Brandiser Stadtjournal - Stadt Brandis
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P ole n z Ausgabe 02/2019 18. Februar 2019 Brandiser Stadtjournal Amtsblatt der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis, Polenz Wohnungsbau Neujahrsempfang Drei Projekte in Beucha Ehrung für Ehrenamt Wohnen an der Viehweide, Dorfanger Beucha Zum 6. Mal bot das Forum der Oberschule den oder Lindenhof – in Beucha stehen derzeit drei perfekten Rahmen für den Neujahrsempfang Bauprojekte im Fokus. Alle drei sollen keine reinen des Bürgermeisters. Feierlich wurden auch dieses Einfamilienhaussiedlungen werden, es werden Mal Ehrennadeln in den Kategorien „Kinder/ Wohnungen geschaffen. In Kleinsteinberg sind Jugend/Sport“, „Soziales Engagement“, „Kultur- sogar bis zu 90 Wohneinheiten denkbar. Aber sie und Heimatpflege“ und der Sonderkategorie sollen sich auch in die vorhandene Struktur ein- vergeben. Dieses Mal wurden fünf engagierte gliedern und ungenutzte Baulücken schließen. Menschen aus allen drei Ortsteilen geehrt.
Editorial Liebe Leserinnen und Leser, zum inzwischen bereits sechsten Mal wurden zum Darüber hinaus ist es aber noch etwas ganz ande- Neujahrsempfang der Stadt Brandis Bürgerinnen res, was eine ehrenamtliche Tätigkeit kennzeich- und Bürger unserer Stadt für ihr einzigartiges, eh- net, etwas ganz Profanes, eine Erfahrung, die alle renamtliches Engagement ausgezeichnet. Inzwi- verbindet: Es macht einfach Spaß und es befrie- schen kann man dann wohl schon auch von einer digt, etwas bewegen zu können für die Gemein- Tradition sprechen, einer guten, wie ich finde. schaft. Angebote gibt es genug, ob in der Feuer- In vier Kategorien wurde die „Brandiser Eh- wehr oder in Vereinen, ob in Initiativen oder in rennadel“ an Menschen überreicht, die sich stell- der Mit-Mach-Stadt. Und nicht zuletzt aber auch vertretend und beispielgebend verdient gemacht in den politischen Parteien. Für eine Kommune haben, und die in ganz unterschiedlichen Feldern ist dies ein ganz wesentliches und notwendiges etwas für Brandis, Beucha und Polenz bewegt Engagement. Die Stadtratswahlen stehen kurz haben. Dies zu würdigen, gerade auch öffentlich, bevor und nirgends kann man direkteren Ein- ist wichtig. Nicht nur als wohlverdiente Anerken- fluss auf die Stadtentwicklung ausüben, als in der nung, nicht nur als Dank dafür, dass die Geehr- Kommunalpolitik. ten freiwillig über ihre beruflichen und privaten In den USA gibt es da den Begriff: All politics Verpflichtungen hinaus unser Gemeinwohl im is local – das heißt, keine Politik, jedenfalls keine Ehrenamt mit gestalten, sondern auch, weil sie gute Politik, kommt ohne lokale Verbundenheit uns allen auch als Vorbild dienen. Sie zeigen uns und lokales Engagement aus. Man kann dies auch damit auch, wie einfach es ist, Gutes zu bewirken. Zivilgesellschaft nennen oder eben: Tun, was er- Was verbindet diese Menschen miteinander? forderlich ist. Verantwortungsbewusstsein sicherlich, Identität, In diesem Sinne hoffe ich auf viele, gute Kan- Heimat. Oder, wie ein Bürger, der in der Wen- didaten für die anstehenden Stadtrats- und Kreis- dezeit sehr aktiv war, einmal zu mir gesagt hat: tagswahlen. „Irgendwas muss man doch bewegen können in und für diese Stadt. Wir mussten das tun, was erforderlich war.“ Ihr Arno Jesse, Bürgermeister Inhaltsverzeichnis Engagement für eine starke Stadt bündeln – Treffen im Schloss 3 Aktuelle Veranstaltungen für Februar und März finden Sie auf dem KulturKalender zum Herausnehmen Impressum 4 Neujahrsempfang mit Ehrungen und Haushalt 2019/2020 in der Prüfung Brandiser Stadtjournal Amtsblatt und Stadtjournal der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz 6 Herausgeber: SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im Drei Bauvorhaben für mehr Wohnraum im DRUCKHAUS BORNA • Abtsdorfer Str. 36 • 04552 Borna Ortsteil Beucha Tel.: 03433 207329 • Fax: 207331 • info@druckhaus-borna.de www.druckhaus-borna.de Produktions- u. Verlagsleitung: Bernd Schneider (V. i. S. d. P.) (Alle Rechte lie- 8 Amtliche & Nichtamtliche Bekanntmachungen gen beim Herausgeber. Für die Beiträge zeichnen die Autoren. Die Texte der Stadt Brandis obliegen der Verantwortung des Bürgermeister. ) der Stadt Brandis Verantwortlich für den Amtlichen & Nichtamtlichen Teil: Stadt Brandis, vertreten durch den Bürgermeister Arno Jesse 14 Klanghütte zu Besuch in der Bibliothek und Verantwortlich für das Brandiser Stadtjournal und Anzeigen: SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im DRUCKHAUS BORNA Wir schlagen dem Winter ein Schnippchen Gesamtherstellung: DRUCKHAUS BORNA, Inh. Bernd Schneider Fotos: Stadt Brandis, Tina Neumann, Thomas Kube (S. 21), WG Wurzen, akz-o, 17 1. Frauenmannschaft Tabellenführer und spp-o, beautypress.de, medicalpress.de, livingpress.de, Fotolia: Fantasista (S. 5), Dreaming Andy (S. 7); bzw. die entsprechenden Autoren u. Auftraggeber 43. Frühstücks-Treffen für Frauen in Brandis Auflage: 6.000 Exemplare kostenlos in die Haushalte und Firmen der Stadt Brandis mit den Ortsteilen Beucha, Brandis und Polenz, zusätzliche Exemplare erhalten Sie Feuerwehrsport Beucha – Jahresbericht und 19 bei der Stadtverwaltung Brandis oder beim SÜDRAUM-VERLAG. Laufende Ausgaben-Nummer: 62 (02 / 2019), Erscheinungstermin 18.02.2019 / 100 Jahre „Leipziger Kletterschule“ Redaktionsschluss 30.01.2019 im Ostbruch Brandis Die Ausgabe 03 / 2019 erscheint am 18.03.2019 (Redaktionsschluss 27.02.2019). 2 Brandiser Stadtjournal 02/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Aktuell ENGAGEMENT FÜR EINE STARKE STADT BÜNDELN – TREFFEN IM SCHLOSS In Stadt Brandis engagieren sich sehr viele am Donnerstag, den 7. März 2019, 19 Uhr Aktivitäten und die Stärkung der Innenstadt Menschen. Sei es in Sportvereinen, Initiati- (Einlass ab 18.30 Uhr) in den Gartensaal im im Allgemeinen. Eingeladen sind Vertreter von ven, bei den Feuerwehren, Musik und Freizeit Schloss Brandis ein. Vereinen, Initiativen, Gewerbetreibende und oder für die Belebung in den Bereichen der In- An diesem Abend werden unter anderem Händler sowie interessierte Bürgerinnen und nenstadt. Nicht umsonst hat Brandis den Ruf ausgewählte Projekte vorgestellt, Teilnehmer Bürger. Arno Jesse: „Ich hoffe, dass sich Men- einer „Mit-Mach-Stadt“. Deshalb ist es das der Mit-Mach-Stadt geben Einblick in ihre schen, die Ideen haben und nicht immer nur Ansinnen, diese vielen verschiedenen Engage- persönlichen Erfahrungen, es geht um den negativ auf Bestehendes reagieren, einbringen ments und Interessen noch stärker zu bündeln Aktionsplan und die Veranstaltungen, für die werden. Es ist leicht, von der Couch aus alles und dafür eine entsprechende Plattform zu noch Paten gesucht werden, in der Stadt und doof zu finden. Mitmachen ist da die einzige schaffen. Bürgermeister Arno Jesse lädt dazu den Ortsteilen sowie um die Verknüpfung von Alternative!“ Neue Wege bei Parkkontrollen Schon lange ist das Falschparken in der Stadt stemmen.