Exportbericht Dänemark - Juni 2017 - Außenwirtschaftsportal Bayern
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Exportbericht Dänemark Juni 2017 Außenhandel Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen
2 Grundlage dieser Broschüre sind die Länderreporte der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, die uns die Länderreports freundlicherweise zur Verfügung stellt. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. Bildnachweis: Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Kommunikation Inland, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail: aussenwirtschaft.kommunikation-inland@wko.at http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung für den Freistaat Bayern durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-43, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen.
3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................. 4 WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK ...................................................................................................... 6 Wirtschaftslage und Perspektiven .................................................................................................... 6 AUSSENHANDEL ........................................................................................................................... 8 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ........................................................... 8 Normen ............................................................................................................................................ 2 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................. 2 Forderungseintreibung ..................................................................................................................... 3 Bank- und Finanzwesen .................................................................................................................. 3 Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................. 3 KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL .......................................... 4 STEUERN UND ZOLL .................................................................................................................... 4 Steuern und Abgaben ...................................................................................................................... 4 Zoll und Außenhandelsregime ......................................................................................................... 7 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ...................................................................................... 8 Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen ................................................................................ 8 Firmengründung ............................................................................................................................ 10 Patent-, Marken- & Musterrecht ..................................................................................................... 10 Lizenzvergabe ............................................................................................................................... 12 Eigentum und Forderungen ........................................................................................................... 12 Vertretungsvergabe ....................................................................................................................... 13 Arbeits- & Sozialrecht .................................................................................................................... 15 Schiedsgerichtsbarkeit ................................................................................................................... 16 Bayerisches Außenwirtschaftsangebot .......................................................................................... 18 INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN .............................................................................. 19 ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE......................................................................................................... 23 WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................................. 23 LINKS ............................................................................................................................................. 27
4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key Facts Staatsform Konstitutionelle Monarchie Fläche 43.098 km², Bevölkerungsdichte: ca. 132,7/km² Bevölkerung 5,72 Mio. Einwohner Städte Kopenhagen (Hauptstadt inkl. Frederiksberg) ca. 755.825 Ew. (Großraum: ca. 1,3 Mio. Ew.); Århus: ca. 331.332; Aalborg: 210.450; Odense: 199.415 Klima maritim; im Sommer kühler und feuchter, im Winter wärmer als in Deutschland, die Jahreszeiten sind weniger ausgeprägt. Die kühle Jahreszeit dauert bis Anfang Mai. Währung Dänische Krone 1 DKK = 100 Öre (kleinste Münzeinheit 50 Öre) 1 EUR = 7,43842 DKK 1 DKK = 0,13443 EUR (Stand: 02.06.2017) Historischer Überblick Dänemark ist ein seit mehr als tausend Jahren bestehender Staat. Das heutige Territorium des Königreiches, dessen Herrscherfamilie zu den ältesten der Welt gehört, umfasst lediglich einen kleinen Teil des früheren Besitzes. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts gehörte auch Südschweden und bis 1814 Norwegen zum Herrschaftsbereich. Island erklärte 1944 seine Unabhängigkeit vom dänischen Reich; derzeit sind außer dem Kernland auch noch Grönland und die Färöer Inseln unter der dänischen Krone. Diese Länder haben aber gewisse autonome Rechte. Der Übergang von Feudalstaat zu absoluter Monarchie erfolgte allmählich und war Mitte des 17. Jahrhunderts abgeschlossen. 1849 gab sich das Land eine Verfassung als konstitutionelle Monarchie, die in ihrer heutigen Form streng parlamentarischer Art ist. Es ist bemerkenswert, dass das Land die Übergänge zu einem modernen Industriestaat praktisch ohne Revolutionen bewerkstelligen konnte. 1864 war das Königreich wegen der Erbfolge in Schleswig-Holstein in einen Krieg mit dem Deutschen Bund, vor allem Preußen und Österreich, verwickelt; Schleswig wurde verloren, der Nordteil wurde 1920 wieder angeschlossen. Im Zweiten Weltkrieg war Dänemark von der Deutschen Wehrmacht besetzt. Obwohl es auf dem Gebiet des Landes kaum zu Kampfhandlungen kam, verursachte die Niederschlagung des dänischen Widerstandes doch eine Anzahl von Opfern. In jüngster Vergangenheit nahm Dänemark als NATO-Mitgliedsstaat am Irak-Krieg und am Krieg in Afghanistan teil und erlitt etliche Verluste von Soldaten in beiden Kriegen. Dänemark ist auch Teil der Allianz gegen den „Islamischen Staat“. In die Geschichtsschreibung dürfte der 2005 geprägte Begriff „Karikaturenstreit“ (dänisch: Muhammed-krisen) eingehen. Im Februar 2015 erschütterte Kopenhagen ein Terrorangriff durch einen Einzeltäter das Land.
