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2020 Vierzehnter Jahresbericht Für vieles musste in diesem Jahr eine Alternative gefunden werden; vieles konnte nicht so sein, wie wir es uns gewohnt sind; viele gehen nun neue Wege …
Vorwort des Präsidenten Geschätzte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Sie viel lesefreundlicher und somit attraktiver ist. Unsere neue Darstellungsform erlaubt es Ihnen, di- rekt auf die einzelnen Kapitel und Themen zuzugrei- fen. So können Sie bequem und schnell Ihre eigene Leseart bestimmen und jederzeit einfach «hin- und herspringen». Lassen Sie mich an dieser Stelle ein paar persönli- che Gedanken zur Zukunft unserer Arbeitswelt, zur Zukunft unserer Wirtschaft äussern. Ich bin über- zeugt, dass wir viele «Errungenschaften» aus der Corona-Zeit, die wir auch weiterhin im positiven Sin- ne nützen können, aufrechterhalten werden – Stich- Vor genau einem Jahr schrieb mein Vorgänger Marc wort effizientere Sitzungsgestaltung dank Einbezug Jaquet an dieser Stelle: «Zwar wissen wir heute noch elektronischer Hilfsmittel. Ich bin aber auch über- nicht, wie es weitergeht und wie gravierend die Aus- zeugt, dass wir von einigen Merkmalen der Krisen- wirkungen auf jeden einzelnen von uns wirklich sind. zeit rasch wieder wegkommen sollten. Dabei denke Fakt ist aber: Vieles wird nicht mehr so sein, wie es ich vor allem an die Eingriffe des Staats in unsere zuvor war. Und diese Tatsache zwingt uns sicherlich Privatwirtschaft, die in den letzten Monaten wie- zum Reflektieren». Vor einem Jahr hätte ich kaum der starken Aufwind erfahren haben. Wir dürfen gedacht und vor allem mir nicht gewünscht, dass ich die liberalen Grundwerte, die unsere Vorfahren über diese Zeilen in meinem ersten Editorial als Präsident Generationen hinweg aufgebaut haben, uns nicht des Arbeitgeberverbands Basel nochmals verwen- einfach ohne Gegenwehr wegnehmen lassen. Im den muss. Tatsächlich aber sind wir auch jetzt – im Gegenteil: Wir müssen rasch zu ihnen zurückkehren. Frühjahr 2021 – noch weit entfernt vom Leben, wie Haben wir doch ihren Wert erst teilweise in der ak- wir es bis Anfang 2020 noch kannten. Und ja, dies tuellen Krise noch mehr schätzen gelernt. Nur wenn zwingt uns erst recht zum Reflektieren. sich die Wirtschaft in unserem Lande auch weiterhin Logischerweise ist Reflektion quasi die Kernaufgabe möglichst frei entfalten kann, wird sie innovativ und eines Jahresberichts. Der Rückblick auf das vergan- stark bleiben – und somit möglichst viele Arbeitsplät- gene Jahr ist diesmal aber ein ganz besonderer, da ze erhalten oder sogar neue schaffen können. er gleichzeitig sehr viele Fragen zur Zukunft auf- Ich möchte Ihnen, geschätzte Mitglieder, herz- wirft. Und deshalb beinhaltet dieser Bericht nicht lich für Ihr grosses Engagement zugunsten unse- nur die Zusammenfassung eines für Wirtschaft rer Gesellschaft und Wirtschaft danken. Gerade in und Gesellschaft sehr speziellen Jahres, sondern einer solch schwierigen Zeit ist dies alles andere beschäftigt sich auch mit der Frage, wie lange und als selbstverständlich. Umso beeindruckter bin ich wie ausgeprägt diese speziellen Zustände, die wir von Ihrem Einsatz und von Ihrem Willen, nicht auf- seit Corona kennen, anhalten werden. Bezogen auf zugeben und für den Wohlstand in unserem Land zu unser Kerngeschäft – die Arbeitswelt – begeben kämpfen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiter- wir uns gemeinsam mit dem renommierten Basler hin viel Energie, Kreativität, Zuversicht und dass Sie Zukunftsforscher Andreas M. Walker auf die Suche (bald wieder) einer erfolgreichen Zukunft entgegen- nach Antworten. blicken können. Und ich versichere Ihnen, dass der Unser Geschäftsbericht 2020 steht aber nicht nur Arbeitgeberverband Basel sie dabei mit voller Kraft inhaltlich, sondern auch äusserlich im Zeichen des unterstützt. vielzitierten Unworts «New Normal». Erstmals näm- lich verzichten wir gänzlich auf eine Printversion. Herzlich, Selbstverständlich haben Sie nach wie vor die Mög- lichkeit, den Bericht als PDF herunterzuladen und auszudrucken. Wir sind aber überzeugt, dass die in- teraktive Online-Darstellung nicht einfach bloss um Beat Hauenstein, des Zeitgeistes willen moderner, sondern auch für Präsident Arbeitgeberverband Basel Seite 2
Inhalt Vorwort des Präsidenten 2 Inhalt 3 Schwerpunkt 4 Digitale Arbeitswelt: Chancen, Hürden, Grenzen 4 Tätigkeitsgebiete 6 Arbeitsgesetzgebung 6 Sozialpolitik 8 Familienpolitik 9 Sozialpartnerschaft 10 Bildungspolitik 10 Ausländerpolitik 12 Weitere Stellungnahmen 13 Öffentlichkeitsarbeit 14 Dienstleistungen 18 Angebote für Mitglieder 18 Beratungen 18 Fachinformationen 18 Veranstaltungen 19 Netzwerk 22 Angebote verbundener Institutionen 22 Vertretung in Gremien und Organisationen 24 Organisation 28 Generalversammlung 28 Der Arbeitgeberverband Basel 28 Würdigung 30 Zum Abschied von Marc Jaquet und Barbara Gutzwiller 30 Zur besseren Lesbarkeit wird in den Texten vielfach die männliche Form gewählt. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige beiderlei Geschlechts. Seite 3
Schwerpunkt Digitale Arbeitswelt: Chancen, Hürden, Grenzen aber erst am Anfang der Chancen der digitalen Arbeitswelt. Sicher können dank der digitalen Ar- beitswelt weitere Arbeitsschritte erleichtert und Arbeitsprozesse angepasst werden. Auch gibt es die Möglichkeit, die aktuellsten Daten unserer Or- ganisation jederzeit abrufbar zu haben und mehr oder weniger auf Knopfdruck zu analysieren, wel- chen Einfluss zum Beispiel ein Behördenentscheid auf die Finanzen und Arbeitsprozesse unserer Or- ganisation hat. Diese Möglichkeiten dürften die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seit einem Jahr noch viel stärker beschäftigen als bis anhin. «Eindeutig eine Chance!» ist mein erster Ge- danke auf die Frage, wie ich die digitale Arbeits- Die Corona-Erfahrung hat uns die Bedeutung welt beurteile. Laptop, Mailbox, Agenda und alle von Flexibilität in der Organisation klar vor Au- Unterlagen jederzeit elektronisch und ortsun- gen geführt und uns auch direkt aufgezeigt, wo abhängig zugänglich haben, noch rasch ein paar wir künftige Prioritäten in der Weiterentwicklung Absprachen und Entscheidungen per Videokon- unserer Prozesse und unseres Know-hows setzen ferenz treffen ohne Hin- und Rückfahrt einpla- müssen. Mittel- und langfristige Strategien und nen zu müssen, auch während Sitzungen über Zielsetzungen sind wichtig, wir müssen aber viel verschiedene Kanäle für meine Mitarbeiterinnen agiler sein als bisher, um kurzfristig auf unerwar- und Mitarbeiter erreichbar sein und jede Warte- tete Veränderungen reagieren zu können. Ich bin zeit nutzen können: Welche Freiheiten, sinnvolle überzeugt, dass wir dank der digitalen Arbeits- Zeitnutzung und Flexibilität in der Arbeitsgestal- welt die Flexibilität und Agilität in Unternehmen tung ermöglicht uns doch die digitale Arbeitswelt! und Organisationen steigern können. Dabei gilt Ganz zu schweigen