INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
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INFOBULLETIN AUGUST 2020 · NUMMER 56 Fachbeitrag Personal- und Lohnmanagement Infos aus der Treuhandpraxis Patientenverfügung und Vollmacht bei Covid-19 Praxisverschärfung bei steuergünstigem Firmensitz Generalversammlung nach Gesetz und Covid-19 Wegmann+Partner AG Rekonta Revisions AG Treuhandgesellschaft Zugelassene Revisionsexpertin www.wptreuhand.ch www.rekonta.ch
2 • INFOBULLETIN • IN EIGENER SACHE EDITORIAL INHALT AUGUST 2020 · NUMMER 56 Vor gut einem halben Jahr haben wir unser 1 Aktuelles von Wegmann und letztes Infobulletin (Januar 2020, Nr. 55) he- Rekonta S. 3 rausgegeben mit dem Fachbeitrag «Unter- 1.1 Porträt von René Seiler S. 3 nehmensplanung bei KMU». Ich habe da- 1.2 Schutzkonzept in unseren Firmen S. 3 mals im Editorial im Zusammenhang mit dem Fachbeitrag geschrieben, dass sich der Markt heute sehr viel schneller verändert 2 Infos aus der Treuhandpraxis S. 4 als noch vor wenigen Jahren! Damals war 2.1 Patientenverfügung und Vollmacht Covid-19 noch fern von der Schweiz und bei Covid-19 S. 4 wer hätte gedacht, wie schnell sich durch den Coronavirus nicht nur der Markt 2.2 Praxisverschärfung bei in einem unternehmerischen Umfeld verändert, sondern auch das gesamte steuergünstigem Firmensitz S. 7 Leben auf der ganzen Welt. Da Menschen sowie auch Unternehmungen un- 2.3 Generalversammlung terschiedlich davon betroffen sind, ist es für uns als qualifizierte Treuhandge- nach Gesetz und Covid-19 S. 10 neralisten wichtig, im Bereich unserer umfassenden Beratungen nicht nur die Risiken eines Unternehmens unter Einfluss von Covid-19 einzuschätzen, son- 3 Personal- und dern auch die Chancen im Rahmen einer gesamten Marktanalyse zu erken- Lohnmanagement S. 14 nen. Und natürlich ist es besonders ratsam, bei der eigenen Unternehmens- 3.1 Einleitung S. 14 analyse die Stärken zu fördern und die Schwächen so weit wie möglich zu 3.2 Lohngestaltung und Rechtliches minimieren. Es ist deshalb besonders wichtig, im Rahmen einer aktuellen vor der Anstellung S. 15 umfassenden Unternehmensplanung die veränderten Verhältnisse zu beo 3.3 Sozialversicherungen und bachten und unternehmerische Anpassungen schnell vorzunehmen. Beratung während der Anstellung S. 17 Natürlich wäre es mir als positiv eingestellter Unternehmer angenehmer, Co- 3.4 Mitwirkung bei Beendigung vid-19 nicht mehr weiter zu thematisieren. Es ist aber dennoch unumgäng- der Anstellung S. 20 lich, dass unsere Fachthemen beeinflusst sind von den aktuellen Verordnun- 3.5 Vertretung bei staatlichen Kontrollen S. 21 gen des Bundesrates im Bereich des Notrechtes. Vorerst berichten wir aber 3.6 Covid-19-Entschädigungen über intern Erfreuliches, wir konnten unseren Verwaltungsrat der Rekonta aus Sozialversicherungen S. 21 Revisions AG mit René Seiler verstärken. Mit der Seiler Treuhand AG arbei- 3.7 Zusammenfassung S. 22 ten wir schon lange unternehmerisch und freundschaftlich zusammen und wir haben eine ähnliche Unternehmenskultur. Über das Schutzkonzept in unseren Firmen berichten wir auch ganz kurz. Die Praxiserfahrungen des letzten halben Jahres haben gezeigt, dass Patientenverfügungen und Voll- machten leider eine relativ grosse praktische Relevanz bekommen haben, deshalb fokussieren wir das Thema Patientenverfügung und Vollmacht bei FOTO: ADOBE STOCK/ FIEDELS; COVERFOTO: ADOBE STOCK/PRAZIS IMAGES Covid-19 nochmals, VVN (Vermögens-, Vorsorge- und Nachfolgeregelungen) gehören ja zu unseren Spezialkompetenzen. Dass der Fiskus auch immer neue Möglichkeiten umsetzt, um Geld zu erhalten, darüber berichten wir im Rahmen des Themas «Praxisverschärfung bei steuergünstigem Firmensitz». Auch Generalversammlungen konnten nicht wie üblich durchgeführt werden und es ist daher sicher nützlich, über das Thema Generalversammlungen nach Gesetz und Covid-19 zu berichten. Der Fachbeitrag «Personal- und Lohnmanagement» entspricht auch einem sehr aktuellen Thema, haben wir doch bei zahlreichen Kurzarbeitsthemen unserer Kunden mitgewirkt und im Personal- und Lohnmanagement mitgeholfen. Wir sind überzeugt, dass wir Sie in dieser schwierigen Zeit mit unseren mo- Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen tivierten Mitarbeitenden unterstützen und wir die Krise gemeinsam meistern können, werden in diesem Infobulletin nicht unterschieden, können. sondern in der einen oder anderen Form verwendet. Diese sind als gleichwertig zu betrachten. Ältere Infobulletins können bei uns kostenlos bestellt werden oder auf unserer Homepage Dr. iur. Peter Wegmann heruntergeladen werden.
INFOBULLETIN • AKTUELL 3 1 AKTUELLES VON WEGMANN UND REKONTA 1.1 Porträt von René Seiler Wir freuen uns über diese langjährige und freund- Die Seiler Treuhand AG ist seit vielen Jahren un- schaftliche Geschäftsbeziehung und werden die- sere Nachbarin an der Seestrasse, seit 2007 hat se hoffentlich noch viele Jahre weiterführen und diese Firma die Zulassung als Revisionsexpertin vertiefen. RAB. Unsere Firmen und die Seiler Treuhand AG sind eigenständige und langjährige Familienbe- 1.2 Schutzkonzept in unseren Firmen triebe. Wir sind keine Konkurrenten, sondern Der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und nachbarschaftlich und freundschaftlich miteinan- das gesamte Team der Wegmann + Partner AG der verbunden und helfen uns gegenseitig bei und der Rekonta Revisions AG haben sich sehr Bedarf aus. intensiv mit den aktuellen Aspekten des Co- Das ist auch Teil unserer Vision «freie Zusammen- vid-19 befasst. Es wurde für unsere Firmen ein arbeiten fördern». Peter Wegmann ist seit dem Schutzkonzept mit klaren Verhaltensregeln er- Jahr 2008 Mitglied des Verwaltungsrates der Sei- stellt, welches von allen Mitarbeitenden am 24. ler Treuhand AG und Paul Seiler (Vater von René März 2020 unterschrieben wurde. Jeder kann Seiler) war bis Oktober des letzten Jahres bei der seine persönliche Einstellung zum Virus haben, Rekonta Revisions AG Mitglied des Verwaltungs- aber für unseren Betrieb war und sind wir darauf rates. René Seiler ist seit 1991 Treuhänder und bedacht, dass die Empfehlungen des BAG so- ist in die Firma seines Vaters im Jahr 1995 ein- wie die Verordnungen des Bundesrates einge- getreten. Er hat 2013 die Firma seines Vaters in halten werden. zweiter Generation übernommen, nachdem Paul Seiler im Zuge der Nachfolgeplanung die Haupt- In dieser schwierigen Zeit der Covid-19-Krise verantwortung abgegeben hatte. Wir haben in können wir unsere Kunden mit folgenden Fach- unserem Infobulletin Nr. 42 vom August 2013 kompetenzen unterstützen: über die feierliche Firmenübergabe berichtet, un- • Kurzarbeit, Beratung und Ausfüllen der ent- ser Team der Wegmann + Partner AG sowie Re- sprechenden Formulare konta Revisions AG war auch anwesend. • Entschädigung für Erwerbsausfall mit praxis- Im letzten Jahr ist Paul Seiler als Verwaltungsrat orientierten Beratungen der Rekonta Revisions AG zurückgetreten und an • Bankkredite, Unterstützung bei allen finanziel- seiner Stelle wurde neu sein Sohn René Seiler im len Aspekten Oktober 2019 in den Verwaltungsrat der Rekonta • Lohn- und Sozialversicherungsabrechnungen Revisions AG gewählt. Er ist zugelassener Revi- unter Einfluss der veränderten Abzüge sionsexperte und hat den Fachausweis als Treu- • Testamentberatungen sowie Vorsorgeauf händer mit eidg. Fachausweis. Seine Aufgaben- träge, Vollmachten, Patientenverfügungen gebiete in der Seiler Treuhand AG sind Revisionen, er ist leitender GwG-Prüfer und spezialisiert auf Auf unserer Homepage (www.wptreuhand.ch) Due Diligence und Unternehmensberatung. René finden Sie alle unsere Informationen unter Aktuell Seiler ist ein guter Generalist in den Bereichen (Covid-19). Detaillierte Informationen zum Thema Steuerberatung, Finanz- und Rechnungswesen Covid-19 können Sie bei unseren beiden Berufs- und berät auch in rechtlichen Angelegenheiten. verbänden finden (zum Beispiel Muster-Schutz- konzepte, steuerliche Folgen, Überbrückungs- kredite etc.): • Treuhand Suisse, www.treuhandsuisse.ch • Expert Suisse, www.expertsuisse.ch Beide Verbände bieten zusätzlich umfangreiche Weiterbildungsunterlagen zu diesem Thema. Selbstverständlich begleiten und unterstützen wir Sie gerne weiterhin bei allen Themen zu Covid-19. Viele Themen bleiben leider weiterhin aktuell. Zö- René Seiler gern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. (Bild links)
