GEMEINDE AKTUELL - Gemeinde Paunzhausen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
GEMEINDE AKTUELL MITTEILUNGEN AUS DER GEMEINDE PAUNZHAUSEN Jahrgang 28 Ausgabe 130 September 2021 Schützenverein pachtet Gasthaus Liebhardt und feiert "Neueröffnung" mit einem "Tag der offenen Tür" und Steckerlfisch-Grillen (SL) Nach vielen Jahrzehnten hat die Familie Liebhardt beschlossen, das Gasthaus Liebhardt nicht mehr weiterzuführen. Da im Gasthaus unter anderem auch die wöchentlichen Schießabende und Rundenwettkämpfe der Mitglieder des Schüt- zenvereins Paunzhausen e.V. stattfinden und ausgetragen werden, bedarf es einer Lösung für den Verein. Foto: Johann Lohmeier Nach wenigen Gesprächen mit der Familie Liebhardt und Vertretern der Vorstandschaft des Schützenvereins wurde man sich schnell einig, dass der Traditionsverein, welcher bereits seit dem Jahr 1964 im Gasthaus Liebhardt ansässig ist, die Lokalität weiterhin nutzen kann. So können Veranstaltungen, Wettkämpfe und Trainings wie bisher durchgeführt wer- den. Um zu Beginn der neuen Saison alle Formalitäten abgestimmt zu haben, beschloss der Schützenverein in einer außeror- dentlichen Sitzung die Übernahme des Gasthauses Liebhardt im Pachtverhältnis. Durch die Pacht der Gaststätte können neben den wöchentlichen Veranstaltungen auch die größeren Feiern, wie z.B. der Schützenjahrtag oder die Weihnachts- feier in der Wirtsstub´n abgehalten werden. Die "Neueröffnung" des Vereinslokals soll mit einem "Tag der offenen Tür" gefeiert werden. Am 12. September 2021 ab 10 Uhr lädt der Schützenverein, bei hoffentlich schönem Wetter, zum Steckerlfisch-Essen am Vereinsheim ein. Steckerlfische und große Brezn können bei Martin und Johann Lohmeier telefonisch oder per E-Mail bis zum 04.09.2021 vorbestellt werden. Zudem hat am "Tag der offenen Tür" der Ausschank geöffnet, für das leibliche Wohl ist also gesorgt. Ebenfalls öffnen sich an diesem Tag nach langer coronabedingter Pause endlich wieder die Türen zum Schießstand. Bereits begeisterte oder interessierte Gemeindebürger können an diesem Tag ihr Können und das notwen- dige "Blatt´l-Glück" unter Beweis stellen. Auch die kleinen Gemeindebürger kommen natürlich nicht zu kurz. Für sie werden wir das Lichtgewehr bereitstellen. Alle Gemeindebürger, Sponsoren, Freunde des Schießsports und Interessierte sind herzlich eingeladen mit den Schützen zu feiern.
Seite 2 Gemeinde Aktuell September 2021 Aus dem Gemeinderat (auszugsweise) Gemeinderatssitzung vom 12.05.2021 Bauelemente Vertriebs GmbH aus Ingolstadt gemäß Ange- bot zum Angebotspreis von 41.002,43 € zu vergeben. Einbau einer Kindergartengruppe in die bestehende Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten wird an die Fa. IF Wohnung des Kindergartens; Auftragsvergabe zu fol- Bauelemente Vertriebs GmbH aus Ingolstadt gemäß An- genden Gewerken gebot zum Angebotspreis von 41.002,43 € vergeben. Abstimmungsergebnis: 11:0 Baumeisterarbeiten: Die Kostenberechnung beläuft sich Trockenbauarbeiten: Die Kostenberechnung von auf 84.300,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters 12.300,00 € hat sich durch Änderung zum Einbau einer liegt bei 78.980,90 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt Schalldämmung auf 33.350,00 € erhöht. . Das Angebot vor, den Auftrag an die Firma Georg Huber GmbH gemäß des günstigsten Bieters liegt bei 33.357,49 €. Das Archi- Angebot zum Angebotspreis von 78.980,90 € zu verge- tekturbüro Wacker schlägt vor, den Auftrag an die Firma ben. Martin Reiter GmbH aus Nandlstadt gemäß Angebot zum Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten wird an die Fa. Angebotspreis von 33.357,49 € zu vergeben. Georg Huber GmbH gemäß Angebot zum Angebotspreis Der Auftrag für die Trockenbauarbeiten wird an die Fa. von 78.980,90 vergeben. Martin Reiter GmbH aus Nandlstadt gemäß Angebot zum Abstimmungsergebnis: 11:0 Angebotspreis von 33.357,49 vergeben. Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten: Die Kostenberechnung Abstimmungsergebnis: 11:0 beläuft sich auf 33.250,00 € . Das Angebot des günstigs- Alutüren: Die Kostenberechnung beläuft sich auf ten Bieters liegt bei 28.622,28 €. Das Architekturbüro 5.000,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters liegt bei Wacker schlägt vor, den Auftrag an die Firma Martin Lin- 13.075,72 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt vor, den seisen aus Sillertshausen gemäß Angebot zum Angebots- Auftrag an die Firma Erich Rogner GmbH & Co.KG aus preis von 28.622,28 € zu vergeben. Freising gemäß Angebot zum Angebotspreis von Der Auftrag für die Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten wird 13.075,72 € zu vergeben. an die Fa.Linseisen aus Sillertshausen gemäß Angebot Der Auftrag für die Alutüren wird an die Erich Fa. Rogner zum Angebotspreis von 28.622,28 vergeben. GmbH & Co KG aus Freising gemäß Angebot zum Ange- Abstimmungsergebnis: 11:0 botspreis von 13.075,72 € vergeben. Spenglerarbeiten: Die Kostenberechnung beläuft sich Abstimmungsergebnis: 11:0 auf 15.300,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters Malerarbeiten: Die Kostenberechnung beläuft sich auf liegt bei 11.002,86 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt 13.000,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters liegt vor, den Auftrag an die Firma Bauer GmbH & Co. KG bei 4.452,39 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt vor, aus Freising gemäß Angebot zum Angebotspreis von den Auftrag an die Firma Josef Kortus aus Allershausen 11.002,86 € zu vergeben. gemäß Angebot zum Angebotspreis von 4.452,39 € zu ver- Der Auftrag für die Spenglerarbeiten wird an die Fa. Bau- geben. er GmbH & Co KG aus Freising gemäß Angebot zum An- Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Fa. Josef gebotspreis von 11.002,86 € vergeben. Kortus aus Allershausen gemäß Angebot zum Angebots- Abstimmungsergebnis: 11:0 preis von 4.452,39 € vergeben. Elektorarbeiten: Die Kostenberechnung beläuft sich auf Abstimmungsergebnis: 11:0 10.000,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters liegt Schreinerarbeiten-Innentüren: Die Kostenberechnung bei 10.179,97 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt vor, beläuft sich auf 4.500,00 € . Das Angebot des günstigsten den Auftrag an die Firma Martin Diermeier aus Paunzhau- Bieters liegt bei 5.681,81 €. Das Architekturbüro Wacker sen gemäß Angebot zum Angebotspreis von 10.179,97 € schlägt vor, den Auftrag an die Firma Georg Brandstetter zu vergeben. e.K. aus Volkenschwand gemäß Angebot zum Angebots- Der Auftrag für die Elektroarbeiten wird an die Fa. Dier- preis von 5.681,81 € zu vergeben. meier aus Paunzhausen gemäß Angebot zum Angebots- Der Auftrag für die Schreinerarbeiten-Innentüren wird an preis von 10.179,97 € vergeben. die Fa. Georg Brandstetter e.K. aus Volkenschwand ge- Abstimmungsergebnis: 11:0 mäß Angebot zum Angebotspreis von 5.681,81 € verge- Heizung-/Sanitär: Die Kostenberechnung beläuft sich ben. auf 23.000,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters Abstimmungsergebnis: 11:0 liegt bei 15.590,39 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt Bodenlegerarbeiten: Die Kostenberechnung beläuft sich vor, den Auftrag an die Firma Andreas Kreitenweis auf 9.000,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters liegt GmbH aus Schernbuch gemäß Angebot zum Angebots- bei 7.727,35 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt vor, preis von 15.590,39 € zu vergeben. den Auftrag an die Firma Jürgen Faber aus Hörgertshausen Der Auftrag für Heizung/Sanitär wird an die Fa. Kreiten- gemäß Angebot zum Angebotspreis von 7.727,35 € zu ver- weis GmbH aus Schernbuch gemäß Angebot zum Ange- geben. botspreis von 15.590,39 € vergeben. Der Auftrag für die Bodenlegerarbeiten wird an die Fa. Abstimmungsergebnis: 11:0 Jürgen Faber aus Hörgertshausen gemäß Angebot zum Holz-Alu-Fenster: Die Kostenberechnung von 15.200,00 Angebotspreis von 7.727,35 € vergeben. € hat sich durch Änderung von Kunststofffenster auf Holz Abstimmungsergebnis: 11:0 -Alu-Fenster auf 41.000,00 € erhöht. Das Angebot des Vollwärmeschutz: Die Kostenberechnung beläuft sich auf günstigsten Bieters liegt bei 41.002,43 €. Das Architektur- 45.000,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters liegt büro Wacker schlägt vor, den Auftrag an die Firma IF bei 54.965,27 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt vor,
September 2021 Gemeinde Aktuell Seite 3 den Auftrag an die Firma Bartik Vollwärmeschutz GmbH Die beantragte Kellerraumerweiterung hat die Maße: aus Innernzell gemäß Angebot zum Angebotspreis von 11,23m x 1,80m und soll auf der Südseite unterhalb der 54.965,27 € zu vergeben. Terrasse errichtet werden. Der Auftrag für den Vollwärmeschutz wird an die Fa. Bar- Auf der Südseite soll zusätzlich ein Wintergarten errichtet tik Vollwärmeschutz GmbH aus Innernzell gemäß Ange- werden. bot zum Angebotspreis von 54.965,27 vergeben. Der beantragte Wintergarten hat die Maße: 4,74m x Abstimmungsergebnis: 11:0 2,40m. Schlosserarbeiten: Die Kostenberechnung beläuft sich Aufgrund der Größe des Wintergartens in Verbindung mit auf 18.200,00 € . Das Angebot des günstigsten Bieters der darüber liegenden Balkonerweiterung ist zu den bei- liegt bei 18.189,15 €. Das Architekturbüro Wacker schlägt den Südlichen Grundstückseigentümern eine Abstandsflä- vor, den Auftrag an die Firma Hofer Metallbau GmbH aus chenübernahmeerklärung erforderlich. Rudelzhausen gemäß Angebot zum Angebotspreis von Diese Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor. 18.189,15 € zu vergeben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Auftrag für die Schlosserarbeiten wird an die Fa. Hof- Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB er Metallbau GmbH aus Rudelzhausen gemäß Angebot wird hergestellt. zum Angebotspreis von 18.189,15 € vergeben. Abstimmungsergebnis: 11:0 Abstimmungsergebnis: 11:0 Einbeziehungssatzung „Reichertshausener Straße“ ; Bauangelegenheiten; Errichtung eines Mehrfamilien- Behandlung der eingegangen hauses mit Stellplätzen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Aus- Tektur: Umplanung des Kellers für eine zusätzliche schreibung gemaß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB Wohnung mit Stellplätzen und Errichtung von Gara- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im gen anstelle von Stellplätzen auf der Fl.Nr. 29, 31/2, Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 31/4 und 32 jeweils Gemarkung Paunzhausen Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. Das Bauvorhaben befindet sich nach § 34 BauGB im In- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB nenbereich und ist als Dorfgebiet im Flächennutzungsplan in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und sons- ausgewiesen. Das in Bau befindliche Gebäude soll mit tigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einer zusätzlichen Wohneinheit im Kellergeschoss erwei- wurde in der Zeit vom 18.02.2021 bis 29.03.2021 durch- tert werden. Im Gebäude sollen dann gesamt sieben geführt. Wohneinheiten entstehen. Die erforderlichen zusätzlichen Folgende Behörden & sonstigen Träger öffentlicher Be- Stellflächen werden auf dem Baugrundstück nachgewie- lange gaben keine Stellungnahme ab: sen. Im näheren Umgriff wurde bei allen Gebäuden eine - Kabel Deutschland Bestandsaufnahme der Wohneinheiten gemacht. Hierbei - Forstamt Freising ist festzustellen, dass es im näheren Bereich nur sehr weni- - Amt für ländliche Entwicklung ge Gebäude mit mehreren Wohneinheiten gibt. Im Höchst- - Bayerischer Bauernverband fall gibt es drei Wohneinheiten je Gebäude. Deshalb fügt - Autobahndirektion Südbayern sich das Bauwerk unseres Erachtens mit einer weiteren Folgende Behörden & sonstigen Träger öffentlicher Be- Wohneinheit nicht in die Umgebungsbebauung ein. lange brachten keine Anregungen oder Bedenken vor: Bei der Baueingabe für die nördlichen Garagen wird die - Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Sichtachse der Einfahrt der Schulstraße in die Straße Am Freising mit Schreiben vom 03.03.2021 Kirchberg erheblich behindert. Im südlichen Bereich wäre - Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom noch ausreichend Platz diese anderweitig zu planen. 30.03.2021 Nach einem persönlichen Gespräch mit Herrn Bürgermeis- - Gemeinde Hohenkammer mit Schreiben vom 24.03.2021 ter Daniel teilte der Bauherr mit, dass die beiden Garagen - Gemeinde Schweitenkirchen mit Schreiben vom auf der Nordseite des Grundstückes nicht errichtet werden. 13.02.2019 Es werden zwei einzelne Stellplätze errichtet. Des Weite- - Handwerkskammer für München und Oberbayern mit ren wird der Stellplatz auf der Westlichen Grundstückssei- Schreiben vom 29.03.2021 te auf die Grundstücksseite im Süden verlegt. - Landratsamt Freising, Fachstellen Straßenverkehrsbehör- Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. de, Abgrabung, Immissionsschutz, Bauleitplanung, Orts- Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB planung und Tiefbau mit Schreiben vom 29.03.2021 wird hergestellt. Dem Einbau einer weiteren Wohneinheit - Staatliches Bauamt Freising mit Schreiben vom wird zugestimmt. 02.03.2021 Abstimmungsergebnis: 5:6 - Wasserwirtschaftsamt München mit Schreiben vom Somit ist der Antrag abgelehnt. 24.03.2021 > kein Beschluss erforderlich Bauangelegenheiten; Antrag auf Erweiterung eines Wohnhauses mit einem Kellerraum, eineWitergarten I. Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und und des Balkon im Dachgeschoss auf der Fl.Nr. 416, sonstigen Träger öffentlicher Belange Gemarkung Paunzhausen 1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - mit Schreiben vom 25.02.2021 Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich Wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genann- des Hauptortes Paunzhausen. ten Planung und bitten Sie, bei künftigen Schriftwechseln Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit richtet sich in dieser Sache, neben dem Betreff auch unser Sachgebiet nach § 34 BauGB. (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Zur vorgeleg-
