INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG

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INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
INFOBULLETIN
AUGUST 2020 · NUMMER 56

Fachbeitrag
Personal- und Lohnmanagement

Infos aus der Treuhandpraxis
Patientenverfügung und Vollmacht bei Covid-19
Praxisverschärfung bei steuergünstigem Firmensitz
Generalversammlung nach Gesetz und Covid-19

                 Wegmann+Partner AG                 Rekonta Revisions AG
                 Treuhandgesellschaft               Zugelassene Revisionsexpertin
                 www.wptreuhand.ch                  www.rekonta.ch
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
2 • INFOBULLETIN • IN EIGENER SACHE

EDITORIAL                                                                            INHALT
                                                                                     AUGUST 2020 · NUMMER 56

                                    Vor gut einem halben Jahr haben wir unser        1      Aktuelles von Wegmann und
                                    letztes Infobulletin (Januar 2020, Nr. 55) he-          Rekonta                                            S. 3
                                    rausgegeben mit dem Fachbeitrag «Unter-
                                                                                     1.1 Porträt von René Seiler                               S. 3
                                    nehmensplanung bei KMU». Ich habe da-
                                                                                     1.2 Schutzkonzept in unseren Firmen                       S. 3
                                    mals im Editorial im Zusammenhang mit
                                    dem Fachbeitrag geschrieben, dass sich
                                    der Markt heute sehr viel schneller verändert    2      Infos aus der Treuhandpraxis                       S. 4
                                    als noch vor wenigen Jahren! Damals war          2.1 Patientenverfügung und Vollmacht
                                    Covid-19 noch fern von der Schweiz und               bei Covid-19                                          S. 4
wer hätte gedacht, wie schnell sich durch den Coronavirus nicht nur der Markt        2.2 Praxisverschärfung bei
in einem unternehmerischen Umfeld verändert, sondern auch das gesamte                    steuergünstigem Firmensitz                            S. 7
Leben auf der ganzen Welt. Da Menschen sowie auch Unternehmungen un-                 2.3 Generalversammlung
terschiedlich davon betroffen sind, ist es für uns als qualifizierte Treuhandge-         nach Gesetz und Covid-19                             S. 10
neralisten wichtig, im Bereich unserer umfassenden Beratungen nicht nur die
Risiken eines Unternehmens unter Einfluss von Covid-19 einzuschätzen, son-           3      Personal- und
dern auch die Chancen im Rahmen einer gesamten Marktanalyse zu erken-                       Lohnmanagement                                    S. 14
nen. Und natürlich ist es besonders ratsam, bei der eigenen Unternehmens-
                                                                                     3.1 Einleitung                                          S. 14
analyse die Stärken zu fördern und die Schwächen so weit wie möglich zu
                                                                                     3.2 Lohngestaltung und Rechtliches
minimieren. Es ist deshalb besonders wichtig, im Rahmen einer aktuellen
                                                                                         vor der Anstellung                                   S. 15
umfassenden Unternehmensplanung die veränderten Verhältnisse zu beo­
                                                                                     3.3 Sozialversicherungen und
bachten und unternehmerische Anpassungen schnell vorzunehmen.
                                                                                         Beratung während der Anstellung                     S. 17
Natürlich wäre es mir als positiv eingestellter Unternehmer angenehmer, Co-
                                                                                     3.4 Mitwirkung bei Beendigung
vid-19 nicht mehr weiter zu thematisieren. Es ist aber dennoch unumgäng-
                                                                                         der Anstellung                                      S. 20
lich, dass unsere Fachthemen beeinflusst sind von den aktuellen Verordnun-
                                                                                     3.5 Vertretung bei staatlichen Kontrollen               S. 21
gen des Bundesrates im Bereich des Notrechtes. Vorerst berichten wir aber
                                                                                     3.6 Covid-19-Entschädigungen
über intern Erfreuliches, wir konnten unseren Verwaltungsrat der Rekonta
                                                                                         aus Sozialversicherungen                            S. 21
Revisions AG mit René Seiler verstärken. Mit der Seiler Treuhand AG arbei-
                                                                                     3.7 Zusammenfassung                                     S. 22
ten wir schon lange unternehmerisch und freundschaftlich zusammen und
wir haben eine ähnliche Unternehmenskultur. Über das Schutzkonzept in
unseren Firmen berichten wir auch ganz kurz. Die Praxiserfahrungen des
letzten halben Jahres haben gezeigt, dass Patientenverfügungen und Voll-
machten leider eine relativ grosse praktische Relevanz bekommen haben,
deshalb fokussieren wir das Thema Patientenverfügung und Vollmacht bei                                                                                  FOTO: ADOBE STOCK/ FIEDELS; COVERFOTO: ADOBE STOCK/PRAZIS IMAGES
Covid-19 nochmals, VVN (Vermögens-, Vorsorge- und Nachfolgeregelungen)
gehören ja zu unseren Spezialkompetenzen. Dass der Fiskus auch immer
neue Möglichkeiten umsetzt, um Geld zu erhalten, darüber berichten wir im
Rahmen des Themas «Praxisverschärfung bei steuergünstigem Firmensitz».
Auch Generalversammlungen konnten nicht wie üblich durchgeführt werden
und es ist daher sicher nützlich, über das Thema Generalversammlungen
nach Gesetz und Covid-19 zu berichten. Der Fachbeitrag «Personal- und
Lohnmanagement» entspricht auch einem sehr aktuellen Thema, haben wir
doch bei zahlreichen Kurzarbeitsthemen unserer Kunden mitgewirkt und im
Personal- und Lohnmanagement mitgeholfen.
Wir sind überzeugt, dass wir Sie in dieser schwierigen Zeit mit unseren mo-
                                                                                     Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen
tivierten Mitarbeitenden unterstützen und wir die Krise gemeinsam meistern           können, werden in diesem Infobulletin nicht unterschieden,
können.                                                                              sondern in der einen oder anderen Form verwendet. Diese
                                                                                     sind als gleichwertig zu betrachten. Ältere Infobulletins können
                                                                                     bei uns kostenlos bestellt werden oder auf unserer Homepage
Dr. iur. Peter Wegmann                                                               heruntergeladen werden.
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
INFOBULLETIN • AKTUELL                                                                                                   3

1      AKTUELLES VON WEGMANN UND REKONTA
1.1 Porträt von René Seiler                          Wir freuen uns über diese langjährige und freund-
Die Seiler Treuhand AG ist seit vielen Jahren un-    schaftliche Geschäftsbeziehung und werden die-
sere Nachbarin an der Seestrasse, seit 2007 hat      se hoffentlich noch viele Jahre weiterführen und
diese Firma die Zulassung als Revisionsexpertin      vertiefen.
RAB. Unsere Firmen und die Seiler Treuhand AG
sind eigenständige und langjährige Familienbe-       1.2 Schutzkonzept in unseren Firmen
triebe. Wir sind keine Konkurrenten, sondern         Der Verwaltungsrat, die Geschäftsleitung und
nachbarschaftlich und freundschaftlich miteinan-     das gesamte Team der Wegmann + Partner AG
der verbunden und helfen uns gegenseitig bei         und der Rekonta Revisions AG haben sich sehr
Bedarf aus.                                          intensiv mit den aktuellen Aspekten des Co-
Das ist auch Teil unserer Vision «freie Zusammen-    vid-19 befasst. Es wurde für unsere Firmen ein
arbeiten fördern». Peter Wegmann ist seit dem        Schutzkonzept mit klaren Verhaltensregeln er-
Jahr 2008 Mitglied des Verwaltungsrates der Sei-     stellt, welches von allen Mitarbeitenden am 24.
ler Treuhand AG und Paul Seiler (Vater von René      März 2020 unterschrieben wurde. Jeder kann
Seiler) war bis Oktober des letzten Jahres bei der   seine persönliche Einstellung zum Virus haben,
Rekonta Revisions AG Mitglied des Verwaltungs-       aber für unseren Betrieb war und sind wir darauf
rates. René Seiler ist seit 1991 Treuhänder und      bedacht, dass die Empfehlungen des BAG so-
ist in die Firma seines Vaters im Jahr 1995 ein-     wie die Verordnungen des Bundesrates einge-
getreten. Er hat 2013 die Firma seines Vaters in     halten werden.
zweiter Generation übernommen, nachdem Paul
Seiler im Zuge der Nachfolgeplanung die Haupt-        In dieser schwierigen Zeit der Covid-19-Krise
verantwortung abgegeben hatte. Wir haben in           können wir unsere Kunden mit folgenden Fach-
unserem Infobulletin Nr. 42 vom August 2013           kompetenzen unterstützen:
über die feierliche Firmenübergabe berichtet, un-     •	Kurzarbeit, Beratung und Ausfüllen der ent-
ser Team der Wegmann + Partner AG sowie Re-               sprechenden Formulare
konta Revisions AG war auch anwesend.                •	Entschädigung für Erwerbsausfall mit praxis-
Im letzten Jahr ist Paul Seiler als Verwaltungsrat        orientierten Beratungen
der Rekonta Revisions AG zurückgetreten und an        •	Bankkredite, Unterstützung bei allen finanziel-
seiner Stelle wurde neu sein Sohn René Seiler im          len Aspekten
Oktober 2019 in den Verwaltungsrat der Rekonta        •	Lohn- und Sozialversicherungsabrechnungen
Revisions AG gewählt. Er ist zugelassener Revi-           unter Einfluss der veränderten Abzüge
sionsexperte und hat den Fachausweis als Treu-        •	Testamentberatungen sowie Vorsorgeauf­
händer mit eidg. Fachausweis. Seine Aufgaben-             träge, Vollmachten, Patientenverfügungen
gebiete in der Seiler Treuhand AG sind Revisionen,
er ist leitender GwG-Prüfer und spezialisiert auf    Auf unserer Homepage (www.wptreuhand.ch)
Due Diligence und Unternehmensberatung. René         finden Sie alle unsere Informationen unter Aktuell
Seiler ist ein guter Generalist in den Bereichen     (Covid-19). Detaillierte Informationen zum Thema
Steuerberatung, Finanz- und Rechnungswesen           Covid-19 können Sie bei unseren beiden Berufs-
und berät auch in rechtlichen Angelegenheiten.       verbänden finden (zum Beispiel Muster-Schutz-
                                                     konzepte, steuerliche Folgen, Überbrückungs-
                                                     kredite etc.):
                                                     • Treuhand Suisse, www.treuhandsuisse.ch
                                                     • Expert Suisse, www.expertsuisse.ch

