Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel

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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Mitteilungsblatt          für den bereich der

              Verbandsgemeinde daun
                           gesundland Vulkaneifel
wochenblatt Mit aMtlichen bekanntMachungen                          Modern . gesund . innoVatiV

Jahrgang 44                        Freitag, den 9. Dezember 2016               Ausgabe 49/2016
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Daun   -2-   Ausgabe 49/2016
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Daun   -3-   Ausgabe 49/2016
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Daun                                                                                                                                -4-                                                                                               Ausgabe 49/2016

                                                                         Redaktionsschlussvorverlegung
     Wegen der bevorstehenden Feiertage ändern sich die Redaktionsschlusszeiten beim Mitteilungsblatt wie folgt:

     Redaktionsschluss für die:

             51. Kalenderwoche 2016 (Erscheinungsdatum 23.12.2016) ist am Donnerstag, dem 15.12.2016, 12.00 Uhr

             52. Kalenderwoche 2016 (Erscheinungsdatum 30.12.2016) ist am Donnerstag, dem 22.12.2016, 12.00 Uhr

                   1. Kalenderwoche 2017 (Erscheinungsdatum 05.01.2016) ist am Freitag, dem 30.12.2016, 12.00 Uhr.

     Wir bitten um Beachtung!

                                                                                                                                          Tierkörperverwertungsanstalt Rivenich
                   bereitschaftsdienste                                                                                                   ................................................................................................................06508 91430

Erreichbarkeit der Verbands-                                                                                                              Müllumladestation Walsdorf
                                                                                                                                          .................................................................................................................. 06593 1704
gemeindeverwaltung Daun                                                                                                                   geöffnet: montags - donnerstags.......................................08.00 - 16.00 Uhr
Anschrift: Leopoldstr. 29, 54550 Daun                                                                                                     freitags.........................................................................................08.00 - 17.00 Uhr
Postfach 11 40, 54542 Daun                                                                                                                samstags......................................................................................08.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 06592 939-0; Telefax: 06592 939-200
Internet: http://www.daun.de, E-Mail: info@vgv.daun.de                                                                                    Bereitschaftsdienste
Besucherzeiten: montags bis freitags ............................. 08.00 - 12.00 Uhr,                                                     Entstördienst Erdgasversorgung...............................................0261 2999-55
sowie donnerstags ................................................................. 14.00 - 18.00 Uhr.                                    Energienetze Mittelrhein
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.                                                                      ein Unternehmen der evm-Gruppe.................................. Tel. 0261 2999-55
Kommunikation „rund um die Uhr“ über den Bürgerservice Online
                                                                                                                                          der Stromversorgung Westnetz GmbH,......................... Tel. 0800 4112244
im Internet unter: www.daun.de
Behördenführer - Informationen - Formulardepot
                                                                                                                                          Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
Redaktion Mitteilungsblatt                                                                                                                im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder
                                                                                                                                          Nordallee 1, 54292 Trier.............................................................. 0651 2082244
Tel: 06592 939-201 - http://www.cms.wittich.de
E-Mail: mitteilungsblatt@vgv.daun.de
Redaktionsschluss bei der Verbandsgemeinde freitags - 12.00 Uhr                                                                           Zahnärztlicher Notbereitschaftsdienst
(Abweichungen bei Vorverlegungen aufgrund von Feiertagen!)                                                                                Unter der Notruf-Nummer: 01805 065100 (14 ct./Min. a. d. dt. Festnetz,
                                                                                                                                          Mobilfunk max. 42 ct./Min.) erfahren Sie die diensthabenden Praxen.
Bereitschaftsdienste                                                                                                                      Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach
                                                                                                                                          telefonischer Vereinbarung möglich.
Notrufe
                                                                                                                                          Weitere Informationen unter www.bzk-trier.de
Polizei...................................................................................................................... 110
Feuerwehr und Rettungsdienst.................................................................... 112
Polizeiinspektion Daun..................................................................06592 96260                                       Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Daun
Krankentransport.......................................................................................... 19222                          54550 Daun, Maria-Hilf-Krankenhaus,
Krankenhaus Daun............................................................................ 06592 7150                                   Maria-Hilf-Straße........................................................................................ 116 117
Entbindungsabteilung Krankenhaus Daun.......................06592 7152340                                                                 Öffnungszeiten:
Giftnotruf Mainz...............................................................................06131 19240                                montags, 19.00 Uhr - dienstags, 07.00 Uhr
FIN Hilfe für Frauen in Not...........................................................06591 980622                                        dienstags, 19.00 Uhr - mittwochs, 07.00 Uhr
Opfertelefon der Kripo Wittlich..............................................0160 97856155                                                mittwochs, 14.00 Uhr - donnerstags, 07.00 Uhr
Opfertelefon Weißer Ring.........................................................................116006                                   donnerstags, 19.00 Uhr - freitags, 07.00 Uhr
Immer an die 5 “W‘s“ denken:                                                                                                              freitags, 16.00 Uhr - montags, 07.00 Uhr
- Wo geschah es?                                                                                                                          an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18.00 Uhr, bis zum Folgetag,
- Was ist passiert?                                                                                                                       07.00 Uhr. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbe-
- Wie viele Verletzte?                                                                                                                    schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt
- Welche Art von Verletzungen?                                                                                                            der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
- Warten auf Rückfragen!
                                                                                                                                          Apotheken-Notdienst
Gruppenwasserwerk Daun                                                                                                                    Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr. Sonntags ist immer eine
Störungen in der Wasserversorgung                                                                                                         Dauner Apotheke dienstbereit.
Bei Rohrbrüchen oder anderen Versorgungsstörungen außerhalb der                                                                           Samstag, 10.12.2016:
normalen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen errei-                                                                           Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
chen Sie den Bereitschaftsdienst des Wasserwerkes unter der Telefon-                                                                      Hubertus-Apotheke, Kelberg ....................................................Tel. 02692 381
Nr.: 0171 8347 504.                                                                                                                       Sonntag, 11.12.2016:
Während der normalen Arbeitszeit erreichen Sie das Gruppenwasser-                                                                         Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
werk Daun über die Telefon-Nr. der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                             Rosen-Apotheke, Daun................................................................Tel. 06592 601
Daun:....................................................................06592 939-133 oder 939-134.                                      Montag, 12.12.2016:
(Für Störungen in der Wasserversorgung der Ortsgemeinde Strotz-                                                                           Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
büsch ist das Kreiswasserwerk Cochem-Zell unter der Nr. 02671 91780                                                                       Hubertus-Apotheke, Gerolstein...........................................Tel. 06591 95450
oder 0160 97869515 erreichbar.)                                                                                                           Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:
                                                                                                                                          Adler-Apotheke, Daun..................................................................Tel. 06592 601
Fundtiere                                                                                                                                 Dienstag, 13.12.2016:
Während der Dienstzeit der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                                     Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
.............................................................................................06592 939-113 bis 115                        Eifel-Apotheke, Lissendorf....................................................... Tel. 06597 1461
ansonsten Polizeiinspektion Daun.......................................... 06592 9626-0.                                                  Römer-Apotheke, Kaisersesch................................................ Tel. 02653 6868
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Daun                                                                                               -5-                                                        Ausgabe 49/2016
Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:                                                                        Bekanntmachung
Adler-Apotheke, Daun.......................................................... Tel. 06592 985266         Am Freitag, dem 16.12.2016 um 15:00 Uhr, findet im Technologie-
Mittwoch, 14.12.2016:                                                                                    und Gründerzentrum (TGZ) Daun, Konrad-Zuse-Straße 3, eine öffentli-
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:                                                                        che Sitzung des Verbandsgemeinderats statt.
