Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis

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Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
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                                                                                     Ausgabe 02/2019
                                                                                          18. Februar 2019

   Brandiser Stadtjournal
                        Amtsblatt der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis, Polenz

Wohnungsbau                                           Neujahrsempfang
Drei Projekte in Beucha                               Ehrung für Ehrenamt
Wohnen an der Viehweide, Dorfanger Beucha             Zum 6. Mal bot das Forum der Oberschule den
oder Lindenhof – in Beucha stehen derzeit drei        perfekten Rahmen für den Neujahrsempfang
Bauprojekte im Fokus. Alle drei sollen keine reinen   des Bürgermeisters. Feierlich wurden auch dieses
Einfamilienhaussiedlungen werden, es werden           Mal Ehrennadeln in den Kategorien „Kinder/
Wohnungen geschaffen. In Kleinsteinberg sind          Jugend/Sport“, „Soziales Engagement“, „Kultur-
sogar bis zu 90 Wohneinheiten denkbar. Aber sie       und Heimatpflege“ und der Sonderkategorie
sollen sich auch in die vorhandene Struktur ein-      vergeben. Dieses Mal wurden fünf engagierte
gliedern und ungenutzte Baulücken schließen.          Menschen aus allen drei Ortsteilen geehrt.
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Editorial

                                                 Liebe Leserinnen und Leser,
                                                 zum inzwischen bereits sechsten Mal wurden zum          Darüber hinaus ist es aber noch etwas ganz ande-
                                                 Neujahrsempfang der Stadt Brandis Bürgerinnen           res, was eine ehrenamtliche Tätigkeit kennzeich-
                                                 und Bürger unserer Stadt für ihr einzigartiges, eh-     net, etwas ganz Profanes, eine Erfahrung, die alle
                                                 renamtliches Engagement ausgezeichnet. Inzwi-           verbindet: Es macht einfach Spaß und es befrie-
                                                 schen kann man dann wohl schon auch von einer           digt, etwas bewegen zu können für die Gemein-
                                                 Tradition sprechen, einer guten, wie ich finde.         schaft. Angebote gibt es genug, ob in der Feuer-
                                                     In vier Kategorien wurde die „Brandiser Eh-         wehr oder in Vereinen, ob in Initiativen oder in
                                                 rennadel“ an Menschen überreicht, die sich stell-       der Mit-Mach-Stadt. Und nicht zuletzt aber auch
                                                 vertretend und beispielgebend verdient gemacht          in den politischen Parteien. Für eine Kommune
                                                 haben, und die in ganz unterschiedlichen Feldern        ist dies ein ganz wesentliches und notwendiges
                                                 etwas für Brandis, Beucha und Polenz bewegt             Engagement. Die Stadtratswahlen stehen kurz
                                                 haben. Dies zu würdigen, gerade auch öffentlich,        bevor und nirgends kann man direkteren Ein-
                                                 ist wichtig. Nicht nur als wohlverdiente Anerken-       fluss auf die Stadtentwicklung ausüben, als in der
                                                 nung, nicht nur als Dank dafür, dass die Geehr-         Kommunalpolitik.
                                                 ten freiwillig über ihre beruflichen und privaten           In den USA gibt es da den Begriff: All politics
                                                 Verpflichtungen hinaus unser Gemeinwohl im              is local – das heißt, keine Politik, jedenfalls keine
                                                 Ehrenamt mit gestalten, sondern auch, weil sie          gute Politik, kommt ohne lokale Verbundenheit
                                                 uns allen auch als Vorbild dienen. Sie zeigen uns       und lokales Engagement aus. Man kann dies auch
                                                 damit auch, wie einfach es ist, Gutes zu bewirken.      Zivilgesellschaft nennen oder eben: Tun, was er-
                                                     Was verbindet diese Menschen miteinander?           forderlich ist.
                                                 Verantwortungsbewusstsein sicherlich, Identität,            In diesem Sinne hoffe ich auf viele, gute Kan-
                                                 Heimat. Oder, wie ein Bürger, der in der Wen-           didaten für die anstehenden Stadtrats- und Kreis-
                                                 dezeit sehr aktiv war, einmal zu mir gesagt hat:        tagswahlen.
                                                 „Irgendwas muss man doch bewegen können in
                                                 und für diese Stadt. Wir mussten das tun, was
                                                 erforderlich war.“                                      Ihr Arno Jesse, Bürgermeister

Inhaltsverzeichnis
Engagement für eine starke Stadt bündeln –
Treffen im Schloss                                               3          Aktuelle Veranstaltungen für Februar und März
                                                                            finden Sie auf dem KulturKalender zum Herausnehmen

                                                                            Impressum
   4
          Neujahrsempfang mit Ehrungen und Haushalt
          2019/2020 in der Prüfung                                          Brandiser Stadtjournal Amtsblatt und Stadtjournal der Stadt
                                                                            Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz

                                                                 6
                                                                            Herausgeber: SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im
Drei Bauvorhaben für mehr Wohnraum im                                       DRUCKHAUS BORNA • Abtsdorfer Str. 36 • 04552 Borna
Ortsteil Beucha                                                             Tel.: 03433 207329 • Fax: 207331 • info@druckhaus-borna.de
                                                                            www.druckhaus-borna.de
                                                                            Produktions- u. Verlagsleitung: Bernd Schneider (V. i. S. d. P.) (Alle Rechte lie-

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          Amtliche & Nichtamtliche Bekanntmachungen                         gen beim Herausgeber. Für die Beiträge zeichnen die Autoren. Die Texte der Stadt
                                                                            Brandis obliegen der Verantwortung des Bürgermeister. )
          der Stadt Brandis
                                                                            Verantwortlich für den Amtlichen & Nichtamtlichen Teil:
                                                                            Stadt Brandis, vertreten durch den Bürgermeister Arno Jesse

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Klanghütte zu Besuch in der Bibliothek und                                  Verantwortlich für das Brandiser Stadtjournal und Anzeigen:
                                                                            SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im DRUCKHAUS BORNA
Wir schlagen dem Winter ein Schnippchen
                                                                            Gesamtherstellung: DRUCKHAUS BORNA, Inh. Bernd Schneider
                                                                            Fotos: Stadt Brandis, Tina Neumann, Thomas Kube (S. 21), WG Wurzen, akz-o,

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           1. Frauenmannschaft Tabellenführer und                           spp-o, beautypress.de, medicalpress.de, livingpress.de, Fotolia: Fantasista (S. 5),
                                                                            Dreaming Andy (S. 7); bzw. die entsprechenden Autoren u. Auftraggeber
           43. Frühstücks-Treffen für Frauen in Brandis
                                                                            Auflage: 6.000 Exemplare kostenlos in die Haushalte und Firmen der Stadt Brandis
                                                                            mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz, zusätzliche Exemplare erhalten Sie
Feuerwehrsport Beucha – Jahresbericht und
                                                              19
                                                                            bei der Stadtverwaltung Brandis oder beim SÜDRAUM-VERLAG.
                                                                            Laufende Ausgaben-Nummer: 62 (02 / 2019), Erscheinungstermin 18.02.2019 /
100 Jahre „Leipziger Kletterschule“                                         Redaktionsschluss 30.01.2019
im Ostbruch Brandis                                                         Die Ausgabe 03 / 2019 erscheint am 18.03.2019 (Redaktionsschluss 27.02.2019).

