Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Steinmauern
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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE STEINMAUERN 29. Oktober 2020 - Nr. 44 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Stimme haben Sie am vergangenen Sonntag Ihr Interesse an der Zukunft unserer Gemeinde bewiesen. Ein besonderes Dankeschön möchte ich den Damen und Herren des Wahlausschusses, dem Rathausteam, den örtlichen Vereinen, der Musikkapelle für die musikalische Umrahmung, der Freiwilligen Feuerwehr sowie allen Helferinnen und Helfern am Wahltag sagen. Reinhilde Weisenburger Bürgermeisterstellvertreterin
2 Nr. 44/2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Steinmauern gratuliert! „Habemus Schultheiß!“ Mit diesen Worten leitete Bürgermeisterstellvertreterin Reinhilde Weisenburger die Bekanntgabe des Wahler- gebnisses ein. Es war ein eindeutiges Resultat, das Toni Hoffarth am vergangenen Sonntag erzielt hat. Etwa 100 Bürgerinnen und Bürger sowie einige Bürgermeister und Ortsvorsteher aus den benachbarten Gemeinden hatten sich eingefunden, um den zukünftigen Bürgermeister zu bejubeln. Zusammen mit seiner Ehefrau Nadine nahm Toni Hoffarth die Glückwünsche der Gratulanten, unter ihnen Erster Landesbeamter Dr. Jörg Peter und Dr. Alexan- der Becker, MdL. Die MÖBS-Gemeinschaft hieß ihr neues Mitglied ebenfalls herzlich willkommen und freut sich auf die gemeinsame Arbeit. Wir wünschen Toni Hoffarth und seiner Familie alles Gute, Gottes Segen bei seinem Tun und eine glückliche Hand in der Leitung der Gemeinde Bepflanzung des Rathausvorplatzes Rathausvorplatzes in Angriff genommen haben. Durch herbstlich leuchtende Blumen kann der Vorplatz wieder in voller Pracht auf- blühen. Ein herzlicher Dank geht an die Mitglieder des Obst- und Gar- tenbauvereines, die auch in diesem Jahr die Verschönerung des Fahrbücherei Die Fahrbücherei wird im Rah- men des Projektes „Mobile Büchertasche“ am Montag, 2. November 2020, von 14.30 - 16.00 Uhr in unsere Gemeinde, Haltestelle: Feuerwehrhaus, Karl-Späth-Straße kommen. Wir bitten darauf zu achten, dass die Einfahrt für die Feuerwehr frei gehalten wird.
Nr. 44/2020 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Allerheiligen und Allerseelen Tage der Besinnung und des Gedenkens Zwei Erinnerungstage feiern wir jedes Jahr am 1. und 2. November: Allerheiligen und Allersee- len. Seit über 1.000 Jahren haben die beiden Feiertage einen festen Platz im Kirchenjahr. Auch in Zeiten von Corona soll der katholische Brauch gepflegt werden, an Allerheiligen oder Aller- seelen die Gräber der Toten auf den Friedhöfen zu segnen. Die Kirche gedenkt aller Menschen, die heilig genannt werden, und aller, die verstorben sind. Die beiden Gedenktage erinnern an Tod und Sterben, mit der Segnung drücken die Menschen ihren Glauben an die Auferstehung und das ewige Leben aus. Corona-bedingt entfällt der gemeinsame Gang zum Friedhof. Die üblicherweise dort gefeierte Andacht wird direkt im Anschluss an den Gottesdienst in der Kirche gebetet. Den Gräberbesuch unternimmt danach jeder individuell. Wir wollen nicht trauern, dass wir sie verloren haben, sondern dankbar sein dafür, dass wir sie gehabt haben, ja, auch jetzt noch besitzen, denn, wer heimkehrt zum Herrn, bleibt in der Gemeinschaft der Gottesfamilie und ist nur vorausgegangen. Hieronymus 331-420 „MÖBS bremst für die Sicherheit“ Neue Praktikantin im Rathaus Gemeinsame Aktion gegen Schnellfahrer Mein Name ist Julia Lut, ich bin 24 Jahre alt und komme aus Rastatt. Unter dem Motto „MÖBS bremst für die Sicherheit!“ starteten Im Rahmen meines BA-Studiums an der Hochschule für öffentliche die MÖBS-Gemeinden Muggensturm, Ötigheim, Bietigheim und Verwaltung in Kehl absolviere ich mein zweites Praktikum in der Steinmauern am Montag ihre Aktion gegen die Temposünder. Mit Gemeinde Steinmauern vom 26.10.2020 - 29.01.2021. Mein Vertie- großen Bannern, welche nun die Ortseingänge zieren, appellieren fungsschwerpunkt umfasst die ,,Kommunalpolitik‘‘ und ich bin hier- die Rathauschefs an die Solidarität der Verkehrsteilnehmer, sich für bei auf die vielfältigen und interessanten Tätigkeiten sehr gespannt. die Sicherheit aller an die örtlichen Tempolimits zu halten. Auslöser der gemeinsamen Aktion waren unter anderem die Be- schwerden über Raser entlang der Rastatter Straße in Bietigheim im vergangenen August. „Wenn man zu schnell fährt, verlängert sich der Bremsweg exponentiell und es steigt die Gefahr für Leib und Leben anderer. Doch gerade Kindern, Senioren und Menschen mit Handicap gegenüber ist es unglaublich wichtig, langsam zu fahren“, erläutert Bürgermeister Constantin Braun aus Bietigheim das Dilemma. Kein Geheimnis ist dabei, dass die Sünder keines- wegs Auswärtige sind, sondern viel eher Ortsansässige. „Viele Verkehrsuntersuchungen in Muggensturm beweisen, dass es sich bis zu 80 Prozent um Ziel- und Quellverkehr handelt“, bekräftigt Bürgermeister Dietmar Späth. Ötigheims Bürgermeister Frank Kiefer betonte, dass man „Wir-Gefühl“ erzeugen möchte und ein Zeichen an die Autofahrer und Anwohner senden wolle, aufeinander zu achten. Mit dieser Aktion wollen die Bürgermeister vor allem an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer appellieren, die selbst viel zur Sicherheit vor der eigenen Haustür beitragen können. Steinmauerns Bürgermeisterstellvertreterin Reinhilde Weisenburger lobte die Aktion und freute sich sehr über den Zusammenhalt der Erste Erfahrungen in der Verwaltung habe ich bereits im Landrat- MÖBS-Gemeinden. „Wir hoffen sehr, dass diese Aktion den ein oder samt Rastatt gesammelt und es freut mich, meine Kenntnisse ein- anderen Verkehrsteilnehmer aufrüttelt und sensibilisiert“, verdeut- bringen zu können und darüber hinaus neue, weitere Erfahrungen lichte Braun zum Abschluss des gemeinsamen Termins. sammeln zu dürfen. Ich freue mich auf eine tolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der Gemeindever- waltung Steinmauern und erhoffe mir eine lehrreiche Zeit. Impressum Herausgeber: Gemeinde Steinmauern Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Bürgermeister Stellvertretung Verantwortlich für Anzeigen und Beilagen: Volker Dürrschnabel, Dipl.-Ing. (FH) Druck und Verlag: Dürrschnabel Druck & Medien GmbH, Schulstraße 12, 76477 Elchesheim-Illingen, Telefon (07245) 92 70-0, Fax 07245 / 92 70 50 E-Mail: steinmauern@duerrschnabel.com Anzeigenpreisliste: Stand 1.1.2020; Bezugspreis halbjährlich: 14,30 Euro. Auflage: 820 Exemplare. Erscheint wöchentlich. Fotos: pr/djd
