Jede Spende zählt! - Gemeinde Urbach
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Nummer 49 Jahrgang 43 Donnerstag, 09. Dezember 2021
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Amtsblatt der Gemeinde Urbach
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nach te und mit 3G.
8007-99
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Erschwerte Versorgungslage durch Erkältungswetter:
Jede Spende zählt!
Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu 15.000 Blutkonserven benötigt.
Der DRK - Blutspendedienst bittet daher dringend zur Spende am:
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Freitag, dem 17.12.2021 Auerb
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von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr 73660
URBAC
Hier geht es zur Terminreservierung:
https://terminreservierung.blutspende.de
Weitere Infos zum Blutspenden unter
„Urbach aktuell“Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
Störungsdienste
Notdienste (Alle Angaben ohne Gewähr) Remstalwerk: Strom und Straßenbeleuchtung 0800 1135000
z.B. Stromausfall oder bei großflächigem Ausfall der Straßenbeleuchtung
Ärztlicher Notfalldienst Urbach (Erreichbarkeit 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag, an den Wochenenden, Fei-
Remstalwerk: Defekte Straßenbeleuchtung 0800 0542542
ertagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: z.B. bei Ausfall einzelner Leuchten (Erreichbarkeit: Nur zu unseren Öffnungszeiten)
Kostenfreie Rufnummer 116117
Remstalwerk: Wasserwerk 0800 7233990
Gynäkologischer Notfalldienst Rems-Murr-Kreis z.B. Wasserrohrbruch (Erreichbarkeit: 24 Stunden/Tag, 7 Tage/Woche)
8.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 90 EnBW: Gasstörungen 07181 97810-12
Zahnärztlicher Notfalldienst: Der Notfalldienst an Wochenen- Deutsche Telekom: Telefon, Telefax 0800 3302000
den und Feiertagen wird zentral über Anrufbeantworter unter fol- Kabel BW: Kabelfernsehen 0221 46619100
gender Telefon-Nr. bekannt gegeben: (07 11) 7 87 77 44
HNO-ärztlicher Notfalldienst für den Rems-Murr-Kreis:
HNO-ärztlicher Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden Gemeindeverwaltung Urbach
8.00 – 8.00 Uhr, am Samstag, am Sonntag und an den Feiertagen
unter der kostenfreien Rufnummer 116117. Postanschrift: Konrad-Hornschuch-Str. 12, 73660 Urbach
Augenärztlicher Notfalldienst Zentrale mit Anrufbeantworter (0 71 81) 80 07-0
08.00 – 18.00 Uhr, Telefon 116117 (kostenfreie Rufnummer). Fax Rathaus Urbach (0 71 81) 80 07-50
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Fax Bauamt, Am Rathaus 1 (0 71 81) 80 07-66
Notfalldienst von 8.00 – 08.00 Uhr. Bitte rufen Sie Ihren Kinderarzt E-Mailinfo@urbach.de
an. Auf dessen Anrufbeantworter erfahren Sie wer heute zustän- Internetwww.urbach.de
dig ist. Außerdem über die kostenfreie Rufnummer 116117 während der üblichen Dienstzeiten
(auch am Wochenende). Bürgermeisterin, Sekretariat (0 71 81) 80 07-11
Chirurgen/Orthopäden: 18.00 – 8.00 Uhr Tel. (0 18 05) 55 78 91 Haupt- und Ordnungsamt,
Tierärztlicher Notdienst für Fellbach, Waiblingen, Weinstadt, Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-31
Winnenden, Kernen, Remshalden, Schwaikheim, Backnang, Bauamt, Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-63
Schorndorf und Urbach: Tel. 07000-tiernot bzw. 07000-8437668 Finanzverwaltung, Sekretariat Amtsleitung (0 71 81) 80 07-21
Apotheken Bereitschaftsdienst Standesamt und Rentenangelegenheiten (0 71 81) 80 07-34
10.12. Daimler-Apotheke, Schorndorf, Marktplatz 32, Seniorenbeauftragter (0 71 81) 80 07-33
Tel. 6 12 98 Servicebüro: Tel. (0 71 81) 80 07-99, Fax (0 71 81) 80 07-55
11.12. Apotheke Urbach, Gartenstr. 53, Tel. 8 14 80
E-Mail: servicebuero@urbach.de
12.12. Apotheke am Ottilienberg, Schorndorf, Silcherstr. 77,
Tel. 7 13 13 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
13.12. Apotheke am Kirchplatz, Welzheim, Kirchplatz 16, Tel. Servicebüro
Montag: 8.00 – 19.00 Uhr, Dienstag : 8.00
ur – 12.00 Uhr,
07182 / 80 59 30 und Salier-Apotheke, Winterbach, Bahn-
Mittwoch geschlossen, un gs zeiten n
Donnerstag: 7.00 ung Uhr,
– 12.00
hofstr. 1, Tel. 4 11 58 Öffn e r Anme
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Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr.nisc h
14.12. Hubertus-Apotheke, Schorndorf-Haubersbronn, Wies-
Außerhalb n dieser elefo nach telefonischer
ach tZeiten: 3G. Vereinbarung
lauftalstr. 31, Tel. 6 22 86
Übrige Ämter
und mit
15.12. Künkelin-Apotheke, Schorndorf, Künkelinstr. 2, Tel. 6 55 11
16.12. Ahorn-Apotheke, Rudersberg, Backnanger Str. 17, Tel. Montag 14.00 – 19.00 Uhr, Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr,
07183 / 76 50 und Apotheke Nickel im Praxiszentrum, Plü- Donnerstag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
derhausen, Hauptstr. 48, Tel. 4 74 68 00 oder nach telefonischer Vereinbarung!
Pflegedienst Bethel Welzheim Sprechstunden der Bürgermeisterin
Ortsbüro: Beckengasse 9 in Urbach Nach telefonischer Anmeldung unter (0 71 81) 80 07-11.