2 Brandiser Stadtjournal 02/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Aktuell

ENGAGEMENT FÜR EINE STARKE STADT BÜNDELN
– TREFFEN IM SCHLOSS
In Stadt Brandis engagieren sich sehr viele      am Donnerstag, den 7. März 2019, 19 Uhr          Aktivitäten und die Stärkung der Innenstadt
Menschen. Sei es in Sportvereinen, Initiati-     (Einlass ab 18.30 Uhr) in den Gartensaal im      im Allgemeinen. Eingeladen sind Vertreter von
ven, bei den Feuerwehren, Musik und Freizeit     Schloss Brandis ein.                             Vereinen, Initiativen, Gewerbetreibende und
oder für die Belebung in den Bereichen der In-      An diesem Abend werden unter anderem          Händler sowie interessierte Bürgerinnen und
nenstadt. Nicht umsonst hat Brandis den Ruf      ausgewählte Projekte vorgestellt, Teilnehmer     Bürger. Arno Jesse: „Ich hoffe, dass sich Men-
einer „Mit-Mach-Stadt“. Deshalb ist es das       der Mit-Mach-Stadt geben Einblick in ihre        schen, die Ideen haben und nicht immer nur
Ansinnen, diese vielen verschiedenen Engage-     persönlichen Erfahrungen, es geht um den         negativ auf Bestehendes reagieren, einbringen
ments und Interessen noch stärker zu bündeln     Aktionsplan und die Veranstaltungen, für die     werden. Es ist leicht, von der Couch aus alles
und dafür eine entsprechende Plattform zu        noch Paten gesucht werden, in der Stadt und      doof zu finden. Mitmachen ist da die einzige
schaffen. Bürgermeister Arno Jesse lädt dazu     den Ortsteilen sowie um die Verknüpfung von      Alternative!“

Neue Wege bei Parkkontrollen
Schon lange ist das Falschparken in der Stadt    stemmen.“ Denn dafür steht nur eine halbe
Brandis vielen Bürgern ein Dorn im Auge –        Stelle zur Verfügung, die zudem noch andere
nun geht die Stadtverwaltung neue Wege: Seit     Dinge im Bereich Ordnung zu erledigen hat.
1. Februar bekommt die Stadt Brandis bei         „Mit dieser Kooperation gehen wir neue Wege
der Kontrolle des ruhenden Verkehrs nämlich      und werden den Anliegen aus der Bürgerschaft
externe Unterstützung. Ein Ordnungsdienst        gerecht“, sagt Jesse.
der K+S Parkraumservice GmbH aus Leipzig             Die Firma K+S Parkraumservice kennt
wird regelmäßig an verschiedenen Tagen –         die Problematik bereits durch Anfragen                  Der Vertrag ist unterzeichnet: Sirko Kruse, ge-
auch an Wochenenden und Feiertagen – im          von Vertretern verschiedener Städte und           schäftsführender Gesellschafter der K+S Parkraum-
Stadtgebiet unterwegs sein, um Parksündern       Gemeinden. „Wir haben daraufhin eine                service GmbH (l.) gemeinsam mit Eva-Maria Losse
auf die Schliche zu kommen. „Bürgerschaft        Methode entwickelt, um die Kommunen               vom Ordnungsdienst und Bürgermeister Arno Jesse.
und Stadträte sind immer wieder mit der          bei der Lösung zu unterstützen. Durch die
Bitte an die Verwaltung herangetreten,           Erfahrungen mit unserem Ordnungsdienst im        dass der öffentliche Personennahverkehr – in
dem Problem entgegenzuwirken“, erklärt           privaten Sektor können wir unser Know-how        dem Fall die Linienbusse – ohne Behinderung
Bürgermeister Arno Jesse den Schritt, eine       auch bei entsprechenden Erfordernissen im        fahren können.
Fremdfirma für zusätzliche Kontrollen zu         öffentlichen Bereich anbieten“, erklärt K+S-         Der Ordnungsdienst der K+S Parkraum-
beauftragen. Es sei seit langem bekannt, dass    Geschäftsführer Sirko Kruse.                     service GmbH dokumentiert unabhängig
gerade im Bereich Markt, Hauptstraße, an den         Dabei gehe es nicht darum, die Autofahrer    etwaiges unbefugtes Befahren oder mutmaßliche
Schulen und im Sommer am Autobahnsee ein         zu drangsalieren. Vielmehr gehe es um das        Parkverstöße, ohne den Sachverhalt zu
riesiges Problem mit Falschparkern besteht.      Einhalten von Regeln, die Sicherheit aller       beurteilen. Das Erfassen, die Beurteilung und
„Das kann unsere Stadtverwaltung mit             Verkehrsteilnehmer, um die Gewährleistung        die Ahndung der Ordnungswidrigkeit obliegt
den vorhandenen Ressourcen nicht allein          der Rettungswege und nicht zuletzt darum,        dem Ordnungsamt.

Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe
der EU 2019
Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im    und Krankenversicherung sowie zur Nutzung        Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bil-
gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und      von Informations- und Kommunikationstech-        det das Gebäuderegister des Zensus 2011. Die
die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.     nologien. Die Auswahl der zu befragenden         Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit
Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist      Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objek-   einem Sonderausweis des Statistischen Landes-
eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhe-     tiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei    amtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen
bung mit Auskunftspflicht, bei der ein Pro-      werden nicht Personen, sondern Wohnungen         bekannt werdenden Informationen verpflichtet.
zent der sächsischen Haushalte (rund 20 000      ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte wer-    Alle erfragten Daten werden ausschließlich für
Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur,      den dann maximal in vier aufeinander folgen-     statistische Zwecke verwendet.
Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von        den Jahren befragt. Die Haushalte können zwi-
Schule oder Hochschule, Quellen des Lebens-      schen der zeitsparenden Befragung durch die                       Auskunft erteilt: Ina Augustiniak,
unterhalts, usw. befragt werden. Der Mikrozen-   Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen                              Tel.: 03578 - 33-2100,
sus 2019 enthält zudem noch Fragen zu Renten-    Auskunftserteilung direkt an das Statistische                      mikrozensus@statistik.sachsen.de

                                                                       Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 02/2019 3
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Titelthema

NEUJAHRSEMPFANG MIT EHRUNGEN

Wolfgang Schor, Nico Skopnik (r.)                 Mandy Thieme, Wolfgang Lippe                   Barbara Wuytack, Brigitte Süptitz (r.)

Am 24. Januar war es wieder soweit: Bür-               Kategorie
gerinnen und Bürger wurden für ihr ein-            „Kinder/Jugend/
zigartiges, ehrenamtliches Engagement
ausgezeichnet. Bürgermeister Arno Jesse
                                                        Sport“
hatte dazu in das Forum der Oberschu-
le eingeladen. Rund 130 geladene Gäste            Nico Skopnik
aus Wirtschaft, Vereinen und Initiativen,         Im Jahr 1990 – also mit
Stadträte und viele andere ließen sich den        18 Jahren – wurde er Abtei-
Abend mit den Ehrungen nicht entgehen.            lungsleiter Wintersport beim ESV Lok
Bevor die Ehrungen begannen, lauschten            Beucha. Nach mehreren Teilnahmen
die Besucher der Ansprache von Arno               am Triathlon Day in Leipzig entschloss
Jesse. Darin ging es um Demokratie, um            er sich, als dieser dort nicht mehr statt-     Doreen Forbrig, Lothar Heller
die Situation der Menschen und deren              fand, dieses Sport-Event an den Auto-
Meinung zu ihrem Leben. Dabei sprach              bahnsee nach Beucha zu holen. Das war
er Widersprüche an. „Die Leute denken,            1999. Im letzten Jahr starteten Freunde,
dass die eigene Meinung wenig zählt und           Familien und andere Sportbegeisterte
Probleme nicht wie erforderlich bearbeitet        also zum 20. Triathlon Day in Beucha.
werden“, und das obwohl sie gleichzeitig          „Mittlerweile hat die Veranstaltung Kult-
ihre persönliche Situation als so gut wie         status und ist in ganz Mitteldeutschland
nie einschätzten. Sich einbringen, Prozes-        bekannt“, erzählt Laudator Wolfgang
se verstehen und damit seine Heimat mit-          Schor. Und dies sei vor allem der Ver-
zugestalten sei sicher nicht immer leicht,        dienst des Teams um Nico Skopnik.
und manchmal geht es auch nur sehr
langsam – aber es lohnt sich und es gab                         Kategorie
in Brandis noch nie „so viele Möglich-
keiten sich einzubringen. Und irgendwas
                                                            „Sonderkategorie“                    Robert Teich, Uwe Colditz (v.l.)
sollte man doch bewegen können – und
wollen – für die Stadt. Es ist so einfach.“       Wolfgang Lippe
Engagement kann Spaß machen. Das be-              Fast jeder hat ihn auf seinen Wegen durch                    Kategorie
weisen die Ehrungen, die in diesem Jahr           Brandis vielleicht schon einmal gesehen.             „Heimat- und Kulturpflege“
an folgende Personen gingen:                      Er ist ein stiller Ehrenamtlicher, der kein
                                                  Gewese um das macht, was er jeden Tag
                                                  tut. Wolfgang Lippe kam vor sechs Jahren       Brigitte Süptitz
                                                  auf die Verantwortlichen der Musikarche        Seit mehr als zehn Jahren ist sie das Ge-
                                                  zu und wollte wissen, wie er sich einbrin-     sicht des Heimatvereins Beucha. Beharr-
                                                  gen kann. Mittlerweile ist er unentbehr-       lich, stets freundlich, aber bestimmt ver-
                                                  lich geworden: Er schließt morgens das         folgt sie ihre Ziele. Laudatorin Barbara
                                                  Tor auf, damit Kinder auf den Spielplatz       Wuytack weiß: „Sie hat sich mit Leib und
                                                  können. Er schaut, ob dort alles in Ord-       Seele ihrem Beucha verschrieben.“ Als
                                                  nung ist, beseitigt eventuellen Müll, lüftet   ehemalige stellvertretende Bürgermeiste-
                                                  die Räume in der Musikarche, stellt da-        rin von Beucha und Kulturhausleiterin
                                                  nach die Heizung an und kümmert sich           hat sie seit Jahren eine besondere Bezie-
                                                  auch sonst um eine Menge Kleinigkeiten.        hung zu dem jetzigen Brandiser Ortsteil.
                                                  Laudatorin Mandy Thieme: „Er ist stets         Während ihrer Zeit als Vereinsvorsitzen-
Loretta und Julius Bölk begeisterten die Gäste    pünktlich und uneingeschränkt zuverläs-        de hat beispielsweise das August-Bebel-
mit ihrer Musik.                                  sig.“                                          Denkmal wieder einen Platz im Ort ge-

