Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach

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Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Nummer 49 Jahrgang 43                                                          Donnerstag, 09. Dezember 2021

                                                                                         ü ro U rbach
                                                                                   viceb
                                     Amtsblatt der Gemeinde Urbach
                                                                            Ser                 nur
                                                                                                n
                                                                                         gszeite       g
                                                                                 Öffnun her Anmeldun
                                                                                    lefonisc
                                                                             nach te und mit 3G.
                                                                                                8007-99
                                                                                    lefon 07181
                                                                                  Te

     Erschwerte Versorgungslage durch Erkältungswetter:

     Jede Spende zählt!
     Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Blutkonserven benötigt.
     Der DRK - Blutspendedienst bittet daher dringend zur Spende am:
                                                                                          le,
                                                                                    achhal
     Freitag, dem 17.12.2021                                                   Auerb
                                                                                 run nenweg 1
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                                                                             Seeb           H
     von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr                                               73660
                                                                                      URBAC

                                                                     Hier geht es zur Terminreservierung:
                                                                     https://terminreservierung.blutspende.de

     Weitere Infos zum Blutspenden unter
     „Urbach aktuell“
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021                             Urbacher Mitteilungen                                                               Nummer 49

                                                                           Störungsdienste
 Notdienste                             (Alle Angaben ohne Gewähr)        Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung                      0800 1135000
                                                                           z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung
Ärztlicher Notfalldienst Urbach                                            (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei-
                                                                           Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung                        0800 0542542
ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten:                             z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten)
Kostenfreie Rufnummer 116117
                                                                           Remstalwerk: Wasserwerk                                        0800 7233990
Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis                              z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90                                    EnBW: Gasstörungen                                           07181 97810-12
Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen-               Deutsche Telekom: Telefon, Telefax                             0800 3302000
den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol-           Kabel BW: Kabelfernsehen                                      0221 46619100
gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44
HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis:
HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden                    Gemeindeverwaltung Urbach
8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen
unter der kostenfreien Rufnummer 116117.                                   Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach
Augenärztlicher Notfalldienst                                              Zentrale mit Anrufbeantworter                     (0 71 81) 80 07-0
08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer).                 Fax Rathaus Urbach                              (0 71 81) 80 07-50
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte                                  Fax Bauamt, Am Rathaus 1                        (0 71 81) 80 07-66
Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt       E-Mailinfo@urbach.de
an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän-             Internetwww.urbach.de
dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117                    während der üblichen Dienstzeiten
(auch am Wochenende).                                                      Bürgermeisterin, Sekretariat                    (0 71 81) 80 07-11
Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91             Haupt- und Ordnungsamt,
Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt,              Sekretariat Amtsleitung                         (0 71 81) 80 07-31
Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang,                      Bauamt, Sekretariat Amtsleitung                 (0 71 81) 80 07-63
Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668               Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleitung       (0 71 81) 80 07-21
Apotheken Bereitschaftsdienst                                              Standesamt und Rentenangelegenheiten            (0 71 81) 80 07-34
10.12. 	Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32,                      Seniorenbeauftragter                            (0 71 81) 80 07-33
         Tel. 6 12 98                                                      Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55
11.12. Apotheke Urbach, Gartenstr. 53, Tel. 8 14 80
                                                                                           E-Mail: servicebuero@urbach.de
12.12. 	Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Silcherstr. 77,
         Tel. 7 13 13                                                      Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
13.12. 	Apotheke am Kirchplatz, Welzheim, Kirchplatz 16, Tel.             Servicebüro
                                                                           Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstag : 8.00
                                                                                                                  ur – 12.00 Uhr,
         07182 / 80 59 30 und Salier-Apotheke, Winterbach, Bahn-
                                                                           Mittwoch geschlossen,   un gs zeiten n
                                                                                                    Donnerstag: 7.00    ung Uhr,
                                                                                                                      – 12.00
         hofstr. 1, Tel. 4 11 58                                                              Öffn         e r Anme
                                                                                                                     ld
                                                                           Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr.nisc h
14.12. 	Hubertus-Apotheke, Schorndorf-Haubersbronn, Wies-
                                                                           Außerhalb n dieser  elefo nach telefonischer
                                                                                        ach tZeiten:         3G.        Vereinbarung
         lauftalstr. 31, Tel. 6 22 86
                                                                           Übrige Ämter
                                                                                                   und mit
15.12. Künkelin-Apotheke, Schorndorf, Künkelinstr. 2, Tel. 6 55 11
16.12. Ahorn-Apotheke, Rudersberg, Backnanger Str. 17, Tel.               Montag 14.00 – 19.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr,
        07183 / 76 50 und Apotheke Nickel im Praxiszentrum, Plü-           Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
        derhausen, Hauptstr. 48, Tel. 4 74 68 00                           oder nach telefonischer Vereinbarung!
Pflegedienst Bethel Welzheim                                               Sprechstunden der Bürgermeisterin
Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach                                          Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11.
Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi
                                                                           Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25
Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi
Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010                                          Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de
                                                                           Dienstag bis Sonntag Uhrzeiten siehe: https://jugendhaus-ur-
Pflegestützpunkt des Rems-Murr-Kreises: Telefon 07151 501-
                                                                           bach.jimdofree.com oder https://de-de.facebook.com/urbachju-
1657, E-Mail: pflegestuetzpunkt@rems-murr-kreis.de
                                                                           gendhaus
 Entsorgungstermine                                                        Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1 
                                                                           Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de
Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 10.12.2021               Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr,
Restmüll-Eimer, (14-tägige Leerung), Montag, 13.12.2021                    Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr
Wertstoffhof, Freitag, 10.12.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Samstag, 11.12.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Problemmüllsammelstelle, Freitag, 10.12.2021 von 15:00 Uhr                  Impressum
bis 18:00 Uhr und Samstag, 11.12.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00               Herausgeber:           Gemeinde Urbach
Uhr                                                                        Verantwortlich für     Bürgermeisterin
Reisigsammelplatz, Samstag, 11.12.2021 von 12:00 Uhr bis                   den amtlichen Teil:    Martina Fehrlen
16:00 Uhr
                                                                           Redaktion:	Bürgermeisteramt Urbach,
                                                                                                  Achim Grockenberger, Konrad-Horn-
 Hilfe und Rat                                                                                    schuch-Straße 12, 73660 Urbach,
                                                                                                  Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55,
Polizei
Notruf110                                                                                        servicebuero@urbach.de
Revier Schorndorf                             (0 71 81) 20 40             Verantwortlich für     WÜRTH VERLAGS KG,
Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44             Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg,
Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr                                        Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,
Notruf112                                                                                        anzeigen@wuerthverlag.de,
Kreiskrankenhaus Schorndorf                    (0 71 81) 67-0                                    www.wuerthverlag.de

                                                                       2
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021                           Urbacher Mitteilungen                                              Nummer 49

 Urbach aktuell
„Onsre Weihnachts-PLÄTZLA“ -3. Advent
                              Das 3. Adventswochenende steht
                              vor der Tür! „Onsre Weihnachts-
                              PLÄTZLA“ werden wieder von
                              Freitag bis Sonntag, jeweils von
                              17.00 bis 20.00 Uhr festlich be-
                              leuchtet. Nutzen Sie die Gelegen-
                              heit für einen Abendspaziergang!