davon, dass wir bei Homeoffi- es aber, die folgenden beiden Fragestellungen zu ce frühmorgens mit kurzem Umweg über das Ba- beantworten: dezimmer und den Kühlschrank vor den Laptop sitzen können. Abends können wir gleich noch 1. Welche digitalen Instrumente brauchen wir, für die Online-Veranstaltung sitzenbleiben oder um jederzeit zu einer Ad-hoc-Risikoanalyse fähig – falls die anderen die Kamera auch nicht akti- zu sein und die wichtigsten Einflussfaktoren auf viert haben – parallel dazu kochen, damit es mit unsere Organisation zu kennen? dem Abendessen trotz Abendveranstaltung nicht ganz so spät wird. Wer Kinder hat, muss nicht eine 2. Wie kann uns die digitale Arbeitswelt helfen, halbe Stunde früher vom Computer weg düsen, möglichst viel Flexibilität und Agilität in der Orga- um gleichzeitig mit den Kindern zu Hause zu sein. nisation zu erlangen, um rasch auf unvorherseh- Denn wir sind ja schon da! bare Veränderungen reagieren zu können? Diverse Studien zeigen auf: Homeoffice-Arbeit geht im Durchschnitt mit einem höheren Arbeits- Während die meisten Arbeitgeberinnen und Ar- einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein- beitgeber bei der Beantwortung der ersten Frage- her als die Arbeit am Firmenstandort 1,7. Allerdings stellung wahrscheinlich erst am Anfang stehen, sind die Arbeitsergebnisse besser, wenn nur ge- haben wir bei der zweiten Fragestellung zumin- legentlich im Homeoffice gearbeitet wird 2,7. Und dest für das ortsunabhängige Arbeiten im letz- wir wissen: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber er- ten Jahr grosse Fortschritte gemacht. Wir haben höhen die Attraktivität des Unternehmens, wenn aber neben den Chancen auch Hürden und Gren- sie ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der zen dieses Aspekts der digitalen Arbeitswelt er- Gestaltung der Arbeitszeiten und der Wahl des fahren. Denn es ist alles eine Frage des Masses. Arbeitsortes entgegenkommen. Eine neue Arbeitsstelle im Pflicht-Homeoffice Mit dem ortsunabhängigen Arbeiten stehen wir anzutreten, das Team nie gemeinsam vor Ort zu Seite 4
Schwerpunkt haben – das sind grosse Abstriche, die wir mit der anstaltungen, auf die wir uns sicher alle wieder gewonnenen Effizienz nicht wettmachen kön- freuen: Den offiziellen Teil können wir gut über nen. Es gibt Grenzen beim Etablieren eines star- digitale Kanäle miterleben und danach effizient ken Teamgeistes und bei der Kreativleistung von anderen Tätigkeiten nachgehen. Aber die besten Teams, wenn sie nie physisch zusammentreffen. Abendveranstaltungen sind doch jene, an denen Ganz zu schweigen von den negativen Auswirkun- wir trotz strenger Woche nach dem offiziellen Teil gen der fehlenden sozialen Kontakte auf einige noch hängenbleiben, weil erst dann die guten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei einer Ho- wichtigen Gespräche stattfinden. Und diese kann meoffice-Pflicht. So zeigen Studien, dass sozia- die digitale Arbeitswelt beim besten Willen nicht le und berufliche Isolation insgesamt zu weniger ersetzen. Leistung führen. 3,7 Ein hoher Anteil an ortsunabhängigem Arbeiten « Zu einem guten Arbeitsumfeld erfordert, dass wir die Führungsarbeit bewusster gehört ganz grundsätzlich mehr in den Arbeitstag einplanen. Was im Büro selbst- als die örtliche und zeitliche verständlich ist, wie zum Bespiel die Frage nach Flexibilität sowie die Effizienzsteigerung dem «Wie geht es Dir?», findet nicht mehr einfach durch digitale Arbeitsformen.» so statt. Es braucht neben den geplanten (Online-) Meetings ein bewussteres zusätzliches Kontakt- aufnehmen um gegenseitig sichtbar und fassbar zu sein und um trotz der Distanz zu spüren, wie es jemandem geht. Studien zeigen, dass «Vorge- setzte in virtuelle Teams deutlich mehr Zeit und Anstrengung investieren müssen» 4,7. Auch bei der Frage nach der Teamleistung kommen Unter- suchungen zum Schluss, «dass diese schlechter wird, je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten»5,7. «Erfolgreiche Teams reden häufiger über Themen, die nicht direkt mit der Arbeit zu tun haben, was auf Distanz weniger gut möglich ist.» 6,7 Zu einem guten Arbeitsumfeld 1 Rupietta Kira, Beckmann Michael, Arbeit im Homeoffice: För- gehört ganz grundsätzlich mehr als die örtliche derung der Arbeitsbereitschaft oder Einladung zum Faulen- und zeitliche Flexibilität sowie die Effizienzstei- zen?, in: PERSONALquarterly 3/16, S. 14-19, S. 18. gerung durch digitale Arbeitsformen. Wir können 2 Eurofound, Telework and ICT-based mobile work: Flexible working in the digital age, Luxembourg 2020. es mit der Diskussion der Führungsforschung 3 Von der Lippe Tanja, Lippényi Zoltan, Co-workers working über die Unterschiede von Management versus from home and individual and team performance, in: New Technology, Work and Employment 2020/35, S. 60-79, S. 74; Leadership vergleichen. Die analytischen Fähig- Spreitzer Gretchen M., Cameron Lindsey, Garrett Lyndon, Al- keiten von Managern zur Planung von Organisa- ternative Work Arrangements: Two Images of the New World of Work, in: Annual Review of Organizational Psychology and tion, Struktur, Prozessen können sich einfacher Organizational Behavior 4/2017, S. 473-499, S. 438. über digitale Arbeitsformen entfalten als Leader- 4 Landes Miriam, Steiner Eberhard, Wittmann Ralf, Utz Tatjana, ship-Fähigkeiten wie Überzeugungskraft, Sympa- Führung von Mitarbeitenden im Home Office – Umgang mit dem Heimarbeitsplatz aus psychologischer und ökonomi- thie, Vertrauens- und Motivationsfähigkeit. Dafür scher Perspektive, Wiesbaden, 2020, S. 33 ff.: Staar Henning, braucht es das physische Aufeinandertreffen, das Gurt Jochen, Janneck Monique, Gesunde Führung in vernetz- ter (Zusammen-)Arbeit – Herausforderungen und Chancen; Zusammenstehen bei einem Kaffee und zu sagen in: Badura Bernhard et al. (Hrsg), Fehlzeiten-Report 2019, «Komm, das packen wir jetzt an!». Dafür braucht Berlin 2019, S. 217-236, S. 226. 5 Van der Lippe, Lippényi (siehe 3), S. 60 und 73. es auch persönliche Vier-Augen-Gespräche. Ei- 6 Hertel Guido, Konradt Udo, Telekooperation und virtuelle ner behördlich angeordneten Homeoffice-Pflicht Teamarbeit, München 2007, S. 76. statt -Empfehlung können wir deshalb seitens 7 Steiger-Sackmann Sabine, Dr. iur., Arbeitsrechtlicher Reform- bedarf für Homeoffice-Arbeit, in: Arbeitsrecht, Zeitschrift Arbeitgeberverband Basel nichts Positives abge- für Arbeitsrecht und Arbeitslosenversicherung 04/4040, winnen. Und seien wir auch ehrlich bei Abendver- Schulthess, S. 300-315. Seite 5