4 Brandiser Stadtjournal 02/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Titelthema

funden, das Wandbild in der Grundschule        „Heute können wir die Früchte ernten, die       den Vorsitz innehat, bringt er weiter seine
konnte saniert werden und nicht zuletzt        er gesät hat“, weiß Laudator Robert Teich.      Erfahrungen und sein Know-how ein.
wurde 2013 das „Dorf der Steine“ gefeiert.     Persönlich gab er ihm noch mit auf den             Ein Dank geht an die Geschwister Loret-
                                               Weg, dass er einer der besten Kameraden         ta und Julius Bölk für die ansprechende mu-
              Kategorie                        sei.                                            sikalische Umrahmung des Abends. „Die
                                                   Im Jahr 1969 wurde Lothar Heller bei der    beiden stehlen einem ja fast die Show“, be-
       „Soziales Engagement“                   Freiwilligen Feuerwehr Polenz Jugendwart.       merkte Bürgermeister Arno Jesse mit einem
                                               Dies sollte er 13 Jahre lang bleiben. Auch      Augenzwinkern zu der Leistung der beiden
Uwe Colditz und Lothar Heller                  als Ortswehrleiter hat er die Floriansjünger    jungen Musiker.
Die beiden Polenzer sind aus dem Ortsteil      maßgeblich geprägt. Für 22 Jahre führte er         Ein weiteres Dankeschön geht an die
nicht mehr wegzudenken. Vor 20 Jahren          die Polenzer Kameraden an. Und dies tat er      Fleischerei Höhl für die Bewirtung an dem
kam Uwe Colditz hierher. Von Beginn an         mit genauso viel Herzblut im 2005 gegrün-       Abend und das Beisteuern der Sträuße für
suchte er den Weg zur Feuerwehr und en-        deten Heimatverein Polenz. Der hat derzeit      die Geehrten. Die konnten sich über ein Ge-
gagierte sich seither für die Truppe und den   29 Mitglieder, Lothar Heller ist auch weiter-   binde voller Wurst-Leckereien des Brandiser
Ort. Im Jahr 2001 wurde er Ortswehrleiter.     hin im Vorstand, auch wenn er nicht mehr        Fleischermeisters freuen.

                                                                                                    Aktuell

HAUSHALT 2019/2020 IN DER PRÜFUNG
Für viele ist die Haushaltsplanung einer       zu integrieren. Investitionsvolumen im          sanierung, pflegeleichte Neugestaltung
Stadt einerseits ziemlich abstrakt. Ande-      HHPl. 2019/2020: 2,5 Mio. Euro. Der             der Grabanlagen und landschaftspflege-
rerseits ist dies jedoch das Wichtigste, was   Bauantrag, der für die Beantragung von          rische Maßnahmen stattfinden. Investiti-
es in einer Kommune zu beschließen gibt.       Fördermitteln nötig war, wurde Ende             onsvolumen HHPl. 2019/2020: 650.000
Denn er bestimmt unter anderem für die         2018 fristgerecht eingereicht.                  Euro (bei 100 % Förderung).
nächsten Jahre, wo was investiert wird.            Die Sanierung des Stadtparks geht              Eingeplant sind ebenfalls Mittel für die
    Die erste Haushaltsklausur der Stadt-      weiter. Bereits im Jahr 2018 wurden Wege        Erstellung einer Machbarkeitsstudie für
räte fand bereits Ende August statt. Im        und Drainage instandgesetzt und es ent-         das Gemeindeamt Polenz.
Doppelhaushalt 2019/2020 will die Stadt        stand ein mit Rasengittern geebnetes und
Brandis insgesamt 11 Mio. Euro inves-          stabilisiertes Stück Wiese für Veranstal-
tieren. Und dabei sind Projekte nicht zu-      tungen. Investitionsvolumen im HHPl.            Freiwillige Aufgaben
fällig ausgewählt. Denn Verwaltung und         2019-2022: 198.000 € (80 % Fördermittel
Stadtrat müssen das gesamte Stadtgebiet        über LEADER).                                   Neben den Pflichtaufgaben einer Stadt-
inklusive der Ortsteile im Auge haben. Als        Der Sportplatz Jahnhöhe soll bis 2021        verwaltung hat sie auch die Möglichkei-
Richtschnur gilt dabei das Leitbild. Hier      komplett erneuert werden. Damit soll            ten, freiwillige Aufgaben zu erbringen.
sind Schlüsselprojekte herauskristallisiert,   den Anforderungen des Schulsports, aber         Dazu gehören unter anderem:
die nun Stück für Stück abgearbeitet wer-      auch des Breitensports Rechnung getragen
den sollen. Dabei spielen unter anderen        werden. Investitionsvolumen im HHPl.            • Verfügungsmittel der Ortschäftsräte:
auch das Verkehrskonzept, das Kinder-          2019/2020: 750.000 Euro mit einer mög-            1.900 € pro Ortschaftsrat
und Jugendkonzept oder das Integrierte         lichen Förderung von 550.000 Euro.              • Gemeindehaus Polenz:
Stadtentwicklungskonzept (INSEK) eine              Nach dem aktuellen Hochwasserrisi-            17.700 € Zuschussbedarf
Rolle.                                         komanagementplan (HWRMP) der Stadt              • Schulsozialarbeit Oberschule: 26.400 €
    Nach umfangreichen Vorberatun-             Brandis sind verschiedene Maßnahmen             • Schulsozialarbeit Gymnasium: 34.700 €
gen mit zwei Haushaltsklausuren für die        nötig, um den Hochwasserschutz zu ver-          • Förderung der Kultur incl. Bibliothek
Stadträte, einem Bürgerworkshop und der        bessern. Der Durchlass des Todgrabens             Brandis + Kultur-Förderrichtlinie:
Beratung im Verwaltungsausschuss konn-         im Nachtigallenweg gehört zu den Bau-             227.500 €
te der Haushalt nun von den Stadträten         werken, die dringend ersetzt werden müs-        • Kinder-und Jugendarbeit: 106.100 €
verabschiedet werden. „Noch nie konnte         sen. Der Durchschnitt des Rohres ist viel       • Förderung sonstige soziale Vereine
die Stadt Brandis so zeitig einen fertigen     zu gering, um eventuelle Wassermassen in          (Blinden, Körperbehinderte): 1.000 €
Haushaltsplan vorlegen“, sagt Bürgermeis-      Richtung Ententeich vollständig abfließen       • Förderung des Sportes inkl. Sportför-
ter Arno Jesse.                                lassen zu können. Der sanierungsbedürfti-         derrichtlinie: 110.300 €
                                               ge Durchlass im Nachtigallenweg soll bis
                                               2020 erneuert werden. Investitionsvolu-
Geplante Investitionen (Auswahl):              men HHPl. 2019/2020: 110.000 Euro (80
                                               % Förderung).
Der ehemalige Ratskeller soll als Ge-              Unter Berücksichtigung des Denkmal-
meinbedarfseinrichtung saniert werden.         schutzes werden auf dem Ehrenhain des
Die Idee ist, hier die Stadtbibliothek zu      Alten Friedhofes Sicherungsmaßnahmen
etablieren und einen Veranstaltungssaal        (z. B. im Bereich der Einfriedung), Wege-