4 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 2 INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 2.1 Patientenverfügung und Vollmacht bei Covid-19 2.2 Praxisverschärfung bei steuergünstigem Firmensitz 2.3 Generalversammlungen nach Gesetz und Covid-19 2.1 PATIENTENVERFÜGUNG UND VOLLMACHT BEI COVID-19 2.1.1 Die Praxis Handlungsunfähigkeit (zum Beispiel dauerhaf- • Einfluss von Covid-19: Anfang Jahr konnten tes Koma) kann der Vorsorgeauftrag in Be- wir uns kaum vorstellen, dass eine weltweite tracht kommen. Dieser wird hier nicht thema- Regelungsbedarf bei Pandemie in einem solchen Ausmass möglich tisiert, wir haben schon in früheren Infobulletins Handlungsunfähigkeit ist. Reale und auch potenzielle Krankheitsfälle darüber berichtet. Die Vollmacht ermöglicht, (siehe Fachbeitrag in im Zusammenhang mit dem Coronavirus ha- dass die täglichen Geschäfte des Erkrankten unserem Infobulletin ben Patientenverfügungen und Vollmachten während seiner vorübergehenden Handlungs- Nr. 46 vom August zu einem ungewollt zentralen Thema gemacht. unfähigkeit gewährleistet sind. Wir verfügen 2015). Viele Menschen stellten sich die Frage, was über geeignete Muster für eine solche Voll- passiert, wenn ein Familienangehöriger im macht, unter anderem ein Muster, welches Aufgaben der Vorsor- Spital liegt oder Sie selbst. Die erste zentrale von der KESB als Vorlage zur Verfügung ge- gebeauftragten (siehe Frage ist: Besteht eine Patientenverfügung? stellt wurde. Infos 2.1 aus der Treu- Wenn ja, was genau bedeuten «lebensverlän- handpraxis in unserem gernde» Massnahmen? Beinhaltet das auch • Patientenverfügungen – das Wichtigste Infobulletin Nr. 52 vom künstliche Beatmung? Auf jeden Fall lohnt es in Kürze: August 2018). sich, eine Patientenverfügung mit den persön- – Grundsätzlich sind medizinische Massnah- lichen Wünschen zu verfassen. Falls bereits men wie Beatmung oder künstliche Ernäh- eine vorhanden ist, ist zu überlegen, ob sie rung in diversen Vorlagen oder Textbaustei- noch gültig ist und wirklich dem Willen des nen für Patientenverfügungen bereits Verfassers entspricht. geregelt. Eine Änderung ist deshalb nicht Im Übrigen sollte unbedingt eine Vollmacht für unbedingt erforderlich. den Fall einer Covid-19-Erkrankung und einer – Sollte sich Ihre Meinung zu diesen medizi- damit verbundenen vorübergehenden Hand- nischen Massnahmen aufgrund der aktu- lungsunfähigkeit (zum Beispiel bei künstlicher ellen Lage geändert haben, nehmen Sie Beatmung und Koma) erstellt werden. Es geht die Patientenverfügung nochmals zur in diesem Fall um eine vorübergehende Hand- Hand. lungsunfähigkeit und ist kein Anwendungsfall – Ihre Patientenverfügung können Sie jeder- für einen Vorsorgeauftrag. Nur bei dauernder zeit verändern. Sie kann auch konkret be-
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 5 FOTO: ADOBE STOCK/BILLIONPHOTOS.COM züglich Massnahmen, die im Falle einer über Ihre Wünsche und Bedürfnisse bezüglich Covid-19-Erkrankung erforderlich sind, an- der Behandlung zu machen. Damit Sie von gepasst werden. den zuständigen Ärzten gemäss Ihrem Willen – Nehmen Sie bei Unsicherheit medizini- behandelt werden, sollten Sie sich mit nach- www.prosenectute.ch: schen Rat in Anspruch. folgenden Behandlungsmöglichkeiten ausei- Informationsblatt – Zusätzlich zur Patientenverfügung können nandersetzen: Coronavirus eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Be- – Möchte ich eine uneingeschränkte inten- treuungsverfügung Sinn ergeben. sivmedizinische Behandlung im Falle einer Covid-Erkrankung? Mit der Erstellung einer Patientenverfügung – Wenn sich nach wenigen Tagen uneinge- kann man zudem Angehörige in schwierigen schränkter intensivmedizinischer Behand- Situationen entlasten. Bei Palliativ Schweiz, lung bei einer Covid-19-Erkrankung keine der Gesellschaft für Palliativpflege, oder bei Erholung abzeichnet oder weitere Proble- Pro Senectute gibt es viele nützliche Hinweise. me hinzukommen, möchte ich, dass man auf eine palliativmedizinische Betreuung • Informationsblatt zu Covid-19: In Zusam- umstellt? menarbeit mit Spitex, dem Roten Kreuz und – Oder wünsche ich keine intensivmedizini- anderen hat die Pro Senectute ein Informati- sche Behandlung im Falle einer Covid- onsblatt zum Coronavirus mit vielen, hilfrei- 19-Erkrankung, möchte aber im Spital auf- chen Informationen zu diesem Thema heraus- genommen werden, damit belastende gegeben. Symptome (Atemnot, Angst, Schmerzen) wirksam behandelt werden? Auf diesem Informationsblatt sind auch viele – Sofern daheim oder im Alters- und Pflege- Links zu Vorlagen für Patientenverfügungen heim die Voraussetzungen gegeben sind, und weiteren Informationen vermerkt. möchte ich im Falle einer Covid-19-Erkran- kung keine intensivmedizinische Behand- Im Hinblick auf eine Patientenverfügung zu lung und auch keine Einweisung ins Spital. Corona-Zeiten lohnt es sich, sich Gedanken Ich wünsche aber auf jeden Fall eine wirk-
6 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS same Behandlung von Atemnot und ande- «regelmässig und persönlich kümmert und ren belastenden Symptomen wie Schmer- Beistand leistet». Dabei wird die folgende Rei- zen und Angst. henfolge eingehalten (ZGB Art. 378): – Die in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete www.patientenverfue- Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihren An- Person gung-skr.ch gehörigen. Sie können das Gespräch auch – Der Beistand mit einem Vertretungsrecht mit Ihrem Hausarzt suchen und sich beraten bei medizinischen Massnahmen www.caritas/de/hilfe- lassen. Gerne sind auch wir Ihnen behilflich, – Die Person, die mit der urteilsunfähigen finden/alter-und-betreu- die für Sie passende Patientenverfügung zu Person einen gemeinsamen Haushalt führt ung/im-alter-das-richti- verfassen. Wir haben in verschiedenen Info- – Die Nachkommen ge-tun/patientenverfue- bulletins über Vorsorge- und Nachfolgerege- – Die Eltern gung-und-vorsorgeauf- lungen geschrieben. Zu diesem Paket gehö- – Die Geschwister trag/ ren auch Patientenverfügungen, Vollmachten, Testamente und Vorsorgeaufträge. Bei der Pro Senectute ist ein Merkblatt abrufbar, www.fmh.ch/services/ in welchem die wichtigsten Fragen betreffend patientenverfuegung. • Muster von Patientenverfügungen: Es gibt Patientenverfügung beantwortet werden. html in der Praxis ganz verschiedene Muster von Patientenverfügungen, welche übers