Endspurt in die tollen Tage - Verbandsgemeinde Bad ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
39. Jahrgang Mittwoch, den 27. Februar 2019 Nr. 9/2019 Endspurt in die tollen Tage Donnerstag: Bad Bergzabern, Hexensprung vor dem Schloss, 19.11 Uhr FASTNACHTSUMZÜGE Sonntag: Steinfeld - Kapsweyer, 13.29 Uhr Pleisweiler-Oberhofen, 14.11 Uhr Dienstag: Oberotterbach, 13.00 Uhr
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 Auf einen Blick Amtsblatt Südpfalz Kurier ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim Die nächste Ausgabe erscheint am Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) ❙❙ Mittwoch, 6. März 2019. Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 Redaktionsschluss ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke ❙❙ spätestens Montag, 4. März, 9.00 Uhr. Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 Redaktion: Hans-Peter Koob bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 Tel. 06343 701-119, E-Mail: h.koob@vgbza.de ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas (Für Geschäftsanzeigen wenden Sie sich bitte an Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmüns- Fritz Wünschel, Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de) ter, Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach Wir wünschen Ihnen eine schöne Woche. Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Niederhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld Notfallrufnummern Tel. 0800 0837111 Polizei �������������������������������������������������������������������������������������������������110 Feuerwehr, Rettungsdienst �����������������������������������������������������������������112 Krankentransport ����������������������������������������������������������������������������19222 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Ärztlicher Bereitschaftsdienst �������������������������������������������������������116117 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Gift-Notruf ���������������������������������������������������������������������������06131 19240 ❙❙ Verwaltungsgebäude Schloss Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Medizinische Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 Bereitschaftsdienste E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen 14.00 bis 18.00 Uhr Stelle geleitet!) ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau Tel. 06343 701-250: Mo und Mi 8.00 bis 14.00 Uhr, Di und Do 8.00 bis Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, 18.00 Uhr, Fr 7.30 bis 13.00 Uhr Telefon 116117 ❙❙ Rentenstelle und Archiv Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; nach telefonischer Vereinbarung Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Tele- Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 fon 116117 IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. ❙❙ Zahnarzt 27308 2. / 3. März 2019 IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA Dr. Rothöhler-Estelmann, Albersweiler, Weinstraße 75, Tel. 06345 8595 Postbank Ludwigshafen, BLZ 545 100 67, Kontonr. 17655672 ❙❙ Apothekenbereitschaft IBAN: DE82 5451 0067 0017 6556 72, BIC: PBNKDEFF545 01805 258825 + PLZ des Standorts ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, www.lak-rlp.de Tel. 06343 9896-60 Mittwoch, 27.02.2019 Von November bis 31. März von 09.00 bis 17.00 Uhr Neue Apotheke, Albersweiler, Hauptstraße 45, Tel. 06345 953495 Von April bis Ende Oktober zusätzlich Samstag, Sonn- und Feiertage Donnerstag, 28.02.2019 von 10.00 bis 13.00 Uhr. Südpfalz Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstraße 72, Tel. 06343 2594 ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern Freitag, 01.03.2019 Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiunter- Trifels Apotheke, Annweiler, Wasgau Center, Tel. 06346 308830 nehmen eine dauerhafte Beförderungspflicht. Samstag, 02.03.2019 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Adler Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstraße 35, Tel. 06343 2543 Schichtplan erstellt: Sonntag, 03.03.2019 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr������������������������������ Taxi Drieß Bahnhof Apotheke, Annweiler, Bahnhofstraße 15, Tel. 06346 1516 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr������������������������������ Taxi Drieß Montag, 04.03.2019 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr�������������������� Taxi Pfalzgraf Steinbühl Apotheke, Schweigen-Rechtenbach, St. Urban-Platz 2, Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr����������������� Taxi Pfalzgraf Tel. 06342 7040 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr�������������������Taxi Leischner Dienstag, 05.03.2019 Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, Pelikan Apotheke, Billigheim-Ingenheim, Marktstraße 20, weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Telefon- Tel. 06349 8166 nummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekannt- Mittwoch, 06.03.2019 gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit Adler Apotheke, Landau, Rathausplatz 2, Tel. 06341 86654 hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht. ❙❙ Krankenhäuser Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Standort Bad Bergzabern Soziale Einrichtungen / Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Beratungsdienste Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel. 06349 900-0 ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel. Technische 06341 940-425 (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Bereitschaftsdienste Frauenschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann und Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) ❙❙ Verbandsgemeindewerke (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG ❙❙ Gesundheitsamt Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 Hexensprung vor dem Schloss Am schmutzigen Donnerstag, den 28. Februar um 19:11Uhr läuten die Hutschelhexen mit ihrem traditionellen Hexensprung die Straßenfastnacht ein. Seit vielen Jahren wird dieses Spektakel vor der romantischen Kulisse des Bad Bergzaberner Schlosses aufgeführt und ist ein fester Bestandteil der örtlichen Fastnacht. Begleitet werden die Hutschelhexen vom Fanfarenzug Bad Bergzabern, der auch dieses Jahr die Narrenschar anführt. Eine Abordnung der KG Hameckia wird die Hutschelhexen beim Start in die Kampagne unterstützen. Durch ein Spalier von Hexenbesen, begleitet durch rhythmische Musik, kommen die Hutschelhexen in den magischen Hexenkreis. Mutige Hexen werden mit dem Sprung über das Feuer symbolisch den Beginn der Straßenfastnacht ankündigen. Wie in jedem Jahr, werden auch wieder Junghexen in den Kreis der Hutschelhexen aufgenommen. Die Magie des Hexenmeisters verleiht den Aufgenommen die Hexenkräfte, die sie benötigen, um in der Kampagne auf ihrem Besen durch die Lüfte fliegen zu können. Abgerundet wird das närrische Treiben mit einem Hexentanz bei mystischer Musik und anschließender Party vor dem Schloss. Dabei werden die Hutschelhexen durch die befreundeten Guggemusiken „GuggeGlucke“ und „Crazy Gugge“ kräftig unterstützt. Für das leibliche Wohl unserer Narren ist gesorgt. Die Hutschelhexen hoffen, dass viele kleine und große Narren auf dem Schlossvorplatz dabei sein werden.