Ergänzende Hilfe: Tel. 07181/980859, Anna Byczek-Palfalusi
Öffnungszeiten des Jugendhauses JuZe, Seebrunnenweg 25
Ambulante Pflege: Tel. 07181/87014, Anna Byczek-Palfalusi
Essen auf Rädern: Tel. 07182/8010 Tel. 48 80 19 oder -20, E-Mail: jugendhaus@urbach.de
Dienstag bis Sonntag Uhrzeiten siehe: https://jugendhaus-ur-
Pflegestützpunkt des Rems-Murr-Kreises: Telefon 07151 501-
bach.jimdofree.com oder https://de-de.facebook.com/urbachju-
1657, E-Mail: pflegestuetzpunkt@rems-murr-kreis.de
gendhaus
Entsorgungstermine Öffnungszeiten Mediathek, Kirchplatz 1
Tel. 99 33 37, E-Mail: mediathek@urbach.de
Restmüll-Container, (wöchentl. Leerung), Freitag, 10.12.2021 Dienstag, 14 – 18 Uhr, Mittwoch, 10 – 14 Uhr,
Restmüll-Eimer, (14-tägige Leerung), Montag, 13.12.2021 Donnerstag, 14 – 19 Uhr, Freitag, 14 – 18 Uhr
Wertstoffhof, Freitag, 10.12.2021 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
und Samstag, 11.12.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Problemmüllsammelstelle, Freitag, 10.12.2021 von 15:00 Uhr Impressum
bis 18:00 Uhr und Samstag, 11.12.2021 von 9:00 Uhr bis 12:00 Herausgeber: Gemeinde Urbach
Uhr Verantwortlich für Bürgermeisterin
Reisigsammelplatz, Samstag, 11.12.2021 von 12:00 Uhr bis den amtlichen Teil: Martina Fehrlen
16:00 Uhr
Redaktion: Bürgermeisteramt Urbach,
Achim Grockenberger, Konrad-Horn-
Hilfe und Rat schuch-Straße 12, 73660 Urbach,
Tel. (0 71 81) 80 07-36, Fax -55,
Polizei
Notruf110 servicebuero@urbach.de
Revier Schorndorf (0 71 81) 20 40 Verantwortlich für WÜRTH VERLAGS KG,
Posten Plüderhausen (nicht ständig besetzt) (0 71 81) 8 13 44 Herstellung, Anzeigen, Schorndorfer Str. 67, 73635 Rudersberg,
Unfall / Rettungsdienst / Feuerwehr Beilagen und Vertrieb: Tel. (0 71 83) 30 24 35-0, Fax -99,
Notruf112 anzeigen@wuerthverlag.de,
Kreiskrankenhaus Schorndorf (0 71 81) 67-0 www.wuerthverlag.de
2Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
Urbach aktuell
„Onsre Weihnachts-PLÄTZLA“ -3. Advent
Das 3. Adventswochenende steht
vor der Tür! „Onsre Weihnachts-
PLÄTZLA“ werden wieder von
Freitag bis Sonntag, jeweils von
17.00 bis 20.00 Uhr festlich be-
leuchtet. Nutzen Sie die Gelegen-
heit für einen Abendspaziergang!
Afrakirche/ Wichernkranz beleuchtet
Der Wichern-Kranz ist die „Urform“ des Adventskranzes. Ein Wa-
genrad, bestückt mit Kerzen, so viele Tage wie es vom ersten
Museum am Widumhof bei Nacht. Foto: Heiko Potthoff Adventssonntag bis Weihnachten sind.
Aber auch tagsüber lohnt sich an allen Stationen ein Besuch. An dieser Stelle ein RIESEN GROSSES DANKESCHÖN an Rainer
Habt ihr schon das Rätsle gelöst und das Mäuschen in der Krippe Riedel. Er hat sich in Anlehnung an das ursprüngliche Wagenrad
entdeckt oder das alte Weihnachtslied „Oh Tannenbaum“ ange- diesen wunderschönen Kranz ausgedacht, gebaut und am Portal
stimmt? Das zugehörige Rätselblatt findet ihr im Gemeindeblatt, der Kirche angebracht. Zur Freude für uns alle leuchtet er dort
auf der Homepage der Gemeinde Urbach oder auch an einzelnen immer ein wenig heller, dank der zuverlässigen Betreuung von
Stationen ausliegen. Noch bis Montag, 20.12.2021 können die Pfarrer Klaus Dieterle der dafür sorgt, dass am Wichernkranz je-
Lösungen an der Kirchenbank bei der Afrakirche, oder in der den Tag ein Lichtlein mehr brennt. Herzlichen Dank
Waldhütte beim REWE Parkplatz eingeworfen werden. Dort findet
ihr auch tolle Stern- Bastelideen der Urbacher Kindergärten zum
Nachbasteln!
Dies ist neu: ab nächstes Wochenende gibt es von jedem der
sieben „PLÄTZLA“ eine Postkarte. Auf der Vorderseite sieht
man das festlich beleuchtete „PLÄTZLE“, auf der Rückseite
stehen die Texte der einzelnen Stationen. So kann man sich
ein bisschen „Adventszauber“ mit nach Hause nehmen, um in
Ruhe nachzulesen, oder man gibt die Karte an jemanden wei-
ter, der nicht so gut zu Fuß ist! Die Karten liegen an den ein-
zelnen Stationen zum Mitnehmen bereit! Die ganzen Bilder
der „Weihnachts-PLÄTZLA“ wurden im Übrigen so stim-
mungsvoll fotografiert vom Fotograf Heiko Potthoff.
Auch am 3. Adventswochenende gibt es wieder „to go“ Ange-
bote:
Am Samstag 11.12.2021 ab 17.00 Uhr verkauft der evangelische
Kirchenchor leckere, selbstgebackene Gutsle am Backhaus
und am Pavillon unter den Linden gibts köstliche Waffeln „to go“,
ebenfalls ab 17.00 Uhr.
Rainer Riedel und Klaus Dieterle bringen den Wichernkranz an
Am Sonntag 12.12.2021 ab 15.00 Uhr warten am Backhaus wie-
Wenn auch unsere Planungen nur in abgespeckter Form stattfin-
der selbstgeröstete Mandeln auf Schleckermäuler.
den können, so freuen wir uns sehr darüber, dass es von den
Der Sonntagabend schließt um 19.00 Uhr mit dem „Adventsge- „to-go“ Angeboten so viele positive Rückmeldungen gibt. Auch
danken“ von Ralf Gottwald der Baptisten Gemeinde Urbach. bei schlechten Wetterbedingungen war das Maronenangebot am
Nehmen Sie einen Abendsegen mit nach Hause und gehen Sie Farrenstall letzte Woche eine willkommene Abwechslung für die
damit gestärkt in die kommende Woche. Dazu treffen wir uns am Spaziergänger, genauso wie die gerösteten Mandeln am Back-
Wichern-Kranz beim Portal der Afrakirche. haus, die so herrlich Weihnachtsduft verbreiten.
3Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
Eine große Freude hatten unsere Jüngsten mit den Maskottchen Reihenimpfungen in der Auerbachhalle - mobi-
der Schatzkiste in der Urbacher Mitte. Liedersingen oder Ge- ler Impftrupp des Landkreises impfte in der
dichtaufsagen wurde mit einem Nikolauspäckle belohnt.
