Es gibt wieder - Gemeinde Altdorf
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62. Jahrgang/Nummer 15 Samstag, 13. April 2019 Es gibt wieder selbstgemachte Maultaschen! Der Verkauf findet am Gründonnerstag, den 18. April 2019 ab 9.00 Uhr vor dem Rathaus in Altdorf statt. (Verkauf solange Vorrat reicht) Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Maultaschen-Team Preis: 6er-Pack Maultaschen 7,50 € Der Erlös ist je zur Hälfte für den Verein zur Förderung kirchlicher Jugend- und Gemeindearbeit Altdorf und für neue Stühle und Tische für das Gemeindehaus bestimmt.
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 13. April 2019 NOTDIENSTE Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Notdienst Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter (07 11) 7 87 77 22. Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Kinderärztlicher Notdienst Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochenende von Samstag, 9.00 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung. Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, 71083 Herrenberg Nachbarschaftshilfe Altdorf Öffnungszeiten: Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Rita Kröll, Telefon 60 22 25 Patienten können ohne telef. Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117 Telefon (0 70 31) 6 84 74 - 10 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online- IAV-Beratungstelle sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen und gesetzlich Versicherte unter (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de Gesprächskreis für pfegende Angehörige, Telefon (0 70 31) 6 84 74 - 60 Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Ambulanter Kinder & Jugendhospizdienst Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen, Landkreis Böblingen Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen (Begleitung von Familien mit schwerst- und sterbenskranken Kindern, Begleitung von Kindern mit schwerstkrankem und sterbendem Elternteil) Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 19.30 – 23.30 Uhr Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 6 59 64 01 Sa. und Feiertage: 9 – 22.30 Uhr, So.: 9 – 22 Uhr Zentrale Rufnummer: 01806 – 070310 Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen (Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige unterstützen), Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Einsatzleitung Telefon (0 70 31) 60 39 39 Zentrale Rufnummer: 01806 – 071122 Trauergruppe (Hilfe für Trauernde) Telefon (0 70 31) 6 84 74 - 60 oder 0 70 31/60 62 24 HNO-Bereitschaftsdienst Betreuungsgruppe für Demenzkranke Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen Telefon: (0 70 31) 6 84 74-60. Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8 – 22 Uhr Zentrale Rufnummer: 01806 – 070711 Informations- und Beratungstelefon häusliche Gewalt Telefon (0 70 31) 6 63 13 31 Tierärzte MOBILE-Management von Beruf und Familie Samstag, 13. April 2019 Telefon (0 70 31) 6 63 19 28 Dr. Paul Stanger und Dr. Volker Kellewald Nikolaus-Otto-Straße 14, 71069 Sindelfngen, Telefon (0 70 31) 38 51 20 Frauen helfen Frauen Sonntag, 14. April 2019 Telefon (0 70 31) 63 28 08, E-Mai: frauenhelfenfrauenbb.de Dr. Paul Stanger und Dr. Volker Kellewald Thamar – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Nikolaus-Otto-Straße 14, 71069 Sindelfngen, Telefon (0 70 31) 38 51 20 Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte beginnt am angegebenen Tag Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Notrufzeiten: nachts, 20.00 bis 7.00 Uhr, Sa., So., Feiertage durchgehend Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63, www.thamar.de Apotheken Wasserversorgung Zweckverband Samstag, 13. April 2019 Ammertal-Schönbuchgruppe Apotheke 42 Entstörungsdienst, Telefon (08 00) 8 15 18 15 Poststraße 42, 71032 Böblingen, Telefon (0 70 31) 20 43 60 24-Stunden-Service (gebührenfrei deutsches Inland) Sonntag, 14. April 2019 Flora-Apotheke Pro Familia Böblingen Hauptstraße 102, 71093 Weil im Schönbuch, Telefon (0 71 57) 6 33 30 Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts- konfiktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver- Stern-Apotheke hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen, Mercedes-Straße 12, 71063 Sindelfngen, Telefon (0 70 31) 87 85 00 Telefon (0 70 31) 67 80 05, E-Mail: boeblingen@profamilia.de . Montag, 15. April 2019 Telefonzeiten: Montag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Apotheke an der Schwabstraße Dienstag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Schwabstraße 21, 71032 Böblingen, Telefon (0 70 31) 22 40 85 Dienstag, 16. April 2019 Die Sprechstunden der Frauenbeauftragten Paracelsus-Apotheke für Bürgerinnen und Bürger: Berliner Straße 28, 71034 Böblingen, Telefon (0 70 31) 22 73 33 Landratsamt Böblingen, Zimmer 361, 3. Stock, Neubau, Donnerstag Mittwoch, 17. April 2019 von 16.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Brunnen-Apotheke Stuttgarter Straße 14, 71144 Steinenbronn, Telefon (0 71 57) 2 26 74 Krisentelefon – ich schaff‘ es nicht mehr „Gewaltig überfordert – wenn Pfege an ihre Grenzen stößt“ Pinguin-Apotheke Maichingen Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr, (0 70 31) 6 63-30 00 Berliner Straße 24, 71069 Sindelfngen, Telefon (0 70 31) 76 52 22 Donnerstag, 18. April 2019 Wellcome – Praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Apotheke Neues Zentrum Telefon (0 70 31) 60 58 88 oder E-Mail: wellcome-online.de Liebenaustraße 36, 71111 Waldenbuch, Telefon (0 71 57) 44 55 Bürgerhaus-Apotheke Maichingen Arbeitskreis Leben Böblingen e.V. Sindelfnger Straße 31, 71069 Sindelfngen, Telefon (0 70 31) 38 11 13 Begleitung in Lebenskrisen und bei Selbsttötungsgefahr sowie Freitag, 19. April 2019 Trauergruppe für Hinterbliebene nach Suizid und Präventions- veranstaltungen in Schulen Flugfeld Apotheke Telefon (0 70 31) 3 04 92 59, E-Mail: akl-boeblingen@ak-leben.de Konrad-Zuse-Straße 14, 71034 Böblingen, Telefon (0 70 31) 20 59 00 Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt am angegebenen Tag Beratung, Begleitung + Unterstützung von werdenden Eltern um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Telefon (0 70 31) 663-24 03 oder (01 73) 2 51 02 32
Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 13. April 2019 212 Marschlich, Elisabeth, Verwaltungsangestellte i.R., Öffentliche Bekanntmachungen Geb. Jahr 1946, Würmstraße 15, Altdorf Initiative Modernes Altdorf (IMA) 301 Leis, Karina, wissenschaftliche Lehrkraft, Öffentliche Bekanntmachung der Geb. Jahr 1976, Im Gässle 3, Altdorf Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats 302 Gohlke, Thomas, selbständiger Kaufmann, am 26. Mai 2019 Geb. Jahr 1974, Tulpenstraße 13, Altdorf Zur Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019 hat der Gemein- 303 Peuckert, Andrea, Betriebsrätin und kaufmännische dewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschlä- Angestellte, Geb. Jahr 1967, Laienstraße 4, Altdorf ge zugelassen. 304 Schweizer, Hans-Peter, Internist, Geb. Jahr 1969 Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die Maurener Straße 53, Altdorf im Gemeinderat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfol- ge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl 305 Stenger-Fricke, Ilse, Atemtherapeutin und -lehrerin, dieser Organe. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihen- Geb. Jahr 1953, Silcherstraße 6, Altdorf folge ihres Eingangs (§ 18 Abs. 4 KomWO). 306 Bressan, Marcel, kaufmännischer Angestellter, Bürgerliche Wählervereinigung (BWV) Geb. Jahr 1978, Rosenstraße 3, Altdorf 101 Rehn, Arnd, Oberstudienrat, Geb. Jahr 1957 307 Roulet, Kerstin, Angestellte im IT-Bereich, Taubenstraße 10, Altdorf Geb. Jahr 1971, Pfarrgartenstraße 8/2, Altdorf 102 Creuzberger, Katarina, Erzieherin, Geb. Jahr 1971 308 Kling, Michael-Erwin, technischer Angestellter, Schulstraße 32, Altdorf Geb. Jahr 1980, Rosenstraße 5, Altdorf 103 Henne, Wolfgang, Ingenieur, Geb. Jahr 1957 309 Dermann, Fiona, Personalberaterin, Geb. Jahr 1988 Hildrizhauser Straße 2/1, Altdorf Holzgerlinger Straße 79, Altdorf 104 Mickeler, Miriam, Erzieherin, Geb. Jahr 1961 Veilchenstraße 4, Altdorf 310 Maucher, Werner, Polizeihauptkommissar a.D., Geb. Jahr 1955, Brombergweg 23, Altdorf 105 Lohner, Jürgen, Entwicklungstechniker, Geb. Jahr 1981, Erlenweg 15, Altdorf 311 Patzer, Franziska, Sachbearbeiterin, Geb. Jahr 1980 106 Wurster, Jürgen, Entwicklungsingenieur, Laienstraße 25, Altdorf Geb. Jahr 1969, Hölderlinstraße 6, Altdorf 312 Brexl, Benjamin, kaufmännischer Angestellter, 107 Zipperer, Christoph, staatl. geprüfter Landwirt, Geb. Jahr 1983, Schillerstraße 47, Altdorf Geb. Jahr 1975, Auf Rot 2, Altdorf Altdorf, den 13. April 2019 108 Tribull, Sabine, Bankangestellte, Geb. Jahr 1964 Bürgermeisteramt Seeweg 5, Altdorf gez. Erwin Heller, Bürgermeister 109 Ciloglu, Ismail, Friseurmeister, Geb. Jahr 1971 Alemannenstraße 4, Altdorf 110 Frasca, Francesco, Ausbildungsmeister, Geb. Jahr 1971, Holzgerlinger Straße 56, Altdorf 111 Hahn, Wolfgang, Diplomingenieur, Geb. Jahr 1979 Hölderlinstraße 15, Altdorf 112 Zipperer, Hermann, Marktleiter, Geb. Jahr 1954 Ringstraße 12, Altdorf Altdorfer Forum 201 Eitel, Jonathan, angestellter Architekt, Geb. Jahr 1987 Laienstraße 27, Altdorf 202 Berner, Thomas, Bauingenieur, Geb. Jahr 1977 Hegelstraße 2, Altdorf 203 Haas, Hans, Betriebswirt i.R., Geb. Jahr 1952 Brombergweg 28, Altdorf 204 Enzmann, Franziska, Steuerfachangestellte und selbstständige Refexologin, Geb.Jahr 1973 Brombergweg 26, Altdorf 205 Brenner, Albrecht, Diplomchemiker i.R., Geb. Jahr 1951, Obere Straße 14, Altdorf Satzung der Gemeinde Altdorf 206 Kempf, Harald, Vermessungsingenieur, (Kreis Böblingen) Geb. Jahr 1963, Ahornweg 18, Altdorf über die förmliche Festlegung der zweiten Erweiterung des 207 Müller-Böhm, Nicole, Kulturwissenschaftlerin M.A., Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“ Geb. Jahr 1966, In der Beunde 25, Altdorf vom 09.04.2019 208 Curtis, Helen, Reiseberaterin, Geb. Jahr 1968 Geißbrunnenweg 13, Altdorf 209 Senn, Klaus, Diplompsychologe, Geb. Jahr 1961 Auf Grund des § 142 Abs. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Bühlstraße 24, Altdorf § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, je- 210 Seeger-Froget, Elisabeth, Lehrbeauftragte i.R., weils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Geb. Jahr 1946, Holzgerlinger Straße 23, Altdorf Gemeinde Altdorf in seiner Sitzung am 9. April 2019 folgende 211 Müller, Henry, Student der Materialwissenschaft, Satzung über die förmliche Festlegung der zweiten Erweiterung Geb. Jahr 1995, In der Beunde 25, Altdorf des Sanierungsgebietes „Ortsmitte III“ erlassen:
13. April 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 5 § 1 Förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungs- 62 5 1 tr 18 Liliens 1927/1 1933/2 1824/1 60 20 18 16 14 12 10 1822/2 1834 /18 58 7 2 7 2040/2 1941/6 5 1926/2 eg 3 16 1 1926/4 1933/1 22 1943/4 1827/2 02 1919/3 1926/3 1 Lindenw 1928/1 1923/2 1822/1 17 1629/2 1925/1 1943/11943/3 1943/2 1702/19 14 1926/5 1942 weg 1838 15 1628/3 1629 Rappen 1923/3 1626/1 70 1926/6 1941/71941/8 38 76 1933/3 1852/1 74 12 23 Rappenwe 1923/4 1926/7 30 13 1943 6 10 19 1926/1 24 11 5 8 36 g 10 40 12 12/1 Tulpenstrasse 1932 1626/2 1927/14 28 4 12/212/3 16 8 1920 22 14 56 Ahornweg 34 1927/17 9 6 2 21 1931 1849 26 20 1626/3 gebietes „Ortsmitte III“ 13 11 9 7 1920/8 1927/15 11 1850/1 1848 1843 1623 2 1928/2 1850 41 1852/3 1927/10 1920/7 1927/13 32 1927/16 7 1858/1 1836/1 1627/1 1927/4 17 15 1920/6 9 1860/2 1860/1 1843/61843/3 1836 1627/2 1927/9 9/1 1927/8 1927/7 1843/81843/7 1927/5 1927/6 1852/2 8 11/1 1627/3 54 23 1930/6 1852/7 1841 13 1920/3 1852/8 1628/1 1625/2 70 1920/9 1920/10 18 1930/7 1835 14 16 1858/10 1858/4 16 1920/4 10 12 1628/2 11 1625/1 1930/3 8 18 asse 1922/8 1922/1 1922/2 12 2 Nelkenstrass 3 /4 1623/3 8 8/1 se 20 1922/5 5 4 1847/2 9 10 2 /5 enstras 1922/6 4 1620 1622/2 1624/3 1847/1 52 1922/7 1861/2 6 1623/1 1623/2 1930/1 1861/1 7 er Str Veilch 8 1920/1 10 1929/4 1929/11929/21929/5 1929/3 1858/9 1858/7 1858/5 9 11 1624/2 1920/2 1930/2 1852 13 13/1 1837 5 1922/3 1920/5 g 7 15 1624/1 14 Klingenwe 1922/4 1920/11 g 1918/7 5 3 1 Ulmenwe 12 erling 1 12 1591 1922/9 14 5/1 1847 1843/4 1841/11841/2 1837/1 1619 1 1843/5 1622e 30/1 Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebau- 18 5 3 3 1842/1 1842 1621/3 7 1918/4 1865 13 10 1864 5 Geissbrunnenweg 1622/3 50 6 7 4 6 1839 1618/3 11 9 1839/7 Holzg 1922/10 8 9 6 3/4 3/3 17 1862/2 1862/1 4 1619/1 1858/3 1853/5 1618/2 11 10 12 4 13 1852/4 1621/2 1858/1 8 1918/1 1918/2 1918/6 1858/8 1853/4 1839/1 2 4/1 4/2 1 3/1 21 19 17 15 28 1853/3 1619/2 3/2 1858/6 1853/1 2 1621/1 1619/3 1 1903/2 1917/5 30 1840/4 1620/1 16 1618/1 37 1858/13 1852/5 1838/1 1621/9 1620/2 1917/2 8/1 1615/1 1617/2 2 1917/1 1839/6 1838/6 1838/2 1620/3 1617/3 1916/3 1916/4 1917/7 1918/3 1839/2 1617/1 21 liche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche 1916/2 1902/6 1899 1616/3 1916/1 40 36 1 1/1 1616/2 15 1853/2 19 48 46 1863/1 10 1854 1858/12 17 12 38 1904/9 1870/1 51/7 1870/2 /6 43 1840/5 1621/8 3 15 10 1917/3 42 1858/2 1838/5 1621/61621/7 5 9 13 rasse /8 1870/3 51/5 1867/1 1916/5 1917/4 41 1858 11 1916/6 57 /7 1870/4 /4 1871/1 8 1621/4 46 44 Birkenst 59 51/3 4 1615/2 1615/3 36 13/2 /6 1870/5 1873/2 1852/6 1616 34 /2 1870/6 1840/3 31/1 61 /5 /11 51/11870/7 1872/1 1838/4 35 1616/1 10 /4 25 Birkenstrasse 2 1851 45 23/1 30 32 Rosenstrasse 63 1903/1 /3 