MILIZ - "UNSER HEER 2030" DER MILIZBEGRIFF "DATA BREACH" WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
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MILIZ November 4/2019 Information für Angehörige der Einsatzorganisation des Bundesheeres "UNSER HEER 2030" DER MILIZBEGRIFF "DATA BREACH" WIR SCHÜTZEN ÖSTERREICH.
INFORMATION "UNSER HEER 2030" Im Folgenden wird der Tagesbefehl des Herrn Bundesministers für Landesver- teidigung, der anlässlich der Präsentation des Berichts „Unser Heer 2030“ am 17. September 2019 veröffentlicht wurde, zur Kenntnis gebracht. Der Bericht „Unser Heer 2030“ ist unter www.bundesheer.at/unserheer2030 zu entnehmen. Werte Soldatinnen und Soldaten, werte zivi- staatlichen Handlungsfähigkeit der Repu- Maßnahmen notwendig: le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! blik Österreich durch 55.000 einsatzberei- ∆ eine Erhöhung des Verteidigungsbudgets te und adäquat ausgerüstete Soldaten; auf drei Milliarden Euro in Verbindung mit „UNSERE SICHERHEIT IST OHNE ∆ die Verhinderung von Neutralitätsverlet- einer schrittweisen Anhebung auf ein INVESTITIONEN GEFÄHRDET!“ zungen und der Schutz der Souveränität Prozent des BIP bis 2030; Mangelnde Investitionen in den letzten im Luftraum durch die Überwachung mit ∆ der Abbau des Investitionsrückstaus der drei Jahrzehnten und der damit verbun- Radar und Kampfflugzeugen; vergangenen Jahrzehnte; dene Fähigkeitsverlust des ÖBH haben ∆ eine unverzügliche Entscheidung über massive Konsequenzen für Österreich: Der die Ausgestaltung der Luftraumüberwa- Schutz der österreichischen Bevölkerung chung zur Gewährleistung unserer Sou- kann nur mehr sehr eingeschränkt wahr- veränität und Neutralität; genommen werden. ∆ die Rückkehr des Grundwehrdienstes von Das bedeutet, dass sich die Österreicherinnen acht Monaten mit verpflichtenden Miliz- und Österreicher in Situationen nach einem übungen; Blackout oder bei terroristischen Bedrohun- ∆ die Wiederherstellung der Einsatzfähig- gen nicht mehr auf ihr Bundesheer verlassen keit unserer Miliz; können. Zusätzlich ist aufgrund mangelnder ∆ die Erhöhung des Personalstandes auf Ausrüstung das Leben der Soldatinnen und 24.000 Bedienstete und Anpassung der Soldaten bei ihren Einsätzen einem immer dienstrechtlichen Rahmenbedingungen zur größer werdenden Risiko ausgesetzt. Gewährleistung der Einsatzbereitschaft. Zu Beginn meiner Amtszeit als Experten- minister habe ich daher den Auftrag erteilt, Es ist nun die Aufgabe der künftigen poli- einen Bericht zu erstellen, der im Detail tischen Entscheidungsträger, festzulegen, aufzeigt, welche Rahmenbedingungen er- welches Risiko für die Sicherheit der öster- forderlich sind, um den Schutz der öster- reichischen Bevölkerung in Kauf genommen reichischen Bevölkerung in Zukunft wieder ∆ die Leistung von hochwertigen Beiträgen werden soll. gewährleisten zu können. zu immer anspruchsvoller werdenden in- Ich bin davon überzeugt, dass der Bericht Der Bericht „Unser Heer 2030“ liegt nun vor. ternationalen Friedens- und Ordnungsein- „Unser Heer 2030“ die notwendigen Grund- Er beantwortet vier wesentliche Fragen: sätzen am Westbalkan und im erweiterten lagen liefert, damit künftig die notwendigen ∆ Welche Bedrohungen gegen Österreich Krisengürtel um Europa durch den Einsatz Ressourcen dem ÖBH zur Verfügung ge- gibt es? von mindestens 1.100 Soldaten; stellt werden. Erst dann wird das Bundes- ∆ Wie schützt das Bundesheer die österrei- ∆ die aktive Teilnahme an der Gemeinsa- heer wieder seine Aufgaben zum Schutz der chische Bevölkerung? men Sicherheits- und Verteidigungspo- Österreicherinnen und Österreicher erfüllen ∆ Was kann das Bundesheer bald nicht litik (GSVP) und Teilnahme an europäi- können. Angesichts dieser überaus fordern- mehr und was sind die damit verbunde- schen Projekten in den Bereichen Cyber-, den Rahmenbedingungen bedanke ich mich nen Risiken? Drohnen- und ABC-Abwehr; bei Ihnen für Ihren Einsatz bei der täglichen ∆ Was braucht es, um für die österreichi- ∆ die Erbringung von qualifizierten Assis- Aufgabenerfüllung. sche Bevölkerung wieder einen ausrei- tenzleistungen bei der Bewältigung der chenden Schutz sicherzustellen? Folgen der Klimakrise und von techni- Es lebe das Österreichische Bundesheer! Es schen Katastrophen durch bis zu 12.500 lebe die Republik Österreich! Die militärische Landesverteidigung muss Soldaten; an die neuen Herausforderungen angepasst ∆ die Erbringung von robusten Assistenzleis- Mag. Thomas STARLINGER, werden. Die zentralen Aufgaben des Öster- tungen für sicherheitspolitische Aufgaben Bundesminister für Landesverteidigung reichischen Bundesheeres für die nächsten durch sofort einsetzbare Reaktionskräfte. zehn Jahre sind: ∆ die Bewältigung von hybriden Bedrohun- Um die Sicherheit Österreichs auch weiter- Die Redaktion gen, Cyberangriffen und systemischem hin gewährleisten zu können, sind gemäß Quelle: Interne Information des BMLV 2019; Nr. 25 Terrorismus sowie die Sicherstellung der dem Bericht „Unser Heer 2030“ folgende (17.09.2019) 2
INFORMATION DER MILIZBEGRIFF Der Begriff der „Miliz“ in der österreichischen Wehrrechtsordnung prägt wesentlich unser Wehrsystem. ALLGEMEINES nur zur Grundausbildung, Der Ausdruck „Miliz" bezeichnet einen Be- zu Übungen und für den griff von verhältnismäßig hohem Abstrak- Einsatz gebildeten Prä- tionsgrad und erlaubt in einem breiten senzstand sowie Spektrum möglicher Erscheinungsformen ∆ die geistige Bereitschaft zur unterschiedliche Konkretisierungen. ständigen Mitwirkung an der Gemeinschaftsaufgabe GEMEINSCHAFTSAUFGABE der Verteidigung nach Maß- Das Wort leitet sich wie das Wort „Militär" aus gabe der jeweiligen indivi- dem Lateinischen her (miles – Soldat; militia – duellen Möglichkeiten. Kriegsdienst, Kriegsmacht). Es ist seit dem 17. Jahrhundert jedoch das französische „milice“ UNTERSCHIEDLICHE Im europäischen Raum ist historisch eine in den deutschen Sprachgebrauch eingegan- ERSCHEINUNGSFORMEN Linie von Verteidigungssystemen erkenn- gen. Ebenso wie im Französischen bezeich- Die gegenwärtig üblichen Umschreibungen bar, die als Selbstschutz der Gemeinschaft net es nach einem Bedeutungswandel nur im des Milizbegriffes stimmen im Allgemeinen organisiert waren und von den Volkshee- Kriege bestehende Streitkräfte, die in der Regel mit diesen Wesenselementen des Idealtypus ren der antiken Demokratien in Griechen- Selbstschutzkräfte einer Gemeinschaft sind – überein, weisen aber auch auf das erwähnte land und Rom über die germanischen und im Gegensatz zu dem „stehenden Heer“, das Spektrum der Erscheinungsformen hin. frühmittelalterlichen Heeresaufgebote, die als Berufsheer organisiert ist oder zumindest So ist in deutschen Nachschlagewerken Schweizer Bauern und Bürgerheere des 14. starke berufsmäßige Anteile aufweist. dieser Begriff als nicht ständige Streit- Jahrhunderts zu den seit dem 16. Jahrhun- Die Bedeutung einer von der Gemeinschaft kräfte, die im Frieden nur zu kurzfristiger dert entwickelten, vom Landesherrn in Ge- selbst getragenen Schutz- und Verteidigungs- Ausbildung