Freiberger Stadtradeln hat begonnen - Jetzt mitradeln und Kilometer sammeln bis zum 21. Juli!
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E 20 057 C Amts-Amts- und Mitteilungsblatt und Mitteilungsblatt der Stadt der Stadt Freiberg Freiberg am Neckar am Neckar · 48.· Jahrgang 49. Jahrgang · Nr.· 02 Nr.· 27 10.· Januar 2. Juli 2019 2020 Neue öffentliche E-Ladesäule im Gewerbegebiet Ried in der Gründelbachstraße 10 Freiberger Stadtradeln hat begonnen - Jetzt mitradeln und Kilometer sammeln bis zum 21. Juli! Weitere Infos im Innenteil
Seite 2 FREIBERGER NACHRICHTEN Nr. 27/2020 Amtliche Mitteilungen Veranstaltungskalender Donnerstag, 2. Juli 2020 Freiberger Rathaus geöffnet ADFC-Feierabendtour ins Strohgäu, um Biet ig heim, ca. 20 – 30 km, Start 17.30 Uhr am Markt Terminvereinbarung erforderlich platzsee, Leitung: Michael Frey, ADFC Frei Bürgerinnen und Bürger können das Rathaus persönlich berg aufsuchen. Einige zusätzliche Regeln und Einschrän Freitag, 3. Juli 2020 kungen müssen jedoch beachtet werden, um die Ausbrei Mobiles Kino: Die Heinzels – Rückkehr der tung des Corona-Virus auch weiterhin einzudämmen. Heinzelmännchen, MoKi Ludwigsburg, 15:30 Um zu vermeiden, dass sich zu viele Menschen in den Uhr, PRISMA – Großer Saal Rathausfluren und in den Wartebereichen begegnen, Mobiles Kino: Die Känguru-Chroniken, MoKi empfangen die Ämter Besucher nur nach telefonischer Ludwigsburg, 18:00 Uhr, PRISMA – Großer Saal Terminvereinbarung. Eine neue online-Terminvergabe Mobiles Kino: Knives out – Mord ist Familien- wird derzeit technisch vorbereitet und soll ab Montag, 13. sache, MoKi Ludwigsburg, 20:30 Uhr, PRISMA Juli 2020 zum Einsatz kommen. – Großer Saal Wichtige Durchwahlen nach der Telefonnummer 278- für Samstag, 4. Juli 2020 die Terminvergabe im Rathaus: Mobiles Kino: Die Heinzels – Rückkehr der • Pforte: -0 Heinzelmännchen, MoKi Ludwigsburg, 15:30 • Bürgerbüro: -102/ -100 Uhr, PRISMA – Großer Saal • Standesamt: -103 Mobiles Kino: Die Känguru-Chroniken, MoKi • Ortsbehörde: -188/ -104 Ludwigsburg, 18:00 Uhr, PRISMA – Großer Saal • Kinderbetreuung: -183/ -127 Mobiles Kino: Knives out – Mord ist Familien- • Friedhofsamt: -131 sache, MoKi Ludwigsburg, 20:30 Uhr, PRISMA • Steueramt: -143/ -142 – Großer Saal • Baurechtsbehörde/ Ordnungsamt: -110 Sonntag, 5. Juli 2020 • Stadtkasse: -117 ADFC-Sieben-Hügel-Tour, anspruchsvolle sport • Gaststätten und Gewerbe: -114/-106 (telefonische Ter liche Tour für geübte „Bergziegen“ Richtung minannahme hier nur vormittags) Wüstenrot, ca. 80 km, Start 9:30 Uhr, Markt Weitere Rufnummern von Ansprechpartnern für die platzsee, Leitung: Karl-Heinz Willmann, ADFC Terminvergabe und die zum Teil durch den Umbau ge Freiberg änderten Zimmernummern der Rathausmitarbeitenden Mittwoch, 8. Juli 2020 finden Sie auf der Homepage der Stadt Freiberg unter: ADFC-Feierabendtour über den Marbacher www.freiberg-an.de/de/buergerservice-stadt-rathaus/ Galgenberg, ca. 20 – 30 km, Start 17:30 Uhr am stadtverwaltung/ansprechpartner Marktplatzsee, Leitung: Michael Frey, ADFC Freiberg Bargeldzahlung vermeiden Donnerstag, 9. Juli 2020 Anfallende Gebühren sollten nach Möglichkeit überwie Walking/Lauftreff, Stadt Freiberg – Fr. Katzen sen oder zumindest mit passendem Bargeld bezahlt wer wadel, 08:30 – 09:30 Uhr, Wasen-Stadion (max. den. Im Bürgerbüro ist eine Kartenzahlung möglich. 5 Gruppen à 5 Personen) ADFC Monatstreffen, 19.30 Uhr, Stadiongast Bitte Schutzmasken tragen stätte „zum Kosta“, Talstraße 17 Der Zutritt zum Rathausgebäude wird nur mit Mund- Sonntag, 12. Juli 2020 Nasen-Schutzmasken erlaubt. Die Mitarbeiterinnen und Strohgäu-Enz-Tour über Hohenhaslach, Vai Mitarbeiter mit häufigem Kundenverkehr sind an ihrem hingen und durch das Enztal, ca. 60 km, Start Arbeitsplatz durch eine Plexiglas-Scheibe von den Besu 9.30 Uhr am Marktplatzsee, Leitung: Michael chern getrennt. Frey, ADFC Freiberg Montag, 13. Juli 2020 Hygiene beachten Monatlicher Bürgertreff, OGL Bündnis 90/Die Bitte halten Sie sich an die allgemeinen Hygiene-Regeln. Grünen OV Freiberg am Neckar, 20:00 – 22:00 Diese Regeln schützen uns alle und helfen, die Verbrei Uhr, Online über Videokonferenz tung des Corona-Virus einzudämmen. Desinfizierende Dienstag, 14. Juli 2020 Mittel zur Reinigung der Hände stehen im Rathaus für Hospizgruppentreffen, Ökum. Hospizgruppe die Besucherinnen und Besucher zur Verfügung. Freiberg, 19:30 – 21:30 Uhr, Ev. Gemeindehaus Gartenstr. 2 Auf Abstand gehen Mittwoch, 15. Juli 2020 Bitte achten Sie immer auf den nötigen Sicherheitsab ADFC- Feierabendtour nach Süden, Zazenhau stand von mindestens 1,5 Metern. sen, am Neckar zurück, 17:30 Uhr, Start Markt platzsee, ADFC Freiberg. Donnerstag, 16. Juli 2020 Walking/Lauftreff, Stadt Freiberg – Fr. Katzen Herausgeber des Amtblattes ist die Stadt Freiberg a. N. Verantwortlich für wadel, 08:30 – 09:30 Uhr, Wasen-Stadion (max. den amtlichen Inhalt einschließlich der Sitzungsberichte der Gemeindeor- 5 Gruppen à 5 Personen) gane und anderer Veröffentlichungen der Stadtverwaltung Freiberg a. N. ist der Bürgermeister der Stadt (Dirk Schaible) oder sein Vertreter im Amt. Ver- Weitere Temine und Infos zu den Veran- antwortlich für den übrigen Inhalt ist der vom Verlag benannte verantwortli- staltungen finden Sie auf der Homepage che Redakteur (Thomas Memminger) der Firma Druck und Verlag Memmin- der Stadt Freiberg in der Rubrik Kultur ger GmbH, Benzstraße 9, 71691 Freiberg a. N., Tel. (0 71 41) 791100, Fax & Freizeit unter www.freiberg-an.de (0 71 41) 70 70 91, mail@druckerei-memminger.de Bezugspreis halbjährlich 11,20 € · Anzeigenpreis lt. Anzeigentarif 1/2015 Anzeigenabteilung: Telefon (0 71 41) 7911014 · Fax (0 71 41) 7911029 anzeigen@freiberger-nachrichten.de E-Mail: anzeigen@freiberger-nachrichten.de Anzeigen-Tel. 0 71 41 / 79 11-014 · Anzeigen-Fax 0 71 41 / 79 11-029 www.freiberger-nachrichten.de · Freiberg im Internet: www.freiberg-an.de
Nr. 27/2020 FREIBERGER NACHRICHTEN Seite 3 Überblick über die Schließung und Diese Beratung „auf Augenhöhe“ ist eine nachhaltige Öffnung städtischer Einrichtungen Hilfe zur Selbsthilfe: bei einem ersten Besuch werden sämtliche Strom- und Wasserverbräuche aufgenommen. und Veranstaltungen Zusammen mit einer Analyse des Nutzungsverhaltens wird aus diesen Angaben eine individuelle Auswertung Die Stadtbibliothek und das Rathaus sind geöffnet, aller erstellt und die entsprechenden Einsparpotenziale be dings nur nach telefonischer Terminvergabe, um so die rechnet. gleichzeitig anwesende Besucheranzahl zu begrenzen und In einem zweiten Besuch erhält der Haushalt praktische die Abstandsregeln in den Räumen einhalten zu können. Tipps für weitere Einsparmöglichkeiten durch Verhal Die Sportplätze im Freien und die städtischen Sporthallen tensveränderungen, beispielsweise beim Heizen und können unter Auflagen für den Trainingsbetrieb genutzt Lüften, Kochen oder Waschen. Außerdem werden sinn werden. Auch die Bolzplätze, ebenso wie die Spielplätze volle Energie- und Wassersparartikel im Wert von bis zu können wieder zu bestimmten Zeiten, unter bestimmten 70 Euro kostenfrei ausgehändigt. Auflagen und unter Beachtung von