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 Auf einen Blick ❙❙ AIDS-Beratung Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat, Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzei- ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 ten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604 ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Sucht- Tel. 06341 9273-10 und -14 kranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Angehörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Tel. 0173/665218 und 06345 7457 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in Bad Bergzabern der Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus am Schloss Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 Herzog-Wolfgang-Str. 5, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr, 9.00- ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz 12.00 Uhr, Tel. 06343 9390888 Tel. 06340 8697 ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern (für den Stadtbereich) Tel. 06343 9516050 Tel. 06343 2266 und 9512615 ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst Tel. 06349 990215 Tel. 06343 7811 ❙❙ VdK Kreisverband Landau ❙❙ Bergzaberner Tafel St. Martin Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 Tel. 06343 610696 ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“ Königstraße 38 Öffnungszeiten Ausgabe Dienstag und Donnerstag, jeweils 13.00 bis 16.00 Uhr ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Friedrich-Ebert-Straße 40, Tel. 06343 7120 Schuhe), Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Montag / Lundi, Mittwoch / Mercredi, Freitag / Vendredi, 7.30 - 21.00 Uhr Handtücher etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen Dienstag / Mardi, Donnerstag / Jeudi, 7.00 - 19.30 Uhr genommen. Samstag / Samedi, 9.00 - 16.00 Uhr Per E-Mail an klamottebza@gmail.com kann auch ein individueller Abga- Sonntag / Dimanche, Feiertag / jours fériés, 9.00 - 17.00 Uhr. betermin vereinbart werden. Mehr Info unter https://sites.google.com/ Eine Stunde vor Betriebsschluss ist Kassenschluss. view/klamottebza/startseite ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Kurtalstraße 27, Information Tel. 06343/9340-10, Reservierung med. Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 Heilanwendungen/Wellness Tel. 06343-9340-11 ❙❙ Pflegestützpunkt www.suedpfalz-therme.de, email: info@suedpfalz-therme.de Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- Therme und Sauna: So - Do, 09.00 - 22.00 Uhr; Fr und Sa, 09.00 - 23.00 schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 Uhr (dienstags 09.00 - 22.00 Uhr Damensauna, außer an Feiertagen und in den Weihnachtsferien) ❙❙ Ökumenische Sozialstation Wellness: täglich 10.00 - 20.00 Uhr Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 Med. Heilanwendungen: Di/Mi/Fr 09.00 - 17.30 Uhr, Mo/Do 09.00 - ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, 20.00 Uhr. Landau/SÜW Totes-Meer-Salzgrotte: täglich 10.00 - 19.00 Uhr Tel. 06341 942946 Ruhetage: 24./25.12. und 01.01. Revisionsschließung vom 24.Juni – 2. Juli 2019 ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 ❙❙ Stadtmuseum Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. Tel. 07275 5691 Öffnungszeiten: „Winterpause bis Ende März 2019“. ❙❙ DRK-Sozialzentrum Landau ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 Rheinstraße 34, www.rotkreuzkurse.de, Tel. 06341 9291-0 Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. und Klingenmünster Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! Tel. 06349 9630966 Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Per- sonen möglich. ❙❙ Nachbarschaftshilfe Steinfeld Mehr Informationen unter Tel. 06340 9258008 und 06340 8317 www.otterbachabschnitt.de. ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 im Haus Wilms am Marktplatz ❙❙ Telefonseelsorge Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 Sozial-, Lebens- und Schwangerenkonfliktberatung, Migrationsfach- ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 dienst, Haus am Schloss, Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“, mittwochs 14.30 - 16.00 Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Di. und Do. 14.00 - 16.00 Uhr, Termine nach Uhr oder nach Vereinbarung, Kontakt für Führungen: Andreas Dietz, Tel. Vereinbarung, Tel. 06343 7060070. 06349 900-1861 oder andreas.dietz@pfalzklinikum.de ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Info-Tel. rund um die Uhr, Tel. 06349 900-2020 Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 Hotline Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie Mo-Do, 15.00- Mo. 15.00 - 18.00 Uhr, Mi. 15.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 12.00 Uhr 16.00 Uhr, Tel. 06349 900-3333 Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. 06349 900-2555 Klingenmünster Mi. 16.30 - 18.30 Uhr Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349 Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankung Tref- fen am 04.02., 06.05, 02.09. und 04.11.,18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 900-2120 Montag 16.00 - 18.00 Uhr
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 Faschingsumzug in Oberotterbach Zum 51. Mal zieht am kommenden Faschingsdienstag ein Faschingsumzug durch unser Dorf. Er beginnt um 13:00 Uhr am östlichen Ortseingang in der Unterdorfstraße und wird vom Fanfarenzug in bewährter Weise angeführt. Die Chorgemeinschaft übernimmt wie schon in den vergangenen Jahren die Bewirtung am Plätzel. Alle Otterbacher und Gäste sind an einem hoffentlich schönen Faschingsdienstag eingeladen den 51. Umzug als Zuschauer zu verfolgen. Bewirtung ist ab 11 Uhr am Dorfplatz „Pläzel“. Es gibt Erbseneintopf mit „Wurst aus de Gulaschkanon“ und Bratwurst im Weck. Die Teilnehmer, auch die sich noch kurzfristig entscheiden mitzumachen, werden gebeten sich bis 12:45 Uhr in der Unterdorfstraße Ortsausgang aufzustellen. Gerne begrüßen wir auch Teilnehmer aus andern Ortschaften. Die Zugstrecke verläuft wie im letzten Jahr über die Unterdorfstraße – Oberdorfstraße – Eichhorngasse – Guttenbergstraße zum Dorfplatz. Ortsgemeinde Oberotterbach Helau! u ! Hela