und wiederholt zu Übungen zu- meinschaft mit den Landständen getrage- einrichtung, die nur für Ausbildungs- und Ein- sammentreten oder nur schwache ständige nen „Landesdefensionen“, zu der „levee en satzzwecke zusammentritt, ist ein Wesens- Kader unterhalten und erst im Kriegsfall masse“ in der Französischen Revolution so- merkmal des Idealtypus der Miliz geblieben. aufgefüllt werden, umschrieben. wie zu den im 19. und 20. Jahrhundert neu In der englischen Fachliteratur wird die Miliz errichteten oder an bestehende Standes- UNTERSCHIEDLICHE als „militärische Organisation von Bürgern defensionen anknüpfenden Milizorganisa- ENTWICKLUNGEN mit einem bestimmten Grad an militäri- tionen der bewaffneten Macht des Staates Allerdings haben sich im Zuge historischer scher Ausbildung, die im Notfall zum Dienst („Landwehr“, „Landsturm“) reicht. und regional unterschiedlicher Entwicklun- verfügbar sind, gewöhnlich zur örtlichen gen mannigfache Arten von Milizsystemen Verteidigung“ bezeichnet, wobei „die mora- BEISPIELE FÜR MILIZSYSTEME herausgebildet. Hierfür können entweder lische Basis der Miliz traditionell in der Ver- Derzeit sind im europäischen Vergleich Freiwilligkeit oder Wehrpflicht ebenso wie teidigung von Haus und Herd liegt". als Beispiele für Milizsysteme, die auf der Staatsangehörigkeit, regionale, städtische Der Bericht der Wehrstrukturkommission 1972 Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht das oder berufliche Anknüpfungspunkte die der damaligen Bundesrepublik Deutschland maßgebliche Prinzip der Landesverteidi- maßgeblichen Zugehörigkeitskriterien sein. wies deutlich auf die Vielfalt der Milizsysteme gung bilden, die der Schweiz und Schwe- Je nach der jeweils spezifischen Ausge- hin: „Der Begriff der Miliz wird unterschiedlich dens zu nennen. staltung ihrer militärischen Organisation ausgelegt. Herkömmlich wird darunter eine Während das Milizsystem der Schweiz mit ei- mit berufsmäßigem Kaderpersonal und spezifische Ausprägung der Wehrpflichtarmee nem verhältnismäßig geringen Anteil an Be- ständigen Einrichtungen entsprechen die verstanden. Der Begriff wird aber auch in Ver- rufskader und einem ebenso geringen Rah- verschiedenen Milizsysteme mehr oder we- bindung mit dem Prinzip der Freiwilligkeit ge- men ständiger Einrichtungen dem Idealtypus niger dem erwähnten Idealtypus. braucht.“. Gerade dieser Aspekt zeigt auf, dass der Miliz sehr nahekommt, ist das Milizsystem Gemeinsam ist ihnen aber jedenfalls „Miliz“ ein Prinzip ist, welches wesentlich auf Schwedens mit einem höheren Anteil ständig ∆ eine Gestaltung der Schutz- und der Bereitschaft des Einzelnen beruht, einen präsenten Kaderpersonals und Komponen- Verteidigungsvorkehrungen (zumindest Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. ten, die als stehende Streitkräfte organisiert überwiegend) nicht im Wege einer be- So hat dieser Ausdruck in der Miliztradition sind (Luftstreitkräfte, Marine), die typische Er- rufsmäßigen Institution, sondern als der Schweiz eine Begriffserweiterung in ei- scheinungsform einer Kadermiliz. Gemeinschaftsaufgabe; nem Sinne erfahren, der über das rein Mili- Beispiel eines Milizsystems auf freiwilliger ∆ die Organisation der Verbände (zumin- tärische hinausgeht; er umfasst Dienste an Grundlage ist die „National Guard“ der Ver- dest überwiegend) nicht als ständig prä- der Gemeinschaft, die nicht beruflich oder einigten Staaten von Amerika, die aus der sente Einrichtungen, sondern in einem mit Erwerbsabsicht geleistet werden. Tradition von Milizverbänden aus der Kolo- 3
INFORMATION nialzeit seit dem 17. Jahrhundert gewach- wie Religionsfreiheit und Abgabenfreiheit, als subsidiarisches Verteidigungselement zur sen ist und – neben bzw. im Hintergrund der sollte einen „Schutzwall“ bilden. Dieses Mi- Seite. Die Landsturmpflicht erfasst nicht nur „regulären Armee“ – als jeweilige Streitkraft lizsystem, in das seit 1578 auch Berufssol- den einzelnen Staatsbürger, sondern auch die der einzelnen Gliedstaaten Aufgaben der daten im Sinne einer Kadermiliz eingegliedert Bürgermilizen und Schützenkorps sowie die Aufrechterhaltung öffentlicher Ruhe und wurden, und das in seiner vollen Ausdehnung Militärveteranenvereine. Ordnung sowie der Katastrophenhilfe zu von der Adria bis nach Siebenbürgen reichte, In den Wirren des Zusammenbruchs der besorgen hat, aber auch unter besonderen hat sich in vielfältigen organisatorischen und Monarchie bildeten sich in den Ländern ver- Voraussetzungen („nationaler Notstand") rechtlichen Erneuerungen sowie unter modi- schiedentlich milizartige Wehrformationen als Bundestruppe in die Kommandostruktur fizierten Aufgabenstellungen durch mehr als (Heim-, Bürger-, Bauernwehren), die regiona- der „regulären Armee“ integriert wird. drei Jahrhunderte erhalten. le Selbstschutzaufgaben wahrnahmen. Mit einem Manifest Kaiser Franz Josefs I. Konzepte einer Gestaltung des Wehrwesens ENTWICKLUNG IN ÖSTERREICH vom 15. Juli 1881 wurde das System der Mi- der neuen Republik auf der Grundlage des Österreich hat in einer langen Wehrtradition litärgrenze endgültig aufgelöst. Milizprinzips wurden durch den Staatsvertrag auch eine vielfältige Entwicklung verschiede- von St. Germainen-Laye, StBGI. Nr. 303/1920, ner Milizsysteme aufzuweisen. Der Schwer- ALLGEMEINE der Österreich das System der allgemeinen punkt solcher Verteidigungseinrichtungen lag WIEDERBELEBUNG Wehrpflicht untersagte, gegenstandslos. seit dem Verfall der Lehensheere in den Lan- Eine allgemeine Wiederbelebung im öffent- desaufgeboten nach dem Landrecht. lichen Bewusstsein, aber auch im militäri- UNABHÄNGIGKEIT UND Mit dem zunehmenden Ausbau von Söldner- schen Denken erfuhr die Milizidee erst mit WEHRHOHEIT heeren verloren allerdings die Aufgebote an den Kriegen der Französischen Revolution, Nachdem mit der Erlangung der Unab- Bedeutung. In diesem Rahmen ist ungeachtet insbesondere mit den Befreiungskriegen hängigkeit im Jahre 1945 neuerlich der der allgemeinen Entwicklung die Tiroler Wehr- gegen Napoleon I. Sie fand ihren besonderen Gedanke eines Milizsystems für das Ös- verfassung ein Beispiel eines dauerhaften Niederschlag im Rahmen der von Erzherzog terreichische Bundesheer erwogen wur- Milizsystems, das über Jahrhunderte hinweg Karl 1801 eingeleiteten Heeresreform. de, trat dieser Gedanke nach der Wieder- bis zum Ersten Weltkrieg in einer fließenden Mit Errichtung der „Landwehr" durch Kaiser erlangung der Wehrhoheit im Jahre 1955 Anpassung an das allgemeine Wehrsystem Franz Josef I. mit dem Patent vom 9. Juni zu Gunsten eines Rahmen(Kader)Heeres Bestand hatte und wirksam blieb. 