Es ist höchste Zeit zum Handeln! - Können wir die Wende überhaupt noch schaffen? Der vierte Teil des Weltklimaberichts: Bundesamt für Bauwesen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Der vierte Teil des Weltklimaberichts: Es ist höchste Zeit zum Handeln! Können wir die Wende überhaupt noch schaffen? Quelle: Spiegel-online
Die schwarzen Linien zeigen die Entwicklung der mittleren Oberflächentemperaturen. Ergebnisräume, die unterschiedliche Computersimulationen zur Klimaentwicklung der letzten 100 Jahre ergeben haben (Blau bei rein natürlichen Prozessen, rot für eine Kombination aus natürlichen und vom Menschen verursachten Einflüssen) – Quelle: IPCC/Spiegelonline
„Business as usual“ reicht nicht! Trend Endenergieverbrauch (Petajoule - 1015) 10000 8000 6000 4000 2000 0 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 GHD private Haushalte Verkehr Industrie Quelle: BMWi Bundesamt 6 für Bauwesen und Raumordnung
Das Ziel: - 40 % THG-Emissionen bis 2020 2020 Bundesamt 7 (Politikszenarien IV) für Bauwesen und Raumordnung
Energie- und Klimaschutzziele in D Energie: Bis Bis2020 2020Verdoppelung Verdoppelungder derEnergieproduktivität Energieproduktivität(Wirtschaftsleistung (Wirtschaftsleistungpro pro Primärenergieeinsatz)gegenüber gegenüber1990 Primärenergieeinsatz) 1990(Koalitionsvertrag (Koalitionsvertragv.v.11.11.2005) 11.11.2005) (d.h. (d.h.Steigerung Steigerungdes desEinspartrends Einspartrendsvon von0,9 0,9% %p.a.p.a.imimJahr Jahr2000 2000auf auf33%% p.a.) p.a.) Bis Bis2020 2020Ausbau AusbauErneuerbarer Energienan ErneuerbarerEnergien ander derStromproduktion Stromproduktion auf 25 – 30 auf 25 – 30 % % Bis Bis2020 2020Erhöhung Erhöhungder derErneuerbaren ErneuerbarenEnergien Energienam amWärmeverbrauch Wärmeverbrauch auf auf14 14%%(EEWärmeG-E) (EEWärmeG-E) Klimaschutz: Bis Bis2020 2020Verringerung VerringerungderderCO -Emissionenum CO22-Emissionen um40 40% % im imVergleich Vergleichzu zu1990 1990(sofern (sofernEU EU30 30%%erreicht) erreicht) Bis Bis2008-2012 2008-2012Verringerung Verringerungder derTHG THGum um21 %gegenüber 21% gegenüber1990 1990(Kyoto) (Kyoto) Bundesamt 8 für Bauwesen und Raumordnung
Die Umsetzung Bundeskabinett Ende August in Meseberg: 29 Eckpunkte für ein Energie- und Klimaprogramm (IKEP) Bundesamt 9 für Bauwesen und Raumordnung
Eckpunkte für ein Energie- und Klimaprogramm Auszug für Gebäudesektor Weiterer Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Stromanteil ca. 25 %) Bis 2020 Ausbau der EE im Strombereich auf 25-30% Intelligente Messverfahren für den Stromverbrauch Förderprogramme f. Klimaschutz und Energieeffizienz (Energieberatung, Markteinführungsprogramme, Exportinitiative, Umsetzung EDL-RL,…) Bis 2008/2009 Energieeinsparverordnung um Ø 30 % verschärfen, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen Novellierung der Heizkostenverordnung Verstetigung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms Energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur (Investitionspakt) Bis 2020 Erhöhung des Anteils EE am Wärmeverbrauch auf 14 % (EEWärmeG) Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden Stärkung von Energieforschung und Innovation Bundesamt 10 für Bauwesen und Raumordnung
Energieeinsparverordnung 2009 Bis 2008/2009Verschärfung Bis2008/2009 Verschärfungder derenergetischen energetischenAnforderungen Anforderungenum um30 30% % Bis 2012angestrebte Bis2012 angestrebteVerschärfung Verschärfungder derenergetischen energetischenAnforderungen Anforderungen um umweitere weitereca. ca.30 30% % Ausweitung Ausweitungeinzelner einzelnerNachrüstverpflichtungen Nachrüstverpflichtungen Stufenweise StufenweiseAußerbetriebnahme Außerbetriebnahmevon vonNachtstromspeicherheizungen Nachtstromspeicherheizungen Intensivierung Intensivierungprivater privaterNachweispflichten Nachweispflichten(z. (z.B. B. Fachunternehmerbescheinigungen) Fachunternehmerbescheinigungen)zur zurStärkung Stärkungdes desVollzugs Vollzugs Anstreben Anstrebeneinheitlicher einheitlicherBußgeldvorschriften Bußgeldvorschriftenfür fürNeu- Neu-und und Altbauanforderungen Altbauanforderungen Bundesamt 11 für Bauwesen und Raumordnung
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Ziel: Bis 2020 Anteil von EE am Wärmeverbrauch 14 % Anwendungsbereich Gebäudekulisse in Anlehnung an EnEV Nutzungspflicht für EE zur Wärmeversorgung (Biomasse, Geothermie, solare Strahlungsenergie, Umweltwärme) Bei Nutzung solarer Strahlungsenergie Kollektorgröße mind. [4] m² je 100 m² Nutzfläche Nutzung anderer EE wenn Wärmeenergiebedarf überwiegend daraus gedeckt (Bio-Gas und Bio-Öl nur wenn wirtschaftlicher als andere EE) Grundlegende Sanierung löst im Bestand Nutzungspflicht aus (Austausch Heizkessel + bauliche Maßnahme) Ersatzmaßnahmen: u.a. Unterschreitung EnEV-Anforderungen um 15 % (Nachweis mit Energiebedarfsausweis) Ausnahmen z. B. bei unangemessenem Aufwand, unbilliger Härte - Entwurf -
Statusseminar 20. November 2007 Themenblock 1: Leitfäden und Arbeitshilfen Bundesamt 13 für Bauwesen und Raumordnung
Sie können auch lesen