4 Nr. 44/2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Mitarbeiter des Rathauses Telefon-Zentrale 9275-0 rathaus@steinmauern.de Telefax 9275-20 Bürgermeister Stellvertretung 9275-19 bm-stellvertretung@steinmauern.de Sekretariat Claudia Möck 9275-19 moeck@steinmauern.de Abteilung Zentrale Dienste Julia Hangs 9275-14 hangs@steinmauern.de Personal/Kitaangelegenheiten Nicole Dreher 9275-11 dreher@steinmauern.de info-büro Stefanie Köstel-Kohler 9275-13 koestel@steinmauern.de Mitteilungsblatt Inge Hamann 9275-17 hamann@steinmauern.de Friedhof/Standesamt Vanessa Lorenz 9275-10 lorenz@steinmauern.de Ordnungswesen/Bauangelegenheiten Natalie Djerdak 9275-12 djerdak@steinmauern.de Liegenschaften/Grundbucheinsichtstelle Beate Weidenbacher 9275-15 weidenbacher@steinmauern.de Abteilung Finanzwirtschaft Manuel Otteni 9275-28 otteni@steinmauern.de Kerstin Hauns 9275-26 hauns@steinmauern.de Kasse Christoph Bosler 9275-27 bosler@steinmauern.de Bauhof Wolfgang Reiß 9275-16 reiss@steinmauern.de Handy-Nr. 0162/1062382 Forst Tobias Scholz 9275-0 scholz@steinmauern.de Hausmeister Hans Jung 154565 jung@steinmauern.de Flößerkindergarten 60354 floesserkindergarten@t-online.de Kernzeitbetreuung/Hort 154564 schuelerhort-steinmauern@t-online.de Internetadresse der Gemeinde Steinmauern www.steinmauern.de Bürgermeisteramt Steinmauern Hauptstr. 82 Ihre Behördennummer 115 76479 Steinmauern Die einheitliche Behördennummer ist Ihre erste Anlaufstelle Öffnungszeiten des info-büros für Verwaltungsfragen aller Art. Sie vernetzt die Servicecenter der Kommunen, Länder und Bundesbehörden und erteilt Auskünfte zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es Montag bis Freitag 8.00 – 12.30 Uhr egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit Montagnachmittag 14.00 – 16.00 Uhr betroffen ist. Mittwochnachmittag 14.00 – 18.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten Die 115 ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichen Sie einen unserer Mitarbeiter in dringenden Fällen erreichbar. von Abwasser- und Friedhofsangelegenheiten unter der Nummer 07222/9275-16. Sprechzeiten der Forstverwaltung Notfall- und Stördienstnummern Die Sprechstunde von Revierleiter Tobias Scholz findet immer donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr im Rathaus Au am Rhein, DRK – Rettungsdienst 112 1. OG (Telefon 07245/9285-18), statt. Leitstelle Mittelbaden 112 Freiwillige Feuerwehr Steinmauern Gerätehaus 69070 Polizeinotruf 110 Polizeiposten Bietigheim 07245/91271-0 Netze BW GmbH Störungsstelle Strom 0800/3629477 Störungsstelle Wasser 0711/289646009 Zum Schmunzeln Erdgas Südwest GmbH Erdgaszentrum 07243/2160 „Thomas, warum bis du immer so dreckig?“, fragt der Lehrer. Störungsstelle Erdgas 0180/2056229 Na ja, ich bin viel näher am Boden dran als Sie.“ (Die Störungsmeldestellen sind rund um die Uhr besetzt.)
Nr. 44/2020 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Abfallentsorgung Notdienste Müllabfuhr Ärzte Graue Tonne Freitag, 30.10. Glasabfuhr Mittwoch, 04.11. Allgemeinmediziner Dr. Werner Rudlof Braune Tonne Donnerstag, 05.11. Plittersdorfer Str. 2 a Tel. 07222/29666 Gelbe Tonne Donnerstag, 12.11 Grüne Tonne Donnerstag, 19.11. Zahnarzt Harald Leberl Plittersdorfer Str. 2 a Tel. 07222/17370 Öffnungszeiten des Reisigplatzes in Steinmauern Telefonnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Mittwoch: 14.00 - 17.00 Uhr Der ärztliche Bereitschaftsdienst steht Ihnen an den Wochen- Samstag: 09.00 - 16.00 Uhr enden und Feiertagen und außerhalb der Sprechstunden- Anlieferung nur für Bürger aus Steinmauern. zeiten zur Verfügung. Auf dem Platz sind die derzeit üblichen Verhaltensregeln Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 (ausreichender Abstand) einzuhalten. (bundesweit einheitliche kostenfreie Rufnummer) Informationen zu Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Reisigplatz (am Klärwerk Rastatt) Notfallpraxis finden Sie unter https://www.kvbawue.de/ Annahmezeiten buerger/notfallpraxen/ ganzjährig: jeden Samstag 9.00 - 14.00 Uhr Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - kostenfreie Onlinesprechstunde von niedergelas- Von November bis Februar von März bis Oktober senen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte Mittwoch, 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch, 14.00 - 17.00 Uhr unter 0711/96589700 oder docdirekt.de. Abfallentsorgungsanlagen Bodenaushub- und Bauschuttdeponie Baustoff-Recycling GmbH (BRG Hardt) Apotheken-Notdienst Standort: Der Notdienst der Apotheken wurde geschaffen, damit je- Durmersheim, Malscher Straße, Tel. 07245/81484 derzeit für dringende Fälle Arzneihilfe zur Verfügung steht. Annahmezeiten: März – Oktober November – Februar Bitte machen Sie deshalb nur in wirklichen Notfällen davon Mo. – Do. 7.30 – 16.15 Uhr 7.45 – 16.00 Uhr Gebrauch. Der Not- und Sonntagsdienst am Wochenende geht Fr. 7.30 – 15.00 Uhr 7.45 – 14.15 Uhr von 8.30 bis 8.30 Uhr am folgenden Morgen. Bitte beachten Sa. 9.00 – 11.45 Uhr 9.00 – 11.45 Uhr Sie, dass sich die Apotheken auch kurzfristig ändern können und diese Angaben ohne Gewähr sind. Sperrmüllentsorgung 31.10. Bernhardus-Apotheke Bietigheim, Badenstr. 9, telefonische Anmeldung unter: 07222/381-5511 oder Bietigheim, Tel. 07245/24 76 online unter www.awb-landkreis-rastatt.de 01.11. Stadt-Apotheke Kuppenheim, Luisenstr. 2, Kuppenheim, Tel. 07222/4 15 19 Elektroschrott Technische Betriebe Notdienst-Apotheken unter der Woche können im Apotheken- Standort: Notdienstkalender nachgelesen werden, der kostenlos bei Rastatt, Oberwaldstraße 40 jeder Apotheke erhältlich ist. Alle Angaben ohne Gewähr! Öffnungszeiten: Samstag von 9.00 - 14.00 Uhr Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Sie erleichtern damit die zuverlässige Zustellung Ihres Amts-/Mitteilungsblattes.
