Kastanienallee in Küllstedt - VG Westerwald-Obereichsfeld
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Obereichsfelder Heimatbote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ mit den Mitgliedsgemeinden Büttstedt, Effelder, Großbartloff, Küllstedt und Wachstedt Jahrgang 32 Freitag, den 29. Januar 2021 Nummer 2/2021 Kastanienallee in Küllstedt
Obereichsfelder Heimatbote -2- Nr. 2/2021 • Ihr Anliegen und die Notwendigkeit eines Besuches sind vor- ab telefonisch oder per Mail zu besprechen. • Ohne Terminabsprache ist KEIN Einlass möglich! • Jeder Besucher unserer Verwaltung wird mit Namen und An- schrift in einem Besucherverzeichnis erfasst. • Der Kontakt zwischen Bürgern, Besuchern und Mitarbeitern der Verwaltung ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bereitschaftsdienste • In den Verwaltungsräumen kann max. einer Person Einlass gewährt werden. • Das Gebäude unserer Verwaltung ist ausschließlich mit Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten. „Obereichsfeldischer Wasserleitungsverband“ Sitz: 37359 Großbartloff, Spitzmühle 1 Termine können zu folgenden Zeiten vereinbart und wahrge- nommen werden: Bereitschaft: Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Während der Geschäftszeiten: ��������������������� Tel. 036027/70450 Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und Montag - Donnerstag 06:45 - 15.45 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr Freitag 06:45 - 14:30 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.30 - 17.30 Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten: ������������������� Tel. 036027/70450 ��������������������������������������������������������������������� oder 01707338876 Durchwahlnummern Zweckverband Wasserversorgung der Verwaltungsgemeinschaft und Abwasserentsorgung Obereichsfeld „Westerwald-Obereichsfeld“/Einrichtungen Betriebsführung durch EW Wasser GmbH: 37308 Heiligenstadt, Philipp-Reis-Straße 2 Zentrale: 036075 / 683-0 683-0 VG-Vorsitzender Bereitschaftsdienst: 683-11 Ordnungsamt / Standesamt Tel. ���������������������������������������� 03606/655-0 bzw. 03606/655-151 683-13, 683-20 Bauamt 683-14 Kasse Montag - Donnerstag: 07:00 - 15:45 Uhr 683-15 Kämmerei Freitag: 07:00 - 13:30 Uhr 683-21, 683-22 Einwohnermeldeamt Außerhalb der Geschäftszeiten: 683-23 Personalamt / Steuern Tel. �����������������������������������������������������������������������0175/ 9331736 683-24 Heimatbote Mo - Do von 15.45 - 07.00 Uhr (nächster Morgen) 683-27 Liegenschaften Fr - Mo von 13.30 Uhr (Freitagnachmittag) bis 07.00 Uhr (Montagmorgen) Sprechstunde der Schiedsstelle Herr Georg Staufenbiel, �������������������������������� Tel. 036075/64467 Bereitschaftsdienst der Zahnärzte in Büttstedt, Hauptstraße 10, freitags von 17.00 - 18.00 Uhr Service-Nr. (kostenfrei) �������������������������������� Tel. 116117 oder Frau Cordula Töpfer, ������������������������������������� Tel. 036075/31915 ��������������������������������������������������������������������� www.info.kzvth.de in Küllstedt, Windmühle 2 Herr Dirk Einecke, ���������������������������������������� Tel. 036075/54263 in Effelder, Mühlhäuser Straße 19 Apothekenbereitschaft 30.01.21, 08:00 Uhr - 31.01.21, 08:00 Uhr Polizeiinspektion Eichsfeld Antonius-Apotheke, Worbis, Untertor 31.01.21, 08:00 Uhr - 01.02.21, 08:00 Uhr Apotheke am Holzweg, Heiligenstadt, Holzweg Sprechzeit des Kontaktbereichsbeamten 06.02.21, 08:00 Uhr - 07.02.21, 08:00 Uhr Herr Jens Sieber Franziskus-Apotheke, Leinefelde, Birkunger Str. Küllstedt, Neue Straße 16, ������������������ Tel./Fax 036075 57938 07.02.21, 08:00 Uhr - 08.02.21, 08:00 Uhr �������������������������������������������������������������� Handy: 0152 54872233 Alte Apotheke, Heiligenstadt, Stubenstr. Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 17:00 Uhr Termine können auch außerhalb der Sprechzeiten verein- Öffnungszeiten bart werden. und wichtige Rufnummern Polizeidienststelle Heiligenstadt Öffnungszeiten Tel. ��������������������������������������������������������������������������� 03606 6510 der Verwaltungsgemeinschaft Rettungsleitstelle und Krankentransport „Westerwald-Obereichsfeld“ Feuerwehr und Rettungsdienst Küllstedt, Neue Straße 16, bei allen lebensbedrohlichen Notfällen, Brand, Verkehrsunfall, Tel. 036075 683-0, Fax 036075 683-40 Technische Hilfeleistung ����������������������� Tel. 112 (ohne Vorwahl) Internet: www.westerwaldobereichsfeld.de Krankentransport ����������������������������������������� Tel. 03606 19222 E-Mail: info@westerwald-obereichsfeld.de Allgemeine Anfragen ������������������������������� Tel. 03606 5066780 ���������������������������������������������������������������������� Fax 03606 614400 „Obereichsfelder Heimatbote“ online: www.wittich.de Die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Vermittlungszentrale KVT-Notdienst Service „Westerwald-Obereichsfeld“ ist unter folgenden gGmbH Zutrittsbeschränkungen wieder geöffnet: Ärztlicher Notdienst ���������������������������������������������� Tel. 116117
Nr. 2/2021 -3- Obereichsfelder Heimatbote Kath. Altenpflegeheime Eichsfeld gGmbH Thüringer Forstamt Heiligenstadt Lindenallee 25, 37308 Heiligenstadt Haus „St. Vinzenz“, 37359 Küllstedt ����������������������������������������������������������������������� Tel. 03606/5519-0 Revier Großbartloff - Thomas Schmidt - Revierleiter Dingelstädter Straße 1 ����������������������������������� Tel. 036075/660 Großbartloff, Wilbich, Geismar, Bebendorf, Döringsdorf ���������������������������������������������������������������������� Fax 036075/66199 Mobil: 0175- 7219418 Haus „Hl. Louise“, 37351 Dingelstädt Tel.: 0361-573913127 E-Mail: thomas.schmidt@forst.thueringen.de Birkunger Straße 9 ������������������������������������� Tel. 036075/58750 ������������������������������������������������������������������ Fax 036075/5875900 Revier Westerwald - Revierleiter Stefan Leonhardt zuständig für die Gemarkungen Wachstedt, Küllstedt, Büttstedt, Effelder Caritativer Pflegedienst Eichsfeld gGmbH Tel.: 0361/573913050 oder 0172/3480195 Fax: 0361/571913050 Sozialstation Dingelstädt (CPE) E-Mail: stefan.leonhardt@forst.thueringen.de - Häusliche Krankenpflege - Hauswirtschaftliche Versorgung Eichsfelder