Informieren Lernen - Stadt Braunschweig
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Kommunalwahlen am 10. September 2006 Bundestagswahl am 26. September 2021 Informieren Lernen Anwenden - Info-Blatt 1 - Allgemeiner Teil - Info-Blatt 2 - Auszählung - Info-Blatt 3 - Niederschrift
Herausgeber: Stadt Braunschweig - Wahlamt - Reichsstr. 3, 38100 Braunschweig Tel.: 0531/4 70-41 14 Fax: 0531/4 70-41 41 E-Mail: wahlen@braunschweig.de Internet: www.braunschweig.de/wahlen Schulungen und Informationen zur Bundestagswahl Broschüren Allgemeine Wahlvorstände Info-Blatt 1 Allgemeiner Teil Info-Blatt 2 Auszählung Info-Blatt 3 Niederschrift Briefwahlvorstände Info-Blatt 1B Allgemeiner Teil, Arbeitsplan Info-Blatt 2B Auszählung Info-Blatt 3B Niederschrift Online-Seminare im Internet Informationen, Erläuterungen, Videobeispiele und interaktive Übungen im Internet unter www.braunschweig.de/wahlseminare Schulungen vor Ort Seminarveranstaltungen voraussichtlich sowohl online als auch vor Ort Dauer jeweils ca. 1,5 Stunden Ausführliche Hinweise zu allen Schulungsangeboten enthält unser Schulungsflyer bzw. sind im Internet zu finden.
Info-Blatt 3 "Niederschrift" Bundestagswahl am 26. September 2021 Vorbemerkung Für die Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen. Damit werden die Recht- mäßigkeit der Wahlhandlung, mögliche Vorkommnisse, der Verlauf der Auszählung sowie die Feststellung des Wahlergebnisses in Ihrem Wahl- bezirk dokumentiert. Sie finden am Wahlsonntag eine vorbereitete Niederschrift in Ihrem Schriftfüh- rerkoffer. Eine komplett ausgefüllte Muster-Niederschrift finden Sie als Anlage zu diesem Info-Blatt. Das Ausfüllen der Niederschrift ist Aufgabe der Schriftführung. Aber auch die/der Vorsitzende und die Stellvertretungen sollen sich mit diesem Thema be- schäftigen, damit sie die Schriftführung bei ihrer Arbeit unterstützen oder diese bei Ausfall ersetzen können. Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Niederschrift unterzeichnen. Insofern ist der Inhalt der Niederschrift auch für die Beisitzerinnen und Beisitzer interessant. Der größte Teil der Niederschrift ist erst nach der Auszählung der Stimmen am Wahlabend auszufüllen. Das sollte Sie aber nicht davon abhalten, sich bereits tagsüber mit der Niederschrift vertraut zu machen und einige bereits festste- hende Punkte einzutragen. Aufbau der Niederschrift / Inhalt der Mappe Eine Niederschrift besteht aus einem Ausfüllteil, einem Ergebnisteil und einem Textteil. Alle drei Teile bilden gemeinsam eine Niederschrift. Sie dürfen nicht vonei- nander getrennt werden. Die Wahlvorstandsmitglieder genehmigen mit ihrer Unterschrift die komplette Niederschrift. Im Anhang der eigentlichen Niederschrift folgt das Rechen- und Kontrollblatt (RuK) und die Strichliste. Diese sind vor der Auszählung aus der Mappe zu entnehmen und nach Abschluss der Auszählung an gleicher Stelle wieder ein- zuheften. In die Mappe ist außerdem ein Umschlag eingeheftet. In diesen Umschlag kommen nach der Auszählung die ungekennzeichneten (leeren) Stimmzettel aus der Wahlurne, (Stapel 3) die Beschluss-Stimmzettel (Stapel 4) und die eingenommenen Wahlscheine (nicht Wahlbenachrichtigungen). Fragen oder Probleme am Wahltag? 0800 – 470 41 14 (gebührenfrei, auch vom Handy) -1-