Tätigkeitsgebiete Tätigkeitsgebiete Arbeitsgesetzgebung der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Dann ist er verpflichtet, sich angemessen an HOMEOFFICE ALS MASSNAHME ZUR EINDÄM- den Kosten für das Homeoffice zu beteiligen. Für MUNG DER CORONA-PANDEMIE Die durch die Arbeitsgeräte und Material wie Laptop, Drucker, Corona-Krise notwendig gewordenen Verhaltens- Datenträger oder Papier kann durch Vereinbarung regeln und Empfehlungen des BAG haben viele Ar- eine Entschädigung gewährt oder ausgeschlagen beitgeber bereits während dem ersten Lock-Down werden. im Berichtsjahr dazu veranlasst, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu beordern. Die Massnahmen ARBEITSZEITERFASSUNG – SCHRITT FÜR SCHRITT des Bundesrats gegen die Verbreitung des Covid- ZUR TEILFLEXIBILISIERUNG Die Kommission für 19-Virus und insbesondere die vielerorts plötzlich Wirtschaft und Abgaben des Ständerats vertagte erfolgte Einführung des Homeoffice führten zu die weitere Beratung zur Umsetzung der parlamen- grossen Unsicherheiten im Personal-Management tarischen Initiative von Conrad Graber, die eine vieler Mitgliedsfirmen und dadurch auch zu einer Teilflexibilisierung der Arbeitszeitregelung vor- Flut an Anfragen bei der Rechtsauskunft des Ar- sieht. Die Kommission will zuerst abklären lassen, beitgeberverbands. Als schliesslich der Bundesrat ob sich das Anliegen auch auf Verordnungsebene am 13. Januar 2021 eine landesweite Homeoffice- umsetzen lässt. Mit diesem neuen Prüfauftrag wird Pflicht im Rahmen seiner Massnahmen angeordne- die Reform des Arbeitsgesetzes nicht abgeschrie- te, wurde das Arbeiten von Zuhause aus mit einem ben, sondern bezüglich der Umsetzungsmöglich- Schlag erneut zu einem Fokus-Thema in den Me- keiten vertieft. Aus Arbeitgebersicht darf man auf dien und in der Rechtsberatung des Arbeitgeber- die weiteren Entwicklungen hin zu einer Liberali- verbands Basel. sierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ge- spannt bleiben. In diesem Zusammenhang ist allerdings hervor- zuheben, dass ein systematisches Homeoffice KEINE AUSWEITUNG DES ENTSENDEGESETZES namentlich im Gastgewerbe, in den Gesundheits- AUF KANTONALE MINDESTLOHNREGELUNGEN berufen, im Handwerk vom Elektroinstallateur bis Mit der Annahme der Motion Abate (18.3473) zum Schreiner, in den Verkaufsberufen sowie in der 2019 wurde der Bundesrat beauftragt, einen Produktion nicht praktikabel ist. Entwurf zur Änderung von Artikel 2 des Entsen- degesetzes (EntsG) vorzulegen. Der neue Ge- Während der Dauer der vom Bundesrat angeord- setzestext der Vernehmlassung sieht vor, dass neten Homeoffice-Pflicht sind die Arbeitgeber ver- ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in pflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo die Schweiz entsenden, zur Einhaltung auch der- dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit jenigen minimalen Lohnbedingungen verpflichtet verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der werden können, die in einem kantonalen Gesetz Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmern keine vorgeschrieben sind. Hintergrund der Motion war Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Miet- der Erlass von kantonalen Mindestlohngesetzen kosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. in den Kantonen Neuenburg, Jura und Tessin. In Basel-Stadt steht im Juni 2021 die Abstimmung In Zeiten einer normalen Geschäftstätigkeit ohne über die Einführung eines kantonalen Mindest- Notsituation kann der Arbeitgeber Mitarbeitern lohns bevor. Der Arbeitgeberverband Basel ist auf deren Wunsch die Möglichkeit einräumen, zu federführend in der Abstimmungskampagne der Hause zu arbeiten. Wenn der Arbeitgeber bereits Basler Wirtschaftsverbände, welche die wirt- einen Arbeitsplatz in seinen Räumlichkeiten einge- schaftsfeindliche Mindestlohn-Initiative und den richtet hat, entstehen gemäss herrschender Lehre regierungsrätlichen Gegenvorschlag vehement keine zusätzlichen Auslagen. bekämpfen. (siehe nächster Abschnitt). Anders geregelt werden die Entschädigungen in Im Zentrum der vorgeschlagenen Revision im Ent- Zeiten einer normalen Geschäftstätigkeit, wenn sendegesetz steht die Erweiterung des Geltungs- Seite 6
Tätigkeitsgebiete bereichs von kantonalen Mindestlohngesetzen Ein staatlicher Mindestlohn hätte deshalb den Ab- auf Bundesebene. bau von Arbeitsplätzen und / oder Betriebsver- lagerungen ins Um- oder Ausland zur Folge. Trotz Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind unserer Befürchtungen verabschiedete die WAK kantonale Mindestlöhne einzig als sozialpolitische am 7. Dezember 2020 einen gegenüber der regie- Massnahme zur Armutsbekämpfung auf kanto- rungsrätlichen Variante angepassten Gegenvor- naler Ebene zulässig. Ansonsten ermächtigt die schlag für ein kantonales Mindestlohngesetz und Verfassung allein den Bund, im Rahmen der Flan- beantragte dem Grossen Rat, diesem zuzustim- kierenden Massnahmen zur Verhinderung miss- men und die kantonale Initiative «Kein Lohn unter bräuchlicher Lohnbedingungen bei Entsendungen 23.-» zu verwerfen. Der Grosse Rat folgte seiner unter gewissen Voraussetzungen lohnwirksame WAK am 13. Januar 2021. Entsprechend kommt es Massnahmen zu ergreifen. Kantonale Mindestlöh- am 13. Juni 2021 zur Volksabstimmung über die ne sind höchstens als sozialpolitische Massnahme Initiative und den Gegenvorschlag, die der Arbeit- gegen Armut zulässig, und sie sind keinesfalls mit geberverband Basel beide klar ablehnt. der in der Bundesverfassung garantierten Wirt- schaftsfreiheit vereinbar. ANSPRUCH AUF ANGEHÖRIGENBETREUUNG KOMMT IN ZWEI ETAPPEN Im Oktober 2020 hat Entsandte Arbeitnehmer sind aber grundsätzlich der Bundesrat das Inkrafttreten des neuen Bun- keine Adressaten von kantonalen sozialpolitischen desgesetzes zur Vereinbarkeit von Erwerbstätig- Massnahmen bzw. kantonalen Mindestlöhnen, weil keit und Angehörigenbetreuung in zwei Etappen sie nicht auf dem Kantonsgebiet wohnhaft sind. beschlossen. Grundsätzlich sollten deshalb nur die schweizweit geltenden Mindestlöhne vom Entsendegesetz Wegen der demografischen Alterung der Bevöl- erfasst sein. Aus diesem Grund lehnt der Arbeit- kerung in der Schweiz wird auch der Bedarf an geberverband die vorgeschlagene Änderung des Personen steigen, die sich um ihre Angehörigen Entsendegesetzes entschieden ab. oder nahestehende Personen kümmern. Um diese Pflege künftig sicherzustellen, hat das Parlament MINDESTLOHN-INITIATIVE BASEL-STADT Die ein neues Gesetz verabschiedet, das nebst einer im Jahr 2019 eingereichte kantonale Volksini- Lohnfortzahlungspflicht zulasten der Arbeitgeber tiative «Kein Lohn unter 23.-» verlangt die Fest- auch einen Ausbau der bereits stark belasteten legung eines kantonalen Mindestlohns von 23 Sozialversicherung mit sich zieht. Das Gesetz zur Franken pro Arbeitsstunde. Der Gegenvorschlag «Verbesserung der Situation von betreuenden An- des Regierungsrats besteht ebenfalls aus einem gehörigen» wird in zwei Schritten in Kraft gesetzt. Mindestlohngesetz und sah einen Mindestlohn von 21 Franken pro Arbeitsstunde vor. Am 20. Mit der ersten Etappe, die am 1. Januar 2021 in April 2020 wurden wir gemeinsam mit dem Ge- Kraft trat, wurde die Lohnfortzahlung bei kurzen werbeverband Basel-Stadt von der Wirtschafts- Arbeitsabwesenheiten von Angehörigen geregelt und Abgabekommission WAK angehört. Unsere und die Betreuungsgutschriften in der AHV aus- Hauptkritik bezog sich auf die Schwächung der geweitet. Ausserdem wurde der Anspruch auf den Sozialpartnerschaft, wenn ein Element – der Lohn Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschä- – künftig über die Politik festgelegt werden soll. digung der IV für Kinder angepasst. In einer zwei- Wir befürchten zudem negative Auswirkungen ten Etappe wird auf den 1. Juli 2021 der bezahlte auf die Berufslehre und auf Arbeitsplätze gerade 14-wöchige Urlaub für die Betreuung von schwer von kleineren und mittleren Betrieben. Denn mit kranken oder verunfallten Kindern in Kraft gesetzt einem gesetzlich festgelegten Mindestlohn ent- werden. stehen den Branchen mit tiefer Wertschöpfung höhere Kosten, die gerade in unserem grenzna- Die bezahlte Freizeit führt zu erhöhten Lohnne- hen Raum mit grosser ausländischer Konkurrenz benkosten und verteuert den Faktor Arbeit weiter. kaum auf die Kunden überwälzt werden könnten. Deshalb sprach sich der Arbeitgeberverband Basel Seite 7