                                                                    Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 02/2019 5
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Aktuell

DREI BAUVORHABEN FÜR MEHR WOHNRAUM
IM ORTSTEIL BEUCHA

Ein erster Entwurf zeigt, wie das Wohnen an der Viehweide aussehen könnte.    Das dargestellte Konzept ist eine erste Idee, was auf dem Gelände vorstellbar
Grafik: Hoffmann & Hofmann GmbH, Leipzig                                      wäre. Blick Richtung Norden: rechts die Wurzner Straße, unten die Kleinsteinber-
                                                                              ger Straße. Grafik: S&P Ingenieure und Architekten

Die Stadt Brandis und damit auch ihre                  Gebäudezeile mit einer Bauhöhe von ca. 11          Baukörper gegliedert und ordnen sich mit
Ortsteile sind als Zuzugsorte beliebt. Der-            Metern geplant. Das Erdgeschoss wird als           ihrer Zwei-Geschossigkeit in die umliegen-
zeit drängen vor allem Familien aus der                Souterrain gebaut. Die vier Geschosse wer-         de Bestandsbebauung ein.
Großstadt in das eher ländlich struktu-                den laut dem Architekten dadurch eher als
rierte Muldental. Deshalb gibt es im Mo-               drei Geschosse wahrgenommen. Anwoh-                        Ehemalige Ranch soll zum
ment in Beucha Bestrebungen, die Wohn-                 ner gegenüber haben Bedenken, dass ihre
situation durch Mehrfamilienhäuser mit                 Grundstücke durch diesen Gebäuderiegel
                                                                                                                    Wohngebiet werden
entsprechender Wohnungsanzahl zu ver-                  stark beeinträchtigt werden könnten und            Im Moment wird für das Areal zwischen
bessern. So soll das Gelände neben dem                 damit ihre Lebensqualität sinke. Gemein-           Wurzner und Kleinsteinberger Straße ein
Edeka-Markt an der August-Bebel-Straße                 sam mit dem Investor gab es deshalb An-            Bebauungsplan erarbeitet. Das beschloss
zu einem Wohngebiet mit Ein- und Mehr-                 fang Februar einen Termin mit Eigentü-             der Stadtrat in seiner Sitzung im Dezember
familienhäusern in der Ortsmitte des Orts-             mern der umliegenden Grundstücke. Dabei            letzten Jahres. Das Konzept sieht Doppel-
teils Beucha entwickelt werden. Die innere             wurden die Bedenken auf sachliche Art und          häuser und Hausgruppen in Form von Hof-
Erschließung des Wohngebiets ist für den               Weise diskutiert. Der Investor hat sich Be-        häusern vor. Insgesamt sind ca. 90 Wohn-
Kfz-Verkehr nur für Anwohner vorgesehen.               denkzeit erbeten.                                  einheiten vorgesehen. Im Schwerpunkt
Für Fußgänger und Radfahrer bleiben die                                                                   sollen Wohnungen gebaut werden, aber
bereits seit Jahren bestehenden Wegeverbin-                    Wohnen an der Viehweide                    auch die Möglichkeit bestehen, gewerblich
dungen durch das Plangebiet erhalten.                                                                     bzw. freiberuflich genutzte Flächen bereit-
    Die nicht überbauten Flächen innerhalb             Ein weiteres Objekt mit Wohnungsbau                zustellen.
des allgemeinen Wohngebiets sollen park-               wird in Beucha an der Viehweide entste-                Konzeptionell ist es geplant, sämtliche
artig gestaltet werden. Für das Gesamtvor-             hen. Dafür gab der Stadtrat in seiner Sit-         Straßen im Plangebiet in Form von Misch-
haben wurde im Juni 2017 das Aufstellen                zung vom 29. Januar grünes Licht und               verkehrsflächen als 30er Zone zu realisie-
eines Bebauungsplans beantragt. Der Stadt-             schuf mit dem Beschluss der Satzung zum            ren. Besucherparkplätze im Straßenraum
rat der Stadt Brandis billigte den Bauplan in          Bebauungsplan Baurecht für den Investor            sollen möglich sein. Der ruhende Verkehr
seiner Sitzung vom Oktober 2017, danach                Beuchaer Bau GmbH. Dem voraus gingen               soll auf den Grundstücken selbst unterge-
wurde er entsprechend ausgelegt. Danach                Anregungen und Einwände der Bürger,                bracht werden. Für den Bestand und dessen
gab es erneut Stellungnahmen, die in eine              die während der Auslegung als Stellung-            Ergänzung sollen die Stellplätze vor Ort in
weitere Abwägung einflossen. Der B-Plan                nahmen eingegangen sind. Diese wurden              unmittelbarer Umgebung untergebracht
wurde erneut ausgelegt und stand nun im                seitens des Investors ernst genommen und           werden.
Dezember 2018 zur Beschlussfassung auf                 entsprechend in dem neuen B-Plan ein-                  Ferner sieht das Konzept innerhalb des
der Tagesordnung im Stadtrat. Dort wurde               gearbeitet. So sind nun statt drei nur zwei        Plangebiets diverse Freiflächen vor. Die als
die Satzung zum B-Plan abgelehnt, das da-              Vollgeschosse geplant und die Zuwegung             öffentliche Grünflächen konzipierten Frei-
für zugrundeliegende Abwägungsprotokoll                erfolgt komplett über die Viehweide. Die           räume (Marktplatz) sollen dem Gebiet ei-
fand jedoch Zustimmung. Bürgermeister                  maximale Gebäudehöhe soll acht Meter               nen durchgrünten Charakter verleihen und
Arno Jesse: „Damit besteht nun trotzdem                betragen. In den zwei vorgesehenen Wohn-           Aufenthalts- und Verweilmöglichkeiten
Baurecht.“ Die gestaffelte Bebauung sieht              komplexen entstehen insgesamt 12 Wohn-             bieten. Sowohl die Wohn- als auch die Auf-
zwei-, drei- und viergeschossige Gebäude               einheiten, Erschließungsflächen und Park-          enthaltsqualität im Plangebiet soll somit
vor. An der August-Bebel-Straße ist eine               bereiche. Die Wohnkomplexe sind in drei            erhöht werden.

6 Brandiser Stadtjournal 02/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Aktuell

                                                                                                            + MODERNE VERWALTUNG
STELLENAUSSCHREIBUNG                                                                                          + SPIELRAUM FÜR IDEEN
DER STADT BRANDIS                                                                                                + MOTIVIERTES TEAM
In der Stadt Brandis ist unbefristet eine Teilzeitstelle mit 32 Wochenstunden

                                 einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Steuern (w/m/d)
                                                       ab dem 01.07.2019
zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                                               Erforderliche Qualifikation/fachliches Anforderungsprofil:
• Veranlagung der Grundsteuer A und B für Brandis                                         • Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r
• Veranlagung der Gewerbesteuer für Brandis                                               • Berufsabschluss als Bürokauffrau/-mann
• Kenntnisse im Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht sowie Haf-                       • Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil
  tung
• Veranlagung der Hundesteuer für Brandis                                                 Vergütung:
• Veranlagung der Vergnügungssteuer                                                       Wir bieten eine leistungsgerechte Bezahlung in EG 5 unter Einbeziehung der
• Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen, Niederschlagungen,                       Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes entsprechend TVöD-VKA.
  Aussetzung der Vollziehung, Widerspruchbearbeitung
• Mitwirkung beim Mahnwesen                                                               Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann senden Sie Ihre aussagekräftigen
• Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse/Personenkonten                       Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf, alle notwendigen Zeug-
                                                                                          niskopien, Datenschutzerklärung) bitte bis 22.03.2019 in Schriftform oder
Persönliche Voraussetzungen:                                                              per E-Mail an die: Stadt Brandis, Hauptverwaltung, Markt 1 – 3, 04821
• Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative                                                 Brandis oder an verwaltung@stadt-brandis.de
• selbstständiges Arbeiten
• Eigenverantwortung, Organisationsfähigkeit                                              Informationen über unsere Stadt sowie die Datenschutzerklärung für Bewer-
• Sicherer Umgang mit dem PC, vertiefte Microsoft-Office-Kenntnisse                       ber (m/w/d) erhalten Sie auf unserer Homepage www.stadt-brandis.de.

