Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - 2218 ha Naturpark ...
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Amtsblatt der Gemeinde ZABERFELD 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! 22. Woche Freitag, 31. Mai 2019 Wahlsonntag erfolgreich gemeistert! Insgesamt haben über 2.000 Wähler und Wählerinnen bei den Europarats- und Kommunalwahlen ihre Stimmen am vergangenen Sonntag in den vier Wahllokalen und bei der Briefwahl abgegeben. Im Innenteil finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse der drei Wahlen. Ein herzlicher Dank geht an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer die zum reibungslosen Ablauf der Wahlen beigetragen haben!
Zaberfeld 31.05.2019 Seite 2 Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Zaberfeld Tel. 9626-0/Fax 9626-26 Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach) www.Zaberfeld.de Abt.-Kmdt. Simon Achauer Tel. 0157/83880821 Verwaltungsstelle Leonbronn Tel. 881332 Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327 Verwaltungsstelle Michelbach Handy 0152/05339890 Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse Tel. 7423 Verwaltungsstelle Ochsenburg Tel. 881388 Notarzt und Rettungsdienst Notruf 112 Bauhof Zaberfeld Tel. 6361 Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu Bauhofleiter Reinhold Sigloch Handy 0171/4819723 Mo. – Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr Notdienstnummer 01805/960096 Wassermeister Volkmar Richter Handy 0171/6420599 Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh- Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung lichen Fällen zuständig) Rathaus Zaberfeld Direktwahl Notfallpraxis Brackenheim Tel. 07135/9360821 Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Bundeseinheitliche Rufnummer Tel. 116117 Dienstag, Donnerstag und Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr Mittwoch 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr Verwaltungsstelle Leonbronn Mittwoch, 16.30 bis 18.30 Uhr Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus, Wendelstraße 11, Verwaltungsstelle Michelbach Mittwoch, 14.00 bis 16.00 Uhr 74336 Brackenheim Verwaltungsstelle Ochsenburg Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr Mo. – So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn Bücherei im Löweneck, Tel. 2169 Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr Mittwoch 10.00 bis 13.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Freitag 15.30 bis 18.30 Uhr Der Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 0711/7877712 Augenärztlicher Notfalldienst Grundschule Zaberfeld Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564 Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8 Der Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 01803/112005 Öffnungszeiten: Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr Mo. – Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 01805/120112 Häckselplatz Zaberfeld An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Öffnungszeiten: Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn September bis Mai Samstag 11.00 bis 15.00 Uhr Kinderärztlicher Notfalldienst Juni bis August Samstag 13.00 bis 15.00 Uhr An Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der Kinderklinik am Gesund- Bereitschaftsdienste bei Stromausfall brunnen HN Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31 Tel. 07135/9832-0 nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter Tel. 07131/493702 Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std. Hotline) Tel. 01802056229 Apothekennotdienst Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100 Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes. Polizei Notruf 110 Tierärztlicher Notdienst Polizeiposten Güglingen Tel. 07135/6507 Am Samstag, 1. und Sonntag, 2. Juni 2019: Polizeirevier Lauffen a. N. Tel. 07133/2090 TÄ Brandenburg, Heilbronn Tel. 07131/200276 Feuerwehr Notruf 112 Dr. Balczulat, Willsbach Tel. 07134/14600 Gesamtkommandant Markus Konz Tel. 8806199 TA Neubacher, Brackenheim Tel. 07135/3660 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN Glückwünsche zum 85. Geburtstag Grundschule Zaberfeld Zum 85. Geburtstag am 23. Mai Ferienbetreuung 2019 konnte Bürgermeister Tho- Anmeldungen für Zusatzangebot 26. – 30.08.2019 mas Csaszar Herrn Adolf Heidinger Mit Schreiben vom 28. März 2019 wurden die Eltern über das Ergebnis die Glückwünsche der Gemeinde der diesjährigen Bedarfsabfrage zur Betreuung an unserer Grundschule mit den besten Wünschen für die informiert. Aufgrund der Bedarfsabfrage wurde von der Gemeinde eine Zukunft, Gesundheit und persönli- zusätzliche Betreuungswoche vom 26. – 30. August 2019 angeboten. ches Wohlergehen, überbringen. Erfreulicherweise wurden neun Kinder verbindlich für diese weitere Er übergab dem Jubilar den Ge- Betreuungswoche angemeldet. Aufgrund der Rückmeldungen konnte schenkkorb der Gemeinde. nun die Betreuung den Eltern verbindlich zugesagt werden. Wir gratulieren herzlich und wün- Die Ausschreibung für die weitere Betreuung in den Sommerferien schen auf diesem Wege nochmals ab 29. Juli 2019 wird Ende Juni veröffentlicht. Anmeldeformulare er- „alles Gute“. halten Sie dann beim Betreuungspersonal, auf unserer Homepage www.zaberfeld.de und im Rathaus bei Frau Bäzner (Zimmer 1). Deutsche Rentenversicherung – Nächster Beratungstermin in Zaberfeld Zu verschenken Der nächste Beratungstermin, rund um das Thema „gesetzliche Rentenversicherung“ findet am Mittwoch, den 5. Juni 2019 im GegenstandTel.-Nr. Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal statt. eine Kamera Minolta X700 mit Objektiven Tel.: 6287 Die Termine für Beratung und Antragstellung werden vom Bür- ein Doppelbett in Buche hell, gut erhalten Tel. 521 germeisteramt Zaberfeld, Frau Stuber, Tel.: 07046/9626-31, E-Mail: gemeinde@zaberfeld.de vergeben. Bitte beachten Sie, dass der Sprechtag grundsätzlich am ersten Mittwoch eines Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Bürger- Monats stattfindet. Vereinbaren Sie für eine Rentenantrag meisteramt Zaberfeld, Tel. 9626-31 wissen lassen. stellung frühzeitig einen Termin. Bekanntgaben in dieser Rubrik sind selbstverständlich kostenfrei. Herausgeber Gemeinde Zaberfeld. Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils ist Bürgermeister Thomas Csaszar oder sein Vertreter im Amt, für den Anzeigenteil WALTER Medien GmbH. Dieses Amtsblatt wird gedruckt auf Leipa ultraSQUARE silk (dieses umweltfreundliche Papier wird aus 100 % Altpapier hergestellt. Es ist zertifiziert nach FSC® (FSC® C002010), EU Ecolabel und besitzt den Blauen Umweltengel).
