Informationen für einen guten Start ins Wertpapiergeschäft
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Informationen für einen guten Start ins Wertpapiergeschäft Stand: 15. Mai 2024
Inhaltsverzeichnis Informationen über unser Institut und unsere Dienstleitungen .................................................................................................... 3 Informationen über Interessenkonflikte ........................................................................................................................................ 4 Informationen zu Finanzinstrumenten.......................................................................................................................................... 5 Informationen zur Anlageberatung .............................................................................................................................................. 5 Informationen zur Finanzportfolioverwaltung ............................................................................................................................... 6 Informationen zum Beratungsfreien Geschäft .............................................................................................................................. 6 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte ............................................................................................................................. 7 Ausführungsgrundsätze der Bank für Privatkunden ....................................................................................................................10 Ausführungsgrundsätze der Bank für professionelle Kunden ......................................................................................................11 Anlage zu den Ausführungsgrundsätzen ................................................................................................................................... 12 Information über den Umgang mit möglichen Interessenskonflikten ...........................................................................................13 Information über die Kosten und Nebenkosten bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen ..............................................................................................................................................15 Preise für Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen für Privatkunden ........................................15 Außerbörslicher Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen ...................................................................................... 15 Zeichnungsaufträge und Kapitalveränderungen ............................................................................................................... 15 Limitierte Aufträge ........................................................................................................................................................... 15 Informationen über Zuwendungen ..............................................................................................................................................21 Information zur Behandlung von Kunden mit US-Wertpapieren im Depot ...................................................................................22 Rahmenvereinbarung über die Nutzung des Direct Brokerage-Angebots für Wertpapiergeschäfte .............................................26 Besondere Bedingungen für die Erteilung von Wertpapieraufträgen über Internet ......................................................................27 Besondere Bedingungen für die außerbörsliche Ausführung von Wertpapieraufträgen im Rahmen des Direct Brokerage- Angebots für Wertpapiergeschäfte .............................................................................................................................................29 Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung ....................................................... 30 Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung ......................................................................................................................................................... 32 Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung ........................................................................... 32 Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlagebera- tung und Versicherungsberatung............................................................................................................................................... 34 2
Informationen über unser Institut und unsere Dienstleitungen Nachfolgend informieren wir Sie gemäß den wertpapierrechtlichen Vorschriften über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen. Kontaktdaten: MERKUR PRIVATBANK KGaA Bayerstr. 33, 80335 München www.merkur-privatbank.de Telefon: 089 59 99 80 E-Mail: direkt@merkur-privatbank.de Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Unser Institut besitzt eine Bankerlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG), welche uns durch die zuständige Aufsichtsbe- hörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw. Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt (im Internet unter: www.bafin.de), erteilt wurde. Weitere zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zent- ralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main. Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Wir erbringen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung sowie der Verwahrung von Finanzinstrumenten unter- schiedliche Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen wie z.B. die Anlageberatung, das Kommissions- geschäft, die Anlagevermittlung, die Vermögensverwaltung und das Depotgeschäft. Berücksichtigung des Zielmarkts Im Rahmen des Vertriebs von Finanzinstrumenten berücksichtigen wir auch den Zielmarkt der Finanzinstrumente. Der Zielmarkt des Finanzinstruments ist eine vom Emittenten bzw. Produktersteller definierte Gruppe bzw. sind mehrere vom Emittenten bzw. Produktersteller definierte Gruppen von Kunden, für die ein Finanzinstrument entwickelt und angeboten wird. Grundsätzlich be- rücksichtigen wir vollumfänglich, ob der Kunde sich innerhalb dieser definierten Gruppe befindet. Im beratungsfreien Geschäft wird neben dem Zielmarktkriterium „Kundenkategorie" lediglich geprüft, ob sich der Kunde mit seinen „Kenntnissen und Erfahrun- gen" mit Wertpapiergeschäften innerhalb des Zielmarkts befindet. Bei fehlendem Zielmarkt oder wenn Sie außerhalb des Ziel- markts liegen, kann es im beratungsfreien Geschäft dazu kommen, dass wir keine Order für das betreffende Finanzinstrument entgegennehmen können. Kommunikationsmittel und Sprachregelung Sie besitzen die Möglichkeit, persönlich, telefonisch, per Brief oder per E-Mail in deutscher Sprache während der üblichen Ge- schäftszeiten mit uns zu kommunizieren. Aufträge können Sie persönlich, telefonisch (sofern ePostfach vorhanden ist) oder per Brief in deutscher Sprache übermitteln. Bitte beachten Sie, dass wir per Brief erteilte Aufträge in bestimmten Fällen nur mit zeit- licher Verzögerung bzw. erst nach erneuter Kontaktaufnahme mit Ihnen ausführen können. Bei Abschluss einer entsprechen- den Vereinbarung ist auch die Übermittlung im Online-Brokerage möglich. Soweit gesetzlich vorgegeben, stellen wir Ihnen Infor- mationen in elektronischer Form zur Verfügung. Als Privatkunde im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes haben Sie die Mög- lichkeit, diese Informationen stattdessen in schriftlicher Form zu erhalten. Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation Telefongespräche und elektronische Kommunikation zwischen uns und Ihnen, die zu Geschäften führen oder führen können, werden aufgrund einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung aufgezeichnet. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation mit Ihnen steht Ihnen auf Anfrage über einen Zeitraum von fünf Jahren bzw. - sofern seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde gewünscht - über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung. Kundeneinstufung Die MERKUR PRIVATBANK KGaA differenziert bei ihren Kunden zwischen Privatkunden, sog. professionellen Kunden und sog. geeigneten Gegenparteien (=Sonderfall der professionellen Kunden; hierzu zählen z.B. Kreditinstitute und Versicherungsgesell- schaften). Die Kundenklassifikation ist Grundlage für die Reichweite der Informationspflichten und hat auch Auswirkungen auf den Umfang der Beratungs- oder Warnpflichten der Bank. Das höchste Schutzniveau genießen die Privatkunden. Die Wertpa- pierfirmen haben u.a. die Möglichkeit, das Schutzniveau für professionelle Kunden, die nicht geeignete Gegenpartei sind, zu erhöhen. Von dieser Möglichkeit macht die Bank Gebrauch. Demzufolge gewährt die MERKUR PRIVATBANK KGaA allen Anlegern das höchste Schutzniveau, es sei denn, bei dem Anleger handelt es sich um eine geeignete Gegenpartei oder die MERKUR PRIVAT- BANK KGaA hat im Einzelfall gegenüber einem Anleger kommuniziert, dass sie ihn als professionellen Kunden einstuft. Information zu veröffentlichten Wertpapierprospekten Sofern für ein von der DZ BANK AG ausgegebenes und öffentlich angebotenes Wertpapier ein Prospekt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht ist, wird dieser zur kostenlosen Ausgabe bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Ge- nossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, 60265 Frankfurt am Main, bereitgehalten. Nach einschlägigen ge- setzlichen Bestimmungen veröffentlichte Prospekte für andere öffentlich angebotene Wertpapiere sind über den Emittenten oder uns erhältlich. In der Regel sind nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen veröffentlichte Prospekte auch auf der Internet- seite des Emittenten abrufbar. Angaben zur Berichterstattung - Informationen über den Stand des Kundenauftrags Wir übermitteln Ihnen auf Wunsch Informationen über den Stand Ihres Auftrags. - Bestätigung der Auftragsausführung Ihnen wird spätestens am ersten Geschäftstag nach Ausführung eines Auftrags oder, sofern unser Institut die Bestätigung des Auftrags von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Eingang der Bestätigung eine Abrechnung oder eine Auftragsbestätigung übermittelt. 3
- Quartals- und Jahresberichte Zum Quartalsende erhalten Sie eine Aufstellung Ihres Wertpapierdepots. Zusätzlich erhalten Sie zum Jahresende den Jahresde- potauszug. - Information über Verluste bei Hebelprodukten Als Anleger werden Sie informiert, wenn der Wert eines Hebelproduktes gegenüber dem Ursprungswert um 10% oder mehr fällt sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10%-Schritten. - In der Finanzportfolioverwaltung Im Rahmen einer Vermögensverwaltung wird die Bank, quartalsweise jeweils zum Quartalsende, Ihnen einen Bericht über den Verlauf der Portfolioverwaltung erstellen. Im Falle der ausdrücklich vereinbarten kreditfinanzierten Portfolioverwaltung erfolgt ein monatliches Reporting. Die Bank wird Sie informieren, wenn die Wertentwicklung des Portfolios erstmals seit Beginn des jeweiligen Berichtszeitraums um 10% oder mehr fällt, sowie anschließend bei jedem Wertverlust in 10er Schritten in den betreffenden Berichtszeiträumen. Information über Verluste bei „kreditfinanzierten Finanzinstrumenten" und/oder Geschäften mit Eventualverbindlich- keiten (Verlustschwellenreporting) Soweit wir für Sie ein Privatkundenkonto führen, das Positionen in „kreditfinanzierten Finanzinstrumenten" oder Geschäfte mit Eventualverbindlichkeiten umfasst, werden Sie informiert, wenn der Ausgangswert des betreffenden Finanzinstruments um 10% fällt, sowie anschließend bei jedem (weiteren) Wertverlust in 10%-Schritten. Ein „kreditfinanziertes Finanzinstrument" liegt vor, wenn das Produkt aufgrund seiner Konstruktion nach Angabe des Emittenten eine überproportionale Teilnahme an Kursverän- derungen ermöglicht. Ihnen wird spätestens am Ende des Geschäftstags mitgeteilt, dass eine der vorgenannten Schwellen über- schritten wurde. Wenn die Schwelle an einem geschäftsfreien Tag überschritten wird, wird Ihnen dies zum Abschluss des folgen- den Geschäftstags mitgeteilt. Maßnahmen zum Schutz der bei uns verwahrten Finanzinstrumente und Gelder unserer Kunden Bei der Verwahrung von Finanzinstrumenten beachtet unser Institut die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Die auf Ihrem Depotkonto verbuchten Finanzinstrumente lassen wir – entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Sammelverwahrung – direkt oder indirekt durch eine Wertpapiersammelbank verwahren. Eine Wertpapiersammelbank oder ein sonstiger Verwahrer darf – gemäß den mit uns getroffenen Vereinbarungen – Pfand-, Zurückbehaltungs- und ähnliche Rechte an den Finanzinstrumenten nur wegen solcher Forderungen geltend machen, die sich aus deren Anschaffung, Verwaltung und Verwahrung ergeben. Wir sind dem Einlagensicherungsfonds des Bundesver- bandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Diese institutsbe- zogenen Sicherungssysteme haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen an- geschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben. Alle Institute, die diesem Sicherungssystem