Aufkommen neuer             Datenbanken gewesen. Allein in                 Außerdem rät die Bundesbehörde, die
Schadprogramm-Varianten im Herbst             Deutschland seien zwischen Juli und            Zahl der von außen zugänglichen Syste-
und Winter überdurchschnittlich hoch          September 2019 etwa 15.000 Datensät-           me und der dazu befugten Personen
gewesen – der Zuwachs habe zeitweise          ze von Bundesbürgerinnen und Bundes-           gering zu halten und Netzwerke zu seg-
bei täglich knapp 470.000 Varianten           bürgern mit insgesamt mehreren Millio-         mentieren, um nach einem erfolgreichen
gelegen.                                      nen Bildern frei im Internet verfügbar         Angriff die Ausbreitung zu bremsen.
So wurden in dem Berichtszeitraum             gewesen.                                       Es gebe aber noch viel zu tun: Zwar wür-
Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und im       Das BSI drängt den Gesundheitssektor zu        den viele Betreiber technische IT-Sicher-
Saarland durch einen Verschlüsselungs-        besserer Vorbeugung – auch weil sich das       heitsmaßnahmen durchführen, „bei der
trojaner bei ihrem gemeinsamen IT-            „Geschäftsmodell” Ransomware verän-            Umsetzung von organisatorischen IT-
Dienstleister „erheblich in ihrer Versor-     dert hat. Manche Ransomware-Gruppen            Sicherheitsmaßnahmen“ gebe es dage-
gungsleistung beeinträchtigt“, heißt es       sind dazu übergegangen, die Daten der          gen noch Verbesserungspotenzial „auf-
in dem Bericht.                               Opfer nicht nur zu verschlüsseln, sondern      grund oftmals fehlender Sensibilisierung
Zugleich habe die Bedrohung durch             zuvor auch zu kopieren und mit deren           der Managementebene in Bezug auf die
Daten-Leaks mit der Offenlegung von           Veröffentlichung zu drohen.                    IT-Sicherheit”.
Millionen von Patientendatensätzen im         Es ist eine Reaktion auf verbesserte
                                                                                             20.10.2020 12:44, Autor: mm,
Internet eine neue Qualität erreicht, heißt   Datensicherungsstrategien, die nach
                                                                                             © änd Ärztenachrichtendienst
weiter. Man habe unter anderem Daten-         einem Befall mit Ransomware sicherstel-
                                                                                             Verlags-AG
banken mit hochsensiblen medizinischen        len, dass Systeme schnell neu aufgesetzt
                                                                                             Quelle: https:l/www.aend.de/
Daten frei zugänglich im Internet ent-        werden können. Das BSI empfiehlt da-
                                                                                             article/208529
deckt. Anders als bei Datendiebstählen        her „ein systematisches, regelgeleitetes
sei hier kein technisch aufwändiger           Monitoring des Datentransfers“. So kön-
Angriff notwendig gewesen. Ursache für        ne man den Abfluss ungewöhnlich hoher
die Lecks seien vielmehr unzureichend         Datenmengen erkennen und frühzeitig
gesicherte oder falsch konfigurierte          unterbinden.

                                                                                          DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021    19
FORUM

ePA
Datenschutz-Warnung steht noch immer
im Raum

D
       er Gesetzgeber hat nach Mei-
       nung des Bundesbeauftragen
       für Datenschutz und die Infor-
mationsfreiheit (BdDI) trotz seiner
Warnungen keine Schritte unternom-
men, die elektronische Patientenakte
(ePA) so zu konzipieren, dass sie den
Ansprüchen der Datenschutzgrund-
verordnung entspricht. Sollte sich das
in absehbarer Zeit nicht ändern, will
Prof. Ulrich Kelber die Krankenkassen
zu einem Warnhinweis an die Versi-
cherten verpflichten.

Bereits vor Monaten hatte der oberste
Datenschützer das unzulängliche Berech-
tigungsmanagement der Akte kritisiert,
zudem gebe es keine Authentifizierungs-
lösung der Stufe „hoch“, wenn sie den
Vorgaben des Patientendaten-Schutzge-
setzes (PDSG) entspreche. Das Bundesge-
sundheitsministerium sieht darin hinge-
gen keine Probleme für die Sicherheit der
Akte. Das PDSG trat im September in
Kraft, die Akte soll ab Januar 2021 ange-
boten werden.
Deshalb habe Kelber gegenüber den 65         Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Ulrich Kelber fordert
gesetzlichen Krankenkassen, die er beauf-    von Krankenkasse eine vollumfängliche Aufklärung über die ePA.        © Bundesregierung, Kugler
sichtigt, nun eine „förmliche Warnung"
ausgesprochen, dass die nach Vorgaben
des PDSG konzipierte Akte gegen euro-        muss gewährleistet sein, dass den Versi-           11.11.2020 10:00, Autor: mh,
päisches Recht verstößt, wie das zuständi-   cherten unmissverständlich bewusst wird,           © änd Ärztenachrichtendienst
ge Fachreferat in der Datenschutzbehörde     dass die elektronische Patientenakte bis           Verlags-AG
schreibt. Das hatte Kelber bereits im Sep-   auf weiteres nicht europarechtskonform             Quelle:
tember angekündigt.                          angeboten werden kann.“ An Spekulatio-             https://www.aend.de/article/208872
                                             nen über mögliche Folgen beteilige sich
Zeitpunkt noch nicht                         Kelber nicht.
festgelegt
                                             Bei einer Podiumsdiskussion in der vergan-
„Je nachdem, welche Maßnahmen die
                                             genen Woche hatte der Vorsitzende des
Krankenkassen und die Gematik ergrei-
                                             Verwaltungsrats der BIG Robert Leitl
fen, wird der BfDI 2021 Anweisungen
                                             gesagt, ein Warnhinweis könne die ePA
gegenüber den Krankenkassen ausspre-
                                             ausbremsen. Er würde der Akte „von vor-
chen.“ Der Zeitpunkt dafür sei noch nicht
                                             neherein einen nicht gerechtfertigten
festgelegt. Fest steht hingegen: Wenn die
                                             Stempel aufdrücken“ und Patienten ver-
Kassen gegen die Vorgabe verstoßen,
                                             unsichern. Er forderte deshalb „absolute
könnte Kelber ihnen die Datenverarbei-
                                             Rechtssicherheit im Sinne des Datenschut-
tung untersagen.
                                             zes“.
Der BfDI forderte, dass die Krankenkassen,
wie im PDSG festgelegt, ihre Versicherten
„umfangreich, konkret und leicht ver-
ständlich“ über die Akte informieren. „Es