1873/1 13 1838/7 31/2 13/1 /2 39 7 26 28 1597/1 65 1902/3 23 1840 33 6 8 1597/2 1904/1 1871/2 1873 10 12 22 24 Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden. Das 1872 69 67 1899/2 1900/2 1872/2 2 20 1869/1 3 18 3 47 14 1599 Wuermstrasse 37 1839/5 1600 8/1 1894/2 1902/4 27 1876 16 5 53 21 1838/8 31 34 1602 1601 1892/2 1893/2 1871/3 1874 1851/5 4 Nelkenstrass 1614/1 33 1872/3 11/1 8 1866/2 1838/3 1614 1614/4 1603/1 49 35 1871 7/1 1613/1 1604/1 1604 10 1899/1 8 6 1900/1 1902/5 1866/1 11 1891/2 12 1851/1 1840/6 1839/4 1876/2 1614/2 1605/1 29 1894/1 1871/4 1872/4 1840/2 1839/3 1613/2 1603 1892/1 1893/1 19 1851/2 1870 1614/5 1893 Maurene 1875 Eschenweg insgesamt 1,7 ha umfassende Gebiet wird hiermit in das beste- 31/1 9 32 27 30 4504 1615 1891/1 1840/1 1605/2 13 e 17 15 1612 13 7 19 13 11 33 31 1891/3 27 25 23 21 31 25 28 1611/1 4502 r Stras 17 1613 1611 1888/2 1887/3 1887/1 1886 1877 1889/3 1889/2 1889/1 1888/1 1887/2 1885 23 4486 12 1889/4 1881/2 Seeweg se 1890/1 1610/2 3 1890/2 1884 4505 15 eg 4501 hende Sanierungsgebiet „Ortsmitte III“ einbezogen. 1882 79/1 1610/1 Furtw 84 1851/3 26 1609 1610 4500 Nel Furtweg 1885 /3 1478 4485 72 20 1 1883 /1 221477/1 1414 /1 ke 1851/4 26/1 /1 73 18 /3 4499 14 14 73/2/3 1477/2 14 ns 1471 12 14 77 4498 5 74 /2141473 tra 16 /3 1476/2 1468/15 8 10 /1 /2 ss 1883/1 4497 See 91 /7 4/2 24 16 15 1476/1 4 4/1 e /14 68 17 1472/2 14668/10 1468/11 weg 6 16 14 68/8 14 2 /4 14 14 22 75 1479/1 4496 18 68 19 90 1471/2 14 8/12 /5 Das Erweiterungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grund- 2/1 13 /9 8/1 21 1472/1 84 16 1479/3 20 166 44 2/2 44 1882/1 /6 14 4495 90 20 2/3 1468/13 1471/1 1479/4 91 /5 1475/3 21 3 1468/2 1475/1 /2 94 22 23 3024 75 44 weg 76 9 14 1480/2 26 14 4 1480/1 68 1481/1 1479/2 nd iela /3 1468/1 1470/2 4507 98 3 71 24 W 4507/1 3 132 130 128 117/2 71/3 1482/1 19 /1 123 122 121 120119118 1470/1 4493 4507/2 126 125124 99 83 e 22 57 stücksteile innerhalb der in dem beiliegenden Lageplan „Abgren- 135 ss /157 134/2 145/1 133 131 129 127 65 4507/3 117/1 17 tra 55 136 4507/4 100 94/2 gs 20 148 18 4492 Rin 5 1481/2 /155 3/1 1 15 4507/5 iller 138 8 141 53 140 139 160 1468 1486/3 Sch 159/2 67 1469/1 18 4491 53 Sch 143 162 45 Kra 142 76/3 158/1 161 94/1 86 1482/2 08 144 159/1 1469/2 ulst 145/2 1486/2 utgart 156 9 163 1469/5 1/1 165 164 ra 153 1 1469/4 16 1485 51 155 2/ 166 154 7 167 152/2 64/2 168 ss 169 96 54 8 158/2 152/1 1469/3 zung“ im Maßstab 1:3.250 vom 09.04.2019 abgegrenzten Fläche. e 150 enwe 4506 3104 149 1818/1 162/1 94 49 148 4946 7 64/1 14 20 7/2 147/1 147/2 18 18/1 95/ 84 4513 12 4943 Muehlstrasse 14 88/1 g 146 1 6 4942 95 37 /7 35 44 50 50/152 rasse 4945 2 25 4944/14944 60/1 12 4509 4512/6 1467 Muehlst 4327 24 64 76/1 1483 Sch 4331 170/4 40 75 11 14 47 116 4941 7 23 42 4332 12 69 44/144 4 Kan 7/1 8 46 4940 eu 10 60/12 4512/5 43294329/1 4330 8 4951 170 10 60/2 zlei 1466/1 7/1 ne 48 4939 4936 173/2 14 45 33 4512/4 46 48 48/1 177/4 Der Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt. 4328 Brombergweg ho nw 4325 36 4952 4948 60/6 1487 30 170/3 f /11 78 31 77 eg 4949 60 23 4955 1466 /4 34 4326 4333 32 24 2 /10 78/5 4512/3 23 21 30 21 3 60 13 4950 34 19 32 4334 9 15 60/9 60/3 16 25 4953 60/7 4510/5 4512/2 78 4938 41/143 43/1 4525 Obe /6 36 16 8 /8 173/3 1487/2 78 27 49 60/8 /1 4956 4954 10 16 4322 4321/1 4321 4937 re 6 4512 4512/1 11 4/3 78/6 /2 4510/4 30 27 172/11 173 14 4525/1 Str 60/5 60/14 /2 16 4323 4335 55 78/7 54 4/2 15/1 28 17 /316 30 9 4510/3 as 32 15 18 172/10 17 78/2 172/6 se 174/3 5 4/1 7/6 53 se 4320 le /4 /1 as 18 23 4324 17 39 39/141 Str 172/9 16ss 10 4510/2 60 9 4 9 3111 56 54/1 78/3 /17 12 2/8 ae 4309 172/3 172/4 49/15 5 17 er 189/1 15 4319 7 4510/1 1 10 us 15 ng 51 4526 12 4312 /16 ha 194 4511 26 172/7 pe 13 21 8 195/2 19 /19 30 8/2 /17 7/5 riz 9 28 18 49 7 24 4318 3111/1 /20 17 4510 Hild up 24 310 195/1 20 55 49/14 M 4336 20 79 Sch 4339 172/18 0 5 Kna ue In der Beunde 192 19 5 13 4598/2 4311 7 7 6 8 eu 20/1 hl 49/12 4 22 9 24 49/10 se 2 42 68/2 4484/1 42 54 3 19 st Buehlstras /1 4295 ne 1513/113 11 21 1917/11715/1 174/2 196 68 197 ra /11 20 3108 nw /3 174/7 49 49/9 80/2 26 ss 24 24 18 /21 § 2 Verfahren In der Beunde 49 4268 174/6 28 4340 22 80 22 4598/1 eg 20 /2 e 3108/1 4272/1 4273/1 4270/1 4275 4598 4270 4271 4272 16 18 4269 20 4274 193 2 25 4599 4342 1 13 4 3 23 27 2927/1 174/4 Sch se 22 4273 197/1 4536/1 25/1 23 2523/1 17 80/3 ras 14 4536/2 18 ne 4536/3 /1 26/1 ehlst 30 49/19 4550/1 4536/4 /1 49/18 ider 26 4276 /2 4595 34/134 4341 49/4 4549/1 Bu /3 28 36 4549 ga 18 7 Wuermstrasse 7 174/8 184 185 24 /4 4596 49/17 4534/8 es 26 174/1 12 4595/2 4293 3 /5 37 35 4280 188 4548/1 18 187 sle Schillerstra 174/9 10 /6 22 5 5/1 24 7 8 185/1 27 13 49/7 4534/9 /7 17 26 1450 22 4277 4343 4593 22/122 /10 4279 4278/1 4278 16 183 4534 5 33 14 4534/10 20 174 48 /11 2 32 26 10 49/5 10 14 Brombergweg4353 174/12 4548 30 28 9 10 12 175/3 23 Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. 27 39/13 6 4593/1 24 29 4 198/1 29/1 8 4344 12 183/1 4/1 31 4281 4346 27/1 39/12 sse 47 4534/14 4282 4346/1 175/2 18 e 6/1 202/1 4 /12 /13 19 21 ss 4534/11 12 4283 4353/1 4348 4 182 18 7 4551 stra 8 435 186 20 175/4 27/2 1451 8 4351 24 4352 4349 39/11 4550 tzen 199 4547 Schulstr 21 1 4350 31 22 4284 175 20 ue 203/3 2 /1 3 19 6 St 25 25 181 39/15 9 4589 4355 6/2 5 13 39/16 7 6 6/1 18 4552/2 4543 4588/3 39/17 4544 26 5 3229/1 46 asse 177/1 4545 se BauGB) und die Vorschriften des § 2 der Satzung über die förmli- 15 1452/31452/2 31/1 4546 4600 Hauffstras 209 19 17 4358 39/14 3 4 4359/1 8 4588/2 20 20/1 7 4359 Bachstrasse 3137 203/1 29 39/1039/9 39/8 12 28 /7 /6 /5 4552/1 4552/4 22 4 27/3 /4 27/2 203 202 10 27/1 28 /6 /7 1452/8 8 27 4360 2 8/3 1 /5 8 8/1 8/2 15 45 12 15/1 178/1 209/1 se 1454 177/3 203/2 208 31/2 4572 4552 stras 206 39 1452/9 4569 9 209/2 4571 19 6 9e 30 9 45/1 /10 3 455 2/3 uff 4570 4575/1 7 6 24 ss 3272/1 204 201 30/1 5 39/4 Ha 435 17 Im Gaes 39/1 39/239/3 27/4 435 3228 4575 ra 9/ 1 205 5 sle 43 1 1452/1 st che Festlegung des Sanierungsgebietes vom 22.03.2016 bleiben 2 tz 32 4568 en 23 3227/2 3229 30/ chpla 178/3 178/2 1452 3 19 17 9 3221 145 etz 11 30 Kir 3 21 42 14 38/4 4575/2 4573 Ba 3227/1 26 3272 210 4 4555 Stu 2 36 4554 9 3226 chstr 7 44 211/1 1 3225 2 15 7 4/1 4567 4575/3 212 213 3 9 18 3224 28 211 4579 0 asse 3271 34/1 7 12 12 13 3223 34 Gar 4556 sse 31 1/2 4 31 214 7 5 21 7 4577 4579/5 tra 12 12/1 4/1 4/2 te 10 5/1 1/3 4557 tens 35 1460 4566 21 ns von der Satzung zur Änderung der Sanierungssatzung unberührt 12 rgar 3270/1 3/1 /1 10 4579/6 23 7/1 tras 21 /2 5 219 Silcherstra Pfar 21 5 4558 4/3 /3 1455/8 3/1 3 214/6 38/5 4579/7 32 1455/10 1455/9 4565 213/2 /5/4 se 3270 1 13 33 4578 22 37 1461 3 /1 32 34/4 6 3267/1 8 3/ 20 10/1 1455/7 4563 21 5 1 31 5 31 8 32 3265/2 3269/1 /7 /8 32 4559 3 68 68 3 4 19 220 4 222 3222 3263/1 32 32 217 1459 1 sse 1455/6 4560 32 1455 Schulstra 6 3269 38/3 18 2 33/11 6/1 34/3 4562/1 32 13 4580 und sind auch für den Erweiterungs- / Änderungsbereich anzu- 6/2 17 33 /9 8/1 32 34 220/1 33/2 16 9 34/1 8 3 4581 1/2 32 1 32 32 11 2 34/5 131 15 1455/4 32 68 223 2 68 sse 1/1 32 4561 68 /2 32 3268/5 1455/5 eg La 4 8/2 14 er W /6 221/1 68 4562 1 32 7 ien /3 em 0/22 13 35 3268/4 33/6 7/1 Weil 7/7 34/6 131 4 33/1 32 221 str 33/7 7/2 1455/1 1 22 12 145 asse 7 6/ 32 33/8 34/2 4561/1 1 11 225 1458 10 wenden. 