                                                     Beide Verbände bieten zusätzlich umfangreiche
                                                     Weiterbildungsunterlagen zu diesem Thema.
                                                     Selbstverständlich begleiten und unterstützen wir
                                                     Sie gerne weiterhin bei allen Themen zu Covid-19.
                                                     Viele Themen bleiben leider weiterhin aktuell. Zö-    René Seiler
                                                     gern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.       (Bild links)
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4 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

2 INFOS AUS DER
  TREUHANDPRAXIS
          2.1 Patientenverfügung und Vollmacht bei Covid-19
          2.2 Praxisverschärfung bei steuergünstigem Firmensitz
          2.3 Generalversammlungen nach Gesetz und Covid-19

                          2.1 PATIENTENVERFÜGUNG UND VOLLMACHT BEI COVID-19

                          2.1.1 Die Praxis                                        Handlungsunfähigkeit (zum Beispiel dauerhaf-
                          • Einfluss von Covid-19: Anfang Jahr konnten            tes Koma) kann der Vorsorgeauftrag in Be-
                             wir uns kaum vorstellen, dass eine weltweite         tracht kommen. Dieser wird hier nicht thema-
Regelungsbedarf bei          Pandemie in einem solchen Ausmass möglich            tisiert, wir haben schon in früheren Infobulletins
Handlungsunfähigkeit         ist. Reale und auch potenzielle Krankheitsfälle      darüber berichtet. Die Vollmacht ermöglicht,
(siehe Fachbeitrag in        im Zusammenhang mit dem Coronavirus ha-              dass die täglichen Geschäfte des Erkrankten
unserem Infobulletin         ben Patientenverfügungen und Vollmachten             während seiner vorübergehenden Handlungs-
Nr. 46 vom August            zu einem ungewollt zentralen Thema gemacht.          unfähigkeit gewährleistet sind. Wir verfügen
2015).                       Viele Menschen stellten sich die Frage, was          über geeignete Muster für eine solche Voll-
                             passiert, wenn ein Familienangehöriger im            macht, unter anderem ein Muster, welches
Aufgaben der Vorsor-         Spital liegt oder Sie selbst. Die erste zentrale     von der KESB als Vorlage zur Verfügung ge-
gebeauftragten (siehe        Frage ist: Besteht eine Patientenverfügung?          stellt wurde.
Infos 2.1 aus der Treu-      Wenn ja, was genau bedeuten «lebensverlän-
handpraxis in unserem        gernde» Massnahmen? Beinhaltet das auch            • Patientenverfügungen – das Wichtigste
Infobulletin Nr. 52 vom      künstliche Beatmung? Auf jeden Fall lohnt es         in Kürze:
August 2018).                sich, eine Patientenverfügung mit den persön-        –	Grundsätzlich sind medizinische Massnah-
                             lichen Wünschen zu verfassen. Falls bereits             men wie Beatmung oder künstliche Ernäh-
                             eine vorhanden ist, ist zu überlegen, ob sie            rung in diversen Vorlagen oder Textbaustei-
                             noch gültig ist und wirklich dem Willen des             nen für Patientenverfügungen bereits
                             Verfassers entspricht.                                  geregelt. Eine Änderung ist deshalb nicht
                             Im Übrigen sollte unbedingt eine Vollmacht für          unbedingt erforderlich.
                             den Fall einer Covid-19-Erkrankung und einer         –	Sollte sich Ihre Meinung zu diesen medizi-
                             damit verbundenen vorübergehenden Hand-                 nischen Massnahmen aufgrund der aktu-
                             lungsunfähigkeit (zum Beispiel bei künstlicher          ellen Lage geändert haben, nehmen Sie
                             Beatmung und Koma) erstellt werden. Es geht             die Patientenverfügung nochmals zur
                             in diesem Fall um eine vorübergehende Hand-             Hand.
                             lungsunfähigkeit und ist kein Anwendungsfall         –	Ihre Patientenverfügung können Sie jeder-
                             für einen Vorsorgeauftrag. Nur bei dauernder            zeit verändern. Sie kann auch konkret be-
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INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                                          5
FOTO: ADOBE STOCK/BILLIONPHOTOS.COM

                                           züglich Massnahmen, die im Falle einer         über Ihre Wünsche und Bedürfnisse bezüglich
                                           Covid-19-Erkrankung erforderlich sind, an-     der Behandlung zu machen. Damit Sie von
                                           gepasst werden.                                den zuständigen Ärzten gemäss Ihrem Willen
                                        –	Nehmen Sie bei Unsicherheit medizini-          behandelt werden, sollten Sie sich mit nach-    www.prosenectute.ch:
                                           schen Rat in Anspruch.                         folgenden Behandlungsmöglichkeiten ausei-       Informationsblatt
                                        –	Zusätzlich zur Patientenverfügung können       nandersetzen:                                   Corona­virus
                                           eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Be-       –	Möchte ich eine uneingeschränkte inten-
                                           treuungsverfügung Sinn ergeben.                   sivmedizinische Behandlung im Falle einer
                                                                                             Covid-Erkrankung?
                                        Mit der Erstellung einer Patientenverfügung       –	Wenn sich nach wenigen Tagen uneinge-
                                        kann man zudem Angehörige in schwierigen             schränkter intensivmedizinischer Behand-
                                        Situationen entlasten. Bei Palliativ Schweiz,        lung bei einer Covid-19-Erkrankung keine
                                        der Gesellschaft für Palliativpflege, oder bei       Erholung abzeichnet oder weitere Proble-
                                        Pro Senectute gibt es viele nützliche Hinweise.      me hinzukommen, möchte ich, dass man
                                                                                             auf eine palliativmedizinische Betreuung
                                      • Informationsblatt zu Covid-19: In Zusam-             umstellt?
                                        menarbeit mit Spitex, dem Roten Kreuz und         –	Oder wünsche ich keine intensivmedizini-
                                        anderen hat die Pro Senectute ein Informati-         sche Behandlung im Falle einer Covid-
                                        onsblatt zum Coronavirus mit vielen, hilfrei-        19-Erkrankung, möchte aber im Spital auf-
                                        chen Informationen zu diesem Thema heraus-           genommen werden, damit belastende
                                        gegeben.                                             Symptome (Atemnot, Angst, Schmerzen)
                                                                                             wirksam behandelt werden?
                                        Auf diesem Informationsblatt sind auch viele      –	Sofern daheim oder im Alters- und Pflege-
                                        Links zu Vorlagen für Patientenverfügungen           heim die Voraussetzungen gegeben sind,
                                        und weiteren Informationen vermerkt.                 möchte ich im Falle einer Covid-19-Erkran-
                                                                                             kung keine intensivmedizinische Behand-
                                        Im Hinblick auf eine Patientenverfügung zu           lung und auch keine Einweisung ins Spital.
                                        Corona-Zeiten lohnt es sich, sich Gedanken           Ich wünsche aber auf jeden Fall eine wirk-
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
6 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

