DER KANTON IN KÜRZE 2017 / 2018 - Gemeinde Frenkendorf
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DER KANTON IN KÜRZE 2017 / 2018 Vorwort 3 UNSER KANTON 4 Basel-Landschaft auf einen Blick 5 Standortförderung 8 Geschichte 9 Politisches System 13 Politische Rechte 14 LEGISLATIVE 15 Landrat 16 EXEKUTIVE 20 Regierungsrat 21 Bau- und Umweltschutzdirektion 22 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion 24 Finanz- und Kirchendirektion 26 Sicherheitsdirektion 28 Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion 30 JUDIKATIVE 32 Gerichte 33 BESONDERE BEHÖRDEN 37 Landeskanzlei und Staatsarchiv 38 Datenschutz 39 Kantonale Finanzkontrolle 40 Ombudsman 40 AUSSENBEZIEHUNGEN 41 Vernetzt 42 Unsere Vertretung in Bern 44
VORWORT Liebe Leserin, lieber Leser wie funktioniert das politische System des Kantons Basel-Landschaft? Wie sind die Ab- läufe und welche Akteurinnen und Akteure bewegen sich auf dem politischen Parkett? Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen einen Überblick über die Politik in unserem Kanton und enthält die Schlüssel zu weiteren Informationen. Wir zeigen Ihnen darin, wie unser Kanton als Gemeinwesen organisiert ist, geben Ihnen einen kurzen Einblick in dessen Geschichte und stellen Ihnen Parteien und Personen vor. In Wort und Bild möchten wir Ihnen aufzeigen, wie die Zusammenarbeit zwischen Landrat, Regierungs- rat, Verwaltung und Gerichten organisiert ist. Wir hoffen, mit dieser Broschüre Ihr Interesse an der Politik zu wecken. Gut informiert werden Sie mehr Freude haben, sich an der Diskussion über gesellschaftliche Fragen zu beteiligen. Und falls Sie noch mehr wissen wollen: Auf der Website des Kantons www.bl.ch können Sie Ihre Kenntnisse einfach und schnell vertiefen. Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht Ihnen Landeskanzlei Basel-Landschaft
BASEL-LANDSCHAFT AUF EINEN BLICK Bevölkerung, Geografie und Wirtschaft Birs- felden Allschwil Schönen- Binningen buch Muttenz Augst Bott - Giebe- mingen nach Maisprach Oberwil München- Pratteln stein Biel- Füllins- Arisdorf Benken dorf Buus Frenkendorf Therwil Reinach ARLESHEIM Hers- Nuss- Wintersingen Hemmiken berg hof LIESTAL Ricken- bach Ormalingen Ettingen Aesch SISSACH Rothenfluh Lausen Itingen Seltis- Böckten Pfeffingen berg Dug- Thürnen Gelterkinden Anwil Blauen Ramlins- Teck- Wenslingen Burg i.L. Nenzlingen gingen Bubendorf burg Zunzgen Diepf- nau Lupsingen lingen Röschenz Grellingen Rünenberg Zwingen Tenniken Wittins- Dittingen Oltingen Roggenburg Ziefen burg Rüm-lingen Kilch- Lampen- berg Brislach berg Hölstein Kä- Häfel- Arboldswil ner- Buck- fingen Zeglingen Niederdorf Diegten kin- ten LAUFEN den Liesberg Titterten Wahlen Reigoldswil Bennwil Bretzwil Oberdorf Liederts- Läufelfingen wil Eptingen Lauwil WALDENBURG Langenbruck GRÖSSE UND GLIEDERUNG Der Kanton Basel-Landschaft hat eine Fläche von 518 Quadratkilometern. Er ist in fünf Bezirke und 86 Gemeinden eingeteilt. Die fünf bevölkerungsreichs- BEVÖLKERUNG ten Gemeinden sind Allschwil, Reinach, 286’923 Personen wohnten Ende 2016 im Kanton Basel-Land- Muttenz, Pratteln und Binningen. Die schaft, dies entspricht ungefähr 3,4 Prozent der Schweizer kleinste Gemeinde ist Kilchberg im Be- Bevölkerung. 64’915 Personen stammen aus dem Ausland, zirk Sissach. Flächenmässig ist Liestal die meisten aus Deutschland und Italien. Mit 552 Einwohnern die grösste Gemeinde im Kanton. pro Quadratkilometer verfügt der Kanton Basel-Landschaft über die fünfthöchste Bevölkerungsdichte in der Schweiz. GEOGRAFIE Das Baselbiet grenzt an die Kantone Basel-Stadt, Aargau, So- lothurn und Jura sowie an die Nachbarländer Deutschland und Frankreich. Der höchste Punkt des Kantons befindet sich in Waldenburg bei der Hinteren Egg (1’169 Meter ü. d. M.), der tiefste in Birsfelden bei der Mündung der Birs in den Rhein (246 Meter ü. d. M.). 5
BASELBIETERSTAB Das Wappen des Kantons Basel-Land- schaft zeigt einen roten Stab, der mit sieben Punkten bestückt ist. Im Volks- mund heisst er deshalb «Siebedupf». Als der Kanton nach der Trennung von Basel-Stadt ein neuesWappen benötigte, wurde das Wappen der Stadt Liestal übernommen. Der Bischofsstab wurde leicht abgeändert und nach rechts ge- dreht, um die Abwendung vom Nach- barkanton zu symbolisieren. WIRTSCHAFTSSEKTOREN BESCHÄFTIGTE NACH SEKTOREN KANTON BL 2015 72 Prozent aller Beschäftigten im Kan- ton Basel-Landschaft arbeiteten 2015 Sektor 1: im Dienstleistungssektor. 26 Prozent Land- und Waldwirtschaft 2% der Beschäftigten sind im Bereich In- dustrie und Gewerbe tätig. In der Land- wirtschaft arbeiten nur zwei Prozent. Damit hat der Dienstleistungssektor weiter an Gewicht gewonnen. Sektor 2: Industrie, Gewerbe 26% Sektor 3: Dienstleistungen 72% Quelle: Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT), Bundesamt für Statistik / Statistisches Amt Basel-Landschaft 6
Bearbeitet: PR Datenquelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Bundesamt für Statistik / Statistisches Amt Basel-Landschaft Datum: 13.12.2017 Daten: WIRTSCHAFTSLEISTUNGBruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen nach Kanton in Fr./Einw. 2015 (prov.) Das Baselbieter Bruttoinlandprodukt NOMINALES BIP IN CHF/EINWOHNER 2015 LKA: 02_1_auf Nominales BIP in Fr./Einwohner 2015 einen Blick_Seite 10_2017_Grafiken_Stat_Amt 3_Arbeitslosenquote (BIP) betrug 2015 gemäss provisori- BS 168'891 schen Schätzungen des Bundesamtes Bearbeitet: ZG 152'708 CHF/Einw. PR für Statistik 19,4 Milliarden Franken, Datenquelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO / Statistisches Amt Basel-Landschaft GE 98'436 was 3,0 Prozent des gesamtschweize- 150'000 23.08.2017 Datum: ZH 96'613 risch erwirtschafteten BIP ausmachte. NE Pro Einwohner gerechnet ergibt87'582 sich Daten: Arbeitslosenquote im Jahresmittel in BL und CH seit 1994 125'000 SH 86'478 ein BIP von rund 68‘700 Franken. Damit TI Baselbiet knapp in der 82'479 BL CH BL CH liegt das oberen 1994 100'000 3.6 4.7 3.6% 4.7% Hälfte des Kantonsrankings. 