32 13 6 3265/1 3276/1 /2 226/1 5 10 75 32 5/1 33/9 224/1 236 8 327 225/1 7 3255 3263 4/1 33/10 9 32 1455/3 38 145 12 /1327 se 09 33/3 12 227/1 224/2 5 15 14 229 33/5 8 3266 3275 4/3 as 22 4 /1 3262 225/2 22 tr 10 1455/2 eg 226 ilc hs 1 er W 6 32 3267 em 17 3261 8 6 M 33/4 14 08 Weil 3274 3260 12 4 32 16 3/1 227/2 sse 19 8 07 3259 327 10 243 Schu hstra 32 3258 Milc 5 06 3257 14 1456/1 1457/3 21 14 lstras 18 32 0 244 227 23 /1 Sch 13 05 7 1457/2 3254 3273 9 aich 1456/2 32 ho se 1 04 242 16 33/ 3253 3619 231/2 5/ 1 fstra 27 231 231/4 245 15 ss 25 131 32 32 3252 231/1 e 1310/23 02 1310/11 § 3 Inkrafttreten 0/18 20 1456/3 3251 3619/1 13 20 3250 242/1 17 3256 1310/12 22 14 29 3249 2 232 /1 22 56 1310/3 09 27 0/1 3247 36 362 247/2 22 3619/2 1 236/1 3245 246 35 0/2 23 31 362 /2 237/18 24 3244 4 3620 3 248/1 32 33 33 3243 46 3618/4 3/1 236/3 252/1 26 3620/5 3620/4 28 35 3242 Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Be- e36g 17 39 6 3627 248/2 1310/21 0 nw 3241 3618/3 131 236/4 237/1 247/1 28 8 5 se 0/3 26 Laien 252/2 362 3240 3277 ie 3627/3 3624/1 362 /8 /20 /21/19 dw 236 249 8 3239 3618/2 39/1 Rie 30 7 39/2 25 stras 3627/2 11 10 3238 3278 3621 236/6 237/22 240/2 12 3279 41 se 3237 3618/1 9 237 237/23 237/4 1310/10 3628/2 5 kanntmachung rechtsverbindlich. 3621/1 237/ 250 32 47/3 3236 /2 32 34 3280 3621 47/4 45 237/ 14 3617/3 11 3235 3630 2 3281 251 47/ 49/ 36 47/ 16 3234 49 3617/1 3623/1 237/6 2 237/8 47 1 3631/2 237/9 1 3630/2 237/7 237/10 3233 3282 13 /11 /2 51/1 237 237/17 255/3 237 3631/3 34 3616 51 /1453/ 3632/1 38 3283 53/ 32 53/3 3623/2 237/16 237/15 53 1310/26 1 237/13 Ausgefertigt: 2 237/12 240/4 233/755/5 233/655/4 3284 255/4 40 Sc 40 362 254 ha 4 3623/4 36 362 55/3 ich 3285 1310/2 55/2 55/1 6 362 55 3615 hofst 233/4 233/5 42 7/1 233/1233/3 362 3325 8/1 3286 3326 rass 3623 234/2 3327 256/1 362 3328 3329 3330 3331 9 3332 3325/1 e 363 3333 3334 3287 3335 59/1 59 Altdorf, den 10. April 2019 3336 0/1 240/1 363 3337 44 234/1 3338 234/3 1/1 3339 3288 255/1 257/1 3340 3623/3 255/2 61 3289 257/2 3290 3614 235/1 258 235/2 3291 261 259 3292 se Erwin Heller 260 262 stras 363 3293 63/1 239 63 363 2/2 3636 363 Laien 3/1 263 3341 3317 363 3/2 3294 255/5 4 260/1 363 238/1 238/2 255/6 5 3295 260/2 272 363 Bürgermeister 363 274/2 6/1 3649 3296 6/2 65 3613 363 274/1 7 275/2 Gemeinde Altdorf Legende "Ortsmitte III" Gebietsabgrenzung Bekanntmachungshinweise: (ca. 10,6 ha) ± Auf die Bestimmungen des § 144 BauGB (genehmigungspfichti- ge Vorhaben und Rechts-vorgänge) wird hingewiesen. Vorgesehene Erweiterung 0 25 50 100 Meter (ca. 1,7 ha) 2. Gebietserweiterung 1:3.250 Die Sanierungssatzung und die Beurteilungsunterlagen, insbe- 09.04.2019 sondere der Ergebnisbericht der vorbereitenden Untersuchun- gen, gem. § 141 Absatz 1 BauGB, aufgrund derer die Sanie- rungssatzung beschlossen worden ist, können von jedermann während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Altdorf, Kirchplatz 5, 71155 Altdorf eingesehen werden. Eine etwaige Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Aus dem Gemeinderat 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften sowie etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser Satzung sind nach § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich, wenn Sitzungsbericht vom 9. April 2019 sie nicht schriftlich innerhalb von einem Jahr seit Bekanntma- chung der Sanierungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend TOP 1 Einwohnerfragestunde gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder Zur vierteljährlichen Einwohnerfragestunde begrüßte Bürger- den Mangel begründen sollen, ist darzulegen. meister Erwin Heller die zahlreich anwesenden Zuhörerinnen und Eine etwaige Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften Zuhörer. der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von Eine Zuhörerin wollte wissen, welche Schritte notwendig seien, aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zu- um ein Feuerwerksverbot an Silvester im Bereich von Fachwerk- standekommen dieser Sanierungssatzung wird nach § 4 GemO häusern zu erlassen. Bürgermeister Erwin Heller erklärte, dass es in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht ein solches Verbot in verschieden Altstadtbereichen z.B. in Tü- schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet- bingen gebe. Hierzu sei der Erlass einer entsprechenden Satzung zung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- notwendig. Bisher sei dies jedoch noch kein Thema in Altdorf chung der Sanierungssatzung gegenüber der Gemeinde geltend gewesen. Falls man einen Bedarf dafür sehen würde, konnte dies gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn in einer Gemeinderatssitzung beraten werden. 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- Ein anderer Zuhörer berichtete, dass sich die Jugend vor einiger migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden Zeit dafür ausgesprochen hätte, das neue Pfegeheim mit einem sind, oder Satteldach auszuführen. Er wollte wissen, wie die Planung aus- 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeord- sieht und ob sich dies verwirklichen ließe. Bürgermeister Erwin nung wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat, oder wenn Heller wies darauf hin, dass der aktuelle Planungsstand auf der innerhalb eines Jahres seit dieser Be-kanntmachung die Rechts- Tagesordnung stehe. Die Ausgestaltung des Pfegeheimgebäu- aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat, oder die Ver- des werde sich aber erst im Rahmen einer Mehrfachbeauftra- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der gung durch die Samariterstiftung ergeben. Dabei müsse aber Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet- auch Wert auf das Einfügen in das dortige Landschaftsbild gelegt zung begründen soll, schriftlich geltend werden. gemacht worden ist. Welche Maßnahmen zur Minimierung von künftigen Hochwasser- schäden bereits ergriffen wurden, nachdem die Schäden im ver- Anlage: gangenen Jahr ausgesprochen groß waren, das wollte ein vom Lageplan „Abgrenzung“ vom 9. April 2019 Hochwasser betroffener Bürger gerne wissen.
Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 13. April 2019 Bürgermeister Erwin Heller erläuterte, dass viele kleine Maßnah- In der Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2018 stellte Frau Carina men bereits nach dem Starkregenereignis vom Mai/Juni 2018 um- Schulz die Ergebnisse der Lärmkartierung mit den entsprechen- gesetzt worden seien. Die Straßeneinlaufschächte werden jetzt den Lärmbelastungskarten und das Grobkonzept für mögliche in den prekären Gebieten jährlich mehrmals gereinigt und auch Lärmminderungsmaßnahmen vor. die Straßenbegleitgräben seien gereinigt und vertieft worden, da- Die Abwägung bzw. Festsetzung der Maßnahmen aus den Er- mit das Regenwasser schneller und besser abfießen könne. Als gebnissen der Wirkungsanalyse wurde in der Gemeinderatssit- größere Maßnahme werde eine Starkregengefahrenkarte erstellt zung vom 12. Februar 2019 durch Herrn Attila Villanyi vorgestellt: und die vorhandene Flussgebietsuntersuchung für die Würm und Im Entwurf des Lärmaktionsplans wird dabei insbesondere eine den Erlachgraben aktualisiert. Beide Untersuchungen würden auf ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h entlang den Erkenntnissen des Vorjahresereignisses basieren und seien eines 1000m langen Teilabschnitts der L 1184 Ortsdurchfahrt die Voraussetzung und Grundlage für künftige größere Hochwas- Altdorf, beginnend 50m vor Einmündung Gartenstraße bis Höhe serschutzmaßnahmen. Zur Finanzierung beider Erhebungen, die Kreisverkehr am östlichen Ortseingang empfohlen. Ebenso wird mit einem Gesamtvolumen von 140.000 Euro zu Buche schlagen, der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags entlang der L habe man entsprechende Förderanträge gestellt, die wohl jedoch 1184 beim nächsten Austausch der Fahrbahndecke empfohlen. erst in der zweiten Jahreshälfte beschieden würden. Vorher dürfe Darüber hinaus werden fankierende Maßnahmen wie die Installa- leider noch kein Auftrag für diese Untersuchungen erteilt werden. tion von digitalen Geschwindigkeitsanzeigetafeln angeregt. Zur Frage nach einer Ersatzbeschaffung für das in die Jahre ge- In derselben Sitzung beschloss der Gemeinderat die Durchfüh- kommene Feuerwehrfahrzeug, machte Bürgermeister Erwin Hel- rung der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- ler klar, dass dies bereits in die Wege geleitet worden sei. Vor ger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit. der Anschaffung des neuen geländefähigen Fahrzeugs, mit dem auch Einsätze im unwegsamen Gelände des Schönbuchs mög- Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde daraufhin in der Zeit lich werden, müsse zunächst die Fahrzeughalle erweitert werden, vom 25. Februar 2019 bis einschließlich 25. März 2019 öffentlich da ein Allradfahrzeug von der Höhe her leider nicht in das Feuer- ausgelegt. Parallel zur Offenlage wurden die Behörden und Trä- wehrgerätehaus passe. Das Verfahren zur Beschaffung des Fahr- ger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und um Abgabe zeugs werde voraussichtlich mindestens zwei Jahre in Anspruch einer Stellungnahme gebeten. nehmen. Die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Fahrzeugs sei Herr Wahl berichtete, dass im Rahmen des Beteiligungsverfah- durch regelmäßige Wartung und Durchsicht bis zur Lieferung des rens insgesamt zwölf Stellungnahmen von Behörden bzw. Trä- Neufahrzeugs gesichert. gern öffentlicher Belange, seitens der Bevölkerung fünf Stellung- Auf eine Frage aus der Zuhörerschaft nach den Gründungsver- nahmen, bei der Gemeinde Altdorf eingegangen seien. hältnissen am Standort „See“ für das geplante Pfegeheim, führte Während sich die Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange Bürgermeister Erwin Heller aus, dass die örtlichen Gegebenhei- uneins seien über die Anordnung einer ganztägigen Geschwin- ten lediglich ein wenig aufwendiger seien, was nach Auskunft digkeitsbeschränkung auf 30km/h, bestünde hingegen klares des Architekten und des Pfegeheimträgers aber kein Problem Einvernehmen über den Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahn- darstellt. belags, fasste Herr Wahl die eingegangenen Stellungnahmen Ein Zuhörer wollte wissen, wie die weiteren Planungen für die Op- kurz zusammen. timierung des Radwegs an der Ortsdurchfahrt aussehen würden. Er stellte in diesem Zusammenhang jedoch klar, dass nach der Bürgermeister Erwin Heller verwies auf die im Januar 2019 durch- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart gemäß der geführte große Verkehrsschau mit allen beteiligten Behörden. Bei Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) auf Landesstraßen in den Planungen zur Umgestaltung des Radwegs sei bereits ein Baden-Württemberg 2016 im Bereich der L 1184, Ortsdurchfahrt Verkehrsplaner mit im Boot. Eine gemeinsame Lösung mit der Altdorf, keine prioritären Erhaltungsabschnitte ausgewiesen sei- Gemeinde Hildrizhausen werde angestrebt. en und somit eine Sanierung bzw. Fahrbahndeckenerneuerung Ob der Fluglärm in den Lärmaktionsplan mit eingefossen sei, das mit dem Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags in abseh- wollte eine Zuhörerin wissen. Bürgermeister Erwin Heller erklärte, barer Zeit nicht vorgesehen sei. dass sich der Lärmaktionsplan nur auf den Straßenverkehrslärm Herr Wahl führte weiter aus, dass die Bevölkerung eine Ge- beziehe. Auf Nachfrage beim zuständigen Lärmschutzbeauftrag- schwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auch aus Gründen der ten des Flughafen Stuttgarts erhielt die Gemeinde im vergange- Verkehrssicherheit befürworte und anrege, insbesondere den un- nen Jahr die Information, dass sich alle Flugbewegungen inner- signalisierten Knotenpunkt L 1184/Würmstraße zu einem Kreis- halb des zulässigen Korridors abspielen würden und lediglich verkehrsplatz umzugestalten, um hierdurch eine Verlangsamung aus Flugsicherheitsgründen in seltenen Fällen davon abgewichen und Verstetigung des Verkehrsfusses zu erreichen. werden müsse. Nach Auswertung aller im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Auf Nachfrage, wann die Baustelle im Seeweg fertig gestellt wer- eingegangenen Stellungnahmen seien keine grundlegenden Än- de, berichtete Bautechniker Marco Noller, dass dies für die Ka- derungen am Entwurf des Lärmaktionsplans erforderlich gewe- lenderwoche 26 geplant sei. sen, erklärte Herr Wahl und fasste die Maßnahmen zur Lärmmin- Auf die Parksituation im Brombergweg wies ein Zuhörer hin. Bür- derung nochmals in einer Übersicht zusammen. germeister Erwin Heller wies darauf hin, dass diese individuelle Zum Schutz der Anwohner vor gesundheitsgefährdendem Lärm Angelegenheit sinnvollerweise in einem persönlichen Gespräch werde als Sofortmaßnahme eine ganztägige Geschwindigkeits- erörtert werden könne. beschränkung auf 30km/h für den 1000m langen Teilabschnitt der L 1184, Ortsdurchfahrt Altdorf, beginnend 50m vor Einmün- TOP 2 Lärmaktionsplan für die Gemeinde Altdorf dung Gartenstraße bis Höhe Kreisverkehr am östlichen Ortsein- gang, festgesetzt. Als