MILIZ - "UNSER HEER 2030" DER MILIZBEGRIFF "DATA BREACH" WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.

 
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MILIZ
November 4/2019

Information für Angehörige der
Einsatzorganisation des Bundesheeres

"UNSER HEER 2030"

DER MILIZBEGRIFF

"DATA BREACH"

WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
MILIZ - "UNSER HEER 2030" DER MILIZBEGRIFF "DATA BREACH" WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION

"UNSER HEER 2030"
Im Folgenden wird der Tagesbefehl des Herrn Bundesministers für Landesver-
teidigung, der anlässlich der Präsentation des Berichts „Unser Heer 2030“ am
17. September 2019 veröffentlicht wurde, zur Kenntnis gebracht. Der Bericht
„Unser Heer 2030“ ist unter www.bundesheer.at/unserheer2030 zu entnehmen.
Werte Soldatinnen und Soldaten, werte zivi-       staatlichen Handlungsfähigkeit der Repu-     Maßnahmen notwendig:
le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!              blik Österreich durch 55.000 einsatzberei-   ∆ eine Erhöhung des Verteidigungsbudgets
                                                  te und adäquat ausgerüstete Soldaten;          auf drei Milliarden Euro in Verbindung mit
„UNSERE SICHERHEIT IST OHNE                     ∆ die Verhinderung von Neutralitätsverlet-       einer schrittweisen Anhebung auf ein
INVESTITIONEN GEFÄHRDET!“                         zungen und der Schutz der Souveränität         Prozent des BIP bis 2030;
Mangelnde Investitionen in den letzten            im Luftraum durch die Überwachung mit        ∆ der Abbau des Investitionsrückstaus der
drei Jahrzehnten und der damit verbun-            Radar und Kampfflugzeugen;                     vergangenen Jahrzehnte;
dene Fähigkeitsverlust des ÖBH haben                                                           ∆ eine unverzügliche Entscheidung über
massive Konsequenzen für Österreich: Der                                                         die Ausgestaltung der Luftraumüberwa-
Schutz der österreichischen Bevölkerung                                                          chung zur Gewährleistung unserer Sou-
kann nur mehr sehr eingeschränkt wahr-                                                           veränität und Neutralität;
genommen werden.                                                                               ∆ die Rückkehr des Grundwehrdienstes von
Das bedeutet, dass sich die Österreicherinnen                                                    acht Monaten mit verpflichtenden Miliz-
und Österreicher in Situationen nach einem                                                       übungen;
Blackout oder bei terroristischen Bedrohun-                                                    ∆ die Wiederherstellung der Einsatzfähig-
gen nicht mehr auf ihr Bundesheer verlassen                                                      keit unserer Miliz;
können. Zusätzlich ist aufgrund mangelnder                                                     ∆ die Erhöhung des Personalstandes auf
Ausrüstung das Leben der Soldatinnen und                                                         24.000 Bedienstete und Anpassung der
Soldaten bei ihren Einsätzen einem immer                                                         dienstrechtlichen Rahmenbedingungen zur
größer werdenden Risiko ausgesetzt.                                                              Gewährleistung der Einsatzbereitschaft.
Zu Beginn meiner Amtszeit als Experten-
minister habe ich daher den Auftrag erteilt,                                                   Es ist nun die Aufgabe der künftigen poli-
einen Bericht zu erstellen, der im Detail                                                      tischen Entscheidungsträger, festzulegen,
aufzeigt, welche Rahmenbedingungen er-                                                         welches Risiko für die Sicherheit der öster-
forderlich sind, um den Schutz der öster-                                                      reichischen Bevölkerung in Kauf genommen
reichischen Bevölkerung in Zukunft wieder       ∆ die Leistung von hochwertigen Beiträgen      werden soll.
gewährleisten zu können.                          zu immer anspruchsvoller werdenden in-       Ich bin davon überzeugt, dass der Bericht
Der Bericht „Unser Heer 2030“ liegt nun vor.      ternationalen Friedens- und Ordnungsein-     „Unser Heer 2030“ die notwendigen Grund-
Er beantwortet vier wesentliche Fragen:           sätzen am Westbalkan und im erweiterten      lagen liefert, damit künftig die notwendigen
∆ Welche Bedrohungen gegen Österreich             Krisengürtel um Europa durch den Einsatz     Ressourcen dem ÖBH zur Verfügung ge-
   gibt es?                                       von mindestens 1.100 Soldaten;               stellt werden. Erst dann wird das Bundes-
∆ Wie schützt das Bundesheer die österrei-      ∆ die aktive Teilnahme an der Gemeinsa-        heer wieder seine Aufgaben zum Schutz der
   chische Bevölkerung?                           men Sicherheits- und Verteidigungspo-        Österreicherinnen und Österreicher erfüllen
∆ Was kann das Bundesheer bald nicht              litik (GSVP) und Teilnahme an europäi-       können. Angesichts dieser überaus fordern-
   mehr und was sind die damit verbunde-          schen Projekten in den Bereichen Cyber-,     den Rahmenbedingungen bedanke ich mich
   nen Risiken?                                   Drohnen- und ABC-Abwehr;                     bei Ihnen für Ihren Einsatz bei der täglichen
∆ Was braucht es, um für die österreichi-       ∆ die Erbringung von qualifizierten Assis-     Aufgabenerfüllung.
   sche Bevölkerung wieder einen ausrei-          tenzleistungen bei der Bewältigung der
   chenden Schutz sicherzustellen?                Folgen der Klimakrise und von techni-        Es lebe das Österreichische Bundesheer! Es
                                                  schen Katastrophen durch bis zu 12.500       lebe die Republik Österreich!
Die militärische Landesverteidigung muss          Soldaten;
an die neuen Herausforderungen angepasst        ∆ die Erbringung von robusten Assistenzleis-   Mag. Thomas STARLINGER,
werden. Die zentralen Aufgaben des Öster-         tungen für sicherheitspolitische Aufgaben    Bundesminister für Landesverteidigung
reichischen Bundesheeres für die nächsten         durch sofort einsetzbare Reaktionskräfte.
zehn Jahre sind:
∆ die Bewältigung von hybriden Bedrohun-        Um die Sicherheit Österreichs auch weiter-     Die Redaktion
   gen, Cyberangriffen und systemischem         hin gewährleisten zu können, sind gemäß        Quelle: Interne Information des BMLV 2019; Nr. 25
   Terrorismus sowie die Sicherstellung der     dem Bericht „Unser Heer 2030“ folgende         (17.09.2019)

