Kastanienallee in Küllstedt - VG Westerwald-Obereichsfeld

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Kastanienallee in Küllstedt - VG Westerwald-Obereichsfeld
Obereichsfelder Heimatbote
        Amtsblatt
        der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“
        mit den Mitgliedsgemeinden Büttstedt, Effelder, Großbartloff, Küllstedt und Wachstedt

Jahrgang 32                                 Freitag, den 29. Januar 2021                        Nummer 2/2021

              Kastanienallee
               in Küllstedt
Kastanienallee in Küllstedt - VG Westerwald-Obereichsfeld
Obereichsfelder Heimatbote                                                               -2-                                                                             Nr. 2/2021
                                                                                             •    Ihr Anliegen und die Notwendigkeit eines Besuches sind vor-
                                                                                                  ab telefonisch oder per Mail zu besprechen.
                                                                                             •    Ohne Terminabsprache ist KEIN Einlass möglich!
                                                                                             •    Jeder Besucher unserer Verwaltung wird mit Namen und An-
                                                                                                  schrift in einem Besucherverzeichnis erfasst.
                                                                                             •    Der Kontakt zwischen Bürgern, Besuchern und Mitarbeitern
                                                                                                  der Verwaltung ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
                    Bereitschaftsdienste                                                     •    In den Verwaltungsräumen kann max. einer Person Einlass
                                                                                                  gewährt werden.
                                                                                             •    Das Gebäude unserer Verwaltung ist ausschließlich mit
                                                                                                  Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten.
„Obereichsfeldischer Wasserleitungsverband“
Sitz: 37359 Großbartloff, Spitzmühle 1                                                       Termine können zu folgenden Zeiten vereinbart und wahrge-
                                                                                             nommen werden:
Bereitschaft:                                                                                  Montag, Mittwoch, Freitag               09.00 - 12.00 Uhr
Während der Geschäftszeiten: ��������������������� Tel. 036027/70450                          Dienstag                                09.00 - 12.00 Uhr und
Montag - Donnerstag                                   06:45 - 15.45 Uhr                                                                13.30 - 15.30 Uhr
Freitag                                               06:45 - 14:30 Uhr                        Donnerstag                              09.00 - 12.00 Uhr und
                                                                                                                                       14.30 - 17.30 Uhr
Außerhalb der Geschäftszeiten: ������������������� Tel. 036027/70450
��������������������������������������������������������������������� oder 01707338876
                                                                                             Durchwahlnummern
Zweckverband Wasserversorgung
                                                                                             der Verwaltungsgemeinschaft
und Abwasserentsorgung Obereichsfeld                                                         „Westerwald-Obereichsfeld“/Einrichtungen
Betriebsführung durch EW Wasser GmbH:
37308 Heiligenstadt, Philipp-Reis-Straße 2                                                   Zentrale:                     036075 / 683-0
                                                                                             683-0                         VG-Vorsitzender
Bereitschaftsdienst:                                                                         683-11                        Ordnungsamt / Standesamt
Tel. ���������������������������������������� 03606/655-0 bzw. 03606/655-151                683-13, 683-20                Bauamt
                                                                                             683-14                        Kasse
Montag - Donnerstag:                                  07:00 - 15:45 Uhr
                                                                                             683-15                        Kämmerei
Freitag:                                              07:00 - 13:30 Uhr
                                                                                             683-21, 683-22                Einwohnermeldeamt
Außerhalb der Geschäftszeiten:                                                               683-23                        Personalamt / Steuern
Tel. �����������������������������������������������������������������������0175/ 9331736
                                                                                             683-24                        Heimatbote
Mo - Do              von 15.45 - 07.00 Uhr (nächster Morgen)                                 683-27                        Liegenschaften
Fr - Mo              von 13.30 Uhr (Freitagnachmittag)
                     bis 07.00 Uhr (Montagmorgen)                                            Sprechstunde der Schiedsstelle
                                                                                             Herr Georg Staufenbiel, �������������������������������� Tel. 036075/64467
Bereitschaftsdienst der Zahnärzte                                                            in Büttstedt, Hauptstraße 10, freitags von 17.00 - 18.00 Uhr
Service-Nr. (kostenfrei) �������������������������������� Tel. 116117 oder                  Frau Cordula Töpfer, ������������������������������������� Tel. 036075/31915
��������������������������������������������������������������������� www.info.kzvth.de     in Küllstedt, Windmühle 2
                                                                                             Herr Dirk Einecke, ���������������������������������������� Tel. 036075/54263
                                                                                             in Effelder, Mühlhäuser Straße 19
Apothekenbereitschaft
30.01.21, 08:00 Uhr - 31.01.21, 08:00 Uhr                                                    Polizeiinspektion Eichsfeld
Antonius-Apotheke, Worbis, Untertor
31.01.21, 08:00 Uhr - 01.02.21, 08:00 Uhr
Apotheke am Holzweg, Heiligenstadt, Holzweg                                                  Sprechzeit des Kontaktbereichsbeamten
06.02.21, 08:00 Uhr - 07.02.21, 08:00 Uhr                                                    Herr Jens Sieber
Franziskus-Apotheke, Leinefelde, Birkunger Str.                                              Küllstedt, Neue Straße 16, ������������������ Tel./Fax 036075 57938
07.02.21, 08:00 Uhr - 08.02.21, 08:00 Uhr                                                    �������������������������������������������������������������� Handy: 0152 54872233
Alte Apotheke, Heiligenstadt, Stubenstr.
                                                                                             Dienstag              10:00 - 12:00 Uhr
                                                                                             Donnerstag 15:00 - 17:00 Uhr
                                                                                             Termine können auch außerhalb der Sprechzeiten verein-
                   Öffnungszeiten                                                            bart werden.
              und wichtige Rufnummern
                                                                                             Polizeidienststelle Heiligenstadt
Öffnungszeiten                                                                               Tel. ��������������������������������������������������������������������������� 03606 6510

der Verwaltungsgemeinschaft                                                                  Rettungsleitstelle und Krankentransport
„Westerwald-Obereichsfeld“
                                                                                             Feuerwehr und Rettungsdienst
Küllstedt, Neue Straße 16,                                                                   bei allen lebensbedrohlichen Notfällen, Brand, Verkehrsunfall,
Tel. 036075 683-0, Fax 036075 683-40                                                         Technische Hilfeleistung ����������������������� Tel. 112 (ohne Vorwahl)
Internet:     www.westerwaldobereichsfeld.de                                                 Krankentransport ����������������������������������������� Tel. 03606 19222
E-Mail:       info@westerwald-obereichsfeld.de                                               Allgemeine Anfragen ������������������������������� Tel. 03606 5066780
                                                                                             ���������������������������������������������������������������������� Fax 03606 614400
„Obereichsfelder Heimatbote“ online: www.wittich.de