Auerbachhalle
Immer sind es ganz viele Helferinnen und Helfer, zahlreiche Un-
In der vergangenen Woche haben die mobilen Impftrupps des
terstützer und „Anpacker“ die es braucht, um eine Idee erfolg- Rems-Murr-Kreises mit tatkräftiger Unterstützung des DRK‘s
reich umzusetzen. Ohne sie gäbe es keine Aktion „Urbacher Ortsgruppe Urbach in der Auerbachhalle an drei Tagen rund 550
Weihnachts-PLÄTZLA“, deshalb gilt ihnen allen ein HERZLICHES Menschen geimpft. Die große Nachfrage nach Impfterminen, die
DANKESCHÖN! derzeit - gottseidank - herrscht, macht eine klare Aussage, ob
Alle musikalischen Beiträge müssen leider aufgrund der ver- und wenn ja wann nochmals eine solche Aktion stattfinden kann,
schärften Hygienerichtlinien abgesagt werden! Das aktualisierte derzeit leider unmöglich. Die Gemeindeverwaltung steht aber in
Programm finden Sie unter „Termine und Veranstaltungen“. ständigem Austausch mit dem Landratsamt darüber, wann wei-
tere Impfaktionen in der Auerbachhalle stattfinden können.
Allen BesucherInnen ein großes Kompliment, die Regelun-
gen wurden stets eingehalten, bitte halten Sie auch bei weite- Unabhängig davon impft auch die Urbacher Hausarztpraxis Dres.
ren Besuchen die Hygiene- und Abstandsregeln ein! Scherer/Kraiß in der Auerbachhalle weiter - auch Menschen, die
nicht Stammpatienten dieser Praxis sind. Dank des unermüdli-
chen und engagierten Einsatzes des gesamten Praxisteams -
Erschwerte Versorgungslage durch Erkältungswetter: auch samstags und sogar sonntags - konnten in den letzten Ta-
gen in Urbach mehr als 1000 Menschen erst- oder zweit-geimpft
Jede Spende zählt! bzw. „geboostert“ werden.
Täglich werden für Patienten in Deutschland bis zu
15.000 Blutkonserven benötigt. Allen, die sich hier in Dienst der jetzt so wichtigen Impfaktionen
gestellt haben, sei an dieser Stelle herzlich gedankt!
Der DRK - Blutspendedienst bittet daher dringend
zur Spende. Und trotzdem gilt weiterhin für alle, die noch nicht (wieder) ge-
impft sind:
Wer Blut spendet, sollte gesund sein und sich gut fühlen. Das
dient der Sicherheit des Patienten, der die Bluttransfusion be- Bitte lassen Sie sich impfen, damit nicht noch weitere Beschrän-
kungen auf uns zukommen! Auch wenn Impfungen keinen 100%-
kommen wird, aber auch dem Schutz des Spenders. Besonders
igen Schutz gegen eine Infektion mit der derzeit grassierenden
in der Erkältungszeit kommt es vor, dass Blutspender kurzzeitig
höchst ansteckenden „Delta-Variante“ des Corona-Virus‘ garan-
ausfallen.
tieren können, so bieten diese doch zu einem sehr hohen Grad
Eine ausreichende Anzahl an Blutspenden ist für die Heilung und die Gewähr für einen milden Verlauf der Krankheit nach einer In-
Lebensrettung das wichtigste Kriterium. Unfallopfer, Patienten fektion. Jetzt gilt es, die Intensivstationen der Krankenhäuser zu
mit Krebs bzw. schweren Erkrankungen, werdende Mütter, Neu- entlasten, die bereits jetzt „am Anschlag“ arbeiten. Deshalb hier
geborene – die Liste der Menschen, die auf Blutspenden ange- nochmals der Appell: lassen Sie sich impfen – egal, ob zum ersten
wiesen sind, ist unendlich. Bedingt durch die kurze Haltbarkeit Mal oder zur Auffrischung des Impfschutzes! Weitere Impfmög-
bestimmter Blutbestandteile (zum Teil nur maximal vier Tage) wird lichkeiten bietet auch die Praxis Dr. Scherer/Kraiß sowie einige
kontinuierlich dringend Nachschub an Blutspenden benötigt. andere Schwerpunkt-Impfstationen im Kreis (siehe auch Rubrik
„Das Landratsamt teilt mit“).
Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessen bittet
daher dringend alle Gesunden zur Blutspende am: Diese finden Sie unter: www.hausarzt-urbach.de bzw. www.
rems-murr-kreis.de oder fragen Sie Ihren Hausarzt nach einem
Freitag, dem 17.12.2021 Impftermin.
von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15
73660 URBACH
Hier geht es zur Terminreservierung:
https://terminreservierung.blutspende.de
Das DRK bittet darum nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie
sich gesund und fit fühlen.
Aufgrund rasant ansteigender Neuinfektionen mit dem Coronavi-
rus müssen die erfolgreichen Sicherheitskonzepte noch weiter
verstärkt werden:
Auf allen Blutspendeterminen gilt nun eine 3G-Regelung!
Der Zutritt zu den Spendelokalen ist nur
noch nach Vorlage eines Impf-, Gene- Das mobile Impfteam des Rems-Murr-Kreises bei der Arbeit in
senen- oder Testnachweises möglich. der Auerbachhalle
(Antigen-Schnelltest nicht älter als 24
Stunden oder PCR-Test nicht älter als
48 Stunden).
ach einer Impfung mit den in Deutsch-
N
land zugelassenen SARS-CoV-2-Impf-
stoffen können Sie, vorausgesetzt Sie
fühlen sich wohl, am Folgetag der Imp-
fung Blut spenden.
Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.
Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspende- Dank Terminvergabe und routinierten Arbeitsabläufen kam es bei
dienst auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800 - 11 949 11. den Impfaktionen kaum zu längeren Wartezeiten
4Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
Vialytics, an die Verwaltung. Beim Besuch der Kommunale 2021
in Nürnberg, hat unter anderem Herr Ahle, Mitarbeiter des Bauho-
fes, beim Gewinnspiel am Stand von Vialytics mitgemacht und
den 2. Platz gewonnen. Die kostenlose Befahrung und Auswer-
tung von 10km Radweg.
Im Frühjahr 2021 hat die Gemeindeverwaltung begonnen, mit der
Software der Firma Vialytics, den Straßenzustand mit dem Auto
zu erfassen. Nach dem Starten des Programmes, am im Auto in-
stallierten Handy, schießt es während der Fahrt automatisch alle
vier Meter ein Foto der Straße und erkennt darauf Schäden wie
Schlaglöcher und Risse. Die Künstliche Intelligenz wertet diese
Schäden aus und stellt sie unter anderem nach dem Ampelfar-
ben-Prinzip dar. Die Ergebnisse werden detailliert auf einer Karte
am Computer (WebGIS) dargestellt. Daraus können dann zB. Sa-
nierungsaufträge abgeleitet oder Zustände erhoben und ange-
Ehrenamtliche des Urbacher DRK-Ortsvereins unterstützten die
schaut werden. Das 2018 gegründete Unternehmen mit Sitz in
Impfaktion tatkräftig bei der Anmeldung und Verpflegung.