Hirsch-Apotheke, Manderscheid.........................................Tel. 06572 92120                   Tagesordnung
Donnerstag, 15.12.2016:                                                                                  1. Einwohnerfragestunde
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:                                                                        2. Beratung und Beschlussfasssgermeister
Adler-Apotheke, Daun, Tel. 06592 985266                                                                  11. Anfragen, Wünsche, Anregungen
Rochus-Apotheke, Lutzerath, Tel. 02677 215                                                                                                              Daun, den 01.12.2016
Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:                                                                                                         gez. Werner Klöckner, Bürgermeister
Adler-Apotheke, Daun, Tel. 06592 985266
Freitag, 16.12.2016:
Notdienst bis 08.30 Uhr Folgetag:
                                                                                                         Bekanntmachung einer Satzung
Marien-Apotheke, Daun........................................................... Tel. 06592 2419         1. Satzung vom 25.11.2016 zur Änderung der Satzung
Spätdienst in Daun bis 19.00 Uhr:
                                                                                                         der Verbandsgemeinde Daun über die Erhebung von
Marien-Apotheke, Daun........................................................... Tel. 06592 2419
Telefonisch wird die nächstgelegene dienstbereite Apotheke unter fol-                                    Vergnügungssteuer vom 21.12.2011
gender Rufnummer angesagt: 01805 258825 (aus deutschem Fest-                                             Der Verbandsgemeinderat hat am 18.11.2016 auf Grund des § 24 der
netz 0,14 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)                                                            Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der der-
Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes über                                     zeit gültigen Fassung und § 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes
die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl                                  (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175) in der derzeit gültigen Fassung die
schon bei der Anwahl mit, z. B.: 01805 258825 54550 für Daun.                                            folgende 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Vergnügungs-
Internet: www.lak-rlp.de                                                                                 steuer beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
                                                                                                         Artikel I
                      amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen der                                     § 4 (Besteuerung nach dem Einspielergebnis) wird wie folgt geändert:
                                                                                                         a) Absatz 5 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
                       VerbandsgeMeinde daun                                                             1. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen              12 v.H. des
                                                                                                             Einspielergebnisses
                                                                                                             mindestens jedoch                                       60,00 €
                                                                                                         b) Absatz 5 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
                                                                                                         2. In Gast- und Schankwirtschaften sowie an
                                                                                                             sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten      10 v.H. des
                                                                                                             Einspielergebnisses
                                                                                                             mindestens jedoch                                       20,00 €
                                                                                                         Artikel II
                                                                                                         § 5 (Besteuerung nach der Anzahl der Geräte) wird wie folgt geändert:
                                                                                                         a) Absatz 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
                                                                                                         1. In Spielhallen und ähnlichen Unternehmen                    60,00 €
                                                                                                         b) Absatz 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
                                                                                                         2. In Gast und Schankwirtschaften sowie an sonstigen der Öffent-
                                                                                                             lichkeit zugänglichen Orten                                20,00 €
                                                                                                                                         Artikel III
                                                                                                         Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
                                                                                                                                                            Daun, den 25.11.2016
                                                                                                                                                       gez. Werner Klöckner (L.S.)
                                                                                                                                                                   Bürgermeister
                                                                                                         Hinweis:
                                                                                                         Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von
                                                                                                         Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf
                                                                                                         Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach
                                                                                                         der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen
                                                                                                         gelten. Dies gilt nicht, wenn
                                                                                                         1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-
                                                                                                             migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung
                                                                                                             verletzt worden ist, oder
                                                                                                         2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den
                                                                                                             Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens-
                                                                                                             oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde unter
                                                                                                             Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
                                                                                                             schriftlich geltend gemacht hat.
                                                                                                         Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann
                                                                                                         auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-
                                                                                                         zung geltend machen.

                                                                                                         Mitteilung der Passbehörde
                                                                                                         der Verbandsgemeinde Daun
                                                                                                         Die Passbehörde der Verbandsgemeinde Daun möchte die Antragstel-
                                                                                                         ler von Reisepässen und Personalausweisen auf Folgendes hinweisen:
                                                                                                         - Reisepässe, die bis zum 22.11.2016 beantragt wurden, können
                                                                                                              während der allgemeinen Geschäftsstunden abgeholt werden.
                                                                                                         - Personalausweise können abgeholt werden, wenn der Pin-Brief
                                                                                                              für die Online-Ausweisfunktion zugegangen ist.
                                                                                                         Der bisherige Personalausweis oder Reisepass ist bei der Abholung
                                                                                                         unbedingt vorzulegen. Kann das Ausweispapier nicht persönlich abge-
                                                                                                         holt werden, kann es auch an eine andere Person ausgehändigt wer-
                                                                                                         den, die entweder schriftlich bevollmächtigt ist oder das abgelaufene
                                                                                                         Dokument vorlegen kann. Personalausweise können nur von einer
                                                                                                         bevollmächtigten Person abgeholt werden, wenn diese eine Erklärung
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Daun                                                                        -6-                                                      Ausgabe 49/2016
über den Erhalt des PIN-Briefes und die Nutzung der Online-Ausweis-               4. Feststellung der Jahresrechnung gemäß § 110 GemO und Ertei-
funktion des Ausweisinhabers vorlegt. Für weitere Auskünfte stehen                   lung der Entlastung gemäß § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2015
Ihnen die Mitarbeiter der Passbehörde zur Verfügung, Tel. 06592 939-              5. Regulierung Überspannungsschaden und Beratung und Beschluss-
123, 124 oder 125.                                                                   fassung zur Beauftragung einer Thermografieprüfung
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitungszeiten               6. Anfragen, Wünsche, Anregungen
bei der Bundesdruckerei in Berlin für die Ausstellung von Personalaus-            Nichtöffentliche Sitzung
weisen und Reisepässen derzeit ca. 2 - 3 Wochen sind.                             7. Vertragsangelegenheiten - Grünflächenpflege
Sofern außerhalb unserer regulären Dienstzeiten ein Reisedokument                 8. Anfragen, Wünsche, Anregungen
benötigt wird, kann von den Grenzbehörden ein Reiseausweis als Pas-                                                      Daun, den 1. Dezember 2016
sersatz ausgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie unter                                                                gez. Werner Klöckner
www.bundespolizei.de/Service Dienstleistungen Online oder unter                                                   Bürgermeister und Verbandsvorsteher
der Hotline: 01805 234566. Die Tel.-Nr. der Bundespolizeiinspektion
Trier lautet: 0651 436780.                                                        Bekanntmachung
Öffnungszeiten der Passbehörde:                                                   Am Donnerstag, dem 15.12.2016 um 19.30 Uhr findet im Sitzungs-
montags bis freitags, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags, 14.00            saal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305, Leopoldstr.
