Leitfaden Allergenmanagement - für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Gemeinschaftsverpflegung Leitfaden Allergenmanagement für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung Konzept Ernährung in Bayern www.ernaehrung.bayern.de
Impressum HERAUSGEBER Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Fachzentrum Ernährung/ Gemeinschaftsverpflegung Mittelfranken Jahnstraße 7, 90763 Fürth Email: poststelle@aelf-fu.bayern.de www.aelf-fu.bayern.de – www.ernaehrung.bayern.de Stand: 1. Auflage, Februar 2015 Verfügbarkeit: als pdf Text und Redaktion: Dipl. oec. troph. Sonja Osiander Fachzentrum Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Mittelfranken Ernährungsfachkraft Allergologie (DAAB) Zertifizierte Ernährungsberaterin VDOE In Kooperation mit: Sarah Böhm, Fachzentrum Ernährung/Gemeinschaftsverpfle- gung Mittelfranken Dr. Gesine Schulze, Landesamt für Gesundheit und Lebensmit- telsicherheit (LGL), Erlangen Wigand Schweizer, Regierung von Mittelfranken Lebensmittelrechtliche Aussagen überprüft Dr. Gesine Schulze, LGL Erlangen Wigand Schweizer, Regierung von Mittelfranken Im Rahmen des Konzeptes Ernährung des Bayerischen Staats- ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Arbeitshilfe erstellt. Hinweis Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, eine Garantie für Vollständigkeit und die jederzeitige Richtigkeit kann jedoch nicht gegeben werden. Die Empfehlungen können auf keinen Fall eine fundierte und umfassende Beratung unter Ein- bezug der örtlichen Gegebenheiten ersetzen, sondern nur einen ersten Überblick geben. Nehmen Sie deshalb bei Einrichtung einer warmen Mittagsverpflegung Kontakt mit Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachung auf. Weitergabe mit Zusätzen, Auf- drucken oder Aufklebern – auch auszugsweise – nur mit vorheri- ger Genehmigung gestattet. 2 Allergen-Leitfaden
Vorwort Seit dem 13.12.2014 gibt es die Informationspflicht über Allergene in loser Ware – eine Heraus- forderung für Küchen in Altenheimen, Kliniken, Kitas, Schulen und Kantinen. Eine schriftliche Allergendokumentation ist zukünftig erforderlich. Mancher Koch fühlt sich da in seiner Kreati- vität eingeschränkt und manch Verpflegungsbeauftragte ist mit den Vorgaben überfordert. Ein Jahr lang haben wir als Fachzentrum Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Mittelfranken Küchenleiter im Arbeitskreis ProfiTreff begleitet, um sie für eine gelungene Allergenkenn- zeichnung fit zu machen. Und siehe da: der anfänglich hohe Berg entpuppte sich als kleiner Hügel. Sicherlich ist es aufwändig, Rezepturen zu erfassen. Auch ist es für den Essensgast zunächst verwirrend, neue „Geheimzeichen“ im Speiseplan zu finden. Doch nach kurzer Zeit und mit guter Kommunikation ist die Resonanz eindeutig: Es lohnt sich. Die Küchenleiter berichten, dass sich die Qualität ihrer Rezepturen verbessert hat. Der Einsatz bisher eingesetzter Fertigprodukte wurde überprüft, deren Verwendung reduziert und der Artikelstamm angepasst. Detaillierte Rezepturen ermöglichen jetzt Einsparungen durch genau kalkulierbaren Wareneinsatz. Viele Einrichtungen haben die Frischküche neu für sich entdeckt, um eine maximale Transpa- renz für den Esser bieten zu können – man weiß jetzt schließlich, „was drin ist“. Aus den Erfahrungen mit den ProfiTreff-Teilnehmern entstand die Idee, insbesondere für klei- nere Küchen und Ausgabekräfte einen Allergen-Leitfaden zu erstellen. Wir wollen damit auch kleine Anbieter der Gemeinschaftsverpflegung unterstützen, die vermeintliche Hürde Aller- genkennzeichnung leicht zu nehmen. Genauso wollen wir ein kleines Nachschlagewerk anbieten, um Mitarbeiter und Verantwortli- che zur Allergenthematik, für die Mitarbeiterschulung und das Gespräch mit dem Essensgast zu informieren. Bei der Erstellung unterstützt haben uns Frau Dr. Gesine Schulze vom LGL Erlangen sowie Herr Wigand Schweizer von der Regierung von Mittelfranken, denen ich ganz herzlich danke. Wir wünschen Ihnen bei der Umsetzung viel Erfolg! Elke Messerschmidt Leiterin Fachzentrum Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung Mittelfranken Vorwort 3
Inhalt 1 Basiswissen Allergeninformation. . . . . . . . . . . . . . . 5 1.7.5 Kita und Schule. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.1 Rechtlicher Hintergrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.7.6 Mitgebrachte Speisen von Privatpersonen . . . . . . 15 1.2 Übersicht: Möglichkeiten der Allergeninformation 1.7.7 Pausenverkauf in der Schule. . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 bei loser Ware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.7.8 Pädagogisches Kochen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1.3 Voraussetzungen für mündliche 1.7.9 Schülerunternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Allergeninformation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.4 Aufbau einer Systematik zur internen Allergendo- 2 Basiswissen Allergenmanagement . . . . . . . . . . . . 17 kumentation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2.1 Allergensicher produzieren: 1.4.1 Deklarationspflichtige Hauptallergene . . . . . . . . . . . 6 Allergene im HACCP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 1.4.2 Erkennen der Hauptallergene auf Verpackung 2.2 Begriffsdefinition: Lebensmittelunverträglichkeit und Spezifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 oder Allergie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.4.3 Erfassen von Zutatenlisten und Rezepturen . . . . . . 7 2.3 Hauptallergene im Küchenalltag der GV: Tipps für die Praxis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 1.4.4 Optionale Kennzeichnungselemente . . . . . . . . . . . . 7 2.4 Allergenmanagement in Kita und Schule. . . . . . . . 22 1.4.5 Umgang mit Rezepturabweichungen und Spontanrezepturen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.5 Was tun im Notfall? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1.4.6. Spurenkennzeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.6 Mitarbeiterschulung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 1.5 Art und Weise der schriftlichen Allergen 3 Schritt-für-Schritt-Anleitung: kennzeichnung loser Ware . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 „Kleine“ Allergendokumentation 1.6 Zulässige Medien zur schriftlichen in Papierform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Kennzeichnung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4 Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 1.6.1 Speiseplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.6.2 Preisverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Literaturverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 1.6.3 Schilder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Ansprechpartner 1.6.4 Aushang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Lebensmittelüberwachung in Mittelfranken. . . . . . . . . . . . . 37 1.6.5 Sonstige schriftliche oder elektronische Medien. . 13 Ansprechpartner 1.7 Hinweise zur Allergenkennzeichnung Fachzentren Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung für spezielle Zielgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 in Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 1.7.1 Bauernhofgastronomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.7.2 Direktvermarktung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 1.7.3 Erlebnis Bauernhof. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1.7.4 Hauswirtschaftliche Dienstleistungen . . . . . . . . . . 15 4 Allergen-Leitfaden
Einleitung „Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverord- Der erste Teil dieses Leitfadens informiert darüber, wie nung – kurz: die „VorlLMIEV“1 . Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (GV) ihre Ver- pflegungsteilnehmer über die Allergene in loser Ware informieren dürfen. Rahmenbedingungen zur schriftli- 1.2 ÜBERSICHT: MÖGLICHKEITEN DER ALLERGEN chen Allergenkennzeichnung und mündlichen Allergenin- INFORMATION BEI LOSER WARE formation und zulässige Kennzeichnungsmedien werden Die VorlLMIEV ermöglicht neben der Nutzung von schrift- vorgestellt. Ergänzende Hinweise zur Umsetzung für ver- lichen Kennzeichnungsmedien auch die mündliche Aller- schiedene Zielgruppen in der GV schließen sich an. geninformation – geknüpft an bestimmte Bedingungen. Der zweite Teil dieses Leitfadens vermittelt Basiswissen Es ist den Lebensmittelunternehmen freigestellt, wie sie zum Allergenmanagement im Betrieb. Wie geht die GV ihrer Informationspflicht nachkommen. So wird einer- verantwortungsvoll mit Hauptallergenen im Betriebsab- seits gewährleistet, dass der Allergiker die nötigen Infor- lauf um? Was ist wichtig im Umgang mit allergischen mationen erhält, andererseits bleibt die Informations- Gästen, besonders in Kita und Schule? Wichtige Aspekte pflicht für die Unternehmen praktikabel. zu HACCP und Mitarbeiterschulung werden besprochen. Ergänzend wird eine in unseren ProfiTreffs erprobte Methode zur Mitarbeiterschulung vorgestellt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für eine „kleine“ Aller- gendokumentation in Papierform finden Sie im Ende die- ses Leitfadens. Hierfür wurde ein Beispiel aus der Schul- verpflegung gewählt. Analog kann jeder andere Betrieb mit überschaubarem Speisenangebot diese Anleitung nutzen. Als Praxishilfen befinden sich im Anhang Form- blätter als Kopiervorlagen, die individuell für die eigene Allergendokumentation eingesetzt werden können. 1 Basiswissen Allergeninformation 1.1 RECHTLICHER HINTERGRUND Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) 1169/2011 ist bereits im Jahr 2011 in Kraft getreten. Sie enthält eine Fülle von Regelungen zur Information der Verbraucher über Lebensmittel – unter anderem Bestim- mungen zur Kennzeichnung der 14 häufigsten Allergie- auslöser. Allergiker haben zukünftig das Recht auf Aller- geninformation auch bei loser Ware. In der GV betrifft dies nicht nur Care-Betriebe wie Kliniken, Seniorenein- richtungen oder mobile Menüdienste, sondern auch die Betriebsverpflegung, die Mittags- und Pausenverpfle- gung in Kita und Schule, die Bauernhofgastronomie und die Direktvermarktung. Nach dreijähriger Übergangsfrist mussten die Vorgaben der LMIV bis zum 13.12.2014 umgesetzt sein. Bis dahin hatten die EU-Mitgliedsstaaten Zeit, Bestimmungen zur Art und Weise der Allergenkenn- Grundsätzlich muss die Allergeninformation loser Ware zeichnung von loser Ware national individuell in ergän- vor Kauf und vor Abgabe des Lebensmittels zur Verfü- zender Rechtsakte anzupassen. gung stehen. Dies ist zu bedenken, falls Lebensmittel z. B. in der Schulverpflegung in Automaten abgegeben In Deutschland wurde zur Anpassung der LMIV letztend- oder online bestellt und bezahlt werden. lich am 20.11.2014 im Bundesrat eine separate Verord- nung für unverpackte Lebensmittel erlassen: die 1 Siehe: Drucksache 566/14 Basiswissen Allergeninformation 5
1.3 V ORAUSSETZUNGEN FÜR MÜNDLICHE ALLERGENINFORMATION PRAXISTIPP: >> Schriftliche Allergendokumentation ist im Hintergrund Der aid-Informationsdienst hat in der Broschüre erforderlich, auch formlos und einfach möglich. „Kennzeichnungsvorschriften für Gemeinschaftsver- pflegung und Gastronomie“2 detailliert den Aufbau >> Information darf nur durch Lebensmittelunternehmer eines eigenen Allergen- und Rezepturinformationssys- oder „hinreichend unterrichteten Mitarbeiter“ erfolgen. tems mithilfe von Microsoft Excel-Tabellen und ent- >> Schriftliche Dokumentation muss für Überwachungs- sprechenden Vorgaben für Formeln zur Verknüpfung behörde und Endverbraucher auf Nachfrage leicht zu- der Daten dargestellt. gänglich sein. >> Hinweis, wie Information erhältlich ist, ist durch deutli- chen Aushang in der Verkaufsstätte zu geben (gut sicht- 1.4.1 Deklarationspflichtige Hauptallergene3 bar, deutlich lesbar, der Blick darf nicht durch andere Prinzipiell können Allergien durch jedes Nahrungsmittel Angaben oder Bildzeichen abgelenkt werden). ausgelöst werden. Derzeit sind 14 häufige Allergieaus löser als deklarationspflichtig definiert: 1.4 A UFBAU EINER SYSTEMATIK ZUR INTERNEN >> Glutenhaltiges Getreide: Weizen, Roggen, Gerste, ALLERGENDOKUMENTATION Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme sind Beginnt man mit der internen Allergendokumentation, differenziert zu nennen. sind zunächst die Rahmenbedingungen abzustecken: >> Krebstiere >> Wer ist verantwortlich? >> Eier >> Fisch >> Welche Produktinformationen sind zu erfassen? >> Erdnuss >> Wer ist zuständig für Datenpflege und Aktualisierung >> Sojabohnen der Zutateninformationen? >> Milch (einschließlich Laktose) >> Wie erhält der Verpflegungsteilnehmer die Allergen- >> Schalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, information zuverlässig? Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Ma- >> Wie werden Mitarbeiter geschult? cadamia- oder Queenslandnüsse sind differenziert zu Es ist empfehlenswert, Verantwortlichkeiten vorab klar zu nennen. benennen und Eckdaten des eigenen Allergenkonzeptes >> Sellerie kurz schriftlich festzuhalten. Eine Hilfestellung bietet das >> Senf Formblatt „Allergenkonzept“ im Anhang. Es kann auch >> Sesamsamen als Nachweis der Sorgfaltspflicht der Überwachungsbe- >> Schwefeldioxid und Sulfit (ab 10 mg/l) hörde vorgelegt werden. >> Lupine Mittlerweile haben sich am Markt diverse Software-Pro- >> Weichtiere gramme etabliert, welche viele GV-Betriebe zur Systema- tisierung ihrer Allergendokumentation anwenden. Nach Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Erfassung von Rohstoffinformationen, Rezepturdaten, (EFSA) ist dafür verantwortlich, die Allergenliste der Allergenen und Zusatzstoffen werden Speisepläne mit- LMIV regelmäßig zu aktualisieren. Für die Auswahl der hilfe der EDV erstellt und die Allergene automatisch Hauptallergene sind Häufigkeit und Schwere des Auftre- zugeordnet. „Maximallösungen“ in Form von Warenwirt- tens von Lebensmittelallergien und -intoleranzen in schaftssystemen erfassen zusätzlich z. B. logistische Europa ausschlaggebend. Weitere Allergene mit hoher Daten zum Einkauf, zur Warenverfügbarkeit oder ermög- Relevanz sind z. B. Gurke, Orange, Ananas, Tomate, rohe lichen eine detaillierte Kalkulation. Auch Lieferanten stel- Kartoffel, Karotte, Pfirsich, Kiwi, Mango, Lychee, Erbse len Software-Lösungen zu unterschiedlichen Konditionen oder Knoblauch4. Bestimmte Stoffe verlieren ihr allerge- zur Verfügung. Dies kann eine stärkere Bindung an das nes Potenzial während der Herstellung. Sie sind nicht jeweilige Sortiment des Anbieters bedeuten. deklarationspflichtig, z. B. Maltodextrin auf Weizenbasis. Für Kleinstbetriebe befindet sich am Ende dieser Bro- >> Eine vollständige Allergenliste und Ausnahmen von schüre eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die „kleine“ der Deklarationspflicht finden Sie im Anhang dieses Allergendokumentation in Papierform. Leitfadens (siehe Anhang II LMIV). 2 siehe Literaturverzeichnis 3 Lt. LMIV „Stoffe und Erzeugnisse, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können“ – hier vereinfacht als „Allergene“ oder „Hauptallergene“ bezeichnet. 4 Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), 2007. 6 Allergen-Leitfaden
1.4.2 Erkennen der Hauptallergene auf Verpackung und Weder LMIV noch VorlLMIEV fordern konkret die Erstel- Spezifikation lung kompletter Zutatenlisten oder Rezepturen für lose Ware. Um Allergene richtig zuordnen zu können, ist es Beim Erstellen der Dokumentation liegt die Herausforde- praktisch jedoch unumgänglich, für jede Speise mindes- rung darin, erst einmal zu erkennen, welche Hauptaller- tens eine aktuelle Zutatenliste mit korrekter Speisenbe- gene in Rohstoffen oder eingesetzten Conveniencepro- zeichnung anzulegen. dukten enthalten sind. Deshalb sollten sich Verantwortli- che, die lose Ware kennzeichnen, zunächst mit den Vor- Rezepturerfassung erfordert Sorgfalt bezüglich der Doku- schriften zur Allergenkennzeichnung verpackter Ware mentation korrekter Zutaten, Mengen und ggf. Nähr- auseinandersetzen. werte sowie stimmiger Zubereitungshinweise und – abläufe. Prinzipiell können die Hauptallergene einfach abgelesen werden: Dennoch sollte in der GV die Rezepturerfassung selbst- verständlich sein: >> In Zutatenlisten der Verpackungen und Spezifikationen (Produktdatenblättern) der Lieferanten: >> Kochen nach Rezeptur gewährleistet gleichbleibende Speisenqualität und ermöglicht genaue Kalkulation. __ Verpackte Waren haben bis auf wenige Ausnahmen eine Zutatenliste mit Allergenkennzeichnung5. >> Angepasste Versorgung von Patienten und Bewohnern mit besonderen Ernährungsbedürfnissen erfordert ge- __ Hauptallergene müssen deutlich lesbar6 und beson- naue Kenntnis von Inhaltsstoffen und Nährwerten. ders hervorgehoben sein, z. B. durch Schriftgröße, Stil oder Hintergrundfarbe. >> Beispielhaftes Formblatt (Rezeptur: Zutatenliste) im Mindestschriftgröße ist 1,2 mm (bei kleineren Verpa- Anhang. ckungen: min. 0,9 mm). __ Lieferanten sind dazu verpflichtet, Hauptallergene 1.4.4 Optionale Kennzeichnungselemente in ihren Produktdatenblättern/Spezifikationen Nutzen Sie die Gelegenheit, im Rahmen der Allergen- auszuweisen. kennzeichnung Rezepturen und Rohwareneinsatz zu überprüfen und über sonstige Rezepturinformationen und weitere, optionale Kennzeichnungselemente nachzu- BEISPIEL EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG denken, die bestimmte Zielgruppen nachfragen: „EIER-WAFFELN“ >> Fleischsorten (z. B. Rind, Schwein, Geflügel, Lamm) Zutatenliste: >> HALAL-Eignung Eier, Rohrohrzucker, Rapsöl, Dinkelmehl, Lupinenmehl, Magermilchpulver, Molkenprotein, Stärke, Salz, Bour- >> Vegane/ vegetarische Gerichte bon-Vanilleextrakt, Emulgator: Sonnenblumenlecithin >> Nährwerte (nicht verpflichtend für lose Ware) >> Bio-Qualität (Achtung: Bio-Kennzeichnung erfordert Zertifizierung) Es erfordert eine gewisse Fachkenntnis, Angaben von >> Ausweisung regional eingekaufter Produkte Etiketten für die eigene Allergendokumentation zu „über- setzen“. Hier sind die Allergene Ei, Dinkel, Lupine, Milch enthalten. Die hier verwendete Stärke ist nicht hervorge- 1.4.5 U mgang mit Rezepturabweichungen und Spontan- hoben gekennzeichnet, d.h. sie ist glutenfrei und in die- rezepturen sem Fall nicht als Allergen auszuweisen. Glutenhaltige Rezepturänderungen kommen vor z. B. durch Restever- Stärken sind hervorgehoben gekennzeichnet: z. B. Stärke wertungen, kurzfristige Zubereitung eines Extra-Essens/ (Weizen). einer Sonderkostform oder auch durch Nachwürzen und Abschmecken. Kleine Küchen kochen z. T. spontan ohne 1.4.3 Erfassen von Zutatenlisten und Rezepturen langfristige Planung. Immer wieder wird diskutiert, ob zukünftig dauerhaft nach feststehenden Standardrezep- Die Stammdatenpflege von Rohwaren und Rezepturen turen gekocht werden muss. Das ist nicht der Fall! ist das Wesentliche einer validen Allergendokumenta- tion. >> Spontanrezepturen sind weiterhin möglich. >> Je höher der Convenience-Anteil, desto umfangreicher >> Abweichungen oder Spontanrezepturen sind formlos ist die Datenpflege. zu dokumentieren: z. B. durch Ankreuzen der Allergene auf einem Formblatt. >> Frischküchen tun sich leichter, weil sie eher wissen, welche Zutaten verwendet wurden. >> Formblatt in schriftlicher Dokumentation ablegen. >> Ggf. sind Mitarbeiter über Änderung an der Ausgabe zu informieren. 5 Ausnahmen siehe LMIV Art. 19 6 LMIV Art. 13, Abs. 3 Basiswissen Allergeninformation 7