weitere Maßnahme werde der Einbau eines Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen in Rahmen lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringlicher Bedarf beim der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Regierungspräsidium Stuttgart als zuständigen Straßenbauträger öffentlicher Belange sowie Beschlussfassung über die Lär- eingefordert. maktionsplanung der Gemeinde Altdorf Als Anregung werde der Umbau des Knotenpunkts L 1184 Hild- Bürgermeister Erwin Heller begrüßte zu diesem Tagesordnungs- rizhauser Straße/ Würmstraße zu einem Kreisverkehrsplatz und punkt Herrn Wolfgang Wahl vom Büro Rapp Trans AG aus Freiburg. fankierende Maßnahmen zur Anzeige und Kontrolle der zuläs- In seiner Präsentation ging Herr Wahl zunächst auf den Verfah- sigen Geschwindigkeit sowie die Förderung des Umweltverbun- rensablauf der Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Altdorf ein. des (ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr) und die Beachtung der Das Büro Rapp Trans AG wurde von der Gemeindeverwaltung Hinweise des Verkehrsministeriums Baden-Württembergs vom am 09. August 2017 mit der Erstellung eines Lärmaktionsplans 29.10.2018 für die kommunale Bauleitplanung in den Lärmakti- beauftragt. onsplan aufgenommen.
13. April 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 7 Nachdem Herr Wahl die abschließenden Schritte im Rahmen der Die endgültige Platzierung an diesem Standort soll nach weiteren Lärmaktionsplanung darstellte und erläuterte, dass die Gemein- Untersuchungen und in Abstimmung mit dem Pfegeheimbetrei- de Altdorf durch den Beschluss eines Lärmaktionsplans nicht ber festgelegt werden. nur der gesetzlichen Verpfichtung nach dem Bundesimmissi- Anschließend nahm die Gemeinde Kontakt mit möglichen Pfe- onsgesetzes nachkomme, stelle er insbesondere den Nutzen für geheimträgern auf, die bereits im Kreis Böblingen Pfegeheime die Gemeinde Altdorf, die deutliche Abnahme der Betroffenhei- betreiben. Als Vorbereitung der Entscheidung, welcher Träger als ten durch Festsetzung einer ganztägigen Geschwindigkeitsbe- Betreiber des Altdorfer Pfegeheims in Frage kommt, wurden vie- schränkung auf 30 km/h, in den Vordergrund. le Gespräche geführt und Pfegeheime besichtigt. In seiner Sit- Er beendete seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass eine Fahr- zung am 02.10.2018 hat sich der Gemeinderat dann mit großer bahndeckenerneuerung in Verbindung mit der Umgestaltung der Mehrheit dafür entschieden, dass die Umsetzung des Pfegehei- L 1184, Ortsdurchfahrt Altdorf weiterhin kommunales Ziel bleiben mes in Altdorf mit der Samariterstiftung mit Sitz in Nürtingen als werde. Träger und Betreiber erfolgen soll. Bürgermeister Erwin Heller dankte Herr Wahl für seine ausführ- Die Samariterstiftung hat sich in den vergangenen Wochen in- lichen Erläuterungen und betonte, dass bei der Abwägung der tensiv mit der Planung des Altdorfer Pfegeheimes befasst und widerstreitenden Interessen, der Schutz der Anwohner vor Lärm, ein Raumprogramm entworfen. Zur Vorstellung des Planungs- die höhere Verkehrssicherheit für Fußgänger, insbesondere von stands für das „Samariterstift Altdorf“ begrüßte Bürgermeister Kindern, Schülern und älteren Menschen, stärker zu gewichten Erwin Heller Herrn Dr. Eberhard Goll, Vorstandsmitglied der Sa- seien als der Zeitverlust der Autofahrer durch die angestrebte Ge- mariterstiftung, der den Gemeinderat ausführlich informierte und schwindigkeitsreduzierung. einen Ausblick auf den weiteren Projektablauf gab. Zwar biete der Einbau eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags das Die Planung geht von einem Pfegeheim mit 40 bis 42 Pfegeplät- größte Lärmminderungspotential, da dies aber sehr lange dauern zen auf zwei Ebenen aus. Es sollen eine „beschützende Gruppe“ werde und die Anwohner an der Ortsdurchfahrt einem erhöhten für Demenzpatientinnen und –patienten mit nur 12 bis 13 Plät- Gesundheitsrisiko ausgesetzt seien, sei es dringend geboten, zen sowie zwei Hausgemeinschaftsgruppen mit jeweils 14 bis 15 sofort zu handeln und eine ganztägige Geschwindigkeitsreduzie- Plätzen entstehen. rung auf 30km/h festzusetzen. Weil in Altdorf auch ein Bedarf an Tagespfegeplätzen besteht, In der anschließenden Diskussion über die festzusetzenden Maß- werden hierfür Räumlichkeiten für bis zu 15 Pfegeplätze einge- nahmen war sich der Gemeinderat schnell einig, dass der Einbau plant. Jedes Pfegeheim der Samariterstiftung beherbergt auch eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringliche Maßnah- einen Andachtsraum und eine Begegnungsstätte als Raum der me in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden soll. Begegnung. Die Vor- und Nachteile einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Die Begegnungsstätte soll ein gemeinsames Projekt der Gemein- 30km/h im Vergleich zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf de zusammen mit der Samariterstiftung werden, denn für das 40km/h wurden hingegen ausführlich und unter allen Blickwin- Pfegeheim ist es unerlässlich, dass die Dorfgemeinschaft „Leben keln erörtert. Rückfragen u.a. zu Schadstoffemissionen, Abroll- ins Heim“ bringt. Mit einem Raumangebot zwischen 112 und 147 geräuschen und den vorgebrachten Einwendungen des ÖPNV, m² stünden die Räume für Feste und Feiern der Bewohnerinnen wurden von Herrn Wahl eingehend beantwortet. und Bewohner, aber auch zur Nutzung durch die Gemeinde, zur Unter der übereinstimmenden Prämisse, dass der Einbau eines Verfügung. Die Samariterstiftung würde sich mit rund 120.000 lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vordringliche Maßnahme in Euro beteiligen und für den Bau und die Ausstattung eine Zu- den Lärmaktionsplan aufgenommen wird, beschloss der Gemein- schuss beantragen, der die Anteile an den Investitionskosten für derat mit 9 Ja-Stimmen und 3 Gegenstimmen, die Abwägung der beide Seiten reduzieren würde. im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Im Obergeschoss des Gebäudes wäre es zudem baulich gut der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen möglich, einige wenige Mietwohnungen zu realisieren. Interessant zur Kenntnis zu nehmen und diese zu beschließen. wären wenige Seniorenwohnungen, beispielsweise für Ehepaare Des Weiteren beschloss der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen und mit einem betreuungsbedürftigen Partner oder für mitarbeitende 4 Gegenstimmen den Lärmaktionsplan der Gemeinde Altdorf mit Nachwuchskräfte als Wohngemeinschaft, wie z.B. Auszubilden- den darin enthaltenen Lärmminderungsmaßnahmen einschließ- de, Freiwillige im Sozialen Jahr oder Personen im Bundesfreiwil- lich eines Einbaus eines lärmoptimierten Fahrbahnbelags als vor- ligendienst. dringlichen Bedarf und einer ganztägigen Geschwindigkeitsbe- Sobald das Raumprogramm endgültig beschlossen ist, solle eine grenzung auf Tempo 30 auf dem 1000m langen Teilabschnitt der Mehrfachbeauftragung von drei Planungsbüros ausgelobt wer- L 1184, Ortdurchfahrt Altdorf, beginnend 50 m vor