5 Bevölkerung 5,72 Mio. Einwohner, 76,6% (Tendenz fallend) sind Mitglied der Volkskirche (Folkekirken) und somit evangelisch-kuterisch Dänemark ist ein ethnisch sehr homogenes Land, lediglich im Süden Jütlands gibt es eine deutsche Minderheit, die sogenannten Nordschleswiger. In Dänemark leben zurzeit ca. 715.000 Zuwanderer. der Anteil der Zuwanderer beträgt etwa 12,5% der Bevölkerung, 650.000 ausländische Staatsbürger; das sind 11,5% der Bevölkerung. 52,1% der Zuwanderer kommen aus europäischen Ländern, davon die meisten aus der Türkei (8,7%, ca. 62.000 Personen) und aus Polen (6%, ca. 43.000 Personen), an dritter Stelle liegt Deutschland (4,5%, ca. 32.500 Personen. Die meisten nicht-europäischen Zuwanderer kommen aus dem Irak (4,3%, ca. 31.500 Personen) und Syrien (4,2%, ca. 30.500 Personen). Landes- und Geschäftssprachen Landessprache: Dänisch Geschäftssprachen: Dänisch, Englisch, zum Teil auch Deutschkenntnisse, v.a. in Jütland Politisches System Das dänische Parlament, Folketinget genannt, zählt 179 Abgeordnete, von denen 175 in Dänemark sowie jeweils 2 auf den Färöern und in Grönland gewählt werden. Die Mandate verteilen sich auf die Parteien gemäß der Verhältniswahl. Als Hauptregel muss eine Partei die Sperrklausel von 2 % der abgegebenen Stimmen überwinden, um im Folketing repräsentiert zu werden. An den Folketingswahlen nehmen etwa 85 % der Stimmberechtigten teil. Da seit 1909 keine einzelne Partei im Folketing über eine absolute Mehrheit verfügt hat, waren die dänischen Regierungen meistens Minderheitsregierungen – seit 1982 nur Koalitionen aus mehreren Parteien bestehend. In Dänemark besteht der „negative“ Parlamentarismus, d.h. dass die Regierung keine Mehrheit gegen sich haben darf. Eine Regierung basiert häufig auf wechselnde Mehrheiten in verschiedenen politischen Fragen. Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre, allerdings kann der Ministerpräsident immer innerhalb der Wahlperiode Neuwahlen ausschreiben, wenn er dies als politisch erforderlich oder vorteilhaft erachtet. Er muss Neuwahlen ausschreiben, wenn der Regierung im Folketing ein Misstrauensantrag gestellt wird. Dänemark ist in fünf Regionen und 98 Gemeinden eingeteilt. Alle vier Jahre finden auch regionale und lokale Wahlen statt. Das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden ist im Grundgesetz festgeschrieben. Obwohl Dänemark eine repräsentative Demokratie ist, sieht das Grundgesetz Fälle vor, bei denen eine Volksabstimmung durchgeführt werden kann oder soll. Volksabstimmungen haben in den letzten Jahrzehnten meistens in EU-Fragen (Abgabe von staatlicher Souveränität) eine Rolle gespielt. Darüber hinaus können auf nationaler Ebene oder in Regionen und Gemeinden konsultative Volksabstimmungen durchgeführt werden. Nach einer Regierungsperiode der Sozialdemokraten - mit Helle Thorning-Schmidt als erste Frau an der Spitze der dänischen Regierung - in einer Koalitionsregierung mit der Sozialistischen Volkspartei (SF) und der sozialliberalen Partei Radikale Venstre (R), hat sich bei den Wahlen 2015 wieder die rechtsliberale Venstre Partei durchgesetzt. Premierminister der Minderheitsregierung ist zum zweiten Mal Lars Løkke Rasmussen. Die neue Regierung verfügt über die wenigsten Sitze im Parlament seit Anfang der 70er. Im Dezember 2015 führte die Regierung ein Referendum zur Frage eines beschränkten Opt-in Dänemarks im Bereich Justiz und Inneres durch – Die Mehrheit der Dänen stimmte bei der
6 Abstimmung mit „Nein“ , was auch das Ende von Dänemarks Mitgliedschaft in EUROPOL seit dem 1. Mai 2017 bedeutet. Mitgliedschaft in internationalen Organisationen EU, OECD, WTO, Weltbank, IWF, NATO, EBRD, Europarat, Nordischer Rat, UNO und Sonderorganisationen, Internationale Atomenergie-Behörde, Entwicklungsbanken etc. Grönland und die Färöer-Inseln sind nicht in die EU-Mitgliedschaft einbezogen. Abkommen mit Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen Sozialversicherungsabkommen Wirtschaft im Überblick Kurze Charakteristik Wussten Sie, dass Dänemark hat neben Erdöl- und Erdgasfeldern in der Nordsee keine eigenen der höchste Berg Energiequellen, ist jedoch führend bei der Nutzung von Windenergie. Es hat Dänemarks gerade eine hochentwickelte, sehr stark exportorientierte Landwirtschaft und eine 170 m Höhe misst, leistungsfähige, hauptsächlich klein- und mittelbetrieblich strukturierte aber dass Dänemark dafür über eine Industrie mit hoch spezialisiertem Produktionsprogramm. Nur rund 200 Küstenstrecke von Produktionsbetriebe haben mehr als 500 Beschäftigte. Infolge des Fehlens 7300 km verfügt? von Rohstoffen gibt es keine Grundstoffindustrien und fast keine Schwerindustrie. Rund 76 % des dänischen BIP werden im Dienstleistungssektor (v.a. Groß- und Einzelhandel, Telekom, Tourismus, Transport und Spedition, Finanzdienstleistungen, Gesundheitswesen und IT) erwirtschaftet. Die Industrie trägt aktuell rund 15,8 % zum BIP bei. Eine kleinere Rolle im ehemaligen Agrar- und Fischereiland spielt nach wie vor die Landwirtschaft, die sich in Dänemark zu einer hoch automatisierten Branche gewandelt hat. Sie trägt 1,1 % zum BIP bei (vor allem Milch- und Fleischwirtschaft). Der Export erwirtschaftet knapp 53 % des BIP (2015). Wirtschaftslage und Perspektiven Nach einer längeren Durststrecke und einem Negativwachstum von -0,1 % im Jahr 2013, scheint sich die Wirtschaft in Dänemark von den Folgen der Finanzkrise erholt zu haben. Nach einem langsamen Wachstum des BIP um 1,3 % im Jahr 2014 und 1,0 % im Jahr 2015 sind die Prognosen für 2016 mit 1,0 % - wenn auch nur geringfügig - optimistischer. Wachstumsimpulse gehen gegenwärtig vor allem vom Privatkonsum aus. Die seit Anfang 2014 andauernde Wachstumsphase zeigt sich allerdings wesentlich moderater als Analysten anfänglich prognostiziert hatten: Besonders im Exportbereich blieben die Zahlen unter den Erwartungen, was nicht zuletzt auf internationale Entwicklungen (Russland Sanktionen, China Abschwung, Brexit) zurückzuführen ist, die sich auf die Nachfrage nach dänischen Maschinen, Anlagen und landwirtschaftlichen Produkten negativ ausgewirkt haben. Demnach lag das Wachstum 2014 mit 1,3 % deutlich unter den prognostizierten knapp 2 % von EIU und Nationalbank. Ebenso endete das Jahr 2015 weniger erfolgreich als angenommen (1,0 % statt optimistischerer Prognosen, beispielsweise von der dänischen Nationalbank mit 2 %). Die antizyklischen öffentlichen Investitionen als Antwort auf die Finanzkrise lagen in den letzten Jahren auf sehr hohem Niveau, werden in den kommenden Jahren aber etwas zurückgehen. Zahlreiche Großprojekte stehen aber noch an, insbesondere im Bereich Verkehrsinfrastruktur (Ausbau der Kopenhagener Metro und des dänischen Bahnnetzes, Brückenbau oder das Milliardenprojekt Fehmarnbelt-Tunnel), beim Krankenhausbau (fünf Superkrankenhäuser und zahlreiche Modernisierungen), Errichtung neuer, moderner Stadtviertel, Cleantech-Umstellung etc.