Hinweis: Eingangsbestätigungen erfolgen nicht automatisch, sondern nur nach Anfrage. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt,
wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.

STELLENAUSSCHREIBUNG                                                                                        + MODERNE VERWALTUNG
                                                                                                              + SPIELRAUM FÜR IDEEN
DER STADT BRANDIS                                                                                                + MOTIVIERTES TEAM
Bei der Stadt Brandis ist eine Stelle

                                     einer/eines Sachbearbeiter Geschäftsbuchhaltung (m/w/d)
                                                        ab dem 01.09.2019
zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit 35 Wochenstunden.

Ihre Aufgaben:                                                                            Die Vergütung erfolgt nach TVÖD-VKA.
• Analyse und zentrale Verbuchung von kommunalen Geschäftsvorfällen
• Parallele Mitbebuchung der Kosten- und Leistungsrechnung                                Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind, senden Sie bitte
• Abrechnung Barkassen und Zahlstellen der städtischen Einrichtungen                      Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 22.03.2019 an
• Verbuchung und Unterstützung beim Abschluss der internen Leistungs-                     die: Stadt Brandis, Bürgermeister, Markt 1 – 3 in 04821 Brandis.
   verrechnung
• Mitwirkung bei der Umsatzsteuerabrechnung                                               Informationen über unsere Stadt
• Unterstützung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse                                   erhalten Sie auf unserer Homepage
                                                                                          www.stadt-brandis.de.
Ihr Profil:                                                                               Weiterhin weise ich Sie auf
Sie verfügen vorzugsweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung                       die anhängende Daten-
als Verwaltungsfachangestellter/Angestelltenlehrgang I.                                   schutzerklärung hin,
• Sie können Gesetze lesen und interpretieren.                                            welche unterschrieben
• Sie kennen die Geschäftsprozesse im Rechnungswesen.                                     Ihrer Bewerbung beiliegen
• Sie haben Interesse an der Arbeit mit Softwaresystemen.                                 muss.
• Sie streben eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung an.

Hinweis: Eingangsbestätigungen erfolgen nicht automatisch, sondern nur nach Anfrage. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt,
wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.

                                                                                    Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 7
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Amtliche Bekanntmachungen

                                                         Beschlussfassungen                                 Beschluss-Nr.: 1006-01/01/2019
  Wir sind für Sie da
                                                                                                            1. Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt ge-
                                                       Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner         mäß § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan
  STADTVERWALTUNG BRANDIS                              öffentlichen Sitzung am 29.01.2019 folgende Be-         „Wohnen an der Viehweide“ in der Fassung vom
  Markt 1 - 3, 04821 Brandis, Tel.: 034292 655-0,      schlüsse:                                               11.1.2019 als Satzung. Die Begründung wird ge-
  Fax: 034292 655-28, www.stadt-brandis.de                                                                     billigt.
                                                       Beschluss-Nr.: 1001-01/01/2019                       2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebau-
                                                       Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt über die      ungsplan bekannt zu machen.
                                                       Annahme einer Geldspende über 1.000,00 € von         Ja-Stimmen: 07, Nein-Stimmen: 06,
                                                       der Firma Bausysteme & Bautenschutz GmbH für         Enthaltungen: 06
                                                       die Ortsfeuerwehr Beucha.
                                                       Ja-Stimmen: 19                                       Beschluss-Nr.: 1007-01/01/2019
                                                                                                            Der Stadtrat der Stadt Brandis billigt den Entwurf
                                                       Beschluss-Nr.: 1002-01/01/2019                       des Bebauungsplans „Jahnhöhe“ samt Begrün-
  Sprechzeiten der Stadtverwaltung                     Die Stadt Brandis beschließt den Wirtschaftsprü-     dung und Umweltbericht und bestimmt diese Un-
  Mo. u. Mi. nur nach Terminvereinbarung               fer / Steuerberater Alexander Terpitz, Karl-Lieb-    terlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage.
  Di.        09.00 - 11.30 / 13.00 - 19.30 Uhr         knecht-Straße 14, in Leipzig, als örtlichen Prüfer   Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung § 4 Abs. 2
  Do.        09.00 - 11.30 / 13.00 - 16.00 Uhr         für den von der Stadt Brandis per 31.12.2014 auf-    BauGB durchgeführt.
  Fr.        09.00 - 11.30 Uhr                         zustellenden Jahresabschluss.                        Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenle-
  Sa.        09.00 - 12.00 Uhr                         Ja-Stimmen: 19                                       gungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig
             (jeden 4. Samstag im Monat)                                                                    ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Trä-
  Bürgermeister                             655-12     Beschluss-Nr.: 1003-01/01/2019                       ger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und
                                                       Der Stadtrat wählt folgende Personen in den Ge-      um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten.
  Fachbereich Hauptverwaltung                          meindewahlausschuss, dem die Leitung der Stadt-      Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 02,
  Allg. Verwaltung 	                         655-22    rats- und Ortschaftsratswahlen am 26.05.2019         Enthaltungen: 04
  Öffentlichkeitsarbeit                       655-16   und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt.
  Schulen / Kita / Jugend             655-19 u. -29                                                         Beschluss-Nr.: 1008-01/01/2019
  Sozialverwaltung / Wohngeld                655-29    Vorsitzender / Stellvertreter:                       Die Beschluss-Nr. 1128-11/11/2018 wird aufgeho-
  Kultur                                      655-19   Robert Kröber / Jana Maerz                           ben.
  Einwohnermeldewesen                        655-44    1. Beisitzer / Stellvertreter:                       Ja-Stimmen: 19
  Standesamt / Friedhof                      655-48    Uwe Röder / Ute Uhlig
  Standesamt / Gewerbeangeleg.               655-43    2. Beisitzer / Stellvertreter:                       Beschluss-Nr.: 1009-01/01/2019
  Standesamt                                 655-45    Dr. Knut Hagenau / Bernd Ertel                       Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die
  Fachbereich Bau und Ordnung                          3. Beisitzer / Stellvertreter:                       Haushaltssatzung 2019/2020 mit dem Haushalts-
  Allg. Bauverwaltung / Stadtplanung  	 655-52         -                                                    plan 2019/2020 sowie den Finanzplan mit dem In-
  Gebäudemanagement                          655-25    4. Beisitzer / Stellvertreter:                       vestitionsprogramm 2018 – 2023.
  Infrastrukturmanagement / Umwelt            655-57   -                                                    Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 02,
  Liegenschaftsmanagement 	                  655-56    5. Beisitzer / Stellvertreter:                       Enthaltungen: 02
  Sportstätten                               655-24    -
  Feuerwehrwesen                              655-51   6. Beisitzer / Stellvertreter:                       Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner
  Ordnungsamt / Fundbüro                     655-54    -                                                    nicht öffentlichen Sitzung am 29.01.2019 folgen-
  Fachbereich Finanzen                                 Ja-Stimmen: 19                                       den Beschluss:
  Steuern / Abgaben / Gebühren                655-33
  Stadtkasse                          655-36 u. -37    Beschluss-Nr.: 1004-01/01/2019                       Beschluss-Nr.: 1010-01/01/2019
  Baubetriebshof                               73192   Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die im     Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Inte-
  Friedensrichterin                                    Abwägungsprotokoll aufgeführten Abwägungen           ressenbekundungsverfahrens zum Verkauf von
  Isabell Engisch, Tel.: 034292 655-18,                zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher        Gesellschafteranteilen der beiden städtischen
  E-Mail: friedensrichter@stadt-brandis.de             Belange, der benachbarten Gemeinden und der          Wohnungsgesellschaft als Teilschritt zur Ent-
  Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17        Bürger zum Entwurf des Bebauungsplans „Woh-          scheidung für die zukünftige Entwicklung der
  bis 19 Uhr, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.9               nen an der Viehweide“ gemäß § 1 Absatz 7 Bauge-      beiden Wohnungsgesellschaften. Damit sollen
  Gleichstellungsbeauftragte                           setzbuch.                                            zeitnah drei Varianten zur Stärkung der Gesell-
  Franziska Nagel-Zahn                                 Ja-Stimmen: 09, Nein-Stimmen: 04, Enthaltun-         schaften (Zuschussvariante, Fusionsvariante,
  E-Mail: gleichstellung@stadt-brandis.de              gen: 06                                              Beteiligung Dritter) hinsichtlich ihrer Chancen und
  Seniorenbeauftragter                                                                                      Risiken dem Stadtrat vorgestellt werden.
  Joachim Kühnel, Tel.: 034292 43477,                  Beschluss-Nr.: 1005-01/01/2019                       Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 01,
  Mail: seniorenbeauftragter@stadt-brandis.de          Der Stadtrat der Stadt Brandis stimmt dem Städ-      Enthaltungen: 01
  Bürgermeistertreff Café Communale                    tebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch         Die entsprechenden Ausschreibungen finden Sie
  jeden 2. Do. im Monat, 17 bis 18 Uhr                 mit der Firma Beuchaer Bau GmbH über die Über-       auf www.stadt-brandis.de.
  Ort: Café Bäckerei Keller, Markt                     nahme aller Planungs- und Erschließungskosten
  Öffnungszeiten der Stadtbibliothek                   für den Bebauungsplan „Wohnen an der Viehwei-          Nächste Sitzungen, voraussichtliche Termine
  Mo.: 10 bis 14 Uhr, Di. und Do.: 10 bis 13 Uhr       de“ zu.                                                Stadtratssitzung:                26.03.2019
  und 14 bis 18 Uhr, Mi.: geschlossen,                 Ja-Stimmen: 06, Nein-Stimmen: 06,                      Verwaltungsausschuss:            05.03.2019
                                                                                                              Technischer Ausschuss:            12.03.2019
  Fr.: 10 bis 15 Uhr, Telefon: 034292 79698            Enthaltungen: 07
                                                                                                              Kultur- und Sozialausschuss:      19.03.2019