>> Ggf. sind Verpflegungsteilnehmer aktiv auf veränderte ges bleibt Auslegungssache. Es ist empfehlenswert, sich Rezeptur hinzuweisen. bei individuellen Fragen mit der zuständigen Überwa- chungsbehörde abzustimmen. >> Beispielhaftes Formblatt (Rezeptur: Abweichung) im Anhang. Sind glutenhaltige Getreidesorten und Schalenfrüchte aus Anhang II der LMIV differenziert – also z. B. als „Wei- 1.4.6. Spurenkennzeichnungen zen“ oder „Mandeln“ - aufzuführen? „Kann Spuren von Mandeln enthalten“ – die Aussage- >> Ja. Die Überwachungsbehörden fordern diese Auf- kraft solcher Spurenhinweise ist von Produkt zu Produkt schlüsselung ein: unterschiedlich. Spuren von Allergenen können produk- „Für eine „genaue“ Bezugnahme muss eine namentli- tionsbedingt unbeabsichtigt in Lebensmittel kommen, in che Nennung des jeweiligen Allergens bzw. des daraus denen sie keine Zutat sind. Dies passiert z. B. bei unge- gewonnen Erzeugnisses erfolgen. Die Verwendung des nügender Reinigung von Produktionsanlagen, durch übergeordneten Begriffs allein genügt nicht“.8 Stäube oder Gerätschaften. Manche Lebensmittelherstel- Dem Walnussallergiker ist mit der Angabe „enthält Scha- ler schreiben diese Hinweise „zur Sicherheit“ auf ihre lenfrüchte“ nicht geholfen. Erfassen Sie die 14 Hauptal- Verpackungen, obwohl sie nicht genau abschätzen kön- lergene und differenzieren Sie glutenhaltiges Getreide nen, wie groß die Gefahr einer sogenannten „Spur“ ist. und Schalenfrüchte. Andere Hersteller führen detaillierte Risikoanalysen in ihrem Betrieb durch und kennzeichnen die Spuren nur, Was tun, wenn Lieferanten die differenzierte Information wenn Allergenverschleppungen sehr wahrscheinlich über glutenhaltige Getreidesorten oder Schalenfrüchte sind, z. B. wenn Walnüsse und Haselnüsse auf der glei- nicht zur Verfügung stellen? chen Anlage verpackt werden – dann haben sie eine >> Fordern Sie diese Informationen beim Lieferanten ein. hohe Aussagekraft. Allergiker erfragen z. T. persönlich Lieferanten sind dazu verpflichtet, die entsprechende beim Verbraucherservice der Hersteller, ob Risikoanaly- Information differenziert zur Verfügung zu stellen. sen durchgeführt werden. So können sie ihr persönliches Risiko einschätzen. Ist der Begriff „enthält“ bei der schriftlichen Kennzeich- nung zu ergänzen? Muss man Spurenkennzeichnungen wie „Kann Spuren von … enthalten“ übernehmen? >> Ja. Ist keine Zutatenliste vorhanden – was bei der lo- sen Ware in der Regel der Fall ist – ist laut LMIV bei der >> Nein. Übernahme in die eigene Allergendokumenta- Nennung der Allergene „enthält“ voranzustellen. tion ist durch LMIV und VorlLMIEV nicht vorgeschrie- ben. Muss man Allergene erneut nennen, wenn die Bezeich- >> Lebensmittelhersteller bringen diese sogenannten nung des Lebensmittels das Allergen nennt? Spurenhinweise freiwillig an. >> Nein. Wenn die Bezeichnung des Lebensmittels sich ein- >> Hinweise werden aus Gründen der Produkthaftung an- deutig auf das Allergen bezieht (z. B. Rührei, Senfdres- gebracht. sing), müssen die Allergene nicht erneut genannt werden. >> GV-Betriebe stoßen in der praktischen Umsetzung Müssen Allergene mit Klarnamen (z. B. Senf) genannt schnell an die Grenzen, wenn sie Spurenhinweise in werden? Sind andere Darstellungen möglich? die eigene Dokumentation übernehmen wollen. >> Abkürzungen sind nicht einheitlich vorgeschlagen, d.h. Codierungen sind frei wählbar. PRAXISTIPP: >> Symbole oder bildhafte Darstellungen der Allergene Weisen Sie in Ihrem Allergenkonzept darauf hin, dass sind möglich. Es ist keine einheitliche Lösung vorge- Sie über deklarationspflichtige Hauptallergene als schlagen. Zutat informieren, nicht aber über mögliche Spuren. Beantworten Sie Fragen von Allergikern zur Herstel- >> Bei Verwendung von Abkürzungen und Symbolen ist lung möglichst detailliert. eine Erklärung notwendig. Die Symbole müssen der Allergenbezeichnung aus Anhang II LMIV zugeordnet werden können. 1.5 A RT UND WEISE DER SCHRIFTLICHEN ALLERGEN- >> Allergenkennzeichnung kann auch „in leicht verständ- KENNZEICHNUNG LOSER WARE lichen Fuß- oder Endnoten angebracht werden, wenn auf diese bei der Bezeichnung des Lebensmittels in Die LMIV macht Aussagen zur Art und Weise der Aller- hervorgehobener Weise hingewiesen wird.“9 genkennzeichnung7. Zum Teil werden diese Anforderun- gen in der VorlLMIEV für die lose Ware konkretisiert. Eini- 8 AQs zur neuen europäischen Lebensmittelinformationsverordnung, LGL F Bayern, 12.12.2014. 7 LMIV, Art. 21 9 §2 Abs. 2 VorlLMIEV 8 Allergen-Leitfaden
1.6 ZULÄSSIGE MEDIEN ZUR SCHRIFTLICHEN Wie kann man die Hauptallergene alphabetisch abkürzen KENNZEICHNUNG (codieren)? A Glutenhaltiges Getreide H Schalenfrüchte Die VorlLMIEV erlaubt grundsätzlich die schriftliche B Krebstiere I Sellerie Angabe auf einem dem Lebensmittel zugeordneten C Eier J Senf Schild, bei Anbietern der GV die Angabe in Speise- und D Fisch K Sesamsamen Getränkekarten sowie Preisverzeichnissen bzw. in einem E Erdnuss L Schwefeldioxid und Sulfit Aushang in der Verkaufsstätte. Auch sonstige schriftliche F Soja M Lupine oder elektronische Unterrichtung ist möglich: das sind G Milch N Weichtiere z. B. sogenannte computerbasierte Informationsmedien, elektronische Waagen-Systeme oder die sogenannte >> Nachteil dieser Codierung: keinerlei Assoziation mit „Kladden-Lösung“. den Allergenen >> Verwechslungen der Buchstaben „I“ und „J“ leicht 1.6.1 Speiseplan möglich. In der GV liegen in der Regel Speisepläne vor, häufig im >> alphabetische Codierungen werden von Betrieb zu Be- Vier-, Sechs- oder Acht-Wochen-Zyklus geplant. Sie eig- trieb unterschiedlich vorgenommen, so kann z. B. kann nen sich gut zur Ausweisung der Allergene, auch weil sie die Codierung „N“ in verschiedenen Betrieben unter- meist vorab zur Speisenauswahl zur Verfügung gestellt schiedliche Allergene benennen. werden (z. B. Verteilung in Papierform auf Station in Kli- niken, Seniorenheimen und Kitas oder im Inter- und Int- ranet in der Schul- oder Betriebsverpflegung). So können PRAXISTIPP: sich die Verpflegungsteilnehmer oder verantwortliche Eltern oder Betreuer vor Kauf und vor Abgabe des Wenn Sie mit der Allergenkennzeichnung neu begin- Lebensmittels über die Allergene informieren. nen oder diese überarbeiten wollen, empfiehlt sich die Verwendung der intuitiven Codierung. Sind die Haupt- >> Grundsätzlich ist auch das Erstellen einer speziellen allergene bekannt, lässt sich die Bedeutung der Abkür- Allergiker-Speisekarte denkbar: zung leicht erschließen. __ Vorteil: keine „Überfrachtung“ der Standard-Speise- karte mit Buchstaben, Zahlen und Erläuterungen. Wie kann man