Uhr bis 18.00 Uhr                                                                 29, eine Sitzung des Zweckverbandes „Industrie- und Gewerbepark
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger telefonischer Absprache.              Verbandsgemeinde Daun in Nerdlen und Kradenbach“ statt.
                                                                                  Tagesordnung
Funksirenenerprobung                                                              Öffentliche Sitzung
Der nächste Probelauf von Sirenenanlagen findet am Samstag, dem                   1. Beratung und Beschlussfassung über die Form der Herstellung der
10.12.2016 zwischen 12.15 Uhr und 12.30 Uhr statt.                                    Flächen im weiteren Erschließungsgebiet
Ausgelöst werden alle Sirenen, die mit einem Fernwirkempfänger aus-               2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des
gestattet sind.                                                                       Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
                                                                                  3. Zuschussgewährung an die TGZ Daun GmbH
Energietipp der Verbraucherzentrale                                               4. Feststellung der Jahresrechnung gemäß § 110 GemO und Ertei-
                                                                                      lung der Entlastung gemäß § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2015
Rheinland-Pfalz                                                                   5. Optionserklärung aufgrund der Neuregelung des § 2 b Umsatz-
                                                                                      steuergesetz (UStG)
Elektrospeicherheizung - ein Umstieg ist oft nicht einfach
                                                                                  6. Anfragen, Wünsche, Anregungen
Viele Besitzer von Nachtstromspeicherheizungen möchten sich gerne                 Nichtöffentliche Sitzung
von ihrem Heizsystem verabschieden - die einen wegen der hohen                    7. Grundstücksangelegenheiten
Stromkosten, die anderen aus ökologischen Bedenken. In Rheinland-                 8. Anfragen, Wünsche, Anregungen
Pfalz sind aber nicht alle Gebiete an ein Gasnetz angeschlossen. Das                                                        Daun, den 1. Dezember 2016
ist vor allem bei Häusern ein Problem, die vom Bau her auf elektrische                                                             gez. Werner Klöckner
Beheizung ausgelegt sind, also weder Lagerräume für eine Öl- oder                                                  Bürgermeister und Verbandsvorsteher
Pelletheizung, noch Kamine besitzen. Wer auf ein effizienteres Heizsys-
tem umstellen will, steht hier vor verschiedenen Problemen und grö-
ßeren Investitionskosten.
Die Lösung Flüssiggas erfordert einen sicheren Standort für den Tank                              amtliche bekanntmachungen und Mitteilungen für die
und eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Bedingungen; wird der
Tank gemietet, muss häufig vom selben Unternehmen jahrelang Gas
                                                                                                  ortsgeMeinden und die stadt
bezogen werden, ohne dass die Preisentwicklung im Voraus absehbar ist.
Ein Holz-Einzelofen kann ein vollwertiges Heizsystem darstellen - vor-
ausgesetzt es ist eine Wassertasche vorhanden. Diese hat die Funk-
tion eines Wärmetauschers, der die Wärme aus dem Abgas aufnimmt                             betteldorf
und einem Wasserspeicher zuführt. Eine Wärmepumpe passt nicht zu
jedem Haus.
Abzuraten ist von angeblich günstigeren Elektrodirektheizungen.                   Jagdgenossenschaftsversammlung
Ohne Speichermedium wie es eine Nachtstromspeicherheizung bietet,                 Am 15. November 2016 fand eine Versammlung der Jagdgenossen-
wird die zukünftige Stromrechnung trotz Versprechungen zahlreicher                schaft Betteldorf statt, zu der die Eigentümer bejagbarer Grund-
Werbeblätter mit großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen.                       stücke des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Betteldorf eingeladen
In manchen Fällen kann es deshalb sinnvoll sein, die elektrische Behei-           waren. Jagdvorsteher Werner Michels eröffnete die Versammlung
zung durch Nachtstromspeichergeräte übergangsweise fortzuführen.                  und begrüßte die anwesenden Jagdgenossen und die Vertreter der
Um die Stromkosten zu senken, sollte dann aber wenn möglich in den                Verbandsgemeindeverwaltung. Der Vorsitzende sowie Herr Schüller
Wärmeschutz des Hauses investiert werden.                                         von der Verwaltung informierten die Jagdgenossen über die aktuelle
Bei den Überlegungen zu einem neuen Heizsystem oder zur Optimie-                  Nutzung des Jagdbezirks durch Verpachtung, Aktivitäten des Jagdvor-
rung des alten stehen die Energieberater der Verbraucherzentrale nach             stands seit der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung sowie über
Terminvereinbarung zur Seite.                                                     die neuen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Besteuerung der
Die Beratung ist kostenlos. In Daun finden die nächsten Sprechstunden             Jagdpacht nach § 2b Umsatzsteuergesetz. Nachdem die Jagdgenossen
des Energieberaters am Donnerstag, den 22.12.16 von 14.15 - 17.15                 dem bisherigen Jagdvorstand Entlastung erteilt hatten, fand eine Neu-
Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Sitzungsraum 322, Leopold-                  wahl statt. In den Jagdvorstand wurden sodann mit der erforderlichen
straße 29 statt. Telefonische Voranmeldung unter 06592 939314.
                                                                                  Mehrheit nach § 11 Abs. 4 Landesjagdgesetz (LJG) gewählt:
                                                                                  Jagdvorsteher:         Werner Michels, Betteldorf
           bekanntMachungen der                                                   I. Beisitzer:
                                                                                  Stellvertreter:
                                                                                                         Ewald Meyer, Betteldorf
                                                                                                         Hans Mertes, Betteldorf
           ZweckVerbände                                                          II. Beisitzer:         Norbert Bernardy, Betteldorf
                                                                                  Stellvertreter:        ————
                                                                                  Im Anschluss wurden die Jagdgenossen über ein neues Versicherungs-
Bekanntmachung                                                                    angebot für Jagdgenossenschaften mit unterschiedlichen Leistungs-
Am Donnerstag, dem 15.12.2016 um 18.00 Uhr findet im Sitzungs-                    paketen informiert. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss
saal der Verbandsgemeindeverwaltung Daun, Zimmer 305, Leopoldstr.                 von Versicherungen soll nach Vorliegen von weiteren Informationen
29, eine Sitzung des Zweckverbandes „Energiepark Ellscheid/Gillen-                des Fachbeirates „Forst und Jagd“ des Gemeinde- und Städtebundes
feld“ statt.                                                                      vom Jagdvorstand getroffen werden.
Tagesordnung                                                                      Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung liegt
Öffentliche Sitzung                                                               in der Zeit vom 09.12.2016 bis einschließlich 23.12.2016 bei der Ver-
1. Wirtschaftliche Entwicklung der Freiflächen-Photovoltaikanlage in 2016         bandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, Zimmer 217 oder
2. Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und endgültige Verwen-                 218, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme
    dung der Überschüsse der Jahre 2013 - 2015                                    öffentlich aus.
3. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des                                                                  Betteldorf, den 30.11.2016
    Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017                                                                              Werner Michels, Jagdvorsteher
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Daun                                                                              -7-                                                             Ausgabe 49/2016

Adventsfeier für alle Senioren am 4. Advent                                             wahl statt. In den Jagdvorstand wurden sodann mit der erforderlichen
                                                                                        Mehrheit nach § 11 Abs. 4 Landesjagdgesetz (LJG) gewählt:
Im Bürgerhaus in Betteldorf                                                             Jagdvorsteher:         Egon Bauer, Bleckhausen
                                                                                        I. Beisitzer:          Matthias Waldorf, Bleckhausen
Am Sonntag, dem 18.12.2016, findet im Bürgerhaus in Betteldorf ein
                                                                                        Stellvertreter:        Martin Gerhards, Bleckhausen
besinnlicher Adventsnachmittag bei Kaffee und Kuchen statt. Hierzu
                                                                                        II. Beisitzer:         Alfred Bill, Bleckhausen
lädt die Ortsgemeinde alle Betteldorfer Senioren und Seniorinnen ab
                                                                                        Stellvertreter:        Johann Stolz, Bleckhausen
dem 65. Lebensjahr mit ihren Partnern ein.
                                                                                        Im Anschluss wurden die Jagdgenossen über ein neues Versicherungs-
Gemeinsam wollen wir uns bei einem gemütlichen Beisammensein auf
                                                                                        angebot für Jagdgenossenschaften mit unterschiedlichen Leistungs-
die bevorstehende Weihnachtszeit einstimmen. Freuen wir uns auf ein                     paketen informiert. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss
vorweihnachtliches Programm und nette Gespräche miteinander, bei                        von Versicherungen soll nach Vorliegen von weiteren Informationen
denen sicherlich wieder so manche Anekdoten erzählt werden.                             des Fachbeirates „Forst und Jagd“ des Gemeinde- und Städtebundes
Beginn ist um 15.00 Uhr. Aus organisatorischen Gründen bitten wir                       vom Jagdvorstand getroffen werden.
um telefonische Anmeldung bei Werner Michels 06595 1667 oder bei                        Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung liegt
Martin Bell 06595 1561 bis zum 14.12.2016. Wem der Weg zu beschwer-                     in der Zeit vom 09.12.2016 bis einschließlich 23.12.2016 bei der Ver-
lich ist, kann gerne zu Hause abgeholt werden. Wir bitten dies dann bei                 bandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, Zimmer 217 oder
der Anmeldung mitzuteilen.                                                              218, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme
                                     Werner Michels, Ortsbürgermeister                  öffentlich aus.
                                                                                                                                    Bleckhausen, den 30.11.2016
                                                                                                                                      Egon Bauer, Jagdvorsteher
            bleckhausen
                                                                                                   brockscheid
Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Montag, dem 12.12.2016, um 19.00 Uhr, findet im Bürgerhaus in
Bleckhausen, eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.                                  Sitzung des Ortsgemeinderates
Tagesordnung                                                                            Am Donnerstag, dem 15.12.2016 findet um 19:00 Uhr im Sitzungs-
Öffentliche Sitzung                                                                     raum des Bürgerhauses eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Einwohnerfragestunde                                                                    Tagesordnung:
Punkt 1:       Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen                       Öffentliche Sitzung:
               vom 21.11.2016                                                           TOP 1:         Beratung und Beschlussfassung zu den Umbauarbei-
Punkt 2:       Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe des                                      ten am „Alten Friedhof“
               Planungsauftrages für den Ausbau der Straße „Trom-                       TOP 2:         Beratung und Beschlussfassung zur Anschaffung einer
               bachweg“                                                                                Industriespülmaschine für das Bürgerhaus
Punkt 3:       Verschiedenes                                                            TOP 3:         Informationen und Anregungen
                                       Egon Bauer, Ortsbürgermeister
                                                                                        Aus der Niederschrift über die Sitzung
Seniorentreffen
Am Freitag, dem 16. Dezember 2016 treffen wir uns um 14.00 Uhr
                                                                                        des Ortsgemeinderates am 21.11.2016
am Bürgerhaus in Bleckhausen. Wir fahren in Fahrgemeinschaften nach                     Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplans für das
Meerfeld zum Parkplatz am Sportplatz.                                                   Forstwirtschaftsjahr 2017
Nach der Umrundung des Maares geht es zum „Brunnenstüchen“ bei                          Revierförster Breitenbach stellte den Forstwirtschaftsplan für das Forst-
Willi zum Haxenessen.                                                                   wirtschaftsjahr 2017 vor.
Verbindliche Zusagen bis Montag, den 12.12.2016 unter Tel.: 4144.                       Nach eingehender Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorlie-
                                              Euer Wanderführer Gerd                    genden Forstwirtschaftsplan 2017 zu.
                                                                                        Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des
                                                                                        Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2017
Jagdgenossenschaftsversammlung                                                          Herr Reißen, Verbandsgemeindeverwaltung Daun, stellte den von der
Am 16. November 2016 fand eine Versammlung der Jagdgenossen-                            Verbandsgemeindeverwaltung aufgestellten Haushaltsplan für das
schaft Bleckhausen statt, zu der die Eigentümer bejagbarer Grund-                       Haushaltsjahr 2017, der den Ratsmitgliedern mit der Einladung zu
stücke des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Bleckhausen eingeladen                        Sitzung zugestellt wurde, im Detail vor, erläuterte Einzelheiten und
waren. Jagdvorsteher Egon Bauer eröffnete die Versammlung und                           beantwortete Fragen.
begrüßte die anwesenden Jagdgenossen und die Vertreter der Ver-                         Nach eingehender Beratung stimmte der Ortsgemeinderat dem vorlie-
bandsgemeindeverwaltung. Der Vorsitzende sowie Herr Schüller von                        genden Haushaltsplan 2017 zu.
der Verwaltung informierten die Jagdgenossen über die aktuelle Nut-                     Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 und Ertei-
zung des Jagdbezirks durch Verpachtung, Aktivitäten des Jagdvor-                        lung der Entlastung für den Bürgermeister und die Ortsbürger-
stands seit der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung sowie über                       meister und die Ortsbeigeordneten
die neuen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Besteuerung der                      Die Prüfung der Jahresrechnung hatte bereits im Vorfeld der Sitzung
Jagdpacht nach § 2b Umsatzsteuergesetz. Nachdem die Jagdgenossen                        am 10.11.2016 durch den Ortsgemeinderat stattgefunden. Die Über-
dem bisherigen Jagdvorstand Entlastung erteilt hatten, fand eine Neu-                   gabe der Ortsgeschäfte von Herrn Lothar Schneider an Herrn Frank

 Impressum:
 Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Daun, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
 Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
 Herausgeber, Druck + Verlag: Linus Wittich Medien KG                           Verantwortlich:
 Adresse:          54343 Föhren, Europaallee 2                                        Amtliche Bekanntmachungen:       Bürgermeister Werner Klöckner
                   (Industriepark Region Trier)
 Telefon und Fax:                                                                     übriger redaktioneller Teil:     Dietmar Kaupp
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                   Fax: 0 65 02 - 91 47-250                                           Anzeigenteil:	Thomas Blees, unter der Anschrift des Verlages
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                                                                                      Erscheinungsweise:               wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Ver-
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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Daun                                                                        -8-                                                        Ausgabe 49/2016
Michels erfolgte am 08.10.2015; somit sind u. a. die beiden in 2015               des Fachbeirates „Forst und Jagd“ des Gemeinde- und Städtebundes
amtierenden Bürgermeister Schneider und Michels zu entlasten.                     vom Jagdvorstand getroffen werden.
