Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - 2218 ha Naturpark ...

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Amtsblatt
   der Gemeinde                          ZABERFELD
                           2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur!

   22. Woche	                                                                                               Freitag, 31. Mai 2019

                                  Wahlsonntag erfolgreich gemeistert!
Insgesamt haben über 2.000 Wähler und Wählerinnen bei den Europarats- und Kommunalwahlen ihre Stimmen am vergangenen Sonntag
in den vier Wahllokalen und bei der Briefwahl abgegeben.
Im Innenteil finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse der drei Wahlen.
Ein herzlicher Dank geht an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer die zum reibungslosen Ablauf der Wahlen beigetragen haben!
Zaberfeld                                                                                                                              31.05.2019 Seite 2

  Wichtige Telefonnummern und Öffnungszeiten
  Gemeindeverwaltung Zaberfeld                  Tel. 9626-0/Fax 9626-26       Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach)
  www.Zaberfeld.de                                                            Abt.-Kmdt. Simon Achauer                               Tel. 0157/83880821
  Verwaltungsstelle Leonbronn                                  Tel. 881332    Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327
  Verwaltungsstelle Michelbach                   Handy 0152/05339890          Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse                                Tel. 7423
  Verwaltungsstelle Ochsenburg                                 Tel. 881388    Notarzt und Rettungsdienst                                        Notruf 112
  Bauhof Zaberfeld                                                Tel. 6361   Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu
  Bauhofleiter Reinhold Sigloch                    Handy 0171/4819723         Mo. – Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr           Notdienstnummer 01805/960096
  Wassermeister Volkmar Richter                    Handy 0171/6420599         Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh-
  Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung                                          lichen Fällen zuständig)
  Rathaus Zaberfeld                                                            Direktwahl Notfallpraxis Brackenheim 	                Tel. 07135/9360821
  Montag                      8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr      Bundeseinheitliche Rufnummer                                     Tel. 116117
  Dienstag, Donnerstag und Freitag                     10.00 bis 12.00 Uhr    Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr
  Mittwoch                    7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr      Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr
  Verwaltungsstelle Leonbronn               Mittwoch, 16.30 bis 18.30 Uhr     Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus, Wendelstraße 11,
  Verwaltungsstelle Michelbach              Mittwoch, 14.00 bis 16.00 Uhr     74336 Brackenheim
  Verwaltungsstelle Ochsenburg            Donnerstag, 16.00 bis 18.00 Uhr     Mo. – So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn
  Bücherei im Löweneck, Tel. 2169            Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr
                                            Mittwoch 10.00 bis 13.00 Uhr      Zahnärztlicher Notdienst
                                               Freitag 15.30 bis 18.30 Uhr    Der Notdienst ist zu erfragen unter                     Tel. 0711/7877712
                                                                               Augenärztlicher Notfalldienst
  Grundschule Zaberfeld            Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564
  Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8                              Der Notdienst ist zu erfragen unter                     Tel. 01803/112005
  Öffnungszeiten:                             Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr    Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
                                              Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr      Mo. – Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter              Tel. 01805/120112
  Häckselplatz Zaberfeld                                                       An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im
  Öffnungszeiten:                                                              Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn
  September bis Mai	                         Samstag 11.00 bis 15.00 Uhr      Kinderärztlicher Notfalldienst
  Juni bis August	                           Samstag 13.00 bis 15.00 Uhr      An Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der Kinderklinik am Gesund-
  Bereitschaftsdienste bei Stromausfall                                        brunnen HN
  Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31	 Tel. 07135/9832-0         nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter         Tel. 07131/493702
  Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std. Hotline)         Tel. 01802056229       Apothekennotdienst
  Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100         Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes.
  Polizei                                                       Notruf 110    Tierärztlicher Notdienst
  Polizeiposten Güglingen                                Tel. 07135/6507      Am Samstag, 1. und Sonntag, 2. Juni 2019:
  Polizeirevier Lauffen a. N.                            Tel. 07133/2090      TÄ Brandenburg, Heilbronn                               Tel. 07131/200276
  Feuerwehr                                                     Notruf 112    Dr. Balczulat, Willsbach                                  Tel. 07134/14600
  Gesamtkommandant Markus Konz                                Tel. 8806199    TA Neubacher, Brackenheim                                   Tel. 07135/3660

       AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN
Glückwünsche zum 85. Geburtstag                                                Grundschule Zaberfeld
                                       Zum 85. Geburtstag am 23. Mai           Ferienbetreuung
                                       2019 konnte Bürgermeister Tho-          Anmeldungen für Zusatzangebot 26. – 30.08.2019
                                       mas Csaszar Herrn Adolf Heidinger       Mit Schreiben vom 28. März 2019 wurden die Eltern über das Ergebnis
                                       die Glückwünsche der Gemeinde           der diesjährigen Bedarfsabfrage zur Betreuung an unserer Grundschule
                                       mit den besten Wünschen für die         informiert. Aufgrund der Bedarfsabfrage wurde von der Gemeinde eine
                                       Zukunft, Gesundheit und persönli-       zusätzliche Betreuungswoche vom 26. – 30. August 2019 angeboten.
                                       ches Wohlergehen, überbringen.          Erfreulicherweise wurden neun Kinder verbindlich für diese weitere
                                       Er übergab dem Jubilar den Ge-          ­Betreuungswoche angemeldet. Aufgrund der Rückmeldungen konnte
                                       schenkkorb der Gemeinde.                 nun die Betreuung den Eltern verbindlich zugesagt werden.
                                       Wir gratulieren herzlich und wün-        Die Ausschreibung für die weitere Betreuung in den Sommerferien
                                       schen auf diesem Wege nochmals           ab 29. Juli 2019 wird Ende Juni veröffentlicht. Anmeldeformulare er­-
                                       „alles Gute“.                            halten Sie dann beim Betreuungspersonal, auf unserer Homepage­
                                                                                www.zaberfeld.de und im Rathaus bei Frau Bäzner (Zimmer 1).

   Deutsche Rentenversicherung –
   Nächster Beratungstermin in Zaberfeld
                                                                                                   Zu verschenken
   Der nächste Beratungstermin, rund um das Thema „gesetzliche
   Rentenversicherung“ findet am Mittwoch, den 5. Juni 2019 im                     GegenstandTel.-Nr.
   Rathaus Zaberfeld, Sitzungssaal statt.
                                                                                   eine Kamera Minolta X700 mit Objektiven                     Tel.: 6287
   Die Termine für Beratung und Antragstellung werden vom Bür-
                                                                                   ein Doppelbett in Buche hell, gut erhalten                    Tel. 521
   germeisteramt Zaberfeld, Frau Stuber, Tel.: 07046/9626-31,
   E-Mail: gemeinde@zaberfeld.de vergeben. Bitte beachten Sie,
   dass der Sprechtag grundsätzlich am ersten Mittwoch eines                       Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Bürger­-
   ­Monats stattfindet. Vereinbaren Sie für eine Rentenantrag­                     meisteramt Zaberfeld, Tel. 9626-31 wissen lassen.
    stellung frühzeitig einen Termin.                                              Bekanntgaben in dieser Rubrik sind selbstverständlich kostenfrei.