78'931 CH 1995 3.0 4.2 3.0% 4.2% BE 76'897 1996 75'000 3.4 4.7 3.4% 4.7% SG 72'479 1997 3.7 5.2 3.7% 5.2% GR 71'240 1998 2.6 3.9 2.6% 3.9% 50'000 NW 70'259 1999 1.8 2.7 1.8% 2.7% BL 68'730 2000 1.4 1.8 1.4% 1.8% 25'000 2001 1.4 1.7 1.4% 1.7% VD 68'257 2002 1.9 2.5 1.9% 2.5% GL 68'116 2003 0 2.9 3.7 2.9% 3.7% LU 66'220 2004 BS ZG GE ZH NE 3.4SH TI CH BE SG GR 3.9NW BL VD GL LU3.4% SO OW JU AG AI TG SZ FR AR VS UR 3.9% SO 66'024 2005 3.3 3.8 3.3% 3.8% OW 66'019 2006 2.8 3.3 2.8% 3.3% JU 2007 63'477 Quelle: Volkswirtschaftliche 2.3 Gesamtrechnung, 2.8 2.3% Bundesamt 2.8% für Statistik / Statistisches AG 61'689 2008 2.2 2.6 2.2% 2.6% Quelle: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Bundesamt für Statistik / Statistisches Amt Basel-Landschaft 2009 3.3 3.7 3.3% 3.7% AI 61'570 2010 3.3 3.5 3.3% 3.5% TG 60'409 2011 2.7 2.8 2.7% 2.8% SZ 59'867 2012 2.7 2.9 2.7% 2.9% FR 59'407 2013 2.7 3.2 2.7% 3.2% AR 56'527 2014 2.7 3.0 2.7% 3.0% 2015 2.7 3.2 2.7% 3.2% VS ARBEITSLOSENQUOTE 53'383 2016 UR 53'347 ARBEITSLOSENQUOTE KANTON BL UND SCHWEIZ 3.3% 3.0 3.3 3.0% Die Arbeitslosenquote im Kanton Basel- SEIT 1994 Landschaft liegt seit den 90er Jahren Arbeitslosenquote im Jahresmittel in BL und CH seit 1994 BIP zu unter dem laufenden Schweizer Preisen inImMio. Fr. 2015 (prov.) Durchschnitt. BL Jahresdurchschnitt 19'400 2016 waren 4’445 3.0% CH 653'735 Personen arbeitslos, das entspricht ei- 100.0% 6% CH ner Arbeitslosenquote von 3,0 Prozent. BL 5% 4% 3% 2% 1% 0% 1997 2001 1994 1995 1996 1998 1999 2000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO / Statistisches Amt Basel-Landschaft Arbeitslose im Jahresmittel 2016 Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO / Statistisches Amt Basel-Landschaft BL 4'445 CH 149'317 7 Statistisches Amt des Kantons Basel-Landschaft Rufsteinweg 4, 4410 Liestal - Tel 061 552 56 32 - Fax 061 552 69 87 - statistisches.amt@bl.ch
STANDORTFÖRDERUNG Die starke Innovationskraft und hohe Entwicklungsgeschwin- digkeit soll weiter gestärkt und gefördert werden. So ist es Gutes Klima für ansässige ein wichtiges Anliegen des Kantons Basel-Landschaft, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen und deren internationale und neue Unternehmen Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Gute finanzpolitische Rahmenbedingungen sind zentral. Im internationalen Vergleich hat der Kanton Basel-Landschaft eine sehr attraktive und im nationalen Vergleich eine mode- rate Steuerbelastung. Im Gegensatz zu anderen Kantonen kennt er weder Liegenschafts- noch Gewerbesteuern. Im Rahmen der Reformen im Steuerumfeld will der Kanton noch attraktiver werden und Vorteile weiter ausbauen. Zur Unterstützung der Unternehmen agiert die Standortför- derung Baselland als zentrale Anlauf- und Kontaktstelle für alle Anliegen. Unterstützt und beraten werden Firmen insbe- sondere bei der Standortsuche, Ansiedlungen, Gründungen, Wirtschafts- und Standortfragen. Gemeinsam mit Partnern und ihrem Netzwerk bietet die Standortförderung einen kompetenten und kostenlosen Rundum-Service. Sie operiert überdirektional und vertritt die Wirtschaftsinteressen in der WIRTSCHAFTSSTANDORT BASELLAND- Verwaltung. WELTWEITER LIFE SCIENCES HOT SPOT An zahlreichen Standorten über den ganzen Kanton verteilt, MIT LÄNDLICHEN VORZÜGEN setzt sie sich zudem gemeinsam mit anderen Verwaltungs- Der Kanton Basel-Landschaft ist ein exzellenter Wirtschaft-, stellen, den Gemeinden und Privaten für die Entwicklung von Innovations- und Bildungsstandort mit Schwerpunkt und welt- Arealen ein, damit den Unternehmen ein attraktives Flächen- weiter Spitzenposition in Life Sciences. Als Teil der Nordwest- angebot bereitsteht. schweiz zählt er zu den erfolgreichsten Wirtschaftsregionen Die Aktivitäten der Standortförderung Baselland tragen dazu der Welt und zu den finanzstärksten Gebieten der Schweiz. bei, dass sich der Standort Baselland weiter dynamisch ent- Innovative Unternehmen agieren von hier aus rund um den faltet und Unternehmen langfristig erfolgreich wirken können. Globus. Ein pulsierender, breit abgestützter Branchenmix von KMU und Weltkonzernen steht für zukunftsgerichtete Sta- bilität. Die Baselbieter Politik fördert diese Entwicklung mit hoher Priorität. www.economy-bl.ch DYNAMISCHE ENTWICKLUNG Das BaseLink Areal in Allschwil ist in Bewegung. Die Ausstrahlung des Life Sciences Standortes Allschwil zieht weitere Firmen und Investoren an. Das Bürgerspital Basel hat als Grundeigentü- merin bereits die Hälfte seiner Parzellen im Baurecht abgetreten. Als nächstes werden das Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut sowie die Firma Skan ihre Neubauten realisieren. Ge- plant ist zudem der neue Standort des Switzerland Innovation Park Allschwil sowie ein innovatives Neubauprojekt für forschende und produzierende Be- triebe, Start-ups und Dienstleistungs- nutzungen. 8
GESCHICHTE Im frühen 18. Jahrhundert eröffnet die Seidenbandweberei der Landbevölkerung neue Erwerbsmöglichkeiten als Heim- arbeiter. Dies führt zu einem Bevölkerungswachstum in den Basel-Landschaft – Dörfern, bringt aber auch eine neue Abhängigkeit vom Welt- eine europäische Geschichte markt. TRENNUNG VON LAND UND STADT Im Zuge der Französischen Revolution, kurz vor dem Ein- marsch der französischen Truppen, findet im Jahr 1798 auch FRÜHE SIEDLUNGEN in Basel eine Revolution statt, an der sich Land- und Stadtbe- Funde belegen, dass das Gebiet des heutigen Kantons Basel- völkerung gemeinsam beteiligen. Die neuen Rechte werden Landschaft schon in der Urzeit bewohnt wurde. Im Ergolz- in einer Gleichheitsurkunde festgehalten. und im Birstal gibt es Zeugnisse von Keltensiedlungen. Um Das Fürstbistum Basel wird am Wiener Kongress 1815 aufge- Christi Geburt, fassen im Rheintal die Römer Fuss und grün- löst und aufgeteilt. Das Birseck und das Leimental gehen an den Augusta Raurica im Zuge der Eroberung Galliens durch Basel, das Laufental an Bern. Das ganze Gebiet wird damit Julius Caesar. schweizerisch. Mit der Restauration verliert die Landbevölke- rung wieder an demokratischen Rechten. Aber das aufstre- DIE HERRSCHAFT DER STADT BASEL bende Bürgertum in Stadt und Land will die Rückkehr zu den Im Jahr 999 erhält der Bischof von Basel von König Rudolf von alten Verhältnissen nicht hinnehmen. Habsburg das Kloster Moutier-Grandval. Dies ist der Beginn des Fürstbistums Basel. Der verarmte Landadel verkauft im Am 18. Oktober 1830 unterschreiben 40 Männer in Bad Bu- Mittelalter seine Ländereien an den Bischof von Basel. Dieser bendorf eine Bittschrift an die Regierung, welche eine Ver- wiederum verkauft sie im Verlauf des 15. Jahrhunderts an die fassungsreform und die Wiedereinführung der Gleichheit von Stadt Basel, die so ihr Territorium in der Landschaft aufbaut. Land- und Stadtbevölkerung verlangt. Anführer ist der 1501 tritt Basel der Eidgenossenschaft bei. Die Stadt Basel Therwiler Jurist Stephan Gutzwiller. Der konservativen Mehr- und ihr Untertanengebiet werden 1529 reformiert. Das Bir- heit in der Basler Regierung gelingt es nicht, die Auseinan- seck, das Leimental und das Laufental bleiben als Gebiete dersetzung um die neue Verfassung auf politischer Ebene des Fürstbistums Basel katholisch; dessen Hauptstadt ist ab zu regeln. Die andauernden gewalttätigen Wirren machen 1528 Pruntrut. Die Stadt Basel beendet die Unruhen des Bau- das Eingreifen der eidgenössischen Tagsatzung erforderlich. ernkriegs von 1653 mit einer harten Bestrafung der Anführer. Der brüske Entscheid des konservativen Grossen Rats, 46 1300 1500 1700 44 v. Chr. gründet Lucius Munatius 1501 Basel tritt Plancus die der Eidgenossen- römische Siedlung schaft bei Augusta Raurica, die sich zu einer Berühmtester prosperierenden 1400 verkauft der Fund aus frühster Stadt entwickelt. Bischof von Basel Zeit: Der mindes- die Ämter des oberen Baselbiets Nach 1700 erhält tens 120’000 Jah- die Landbevöl- re alte «Faustkeil (Liestal, Homburg, 1529 Die Stadt Waldenburg, kerung mit der von Pratteln» ist Basel und ihr später Farnsburg) Seidenbandwebe- das älteste in der Untertanengebiet «pfandweise» rei eine neue Schweiz gefunde- werden refor- an die Stadt Erwerbsmöglich- ne Steinwerkzeug. miert. Basel. Diese keit neben der festigt damit ihr Landwirtschaft. Territorium auf der Landschaft. Der Bischofs- stab im Basler Wappen bleibt als Erinnerung an die bischöfliche Herrschaft. 9
