VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB

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VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Vulkan Echo
                  Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der
                                                VErbandsgEmEindE               Ulmen
                                                Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l

Jahrgang 45/127                        Samstag, den 14. Mai 2016                              Ausgabe 19/2016

                                                                                         www.ulmen.de
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                                                                            -2-                                                                                           Ausgabe 19/2016

                                                                                 not- & bereitschaftsdienste
■■ Polizei                                                                                                                          Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird
                                                                                                                                    sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden.
Notruf:.....................................................................................................................110
                                                                                                                                    Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon
Polizeiinspektion Cochem:............................ Tel.: 02671-9840, FAX 984100                                                  jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs-
Polizeiinspektion Zell:...................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750                                             fall immer zuverlässig zur Hand hat.
Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................................Tel.: 02651-8010                                            Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und
                                                                                                                                    am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen.
■■ Feuer und Rettungsdienst
Notruf .....................................................................................................................112     Notdienst ist Sonderdienst!
                                                                                                                                    Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst
■■ Ärztlicher Notdienst                                                                                                             nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden.
Bereich Lutzerath.............. Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos)                                                              Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz
                                                                                                                                    www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan ver-
Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren,
                                                                                                                                    fügbar.
Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler
Über die angegebene Nummer werden Sie mit der ärztlichen Bereit-                                                                    ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
schaftsdienstzentrale in Cochem verbunden.
                                                                                                                                    Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am
Bereich Kelberg-Ulmen................Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.)
                                                                                                                                    Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon-
Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen:                                                                           nummer erfragt werden:
Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz                                                                 ....................................................................................................... Tel.: 06531-94477
und Auderath                                                                                                                        Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das
Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen                                                                       Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen:
Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.                                                                          ......................................................................................................... Tel.: 0261-19222
Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen:
Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr bis                                                                  ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV
Montag 07:00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages, 18:00                                                                  für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH,
Uhr bis zum Folgetag 07:00 Uhr.                                                                                                     ................................................................................................ Tel. 0261/20 16 22 22
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                             für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier
                                                                                                                                    ......................................................................................................... Tel. 0651/1457-0
■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte:
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer:                                                                                            ■■ Entstördienst Erdgasversorgung
0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen)                                                                                       Energieversorgung Mittelrhein AG
Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten:                                                                                     ........................................................................................................ Tel. 0261/ 402-55
Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis
Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr                                                                   ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen
und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol-                                                                   Westnetz GmbH,
genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von                                                                    Rauschermühle, 56648 Saffig....................................................0800 4112244
Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie                                                                   ■■ Schiedsperson
unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen.
                                                                                                                                    Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.                                                                                             und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
■■ Notdienst der Apotheken im Land:                                                                                                 Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen)
Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül-                                                                  Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385
tige Rufnummern eingerichtet                                                                                                        Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding,
aus demdeutschen Festnetz                                                                                                           Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath)
                  0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.)                                                                                   Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677/448
(zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und
aus dem Mobilfunknetz                                                                                                               Hinweis:
         0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig)                                                                                Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen
Das Verfahren ist denkbar einfach:                                                                                                  gegenseitig.
Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die
Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst-                                                                 ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell
bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger                                                                  Bereitschaftsdienst
Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt.                                                                          Bezirk Eifel:......................................................................Handy 0160-9786 9515

        Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen                                                                                                Tel. Zentrale (Bürgerbüro):
                                                                                                                                        Fax:
                                                                                                                                                                                                                    02676/ 409-0
                                                                                                                                                                                                                    02676/ 409-500
                                     Marktplatz 1, 56766 Ulmen                                                                          Internet:                                                                   www.ulmen.de
                                                                                                                                        E-Mail:                                                                     info@ulmen.de

                                                                                                                                        Öffnungszeiten:
                                                                                                                                        montags-donnerstags:                                                        08:30 - 12:30 Uhr &
                                                                                                                                                                                                                    14:00 - 16:00 Uhr
                                                                                                                                        freitags:                                                                   08:30 - 13:00 Uhr