Info-Blatt 3 "Niederschrift" Bundestagswahl am 26. September 2021 Ausfüllteil Der Ausfüllteil umfasst die ersten beiden Seiten einer Niederschrift. Die Inhalte werden im Folgenden näher erläutert. Felder bzw. Bereiche, in denen Sie etwas eintragen müssen, sind weiß hervor- gehoben. In der Regel ist am rechten Rand etwas anzukreuzen oder eine Zahl einzutragen. Sollte der Platz für eigene Formulierungen einmal nicht ausreichen, verwenden Sie ein Extrablatt und fügen dieses als zusätzliche Anlage der Niederschrift bei. Verweisen Sie an der entsprechenden Stelle der Niederschrift auf diese Anlage. Kopfbereich Die Niederschrift enthält auf der ersten Seite oben rechts die Bezeichnung Ihres Wahlbezirkes. Vergewissern Sie sich gleich morgens, ob die Angabe des Wahlbezirkes auf der Niederschrift stimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit dem Wahlamt auf. Nutzen Sie die gebührenfreie Rufnummer 0800 – 470 41 14. 1. Wahlvorstand Die Namen der Wahlvorstandsmitglieder sind bereits entsprechend ihrer Funk- tion in die Niederschrift eingedruckt. Jedes Mitglied muss, nachdem die Nie- derschrift komplett ausgefüllt ist, hinter seinem Namen unterschreiben und die Niederschrift und das Wahlergebnis damit genehmigen. Sollte sich die Zusammensetzung des Wahlvorstandes kurzfristig geändert haben, ist der Name des ausgefallenen Mitgliedes in der Liste zu streichen und die Ersatzperson in den darunter stehenden Zeilen mit Namen und Funktion nachzutragen. Fragen oder Probleme am Wahltag? 0800 – 470 41 14 (gebührenfrei, auch vom Handy) -2-
Info-Blatt 3 "Niederschrift" Bundestagswahl am 26. September 2021 2. Wahlhandlung Tragen Sie morgens in die Niederschrift die Anzahl der Wahlkabinen und die Uhrzeit, zu der die erste Wählerin oder der erste Wähler zur Stimmabgabe im Wahllokal erscheint (= Beginn der Stimmabgabe), ein. Es kann vorkommen, dass das Wählerverzeichnis berichtigt werden muss, weil am Samstag oder Sonntag noch Wahlscheine ausgestellt wurden und entsprechende Sperrvermerke aufgenommen werden müssen. Wenn eine Berichtigung notwendig ist, werden wir vom Wahlamt telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wir bitten Sie deshalb, möglichst dafür zu sorgen, dass zu jeder Zeit mindestens ein einsatzbereites Handy in Ihrem Wahlvor- stand vorhanden ist, dessen Nummer dem Wahlamt bekannt ist. Die Berichtigung des Wählerverzeichnisses darf nur auf ausdrücklichen Hinweis des Wahlamtes vorgenommen werden. Wenn eine Berichtigung notwendig war, wird dies durch je ein Kreuz protokolliert. Zu einem besonderen Vorfall während der Stimmabgabe (z.B. Störungen der Wahlhandlung, Zurückweisung von Wählerinnen und/oder Wählern, Unfälle) ist jeweils ein gesonderter Bericht auf einem Extrablatt anzufertigen und der Niederschrift beizufügen. Auf diese Berichte wird dann an dieser Stelle verwiesen. Fragen oder Probleme am Wahltag? 0800 – 470 41 14 (gebührenfrei, auch vom Handy) -3-
Info-Blatt 3 "Niederschrift" Bundestagswahl am 26. September 2021 3. Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses im Wahlbezirk Bei der Auszählung haben Sie die Stimmabgabevermerke (Haken) im Wähler- verzeichnis und die einbehaltenen Wahlscheine gezählt. Tragen Sie die Ergeb- nisse dieser Auszählung ein. Anschließend dokumentieren Sie, ob mindestens 50 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben haben. In der Regel wird hier „Ja“ anzukreuzen sein. Haben weniger als 50 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben, nutzen Sie zur Dokumentation die Anlage zu 3.1.B aus dem roten Ordner im Schriftführerkoffer. Weitere Hinweise zum Verfahren in diesem Sonderfall finden Sie ebenfalls im roten Ordner. Unter Nr. 3.2 tragen Sie die Anzahl der Stimmzettel aus der Wahlurne ein. Falls die Ergebnisse nicht übereinstimmen, müssen Sie die Differenz eintragen und eine Begründung dazu abgeben. Fragen oder Probleme am Wahltag? 0800 – 470 41 14 (gebührenfrei, auch vom Handy) -4-