Hygieneregeln ge Mit diesen Soforthilfen kann jeder Haushalt jährlich im nutzt werden. Durchschnitt bis zu 150 Euro an Energie- und Wasserkos Das Museum im Schlössle, das Afrikahaus und die ten einsparen. Bei konsequenter Umsetzung der Tipps Kleiderkammer bleiben weiterhin geschlossen, da eine können pro Haushalt langfristig bis zu zwei Tonnen CO2 - Umsetzung der Hygieneanordnungen derzeit nicht ge Emmissionen vermieden werden. währleistet werden kann. Das Jugendhaus „Pink Panda“ Termine für den kostenfreien Stromspar-Check können hat seinen Betrieb unter Einhaltung von Vorgaben und unter 0 71 41/6 88 93-24 gebucht werden. Weiterführende Hygieneregeln wieder aufgenommen. Maximal 10 Per Informationen gibt es auf www.lea-lb.de./ssc. sonen dürfen sich dort aufhalten. Der Zugang wird gere gelt. Jugendliche sollen einen Mundschutz mitbringen, der in den Bereichen des Zugangs zur Toilette und in den Wesentliche Änderungen der Fluren getragen wird, in denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. neuen Corona-Verordnung Das Stadtbad ist weiterhin geschlossen, weil aktuell noch • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun Sanierungsarbeiten an den Damenduschen abgeschlos genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die sen werden müssen, die wegen der durch Corona be neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwi dingten Schließung in den letzten Wochen angefangen schen privaten und öffentlichen Räumen. Die Regelun wurden. Der Gemeinderat hat am 16.06. beschlossen, gen dazu finden Sie jetzt in Paragraf 9. dass die ebenfalls dringend erforderliche Sanierung der • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit Herrenduschen, die für die Schließzeit des Stadtbads nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekon während der Sommerpause 2021 geplant war, ebenfalls zept wie in Paragraf 5 gefordert mehr nötig. Dies gilt et vorgezogen werden. Mit einer durch die vorgeschriebe wa für Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, Taufen und nen Hygieneregeln eingeschränkten Öffnung ist erst Familienfeiern. nach den Sommerferien zu rechnen. • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Kulturveranstaltungen in der Schlosskelter bleiben wei Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die terhin abgesagt, da eine Einhaltung der Abstandsre gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zu geln dort nicht sinnvoll nach den geltenden Vorgaben gewiesen werden und die Veranstaltung einem im umsetzbar ist. Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kul bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden turveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiter für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplät versammlungen. ze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im • Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kul als 500 Personen wieder erlaubt. turveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterver • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit sammlungen. Es gelten jedoch die Abstandsregeln und Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunter bestimmte hygienische Anforderungen, wodurch sich richt und -proben. die erlaubte Anzahl von Personen in der Schlosskelter • Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 und im PRISMA, je nach Art der Veranstaltung, deutlich Teilnehmenden weiter untersagt. verringert. Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen. weniger als 500 Personen wieder erlaubt. In der Schloss Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtun kelter und im PRISMA Großveranstaltungen sind weiter gen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutions hin bis Oktober nicht zulässig. gewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituierten schutzgesetzes bleiben ebenfalls untersagt. • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben beste Stromspar-Check jetzt auch im hen. Landkreis Ludwigsburg • Folgende Verordnungen sollen ab dem 1. Juli entfallen. Hier gelten dann die in der neuen Corona-Verordnung Stetig steigende Energiepreise bedeuten vor allem für festgelegten Regelungen. Menschen mit geringem Einkommen immer häufiger – Einzelhandel Stromsperren. Angesichts hoher Abschläge und Nach – Vergnügungsstätten zahlungen ist das Projekt „Stromspar-Check Kommunal“ – Kosmetik und medizinische Fußpflege gerade für einkommensschwache Haushalte eine wir – Beherbergungsbetriebe kungsvolle Prävention vor Energiearmut. – Freizeitparks Der Stromspar-Check ist ein bundesweites Projekt vom – Gaststätten Dachverband der Energieagenturen (eaD) und der Cari – Bordgastronomie tas und wird mittlerweile in mehr als 150 Städten und – Veranstaltungen Gemeinden durchgeführt. Gefördert durch das Jobcen – Private Veranstaltungen ter Landkreis Ludwigsburg wurde nun von der Energie – Indoor-Freizeitaktivitäten agentur Kreis Ludwigsburg ein weiterer Standort ins Le – Maskenpflicht in Praxen ben gerufen. – Berufsbildung Die Stromspar-Teams, die oft lange Zeit selbst arbeitslos – Gottesdienste waren, beraten Haushalte mit geringem Einkommen. – Weiterbildung
Seite 4 FREIBERGER NACHRICHTEN Nr. 27/2020 Kindergärten und der Entscheidung ist auch das ergänzende kommunale Grundschulen haben wieder im Betreuungsangebot der Kernzeit- bzw. Ganztagesbetreu ung betroffen. Dieses kann wegen der fortbestehenden Regelbetrieb geöffnet Quarantäne nur eingeschränkt für die Klassenstufen 1 und 2 stattfinden. Seit Montag, 29. Juni haben die Kindergärten und die Grundschulen wieder im Regelbetrieb unter Pandemie bedingungen geöffnet. Die Wiederaufnahme des Regel Neue Regeln im Straßenverkehr betriebs unter Pandemiebedingungen in den Kindergär Seit Ende April ist eine Novelle der Straßenverkehrsord ten bedeutet, dass alle Kinder ihre Einrichtungen wieder nung (StVO) in Kraft. Viele der Neuregelungen betreffen zu verlässlichen Betreuungszeiten besuchen können. Die den Fahrradverkehr, aber auch die Bußgeldordnung Abstandsregeln entfallen für die Kindergartenkinder. wurde geändert und neue Straßenschilder eingeführt. Allerdings müssen bestimmte Regeln und ein Hygiene Einige davon wurden in den letzten Wochen an dieser konzept eingehalten werden, was sich auf die Ausgestal Stelle vorgestellt. Dies ist der letzte Artikel der kleinen tung des Tagesablaufs auswirkt und auch Einschränkun Reihe. gen mit sich bringen kann. Nur gesunde Kinder dürfen Das Verkehrszeichen „Radschnell den Kindergarten besuchen. Sofern einzelne Beschäftig weg“ wurde eingeführt, um Rad te, aufgrund einer Zugehörigkeit zur künftig mit ärztli schnellwege einheitlich zu kenn chem Attest nachweisbaren Risikogruppe gehören und zeichnen. Radschnellwege sollen im Präsenzeinsatz nicht zur Verfügung stehen, kann ei wichtige Zielbereiche mit hohem ne Reduzierung der Öffnungszeiten nötig werden. Radverkehrsaufkommen über grö Auch in den Grundschulen entfallen die Abstandsregeln ßere Entfernungen verknüpfen und für die Schülerinnen und Schüler. Es müssen jedoch durchgängig ein sicheres sowie auch hier entsprechende Hygienemaßnahmen und Re attraktives Befahren