Die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft                                                   Vermittlungszentrale KVT-Notdienst Service
„Westerwald-Obereichsfeld“ ist unter folgenden                                               gGmbH
Zutrittsbeschränkungen wieder geöffnet:
                                                                                             Ärztlicher Notdienst ���������������������������������������������� Tel. 116117
Kastanienallee in Küllstedt - VG Westerwald-Obereichsfeld
Nr. 2/2021                                                                               -3-                                                  Obereichsfelder Heimatbote
Kath. Altenpflegeheime Eichsfeld gGmbH                                                       Thüringer Forstamt Heiligenstadt
                                                                                             Lindenallee 25, 37308 Heiligenstadt
Haus „St. Vinzenz“, 37359 Küllstedt                                                          ����������������������������������������������������������������������� Tel. 03606/5519-0
                                                                                             Revier Großbartloff - Thomas Schmidt - Revierleiter
Dingelstädter Straße 1 ����������������������������������� Tel. 036075/660                  Großbartloff, Wilbich, Geismar, Bebendorf, Döringsdorf
���������������������������������������������������������������������� Fax 036075/66199
                                                                                             Mobil:                0175- 7219418
Haus „Hl. Louise“, 37351 Dingelstädt                                                         Tel.:                 0361-573913127
                                                                                             E-Mail:               thomas.schmidt@forst.thueringen.de
Birkunger Straße 9 ������������������������������������� Tel. 036075/58750
������������������������������������������������������������������ Fax 036075/5875900       Revier Westerwald - Revierleiter Stefan Leonhardt
                                                                                             zuständig für die Gemarkungen
                                                                                             Wachstedt, Küllstedt, Büttstedt, Effelder
Caritativer Pflegedienst Eichsfeld gGmbH
                                                                                             Tel.:                 0361/573913050 oder 0172/3480195
                                                                                             Fax:                  0361/571913050
Sozialstation Dingelstädt (CPE)                                                              E-Mail:               stefan.leonhardt@forst.thueringen.de
- Häusliche Krankenpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung                                                             Eichsfelder Heimatstube Küllstedt
- Verhinderungspflege
                                                                                             Pfarrer-Horstkemper-Platz 4, Telefon: 036075 56891
- Pflegeergänzungsleistung
- Kurzzeitpflege                                                                             Im Februar ist die Heimatstube geschlossen.
Steinstraße 18, ������������������������������������������ Tel. 036075/587734
37351 Dingelstädt, (im MVZ) �������������������� Fax 036075/589531
                                                                                             Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal
Pflegedienst „Zum Rosenpark“                                                                 Besucher- und Informationszentrum, Fürstenhagen
                                                                                             ���������������������������������������������������������������� Tel. 0361 573915-000
-    Häusliche Alten- und Krankenpflege                                                      Internet:                         www.naturpark-ehw.thueringen.de
     incl. hauswirtschaftliche Versorgung                                                    Öffnungszeiten:
Inh. Stefan Brodmann, Heiligenstädter Str. 2, 37327 Leinefelde                               Montag - Freitag                  10.00 - 16.00 Uhr
Tel. 03605/543370 oder 0151/56967245                                                         Samstag, Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr

EW Eichsfeldgas GmbH
                                                                                             HVE Eichsfeld Touristik e. V.
Hausener Weg 15, ���������������������������������������� Tel. 036074/384-0
                                                                                             Conrad-Hentrich-Platz 1,
37339 Leinefelde-Worbis �������������������������� Fax 036074/384-12                        37327 Leinefelde-Worbis, OT Leinefelde
                                                                                             ������������������������������������������������������������������� Tel. 03605 200676-0
Thüringer Energie AG                                                                         Internet: www.eichsfeld.de, E-Mail: info@eichsfeld.de

•   Kundenzentrum Leinefelde,
    Halle-Kasseler-Straße 60  Tel. 036338 686620
• Kundenservice               Tel. 03641 817-1111
• Störungsdienst Strom        Tel. 0800 686-1166 (24 h)
(TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG -
im Auftrag der TEAG)

Abfallberatung und Gebührenabrechnung
für Hausmüll
EW Entsorgung GmbH
Philipp-Reis-Straße 2,
37308 Heiligenstadt, ���������������������������������� Tel. 03606/655-191                               Impressum
- Beantragung/Umtausch von Abfall- u. Altpapierbehälter, Ge-
    bührenabrechnung, Änderung von Kundendaten                                                 Obereichsfelder Heimatbote
    Tel. 03606/655-193 und -194                                                                Amtsblatt der VG „Westerwald-Obereichsfeld“
    Fax 03606/655-192                                                                          Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“
                                                                                               Neue Straße 16, 37359 Küllstedt
                                                                                               Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
Annahmestelle für Bioabfälle                                                                   98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
                                                                                               Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
                                                                                               Verantwortlich für den amtlichen Teil:Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft
Betriebshof EW Entsorgung                                                                      „Westerwald-Obereichsfeld“
Wachstedter Straße 1-5, Dingelstädt                                                            Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau
Öffnungszeiten:                                                                                Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Vera Schmidt, erreichbar unter Tel.: 0170
                                                                                               / 4365096, E-Mail: v.schmidt@wittich-langewiesen.de
Montag - Freitag   07:00 - 18:00 Uhr                                                           Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-
Samstag            10:00 - 15:00 Uhr                                                           schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
                                                                                               Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
(mit Ausnahme der Feiertage)                                                                   werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-
                                                                                               meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-
                                                                                               preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
Öffnungszeiten der Umladestation Beinrode                                                      uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
                                                                                               wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-
mit Kleinanlieferstation und Sammelstelle                                                      naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-
                                                                                               gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
für Elektroaltgeräte                                                                           Verlagsleiter: Mirko Reise
���������������������������������������������������������������������� Tel. 03605/5040-50     Erscheinungsweise: In der Regel 14-tägig, kostenlos an die Haushalte im Verwal-
��������������������������������������������������������������������� Fax 03605/5040-51       tungsbereich. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl.
Öffnungszeiten:                                                                                Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen.
                                                                                               Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/
Montag - Freitag                  7.00 - 18.00 Uhr                                             oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi-
                                                                                               sche Gruppierung verantwortlich.
Samstag                           7.00 - 14.00 Uhr
Kastanienallee in Küllstedt - VG Westerwald-Obereichsfeld
Obereichsfelder Heimatbote                                         -4-                                                        Nr. 2/2021

                                          Amtliche Bekanntmachungen
Bevölkerungsstatistik VG Westerwald-Obereichsfeld 2020
Einwohner per 31.12.2020
mit Hauptwohnsitz          insgesamt      männlich      weiblich      Geburten    Sterbefälle          Ehe-              Lebens-
                                                                                                  schließungen       partnerschaften
Büttstedt                      860           424          436            13            12               2
Effelder                      1.199          617          582            14            11               2
Großbartloff                   912           465          447             7             9               3
Küllstedt                     1.332          668          664             9            30               4
Wachstedt                      460           230          230             4            12               0
insgesamt                     4.763         2.404        2.359           47            74               11                    0
vergl. 2019                   4.771         2.399        2.372           44            64               19                    0

Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Eichsfeld!
Seit Ende Oktober 2020 grassiert an Deutschlands Küste die Ge-        Eine obere Abdeckung aus durchlässigem Netz ist nicht zulässig,
flügelpest unter Wildvögeln (vor allem Enten/Gänse). Ausbrüche        da der Kontakt mit Ausscheidungen von Wildvögeln damit nicht
in Geflügelhaltungen waren und sind die Folge.                        verhindert wird! Es ist zwingend eine flüssigkeitsdichte Folie o. ä.
Nun wurde die Seuche auch in einem Hausgeflügelbestand im             zu verwenden. Futter und Wasser ist in geschlossenen Ställen
Landkreis Nordhausen festgestellt. In der Folge ergibt sich die       aufzustellen.
Notwendigkeit einer flächendeckenden Aufstallung von Geflügel         Entsprechende Kontrollen werden durch das Veterinäramt durch-
für den Landkreis Eichsfeld zur Verhinderung der weiteren Aus-        geführt!
breitung. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde durch            Alle Geflügelhalter im Landkreis Eichsfeld, die ihrer Pflicht zur
das Veterinäramt erlassen und am 08.01.2020 im Amtsblatt Nr.          Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachge-
03 für den Landkreis Eichsfeld veröffentlicht. Die Stallpflicht für   kommen sind, haben zudem die Haltung von Geflügel unverzüg-
Geflügel aller Art gilt bis auf Widerruf.                             lich beim Veterinäramt unter 03606 650-3901 oder per E-Mail
Das Veterinäramt weist darauf hin, dass sämtliches Geflügel           veterinaeramt@krels-eic.de anzuzeigen.
grundsätzlich in geschlossenen Ställen zu halten ist. Sollte dies
nicht möglich sein, kann der Schutz auch unter einer Vorrichtung
geschehen, welche oben aus einer überstehenden, flüssigkeits-
dichten Abdeckung und an den Seiten aus einer gegen das Ein-
dringen von Wildvögeln gesicherten Begrenzung besteht.