AUGUSTA RAURICA Bereits in der Antike ist der Rhein eine der wichtigsten Verkehrsachsen Europas. Wo die Nord-Süd-Verbindung von Italien ins Rheinland auf die West-Ost-Verbindung von Gallien an die Donau trifft, gründet Lucius Munatius Plancus, Feldherr unter Julius Caesar, im Jahr 44 v. Chr. einen ers- ten Stützpunkt am Rhein. Augusta Raurica entwickelt sich zu einem regionalen Zentrum mit Marktplätzen, Theatern, Thermen und Tempeln. Hier le- ben und arbeiten zur Blütezeit mehr als 10’000 Menschen. Die römische Stadt erstreckt sich auf über einen Quadratkilo- meter. Im 3. Jahrhundert n. Chr. beginnt der Nie- dergang: Das einstige Stadtzentrum wird verlassen und die Armee errichtet direkt am Rhein ein mächtiges Kastell. Innerhalb seiner Mauern entsteht nach dem Abzug der Römer das heutige Dorf Kaiseraugst. Die Kastellkirche von Kaiseraugst aus dem 4. Jahrhundert ist eines der ersten christlichen Bauwerke der Schweiz. Augusta Raurica ist der älteste römi- sche Stützpunkt am Rhein und gilt heu- te als grösster archäologischer Park der Schweiz, den jährlich über 100’000 Men- schen besuchen. 1750 1800 1825 1850 1815 Wiener Kon- gress: Restaurati- on, Auflösung des 20. Januar 1798 Bistums Basel. Die Gleichheitsur- Birseck und Lei- kunde besiegelt mental kommen 1830-1833 Tren- die «Vereinigung zu Basel, das nungswirren: Die 1858 Die Eröff- der Stadtbürger Laufental zu Bern Landbevölkerung nung der Bahnlinie mit den Landbür- 1848 Gründung und damit zur verlangt gleiche Basel-Olten gern, als zu einem des Schweize- Schweiz. Rechte wie 1798. verändert die Körper gehörend, rischen Bun- Die Auseinander- wirtschaftlichen welche gleiche desstaats. Der setzungen führen Verhältnisse. Rechte und Landschreiber von zu einem Bürger- Die industrielle gleiche Freiheit Baselland, krieg, der 1832 zur Revolution und zu geniessen Karl Spitteler Partialtrennung die Konkurrenz haben.» (1809-1878), wird führt. Blutiger auf dem Welt- eidgenössischer wirtschaftsmarkt Höhepunkt ist die Staatskassier. führen zu Not Schlacht bei der Hülftenschanz am und Armut in der 3. August 1833. Bevölkerung. Daraufhin verfügt die Tagsatzung die Kantonstrennung. 10
aufständische Gemeinden aus dem Kantonsverband auszu- rerseits wehrt sich dagegen, weil ihr Einfluss zu schwinden schliessen, führt im Frühling 1832 zur Partialtrennung und zur droht. Gründung des Kantons Basel-Landschaft. Die Wirren gehen Am 9. März 1861 fällt der Landrat den «Niemals-Beschluss» jedoch weiter. Die Schlacht an der Hülftenschanz am 3. Au- zur Wiedervereinigung. Damit wird der Graben zwischen Volk gust 1833 ist der blutige Höhepunkt des Bürgerkriegs. In der und Politik tiefer: Die Frage der Wiedervereinigung soll nur das Folge verfügt die Tagsatzung die vorläufige Totaltrennung von Volk, nicht das Parlament entscheiden, ist die vorherrschende Basel-Stadt und Landschaft und die Aufteilung der Staatsgü- Meinung. Nach längerem Ringen um eine Verfassungsreform ter. erhält der Kanton Basel-Landschaft im Jahr 1863 eine Verfas- sung mit direktdemokratischen Einrichtungen, wie sie sonst REPRÄSENTATIVE ODER kaum ein anderer Stand der Eidgenossenschaft kennt: die DIREKTE DEMOKRATIE? Volkswahl der Regierung, das Recht, den Landrat abberufen Der Aufbau des jungen Kantons Basel-Landschaft ist geprägt zu können, das Initiativrecht und das obligatorische Gesetzes- von heftigen politischen und persönlichen Auseinanderset- referendum. Am 4. März 1864 wird der «Niemals-Beschluss» zungen zwischen den Vertretern der Ordnungspartei um Ste- durch eine Volksabstimmung rückgängig gemacht. phan Gutzwiller, welche eine repräsentative Demokratieform vertritt, und der Bewegungspartei um Emil Frey, welche di- DIE FRAGE DER WIEDERVEREINIGUNG rektdemokratische Strukturen fordert. Es fehlt an Strukturen, Im Zuge der Industrialisierung wächst die Bevölkerung in den Geld und vor allem an fähigen Leuten. Baselland wird Zu- Vorortsgemeinden von Basel stark an und die sozialen Proble- fluchtsort von Revolutionären aus ganz Europa, vor allem aus me nehmen zu. Ab 1900 entsteht eine kräftige Bewegung für Deutschland. Einige bleiben und wirken als Juristen, Lehrer, eine Wiedervereinigung. 1914 wird der Wiedervereinigungs- Ärzte oder Pfarrer im jungen Kanton. Die polemischen Ausei- verband gegründet. Parallel dazu intensiviert sich auch die Zu- nandersetzungen unter den politischen Lagern werden in den sammenarbeit der beiden Kantone mit dem Schulabkommen neuen Medien, den Zeitungen, geführt. 1924 und mit diversen Zweckverbänden. 100 Jahre nach der Die Eröffnung der Bahnlinie Basel - Olten im Jahr 1858 ver- Kantonstrennung wird 1932 die Wiedervereinigungsinitiative ändert die wirtschaftlichen Verhältnisse fundamental. Die An- lanciert. Diese wird 1936 in beiden Kantonen angenommen. passungsprozesse in der Landwirtschaft und die Konkurrenz Der Wiedervereinigungsprozess verlangsamt sich während der Fabrikproduktion für die Heimposamenter verschärfen des Zweiten Weltkriegs und wird 1947 gestoppt, als die die Schwierigkeiten. Die Armut nimmt zu. Die Hoffnungen, Bundesversammlung aus föderalistischen Erwägungen den welche die Bevölkerung in die Kantonstrennung gesetzt hat, Wiedervereinigungsartikel nicht gewährleistet. Eine neue erfüllen sich nicht. Die Revi-Bewegung mit ihrem Anführer Wiedervereinigungsinitiative wird 1958 von der Baselbieter Christoph Rolle verlangt eine Verfassungsrevision und die Bevölkerung mit deutlichem Mehr angenommen. Stärkung der direkten Demokratie. Die politische Elite ih- 1875 1900 1925 1950 1960 1863 erhält der 1968 wird im Kanton Basel- 100 Jahre nach Kanton BL das Landschaft eine der Kantonstren- Frauenstimm- Verfassung mit nung wird eine reicht eingeführt. starken direkt- Wiedervereini- Drei Jahre vor der demokratischen gungsinitiative Einführung auf Elementen. lanciert, die 1936 1942 Im Zuge der nationaler Ebene. Voraus gehen in beiden Kanto- Anbauschlacht Die Stimmen der heftige Ausein- 1901 Mit einem nen angenom- während des Frauen führen u.a. andersetzungen historischen Um- men wird. Der Zweiten Weltkrie- zur wuchtigen um die richtige zug wird in Liestal Prozess verzögert ges wird auch Ablehnung der Demokratieform, das 400-Jahre- sich durch den im Baselbiet Wiedervereini- die den Aufbau Jubiläum des Zweiten Weltkrieg vermehrt Gemüse gung 1969 des jungen Kan- Beitritts Basels und scheitert angebaut. tons belasten. Die zur Eidgenossen- 1947 an der Polemik wird in schaft gefeiert. Gewährleistung zahlreichen Zeitun- des Verfassungs- gen ausgetragen, artikels durch die die meist nur kurz Bundesversamm- überleben. lung. 11