Seite 4 Gemeinde Aktuell September 2021 ten Planung nimmt das Bayerische Landesamt für Denk- dung des vereinfachten bzw. beschleunigten Verfahrens malpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Stel- nach § 13a bzw. § 13b BauGB eine Vielzahl von Be- lung: schlüssen gefasst, um dieses Verfahren auch in der Zu- Bodendenkmalpflegerische Belange: kunft noch anwenden zu können. Der Gesetzgeber sieht in Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende diesem Falle vor, dass entsprechende Verfahren nicht Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Lan- mehr nur einzeln betrachtet werden können. Sofern ein desamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmal- zeitlicher und/oder räumlicher Zusammenhang dieser Ver- schutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterlie- fahren gegeben ist, muss eine Gesamtschau all dieser Ver- gen. fahren vorgenommen werden. Des Weiteren ist bei An- Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: wendung der §§ 13a 13b BauGB auch zu begründen wes- Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies un- halb keine anderen Flächen zur Verfügung stehen. Bis verzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem dato fehlt eine entsprechende Gesamtschau aller Verfah- Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige ren, die im Dezember 2019 noch beschlossen wurden und verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer nach den §§ 13a bzw. 13b BauGB durchgeführt werden des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter sollen. Im Ort Paunzhausen sind im Südosten, innerorts der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzei- z.B. neben der Grundschule wie auch im Bereich Schluck- ge eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der berg mehrere, seit Jahren unbebaute Bauparzellen bzw. Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, größere innerörtliche Freiflächen vorhanden, die für eine aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Bebauung in Frage kommen bzw. bereits Baurecht be- Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten steht. Daher ist auch zu begründen weshalb nun Baurecht befreit. für einen Bereich im bisherigen Außenbereich geschaffen Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: werden soll und die bereits bebaubaren Bauparzellen in Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis rechtskräftigen Bebauungsplänen bzw. innerörtliche Frei- zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverän- flächen für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen. dert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutz- Auch wenn es im Bereich der Reichertshauser Straße le- behörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortset- diglich nur um eine Bauparzelle geht, ist auffallend, dass zung der Arbeiten gestattet. Treten bei o. g. Maßnahme die letzten Bauleitplanverfahren der Gemeinde Paunzhau- Bodendenkmäler auf, sind diese unverzüglich gem. o. g. sen alle Außenbereiche zur Schaffung von Baurecht bein- Art. 8 BayDSchG zu melden und eine Abstimmung mit halten und vorhandene innerörtliche Flächen, die bereits der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen bebaubar sind, keiner Bebauung zugeführt werden. Auch Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen. Ein Mitar- dies erfordert bei korrekter Anwendung der Regelungen beiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach § 13a bzw. 13b BauGB einer Begründung. führt anschließend die Denkmalfeststellung durch. Die so Rechtsgrundlagen: § 1a Abs. 2 BauGB, § 1a Abs. 5 identifizierten Bodendenkmäler sind fachlich qualifiziert BauGB, § 1 Abs. 5 BauGB, § 1 Abs. 1 Ziffern 1. bis 3. aufzunehmen, zu dokumentieren und auszugraben. Der so BNatSchG, Rechtskommentare zu den Voraussetzungen entstandene denkmalpflegerische Mehraufwand wird zur Anwendbarkeit der § 13a und §13b nach BauGB durch die Beauftragung einer fachlich qualifizierten Gra- Möglichkeiten der Überwindung: Gesamtschau aller be- bungsfirma durch das Bayerische Landesamt für Denk- reits durchgeführten und beschlossenen Verfahren nach § malpflege übernommen. 13a bzw. 13b BauGB im Gemeindebereich Paunzhausen Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schrei- mit Angabe zu räumlichen und zeitlichen Zusammenhän- ben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für all- gen. gemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rah- Sofern die räumliche und zeitliche Gesamtschau die Zu- men der Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich ger- lässigkeit dieses Verfahrens ergibt, ist zur Sicherstellung ne zur Verfügung. der Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen festzu- Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenk- legen, dass zum Antrag auf Baugenehmigung ein qualifi- malpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, richten zierter Freiflächengestaltungsplan mit vorzulegen ist. Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Gebiets- Aufgrund der Randlage ist eine Festsetzung mit aufzuneh- referenten der Praktischen Denkmalpflege men, dass nur sockellose und transparente Zäune zulässig (www.blfd.bayern.de). sind. Zur Sicherung der Durchgängigkeit für Kleinsäuger, Die Begründung wird um den vorgebrachten Hinweis re- insbesondere Igel etc. ist mit der Zäunung eine Bodenfrei- daktionell ergänzt. Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- heit von 0,1 m festzulegen. nommen und im Rahmen der Bauausführung beachtet. Des Weiteren sind folgenden Hinweise mit aufzunehmen: Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. Die Vorschriften der DIN 18920 zum Schutz von Bäu- Abstimmungsergebnis: 11:0 men, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen sind zu beachten. Insbesondere sind daher Abgrabungen, Auf- 2. Landratsamt Freising - SG 42, Naturschutzbe- schüttungen, bauliche Anlagen, das Abstellen und/oder hörde - mit Schreiben vom 29.03.2021 Lagern von Materialien und Fahrzeugen innerhalb der Entsprechend § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Bo- Wurzelschutzbereiche, d.h. Kronentraufe zuzüglich eines den sparsam umgegangen werden. Die Einbeziehungssat- Schutzstreifens von mindestens 1,50 Metern dauerhaft zu zung soll im beschleunigten Verfahren durchgeführt wer- unterlassen. den und wird für ein einzelnes Bauvorhaben aufgestellt. Ver- resp. Entsorgungsleitungen sowie sonstige Ver- und/ Die Bauparzelle liegt am westlichen Ortsrand von Paunz- oder Entsorgungseinrichtungen sind außerhalb vorhande- hausen, an der Reichertshauser Straße, außerhalb des ner oder geplanter Baum- resp. Gehölzbeständen vorzuse- Ortsschildes. Die Gemeinde Paunzhausen hat im Dezem- hen. ber 2019 offensichtlich, kurz vor Fristende zur Anwen-