Tätigkeitsgebiete zusammen mit dem Schweizerischen Arbeitgeber- Sozialpolitik verband (SAV) gegen diese Neuerungen aus. Die Arbeitgeber nehmen ihre Verantwortung bereits REFORM DER BERUFLICHEN VORSORGE Im März wahr und leisten einen Beitrag zur Vereinbarkeit 2020 schickten wir unsere Stellungnahme zur ge- von Beruf und Angehörigenbetreuung. Dies tun die planten Reform der beruflichen Vorsorge an den Unternehmen mit verschiedenen, auf ihre betrieb- Bundesrat und an unseren Dachverband. Gemein- lichen Möglichkeiten abgestimmten Massnahmen. sam mit anderen Akteuren unterstützten wir einen Mittelweg zwischen dem Vorschlag des Bundesrats ÄNDERUNG DER VERORDNUNG 1 ZUM ARBEITS- und dem Modell des Schweizerischen Gewerbever- GESETZ Mit der am 1. November 2020 in Kraft bands. Unsere Hauptkritik am Lösungsvorschlag getretenen Gesetzesänderung der Verordnung 1 des Bundesrats bezog sich auf die Einführung von zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) bezweckt der Bun- solidarisch finanzierten Pauschalbeiträgen zum desrat in erster Linie, bestehende Unklarheiten Ausgleich der Leistungseinbussen der Übergangs- in der Anwendung von Arbeits- und Ruhezeitvor- generation. Zudem wies der Bundesvorschlag schriften zu beseitigen und die Vorschriften an die eine systemwidrige Vermischung der 1. und 2. zwischenzeitlich entwickelte Praxis anzupassen. Säule auf, die wir ebenfalls ablehnten. Im Gegen- Zudem sollen diverse Präzisierungen und formel- zug unterstützten wir die Forderung nach einem le Anpassungen zur einfacheren Anwendung des Umwandlungssatz von 6,0 Prozent und begrüssten Arbeitsgesetzes (ArG) durch die Betriebe und In- die Senkung des Koordinationsabzugs sowie die spektorate führen. Anpassung der Altersgutschriften in angepasster Form. Insbesondere die Änderungen betr. Dienstreisen ins Ausland sind für unsere Mitgliedsfirmen von ÄNDERUNG DES BUNDESGESETZES ÜBER DIE FA- Relevanz: Bei Hin- und Rückreisen ins Ausland in MILIENZULAGEN Im Juni des Berichtsjahres nah- der Nacht oder an Sonntagen ist keine Bewilligung men wir Stellung zur geplanten Einführung eines mehr notwendig. vollen Lastenausgleichs unter den Familienaus- gleichskassen. Gemäss der bisherigen Bundesre- Falls es sich nicht um eine Reise im Inland, sondern gelung stand der Entscheid über die Einführung um eine Reise ins Ausland handelt, gelten folgen- bzw. die Ausgestaltung eines Lastenausgleichs de Besonderheiten (Art. 13 Abs. 3bis Satz 1 ArGV den Kantonen zu. Diese hatten also schon bisher 1.): Ist die in der Schweiz zurückgelegte Reisezeit die Möglichkeit, einen vollen Lastenausgleich ein- kürzer als die normale Zeit für den Arbeitsweg, bil- zuführen, konnten sich aber eben auch für eine an- det die in der Schweiz zurückgelegte Wegzeit keine dere, bedarfsgerechte kantonale Lösung entschei- Arbeitszeit. Dieser Fall kann sich unter Umständen den. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision bei Reisen ins nahe Ausland ergeben. Ist die in der wären keine differenzierten Ausgleichslösungen Schweiz zurückgelegte Reisezeit länger als die mehr möglich. Kantonale Teillastenausgleichssys- normale Zeit für den Arbeitsweg, wird die Diffe- teme, die in einem breit abgestützten politischen renz zwischen der in der Schweiz zurückgelegten Verfahren entstanden und von der Wirtschaft mit- Wegzeit und der normalen Zeit für den Arbeits- getragen werden, wären also künftig rechtswidrig. weg als Arbeitszeit angerechnet. Die im Ausland Stattdessen müssten 15 Kantone ihre kantonalen zurückgelegte Reisezeit kann somit vernachlässigt Familienzulagengesetzgebungen an einen bundes- werden. Aber auch für die im Ausland zurückge- rechtlich vorgeschriebenen vollen Lastenausgleich legte Reisezeit hat der Arbeitnehmer Lohn zugute. anpassen. Und dies, obwohl das bisherige System Jedoch ist die ausländische Reisezeit nicht für die funktioniert und keinerlei Grund für eine Einheits- Ermittlung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit lösung besteht. Insbesondere die Kantone Zürich anzurechnen. und Basel-Stadt, die erst 2020 bzw. 2019 neue kan- tonale Lösungen erarbeitet und einstimmig bzw. mit grossem Mehr in den Kantonsparlamenten ein- geführt hatten, wären direkt davon betroffen. Wir Seite 8
Tätigkeitsgebiete lehnten daher den Gesetzesentwurf mit aller Vehe- in Basel-Stadt musste aufgrund der Corona-Pan- menz ab und plädierten für eine Formulierung, die demie auf voraussichtlich 1.1.2022 verschoben nach wie vor auch einen teilweisen Lastenausgleich werden. zwischen den Kassen zulassen würde. Hingegen trat die Revision des kantonalen Fami- lienzulagengesetzes per 1.8.2020 in Kraft. Neu BVG-MINDESTZINSSATZ 2021 Im August 2020 wird die Altersgrenze für die Ausbildungszulagen konnten wir uns wiederum zum künftigen BVG- auf 15 Jahre gesenkt, wenn sich Jugendliche nach Mindestzinssatz äussern. Wie immer baten wir die Abschluss der obligatorischen Schulzeit in Ausbil- Mitglieder unserer internen Arbeitsgruppe um ihre dung befinden. Arbeitslose Mütter, die eine Mut- Stellungnahme zum Vorschlag unseres Dachver- terschaftsentschädigung beziehen, haben zudem bands, der einhellige Zustimmung fand. Im Detail neu Anrecht auf Familienzulagen. sprachen wir uns dafür aus, insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie den Mindest- FAMILIENKOMMISSION DES KANTONS BASEL- zinssatz neu festzulegen und dabei auf die ausser- STADT Coronabedingt tagte die kantonale Fa- gewöhnlichen Umstände einzugehen. Im Gegen- milienkommission im vergangenen Jahr erst im satz zum Vorjahr befürwortete eine Mehrheit der September. Sie befasste sich an dieser Sitzung Arbeitsgruppe die Rundung der Zinssatz-Empfeh- schwerpunktmässig mit der frühen Förderung im lung auf Zehntel. In der Konsequenz empfahlen wir Kanton Basel-Stadt und der Entwicklung einer einen Mindestzinssatz von maximal 0,4 Prozent kantonalen Strategie zu diesem Thema. Im Auf- (bei Rundung auf Zehntel) bzw. 0,5 Prozent (bei trag des Bereichs Jugend, Familie