 Herausgeber Gemeinde Zaberfeld. Verantwortlich für den Inhalt mit Ausnahme des Anzeigenteils ist Bürgermeister Thomas Csaszar oder sein Vertreter
 im Amt, für den Anzeigenteil WALTER Medien GmbH. Dieses Amtsblatt wird gedruckt auf Leipa ultraSQUARE silk (dieses umweltfreundliche Papier wird aus
 100 % Altpapier hergestellt. Es ist zertifiziert nach FSC® (FSC® C002010), EU Ecolabel und besitzt den Blauen Umweltengel).
Seite 3 31.05.2019                                                                                                                                     Zaberfeld

                                                                            Spatenstich des neuen Nettos in Zaberfeld
    Verloren – gefunden                                                     Knapp 20 Jahre ist der Netto-Markt am Ortsausgang von Zaberfeld mitt-
                                                                            lerweile alt. Weil der Zahn der Zeit auch an Supermärkten nagt und be-
    Folgende Gegenstände wurden gefunden:                                   sonders das Innere des Gebäudes alles andere als auf dem neuesten
    Einzelne Mädchen-Sandale, lila/weiß, bei der Bäckerei Zöller.           Stand ist, verabschiedete der Gemeinderat im vergangenen Jahr einen
    Eigentumsansprüche können im Rathaus Zaberfeld, Tel. 9626-15            Bebauungsplan für einen neuen Markt, der auf der gegenüberliegen-
    geltend gemacht werden.                                                 den Straßenseite entstehen soll. Nach mehrwöchigen Erschließungs-
                                                                            arbeiten war jetzt der offizielle Spatenstich. Es kann also losgehen. Erste
                                                                            Gespräche habe es bereits 2016 gegeben, erinnert sich Bürgermeister
Kommunale Geschwindigkeitsmessung durch den Land-                           Thomas Czaszar. Von vornherein habe die Verwaltung das Gelände auf
                                                                            der gegenüberliegenden Straßenseite im Außenbereich der Gemeinde
kreis Heilbronn am 20.05.2019                                               im Fokus gehabt. Dass auf dem Areal an der Leonbronner Straße über-
Uhrzeit                  festge-      Zahl der     Zahl der höchste         haupt gebaut werden darf, haben die Verantwortlichen auch dem Re-
Messstellen/Straße       setzte       gemesse-     Über-    Geschwin-       genrückhaltebecken am Ortsausgang zu verdanken.
                         Geschwin-    nen Fahr-    schrei- digkeit          Dank des Beckens wurde aus dem ehemaligen Sumpf- ein Baugebiet.
                         digkeit      zeuge        tungen                   25 Grundstückseigentümer habe die Gemeinde von einem Verkauf zu
                                                                            einem „vernünftigen Preis“ überzeugen können, so Csaszar. „Alle haben
7.10 – 9.35 Uhr          30 km/h        259	  5               43 km/h       sich sehr solidarisch gezeigt“, sagt der Bürgermeister, schließlich brauche
Schillerstr.                                                                eine Gemeinde wie Zaberfeld mit seinen knapp 4100 Einwohnern eine
                                                                            gute Lebensmittelversorgung. Gebaut wird der neue Markt auf dem rund
                                                                            6800 Quadratmeter großen Grundstück von dem Regensburger Investor
                                                                            und Projektentwickler Ratisbona Handelsimmobilien. Sieben Monate
    Voranzeige: Baby- und Kindersachenbasar                                 hat das Unternehmen für den Bau veranschlagt, im November soll der
                                                                            neue Netto eröffnet werden. Ratisbona war vor 20 Jahren bereits für den
                                                                            bisherigen Markt zuständig, der bis zur Fertigstellung wie gewohnt ge-
                                                                            öffnet haben wird. „Ziel ist es, einen fließenden Übergang zwischen der
                                                                            Schließung des bestehenden und der Eröffnung des neuen Marktes zu
                                                                            gewährleisten“, sagt Tobias Hümmer, Leiter der Projektentwicklung Süd-
                                                                            West bei Ratisbona.
                                                                            Der Neubau entspreche den modernen Anforderungen an einen nach-
                                                                            haltigen Lebensmittelmarkt. Der Discounter wird insgesamt 1450 Qua-
                                                                            dratmeter groß sein, die Verkaufsfläche beläuft sich auf rund 1100 Qua-
    Samstag, 29. Juni 2019, 13.00–15.00 Uhr                                 dratmeter. Über nächtliche Ruhestörungen müssen sich die Anwohner
    Mehrzweckhalle Zaberfeld                                                keine Sorgen machen. Nach einer schalltechnischen Untersuchung im
    Verkaufsnummern erhalten Sie per E-Mail: Kleiderbasar-Zaber-            vergangenen Jahr wurde festgelegt, dass Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
    feld@gmx.de unter Angabe von Namen, Wohnort und Telefon-                den zukünftigen Netto zwischen 22 und 6 Uhr nicht ansteuern dürfen.
    nummer. Wir nehmen gut erhaltene Kinderkleidung, Schuhe.                Kleine Transporter, die Backwaren anliefern, dürfen kurz vor 6 Uhr vor-
    Spielsachen, Babybedarfsachen und Umstandskleider etc. in               fahren. Eine geplante Leuchtreklame darf maximal 5,5 Meter hoch sein.
    Kommission.                                                             Sie bleibt damit unter dem Möglichen des Gebäudes, das bis zu acht
                                                                            Meter hoch sein darf. Der Gemeinderat hatte außerdem die Neuordnung
                                                                            der Wasserentnahmestation Bitz und der Radwegführung beschlossen.
Verwaltungsmitarbeiterin in den Ruhestand verabschiedet                     Es sollen zwei Entnahmestellen beibehalten werden, eine für große, eine
                                                                            für kleine Fahrzeuge. Zwei große Pumpen sind wegen des fehlenden Vo-
Bereits im Mai 1970 begann die Verwaltungstätigkeit von Elisabeth
Kenngott bei unserer Gemeindeverwaltung in den Bereichen Einwoh-            lumens nicht möglich. Zusätzlich wird die Landesstraße umgebaut, so-
nermeldeamt, Ordnungsamt und Standesamt. Seit 1981 und damit über           dass aus Richtung Leonbronn eine eigene Linksabbiegespur zum Netto
­38 Jahre hinweg begleitete sie in eigener Zuständigkeit die Verwal-        eingebaut werden kann.                                   hst, Elfi Hofmann
 tungsstellen in den Ortsteilen Leonbronn, Michelbach und Ochsenburg
 und war Ansprechperson für unsere Bürgerinnen und Bürger in verschie-
 densten Angelegenheiten. Als zuverlässige und hilfsbereite Mitarbeite-
 rin mit stets einem netten Wort und Lächeln unterstützte Frau Kenngott
 unsere Verwaltung und war bei der Bürgerschaft und der Verwaltung für
 ihre Tätigkeit geschätzt.
 Am vergangenen Freitag übergab Bürgermeister Csaszar mit Kämmerer
 Horst Dannenhauer bei der Verabschiedung Frau Kenngott einen Blu-
 menstrauß der Gemeinde. Bürgermeister Csaszar dankte ihr für ihre en-
 gagierte Arbeit in den zurückliegenden Jahren und wünschte ihr für ihren
 Ruhestand Gesundheit und alles Gute!

                                                                            V. l. n. r.: Bürgermeister Csaszar, Gemeinderätin Hummel, Projektentwicklung Süd-West Ratisbona
                                                                            Herr Hümmer und Nettogesellschaft Herr Glöckner

                                                                                                 Die Natur braucht uns nicht,
                                                                                                 aber wir brauchen die Natur!
Zaberfeld                                                                                                                     31.05.2019 Seite 4

 Vorläufiges Wahlergebnis der Europawahl in Zaberfeld
 In den Zaberfelder Wahllokalen und bei der Briefwahl zur Europawahl haben 2.023 Wählerinnen und Wähler
 Ihre Stimme abgegeben. Der folgenden Tabelle können Sie die vorläufigen Stimmenzahlen, die pro Partei in
 den Ortsteilen und in der Summe für ganz Zaberfeld abgegeben wurden, entnehmen.