Stuttgart betreut schon über 150 Städte in Deutschland, Europa
und wächst stetig. Die engagierten Mitarbeiter sind dabei, auch
mit Hilfe der Kommunen (durch Rückmeldung der Erfahrungs-
Burgstraße im Bereich Gebäude Nr. 11 in der werte und Äußerung von Wünschen), das Programm stetig zu
kommenden Woche voll gesperrt – verbessern.
Bushaltestellen in der Unteren Seehalde werden nicht ange- Seit kurzem gibt es auch die Möglichkeit Radwege zu befahren
fahren! und deren Zustand mittels Smartphone am Lenkrad zu erfassen.
Wegen Wasserleitungsarbeiten muss die Straße Burgstraße von Mit dem „Smartbutton“ können während der Fahrt zusätzlich Bil-
Montag, 13. Dezember bis voraussichtlich Mittwoch, 15. Dezem- der und Sprachnachrichten aufgenommen werden. Diese wer-
ber im Abschnitt zwischen Einmündung Dammweg und Einmün- den, wie auch bei der Straßenzustandserfassung, ausgewertet
dung Uferstraße voll gesperrt werden. und im WebGIS dargestellt. Aber jetzt heißt es aufgepasst, Rad-
Anlieger können bis zur Baustelle fahren. Die Zufahrt aus westli- wege nehmt euch in acht. Auf los geht´s los.
cher Richtung zum Dammweg bzw. aus östlicher Richtung zur
Brunnenstraße und der Uferstraße ist möglich.
Metalldiebe am „Linsenberg“ unterwegs –
Die Umleitung für den örtlichen Verkehr erfolgt über den Damm-
weg bzw. die Straße Innerer See.
Hütte massiv beschädigt
Irgendwann in der vorletzten Woche haben sich Unbe-
Bushaltestellen „Seehalde“ werden in beiden Fahrtrichtun- kannte an einer Gerätehütte am „Linsenberg“ zu schaf-
gen nicht angefahren fen gemacht und dabei massive Schäden verursacht.
Während der Bauarbeiten kann kein Busverkehr in der Burgstraße Der Grundstückseigentümer zeigte sich zutiefst frust-
bzw. Unteren Seehalde stattfinden. Deswegen werden die Halte- riert über das Verhalten der Täter, die es wohl auf das Kupfer ab-
stellen dort nicht angefahren. Die Haltestellen Burgstraße werden gesehen hatten, mit dem das Dach der Hütte gedeckt war. Auch
in beiden Fahrtrichtungen in die Haubersbronner Straße verlegt die Dachverwahrungen und Regen-Fallrohre aus Kupfer wurden
(Höhe Einmündung Burgstraße). demontiert und mitgenommen. Zuvor hatten die Täter die Hütte
Die ausführende Baufirma ist bemüht, die Arbeiten bis zur Wo- aufgebrochen, um an die Ruhebank zu gelangen, mit der sie auf
chenmitte fertig zu stellen. das Hüttendach gelangten. Der Schaden beläuft sich auf einen
vierstelligen Betrag. Dabei ist der Materialwert des erbeuteten
Die Gemeinde und das für die Wasserleitungen verantwortliche Kupfers sicher nur ein Bruchteil davon.
Remstalwerk bitten um Verständnis für möglicherweise auftre-
tende Behinderungen und Einschränkungen! Wer im fraglichen Zeitraum vom 28.11.2021 bis letztes Wochen-
ende irgendetwas Verdächtiges bemerkt hat oder selbst von Ein-
brüchen oder Schäden an seiner Hütte betroffen ist, möge sich
Zustand Radwege bitte unbedingt beim Polizeiposten Plüderhausen melden, Tel.
81344. Dieser hat die Ermittlungen aufgenommen.
Mehr Schaden angerichtet als Beute gemacht haben unbekannte
Jetzt auch mit dem Rad unterwegs auf Radweg- und Straßenzu- Metalldiebe an dieser Gerätehütte am „Linsenberg“, deren Dach
standskontrolle. Gewinnüberreichung durch Herrn Wehle, Firma mit Kupferblech gedeckt war.
5Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
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Sache
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Umstellung auf ein
neues Redaktionssystem
zum Jahreswechsel
Um den wachsenden Anforderungen
und der zunehmenden Digitalisierung
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Rechnung zu tragen, wird das bestehende
Redaktionssystem zum Jahreswechsel durch
ein neues abgelöst.
Da alle Benutzer neu registriert werden müssen,
wird in den kommenden Tagen eine Mail an die im
Redaktionssystem hinterlegte Mailadresse mit
automatisiert generierten neuen Zugangsdaten
zur Registrierung verschickt.
Nach dem erstmaligen Anmelden müssen Sie
das Passwort ändern. Diese Mail kommt von der
Domain artikelstar.net.
Bitte auch den Spamordner überprüfen.
Die erste Ausgabe in 2022 erscheint am
13. Januar 2022. Die Artikel für 2021 müssen
noch in das alte System eingegeben werden.
Weitere Informationen folgen in einer
weiteren Mail an die im Redaktionssystem
hinterlegte Mailadresse.
Ihr Team vom Würth Verlag
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te im dieDonnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
Hilfe beim Schneeräumen gesucht Erscheinungsweise des Mitteilungsblatts
Auch wenn sich der richtige Winter bisher noch nicht hat
über die Jahreswende
blicken lassen, wollen viele unserer älteren Mitbürger*innen Das Urbacher Mitteilungsblatt erscheint in diesem Jahr
für den Fall der weißen Pracht vorsorgen. letztmalig in der 51. Kalenderwoche, also am Donnerstag,
23. Dezember 2021. Zwischen Weihnachten und Neujahr
Für viele unserer älteren Urbacher Mitbürger*innen ist sowie in der ersten 1. Kalenderwoche im neuen Jahr befin-
Schneeräumen aus gesundheitlichen Gründen leider nicht den sich Gemeindeverwaltung und Druckerei im Winterur-
mehr möglich. laub. Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr erscheint
Daher suchen wir freiwillige Helfer*innen (rüstige dann wieder in der 2. Kalenderwoche am Donnerstag, 13.
Rentner*innen, Schüler*innen, Hausfrauen und -männer Januar 2022. Für diese Ausgabe gilt der normale Redakti-
etc.) die Zeit haben und bereit sind, unsere Urbacher onsschluss.
Senior*innen mit dieser Nachbarschaftshilfe zu unterstüt- Die Pressewarte und Berichterstatter der Vereine und Kir-
zen. chen sowie die Anzeigenkunden mögen dies bei ihrer Ter-
Wir würden eine Übersicht erstellen und bei Bedarf die minplanung berücksichtigen.
Helfer*innen weitervermitteln.
Ihre Nachricht nimmt Herr Bertsche unter Tel. 8007-33
oder per E-Mail an bertsche@urbach.de gerne entgegen.