7 Auch bestätigen die wachsenden Ausgaben für Forschung und Entwicklung den Trend in Dänemark zu mehr Innovation. Makroökonomische Daten Einheit 2015 2016 2017 BIP pro Kopf USD 46.800 47.300* 48.800* Bruttoinlandsprodukt Mrd. USD 266,2 271,1* 280,5* Wachstumsrate BIP, % 1,0 1,0* 1,7* real Inflationsrate % 0,2 0,0* 1,2* Quelle: GTAI, Stand November 2016 * Schätzungen bzw. Prognosen Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Zahlreiche zum Teil gigantische Investitionsprojekte stehen in Dänemark auf dem Plan der nächsten Jahre: Besonders der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, u.a. das bevorstehende 7,5- Mrd.-Euro-Projekt einer festen Verbindung zwischen Dänemark und Deutschland über den Fehmarnbelt, bieten auch für ausländische Firmen großes Potential. Der für Ende 2015 geplante Baubeginn wurde bereits verschoben und ist noch nicht festgelegt, die Eröffnung ist 2024 geplant. 2011 erfolgte auch der Startschuss für eine umfassende Erneuerung im Gesundheitsbereich, u.a. für den Bau neuer und die großräumige Modernisierung bestehender Krankenhäuser. Im Gesundheitswesen und für Medizintechnik stehen Zuschüsse in Höhe von 5,7 Mrd. Euro in erster Linie für den Bau und die Modernisierung von Wussten Sie, dass Krankenhäusern zur Verfügung. Fünf Super-Krankenhäuser werden in Dänemark eine lange den nächsten Jahren in ganz Dänemark gebaut. Insgesamt 16 Tradition des Welthandels über die Meere hat, und Krankenhaus-Projekte sollen umgesetzt werden. dass somit auch Firmen wie AP Möller Maersk, das Im Energiebereich wird weiterhin stark auf Windenergie gesetzt. Die größte Unternehmen Regierung plant Maßnahmen zur CO2-Reduzierung um beinahe 40% bis Dänemarks, und das weltweit zweitgrößte zum Jahr 2020. Die dänische Klimapolitik sieht vor, dass bis 2050 die Logistikunternehmen mit verwendete Energie im Land ausschließlich aus erneuerbaren Quellen über 120.000 Mitarbeitern stammt. Noch werden 40% der dänischen Energie aus fossilen entstehen konnten? Rohstoffen gewonnen. Das Solarenergieziel, dass Dänemark spätestens im Jahr 2020 eine Solaranlagenkapazität von 200 Megawatt haben sollte, wurde schon im September 2012 mit mehr als 23.000 installierten Anlagen erreicht. In der Abfallwirtschaft wird sich Dänemark mit der Initiative „Denmark without Waste“ in Zukunft vermehrt auf Müllreduzierung und Recycling konzentrieren, anstatt den Müll hauptsächlich in Verbrennungsanlagen zu Energie und Wärme umzuwandeln. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) In Dänemark sind die meisten Arbeitskräfte im Dienstleistungssektor beschäftigt. Größter Arbeitgeber ist der öffentliche Sektor, der knapp 32% der Arbeitnehmer umfasst. Rund 24% arbeiten im Sektor Handel und Transport, während die Land- und Forstwirtschaft und Fischerei nur ca. 2,7% aller Arbeitnehmer ausmacht. In den Jahren vor der Krise war Arbeitslosigkeit kein Thema in Dänemark. Das System der Flexicurity, für das Dänemark international immer als Vorbild herangezogen wurde, bewährte sich vor allem vor der Wirtschafts- und Finanzkrise ausgezeichnet. Bis 2008 gab es in Dänemark Vollbeschäftigung (Arbeitslosenrate von nur 2,7% der arbeitsfähigen Bevölkerung, i.e. nach nationaler Berechnung). In den darauffolgenden Jahren sank die Gesamtbeschäftigung bis 2011 um 150.000 und die Arbeitslosenrate stieg bis knapp unter 8%. 2012 ging vor allem die Zahl der öffentlich Beschäftigten deutlich zurück. Seit 2013 ist bei der Arbeitslosenrate wieder ein Abwärtstrend bemerkbar. Die Beschäftigung steigt beständig, für 2016 wird laut nationaler Berechnung mit durchschnittlich 4,3% gerechnet (gemäß Eurostat-Berechnung mit durchschnittlich
8 6,0%). Für dänische Verhältnisse ist die Arbeitslosigkeit zwar weiterhin auf relativ hohem Niveau, aber der Arbeitsmarkt entwickelte sich seit einigen Jahren wieder positiv mit einer Zunahme an freien Stellen und weniger Kündigungen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist mit ca. 1% nach wie vor niedrig. Die Reallöhne stiegen in jüngerer Vergangenheit insbesondere auch aufgrund von niedrigen Verbraucherpreissteigerungen leicht an. 2017 stehen neue Tarifvertragsverhandlungen an. Unternehmen klagten zuletzt vermehrt über Fachkräftemangel, der sich insbesondere in der sich im Aufschwung befindlichen Bauwirtschaft und im Servicebereich bemerkbar macht. Arbeitskosten, Lohnniveau Bei den durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde führt Dänemark in der Regel bei Vergleichen mit anderen EU-Ländern die Ranglisten an. Laut den aktuellsten verfügbaren Daten von Statistik Danmark waren die Kosten wie folgt: Arbeitskosten je geleistete Stunde ohne Landwirtschaft (2015): 41,30 Euro Arbeitskosten je geleistete Stunde in der Sachgütererzeugung (2015): 42,90 Euro Die Lohnnebenkosten machten 2015 im Durchschnitt ca. 14% der Arbeitskosten aus (Quelle Eurostat). In Dänemark hat die Arbeitsteilung zwischen Staat und Tarifpartnern eine lange Tradition, wobei sich der Staat so wenig wie möglich in die Regulierung von Lohn- und Arbeitsverhältnissen einmischt. Dies wird z.B. daran deutlich, dass es in Dänemark keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Stattdessen werden Lohn- und Arbeitsbedingungen hauptsächlich durch kollektive Tarifverträge, zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, reguliert. AUSSENHANDEL Alle Informationen über den dänischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten kompakt. GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Wirtschaftspolitik Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Dänemark sind relativ liberal und vergleichsweise stabil. Empfohlene Vertriebswege Die Einschaltung eines dänischen Vertreters ist nach wie vor üblich. Direktlieferungen sind in manchen Branchen durchaus verbreitet, sonst über Importeure/Großhändler. Das seit 1990 gültige Vertreterrecht sieht eine Abfindung bei Auflösung des Vertrages vor. In Dänemark gibt es keine umfassenden Handelsvertreter-Datenbanken und auch keine Handelsvertreterverbände, bei denen der Großteil der Handelsvertreter einer bestimmten Branche organisiert ist. Die AHK Dänemark unterstützt deutsche Firmen bei der Vertriebspartnersuche. Eine von der dänischen Handelskammer „Dansk Erhverv“ unterstützte Möglichkeit, Handelsvertreter ausfindig zu machen, ist die Website www.commercialagents.dk. Hier kann im Handelsvertreterverzeichnis und auch mittels selbst erstellten Inseraten nach Handelsvertretern gesucht werden. Die Website ist auf Englisch, die angebotenen Leistungen sind kostenpflichtig.