Seite 3 31.05.2019 Zaberfeld Spatenstich des neuen Nettos in Zaberfeld Verloren – gefunden Knapp 20 Jahre ist der Netto-Markt am Ortsausgang von Zaberfeld mitt- lerweile alt. Weil der Zahn der Zeit auch an Supermärkten nagt und be- Folgende Gegenstände wurden gefunden: sonders das Innere des Gebäudes alles andere als auf dem neuesten Einzelne Mädchen-Sandale, lila/weiß, bei der Bäckerei Zöller. Stand ist, verabschiedete der Gemeinderat im vergangenen Jahr einen Eigentumsansprüche können im Rathaus Zaberfeld, Tel. 9626-15 Bebauungsplan für einen neuen Markt, der auf der gegenüberliegen- geltend gemacht werden. den Straßenseite entstehen soll. Nach mehrwöchigen Erschließungs- arbeiten war jetzt der offizielle Spatenstich. Es kann also losgehen. Erste Gespräche habe es bereits 2016 gegeben, erinnert sich Bürgermeister Kommunale Geschwindigkeitsmessung durch den Land- Thomas Czaszar. Von vornherein habe die Verwaltung das Gelände auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Außenbereich der Gemeinde kreis Heilbronn am 20.05.2019 im Fokus gehabt. Dass auf dem Areal an der Leonbronner Straße über- Uhrzeit festge- Zahl der Zahl der höchste haupt gebaut werden darf, haben die Verantwortlichen auch dem Re- Messstellen/Straße setzte gemesse- Über- Geschwin- genrückhaltebecken am Ortsausgang zu verdanken. Geschwin- nen Fahr- schrei- digkeit Dank des Beckens wurde aus dem ehemaligen Sumpf- ein Baugebiet. digkeit zeuge tungen 25 Grundstückseigentümer habe die Gemeinde von einem Verkauf zu einem „vernünftigen Preis“ überzeugen können, so Csaszar. „Alle haben 7.10 – 9.35 Uhr 30 km/h 259 5 43 km/h sich sehr solidarisch gezeigt“, sagt der Bürgermeister, schließlich brauche Schillerstr. eine Gemeinde wie Zaberfeld mit seinen knapp 4100 Einwohnern eine gute Lebensmittelversorgung. Gebaut wird der neue Markt auf dem rund 6800 Quadratmeter großen Grundstück von dem Regensburger Investor und Projektentwickler Ratisbona Handelsimmobilien. Sieben Monate Voranzeige: Baby- und Kindersachenbasar hat das Unternehmen für den Bau veranschlagt, im November soll der neue Netto eröffnet werden. Ratisbona war vor 20 Jahren bereits für den bisherigen Markt zuständig, der bis zur Fertigstellung wie gewohnt ge- öffnet haben wird. „Ziel ist es, einen fließenden Übergang zwischen der Schließung des bestehenden und der Eröffnung des neuen Marktes zu gewährleisten“, sagt Tobias Hümmer, Leiter der Projektentwicklung Süd- West bei Ratisbona. Der Neubau entspreche den modernen Anforderungen an einen nach- haltigen Lebensmittelmarkt. Der Discounter wird insgesamt 1450 Qua- dratmeter groß sein, die Verkaufsfläche beläuft sich auf rund 1100 Qua- Samstag, 29. Juni 2019, 13.00–15.00 Uhr dratmeter. Über nächtliche Ruhestörungen müssen sich die Anwohner Mehrzweckhalle Zaberfeld keine Sorgen machen. Nach einer schalltechnischen Untersuchung im Verkaufsnummern erhalten Sie per E-Mail: Kleiderbasar-Zaber- vergangenen Jahr wurde festgelegt, dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen feld@gmx.de unter Angabe von Namen, Wohnort und Telefon- den zukünftigen Netto zwischen 22 und 6 Uhr nicht ansteuern dürfen. nummer. Wir nehmen gut erhaltene Kinderkleidung, Schuhe. Kleine Transporter, die Backwaren anliefern, dürfen kurz vor 6 Uhr vor- Spielsachen, Babybedarfsachen und Umstandskleider etc. in fahren. Eine geplante Leuchtreklame darf maximal 5,5 Meter hoch sein. Kommission. Sie bleibt damit unter dem Möglichen des Gebäudes, das bis zu acht Meter hoch sein darf. Der Gemeinderat hatte außerdem die Neuordnung der Wasserentnahmestation Bitz und der Radwegführung beschlossen. Verwaltungsmitarbeiterin in den Ruhestand verabschiedet Es sollen zwei Entnahmestellen beibehalten werden, eine für große, eine für kleine Fahrzeuge. Zwei große Pumpen sind wegen des fehlenden Vo- Bereits im Mai 1970 begann die Verwaltungstätigkeit von Elisabeth Kenngott bei unserer Gemeindeverwaltung in den Bereichen Einwoh- lumens nicht möglich. Zusätzlich wird die Landesstraße umgebaut, so- nermeldeamt, Ordnungsamt und Standesamt. Seit 1981 und damit über dass aus Richtung Leonbronn eine eigene Linksabbiegespur zum Netto 38 Jahre hinweg begleitete sie in eigener Zuständigkeit die Verwal- eingebaut werden kann. hst, Elfi Hofmann tungsstellen in den Ortsteilen Leonbronn, Michelbach und Ochsenburg und war Ansprechperson für unsere Bürgerinnen und Bürger in verschie- densten Angelegenheiten. Als zuverlässige und hilfsbereite Mitarbeite- rin mit stets einem netten Wort und Lächeln unterstützte Frau Kenngott unsere Verwaltung und war bei der Bürgerschaft und der Verwaltung für ihre Tätigkeit geschätzt. Am vergangenen Freitag übergab Bürgermeister Csaszar mit Kämmerer Horst Dannenhauer bei der Verabschiedung Frau Kenngott einen Blu- menstrauß der Gemeinde. Bürgermeister Csaszar dankte ihr für ihre en- gagierte Arbeit in den zurückliegenden Jahren und wünschte ihr für ihren Ruhestand Gesundheit und alles Gute! V. l. n. r.: Bürgermeister Csaszar, Gemeinderätin Hummel, Projektentwicklung Süd-West Ratisbona Herr Hümmer und Nettogesellschaft Herr Glöckner Die Natur braucht uns nicht, aber wir brauchen die Natur!