Heimatstube Küllstedt - Verhinderungspflege Pfarrer-Horstkemper-Platz 4, Telefon: 036075 56891 - Pflegeergänzungsleistung - Kurzzeitpflege Im Februar ist die Heimatstube geschlossen. Steinstraße 18, ������������������������������������������ Tel. 036075/587734 37351 Dingelstädt, (im MVZ) �������������������� Fax 036075/589531 Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal Pflegedienst „Zum Rosenpark“ Besucher- und Informationszentrum, Fürstenhagen ���������������������������������������������������������������� Tel. 0361 573915-000 - Häusliche Alten- und Krankenpflege Internet: www.naturpark-ehw.thueringen.de incl. hauswirtschaftliche Versorgung Öffnungszeiten: Inh. Stefan Brodmann, Heiligenstädter Str. 2, 37327 Leinefelde Montag - Freitag 10.00 - 16.00 Uhr Tel. 03605/543370 oder 0151/56967245 Samstag, Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr EW Eichsfeldgas GmbH HVE Eichsfeld Touristik e. V. Hausener Weg 15, ���������������������������������������� Tel. 036074/384-0 Conrad-Hentrich-Platz 1, 37339 Leinefelde-Worbis �������������������������� Fax 036074/384-12 37327 Leinefelde-Worbis, OT Leinefelde ������������������������������������������������������������������� Tel. 03605 200676-0 Thüringer Energie AG Internet: www.eichsfeld.de, E-Mail: info@eichsfeld.de • Kundenzentrum Leinefelde, Halle-Kasseler-Straße 60 Tel. 036338 686620 • Kundenservice Tel. 03641 817-1111 • Störungsdienst Strom Tel. 0800 686-1166 (24 h) (TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG - im Auftrag der TEAG) Abfallberatung und Gebührenabrechnung für Hausmüll EW Entsorgung GmbH Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heiligenstadt, ���������������������������������� Tel. 03606/655-191 Impressum - Beantragung/Umtausch von Abfall- u. Altpapierbehälter, Ge- bührenabrechnung, Änderung von Kundendaten Obereichsfelder Heimatbote Tel. 03606/655-193 und -194 Amtsblatt der VG „Westerwald-Obereichsfeld“ Fax 03606/655-192 Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ Neue Straße 16, 37359 Küllstedt Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Annahmestelle für Bioabfälle 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen Teil:Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Betriebshof EW Entsorgung „Westerwald-Obereichsfeld“ Wachstedter Straße 1-5, Dingelstädt Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Öffnungszeiten: Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Vera Schmidt, erreichbar unter Tel.: 0170 / 4365096, E-Mail: v.schmidt@wittich-langewiesen.de Montag - Freitag 07:00 - 18:00 Uhr Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An- Samstag 10:00 - 15:00 Uhr schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet (mit Ausnahme der Feiertage) werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Öffnungszeiten der Umladestation Beinrode uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- mit Kleinanlieferstation und Sammelstelle naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. für Elektroaltgeräte Verlagsleiter: Mirko Reise ���������������������������������������������������������������������� Tel. 03605/5040-50 Erscheinungsweise: In der Regel 14-tägig, kostenlos an die Haushalte im Verwal- ��������������������������������������������������������������������� Fax 03605/5040-51 tungsbereich. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Öffnungszeiten: Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ Montag - Freitag 7.00 - 18.00 Uhr oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi- sche Gruppierung verantwortlich. Samstag 7.00 - 14.00 Uhr
Obereichsfelder Heimatbote -4- Nr. 2/2021 Amtliche Bekanntmachungen Bevölkerungsstatistik VG Westerwald-Obereichsfeld 2020 Einwohner per 31.12.2020 mit Hauptwohnsitz insgesamt männlich weiblich Geburten Sterbefälle Ehe- Lebens- schließungen partnerschaften Büttstedt 860 424 436 13 12 2 Effelder 1.199 617 582 14 11 2 Großbartloff 912 465 447 7 9 3 Küllstedt 1.332 668 664 9 30 4 Wachstedt 460 230 230 4 12 0 insgesamt 4.763 2.404 2.359 47 74 11 0 vergl. 2019 4.771 2.399 2.372 44 64 19 0 Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Eichsfeld! Seit Ende Oktober 2020 grassiert an Deutschlands Küste die Ge- Eine obere Abdeckung aus durchlässigem Netz ist nicht zulässig, flügelpest unter Wildvögeln (vor allem Enten/Gänse). Ausbrüche da der Kontakt mit Ausscheidungen von Wildvögeln damit nicht in Geflügelhaltungen waren und sind die Folge. verhindert wird! Es ist zwingend eine flüssigkeitsdichte Folie o. ä. Nun wurde die Seuche auch in einem Hausgeflügelbestand im zu verwenden. Futter und Wasser ist in geschlossenen Ställen Landkreis Nordhausen festgestellt. In der Folge ergibt sich die aufzustellen. Notwendigkeit einer flächendeckenden Aufstallung von Geflügel Entsprechende Kontrollen werden durch das Veterinäramt durch- für den Landkreis Eichsfeld zur Verhinderung der weiteren Aus- geführt! breitung. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde durch Alle Geflügelhalter im Landkreis Eichsfeld, die ihrer Pflicht zur das Veterinäramt erlassen und am 08.01.2020 im Amtsblatt Nr. Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachge- 03 für den Landkreis Eichsfeld veröffentlicht. Die Stallpflicht für kommen sind, haben zudem die Haltung von Geflügel unverzüg- Geflügel aller Art gilt bis auf Widerruf. lich beim Veterinäramt unter 03606 650-3901 oder per E-Mail Das Veterinäramt weist darauf hin, dass sämtliches Geflügel veterinaeramt@krels-eic.de anzuzeigen. grundsätzlich in geschlossenen Ställen zu halten ist. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Schutz auch unter einer Vorrichtung geschehen, welche oben aus einer überstehenden, flüssigkeits- dichten Abdeckung und an den Seiten aus einer gegen das Ein- dringen von Wildvögeln gesicherten Begrenzung besteht. Stellenausschreibung Fachkraft für den Bereich Wasserversorgung m/w Der Obereichsfeldische Wasserleitungsverbandmit Sitz in Großbartloff sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachkraft m/w im Bereich Wasserversorgung. Der Wasserverband ist ein moderner Eigenbetrieb, dessen Versorgungsbereich 14 Ortschaften mit etwa 15000 Einwohner um- fasst. Die Wasserförderung-, Speicherung- und Verteilung erfolgt durch zahlreiche technische Einrichtungen, sowie durch ein ca. 300 Kilometer langes Rohrnetz. Um stets die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten, sind Instandhaltungs- und Wartungs- arbeiten nötig, welche von unseren Mitarbeitern im gesamten Wasserversorgungsgebiet ausgeführt werden. Unsere Anforderungen: Aufgaben umfassen z.B. - Abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für - Verlegung und Montage von Rohrleitungen und Armaturen Wasserversorgungstechnik oder einer vergleichbarer - Instandhaltung und Behebung von Störungen Qualifikation - Ausführung von Erd-, Straßenbau- und Wasserhaltungs- - Führerschein Klasse C1E arbeiten - Körperlich Belastbar - Hydranten Wartung - Ausgeprägte Handwerkliche Fertigkeiten - Ortung von Schäden im Leitungsnetz - Verantwortungsbewusstes Eigenständiges Arbeiten - Erneuern oder Neubau von Grundstücksanschlüssen usw. - Teamfähigkeit - Bereitschaft zu Tätigkeit auch außerhalb üblicher Arbeits- Schicken Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterla- zeiten gen bis 26.02.2021 an - Einsatz im Bereitschaftsdienst nach Einarbeitung Obereichsfeldischer Wasserleitungsverband - Flexibilität Spitzmühle 1 - Sorgfältige Arbeitsweise 37359 Großbartloff Wir bieten: Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Maik Jagemann - Eine unbefristete Vollzeitstelle (nach der Probezeit) im Tel.: 036027 70450 gern zur Verfügung öffentlichen Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden Hinweis: Sofern sie keinen bereits frankierten Briefumschlag - Tarifliche Vergütung nach TVöD beilegen gehen wir davon aus, dass Sie auf die Rücksendung - Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben im Ihrer Unterlagen verzichten. Diese werden am Ende des Aus- gesamten Versorgungsgebiet sowie den Wasserwerken wahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Nr. 2/2021 -5- Obereichsfelder Heimatbote Rechtsbehelfsbelehrung: Termine / Hinweise / Sonstiges Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlich dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Verwal- Entsorgungstermine in unseren Orten tungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzulegen. - Abfuhr Gelber Sack: Montag, 01.02.2021 Hinweis: - Abfuhr Hausmüll: Montag, 08.02.2021 Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des - Abfuhr Altpapiertonne: Montag, 15.02.2021 Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der - Abfuhr Altpapiertonne in Wachstedt: Montag, 01.02.2021 Abgaben nicht aufgehalten. Steueramt Redaktionsschluss der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ für die nächste Ausgabe des Obereichsfelder Geburtstagskalender Heimatbote ist Donnerstag, der 04.02.2021. Wir gratulieren am 04.02. Herrn Lothar Hanstein zum 80. Geburtstag Der Obereichsfelder Heimatbote erscheint dann am Freitag, dem 12.02.2021. Mittelgasse 19 am 10.02. Frau Maria Wolf zum 82. Geburtstag E-Mail für Ihre Beiträge: Hauptstraße 4 heimatbote@westerwald-obereichsfeld.de am 11.02. Frau Agnes Kaufhold zum 95. Geburtstag Struther Tor 1 am 12.02. Frau Elisabeth Goldmann zum 79. Geburtstag Hauptstraße 59 am 12.02. Frau Agnes Keppler zum 94. Geburtstag Hintergasse 25 Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Informationen über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 Mitteilung des Steueramtes der Verwaltungsgemeinschaft Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah- ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) Steuerzahlungstermin für Grundsteuer wird hiermit für die Gemeinde Büttstedt die Festsetzung der (Vierteljahreszahler) Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich bekannt ge- macht. Am 15. Februar 2021 wird die Rate der Grundsteuer in Höhe Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe- des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides an die Gemein- trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu de Büttstedt für das 1. Quartal 2021 fällig. entrichten war. Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald- Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer Obereichsfeld“ keine Ermächtigung zum Einzug der Forderun- nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres- gen per Lastschrift oder ihrer Hausbank durch Dauerauftrag beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden erteilt haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Anga- festgesetzt wurden. be ihres Kassenzeichens: 02- Gemeinde Büttstedt und ih- Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02., rer Personennummer (8-stellig) auf das Konto der Gemeinde 15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021 Büttstedt bei der Kreissparkasse Eichsfeld auf das Konto der Gemeinde Büttstedt zu überweisen. Konto: 0420000470 BLZ: 82057070 Soweit dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, IBAN: DE18 8205 7070 0420 0004 70 werden die Beträge eingezogen. BIC: HELADEF1EIC Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp- zu überweisen. fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi- nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund- Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, be- steuerbescheid erteilt. steht die Möglichkeit, dem Steueramt der Verwaltungsgemein- Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die schaft „Westerwald-Obereichsfeld“ eine Ermächtigung zum persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig- Einzug der Forderungen zu erteilen. Formblätter zur Erteilung nung auf den Erwerber übergeht. von Einzugsermächtigungen werden von uns verschickt. Auch Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des im Internet: www.westerwald-obereichsfeld.eu ist das Formular: Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der Einzugsermächtigung (SEPA) hinterlegt. am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in Wichtiger Hinweis: dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen Beachten Sie bitte, dass die jeweilige Abgabeart von der Ein- ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung zugsermächtigung erfasst ist. Haben Sie uns die Einzugser- müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat- mächtigung z. B. nur für die Abbuchung der Grundsteuern erteilt, rechtlicher Grundlage getroffen werden. können ausschließlich diese abgebucht werden. Für andere Ab- Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- gabearten wie Hundesteuern, Straßenausbaubeiträge etc. muss festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- eine zusätzliche Einzugsermächtigung erteilt werden. wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Änderungen von Bank- oder Kontoverbindungen sind rechtzeitig Steuerbescheid zugegangen wäre. vor dem Steuerzahlungstermin mitzuteilen. Bei erteilter Einzugs-