                                                                                                                                        Bürgerbüro zusätzlich:                                                      tägl. ab 08:00 Uhr
                                                                                                                                        donnerstags:                                                                bis 17:00 Uhr
                                                                                                                                        1. Samstag im Monat:                                                        10:00 Uhr - 12:00 Uhr
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                -3-                                                   Ausgabe 19/2016

                                                                                     Hinweis Fälligkeitsanzeige
                                                                       Sehr geehrter Abgabenzahler,
                   Verbandsgemeinde                                    am 15. Mai 2016 wird die 2. Rate der nachstehend aufgeführten Steu-
                                  Ulmen                                ern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2016 fällig:
                                                                       1. steuern und abgaben für das Jahr 2016
                                                                       2. gewerbesteuer
        Amtliche Bekanntmachungen                                      3. Fremdenverkehrsbeitrag
                                                                       Wir bitten Sie die jeweils fälligen Beträge an die Verbandsgemein-
                                                                       dekasse Ulmen zu überweisen.
                                                                       Sollten wir bis zum 21. Mai 2016 eine Zahlung der fälligen Beträge bei
                sprechstunde des                                       uns nicht verzeichnen, sind wir leider gezwungen, das gebührenpflich-
             Jugendamts Cochem-Zell                                    tige Mahnverfahren einzuleiten.
Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell fällt am              Abgabenzahler, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind
Montag, den 16.05.2016 (Pfingstmontag) aus. Die nächste Sprech-        hiervon nicht betroffen. Sollten Sie uns noch keine Einzugsermäch-
stunde findet dann wieder am 23.05.2016 von 14.00 - 16.00 Uhr          tigung erteilt haben, überlegen Sie vielleicht einmal, ob dies nicht
im Zimmer 108 der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt.              zweckmäßig ist. Wir buchen dann ab dem nächsten Zahlungstermin
Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Pitsch unter 02671-       Ihre fälligen Steuern und Abgaben von Ihrem Konto ab.
61328 vereinbaren.                                                     Bereits über 78 % unserer Abgabenzahler nutzen die Vorteile des SEPA-
Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/
                                                                       Einzugsverfahren.
Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendli-
chen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung      Warum nicht auch Sie? Erteilen Sie uns ein Lastschriftmandat. Denn nur
auf.                                                                   so haben Sie auf bequeme Art Mühe, Zeit und Geld gespart.
                                                                       Noch Fragen? Sprechen Sie mit uns.

                                                                                                                             "

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VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                          -4-                                                        Ausgabe 19/2016

       Information zum Jakobskreuzkraut                                              Heimat fördert und Barrieren abbaut. Dabei bereitet es uns viel Freude
                                                                                     andere Kulturen kennenzulernen und mit Menschen unterschiedlichs-
               Schön anzusehen, aber sehr giftig:                                    ter Herkunft zusammenzukommen.
                                                                                     Es ist uns wichtig, andere für das Ehrenamt zu begeistern um Integra-
                       Das Jakobskreuzkraut                                          tion voranzubringen, denn ein friedliches Miteinander ist der Schlüssel
                                                                                     einer ausgeglichenen Gesellschaft.

