Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...

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Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
39. Jahrgang               Mittwoch, den 27. Februar 2019   Nr. 9/2019

       Endspurt in die tollen Tage
          Donnerstag: Bad Bergzabern, Hexensprung vor
                     dem Schloss, 19.11 Uhr

                                            

                        FASTNACHTSUMZÜGE
               Sonntag: Steinfeld - Kapsweyer, 13.29 Uhr
                   Pleisweiler-Oberhofen, 14.11 Uhr
                  Dienstag: Oberotterbach, 13.00 Uhr
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                                                                              - 2 -                                    Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019

                 Auf einen Blick
       Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                                ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern
                                                                                                                (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim
Die nächste Ausgabe erscheint am                                                                                Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)
❙❙ Mittwoch, 6. März 2019.                                                                                      Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502
Redaktionsschluss                                                                                               ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke
❙❙ spätestens Montag, 4. März, 9.00 Uhr.                                                                        Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
Redaktion: Hans-Peter Koob                                                                                      bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de                                                                     ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
(Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an                                                                 Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmüns-
Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de)                                              ter, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach
Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche.                                                                           Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
„Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                                                        ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
                                                                                                                Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer,
                                                                                                                Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld
       Notfallrufnummern                                                                                        Tel. 0800 0837111
Polizei �������������������������������������������������������������������������������������������������110
Feuerwehr, Rettungsdienst �����������������������������������������������������������������112
Krankentransport ����������������������������������������������������������������������������19222                  Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Ärztlicher Bereitschaftsdienst �������������������������������������������������������116117                   ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Gift-Notruf ���������������������������������������������������������������������������06131 19240
                                                                                                                ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss
                                                                                                                Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
       Medizinische                                                                                             Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
       Bereitschaftsdienste                                                                                     E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
                                                                                                                Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                    - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen                                               14.00 bis 18.00 Uhr
Stelle geleitet!)                                                                                               ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                         Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau,                                                 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr
Telefon 116117                                                                                                  ❙❙ Rentenstelle und Archiv
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr;                                          nach telefonischer Vereinbarung
Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00
Uhr
                                                                                                                ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
                                                                                                                Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel
                                                                                                                ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Tele-
                                                                                                                Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
fon 116117
                                                                                                                IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                    VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr.
❙❙ Zahnarzt                                                                                                     27308
2. / 3. März 2019                                                                                               IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
Dr. Rothöhler-Estelmann, Albersweiler, Weinstraße 75, Tel. 06345 8595                                           Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                        IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545
01805 258825 + PLZ des Standorts                                                                                ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                            Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern,
www.lak-rlp.de                                                                                                  Tel. 06343 9896-60
Mittwoch, 27.02.2019                                                                                            Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr
Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495                                                  Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage
Donnerstag, 28.02.2019                                                                                          von 10.00 bis 13.00 Uhr.
Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594                                               ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
Freitag, 01.03.2019                                                                                             Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiunter-
Trifels Apotheke, Annweiler, Wasgau Center, Tel. 06346 308830                                                   nehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Samstag, 02.03.2019                                                                                             Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Adler Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 35, Tel. 06343 2543                                                 Schichtplan erstellt:
Sonntag, 03.03.2019                                                                                             Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������������ Taxi Drieß
Bahnhof Apotheke, Annweiler, Bahnhofstraße 15, Tel. 06346 1516                                                  Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������������ Taxi Drieß
Montag, 04.03.2019                                                                                              Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr�������������������� Taxi Pfalzgraf
Steinbühl Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2,                                                   Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr����������������� Taxi Pfalzgraf
Tel. 06342 7040                                                                                                 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr�������������������Taxi Leischner
Dienstag, 05.03.2019                                                                                            Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
Pelikan Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstraße 20,                                                         weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Telefon-
Tel. 06349 8166                                                                                                 nummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekannt-
Mittwoch, 06.03.2019                                                                                            gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit
Adler Apotheke, Landau, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654                                                        hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
                                                                                                                Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht.
❙❙ Krankenhäuser
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
Standort Bad Bergzabern                                                                                              Soziale Einrichtungen /
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie
                                                                                                                     Beratungsdienste
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0                                                          ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
                                                                                                                Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel.
       Technische                                                                                               06341 940-425
                                                                                                                (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die
       Bereitschaftsdienste                                                                                     Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann
                                                                                                                und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)
❙❙ Verbandsgemeindewerke
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern                                                      ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603                                                                    www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG                                                 ❙❙ Gesundheitsamt
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797                                                                   Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                 - 3 -              Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019

    Hexensprung vor dem Schloss
    Am schmutzigen Donnerstag, den 28. Februar um 19:11Uhr
    läuten die Hutschelhexen mit ihrem traditionellen
    Hexensprung die Straßenfastnacht ein.

    Seit vielen Jahren wird dieses Spektakel
    vor der romantischen Kulisse des Bad
    Bergzaberner Schlosses aufgeführt und
    ist ein fester Bestandteil der örtlichen
    Fastnacht.

    Begleitet werden die Hutschelhexen vom
    Fanfarenzug Bad Bergzabern, der auch
    dieses Jahr die Narrenschar anführt.

    Eine Abordnung der KG Hameckia wird
    die Hutschelhexen beim Start in die Kampagne unterstützen. Durch ein Spalier von
    Hexenbesen, begleitet durch rhythmische Musik, kommen die Hutschelhexen in den
    magischen Hexenkreis. Mutige Hexen werden mit dem Sprung über das Feuer
    symbolisch den Beginn der Straßenfastnacht ankündigen.

    Wie in jedem Jahr, werden auch wieder Junghexen in den Kreis der Hutschelhexen
    aufgenommen. Die Magie des Hexenmeisters verleiht den Aufgenommen die
    Hexenkräfte, die sie benötigen, um in der Kampagne auf ihrem Besen durch die Lüfte
    fliegen zu können. Abgerundet wird das närrische Treiben mit einem Hexentanz bei
    mystischer Musik und anschließender Party vor dem Schloss. Dabei werden die
    Hutschelhexen durch die befreundeten Guggemusiken „GuggeGlucke“ und „Crazy
    Gugge“ kräftig unterstützt.
    Für das leibliche Wohl unserer Narren ist gesorgt.