die Hauptallergene intuitiv codieren?10 __ Die Speisekarte muss vollständig sein und darf nicht nur eine kleine Auswahl von Gerichten enthalten. Eine intuitive Codierung, die sich an die Anfangsbuchsta- ben der Hauptallergene anlehnt, ist deutlich leichter ver- Bisher wurden auf dem Speiseplan lediglich Zusatzstoffe ständlich. Die Assoziation zu den Hauptallergenen fällt ausgewiesen, z. B.: leicht: G Glutenhaltiges Getreide Sch Schalenfrüchte HERINGSSALAT1,2,3 MIT PELLKARTOFFELN K Krebstiere Sel Sellerie Ei Eier Sen Senf 1 = mit Farbstoff 2 = mit Konservierungsmittel F Fisch Ses Sesamsamen 3 = mit Süßungsmittel Er Erdnuss Su Schwefeldioxid und Sulfit So Soja L Lupine M Milch W Weichtiere Für die Allergencodierung bieten sich ergänzend die Ver- wendung von Buchstaben an. Es gibt verschiedene Mög- lichkeiten, die Allergene zu codieren (z. B. alphabetisch oder intuitiv benannt). KENNZEICHNUNGSBEISPIEL: ZUSATZSTOFFE UND HAUPTALLERGENE ALPHABETISCH GEORDNET Heringssalat mit Pellkartoffeln enthält: 1,2,3, D 10 Codierung in Anlehnung an Vorschläge des Deutschen Allergie- und Asthma- bundes (DAAB) Basiswissen Allergeninformation 9
Wie kann man glutenhaltige Getreidesorten und Wie kann man Spurenkennzeichnungen codieren, wenn Schalenfrüchte codieren? man diese in die eigene Dokumentation übernehmen Intuitive Alphabetische will? Codierung Codierung >> Verwendung von Kleinbuchstaben: Er=Erdnuss und Glutenhaltiges Getreide G A er= Erdnuss als Spur. Weizen Wz A1 Roggen Ro A2 >> Weisen Sie Allergene und die Angaben über Spuren- Gerste Ge A3 hinweise von Herstellern getrennt aus, z. B. als „Rezep- Hafer Haf A4 turallergene“ und „Spurenhinweise“. Dinkel Di A5 Kamut Kam A6 >> Bei eigenen Rezepturen können Sie sicher über Aller- Schalenfrüchte Sch H gene informieren. Spurenhinweise sind häufig unsi- Mandeln Man H1 chere Angaben. Haselnuss Has H2 Die folgenden Speiseplanbeispiele zeigen beispielhaft Walnuss Wal H3 verschiedene Varianten der Speiseplankennzeichnung. Kaschunuss Ka H4 Die Zusatzstoffausweisung ist zu ergänzen (z. B. durch Pecannuss Pec H5 Zahlen). Paranuss Pa H6 Pistazie Pi H7 Macadamia- oder Queenslandnuss Mac H8 PRAXISTIPP: Wenn Sie eine Überfrachtung des Speiseplans durch zu umfangreiche Legenden befürchten, differenzieren Sie glutenhaltige Getreidesorten und Schalenfrüchte lediglich in der schriftlichen Dokumentation. Hinweis anbringen: „Zu einzelnen Getreidesorten und Schalen- früchten fragen Sie bitte unsere Mitarbeiter“. 10 Allergen-Leitfaden
Beispiel für den Entwurf eines Speiseplans einer Schule hier: Klarnamen, d. h. keine Abkürzungen, keine Legende erforderlich. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Fisch-Kartoffelauflauf Menü 1 Spaghetti mit Putengeschnetzeltes mit Senfsauce und (Fleisch/ Sauce Bolognese mit Reis Brokkoli Kaischerschmarren mit Fisch) enthält: Weizen, Sellerie enthält: Milch, Sellerie enthält: Fisch, Milch, Senf, Apfelmus und Sulfit Vanillesauce Spaghetti mit Brokkoli-Kartoffelauf- enthält: Weizen, Milch, Ei Mensa Menü 2 Dinkelbratling mit Reis Tomatensauce lauf mit Mandelkruste geschlossen (Vegetarisch) enthält: Dinkel, Lupine, Ei, Soja enthält: Weizen enthält: Milch, Sulfit, Mandeln Kürbiscremesuppe Salat/Suppe Apfel-Karottenrohkost Gemüsesticks – enthält: Milch Joghurt mit Himbeeren Schokopudding – Dessert Obst enthält: Milch enthält: Milch Wir kennzeichnen die Rezeptur-Allergene der verwendeten Zutaten. Erläuterungen zum Speiseplan-Beispiel >> Alternativ können statt Klarnamen Abkürzungen verwendet werden. Diese sind in einer Legende zu erläutern. >> In diesem Beispiel sind die Allergene nicht den einzelnen Komponenten (z. B. Sauce Bolognese), sondern dem ge- samtem Menü zugeordnet (Spaghetti mit Sauce Bolognese). >> Ausgabekräfte sind so zu schulen, dass sie bei Nachfragen des Allergikers nach Allergenen einzelner Komponenten beim Verantwortlichen nachfragen oder sich in einer geeigneten, schriftlichen Dokumentation im Hintergrund infor- mieren. >> Die Kennzeichnung „Spaghetti (enthält: Wz, 1) mit Sauce Bolognese (enthält: Sel, 2,3)“ ist möglich, überfrachtet den Speiseplan allerdings mit Buchstaben und Zahlen und verhindert eine gute Lesbarkeit der Menübezeichnung. >> Wir empfehlen aus Gründen der Übersichtlichkeit, Komponenten im Speiseplan nur dann einzeln aufzuführen, wenn der Austausch einzelner Komponenten der Menüs möglich ist. >> Alternativ empfiehlt sich die ergänzende Verwendung einer sogenannten „Kladde“, in der alle Komponenten einzeln aufgeführt sind (bessere Übersicht als im Speiseplan). Basiswissen Allergeninformation 11
Beispiel für den Entwurf eines Speiseplans einer Schule hier: Abkürzungen (Codierung: intuitive Kennzeichnung) mit Erläuterung in der Legende, keine erneute Nennung des Allergens, wenn in der Bezeichnung bereits erwähnt Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Fisch-Kartoffelauflauf Menü 1 Hartweizen-Spaghetti Putengeschnetzeltes mit Senfsauce und (Fleisch/ mit Sauce Bolognese mit Sellerie und Reis Kaischerschmarren mit Brokkoli Fisch) enthält auch: Sel enthält auch: M Apfelmus und enthält auch: M, Su Brokkoli-Kartoffelauf- Vanillesauce Menü 2 Hartweizen-Spaghetti Dinkelbratling mit Reis enthält: Wz, M, Ei Mensa lauf mit Mandelkruste (Vegetarisch) mit Tomatensauce enthält auch: L, Ei, So geschlossen enthält auch: M, Su Kürbiscremesuppe Salat/Suppe Apfel-Karottenrohkost Gemüsesticks – enthält: M Vollmilch- – Dessert Joghurt mit Himbeeren Obst Schokopudding Abkürzungen der Allergene: (individuelle Zusatzstoffkennzeichnung ist zu ergänzen) G Glutenhaltiges Getreide Sch Schalenfrüchte Wz Weizen K Krebstiere Man Mandeln Pi Pistazie Sel Sellerie Ro Roggen Ei Eier Has Haselnuss Mac Macadamia- oder Sen Senf Ge Gerste F Fisch Wal Walnuss Queenslandnuss Ses Sesamsamen Haf Hafer Er Erdnuss Ka Kaschunuss Su Schwefeldioxid u. Sulfit Di Dinkel So Soja Pec Pecannuss L Lupine Kam Kamut M Milch Pa Paranuss W Weichtiere Wir kennzeichnen die Rezeptur-Allergene der verwendeten Zutaten. 1.6.2 Preisverzeichnis enthält Unser Angebot im Schulkiosk Preis (€) (Erklärung siehe Im Prinzip sind Preisverzeichnisse einfache Listen, die unten) über das Speisenangebot informieren. Sie werden z. B. Frühlingssalat mit Ei, Thunfisch und Oliven 3,50 Ei, F, Sen als Aushang im Schulkiosk, im Café des Seniorenheims Wrap mit Frischkäse und Tomate 2,50 Wz, M oder in der Bauernhofgastronomie genutzt. Sie sind ein Milchshake Vanille M einfaches schriftliches Medium zur Allergenkennzeich- Vegetarischer Burger 3,00 Wz, Di, So, Ses nung. Allerdings müssen sie bei jeder Rezepturabwei- 1 Portion Müsli mit Rosinen und Nüssen 1,20 Haf, Di, Has, chung oder Ergänzung des Sortiments komplett erneuert Mi, Su werden. Der Änderungsaufwand – beispielsweise bei saisonal gedruckten Speisekarten oder laminierten Aus- Abkürzungen der deklarationspflichtigen Allergene: hängen – ist zu berücksichtigen. G Glutenhaltiges K Krebstiere Sch Schalenfrüchte Getreide Ei Eier Man Mandeln Wz Weizen F Fisch Has Haselnüsse Ro Roggen Er Erdnuss Wal Walnüsse Ge Gerste So Sojabohnen Ka Kaschunüsse Haf Hafer M Milch Pec Pecannüsse Di Dinkel Sel Sellerie Pa Paranüsse Kam Kammut Sen Senkf Pi Pistazien Ses Sesamsamen Mac Macadamia- Su Schwefeldioxid oder Queens- und Sulfit landnüsse (ab 10 mg/kg) Lu Lupinen W Weichtiere Wir kennzeichnen die Rezeptur-Allergene der verwen deten Zutaten. 12 Allergen-Leitfaden