                         Zaberfeld     Michelbach Leonbronn            Ochsenburg                     Briefwahl              Gesamt
  Wahlberechtigte        1.202         501        457                  445                            -                      2.605
  ohne Wahlschein
  Ausgestellte           252           67          76                  41                             -                      436
  Wahlscheine
  (Briefwahl)
  Wähler                 704           323         308                 283                            405                    2.023
  Wahlbeteiligung        58,57 %       64,47 %     67,40 %             63,60 %                        -                      66,52 %
  Ungültige              14            4           5                   13                             6                      42
  Stimmen
  Gültige Stimmen        690           319         303                 270                            399                    1.981

                                                                                              Ochsenburg
                                                                     Michelbach
                                                                                                                             Gesamt
                                                                                  Leonbronn
                                                         Zaberfeld

                                                                                                            Briefwahl
                                                                                                                        Anzahl         %
  1      CDU
         Christlich Demokratische Union Deutschlands     207         88           60          57            107         519          26,20
  2      SPD
         Sozialdemokratische Partei Deutschlands         67          24           50          43            41          225          11,36
  3      GRÜNE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
                                                         118         61           44          32            74          329          16,61
  4      AfD
         Alternative für Deutschland                     113         55           82          65            83          398          20,09
  5      FDP
         Freie Demokratische Partei                      65          26           19          24            27          161          8,13
  6      DIE LINKE
                                                         22          13           2           3             10          50           2,52
  7      FREIE WÄHLER
                                                         16          10           9           10            12          57           2,88
  8      PIRATEN
         Piratenpartei Deutschland                       4           1            2           1             10          18           0,91
  9      Tierschutzpartei
         PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ                 18          6            9           2             4           39           1,97
  10     ÖDP
         Ökologisch-Demokratische Partei                 10          5            2           7             2           26           1,31
  11     NPD
         Nationaldemokratische Partei Deutschlands       3           3            1           5             0           12           0,61
  12     Die PARTEI
         Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,     4           2            5           4             6                        1,06
                                                                                                                        21
         Elitenförderung und basisdemokratische
         Initiative
  13     FAMILIE
         Familien-Partei Deutschlands                    3           2            5           5             1           16           0,81
Seite 5 31.05.2019                                                                  Zaberfeld

       14 Volksabstimmung
          Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung -     2   1   0   1   2        0,30
                                                                                6
          Politik für die Menschen
       15 BP
          Bayernpartei                                      3   1   0   0   1   5    0,25
       16 MLPD
          Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands     0   1   0   0   0   1    0,05
       17 DKP
          Deutsche Kommunistische Partei                    0   0   0   0   0   0    0,00
       18 SGP
          Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte          1   0   0   0   0   1    0,05
          Internationale
       19 TIERSCHUTZ hier!
          Aktion Partei für Tierschutz - DAS ORIGINAL       5   3   2   0   2   12   0,61
       20 Tierschutzallianz
          Allianz für Menschenrechte, Tier- und             1   1   0   3   0   5    0,25
          Naturschutz
       21 Bündnis C
          Bündnis C - Christen für Deutschland              2   2   0   0   6   10   0,51
       22 BIG
          Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit            6   0   0   0   0   6    0,30
       23 BGE
          Bündnis Grundeinkommen - Die                      0   0   0   1   0   1    0,05
          Grundeinkommenspartei
       24 DIE DIREKTE!
          Demokratie DIREKT!                                0   0   0   0   0   0    0,00
       25 DiEM25
          Demokratie in Europa - DiEM25                     0   0   0   0   0   0    0,00
       26 III. Weg
          DER DRITTE WEG                                    1   0   0   0   0   1    0,05
       27 Die Grauen
          Die Grauen - Für alle Generationen                1   0   1   0   0   2    0,10
       28 DIE RECHTE
          DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung,          2   1   2   2   1   8    0,40
          Souveränität und Heimatschutz
       29 DIE VIOLETTEN
          Die Violetten                                     0   0   0   0   0   0    0,00
       30 LIEBE
          Europäische Partei LIEBE                          0   0   1   0   2   3    0,15
       31 DIE FRAUEN
          Feministische Partei DIE FRAUEN                   0   3   1   1   1   6    0,30
       32 Graue Panther                                     1   2   0   0   1
                                                                                4    0,20
       33 LKR
          LKR - Bernd Lucke und die Liberal-Konservativen   1   1   0   0   1   3    0,15
          Reformer
       34 MENSCHLICHE WELT
          Menschliche Welt - für das Wohl und               0   0   0   0   2   2    0,10
          Glücklichsein aller
       35 NL
          Neue Liberale - Die Sozialliberalen               0   0   0   0   0   0    0,00
       36 ÖkoLinX
          Ökologische Linke                                 0   0   0   0   0   0    0,00
       37 Die Humanisten
          Partei der Humanisten                             6   1   0   1   0   8    0,40
Zaberfeld                                                                                                                                                  31.05.2019 Seite 6

 38 PARTEI FÜR DIE TIERE
    PARTEI FÜR DIE TIERE DEUTSCHLAND                                 3          1               4               1             1                 10                  0,51
 39 Gesundheitsforschung
    Partei für Gesundheitsforschung                                  0          1               0               1             2                 4                   0,20
 40 Volt
    Volt Deutschland                                                 5          4               2               1             0                 12                  0,61

Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderats- und Kreistagswahl
Am vergangenen Sonntag haben 2.067 Wahlberechtigte bei der Wahl des Gemeinderats und des Kreistags Ihre
Stimmen abgegeben.

Gemeinderatswahl

                                                                                                                                   Ochsenburg
                                                                             Michelbach

                                                                                                        Leonbronn
                                                    Zaberfeld

                                                                                                                                                        Briefwahl

                                                                                                                                                                           Summe
Wahlberechtigte insgesamt                 1.573                    596                    570                          515                      -                   3.254
Ausgestellte Wahlscheine                  254                      69                     79                           41                       -                   443
Wähler                                    728                      336                    306                          294                      403                 2.067
Wahlbeteiligung                           55,19 %                  63,79 %                62,32 %                      62,03 %                  90,9%               63,52%
Ungültige Stimmzettel                     47                       16                     19                           19                       20                  121
Gültige Stimmzettel                       681                      320                    287                          275                      383                 1.946
Gültige Stimmen insgesamt                 7.617                    3.362                  2.898                        2.978                    4.230               21.085

                                                                                                                                                gewählt
                                                                            Briefwahl

                                                                                           Michelbach

                                                                                                                          Ochsenburg
                                           Gesamt

                                                                Zaberfeld

                                                                                                           Leonbronn

 Parteien/Bewerber

 Freie Wählervereinigung (FWV)

1 Keller, Eckhard                         1.961                    805         441            236             232            247                    x

2 Grüner, Martin                          1.337                    525         328            238             104            142                    x

3 Dickmann, Axel                             755                   346         202                93                68           46

4 Marx, Sebastian                         1.289                    608         292            174             131                84                 x

5 Mayer-Heink, Christina                  1.314                    536         281            204             199                94                 x

6 Weiß, Thomas                            2.133                    631         415            240             432            415                    x

7 Kenngott, Uwe                              999                   328         172            104             304                91                 x

8 Heinz, Ulrich                              826                   196         137            363                   61           69

9 Schüle, Jürgen                          1.298                    298         212            133             176            479                    x

 Summe der Stimmen                       11.912             4.273 2.480 1.785 1.707 1.667
Seite 7 31.05.2019                                                                                                             Zaberfeld

     Unabhängige Wählervereinigung (UWV)

   1 Simon, Stefan                                1.268                548    236        285       116        83           x

   2 Hutzenlaub, Bernd                            1.090                537    215        137       118        83           x

   3 Daub, Dagmar                                 1.051                427    258        131       116       119

   4 Siller, Christian                             539                 250    100         77           68     44

   5 Wezstein, Marco                              1.057                289    201        114       277       176           x

   6 Werth, Rudolf                                1.062                231    155        359           83    234           x

   7 Dzieciol, Piotr                              2.249                809    461        400       344       235           x

   8 Steinhausen, Helge                            857                 253    124         74           69    337           x

     Summe der Stimmen                            9.173            3.344 1.750 1.577 1.191 1.311

   Kreistagswahl

                                                                                               Ochsenburg
                                                          Michelbach

                                                                             Leonbronn
                                      Zaberfeld

                                                                                                               Briefwahl

                                                                                                                                    Summe
    Wahlberechtigte insgesamt      1.581              597                   574              516                  -              3.268
    Ausgestellte Wahlscheine         254               69                    79               41                  -                433
    Wähler                           726              334                   309              296               403               2.068
    Wahlbeteiligung              54,71 %          63,26 %               62,42 %          62,32 %            90,9 %             63,28 %
    Ungültige Stimmzettel             24               11                    18               20                12                  85
    Gültige Stimmzettel              702              323                   291              276               391               1.983
    Gültige Stimmen insgesamt      4.711            2.191                 1.941            1.843             2.685              13.371