1808 wurde ein allgemeines Milizsystem in den Hintergrund. Auch in anderen Teilen des Reiches blieben als Territorialverteidigungsorganisation ge- Der weitere Aufbau und Ausbau des Bundes- neben der allgemeinen Entwicklung zum Be- schaffen, das weitestgehend dem eingangs heeres führte aber bereits seit 1958 zur Ent- rufsheer im städtischen wie im ländlichen skizzierten Idealtypus entsprach. wicklung einer Milizkomponente. Es waren Bereich Milizsysteme unterschiedlicher Prä- Nach ihrer Auflösung durch das Allerhöchste dies die sogenannten Grenzschutzeinheiten, gung bestehen. Es waren dies regionale Auf- Patent vom 31. Juli 1852 wurde sie mit dem die zuerst nur im Wege von Standesevidenz- gebote mit der Aufgabe des Abwehrkampfes, Wehrgesetz vom 5. Dezember 1868, RGBI. Nr. kontrollen zu halbtägigen Überprüfungen aber auch milizartige Strukturen mit Schutz- 151, zunächst programmatisch wieder vor- zusammengefasst und seit 1962 in kurzen und Verteidigungsaufgaben anderer Art, wie gesehen und mit dem Gesetz vom 13. Mai lnspektionen/lnstruktionen auf Verbandse- z.B. der Instandhaltung von Fluchtburgen, 1869, RGBl. Nr. 68, über die Landwehr für die bene für territorial gebundene Einsatzzwe- der Errichtung und Aufrechterhaltung akus- im Reichsrat vertretenen Königreiche und cke weiter ausgebildet wurden. tischer und visueller Warnsysteme oder der Länder auf der Grundlage der dualistischen Durch Bereitstellungsscheine und die Überga- Versorgungssicherung. Verfassung von 1867, neu geschaffen. be von Bekleidungs- und Ausrüstungsgegen- Ansätze für dauerhafte Landesdefensionen, Sie war in ihrer ursprünglichen Form eine Mi- ständen an die Wehrpflichtigen zur Verwahrung die zu dieser Zeit, insbesondere unter den liz ohne ständiges Kaderpersonal. Lediglich am Wohnort wurde Vorsorge für eine rasche Erfahrungen des Dreißigjährigen Krieges die „Landwehr-Evidenthaltung“ wies in jedem Mobilisierbarkeit dieser Einheiten getroffen. Die sowie später in Bemühungen Kaiser Karls Bataillonsbezirk einen geringfügigen Perso- notwendigen gesetzlichen Grundlagen hiefür VI. und Kaiserin Maria Theresias, feststellbar nalstand von wenigen Berufssoldaten auf. In brachten die Novellen zum Wehrgesetz BGBI. sind, traten jedoch bald wieder gegenüber mehrfachen Änderungen ihrer gesetzlichen Nr. 221/1962 und 185/1966 sowie das Militär- dem vorherrschenden System der stehen- Grundlagen entwickelte sich die Landwehr leistungsgesetz, BGBI. Nr. 172/1968, hinsicht- den Heere in den Hintergrund. in der Folge, unter anderem auch durch eine lich der materiellen Ergänzung (insbesondere Ein Milizsystem besonderer Art hat sich seit Verlängerung der Dienstzeit, in fortschreiten- hinsichtlich von Kraftfahrzeugen). dem Beginn des 16. Jahrhunderts im Zusam- der Angleichung an das stehende Heer letzt- Diese Milizkomponente wurde 1966 durch menhang mit den Türkenkriegen entwickelt. lich zu einem dem k. u. k. Heer gleichwertigen die Aufstellung territorialer Sicherungs- Im Umfeld der Belagerung Wiens im Jahre Teil der Gesamtstreitkräfte. kompanien in der Tiefe des Staatsgebietes 1529 und des Einfalls in die östlichen Erb- Als neue Miliztruppe trat diesen beiden Glie- nach gleichen Gesichtspunkten wie die länder von 1532 errichtete der spätere Kaiser derungen der bewaffneten Macht durch das Grenzschutzkompanien erweitert. 1968 Ferdinand I. im Jahre 1538 die sogenannte Gesetz vom 6. Juni 1886, RGBI. Nr. 90, betref- erfolgte die Zusammenfassung und Um- „Militärgrenze“. Die Ansiedlung von Wehrbau- fend den Landsturm für die im Reichsrate ver- wandlung der Grenzschutz- und Siche- ern mit der „Pflicht zum beständigen Kriegs- tretenen Königreiche und Länder, mit Ausnah- rungskompanien in Landwehrbataillone dienst" und ihre Ausstattung mit Privilegien, me von Tirol und Vorarlberg, der „Landsturm“ und Landwehrregimenter. 4
INFORMATION VERSTÄRKTE HINWENDUNG Sperr- und Jagdkampfbataillone, Artillerie- Eine verstärkte Hinwendung zu einem Mi- bataillone etc. mit dem gesamten Aufga- lizsystem erfolgte mit der Bundesheer-Re- benspektrum der Einsatzarten im Rahmen form von 1970/71 auf Grund der neuen Glie- der Raumverteidigung. derung des ordentlichen Präsenzdienstes in einem Grundwehrdienst von sechs Monaten AUSDRÜCKLICHE BEKENNUNG und Truppenübungen von 60 Tagen. In zahlreichen Schritten führte der Weg über die o.a. Bundesheer-Reform von 1971/72 ÜBERGANG ZUM MILIZSYSTEM über die konzeptiven Grundlagen der Verteidi- Bereits in dieser Bundesheer-Reformkom- gungsdoktrin von 1975 und des Landesvertei- mission, die der Vorbereitung der notwen- digungsplanes von 1984 zu der Erklärung der digen legislativen und organisatorischen Bundesregierung vom 28. Jänner 1987. Maßnahmen diente, wurde hinsichtlich der Dabei führte die Bundesregierung aus, dass Ausbauschwerpunkte für die Landwehr u.a. die vom österreichischen Volk getragene ausdrücklich festgestellt, dass die neue umfassende Landesverteidigung einen in- ∆ eine Konzeption der Schutz- und Ver- Präsenzdienststruktur den Übergang zum tegralen Bestandteil der Sicherheitspolitik teidigungsaufgabe nicht im Wege einer Milizsystem bedeute. bilde und die bewaffnete Neutralität als Bei- berufsmäßigen Institution, sondern als Die gesetzliche Grundlage dieses Struktur- trag zur Friedenssicherung und Bewahrung Gemeinschaftsaufgabe (zumindest über- wandels bildete die Wehrrechtsnovelle 1971, in Europa gesehen werde. wiegend) und BGBI. Nr. 272. Sie normierte neben den er- Weiters bekannte sich die Bundesregierung ∆ die Existenz eines bestimmten, vergleichs- wähnten Truppenübungen auch die neue ausdrücklich zum Milizsystem und zum Kon- weise kleinen Anteiles eines sogenannten Einrichtung der Kaderübungen, die ebenfalls zept der defensiven Raumverteidigung zu „stehenden Heeres“ zur Gewährleistung ei- ein auf ein Milizsystem ausgerichtetes Prä- Land und in der Luft. Der Milizbegriff sollte ner raschen Reaktionsfähigkeit im Anlassfall. senzdienstelement darstellen. gesetzlich verankert werden. Staatsbürgern, Diese drei Hauptkomponenten des Milizsys- Gleichzeitig wurde allerdings auch mit der die ihren Übungsverpflichtungen nachkom- tems sind daher verfassungsrechtlich vor- Bereitschaftstruppe die Komponente stän- men, sollte daraus kein Nachteil erwachsen. gegeben und können daher weder durch ein dig einsatzbereiter Streitkräfte ausdrück- Zusätzlich sollte für den Staatsbürger in Uni- einfaches Bundesgesetz noch von den für lich als Organisationselement des Bundes- form die demokratischen Mitbestimmungs-, die Heeresorganisation zuständigen Ver- heeres normiert. Vertretungs- und Beschwerdeeinrichtungen waltungsorganen geändert werden. Bei der Hinsichtlich der Landwehrbataillone und abgesichert werden. Festlegung einer allfälligen neuen Heeres- -regimenter wurde die 1968 geschaffe- gliederung bzw. Reorganisation muss daher ne Gliederung beibehalten, aber bei den RECHTLICHE VERANKERUNG auf diese verfassungsrechtlichen Grundsät- Militärkommanden neue Landwehraus- Im Sinne dieser programmatischen Erklä- ze unbedingt Rücksicht genommen werden. bildungsregimenter eingerichtet, die auch rung beschloss der Nationalrat am 23. Juni als Rahmentruppen für Landwehrbriga- 1988 das Bundesverfassungsgesetz, mit DAS BUNDESHEER den der Einsatzorganisation dienten. Da- dem das Bundesverfassungsgesetz in der ALS MILIZHEER mit wurde jedoch nur ein erster Schritt in Fassung von 1929 geändert wird. Dieses Das Bundesheer war zu dem Zeitpunkt die Richtung eines ausgeprägten