ermöglichen. gelungen beachtet werden. Als Vorsichtsmaßnahme sol Das Verkehrszeichen dient lediglich der Ausweisung des len die jeweiligen Gruppen oder Klassen untereinander Radschnellwegs, besondere Anforderungen an die Fahr bleiben und sich nicht vermischen, daher sind auch un radfahrer oder ihre Drahtesel stellt es nicht. In Deutsch terschiedliche Ankunfts- und Unterrichtszeiten geplant. land gibt es bis jetzt nur wenige fertiggestellte Rad Die Vorgaben zur Einhaltung des Gesundheitsschutzes schnellwege. In Baden-Württemberg wurde im Mai 2019 werden von den Grundschulen individuell umgesetzt mit dem Neckartal Radschnellweg (Stuttgart-Esslingen- und entsprechend mit den Schülerinnen und Schülern Plochingen) der erste für den Verkehr freigegeben. und mit den Eltern kommuniziert. Wird ein konkreter In Im Rahmen der Überarbeitung der StVO sind die zustän fektionsfall festgestellt, entscheidet das Gesundheitsamt digen Straßenverkehrsbehörden verstärkt zur Prüfung in Absprache mit der Schulleitung und dem Schulträger, der Öffnungsmöglichkeit von Einbahnstraßen für Rad welche Maßnahmen notwendig sind. fahrende in Gegenrichtung aufgerufen worden. Ziel ist Schüler und Lehrer der Flattichschule alle getestet es, hierdurch die Zahl der in Gegenrichtung freigegebe Trotz negativen Testergebnissen nen Einbahnstraßen zu vergrößern. Gleichzeitig bedeu tet dies, dass zukünftig in mehr Einbahnstraßen mit ent bleibt Quarantäne bestehen. gegenkommenden Radfahrern zu rechnen ist. Auf Fahrrädern dürfen Personen mitgenommen werden, wenn die Fahrräder zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind und der Fahrzeugführende min destens 16 Jahre alt ist. Ebenfalls neu in die StVO aufge nommen wurde die Markierung der „Haifischzähne“. Sie hebt eine Wartepflicht infolge einer beste henden Rechts-vor links-Regelung abseits Bundes- Landes und Kreis straßen hervor. Sie wird zukünftig in Kombination mit den bekannten Vorfahrtsschildern vermehrt an Kreu zungen oder Einmündungen von Radschnellwegen an gebracht. Wartepflichtig ist, in wessen Richtung die Spit zen zeigen. Die vorschriftswidrige Benutzung des Gehwegs durch Fahrradfahrer oder eines linksseitig angelegten Rad wegs, der nicht explizit in beide Richtungen freigegeben Nachdem ein Schüler der Flattichgrundschule in Frei ist, wird mit bis zu 100 € Bußgeld, mindestens jedoch berg am Neckar positiv auf Corona getestet wurde, er 55 €, geahndet. Ebenfalls erhöht wurden die Strafen für gab jetzt ein zweiter Test bei dem Drittklässler ein nega Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Ab 21 km/h tives Ergebnis. Auch alle Schüler und Lehrer unter den innerorts zu viel werden 80 € und 1 Monat Fahrverbot Kontaktpersonen, die in Quarantäne versetzten wurden, sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister fällig, außerorts haben ein negatives Testergebnis erhalten und damit 70 € und 1 Punkt. Ab 26 km/h zu viel sind die Strafen keinen COVID-19 Befund. Schulträger und Staatliches innerorts auf 100 € sowie 1 Punkt und 1 Monat Fahrver Schulamt haben auf ein Signal des Gesundheitsamtes bot gestiegen, außerorts 80 € und 1 Punkt sowie 1 Monat gehofft, dass die Grundschule mit allen Klassenstufen ab Fahrverbot. Montag, 29. Juni 2020 wie ursprünglich geplant in den sogenannten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wechseln kann. Am Freitagnachmittag wurde dann mit Es finden weiterhin keine Besuche geteilt, dass die Quarantänen mit Ausnahme von zwei zeitlich anders gewerteten weiter aufrechterhalten wer bei Alters- und Ehejubilaren statt den. Damit konnte die Flattichschule am Montag mit den Aufgrund der momentanen Corona-Epidemie können lei zur Verfügung stehenden Lehrern für alle Klassen außer der weiterhin keine Besuche bei Alters- und Ehejubila der Klassenstufe 3 wieder Regelunterricht anbieten. Von ren stattfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nr. 27/2020 FREIBERGER NACHRICHTEN Seite 5 Seit dem 1. Juli gültige Verordnung der Landesregierung Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 23. Juni 2020 Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31 des 1. für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. 2. für Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen- I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen Grün 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird den nicht möglich oder nicht zumutbar ist, verordnet: 3. für Beschäftigte, sofern sich an deren Einsatzort kei ne Kundinnen und Kunden oder Besucherinnen und Teil 1 – Allgemeine Regelungen Besucher aufhalten, Abschnitt 1: Ziele 4. in Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer 2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung oder §1 Therapie dies erfordert, Ziele 5. bei der Inanspruchnahme von gastronomischen Dienst (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pande leistungen im öffentlichen oder touristischen Personen mie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum Gesund verkehr nach Absatz 1 Nummer 1 oder in Einkaufszen heitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem tren oder Ladengeschäften nach Absatz 1 Nummer 4 Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielge oder richtet reduziert, Infektionswege nachvollziehbar ge 6. wenn ein anderweitiger mindestens gleichwertiger macht und die Aufrechterhaltung der medizinischen Schutz für andere Personen gegeben ist. Versorgungskapazitäten gewährleistet werden. (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Verord Abschnitt 3: Besondere Anforderungen nung Ge- und Verbote aufgestellt, die Freiheiten des Ein §4 zelnen einschränken. Die Umsetzung dieser Regelungen Hygieneanforderungen erfolgt einerseits in Eigenverantwortung der Bürgerinnen (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder und Bürger und andererseits durch hoheitliches Handeln aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen der zuständigen Behörden. Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hygieneanforderungen Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen einzuhalten sind, haben die Verantwortlichen mindes tens folgende Pflichten zu erfüllen: §2 1. die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der Allgemeine Abstandsregel räumlichen Kapazitäten und die Regelung von Perso (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektionsschutz nenströmen und Warteschlangen, damit eine Umset vorrichtungen vorhanden sind, wird die Einhaltung eines zung der Abstandsregel nach § 2 ermöglicht wird, Mindestabstands zu anderen Personen von 1,5 Metern 2. die regelmäßige und ausreichende Lüftung von In empfohlen. nenräumen, die dem Aufenthalt von Personen dienen, (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand zu sowie die regelmäßige Wartung von Lüftungsanla anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten werden, gen, sofern nicht die Einhaltung des Mindestabstands im Ein 3. die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Ge zelfall unzumutbar, dessen Unterschreitung aus beson genständen, die häufig von Personen berührt werden, deren Gründen erforderlich oder durch Schutzmaßnah 4. die Reinigung oder Desinfektion von Gegenständen, men ein ausreichender Infektionsschutz gewährleistet die bestimmungsgemäß in den Mund genommen ist. Ebenfalls ausgenommen sind Ansammlungen, die werden, nachdem diese von einer Person benutzt wur nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig sind. den, (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kinderta 5. die regelmäßige Reinigung der Barfuß- und Sanitär gesstätten und die weiteren in § 16 Absatz 1 genannten bereiche, Einrichtungen. 