    CDU                     Stimmenzahl                                SPD                                   Stimmenzahl
    Layher, Jutta                   555                                Scheyhing, Dorothea                            98
    Tauch, Christian                245                                Buyer, Michael                                 87
    Schellenbauer, Bernd            157                                Hund, Mareike                                 407
    Beck, Sebastian                 141                                Lehmann, Kay                                   47
    Pfanzler, Birgit                 93                                Jelinek, Tamara                               544
    Holzki, Stefan                   88                                Lehmann, Lars                                  46
    Sommer, Steffen                  55                                Becker-Yilmaz, Brigitte                        35
    Gläser, Achim                    42                                Müller, Viktor                                 22
    Kieser, Oliver                   84                                Stotz, Manfred                                133
    Müller, Simon                    55                                Summe Wahlvorschlag                         1.419
    Summe Wahlvorschlag           1.515
Zaberfeld                                                            31.05.2019 Seite 8

    Grüne                  Stimmenzahl   AfD                     Stimmenzahl
    Winkler, Jürgen                813   Fröbel, Siegmar                 861
    Wilhelm, Friederike            172   Heerwig, Hans-Jürgen            347
    Heller, Wolfram                 93   Colell, Dietmar                 319
    Nowak, Renate                  141   Gollinger, Robin                392
    Albrich, Hans-Jürgen            35   Summe Wahlvorschlag           1.919
    Böhringer, Victoria             82
    Sauer, Jürgen                   51
                                         ÖDP                     Stimmenzahl
    Eble, Marcel                   109
                                         Berghoff, Peter                 100
    Luboeinski, Peter               59
                                         Federmann, Lieselotte            93
    Steinhausen, Peter             261
                                         Penka, Alexander                 62
    Summe Wahlvorschlag          1.816   Kleinau, Christian-
                                         Michael                           21
                                         Armbrust, Wolfgang                27
    DIE LINKE              Stimmenzahl   Lindenschmidt,
    Dr. Stark, Wilhelm              99   Hildegard                         44
    Hötzl, Nathalie                 48   Summe Wahlvorschlag              347
    Böhringer, Matthias             64
    Schmitt, Bruno                  21
                                         Freie Wähler            Stimmenzahl
    Bohn, Volker                    14
                                         Csaszar, Thomas               2.523
    Kochert, Peter                  94
                                         Heckmann, Ulrich                189
    Wiethe, Jürgen                 183
                                         Schmoll, Otto                   313
    Summe Wahlvorschlag            523
                                         Auchter, Renate                  81
                                         Güney, Hakan                    165
                                         Grasmück, Hartmut               112
    FDP                    Stimmenzahl
                                         Giebler, Marianne               125
    Mannsperger, Anja              228
                                         Keller, Eckhard               1.197
    Spahlinger, Bianca             239
                                         Übelhör, Edgar                   23
    Summe Wahlvorschlag            467
                                         Heinz, Ulrich                   637
                                         Summe Wahlvorschlag           5.365
Seite 9 31.05.2019                                                                                                                   Zaberfeld