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 Der Stadtrat beschloss die Übertragung von Haushaltsermächtigungen Amtlicher Teil des Jahres 2018 zur Finanzierung der Unterhaltsaufwendungen/Ausga- ben für Investitionen in Höhe von 3.696.003,69 Euro sowie deren Finan- zierung durch Kreditermächtigung. Bei 11 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde die Verbandsgemeinde Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Bad Bergzabern für das Jahr 2019 beschlossen. Der Ergebnishaushalt des Jahres 2019 wird nach der Planung mit einem Fehlbetrag von 893.160,00 Euro abschließen und ist somit nicht ausgeglichen. Die Erträge im Ergebnishaushalt liegen im Amtliche Mitteilungen aus der 28. Sitzung Jahr 2019 bei rund 11.696.000,00 Euro und damit über dem Vorjahresan- des Haupt- und Finanzausschusses der satz von 11.059.000,00 Euro. Maßgebliche Ertragspositionen sind Steu- ern und ähnliche Abgaben, die der Stadt voraussichtlich 7.245.000,00 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Euro einbringen werden sowie Zuweisungen und Zuschüsse in Höhe Um die energetische Sanierung der Sporthalle fortführen zu können, von rund 2.363.000,00 Euro. Die öffentlich-rechtlichen bzw. die privat- ist es erforderlich, folgende Gewerke auszuschreiben: Heizungsar- rechtlichen Leistungsentgelte werden 967.000,00 Euro bzw. 636.000,00 beiten, Sanitärarbeiten, Lüftungsarbeiten, Estricharbeiten, Bodenbe- Euro einbringen und bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen lagsarbeiten, Trockenbauarbeiten, Fliesenarbeiten, Innentüren, Türen werden nahezu 110.000,00 Euro erwartet. Während sich die sonstigen und Toren im Sportbereich, WC Trennwände, Elektroarbeiten sowie laufenden Erträge (333.400,00 Euro) in der Planung hauptsächlich auf die Prallwände. Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragte die Ver- Konzessionsabgaben (327.000,00 Euro) beschränken, wird mit Zins- und bandsgemeindeverwaltung mit der Ausschreibung der oben genann- sonstigen Finanzerträgen in Höhe von 41.600,00 Euro gerechnet. Größte ten Gewerke. Ausgabenpositionen stellen die Personal- und Versorgungsaufwendun- Bürgermeister Hermann Bohrer erläuterte die Eilentscheidung vom 08. gen mit zusammen rund 1.272.000,00 Euro dar sowie die Aufwendungen Februar 2019. Hinsichtlich der energetischen Sanierung der Verbands- für Sach- und Dienstleistungen (rund 1.805.000,00 Euro, insbesondere gemeindesporthalle hat der beauftragte Prüfstatiker um Vorlage des für Unterhalt von Gebäuden und Infrastrukturvermögen sowie Sach- Bodengutachtens aus dem Jahr 1976 gebeten. Es musste ein neues und Personalkostenzuschüsse für Kitas). Die Umlagen für Landkreis, Bodengutachten erstellt werden. Nachdem aufgrund der Eilbedürftig- Verbandsgemeinde, Gewerbesteuer und Grundschulen und die Auf- keit mit der Auftragsvergabe nicht bis zur nächsten Ausschusssitzung wendungen für private Maßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung oder Sitzung des Verbandsgemeinderates gewartet werden konnte, werden sich auf insgesamt ca. 7.021.000,00 Euro belaufen. Für sonstige wurde deshalb im Benehmen mit den Beigeordneten die notwendige laufende Aufwendungen (insbesondere Planungs- und Beratungsleistun- Auftragsvergabe für die Erstellung eines Bodengutachtens der Firma gen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung, Kosten für Bebauungs- Roth und Partner aus Annweiler erteilt. Die Ausschussmitglieder nah- pläne, Honorare für Kursleiter bei der VHS, Versicherungs- und sonstige men die vorgenannte Eilentscheidung und Information zur Kenntnis. Beiträge, Beteiligung an den Kosten für die Erweiterung des Saunad- Bürgermeister Hermann Bohrer setzte die Teilnehmer davon in Kennt- achgartens in der Therme) sind rund 689.000,00 Euro vorgesehen. Die nis, dass am 04. April 2019 der offizielle Spatenstich für die energeti- Abschreibungen werden ca. 1.469.000,00 Euro ausmachen. sche Sanierung der Verbandsgemeindesporthalle terminiert ist. Der Finanzhaushalt weist im Saldo n im Jahr 2019 ein Defizit von Der Vorsitzende informierte, dass mit den Schulleitungen Gespräche 298.150,00 Euro aus und kann somit die Auszahlungen zur planmäßigen im Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit in den Grundschulen Tilgung von Investitionskrediten (530.780,00 Euro) nicht decken. geführt wurden. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass auch in den Zur Finanzierung der Investitionen des Finanzhaushaltes ist ein Kredit- Grundschulen die Schulsozialarbeit eingeführt werden sollte. In der bedarf in Höhe von 1.227.500,00 Euro vorgesehen. Außerdem ist zum nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates wird die Schulsozialar- Ausgleich des Finanzhaushaltes die Erhöhung der Verbindlichkeiten beiterin, Frau Wirth, über ihre Tätigkeit berichten. gegenüber der Verbandsgemeindekasse aus dem Zahlungsmittelbe- stand um geplant 828.930,00 Euro notwendig. VG-Verwaltung Die Ratsmitglieder berieten zur Erlenbachoffenlegung. Im Kurpark der Stadt Bad Bergzabern wird der Erlenbach in einer Renaturierungsmaß- nahme offengelegt. Die Baumaßnahmen werden im Frühjahr 2019 begin- Öffentliche Ausschreibung nen, die Vorplanung ist bereits abgeschlossen und die Trassenführung Die Verbandsgemeindewerke Bad Bergzabern schreiben auf festgelegt. Als erstes Bauwerk für die Offenlegung muss die Feuer- der Grundlage der VOB/A folgende Leistungen aus: wehrzufahrt zur Therme gebaut werden, da auch während der späte- Sanierung von Hauptkanälen und Anschlussleitungen in offe- ren Bauausführung des Grabenprofils dieser Rettungsweg zu jeder Zeit ner Bauweise in verschiedenen Straßen der Stadt Bad Bergz- zugänglich sein muss. Der Stadtrat erteilte die Freigabe zur Ausschrei- abern (nördlicher und südlicher Stadtbereich) bung der Herstellung der Feuerwehrzufahrt zur Therme entsprechend Angaben zum Leistungsumfang der Maßnahme werden im der vorliegenden Kostenschätzung mit dem Gesamtpreis von 90.075,86 Euro inkl. MwSt. Die Ratsmitglieder erteilten die Freigabe zur Auftrags- - Submissions-Anzeiger Verlag GmbH, Hamburg vergabe der Herstellung der Feuerwehrzufahrt zur Therme an den nach - Subreport Verlag Schawe GmbH, Köln Prüfung und Auswertung wirtschaftlichsten Bieter. - „bi Ausschreibungsblatt“ bi Medien GmbH, Kiel Zur Vorbereitung des Baufeldes müssen einzelne Bäume entnommen - sowie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bad Bergz- werden und in diesem Zuge ein städtisches Grundstück, das an den abern (www.vg-bad-bergzabern.de) späteren Bachlauf angrenzt, zur Verkehrssicherung durchforstet wer- veröffentlicht. den. Aus naturschutzrechtlichen Gründen sind die Baumfällarbeiten bis Die Angebotsunterlagen können ab Freitag, 22.02.2019, bei der 28.02.2019 abzuschließen. Der Stadtrat vergab auf Empfehlung des elektronischen Vergabeplattform Auftragsbörse (http://www.auf- Haupt- und Finanzausschusses den Auftrag der Baumfällarbeiten an die tragsboerse.de) kostenlos heruntergeladen werden. Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Unternehmen A.U.T aus Fre- Zuständig bei technischen Rückfragen: ckenfeld und dem Lohnunternehmen Seuferle aus Niederhorbach, zum Ingenieurbüro Dilger GmbH, Gewerbepark „Neudahn 3“, 66994 Gesamtpreis von 11.594,17 Euro inkl. MwSt. Dahn, Tel. 06391/911-0, E-Mail: poststelle@ingenieurbuero-dilger. Für die Ausführungsplanung müssen die Tragwerksplanungen der Bau- de werke erstellt werden. Die eingehenderen Bodenuntersuchungen, die hierfür notwendig sind, wurden bereits vom 11.01. bis 15.01.2019 durch- Engelhard, Werkleiter geführt, die Erstellung des Gutachtens ist aktuell in Arbeit. Der Stadtrat vergab auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Auftrag zur Erstellung der Tragwerksplanung der Fußgängerbrücken an das Inge- nieurbüro Burkhart in Bundenthal zum Gesamtpreis von 6.251,04 Euro Bad Bergzabern inkl. MwSt. Zur Information der Anwohner und Gäste über den bevorstehenden Bau- start sowie allgemeine Informationen über die geplante Maßnahme und Amtliche Mitteilungen aus der 48. Sitzung die ausführenden Unternehmen soll im Kurpark im Bereich der Therme ein Baustellenschild aufgestellt werden. Dies wird auch von Seiten des des Stadtratesder Stadt Bad Bergzabern Zuschussgebers gefordert. Die Ratsmitglieder vergaben auf Empfehlung Stadtbürgermeister Dr. Ludwig informierte den Rat und die Zuhörer des Haupt- und Finanzausschusses den Auftrag für die Erstellung des über den guten Besuch des Neujahrsempfangs. Er bedankte sich bei Baustellenschildes an den Bieter Nr 1, die Firma WHVdesign aus Pirma- allen, die den gelungenen Abend mitgestaltet haben. Erster Beige- sens, zum Gesamtpreis von 3.341,52 Euro inkl. MwSt. ordneter Wichmann teilte mit, dass zwischen ihm und Bürgermeis- Die bestehenden Wege im Kurpark sollen für die Ausführung der Offen- ter Bohrer Gespräche wegen des Seiteneinganges am Schloss, der legung des Erlenbachs als Baustraßen genutzt werden. Um diesen behindertengerecht gestaltet werden soll, geführt wurden. Zwecken dienen zu können, müssen diese teilweise verbreitert werden. Die Ratsmitglieder stimmten dem Forstwirtschaftsplan 2019 zu, der Ebenso ist auf Grund der Belastungen durch die Baufahrzeuge mit einer bei einem geschätzten Ertrag von 56.842 Euro und eine Aufwand von nicht unerheblichen Beschädigung der Wege zu rechnen. Der Stadtrat 55.750 Euro einen Überschuss von 1.092 Euro vorsieht. vergab auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses den Auftrag
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 zur Erstellung des Beweissicherungsverfahrens an das Ingenieurbüro Als Ersatzperson einberufen wurde der Bewerber mit der höchsten Meier in Deidesheim zum Gesamtpreis von 416,50 Euro inkl. MwSt. Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Bauablaufs beschloss der Stadt- Dies ist Herr rat, die erforderlichen Ausschreibungen zur Herstellung der Bauwerke und Maximilian Kimmle Stützwände sowie des neuen Bachbettes entsprechend dem Fortschrei- Waldstraße 2, 76889 Birkenhördt ten der Ausführungsplanung unmittelbar nach der Prüfung und Freigabe Herr Kimmle hat das Mandat angenommen. der Leistungsverzeichnisse durch die Bauverwaltung durchzuführen. Der Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom- Stadtrat beschloss ferner, die Auftragsvergaben zur Herstellung der Bau- munalwahlordnung (KWO). werke und Stützwände sowie des neuen Bachbettes an den nach Prüfung und Auswertung wirtschaftlichsten Bieter auf den Haupt- und Finanzaus- Birkenhördt, 21. Februar 2019 schuss zu übertragen. Matthias Ackermann, Ortsbürgermeister Der Stadtrat beschloss, zur Lieferung der Pflanzen für den Sommerflor, den Auftrag an Blumen Maas in Annweiler zum Angebotspreis in Höhe von 10.998,00 Euro inkl. MwSt. zu vergeben. Gleiszellen-Gleishorbach Das Fidelitas Terzett würde gerne 2019 wie in den vergangenen Jahren Sonntagsmusik „Musik zum Kaffee“ im Außenbereich des Culinariums im Haus des Gastes durchführen. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanz- Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung ausschusses stimmten die Ratsmitglieder dem vorliegenden Antrag, sich an den Kosten für die Veranstaltungen für die Sonntagsmusik anteilmäßig des Bau- und Umweltausschusses der mit 60 % zu beteiligen, zu. Ortsgemeinde Gleiszellen-Gleishorbach Stadtbürgermeister Dr. Ludwig legte dem Stadtrat einen Kosten- und Der Bau- und Umweltausschuss beriet über Wiederkehrende Beiträge Finanzierungsplan für die am 17. August 2019 geplante Musical-Gala vor. für Straßenausbau. Frau Bohlander von der Verbandsgemeindeverwal- Demnach sollen der Stadt keine Kosten entstehen. Der Rat stimmte der tung informierte die Anwesenden über die Bildung eines Gemeindean- Veranstaltung zu. teils und die Möglichkeit zur Aufnahme von Verschonungsregelungen Das Ratsgremium beschloss, die Aufgabe zur Erstellung von überörtli- in die Satzung zur Erhebung Wiederkehrender Beiträge. chen Hochwasserschutzkonzepten für die Stadt Bad Bergzabern ent- Für die nachstehenden Verkehrsanlagen wurde jeweils der nachfol- sprechend der vorgeschlagenen Einteilung in Gewässereinzugsgebiete gende Gemeindeanteil (in Prozent) ermittelt: auf die Verbandsgemeinde zu übertragen. Bachgasse 30 Der Stadtrat beschloss, die Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Bergstraße (inkl. Winzergasse) 45 vom 09.08.2018 wie folgt anzupassen: Die Benutzungsgebühren sollen Blidenfeldstraße 35 für Erwachsene 10 Euro jährlich und für Kinder (6-18 Jahre) 5 Euro jährlich Brühlstraße 35 betragen. Dionysiusstraße (Verbindungsstr.) 30 Auf Anordnung des Kreisbauamtes darf die vhs ab 31. Januar dieses Frühmeß 30 Jahres die Räumlichkeiten im Untergeschoss des Haus des Gastes nicht Gartenstraße 30 mehr nutzen. Die Ratsmitglieder stimmten dem Antrag auf Nutzung des Gernweg inkl. Dionysiusstraße 35 Obergeschosses der Schlosshalle für die vhs zu. Hauptstraße inkl. Ziegelgasse 45 Das Ratsgremium beriet verschiedene Bauvorhaben im Stadtbereich. Höhenstraße 30 Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung stimmte der Stadtrat einer Sanie- Im Altengarten 45 rungsmaßnahme in der historischen Innenstadt und dem entsprechenden Im Spieß 25 Zuschuss zu. Weiterhin stimmten die Ratsmitglieder unter Bedingungen Im Weinberg (Verbindungsstr.) 