                                                                        Afrakirche/ Wichernkranz beleuchtet
                                                                        Der Wichern-Kranz ist die „Urform“ des Adventskranzes. Ein Wa-
                                                                        genrad, bestückt mit Kerzen, so viele Tage wie es vom ersten
Museum am Widumhof bei Nacht.              Foto: Heiko Potthoff        Adventssonntag bis Weihnachten sind.
Aber auch tagsüber lohnt sich an allen Stationen ein Besuch.            An dieser Stelle ein RIESEN GROSSES DANKESCHÖN an Rainer
Habt ihr schon das Rätsle gelöst und das Mäuschen in der Krippe         Riedel. Er hat sich in Anlehnung an das ursprüngliche Wagenrad
entdeckt oder das alte Weihnachtslied „Oh Tannenbaum“ ange-             diesen wunderschönen Kranz ausgedacht, gebaut und am Portal
stimmt? Das zugehörige Rätselblatt findet ihr im Gemeindeblatt,         der Kirche angebracht. Zur Freude für uns alle leuchtet er dort
auf der Homepage der Gemeinde Urbach oder auch an einzelnen             immer ein wenig heller, dank der zuverlässigen Betreuung von
Stationen ausliegen. Noch bis Montag, 20.12.2021 können die             Pfarrer Klaus Dieterle der dafür sorgt, dass am Wichernkranz je-
Lösungen an der Kirchenbank bei der Afrakirche, oder in der             den Tag ein Lichtlein mehr brennt. Herzlichen Dank
Waldhütte beim REWE Parkplatz eingeworfen werden. Dort findet
ihr auch tolle Stern- Bastelideen der Urbacher Kindergärten zum
Nachbasteln!
Dies ist neu: ab nächstes Wochenende gibt es von jedem der
sieben „PLÄTZLA“ eine Postkarte. Auf der Vorderseite sieht
man das festlich beleuchtete „PLÄTZLE“, auf der Rückseite
stehen die Texte der einzelnen Stationen. So kann man sich
ein bisschen „Adventszauber“ mit nach Hause nehmen, um in
Ruhe nachzulesen, oder man gibt die Karte an jemanden wei-
ter, der nicht so gut zu Fuß ist! Die Karten liegen an den ein-
zelnen Stationen zum Mitnehmen bereit! Die ganzen Bilder
der „Weihnachts-PLÄTZLA“ wurden im Übrigen so stim-
mungsvoll fotografiert vom Fotograf Heiko Potthoff.
Auch am 3. Adventswochenende gibt es wieder „to go“ Ange-
bote:
Am Samstag 11.12.2021 ab 17.00 Uhr verkauft der evangelische
Kirchenchor leckere, selbstgebackene Gutsle am Backhaus
und am Pavillon unter den Linden gibts köstliche Waffeln „to go“,
ebenfalls ab 17.00 Uhr.
                                                                        Rainer Riedel und Klaus Dieterle bringen den Wichernkranz an
Am Sonntag 12.12.2021 ab 15.00 Uhr warten am Backhaus wie-
                                                                        Wenn auch unsere Planungen nur in abgespeckter Form stattfin-
der selbstgeröstete Mandeln auf Schleckermäuler.
                                                                        den können, so freuen wir uns sehr darüber, dass es von den
Der Sonntagabend schließt um 19.00 Uhr mit dem „Adventsge-              „to-go“ Angeboten so viele positive Rückmeldungen gibt. Auch
danken“ von Ralf Gottwald der Baptisten Gemeinde Urbach.                bei schlechten Wetterbedingungen war das Maronenangebot am
Nehmen Sie einen Abendsegen mit nach Hause und gehen Sie                Farrenstall letzte Woche eine willkommene Abwechslung für die
damit gestärkt in die kommende Woche. Dazu treffen wir uns am           Spaziergänger, genauso wie die gerösteten Mandeln am Back-
Wichern-Kranz beim Portal der Afrakirche.                               haus, die so herrlich Weihnachtsduft verbreiten.

                                                                    3
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021                            Urbacher Mitteilungen                                                Nummer 49

Eine große Freude hatten unsere Jüngsten mit den Maskottchen             Reihenimpfungen in der Auerbachhalle - mobi-
der Schatzkiste in der Urbacher Mitte. Liedersingen oder Ge-             ler Impftrupp des Landkreises impfte in der
dichtaufsagen wurde mit einem Nikolauspäckle belohnt.
                                                                         Auerbachhalle
Immer sind es ganz viele Helferinnen und Helfer, zahlreiche Un-
                                                                         In der vergangenen Woche haben die mobilen Impftrupps des
terstützer und „Anpacker“ die es braucht, um eine Idee erfolg-           Rems-Murr-Kreises mit tatkräftiger Unterstützung des DRK‘s
reich umzusetzen. Ohne sie gäbe es keine Aktion „Urbacher                Ortsgruppe Urbach in der Auerbachhalle an drei Tagen rund 550
Weihnachts-PLÄTZLA“, deshalb gilt ihnen allen ein HERZLICHES             Menschen geimpft. Die große Nachfrage nach Impfterminen, die
DANKESCHÖN!                                                              derzeit - gottseidank - herrscht, macht eine klare Aussage, ob
Alle musikalischen Beiträge müssen leider aufgrund der ver-              und wenn ja wann nochmals eine solche Aktion stattfinden kann,
schärften Hygienerichtlinien abgesagt werden! Das aktualisierte          derzeit leider unmöglich. Die Gemeindeverwaltung steht aber in
Programm finden Sie unter „Termine und Veranstaltungen“.                 ständigem Austausch mit dem Landratsamt darüber, wann wei-
                                                                         tere Impfaktionen in der Auerbachhalle stattfinden können.
Allen BesucherInnen ein großes Kompliment, die Regelun-
gen wurden stets eingehalten, bitte halten Sie auch bei weite-           Unabhängig davon impft auch die Urbacher Hausarztpraxis Dres.
ren Besuchen die Hygiene- und Abstandsregeln ein!                        Scherer/Kraiß in der Auerbachhalle weiter - auch Menschen, die
                                                                         nicht Stammpatienten dieser Praxis sind. Dank des unermüdli-
                                                                         chen und engagierten Einsatzes des gesamten Praxisteams -
Erschwerte Versorgungslage durch Erkältungswetter:                       auch samstags und sogar sonntags - konnten in den letzten Ta-
                                                                         gen in Urbach mehr als 1000 Menschen erst- oder zweit-geimpft
Jede Spende zählt!                                                       bzw. „geboostert“ werden.
          Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu
          15.000 Blutkonserven benötigt.                                 Allen, die sich hier in Dienst der jetzt so wichtigen Impfaktionen
                                                                         gestellt haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt!
          Der DRK - Blutspendedienst bittet daher dringend
          zur Spende.                                                    Und trotzdem gilt weiterhin für alle, die noch nicht (wieder) ge-
                                                                         impft sind:
Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich gut fühlen. Das
dient der Sicherheit des Patienten, der die Bluttransfusion be-          Bitte lassen Sie sich impfen, damit nicht noch weitere Beschrän-
                                                                         kungen auf uns zukommen! Auch wenn Impfungen keinen 100%-
kommen wird, aber auch dem Schutz des Spenders. Besonders
                                                                         igen Schutz gegen eine Infektion mit der derzeit grassierenden
in der Erkältungszeit kommt es vor, dass Blutspender kurzzeitig
                                                                         höchst ansteckenden „Delta-Variante“ des Corona-Virus‘ garan-
ausfallen.
                                                                         tieren können, so bieten diese doch zu einem sehr hohen Grad
Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Heilung und          die Gewähr für einen milden Verlauf der Krankheit nach einer In-
Lebensrettung das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten           fektion. Jetzt gilt es, die Intensivstationen der Krankenhäuser zu
mit Krebs bzw. schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neu-              entlasten, die bereits jetzt „am Anschlag“ arbeiten. Deshalb hier
geborene – die Liste der Menschen, die auf Blutspenden ange-             nochmals der Appell: lassen Sie sich impfen – egal, ob zum ersten
wiesen sind, ist unendlich. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit          Mal oder zur Auffrischung des Impfschutzes! Weitere Impfmög-
bestimmter Blutbestandteile (zum Teil nur maximal vier Tage) wird        lichkeiten bietet auch die Praxis Dr. Scherer/Kraiß sowie einige
kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt.               andere Schwerpunkt-Impfstationen im Kreis (siehe auch Rubrik
                                                                         „Das Landratsamt teilt mit“).
Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet
daher dringend alle Gesunden zur Blutspende am:                          Diese finden Sie unter: www.hausarzt-urbach.de bzw. www.
                                                                         rems-murr-kreis.de oder fragen Sie Ihren Hausarzt nach einem
Freitag, dem 17.12.2021                                                  Impftermin.
von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15
73660 URBACH
Hier geht es zur Terminreservierung:
https://terminreservierung.blutspende.de
Das DRK bittet darum nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie
sich gesund und fit fühlen.
Aufgrund rasant ansteigender Neuinfektionen mit dem Coronavi-
rus müssen die erfolgreichen Sicherheitskonzepte noch weiter
verstärkt werden:
Auf allen Blutspendeterminen gilt nun eine 3G-Regelung!
                         Der Zutritt zu den Spendelokalen ist nur
                         noch nach Vorlage eines Impf-, Gene-            Das mobile Impfteam des Rems-Murr-Kreises bei der Arbeit in
                         senen- oder Testnachweises möglich.             der Auerbachhalle
                         (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24
                         Stunden oder PCR-Test nicht älter als
                         48 Stunden).
                          ach einer Impfung mit den in Deutsch-
                         N
                         land zugelassenen SARS-CoV-2-Impf-
                         stoffen können Sie, vorausgesetzt Sie
                         fühlen sich wohl, am Folgetag der Imp-
                         fung Blut spenden.
Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.
Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspende-          Dank Terminvergabe und routinierten Arbeitsabläufen kam es bei
dienst auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11.       den Impfaktionen kaum zu längeren Wartezeiten