Info-Blatt 3 "Niederschrift" Bundestagswahl am 26. September 2021 Die ungekennzeichneten (leeren) Stimmzettel und die Beschluss-Stimmzettel werden fortlaufend durchnummeriert. Die jeweiligen Anlagen-Nummern sind einzutragen. 4. Wahlergebnis Im Ausfüllteil befindet sich zunächst ein Hinweis auf die Folgeseite, auf der das komplette Wahlergebnis Ihres Wahlbezirkes festgehalten wird. Beachten Sie bitte auch die Ausführungen zum „Ergebnisteil“ weiter unten. Das Wahlergebnis wird vom Wahlvorstand als Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und von dem/der Vorsitzenden mündlich laut bekannt gegeben. 5. Abschluss der Ergebnisfeststellung Sollte es besondere Vorkommnisse während der Auszählung gegeben haben, sind diese zu erläutern und die dazu vom Wahlvorstand gefassten Beschlüsse mit dem jeweiligen Abstimmungsergebnis darzustellen. Sollte der vorgegebene Platz nicht ausreichen, fügen Sie wiederum ein Extrablatt bei. Gab es keine besonderen Vorkommnisse, an dieser Stelle bitte „Nein“ ankreuzen. In der Regel wird zur Wiederholung der Auszählung nur in der ersten Zeile „Nein“ anzukreuzen sein. Die nachfolgenden Zeilen werden nur dann ausgefüllt, wenn auf begründeten Antrag eines Wahlvorstandsmitgliedes die Auszählung wiederholt wurde. Fragen oder Probleme am Wahltag? 0800 – 470 41 14 (gebührenfrei, auch vom Handy) -5-
Info-Blatt 3 "Niederschrift" Bundestagswahl am 26. September 2021 Wenn Ausfüllteil und Ergebnisteil fertig gestellt sind, müssen alle Wahl- vorstandsmitglieder auf Seite 1 hinter ihrem Namen unterschreiben. Dann erst beendet die/der Vorsitzende die Verhandlung des Wahlvorstandes mit der Unterschrift auf Seite 2 unten rechts. Ergebnisteil Die Seite 3 der Wahlniederschrift ist der Ergebnisteil. Erst wenn Sie auf dem Rechen- und Kontrollblatt ein komplettes und stimmiges Ergebnis festgestellt haben, übertragen Sie sämtliche Zahlen in den Ergebnisteil der Niederschrift. Gehen Sie dabei sorgfältig vor und vermeiden Sie Übertragungsfehler. Kontrollieren Sie deshalb alle Übertragungen. Sollten Sie sich doch einmal verschrieben haben, streichen Sie bitte die fal- sche Zahl einmal durch und schreiben Sie die richtige Zahl gut lesbar dane- ben. Bestätigen Sie die Korrektur mit Ihrem Namenskürzel. Nicht vergessen: Das Wahlergebnis im Wahlbezirk ist im Anschluss an die Feststellung der Zahlen von dem/der Vorsitzenden mündlich bekannt zu geben. Textteil Der Textteil ist Bestandteil der Niederschrift. Er enthält zu allen Tätigkeiten des Wahlvorstandes nähere Erläuterungen. Mit Ihrer Unterschrift auf Seite 1 bestätigen Sie, dass die rechtlichen Vorgaben wie im Textteil beschrieben ein- gehalten wurden. Lesen Sie ihn sich daher vor dem Wahltag aufmerksam durch. Beachten Sie vor allem die rot gedruckten Hinweise auf der letzten Seite. Auf der letzten Seite des Textteils der Niederschrift bestätigt die Annahmestelle die Übernahme der Wahlunterlagen und vermerkt, wann sie die Schnellmel- dung des Ergebnisses an die Wahlzentrale durchgegeben hat. Vom Wahlvorstand ist im Textteil nichts einzutragen oder zu verändern. Alle Wahlunterlagen sind geordnet zu übergeben. Die Wahlurnen und die Wahl- kabinen sind ggf. wieder in den Taschen zu verpacken, verbleiben aber im Wahllokal. Fragen oder Probleme am Wahltag? 0800 – 470 41 14 (gebührenfrei, auch vom Handy) -6-
Textteil 3.1 Zählung Dann wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Zu 2. Stimmabgabe Stimmabgabevermerke und die einbehaltenen Wahl- 2.1 Vorbereitungen scheine gezählt. Die/Der Vorsitzende eröffnete die Wahlhandlung damit, 3.1.A Normalfall dass sie/er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes Es wurde festgestellt, dass mindestens 50 Wählerinnen auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung bzw. Wähler ihre Stimme abgegeben haben. ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen Die Wahlurne wurde geöffnet und die Stimmzettel ent- bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Ange- nommen. Die/Der Vorsitzende überzeugte sich anschlie- legenheiten hinwies. Sie/Er stellte die Erteilung dieses ßend, dass die Wahlurne leer war. Hinweises an alle Beisitzerinnen und Beisitzer vor Auf- nahme ihrer Tätigkeit sicher. Sie/Er belehrte sie über Die Schriftführung übertrug aus der (ggf. berichtigten) ihre Aufgaben. Bescheinigung über den Abschluss des Wählerver- Damit die Wählerinnen und Wähler die Stimmzettel zeichnisses die Zahl der Wahlberechtigten in unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahl- Abschnitt 4 lokal Wahlkabinen aufgestellt. Kennbuchstaben A1 und A2 sowie A1+A2 Vom Tisch des Vorstandes konnten die Wahlkabinen überblickt werden. des Ergebnisteils dieser Niederschrift. Abdrucke des Bundeswahlgesetzes und der Bundes- wahlordnung lagen im Wahlraum vor. Der Wahlvorstand stellte vor Beginn der Stimmabgabe fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Anschließend wurde sie mit einer Plombe versiegelt. 3.1.B Sonderfall bei weniger als 50 Wählerinnen und Wählern 2.2 Berichtigung des Wählerverzeichnisses Die Anlage zu 3.1.B wurde der Niederschrift beigefügt. Soweit eine Korrektur des Wählerverzeichnisses Ergibt die Zählung, dass weniger als 50 Wählerinnen erforderlich war, berichtigte die/der Vorsitzende das und Wähler ihre Stimme abgegeben haben, ordnet die Wählerverzeichnis, indem sie/er bei den Namen der Kreiswahlleitung die gemeinsame Ermittlung und Fest- nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlbe- stellung des Wahlergebnisses mit einem von ihr be- rechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Ver- stimmten anderen Wahlvorstand (aufnehmender Wahl- merk "Wahlschein" oder die Buchstaben "WB" eintrug. vorstand) an. Die/Der Vorsitzende berichtigte anschließend auch die Der Wahlvorstand (abgebender Wahlvorstand) hat die Zahlen der Abschlussbescheinigung; diese Berichtigung verschlossene Wahlurne, das Wählerverzeichnis und wurde von ihr/ihm unterschrieben. die eingenommenen Wahlscheine dem Wahlvorstand eines bestimmten anderen Wahlbezirks des gleichen 2.4 Ende der Stimmabgabe Wahlkreises (aufnehmender Wahlvorstand) übergeben. Um 18.00 Uhr gab die/der Vorsitzende den Ablauf der Am Wahlraum des abgebenden Wahlvorstands wurde Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung Wahllokal anwesenden Wahlberechtigten bzw. die aus und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt. Platzgründen vor dem Wahlraum wartenden Wahlbe- Der Transport der zu übergebenden Gegenstände er- rechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zur folgte in Anwesenheit der/des Vorsitzenden, der Schrift- Stimmabgabe wurde solange gesperrt, bis der/die letzte führung sowie eines weiteren Mitglieds des Wahlvor- der anwesenden Wählerinnen und Wähler die Stimme standes und soweit möglich weitere im Wahlraum anwe- abgegeben hatte. Danach erklärte die/der Vorsitzende sende Wahlberechtigte als Vertretung der Öffentlichkeit. die Wahlhandlung für geschlossen und der Zutritt zur Nach Schluss der allgemeinen Stimmabgabe im aufneh- Stimmabgabe wurde wieder zugelassen. menden Wahlvorstand wurden die beiden Wahlurnen geöffnet und die Stimmzettel entnommen. Die/Der Vor- Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel sitzende überzeugte sich anschließend, dass die Wahl- entfernt. urnen leer waren. Der Inhalt beider Wahlurnen wurde vermengt und zusammen ausgezählt. Zu 3. Ermittlung und Feststellung des Die Übergabe der Wahlurne und der Wahlunterlagen Ergebnisses im Wahlbezirk wurde in den Wahlniederschriften des abgebenden und Die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses wur- des aufnehmenden Wahlvorstands vermerkt. den unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und Bei der Zahl der Wahlberechtigten sind die Werte aus ohne Unterbrechung unter der Leitung der/des Vorsit- den Abschlussbescheinigungen der Wählerverzeich- zenden oder der Stellvertretung vorgenommen. nisse zusammenzuzählen. Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetrage- Die Schriftführung übertrug aus der (ggf. berichtigten) nen Stimmabgabevermerke gezählt. Dann wurden die Bescheinigung über den Abschluss des Wählerver- eingenommenen Wahlscheine gezählt. zeichnisses die Zahl der Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben A1 und A2 sowie A1+A2 des Ergebnisteils dieser Niederschrift.