30 einem Antrag auf Zustimmung zur Weiterveräußerung eines Grundstü- Im Weinberg (Stichstraße) 20 ckes zu. Außerdem stimmten sie dem Verkauf eines Grundstückes zu. Im Weißröckel 45 Abschließend wurde der Stadtrat über Pacht- und Personalangelegen- Im Woog 30 heiten informiert. Kirchbergstraße 30 VG-Verwaltung Kirchgasse 20 Lettgasse 45 Amtliche Mitteilungen aus der 17. Sitzung Neubergstraße 35 Schlemmergasse 30 des Ortsbeirates von Blankenborn Schulstraße 45 Nach Information von Ortsvorsteher Michael Nauth gibt es bis dato Waldstraße 30 noch keine Kandidaten für das Amt des Ortsvorstehers. Am 08. März Winzergasse 35 um 19:30 Uhr wird es in der Begegnungsstätte eine Informationsver- Nicht alle von der öffentlichen Einrichtung (Straßennetz) erschlosse- anstaltung zur Wahl am 26. Mai und den Möglichkeiten der politischen nen Grundstücke sind auch automatisch beitragspflichtig. Vielmehr Partizipation als Ortsvorsteher oder Ortsbeirat geben. besteht die Möglichkeit, solche Grundstücke, die in den letzten Jahren Der Ortsbeirat erteilte dem Bauvorhaben Zum Abtskopf, Fl.St.Nr. 48/1 Einmalbeiträge geleistet haben, befristet von der Entrichtung Wieder- sein Einvernehmen. kehrender Ausbaubeiträge zu verschonen, was allerdings in der Sat- Der Ortsvorsteher berichtete von seinen Verhandlungen mit der Firma zung zu regeln ist. RMT über die vorgelegte Bauzeitplanung für den weiteren Ausbau. Der Bau- und Umweltausschuss sprach sich für eine einzelfallabhän- Diese entspricht nicht den bisherigen Vereinbarungen und Absprachen gige Verschonung aus. Die Verschonungsdauer soll sich an der Höhe und geht nunmehr von einem Ausbau Blankenborns frühestens im Som- der einmaligen Beitragsbelastung nach folgendem Raster orientieren: mer 2021 aus. 0-2 €/m²: 2 Jahre Verschonung; Ortsvorsteher Nauth wies aus gegebenem Anlass darauf hin, dass das 2-5 €/m²: 5 Jahre Verschonung; selbstständige Setzen und Verändern von Grenzsteinen, auch entlang 5-10 €/m²: 10 Jahre Verschonung; der eigenen Grundstücksgrenze, streng verboten ist und durch die Ver- 10-15 €/m²: 15 Jahre Verschonung; messungs- und Katasterbehörde strafrechtlich verfolgt wird. ab 15 €/m²: 20 Jahre Verschonung. Die nächsten Ortsbeiratssitzungen werden für den 26. März und den 09. Ortsbürgermeister Wegmann informierte die Anwesenden über zwei Mai 2019 festgelegt. Bauvorhaben. VG-Verwaltung VG-Verwaltung Birkenhördt Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Hiermit ergeht Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung des Amtliche Bekanntmachung über die gemeinschaftlichen Jagdbezirks Gleiszellen-Gleishorbach am 18. Einberufung einer Ersatzperson in den März 2019, um 18:30 Uhr, im Gemeindehaus, Schulstraße 10, in Gleiszellen-Gleishorbach. Gemeinderat der Ortsgemeinde Birkenhördt Tagesordnung Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Ver- 1. Neuwahlen des Jagdvorstandes tretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geän- 2. Neuabschluss der Vereinbarung zur Übertragung der Verwal- dert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 19.12.2018 (GVBl. S. 448). tungsgeschäfte mit gleichzeitigem Abschluss eines Auftrags- - Einberufung einer Ersatzperson in den Gemeinderat der Ortsge- datenverarbeitungsvertrages zwischen der Gemeinde und der meinde Birkenhördt - Jagdgenossenschaft Das Ratsmitglied Klemens Müller, Hauptstraße 1 a, 76889 Birken- 3. Verschiedenes, Wünsche und Anträge hördt, ist am 26. Januar 2019 verstorben. Wegmann, Jagdvorsteher
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 Bekanntmachung gola und die Übernahme der verbleibenden Restkosten in Höhe von 300 Euro. Allen Grundstückseigentümer, die im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Laut Information des Vorsitzenden wurde für die Ortsgemeinde als Gleiszellen-Gleishorbach begütert sind, wird zur Kenntnis gegeben, Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 ein Betrag von 344.409 Euro dass Sie gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft festgesetzt. Gleiszellen-Gleishorbach zur Beginn der Jagdgenossenschaftsver- sammlung die von Ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen VG-Verwaltung haben. Zusätzlich liegt das Jagdgenossenschaftskataster (Grund- flächenverzeichnis) des gemeinschaftlichen Jagdbezirks auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar von Donnerstag, 28. Februar 2019, Kapsweyer bis einschließlich Donnerstag, 14. März 2019, bei der Verbandsge- meindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstr. 61, Zimmer Nr. 220 zur Einsicht aller Jagdgenossen öffentlich aus. Eventuelle Unstimmigkeiten im Jagdkataster können auf Antrag der Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung Jagdgenossen gegen Vorlage eines Grundbuchauszuges berichtigt des Rechnungsprüfungsausschusses der werden. Ortsgemeinde Kapsweyer Es wurden keine Prüfungsfeststellungen für das Haushaltsjahr 2015 Kapellen-Drusweiler getroffen. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfielt dem Gemein- derat, den vorliegenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 festzustellen. Dem Ortsbürgermeisten und den Beigeordneten der Gemeinde Kapsweyer sowie dem Bürgermeister und den Beigeord- Amtliche Mitteilungen aus der 44. Sitzung neten der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Entlastung für das des Gemeinderates von Kapellen- Haushaltsjahr 2015 zu erteilen. Drusweiler VG-Verwaltung Der Gemeinderat beriet den Umbau des Sitzungssaales zur Woh- nung. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Ortsplaner Müller- Hertlein eine entsprechende Honorarverhandlung zu führen. Klingenmünster Zur Rosenpflanzung in der Ortsgemeinde wurden von Friedrich Job 200 Euro, durch den Kulturverein ebenfalls 200 Euro sowie von Ulrike Job 20 Euro gespendet. Als weitere Einnahmen für Amtliche Mitteilungen aus der Sitzung des die Rosenpflanzung kommt ein Betrag in Höhe von 160 Euro aus dem Erlös der Veranstaltung zur Weihnachtsbeleuchtung hinzu. Bau-, Planungs- und Friedhofsausschusses Der Gemeinderat beschloss die Annahme dieser Spenden und Beim Ausbau der Stichstraße östlich der Klingbachhalle ist der Bau- bedankte sich bei den Spendern. ausschuss für folgende Vorgehensweise: Ausbau der Straße erst ab Ortsbürgermeister Hoffmann berichtete über die Parksituation in Ende der dritten Parkplatzeinfahrt in nördlicher Richtung bis zum der Brückwiesenstraße und verlas eine Stellungnahme des Ord- Beginn der Klingbachbrücke. Außerdem sollen die Abstellflächen der nungsamtes. Demnach werden auf der Südseite der Straße und Glas- und Altkleidercontainer gepflastert werden. Der Gebrauchs- teils auf dem angrenzenden unbefestigten Bankett regelmäßig Lkw wasserabfluss für die Wohnmobile soll auf die Straße versetzt wer- und Anhänger bzw. Sattelauflieger geparkt. Aufgrund der Auswei- den. sung als Gewerbegebiet besteht jedoch keine Möglichkeit, das Es liegt der Antrag vor, Erweiterung der bebaubaren Fläche des Parken zu verhindern. Der Gemeinderat beschloss deshalb, keine Bebauunsplanes „Oberer Heißbühl“, um westlich des bestehenden weiteren Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens zu ergreifen. Wohnhauses ein weiteres Wohnhaus errichten zu können. Problema- Es wurde allerdings empfohlen, das Bankett bzw. den unbefestig- tisch ist dabei, dass die westlich liegenden Flächen sich im Außenbe- ten Seitenstreifen zum angrenzenden Graben hin zu befestigen, um reich befinden. Sollte von den Eigentümern östlich der Straße „Obere Schäden am Straßenrand und dem Bankett zu verhindern. Heißbühl“ keine postitive Resonanz kommen, ist der Ausschuss dafür, Der Gemeinderat beschloss, die Aufgabe der Erstellung eines dass nur innerhalb des derzeit festgelegten Baufensters gebaut wer- überörtlichen Hochwasserschutzkonzeptes für den Bereich der den kann. Ortsgemeinde Kapellen-Drusweiler auf die Verbandsgemeinde zu Der Ausschuss beriet die Um- / Neugestaltung des Friedhofes. übertragen. VG-Verwaltung Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde sind die vorhandenen Spitz- ahorn entlang des Mittelweges im Lichtraum freizuschneiden. Ebenfalls sind im Zuge dieser Maßnahme die Bäume mit einem Pfle- geschnitt vital zu halten. Seitens der Verwaltung wurden in Abstim- Niederhorbach mung mit dem Ortsbürgermeister bereits Angebote eingeholt, da die Schnittarbeiten aus naturschutzrechtlichen Gründen bis Ende Februar abzuschließen sind. Aus den Reihen des Gemeinderates Wahl des Wehrführers und wurde vorgeschlagen, im Zuge der Ausführung durch die Firma des stellv. Wehrführers Liebertseder östlich des Friedhofs weitere Rückschnittarbeiten auf Stundenbasis durchzuführen zu lassen. Der Gemeinderat stimmte Einladung diesem Vorschlag sowie der Beauftragung der Firma Liebertseder Hiermit ergeht Einladung zur Wahlversammlung an alle ehrenamtli- in Landau auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes zu. chen (aktiven) Feuerwehrangehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit Zur Verbesserung des Schallschutzes in der Ev. Kindertagesstätte Niederhorbach zur Wahl des Wehrführers und des stellv. Wehrführers wurden bereits verschiedene Schallschutzmaßnahmen in einigen am Freitag, 05.04.2019, um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus Niederhor- Räumen durchgeführt. Diese Maßnahmen haben zu wesentlichen bach. Verbesserungen geführt. Der Gemeinderat beschloss, die Mehr- Tagesordnung: kosten für die Montage der Schallschutzplatten sowie für die Repa- 1. Wahl des Wehrführers ratur der defekten Schallschutzplatten in Höhe von 893,86 Euro zu 2. Wahl des stellv. Wehrführers übernehmen, wobei die Deckung dieser Mehrausgabe über eine Entnahme aus dem Zahlungsmittelbestand erfolgen soll. In Vertretung Die Ratsmitglieder beschlossen, sich dem neuen Rahmenvertrag Martin Engelhard, Erster Beigeordneter der Firma Thüga anzuschließen und einen Gasversorgungsvertrag Dezernent für den Brandschutz auf die Dauer von 12 Monaten abzuschließen. Um auf dem Grundstück der Kindertagesstätte eine Möglichkeit zum Abstellen von Fahrrädern zu erhalten ist beabsichtigt, eine drei- Niederotterbach seitig geschlossene Pergola als Holzkonstruktion an das Gebäude anzubauen. Die Kosten für diese Pergola liegen voraussichtlich bei 1.500 Euro und sollen durch Spenden finanziert werden. Nachdem ein Teilbetrag von 500 Euro aus Erlösen aus dem Kindergartenfloh- Amtliche Mitteilungen aus der 29. Sitzung markt finanziert sowie der gleiche Betrag von der Firma Wissing des Gemeinderates von Niederotterbach gespendet wird, wäre seitens der Ortsgemeinde noch ein Betrag In der Ortsgemeinde Niederotterbach ist aktuell kein Steuersatz für von 500 Euro zu übernehmen. Aufgrund der Erklärung von Rats- gefährliche Hunde festgelegt. Dies wird nun in Betracht gezogen. Aus mitglied Kropfinger, als weitere Spende einen Betrag von 200 Euro diesem Grund ist die Hundesteuersatzung vom 25. Oktober 2012 ent- beizutragen, würden sich die Kosten für die Ortsgemeinde auf 300 sprechend zu ändern. Das Ratsgremium beschloss die vorliegende Euro reduzieren. Der Gemeinderat beschloss die Errichtung der Per- Variante 1 „Erste Änderungssatzung über die Erhebung der Hunde-
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 steuer“. Diese Erste Änderungssatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Steinfeld Der Gemeinderat beschloss, die Aufgabe zur Erstellung von über- örtlichen Hochwasserschutzkonzepten für die Ortsgemeinde Nie- derotterbach entsprechend der vorgeschlagenen Einteilung in Gewässereinzugsgebiete auf die Verbandsgemeinde zu übertragen. Satzung über die Erhebung von Das Ratsgremium beschloss die Bildung eines Wahlausschusses für Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde die Kommunalwahlen. Zur Sammlung für die Kriegsgräberfürsorge wurde am Volkstrauertag Steinfeld vom 17.01.2019 auf dem Friedhof eine Sammelbüchse aufgestellt, dabei sind 131 Euro Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat aufgrund der §§ 24 zusammengekommen. Der Gemeinderat bedankte sich bei den Spen- und 26 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas- dern. sung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz Ortsbürgermeister Schwöbel informierte über den Partnerschaftsaus- vom 02.04.1998 (GVBl. S. 108), §§ 1, 2, 7 und 8 des Kommunalabga- flug nach Lyon. bengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.05.1995 (GVBl. S. 175) Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beschloss der Gemeinderat, und des § 32 der