                                                        Die Hutschelhexen hoffen, dass
                                                        viele kleine und große Narren
                                                        auf dem Schlossvorplatz dabei
                                                        sein werden.
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                                         - 4 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019

           Auf einen Blick
❙❙ AIDS-Beratung                                                           Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat,
Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzei-         ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180
ten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604         ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst                                            Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau,
Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Sucht-       Tel. 06341 9273-10 und -14
kranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren           ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft
Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00       Tel. 0173/665218 und 06345 7457
Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621
                                                                           ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung                          Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in
   Bad Bergzabern                                                          der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735
jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626
                                                                           ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie                                        Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827
Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
                                                                           ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen
❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss                               Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063
Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr, 9.00-
                                                                           ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888
                                                                           Tel. 06340 8697
❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern                                     ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
(für den Stadtbereich)                                                     Tel. 06343 9516050
Tel. 06343 2266 und 9512615
                                                                           ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst                         Tel. 06349 990215
Tel. 06343 7811
                                                                           ❙❙ VdK Kreisverband Landau
❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin                                           Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
Tel. 06343 610696
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“
Königstraße 38                                                                  Öffnungszeiten
Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr               ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung,          Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. 06343 7120
Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche,        Montag / Lundi, Mittwoch / Mercredi, Freitag / Vendredi, 7.30 - 21.00 Uhr
Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen         Dienstag / Mardi, Donnerstag / Jeudi, 7.00 - 19.30 Uhr
genommen.                                                                  Samstag / Samedi, 9.00 - 16.00 Uhr
Per E-Mail an klamottebza@gmail.com kann auch ein individueller Abga-      Sonntag / Dimanche, Feiertag / jours fériés, 9.00 - 17.00 Uhr.
betermin vereinbart werden. Mehr Info unter https://sites.google.com/      Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss.
view/klamottebza/startseite
                                                                           ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern                     Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med.
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250                   Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11
❙❙ Pflegestützpunkt                                                        www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-       Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 - 23.00
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851                                       Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feiertagen und
                                                                           in den Weihnachtsferien)
❙❙ Ökumenische Sozialstation                                               Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                              Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 -
❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst,                       20.00 Uhr.
   Landau/SÜW                                                              Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr
Tel. 06341 942946                                                          Ruhetage: 24./25.12. und 01.01.
                                                                           Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019
❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern
(Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811             ❙❙ Stadtmuseum
                                                                           Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
❙❙ Arbeiterwohlfahrt                                                       Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.
Tel. 07275 5691                                                            Öffnungszeiten: „Winterpause bis Ende März 2019“.
❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau                                                ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0                    Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen
❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach                Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
   und Klingenmünster                                                      Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
Tel. 06349 9630966                                                         Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Per-
                                                                           sonen möglich.
❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld
                                                                           Mehr Informationen unter
Tel. 06340 9258008 und 06340 8317
                                                                           www.otterbachabschnitt.de.
❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer
                                                                           ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum
Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323
                                                                              im Haus Wilms am Marktplatz
❙❙ Telefonseelsorge                                                        Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222                     samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern                                        Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach-          ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern          Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - 16.00
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine nach   Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas Dietz, Tel.
Vereinbarung, Tel. 06343 7060070.                                          06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de
❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                            ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020                             Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00-          Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333                                             Kapsweyer                   Mi.                 16.00 - 18.00 Uhr
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.
06349 900-2555                                                             Klingenmünster              Mi.                 16.30 - 18.30 Uhr
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349   Oberotterbach               Fr.                 15.30 - 17.30 Uhr
900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr                                ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung Tref-
fen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349    im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772
900-2120                                                                   Montag                                      16.00 - 18.00 Uhr
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                       - 5 -                       Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019

       Faschingsumzug
       in Oberotterbach

       Zum 51. Mal zieht am kommenden Faschingsdienstag
       ein Faschingsumzug durch unser Dorf. Er
       beginnt um 13:00 Uhr am östlichen Ortseingang in
       der Unterdorfstraße und wird vom Fanfarenzug in bewährter Weise angeführt.

       Die Chorgemeinschaft übernimmt wie schon in den vergangenen Jahren die Bewirtung am
       Plätzel. Alle Otterbacher und Gäste sind an einem hoffentlich schönen Faschingsdienstag
       eingeladen den 51. Umzug als Zuschauer zu verfolgen.

       Bewirtung ist ab 11 Uhr am Dorfplatz „Pläzel“. Es gibt Erbseneintopf mit
       „Wurst aus de Gulaschkanon“ und Bratwurst im Weck.

       Die Teilnehmer, auch die sich noch kurzfristig entscheiden mitzumachen, werden gebeten sich
       bis 12:45 Uhr in der Unterdorfstraße Ortsausgang aufzustellen. Gerne begrüßen wir auch
       Teilnehmer aus andern Ortschaften. Die Zugstrecke verläuft wie im letzten Jahr über die
       Unterdorfstraße – Oberdorfstraße – Eichhorngasse – Guttenbergstraße zum Dorfplatz.