Miliz- wurde unter BGBl. Nr. 341/1988 kundge- einmal im Wesentlichen als Milizheer mit systems gesetzt. macht und trat mit 1. Juli 1988 in Kraft. einem nicht unbeträchtlichen Anteil eines Ein weiterer Schritt folgte 1978 mit der Die damit vorgenommene verfassungsge- aktiven Kaders organisiert: Schaffung von Landwehrstammregimentern, setzliche Verankerung des Milizprinzips als ∆ Der aktive Kader besteht aus Militärper- die Träger der Landwehr-Friedensorganisati- Ergänzung des Art. 79 Abs. 1 8-VG ist im sonen und Militärpiloten auf Zeit. on waren. Ihnen kamen die Ausbildung, Ma- Hinblick auf die enge Beziehung des Miliz- ∆ Der Milizkader des Bundesheeres setzt terialverwaltung und Verantwortlichkeit für prinzips zur Aufgabenstellung des Heeres sich aus Chargen, Unteroffizieren und Of- die Mobilmachung der ihnen zugeordneten sowie zur Art und zu den Bedingungen sei- fizieren des Milizstandes zusammen, die Landwehrtruppenkörper der Einsatzorgani- ner Verwendung systemgerecht. ihre Funktionen im Wege der Präsenz- sation zu. Da diese Landwehrtruppenkörper dienstleistungen wahrnehmen und die nur im Rahmen der Einsatzorganisation be- HAUPTKOMPONENTEN IN erforderlichen Qualifikationen im Rahmen standen und außerhalb eines Einsatzes nur ÖSTERREICH der Ausbildung erlangen. zu Waffenübungen zusammentraten, bilde- Bei der Einführung der genannten Regelung Die nun seit 1988 bestehende verfassungs- ten sie eine typische Milizstruktur. im Jahre 1988 ist der Verfassungsgesetzgeber rechtliche Bindung des Wehrrechtsgesetz- Durch das Fortschreiten des Heeresaus- von folgenden drei Hauptkomponenten des gebers soll als Wehrsystem ein den öster- baues umfassten diese Landwehrverbände österreichischen Milizsystems ausgegangen: reichischen Bedürfnissen angemessenes nicht mehr nur die früheren Grenzschutz- ∆ eine relativ kurze Dauer des Grundwehr- und eigenständig gewachsenes Milizsystem und Sicherungstruppen, sondern die Masse dienstes sowie zusätzliche periodische, sicherstellen, ohne die für den militärischen der infanteristischen Kampf- und Kampfun- über einen längeren Zeitraum verteilte Bereich unerlässliche Beweglichkeit in der terstützungstruppen wie Jägerbrigaden, Wiederholungsübungen; näheren Ausgestaltung zu beeinträchtigen. 5
INFORMATION WEITERFÜHRENDE Ausbildung absolvieren. Basis war weiterhin lich gesteigertes finanzielles Anreizsystem ENTWICKLUNG die freiwillige Meldung, wobei die gesetzliche (z.B. Prämien für Ausbildungserfolg) für die Die vorstehenden Ausführungen wurden Möglichkeit zur Heranziehung per Auswahlbe- Wehrpflichtigen der „Miliz“ in Kraft. dem Beitrag von Mag. Christoph Ulrich zum scheid geschaffen wurde (§21 (3) WG 2001). Ab 2017 wurde die „Miliz“ zur „Miliz in der Lan- gegenständlichen Thema aus der Zeit- Im Zuge der Umsetzungen für das ÖBH2010 desverteidigung 21.1“ weiterentwickelt, wo- schrift Nr. 1/2003 entnommen und aktu- wurden 2009 zahlreiche weitere Attrak- bei nun auch der Verschränkung mit der Prä- alisiert wiedergegeben. Seitdem, bis zum tiverungsmaßnahmen wie z.B. der Wehr- senzorganisation stärkere Bedeutung zukam. gegenwärtigen Zeitpunkt, wurden folgende dienstausweis Miliz, die Vorteilscard Miliz Der weitere Ausbau in Form der Neuaufstel- Änderungen beim Österreichischen Miliz- der ÖBB, ein finanzielles Anreizsystem für lung zusätzlicher strukturierter Milizkompa- system vorgenommen: Milizwerbung, die Überweisung der Geld- nien wurde mittlerweile gestoppt. Am 27. Jänner 2004 wurden die Truppen- leistungen am ersten Übungstag, die Miliz- Die Einführung des Miliz-Gütesiegels und übungen für alle Wehrpflichtigen, die einen medaille, die Kennzeichnung von Milizan- 2018 weiterführend des Miliz-Awards soll Grundwehrdienst von weniger als 8 Mona- wärtern, das Verwendungsabzeichen für wieder zu einer stärkeren Bindung zwischen te geleistet haben, ausgesetzt. Gleichzeitig Experten eingeführt. „Miliz“, Wirtschaft und Gesellschaft führen. wurde der Grundwehrdienst damit für alle 2011 wurde die Milizunteroffiziersausbildung auf 8 Monate am Stück angepasst. neu gestaltet, um die Professionalisierung in ABSCHLIESSENDE Die Bundesheerreformkommission (ÖBH2010) der „Miliz“ weiter voranzubringen. ANMERKUNGEN veröffentlichte Mitte 2004 ihre Empfehlungen Zur Professionalisierung gehörten im Jahr Aktueller Weise besteht die Einsatzorganisati- für das gesamte Österreichische Bundesheer. 2012 auch Pilotprojekte auf Initiative des on das Österreichische Bundesheer aus zirka Darin waren unter anderem für die „Miliz“ ent- damaligen Bundesministers, wobei das Pi- ∆ 15.000 Berufssoldaten und Soldatinnen halten: lotprojekt „Freiwilligenmiliz“ eine erhöhte bei Kaderrahmenverbänden, Kaderprä- ∆ eine verstärkte und professionellere Rol- Anerkennungsprämie bei Erfüllung gewis- senzkräften, Zentralstelle des BMLV und le in Form der „strukturierten Miliz“ mit ser Voraussetzungen und bei Bereitschaft den Ämtern; Umsetzung in kleinen Verbänden in allen zu einer rascheren Aufbietungszeit enthielt. ∆ 17.000 Personen, die jährlich Grundwehr- Bundesländern; Ein ähnlich gelagertes Projekt gab es für die dienst leisten; ∆ die Einrichtung von Expertenpools; „Reduktion von Funktionssoldaten“ und bei ∆ 18.500 Wehrpflichtige des Milizstandes bei ∆ eine Vereinfachung des Aufbietungsver- der „Professionalisierung von Verbänden“. Milizanteilen der Kaderrahmenverbände; fahrens; Das Ziel des Bundesministers war weiter- ∆ 380 Wehrpflichtige des Milizstandes bei ∆ ein Offenstehen aller Milizfunktionen für führend das Aussetzen der Wehrpflicht und Expertenstäben; Frauen. eine gänzliche Umstellung auf ein Freiwilli- ∆ 11.000 Wehrpflichtige des Milizstandes, Zur Steigerung der Attraktivität und der Frei- genheer; dies mündete in einer Volksbefra- die bei der „strukturierten Miliz“ in elf willigkeit wurden mit dem Wehrrechtsän- gung im Jänner 2013, die aber klar mit dem Bataillonen, zwölf Jägerkompanien und derungsgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 58/2005) Bekenntnis zur Beibehaltung der allgemei- neun Pionierkompanien beordert sind. erhöhte Erfolgsprämien für den Abschluss nen Wehrpflicht ausging. der vorbereitenden Kaderausbildung, eine Als Folge dieser Volksbefragung kam es Alle Wehrpflichtigen, die Grundwehrdienst Milizprämie und verschiedene Anerken- 2014 zu einer Reform des Grundwehr- geleistet haben und in der Einsatzorga- nungsprämien eingeführt. dienstes, die eine Reduktion der Funk- nisation nicht beordert werden, treten in Der Grundwehrdienst wurde ab 2006 auf tionssoldaten, eine Verbesserung der den Reservestand über und können bei 6 Monate eingeschränkt; diese Regelung Umgangsformen und der Betreuung der entsprechenden Einsatzerfordernissen bis gilt bis heute. Grundwehrdienstleistenden sowie die zum 50. Lebensjahr zum Einsatz herange- Im Jahr 2006 wurde mit dem nächsten Einführung von Wahl- und Vertiefungs- zogen werden. Wehrrechtsänderungsgesetz (BGBl. I Nr. möglichkeiten enthielt. Der Ruf nach der Wiedereinführung ver- 116/2006) die Funktion des Milizbeauftrag- Ebenso wurde das