WIRTSCHAFTSBOOM – den Kanton, darauf hinzuwirken, dass auf dem Kantonsge- SELBSTSTÄNDIGES BASELBIET biet und in der Nachbarschaft keine Atomkraftwerke gebaut Der Wirtschaftsraum Basel erlebt nach dem Zweiten Welt- werden. Am 1. November 1986 rüttelt der Chemiebrand in krieg einen beispiellosen Wachstumsschub. Der Kanton Ba- Schweizerhalle die Bevölkerung in der Region wach. Im Zuge sel-Landschaft verzeichnet schweizweit die höchsten Wachs- der Bewältigung dieses Ereignisses entstehen neue Umwelt- tumsraten und treibt den Ausbau seiner Infrastruktur zügig gesetze. Der Kanton Basel-Landschaft wird schweizweit zum voran. Mit den modernen Schulen, Spitälern und Strassen Pionierkanton in der Umweltgesetzgebung. entfällt das wichtigste Argument für eine Wiedervereinigung. Die Verbesserungen lassen eine Aufbruchsstimmung entste- ANSCHLUSS DES LAUFENTALS hen. Diese Stimmung findet ihren Ausdruck in der Volksbe- Mit der Gründung des Kantons Jura wird das Laufental zur wegung «Selbständiges Baselbiet» um Paul Manz. Enklave. Nach intensiven politischen Auseinandersetzungen und knappen Abstimmungen tritt das Laufental per 1. Januar FRAUENSTIMMRECHT 1994 als fünfter Bezirk dem Kanton Basel-Landschaft bei. 1968 erhalten die Baselbieter Frauen das Stimmrecht auf kan- tonaler Ebene. Das neue Selbstbewusstsein und die neuen FUSIONSINITIATIVEN politischen Rechte der Frauen und führen in der Abstimmung 2012 wird eine Initiative zur Prüfung einer Fusion der beiden vom 7. Dezember 1969 zur wuchtigen Ablehnung der Verfas- Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt lanciert. Damit sung für einen neuen Kanton Basel. sollen die strukturellen Probleme der Region Basel gelöst werden. Sie wird im September 2014 in BL mit grossem PARTNERSCHAFT Mehr verworfen. 1974 nehmen beide Kantone den Partnerschaftsartikel in ihre Verfassungen auf. In Baselland wird gleichzeitig der Wie- GEMEINSAME GESUNDHEITSPOLITIK dervereinigungsparagraf gestrichen. Die partnerschaftliche Am 3. Juli 2017 legen die beiden Kantone das Projekt einer Zusammenarbeit der beiden Kantone auf unterschiedlichen gemeinsamen Gesundheitsversorgung und einer gemeinsa- Ebenen gipfelt um die Jahrtausendwende in Projekten wie men Spitalgruppe bestehend aus dem Kantonsspital BL und dem gemeinsamen Kinderspital und der gemeinsamen Trä- dem Universitätsspital Basel vor. gerschaft der Universität Basel. UMWELTSCHUTZ Von 1981 bis 1984 unterzieht der Kanton Basel-Landschaft die Verfassung von 1892 einer Totalrevision. Auf eidgenössi- www.geschichte.bl.ch scher Ebene erregt der Artikel 115 Aufsehen. Er verpflichtet www.bl.ch/staatsarchiv 1970 1980 1990 2000 2010 2014 die Initiative 2017 BL und BS zur Prüfung einer legen das Projekt Kantonsfusion einer gemeinsa- wird in BL mit men Gesundheits- grossem Mehr versorgung und abgelehnt. einer gemeinsa- 1. Januar 1994 men Spitalgruppe In den Nachkriegs- Beitritt des bestehend aus jahren wächst das Laufentals als 5. dem Kantonsspi- Baselbiet rasant. Bezirk tal BL und dem 1. November 1986 Mit dem Bau Der Chemiebrand 2010 Beitritt Universitätsspital von modernen in Schweizerhalle zum HarmoS- Basel Schulen, Spitälern schreckt die Konkordat und und Strassen Bevöl-kerung auf Anschluss zum entfallen wichtige und sensibilisiert Bildungsraum Argumente für sie für den Um- Nordwestschweiz eine Wiederverei- weltschutz. Der zusammen mit nigung. 1969 lehnt Kanton BL wird den Nachbarkan- das Baselbiet die Pionierkanton in tonen Verfassung für der Umwelt- einen wiederver- schutzgesetzge- einigten Kanton bung. Basel an der Urne ab. 12
POLITISCHES SYSTEM Föderalismus und FÖDERALISTISCHE STRUKTUR Der staatliche Aufbau der Schweiz ist föderalistisch und glie- Gewaltentrennung dert sich in drei politische Ebenen: Bund, Kantone und Ge- meinden. Die kleinste politische Einheit in der Schweiz ist die Gemein- de. Zurzeit gibt es 2’408 Gemeinden (Stand Januar 2013), davon 86 im Kanton Basel-Landschaft. Fünf Gemeinden in unserem Kanton haben ein eigenes Parlament, die anderen nutzen die direktdemokratische Form der Gemeindever- sammlung, an der alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner teilnehmen können. Das heisst, das Volk lässt sich nicht durch Abgeordnete (Parlament) vertreten, sondern fällt als Legislative selbst Beschlüsse und wählt den Gemein- derat (Exekutive). Die nächstgrössere politische Einheit ist der Kanton. Die 26 Schweizer Kantone werden auch Stände genannt. Die Stände sind die ursprünglichen Staaten, die sich 1848 zu ei- nem Bund zusammengeschlossen und diesem einen Teil ihrer Souveränität abgetreten hatten. Jeder Kanton hat eine eige- ne Verfassung, ein eigenes Parlament (Legislative), eine ei- gene Regierung (Exekutive) und eigene Gerichte (Judikative). Die Grösse der Kantonsparlamente ist sehr unterschiedlich. Im Kanton Appenzell-Innerrhoden bilden 49 Abgeordnete das Kantonsparlament, im Kanton Zürich besteht das Parlament aus 180 vom Volk gewählten Vertreterinnen und Vertretern. GEWALTENTRENNUNG Auf den politischen Ebenen werden die Gewalten jeweils in Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (richterliche Gewalt) aufgeteilt. Durch diese Gewaltenteilung wird eine gegenseitige Kontrolle und Machtbegrenzung der Staatsorgane erreicht. Die gesetzgebende Behörde (Legislative) im Kanton Basel- Landschaft ist der Landrat. Die 90 Mitglieder werden nach dem Verhältniswahlrecht (Proporzsystem) in vier Wahlregio- nen und 12 Wahlkreisen für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die ausführende Gewalt (Exekutive) ist der Regierungsrat. Er setzt sich im Kanton Basel-Landschaft aus fünf Mitgliedern zusammen, die für eine Amtsdauer von vier Jahren im Mehr- heitswahlrecht (Majorzsystem) gewählt werden. Jede Regie- rungsrätin und jeder Regierungsrat steht einer Direktion vor. Das Kantonsgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde (Judikative) des Kantons. www.bl.ch/verfassung www.bl.ch/lex www.bl.ch/glossar 13