Obereichsfelder Heimatbote -6- Nr. 2/2021 ermächtigung sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet Öffentliche Bekanntmachung werden. Durch Rückbuchungen entstehende Gebühren sind vom Zahlungspflichtigen zu erstatten. der Gemeinde Effelder Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, damit Mahngebühren, Inkrafttreten Säumniszuschläge und evtl. Vollstreckungskosten vermieden werden. 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, Gemeinde Effelder Der Gemeinderat der Gemeinde Effelder hat in seiner Sitzung am 06. November 2020 mit Beschluss-Nr. 36/2020, für die gesamte Ortslage Effelder die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergän- zungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung M 1:2500 (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung beschlossen. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung ortsüb- lich bekannt gemacht. Amtliche Bekanntmachungen Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung und die Begründung dazu ab dem Tag der Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft „Wes- terwald-Obereichsfeld“ in Küllstedt, Neue Straße 16 im Bauamt Öffentliche Bekanntmachung während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft über die Festsetzung der Grundsteuer erlangen. für das Kalenderjahr 2021 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab- Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah- hingewiesen. Unbeachtlich werden ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit für die Gemeinde Effelder die Festsetzung der 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich bekannt ge- Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- macht. schriften, Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be- trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des entrichten war. Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres- Abwägungsvorgangs beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des festgesetzt wurden. Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02., der Gemeinde Effelder unter Darlegung des die Verletzung be- 15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021 gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 auf das Konto der Gemeinde Effelder zu überweisen. gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich Soweit dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, sind. werden die Beträge eingezogen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp- 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent- fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi- schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut- nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund- zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von steuerbescheid erteilt. Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig- Der Geltungsbereich zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Er- nung auf den Erwerber übergeht. gänzungssatzung der Gemeinde Effelder ist in der Anlage zur Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des öffentlichen Bekanntmachung ersichtlich. Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. Effelder, 20. Januar 2021 Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in gez. Dr. Johannes-Werner Lange dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen Bürgermeister ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat- rechtlicher Grundlage getroffen werden. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Wider- spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzule- Anlage siehe Seite 7 gen. Hinweis: Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der Abgaben nicht aufgehalten. Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“
Satzung PLANZEICHENERKLÄRUNG VERFAHRENSVERMERKE 1. Änderung KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG Maß der baulichen Nutzung § 9(1)1 BauGB, § 16 BauNVO GRZ Grundflächenzahl 1. Aufstellungsbeschluss Nutzungsschablone Nr. 2/2021 Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungs- Ergänzungsfläche-Nr. satzung des Gemeinderates vom 11.10.2019. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlus- ses ist durch Abdruck im: "Obereichsfelder Heimatbote" am 01.11.2019 erfolgt. DER GEMEINDE EFFELDER GRZ Grundflächenzahl ohne Überschreitung (§ 16(2)1 u. § 19(1) BauNVO) Effelder, den .................................................. ................................................. gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB Bürgermeister Siegel Bauweise, Baulinie, Baugrenze § 9(1)2 BauGB, §§ 22 u. 23 BauNVO TEIL A PLANZEICHNUNG M. 1:2500 Baugrenze neue Baugrenze 2. Auslegung Der Gemeinderat hat am 11.10.2019 den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungs- Gemarkung Effelder satzung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Begründung wurde gebilligt. Maßnahmen z. Schutz, zur Pflege u. zur Entwicklung d. Landschaft (§9(1)20, 25 BauGB) Die Entwürfe der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, bestehend aus Teil A - Plan- zeichnung, sowie der Begründung haben in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 während der Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen Kennzeichnung der Ausgleichs- Dienstzeiten nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hin- von Bäumen und Sträuchern F1 F2 flächen bzw. Maßnahmen weis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, am 10.01.2020 im "Obereichsfelder Heimatbote" ortsüblich bekanntge- F3 F4 neue Ausgleichsflächen bzw. Maßnahmen macht worden. Sonstige Planzeichen I Effelder, den .................................................. ................................................. ZI II Klarstellungslinie Ergänzungslinie § 34(4)3 Bürgermeister Siegel WS ZI § 34(4)1 (Fläche wird in den Innenbereich WS einbezogen) neue Ergänzungsfläche III und IV 3. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.01.2020 über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB Hinweise aufgefordert. F1 vorh. Flurgrenze Flurstücksnummern ZI I WS vorh. Flurstücksgrenze Umgrenzung der Flächen mit wasser- Effelder, den .................................................. ................................................. WS Z III rechtlichen Festsetzungen (WSZ II und III) Bürgermeister Siegel Nachrichtliche Übernahme Der Geltungsbereich liegt teilweise in den Wasserschutzzonen II und III. Das Wasserschutzgebiet wurde mit Beschluss des Kreistages Worbis Nr. 50-XI/85 vom 30.10.85 festgesetzt. Die nach bisherigem 4. Abwägungsbeschluss vorhandener Recht festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete gelten gemäß § 130 (2) Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und § 106 (1) Der Gemeinderat hat die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Wasserschutzgebiet im Sinne des § 51 (1) WHG. In den Schutzzonen gelten die im Beschluss Träger öffentlicher Belange am 29.05.2020 geprüft, abgewogen und beschlossen. Das Abwägungser- vorhabenbezogener BP enthaltenen Verbote und Nutzungseinschränkungen. gebnis ist den Betreffenden mitgeteilt worden. "Untere Schützenstraße" vorhandener BP Kennzeichnung von Flächen Z II Effelder, den .................................................. ................................................. "Wiesenstraße" Altlastverdachtsfläche WS III Bürgermeister Siegel Z WS TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 5. Satzungsbeschluss Maß der baulichen Nutzung: Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Teil A - Planzeichnung) wurde durch den Gemeinderat gem. § 10 Abs.1 BauGB und der Thür. Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), F2 Die GRZ wird mit 0,4 festgesetzt, eine Überschreitung gemäß § 19 (4) BauNVO ist nicht zulässig. zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2005 (GVBl. 446) als Satzung am 29.05.2020 beschlossen. Ausgleichsmaßnahmen: Die Begründung wurde gebilligt. F1 Auf dieser Fläche ist eine Reihe Laubbäume mind. II. Ordnung gemäß Pflanzliste im Abstand von 8,00 m untereinander zu pflanzen. Zusätzlich sind auf 100m² Festsetzungsfläche 25 Sträucher (Pflanzverband 2x2m) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Diese Fläche ist eigenständig und darf nicht überbaut werden. Effelder, den .................................................. ................................................. - So sind insgesamt 8 Laubbäume mind. II. Ordnung und 170 Sträucher zu pflanzen. Bürgermeister Siegel F2 Auf dieser Fläche ist eine Reihe Laubbäume mind. II. Ordnung gemäß Pflanzliste im Abstand von 8,00 m untereinander zu pflanzen. Zusätzlich sind auf 100m² Festsetzungsfläche 25 Sträucher (Pflanzverband 2x2m) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Diese Fläche ist eigenständig und darf nicht überbaut werden. - So sind insgesamt 4 Laubbäume mind. II. Ordnung und 98 Sträucher zu pflanzen. 6. Anzeige F3 Auf dieser Fläche sind zwei Reihen Laubbäume mind. II. Ordnung gemäß Pflanzliste im Abstand von 8,00 m zu pflanzen. Dabei Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wurde nach § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Kommunalauf- sind die Bäume versetzt im Abstand von 8,00 untereinander zu pflanzen. Zusätzlich sind auf 100m² Festsetzungsfläche 25 vorhandene sicht des Landkreises Eichsfeld ordnungsgemäß angezeigt. Sträucher (Pflanzverband 2x2m) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Diese Fläche ist eigenständig und darf nicht überbaut werden. Die Bestätigung wurde am ................................... erteilt. Ergänzungssatzung - So sind insgesamt 10 Laubbäume mind. II. Ordnung und 166 Sträucher zu pflanzen. Der Ausgleich erfolgt auf dem Flurstück 138, vorhandener BP dieses wird vertraglich zwischen Gemeinde und Bauherren gesichert. "Bartloffer Stieg" "Hintergasse" F4 Auf dieser Fläche sind zwei Reihen Laubbäume mind. II. Ordnung gemäß Pflanzliste im Abstand von 8,00 m zu pflanzen. Dabei Effelder, den .................................................. ................................................. sind die Bäume versetzt im Abstand von 8,00 untereinander zu pflanzen. Zusätzlich sind auf 100m² Festsetzungsfläche 25 Bürgermeister Siegel Sträucher (Pflanzverband 2x2m) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Diese Fläche ist eigenständig und darf nicht überbaut werden. - So sind insgesamt 8 Laubbäume mind. II. Ordnung und 145 Sträucher zu pflanzen. Der Ausgleich erfolgt auf dem Flurstück 138, dieses wird vertraglich zwischen Gemeinde und Bauherren gesichert. -7- Pflanzliste: 7. Ausfertigung Laubbäume I. Ordnung (Großbäume) Laubbäume II. Ordnung Die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen Inhaltes der 1. Änderung der Klarstellungs- und Acer pseudoplatanus -Bergahorn Acer campestre - Feldahorn Ergänzungssatzung mit dem Willen des Gemeinderates sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschrie- Quercus robur -Stieleiche Carpinus betulus - Hainbuche benen Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden bekundet. Tilia platyphyllos -Sommerlinde Sorbus aucuparia - Eberesche Betula pendula -Weißbirke Prunus avium - Wildkirsche Acer platanoides -Spitzahorn Juglans regia - Walnuss Effelder, den .................................................. ................................................. Prunus padus - Traubenkirsche Bürgermeister Siegel Sträucher: Cornus sanguinea - Gemeiner Hartriegel Corylus avellana - Hasel Crataegus monogyna - Eingriffl. Weißdorn Euonymus europareus - Pfaffenhütchen giftig Cornus mas - Kornel-Kirsche Ligustrum vulgare - Liguster Prunus spinosa - Gemeine Schlehe Rosa canina - Heckenrose Viburnum opulus - Gewöhnl. Schneeball Carpinus betulus - Hainbuche Mindestanforderungen an das Pflanzgut und die Pflanzungen: Alle Laubbäume sind als Hochstämme, 2x verpflanzt, mit einem Stammumfang von 10-12 cm zu pflanzen. Die zu pflanzenden Sträucher sollen mind. 2 x verpflanzt sein u. eine Höhe von 0,60 - 1,00 m haben. HINWEISE F 1. Erdaushub Der bei der Errichtung der Gebäude und der Erschließung anfallende unbelastete Erdaushub soll im Planungsgebiet wiederverwertet werden. 