8 Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Amtliche Bekanntmachungen

HAUPTSATZUNG DER STADT BRANDIS                                 wohnerzahl der Stadt 9.358 Einwohner. Die Zahl           beschließenden Ausschüssen allgemein oder im
Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs.            der Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 3 SächsGe-            Einzelfall Weisungen erteilen.
1 Sächsische Gemeindeordnung, in der Fassung                   mO auf 22 festgesetzt.                               (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem
der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (Sächs-                                                                             Stadtrat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen
GVBl. S. 62), hat der Stadtrat der Stadt Brandis am         § 5 Beschließende Ausschüsse                                beschließenden Ausschuss zur Vorberatung
18.12.2018 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mit-          (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse             zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsit-
glieder des Stadtrates die nachfolgende Hauptsat-               gebildet:                                               zenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des
zung beschlossen.                                               1. der Verwaltungsausschuss,                            Stadtrates sind sie dem zuständigen beschlie-
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im nach-                 2. der Technische Ausschuss und                         ßenden Ausschuss zur Vorberatung zu über-
folgenden Satzungstext Personen männlichen und                  3. der Kultur- und Sozialausschuss.                     weisen.
weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint                (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bür-        (4) Widersprechen sich die noch nicht vollzoge-
sind. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird               germeister als Vorsitzenden und sechs wei-              nen Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der
im Folgenden nur die männliche Form verwendet.                  teren Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat          Bürgermeister den Vollzug der Beschlüsse aus-
                                                                bestellt die Mitglieder und deren weitere Stell-        zusetzen und die Entscheidung des Stadtrates
§ 1 Name, Gebiet und Hoheitszeichen                             vertreter in gleicher Zahl widerruflich aus sei-        herbeizuführen.
(1) Die Stadt Brandis ist eine rechtsfähige Gebiets-            ner Mitte.
     körperschaft des öffentlichen Rechts.                  (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die           § 7 Verwaltungsausschuss
(2)		Das Gebiet der Stadt Brandis umfasst die Ge-               in den §§ 7, 8 und 9 bezeichneten Aufgabenge-       (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschus-
     markungen Beucha, Brandis, Cämmerei, Klein-                biete zur dauernden Erledigung übertragen. Im            ses umfasst folgende Aufgabengebiete:
     steinberg, Polenz und Wolfshain.                           Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden die be-          1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwal-
(3)		Die Stadt Brandis gliedert sich in die drei Ortstei-       schließenden Ausschüsse an Stelle des Stadtra-           tungsangelegenheiten,
     le:                                                        tes. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die          2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließ-
    Brandis, der die benannten, historischen Ort-               beschließenden Ausschüsse zuständig für:                 lich Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
     schaften Brandis, Cämmerei und Waldstein-                  1. die Zustimmung zu über- und außerplanmä-             3. Unternehmen und Beteiligungen
     berg,                                                      ßigen Auszahlungen von mehr als 5.000 Euro,             4. Marktwesen, Wirtschafts- und Tourismus-
    Beucha, der die benannten, historischen Ort-                aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall,           förderung, Gewerbeangelegenheiten,
     schaften Beucha, Kleinsteinberg und Wolfshain              soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt          5. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaf-
     und                                                        werden können,                                           ten einschließlich der Waldbewirtschaftung,
    Polenz, der die benannte, historische Ortschaft             2. die Zustimmung zu über- und außerplanmä-              Jagd, Fischerei und Weide,
     Polenz                                                     ßigen Aufwendungen von mehr als 5.000 Euro,             6. Rechtsangelegenheiten, Petitionen,
umfasst.                                                        aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall,          7. Partnerschaften
(4)		Die Stadt Brandis führt ein Dienstsiegel und ein           soweit die wirtschaftliche Verursachung noch            8. Öffentlichkeitsarbeit und Stadtchronik,
     Wappen, in welchen Elemente der Ortsteile ge-              nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb    (2)		In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ver-
     mäß Abs. 3 wiederzufinden sind. Das Wappen                 des Budgets nicht möglich ist.                           waltungsausschuss über:
     der Stadt Brandis zeigt drei golden bebutz-                3. die Bestätigung der über- und außerplanmä-           1. Stellungnahmen gegenüber Dritten, wenn die
     te, rote Rosen auf silbernem Schildgrund. Die              ßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaft-             jeweilige Angelegenheit für die Stadt Brandis
     Flagge der Stadt Brandis zeigt längsgestreift zu           liche Verursachung bereits eingetreten ist, von          von Bedeutung ist und nicht die Zuständigkeit
     gleichen Teilen die Farben Rot und Weiß mit dem            mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 10.000          des Stadtrates erfordert,
     Wappen in ihrer Mitte.                                     Euro im Einzelfall soweit sie nicht innerhalb des       2. die Bewilligung von nicht durch das Budget
                                                                Budgets gedeckt werden können.                           gedeckten Zuschüssen von mehr als 5.000 Euro
ERSTER TEIL                                                 (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließen-           bis zu 10.000 Euro,
ORGANE DER STADT BRANDIS                                        den Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt,               3. die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamt-
                                                                beziehen sich diese auf den einheitlichen wirt-          kosten von mehr als 15.000 Euro bis zu 50.000
§ 2 Organe der Stadt Brandis                                    schaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines sol-           Euro,
Organe der Stadt Brandis sind der Stadtrat und der              chen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung           4. die Vergabe von Aufträgen über Leistungen
Bürgermeister.                                                  einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig.          (Lieferungen und Dienstleistungen) bei Auf-
                                                                Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen              tragswerten von mehr als 15.000 Euro bis zu
ERSTER ABSCHNITT                                                bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbe-            50.000 Euro,
STADTRAT                                                        trag.                                                   5. die Stundung von Forderungen von mehr als
                                                                                                                         zwei Monaten bis zu sechs Monaten und von
§ 3 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates              § 6 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und den                mehr als 1.000 Euro, von mehr als sechs Mo-
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das          beschließenden Ausschüssen                                   naten und von mehr als 1.000 Euro bis zu einem
Hauptorgan der Stadt Brandis. Er führt die Bezeich-         (1) 		Wenn eine Angelegenheit für die Stadt Brandis          Höchstbetrag von 50.000 Euro,
nung Stadtrat. Der Stadtrat legt die Grundsätze für               von besonderer Bedeutung ist, können die be-          6. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt Brandis
die Verwaltung der Stadt Brandis fest und entschei-               schließenden Ausschüsse die Angelegenheit              oder die Niederschlagung solcher Ansprüche,
det über alle Angelegenheiten der Stadt Brandis,                  dem Stadtrat mit den Stimmen eines Fünftels            die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den
soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes                     aller Mitglieder zur Beschlussfassung unter-           Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht
zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte An-                 breiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab,        oder die Niederschlagung, der Streitwert oder
gelegenheiten überträgt.                                          entscheidet der zuständige beschließende Aus-          bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt
                                                                  schuss.                                                Brandis im Einzelfall mehr als 1.000 Euro, aber
§ 4 Zusammensetzung des Stadtrates                          (2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich             nicht mehr als 5.000 Euro beträgt,
(1)		Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und                  ziehen und Beschlüsse der beschließenden Aus-         7. die Veräußerung und dingliche Belastung, den
     dem Bürgermeister als Vorsitzenden.                          schüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind,        Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder
(2) Nach dem Stand vom 30.11.2013 beträgt die Ein-                ändern oder aufheben. Der Stadtrat kann den            grundstücksgleichen Rechten, wenn der Buch-