und Sport so- Rundung auf Viertelprozentpunkte). wie des Bereichs Volksschulen wurde vorgängig ein Bericht dazu erstellt und den Kommissions- VERNEHMLASSUNG ZUR ARBEITSLOSENVERSI- mitgliedern präsentiert. Ziel des Berichts war CHERUNGSVERORDNUNG AVIV UND ZUR INFOR- es, mittels einer SWOT-Analyse das bestehen- MATIONSSYSTEMEVERORDNUNG ALV-ISV Im de Angebot im Frühbereich zu analysieren und September 2020 äusserten wir uns zustimmend Empfehlungen für die Weiterentwicklung des zu den vorgelegten Verordnungsanpassungen. Angebots und die strukturelle Verortung der Als besonders positiv erachteten wir dabei die frühen Förderung innerhalb der Verwaltung zu verschiedenen Aufwandreduktionen und Zu- geben. Dabei zeigte sich, dass der Kanton Basel- gangserleichterungen für stellensuchende Versi- Stadt innerhalb der Schweiz eine führende Rolle cherte. Ebenso befürworteten wir die Möglichkeit, einnimmt und über ein vielfältiges Angebot an den versicherten Verdienst künftig unmittelbar Institutionen und Angeboten verfügt. Dennoch (und nicht erst ab der folgenden Kontrollperiode) werden besonders belastete Familien nicht im- korrigieren zu können sowie die Angleichung der mer erreicht. Auch lässt sich die Qualität der Schlechtwetterentschädigung an die Kurzarbeits- familienergänzenden Betreuung nach wie vor entschädigung in Bezug auf die Zuständigkeit. optimieren. Schliesslich sollen die bestehenden Schliesslich begrüssten wir auch die verbesserte Angebote in Zukunft besser untereinander ver- Übersichtlichkeit durch die neue Verordnung für netzt und der Gesundheitsbereich vermehrt ein- die von der Ausgleichsstelle betriebenen Informa- gebunden werden. tionssysteme ALV-IsV. Regierungsrat Dr. Conradin Cramer berichtete über die Auswirkungen des Lockdowns und hielt fest, wie stark Familienthemen während dieser Familienpolitik Zeit ins Bewusstsein der Gesellschaft gerückt sind. Die Schliessung der Schulen, Betreuungs- ABSTIMMUNGSVORLAGEN UND GESETZESÄN- aufgaben und die wirtschaftlichen Sorgen der DERUNGEN Weder auf eidgenössischer noch auf Kitas haben auch das Departement gefordert. kantonaler Ebene kamen im Berichtsjahr Vorlagen Schliesslich erhielt die neu gegründete Organi- zur Familienpolitik zur Abstimmung. sation Pro Familia Basel Regio Gelegenheit, sich Das Inkrafttreten des Tagesbetreuungsgesetzes der Kommission vorzustellen. Seite 9
Tätigkeitsgebiete FAMILIENFREUNDLICHE WIRTSCHAFTSREGION Sozialpartnerschaft BASEL (FFWR) Ebenfalls wegen Corona hat sich auch die FfWR im 2020 nur einmal getroffen. Ein GAV FÜR DEN DIENSTLEISTUNGSBEREICH IN DER wichtiges Thema der Sitzung war die Neuausrich- REGION BASEL, INSBESONDERE FÜR KAUFMÄN- tung der Kommunikation: Neben der Neugestal- NISCHE ANGESTELLTE Als einer der grossen Kol- tung der Webseite wird die FfWR künftig auch auf lektivverträge der Schweiz kommt der GAV für den Linkedin aktiv sein. Der Infoletter hingegen wird Dienstleistungsbereich in der Region Basel in über nicht mehr in der bisherigen Form veröffentlicht. 360 Unternehmen in der Region Nordwestschweiz 2021 soll weiterhin am Schwerpunkt «Gender Bias zur Anwendung. Dem Gesamtarbeitsvertrag sind im Unternehmen» gearbeitet werden. Zudem sind rund 18'500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- zwei Veranstaltungen geplant, die sich insbeson- mer unterstellt. Verschiedene grössere Unterneh- dere mit branchenspezifischen Themen des Archi- men wenden den Gesamtarbeitsvertrag auch auf tektur- und Ingenieurwesens betreffen. Die FHNW, Arbeitsverhältnisse ausserhalb der Region Nord- der SIA und die Fachstelle UND werden sich ebenso westschweiz (bspw. Zürich und Tessin) an, indem daran beteiligen wie die schweizerische Vereini- sie in der Beitrittserklärung auch ausserkantonale gung der Ingenieurinnen. Betriebe dem GAV unterstellen. Aus einem über- Hauptthema bildete der Workshop von Prof. Dr. geordneten Blickwinkel ist der GAV zweifellos ein Gudrun Sander zum Thema «Unconscious Biases: wichtiger Standortvorteil für die Region Nordwest- Der Schlüssel, um reflektierte Entscheidungen zu schweiz. treffen?» Unter diesen Begriff fallen Vereinfachun- gen, welche das Gehirn erzeugt, beispielsweise Der Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrags aufgrund von eigenen oder erzählten Erfahrungen, ist breit gefasst und erstreckt sich generell auf Sozialisation, Darstellungen in den Medien oder Angestellte im Dienstleistungsbereich. Darunter kultureller Prägung. Ziel des Workshops war es, fallen z.B. kaufmännisch-technische Angestellte Führungspersonen auf ihre grosse Verantwortung und solche in Handels-, IT-, Planungs- und Wer- im Umgang mit solchen Stereotypen bei Rekrutie- beunternehmen sowie das Verkaufspersonal. Die rungsprozessen aufmerksam zu machen. unterstellten Firmen bilden somit einen sehr hete- Ob und wie Corona die Anliegen der Vereinbarkeit rogenen Bereich der Wirtschaft ab und stammen in den Unternehmen beeinflusst, lässt sich noch aus unterschiedlichsten Branchen. Unter der Fe- nicht abschliessend beurteilen. In jedem Fall ist das derführung des Arbeitgeberverbands Basel haben Thema Telearbeit viel präsenter als zuvor. die Handelskammer beider Basel, die Wirtschafts- kammer Baselland, die Angestelltenvereinigung PRO FAMILIA BASEL REGIO Die in Basel neu aktive Region Basel, der Kaufmännische Verband Basel Organisation konnte im vergangenen Jahr wichtige und der Kaufmännische Verband Baselland den Ziele erreichen. So zählt sie inzwischen 25 Mitglie- Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet. der, hat eine Arbeitsgruppe «Frühe Förderung» un- ter Festlegung klarer Ziele gegründet, einen Kon- Interessierte Unternehmen profitieren davon, in- zeptentwurf zur Förderung des Wiedereinstiegs dem wir das mit der Aushandlung und Anwendung von Frauen in die Arbeitswelt entwickelt und eine des GAVs verbundene Fachwissen im Rahmen un- Veranstaltung mit rund 50 Teilnehmern durchge- serer Beratungstätigkeit direkt weitergeben kön- führt. Daneben verfügt sie inzwischen über eine nen. informative Webseite und hat sich in den sozialen Medien etabliert. Politisch hat sie sich in die Dis- Der GAV für den Dienstleistungsbereich in der Regi- kussion zum Vaterschaftsurlaub eingebracht, in- on Basel liegt in den drei Landessprachen Deutsch, dem sie einen kontradiktorischen Podcast erstellt Französisch und Italienisch auf. Der Bezug der ge- hat. Erfreulicherweise konnte auch finanziell be- druckten GAV-Exemplare ist für die unterstellten reits ein kleiner Gewinn ausgewiesen werden. Unternehmen kostenlos. Seite 10