6 Nr. 44/2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Gemeinschaftliche Pflanzaktion von Bäumen im eigenen Garten Wer kann mitmachen? Alle Bürgerinnen und Bürger mit einem Garten. Machen Sie mit! Pflanzen wir gemeinsam einen Baum! Anmeldungen bis zum 08.11.2020 an: Gemeinde Steinmauern, Hauptstraße 82, 76479 Steinmauern Ich würde gerne folgende Baumsorte Meine Kontaktdaten: bestellen (max. 2 kostenlos!)*: ☐ ____ Apfel „Roter Boskoop“ Vorname, Name: ☐ ____ Zwetschge „Hanita“ Straße, Hausnummer: ☐ ____ Kirsche „Regina“ PLZ, Ort: ☐ ____ Birne „Gellerts Butterbirne“ Telefon: ☐ ____ Quitte „Vranja“ E-Mail: Statt mit Anmeldebogen können Sie sich auch gerne unter moeck@steinmauern.de anmelden. *Alle Baumsorten werden als Halbstamm angeboten!
Nr. 44/2020 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Der aktuelle Energietipp Flößereimuseum Steinmauern Effizienzklasse E statt A+++: Das Flößereimuseum mit der Karl-Julius-Späth- Neue Energielabel für Elektrogeräte kommen Ausstellung im Dachgeschoss des Rathauses ist aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres geschlossen. Ab März 2021 gelten neue Effizienzlabel für ei- nige Elektrogeräte. In der Regel werden die dann deutlich schlechter bewertet. Schon jetzt legen sie einige Hersteller in die Kartons - und sorgen für Verwirrung. Das Wichtigste in Kürze: - Für Geschirrspüler, Waschmaschinen und kombinierte Wasch- trockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie elektronische Displays inklusive Fernseher und Monitore werden die Energieeffizienz- label erneuert. Allgemeinverfügung des Landratsamts Rastatt - Schon jetzt legen einige Hersteller beide Label in die Kartons ihrer Ware. - Durch Umstellung der Messverfahren zeigen die neuen Label für Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts des Landratsamts die Geräte einen anderen Verbrauch. Rastatt über Beschränkungen der Gastronomie und der Besucherzahl von Messen zur Verhinderung der Verbreitung des Wer dieser Tage zum Beispiel einen Kühlschrank kauft, kann in der Coronavirus (SARS-CoV 2) Verpackung einen verwirrenden Fund machen: Neben dem Ener- Das Gesundheitsamt erlässt für alle Städte und Gemeinden im gie-Effizienzlabel, das beim Kauf sichtbar war, kann ein zweites Landkreis Rastatt folgende beiliegen, auf dem das Gerät anscheinend in eine viel schlechtere Klasse eingeordnet wird. Im Laden oder online stand Effizienz- Allgemeinverfügung klasse A+++ am Kühlschrank, das zweite Label weist aber nur noch 1. Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für Klasse E und einen anderen Energieverbrauch aus. Dabei geht es öffentliche Vergnügungsstätten beginnt abweichend von § 9 allerdings mit rechten Dingen zu. Abs. 1 GastVO sowie abweichend von etwaigen kommunalen Grund für die doppelten Etiketten ist eine Umstellung, die eigent- Sperrzeitverordnungen um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. lich erst im März 2021 wirksam wird. Dann werden für viele Gerä- 2. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen tearten neue Effizienzlabel eingeführt, die die alten ablösen. Es Getränken ist Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentli- wird aufgeräumt mit Klassen wie A+++ und A++. Sie klingen zwar chen Vergnügungsstätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des besonders energiesparend, werden aber bei vielen Gerätearten Folgetages verboten. mittlerweile von fast allen aktuellen Modellen erreicht. Künftig gibt 3. Abweichend von § 2 Absatz 2 Sätze 1 und 2 CoronaVO Messen es deshalb wieder nur noch die Klassen A bis G. wird die Anzahl der tatsächlich gleichzeitig anwesenden Be- Diese Umstellung bringt mit sich, dass die heutigen Modelle sucherinnen und Besucher dahingehend begrenzt, dass eine durchweg in schlechtere Klassen eingruppiert werden. So können Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Besucherin oder sich zum Beispiel Kühlschränke, die vorher die Bestklasse A+++ Besucher bezogen auf die für die Besucherinnen und Besucher erreicht haben, demnächst in der Klasse E wiederfinden. Die neuen zugängliche Ausstellungsfläche nicht unterschritten wird. Labels kommen zunächst für Geschirrspüler, Waschmaschinen und kombinierte Waschtrockner, Kühl- und Gefriergeräte sowie 4. Für die Nichtbefolgung der Ziffern 1 und 2 dieser Allgemeinver- elektronische Displays inklusive Fernseher und Monitore. Dass Sie fügung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 € angedroht. trotz der erst im März erfolgenden Umstellung jetzt schon die neu- 5. Diese Allgemeinverfügung tritt am 27. Oktober 2020 um 6 Uhr en Labels zu Gesicht bekommen, liegt an den Vorbereitungs- und in Kraft. Lagerzeiten. Die Hersteller können nicht absehen, wann genau 6. Diese Allgemeinverfügung tritt außer Kraft, sofern die soge- die Ware verkauft wird. In Geschäften oder online vor dem Kauf nannte 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bezogen auf sichtbar sein dürfen die neuen Labels aber erst ab 1. März 2021. den Landkreis Rastatt in sieben aufeinanderfolgenden Tagen Bleibt noch die Frage nach den unterschiedlichen Energiever- unter dem Wert von 50 liegt. Maßgeblich ist die amtliche brauchs-Angaben auf zwei Labels für ein und dasselbe Gerät. Der Feststellung des Landesgesundheitsamts zum Inzidenzwert Grund sind geänderte Messmethoden. Die neuen Angaben zum des Landkreises Rastatt wie sie auf der Homepage des Landes- Jahresverbrauch sind zumindest etwas näher an der tatsächlichen gesundheitsamts (https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/ alltäglichen Nutzung als die alten. Die Energieagentur Mittelbaden DE/Fachinformationen/Info-dienste_Newsletter/InfektNews/ bietet in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württem- Seiten/Lagebericht_covid-19.aspx) veröffentlicht wird. berg kostenlose Energieberatung an. Allgemeine Hinweise: Corona-bedingt gibt es derzeit nur telefonische Beratung. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfü- Die nächsten Termine sind: gung haben nach § 28 Abs. 3 IfSG i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG keine 05.11. Baden-Baden 13:00 - 17.00 Uhr aufschiebende Wirkung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe kann 11.11. Gaggenau 14:00 - 17:45 Uhr gemäß § 80 Absatz 5 VwGO auf Antrag die aufschiebende Wirkung 18.11. Bühl 14:00 - 17:45 Uhr von Widerspruch und Anfechtungsklage ganz oder teilweise anord- 25.11. Rastatt 14:00 - 17:45 Uhr nen. Nach § 73 Abs. la Nr. 6 IfSG handelt ordnungswidrig, wer einer 16.11. Sinzheim 15:00 - 18.00 Uhr vollziehbaren Anordnung nach § 28 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 IfSG zuwiderhandelt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Abs. 2 Anmeldungen per Telefon unter 07222-381-3121 oder per E-Mail IfSG mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro ge- unter kontakt@energieagentur-mittelbaden.de. ahndet werden. Weitere Beratungsangebote finden Sie bei der Energieagentur Mittelbaden gGmbH, Ihrem Ansprechpartner für Klimaschutz und Begründung Energieeffizienz, unter www.energieagentur-mittelbaden.de I. Sachverhalt Nach dem Stufenkonzept der Landesregierung („Landeskonzept zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektionswelle“) geht mit einer 7-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Ein- wohnern ein starker Anstieg der Fallzahlen mit diffusen, häufig