Internet • Vollmachten – das Wichtigste in Kürze: www.prosenectute.ch/ als Vorlagen abrufbar sind. Wir haben festge- Schriftliche Vollmachten oder auch General- de/ratgeber/vorsorge/ stellt, dass einzelne Institutionen unter Ein- vollmachten werden in der Praxis häufig ein- patientenverfuegung. fluss von Covid-19 ihre Muster bereits ange- gesetzt, sowohl für den privaten wie auch für html passt haben. So ist zum Beispiel bei der den geschäftlichen Bereich. Nach Auftrags- Kurzversion der Patientenverfügung FMH fol- recht kann eine Vollmacht inhaltlich so verfasst Vorkehrungen bei gende Präzisierung enthalten: «Für den Fall, werden, dass sie auch bei vorübergehender Ausfall von KMU- dass ich urteilsunfähig bin, möchte ich (im Handlungsunfähigkeit und im Ablebensfall gilt. Inhaber und Inhaberin Sinne einer Auswahl der möglichen Massnah- Dies bedeutet, dass die beauftragten Perso- (siehe Fachbeitrag in men) nicht reanimiert werden und es sollen nen bereits schon handeln können, bevor ein unserem Infobulletin Nr. keine intensivmedizinischen Massnahmen Vorsorgeauftrag validiert wird oder eben in Be- 52 vom August 2018). (insbesondere Beatmung) durchgeführt wer- zug auf Covid-19, wenn der Patient vorüber- den.» Dieses Beispiel zeigt, dass vor allem die gehend nicht ansprechbar ist. künstliche Beatmung, welche häufig eine Massnahme für die Behandlung von Covid-19 In der Praxis gibt es verschiedene Muster und ist, hier nun auch explizit erwähnt wird. Als es reicht die einfache Schriftlichkeit. Dies be- alternative und anwählbare mögliche Mass- deutet, dass eine handschriftliche Unterschrift nahme können auch alle medizinischen indi- und die Einsetzung des Datums ausreichend zierten Massnahmen (inklusive Reanimation) sind. Wir empfehlen jedoch, dass zumindest zur Behandlung der akuten Erkrankung und die Unterschrift des Vollmachtgebers bei ei- zur Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit ge- nem Notariat amtlich zu beglaubigen ist. Dies troffen werden. Es lohnt sich, sich mit den erhöht die rechtliche Wirkung gegenüber den verschiedenen Mustern von Patientenverfü- verschiedenen Behörden. gungen auseinanderzusetzen. Wir haben ei- nen Link zu den wichtigsten Mustern neben- Vollmachten sind auch im Geschäftsbereich stehend aufgeführt. wichtig, insbesondere dann, wenn der Ge- schäftsinhaber anlässlich der Durchführung der • Fehlen von Patientenverfügungen: Was Generalversammlung bei einer AG ausfallen passiert, wenn eine Patientenverfügung fehlt? sollte. Für diesen Anwendungsbereich ist eine Wer entscheidet für Sie über medizinische Be- schriftliche Generalvollmacht zu empfehlen. handlungen, wenn Sie nicht mehr ansprech- bar sind? Ohne Patientenverfügung werden Natürlich sind auch die vorhandenen Bank- die im Gesetz festgelegten Ansprechpersonen vollmachten, unter Einbezug der elektroni- als medizinische Vertretung herangezogen. schen Zahlungsmöglichkeiten, wichtig und Das Vertretungsrecht erhält aber nur, wer sich individuell mit der Bank abzuschliessen.
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 7 2.1.2 Unsere Empfehlung umfangreiche Vorlagen. Gerne stehen wir Ihnen Speziell in der momentanen Covid-19-Zeit emp- bei der Wahl beratend zur Seite. fehlen wir Ihnen, sich mit dem Thema Patienten- Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung verfügung zu befassen. So stellen Sie sicher, empfehlen wir auch, dass Vollmachten erstellt dass Ihre persönlichen Wünsche befolgt werden, werden sollten. Diese kommen bei einer vorüber- und schliessen eine Fremdbestimmung aus. Die gehenden Handlungsunfähigkeit zum Zuge. Wir Patientenverfügung wird angewandt, wenn Sie empfehlen unseren Kunden, die Unterschriften nicht mehr ansprechbar sind oder Ihre Wünsche der Vollmachten bei einem Notariat beglaubigen nicht klar formulieren können. Die Patientenver- zu lassen. Auch Bankvollmachten sollten erstellt fügung entlastet die Angehörigen und erleichtert werden (in der Regel verfügen die Banken über es den Ärzten, die von Ihnen gewünschte Be- ihre eigenen Vollmachten). handlung durchzuführen. Eine Patientenverfü- Die Patientenverfügung und die Vollmacht sind gung ist eine sehr persönliche Verfügung. Es gibt mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Sie Personen, welche sich mit einer einfachen, kur- müssen nicht handschriftlich erstellt werden, um zen Patientenverfügung begnügen, andere Gültigkeit zu haben. Bewahren Sie Ihre Vorsor- möchten aber doch eine ausführlichere Version. gedokumente schnell greifbar auf und informie- Es gibt ganz verschiedene Vorlagen und Muster. ren Sie die eingesetzten Vertretungspersonen In der Regel empfehlen wir unseren Kunden das und Ihren Arzt über den Aufbewahrungsort. Muster der SAMW (FMH). Es gibt hier eine kur- Selbstverständlich sind wir bei allen Fragen für ze und eine lange Version, aber auch Pro Senec- Sie da und können die Originale bei uns kosten- tute und das Schweiz. Rote Kreuz bieten sehr los aufbewahren. 2.2 PRAXISVERSCHÄRFUNG BEI STEUERGÜNSTIGEM FIRMENSITZ 2.2.1 Die Praxis im Kanton Zürich haben. Unsere Erläuterun- • Steuergünstiger Firmensitz: Die Idee, den gen widerspiegeln die Praxis der Steuerver- Firmensitz in die steuergünstigen Kantone wie waltung des Kantons Zürich und wir haben zum Beispiel Zug oder Schwyz zu verlegen, uns erlaubt, aus verschiedenen, anonymisier- ist nicht neu und hat die Steuergerichte schon ten Urteilen mit Schwerpunkt Firmensitz einer vor vielen Jahren beschäftigt. Wir haben vor juristischen Person, die rechtlichen Argumen- gut 10 Jahren in einem früheren Infobulletin tationen seitens der Steuerverwaltung des berichtet, dass sich das Bundesgericht da- Kantons Zürich abzubilden. Die nachfolgen- mals beim Urteil vom März 2009 mit der Fra- den Erläuterungen gelten analog natürlich ge befasste, ob sich der Firmensitz einer In- auch für andere Gesellschaftsformen, wie Ein- formatikfirma im Kanton Aargau oder Kanton zelfirmen oder Kollektivgesellschaften, und wir Zug befinde. Aufgrund der damaligen Detail- gehen davon aus, dass auch andere Kantone abklärungen und des Sachverhaltes wurde wie zum Beispiel Bern, Basel, Luzern oder der Firmensitz in Zug anerkannt. Aargau mit ähnlichem Fokus gegenüber Fir- mensitzen von juristischen Personen in steu- • Praxisverschärfung: Das Steueramt des ergünstigen Kantonen vorgehen. Dies ent- Kantons Zürich hat die Praxis in den letzten 2 spricht ja übrigens auch einem internationalen Jahren eindeutig verschärft. Es wurde eine Trend, es ist aber wichtig, dass wir unsere spezielle Abteilung gebildet, welche die Sach- Klienten über diese aktuelle und verschärfte verhalte, ob der Firmensitz tatsächlich zum Praxis informieren. Beispiel im Kanton Schwyz oder Zug sei, ge- nauer überprüft. Im Fokus der Überprüfungen • Sitz von juristischen Personen: Gemäss Spezialsteuerdomizil stehen Firmen mit dem Firmensitz in Zug, §55 des Zürcherischen Steuergesetzes vom des Geschäftsortes Schwyz, eventuell auch in anderen steuer- 8. Juni 1997 (StG) sind juristische Personen (siehe Infos 1.3 aus der günstigen Kantonen, bei denen entweder der aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuer- Treuhandpraxis in unse- Eigentümer und/oder das Organ (Verwal- pflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsäch- rem Infobulletin Nr. 35 tungsrat sowie Geschäftsführer) den Wohnsitz liche Verwaltung im Kanton befindet. Im inter- vom Januar 2010).