Tätigkeitsgebiete Bildungspolitik erkennung von schweizerischen BM-Abschlüssen in einem gegenseitigen Abkommen erreicht wird. Der Arbeitgeberverband Basel setzt sich haupt- Das Abkommen wurde am 10. Februar 2021 in Ber- sächlich mit den übergeordneten Themen der lin unterzeichnet und tritt in Kraft, sobald der Deut- beruflichen Grundbildung sowie der höheren Be- sche Bundestag das entsprechende Umsetzungs- rufsbildung auseinander. Im Berichtsjahr haben gesetz in Deutschland erlassen hat. wir unsere Positionen zu drei Vorlagen – zwei Mal auf nationaler, einmal auf kantonaler Ebene – ein- ORIENTIERUNGSHILFE NACHHALTIGE ENTWICK- gebracht. LUNG IN DER BERUFSBILDUNG Mitte 2020 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und ABKOMMEN ZWISCHEN DER SCHWEIZ UND Innovation (SBFI) die Erarbeitung der «Orientie- DEUTSCHLAND ÜBER DIE GEGENSEITIGE FEST- rungshilfe Nachhaltige Entwicklung in der Berufs- STELLUNG DER GLEICHWERTIGKEIT VON BERUF- bildung» in Auftrag gegeben. Das Dokument ist LICHEN ABSCHLÜSSEN (MODERNISIERUNG DER als Hilfsmittel im Berufsentwicklungsprozess ge- VEREINBARUNG VON 1937) Die Förderung der dacht und soll «eine praxisnahe Berücksichtigung internationalen Anerkennung von Schweizer Bil- der nachhaltigen Entwicklung in den Bildungser- dungsabschlüssen erachtet der Arbeitgeberver- lassen» unterstützen. band Basel als äusserst wichtig. Wir äusserten uns Im Rahmen einer Anhörung zu diesem Dokument deshalb positiv zur Absicht des Bundes, das Ab- schlossen wir uns der Stellungnahme des Schwei- kommen zwischen der Schweiz und Deutschland zerischen Arbeitgeberverbands sowie einer Mehr- über die gegenseitige Feststellung der Gleichwer- heit der nationalen Berufs- und Branchenverbände tigkeit von beruflichen Abschlüssen zu moderni- an. Diese kamen u.a. zum Schluss, dass die «Orien- sieren. Insbesondere das Ziel, dass die Vereinba- tierungshilfe» im eigentlichen Sinne der Sensibili- rung neu für alle Berufsbildungsabschlüsse mit sierung und Anregung zu umfassend ist und wiesen bundesrechtlicher Grundlage gelten soll, unter- auf die Gefahr hin, dass der (ohnehin schon eher stützten wir klar. überladene) Berufsentwicklungsprozess weiter Anlehnend an die Forderungen der Kantone Basel- verkompliziert und überreglementiert wird. Die Stadt und Baselland machten wir insbesondere auf Orientierungshilfe kann rasch in der Umsetzung zwei Punkte aufmerksam: Zum einen erachten wir zu einer Checkliste werden und daher zu einer im- es für den gegenseitigen Zugang zur beruflichen plizit obligatorischen Abarbeitung von sämtlichen Weiterbildung und zur Stärkung der höheren Be- Aspekten führen. An vorderster Stelle muss aber rufsbildung in der Schweiz als sehr wünschenswert, die Freiwilligkeit stehen. dass auch für Absolventen und Absolventinnen von Der Arbeitgeberverband Basel wird die Umsetzung Bildungsgängen der Höheren Fachschulen die Mög- bzw. die Implementierung dieser Orientierungshil- lichkeit einer Gleichwertigkeitsanerkennung ihrer fe in der Praxis genau beobachten. Abschlüsse besteht. Dem Arbeitgeberverband Ba- sel ist es stets ein grosses Anliegen, dass die Be- MOTION BETR. DURCHLÄSSIGKEIT DER AUSBIL- deutung der höheren Berufsbildung nicht verges- DUNGSWEGE Dieser Vorstoss wurde Ende 2019 sen geht – insbesondere auch vor dem Hintergrund von SP-Grossrätin Sybille Benz im Basler Kantons- der 2015 erarbeiteten International verständlichen parlament eingereicht und im Laufe des Jahres Titelbezeichnungen zwecks Vergleichbarkeit und 2020 behandelt. Er fordert vom Regierungsrat Anerkennung der Berufsbildung im In- und Ausland. «eine Anpassung der Schullaufbahnverordnung Zum anderen betonten wir in unserer Stellungnah- und gegebenenfalls weiterer Erlasse, nach Mög- me die Wichtigkeit der Berufsmaturität (BM), deren lichkeit auf das Schuljahr 2021/2022, damit den Förderung ja auch ein erklärtes Ziel des Bundes- Schülerinnen und Schülern des ZBA (Zentrum für rats ist. Die BM steigert die Attraktivität der Be- Brückenangebote) der Zutritt zu einer weiterfüh- rufsbildung und leistet einen wesentlichen Beitrag renden Schule (FMS, WMS, IMS) über eine neutrale zur Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungs- Aufnahmeprüfung wieder – wie bis anhin – ermög- systems. Deshalb war es uns wichtig, dass die An- licht wird, unabhängig von ad-personam-Aufnah- Seite 11
Tätigkeitsgebiete men, die individuelle Lösungen für Einzelfälle dar- teme werden in der EU-Verordnung 883/2004 ko- stellen.» ordiniert, welche auch für die Schweiz Anwendung Der Arbeitgeberverband machte in seiner Stel- findet. Die einschlägigen Bestimmungen legen bei- lungnahme darauf aufmerksam, dass die Durchläs- spielsweise fest, dass ein Grenzgänger üblicherwei- sigkeit des Systems bereits heute gegeben ist. Alle se dem Sozialversicherungsrecht desjenigen Staa- Schülerinnen und Schüler haben drei Chancen, den tes untersteht, in dem er seine Arbeit verrichtet. Die Zugang zu einer weiterführenden Schule zu erlan- Mehrheit der Grenzgänger in die Schweiz ist dem- gen: durch entsprechenden Notenschnitt in der 3. gemäss im Schweizerischen Sozialversicherungs- Klasse der Sekundarschule, durch Bestehen einer system (AHV/IV/EO/ALV/BVG) versichert. freiwilligen Aufnahmeprüfung am Ende der Sekun- darschule und – für Schülerinnen und Schüler, die Das auch für die Schweiz verbindliche EU-Koordina- einen schwierigen Bildungsweg hatten und deren tionsrecht legt jedoch ebenso fest, dass die Zustän- Entwicklungspotenzial erst zu einem späteren digkeit des schweizerischen Sozialversicherungs- Zeitpunkt sichtbar wird – gemäss §9 der Schullauf- systems in die Zuständigkeit des ausländischen bahnverordnung «sur dossier». Eine «vierte Chan- Sozialversicherungsträgers im Wohnland eines ce» ist nicht notwendig, würde falsche Anreize Grenzgängers wechselt, falls dieser 25% und mehr setzen und zu einem «Schleichweg» via Brücken- seiner Arbeitsleistung in seinem Wohnland bzw. in angebot führen, worunter die berufliche Orientie- seinem Homeoffice erbringt. Das bedeutet für den rung, die Suche nach Schnupperlehren und einer Grenzgänger, dass in einem solchen Fall die Leistun- Lehrstelle sowohl am Ende der Sekundarschule wie gen von schweizerischen Sozialversicherungen und auch im Brückenangebot leiden würden. Die Mo- insbesondere auch des BVG (bzw. Pensionskasse) tion verfolgt zwar ein wichtiges und ernsthaftes wegfallen – an deren Stelle treten die Sozialversi- Anliegen, die vorgeschlagenen Massnahmen wür- cherungen seines Wohnlandes. Mit dem Wegfall der den aber unserer Meinung nach bezüglich Durch- Anwartschaften und Leistungen in den schweizeri- lässigkeit und Bildungserfolg einen Rückschritt schen Sozialversicherungen wird zugleich auch eine bewirken. Anstellung in der Schweiz für diese Populationen Der Grosse Rat hat die Motion dennoch an den Re- viel weniger attraktiv. gierungsrat zur Ausarbeitung einer Vorlage für das Schuljahr 2021/2022 überwiesen. Diese lag zum Mit der Homeoffice-Empfehlung und später mit der Redaktionsschluss dieses Berichts noch nicht vor. Homeoffice-Pflicht des Bundesrats (ab 2021) wurde diese «25%-Regel» für Arbeitgeber und Angestellte problematisch. Die Schweiz und die EU haben sich Ausländerpolitik in der Folge darauf geeinigt, dass bis zum 30. Juni 2021 (Stand bei Redaktionsschluss) die Anwendung GRENZGÄNGERINNEN UND GRENZGÄNGER IN CO- der genannten