Die stichprobenartige Prüfung hat ergeben, dass alle Rechnungsbe-                 Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung liegt
lege für ordnungsgemäß befunden wurden und keine Beanstandun-                     in der Zeit vom 09.12.2016 bis einschließlich 23.12.2016 bei der Ver-
gen zu verzeichnen sind.                                                          bandsgemeindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, Zimmer 217 oder
Der Ortsgemeinderat beschloss, dem Bürgermeister der Verbandsge-                  218, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme
meinde Daun, Herrn Werner Klöckner sowie den Ortsbürgermeistern                   öffentlich aus.
Lothar Schneider und Frank Michels bzw. den Ortsbeigeordneten Frank                                                           Darscheid, den 30.11.2016
Michels und Birgit Becker nach § 114 GemO Entlastung zu erteilen.                                                      Manfred Thönnes, Jagdvorsteher
Beratung und Beschlussfassung zu den Umbauarbeiten am „Alten
Friedhof“
Für die Wiederbelegung des „Alten Friedhof“ hat ein neu erstellter                           stadt daun
Lageplan des Ingenieurbüros Hammes vorgelegen; dieser Plan soll
aber noch in einigen Punkten abgeändert werden und wird nach
erneuter Vorlage in einer kurzfristig anberaumten Ratssitzung erörtert            Sprechstunden des Stadtbürgermeisters
und ggf. beschlossen.                                                             Stadtbürgermeister Robrecht hält donnerstags in der Zeit von 15.30
Beratung und Beschlussfassung zur Beschaffung einer Industrie-                    Uhr bis 17.00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsge-
spülmaschine für das Bürgerhaus                                                   meindeverwaltung Daun, Leopoldstr. 29, Zimmer 209, Sprechstunden ab.
Es wurde vorgeschlagen, eine neue Industriespülmaschine für das Bür-              Während dieser Zeit ist Stadtbürgermeister Robrecht telefonisch unter
gerhaus zu beschaffen.                                                            der Nr. 06592 939-209, erreichbar.
Nach eingehender Beratung und Diskussion sollen im Vorfeld eines
Kaufes genaueste Informationen, Planungen und Preisangebote dies-
bezüglich erfolgen.                                                               Bekanntmachung
Mitgliedschaft der Ortsgemeinde Brockscheid im Verein Bürger                      Am Mittwoch, dem 14.12.2016 um 17:00 Uhr, findet im Kindergar-
für Bürger e. V.                                                                  ten Daun-Neunkirchen/Steinborn, Steinborner Str. 1, eine öffentliche/
Es erfolgte eine Anfrage zur Mitgliedschaft unserer Ortsgemeinde zum              nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport
Verein Bürger für Bürger e. V.                                                    und Demographie statt.
Bereits 21 Orte der Verbandsgemeinde Daun unterstützen diesen                     Tagesordnung
caritativen Verein durch einen jährlichen Mitgliedsbeitrag i. H. v. 60,00         Öffentliche Sitzung
Euro.                                                                             1. Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer Fach-
Nach eingehender Beratung möchte sich auch unsere Ortsgemeinde                        beratungsstelle im KiTa-Bereich;
dem Verein Bürger für Bürger e. V. anschließen und durch den jährli-                  hier: KiTa Daun-Neunkirchen/Steinborn;
chen Mitgliedseitrag den Verein finanziell unterstützen.                              Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
Termin nächste Sitzung:                                                           2. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans
Vorbehaltlich der Vorlage des Entwurfes „Alter Friedhof“:                         3. Beratung und Beschlussfassung über die Beteiligung an den
Donnerstag, 15.12.2016, 19:00 Uhr, Bürgerhaus in Brockscheid.                         Sachkosten der KiTa Thomas-Morus und der KiTa St. Nikolaus für
                                                                                      das Haushaltsjahr 2017;
Weihnachtsbaumverkauf                                                                 Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat
                                                                                  4. Spielplätze in der Stadt Daun
Liebe Brockscheiderinnen und Brockscheider,                                           a) Ergebnis der Spielplatzbesichtigungen
der Weihnachtsbaumverkauf findet dieses Jahr am 17. Dezember                          b) Aufstellung einer Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2017
ab 10:00 Uhr statt. Da die Bäume in der Schonung am „Kalverweg“                   5. Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines
geschlagen werden, wird der Verkauf diesmal in der Wanderhütte Rich-                  Zuschusses für die Anschaffung eines Freischneiders für den SV
tung Eckfeld durchgeführt. Ich möchte mich bei den Spielern unseres                   Neunkirchen-Steinborn e.V.
Sportvereins bedanken, die den Verkauf durchführen. Die Spieler bie-              6. Informationen des Ersten Stadtbeigeordneten
ten bei dieser Gelegenheit auch einen Becher Glühwein an.                         7. Anfragen, Wünsche, Anregungen
                                      Frank Michels, Ortsbürgermeister            Nichtöffentliche Sitzung
                                                                                  8. Situationsbericht AG Jugend e.V.
                                                                                  9. Informationen des Ersten Stadtbeigeordneten
           darscheid                                                              10. Anfragen, Wünsche, Anregungen
                                                                                                                                       Daun, den 01.12.2016
                                                                                                                                      gez. Friedhelm Marder
Öffnungszeiten der Bücherei Darscheid                                                                                              Erster Stadtbeigeordneter
Die Bücherei ist wie folgt geöffnet:
mittwochs                                             16.00 - 17.00 Uhr           Bekanntmachung einer Satzung
freitags                                              17.00 - 18.00 Uhr
                                                                                  Friedhofssatzung
Jagdgenossenschaftsversammlung                                                    Inhaltsverzeichnis
Am 7. November 2016 fand eine Versammlung der Jagdgenossen-                       1. Allgemeine Vorschriften
schaft Darscheid statt, zu der die Eigentümer bejagbarer Grund-                   §1      Geltungsbereich
stücke des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Darscheid eingeladen                    §2      Friedhofszweck
waren. Jagdvorsteher Manfred Thönnes eröffnete die Versammlung                    §3      Schließung und Aufhebung
und begrüßte die anwesenden Jagdgenossen und die Vertreter der                    2. Ordnungsvorschriften
Verbandsgemeindeverwaltung. Der Vorsitzende sowie Herr Schüller                   §4      Öffnungszeiten
von der Verwaltung informierten die Jagdgenossen über die aktuelle                §5      Verhalten auf dem Friedhof
Nutzung des Jagdbezirks durch Verpachtung, Aktivitäten des Jagdvor-               §6      Ausführen gewerblicher Arbeiten
stands seit der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung sowie über                 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
die neuen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Besteuerung der                §7      Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
Jagdpacht nach § 2b Umsatzsteuergesetz. Nachdem die Jagdgenossen                  §8      Särge
dem bisherigen Jagdvorstand Entlastung erteilt hatten, fand eine Neu-             §9      Grabherstellung
wahl statt. In den Jagdvorstand wurden sodann mit der erforderlichen              § 10 Ruhezeit
Mehrheit nach § 11 Abs. 4 Landesjagdgesetz (LJG) gewählt:                         § 11 Umbettungen
Jagdvorsteher:         Hermann-Josef Jakobs, Darscheid                            4. Grabstätten
I. Beisitzer:          Karl-Heinz Neis, Hörscheid                                 § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
Stellvertreter:        Antonius van Leeuwen, Darscheid                            § 13 Reihengrabstätten
II. Beisitzer:         Manfred Thönnes, Darscheid                                 § 13a Gemischte Grabstätten
Stellvertreter:        Ludwig Feilen, Darscheid                                   § 14 Wahlgrabstätten
Im Anschluss wurden die Jagdgenossen über ein neues Versicherungs-                § 15 Urnengrabstätten
angebot für Jagdgenossenschaften mit unterschiedlichen Leistungs-                 § 15a Naturbegräbnisstätte
paketen informiert. Die endgültige Entscheidung über den Abschluss                § 16 Ehrengrabstätten
von Versicherungen soll nach Vorliegen von weiteren Informationen                 § 17 Grabstätten für Ordensgemeinschaften
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde daun - gesundland Vulkaneifel
Daun                                                                        -9-                                                       Ausgabe 49/2016
5. Gestaltung der Grabstätten                                                                         § 3 Schließung und Aufhebung
§ 18 Wahlmöglichkeit                                                              (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für
§ 19 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze                                             weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder
6. Grabmale                                                                       anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG -.