September 2021 Gemeinde Aktuell Seite 5 Abwägungsvorschlag: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, dies unver- Die Aufstellung der vorliegenden Satzung erfolgt gemäß züglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Die vom Anreger angeführten Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige §§ 13a und 13b BauGB finden daher keine Anwendung. verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Dennoch wird in § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB Bezug auf die Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Vorschriften nach § 1a Abs. 2 BauGB genommen. Die Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige Begründung wird daher um Aussagen zum sparsamen und eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie um Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch ergänzt. Mit der vorliegenden Planung möchte die Ge- Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten meinde einer konkreten Bauanfrage nachkommen und befreit. bedarfsgerecht Wohnbauland ausweisen. Die Gemeinde Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: Paunzhausen ist bestrebt, die Innenentwicklung zu stärken Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis und die Neuinanspruchnahme von Flächen zu reduzieren, zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverän- dennoch stehen der Gemeinde aktuell keine geeigneten dert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbe- Flächen in Innenorts-lage zur Verfügung, die sich für die hörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung beabsichtige bauliche Entwicklung (Baurechts-schaffung der Arbeiten gestattet. für ein Baugrundstück) eignen. Daher möchte die Ge- Die Begründung wird um den vorgebrachten Hinweis re- meinde durch die Einbeziehung einer Außenbereichsflä- daktionell ergänzt. Der Hin-weis wird zur Kenntnis ge- che in den Siedlungszusammenhang einer jungen Familie nommen und im Rahmen der Bauausführung beachtet. die Möglichkeit für ein Einzelbauvorhaben eröffnen. Vor Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst. diesem Hintergrund und aufgrund der Geringfügigkeit der Abstimmungsergebnis: 11:0 Flächeninanspruchnahme sowie der Tatsache, dass der wirksame Flächennutzungsplan durch die Darstellung 4. Landratsamt Freising - SG 41, Bodenschutz, Alt- einer Wohnbaufläche das Vorhaben bereits konzeptionell lasten - mit Schreiben vom 23.03.2021 vorbereitet wird an der Planung unverändert festgehalten. Eine Eintragung im Altlastenkataster zu den betroffenen Dem Planentwurf kann bereits der textliche Hinweis ent- Grundstücken (Fl.Nrn. 849/1, 849/3, 852/4, 852/6, Gem. nommen werden, dass mit dem Bauantrag ein Freiflä- Paunzhausen) liegt nicht vor. Dem Landratsamt Freising - chengestaltungsplan einzureichen ist (Verweis auf Sachgebiet 41/Bodenschutz - lagen bisher keine Hinweise Pkt. 3.3 der Planzeichnung). Eine Rechtsgrundlage für auf Bodenverunreinigungen vor, die zu einer Eintragung eine Festsetzung zur Einreichung eines Freiflächengestal- im Altlastenkataster hätten führen müssen. Die Tatsache, tungsplanes im Rahmen des Baugenehmigungs- dass die Behörde keine Kenntnis von schädlichen Boden- verfahrens besteht nicht. Eine Änderung der Planung ist verunreinigungen hat, schließt deren Vorhandensein nicht somit nicht veranlasst. generell aus. Bedingt durch die Ortsrandlage werden ausschließlich Die betroffenen Flächen werden aktuell intensiv landwirt- transparente und sockellose Zäune für zulässig erklärt. schaftlich genutzt. Da die Fläche künftig höherwertig Ebenfalls wird die Einhaltung einer Bodenfreiheit von (Wohnbebauung) genutzt werden soll, sind die Prüfwerte 0,1 m über der Geländeoberfläche zwingend festgeschrie- für den Wirkungspfad Boden-Mensch (§ 8 Abs. 1 S. 2 Nr. ben und so die Durchgängigkeit für Kleinsäuger sicherge- 1 BBodSchG i.V.m. der 2. Anlage der BBodSchV) einzu- stellt. halten. In Anbetracht erhöhter, oft schwer kalkulierbarer Die Satzung steht den vorgeschlagenen Hinweisen zum Entsorgungskosten, die anfallen können, falls Bodenverun- Schutz vor Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetations- reinigungen oder Altlasten festgestellt werden, wird ange- flächen nicht entgegen. Die Hinweise werden unter den raten, eine genaue historische Recherche zu betreiben. textlichen Hinweisen - sofern nicht schon bereits vorhan- Falls sich belastbare Hinweise ergeben sollten, sind ggf. den - redaktionell aufgeführt. weitere Maßnahmen (z. B. orientierende Untersuchungen) Der Anregung wird insofern stattgegeben, als dass die von einem Sachverständigen nach § 18 Bundesboden- Begründung um Aussagen zum sparsamen und schonen- schutzgesetz durchzuführen. Sollten Bodenverunreinigun- den Umgang mit Grund und Boden redaktionell ergänzt gen feststellbar sein, ist das Landratsamt Freising unver- wird, die Zulässigkeit von Einfriedungen geregelt wird züglich zu verständigen und die weitere Vorgehensweise und die vorge-schlagenen Hinweise zum Schutz vor Bäu- abzusprechen. men, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen redaktio- Das Thema "Oberboden" wurde im Bebauungsplan nicht nell aufgeführt werden. behandelt. Gemäß § 4 Abs. 1 BBodSchG sowie §§ 1, 202 Abstimmungsergebnis: 10:1 BauGB sind bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs mit 3. Landratsamt Freising - SG 01a, Kreisarchäologie Boden zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass der - mit Schreiben vom 25.03.2021 im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub mög- Im oben genannten Planungsgebiet sind keine Boden- lichst im Plangebiet zu verwerten ist. Bodenversiegelun- denkmäler bekannt. Evtl. zu Tage tretende Bodendenkmä- gen sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. ler unterliegen der Meldepflicht an die Untere Denkmal- Es ist sinnvoll und anzustreben Oberboden vor Ort wieder- schutzbehörde oder das Bayerische Landesamt für Denk- zuverwenden, kulturfähigen Unterboden und Aushub malpflege gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG. Es wird zweckmäßig wiederzuverwerten und nicht beanspruchten empfohlen sich in diesem Fall sofort mit der Kreisarchäo- Boden zu schonen. Durch nachfolgende Vorgehensweise logie Freising in Verbindung zu setzen. kann dies gewährleistet werden: Feststellung der physika- Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: lischen Eigenschaften des auszuhebenden Bodens / Erd- massenberechnungen/ Mengenangaben bezüglich künfti-