1.6.3 Schilder 1.6.5 S onstige schriftliche oder elektron ische Medien Allergeninformation auf Schildern ist zwar für den aller- Typische Beispiele sind die sogenannten Kladde und gischen Verpflegungsteilnehmer eine komfortable computerbasierte Medien. Wichtig bei der Nutzung die- Lösung, allerdings ist die praktische Umsetzbarkeit im ser Medien: die Information muss für jeden Endverbrau- GV-Betrieb begrenzt: cher leicht zugänglich sein. Weiterhin muss beim Lebens- mittel oder durch einen Aushang darauf hingewiesen >> Bei Rezepturabweichungen müssen Schilder komplett werden, wie die Allergeninformation erfolgt, z. B.: erneuert werden.. „Haben Sie Fragen zu den deklarationspflichtigen Aller- >> Platz auf Schildern, in eng bestückten Verkaufstheken genen und Zusatzstoffen? (Thekenschienen) ist begrenzt. Unsere Mitarbeiter händigen Ihnen gerne unseren Aller- Schild: Variante 1 gen-Informationsordner aus“. Sauce Bolognese „Allergeninformationen sind an unserem Bestell-Termi- Enthält: Sellerie nal und im Internet erhältlich“. Allergenkennzeichnung mit Klarnamen: deutlich für Was ist eine Kladde? Für welche Verzehrssituationen ist Allergiker. Sind viele Allergene und Zusatzstoffe auszu- sie gut geeignet? weisen, wird es eng und unübersichtlich. Eine „Kladde“ ist z. B. ein Heft, ein Prospekt oder ein Ringordner mit Produktinformationen zum Schild: Variante 2 Gesamtsortiment (z. B. Allergene, Zusatzstoffe). Sauce Bolognese Enthält: Sel Immer dann, wenn die Verpflegungsteilnehmer frei aus verschiedenen Speisen oder Komponenten wählen kön- Abkürzungen müssen ergänzend erläutert werden (Aus- nen, ist eine Allergeninformation über den Speiseplan hang). Deutlicher Hinweis auf Erläuterung notwendig. nicht möglich. In der GV werden Kladden bereits häufig zur Zusatzstoffausweisung verwendet. Das Anlegen Schild: Variante 3 eines solchen Informationsordners ist eine flexible Sauce Bolognese Lösung, um Allergeninformationen gesammelt bereitzu- stellen und eignet sich z. B. gut für: Möglich. Allergeninformation auf Nachfrage mündlich >> Free-flow-Systeme, (aus schriftlicher Dokumentation), Ergänzung durch Aus- hang, z. B. „Fragen Sie gerne unsere Mitarbeiter nach >> Front-Cooking-Stationen, unserer Allergeninformation“. Alternativ: Ergänzung >> Salat- oder Kuchenbuffet, durch frei verfügbares schriftliches Medium wie z. B. Kladde. Diese wird bei Bedarf aktualisiert, Schilder blei- >> Frühstücks- oder Brunchangebote in Buffetform, ben auch bei Rezepturabweichung gleich. Praktisch gut >> „Flying buffets“ (z. B. Fingerfood, vom Service auf Tab- umsetzbar. Aushang mit Hinweis auf Kladde erforderlich. letts angereicht), Speisen an Ausgabe und Buffet sollten grundsätzlich mit >> Aufbereitungsküchen, die z. B. im Cook & freeze-Ver- der Bezeichnung der Speise (Variante 3) beschildert sein. fahren individuell Menüs aus Einzelkomponenten Ob die Allergenkennzeichnung auf Schildern für den ein- kombinieren. zelnen Betrieb praktikabel ist, oder ob eine andere, geeignete Art der Allergeninformation gewählt wird, Wie erstellt man eine Kladde? liegt im Ermessen des Lebensmittelunternehmers. >> Mithilfe der Rezeptur-Formblätter im Anhang dieser Broschüre kann eine einfache Kladde zusammenge- 1.6.4 Aushang stellt werden. Anlegen der Datenblätter für einzelne Eine weitere Möglichkeit zur Allergenkennzeichnung ist Speisen/ Komponenten kann formlos erfolgen. Aus- der Aushang, z. B. im Schaukasten oder an einer Pinn- tausch einzelner Datenblätter und Listen vereinfacht wand: die Aktualisierung bei Rezepturabweichungen und Spontanrezepturen. >> Der Aushang muss deutlich sichtbar und gut lesbar sein. >> Auf Tischen, auf Station, an der Ausgabe, an der Salat- >> Der Aushang darf nicht verdeckt sein und der Blick darf theke etc. zur Einsicht auslegen oder auf Nachfrage nicht davon abgelenkt werden. bereitstellen. >> Rezepturabweichungen können einfach und formlos >> Wichtig: jeder einzelnen Komponente die Allergene zu- zentral an einer Stelle ergänzt werden („Gericht xy ent- ordnen, nicht: „Wirsingauflauf mit Senfsauce enthält“, hält heute:…“). sondern: „Wirsingauflauf enthält“ und „Senfsauce ent- Basiswissen Allergeninformation 13
hält“. Allergenzuordnung ist sonst für den Gast nicht 1.7.2 Direktvermarktung eindeutig und er kann den Vorteil der Komponenten- >> Lebensmittelunternehmerische Tätigkeit, Allergenin- wahl z. B. im Free-flow nicht nutzen. formation bei loser Ware und verpackter Ware ist er- forderlich. Was sind computerbasierte Medien? Die technischen Möglichkeiten in der GV haben sich in Empfehlung zur Allergenkennzeichnung loser Ware in den letzten Jahren kontinuierlich erweitert. Prinzipiell der Direktvermarktung: sind solche computerbasierten Medien und ähnliche >> Anlegen einer Kladde mit Allergeninformationen über Lösungen zugelassen, wenn sie den Anforderungen lose Ware (z. B. offen verkaufter Fisch, Weichkäse in einer schriftlichen Kennzeichnung genügen. Typische Bei- Lake). spiele sind: >> Alternativ: Preisverzeichnisse als Aushänge anlegen >> digitale Speisepläne, Intranet-Anwendungen, oder Beschilderung über Verkaufstheke anfertigen. >> Smartphone Apps, >> Schilder für lose Ware brauchen keine ergänzende All- >> Bestellterminals mit Touch-Displays, Tablets, ergeninformation, wenn Verkehrsbezeichnung bereits Name des Allergens enthält (z. B. Staudensellerie, >> spezielle Kassen- und Waagensysteme. Walnüsse). 