Wurzener Stadtjournal - Heft 06 / 18 Juni 2018 - Stadt Wurzen
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Heft 06 / 18 Juni 2018 Erscheinungsdatum: 28.06.2018 Wurzener Stadtjournal mit dem Amtsblatt der Großen Kreisstadt Wurzen und den Ortsteilen Aus der Stadtverwaltung Aktuell Geschichte Der Wald im Wandel – das Väter- Wurzen ist Gastgeber des Vom Turnverein zur Fußball-Elf projekt der AWO Familienvilla Sächsischen Familientages 2019 120 Jahre ATSV Frisch Auf Wurzen
Inhalt | Kolumne Aus der Stadtverwaltung „Anstrengung lohnt sich!“ 03 Amtliche Bekanntmachung 08 Kinder / Jugend 11 Aktuelles 12 Geburtstage Der Wald im Lebendiges Wurzen Wandel Seite 8 13 Born in Wurzen 14 Gesundheit Unter diesem Motto fand am Donnerstag, den 14. Juni in der Aula des Beruflichen Schulzentrums Wurzen zum nunmehr 16 Porträt 6. Mal die Auszeichnungsveranstaltung des Landkreis Leipzig 17 Geschichte für verdiente Ober-, Haupt- und Förderschüler statt. 18 Verein Die 25 ausgezeichneten Schüler/innen mussten mehr als SVSG-Kicker wechseln zu manch andere kämpfen, um überhaupt einen Schulabschluss zu erringen. Dabei ging es nicht um die guten Noten, welche den Alten Herren auf diesem vermerkt worden, sondern herausragende sozia- 19 Neuerscheinung le oder ehrenamtliche Leistungen, mit denen die zukünftigen Ein Kapitel Kleingartengeschichte geschlossen Seite 16 das neue Landkreis Leipzig Berufseinsteiger positiv auffielen. Journal ist erschienen Hinter den aufgeregten Auszuzeichnenden saßen die stolzen 21 Aktuell Eltern, Pflegeeltern und Großeltern, welche einen erhebli- Kinderfest in Wurzen- chen Anteil am Gelingen des wichtigen Lebensabschnittes ih- großer Erfolg trotz rer Schützlinge haben. Diese kam auch in den jeweiligen Gruß- Hitzeschlacht! worten des Kreischefs Henry Graichen und der Sponsoren zum Ausdruck. Ebenso einig waren sich Landrat, Geschäfts- 24 Aktuell führer der Bildungsagentur Jörg Heynoldt, Regionalbus GmbH Parkfest Stadtpark Wurzen Geschäftsführer Andreas Kultscher, Volksbank-Vorstandsmit- 26 KulturGuide glied Andreas Woda als auch der Vorsitzende des Wurzener 28 Bauen / Wohnen / Lions-Club Dieter Mannel (Gymnasialschulleiter in Eilenburg), Kinderfest in dass die jungen Frauen und Männer noch nie solche Chancen Wurzen Seite 21 Einrichten wie heute hatten, einen Beruf ihrer Wahl im Landkreis Leipzig u. a. mit „Balkon- und zu finden. Die Botschaft aller Akteure an die Absolventen lau- Terrassenpflanze des tete: „Wir brauchen Sie hier!“ Jahres 2018“ und mit der Unbedingt erwähnenswert ist das musikalische Rahmenpro- Wurzener Gebäude- und gramm, welches vom Chor der Pestalozzi-Oberschule, des- Wohnungsgesellschaft mbH: sen Leiterin Frau Uhlmann und auch der Musiklehrerin Frau Konzeptstudie Reihenstadt- Großmann bestritten wurde. Die Musik war ein Genuss und häuser in Wurzen äußerst passend zum Programm gestaltet. 30 Trauer Das Team des Wurzener Stadtjournal wünscht Ihnen allen, lie- Entspannt durch die warme be Absolventen, dass Sie weiterhin Ihr Ziel im Blick haben und Balkon- und Terrassenpflanze Jahreszeit sich nicht entmutigen lassen! des Jahres 2018 Seite 28 Manuela Krause Impressum | Bildnachweis Herausgeber (Stadtjournal): SÜDRAUM-VERLAG, Geschäftsbereich im DRUCKHAUS BORNA | Abtsdorfer Str. 36 | 04552 Borna Tel.: 03433 207329 | Fax: 03433 207331 | E-Mail: redaktion@suedraumverlag.de | Internet: www.druckhaus-borna.de Produktions- u. Verlagsleitung: Bernd Schneider (V. i. S. d. P.) Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Für die Beiträge zeichnen die Autoren. Die Texte der Stadtverwaltung obliegen der Verantwortung des Oberbürgermeister der Stadt Wurzen. Gesamtherstellung: DRUCKHAUS BORNA Titelbild: AWO-Kreisverband Mulde-Collm lud zum 7. Familienfest (Foto: Bernhard Weiß) Fotos: Stadtverwaltung Wurzen, Conny Hanspach, Roger Dietze, Tina Neumann, Bernhard Weiß, Konstanze Morgenroth, Matthias Loewe (S. 14), first moment® production GmbH, Fotolia, Medivalpresse.de, akz-o, bzw. die entsprechenden Autoren und Auftraggeber Auflage: 12.000 Exemplare in die Haushalte und Firmen Laufende Ausgaben-Nummer: 83 Stadtjournal Zusätzliche Exemplare erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Wurzen, in der Tourist-Information digital Wurzen oder beim SÜDRAUM-VERLAG. Die Ausgabe 07 / 18 des Wurzener Stadtjournal mit dem Amtsblatt der Großen Kreisstadt Wurzen erscheint am 26.06.2018. Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist der 10.07.2018. 2 Wurzener Stadtjournal Ausgabe 06 / 2018
Amtliche Bekanntmachungen kirbuRRubrik Beschlussfassungen II. Begründung 1. Zuständigkeit: Der Stadtrat der Stadt Wurzen hat in der öffentlichen Das Landratsamt Landkreis Leipzig ist nach § 65 FlurbG i.V.m. Sitzung am 29.05.2018 folgende Beschlüsse gefasst: § 1 Abs. 2 AGFlurbG sowie § 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Neuglie- derung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen - Anpassung des SOP-Gebietes – Aktive Innenstadt – zum Pro- (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz- SächsKrGeb- jekt „Leuchtenmanufaktur“ NG) in der heute gültigen Fassung für die Anordnung der vor- Beschluss Nr. 423-39./18 läufigen Besitzeinweisung zuständig. - Start der Etablierung des Besucherinformations- und Touris- muszentrums Wurzener Land 2. Gründe: Beschluss Nr. 424-39./18 Die Grenzen der neuen Grundstücke wurden in die Örtlichkeit - Aufnahme und Bereitstellung von finanziellen Mitteln für das übertragen; endgültige Nachweise für Fläche und Wert der Projekt: „Äußere verkehrliche Anbindung des Gewerbestand- neuen Grundstücke liegen vor, das Verhältnis der Abfindung zu ortes Wurzener Dauerbackwaren GmbH und Wurzener Nah- dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest. Damit sind rungsmittel GmbH an das überregionale Straßennetz“ in den die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der vor- Haushalt 2018 läufigen Besitzeinweisung gegeben. Beschluss Nr. 425-39./18 - Vergabe von Bauleistungen im Objekt Magnus- 3. Dringlichkeit: Gottfried-Lichtwer-Gymnasium in Wurzen, Am Gymnasium 1 Die sofortige Vollziehung ist gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Ver- – Energetische Sanierung der Fassade EG, 5. BA waltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekannt- Beschluss Nr. 426-39./18 machung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), in der heute - Annahme einer Sachspende in Höhe von 664,05 Euro geltenden Fassung anzuordnen, um durch die Herstellung der