Für vieles musste in diesem Jahr eine Alternative gefunden werden; vieles konnte nicht so sein, wie wir es uns gewohnt sind; viele gehen nun neue ...

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Für vieles musste in diesem Jahr eine Alternative gefunden werden; vieles konnte nicht so sein, wie wir es uns gewohnt sind; viele gehen nun neue ...
2020
Vierzehnter
Jahresbericht
Für vieles musste in diesem Jahr
eine Alternative gefunden werden;
vieles konnte nicht so sein,
wie wir es uns gewohnt sind;
viele gehen nun neue Wege …
Für vieles musste in diesem Jahr eine Alternative gefunden werden; vieles konnte nicht so sein, wie wir es uns gewohnt sind; viele gehen nun neue ...
Vorwort des Präsidenten

Geschätzte Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber

                                                                    Sie viel lesefreundlicher und somit attraktiver ist.
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                                                                    Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar persönli-
                                                                    che Gedanken zur Zukunft unserer Arbeitswelt, zur
                                                                    Zukunft unserer Wirtschaft äussern. Ich bin über-
                                                                    zeugt, dass wir viele «Errungenschaften» aus der
                                                                    Corona-Zeit, die wir auch weiterhin im positiven Sin-
                                                                    ne nützen können, aufrechterhalten werden – Stich-
            Vor genau einem Jahr schrieb mein Vorgänger Marc        wort effizientere Sitzungsgestaltung dank Einbezug
            Jaquet an dieser Stelle: «Zwar wissen wir heute noch    elektronischer Hilfsmittel. Ich bin aber auch über-
            nicht, wie es weitergeht und wie gravierend die Aus-    zeugt, dass wir von einigen Merkmalen der Krisen-
            wirkungen auf jeden einzelnen von uns wirklich sind.    zeit rasch wieder wegkommen sollten. Dabei denke
            Fakt ist aber: Vieles wird nicht mehr so sein, wie es   ich vor allem an die Eingriffe des Staats in unsere
            zuvor war. Und diese Tatsache zwingt uns sicherlich     Privatwirtschaft, die in den letzten Monaten wie-
            zum Reflektieren». Vor einem Jahr hätte ich kaum        der starken Aufwind erfahren haben. Wir dürfen
            gedacht und vor allem mir nicht gewünscht, dass ich     die liberalen Grundwerte, die unsere Vorfahren über
            diese Zeilen in meinem ersten Editorial als Präsident   Generationen hinweg aufgebaut haben, uns nicht
            des Arbeitgeberverbands Basel nochmals verwen-          einfach ohne Gegenwehr wegnehmen lassen. Im
            den muss. Tatsächlich aber sind wir auch jetzt – im     Gegenteil: Wir müssen rasch zu ihnen zurückkehren.
            Frühjahr 2021 – noch weit entfernt vom Leben, wie       Haben wir doch ihren Wert erst teilweise in der ak-
            wir es bis Anfang 2020 noch kannten. Und ja, dies       tuellen Krise noch mehr schätzen gelernt. Nur wenn
            zwingt uns erst recht zum Reflektieren.                 sich die Wirtschaft in unserem Lande auch weiterhin
            Logischerweise ist Reflektion quasi die Kernaufgabe     möglichst frei entfalten kann, wird sie innovativ und
            eines Jahresberichts. Der Rückblick auf das vergan-     stark bleiben – und somit möglichst viele Arbeitsplät-
            gene Jahr ist diesmal aber ein ganz besonderer, da      ze erhalten oder sogar neue schaffen können.
            er gleichzeitig sehr viele Fragen zur Zukunft auf-      Ich möchte Ihnen, geschätzte Mitglieder, herz-
            wirft. Und deshalb beinhaltet dieser Bericht nicht      lich für Ihr grosses Engagement zugunsten unse-
            nur die Zusammenfassung eines für Wirtschaft            rer Gesellschaft und Wirtschaft danken. Gerade in
            und Gesellschaft sehr speziellen Jahres, sondern        einer solch schwierigen Zeit ist dies alles andere
            beschäftigt sich auch mit der Frage, wie lange und      als selbstverständlich. Umso beeindruckter bin ich
            wie ausgeprägt diese speziellen Zustände, die wir       von Ihrem Einsatz und von Ihrem Willen, nicht auf-
            seit Corona kennen, anhalten werden. Bezogen auf        zugeben und für den Wohlstand in unserem Land zu
            unser Kerngeschäft – die Arbeitswelt – begeben          kämpfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiter-
            wir uns gemeinsam mit dem renommierten Basler           hin viel Energie, Kreativität, Zuversicht und dass Sie
            Zukunftsforscher Andreas M. Walker auf die Suche        (bald wieder) einer erfolgreichen Zukunft entgegen-
            nach Antworten.                                         blicken können. Und ich versichere Ihnen, dass der
            Unser Geschäftsbericht 2020 steht aber nicht nur        Arbeitgeberverband Basel sie dabei mit voller Kraft
            inhaltlich, sondern auch äusserlich im Zeichen des      unterstützt.
            vielzitierten Unworts «New Normal». Erstmals näm-
            lich verzichten wir gänzlich auf eine Printversion.     Herzlich,
            Selbstverständlich haben Sie nach wie vor die Mög-
            lichkeit, den Bericht als PDF herunterzuladen und
            auszudrucken. Wir sind aber überzeugt, dass die in-
            teraktive Online-Darstellung nicht einfach bloss um     Beat Hauenstein,
            des Zeitgeistes willen moderner, sondern auch für       Präsident Arbeitgeberverband Basel

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Für vieles musste in diesem Jahr eine Alternative gefunden werden; vieles konnte nicht so sein, wie wir es uns gewohnt sind; viele gehen nun neue ...
Inhalt

Vorwort des Präsidenten                                                               2
Inhalt                                                                                3
Schwerpunkt                                                                           4
Digitale Arbeitswelt: Chancen, Hürden, Grenzen                                        4

Tätigkeitsgebiete                                                                     6
Arbeitsgesetzgebung                                                                    6
Sozialpolitik                                                                          8
Familienpolitik                                                                        9
Sozialpartnerschaft                                                                   10
Bildungspolitik                                                                       10
Ausländerpolitik                                                                      12
Weitere Stellungnahmen                                                                13
Öffentlichkeitsarbeit                                                                 14

Dienstleistungen                                                                     18
Angebote für Mitglieder                                                               18
Beratungen                                                                            18
Fachinformationen                                                                     18
Veranstaltungen                                                                       19

Netzwerk                                                                             22
Angebote verbundener Institutionen                                                    22
Vertretung in Gremien und Organisationen                                              24

Organisation                                                                         28
Generalversammlung                                                                    28
Der Arbeitgeberverband Basel                                                          28

Würdigung                                                                            30
Zum Abschied von Marc Jaquet und Barbara Gutzwiller                                   30

Zur besseren Lesbarkeit wird in den Texten vielfach die männliche Form gewählt.
Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige beiderlei Geschlechts.