                                                                     4
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021                           Urbacher Mitteilungen                                                Nummer 49

                                                                        Vialytics, an die Verwaltung. Beim Besuch der Kommunale 2021
                                                                        in Nürnberg, hat unter anderem Herr Ahle, Mitarbeiter des Bauho-
                                                                        fes, beim Gewinnspiel am Stand von Vialytics mitgemacht und
                                                                        den 2. Platz gewonnen. Die kostenlose Befahrung und Auswer-
                                                                        tung von 10km Radweg.
                                                                        Im Frühjahr 2021 hat die Gemeindeverwaltung begonnen, mit der
                                                                        Software der Firma Vialytics, den Straßenzustand mit dem Auto
                                                                        zu erfassen. Nach dem Starten des Programmes, am im Auto in-
                                                                        stallierten Handy, schießt es während der Fahrt automatisch alle
                                                                        vier Meter ein Foto der Straße und erkennt darauf Schäden wie
                                                                        Schlaglöcher und Risse. Die Künstliche Intelligenz wertet diese
                                                                        Schäden aus und stellt sie unter anderem nach dem Ampelfar-
                                                                        ben-Prinzip dar. Die Ergebnisse werden detailliert auf einer Karte
                                                                        am Computer (WebGIS) dargestellt. Daraus können dann zB. Sa-
                                                                        nierungsaufträge abgeleitet oder Zustände erhoben und ange-
Ehrenamtliche des Urbacher DRK-Ortsvereins unterstützten die
                                                                        schaut werden. Das 2018 gegründete Unternehmen mit Sitz in
Impfaktion tatkräftig bei der Anmeldung und Verpflegung.
                                                                        Stuttgart betreut schon über 150 Städte in Deutschland, Europa
                                                                        und wächst stetig. Die engagierten Mitarbeiter sind dabei, auch
                                                                        mit Hilfe der Kommunen (durch Rückmeldung der Erfahrungs-
Burgstraße im Bereich Gebäude Nr. 11 in der                             werte und Äußerung von Wünschen), das Programm stetig zu
kommenden Woche voll gesperrt –                                         verbessern.
Bushaltestellen in der Unteren Seehalde werden nicht ange-              Seit kurzem gibt es auch die Möglichkeit Radwege zu befahren
fahren!                                                                 und deren Zustand mittels Smartphone am Lenkrad zu erfassen.
Wegen Wasserleitungsarbeiten muss die Straße Burgstraße von             Mit dem „Smartbutton“ können während der Fahrt zusätzlich Bil-
Montag, 13. Dezember bis voraussichtlich Mittwoch, 15. Dezem-           der und Sprachnachrichten aufgenommen werden. Diese wer-
ber im Abschnitt zwischen Einmündung Dammweg und Einmün-                den, wie auch bei der Straßenzustandserfassung, ausgewertet
dung Uferstraße voll gesperrt werden.                                   und im WebGIS dargestellt. Aber jetzt heißt es aufgepasst, Rad-
Anlieger können bis zur Baustelle fahren. Die Zufahrt aus westli-       wege nehmt euch in acht. Auf los geht´s los.
cher Richtung zum Dammweg bzw. aus östlicher Richtung zur
Brunnenstraße und der Uferstraße ist möglich.
                                                                        Metalldiebe am „Linsenberg“ unterwegs –
Die Umleitung für den örtlichen Verkehr erfolgt über den Damm-
weg bzw. die Straße Innerer See.
                                                                        Hütte massiv beschädigt
                                                                                    Irgendwann in der vorletzten Woche haben sich Unbe-
Bushaltestellen „Seehalde“ werden in beiden Fahrtrichtun-                           kannte an einer Gerätehütte am „Linsenberg“ zu schaf-
gen nicht angefahren                                                                fen gemacht und dabei massive Schäden verursacht.
Während der Bauarbeiten kann kein Busverkehr in der Burgstraße                      Der Grundstückseigentümer zeigte sich zutiefst frust-
bzw. Unteren Seehalde stattfinden. Deswegen werden die Halte-           riert über das Verhalten der Täter, die es wohl auf das Kupfer ab-
stellen dort nicht angefahren. Die Haltestellen Burgstraße werden       gesehen hatten, mit dem das Dach der Hütte gedeckt war. Auch
in beiden Fahrtrichtungen in die Haubersbronner Straße verlegt          die Dachverwahrungen und Regen-Fallrohre aus Kupfer wurden
(Höhe Einmündung Burgstraße).                                           demontiert und mitgenommen. Zuvor hatten die Täter die Hütte
Die ausführende Baufirma ist bemüht, die Arbeiten bis zur Wo-           aufgebrochen, um an die Ruhebank zu gelangen, mit der sie auf
chenmitte fertig zu stellen.                                            das Hüttendach gelangten. Der Schaden beläuft sich auf einen
                                                                        vierstelligen Betrag. Dabei ist der Materialwert des erbeuteten
Die Gemeinde und das für die Wasserleitungen verantwortliche            Kupfers sicher nur ein Bruchteil davon.
Remstalwerk bitten um Verständnis für möglicherweise auftre-
tende Behinderungen und Einschränkungen!                                Wer im fraglichen Zeitraum vom 28.11.2021 bis letztes Wochen-
                                                                        ende irgendetwas Verdächtiges bemerkt hat oder selbst von Ein-
                                                                        brüchen oder Schäden an seiner Hütte betroffen ist, möge sich
Zustand Radwege                                                         bitte unbedingt beim Polizeiposten Plüderhausen melden, Tel.
                                                                        81344. Dieser hat die Ermittlungen aufgenommen.

                                                                        Mehr Schaden angerichtet als Beute gemacht haben unbekannte
Jetzt auch mit dem Rad unterwegs auf Radweg- und Straßenzu-             Metalldiebe an dieser Gerätehütte am „Linsenberg“, deren Dach
standskontrolle. Gewinnüberreichung durch Herrn Wehle, Firma            mit Kupferblech gedeckt war.