Einmündung den. Gartenstraße bis Höhe Kreisverkehrsplatz am östlichen Ortsaus- gang. Zur Vorbereitung der genauen Verortung des Pfegeheims (P1 an der Bushaltestelle Würmstraße, P1/P2 östlich davon an der Zudem beschloss der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung Mühlstraße oder P2 nördlich der Krautgärten, unterhalb der al- zu beauftragen, den Lärmaktionsplan der Gemeinde Altdorf öf- ten Kastanie) wurde mit der Analyse der Grundstücke begonnen. fentlich bekannt zu geben und die Umsetzung der Maßnahmen Bei der Bewertung der Standorte werden die Kriterien Städtebau, durch die zuständigen Fachbehörden zu veranlassen. Erschließung, Einbindung, Aufenthalts- und Freifächenqualität und Wirtschaftlichkeit herangezogen. Sobald diese Voruntersu- TOP 3 Ansiedlung eines Pfegeheims in Altdorf chungen abgeschlossen sind und die Kostenberechnungen für Bericht der Samariterstiftung über den bisherigen Planungs- die einzelnen Alternativen vorliegen, erfolgt die Festlegung des stand mit Ausblick auf den weiteren Projektverlauf Standorts durch den Gemeinderat. Dies kann im Juli erfolgen. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben sich im Ein realisierbarer Zeitplan könnte dann so aussehen: vergangenen Jahr sehr intensiv mit der Suche nach einem ge- • Entscheidung für den Standort Juli 2019 eigneten Standort für ein Pfegeheim beschäftigt. Zur Vorberei- tung der Standortentscheidung wurde eine Machbarkeitsstudie • Festlegung des Programms (auch Wohnungen ausgearbeitet, die 3 mögliche Standortalternativen näher unter- und Begegnungsstätte) Juli 2019 suchte. Diese wurde in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am • Auslobung Mehrfachbeauftragung (3 Büros) August 2019 23.01.2018 vorgestellt und ausführlich beraten. In seiner Sitzung • Abgabe der „Vorentwürfe“ Mitte Oktober 2019 am 06.02.2018 hat der Gemeinderat nach einer weiteren einge- henden Beratung den Beschluss gefasst, dass das Pfegeheim • Bewertungsgremium (mit Beteiligung von BM am Standort P1 / P2 (Gewann See, südlich der Würm) realisiert und Gemeinderat) tagt November 2019 werden soll. • B-Plan-Verfahren (Aufstellungsbeschluss) November 2019
Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 13. April 2019 • Einreichung Bauantrag Juli 2020 Anfragen • Baubeschluss Stiftungsrat September 2020 Busanbindung an den 15-Minuten-Takt der Schönbuchbahn • Baubeginn April 2021 Sinnvoll wäre es, wenn die Busverbindung in Altdorf an den künf- • Fertigstellung und Inbetriebnahme Herbst 2022 tigen 15-Minuten-Takt der Schönbuchbahn angepasst werden könnte, das brachte ein Gemeinderat ins Gespräch. Bürgermeis- Bürgermeister Erwin Heller ergänzte die Ausführungen um die Aus- ter Erwin Heller informierte darüber, dass er bereits mit dem Amt sicht auf einen Sanierungszuschuss zur Teilfnanzierung der Be- für Öffentlichen Nahverkehr des Landratsamts Böblingen hierü- gegnungsstätte aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im ber im Gespräch war. Diese habe empfohlen, zunächst die In- Quartier (SIQ), das überwiegend aus Bundesmitteln fnanziert wird. betriebnahme der Schönbuchbahn im September abzuwarten. Während sich bei der anschließenden Aussprache ein Gemeinde- Es werde nämlich eine Verlagerung der Verkehrsströme und eine rat aus ökologischen Gesichtspunkten grundsätzlich gegen den Entlastung der Busverkehre erwartet, wodurch sich neue Ge- Bau von Wohnungen im Pfegeheim aussprach, begrüßte ein an- sichtspunkte ergeben könnten. Da dieses vorläufge Ergebnis für derer Gemeinderat die Schaffung von wenigen Wohnungen, die Altdorf nicht zufriedenstellend ist, wird die Verwaltung in dieser in engem Zusammenhang mit dem Pfegeheim stünden und sinn- Angelegenheit dranbleiben. voll seien. Einig waren sich alle, dass dieser Zeitplan möglichst verkürzt werden sollte, um das Pfegeheim sobald wie möglich in Kastanie auf dem Sonnengrundstück Betrieb nehmen zu können. Ein Gemeinderat fragte, warum die Kastanie auf dem Sonnen- grundstück gefällt worden sei, obwohl es der Wunsch der Ge- TOP 4 Sanierungsmaßnahme Sanierungsgebiet „Ortsmitte meinde und der Bevölkerung gewesen sei, den alten Baum zu III“ erhalten. Der Verwaltung ist dies nicht bekannt, weshalb dem Förmliche Festlegung der 2. Erweiterung des Sanierungsge- nachgegangen wird. biets Satzungsbeschluss Bäume an der Sporthalle Bürgermeister Erwin Heller berichtete, es sei geplant, das Kinder- Warum die Bäume westlich der Peter-Creuzberger-Halle gefällt haus Buchenweg zu modernisieren und instand zu setzen. Die worden seien, das fragte sich ein Gemeinderat. Bautechniker Heizung, die Sanitäranlagen und auch die Bodenbeläge sind in Marco Noller konnte berichten, dass einige der Kugelakazien dort die Jahre gekommen und sollen erneuert bzw. ersetzt werden. Im verfault und nicht mehr standsicher gewesen seien. Seit vielen Zuge dieser Maßnahmen soll eine Verbindung zwischen der Krip- Jahren wären die Bäume nicht mehr zurückgeschnitten worden, penbereich und den Ü3-Gruppen geschaffen werden. Und auch sodass sich die Kronen mittig geteilt und das Regenwasser auf- der Spielplatz Seewiesen samt Fußballkleinspielfeld auf dem Flst. genommen hätten. Es ist geplant, an Stelle der gefällten Akazien Nr. 1883 soll u.a. auch als Mehrgenerationen-Anlage künftig für neue Lindenbäume zu pfanzen. alle Altersgruppen, vom Kind bis hin zu den Senioren, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten bieten. Schachtdeckel an der Ortsdurchfahrt Zur Finanzierung hatte die Verwaltung zwei Förderanträge im In- Ein Großteil der Lärmbelastung an der Ortsdurchfahrt werde vestitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) gestellt. Die durch das Überfahren von Schachtdeckeln verursacht und stö- Anträge wurden zwischenzeitlich bewilligt, so dass zur Finanzie- re vor allem die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner, rung der Modernisierung und Instandsetzung des Kinderhauses brachte ein Gemeinderat vor und bat um eine Optimierung. Die Buchenweg 226.800,00 Euro Finanzhilfen und für die Errichtung klappernden Schachtdeckel seien bereits durch den Bautechni- des Spielplatzes an den Seewiesen 126.000,00 Euro Finanzhil- ker und den Wassermeister inspiziert worden, berichtete Bürger- fen bereitgestellt wurden. Die notwendigen Haushaltsmittel zur meister Erwin Heller. Um das Problem zu beheben, würden sie Finanzierung beider Maßnahmen sind im Haushalt bereits einge- neu gefasst und angehoben. Hierfür wäre punktuell eine halb- plant worden. seitige Sperrung der Ortsdurchfahrt notwendig. Dies ließe sich erst nach Abschluss der Bauarbeiten im Seeweg und wegen der Fördervoraussetzung ist es jedoch allerdings, dass die Grundstü- Verkehrsbehinderung voraussichtlich erst in den diesjährigen cke, auf denen die Maßnahmen durchgeführt werden, in einem Sommerferien beheben. förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegen sind. Deshalb sollen diese Grundstücke nun in das bestehende Sanierungsge- Musiklärm auf dem Kleinspielfeld an der Adolf Rehn-Schule biet „Ortsmitte