       Ortsgemeinde Oberotterbach

        Helau!                                                                u !
                                                                          Hela
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                                         - 6 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019
                                                                           Der Stadtrat beschloss die Übertragung von Haushaltsermächtigungen
                       Amtlicher Teil                                      des Jahres 2018 zur Finanzierung der Unterhaltsaufwendungen/Ausga-
                                                                           ben für Investitionen in Höhe von 3.696.003,69 Euro sowie deren Finan-
                                                                           zierung durch Kreditermächtigung.
                                                                           Bei 11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde die
                 Verbandsgemeinde                                          Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bad Bergzabern für das
                                                                           Jahr 2019 beschlossen. Der Ergebnishaushalt des Jahres 2019 wird nach
                                                                           der Planung mit einem Fehlbetrag von 893.160,00 Euro abschließen und
                                                                           ist somit nicht ausgeglichen. Die Erträge im Ergebnishaushalt liegen im
  Amtliche Mitteilungen aus der 28. Sitzung                                Jahr 2019 bei rund 11.696.000,00 Euro und damit über dem Vorjahresan-
   des Haupt- und Finanzausschusses der                                    satz von 11.059.000,00 Euro. Maßgebliche Ertragspositionen sind Steu-
                                                                           ern und ähnliche Abgaben, die der Stadt voraussichtlich 7.245.000,00
    Verbandsgemeinde Bad Bergzabern                                        Euro einbringen werden sowie Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe
Um die energetische Sanierung der Sporthalle fortführen zu können,         von rund 2.363.000,00 Euro. Die öffentlich-rechtlichen bzw. die privat-
ist es erforderlich, folgende Gewerke auszuschreiben: Heizungsar-          rechtlichen Leistungsentgelte werden 967.000,00 Euro bzw. 636.000,00
beiten, Sanitärarbeiten, Lüftungsarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbe-       Euro einbringen und bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen
lagsarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fliesenarbeiten, Innentüren, Türen       werden nahezu 110.000,00 Euro erwartet. Während sich die sonstigen
und Toren im Sportbereich, WC Trennwände, Elektroarbeiten sowie            laufenden Erträge (333.400,00 Euro) in der Planung hauptsächlich auf die
Prallwände. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte die Ver-            Konzessionsabgaben (327.000,00 Euro) beschränken, wird mit Zins- und
bandsgemeindeverwaltung mit der Ausschreibung der oben genann-             sonstigen Finanzerträgen in Höhe von 41.600,00 Euro gerechnet. Größte
ten Gewerke.                                                               Ausgabenpositionen stellen die Personal- und Versorgungsaufwendun-
Bürgermeister Hermann Bohrer erläuterte die Eilentscheidung vom 08.        gen mit zusammen rund 1.272.000,00 Euro dar sowie die Aufwendungen
Februar 2019. Hinsichtlich der energetischen Sanierung der Verbands-       für Sach- und Dienstleistungen (rund 1.805.000,00 Euro, insbesondere
gemeindesporthalle hat der beauftragte Prüfstatiker um Vorlage des         für Unterhalt von Gebäuden und Infrastrukturvermögen sowie Sach-
Bodengutachtens aus dem Jahr 1976 gebeten. Es musste ein neues             und Personalkostenzuschüsse für Kitas). Die Umlagen für Landkreis,
Bodengutachten erstellt werden. Nachdem aufgrund der Eilbedürftig-         Verbandsgemeinde, Gewerbesteuer und Grundschulen und die Auf-
keit mit der Auftragsvergabe nicht bis zur nächsten Ausschusssitzung       wendungen für private Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung
oder Sitzung des Verbandsgemeinderates gewartet werden konnte,             werden sich auf insgesamt ca. 7.021.000,00 Euro belaufen. Für sonstige
wurde deshalb im Benehmen mit den Beigeordneten die notwendige             laufende Aufwendungen (insbesondere Planungs- und Beratungsleistun-
Auftragsvergabe für die Erstellung eines Bodengutachtens der Firma         gen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung, Kosten für Bebauungs-
Roth und Partner aus Annweiler erteilt. Die Ausschussmitglieder nah-       pläne, Honorare für Kursleiter bei der VHS, Versicherungs- und sonstige
men die vorgenannte Eilentscheidung und Information zur Kenntnis.          Beiträge, Beteiligung an den Kosten für die Erweiterung des Saunad-
Bürgermeister Hermann Bohrer setzte die Teilnehmer davon in Kennt-         achgartens in der Therme) sind rund 689.000,00 Euro vorgesehen. Die
nis, dass am 04. April 2019 der offizielle Spatenstich für die energeti-   Abschreibungen werden ca. 1.469.000,00 Euro ausmachen.
sche Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle terminiert ist.              Der Finanzhaushalt weist im Saldo n im Jahr 2019 ein Defizit von
Der Vorsitzende informierte, dass mit den Schulleitungen Gespräche         298.150,00 Euro aus und kann somit die Auszahlungen zur planmäßigen
im Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit in den Grundschulen              Tilgung von Investitionskrediten (530.780,00 Euro) nicht decken.
geführt wurden. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass auch in den      Zur Finanzierung der Investitionen des Finanzhaushaltes ist ein Kredit-
Grundschulen die Schulsozialarbeit eingeführt werden sollte. In der        bedarf in Höhe von 1.227.500,00 Euro vorgesehen. Außerdem ist zum
nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates wird die Schulsozialar-         Ausgleich des Finanzhaushaltes die Erhöhung der Verbindlichkeiten
beiterin, Frau Wirth, über ihre Tätigkeit berichten.                       gegenüber der Verbandsgemeindekasse aus dem Zahlungsmittelbe-
                                                                           stand um geplant 828.930,00 Euro notwendig.
VG-Verwaltung                                                              Die Ratsmitglieder berieten zur Erlenbachoffenlegung. Im Kurpark der
                                                                           Stadt Bad Bergzabern wird der Erlenbach in einer Renaturierungsmaß-
                                                                           nahme offengelegt. Die Baumaßnahmen werden im Frühjahr 2019 begin-
              Öffentliche Ausschreibung                                    nen, die Vorplanung ist bereits abgeschlossen und die Trassenführung