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Schwerpunkt

Digitale Arbeitswelt:
Chancen, Hürden, Grenzen

                                                                     aber erst am Anfang der Chancen der digitalen
                                                                     Arbeitswelt. Sicher können dank der digitalen Ar-
                                                                     beitswelt weitere Arbeitsschritte erleichtert und
                                                                     Arbeitsprozesse angepasst werden. Auch gibt es
                                                                     die Möglichkeit, die aktuellsten Daten unserer Or-
                                                                     ganisation jederzeit abrufbar zu haben und mehr
                                                                     oder weniger auf Knopfdruck zu analysieren, wel-
                                                                     chen Einfluss zum Beispiel ein Behördenentscheid
                                                                     auf die Finanzen und Arbeitsprozesse unserer Or-
                                                                     ganisation hat. Diese Möglichkeiten dürften die
                                                                     Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seit einem
                                                                     Jahr noch viel stärker beschäftigen als bis anhin.
              «Eindeutig eine Chance!» ist mein erster Ge-
              danke auf die Frage, wie ich die digitale Arbeits-     Die Corona-Erfahrung hat uns die Bedeutung
              welt beurteile. Laptop, Mailbox, Agenda und alle       von Flexibilität in der Organisation klar vor Au-
              Unterlagen jederzeit elektronisch und ortsun-          gen geführt und uns auch direkt aufgezeigt, wo
              abhängig zugänglich haben, noch rasch ein paar         wir künftige Prioritäten in der Weiterentwicklung
              Absprachen und Entscheidungen per Videokon-            unserer Prozesse und unseres Know-hows setzen
              ferenz treffen ohne Hin- und Rückfahrt einpla-         müssen. Mittel- und langfristige Strategien und
              nen zu müssen, auch während Sitzungen über             Zielsetzungen sind wichtig, wir müssen aber viel
              verschiedene Kanäle für meine Mitarbeiterinnen         agiler sein als bisher, um kurzfristig auf unerwar-
              und Mitarbeiter erreichbar sein und jede Warte-        tete Veränderungen reagieren zu können. Ich bin
              zeit nutzen können: Welche Freiheiten, sinnvolle       überzeugt, dass wir dank der digitalen Arbeits-
              Zeitnutzung und Flexibilität in der Arbeitsgestal-     welt die Flexibilität und Agilität in Unternehmen
              tung ermöglicht uns doch die digitale Arbeitswelt!     und Organisationen steigern können. Dabei gilt
              Ganz zu schweigen davon, dass wir bei Homeoffi-        es aber, die folgenden beiden Fragestellungen zu
              ce frühmorgens mit kurzem Umweg über das Ba-           beantworten:
              dezimmer und den Kühlschrank vor den Laptop
              sitzen können. Abends können wir gleich noch           1. Welche digitalen Instrumente brauchen wir,
              für die Online-Veranstaltung sitzenbleiben oder        um jederzeit zu einer Ad-hoc-Risikoanalyse fähig
              – falls die anderen die Kamera auch nicht akti-        zu sein und die wichtigsten Einflussfaktoren auf
              viert haben – parallel dazu kochen, damit es mit       unsere Organisation zu kennen?
              dem Abendessen trotz Abendveranstaltung nicht
              ganz so spät wird. Wer Kinder hat, muss nicht eine     2. Wie kann uns die digitale Arbeitswelt helfen,
              halbe Stunde früher vom Computer weg düsen,            möglichst viel Flexibilität und Agilität in der Orga-
              um gleichzeitig mit den Kindern zu Hause zu sein.      nisation zu erlangen, um rasch auf unvorherseh-
              Denn wir sind ja schon da!                             bare Veränderungen reagieren zu können?
              Diverse Studien zeigen auf: Homeoffice-Arbeit
              geht im Durchschnitt mit einem höheren Arbeits-        Während die meisten Arbeitgeberinnen und Ar-
              einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein-      beitgeber bei der Beantwortung der ersten Frage-
              her als die Arbeit am Firmenstandort 1,7. Allerdings   stellung wahrscheinlich erst am Anfang stehen,
              sind die Arbeitsergebnisse besser, wenn nur ge-        haben wir bei der zweiten Fragestellung zumin-
              legentlich im Homeoffice gearbeitet wird 2,7. Und      dest für das ortsunabhängige Arbeiten im letz-
              wir wissen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber er-       ten Jahr grosse Fortschritte gemacht. Wir haben
              höhen die Attraktivität des Unternehmens, wenn         aber neben den Chancen auch Hürden und Gren-
              sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der     zen dieses Aspekts der digitalen Arbeitswelt er-
              Gestaltung der Arbeitszeiten und der Wahl des          fahren. Denn es ist alles eine Frage des Masses.
              Arbeitsortes entgegenkommen.                           Eine neue Arbeitsstelle im Pflicht-Homeoffice
              Mit dem ortsunabhängigen Arbeiten stehen wir           anzutreten, das Team nie gemeinsam vor Ort zu

Seite 4
Schwerpunkt

haben – das sind grosse Abstriche, die wir mit der    anstaltungen, auf die wir uns sicher alle wieder
gewonnenen Effizienz nicht wettmachen kön-            freuen: Den offiziellen Teil können wir gut über
nen. Es gibt Grenzen beim Etablieren eines star-      digitale Kanäle miterleben und danach effizient
ken Teamgeistes und bei der Kreativleistung von       anderen Tätigkeiten nachgehen. Aber die besten
Teams, wenn sie nie physisch zusammentreffen.         Abendveranstaltungen sind doch jene, an denen
Ganz zu schweigen von den negativen Auswirkun-        wir trotz strenger Woche nach dem offiziellen Teil
gen der fehlenden sozialen Kontakte auf einige        noch hängenbleiben, weil erst dann die guten und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Ho-        wichtigen Gespräche stattfinden. Und diese kann
meoffice-Pflicht. So zeigen Studien, dass sozia-      die digitale Arbeitswelt beim besten Willen nicht
le und berufliche Isolation insgesamt zu weniger      ersetzen.
Leistung führen. 3,7
Ein hoher Anteil an ortsunabhängigem Arbeiten         « Zu einem guten Arbeitsumfeld
erfordert, dass wir die Führungsarbeit bewusster        gehört ganz grundsätzlich mehr
in den Arbeitstag einplanen. Was im Büro selbst-        als die örtliche und zeitliche
verständlich ist, wie zum Bespiel die Frage nach        Flexibilität sowie die Effizienzsteigerung
dem «Wie geht es Dir?», findet nicht mehr einfach       durch digitale Arbeitsformen.»
so statt. Es braucht neben den geplanten (Online-)
Meetings ein bewussteres zusätzliches Kontakt-
aufnehmen um gegenseitig sichtbar und fassbar
zu sein und um trotz der Distanz zu spüren, wie
es jemandem geht. Studien zeigen, dass «Vorge-
setzte in virtuelle Teams deutlich mehr Zeit und
Anstrengung investieren müssen» 4,7. Auch bei
der Frage nach der Teamleistung kommen Unter-
suchungen zum Schluss, «dass diese schlechter
wird, je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von zu Hause aus arbeiten»5,7. «Erfolgreiche Teams
reden häufiger über Themen, die nicht direkt mit
der Arbeit zu tun haben, was auf Distanz weniger
gut möglich ist.» 6,7 Zu einem guten Arbeitsumfeld
                                                      1 Rupietta Kira, Beckmann Michael, Arbeit im Homeoffice: För-
gehört ganz grundsätzlich mehr als die örtliche
                                                        derung der Arbeitsbereitschaft oder Einladung zum Faulen-
und zeitliche Flexibilität sowie die Effizienzstei-     zen?, in: PERSONALquarterly 3/16, S. 14-19, S. 18.
gerung durch digitale Arbeitsformen. Wir können       2 Eurofound, Telework and ICT-based mobile work: Flexible
                                                        working in the digital age, Luxembourg 2020.
es mit der Diskussion der Führungsforschung           3 Von der Lippe Tanja, Lippényi Zoltan, Co-workers working
über die Unterschiede von Management versus             from home and individual and team performance, in: New
                                                        Technology, Work and Employment 2020/35, S. 60-79, S. 74;
Leadership vergleichen. Die analytischen Fähig-         Spreitzer Gretchen M., Cameron Lindsey, Garrett Lyndon, Al-
keiten von Managern zur Planung von Organisa-           ternative Work Arrangements: Two Images of the New World
                                                        of Work, in: Annual Review of Organizational Psychology and
tion, Struktur, Prozessen können sich einfacher
                                                        Organizational Behavior 4/2017, S. 473-499, S. 438.
über digitale Arbeitsformen entfalten als Leader-     4 Landes Miriam, Steiner Eberhard, Wittmann Ralf, Utz Tatjana,
ship-Fähigkeiten wie Überzeugungskraft, Sympa-          Führung von Mitarbeitenden im Home Office – Umgang mit
                                                        dem Heimarbeitsplatz aus psychologischer und ökonomi-
thie, Vertrauens- und Motivationsfähigkeit. Dafür       scher Perspektive, Wiesbaden, 2020, S. 33 ff.: Staar Henning,
braucht es das physische Aufeinandertreffen, das        Gurt Jochen, Janneck Monique, Gesunde Führung in vernetz-
                                                        ter (Zusammen-)Arbeit – Herausforderungen und Chancen;
Zusammenstehen bei einem Kaffee und zu sagen            in: Badura Bernhard et al. (Hrsg), Fehlzeiten-Report 2019,
«Komm, das packen wir jetzt an!». Dafür braucht         Berlin 2019, S. 217-236, S. 226.
                                                      5 Van der Lippe, Lippényi (siehe 3), S. 60 und 73.
es auch persönliche Vier-Augen-Gespräche. Ei-
                                                      6 Hertel Guido, Konradt Udo, Telekooperation und virtuelle
ner behördlich angeordneten Homeoffice-Pflicht          Teamarbeit, München 2007, S. 76.
statt -Empfehlung können wir deshalb seitens          7 Steiger-Sackmann Sabine, Dr. iur., Arbeitsrechtlicher Reform-
                                                        bedarf für Homeoffice-Arbeit, in: Arbeitsrecht, Zeitschrift
Arbeitgeberverband Basel nichts Positives abge-         für Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung 04/4040,
winnen. Und seien wir auch ehrlich bei Abendver-        Schulthess, S. 300-315.