                                                    Stellenausschreibung
                                      Fachkraft für den Bereich Wasserversorgung m/w
                             Der Obereichsfeldische Wasserleitungsverbandmit Sitz in Großbartloff
                                            sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
                                      eine Fachkraft m/w im Bereich Wasserversorgung.

  Der Wasserverband ist ein moderner Eigenbetrieb, dessen Versorgungsbereich 14 Ortschaften mit etwa 15000 Einwohner um-
  fasst. Die Wasserförderung-, Speicherung- und Verteilung erfolgt durch zahlreiche technische Einrichtungen, sowie durch ein ca.
  300 Kilometer langes Rohrnetz. Um stets die Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten, sind Instandhaltungs- und Wartungs-
  arbeiten nötig, welche von unseren Mitarbeitern im gesamten Wasserversorgungsgebiet ausgeführt werden.

  Unsere Anforderungen:                                                Aufgaben umfassen z.B.
  - Abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für                  - Verlegung und Montage von Rohrleitungen und Armaturen
    Wasserversorgungstechnik oder einer vergleichbarer                 - Instandhaltung und Behebung von Störungen
    Qualifikation                                                      - Ausführung von Erd-, Straßenbau- und Wasserhaltungs-
  - Führerschein Klasse C1E                                               arbeiten
  - Körperlich Belastbar                                               - Hydranten Wartung
  - Ausgeprägte Handwerkliche Fertigkeiten                             - Ortung von Schäden im Leitungsnetz
  - Verantwortungsbewusstes Eigenständiges Arbeiten                    - Erneuern oder Neubau von Grundstücksanschlüssen usw.
  - Teamfähigkeit
  - Bereitschaft zu Tätigkeit auch außerhalb üblicher Arbeits-         Schicken Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterla-
    zeiten                                                             gen bis 26.02.2021 an
  - Einsatz im Bereitschaftsdienst nach Einarbeitung                      Obereichsfeldischer Wasserleitungsverband
  - Flexibilität                                                          Spitzmühle 1
  - Sorgfältige Arbeitsweise                                              37359 Großbartloff

  Wir bieten:                                                          Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Maik Jagemann
  - Eine unbefristete Vollzeitstelle (nach der Probezeit) im           Tel.: 036027 70450 gern zur Verfügung
     öffentlichen Dienst mit einer Wochenarbeitszeit von 40
     Stunden                                                           Hinweis: Sofern sie keinen bereits frankierten Briefumschlag
  - Tarifliche Vergütung nach TVöD                                     beilegen gehen wir davon aus, dass Sie auf die Rücksendung
  - Abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben im             Ihrer Unterlagen verzichten. Diese werden am Ende des Aus-
     gesamten Versorgungsgebiet sowie den Wasserwerken                 wahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.
Kastanienallee in Küllstedt - VG Westerwald-Obereichsfeld
Nr. 2/2021                                                      -5-                                    Obereichsfelder Heimatbote
                                                                    Rechtsbehelfsbelehrung:
      Termine / Hinweise / Sonstiges                                Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines
                                                                    Monats nach Veröffentlich dieser Bekanntmachung Widerspruch
                                                                    eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Verwal-
Entsorgungstermine in unseren Orten                                 tungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzulegen.

-   Abfuhr Gelber Sack:                     Montag, 01.02.2021      Hinweis:
-   Abfuhr Hausmüll:                        Montag, 08.02.2021      Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des
-   Abfuhr Altpapiertonne:                  Montag, 15.02.2021      Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der
-   Abfuhr Altpapiertonne in Wachstedt:     Montag, 01.02.2021      Abgaben nicht aufgehalten.

                                                                    Steueramt
                  Redaktionsschluss                                 der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“

     für die nächste Ausgabe des Obereichsfelder                                  Geburtstagskalender
                      Heimatbote
               ist Donnerstag, der 04.02.2021.
                                                                    Wir gratulieren
                                                                    am 04.02.   Herrn Lothar Hanstein           zum 80. Geburtstag
      Der Obereichsfelder Heimatbote erscheint dann
               am Freitag, dem 12.02.2021.                                      Mittelgasse 19
                                                                    am 10.02.   Frau Maria Wolf                 zum 82. Geburtstag
                 E-Mail für Ihre Beiträge:                                      Hauptstraße 4
         heimatbote@westerwald-obereichsfeld.de                     am 11.02.   Frau Agnes Kaufhold             zum 95. Geburtstag
                                                                                Struther Tor 1
                                                                    am 12.02.   Frau Elisabeth Goldmann         zum 79. Geburtstag
                                                                                Hauptstraße 59
                                                                    am 12.02.   Frau Agnes Keppler              zum 94. Geburtstag
                                                                                Hintergasse 25

       Amtliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung                                                              Informationen
über die Festsetzung der Grundsteuer
für das Kalenderjahr 2021                                           Mitteilung des Steueramtes
                                                                    der Verwaltungsgemeinschaft
Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August
1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah-
ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794)           Steuerzahlungstermin für Grundsteuer
wird hiermit für die Gemeinde Büttstedt die Festsetzung der         (Vierteljahreszahler)
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich bekannt ge-
macht.                                                              Am 15. Februar 2021 wird die Rate der Grundsteuer in Höhe
Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe-            des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides an die Gemein-
trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu           de Büttstedt für das 1. Quartal 2021 fällig.
entrichten war.                                                     Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-
Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer           Obereichsfeld“ keine Ermächtigung zum Einzug der Forderun-
nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres-               gen per Lastschrift oder ihrer Hausbank durch Dauerauftrag
beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden         erteilt haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Anga-
festgesetzt wurden.                                                 be ihres Kassenzeichens: 02- Gemeinde Büttstedt und ih-
Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02.,    rer Personennummer (8-stellig) auf das Konto der Gemeinde
15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021        Büttstedt bei der Kreissparkasse Eichsfeld
auf das Konto der Gemeinde Büttstedt zu überweisen.                     Konto:      0420000470             BLZ: 82057070
Soweit dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde,               IBAN:       DE18 8205 7070 0420 0004 70
werden die Beträge eingezogen.                                          BIC:        HELADEF1EIC
Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp-           zu überweisen.
fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi-
nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund-        Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, be-
steuerbescheid erteilt.                                             steht die Möglichkeit, dem Steueramt der Verwaltungsgemein-
Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die               schaft „Westerwald-Obereichsfeld“ eine Ermächtigung zum
persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig-       Einzug der Forderungen zu erteilen. Formblätter zur Erteilung
nung auf den Erwerber übergeht.                                     von Einzugsermächtigungen werden von uns verschickt. Auch
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des           im Internet: www.westerwald-obereichsfeld.eu ist das Formular:
Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der      Einzugsermächtigung (SEPA) hinterlegt.
am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist.
Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in        Wichtiger Hinweis:
dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen           Beachten Sie bitte, dass die jeweilige Abgabeart von der Ein-
ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung      zugsermächtigung erfasst ist. Haben Sie uns die Einzugser-
müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat-         mächtigung z. B. nur für die Abbuchung der Grundsteuern erteilt,
rechtlicher Grundlage getroffen werden.                             können ausschließlich diese abgebucht werden. Für andere Ab-
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-          gabearten wie Hundesteuern, Straßenausbaubeiträge etc. muss
festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts-   eine zusätzliche Einzugsermächtigung erteilt werden.
wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher      Änderungen von Bank- oder Kontoverbindungen sind rechtzeitig
Steuerbescheid zugegangen wäre.                                     vor dem Steuerzahlungstermin mitzuteilen. Bei erteilter Einzugs-
Obereichsfelder Heimatbote                                      -6-                                                       Nr. 2/2021
ermächtigung sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet                     Öffentliche Bekanntmachung
werden. Durch Rückbuchungen entstehende Gebühren sind vom
Zahlungspflichtigen zu erstatten.                                                 der Gemeinde Effelder
Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, damit Mahngebühren,                               Inkrafttreten
Säumniszuschläge und evtl. Vollstreckungskosten vermieden
werden.                                                                         1. Änderung der Klarstellungs-
                                                                          und Ergänzungssatzung, Gemeinde Effelder
                                                                    Der Gemeinderat der Gemeinde Effelder hat in seiner Sitzung am
                                                                    06. November 2020 mit Beschluss-Nr. 36/2020, für die gesamte
                                                                    Ortslage Effelder die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergän-
                                                                    zungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung M 1:2500 (Teil
                                                                    A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung beschlossen.
                                                                    Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 10 Abs. 3
                                                                    Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung ortsüb-
                                                                    lich bekannt gemacht.
       Amtliche Bekanntmachungen                                    Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
                                                                    Jedermann kann die Satzung und die Begründung dazu ab dem
                                                                    Tag der Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft „Wes-
                                                                    terwald-Obereichsfeld“ in Küllstedt, Neue Straße 16 im Bauamt
Öffentliche Bekanntmachung                                          während der Dienstzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft
über die Festsetzung der Grundsteuer                                erlangen.
für das Kalenderjahr 2021                                           Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
                                                                    von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab-
Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August           wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird
1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah-   hingewiesen. Unbeachtlich werden
ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794),
wird hiermit für die Gemeinde Effelder die Festsetzung der          1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich bekannt ge-             Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-
macht.                                                                   schriften,
Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe-            2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB be-
trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu                achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
entrichten war.                                                          Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer           3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres-                    Abwägungsvorgangs
beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden         wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
festgesetzt wurden.                                                 Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber
Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02.,    der Gemeinde Effelder unter Darlegung des die Verletzung be-
15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021        gründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1
auf das Konto der Gemeinde Effelder zu überweisen.                  gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich
Soweit dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde,           sind.
werden die Beträge eingezogen.                                      Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.
Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp-           4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Ent-
fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi-             schädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nut-
nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund-        zung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von
steuerbescheid erteilt.                                             Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die
persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig-       Der Geltungsbereich zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Er-
nung auf den Erwerber übergeht.                                     gänzungssatzung der Gemeinde Effelder ist in der Anlage zur
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des           öffentlichen Bekanntmachung ersichtlich.
Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der
am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist.        Effelder, 20. Januar 2021
Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in        gez. Dr. Johannes-Werner Lange
dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen           Bürgermeister
ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung
müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat-
rechtlicher Grundlage getroffen werden.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-
festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts-
wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines
Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Wider-
spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzule-           Anlage siehe Seite 7
gen.

Hinweis:
Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des
Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der
Abgaben nicht aufgehalten.

Steueramt
der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“
Satzung
                                                                                                                                                                             PLANZEICHENERKLÄRUNG                                                                                                                                       VERFAHRENSVERMERKE
                         1. Änderung KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG                                                                                                    Maß der baulichen Nutzung § 9(1)1 BauGB, § 16 BauNVO
                                                                                                                                                                              GRZ                    Grundflächenzahl
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         1. Aufstellungsbeschluss
                                                                                                                                                                             Nutzungsschablone
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Nr. 2/2021

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungs-
                                                                                                                                                                               Ergänzungsfläche-Nr.                                                                                                                                      satzung des Gemeinderates vom 11.10.2019. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlus-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         ses ist durch Abdruck im: "Obereichsfelder Heimatbote" am 01.11.2019 erfolgt.
                         DER GEMEINDE EFFELDER                                                                                                                                 GRZ Grundflächenzahl ohne Überschreitung
                                                                                                                                                                               (§ 16(2)1 u. § 19(1) BauNVO)                                                                                                                              Effelder, den ..................................................    .................................................
                         gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bürgermeister                          Siegel
                                                                                                                                                                             Bauweise, Baulinie, Baugrenze § 9(1)2 BauGB, §§ 22 u. 23 BauNVO
                         TEIL A PLANZEICHNUNG M. 1:2500                                                                                                                                              Baugrenze
                                                                                                                                                                                                     neue Baugrenze                                                                                                                      2. Auslegung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Der Gemeinderat hat am 11.10.2019 den Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungs-
                          Gemarkung Effelder                                                                                                                                                                                                                                                                                             satzung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Begründung wurde gebilligt.
                                                                                                                                                                             Maßnahmen z. Schutz, zur Pflege u. zur Entwicklung d. Landschaft (§9(1)20, 25 BauGB)                                                                        Die Entwürfe der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, bestehend aus Teil A - Plan-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         zeichnung, sowie der Begründung haben in der Zeit vom 20.01.2020 bis 21.02.2020 während der
                                                                                                                                                                                                     Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen                              Kennzeichnung der Ausgleichs-                                    Dienstzeiten nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die öffentliche Auslegung ist mit dem Hin-
                                                                                                                                                                                                     von Bäumen und Sträuchern                                F1     F2 flächen bzw. Maßnahmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         weis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         vorgebracht werden können, am 10.01.2020 im "Obereichsfelder Heimatbote" ortsüblich bekanntge-
                                                                                                                                                                                                                                                              F3     F4 neue Ausgleichsflächen bzw. Maßnahmen
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         macht worden.
                                                                                                                                                                             Sonstige Planzeichen
                                                                                                                                             I                                                                                                                                                                                           Effelder, den ..................................................    .................................................
                                                                                                                                          ZI          II                                                 Klarstellungslinie                                              Ergänzungslinie § 34(4)3                                                                                                                         Bürgermeister                          Siegel
                                                                                                                                        WS       ZI                                                       § 34(4)1                                                       (Fläche wird in den Innenbereich
                                                                                                                                             WS                                                                                                                          einbezogen)

                                                                                                                                                                                                                                                                         neue Ergänzungsfläche III und IV                                3. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.01.2020 über die öffentliche Auslegung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         gem. § 3 (2) BauGB unterrichtet und gleichzeitig zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB
                                                                                                                                                                             Hinweise                                                                                                                                                    aufgefordert.
                                                                                                                                                 F1                                                  vorh. Flurgrenze
                                                                                                                                                                                                                                                                         Flurstücksnummern

  ZI
     I

  WS
                                                                                                                                                                                                     vorh. Flurstücksgrenze                                             Umgrenzung der Flächen mit wasser-                               Effelder, den ..................................................    .................................................