Beschluss Nr. 427-39./18 gemeinschaftlichen Anlagen entstehende vorübergehende - Annahme einer Sachspende in Höhe von 242,00 Euro Wirtschaftserschwernisse zu vermeiden und damit die Vorteile Beschluss Nr. 428-39./18 der neuen Feldeinteilung und des neuen Wegenetzes der Land- wirtschaft möglichst rasch und uneingeschränkt zugutekom- Wurzen, 06.06.2018 men. III. Überleitungsbestimmungen Der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grund- Jörg Röglin stücke gehen am 01. Mai 2018 über. Oberbürgermeister Für die landwirtschaftlich genutzten Flächen gehen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung nach der Aberntung, spätes- tens am 01. Oktober 2018 auf den in der neuen Feldeinteilung Öffentliche Bekanntmachung benannten Landempfänger über. Die Grundstücke sind bis zu den festgesetzten Terminen zu Ländliche Neuordnung: Frauwalde räumen. Abweichende, einvernehmliche Regelungen zwischen Gemeinde: Lossatal den Teilnehmern sind nur mit Zustimmung des Landratsamtes Aktenzeichen: 10163-846.169-MTL/FN 1 Landkreis Leipzig möglich. Erfolgt die Räumung nicht zu den Landratsamt vorgesehenen Terminen, so kann der Vollzug mit Zwangsmitteln Landratsamt Landkreis Leipzig Landkreis durchgesetzt Leipzig werden (§ 137 FlurbG). Vermessungsamt Obstbäume, Beerensträucher, Bodenaltertümer, Kulturdenk- Vermessungsamt Sachgebiet Ländliche Neuordnung Sachgebiet Ländliche Neuordnung male sowie Bäume, Feldgehölze und Hecken, deren Erhaltung aus Gründen des Landschafts-, Natur- oder Vogelschutzes, der Landschaftspflege oder aus anderen Gründen geboten ist, ha- I. Vorläufige Besitzeinweisung Ländliche Neuordnung: Frauwalde ben die vorläufig in den Besitz eingewiesenen Teilnehmer zu Gemeinde: 1. Auf Grundlage des § 65 des Flurbereinigungsgesetzes Lossatal(FlurbG) übernehmen und zu erhalten. Die bisherigen Eigentümer dieser Aktenzeichen: i.d.F. vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der heute 10163-846.169-MTL/FN gültigen Bäume1 usw. sind von der Teilnehmergemeinschaft auf Grund- Fassung i.V.m. § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Flur- lage der Bewertung der wesentlichen Grundstücksbestandteile bereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten (§ 28 Abs. 2 FlurbG) entsprechend den nachfolgend festgeleg- I. Vorläufige Besitzeinweisung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom ten Grundsätzen in Geld abzufinden (§ 50 Abs. 2 FlurbG). 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429) 1. in der heute gültigen Fassung, Von den Empfängern der neuen Grundstücke kann eine ange- Auf Grundlage des § 65 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der heute gültigen Fassung i.V.m. § 1 Abs. 2 des Gesetzes werden die Beteiligten in denzurBesitz der neuen Ausführung Grundstücke und des Flurbereinigungsgesetzes messene Erstattung zur Bestimmung von der zu leistenden Abfindung für die o.a. Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom vorläufig eingewiesen. Grundstücksbestandteile 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429) in der heute gültigen Fassung, werden die verlangt werden. Die Teilnehmer Die neue Feldeinteilung ist in der Abfindungskarte, die gleich- können auch gegenseitige Vereinbarungen treffen, die jedoch Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen. zeitig mit der Bekanntgabe dieser Die neueAnordnung Feldeinteilung istin in der Gemein- die der der Abfindungskarte, Zustimmung gleichzeitig des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft mit der Bekannt- gabe dieser Anordnung in der Gemeindeverwaltung Lossatal, Karl–Marx–Straße 14 deverwaltung Lossatal, Karl-Marx-Straße in Falkenhain, im 14 in Falkenhain, Technischen im bedürfen. Rathaus der Gemeinde Lossatal, Kapsdorfer Straße 36 in Hohburg sowie bei der Teilnehmergemeinschaft Frauwalde beim Landratsamt Technischen Rathaus der Gemeinde LandkreisLossatal, Kapsdorfer Leipzig, Leipziger Stra- 304 Für Straße 67, Zimmer unfruchtbare, in Borna vom 12. April bisunveredelte, noch verpflanzbare oder abgän- ße 36 in Hohburg sowie bei dereinschließlich Teilnehmergemeinschaft Frau- gige Obstbäume, verpflanzbare oder abgängige Beerensträu- 28. Mai 2018 ausliegt, dargestellt. walde beim Landratsamt Landkreis 2. Leipzig, Die sofortige Leipziger Vollziehung Straße 67, cher sowie andere vorstehend nicht aufgeführte Bäume und wird angeordnet. Zimmer 304 in Borna vom 12. April bis einschließlich 28. Mai Sträucher wird keine Entschädigung gewährt. Die Einschrän- 2018 ausliegt, dargestellt. II. Begründung kungen des § 34 FlurbG, wonach z. B. das Entfernung von Bäu- 1. Zuständigkeit: men und Hecken der Zustimmung des Landratsamtes Landkreis 2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. Das Landratsamt Landkreis Leipzig ist nach § 65 FlurbG Leipzig i.V.m. § 1bedarf, gelten bis zur Ausführungsanordnung weiter. Abs. 2 AGFlurbG sowie § 3 Nr. 4 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz- SächsKrGebNG) in der heute gültigen Fassung für die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung zuständig. Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018 3
Amtliche Rubrik Bekanntmachungen Beim Landratsamt Landkreis Leipzig oder beim Vorstand der Der Widerspruch ist schriftlich beim Teilnehmergemeinschaft sind rechtzeitig vorher entsprechende Landratsamt Landkreis Leipzig Anträge zu stellen. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kön- Hausanschrift: nen geeignete Ersatzmaßnahmen verfügt werden. Vermessungsamt Die im Neuordnungsgebiet befindlichen Leitungsmasten so- Stauffenbergstraße 4, 04550 Borna wie ober- und unterirdische Leitungen (insbesondere öffentli- oder che Ver- und Entsorgungsanlagen, Energieversorgungsanlagen Landratsamt Landkreis Leipzig und Telekommunikationsanlagen) sind auch von den neuen Postanschrift: Vermessungsamt, 04552 Borna Eigentümern entsprechend den von ihren Besitzvorgängen ein- gegangenen Verpflichtungen zu dulden. oder zur Niederschrift beim Ein vorübergehender Unterschied zwischen dem Wert der al- Landratsamt Landkreis Leipzig ten Grundstücke und dem Wert der Landabfindung sowie an- Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna dere vorübergehende Nachteile einzelner Teilnehmer, die das oder Maß der den übrigen Teilnehmern entstehenden gleichartigen Landratsamt Landkreis Leipzig Nachteile erheblich übersteigen, sind durch Geld oder in ande- Vermessungsamt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung rer Art auszugleichen. Die