angeschlossen sind, unter- stützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Von uns ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen werden nicht geschützt. Näheres entnehmen Sie bitte Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem "Informationsbogen für den Einle- ger" und der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unter www.edb-banken.de. Informationen zu Transaktionsmeldungen gem. Art. 26 MiFIR Wir sind verpflichtet, Ihre Transaktionen in meldepflichtigen Finanzinstrumenten an die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß ei- nem vorgegebenen Standard zu melden. Information über gesetzliche Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung Bankaktien, Schuldverschreibungen von Banken und Sparkassen sowie andere Forderungen gegen Banken und Sparkassen unterliegen europaweit besonderen Vorschriften für den Fall der Bestandsgefährdung dieser Institute. Hintergrund sind die ge- setzlichen Regelungen der Bankensanierung und -abwicklung, die in einem Abwicklungsfall zur Anwendung kommen können. Diese Regelungen (zum Beispiel sogenanntes „Bail-ln") können sich für den Anleger bzw. Vertragspartner im Abwicklungsfall des Instituts nachteilig auswirken. Nähere Informationen, welche Finanzinstrumente betroffen sind, erfahren Sie unter: www.bafin.de (unter dem Suchbegriff „Haftungskaskade"). Die Kriterien Sicherheit, Liquidität und Rentabilität stehen bei der Vermögensanlage in einem Spannungsverhältnis zueinander. Zum einen besteht ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Rentabilität. Denn zur Erzielung eines möglichst hohen Grades an Sicherheit muss eine tendenziell niedrigere Rendite in Kauf genommen werden. Umgekehrt sind überdurchschnittliche Renditen immer mit erhöhten Risiken verbunden. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Rendite bei Instrumenten, die im Rahmen einer Bankenabwicklung bzw. einer Insolvenz erst zum Schluss oder überhaupt nicht zur Verlustdeckung und Rekapitalisierung herangezogen werden, tendenziell niedriger ist. Zum anderen kann ein Zielkonflikt zwischen Liquidität und Rentabilität bestehen, da liquidere Anlagen, d.h. Investitionen, die relativ schnell realisiert werden können, mit Renditenachteilen verbunden sein kön- nen. „Bail-In“-fähige Finanzinstrumente können im Vergleich zu Bankeinlagen eine höhere Rendite haben, tragen jedoch in der Insolvenz oder bei Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen ein höheres Ausfallrisiko aufgrund des niedrigeren (schlechteren) Ranges. Die im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckten Einlagen bis EUR 100.000 sind vom Bail-In ausgenom- men. Einlagen von Privatpersonen, Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen, die die gesetzliche Einlagensiche- rung von EUR 100.000 übersteigen, sind zwar grundsätzlich „Bail-In“-fähig, haben jedoch im Vergleich zu „Bail-In“-fähigen Finan- zinstrumenten einen höheren (besseren) Rang. Informationen über Interessenkonflikte Die Bank kann bei ihrer Tätigkeit Interessenkonflikten unterliegen und hat Maßnahmen ergriffen, damit sich im Einzelfall beste- hende Interessenkonflikte nicht negativ auf die Interessen der Kunden auswirken. Einzelheiten können den "Informationen über den Umgang mit möglichen Interessenkonflikten" entnommen werden (vgl. „Information über den Umgang mit möglichen Interes- senskonflikten“ in dieser Broschüre). 4
Informationen zu Finanzinstrumenten Eine ausführliche Beschreibung der Finanzinstrumente und der damit verbundenen Chancen und Risiken enthält die Broschüre „Basisinformationen über die Vermögensanlage in Wertpapieren“. Einzelheiten und Informationen zu jeweiligen Finanzinstrumen- ten werden dem Kunden individuell durch die Bank zur Verfügung gestellt. Gleichfalls sind Prospekte, die nach dem Wertpapier- prospektgesetz veröffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch Produktinformationsblätter / Basisinformationsblätter auf der Homepage des Emittenten abrufbar. Informationen zur Anlageberatung 1. Informationen über die Art der von unser erbrachten Anlageberatung Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Anlageberatung erbringen, sind u. a. verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, ob die Anlageberatung unabhängig (sogenannte „unabhängige Honorar-Anlageberatung") erbracht wird oder nicht. Daher informieren wir Sie darüber, dass wir die Anlageberatung nicht als unabhängige Honorar-Anlageberatung erbringen. Das bedeutet, dass wir unseren Kunden kein Honorar für die Anlageberatung in Rechnung stellen. Im Zusammenhang mit der Anlageberatung dürfen wir jedoch Zuwendungen gemäß § 70 WpHG von unseren Vertriebspartnern erhalten. Zuwendungen dürfen wir nur annehmen, wenn wir Sie darüber informieren und wenn die Zuwendung darauf ausgelegt ist, die Qualität der für Sie, unsere Kunden, erbrachten Dienstleistungen zu verbessern. Schließlich darf die Annahme von Zu- wendungen der ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung in Ihrem Interesse nicht entgegenstehen. Über die einzelnen Arten von Zuwendungen informieren wir Sie in den „Informationen über Zuwendungen". Über die konkrete Höhe der Zuwendun- gen, die wir im Zusammenhang mit einer bestimmten Dienstleistung erhalten, informieren wir Sie zusammen mit den Kosten für das betreffende Finanzinstrument bzw. die betreffende Dienstleistung. 2. Informationen über den Umfang der von uns in der Anlageberatung berücksichtigten Finanzinstrumente und ihrer Anbieter Damit wir Ihnen eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Anlageberatung anbieten können, wählen wir aus einer Vielzahl von Finanzinstrumenten unterschiedlicher Anbieter eine breite Palette für die Anlageberatung aus. Es findet keine Bevorzugung hin- sichtlich einzelner Emittenten, Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistung statt. Die Auswahl der empfohlenen Finanzin- strumente erfolgt aufgrund objektiver Bewertungsgrundlagen, es erfolgt keine regelmäßige Beurteilung der Geeignetheit der emp- fohlenen Finanzinstrumente, mit Ausnahme der Finanzportfolioverwaltung. 