§ 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit allgemeinen                       (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattun-
        Gestaltungsvorschriften                                                   gen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung
§ 21 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern mit besonderen                        das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder
        Gestaltungsvorschriften                                                   Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungs-
§ 22 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grab-                    berechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren
        malen                                                                     Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahl- bzw.
§ 23 Standsicherheit der Grabmale                                                 Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbet-
§ 24 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale                                       tung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist.
§ 25 Entfernen von Grabmalen                                                      (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhe-
7. Herrichten und Pflege von Grabstätten                                          stätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten
§ 26 Herrichten und Instandhalten von Grabstätten                                 Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die
§ 27 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften                            in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht
§ 28 Grabfelder mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften                           abgelaufen ist, auf Kosten der Stadt Daun in andere Grabstätten umge-
§ 29 Vernachlässigte Grabstätten                                                  bettet.
8. Leichenhalle                                                                   (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht.
§ 30 Benutzen der Leichenhalle                                                    Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält
9. Schlussvorschriften                                                            außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt
§ 31 Alte Rechte                                                                  oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist.
§ 32 Haftung                                                                      (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt
§ 33 Ordnungswidrigkeiten                                                         gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstät-
§ 34 Gebühren                                                                     ten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstät-
§ 35 In-Kraft-Treten                                                              ten - soweit möglich - einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.
Der Stadtrat Daun hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rhein-            (6) Ersatzgrabstätten werden von der Stadt Daun auf ihre Kos-
land-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des         ten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw.
Bestattungsgesetzes (BestG) in der Sitzung vom 24. November 2016 fol-             geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die
gende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:                      Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.
1. Allgemeine Vorschriften                                                        2. Ordnungsvorschriften
                           § 1 Geltungsbereich                                                              § 4 Öffnungszeiten
(1) Der Geltungsbereich umfasst alle von der Stadt Daun verwalteten               (1) Die Friedhöfe sind während des Tages bis zum Beginn der Dunkel-
Friedhöfe:                                                                        heit für den Besuch geöffnet. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur
a) Friedhof am Wehrbüsch Daun                                                     mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden.
b) Friedhöfe in den Stadtteilen Neunkirchen, Pützborn, Rengen,                    (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten
     Steinborn, Waldkönigen und Weiersbach                                        eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersa-
(2) Das Stadtgebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt:               gen.
1. Bestattungsbezirk Daun:                                                                            § 5 Verhalten auf dem Friedhof
Der Bestattungsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Daun und den                   (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes ent-
Stadtteilen Boverath und Gemünden; Bestattungen erfolgen auf dem                  sprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind
Friedhof Wehrbüsch in Daun.                                                       zu befolgen.
2. Bestattungsbezirk Neunkirchen:                                                 (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung
Der Bestattungsbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteiles Neunkirchen;             Erwachsener betreten.
Bestattungen erfolgen auf dem Friedhof Neunkirchen.                               (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,
3. Bestattungsbezirk Pützborn                                                     1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und
Der Bestattungsbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteiles Pützborn;                     Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur
Bestattungen erfolgen auf dem Friedhof Pützborn.                                       Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewer-
4. Bestattungsbezirk Rengen                                                            betreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausge-
Der Bestattungsbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteiles Rengen;                       nommen,
Bestattungen erfolgen auf dem Friedhof Rengen.                                    2. Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
5. Bestattungsbezirk Steinborn                                                    3. an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beiset-
Der Bestattungsbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteiles Steinborn;                    zung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,
Bestattungen erfolgen auf dem Friedhof Steinborn.                                 4. ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustim-
6. Bestattungsbezirk Waldkönigen                                                       mung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren,
Der Bestattungsbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteiles Waldköni-                5. Druckschriften zu verteilen,
gen; Bestattungen erfolgen auf dem Friedhof Waldkönigen.                          6. den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten
7. Bestattungsbezirk Weiersbach                                                        zu verunreinigen oder zu beschädigen,
Der Bestattungsbezirk umfasst das Gebiet des Stadtteiles Weiersbach;              7. Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,
Bestattungen erfolgen auf dem Friedhof Weiersbach.                                8. Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen,
(3) Die Verstorbenen sind auf dem Friedhof des jeweiligen Bestattungs-            9. zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.
bezirkes beizusetzen, in dem sie zuletzt ihren Wohnsitz (§§ 7 ff. BGB)            Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit
hatten, sofern nicht bei ihrem Ableben ein Recht auf Beisetzung in einer          dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
bestimmten Grabstätte eines anderen Bestattungsbezirkes besteht.                  (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusam-
Ausnahmen von der bestehenden Regelung sind nur aus besonde-                      menhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Fried-
rem Grund und nur insoweit möglich, als die Größe des betreffenden                hofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden.
Friedhofes es unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen              (5) Das Anliefern und Verwenden von Trauergebinden, Kränzen, Blu-
Belegung zulässt. Über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung ent-                    mengestecken und ähnlichen Grabschmuck, welche nicht aus natürli-
scheidet die Friedhofsverwaltung.                                                 chen, biologisch abbaubaren Materialien bestehen, ist nicht gestattet.
                           § 2 Friedhofszweck                                     Solcher Grabschmuck kann im Wiederholungsfall bei seiner Anliefe-
(1) Die Friedhöfe sind eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Ein-          rung durch Gewerbetreibende von der Friedhofsverwaltung zurückge-
richtung) der Stadt Daun.                                                         wiesen werden. Nicht erlaubt sind Kunststoffe aller Art mit Ausnahmen
(2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die                              der Vasen und Grablichter.
a) bei ihrem Tode Einwohner der Stadt Daun waren,                                                  § 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grab-                  (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestattungsinstitute und sonstige
     stätte haben oder                                                            Gewerbetreibende benötigen für ihre Tätigkeiten auf den Friedhöfen
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu                 eine schriftliche Zulassung durch die Friedhofsverwaltung. Auflagen
     bestatten sind.                                                              und Bedingungen der Verwaltung sind zu beachten.