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Tätigkeitsgebiete

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             Arbeitsgesetzgebung                                   der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung
                                                                   stellt. Dann ist er verpflichtet, sich angemessen an
             HOMEOFFICE ALS MASSNAHME ZUR EINDÄM-                  den Kosten für das Homeoffice zu beteiligen. Für
             MUNG DER CORONA-PANDEMIE Die durch die                Arbeitsgeräte und Material wie Laptop, Drucker,
             Corona-Krise notwendig gewordenen Verhaltens-         Datenträger oder Papier kann durch Vereinbarung
             regeln und Empfehlungen des BAG haben viele Ar-       eine Entschädigung gewährt oder ausgeschlagen
             beitgeber bereits während dem ersten Lock-Down        werden.
             im Berichtsjahr dazu veranlasst, ihre Mitarbeiter
             ins Homeoffice zu beordern. Die Massnahmen            ARBEITSZEITERFASSUNG – SCHRITT FÜR SCHRITT
             des Bundesrats gegen die Verbreitung des Covid-       ZUR TEILFLEXIBILISIERUNG Die Kommission für
             19-Virus und insbesondere die vielerorts plötzlich    Wirtschaft und Abgaben des Ständerats vertagte
             erfolgte Einführung des Homeoffice führten zu         die weitere Beratung zur Umsetzung der parlamen-
             grossen Unsicherheiten im Personal-Management         tarischen Initiative von Conrad Graber, die eine
             vieler Mitgliedsfirmen und dadurch auch zu einer      Teilflexibilisierung der Arbeitszeitregelung vor-
             Flut an Anfragen bei der Rechtsauskunft des Ar-       sieht. Die Kommission will zuerst abklären lassen,
             beitgeberverbands. Als schliesslich der Bundesrat     ob sich das Anliegen auch auf Verordnungsebene
             am 13. Januar 2021 eine landesweite Homeoffice-       umsetzen lässt. Mit diesem neuen Prüfauftrag wird
             Pflicht im Rahmen seiner Massnahmen angeordne-        die Reform des Arbeitsgesetzes nicht abgeschrie-
             te, wurde das Arbeiten von Zuhause aus mit einem      ben, sondern bezüglich der Umsetzungsmöglich-
             Schlag erneut zu einem Fokus-Thema in den Me-         keiten vertieft. Aus Arbeitgebersicht darf man auf
             dien und in der Rechtsberatung des Arbeitgeber-       die weiteren Entwicklungen hin zu einer Liberali-
             verbands Basel.                                       sierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ge-
                                                                   spannt bleiben.
             In diesem Zusammenhang ist allerdings hervor-
             zuheben, dass ein systematisches Homeoffice           KEINE AUSWEITUNG DES ENTSENDEGESETZES
             namentlich im Gastgewerbe, in den Gesundheits-        AUF KANTONALE MINDESTLOHNREGELUNGEN
             berufen, im Handwerk vom Elektroinstallateur bis      Mit der Annahme der Motion Abate (18.3473)
             zum Schreiner, in den Verkaufsberufen sowie in der    2019 wurde der Bundesrat beauftragt, einen
             Produktion nicht praktikabel ist.                     Entwurf zur Änderung von Artikel 2 des Entsen-
                                                                   degesetzes (EntsG) vorzulegen. Der neue Ge-
             Während der Dauer der vom Bundesrat angeord-          setzestext der Vernehmlassung sieht vor, dass
             neten Homeoffice-Pflicht sind die Arbeitgeber ver-    ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in
             pflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo     die Schweiz entsenden, zur Einhaltung auch der-
             dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit   jenigen minimalen Lohnbedingungen verpflichtet
             verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der         werden können, die in einem kantonalen Gesetz
             Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmern keine          vorgeschrieben sind. Hintergrund der Motion war
             Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Miet-      der Erlass von kantonalen Mindestlohngesetzen
             kosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist.       in den Kantonen Neuenburg, Jura und Tessin. In
                                                                   Basel-Stadt steht im Juni 2021 die Abstimmung
             In Zeiten einer normalen Geschäftstätigkeit ohne      über die Einführung eines kantonalen Mindest-
             Notsituation kann der Arbeitgeber Mitarbeitern        lohns bevor. Der Arbeitgeberverband Basel ist
             auf deren Wunsch die Möglichkeit einräumen, zu        federführend in der Abstimmungskampagne der
             Hause zu arbeiten. Wenn der Arbeitgeber bereits       Basler Wirtschaftsverbände, welche die wirt-
             einen Arbeitsplatz in seinen Räumlichkeiten einge-    schaftsfeindliche Mindestlohn-Initiative und den
             richtet hat, entstehen gemäss herrschender Lehre      regierungsrätlichen Gegenvorschlag vehement
             keine zusätzlichen Auslagen.                          bekämpfen. (siehe nächster Abschnitt).

             Anders geregelt werden die Entschädigungen in         Im Zentrum der vorgeschlagenen Revision im Ent-
             Zeiten einer normalen Geschäftstätigkeit, wenn        sendegesetz steht die Erweiterung des Geltungs-

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Tätigkeitsgebiete

bereichs von kantonalen Mindestlohngesetzen          Ein staatlicher Mindestlohn hätte deshalb den Ab-
auf Bundesebene.                                     bau von Arbeitsplätzen und / oder Betriebsver-
                                                     lagerungen ins Um- oder Ausland zur Folge. Trotz
Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind       unserer Befürchtungen verabschiedete die WAK
kantonale Mindestlöhne einzig als sozialpolitische   am 7. Dezember 2020 einen gegenüber der regie-
Massnahme zur Armutsbekämpfung auf kanto-            rungsrätlichen Variante angepassten Gegenvor-
naler Ebene zulässig. Ansonsten ermächtigt die       schlag für ein kantonales Mindestlohngesetz und
Verfassung allein den Bund, im Rahmen der Flan-      beantragte dem Grossen Rat, diesem zuzustim-
kierenden Massnahmen zur Verhinderung miss-          men und die kantonale Initiative «Kein Lohn unter
bräuchlicher Lohnbedingungen bei Entsendungen        23.-» zu verwerfen. Der Grosse Rat folgte seiner
unter gewissen Voraussetzungen lohnwirksame          WAK am 13. Januar 2021. Entsprechend kommt es
Massnahmen zu ergreifen. Kantonale Mindestlöh-       am 13. Juni 2021 zur Volksabstimmung über die
ne sind höchstens als sozialpolitische Massnahme     Initiative und den Gegenvorschlag, die der Arbeit-
gegen Armut zulässig, und sie sind keinesfalls mit   geberverband Basel beide klar ablehnt.
der in der Bundesverfassung garantierten Wirt-
schaftsfreiheit vereinbar.                           ANSPRUCH AUF ANGEHÖRIGENBETREUUNG
                                                     KOMMT IN ZWEI ETAPPEN Im Oktober 2020 hat
Entsandte Arbeitnehmer sind aber grundsätzlich       der Bundesrat das Inkrafttreten des neuen Bun-
keine Adressaten von kantonalen sozialpolitischen    desgesetzes zur Vereinbarkeit von Erwerbstätig-
Massnahmen bzw. kantonalen Mindestlöhnen, weil       keit und Angehörigenbetreuung in zwei Etappen
sie nicht auf dem Kantonsgebiet wohnhaft sind.       beschlossen.
Grundsätzlich sollten deshalb nur die schweizweit
geltenden Mindestlöhne vom Entsendegesetz            Wegen der demografischen Alterung der Bevöl-
erfasst sein. Aus diesem Grund lehnt der Arbeit-     kerung in der Schweiz wird auch der Bedarf an
geberverband die vorgeschlagene Änderung des         Personen steigen, die sich um ihre Angehörigen
Entsendegesetzes entschieden ab.                     oder nahestehende Personen kümmern. Um diese
                                                     Pflege künftig sicherzustellen, hat das Parlament
MINDESTLOHN-INITIATIVE BASEL-STADT Die               ein neues Gesetz verabschiedet, das nebst einer
im Jahr 2019 eingereichte kantonale Volksini-        Lohnfortzahlungspflicht zulasten der Arbeitgeber
tiative «Kein Lohn unter 23.-» verlangt die Fest-    auch einen Ausbau der bereits stark belasteten
legung eines kantonalen Mindestlohns von 23          Sozialversicherung mit sich zieht. Das Gesetz zur
Franken pro Arbeitsstunde. Der Gegenvorschlag        «Verbesserung der Situation von betreuenden An-
des Regierungsrats besteht ebenfalls aus einem       gehörigen» wird in zwei Schritten in Kraft gesetzt.
Mindestlohngesetz und sah einen Mindestlohn
von 21 Franken pro Arbeitsstunde vor. Am 20.         Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in
April 2020 wurden wir gemeinsam mit dem Ge-          Kraft trat, wurde die Lohnfortzahlung bei kurzen
werbeverband Basel-Stadt von der Wirtschafts-        Arbeitsabwesenheiten von Angehörigen geregelt
und Abgabekommission WAK angehört. Unsere            und die Betreuungsgutschriften in der AHV aus-
Hauptkritik bezog sich auf die Schwächung der        geweitet. Ausserdem wurde der Anspruch auf den
Sozialpartnerschaft, wenn ein Element – der Lohn     Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschä-
– künftig über die Politik festgelegt werden soll.   digung der IV für Kinder angepasst. In einer zwei-
Wir befürchten zudem negative Auswirkungen           ten Etappe wird auf den 1. Juli 2021 der bezahlte
auf die Berufslehre und auf Arbeitsplätze gerade     14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer
von kleineren und mittleren Betrieben. Denn mit      kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt
einem gesetzlich festgelegten Mindestlohn ent-       werden.
stehen den Branchen mit tiefer Wertschöpfung
höhere Kosten, die gerade in unserem grenzna-        Die bezahlte Freizeit führt zu erhöhten Lohnne-
hen Raum mit grosser ausländischer Konkurrenz        benkosten und verteuert den Faktor Arbeit weiter.
kaum auf die Kunden überwälzt werden könnten.        Deshalb sprach sich der Arbeitgeberverband Basel