“ Denn dafür steht nur eine halbe Brandis vielen Bürgern ein Dorn im Auge – Stelle zur Verfügung, die zudem noch andere nun geht die Stadtverwaltung neue Wege: Seit Dinge im Bereich Ordnung zu erledigen hat. 1. Februar bekommt die Stadt Brandis bei „Mit dieser Kooperation gehen wir neue Wege der Kontrolle des ruhenden Verkehrs nämlich und werden den Anliegen aus der Bürgerschaft externe Unterstützung. Ein Ordnungsdienst gerecht“, sagt Jesse. der K+S Parkraumservice GmbH aus Leipzig Die Firma K+S Parkraumservice kennt wird regelmäßig an verschiedenen Tagen – die Problematik bereits durch Anfragen Der Vertrag ist unterzeichnet: Sirko Kruse, ge- auch an Wochenenden und Feiertagen – im von Vertretern verschiedener Städte und schäftsführender Gesellschafter der K+S Parkraum- Stadtgebiet unterwegs sein, um Parksündern Gemeinden. „Wir haben daraufhin eine service GmbH (l.) gemeinsam mit Eva-Maria Losse auf die Schliche zu kommen. „Bürgerschaft Methode entwickelt, um die Kommunen vom Ordnungsdienst und Bürgermeister Arno Jesse. und Stadträte sind immer wieder mit der bei der Lösung zu unterstützen. Durch die Bitte an die Verwaltung herangetreten, Erfahrungen mit unserem Ordnungsdienst im dass der öffentliche Personennahverkehr – in dem Problem entgegenzuwirken“, erklärt privaten Sektor können wir unser Know-how dem Fall die Linienbusse – ohne Behinderung Bürgermeister Arno Jesse den Schritt, eine auch bei entsprechenden Erfordernissen im fahren können. Fremdfirma für zusätzliche Kontrollen zu öffentlichen Bereich anbieten“, erklärt K+S- Der Ordnungsdienst der K+S Parkraum- beauftragen. Es sei seit langem bekannt, dass Geschäftsführer Sirko Kruse. service GmbH dokumentiert unabhängig gerade im Bereich Markt, Hauptstraße, an den Dabei gehe es nicht darum, die Autofahrer etwaiges unbefugtes Befahren oder mutmaßliche Schulen und im Sommer am Autobahnsee ein zu drangsalieren. Vielmehr gehe es um das Parkverstöße, ohne den Sachverhalt zu riesiges Problem mit Falschparkern besteht. Einhalten von Regeln, die Sicherheit aller beurteilen. Das Erfassen, die Beurteilung und „Das kann unsere Stadtverwaltung mit Verkehrsteilnehmer, um die Gewährleistung die Ahndung der Ordnungswidrigkeit obliegt den vorhandenen Ressourcen nicht allein der Rettungswege und nicht zuletzt darum, dem Ordnungsamt. Haushaltsbefragung - Mikrozensus und Arbeitskräftestichprobe der EU 2019 Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im und Krankenversicherung sowie zur Nutzung Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bil- gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus und von Informations- und Kommunikationstech- det das Gebäuderegister des Zensus 2011. Die die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. nologien. Die Auswahl der zu befragenden Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit Der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objek- einem Sonderausweis des Statistischen Landes- eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhe- tiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei amtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bung mit Auskunftspflicht, bei der ein Pro- werden nicht Personen, sondern Wohnungen bekannt werdenden Informationen verpflichtet. zent der sächsischen Haushalte (rund 20 000 ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte wer- Alle erfragten Daten werden ausschließlich für Haushalte) zu Themen wie Haushaltsstruktur, den dann maximal in vier aufeinander folgen- statistische Zwecke verwendet. Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von den Jahren befragt. Die Haushalte können zwi- Schule oder Hochschule, Quellen des Lebens- schen der zeitsparenden Befragung durch die Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, unterhalts, usw. befragt werden. Der Mikrozen- Erhebungsbeauftragten und einer schriftlichen Tel.: 03578 - 33-2100, sus 2019 enthält zudem noch Fragen zu Renten- Auskunftserteilung direkt an das Statistische mikrozensus@statistik.sachsen.de Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 02/2019 3
Titelthema NEUJAHRSEMPFANG MIT EHRUNGEN Wolfgang Schor, Nico Skopnik (r.) Mandy Thieme, Wolfgang Lippe Barbara Wuytack, Brigitte Süptitz (r.) Am 24. Januar war es wieder soweit: Bür- Kategorie gerinnen und Bürger wurden für ihr ein- „Kinder/Jugend/ zigartiges, ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Bürgermeister Arno Jesse Sport“ hatte dazu in das Forum der Oberschu- le eingeladen. Rund 130 geladene Gäste Nico Skopnik aus Wirtschaft, Vereinen und Initiativen, Im Jahr 1990 – also mit Stadträte und viele andere ließen sich den 18 Jahren – wurde er Abtei- Abend mit den Ehrungen nicht entgehen. lungsleiter Wintersport beim ESV Lok Bevor die Ehrungen begannen, lauschten Beucha. Nach mehreren Teilnahmen die Besucher der Ansprache von Arno am Triathlon Day in Leipzig entschloss Jesse. Darin ging es um Demokratie, um er sich, als dieser dort nicht mehr statt- Doreen Forbrig, Lothar Heller die Situation der Menschen und deren fand, dieses Sport-Event an den Auto- Meinung zu ihrem Leben. Dabei sprach bahnsee nach Beucha zu holen. Das war er Widersprüche an. „Die Leute denken, 1999. Im letzten Jahr starteten Freunde, dass die eigene Meinung wenig zählt und Familien und andere Sportbegeisterte Probleme nicht wie erforderlich bearbeitet also zum 20. Triathlon Day in Beucha. werden“, und das obwohl sie gleichzeitig „Mittlerweile hat die Veranstaltung Kult- ihre persönliche Situation als so gut wie status und ist in ganz Mitteldeutschland nie einschätzten. Sich einbringen, Prozes- bekannt“, erzählt Laudator Wolfgang se verstehen und damit seine Heimat mit- Schor. Und dies sei vor allem der Ver- zugestalten sei sicher nicht immer leicht, dienst des Teams um Nico Skopnik. und manchmal geht es auch nur sehr langsam – aber es lohnt sich und es gab Kategorie in Brandis noch nie „so viele Möglich- keiten sich einzubringen. Und irgendwas „Sonderkategorie“ Robert Teich, Uwe Colditz (v.l.) sollte man doch bewegen können – und wollen – für die Stadt. Es ist so einfach.“ Wolfgang Lippe Engagement kann Spaß machen. Das be- Fast jeder hat ihn auf seinen Wegen durch Kategorie weisen die Ehrungen, die in diesem Jahr Brandis vielleicht schon einmal gesehen. „Heimat- und Kulturpflege“ an folgende Personen gingen: Er ist ein stiller Ehrenamtlicher, der kein Gewese um das macht, was er jeden Tag tut. Wolfgang Lippe kam vor sechs Jahren Brigitte Süptitz auf die Verantwortlichen der Musikarche Seit mehr als zehn Jahren ist sie das Ge- zu und wollte wissen, wie er sich einbrin- sicht des Heimatvereins Beucha. Beharr- gen kann. Mittlerweile ist er unentbehr- lich, stets freundlich, aber bestimmt ver- lich geworden: Er schließt morgens das folgt sie ihre Ziele. Laudatorin Barbara Tor auf, damit Kinder auf den Spielplatz Wuytack weiß: „Sie hat sich mit Leib und können. Er schaut, ob dort alles in Ord- Seele ihrem Beucha verschrieben.“ Als nung ist, beseitigt eventuellen Müll, lüftet ehemalige stellvertretende Bürgermeiste- die Räume in der Musikarche, stellt da- rin von Beucha und Kulturhausleiterin nach die Heizung an und kümmert sich hat sie seit Jahren eine besondere Bezie- auch sonst um eine Menge Kleinigkeiten. hung zu dem jetzigen Brandiser Ortsteil. Laudatorin Mandy Thieme: „Er ist stets Während ihrer Zeit als Vereinsvorsitzen- Loretta und Julius Bölk begeisterten die Gäste pünktlich und uneingeschränkt zuverläs- de hat beispielsweise das August-Bebel- mit ihrer Musik. sig.