8 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS FOTO: ADOBE STOCK/JIRSAK kantonalen Verhältnis befindet sich das Post entgegennimmt und weiterleitet. In sol- Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person chen Fällen befindet sich das Hauptsteuerdo- grundsätzlich an ihrem durch die Statuten und mizil am Ort der tatsächlichen Verwaltung. Das den Handelsregistereintrag bestimmten Sitz. ist der Ort, an welchem die juristische Person Dem statutarischen Sitz wird jedoch die An- in Wirklichkeit geleitet wird, das heisst, wo re- erkennung als Hauptsteuerdomizil versagt, gelmässig diejenigen Handlungen vorgenom- wenn dieser bloss formelle Bedeutung hat, men werden, welche in ihrer Gesamtheit der wenn er gleichsam künstlich geschaffen wur- Erreichung des statutarischen Zwecks dienen. de und ihm in einem anderen Kanton ein Ort Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gegenübersteht, wo die normalerweise am liegt der Ort der tatsächlichen Verwaltung pra- Sitz erfolgende Geschäftsführung und Verwal- xisgemäss dort, wo eine Gesellschaft ihren tung besorgt wird. wirtschaftlichen und tatsächlichen Mittelpunkt hat bzw. wo die normalerweise am Sitz sich • Briefkastendomizil: Bloss formelle Bedeu- abspielende Geschäftsführung besorgt wird. tung hat der Sitz, wenn zum betreffenden Ort Massgebend ist somit die Führung der laufen- keine nähere Beziehung oder an diesem Ort den Geschäfte im Rahmen des Gesellschafts- keine wesentliche Infrastruktur besteht. Ein zweckes; bei mehreren Orten ist der Schwer- derartiges künstlich geschaffenes, der wirkli- punkt der Geschäftsführung massgebend. chen Situation nicht angepasstes sogenann- Dabei ist es kaum denkbar, dass die tatsäch- tes Briefkastendomizil liegt vor, wenn sich am liche Verwaltung im Auftragsverhältnis von statutarischen Sitz weder Leitung noch Ge- Dritten ausgeübt wird. Abzugrenzen ist eine schäftseinrichtungen (Büroräumlichkeiten, Geschäftsleitung von der blossen administra- Personal etc.) befinden, sondern hier ein Be- tiven Verwaltung einerseits und der Tätigkeit auftragter der juristischen Person im Wesent- der obersten Gesellschaftsorgane anderer- lichen seine Geschäftsadresse zur Verfügung seits, soweit sie sich auf die Ausübung der stellt und allenfalls die für diese bestimmte Kontrolle über die eigentliche Geschäftsleitung
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 9 und gewisse Grundsatzentscheide be- wird oder nicht. Auch Benutzung des Telefons, schränkt. Die Art und der Umfang der Ge- Strom, Parkplatzkosten im steuergünstigen schäftsführung hängen vom Gesellschafts- Kanton werden untersucht, Mietverträge und zweck ab. Domizilvereinbarungen eingesehen und auch Details aus Bilanz- und Erfolgsrechnungen ver- • Kriterien und Beweise für den Firmensitz: langt. Wer einmal ein solches Auflageschreiben Ist ein wirtschaftlicher und tatsächlicher Mit- erhalten hat, kann erkennen, dass die Be- telpunkt der Gesellschaft nicht auszumachen, weisanforderungen ausserordentlich hoch sind wird in der Lehre die Meinung vertreten, es und in vielen Fällen der Nachweis kaum gelin- könne ersatzweise gerechtfertigt sein, den Ort gen wird, den Firmensitz zum Beispiel in Zug der tatsächlichen Verwaltung am Wohnort des oder Schwyz zu beweisen, ausser man hat primär tätigen Geschäftsführers anzuknüpfen. dort wirklich zum Beispiel eine Produktions- Der steuerrechtliche Sitz als steuerbegründen- stätte oder man kann die verlangten Belege de Tatsache ist nach den allgemeinen Regeln ohne Weiteres einreichen. der Beweislastverteilung grundsätzlich von der Steuerbehörde nachzuweisen. Erscheint aber 2.2.2 Unsere Empfehlung der von der Behörde angenommene Sitz im • Wir empfehlen allen Kunden, die einen Firmen- Kanton aufgrund bestimmter Anhaltspunkte sitz in einem steuergünstigen Kanton haben, als sehr wahrscheinlich, so genügt dies regel- den Sachverhalt anhand der oben beschrie- mässig als Hauptbeweis und es obliegt der benen strengen Voraussetzungen bezüglich juristischen Person, den Gegenbeweis für den Firmensitz genauer zu prüfen. Auch eine Miet von ihr behaupteten Sitz ausserhalb des Kan- räumlichkeit im Kanton Zürich oder ein Fir- tons zu erbringen. Gerade im Rahmen der Ab- menschild einer Zuger Firma kann schon für klärungen der Kantonalen Steuerhoheit geht die strenge Beurteilung seitens des Steuer- das Steueramt Zürich sehr systematisch vor amtes in Zürich schädlich sein. Handelsregis- und verlangt von der Firma respektive dem tereinträge, Homepageauftritte sowie Beschil- Gesellschafter, diverse substanziierte Sach- derungen von Firmen im Kanton Zürich darstellungen, woraus hervorgeht, durch wen gehören daher zum Überprüfungsrahmen, will und an welchem Ort die Geschäftsführung man nicht in ungemütliche Steuersituationen (Fällen der wesentlichen Unternehmensent- kommen (siehe dazu nachfolgend). Zu unse- scheide bzw. Ausübung der operativen Be- rer Empfehlung gehört eindringlich, dass man triebsführung) des Steuerpflichtigen wahrge- lieber einen bisher akzeptierten Firmensitz im nommen wird. Es werden auch konkrete Kanton Zug – auch wenn dieser jahrelang oh- Angaben zu Art und Umfang der am statuta- ne Weiteres von den Steuerämtern akzeptiert rischen Sitz der Gesellschaft stattfindenden worden ist – aufgibt, vor allem wenn die oben wesentlichen Geschäftstätigkeiten sowie zu beschriebenen Kriterien nicht oder kaum erfüllt den tatsächlichen Präsenzzeiten der Verant- werden. Das hat nichts damit zu tun, dass wir wortungsträger am statutarischen Sitz ver- jetzt extrem übervorsichtig sind, sondern es langt. Es wird unter anderem auch gefragt, geht uns vor allem darum, jene Kunden vor welche Personen im steuergünstigen Kanton den gravierenden Folgen zu schützen, die bei arbeiten, mit welchem Arbeitspensum (Nach- einer Vernachlässigung des Themas «Steuer- weis anhand von Kopien der Arbeitsverträge günstiger Firmensitz» entstehen können (siehe und Stundenrapporte von Mitarbeitenden nachfolgende Erläuterungen). Vor allem wenn etc.). Auch zahlreiche weitere Fragen werden man nur geringfügige Domizilgebühren hat in diesen Auflagen des Kantonalen Steueram- (zum Beispiel CHF 1000.00 bis CHF 5000.00 tes verlangt, zum Beispiel, wo die alltäglichen im Jahr), geht das Steueramt von einem Büroadministrationen erledigt werden, Fragen «Briefkastendomizil» aus. zu konkreten Infrastrukturen in steuergünsti- gen Kantonen und Geschäftseinrichtungen, • Wenn der private Wohnsitz eines Verwal- was eventuell auch noch mit Fotos bewiesen tungsrates, Geschäftsführers oder Einzelfir- werden kann und ob am privaten Wohnort des meninhabers im Kanton Zürich ist und der Geschäftsführers ein Arbeitszimmer benutzt Sitz der juristischen Person oder der Einzel-