8 Nr. 44/2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern nicht mehr nachvollziehbaren Infektionsketten einher. Im Land- Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder kreis Rastatt sind die Fallzahlen so stark angestiegen, dass laut Ausscheider im Sinne des § 2 Nr. 4 bis 7 IfSG festgestellt werden, Lagebericht des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg Maßnahmen ergreifen, soweit und solange dies zur Verhinddrung am 23.10.2020 die 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. 100.000 Einwohner erstmals seit der Hochphase im Frühjahr 2020 Der Anwendungsbereich ist nach den vorliegenden Erkenntnis- wieder überschritten wurde. Dieser Inzidenzwert ist seit diesem sen eröffnet. Denn das Virus SARS- CoV-2 hat sich im Landkreis Zeitpunkt dauerhaft überschritten. Rastatt bereits verbreitet. Im Landkreis Rastatt ist mittlerweile die Es besteht somit nicht mehr nur die Gefahr einer Ansteckung durch 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfizierten pro 100.000 Einwohner Personen aus den Risikogebieten, vielmehr liegt jetzt ein erhöhtes deutlich überschritten. Aufgrund des vorherrschenden Über- regionales Risiko vor, sich mit dem SARS-CoV-2 Virus zu infizieren. tragungswegs der Tröpfcheninfektion ist eine Übertragung von Häufig erfolgte eine Identifizierung von größeren Feiern im Fami- Mensch zu Mensch (z. B. durch Husten, Niesen), auch durch mild lien- und Freundeskreis als Infektionsquellen (siehe Lagebericht erkrankte oder asymptomatisch infizierte Personen leicht möglich. des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom 13.10.2020). Dies deckt Insbesondere bei Personen, die relevanten Kontakt zu einer be- sich auch mit den Erkenntnissen zum Infektionsgeschehen im stätigten an COVID-19 erkrankten Person hatten, ist auf Grund der Landkreis Rastatt. Die Infektionsketten können größtenteils nicht vorliegenden Erkenntnisse anzunehmen, dass diese das Virus in mehr nachvollzogen werden. Das Infektionsbild erscheint diffus. sich aufgenommen haben und somit ansteckungsverdächtig sind. Konkrete Infektionscluster sind nicht auszumachen. Zweck der Allgemeinverfügung ist es, die Ausbreitung des SARS- Bei größeren Ansammlungen von Personen kann es schnell zu ei- CoV-2 Virus zu verlangsamen, Infektionsketten zu unterbrechen ner Vielzahl von Übertragungen von SARS-CoV-2-Erregern kommen. und die Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung auf- Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische recht zu erhalten. Für die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit Aufnahme virushaltiger Flüssigkeitspartikel, die beim Atmen, einer Ansteckungsgefahr gilt dabei kein strikter, alle möglichen Husten, Sprechen und Niesen entstehen. Bei jeder Zusammen- Fälle gleichermaßen erfassender Maßstab. Vielmehr ist der gelten- kunft einer größeren Gruppe von Personen besteht die spezifische de Grundsatz heranzuziehen, dass an die Wahrscheinlichkeit des Gefahr einer Ansteckung. Wenn die Mindestabstände nicht sicher Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, eingehalten werden oder aufgrund der örtlichen Bedingungen je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende nicht mehr eingehalten werden können, begünstigt dies die Über- Schaden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. 3 C 16/11). tragung von SARS-CoV-2 von Mensch 2U Mensch. Hinzu kommt, Aufgrund der besonderen Gefahr, die von dem neuartigen Erreger dass die Inkubationszeit des Virus laut RKI bis zu 14 Tage beträgt. wegen seiner hohen Übertragbarkeit und der Zahl der schweren bis Es ist nach den vorliegenden Erkenntnissen möglich, dass Perso- hin zu tödlichen Krankheitsverläufen für die öffentliche Gesund- nen das Virus in sich tragen und bereits ausscheiden (die Person heit in Deutschland und weltweit ausgeht, sind an die Wahrschein- also infektiös ist), noch bevor erste Symptome auftreten. lichkeit einer Ansteckung eher geringe Anforderungen zu stellen. Ein Impfstoff oder die Möglichkeit einer medikamentösen Behand- Der Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration vom 23. lung des Virus SARS-CoV-2 existiert derzeit noch nicht. Bei einer un- Oktober 2020 (Az: 51-1443.1 SARS- COV-2/6) sieht vor, dass bei kontrollierten Ausbreitung ist in kurzer Zeit mit einer hohen Anzahl einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50/100.000 Ein- behandlungsbedürftiger Personen mit schweren und kritischen bis wohner bezogen auf einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt hin zu tödlichen Krankheitsverläufen zu rechnen. Es droht daher (lies: Stadtkreis) die Ausweitung der Sperrzeit für gastronomische die Gefahr, dass die Strukturen der Gesundheitsversorgung durch Betriebe sowie die Einführung eines Außenabgabeverbots für Alko- den gleichzeitigen starken Anstieg an Patienten mit ähnlichem hol und Beschränkung der Teilnehmerzahl für Messen anzuordnen Behandlungsbedarf überlastet werden. Eine solche Überlastung ist. Die Einführung einer Sperrstunde für Gastronomiebetriebe ab muss dringend vermieden werden. 23 Uhr dient insbesondere dazu, dem nächtlichen Ausgehverhal- Um die Verbreitung der Infektionskrankheit wirkungsvoll zu ver- ten der Bevölkerung ein steuerbares zeitliches Ende zu setzen. Mit hindern, muss das Ansteckungsrisiko daher möglichst minimiert fortschreitender Stunde nimmt erfahrungsgemäß auch die Alkoho- werden. Das RKI als konzeptionierende Stelle im Sinne von § 4 lisierung und damit einhergehend die Enthemmung der Besuche- IfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnahme zuvorderst die Ein- rinnen und Besucher von Gastronomiebetrieben zu. Dies führt zu haltung geeigneter Hygienemaßnahmen, Kontaktreduktion und einer stetigen Verschlechterung der Einhaltung von Hygiene- und den Schutz besonders vulnerabler Personengruppen (vor allem Infektionsschutzregeln, weshalb eine zeitliche Begrenzung der ältere oder vorerkrankte Personen). Möglichkeit zum Ausgehen notwendig ist. Das parallele Außenabgabeverbot von Alkohol ab 23 Uhr dient II. Rechtliche Würdigung dazu, Ausweichreaktionen des Publikums zu verhindern, nachdem Die Landesregierung hat mit der Rechtsverordnung über infektions- eine Bewirtung in den zuvor geöffneten Lokalitäten endet. Ziel ist schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus dabei, den Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum, (CoronaVO) vom 23. Juni 2020, zuletzt geändert am 19. Oktober wobei wiederum die Verletzung von Hygiene und Infektionsschutz- 2020 in der jeweils gültigen Fassung auf Grund von § 32 i. V. m. regeln zu erwarten ist, zu verhindern und dadurch die Verbreitung §§ 28 bis 31 IfSG infektionsschützende Maßnahmen gegen die des SARS-CoV-2 Virus möglichst einzudämmen. Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 angeordnet. Gemäß § 20 Abs. 1 Die Beschränkung der Besucherzahlen für Messen in Abweichung CoronaVO können die zuständigen Behörden weitergehende Maß- von § 2 Abs. 2 S. 1 und 2 der Verordnung des Wirtschaftsministe- nahmen zum Schutz vor Infektionen treffen. riums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertra- Aufgrund der sich jedoch weiterhin dynamisch entwickelnden gungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf Messen, Ausstellungen Erkrankungslage sieht das Gesundheitsamt die Notwendigkeit, und Kongressen (CoronaVO Messen) vom 14. Juli 2020 in der ab weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflus- 29. August 2020 geltenden Fassung hat zum Ziel, die Besucher- sung der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen; auch um besonders dichte und damit auch die Besucheranzahl auf Messen weiter vulnerable Gruppen zu schützen. zu verringern und so die Infektionswahrscheinlichkeitweiter zu Die Allgemeinverfügung beruht auf §§ 28 Abs. 1 Abs. 3, 16 Abs. 6 senken. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens im Landkreis IfSG i. V. m. § 1 Abs. 6a S. 1, 3 der Verordnung des Sozialminis- Rastatt erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass es bei einem teriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz, hohen Besucheraufkommen zu Infektionen kommen wird. Dies Baden-Württemberg (IfSGZustV BW) sowie § 20 Abs. 1 CoronaVO. hätte besonders schwerwiegende Konsequenzen, weil die Besu- Das Gesundheitsamt des Landratsamts Rastatt ist aufgrund der cher einer Messe naturgemäß aus einem größeren Einzugsbereich Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 Neuinfizierten pro anreisen und sich die Kontaktpersonennachverfol- gung damit als 100.000 Einwohner bezogen auf den Landkreis nach Feststellung äußerst aufwendig erweist und durch das ohnehin bereits stark des Landesgesundheitsamts vom 23. Oktober 2020 gemäß § 1 ausgelastete Gesundheitsamt kaum mehr zu leisten wäre. Abs. 6a S. 1 IfSGZustV zuständig Maßnahmen nach § 28 Abs. 1 Bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion ist damit zu rechnen, IfSG mit Wirksamkeit für den gesamten Landkreis Rastatt zu er- dass diese nicht mehr kontrollierbar ist und das Gesundheitssys- lassen. Die Allgemeinverfügung ist zur Verhinderung der weiteren tem die Versorgung der schwer erkrankten Personen nicht mehr Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich. sicherstellen kann. Hierbei handelt es sich um sehr hohe Schutz- Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde, wenn güter, denen Vorrang zu gewähren ist. Insoweit überwiegt der
Nr. 44/2020 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Gesundheitsschutz der Bevölkerung, insbesondere der Schutz der potentiell von schweren Krankheitsverläufen bedrohten Personen vor einer Ansteckung, die allgemeine Handlungsfreiheit und die Förderverein Flößereimuseum mittelbar betroffenen wirtschaftlichen Einbußen der Gastronomie- betriebe. Diese Allgemeinverfügung ist somit nach entsprechender Steinmauern Abwägung der betroffenen Rechtsgüter verhältnismäßig. Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz Hochzeit früher! Baden-Württemberg sind Zwangsmittel vor ihrer Anwendung anzu- Zur Orientierung: Obere Reihe von links, Mathilde Nold, drohen. Mildere Mittel als die Festsetzung von Zwangsgeld kom- Franziska Nold, Anna Nold, Hochzeiterin (Mutter von Bruder Luise). men nicht in Betracht, um die Beschränkungen durchzusetzen. Ehemann Karl Jung (Rechnungsführer bei der Gemeinde Steinmau- Unmittelbarer Zwang ist - sofern überhaupt geeignet - kein milde- ern), Wilhelm Jung. res Mittel. Ferner muss die Anordnung sofort durchgesetzt werden, Anna Nold verstarb. Karl Jung heiratete eine Luise Kistner, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit mit potentiell Tochter aus dieser Ehe ist Franziska Jung. schwersten Folgen für die Betroffenen zu verhindern. Quelle: Udo Götz Von einer Anhörung wurde aufgrund der Eilbedürftigkeit und der Vielzahl an Betroffenen gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG abgese- hen. Gemäß §§ 28 Abs. 3 i. V. m. 16 Abs. 8 IfSG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Maßnahme keine aufschieben- de Wirkung. Diese Allgemeinverfügung wird am 26. Oktober 2020 ortsüblich bekannt gegeben. Bereitstellungstag ist der 26. Oktober 2020. Sie tritt am 27. Oktober 2020 um 6 Uhr in Kraft. Im Übrigen gelten insbesondere die durch die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (CoronaVO) verordneten Maßnahmen. Ihr Recht Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim: Landratsamt Rastatt Am Schlossplatz 5 76437 Rastatt Rastatt, 26. Oktober 2020 Dr. Peter Erster Landesbeamter - ständiger allgemeiner Vertreter des Landrats Wahlbekanntmachung Gemeinde Landkreis Steinmauern Rastatt Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl Liebe Bürgerinnen und Bürger, des Bürgermeisters am 25.10.2020 1. Hiermit wird das vom Gemeindewahlausschuss festgestellte die Fallzahlen bestätigter Covid-19-Infektionen steigen auch Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters bekannt gemacht: im Landkreis Rastatt rapide an. Wir bitten Sie deshalb, auf 1.1 Zahl der Wahlberechtigten 2.544 den persönlichen Besuch im Rathaus, wenn möglich, zu ver- Zahl der Wähler 1.456 zichten und Ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail an die Zahl der ungültigen Stimmzettel 21 jeweiligen Sachbearbeiter/-innen zu richten. Wir kommen Zahl der gültigen Stimmzettel 1.435 Zahl der gültigen Stimmen 1.435 dann auf Sie zu. 1.2 Von den gültigen Stimmen entfielen auf Das info-büro bleibt zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie Familienname, geöffnet! Vorname(n) Anschrift (Hauptwohnung) Stimmen Um das Risiko der Infektionsgefahr für Sie und die Mitar- Hoffarth, Toni Wiesenstraße 18, beiter/-innen zu verringern, bitten wir Sie um Beachtung 76479 Steinmauern 1.089 folgender Dinge: Reinhard, Harald Am Hitzenhof 23, 79256 Buchenbach 325 - Besuchstermin mit den Sachbearbeiter/-innen vereinbaren. Blettermann, - Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im gesamten Rathaus. Patrice Am Murgdamm 33, 76479 Steinmauern 3 - Hände desinfizieren beim Betreten des Rathauses. Hangs, Julia Am Rendelweg 25, 76479 Steinmauern 3 Flößer, Claus Am Murgdamm 27, 76479 Steinmauern 2 - Der Sicherheitsabstand von 1,5 m, sowie die Hygienevor- Götz, Matthias Kirchweg 1, 76479 Steinmauern 2 schriften sind einzuhalten. Reiß, Wolfgang Elchesheimer Straße 7 a, 76479 Steinmauern 2 Wir danken für Ihr Verständnis. Springer, Christopher Zu den Waldäckern 2 a, 76479 Steinmauern 2