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             zusammen mit dem Schweizerischen Arbeitgeber-          Sozialpolitik
             verband (SAV) gegen diese Neuerungen aus. Die
             Arbeitgeber nehmen ihre Verantwortung bereits          REFORM DER BERUFLICHEN VORSORGE Im März
             wahr und leisten einen Beitrag zur Vereinbarkeit       2020 schickten wir unsere Stellungnahme zur ge-
             von Beruf und Angehörigenbetreuung. Dies tun die       planten Reform der beruflichen Vorsorge an den
             Unternehmen mit verschiedenen, auf ihre betrieb-       Bundesrat und an unseren Dachverband. Gemein-
             lichen Möglichkeiten abgestimmten Massnahmen.          sam mit anderen Akteuren unterstützten wir einen
                                                                    Mittelweg zwischen dem Vorschlag des Bundesrats
             ÄNDERUNG DER VERORDNUNG 1 ZUM ARBEITS-                 und dem Modell des Schweizerischen Gewerbever-
             GESETZ Mit der am 1. November 2020 in Kraft            bands. Unsere Hauptkritik am Lösungsvorschlag
             getretenen Gesetzesänderung der Verordnung 1           des Bundesrats bezog sich auf die Einführung von
             zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) bezweckt der Bun-           solidarisch finanzierten Pauschalbeiträgen zum
             desrat in erster Linie, bestehende Unklarheiten        Ausgleich der Leistungseinbussen der Übergangs-
             in der Anwendung von Arbeits- und Ruhezeitvor-         generation. Zudem wies der Bundesvorschlag
             schriften zu beseitigen und die Vorschriften an die    eine systemwidrige Vermischung der 1. und 2.
             zwischenzeitlich entwickelte Praxis anzupassen.        Säule auf, die wir ebenfalls ablehnten. Im Gegen-
             Zudem sollen diverse Präzisierungen und formel-        zug unterstützten wir die Forderung nach einem
             le Anpassungen zur einfacheren Anwendung des           Umwandlungssatz von 6,0 Prozent und begrüssten
             Arbeitsgesetzes (ArG) durch die Betriebe und In-       die Senkung des Koordinationsabzugs sowie die
             spektorate führen.                                     Anpassung der Altersgutschriften in angepasster
                                                                    Form.
             Insbesondere die Änderungen betr. Dienstreisen
             ins Ausland sind für unsere Mitgliedsfirmen von        ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE FA-
             Relevanz: Bei Hin- und Rückreisen ins Ausland in       MILIENZULAGEN Im Juni des Berichtsjahres nah-
             der Nacht oder an Sonntagen ist keine Bewilligung      men wir Stellung zur geplanten Einführung eines
             mehr notwendig.                                        vollen Lastenausgleichs unter den Familienaus-
                                                                    gleichskassen. Gemäss der bisherigen Bundesre-
             Falls es sich nicht um eine Reise im Inland, sondern   gelung stand der Entscheid über die Einführung
             um eine Reise ins Ausland handelt, gelten folgen-      bzw. die Ausgestaltung eines Lastenausgleichs
             de Besonderheiten (Art. 13 Abs. 3bis Satz 1 ArGV       den Kantonen zu. Diese hatten also schon bisher
             1.): Ist die in der Schweiz zurückgelegte Reisezeit    die Möglichkeit, einen vollen Lastenausgleich ein-
             kürzer als die normale Zeit für den Arbeitsweg, bil-   zuführen, konnten sich aber eben auch für eine an-
             det die in der Schweiz zurückgelegte Wegzeit keine     dere, bedarfsgerechte kantonale Lösung entschei-
             Arbeitszeit. Dieser Fall kann sich unter Umständen     den. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision
             bei Reisen ins nahe Ausland ergeben. Ist die in der    wären keine differenzierten Ausgleichslösungen
             Schweiz zurückgelegte Reisezeit länger als die         mehr möglich. Kantonale Teillastenausgleichssys-
             normale Zeit für den Arbeitsweg, wird die Diffe-       teme, die in einem breit abgestützten politischen
             renz zwischen der in der Schweiz zurückgelegten        Verfahren entstanden und von der Wirtschaft mit-
             Wegzeit und der normalen Zeit für den Arbeits-         getragen werden, wären also künftig rechtswidrig.
             weg als Arbeitszeit angerechnet. Die im Ausland        Stattdessen müssten 15 Kantone ihre kantonalen
             zurückgelegte Reisezeit kann somit vernachlässigt      Familienzulagengesetzgebungen an einen bundes-
             werden. Aber auch für die im Ausland zurückge-         rechtlich vorgeschriebenen vollen Lastenausgleich
             legte Reisezeit hat der Arbeitnehmer Lohn zugute.      anpassen. Und dies, obwohl das bisherige System
             Jedoch ist die ausländische Reisezeit nicht für die    funktioniert und keinerlei Grund für eine Einheits-
             Ermittlung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit         lösung besteht. Insbesondere die Kantone Zürich
             anzurechnen.                                           und Basel-Stadt, die erst 2020 bzw. 2019 neue kan-
                                                                    tonale Lösungen erarbeitet und einstimmig bzw.
                                                                    mit grossem Mehr in den Kantonsparlamenten ein-
                                                                    geführt hatten, wären direkt davon betroffen. Wir