                                same Behandlung von Atemnot und ande-            «regelmässig und persönlich kümmert und
                                ren belastenden Symptomen wie Schmer-            Beistand leistet». Dabei wird die folgende Rei-
                                zen und Angst.                                   henfolge eingehalten (ZGB Art. 378):
                                                                                 – Die in einem Vorsorgeauftrag bezeichnete
www.patientenverfue-         Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihren An-              Person
gung-skr.ch                  gehörigen. Sie können das Gespräch auch             – Der Beistand mit einem Vertretungsrecht
                             mit Ihrem Hausarzt suchen und sich beraten             bei medizinischen Massnahmen
www.caritas/de/hilfe-        lassen. Gerne sind auch wir Ihnen behilflich,       – Die Person, die mit der urteilsunfähigen
finden/alter-und-betreu-     die für Sie passende Patientenverfügung zu             Person einen gemeinsamen Haushalt führt
ung/im-alter-das-richti-     verfassen. Wir haben in verschiedenen Info-         – Die Nachkommen
ge-tun/patientenverfue-      bulletins über Vorsorge- und Nachfolgerege-         – Die Eltern
gung-und-vorsorgeauf-        lungen geschrieben. Zu diesem Paket gehö-           – Die Geschwister
trag/                        ren auch Patientenverfügungen, Vollmachten,
                             Testamente und Vorsorgeaufträge.                  Bei der Pro Senectute ist ein Merkblatt abrufbar,
www.fmh.ch/services/                                                           in welchem die wichtigsten Fragen betreffend
patientenverfuegung.       • Muster von Patientenverfügungen: Es gibt          Patientenverfügung beantwortet werden.
html                         in der Praxis ganz verschiedene Muster von
                             Patientenverfügungen, welche übers Internet       • Vollmachten – das Wichtigste in Kürze:
www.prosenectute.ch/         als Vorlagen abrufbar sind. Wir haben festge-       Schriftliche Vollmachten oder auch General-
de/ratgeber/vorsorge/        stellt, dass einzelne Institutionen unter Ein-      vollmachten werden in der Praxis häufig ein-
patientenverfuegung.         fluss von Covid-19 ihre Muster bereits ange-        gesetzt, sowohl für den privaten wie auch für
html                         passt haben. So ist zum Beispiel bei der            den geschäftlichen Bereich. Nach Auftrags-
                             Kurzversion der Patientenverfügung FMH fol-         recht kann eine Vollmacht inhaltlich so verfasst
Vorkehrungen bei             gende Präzisierung enthalten: «Für den Fall,        werden, dass sie auch bei vorübergehender
Ausfall von KMU-             dass ich urteilsunfähig bin, möchte ich (im         Handlungsunfähigkeit und im Ablebensfall gilt.
Inhaber und Inhaberin        Sinne einer Auswahl der möglichen Massnah-          Dies bedeutet, dass die beauftragten Perso-
(siehe Fachbeitrag in        men) nicht reanimiert werden und es sollen          nen bereits schon handeln können, bevor ein
unserem Infobulletin Nr.     keine intensivmedizinischen Massnahmen              Vorsorgeauftrag validiert wird oder eben in Be-
52 vom August 2018).         (insbesondere Beatmung) durchgeführt wer-           zug auf Covid-19, wenn der Patient vorüber-
                             den.» Dieses Beispiel zeigt, dass vor allem die     gehend nicht ansprechbar ist.
                             künstliche Beatmung, welche häufig eine
                             Massnahme für die Behandlung von Covid-19           In der Praxis gibt es verschiedene Muster und
                             ist, hier nun auch explizit erwähnt wird. Als       es reicht die einfache Schriftlichkeit. Dies be-
                             alternative und anwählbare mögliche Mass-           deutet, dass eine handschriftliche Unterschrift
                             nahme können auch alle medizinischen indi-          und die Einsetzung des Datums ausreichend
                             zierten Massnahmen (inklusive Reanimation)          sind. Wir empfehlen jedoch, dass zumindest
                             zur Behandlung der akuten Erkrankung und            die Unterschrift des Vollmachtgebers bei ei-
                             zur Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit ge-        nem Notariat amtlich zu beglaubigen ist. Dies
                             troffen werden. Es lohnt sich, sich mit den         erhöht die rechtliche Wirkung gegenüber den
                             verschiedenen Mustern von Patientenverfü-           verschiedenen Behörden.
                             gungen auseinanderzusetzen. Wir haben ei-
                             nen Link zu den wichtigsten Mustern neben-          Vollmachten sind auch im Geschäftsbereich
                             stehend aufgeführt.                                 wichtig, insbesondere dann, wenn der Ge-
                                                                                 schäftsinhaber anlässlich der Durchführung der
                           • Fehlen von Patientenverfügungen: Was                Generalversammlung bei einer AG ausfallen
                             passiert, wenn eine Patientenverfügung fehlt?       sollte. Für diesen Anwendungsbereich ist eine
                             Wer entscheidet für Sie über medizinische Be-       schriftliche Generalvollmacht zu empfehlen.
                             handlungen, wenn Sie nicht mehr ansprech-
                             bar sind? Ohne Patientenverfügung werden            Natürlich sind auch die vorhandenen Bank-
                             die im Gesetz festgelegten Ansprechpersonen         vollmachten, unter Einbezug der elektroni-
                             als medizinische Vertretung herangezogen.           schen Zahlungsmöglichkeiten, wichtig und
                             Das Vertretungsrecht erhält aber nur, wer sich      individuell mit der Bank abzuschliessen.
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                                                   7

2.1.2 Unsere Empfehlung                             umfangreiche Vorlagen. Gerne stehen wir Ihnen
Speziell in der momentanen Covid-19-Zeit emp-       bei der Wahl beratend zur Seite.
fehlen wir Ihnen, sich mit dem Thema Patienten-     Im Zusammenhang mit der Patientenverfügung
verfügung zu befassen. So stellen Sie sicher,       empfehlen wir auch, dass Vollmachten erstellt
dass Ihre persönlichen Wünsche befolgt werden,      werden sollten. Diese kommen bei einer vorüber-
und schliessen eine Fremdbestimmung aus. Die        gehenden Handlungsunfähigkeit zum Zuge. Wir
Patientenverfügung wird angewandt, wenn Sie         empfehlen unseren Kunden, die Unterschriften
nicht mehr ansprechbar sind oder Ihre Wünsche       der Vollmachten bei einem Notariat beglaubigen
nicht klar formulieren können. Die Patientenver-    zu lassen. Auch Bankvollmachten sollten erstellt
fügung entlastet die Angehörigen und erleichtert    werden (in der Regel verfügen die Banken über
es den Ärzten, die von Ihnen gewünschte Be-         ihre eigenen Vollmachten).
handlung durchzuführen. Eine Patientenverfü-        Die Patientenverfügung und die Vollmacht sind
gung ist eine sehr persönliche Verfügung. Es gibt   mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Sie
Personen, welche sich mit einer einfachen, kur-     müssen nicht handschriftlich erstellt werden, um
zen Patientenverfügung begnügen, andere             Gültigkeit zu haben. Bewahren Sie Ihre Vorsor-
möchten aber doch eine ausführlichere Version.      gedokumente schnell greifbar auf und informie-
Es gibt ganz verschiedene Vorlagen und Muster.      ren Sie die eingesetzten Vertretungspersonen
In der Regel empfehlen wir unseren Kunden das       und Ihren Arzt über den Aufbewahrungsort.
Muster der SAMW (FMH). Es gibt hier eine kur-       Selbstverständlich sind wir bei allen Fragen für
ze und eine lange Version, aber auch Pro Senec-     Sie da und können die Originale bei uns kosten-
tute und das Schweiz. Rote Kreuz bieten sehr        los aufbewahren.

2.2		PRAXISVERSCHÄRFUNG BEI STEUERGÜNSTIGEM FIRMENSITZ
2.2.1 Die Praxis                                      im Kanton Zürich haben. Unsere Erläuterun-
• Steuergünstiger Firmensitz: Die Idee, den           gen widerspiegeln die Praxis der Steuerver-
   Firmensitz in die steuergünstigen Kantone wie      waltung des Kantons Zürich und wir haben
   zum Beispiel Zug oder Schwyz zu verlegen,          uns erlaubt, aus verschiedenen, anonymisier-
   ist nicht neu und hat die Steuergerichte schon     ten Urteilen mit Schwerpunkt Firmensitz einer
   vor vielen Jahren beschäftigt. Wir haben vor       juristischen Person, die rechtlichen Argumen-
   gut 10 Jahren in einem früheren Infobulletin       tationen seitens der Steuerverwaltung des
   berichtet, dass sich das Bundesgericht da-         Kantons Zürich abzubilden. Die nachfolgen-
   mals beim Urteil vom März 2009 mit der Fra-        den Erläuterungen gelten analog natürlich
   ge befasste, ob sich der Firmensitz einer In-      auch für andere Gesellschaftsformen, wie Ein-
   formatikfirma im Kanton Aargau oder Kanton         zelfirmen oder Kollektivgesellschaften, und wir
   Zug befinde. Aufgrund der damaligen Detail-        gehen davon aus, dass auch andere Kantone
   abklärungen und des Sachverhaltes wurde            wie zum Beispiel Bern, Basel, Luzern oder
   der Firmensitz in Zug anerkannt.                   Aargau mit ähnlichem Fokus gegenüber Fir-
                                                      mensitzen von juristischen Personen in steu-
• Praxisverschärfung: Das Steueramt des               ergünstigen Kantonen vorgehen. Dies ent-
  Kantons Zürich hat die Praxis in den letzten 2      spricht ja übrigens auch einem internationalen
  Jahren eindeutig verschärft. Es wurde eine          Trend, es ist aber wichtig, dass wir unsere
  spezielle Abteilung gebildet, welche die Sach-      Klienten über diese aktuelle und verschärfte
  verhalte, ob der Firmensitz tatsächlich zum         Praxis informieren.
  Beispiel im Kanton Schwyz oder Zug sei, ge-
  nauer überprüft. Im Fokus der Überprüfungen       • Sitz von juristischen Personen: Gemäss             Spezialsteuerdomizil
  stehen Firmen mit dem Firmensitz in Zug,            §55 des Zürcherischen Steuergesetzes vom           des Geschäftsortes
  Schwyz, eventuell auch in anderen steuer-           8. Juni 1997 (StG) sind juristische Personen       (siehe Infos 1.3 aus der
  günstigen Kantonen, bei denen entweder der          aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuer-        Treuhandpraxis in unse-
  Eigentümer und/oder das Organ (Verwal-              pflichtig, wenn sich ihr Sitz oder ihre tatsäch-   rem Infobulletin Nr. 35
  tungsrat sowie Geschäftsführer) den Wohnsitz        liche Verwaltung im Kanton befindet. Im inter-     vom Januar 2010).
INFOBULLETIN - Wegmann+Partner AG
8 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS
FOTO: ADOBE STOCK/JIRSAK