10 Nr. 44/2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Baumer, Photovoltaikanlage Turn- und Festhalle Wolfgang Korbmacherweg 5, 76479 Steinmauern 1 Die Anlage wurde im Jahr 2008 errichtet. Die Investitionskosten Bitterwolf, betrugen damals 88.570 EUR. Bis Ende des Jahres 2019 konnte Yannick Rheinstraße 72, 76479 Steinmauern 1 die Anlage Erträge in Höhe von 90.201,93 EUR erwirtschaften und hat sich somit zwischenzeitlich amortisiert. Die Einspeisevergü- Jung, Andreas 1 tung wird noch bis zum Jahr 2028 gezahlt. Müller, Adrian Plittersdorfer Straße 11, 76479 Steinmauern 1 E-Carsharing Natterer, Werner 1 Seit Mitte August gibt es bei der E-Ladesäule die Möglichkeit der Pardo Pose, Julio Hauptstraße 51, 76479 Steinmauern 1 Nutzung von E-Carsharing. Das von der Firma deer GmbH bereit- Unser, Manfred Karl-Späth-Straße 9, 76479 Steinmauern 1 gestellte Fahrzeug kann über die eine Carsharing App gebucht werden. Mit dem E-Carsharing ist ein weiterer Schritt in Richtung - nur bei der Wahl nach § 45 Abs. 1 GemO: emmissionslosem individuellen Nahverkehr getan. 1.3 Der Bewerber Hoffarth, Toni hat mehr als die Hälfte der gülti- gen Stimmen erhalten. European-Energy Award Er ist somit zum Bürgermeister gewählt. Die Regio Energie Kommunen beabsichtigen sich im Rahmen des European Energy Awards zertifizieren zu lassen. Hierfür müssen 2. Gegen die Wahl kann binnen einer Woche nach der öffent- verschiedene klimawirksame Maßnahmen durchgeführt werden. lichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses von jedem Vorteilhaft ist, dass viele der umzusetzenden Maßnahmen be- Wahlberechtigten und von jedem Bewerber Einspruch bei der reits im Klimaschutzkonzept beinhaltet sind, somit so oder so Rechtsaufsichtsbehörde, umgesetzt werden müssen. Durch die Teilnahme am European Landratsamt Rastatt Energy Award kann hier weitere Unterstützung bei der Umsetzung Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt erhalten werden. Außerdem erhält man einen um 10% höheren Kapellenstr. 36 Zuschuss bei investiven Klimamaßnahmen. Der European Energy 76437 Rastatt Award wird durch das Förderprogramm Klimaschutz Plus gefördert. erhoben werden. Frist zur Antragstellung ist 30.11.2019. In der nächsten Sitzung des Gemeinderates soll über eine Teilnahme Steinmauerns bei der Der Einspruch eines Wahlberechtigten und eines Bewerbers, der Zertifizierung mit dem eeA entschieden werden. nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 26 Wahlberechtigte beitreten. Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis. Steinmauern, 27.10.2020 4. Erweiterung der Karl-Julius-Späth-Schule - Auftragsvergabe für Schreinerarbeiten Die Möblierung der zwei neuen Klassenzimmer und des Mehr- Reinhilde Weisenburger zweckraums im DG der Karl-Julius-Späth-Schule soll mit einheit- Bürgermeisterstellvertreterin lichen Einbauschränken erfolgen. Dies ergibt ein harmonisches Gesamtbild, welches in den nächsten Jahren auch für die vor- handenen Klassenzimmer übernommen werden soll. Für dieses Informationen aus der letzten öffentlichen Gewerk wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Zur Angebotseröffnung lagen drei Angebote vor. Sitzung des Gemeinderates am 20.10.2020 Günstigste Bieterin ist die Fa. C. und P Bruder GbR, Baden-Baden, mit einer Angebotssumme von 9.309,00 EUR. Die Schätzung des 1. B ericht über die in der letzten nicht-öffentlichen Architekturbüros lag bei 25.000,00 EUR. Aufgrund von Massen- Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse minderungen und dem Verzicht auf Einbauschränke nach Aufmaß Kein Bericht, da die letzte Gemeinderatssitzung keine nicht-öffent- wurde diese Schätzung um mehr als 150% unterschritten. Die lichen Tagesordnungspunkte enthielt. anderen Bieter lagen bei ca. 100% Unterschreitung. 2. Einwohnerfragestunde Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Auftragsvergabe für Keine Fragen. die Schreinerarbeiten an die Fa. C. und P Bruder GbR, Baden-Ba- den, zur geprüften Angebotssumme von brutto 9.309,00 EUR. 3. Kommunales Energiemanagement - Vorstellung der Energieberichte 2018/2019 / 5. Digitalisierung der Karl-Julius-Späth-Schule Bericht über Klimaschutzmaßnahmen - Beschaffung entsprechender Geräte Der Gemeinderat hat sich im Dezember 2018 im Zusammenhang Energieberichte 2018 mit der Vergabe der Planungsleistungen im Bereich Elektrotechnik Der Energieverbrauch 2018 ist im Vergleich zum Vorjahr um 13.021 mit der Medienentwicklungsplanung in der erweiterten Karl-Ju- kWh gestiegen. Hiervon entfällt eine Steigerung von 44.027 kWh lius-Späth-Schule befasst. In der Sitzung informierte damals ein auf den Wärmeverbrauch. Gleichzeitig ist der Verbrauch von Licht- Vertreter des Medienzentrums Mittelbaden als Schulnetzberater bzw. Kraftstrom um 31.006 kWh gesunken. über die Notwendigkeit des gesamten Digitalisierungsprozesses Der gesamte Energieverbrauch für die ausgewählten Liegenschaf- in der Grundschule. Zur Grundausstattung für die Klassenzimmer ten beträgt 946.858 kWh. gehören nach damaliger Aussage neben WLAN und Verkabelung eine Medienkamera mit Beamer sowie ein Laptop für die Lehrkraft. Energiebericht 2019 Außerdem seien 1-2 Endgeräte pro Klassenzimmer für die Nutzung Der Energieverbrauch 2019 ist im Vergleich zum Vorjahr um 89.079 durch die Kinder sinnvoll. kWh gestiegen. Es entfallen auf den Wärmeverbrauch eine Steige- Die Schule ist mittlerweile neu verkabelt und alle Klassenzimmer rung um 83.877 kWh und auf den Licht- bzw. Kraftstromverbrauch können mit Internet versorgt werden. Außerdem wurde ein Glasfa- eine Steigerung um 5.202 kWh. Bei den genannten Zahlen ist seranschluss gelegt. Diese Maßnahme kann über finanzielle Mittel jedoch zu beachten, dass im Jahr 2019 erstmals die Anschlussun- aus dem Digitalpakt gefördert werden. Mit der Verwaltungsverein- terbringung mit in dem Bericht aufgeführt ist. Die Steigerung fällt barung zwischen Bund und Ländern, die seit Mai 2019 gilt, wurde somit geringer aus, als auf den ersten Blick ersichtlich. die Grundlage zur Ausschüttung der Gelder aus dem DigitalPakt Der gesamte Energieverbrauch der ausgewählten Liegenschaften geschaffen. Für Steinmauern stehen Mittel in Höhe von insgesamt beträgt 1.035.937 kWh. Gründe für die Steigerungen sind nicht 33.500,- EUR zur Verfügung. Voraussetzung für die Beantragung näher bekannt. Nichtsdestotrotz ist der Verlauf der Energiekosten der Mittel ist dabei das Vorliegen eines Medienentwicklungsplans, in den letzten Jahren stark rückläufig. Die vorgenommenen An- aus dem hervorgeht für welche pädagogischen Ziele welche tech- strengungen machen sich somit positiv bemerkbar. Vor allem bei nische Ausstattung an der jeweiligen Schule benötigt wird. den Verbräuchen des Rathauses, sowie der Feuerwehr und dem Mit Pressemitteilung vom 16.07.2020 wurde vom Kultusministeri- Kindergarten sind deutliche Einsparungen zu verzeichnen. um mitgeteilt, dass aufgrund der Corona-Krise die Umsetzung des