Projekt „Miliz im ÖBH 2018“ pflichtender Milizübungstage und nach der ten als Berater des Bundesministers für gestartet, das die Neuaufstellung zusätzlicher Rückkehr zum 6+2 Modell (6 Monate Grund- Landesverteidigung in Milizfragen und zur strukturierter Milizkompanien mit entspre- wehrdienst und 2 Monate Milizübungen) ist Wahrung der Interessen der Wehrpflichtigen chendem Regionalbezug, einer Änderung der zuletzt nicht nur von den wehrpolitisch re- des Milizstandes eingeführt. Er wird seitdem Mobilmachungsverantwortung für bestehen- levanten Organisationen, sondern auch von vom Bundesminister persönlich eingesetzt de Milizverbände hin zu den präsenten Verbän- politischen Vertretern hörbar. und jeweils für 5 Jahre bestellt. den und die Zuordnung der klaren Hauptauf Das Milizsystem stellt einen vom Gesetz Mit Beginn des Jahres 2008 wurde das bisher gabe im Schutz der kritischen Infrastruktur für vorgesehenen und in der Praxis unverzicht- geltende Truppen- und Kaderübungssystem die „strukturierte Miliz“ vorsah. baren Teil des Wehrsystems dar und ergibt abgeschafft und in ein neues System von 2016 startete die neue Kaderanwärter- einen erheblichen Mehrwert für die Sicher- Milizübungen übergeführt. Voraussetzung ausbildung, die das klassische „Einjähri- heit in unserem Land. war die Absolvierung einer vorbereitenden gen-Freiwilligen-Jahr“ ablöste und das Ziel Zu Recht gilt das Leitmotiv: „MILIZ. Stolz, da- Milizausbildung im Rahmen des Grundwehr- hatte, bis zum Dienstgrad Wachtmeister bei zu sein“! dienstes, wobei das Ziel war, dass 12 Prozent eine einheitliche Ausbildung für alle Solda- aller Grundwehrdienstleistenden eine solche ten zu bieten. Ebenso trat ein neues deut- ObstdhmfD Michael Blaha, MSc, VeO/SIV 6
AUSBILDUNG BILANZ DER KADERANWÄRTERAUSBILDUNG Im Folgenden wird darüber berichtet, wie viele Kaderanwärter in den vergan- genen drei Jahren Teile der Kaderanwärterausbildung (KAAusb) absolviert haben und in einer Berufs- oder Milizkaderfunktion zur Verfügung stehen. ABSOLVENTEN Seit Einführung der KAAusb ab September 2016 haben insgesamt etwa 1800 Per- sonen als Neueinsteiger (ab Beginn des Grundwehrdienstes) die KAAusb begonnen, davon sind in der KAAusb1 410 Personen ausgeschieden. Zirka 2760 Personen waren sogenannte Seiteneinsteiger (SE), die überwiegend aus der „Miliz“ kamen und bereits Elemen- te der früheren Miliz- oder Berufskader- ausbildung absolviert hatten. Davon sind 330 Personen in der KAAusb1 ausgeschie- den und somit verblieben insgesamt 3820 Personen, die die KAAusb fortgesetzt bzw. Teile davon absolviert haben. Im Verlauf der Ausbildung haben sich die In- der KAAusb für diese Personen nicht mehr Ursprünglich interessierten sich teressen der Teilnehmer entsprechend des vorgesehen und sie versehen Dienst in einer 786 Personen für die Ausbildung zum jeweiligen Ausbildungserfolges geändert Mannschaftsfunktion. Berufsoffizier, und es wurde folgende Ausbildung begon- 2627 Personen für die Ausbildung zum nen bzw. erfolgreich absolviert. ABSCHLIESSENDE Berufsunteroffizier, BEMERKUNGEN 660 Personen für die Ausbildung zum Im Ergebnis haben In den Jahren 2011 bis 2017 wurde die Milizoffizier, 166 Personen die Berufsoffiziersaus- Milizkaderausbildung im Rahmen der Ein- 186 Personen für die Ausbildung zum bildung an der TherMilAk und jährig-Freiwilligen-Ausbildung sowie der Milizunteroffizier. 98 Personen die Grundausbildung MUOA-Ausbildung, die aus FüOrgEt 1 und 2 zum MO begonnen; sowie MilFü 1 und 2 in der Dauer von 12 Wo- 913 Personen haben die chen bestand, durchgeführt. KAAusb 1 - 3 für BUOA, Durchschnittlich haben pro Jahr 90 MOA 975 Personen (MZ) die KAAusb 1 – 2, und 40 MUOA die Ausbildung positiv absol- 467 MOA oder MUOA die viert und wurden zum Wm befördert. KAAusb 1, 2 und 3/Miliz, Viele, die die damalige MUOA-Ausbildung 27 MOA oder MUOA die begonnen hatten, haben die Ausbildung KAAusb 1 - 3/BUO im Rahmen der KAAusb fortgesetzt und abgeschlossen. abgeschlossen. Bisher haben in etwa 500 MOA/MUOA die Ka- 350 Personen mit Milizübungspflicht sind aus deranwärterausbildung abgeschlossen und der KAAusb2 vorzeitig ausgeschieden. Bei ei- weitere 400 befinden sich in Ausbildung. nem Wiedereinstieg in die KAAusb können Das System der Kaderanwärterausbildung diese Kameraden die Ausbildung im Rahmen bewirkt eine höhere und einheitliche Qua- von Präsenzdienstleistungen dort fortsetzen, lifizierung der Kadersoldaten und eröffnet wo sie die KAAusb 2 beendet haben. den Absolventen die weitere Ausbildung und 430 Personen mit Milizübungspflicht konn- Verwendung in der Präsenz- und Milizorga- ten die KAAusb1 bisher nicht positiv ab- nisation des Bundesheeres. schließen. Sofern eine allfällige Nachprüfung nicht zum Erfolg führt, ist eine Fortsetzung Die Redaktion 7
INFORMATION BEWÄHRTES TEAM STEHT IN MEHR MILIZKADER MILIZFRAGEN ZUR VERFÜGUNG AUSBILDUNG IM „Was lange währt, wird endlich gut!“ Mit Die Erreichbarkeit als wesentlicher Pluspunkt: LOGISTIKBEREICH diesem geflügelten Wort aus der Feder des Eine einzige Telefonnummer ersetzt die bis- römischen Dichters Ovid wird zusammen- lang 103 auf der Homepage des Bundeshee- gefasst, was sich die Wehrpflichtigen im res angebotenen Telefonnummern. Die neue Milizstand und Frauen in Milizverwendung Telefonnummer lautet: 050 20 1/99 1670. schon seit langer Zeit wünschen: nämlich Die telefonische Erreichbarkeit ist eine zentrale Ansprechstelle rund um das ∆ am Montag von 08.00 Uhr bis Thema „Miliz“. 19.00 Uhr und Seit 1. September 2019 ist diese Ansprech- ∆ von Dienstag bis Freitag von stelle mit der Bezeichnung „Miliz Service 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Center“ als eigenständige Stabsstelle beim möglich. KdoSK/J5 in Graz in der Belgier-Kaserne ange- Außerhalb der Dienstzeit, am Samstag, Sonn- siedelt und somit zur Realität geworden. und Feiertag wurde eine Mobilbox eingerichtet, Unter der Leitung von RgR ADir Ing. Klaus Peer, wo Sie eine Nachricht mit ihren Namen und ihre Obstlt und Mitarbeiter Vzlt Gerhard Jandl wird Telefonnummer hinterlassen können. Sie wer- Ein Ergebnis der Logistikbesprechung zwi- das derzeitige System der Milizbetreuung, den am nächsten Werktag zurückgerufen. schen der Abteilung AusbA und der Heeres- Milizbearbeitung und Milizwerbung unter der Auch im Bereich der elektronischen Erreich- logistikschule (HLogS) am 20. August 2019 Dachmarke „Miliz Service Center“ zusam- barkeit konnte eine deutliche Verbesserung war, dass ab dem Jahr 2021 eine schwer- mengefasst. Unterstützt wird dieses fachlich erzielt werden. punktmäßige Milizkaderausbildung im Lo- überaus versierte Team von Obstlt Walter Penz, Es besteht nunmehr nur eine einzige „Miliz gistikbereich durchgeführt wird und die der selbst Wehrpflichtiger des Milizstandes ist. Service“-E-Mail-Adresse anstelle der bis dato geplanten Lehrgänge oder Seminare aus Die Zielgruppen sind: 56 auf der Homepage des Bundesheeres an- Kapazitätsgründen nicht abgesagt werden. ∆ Wehrpflichtige des Milizstandes bei gebotenen E-Mail-Adressen. Diese lautet: Durch die gegenwärtig gesetzten Ausbil- - der selbständig strukturierten Miliz, milizservice@bmlv.gv.at dungsmaßnahmen konnten und können - den Milizanteilen in Rahmenverbänden An Werktagen (Montag bis Freitag) erfolgt die Personalabgänge aufgrund von Pensio- und ein Rückruf oder E-Mail am selben Tag. nierungen beim Berufskader bis zum Ende - den Expertenstäben; An Samstagen, Sonn- und Feiertagen be- des Jahres 2020 erfolgreich kompensiert ∆ Wehrpflichtige des Reservestandes z.B. kommen Sie eine automatische Nachricht werden. Dies bewirkt vor allem für die Zivil- zur Beratung bei einer freiwilligen Mel- (E-Mail), wo Ihnen die Entgegennahme ih- bediensteten und den Milizkader verfügba- dung zu einer Milizverwendung; rer Mitteilung bestätigt wird. Am nächsten re Ausbildungskapazitäten im Kalenderjahr ∆ Milizbearbeiter und Bedarfsträger aller Werktag bekommen Sie eine Antwort. 