 Die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern schreiben auf                    festgelegt. Als erstes Bauwerk für die Offenlegung muss die Feuer-
 der Grundlage der VOB/A folgende Leistungen aus:                          wehrzufahrt zur Therme gebaut werden, da auch während der späte-
 Sanierung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen in offe-                ren Bauausführung des Grabenprofils dieser Rettungsweg zu jeder Zeit
 ner Bauweise in verschiedenen Straßen der Stadt Bad Bergz-                zugänglich sein muss. Der Stadtrat erteilte die Freigabe zur Ausschrei-
 abern (nördlicher und südlicher Stadtbereich)                             bung der Herstellung der Feuerwehrzufahrt zur Therme entsprechend
 Angaben zum Leistungsumfang der Maßnahme werden im                        der vorliegenden Kostenschätzung mit dem Gesamtpreis von 90.075,86
                                                                           Euro inkl. MwSt. Die Ratsmitglieder erteilten die Freigabe zur Auftrags-
 -   Submissions-Anzeiger Verlag GmbH, Hamburg
                                                                           vergabe der Herstellung der Feuerwehrzufahrt zur Therme an den nach
 -   Subreport Verlag Schawe GmbH, Köln                                    Prüfung und Auswertung wirtschaftlichsten Bieter.
 -   „bi Ausschreibungsblatt“ bi Medien GmbH, Kiel                         Zur Vorbereitung des Baufeldes müssen einzelne Bäume entnommen
 -   sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergz-                werden und in diesem Zuge ein städtisches Grundstück, das an den
     abern (www.vg-bad-bergzabern.de)                                      späteren Bachlauf angrenzt, zur Verkehrssicherung durchforstet wer-
 veröffentlicht.                                                           den. Aus naturschutzrechtlichen Gründen sind die Baumfällarbeiten bis
 Die Angebotsunterlagen können ab Freitag, 22.02.2019, bei der             28.02.2019 abzuschließen. Der Stadtrat vergab auf Empfehlung des
 elektronischen Vergabeplattform Auftragsbörse (http://www.auf-            Haupt- und Finanzausschusses den Auftrag der Baumfällarbeiten an die
 tragsboerse.de) kostenlos heruntergeladen werden.                         Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Unternehmen A.U.T aus Fre-
 Zuständig bei technischen Rückfragen:                                     ckenfeld und dem Lohnunternehmen Seuferle aus Niederhorbach, zum
 Ingenieurbüro Dilger GmbH, Gewerbepark „Neudahn 3“, 66994                 Gesamtpreis von 11.594,17 Euro inkl. MwSt.
 Dahn, Tel. 06391/911-0, E-Mail: poststelle@ingenieurbuero-dilger.         Für die Ausführungsplanung müssen die Tragwerksplanungen der Bau-
 de                                                                        werke erstellt werden. Die eingehenderen Bodenuntersuchungen, die
                                                                           hierfür notwendig sind, wurden bereits vom 11.01. bis 15.01.2019 durch-
 Engelhard, Werkleiter                                                     geführt, die Erstellung des Gutachtens ist aktuell in Arbeit. Der Stadtrat
                                                                           vergab auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Auftrag
                                                                           zur Erstellung der Tragwerksplanung der Fußgängerbrücken an das Inge-
                                                                           nieurbüro Burkhart in Bundenthal zum Gesamtpreis von 6.251,04 Euro
                    Bad Bergzabern                                         inkl. MwSt.
                                                                           Zur Information der Anwohner und Gäste über den bevorstehenden Bau-
                                                                           start sowie allgemeine Informationen über die geplante Maßnahme und
  Amtliche Mitteilungen aus der 48. Sitzung                                die ausführenden Unternehmen soll im Kurpark im Bereich der Therme
                                                                           ein Baustellenschild aufgestellt werden. Dies wird auch von Seiten des
  des Stadtratesder Stadt Bad Bergzabern                                   Zuschussgebers gefordert. Die Ratsmitglieder vergaben auf Empfehlung
Stadtbürgermeister Dr. Ludwig informierte den Rat und die Zuhörer          des Haupt- und Finanzausschusses den Auftrag für die Erstellung des
über den guten Besuch des Neujahrsempfangs. Er bedankte sich bei           Baustellenschildes an den Bieter Nr 1, die Firma WHVdesign aus Pirma-
allen, die den gelungenen Abend mitgestaltet haben. Erster Beige-          sens, zum Gesamtpreis von 3.341,52 Euro inkl. MwSt.
ordneter Wichmann teilte mit, dass zwischen ihm und Bürgermeis-            Die bestehenden Wege im Kurpark sollen für die Ausführung der Offen-
ter Bohrer Gespräche wegen des Seiteneinganges am Schloss, der             legung des Erlenbachs als Baustraßen genutzt werden. Um diesen
behindertengerecht gestaltet werden soll, geführt wurden.                  Zwecken dienen zu können, müssen diese teilweise verbreitert werden.
Die Ratsmitglieder stimmten dem Forstwirtschaftsplan 2019 zu, der          Ebenso ist auf Grund der Belastungen durch die Baufahrzeuge mit einer
bei einem geschätzten Ertrag von 56.842 Euro und eine Aufwand von          nicht unerheblichen Beschädigung der Wege zu rechnen. Der Stadtrat
55.750 Euro einen Überschuss von 1.092 Euro vorsieht.                      vergab auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Auftrag
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                                            - 7 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019
zur Erstellung des Beweissicherungsverfahrens an das Ingenieurbüro            Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten
Meier in Deidesheim zum Gesamtpreis von 416,50 Euro inkl. MwSt.               Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs beschloss der Stadt-        Dies ist Herr
rat, die erforderlichen Ausschreibungen zur Herstellung der Bauwerke und                                 Maximilian Kimmle
Stützwände sowie des neuen Bachbettes entsprechend dem Fortschrei-                                Waldstraße 2, 76889 Birkenhördt
ten der Ausführungsplanung unmittelbar nach der Prüfung und Freigabe          Herr Kimmle hat das Mandat angenommen.
der Leistungsverzeichnisse durch die Bauverwaltung durchzuführen. Der         Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom-
Stadtrat beschloss ferner, die Auftragsvergaben zur Herstellung der Bau-      munalwahlordnung (KWO).
werke und Stützwände sowie des neuen Bachbettes an den nach Prüfung
und Auswertung wirtschaftlichsten Bieter auf den Haupt- und Finanzaus-        Birkenhördt, 21. Februar 2019