Nr. 44/2020 11 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern DigitalPakts beschleunigt werden müsse. Um dies zu erreichen, Für den Landkreis Rastatt können Fahrbibliotheknutzerinnen und wurde das Antragsverfahren derart vereinfacht, dass bereits ohne -nutzer im Online-Katalog https://badenbaden.bibdia-hosts.de/ vorliegenden Medienentwicklungsplan Mittel beantragt werden opax/de/qsim.html.S mit Standort „Bücherbus“ die gewünschten können, sofern spätestens mit der Abrechnung der Maßnahmen Bücher und Medien heraussuchen. Bestellt werden können unter dieser dann eingereicht wird. Der Medienentwicklungsplan wird Angabe von Autor, Titel und Medienart bis zu 5 Titel. Benötigter derzeit erstellt und die Beantragung der Mittel vorbereitet. Vorlauf für das Bücherbus-Team sind mindestens 3 Werktage vor Im Juli 2020 wurden der Gemeinde außerdem aus dem Sofort- dem Ausleihtermin. Bestellungen werden jederzeit per Mail unter ausstattungsprogramm 10.987, EUR zugesprochen. Mit diesen buecherbus@landkreis-rastatt.de oder zu den Geschäftszeiten Mitteln sollen mobile Endgeräte für die Schulen beschafft werden, des Landratsamts (Mo - Do., 7:30 - 17 Uhr, Fr. bis 13 Uhr) telefo- um die Corona-Krise besser bewältigen zu können. Es handelt sich nisch unter 07222/381-3500/-3560 beim Amt für Weiterbildung dabei um eine 100% Förderung, bei der bis zum 30.06.2021 nach- und Kultur/Fahrbibliothek angenommen. gewiesen werden muss, wofür die Gelder verwendet wurden. Nicht Die Ausgabe der bestellten Büchertaschen wird entsprechend dem benötigte Mittel müssen zurückgezahlt werden. Bücherbus-Fahrplan (bei verkürzten Standzeiten) vorgenommen. Für die Schule wurde gemäß Medienentwicklungsplanung und Die bestellten Büchertaschen können kontaktfrei an der gewohn- erforderlichem zusätzlichen Einsatz digitaler Endgeräte durch die ten Haltestelle abgeholt und entliehene Medien dort auch abgege- Corona-Krise gemeinsam mit Schulleitung und Medienzentrum ein ben werden. Weitere Informationen zur Fahrbibliothek und ihrem Gesamtbedarf ermittelt: Medienangebot unter www.landkreis-rastatt.de. Nachdem entsprechende Angebote eingeholt wurden, schlägt die Verwaltung in der Sitzung vor, als Ausstattung für Klassen- und Lehrerzimmer sowie zum Verleih an Kinder jeweils 10 Laptops und IPads anzuschaffen. Damit kann der digitale Unterricht ermöglicht Gesundheitsamt erlässt Allgemeinverfügung werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 10.688,- EUR brutto für den Landkreis Rastatt und sind über den Zuschuss aus dem Sofortausstattungspro- gramm gedeckt. Außerdem wird vorgeschlagen, darüber hinaus in Das Gesundheitsamt hat eine Allgemeinverfügung zur Eindäm- diesem Jahr vier Klassenzimmer (Klasse 3 und 4) mit Beamer und mung der Corona-Pandemie für den Landkreis Rastatt erlassen. Visualizer zu Gesamtkosten von 4.788,48 EUR brutto auszustatten. Demnach müssen Gaststätten im gesamten Landkreis Rastatt ab Nach Diskussion wird aus der Mitte des Gemeinderates vorge- 23 Uhr schließen und dürfen danach auch keinen Alkohol mehr schlagen, bereits in diesem Jahr alle acht Klassenzimmer mit außer Haus verkaufen. Für Baden-Baden war eine entsprechende Beamer und Visualizer auszustatten. Dieser Vorschlag findet all- Regelung bereits am Wochenende verhängt worden, da dort der gemeine Zustimmung. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen zur Ermöglichung des digitalen Unterrichts jeweils 10 Laptops und bezogen auf 100.000 Einwohner bereits überschritten war. Am IPads sowie zur Ausstattung der acht Klassenzimmer jeweils acht Wochenende hat nun auch das Gesamtgebiet des Landkreises Beamer und Visualizer anzuschaffen. Die Kosten für die Gemeinde Rastatt und der Stadt Baden-Baden diesen Wert überschritten. belaufen sich nach Abzug des Zuschusses aus dem Sofortausstat- Damit geht die Zuständigkeit von den Ortspolizeibehörden an den tungsprogramm auf 9.277,96 EUR. Landkreis Rastatt über. Nach Fertigstellung des Medienentwicklungsplanes wird der Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffent- Gemeinderat durch die Schulleitung über die digitale Arbeit der liche Vergnügungsstätten beginnt um 23 Uhr und endet um 6 Uhr. Schule informiert. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen 6. Berichte und Anfragen Getränken ist Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgeta- Berichte ges verboten. Für die Nichtbefolgung dieser Anordnung wird ein Ausbau der 4. Reinigungsstufe im Abwasserverband Murg Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro angedroht. Bei Messen wird Vom Abwasserverband Murg wurde eine Kostenschätzung zum die Anzahl der tatsächlich gleichzeitig anwesenden Besucherinnen Ausbau der 4. Reinigungsstufe vorgenommen. Danach erhöhen und Besucher dahingehend begrenzt, dass eine Mindestfläche sich die Kosten beim Gruppenklärwerk Rastatt auf 11,8 Mio EUR. von zehn Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher bezogen Dies ist mehr als das Doppelte der ursprünglich angesetzten Kos- auf die für die Besucherinnen und Besucher zugängliche Ausstel- ten. Gründe sind eine erhöhte Auslegungswassermenge wodurch lungsfläche nicht unterschritten wird. größere Anlagen benötigt werden und ursprünglich zu günstig Diese Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 27. Oktober 2020, angesetzte Baugrundverhältnisse. um 6 Uhr in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sofern die sogenannte 7- Durch den Ausbau der vierten Reinigungsstufe wird sich die Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bezogen auf den Landkreis Schmutzwassergebühr deutlich erhöhen. Baubeginn ist im Jahr Rastatt in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Wert von 2022 geplant. 50 liegt. Maßgeblich ist die amtliche Feststellung des Landesge- Anfragen sundheitsamts zum Inzidenzwert des Landkreises Rastatt und Keine. der Stadt Baden-Baden wie sie auf der Homepage des Landes- gesundheitsamts (https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/ Fachinformationen/Info-dienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/ Lage-bericht_covid-19.aspx) veröffentlicht wird. Hintergrund Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in Fußgängerzonen, sofern ein Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten wer- den kann, ist darüber hinaus bereits in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt und daher nicht Gegenstand Bücherbus pausiert weiter bis zu den dieser Allgemeinverfügung für den Landkreis Rastatt. Für die Stadt Baden-Baden ist in der Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2020 Weihnachtsferien zusätzlich geregelt worden, dass ein Mund- und Nasenschutz in der Fußgängerzone grundsätzlich zu tragen ist, unabhängig vom Aufgrund der aktuellen Corona-Lage kann der Bücherbus Stadt- Abstand. Diese Regelung gilt in Baden-Baden weiterhin. kreis Baden-Baden/Landkreis Rastatt auch nach den Herbstferien noch nicht auf Ausleihtour im Stadtkreis Baden-Baden und im Landkreis Rastatt gehen. Deshalb wird der jeweilige Lieferservice mit der „Bücherkiste“ im Stadtkreis Baden-Baden (Infos auf www. stadtbibliothek.baden-baden.de ) und mit der „Mobilen Bücherta- sche“ im Landkreis Rastatt für alle Bücherbus-Kunden weiter bis zu den Weihnachtsferien fortgesetzt.