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DER MILIZBEGRIFF
Der Begriff der „Miliz“ in der österreichischen Wehrrechtsordnung prägt
wesentlich unser Wehrsystem.
ALLGEMEINES                                          nur zur Grundausbildung,
Der Ausdruck „Miliz" bezeichnet einen Be-            zu Übungen und für den
griff von verhältnismäßig hohem Abstrak-             Einsatz gebildeten Prä-
tionsgrad und erlaubt in einem breiten               senzstand sowie
Spektrum möglicher Erscheinungsformen              ∆ die geistige Bereitschaft zur
unterschiedliche Konkretisierungen.                  ständigen Mitwirkung an
                                                     der Gemeinschaftsaufgabe
GEMEINSCHAFTSAUFGABE                                 der Verteidigung nach Maß-
Das Wort leitet sich wie das Wort „Militär" aus      gabe der jeweiligen indivi-
dem Lateinischen her (miles – Soldat; militia –      duellen Möglichkeiten.
Kriegsdienst, Kriegsmacht). Es ist seit dem 17.
Jahrhundert jedoch das französische „milice“       UNTERSCHIEDLICHE                                   Im europäischen Raum ist historisch eine
in den deutschen Sprachgebrauch eingegan-          ERSCHEINUNGSFORMEN                                 Linie von Verteidigungssystemen erkenn-
gen. Ebenso wie im Französischen bezeich-          Die gegenwärtig üblichen Umschreibungen            bar, die als Selbstschutz der Gemeinschaft
net es nach einem Bedeutungswandel nur im          des Milizbegriffes stimmen im Allgemeinen          organisiert waren und von den Volkshee-
Kriege bestehende Streitkräfte, die in der Regel   mit diesen Wesenselementen des Idealtypus          ren der antiken Demokratien in Griechen-
Selbstschutzkräfte einer Gemeinschaft sind –       überein, weisen aber auch auf das erwähnte         land und Rom über die germanischen und
im Gegensatz zu dem „stehenden Heer“, das          Spektrum der Erscheinungsformen hin.               frühmittelalterlichen Heeresaufgebote, die
als Berufsheer organisiert ist oder zumindest      So ist in deutschen Nachschlagewerken              Schweizer Bauern und Bürgerheere des 14.
starke berufsmäßige Anteile aufweist.              dieser Begriff als nicht ständige Streit-          Jahrhunderts zu den seit dem 16. Jahrhun-
Die Bedeutung einer von der Gemeinschaft           kräfte, die im Frieden nur zu kurzfristiger        dert entwickelten, vom Landesherrn in Ge-
selbst getragenen Schutz- und Verteidigungs-       Ausbildung und wiederholt zu Übungen zu-           meinschaft mit den Landständen getrage-
einrichtung, die nur für Ausbildungs- und Ein-     sammentreten oder nur schwache ständige            nen „Landesdefensionen“, zu der „levee en
satzzwecke zusammentritt, ist ein Wesens-          Kader unterhalten und erst im Kriegsfall           masse“ in der Französischen Revolution so-
merkmal des Idealtypus der Miliz geblieben.        aufgefüllt werden, umschrieben.                    wie zu den im 19. und 20. Jahrhundert neu
                                                   In der englischen Fachliteratur wird die Miliz     errichteten oder an bestehende Standes-
UNTERSCHIEDLICHE                                   als „militärische Organisation von Bürgern         defensionen anknüpfenden Milizorganisa-
ENTWICKLUNGEN                                      mit einem bestimmten Grad an militäri-             tionen der bewaffneten Macht des Staates
Allerdings haben sich im Zuge historischer         scher Ausbildung, die im Notfall zum Dienst        („Landwehr“, „Landsturm“) reicht.
und regional unterschiedlicher Entwicklun-         verfügbar sind, gewöhnlich zur örtlichen
gen mannigfache Arten von Milizsystemen            Verteidigung“ bezeichnet, wobei „die mora-         BEISPIELE FÜR MILIZSYSTEME
herausgebildet. Hierfür können entweder            lische Basis der Miliz traditionell in der Ver-    Derzeit sind im europäischen Vergleich
Freiwilligkeit oder Wehrpflicht ebenso wie         teidigung von Haus und Herd liegt".                als Beispiele für Milizsysteme, die auf der
Staatsangehörigkeit, regionale, städtische         Der Bericht der Wehrstrukturkommission 1972        Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht das
oder berufliche Anknüpfungspunkte die              der damaligen Bundesrepublik Deutschland           maßgebliche Prinzip der Landesverteidi-
maßgeblichen Zugehörigkeitskriterien sein.         wies deutlich auf die Vielfalt der Milizsysteme    gung bilden, die der Schweiz und Schwe-
Je nach der jeweils spezifischen Ausge-            hin: „Der Begriff der Miliz wird unterschiedlich   dens zu nennen.
staltung ihrer militärischen Organisation          ausgelegt. Herkömmlich wird darunter eine          Während das Milizsystem der Schweiz mit ei-
mit berufsmäßigem Kaderpersonal und                spezifische Ausprägung der Wehrpflichtarmee        nem verhältnismäßig geringen Anteil an Be-
ständigen Einrichtungen entsprechen die            verstanden. Der Begriff wird aber auch in Ver-     rufskader und einem ebenso geringen Rah-
verschiedenen Milizsysteme mehr oder we-           bindung mit dem Prinzip der Freiwilligkeit ge-     men ständiger Einrichtungen dem Idealtypus
niger dem erwähnten Idealtypus.                    braucht.“. Gerade dieser Aspekt zeigt auf, dass    der Miliz sehr nahekommt, ist das Milizsystem
Gemeinsam ist ihnen aber jedenfalls                „Miliz“ ein Prinzip ist, welches wesentlich auf    Schwedens mit einem höheren Anteil ständig
∆ eine Gestaltung der Schutz- und                  der Bereitschaft des Einzelnen beruht, einen       präsenten Kaderpersonals und Komponen-
   ­Verteidigungsvorkehrungen (zumindest           Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten.           ten, die als stehende Streitkräfte organisiert
    überwiegend) nicht im Wege einer be-           So hat dieser Ausdruck in der Miliztradition       sind (Luftstreitkräfte, Marine), die typische Er-
    rufsmäßigen Institution, sondern als           der Schweiz eine Begriffserweiterung in ei-        scheinungsform einer Kadermiliz.
    Gemeinschaftsaufgabe;                          nem Sinne erfahren, der über das rein Mili-        Beispiel eines Milizsystems auf freiwilliger
∆ die Organisation der Verbände (zumin-            tärische hinausgeht; er umfasst Dienste an         Grundlage ist die „National Guard“ der Ver-
    dest überwiegend) nicht als ständig prä-       der Gemeinschaft, die nicht beruflich oder         einigten Staaten von Amerika, die aus der
    sente Einrichtungen, sondern in einem          mit Erwerbsabsicht geleistet werden.               Tradition von Milizverbänden aus der Kolo-

                                                                                                                                                   3
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nialzeit seit dem 17. Jahrhundert gewach-        wie Religionsfreiheit und Abgabenfreiheit,       als subsidiarisches Verteidigungselement zur
sen ist und – neben bzw. im Hintergrund der      sollte einen „Schutzwall“ bilden. Dieses Mi-     Seite. Die Landsturmpflicht erfasst nicht nur
„regulären Armee“ – als jeweilige Streitkraft    lizsystem, in das seit 1578 auch Berufssol-      den einzelnen Staatsbürger, sondern auch die
der einzelnen Gliedstaaten Aufgaben der          daten im Sinne einer Kadermiliz eingegliedert    Bürgermilizen und Schützenkorps sowie die
Aufrechterhaltung öffentlicher Ruhe und          wurden, und das in seiner vollen Ausdehnung      Militärveteranenvereine.
Ordnung sowie der Katastrophenhilfe zu           von der Adria bis nach Siebenbürgen reichte,     In den Wirren des Zusammenbruchs der
besorgen hat, aber auch unter besonderen         hat sich in vielfältigen organisatorischen und   Monarchie bildeten sich in den Ländern ver-
Voraussetzungen („nationaler Notstand")          rechtlichen Erneuerungen sowie unter modi-       schiedentlich milizartige Wehrformationen
als Bundestruppe in die Kommandostruktur         fizierten Aufgabenstellungen durch mehr als      (Heim-, Bürger-, Bauernwehren), die regiona-
der „regulären Armee“ integriert wird.           drei Jahrhunderte erhalten.                      le Selbstschutzaufgaben wahrnahmen.
                                                 Mit einem Manifest Kaiser Franz Josefs I.        Konzepte einer Gestaltung des Wehrwesens
ENTWICKLUNG IN ÖSTERREICH                        vom 15. Juli 1881 wurde das System der Mi-       der neuen Republik auf der Grundlage des
Österreich hat in einer langen Wehrtradition     litärgrenze endgültig aufgelöst.                 Milizprinzips wurden durch den Staatsvertrag
auch eine vielfältige Entwicklung verschiede-                                                     von St. Germainen-Laye, StBGI. Nr. 303/1920,
ner Milizsysteme aufzuweisen. Der Schwer-        ALLGEMEINE                                       der Österreich das System der allgemeinen
punkt solcher Verteidigungseinrichtungen lag     WIEDERBELEBUNG                                   Wehrpflicht untersagte, gegenstandslos.
seit dem Verfall der Lehensheere in den Lan-     Eine allgemeine Wiederbelebung im öffent-
desaufgeboten nach dem Landrecht.                lichen Bewusstsein, aber auch im militäri-       UNABHÄNGIGKEIT UND
Mit dem zunehmenden Ausbau von Söldner-          schen Denken erfuhr die Milizidee erst mit       WEHRHOHEIT
heeren verloren allerdings die Aufgebote an      den Kriegen der Französischen Revolution,        Nachdem mit der Erlangung der Unab-
Bedeutung. In diesem Rahmen ist ungeachtet       insbesondere mit den Befreiungskriegen           hängigkeit im Jahre 1945 neuerlich der
der allgemeinen Entwicklung die Tiroler Wehr-    gegen Napoleon I. Sie fand ihren besonderen      Gedanke eines Milizsystems für das Ös-
verfassung ein Beispiel eines dauerhaften        Niederschlag im Rahmen der von Erzherzog         terreichische Bundesheer erwogen wur-
Milizsystems, das über Jahrhunderte hinweg       Karl 1801 eingeleiteten Heeresreform.            de, trat dieser Gedanke nach der Wieder-
bis zum Ersten Weltkrieg in einer fließenden     Mit Errichtung der „Landwehr" durch Kaiser       erlangung der Wehrhoheit im Jahre 1955
Anpassung an das allgemeine Wehrsystem           Franz Josef I. mit dem Patent vom 9. Juni        zu Gunsten eines Rahmen(Kader)Heeres
Bestand hatte und wirksam blieb.                 1808 wurde ein allgemeines Milizsystem           in den Hintergrund.
Auch in anderen Teilen des Reiches blieben       als Territorialverteidigungsorganisation ge-     Der weitere Aufbau und Ausbau des Bundes-
neben der allgemeinen Entwicklung zum Be-        schaffen, das weitestgehend dem eingangs         heeres führte aber bereits seit 1958 zur Ent-
rufsheer im städtischen wie im ländlichen        skizzierten Idealtypus entsprach.                wicklung einer Milizkomponente. Es waren
Bereich Milizsysteme unterschiedlicher Prä-      Nach ihrer Auflösung durch das Allerhöchste      dies die sogenannten Grenzschutzeinheiten,
gung bestehen. Es waren dies regionale Auf-      Patent vom 31. Juli 1852 wurde sie mit dem       die zuerst nur im Wege von Standesevidenz-
gebote mit der Aufgabe des Abwehrkampfes,        Wehrgesetz vom 5. Dezember 1868, RGBI. Nr.       kontrollen zu halbtägigen Überprüfungen
aber auch milizartige Strukturen mit Schutz-     151, zunächst programmatisch wieder vor-         zusammengefasst und seit 1962 in kurzen
und Verteidigungsaufgaben anderer Art, wie       gesehen und mit dem Gesetz vom 13. Mai           lnspektionen/lnstruktionen auf Verbandse-
z.B. der Instandhaltung von Fluchtburgen,        1869, RGBl. Nr. 68, über die Landwehr für die    bene für territorial gebundene Einsatzzwe-
der Errichtung und Aufrechterhaltung akus-       im Reichsrat vertretenen Königreiche und         cke weiter ausgebildet wurden.
tischer und visueller Warnsysteme oder der       Länder auf der Grundlage der dualistischen       Durch Bereitstellungsscheine und die Überga-
Versorgungssicherung.                            Verfassung von 1867, neu geschaffen.             be von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegen-
Ansätze für dauerhafte Landesdefensionen,        Sie war in ihrer ursprünglichen Form eine Mi-    ständen an die Wehrpflichtigen zur Verwahrung
die zu dieser Zeit, insbesondere unter den       liz ohne ständiges Kaderpersonal. Lediglich      am Wohnort wurde Vorsorge für eine rasche
Erfahrungen des Dreißigjährigen Krieges          die „Landwehr-Evidenthaltung“ wies in jedem      Mobilisierbarkeit dieser Einheiten getroffen. Die
sowie später in Bemühungen Kaiser Karls          Bataillonsbezirk einen geringfügigen Perso-      notwendigen gesetzlichen Grundlagen hiefür
VI. und Kaiserin Maria Theresias, feststellbar   nalstand von wenigen Berufssoldaten auf. In      brachten die Novellen zum Wehrgesetz BGBI.
sind, traten jedoch bald wieder gegenüber        mehrfachen Änderungen ihrer gesetzlichen         Nr. 221/1962 und 185/1966 sowie das Militär-
dem vorherrschenden System der stehen-           Grundlagen entwickelte sich die Landwehr         leistungsgesetz, BGBI. Nr. 172/1968, hinsicht-
den Heere in den Hintergrund.                    in der Folge, unter anderem auch durch eine      lich der materiellen Ergänzung (insbesondere
Ein Milizsystem besonderer Art hat sich seit     Verlängerung der Dienstzeit, in fortschreiten-   hinsichtlich von Kraftfahrzeugen).
dem Beginn des 16. Jahrhunderts im Zusam-        der Angleichung an das stehende Heer letzt-      Diese Milizkomponente wurde 1966 durch
menhang mit den Türkenkriegen entwickelt.        lich zu einem dem k. u. k. Heer gleichwertigen   die Aufstellung territorialer Sicherungs-
Im Umfeld der Belagerung Wiens im Jahre          Teil der Gesamtstreitkräfte.                     kompanien in der Tiefe des Staatsgebietes
1529 und des Einfalls in die östlichen Erb-      Als neue Miliztruppe trat diesen beiden Glie-    nach gleichen Gesichtspunkten wie die
länder von 1532 errichtete der spätere Kaiser    derungen der bewaffneten Macht durch das         Grenzschutzkompanien erweitert. 1968
Ferdinand I. im Jahre 1538 die sogenannte        Gesetz vom 6. Juni 1886, RGBI. Nr. 90, betref-   erfolgte die Zusammenfassung und Um-
„Militärgrenze“. Die Ansiedlung von Wehrbau-     fend den Landsturm für die im Reichsrate ver-    wandlung der Grenzschutz- und Siche-
ern mit der „Pflicht zum beständigen Kriegs-     tretenen Königreiche und Länder, mit Ausnah-     rungskompanien in Landwehrbataillone
dienst" und ihre Ausstattung mit Privilegien,    me von Tirol und Vorarlberg, der „Landsturm“     und Landwehrregimenter.