2021 an der HLogS. Im Sinne der Planungs- Führungsebenen des ÖBH; Durch das neue „Miliz Service Center“ wird weisung der S IV wird dort ein Ausbildungs- ∆ Ergänzungsabteilungen der MilKdo. ∆ die Kommunikation zwischen der „Miliz“ schwergewicht gesetzt. Schlussendlich Bei der Zusammenstellung der Zielgruppen und Milizbetreuung verbessert, werden auch noch neue Möglichkeiten der wurde besonders darauf geachtet, wirklich ∆ die Reaktionszeiten verringert und Umschulung ausgearbeitet und die Fern- allen mit dem Thema „Miliz“ befassten Per- ∆ eine rasche Beantwortung bzw. Weiter- ausbildung intensiviert. sonen innerhalb und außerhalb des Öster- leitung von Anliegen an die zuständigen Für eine erfolgreiche Umsetzung bedarf reichischen Bundesheeres eine kompetente Kommanden es einer breiten Information des betroffe- Ansprechstelle zu bieten. Auch bei der Mög- ermöglicht. nen Personals, als auch dem Rühren der lichkeit der Erreichbarkeit wurde auf die Be- Abschließend wird erwähnt, dass das Miliz Werbetrommel durch die mobvKden und dürfnisse und Möglichkeiten der angespro- Service Center nicht die mobilmachungs- Patenverbände. chenen Zielgruppen Rücksicht genommen. verantwortlichen Kommanden ersetzt, Das Lehrgangsangebot für die „Miliz“ wird sondern diese in im März 2020 im BMLV festgelegt und letzt- ihrem Bemühen lich mit der Ausgabe Nr. 3/2020 der Zeit- unterstützt. schrift Miliz Info (Milizbildungsanzeiger) Wir ersuchen auch veröffentlicht. nicht zu vergessen: Mit dieser Ausbildungsmaßnahme soll der Wir können nicht artikulierte Bedarf in einem Schwung be- zaubern, aber wir deckt werden. Eine Fortsetzung im Jahr arbeiten daran! 2022, in welchem Umfang auch immer, wird von den erzielten Ergebnissen abhängen. Obstlt Walter Penz Obst Albert Bauer, MSD, AusbA 8
INFORMATION NEUERUNGEN IM DIENSTRECHT ANRECHNUNG VON VORDIENST Ausbildungen (mit Ausnahme von Verwal- erfolgte im Rahmen der 2. Dienstrechts-No ZEITEN – VORGESCHICHTE tungspraktika) werden seither generell velle 2019, BGBl. I Nr. 58, kundgemacht am Bereits vor etwa einem Jahrzehnt wurde erst- nicht mehr als Vordienstzeiten angerech- 8. Juli 2019 (Besoldungsreform 2019). mals durch den Europäischen Gerichtshof fest- net, sondern die Dauer der für die jeweilige Für ab 9. Juli 2019 erstmalig festzusetzen- gestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe üb- de Besoldungsdienstalter bzw. erstmalig über die Anrechnung von Vordienstzeiten bei lichen Ausbildung durch eine Neugestaltung in ein Dienstverhältnis ernannte oder auf Eintritt in ein Dienstverhältnis zum Bund in der Gehaltsstufen berücksichtigt. genommene Bedienstete im BMLV sind fol- Folge der Nichtanrechenbarkeit von Zeiten vor gende Neuerungen bedeutsam: dem vollendeten 18. Lebensjahr eine Diskrimi AKTUELLES URTEIL DES EUGH ∆ Präsenz- und Ausbildungsdienst sind nierung aufgrund des Alters darstellen. Wiederum wurden die gesetzlichen Bestim- wieder im vollen Umfang der tatsächlich Daraufhin erfolgte im Jahr 2010 (Reform mungen vor den Europäischen Gerichthof zurückgelegten Zeiten als Vordienstzeit 2010) eine Novellierung der Anrechnungs- gebracht und dieser hat im Mai 2019 neuer- anzurechnen (dies gilt ebenso für den bestimmungen im Gehaltsgesetz – GehG und lich entschieden, dass diese dem EU-Recht Zivildienst bzw. sonstige Ersatzpflicht- Vertragsbedienstetengesetz – VBG, derart, widersprechen. So führte dieser aus, dass dienste, z.B. Entwicklungshilfe). dass Zeiten nach Vollendung der 9. Schul- bei den übergeleiteten Bediensteten die Un- ∆ Die Anrechnung einschlägiger Berufser stufe – somit Zeiten vor dem vollendeten 18. gleichbehandlung weiterhin besteht, da diese fahrung unterliegt keinem Höchstaus Lebensjahr – angerechnet werden konnten. auf Basis der diskriminierenden alten Be maß (bedarf aber in gewissen Fällen Allerdings wurde gleichzeitig der Zeitraum der stimmungen in das neue System übergeleitet zwecks Wahrung der Gleichbehandlung Vorrückung von der ersten in die zweite Ge- wurden und daher eine Ungleichbehandlung aller Bundesbediensteten der Zustim- halts- bzw. Entlohnungsstufe von den sonst der durch das alte System benachteiligten mung des Bundesministers für öffentli- geltenden zwei auf fünf Jahre verlängert und Personen (die ihre Berufserfahrung auch teil- chen Dienst und Sport). auf diese Weise für bereits in einem Dienst- weise vor Vollendung des 18. Lebensjahres er- ∆ Weiterhin besteht keine Altersgrenze, ab verhältnis befindliche Bedienstete de facto worben haben) und der durch dieses System der Vordienstzeiten anrechenbar sind. die Diskriminierung beibehalten. Dies hat der begünstigten Personen (die eine gleichartige Europäische Gerichthof im Jahr 2014 auch in Berufserfahrung von vergleichbarer Dauer Bei bereits am 8. Juli 2019 in einem Dienst einem Urteil festgehalten. nach Vollendung des 18. Lebensjahres erwor- verhältnis befindlichen Bediensteten im Daraufhin wurden die einschlägigen Bestim- ben haben) beibehalten wird, da das Gehalt, BMLV werden hinsichtlich der weiteren Vor- mungen ab dem Jahr 2015 abermals refor- das Erstere beziehen, allein wegen ihres Ein- gehensweise folgende Bedienstetengrup- miert (Bundesbesoldungsreform 2015). Es stellungsalters niedriger ist, als das Letzteren pen unterschieden: erfolgte eine Abkehr vom bis dahin gelten- gezahlte Gehalt, obwohl sie sich in vergleich- 1. Bedienstete, deren erstmalige Fest den Vorrückungsstichtag hin zum Besol baren Situationen befinden. setzung des Vorrückungsstichtages un- dungsdienstalter. Der überwiegende Teil der Der Gerichtshof stellte deshalb fest, dass die ter Ausschluss von Zeiten vor dem voll- bereits in einem Dienstverhältnis befindli neuen Systeme nicht geeignet sind, die Dis- endeten 18. Lebensjahr erfolgt ist und die chen Bediensteten wurde anhand ihrer auf kriminierung der durch die alten Besoldungs- im Rahmen der Bundesbesoldungsreform dem Alt-System basierenden besoldungs- und Vorrückungssysteme benachteiligten 2015 in das System des Besoldungs- rechtlichen Einstufung in das neue System Bediensteten zu beseitigen. Sie behalten im dienstalters übergeleitet wurden (das kraft Gesetzes übergeleitet. Gegenteil