WS Z III
                                                                                                                                                                                                                                                                        rechtlichen Festsetzungen (WSZ II und III)                                                                                                        Bürgermeister                          Siegel
                                                                                                                                                                            Nachrichtliche Übernahme
                                                                                                                                                                            Der Geltungsbereich liegt teilweise in den Wasserschutzzonen II und III.
                                                                                                                                                                            Das Wasserschutzgebiet wurde mit Beschluss des Kreistages Worbis Nr. 50-XI/85 vom 30.10.85 festgesetzt. Die nach bisherigem                                  4. Abwägungsbeschluss
                                                                                                                              vorhandener                                   Recht festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete gelten gemäß § 130 (2) Thüringer Wassergesetz (ThürWG) und § 106 (1)                                            Der Gemeinderat hat die von den Bürgern vorgebrachten Anregungen sowie die Stellungnahmen der
                                                                                                                                                                            Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Wasserschutzgebiet im Sinne des § 51 (1) WHG. In den Schutzzonen gelten die im Beschluss                                     Träger öffentlicher Belange am 29.05.2020 geprüft, abgewogen und beschlossen. Das Abwägungser-
                                                                                                                              vorhabenbezogener BP                          enthaltenen Verbote und Nutzungseinschränkungen.                                                                                                             gebnis ist den Betreffenden mitgeteilt worden.
                                                                                                                              "Untere Schützenstraße"
                                                                   vorhandener BP                                                                                           Kennzeichnung von Flächen
                                                                                      Z II                                                                                                                                                                                                                                               Effelder, den ..................................................    .................................................
                                                                   "Wiesenstraße"                                                                                                                   Altlastverdachtsfläche
                                                                                    WS III                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                Bürgermeister                          Siegel
                                                                                        Z
                                                                                     WS

                                                                                                                                                                             TEXTLICHE FESTSETZUNGEN                                                                                                                                     5. Satzungsbeschluss
                                                                                                                                                                             Maß der baulichen Nutzung:                                                                                                                                  Die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Teil A - Planzeichnung) wurde durch den
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Gemeinderat gem. § 10 Abs.1 BauGB und der Thür. Kommunalordnung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41),
                                                                                                                                   F2                                        Die GRZ wird mit 0,4 festgesetzt, eine Überschreitung gemäß § 19 (4) BauNVO ist nicht zulässig.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2005 (GVBl. 446) als Satzung am 29.05.2020 beschlossen.
                                                                                                                                                                             Ausgleichsmaßnahmen:
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Die Begründung wurde gebilligt.
                                                                                                                                                                             F1 Auf dieser Fläche ist eine Reihe Laubbäume mind. II. Ordnung gemäß Pflanzliste im Abstand von 8,00 m untereinander zu
                                                                                                                                                                             pflanzen. Zusätzlich sind auf 100m² Festsetzungsfläche 25 Sträucher (Pflanzverband 2x2m) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Diese
                                                                                                                                                                             Fläche ist eigenständig und darf nicht überbaut werden.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Effelder, den ..................................................    .................................................
                                                                                                                                                                             - So sind insgesamt 8 Laubbäume mind. II. Ordnung und 170 Sträucher zu pflanzen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Bürgermeister                          Siegel
                                                                                                                                                                             F2 Auf dieser Fläche ist eine Reihe Laubbäume mind. II. Ordnung gemäß Pflanzliste im Abstand von 8,00 m untereinander zu
                                                                                                                                                                             pflanzen. Zusätzlich sind auf 100m² Festsetzungsfläche 25 Sträucher (Pflanzverband 2x2m) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Diese
                                                                                                                                                                             Fläche ist eigenständig und darf nicht überbaut werden.
                                                                                                                                                                             - So sind insgesamt 4 Laubbäume mind. II. Ordnung und 98 Sträucher zu pflanzen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         6. Anzeige
                                                                                                                                                                             F3 Auf dieser Fläche sind zwei Reihen Laubbäume mind. II. Ordnung gemäß Pflanzliste im Abstand von 8,00 m zu pflanzen. Dabei                                Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wurde nach § 21 Abs. 3 ThürKO bei der Kommunalauf-
                                                                                                                                                                             sind die Bäume versetzt im Abstand von 8,00 untereinander zu pflanzen. Zusätzlich sind auf 100m² Festsetzungsfläche 25
           vorhandene                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    sicht des Landkreises Eichsfeld ordnungsgemäß angezeigt.
                                                                                                                                                                             Sträucher (Pflanzverband 2x2m) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Diese Fläche ist eigenständig und darf nicht überbaut werden.                                 Die Bestätigung wurde am ................................... erteilt.
           Ergänzungssatzung                                                                                                                                                 - So sind insgesamt 10 Laubbäume mind. II. Ordnung und 166 Sträucher zu pflanzen. Der Ausgleich erfolgt auf dem Flurstück 138,
                                                                                                                  vorhandener BP                                             dieses wird vertraglich zwischen Gemeinde und Bauherren gesichert.
           "Bartloffer Stieg"                                                                                     "Hintergasse"                                              F4 Auf dieser Fläche sind zwei Reihen Laubbäume mind. II. Ordnung gemäß Pflanzliste im Abstand von 8,00 m zu pflanzen. Dabei                                Effelder, den ..................................................    .................................................
                                                                                                                                                                             sind die Bäume versetzt im Abstand von 8,00 untereinander zu pflanzen. Zusätzlich sind auf 100m² Festsetzungsfläche 25                                                                                                                       Bürgermeister                          Siegel
                                                                                                                                                                             Sträucher (Pflanzverband 2x2m) gemäß Pflanzliste zu pflanzen. Diese Fläche ist eigenständig und darf nicht überbaut werden.
                                                                                                                                                                             - So sind insgesamt 8 Laubbäume mind. II. Ordnung und 145 Sträucher zu pflanzen. Der Ausgleich erfolgt auf dem Flurstück 138,
                                                                                                                                                                             dieses wird vertraglich zwischen Gemeinde und Bauherren gesichert.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   -7-