12 Nr. 44/2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Steinmauern Förderverein der Realschule Durmersheim Musikverein Steinmauern Generalversammlung des Fördervereins Erster Auftritt seit Beginn der Corona-Pandemie Sehr geehrtes Mitglied des Fördervereins der Realschule Durmers- Zugegeben, es ist wirklich nur eine Nebensächlichkeit, dass das heim, am Donnerstag, 19.11.2020, um 19.30 Uhr findet unsere Orchester des MV Steinmauern bei der Ergebnisverkündung der diesjährige Generalversammlung in der Aula der Realschule Bürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag zwei Musikstücke Durmersheim statt. Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein! spielte, um dem neuen Bürgermeister Toni Hoffarth musikalisch zu gratulieren. Aber diese Nebensächlichkeit war zugleich der erste Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: gemeinsame Auftritt vor Publikum seit der Winterfeier Anfang Janu- TOP 1 Begrüßung durch unseren ersten Vorsitzenden ar und für die Musiker somit in zweierlei Hinsicht etwas Besonde- Hr. Klaus Gültling res! Der Musikverein Steinmauern wünscht Toni Hoffarth auch auf TOP 2 Bericht des 1. Vorstand und Entlastung durch die Mitglieder- diesem Weg alles Gute und ein glückliches Händchen in seinem versammlung Amt als Bürgermeister Steinmauerns! TOP 3 Bericht des Kassenwarts mit Bericht und Entlastung durch Musikalische Früherziehung und Blockflötenunterricht die Kassenprüfer Am Dienstag letzter Woche konnte endlich wieder die Musikalische TOP 4 Wahlen: 1. Vorstand, Beisitzer (1), Früherziehung starten. Unter anderen Voraussetzungen als bisher, Schriftführer und Kassenprüfer (1) aber Ausbilderin Ruth Becker und vor allem die Kinder waren froh, TOP 5 Anträge / Sonstiges dass es endlich wieder losgehen konnte. Der Unterricht muss nun bis auf Weiteres im Nebenraum der Anträge zur Tagesordnung bitten wir bis zum 14.11.2020 bei Herrn Turnhalle stattfinden und die Kinder haben sich an bestimmte Klaus Gültling, über die Realschule Durmersheim, Schulstr. 4, Hygieneregeln zu halten, die zuvor den Eltern mitgeteilt wurden. 76448 Durmersheim, Tel. 07245/938133 schriftlich einzureichen. Beispielsweise wird auf zwei Meter Abstand auf eigenen Sitzkis- Klaus Gültling sen gesessen und jedes Kind bringt eigene Musikinstrumente wie 1. Vorsitzender Rasseln und Trommeln mit. Das alles klappte ganz hervorragend! Herzlichen Dank, an die Eltern, die Ihre Kinder gut auf die beson- Die Mitgliederversammlung wird entsprechend der Corona- deren Bedingungen vorbereitet haben und auch an Ruth Becker, Verordnung durchgeführt, ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen. die für die Durchführung ein detailliertes Hygienekonzept erarbei- Eine vorherige Anmeldung der Teilnahme ist erforderlich tet hatte. Bleibt nur zu hoffen, dass trotz steigender Coronazahlen (FV-RSD@email.de). die MFE weiterhin stattfinden kann. Der Blockflötenunterricht wird voraussichtlich nach den Herbstfe- rien beginnen. Realschule Durmersheim Grundschulinformation per Videokonferenz mit mehr als 100 Teilnehmern FV Steinmauern Die Realschule Durmersheim entschied sich im März 2020 für Microsoft Teams. Aufgrund der Corona-Situation war es notwendig, eine zuverlässige und einheitliche Plattform zu finden, mit der alle 1. Mannschaft Schülerinnen und Schüler online unterrichtet werden können. FVS verliert Derby gegen Ottersdorf 0:1 Frau MacInally und Herr Rittler haben schon im vergangenen Schul- Die Ausgangslage vor dem Kreisliga A-Leckerbissen zwischen dem jahr für das gesamte Kollegium Fortbildungen angeboten, damit FVS und dem FV Ottersdorf war mehr als spannend: Der FVS startete alle Lehrerinnen und Lehrer mit ihren Klassen in Teams arbeiten gut (und besser als erwartet) in die Runde und grüßte vom vierten können. Herzlichen Dank für die gewinnbringende Durchführung Tabellenrang. Der FV Ottersdorf hatte sich nach einem holprigen der Fortbildungen. Im aktuellen Schuljahr musste sich bereits eine Start gefangen und zuletzt das Ried-Derby gegen Plittersdorf klar Schulklasse in Quarantäne begeben. Die betroffenen Kolleginnen für sich entschieden. Beide Mannschaften gelten als kampfstark und Kollegen konnten auf ihre Team-Kenntnisse zurückgreifen und und haben treffsichere Torjäger in ihren Reihen. Zudem trennten Online-Unterricht über diese Plattform anbieten. die Teams lediglich drei Punkte in der Tabelle. Bereits im vergangenen Schuljahr fanden schon Videokonferenzen Nach dem Spiel steht das einstimmige Fazit, dass der FV Ottersdorf innerhalb des Kollegiums statt. Die Grundschulinformationsveran- durch das 0:1 vollkommen verdient drei Punkte aus dem Murgsta- staltung als Videokonferenz mit externen Teilnehmern anzubieten, dion entführte. Die erste Halbzeit war sehr zerfahren, wobei das war Neuland. Es gab keinerlei technische Probleme bei der Ottersdorf mehr Spielanteile sowie ein deutliches Chancenplus Durchführung. Frau Kohla bedankte sich für das rege Interesse und besaß. Der FVS kam nur einmal gefährlich vors Gästetor, aber Ex- die konstruktiven Fragen, die aufkamen. Die Realschule Durmers- FVS-Spieler und Gästekapitän Keven Sutter grätschte FVS-Kapitän heim freut sich, trotz der aktuellen Situation die Möglichkeit gehabt Jan Hänle in allerletzter Sekunde den Ball vom Fuß, bevor dieser zu haben, den interessierten Eltern einige Informationen mitzuge- abschließen konnte. Trotz deutlicher Halbzeitansprache kam mit ben und sich ein Stück weit vorzustellen. Die PowerPoint-Präsen- Beginn der zweiten Halbzeit dann die kalte Dusche: Nach einer tation der Videokonferenz finden Sie unserer auf der Homepage. Freistoßflanke parierte FVS-Keeper Sidney Müller noch aus kurzer Am 27. Februar soll nach heutigem Stand der Tag der offenen Tür Distanz, der Nachschuss von Goalgetter Kamil Puszczewicz, einst stattfinden. Die Realschule freut sich auf ein persönliches Kennen- Teil der FVS-Meisterelf von 2010, war jedoch drin. Beide Gäste- lernen. spieler standen bei ihren Abschlüssen sträflich frei. Bei weiteren Fragen können Sie Frau Kohla gerne kontaktieren: Die Blau-Weißen nahmen von nun an das Zepter in die Hand und petra.kohla@realschule-durmersheim.de waren spielerisch besser als die Rieder. Jedoch beschränkten sich
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