“ Denkmal wieder einen Platz im Ort ge- 4 Brandiser Stadtjournal 02/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Titelthema funden, das Wandbild in der Grundschule „Heute können wir die Früchte ernten, die den Vorsitz innehat, bringt er weiter seine konnte saniert werden und nicht zuletzt er gesät hat“, weiß Laudator Robert Teich. Erfahrungen und sein Know-how ein. wurde 2013 das „Dorf der Steine“ gefeiert. Persönlich gab er ihm noch mit auf den Ein Dank geht an die Geschwister Loret- Weg, dass er einer der besten Kameraden ta und Julius Bölk für die ansprechende mu- Kategorie sei. sikalische Umrahmung des Abends. „Die Im Jahr 1969 wurde Lothar Heller bei der beiden stehlen einem ja fast die Show“, be- „Soziales Engagement“ Freiwilligen Feuerwehr Polenz Jugendwart. merkte Bürgermeister Arno Jesse mit einem Dies sollte er 13 Jahre lang bleiben. Auch Augenzwinkern zu der Leistung der beiden Uwe Colditz und Lothar Heller als Ortswehrleiter hat er die Floriansjünger jungen Musiker. Die beiden Polenzer sind aus dem Ortsteil maßgeblich geprägt. Für 22 Jahre führte er Ein weiteres Dankeschön geht an die nicht mehr wegzudenken. Vor 20 Jahren die Polenzer Kameraden an. Und dies tat er Fleischerei Höhl für die Bewirtung an dem kam Uwe Colditz hierher. Von Beginn an mit genauso viel Herzblut im 2005 gegrün- Abend und das Beisteuern der Sträuße für suchte er den Weg zur Feuerwehr und en- deten Heimatverein Polenz. Der hat derzeit die Geehrten. Die konnten sich über ein Ge- gagierte sich seither für die Truppe und den 29 Mitglieder, Lothar Heller ist auch weiter- binde voller Wurst-Leckereien des Brandiser Ort. Im Jahr 2001 wurde er Ortswehrleiter. hin im Vorstand, auch wenn er nicht mehr Fleischermeisters freuen. Aktuell HAUSHALT 2019/2020 IN DER PRÜFUNG Für viele ist die Haushaltsplanung einer zu integrieren. Investitionsvolumen im sanierung, pflegeleichte Neugestaltung Stadt einerseits ziemlich abstrakt. Ande- HHPl. 2019/2020: 2,5 Mio. Euro. Der der Grabanlagen und landschaftspflege- rerseits ist dies jedoch das Wichtigste, was Bauantrag, der für die Beantragung von rische Maßnahmen stattfinden. Investiti- es in einer Kommune zu beschließen gibt. Fördermitteln nötig war, wurde Ende onsvolumen HHPl. 2019/2020: 650.000 Denn er bestimmt unter anderem für die 2018 fristgerecht eingereicht. Euro (bei 100 % Förderung). nächsten Jahre, wo was investiert wird. Die Sanierung des Stadtparks geht Eingeplant sind ebenfalls Mittel für die Die erste Haushaltsklausur der Stadt- weiter. Bereits im Jahr 2018 wurden Wege Erstellung einer Machbarkeitsstudie für räte fand bereits Ende August statt. Im und Drainage instandgesetzt und es ent- das Gemeindeamt Polenz. Doppelhaushalt 2019/2020 will die Stadt stand ein mit Rasengittern geebnetes und Brandis insgesamt 11 Mio. Euro inves- stabilisiertes Stück Wiese für Veranstal- tieren. Und dabei sind Projekte nicht zu- tungen. Investitionsvolumen im HHPl. Freiwillige Aufgaben fällig ausgewählt. Denn Verwaltung und 2019-2022: 198.000 € (80 % Fördermittel Stadtrat müssen das gesamte Stadtgebiet über LEADER). Neben den Pflichtaufgaben einer Stadt- inklusive der Ortsteile im Auge haben. Als Der Sportplatz Jahnhöhe soll bis 2021 verwaltung hat sie auch die Möglichkei- Richtschnur gilt dabei das Leitbild. Hier komplett erneuert werden. Damit soll ten, freiwillige Aufgaben zu erbringen. sind Schlüsselprojekte herauskristallisiert, den Anforderungen des Schulsports, aber Dazu gehören unter anderem: die nun Stück für Stück abgearbeitet wer- auch des Breitensports Rechnung getragen den sollen. Dabei spielen unter anderen werden. Investitionsvolumen im HHPl. • Verfügungsmittel der Ortschäftsräte: auch das Verkehrskonzept, das Kinder- 2019/2020: 750.000 Euro mit einer mög- 1.900 € pro Ortschaftsrat und Jugendkonzept oder das Integrierte lichen Förderung von 550.000 Euro. • Gemeindehaus Polenz: Stadtentwicklungskonzept (INSEK) eine Nach dem aktuellen Hochwasserrisi- 17.700 € Zuschussbedarf Rolle. komanagementplan (HWRMP) der Stadt • Schulsozialarbeit Oberschule: 26.400 € Nach umfangreichen Vorberatun- Brandis sind verschiedene Maßnahmen • Schulsozialarbeit Gymnasium: 34.700 € gen mit zwei Haushaltsklausuren für die nötig, um den Hochwasserschutz zu ver- • Förderung der Kultur incl. Bibliothek Stadträte, einem Bürgerworkshop und der bessern. Der Durchlass des Todgrabens Brandis + Kultur-Förderrichtlinie: Beratung im Verwaltungsausschuss konn- im Nachtigallenweg gehört zu den Bau- 227.500 € te der Haushalt nun von den Stadträten werken, die dringend ersetzt werden müs- • Kinder-und Jugendarbeit: 106.100 € verabschiedet werden. „Noch nie konnte sen. Der Durchschnitt des Rohres ist viel • Förderung sonstige soziale Vereine die Stadt Brandis so zeitig einen fertigen zu gering, um eventuelle Wassermassen in (Blinden, Körperbehinderte): 1.000 € Haushaltsplan vorlegen“, sagt Bürgermeis- Richtung Ententeich vollständig abfließen • Förderung des Sportes inkl. Sportför- ter Arno Jesse. lassen zu können. Der sanierungsbedürfti- derrichtlinie: 110.300 € ge Durchlass im Nachtigallenweg soll bis 2020 erneuert werden. Investitionsvolu- Geplante Investitionen (Auswahl): men HHPl. 2019/2020: 110.000 Euro (80 % Förderung). Der ehemalige Ratskeller soll als Ge- Unter Berücksichtigung des Denkmal- meinbedarfseinrichtung saniert werden. schutzes werden auf dem Ehrenhain des Die Idee ist, hier die Stadtbibliothek zu Alten Friedhofes Sicherungsmaßnahmen etablieren und einen Veranstaltungssaal (z. B. im Bereich der Einfriedung), Wege- Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 02/2019 5
Aktuell DREI BAUVORHABEN FÜR MEHR WOHNRAUM IM ORTSTEIL BEUCHA Ein erster Entwurf zeigt, wie das Wohnen an der Viehweide aussehen könnte. Das dargestellte Konzept ist eine erste Idee, was auf dem Gelände vorstellbar Grafik: Hoffmann & Hofmann GmbH, Leipzig wäre. Blick Richtung Norden: rechts die Wurzner Straße, unten die Kleinsteinber- ger Straße. Grafik: S&P Ingenieure und Architekten Die Stadt Brandis und damit auch ihre Gebäudezeile mit einer Bauhöhe von ca. 11 Baukörper gegliedert und ordnen sich mit Ortsteile sind als Zuzugsorte beliebt. Der- Metern geplant. Das Erdgeschoss wird als ihrer Zwei-Geschossigkeit in die umliegen- zeit drängen vor allem Familien aus der Souterrain gebaut. Die vier Geschosse wer- de Bestandsbebauung ein. Großstadt in das eher ländlich struktu- den laut dem Architekten dadurch eher als rierte Muldental. Deshalb gibt es im Mo- drei Geschosse wahrgenommen. Anwoh- Ehemalige Ranch soll zum ment in Beucha Bestrebungen, die Wohn- ner gegenüber haben Bedenken, dass ihre situation durch Mehrfamilienhäuser mit Grundstücke durch diesen Gebäuderiegel Wohngebiet werden entsprechender Wohnungsanzahl zu ver- stark beeinträchtigt werden könnten und Im Moment wird für das Areal zwischen bessern. So soll das Gelände neben dem damit ihre Lebensqualität sinke. Gemein- Wurzner und Kleinsteinberger Straße ein Edeka-Markt an der August-Bebel-Straße sam mit dem Investor gab es deshalb An- Bebauungsplan erarbeitet. Das beschloss zu einem Wohngebiet mit Ein- und Mehr- fang Februar einen Termin mit Eigentü- der Stadtrat in seiner Sitzung im Dezember familienhäusern in der Ortsmitte des Orts- mern der umliegenden Grundstücke. Dabei letzten Jahres. Das Konzept sieht Doppel- teils Beucha entwickelt werden. Die innere wurden die Bedenken auf sachliche Art und häuser und Hausgruppen in Form von Hof- Erschließung des Wohngebiets ist für den Weise diskutiert. Der Investor hat sich Be- häusern