                                                                    5
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021              Urbacher Mitteilungen                                                                                                                                                                                                                                                                       Nummer 49

       In e
       Sache
            i g e n e r
      Umstellung auf ein
      neues Redaktionssystem
      zum Jahreswechsel
      Um den wachsenden Anforderungen
      und der zunehmenden Digitalisierung
                                                                                    !
      Rechnung zu tragen, wird das bestehende
      Redaktionssystem zum Jahreswechsel durch
      ein neues abgelöst.
      Da alle Benutzer neu registriert werden müssen,
      wird in den kommenden Tagen eine Mail an die im
      Redaktionssystem hinterlegte Mailadresse mit
      automatisiert generierten neuen Zugangsdaten
      zur Registrierung verschickt.
      Nach dem erstmaligen Anmelden müssen Sie
      das Passwort ändern. Diese Mail kommt von der
      Domain artikelstar.net.
      Bitte auch den Spamordner überprüfen.
      Die erste Ausgabe in 2022 erscheint am
      13. Januar 2022. Die Artikel für 2021 müssen
      noch in das alte System eingegeben werden.
      Weitere Informationen folgen in einer
      weiteren Mail an die im Redaktionssystem
      hinterlegte Mailadresse.
              Ihr Team vom Würth Verlag

                                                                                    #49
                                                                                        i 03. deze                                                                                                                                                                                                                   Numm
                                                                                                     mber                                                                                                                                                                                                                  er 39
                                                                                                            2020
                                                      Adv                                                                                                                                                                                                                                                                          Jahrga
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ng 39
                                                             e
                                                      2020 ntsWAl
                                                     die tA–          d                                                                                                                                                                                                        Besuchen Sie uns

                                                     füR sche
                                                                                                                                                                                                                                                                                 auf unserer
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Donne
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                                                    seite
                                                          4
                                                                 Ause                                                        Jahrga
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                                                                                                                                                                                                                                                                          www.winterbach.de                                                                                                                           28. Sep
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             tember
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      2017

                                                                                                                                                                                             Donner
                                             Rud                                                                                                                                                   stag,
                                                                                                                                                                                                         06. Aug
                                                     e
                                            neu RsbeRg
                                                                                                                                                                                                                ust 202
                                                                                                                               Vora                                                                                    0

                                                     em d                                                                          nkün
                                                          esig in                                                                      digu
                                                                                                                            Winte
                                            Was da
                                                                                                                                           ng
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Am tsb
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                                                              Logo                                                                                                                                                                                                                   Nr. 32
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              latt der
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       Ge me

                                                                                                                                 rbacher
                                                    2+3              bede                                                                                                                                                                                                                                                                                                      ind e Urb
                                                                         utet                                                                                                                                                                                                                                                                                                            ach

                                          Rud                                                                                                                                                                                                                                                               „Aus                                                                               Servicebüro Urbach
                                                   e
                                          leuc RsbeRg
                                                                                                                             Bio-A
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 der Tr                                                                              Wir sind für Sie da:
                                                    htet                                                                                                                                                                                                                                                               aube                                                                    Mo. 7.30 – 19 Uhr, Di.
                                         Lichte                                                                                                                                                                                                                                                                             in                   die To                                                               9 – 16
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Mi. – Fr. 7.30 – 16 Uhr Uhr

                                                                                                                                      pfelsaf
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                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               Le        nne, au             Telefon 0 71 81 / 80
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           am Li se im Gem      s der
                                                4          m Ad                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   07-99

                                                                                                                                             t
                                                                vent
                                                                                                                   Saftv                                                                                                                                                                                                        nsenbe      ei
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Tonn
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           e in da
                                      LIef                                                                                      erka                                                                                                                                                                                                   rg brinndewenge             s Fass
                                           e                                                                                               uf am
                                      Abh r- und                                                                  Am Fre
                                                                                                                                                 Freit                                                                                                                                                                                        gt gu
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   te Qua
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         rt                   ...“
                                          olse                                                                    weiter itag, den
                                                                                                                                                       ag,                                        14.0                                                                                                                                                     lität
                                                                                                                                   14.08.
                                               Rvic
                                                                                                                        er Ver
                                      Unter                                                                                               202
                                                                                                                                                                                                      8.20
                                                                                                                                    kauf
                                                                                                                                           des Win 0, findet
                                                    e
                                                                                                                  Es wu
                                           stü
                                                                                                                                                                                                          20
                                                                                                                          rde bish
                                     unsere tzung für                                                            Der Pre           er klar
                                                                                                                                           er und
                                                                                                                                                       terbac       in
                                                                                                                                                              her BIOder Zeit von
                                     Seite Gastronom                                                            Kiste is für den BIO                naturtr
                                                                                                                                                            über Apf
                                                                                                                                                                        -Apfels
                                                                                                                                                                                 aftes
                                                                                                                                                                                         15 bis
                                                                                                                                                                                                    17 Uh
                                          5           ie                                                               beträg
                                                                                                                              t 1,50       -Apfels                    elsaft             statt.              r im Win
                                                                                                                                      €; für        aft                      sowie                                      terbac
                                                                                                               Der Pre                        6 Flas (1,0 l) beträg                  Apfeldi                                     her Bau
                                                                                                              trägt 1,5is für den Mo                  chen
                                                                                                                                                            x 0,15 t 0,90 € pro                rektsaf
                                                                                                                                                                                                       tschorle                            hof (Flo
                                                                                                                         0 €; für       st (1,0                     € = 0,9           Flasche                      herges                             rianstra
                                                                                                             Der Pre              6 Flas         l) beträg                   0 €).               , som                    tellt.                               ße 6-8
                                                                                                                                         chen
                                                                                                            somit is für das BIO                x 0,15 t 1,00 € pro                                     it 5,40
                                                                                                                                                                                                                 €, zuz
                                                                                                                                                                                                                                                                       ) ein
                                                                                                                    11,00                                € = 0,9          Flasche                                       üglich
                                                                                                           für 20           € zuz -Apfeldirek                    0 €).             , som
                                                                                                                                                                                          it 6,00                                2,40 €
                                                                                                                    Flasche       üglich            tsaftsch                                                                              Pfand
                                                                                                                                          5,50 €                                                     €, zuz

                                                                                6
                                                                                                          Es wir             n x 0,1                Pfand orle beträg                                       üglich                              (das Pfa
                                                                                                                   d dar             5 €  =                (das Pfa       t 0,55 €                                   2,4                                  nd für
                                                                                                                          auf hin            3,00 €)                                                                     0 € Pfa                                  die 6er
                                                                                                                                                                    nd für           pro                                         nd (da                                  -
                                                                                                         Für dies                  gewies                                   die 20e Flasche,                                             s Pfand
                                                                                                                   en Saft                  en, das                                  r-Kiste                                                      für
                                                                                                        Aufgru              wurde                      s die                                   beträg                                                  die 6er
                                                                                                                                    lediglic                 Ware                                      t 2,50                                                 -Kiste
                                                                                                       schutz nd der akt                     h Obs
                                                                                                                                                     t abgege
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                                                                                                                                                                                                                €;                                                   be-
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                                                                                                      Vielen               ten Sie      Situatio
                                                                                                                                     Absta         n mu                 ches von                    rden
                                                                                                                Dank                        nd.           ss mit                    biozer                 muss.
                                                                                                                        für Ihr                                   länger                    tifiziert
                                                                                                                                 Verstä                                   en Wa                       en Stre
                                                                                                                                         ndnis.                                    rtezei                      uobstw
                                                                                                                                                                                           ten ger                     iesen
                                                                                                                                                                                                      echnet                   geernte
                                                                                                                                                                                                                 werde                 t wurde
                                                                                                                                                                                                                         n. Bitt                .
                                                                                                                                                                                                                                 e trag
                                                                                                                                                                                                                                         en Sie
                                                                                                                                                                                                                                                                                               Währe
                                                                                                                                                                                                                                                  Ihren                                       Ernte, nd es bei
                                                                                                                                                                                                                                                          Mund-                                      haben     den Äp
                                                                                                                                                                                                                                                                                                   lassen sich die Tra feln in Urb
                                                                                                                                                                                                                                                                                                         auf gu       uben        ach in
                                                                                                                                                                                                                                                                                                               te             im         die
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021                            Urbacher Mitteilungen                                                Nummer 49