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Tätigkeitsgebiete

lehnten daher den Gesetzesentwurf mit aller Vehe-    in Basel-Stadt musste aufgrund der Corona-Pan-
menz ab und plädierten für eine Formulierung, die    demie auf voraussichtlich 1.1.2022 verschoben
nach wie vor auch einen teilweisen Lastenausgleich   werden.
zwischen den Kassen zulassen würde.                  Hingegen trat die Revision des kantonalen Fami-
                                                     lienzulagengesetzes per 1.8.2020 in Kraft. Neu
BVG-MINDESTZINSSATZ 2021 Im August 2020              wird die Altersgrenze für die Ausbildungszulagen
konnten wir uns wiederum zum künftigen BVG-          auf 15 Jahre gesenkt, wenn sich Jugendliche nach
Mindestzinssatz äussern. Wie immer baten wir die     Abschluss der obligatorischen Schulzeit in Ausbil-
Mitglieder unserer internen Arbeitsgruppe um ihre    dung befinden. Arbeitslose Mütter, die eine Mut-
Stellungnahme zum Vorschlag unseres Dachver-         terschaftsentschädigung beziehen, haben zudem
bands, der einhellige Zustimmung fand. Im Detail     neu Anrecht auf Familienzulagen.
sprachen wir uns dafür aus, insbesondere vor dem
Hintergrund der Corona-Pandemie den Mindest-         FAMILIENKOMMISSION DES KANTONS BASEL-
zinssatz neu festzulegen und dabei auf die ausser-   STADT Coronabedingt tagte die kantonale Fa-
gewöhnlichen Umstände einzugehen. Im Gegen-          milienkommission im vergangenen Jahr erst im
satz zum Vorjahr befürwortete eine Mehrheit der      September. Sie befasste sich an dieser Sitzung
Arbeitsgruppe die Rundung der Zinssatz-Empfeh-       schwerpunktmässig mit der frühen Förderung im
lung auf Zehntel. In der Konsequenz empfahlen wir    Kanton Basel-Stadt und der Entwicklung einer
einen Mindestzinssatz von maximal 0,4 Prozent        kantonalen Strategie zu diesem Thema. Im Auf-
(bei Rundung auf Zehntel) bzw. 0,5 Prozent (bei      trag des Bereichs Jugend, Familie und Sport so-
Rundung auf Viertelprozentpunkte).                   wie des Bereichs Volksschulen wurde vorgängig
                                                     ein Bericht dazu erstellt und den Kommissions-
VERNEHMLASSUNG ZUR ARBEITSLOSENVERSI-                mitgliedern präsentiert. Ziel des Berichts war
CHERUNGSVERORDNUNG AVIV UND ZUR INFOR-               es, mittels einer SWOT-Analyse das bestehen-
MATIONSSYSTEMEVERORDNUNG ALV-ISV Im                  de Angebot im Frühbereich zu analysieren und
September 2020 äusserten wir uns zustimmend          Empfehlungen für die Weiterentwicklung des
zu den vorgelegten Verordnungsanpassungen.           Angebots und die strukturelle Verortung der
Als besonders positiv erachteten wir dabei die       frühen Förderung innerhalb der Verwaltung zu
verschiedenen Aufwandreduktionen und Zu-             geben. Dabei zeigte sich, dass der Kanton Basel-
gangserleichterungen für stellensuchende Versi-      Stadt innerhalb der Schweiz eine führende Rolle
cherte. Ebenso befürworteten wir die Möglichkeit,    einnimmt und über ein vielfältiges Angebot an
den versicherten Verdienst künftig unmittelbar       Institutionen und Angeboten verfügt. Dennoch
(und nicht erst ab der folgenden Kontrollperiode)    werden besonders belastete Familien nicht im-
korrigieren zu können sowie die Angleichung der      mer erreicht. Auch lässt sich die Qualität der
Schlechtwetterentschädigung an die Kurzarbeits-      familienergänzenden Betreuung nach wie vor
entschädigung in Bezug auf die Zuständigkeit.        optimieren. Schliesslich sollen die bestehenden
Schliesslich begrüssten wir auch die verbesserte     Angebote in Zukunft besser untereinander ver-
Übersichtlichkeit durch die neue Verordnung für      netzt und der Gesundheitsbereich vermehrt ein-
die von der Ausgleichsstelle betriebenen Informa-    gebunden werden.
tionssysteme ALV-IsV.                                Regierungsrat Dr. Conradin Cramer berichtete
                                                     über die Auswirkungen des Lockdowns und hielt
                                                     fest, wie stark Familienthemen während dieser
Familienpolitik                                      Zeit ins Bewusstsein der Gesellschaft gerückt
                                                     sind. Die Schliessung der Schulen, Betreuungs-
ABSTIMMUNGSVORLAGEN UND GESETZESÄN-                  aufgaben und die wirtschaftlichen Sorgen der
DERUNGEN Weder auf eidgenössischer noch auf          Kitas haben auch das Departement gefordert.
kantonaler Ebene kamen im Berichtsjahr Vorlagen      Schliesslich erhielt die neu gegründete Organi-
zur Familienpolitik zur Abstimmung.                  sation Pro Familia Basel Regio Gelegenheit, sich
Das Inkrafttreten des Tagesbetreuungsgesetzes        der Kommission vorzustellen.

                                                                                                              Seite 9
Tätigkeitsgebiete

             FAMILIENFREUNDLICHE WIRTSCHAFTSREGION                   Sozialpartnerschaft
             BASEL (FFWR) Ebenfalls wegen Corona hat sich
             auch die FfWR im 2020 nur einmal getroffen. Ein         GAV FÜR DEN DIENSTLEISTUNGSBEREICH IN DER
             wichtiges Thema der Sitzung war die Neuausrich-         REGION BASEL, INSBESONDERE FÜR KAUFMÄN-
             tung der Kommunikation: Neben der Neugestal-            NISCHE ANGESTELLTE Als einer der grossen Kol-
             tung der Webseite wird die FfWR künftig auch auf        lektivverträge der Schweiz kommt der GAV für den
             Linkedin aktiv sein. Der Infoletter hingegen wird       Dienstleistungsbereich in der Region Basel in über
             nicht mehr in der bisherigen Form veröffentlicht.       360 Unternehmen in der Region Nordwestschweiz
             2021 soll weiterhin am Schwerpunkt «Gender Bias         zur Anwendung. Dem Gesamtarbeitsvertrag sind
             im Unternehmen» gearbeitet werden. Zudem sind           rund 18'500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-
             zwei Veranstaltungen geplant, die sich insbeson-        mer unterstellt. Verschiedene grössere Unterneh-
             dere mit branchenspezifischen Themen des Archi-         men wenden den Gesamtarbeitsvertrag auch auf
             tektur- und Ingenieurwesens betreffen. Die FHNW,        Arbeitsverhältnisse ausserhalb der Region Nord-
             der SIA und die Fachstelle UND werden sich ebenso       westschweiz (bspw. Zürich und Tessin) an, indem
             daran beteiligen wie die schweizerische Vereini-        sie in der Beitrittserklärung auch ausserkantonale
             gung der Ingenieurinnen.                                Betriebe dem GAV unterstellen. Aus einem über-
             Hauptthema bildete der Workshop von Prof. Dr.           geordneten Blickwinkel ist der GAV zweifellos ein
             Gudrun Sander zum Thema «Unconscious Biases:            wichtiger Standortvorteil für die Region Nordwest-
             Der Schlüssel, um reflektierte Entscheidungen zu        schweiz.
             treffen?» Unter diesen Begriff fallen Vereinfachun-
             gen, welche das Gehirn erzeugt, beispielsweise          Der Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrags
             aufgrund von eigenen oder erzählten Erfahrungen,        ist breit gefasst und erstreckt sich generell auf
             Sozialisation, Darstellungen in den Medien oder         Angestellte im Dienstleistungsbereich. Darunter
             kultureller Prägung. Ziel des Workshops war es,         fallen z.B. kaufmännisch-technische Angestellte
             Führungspersonen auf ihre grosse Verantwortung          und solche in Handels-, IT-, Planungs- und Wer-
             im Umgang mit solchen Stereotypen bei Rekrutie-         beunternehmen sowie das Verkaufspersonal. Die
             rungsprozessen aufmerksam zu machen.                    unterstellten Firmen bilden somit einen sehr hete-
             Ob und wie Corona die Anliegen der Vereinbarkeit        rogenen Bereich der Wirtschaft ab und stammen
             in den Unternehmen beeinflusst, lässt sich noch         aus unterschiedlichsten Branchen. Unter der Fe-
             nicht abschliessend beurteilen. In jedem Fall ist das   derführung des Arbeitgeberverbands Basel haben
             Thema Telearbeit viel präsenter als zuvor.              die Handelskammer beider Basel, die Wirtschafts-
                                                                     kammer Baselland, die Angestelltenvereinigung
             PRO FAMILIA BASEL REGIO Die in Basel neu aktive         Region Basel, der Kaufmännische Verband Basel
             Organisation konnte im vergangenen Jahr wichtige        und der Kaufmännische Verband Baselland den
             Ziele erreichen. So zählt sie inzwischen 25 Mitglie-    Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet.
             der, hat eine Arbeitsgruppe «Frühe Förderung» un-
             ter Festlegung klarer Ziele gegründet, einen Kon-       Interessierte Unternehmen profitieren davon, in-
             zeptentwurf zur Förderung des Wiedereinstiegs           dem wir das mit der Aushandlung und Anwendung
             von Frauen in die Arbeitswelt entwickelt und eine       des GAVs verbundene Fachwissen im Rahmen un-
             Veranstaltung mit rund 50 Teilnehmern durchge-          serer Beratungstätigkeit direkt weitergeben kön-
             führt. Daneben verfügt sie inzwischen über eine         nen.
             informative Webseite und hat sich in den sozialen
             Medien etabliert. Politisch hat sie sich in die Dis-    Der GAV für den Dienstleistungsbereich in der Regi-
             kussion zum Vaterschaftsurlaub eingebracht, in-         on Basel liegt in den drei Landessprachen Deutsch,
             dem sie einen kontradiktorischen Podcast erstellt       Französisch und Italienisch auf. Der Bezug der ge-
             hat. Erfreulicherweise konnte auch finanziell be-       druckten GAV-Exemplare ist für die unterstellten
             reits ein kleiner Gewinn ausgewiesen werden.            Unternehmen kostenlos.