vor. Insgesamt sind ca. 90 Wohn- Kfz-Verkehr nur für Anwohner vorgesehen. denkzeit erbeten. einheiten vorgesehen. Im Schwerpunkt Für Fußgänger und Radfahrer bleiben die sollen Wohnungen gebaut werden, aber bereits seit Jahren bestehenden Wegeverbin- Wohnen an der Viehweide auch die Möglichkeit bestehen, gewerblich dungen durch das Plangebiet erhalten. bzw. freiberuflich genutzte Flächen bereit- Die nicht überbauten Flächen innerhalb Ein weiteres Objekt mit Wohnungsbau zustellen. des allgemeinen Wohngebiets sollen park- wird in Beucha an der Viehweide entste- Konzeptionell ist es geplant, sämtliche artig gestaltet werden. Für das Gesamtvor- hen. Dafür gab der Stadtrat in seiner Sit- Straßen im Plangebiet in Form von Misch- haben wurde im Juni 2017 das Aufstellen zung vom 29. Januar grünes Licht und verkehrsflächen als 30er Zone zu realisie- eines Bebauungsplans beantragt. Der Stadt- schuf mit dem Beschluss der Satzung zum ren. Besucherparkplätze im Straßenraum rat der Stadt Brandis billigte den Bauplan in Bebauungsplan Baurecht für den Investor sollen möglich sein. Der ruhende Verkehr seiner Sitzung vom Oktober 2017, danach Beuchaer Bau GmbH. Dem voraus gingen soll auf den Grundstücken selbst unterge- wurde er entsprechend ausgelegt. Danach Anregungen und Einwände der Bürger, bracht werden. Für den Bestand und dessen gab es erneut Stellungnahmen, die in eine die während der Auslegung als Stellung- Ergänzung sollen die Stellplätze vor Ort in weitere Abwägung einflossen. Der B-Plan nahmen eingegangen sind. Diese wurden unmittelbarer Umgebung untergebracht wurde erneut ausgelegt und stand nun im seitens des Investors ernst genommen und werden. Dezember 2018 zur Beschlussfassung auf entsprechend in dem neuen B-Plan ein- Ferner sieht das Konzept innerhalb des der Tagesordnung im Stadtrat. Dort wurde gearbeitet. So sind nun statt drei nur zwei Plangebiets diverse Freiflächen vor. Die als die Satzung zum B-Plan abgelehnt, das da- Vollgeschosse geplant und die Zuwegung öffentliche Grünflächen konzipierten Frei- für zugrundeliegende Abwägungsprotokoll erfolgt komplett über die Viehweide. Die räume (Marktplatz) sollen dem Gebiet ei- fand jedoch Zustimmung. Bürgermeister maximale Gebäudehöhe soll acht Meter nen durchgrünten Charakter verleihen und Arno Jesse: „Damit besteht nun trotzdem betragen. In den zwei vorgesehenen Wohn- Aufenthalts- und Verweilmöglichkeiten Baurecht.“ Die gestaffelte Bebauung sieht komplexen entstehen insgesamt 12 Wohn- bieten. Sowohl die Wohn- als auch die Auf- zwei-, drei- und viergeschossige Gebäude einheiten, Erschließungsflächen und Park- enthaltsqualität im Plangebiet soll somit vor. An der August-Bebel-Straße ist eine bereiche. Die Wohnkomplexe sind in drei erhöht werden. 6 Brandiser Stadtjournal 02/2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Aktuell + MODERNE VERWALTUNG STELLENAUSSCHREIBUNG + SPIELRAUM FÜR IDEEN DER STADT BRANDIS + MOTIVIERTES TEAM In der Stadt Brandis ist unbefristet eine Teilzeitstelle mit 32 Wochenstunden einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters Steuern (w/m/d) ab dem 01.07.2019 zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen: Erforderliche Qualifikation/fachliches Anforderungsprofil: • Veranlagung der Grundsteuer A und B für Brandis • Berufsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r • Veranlagung der Gewerbesteuer für Brandis • Berufsabschluss als Bürokauffrau/-mann • Kenntnisse im Insolvenz- und Zwangsversteigerungsrecht sowie Haf- • Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung von Vorteil tung • Veranlagung der Hundesteuer für Brandis Vergütung: • Veranlagung der Vergnügungssteuer Wir bieten eine leistungsgerechte Bezahlung in EG 5 unter Einbeziehung der • Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen, Niederschlagungen, Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes entsprechend TVöD-VKA. Aussetzung der Vollziehung, Widerspruchbearbeitung • Mitwirkung beim Mahnwesen Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann senden Sie Ihre aussagekräftigen • Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse/Personenkonten Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf, alle notwendigen Zeug- niskopien, Datenschutzerklärung) bitte bis 22.03.2019 in Schriftform oder Persönliche Voraussetzungen: per E-Mail an die: Stadt Brandis, Hauptverwaltung, Markt 1 – 3, 04821 • Einsatzbereitschaft und Eigeninitiative Brandis oder an verwaltung@stadt-brandis.de • selbstständiges Arbeiten • Eigenverantwortung, Organisationsfähigkeit Informationen über unsere Stadt sowie die Datenschutzerklärung für Bewer- • Sicherer Umgang mit dem PC, vertiefte Microsoft-Office-Kenntnisse ber (m/w/d) erhalten Sie auf unserer Homepage www.stadt-brandis.de. Hinweis: Eingangsbestätigungen erfolgen nicht automatisch, sondern nur nach Anfrage. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. STELLENAUSSCHREIBUNG + MODERNE VERWALTUNG + SPIELRAUM FÜR IDEEN DER STADT BRANDIS + MOTIVIERTES TEAM Bei der Stadt Brandis ist eine Stelle einer/eines Sachbearbeiter Geschäftsbuchhaltung (m/w/d) ab dem 01.09.2019 zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit 35 Wochenstunden. Ihre Aufgaben: Die Vergütung erfolgt nach TVÖD-VKA. • Analyse und zentrale Verbuchung von kommunalen Geschäftsvorfällen • Parallele Mitbebuchung der Kosten- und Leistungsrechnung Wenn Sie an der ausgeschriebenen Stelle interessiert sind, senden Sie bitte • Abrechnung Barkassen und Zahlstellen der städtischen Einrichtungen Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 22.03.2019 an • Verbuchung und Unterstützung beim Abschluss der internen Leistungs- die: Stadt Brandis, Bürgermeister, Markt 1 – 3 in 04821 Brandis. verrechnung • Mitwirkung bei der Umsatzsteuerabrechnung Informationen über unsere Stadt • Unterstützung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse erhalten Sie auf unserer Homepage www.stadt-brandis.de. Ihr Profil: Weiterhin weise ich Sie auf Sie verfügen vorzugsweise über eine abgeschlossene Berufsausbildung die anhängende Daten- als Verwaltungsfachangestellter/Angestelltenlehrgang I. schutzerklärung hin, • Sie können Gesetze lesen und interpretieren. welche unterschrieben • Sie kennen die Geschäftsprozesse im Rechnungswesen. Ihrer Bewerbung beiliegen • Sie haben Interesse an der Arbeit mit Softwaresystemen. muss. • Sie streben eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung an. Hinweis: Eingangsbestätigungen erfolgen nicht automatisch, sondern nur nach Anfrage. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Andernfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 7