1.7 H INWEISE ZUR ALLERGENKENNZEICHNUNG FÜR Hinweise zur Allergenkennzeichnung verpackter Ware in SPEZIELLE ZIELGRUPPEN der Direktvermarktung: LMIV und VorlLMIEV leiten keine Bestimmungen für ein- >> Bei Etiketten verpackter Ware (z. B. folierte geräucherte zelne Zielgruppen ab. In der Praxis treten allerdings Forelle oder folierter Schnittkäse in der Kühlung) ist immer wieder Fragen dazu auf, wie die Allergenkenn- eine Zutatenliste anzubringen, auf der hervorgehoben zeichnung loser Ware für besondere Zielgruppen in die auf das Allergen hingewiesen wird (z. B.: Zutaten: Praxis umzusetzen ist. Grundsätzlich verpflichtet der Forelle, Salz, Rauch) Gesetzgeber den Lebensmittelunternehmer, nicht aber >> Hauptallergene müssen deutlich lesbar und besonders Privatpersonen dazu, über Allergene zu informieren: hervorgehoben sein, z. B. durch Schriftgröße, Stil oder Hintergrundfarbe. ERWÄGUNGSGRUND 15 DER LMIV SAGT AUS: >> Mindestschriftgröße ist 1,2 mm (bei kleineren Verpa- „Das Unionsrecht sollte nur für Unternehmen gelten, ckungen: min. 0,9 mm). wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Konti- nuität der Aktivitäten und einen gewissen Organisa- >> Direktvermarkter sollten die Anbringung von Spuren- tionsgrad voraussetzt. Tätigkeiten wie der gelegentliche hinweisen aus produkthaftungsrechtlicher Sicht prü- Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das fen, z. B.: Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebens- __ Ölmühle, die Kürbiskerne und Walnüsse in einem mitteln durch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeits- Betrieb verarbeitet, veranstaltungen oder auf Märkten und Zusammen- __ Senfhersteller, der Cashewkern-Senf und Walnuss- künften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwen- Senfdressing produziert, dungsbereich dieser Verordnung fallen.“ __ Mühlen, die verschiedene Getreidesorten vermahlen. PRAXISTIPP: 1.7.1 Bauernhofgastronomie Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt- schaft informiert in einer kostenlosen Broschüre >> Lebensmittelunternehmerische Tätigkeit, Allergeninfor- „Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die neuen Rege- mation ist erforderlich. lungen“ detailliert über die volle Pflichtkennzeichnung Bauernhofcafés und Bistros haben häufig wechselnde verpackter Ware nach LMIV.11 Rezepturen (saisonal, Überschuss aus eigenem Hofla- den). Empfehlenswert: Anlegen einer Kladde, die aus- liegt oder auf Nachfrage des Kunden ausgehändigt wird. >> Verpackte Ware unterliegt weiterhin der „vollen Pflicht- Rezepturabweichungen und Spontanrezepturen können kennzeichnung“, d.h. ergänzende Kennzeichnungsele- in einer Kladde leicht ergänzt werden. Nicht vergessen: mente sind anzubringen – z. B. Mindesthaltbarkeit beim Lebensmittel oder als Aushang auf Kladde als >> Ab dem 13.12.2016 ist Nährwertkennzeichnung für ver- Medium der Allergeninformation hinweisen! packte Ware grundsätzlich verpflichtend. Der Gesetzge- ber nennt in der LMIV12 allerdings Ausnahmen, die für 11 Siehe Literaturverzeichnis 12 LMIV Anhang V, Nr. 19 14 Allergen-Leitfaden
Direktvermarkter von Bedeutung sind. Demnach sind gen, handwerklich hergestellt, Abgabe direkt an den Betriebe von der Pflicht zur Nährwertkennzeichnung Endverbraucher).13 befreit, wenn: __ Handwerklich hergestellte Lebensmittel direkt in 1.7.5 Kita und Schule kleinen Mengen durch den Hersteller an den Endver- braucher oder In Kita und Schule ist die mündliche Informationsweiter- __ an den lokalen Einzelhandel zur direkten Abgabe an gabe wenig praxisnah: bei jüngeren Schülern bestellen den Endverbraucher abgegeben werden. verantwortliche Eltern von zu Hause oder stehen nicht in direktem Kontakt mit dem Caterer. 1.7.3 Erlebnis Bauernhof Hinweise zur Allergenkennzeichnung bei unterschiedli- >> Keine lebensmittelunternehmerische Tätigkeit, keine chen Verpflegungs-/Bestellsystemen: Allergeninformation vorab verpflichtend. >> Warmverpflegung: Allergeninformation muss vom Lie- Im Rahmen des Projektes „Erlebnis Bauernhof“ besu- feranten bereitgestellt werden (Speiseplan). chen Kinder landwirtschaftliche Betriebe, um im Rahmen >> Zubereitungsküchen: Erstellen einer eigenen Allergen- eines pädagogischen Angebots etwas über Anbau und dokumentation (Speiseplan). Produktion von Lebensmitteln zu lernen. Lebensmittel werden probiert oder auch kleine Speisen zubereitet. Der >> Aufbereitungsküchen: Erstellen einer eigenen Gesamt- Verzehr erfolgt in der Gruppe, Lebensmittel werden nicht Allergendokumentation über jede verwendete Kompo- an Dritte abgegeben und nicht organisiert verkauft. nente einzeln (z. B. Kladde), Informationen können je nach Tagesangebot nachgelesen werden. >> Empfehlung: Vorab-Abfrage von Allergien und Unver- träglichkeiten, z. B. auf dem Anmeldeformular, und >> Elektronisches Bestellsystem: individuelle Absprachen mit Eltern, was verkostet wird. __ Korrekte Datenpflege erforderlich. __ Persönliche Informationen zur Allergie kann im Sys- >> Eltern betroffener Kinder anbieten, an dem Angebot tem hinterlegt werden teilzunehmen. __ Bestellung wird nicht verhindert, es wird lediglich vor „Falschbestellung“ vom System gewarnt. 1.7.4 Hauswirtschaftliche Dienstleistungen >> Lebensmittelunternehmerische Tätigkeit, Allergeninfor- 1.7.6 M itgebrachte Speisen von Privatpersonen mation bei loser Ware ist erforderlich. >> Keine lebensmittelunternehmerische Tätigkeit, keine Im Rahmen der sogenannten Hauswirtschaftlichen Pflicht zur Allergen- und Zusatzstoffinformation. Dienstleistungen (HWD) wird lebensmittelunternehme- >> In Schule, Kita, bei Vereinsfesten oder Weihnachtsfei- risch gehandelt, z. B. als Catering- oder Partyservicebe- ern können weiterhin Kuchen oder andere Lebensmit- trieb oder beim Zubereiten von Mittagsverpflegung im tel von Privatpersonen (z. B. Eltern, Vereinsmitglieder) Rahmen von Sozialdiensten und Haushaltshilfeeinsätzen. angeboten werden, ohne dass Allergenkennzeichnung verpflichtend ist. Empfehlung für Allergenkennzeichnung loser Ware: >> Catering/ Partyservice: Anlegen einer Kladde mit 1.7.7 Pausenverkauf in der Schule Rezepturen und Übersichten als schriftliche Allergen dokumentation, evtl. Anlegen von Preisverzeichnissen. >> Lebensmittelunternehmerische Tätigkeit, Allergeninfor- mation bei loser Ware ist erforderlich. >> Plätzchen nicht als Mischungen, sondern nach einzel- nen Sorten verpackt sortenrein anbieten. Das gilt auch, wenn Eltern ehrenamtlich organisiert die Produkte verkaufen. >> Sozialdienst/ Haushaltshilfe: mündliche Allergeninfor- mation im Einzelfall, Zutatenlisten oder Rezepturen als Empfehlung: Dokumentation verwahren. >> Anlegen eines Ordners, in dem die Produktinformatio- Hinweise zur Kennzeichnung verpackter Ware (z. B. bei nen gesammelt (Metzger/Bäcker/Supermarkt) aufbe- Plätzchen, Chutneys) wahrt werden. >> Allergenkennzeichnung nach den Maßgaben der LMIV >> Etiketten von Produkten können kopiert und abgeheftet für verpackte Ware erforderlich, wenn im Sinne eines werden. Lebensmittelunternehmers gehandelt wird (Gewinn- >> Mündliche Weitergabe der Allergeninformation auf erzielung, keine Wohltätigkeitsveranstaltung etc.) Nachfrage. >> Nährwertkennzeichnung: wie bei Direktvermarktung (s. o.) gelten Ausnahmeregelungen, die keine Nähr- wertkennzeichnung verpflichtend machen (kleine Men- 13 LMIV Anhang V, Nr. 19 Basiswissen Allergeninformation 15