20   DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021
FORUM

Zahnärzte mit eigenem Praxislabor gründen
Interessenvertretung
Fortbildung und politische Aktivität als Kernaufgaben der Fachgesellschaft

D
       üsseldorf. Am Freitag, 9. Oktober,          tenzen in den erweiterten Vorstand inte-            Pätzold. Mit der dgpl wurde nun eine
       wurde in Düsseldorf die Deutsche            griert, z. B. für Kieferorthopädie und              gute Möglichkeit geschaffen, sich nicht
       Gesellschaft    Praxislaboratorien          Oralchirurgie, denn auch diese Zahnme-              mehr alles Know-how dazu selbst aneig-
gegründet, kurz dgpl. Die dgpl ist die             diziner betreiben eigene Praxislabore“,             nen zu müssen. „Ich glaube, dass das ein
erste Fachgesellschaft für Zahnarztpra-            erläutert Zweers. „Dann haben wir natür-            sehr wichtiger Schritt gewesen ist“, so
xen mit eigenem Praxislabor. Zum Präsi-            lich den Fachbereich Zahntechnik und                Pätzold.
denten wurde Daniel Zweers (Nordhorn,              konnten zu unserer großen Freude als
Niedersachsen), zum Vizepräsidenten                wissenschaftlichen Beirat Prof. Dr. Martin
Dr. Sebastian Leidmann (Eichstätt, Ober-           Rosentritt vom Universitätsklinikum                 Jede Berufsgruppe rund
bayern) gewählt; sie werden unterstützt            Regensburg gewinnen.“                               ums zahnmedizinische Labor
durch verschiedene Fachkompetenzen                                                                     willkommen
im erweiterten Vorstand.                                                                               Grundsätzlich ist in der dgpl jede Berufs-
In einem Akt außergewöhnlichen Enga-               Approbationsänderung                                gruppe willkommen, die mit praxiseige-
gements wurde die dgpl in nur fünf                 bedeutet Einschnitte                                nen Laboren zu tun hat: Zahnärzte,
Monaten von der Idee zur existierenden             für Praxislaborbetreiber                            Fachzahnärzte, Zahntechniker und Zahn-
Fachgesellschaft entwickelt. Der Initiator         Justiziar der dgpl ist Jens Pätzold von der         medizinische Fachangestellte aus ein-
und frisch gewählte Präsident der dgpl             Fachanwaltskanzlei Lyck+Pätzold in Bad              schlägigen Praxen. Die Mitglieder erhal-
Zweers ist selbst Zahnarzt und Zahntech-           Homburg, die seit 18 Jahren Unterneh-               ten alle Informationen zu den
niker und hat seit zehn Jahren seine               men im Gesundheitswesen berät. Diese                Fortbildungen der Fachgesellschaft und
Praxis mit Labor im ländlichen Bereich.            Erfahrung ist in der dgpl willkommen,               können vergünstigt teilnehmen. Mit-
                                                   denn die Einschnitte, die mit der Appro-            gliedsanträge sind auf der Homepage
                                                   bationsänderung einhergehen, sind tief.             www.dgpl.de abrufbar.
Kieferorthopädie,                                  „Ich empfehle jedem Praxisinhaber und               Bei Fragen steht gerne Dr. Sebastian
Oralchirurgie                                      jeder Praxisinhaberin, sich genau zu infor-         Leidmann, (Gabrielistraße 1, 85072 Eich-
und Zahntechnik vertreten                          mieren, was diese juristische Änderung              stätt, Tel: 08421/97260) zur Verfügung.
„Die dgpl hat in kurzer Zeit viele tolle           für ihn oder sie bedeutet, und sich ent-
Partner gewonnen, darüber bin ich sehr             sprechend aufzustellen, um das Praxis-              www.dgl.de
glücklich. Wir haben viele Fachkompe-              labor weiterbetreiben zu dürfen“, sagt              Vorstand DGPL

Von links: Jens Pätzold, Deborah Sagon, Daniel Zweers, Dr. Sebastian Leidmann, Dr. Sabrina Wegenast.

                                                                                                   DER BEZIRKSVERBAND I 12-2020 / 1-2021    21
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