                                                                                          Vortrag über Verbindungsstollen
Besonders auf wenig genutzten Weiden, Brachflächen, Wegrändern
und Böschungen breitet sich diese zweijährige Giftpflanze aus.
                                                                                     zwischen Jungferweiher und Ulmener Maar
Jakobskreuzkraut, auch als Jakobsgreiskraut bekannt, hat löwenzahn-                             war ein voller Erfolg!
ähnliche Blätter. Die Pflanze ist giftig und verursacht Leberschäden. Die            Der Abendvortrag von Dr. Peter Pfeiffer über die Entstehung und den
jüngsten Pflanzen und die gelben Blüten sind am giftigsten. Pferde und               ursprünglichen Sinn und Zweck der untertägigen Verbindung zwi-
Rinder reagieren auf das Kraut empfindlicher als Schafe und Ziegen.                  schen dem Jungferweiher und dem Ulmener Maar lockte ca. 120 Zuhö-
Besonders gefährlich für die Tiere ist die Zeit vor der Blüte, denn die jun-         rer ins Ulmener Rathaus.
gen, besonders giftstoffreichen Blätter werden auf der Weide gefres-
sen. Sobald die Pflanzen blühen, dann sind sie etwa einen Meter groß
und haben gelbe, margeritenartige Blüten, rühren die Tiere sie nicht
mehr an. Wenn die Blüten Samen bilden, weil die Weide nicht gemäht
wird, ist die Ausbreitung im kommenden Jahr vorprogrammiert.
Auf regelmäßig gemähtem Grünland hat das Jakobskreuzkraut keine
Chance, sich zu vermehren. Optimale Bedingungen findet es auf Wei-
den, die nicht regelmäßig nachgemäht werden. Besonders häufig ist es
auf wenig gepflegten Pferdeweiden zu finden.
Es wird empfohlen, durch regelmäßiges Nachmähen der Weide-
flächen die Samenbildung der Pflanzen zu verhindern. Um das
Jakobskreuzkraut zu bekämpfen, muss es ausgerissen oder ausge-
stochen und die Pflanzenreste entsorgt werden, damit die Weide-
tiere diese nicht mehr fressen können. Dabei sollten die Wurzeln                     Anschaulich und spannend präsentierte Dr. Pfeiffer die Ergebnisse
mit entfernt werden, da Jakobskreuzkraut auch aus im Boden ver-                      einer unter seiner Leitung stehenden interdisziplinären Arbeitsgruppe
bliebenen Wurzelresten erneut austreiben kann.                                       aus Historikern, Archäologen und Geoarchäologen der Universität Trier.
Die Samen des Jakobskreuzkrautes können sich aber nur in lückigen                    Durch das Aufzeigen zahlreicher Beispiele römischer Tunnelanlagen
Narben etablieren. Fehlstellen sollten daher schnellstmöglich durch                  und dem direkten Vergleich mit dem Ulmener Stollen/Tunnel wies der
Nachsaat repariert werden. Nachsaaten ab Mitte August gelingen in                    Vortragende auf das Fehlen sämtlicher typischen Bausignifikanzen hin.
der Regel durch günstige Witterungsbedingungen mit ausreichender                     Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist der als „Römerstol-
Bodenfeuchte relativ sicher.                                                         len“ bekannte Stollen nicht spätantik. Aber wann und von wem und
Nähere Informationen finden Sie im Internet - u.a. bei der Landwirt-                 zu welchem Zweck wurde der Tunnel zwischen dem Jungferweiher
schaftskammer Rheinland-Pfalz                                                        und dem Ulmener Maar gebaut? Diese Frage beantwortete Dr. Pfeiffer
                                      Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen               indem er eine Parallele zu einer mittelalterlichen Tunnelbauleistung
                                                  -Örtliches Ordnungsamt-            der unweit entfernten Benediktinerabtei Maria Laach herstellte. Dort
                                                            Sachbereich 3.3          wurde ein mehr als 800 Meter langer Tunnel zur Nivellierung des Was-
                                                                                     serspiegels des Laacher Sees gebaut, der wie die Ulmener Anlage auch,
                                                                                     bis heute den Wasserspiegel der Kraterseen reguliert. Nach weiteren
                                                                                     Ausführungen bezüglich mittelalterlicher Bauleistungen wurde dem
                                                                                     Publikum deutlich, dass der Ulmener Stollen in eine hochmittelalter-
                                                                                     liche Ausbauphase der Ulmener Burg datiert werden kann. Besonders
                                                                                     hervorgehoben hat Dr. Pfeiffer, dass im Laufe der Untersuchungen ein
                                                                                     zweites 190 m langes Stollenbauwerk (Südtunnel) untersucht wurde.
                                                                                     Dieser zweite, ebenfalls künstlich angelegte wasserführende Stollen
                                                                                     verläuft vom Südufer des Ulmener Maares unter der Burganlage durch
                                                                                     und wird in der Marktstraße in die Kanalisation eingeleitet. Für die
                                                                                     interdisziplinäre Forschergruppe steht zweifelsfrei fest, dass die bei-
                                                                                     den Tunnelbauwerke in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
                                                                                     Es handelt sich hierbei um eine seltene wasserwirtschaftliche Großan-
                   Wir machen mit weil...                                            lage, wie sie nördlich der Alpen bisher noch nicht entdeckt wurde. Der
... Integration eine gemeinsame Aufgabe ist, keine Einbahnstraße. Seit               Bestimmungszweck der Stollen liegt im Zusammenhang mit mittelal-
1998 besteht der Freundeskreis Aussiedler-Innen in Kaisersesch. Hier                 terlichem Mühlenbetrieb und damit einhergehender Wasserregulie-
fühlen wir uns willkommen und angenommen.                                            rung.
Mehrmals im Jahr bieten wir russische Köstlichkeiten auf Stadtfes-                   Dr. Pfeiffer beendete seinen gelungenen Vortrag mit dem Fazit, dass
ten an, bei denen viele Freundschaften entstanden sind und stetig                    der Ulmener Stollen zwar nicht antik sei, aber auf Grund der besonde-
gepflegt werden. Reger Austausch, gegenseitige Unterstützung und                     ren Funktionalität der in Zusammenhang stehenden Tunnelbauwerke
geselliges Beisammensein prägen unsere regelmäßigen Treffen.                         etwas ganz Besonderes darstelle.
Das Mosaik der Kulturen liegt uns besonders am Herzen, da dieses                     Bürgermeister Alfred Steimers und Dr. Andreas Schüller vom Natur-
Fest zum gegenseitigen Verständnis beiträgt, Integration in der neuen                und Geopark Vulkaneifel bedankten sich bei Dr. Peter Pfeiffer für diesen
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                                                                                   -5-                                                       Ausgabe 19/2016
gelungenen und informativen Vortrag, der im Rahmen der Vulkaneifel-
akademie gemeinsam von der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen                                                                                                            Fundsache
und dem Natur- und Geopark Vulkaneifel organisiert wurde.                                                                                     In der Stadt Ulmen ist ein Autoschlüssel gefunden worden.
Festzuhalten bleibt, dass die Ulmener sich wohl einen neuen Namen                                                                             In der Ortsgemeinde Bad Bertrich sind ein Schlüssel, ein Schal und
für ihren Stollen überlegen sollten.                                                                                                          eine Kinderjacke gefunden worden.
                                                                                                                                              Der Verlierer / die Verliererin wird gebeten, sich mit der Verbands-
                                                                                                                                              gemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Tel.:
                                                                                                                                              02676/409-100 in Verbindung zu setzen.
                                                                                                                                                                                               Ulmen, 10. Mai 2016
                                                                                                                                                                              Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen
                                                                                                                                                                                                       - Fundbüro -