Zaberfeld 31.05.2019 Seite 4 Vorläufiges Wahlergebnis der Europawahl in Zaberfeld In den Zaberfelder Wahllokalen und bei der Briefwahl zur Europawahl haben 2.023 Wählerinnen und Wähler Ihre Stimme abgegeben. Der folgenden Tabelle können Sie die vorläufigen Stimmenzahlen, die pro Partei in den Ortsteilen und in der Summe für ganz Zaberfeld abgegeben wurden, entnehmen. Zaberfeld Michelbach Leonbronn Ochsenburg Briefwahl Gesamt Wahlberechtigte 1.202 501 457 445 - 2.605 ohne Wahlschein Ausgestellte 252 67 76 41 - 436 Wahlscheine (Briefwahl) Wähler 704 323 308 283 405 2.023 Wahlbeteiligung 58,57 % 64,47 % 67,40 % 63,60 % - 66,52 % Ungültige 14 4 5 13 6 42 Stimmen Gültige Stimmen 690 319 303 270 399 1.981 Ochsenburg Michelbach Gesamt Leonbronn Zaberfeld Briefwahl Anzahl % 1 CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands 207 88 60 57 107 519 26,20 2 SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands 67 24 50 43 41 225 11,36 3 GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 118 61 44 32 74 329 16,61 4 AfD Alternative für Deutschland 113 55 82 65 83 398 20,09 5 FDP Freie Demokratische Partei 65 26 19 24 27 161 8,13 6 DIE LINKE 22 13 2 3 10 50 2,52 7 FREIE WÄHLER 16 10 9 10 12 57 2,88 8 PIRATEN Piratenpartei Deutschland 4 1 2 1 10 18 0,91 9 Tierschutzpartei PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ 18 6 9 2 4 39 1,97 10 ÖDP Ökologisch-Demokratische Partei 10 5 2 7 2 26 1,31 11 NPD Nationaldemokratische Partei Deutschlands 3 3 1 5 0 12 0,61 12 Die PARTEI Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, 4 2 5 4 6 1,06 21 Elitenförderung und basisdemokratische Initiative 13 FAMILIE Familien-Partei Deutschlands 3 2 5 5 1 16 0,81
Seite 5 31.05.2019 Zaberfeld 14 Volksabstimmung Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung - 2 1 0 1 2 0,30 6 Politik für die Menschen 15 BP Bayernpartei 3 1 0 0 1 5 0,25 16 MLPD Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands 0 1 0 0 0 1 0,05 17 DKP Deutsche Kommunistische Partei 0 0 0 0 0 0 0,00 18 SGP Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte 1 0 0 0 0 1 0,05 Internationale 19 TIERSCHUTZ hier! Aktion Partei für Tierschutz - DAS ORIGINAL 5 3 2 0 2 12 0,61 20 Tierschutzallianz Allianz für Menschenrechte, Tier- und 1 1 0 3 0 5 0,25 Naturschutz 21 Bündnis C Bündnis C - Christen für Deutschland 2 2 0 0 6 10 0,51 22 BIG Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit 6 0 0 0 0 6 0,30 23 BGE Bündnis Grundeinkommen - Die 0 0 0 1 0 1 0,05 Grundeinkommenspartei 24 DIE DIREKTE! Demokratie DIREKT! 0 0 0 0 0 0 0,00 25 DiEM25 Demokratie in Europa - DiEM25 0 0 0 0 0 0 0,00 26 III. Weg DER DRITTE WEG 1 0 0 0 0 1 0,05 27 Die Grauen Die Grauen - Für alle Generationen 1 0 1 0 0 2 0,10 28 DIE RECHTE DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, 2 1 2 2 1 8 0,40 Souveränität und Heimatschutz 29 DIE VIOLETTEN Die Violetten 0 0 0 0 0 0 0,00 30 LIEBE Europäische Partei LIEBE 0 0 1 0 2 3 0,15 31 DIE FRAUEN Feministische Partei DIE FRAUEN 0 3 1 1 1 6 0,30 32 Graue Panther 1 2 0 0 1 4 0,20 33 LKR LKR - Bernd Lucke und die Liberal-Konservativen 1 1 0 0 1 3 0,15 Reformer 34 MENSCHLICHE WELT Menschliche Welt - für das Wohl und 0 0 0 0 2 2 0,10 Glücklichsein aller 35 NL Neue Liberale - Die Sozialliberalen 0 0 0 0 0 0 0,00 36 ÖkoLinX Ökologische Linke 0 0 0 0 0 0 0,00 37 Die Humanisten Partei der Humanisten 6 1 0 1 0 8 0,40
Zaberfeld 31.05.2019 Seite 6 38 PARTEI FÜR DIE TIERE PARTEI FÜR DIE TIERE DEUTSCHLAND 3 1 4 1 1 10 0,51 39 Gesundheitsforschung Partei für Gesundheitsforschung 0 1 0 1 2 4 0,20 40 Volt Volt Deutschland 5 4 2 1 0 12 0,61 Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderats- und Kreistagswahl Am vergangenen Sonntag haben 2.067 Wahlberechtigte bei der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags Ihre Stimmen abgegeben. Gemeinderatswahl Ochsenburg Michelbach Leonbronn Zaberfeld Briefwahl Summe Wahlberechtigte insgesamt 1.573 596 570 515 - 3.254 Ausgestellte Wahlscheine 254 69 79 41 - 443 Wähler 728 336 306 294 403 2.067 Wahlbeteiligung 55,19 % 63,79 % 62,32 % 62,03 % 90,9% 63,52% Ungültige Stimmzettel 47 16 19 19 20 121 Gültige Stimmzettel 681 320 287 275 383 1.946 Gültige Stimmen insgesamt 7.617 3.362 2.898 2.978 4.230 21.085 gewählt Briefwahl Michelbach Ochsenburg Gesamt Zaberfeld Leonbronn Parteien/Bewerber Freie Wählervereinigung (FWV) 1 Keller, Eckhard 1.961 805 441 236 232 247 x 2 Grüner, Martin 1.337 525 328 238 104 142 x 3 Dickmann, Axel 755 346 202 93 68 46 4 Marx, Sebastian 1.289 608 292 174 131 84 x 5 Mayer-Heink, Christina 1.314 536 281 204 199 94 x 6 Weiß, Thomas 2.133 631 415 240 432 415 x 7 Kenngott, Uwe 999 328 172 104 304 91 x 8 Heinz, Ulrich 826 196 137 363 61 69 9 Schüle, Jürgen 1.298 298 212 133 176 479 x Summe der Stimmen 11.912 4.273 2.480 1.785 1.707 1.667
Seite 7 31.05.2019 Zaberfeld Unabhängige Wählervereinigung (UWV) 1 Simon, Stefan 1.268 548 236 285 116 83 x 2 Hutzenlaub, Bernd 1.090 537 215 137 118 83 x 3 Daub, Dagmar 1.051 427 258 131 116 119 4 Siller, Christian 539 250 100 77 68 44 5 Wezstein, Marco 1.057 289 201 114 277 176 x 6 Werth, Rudolf 1.062 231 155 359 83 234 x 7 Dzieciol, Piotr 2.249 809 461 400 344 235 x 8 Steinhausen, Helge 857 253 124 74 69 337 x Summe der Stimmen 9.173 3.344 1.750 1.577 1.191 1.311 Kreistagswahl Ochsenburg Michelbach Leonbronn Zaberfeld Briefwahl Summe Wahlberechtigte insgesamt 1.581 597 574 516 - 3.268 Ausgestellte Wahlscheine 254 69 79 41 - 433 Wähler 726 334 309 296 403 2.068 Wahlbeteiligung 54,71 % 63,26 % 62,42 % 62,32 % 90,9 % 63,28 % Ungültige Stimmzettel 24 11 18 20 12 85 Gültige Stimmzettel 702 323 291 276 391 1.983 Gültige Stimmen insgesamt 4.711 2.191 1.941 1.843 2.685 13.371 CDU Stimmenzahl SPD Stimmenzahl Layher, Jutta 555 Scheyhing, Dorothea 98 Tauch, Christian 245 Buyer, Michael 87 Schellenbauer, Bernd 157 Hund, Mareike 407 Beck, Sebastian 141 Lehmann, Kay 47 Pfanzler, Birgit 93 Jelinek, Tamara 544 Holzki, Stefan 88 Lehmann, Lars 46 Sommer, Steffen 55 Becker-Yilmaz, Brigitte 35 Gläser, Achim 42 Müller, Viktor 22 Kieser, Oliver 84 Stotz, Manfred 133 Müller, Simon 55 Summe Wahlvorschlag 1.419 Summe Wahlvorschlag 1.515