3. Informationen, welche Angaben wir von Ihnen benötigen, um Sie beraten zu können Im Rahmen der Anlageberatung müssen wir beurteilen, ob ein Finanzinstrument geeignet ist. Hierzu benötigen wir von Ihnen - soweit relevant - Angaben zu Ihren Kenntnissen/Erfahrungen in der Durchführung von Anlagegeschäften, zu Ihren Anlagezielen, zu Ihren finanziellen Verhältnissen und zu Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen. Die Angaben sind freiwillig, dienen aber einer sach- gerechten Aufklärung bzw. Beratung und liegen daher in Ihrem Interesse. Eventuelle Änderungen sollten Sie uns daher zeitnah mitteilen. Erfolgt die Anlageberatung gegenüber einer Personengemeinschaft, zum Beispiel Ehepartnern oder Erbengemeinschaften, für das gemeinschaftliche Vermögen, werden als Grundlage für die Prüfung der Geeignetheit, die für das Gemeinschaftsvermögen erhobenen Angaben zu Anlageziel, Anlagehorizont, Vermögensverhältnisse und finanzieller Situation sowie zur Risikobereitschaft verwendet. Diese Angaben werden von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft vor der Anlageberatung gemeinschaftlich festgelegt. Änderungen an diesen Vorgaben sind ebenfalls gemeinschaftlich vorzunehmen. Die Anlageberatung kann dann ge- genüber jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft erfolgen, sofern keine anderweitige Regelung festgelegt wurde. Dabei ori- entiert sich die Auswahl der empfohlenen Wertpapiere an den Kenntnissen und Erfahrungen des jeweiligen Gesprächspartners. Empfohlen werden können Wertpapiere, für die alle Mitglieder der Personengemeinschaft die erforderlichen Kenntnisse haben. Dabei kann der Gesprächspartner die gemeinschaftlich gemachten Vorgaben, insbesondere zur Risikoneigung, nicht überschrei- ten. Erfolgt die Anlageberatung für das Vermögen eines Minderjährigen, werden die Angaben zu Anlageziel, Anlagehorizont, Vermö- gensverhältnisse und finanzieller Situation sowie zur Risikobereitschaft des Minderjährigen von allen Erziehungsberechtigten gemeinsam eingeholt. Diese Angaben stellen die verbindliche Grundlage für die Prüfung der Geeignetheit dar. Die Anlagebera- tung kann dann gegenüber jedem Erziehungsberechtigtem einzeln erfolgen, sofern keine anderweitige Regelung festgelegt wurde. Dabei orientiert sich die Auswahl der empfohlenen Wertpapiere an den Kenntnissen und Erfahrungen des jeweiligen Gesprächspartners. Empfohlen werden können Wertpapiere, für die alle Erziehungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse haben. Dabei kann der Gesprächspartner die gemeinschaftlich gemachten Vorgaben, insbesondere zur Risikoneigung, nicht überschreiten. Änderungen an den gemachten Vorgaben können nur durch alle Erziehungsberechtigte gemeinschaftlich erfolgen. Erfolgt die Anlageberatung gegenüber einer (quasi-) juristischen Person, werden als Grundlage Angaben zu Anlageziel, Anlage- horizont, Vermögensverhältnisse und finanzieller Situation sowie zur Risikobereitschaft für die (quasi-) juristische) Person erho- ben. Diese Angaben müssen von allen gesetzlichen Vertretern der (quasi-) juristischen Person gemeinschaftlich festgelegt wer- den. Änderungen an diesen Vorgaben sind ebenfalls gemeinschaftlich vorzunehmen. Die Anlageberatung kann dann gegenüber jedem Vertreter allein erfolgen, sofern keine anderweitige Regelung festgelegt wurde. Dabei orientiert sich die Auswahl der emp- fohlenen Wertpapiere an den Kenntnissen und Erfahrungen des jeweiligen Gesprächspartners. Empfohlen werden können Wert- papiere, für die alle gesetzlichen Vertreter der (quasi-) juristischen Person die erforderlichen Kenntnisse haben. Hingegen kann der jeweilige Gesprächspartner die gemeinschaftlich gemachten Vorgaben, insbesondere zur Risikoneigung, nicht überschreiten. Erfolgt die Anlageberatung gegenüber einem gesetzlichen Vertreter eines Betreuten, werden die Angaben zu Anlageziel, Anla- gehorizont, Vermögensverhältnisse und finanzieller Situation sowie zur Risikobereitschaft des Betreuten vom gesetzlichen Ver- treter eingeholt. Anhand dieser Daten und unter Beachtung der Kenntnisse und Erfahrung des Betreuers erfolgt die Prüfung der Geeignetheit durch die Bank. Der gesetzliche Vertreter kann alle Vorgaben jederzeit ergänzen und anpassen. Erfolgt die Beratung gegenüber einem Bevollmächtigten, bilden die Angaben des oder der Konto- und Depotinhaber/s zum Anla- geziel, Anlagehorizont, Vermögensverhältnisse und finanzieller Situation sowie zur Risikobereitschaft die Grundlage für die Prü- fung der Geeignetheit. Ergänzend werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Bevollmächtigten in die Prüfung einbezogen. Empfohlen werden können Wertpapiere, für die der oder die Depotinhaber sowie der Bevollmächtigte über die erforderlichen 5
Kenntnisse verfügen. Der Bevollmächtigte kann die Vorgaben zu Anlageziel, Anlagehorizont und Risikoneigung grundsätzlich nicht ändern oder überschreiten. 4. Information zu den Nachhaltigkeitsaspekten, die wir bei unseren Empfehlungen in Finanzinstrumenten berücksich- tigen Im Einklang mit den von Ihnen angegebenen Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen wir bei unseren Empfehlungen in Fi- nanzinstrumenten die Nachhaltigkeitsaspekte „Umwelt-, Sozial- beziehungsweise Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Men- schenrechte beziehungsweise die Bekämpfung von Korruption und Bestechung“. Entsprechendes gilt bei der Empfehlung von Versicherungsanlageprodukten. Informationen zur Finanzportfolioverwaltung Im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung (auch Vermögensverwaltung) ist die Bank im Rahmen der mit Ihnen getroffenen Anla- gerichtlinien berechtigt, nach eigenem Ermessen grundsätzlich alle Maßnahmen zu treffen, die ihr bei der Verwaltung des Port- folios zweckmäßig erscheinen. Sowohl die Dienstleistung der Vermögensverwaltung als auch die jeweiligen Finanzinstrumente innerhalb der Vermögensverwaltung müssen für den Kunden geeignet sein. Hierzu hat die Bank vor Abschluss eines Vermögens- verwaltungsvertrags Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen, über die finanziellen Verhältnisse des Kunden, einschließlich seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen, und über seine Anlageziele, einschließlich seiner Risikotoleranz, einzuholen. Im Rahmen der Ver- mögensverwaltung erfolgt eine regelmäßige Beurteilung der Geeignetheit der Finanzinstrumente. Informationen zum Beratungsfreien Geschäft Beim beratungsfreien Geschäft trifft der Kunde seine Anlageentscheidung unabhängig von einer persönlichen Anlageempfehlung der Bank. Hierzu holt die Bank nur die erforderlichen Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden ein; dies umfasst nicht Informationen zu Anlagezielen und finanziellen Verhältnissen. Gelangt die Bank bei der Angemessenheitsprüfung zu der Auffassung, dass das vom Kunden in Betracht gezogene Finanzinstrument im obigen Sinne für den Kunden nicht ange- messen ist, so wird sie den Kunden hierüber informieren. Wünscht der Kunde dennoch die Ausführung der Order, darf die Bank diese weisungsgemäß ausführen. 6