10 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS firma sich im Kanton Zug oder Schwyz befin- und bei treuwidrigem respektive selbst ver- det, so muss auch noch folgendes Beurtei- schuldetem Verhalten verwirkt der An- lungskriterium des Steueramtes Zürich spruch auf Beseitigung der interkantonalen Urteil des Bundesge- beachtet werden: Die Steuerverwaltung Zü- Doppelbesteuerung. Dies kann konkret be- richtes vom 26. März rich argumentiert, dass es schon aus prakti- deuten, dass die bereits bezahlten Steuern 2020 (in Steuerent- schen und ökonomischen Gründen zu be- im steuergünstigen Kanton nicht zurücker- scheid 2020, A 24.5 zweifeln sei, dass sich der Inhaber immer stattet werden und der Kanton Zürich in Nr. 8): Trotz dem Verbot nach Zug (oder Schwyz) begibt, um Verwal- den gleichen Steuerperioden Steuern er- der interkantonalen tungstätigkeiten auszuüben. Denn nach der hebt, also eine klassische Doppelbesteue- Doppelbesteuerung hat allgemeinen Lebenserfahrung müsse davon rung, allerdings nur bei treuwidrigem Ver- eine steuerpflichtige ausgegangen werden, dass der Inhaber und halten respektive selbstverschuldetem Person eine Doppelbe- Geschäftsführer einer juristischen Person sich Nachteil, worauf wir hier nicht näher eintre- steuerung in 2 Kanto- so organisiert, dass die Geschäftsabläufe ten möchten. nen zu tragen, bei möglichst einfach, reibungslos, rentabel und – Wer trotz tatsächlicher Verwaltung im Kan- «selbstverschuldetem sinnvoll ablaufen würden. Wer dieses Kriteri- ton Zürich über längere Zeit keine Steuer- Nachteil»! um der Urteilsbegründung liest, kann leicht erklärung eingereicht hat, muss für die Ge- erkennen, dass privater Wohnsitz des Firmen- sellschaft mit einem Nachsteuer- und inhabers im Kanton Zürich und Firmensitz in Bussenverfahren rechnen, dies kann je einem steuergünstigen Kanton eine genaue- nach Einzelfall natürlich auch den Inhaber re Abklärung erfordert. der juristischen Person betreffen. – Auch die Rückerstattung der Verrechnungs- • Die möglichen Folgen bei der Verneinung des steuer kann zum Thema werden. Firmensitzes in einem steuergünstigen Kanton sind gravierend, dies kann unter anderem Fol- • Da wir die Praxis des Steueramtes bestens gendes sein: kennen, stehen wir bei der Überprüfung des – Der Kanton Zürich kann in der Regel 2 Jah- Sitzes einer juristischen Person in einem steu- re rückwirkend die Firmenhoheit im Kanton ergünstigen Kanton gerne zur Verfügung. Es Zürich anstelle des steuergünstigen Kan- lohnt sich sicher, solche Themen ernsthaft und tons beanspruchen. Im schlechteren Fall genauer anzuschauen. 2.3 GENERALVERSAMMLUNG NACH GESETZ UND COVID-19 2.3.1 Die Praxis Wir fokussieren unseren Beitrag einerseits auf • Einleitung: Viele KMU-Inhaber führen ihren Aktiengesellschaften – viele Bestimmungen Art. 698 Abs. 1 OR: Betrieb nicht als Einzelunternehmen oder Kol- gelten sinngemäss auch für GmbH –, ande- Oberstes Organ der lektivgesellschaft, sondern als juristische Per- rerseits liegt der Fokus auf KMU, welche in Aktiengesellschaft ist son vor allem wegen der Haftungsbegren- der Regel 1 bis 20 Mitarbeitende haben. Für die Generalversamm- zung. Wählen Sie die Gesellschaftsform der grössere KMU oder sogar Publikumsgesell- lung der Aktionäre. Aktiengesellschaft (AG), so ist das oberste schaften haben Generalversammlungen nach Organ der Aktiengesellschaft die Generalver- Gesetz und Covid-19 natürlich eine ganz an- Art. 804 Abs. 1 OR: sammlung der Aktionäre, weitere Organe sind dere praktische Bedeutung. Oberstes Organ der der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle Gesellschaft ist die (falls gesetzlich notwendig). Entscheidet sich • Befugnisse nach Gesetz: Gestützt auf Art. Gesellschafterversamm- der KMU-Inhaber für eine Gesellschaft mit be- 698 Abs. 2 OR stehen der Generalversamm- lung (diese Bestimmung schränkter Haftung (GmbH), so ist das obers- lung folgende unübertragbare Befugnisse zu: betrifft die GmbH). te Organ der Gesellschaft die Gesellschafter- – die Festsetzung und Änderung der Statu- versammlung, weitere Organe sind die ten Geschäftsführung und die Revisionsstelle (falls – die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs- gesetzlich notwendig). Wir haben in einem frü- rates und der Revisionsstelle heren Infobulletin über den Verwaltungsrat und – die Genehmigung des Jahresberichts und Geschäftsführer in KMU berichtet. der Konzernrechnung
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 11 FOTO: ADOBE STOCK/RAWPIXEL.COM – d ie Genehmigung der Jahresrechnung so- kann auch ausserordentlich einberufen wer- wie die Beschlüsse über die Verwendung den, so oft der Verwaltungsrat oder die Revi- des Bilanzgewinnes, insbesondere die Fest- sionsstelle es für notwendig erachten, sie kann Verwaltungsrat und setzung der Dividende und der Tantieme auch von Aktionären, die zusammen mindes- Geschäftsführer in – die Entlastung der Mitglieder des Verwal- tens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten, KMU (siehe Fachbeitrag tungsrates verlangt werden. Dies alles nach den Bestim- in unserem Infobulletin – die Beschlussfassung über die Gegenstän- mungen von Art. 699 OR. Nr. 48 vom August de, die der Generalversammlung durch das Die Generalversammlung wird durch den Ver- 2016). Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind waltungsrat oder die im Gesetz bezeichneten Organe und Personen mindestens 20 Tage Eingeschränkte Revi- Die gesetzlichen Befugnisse mit teilweise er- vor dem Versammlungstag einberufen. In der sionen und Spezial- weiterten Kompetenzen finden sich in der Re- Einberufung sind die Verhandlungsgegenstän- prüfungen (siehe Infos gel auch in den Statuten der konkreten Ge- de sowie die Anträge des Verwaltungsrates 2.2 aus der Treuhand- sellschaft. und der Aktionäre bekannt zu geben. Über praxis in unserem Info- Anträge, die nicht gehörig angekündigte Ver- bulletin Nr. 55 vom • Einberufung der Generalversammlung: Die handlungsgegenstände beinhalten, können Januar 2020). ordentliche Generalversammlung hat innerhalb grundsätzlich keine Beschlüsse gefasst wer- von 6 Monaten nach Schluss des Geschäfts- den. All diese formell strengen Vorschriften jahres stattzufinden. Die Generalversammlung gelten einerseits auch für KMU und sind an-