Seite 6 Gemeinde Aktuell September 2021 ger Verwendung des Bodens / direkte Verwendung im Abstimmungsergebnis: 10:1 Baugebiet / außerhalb des Baugebietes / Trennung von Oberboden und kulturfähigem Unterboden bei Ausbau 5. Landratsamt Freising – Gesundheitsamt - mit und Lagerung / bei Zwischenlagerung Anlage von Mieten Schreiben vom 24.02.2021 nach DIN 19731 / Maßnahmen zur Vermeidung und zur Infektionsschutzgesetz §§ 37, 38, 41; Alle neu zu errich- Beseitigung von Bodenverdichtungen/ Ausweisung von tenden Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie Lagerflächen/ Ausweisung von Zuwegungen / Auswei- an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. sung von Tabuflächen (z.B. Flächen mit keiner bauseiti- Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Vor dem In- gen Beanspruchung) / Geeignete Witterung. krafttreten der Satzung wird mit dem Antragsteller ein Dass für Zufahrten und Stellplätze nur wasserdurchlässige Erschließungsvertrag abgeschlossen. Eine Änderung der Befestigung erlaubt sind ist aus bodenschutzrechtlicher Planung ist nicht veranlasst. Sicht als positiv zu bewerten. Abstimmungsergebnis: 11:0 Hinweise zum Flächenverbrauch: Laut Begründung der Einbeziehungssatzung beträgt die 6. Kreisbrandrat des Landkreises Freising - mit Größe des Plangebietes 1020 m². Davon werden durch das Schreiben vom 20.03.2021 Wohnhaus mindestens 320 m² versiegelt (GRZ = 0,3). In Flächen für die Feuerwehr: Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen wer- Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr im den. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flä- Wohngebiet sind so anzulegen, dass sie hinsichtlich der chenverbrauch (Siedlungs- und Verkehrsfläche) von 5 ha Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien usw. mit den je Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt (siehe Koaliti- Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und ungehindert be- onsvertrag S. 30). Die Fläche Bayerns beträgt 7.055.000 fahren werden können. Die Tragfähigkeit muss dazu für Hektar. Anteilig auf das Gemeindegebiet Paunzhausen Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt sein. Hierzu (1273 Hektar) heruntergerechnet ergäbe sich für die Ge- wird auch auf die DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr meinde Paunzhausen ein jährlicher Flächenverbrauch von auf Grundstücken“ verwiesen. Die Details (Bewegungs- 0.32 Hektar. Dieser sollte in der Regel nicht überschritten flächen usw.) sind mit der Feuerwehr und im Einverneh- werden. Die Versiegelungsfläche der Einbeziehungssat- men mit der Kreisbrandinspektion festzulegen. zung "Reichertshausener Straße" beträgt ca. 10 % des Löschwasserversorgung Rechtliche Vorgaben: jährlichen Flächenverbrauchs. Nach Artikel 1 Absatz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz Abwägungsvorschlag: (BayFwG) haben die Gemeinden als Pflichtaufgabe im Die Satzung steht den Hinweisen zum Bodenschutz sowie eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende zum Umgang mit Altlasten nicht entgegen. Die vorge- Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände brachten Maßnahmen zum Umgang mit Boden und des- wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sen Verwertung werden als Empfehlung in der Begrün- sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Un- dung unter dem Pkt. „Bodenschutz, Altlasten“ und der glücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse Hinweis zum Umgang mit schädlichen Bodenverunreini- geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Nach Absatz 2 gungen und Altlasten unter den textlichen Hinweisen auf- haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in geführt. Die Hinweise werden bei der Bauausführung be- den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuer- achtet. wehren (Art. 4 Abs. 1 BayFwG) aufzustellen, auszurüsten Die Gemeinde Paunzhausen ist bestrebt, die Innenent- und zu unterhalten. wicklung zu stärken und die Neuinanspruchnahme von Sie haben außerdem in diesen Grenzen die notwendigen Flächen zu reduzieren, dennoch stehen der Gemeinde ak- Löschwasserversorgungsanlagen bereitzustellen und zu tuell keine geeigneten Flächen in Innenortslage zur Verfü- unterhalten. Nach dem Arbeitsblatt W 405 des deutschen gung, die sich für die beabsichtige bauliche Entwicklung Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) können (Baurechtsschaffung für ein Baugrundstück) eignen. Vor alle Löschwasserentnahmestellen in einem Umkreis von diesem Hintergrund und aufgrund der Geringfügigkeit der 300 m um die bauliche Anlage herangezogen werden. Zur Flächeninanspruchnahme sowie der Tatsache, dass der Sicherstellung der Erstmaßnahmen bei der Brandbekämp- wirksame Flächennutzungsplan durch die Darstellung ei- fung ist in einer Entfernung von maximal 75 m zum Ob- ner Wohnbaufläche das Vorhaben bereits konzeptionell jekt eine Wasserentnahmestelle einzuplanen. Der vorzu- vorbereitet, möchte die Gemeinde durch die Einbeziehung haltende notwendige Löschwasserbedarf richtet sich nach einer Außenbereichsfläche in den Siedlungszusammen- der Art der durch die Gemeinde zugelassenen baulichen hang einer jungen Familie die Möglichkeit für ein Einzel- Nutzung (Bebauungsplan). Als Planungsgröße kann hierzu bauvorhaben eröffnen. Dabei wird die Bodenversiegelung das Arbeitsblatt W 405 des DVGW herangezogen werden. durch die Begrenzung der Grundflächenzahl sowie durch Rettungshöhen: Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz (Verwen- Aus Aufenthaltsräumen von nicht ebenerdig liegenden dung wasserdurchlässiger Beläge bei der Herstellung von Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei oberirdischen Stellplätzen und privaten Zufahrten) auf ein voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet notwendiges Maß reduziert. Nachdem es sich um ein kon- sein. Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nut- kretes Planvorhaben handelt ist von einer zeitnahen Ent- zung und einer Fensterbrüstungshöhe von max. 8 m, kann wicklung der Baufläche auszugehen. Es wird an der Pla- der 2. Rettungsweg auch über tragbare Leitern der Feuer- nung festgehalten. wehr sichergestellt werden. Bei Aufenthaltsräumen im Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Planun- Dachgeschoss müssen die notwendigen Fenster mit Lei- terlagen werden um Aussagen zum Bodenschutz, zum tern der Feuerwehr direkt anleiterbar sein (Art. 31 Bay- Umgang mit Altlasten sowie zum sparsamen und scho- BO). nenden Umgang mit Grund und Boden redaktionell er- Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und im Rah- gänzt. men der Ausführungsplanung beachtet. Vor dem Inkraft-