                                             kantonalen Verhältnis befindet sich das          Post entgegennimmt und weiterleitet. In sol-
                                             Hauptsteuerdomizil einer juristischen Person     chen Fällen befindet sich das Hauptsteuerdo-
                                             grundsätzlich an ihrem durch die Statuten und    mizil am Ort der tatsächlichen Verwaltung. Das
                                             den Handelsregistereintrag bestimmten Sitz.      ist der Ort, an welchem die juristische Person
                                             Dem statutarischen Sitz wird jedoch die An-      in Wirklichkeit geleitet wird, das heisst, wo re-
                                             erkennung als Hauptsteuerdomizil versagt,        gelmässig diejenigen Handlungen vorgenom-
                                             wenn dieser bloss formelle Bedeutung hat,        men werden, welche in ihrer Gesamtheit der
                                             wenn er gleichsam künstlich geschaffen wur-      Erreichung des statutarischen Zwecks dienen.
                                             de und ihm in einem anderen Kanton ein Ort       Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung
                                             gegenübersteht, wo die normalerweise am          liegt der Ort der tatsächlichen Verwaltung pra-
                                             Sitz erfolgende Geschäftsführung und Verwal-     xisgemäss dort, wo eine Gesellschaft ihren
                                             tung besorgt wird.                               wirtschaftlichen und tatsächlichen Mittelpunkt
                                                                                              hat bzw. wo die normalerweise am Sitz sich
                                           • Briefkastendomizil: Bloss formelle Bedeu-        abspielende Geschäftsführung besorgt wird.
                                             tung hat der Sitz, wenn zum betreffenden Ort     Massgebend ist somit die Führung der laufen-
                                             keine nähere Beziehung oder an diesem Ort        den Geschäfte im Rahmen des Gesellschafts-
                                             keine wesentliche Infrastruktur besteht. Ein     zweckes; bei mehreren Orten ist der Schwer-
                                             derartiges künstlich geschaffenes, der wirkli-   punkt der Geschäftsführung massgebend.
                                             chen Situation nicht angepasstes sogenann-       Dabei ist es kaum denkbar, dass die tatsäch-
                                             tes Briefkastendomizil liegt vor, wenn sich am   liche Verwaltung im Auftragsverhältnis von
                                             statutarischen Sitz weder Leitung noch Ge-       Dritten ausgeübt wird. Abzugrenzen ist eine
                                             schäftseinrichtungen (Büroräumlichkeiten,        Geschäftsleitung von der blossen administra-
                                             Personal etc.) befinden, sondern hier ein Be-    tiven Verwal­tung einerseits und der Tätigkeit
                                             auftragter der juristischen Person im Wesent-    der obersten Gesellschaftsorgane anderer-
                                             lichen seine Geschäftsadresse zur Verfügung      seits, soweit sie sich auf die Ausübung der
                                             stellt und allenfalls die für diese bestimmte    Kontrolle über die eigentliche Geschäftsleitung
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                             9

  und gewisse Grundsatzentscheide be-                 wird oder nicht. Auch Benutzung des Telefons,
  schränkt. Die Art und der Umfang der Ge-            Strom, Parkplatzkosten im steuergünstigen
  schäftsführung hängen vom Gesellschafts-            Kanton werden untersucht, Mietverträge und
  zweck ab.                                           Domizilvereinbarungen eingesehen und auch
                                                      Details aus Bilanz- und Erfolgsrechnungen ver-
• Kriterien und Beweise für den Firmensitz:           langt. Wer einmal ein solches Auflageschreiben
  Ist ein wirtschaftlicher und tatsächlicher Mit-     erhalten hat, kann erkennen, dass die Be-
  telpunkt der Gesellschaft nicht auszumachen,        weisanforderungen ausserordentlich hoch sind
  wird in der Lehre die Meinung vertreten, es         und in vielen Fällen der Nachweis kaum gelin-
  könne ersatzweise gerechtfertigt sein, den Ort      gen wird, den Firmensitz zum Beispiel in Zug
  der tatsächlichen Verwaltung am Wohnort des         oder Schwyz zu beweisen, ausser man hat
  primär tätigen Geschäftsführers anzuknüpfen.        dort wirklich zum Beispiel eine Produktions-
  Der steuerrechtliche Sitz als steuerbegründen-      stätte oder man kann die verlangten Belege
  de Tatsache ist nach den allgemeinen Regeln         ohne Weiteres einreichen.
  der Beweislastverteilung grundsätzlich von der
  Steuerbehörde nachzuweisen. Erscheint aber        2.2.2 Unsere Empfehlung
  der von der Behörde angenommene Sitz im           • Wir empfehlen allen Kunden, die einen Firmen-
  Kanton aufgrund bestimmter Anhaltspunkte             sitz in einem steuergünstigen Kanton haben,
  als sehr wahrscheinlich, so genügt dies regel-       den Sachverhalt anhand der oben beschrie-
  mässig als Hauptbeweis und es obliegt der            benen strengen Voraussetzungen bezüglich
  juristischen Person, den Gegenbeweis für den         Firmensitz genauer zu prüfen. Auch eine Miet­
  von ihr behaupteten Sitz ausserhalb des Kan-         räumlichkeit im Kanton Zürich oder ein Fir-
  tons zu erbringen. Gerade im Rahmen der Ab-          menschild einer Zuger Firma kann schon für
  klärungen der Kantonalen Steuerhoheit geht           die strenge Beurteilung seitens des Steuer-
  das Steueramt Zürich sehr systematisch vor           amtes in Zürich schädlich sein. Handelsregis-
  und verlangt von der Firma respektive dem            tereinträge, Homepageauftritte sowie Beschil-
  Gesellschafter, diverse substanziierte Sach-         derungen von Firmen im Kanton Zürich
  darstellungen, woraus hervorgeht, durch wen          gehören daher zum Überprüfungsrahmen, will
  und an welchem Ort die Geschäftsführung              man nicht in ungemütliche Steuersituationen
  (Fällen der wesentlichen Unternehmensent-            kommen (siehe dazu nachfolgend). Zu unse-
  scheide bzw. Ausübung der operativen Be-             rer Empfehlung gehört eindringlich, dass man
  triebsführung) des Steuerpflichtigen wahrge-         lieber einen bisher akzeptierten Firmensitz im
  nommen wird. Es werden auch konkrete                 Kanton Zug – auch wenn dieser jahrelang oh-
  Angaben zu Art und Umfang der am statuta-            ne Weiteres von den Steuerämtern akzeptiert
  rischen Sitz der Gesellschaft stattfindenden         worden ist – aufgibt, vor allem wenn die oben
  wesentlichen Geschäftstätigkeiten sowie zu           beschriebenen Kriterien nicht oder kaum erfüllt
  den tatsächlichen Präsenzzeiten der Verant-          werden. Das hat nichts damit zu tun, dass wir
  wortungsträger am statutarischen Sitz ver-           jetzt extrem übervorsichtig sind, sondern es
  langt. Es wird unter anderem auch gefragt,           geht uns vor allem darum, jene Kunden vor
  welche Personen im steuergünstigen Kanton            den gravierenden Folgen zu schützen, die bei
  arbeiten, mit welchem Arbeitspensum (Nach-           einer Vernachlässigung des Themas «Steuer-
  weis anhand von Kopien der Arbeitsverträge           günstiger Firmensitz» entstehen können (siehe
  und Stundenrapporte von Mitarbeitenden               nachfolgende Erläuterungen). Vor allem wenn
  etc.). Auch zahlreiche weitere Fragen werden         man nur geringfügige Domizilgebühren hat
  in diesen Auflagen des Kantonalen Steueram-          (zum Beispiel CHF 1000.00 bis CHF 5000.00
  tes verlangt, zum Beispiel, wo die alltäglichen      im Jahr), geht das Steueramt von einem
  Büroadministrationen erledigt werden, Fragen         «Briefkastendomizil» aus.
  zu konkreten Infrastrukturen in steuergünsti-
  gen Kantonen und Geschäftseinrichtungen,          • Wenn der private Wohnsitz eines Verwal-
  was eventuell auch noch mit Fotos bewiesen          tungsrates, Geschäftsführers oder Einzelfir-
  werden kann und ob am privaten Wohnort des          meninhabers im Kanton Zürich ist und der
  Geschäftsführers ein Arbeitszimmer benutzt          Sitz der juristischen Person oder der Einzel-
10 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