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Stand: November 2012 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“). Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: „Wertpapiere“). Geschäfte in Wertpapieren nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur 1 Formen des Wertpapiergeschäfts Ausführung ausreichen. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüg- (1) Kommissions-/Festpreisgeschäfte lich unterrichten. Bank und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form von Kommissionsgeschäften (2) oder Festpreisgeschäften 5 Festsetzung von Preisgrenzen (3) ab. Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen (2) Kommissionsgeschäfte Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preis- lich limitierte Aufträge). Führt die Bank Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Ver- kauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie 6 Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilneh- (1) Preislich unlimitierte Aufträge mer oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Ver- Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Aus- kaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauf- führungsgrundsätzen (Nr. 2) nur für einen Handelstag; ist tragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissio- der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so recht- när), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen zeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rah- des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auf- men des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so trag des Kunden auch gegen die Bank oder den Zwischen- wird er für den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der kommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Be- Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Bank den Kunden hier- dingungen des Börsenhandels dies zulassen. von unverzüglich benachrichtigen. (3) Festpreisgeschäfte (2) Preislich limitierte Aufträge Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handels- Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreis- tag des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am geschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dement- letzten Handelstag eines Monats eingehender Auftrag wird, sprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Wertpa- sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entspre- piere als Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als chend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) für den nächs- Verkäuferin. Die Bank berechnet dem Kunden den verein- ten Monat vorgemerkt. Die Bank wird den Kunden über die barten Preis, bei verzinslichen Schuld-verschreibungen zu- Gültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüglich unterrichten. züglich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen). 7 Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Ver- 2 Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte kauf von Bezugsrechten Die Bank führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils gel- Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von tenden Ausführungsgrundsätzen aus. Die Ausführungs- Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshan- grundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen. Die dels gültig. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Ver- Bank ist berechtigt, die Ausführungsgrundsätze entspre- kauf von Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten chend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Über Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die Bank Aufträgen zum Kauf oder Verkauf ausländischer Bezugs- den Kunden jeweils informieren. rechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländi- Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft schen Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depot- 3 Usancen/Unterrichtung/Preis bestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15 Abs. 1. (1) Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Ge- schäftsbedingungen 8 Erlöschen laufender Aufträge Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpa- (1) Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus pierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvor- schriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben Gesellschaftsmitteln gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ver- Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Ak- tragspartners der Bank. tien an inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Di- (2) Unterrichtung videndenzahlung, sonstigen Ausschüttungen, der Einräu- mung von Bezugsrechten oder einer Kapitalerhöhung aus Über die Ausführung des Auftrags wird die Bank den Kun- Gesellschaftsmitteln mit Ablauf des Handelstages, an dem den unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kun- die Aktien letztmalig einschließlich der vorgenannten den im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Rechte gehandelt werden, sofern die jeweiligen Regelun- Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausge- gen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen. Bei führt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung. Veränderung der Einzahlungsquote teileingezahlter Aktien (3) Preis des Ausführungsgeschäfts/Entgelt/Auslagen oder des Nennwertes von Aktien und im Falle des Aktien- Die Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des splittings erlöschen preislich limitierte Aufträge mit Ablauf Ausführungsgeschäfts ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in des Handelstages vor dem Tag, an dem die Aktien mit er- Rechnung zu stellen. Die Aufwendungsersatzansprüche höhter Einzahlungsquote bzw. mit dem veränderten Nenn- der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. wert bzw. gesplittet notiert werden. (2) Kursaussetzung Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preis- 4 Erfordernis eines ausreichenden Kontogutha- feststellung wegen besonderer Umstände im Bereich des bens/Depotbestandes Emittenten unterbleibt (Kursaussetzung), erlöschen sämtli- che an diesem Ausführungsplatz auszuführenden Kunden- Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Aus- aufträge für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedin- übung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das gungen des Ausführungsplatzes dies vorsehen. Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte 7