Zaberfeld 31.05.2019 Seite 8 Grüne Stimmenzahl AfD Stimmenzahl Winkler, Jürgen 813 Fröbel, Siegmar 861 Wilhelm, Friederike 172 Heerwig, Hans-Jürgen 347 Heller, Wolfram 93 Colell, Dietmar 319 Nowak, Renate 141 Gollinger, Robin 392 Albrich, Hans-Jürgen 35 Summe Wahlvorschlag 1.919 Böhringer, Victoria 82 Sauer, Jürgen 51 ÖDP Stimmenzahl Eble, Marcel 109 Berghoff, Peter 100 Luboeinski, Peter 59 Federmann, Lieselotte 93 Steinhausen, Peter 261 Penka, Alexander 62 Summe Wahlvorschlag 1.816 Kleinau, Christian- Michael 21 Armbrust, Wolfgang 27 DIE LINKE Stimmenzahl Lindenschmidt, Dr. Stark, Wilhelm 99 Hildegard 44 Hötzl, Nathalie 48 Summe Wahlvorschlag 347 Böhringer, Matthias 64 Schmitt, Bruno 21 Freie Wähler Stimmenzahl Bohn, Volker 14 Csaszar, Thomas 2.523 Kochert, Peter 94 Heckmann, Ulrich 189 Wiethe, Jürgen 183 Schmoll, Otto 313 Summe Wahlvorschlag 523 Auchter, Renate 81 Güney, Hakan 165 Grasmück, Hartmut 112 FDP Stimmenzahl Giebler, Marianne 125 Mannsperger, Anja 228 Keller, Eckhard 1.197 Spahlinger, Bianca 239 Übelhör, Edgar 23 Summe Wahlvorschlag 467 Heinz, Ulrich 637 Summe Wahlvorschlag 5.365
Seite 9 31.05.2019 Zaberfeld Ratssplitter 21. Mai 2019 Nachtspeicheröfen funktionieren nur eingeschränkt. Aktuell werden 24 Kinder im Alter von 3–6 Jahren halbtags von 8:00 bis 12:15 Uhr im Pa- Erschließung Baugebiet „Bitz“ – Vergabe der äußeren Erschließung villon betreut. Die Bedarfsberechnung ergab, dass ab Februar 2020 im Der Gemeinderat hat der Vergabe der Erschließungsarbeiten ent Kindergarten 12–14 Plätze fehlen und alle 20 Krippenplätze belegt sind. sprechend dem Vergabevorschlag und Ausschreibungsergebnis an die Der Bau von Räumen für eine weitere Gruppe ist deshalb notwendig. Firma Reimold zugestimmt. Überlegt wurde zunächst ein Anbau an das Bestandsgebäude für eine Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens des neuen Lebensmittelmarktes Gruppe. Dies wurde aufgrund der geschätzten Kosten von ca. 800.000 hat der Gemeinderat auch die Neuordnung der Wasserentnahmestation Euro und vielen Nebenflächen sowie einem verwinkelten Grundriss mit „Bitz“ und Radwegeführung beschlossen. Bei der Begehung im April langen Wegen wieder verworfen. Die Überlegungen bei einem Ortster- 2019 hat der Gemeinderat festgelegt, dass 2 Entnahmestellen beibe- min am 1. März mit dem Kirchen- und Gemeinderat haben sich dahin- halten werden sollen und diese getrennt zugänglich sein müssen. Des gehend entwickelt, den Container abzureißen und ein neues Gebäude Weiteren hatte der Gemeinderat beschlossen, eine Querungshilfe über an dieser Stelle zu erstellen. Dieses Gebäude sollte groß genug sein, um die Landesstraße einzubauen. zwei Gruppen unterzubringen, um auch den zukünftigen Platzbedarf zu Für die Querungshilfe und den Radwegeausbau wurde seitens der Ge- decken. Eine Landesförderung, die für die Sanierung einer Gruppe und meinde ein Förderantrag beim Regierungspräsidium eingereicht und eine gleichfalls den Neubau der zweiten Gruppe in Anspruch genommen wer- Förderzusage erteilt. Die Landesförderung für das Radwegekonzept mit den könnte, steht im Raum und sollte zeitnah beantragt werden. Die Querungshilfe wird nach dem Förderantrag bei rund 48.000 Euro liegen. Planungen werden nach der Zustimmung zur Grundrissplanung fort- Gemäß dem städtebaulichen Vertrag mit der Firma Ratisbona sowie der geführt. Mit dem eingereichten Bauantrag ist noch keine Entscheidung Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium als zuständige Behörde für über die Art der Ausführung getroffen, lediglich dem Raumkonzept für die Landesstraße erfolgte nun die Ausschreibung für die zusätzliche Ab- den Kindergartenneubau wurde zugestimmt und die Vermaßung fest- biegespur mit Zufahrt zum neuen Lebensmittelmarktgelände. Das Ergeb- gelegt. Mit der Kirchengemeinde werden zeitnah weitere Gespräche ge- nis der Submission mit 265.670 € war günstiger als die Kostenberech- führt um unter anderem die Stellplatzsituation und die Finanzierung zu nung ausgefallen. Kostenträger bei dieser Maßnahme ist der Investor besprechen. Ratisbona/Netto. Neckar Netze Bündelgesellschaft GmbH & Co. KG – Beteiligung an Als weiteres beinhaltete die Ausschreibung die Wegebauarbeiten mit der Kapitalerhöhung und Darlehnszusage Wasserentnahmestelle, Radwegekonzept und Querungshilfe. Für diese Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: Kosten mit 164.910 € ist die Gemeinde verantwortlich. Nach Prüfung der 1. Der Gemeinderat als Gesellschafter stimmt der Kapitalerhöhung um Angebote liegen die Kosten um 6.000 Euro über der Kostenplanung. Bür- 24 Mio. € bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG zu. germeister Csaszar betont, dass die Mehrkosten für die Querungshilfe 2. Zur Kapitalerhöhung wird ein Darlehen der Gemeinde an die Neckar und Radwege ebenfalls mit 50 % vom Land bezuschusst werden. Mit Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG mit 157.435,81 €, für die dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde abgestimmt, dass ein vorzei- Bündelgesellschaft T GmbH & Co. KG mit 84.170,71 € vergeben. tiger Baubeginn nicht förderschädlich ist. 2012 wurde die Konzession für das Stromleitungsnetz in unserer Ge- Hochwasserschutz Leonbronn – Vergabe der Baumaßnahmen zum meinde an die EnBW vorbehaltlich der Gründung einer Bündelgesell- Hochwasserschutz in der Kirchgasse schaft vergeben. Die Gründung der Bündelgesellschaft Neckar-Netze Der Gemeinderat hat den Auftrag für Hochwasserschutzmaßnahmen erfolgte 2013 zur Übernahme des Stromnetzes von der EnBW. Unsere im Bereich der Kirchgasse im Ortsteil Leonbronn an die Firma Ezel ent- Gemeinde ist seit 2013 nach Beschlüssen im Gremium Gesellschafter der sprechend dem Angebot vom 08.05.2019 mit einer Angebotssumme von neu gegründeten Neckar Netze Bündelgesellschaft. 