                             firma sich im Kanton Zug oder Schwyz befin-              und bei treuwidrigem respektive selbst ver-
                             det, so muss auch noch folgendes Beurtei-                schuldetem Verhalten verwirkt der An-
                             lungskriterium des Steueramtes Zürich                    spruch auf Beseitigung der interkantonalen
Urteil des Bundesge-         beachtet werden: Die Steuerverwaltung Zü-                Doppelbesteuerung. Dies kann konkret be-
richtes vom 26. März         rich argumentiert, dass es schon aus prakti-             deuten, dass die bereits bezahlten Steuern
2020 (in Steuerent-          schen und ökonomischen Gründen zu be-                    im steuergünstigen Kanton nicht zurücker-
scheid 2020, A 24.5          zweifeln sei, dass sich der Inhaber immer                stattet werden und der Kanton Zürich in
Nr. 8): Trotz dem Verbot     nach Zug (oder Schwyz) begibt, um Verwal-                den gleichen Steuerperioden Steuern er-
der interkantonalen          tungstätigkeiten auszuüben. Denn nach der                hebt, also eine klassische Doppelbesteue-
Doppelbesteuerung hat        allgemeinen Lebenserfahrung müsse davon                  rung, allerdings nur bei treuwidrigem Ver-
eine steuerpflichtige        ausgegangen werden, dass der Inhaber und                 halten respektive selbstverschuldetem
Person eine Doppelbe-        Geschäftsführer einer juristischen Person sich           Nachteil, worauf wir hier nicht näher eintre-
steuerung in 2 Kanto-        so organisiert, dass die Geschäftsabläufe                ten möchten.
nen zu tragen, bei           möglichst einfach, reibungslos, rentabel und          – Wer trotz tatsächlicher Verwaltung im Kan-
«selbstverschuldetem         sinnvoll ablaufen würden. Wer dieses Kriteri-            ton Zürich über längere Zeit keine Steuer-
Nachteil»!                   um der Urteilsbegründung liest, kann leicht              erklärung eingereicht hat, muss für die Ge-
                             erkennen, dass privater Wohnsitz des Firmen-             sellschaft mit einem Nachsteuer- und
                             inhabers im Kanton Zürich und Firmensitz in              Bussenverfahren rechnen, dies kann je
                             einem steuergünstigen Kanton eine genaue-                nach Einzelfall natürlich auch den Inhaber
                             re Abklärung erfordert.                                  der juristischen Person betreffen.
                                                                                   – Auch die Rückerstattung der Verrechnungs-
                           • Die möglichen Folgen bei der Verneinung des              steuer kann zum Thema werden.
                             Firmensitzes in einem steuergünstigen Kanton
                             sind gravierend, dies kann unter anderem Fol-       • Da wir die Praxis des Steueramtes bestens
                             gendes sein:                                          kennen, stehen wir bei der Überprüfung des
                             –	Der Kanton Zürich kann in der Regel 2 Jah-         Sitzes einer juristischen Person in einem steu-
                                re rückwirkend die Firmenhoheit im Kanton          ergünstigen Kanton gerne zur Verfügung. Es
                                Zürich anstelle des steuergünstigen Kan-           lohnt sich sicher, solche Themen ernsthaft und
                                tons beanspruchen. Im schlechteren Fall            genauer anzuschauen.

                           2.3 GENERALVERSAMMLUNG NACH GESETZ UND COVID-19
                           2.3.1 Die Praxis                                        Wir fokussieren unseren Beitrag einerseits auf
                           • Einleitung: Viele KMU-Inhaber führen ihren            Aktiengesellschaften – viele Bestimmungen
Art. 698 Abs. 1 OR:           Betrieb nicht als Einzelunternehmen oder Kol-        gelten sinngemäss auch für GmbH –, ande-
Oberstes Organ der            lektivgesellschaft, sondern als juristische Per-     rerseits liegt der Fokus auf KMU, welche in
Aktiengesellschaft ist        son vor allem wegen der Haftungsbegren-              der Regel 1 bis 20 Mitarbeitende haben. Für
die Generalversamm-           zung. Wählen Sie die Gesellschaftsform der           grössere KMU oder sogar Publikumsgesell-
lung der Aktionäre.           Aktiengesellschaft (AG), so ist das oberste          schaften haben Generalversammlungen nach
                              Organ der Aktiengesellschaft die Generalver-         Gesetz und Covid-19 natürlich eine ganz an-
Art. 804 Abs. 1 OR:           sammlung der Aktionäre, weitere Organe sind          dere praktische Bedeutung.
Oberstes Organ der            der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle
Gesellschaft ist die          (falls gesetzlich notwendig). Entscheidet sich     • Befugnisse nach Gesetz: Gestützt auf Art.
Gesellschafterversamm-        der KMU-Inhaber für eine Gesellschaft mit be-        698 Abs. 2 OR stehen der Generalversamm-
lung (diese Bestimmung        schränkter Haftung (GmbH), so ist das obers-         lung folgende unübertragbare Befugnisse zu:
betrifft die GmbH).           te Organ der Gesellschaft die Gesellschafter-        –	die Festsetzung und Änderung der Statu-
                              versammlung, weitere Organe sind die                    ten
                              Geschäftsführung und die Revisionsstelle (falls      – die Wahl der Mitglieder des Verwaltungs-
                              gesetzlich notwendig). Wir haben in einem frü-          rates und der Revisionsstelle
                              heren Infobulletin über den Verwaltungsrat und       – die Genehmigung des Jahresberichts und
                              Geschäftsführer in KMU berichtet.                       der Konzernrechnung
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                                             11
FOTO: ADOBE STOCK/RAWPIXEL.COM

                                   – d ie Genehmigung der Jahresrechnung so-      kann auch ausserordentlich einberufen wer-
                                      wie die Beschlüsse über die Verwendung       den, so oft der Verwaltungsrat oder die Revi-
                                      des Bilanzgewinnes, insbesondere die Fest-   sionsstelle es für notwendig erachten, sie kann   Verwaltungsrat und
                                      setzung der Dividende und der Tantieme       auch von Aktionären, die zusammen mindes-         Geschäftsführer in
                                   – die Entlastung der Mitglieder des Verwal-    tens 10 Prozent des Aktienkapitals vertreten,     KMU (siehe Fachbeitrag
                                      tungsrates                                   verlangt werden. Dies alles nach den Bestim-      in unserem Infobulletin
                                   – die Beschlussfassung über die Gegenstän-     mungen von Art. 699 OR.                           Nr. 48 vom August
                                      de, die der Generalversammlung durch das     Die Generalversammlung wird durch den Ver-        2016).
                                      Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind    waltungsrat oder die im Gesetz bezeichneten
                                                                                   Organe und Personen mindestens 20 Tage            Eingeschränkte Revi-
                                   Die gesetzlichen Befugnisse mit teilweise er-   vor dem Versammlungstag einberufen. In der        sionen und Spezial-
                                   weiterten Kompetenzen finden sich in der Re-    Einberufung sind die Verhandlungsgegenstän-       prüfungen (siehe Infos
                                   gel auch in den Statuten der konkreten Ge-      de sowie die Anträge des Verwaltungsrates         2.2 aus der Treuhand-
                                   sellschaft.                                     und der Aktionäre bekannt zu geben. Über          praxis in unserem Info-
                                                                                   Anträge, die nicht gehörig angekündigte Ver-      bulletin Nr. 55 vom
                                 • Einberufung der Generalversammlung: Die         handlungsgegenstände beinhalten, können           Januar 2020).
                                   ordentliche Generalversammlung hat innerhalb    grundsätzlich keine Beschlüsse gefasst wer-
                                   von 6 Monaten nach Schluss des Geschäfts-       den. All diese formell strengen Vorschriften
                                   jahres stattzufinden. Die Generalversammlung    gelten einerseits auch für KMU und sind an-
12 • INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS

                              dererseits die bisher gültigen gesetzlichen Vor-     allem, dass auch bei verspäteter Abhaltung
                              schriften. Über den Einfluss des Notrechtes          der Generalversammlung die Rechte der Ak-
                              im Rahmen von Covid-19 berichten wir nach-           tionäre (namentlich Teilnahme-, Stimm- und
Ar. 701 OR (Universal-        folgend.                                             Antragsrecht) gewahrt bleiben, dass die ver-
versammlung): Abs. 1:                                                              tretenen Stimmen festgestellt und eingehalten
Die Eigentümer oder         • Universalversammlungen: Bei KMU beliebt              werden und ein Protokoll geführt wird. Bei
Vertreter sämtlicher          sind sogenannte Universalversammlungen.              Verletzung dieser Rechte riskiert der Verwal-
Aktien können, falls kein     Die Eigentümer oder Vertreter sämtlicher Ak-         tungsrat die Anfechtbarkeit oder gar Nichtig-
Widerspruch erhoben           tien können die Generalversammlung auch              keit des Generalversammlungsbeschlusses.
wird, eine Generalver-        ohne Einhaltung der relativ strengen Formvor-
sammlung ohne Einhal-         schriften durchführen und gültig Beschlüsse        • Covid-19-Verordnung 3: Der Bundesrat hat-
tung der für die Einbe-       fassen. Dies bedeutet aber, dass die Eigentü-        te am 16. März 2020 ein befristetes Sonder-
rufung vorgeschriebe-         mer oder Vertreter sämtlicher Aktien anwesend        regime für Versammlungen von Gesellschaften
nen Formvorschriften          sein müssen. Das war nach bisher gültigem            beschlossen. Diese Bestimmung wurde per
abhalten.                     Recht natürlich sehr praktisch, hat aber nun         22. Juni 2020 durch Art. 27 der neuen Covid-
Abs. 2:                       unter Einfluss von Covid-19 mit schweizwei-          19-Verordnung 3 ersetzt. Gemäss dieser neu-
In dieser Versammlung         tem Veranstaltungsverbot sowie Einhaltung            en gesetzlichen Grundlage ist es nun erlaubt,
können über alle in den       der Abstände bei Sitzungen eine praktisch            die Generalversammlung auf folgenden We-
Geschäftskreis der            schwierigere Bedeutung bekommen.                     gen durchzuführen:
Generalversammlung                                                                 –	Auf schriftlichem Weg oder
fallenden Gegenstände       • Präsenzveranstaltung und Covid-19: Die               –	in elektronischer Form («virtuelle General-
gültig verhandelt und         Generalversammlung ist unter geltendem                  versammlung») respektive
Beschlüsse gefasst            Recht zwingend eine Präsenzveranstaltung,            –	mit einem von der Gesellschaft bezeichne-
werden, solange die           an der die Aktionäre ihre Rechte ausüben                ten unabhängigen Stimmrechtsvertreter.
Eigentümer oder Vertre-       können. Mit dem schweizerischen Veranstal-
ter sämtlicher Aktien         tungsverbot infolge der Corona-Pandemie              Der Verwaltungsrat hatte bis zum 31. August
anwesend sind.                sahen sich zahlreiche Inhaber von Aktienge-          2020 zu entscheiden, ob die Generalver-
                              sellschaften von heute auf morgen nicht mehr         sammlung auf schriftlichem Weg, in elektro-
                              in der Lage, die Generalversammlung 2020             nischer Form oder mit einem unabhängigen
                              gesetzes- und statutenkonform physisch               Stimmrechtsvertreter durchgeführt werden
                              durchzuführen. Dieses Thema wird uns leider          soll. Auch wenn die Frist bei Erscheinen dieses
                              auch in unmittelbarer Zukunft noch eine Wei-         Fachbeitrags schon abgelaufen ist, ist es den-
                              le begleiten. Da nach gültigem Recht ordent-         noch nützlich, zu wissen, wie der Mechanis-
                              liche Generalversammlungen innerhalb von 6           mus von Generalversammlungen unter Ein-
                              Monaten nach Ende des Geschäftsjahres                fluss von Covid-19 rechtlich geregelt ist.
                              stattzufinden haben (das heisst, Jahresab-
                              schlüsse per 31.12.2019 hätten bis 30.6.2020       2.3.2 Unsere Empfehlung
                              durchgeführt werden müssen), stellt sich die       • Art und Zeitpunkt der Durchführung: Wir
                              Frage, was bei Nichtbeachtung dieser Fristen          empfehlen, die Generalversammlung auf je-
                              die rechtlichen Folgen sind. Dazu ist zu er-          den Fall durchzuführen, auch wenn dies nach
                              wähnen, dass diese Fristen Ordnungsfristen            dem 30. Juni 2020 gemacht wird. Es wird
                              sind, die Nichtbeachtung (das heisst, wenn            wohl niemand dem Verwaltungsrat eine Sorg-
                              die Generalversammlung später als am                  faltspflichtverletzung vorwerfen, wenn die Ver-
                              30.6.2020 durchgeführt wird) hat keine direk-         spätung infolge Covid-19 erfolgt ist. Natürlich
                              ten rechtlichen Folgen. Dies bedeutet insbe-          sind die hochaktuellen Vorschriften vom Ver-
                              sondere, dass auch Beschlüsse einer verspä-           sammlungsverbot und auch die Abstandsre-
                              tet abgehaltenen Generalversammlung gültig            geln zu beachten. Können Räumlichkeiten
                              sind und nicht wegen der Verspätung ange-             geschaffen werden mit den notwendigen Ab-
                              fochten werden können. Die aktuelle Covid-            standsregeln (was in den eigenen Büroräum-
                              19-Situation hat vielfach dazu geführt, dass          lichkeiten bei nur wenigen Aktionären möglich
                              die ordentliche Generalversammlung verspä-            ist) oder auch bei etwas mehr Personen in
                              tet abgehalten worden ist. Wesentlich ist vor         einem externen Raum mit grossen Konferenz-
INFOBULLETIN • INFOS AUS DER TREUHANDPRAXIS                                                              13

   tischen, so kann die Generalversammlung                sondern weil über Jahre nachvollzogen wer-
   auch unter Einhaltung von allen Schutzmass-            den kann, welche Beschlüsse gefasst worden
   nahmen mit allen Aktionären durchgeführt               sind.
   werden. Wenn diese räumlichen Vorausset-
   zungen nicht erfüllt sind, besteht ja auch die       • Inhalt eines Protokolls: Typische Punkte,
   Möglichkeit, die Generalversammlung auf                welche wir bei ordentlichen Generalversamm-
   schriftlichem Weg oder in elektronischer Form          lungen der Aktionäre eines KMU feststellen,
   (oder mit der Bezeichnung eines unabhängi-             sind:
   gen Stimmrechtsvertreters) durchzuführen.              –	Feststellung der Präsenz und Wahl der Pro-
   Gemäss unseren Praxiserfahrungen wurden                   tokollführer
   solche Beschlussfassungen mit Videokonfe-              –	Protokoll der letzten Generalversammlung
   renzen ergänzt.                                        –	Jahres- und Geschäftsberichte des Verwal-
                                                             tungsrates über das letzte Geschäftsjahr
• Rechte der Aktionäre beachten: In welcher               –	Abnahme der Jahresrechnung nach Kennt-
  Form auch immer die Generalversammlungen                   nisnahme des Revisionsberichtes
  durchgeführt werden, es ist wesentlich, dass            –	Beschlüsse über die Verwendung des Ge-
  über die Beschlussfassungen im Voraus eine                 schäftsergebnisses (inklusive Entscheid
  Traktandenliste erstellt wird, die Beschlüsse              über die Dividendenausschüttung)
  ordentlich gefasst werden und dabei sämtli-             –	Wahl der Organe
  che Rechte der Aktionäre (vor allem Teilnah-            –	Entlastung der Verwaltungs- und Revisions-
  me-, Stimm- und Antragsrechte) gewahrt wer-                stelle
  den. Bei einer Verletzung dieser Rechte riskiert        –	Varia
  der Verwaltungsrat, wie bereits schon er-
  wähnt, die Anfechtbarkeit der Generalver-               Diese Protokolle sind oftmals standardisiert
  sammlungsbeschlüsse.                                    und wir helfen gerne beim Verfassen eines
                                                          professionell erstellten Protokolls.
• Protokollierungspflicht: Ob eine General-
  versammlung nach bisher gültigem Recht oder
  nach den Bestimmungen von Covid-19 durch-
  geführt wird, ist sicherlich ein wichtiger Teil des
  sorgfältigen Handelns der verantwortlichen
  Unternehmen. Ebenso wichtig ist aber das Be-
  wusstsein, dass der Ablauf einer ordentlichen
  oder ausserordentlichen Generalversammlung
  von Gesetzes wegen protokolliert werden
  muss. Der Verwaltungsrat muss daher über
  jede Generalversammlung ein schriftliches
  Protokoll führen. Das wird leider bei kleineren
  Aktiengesellschaften manchmal vergessen,
  aber diese gesetzliche Protokollierungspflicht
  gilt ausnahmslos für jede Aktiengesellschaft,
  unabhängig von deren Grösse. Gesetzlich vor-
  geschrieben ist ein Beschlussprotokoll, wel-
  ches die gefassten Beschlüsse und erfolgten
  Wahlen mit dem Stimmrechtsverhältnis fest-
  hält. Die von den Aktionären geführten Dis-
  kussionen müssen nicht protokolliert werden,
  ausser wenn es die Aktionäre verlangen oder
  die Statuten es vorschreiben. Ein schriftliches
  Protokoll ist ja auch zum Vorteil der Aktionäre
  und Verwaltungsräte, nicht nur weil die ge-
  setzlichen Vorschriften eingehalten werden,
14 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG

3 PERSONAL- UND
  LOHNMANAGEMENT
        Professionelles Personal- und Lohnmanagement (vor, während
        und bei Beendigung der Anstellung) gehört zu den wichtigen
        unternehmerischen Aufgaben. Dazu gehören nebst Empathie
        gute Kenntnisse im Bereich Sozialversicherungen und Arbeits-
        recht sowie bei Lohnabrechnungen. Aktuelle Fachkompetenz
        bei der Geltendmachung von Covid-19-Entschädigungen ist
        auch sehr wichtig geworden.