Teilnehmergemeinschaft kann eine Leipziger Straße 67, 04552 Borna Erstattung der von ihr geleisteten Ausgleichszahlung von dem, einzulegen. der dadurch Vorteile hat, nach dem Verhältnis seines Vorteiles Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen. verlangen (§ 51 FlurbG). Die Anordnung der sofortigen Vollziehung bewirkt, dass Wider- spruch und Anfechtungsklage gegen die vorzeitige Besitzein- IV. Hinweise weisung keine aufschiebende Wirkung haben (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO), das bedeutet, dass die vorzeitige Besitzeinwei- Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat am 14.03.2018 sung auch dann vollzogen werden kann, wenn diese mit Wider- die Überleitungsbestimmungen beschlossen. spruch und Klage angegriffen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die neue Feldeinteilung nach Ter- Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann die Aus- minvereinbarung an Ort und Stelle erläutert werden. Der An- setzung der Vollziehung beim trag ist beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmerge- • Landratsamt Landkreis Leipzig meinschaft, Herrn Michael Buchholz, Teilnehmergemeinschaft Hausanschrift: Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna Frauwalde beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Vermessungs- • Landratsamt Landkreis Leipzig amt, Sachgebiet Ländliche Neuordnung, Leipziger Straße 67 in Postanschrift: 04550 Borna 04552 Borna, innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfrist zu • Landratsamt Landkreis Leipzig stellen. Vermessungsamt Der Nießbraucher hat einen angemessenen Teil der dem Eigen- Sachgebiet Ländliche Neuordnung tümer zur Last fallenden Beiträge (§ 19 FlurbG) zu leisten und Leipziger Straße 67, 04552 Borna dem Eigentümer die übrigen Beiträge vom Zahlungstag ab zum oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des angemessenen Zinssatz zu verzinsen. Entsprechend ist eine Widerspruches beim Ausgleichszahlung zu verzinsen, die der Eigentümer für eine dem Nießbrauch unterliegende Mehrzuteilung von Land zu leis- Sächsisches Oberverwaltungsgericht ten hat (§ 69 FlurbG). Hausanschrift: Ortenburg 9, 02625 Bautzen Bei Pachtverhältnissen ist ein Wertunterschied zwischen dem Postanschrift: Postfach 1728, 02607 Bautzen alten und dem neuen Pachtbesitz durch Erhöhung oder Min- derung des Pachtzinses oder in anderer Weise auszugleichen. beantragt werden (§ 80 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 VwGO). Wird der Pachtzins durch die Ländliche Neuordnung so erheb- lich geändert, dass dem Pächter die Bewirtschaftung wesent- Borna, den 15. März 2018 lich erschwert wird, so ist das Pachtverhältnis zum Ende des bei Erlass der vorläufigen Besitzeinweisung laufenden oder des Grobe, Sachgebietsleiter Ländliche Neuordnung, Dienstsiegel darauf folgenden ersten Pachtjahres aufzulösen. Die zuvor be- züglich der Pachtverhältnisse formulierten Regelungen gelten Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort nicht, soweit die Vertragsteile eine abweichende Regelung ge- der Nachweisungen über die vorläufige Besitzeinweisung troffen haben (§ 70 FlurbG). Ländliche Neuordnung: Frauwalde Über die Leistung des Nießbrauchers sowie den Ausgleich bei Gemeinde: Lossatal Pachtverhältnissen und die Auflösung von Pachtverhältnissen entscheidet der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft. Die Ent- In der Gemeindeverwaltung Lossatal scheidung ergeht nur auf Antrag. Nur der Pächter ist berechtigt, Sekretariat, Falkenhain die Auflösung des Pachtverhältnisses zu beantragen. Die Anträ- Karl-Marx-Straße 14, 04808 Lossatal ge sind spätestens drei Monate nach Erlass der vorläufigen Be- montags 9.00 bis 12.00 Uhr sitzeinweisung beim Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zu dienstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr stellen (§ 71 FlurbG, § 2 Abs. 1 AGFlurbG). mittwochs 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr V. Rechtsbehelfsbelehrung freitags 9.00 bis 12.00 Uhr Gegen die vorläufige Besitzeinweisung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. und im Technischen Rathaus Die Frist beginnt mit dem auf die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lossatal, Hohburg folgendem Tag. Kapsdorfer Straße 36 , 04808 Lossatal 4 Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018
Amtliche Bekanntmachungen kirbuRRubrik dienstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr mittwochs 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr Bekanntmachung donnerstags 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr freitags 9.00 bis 10.00 Uhr Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Herstellung eines straßenbegleitenden gemeinsa- liegen in der Zeit vom 29. Juni bis einschließlich 27. Juli 2018 zur men Geh- und Radweges im Zuge der Bundesstraße kostenlosen Einsichtnahme je ein Exemplar der Nachweisun- gen über die Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungs- 6 in Wurzen“ bestimmungen, Übersichtskarte sowie Abfindungskarte zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Die Stadtverwaltung Wurzen hat in Vertretung für das Lan- desamt für Straßenbau und Verkehr für das o. g. Bauvor- Lossatal, den 15. März 2018 haben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Der Baubereich unterteilt sich in zwei Bauab- Hinweis zu den Auslegungszeiten und dem Auslegungsort schnitte, die am linken/südlichen Fahrbahnrand der B6 der Nachweisungen über die vorläufige Besitzeinweisung innerhalb der Ortsdurchfahrt Wurzen angelegt sind. Der Ländliche Neuordnung: Frauwalde 1. Bauabschnitt betrifft den Straßenabschnitt der B6 zwi- Gemeinde: Lossatal schen Apfelweg im Ortsteil Roitzsche bis zur Ortsverbin- dungsstraße nach Nemt mit einer Länge von 190 m und der Im Landratsamt Landkreis Leipzig 282 m lange 2. Bauabschnitt beginnt an der Grundstückszu- Vermessungsamt fahrt des Wurzener Werkes der EHL AG bis zur Bahnquerung. Sachgebiet Ländliche Neuordnung Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchfüh- Leipziger Straße 67 in Borna, Zimmer 305 rung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Geset- (Tel.