44.064 Euro zugestimmt. An den Neckar Netzen sind zu 51 % Kommunen mit Neckarelektrizitäts- Zum Hochwasserschutz in Leonbronn wurden vom Gemeinderat ver- verband und zu 49 % die EnBW beteiligt. Unsere Gemeinde hat eine schiedene Maßnahmen beschlossen. Der Ausbau des Riesenhofdamms Einlage mit 347.504 € gezeichnet, 2/3 hiervon als A-Gesellschafter mit mit Rückstaubereich und Einlaufbauwerk zur Drosselung des Abflusses fester Ausschüttung von 5,5 % p. a. vor Steuer und 1/3 als T-Gesellschaf- war hierbei eine wichtige Maßnahme die 2018 realisiert werden konnte. ter (Ausschüttung ca. 8 % p. a. vor Steuer aufgrund der unternehmeri- Für diese Maßnahme wurde eine Erhöhung der Förderung auf 164.700 schen Tätigkeit). € bei Gesamtkosten von 35.342 € vom Regierungspräsidium bewilligt. Die Neckar Netze sind als größte kommunale Stromverteilnetzgesell- Abgeschlossen wurde bereits 2017 der Ausbau des Rückhaltebereiches schaft in Ba-Wü seit 6 Jahren erfolgreich tätig. Sie haben den beteiligten Sternenfelser Becken am Ortsausgang Leonbronn. Kommunen seit Gründung erheblichen Einfluss auf das lokale Stromver- Des Weiteren wurde nach der öffentlichen Ausschreibung im Oktober die teilnetz eingeräumt und bedeutende Beteiligungserträge ausgeschüttet. Maßnahme in der Kürnbacher Straße am 1. März 2019 vom GR an die Das Verteilnetz im Netzgebiet wurde deutlich ausgebaut und verstärkt. Firma MK Ingenieure für 157.139 € vergeben. Mit den Arbeiten wurde Seit Gründung der gemeinsamen Netzgesellschaft lagen die Investitio- begonnen. nen stets über den Abschreibungen der Gesellschaft. Dies ist vor allem Noch offen war die Hochwasserschutzmaßnahme in der Kirchgasse. Auf auf 3 Faktoren zurückzuführen. die Ausschreibung im Oktober war kein Angebot eingegangen. Mit der Die Energiewende findet vorrangig im Verteilnetz statt. Die dezentrale Firma Ezel, die den Auftrag für die Sanierung der Straße im Hagenrain im Stromeinspeisung und Verteilung laufen über das Netz der Neckar Netze. 1. und 2. Bauabschnitt von der Gemeinde bereits erhalten hat, wurden Unser Netzgebiet profitiert vom Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum Gespräche geführt und ein Angebot nun abgegeben. Folgende Leistun- in der Region. Unser Stromnetz muss auf die E-Mobilität vorbereitet wer- gen werden im Bereich der Kirchgasse ausgeführt: den. Alle diese Faktoren lösen Investitionen aus. Nach den jetzt vorlie- – Bau eines Einlaufbauwerks in den Hauptkanal auf dem Grundstück von genden Wirtschaftsplänen werden diese Investitionen bis ins Jahr 2022 Fam. Schneider. Der Durchgang auf dem Grundstück von Fam. Schneider weiterhin deutlich über den geplanten Abschreibungen liegen. Diese In- wurde in die Wasserführung miteinbezogen. vestitionen lösen entsprechenden Kapitalbedarf in der Gesellschaft aus. – Die Absenkung des Hofbereiches, Gehweg und Asphalt in der Kirchgasse. Mit der geplanten Kapitalerhöhung von 24 Mio. € soll die Eigenkapital- – Einbau von zwei weiteren zusätzlichen Ablaufschächten in der Kirch- seite dauerhaft gestärkt werden. gasse mit zwei getrennten Ablaufrohren um einer Überlastung und Beteiligungsoption der Gemeinde Zaberfeld am Windpark Aalen- Verstopfung vorzubeugen. Waldhausen – Einbau von Bodenhülsen um zu einem späteren Zeitpunkt Aluminium- Der Gemeinderat hat eine Beteiligung am Windpark Aalen-Waldhausen teile als Dammschutz gegebenenfalls anzuschaffen. abgelehnt. Bauantrag zum Neubau eines zweizügigen Kindergartens in Der Neckar-Elektrizitätsverband bietet seinen Verbandsmitgliedern die Zaberfeld Möglichkeit, sich exklusiv am Windpark Aalen-Waldhausen zu beteili- Der Gemeinderat hat den Grundrissplanungen in der vorgelegten Aus- gen. Der Windpark besteht aus 5 Vestas V126 Anlagen mit einer Leis- fertigung für einen Bauantrag zugestimmt. Das Büro Reinhardt wird den tung von jeweils 3,3 MW und 149 m bzw. 137 m Nabenhöhe und liegt Bauantrag vorbereiten. Für das Dach des Kindergartenneubaus sind ver- in Aalen-Waldhausen (Ostalbkreis). Auf Grund größerer Investitionen schiedene Ausführungsvarianten zu untersuchen und dem Gemeinderat und Projekte in Zaberfeld hat der Gemeinderat Abstand genommen von mit Kosten und Entwurfsplanungen vorzulegen. einer Beteiligung. Der von der Gemeinde auf dem Grundstück der Kirchengemeinde Za- Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie- berfeld für eine Übergangsphase erstellte Pavillon ist bereits 25 Jahre ßungsplan „Langwiesen IV“ des Zweckverbands Wirtschaftsförde- alt. Die Baugenehmigung wurde 1994 erteilt. Der Container ist sanie- rung Zabergäu rungsbedürftig und für den Bedarf der kommenden Jahre aufgrund sei- a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen ner Größe nicht mehr ausreichend. Die Heizung, die Eingangstüre, der b) Entwurfsbeschluss Boden und das Dach müssten kurz- bis mittelfristig erneuert werden, die c) Offenlagebeschluss
Zaberfeld 31.05.2019 Seite 10 Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst: Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“ 1. Die anlässlich der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellung- Landkreis Heilbronn nahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung öffentliche Belange werden zur Kenntnis genommen und entsprechend für das Haushaltsjahr 2019 den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung in der Abwägungs- 1.) Haushaltssatzung tabelle, die der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt ist, behandelt. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der örtlichen i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat Bauvorschriften und der Begründung zum Gebiet „Langwiesen IV“, je- die Verbandsversammlung am 15. Mai 2019 folgende Haushaltssatzung weils mit Datum vom 03.07.2018/04.04.2019, werden gebilligt. für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen: 3. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffent- lichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen § 1 Haushaltsplan Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 4. Der Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, den entspre- 1.) den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 1.989.800 EUR chenden Beschlüssen in der Verbandsversammlung des Zweckver- davon: im Verwaltungshaushalt 189.800 EUR bands Wirtschaftsförderung Zabergäu zuzustimmen. im Vermögenshaushalt 1.800.000 EUR Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zaber- 2.) dem Gesamtbetrag der vorgesehenen gäu (ZWZ) hat nach vorheriger Beteiligung der Gemeinderäte aller sechs Mit- Kreditaufnahmen in Höhe von 0 EUR gliedskommunen am 1. August 2018 beschlossen, den vorhabenbezogenen 3.) dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen Bebauungsplan „Langwiesen IV“ aufzustellen. Ferner wurde ein erster städte- in Höhe von 0 EUR baulicher Entwurf gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behörden- § 2 Kassenkredite beteiligung beschlossen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 30.000 EUR festgesetzt. planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines im Zabergäu § 3 Betriebskostenumlage ansässigen Gewerbebetriebs (Gerüstbaubranche) geschaffen werden. Die Betriebskostenumlage wird auf 189.685 EUR festgesetzt. Gegenüber der bisherigen Planung haben sich folgende wesentliche § 4 Kapitalumlage Änderungen ergeben: Die Kapitalumlage wird auf 750.000 EUR festgesetzt. – Das Plangebiet hat sich insbesondere durch den Einbezug von Flächen 2.) Bekanntmachung der Haushaltssatzung für Ausgleichsmaßnahmen östlich des Fürtlesbachs um ca. 308 Ar ver- Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntge- größert. Die Planabgrenzung wurde ferner an den realisierten Grund- macht. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 22.05.2019 die erwerb angepasst (südwestliche Gebietsgrenze). Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Sie enthält keine ge- – Der im nordöstlichen Bereich des Baufensters vorgesehene Mitarbei- nehmigungspflichtigen Teile. terparkplatz wurde durch ein Parkhaus ersetzt. 3.) Auslegung des Haushaltsplanes – Das Regenrückhaltebecken rückte daher aus dem nordöstlichen Be- Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung an sie- reich heraus und ist nunmehr entlang des gesamten nördlichen Bau- ben Tagen, und zwar von Dienstag, 04.06.2019, bis Freitag, 07.06.2019, fensterrandes platziert. und Dienstag, 11.06.2019, bis Donnerstag, 13.06.2019, je einschließlich, – Entlang des Regenrückhaltebeckens ist eine Wegverbindung vorgesehen. auf dem Rathaus Zaberfeld, Zimmer 2, während der üblichen Sprech – Das Produktionsgebäude wurde im südlichen Bereich durch eine voll- zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. ständig eingehauste Wareneingangshalle ergänzt. Das ursprünglich Hinweis: geplante Freilager entfällt. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der – Das Produktionsgebäude wurde in nördlicher Richtung um eine Über- Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der gabehalle für die Nachtproduktion sowie eine Werkstatt und einen GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Sozialtrakt erweitert. GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit – Die Versandhalle rückt aus logistischen Gründen vom westlichen in den der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend östlichen Teil des Baufensters. gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, – Auf der dadurch frei werdenden Fläche entsteht als Nebengebäude ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent- eine Ladehalle für die Elektrostapler. lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der – Ferner ist nördlich hiervon aus Gründen des Lärmschutzes der unmittel- Satzung verletzt worden ist. baren Anwohner eine kleinere Überdachung vorgesehen. Zaberfeld, den 27. Mai 2019 – Die Verkehrslogistik auf dem Betriebsgelände für anliefernde und ab- gez. Csaszar, holende Lastwagen wurde optimiert. Neben Sanitäreinrichtungen sind Verbandsvorsitzender auch insgesamt 17 Stellplätze für Lastwagen vorgesehen. Nach Zustimmung der Gemeinderäte aller Verbandsmitglieder können Ausschreibung für das Förderprogramm „Entwicklungs- in der Sitzung der Verbandsversammlung die eigentlichen Verfahrens- programm Ländlicher Raum“ (ELR) 2020 beschlüsse zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens getroffen und im Anschluss daran die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Die Of- hiermit das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Länd- fenlage soll vor den Sommerferien abgeschlossen sein. Anschließend licher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Ent- müssen die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen wicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 9. Juli 2014, ergänzt und Anregungen in Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachbüros am 19. April 2016 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“ abgearbeitet werden. Zeitgleich wird der Durchführungsvertrag zwi- und Gemeinsames Amtsblatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016). schen dem ZWZ und dem Vorhabenträger erstellt und den Gremien zur 1. Grundsätzliches Beratung und Billigung vorgelegt. Der Durchführungsvertrag muss vor Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan abgeschlossen sein. dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Ba- Die weitere Zeitschiene ist davon abhängig, welche Stellungnahmen im den-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Ver- Rahmen der Offenlage eingehen und ob der Entwurf nochmals geändert braucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Ent- werden muss. Soweit die eingereichten Stellungnahmen keine Änderung wicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen. des Bebauungsplans notwendig machen und auch der Vorhabenträger Voraussetzung für eine Förderung sind kommunale Aufnahmeanträge. sein Vorhaben nicht ändert, können der Bebauungsplan und die örtli- Lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu chen Bauvorschriften den Gremien der Verbandsmitglieder zur Bera- ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung zu sichern sowie zukunfts- tung und Billigung und sowie der Verbandsversammlung zur Beratung fähige Arbeitsplätze zu schaffen sind hierbei die zentralen Ziele. Akti- und Beschlussfassung als Satzung vorgelegt werden. Bestenfalls ist mit ve Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die interkommunale Zu- einem Satzungsbeschluss im letzten Quartal 2019 zu rechnen. sammenarbeit und Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind von Bauanträge besonderer Bedeutung. Zuwendungsempfangende können neben den 1.) Anbau Aussegnungshalle in Ochsenburg, Oststr. 12, Flurstück 2712 Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein. 2.) Errichtung eines Gartenhauses mit Sauna in Michelbach, Flurstück Von Seiten des Bundes wurde die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung 1825, Pfirsichweg 5 der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Förderbereich „Inte- 3.) Verlängerung der Befristung der Flüchtlingsunterkunft, Eugen-Zipp- grierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) mit dem Sonderrahmenplan „Förde- erle-Straße, Flurstück 850/1 rung der ländlichen Entwicklung“ deutlich erweitert. Diese Fördermittel Der Gemeinderat hat allen drei Bauanträgen zugestimmt. stehen in Baden-Württemberg auch über das ELR zur Verfügung.