Friedhofssatzung für die Ortsgemeinde Steinfeld die Miete für die gemeindeeigene Wohnung anzuheben. folgende Satzung beschlossen: §1 VG-Verwaltung Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtungen des Friedhofes und ihrer Anla- Pleisweiler-Oberhofen gen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung Benutzungsge- bühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung als deren Bestandteil. Kosten für besondere Leistun- Amtliche Mitteilungen aus der gen, die außerhalb dieser Satzung anfallen, werden in tatsächlicher Höhe erhoben. Das Kommunalabgabengesetz findet entsprechende 38. Sitzung des Gemeinderates von Anwendung. Pleisweiler-Oberhofen §2 Ortsbürgermeister Gruschinski gab bekannt, dass die Kreisumlage für 2019 321.972 Euro beträgt. Gebührenschuldner Die Ortsgemeinde beabsichtigt bereits seit Längerem die Anpassung Gebührenschuldner sind: der Benutzungs- sowie Gebührenordnung für die Nonnensuselhalle. (1) Bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen sowie Verlängerung der Nach ausführlicher Erläuterung durch Ortsbürgermeister Gruschinski Nutzungsrechte die Personen, die nach bürgerlichem Recht und dem und Beratung beschloss der Gemeinderat die aktuelle Benutzungs- Bestattungsgesetz die Kosten zu tragen haben, der Antragsteller und Gebührenordnung für die Nonnensuselhalle. sowie diejenige Person, die sich zur Tragung der Kosten schriftlich Der Gemeinderat stimmte der unbefristeten Einstellung einer Vertre- verpflichtet hat. tungskraft für die Kindertagesstätte mit 16 Std./Woche zu, vorbe- (2) Bei Umbettungen und Wiederbeisetzungen der Antragsteller. haltlich der Zustimmung der Ortsgemeinde Niederhorbach und der (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung. §3 Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beschloss der Gemeinderat den Verkauf eines Bauplatzes. Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit Weiterhin stimmten die Ratsmitglieder dem Abschluss einer Gestat- Die Gebührenschuld entsteht bereits mit der Inanspruchnahme der tungsvereinbarung zu. Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leis- Abschließend informierte der Vorsitzende das Ratsgremium über die tungen mit der Antragstellung. Die Gebühren werden innerhalb von 14 aktuelle Personalsituation in der Kindertagesstätte. Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig; sie sind an die Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern zu entrichten. VG-Verwaltung §4 Wählergruppe Gruschinski Stundung und Erlass von Gebühren Einladung zur Aufstellung eines Wahlvorschlags einer Zum Ausgleich unbilliger Härten können die in der Anlage bezeichne- nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe (nach § 18 ten Gebühren gestundet, ganz oder teilweise erlassen werden. Kommunalwahlgesetz) §5 Am Donnerstag, den 07.03.2019, 18.00 Uhr laden wir alle an diesem Inkrafttreten Tag wahlberechtigten und wählbaren Bürger/innen der Ortsgemeinde Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Pleisweiler-Oberhofen zur Aufstellung eines Wahlvorschlages, einer Gleichzeitig tritt die Friedhofsgebührensatzung vom 23.08.2017 außer nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe zur Gemeinde- Kraft. ratswahl in das Rathaus in der Weinstraße in Pleisweiler-Oberhofen ein. Steinfeld, den 17.01.2019 Einer nichtmitgliedschaftlich organisierten Wählergruppe fehlen kör- Für die Ortsgemeinde Steinfeld perschaftliche Organisationsbestimmungen, d.h. diese Wählergruppe Dr. Steinbrecher, Ortsbürgermeister ist keine Partei und kein Verein. Sie besteht aus einer losen Verbin- Ortsgemeinde Steinfeld dung mehrerer natürlicher Personen zum Zwecke der Teilnahme an Kommunalwahlen. Berechtigt, an der Aufstellung des Wahlvorschlages mitzuwirken, Friedhofsgebührensatzung sind alle wahlberechtigten Personen des Wahlgebiets Pleisweiler- Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Oberhofen. Steinfeld vom 17.01.2019 Tagesordnung I. Reihengrabstätten (§ 13 Friedhofssatzung) 1. Begrüßung und Information zur nichtmitgliedschaftlich organisier- Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der ten Wählergruppe Friedhofssatzung für 30 Jahre 2. Wahl einer/eines Versammlungsleiterin/-leiters 1. Überlassen einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 3. Wahl einer/eines Schriftführerin/Schriftführers der Friedhofssatzung EURO 4. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Stimmzählkommission a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 100,- 5. Wahl einer Vertrauensperson und einer/eines Stellvertreterin/Stell- b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 150,- vertreters 2. Überlassen einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 6. Wahl von 2 Teilnehmern/Teilnehmerinnen zur Versicherung an 150,- Eides statt, dass die Kandidatenaufstellung etc. ordnungsgemäß II. Verleihung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten (§ 14) durchgeführt wurde (1) Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der 7. Feststellung vor der Wahl der Bewerberinnen und Bewerber Friedhofssatzung für 30 Jahre bzw. 20 Jahren 8. Beschluss über evtl. Mehrfachbenennungen 1.1 Einzelwahlgrabstätte 200,- 9. Wahl der Bewerber / Bewerberinnen für den Gemeinderat und Doppelwahlgrabstätte 400.- deren Position auf dem Wahlvorschlag jede weitere Wahlgrabstätte 200,- Roland Gruschinski Urnenwahlgrabstätte (max. 4 Urnen) 400,- Walter Bohrer Urnenbaumgrabstätte pro Urne 400,-