Amtliche Bekanntmachungen
Vermieten Sie risikofrei Ihren Einladung
Wohnraum in Urbach zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats
Liebe Urbacher Eigentümerinnen und Eigentümer, am Dienstag, 14. Dezember 2021, um 18:30 Uhr
Urbach, Auerbachhalle, Seebrunnenweg 15, Schrödersaal
Wohnraum ist knapp - die Gemeinde Urbach sucht daher drin-
gend Wohnungen und Gebäude unterschiedlicher Größen für in Tagesordnung:
Not geratene Menschen. Auch einfache Wohnungen oder Häuser 1.
Verabschiedung des Gemeindeentwicklungskonzeptes Ur-
mit z.B. Nachtspeicheröfen oder eine befristete Vermietung hel- bach 2035
fen uns weiter! 2. Neubau einer Kindertageseinrichtung im Pestalozziweg
Vermieten Sie Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude – ohne Risiko! 3. Änderung der Schulbezirke
Die Gemeinde Urbach ist stellvertretend Ihr Mieter und Ansprech- 4. Beschluss über die Annahme von Spenden
partner und kümmert sich bei Fragen um alles. Auch die Neben-
kosten können Sie direkt mit der Gemeinde abrechnen. Die Ver- 5. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 - Einbringen des
Haushaltes durch die Verwaltung
antwortung liegt also ganz bei der Gemeinde Urbach. Sie können
beruhigt an uns vermieten! 6. Anfragen an die Verwaltung/Verschiedenes
Sie haben freien Wohnraum in Urbach und ein helfendes Die Sitzungsinformationen, die Tagesordnung und die öffentli-
Herz? chen Sitzungsvorlagen der Gemeindeverwaltung an den Gemein-
derat finden Sie im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ur-
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus: bach unter www.urbach.de | Bürgerportal.
Johanna Schäfer Die derzeit gültigen allgemeinen Hygienevorschriften sind zu
Liegenschaften, Finanzverwaltung beachten.
Telefon: 07181/8007-25
E-Mail: schaefer@urbach.de „Gemäß der am 04.12.2021 in Kraft getretenen Coronaverord-
nung gelten in der Corona-Alarmstufe II für Gemeinderatssitzun-
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung! gen folgende Zutrittsregelungen:
Teilnehmende (d.h. Mitglieder des Gemeinderats, Verwaltungs-
mitarbeitende, externe Vortragende und Pressejournalist*innen)
Keine Rathausberatung bis 26.1.22 sowie Besuchende (d.h. Zuhörer*innen) müssen am Eingang
Aufgrund der aktuellen Lage rund um die Coronamaß- zum Gebäude einen 3G-Nachweis vorweisen über ihren Status
nahmen pausiert die Rathausberatung des REMSTAL- als geimpfte, genesene oder getestete Person. In letzterem Fall ist
WERKs bis einschließlich 26. Januar 2022. Unsere die Vorlage eines qualifizierten negativen Corona-Antigen- oder
Pforten vor Ort in Remshalden-Grunbach sind aber PCR-Testnachweises erforderlich. Ein Antigen-Schnelltest darf
selbstverständlich für Sie geöffnet. dabei nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test darf nicht älter
Eine persönliche Beratung bieten wir immer montags bis don- als 48 Stunden sein. Ein Selbsttest wird nicht akzeptiert. Es findet
nerstags zwischen 9:00 und 17:00 Uhr sowie freitags zwischen eine entsprechende Eingangskontrolle statt. Von Besuchenden
9:00 und 12:30 Uhr. Vereinbaren Sie am besten Ihren Besuchster- muss die ganze Zeit eine medizinische Maske getragen werden.
min im Voraus. Bitte beachten Sie, dass bei uns im Haus die „3G- Martina Fehrlen
Regel“ gilt. Bürgermeisterin
Natürlich können Sie uns auch anrufen: gebührenfrei unter 0800
0542 542.
Viele Informationen und Angebotsformulare für die Strom- und
Gasbelieferung sowie einen Tarifrechner finden Sie auch auf un- Die Feuerwehr rettet Leben!
serer Webseite www.remstalwerk.de.
7Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 30. November
2021 aufgrund von § 46 Absätze 4 und 5 des Wassergesetzes für
Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20
und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
(KAG) folgende Satzung beschlossen:
GEMEINDE URBACH
Rems-Murr-Kreis §1
Satzung Änderungen
zur Änderung der Die Abwassersatzung der Gemeinde Urbach vom 13. Dezember
Satzung über den Anschluss an die öffentliche 2011 wird wie folgt geändert:
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der § 41 Absatz 2 der Abwassersatzung erhält folgende Fassung:
Grundstücke mit Wasser
(2) „Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen
(Wasserversorgungssatzung – WVS)
soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwi-
vom 9. Dezember 2014 schenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vor-
Der Gemeinderat der Gemeinde Urbach hat am 30. November schriften entspricht. Zwischenzähler werden auf Antrag des
2021 aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Grundstückseigentümers ausschließlich von der Gemeinde
Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Absatz 2, 11, 13, 20 und 42 des eingebaut, unterhalten und entfernt; sie stehen im Eigentum
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) fol- der Gemeinde und werden von ihr abgelesen. Die §§ 21 Abs.
gende Satzung beschlossen: 2 und 3, 22 und 23 der Wasserversorgungssatzung vom 9.
§1 Dezember 2014 finden entsprechend Anwendung.“
Änderungen § 42 der Abwassersatzung erhält folgende Fassung:
Die Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Urbach vom 9.
Dezember 2014 wird wie folgt geändert: „§ 42
§ 43 erhält folgende Fassung: Höhe der Abwassergebühr
„§ 43 (1) Die Schmutzwassergebühr (§ 40) beträgt
Verbrauchsgebühren je m³ Abwasser 2,30 €.
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wasser- (2) Die Niederschlagswassergebühr (§ 40a) beträgt
menge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro je m² versiegelte Fläche 0,46 €.
Kubikmeter 3,05 €. (3) Die Gebühr für sonstige Einleitungen (§ 8 Absatz 3)
(2) Die Gebühr nach Absatz 1 gilt auch für Bauwasserzähler beträgt je m³ Abwasser oder Wasser 2,30 €.
oder sonstige bewegliche Wasserzähler.“
(4) Die Abwassergebühr für Abwasser, das zu
§2 einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage
Inkrafttreten gebracht wird (§ 38 Absatz 3), beträgt
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. je m³ Abwasser:
a) bei Abwasser aus Kleinkläranlagen 27,11 €,
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der b) bei Abwasser aus geschlossenen Gruben 2,71 €,
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund c) soweit Abwasser keiner Anlage nach
der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 a) oder b) zuzuordnen ist 2,71 €.
Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb ei-
nes Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber (5) Beginnt oder endet die gebührenpflichtige Benutzung in den
der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Fällen des § 40 a während des Veranlagungszeitraumes, wird für
Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn jeden Kalendermonat, in dem die Gebührenpflicht besteht, ein
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- Zwölftel der Jahresgebühr angesetzt.“
gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
§2
Urbach, 8. Dezember 2021
Inkrafttreten
Martina Fehrlen Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Bürgermeisterin
Hinweis
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder auf-
grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sach-
GEMEINDE URBACH verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
Rems-Murr-Kreis gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
Satzung zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
zur Änderung der verletzt worden sind.
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Urbach, 8. Dezember 2021
(Abwassersatzung – AbwS) Martina Fehrlen
vom 13. Dezember 2011 Bürgermeisterin
8Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
der keinem der beiden Landesverbände angeschlossen ist, müs-
sen die Völker bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.
Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr mög-
lich. Bitte melden Sie online, oder über den auf dem Meldebogen
aufgedruckten QR-Code oder per Post.
Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur
Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkasse so-
wie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können
Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto (gemeldeter
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen.
Baden-Württemberg Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet:
- Anstalt des öffentlichen Rechts - www.tsk-bw.de
Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag
2022 ist der 01.01.2022.
Neues zur Corona-Lage -
neue Regeln seit 4.12.21
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt.
Rems-Murr-Kreis bleibt „Hotspot“
Sollten Sie bis zum 01.01.2022 keinen Meldebogen erhalten ha-
ben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet Wie angekündigt hat die Landesregierung u.a. aufgrund der an-
gespannten Situation bei der Belegung der Intensivbetten der
sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheits-
Krankenhäuser in Baden-Württemberg die Regelungen der Coro-
gesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
naVO nochmals verschärft. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaf-
1. Kapazitätsbeschränkung von 50% bei Freizeit-, Sport- und Kul-
ten) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. turveranstaltungen (maximale Personenobergrenze von 750 Per-
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwer- sonen), § 10 Abs. 2 CoronaVO
tungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 einen Melde- 2. Untersagung von Weihnachtsmärkten, sowie Stadt- und Volks-
bogen. festen, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO,
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: 3. Verschärfung der Zutrittsregelung bei Freizeit- und Kultureinrich-
Pferde tungen (2G plus), § 14 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO
Schweine
Schafe 4. Schließung von Diskotheken und Clubs, § 14 Abs. 4 Nr. 3 Coro-
Hühner naVO
Truthühner/Puten 5. Verschärfung der Zutrittsregelung bei außerschulischer Bildung,
Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über ei- VHS-Kursen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (2G plus),
§ 15 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO
nen Landesverband gemeldet)
6. Verschärfung der Zutrittsregelung bei Gastronomie und Betriebs-
Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wi-
kantinen/Mensen (2G plus), § 16 Abs. 1 Nr. 4 und § 16 Abs. 2 Nr.
senten und Wasserbüffel. Die Da-
4 CoronaVO
ten werden aus der HIT Datenbank
(Herkunfts- und Informationssystem 7. Verschärfung der Zutrittsregelung bei der Beherbergungsgastro-
für Tiere) herangezogen. nomie (2G plus), § 16 Abs. 3 Satz 3 CoronaVO
Nicht meldepflichtig sind u.a. gefangengehaltene Wildtiere 8. Verschärfung Zutrittsregelung beim Einzelhandel (2G), Ausnahme
(z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten. Grundversorgung), § 17 Abs. 1 Nr. 3 CoronaVO
Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine an- 9. Alkoholausschank- und –konsumverbot im öffentlichen Bereich,
deren beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt derzeit die § 17b Abs. 1 CoronaVO
Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner. 10. Verbot für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, § 17b
Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem land- Abs. 2 CoronaVO
wirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhaltung. Zu Von der Vorlage eines aktuellen Testnachweises ausgenommen
melden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand im Rahmen der 3G und 2G+ Regel sind Personen, die bereits eine
je Standort. Booster-Impfung erhalten haben oder deren letzte Impfung ge-
gen Corona nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Gleiches gilt
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss
auch für Genesene, deren Erkrankung nicht länger als 6 Monate
die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemel-
zurückliegt.
det werden.
Die nachfolgende Grafik gibt Ihnen eine Übersicht, was zu beach-
Schweine, Schafe- und/oder Ziegen sind, unabhängig von ten ist. Der Rems-Murr-Kreis befindet sich aktuell in der Alarm-
der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis stufe II und gilt seit Montag, 29.11.2021 auch als „Hotspot“.
15.01.2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bie-
tet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Vor-
aussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie über
das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen ver-
schickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf unse-
rer Homepage unter www.tsk-bw.de. Aktiver Klimaschutz durch klimaneutralen Druck. Was bedeutet
klimaneutral drucken? Beim klimaneutralen Drucken wird ge-
Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewie- nau die Menge an CO2-Emissionen kompensiert, die bei der
sen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerver- ID-Nr. 21105151
Produktion des Amtsblattes entsteht. Der Ausgleich erfolgt in
Form von Investitionen in zertifizierte Klimaschutzprojekte.
ein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände wei-
ter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein,
9Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
Stand: 6. Dezember 2021
Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
Corona-Regeln ab 4. Dezember 2021
In Baden-Württemberg richten sich die Corona-Maßnahmen nach einem vierstufigen System, das sich an den Hospitalisierungen orientiert:
» Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patient*innen belegt.
» Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten (AIB).
» Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
» Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patient*innen belegten Intensivbetten.
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 1,5 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 250 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen bei 3G eine PCR-Testpflicht sowie Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 5 weitere
Personen (siehe Ausnahmen).
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 3,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. Für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen gelten in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G) sowie Kontaktbeschränkungen von
1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen).
Die Alarmstufe II wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 6,0 erreicht oder
überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg den Wert von 450 erreicht oder überschreitet. In der Alarmstufe II
gilt in vielen Einrichtungen 2G+. Das bedeutet, dass geimpfte und und genesene Personen, deren Impfung oder Positiv-Nachweis älter als 6 Monate
ist, einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorlegen müssen. Geboosterte Personen und solche, deren Auffrischungsimpfung und Genesung weni-
ger als 6 Monate her ist, sind von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen. Im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, gilt 2G. Für nicht
geimpfte oder nicht genesene Personen gelten Kontaktbeschränkungen von 1 Haushalt + 1 weitere Person (siehe Ausnahmen). Auf bestimmten
öffentlichen Plätzen gilt ein Alkohol- und Böllerverbot.