                                                                                                                                                            surfvergnügen in Ulmen
                                                                                                                                          Seit dem letzten Monat können Besucher und Einheimische im Bereich
                                                                                                                                          rund um das Rathaus in Ulmen kostenlos im Internet surfen. Möglich
                                                                                                                                          gemacht hat dies eine Kooperation zwischen der Verbandsgemeinde
                                                                                                                                          Ulmen, dem Verein Freifunk und der RWE.
                                                                                                                                          Benutzer benötigen keinen Zugang, das Wlan steht jederzeit offen.
                                                                                                                                          Auch eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht, rund um die Uhr ist das
                                                                                                                                          schnelle Surfvergnügen möglich. Mit der Aktion reagieren die Koope-
                                                                                                                                          rationspartner auf die Tatsache, dass überall zugängliches, schnelles
                                                                                                                                          Internet immer wichtiger wird. Besonders Wertvoll ist der unbegrenzte
                                                                                                                                          Wlan Zugang für Touristen, die sich über Ulmen und das Gesundland
                                                                                                                                          Vulkaneifel informieren möchten.

Bürgermeister Steimers, Dr. Pfeiffer, Stadtbürgermeister Kerpen, Dr. And-
reas Schüller

        reisepässe können abgeholt werden!
Die bis zum 27.04.2016 beantragten Reisepässe können bei der Ver-
bandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden.
die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen.