-Nr. 03433 / 241 1561) zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). liegen in der Zeit vom 29. Juni bis einschließlich 27. Juli 2018 Das Vorhaben fällt unter Nr. 14.6 der Anlage 1 zum Gesetz über montags bis donnerstags 9.00 bis 12.00 Uhr und die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ist in Spalte 2 13.00 bis 16.00 Uhr mit einem „A“ gekennzeichnet. Die Planfeststellungsbehörde freitags 9.00 bis 12.00 Uhr führt daher nach §§ 9 Abs. 3 und Abs. 4 UVPG i. V. m. 7 Abs. 1 UVPG die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP- für die Beteiligten je ein Exemplar der Nachweisungen über die Pflicht durch. Die allgemeine Vorprüfung hat für die Änderung Vorläufige Besitzeinweisung mit Überleitungsbestimmungen, des Vorhabens keine UVP-Pflicht ergeben. Übersichtskarte sowie Abfindungskarte zur kostenlosen Ein- Das Vorhaben ist nach überschlägiger Prüfung unter Berück- sichtnahme aus. sichtigung der Kriterien der Anlage 3 nicht UVP-pflichtig, weil Merkmale und Standort sowie Art und Merkmale der mögli- Borna, den 15. März 2018 chen Auswirkungen in ihrer Zusammenschau keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ergeben haben, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berück- sichtigen wären. Fachbereich Service und Bauwesen Der Vorhabenträger hat die entscheidungserheblichen Unter- lagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens vorgelegt, Information für die Grundstückseigentümer der Hauptstraße die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsun- in Kühren terlagen sind: Die Stadt Wurzen beabsichtigt im Jahr 2019 gemeinsam mit Bezeichnung der Verfasser Datum dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr die Hauptstraße Unterlage in Kühren grundhaft auszubauen. Für diese Baumaßnahme ist Unterlage 1 - Ingenieurbüro Stand 01/2018 die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wurzen auf alle Erläuterungsbericht Zimmermann Anliegergrundstücke der Hauptstraße in Kühren anzuwenden. Wurzen Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Wurzen Unterlagen 9 / 1 23.05.2018 wird allen von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Grund- ∙ Maßnahmenplan Aus- stückseigentümern die Möglichkeit geboten, in die Planunter- gleichsmaßnahme A 1 lagen Einsicht zu nehmen und gegebenenfalls Anträge, Ände- ∙ Maßnahmenblätter rungswünsche oder Ergänzungsvorschläge einzubringen. ∙ Tabellarische Gegenüberstellung Die Planunterlagen zu dieser Baumaßnahme können in der von Eingriff und Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, Sachbe- Kompensation reich Tiefbau Zi. 225 vom 06. bis 15. August 2018 während der Öffnungszeiten bzw. nach vorheriger Absprache mit Herrn Unterlagen 19/1 Stand 01/2018 Zerbs, Tel.: 8560172 eingesehen werden. und 19/2 Bestands- und Für zusätzliche Erläuterungen und Informationen aller betrof- Konfliktplan BA 1 fenen Grundstückseigentümer wird zudem eine Grundstücks- und BA 2 eigentümerversammlung einberufen, zu der wir herzlich einla- den. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegeri- Diese Versammlung findet am 21. August 2018 um 17.30 Uhr in schen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen der Stadtverwaltung Wurzen im Ratszimmer statt. Roitzsch und Wurzen beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit Zerbs vom 25. Juni bis 24. Juli 2018 1. SB Straßen- und Wasserbau Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018 5
Amtliche Rubrik Bekanntmachungen in der Stadtverwaltung Wurzen, Friedrich-Ebert-Straße 2, 4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von 04808 Wurzen, zu den Öffnungszeiten: Einwendungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnah- me am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entste- Montag und Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr hende Kosten werden nicht erstattet. Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Plan- 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr feststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem geson- 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr derten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststel- lungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Die Bekanntmachung ist einschließlich der auszulegenden Plan- Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an unterlagen während des oben genannten Zeitraums auch auf die Einwender und diejenigen, die eine Stellungnahme abge- der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http:// geben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung er- www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Bun- setzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen desstraßen einsehbar. sind. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 27a 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaube- Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). schränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem 1. Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht Auslegungsfrist, das ist bis zum 7. August 2018, schriftlich an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG). bei der Landesdirektion Sachsen (Postfachanschrift: Lan- desdirektion Sachsen 09105 Chemnitz) sowie bei der Lan- i. A. der Landesdirektion Sachsen desdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04017 Leipzig oder bei der Stadtverwaltung Wurzen, Fried- rich-Ebert-Straße 2, 04808 Wurzen, Einwendungen gegen Polizeiverordnung der Stadt Wurzen zur Aufrecht- den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung äußern. Die Einwendung muss den geltend gemachten Be- während des Parkfestes der Stadt Wurzen vom lang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. 06.-08. Juli 2018 Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlos- sen [§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und Auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 1, 3 Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen und 14 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) (SächsVwVfZG)]. Einwendungen und Stellungnahmen der in seiner aktuellen Fassung erlässt der Oberbürgermeister der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausge- Großen Kreisstadt Wurzen folgende Polizeiverordnung: schlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 VwVfZG). §1 Zeitlicher Geltungsbereich Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Un- Diese Polizeiverordnung gilt von Freitag, dem 06.07.2018, terschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter 09.00 Uhr bis Sonntag, dem 08.07.2018, 19.00 Uhr. gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen § 2 Örtlicher Geltungsbereich Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Diese Polizeiverordnung gilt innerhalb des markierten Festge- Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Ande- bietes in Wurzen, Anlage 1. renfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt blei- ben. § 3 Allgemeine Schutzvorschriften 2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benach- (1) Ausschankschluss für die Veranstaltungen am Freitag/ richtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG Samstag, den 06./07.07.2018 und am Samstag/Sonntag, in Verbindung mit § 1 Satz 1 VwVfZG über die Auslegung des den 07./08.07.2018 ist jeweils um 00.30 Uhr sowie für die Plans. Veranstaltung am Sonntag, den 08.07.2018 um 18.00 Uhr. 3. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich be- (2) Veranstaltungsschluss für die Veranstaltungen am Freitag/ kannt gemacht werden. Samstag, den 06./07.07.2018 und am Samstag/Sonntag, Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen den 07./08.07.2018 ist jeweils um 01.00 Uhr sowie für die erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Veranstaltung am Sonntag, den 08.07.2018 um 18.30 Uhr. Termin gesondert benachrichtigt. Bei gleichförmigen Ein- (3) Der Ausschank von Getränken hat an allen Bierwagen, wendungen gilt diese Regelung für den Vertreter (§ 17 Vw- Ständen, gastronomisch betriebenen Freisitzen und im VfG in Verbindung mit § 1 Satz 1 SächsVwVfZG). Festzelt in Behältnissen aus Weichplastik zu erfolgen. Die Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so kön- Gastronomen/ Caterer haben die Behältnisse mit 1 Euro zu nen sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. bepfanden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. (4) Hunde sind generell an der Leine zu führen und müssen ei- Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nen Maulkorb tragen. Vom Verbot ausgenommen sind Blin- nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu denführungshunde. geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörte- rungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Es ist verboten, Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungster- (5) während der Veranstaltungszeiten auf dem gesamten Ver- mins beendet. anstaltungsgelände (im Park) Behältnisse aus Glas mitzu- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. führen (z. B. Biergläser, Bierflaschen etc.). 6 Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018
Amtliche Bekanntmachungen kirbuRRubrik (6) während der Veranstaltungszeiten auf dem gesamten Ver- (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe anstaltungsgelände (im Park) Getränke aller Art in Flaschen von mindestens 10,00 € bis 1.000,00 € geahndet werden. oder Dosen mitzuführen und/oder daraus zu konsumieren. (7) Behältnisse aus Glas an den Veranstaltungstagen an Dritte Wurzen, den 22.05.2018 abzugeben. (8) am Samstag, den 07.07.2018 und Sonntag, den 08.07.2018 Röglin, Oberbürgermeister jeweils in der Zeit von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr Tätigkei- ten auszuführen, die geeignet sind, die Ruhe unbeteilig- Hinweise: ter Personen mehr als nach den Umständen unvermeid- Im Weiteren werden folgende Straßensperrungen bzw. Park- bar zu stören. Dazu zählen insbesondere, Rundfunk- und verbote gelten: Fernsehgeräte, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente - Alte Nischwitzer Straße: sowie andere mechanische oder elektrische Geräte zur teilweises Parkverbot vom 04.07.2018 um 07.00 Uhr Tonerzeugung oder Tonverstärkung oberhalb der all- bis 09.07.2018 gemein üblichen Zimmerlautstärke zu betreiben. Eine - Juelstraße: Beschallung ist in diesem Zeitraum nicht gestattet. teilweises Parkverbot vom 04.07.2018 um 08.00 Uhr Die Anforderungen der Freizeit-Richtlinie (Anhang B der bis 09.07.2018 Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurtei- - Geschw.-Scholl-Straße: lung und Verminderung von Geräuschimmissionen vom teilweises Parkverbot vom 06.07.2018 um 09.00 Uhr 04.05.1995) sind zu beachten. Danach darf der Beurtei- bis 09.07.2018 lungspegel der durch die Veranstaltung hervorgerufe- nen Geräusche an den maßgeblichen Immissionsorten Behinderten-Stellflächen werden in der Geschwister-Scholl- - tags außerhalb der Ruhezeit 70 dB (A) Straße eingerichtet. - tags innerhalb der Ruhezeit 65 dB (A) Widerrechtlich parkende Kraftfahrzeuge werden kostenpflich- - nachts 55 dB (A) tig abgeschleppt. nicht überschreiten. (9) politische Werbung zu betreiben und Flugblätter mit poli- Wir bitten um Beachtung. tischem Inhalt zu verteilen. Politisch motivierte Willens- bekundungen und/oder Versammlungen sind untersagt. Stadt Wurzen (10) kommerzielle Werbematerialien außerhalb der geneh- Fachbereich Bürgerdienste migten Stände zu verteilen. (11) pornographische Erzeugnisse zu vertreiben und zu ver- breiten. (12) Waffen und/oder waffenähnliche Gegenstände mitzufüh- ren. (13) Fahnen und Plakatträger zu tragen, zu hissen und/oder zu schwenken. Folgende Festlegungen sind einzuhalten: (14) Zufahrten, Sicherheits- und Brandgassen sowie Löschwas- serentnahmestellen (insbesondere Hydranten). Rettungs- wege sind ständig freizuhalten. (15) Offen verlegte Kabel oder Zuleitungen sind trittsicher mit einem Kabelschutz zu versehen. (16) Erteilte Genehmigungen (Standgenehmigungen, Ein- fahrts- und Parkgenehmigungen etc.) sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Aufgrund falscher Anga- ben erteilte Standgenehmigungen, Auftritte auf Bühnen etc. sind ungültig und führen zu einem Teilnahmeverbot. (17) Es gelten die verkehrsrechtliche Anordnung und die ver- kehrsrechtliche Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 StVO und das erstellte Sicherheitskonzept mit allen Auflagen. § 4 Ausnahmen (1) Die Stadt Wurzen kann Ausnahmen von den Regelungen dieser Verordnung zulassen. (2) Gaststätteninhaber oder Inhaber einer Gestattung bzw. Rei- segewerbekarte erhalten entgegen § 3 Nrn. 3 und 4 die Erlaub- nis, die betreffenden Behältnisse mitzubringen und innerhalb ihres Geschäftsbereiches zu verwenden. Die Abgabe an und/ oder die Verwendung durch den Endverbraucher sind jedoch nicht gestattet. § 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 17 SächsPolG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine der Vorschriften im § 3 dieser Polizeiverordnung verstößt. Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018 7