12 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS dererseits die bisher gültigen gesetzlichen Vor- allem, dass auch bei verspäteter Abhaltung schriften. Über den Einfluss des Notrechtes der Generalversammlung die Rechte der Ak- im Rahmen von Covid-19 berichten wir nach- tionäre (namentlich Teilnahme-, Stimm- und Ar. 701 OR (Universal- folgend. Antragsrecht) gewahrt bleiben, dass die ver- versammlung): Abs. 1: tretenen Stimmen festgestellt und eingehalten Die Eigentümer oder • Universalversammlungen: Bei KMU beliebt werden und ein Protokoll geführt wird. Bei Vertreter sämtlicher sind sogenannte Universalversammlungen. Verletzung dieser Rechte riskiert der Verwal- Aktien können, falls kein Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Ak- tungsrat die Anfechtbarkeit oder gar Nichtig- Widerspruch erhoben tien können die Generalversammlung auch keit des Generalversammlungsbeschlusses. wird, eine Generalver- ohne Einhaltung der relativ strengen Formvor- sammlung ohne Einhal- schriften durchführen und gültig Beschlüsse • Covid-19-Verordnung 3: Der Bundesrat hat- tung der für die Einbe- fassen. Dies bedeutet aber, dass die Eigentü- te am 16. März 2020 ein befristetes Sonder- rufung vorgeschriebe- mer oder Vertreter sämtlicher Aktien anwesend regime für Versammlungen von Gesellschaften nen Formvorschriften sein müssen. Das war nach bisher gültigem beschlossen. Diese Bestimmung wurde per abhalten. Recht natürlich sehr praktisch, hat aber nun 22. Juni 2020 durch Art. 27 der neuen Covid- Abs. 2: unter Einfluss von Covid-19 mit schweizwei- 19-Verordnung 3 ersetzt. Gemäss dieser neu- In dieser Versammlung tem Veranstaltungsverbot sowie Einhaltung en gesetzlichen Grundlage ist es nun erlaubt, können über alle in den der Abstände bei Sitzungen eine praktisch die Generalversammlung auf folgenden We- Geschäftskreis der schwierigere Bedeutung bekommen. gen durchzuführen: Generalversammlung – Auf schriftlichem Weg oder fallenden Gegenstände • Präsenzveranstaltung und Covid-19: Die – in elektronischer Form («virtuelle General- gültig verhandelt und Generalversammlung ist unter geltendem versammlung») respektive Beschlüsse gefasst Recht zwingend eine Präsenzveranstaltung, – mit einem von der Gesellschaft bezeichne- werden, solange die an der die Aktionäre ihre Rechte ausüben ten unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Eigentümer oder Vertre- können. Mit dem schweizerischen Veranstal- ter sämtlicher Aktien tungsverbot infolge der Corona-Pandemie Der Verwaltungsrat hatte bis zum 31. August anwesend sind. sahen sich zahlreiche Inhaber von Aktienge- 2020 zu entscheiden, ob die Generalver- sellschaften von heute auf morgen nicht mehr sammlung auf schriftlichem Weg, in elektro- in der Lage, die Generalversammlung 2020 nischer Form oder mit einem unabhängigen gesetzes- und statutenkonform physisch Stimmrechtsvertreter durchgeführt werden durchzuführen. Dieses Thema wird uns leider soll. Auch wenn die Frist bei Erscheinen dieses auch in unmittelbarer Zukunft noch eine Wei- Fachbeitrags schon abgelaufen ist, ist es den- le begleiten. Da nach gültigem Recht ordent- noch nützlich, zu wissen, wie der Mechanis- liche Generalversammlungen innerhalb von 6 mus von Generalversammlungen unter Ein- Monaten nach Ende des Geschäftsjahres fluss von Covid-19 rechtlich geregelt ist. stattzufinden haben (das heisst, Jahresab- schlüsse per 31.12.2019 hätten bis 30.6.2020 2.3.2 Unsere Empfehlung durchgeführt werden müssen), stellt sich die • Art und Zeitpunkt der Durchführung: Wir Frage, was bei Nichtbeachtung dieser Fristen empfehlen, die Generalversammlung auf je- die rechtlichen Folgen sind. Dazu ist zu er- den Fall durchzuführen, auch wenn dies nach wähnen, dass diese Fristen Ordnungsfristen dem 30. Juni 2020 gemacht wird. Es wird sind, die Nichtbeachtung (das heisst, wenn wohl niemand dem Verwaltungsrat eine Sorg- die Generalversammlung später als am faltspflichtverletzung vorwerfen, wenn die Ver- 30.6.2020 durchgeführt wird) hat keine direk- spätung infolge Covid-19 erfolgt ist. Natürlich ten rechtlichen Folgen. Dies bedeutet insbe- sind die hochaktuellen Vorschriften vom Ver- sondere, dass auch Beschlüsse einer verspä- sammlungsverbot und auch die Abstandsre- tet abgehaltenen Generalversammlung gültig geln zu beachten. Können Räumlichkeiten sind und nicht wegen der Verspätung ange- geschaffen werden mit den notwendigen Ab- fochten werden können. Die aktuelle Covid- standsregeln (was in den eigenen Büroräum- 19-Situation hat vielfach dazu geführt, dass lichkeiten bei nur wenigen Aktionären möglich die ordentliche Generalversammlung verspä- ist) oder auch bei etwas mehr Personen in tet abgehalten worden ist. Wesentlich ist vor einem externen Raum mit grossen Konferenz-
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS 13 tischen, so kann die Generalversammlung sondern weil über Jahre nachvollzogen wer- auch unter Einhaltung von allen Schutzmass- den kann, welche Beschlüsse gefasst worden nahmen mit allen Aktionären durchgeführt sind. werden. Wenn diese räumlichen Vorausset- zungen nicht erfüllt sind, besteht ja auch die • Inhalt eines Protokolls: Typische Punkte, Möglichkeit, die Generalversammlung auf welche wir bei ordentlichen Generalversamm- schriftlichem Weg oder in elektronischer Form lungen der Aktionäre eines KMU feststellen, (oder mit der Bezeichnung eines unabhängi- sind: gen Stimmrechtsvertreters) durchzuführen. – Feststellung der Präsenz und Wahl der Pro- Gemäss unseren Praxiserfahrungen wurden tokollführer solche Beschlussfassungen mit Videokonfe- – Protokoll der letzten Generalversammlung renzen ergänzt. – Jahres- und Geschäftsberichte des Verwal- tungsrates über das letzte Geschäftsjahr • Rechte der Aktionäre beachten: In welcher – Abnahme der Jahresrechnung nach Kennt- Form auch immer die Generalversammlungen nisnahme des Revisionsberichtes durchgeführt werden, es ist wesentlich, dass – Beschlüsse über die Verwendung des Ge- über die Beschlussfassungen im Voraus eine schäftsergebnisses (inklusive Entscheid Traktandenliste erstellt wird, die Beschlüsse über die Dividendenausschüttung) ordentlich gefasst werden und dabei sämtli- – Wahl der Organe che Rechte der Aktionäre (vor allem Teilnah- – Entlastung der Verwaltungs- und Revisions- me-, Stimm- und Antragsrechte) gewahrt wer- stelle den. Bei einer Verletzung dieser Rechte riskiert – Varia der Verwaltungsrat, wie bereits schon er- wähnt, die Anfechtbarkeit der Generalver- Diese Protokolle sind oftmals standardisiert sammlungsbeschlüsse. und wir helfen gerne beim Verfassen eines professionell erstellten Protokolls. • Protokollierungspflicht: Ob eine General- versammlung nach bisher gültigem Recht oder nach den Bestimmungen von Covid-19 durch- geführt wird, ist sicherlich ein wichtiger Teil des sorgfältigen Handelns der verantwortlichen Unternehmen. Ebenso wichtig ist aber das Be- wusstsein, dass der Ablauf einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung von Gesetzes wegen protokolliert werden muss. Der Verwaltungsrat muss daher über jede Generalversammlung ein schriftliches Protokoll führen. Das wird leider bei kleineren Aktiengesellschaften manchmal vergessen, aber diese gesetzliche Protokollierungspflicht gilt ausnahmslos für jede Aktiengesellschaft, unabhängig von deren Grösse. Gesetzlich vor- geschrieben ist ein Beschlussprotokoll, wel- ches die gefassten Beschlüsse und erfolgten Wahlen mit dem Stimmrechtsverhältnis fest- hält. Die von den Aktionären geführten Dis- kussionen müssen nicht protokolliert werden, ausser wenn es die Aktionäre verlangen oder die Statuten es vorschreiben. Ein schriftliches Protokoll ist ja auch zum Vorteil der Aktionäre und Verwaltungsräte, nicht nur weil die ge- setzlichen Vorschriften eingehalten werden,