schuss zu übertragen.                                                         Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister
Der Stadtrat beschloss, zur Lieferung der Pflanzen für den Sommerflor,
den Auftrag an Blumen Maas in Annweiler zum Angebotspreis in Höhe
von 10.998,00 Euro inkl. MwSt. zu vergeben.
                                                                                          Gleiszellen-Gleishorbach
Das Fidelitas Terzett würde gerne 2019 wie in den vergangenen Jahren
Sonntagsmusik „Musik zum Kaffee“ im Außenbereich des Culinariums im
Haus des Gastes durchführen. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanz-                  Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung
ausschusses stimmten die Ratsmitglieder dem vorliegenden Antrag, sich
an den Kosten für die Veranstaltungen für die Sonntagsmusik anteilmäßig
                                                                                   des Bau- und Umweltausschusses der
mit 60 % zu beteiligen, zu.                                                        Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach
Stadtbürgermeister Dr. Ludwig legte dem Stadtrat einen Kosten- und            Der Bau- und Umweltausschuss beriet über Wiederkehrende Beiträge
Finanzierungsplan für die am 17. August 2019 geplante Musical-Gala vor.       für Straßenausbau. Frau Bohlander von der Verbandsgemeindeverwal-
Demnach sollen der Stadt keine Kosten entstehen. Der Rat stimmte der          tung informierte die Anwesenden über die Bildung eines Gemeindean-
Veranstaltung zu.                                                             teils und die Möglichkeit zur Aufnahme von Verschonungsregelungen
Das Ratsgremium beschloss, die Aufgabe zur Erstellung von überörtli-          in die Satzung zur Erhebung Wiederkehrender Beiträge.
chen Hochwasserschutzkonzepten für die Stadt Bad Bergzabern ent-              Für die nachstehenden Verkehrsanlagen wurde jeweils der nachfol-
sprechend der vorgeschlagenen Einteilung in Gewässereinzugsgebiete            gende Gemeindeanteil (in Prozent) ermittelt:
auf die Verbandsgemeinde zu übertragen.                                       Bachgasse 30
Der Stadtrat beschloss, die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei           Bergstraße (inkl. Winzergasse) 45
vom 09.08.2018 wie folgt anzupassen: Die Benutzungsgebühren sollen            Blidenfeldstraße 35
für Erwachsene 10 Euro jährlich und für Kinder (6-18 Jahre) 5 Euro jährlich   Brühlstraße 35
betragen.                                                                     Dionysiusstraße (Verbindungsstr.) 30
Auf Anordnung des Kreisbauamtes darf die vhs ab 31. Januar dieses             Frühmeß 30
Jahres die Räumlichkeiten im Untergeschoss des Haus des Gastes nicht          Gartenstraße 30
mehr nutzen. Die Ratsmitglieder stimmten dem Antrag auf Nutzung des           Gernweg inkl. Dionysiusstraße 35
Obergeschosses der Schlosshalle für die vhs zu.                               Hauptstraße inkl. Ziegelgasse 45
Das Ratsgremium beriet verschiedene Bauvorhaben im Stadtbereich.              Höhenstraße 30
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung stimmte der Stadtrat einer Sanie-   Im Altengarten 45
rungsmaßnahme in der historischen Innenstadt und dem entsprechenden           Im Spieß 25
Zuschuss zu. Weiterhin stimmten die Ratsmitglieder unter Bedingungen          Im Weinberg (Verbindungsstr.) 30
einem Antrag auf Zustimmung zur Weiterveräußerung eines Grundstü-             Im Weinberg (Stichstraße) 20
ckes zu. Außerdem stimmten sie dem Verkauf eines Grundstückes zu.             Im Weißröckel 45
Abschließend wurde der Stadtrat über Pacht- und Personalangelegen-            Im Woog 30
heiten informiert.                                                            Kirchbergstraße 30
VG-Verwaltung                                                                 Kirchgasse 20
                                                                              Lettgasse 45
   Amtliche Mitteilungen aus der 17. Sitzung                                  Neubergstraße 35
                                                                              Schlemmergasse 30
     des Ortsbeirates von Blankenborn                                         Schulstraße 45
Nach Information von Ortsvorsteher Michael Nauth gibt es bis dato             Waldstraße 30
noch keine Kandidaten für das Amt des Ortsvorstehers. Am 08. März             Winzergasse 35
um 19:30 Uhr wird es in der Begegnungsstätte eine Informationsver-            Nicht alle von der öffentlichen Einrichtung (Straßennetz) erschlosse-
anstaltung zur Wahl am 26. Mai und den Möglichkeiten der politischen          nen Grundstücke sind auch automatisch beitragspflichtig. Vielmehr
Partizipation als Ortsvorsteher oder Ortsbeirat geben.                        besteht die Möglichkeit, solche Grundstücke, die in den letzten Jahren
Der Ortsbeirat erteilte dem Bauvorhaben Zum Abtskopf, Fl.St.Nr. 48/1          Einmalbeiträge geleistet haben, befristet von der Entrichtung Wieder-
sein Einvernehmen.                                                            kehrender Ausbaubeiträge zu verschonen, was allerdings in der Sat-
Der Ortsvorsteher berichtete von seinen Verhandlungen mit der Firma           zung zu regeln ist.
RMT über die vorgelegte Bauzeitplanung für den weiteren Ausbau.               Der Bau- und Umweltausschuss sprach sich für eine einzelfallabhän-
Diese entspricht nicht den bisherigen Vereinbarungen und Absprachen           gige Verschonung aus. Die Verschonungsdauer soll sich an der Höhe
und geht nunmehr von einem Ausbau Blankenborns frühestens im Som-             der einmaligen Beitragsbelastung nach folgendem Raster orientieren:
mer 2021 aus.                                                                 0-2 €/m²: 2 Jahre Verschonung;
Ortsvorsteher Nauth wies aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das
                                                                              2-5 €/m²: 5 Jahre Verschonung;
selbstständige Setzen und Verändern von Grenzsteinen, auch entlang
                                                                              5-10 €/m²: 10 Jahre Verschonung;
der eigenen Grundstücksgrenze, streng verboten ist und durch die Ver-
                                                                              10-15 €/m²: 15 Jahre Verschonung;
messungs- und Katasterbehörde strafrechtlich verfolgt wird.
                                                                              ab 15 €/m²: 20 Jahre Verschonung.
Die nächsten Ortsbeiratssitzungen werden für den 26. März und den 09.
                                                                              Ortsbürgermeister Wegmann informierte die Anwesenden über zwei
Mai 2019 festgelegt.
                                                                              Bauvorhaben.
VG-Verwaltung
                                                                              VG-Verwaltung