Kinder / Jugend Rubrik Der Wald im Wandel – das Väterprojekt der AWO Familien- villa auf den Spuren des Frühlings „Papa und Ich“ – so heißt ein Projekt für Väter und deren Kinder, welches von der AWO Familienvilla vor 3 Jahren ins Leben gerufen wurde. Unterstützt wurde das Angebot von Jens Hörig, einer der Naturschutzbeauftragten des Landkreises Leipzig, welcher mit seiner Arbeit erneut alle für die Natur und deren Schutz ansteckte. Das Mot- to des Nachmittags lautet „Der Wald im Wandel – Familien erforschen ihre Heimat“. Nachdem die Familien bereits den Wald im Herbst- und Winterkleid erlebt haben, galt es nun den Frühling mit allen Sinnen zu erforschen und zu erleben. Der Forschernachmittag, welcher kind- gerechte, abwechslungsreiche und wissensvermittelnde Inhalte bot, war erneut ein voller Erfolg. Begeisterte Kinder und Väter erforschten ihre Um- gebung, schulten ihre Sinne und lern- ten wieder spannendes aus dem Reich der Tiere und Pflanzen dazu. Vor allem am abschließenden Spiel am Waldrand fanden alle Familien großen Gefallen. Hier hatten die Kinder zunächst Tiere des Waldes entdecken müssen. Danach mussten sie diese nach ihrer Sprung- kraft sortieren. Anschließend wurde eine festgelegte Strecke durch die Kin- der mit Zollstock vermessen und die Tiere markiert. Von da an ging es an dieser Weitsprunganlage sehr lebhaft zu. Kinder, Väter oder alle gemeinsam versuchten nun Waldmaus, Baummar- der oder Reh Konkurrenz zu machen. Weitere Fragen und Rätsel, teils ver- packt in Spiele, wie Fotoschatzsuche, Bingo, Nistkastentombola, Hörmemo- ry oder den beliebten Schleichparcour luden alle zum Mitmachen und For- schen ein. Welche Vögel sind aus dem Winterquartier zurückgekommen? Was bedeutet Symbiose? Wieso bauen Spin- nen Trichternetze? Welche Wiesen- kräuter kennt ihr? Kennst du den Pirol und seinen Ruf? Wie weit können die Tiere des Waldes springen und welche Tiere sind in der Dunkelheit unterwegs? Wieso perlt Wasser von Federn ab? Warum hat der Regenwurm Borsten? Diese und viele weitere Fragen sind Groß und Klein auf den Grund gegan- gen. Das Ziel - Kindern die Natur haut- Projektleiterin Cornelia Zillies und Jens geben, sind Ziele der Projektpartner. nah begreiflich zu machen - ging wieder Hörig aktiv Klein und Groß für die Na- Die nächsten Projektideen, aber auch voll auf und so wurden bereits jetzt die tur begeistern. Den Familien die Natur tolle Angebote für Familien mit Babys nächsten Ideen rund um Natur und live erklären, sie zum Forschen und Ent- und Kindern, Elternabende und mehr Umwelt besprochen und Planungen decken anzuregen, den Familien ihre finden interessierte Leser auf www. für das Väter-Sommerprojekt laufen Heimat näher bringen und ihnen Tipps awo-familienvilla sowie www.nature- bereits. Mit dem Väterprojekt wollen zur Freizeit- und Alltagsgestaltung zu support.jimdo.com. 8 Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018
Kinder / Jugend Rubrik Hier ist was los ... FLIZZY, die Sportmaus besuchte die Kita „Rüsselchen“ „Sport frei!“ riefen in diesem Jahr, zum der Praxis erweitern. Vielen Dank dafür! dritten Mal, die Kinder der Kita „Rüssel- Wir hatten einen tollen Kindertag! chen“ in Kühren, wenn es heißt „FLIZZY, Und weil das noch nicht reicht, war, wie die Sportmaus, kommt zu uns“. in jedem Jahr, das erste Juniwochen- Zum Kindertag in diesem Jahr konnten ende im „Elefantendorf“ Kühren fest die Kindergartenkinder im Alter von drei verplant. „Dorfparty im Sonnenschein“. bis sechs Jahren das Sächsische Kinder- Alle, von 0-99, sind dabei, wenn zum sportabzeichen „FLIZZY“ erhalten. Dies Kinder- und Dorffest geladen wird. Die ist ein altersgerechter Fitnesstest, wel- Kinder freuten sich auf den Lampionum- cher vom Landessportbund Sachsen an- zug zur Eröffnung des Festes. Am Sams- geboten wird. tag wurde das Tanzbein geschwungen. Die Kinder mussten dabei sieben ver- Außerdem konnte man am Sonntag das schiedene Disziplinen absolvieren. Da- Glücksrad drehen und Zuckerwatte und für wurde im Vorfeld in der Kita schon Eis schlecken. Man saß gemütlich fleißig trainiert. Die Kührener Kita ist bei Kaffee und Ku- sehr bestrebt ein ganzheitliches Bewe- chen zusammen gungsangebot im Alltag zu schaffen. Wir und hatte end- wollen mit dem Sportabzeichen und lich mal Zeit in der täglichen Bewegung innerhalb des Ruhe zu schnat- Kita-Alltages den Kindern so früh wie tern. Ganz Mutige möglich Spaß an Bewegung vermitteln. kletterten auf Kisten Dies wird durch verschiedenste Bewe- und stapelten sie in gungsangebote, Sportstunden, Wald- den Himmel, je höher, spaziergänge oder auch das Freispiel im desto besser. Mit ei- großen Garten erreicht. nem kleinen Pro- Schon die Kleinsten werden spielerisch gramm erfreuten an sportliche Aktivitäten herangeführt. Sänger und Tänzer So auch, als FLIZZY in den Kindergar- ihr Publikum. Das ten kam. Die ErzieherInnen boten für Wetteifern der selbst- die Krippenkinder ein altersgerechtes gebastelten Boote durfte Sport- und Bewegungsangebot an. Da- als Höhepunkt natürlich bei sollen die Angebote und Aktionen nicht fehlen. Das „Alles“ vor allem Spaß machen und kein Zwang zu einem gelungenen Fest sein. wurde, verdanken wir der Am sonnigen Nachmittag des 01. Juni guten Zusammenarbeit konnten sich auch unsere Hortkinder von Heimatverein, KiTa, nach der Schule bei lustigen Bewegungs- Grundschule und den vielen fleißigen spielen auspowern. In Kooperation mit Helfern und Gewerbetreibenden. dem BSZ Wurzen wurde die Kita an die- Toll! - Vielen Dank! sem Tag von Schülern der Berufsschule Dann bis zum nächsten Jahr! unterstützt. Wir freuen uns sehr über die Hilfe und die Schüler- und Schülerin- Laura Genedl und Angela Becker nen konnten ihren Erfahrungsschatz in KiTa „Rüsselchen“ Kühren Hilfe geben & Dankbarkeit – am Ende gewinnen beide Seiten Gerade im Ehrenamt hat jeder die Mög- Für viele gesundheitliche Themen gibt Sprechzeiten: lichkeit, mal was ganz Neues auszupro- es im Landkreis Selbsthilfegruppe. Haus der Sozialarbeit bieren. In dieser Gemeinschaft ist es möglich, Bahnhofstraße 22 Gemeinnützige Vereine im Landkreis neue Hoffnung zu schöpfen und Wege 04808 Wurzen geben die Rahmenbedingungen dafür. aus der Isolation und Verzweiflung zu Die Freiwilligenzentrale unterstützt Sie finden. Ansprechpartnerin: in der Auswahl und Vermittlung. Birgit Vetter, Tel. 03425 9182762, Für nähere Informationen melden Sie fz.wurzen@diakonie-leipziger-land.de Beispielsweise : sich in der Freiwilligenzentrale oder • Junge Familien unterstützen - der Kontakt- und Informations-Stelle Sprechzeiten: mit einer Patenschaft für ein Kind für Selbsthilfe der Diakonie, immer am Montag 12.30 -17.00 Uhr • Besuchsdienst bei Senioren Montagnachmittag. sowie nach Vereinbarung • Kinder erleben und begleiten in Einrichtungen vor Ort Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018 9