9 Werbung Die staatlichen TV-Sender DR1 und DR2 sind werbefrei. Fernsehwerbung ist jedoch bei einigen regionalen Fernsehanstalten möglich. Satellitenempfänger und Kabelfernseher sind sehr verbreitet. Die staatliche Anstalt TV2 betreibt mehrere Sendeschienen auf kommerzieller Basis finanziert durch Werbeblocksendungen und Abonnements. Rasant an Bedeutung gewonnen haben online-Werbung und die Platzierung von Werbebotschaften über soziale Medien inklusive Blogs und Streaming-Kanäle (audio/video). Traditionelle Plakatwerbung ist sehr eingeschränkt, Zeitungs- und Zeitschrifteninserate (Gratiszeitungen) haben hingegen große Bedeutung. Weit verbreitet und beliebt sind Postwurfsendungen. E-Business Das E-Business boomt. Die ICT-Penetrationsrate (Mobiltelefonie, Breitband, PCs, etc.) in Dänemark gehört zu den höchsten weltweit. Gegenwärtig nutzen 94% der Bevölkerung das Internet aktiv. Deshalb überrascht es auch nicht, dass der E-Handel unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Einkommen eine wichtige Rolle spielt und zunehmend wächst. 2016 kauften 84% der dänischen Bevölkerung Waren im Internet. Der gesamte Online-Handel wird 2016 über 14 Mrd. Euro ausmachen, was einem Wachstum im Vergleich zu 2015 um mehr als 15% entspricht. Zu den meist gekauften Waren und Dienstleistungen gehören Reisen und Tickets, Bekleidungsartikel gefolgt von Computerhardware und elektronischen Produkten. Die meisten Käufe werden auf dänischen und europäischen Seiten getätigt. Beim E-Handel sind relativ hohe Versand- und Portokosten innerhalb Dänemarks zu beachten; Webseiten sollten auf Dänisch oder Englisch gehalten werden. Wichtigste Zeitungen Wirtschaftszeitungen Dagbladet Børsen E online@borsen.dk Møntergade 19 W www.borsen.dk/ T +45 33 32 01 02 F +45 33 12 24 45 Tageszeitungen (ganze Woche erhältlich) Berlingske Tidende Pilestræde 34 DK-1147 Kopenhagen K T +45 33 75 75 75 F +45 33 75 20 20 E redaktionen@berlingske.dk W www.berlingske.dk/ Morgenavisen Jyllands-Posten Bladhuset i Viby Grøndalsvej 3 DK-8260 Viby J. T +45 87 38 38 38 F +45 87 38 31 99 E jp@jp.dk W www.jp.dk/
Politiken Rådhuspladsen 37 DK-1785 Kopenhagen V T +45 33 11 85 11 F +45 33 15 41 17 E chefredaktionen@pol.dk W www.politiken.dk/ Der Nordschleswiger Skibbroen 4 DK-6200 Aabenraa T +45 74 62 38 80 E redaktion@nordschleswiger.dk Wwww.nordschleswiger.dk (Deutsche Tageszeitung) The Copenhagen Post Slagtehusgade 4-6 DK-1715 Kopenhagen V T +45 33363300 E info@cphpost.dk Wwww.cphpost.dk (Englische Wochenzeitung) Wichtigste Messen FoodExpo (in Herning) Nahrungs- und Genussmittel, Hotel, Restaurant & Catering alle zwei Jahre W www.foodexpo.dk Copenhagen International Fashion Fair Damen-, Kinder- und Herrenmoden, Accessoires 2x/Jahr (Feb., August) W:www.ciff.dk CIFF Shoes Skandinavische Schuh- und Taschenmesse jährlich (März, Sept.) W www.ciff.dk/ciff-shoes-visit.html Formland (in Herning) Fachmesse für skandinavisches Design, Haushaltswaren, Geschenkartikel, Handarbeit und Kunsthandwerk jährlich (Feb., August) W http://www.formlandupgraded.dk/ HI-Messe (in Herning) Industrie, Automation, Robotik, Bauindustrie/-gewerbe alle zwei Jahre (Sept.) www.hi-industri.dk Agromek (in Herning) landwirtschaftliche Mechanisierung jährlich (Nov./Dez.) W www.agromek.dk
2 FoodTech (in Herning) Produktionstechnologie Nahrungsmittel alle zwei Jahre (November) W www.foodtech.dk BYGGERI Bauwesen, Konstruktion, Baustoffe und Werkzeuge alle zwei Jahre (nächste: März 2018) W www.byggerimessen.dk El & Teknik Elektrotechnik f. Gewerbe alle zwei Jahre (nächste: Mai 2018) W www.elogteknikmessen.dk Automatik Industrielle Automation alle zwei Jahre (nächste: September 2018) W www.automatikmesse.dk Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de. Normen Die dänischen Normen sind weitgehend den EU bzw. internationalen Normen angeglichen. Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30- 26011231, E-Mail: info@din.de Internet: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Zahlungskonditionen Üblicherweise erfolgt Lieferung auf Ziel (30, 60, 90 Tage). Kassa gegen Dokumente ist genauso unüblich wie das Akkreditiv. Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea, Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei Jahre beträgt. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
3 Bonitätsauskünfte Die Deutsch-Dänische Handelskammer beschafft auf Wunsch gerne Bonitätsauskünfte, die für Exportversicherungen benötigt werden: http://www.handelskammer.dk/. Forderungseintreibung Auch hier unterstützt die Deutsch-Dänische Handelskammer http://www.handelskammer.dk/ nach. Preiserstellung Die Preiserstellung erfolgt seit 01.01.2002 in EUR oder in DKK. Bank- und Finanzwesen Die Dänische Nationalbank ist für die Regulierung der Geld- und Kreditmenge verantwortlich. Für den Finanzmarkt ist eine eigene Überwachungsbehörde (Finanstilsynet) eingerichtet. Das dänische Bankwesen hat in den vergangenen Jahren einen einschneidenden Strukturwandel durchgemacht, der vor allem durch einige bedeutende Fusionen geprägt war. So sind z.B. die heutigen Marktführer „Danske Bank“ und „Nordea“ Resultat dieser Entwicklung. Für die nächsten Jahre werden weitere Fusionen und Konzentrationen v.a. im Bereich der kleineren Banken erwartet und als