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Tätigkeitsgebiete

Bildungspolitik                                       erkennung von schweizerischen BM-Abschlüssen
                                                      in einem gegenseitigen Abkommen erreicht wird.
Der Arbeitgeberverband Basel setzt sich haupt-        Das Abkommen wurde am 10. Februar 2021 in Ber-
sächlich mit den übergeordneten Themen der            lin unterzeichnet und tritt in Kraft, sobald der Deut-
beruflichen Grundbildung sowie der höheren Be-        sche Bundestag das entsprechende Umsetzungs-
rufsbildung auseinander. Im Berichtsjahr haben        gesetz in Deutschland erlassen hat.
wir unsere Positionen zu drei Vorlagen – zwei Mal
auf nationaler, einmal auf kantonaler Ebene – ein-    ORIENTIERUNGSHILFE NACHHALTIGE ENTWICK-
gebracht.                                             LUNG IN DER BERUFSBILDUNG Mitte 2020 hat
                                                      das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und
ABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND                     Innovation (SBFI) die Erarbeitung der «Orientie-
DEUTSCHLAND ÜBER DIE GEGENSEITIGE FEST-               rungshilfe Nachhaltige Entwicklung in der Berufs-
STELLUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON BERUF-              bildung» in Auftrag gegeben. Das Dokument ist
LICHEN ABSCHLÜSSEN (MODERNISIERUNG DER                als Hilfsmittel im Berufsentwicklungsprozess ge-
VEREINBARUNG VON 1937) Die Förderung der              dacht und soll «eine praxisnahe Berücksichtigung
internationalen Anerkennung von Schweizer Bil-        der nachhaltigen Entwicklung in den Bildungser-
dungsabschlüssen erachtet der Arbeitgeberver-         lassen» unterstützen.
band Basel als äusserst wichtig. Wir äusserten uns    Im Rahmen einer Anhörung zu diesem Dokument
deshalb positiv zur Absicht des Bundes, das Ab-       schlossen wir uns der Stellungnahme des Schwei-
kommen zwischen der Schweiz und Deutschland           zerischen Arbeitgeberverbands sowie einer Mehr-
über die gegenseitige Feststellung der Gleichwer-     heit der nationalen Berufs- und Branchenverbände
tigkeit von beruflichen Abschlüssen zu moderni-       an. Diese kamen u.a. zum Schluss, dass die «Orien-
sieren. Insbesondere das Ziel, dass die Vereinba-     tierungshilfe» im eigentlichen Sinne der Sensibili-
rung neu für alle Berufsbildungsabschlüsse mit        sierung und Anregung zu umfassend ist und wiesen
bundesrechtlicher Grundlage gelten soll, unter-       auf die Gefahr hin, dass der (ohnehin schon eher
stützten wir klar.                                    überladene) Berufsentwicklungsprozess weiter
Anlehnend an die Forderungen der Kantone Basel-       verkompliziert und überreglementiert wird. Die
Stadt und Baselland machten wir insbesondere auf      Orientierungshilfe kann rasch in der Umsetzung
zwei Punkte aufmerksam: Zum einen erachten wir        zu einer Checkliste werden und daher zu einer im-
es für den gegenseitigen Zugang zur beruflichen       plizit obligatorischen Abarbeitung von sämtlichen
Weiterbildung und zur Stärkung der höheren Be-        Aspekten führen. An vorderster Stelle muss aber
rufsbildung in der Schweiz als sehr wünschenswert,    die Freiwilligkeit stehen.
dass auch für Absolventen und Absolventinnen von      Der Arbeitgeberverband Basel wird die Umsetzung
Bildungsgängen der Höheren Fachschulen die Mög-       bzw. die Implementierung dieser Orientierungshil-
lichkeit einer Gleichwertigkeitsanerkennung ihrer     fe in der Praxis genau beobachten.
Abschlüsse besteht. Dem Arbeitgeberverband Ba-
sel ist es stets ein grosses Anliegen, dass die Be-   MOTION BETR. DURCHLÄSSIGKEIT DER AUSBIL-
deutung der höheren Berufsbildung nicht verges-       DUNGSWEGE Dieser Vorstoss wurde Ende 2019
sen geht – insbesondere auch vor dem Hintergrund      von SP-Grossrätin Sybille Benz im Basler Kantons-
der 2015 erarbeiteten International verständlichen    parlament eingereicht und im Laufe des Jahres
Titelbezeichnungen zwecks Vergleichbarkeit und        2020 behandelt. Er fordert vom Regierungsrat
Anerkennung der Berufsbildung im In- und Ausland.     «eine Anpassung der Schullaufbahnverordnung
Zum anderen betonten wir in unserer Stellungnah-      und gegebenenfalls weiterer Erlasse, nach Mög-
me die Wichtigkeit der Berufsmaturität (BM), deren    lichkeit auf das Schuljahr 2021/2022, damit den
Förderung ja auch ein erklärtes Ziel des Bundes-      Schülerinnen und Schülern des ZBA (Zentrum für
rats ist. Die BM steigert die Attraktivität der Be-   Brückenangebote) der Zutritt zu einer weiterfüh-
rufsbildung und leistet einen wesentlichen Beitrag    renden Schule (FMS, WMS, IMS) über eine neutrale
zur Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungs-     Aufnahmeprüfung wieder – wie bis anhin – ermög-
systems. Deshalb war es uns wichtig, dass die An-     licht wird, unabhängig von ad-personam-Aufnah-

                                                                                                                 Seite 11
Tätigkeitsgebiete

             men, die individuelle Lösungen für Einzelfälle dar-    teme werden in der EU-Verordnung 883/2004 ko-
             stellen.»                                              ordiniert, welche auch für die Schweiz Anwendung
             Der Arbeitgeberverband machte in seiner Stel-          findet. Die einschlägigen Bestimmungen legen bei-
             lungnahme darauf aufmerksam, dass die Durchläs-        spielsweise fest, dass ein Grenzgänger üblicherwei-
             sigkeit des Systems bereits heute gegeben ist. Alle    se dem Sozialversicherungsrecht desjenigen Staa-
             Schülerinnen und Schüler haben drei Chancen, den       tes untersteht, in dem er seine Arbeit verrichtet. Die
             Zugang zu einer weiterführenden Schule zu erlan-       Mehrheit der Grenzgänger in die Schweiz ist dem-
             gen: durch entsprechenden Notenschnitt in der 3.       gemäss im Schweizerischen Sozialversicherungs-
             Klasse der Sekundarschule, durch Bestehen einer        system (AHV/IV/EO/ALV/BVG) versichert.
             freiwilligen Aufnahmeprüfung am Ende der Sekun-
             darschule und – für Schülerinnen und Schüler, die      Das auch für die Schweiz verbindliche EU-Koordina-
             einen schwierigen Bildungsweg hatten und deren         tionsrecht legt jedoch ebenso fest, dass die Zustän-
             Entwicklungspotenzial erst zu einem späteren           digkeit des schweizerischen Sozialversicherungs-
             Zeitpunkt sichtbar wird – gemäss §9 der Schullauf-     systems in die Zuständigkeit des ausländischen
             bahnverordnung «sur dossier». Eine «vierte Chan-       Sozialversicherungsträgers im Wohnland eines
             ce» ist nicht notwendig, würde falsche Anreize         Grenzgängers wechselt, falls dieser 25% und mehr
             setzen und zu einem «Schleichweg» via Brücken-         seiner Arbeitsleistung in seinem Wohnland bzw. in
             angebot führen, worunter die berufliche Orientie-      seinem Homeoffice erbringt. Das bedeutet für den
             rung, die Suche nach Schnupperlehren und einer         Grenzgänger, dass in einem solchen Fall die Leistun-
             Lehrstelle sowohl am Ende der Sekundarschule wie       gen von schweizerischen Sozialversicherungen und
             auch im Brückenangebot leiden würden. Die Mo-          insbesondere auch des BVG (bzw. Pensionskasse)
             tion verfolgt zwar ein wichtiges und ernsthaftes       wegfallen – an deren Stelle treten die Sozialversi-
             Anliegen, die vorgeschlagenen Massnahmen wür-          cherungen seines Wohnlandes. Mit dem Wegfall der
             den aber unserer Meinung nach bezüglich Durch-         Anwartschaften und Leistungen in den schweizeri-
             lässigkeit und Bildungserfolg einen Rückschritt        schen Sozialversicherungen wird zugleich auch eine
             bewirken.                                              Anstellung in der Schweiz für diese Populationen
             Der Grosse Rat hat die Motion dennoch an den Re-       viel weniger attraktiv.
             gierungsrat zur Ausarbeitung einer Vorlage für das
             Schuljahr 2021/2022 überwiesen. Diese lag zum          Mit der Homeoffice-Empfehlung und später mit der
             Redaktionsschluss dieses Berichts noch nicht vor.      Homeoffice-Pflicht des Bundesrats (ab 2021) wurde
                                                                    diese «25%-Regel» für Arbeitgeber und Angestellte
                                                                    problematisch. Die Schweiz und die EU haben sich
             Ausländerpolitik                                       in der Folge darauf geeinigt, dass bis zum 30. Juni
                                                                    2021 (Stand bei Redaktionsschluss) die Anwendung
             GRENZGÄNGERINNEN UND GRENZGÄNGER IN CO-                der genannten Zuständigkeitsregeln ausgesetzt
             RONA-ZEITEN Auch hinsichtlich der rund 350’000         wird, d.h. dass auch Grenzgänger im andauernden
             Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die täglich          Homeoffice in den schweizerischen Sozialversiche-
             zur Arbeitsaufnahme in die Schweiz pendeln, war        rungen bis zu diesem Zeitpunkt versichert bleiben
             das Berichtsjahr von den Auswirkungen der Coro-        können.
             na-Pandemie geprägt. Mit der Homeoffice-Emp-
             fehlung des Bundesrats vom März 2020 waren die         Sobald jedoch wieder «normale» Umstände herr-
             Unternehmen nicht nur auf betriebsorganisatori-        schen und die Regelungen der EU-Verordnung
             scher Ebene stark gefordert. Auf rechtlicher Ebene     883/2004 wieder uneingeschränkt zur Anwendung
             stellten sich rasch wichtige Fragen nach der sozial-   kommen, können Grenzgängerinnen und Grenzgän-
             versicherungsrechtlichen Stellung der transnatio-      ger in die Schweiz i.d.R. nur noch einen Tag pro Wo-
             nalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.              che im Homeoffice am ausländischen Wohnort ihre
                                                                    Arbeit verrichten. Sobald sie 25% und mehr zu Hau-
             KOORDINATION DER SOZIALVERSICHERUNGSSYS-               se arbeiten, unterstehen solche Arbeitsverhältnisse
             TEME Die europäischen Sozialversicherungssys-          dem Sozialversicherungssystem am Wohnort der