(3) Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen derselben Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift er- Ausführungsplätzen teilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen rechtlichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbe- Ausführungsplätzen gelten insoweit die Usancen der aus- stand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und ländischen Ausführungsplätze. Naturereignissen oder durch sonstige von der Bank nicht zu vertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammen- (4) Benachrichtigung hang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Aus- Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Bank lands treffen sollten. den Kunden unverzüglich benachrichtigen. (5) Behandlung der Gegenleistung 9 Haftung der Bank bei Kommissionsgeschäften Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Aus- Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflich- führungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den tet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Ab- schluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die Bank bei der Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für des- 13 Depotauszug sen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotaus- Erfüllung der Wertpapiergeschäfte zug. 10 Erfüllung im Inland als Regelfall 14 Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung Die Bank erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht (1) Inlandsverwahrte Wertpapiere die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Bank für Vereinbarung die Anschaffung im Ausland vorsehen. die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen 11 Anschaffung im Inland sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsschei- Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der nen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Bank AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbe- stand - Girosammel-Depotgutschrift - (GS-Gutschrift). So- selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue Zins-, Gewinn- weit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zuge- anteil- und Ertragsscheinbogen (Bogenerneuerung). lassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpa- (2) Auslandsverwahrte Wertpapiere pieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wert- den Kunden gesondert von ihren eigenen Beständen und papieren dem ausländischen Verwahrer. von denen Dritter (Streifbandverwahrung). (3) Auslosung und Kündigung von Schuldverschrei- 12 Anschaffung im Ausland bungen (1) Anschaffungsvereinbarung Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen über- Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn wacht die Bank den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Aus- - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländi- losung und Kündigung anhand der Veröffentlichungen in den „Wertpapier-Mitteilungen“. Bei einer Auslosung von im schen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder Ausland verwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibun- - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes aus- gen, die anhand deren Urkundennummern erfolgt (Num- ländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börs- mernauslosung), wird die Bank nach ihrer Wahl den Kun- lich noch außerbörslich gehandelt den für die ihm in Wertpapierrechnung gutgeschriebenen werden oder Wertpapiere entweder Urkundennummern für die Auslo- - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen sungszwecke zuordnen oder in einer internen Auslosung Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische die Aufteilung des auf den Deckungsbestand entfallenden Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes Betrags auf die Kunden vornehmen. Diese interne Auslo- verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich ge- sung wird unter Aufsicht einer neutralen Prüfungsstelle vor- handelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft wer- genommen; sie kann stattdessen unter Einsatz einer elekt- den. ronischen Datenverarbeitungsanlage durchgeführt werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist. (2) Einschaltung von Zwischenverwahrern (4) Einlösung in fremder Währung Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen ande- Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheine sowie fäl- ren in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream lige Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rech- Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische nungseinheiten eingelöst, wird die Bank den Einlösungsbe- Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wert- trag auf dem Konto des Kunden in dieser Währung gut- papiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des schreiben, sofern der Kunde ein Konto in dieser Währung Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen unterhält. Andernfalls wird sie dem Kunden hierüber eine Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gutschrift in Euro erteilen, soweit nicht etwas anderes ver- einbart ist. (3) Gutschrift in Wertpapierrechnung Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren oder eine andere im La- gerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen 15 Behandlung von Bezugsrechten/ Optionsschei- und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden nen/Wandelschuldverschreibungen halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wert- (1) Bezugsrechte papierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des auslän- dischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (La- Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den gerland). Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntma- chung in den „Wertpapier-Mitteilungen“ erschienen ist. So- (4) Deckungsbestand weit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Be- Die Bank braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden zugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden er- aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im halten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kun- Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der den gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens ver- Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für die kaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gemäß Kunden und für die Bank verwahrten Wertpapieren 8