unerlässlich für deren Überleben betrachtet. Auch die Verflechtung zwischen Banken und Versicherungen zu Allfinanzkonzernen ist teilweise bereits weit fortgeschritten. Geschäftsbanken Die sieben dänischen SIFIs sind Danke Bank, Nykredit, Nordea Bank Danmark, Jyske Bank, BRFkredit, Sydbank und DLR Kredit. Verkehr, Transport, Logistik Dänemark verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz von ca. 74.000 Kilometern, davon etwa 1.200 Kilometer Schnellstraßen und Autobahnen. Seit der Eröffnung der Storebeltbrücke 1998 ist auch Ost-Dänemark mit der Hauptstadt Kopenhagen an Europa über den Straßen- und Schienenweg angebunden. Durch die im Jahre 2000 fertiggestellte Öresundbrücke ist Schweden ebenfalls Teil des europäischen Straßen- und Schienennetzes geworden. Die geplante feste Verbindung über den Fehmarnbelt, die 2024 eröffnet werden soll, wird Skandinavien und Festlandeuropa noch enger miteinander verbinden. Die dänische Eisenbahninfrastruktur wurde jahrelang vernachlässigt, was nun zu historisch großen Investitionen in diesem Bereich führt. Neben der Sanierung bestehender Strecken sind auch Erweiterungen und Neubaustrecken in Planung, zumal das Schienennetz bereits an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Mit der kommenden festen Fehmarnverbindung wird ein stark erhöhtes Gütertransportvolumen auf der Schiene erwartet. Innerdänisch hat der Güterverkehr kaum Bedeutung, für die Achse Norwegen/Schweden-Mitteleuropa ist Dänemark allerdings ein wichtiges Transitland. Der Flughafen Kastrup am östlichen Kopenhagener Stadtrand ist Nordeuropas wichtigstes Drehkreuz. Ca. ein Drittel der schwedischen Bevölkerung wohnt näher am Flughafen Kopenhagen Kastrup als am schwedischen Flughafen Stockholm Arlanda. Dänemark verfügt über vier weitere Flughäfen mit internationalen Linienverbindungen sowie über zwei Flughäfen mit Verbindungen zur Hauptstadt. Für den Ausbau und die Modernisierung des dänischen Bahnnetzes sind 3,8 Mrd. EUR reserviert und für den Bau von Straßenbahnen im Land 1,2 Mrd. EUR. Der Kopenhagener Flughafen soll für 2,7 Mrd. EUR ausgebaut werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
4 Dänemark gehört zu den größten Schifffahrtsnationen. Dänische Reederei-Riesen wie Maersk (mit 580 Frachtschiffen und einer Gesamtladekapazität von 2,8 Millionen TEU die weltweit größte Reederei), Torm, DFDS und Norden tragen zu dieser Topplatzierung bei. Die Bedeutung der Häfen ist generell zurückgegangen. Kopenhagen und Malmö sind für moderne, große Containerschiffe aufgrund der zu niedrigen Wassertiefe nicht mehr geeignet. Diese laufen jetzt hauptsächlich Århus, Fredericia, Odense und Aalborg an. Insgesamt wurden im Jahr 2015 ca. 84,640.000 Bruttoregistertonnen (BRT) in allen dänischen Häfen umgesetzt, was ein Wachstum von 13% bedeutet. Nicht unbedeutend – jedoch seit ein paar Jahren etwas rückgängig - für das Land ist die Personenschifffahrt. Kopenhagen ist Ausgangs- und Endpunkt für zahlreiche Kreuzfahrten (4. Juni – 14. Oktober). 2015 legten 347 Kreuzfahrtschiffe in Dänemark an, die dänische Hauptstadt wurde im Zuge dessen von insgesamt 283 Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Darüber hinaus bestehen Linienfährverbindungen nach Norwegen, Schweden, Deutschland, zu den Färöer Inseln, nach Island und Vereinigten Königreich, sowie zu den vielen kleineren dänischen Inseln. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EU-Bestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Dänemark hat traditionell den Ruf eines Hochsteuerlandes, das bei genauerer Betrachtung zwar für die Individual- (39,5 - 51,7 %) jedoch nicht mehr für die Unternehmensbesteuerung zutrifft. Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass nur 5,6 % (2015) des gesamten Steueraufkommens aus Unternehmenssteuern resultieren. In Dänemark werden Sozialleistungen wie die staatliche Pension und Krankenversicherung über die Steuer finanziert. Informationen über das dänische Steuersystem finden Sie unter www.skat.dk (Informationen auf englisch für Privatpersonen sowie Unternehmen zu den verschiedensten Steuerthemen). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
5 Unternehmensbesteuerung Der Unternehmenssteuersatz wurde 2016 auf 22% gesenkt. Dieser Steuersatz fällt unabhängig davon an, ob der Gewinn ausgeschüttet oder thesauriert wird. Die Steuer wird zweimal jährlich – jeweils am 20. März und am 20. November - in Vorschussraten entrichtet. In Dänemark waren laut der letzten Zählung 2014 rund 300.000 Unternehmen registriert. Umsatzsteuer Sämtliche Warenlieferungen, Leistungen und Dienstleistungen (mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. Arzthonorar, Banken, Hotels, Sozialleistungen, Tageszeitungen, Bildungsmaßnahmen, Finanzdienstleistungen, Personenverkehr) sind mehrwertsteuerpflichtig. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Dänemark einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 25%. Es gibt in Dänemark keinen ermäßigten Steuersatz, steuerfrei sind nur eine begrenzte Zahl von Leistungen wie beispielsweise der öffentliche Transport von Privatpersonen, Leistungen im Gesundheitswesen, wohltätige Aktivitäten, Reiseveranstaltungen, etc. Deutsche Unternehmen, die sich als ausländische Firma in Dänemark registrieren lassen wollen (Umsatzsteuer, Zoll, Import/Export, Arbeitgeber) müssen das beim Gewerbe –und Gesellschaftsamt (Erhvervsstyrelsen) tun. Reverse Charge System Seit 1. Januar 2009 gilt in Dänemark für alle Fälle der Leistungserbringung durch ausländische Unternehmen an gewerbliche dänische Abnehmer der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, d.h. der dänische Käufer muss die abzuführende MwSt. auf Basis der vom ausländischen Lieferanten erstellten Nettorechnung selbst berechnen. Dies bedeutet, dass bei Lieferungen ausschließlich an dänische Kunden, die über eine MwSt. Registrierung verfügen, keinerlei steuerliche Registrierung des ausländischen Unternehmens mehr erforderlich ist. Diese erfolgt ansonsten über das Gewerbeamt (Erhvervsstyrelsen), was mittlerweile auch deutschsprachige Informationen dazu anbietet. Typische Leistungen, die von dieser Regelung umfasst sind: Bauarbeiten, Reparaturen, Instandhaltung an Immobilien und Fahrnissen, Reinigung, Personalvermietung sowie Leistungen im Zusammenhang mit Messen, Konferenzen, Sport- und Unterhaltungsveranstaltungen. Auf der Rechnung sollte ein Hinweis in etwa folgender Art angebracht sein: „Reverse charge/ Übergang Steuerschuld – Käufer rechnet MwSt. ab“. Des Weiteren ist die USt.-IdNr. des Käufers anzuführen sowie die eigene. Hat man eine dänische Steuernummer so ist diese zu verwenden. Die Erstattung der MwSt. für in Dänemark zugekaufte Leistungen kann weiterhin beantragt werden. Beliefert man dänische Privatpersonen, ist die MwSt. Registrierung bzw. Fakturierung mit dänischer MwSt. unerlässlich. Im Besitz einer dänischen USt.-IdNr kann die MwSt. für in Dänemark zugekaufte Leistungen weiterhin direkt im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend gemacht werden. Benutzt man anlässlich der Leistungserbringung in Dänemark einen ausländischen Sublieferanten, ist man nunmehr gezwungen die MwSt. Registrierung zu veranlassen, da die Zahlungspflicht ja beim Leistungsempfänger liegt. Reverse Charge System (RCS) bedeutet den Übergang der Steuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger. Der Leistungsempfänger hat die Umsatzsteuerschuld selbst zu ermitteln (berechnen) und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Er kann diese Steuer unter den allgemeinen Voraussetzungen als Vorsteuer abziehen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
6 Doppelbesteuerungsabkommen Bei der Veranlagung der zu versteuernden Einkünfte der in Dänemark tätigen Betriebsstätte wird von deren Bilanzergebnis ausgegangen. Im Rahmen der zurechenbaren Ausgaben der Betriebsstätte kann auch ein Anteil an den allgemeinen Verwaltungskosten der Muttergesellschaft berücksichtigt werden (Art 7 Abs 3 DBA). Ausdrücklich ausgeschlossen sind jedoch künstliche Gewinnverlagerungen, wie z.B. die Vereinbarung von unverhältnismäßigen Zinsen oder Lizenzgebühren zwischen Betriebsstätte und Muttergesellschaft. In letzter Zeit wird vor allem die Einhaltung des Verbots künstlicher Gewinnverlagerungen von den dänischen Steuerbehörden sehr genau überprüft. Somit wird u.a. verlangt, dass die konzerninternen Verrechnungspreise in Übereinstimmung mit „armslength“-Prinzipien dokumentiert werden können. Bei Montagearbeiten entsteht eine Betriebsstätte erst nach zwölf Monaten, dabei zählt die gesamte Zeitspanne - auch die inaktive – zwischen Beginn und Abschluss der Arbeiten. Wesentliche Bedeutung hat auch der Gegenstand der Arbeiten: handelt es sich dabei um den Zusammenbau von Komponenten, die im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Dänemark verkauft wurden, der nicht gesondert fakturiert wird, können diese (unter zwölf Monaten) ohne Registrierung bei der dänischen Finanzbehörde ausgeführt werden. Umfasst die Montage jedoch auch den fixen Einbau in eine örtliche Liegenschaft – z.B. Ausstattung eines Hotelzimmers mit Einbaukästen, Wandvertäfelung o.a. – so wird eine MwSt. Registrierung des ausländischen Unternehmens bei der dänischen Finanzbehörde erforderlich, da in diesem Fall die in Dänemark erbrachten Leistungen mit hiesiger MwSt. abzurechnen sind. Dies trifft auch dann zu, wenn der Rechnungsempfänger im Ausland/selben Land wie das Montageunternehmen ansässig ist. Der Rechnungsempfänger muss die dänische MwSt. im Refusionsverfahren wieder zurückfordern – siehe auch die fremdsprachigen Informationen der dänische Finanzbehörde Skat. Was die Einkommensbesteuerung der Mitarbeiter des ausländischen Unternehmens anbelangt, so gilt die allgemeine 183-Tage Regel. Vorsteuerabzug Firmen können die auf Eingangsleistungen (Lieferungen/Leistungen) entfallende Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzug vom Finanzamt zurück fordern. Vergütungsverfahren Am 1.1.2010 ist EU-weit das so genannte Mehrwertsteuerpaket in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich Änderungen bei der Erstattung der Mehrwertsteuer, die Unternehmen in der EU in Mitgliedstaaten entrichtet haben, in welchen sie keine Niederlassungen haben. Das bisherige System wird durch ein rein elektronisches ersetzt. Der Antragsteller wendet sich nicht mehr wie bisher direkt an die für die Erstattung zuständige Behörde, sondern bringt seinen Antrag direkt in seinem Sitzstaat ein. Ein deutsches Unternehmen, das eine