                       3.1 EINLEITUNG
                       Finanz- und Rechnungswesen ist gemäss der Dar-        korrekten Meldungen an die entsprechenden Äm-
                       stellung unserer neuen Homepage ein wichtiger         ter und Kassen zuständig, bei einigen übernehmen
                       Teil unserer Kompetenzen, dazu gehört auch der        wir das gesamte Personalmanagement von der
www.wptreuhand.ch:     Bereich Personal- und Lohnmanagement. Die An-         Vertragsgestaltung bis hin zur Kündigung und den
Finanz- + Rechnungs-   forderungen im Zusammenhang mit Personal und          entsprechenden Pflichten des Arbeitgebers.
wesen                  Löhnen werden stets strenger und umfangreicher,
                       es gilt sehr vieles zu beachten. Gesetze, Erlasse     Die aktuellen staatlichen Massnahmen haben ei-
                       und Schutzmassnahmen (unabhängig von den              nen weitgehenden Einfluss auf die Arbeitssitua-
                       aktuellen behördlichen Massnahmen) ändern sich        tion: rechtzeitiger Antrag für Kurzarbeit, korrekte
                       und werden verschärft. Es geht nicht nur darum,       Reduktion des Lohnes des Mitarbeiters, Meldung
                       vom Bruttolohn die richtigen Abzüge vorzunehmen       an die Arbeitslosenversicherung etc. Diese An-
                       und die korrekten Summen zu deklarieren, dies         gelegenheiten sind ohnehin komplex, jedoch darf
                       ist lediglich ein Teil des Personal- und Lohnmana-    man dabei den einzelnen Mitarbeiter nicht ver-
                       gements, aber auch sehr wichtig für einen KMU-        gessen: Wurde dieser informiert? Kennt er seine
                       Unternehmer. Es benötigt einen Arbeitsvertrag         Rechte? Weiss er, aufgrund welcher Basis die
                       (rechtliches), eine sinnvolle Lohnkalkulation und     Abzüge und Korrekturen vorgenommen wurden?
                       Verhandlung (wirtschaftliches, Empathie), klare       Kann man einem Mitarbeiter allenfalls Existenz-
                       Richtlinien und Weisungen an das Personal und         ängste nehmen? Ist eine baldige Entlassung un-
                       noch vieles mehr. Darüber hinaus werden diese         ausweichlich? Wie und wann informiert man den
                       Daten in regelmässigen Abständen geprüft (z. B.       Mitarbeiter? So heikel Personalangelegenheiten
                       AHV-Kontrolle), entsprechend sollten Sie Ihre Un-     sein können, sie gehören zu den sehr wichtigen
                       terlagen so archivieren, dass bei einer zukünftigen   Arbeiten und haben eine gewisse Aufmerksam-
                       Überprüfung alles notwendige vorhanden ist und        keit und Sorgfalt verdient.
                       Sie nicht die alten Unterlagen suchen müssen. All
                       diese Aufgaben übernehmen wir gerne für unsere        Wir werden in diesem Fachbeitrag einen Über-
                       Kunden, bei vielen sind wir für die Zahlen und die    blick vermitteln über:
INFOBULLETIN • FACHBEITRAG                                                                                                    15
FOTO: ADOBE STOCK/METAMORWORKS

                                 – Lohngestaltung und Rechtliches vor der          Das Thema Personal- und Lohnmanagement ist
                                    Anstellung                                      sehr gross und die gesetzlichen Grundlagen kön-
                                 – Sozialversicherungen und Beratung während       nen sehr schnell ändern, wie die aktuelle Situa-
                                    der Anstellung                                  tion unter Einfluss von Covid-19 gezeigt hat. Un-
                                 – Mitwirkung bei Beendigung der Anstellung        ser Team bleibt ständig «am Ball» und wir beraten
                                 – Vertretung bei staatlichen Kontrollen           Sie gerne.
                                 – Covid-19-Entschädigungen aus Sozialver­
                                   sicherungen

                                 3.2    LOHNGESTALTUNG UND RECHTLICHES VOR DER ANSTELLUNG
                                 3.2.1 Möglichkeit der Anstellung                   3.2.2 Lohngestaltung
                                 Vor der Anstellung eines Mitarbeiters muss auf     Sobald man mehrere Mitarbeiter beschäftigt,
                                 jeden Fall geprüft werden, ob der entsprechende    wird die Thematik der Lohngestaltung wichtig.
                                 Kandidat in der Schweiz arbeiten darf. Bei         Einerseits geht es um die Lohngerechtigkeit (fai-      www.ch.ch/de/quellen-
                                 Schweizern und Niedergelassenen (Niederlas-        re Entlöhnung der Mitarbeiter auf gleicher Stufe       steuer/
                                 sungsbewilligung C) erübrigt sich die Frage. Al-   bei grundsätzlich gleicher Tätigkeit) und anderer-
                                 lenfalls müssen Sie für Ihren neuen Mitarbeiter    seits auch um die Absicherung des Arbeitgebers,        Ausländer in der
                                 eine Arbeitsbewilligung beantragen. Beachten       sollte sich ein Mitarbeiter benachteiligt fühlen und   Schweiz (siehe Fach-
                                 Sie bitte, dass bei Mitarbeiter ohne Schweizer     dies bemängeln. Wenn ein Mitarbeiter seinem            beitrag in unserem Info-
                                 Pass resp. Niederlassungsbewilligung C grund-      Arbeitgeber Ungleichbehandlung vorwirft, wird          bulletin Nr. 41 vom Ja-
                                 sätzlich Quellensteuern geschuldet sind. Es ob-    die Beweislast umgekehrt gemäss aktueller              nuar 2013).
                                 liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, die   Rechtslage. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss
                                 Quellensteuern vom Lohn abzuziehen und der         dem Gericht nachweisen, dass die Anschuldi-
                                 entsprechenden Steuergemeinde abzuführen.          gung nicht richtig ist und die Lohndifferenzen er-
16 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG

www.bj.admin.ch/bj/de/
home/staat/gesetzge-
bung/lohngleichheit.html
                               FOTO: ADOBE STOCK/KENTOH

                                                                                                 klärbar sind. Aus diesen Gründen empfiehlt es
 BEISPIEL LOHNKALKULATION
                                                                                                 sich, eine Lohnkalkulation für die einzelnen Stel-
                                                                                                 len innerhalb des Betriebes festzulegen. Diese
       Grundlohn                                          Qualifikation                          könnte so aussehen wie nebenstehende obere
        für Stelle                                                                               Grafik.
                           +
                                                                                                 Ein weiteres Beispiel findet sich auf der unteren
                                                                                       BRUTTO-
                                                                                                 Grafik dargestellt im bekannten Lehrmittel «So-
                                                                                        LOHN
           +                                                   +                                 zialversicherungen und Lohnadministration» von
                                                                                                 Frau Rosemarie Rossi (5. Auflage 2018):
       Erfahrung                                              Alter
                                                                                                 Beachten Sie, dass seit dem 1. Juli 2020 Unter-
                           +                                                                     nehmungen ab 100 Mitarbeiter alle 4 Jahre eine
                                                                                                 Lohngleichheitsanalyse durchführen müssen,
                                                                                                 welche von einer externen Stelle überprüft wer-
                                                                                                 den muss.

                                                                                                 3.2.3 Zulagen
 BEISPIEL LOHNAUFBAU
                                                                                                 Nebst den gesetzlichen Zulagen wie zum Beispiel
                                                                                                 Familienzulagen, Zulagen, welche sich aufgrund
                                                                                                 eines GAV (Gesamtarbeitsvertrag) ergeben, hat
            Grundanteil
                                                                                                 der Arbeitgeber selbstverständlich auch die Mög-
                                                                       Grundlohn
                                                                                                 lichkeit, mit freiwilligen Zulagen weitere Anreize
          Arbeitswertanteil
                                                                                                 zu schaffen. Man kann freiwillig höhere Familien-
                                                                                       BRUTTO-
                                                                                                 zulagen auszahlen als jene, welche von den Aus-
                                                                                        LOHN
                                                                                                 gleichskassen rückerstattet werden, es können
      Persönlichkeitswertanteil                                                                  Wegpauschalen vergütet werden etc. Diese Zah-
                                                                                                 lungen an den Mitarbeiter müssen im Lohnaus-
           Leistungsanteil                                            Individuallohn             weis deklariert werden, da sie für den Mitarbeiter
                                                                                                 steuerbares Einkommen darstellen (bei quellen-
            Sozialanteil                                                                         steuerpflichten Mitarbeitern gehören diese Zu-
                                                                                                 schüsse zur Basis für die Ermittlung des Quel-
                                                                                                 lensteuerabzuges).
INFOBULLETIN • FACHBEITRAG                                                                                                     17