   Hilfe beim Schneeräumen gesucht                                        Erscheinungsweise des Mitteilungsblatts
   Auch wenn sich der richtige Winter bisher noch nicht hat
                                                                          über die Jahreswende
   blicken lassen, wollen viele unserer älteren Mitbürger*innen           Das Urbacher Mitteilungsblatt erscheint in diesem Jahr
   für den Fall der weißen Pracht vorsorgen.                              letztmalig in der 51. Kalenderwoche, also am Donnerstag,
                                                                          23. Dezember 2021. Zwischen Weihnachten und Neujahr
   Für viele unserer älteren Urbacher Mitbürger*innen ist                 sowie in der ersten 1. Kalenderwoche im neuen Jahr befin-
   Schneeräumen aus gesundheitlichen Gründen leider nicht                 den sich Gemeindeverwaltung und Druckerei im Winterur-
   mehr möglich.                                                          laub. Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr erscheint
   Daher suchen wir freiwillige Helfer*innen (rüstige                     dann wieder in der 2. Kalenderwoche am Donnerstag, 13.
   Rentner*innen, Schüler*innen, Hausfrauen und -männer                   Januar 2022. Für diese Ausgabe gilt der normale Redakti-
   etc.) die Zeit haben und bereit sind, unsere Urbacher                  onsschluss.
   Senior*innen mit dieser Nachbarschaftshilfe zu unterstüt-              Die Pressewarte und Berichterstatter der Vereine und Kir-
   zen.                                                                   chen sowie die Anzeigenkunden mögen dies bei ihrer Ter-
   Wir würden eine Übersicht erstellen und bei Bedarf die                 minplanung berücksichtigen.
   Helfer*innen weitervermitteln.
   Ihre Nachricht nimmt Herr Bertsche unter Tel. 8007-33
   oder per E-Mail an bertsche@urbach.de gerne entgegen.

                                                                        Amtliche Bekanntmachungen
Vermieten Sie risikofrei Ihren                                                                   Einladung
Wohnraum in Urbach                                                               zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats
Liebe Urbacher Eigentümerinnen und Eigentümer,                              am Dienstag, 14. Dezember 2021, um 18:30 Uhr
                                                                        Urbach, Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15, Schrödersaal
Wohnraum ist knapp - die Gemeinde Urbach sucht daher drin-
gend Wohnungen und Gebäude unterschiedlicher Größen für in             Tagesordnung:
Not geratene Menschen. Auch einfache Wohnungen oder Häuser             1.	
                                                                          Verabschiedung des Gemeindeentwicklungskonzeptes Ur-
mit z.B. Nachtspeicheröfen oder eine befristete Vermietung hel-           bach 2035
fen uns weiter!                                                        2. Neubau einer Kindertageseinrichtung im Pestalozziweg
Vermieten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude – ohne Risiko!             3. Änderung der Schulbezirke
Die Gemeinde Urbach ist stellvertretend Ihr Mieter und Ansprech-       4. Beschluss über die Annahme von Spenden
partner und kümmert sich bei Fragen um alles. Auch die Neben-
kosten können Sie direkt mit der Gemeinde abrechnen. Die Ver-          5.	Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 - Einbringen des
                                                                           Haushaltes durch die Verwaltung
antwortung liegt also ganz bei der Gemeinde Urbach. Sie können
beruhigt an uns vermieten!                                             6. Anfragen an die Verwaltung/Verschiedenes
Sie haben freien Wohnraum in Urbach und ein helfendes                  Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli-
Herz?                                                                  chen Sitzungsvorlagen der Gemeindeverwaltung an den Gemein-
                                                                       derat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ur-
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus:                                     bach unter www.urbach.de | Bürgerportal.
Johanna Schäfer                                                        Die derzeit gültigen allgemeinen Hygienevorschriften sind zu
Liegenschaften, Finanzverwaltung                                       beachten.
Telefon: 07181/8007-25
E-Mail: schaefer@urbach.de                                             „Gemäß der am 04.12.2021 in Kraft getretenen Coronaverord-
                                                                       nung gelten in der Corona-Alarmstufe II für Gemeinderatssitzun-
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!                                gen folgende Zutrittsregelungen:
                                                                       Teilnehmende (d.h. Mitglieder des Gemeinderats, Verwaltungs-
                                                                       mitarbeitende, externe Vortragende und Pressejournalist*innen)
Keine Rathausberatung bis 26.1.22                                      sowie Besuchende (d.h. Zuhörer*innen) müssen am Eingang
           Aufgrund der aktuellen Lage rund um die Coronamaß-          zum Gebäude einen 3G-Nachweis vorweisen über ihren Status
           nahmen pausiert die Rathausberatung des REMSTAL-            als geimpfte, genesene oder getestete Person. In letzterem Fall ist
           WERKs bis einschließlich 26. Januar 2022. Unsere            die Vorlage eines qualifizierten negativen Corona-Antigen- oder
           Pforten vor Ort in Remshalden-Grunbach sind aber            PCR-Testnachweises erforderlich. Ein Antigen-Schnelltest darf
selbstverständlich für Sie geöffnet.                                   dabei nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test darf nicht älter
Eine persönliche Beratung bieten wir immer montags bis don-            als 48 Stunden sein. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert. Es findet
nerstags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr sowie freitags zwischen           eine entsprechende Eingangskontrolle statt. Von Besuchenden
9:00 und 12:30 Uhr. Vereinbaren Sie am besten Ihren Besuchster-        muss die ganze Zeit eine medizinische Maske getragen werden.
min im Voraus. Bitte beachten Sie, dass bei uns im Haus die „3G-       Martina Fehrlen
Regel“ gilt.                                                           Bürgermeisterin
Natürlich können Sie uns auch anrufen: gebührenfrei unter 0800
0542 542.
Viele Informationen und Angebotsformulare für die Strom- und
Gasbelieferung sowie einen Tarifrechner finden Sie auch auf un-               Die Feuerwehr rettet Leben!
serer Webseite www.remstalwerk.de.

                                                                   7
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021                            Urbacher Mitteilungen                                                  Nummer 49

                                                                          Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 30. November
                                                                          2021 aufgrund von § 46 Absätze 4 und 5 des Wassergesetzes für
                                                                          Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung
                                                                          für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20
                                                                          und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
                                                                          (KAG) folgende Satzung beschlossen:
                     GEMEINDE URBACH
                      Rems-Murr-Kreis                                     §1
                           Satzung                                        Änderungen
                   zur Änderung der                                       Die Abwassersatzung der Gemeinde Urbach vom 13. Dezember
      Satzung über den Anschluss an die öffentliche                       2011 wird wie folgt geändert:
     Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der                       § 41 Absatz 2 der Abwassersatzung erhält folgende Fassung:
                Grundstücke mit Wasser
                                                                          (2)	„Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen
           (Wasserversorgungssatzung – WVS)
                                                                               soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwi-
                     vom 9. Dezember 2014                                      schenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vor-
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 30. November                        schriften entspricht. Zwischenzähler werden auf Antrag des
2021 aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-                   Grundstückseigentümers ausschließlich von der Gemeinde
Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20 und 42 des                 eingebaut, unterhalten und entfernt; sie stehen im Eigentum
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) fol-                       der Gemeinde und werden von ihr abgelesen. Die §§ 21 Abs.
gende Satzung beschlossen:                                                     2 und 3, 22 und 23 der Wasserversorgungssatzung vom 9.
§1                                                                             Dezember 2014 finden entsprechend Anwendung.“
Änderungen                                                                § 42 der Abwassersatzung erhält folgende Fassung:
Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Urbach vom 9.
Dezember 2014 wird wie folgt geändert:                                    „§ 42
§ 43 erhält folgende Fassung:                                             Höhe der Abwassergebühr
„§ 43                                                                     (1)   Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt
Verbrauchsgebühren                                                              je m³ Abwasser                                      2,30 €.
(1)	Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wasser-                (2)   Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt
     menge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro                   je m² versiegelte Fläche                            0,46 €.
     Kubikmeter 3,05 €.                                                   (3)   Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Absatz 3)
(2)	Die Gebühr nach Absatz 1 gilt auch für Bauwasserzähler                     beträgt je m³ Abwasser oder Wasser                 2,30 €.
     oder sonstige bewegliche Wasserzähler.“
                                                                          (4)   Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu
§2                                                                              einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage
Inkrafttreten                                                                   gebracht wird (§ 38 Absatz 3), beträgt
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.                                 je m³ Abwasser:
                                                                                a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen               27,11 €,
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der               b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben            2,71 €,
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund                  c) soweit Abwasser keiner Anlage nach
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4                 		 a) oder b) zuzuordnen ist                              2,71 €.
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-
nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber               (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den
der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die         Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn       jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-        Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.“
gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
                                                                          §2
Urbach, 8. Dezember 2021
                                                                          Inkrafttreten
Martina Fehrlen                                                           Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Bürgermeisterin
                                                                          Hinweis
                                                                          Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
                                                                          der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-
                                                                          grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
                                                                          nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
                                                                          innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
                                                                          gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-
                     GEMEINDE URBACH                                      verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
                      Rems-Murr-Kreis                                     gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
                           Satzung                                        zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
                     zur Änderung der                                     verletzt worden sind.
     Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung                     Urbach, 8. Dezember 2021
               (Abwassersatzung – AbwS)                                   Martina Fehrlen
                  vom 13. Dezember 2011                                   Bürgermeisterin