September 2021 Gemeinde Aktuell Seite 7 treten der Satzung wird mit dem Antragsteller ein Er- Gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grund- schließungsvertrag abgeschlossen. Die Anforderungen an sätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Rettungswege werden unter den textlichen Hinweisen re- Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beein- daktionell aufgeführt. trächtigt werden. Abstimmungsergebnis: 11:0 Beiliegend erhalten Sie einen Lageplan, indem die Anla- gen dargestellt sind. Zur elektrischen Versorgung des ge- 7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten planten Gebietes sind Niederspannungskabel ab dem Ver- Erding - mit Schreiben vom 02.03.2021 teilerkasten 66777 erforderlich. Eine Kabelverlegung ist in Im Süden und Westen des Plangebietes grenzen landwirt- der Regel nur in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleit- schaftliche Nutzflächen an, die intensiv genutzt werden. streifen oder Grünstreifen ohne Baumbestand möglich. Es kann zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Ge- Im überplanten Bereich befinden sich Anlagenteile der ruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Die- Bayemwerk Netz GmbH oder es sollen neue erstellt wer- se können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen den. Für den rechtzeitigen Ausbau des Versorgungsnetzes auftreten und sind im ortsüblichen Umfang zu dulden. sowie die Koordinierung mit dem Straßenbauträger und Dies sollte den künftigen Bauwerbern mitgeteilt werden. anderer Versorgungs-träger ist es notwendig, dass der Be- Laut dem Plan sind künftig Bepflanzungen (Bäume, ginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbe- Sträucher, usw.) in der Nähe der Grenze zu den landwirt- reich frühzeitig (mindestens 5 Monate) vor Baubeginn der schaftlichen Flächen angedacht. Bezüglich der Grenzbe- Bayemwerk Netz GmbH schriftlich mitgeteilt wird. Nach pflanzung zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen § 123 BauGB sind die Gehwege und Erschließungsstraßen werden ab einer Bewuchshöhe von zwei Metern Grenzab- soweit herzustellen, dass Erdkabel in der endgültigen stände von mindestens vier Metern zum Nachbargrund- Trasse verlegt werden können. stück empfohlen, um künftig Beeinträchtigungen zu ver- Bei uns dürfen für Kabelhausanschlüsse nur marktübliche meiden. Einführungssysteme, welche bis mind. 1 bar gas- und was- Abwägungsvorschlag: serdicht sind, verwendet werden. Prüfnachweise sind vor- In den Planunterlagen (Planzeichnung und Begründung) zulegen. Wir bitten Sie, den Hinweis an die Bauherren in ist bereits der Hinweis enthalten, dass aufgrund der Orts- der Begründung aufzunehmen. randlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der an- Auskünfte zur Lage der von uns betriebenen Versorgungs- grenzenden landwirtschaftlichen Flächen mit den üblichen anlagen können Sie online über unser Planauskunftsportal Staub-, Lärm- und Geruchsimmissionen auch nachts so- einholen. Das Portal erreichen Sie unter https://meine- wie an Wochenenden zu rechnen ist. planauskunft.de/LineRegister/extClient?theme=bag. Die Voraussetzung für die Einhaltung der gesetzlich vor- Wir bedanken uns für die Beteiligung am Verfahren und geschriebenen Grenzabstände bei Pflanzungen ist gege- stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfü- ben. Beeinträchtigungen der angrenzenden landwirtschaft- gung. Wir bitten Sie, uns bei weiteren Verfahrens- lichen Nutzungen sind demnach nicht ersichtlich. schritten zu beteiligen Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Ände- Die Begründung zum Bebauungsplan wird um die allge- rung der Planung ist nicht veranlasst. meinen Anforderungen an Kabelanschlüsse redaktionell Abstimmungsergebnis: 11:0 ergänzt. Darüber hinaus werden die Hinweise zur Kennt- nis genommen und bei der Ausführungsplanung und Bau- 8. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe ausführung beachtet. Paunzhausen-Schweitenkirchen-Kirchdorf— Abstimmungsergebnis: 11:0 mit Schreiben vom 18.03.2021 Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen keine Bedenken. 10. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG - mit Wir weisen darauf hin, dass die Grundstücke FlNrn. 849/1 Schreiben vom 24.02.2021 und 852/4 (Gmkg. Paunzhausen) im Geltungsbereich der Mit dem Schreiben vom 21.01.2021 haben Sie uns als Trä- Einbeziehungssatzung wassertechnisch nicht erschlossen ger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsver- sind (vgl. beigefügten Lageplan). Die Verlängerung der fahrens nach § 4 Baugesetzbuch über die Einbeziehungs- Hauptleitung sowie Einrichtungen für den Brandschutz satzung „Reichertshausener Straße “ informiert. (Hydrant) sind notwendig. Die Kosten sind vom Grund- Es bestehen von unserer Seite keine Einwände. Das Pla- stückseigentümer zu tragen. Eine entsprechende Verein- nungsgebiet kann mit Erdgas erschlossen werden. Die De- barung zwischen dem Wasserzweckverband Paunzhausen tails für die Erschließung können in einer Erschließungs- und dem Grundstückseigentümer muss vor in Kraft treten vereinbarung festgelegt werden. der Satzung abgeschlossen werden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Ände- Wir möchten daran erinnern, dass der Wasserzweckver- rung der Planung ist nicht veranlasst. band Paunzhausen zukünftig als Vertragspartner bei städ- Abstimmungsergebnis: 11:0 tebaulichen Verträgen der Gemeinde Paunzhausen mit aufgenommen werden möchte. II. Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Vor dem Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen Inkrafttreten der Satzung wird mit dem Antragsteller ein eingegangen. Erschließungsvertrag abgeschlossen. Eine Änderung der Laut Hinweis von Gemeinderätin Chalupper wurde von Planung ist nicht veranlasst. Andrea Motzke eine Stellungnahme abgegeben. Dies soll Abstimmungsergebnis: 11:0 von der Verwaltung geprüft und nachträglich aufgenom- men werden. 9. Bayernwerk Netz GmbH - mit Schreiben vom 15.03.2021 Verlängerung der Veränderungssperre für den Be- reich des Bebauungsplanes „SchernbuchWest“; Hin-
Seite 8 Gemeinde Aktuell September 2021 weis auf Beschluss Nr. 53 der GR-Sitzung vom Vertriebs GmbH aus Scheyern zu und erteilt den Auftrag 18.07.2019 gemäß Angebot zum Preis von 7.893,27 €. Der Gemeinderat hat am 18.07.2019 die Aufstellung des Abstimmungsergebnis: 10:1 Bebauungsplanes „Schernbuch-West“ beschlossen und eine Veränderungssperre erlassen. Die Rechtsfähigkeit Einfriedung Spielplatz Sportplatzstraße des Bebauungsplanes ist noch nicht eingetreten, daher soll die Veränderungssperre um ein 1 Jahr verlängert werden. Am Spielplatz in der Sportplatzstraße ist der Maschen- Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Verlän- drahtzaun teilweise kaputt. Die Pfosten können noch ver- gerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich wendet werden. Es wurden ebenso 3 Angebote eingeholt des Bebauungsplanes „Schernbuch-West“. und von der Fa. EM Metall Vertriebs GmbH aus Scheyern Abstimmungsergebnis: 11:0 das günstigste in Höhe von 4.055,52 € abgegeben. Zudem seien Spielgeräte defekt und sollen ebenfalls ersetzt wer- Neuabschluss des Strom-Konzessionsvertrages den. Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Angebot der Der Konzessionsvertrag für das Stromnetz läuft zum Fa. EM Metall Vertriebs GmbH aus Scheyern gemäß An- 20.01.2023 aus. Die Verwaltung hat das Auslaufen des gebot zum Preis von 4.055,52 € zu und erteilt den Auftrag. bestehenden Konzessionsvertrags im Bundesanzeiger be- Defekte Spielgeräte sollen ersetzt werden. kanntgemacht. Daraufhin ging eine Interessensbeurkun- Abstimmungsergebnis: 11:0 dung der Bayernwerk Netz GmbH aus München ein. Bayernwerk betreibt das Stromnetz in Paunzhausen und Antrag der CSU-Fraktion auf Planung und Umsetzung ist an einer Fortführung interessiert. eines Radweges an der Wehrbacher Straße Da keine weiteren Interessensbekundungen eingegangen sind, ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens über- Mit Antrag vom 29.12.2020, eingegangen am 02.02.2021, flüssig. beantragt die CSU-Franktion die Planung um Umsetzung Im Bereich Schwachlast erhebt die Gemeinde derzeit eines Radweges an der Wehrbacher Straße bis zur Ge- nicht den höchstzulässigen Konzessionsabgabesatz von meindegrenze in Richtung Niederthann. An der Wehrba- 0,61 ct/kWh sondern nur 0,10 ct/kWh. In den Bereichen cher Straße zwischen Freisinger Straße und Gemeinde- Tarifkunde (1,32 ct/kWh) und Sondervertrag (0,11 ct/ grenze grenzen insgesamt 61 Grundstücke von 25 Eigentü- kWh) wird bereits der Höchstsatz erhoben. mern sowie der Gemeinde Paunzhausen an. Es wird vorgeschlagen, auch bei der Schwachlast den Förderungen für den Bau von Radwegen sind grundsätz- höchstzulässigen Satz zu erheben. Dadurch kann mit jähr- lich möglich. In Frage kommen könnten Förderungen nach lichen Mehreinnahmen von ca. 310,- € gerechnet werden. dem Bay. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, dem Der Konzessionsvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahre Bay. Finanzausgleichsgesetz, evtl. auch nach dem Pro- haben und auf dem aktuellen Muster der kommunalen gramm Dorferneuerung. Zur Abklärung der tatsächlich in Spitzenverbände und dem Verband der Bayerischen Ener- Frage kommenden Förderverfahren sind weitere Planungs- gie- und Wasserwirtschaft basieren. details notwendig, insbesondere zu Art und Umfang der Die Gemeinde Paunzhausen schließt mit der Bayernwerk Maßnahme. Netz GmbH aus München auf Grundlage des aktuellen Bei der Gemeinde Schweitenkirchen wurde diesbezüglich Musterkonzessionsvertrags der kommunalen Spitzenver- einer Weiterführung des Radweges über die Gemeinde- bände mit dem Verband der Bayerischen Energie- und grenze hinaus angefragt. Die Rückmeldung steht derzeit Wasserwirtschaft einen Konzessionsvertrag für das noch aus. Stromnetz ab dem 21.01.2023 mit einer Laufzeit von 20 Bürgermeister Daniel soll mit der Gemeinde Schweiten- Jahren. Die Gemeinde Paunzhausen erhebt dabei die kirchen erneut in Kontakt treten und diesbezüglich Ver- Höchstsätze in den Bereichen Schwachlast, Tarifkunde handlungen führen und Fördermöglichkeiten abklären. und Sondervertrag. Abstimmungsergebnis: 10:1 Zudem soll vertraglich festgelegt werden, dass die Stre- ckenfreileitungen (20KV) im nördlichen Bereich von Wehrbach und im Bereich WZV nach Walterskirchen in Gemeinderatssitzung vom 10.06.2021 den Boden verlegt werden sollen. Abstimmungsergebnis: 11: 0 Erschließung Baugebiete; Vorstellung des Ing.-Büro Wipfler Plan als Erschließungsträger für Baugebiete Einfriedung Spielplatz Frauenholzstraße Frau Strasser und Herr Bauer vom Ing.-Büro Wipfler er- Bürgermeister Daniel hat 3 Angebote eingeholt. Günstigs- klären die Vorgehensweise und Abwicklung. In einem ter Bieter ist die Fa. EM Metall Vertriebs GmbH aus Erschließungsvertrag mit der Gemeinde würden u.a. Pla- Scheyern. Angeboten wird ein Doppelstabmattenzaun (1m nungsleistungen und Vergaben sowie Grundstücksver- Höhe) zum Preis von 7.693,27 € incl. Montage. Einige handlungen mit Eigentümer über Kostenerstattungsverträ- Gemeinderäte sprechen sich für einen natürlichen Zaun ge festgelegt. Die Errechnung des Netto-Baulandpreises aus oder wollen gar keinen. Mit einer Bepflanzung von sowie die Übernahme der Erschließung von Straße, Was- Sträuchern oder kleinen Hecken könne auch ein natürli- ser und Kanal als wichtiger Bestandteil bei der Abwick- cher Bereich geschaffen werden, so der Bürgermeister. lung von Baugebieten würde die Verwaltung der Gemein- Die Einfriedung soll nur im Bereich der Spielgeräte bis de entlasten und eine Transparenz für Grundstückseigentü- zum Fallschutzbereich erfolgen. Die Wiese hinter dem mer garantieren. Die Planungshoheit über das Baugebiet Spielplatz wird nicht eingezäunt. bleibt bei der Gemeinde. Bei der anschließenden Diskussi- Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. EM Metall on wurden Fragen des Gemeinderates beantwortet.
September 2021 Gemeinde Aktuell Seite 9 Das Ingenieurbüro Wipfler Plan aus Pfaffenhofen kann werden Bäume verschiedener Arten gepflanzt. Eine Pa- vorerst ein Angebot für die Erschließung des Baugebietes tenschaft in Höhe von 1.000 € zzgl. Umsatzsteuer finan- „Schernbuch-West“ erstellen. Das Vertragswerk soll in ziert nicht nur einen Baum im Freisinger Umfeld sondern der nächsten Sitzung des Gemeinderates behandelt wer- weitere 100 Bäume in einem Bergwaldprojekt. den. Die Gemeinde Paunzhausen übernimmt eine Baumpaten- Abstimmungsergebnis: 11:0 schaft und stimmt einem Sponsoringvertrag mit der Hoch- schule zu. Frau Kasper wird beauftragt, eine Baumart aus- Kindergarten-Umbau; Bau einer PV-Anlage mit zuwählen. Stromspeicher Abstimmungsergebnis: 11:0 Im Zuge des Kindergarten -Umbau könne auf dem Dach Einbeziehungssatzung „Reichertshausener Straße“ ; eine PV-Anlage installiert werden. Es liegen 3 geprüfte Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Angebote vor. Laut Vergabevorschlag der Planungsgesell- Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 schaft Wacker ist die Fa. Elektro Lohmeier aus Paunz- i.V.m. § 4 Abs.2 BauGB hausen mit einem Angebotspreis von 22.908,88 € güns- tigster Bieter. Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen im Rah- Die Fa. Elektro Lohmeier aus Paunzhausen erhält den men der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Auftrag zur Errichtung einer PV-Anlage laut Angebot, i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB. jedoch soll der Varta Batteriespeicher auf 13 kWh Spei- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB cherkapazität erhöht werden. Der Gesamtpreis erhöht sich in Verbindung mit der Beteiligung der Behörden und somit auf 27.978,28 Euro. sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Abstimmungsergebnis: 11:0 BauGB wurde in der Zeit vom 18.02.2021 bis 29.03.2021 durchgeführt. Die Stellungnahmen wurden in der Sitzung Kindergarten-Umbau; Möblierung einer neuen Grup- vom 12.05.2021 behandelt. Hier wurde von Gemeinderä- pe - Auftragsvergabe tin Chalupper der Hinweis eingebracht, dass von Andrea Motzke eine Stellungnahme abgegeben wurde. Diese wur- Für die Möblierung der neuen Gruppe wurden 3 Angebote de nicht als Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung eingereicht und geprüft. Laut Vergabevorschlag der Pla- „Reichertshausener Straße“ wahrgenommen, sondern zu nungsgesellschaft Wacker ist die Fa. Aurednik aus Bes- den Unterlagen des Baugebietes Paunzhausen West ge- senbach mit 28.150,05 € günstigster Bieter. nommen. Der Auftrag für die Möblierung des neuen Gruppenrau- mes ergeht an die Fa. Aurednik aus Bessenbach zum An- Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit / gebotspreis von 28.150,05 €. Email vom 29.03.2021 Abstimmungsergebnis: 11 : 0 Ich möchte Stellung nehmen zum Aufstellungs- und Billi- Vertrag über den Betrieb von E-Ladestationen zwi- gungsbeschluss, bzw. zur Einbeziehungssatzung schen der BEG Freising und der Gemeinde Paunzhau- „Reichertshausener Straße“. sen Der Gemeinderat hat am 19.12.2019 einen Antrag auf Ein- beziehungssatz