14 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG 3 PERSONAL- UND LOHNMANAGEMENT Professionelles Personal- und Lohnmanagement (vor, während und bei Beendigung der Anstellung) gehört zu den wichtigen unternehmerischen Aufgaben. Dazu gehören nebst Empathie gute Kenntnisse im Bereich Sozialversicherungen und Arbeits- recht sowie bei Lohnabrechnungen. Aktuelle Fachkompetenz bei der Geltendmachung von Covid-19-Entschädigungen ist auch sehr wichtig geworden. 3.1 EINLEITUNG Finanz- und Rechnungswesen ist gemäss der Dar- korrekten Meldungen an die entsprechenden Äm- stellung unserer neuen Homepage ein wichtiger ter und Kassen zuständig, bei einigen übernehmen Teil unserer Kompetenzen, dazu gehört auch der wir das gesamte Personalmanagement von der www.wptreuhand.ch: Bereich Personal- und Lohnmanagement. Die An- Vertragsgestaltung bis hin zur Kündigung und den Finanz- + Rechnungs- forderungen im Zusammenhang mit Personal und entsprechenden Pflichten des Arbeitgebers. wesen Löhnen werden stets strenger und umfangreicher, es gilt sehr vieles zu beachten. Gesetze, Erlasse Die aktuellen staatlichen Massnahmen haben ei- und Schutzmassnahmen (unabhängig von den nen weitgehenden Einfluss auf die Arbeitssitua- aktuellen behördlichen Massnahmen) ändern sich tion: rechtzeitiger Antrag für Kurzarbeit, korrekte und werden verschärft. Es geht nicht nur darum, Reduktion des Lohnes des Mitarbeiters, Meldung vom Bruttolohn die richtigen Abzüge vorzunehmen an die Arbeitslosenversicherung etc. Diese An- und die korrekten Summen zu deklarieren, dies gelegenheiten sind ohnehin komplex, jedoch darf ist lediglich ein Teil des Personal- und Lohnmana- man dabei den einzelnen Mitarbeiter nicht ver- gements, aber auch sehr wichtig für einen KMU- gessen: Wurde dieser informiert? Kennt er seine Unternehmer. Es benötigt einen Arbeitsvertrag Rechte? Weiss er, aufgrund welcher Basis die (rechtliches), eine sinnvolle Lohnkalkulation und Abzüge und Korrekturen vorgenommen wurden? Verhandlung (wirtschaftliches, Empathie), klare Kann man einem Mitarbeiter allenfalls Existenz- Richtlinien und Weisungen an das Personal und ängste nehmen? Ist eine baldige Entlassung un- noch vieles mehr. Darüber hinaus werden diese ausweichlich? Wie und wann informiert man den Daten in regelmässigen Abständen geprüft (z. B. Mitarbeiter? So heikel Personalangelegenheiten AHV-Kontrolle), entsprechend sollten Sie Ihre Un- sein können, sie gehören zu den sehr wichtigen terlagen so archivieren, dass bei einer zukünftigen Arbeiten und haben eine gewisse Aufmerksam- Überprüfung alles notwendige vorhanden ist und keit und Sorgfalt verdient. Sie nicht die alten Unterlagen suchen müssen. All diese Aufgaben übernehmen wir gerne für unsere Wir werden in diesem Fachbeitrag einen Über- Kunden, bei vielen sind wir für die Zahlen und die blick vermitteln über:
INFOBULLETIN • FACHBEITRAG 15 FOTO: ADOBE STOCK/METAMORWORKS – Lohngestaltung und Rechtliches vor der Das Thema Personal- und Lohnmanagement ist Anstellung sehr gross und die gesetzlichen Grundlagen kön- – Sozialversicherungen und Beratung während nen sehr schnell ändern, wie die aktuelle Situa- der Anstellung tion unter Einfluss von Covid-19 gezeigt hat. Un- – Mitwirkung bei Beendigung der Anstellung ser Team bleibt ständig «am Ball» und wir beraten – Vertretung bei staatlichen Kontrollen Sie gerne. – Covid-19-Entschädigungen aus Sozialver sicherungen 3.2 LOHNGESTALTUNG UND RECHTLICHES VOR DER ANSTELLUNG 3.2.1 Möglichkeit der Anstellung 3.2.2 Lohngestaltung Vor der Anstellung eines Mitarbeiters muss auf Sobald man mehrere Mitarbeiter beschäftigt, jeden Fall geprüft werden, ob der entsprechende wird die Thematik der Lohngestaltung wichtig. Kandidat in der Schweiz arbeiten darf. Bei Einerseits geht es um die Lohngerechtigkeit (fai- www.ch.ch/de/quellen- Schweizern und Niedergelassenen (Niederlas- re Entlöhnung der Mitarbeiter auf gleicher Stufe steuer/ sungsbewilligung C) erübrigt sich die Frage. Al- bei grundsätzlich gleicher Tätigkeit) und anderer- lenfalls müssen Sie für Ihren neuen Mitarbeiter seits auch um die Absicherung des Arbeitgebers, Ausländer in der eine Arbeitsbewilligung beantragen. Beachten sollte sich ein Mitarbeiter benachteiligt fühlen und Schweiz (siehe Fach- Sie bitte, dass bei Mitarbeiter ohne Schweizer dies bemängeln. Wenn ein Mitarbeiter seinem beitrag in unserem Info- Pass resp. Niederlassungsbewilligung C grund- Arbeitgeber Ungleichbehandlung vorwirft, wird bulletin Nr. 41 vom Ja- sätzlich Quellensteuern geschuldet sind. Es ob- die Beweislast umgekehrt gemäss aktueller nuar 2013). liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, die Rechtslage. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss Quellensteuern vom Lohn abzuziehen und der dem Gericht nachweisen, dass die Anschuldi- entsprechenden Steuergemeinde abzuführen. gung nicht richtig ist und die Lohndifferenzen er-
16 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG www.bj.admin.ch/bj/de/ home/staat/gesetzge- bung/lohngleichheit.html FOTO: ADOBE STOCK/KENTOH klärbar sind. Aus diesen Gründen empfiehlt es BEISPIEL LOHNKALKULATION sich, eine Lohnkalkulation für die einzelnen Stel- len innerhalb des Betriebes festzulegen. Diese Grundlohn Qualifikation könnte so aussehen wie nebenstehende obere für Stelle Grafik. + Ein weiteres Beispiel findet sich auf der unteren BRUTTO- Grafik dargestellt im bekannten Lehrmittel «So- LOHN + + zialversicherungen und Lohnadministration» von Frau Rosemarie Rossi (5. Auflage 2018): Erfahrung Alter Beachten Sie, dass seit dem 1. Juli 2020 Unter- + nehmungen ab 100 Mitarbeiter alle 4 Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen, welche von einer externen Stelle überprüft wer- den muss. 3.2.3 Zulagen BEISPIEL LOHNAUFBAU Nebst den gesetzlichen Zulagen wie zum Beispiel Familienzulagen, Zulagen, welche sich aufgrund eines GAV (Gesamtarbeitsvertrag) ergeben, hat Grundanteil der Arbeitgeber selbstverständlich auch die Mög- Grundlohn lichkeit, mit freiwilligen Zulagen weitere Anreize Arbeitswertanteil zu schaffen. Man kann freiwillig höhere Familien- BRUTTO- zulagen auszahlen als jene, welche von den Aus- LOHN gleichskassen rückerstattet werden, es können Persönlichkeitswertanteil Wegpauschalen vergütet werden etc. Diese Zah- lungen an den Mitarbeiter müssen im Lohnaus- Leistungsanteil Individuallohn weis deklariert werden, da sie für den Mitarbeiter steuerbares Einkommen darstellen (bei quellen- Sozialanteil steuerpflichten Mitarbeitern gehören diese Zu- schüsse zur Basis für die Ermittlung des Quel- lensteuerabzuges).