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustim-                 (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher,
mung der Friedhofsverwaltung.                                                     betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind und selbst
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Daun                                                                   - 10 -                                                  Ausgabe 49/2016
oder deren Vertreter die Meisterprüfung bzw. Bestatterprüfung abge-         (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch min-
legt haben oder berechtigt sind, Lehrlinge auszubilden. Ausnahmen           destens 0,40 m starke Erdwände getrennt sein. Für Urnenbeisetzungen
sind zulässig.                                                              gelten 0,30 m starke Erdwände.
(3) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen            (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten
des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen oder wenn der Gewerbetreibende          entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fun-
wiederholt gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen            damente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt
hat und wegen eines derartigen Verstoßes bereits zweimal schriftlich        werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den
ermahnt worden ist.                                                         Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.
(4) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte.                                         § 10 Ruhezeit
Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen           Die Ruhezeit ist die Frist zwischen Bestattung von Leichen und Aschen
Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen.                                     in einer Grabstelle und die Wiederbelegungsmöglichkeit derselben
(5) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Fried-            Grabstätte. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre, jedoch 20 Jahre bei Verstor-
hofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. Die             benen unter 10 Jahren.
Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediens-                                   § 11 Umbettungen
teten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Friedhöfen schuld-        (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.
haft verschulden.                                                           (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der
(6) Unbeschadet § 5 Abs. 3 Buchstabe c dürfen gewerbliche Arbeiten          sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der
auf den Friedhöfen nur während den Öffnungszeiten gemäß § 4 Abs.            Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines
1 durchgeführt werden. In den Fällen des § 4 Abs. 2 sind gewerbliche        wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der
Arbeiten ganz untersagt. Ausnahmen sind nur für die Bestattungsinsti-       Stadt Daun in den ersten fünf Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen
tute möglich. Die Schlüssel, die durch die Friedhofsverwaltung ausge-       eines dringenden öffentlichen Interesses. Umbettungen aus einer
geben wurden, dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden.                  Reihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte in eine andere Reihengrab-
(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dür-      stätte/Urnenreihengrabstätte sind innerhalb desselben Friedhofes
fen auf den Friedhöfen nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert        nicht zulässig. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt.
werden, an denen sie nicht hindern. Bei Beendigung oder Unterbre-           (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschen-
chung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in           reste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in
einen sauberen Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden dürfen             belegte Grabstätten umgebettet werden.
auf den Friedhöfen Abraum nur an den dafür vorgesehenen Stellen             (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei
ablagern. Gärtnerische Abfälle sind zu sortieren. Abgebaute Denkmale,       Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Ver-
Einfassungen, Fundamente und Platten sind von den Steinmetzfirmen           antwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrab-
in jedem Fall mitzunehmen und zu deren Lasten bis zum Wiederaufbau          stätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte.
zwischenzulagern bzw. zu entsorgen. Auf mehrstelligen Grabstellen           Die Stadt Daun ist bei dringendem öffentlichen Interesse berechtigt,
dürfen die Steinteile nicht gelagert werden. Gewerbliche Geräte dür-        Umbettungen vorzunehmen.
fen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gerei-         (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt.
nigt werden. Bei der Grabpflege ist der § 5 Abs. 3 zu beachten.             Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen.
(8) Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden vorübergehenden             Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen wird insbeson-           (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an
dere auf die EU/EWR-Handwerk-Verordnung vom 20.12.2007 (BGBl. I S.          benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung ent-
3075) und auf die §§ 4 ff. der Gewerbeordnung verwiesen.                    stehen, hat der Antragsteller zu tragen.
                                                                            (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften                                       Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
            § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit                (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der        nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben
Friedhofsverwaltung anzumelden. Die polizeiliche Beerdigungser-             werden.
laubnis ist vorzulegen. Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15 Abs. 4.
Bestattungen sollen spätestens 7 Kalendertage nach Eintritt des Todes       4. Grabstätten
erfolgen (§ 15 BestG).                                                                     § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
(2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen         (1) Die Grabstätten werden unterschieden in
Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte beantragt, ist auch das Nut-             1. Reihengrabstätten,
zungsrecht nachzuweisen. Bei einer beabsichtigten Bestattung in der         2. Wahlgrabstätten,
Grabstätte für Ordensgemeinschaften ist zusätzlich der Nachweis über        3. Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten,
die Ordensmitgliedschaft des Verstorbenen zu führen.                        4. Ehrengrabstätten
(3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im            5. Grabstätten für Ordensgemeinschaften.
Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsge-               (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An
meinschaft fest.                                                            ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es
(4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung              besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer
beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungs-       der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der
pflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) in einer Urnenreihen-         Umgebung.
grabstätte beigesetzt.                                                      (3) Grabstätten für Ordensgemeinschaften werden nur auf dem Fried-
(5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch      hof Wehrbüsch in Daun angelegt.
gestattet, eine Mutter mit ihrem nicht über ein Jahr alten Kind in einem    (4) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind auf allen
Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können            Friedhöfen zulässig.
auch Geschwister im Alter bis zu einem Jahr in einem Sarg bestattet         (5) Urnengrabstätten können auf allen Friedhöfen angelegt werden.
werden.                                                                     (6) Auf dem Friedhof Rengen sind Wahlgrabstätten nur als Urnengrab-
                               § 8 Särge                                    stätten zugelassen.
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes                                 § 13 Reihengrabstätten
Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht          (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestat-
schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorge-           tungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der
schrieben ist.                                                              Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wieder-
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittel-      erwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich.
maß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforder-       (2) Es werden eingerichtet:
lich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung          1. Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebens-
der Bestattung einzuholen.                                                       jahr,
(3) Es sind nur Urnen aus Weißblech oder einem leicht verrottbaren          2. Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 10. Lebensjahr.
Material zulässig.                                                          (3) In jeder Reihengrabstätte darf - außer in den Fällen des § 7 Abs. 5
                          § 9 Grabherstellung                               und des § 13a - nur eine Leiche bestattet werden.
(1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftrag-         (4) Das Abräumen von Einzelgrabfeldern oder Teilen von ihnen nach
ten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.                 Ablauf der Ruhezeiten wird vorher veröffentlicht.
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne      (5) Die Grabstätten haben folgende Maße:
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Ober-        a) für Verstorbene bis zu 10 Jahren
kante der Urne mindestens 0,50 m.                                                Länge 1,50 m, Breite 0,60 m
Daun                                                                   - 11 -                                                 Ausgabe 49/2016
b) für Verstorbene über 10 Jahre                                            Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestat-
     Länge 2,00 m, Breite 1,00 m                                            tungsanlage über die Einäscherung beizufügen.
§ 13a Gemischte Grabstätten                                                 (5) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die
(1) Ein Einzelgrabfeld nach § 13 Abs. 2 Buchst. b) kann in ein Grabfeld     Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für
mit gemischten Grabstätten umgewidmet werden.                               Urnengrabstätten.