6. das Vorhalten von Handwaschmittel in ausreichen der Menge sowie von nicht wiederverwendbaren Pa §3 pierhandtüchern, alternativ Handdesinfektionsmittel Mund-Nasen-Bedeckung oder andere gleichwertige hygienische Handtrocken (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine ver vorrichtungen, gleichbare Mund-Nasen- Bedeckung muss getragen werden 7. den Austausch ausgegebener Textilien, nachdem die 1. bei der Nutzung des öffentlichen und des touristischen se von einer Person benutzt wurden, Personenverkehrs (Eisenbahnen, Straßenbahnen, 8. eine rechtzeitige und verständliche Information über Busse, Taxen, Passagierflugzeuge, Fähren, Fahrgast Zutritts- und Teilnahmeverbote, Abstandsregelungen schiffe und Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im und Hygienevorgaben, Reinigungsmöglichkeiten für Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen die Hände, eine bestehende Möglichkeit bargeldlo und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden, sen Bezahlens sowie einen Hinweis auf gründliches 2. in Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo- und Händewaschen in den Sanitäranlagen. Piercingstudios und in medizinischen und nicht me (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn und dizinischen Fußpflegeeinrichtungen, soweit nach den konkreten Umständen des Einzelfalles, 3. in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger hu insbesondere den örtlichen Gegebenheiten oder der Art manmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktike des Angebots, eine Einhaltung der Hygieneanforderun rinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des gen nicht erforderlich oder unzumutbar ist. öffentlichen Gesundheitsdienstes, §5 4. in Einkaufszentren und Ladengeschäften und Hygienekonzepte 5. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Freizeitparks, Vergnügungsstätten, Beherbergungsbetrieben und im (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder Gaststättengewerbe bei direktem Kundenkontakt. aufgrund dieser Verordnung ein Hygienekonzept zu er (2) Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen- stellen ist, haben die Verantwortlichen dabei nach den Bedeckung besteht nicht konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderun
Seite 6 FREIBERGER NACHRICHTEN Nr. 27/2020 gen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygi 5. Beschäftigte, bei denen aufgrund ärztlicher Beschei enekonzept ist insbesondere darzustellen, wie die Hygie nigung die Behandlung einer Erkrankung mit CO nevorgaben nach § 4 umgesetzt werden sollen. VID-19 aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht (2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben die oder nur eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Verantwortlichen das Hygienekonzept vorzulegen und Risiko für einen schweren Verlauf einer Erkrankung über die Umsetzung Auskunft zu erteilen. Darüber hin mit COVID-19 vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten aus gehende Pflichten zur Aufstellung von Hygieneplä mit vermehrtem Personenkontakt und nicht für Tätig nen nach dem Infektionsschutzgesetz bleiben unberührt. keiten eingesetzt werden, bei denen der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. §6 (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf Infor Datenerhebung mationen nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den Zweck (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder der Entscheidung über den konkreten Arbeitseinsatz aufgrund dieser Verordnung Kontaktdaten zu erheben von Beschäftigten erheben, speichern und verwenden, sind, dürfen von den zur Datenerhebung Verpflichteten wenn dieser ihm mitteilen, dass sie zu der dort genann von Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen und ten Gruppe gehören; Beschäftigte sind zu einer solchen Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern Vor- Mitteilung nicht verpflichtet. Die Arbeitgeberin oder der und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der An Arbeitgeber hat diese Information zu löschen, sobald wesenheit und, soweit vorhanden, Telefonnummer oder sie für diesen Zweck nicht mehr erforderlich ist, spätes E-Mail-Adresse erhoben und gespeichert werden. Dies tens aber eine Woche, nachdem diese Verordnung außer gilt nicht, wenn und soweit Daten bereits vorliegen. Kraft tritt. (2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wochen aufzubewahren und sodann zu löschen. Es ist zu gewähr Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen leisten, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den und Versammlungen Daten erlangen. §9 (3) Die Daten sind auf Verlangen der zuständigen Behör Ansammlungen de zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist. Eine ander (1) Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind unter weitige Verwendung ist unzulässig. sagt. (4) Die zur Datenerhebung Verpflichteten haben Perso (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 nen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten verweigern, sind Ansammlungen, wenn die teilnehmenden Personen von dem Besuch oder der Nutzung der Einrichtung oder ausschließlich der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 1. in gerader Linie verwandt sind, 2. Geschwister und deren Nachkommen sind oder §7 3. dem eigenen Haushalt angehören, Zutritts- und Teilnahmeverbot einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. aufgrund dieser Verordnung für Ansteckungsverdächti (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht für ge ein Zutrittsverbot zu bestimmten Örtlichkeiten oder Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, ein Teilnahmeverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, er Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsor fasst dies Personen, ge dienen. 