auf der gegenüberliegenden Fläche abge- Die E-Mobilität im Landkreis voranzutreiben ist Ziel der lehnt. Die Voraussatzung dieser beiden Flächen sind nahe- Bürger Energie Genossenschaft Freising. Sie bietet derzeit zu identisch. Nichtsdestotrotz wurde der eine Antrag auf den Kommunen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge an. Die Einbeziehungssatzung genehmigt und der andere abge- Gemeinde Paunzhausen besitzt bereits 2 Ladesäulen. Der lehnt. Einige Passagen, aus dem Aufstellungs- und Billi- bisherige Stromanbieter der Ladestation am Rathaus hat gungsbeschluss, insbesondere die Begründungen, könnten bereits vor einiger Zeit den Vertrag gekündigt, es erfolgte sich genauso gut auf das gegenüberliegende Grundstück keine Abrechnung mehr. Die ILE Ampertal hat für die beziehen. Im Zuge des Grundsatzes der Gleichbehandlung Mitgliedsgemeinden ein Vertragswerk mit der BEG über aller Bürger frage ich mich, warum das so ist und bitte die den Betrieb erstellt. Dieser Vertrag zwischen der BEG Gemeinde Paunzhausen um eine Begründung. Freising und der Gemeinde liegt nun zur Beschlussfas- sung vor. Abwägungsvorschlag: Der Gemeinderat stimmt dem Vertrag über den Betrieb Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.12.2019 den von Ladestationen zwischen der Bürger Energie Genos- Antrag auf eine Einbeziehungssatzung abgelehnt, da er in senschaft Freisinger Land eG - BEG – und der Gemeinde derselben Sitzung im Rahmen der kommunalen Planungs- Paunzhausen – Standortpartner zu. hoheit den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Abstimmungsergebnis: 11:0 "Paunzhausen-West" gefasst hat. Der räumliche Geltungs- bereich des Bebauungsplans umfasst die der gegenständli- Übernahme einer Baumpatenschaft in Freising bei der chen Satzung gegenüberliegenden Flächen und somit auch Hochschule Weihenstephan-Triesdorf die Fläche der Antragsteller. Die Grundstücksverhandlun- gen für das Neubaugebiet "Paunzhausen-West" sind noch Frau Kasper informiert über die Aktion „Pflanz deinen nicht abgeschlossen. Die Gemeinde befindet sich derzeit Baum mit uns!“ Die Hochschule Weihenstephan- in Kontakt mit allen Grundstückseigentümern. Triesdorf feiert 50 Jahre Applied Sciences for Life und Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. bietet Baumpatenschaften an. Am Nordhang des Wei- Abstimmungsergebnis: 11:0 henstephaner Berges entlang eines naturnahen Weges Satzungsbeschluss
Seite 10 Gemeinde Aktuell September 2021 Feststellung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2019 Für die Einbeziehungssatzung „Reichertshausener Straße“ wird die von WipflerPlan, Hohenwarter Straße 124, Am 16.04.2021 wurde die örtliche Prüfung der Jahres- 85276 Pfaffenhofen in der Fassung vom 01.10.2020 mit rechnung 2019 vorgenommen. Bei den Anordnungen Nrn. der Begründung vom 01.10.2020 mit den in der Sitzung 6380 und 6381 wurden die zugehörigen Rechnungen ver- vom 12.05.2021 und den Änderungen der heutigen Sit- tauscht abgelegt. Die Verkehrsüberwachung erfolgt zwei- zung als Satzung beschlossen. Die beschlossenen Ände- mal monatlich zu Schulverkehrszeiten. Die Messpunkte rungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und sind festgelegt. Vom Rechnungsprüfungsausschuss wird erfordern keine nochmalige Auslegung der Planunterla- empfohlen, Beschlüsse zeitnaher umzusetzen. Weitere gen. Unstimmigkeiten und Beanstandungen wurden nicht fest- Abstimmungsergebnis: 11:0 gestellt. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2019 wie folgt festgestellt: Gemeinderatssitzung 08.07.2021 Bereinigtes Verwal- Vermögens- Gesamter- Mobilfunkmessung für eine flächendeckende Mobil- Ergebnis tungshausha haushalt gebnis funkversorgung im Gesamtgebiet der Gmeinde Paunz- nach § 41 lt EUR EUR hausen; Vorstellung des Ergebnisses durch Herrn KommHV EUR Kopperschmidt, Beratung und Beschlussfasssung zum Summe be- weiteren Vorgehen reinigte 2.712.101,3 4.060.852,7 6.772.954,0 Soll- 4 EUR 5 EUR 9 EUR Herr Kopperschmidt vom Büro IKT stellt die Studie samt Einnahmen Messmethode vor. Gemessen wird der Empfang der drei Netzanbieter in den Netzen 2G, 3G und 4G. Wobei für Summe be- das Förderverfahren der Sprachmobilfunk (2G) entschei- reinigte 2.712.101,3 4.060.852,7 6.772.954,0 dend ist. Als nächster Schritt steht die Markterkundung Soll- 4 EUR 5 EUR 9 EUR über das bayerische Mobilfunkzentrum an. Bei der an- Ausgaben schließenden Diskussion wurden Fragen des Gemeindera- tes beantwortet. Etwaiger --------------- Die Gemeinde Paunzhausen steigt in die Markterkundung Unterschied ---- ein. (Fehlbetrag) Abstimmungsergebnis: 13:0 Kassen- E E Einnah- 54.376,3 U Haushaltsein- -------- U Baugebiet „Schernbuch West“; Abschluss eines Inge- mereste 2 R nahmereste -------- R nieurvertrages zwischen der Gemeinde Paunzhausen und der Wipfler Plan Planungsgesellschaft mbH in Kassen- E E Pfaffenhofen a.d.Ilm, hier: Vorplanung Ausgabe- ./. 24,00 U Haushaltsaus- -------- U reste R gabereste -------- R Das Ing.-Büro Wipfler hat ein Angebot für die Vorpla- Abstimmungsergebnis: 11:0 nung zur Erschließung des Baugebietes „Schernbuch West“ abgegeben. Die Planungsleistungen werden jeweils Entlastung der Rechnung für das Haushaltsjahr 2019 zum Basishonorarsatz der Honorarzone II, besondere Leistungen nach Zeitaufwand, angeboten. Gemäß Art. 102 Abs. 3 Halbsatz 2 GO wird für die Jah- Bereits stattgefunden hat ein Vor-Ort-Termin sowie die resrechnung 2019 die Entlastung ausgesprochen. Umfangsvermessung. Abstimmungsergebnis: 12:0 Das Ing.-Büro Wipfler Plan aus Pfaffenhofen a.d. Ilm er- Bürgermeister Daniel war nach Art. 49 Abs. 1 GO von hält den Auftrag zur Vorplanung zur Erschließung des der Abstimmung ausgeschlossen. Den Vorsitz führte 2. Baugebietes „Schernbuch West“. Bürgermeister Popp. Abstimmungsergebnis: 13:0 Kauf eines „Mehrschar-Schneepflugs“ für den ge- Erschließungsträger Baugebiet „Schernbuch West“; meindlichen Bauhof Angebot zur Erschließungsträgerschaft der Wipfler Plan Planungsgesellschaft mbH Bürgermeister Daniel teilt mit, dass der bisherige Schnee- pflug über 20 Jahre alt und in einem entsprechenden Zu- Das Ing.-Büro Wipfler hat ein Angebot für die Erschlie- stand ist. Dazu wurden drei Angebote eingeholt, das zu ßungsträgerschaft für das Gebiet „Schernbuch West“ ab- erwerbende Modell ist mit dem Bauhof abgestimmt und gegeben. Pro Quadratmeter Nettobauland wird 1,80 € wird von diesem befürwortet. zzgl. 5 % Nebenkosten und Umsatzsteuer erhoben. Herr Boos erkundigt sich, was mit dem bisherigen Die Gemeinde Paunzhausen beauftragt das Ing.-Büro Schneepflug passiert und regt einen Verkauf an. Wipfler Plan aus Pfaffenhofen a.d. Ilm als Erschließungs- Der Auftrag zur Lieferung eines „Mehrschar- träger für das Gebiet „Schernbuch West“ gemäß Angebot Schneepflugs“ für den gemeindlichen Bauhof geht an die vom 30.06.2021. Fa. Jakob Mayer, Handelsvertretung aus Unterschleiß- Abstimmungsergebnis: 13 : 0 heim zum Preis von 13.377,84 € gemäß Angebot vom 30.01.2021. Abstimmungsergebnis: 13:0
Sie können auch lesen