Wenn ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich ist, sind die Veranstalter*innen/Betreiber*innen/Dienstleister*innen/Anbieter*innen
Inhaltsverzeichnis der Übersicht:
2: Maskenpflicht, 3G, 2G und 2G+
3: Weihnachtsmärkte | Private Treffen
4: Öffentliche Veranstaltungen | Öffentlicher Verkehr
5: Kultureinrichtungen | Religiöse Veranstaltungen | Beherbergung
6: Messen, Ausstellungen, Kongresse | Gastronomie, Vergnügungsstätten, Mensen, Cafeterien
7: Freizeiteinrichtungen | Körpernahe Dienstleistungen
Stand: 27. November 2021
8: Touristische Verkehre | Sport in Sportanlagen und Sportstätten
Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
2
9: Sportveranstaltungen | Einzelhandel
10: Außerschuliche Bildung | Berufliche Fortbildung
Medizinische Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+ Stand: 6. Dezember 2021
11: Clubs, Diskotheken | Prostitutionsstätten Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
Medizinische
geschlossen Maskenpflicht
Räumen, am Arbeitsplatz und 3G, PCR-Testpflicht
genesene Personenund 2G 2G+nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
inGilt
Betriebsstätten, wenn
grundsätzlich in der Abstand
öffentlich zugänglichen 3G+PCR:
3G: Zutritt
Zutritt nur für nur für PCR-getestete,
getestete, geimpfte oder Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
nicht eingehalten
geschlossen werden
Räumen, amkann, im
Arbeitsplatz und geimpfte Personen
genesene oder genesene
3G+PCR:Personen
Zutritt nur für nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test, falls die
Nah- und Fernverkehr
in Betriebsstätten, undder
wenn aufAbstand 2G: Zutritt nur für
PCR-getestete, geimpfte
geimpfte oder
oder genesene 2G Impfung oder Infektion länger als 6 Monate 2G+
nicht eingehalten werden kann, im
Weihnachtsmärkten. genesene Personen
Personen zurückliegt.
Nah- und Fernverkehr und auf 2G: Zutritt nur für geimpfte oder
Weihnachtsmärkten.
Ausnahmen: genesene Personen
Ausnahmen:
2G Ausnahmen:
2G+
Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre. Ausnahmen:
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° Ausnahmen:» Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
» Kinder bis einschließlich
» Personen, die aus 5gesundheitlichen
Jahre. » Kinder bis einschließlich
» Kinder 5 Jahre.° 7 Jahre, » Genesene/geimpfte
bis einschließlich Personen,
» Kinder bis die ihre7 Jahre,
einschließlich
Gründen
» Personen, keine
die aus Maske tragen können
gesundheitlichen » Kinder bisdie noch nicht eingeschult
einschließlich 7 Jahre, die sind.°
noch Auffrischimpfung („Booster“)
die noch erhalten haben.
nicht eingeschult sind.°
Gründen (ärztliche Nachweis
keine Maske notwendig).
tragen können nicht eingeschult sind.°
» Grundschüler*innen, Schüler*innen» Geimpfte mit » Grundschüler*innen,
abgeschlossener Grundimmunisie-
Schüler*innen
(ärztliche Nachweis notwendig).
» In geschlossenen Räumen bei Schüler*innen Bildungs-rung (letzte erforderliche
eines sonderpädagogischen
» Grundschüler*innen, Einzelimpfung liegt
eines sonderpädagogischen max. 6
Bildungs-
privaten Treffen,
» In geschlossenen Räumenprivaten Feiern, in
bei privaten und Beratungszentrums,
eines sonderpädagogischen / auf derMonate zurück).
einer
Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der
der
Treffen, Gastronomie,
privaten Kantinen,
Feiern, in Mensen
der Gastronomie, Grundschule
Beratungszentrums, aufbauenden
einer Schule » Genesene, deren
auf der Grund Grundschule
Infektionaufbauenden
max. 6 Monate Schule
zurück-
und Mensen
Kantinen, Cafeterien während
und deswährend
Cafeterien Essens oder einer beruflichen
schule aufbauenden Schule oderSchule – gilt liegt (Nachweis oder einer beruflichen Schule – gilt
erforderlich).
des Essens und Trinkens
und Trinkens und Sport
und beim beim Sport
treiben. einer beruflichen Schule – gilt nur
nur für Schüler*innen bisfür nur für Schüler*innen bis
treiben. Schüler*innen bis einschließlich
einschließlich 17 Jahre.° » Kinder bis einschließlich
17 Jahre.°
7 Jahre, die noch nicht
einschließlich 17 Jahre.°
» Im Freien nur dann, wenn der eingeschult sind.°
» Im Freien nur dann, wenn
Mindestabstand vonder1,5Mindestab
Metern zu » Personen bis einschließlich
» Personen 17 Jahre, die
bis einschließlich 17 » Personen bis einschließlich 17
stand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht mehr zur Schule gehen.°° » Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonder
anderen Personen dauerhaft Jahre, die nicht mehr zur Schule Jahre, die nicht mehr zur Schule
dauerhaft eingehaltenwerden
werdenkannkann(gilt
(giltnicht
nicht pädagogischen Bildungs- /Beratungszentrums
eingehalten » Personen,gehen.°°
die sich aus medizinischen einer auf der gehen.°°
Grundschule aufbauenden Schule
auf Weihnachtsmärkten).
auf Weihnachtsmärkten). Gründen» nicht impfen
Personen, dielassen können
sich aus » Personen,Schule
medizinischenoder einer beruflichen die sich ausnur
– gilt medizinischen
für
» Beim»2G-Optionsmodell in der Basisstufe.
Beim 2G-Optionsmodell in der (ärztlicherGründen
Nachweis notwendig).°°
nicht impfen lassen können Schüler*innenGründenbis einschließlich 17 Jahre.°
nicht impfen lassen können
Basisstufe. » Personen,(ärztlicher
für die esNachweis
keine allgemeine
notwendig).°° » Personen bis (ärztlicher Nachweis
einschließlich notwendig).°°
17 Jahre, die nicht mehr
Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Impfempfehlung der Ständigen
Schulen ist über die Corona-Verordnung Schu- » Personen, für die es keine allgemeinezur Schule gehen.°°
» Personen, für die es keine allgemeine
Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Impfkommission (STIKO) gibt.°°
le geregelt. Impfempfehlung der Ständigen » Personen, dieImpfempfehlung der Ständigen
sich aus medizinischen Gründe nicht
Schulen ist über die Corona-Verordnung Schule » Schwangere und Stillende, (STIKO)
da es fürgibt.°°
Impfkommission impfen lassenImpfkommission (STIKO)
können (ärztlicher gibt.°°
Nachweis notwen-
geregelt. diese Gruppen erst seit dem 10. September dig).°°
» Schwangere und Stillende,
2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt da es für » Schwangere und Stillende, da es für
diese
(gilt nur bis Gruppen erst
10. Dezember seit dem 10. » Personen, fürdiese
2021).°° die esGruppen erst seit dem 10.
keine allgemeine
September 2021 eine ImpfempfehlungSeptember 2021
der STIKO eine
gibt.°°
Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt» Schwangere Impfempfehlung derfür
und Stillende, da es STIKO
diesegibt (gilt
Gruppen
nur noch bis 10. Dezember 2021).°° erst seit demnur 10. noch bis 10.2021
September Dezember
eine 2021).°°
Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur bis
°Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken 10. Dezember 2021).°°
°Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
°°Negativer Antigen-Test erforderlich °°Negativer Antigen-Test erforderlich
°Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
°°Negativer Antigen-Test erforderlich
10Donnerstag, 09. Dezember 2021 Urbacher Mitteilungen Nummer 49
Stand: 6. Dezember 2021
Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
3
Stufenplan
3G 2G 2G+
Hygienekonzept Datenverarbeitung Maskenpflicht Nachweislich geimpft, Nachweislich geimpft Nachweislich geimpft
getestet oder genesen oder genesen oder genesen und getestet
Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II
3G 3G 2G nicht erlaubt
Weihnachtsmärkte, Volks-
und Stadtfeste
max. 50 % der üblichen
Besucherzahl erlaubt.