                                                                      8
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021                              Urbacher Mitteilungen                                                                 Nummer 49

                                                                            der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müs-
                                                                            sen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
                                                                            Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr mög-
                                                                            lich. Bitte melden Sie online, oder über den auf dem Meldebogen
                                                                            aufgedruckten QR-Code oder per Post.
                                                                            Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur
                                                                            Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse so-
                                                                            wie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können
                                                                            Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK)                                   Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.
Baden-Württemberg                                                           Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet:
- Anstalt des öffentlichen Rechts -                                         www.tsk-bw.de
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag
2022 ist der 01.01.2022.
                                                                            Neues zur Corona-Lage -
                                                                            neue Regeln seit 4.12.21
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt.
                                                                            Rems-Murr-Kreis bleibt „Hotspot“
Sollten Sie bis zum 01.01.2022 keinen Meldebogen erhalten ha-
ben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet             Wie angekündigt hat die Landesregierung u.a. aufgrund der an-
                                                                            gespannten Situation bei der Belegung der Intensivbetten der
sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheits-
                                                                            Krankenhäuser in Baden-Württemberg die Regelungen der Coro-
gesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
                                                                            naVO nochmals verschärft. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-
                                                                            1. Kapazitätsbeschränkung von 50% bei Freizeit-, Sport- und Kul-
ten) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig.                                  turveranstaltungen (maximale Personenobergrenze von 750 Per-
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwer-                   sonen), § 10 Abs. 2 CoronaVO
tungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 einen Melde-               2. Untersagung von Weihnachtsmärkten, sowie Stadt- und Volks-
bogen.                                                                         festen, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO,
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:                                   3. Verschärfung der Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrich-
			 Pferde                                                                     tungen (2G plus), § 14 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO
			 Schweine
			 Schafe                                                                  4. Schließung von Diskotheken und Clubs, § 14 Abs. 4 Nr. 3 Coro-
			 Hühner                                                                     naVO
			 Truthühner/Puten                                                        5. Verschärfung der Zutrittsregelung bei außerschulischer Bildung,
Meldepflichtige Tiere sind:	Bienenvölker (sofern nicht über ei-               VHS-Kursen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (2G plus),
                                                                               § 15 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO
                             nen Landesverband gemeldet)
                                                                            6. Verschärfung der Zutrittsregelung bei Gastronomie und Betriebs-
Nicht zu melden sind:	Rinder einschließlich Bisons, Wi-
                                                                               kantinen/Mensen (2G plus), § 16 Abs. 1 Nr. 4 und § 16 Abs. 2 Nr.
                       senten und Wasserbüffel. Die Da-
                                                                               4 CoronaVO
                       ten werden aus der HIT Datenbank
                       (Herkunfts- und Informationssystem                   7. Verschärfung der Zutrittsregelung bei der Beherbergungsgastro-
                       für Tiere) herangezogen.                                nomie (2G plus), § 16 Abs. 3 Satz 3 CoronaVO
Nicht meldepflichtig sind u.a. gefangengehaltene Wildtiere                  8. Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G), Ausnahme
(z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten.                   Grundversorgung), § 17 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO
Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine an-                   9. Alkoholausschank- und –konsumverbot im öffentlichen Bereich,
deren beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die          § 17b Abs. 1 CoronaVO
Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.              10. Verbot für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, § 17b
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land-             Abs. 2 CoronaVO
wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu              Von der Vorlage eines aktuellen Testnachweises ausgenommen
melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand                  im Rahmen der 3G und 2G+ Regel sind Personen, die bereits eine
je Standort.                                                                Booster-Impfung erhalten haben oder deren letzte Impfung ge-
                                                                            gen Corona nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Gleiches gilt
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss
                                                                            auch für Genesene, deren Erkrankung nicht länger als 6 Monate
die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemel-
                                                                            zurückliegt.
det werden.
                                                                            Die nachfolgende Grafik gibt Ihnen eine Übersicht, was zu beach-
Schweine, Schafe- und/oder Ziegen sind, unabhängig von                      ten ist. Der Rems-Murr-Kreis befindet sich aktuell in der Alarm-
der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis                        stufe II und gilt seit Montag, 29.11.2021 auch als „Hotspot“.
15.01.2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bie-
tet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Vor-
aussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über
das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen ver-
schickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unse-
rer Homepage unter www.tsk-bw.de.                                                                        Aktiver Klimaschutz durch klimaneutralen Druck. Was bedeutet
                                                                                                         klimaneutral drucken? Beim klimaneutralen Drucken wird ge-
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewie-                                            nau die Menge an CO2-Emissionen kompensiert, die bei der
sen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerver-                       ID-Nr. 21105151
                                                                                                         Produktion des Amtsblattes entsteht. Der Ausgleich erfolgt in
                                                                                                         Form von Investitionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte.
ein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände wei-
ter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein,

                                                                        9
Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
Donnerstag, 09. Dezember 2021                                               Urbacher Mitteilungen                                                                      Nummer 49

                                                                                                                                        Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                                Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de

      Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021
      In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
           » Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
           » Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
           » Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
           » Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.

      Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
      überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
      oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
      Personen (siehe Ausnahmen).

      Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
      überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
      oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
      1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).

      Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
      überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
      gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass geimpfte und und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 6 Monate
      ist, einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Geboosterte Personen und solche, deren Auffrischungsimpfung und Genesung weni-
      ger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht
      geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Auf bestimmten
      öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot.

      Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
      Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
      2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
      3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
      4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
      5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
      6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
      7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
                                                                                                                              Stand: 27. November 2021
      8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
                                                                                       Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                              2
      9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
     10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
     Medizinische   Maskenpflicht                             3G, PCR-Testpflicht und 2G                              2G+               Stand: 6. Dezember 2021
     11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten                                              Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
     Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen             3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder            Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
       Medizinische
     geschlossen       Maskenpflicht
                    Räumen,    am Arbeitsplatz und            3G, PCR-Testpflicht
                                                               genesene    Personenund 2G                           2G+nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
     inGilt
         Betriebsstätten,  wenn
            grundsätzlich in      der Abstand
                             öffentlich zugänglichen           3G+PCR:
                                                              3G:         Zutritt
                                                                  Zutritt nur für nur für PCR-getestete,
                                                                                  getestete, geimpfte oder          Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
     nicht  eingehalten
       geschlossen       werden
                     Räumen,    amkann,  im
                                    Arbeitsplatz und           geimpfte Personen
                                                              genesene    oder genesene
                                                                                    3G+PCR:Personen
                                                                                               Zutritt nur für      nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
     Nah-   und Fernverkehr
       in Betriebsstätten,    undder
                            wenn   aufAbstand                  2G: Zutritt nur für
                                                              PCR-getestete,       geimpfte
                                                                                geimpfte     oder
                                                                                          oder genesene      2G     Impfung oder Infektion länger als 6 Monate       2G+
       nicht eingehalten werden kann, im
     Weihnachtsmärkten.                                        genesene Personen
                                                              Personen                                              zurückliegt.
       Nah- und Fernverkehr und auf                           2G: Zutritt nur für geimpfte oder
       Weihnachtsmärkten.
     Ausnahmen:                                               genesene   Personen
                                                                Ausnahmen:
                                                                                                        2G               Ausnahmen:
                                                                                                                                                                    2G+
      Ausnahmen:
           » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.               Ausnahmen:
                                                                     » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° Ausnahmen:» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
      » Kinder   bis einschließlich
              » Personen,   die aus 5gesundheitlichen
                                       Jahre.                 » Kinder bis  einschließlich
                                                                         » Kinder             5 Jahre.° 7 Jahre, » Genesene/geimpfte
                                                                                    bis einschließlich                                       Personen,
                                                                                                                                  » Kinder bis           die ihre7 Jahre,
                                                                                                                                                 einschließlich
                Gründen
      » Personen,          keine
                     die aus     Maske tragen können
                              gesundheitlichen                » Kinder bisdie   noch nicht eingeschult
                                                                            einschließlich    7 Jahre, die sind.°
                                                                                                             noch      Auffrischimpfung   („Booster“)
                                                                                                                                     die noch           erhalten haben.
                                                                                                                                               nicht eingeschult   sind.°
        Gründen (ärztliche Nachweis
                   keine Maske         notwendig).
                                  tragen   können               nicht eingeschult    sind.°
                                                                         » Grundschüler*innen,       Schüler*innen» Geimpfte mit  » Grundschüler*innen,
                                                                                                                                      abgeschlossener Grundimmunisie-
                                                                                                                                                              Schüler*innen
        (ärztliche  Nachweis notwendig).
              » In geschlossenen     Räumen bei                                          Schüler*innen Bildungs-rung (letzte erforderliche
                                                                           eines sonderpädagogischen
                                                              » Grundschüler*innen,                                                               Einzelimpfung liegt
                                                                                                                                     eines sonderpädagogischen           max. 6
                                                                                                                                                                      Bildungs-
                privaten Treffen,
      » In geschlossenen     Räumenprivaten  Feiern, in
                                        bei privaten                       und Beratungszentrums,
                                                                eines sonderpädagogischen                     / auf derMonate zurück).
                                                                                                          einer
                                                                                                  Bildungs-                          und Beratungszentrums, einer auf der
                der
         Treffen,    Gastronomie,
                  privaten           Kantinen,
                            Feiern, in           Mensen
                                       der Gastronomie,                    Grundschule
                                                                Beratungszentrums,          aufbauenden
                                                                                         einer              Schule » Genesene, deren
                                                                                                auf der Grund                        Grundschule
                                                                                                                                          Infektionaufbauenden
                                                                                                                                                     max. 6 Monate  Schule
                                                                                                                                                                       zurück-
                und Mensen
         Kantinen,   Cafeterien  während
                               und           deswährend
                                    Cafeterien    Essens                   oder einer beruflichen
                                                                schule aufbauenden       Schule oderSchule – gilt liegt (Nachweis    oder  einer beruflichen Schule – gilt
                                                                                                                                        erforderlich).
         des Essens     und Trinkens
                und Trinkens          und Sport
                               und beim     beim Sport
                                                  treiben.      einer beruflichen    Schule – gilt nur
                                                                           nur für Schüler*innen      bisfür                         nur für Schüler*innen bis
         treiben.                                               Schüler*innen     bis einschließlich
                                                                           einschließlich             17 Jahre.° » Kinder bis einschließlich
                                                                                             17 Jahre.°
                                                                                                                                                  7 Jahre, die noch nicht
                                                                                                                                     einschließlich 17 Jahre.°
              » Im Freien nur dann, wenn der                                                                           eingeschult sind.°
      » Im Freien   nur dann, wenn
                Mindestabstand     vonder1,5Mindestab
                                             Metern zu        » Personen    bis einschließlich
                                                                         » Personen              17 Jahre, die
                                                                                       bis einschließlich    17                   » Personen bis einschließlich 17
        stand von    1,5 Metern   zu anderen   Personen         nicht mehr    zur Schule   gehen.°°                  » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder
                anderen   Personen    dauerhaft                            Jahre,  die nicht   mehr zur Schule                       Jahre, die nicht mehr zur Schule
      dauerhaft   eingehaltenwerden
                                werdenkannkann(gilt
                                                (giltnicht
                                                      nicht                                                            pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums
                eingehalten                                   » Personen,gehen.°°
                                                                             die sich aus medizinischen                einer auf der gehen.°°
                                                                                                                                     Grundschule aufbauenden Schule
      auf Weihnachtsmärkten).
                auf Weihnachtsmärkten).                         Gründen» nicht    impfen
                                                                           Personen,    dielassen  können
                                                                                             sich aus                             » Personen,Schule
                                                                                                       medizinischenoder einer beruflichen       die sich ausnur
                                                                                                                                                       – gilt   medizinischen
                                                                                                                                                                  für
      » Beim»2G-Optionsmodell in der Basisstufe.
              Beim 2G-Optionsmodell  in der                     (ärztlicherGründen
                                                                            Nachweis     notwendig).°°
                                                                                      nicht   impfen lassen können Schüler*innenGründenbis einschließlich 17 Jahre.°
                                                                                                                                               nicht impfen    lassen können
               Basisstufe.                         » Personen,(ärztlicher
                                                                  für die esNachweis
                                                                             keine allgemeine
                                                                                        notwendig).°° » Personen bis (ärztlicher  Nachweis
                                                                                                                       einschließlich          notwendig).°°
                                                                                                                                       17 Jahre,  die nicht mehr
      Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an       Impfempfehlung der Ständigen
      Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu-            » Personen, für die es keine allgemeinezur Schule gehen.°°
                                                                                                                     » Personen, für die es keine allgemeine
     Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an        Impfkommission (STIKO) gibt.°°
      le geregelt.                                              Impfempfehlung der Ständigen           » Personen, dieImpfempfehlung      der Ständigen
                                                                                                                        sich aus medizinischen    Gründe nicht
     Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule » Schwangere      und Stillende, (STIKO)
                                                                                    da es fürgibt.°°
                                                                Impfkommission                           impfen lassenImpfkommission      (STIKO)
                                                                                                                         können (ärztlicher         gibt.°°
                                                                                                                                             Nachweis    notwen-
     geregelt.                                       diese Gruppen erst seit dem 10. September dig).°°
                                                              » Schwangere     und  Stillende,
                                                     2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt   da es für             » Schwangere    und  Stillende,  da es für
                                                                diese
                                                     (gilt nur bis      Gruppen erst
                                                                   10. Dezember        seit dem 10. » Personen, fürdiese
                                                                                  2021).°°                              die esGruppen   erst seit dem 10.
                                                                                                                               keine allgemeine
                                                                September 2021 eine                      ImpfempfehlungSeptember    2021
                                                                                                                            der STIKO     eine
                                                                                                                                       gibt.°°
                                                                Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt» Schwangere Impfempfehlung            derfür
                                                                                                                       und Stillende, da es    STIKO
                                                                                                                                                 diesegibt  (gilt
                                                                                                                                                        Gruppen
                                                                nur noch bis 10. Dezember 2021).°° erst seit demnur     10. noch bis 10.2021
                                                                                                                            September    Dezember
                                                                                                                                               eine 2021).°°
                                                                                                         Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis
                                                     °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken 10. Dezember          2021).°°
                                                                                                            °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                                °°Negativer Antigen-Test erforderlich                    °°Negativer Antigen-Test erforderlich
                                                              °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                              °°Negativer Antigen-Test erforderlich

                                                                                          10
Donnerstag, 09. Dezember 2021                                             Urbacher Mitteilungen                                                                           Nummer 49
                                                                                                                                       Stand: 6. Dezember 2021
                                                                                               Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                            3
            Stufenplan

                                                                                              3G                             2G                              2G+
              Hygienekonzept          Datenverarbeitung           Maskenpflicht       Nachweislich geimpft,           Nachweislich geimpft            Nachweislich geimpft
                                                                                      getestet oder genesen              oder genesen               oder genesen und getestet

                  Lebensbereich                      Basisstufe                     Warnstufe                         Alarmstufe                     Alarmstufe II

                                                       3G                               3G                               2G                           nicht erlaubt
             Weihnachtsmärkte, Volks-
                 und Stadtfeste
                                                                                                              max. 50 % der üblichen
                                                                                                               Besucherzahl erlaubt.