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Tätigkeitsgebiete

Angestellten. Die Konsequenz für den Arbeitgeber     Verfügbarkeit der entsprechenden Daten beur-
besteht u.a. darin, dass der Schweizer Arbeitgeber   teilt werden.
direkt mit ausländischen Sozialversicherungsträ-
gern abrechnen muss.                                 Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten: Im
                                                     Jahr 2020 konnten Unternehmen, die hoch quali-
STEUERRECHTLICHE KONSEQUENZEN FÜR AR-                fizierte Spezialisten mangels Verfügbarkeit in der
BEITGEBER Der Arbeitgeber tut zudem bei ausge-       Schweiz und in der EU/EFTA in Drittstaaten rekrutie-
dehntem Homeoffice von Grenzgängern an deren         ren mussten, auf insgesamt 8’500 Aufenthalts- und
ausländischen Wohnort gut daran, die steuerrecht-    Kurzaufenthaltsbewilligungen zugreifen: 4’500 mit
lichen Konsequenzen vorab gründlich abzuklären.      Aufenthaltsbewilligungen B und deren 4’000 mit
Ausländische Finanzbehörden können in solchen        Kurzaufenthaltsbewilligungen L.
Fällen durchaus davon ausgehen, dass das Schwei-
zer Unternehmen ein ausländisches Firmendomi-        Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der
zil am Wohnort des Grenzgängers begründet hat.       EU/EFTA: Der Bundesrat hat auch die Höchstzahlen
Die einschlägigen steuerrechtlichen Folgen für das   für Dienstleistungserbringer aus EU-/EFTA-Staa-
Schweizer Unternehmen sind i.d.R. sehr aufwändig.    ten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive
                                                     120 Tagen pro Jahr festgelegt. Die Höchstzahlen
STEUERRECHTLICHE KONSEQUENZEN FÜR AR-                blieben unverändert. Im Jahr 2020 standen somit
BEITNEHMER Auch den Grenzgängerinnen und             3’000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500
Grenzgängern drohen empfindliche steuerrechtli-      Einheiten für Aufenthalter (B) zur Verfügung. Dabei
che Folgen in ihrem Wohnland, wenn sie mehr als      war die quartalsweise Vergabe beibehalten worden.
40% ihrer Arbeit am Wohnort verrichten, denn sie
verlieren ihren Grenzgängerstatus und werden am      Kontingente für erwerbstätige UK-Staatsangehö-
Wohnort voll einkommenssteuerpflichtig.              rige: Der Arbeitgeberverband Basel hatte in seiner
                                                     Vernehmlassungsantwort die «Mind the Gap»-Stra-
FESTLEGUNG DER JÄHRLICHEN HÖCHSTZAHLEN               tegie des Bundesrats unterstützt. Der Bundesrat
FÜR BEWILLIGUNGEN ZWECKS AUSÜBUNG EINER              hatte für den Fall des No-Deal-Brexits auch die se-
ERWERBSTÄTIGKEIT (KONTINGENTE 2020) Der              paraten Höchstzahlen für erwerbstätige Staatsan-
Arbeitgeberverband Basel hat sich im Berichts-       gehörige des Vereinigten Königreichs festgelegt.
jahr ebenso wie bereits in den vergangenen Jah-      Demgemäss können insgesamt 3’500 Erwerbs-
ren in seinen Stellungnahmen für eine Erhöhung       tätige aus dem Vereinigten Königreich von der
der Höchstzahlen für Arbeitsbewilligungen aus-       Schweizer Wirtschaft rekrutiert werden: 2’100 mit
gesprochen. Der Arbeitsmarkt in der Nordwest-        Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1’400 mit Kurz-
schweiz ist auf hochqualifizierte Arbeitnehmer       aufenthaltsbewilligungen (L).
ausgerichtet. Damit der Fachkräftemangel ent-
schärft werden kann, müssen jedoch auch immer        Die separaten Kontingente sollten die Folgen eines
Spezialisten aus den Drittstaaten berücksichtigt     möglichen abrupten Wechsels britischer Staatsan-
werden. In den vorangegangenen Jahren waren          gehöriger von Freizügigkeitsberechtigten zu Dritt-
die nach Verteilschlüssel zugeteilten Kontingen-     staatsangehörigen für Wirtschaft und Kantone
te jeweils bereits nach wenigen Monaten aufge-       mindern. Die Kontingentierung wäre nur bei einem
braucht und die Unternehmen der Region waren         ungeordneten Brexit zum Tragen gekommen. Ver-
auf Bundeskontingente angewiesen. Die damit          lässt UK die EU mit dem ausgehandelten Austritts-
verbundene Unsicherheit wird bleiben. Daher ist      vertrag, gilt während der vereinbarten Übergangs-
eine angemessene Erhöhung der Bundeskontin-          periode zwischen der Schweiz und UK weiterhin das
gente aus Sicht des Arbeitgeberverbands Basel        Freizügigkeitsabkommen.
grundsätzlich zu begrüssen. Inwiefern sich die
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in der Aus-
schöpfung der Kontingente im Berichtsjahr und
den Jahren danach niederschlägt, kann erst nach