1 Haushalt plus 5 1 Haushalt plus 1 1 Haushalt plus 1
Ohne weitere weitere Personen weitere Person weitere Person
Regelungen oder
Beschränkung der Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene, Geimpfte und Genesene,
Private Zusammen- Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre Personen bis einschl. 17 Jahre
Personenanzahl
künfte und private sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus sowie Personen, die sich aus
Veranstaltungen medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht medizinischen Gründen nicht
(wie Geburtstage, Hoch- impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen impfen lassen können, zählen
zeitsfeiern etc.) nicht dazu. nicht dazu. nicht dazu.
Paare, die nicht zusammen Paare, die nicht zusammen Stand: 6. Dezember
Paare, 2021
die nicht zusammen
leben, zählen als einMehr Informationen,
Haushalt. Inzidenzen
leben, zählen als einund FAQ auf Baden-Württemberg.de
Haushalt.
4
leben, zählen als ein Haushalt.
Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II
In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
3G 3G
Öffentliche Stand: 27. November 2021
Veranstaltungen mit PCR-Test
Mehr Informationen, Inzidenzen und FAQ auf Baden-Württemberg.de
2
(wie Theater,
Medizinische Oper, Konzert,
Maskenpflicht 3G, PCR-Testpflicht und 2G 2G+
Stadtfest, Informations-
Gilt grundsätzlich in öffentlich zugänglichen 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder
2G
Zutritt für geimpfte oder genesene Personen
2G+
veranstaltungen, Stadt-
geschlossen Räumen,
führungen, amSport-
Arbeitsplatz undIm Freien
genesene
bei >5.000Personen nur mit negativem Schnell- oder PCR-Test.
in Betriebsstätten, wenn der
veranstaltungen, Abstand Personen oder
Betriebs- 3G+PCR: Zutritt nur für PCR-getestete,
bei Nicht- Maximal 50 % Auslastung Im Freien und in
nicht eingehalten werden kann,
und Vereinsfeiern im
sowie einhaltunggeimpfte oder genesene Personen
des Mindest- Im Freien aber nicht mehr als geschlossenen Räumen
Nah- und Fernverkehr und aufder
Veranstaltungen 2G: Zutritt nur für geimpfte oder
abstands 2G 25.000 Besucher*innen. 2G+
maximal 50 % der
Weihnachtsmärkten.
Breitenkultur) genesene Personen Kapazität, aber nicht
mehr als 750 Besucher*in-
Ausnahmen: 3G
Ausnahmen: 3G Ausnahmen: nen.
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre. » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.° » Kinder bis einschließlich 5 Jahre.°
» Personen, die aus gesundheitlichen » Kinder bis einschließlich 7 Jahre, » Kinder bis einschließlich 7 Jahre,
Gründen keine Maske tragen können die noch nicht eingeschult sind.° die noch nicht eingeschult sind.°
(ärztliche Nachweis notwendig). » Grundschüler*innen, Schüler*innen » Grundschüler*innen, Schüler*innen
» In geschlossenen Räumen bei eines sonderpädagogischen Bildungs- eines sonderpädagogischen Bildungs-
privaten Treffen, privaten Feiern, in und Beratungszentrums, einer auf der und Beratungszentrums, einer auf der
der Gastronomie, Kantinen, Mensen Grundschule aufbauenden Schule Grundschule aufbauenden Schule
und Cafeterien während des Essens oder einer beruflichen Schule – gilt oder einer beruflichen Schule – gilt
und TrinkensVerkehrsmittel
Öffentliche und beim Sport treiben. nur für Schüler*innen bis 3G nur für Schüler*innen
Stand: 6. bis
Dezember 2021
5
» Im Freien nur dann, wenn der einschließlich
einschließlich 17 Jahre.° Mehr Informationen, Inzidenzen 17Baden-Württemberg.de
und FAQ auf Jahre.°
Mindestabstand von 1,5 Metern zu » Personen bis einschließlich 17 » Personen bis einschließlich 17
anderen Personen dauerhaft Jahre, die nicht mehr zur Schule Jahre, die nicht mehr zur Schule
Lebensbereich Basisstufe Warnstufe Alarmstufe Alarmstufe II
eingehalten werden kann (gilt nicht gehen.°° gehen.°°
auf Weihnachtsmärkten). » Personen, die sich aus medizinischen » Personen, die sich aus medizinischen
In geschlossenen Räumen In geschlossenen Räumen
» Beim 2G-Optionsmodell in der Gründen nicht impfen lassen können Gründen nicht impfen lassen können
Basisstufe. (ärztlicher Nachweis notwendig).°° (ärztlicher Nachweis notwendig).°°
Kultureinrichtungen
3G 3G
» Personen, für die es keine allgemeine » Personen, für die es keine allgemeine
Bitte beachten Sie: Die Maskenpflicht an Impfempfehlung der Ständigen Impfempfehlung der Ständigen
Schulen ist(wie
überGalerien,
die Corona-Verordnung
Museen, Schule Impfkommission Impfkommission (STIKO) gibt.°°
mit(STIKO) gibt.°°
PCR-Test
geregelt. Bibliotheken°,
Archive°, Gedenkstätten)
» Schwangere und Stillende, da es für 2G 2G+
» Schwangere und Stillende, da es für
diese Gruppen erst seit dem 10. diese Gruppen erst seit dem 10.
°Abholung bestellter Im Freien September 2021Im Freien
eine September 2021 eine
Medien unbeschränkt Ausnahme: Landes-
ohne weitere Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt
bibliotheken und
möglich
3G
Regelungen nur noch bis 10. Dezember 2021).°° nur noch bis 10. Dezember 2021).°°
Archive mit PCR-Test
°Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken °Gilt nicht für Saunen, Clubs und Diskotheken
°°Negativer Antigen-Test erforderlich °°Negativer Antigen-Test erforderlich
Mindestabstand von 1,5 Metern muss
eingehalten werden.
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