2. Bodenfunde F3 vorhandener BP Nach § 16 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes vom 07.01.1992 sind Zufallsfunde gegenüber dem Thüringer Landesamt "An der Trift" für Denkmalpflege und Archäologie , Humboldtstraße. 11, 99423 Weimar (Tel. 03643/ 818340) anzeigepflichtig. Fund und Fund- stelle sind in unverändertem Zustand zu erhalten und zu schützen. Nach § 7 Abs. 4 ThDSchG gilt der Grundsatz, dass der Träger F4 der Maßnahme als Verursacher von evtl. notwendigen Eingriffen, die dabei entstehenden Kosten zu tragen hat. Das betrifft z.B. Ausschachtungsarbeiten, Trassierungen, Bergung oder auch Dokumentation. Gemäß § 13 ThürDSchG sind alle Baumaßnahmen, einschließlich Beseitigungen an und in der Umgebung eines Kulturdenkmals Maßstab: 1:2500 Plangebietsgröße: ca. 40,16 ha durch die Denkmalschutzbehörde erlaubnispflichtig. Planentwurf: Klingebiel Plangröße: 890*594 Planbearbeitung: Klingebiel Projekt-Nr.: 05419 RECHTSGRUNDLAGEN 1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) Datum: Jan. 2020, 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. Teil I, S. 3786) Mai 2020 3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. Teil I, S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) 4. Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 2014 (GVBl 2014, S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 153) 5. ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91) FREISTAAT THÜRINGEN - LANDKREIS EICHSFELD 6. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Gesetz vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) m.W.V. 29.09.2017 bzw. 01.04.2018 vorhandenes 7. Thür. Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. GEMEINDE EFFELDER 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113) Gewerbegebiet 8. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009, (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) m.W.v. 28.01.2018 9. Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. 08 2009 (GVBl. Nr. 11, S. 648) Planung: 10. BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.d. Fassung der Neubekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274) Satzung 11. Thüringer Denkmalschutzgesetz in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.04.2004 (GVBl. S. 465, GVBl. S. 1. Änderung 562), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574, 584) KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGS- THÜRINGER LANDESAMT FÜR BODEN- SATZUNG DER GEMEINDE EFFELLDER MANAGEMENT UND GEOINFORMATION gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB KATASTERBEREICH LEINEFELDE-WORBIS Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen mit dem Liegenschaftskataster nach Nordhäuser Straße 30-34 dem Stand vom ............................................ übereinstimmen. 37339 Worbis / Eichsfeld BAULEITPLANUNG Tel.: 036074 / 385-0 Fax: 036074 / 385-20 Leinefelde-Worbis, den ...................................... - Siegel - ............................................... e.klingebiel@kwr-worbis .de Referatsbereichsleiter Obereichsfelder Heimatbote
Obereichsfelder Heimatbote -8- Nr. 2/2021 Beschluss Nr. 36/2020 Informationen Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 24/2020 vom 29.05.2020 und Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Mitteilung des Steueramtes Gemeinde Effelder der Verwaltungsgemeinschaft 1. Der Satzungsbeschluss Nr. 24/2020 vom 29.05.2020 wird aufgehoben. Steuerzahlungstermin für Grundsteuer 2. Die während der öffentlichen Auslegung (20.01. - 21.02.2020) (Vierteljahreszahler) zum Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergän- zungssatzung vorgebrachten Bedenken und Anregungen Am 15. Februar 2021 wird die Rate der Grundsteuer in Höhe von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentli- des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides an die Gemein- cher Belange hat der Gemeinderat geprüft und entsprechend de Effelder für das 1. Quartal 2021 fällig. des überarbeiteten Abwägungsprotokolls vom 28.10.2020, Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald- Seiten 1 - 15 des Planungsbüros KWR Worbis abgewogen. Obereichsfeld“ keine Ermächtigung zum Einzug der Forderun- 3. Das Planungsbüro KWR Worbis GmbH wird beauftragt, die gen per Lastschrift oder ihrer Hausbank durch Dauerauftrag Bürger und Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und erteilt haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis unter Angabe ihres Kassenzeichens: 03- Gemeinde Effelder und ihrer Per- der Gründe, in Kenntnis zu setzen. sonennummer (8-stellig) auf das Konto der Gemeinde Effelder 4. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Klarstel- bei der Kreissparkasse Eichsfeld lungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Effelder als Konto: 0420000062 BLZ: 82057070 Satzung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt IBAN: DE73 8205 7070 0420 0000 62 gültigen Fassung und billigt die Begründung zur Satzung. BIC: HELADEF1EIC Diese soll dem Landkreis Eichsfeld in der vorliegenden Form zu überweisen. zur Bestätigung vorgelegt werden. 5. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich be- Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, be- kanntzumachen. steht die Möglichkeit, dem Steueramt der Verwaltungsgemein- Abstimmungsergebnis: schaft „Westerwald-Obereichsfeld“ eine Ermächtigung zum Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: ��������� 12 Einzug der Forderungen zu erteilen. Formblätter zur Erteilung davon anwesend: �������������������������������������������������������������������� 10 von Einzugsermächtigungen werden von uns verschickt. Auch Ja-Stimmen: ������������������������������������������������������������������������������ 8 im Internet: www.westerwald-obereichsfeld.eu ist das Formular: Nein-Stimmen: �������������������������������������������������������������������������� 0 Einzugsermächtigung (SEPA) hinterlegt. Stimmenthaltungen: ������������������������������������������������������������������ 2 Wichtiger Hinweis: gez. Dr. Lange Beachten Sie