1. die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizier § 10 ten Person stehen oder standen, wenn seit dem letz Veranstaltungen ten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder 2. die typische Symptome einer Infektion mit dem Co (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygienean ronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstö forderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekonzept rungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, auf nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Da weisen. tenerhebung nach § 6 durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- (2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern dessen Ein und Teilnahmeverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veran haltung im Einzelfall unzumutbar oder ein Zutritt oder staltung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 eine Teilnahme aus besonderen Gründen erforderlich einzuhalten. und durch Schutzmaßnahmen die Infektionsgefahr für (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Veranstaltun Dritte soweit wie möglich minimiert ist. gen, deren Durchführung bereits nach § 9 Absätze 1 oder 2 zulässig ist. Abweichend von Absatz 1 muss bei priva §8 ten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmen Arbeitsschutz den kein Hygienekonzept nach § 5 erstellt werden. (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung oder (3) Untersagt sind aufgrund dieser Verordnung über die allgemeinen 1. Veranstaltungen mit über 100 Teilnehmenden bis ein Pflichten aus §§ 2 und 3 hinaus Arbeitsschutzanforde schließlich 31. Juli 2020 und rungen einzuhalten sind, hat die Arbeitgeberin oder der 2. Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden bis ein Arbeitgeber mindestens folgende Pflichten zu erfüllen: schließlich 31. Oktober 2020. 1. die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter Die zulässige Teilnehmerzahl erhöht sich bis einschließ Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz lich 31. Juli 2020 auf 250 Personen, wenn zusätzlich zu minimieren, 1. den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veran 2. Beschäftigte sind umfassend zu informieren und zu staltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und unterweisen, insbesondere mit Hinweis auf die durch 2. die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten die Corona-Pandemie bedingten Änderungen der Ar Programm folgt. beitsabläufe und Vorgaben, Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäf 3. die persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch tigte und sonstige Mitwirkende an der Veranstaltung au die Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Hän ßer Betracht. dewaschen am Arbeitsplatz sicherzustellen; einge (4) Absätze 1 bis 3 finden keine Anwendung auf Veran setzte Utensilien sind regelmäßig zu desinfizieren, staltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen 4. den Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Sicherheit und Ordnung, der Rechtspflege oder der Da Mund-Nasen-Bedeckungen bereitzustellen, seinsfürsorge oder -vorsorge zu dienen bestimmt sind,
Nr. 27/2020 FREIBERGER NACHRICHTEN Seite 7 insbesondere auf Veranstaltungen und Sitzungen der 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademienge Organe, Organteile und sonstigen Gremien der Legisla setz, Landesbibliotheken, Archive und Studierenden tive, Judikative und Exekutive sowie Einrichtungen der werke, Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungstermi 2. Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos, nen und mündlichen Verhandlungen im Zuge von Plan 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschu feststellungsverfahren. len, (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnahme 4. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberu von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -pro fe, Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätig ben. keiten im Rettungsdienst und Weiterbildungs- und (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein zeit Fortbildungsstätten der Pflege- und Gesundheits lich und örtlich begrenztes und geplantes Ereignis mit fachberufe im Zuständigkeitsbereich des Sozialmi einer definierten Zielsetzung oder Absicht in der Verant nisteriums, wortung einer Veranstalterin oder eines Veranstalters, 5. Fahrschulen einschließlich der Abnahme der theore einer Person, Organisation oder Institution, an dem eine tischen und praktischen Prüfungen, Gruppe von Menschen gezielt teilnimmt. 6. sonstige Bildungseinrichtungen und -angebote jegli cher Art einschließlich der Durchführung von Prü § 11 fungen, soweit nicht in § 16 Absatz 1 aufgeführt, Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes 7. öffentliche und private Sportanlagen und Sportstät (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammenkünfte, ten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios die der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versamm sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, lungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu die 8. Einzelhandelsbetriebe, mit Ausnahme der Anforde nen bestimmt sind, zulässig. rungen des § 6, (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung der 9. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tat Abstandsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zuständigen too- und Piercingstudios sowie medizinische und Behörden können weitere Auflagen, beispielsweise zur nicht medizinische Fußpflegeeinrichtungen, Einhaltung der Hygieneanforderungen nach § 4, festle 10. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein- gen. richtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gast- (3) Versammlungen können verboten werden, sofern der stättengesetz, Schutz vor Infektionen anderweitig, insbesondere durch 11. Vergnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spiel- Auflagen, nicht erreicht werden kann. banken und Wettvermittlungsstellen, 12. Beherbergungsbetriebe, § 12 13. Messen und Veranstaltungen bei Todesfällen 14. Freizeitparks. (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltungen von Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtungen, An Kirchen sowie Religions- und Glaubensgemeinschaften gebote und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und Teilnahme zulässig. Wer eine religiöse Veranstaltung abhält, hat verbot nach § 7. Darüber hinaus sind die Arbeitsschutz die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten sowie anforderungen nach § 8 einzuhalten; dies gilt nicht im ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu er Falle des Satzes 1 Nummern 3 und 6. Sätze 1 bis 3 gelten stellen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach auch, wenn im Rahmen der Einrichtung, des Angebots § 7. Sätze 1 bis 3 finden auf Veranstaltungen von Weltan oder der Aktivität eine nach § 10 erlaubte Veranstaltung schauungsgemeinschaften entsprechende Anwendung. durchgeführt wird. (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen, Ur Teil 2 – Besondere Regelungen nenbeisetzungen und Totengebete zulässig. Wer eine solche Veranstaltung abhält, hat die Hygieneanforderun § 15 gen nach § 4 einzuhalten. Es gilt ein Zutritts- und Teil Grundsatz nahmeverbot nach § 7. Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz 3 erlas (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG senen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen Regelun ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorgaben gen von Teil 1 vor, sofern dort abweichende Regelungen zum Infektionsschutz und sonstige ausführende Rege getroffen werden. lungen für Veranstaltungen nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen. § 16 Verordnungsermächtigungen Abschnitt 5: Betriebsverbote und (1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG allgemeine Infektionsschutzvorgaben für ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von bestimmte Einrichtungen und Betriebe Schulen in seiner Ressortzuständigkeit, Betreuungsan § 13 gebote der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Betriebsverbote Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schu le, Kindertageseinrichtungen, Grundschulförderklassen, Es wird untersagt der Betrieb von Schulkindergärten und Kindertagespflegestellen zum 1. Clubs und Diskotheken und Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Bedin 2. Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Ein gungen und Anforderungen, insbesondere Hygienevor richtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prosti gaben, festzulegen. tutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prosti (2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz tuiertenschutzgesetzes. 2 IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Be § 14 trieb von Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für 1. Hochschulen, Akademien nach dem Akademienge bestimmte Einrichtungen und Betriebe setz, Landesbibliotheken und Archiven, 2. Studierendenwerken und Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, Angebo 3. Kunst- und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Ab te und Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat die Hygie satz 5 aufgeführt, sowie Kinos neanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hygienekon zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus zept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen und eine Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygi Datenerhebung nach § 6 durchzuführen: enevorgaben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1 findet kei
Seite 8 FREIBERGER NACHRICHTEN Nr. 27/2020 ne Anwendung auf die Hochschule für Polizei Baden- digen und Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahr Württemberg einschließlich des Präsidiums Bildung zeugverkehr der Hochschule für Polizei Baden- Württemberg sowie zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen. Für die dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygiene Hochschule für Polizei Baden-Württemberg einschließ vorgaben, festzulegen. lich des Präsidiums Bildung der Hochschule für Polizei (7) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialministe Baden-Württemberg können vom Innenministerium und rium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch für die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen vom gemeinsame Rechtsverordnung für Justizministerium die für den Ausbildungs-, Studien- und 1. den Einzelhandel, Fortbildungsbetrieb und die Vorbereitung und Durch 2. das Beherbergungsgewerbe, führung von Prüfungen sowie für das Einstellungsver 3. das Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher fahren erforderlichen Ausnahmen von den Beschränkun Einrichtungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 und gen dieser Verordnung zugelassen werden. Absatz 2 Gaststättengesetz, (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG 4. Messen und Spezialmärkte, ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den Betrieb von 5. das Handwerk, 1. Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationsein 6. Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel-, Tat richtungen, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken, too- und Piercingstudios, medizinische und nicht me 2. Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unter dizinische Fußpflegeeinrichtungen, stützungsbedarf oder mit Behinderungen, 7. Vergnügungsstätten und 3. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, 8. Freizeitparks 4. ambulant betreuten Wohnprojekten der Wohnungs zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be losenhilfe sowie von einem Anbieter verantworteten dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygiene ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach dem vorgaben, festzulegen. Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz, (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG 5. Betreuungs- und Unterstützungsangeboten im Vor- ermächtigt, im Einvernehmen mit dem jeweils zuständi und Umfeld von Pflege, gen Ministerium durch Rechtsverordnung für sonstige 6. Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Ju Einrichtungen, Betriebe, Angebote und Aktivitäten, die gendsozialarbeit, nicht in dieser Vorschrift sowie in § 12 gesondert gere 7. Pflegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachberufe gelt sind, zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coro und Fachschulen für Sozialwesen in seiner Ressortzu navirus Bedingungen und Anforderungen, insbesondere ständigkeit, Hygienevorgaben, festzulegen. 8. Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege- § 17 und Gesundheitsfachberufe sowie Ein- und Rückreisende 9. Schulen für Tätigkeiten im Rettungsdienst zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Be Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er dingungen und Anforderungen, insbesondere Hygiene mächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen für Ein- vorgaben, festzulegen. und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus zu (4) Das Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG er erlassen, insbesondere mächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz vor einer 1. die Absonderung von Personen, die aus einem Staat Infektion mit dem Coronavirus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland einrei 1. für den Betrieb von Landeserstaufnahmeeinrichtun sen, in geeigneter Weise gemäß § 30 Absatz 1 Satz 2 gen Bedingungen und Anforderungen, insbesondere IfSG, auch Hygienevorgaben, und 2. die Pflicht von Personen nach Nummer 1 gemäß § 28 2. die Absonderung von Personen, die in eine Landes Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für sie zuständigen erstaufnahmeeinrichtung neu oder nach längerer Ab Behörden zu melden und auf das Vorliegen der Vor wesenheit aufgenommen werden, aussetzungen für die Absonderung hinzuweisen, festzulegen. 3. die Beobachtung von Personen nach Nummer 1 ge (5) Das Kultusministerium und das Sozialministerium mäß § 29 IfSG und werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch ge 4. berufliche Tätigkeitsverbote für Personen nach Num meinsame Rechtsverordnung für den Betrieb von mer 1 gemäß § 31 IfSG einschließlich solcher, die sich 1. öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sport gegen Personen richten, die ihren Wohnsitz außer stätten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios halb von Baden-Württemberg haben, und der Durchführung sportlicher Wettkämpfe sowie sowie Ausnahmen hiervon und Auflagen einschließlich Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen, weiterer Anordnungen hierzu gemäß § 28 Absatz 1 IfSG 2. Bädern einschließlich Saunen und Badeseen mit kon vorzuschreiben. trolliertem Zugang sowie Teil 3 – Datenverarbeitung, 3. Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschu Ordnungswidrigkeiten len sowie für entsprechende Angebote nach § 14 Satz 1 Num § 18 mer 6 in der Ressortzuständigkeit des Kultusministeri Verarbeitung personenbezogener Daten ums zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus Das Sozialministerium und das Innenministerium Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hygie werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch ge nevorgaben, festzulegen. meinsame Rechtsverordnung nähere Einzelheiten zur (6) Das Verkehrsministerium und das Sozialministerium Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Ge werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch ge sundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und dem Poli meinsame Rechtsverordnung für zeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies aus Gründen des 1. den öffentlichen und touristischen Personenverkehr Infektionsschutzes erforderlich ist im Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich 1. zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Polizei gastgewerblicher Leistungen im Sinne des § 25 Ab vollzugsdienstes sowie der Beschäftigten der Ortspo satz 1 Satz 2 Gaststättengesetz und lizeibehörden vor Ansteckung bei Einsätzen, 2. die praktische Fahrausbildung und -prüfung sowie 2. zur Anordnung, Durchführung, Überwachung und die praktischen Ausbildungsinhalte der Aus- und zum Vollzug von Maßnahmen nach dem Infektions Weiterbildung der amtlich anerkannten Sachverstän schutzgesetz,
Nr. 27/2020 FREIBERGER NACHRICHTEN Seite 9 3. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrig keiten nach dem Infektionsschutzgesetz und auf sei Bereitschaftsdienste ner Grundlage ergangener Rechtsverordnungen und 4. zur Prüfung der Haft- oder Unterbringungsfähigkeit sowie der Erforderlichkeit einer isolierten Unterbrin Ärztlicher Bereitschaftsdienst gung in Gewahrsamseinrichtungen und Justizvoll Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V. zugsanstalten. Riedstraße 12, 74321 Bietigheim-Bissingen (in den neuen Räumen im Krankenhaus Bietigheim) § 19 Öffnungszeiten: Montags bis donnerstags ab 18.00 Uhr und Ordnungswidrigkeiten freitags ab 16.00 Uhr bis jeweils morgens um 7.00 Uhr, sams Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 tags, sonntags und feiertags durchgehend bis am nächsten IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Werktag 7.00 Uhr. 1. entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Personen den Min Parkmöglichkeit vor dem Haus und in der Krankenhaus- destabstand von 1,5 Metern nicht einhält, Tiefgarage Bietigheim. Gehfähige Patienten werden gebeten, 2. entgegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung in die Praxis zu kommen. trägt, Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Fei 3. entgegen § 9 Absatz 1 an einer Ansammlung von ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie mehr als zwanzig Personen teilnimmt, Rufnummer 116 117 4. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt – Kostenfreie oder § 12 Absatz 2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält, Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinder 5. einem Zutritts- oder Teilnahmeverbot nach § 10 Ab ärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 07 11 – 96 58 97 00 satz 1 Satz 2, § 12 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3 oder docdirekt.de oder § 14 Satz 2 zuwiderhandelt, Kinder- und Jugendärztlicher Notdienst 6. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Satz 3 Arbeits Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: schutzanforderungen nicht einhält, Notfallpraxis für Kinder- und Jugendliche im Klinikum 7. entgegen § 10 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 eine Ver Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. anstaltung abhält, Öffnungszeiten: Montag – Freitag 18.00 Uhr bis am 8. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhal nächsten Morgen um 8.00 Uhr; tung der Abstandsregel nach § 2 hinwirkt, Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags 9. entgegen § 13 Nummer 1 einen Club oder eine Dis von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. kothek oder entgegen § 13 Nummer 2 eine Prostituti Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, onsstätte, ein Bordell oder eine ähnliche Einrichtung bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. betreibt oder das Prostitutionsgewerbe ausübt oder Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag 10. entgegen § 14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Aktivitäten betreibt oder anbietet. Teil 4 – Schlussvorschriften Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Service-Nummer für den Bereitschaftsdienst 0 18 06/07 14 10. § 20 Internet: www.augennotfall.de Weitergehende Maßnahmen, Abweichungen (1) Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Rettungsdienst / Krankentransport Rettungsleitstelle Ludwigsburg, Telefon 112 Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unberührt. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Zu erfragen unter Telefon 07 11/7 87 77 33. Grund im Einzelfall Abweichungen von den durch die se Verordnung oder aufgrund dieser Verordnung aufge Nacht- u. Sonntagsdienst der Apotheken stellten Vorgaben zulassen. 4. Juli: Neckar-Apotheke Ingersheim § 21 Tiefengasse 19, Telefon 0 71 42 / 2 02 80 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 5. Juli: Apotheke am Bahnhof Marbach Rielingshäuser Str. 1, Telefon 0 71 44 / 40 73 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleich zeitig tritt die Corona- Verordnung vom 9. Mai 2020 (GBl. Sozialstation Freiberg am Neckar S. 266), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom Telefon 0 71 41/27 16 90 16. Juni 2020 (notverkündet gemäß § 4 des Verkündungs gesetzes und abrufbar unter http://www.baden-wuert Tierärztliche Notdienste temberg.de/corona-verordnung) geändert worden ist, Der Tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/ außer Kraft. der Haustierarztes/ärztin zu erfragen. (2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 16 bis 18 sowie § 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Polizei (3) § 10 Absätze 3, 4 und 6 treten am 31. Oktober 2020 Telefon 0 71 41/64 37 80 außer Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 31. (wenn nicht besetzt 0 71 44/90 00 Revier Marbach) August 2020 außer Kraft. Notruf Telefon 110 Feuerwehr Telefon 112 Stuttgart, den 23. Juni 2020 Die Regierung des Landes Baden-Württemberg: Bereitschaftsdienst Wasserwerk Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, Während der Dienstzeiten: 2 78-131 Bereitschaft außer- Untersteller, Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, halb: 01 51/11 75 60 47 – Das öffentliche Rohrnetz geht bis Hermann zum Hauptabsperrventil an der Hauseinführung der A nschlussleitung. Für Schäden dahinter sprechen Sie bitte den Notdienst der Installateure an. Anzeigen- und Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe Notdienst der Elektroinnung ist Montag, 6. Juli 2020, 18.00 Uhr, Benzstraße 9. Der Notdienst ist rund um die Uhr unter der Nummer Später eingehende Manuskripte können nicht mehr be 0 71 41/22 03 53 zu erreichen. rücksichtigt werden.