Bei der Zahl der Wählerinnen und Wähler sind die Stapel 3: ungekennzeichnete Stimmzettel Stimmabgabevermerke aus den Wählerverzeichnissen einen Stapel mit sowie die eingenommenen Wahlscheine und Stimmzet- den ungekenn- tel des aufnehmenden und des abgebenden Wahlvor- zeichneten standes zusammenzuzählen. Stimmzetteln, Nach der Vermischung sind die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen. 3.2.2 Sortierung Nunmehr sortierten mehrere Wahlvorstandsmitglieder Stapel 4: Beschluss-Stimmzettel die Stimmzettel unter Aufsicht der/des Vorsitzenden, bil- einen Stapel aus deten dabei die folgenden Stapel und behielten diese den Stimmzetteln, unter Aufsicht: die Anlass zu Be- denken gaben und Stapel 1: Stimmzettel mit gleicher Kennzeichnung über die vom Mehrere Stapel aus Wahlvorstand Be- den Stimmzetteln auf schluss zu denen die Erst- und fassen war. Zweitstimme zwei- felsfrei gültig für die Bewerberin bzw. den Bewerber und die Der Stapel 4 wurde ausgesondert und von einem von Landesliste dersel- der/dem Vorsitzenden dazu bestimmten Wahlvor- ben Partei standsmitglied in Verwahrung genommen. abgegeben wor- 3.2.3 Ermittlung Zwischensummen Stapel 1 und 3 den waren, getrennt nach Stimmen für die einzelnen Die Wahlvorstandsmitglieder, die den geordneten Sta- Landeslisten, pel 1 unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzel- nen Stapel in der Reihenfolge der Landeslisten auf Stapel 2: Stimmzettel mit unterschiedlicher Kenn- dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil der/dem zeichnung Vorsitzenden, zum anderen Teil der Stellvertretung. einen Stapel aus den Stimmzetteln, Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel auf denen die Erst- eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem und die Zweit- Stapel laut an, für welche Bewerberin bzw. welchen stimme zweifelsfrei Bewerber und für welche Landesliste er Stimmen ent- gültig für hielt. Gab ein Stimmzettel der/dem Vorsitzenden oder Bewerberinnen bzw. der Stellvertretung Anlass zu Bedenken, so fügten sie Bewerber und Lan- den Stimmzettel dem Stapel 4 hinzu. deslisten verschie- Nunmehr prüfte die/der Vorsitzende den Stapel 3 mit dener Wahlvor- den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihr/ihm schlagsträger abge- hierzu von dem Wahlvorstandsmitglied, das sie in Ver- geben worden waren wahrung hatte, übergeben wurden. Die/Der Vorsit- zende sagte jeweils an, dass hier beide Stimmen un- gültig sind. Danach zählten je zwei von der/dem Vor- sitzenden bestimmte Wahlvorstandsmitglieder nachei- nander je einen der zu Stapel 1 und Stapel 3 gebilde- ten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und er- mittelten die Anzahl der für die einzelnen Bewerberin- nen bzw. Bewerber und Landeslisten abgegebenen Stimmen sowie die Anzahl der ungültigen Erst- und sowie mit den Zweitstimmen. Die Wahlvorstandsmitglieder sagten Stimmzetteln, auf die ermittelten Stimmenzahlen jeweils an. denen nur die Erst- oder nur die Zweit- Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwi- stimme jeweils zwei- schensummen Stapel 1 und Stapel 3 von der Schrift- felsfrei gültig und die führung in Abschnitt 4 dieser Wahlniederschrift einge- andere Stimme nicht tragen, und zwar sowohl unter dem Ergebnis der Wahl abgegeben worden im Wahlkreis (Erststimmen) als auch unter dem Ergeb- war, nis nach Landeslisten (Zweitstimmen). 3.2.4 Ermittlung Zwischensumme Stapel 2 Dann übergab das Wahlvorstandsmitglied, das den Stapel 2 unter seiner Aufsicht hatte, den Stapel der/dem Vorsitzenden.