III“ einbezogen werden. Immer wieder und vor allem am Wochenende fühlen sich An- Bei der anschließenden kurzen Aussprache kam zum Ausdruck, wohnerinnen und Anwohner von Musiklärm gestört, der vom dass das Gemeinderatsgremium beide Vorhaben sehr begrüßt. Kleinspielfeld neben der Adolf Rehn-Schule in ihre Wohnungen Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Satzung zur 2. Erwei- dringt. Ein Schild, das die Beschallung der Umgebung mit Musik terung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte III“. verbietet, ist bereits bestellt und soll demnächst angebracht wer- den. Außerdem soll sich der Jugendreferent hier um Lösungen TOP 5 Sonstiges und Bekanntgaben bemühen. Bekanntgaben Bürgermeister Erwin Heller gab bekannt, dass die Gemeinde für die Erstellung einer Starkregengefahrenkarte und für die Aktuali- sierung der Flussgebietsuntersuchung Zuwendungsanträge nach der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2015 – FrWw 2015 – ge- Amtliche Bekanntmachungen stellt habe. Aus diesen Daten sollen Maßnahmen zum Hochwas- serschutz abgeleitet und zeitnah umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel seien in der aktuellen Finanzpla- Geschwindigkeitskontrolle nung der Gemeinde bereits vorgesehen. Nach einer Zwischen- Datum Uhrzeit Straße zul.Ges. Ges.Fahrz. beanst. Fahrz. max. km/h nachricht der Förderbehörde vorrangig Hochwasserrückhaltebe- cken gefördert. Eine konkrete Aussage über die Förderanträge 28. 3. 13.45 Hildriz- 50 1894 68 82 der Gemeinde Werde vermutlich erst in der zweiten Jahreshälfte bis 20.20 hauser Str. erfolgen. Weil eine Landesförderung für bereits begonnene Vor- haben ausgeschlossen ist, muss die Gemeinde mit der Vergabe der Aufträge für die Starkregengefahrenkarte und die Flussge- Anzeigenfax 07031 6200-78 bietsuntersuchung zunächst bis zu einer Entscheidung über die Förderanträge abwarten. krzbb.de
13. April 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 9 Termine der Woche Samstag, 13. April 2019 Abfuhr der Papiertonne Dienstag, 16. April 2019 Abfuhr der Restmülltonne Holzgerlinger Straße – halbseitige Sperrung Kreistagswahl am 26. Mai 2019 wegen Aufgrabungsarbeiten Kreiswahlausschuss lässt 74 Wahlvorschläge zu Aufgrund von Aufgrabungsarbeiten ist die Holzgerlinger Straße Der Kreiswahlausschuss hat am 4. April 2019 (Donnerstag) über (L 11 84) auf Höhe der Einmündung Rosenstraße in Fahrtrichtung die Zulassung der zur Kreistagswahl am 26. Mai 2019 eingereich- Hildrizhausen in der Zeit vom 15. April 2019 – 26. April 2019 halb- ten Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen ent- seitig gesperrt. schieden. Alle 74 Wahlvorschläge waren form- und fristgerecht Der Verkehr wird über eine Ampelschaltung geregelt. eingereicht und erhielten ihre Zulassung. Damit bewerben sich Um entsprechende Beachtung wird gebeten. insgesamt 623 Personen auf den Listenplätzen der Parteien und Wählervereinigungen um einen der 72 Sitze im Kreistag Böblin- Ihre Gemeindeverwaltung. gen. Die Freien Wähler sowie die Parteien CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE sind bereits im Kreistag vertreten und bewerben sich Baumaßnahme Sanierung und Entwässerung in allen zehn Wahlkreisen des Landkreises. Auch die NPD ist mit Erlachdole einem Mandat im Kreistag vertreten und tritt ausschließlich in den Wahlkreisen 1 (Böblingen) und 2 (Sindelfngen) an. Information weiterer Bauablauf Wie Sie bereits sehen konnten ist die Baustelle im Seeweg im Außerdem treten Parteien/Wählervereinigungen zur Wahl an, die vollen Gange und die Baufrma Morof arbeitet sich in Richtung derzeit keinen Sitz im Kreistag haben. Dies sind nach Eingangs- Kreuzung Hildrizhauser-/Holzgerlinger Straße vor. datum bei der Kreiswahlleitung im Wahlkreis 2 (Sindelfngen) die Liste FRiDi, in allen zehn Wahlkreisen die AfD und im Wahlkreis 3 Hier wird der Graben zur Verlegung der Kanalrohre von einem (Leonberg) die Liste S:ALZ. Hochspannungskabel (20.000 V) gekreuzt. Dieses Starkstromkabel wird zurzeit übergangsweise genutzt, Landrat Roland Bernhard freut sich: „Es gibt dieses Jahr knapp da der Leitungsträger auf der eigentlichen Hauptleitung Repa- 40 Menschen mehr, die sich zur Wahl stellen, als zuletzt 2014. raturarbeiten durchführen muss. Ein Abschalten dieser Hoch- Damit haben die Wähler ein breites Bewerberfeld mit Kandidaten spannungsleitung ist in der nächsten Woche (KW16) leider nicht aus den unterschiedlichsten Berufen und mit verschiedenen so- möglich. zialen Hintergründen. Hoffentlich steigt mit der Zahl der Bewer- ber auch die Wahlbeteiligung.“ Es ist jedoch zwingend erforderlich, zur weiteren Verlegung der Kanalrohre, die Spannung von dem Hochspannungskabel zu Die meisten Kandidaten im gesamten Landkreis Böblingen stel- nehmen bzw. abzuschalten. Nur so ist ein sicheres Arbeiten mög- len die Freien Wähler, SPD und FDP auf; sie werben mit jeweils lich. 104 Personen um die Wählergunst. Die CDU folgt dicht mit 102 Kandidaten. Die Grünen schicken 90 und die Linken 67 Bewer- Hinzu kommt das in einem Werk zur Herstellung der GFK-Kanal- ber ins Rennen. Auf den Listen der AfD stehen 29 Personen, für rohre Lieferschwierigkeiten bestehen. S:ALZ treten 13 Kandidaten an, für die NPD sieben und für FRiDi Durch diese zwei Konfikte können in der KW 16 leider keine Ar- drei Bewerber. beiten auf der Baustelle im Seeweg stattfnden. Die Wiederauf- nahme der Arbeiten ist auf den 23. April 2019 festgelegt. Mit 219 Frauen ist rund ein Drittel des Bewerberfeldes für die Kreistagswahl weiblich. Im amtierenden Kreistag beträgt die Wir bitten die Anwohner um Verständnis. Frauenquote ein Viertel. In der Altersverteilung zeigt sich, dass 26% der Kandidaten jün- ger als 45 Jahre sind. 36% sind zwischen 45 und 59 Jahre alt und 38% über 60 Jahre. Änderung des Annahmeschlusses und Erscheinungstages vor Ostern Werksbesichtigung im Restmüllheizkraftwerk In der 16. Kalenderwoche erscheint das Mitteilungsblatt be- Böblingen reits am Donnerstag, 18. April. Um die pünktliche Herstellung zu gewährleisten, wird der In unserem Müllheizkraftwerk begrüßen wir jedes Jahr etliche Textannahmeschluss auf Mittwoch, 17. April, 9.00 Uhr vor- Fachbesucher aus aller Welt, die sich vor Ort ein Bild von der verlegt. Anlage machen. Lernen auch Sie das Kraftwerk im Rahmen einer kostenlosen Werksbesichtigung näher kennen. Erfahren Sie al- Wir bitten um Beachtung! les über die Funktionsweise eines hochmodernen Restmüll- und Biomasseheizkraftwerkes. Wir zeigen Ihnen im Detail, wie wir durch die Verbrennung von Restmüll aus dem überwiegenden Umland Strom und Fernwärme wirtschaftlich und verantwor- tungsbewusst gewinnen. Amtsblatt fŸr den Kreis Bšblingen Melden Sie sich an und sichern Sie sich erlebnisreiche Stunden Heimatzeitung fŸr Bšblingen, Sindelfingen, Herrenberg, Schšnbuch und GŠu beim Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen, Musber- ger Sträßle 11, 71032 Böblingen am Donnerstag, den 18.04.2019 um 16.00 Uhr bei einer Werksbesichtigung.
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