                         Birkenhördt                                                          Einladung zur
                                                                                     Jagdgenossenschaftsversammlung
                                                                              Hiermit ergeht Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des
   Amtliche Bekanntmachung über die                                           gemeinschaftlichen Jagdbezirks Gleiszellen-Gleishorbach am 18.
  Einberufung einer Ersatzperson in den                                       März 2019, um 18:30 Uhr, im Gemeindehaus, Schulstraße 10, in
                                                                              Gleiszellen-Gleishorbach.
Gemeinderat der Ortsgemeinde Birkenhördt                                      Tagesordnung
Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Ver-
                                                                              1. Neuwahlen des Jagdvorstandes
tretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geän-              2. Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwal-
dert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448).                tungsgeschäfte mit gleichzeitigem Abschluss eines Auftrags-
  - Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsge-                datenverarbeitungsvertrages zwischen der Gemeinde und der
                         meinde Birkenhördt -                                    Jagdgenossenschaft
Das Ratsmitglied Klemens Müller, Hauptstraße 1 a, 76889 Birken-               3. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
hördt, ist am 26. Januar 2019 verstorben.                                     Wegmann, Jagdvorsteher
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                                      - 8 -                                Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019

                    Bekanntmachung                                      gola und die Übernahme der verbleibenden Restkosten in Höhe von
                                                                        300 Euro.
Allen Grundstückseigentümer, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk
                                                                        Laut Information des Vorsitzenden wurde für die Ortsgemeinde als
Gleiszellen-Gleishorbach begütert sind, wird zur Kenntnis gegeben,
                                                                        Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 ein Betrag von 344.409 Euro
dass Sie gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft
                                                                        festgesetzt.
Gleiszellen-Gleishorbach zur Beginn der Jagdgenossenschaftsver-
sammlung die von Ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen            VG-Verwaltung
haben. Zusätzlich liegt das Jagdgenossenschaftskataster (Grund-
flächenverzeichnis) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf die
Dauer von 14 Tagen, und zwar von Donnerstag, 28. Februar 2019,                                  Kapsweyer
bis einschließlich Donnerstag, 14. März 2019, bei der Verbandsge-
meindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, Zimmer Nr. 220 zur
Einsicht aller Jagdgenossen öffentlich aus.
Eventuelle Unstimmigkeiten im Jagdkataster können auf Antrag der
                                                                              Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung
Jagdgenossen gegen Vorlage eines Grundbuchauszuges berichtigt                des Rechnungsprüfungsausschusses der
werden.                                                                             Ortsgemeinde Kapsweyer
                                                                        Es wurden keine Prüfungsfeststellungen für das Haushaltsjahr 2015
               Kapellen-Drusweiler                                      getroffen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfielt dem Gemein-
                                                                        derat, den vorliegenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015
                                                                        festzustellen. Dem Ortsbürgermeisten und den Beigeordneten der
                                                                        Gemeinde Kapsweyer sowie dem Bürgermeister und den Beigeord-
 Amtliche Mitteilungen aus der 44. Sitzung                              neten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Entlastung für das
    des Gemeinderates von Kapellen-                                     Haushaltsjahr 2015 zu erteilen.
                 Drusweiler                                             VG-Verwaltung
Der Gemeinderat beriet den Umbau des Sitzungssaales zur Woh-
nung. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Ortsplaner Müller-
Hertlein eine entsprechende Honorarverhandlung zu führen.                                  Klingenmünster
Zur Rosenpflanzung in der Ortsgemeinde wurden von Friedrich
Job 200 Euro, durch den Kulturverein ebenfalls 200 Euro sowie
von Ulrike Job 20 Euro gespendet. Als weitere Einnahmen für              Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des
die Rosenpflanzung kommt ein Betrag in Höhe von 160 Euro aus
dem Erlös der Veranstaltung zur Weihnachtsbeleuchtung hinzu.             Bau-, Planungs- und Friedhofsausschusses
Der Gemeinderat beschloss die Annahme dieser Spenden und                Beim Ausbau der Stichstraße östlich der Klingbachhalle ist der Bau-
bedankte sich bei den Spendern.                                         ausschuss für folgende Vorgehensweise: Ausbau der Straße erst ab
Ortsbürgermeister Hoffmann berichtete über die Parksituation in         Ende der dritten Parkplatzeinfahrt in nördlicher Richtung bis zum
der Brückwiesenstraße und verlas eine Stellungnahme des Ord-            Beginn der Klingbachbrücke. Außerdem sollen die Abstellflächen der
nungsamtes. Demnach werden auf der Südseite der Straße und              Glas- und Altkleidercontainer gepflastert werden. Der Gebrauchs-
teils auf dem angrenzenden unbefestigten Bankett regelmäßig Lkw         wasserabfluss für die Wohnmobile soll auf die Straße versetzt wer-
und Anhänger bzw. Sattelauflieger geparkt. Aufgrund der Auswei-         den.
sung als Gewerbegebiet besteht jedoch keine Möglichkeit, das            Es liegt der Antrag vor, Erweiterung der bebaubaren Fläche des
Parken zu verhindern. Der Gemeinderat beschloss deshalb, keine          Bebauunsplanes „Oberer Heißbühl“, um westlich des bestehenden
weiteren Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens zu ergreifen.           Wohnhauses ein weiteres Wohnhaus errichten zu können. Problema-
Es wurde allerdings empfohlen, das Bankett bzw. den unbefestig-         tisch ist dabei, dass die westlich liegenden Flächen sich im Außenbe-
ten Seitenstreifen zum angrenzenden Graben hin zu befestigen, um        reich befinden. Sollte von den Eigentümern östlich der Straße „Obere
Schäden am Straßenrand und dem Bankett zu verhindern.                   Heißbühl“ keine postitive Resonanz kommen, ist der Ausschuss dafür,
Der Gemeinderat beschloss, die Aufgabe der Erstellung eines             dass nur innerhalb des derzeit festgelegten Baufensters gebaut wer-
überörtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für den Bereich der             den kann.
Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler auf die Verbandsgemeinde zu            Der Ausschuss beriet die Um- / Neugestaltung des Friedhofes.
übertragen.
                                                                        VG-Verwaltung
Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde sind die vorhandenen Spitz-
ahorn entlang des Mittelweges im Lichtraum freizuschneiden.
Ebenfalls sind im Zuge dieser Maßnahme die Bäume mit einem Pfle-
geschnitt vital zu halten. Seitens der Verwaltung wurden in Abstim-
                                                                                             Niederhorbach
mung mit dem Ortsbürgermeister bereits Angebote eingeholt, da
die Schnittarbeiten aus naturschutzrechtlichen Gründen bis Ende
Februar abzuschließen sind. Aus den Reihen des Gemeinderates                          Wahl des Wehrführers und
wurde vorgeschlagen, im Zuge der Ausführung durch die Firma                            des stellv. Wehrführers
Liebertseder östlich des Friedhofs weitere Rückschnittarbeiten auf
Stundenbasis durchzuführen zu lassen. Der Gemeinderat stimmte           Einladung
diesem Vorschlag sowie der Beauftragung der Firma Liebertseder          Hiermit ergeht Einladung zur Wahlversammlung an alle ehrenamtli-
in Landau auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes zu.              chen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit
Zur Verbesserung des Schallschutzes in der Ev. Kindertagesstätte        Niederhorbach zur Wahl des Wehrführers und des stellv. Wehrführers
wurden bereits verschiedene Schallschutzmaßnahmen in einigen            am Freitag, 05.04.2019, um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus Niederhor-
Räumen durchgeführt. Diese Maßnahmen haben zu wesentlichen              bach.
Verbesserungen geführt. Der Gemeinderat beschloss, die Mehr-            Tagesordnung:
kosten für die Montage der Schallschutzplatten sowie für die Repa-      1. Wahl des Wehrführers
ratur der defekten Schallschutzplatten in Höhe von 893,86 Euro zu       2. Wahl des stellv. Wehrführers
übernehmen, wobei die Deckung dieser Mehrausgabe über eine
Entnahme aus dem Zahlungsmittelbestand erfolgen soll.                   In Vertretung
Die Ratsmitglieder beschlossen, sich dem neuen Rahmenvertrag            Martin Engelhard, Erster Beigeordneter
der Firma Thüga anzuschließen und einen Gasversorgungsvertrag           Dezernent für den Brandschutz
auf die Dauer von 12 Monaten abzuschließen.
Um auf dem Grundstück der Kindertagesstätte eine Möglichkeit
zum Abstellen von Fahrrädern zu erhalten ist beabsichtigt, eine drei-                      Niederotterbach
seitig geschlossene Pergola als Holzkonstruktion an das Gebäude
anzubauen. Die Kosten für diese Pergola liegen voraussichtlich bei
1.500 Euro und sollen durch Spenden finanziert werden. Nachdem
ein Teilbetrag von 500 Euro aus Erlösen aus dem Kindergartenfloh-
                                                                             Amtliche Mitteilungen aus der 29. Sitzung
markt finanziert sowie der gleiche Betrag von der Firma Wissing              des Gemeinderates von Niederotterbach