Die/Der Vorsitzende legte die Stimmzettel zunächst a) die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweit- getrennt nach Zweitstimmen für die einzelnen Landes- stimme oder nur die Erststimme abgegeben listen und las bei jedem Stimmzettel laut vor, für wel- worden waren, getrennt nach den Bewerberinnen che Landesliste die Zweitstimme abgegeben worden und Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war. Bei den Stimmzetteln, auf denen nur die Erst- war, stimme abgegeben worden war, sagte sie/er an, dass b) die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme ab- die nicht abgegebene Zweitstimme ungültig ist, und bil- gegeben worden war, getrennt nach den Landeslis- dete daraus einen weiteren Stapel. Stimmzettel, die ten, denen die Stimmen zugefallen waren, der/dem Vorsitzenden Anlass zu Bedenken gaben, c) die ungekennzeichneten Stimmzettel, fügte sie/er dem Stapel 4 bei. d) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben Danach zählten je zwei von der/dem Vorsitzenden be- hatten stimmte Wahlvorstandsmitglieder nacheinander die je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht. von der/dem Vorsitzenden gebildeten Stapel unter ge- genseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der Die Stimmzettel zu c) und d) befinden sich im Umschlag für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Stimmen zu dieser Wahlniederschrift. sowie der ungültigen Zweitstimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensumme Stapel Zu 4. Wahlergebnis 2 von der Schriftführung in Abschnitt 4 dieser Wahlnie- Das im Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Er- derschrift eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis gebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis der Wahl nach Landeslisten (Zweitstimmen). im Wahlbezirk festgestellt und von der/dem Vorsitzenden mündlich laut bekannt gegeben. Anschließend ordnete die/der Vorsitzende die Stimm- zettel aus Stapel 2 neu, und zwar nach den für die ein- zelnen Bewerberinnen und Bewerbern abgegebenen Zu 5. Abschluss der Ergebnisfeststellung Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf schnells- Erststimmen. Dabei wurde entsprechend der Zweit- tem Wege der/dem Beauftragten der Stadt übermittelt. stimmen verfahren. Die so ermittelten Zahlen der für die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber abgege- Soweit besondere Vorkommnisse zu verzeichnen waren, benen Stimmen und der ungültigen Erststimmen wur- sind diese im Ausfüllteil erläutert. den ebenfalls als Zwischensumme Stapel 2 von der Wurde der Zählvorgang auf Antrag eines Wahlvorstands- Schriftführung in Abschnitt 4 dieser Wahlniederschrift mitgliedes wiederholt und das Ergebnis daraufhin berich- eingetragen, und zwar unter dem Ergebnis der Wahl tigt, so sind die berichtigten Zahlen in Abschnitt 4 der im Wahlkreis (Erststimmen). Wahlniederschrift mit anderer Farbe oder auf andere 3.2.5 Abweichende Zählungen Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren! Ergaben sich zahlenmäßige Abweichungen bei den Zählungen, zählten die beiden Wahlvorstandsmitglie- Achtung: Das Ergebnis darf vor Unterzeichnung der den Stapel nacheinander erneut. Danach ergab dieser Wahlniederschrift anderen Stellen nicht mit- sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen. geteilt werden. 