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MILIZ - "UNSER HEER 2030" DER MILIZBEGRIFF "DATA BREACH" WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION

VERSTÄRKTE HINWENDUNG                         Sperr- und Jagdkampfbataillone, Artillerie-
Eine verstärkte Hinwendung zu einem Mi-       bataillone etc. mit dem gesamten Aufga-
lizsystem erfolgte mit der Bundesheer-Re-     benspektrum der Einsatzarten im Rahmen
form von 1970/71 auf Grund der neuen Glie-    der Raumverteidigung.
derung des ordentlichen Präsenzdienstes in
einem Grundwehrdienst von sechs Monaten       AUSDRÜCKLICHE BEKENNUNG
und Truppenübungen von 60 Tagen.              In zahlreichen Schritten führte der Weg über
                                              die o.a. Bundesheer-Reform von 1971/72
ÜBERGANG ZUM MILIZSYSTEM                      über die konzeptiven Grundlagen der Verteidi-
Bereits in dieser Bundesheer-Reformkom-       gungsdoktrin von 1975 und des Landesvertei-
mission, die der Vorbereitung der notwen-     digungsplanes von 1984 zu der Erklärung der
digen legislativen und organisatorischen      Bundesregierung vom 28. Jänner 1987.
Maßnahmen diente, wurde hinsichtlich der      Dabei führte die Bundesregierung aus, dass
Ausbauschwerpunkte für die Landwehr u.a.      die vom österreichischen Volk getragene
ausdrücklich festgestellt, dass die neue      umfassende Landesverteidigung einen in-          ∆ eine Konzeption der Schutz- und Ver-
Präsenzdienststruktur den Übergang zum        tegralen Bestandteil der Sicherheitspolitik         teidigungsaufgabe nicht im Wege einer
Milizsystem bedeute.                          bilde und die bewaffnete Neutralität als Bei-       berufsmäßigen Institution, sondern als
Die gesetzliche Grundlage dieses Struktur-    trag zur Friedenssicherung und Bewahrung            Gemeinschaftsaufgabe (zumindest über-
wandels bildete die Wehrrechtsnovelle 1971,   in Europa gesehen werde.                            wiegend) und
BGBI. Nr. 272. Sie normierte neben den er-    Weiters bekannte sich die Bundesregierung        ∆ die Existenz eines bestimmten, vergleichs-
wähnten Truppenübungen auch die neue          ausdrücklich zum Milizsystem und zum Kon-           weise kleinen Anteiles eines sogenannten
Einrichtung der Kaderübungen, die ebenfalls   zept der defensiven Raumverteidigung zu             „stehenden Heeres“ zur Gewährleistung ei-
ein auf ein Milizsystem ausgerichtetes Prä-   Land und in der Luft. Der Milizbegriff sollte       ner raschen Reaktionsfähigkeit im Anlassfall.
senzdienstelement darstellen.                 gesetzlich verankert werden. Staatsbürgern,      Diese drei Hauptkomponenten des Milizsys-
Gleichzeitig wurde allerdings auch mit der    die ihren Übungsverpflichtungen nachkom-         tems sind daher verfassungsrechtlich vor-
Bereitschaftstruppe die Komponente stän-      men, sollte daraus kein Nachteil erwachsen.      gegeben und können daher weder durch ein
dig einsatzbereiter Streitkräfte ausdrück-    Zusätzlich sollte für den Staatsbürger in Uni-   einfaches Bundesgesetz noch von den für
lich als Organisationselement des Bundes-     form die demokratischen Mitbestimmungs-,         die Heeresorganisation zuständigen Ver-
heeres normiert.                              Vertretungs- und Beschwerdeeinrichtungen         waltungsorganen geändert werden. Bei der
Hinsichtlich der Landwehrbataillone und       abgesichert werden.                              Festlegung einer allfälligen neuen Heeres-
-regimenter wurde die 1968 geschaffe-                                                          gliederung bzw. Reorganisation muss daher
ne Gliederung beibehalten, aber bei den       RECHTLICHE VERANKERUNG                           auf diese verfassungsrechtlichen Grundsät-
Militärkommanden neue Landwehraus-
­                                             Im Sinne dieser programmatischen Erklä-          ze unbedingt Rücksicht genommen werden.
bildungsregimenter eingerichtet, die auch     rung beschloss der Nationalrat am 23. Juni
als Rahmentruppen für Landwehrbriga-          1988 das Bundesverfassungsgesetz, mit            DAS BUNDESHEER
den der Einsatzorganisation dienten. Da-      dem das Bundesverfassungsgesetz in der           ALS MILIZHEER
mit wurde jedoch nur ein erster Schritt in    Fassung von 1929 geändert wird. Dieses           Das Bundesheer war zu dem Zeitpunkt
die Richtung eines ausgeprägten Miliz-        wurde unter BGBl. Nr. 341/1988 kundge-           einmal im Wesentlichen als Milizheer mit
systems gesetzt.                              macht und trat mit 1. Juli 1988 in Kraft.        einem nicht unbeträchtlichen Anteil eines
Ein weiterer Schritt folgte 1978 mit der      Die damit vorgenommene verfassungsge-            aktiven Kaders organisiert:
Schaffung von Landwehrstammregimentern,       setzliche Verankerung des Milizprinzips als      ∆ Der aktive Kader besteht aus Militärper-
die Träger der Landwehr-Friedensorganisati-   Ergänzung des Art. 79 Abs. 1 8-VG ist im            sonen und Militärpiloten auf Zeit.
on waren. Ihnen kamen die Ausbildung, Ma-     Hinblick auf die enge Beziehung des Miliz-       ∆ Der Milizkader des Bundesheeres setzt
terialverwaltung und Verantwortlichkeit für   prinzips zur Aufgabenstellung des Heeres            sich aus Chargen, Unteroffizieren und Of-
die Mobilmachung der ihnen zugeordneten       sowie zur Art und zu den Bedingungen sei-           fizieren des Milizstandes zusammen, die
Landwehrtruppenkörper der Einsatzorgani-      ner Verwendung systemgerecht.                       ihre Funktionen im Wege der Präsenz-
sation zu. Da diese Landwehrtruppenkörper                                                         dienstleistungen wahrnehmen und die
nur im Rahmen der Einsatzorganisation be-     HAUPTKOMPONENTEN IN                                 erforderlichen Qualifikationen im Rahmen
standen und außerhalb eines Einsatzes nur     ÖSTERREICH                                          der Ausbildung erlangen.
zu Waffenübungen zusammentraten, bilde-       Bei der Einführung der genannten Regelung        Die nun seit 1988 bestehende verfassungs-
ten sie eine typische Milizstruktur.          im Jahre 1988 ist der Verfassungsgesetzgeber     rechtliche Bindung des Wehrrechtsgesetz-
Durch das Fortschreiten des Heeresaus-        von folgenden drei Hauptkomponenten des          gebers soll als Wehrsystem ein den öster-
baues umfassten diese Landwehrverbände        österreichischen Milizsystems ausgegangen:       reichischen Bedürfnissen angemessenes
nicht mehr nur die früheren Grenzschutz-      ∆ eine relativ kurze Dauer des Grundwehr-        und eigenständig gewachsenes Milizsystem
und Sicherungstruppen, sondern die Masse        dienstes sowie zusätzliche periodische,        sicherstellen, ohne die für den militärischen
der infanteristischen Kampf- und Kampfun-       über einen längeren Zeitraum verteilte         Bereich unerlässliche Beweglichkeit in der
terstützungstruppen wie Jägerbrigaden,          Wiederholungsübungen;                          näheren Ausgestaltung zu beeinträchtigen.