gespendet wird, wäre seitens der Ortsgemeinde noch ein Betrag           In der Ortsgemeinde Niederotterbach ist aktuell kein Steuersatz für
von 500 Euro zu übernehmen. Aufgrund der Erklärung von Rats-            gefährliche Hunde festgelegt. Dies wird nun in Betracht gezogen. Aus
mitglied Kropfinger, als weitere Spende einen Betrag von 200 Euro       diesem Grund ist die Hundesteuersatzung vom 25. Oktober 2012 ent-
beizutragen, würden sich die Kosten für die Ortsgemeinde auf 300        sprechend zu ändern. Das Ratsgremium beschloss die vorliegende
Euro reduzieren. Der Gemeinderat beschloss die Errichtung der Per-      Variante 1 „Erste Änderungssatzung über die Erhebung der Hunde-
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                                       - 9 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019
steuer“. Diese Erste Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.                                                                           Steinfeld
Der Gemeinderat beschloss, die Aufgabe zur Erstellung von über-
örtlichen Hochwasserschutzkonzepten für die Ortsgemeinde Nie-
derotterbach entsprechend der vorgeschlagenen Einteilung in
Gewässereinzugsgebiete auf die Verbandsgemeinde zu übertragen.                   Satzung über die Erhebung von
Das Ratsgremium beschloss die Bildung eines Wahlausschusses für               Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde
die Kommunalwahlen.
Zur Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge wurde am Volkstrauertag                   Steinfeld vom 17.01.2019
auf dem Friedhof eine Sammelbüchse aufgestellt, dabei sind 131 Euro      Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat aufgrund der §§ 24
zusammengekommen. Der Gemeinderat bedankte sich bei den Spen-            und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas-
dern.                                                                    sung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz
Ortsbürgermeister Schwöbel informierte über den Partnerschaftsaus-       vom 02.04.1998 (GVBl. S. 108), §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabga-
flug nach Lyon.                                                          bengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.05.1995 (GVBl. S. 175)
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beschloss der Gemeinderat,     und des § 32 der Friedhofssatzung für die Ortsgemeinde Steinfeld
die Miete für die gemeindeeigene Wohnung anzuheben.                      folgende Satzung beschlossen:
                                                                         §1
VG-Verwaltung
                                                                         Allgemeines
                                                                         Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofes und ihrer Anla-
              Pleisweiler-Oberhofen                                      gen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung Benutzungsge-
                                                                         bühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu
                                                                         dieser Satzung als deren Bestandteil. Kosten für besondere Leistun-
          Amtliche Mitteilungen aus der                                  gen, die außerhalb dieser Satzung anfallen, werden in tatsächlicher
                                                                         Höhe erhoben. Das Kommunalabgabengesetz findet entsprechende
       38. Sitzung des Gemeinderates von                                 Anwendung.
              Pleisweiler-Oberhofen                                      §2
Ortsbürgermeister Gruschinski gab bekannt, dass die Kreisumlage für
2019 321.972 Euro beträgt.                                               Gebührenschuldner
Die Ortsgemeinde beabsichtigt bereits seit Längerem die Anpassung        Gebührenschuldner sind:
der Benutzungs- sowie Gebührenordnung für die Nonnensuselhalle.          (1) Bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen sowie Verlängerung der
Nach ausführlicher Erläuterung durch Ortsbürgermeister Gruschinski       Nutzungsrechte die Personen, die nach bürgerlichem Recht und dem
und Beratung beschloss der Gemeinderat die aktuelle Benutzungs-          Bestattungsgesetz die Kosten zu tragen haben, der Antragsteller
und Gebührenordnung für die Nonnensuselhalle.                            sowie diejenige Person, die sich zur Tragung der Kosten schriftlich
Der Gemeinderat stimmte der unbefristeten Einstellung einer Vertre-      verpflichtet hat.
tungskraft für die Kindertagesstätte mit 16 Std./Woche zu, vorbe-        (2) Bei Umbettungen und Wiederbeisetzungen der Antragsteller.
haltlich der Zustimmung der Ortsgemeinde Niederhorbach und der           (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung.                                §3
Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beschloss der Gemeinderat
den Verkauf eines Bauplatzes.                                            Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
Weiterhin stimmten die Ratsmitglieder dem Abschluss einer Gestat-        Die Gebührenschuld entsteht bereits mit der Inanspruchnahme der
tungsvereinbarung zu.                                                    Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leis-
Abschließend informierte der Vorsitzende das Ratsgremium über die        tungen mit der Antragstellung. Die Gebühren werden innerhalb von 14
aktuelle Personalsituation in der Kindertagesstätte.                     Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig; sie sind an
                                                                         die Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern zu entrichten.
VG-Verwaltung
                                                                         §4
              Wählergruppe Gruschinski                                   Stundung und Erlass von Gebühren
Einladung zur Aufstellung eines Wahlvorschlags einer                     Zum Ausgleich unbilliger Härten können die in der Anlage bezeichne-
nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe (nach § 18            ten Gebühren gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden.
Kommunalwahlgesetz)                                                      §5
Am Donnerstag, den 07.03.2019, 18.00 Uhr laden wir alle an diesem        Inkrafttreten
Tag wahlberechtigten und wählbaren Bürger/innen der Ortsgemeinde
                                                                         Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Pleisweiler-Oberhofen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages, einer
                                                                         Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 23.08.2017 außer
nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe zur Gemeinde-
                                                                         Kraft.
ratswahl in das Rathaus in der Weinstraße in Pleisweiler-Oberhofen
ein.
                                                                         Steinfeld, den 17.01.2019
Einer nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe fehlen kör-
                                                                         Für die Ortsgemeinde Steinfeld
perschaftliche Organisationsbestimmungen, d.h. diese Wählergruppe
                                                                         Dr. Steinbrecher, Ortsbürgermeister
ist keine Partei und kein Verein. Sie besteht aus einer losen Verbin-
                                                                         Ortsgemeinde Steinfeld
dung mehrerer natürlicher Personen zum Zwecke der Teilnahme an
Kommunalwahlen.
Berechtigt, an der Aufstellung des Wahlvorschlages mitzuwirken,                       Friedhofsgebührensatzung
sind alle wahlberechtigten Personen des Wahlgebiets Pleisweiler-         Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde
Oberhofen.                                                               Steinfeld vom 17.01.2019
Tagesordnung                                                             I. Reihengrabstätten (§ 13 Friedhofssatzung)
1. Begrüßung und Information zur nichtmitgliedschaftlich organisier-     Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der
   ten Wählergruppe                                                      Friedhofssatzung für 30 Jahre
2. Wahl einer/eines Versammlungsleiterin/-leiters                        1.   Überlassen einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2
3. Wahl einer/eines Schriftführerin/Schriftführers                            der Friedhofssatzung                                     EURO
4. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Stimmzählkommission                        a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr                      100,-
5. Wahl einer Vertrauensperson und einer/eines Stellvertreterin/Stell-        b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab                       150,-
   vertreters                                                            2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1
6. Wahl von 2 Teilnehmern/Teilnehmerinnen zur Versicherung an                                                                           150,-
   Eides statt, dass die Kandidatenaufstellung etc. ordnungsgemäß        II. Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten (§ 14)
   durchgeführt wurde
                                                                         (1) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der
7. Feststellung vor der Wahl der Bewerberinnen und Bewerber              Friedhofssatzung für 30 Jahre bzw. 20 Jahren
8. Beschluss über evtl. Mehrfachbenennungen                              1.1 Einzelwahlgrabstätte                                      200,-
9. Wahl der Bewerber / Bewerberinnen für den Gemeinderat und                  Doppelwahlgrabstätte                                     400.-
   deren Position auf dem Wahlvorschlag
                                                                              jede weitere Wahlgrabstätte                              200,-
Roland Gruschinski                                                            Urnenwahlgrabstätte (max. 4 Urnen)                       400,-
Walter Bohrer                                                                 Urnenbaumgrabstätte pro Urne                             400,-
Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
Bad Bergzabern, den 27.02.2019                                           - 10 -                                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019