bitte, dass die jeweilige Abgabeart von der Ein- Bürgermeister (Siegel) zugsermächtigung erfasst ist. Haben Sie uns die Einzugser- mächtigung z. B. nur für die Abbuchung der Grundsteuern erteilt, können ausschließlich diese abgebucht werden. Für andere Ab- Geburtstagskalender gabearten wie Hundesteuern, Straßenausbaubeiträge etc. muss eine zusätzliche Einzugsermächtigung erteilt werden. Änderungen von Bank- oder Kontoverbindungen sind rechtzeitig vor dem Steuerzahlungstermin mitzuteilen. Bei erteilter Einzugs- Wir gratulieren ermächtigung sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet werden. Durch Rückbuchungen entstehende Gebühren sind vom am 30.01. Herrn Manfred Sterner zum 77. Geburtstag Zahlungspflichtigen zu erstatten. Hintergasse 27 Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, damit Mahngebühren, am 31.01. Frau Margaretha Ochsenfahrt zum 72. Geburtstag Säumniszuschläge und evtl. Vollstreckungskosten vermieden Bartloffer Stieg 21 werden. am 04.02. Frau Anna Elisabeth Andres zum 81. Geburtstag Mühlhäuser Straße 35 am 04.02. Frau Elfriede Simon zum 70. Geburtstag Hintergasse 57 am 07.02. Frau Luise Mock zum 81. Geburtstag Hintergasse 15 am 08.02. Frau Maria Petri zum 70. Geburtstag Mühlhäuser Straße 30 am 09.02. Frau Helga Sterner zum 78. Geburtstag Amtliche Bekanntmachungen Neue Straße 7 am 10.02. Herrn Willi Nachtweih zum 70. Geburtstag Bartloffer Stieg 27 Öffentliche Bekanntmachung über die Festset- zung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah- ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit für die Gemeinde Großbartloff die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich bekannt ge- macht. Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe- trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu entrichten war. Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres- beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt wurden. Die Steuern sind an den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021 auf das Konto der Gemeinde Großbartloff zu überweisen. Soweit
Nr. 2/2021 -9- Obereichsfelder Heimatbote dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die erteilt haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe Beträge eingezogen. ihres Kassenzeichens: 04- Gemeinde Großbartloff und ih- Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp- rer Personennummer (8-stellig) auf das Konto der Gemeinde fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi- Großbartloff bei der Kreissparkasse Eichsfeld nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund- Konto: 0420000348 BLZ: 82057070 steuerbescheid erteilt. IBAN: DE14 8205 7070 0420 0003 48 Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig- BIC: HELADEF1EIC nung auf den Erwerber übergeht. zu überweisen. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, be- Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der steht die Möglichkeit, dem Steueramt der Verwaltungsgemein- am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. schaft „Westerwald-Obereichsfeld“ eine Ermächtigung zum Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in Einzug der Forderungen zu erteilen. Formblätter zur Erteilung dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen von Einzugsermächtigungen werden von uns verschickt. Auch ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung im Internet: www.westerwald-obereichsfeld.eu ist das Formular: müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat- Einzugsermächtigung (SEPA) hinterlegt. rechtlicher Grundlage getroffen werden. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- Wichtiger Hinweis: festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- Beachten Sie bitte, dass die jeweilige Abgabeart von der Ein- wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher zugsermächtigung erfasst ist. Haben Sie uns die Einzugser- Steuerbescheid zugegangen wäre. mächtigung z. B. nur für die Abbuchung der Grundsteuern erteilt, können ausschließlich diese abgebucht werden. Für andere Ab- Rechtsbehelfsbelehrung: gabearten wie Hundesteuern, Straßenausbaubeiträge etc. muss Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines eine zusätzliche Einzugsermächtigung erteilt werden. Änderungen von Bank- oder Kontoverbindungen sind rechtzeitig Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Wider- vor dem Steuerzahlungstermin mitzuteilen. Bei erteilter Einzugs- spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der ermächtigung sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzule- werden. Durch Rückbuchungen entstehende Gebühren sind vom gen. Zahlungspflichtigen zu erstatten. Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, damit Mahngebühren, Hinweis: Säumniszuschläge und evtl. Vollstreckungskosten vermieden Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des werden. Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der Abgaben nicht aufgehalten. Ideensuche Steueramt Irgendetwas Positives müssen wir doch der momentanen Krise der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ abgewinnen können. Sicherlich haben wir mehr Zeit für die Fami- lie und sicherlich bietet unsere schöne Umgebung genug Gele- genheit einer sinnvollen Freizeitgestaltung, für die wir sonst nicht immer Willens sind. Geburtstagskalender Wenn auch Corona uns vieles verbietet, sollten wir das Machba- re und Mögliche tun. Die Arbeiten am neuen Kindergarten gingen eingeschränkt und nicht immer nach Plan durch diese außergewöhnliche Zeit. Wir gratulieren Die Innenarbeiten sind schon sehr fortgeschritten und im Früh- jahr wollen wir die Außenanlagen in Angriff nehmen. So möchte am 30.01. Herrn Winfried Degenhardt zum 79. Geburtstag ich gern Ideen sammeln, wie der Bereich um die Kita gestal- Hauptstraße 8 tet werden könnte und wie besonders der Eingangsbereich mit am 01.02. Herrn Horst König zum 73. Geburtstag eventuellem Logo aussehen soll. Natürlich bleibt der Name „St. Josef“ erhalten. Hauptstraße 28 Ich würde mich über Vorschläge von Einzelnen oder Gruppen am 03.02. Frau Ursula Kaufmann zum 71. Geburtstag freuen. Diese können in der Gemeindeverwaltung abgegeben Herztorstraße 23 werden. Es soll ein Projekt der gesamten Gemeinde sein. am 