Amtliche Bekanntmachungen Beschlussfassungen Beschluss-Nr.: 1006-01/01/2019 Wir sind für Sie da 1. Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt ge- Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner mäß § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan STADTVERWALTUNG BRANDIS öffentlichen Sitzung am 29.01.2019 folgende Be- „Wohnen an der Viehweide“ in der Fassung vom Markt 1 - 3, 04821 Brandis, Tel.: 034292 655-0, schlüsse: 11.1.2019 als Satzung. Die Begründung wird ge- Fax: 034292 655-28, www.stadt-brandis.de billigt. Beschluss-Nr.: 1001-01/01/2019 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebau- Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt über die ungsplan bekannt zu machen. Annahme einer Geldspende über 1.000,00 € von Ja-Stimmen: 07, Nein-Stimmen: 06, der Firma Bausysteme & Bautenschutz GmbH für Enthaltungen: 06 die Ortsfeuerwehr Beucha. Ja-Stimmen: 19 Beschluss-Nr.: 1007-01/01/2019 Der Stadtrat der Stadt Brandis billigt den Entwurf Beschluss-Nr.: 1002-01/01/2019 des Bebauungsplans „Jahnhöhe“ samt Begrün- Sprechzeiten der Stadtverwaltung Die Stadt Brandis beschließt den Wirtschaftsprü- dung und Umweltbericht und bestimmt diese Un- Mo. u. Mi. nur nach Terminvereinbarung fer / Steuerberater Alexander Terpitz, Karl-Lieb- terlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage. Di. 09.00 - 11.30 / 13.00 - 19.30 Uhr knecht-Straße 14, in Leipzig, als örtlichen Prüfer Gleichzeitig wird die Trägerbeteiligung § 4 Abs. 2 Do. 09.00 - 11.30 / 13.00 - 16.00 Uhr für den von der Stadt Brandis per 31.12.2014 auf- BauGB durchgeführt. Fr. 09.00 - 11.30 Uhr zustellenden Jahresabschluss. Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenle- Sa. 09.00 - 12.00 Uhr Ja-Stimmen: 19 gungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig (jeden 4. Samstag im Monat) ortsüblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Trä- Bürgermeister 655-12 Beschluss-Nr.: 1003-01/01/2019 ger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und Der Stadtrat wählt folgende Personen in den Ge- um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten. Fachbereich Hauptverwaltung meindewahlausschuss, dem die Leitung der Stadt- Ja-Stimmen: 13, Nein-Stimmen: 02, Allg. Verwaltung 655-22 rats- und Ortschaftsratswahlen am 26.05.2019 Enthaltungen: 04 Öffentlichkeitsarbeit 655-16 und die Feststellung des Wahlergebnisses obliegt. Schulen / Kita / Jugend 655-19 u. -29 Beschluss-Nr.: 1008-01/01/2019 Sozialverwaltung / Wohngeld 655-29 Vorsitzender / Stellvertreter: Die Beschluss-Nr. 1128-11/11/2018 wird aufgeho- Kultur 655-19 Robert Kröber / Jana Maerz ben. Einwohnermeldewesen 655-44 1. Beisitzer / Stellvertreter: Ja-Stimmen: 19 Standesamt / Friedhof 655-48 Uwe Röder / Ute Uhlig Standesamt / Gewerbeangeleg. 655-43 2. Beisitzer / Stellvertreter: Beschluss-Nr.: 1009-01/01/2019 Standesamt 655-45 Dr. Knut Hagenau / Bernd Ertel Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die Fachbereich Bau und Ordnung 3. Beisitzer / Stellvertreter: Haushaltssatzung 2019/2020 mit dem Haushalts- Allg. Bauverwaltung / Stadtplanung 655-52 - plan 2019/2020 sowie den Finanzplan mit dem In- Gebäudemanagement 655-25 4. Beisitzer / Stellvertreter: vestitionsprogramm 2018 – 2023. Infrastrukturmanagement / Umwelt 655-57 - Ja-Stimmen: 15, Nein-Stimmen: 02, Liegenschaftsmanagement 655-56 5. Beisitzer / Stellvertreter: Enthaltungen: 02 Sportstätten 655-24 - Feuerwehrwesen 655-51 6. Beisitzer / Stellvertreter: Der Stadtrat der Stadt Brandis fasste in seiner Ordnungsamt / Fundbüro 655-54 - nicht öffentlichen Sitzung am 29.01.2019 folgen- Fachbereich Finanzen Ja-Stimmen: 19 den Beschluss: Steuern / Abgaben / Gebühren 655-33 Stadtkasse 655-36 u. -37 Beschluss-Nr.: 1004-01/01/2019 Beschluss-Nr.: 1010-01/01/2019 Baubetriebshof 73192 Der Stadtrat der Stadt Brandis beschließt die im Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines Inte- Friedensrichterin Abwägungsprotokoll aufgeführten Abwägungen ressenbekundungsverfahrens zum Verkauf von Isabell Engisch, Tel.: 034292 655-18, zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Gesellschafteranteilen der beiden städtischen E-Mail: friedensrichter@stadt-brandis.de Belange, der benachbarten Gemeinden und der Wohnungsgesellschaft als Teilschritt zur Ent- Sprechzeit: jeden 1. Dienstag im Monat von 17 Bürger zum Entwurf des Bebauungsplans „Woh- scheidung für die zukünftige Entwicklung der bis 19 Uhr, Rathaus, 2. OG, Zimmer 2.9 nen an der Viehweide“ gemäß § 1 Absatz 7 Bauge- beiden Wohnungsgesellschaften. Damit sollen Gleichstellungsbeauftragte setzbuch. zeitnah drei Varianten zur Stärkung der Gesell- Franziska Nagel-Zahn Ja-Stimmen: 09, Nein-Stimmen: 04, Enthaltun- schaften (Zuschussvariante, Fusionsvariante, E-Mail: gleichstellung@stadt-brandis.de gen: 06 Beteiligung Dritter) hinsichtlich ihrer Chancen und Seniorenbeauftragter Risiken dem Stadtrat vorgestellt werden. Joachim Kühnel, Tel.: 034292 43477, Beschluss-Nr.: 1005-01/01/2019 Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 01, Mail: seniorenbeauftragter@stadt-brandis.de Der Stadtrat der Stadt Brandis stimmt dem Städ- Enthaltungen: 01 Bürgermeistertreff Café Communale tebaulichen Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch Die entsprechenden Ausschreibungen finden Sie jeden 2. Do. im Monat, 17 bis 18 Uhr mit der Firma Beuchaer Bau GmbH über die Über- auf www.stadt-brandis.de. Ort: Café Bäckerei Keller, Markt nahme aller Planungs- und Erschließungskosten Öffnungszeiten der Stadtbibliothek für den Bebauungsplan „Wohnen an der Viehwei- Nächste Sitzungen, voraussichtliche Termine Mo.: 10 bis 14 Uhr, Di. und Do.: 10 bis 13 Uhr de“ zu. Stadtratssitzung: 26.03.2019 und 14 bis 18 Uhr, Mi.: geschlossen, Ja-Stimmen: 06, Nein-Stimmen: 06, Verwaltungsausschuss: 05.03.2019 Technischer Ausschuss: 12.03.2019 Fr.: 10 bis 15 Uhr, Telefon: 034292 79698 Enthaltungen: 07 Kultur- und Sozialausschuss: 19.03.2019 8 Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen HAUPTSATZUNG DER STADT BRANDIS wohnerzahl der Stadt 9.358 Einwohner. Die Zahl beschließenden Ausschüssen allgemein oder im Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. der Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 3 SächsGe- Einzelfall Weisungen erteilen. 1 Sächsische Gemeindeordnung, in der Fassung mO auf 22 festgesetzt. (3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (Sächs- Stadtrat vorbehalten ist, sollen dem zuständigen GVBl. S. 62), hat der Stadtrat der Stadt Brandis am § 5 Beschließende Ausschüsse beschließenden Ausschuss zur Vorberatung 18.12.2018 mit der Mehrheit der Stimmen aller Mit- (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsit- glieder des Stadtrates die nachfolgende Hauptsat- gebildet: zenden oder eines Fünftels aller Mitglieder des zung beschlossen. 1. der Verwaltungsausschuss, Stadtrates sind sie dem zuständigen beschlie- Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im nach- 2. der Technische Ausschuss und ßenden Ausschuss zur Vorberatung zu über- folgenden Satzungstext Personen männlichen und 3. der Kultur- und Sozialausschuss. weisen. weiblichen Geschlechts gleichermaßen gemeint (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bür- (4) Widersprechen sich die noch nicht vollzoge- sind. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird germeister als Vorsitzenden und sechs wei- nen Beschlüsse zweier Ausschüsse, so hat der im Folgenden nur die männliche Form verwendet. teren Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat Bürgermeister den Vollzug der Beschlüsse aus- bestellt die Mitglieder und deren weitere Stell- zusetzen und die Entscheidung des Stadtrates § 1 Name, Gebiet und Hoheitszeichen vertreter in gleicher Zahl widerruflich aus sei- herbeizuführen. (1) Die Stadt Brandis ist eine rechtsfähige Gebiets- ner Mitte. körperschaft des öffentlichen Rechts. (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die § 7 Verwaltungsausschuss (2) Das Gebiet der Stadt Brandis umfasst die Ge- in den §§ 7, 8 und 9 bezeichneten Aufgabenge- (1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschus- markungen Beucha, Brandis, Cämmerei, Klein- biete zur dauernden Erledigung übertragen. Im ses umfasst folgende Aufgabengebiete: steinberg, Polenz und Wolfshain. Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden die be- 1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwal- (3) Die Stadt Brandis gliedert sich in die drei Ortstei- schließenden Ausschüsse an Stelle des Stadtra- tungsangelegenheiten, le: tes. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die 2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließ- Brandis, der die benannten, historischen Ort- beschließenden Ausschüsse zuständig für: lich Steuer- und Abgabenangelegenheiten, schaften Brandis, Cämmerei und Waldstein- 1. die Zustimmung zu über- und außerplanmä- 3. Unternehmen und Beteiligungen berg, ßigen Auszahlungen von mehr als 5.000 Euro, 4. Marktwesen, Wirtschafts- und Tourismus- Beucha, der die benannten, historischen Ort- aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall, förderung, Gewerbeangelegenheiten, schaften Beucha, Kleinsteinberg und Wolfshain soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt 5. Verwaltung der gemeindlichen Liegenschaf- und werden können, ten einschließlich der Waldbewirtschaftung, Polenz, der die benannte, historische Ortschaft 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmä- Jagd, Fischerei und Weide, Polenz ßigen Aufwendungen von mehr als 5.000 Euro, 6. Rechtsangelegenheiten, Petitionen, umfasst. aber nicht mehr als 10.000 Euro im Einzelfall, 7. Partnerschaften (4) Die Stadt Brandis führt ein Dienstsiegel und ein soweit die wirtschaftliche Verursachung noch 8. Öffentlichkeitsarbeit und Stadtchronik, Wappen, in welchen Elemente der Ortsteile ge- nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb (2) In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ver- mäß Abs. 3 wiederzufinden sind. Das Wappen des Budgets nicht möglich ist. waltungsausschuss über: der Stadt Brandis zeigt drei golden bebutz- 3. die Bestätigung der über- und außerplanmä- 1. Stellungnahmen gegenüber Dritten, wenn die te, rote Rosen auf silbernem Schildgrund. Die ßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaft- jeweilige Angelegenheit für die Stadt Brandis Flagge der Stadt Brandis zeigt längsgestreift zu liche Verursachung bereits eingetreten ist, von von Bedeutung ist und nicht die Zuständigkeit gleichen Teilen die Farben Rot und Weiß mit dem mehr als 5.000 Euro, aber nicht mehr als 10.000 des Stadtrates erfordert, Wappen in ihrer Mitte. Euro im Einzelfall soweit sie nicht innerhalb des 2. die Bewilligung von nicht durch das Budget Budgets gedeckt werden können. gedeckten Zuschüssen von mehr als 5.000 Euro ERSTER TEIL (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließen- bis zu 10.000 Euro, ORGANE DER STADT BRANDIS den Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, 3. die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamt- beziehen sich diese auf den einheitlichen wirt- kosten von mehr als 15.000 Euro bis zu 50.000 § 2 Organe der Stadt Brandis schaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines sol- Euro, Organe der Stadt Brandis sind der Stadtrat und der chen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung 4. die Vergabe von Aufträgen über Leistungen Bürgermeister. einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. (Lieferungen und Dienstleistungen) bei Auf- Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen tragswerten von mehr als 15.000 Euro bis zu ERSTER ABSCHNITT bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbe- 50.000 Euro, STADTRAT trag. 5. die Stundung von Forderungen von mehr als zwei Monaten bis zu sechs Monaten und von § 3 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates § 6 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und den mehr als 1.000 Euro, von mehr als sechs Mo- Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das beschließenden Ausschüssen naten und von mehr als 1.000 Euro bis zu einem Hauptorgan der Stadt Brandis. Er führt die Bezeich- (1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt Brandis Höchstbetrag von 50.000 Euro, nung Stadtrat. Der Stadtrat legt die Grundsätze für von besonderer Bedeutung ist, können die be- 6. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt Brandis die Verwaltung der Stadt Brandis fest und entschei- schließenden Ausschüsse die Angelegenheit oder die Niederschlagung solcher Ansprüche, det über alle Angelegenheiten der Stadt Brandis, dem Stadtrat mit den Stimmen eines Fünftels die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes aller Mitglieder zur Beschlussfassung unter- Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte An- breiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab, oder die Niederschlagung, der Streitwert oder gelegenheiten überträgt. entscheidet der zuständige beschließende Aus- bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt schuss. Brandis im Einzelfall mehr als 1.000 Euro, aber § 4 Zusammensetzung des Stadtrates (2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich nicht mehr als 5.000 Euro beträgt, (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und ziehen und Beschlüsse der beschließenden Aus- 7. die Veräußerung und dingliche Belastung, den dem Bürgermeister als Vorsitzenden. schüsse, solange sie noch nicht vollzogen sind, Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder (2) Nach dem Stand vom 30.11.2013 beträgt die Ein- ändern oder aufheben. Der Stadtrat kann den grundstücksgleichen Rechten, wenn der Buch- Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 9
Amtliche Bekanntmachungen wert mehr als 1.000 Euro, aber nicht mehr als tebauliche Entwicklung der Stadt Brandis nicht Mitglieder sollen über die für diese Aufgabe er- 5.000 Euro im Einzelfall beträgt, von grundsätzlicher Bedeutung oder von be- forderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung 8. Verträge über die Nutzung von Grundstücken sonderer Wichtigkeit ist, und Sachkunde verfügen. oder beweglichem Vermögen bei einem jährli- 3. die Planung und Ausführung einer Baumaß- (3) Die Mitglieder werden widerruflich vom Stadt- chen Miet- oder Pachtwert von mehr als 1.000 nahme (Baubeschluss) und die Genehmigung rat für die Dauer der jeweiligen Legislaturperi- Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzel- der Bauunterlagen bei voraussichtlichen bzw. ode gewählt. fall, bei der Vermietung stadteigener Wohnun- tatsächlichen Gesamtbaukosten von nicht mehr (4) Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzen- gen in unbeschränkter Höhe, als 50.000 Euro im Einzelfall, der des Gremiums sind jeweils Mitglieder des 9. die Veräußerung von sonstigen Teilen des An- 4. die Vergabe der Bauleistungen bei Auftrags- Stadtrates, die vom jeweiligen Gremium aus lagevermögens im Buchwert von mehr als 1.000 werten von über 15.000 Euro bis zu 50.000 Euro seiner Mitte gewählt werden. Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im Einzel- sowie die Vergabe von Aufträgen über Leis- fall, tungen (Lieferungen und Dienstleistungen) von ZWEITER ABSCHNITT 10. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht mehr als 15.000 Euro bis zu 50.000 Euro. Über BÜRGERMEISTER nach § 8 Abs. 1 der Technische Ausschuss bzw. den Stand der Bauausführung innerhalb vorge- nach § 9 Abs. 1 der Sozialausschuss zuständig ist. nannter Wertgrenzen ist der Technische Aus- § 12 Rechtsstellung des Bürgermeisters (3) Der Verwaltungsausschuss führt eine Vorbera- schuss entsprechend zu informieren. (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadt- tung in solchen Personalangelegenheiten durch, 5. die Erteilung von Genehmigungen und Zwi- rates und Leiter der Stadtverwaltung. Er ver- die gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 SächsGemO in schenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvor- tritt die Stadt Brandis. die Zuständigkeit des Stadtrates fallen. gänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetz- (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter buches (Städtebauordnung). auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre. § 8 Technischer Ausschuss (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses § 9 Kultur- und Sozialausschuss § 13 Aufgaben des Bürgermeisters umfasst folgende Aufgabengebiete: (1) Der Geschäftskreis des Kultur- und Sozialaus- (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erle- 1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und schusses umfasst folgende Aufgabengebiete: digung der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Tiefbau, Vermessung), 1. Grundsätzliche kulturelle und soziale Angele- Gang der Stadtverwaltung verantwortlich und 2. Versorgung und Entsorgung, genheiten, regelt die innere Organisation der Stadtver- 3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung 2. Angelegenheiten der Stadt als Schulträger, waltung. Er erledigt in eigener Zuständigkeit die der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, 3. Kindertagesstättenangelegenheiten und Ein- Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm 4. Verkehrswesen, richtung von Kinderspielplätzen, sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat 5. Belange der öffentlichen Sicherheit und Ord- 4. Unterstützung von Jugendinitiativen, Jugend- übertragenen Aufgaben. nung, klubs und Jugendzentren, Einrichtungen und (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben 6. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Sportstätten, zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es Zivilschutz, 5. Förderung von Kultur, Kunst und Brauchtum, sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden 7. Maßnahmen der Denkmalpflege und des Denk- 6. Pflege und Förderung des Sports, Verwaltung handelt: malschutzes, 7. Gleichstellungsangelegenheiten und Senioren- 1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- 8. Technische Verwaltung stadteigener Gebäu- angelegenheiten und Finanzhaushalt innerhalb der durch den de, Anlagen und Einrichtungen, (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises Haushaltsplan festgesetzten Budgets mit Aus- 9. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, entscheidet der Kultur- und Sozialausschuss nahme der Park- und Gartenanlagen, Friedhofs- und Be- über: a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnah- stattungsangelegenheiten 1. Stellungnahmen gegenüber Dritten, wenn die men von mehr als 15.000 Euro, 10. Umweltschutz, Landschaftspflege und Ge- jeweilige Angelegenheit für die Stadt Brandis b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Liefe- wässerunterhaltung. von Bedeutung ist und nicht die Zuständigkeit rungen und Dienstleistungen) bei Auftragswer- (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises des Stadtrates erfordert, ten von mehr als 15.000 Euro, entscheidet der Technische Ausschuss über: 2. die Bewilligung von Zuschüssen entsprechend c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten 1. Stellungnahmen gegenüber Dritten, wenn die den Förderrichtlinien. von über 15.000 Euro, jeweilige Angelegenheit für die Stadt Brandis 2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und von Bedeutung ist und nicht die Zuständigkeit § 10 Ältestenrat außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu 5.000 des Stadtrates erfordert, Es wird ein Ältestenrat gebildet, der den Bürger- Euro im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des 2. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt meister in Fragen der Tagesordnung und des Gan- Budgets gedeckt werden können, Brandis bei der Entscheidung über ges der Verhandlungen berät. Das Nähere regelt die 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmä- a) die Zulassung von Ausnahmen von der Verän- Geschäftsordnung. ßigen Aufwendungen bis zu 5.000 Euro im Ein- derungssperre, zelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung b) die Zulassung von Ausnahmen und die Ertei- § 11 Beiräte, Betriebsausschüsse und Aufsichts- noch nicht eingetreten ist und eine Deckung in- lung von Befreiungen von den Festsetzungen räte nerhalb des Budgets nicht möglich ist, des Bebauungsplanes, (1) Für kommunales Sondervermögen, Eigenbe- 4. die Bestätigung der über- und außerplanmä- c) die Zulassung von Vorhaben während der triebe und Unternehmen in einer Rechtsform ßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaft- Aufstellung eines Bebauungsplanes, des privaten Rechtes sind durch den Stadtrat liche Verursachung bereits eingetreten ist, bis d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im entsprechende Aufsichts-, Kontroll- und Bera- zu 5.000 Euro im Einzelfall, und eine Deckung Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die tungsgremien zu bilden. innerhalb des Budgets nicht möglich ist, jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche (2) Die Gremien bestehen aus mindestens vier, 5. die Ernennung, Einstellung, Höhergruppie- Entwicklung der Stadt Brandis von Bedeutung höchstens sechs Mitgliedern. Ihnen soll jeweils rung, Entlassung und sonstige personalrecht- ist. ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen Frak- liche Entscheidungen von Bediensteten unter e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, tionen angehören. Darüber hinaus können den Beachtung von § 28 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 Sächs- wenn die jeweilige Angelegenheit für die städ- Gremien sachkundige Personen angehören. Die GemO, von Aushilfen, Beamtenanwärtern, Aus- 10 Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 – Amtliche & Nichtamtliche Informationen