     Markierungsschild für Urnenbaumgrabstätten (pro Bestattung)                                                  Sondervertrag
     60,-                                                                     zwischen der Ortsgemeinde Steinfeld als Friedhofsträgerin und
     (Halb-) anonyme Urnengrabstätte                                 200,-   ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������
(2) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 bei späteren                als Antragsteller/in.
Bestattungen pro Jahr                                                         1.) Der/die Antragsteller/in wünscht eine Bestattung auf dem Friedhof
2.1 Einzelwahlgrabstätte                                              10,-   der Ortsgemeinde Steinfeld für
     Doppelwahlgrabstätte                                             20,-   ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������
                                                                              Name, Vorname
     jede weitere Wahlgrabstätte                                      10,-
                                                                              ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������
     Urnenwahlgrabstätte                                              20,-   geb. am
(3) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorhergehenden            ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Nutzungszeit pro Jahr (bis zu 30 Jahren bzw. 20 Jahren)                       verstorben am
3.1 Einzelwahlgrabstätte                                              10,-   ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������
     Doppelwahlgrabstätte                                             20,-   zul. wohnh
     jede weitere Wahlgrabstätte                                      10,-   2.) Ein Rechtsanspruch nach § 2 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes vom
     Urnenwahlgrabstätte                                              20,-   04.03.1983 (GVBl. S. 69) oder aufgrund der geltenden Friedhofssat-
                                                                              zung besteht nicht.
     Urnenbaumgrabstätte pro Urne                                     20,-   3.) Die Ortsgemeinde erteilt die Zustimmung zur Bestattung auf dem
     (Halb-) anonyme Urnengrabstätte                                  10,-   Friedhof Steinfeld in der Grabstelle
III. Bestattung auswärtiger Personen gem. § 2 Abs. 3 der Fried-               Abt.��������������������������������������������������������������������������������������������������������
hofssatzung                                                                   Reihe�����������������������������������������������������������������������������������������������������
Bei verstorbenen auswärtigen Personen, die gem. § 2 Abs. 3 der Friedhofs-     Nummer�������������������������������������������������������������������������������������������������
satzung kein Recht auf Beisetzung in einer Grabstätte auf dem Friedhof        4.) Der Antragsteller entrichtet ein Entgelt in Höhe der jeweils gültigen
der Ortsgemeinde Steinfeld haben, wird näheres in einem Sondervertrag         Grabnutzungsgebühr + 100 % Aufschlag auf diese.
geregelt. Ausnahmen hiervon können jedoch erteilt werden, wenn der/die        5.) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Friedhofssatzung und der
Verstorbene zu Lebzeiten zu der Gemeinde Steinfeld besondere Bindun-          Friedhofsgebührensatzung entsprechend.
gen, z.B. früherer Wohnort o.ä. hatte. Über das Vorliegen dieser Vorausset-   ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������
zung entscheidet der Gemeinderat.                                             Unterschrift Antragsteller
IV. Ausheben und Schließen der Gräber                                         ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Die Kosten für das Ausheben und Schließen der Gräber durch den Bauhof         Unterschrift Vertreter Ortsgemeinde
der Verbandsgemeinde werden entsprechend dem angefallenen Aufwand             Hinweis
berechnet.                                                                    Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird
Sofern die Grabanfertigung durch eine Privatperson oder ein Privatun-         nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz
ternehmen erfolgt, werden die Kosten entsprechend der zwischen der            auf Folgendes hingewiesen:
Gemeinde und diesem Unternehmen getroffenen Vereinbarung berechnet.           (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
V. Zuschläge für Bestattungen                                                 schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen,
Grundsätzlich sind Bestattungstermine so festzulegen, dass die Arbeiten       so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
insbesondere zum Schließen der Gräber noch innerhalb der Regelarbeits-        zustande gekommen.
zeit durchgeführt werden können.
                                                                              Dies gilt nicht, wenn
Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit werden entsprechende
Zuschläge berechnet.                                                          1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
VI. Ausgrabungen, Umbettungen sowie Grababräumungen                                migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen werden grundsätzlich von                  verletzt worden sind, oder
gewerblichen Unternehmen durchgeführt. Bei Abräumung von Grabstät-            2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts-
ten durch den Bauhof erfolgt die Berechnung nach Arbeitsumfang (Lohn-              behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung
und Sachkosten).                                                                   der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands-
VII. Verwaltungsgebühren                                                           gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
                                                                                   unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün-
(1) An Verwaltungsgebühren werden erhoben für:                                     den soll, schriftlich geltend gemacht hat.
a) Bestattung von Verstorbenen                               15,-            (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend
b) Zubettung einer weiteren Person / Urne in einebestehende Wahl-             gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten
     grabstätte                                                              Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
     30,-
c) Erteilung der Genehmigung zur Errichtung vonGrabmälern, Ein-               Bad Bergzabern, den 22.02.2019
     fassungen usw.                                                          Verbandsgemeindeverwaltung
     10,-                                                                     Im Auftrag
d) Erteilung der Genehmigung zur Errichtung vonGrababdeckplatten              Kummler
                                                             10,-
das Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Ruhezeit                                        Bekanntmachung der Offenlegung
e) ohne Übertragung in ein anderes Grab                     250,-            des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die
f) mit Übertragung in ein anderes Grab (Umbettung)          400,-            Haushaltsjahre 2019 und 2020 der Ortsgemeinde Steinfeld
das Ausgraben von Leichenresten nach Ablauf der Ruhezeit                      Gemäß § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit
g) ohne Übertragung in ein anderes Grab                     250,-            Haushaltsplan vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Ein-
                                                                              wohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht
h) mit Übertragung in ein anderes Grab (Umbettung)          400,-
                                                                              ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
das Ausgraben von Aschenresten pro Urne                                       Ab 28. Februar 2019 können für die Dauer von 14 Tagen Vorschläge zum
i) mit / ohne Übertragung in ein anderes Grab               100,-            Entwurf der Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan durch die Ein-
VIII. Benutzung der Leichenhalle / -zelle für die Aufbahrung einer            wohner eingereicht werden. Einsichtnahme und Vorschläge sind möglich
Leiche                                                                        im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern,
(1) Halle / Zelle (Einheimische pauschal)                           100,-    Königstraße 61, Zimmer 215, zu den allgemeinen Öffnungszeiten der
                                                                              Verwaltung.
(2) für die Aufbahrung einer Leiche ( Auswärtige) bis zu
4 Tagen                                                             135,-    Bad Bergzabern, 27. Februar 2019
für jeden weiteren Tag                                               15,-    Verbandsgemeindeverwaltung
IX. Sonstige Gebühren                                                         -Finanzabteilung-
                                                                              Im Auftrag
(1) Abbau und Entsorgung von Grabstätten gem. § 22 Abs. 2 der                 K. Brand
Friedhofssatzung:
Reihen-/Einzelwahlgrabstätten                          350,-                           Friedhofssatzung der Ortsgemeinde
Doppelgrabstätten                                      400,-
jede weitere Wahlgrabstätte                             50,-
                                                                                             Steinfeld vom 17.01.2019
                                                                              Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat auf Grund des § 24
Urnengrabstätten250,-
                                                                              der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2,
(2) Ausheben und Schließen von Gräbern:                                       Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG)
Grabaushub für Urnenbaumgrabstätten pro Urne           100,-                 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
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