POLITISCHE dem Landratsbeschluss in jedem Fall dem Volk zur Abstim- mung vorgelegt. Das obligatorische Referendum gilt ausser- RECHTE dem für diejenigen Gesetzesänderungen und Staatsverträge, die der Landrat mit weniger als vier Fünfteln der anwesen- den Mitglieder beschliesst oder die der Landrat durch einen Möglichkeiten zur separaten Beschluss der obligatorischen Volksabstimmung Mitbestimmung unterstellt. Planungsbeschlüsse des Landrats von grundsätzlicher Be- deutung und Beschlüsse über einmalige Ausgaben von mehr als 500’000 Franken oder über neue, jährlich wiederkehren- de Ausgaben von mehr als 50’000 Franken unterliegen dem fakultativen Referendum. Das heisst, darüber kommt es zu einer Volksabstimmung, falls dies 1’500 Stimmberechtigte oder fünf Einwohnergemeinden verlangen. Die Unterschrif- STIMMRECHT ten müssen innert acht Wochen nach der Publikation des Das System der direkten Demokratie garantiert weitgehende Beschlusses im Amtsblatt vorliegen. Mitbestimmungsrechte der Stimmberechtigten. Mündige Schweizerinnen und Schweizer werden mit acht- STIMMBERECHTIGTE IM AUSLAND zehn Jahren stimmberechtigt und können ihr politisches Im Ausland wohnhafte Schweizerinnen und Schweizer haben Mitspracherecht auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebe- die Möglichkeit, sich in der Schweiz in ein Stimmregister ein- ne wahrnehmen. Das Stimmrecht beinhaltet das aktive (man tragen zu lassen, entweder in ihrer Heimatgemeinde oder in darf wählen) und das passive (man darf sich wählen lassen) ihrer früheren Wohngemeinde. Das gibt ihnen das Recht, an Wahlrecht. eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Im Kanton Basel-Landschaft können die sogenannten Aus- INITIATIVE landschweizerinnen und -schweizer sowohl auf kantonaler Das Initiativrecht ermöglicht den Stimmberechtigten, mit als auch auf Gemeindeebene an Abstimmungen und Wahlen einer Initiative zu verlangen, dass Verfassungs- und Geset- teilnehmen. zesbestimmungen erlassen, geändert oder aufgehoben wer- Ausländerinnen und Ausländer haben im Kanton Basel-Land- den. Auf kantonaler Ebene müssen dafür mindestens 1’500 schaft kein Stimm- und Wahlrecht. Unterschriften von im Kanton Stimmberechtigten gesammelt werden. Im Gegensatz zum Bund kennt der Kanton Basel- PETITION Landschaft keine Sammelfrist für Initiativen. Das Petitionsrecht ist nicht an die Stimmberechtigung geknüpft. Jede Person hat das Recht, schriftlich Bitten, REFERENDUM Anregungen und Beschwerden an politische Behörden zu Das Referendumsrecht erlaubt den Stimmberechtigten, über richten und angehört zu werden. Entscheide des Parlaments zu befinden. Jede Änderung der Kantonsverfassung unterliegt dem obligatorischen Referen- www.bl.ch/politische-rechte dum, das heisst, das parlamentarische Geschäft wird nach www.bl.ch/amtsblatt JUGENDRAT BASELLAND Der Jugendrat Baselland ist eine vom Kommission hinsichtlich Wohnort, Der Jugendrat kann auf die politischen Regierungsrat eingesetzte Kommissi- Geschlecht, Beruf und Alter geachtet. Geschehnisse Einfluss nehmen, in- on, die gegenüber der Regierung die Kriterien für die Mitarbeit sind ferner dem er zu Vernehmlassungsvorlagen Anliegen von jungen Menschen ver- Freude und Interesse an der kantona- des Regierungsrats Stellung bezieht tritt und unter Jugendlichen das Inter- len Politik. und dem Regierungsrat Anregungen esse an der Politik fördert. Um Jugendliche für die Politik zu mo- in Form von Petitionen vorlegt. Bei Der Rat besteht aus neun Mitglie- tivieren, organisiert der Jugendrat Bedarf kann er zu seinen Sitzungen dern im Alter zwischen 14 und 26 Podien, Schulanlässe und andere Ver- Expertinnen oder Experten beiziehen. Jahren. Eine Parteizugehörigkeit ist anstaltungen, in deren Zentrum Dis- Informationen und aktuelle Veranstal- nicht nötig, hingegen wird auf eine kussion und Debatte stehen. tungen: www.jugendratbl.ch ausgewogene Zusammensetzung der 14
LEGISLATIVE Kantonsparlament 15
LANDRAT von der Besuchertribüne aus mitverfolgt oder im Internet live mitgehört werden. Traktanden, Geschäfte und Sitzungsproto- kolle sind auf der kantonalen Website einsehbar. Vertretung der Baselbieter Bevölkerung WAHLKREISE Die 90 Mitglieder werden in vier Wahlregionen und 12 Wahl- kreisen für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Für die Zuteilung der 90 Mandate an die 12 Wahlkreise ist die Zahl der Stimmberechtigten der einzelnen Wahlkreise massge- bend. Jeder der 12 Wahlkreise hat Anrecht auf mindestens sechs Mandate. PASSIVES WAHLRECHT Wer das Stimm- und Wahlrecht hat, kann sich auch wählen lassen. Dies gilt mit gewissen Einschränkungen: Im Landrat dürfen nur Personen Einsitz nehmen, die durch ihre berufliche Tätigkeit die Gewaltentrennung nicht verletzen. So können zum Beispiel Mitglieder des Regierungsrats nicht gleichzeitig Mitglieder des Landrats sein. Ebenso ist bestimmten Verwal- tungsangestellten sowie einigen an den Gerichten tätigen Personen die Einsitznahme im Parlament verwehrt. WAHLVERFAHREN Die 90 Sitze im Landrat werden bereits vor den Wahlen im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen auf die 12 Wahlkreise verteilt. Die politischen Parteien erstellen für jeden Wahlkreis eine Liste mit den Namen ihrer Kandidatinnen und Kandida- ten. Auf dieser Liste dürfen maximal so viele Namen aufge- führt sein, wie dem Wahlkreis Sitze zugesprochen sind. Die Stimmberechtigten können die Liste einer politischen Partei wählen und diese unverändert belassen. Sie können auf der Parteiliste auch Namen streichen und durch Kandidierende anderer Listen ersetzen (panaschieren) und Namen zweimal aufschreiben (kumulieren). Sie können aber auch eine eigene Liste zusammenstellen. PROPORZVERFAHREN Die 90 Mitglieder des Landrats werden im Proporzverfahren gewählt. Das heisst, die Sitze werden proportional zu den erzielten Stimmen an die Parteien verteilt. Sind die Sitze ver- teilt, werden sie mit jenen Kandidatinnen und Kandidaten der Partei besetzt, welche die meisten Stimmen erhalten haben. ÖFFENTLICHE SITZUNGEN AUFGABEN Der Landrat, das Parlament des Kantons Basel-Landschaft, Der Landrat repräsentiert die Bevölkerung des Kantons Basel- besteht aus 90 Mitgliedern, welche die Stimmberechtigten Landschaft. Die Mitglieder des Landrates führen den Kanton alle vier Jahre neu wählen. Als Legislative erlässt das Par- im Interesse der Stimmberechtigten, die sie ins Kantonspar- lament Gesetze, die dem Volk obligatorisch oder fakultativ lament gewählt haben. Das Spektrum der Kompetenzen ist zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet werden. Der klar definiert: Landrat kontrolliert ausserdem die Arbeit der Regierung. • Der Landrat erlässt alle grundlegenden und wichtigen Be- Die Sitzungen des Landrats finden, ausser in den Schulferien stimmungen in Form von Gesetzen. Ausführende Bestim- oder in der Sommerpause, in der Regel an zwei Donners- mungen erlässt er in Form von Dekreten, wozu er aber tagen im Monat von 10.00-12.00 Uhr und von 13.30-16.30 ausdrücklich durch das Gesetz ermächtigt sein muss. Uhr in Liestal statt. Die Debatten sind öffentlich und können • Er genehmigt die der Volksabstimmung unterliegenden 16