                                                                                                                                            5
MILIZ - "UNSER HEER 2030" DER MILIZBEGRIFF "DATA BREACH" WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION

WEITERFÜHRENDE                                   Ausbildung absolvieren. Basis war weiterhin       lich gesteigertes finanzielles Anreizsystem
ENTWICKLUNG                                      die freiwillige Meldung, wobei die gesetzliche    (z.B. Prämien für Ausbildungserfolg) für die
Die vorstehenden Ausführungen wurden             Möglichkeit zur Heranziehung per Auswahlbe-       Wehrpflichtigen der „Miliz“ in Kraft.
dem Beitrag von Mag. Christoph Ulrich zum        scheid geschaffen wurde (§21 (3) WG 2001).        Ab 2017 wurde die „Miliz“ zur „Miliz in der Lan-
gegenständlichen Thema aus der Zeit-             Im Zuge der Umsetzungen für das ÖBH2010           desverteidigung 21.1“ weiterentwickelt, wo-
schrift Nr. 1/2003 entnommen und aktu-           wurden 2009 zahlreiche weitere Attrak-            bei nun auch der Verschränkung mit der Prä-
alisiert wiedergegeben. Seitdem, bis zum         tiverungsmaßnahmen wie z.B. der Wehr-             senzorganisation stärkere Bedeutung zukam.
gegenwärtigen Zeitpunkt, wurden folgende         dienstausweis Miliz, die Vorteilscard Miliz       Der weitere Ausbau in Form der Neuaufstel-
Änderungen beim Österreichischen Miliz-          der ÖBB, ein finanzielles Anreizsystem für        lung zusätzlicher strukturierter Milizkompa-
system vorgenommen:                              Milizwerbung, die Überweisung der Geld-           nien wurde mittlerweile gestoppt.
Am 27. Jänner 2004 wurden die Truppen-           leistungen am ersten Übungstag, die Miliz-        Die Einführung des Miliz-Gütesiegels und
übungen für alle Wehrpflichtigen, die einen      medaille, die Kennzeichnung von Milizan-          2018 weiterführend des Miliz-Awards soll
Grundwehrdienst von weniger als 8 Mona-          wärtern, das Verwendungsabzeichen für             wieder zu einer stärkeren Bindung zwischen
te geleistet haben, ausgesetzt. Gleichzeitig     Experten eingeführt.                              „Miliz“, Wirtschaft und Gesellschaft führen.
wurde der Grundwehrdienst damit für alle         2011 wurde die Milizunteroffiziersausbildung
auf 8 Monate am Stück angepasst.                 neu gestaltet, um die Professionalisierung in     ABSCHLIESSENDE
Die Bundesheerreformkommission (ÖBH2010)         der „Miliz“ weiter voranzubringen.                ANMERKUNGEN
veröffentlichte Mitte 2004 ihre Empfehlungen     Zur Professionalisierung gehörten im Jahr         Aktueller Weise besteht die Einsatzorganisati-
für das gesamte Österreichische Bundesheer.      2012 auch Pilotprojekte auf Initiative des        on das Österreichische Bundesheer aus zirka
Darin waren unter anderem für die „Miliz“ ent-   damaligen Bundesministers, wobei das Pi-          ∆ 15.000 Berufssoldaten und Soldatinnen
halten:                                          lotprojekt „Freiwilligenmiliz“ eine erhöhte         bei Kaderrahmenverbänden, Kaderprä-
∆ eine verstärkte und professionellere Rol-      Anerkennungsprämie bei Erfüllung gewis-             senzkräften, Zentralstelle des BMLV und
   le in Form der „strukturierten Miliz“ mit     ser Voraussetzungen und bei Bereitschaft            den Ämtern;
   Umsetzung in kleinen Verbänden in allen       zu einer rascheren Aufbietungszeit enthielt.      ∆ 17.000 Personen, die jährlich Grundwehr-
   Bundesländern;                                Ein ähnlich gelagertes Projekt gab es für die       dienst leisten;
∆ die Einrichtung von Expertenpools;             „Reduktion von Funktionssoldaten“ und bei         ∆ 18.500 Wehrpflichtige des Milizstandes bei
∆ eine Vereinfachung des Aufbietungsver-         der „Professionalisierung von Verbänden“.           Milizanteilen der Kaderrahmenverbände;
   fahrens;                                      Das Ziel des Bundesministers war weiter-          ∆ 380 Wehrpflichtige des Milizstandes bei
∆ ein Offenstehen aller Milizfunktionen für      führend das Aussetzen der Wehrpflicht und           Expertenstäben;
   Frauen.                                       eine gänzliche Umstellung auf ein Freiwilli-      ∆ 11.000 Wehrpflichtige des Milizstandes,
Zur Steigerung der Attraktivität und der Frei-   genheer; dies mündete in einer Volksbefra-          die bei der „strukturierten Miliz“ in elf
willigkeit wurden mit dem Wehrrechtsän-          gung im Jänner 2013, die aber klar mit dem          Bataillonen, zwölf Jägerkompanien und
derungsgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 58/2005)         Bekenntnis zur Beibehaltung der allgemei-           neun Pionierkompanien beordert sind.
erhöhte Erfolgsprämien für den Abschluss         nen Wehrpflicht ausging.
der vorbereitenden Kaderausbildung, eine         Als Folge dieser Volksbefragung kam es            Alle Wehrpflichtigen, die Grundwehrdienst
Milizprämie und verschiedene Anerken-            2014 zu einer Reform des Grundwehr-               geleistet haben und in der Einsatzorga-
nungsprämien eingeführt.                         dienstes, die eine Reduktion der Funk-            nisation nicht beordert werden, treten in
Der Grundwehrdienst wurde ab 2006 auf            tionssoldaten, eine Verbesserung der              den Reservestand über und können bei
6 Monate eingeschränkt; diese Regelung           Umgangsformen und der Betreuung der               entsprechenden Einsatzerfordernissen bis
gilt bis heute.                                  Grundwehrdienstleistenden sowie die               zum 50. Lebensjahr zum Einsatz herange-
Im Jahr 2006 wurde mit dem nächsten              Einführung von Wahl- und Vertiefungs-             zogen werden.
Wehrrechtsänderungsgesetz (BGBl. I Nr.           möglichkeiten enthielt.                           Der Ruf nach der Wiedereinführung ver-
116/2006) die Funktion des Milizbeauftrag-       Ebenso wurde das Projekt „Miliz im ÖBH 2018“      pflichtender Milizübungstage und nach der
ten als Berater des Bundesministers für          gestartet, das die Neuaufstellung zusätzlicher    Rückkehr zum 6+2 Modell (6 Monate Grund-
Landesverteidigung in Milizfragen und zur        strukturierter Milizkompanien mit entspre-        wehrdienst und 2 Monate Milizübungen) ist
Wahrung der Interessen der Wehrpflichtigen       chendem Regionalbezug, einer Änderung der         zuletzt nicht nur von den wehrpolitisch re-
des Milizstandes eingeführt. Er wird seitdem     Mobilmachungsverantwortung für bestehen-          levanten Organisationen, sondern auch von
vom Bundesminister persönlich eingesetzt         de Milizverbände hin zu den präsenten Verbän-     politischen Vertretern hörbar.
und jeweils für 5 Jahre bestellt.                den und die Zuordnung der klaren Hauptauf­        Das Milizsystem stellt einen vom Gesetz
Mit Beginn des Jahres 2008 wurde das bisher      gabe im Schutz der kritischen Infrastruktur für   vorgesehenen und in der Praxis unverzicht-
geltende Truppen- und Kaderübungssystem          die „strukturierte Miliz“ vorsah.                 baren Teil des Wehrsystems dar und ergibt
abgeschafft und in ein neues System von          2016 startete die neue Kaderanwärter-             einen erheblichen Mehrwert für die Sicher-
Milizübungen übergeführt. Voraussetzung          ausbildung, die das klassische „Einjähri-         heit in unserem Land.
war die Absolvierung einer vorbereitenden        gen-Freiwilligen-Jahr“ ablöste und das Ziel       Zu Recht gilt das Leitmotiv: „MILIZ. Stolz, da-
Milizausbildung im Rahmen des Grundwehr-         hatte, bis zum Dienstgrad Wachtmeister            bei zu sein“!
dienstes, wobei das Ziel war, dass 12 Prozent    eine einheitliche Ausbildung für alle Solda-
aller Grundwehrdienstleistenden eine solche      ten zu bieten. Ebenso trat ein neues deut-        ObstdhmfD Michael Blaha, MSc, VeO/SIV