den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten las- (2) Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der sen. Wertpapiereigenschaft (2) Options- und Wandlungsrechte Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkun- Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder den ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen wird verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernich- die Bank den Kunden mit der Bitte um Weisung benachrich- tung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im tigen, wenn auf den Verfalltag in den „Wertpapier-Mitteilun- Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem gen“ hingewiesen worden ist. Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung 16 Weitergabe von Nachrichten und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen ver- Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer öffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an werden der Bank solche Informationen vom Emittenten den Kunden vernichten. oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwah- rer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Infor- 19 Haftung mationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die (1) Inlandsverwahrung Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Perso- Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Infor- nen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. mationen über Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet - gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clear- - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, stream Banking AG. - Sanierungsverfahren (2) Auslandsverwahrung zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterblei- Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland be- ben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig ein- schränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Aus- gegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maß- wahl und Unterweisung des von ihr beauftragten ausländi- nahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfal- schen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwi- lenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen schenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder Ansprüchen des Kunden stehen. einen anderen inländischen Zwischenverwahrer sowie ei- 17 Prüfungspflicht der Bank ner Verwahrung durch eine eigene ausländische Ge- Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den schäftsstelle haftet die Bank für deren Verschulden. „Wertpapier-Mitteilungen“ einmalig bei der Einlieferung von 20 Sonstiges Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Op- (1) Auskunftsersuchen position), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklä- veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im In- rung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einliefe- land oder im Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmä- rung. ßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflich- 18 Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von ten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch Urkunden nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des (1) Urkundenumtausch Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird ent- Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kun- sprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, so- weit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber den einer in den „Wertpapier-Mitteilungen“ bekannt ge- machten Aufforderung zur Einreichung von Wertpapierur- benachrichtigen. kunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich (2) Einlieferung/Überträge im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageent- Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde scheidung verbunden ist (wie z. B. nach der Fusion der der Bank in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwah- Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltli- rung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem an- cher Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der Kunde deren Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die wird hierüber unterrichtet. Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt. 9
Ausführungsgrundsätze der Bank für Privatkunden Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Eine ausdrückliche Weisung des Kunden hat stets Vorrang vor der Ausführung eines Auftrages gemäß den in Abschnitt B darge- stellten Ausführungsgrundsätzen der Bank. Sofern eine Kundenweisung vorliegt, wird der Auftrag entsprechend der Weisung ausgeführt. In diesem Fall finden die in Abschnitt B dargestellten Ausführungsgrundsätze keine Anwendung. B. Grundsätze der Bank zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen I. Festpreisgeschäfte Sofern die Bank mit dem Kunden ein Festpreisgeschäft gem. Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte ab- schließt, ist eine bestmögliche Auftragsausführung dadurch sichergestellt, dass die zwischen Bank und dem Kunden vereinbar- ten Konditionen der Marktlage entsprechen. Aufträge in Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kunden abschließt, können gegebenenfalls auch über andere Ausführungsplätze ausgeführt werden. Die bei der Handelsabtei- lung der Bank eingehenden Anfragen für den Handel mit Anleihen werden als Aufforderung an die Bank behandelt, ein Angebot für den Abschluss des Geschäfts als Festpreisgeschäft abzugeben. II. Kommissionsgeschäfte 1. Weiterleitung von Kundenaufträgen Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK, ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen hat die Bank die Kriterien − Preis des Finanzinstrumentes, − mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, − Geschwindigkeit der Ausführung, − Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrages, − Umfang des Auftrages, − Art des Auftrages und − sowie qualitative Faktoren, wie z.B. Handelszeiten der einzelnen Ausführungsplätze, Überwachung des Handels, Zu- gang zu Handelsplätzen und Bereitstellung von Handelstechniken unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrages und des Finanzinstrumentes wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet Kriterium Gewichtung (Alle übrigen Kriterien wurden mit 0% gewichtet) Preis 45% Kosten 40% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 15% Die Bank leitet alle Kundenaufträge in allen Kategorien von Finanzinstrumenten zur Ausführung an einem Ausführungsplatz an die DZ BANK weiter. Die Ausführungsgrundsätze und Ausführungsplätze der DZ BANK können Sie unter www.dzbank.de einse- hen. Durch die Weiterleitung an die DZ BANK ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der Bank vorgenommenen Gewichtung gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bank abgestimmten, standardisierten Pro- zessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK der Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleis- tungen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrech- nung von Aufträgen erzielt. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der DZ BANK spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der Bank wider. Die Bank stellt die regelmäßige Überwachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die DZ BANK sicher. III. Neuemissionen Bei der Neuemission von Wertpapieren, die von der Bank öffentlich oder nicht öffentlich angeboten werden, erfolgt eine bestmög- liche Ausführung im Sinne dieser Ausführungsgrundsätze durch Annahme des Zeichnungsantrages und Zuteilung oder Lieferung der Wertpapiere durch die Bank. IV. Möglichkeit der Ausführung von Kundenaufträgen außerhalb eines Handelsplatzes Im Rahmen der Ausführungsgrundsätze der Bank können Kundenaufträge auch außerhalb eines Handelsplatzes (d.h. außerhalb eines organisierten Marktes (z.B. regulierter Markt an deutschen Börsen, eines multilateralen Handelssystems [z.B. Freiverkehr an deutschen Börsen] oder eines organisierten Handelssystems) ausgeführt werden. Geschäfte, die außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt werden, bergen stets ein Gegenparteirisiko. Dieses Risiko kann für den Kunden zu einem Verlust - schlimmstenfalls sogar zu einem Totalverlust - führen, wenn die Gegenpartei nicht in der Lage ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Auf Anfrage erteilt das Institut zusätzliche Informationen über die Folgen dieser Art der Ausführung. V. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an Investmentvermögen (Investmentfonds) Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen an Investmentvermögen (Investmentfonds) zum von der Kapitalverwaltungsgesell- schaft festgelegten Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis unterliegen den speziellen Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs. Da- mit wird sichergestellt, dass Kunden ihre Anteile an Investmentvermögen (Investmentfonds) zu marktgerechten Preisen erwerben und zurückgeben können. VI. Rücknahme bankeigener Inhaberschuldverschreibungen Die Rücknahme bankeigener Inhaberschuldverschreibungen erfolgt im Festpreisgeschäft. Die jeweils aktuelle Fassung und weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrem Kundenberater. 10
Ausführungsgrundsätze der Bank für professionelle Kun- den Die Bank ermöglicht ihren Kunden die Ausführung der Aufträge für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten nach den folgenden Grundsätzen: A. Vorrang der Weisung des Kunden Eine ausdrückliche Weisung des Kunden hat stets Vorrang vor der Ausführung eines Auftrags gemäß den in Abschnitt B darge- stellten Ausführungsgrundsätzen der Bank. B. Grundsätze der Bank zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen I. Festpreisgeschäfte Sofern die Bank mit dem Kunden ein Festpreisgeschäft gem. Nr. 1 (3) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte ab- schließt, ist eine bestmögliche Auftragsausführung dadurch sichergestellt, dass die zwischen Bank und dem Kunden vereinbarten Konditionen der Marktlage entsprechen. Aufträge in Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Festpreisgeschäft mit dem Kun- den abschließt, können gegebenenfalls auch über andere Ausführungsplätze ausgeführt werden. Die bei der Handelsabteilung der Bank eingehenden Anfragen für den Handel mit Anleihen werden als Aufforderung an die Bank behandelt, ein Angebot für den Abschluss des Geschäfts als Festpreisgeschäft abzugeben. II. Kommissionsgeschäfte 1. Weiterleitung von Kundenaufträgen Bei Kommissionsgeschäften gemäß Nr. 1 (2) der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt die Bank die DZ BANK ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen hat die Bank die Kriterien - Preis des Finanzinstruments, - mit der Auftragsausführung verbundene Kosten, - Geschwindigkeit der Ausführung, - Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Auftrags, - Umfang des Auftrags, - Art des Auftrags - sowie qualitative Faktoren, wie z. B. Handelszeiten der einzelnen Ausführungsplätze, Überwachung des Handels, Zu- gang zu Handelsplätzen und Bereitstellung von Handelstechniken unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden, des Kundenauftrags und des Finanzinstruments wie aus der folgenden Tabelle zu entnehmen gewichtet. Kriterium Gewichtung (Alle übrigen Kriterien wurden mit 0% gewichtet). Preis 50% Kosten 15% Geschwindigkeit der Ausführung 15% Wahrscheinlichkeit der Ausführung 10% Wahrscheinlichkeit der Abwicklung 10% Die Bank leitet alle Kundenaufträge in allen Kategorien von Finanzinstrumenten zur Ausführung an einem Ausführungsplatz an die DZ BANK weiter. Die Ausführungsgrundsätze und Ausführungsplätze der DZ BANK können Sie unter www.dzbank.de einse- hen. Durch die Weiterleitung an die DZ BANK ist gewährleistet, dass bei der Ausführung von Kundenaufträgen unter Berücksichtigung der von der Bank vorgenommenen Gewichtung gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse erzielt werden. Die Ausführung von Kundenaufträgen über die DZ BANK ermöglicht durch die Bereitstellung von auf die Bank abgestimmten, standardisierten Pro- zessen eine effektive und kostengünstige Ausführung, Abwicklung bzw. Abrechnung von Wertpapier- und Derivategeschäften und berücksichtigt zudem die speziellen Anforderungen der Bank bei der Ausführung von Aufträgen professioneller Kunden. Im Rahmen des arbeitsteiligen Zusammenwirkens stellt die DZ BANK der Bank auch die notwendige Infrastruktur und Dienstleistun- gen zur Verfügung. Durch die Bündelung dieser Faktoren werden Kostenvorteile bei der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Aufträgen erzielt. Zusätzlich erfüllt die zur Verfügung gestellte Infrastruktur die Kriterien der Bank in Hinblick auf die Ge- schwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung von Aufträgen, die für professionelle Kunden relevant sind. Die Grundsätze zur Auftragsausführung der DZ BANK spiegeln die bestmögliche Auftragsausführung aus Sicht der Bank wider. Die Bank stellt die regelmäßige Überwachung der Einhaltung ihrer Grundsätze zur Auftragsausführung durch die DZ BANK sicher. Die als Anlage zu diesen Grundsätzen beigefügte Tabelle enthält die aktuelle Liste der Kategorien von Finanzinstrumenten, bei denen die Bank ein Kommissionsgeschäft abschließt und zur Ausführung weiterleitet. III. Neuemissionen Bei der Neuemission von Wertpapieren, die von der Bank öffentlich oder nicht öffentlich angeboten werden, erfolgt eine best- mögliche Ausführung im Sinne dieser Ausführungsgrundsätze durch Annahme des Zeichnungsantrages und Zuteilung oder Lieferung der Wertpapiere durch die Bank. 11
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