Staatsverträge sowie die übrigen Verträge, soweit der ANLOBUNG Regierungsrat nicht durch das Gesetz zum Vertragsab- Bevor neugewählte Landrätinnen und Landräte ihr Amt aus- schluss ermächtigt ist. üben können, müssen sie bei Amtsantritt vor dem Land- • Er genehmigt die grundlegenden Pläne der kantonalen Tä- ratsplenum geloben, die Verfassung und die Gesetze zu be- tigkeit, insbesondere das Regierungsprogramm und den achten und die Pflichten des Amtes gewissenhaft zu erfüllen. Aufgaben- und Finanzplan. Die vierjährige Amtszeit der neugewählten Landrätinnen und • Er erlässt die kantonalen Richtpläne. Landräte, auch Legislaturperiode genannt, beginnt am 1. Juli. • Er beschliesst – unter Vorbehalt des Finanzreferendums – neue Ausgaben und setzt im Rahmen des Finanzplans PRÄSIDIUM den jährlichen Voranschlag fest. Das höchste politische Amt im Kanton Basel-Landschaft ist • Er wählt die kantonalen Gerichte, die Staatsanwaltschaft, gemäss Kantonsverfassung das Landratspräsidium. Die die Leitung der Finanzkontrolle, die Datenschutzbeauf- Landratspräsidentin oder der Landratspräsident leitet mit Un- tragte oder den Datenschutzbeauftragten, den Ombuds- terstützung des Vizepräsidiums die Landratssitzungen. Das man, den Landschreiber oder die Landschreiberin und die Präsidium wird vom Landrat jeweils auf den Beginn des neu- eidgenössischen Geschworenen. en Amtsjahres für ein Jahr gewählt. • Er verleiht das Kantonsbürgerrecht an ausländische Während des Amtsjahres übernimmt die Präsidentin oder der Staatsangehörige. Präsident ausserdem repräsentative Pflichten und vertritt den • Er übt das Begnadigungsrecht aus. Kanton bei öffentlichen Anlässen. • Er regelt die vom Kanton auszurichtenden Besoldungen und übt weitere Rechte aus, die ihm durch das Gesetz GESCHÄFTSLEITUNG gegeben werden. Die Geschäftsleitung besteht aus dem Landratspräsidenten bzw. der Landratspräsidentin, den zwei Vizepräsidien sowie ARBEITSUMFANG UND ENTSCHÄDIGUNG den Präsidien aller Fraktionen. Sie beschliesst über inne- Der Landrat tagt ungefähr zwanzig Mal im Jahr. Die Landrats- re Angelegenheiten des Landrats. Ausserdem bestellt sie mitglieder nehmen an Fraktions- und Kommissionssitzungen Spezialkommissionen, wählt die Kommissionspräsidien und sowie diversen Anlässen teil. entscheidet, ob Vorlagen und Vorstösse aus formalen Grün- Je nach Kommissionszugehörigkeit fällt der Arbeitsaufwand den zurückgewiesen werden müssen. Die Geschäftsleitung unterschiedlich aus. Die Landrätinnen und Landräte erhal- für die Budgetierung der Parlamentsausgaben zuständig. Sie ten, zusätzlich zur Sitzungsentschädigung von 49.50 Franken legt die Traktandenliste der Landratssitzung fest, berät über in der Stunde, eine jährliche Pauschalentschädigung von das Vorgehen bei politisch schwierigen Fragen und entschei- 4‘360 Franken (Stand 2017). det über die Teilnahme des Kantonsgerichtspräsidiums an DER LANDRAT 2015-2019 SITZVERTEILUNG LANDRAT 2017 Aktuelle Zusammensetzung: SVP: 28 • SVP (Schweizerische Volkspartei) SP: 21 • SP (Sozialdemokratische Partei) FDP: 17 • FDP. Die Liberalen (Freisinnig-Demokratische Partei) CVP: 8 • CVP (Christlichdemokratische Volkspartei) Grüne 6 • EVP (Evangelische Volkspartei) EVP: 4 • BDP (Bürgerlich-Demokratische Partei) GLP: 3 • Grüne BDP: 1 • Grüne-Unabhängige Grüne-Unabhängige 1 • GLP (Grünliberale Partei) Parteilos: 1 • ein parteiloses Mitglied Mit 33 Prozent Frauen im Landrat weist das Kantonsparlament Basel-Landschaft eine der höchsten Frauenquoten der Schweiz auf. 17
den Landratssitzungen. Die Geschäftsleitung tagt in der Re- PARLAMENTARISCHE INSTRUMENTE gel nach jeder Landratssitzung. Die Mitglieder des Landrats können nicht nur über die Ge- schäfte der Regierung abstimmen, sondern zu behandelnde FRAKTIONEN Fragen und Themen selbst bestimmen sowie Anträge stel- Landratsmitglieder, die der gleichen Partei angehören, bilden len. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten: eine Fraktion. Die Fraktion dient der besseren Vorbereitung und Information ihrer Mitglieder. Parlamentarische Initiative: Die Mitglieder des Landrats Die Mitglieder des Landrats können nur als Vertretung einer können ausgearbeitete Entwürfe zur Änderung, Ergänzung Fraktion in Kommissionen Einsitz nehmen. Das heisst, wer oder Aufhebung von Verfassungs-, Gesetzes- und Dekrets- keiner Fraktion angehört, kann nur an den eigentlichen Land- bestimmungen einreichen. Eine parlamentarische Initiative ratssitzungen teilnehmen und hat somit keinen Einfluss auf muss von mindestens 12 Ratsmitgliedern unterschrieben Geschäfte, die in einer Kommission vorberaten werden. werden. Die Mindestgrösse einer Fraktion beträgt fünf Personen. Möglich ist auch die Bildung einer Fraktion aus Mitgliedern Motion: Mit einer Motion wird der Regierungsrat beauftragt, verschiedener, inhaltlich ähnlich ausgerichteter Parteien eine Vorlage zur Änderung oder Ergänzung der Verfassung, (Fraktionsgemeinschaft), um diese Mindestgrösse zu errei- eines Gesetzes oder eines Dekrets auszuarbeiten oder dem chen (Beispiele: Grüne/EVP-Fraktion, CVP/BDP -Fraktion). Die Landrat einen Bericht vorzulegen. Grösse der Fraktionen ist massgebend für die parteipolitische Zusammensetzung der Kommissionen. Je grösser eine Frak- Postulat: Mit einem Postulat wird der Regierungsrat beauf- tion, desto zahlreicher die Vertretung in den Kommissionen. tragt, einen bestimmten Gegenstand zu prüfen, über die Ab- klärungen Bericht zu erstatten und dem Landrat über gegebe- KOMMISSIONEN nenfalls zu treffende Massnahmen Antrag zu stellen. Die inhaltliche Parlamentsarbeit findet vorwiegend in den Kommissionen statt. Während im Landratsplenum meist nur Interpellation: Mit einer Interpellation kann der Regierungs- noch die gefestigten Fraktionsmeinungen öffentlich vorge- rat um Auskunft in grundsätzlichen Fragen ersucht werden. tragen werden, wird in den Kommissionen um Kompromis- Die Antwort muss innert dreier Monate schriftlich erfolgen. se gerungen, Details werden besprochen, Anträge gestellt und Fachleute von inner- und ausserhalb der Verwaltung Schriftliche Anfrage: Auf eine schriftliche Anfrage zu einem angehört. Die Kommissionen tagen unter Ausschluss der Thema der kantonalen Politik legt der Regierungsrat dem Öffentlichkeit. Landrat innert drei Monaten eine schriftliche Antwort vor. Die Fraktionsstärke ist nicht nur der Schlüssel für die Zusam- Kommissionen können schriftliche Anfragen auch dem Kan- mensetzung der Kommissionen, sondern auch massgebend tonsgericht unterbreiten. für die Verteilung der Kommissionspräsidien. Jedes Fraktionsmitglied arbeitet in der Regel in einer bis drei Fragestunde: In der Fragestunde beantwortet der Regie- Kommissionen mit. Die Kommissionsmitglieder gelten somit rungsrat kurze schriftliche Fragen von Landratsmitgliedern in ihrer Fraktion als Spezialistinnen und Spezialisten für das aus dem Bereich der kantonalen Politik. jeweilige Fachgebiet. Der Landrat kennt die folgenden ständigen Kommissionen: Resolution: Mit einer Resolution kann der Landrat seine • Bau- und Planungskommission Meinung zu wichtigen Ereignissen äussern. • Bildungs-, Kultur- und Sportkommission • Finanzkommission www.landrat.bl.ch • Geschäftsprüfungskommission • Justiz- und Sicherheitskommission • Personalkommission • Petitionskommission • Umweltschutz- und Energiekommission • Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission 18