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AUSBILDUNG

BILANZ DER
KADERANWÄRTERAUSBILDUNG
Im Folgenden wird darüber berichtet, wie viele Kaderanwärter in den vergan-
genen drei Jahren Teile der Kaderanwärterausbildung (KAAusb) absolviert
haben und in einer Berufs- oder Milizkaderfunktion zur Verfügung stehen.

ABSOLVENTEN
Seit Einführung der KAAusb ab September
2016 haben insgesamt etwa 1800 Per-
sonen als Neueinsteiger (ab Beginn des
Grundwehrdienstes) die KAAusb begonnen,
davon sind in der KAAusb1 410 Personen
ausgeschieden.
Zirka 2760 Personen waren sogenannte
Seiteneinsteiger (SE), die überwiegend
aus der „Miliz“ kamen und bereits Elemen-
te der früheren Miliz- oder Berufskader-
ausbildung absolviert hatten. Davon sind
330 Personen in der KAAusb1 ausgeschie-
den und somit verblieben insgesamt 3820
Personen, die die KAAusb fortgesetzt bzw.
Teile davon absolviert haben.
                                            Im Verlauf der Ausbildung haben sich die In-    der KAAusb für diese Personen nicht mehr
Ursprünglich interessierten sich            teressen der Teilnehmer entsprechend des        vorgesehen und sie versehen Dienst in einer
    786 Personen für die Ausbildung zum     jeweiligen Ausbildungserfolges geändert         Mannschaftsfunktion.
         Berufsoffizier,                    und es wurde folgende Ausbildung begon-
   2627 Personen für die Ausbildung zum     nen bzw. erfolgreich absolviert.                ABSCHLIESSENDE
         Berufsunteroffizier,                                                               BEMERKUNGEN
    660 Personen für die Ausbildung zum     Im Ergebnis haben                               In den Jahren 2011 bis 2017 wurde die
         Milizoffizier,                         166 Personen die Berufsoffiziersaus-        Milizkaderausbildung im Rahmen der Ein-
    186 Personen für die Ausbildung zum              bildung an der TherMilAk und           jährig-Freiwilligen-Ausbildung sowie der
         Milizunteroffizier.                     98 Personen die Grundausbildung            MUOA-Ausbildung, die aus FüOrgEt 1 und 2
                                                     zum MO begonnen;                       sowie MilFü 1 und 2 in der Dauer von 12 Wo-
                                                913 Personen haben die                      chen bestand, durchgeführt.
                                                     KAAusb 1 - 3 für BUOA,                 Durchschnittlich haben pro Jahr 90 MOA
                                                975 Personen (MZ) die KAAusb 1 – 2,         und 40 MUOA die Ausbildung positiv absol-
                                                467 MOA oder MUOA die                       viert und wurden zum Wm befördert.
                                                     KAAusb 1, 2 und 3/Miliz,               Viele, die die damalige MUOA-Ausbildung
                                                 27 MOA oder MUOA die                       begonnen hatten, haben die Ausbildung
                                                     KAAusb 1 - 3/BUO                       im Rahmen der KAAusb fortgesetzt und
                                            abgeschlossen.                                  abgeschlossen.
                                                                                            Bisher haben in etwa 500 MOA/MUOA die Ka-
                                            350 Personen mit Milizübungspflicht sind aus    deranwärterausbildung abgeschlossen und
                                            der KAAusb2 vorzeitig ausgeschieden. Bei ei-    weitere 400 befinden sich in Ausbildung.
                                            nem Wiedereinstieg in die KAAusb können         Das System der Kaderanwärterausbildung
                                            diese Kameraden die Ausbildung im Rahmen        bewirkt eine höhere und einheitliche Qua-
                                            von Präsenzdienstleistungen dort fortsetzen,    lifizierung der Kadersoldaten und eröffnet
                                            wo sie die KAAusb 2 beendet haben.              den Absolventen die weitere Ausbildung und
                                            430 Personen mit Milizübungspflicht konn-       Verwendung in der Präsenz- und Milizorga-
                                            ten die KAAusb1 bisher nicht positiv ab-        nisation des Bundesheeres.
                                            schließen. Sofern eine allfällige Nachprüfung
                                            nicht zum Erfolg führt, ist eine Fortsetzung    Die Redaktion