die Diskriminierung wegen des Al- sind in der Regel Bedienstete, die bereits Für ab diesem Zeitpunkt neu eintretende ters gegenüber diesen Personen bei. am 30. August 2010 in einem aufrechten Bedienstete wurde ein Anrechnungssys Des Weiteren hat der Europäische Gerichthof Dienstverhältnis waren). tem erworbener Berufserfahrung unab hinsichtlich der festgelegten Höchstgrenze Bei diesen Bediensteten wird durch die je- hängig des Alters, allerdings mit einer an- der Anrechenbarkeit von Berufserfahrung weilige Dienstbehörde bzw. Personalstelle rechenbaren Höchstgrenze von maximal ausgesprochen, dass eine fixe Höchstgrenze ein amtswegiges Verfahren zur Neufest- zehn Jahren, etabliert. ein Widerspruch zur Arbeitnehmerfreizü setzung der besoldungsrechtlichen Stel- Die Anrechnungsmöglichkeiten, vor allem was gigkeit innerhalb der EU darstellt und daher lung durch Feststellung des Besoldungs- die Leistung von Präsenzdiensten betrifft, gegen das Unionsrecht verstößt. dienstalters durchgeführt. Dies betrifft im wurden damals rigoros eingeschränkt und BMLV etwa 16.600 Bedienstete. so konnten seither lediglich sechs Monate 2. Dienstrechts-Novelle 2019 Es wird ein sogenannter Vergleichsstichtag Grundwehr- bzw. Ausbildungsdienst als Vor In Folge waren durch den österreichischen ermittelt und dieser jenem Vorrückungs- dienstzeit angerechnet werden; sonstige Prä- Gesetzgeber abermals neue Bestimmungen stichtag gegenübergestellt, der letztma- senzdienste waren nicht mehr anrechenbar zu erlassen, die die seitens des Europäischen lig unter Ausschluss von Zeiten vor dem und wurde daher die Systematik im BMLV hin- Gerichtshofs (teilweise) bereits mehrfach als vollendeten 18. Lebensjahr ermittelt wur- sichtlich der Dauer des Ausbildungsdienstes diskriminierend festgestellten Bestimmungen de. Liegt der Vergleichsstichtag vor dem und die Aufnahme in ein Dienstverhältnis auf über die Anrechnung von Vordienstzeiten nun- Vorrückungsstichtag, erhöht sich das Be- neue Beine gestellt (siehe Miliz-Info 4/2015). mehr diskriminierungsfrei regeln (sollen). Dies soldungsdienstalter um diesen Zeitraum, 9
INFORMATION andernfalls vermindert es sich. Sind beide Bei diesen Bediensteten wird kein amtswegi- velle 2019 nicht eingetreten, daher nur eine Tage ident, ändert sich an der besoldungs- ges Verfahren, wie zuvor beschrieben, durch- allgemeine Kurzinformation im vorliegen- rechtlichen Stellung nichts. geführt. Allerdings kann auf Antrag das Besol- den Zusammenhang: Folgende Neuerungen sind für den Ver- dungsdienstalter um zusätzliche Zeiten einer Werden Kaderanwärter in ein Dienstverhältnis gleichsstichtag zu beachten: Tätigkeit oder eines Studiums, die im öffentli als Militärperson auf Zeit (M Z) ernannt, gebührt – Es sind grundsätzlich Zeiten ab der Voll- chen Interesse gelegen sind, erhöht werden, ihnen anstelle eines Gehaltes, das sich nach dem endung des 14. Lebensjahres zu berück- wenn derartige Zeiten nur deshalb nicht an- Besoldungsdienstalter bemisst, gemäß § 90a sichtigen. gerechnet wurden, weil das jeweils geltende GehG während der Truppenoffiziersausbildung – Studienzeiten an einer höheren Schule Höchstmaß der Anrechnung überschritten und der Unteroffiziersausbildung ein Fixgehalt. (z.B. Gymnasium, HTL, HAK) sind einheit- worden wäre (z.B. bei M BUO: 3 Jahre; M BO 2 Während dieses Zeitraumes sind etwaige Vor- lich ab dem 1. September der 12. Schul- und M BO 1: 5 Jahre; dasselbe gilt für M Z). Da- dienstzeiten für die Höhe des Monatsbezugs stufe zur Gänze anrechenbar. her müssen diese Zeiten dem Grunde nach be- daher nicht von Relevanz. Durch das Fixgehalt – Zeiten einer Lehre bei einer Gebietskör- reits bisher im öffentlichen Interesse bis zum gelten alle Mehrleistungen in zeitlicher und men- perschaft (z.B. Bund, Land, Gemeinde) Höchstausmaß angerechnet worden sein. Ein genmäßiger Hinsicht als abgegolten. Während sind bei Eintritt in das Dienstverhältnis ab öffentliches Interesse liegt beispielsweise der Zeiträume planmäßiger Unterbrechungen dem 1. April 2000 zur Gänze anrechenbar. vor, wenn der Bedienstete Kenntnisse und Fä- der Ausbildung wird das Fixgehalt grundsätz- – Zeiten einer Tätigkeit oder eines Studiums higkeiten aufweist, die für die Besetzung eines lich beibehalten (z.B. während des Zeitraumes können bei Eintritt in das Dienstverhältnis Arbeitsplatzes notwendig waren, diese Kennt- zwischen dem Ende der KAAusb 1 eines März-ET ab 1. September 2002 im öffentlichen In- nisse und Fähigkeiten aber nicht im Rahmen und dem Beginn der KAAusb 2, die gemeinsam teresse insoweit berücksichtigt werden, einer vom Dienstgeber vorgesehenen Aus- mit dem nachfolgenden September-ET beginnt). als sie das auf Grund der früheren Rechts- oder Fortbildung vermittelt wurden. Scheidet ein Kaderanwärter aus ihm zuzurech lage vorgesehene Höchstausmaß der An- nenden Gründen aus der Ausbildung, jedoch rechenbarkeit übersteigen. Hierfür bedarf 3. Bedienstete, deren erstmalige Festset nicht aus dem Dienstverhältnis als M Z, aus, so es der Zustimmung des Bundesministers zung der besoldungsrechtlichen Stellung auf wird ein Besoldungsdienstalter unter Berück- für öffentlichen Dienst und Sport. Basis des Besoldungsdienstalters erfolgt sichtigung von Vordienstzeiten und dem im bis- – Es erfolgt eine Neuberechnung der zur ist (das sind in der Regel Bedienstete, die ab herigen Dienstverhältnis verbrachten Zeitraum Hälfte anrechenbaren sonstigen Zeiten 12. Februar 2015 in ein Dienstverhältnis er- festgesetzt. Je nach Besoldungsdienstalter wird (das sind z.B. sonstige Schulzeiten; Leh- nannt oder aufgenommen wurden). die Militärperson auf Zeit in eine Gehaltsstufe re außerhalb einer Gebietskörperschaft; Bei dieser Personengruppe wird ebenfalls kein (GehSt) eingereiht (bis 2 Jahre GehSt 1; 2 bis 4 Zeiten einer Arbeitslosigkeit; Zeiten ei- amtswegiges Verfahren durchgeführt. Aller- Jahre GehSt 2; 4 bis 6 Jahre GehSt 3, usw.). ner Tätigkeit oder eines Studiums, die dings stehen ihr zwei Möglichkeiten offen: nicht im öffentlichen Interesse zur Gän- Zusätzliche Zeiten einer einschlägigen Wird die jeweilige Ausbildung erfolgreich ab ze berücksichtigt werden). Berufstätigkeit sind auf Antrag anrechen- geschlossen und werden die Bediensteten Kommen vor dem 18. Geburtstag nur sons bar, wenn diese bisher nur deshalb nicht als Unteroffizier oder Offizier in eine andere tige Zeiten (d.h. zur Hälfte anrechenbare angerechnet wurden, weil sie das zuvor Verwendungsgruppe überstellt (M B(Z)UO Zeiten) hinzu und treten auch nach dem 18. gesetzlich vorgesehene Höchstmaß von oder M BO 2), wird das Besoldungsdienstalter Geburtstag keine Veränderungen bei der zehn Jahren übersteigen. Auch hier ist die ebenso anhand der aktuell geltenden Rechts- Anrechnung ein, so ändert sich an der besol- Voraussetzung, dass die Anrechnung dem lage unter Berücksichtigung von Vordienst- dungsrechtlichen Stellung nichts. Allfällige Grunde nach bereits bisher erfolgt ist. zeiten und den im bisherigen Dienstverhältnis Nachzahlungen, die sich aus einer Verbes- Wie bereits