Ratssplitter 21. Mai 2019                                                  Nachtspeicheröfen funktionieren nur eingeschränkt. Aktuell werden 24
                                                                           Kinder im Alter von 3–6 Jahren halbtags von 8:00 bis 12:15 Uhr im Pa-
Erschließung Baugebiet „Bitz“ – Vergabe der äußeren Erschließung           villon betreut. Die Bedarfsberechnung ergab, dass ab Februar 2020 im
Der Gemeinderat hat der Vergabe der Erschließungsarbeiten ent­             Kindergarten 12–14 Plätze fehlen und alle 20 Krippenplätze belegt sind.
sprechend dem Vergabevorschlag und Ausschreibungsergebnis an die           Der Bau von Räumen für eine weitere Gruppe ist deshalb notwendig.
Firma Reimold zugestimmt.                                                  Überlegt wurde zunächst ein Anbau an das Bestandsgebäude für eine
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens des neuen Lebensmittelmarktes          Gruppe. Dies wurde aufgrund der geschätzten Kosten von ca. 800.000
hat der Gemeinderat auch die Neuordnung der Wasserentnahmestation          Euro und vielen Nebenflächen sowie einem verwinkelten Grundriss mit
„Bitz“ und Radwegeführung beschlossen. Bei der Begehung im April           langen Wegen wieder verworfen. Die Überlegungen bei einem Ortster-
2019 hat der Gemeinderat festgelegt, dass 2 Entnahmestellen beibe-         min am 1. März mit dem Kirchen- und Gemeinderat haben sich dahin-
halten werden sollen und diese getrennt zugänglich sein müssen. Des        gehend entwickelt, den Container abzureißen und ein neues Gebäude
Weiteren hatte der Gemeinderat beschlossen, eine Querungshilfe über        an dieser Stelle zu erstellen. Dieses Gebäude sollte groß genug sein, um
die Landesstraße einzubauen.                                               zwei Gruppen unterzubringen, um auch den zukünftigen Platzbedarf zu
Für die Querungshilfe und den Radwegeausbau wurde seitens der Ge-          decken. Eine Landesförderung, die für die Sanierung einer Gruppe und
meinde ein Förderantrag beim Regierungspräsidium eingereicht und eine      gleichfalls den Neubau der zweiten Gruppe in Anspruch genommen wer-
Förderzusage erteilt. Die Landesförderung für das Radwegekonzept mit       den könnte, steht im Raum und sollte zeitnah beantragt werden. Die
Querungshilfe wird nach dem Förderantrag bei rund 48.000 Euro liegen.      Planungen werden nach der Zustimmung zur Grundrissplanung fort-
Gemäß dem städtebaulichen Vertrag mit der Firma Ratisbona sowie der        geführt. Mit dem eingereichten Bauantrag ist noch keine Entscheidung
Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium als zuständige Behörde für        über die Art der Ausführung getroffen, lediglich dem Raumkonzept für
die Landesstraße erfolgte nun die Ausschreibung für die zusätzliche Ab-    den Kindergartenneubau wurde zugestimmt und die Vermaßung fest-
biegespur mit Zufahrt zum neuen Lebensmittelmarktgelände. Das Ergeb-       gelegt. Mit der Kirchengemeinde werden zeitnah weitere Gespräche ge-
nis der Submission mit 265.670 € war günstiger als die Kostenberech-       führt um unter anderem die Stellplatzsituation und die Finanzierung zu
nung ausgefallen. Kostenträger bei dieser Maßnahme ist der Investor        besprechen.
Ratisbona/Netto.                                                           Neckar Netze Bündelgesellschaft GmbH & Co. KG – Beteiligung an
Als weiteres beinhaltete die Ausschreibung die Wegebauarbeiten mit         der Kapitalerhöhung und Darlehnszusage
Wasserentnahmestelle, Radwegekonzept und Querungshilfe. Für diese          Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:
Kosten mit 164.910 € ist die Gemeinde verantwortlich. Nach Prüfung der     1. Der Gemeinderat als Gesellschafter stimmt der Kapitalerhöhung um
Angebote liegen die Kosten um 6.000 Euro über der Kostenplanung. Bür-          24 Mio. € bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG zu.
germeister Csaszar betont, dass die Mehrkosten für die Querungshilfe       2. Zur Kapitalerhöhung wird ein Darlehen der Gemeinde an die Neckar
und Radwege ebenfalls mit 50 % vom Land bezuschusst werden. Mit                Netze Bündelgesellschaft A GmbH & Co. KG mit 157.435,81 €, für die
dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde abgestimmt, dass ein vorzei-           Bündelgesellschaft T GmbH & Co. KG mit 84.170,71 € vergeben.
tiger Baubeginn nicht förderschädlich ist.                                 2012 wurde die Konzession für das Stromleitungsnetz in unserer Ge-
Hochwasserschutz Leonbronn – Vergabe der Baumaßnahmen zum                  meinde an die EnBW vorbehaltlich der Gründung einer Bündelgesell-
Hochwasserschutz in der Kirchgasse                                         schaft vergeben. Die Gründung der Bündelgesellschaft Neckar-Netze
Der Gemeinderat hat den Auftrag für Hochwasserschutzmaßnahmen              erfolgte 2013 zur Übernahme des Stromnetzes von der EnBW. Unsere
im Bereich der Kirchgasse im Ortsteil Leonbronn an die Firma Ezel ent-     Gemeinde ist seit 2013 nach Beschlüssen im Gremium Gesellschafter der
sprechend dem Angebot vom 08.05.2019 mit einer Angebotssumme von           neu gegründeten Neckar Netze Bündelgesellschaft.
44.064 Euro zugestimmt.                                                    An den Neckar Netzen sind zu 51 % Kommunen mit Neckarelektrizitäts-
Zum Hochwasserschutz in Leonbronn wurden vom Gemeinderat ver-              verband und zu 49 % die EnBW beteiligt. Unsere Gemeinde hat eine
schiedene Maßnahmen beschlossen. Der Ausbau des Riesenhofdamms             Einlage mit 347.504 € gezeichnet, 2/3 hiervon als A-Gesellschafter mit
mit Rückstaubereich und Einlaufbauwerk zur Drosselung des Abflusses        fester Ausschüttung von 5,5 % p. a. vor Steuer und 1/3 als T-Gesellschaf-
war hierbei eine wichtige Maßnahme die 2018 realisiert werden konnte.      ter (Ausschüttung ca. 8 % p. a. vor Steuer aufgrund der unternehmeri-
Für diese Maßnahme wurde eine Erhöhung der Förderung auf 164.700           schen Tätigkeit).
€ bei Gesamtkosten von 35.342 € vom Regierungspräsidium bewilligt.         Die Neckar Netze sind als größte kommunale Stromverteilnetzgesell-
Abgeschlossen wurde bereits 2017 der Ausbau des Rückhaltebereiches         schaft in Ba-Wü seit 6 Jahren erfolgreich tätig. Sie haben den beteiligten
Sternenfelser Becken am Ortsausgang Leonbronn.                             Kommunen seit Gründung erheblichen Einfluss auf das lokale Stromver-
Des Weiteren wurde nach der öffentlichen Ausschreibung im Oktober die      teilnetz eingeräumt und bedeutende Beteiligungserträge ausgeschüttet.
Maßnahme in der Kürnbacher Straße am 1. März 2019 vom GR an die            Das Verteilnetz im Netzgebiet wurde deutlich ausgebaut und verstärkt.
Firma MK Ingenieure für 157.139 € vergeben. Mit den Arbeiten wurde         Seit Gründung der gemeinsamen Netzgesellschaft lagen die Investitio-
begonnen.                                                                  nen stets über den Abschreibungen der Gesellschaft. Dies ist vor allem
Noch offen war die Hochwasserschutzmaßnahme in der Kirchgasse. Auf         auf 3 Faktoren zurückzuführen.
die Ausschreibung im Oktober war kein Angebot eingegangen. Mit der         Die Energiewende findet vorrangig im Verteilnetz statt. Die dezentrale
Firma Ezel, die den Auftrag für die Sanierung der Straße im Hagenrain im   Stromeinspeisung und Verteilung laufen über das Netz der Neckar Netze.
1. und 2. Bauabschnitt von der Gemeinde bereits erhalten hat, wurden       Unser Netzgebiet profitiert vom Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum
Gespräche geführt und ein Angebot nun abgegeben. Folgende Leistun-         in der Region. Unser Stromnetz muss auf die E-Mobilität vorbereitet wer-
gen werden im Bereich der Kirchgasse ausgeführt:                           den. Alle diese Faktoren lösen Investitionen aus. Nach den jetzt vorlie-
– Bau eines Einlaufbauwerks in den Hauptkanal auf dem Grundstück von      genden Wirtschaftsplänen werden diese Investitionen bis ins Jahr 2022
  Fam. Schneider. Der Durchgang auf dem Grundstück von Fam. Schneider      weiterhin deutlich über den geplanten Abschreibungen liegen. Diese In-
  wurde in die Wasserführung miteinbezogen.                                vestitionen lösen entsprechenden Kapitalbedarf in der Gesellschaft aus.
– Die Absenkung des Hofbereiches, Gehweg und Asphalt in der Kirchgasse.   Mit der geplanten Kapitalerhöhung von 24 Mio. € soll die Eigenkapital-
– Einbau von zwei weiteren zusätzlichen Ablaufschächten in der Kirch-     seite dauerhaft gestärkt werden.
   gasse mit zwei getrennten Ablaufrohren um einer Überlastung und         Beteiligungsoption der Gemeinde Zaberfeld am Windpark Aalen-
   Verstopfung vorzubeugen.                                                Waldhausen
– Einbau von Bodenhülsen um zu einem späteren Zeitpunkt Aluminium-        Der Gemeinderat hat eine Beteiligung am Windpark Aalen-Waldhausen
   teile als Dammschutz gegebenenfalls anzuschaffen.                       abgelehnt.
Bauantrag zum Neubau eines zweizügigen Kindergartens in                    Der Neckar-Elektrizitätsverband bietet seinen Verbandsmitgliedern die
Zaberfeld                                                                  Möglichkeit, sich exklusiv am Windpark Aalen-Waldhausen zu beteili-
Der Gemeinderat hat den Grundrissplanungen in der vorgelegten Aus-         gen. Der Windpark besteht aus 5 Vestas V126 Anlagen mit einer Leis-
fertigung für einen Bauantrag zugestimmt. Das Büro Reinhardt wird den      tung von jeweils 3,3 MW und 149 m bzw. 137 m Nabenhöhe und liegt
Bauantrag vorbereiten. Für das Dach des Kindergartenneubaus sind ver-      in Aalen-Waldhausen (Ostalbkreis). Auf Grund größerer Investitionen
schiedene Ausführungsvarianten zu untersuchen und dem Gemeinderat          und Projekte in Zaberfeld hat der Gemeinderat Abstand genommen von
mit Kosten und Entwurfsplanungen vorzulegen.                               einer Beteiligung.
Der von der Gemeinde auf dem Grundstück der Kirchengemeinde Za-            Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie-
berfeld für eine Übergangsphase erstellte Pavillon ist bereits 25 Jahre    ßungsplan „Langwiesen IV“ des Zweckverbands Wirtschaftsförde-
alt. Die Baugenehmigung wurde 1994 erteilt. Der Container ist sanie-       rung Zabergäu
rungsbedürftig und für den Bedarf der kommenden Jahre aufgrund sei-        a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
ner Größe nicht mehr ausreichend. Die Heizung, die Eingangstüre, der       b) Entwurfsbeschluss
Boden und das Dach müssten kurz- bis mittelfristig erneuert werden, die    c) Offenlagebeschluss
Zaberfeld                                                                                                                         31.05.2019 Seite 10

Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:                                  Zweckverband „Obere Zabergäugruppe“
1. Die anlässlich der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellung-           Landkreis Heilbronn
     nahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger            Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
     öffentliche Belange werden zur Kenntnis genommen und entsprechend            für das Haushaltsjahr 2019
     den Beschlussvorschlägen der Verbandsverwaltung in der Abwägungs-            1.) Haushaltssatzung
     tabelle, die der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt ist, behandelt.
                                                                                  Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, der örtlichen
                                                                                  i. V. m. § 5 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat
     Bauvorschriften und der Begründung zum Gebiet „Langwiesen IV“, je-
                                                                                  die Verbandsversammlung am 15. Mai 2019 folgende Haushaltssatzung
     weils mit Datum vom 03.07.2018/04.04.2019, werden gebilligt.
                                                                                  für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:
3. Die Verbandsverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffent-
     lichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen              § 1 Haushaltsplan
     Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.             Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
4. Der Bürgermeister wird beauftragt und bevollmächtigt, den entspre-            1.) den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 1.989.800 EUR
     chenden Beschlüssen in der Verbandsversammlung des Zweckver-                      davon: im Verwaltungshaushalt 189.800 EUR
     bands Wirtschaftsförderung Zabergäu zuzustimmen.                             		           im Vermögenshaushalt 1.800.000 EUR
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wirtschaftsförderung Zaber-             2.) dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
gäu (ZWZ) hat nach vorheriger Beteiligung der Gemeinderäte aller sechs Mit-            Kreditaufnahmen in Höhe von 0 EUR
gliedskommunen am 1. August 2018 beschlossen, den vorhabenbezogenen               3.) dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Bebauungsplan „Langwiesen IV“ aufzustellen. Ferner wurde ein erster städte-            in Höhe von 0 EUR
baulicher Entwurf gebilligt und die frühzeitige ­Öffentlichkeits- und Behörden-   § 2 Kassenkredite
beteiligung beschlossen. Mit der Auf­stellung des Bebauungsplans sollen die       Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines im Zabergäu         § 3 Betriebskostenumlage
ansässigen Gewerbebetriebs (Gerüstbaubranche) geschaffen werden.                  Die Betriebskostenumlage wird auf 189.685 EUR festgesetzt.
Gegenüber der bisherigen Planung haben sich folgende wesentliche                  § 4 Kapitalumlage
­Änderungen ergeben:                                                              Die Kapitalumlage wird auf 750.000 EUR festgesetzt.
 – Das Plangebiet hat sich insbesondere durch den Einbezug von Flächen           2.) Bekanntmachung der Haushaltssatzung
    für Ausgleichsmaßnahmen östlich des Fürtlesbachs um ca. 308 Ar ver-           Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntge-
    größert. Die Planabgrenzung wurde ferner an den realisierten Grund-           macht. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 22.05.2019 die
    erwerb angepasst (südwestliche Gebietsgrenze).                                Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Sie enthält keine ge-
 – Der im nordöstlichen Bereich des Baufensters vorgesehene Mitarbei-            nehmigungspflichtigen Teile.
    terparkplatz wurde durch ein Parkhaus ersetzt.                                3.) Auslegung des Haushaltsplanes
 – Das Regenrückhaltebecken rückte daher aus dem nordöstlichen Be-               Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung an sie-
    reich heraus und ist nunmehr entlang des gesamten nördlichen Bau-             ben Tagen, und zwar von Dienstag, 04.06.2019, bis Freitag, 07.06.2019,
    fensterrandes platziert.                                                      und Dienstag, 11.06.2019, bis Donnerstag, 13.06.2019, je einschließlich,
 – Entlang des Regenrückhaltebeckens ist eine Wegverbindung vorgesehen.          auf dem Rathaus Zaberfeld, Zimmer 2, während der üblichen Sprech­
 – Das Produktionsgebäude wurde im südlichen Bereich durch eine voll-            zeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
    ständig eingehauste Wareneingangshalle ergänzt. Das ursprünglich              Hinweis:
    geplante Freilager entfällt.                                                  Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
 – Das Produktionsgebäude wurde in nördlicher Richtung um eine Über-             Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der
    gabehalle für die Nachtproduktion sowie eine Werkstatt und einen              GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
    Sozialtrakt erweitert.                                                        GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit
 – Die Versandhalle rückt aus logistischen Gründen vom westlichen in den         der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Verband geltend
    östlichen Teil des Baufensters.                                               gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
 – Auf der dadurch frei werdenden Fläche entsteht als Nebengebäude               ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffent-
    eine Ladehalle für die Elektrostapler.                                        lichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
 – Ferner ist nördlich hiervon aus Gründen des Lärmschutzes der unmittel-        Satzung verletzt worden ist.
    baren Anwohner eine kleinere Überdachung vorgesehen.                          Zaberfeld, den 27. Mai 2019
 – Die Verkehrslogistik auf dem Betriebsgelände für anliefernde und ab-          gez. Csaszar,
    holende Lastwagen wurde optimiert. Neben Sanitäreinrichtungen sind            Verbandsvorsitzender
    auch insgesamt 17 Stellplätze für Lastwagen vorgesehen.
 Nach Zustimmung der Gemeinderäte aller Verbandsmitglieder können                 Ausschreibung für das Förderprogramm „Entwicklungs-
 in der Sitzung der Verbandsversammlung die eigentlichen Verfahrens-              programm Ländlicher Raum“ (ELR) 2020
 beschlüsse zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens getroffen und
 im Anschluss daran die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie            Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt
 der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Die Of-           hiermit das Jahresprogramm 2020 zum Entwicklungsprogramm Länd-
 fenlage soll vor den Sommerferien abgeschlossen sein. Anschließend               licher Raum (ELR) aus. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Ent-
 müssen die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen                    wicklungsprogramm Ländlicher Raum – ELR – vom 9. Juli 2014, ergänzt
 und Anregungen in Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachbüros                  am 19. April 2016 (www.mlr.baden-wuerttemberg.de, Stichwort „ELR“
 abgearbeitet werden. Zeitgleich wird der Durchführungsvertrag zwi-               und Gemeinsames Amtsblatt Nr. 5 vom 25. Mai 2016).
 schen dem ZWZ und dem Vorhabenträger erstellt und den Gremien zur                1. Grundsätzliches
 Beratung und Billigung vorgelegt. Der Durchführungsvertrag muss vor              Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit
 dem ­Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan abgeschlossen sein.                dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Ba-
 Die weitere Zeitschiene ist davon abhängig, welche Stellungnahmen im             den-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Ver-
 Rahmen der Offenlage eingehen und ob der Entwurf nochmals geändert               braucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Ent-
 werden muss. Soweit die eingereichten Stellungnahmen keine Änderung              wicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen.
 des Bebauungsplans notwendig machen und auch der Vorhabenträger                  Voraussetzung für eine Förderung sind kommunale Aufnahmeanträge.
 sein Vorhaben nicht ändert, können der Bebauungsplan und die örtli-              Lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu
 chen Bauvorschriften den Gremien der Verbandsmitglieder zur Bera-                ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung zu sichern sowie zukunfts-
 tung und Billigung und sowie der Verbandsversammlung zur Beratung                fähige Arbeitsplätze zu schaffen sind hierbei die zentralen Ziele. Akti-
 und Beschlussfassung als Satzung vorgelegt werden. Bestenfalls ist mit           ve Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die interkommunale Zu-
 einem Satzungsbeschluss im letzten Quartal 2019 zu rechnen.                      sammenarbeit und Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind von
 Bauanträge                                                                       besonderer Bedeutung. Zuwendungsempfangende können neben den
 1.) Anbau Aussegnungshalle in Ochsenburg, Oststr. 12, Flurstück 2712            Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
 2.) Errichtung eines Gartenhauses mit Sauna in Michelbach, Flurstück            Von Seiten des Bundes wurde die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
      1825, Pfirsichweg 5                                                         der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) im Förderbereich „Inte-
 3.) Verlängerung der Befristung der Flüchtlingsunterkunft, Eugen-Zipp-          grierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) mit dem Sonderrahmenplan „Förde-
      erle-Straße, Flurstück 850/1                                                rung der ländlichen Entwicklung“ deutlich erweitert. Diese Fördermittel
 Der Gemeinderat hat allen drei Bauanträgen zugestimmt.                           stehen in Baden-Württemberg auch über das ELR zur Verfügung.
Seite 11 31.05.2019                                                                                                                      Zaberfeld