                                                                                                                                    7
MILIZ - "UNSER HEER 2030" DER MILIZBEGRIFF "DATA BREACH" WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION

BEWÄHRTES TEAM STEHT IN                                                                              MEHR MILIZKADER­
MILIZFRAGEN ZUR VERFÜGUNG                                                                            AUSBILDUNG IM
„Was lange währt, wird endlich gut!“ Mit           Die Erreichbarkeit als wesentlicher Pluspunkt:
                                                                                                     LOGISTIKBEREICH
diesem geflügelten Wort aus der Feder des          Eine einzige Telefonnummer ersetzt die bis-
römischen Dichters Ovid wird zusammen-             lang 103 auf der Homepage des Bundeshee-
gefasst, was sich die Wehrpflichtigen im           res angebotenen Telefonnummern. Die neue
Milizstand und Frauen in Milizverwendung           Telefonnummer lautet: 050 20 1/99 1670.
schon seit langer Zeit wünschen: nämlich           Die telefonische Erreichbarkeit ist
eine zentrale Ansprechstelle rund um das           ∆ am Montag von 08.00 Uhr bis
Thema „Miliz“.                                       19.00 Uhr und
Seit 1. September 2019 ist diese Ansprech-         ∆ von Dienstag bis Freitag von
stelle mit der Bezeichnung „Miliz Service            08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Center“ als eigenständige Stabsstelle beim         möglich.
KdoSK/J5 in Graz in der Belgier-Kaserne ange-      Außerhalb der Dienstzeit, am Samstag, Sonn-
siedelt und somit zur Realität geworden.           und Feiertag wurde eine Mobilbox eingerichtet,
Unter der Leitung von RgR ADir Ing. Klaus Peer,    wo Sie eine Nachricht mit ihren Namen und ihre
Obstlt und Mitarbeiter Vzlt Gerhard Jandl wird     Telefonnummer hinterlassen können. Sie wer-       Ein Ergebnis der Logistikbesprechung zwi-
das derzeitige System der Milizbetreuung,          den am nächsten Werktag zurückgerufen.            schen der Abteilung AusbA und der Heeres-
Milizbearbeitung und Milizwerbung unter der        Auch im Bereich der elektronischen Erreich-       logistikschule (HLogS) am 20. August 2019
Dachmarke „Miliz Service Center“ zusam-            barkeit konnte eine deutliche Verbesserung        war, dass ab dem Jahr 2021 eine schwer-
mengefasst. Unterstützt wird dieses fachlich       erzielt werden.                                   punktmäßige Milizkaderausbildung im Lo-
überaus versierte Team von Obstlt Walter Penz,     Es besteht nunmehr nur eine einzige „Miliz        gistikbereich durchgeführt wird und die
der selbst Wehrpflichtiger des Milizstandes ist.   Service“-E-Mail-Adresse anstelle der bis dato     geplanten Lehrgänge oder Seminare aus
Die Zielgruppen sind:                              56 auf der Homepage des Bundesheeres an-          Kapazitätsgründen nicht abgesagt werden.
∆ Wehrpflichtige des Milizstandes bei              gebotenen E-Mail-Adressen. Diese lautet:          Durch die gegenwärtig gesetzten Ausbil-
   - der selbständig strukturierten Miliz,                   milizservice@bmlv.gv.at                 dungsmaßnahmen konnten und können
   - den Milizanteilen in Rahmenverbänden          An Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgt         die Personalabgänge aufgrund von Pensio-
      und                                          ein Rückruf oder E-Mail am selben Tag.            nierungen beim Berufskader bis zum Ende
   - den Expertenstäben;                           An Samstagen, Sonn- und Feiertagen be-            des Jahres 2020 erfolgreich kompensiert
∆ Wehrpflichtige des Reservestandes z.B.           kommen Sie eine automatische Nachricht            werden. Dies bewirkt vor allem für die Zivil-
   zur Beratung bei einer freiwilligen Mel-        (E-Mail), wo Ihnen die Entgegennahme ih-          bediensteten und den Milizkader verfügba-
   dung zu einer Milizverwendung;                  rer Mitteilung bestätigt wird. Am nächsten        re Ausbildungskapazitäten im Kalenderjahr
∆ Milizbearbeiter und Bedarfsträger aller          Werktag bekommen Sie eine Antwort.                2021 an der HLogS. Im Sinne der Planungs-
   Führungsebenen des ÖBH;                         Durch das neue „Miliz Service Center“ wird        weisung der S IV wird dort ein Ausbildungs-
∆ Ergänzungsabteilungen der MilKdo.                ∆ die Kommunikation zwischen der „Miliz“          schwergewicht gesetzt. Schlussendlich
Bei der Zusammenstellung der Zielgruppen             und Milizbetreuung verbessert,                  werden auch noch neue Möglichkeiten der
wurde besonders darauf geachtet, wirklich          ∆ die Reaktionszeiten verringert und              Umschulung ausgearbeitet und die Fern-
allen mit dem Thema „Miliz“ befassten Per-         ∆ eine rasche Beantwortung bzw. Weiter-           ausbildung intensiviert.
sonen innerhalb und außerhalb des Öster-             leitung von Anliegen an die zuständigen         Für eine erfolgreiche Umsetzung bedarf
reichischen Bundesheeres eine kompetente             Kommanden                                       es einer breiten Information des betroffe-
Ansprechstelle zu bieten. Auch bei der Mög-        ermöglicht.                                       nen Personals, als auch dem Rühren der
lichkeit der Erreichbarkeit wurde auf die Be-      Abschließend wird erwähnt, dass das Miliz         Werbetrommel durch die mobvKden und
dürfnisse und Möglichkeiten der angespro-          Service Center nicht die mobilmachungs-           Patenverbände.
chenen Zielgruppen Rücksicht genommen.             verantwortlichen Kommanden ersetzt,               Das Lehrgangsangebot für die „Miliz“ wird
                                                                               sondern diese in      im März 2020 im BMLV festgelegt und letzt-
                                                                               ihrem Bemühen         lich mit der Ausgabe Nr. 3/2020 der Zeit-
                                                                               unterstützt.          schrift Miliz Info (Milizbildungsanzeiger)
                                                                               Wir ersuchen auch     veröffentlicht.
                                                                               nicht zu vergessen:   Mit dieser Ausbildungsmaßnahme soll der
                                                                               Wir können nicht      artikulierte Bedarf in einem Schwung be-
                                                                               zaubern, aber wir     deckt werden. Eine Fortsetzung im Jahr
                                                                               arbeiten daran!       2022, in welchem Umfang auch immer, wird
                                                                                                     von den erzielten Ergebnissen abhängen.

                                                                              Obstlt Walter Penz     Obst Albert Bauer, MSD, AusbA

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NEUERUNGEN IM DIENSTRECHT
ANRECHNUNG VON VOR­DIENS­T­­­­­                  Ausbildungen (mit Ausnahme von Verwal-             erfolgte im Rahmen der 2. Dienstrechts-No­
ZEITEN – VORGESCHICHTE                           tungspraktika) werden seither generell             velle 2019, BGBl. I Nr. 58, kundgemacht am
Bereits vor etwa einem Jahrzehnt wurde erst-     nicht mehr als Vordienstzeiten angerech-           8. Juli 2019 (Besoldungsreform 2019).
mals durch den Europäischen Gerichtshof fest-    net, sondern die Dauer der für die jeweilige       Für ab 9. Juli 2019 erstmalig festzusetzen-
gestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen     Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe üb-            de Besoldungsdienstalter bzw. erstmalig
über die Anrechnung von Vordienstzeiten bei      lichen Ausbildung durch eine Neugestaltung         in ein Dienstverhältnis ernannte oder auf­
Eintritt in ein Dienstverhältnis zum Bund in     der Gehaltsstufen berücksichtigt.                  genommene Bedienstete im BMLV sind fol-
Folge der Nichtanrechenbarkeit von Zeiten vor                                                       gende Neuerungen bedeutsam:
dem vollendeten 18. Lebensjahr eine Diskrimi­    AKTUELLES URTEIL DES EUGH                          ∆ Präsenz- und Ausbildungsdienst sind
nierung aufgrund des Alters darstellen.          Wiederum wurden die gesetzlichen Bestim-              wieder im vollen Umfang der tatsächlich
Daraufhin erfolgte im Jahr 2010 (Reform          mungen vor den Europäischen Gerichthof                zurückgelegten Zeiten als Vordienstzeit
2010) eine Novellierung der Anrechnungs-         gebracht und dieser hat im Mai 2019 neuer-            anzurechnen (dies gilt ebenso für den
bestimmungen im Gehaltsgesetz – GehG und         lich entschieden, dass diese dem EU-Recht             Zivildienst bzw. sonstige Ersatzpflicht-
Vertragsbedienstetengesetz – VBG, derart,        widersprechen. So führte dieser aus, dass             dienste, z.B. Entwicklungshilfe).
dass Zeiten nach Vollendung der 9. Schul-        bei den übergeleiteten Bediensteten die Un-        ∆ Die Anrechnung einschlägiger Berufser­
stufe – somit Zeiten vor dem vollendeten 18.     gleichbehandlung weiterhin besteht, da diese          fahrung unterliegt keinem Höchstaus­
Lebensjahr – angerechnet werden konnten.         auf Basis der diskriminierenden alten Be­             maß (bedarf aber in gewissen Fällen
Allerdings wurde gleichzeitig der Zeitraum der   stimmungen in das neue System übergeleitet            zwecks Wahrung der Gleichbehandlung
Vorrückung von der ersten in die zweite Ge-      wurden und daher eine Ungleichbehandlung              aller Bundesbediensteten der Zustim-
halts- bzw. Entlohnungsstufe von den sonst       der durch das alte System benachteiligten             mung des Bundesministers für öffentli-
geltenden zwei auf fünf Jahre verlängert und     Personen (die ihre Berufserfahrung auch teil-         chen Dienst und Sport).
auf diese Weise für bereits in einem Dienst-     weise vor Vollendung des 18. Lebensjahres er-      ∆ Weiterhin besteht keine Altersgrenze, ab
verhältnis befindliche Bedienstete de facto      worben haben) und der durch dieses System             der Vordienstzeiten anrechenbar sind.
die Diskriminierung beibehalten. Dies hat der    begünstigten Personen (die eine gleichartige
Europäische Gerichthof im Jahr 2014 auch in      Berufserfahrung von vergleichbarer Dauer           Bei bereits am 8. Juli 2019 in einem Dienst­
einem Urteil festgehalten.                       nach Vollendung des 18. Lebensjahres erwor-        verhältnis befindlichen Bediensteten im
Daraufhin wurden die einschlägigen Bestim-       ben haben) beibehalten wird, da das Gehalt,        BMLV werden hinsichtlich der weiteren Vor-
mungen ab dem Jahr 2015 abermals refor-          das Erstere beziehen, allein wegen ihres Ein-      gehensweise folgende Bedienstetengrup-
miert (Bundesbesoldungsreform 2015). Es          stellungsalters niedriger ist, als das Letzteren   pen unterschieden:
erfolgte eine Abkehr vom bis dahin gelten-       gezahlte Gehalt, obwohl sie sich in vergleich-       1. Bedienstete, deren erstmalige Fest­
den Vorrückungsstichtag hin zum Besol­           baren Situationen befinden.                        setzung des Vorrückungsstichtages un-
dungsdienstalter. Der überwiegende Teil der      Der Gerichtshof stellte deshalb fest, dass die     ter Ausschluss von Zeiten vor dem voll-
bereits in einem Dienstverhältnis befindli­      neuen Systeme nicht geeignet sind, die Dis-        endeten 18. Lebensjahr erfolgt ist und die
chen Bediensteten wurde anhand ihrer auf         kriminierung der durch die alten Besoldungs-       im Rahmen der Bundesbesoldungsreform
dem Alt-System basierenden besoldungs-           und Vorrückungssysteme benachteiligten             2015 in das System des Besoldungs-
rechtlichen Einstufung in das neue System        Bediensteten zu beseitigen. Sie behalten im        dienstalters übergeleitet wurden (das
kraft Gesetzes übergeleitet.                     Gegenteil die Diskriminierung wegen des Al-        sind in der Regel Bedienstete, die bereits
Für ab diesem Zeitpunkt neu eintretende          ters gegenüber diesen Personen bei.                am 30. August 2010 in einem aufrechten
Bedienstete wurde ein Anrechnungssys­            Des Weiteren hat der Europäische Gerichthof        Dienstverhältnis waren).
tem erworbener Berufserfahrung unab­             hinsichtlich der festgelegten Höchstgrenze         Bei diesen Bediensteten wird durch die je-
hängig des Alters, allerdings mit einer an-      der Anrechenbarkeit von Berufserfahrung            weilige Dienstbehörde bzw. Personalstelle
rechenbaren Höchstgrenze von maximal             ausgesprochen, dass eine fixe Höchstgrenze         ein amtswegiges Verfahren zur Neufest-
zehn Jahren, etabliert.                          ein Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizü­            setzung der besoldungsrechtlichen Stel-
Die Anrechnungsmöglichkeiten, vor allem was      gigkeit innerhalb der EU darstellt und daher       lung durch Feststellung des Besoldungs-
die Leistung von Präsenzdiensten betrifft,       gegen das Unionsrecht verstößt.                    dienstalters durchgeführt. Dies betrifft im
wurden damals rigoros eingeschränkt und                                                             BMLV etwa 16.600 Bedienstete.
so konnten seither lediglich sechs Monate        2. Dienstrechts-Novelle 2019                       Es wird ein sogenannter Vergleichsstichtag
Grundwehr- bzw. Ausbildungsdienst als Vor­       In Folge waren durch den österreichischen          ermittelt und dieser jenem Vorrückungs-
dienstzeit angerechnet werden; sonstige Prä-     Gesetzgeber abermals neue Bestimmungen             stichtag gegenübergestellt, der letztma-
senzdienste waren nicht mehr anrechenbar         zu erlassen, die die seitens des Europäischen      lig unter Ausschluss von Zeiten vor dem
und wurde daher die Systematik im BMLV hin-      Gerichtshofs (teilweise) bereits mehrfach als      vollendeten 18. Lebensjahr ermittelt wur-
sichtlich der Dauer des Ausbildungsdienstes      diskriminierend festgestellten Bestimmungen        de. Liegt der Vergleichsstichtag vor dem
und die Aufnahme in ein Dienstverhältnis auf     über die Anrechnung von Vordienstzeiten nun-       Vorrückungsstichtag, erhöht sich das Be-
neue Beine gestellt (siehe Miliz-Info 4/2015).   mehr diskriminierungsfrei regeln (sollen). Dies    soldungsdienstalter um diesen Zeitraum,