Amtliche Bekanntmachungen zubildenden, Praktikanten und anderen in Aus- Bei wichtigen Planungen und Vorhaben ist der von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung. bildung stehenden Personen, Stadtrat möglichst frühzeitig über die Absich- Bezüglich mündlicher Anfragen von Stadträten 6. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und ten und Vorstellungen der Stadtverwaltung zu wird auf § 4 Abs. 4 i. V. m. § 16 Abs. 3 GeschO Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützun- informieren. verwiesen. gen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der (2) Einwohner, den ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGe- gesetzlichen Richtlinien, § 14 Stellvertretung des Bürgermeisters mO gleichgestellten Personen sowie Vertretern 7. die Bewilligung von nicht durch das Budget ge- Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte einen Stell- von Bürgerinitiativen können Fragen zu Stadt- deckten Zuschüssen bis zu 5.000 Euro im Ein- vertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung angelegenheiten stellen oder Anregungen und zelfall, beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung Vorschläge unterbreiten. 8. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis beim Vorsitz im Stadtrat, bei der Vorbereitung der (3) Die Einsichtnahme in den öffentlichen Teil der zu zwei Monaten in unbeschränkter Höhe, bis zu Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse Niederschriften des Stadtrates und der be- sechs Monaten und bis zu einem Höchstbetrag sowie bei der Repräsentation der Stadt Brandis. Für schließenden Ausschüsse kann während der von 1.000 Euro, die Stellvertretung bei Verhinderung des Bürger- Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Brandis im 9. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt Brandis meisters im übrigen Verwaltungsgeschäftsver- Rathaus, Markt 1-3, 04821 Brandis und auf dem und die Niederschlagung solcher Ansprüche, kehr bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen Internetauftritt der Stadt Brandis erfolgen. die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den mit dem Stadtrat einen oder mehrere Bedienstete. Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht Die Bestellung und die Bestimmung der Reihenfolge § 18 Unterrichtung der Einwohner oder die Niederschlagung, der Streitwert oder nimmt der Bürgermeister vor. (1) Die Stadt Brandis informiert ihre Einwohner bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt laufend über die allgemein bedeutsamen Ange- Brandis im Einzelfall nicht mehr als 1.000 Euro § 15 Beauftragte legenheiten ihres Wirkungskreises. Sie soll sich beträgt, (1) Der Stadtrat bestellt jeweils einen Beauftragten dabei auch elektronischer Formen bedienen. 10. die Veräußerung und dingliche Belastung, der für Gleichstellung, Integration und für die Belan- (2) Die Unterrichtung der Einwohner kann in Ein- Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder ge der Senioren in der Stadt Brandis. Die Beauf- wohnerversammlungen, durch öffentliche Aus- grundstücksgleichen Rechten im Buchwert bis tragten sind ehrenamtlich tätig. legung, Publikationen, Veröffentlichungen auf zu 1.000 Euro im Einzelfall, (2) Der Beauftragte für Gleichstellung wirkt auf die dem Internetauftritt und im Amtsblatt der Stadt 11. Verträge über die Nutzung von Grundstücken Verwirklichung des Grundrechtes der Gleich- Brandis sowie im öffentlichen Teil von Stadt- oder beweglichem Vermögen bis zu einem jähr- berechtigung von Frau und Mann im Zuständig- ratssitzungen erfolgen. lichen Miet- oder Pachtwert von 1.000 Euro im keitsbereich der Stadt Brandis hin. (3) Über Planungen und Vorhaben der Gemeinde, Einzelfall, (2) Der Beauftragte für Integration setzt sich für die für ihre Entwicklung bedeutsam sind oder 12. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anla- eine erfolgreiche Integration von Personen mit die die sozialen, kulturellen, ökologischen oder gevermögens im Buchwert bis zu 1.000 Euro im Migrationshintergrund in der Stadt Brandis ein wirtschaftlichen Belange ihrer Einwohner be- Einzelfall, und fördert das Zusammenleben aller Einwoh- rühren, sind die Einwohner frühzeitig und um- 13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme ner der Stadt. fassend zu informieren von Bürgschaften und von Verpflichtungen aus (3) Der Seniorenbeauftragte nimmt die Belange der (4) Über die Art und Weise der Unterrichtung ent- Gewährverträgen und den Abschluss der ihnen älteren Menschen in der Stadt Brandis und ihre scheidet der Bürgermeister, soweit der Stadtrat wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsge- unterschiedlichen Lebenslagen wahr und setzt im Einzelfall nicht selbst die Entscheidung trifft. schäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von sich für deren gleichberechtigte Teilhabe am (5) Beschlüsse des Stadtrates und seiner Gremien 2.500 Euro nicht übersteigen. gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und po- sind grundsätzlich im Wortlaut der Beschluss- (3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des litischen Leben ein. fassung im Amtsblatt der Stadt Brandis zu ver- Stadtrates widersprechen, wenn er der Auf- (4) Die Beauftragten sind in der Ausübung ihrer Tä- öffentlichen, sofern das öffentliche Wohl oder fassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann tigkeiten unabhängig. Sie haben das Recht, an berechtigte Interessen Einzelner dem nicht ent- ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung den Sitzungen des Stadtrates und der für ihren gegenstehen. ist, dass sie für die Stadt Brandis nachteilig Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, beratender Stimme teilzunehmen. Ein Antrags- § 19 Einwohnerversammlung spätestens jedoch binnen einer Woche nach oder Stimmrecht stehen den Beauftragten dabei (1) Allgemein bedeutsame Angelegenheiten in der Beschlussfassung gegenüber den Stadträten nicht zu. Die Stadtverwaltung unterstützt die Stadt Brandis sollen mit den Einwohnern erör- ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. tert werden. Zu diesem Zweck soll der Stadtrat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter mindestens einmal im Jahr eine Einwohnerver- Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung § 16 Friedensrichter sammlung anberaumen. Einwohnerversamm- einzuberufen, in der erneut über die Angelegen- (1) Der Stadtrat bestellt einen Friedensrichter. lungen können auf Ortsteile beschränkt werden. heit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätes- (2) Aufgaben und Zuständigkeiten des Friedens- (2) Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 tens vier Wochen nach der ersten Sitzung statt- richters regelt das Sächsisches Schieds- und SächsGemO ist anzuberaumen, wenn dies von zufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters Gütestellengesetz in seiner jeweils aktuellen den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er Fassung. muss unter Bezeichnung der zu erörternden ihm erneut widersprechen und unverzüglich die (3) Die Entschädigung des Friedensrichters wird in Angelegenheiten schriftlich eingereicht wer- Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über einer Satzung geregelt. den. Der Antrag muss von mindestens fünf vom die Rechtmäßigkeit herbeiführen. Hundert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr (4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die ZWEITER TEIL vollendet haben, unterzeichnet sein. durch beschließende Ausschüsse gefasst wer- MITWIRKUNG DER EINWOHNER den. In diesen Fällen hat der Stadtrat über den § 20 Einwohnerantrag Widerspruch zu entscheiden. § 17 Einwohnerfragestunde und Einsichtnahmen Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die (5) Der Bürgermeister soll den Stadtrat zu aktuel- (1) Die Einwohnerfragestunde ist ein eigenstän- er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten be- len Sachverhalten von öffentlichen Interesse diger Tagesordnungspunkt jeder öffentlichen handeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt und Medienrelevanz umgehend informieren. Sitzung des Stadtrates nach der Bekanntgabe wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu Amtliche & Nichtamtliche Informationen – Brandiser Stadtjournal 18.02.2019 11
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