Kinder / Jugend Rubrik Wir spielen heut Indianer heja heja ho ... ... so begann unser Programm in der Kita „Märchenland“ zum Abschluss un- seres Indianerprojektes. Lange haben wir geübt und geprobt, um die gelernten Lieder, Verse, Tänze den Großeltern zum Oma- und Opa-Tag vorzuführen. Danach konnten sich die Großeltern mit uns gemeinsam Kaffee und selbst gebackenen Kuchen schme- cken lassen. Den Eltern zeigten wir unser India- ner-Programm zum großen Sommerfest am Kindertag. Die Erwachsenen freuten sich sichtlich über ihre „Kleinen“ wie sie Unzählige Bilder wurden ausgemalt und Sehr gut besucht war auch die Hüpf- sangen, tanzten und trommelten. zur Dekoration genutzt. burg, auf der die kleinen Indianer ihre Im Vorfeld lernten wir vieles über die Die DEKRA-Akademie GmbH bastel- Fitness und Geschicklichkeit trainierten. Indianer, u.a. wie sie lebten, jagten, te in dem Projekt „Kreative Holz- und Nach einer Stärkung „ritten“ dann kurz lernten Indianerweisheiten und tanzten Nähwerkstatt“ viele Steckenpferde zum vor dem Sommerregen alle kleinen und Indianertänze. Reiten für uns. Vielen Dank dafür! großen Indianer nach Hause. Die Kindergartenkinder bastelten aus Nach dem Programm zum Kindertag Tontöpfen, die kleineren aus Plastikei- konnten sich die Kinder an verschiede- Ein großes Dankeschön an alle fleißigen mern, wunderschöne Trommeln. Diese nen Stationen betätigen, so z. B. beim Kuchenbäcker und Eltern, die uns bei kamen beim Programm zum Einsatz und Fische angeln, Zielwerfen, Wettreiten der Vorbereitung und Durchführung werden zu Hause jetzt sicher noch rege und Bogen schießen. Sogar ein echter der Feste tatkräftig unterstützt haben! genutzt. T-Shirts und Stirnbänder wur- Pony zum Reiten war da! Eine Wes- den von allen mit viel Freude bemalt. ternshow lud alle zum Mitmachen ein. Das Team der Kita „Märchenland“ Gastfamilien gesucht Tourist-Information zieht um! Die Tourist-Information Wurzen, derzeit ansässig im Museum in der Domgasse zieht demnächst in die alten Räumlichkeiten Markt 5 um. Den laufenden Geschäftsbetrieb werden wir während des Umzuges möglichst mit wenigen Einschrän- kungen so lang wie möglich auf- recht halten. Für eventuelle Beeinträchtigun- Der Verein für Austausch, Bildung und aubiko e. V. – Verein für Austausch, gen bitten wir um Verständnis. Kommunikation sucht Gastfamilien für Bildung und Kommunikation – ist ein Austauschschüler/innen aus Taiwan, Me- gemeinnütziger Verein, der sich mit Den genauen Eröffnungstermin xiko und Kolumbien! Bildungsprojekten im globalen und in- werden wir rechtzeitig bekannt Aufenthaltszeit Kolumbianer/innen: terkulturellen Kontext beschäftigt. Einer geben. Voraussichtlich ab Septem- September 2018 bis Februar 2019 unserer Schwerpunkte ist Schüleraus- ber erreichen Sie uns am neuen Aufenthaltszeit Mexikaner/innen: tausch. Jedes Jahr heißen wir Austausch- Standort zu den folgenden Öff- September 2018 bis Juni 2019 schüler/-innen in Deutschland willkom- nungszeiten: Aufenthaltszeit Taiwanesen/innen: men. September 2018 bis Juli 2019 Montag bis Freitag: Möchten Sie selbst eine/n Schüler/in Kontakt: 10.00-13.00 und 14.00-18.00 Uhr aufnehmen und einen unvergesslichen aubiko e. V. Samstag: interkulturellen Austausch erleben? Oder Stückenstraße 74, D-22081 Hamburg 10.00-13.00 Uhr kennen Sie vielleicht eine interessierte Tel.: 0 40 986 72575 Tel: 03425 8560400 Familie oder jemanden, der uns bei der Mobil: 0176 98939718 info@kultur-wurzen.de Suche unterstützen würde? Mail: schueleraustausch@aubiko.de Dann melden Sie sich bei uns! www.aubiko.de 10 Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018
Aktuell Rubrik staltungen Gottesdienste und Veran Wurzen ist Gastgeber des Sächsischen der Kirchgemeinden Wu rzen Familientages 2019 Katholische Kirche 01. Juli 09.30 Uhr, Wurzen, Roitzscher Weg 1 Hl. Messe, kath. Pfarrei Wurzen 08. Juli 09.30 Uhr, Wurzen, Roitzscher Weg 1 Hl. Messe, kath. Pfarrei Wurzen 15. Juli 09.30 Uhr, Wurzen, Roitzscher Weg 1 Hl. Messe, kath. Pfarrei Wurzen 22. Juli 09.30 Uhr, Wurzen, Roitzscher Weg 1 Hl. Messe, kath. Pfarrei Wurzen Evangelische Kirche 01. Juli 10.00 Uhr, Burkartshain Gottesdienst mit Abendmahl 10.00 Uhr, Wurzen, Dom Oberbürgermeister Jörg Röglin erhielt aus den Händen von Familienministerin Barbara Klepsch und Gottesdienst mit Abendmahl Ingo Seifert, Bürgermeister der Stadt Schneeberg, den Wanderpokal. 07. Juli 19.00 Uhr, Sachsendorf Im sächsischen Schneeberg verkün- me. Ein Höhepunkt im Unterhaltungs- Nacht der offenen Dorfkirchen dete Familienministerin Barbara programm war der Auftritt von Volker mit Programm Klepsch, dass der Familientag 2019 in Rosin. Die Band Bauerplay bot für die 08. Juli Wurzen gefeiert wird. Erwachsenen einen weiteren Höhe- 08.30 Uhr, Kühren Auch der Termin steht bereits fest: Am punkt mit einem Mix aus der jüngeren Gottesdienst 22. Juni des nächsten Jahres wird es in Musikgeschichte. 10.00 Uhr, Nemt der Ringelnatzstadt einen bunten Mix „Ein wunderbares Gelände. Tolle An- Gottesdienst mit Taufe aus Unterhaltung, Information und gebote, eine sehr entspannte Atmo- 10.00 Uhr, Wurzen, Dom körperlichen Herausforderungen ge- sphäre. Ihr habt eine wunderbare Gottesdienst mit Taufe ben, der speziell auf Familien abge- Veranstaltung auf die Beine gestellt“, 15. Juli stimmt ist. Wie viel Spaß ein solcher zollte Röglin seinem Amtskollegen 14.00 Uhr, Burkartshain Tag machen kann, erlebte Oberbür- Ingo Seifert Respekt. Für Wurzen, so Gottesdienst germeister Jörg Röglin am vergange- sagte er, sei eine hohe Messlatte ge- 10.00 Uhr, Wurzen nen Wochenende in Schneeberg. Die legt. „Doch wir werden das schaffen Dom, Gottesdienst mit Erzgebirgsstadt war der Austragungs- und freuen uns darauf, viele sächsi- Abendmahl ort des Familientages 2018 und hatte sche Familien bei uns zu begrüßen“, 22. Juli an das Naherholungsgebiet „Filzteich“ so Röglin. „Sachsen ist eine gute Hei- 08.30 Uhr, Sachsendorf eingeladen. Für jede Generation gab mat für Familien. Das zeigte sich heu- Gottesdienst mit Abendmahl es hier etwas zu entdecken. te wieder einmal auf besondere Weise So stellte sich beispielsweise die Po- hier in Schneeberg“, sagte Familien- 10.00 Uhr, Kühren lizeifachschule Schneeberg mit einer ministerin Barbara Klepsch. Gottesdienst mit Abendmahl Showvorführung vor und präsentier- Das Thema Familie liege ihr persönlich 10.00 Uhr, Wurzen, Dom te das Märchen vom „Räuber Hot- sehr am Herzen. In der Familie werden Gottesdienst zenplotz“. Im Niedrigseilgarten der Werte gelebt und erlernt, die unsere 14.00 Uhr, Nitzschka Bundeszentrale für gesundheitliche Gemeinschaft stark machen. Dabei Gottesdienst mit Taufe Aufklärung (bzga) war nicht nur Ge- unterstützt der Freistaat die Familien 29. Juli schicklichkeit, sondern auch Mut und mit vielfältigen Leistungen. „Vorfahrt 10.00 Uhr, Burkartshain Teamgeist gefragt. für Familien bleibt das erklärte Ziel, Gottesdienst mit Insgesamt über 70 Informations- und damit Sachsen eine Zukunft hat“, so Abendmahl Unterhaltungsstände präsentierten Klepsch. 