2. Förderschwerpunkte 2020                                                    vor Ort auch wichtiger Treffpunkt für gesellschaftliche und kulturelle Ver-
Innen- und Ortskernentwicklung                                                anstaltungen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden
Ziel der Programmausschreibung 2020 ist es, innerörtliche Potenziale op-      muss. Sie stärken Lebensqualität und Lebendigkeit unserer Dörfer.
timal zu nutzen, denn Innen- und Ortskernentwicklung sind von zentraler       Durch die zusätzliche Bereitstellung von Fördermitteln über die Gemein-
Bedeutung für vitale Städte und Gemeinden. Der Grundsatz „Innenent-           schaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
wicklung vor Außenentwicklung“ muss in der kommunalen Baulandpolitik          schutzes (GAK) über den Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen
zum Regelfall werden. Gute innerörtliche Bausubstanz ist zu erhalten und      Entwicklung“ können Investitionen von Kleinstunternehmen der Grund-
zu zeitgemäßem Wohnraum umzubauen. Baufällige Gebäude hingegen                versorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen auf
können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR            der Basis der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 über die Anwendung der
2020 weiterhin prioritär Investitionen zur Schaffung von privatem Wohn-       Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
raum gefördert. Etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel      Union auf De-minimis-Beihilfen (De-minimis) mit einem erhöhten För-
wird auch in diesem Programmjahr wieder für den Schwerpunkt „Innenent-        dersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzu-
wicklung/Wohnen“ eingesetzt. Dieser Förderschwerpunkt umfasst neben           schlag) gefördert werden.
privaten Wohnbaumaßnahmen u. a. auch die kommunale Verbesserung               Förderzuschlag bei CO2-Speicherung
des Wohnumfeldes.                                                             Mit dem ELR sollen zudem bioökonomiebasierte Bauweisen gefördert
Im Fokus steht die innerörtlichen Nachverdichtung, also vorrangig Um-         werden. Dazu zählt die Anwendung ressourcenschonender, CO2 binden-
nutzungen leer stehender Gebäude, Aufstockungen von Gebäuden sowie            der Baustoffe wie Holz. Beim überwiegenden Einsatz nachwachsender
die Bebauung langjähriger Baulücken im Ortskern. Dies schließt auch           Rohstoffe – in der Regel dürfte das vor allem Holz sein – wird der Förder-
Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein,        satz um 5 %-Punkte erhöht. Der Einsatz von CO₂-bindenden Baustoffen
sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen ent-           ist durch eine zusätzliche Erklärung (Formular ELR-9) mit der Antrags-
sprechenden Entwicklungsbedarf nachweisen.                                    stellung zu bestätigen. Der Nachweis erfolgt mit dem Schlussverwen-
Förderfähig sind sowohl durch den Antragsteller oder Verwandte ersten und     dungsnachweis, dem die „Statistik der Baufertigstellungen“ (siehe auch
zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen (Umnutzung, Modernisierung             https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet) mit Bestäti-
und Neubau) als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (Umnutzung und            gungsvermerk durch die Gemeinde beizufügen ist.
Modernisierung). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit aus-
schließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr            Tabelle zur erhöhten Förderung bei CO2-bindenden Baustoffen:
als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“    Förderart      Fördersatz           max. Förderbeträge
zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter den Vorgaben der Verordnung       Nr. 6.1        45 bzw. 55 %         max. 750.000 €
(EU) Nr. 651/2014 nach Nr. 6.3.3 ELR möglich. Weiterhin nicht zuwendungs-     Nr. 6.2        35 %                 Umnutzung: max. 55.000 €
fähig sind Mietwohnungen zur Fremdnutzung in Neubauvorhaben (Nr. 5.4          		                                  pro Wohneinheit (WE)
ELR), d. h. die nicht durch Umnutzung bestehender Bausubstanz entstehen.      		                                  Modernisierung und Baulücken-
Flächen- und Wohnraumaktivierung                                              		                                  schluss: max. 25.000 € pro WE
Innenentwicklung braucht Strukturen, Dialog und Überzeugung, um               		                                  allg.: max. 125.000 €
einen Veränderungsprozess einzuleiten. Deshalb unterstützt das ELR            Nr. 6.3.1.1    35 %                 max. 200.000 € unter Beachtung
seit Jahren die Durchführung von Beteiligungs- und Mitwirkungsprozes-         		                                  von Deminimis bei Kleinstunter-
sen (Nr. 5.2 ELR). Dabei hat sich gezeigt, dass der Einsatz eines örtlichen   		                                  nehmen der Grundversorgung
Koordinators als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Planenden und Ver-         		                                  und bei Einrichtungen für lokale
waltung zur Steigerung der Akzeptanz solcher Veränderungsprozesse             		                                  Basisdienstleistungen
beitragen kann. Die Bereitstellung eines solchen Koordinators kann mit        Nr. 6.3.1.2
40 % der zuwendungsfähigen Kosten nach Nr. 5.2 ELR gefördert werden.          und 6.3.1.3    max. 15 bzw. 20 %    max. 250.000 €
Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst       Nr. 6.3.3      max. 15 bzw. 20 %    max. 200.000 €
Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen wer-
den. Die Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt das ELR deshalb       Sonstiges
durch die Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung.               Im Förderschwerpunkt Arbeiten soll vorrangig die Entflechtung störender
Für abgegrenzte innerörtliche Bereiche wird die Förderung der unren-          Gemengelagen im Ortskern gefördert werden, zum Beispiel die Verla-
tierlichen Ausgaben von Gemeinden bei Erwerb und Baureifmachung               gerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbe-
zur Weiterveräußerung von Grundstücken angeboten. In der Praxis zeigt         gebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann dann anschließend
sich häufig, dass die Gemeinden trotz der Förderung eine hohe Finanzie-       einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.
rungsbelastung haben, die nicht durch Verkaufserlöse abgedeckt werden         Die Förderung von Modernisierung und Umbau von Rathäusern und
kann. Um den Anreiz für innerörtliche Flächenaktivierung zu erhöhen,          Kindergärten ist im Zusammenhang mit Anpassungsmaßnahmen und
kann der Fördersatz beim unrentierlichen Mehraufwand abweichend von           Restrukturierungen in strukturschwachen ländlichen Räumen möglich.
Nr. 6.1.1 ELR von 40 % auf bis zu 75 % erhöht werden.                         Ein Beispiel hierfür ist das Zusammenlegen von mehreren kommunalen
Lokale Grundversorgung, Dorfgasthäuser, Metzgereien und                       Einrichtungen, um Synergien zu erzielen und die Folgekosten zu mini-
Bäckereien                                                                    mieren.
Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen hat der För-              Gemeinschaftseinrichtungen wie Mehrzweckhallen werden nur noch
derschwerpunkt Grundversorgung weiterhin hohe Priorität. Projekte aus         gefördert, wenn sie der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Dabei
diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang. Die Versor-            wird die Förderung auf Bestandsgebäude konzentriert und auf max.
gung mit Waren und Dienstleistungen ist und bleibt ein wichtiger Stand-       500.000 € begrenzt, es sei denn der Förderzuschlag zur CO₂-Speicherung
ortfaktor für den ländlichen Raum. Grundversorgung ist die Deckung            kommt zur Anwendung.
der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern oder Dienstleistungen des          EFRE-Innovationsinfrastrukturen
täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen aber unter Um-           Auf der Grundlage des EFRE-Programms Baden-Württemberg 2014–
ständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Be-          2020 „Innovation und Energiewende“ können im Maßnahmen­bereich
darfs. Bei Gütern oder Dienstleistungen, die ihrer Art nach überwiegend       „Innovationsinfrastruktur“ die Errichtung und der Ausbau von regiona-
regional, das heißt innerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde,        len Innovationsinfrastrukturen gefördert werden. Aufnahmeanträge von
in der die Betriebsstätte liegt, angeboten oder erbracht werden, kann         Städten und Gemeinden sind möglich nach Nr. 6.1 ELR, für Innovations-
unterstellt werden, dass diese regelmäßig der Grundversorgung dienen.         infrastrukturen, die im ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan
Diese Punkte sind im Aufnahmeantrag der Gemeinde darzulegen und im            liegen und aus einem prämierten Regionalen Entwicklungskonzept einer
Formular ELR-5 zu bestätigen.                                                 WIN-Region entwickelt sind. Der Fördersatz beträgt 50 %. Die zuwen-
Vor allem Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrich-        dungsfähigen, zur Kofinanzierung vorgesehenen Ausgaben müssen min-
tungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte,            destens 200.000 € betragen. Die Fördersumme ist auf max. 750.000 €
Physiotherapeuten, Handwerksbetriebe u. a. nach den o. g. Bestimmun-          begrenzt. Für das Auswahlverfahren im Rahmen des Jahresprogramms
gen zählen. Aufgrund der Bedeutung der Grundversorgung für den länd-          2020 ist eine formlose Beschreibung mit folgenden Punkten und Unter-
lichen Raum ist die räumliche Abgrenzung nach Nr. 4.1 ELR bzgl. des           lagen vorzulegen:
Förderschwerpunkts Grundversorgung analog dem Förderschwerpunkt               – Antragsteller/Zuwendungsempfänger und weitere Beteiligte
Arbeiten erweitert.                                                           – vorgesehene Nutzung und Nutzergruppen, Baupläne
Ein besonderes Augenmerk muss auf Dorfgasthäuser gerichtet werden.            – Kosten und Finanzierung der Investition
Die Gastronomie dient besonders im ländlichen Raum nicht nur der Ver-         – Kosten und Finanzierung des Betriebs
sorgung und Verpflegung der Bevölkerung, sondern ist für die Menschen         – Formular geplante Zielbeiträge
Zaberfeld                                                                                                         31.05.2019 Seite 12