Zuständigkeitsregeln ausgesetzt RONA-ZEITEN Auch hinsichtlich der rund 350’000 wird, d.h. dass auch Grenzgänger im andauernden Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die täglich Homeoffice in den schweizerischen Sozialversiche- zur Arbeitsaufnahme in die Schweiz pendeln, war rungen bis zu diesem Zeitpunkt versichert bleiben das Berichtsjahr von den Auswirkungen der Coro- können. na-Pandemie geprägt. Mit der Homeoffice-Emp- fehlung des Bundesrats vom März 2020 waren die Sobald jedoch wieder «normale» Umstände herr- Unternehmen nicht nur auf betriebsorganisatori- schen und die Regelungen der EU-Verordnung scher Ebene stark gefordert. Auf rechtlicher Ebene 883/2004 wieder uneingeschränkt zur Anwendung stellten sich rasch wichtige Fragen nach der sozial- kommen, können Grenzgängerinnen und Grenzgän- versicherungsrechtlichen Stellung der transnatio- ger in die Schweiz i.d.R. nur noch einen Tag pro Wo- nalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. che im Homeoffice am ausländischen Wohnort ihre Arbeit verrichten. Sobald sie 25% und mehr zu Hau- KOORDINATION DER SOZIALVERSICHERUNGSSYS- se arbeiten, unterstehen solche Arbeitsverhältnisse TEME Die europäischen Sozialversicherungssys- dem Sozialversicherungssystem am Wohnort der Seite 12
Tätigkeitsgebiete Angestellten. Die Konsequenz für den Arbeitgeber Verfügbarkeit der entsprechenden Daten beur- besteht u.a. darin, dass der Schweizer Arbeitgeber teilt werden. direkt mit ausländischen Sozialversicherungsträ- gern abrechnen muss. Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten: Im Jahr 2020 konnten Unternehmen, die hoch quali- STEUERRECHTLICHE KONSEQUENZEN FÜR AR- fizierte Spezialisten mangels Verfügbarkeit in der BEITGEBER Der Arbeitgeber tut zudem bei ausge- Schweiz und in der EU/EFTA in Drittstaaten rekrutie- dehntem Homeoffice von Grenzgängern an deren ren mussten, auf insgesamt 8’500 Aufenthalts- und ausländischen Wohnort gut daran, die steuerrecht- Kurzaufenthaltsbewilligungen zugreifen: 4’500 mit lichen Konsequenzen vorab gründlich abzuklären. Aufenthaltsbewilligungen B und deren 4’000 mit Ausländische Finanzbehörden können in solchen Kurzaufenthaltsbewilligungen L. Fällen durchaus davon ausgehen, dass das Schwei- zer Unternehmen ein ausländisches Firmendomi- Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der zil am Wohnort des Grenzgängers begründet hat. EU/EFTA: Der Bundesrat hat auch die Höchstzahlen Die einschlägigen steuerrechtlichen Folgen für das für Dienstleistungserbringer aus EU-/EFTA-Staa- Schweizer Unternehmen sind i.d.R. sehr aufwändig. ten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr festgelegt. Die Höchstzahlen STEUERRECHTLICHE KONSEQUENZEN FÜR AR- blieben unverändert. Im Jahr 2020 standen somit BEITNEHMER Auch den Grenzgängerinnen und 3’000 Einheiten für Kurzaufenthalter (L) und 500 Grenzgängern drohen empfindliche steuerrechtli- Einheiten für Aufenthalter (B) zur Verfügung. Dabei che Folgen in ihrem Wohnland, wenn sie mehr als war die quartalsweise Vergabe beibehalten worden. 40% ihrer Arbeit am Wohnort verrichten, denn sie verlieren ihren Grenzgängerstatus und werden am Kontingente für erwerbstätige UK-Staatsangehö- Wohnort voll einkommenssteuerpflichtig. rige: Der Arbeitgeberverband Basel hatte in seiner Vernehmlassungsantwort die «Mind the Gap»-Stra- FESTLEGUNG DER JÄHRLICHEN HÖCHSTZAHLEN tegie des Bundesrats unterstützt. Der Bundesrat FÜR BEWILLIGUNGEN ZWECKS AUSÜBUNG EINER hatte für den Fall des No-Deal-Brexits auch die se- ERWERBSTÄTIGKEIT (KONTINGENTE 2020) Der paraten Höchstzahlen für erwerbstätige Staatsan- Arbeitgeberverband Basel hat sich im Berichts- gehörige des Vereinigten Königreichs festgelegt. jahr ebenso wie bereits in den vergangenen Jah- Demgemäss können insgesamt 3’500 Erwerbs- ren in seinen Stellungnahmen für eine Erhöhung tätige aus dem Vereinigten Königreich von der der Höchstzahlen für Arbeitsbewilligungen aus- Schweizer Wirtschaft rekrutiert werden: 2’100 mit gesprochen. Der Arbeitsmarkt in der Nordwest- Aufenthaltsbewilligungen (B) und 1’400 mit Kurz- schweiz ist auf hochqualifizierte Arbeitnehmer aufenthaltsbewilligungen (L). ausgerichtet. Damit der Fachkräftemangel ent- schärft werden kann, müssen jedoch auch immer Die separaten Kontingente sollten die Folgen eines Spezialisten aus den Drittstaaten berücksichtigt möglichen abrupten Wechsels britischer Staatsan- werden. In den vorangegangenen Jahren waren gehöriger von Freizügigkeitsberechtigten zu Dritt- die nach Verteilschlüssel zugeteilten Kontingen- staatsangehörigen für Wirtschaft und Kantone te jeweils bereits nach wenigen Monaten aufge- mindern. Die Kontingentierung wäre nur bei einem braucht und die Unternehmen der Region waren ungeordneten Brexit zum Tragen gekommen. Ver- auf Bundeskontingente angewiesen. Die damit lässt UK die EU mit dem ausgehandelten Austritts- verbundene Unsicherheit wird bleiben. Daher ist vertrag, gilt während der vereinbarten Übergangs- eine angemessene Erhöhung der Bundeskontin- periode zwischen der Schweiz und UK weiterhin das gente aus Sicht des Arbeitgeberverbands Basel Freizügigkeitsabkommen. grundsätzlich zu begrüssen. Inwiefern sich die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in der Aus- schöpfung der Kontingente im Berichtsjahr und den Jahren danach niederschlägt, kann erst nach Seite 13
Tätigkeitsgebiete Weitere Stellungnahmen etwa jene um die Einführung eines Vaterschafts- urlaubs. Besonders viele Medienanfragen gab es EINFÜHRUNGSGESETZ ZUR INTERKANTONA- im 2020 natürlich in Zusammenhang mit den Coro- LEN VEREINBARUNG ÜBER DAS ÖFFENTLICHE na-Massnahmen und deren Auswirkungen auf die BESCHAFFUNGSWESEN (EG IVÖB) Das Beschaf- Arbeitswelt. fungswesen gehört zwar grundsätzlich nicht zu den Kerndossiers des Arbeitgeberverbands Basel. Besondere Erwähnung in vielen Medien fand in Unser kritisches Augenmerk richten wir aber auf die diesem Berichtsjahr die Wahl von Beat Hauenstein Lohngleichheitskontrollen, welche im Kanton Ba- zum neuen Präsidenten des Arbeitgeberverbands sel-Stadt ab Frühjahr 2021 im Beschaffungswesen Basel per 27. August 2020 und der damit verbun- eingeführt werden sollen. Konkret soll künftig eine dene Rücktritt des langjährigen Präsidenten Marc von einer unabhängigen Revisionsstelle beglaubig- Jaquet. Da eine feierliche «Stabübergabe» im Rah- te Logib-Analyse als Teilnahmebedingung bei Sub- men der GV nicht stattfinden konnte, inszenierten missionen im Einladungs-, im offenen, im selektiven wir eine symbolische «Schlüsselübergabe». Auch sowie im freihändigen Verfahren über den Schwel- der auf Januar 2021 anstehende Direktionswech- lenwerten für sämtliche Unternehmen mit mehr als sel (Saskia Schenker übernahm das Amt der lang- 50 Mitarbeitenden gelten. jährigen Direktorin Barbara Gutzwiller) führte zu Diesbezüglich schlossen wir uns der Stellungnahme einigen Medienberichten bzw. Doppel-Interviews. des Gewerbeverbands Basel-Stadt an – und lehnten diese unnötige, methodisch umstrittene, bürokrati- Im Weiteren äusserte sich der Arbeitgeberverband sche und teure Massnahme dezidiert ab. Ein mehr- Basel auch im 2020 wieder aktiv zu verschiedenen jähriges Pilotprojekt, zu welchem im Übrigen keine politischen Geschäften – nicht nur im Rahmen von Evaluation, Auswertung o.