oben beschrieben, sind mit der verbrachten Zeitraum festgesetzt. serung der besoldungsrechtlichen Stellung 2. Dienstrechts-Novelle 2019 wieder alle Prä- ergeben, werden von Amts wegen rückwir- senz- oder Ausbildungsdienste im Ausmaß Sollten im Übrigen auf Kaderanwärter die un- kend ab dem 1. Mai 2016 ausbezahlt. der tatsächlich zurückgelegten Zeiten als Vor- ter den Punkten 1 bis 3 genannten Voraus- Infolge der großen Anzahl an Verfahren ist mit dienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter setzungen zutreffen, gilt das jeweils dort Ge- einem Abschluss im BMLV nicht vor 2020 zu anzurechnen. Bediensteten, denen ab dem schriebene hinsichtlich Amtswegigkeit bzw. rechnen, wobei vorrangig jene Bediensteten 12. Februar 2015 lediglich sechs Monate Antragsverfahren auch für diese. Zutreffen mit Nähe zum Ruhestand bzw. zur Pension so- Grundwehrdienst (Ausbildungsdienst) bzw. können diese Punkte jedoch nur bei Seiten- wie jene, bei denen ein Dienstjubiläum (25 oder neun Monate Zivildienst angerechnet wurden, oder Wiedereinsteiger in die Kaderanwär- 40 Jahre) heransteht, bearbeitet werden. sind darüber hinaus gehende, einschlägige terausbildung (z.B. nach vorherigem zivilen Zeiten auf Antrag zusätzlich anrechenbar. Die Dienstverhältnis im BMLV). Bei Absolvierung 2. Bedienstete, deren erstmalige Festset Verjährungsbestimmungen für allfällige Nach- einer Normlaufbahn (d.h. Einstieg beim ÖBH zung des Vorrückungsstichtages unter Be- zahlungen gelten in diesem Fall nicht. als Kaderanwärter im Ausbildungsdienst, rücksichtigung von Zeiten vor dem vollendeten unmittelbar anschließend M Z mit Fixgehalt) 18. Lebensjahr erfolgt ist (das sind in der Regel 4. Kaderanwärter (m/w) ist weder ein amtswegiges, noch auf Antrag Bedienstete, die ab 31. August 2010 bis 11. Eine gesetzliche Änderung hinsichtlich der durchzuführendes Verfahren vorgesehen. Februar 2015 in ein Dienstverhältnis ernannt Personengruppe der Kaderanwärter ist oder aufgenommen wurden). durch die vorliegende 2. Dienstrechts-No- MinR Mag. Reinhart Smejkal, PersA 10
AUSBILDUNG KÖRPERLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT (KÖRPERAUSBILDUNG) ALLGEMEINES Die Körperausbildung im ÖBH hat den Zweck, Soldaten körperlich so leistungsfähig zu ma- chen, dass sie den Anforderungen des Dienstes (z. B. Belastungen in der Ausbildung) und ins besondere den aufgabenspezifischen Anfor derungen des Einsatzes gewachsen sind. Durch die kontinuierliche und systematische Körperausbildung wird die Voraussetzung für die erforderliche körperliche Leistungs- fähigkeit geschaffen, die neben medizini- schen Maßnahmen nur durch speziell abge- stimmte Sport- und Ausbildungsprogramme erlangt und erhalten werden kann. Nunmehr steht für eine valide Leistungs- Neben dem dadurch erlangten Nachweis der Soldaten müssen so ausgebildet und auf ent- feststellung ein weiteres sportwissen- Fitness des einzelnen Soldaten sollte die sprechende Einsätze vorbereitet werden, dass schaftlich entwickeltes und standardi- Testung zur Überprüfung der „körperlichen“ sie auch trotz wiederholter und zum Teil länger- siertes Testverfahren zur Verfügung, der Einsatzbereitschaft von Einheiten oder klei fristiger körperlicher Belastung und Anstren- „Militärspezifische Test“. nen Verbänden verwendet werden. gung handlungsfähig bleiben können. Bei der Kaderanwärterausbildung kommt Für Soldaten in der Grundorganisation sowie Gesundheit ist eine wesentliche Vorausset- dieser bereits seit dem Jahre 2017 zur An- in höheren Stäben und Kommanden genügt zung für Leistungsfähigkeit. Je breiter die Ba- wendung. in jedem Fall die alters- und geschlechts- sis einer allgemeinen Kondition (motorische Bei diesem Test sind die vom Einsatz ab spezifische Leistungsprüfung. Und auch für Grundfähigkeiten) ist, desto rascher kann geleiteten militärischen Grundanforde Soldaten, die aufgrund (temporärer) körperli- durch gezieltes Training eine spezifische Leis- rungen an den Soldaten zu erbringen - das cher Einschränkung den „Militärspezifischen tungsfähigkeit als Anpassung an besondere sind insbesondere Bewegen/Marschieren Test“ nicht oder nicht zur Gänze zu bewälti- Anforderungen (Umfeld, gefechtstechnischer und Bewältigung von Lasten. gen ist, bleibt in diesem Fall die Alternative und taktischer Bedarf, Ansprüche des Dienst- Hierbei sind im Kampfanzug und mit Aus- der Leistungsprüfung bestehen. betriebes und Einsatzes) erlangt werden. rüstung, Gepäck und zum Teil mit Waffe Der positiv durchgeführte Militärspezi Das hierfür notwendige Fitnessmodell um- (Sturmgewehr 77) ein Soldatenparcour fische Test ersetzt natürlich die jährlich fasst im Wesentlichen vier aufeinander mit Stationen Bewegen im Gelände, Zie- verpflichtende Leistungsprüfung „Allge aufbauende Ebenen, die durch unterschied- hen, Tragen sowie Heben und Ablegen von meine Kondition“. liche Ausrichtungen und Rahmenvorgaben Lasten und ein 3,2km-Eilmarsch zu absol- Für die Wehrpflichtigen im Milizstand und charakterisiert sind. vieren. Im Gegensatz zu den allgemeinen Frauen in Milizverwendung ist nur vor einer „Sportlimits“ sind die Leistungslimits des Einsatzverwendung oder bei einer Ausbil- BEURTEILUNG DER KÖRPER „Militärspezifischen Tests“ alters- und ge dung mit entsprechend erforderlicher kör- LICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT schlechtsunabhängig. perlichen Belastungen eine Beurteilung der Eine der wesentlichsten Änderungen in der Für eine positive Bewertung und somit körperlichen Leistungsfähigkeit (Leistungs- in Ausgabe befindlichen „Dienstvorschrift Nachweis einer militärischen Basisfitness prüfung) vorgesehen. für das Bundesheer – Körperausbildung ist derzeit gemäß nachfolgender Tabelle Die Testbeschreibung des Militärspezifischen 2019“ sind ergänzende Testverfahren zur ein Leistungsprofil mit dem Level „AUS Tests (und auch des Sportmotorischen Tests) Feststellung und Beurteilung der körperli- REICHEND“ erforderlich. sind unter www.bundesheer.at/Sport/down chen Leistungsfähigkeit. Ab Inkrafttreten der neuen Vorschrift- Kör- loads/downloads nachzulesen und auch Bis dato wurde lediglich über sportliche perausbildung ist vorgesehen, dass Verbän downloadbar. Infovideos rund um das Thema Leistungen die Allgemeine Fitness der Sol- de – zumindest die mit hoher bzw. höherer sind über https://youtu.be/-aKgjY6dSxM oder daten überprüft, für Kader im Wesentlichen körperlicher Leistungsfähigkeit – vorwie https://Youtu.be/greU4CQTQfE zugänglich. durch die jährliche verpflichtende Leis gend den „Militärspezifischen Test“ (ein tungsprüfung „Allgemeine Kondition“, be- mal pro Jahr analog der Bestimmungen der stehend aus Liegestütz und 2.400m-Lauf. Leistungsprüfung) absolvieren. Obst Karl Hammer, AusbA TEST stark überdurchschnittlich überdurchschnittlich durchschnittlich ausreichend nicht ausreichend SOLDATENPARCOURS Minuten < 02:10 02:10 – 02:25 02:26 – 03:00 03:01 – 04:15 > 04:15 3,2 km EILMARSCH Minuten < 19:00 19:00 – 21:30 21:31 – 24:30 24:31 – 29:32 > 29:32 11
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