                                                                                  Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 9
Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
Amtliche Bekanntmachungen

     wert mehr als 1.000 Euro, aber nicht mehr als           tebauliche Entwicklung der Stadt Brandis nicht          Mitglieder sollen über die für diese Aufgabe er-
     5.000 Euro im Einzelfall beträgt,                       von grundsätzlicher Bedeutung oder von be-              forderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung
    8. Verträge über die Nutzung von Grundstücken            sonderer Wichtigkeit ist,                               und Sachkunde verfügen.
     oder beweglichem Vermögen bei einem jährli-             3. die Planung und Ausführung einer Baumaß-         (3) Die Mitglieder werden widerruflich vom Stadt-
     chen Miet- oder Pachtwert von mehr als 1.000            nahme (Baubeschluss) und die Genehmigung                rat für die Dauer der jeweiligen Legislaturperi-
     Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzel-         der Bauunterlagen bei voraussichtlichen bzw.            ode gewählt.
     fall, bei der Vermietung stadteigener Wohnun-           tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr        (4) Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzen-
     gen in unbeschränkter Höhe,                             als 50.000 Euro im Einzelfall,                          der des Gremiums sind jeweils Mitglieder des
    9. die Veräußerung von sonstigen Teilen des An-          4. die Vergabe der Bauleistungen bei Auftrags-          Stadtrates, die vom jeweiligen Gremium aus
     lagevermögens im Buchwert von mehr als 1.000            werten von über 15.000 Euro bis zu 50.000 Euro          seiner Mitte gewählt werden.
     Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzel-         sowie die Vergabe von Aufträgen über Leis-
     fall,                                                   tungen (Lieferungen und Dienstleistungen) von       ZWEITER ABSCHNITT
    10. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht          mehr als 15.000 Euro bis zu 50.000 Euro. Über       BÜRGERMEISTER
     nach § 8 Abs. 1 der Technische Ausschuss bzw.           den Stand der Bauausführung innerhalb vorge-
     nach § 9 Abs. 1 der Sozialausschuss zuständig ist.      nannter Wertgrenzen ist der Technische Aus-         § 12 Rechtsstellung des Bürgermeisters
(3)		Der Verwaltungsausschuss führt eine Vorbera-            schuss entsprechend zu informieren.                 (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadt-
     tung in solchen Personalangelegenheiten durch,          5. die Erteilung von Genehmigungen und Zwi-             rates und Leiter der Stadtverwaltung. Er ver-
     die gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 SächsGemO in        schenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvor-             tritt die Stadt Brandis.
     die Zuständigkeit des Stadtrates fallen.                gänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetz-       (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter
                                                             buches (Städtebauordnung).                              auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre.
§ 8 Technischer Ausschuss
(1)		Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses        § 9 Kultur- und Sozialausschuss                        § 13 Aufgaben des Bürgermeisters
     umfasst folgende Aufgabengebiete:                    (1) Der Geschäftskreis des Kultur- und Sozialaus-      (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erle-
    1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und                 schusses umfasst folgende Aufgabengebiete:             digung der Aufgaben und den ordnungsmäßigen
     Tiefbau, Vermessung),                                    1. Grundsätzliche kulturelle und soziale Angele-       Gang der Stadtverwaltung verantwortlich und
    2. Versorgung und Entsorgung,                             genheiten,                                             regelt die innere Organisation der Stadtver-
    3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung              2. Angelegenheiten der Stadt als Schulträger,          waltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die
     der Straßen, Bauhof, Fuhrpark,                           3. Kindertagesstättenangelegenheiten und Ein-          Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm
    4. Verkehrswesen,                                         richtung von Kinderspielplätzen,                       sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat
    5. Belange der öffentlichen Sicherheit und Ord-           4. Unterstützung von Jugendinitiativen, Jugend-        übertragenen Aufgaben.
     nung,                                                    klubs und Jugendzentren, Einrichtungen und         (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben
    6. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und                Sportstätten,                                          zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es
     Zivilschutz,                                             5. Förderung von Kultur, Kunst und Brauchtum,          sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden
    7. Maßnahmen der Denkmalpflege und des Denk-              6. Pflege und Förderung des Sports,                    Verwaltung handelt:
     malschutzes,                                             7. Gleichstellungsangelegenheiten und Senioren-        1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis-
    8. Technische Verwaltung stadteigener Gebäu-              angelegenheiten                                        und Finanzhaushalt innerhalb der durch den
     de, Anlagen und Einrichtungen,                       (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises            Haushaltsplan festgesetzten Budgets mit Aus-
    9. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen,          entscheidet der Kultur- und Sozialausschuss            nahme der
     Park- und Gartenanlagen, Friedhofs- und Be-              über:                                              a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnah-
     stattungsangelegenheiten                                 1. Stellungnahmen gegenüber Dritten, wenn die          men von mehr als 15.000 Euro,
    10. Umweltschutz, Landschaftspflege und Ge-               jeweilige Angelegenheit für die Stadt Brandis      b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Liefe-
     wässerunterhaltung.                                      von Bedeutung ist und nicht die Zuständigkeit          rungen und Dienstleistungen) bei Auftragswer-
(2)		Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises              des Stadtrates erfordert,                              ten von mehr als 15.000 Euro,
     entscheidet der Technische Ausschuss über:               2. die Bewilligung von Zuschüssen entsprechend     c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten
    1. Stellungnahmen gegenüber Dritten, wenn die             den Förderrichtlinien.                                 von über 15.000 Euro,
     jeweilige Angelegenheit für die Stadt Brandis                                                                   2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und
     von Bedeutung ist und nicht die Zuständigkeit        § 10 Ältestenrat                                           außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu 5.000
     des Stadtrates erfordert,                            Es wird ein Ältestenrat gebildet, der den Bürger-          Euro im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des
    2. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt          meister in Fragen der Tagesordnung und des Gan-            Budgets gedeckt werden können,
     Brandis bei der Entscheidung über                    ges der Verhandlungen berät. Das Nähere regelt die         3. die Zustimmung zu über- und außerplanmä-
    a) die Zulassung von Ausnahmen von der Verän-         Geschäftsordnung.                                          ßigen Aufwendungen bis zu 5.000 Euro im Ein-
     derungssperre,                                                                                                  zelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung
    b) die Zulassung von Ausnahmen und die Ertei-         § 11 Beiräte, Betriebsausschüsse und Aufsichts-            noch nicht eingetreten ist und eine Deckung in-
     lung von Befreiungen von den Festsetzungen           räte                                                       nerhalb des Budgets nicht möglich ist,
     des Bebauungsplanes,                                 (1) Für kommunales Sondervermögen, Eigenbe-                4. die Bestätigung der über- und außerplanmä-
		c) die Zulassung von Vorhaben während der                   triebe und Unternehmen in einer Rechtsform             ßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaft-
     Aufstellung eines Bebauungsplanes,                       des privaten Rechtes sind durch den Stadtrat           liche Verursachung bereits eingetreten ist, bis
    d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im            entsprechende Aufsichts-, Kontroll- und Bera-          zu 5.000 Euro im Einzelfall, und eine Deckung
     Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die                tungsgremien zu bilden.                                innerhalb des Budgets nicht möglich ist,
     jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche       (2) Die Gremien bestehen aus mindestens vier,              5. die Ernennung, Einstellung, Höhergruppie-
     Entwicklung der Stadt Brandis von Bedeutung              höchstens sechs Mitgliedern. Ihnen soll jeweils        rung, Entlassung und sonstige personalrecht-
     ist.                                                     ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Frak-        liche Entscheidungen von Bediensteten unter
    e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich,            tionen angehören. Darüber hinaus können den            Beachtung von § 28 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Sächs-
     wenn die jeweilige Angelegenheit für die städ-           Gremien sachkundige Personen angehören. Die            GemO, von Aushilfen, Beamtenanwärtern, Aus-