(2) Gemischte Grabstätten sind bereits durch eine Erdbestattung             (6) Der Aushub und die Schließung der Grabstätte erfolgt durch die
belegte Einzelgräber (§ 13 Abs. 1), in denen auf Antrag des Nutzungs-       Friedhofsträger.
berechtigten zusätzlich die Beisetzung einer Asche gestattet werden         (7) Die Urnengrabstätten haben folgende Maße:
kann. Die Grabstätte gilt hinsichtlich der zweiten Bestattung als Urnen-    a) Urnenreihengräber: Länge 0,70 m, Breite 0,70 m
wahlgrabstätte nach § 15 Abs. 3.                                            b) Urnenwahlgräber: Länge 0,70 m, Breite 1,40 m
(3) Die Dauer des Nutzungsrechts der Grabstätte richtet sich nach der                             § 15a Naturbegräbnisstätte
Ruhezeit der ersten Bestattung. Die zusätzliche Beisetzung einer Asche      (1) In dem festgelegten Bereich der Naturbegräbnisstätte dürfen aus-
darf im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn die verbleibende Ruhezeit        schließlich Urnen aus schnell verrottbarem Material, so genannte Bio-
nach der ersten Bestattung noch mindestens 15 Jahre beträgt. Eine           Urnen für die Dauer der Ruhezeiten - § 10 - zur Beisetzung gelangen.
Verlängerung der zuerst verliehenen Ruhezeit ist ausgeschlossen.            Eine Verlängerung der Ruhefrist ist auf Antrag gegen Gebühr möglich.
§ 14 Wahlgrabstätten                                                        (2) Der Bereich der Naturbegräbnisstätte wird durch den Friedhofsträ-
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen          ger unterhalten und gepflegt.
auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht          (3) Das Ablegen und Aufstellen von Grabschmuck, Pflanzschalen
für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird.                  und Grableuchten ist nur für den Zeitpunkt der Beisetzung erlaubt.
(2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts            Anschließend sind diese Gegenstände unaufgefordert zu entfernen.
enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur     (4) Der Aushub und die Schließung der Grabstätte erfolgt ausschließ-
Anlage und Pflege des Grabes.                                               lich durch den Friedhofsträger.
(3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten ver-      (5) Jedes Urnengrab wird mit einem Namensschild gekennzeichnet.
geben. Zusätzlich wird die Beisetzung einer Urne gestattet, sofern die      Bei festen, unveränderlichen Naturmerkmalen, wie z. B. Steinmauern,
verbleibende Ruhezeit noch 15 Jahre beträgt.                                Basaltblöcken, Findlingen etc. kann das Namensschild an diesen Ele-
(4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur statt-        menten angebracht werden. Andere Grabstellen werden in der Nähe
finden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder         mit optisch auf den jeweiligen Charakter der Teilflächen abgestimmten
das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert       Naturmerkmalen markiert, auf denen die Namensschilder angebracht
worden ist.                                                                 werden.
(5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte                                 § 16 Ehrengrabstätten
wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag             Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrab-
nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den                stätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren.                                 § 17 Grabstätten für Ordensgemeinschaften
(6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsbe-        (1) Grabstätten für Ordensgemeinschaften sind Grabstätten, welche
rechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Per-     an die in der Stadt Daun ansässigen und keinen eigenen belegungs-
sonenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm              fähigen Friedhof unterhaltenden Ordensgemeinschaften kooperierter
das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem        Kirchen auf Antrag überlassen werden und zwar zur Bestattung oder
Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht          Beisetzung ausschließlich von Ordensmitgliedern.
in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen           (2) Die Zahl der Grabstellen richtet sich nach der Zahl der in Daun
Nutzungsberechtigten über:                                                  lebenden Ordensmitglieder.
1. auf den überlebenden Ehegatten,                                          (3) Das Nutzungsrecht für diese Grabstätten wird auf die Dauer von 40
2. auf die Kinder,                                                          Jahren gewährt. Für die Abgabe der Grabstätten werden die für die Ein-
3. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder       zelwahlgräber festgesetzten Gebühren erhoben.
     Mütter,                                                                (4) Im Falle der Auflösung einer Ordensgemeinschaft oder der Dauner
4. auf die Eltern,                                                          Niederlassung erlischt das Nutzungsrecht mit dem Ende der Ruhezeit
5. auf die Geschwister,                                                     des zuletzt in der Grabstätte Beigesetzten. Einem Rechtsnachfolger
6. auf sonstige Erben.                                                      stehen weitere Rechte nicht zu.
Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen
Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsbe-           5. Gestaltung der Grabstätten
rechtigt.                                                                                           § 18 Wahlmöglichkeit
(7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf            (1) Auf allen Friedhöfen werden neben den Grabfeldern mit allgemei-
eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen           nen Gestaltungsvorschriften (§ 19) auch Grabfelder mit besonderen
übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das        Gestaltungsvorschriften (§§ 21 und 27) eingerichtet.
Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu las-         (2) Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind in einem
sen.                                                                        Belegungsplan festgelegt.
(8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung          (3) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob
und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrab-              diese in einem Grabfeld mit allgemeinen oder mit besonderen Gestal-
stätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über       tungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für eine Grabstätte
andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege          mit besonderen Gestaltungsvorschriften, so besteht die Verpflichtung,
der Grabstätte zu entscheiden.                                              die Gestaltungsvorschriften dieser Friedhofssatzung einzuhalten. Eine
(9) Das Nutzungsrecht an teilbelegten Grabstätten kann erst nach            entsprechende schriftliche Erklärung ist durch den Antragsteller zu
Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist         unterzeichnen.
nur für die gesamte Grabstätte möglich.                                     (4) Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestat-
(10) Die Wahlgrabstätten haben folgende Maße:                               tung Gebrauch gemacht, wird eine Grabstätte im Friedhofsteil mit all-
1. Doppelgrabstätte: Länge 2,00 m, Breite 2,00 m                            gemeinen Gestaltungsvorschriften zugeteilt.
2. Dreiergrabstätte: Länge 2,00 m, Breite 3,00 m                                          § 19 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
                                                                            Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen,
§ 15 Urnengrabstätten                                                       dass die Würde der Friedhöfe in seinen einzelnen Teilen und in seiner
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden                                         Gesamtanlage gewahrt wird.
1. in Urnenreihengrabstätten,
2. in Urnenwahlgrabstätten,                                                 6. Grabmale
3. in gemischten Grabstätten.                                                          § 20 Gestaltung der Grabmale in Grabfeldern
(2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach                        mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften
belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung      (1) Liegende Grabmäler (Grabplatten, Abdeckung mit Kies) sind nur
abgegeben werden.                                                           zugelassen, wenn ein Drittel der Grabfläche für gärtnerische Arbeiten
(3) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein         zur Bepflanzung frei bleibt. Ganze Abdeckungen sind nicht zugelassen.
Nutzungsrecht für die Dauer von 40 Jahren (Nutzungszeit) verliehen          Hiervon ausgenommen sind Urnengräber.
wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt wer-        (2) Grabmale sind mit folgenden Maßen zulässig; sie dürfen nicht über
den.                                                                        die Grenze des dazugehörigen Grabes hinausragen:
(4) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzu-        a) Reihengrabstätten für Verstorbene bis zu 10 Jahren:
melden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen           1. Stehende Grabmale:
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