3.2.6 Ermittlung Zwischensumme Stapel 4 Während der Wahlhandlung waren immer mindestens Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die drei Mitglieder und während der Ermittlung und Fest- Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in Stapel 4 stellung des Ergebnisses waren immer mindestens ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden wa- fünf Mitglieder des Vorstandes, darunter jeweils ren. Die/Der Vorsitzende gab die Entscheidung münd- die/der Vorsitzende und die Schriftführung oder die je- lich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen weilige Stellvertretung, anwesend. an, für welche Bewerberin bzw. welchen Bewerber o- der für welche Landesliste die Stimme abgegeben wor- Die Stimmabgabe sowie die Ermittlung und Feststel- den war. Sie/Er vermerkte auf der Rückseite jedes lung des Ergebnisses waren öffentlich. Stimmzettels, ob beide Stimmen oder nur die Erst- Nach der Unterzeichnung dieses Protokolls wurden stimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungül- alle Stimmzettel, die nicht dieser Wahlniederschrift als tig erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel Anlage beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt mit fortlaufenden Nummern. Die so ermittelten gültigen und verpackt: und ungültigen Stimmen wurden als Zwischensumme - Ein versiegelter Karton mit den Stimmzetteln, die Stapel 4 von der Schriftführung in Abschnitt 4 dieser nach den für die Wahlkreisbewerberinnen bzw. Wahlniederschrift eingetragen. Wahlkreisbewerber abgegebenen Stimmen ge- 3.2.7 Summierung ordnet sind und mit den Stimmzetteln, auf denen Die Schriftführung zählte die Zwischensummen der un- nur die Zweitstimme abgegeben worden war. gültigen Erst- und Zweitstimmen sowie der gültigen - Die ungekennzeichneten Stimmzettel aus der Erst- und Zweitstimmen jeweils für die einzelnen Wahl- Wahlurne, die Stimmzettel, über die beschlossen vorschläge zusammen. Zwei von der/dem Vorsitzen- wurde und die eingenommenen Wahlscheine be- den bestimmte Wahlvorstandsmitglieder überprüften finden sich im Umschlag zu dieser Wahlnieder- die Zusammenzählung. schrift. - Ein Karton mit allen unbenutzten Stimmzetteln, 3.2.8 Abschluss die der Wahlvorstand nicht ausgegeben hat, und Die von der/ dem Vorsitzenden bestimmten Wahlvor- den eingenommenen Wahlbenachrichtigungen. standsmitglieder sammelten
Übergabe und Sicherung der Wahlunterlagen Ergebnis dem Wahlamt telefonisch um ________ Uhr übermittelt. __________________ (Handzeichen der/des Beauftragten der Stadt) Der/Dem Beauftragten der Stadt wurden übergeben: diese Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen (einge- nommene Wahlscheine, versiegelter Umschlag mit den Beschluss-Stimmzetteln und den ungekennzeichneten Stimmzetteln, Berichte), 1 Karton gültige Stimmzettel, 1 Karton unbenutzte Stimmzettel und die ein- genommenen Wahlbenachrichtigungen, das Wählerverzeichnis, die Quittungsliste über die ausgezahlte Auf- wandsentschädigung, das Büromaterial. Von der/dem Beauftragten der Stadt wurde diese Nie- derschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen am 26. September 2021 um ________ Uhr auf Vollständigkeit überprüft und übernommen. __________________________________________ (Unterschrift der/des Beauftragten der Stadt) Von der Wahlzentrale auszufüllen Wahlniederschrift Quittungsliste und ggf. nicht ausgezahlte Auf- Unterlagen vollständig (siehe rechts) von der Wahl- wandsentschädigung zentrale Schriftführerkoffer vollständig um ________ Uhr übernommen. (Wählerverzeichnis, Quittungsliste, Roter Ordner, Büromaterial) __________________________________________ 1 Karton gültige Stimmzettel (Unterschrift Wahlzentrale 1 Karton unbenutzte Stimmzettel Es ist sicherzustellen, dass die Niederschrift mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
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