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andernfalls vermindert es sich. Sind beide          Bei diesen Bediensteten wird kein amtswegi-        velle 2019 nicht eingetreten, daher nur eine
Tage ident, ändert sich an der besoldungs-          ges Verfahren, wie zuvor beschrieben, durch-       allgemeine Kurzinformation im vorliegen-
rechtlichen Stellung nichts.                        geführt. Allerdings kann auf Antrag das Besol-     den Zusammenhang:
Folgende Neuerungen sind für den Ver-               dungsdienstalter um zusätzliche Zeiten einer       Werden Kaderanwärter in ein Dienstverhältnis
gleichsstichtag zu beachten:                        Tätigkeit oder eines Studiums, die im öffentli­    als Militärperson auf Zeit (M Z) ernannt, gebührt
 – Es sind grundsätzlich Zeiten ab der Voll-        chen Interesse gelegen sind, erhöht werden,        ihnen anstelle eines Gehaltes, das sich nach dem
   endung des 14. Lebensjahres zu berück-           wenn derartige Zeiten nur deshalb nicht an-        Besoldungsdienstalter bemisst, gemäß § 90a
   sichtigen.                                       gerechnet wurden, weil das jeweils geltende        GehG während der Truppenoffiziersausbildung
– Studienzeiten an einer höheren Schule             Höchstmaß der Anrechnung überschritten             und der Unteroffiziersausbildung ein Fixgehalt.
   (z.B. Gymnasium, HTL, HAK) sind einheit-         worden wäre (z.B. bei M BUO: 3 Jahre; M BO 2       Während dieses Zeitraumes sind etwaige Vor-
   lich ab dem 1. September der 12. Schul-          und M BO 1: 5 Jahre; dasselbe gilt für M Z). Da-   dienstzeiten für die Höhe des Monatsbezugs
   stufe zur Gänze anrechenbar.                     her müssen diese Zeiten dem Grunde nach be-        daher nicht von Relevanz. Durch das Fixgehalt
– Zeiten einer Lehre bei einer Gebietskör-          reits bisher im öffentlichen Interesse bis zum     gelten alle Mehrleistungen in zeitlicher und men-
   perschaft (z.B. Bund, Land, Gemeinde)            Höchstausmaß angerechnet worden sein. Ein          genmäßiger Hinsicht als abgegolten. Während
   sind bei Eintritt in das Dienstverhältnis ab     öffentliches Interesse liegt beispielsweise        der Zeiträume planmäßiger Unterbrechungen
   dem 1. April 2000 zur Gänze anrechenbar.         vor, wenn der Bedienstete Kenntnisse und Fä-       der Ausbildung wird das Fixgehalt grundsätz-
– Zeiten einer Tätigkeit oder eines Studiums        higkeiten aufweist, die für die Besetzung eines    lich beibehalten (z.B. während des Zeitraumes
   können bei Eintritt in das Dienstverhältnis      Arbeitsplatzes notwendig waren, diese Kennt-       zwischen dem Ende der KAAusb 1 eines März-ET
   ab 1. September 2002 im öffentlichen In-         nisse und Fähigkeiten aber nicht im Rahmen         und dem Beginn der KAAusb 2, die gemeinsam
   teresse insoweit berücksichtigt werden,          einer vom Dienstgeber vorgesehenen Aus-            mit dem nachfolgenden September-ET beginnt).
   als sie das auf Grund der früheren Rechts-       oder Fortbildung vermittelt wurden.                Scheidet ein Kaderanwärter aus ihm zuzurech­
   lage vorgesehene Höchstausmaß der An-                                                               nenden Gründen aus der Ausbildung, jedoch
   rechenbarkeit übersteigen. Hierfür bedarf         3. Bedienstete, deren erstmalige Festset­         nicht aus dem Dienstverhältnis als M Z, aus, so
   es der Zustimmung des Bundesministers            zung der besoldungsrechtlichen Stellung auf        wird ein Besoldungsdienstalter unter Berück-
   für öffentlichen Dienst und Sport.               Basis des Besoldungsdienstalters erfolgt           sichtigung von Vordienstzeiten und dem im bis-
– Es erfolgt eine Neuberechnung der zur             ist (das sind in der Regel Bedienstete, die ab     herigen Dienstverhältnis verbrachten Zeitraum
   Hälfte anrechenbaren sonstigen Zeiten            12. Februar 2015 in ein Dienstverhältnis er-       festgesetzt. Je nach Besoldungsdienstalter wird
   (das sind z.B. sonstige Schulzeiten; Leh-        nannt oder aufgenommen wurden).                    die Militärperson auf Zeit in eine Gehaltsstufe
   re außerhalb einer Gebietskörperschaft;          Bei dieser Personengruppe wird ebenfalls kein      (GehSt) eingereiht (bis 2 Jahre  GehSt 1; 2 bis 4
   Zeiten einer Arbeitslosigkeit; Zeiten ei-        amtswegiges Verfahren durchgeführt. Aller-         Jahre  GehSt 2; 4 bis 6 Jahre  GehSt 3, usw.).
   ner Tätigkeit oder eines Studiums, die           dings stehen ihr zwei Möglichkeiten offen:
   nicht im öffentlichen Interesse zur Gän-         Zusätzliche Zeiten einer einschlägigen             Wird die jeweilige Ausbildung erfolgreich ab­
   ze berücksichtigt werden).                       Berufstätigkeit sind auf Antrag anrechen-          geschlossen und werden die Bediensteten
Kommen vor dem 18. Geburtstag nur sons­             bar, wenn diese bisher nur deshalb nicht           als Unteroffizier oder Offizier in eine andere
tige Zeiten (d.h. zur Hälfte anrechenbare           angerechnet wurden, weil sie das zuvor             Verwendungsgruppe überstellt (M B(Z)UO
Zeiten) hinzu und treten auch nach dem 18.          gesetzlich vorgesehene Höchstmaß von               oder M BO 2), wird das Besoldungsdienstalter
Geburtstag keine Veränderungen bei der              zehn Jahren übersteigen. Auch hier ist die         ebenso anhand der aktuell geltenden Rechts-
Anrechnung ein, so ändert sich an der besol-        Voraussetzung, dass die Anrechnung dem             lage unter Berücksichtigung von Vordienst-
dungsrechtlichen Stellung nichts. Allfällige        Grunde nach bereits bisher erfolgt ist.            zeiten und den im bisherigen Dienstverhältnis
Nachzahlungen, die sich aus einer Verbes-           Wie bereits oben beschrieben, sind mit der         verbrachten Zeitraum festgesetzt.
serung der besoldungsrechtlichen Stellung           2. Dienstrechts-Novelle 2019 wieder alle Prä-
ergeben, werden von Amts wegen rückwir-             senz- oder Ausbildungsdienste im Ausmaß            Sollten im Übrigen auf Kaderanwärter die un-
kend ab dem 1. Mai 2016 ausbezahlt.                 der tatsächlich zurückgelegten Zeiten als Vor-     ter den Punkten 1 bis 3 genannten Voraus-
Infolge der großen Anzahl an Verfahren ist mit      dienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter         setzungen zutreffen, gilt das jeweils dort Ge-
einem Abschluss im BMLV nicht vor 2020 zu           anzurechnen. Bediensteten, denen ab dem            schriebene hinsichtlich Amtswegigkeit bzw.
rechnen, wobei vorrangig jene Bediensteten          12. Februar 2015 lediglich sechs Monate            Antragsverfahren auch für diese. Zutreffen
mit Nähe zum Ruhestand bzw. zur Pension so-         Grundwehrdienst (Ausbildungsdienst) bzw.           können diese Punkte jedoch nur bei Seiten-
wie jene, bei denen ein Dienstjubiläum (25 oder     neun Monate Zivildienst angerechnet wurden,        oder Wiedereinsteiger in die Kaderanwär-
40 Jahre) heransteht, bearbeitet werden.            sind darüber hinaus gehende, einschlägige          terausbildung (z.B. nach vorherigem zivilen
                                                    Zeiten auf Antrag zusätzlich anrechenbar. Die      Dienstverhältnis im BMLV). Bei Absolvierung
 2. Bedienstete, deren erstmalige Festset­          Verjährungsbestimmungen für allfällige Nach-       einer Normlaufbahn (d.h. Einstieg beim ÖBH
zung des Vorrückungsstichtages unter Be-            zahlungen gelten in diesem Fall nicht.             als Kaderanwärter im Ausbildungsdienst,
rücksichtigung von Zeiten vor dem vollendeten                                                          unmittelbar anschließend M Z mit Fixgehalt)
18. Lebensjahr erfolgt ist (das sind in der Regel   4. Kaderanwärter (m/w)                             ist weder ein amtswegiges, noch auf Antrag
Bedienstete, die ab 31. August 2010 bis 11.         Eine gesetzliche Änderung hinsichtlich der         durchzuführendes Verfahren vorgesehen.
Februar 2015 in ein Dienstverhältnis ernannt        Personengruppe der Kaderanwärter ist
oder aufgenommen wurden).                           durch die vorliegende 2. Dienstrechts-No-          MinR Mag. Reinhart Smejkal, PersA