Bad Bergzabern, den 27.02.2019 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 9/2019 Markierungsschild für Urnenbaumgrabstätten (pro Bestattung) Sondervertrag 60,- zwischen der Ortsgemeinde Steinfeld als Friedhofsträgerin und (Halb-) anonyme Urnengrabstätte 200,- �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� (2) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ziffer 1 bei späteren als Antragsteller/in. Bestattungen pro Jahr 1.) Der/die Antragsteller/in wünscht eine Bestattung auf dem Friedhof 2.1 Einzelwahlgrabstätte 10,- der Ortsgemeinde Steinfeld für Doppelwahlgrabstätte 20,- �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Name, Vorname jede weitere Wahlgrabstätte 10,- �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Urnenwahlgrabstätte 20,- geb. am (3) Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der vorhergehenden �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Nutzungszeit pro Jahr (bis zu 30 Jahren bzw. 20 Jahren) verstorben am 3.1 Einzelwahlgrabstätte 10,- �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Doppelwahlgrabstätte 20,- zul. wohnh jede weitere Wahlgrabstätte 10,- 2.) Ein Rechtsanspruch nach § 2 Abs. 2 des Bestattungsgesetzes vom Urnenwahlgrabstätte 20,- 04.03.1983 (GVBl. S. 69) oder aufgrund der geltenden Friedhofssat- zung besteht nicht. Urnenbaumgrabstätte pro Urne 20,- 3.) Die Ortsgemeinde erteilt die Zustimmung zur Bestattung auf dem (Halb-) anonyme Urnengrabstätte 10,- Friedhof Steinfeld in der Grabstelle III. Bestattung auswärtiger Personen gem. § 2 Abs. 3 der Fried- Abt.�������������������������������������������������������������������������������������������������������� hofssatzung Reihe����������������������������������������������������������������������������������������������������� Bei verstorbenen auswärtigen Personen, die gem. § 2 Abs. 3 der Friedhofs- Nummer������������������������������������������������������������������������������������������������� satzung kein Recht auf Beisetzung in einer Grabstätte auf dem Friedhof 4.) Der Antragsteller entrichtet ein Entgelt in Höhe der jeweils gültigen der Ortsgemeinde Steinfeld haben, wird näheres in einem Sondervertrag Grabnutzungsgebühr + 100 % Aufschlag auf diese. geregelt. Ausnahmen hiervon können jedoch erteilt werden, wenn der/die 5.) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Friedhofssatzung und der Verstorbene zu Lebzeiten zu der Gemeinde Steinfeld besondere Bindun- Friedhofsgebührensatzung entsprechend. gen, z.B. früherer Wohnort o.ä. hatte. Über das Vorliegen dieser Vorausset- �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� zung entscheidet der Gemeinderat. Unterschrift Antragsteller IV. Ausheben und Schließen der Gräber �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Die Kosten für das Ausheben und Schließen der Gräber durch den Bauhof Unterschrift Vertreter Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde werden entsprechend dem angefallenen Aufwand Hinweis berechnet. Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird Sofern die Grabanfertigung durch eine Privatperson oder ein Privatun- nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz ternehmen erfolgt, werden die Kosten entsprechend der zwischen der auf Folgendes hingewiesen: Gemeinde und diesem Unternehmen getroffenen Vereinbarung berechnet. (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- V. Zuschläge für Bestattungen schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, Grundsätzlich sind Bestattungstermine so festzulegen, dass die Arbeiten so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig insbesondere zum Schließen der Gräber noch innerhalb der Regelarbeits- zustande gekommen. zeit durchgeführt werden können. Dies gilt nicht, wenn Für Arbeiten außerhalb der Regelarbeitszeit werden entsprechende Zuschläge berechnet. 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- VI. Ausgrabungen, Umbettungen sowie Grababräumungen migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung Ausgrabungen und Umbettungen von Leichen werden grundsätzlich von verletzt worden sind, oder gewerblichen Unternehmen durchgeführt. Bei Abräumung von Grabstät- 2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts- ten durch den Bauhof erfolgt die Berechnung nach Arbeitsumfang (Lohn- behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung und Sachkosten). der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbands- VII. Verwaltungsgebühren gemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begrün- (1) An Verwaltungsgebühren werden erhoben für: den soll, schriftlich geltend gemacht hat. a) Bestattung von Verstorbenen 15,- (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend b) Zubettung einer weiteren Person / Urne in einebestehende Wahl- gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten grabstätte Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 30,- c) Erteilung der Genehmigung zur Errichtung vonGrabmälern, Ein- Bad Bergzabern, den 22.02.2019 fassungen usw. Verbandsgemeindeverwaltung 10,- Im Auftrag d) Erteilung der Genehmigung zur Errichtung vonGrababdeckplatten Kummler 10,- das Ausgraben einer Leiche vor Ablauf der Ruhezeit Bekanntmachung der Offenlegung e) ohne Übertragung in ein anderes Grab 250,- des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die f) mit Übertragung in ein anderes Grab (Umbettung) 400,- Haushaltsjahre 2019 und 2020 der Ortsgemeinde Steinfeld das Ausgraben von Leichenresten nach Ablauf der Ruhezeit Gemäß § 97 Abs. 1 GemO ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit g) ohne Übertragung in ein anderes Grab 250,- Haushaltsplan vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Ein- wohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht h) mit Übertragung in ein anderes Grab (Umbettung) 400,- ab Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat. das Ausgraben von Aschenresten pro Urne Ab 28. Februar 2019 können für die Dauer von 14 Tagen Vorschläge zum i) mit / ohne Übertragung in ein anderes Grab 100,- Entwurf der Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan durch die Ein- VIII. Benutzung der Leichenhalle / -zelle für die Aufbahrung einer wohner eingereicht werden. Einsichtnahme und Vorschläge sind möglich Leiche im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, (1) Halle / Zelle (Einheimische pauschal) 100,- Königstraße 61, Zimmer 215, zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung. (2) für die Aufbahrung einer Leiche ( Auswärtige) bis zu 4 Tagen 135,- Bad Bergzabern, 27. Februar 2019 für jeden weiteren Tag 15,- Verbandsgemeindeverwaltung IX. Sonstige Gebühren -Finanzabteilung- Im Auftrag (1) Abbau und Entsorgung von Grabstätten gem. § 22 Abs. 2 der K. Brand Friedhofssatzung: Reihen-/Einzelwahlgrabstätten 350,- Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Doppelgrabstätten 400,- jede weitere Wahlgrabstätte 50,- Steinfeld vom 17.01.2019 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Steinfeld hat auf Grund des § 24 Urnengrabstätten250,- der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2, (2) Ausheben und Schließen von Gräbern: Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) Grabaushub für Urnenbaumgrabstätten pro Urne 100,- folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Sie können auch lesen