>> Aushang mit Hinweis auf mündliche Informationsmög- lichkeit. >> Oder: Erstellen eines Preisverzeichnisses/einer Kladde. 1.7.8 Pädagogisches Kochen >> Keine lebensmittelunternehmerische Tätigkeit, keine Allergeninformation vorab verpflichtend. Beim pädagogischen oder therapeutischen Kochen mit Schülern, Senioren, in Reha- oder Behinderteneinrichtun- gen oder im hauswirtschaftlichen Unterricht liegt keine lebensmittelunternehmerische Tätigkeit vor. Es wird z. B. ein Kuchen gebacken oder eine Suppe gekocht. Die Spei- sen werden in der Gruppe verzehrt und nicht an Dritte abgegeben. Empfehlung: >> Obwohl Allergeninformation nicht verpflichtend ist, ist diese Information für Teilnehmer problemlos erhältlich, da detaillierte Rezepturen bei pädagogischen Angebo- ten vorhanden sind. >> Treffen Sie individuelle Absprachen und besprechen Sie Rezepturen vorab mit betroffenen Allergikern bzw. Verantwortlichen (Betreuer/Eltern)! 1.7.9 Schülerunternehmen >> Lebensmittelunternehmerische Tätigkeit, Allergeninfor- mation bei loser Ware ist erforderlich. Schüler betreiben schulintern ein Lebensmittelunterneh- men, in dem Speisen organisiert und mit einem gewis- sen Kontinuitätsgrad an den Verbraucher abgegeben werden, z. B. regelmäßig organisierter Verkauf von belegten Brötchen oder Milchshakes im Projekt „Milch- bar“. Empfehlung: Allergeninformation wie unter „Pau- senverkauf“ beschrieben vornehmen. 16 Allergen-Leitfaden
2 Basiswissen Allergenmanagement >> Kleinere Betriebe können allergene Gefahren mit einfachen Checklisten prüfen, siehe Beispiel einer Neben der korrekten Allergeninformation ist eine wei- „HACCP-Checkliste Allergenmanagement“ am Ende tere Herausforderung für den GV-Betrieb, verantwor- dieses Kapitels. tungsvoll mit den Hauptallergenen im Küchenalltag umzugehen. Dazu ist es erforderlich, jeden Mitarbeiter Ab jetzt möglichst allergenfrei kochen? in seinem Verantwortungsbereich adäquat zu informie- ren und zu schulen. >> Nein! Anders als die Zusatzstoffe sind Hauptallergene Bestandteile wertvoller Grundlebensmittel und Nähr- stofflieferanten. Sie tragen zu gutem Geschmack bei 2.1 A LLERGENSICHER PRODUZIEREN: ALLERGENE IM oder haben wichtige technologische Eigenschaften, HACCP wie z. B. die Klebereigenschaft des Glutens beim Ba- Die Sicherheit für eine „allergenfreie“ Produktion kann cken. nie gegeben werden – das ist auch betroffenen Allergi- >> Ein Verzicht – beispielsweise auf Ei, Milch, Nüsse oder kern bewusst. Hygienisches, strukturiertes und verant- Fisch – ist nicht sinnvoll und keinesfalls erwünscht. wortungsvolles Arbeiten sorgt für eine größtmögliche Gesetzgeber fordert sichere Allergeninformation, nicht Sicherheit. den Allergenverzicht! Zur Gewährleistung der Produktsicherheit werden bisher die chemischen, biologischen und mikrobiologischen Wie kann Speisenproduktion vereinfacht werden? Gefahren im Rahmen des HACCP-Konzepts kontrolliert. >> Einsatz deklarationsfreier Basisprodukte (Grundbrü- Beim Aufbau des Allergenmanagements ist im Rahmen hen, Fonds und Gewürzmischungen) der betrieblichen Eigenkontrolle die „allergene Gefahr“ >> Großhandel bietet breite Auswahl an entsprechenden mit ins HACCP-Konzept einzubinden. Produkten an, z. B. sellerie-, senf- oder fischfreie Ge- würzmischungen, Fonds oder Dressings. Allerdings ist Prozess-Stufen in der Gemeinschaftsverpflegung Produktzusammensetzung allergenfreier Produkte häu- __ Wareneingang fig verändert, z. B. durch Zusatz von Aromen. __ Lagerung >> Grundrezepturen verändern: Saucenbindungen kön- __ Herstellung nen z. B. ohne Qualitätsverlust auch glutenfrei gestal- __ Verkauf / Ausgabe tet werden (mit Kartoffel- oder Reismehl statt Weizen- Elemente des betriebseigenen Eigenkontrollsystems: stärke). __ Bisher: chemische, physikalische und mikrobiologi- >> Der Einsatz von Ersatzprodukten ist nur bei individu- sche Gefahren eller Zubereitung von Allergikerspeisen sinnvoll. Pro- __ Reinigungspläne dukte sind häufig teurer. Auch sensorische und techno- __ Wareneingangskontrollen logische Veränderung der Speisen beim Einsatz von __ Aufzeichnungen zu Temperaturkontrollen, Rückstell- Ersatzrezepturen in Grundrezepturen beachten! Ein mit proben etc. Sojamilch zubereiteter Milchreis weicht geschmacklich __ Schädlingsbekämpfung deutlich vom Original ab. __ Personalschulung __ Neu: Betrachtung der allergenen Gefahren einfügen Wie kann man Allergenverschleppungen (Kreuzkontami- nationen) vermeiden? Abbildung 2: Allergene in der betrieblichen Eigenkontrolle Eine Kreuzkontamination ist eine ungewollte Ver- >> Umfang eines HACCP-Konzeptes ist betriebsspezifisch: schleppung von Allergenen im Herstellungsprozess. Betriebe mit umfangreichem HACCP-Konzept erstellen Über Kreuzkontaminationen können Allergene unbe- im Rahmen des Allergenmanagements detaillierte Ri- absichtigt in ursprünglich allergenfreie Speisen gelan- sikoanalysen, definieren Kontrollpunkte und erarbeiten gen, z. B. über Hände, Flächen oder Gerätschaften. schriftliche Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, z. B. für die Zubereitung von Sonderkostformen, Schu- lungshäufigkeiten oder Reinigungsmaßnahmen. >> Allergenhaltige Lebensmittel sollten sorgfältig gelagert werden, räumlich getrennt, in einem Extra-Fach oder >> Betriebe mit geringen Essenszahlen und wenigen Son- Behältnis. Nicht sorgfältig verschlossene Produkte kön- derkostformen für diese Zielgruppe erarbeiten meist nen leicht kontaminiert werden. kein umfangreiches, schriftliches Allergenmanage- ment-Konzept. Sie weisen sich den Überwachungsbe- >> Manche Allergene sind besonders leicht übertragbar, hörden gegenüber z. B. dadurch aus, dass sie Zutaten z. B. solche aus Mehl (Staub), Gewürzen oder Panier- und Allergene sorgfältig erfassen, ihre Mitarbeiter mehl. schulen und verantwortungsvoll mit Allergenen im Be- triebsablauf umgehen. Basiswissen Allergenmanagement 17
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