 10
AUSBILDUNG

KÖRPERLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
(KÖRPERAUSBILDUNG)
ALLGEMEINES
Die Körperausbildung im ÖBH hat den Zweck,
Soldaten körperlich so leistungsfähig zu ma-
chen, dass sie den Anforderungen des Dienstes
(z. B. Belastungen in der Ausbildung) und ins­
besondere den aufgabenspezifischen Anfor­
derungen des Einsatzes gewachsen sind.
Durch die kontinuierliche und systematische
Körperausbildung wird die Voraussetzung
für die erforderliche körperliche Leistungs-
fähigkeit geschaffen, die neben medizini-
schen Maßnahmen nur durch speziell abge-
stimmte Sport- und Ausbildungsprogramme
erlangt und erhalten werden kann.                  Nunmehr steht für eine valide Leistungs-      Neben dem dadurch erlangten Nachweis der
Soldaten müssen so ausgebildet und auf ent-        feststellung ein weiteres sportwissen-        Fitness des einzelnen Soldaten sollte die
sprechende Einsätze vorbereitet werden, dass       schaftlich entwickeltes und standardi-        Testung zur Überprüfung der „körperlichen“
sie auch trotz wiederholter und zum Teil länger-   siertes Testverfahren zur Verfügung, der      Einsatzbereitschaft von Einheiten oder klei­
fristiger körperlicher Belastung und Anstren-      „Militärspezifische Test“.                    nen Verbänden verwendet werden.
gung handlungsfähig bleiben können.                Bei der Kaderanwärterausbildung kommt         Für Soldaten in der Grundorganisation sowie
Gesundheit ist eine wesentliche Vorausset-         dieser bereits seit dem Jahre 2017 zur An-    in höheren Stäben und Kommanden genügt
zung für Leistungsfähigkeit. Je breiter die Ba-    wendung.                                      in jedem Fall die alters- und geschlechts-
sis einer allgemeinen Kondition (motorische        Bei diesem Test sind die vom Einsatz ab­      spezifische Leistungsprüfung. Und auch für
Grundfähigkeiten) ist, desto rascher kann          geleiteten militärischen Grundanforde­        Soldaten, die aufgrund (temporärer) körperli-
durch gezieltes Training eine spezifische Leis-    rungen an den Soldaten zu erbringen - das     cher Einschränkung den „Militärspezifischen
tungsfähigkeit als Anpassung an besondere          sind insbesondere Bewegen/Marschieren         Test“ nicht oder nicht zur Gänze zu bewälti-
Anforderungen (Umfeld, gefechtstechnischer         und Bewältigung von Lasten.                   gen ist, bleibt in diesem Fall die Alternative
und taktischer Bedarf, Ansprüche des Dienst-       Hierbei sind im Kampfanzug und mit Aus-       der Leistungsprüfung bestehen.
betriebes und Einsatzes) erlangt werden.           rüstung, Gepäck und zum Teil mit Waffe        Der positiv durchgeführte Militärspezi­
Das hierfür notwendige Fitnessmodell um-           (Sturmgewehr 77) ein Soldatenparcour          fische Test ersetzt natürlich die jährlich
fasst im Wesentlichen vier aufeinander             mit Stationen Bewegen im Gelände, Zie-        verpflichtende Leistungsprüfung „Allge­
aufbauende Ebenen, die durch unterschied-          hen, Tragen sowie Heben und Ablegen von       meine Kondition“.
liche Ausrichtungen und Rahmenvorgaben             Lasten und ein 3,2km-Eilmarsch zu absol-      Für die Wehrpflichtigen im Milizstand und
charakterisiert sind.                              vieren. Im Gegensatz zu den allgemeinen       Frauen in Milizverwendung ist nur vor einer
                                                   „Sportlimits“ sind die Leistungslimits des    Einsatzverwendung oder bei einer Ausbil-
BEURTEILUNG DER KÖRPER­                            „Militärspezifischen Tests“ alters- und ge­   dung mit entsprechend erforderlicher kör-
LICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT                          schlechtsunabhängig.                          perlichen Belastungen eine Beurteilung der
Eine der wesentlichsten Änderungen in der          Für eine positive Bewertung und somit         körperlichen Leistungsfähigkeit (Leistungs-
in Ausgabe befindlichen „Dienstvorschrift          Nachweis einer militärischen Basisfitness     prüfung) vorgesehen.
für das Bundesheer – Körperausbildung              ist derzeit gemäß nachfolgender Tabelle       Die Testbeschreibung des Militärspezifischen
2019“ sind ergänzende Testverfahren zur            ein Leistungsprofil mit dem Level „AUS­       Tests (und auch des Sportmotorischen Tests)
Feststellung und Beurteilung der körperli-         REICHEND“ erforderlich.                       sind unter www.bundesheer.at/Sport/down­
chen Leistungsfähigkeit.                           Ab Inkrafttreten der neuen Vorschrift- Kör-   loads/downloads nachzulesen und auch
Bis dato wurde lediglich über sportliche           perausbildung ist vorgesehen, dass Verbän­    downloadbar. Infovideos rund um das Thema
Leistungen die Allgemeine Fitness der Sol-         de – zumindest die mit hoher bzw. höherer     sind über https://youtu.be/-aKgjY6dSxM oder
daten überprüft, für Kader im Wesentlichen         körperlicher Leistungsfähigkeit – vorwie­
                                                                                                 https://Youtu.be/greU4CQTQfE zugänglich.
durch die jährliche verpflichtende Leis­           gend den „Militärspezifischen Test“ (ein­
tungsprüfung „Allgemeine Kondition“, be-           mal pro Jahr analog der Bestimmungen der
stehend aus Liegestütz und 2.400m-Lauf.            Leistungsprüfung) absolvieren.                Obst Karl Hammer, AusbA

         TEST                     stark
                           überdurchschnittlich überdurchschnittlich       durchschnittlich        ausreichend             nicht ausreichend
 SOLDATENPARCOURS
       Minuten                   < 02:10             02:10 – 02:25          02:26 – 03:00        03:01 – 04:15                 > 04:15
  3,2 km EILMARSCH
       Minuten                   < 19:00             19:00 – 21:30          21:31 – 24:30        24:31 – 29:32                 > 29:32

                                                                                                                                          11
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