  $             Vollmacht zur abholung eines reisepasses
 ich
                                                                                                                                          Tourismusausschuss Ulmen mit Herrn Hau vom RWE
 ....................................................................................................................................
 Familienname, Vorname, Geburtsdatum
                                                                                                                                                       erste Fördermittel aus dem
 wohnhaft in                                                                                                                                       Programm „Vitalisierung“ vergeben
 ....................................................................................................................................
 Ort, Straße
 bevollmächtige hiermit
 Herrn/Frau

 ....................................................................................................................................
 Familienname, Vorname, Geburtsdatum
 wohnhaft

 ....................................................................................................................................
 Ort, Straße
 ausgewiesen durch

 ....................................................................................................................................
 meinen reisepass in empfang zu nehmen.
                                                                                                                                          v.l.n.r. Stadtbürgermeister Thomas Kerpen, Markus Schweisel und Michael
 ....................................................................................................................................     Schneider VGV Ulmen, Bürgermeister Alfred Steimers, Christian Völkl mit
 Ort, Datum                                                        Eigenhändige Unterschrift                                              Familie
                                                                                                                                          Vergabe der ersten Fördermittel nun auch in der Praxis angelaufen.
                                                                                                                                          Bürgermeister Alfred Steimers übergab zur Premiere den fälligen För-
                                                                                                                                          derbescheid persönlich an Christian Völkl und seine Familie, die mit der
              Hinweis zur abholung der Personalausweise                                                                                   Sanierung eines älteren Gebäudes im Ortskern von Ulmen die Voraus-
Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach                                                                       setzungen des Förderprogrammes erfüllte und künftig ein noch leer-
Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt                                                                        stehendes Gebäude mit Leben füllt.
wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grund-                                                                            Bei der Übergabe des ersten Förderbescheides zeigte sich Bürger-
sätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies                                                                        meister Steimers erfreut darüber, dass das Programm so schnell greift
nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.                                                                     und wünscht der jungen Familie eine gute Zukunft im neuen „alten
02676/409-0).                                                                                                                             Zuhause“. Alle Kriterien seien erfüllt und somit sei dies ein guter Start-
                                                                                                                                          schuss des Förderprojektes und zur Nachahmung positiv empfohlen.
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                            -6-                                                      Ausgabe 19/2016
Mit diesem Förderprogramm „Vitalisierung“ verfolgt die Verbandsge-   animiert. Das Programm soll gerade auch junge Familien in der Ver-
meinde Ulmen gleich mehrere Ziele: Alte Gebäude werden renoviert     bandsgemeinde Ulmen eine Perspektive bieten und damit dem demo-
und belebt, der Flächenverbrauch für Bauland wird reduziert und      grafischen Wandel entgegenwirken. Hierzu wird die Wiedernutzung
insbesondere junge Familien werden zum Bleiben oder Kommen           langjährig leer stehender Gebäude mit 3.000 Euro finanziell unterstützt.
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                 -7-                                                   Ausgabe 19/2016

  inserieren sie kostenlos im immobilien-
   portal der Verbandsgemeinde Ulmen                                              Wenn sie kein amtsblatt
                                          Über ein Link auf der
                                          Homepage der Verbands-
                                          gemeinde Ulmen www.
                                                                               bekommen haben ………..
                                          ulmen.de oder unter der
                                          http://www.kip-rp.de/vg-
                                          ulmen gelangen Sie auf
                                                                            Reklamationen wegen Nichtzustellung des
                                          das Immobilienportal der          Amtsblattes nimmt der Verlag
                                          Verbandsgemeinde
                                          Ulmen. Dort haben Sie als         entgegen unter folgenden Nummern:
                                          Privatperson oder Gewer-
                                          betreibender die Mög-
                                          lichkeit,    Wohnungen,
                                          Häuser, Grundstücke und            06502/9147-335, -336 und -713.
                                          sonstige Immobilien in
                                          der Verbandsgemeinde
                                          Ulmen zu suchen, zu inse-
                                          rieren und zu verwalten.
                                                                            Die E-Mail Adresse für Reklamationen ist:
                                          Bei Rückfragen steht
                                          Ihnen Herr Heinz Kasper
                                          unter der Telefonnummer
                                          02676/409-251 zur Verfü-
                                                                                  vertrieb@wittich-foehren.de
                                          gung.