                                                                                                                                                                             Pflanzliste:                                                                                                                                                7. Ausfertigung
                                                                                                                                                                             Laubbäume I. Ordnung (Großbäume)                                   Laubbäume II. Ordnung                                                                    Die Übereinstimmung des textlichen und zeichnerischen Inhaltes der 1. Änderung der Klarstellungs- und
                                                                                                                                                                             Acer pseudoplatanus -Bergahorn                                     Acer campestre - Feldahorn                                                               Ergänzungssatzung mit dem Willen des Gemeinderates sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschrie-
                                                                                                                                                                             Quercus robur         -Stieleiche                                  Carpinus betulus - Hainbuche                                                             benen Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung werden bekundet.
                                                                                                                                                                             Tilia platyphyllos   -Sommerlinde                                  Sorbus aucuparia - Eberesche
                                                                                                                                                                             Betula pendula        -Weißbirke                                   Prunus avium     - Wildkirsche
                                                                                                                                                                             Acer platanoides      -Spitzahorn                                  Juglans regia    - Walnuss                                                               Effelder, den ..................................................    .................................................
                                                                                                                                                                                                                                                Prunus padus     - Traubenkirsche                                                                                                                                         Bürgermeister                          Siegel
                                                                                                                                                                             Sträucher:
                                                                                                                                                                             Cornus sanguinea           - Gemeiner Hartriegel
                                                                                                                                                                             Corylus avellana            - Hasel
                                                                                                                                                                             Crataegus monogyna         - Eingriffl. Weißdorn
                                                                                                                                                                             Euonymus europareus        - Pfaffenhütchen giftig
                                                                                                                                                                             Cornus mas                 - Kornel-Kirsche
                                                                                                                                                                             Ligustrum vulgare          - Liguster
                                                                                                                                                                             Prunus spinosa             - Gemeine Schlehe
                                                                                                                                                                             Rosa canina                - Heckenrose
                                                                                                                                                                             Viburnum opulus            - Gewöhnl. Schneeball
                                                                                                                                                                             Carpinus betulus           - Hainbuche
                                                                                                                                                                             Mindestanforderungen an das Pflanzgut und die Pflanzungen:
                                                                                                                                                                             Alle Laubbäume sind als Hochstämme, 2x verpflanzt, mit einem Stammumfang von 10-12 cm zu pflanzen.
                                                                                                                                                                             Die zu pflanzenden Sträucher sollen mind. 2 x verpflanzt sein u. eine Höhe von 0,60 - 1,00 m haben.
                                                                                                                                                                             HINWEISE
                                                                                                              F
                                                                                                                                                                             1. Erdaushub
                                                                                                                                                                             Der bei der Errichtung der Gebäude und der Erschließung anfallende unbelastete Erdaushub soll im Planungsgebiet
                                                                                                                                                                             wiederverwertet werden.
                                                                                                                                                                             2. Bodenfunde
                                                              F3                             vorhandener BP
                                                                                                                                                                             Nach § 16 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes vom 07.01.1992 sind Zufallsfunde gegenüber dem Thüringer Landesamt
                                                                                             "An der Trift"                                                                  für Denkmalpflege und Archäologie , Humboldtstraße. 11, 99423 Weimar (Tel. 03643/ 818340) anzeigepflichtig. Fund und Fund-
                                                                                                                                                                             stelle sind in unverändertem Zustand zu erhalten und zu schützen. Nach § 7 Abs. 4 ThDSchG gilt der Grundsatz, dass der Träger
                                                         F4                                                                                                                  der Maßnahme als Verursacher von evtl. notwendigen Eingriffen, die dabei entstehenden Kosten zu tragen hat. Das betrifft z.B.
                                                                                                                                                                             Ausschachtungsarbeiten, Trassierungen, Bergung oder auch Dokumentation.
                                                                                                                                                                             Gemäß § 13 ThürDSchG sind alle Baumaßnahmen, einschließlich Beseitigungen an und in der Umgebung eines Kulturdenkmals                                      Maßstab:                                        1:2500              Plangebietsgröße:                                    ca. 40,16 ha
                                                                                                                                                                             durch die Denkmalschutzbehörde erlaubnispflichtig.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Planentwurf:                                    Klingebiel          Plangröße:                                           890*594
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Planbearbeitung:                                Klingebiel          Projekt-Nr.:                                         05419
                                                                                                                                                                           RECHTSGRUNDLAGEN
                                                                                                                                                                           1. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Datum:                                          Jan. 2020,
                                                                                                                                                                           2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. Teil I, S. 3786)                                                                                             Mai 2020
                                                                                                                                                                           3. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung -
                                                                                                                                                                               PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. Teil I, S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2017
                                                                                                                                                                               (BGBl. I S. 1057)
                                                                                                                                                                           4. Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 2014 (GVBl 2014, S. 49), zuletzt
                                                                                                                                                                               geändert durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 153)
                                                                                                                                                                           5. ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom
                                                                                                                                                                              24. April 2017 (GVBl. S. 91)                                                                                                                              FREISTAAT THÜRINGEN - LANDKREIS EICHSFELD
                                                                                                                                                                           6. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Gesetz vom 15.09.2017
                                                                                                                                                                               (BGBl. I S. 3434) m.W.V. 29.09.2017 bzw. 01.04.2018
                                                                                                                                                           vorhandenes     7. Thür. Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S.                                           GEMEINDE EFFELDER
                                                                                                                                                                               421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2015 (GVBl. S. 113)
                                                                                                                                                           Gewerbegebiet   8. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
                                                                                                                                                                               31.07.2009, (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) m.W.v. 28.01.2018
                                                                                                                                                                           9. Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. 08 2009 (GVBl. Nr. 11, S. 648)                                                                                                                                                             Planung:
                                                                                                                                                                           10. BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) i.d. Fassung der Neubekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S.1274)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Satzung
                                                                                                                                                                           11. Thüringer Denkmalschutzgesetz in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.04.2004 (GVBl. S. 465, GVBl. S.                                                1. Änderung
                                                                                                                                                                               562), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574, 584)