Rückerstattung anstrebt, hat einen Rückerstattungsantrag für Dänemark daher an sein zuständiges Finanzamt zu richten. Vorsteuererstattung / Rechnungslegung Die Erstattung des Betrages hat grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Ablauf der Entscheidungsfrist (Entscheidung des Erstattungsmitgliedstaates) zu erfolgen. Der Antragsteller kann festlegen, ob er den Betrag im Mitgliedstaat der Erstattung oder in einem anderen Mitgliedstaat wünscht (Im letzteren Fall hat er die Kosten der Banküberweisung zu tragen.) Die Übermittlung von Originalrechnungen ist im elektronischen Verfahren grundsätzlich nicht mehr notwendig. Der Erstattungsmitgliedstaat kann jedoch die Übermittlung einer eingescannten Rechnung verlangen, wenn der Rechnungsbetrag EUR 1.000 bzw. EUR 250 bei Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
7 Kraftstoffrechnungen übersteigt. Es steht den ausländischen Finanzbehörden grundsätzlich frei, im Rahmen der Überprüfung des Antrages zusätzliche Unterlagen (z.B. Originalbelege) anzufordern. Es empfiehlt sich bereits bei der ersten Verbuchung der ausländischen Vorsteuerbelege die wesentlichen Daten, die zusätzlich im Antrag anzugeben sind, im System zu erfassen und zusammen mit den gescannten Rechnungen abzuspeichern. Einkommensteuer Wenn Sie in Dänemark arbeiten und wohnen oder über sechs Monate ununterbrochenen Aufenthalt in Dänemark haben, gilt für Sie die unbeschränkte Steuerpflicht und Ihr steuerpflichtiges Einkommen wird nach dänischem Recht bestimmt. In Dänemark zahlen Sie Steuern auf Ihr Einkommen an die Kommune (Gemeindesteuer), die Region (Gesundheitsabgabe) und den Staat. Somit setzt sich die Lohnsteuer aus verschiedenen Steuern zusammen. Für ausländische Führungskräfte bzw. Schlüsselpersonal, kann für längstens 60 Monate ein reduzierter Einkommenssteuersatz von 26% beantragt werden; dieser setzt ein Mindest- Bruttogehalt von DKK 70.600 (Stand 2014) - also rund EUR 9.472 voraus. Nach Ablauf der Frist gelangt die reguläre Einkommensbesteuerung zur Anwendung. Quellensteuer bei Bau- und Montagearbeiten (seit 1.10.2012) Seit 1. Oktober 2012 gilt in Dänemark eine neue Quellensteuer bei Arbeiten ausländischer Unternehmen für Unternehmen in Dänemark, wenn diese Arbeiten ein integrierter Teil der Tätigkeit des dänischen Unternehmens sind. Dies trifft für viele Bau- und Montagetätigkeiten zu, aber auch für andere Tätigkeiten, wie Buchhaltung, Reinhaltung oder Kantinenbetrieb. Führt das ausländische Unternehmen eine solche Tätigkeit in Dänemark aus, so ist das dänische Unternehmen dazu verpflichtet 38 % des Rechnungsbetrages des ausländischen Unternehmens als Quellensteuer einzubehalten. Zoll und Außenhandelsregime Für Waren mit deutschem und anderem EU-Ursprung gilt Zollfreiheit. Importbestimmungen Richten sich nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften. Mengenmäßige Beschränkungen nur, wo EU-Kontingente bestehen. Zollbestimmungen Im bilateralen Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Zollschranken mehr. Waren, die sich in Deutschland im zollrechtlich freien Verkehr befinden, sind damit im zollrechtlich freien Verkehr der EU. Für den Versand solcher Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder für deren Erwerb aus einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Grönland und Färöer gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Deshalb sind für Grönland und Färöer Zolldokumente erforderlich. Jeder Sendung muss eine Handelsrechnung in englischer Sprache und in fünffacher Ausfertigung (bzw. mit vier Kopien) beigefügt werden. Geschenke Keine Beschränkungen. Die EU hat Richtwerte festgelegt, ab denen untersucht werden kann, ob verbrauchssteuerpflichtige Waren auch tatsächlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
8 Vorschriften für Versand per Post per Post: 1 internationaler Aufgabeschein (höchstens 31,5 kg) per Bahn: zusätzlich ein Frachtbrief Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Es gelten in Dänemark hinsichtlich der Verpackung von Waren die einschlägigen EU-Richtlinien, d.h. es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich Einfuhr und Verwendung von Verpackungsmaterial. Allerdings ist zu beachten, dass als Verpackungsmaterial für Nahrungs- und Futtermittel ausschließlich neue, ungebrauchte Materialien verwendet werden dürfen. Bei der Einfuhr einer Reihe von Konsumprodukten ist eine „Umweltabgabe“ für Verpackungsmaterialien (z.B. Glas, Pappe, Aluminium – betrifft vor allem kohlensäurehaltige Getränke in Dosen im Rahmen des dänischen Pfandsystems) zu entrichten. Die Einfuhr von Getränkeflaschen mit „Bleikapselverschluss“ ist verboten. Kolli müssen zur klaren Zuordnung mit einem Markierungskennzeichen versehen sein. Nach den Bestimmungen des dänischen Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb dürfen im Handel befindliche Waren sowie deren Umschließungen und die dazugehörigen Geschäftspapiere keine unrichtigen oder irreführenden Angaben über Herstellungsland, Herstellungsweise, Zusammensetzung, Wirkung, Preisverhältnisse und dergleichen aufweisen. Bei allen Waren ist der Gebrauch des 'Roten Kreuzes', der dänischen Hoheits- oder ähnlicher Zeichen verboten. Eine große Anzahl von Waren muss mit einem Ursprungsvermerk versehen sein; es empfiehlt sich, mit dem dänischen Importeur ein Einvernehmen bezüglich Art und Anbringung des Ursprungsvermerkes an der gelieferten Ware herzustellen. Die genaue Beachtung der Kennzeichnungsvorschriften ist unerlässlich. Begleitpapiere Im Zuge der Aufhebung von Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind die zollmäßige Abfertigung und die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze entfallen. Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen ist für eine steuerfreie Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Käufers auf der Rechnung erforderlich. Handelsrechnungen sind in einer dem Kundenwunsch entsprechenden Anzahl vorzulegen. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Kurze Charakteristik In Bezug auf die persönlichen Rechtsverhältnisse unterscheidet sich das dänische Zivilrecht zwar teilweise vom deutschen, in der täglichen Praxis wirkt sich dies aber nicht aus. Das Handelsrecht, welches vom deutschen Recht beeinflusst wurde, hat hingegen viel Ähnlichkeit mit dem deutschen. Im Handelsverkehr kann, sofern keine zwingenden Bestimmungen vorliegen, die Anwendung deutschen (oder anderen) Rechts vereinbart werden. Devisenrecht Zahlungen für Warenlieferungen oder für Dienstleistungen ausländischer Unternehmen sind EU- konform liberalisiert. Die Führung von Fremdwährungskonten ist möglich. Barbeträge in Höhe von mehr als EUR 10.000 müssen allerdings bei Grenzüberschreitung den Zollbehörden gemeldet werden. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
9 Handelsvertreterrecht Das seit 1990 geltende Gesetz über Handelsvertretungen ist der EU-Richtlinie 1986 angepasst und umfasst vor allem auch die EU-Normen bez. Abfertigungszahlungen. Schriftliche Vertragsausformung ist empfehlenswert. Gesellschaftsrecht Die einfachste Form der Unternehmensgründung, die vor allem für kleine Handels- und Dienstleistungsunternehmen verwendet wird, ist die Einzelfirma (Enkeltmandsfirma). Grenzüberschreitende Firmengründungen in Form einer Einzelfirma sind äußerst selten. Bei der Offenen Handelsgesellschaft (I/S, Interessentskab) herrscht weitgehende Vertragsfreiheit. Die I/S ist mit Abschluss des Gesellschaftervertrags konstituiert. Es gibt keine Mindestkapitalvorschriften und die Gesellschafter haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt. Es sind hierfür zwei oder mehrere Partner notwendig, die auch juristische Personen sein können. Die Gründung einer GmbH (ApS, Anpartsselskab) ist durch eine Einzelperson oder durch mehrere Gesellschafter möglich. Die Mindestkapitalvorschriften wurden am 01.01.2014 gesenkt und müssen nun mindestens DKK 50.000 (ca. EUR 6.710) betragen. Es muss ein Gesellschaftsvertrag mit bestimmten Mindestbestandteilen abgeschlossen und die Gesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden. Der Name einer GmbH muss sich von dem anderer Firmen deutlich unterscheiden und die Bezeichnung der Gesellschaftsform, zumindest "ApS", führen. Die Gründung durch ausländische juristische Personen erfordert den Nachweis über deren Rechtsform (Firmenbuchauszug). Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf die Stammeinlage beschränkt. Kurz zusammengefasst liegen die wesentlichen Vorteile einer GmbH im geringen Kapitalaufwand und der Haftungsbeschränkung. Am 01.01.2014 wurde eine neue Gesellschaftsform eingeführt, die Unternehmergesellschaft (Iværksætterselskab, kurz IVS). Es handelt sich dabei um eine vereinfachte Form der dänischen Gesellschaft mit begrenzter Haftung (ApS). Die Unternehmensgesellschaft soll Start-ups erleichtern, indem das Mindeststartkapitel nur DKK 1 ist (Euro 0,14). Gewinne, die aus den Aktivitäten der neuen Firma entstehen, müssen für den stufenweisen Aufbau des Stammkapitals verwendet werden. Wenn das Stammkapital DKK 50.000 erreicht, kann die Unternehmergesellschaft in eine ApS umgeändert werden. Es gelten weitestgehend die Regelungen der ApS bezüglich Haftung, Kapitalerhaltungspflicht etc. Eine Aktiengesellschaft (A/S, Aktieselskab) kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Mindestkapital beträgt DKK 500.000 (ca. EUR 68.000). Der Name muss wiederum einen Hinweis auf die Gesellschaftsform „A/S“ beinhalten. Durch die verhältnismäßig geringen Kapitalanforderungen wird die Aktiengesellschaft aufgrund ihres besseren „Standing“ am Markt bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft in Dänemark oft der GmbH vorgezogen. Eine relativ neue Alternative zur oben beschriebenen A/S stellt die Europäische Gesellschaft (SE, Societas Europaea) dar. In der Praxis hat diese Gesellschaftsform aufgrund der ungeklärten steuerrechtlichen Konsequenzen so gut wie keine Bedeutung. Gewerberecht Das dänische Gewerberecht ist in seiner Grundkonzeption sehr liberal gestaltet; es umfasst nur einige wenige Berufszugangsregelungen (z.B. Elektroinstallateure, Gas-, Heizungs-, Sanitäranlagen- und Wasserinstallateure, Rauchfangkehrer, Zahntechniker). Alle anderen Tätigkeiten sind gewerberechtlich liberalisiert und bedürfen keiner besonderen Zugangsvoraussetzungen. Der Handel ist (mit wenigen Ausnahmen) nicht reguliert und kann somit von jedem frei betrieben werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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