                                                                                  1 Haushalt plus 5                1 Haushalt plus 1                1 Haushalt plus 1
                                                    Ohne weitere                  weitere Personen                  weitere Person                   weitere Person
                                                  Regelungen oder
                                                  Beschränkung der             Geimpfte und Genesene,            Geimpfte und Genesene,           Geimpfte und Genesene,
                Private Zusammen-                                           Personen bis einschl. 17 Jahre    Personen bis einschl. 17 Jahre   Personen bis einschl. 17 Jahre
                                                   Personenanzahl
                künfte und private                                           sowie Personen, die sich aus      sowie Personen, die sich aus     sowie Personen, die sich aus
                 Veranstaltungen                                             medizinischen Gründen nicht       medizinischen Gründen nicht      medizinischen Gründen nicht
              (wie Geburtstage, Hoch-                                       impfen lassen können, zählen      impfen lassen können, zählen     impfen lassen können, zählen
                   zeitsfeiern etc.)                                                  nicht dazu.                       nicht dazu.                      nicht dazu.

                                                                              Paare, die nicht zusammen       Paare, die nicht zusammen Stand:    6. Dezember
                                                                                                                                                Paare,            2021
                                                                                                                                                       die nicht zusammen
                                                                            leben, zählen als einMehr Informationen,
                                                                                                  Haushalt.          Inzidenzen
                                                                                                            leben, zählen  als einund FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                   Haushalt.
                                                                                                                                                                            4
                                                                                                                                              leben, zählen als ein Haushalt.

                  Lebensbereich                      Basisstufe                     Warnstufe                         Alarmstufe                     Alarmstufe II

                                           In geschlossenen Räumen          In geschlossenen Räumen

                                                          3G                           3G
                    Öffentliche                                                                                                    Stand: 27. November 2021
                  Veranstaltungen                                                  mit PCR-Test
                                                                                       Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
                                                                                                                                                                      2
             (wie Theater,
    Medizinische            Oper, Konzert,
                    Maskenpflicht                        3G, PCR-Testpflicht und 2G                             2G+
               Stadtfest, Informations-
    Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen        3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder
                                                                                                                          2G
                                                                                                               Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
                                                                                                                                                          2G+
               veranstaltungen, Stadt-
    geschlossen Räumen,
                  führungen, amSport-
                                 Arbeitsplatz undIm Freien
                                                         genesene
                                                           bei >5.000Personen                                  nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
    in Betriebsstätten,  wenn der
              veranstaltungen,      Abstand Personen oder
                                 Betriebs-               3G+PCR:    Zutritt nur für PCR-getestete,
                                                              bei Nicht-                                      Maximal 50 % Auslastung          Im Freien und in
    nicht eingehalten  werden kann,
               und Vereinsfeiern       im
                                   sowie       einhaltunggeimpfte  oder genesene Personen
                                                          des Mindest-                Im Freien                  aber nicht mehr als        geschlossenen Räumen
    Nah- und Fernverkehr    und aufder
                 Veranstaltungen                         2G: Zutritt nur für geimpfte oder
                                                       abstands                                       2G      25.000 Besucher*innen.                         2G+
                                                                                                                                              maximal 50 % der
    Weihnachtsmärkten.
                     Breitenkultur)                      genesene Personen                                                                   Kapazität, aber nicht
                                                                                                                                           mehr als 750 Besucher*in-
    Ausnahmen:                                            3G
                                                           Ausnahmen:                   3G                      Ausnahmen:                            nen.
           » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.                   » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°                   » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
           » Personen, die aus gesundheitlichen                   » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,                    » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,
             Gründen keine Maske tragen können                      die noch nicht eingeschult sind.°                       die noch nicht eingeschult sind.°
             (ärztliche Nachweis notwendig).                      » Grundschüler*innen, Schüler*innen                  » Grundschüler*innen, Schüler*innen
           » In geschlossenen Räumen bei                            eines sonderpädagogischen Bildungs-                  eines sonderpädagogischen Bildungs-
             privaten Treffen, privaten Feiern, in                  und Beratungszentrums, einer auf der                 und Beratungszentrums, einer auf der
             der Gastronomie, Kantinen, Mensen                      Grundschule aufbauenden Schule                       Grundschule aufbauenden Schule
             und Cafeterien während des Essens                      oder einer beruflichen Schule – gilt                 oder einer beruflichen Schule – gilt
             und TrinkensVerkehrsmittel
             Öffentliche   und beim Sport treiben.                  nur für Schüler*innen bis            3G              nur für Schüler*innen
                                                                                                                                        Stand: 6. bis
                                                                                                                                                  Dezember 2021
                                                                                                                                                                            5
           » Im Freien nur dann, wenn der                                                                                einschließlich
                                                                    einschließlich 17 Jahre.° Mehr Informationen, Inzidenzen            17Baden-Württemberg.de
                                                                                                                              und FAQ auf  Jahre.°
             Mindestabstand von 1,5 Metern zu               » Personen bis einschließlich 17                              » Personen bis einschließlich 17
             anderen Personen dauerhaft                       Jahre, die nicht mehr zur Schule                              Jahre, die nicht mehr zur Schule
                  Lebensbereich                  Basisstufe                   Warnstufe                               Alarmstufe                   Alarmstufe II
             eingehalten werden kann (gilt nicht              gehen.°°                                                      gehen.°°
             auf Weihnachtsmärkten).                        » Personen, die sich aus medizinischen                        » Personen, die sich aus medizinischen
                                         In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
           » Beim 2G-Optionsmodell in der                     Gründen nicht impfen lassen können                            Gründen nicht impfen lassen können
             Basisstufe.                                      (ärztlicher Nachweis notwendig).°°                            (ärztlicher Nachweis notwendig).°°

                Kultureinrichtungen
                                                       3G                               3G
                                                            » Personen, für die es keine allgemeine                       » Personen, für die es keine allgemeine
    Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an                  Impfempfehlung der Ständigen                                  Impfempfehlung der Ständigen
    Schulen ist(wie
                überGalerien,
                     die Corona-Verordnung
                              Museen,       Schule            Impfkommission                                                Impfkommission (STIKO) gibt.°°
                                                                            mit(STIKO)  gibt.°°
                                                                                 PCR-Test
    geregelt.       Bibliotheken°,
              Archive°, Gedenkstätten)
                                                            » Schwangere und Stillende, da es für                         2G                             2G+
                                                                                                                         » Schwangere und Stillende, da es für
                                                              diese Gruppen erst seit dem 10.                              diese Gruppen erst seit dem 10.
                 °Abholung bestellter             Im Freien   September 2021Im    Freien
                                                                               eine                                        September 2021 eine
                Medien unbeschränkt                                                                              Ausnahme: Landes-
                                                ohne weitere Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt                           Impfempfehlung   der STIKO gibt (gilt
                                                                                                                   bibliotheken und
                       möglich
                                                                                        3G
                                                 Regelungen nur noch bis 10. Dezember 2021).°°                             nur noch bis 10. Dezember 2021).°°
                                                                                                                 Archive mit PCR-Test

                                                           °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken         °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
                                                           °°Negativer Antigen-Test erforderlich                 °°Negativer Antigen-Test erforderlich

                                                                                                                        Mindestabstand von 1,5 Metern muss
                                                                                                                                eingehalten werden.
             Religiöse Veranstaltungen                                                  11
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