Seite 11 31.05.2019 Zaberfeld 2. Förderschwerpunkte 2020 vor Ort auch wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle Ver- Innen- und Ortskernentwicklung anstaltungen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden Ziel der Programmausschreibung 2020 ist es, innerörtliche Potenziale op- muss. Sie stärken Lebensqualität und Lebendigkeit unserer Dörfer. timal zu nutzen, denn Innen- und Ortskernentwicklung sind von zentraler Durch die zusätzliche Bereitstellung von Fördermitteln über die Gemein- Bedeutung für vitale Städte und Gemeinden. Der Grundsatz „Innenent- schaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten- wicklung vor Außenentwicklung“ muss in der kommunalen Baulandpolitik schutzes (GAK) über den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen zum Regelfall werden. Gute innerörtliche Bausubstanz ist zu erhalten und Entwicklung“ können Investitionen von Kleinstunternehmen der Grund- zu zeitgemäßem Wohnraum umzubauen. Baufällige Gebäude hingegen versorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen auf können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR der Basis der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der 2020 weiterhin prioritär Investitionen zur Schaffung von privatem Wohn- Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen raum gefördert. Etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis) mit einem erhöhten För- wird auch in diesem Programmjahr wieder für den Schwerpunkt „Innenent- dersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzu- wicklung/Wohnen“ eingesetzt. Dieser Förderschwerpunkt umfasst neben schlag) gefördert werden. privaten Wohnbaumaßnahmen u. a. auch die kommunale Verbesserung Förderzuschlag bei CO2-Speicherung des Wohnumfeldes. Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen gefördert Im Fokus steht die innerörtlichen Nachverdichtung, also vorrangig Um- werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenschonender, CO2 binden- nutzungen leer stehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie der Baustoffe wie Holz. Beim überwiegenden Einsatz nachwachsender die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Dies schließt auch Rohstoffe – in der Regel dürfte das vor allem Holz sein – wird der Förder- Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein, satz um 5 %-Punkte erhöht. Der Einsatz von CO₂-bindenden Baustoffen sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen ent- ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antrags- sprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen. stellung zu bestätigen. Der Nachweis erfolgt mit dem Schlussverwen- Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und dungsnachweis, dem die „Statistik der Baufertigstellungen“ (siehe auch zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnutzung, Modernisierung https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet) mit Bestäti- und Neubau) als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (Umnutzung und gungsvermerk durch die Gemeinde beizufügen ist. Modernisierung). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit aus- schließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr Tabelle zur erhöhten Förderung bei CO2-bindenden Baustoffen: als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ Förderart Fördersatz max. Förderbeträge zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter den Vorgaben der Verordnung Nr. 6.1 45 bzw. 55 % max. 750.000 € (EU) Nr. 651/2014 nach Nr. 6.3.3 ELR möglich. Weiterhin nicht zuwendungs- Nr. 6.2 35 % Umnutzung: max. 55.000 € fähig sind Mietwohnungen zur Fremdnutzung in Neubauvorhaben (Nr. 5.4 pro Wohneinheit (WE) ELR), d. h. die nicht durch Umnutzung bestehender Bausubstanz entstehen. Modernisierung und Baulücken- Flächen- und Wohnraumaktivierung schluss: max. 25.000 € pro WE Innenentwicklung braucht Strukturen, Dialog und Überzeugung, um allg.: max. 125.000 € einen Veränderungsprozess einzuleiten. Deshalb unterstützt das ELR Nr. 6.3.1.1 35 % max. 200.000 € unter Beachtung seit Jahren die Durchführung von Beteiligungs- und Mitwirkungsprozes- von Deminimis bei Kleinstunter- sen (Nr. 5.2 ELR). Dabei hat sich gezeigt, dass der Einsatz eines örtlichen nehmen der Grundversorgung Koordinators als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Planenden und Ver- und bei Einrichtungen für lokale waltung zur Steigerung der Akzeptanz solcher Veränderungsprozesse Basisdienstleistungen beitragen kann. Die Bereitstellung eines solchen Koordinators kann mit Nr. 6.3.1.2 40 % der zuwendungsfähigen Kosten nach Nr. 5.2 ELR gefördert werden. und 6.3.1.3 max. 15 bzw. 20 % max. 250.000 € Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Nr. 6.3.3 max. 15 bzw. 20 % max. 200.000 € Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen wer- den. Die Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt das ELR deshalb Sonstiges durch die Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Im Förderschwerpunkt Arbeiten soll vorrangig die Entflechtung störender Für abgegrenzte innerörtliche Bereiche wird die Förderung der unren- Gemengelagen im Ortskern gefördert werden, zum Beispiel die Verla- tierlichen Ausgaben von Gemeinden bei Erwerb und Baureifmachung gerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbe- zur Weiterveräußerung von Grundstücken angeboten. In der Praxis zeigt gebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann dann anschließend sich häufig, dass die Gemeinden trotz der Förderung eine hohe Finanzie- einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden. rungsbelastung haben, die nicht durch Verkaufserlöse abgedeckt werden Die Förderung von Modernisierung und Umbau von Rathäusern und kann. Um den Anreiz für innerörtliche Flächenaktivierung zu erhöhen, Kindergärten ist im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnahmen und kann der Fördersatz beim unrentierlichen Mehraufwand abweichend von Restrukturierungen in strukturschwachen ländlichen Räumen möglich. Nr. 6.1.1 ELR von 40 % auf bis zu 75 % erhöht werden. Ein Beispiel hierfür ist das Zusammenlegen von mehreren kommunalen Lokale Grundversorgung, Dorfgasthäuser, Metzgereien und Einrichtungen, um Synergien zu erzielen und die Folgekosten zu mini- Bäckereien mieren. Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen hat der För- Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen werden nur noch derschwerpunkt Grundversorgung weiterhin hohe Priorität. Projekte aus gefördert, wenn sie der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Dabei diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang. Die Versor- wird die Förderung auf Bestandsgebäude konzentriert und auf max. gung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Stand- 500.000 € begrenzt, es sei denn der Förderzuschlag zur CO₂-Speicherung ortfaktor für den ländlichen Raum. Grundversorgung ist die Deckung kommt zur Anwendung. der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des EFRE-Innovationsinfrastrukturen täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Um- Auf der Grundlage des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014– ständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Be- 2020 „Innovation und Energiewende“ können im Maßnahmenbereich darfs. Bei Gütern oder Dienstleistungen, die ihrer Art nach überwiegend „Innovationsinfrastruktur“ die Errichtung und der Ausbau von regiona- regional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, len Innovationsinfrastrukturen gefördert werden. Aufnahmeanträge von in der die Betriebsstätte liegt, angeboten oder erbracht werden, kann Städten und Gemeinden sind möglich nach Nr. 6.1 ELR, für Innovations- unterstellt werden, dass diese regelmäßig der Grundversorgung dienen. infrastrukturen, die im ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan Diese Punkte sind im Aufnahmeantrag der Gemeinde darzulegen und im liegen und aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer Formular ELR-5 zu bestätigen. WIN-Region entwickelt sind. Der Fördersatz beträgt 50 %. Die zuwen- Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrich- dungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen min- tungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, destens 200.000 € betragen. Die Fördersumme ist auf max. 750.000 € Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe u. a. nach den o. g. Bestimmun- begrenzt. Für das Auswahlverfahren im Rahmen des Jahresprogramms gen zählen. Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den länd- 2020 ist eine formlose Beschreibung mit folgenden Punkten und Unter- lichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des lagen vorzulegen: Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem Förderschwerpunkt – Antragsteller/Zuwendungsempfänger und weitere Beteiligte Arbeiten erweitert. – vorgesehene Nutzung und Nutzergruppen, Baupläne Ein besonderes Augenmerk muss auf Dorfgasthäuser gerichtet werden. – Kosten und Finanzierung der Investition Die Gastronomie dient besonders im ländlichen Raum nicht nur der Ver- – Kosten und Finanzierung des Betriebs sorgung und Verpflegung der Bevölkerung, sondern ist für die Menschen – Formular geplante Zielbeiträge