                                                                                                              Seite 13
Tätigkeitsgebiete

             Weitere Stellungnahmen                                 etwa jene um die Einführung eines Vaterschafts-
                                                                    urlaubs. Besonders viele Medienanfragen gab es
             EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INTERKANTONA-                    im 2020 natürlich in Zusammenhang mit den Coro-
             LEN VEREINBARUNG ÜBER DAS ÖFFENTLICHE                  na-Massnahmen und deren Auswirkungen auf die
             BESCHAFFUNGSWESEN (EG IVÖB) Das Beschaf-               Arbeitswelt.
             fungswesen gehört zwar grundsätzlich nicht zu
             den Kerndossiers des Arbeitgeberverbands Basel.        Besondere Erwähnung in vielen Medien fand in
             Unser kritisches Augenmerk richten wir aber auf die    diesem Berichtsjahr die Wahl von Beat Hauenstein
             Lohngleichheitskontrollen, welche im Kanton Ba-        zum neuen Präsidenten des Arbeitgeberverbands
             sel-Stadt ab Frühjahr 2021 im Beschaffungswesen        Basel per 27. August 2020 und der damit verbun-
             eingeführt werden sollen. Konkret soll künftig eine    dene Rücktritt des langjährigen Präsidenten Marc
             von einer unabhängigen Revisionsstelle beglaubig-      Jaquet. Da eine feierliche «Stabübergabe» im Rah-
             te Logib-Analyse als Teilnahmebedingung bei Sub-       men der GV nicht stattfinden konnte, inszenierten
             missionen im Einladungs-, im offenen, im selektiven    wir eine symbolische «Schlüsselübergabe». Auch
             sowie im freihändigen Verfahren über den Schwel-       der auf Januar 2021 anstehende Direktionswech-
             lenwerten für sämtliche Unternehmen mit mehr als       sel (Saskia Schenker übernahm das Amt der lang-
             50 Mitarbeitenden gelten.                              jährigen Direktorin Barbara Gutzwiller) führte zu
             Diesbezüglich schlossen wir uns der Stellungnahme      einigen Medienberichten bzw. Doppel-Interviews.
             des Gewerbeverbands Basel-Stadt an – und lehnten
             diese unnötige, methodisch umstrittene, bürokrati-     Im Weiteren äusserte sich der Arbeitgeberverband
             sche und teure Massnahme dezidiert ab. Ein mehr-       Basel auch im 2020 wieder aktiv zu verschiedenen
             jähriges Pilotprojekt, zu welchem im Übrigen keine     politischen Geschäften – nicht nur im Rahmen von
             Evaluation, Auswertung o.ä. öffentlich vorliegt, hat   Volksabstimmungen und Wahlen sowie in Form von
             deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung solcher     medialen Mitteilungen, sondern auch vor Debatten
             Kontrollen selbst grössere Unternehmen für meh-        in den Parlamenten. So werden die Mitglieder des
             rere Tage unproduktiv bindet. Ein konkreter Nutzen     Grossen Rats Basel-Stadt regelmässig über unsere
             dieser Massnahme konnte nicht festgestellt werden.     Haltung zu für uns relevanten Vorlagen und Vor-
             Folglich fordern wir, das heutige und langjährig be-   stössen informiert. Rückmeldungen zeigen, dass
             währte System zur Kontrolle der Gleichstellung von     diese «Empfehlungen» von den Politikern sehr ge-
             Frauen und Männern beizubehalten (GAV-Bestäti-         nau beobachtet und bei den weiteren Überlegun-
             gung, separate Selbstdeklaration auf Verlangen des     gen berücksichtigt werden.
             Einigungsamts). Im Weiteren soll es weiterhin dem
             Einigungsamt obliegen, von Amtes wegen oder auf        Weiterhin erfolgreich und von Bedeutung war im
             Antrag zu kontrollieren, ob die Bestimmungen des       Berichtsjahr zudem die alle zwei Wochen erschei-
             Gleichstellungsgesetzes eingehalten werden.            nende Kolumne von Verbandsdirektorin Barbara
                                                                    Gutzwiller in der Basler Zeitung. Sie erwies sich
                                                                    einmal mehr als ideale Plattform, um pointiert und
             Öffentlichkeitsarbeit                                  prominent zu aktuellen Anliegen der Arbeitgeber
                                                                    Stellung zu nehmen und stiess immer wieder auf
             MEDIENARBEIT Der Arbeitgeberverband trat               positive Resonanz.
             auch in diesem Berichtsjahr regelmässig in diver-
             sen Medien in Erscheinung – sowohl aufgrund von        Ebenfalls zur öffentlichen Wahrnehmung des
             eigenen Mitteilungen als auch nach diversen An-        Arbeitgeberverbands Basel und zur Verbreitung
             fragen von Journalisten. Diese wollten von den         arbeitsrechtlicher Informationen trägt die neue
             Exponenten des Verbands meistens Aussagen er-          Rubrik «Ratgeber» auf dem Basler Online-Portal
             halten zu Themen wie Lohn, Fachkräftemangel, zu        «Prime News» (www.primenews.ch) bei. Experten
             Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik generell        des Arbeitgeberverbands geben hier seit Ende
             oder auch zu konkreten arbeitsrechtlichen Fragen       2019 einmal monatlich Auskunft zu immer wieder
             sowie zu aktuellen politischen Diskussionen wie        im Arbeitsalltag auftretenden rechtlichen Fragen.

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Tätigkeitsgebiete

Diese Rubrik soll helfen, das gegenseitige Ver-         Sie werden von uns nicht mit Kommentaren «über-
ständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer          schwemmt» – wir kommunizieren dann, wenn wir
zu fördern. Sie wird auch 2021 weitergeführt.           etwas zu sagen haben.

E-NEWSLETTER Die Kommunikation via elektroni-           Ebenfalls wichtig für die Online-Präsenz des Arbeit-
sche Medien hat für den Arbeitgeberverband einen        geberverbands Basel ist der Auftritt auf der Busi-
hohen Stellenwert. Hierzu zählt unter anderem der       ness-Plattform «LinkedIn». Das neu aufgebaute
monatlich verschickte elektronische Newsletter.         eigene Profil soll fortan deutlich aktiver bewirt-
Dieser erreicht einen Adressatenkreis von knapp         schaftet werden – vor allem auch zur Bekanntma-
2’000 Interessierten. Dazu zählen Mitglieder des        chung von Seminaren und weiteren Anlässen. Mit
Verbands, aber auch sonstige Interessierte, wel-        der Business-Plattform wollen wir vor allem unsere
che sich via Webseite (www.arbeitgeberbasel.ch >        Mitglieder und potentiellen Mitglieder, aber auch
News > E-Newsletter) anmelden können. Auch Jour-        weitere Partner, Politiker und Journalisten informie-
nalisten werden mit diesem «Service» bedient. Der       ren. Der Arbeitgeberverband Basel macht auf dieser
Newsletter enthält aktuelle arbeitgeberrelevante        Plattform auch auf seine vielen sozialen und poli-
Informationen, politische Stellungnahmen, diverse       tischen Engagements aufmerksam. Schwerpunkte
HR-Beiträge sowie Hinweise auf Fach- und Netz-          neben den Anlässen sind dabei vor allem Berichte
werkveranstaltungen, und führt die Leser auch           zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, News und
mit Direktlinks auf unsere Website (siehe Kapitel       Abstimmungen. Bereits über 600 Follower (Abon-
«Dienstleistungen»).                                    nenten) (Stand April 2021) verfolgen über LinkedIn
                                                        die Aktivitäten des Arbeitgeberverbands Basel. Wir
Aufgrund der Pandemie und des daraus resultieren-       konnten die Followerzahl durch mehr Präsenz in den
den Lockdowns wurden im Frühjahr zusätzlich drei        letzten Monaten massiv steigern und streben hier
Extra-Newsletter mit arbeitsrechtlich relevanten        auch klar ein weiteres Wachstum an. Uns kann man
Themen zur ausserordentlichen Corona-Situation          unter https://www.linkedin.com/company/arbeit-
verschickt. Das Interesse an diesen Extra-Newslet-      geberverband-basel abonnieren.
tern war besonders gross, was sich durch gesteiger-
te Besucherzahlen sowie die längere Verweildauer        LOBBYING Die Anlässe der Parlamentarischen
gezeigt hat.                                            Gruppe Basel, die der Arbeitgeberverband Basel
                                                        seit Jahren mitträgt, konnten aufgrund der Co-
Die durchschnittliche Zahl der tatsächlichen News-      rona-Situation im 2020 nicht stattfinden. Nichts-
letter-Leser ist nach wie vor sehr hoch; sie liegt im   destotrotz pflegten wir «hinter den Kulissen» den
Schnitt bei ca. 37%. Mit anderen Worten: Rund 700       regelmässigen Austausch mit diversen Bundes-
Abonnenten öffnen den Newsletter nicht nur regel-       parlamentarierinnen und -parlamentariern aus der
mässig, sondern beschäftigen sich auch mit dessen       Nordwestschweiz. Ab 2021 möchten wir – gemein-
Inhalt – gerade in der heutigen Zeit der Informa­       sam mit den Politikern aus unserer Region – wieder
tionsflut ist dies eine sehr erfreuliche Rate.          Anlässe in einer neuen Form in Bern durchführen.
                                                        Sobald es die Lage erlaubt, wird die Detailplanung
SOCIAL MEDIA Der Arbeitgeberverband Basel und           in Angriff genommen.
seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch
auf diversen Social-Media-Kanälen aktiv – insbe-        POLITISCHE KAMPAGNEN Der Arbeitgeberverband
sondere mit dem verbandseigenen Twitter-Profil.         Basel hat sich im Berichtsjahr bei drei eidgenössi-
Dieser Kanal trägt dazu bei, unsere Informationen       schen Volksabstimmungen sowie bei den kantonalen
und Botschaften an sehr viele unterschiedliche Ak-      Wahlen in Basel-Stadt engagiert.
teure aus Politik, Wirtschaft und Medien zu bringen.
Über 1’000 Follower (Abonnenten) verfolgen hier         Die aus Arbeitgebersicht wohl bedeutendste Abstim-
die Aktivitäten des Arbeitgeberverbands. Wir twit-      mungsvorlage des Jahres 2020 war diejenige über
tern unter @arbeitgeberbasl und freuen uns über         die schweizweite Einführung eines bezahlten Vater-
jeden weiteren neuen Follower. Und keine Angst:         schaftsurlaubs von zwei Wochen auf Gesetzesstufe.

                                                                                                                  Seite 15
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