03.02. Herrn Bernhard König zum 75. Geburtstag Bei der Einweihungsfeier werden wir die „Ideensuche“ auswerten und uns bei den Teilnehmern mit einigen Präsenten bedanken. Hauptstraße 120 am 04.02. Frau Ingrid Koch zum 70. Geburtstag W. König Hauptstraße 118 am 05.02. Herrn Gerhard Schreiber zum 71. Geburtstag Druckergasse 6 am 09.02. Frau Roswitha König zum 75. Geburtstag Zum Wolfental 3 am 11.02. Frau Maria König zum 74. Geburtstag Kirchgasse 15 Ansicht Süd Informationen Mitteilung des Steueramtes Kirchliche Nachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Steuerzahlungserinnerung für Grundsteuer Evangelische Kirchengemeinden (Vierteljahreszahler) Eigenrieden und Großtöpfer Am 15. Februar 2021 wird die Rate der Grundsteuer in Höhe 31. Januar 10:30 Uhr Gottesdienst in Großtöpfer des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides an die Gemein- 07. Februar 10:00 Uhr Gottesdienst in Eigenrieden de Großbartloff für das 1. Quartal 2021 fällig. Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald- 14. Februar 10:30 Uhr Gottesdienst in Großtöpfer Obereichsfeld“ keine Ermächtigung zum Einzug der Forderun- 21. Februar 10:00 Uhr Gottesdienst in Eigenrieden gen per Lastschrift oder ihrer Hausbank durch Dauerauftrag 28. Februar 10:30 Uhr Gottesdienst in Großtöpfer
Obereichsfelder Heimatbote - 10 - Nr. 2/2021 Alle Gottesdienste finden vorerst in der Kirche statt. Änderungen sind kurzfristig möglich. Gern können Sie jederzeit im Pfarramt Geburtstagskalender anrufen, um sich über den aktuellen Stand zu informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir gratulieren Ev. Kirchengemeinde Großtöpfer am 31.01. Herrn Franz Schäfer zum 81. Geburtstag Pfarrer Dr. Florian Zobel Neue Straße 8 Paradiesweg 2, 37308 Geismar am 01.02. Frau Gisela Bauer zum 76. Geburtstag Tel.: 036 082 / 81780 Mühlhäuser Straße 27A grosstoepfer@kirchenkreis-muehlhausen.de am 01.02. Frau Maria Tóth zum 70. Geburtstag Pfarrgasse 5 am 04.02. Herrn Josef Börger zum 72. Geburtstag Hauptstraße 17 am 04.02. Herrn Wolfgang Mager zum 72. Geburtstag Poststraße 11 am 05.02. Herrn August Petri zum 81. Geburtstag Backsgasse 14 am 05.02. Frau Ida Töpfer zum 84. Geburtstag Amtliche Bekanntmachungen Zöllnersgasse 6 am 09.02. Frau Wiltrud Böhm zum 89. Geburtstag Niedersgasse 10 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah- ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), wird hiermit für die Gemeinde Küllstedt die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich bekannt ge- Informationen macht. Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe- trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu Mitteilung des Steueramtes entrichten war. der Verwaltungsgemeinschaft Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres- beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden Steuerzahlungstermin für Grundsteuer (Vierteljahres- festgesetzt wurden. zahler) Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02., Am 15. Februar 2021 wird die Rate der Grundsteuer in Höhe 15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021 des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides an die Gemein- auf das Konto der Gemeinde Küllstedt zu überweisen. Soweit de Küllstedt für das 1. Quartal 2021 fällig. dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald- Beträge eingezogen. Obereichsfeld“ keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp- per Lastschrift oder ihrer Hausbank durch Dauerauftrag erteilt fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi- haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihres nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund- Kassenzeichens: 05- Gemeinde Küllstedt und ihrer Perso- steuerbescheid erteilt. nennummer (8-stellig) auf das Konto der Gemeinde Küllstedt Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die bei der Kreissparkasse Eichsfeld persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig- Konto: 0420000852 BLZ: 82057070 nung auf den Erwerber übergeht. IBAN: DE83 8205 7070 0420 0008 52 Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des BIC: HELADEF1EIC Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der zu überweisen. am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, be- dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen steht die Möglichkeit, dem Steueramt der Verwaltungsgemein- ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung schaft „Westerwald-Obereichsfeld“ eine Ermächtigung zum müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat- Einzug der Forderungen zu erteilen. Formblätter zur Erteilung rechtlicher Grundlage getroffen werden. von Einzugsermächtigungen werden von uns verschickt. Auch Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- im Internet: www.westerwald-obereichsfeld.eu ist das Formular: festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- Einzugsermächtigung (SEPA) hinterlegt. wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Wichtiger Hinweis: Beachten Sie bitte, dass die jeweilige Abgabeart von der Ein- Rechtsbehelfsbelehrung: zugsermächtigung erfasst ist. Haben Sie uns die Einzugser- Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Mo- mächtigung z. B. nur für die Abbuchung der Grundsteuern erteilt, nats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch können ausschließlich diese abgebucht werden. Für andere Ab- eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Verwal- gabearten wie Hundesteuern, Straßenausbaubeiträge etc. muss tungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzulegen. eine zusätzliche Einzugsermächtigung erteilt werden.“ Änderungen von Bank- oder Kontoverbindungen sind rechtzeitig Hinweis: vor dem Steuerzahlungstermin mitzuteilen. Bei erteilter Einzugs- Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des ermächtigung sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der werden. Durch Rückbuchungen entstehende Gebühren sind vom Abgaben nicht aufgehalten. Zahlungspflichtigen zu erstatten. Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, damit Mahngebühren, Steueramt Säumniszuschläge und evtl. Vollstreckungskosten vermieden der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ werden.
Sie können auch lesen