3.2.4 Fringe Benefits                                 3.2.5 Branchenempfehlungen und
Als Fringe Benefits bezeichnet man Lohnneben-         Gesamtarbeitsverträge (GAV)
leistungen resp. Zusatzleistungen an die Mitar-       Der Dachverband Ihrer Branche kann Ihnen zu-
beiter, welche weder im direkten Zusammenhang         sätzliche Informationen und Ratschläge bezüg-        Genehmigung von
mit den Leistungen des Mitarbeiters stehen noch       lich Durchschnittslöhne in der entsprechenden        Spesenreglementen
vom Geschäftserfolg abhängig sind. Viele Unter-       Branche geben. Es kann auch sein, dass für Ih-       (siehe Fachbeitrag in
nehmungen gewähren Fringe Benefits, auch              re Branche ein GAV existiert, an welchen Sie sich    unserem Infobulletin Nr.
wenn diese nicht immer so genannt werden, so          halten müssen. Dieser kann nicht nur Mindest-        36 vom August 2010).
zum Beispiel:                                         löhne festhalten, sondern auch Mindestferienan-
• Mitarbeiter ab 20 Jahren haben mindestens           sprüche, Zulagen etc.                                www.seco.admin.ch/
    4 Wochen Ferienanspruch pro Kalenderjahr                                                               seco/de/home/Arbeit/
    (Art. 329a Ziffer 1 OR). Wenn Sie mehr als        3.2.6 Arbeitsvertrag                                 Personenfreizugigkeit_
    4 Wochen Ferien gewähren, ist dies ein Fringe     Gemäss Art. 320 Abs. 1 benötigt ein Arbeitsver-      Arbeitsbeziehungen/
    Benefit                                           trag grundsätzlich keine besondere Form, muss        Gesamtarbeitsvertrae-
• Höhere Zuschüsse in die Pensionskasse               demnach nicht schriftlich sein. Selbstverständlich   ge_Normalarbeitsver-
• Benützung eines Geschäftsautos                      empfiehlt es sich jedoch immer, etwas Schrift­       traege.html
• Pauschalspesen / Kostenpauschalen für die           liches aufzusetzen, sowohl vonseiten des Arbeit-
    Fahrkosten oder für die Verpflegung               gebers wie auch vonseiten des Arbeitnehmers.         Verträge in der Treu-
• Es gibt noch vieles mehr, unter anderem die                                                              handpraxis (siehe Infos
    Möglichkeit, Pauschalspesen von Mitarbeitern                                                           2.2 aus der Treuhand­
    vom Steueramt genehmigen zu lassen und                                                                 praxis in unserem Info-
    steuerfrei zu vergüten.                                                                                bulletin Nr. 53 vom
                                                                                                           Januar 2019).

3.3		SOZIALVERSICHERUNGEN UND BERATUNG
     WÄHREND DER ANSTELLUNG

 3-SÄULEN-PRINZIP

                       BEDARFSGERECHTE VORSORGE

                1. SÄULE                       2. SÄULE                      3. SÄULE

             Existenssicherung                Fortsetzung                   Individuelle
                                             der gewöhnten                  Ergänzung
                                             Lebenshaltung
            Staatliche Vorsorge
                                                                          Selbstvorsorge
                                           Berufliche Vorsorge
                  AHV, IV
                                                                        Gebundene Vorsorge
                                              Obligatorisch                    (3a)
               Ergänzungs-                    (UVG, BVG)
                leistungen
                                                                                                           Quelle: Lehrmittel
                                                                           Freie Vorsorge
                                            Überobligatorisch                    (3a)                      «Sozialversicherungen
                                          (UVZ, Pensionskasse)                                             und Lohnadministrati-
                                                                                                           on» von Rosemarie
                                                                                                           Rossi (5. Auflage 2018)
18 • INFOBULLETIN • FACHBEITRAG

                              3.3.1 Das 3-Säulen-Prinzip der Schweiz                  3.3.3 Sozialversicherungen aus der
                              Die Existenz des 3-Säulen-Prinzips der Schweiz          2. Säule beim Mitarbeiter
                              ist vielen bereits bekannt. Während in der 1. Säu-      • BVG/Pensionskasse
www.ahv-iv.ch/de/Sozi-        le jeder mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in             In der zweiten Säule sind grundsätzlich nur
alversicherungen              der Schweiz versichert ist (versichert bedeutet            Personen mit Erwerbseinkommen versichert.
                              nicht, dass man beitragspflichtig ist), sind in der        Der Anschluss an eine BVG-Vorsorgeeinrich-
www.ahv-iv.ch/de/Sozi-        2. Säule grundsätzlich nur diejenigen versichert,          tung (BVG: Bundesgesetz über die berufliche
alversicherungen/Weite-       welche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die               Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsor-
re-Sozialversicherungen/      3. Säule wird an dieser Stelle nicht behandelt,            ge) ist wie der Abschluss einer Unfallversiche-
Berufliche-Vorsorge-BV        da diese eine individuelle Ergänzung zur ersten            rung (UVG: Bundesgesetz über die Unfallver-
                              und zweiten Säule bildet, um die sich jeder sel-           sicherung) obligatorisch. Bei der BVG existiert
www.bag.admin.ch/bag/         ber kümmern muss. Hier hat der Arbeitgeber                 im Gegensatz zur UVG aber eine Eintritts-
de/home/versicherun-          keinerlei Einfluss.                                        schwelle von aktuell CHF 21 330.00 pro Jahr
gen/unfallversicherung.                                                                  (Stand 2020), welche erreicht werden muss,
html                          3.3.2 Sozialversicherungen aus der                         damit der Mitarbeiter bei der BVG obligato-
                              1. Säule beim Mitarbeiter                                  risch versichert werden muss. Für den obliga-
                              Sie müssen Ihren Mitarbeiter bei den gesetzlichen          torischen Teil werden Mindestvorschriften
                              Sozialversicherungen der 1. Säule auf jeden Fall           durch den Bundesrat vorgegeben, so ist der
                              versichern. Im Normalfall ist eine Anmeldung bei           höchstversicherte Lohn bei der BVG maximal
                              Stellenantritt hierzu nicht mehr notwendig, die            CHF 85 320.00 pro Jahr, wovon jedoch der
                              Mitteilung mittels Jahresenddeklaration (AHV               Koordinationsabzug (Anteil, welcher bei der
                              Lohndeklaration) ist ausreichend. Mit der AHV-             AHV versichert ist) in Höhe von CHF 24 885.00*
                              Deklaration werden auch die relevanten Lohn-               abgezogen wird.
                              summen für die Arbeitslosenversicherung mitge-
                              teilt (wenn wir an dieser Stelle von AHV und            Praxisbeispiel zur Veranschaulichung:
                              AHV-Abzügen reden, meinen wir automatisch               –	
                                                                                        Jahresbruttolohn: CHF 100 000.00
                              AHV/IV/EO).                                             –	
                                                                                        Lohnmeldung an BVG: CHF 100 000.00
                                                                                      –	
                                                                                        Lohnbasis BVG: CHF 85 320 .00
                              Per Stand 2020 sind die Beiträge für die 1. Säu-          (Maximallohn BVG)
                              le wie folgt (als Basis gilt der AHV-pflichtige Brut-   –	
                                                                                        Koordinationsabzug: CHF 24 885.00* (bei
                              tolohn ohne Zulagen):                                     der AHV versichert, BVG nicht versichert)
                                                                                      –	
                                                                                        Versicherter BVG-Lohn: CHF 60 435.00
                              • AHV/IV/EO                                               (Basis BVG-Altersrente)
                                Arbeitnehmer 5.275 % + Arbeitgeber 5.275 %            –	
                                                                                        Nicht versicherter Anteil: CHF 39 565.00
                                = Total 10.55 %
                                                                                      Anhand dieses Beispiels erkennen wir klar, dass
                              • Arbeitslosenversicherung I (ALV I)                    man bei einem Jahresbruttolohn von CHF
                                Arbeitnehmer 1.1 % + Arbeitgeber 1.1 %                85 320.00 das Maximum erreicht hat. Egal wie
                                = Total 2.2 %                                         viel mehr man verdient, die BVG-Altersrente kann
                                                                                      dadurch nicht steigen.
                                 Achtung: Lohn-Basis bis maximal CHF
                                 148 200.00 pro Jahr oder CHF 12 350.00               Heute offerieren viele Arbeitgeber ihren Mitarbei-
                                 pro Monat.                                           tern neben dem obligatorischen BVG-Anschluss
                                                                                      (Säule 2a) eine überobligatorische (freiwillige)
                              • Arbeitslosenversicherung II (ALV II)                  Vorsorgelösung (Säule 2b). Diese kann diverse
                                Arbeitnehmer 0.5 % + Arbeitgeber 0.5                  Leistungen und Verbesserungen beinhalten, so
                                = Total 1.0 %                                         zum Beispiel die Versicherung des tatsächlichen
                                                                                      Jahreslohnes, bei welchem auch auf den Abzug
*Der Koordinationsabzug          Achtung: Abzug lediglich ab Lohnanteil,              des Koordinationsabzugs verzichtet werden
entspricht 7/8 der maxi-         welcher CHF 148 200.00 pro Jahr resp.                kann. Bezugnehmend zum obigen Beispiel wä-
malen AHV-Jahresrente.
Dieser ist in der Pensions-      CHF 12 350.00 pro Monat übersteigt.                  re bei einer entsprechenden Vorsorgelösung der
kasse nicht versichert.                                                               versicherte BVG-Lohn des Mitarbeiters bei
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