ä. öffentlich vorliegt, hat Volksabstimmungen und Wahlen sowie in Form von deutlich aufgezeigt, dass die Durchführung solcher medialen Mitteilungen, sondern auch vor Debatten Kontrollen selbst grössere Unternehmen für meh- in den Parlamenten. So werden die Mitglieder des rere Tage unproduktiv bindet. Ein konkreter Nutzen Grossen Rats Basel-Stadt regelmässig über unsere dieser Massnahme konnte nicht festgestellt werden. Haltung zu für uns relevanten Vorlagen und Vor- Folglich fordern wir, das heutige und langjährig be- stössen informiert. Rückmeldungen zeigen, dass währte System zur Kontrolle der Gleichstellung von diese «Empfehlungen» von den Politikern sehr ge- Frauen und Männern beizubehalten (GAV-Bestäti- nau beobachtet und bei den weiteren Überlegun- gung, separate Selbstdeklaration auf Verlangen des gen berücksichtigt werden. Einigungsamts). Im Weiteren soll es weiterhin dem Einigungsamt obliegen, von Amtes wegen oder auf Weiterhin erfolgreich und von Bedeutung war im Antrag zu kontrollieren, ob die Bestimmungen des Berichtsjahr zudem die alle zwei Wochen erschei- Gleichstellungsgesetzes eingehalten werden. nende Kolumne von Verbandsdirektorin Barbara Gutzwiller in der Basler Zeitung. Sie erwies sich einmal mehr als ideale Plattform, um pointiert und Öffentlichkeitsarbeit prominent zu aktuellen Anliegen der Arbeitgeber Stellung zu nehmen und stiess immer wieder auf MEDIENARBEIT Der Arbeitgeberverband trat positive Resonanz. auch in diesem Berichtsjahr regelmässig in diver- sen Medien in Erscheinung – sowohl aufgrund von Ebenfalls zur öffentlichen Wahrnehmung des eigenen Mitteilungen als auch nach diversen An- Arbeitgeberverbands Basel und zur Verbreitung fragen von Journalisten. Diese wollten von den arbeitsrechtlicher Informationen trägt die neue Exponenten des Verbands meistens Aussagen er- Rubrik «Ratgeber» auf dem Basler Online-Portal halten zu Themen wie Lohn, Fachkräftemangel, zu «Prime News» (www.primenews.ch) bei. Experten Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik generell des Arbeitgeberverbands geben hier seit Ende oder auch zu konkreten arbeitsrechtlichen Fragen 2019 einmal monatlich Auskunft zu immer wieder sowie zu aktuellen politischen Diskussionen wie im Arbeitsalltag auftretenden rechtlichen Fragen. Seite 14
Tätigkeitsgebiete Diese Rubrik soll helfen, das gegenseitige Ver- Sie werden von uns nicht mit Kommentaren «über- ständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwemmt» – wir kommunizieren dann, wenn wir zu fördern. Sie wird auch 2021 weitergeführt. etwas zu sagen haben. E-NEWSLETTER Die Kommunikation via elektroni- Ebenfalls wichtig für die Online-Präsenz des Arbeit- sche Medien hat für den Arbeitgeberverband einen geberverbands Basel ist der Auftritt auf der Busi- hohen Stellenwert. Hierzu zählt unter anderem der ness-Plattform «LinkedIn». Das neu aufgebaute monatlich verschickte elektronische Newsletter. eigene Profil soll fortan deutlich aktiver bewirt- Dieser erreicht einen Adressatenkreis von knapp schaftet werden – vor allem auch zur Bekanntma- 2’000 Interessierten. Dazu zählen Mitglieder des chung von Seminaren und weiteren Anlässen. Mit Verbands, aber auch sonstige Interessierte, wel- der Business-Plattform wollen wir vor allem unsere che sich via Webseite (www.arbeitgeberbasel.ch > Mitglieder und potentiellen Mitglieder, aber auch News > E-Newsletter) anmelden können. Auch Jour- weitere Partner, Politiker und Journalisten informie- nalisten werden mit diesem «Service» bedient. Der ren. Der Arbeitgeberverband Basel macht auf dieser Newsletter enthält aktuelle arbeitgeberrelevante Plattform auch auf seine vielen sozialen und poli- Informationen, politische Stellungnahmen, diverse tischen Engagements aufmerksam. Schwerpunkte HR-Beiträge sowie Hinweise auf Fach- und Netz- neben den Anlässen sind dabei vor allem Berichte werkveranstaltungen, und führt die Leser auch zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, News und mit Direktlinks auf unsere Website (siehe Kapitel Abstimmungen. Bereits über 600 Follower (Abon- «Dienstleistungen»). nenten) (Stand April 2021) verfolgen über LinkedIn die Aktivitäten des Arbeitgeberverbands Basel. Wir Aufgrund der Pandemie und des daraus resultieren- konnten die Followerzahl durch mehr Präsenz in den den Lockdowns wurden im Frühjahr zusätzlich drei letzten Monaten massiv steigern und streben hier Extra-Newsletter mit arbeitsrechtlich relevanten auch klar ein weiteres Wachstum an. Uns kann man Themen zur ausserordentlichen Corona-Situation unter https://www.linkedin.com/company/arbeit- verschickt. Das Interesse an diesen Extra-Newslet- geberverband-basel abonnieren. tern war besonders gross, was sich durch gesteiger- te Besucherzahlen sowie die längere Verweildauer LOBBYING Die Anlässe der Parlamentarischen gezeigt hat. Gruppe Basel, die der Arbeitgeberverband Basel seit Jahren mitträgt, konnten aufgrund der Co- Die durchschnittliche Zahl der tatsächlichen News- rona-Situation im 2020 nicht stattfinden. Nichts- letter-Leser ist nach wie vor sehr hoch; sie liegt im destotrotz pflegten wir «hinter den Kulissen» den Schnitt bei ca. 37%. Mit anderen Worten: Rund 700 regelmässigen Austausch mit diversen Bundes- Abonnenten öffnen den Newsletter nicht nur regel- parlamentarierinnen und -parlamentariern aus der mässig, sondern beschäftigen sich auch mit dessen Nordwestschweiz. Ab 2021 möchten wir – gemein- Inhalt – gerade in der heutigen Zeit der Informa sam mit den Politikern aus unserer Region – wieder tionsflut ist dies eine sehr erfreuliche Rate. Anlässe in einer neuen Form in Bern durchführen. Sobald es die Lage erlaubt, wird die Detailplanung SOCIAL MEDIA Der Arbeitgeberverband Basel und in Angriff genommen. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch auf diversen Social-Media-Kanälen aktiv – insbe- POLITISCHE KAMPAGNEN Der Arbeitgeberverband sondere mit dem verbandseigenen Twitter-Profil. Basel hat sich im Berichtsjahr bei drei eidgenössi- Dieser Kanal trägt dazu bei, unsere Informationen schen Volksabstimmungen sowie bei den kantonalen und Botschaften an sehr viele unterschiedliche Ak- Wahlen in Basel-Stadt engagiert. teure aus Politik, Wirtschaft und Medien zu bringen. Über 1’000 Follower (Abonnenten) verfolgen hier Die aus Arbeitgebersicht wohl bedeutendste Abstim- die Aktivitäten des Arbeitgeberverbands. Wir twit- mungsvorlage des Jahres 2020 war diejenige über tern unter @arbeitgeberbasl und freuen uns über die schweizweite Einführung eines bezahlten Vater- jeden weiteren neuen Follower. Und keine Angst: schaftsurlaubs von zwei Wochen auf Gesetzesstufe. Seite 15
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