WEG EINER MOTION Ein LR-Mitglied, eine Fraktion Mit einer 2/3-Mehrheit kann oder eine Kommission der LR eine Motion als erarbeitet eine Motion und dringlich erklären und noch am gibt sie im Landrat ein. gleichen Tag behandeln. In einer der nächsten LR-Sitzungen wird die Motion behandelt und über die Überweisung an den RR abgestimmt. Nein Ja Die zuständige Direktion erarbeitet eine Vorlage (Frist max. zwei Jahre). Der RR verabschiedet die Vorlage zuhanden des LR. Die im LR zuständige Kom- mission berät die Vorlage und erstellt einen Bericht. Die Vorlage wird im LR be- Der LR kann die Vorlage an handelt (1. Lesung, 2. Lesung, den RR oder die Kommission Schlussabstimmung). zurückweisen. Ja (beschlossen mit 4/5-Mehr) Ja (beschlossen ohne 4/5-Mehr) Nein Fakultatives Referendum Obligatorische Volksabstimmung Ja Nein LR = Landrat , RR = Regierungsrat 19
EXEKUTIVE Regierung und Verwaltung 20
VOM VOLK GEWÄHLT REGIERUNGSRAT Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft besteht aus fünf Mitgliedern, welche direkt vom Volk gewählt werden. Vollziehende Die Regierungsratswahlen finden alle vier Jahre gleichzeitig Kollegialbehörde mit den Landratswahlen statt. Die Legislaturperiode beginnt am 1. Juli. Für die Wahl gilt das Majorzsystem, das heisst, die Kandida- tinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen sind ge- wählt. REGIERUNGSPRÄSIDIUM Der Landrat wählt im Jahresturnus eine Regierungspräsiden- tin oder einen Regierungspräsidenten. Die Präsidentin oder der Präsident fungiert als «primus inter pares», als Erste re- spektive Erster unter Gleichgestellten. Entsprechend gehört es zu den Aufgaben des Präsidiums, die Regierungsratssit- zungen zu leiten und im Amtsjahr besondere Repräsentati- onspflichten zu erfüllen. KOLLEGIALITÄTSPRINZIP Die Regierung fällt ihre Beschlüsse unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Kollegialbehörde. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten. Wenn sich die Regierungsmit- glieder bei einem Geschäft nicht einig sind, stimmen sie ab, ohne das Stimmenverhältnis nach aussen zu kommunizieren. Mitglieder, die in einer Abstimmung unterliegen, müssen die Entscheidung als Regierungsbeschluss kollegial mittragen. AUFGABEN UND ARBEITSUMFANG Der Regierungsrat ist die leitende Behörde und oberste voll- ziehende Instanz des Kantons. Das heisst, er plant die Staat- stätigkeiten und setzt sie um, sofern Landrat und Stimm- berechtigte damit einverstanden sind. Konkret entwirft der Regierungsrat Verfassungs-, Gesetzes- oder Dekretsänderun- gen, die anschliessend dem Landrat und/oder den Stimmbe- rechtigten vorgelegt werden. Im Rahmen von verabschiede- ten Gesetzen und Dekreten erlässt er Verordnungen. Der Regierungsrat verleiht das Kantonsbürgerrecht an Schweizer Bürgerinnen und Bürger und wählt Personen für zentrale Stellen im Kanton, sofern dies nicht anderen Orga- nen übertragen ist. Die Regierung vertritt ausserdem den Kanton nach innen und aussen, insbesondere gegenüber dem Bund und den anderen Kantonen. Die fünf Mitglieder der Kantonsregierung sind hauptamtlich tätig. Jedes Regierungsmitglied steht einer der fünf Direktio- nen der Verwaltung vor. Die Regierungsratssitzung findet jeweils am Dienstagmor- gen statt. Ausser den Regierungsmitgliedern nehmen daran auch die beiden Landschreiber teil. www.bl.ch/regierungsrat Regierungsprogramm 21
BAU- UND UMWELT- SCHUTZDIREKTION DIE DIENSTLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK Das Aufgabengebiet der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) ist sehr vielfältig. Es gilt, die Ansprüche des Baus und den Schutz der Umwelt mit den gesetzlichen Vorgaben und den gesellschaftlichen Erwartungen in Einklang zu bringen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion ist zuständig für alle Be- reiche der Raumplanung, für den Hoch- und Tiefbau, für das Baubewilligungswesen, für die Verwaltung des kantonalen Grundstückbesitzes und der Liegenschaften, für die Mobilität (Schiene und Strasse) für Abwasserreinigungs- und Deponie- anlagen, für die Sicherheit bei Industrieanlagen und Transpor- ten sowie für Umweltschutz und Energie. Diese Aufgaben werden von neun Dienststellen ausgeführt, welche in fünf Vorsteherin: Sabine Pegoraro, FDP Bereiche zusammengefasst sind. Geboren am: 18. März 1958 Im Amt seit: 1. Juli 2003 GENERALSEKRETARIAT (Vorsteherin der BUD seit Juli 2011) Das Generalsekretariat (GSK) koordiniert die Tätigkeiten der Sollstellenplan: 568 Vollzeitstellen vier anderen Bereiche und ist Stabsstelle der Direktionsvor- Aufwand Staatsrechnung 2016: CHF 331 Mio. steherin oder des Direktionsvorstehers. Es umfasst zudem spezialisierte Abteilungen wie den Rechtsdienst, die Abtei- lung für Wirtschaft und Finanzen, die HR-Beratung, die Infor- matik, die Zentrale Beschaffungsstelle, der öffentliche Ver- kehr, sowie die Kommunikation. Administrativ beigestellt ist dem GSK das Aktuariat der Baurekurskommission. INFRASTRUKTUR UND MOBILITÄT Das Amt für Industrielle Betriebe säubert mit seinen 31 Ab- wasserreinigungsanlagen verschmutztes Wasser und leistet damit einen wesentlichen Beitrag für gesunde Gewässer. In der Deponieanlage Elbisgraben werden Abfälle und Wertstof- fe umweltgerecht behandelt. Das Tiefbauamt sorgt für eine leistungsfähige und sichere Verkehrsinfrastruktur. Es betreibt ein Strassennetz von insge- samt rund 465 Kilometern. Dazu kommen das Schienennetz sowie die Planung der Radrouten. Es unterhält und pflegt auch die rund 800 Kilometer Flüsse und Bäche und ist für den Hochwasserschutz verantwortlich. Das Tiefbauamt beschafft und bewirtschaftet zudem die Fahrzeuge für die kantonale Verwaltung. IMMOBILIEN Das Hochbauamt betreut alle Objekte im Verwaltungs- und Finanzvermögen des Kantons sowie die kantonalen Einmie- tungen. Es ist zuständig für die Bereitstellung von Raum mit den erforderlichen technischen und betrieblichen Infrastruk- turen für die Verwaltungstätigkeiten des Kantons. Auch der 22