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGS-
                                                                                                                                                                           THÜRINGER LANDESAMT FÜR BODEN-                                                                                                                               SATZUNG DER GEMEINDE EFFELLDER
                                                                                                                                                                           MANAGEMENT UND GEOINFORMATION                                                                                                                                gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB
                                                                                                                                                                           KATASTERBEREICH LEINEFELDE-WORBIS
                                                                                                                                                                           Es wird bescheinigt, dass die Flurstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen mit dem Liegenschaftskataster nach                                                                                                                                                           Nordhäuser Straße 30-34
                                                                                                                                                                           dem Stand vom ............................................ übereinstimmen.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     37339 Worbis / Eichsfeld
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        BAULEITPLANUNG                                                                                               Tel.:       036074 / 385-0
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     Fax:       036074 / 385-20
                                                                                                                                                                           Leinefelde-Worbis, den ......................................                - Siegel -                    ...............................................                                                                                                                e.klingebiel@kwr-worbis .de
                                                                                                                                                                                                                                                                                              Referatsbereichsleiter
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Obereichsfelder Heimatbote
Obereichsfelder Heimatbote                                                                  -8-                                                       Nr. 2/2021
Beschluss Nr. 36/2020                                                                                               Informationen
Aufhebung des Satzungsbeschlusses Nr. 24/2020 vom
29.05.2020 und Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1.
Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der                                           Mitteilung des Steueramtes
Gemeinde Effelder                                                                               der Verwaltungsgemeinschaft
1. Der Satzungsbeschluss Nr. 24/2020 vom 29.05.2020 wird
    aufgehoben.                                                                                 Steuerzahlungstermin für Grundsteuer
2. Die während der öffentlichen Auslegung (20.01. - 21.02.2020)
                                                                                                (Vierteljahreszahler)
    zum Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergän-
    zungssatzung vorgebrachten Bedenken und Anregungen                                          Am 15. Februar 2021 wird die Rate der Grundsteuer in Höhe
    von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentli-                                   des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides an die Gemein-
    cher Belange hat der Gemeinderat geprüft und entsprechend                                   de Effelder für das 1. Quartal 2021 fällig.
    des überarbeiteten Abwägungsprotokolls vom 28.10.2020,                                      Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-
    Seiten 1 - 15 des Planungsbüros KWR Worbis abgewogen.                                       Obereichsfeld“ keine Ermächtigung zum Einzug der Forderun-
3. Das Planungsbüro KWR Worbis GmbH wird beauftragt, die                                        gen per Lastschrift oder ihrer Hausbank durch Dauerauftrag
    Bürger und Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und                                    erteilt haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe
    Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis unter Angabe                                         ihres Kassenzeichens: 03- Gemeinde Effelder und ihrer Per-
    der Gründe, in Kenntnis zu setzen.                                                          sonennummer (8-stellig) auf das Konto der Gemeinde Effelder
4. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Klarstel-                                     bei der Kreissparkasse Eichsfeld
    lungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Effelder als                                          Konto:       0420000062              BLZ: 82057070
    Satzung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt                                          IBAN:        DE73 8205 7070 0420 0000 62
    gültigen Fassung und billigt die Begründung zur Satzung.                                        BIC:         HELADEF1EIC
    Diese soll dem Landkreis Eichsfeld in der vorliegenden Form                                 zu überweisen.
    zur Bestätigung vorgelegt werden.
5. Der Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich be-                                     Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, be-
    kanntzumachen.                                                                              steht die Möglichkeit, dem Steueramt der Verwaltungsgemein-
Abstimmungsergebnis:                                                                            schaft „Westerwald-Obereichsfeld“ eine Ermächtigung zum
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: ��������� 12                              Einzug der Forderungen zu erteilen. Formblätter zur Erteilung
davon anwesend: �������������������������������������������������������������������� 10        von Einzugsermächtigungen werden von uns verschickt. Auch
Ja-Stimmen: ������������������������������������������������������������������������������ 8   im Internet: www.westerwald-obereichsfeld.eu ist das Formular:
Nein-Stimmen: �������������������������������������������������������������������������� 0     Einzugsermächtigung (SEPA) hinterlegt.
Stimmenthaltungen: ������������������������������������������������������������������ 2
                                                                                                Wichtiger Hinweis:
gez. Dr. Lange                                                                                  Beachten Sie bitte, dass die jeweilige Abgabeart von der Ein-
Bürgermeister                                                                   (Siegel)       zugsermächtigung erfasst ist. Haben Sie uns die Einzugser-
                                                                                                mächtigung z. B. nur für die Abbuchung der Grundsteuern erteilt,
                                                                                                können ausschließlich diese abgebucht werden. Für andere Ab-
                    Geburtstagskalender                                                         gabearten wie Hundesteuern, Straßenausbaubeiträge etc. muss
                                                                                                eine zusätzliche Einzugsermächtigung erteilt werden.
                                                                                                Änderungen von Bank- oder Kontoverbindungen sind rechtzeitig
                                                                                                vor dem Steuerzahlungstermin mitzuteilen. Bei erteilter Einzugs-
Wir gratulieren                                                                                 ermächtigung sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet
                                                                                                werden. Durch Rückbuchungen entstehende Gebühren sind vom
am 30.01. Herrn Manfred Sterner                                 zum 77. Geburtstag              Zahlungspflichtigen zu erstatten.
          Hintergasse 27                                                                        Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, damit Mahngebühren,
am 31.01. Frau Margaretha Ochsenfahrt                           zum 72. Geburtstag              Säumniszuschläge und evtl. Vollstreckungskosten vermieden
          Bartloffer Stieg 21                                                                   werden.
am 04.02. Frau Anna Elisabeth Andres                            zum 81. Geburtstag
          Mühlhäuser Straße 35
am 04.02. Frau Elfriede Simon                                   zum 70. Geburtstag
          Hintergasse 57
am 07.02. Frau Luise Mock                                       zum 81. Geburtstag
          Hintergasse 15
am 08.02. Frau Maria Petri                                      zum 70. Geburtstag
          Mühlhäuser Straße 30
am 09.02. Frau Helga Sterner                                    zum 78. Geburtstag                     Amtliche Bekanntmachungen
          Neue Straße 7
am 10.02. Herrn Willi Nachtweih                                 zum 70. Geburtstag
          Bartloffer Stieg 27
                                                                                                Öffentliche Bekanntmachung über die Festset-
                                                                                                zung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021
                                                                                                Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August
                                                                                                1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah-
                                                                                                ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794),
                                                                                                wird hiermit für die Gemeinde Großbartloff die Festsetzung der
                                                                                                Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich bekannt ge-
                                                                                                macht.
                                                                                                Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe-
                                                                                                trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu
                                                                                                entrichten war.
                                                                                                Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer
                                                                                                nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres-
                                                                                                beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden
                                                                                                festgesetzt wurden.
                                                                                                Die Steuern sind an den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02.,
                                                                                                15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021
                                                                                                auf das Konto der Gemeinde Großbartloff zu überweisen. Soweit
Nr. 2/2021                                                      -9-                                      Obereichsfelder Heimatbote
dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die       erteilt haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe
Beträge eingezogen.                                                 ihres Kassenzeichens: 04- Gemeinde Großbartloff und ih-
Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp-           rer Personennummer (8-stellig) auf das Konto der Gemeinde
fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi-             Großbartloff bei der Kreissparkasse Eichsfeld
nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund-            Konto:      0420000348            BLZ: 82057070
steuerbescheid erteilt.                                                 IBAN:       DE14 8205 7070 0420 0003 48
Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die
persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig-           BIC:        HELADEF1EIC
nung auf den Erwerber übergeht.                                     zu überweisen.
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des           Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, be-
Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der      steht die Möglichkeit, dem Steueramt der Verwaltungsgemein-
am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist.        schaft „Westerwald-Obereichsfeld“ eine Ermächtigung zum
Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in        Einzug der Forderungen zu erteilen. Formblätter zur Erteilung
dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen           von Einzugsermächtigungen werden von uns verschickt. Auch
ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung      im Internet: www.westerwald-obereichsfeld.eu ist das Formular:
müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat-         Einzugsermächtigung (SEPA) hinterlegt.
rechtlicher Grundlage getroffen werden.
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-          Wichtiger Hinweis:
festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts-   Beachten Sie bitte, dass die jeweilige Abgabeart von der Ein-
wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher      zugsermächtigung erfasst ist. Haben Sie uns die Einzugser-
Steuerbescheid zugegangen wäre.                                     mächtigung z. B. nur für die Abbuchung der Grundsteuern erteilt,
                                                                    können ausschließlich diese abgebucht werden. Für andere Ab-
Rechtsbehelfsbelehrung:                                             gabearten wie Hundesteuern, Straßenausbaubeiträge etc. muss
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines          eine zusätzliche Einzugsermächtigung erteilt werden.
                                                                    Änderungen von Bank- oder Kontoverbindungen sind rechtzeitig
Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Wider-
                                                                    vor dem Steuerzahlungstermin mitzuteilen. Bei erteilter Einzugs-
spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der    ermächtigung sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet
Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzule-         werden. Durch Rückbuchungen entstehende Gebühren sind vom
gen.                                                                Zahlungspflichtigen zu erstatten.
                                                                    Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, damit Mahngebühren,
Hinweis:                                                            Säumniszuschläge und evtl. Vollstreckungskosten vermieden
Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des        werden.
Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der
Abgaben nicht aufgehalten.                                          Ideensuche
Steueramt                                                           Irgendetwas Positives müssen wir doch der momentanen Krise
der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“              abgewinnen können. Sicherlich haben wir mehr Zeit für die Fami-
                                                                    lie und sicherlich bietet unsere schöne Umgebung genug Gele-
                                                                    genheit einer sinnvollen Freizeitgestaltung, für die wir sonst nicht
                                                                    immer Willens sind.
              Geburtstagskalender                                   Wenn auch Corona uns vieles verbietet, sollten wir das Machba-
                                                                    re und Mögliche tun.
                                                                    Die Arbeiten am neuen Kindergarten gingen eingeschränkt und
                                                                    nicht immer nach Plan durch diese außergewöhnliche Zeit.
Wir gratulieren                                                     Die Innenarbeiten sind schon sehr fortgeschritten und im Früh-
                                                                    jahr wollen wir die Außenanlagen in Angriff nehmen. So möchte
am 30.01.    Herrn Winfried Degenhardt      zum 79. Geburtstag      ich gern Ideen sammeln, wie der Bereich um die Kita gestal-
             Hauptstraße 8                                          tet werden könnte und wie besonders der Eingangsbereich mit
am 01.02.    Herrn Horst König              zum 73. Geburtstag      eventuellem Logo aussehen soll. Natürlich bleibt der Name „St.
                                                                    Josef“ erhalten.
             Hauptstraße 28                                         Ich würde mich über Vorschläge von Einzelnen oder Gruppen
am 03.02.    Frau Ursula Kaufmann           zum 71. Geburtstag      freuen. Diese können in der Gemeindeverwaltung abgegeben
             Herztorstraße 23                                       werden. Es soll ein Projekt der gesamten Gemeinde sein.
am 03.02.    Herrn Bernhard König           zum 75. Geburtstag      Bei der Einweihungsfeier werden wir die „Ideensuche“ auswerten
                                                                    und uns bei den Teilnehmern mit einigen Präsenten bedanken.
             Hauptstraße 120
am 04.02.    Frau Ingrid Koch               zum 70. Geburtstag      W. König
             Hauptstraße 118
am 05.02.    Herrn Gerhard Schreiber        zum 71. Geburtstag
             Druckergasse 6
am 09.02.    Frau Roswitha König            zum 75. Geburtstag
             Zum Wolfental 3
am 11.02.    Frau Maria König               zum 74. Geburtstag
             Kirchgasse 15
                                                                    Ansicht Süd
                    Informationen
Mitteilung des Steueramtes                                                        Kirchliche Nachrichten
der Verwaltungsgemeinschaft
Steuerzahlungserinnerung für Grundsteuer                            Evangelische Kirchengemeinden
(Vierteljahreszahler)                                               Eigenrieden und Großtöpfer
Am 15. Februar 2021 wird die Rate der Grundsteuer in Höhe           31. Januar       10:30 Uhr Gottesdienst in Großtöpfer
des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides an die Gemein-         07. Februar      10:00 Uhr Gottesdienst in Eigenrieden
de Großbartloff für das 1. Quartal 2021 fällig.
Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-          14. Februar      10:30 Uhr Gottesdienst in Großtöpfer
Obereichsfeld“ keine Ermächtigung zum Einzug der Forderun-          21. Februar      10:00 Uhr Gottesdienst in Eigenrieden
gen per Lastschrift oder ihrer Hausbank durch Dauerauftrag          28. Februar      10:30 Uhr Gottesdienst in Großtöpfer
Obereichsfelder Heimatbote                                      - 10 -                                                    Nr. 2/2021
Alle Gottesdienste finden vorerst in der Kirche statt. Änderungen
sind kurzfristig möglich. Gern können Sie jederzeit im Pfarramt                    Geburtstagskalender
anrufen, um sich über den aktuellen Stand zu informieren. Vielen
Dank für Ihr Verständnis.                                            Wir gratulieren
Ev. Kirchengemeinde Großtöpfer                                       am 31.01.    Herrn Franz Schäfer            zum 81. Geburtstag
Pfarrer Dr. Florian Zobel                                                         Neue Straße 8
Paradiesweg 2, 37308 Geismar
                                                                     am 01.02.    Frau Gisela Bauer              zum 76. Geburtstag
Tel.: 036 082 / 81780
                                                                                  Mühlhäuser Straße 27A
grosstoepfer@kirchenkreis-muehlhausen.de
                                                                     am 01.02.    Frau Maria Tóth                zum 70. Geburtstag
                                                                                  Pfarrgasse 5
                                                                     am 04.02.    Herrn Josef Börger             zum 72. Geburtstag
                                                                                  Hauptstraße 17
                                                                     am 04.02.    Herrn Wolfgang Mager           zum 72. Geburtstag
                                                                                  Poststraße 11
                                                                     am 05.02.    Herrn August Petri             zum 81. Geburtstag
                                                                                  Backsgasse 14
                                                                     am 05.02.    Frau Ida Töpfer                zum 84. Geburtstag
       Amtliche Bekanntmachungen                                                  Zöllnersgasse 6
                                                                     am 09.02.    Frau Wiltrud Böhm              zum 89. Geburtstag
                                                                                  Niedersgasse 10
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Grundsteuer
für das Kalenderjahr 2021
Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August
1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah-
ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794),
wird hiermit für die Gemeinde Küllstedt die Festsetzung der
Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich bekannt ge-                             Informationen
macht.
Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe-
trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu            Mitteilung des Steueramtes
entrichten war.                                                      der Verwaltungsgemeinschaft
Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer
nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres-
beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden
                                                                     Steuerzahlungstermin für Grundsteuer (Vierteljahres-
festgesetzt wurden.                                                  zahler)
Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02.,     Am 15. Februar 2021 wird die Rate der Grundsteuer in Höhe
15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021         des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides an die Gemein-
auf das Konto der Gemeinde Küllstedt zu überweisen. Soweit           de Küllstedt für das 1. Quartal 2021 fällig.
dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die        Steuerzahler, die der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-
Beträge eingezogen.                                                  Obereichsfeld“ keine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen
Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp-            per Lastschrift oder ihrer Hausbank durch Dauerauftrag erteilt
fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi-              haben, werden gebeten, die Steuerbeträge unter Angabe ihres
nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund-         Kassenzeichens: 05- Gemeinde Küllstedt und ihrer Perso-
steuerbescheid erteilt.                                              nennummer (8-stellig) auf das Konto der Gemeinde Küllstedt
Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die                bei der Kreissparkasse Eichsfeld
persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig-            Konto:         0420000852           BLZ: 82057070
nung auf den Erwerber übergeht.                                          IBAN:          DE83 8205 7070 0420 0008 52
Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des                BIC:           HELADEF1EIC
Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der       zu überweisen.
am 01. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist.
Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in         Um das Versäumen der Zahlungsfälligkeiten zu vermeiden, be-
dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen            steht die Möglichkeit, dem Steueramt der Verwaltungsgemein-
ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung       schaft „Westerwald-Obereichsfeld“ eine Ermächtigung zum
müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat-          Einzug der Forderungen zu erteilen. Formblätter zur Erteilung
rechtlicher Grundlage getroffen werden.                              von Einzugsermächtigungen werden von uns verschickt. Auch
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer-           im Internet: www.westerwald-obereichsfeld.eu ist das Formular:
festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts-    Einzugsermächtigung (SEPA) hinterlegt.
wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher
Steuerbescheid zugegangen wäre.                                      Wichtiger Hinweis:
                                                                     Beachten Sie bitte, dass die jeweilige Abgabeart von der Ein-
Rechtsbehelfsbelehrung:                                              zugsermächtigung erfasst ist. Haben Sie uns die Einzugser-
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Mo-       mächtigung z. B. nur für die Abbuchung der Grundsteuern erteilt,
nats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch         können ausschließlich diese abgebucht werden. Für andere Ab-
eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Verwal-    gabearten wie Hundesteuern, Straßenausbaubeiträge etc. muss
tungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzulegen.             eine zusätzliche Einzugsermächtigung erteilt werden.“
                                                                     Änderungen von Bank- oder Kontoverbindungen sind rechtzeitig
Hinweis:                                                             vor dem Steuerzahlungstermin mitzuteilen. Bei erteilter Einzugs-
Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des         ermächtigung sollte auf ausreichende Kontodeckung geachtet
Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der            werden. Durch Rückbuchungen entstehende Gebühren sind vom
Abgaben nicht aufgehalten.                                           Zahlungspflichtigen zu erstatten.
                                                                     Bitte halten Sie den Fälligkeitstermin ein, damit Mahngebühren,
Steueramt                                                            Säumniszuschläge und evtl. Vollstreckungskosten vermieden
der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“               werden.
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