Zaberfeld 31.05.2019 Seite 12 Für weitergehende Informationen wird auf www.efre-bw.de unter För- 3. Höhe der Förderung derung/Innovationsinfrastruktur verwiesen. Die möglichst frühzeitige Die Fördersätze bei den einzelnen Maßnahmen können der Ziffer 6 der Abstimmung mit dem für die Aufstellung des Jahresprogramms zustän- ELR-Verwaltungsvorschrift entnommen werden. Eine Übersicht über die digen Regierungspräsidium ist zu empfehlen. Höhe der Förderung ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Seite 13 31.05.2019 Zaberfeld 4. Verfahren 2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2020 ist ein Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturel- einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Um- len Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen. Der Zusammenhang legungsstelle der Gemeinde Zaberfeld, Zimmer 4, Schloßberg 5, 74374 zu den geplanten Einzelprojekten ist darzustellen. Ein Aufnahmeantrag Zaberfeld während den Öffnungszeiten: kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkom- Montag 08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr munalen Zusammenschlüssen gestellt werden und enthält alle in seinen Mittwoch 07:30–12:30 Uhr und 13:30–18:30 Uhr Bereich fallende Einzelprojekte. Diese sind im Formular ELR-1/3 entspre- Dienstag, Donnerstag, Freitag 10:00–12:00 Uhr chend der Priorität aufzulisten. oder nach Vereinbarung Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des gemeindli- 3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan chen Aufnahmeantrags. Die Projektbeschreibung für wohnraumbezoge- ne Projekte (Formular ELR-4) beschreibt das Projekt aus gemeindlicher Den Umlegungsbeteiligten nach § 48 BauGB wird ein ihre Rechte betref- Sicht. Bei der Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von fender Auszug gemäß § 70 BauGB aus dem Umlegungsplan mit Rechts- Unternehmen (Formular ELR-5) stimmen die Gemeinden insbesondere behelfsbelehrung zugestellt. die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Mitarbeiter sowie 4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab Die Bekanntmachung der Gemeinde Zaberfeld im Amtsblatt vom und lassen diese Angaben durch Mitzeichnung des Unternehmens be- 20.04.2018 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Auf- stätigen. forderung zur Anmeldung von Rechten. Stellt eine Gemeinde Aufnahmeanträge für unterschiedliche Bereiche, Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufge- so müssen auch die Aufnahmeanträge zueinander in eine Rangfolge führten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Umlegungsplans abgelaufen. Unterlagen zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen, damit die Zaberfeld, 22.05.2019 Anträge bearbeitet werden können (siehe Formular ELR-1/1). Thomas Csaszar, Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Gemeinde-, Landkreis-, Regie- Bürgermeister rungsbezirk- und Landesebene) werden die kommunalen Aufnahme- und Vorsitzender des Umlegungsausschusses anträge im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs in eine Rangfolge gebracht. Insbesondere auf Landkreisebene ist die strukturelle Aus- gangslage mit Bezug auf die Bedürftigkeit der Gemeinde (z. B. Bevöl- kerungsentwicklung, Steuerkraftsumme, Einwohner pro ha Siedlungs- fläche) und die strukturelle Bedeutung der beantragten Projekte bei der Vereinszuschüsse beantragen Priorisierung der Aufnahmeanträge zu würdigen. Nach den Richtlinien der Gemeinde Zaberfeld über die Förde- Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind unter rung örtlicher Vereine vom 20.11.2001 (veröffentlicht im Amts- der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ blatt vom 30.11.2001, Seite 10) können die Vereine folgende ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abzurufen. Zuschüsse beantragen: Gewerbetreibende und Privatpersonen, die sich an einer Förderung ihrer Investitionen im Rahmen des ELR-Programmes im Jahr 2020 interessie- Zweck: Antrag bis spätestens: ren, sollten sich möglichst frühzeitig über die notwendigen Unterlagen Vereinsjubiläen 31. Oktober erkundigen. Damit die Vorabstimmungen mit dem Landratsamt und dem Meisterschaft von Mannschaften 31. Oktober Regierungspräsidium zügig durchgeführt werden können, sollten Sie Investitionen 30. September sich bis spätestens 1. Juli 2019 bei Frau Bäzner (Tel.: 07046/9626-22; Jugendarbeit 30. September E-Mail: kathrin.baezner@zaberfeld.de) oder Bürgermeister Csaszar Es sind die bis zu 18 Jahre alten Vereinsmitglieder zu melden; (Tel.: 07046/9626-31; E-Mail: thomas.csaszar@zaberfeld.de) melden. maßgebend ist die Zahl des laufenden Jahres der Bestandserhe- Die endgültigen Unterlagen (u. a. Pläne und Kostenschätzung nach bung der Dachverbände (WLSB usw.). Die Vereine werden hier- DIN276) für den Aufnahmeantrag sind der Gemeinde bis 24.07.2019 mit gebeten, in Frage kommende Anträge rechtzeitig schriftlich vorzulegen. bei der Gemeinde zu stellen. Gemeindeverwaltung Umlegung „Gartenäcker“ Gemeinde Zaberfeld, Gemarkung Michelbach Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB Apothekennotdienst 1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66 Am Freitag, 31. Mai 2019 Telefon BauGB Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 36 07262/1858 Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Zaberfeld hat in seiner Sitzung Am Samstag, 1. Juni 2019 am 21.05.2019 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1 Schloss-Apo. am Marktplatz, Marktplatz 7, Schwaigern 07138/810620 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom Am Sonntag, 2. Juni 2019 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für die folgenden Flurstücke der Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstraße 4 07262/1888 Gemarkung Michelbach Am Montag, 3. Juni 2019 Teil von 929/3 (einbezogen südlicher Teil mit 101 m²), 1226/1, 1226/2, Rathaus-Apotheke Massenbachh., Heilbronner Str. 41 07138/7666 Teil von 1228 (einbezogen östlicher Teil mit 1523 m²), Teil von 1231 (ein- Am Dienstag, 4. Juni 2019 bezogen östlicher Teil mit 2437 m²), 1239, Teil von 1330/2 (einbezogen Schloss-Apotheke Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2 07258/7490 mittlerer Teil mit 13 m²), Teil von 1237/2 (einbezogen westlicher Teil mit Am Mittwoch, 5. Juni 2019 797 m²), Teil von 1237/3 (einbezogen westlicher Teil mit 152 m²) und Teil von 1242/3 (einbezogen westlicher Teil mit 355 m²) beschlossen. Apotheke am Karlsplatz, Am Karlsplatz 5, Eppingen 07262/6760 Der Umlegung liegt der seit 18.04.2019 rechtsverbindliche Bebauungs- Am Donnerstag, 6. Juni 2019 plan „Gartenäcker“ zugrunde. Stadt-Apotheke Schwaigern, Schnellerstraße 2 07138/97180 Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Die nächstgelegenen diensthabenden Apotheken werden im Internet an- Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 5, 5.1, 5.2 und 6. gezeigt unter: www.lak-bw.de/notdienstportal/schnellsuche.html Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Zaberfeld nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die Was ist sonst noch los? örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und 2. Juni 2019 Ev. Kirchengemeinde Güglingen – Motorradfahrergottes- Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestan- dienst des mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen Ev. Kirchengemeinde Frauenzimmern-Eibensbach – Kirche und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und im Grünen, Frauenzimmern Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden 5. Juni 2019 Schwäbischer Albverein Zaberfeld – Halbtageswanderung Text auf. „Mittwochswanderer“
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