10.00 Uhr, Wurzen, Dom ihre Angebote in sechs Erlebniswel- Gottesdienst ten: Leben & Lernen, Gesund & Genie- Ausführliche Informationen zum 14.00 Uhr, Nemt ßen, Familie & Freizeit, Bürger & Be- Sächsischen Familientag finden Sie Gottesdienst mit Taufe teiligung, Erforschen & Erleben, Agil im Internet unter www.familientag. im Alter sowie die Bühnen-Program- sachsen.de. Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018 11
Rubrik Glückwünsche Burkhartshain 05.06. 26.06. Frau Annerose Mehnert 70. Geburtstag Frau Helga Thust 75. Geburtstag 08.06. 07.06. Frau Rosemarie Zerbs 75. Geburtstag Herr Manfred Wogawa 80. Geburtstag Herr Gerd Thiele 70. Geburtstag 27.06. 20.06. 08.06. Frau Ursel Beyrich 85. Geburtstag Herr Siegfried Wittig 70. Geburtstag Frau Irmgard Gauger 75. Geburtstag Frau Erika Nebel 85. Geburtstag Herr Herbert Hußmann 80. Geburtstag 28.06. OT Dehnitz 09.06. Herr Karlfrid Kolditz 80. Geburtstag Frau Elfriede Rodde 90. Geburtstag Herr Dieter Paasche 70. Geburtstag 02.06. Herr Willy-Peter Frau Rosemarie Schmidt 85. Geburtstag Herr Gerhard Schmidt 85. Geburtstag Steinbrück 80. Geburtstag 30.06. 10.06. Frau Hannelore Nitzschka Frau Gertrud Opolka 85. Geburtstag Barchewitz 75. Geburtstag Frau Erika Preil 80. Geburtstag Frau Christine Fischer 70. Geburtstag 18.06. 12.06. Herr Werner Hillemann 85. Geburtstag Frau Siri Zimmermann 75. Geburtstag Herr Jochen Reichel 75. Geburtstag 21.06. Frau Brunhilde Schumann 75. Geburtstag Wäldgen Herr Joachim Riedrich 75. Geburtstag Frau Inge Stimmel 85. Geburtstag 13.06. 12.06. Roitzsch Herr Gerd Dziuballe 70. Geburtstag Herr Horst Tangelst 90. Geburtstag Frau Sonja Schuster 85. Geburtstag 16.06. Herr Manfred Stölzner 80. Geburtstag Frau Adelheid Freyer 75. Geburtstag Herr Bodo Thormann 75. Geburtstag Hochzeitstage 15.06. Sachsendorf Herr Karsten Benz 75. Geburtstag 01.06. zum 50. Hochzeitstag Frau Inge Schmidt 80. Geburtstag Irmtraud und Dietrich Gärtner, Wurzen 05.06. 16.06. Frau Gisela Hartmann 80. Geburtstag Frau Brunhilde 01.06. zum 50. Hochzeitstag 30.06. Blumentritt 80. Geburtstag Marion und Alfred Große, Wurzen Frau Inge Boche 75. Geburtstag 18.06. Frau Lore Fuchs 80. Geburtstag 01.06. zum 50. Hochzeitstag Trebelshain Frau Klara Voigtländer 80. Geburtstag Gisela und Volker Schulz, Wurzen 19.06. 13.06. Frau Eva Krüger 85. Geburtstag 14.06. zum 60. Hochzeitstag Herr Jürgen Becker 70. Geburtstag 21.06. Ruth und Kurt Tangelst, Nitzschka Frau Lieselotte Mai 85. Geburtstag Wurzen Frau Heidelinde Schulze 75. Geburtstag 22.06. zum 50. Hochzeitstag 22.06. Annemaria und Hans-Jürgen Prawalsky, 02.06. Frau Brigitte Görtz 80. Geburtstag Wurzen Frau Christa Thieme 80. Geburtstag 23.06. 03.06. Herr Klaus Hintze 80. Geburtstag 29.06. zum 50. Hochzeitstag Frau Helga Bechstein 80. Geburtstag 24.06. Heidrun und Lothar Wegner, Wurzen 04.06. Frau Rosemarie Frau Christa Ertel 80. Geburtstag de Gerard 85. Geburtstag Stand 20.06.2018 12 Wurzener Amtsblatt Ausgabe 06 / 2018
Wurzener Wunder Wir gratulieren. 14.05.2018 Die glücklichen Eltern sind: Gewicht: 3150 g, Größe: 49 cm Lara Susann Kleine und Uwe Kasub Die glücklichen Eltern sind: Gewicht: 3240 g, Größe: 50 cm Anne Fritzsche und Sören Safarow Die glücklichen Eltern sind: 30.05.2018 Cornelia Heyde und Denis Meissner Benno Hölzel 11.06.2018 Gewicht: 4040 g, Größe: 53 cm Susan Rothe Die glücklichen Eltern sind: Gewicht: 3710 g, Größe: 51 cm Sandra und Michael Hölzel Die glücklichen Eltern sind: Marcella Rothe und Dominick Fastabend 31.05.2018 Elisabeth Fritsch Gewicht: 2790 g, Größe: 46 cm Die glücklichen Eltern sind: Katharina Fritsch und Christian Meißner 17.05.2018 02.06.2018 Fabian Naumann Ben Richter Gewicht: 4210 g, Größe: 55 cm Gewicht: 3530 g, Größe: 49 cm Die glücklichen Eltern sind: Die glücklichen Eltern sind: Denise und Christian Naumann Nancy Richter und Christian Kertzscher 11.06.2018 20.05.2018 04.06.2018 Fritzi Martha Stephanie Hamann Billy Karl-Heinz Seidel Gewicht: 3355 g, Größe: 53 cm Gewicht: 4090 g, Größe: 55 cm Gewicht: 3120 g, Größe: 48 cm Die glücklichen Eltern sind: Die glücklichen Eltern sind: Die glücklichen Eltern sind: Franziska Bönisch und Olaf Stelzer Susann Schulze und Sebastian Hamann Isabel Löffler und Stephan Seidel 20.05.2018 02.06.2018 Hailey Pech Sophie Lehmann Gewicht: 3280 g, Größe: 49 cm Gewicht: 1810 g, Größe: 42 cm Die glücklichen Eltern sind: Die glücklichen Eltern sind: Mandy Frei und Ronny Pech Elisabeth und Christian Lehmann 22.05.2018 06.06.2018 Ben-Connar Weingard Nora Kurka Gewicht: 3640 g, Größe: 52 cm Gewicht: 4280 g, Größe: 54 cm 15.06.2018 Die glücklichen Eltern sind: Die glücklichen Eltern sind: Lia Anna Weingard und Kai Schill Babett Kurka und Ronald König Gewicht: 4060 g, Größe: 50 cm Die glücklichen Eltern sind: 23.05.2018 04.06.2018 Franziska und Alexander Winzek Ben-Luca Rummler Karl Angerer Gewicht: 3950 g, Größe: 54 cm Gewicht: 3510 g, Größe: 52 cm 17.06.2018 Die glücklichen Eltern sind: Die glücklichen Eltern sind: Arne Bönisch Mandy Rummler und Volker Spindter Julia Jutzsch und Christian Angerer Gewicht: 3150 g, Größe: 50 cm 26.05.2018 Romina-Angelina Evtl. Schreibfehler bei den Namen der Babys oder der Eltern bitten wir zu entschuldigen – es ist Gewicht: 3330 g, Größe: 52 cm manchmal etwas schwierig die Schrift bzw. den Die glücklichen Eltern sind: Namen richtig zu deuten. :-) Vielen Dank für Ihr Jessica Merl und Silvio Schwuruck Verständnis. 27.05.2018 Otto Kleine Die nächste Ausgabe erscheint am Gewicht: 3340 g, Größe: 49 cm 11.06.2018 26. Juli 2018. Lina Sophia Fritzsche Der Redaktionsschluss ist der 10. Juli 2018 Wollen Sie auch mit Ihrer Anzeige dabei sein? Dann melden Sie sich bei mir: tina.neumann@druckhaus-borna.de Wurzener Stadtjournal Ausgabe 06 / 2018 13
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