INFOBULLETIN • FACHBEITRAG 17 3.2.4 Fringe Benefits 3.2.5 Branchenempfehlungen und Als Fringe Benefits bezeichnet man Lohnneben- Gesamtarbeitsverträge (GAV) leistungen resp. Zusatzleistungen an die Mitar- Der Dachverband Ihrer Branche kann Ihnen zu- beiter, welche weder im direkten Zusammenhang sätzliche Informationen und Ratschläge bezüg- Genehmigung von mit den Leistungen des Mitarbeiters stehen noch lich Durchschnittslöhne in der entsprechenden Spesenreglementen vom Geschäftserfolg abhängig sind. Viele Unter- Branche geben. Es kann auch sein, dass für Ih- (siehe Fachbeitrag in nehmungen gewähren Fringe Benefits, auch re Branche ein GAV existiert, an welchen Sie sich unserem Infobulletin Nr. wenn diese nicht immer so genannt werden, so halten müssen. Dieser kann nicht nur Mindest- 36 vom August 2010). zum Beispiel: löhne festhalten, sondern auch Mindestferienan- • Mitarbeiter ab 20 Jahren haben mindestens sprüche, Zulagen etc. www.seco.admin.ch/ 4 Wochen Ferienanspruch pro Kalenderjahr seco/de/home/Arbeit/ (Art. 329a Ziffer 1 OR). Wenn Sie mehr als 3.2.6 Arbeitsvertrag Personenfreizugigkeit_ 4 Wochen Ferien gewähren, ist dies ein Fringe Gemäss Art. 320 Abs. 1 benötigt ein Arbeitsver- Arbeitsbeziehungen/ Benefit trag grundsätzlich keine besondere Form, muss Gesamtarbeitsvertrae- • Höhere Zuschüsse in die Pensionskasse demnach nicht schriftlich sein. Selbstverständlich ge_Normalarbeitsver- • Benützung eines Geschäftsautos empfiehlt es sich jedoch immer, etwas Schrift traege.html • Pauschalspesen / Kostenpauschalen für die liches aufzusetzen, sowohl vonseiten des Arbeit- Fahrkosten oder für die Verpflegung gebers wie auch vonseiten des Arbeitnehmers. Verträge in der Treu- • Es gibt noch vieles mehr, unter anderem die handpraxis (siehe Infos Möglichkeit, Pauschalspesen von Mitarbeitern 2.2 aus der Treuhand vom Steueramt genehmigen zu lassen und praxis in unserem Info- steuerfrei zu vergüten. bulletin Nr. 53 vom Januar 2019). 3.3 SOZIALVERSICHERUNGEN UND BERATUNG WÄHREND DER ANSTELLUNG 3-SÄULEN-PRINZIP BEDARFSGERECHTE VORSORGE 1. SÄULE 2. SÄULE 3. SÄULE Existenssicherung Fortsetzung Individuelle der gewöhnten Ergänzung Lebenshaltung Staatliche Vorsorge Selbstvorsorge Berufliche Vorsorge AHV, IV Gebundene Vorsorge Obligatorisch (3a) Ergänzungs- (UVG, BVG) leistungen Quelle: Lehrmittel Freie Vorsorge Überobligatorisch (3a) «Sozialversicherungen (UVZ, Pensionskasse) und Lohnadministrati- on» von Rosemarie Rossi (5. Auflage 2018)
18 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG 3.3.1 Das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz 3.3.3 Sozialversicherungen aus der Die Existenz des 3-Säulen-Prinzips der Schweiz 2. Säule beim Mitarbeiter ist vielen bereits bekannt. Während in der 1. Säu- • BVG/Pensionskasse www.ahv-iv.ch/de/Sozi- le jeder mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in In der zweiten Säule sind grundsätzlich nur alversicherungen der Schweiz versichert ist (versichert bedeutet Personen mit Erwerbseinkommen versichert. nicht, dass man beitragspflichtig ist), sind in der Der Anschluss an eine BVG-Vorsorgeeinrich- www.ahv-iv.ch/de/Sozi- 2. Säule grundsätzlich nur diejenigen versichert, tung (BVG: Bundesgesetz über die berufliche alversicherungen/Weite- welche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsor- re-Sozialversicherungen/ 3. Säule wird an dieser Stelle nicht behandelt, ge) ist wie der Abschluss einer Unfallversiche- Berufliche-Vorsorge-BV da diese eine individuelle Ergänzung zur ersten rung (UVG: Bundesgesetz über die Unfallver- und zweiten Säule bildet, um die sich jeder sel- sicherung) obligatorisch. Bei der BVG existiert www.bag.admin.ch/bag/ ber kümmern muss. Hier hat der Arbeitgeber im Gegensatz zur UVG aber eine Eintritts- de/home/versicherun- keinerlei Einfluss. schwelle von aktuell CHF 21 330.00 pro Jahr gen/unfallversicherung. (Stand 2020), welche erreicht werden muss, html 3.3.2 Sozialversicherungen aus der damit der Mitarbeiter bei der BVG obligato- 1. Säule beim Mitarbeiter risch versichert werden muss. Für den obliga- Sie müssen Ihren Mitarbeiter bei den gesetzlichen torischen Teil werden Mindestvorschriften Sozialversicherungen der 1. Säule auf jeden Fall durch den Bundesrat vorgegeben, so ist der versichern. Im Normalfall ist eine Anmeldung bei höchstversicherte Lohn bei der BVG maximal Stellenantritt hierzu nicht mehr notwendig, die CHF 85 320.00 pro Jahr, wovon jedoch der Mitteilung mittels Jahresenddeklaration (AHV Koordinationsabzug (Anteil, welcher bei der Lohndeklaration) ist ausreichend. Mit der AHV- AHV versichert ist) in Höhe von CHF 24 885.00* Deklaration werden auch die relevanten Lohn- abgezogen wird. summen für die Arbeitslosenversicherung mitge- teilt (wenn wir an dieser Stelle von AHV und Praxisbeispiel zur Veranschaulichung: AHV-Abzügen reden, meinen wir automatisch – Jahresbruttolohn: CHF 100 000.00 AHV/IV/EO). – Lohnmeldung an BVG: CHF 100 000.00 – Lohnbasis BVG: CHF 85 320 .00 Per Stand 2020 sind die Beiträge für die 1. Säu- (Maximallohn BVG) le wie folgt (als Basis gilt der AHV-pflichtige Brut- – Koordinationsabzug: CHF 24 885.00* (bei tolohn ohne Zulagen): der AHV versichert, BVG nicht versichert) – Versicherter BVG-Lohn: CHF 60 435.00 • AHV/IV/EO (Basis BVG-Altersrente) Arbeitnehmer 5.275 % + Arbeitgeber 5.275 % – Nicht versicherter Anteil: CHF 39 565.00 = Total 10.55 % Anhand dieses Beispiels erkennen wir klar, dass • Arbeitslosenversicherung I (ALV I) man bei einem Jahresbruttolohn von CHF Arbeitnehmer 1.1 % + Arbeitgeber 1.1 % 85 320.00 das Maximum erreicht hat. Egal wie = Total 2.2 % viel mehr man verdient, die BVG-Altersrente kann dadurch nicht steigen. Achtung: Lohn-Basis bis maximal CHF 148 200.00 pro Jahr oder CHF 12 350.00 Heute offerieren viele Arbeitgeber ihren Mitarbei- pro Monat. tern neben dem obligatorischen BVG-Anschluss (Säule 2a) eine überobligatorische (freiwillige) • Arbeitslosenversicherung II (ALV II) Vorsorgelösung (Säule 2b). Diese kann diverse Arbeitnehmer 0.5 % + Arbeitgeber 0.5 Leistungen und Verbesserungen beinhalten, so = Total 1.0 % zum Beispiel die Versicherung des tatsächlichen Jahreslohnes, bei welchem auch auf den Abzug *Der Koordinationsabzug Achtung: Abzug lediglich ab Lohnanteil, des Koordinationsabzugs verzichtet werden entspricht 7/8 der maxi- welcher CHF 148 200.00 pro Jahr resp. kann. Bezugnehmend zum obigen Beispiel wä- malen AHV-Jahresrente. Dieser ist in der Pensions- CHF 12 350.00 pro Monat übersteigt. re bei einer entsprechenden Vorsorgelösung der kasse nicht versichert. versicherte BVG-Lohn des Mitarbeiters bei
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