Für weitergehende Informationen wird auf www.efre-bw.de unter För-     3. Höhe der Förderung
derung/Innovationsinfrastruktur verwiesen. Die möglichst frühzeitige   Die Fördersätze bei den einzelnen Maßnahmen können der Ziffer 6 der
Abstimmung mit dem für die Aufstellung des Jahresprogramms zustän-     ELR-Verwaltungsvorschrift entnommen werden. Eine Übersicht über die
digen Regierungspräsidium ist zu empfehlen.                            Höhe der Förderung ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
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4. Verfahren                                                                  2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2020 ist ein             Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan
kommunaler Aufnahmeantrag mit aktuellen Darlegungen zur strukturel-           einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Um-
len Ausgangslage und zu den Entwicklungszielen. Der Zusammenhang              legungsstelle der Gemeinde Zaberfeld, Zimmer 4, Schloßberg 5, 74374
zu den geplanten Einzelprojekten ist darzustellen. Ein Aufnahmeantrag         Zaberfeld während den Öffnungszeiten:
kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkom-            Montag                          08:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
munalen Zusammenschlüssen gestellt werden und enthält alle in seinen          Mittwoch                        07:30–12:30 Uhr und 13:30–18:30 Uhr
Bereich fallende Einzelprojekte. Diese sind im Formular ELR-1/3 entspre-      Dienstag, Donnerstag, Freitag 10:00–12:00 Uhr
chend der Priorität aufzulisten.                                              oder nach Vereinbarung
Die einzelnen Projektbeschreibungen sind Bestandteile des gemeindli-
                                                                              3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
chen Aufnahmeantrags. Die Projektbeschreibung für wohnraumbezoge-
ne Projekte (Formular ELR-4) beschreibt das Projekt aus gemeindlicher         Den Umlegungsbeteiligten nach § 48 BauGB wird ein ihre Rechte betref-
Sicht. Bei der Formulierung der Projektbeschreibung zu Investitionen von      fender Auszug gemäß § 70 BauGB aus dem Umlegungsplan mit Rechts-
Unternehmen (Formular ELR-5) stimmen die Gemeinden insbesondere               behelfsbelehrung zugestellt.
die Angaben zur Unternehmensgröße, zur Zahl der Mitarbeiter sowie             4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
zum vorgesehenen Durchführungszeitraum mit dem Unternehmen ab                 Die Bekanntmachung der Gemeinde Zaberfeld im Amtsblatt vom
und lassen diese Angaben durch Mitzeichnung des Unternehmens be-              20.04.2018 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Auf-
stätigen.                                                                     forderung zur Anmeldung von Rechten.
Stellt eine Gemeinde Aufnahmeanträge für unterschiedliche Bereiche,           Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufge-
so müssen auch die Aufnahmeanträge zueinander in eine Rangfolge               führten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des
gebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen          Umlegungsplans abgelaufen.
Unterlagen zur Antragsstellung vollständig vorliegen müssen, damit die        Zaberfeld, 22.05.2019
Anträge bearbeitet werden können (siehe Formular ELR-1/1).                    Thomas Csaszar,
Auf den Stufen des Auswahlverfahrens (Gemeinde-, Landkreis-, Regie-           Bürgermeister
rungsbezirk- und Landesebene) werden die kommunalen Aufnahme-                 und Vorsitzender des Umlegungsausschusses
anträge im Sinne eines landesweiten Wettbewerbs in eine Rangfolge
gebracht. Insbesondere auf Landkreisebene ist die strukturelle Aus-
gangslage mit Bezug auf die Bedürftigkeit der Gemeinde (z. B. Bevöl-
kerungsentwicklung, Steuerkraftsumme, Einwohner pro ha Siedlungs-
fläche) und die strukturelle Bedeutung der beantragten Projekte bei der           Vereinszuschüsse beantragen
Priorisierung der Aufnahmeanträge zu würdigen.                                    Nach den Richtlinien der Gemeinde Zaberfeld über die Förde-
Die für die Antragstellung notwendigen aktuellen Formulare sind unter             rung örtlicher Vereine vom 20.11.2001 (veröffentlicht im Amts-
der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/                 blatt vom 30.11.2001, Seite 10) können die Vereine folgende
ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx abzurufen.                                     Zuschüsse beantragen:
Gewerbetreibende und Privatpersonen, die sich an einer Förderung ihrer
Investitionen im Rahmen des ELR-Programmes im Jahr 2020 interessie-               Zweck:                                Antrag bis spätestens:
ren, sollten sich möglichst frühzeitig über die notwendigen Unterlagen            Vereinsjubiläen                       31. Oktober
erkundigen. Damit die Vorabstimmungen mit dem Landratsamt und dem                 Meisterschaft von Mannschaften        31. Oktober
Regierungspräsidium zügig durchgeführt werden können, sollten Sie                 Investitionen                         30. September
sich bis spätestens 1. Juli 2019 bei Frau Bäzner (Tel.: 07046/9626-22;            Jugendarbeit                          30. September
E-Mail: kathrin.baezner@zaberfeld.de) oder Bürgermeister Csaszar                  Es sind die bis zu 18 Jahre alten Vereinsmitglieder zu melden;
(Tel.: 07046/9626-31; E-Mail: thomas.csaszar@zaberfeld.de) melden.                maßgebend ist die Zahl des laufenden Jahres der Bestandserhe-
Die endgültigen Unterlagen (u. a. Pläne und Kostenschätzung nach                  bung der Dachverbände (WLSB usw.). Die Vereine werden hier-
DIN276) für den Aufnahmeantrag sind der Gemeinde bis 24.07.2019                   mit gebeten, in Frage kommende Anträge rechtzeitig schriftlich
vorzulegen.                                                                       bei der Gemeinde zu stellen.            Gemeindeverwaltung
Umlegung „Gartenäcker“
Gemeinde Zaberfeld, Gemarkung Michelbach
Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die
Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 69 BauGB                                     Apothekennotdienst
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes nach § 66              Am Freitag, 31. Mai 2019                                       Telefon
    BauGB                                                                     Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 36               07262/1858
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Zaberfeld hat in seiner Sitzung           Am Samstag, 1. Juni 2019
am 21.05.2019 die Aufstellung des Umlegungsplanes gemäß § 66 Abs. 1           Schloss-Apo. am Marktplatz, Marktplatz 7, Schwaigern 07138/810620
des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom              Am Sonntag, 2. Juni 2019
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für die folgenden Flurstücke der           Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstraße 4                  07262/1888
­Gemarkung Michelbach                                                         Am Montag, 3. Juni 2019
 Teil von 929/3 (einbezogen südlicher Teil mit 101 m²), 1226/1, 1226/2,       Rathaus-Apotheke Massenbachh., Heilbronner Str. 41         07138/7666
 Teil von 1228 (einbezogen östlicher Teil mit 1523 m²), Teil von 1231 (ein-   Am Dienstag, 4. Juni 2019
 bezogen östlicher Teil mit 2437 m²), 1239, Teil von 1330/2 (einbezogen       Schloss-Apotheke Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2 07258/7490
 mittlerer Teil mit 13 m²), Teil von 1237/2 (einbezogen westlicher Teil mit
                                                                              Am Mittwoch, 5. Juni 2019
 797 m²), Teil von 1237/3 (einbezogen westlicher Teil mit 152 m²) und
 Teil von 1242/3 (einbezogen westlicher Teil mit 355 m²) beschlossen.         Apotheke am Karlsplatz, Am Karlsplatz 5, Eppingen          07262/6760
 Der Umlegung liegt der seit 18.04.2019 rechtsverbindliche Bebauungs-         Am Donnerstag, 6. Juni 2019
 plan „Gartenäcker“ zugrunde.                                                 Stadt-Apotheke Schwaigern, Schnellerstraße 2              07138/97180
 Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die          Die nächstgelegenen diensthabenden Apotheken werden im Internet an-
 Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 5, 5.1, 5.2 und 6.                               gezeigt unter: www.lak-bw.de/notdienstportal/schnellsuche.html
 Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren
 Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Zaberfeld nach
 § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die                  Was ist sonst noch los?
 örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt
 insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und            2. Juni 2019	Ev. Kirchengemeinde Güglingen – Motorradfahrergottes-
 Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestan-                            dienst
 des mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen              	Ev. Kirchengemeinde Frauenzimmern-Eibensbach – Kirche
 und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und                           im Grünen, Frauenzimmern
 Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden           5. Juni 2019	Schwäbischer Albverein Zaberfeld – Halbtageswanderung
 Text auf.                                                                                  „Mittwochswanderer“
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