10 Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen

    zubildenden, Praktikanten und anderen in Aus-           Bei wichtigen Planungen und Vorhaben ist der              von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung.
    bildung stehenden Personen,                             Stadtrat möglichst frühzeitig über die Absich-            Bezüglich mündlicher Anfragen von Stadträten
    6. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und          ten und Vorstellungen der Stadtverwaltung zu              wird auf § 4 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 3 GeschO
    Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützun-              informieren.                                              verwiesen.
    gen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der                                                                     (2) Einwohner, den ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGe-
    gesetzlichen Richtlinien,                            § 14 Stellvertretung des Bürgermeisters                      mO gleichgestellten Personen sowie Vertretern
    7. die Bewilligung von nicht durch das Budget ge-    Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte einen Stell-          von Bürgerinitiativen können Fragen zu Stadt-
    deckten Zuschüssen bis zu 5.000 Euro im Ein-         vertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung            angelegenheiten stellen oder Anregungen und
    zelfall,                                             beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung               Vorschläge unterbreiten.
    8. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis    beim Vorsitz im Stadtrat, bei der Vorbereitung der       (3) Die Einsichtnahme in den öffentlichen Teil der
    zu zwei Monaten in unbeschränkter Höhe, bis zu       Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse               Niederschriften des Stadtrates und der be-
    sechs Monaten und bis zu einem Höchstbetrag          sowie bei der Repräsentation der Stadt Brandis. Für          schließenden Ausschüsse kann während der
    von 1.000 Euro,                                      die Stellvertretung bei Verhinderung des Bürger-             Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Brandis im
    9. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt Brandis      meisters im übrigen Verwaltungsgeschäftsver-                 Rathaus, Markt 1-3, 04821 Brandis und auf dem
    und die Niederschlagung solcher Ansprüche,           kehr bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen              Internetauftritt der Stadt Brandis erfolgen.
    die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den         mit dem Stadtrat einen oder mehrere Bedienstete.
    Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht         Die Bestellung und die Bestimmung der Reihenfolge        § 18 Unterrichtung der Einwohner
    oder die Niederschlagung, der Streitwert oder        nimmt der Bürgermeister vor.                             (1) Die Stadt Brandis informiert ihre Einwohner
    bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt                                                                        laufend über die allgemein bedeutsamen Ange-
    Brandis im Einzelfall nicht mehr als 1.000 Euro      § 15 Beauftragte                                             legenheiten ihres Wirkungskreises. Sie soll sich
    beträgt,                                             (1) Der Stadtrat bestellt jeweils einen Beauftragten         dabei auch elektronischer Formen bedienen.
10. die Veräußerung und dingliche Belastung, der             für Gleichstellung, Integration und für die Belan-   (2) Die Unterrichtung der Einwohner kann in Ein-
    Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder                 ge der Senioren in der Stadt Brandis. Die Beauf-         wohnerversammlungen, durch öffentliche Aus-
    grundstücksgleichen Rechten im Buchwert bis              tragten sind ehrenamtlich tätig.                         legung, Publikationen, Veröffentlichungen auf
    zu 1.000 Euro im Einzelfall,                         (2) Der Beauftragte für Gleichstellung wirkt auf die         dem Internetauftritt und im Amtsblatt der Stadt
11. Verträge über die Nutzung von Grundstücken               Verwirklichung des Grundrechtes der Gleich-              Brandis sowie im öffentlichen Teil von Stadt-
    oder beweglichem Vermögen bis zu einem jähr-             berechtigung von Frau und Mann im Zuständig-             ratssitzungen erfolgen.
    lichen Miet- oder Pachtwert von 1.000 Euro im            keitsbereich der Stadt Brandis hin.                  (3) Über Planungen und Vorhaben der Gemeinde,
    Einzelfall,                                          (2) Der Beauftragte für Integration setzt sich für           die für ihre Entwicklung bedeutsam sind oder
12. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anla-           eine erfolgreiche Integration von Personen mit           die die sozialen, kulturellen, ökologischen oder
    gevermögens im Buchwert bis zu 1.000 Euro im             Migrationshintergrund in der Stadt Brandis ein           wirtschaftlichen Belange ihrer Einwohner be-
    Einzelfall,                                              und fördert das Zusammenleben aller Einwoh-              rühren, sind die Einwohner frühzeitig und um-
13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme           ner der Stadt.                                           fassend zu informieren
    von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus         (3) Der Seniorenbeauftragte nimmt die Belange der        (4) Über die Art und Weise der Unterrichtung ent-
    Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen              älteren Menschen in der Stadt Brandis und ihre           scheidet der Bürgermeister, soweit der Stadtrat
    wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsge-                 unterschiedlichen Lebenslagen wahr und setzt             im Einzelfall nicht selbst die Entscheidung trifft.
    schäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von         sich für deren gleichberechtigte Teilhabe am         (5) Beschlüsse des Stadtrates und seiner Gremien
    2.500 Euro nicht übersteigen.                            gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und po-        sind grundsätzlich im Wortlaut der Beschluss-
(3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des                   litischen Leben ein.                                     fassung im Amtsblatt der Stadt Brandis zu ver-
    Stadtrates widersprechen, wenn er der Auf-           (4) Die Beauftragten sind in der Ausübung ihrer Tä-          öffentlichen, sofern das öffentliche Wohl oder
    fassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann         tigkeiten unabhängig. Sie haben das Recht, an            berechtigte Interessen Einzelner dem nicht ent-
    ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung              den Sitzungen des Stadtrates und der für ihren           gegenstehen.
    ist, dass sie für die Stadt Brandis nachteilig           Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit
    sind. Der Widerspruch muss unverzüglich,                 beratender Stimme teilzunehmen. Ein Antrags-         § 19 Einwohnerversammlung
    spätestens jedoch binnen einer Woche nach                oder Stimmrecht stehen den Beauftragten dabei        (1) Allgemein bedeutsame Angelegenheiten in der
    Beschlussfassung gegenüber den Stadträten                nicht zu. Die Stadtverwaltung unterstützt die            Stadt Brandis sollen mit den Einwohnern erör-
    ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat                Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.           tert werden. Zu diesem Zweck soll der Stadtrat
    aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter                                                                     mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerver-
    Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung           § 16 Friedensrichter                                         sammlung anberaumen. Einwohnerversamm-
    einzuberufen, in der erneut über die Angelegen-      (1) Der Stadtrat bestellt einen Friedensrichter.             lungen können auf Ortsteile beschränkt werden.
    heit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätes-   (2) Aufgaben und Zuständigkeiten des Friedens-           (2) Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22
    tens vier Wochen nach der ersten Sitzung statt-          richters regelt das Sächsisches Schieds- und             SächsGemO ist anzuberaumen, wenn dies von
    zufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters            Gütestellengesetz in seiner jeweils aktuellen            den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag
    auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er            Fassung.                                                 muss unter Bezeichnung der zu erörternden
    ihm erneut widersprechen und unverzüglich die        (3) Die Entschädigung des Friedensrichters wird in           Angelegenheiten schriftlich eingereicht wer-
    Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über             einer Satzung geregelt.                                  den. Der Antrag muss von mindestens fünf vom
    die Rechtmäßigkeit herbeiführen.                                                                                  Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr
(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die       ZWEITER TEIL                                                 vollendet haben, unterzeichnet sein.
    durch beschließende Ausschüsse gefasst wer-          MITWIRKUNG DER EINWOHNER
    den. In diesen Fällen hat der Stadtrat über den                                                               § 20 Einwohnerantrag
    Widerspruch zu entscheiden.                          § 17 Einwohnerfragestunde und Einsichtnahmen             Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die
(5) Der Bürgermeister soll den Stadtrat zu aktuel-       (1) Die Einwohnerfragestunde ist ein eigenstän-          er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten be-
    len Sachverhalten von öffentlichen Interesse             diger Tagesordnungspunkt jeder öffentlichen          handeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt
    und Medienrelevanz umgehend informieren.                 Sitzung des Stadtrates nach der Bekanntgabe          wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu

                                                                                Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 11
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