Immobilienverkehr, die Immobilienverwaltung des gesamten UMWELT UND ENERGIE Liegenschaftsbestandes des Kantons, die Durchführung und Wer Fragen zur Umwelt und ihrem Schutz hat, wendet sich Überwachung des baulichen und betrieblichen Gebäudeun- an das Amt für Umweltschutz und Energie. Das Amt wirkt terhalts inklusive Instandhaltung, die Reinigung, die Ver- und in den Gebieten Energie, Wasser (Abwasser, Grundwasser, Entsorgung, die Raumbewirtschaftung und das Mietwesen Oberflächengewässer), Boden und Stoffkreislauf (Abfall, Alt- fallen in dessen Zuständigkeitsbereich. lasten, Stoffe, Gifte). Es ist mit zahlreichen Projekten aktiv am Öffentliche Hochbauten des Kantons werden vorbehältlich Schutz der Umwelt und an einer nachhaltigen Entwicklung der Gesundheitsbauten vom Hochbauamt geplant, erstellt, beteiligt. Es berichtet regelmässig über den Zustand der Um- bewirtschaftet, eingerichtet, unterhalten und gewartet. welt im Kanton Basel-Landschaft. Das Lufthygieneamt beider Basel (LHA) überwacht und infor- RAUMENTWICKLUNG UND BAUBEWILLIGUNG miert über die Luftbelastung. Es sorgt für die Einhaltung der Das Bauinspektorat ist zuständig für das Baubewilligungs- Grenzwerte von Feuerungen, industriellen und gewerblichen verfahren, die Bauinspektion und das Baupolizeiwesen. Es Anlagen. Im Luftreinhalteplan werden Massnahmen zur Ver- überprüft die Baugesuche aus 85 Gemeinden (Reinach hat besserung der Luft nachgeführt und zur Umsetzung gebracht. ein eigenes Bauinspektorat) und beurteilt diese unter Berück- Das LHA ist zudem für die Einhaltung der «Elektrosmog»- sichtigung der gesetzlichen Grundlagen. Es behandelt pro Grenzwerte zuständig: Sendeanlagen (z.B. Mobilfunk) müs- Jahr rund 2’500 Baugesuche und circa 100 Neugründungen sen gesetzeskonform betrieben werden. von Stockwerkeigentum und Grundstücksmutationen. Aufgabe des Sicherheitsinspektorates ist es, Bevölkerung Im Amt für Raumplanung werden gegenwärtige und künf- und Umwelt des Kantons vor schweren Schädigungen durch tige Nutzungsmöglichkeiten des Kantonsgebiets geplant, chemische, biologische und atomare Gefahren zu schützen umgesetzt und geschützt. Zentrales Planungsinstrument und über die vorhandenen Risiken zu informieren. Weil Vor- dabei ist der Richtplan. Daran arbeiten die Abteilungen Grund- sorge der beste Schutz vor schädlichen Ereignissen ist, prüft lagen, Kantonsplanung, Ortsplanung, Denkmalpflege, und das Sicherheitsinspektorat vor Ort, wie definierte Sicherheits- Lärmschutz. Das Amt führt auch die Regionalplanungsstelle standards in den Betrieben umgesetzt werden müssen. Es beider Basel und arbeitet in verschiedenen überkantonalen macht die Betriebe auch immer auf ihre Eigenverantwortung Gremien, etwa der Oberrheinkonferenz und des Trinationalen aufmerksam. Daten zu den Risikobetrieben des Kantons wer- Eurodistricts mit. Es unterstützt die Standortförderung Basel- den zusammengetragen, bewertet und im kantonalen Risiko- land im Rahmen des Projekts «Arealentwicklung» und leistet kataster erfasst. im Rahmen der Standortplanungen für Deponien mit saube- rem Aushub einen wichtigen Beitrag an einen nachhaltigen Baustoff-Kreislauf im Kanton. www.bl.ch/bud SALINA RAURICA Unser Kanton wächst jedes Jahr um rund 2000 Einwohnerinnen/Einwohner. Für diese müssen Möglichkeiten zum Wohnen, Arbeiten und für die Erholung geschaffen werden. Landrat und Regierungsrat haben das Ziel, auf ausgewählten Arealen neue Firmen mit mittlerer bis hoher Wert- schöpfung anzusiedeln und gleichzeitig Möglichkeiten für attraktives Wohnen zu schaffen. In der Salina Raurica wird mit der Ein- weihung von Coop Lobos im Jahr 2017 ein wichtiger Schritt dazu getan: Coop schafft mit dem Neubau rund 700 Ar- beitsplätze und gibt so den Startschuss für die weitere Entwicklung des Gebie- tes (www.salina-raurica.ch). 23
DIE DIENSTLEISTUNGEN IM ÜBERBLICK BILDUNGS-, KULTUR- In die Zuständigkeit der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion UND SPORTDIREKTION (BKSD) fallen alle Aufgaben im Bildungsbereich und zwar auf allen Stufen, vom Kindergarten über die Primarschulen, die Sekundarstufen I und II bis zur Berufs- und Erwachsenen- bildung sowie den Ausbildungen an der Universität und der Fachhochschule. Die Förderung von Kultur und Sport, die Or- ganisation eigener kultureller und sportlicher Anlässe sowie die Behinderten- und die Kinder- und Jugendhilfe sind weitere wichtige Dienstleistungen der Direktion. Die Direktion ist in folgende Dienststellen und Fachstäbe gegliedert: GENERALSEKRETARIAT Das Generalsekretariat unterstützt die Vorsteherin in der Direktionsführung. Ferner stellt es den Support der Dienst- stellen sicher. Zu den Querschnittsfunktionen zählen Perso- nalwesen, Politik und Recht, Controlling, Rechnungswesen, Kommunikation, Qualitätssicherung und Informatik. Der Stab Bildung unterstützt die Direktionsvorsteherin in strategischen Fragen der Bildungsentwicklung. Er wirkt in der Vorsteherin: Monica Gschwind-Wehrli, FDP interkantonalen und eidgenössischen Schulkoordination mit Geboren am: 17. Juni 1963 und begleitet Projekte im Bildungsbereich. Im Amt seit: 1. Juli 2015 Der Stab Hochschulen berät die Direktionsvorsteherin in der Sollstellenplan: 415 Hochschulentwicklung sowie in der Forschungs- und Inno- Zuzüglich Lehrpersonen: 1‘274 vationspolitik. Er koordiniert die Zusammenarbeit mit den Aufwand Staatsrechnung 2016: CHF 858,4 Mio. Hochschulen (Universität Basel, Fachhochschule Nordwest- schweiz, FHNW, sowie Swiss Tropical and Public Health In- stitute, Swiss TPH) bzw. Forschungseinrichtungen und den entsprechenden Gremien von Bund und Kantonen. VOLKSSCHULEN Die Dienststelle ist Aufsichtsstelle und Ansprechpartnerin für die Schulbehörden und Schulleitungen von Kindergärten und Primar-, Musik- und Sekundarschulen. Die Koordination, Bera- tung und Entscheide im Zusammenhang mit der integrativen und separativen Sonderschulung von Kindern und Jugendli- chen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet. GYMNASIEN Die Dienststelle Gymnasien koordiniert die schulübergreifen- den Geschäfte der fünf Baselbieter Gymnasien und stellt die Weiterentwicklung in allen relevanten Belangen sicher. Sie vertritt die Gymnasien intern sowie gegenüber der Öffentlich- keit und den Behörden. BERUFSBILDUNG UND BERUFSBERATUNG Die Dienststelle unterstützt ihre Kundschaft bei der Laufbahn- planung und der Berufs- und Studienwahl. Zum Verantwor- tungsbereich gehört die Aufsicht über die Lehrverhältnisse und -betriebe, die Organisation der Qualifikationsverfahren der Grundbildung, die Aus- und Weiterbildung von Berufs- bildnerinnen und Berufsbildnern sowie die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen. Die Gewerblich-industriellen Berufs- 24
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