Seite 10 FREIBERGER NACHRICHTEN Nr. 27/2020 Neue Mitarbeiterin im Beihinger Friedhof in Unterhose Abkühlung verschaffte. Ziemlich pietätlos, da gerade eine Trauerfeier stattfand! Baurechtsamt Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die Seit Mitte Juni arbeitet Ann- bei nochmaligem Vorkommen, geahndet wird. Kathrin Eisenmann als neue Mitarbeiterin im Fachbereich Recht und Ordnung. Ann- Parken unter Bäumen Kathrin Eisenmann wird die Bauverständige Diana Gibbons mit einem Stellen umfang von 50 % in den An gelegenheiten der Baurechts behörde unterstützen. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung von Bauherren und Architekten in Fragen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts, die Prüfung von Bauanträgen und die Baukontrolle, die Erfüllung von Aufgaben des Denkmalschutzes und von Aufgaben im Das Parken unter Bäumen und die damit verbundenen Bereich des Erneuerbare Energien- und Wärme-Gesetzes. möglichen Verschmutzungen, etwa durch Laub, Abson Nach ihrem Studium Bachelor of Arts Innenarchitektur derung von Läusen oder durch Vogelkot stellen eine absolvierte Ann-Kathrin Eisenmann zwei Praktika in Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos dar. Ei den Bereichen der Entwicklung von neuen Hotels und ne Verpflichtung der Kostentragung von dadurch entste im Projektmanagement für internationale Bauprojekte. henden Schäden durch die Gemeinden besteht nicht. Die Ann-Kathrin Eisenmann freut sich auf die bevorstehen Fahrzeugeigentümer müssen hier an ihre Kaskoversiche den Aufgaben, da sie mit der Stelle als Bauverständige rung herantreten. Von der Rechtsprechung wird das Par genau die Weiterentwicklungsmöglichkeit gefunden hat, ken unter Bäumen und die damit verbundene Gefahr von nach der sie suchte. Besonders spannend findet sie, dass Verschmutzungen als allgemeines Lebensrisiko angege sie auf ihre Erfahrungen in der Bauplanung aufbauen ben. Dies bestätigen auch vergleichbare Gerichtsurteile. und gleichzeitig ihr Wissen im Baurecht vertiefen kann. Bäume sind wichtig für das Klima, für die Luftreinhal Der Denkmalschutz und die Erhaltung historischer Bau tung und den Artenschutz. Daher strebt die Stadt Frei substanz, welche das Erscheinungsbild der Stadt prägen, berg an, den Anteil der Bäume im Stadtgebiet langfristig liegen ihr dabei besonders am Herzen. zu erhöhen. Bürgermeister Dirk Schaible und Fachbereichsleiter Pe ter Müller freuen sich über eine qualifizierte und moti vierte Mitarbeiterin und wünschen Ann-Kathrin Eisen Stellenausschreibung mann einen guten Start und viel Erfolg bei ihrer Arbeit. Die Stadt Freiberg am Neckar be treibt sieben Kindergärten in ih Brunnen auf Friedhöfen sind keine rer Trägerschaft. In unseren Kindergärten spielen und Kneippanlage lernen Kinder verschiedener Kulturen miteinander. Wir suchen für das Flattichkinderhaus ab 01.09.2020 ein/e staatlich anerkannte Erzieher/in, Kinderpfleger/ in oder Fachkraft nach dem Fachkräftekatalog (m/w/d) für die Ü3 Betreuung. Der Beschäftigungsumfang be läuft sich auf 23,5 Wochenstunden. Die Vorbereitungszeit muss nur teilweise in der Einrichtung absolviert werden. Das Flattichkinderhaus ist eine moderne, sehr gut aus gestatte Einrichtung. Unser großer Außenspielbereich und unser Bewegungsraum bieten bei jedem Wetter ge nügend Platz zum Spielen und Bewegen. Für kreative Aktionen steht ein Matschraum zur Verfügung. Es wird in drei Stammgruppen, mit Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren gearbeitet. Wenn Sie motiviert und zuverlässig arbeiten, Ihnen der liebevolle, offene Umgang mit Kindern am Herzen liegt und Sie gerne im Team arbeiten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Wir bieten eine unbefristete Beschäftigung mit einem interessanten, abwechslungsreichen Aufgabengebiet, leistungsgerechte Vergütung je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe S 8a TVöD, die Möglichkeiten zur stetigen Weiterbildung und Weiterentwicklung sowie ein attrak tives Gesundheitsprogramm von Ernährung bis Fitness. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 17. 07. 2020 Auf was für Ideen man kommen kann? an Bewerbung@freiberg-an.de. Für weitere Informationen steht Ihnen die Kindergartenleiterin Frau Petra Vlasic te Im Sinne der Wahrung der Würde des Ortes, dürfen lefonisch unter 0 7 141/643-17 16 gerne zur Verfügung. In der Friedhofssatzung entsprechend, die Brunnen auf formationen über unsere Stadt Freiberg am Neckar finden den Friedhöfen nicht als Kneippanlagen benutzt wer Sie auch unter www.freiberg-an.de. Bitte schicken Sie uns den, was in der jüngsten Vergangenheit von einem Rad nur Kopien zu, da wir Ihre Bewerbungsunterlagen nach fahrer missachtet wurde, der sich im Brunnen auf dem Abschluss des Auswahlverfahrens vernichten.
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