                                                       Altersjubilare
                                                       Wir gratulieren

am 18.05.                          zum 90. Geburtstag		                       Herr Hermann Lehnen, Filz
am 18.05.                          zum 80. Geburtstag		                       Herr Karl Pötz, Alflen

                60 na Klar seniorinnen und senioren der Verbandsgemeinde Ulmen
                          Tagesfahrt am 24.05.2016 Kloster Himmerod eisenschmitt manderscheid

 abfahrtzeiten:                                                         Kapellbrücke und die Altstadt. Auf der Heimfahrt versuchen wir noch
 Lutzerath Kirche:       09:00 Uhr                                      einen Stopp in Bilten bei Chocolaterie-Läderach, die berühmt ist für
 Büchel Kirche:          09:15 Uhr                                      ihre Bruchschokolade.
 Ulmen Marktplatz:       09:30 Uhr                                      Hier besichtigen wir die Produktion und können auch probieren.
 Bitte pünktlich an den Abfahrtsstellen sein.                           09.12.2016
 Hinweis: Nach der heiligen Messe im Kloster Himmerod plane ich         Heute geht es zuerst nach Dornbirn, der größten Stadt Vorarlbergs.
 unterwegs einen Imbiss.                                                Hier steht ein tolles Krippenmuseum, alles wurde zusammengetra-
 Diejenigen, die jetzt schon wissen, dass sie nicht mitfahren können,   gen von einem einzelnen Krippenbauer.
 bitte melden, da eine Warteliste geführt wird.                         Am Nachmittag kommen wir zurück ins Hotel, wo wir mit Kaffee und
                                                                        Christstollen verwöhnt werden. Danach Unterhaltung im Hotel.
                                                                        10.12.2016
                       adventsreise 2016                                Nach einem ausgiebigen Frühstück fahren wir vorbei an den ver-
 Eine Reise nach Flandern war geplant, aus Sicherheitsgründen wäh-      schneiten Bergen des Toggenburg durch den Ort Wildhaus und
 len wir aber ein anderes Ziel und bieten an:                           Wattwill nach Rapperswil. Am Zürichsee gelegen überragt von der
 Alpenländischer Advent vom 7. bis 11. Dezember 2016, Vorarlberg        Burg mit dem Polnischen Nationalmuseum, liegt das mittelalterliche
 mit Weihnachtsmarkt Zürich                                             Kleinod für uns bereit, Rundgang durch die Stadt und dann Weiter-
 07.12. anreise                                                         fahrt nach Zürich, der Weihnachtsstadt der Schweiz.
 08.12.2016                                                             Besonders stimmungsvoll ist der Weihnachtsmarkt im Züricher
 Heute bringt uns unser Bus zu den Wurzeln der Schweiz. Vorbei an       Hauptbahnhof bzw. der Markt am Werdemühlplatz mit dem singen-
 Sargans fahren wir in die Benediktinerabtei Einsiedeln mit der wun-    den Christbaum. Zurück geht es dann über St. Gallen entlang des
 dertätigen Schwarzen Madonna. Hier ist nicht nur der wichtigste        Bodensees zurück nach Feldkirch.
 Wallfahrtsort der Schweiz, es ist auch ein hübscher kleiner Ort mit    11.12.2016 Heimreise
 dem alles überragenden Kloster. Danach geht es weiter an den Vier-     Dies ist ein tolles Programm zu einem sehr guten Preis: Bei Inter-
 waldstättersee mit Luzern, einer einmalig schönen Stadt. Auch hier     esse bitte anrufen für weitere Informationen bei Inge Krämer, Tel.
 gibt es einen Weihnachtsmarkt, sehenswert ist aber unbedingt die       02676/1706.
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                                      -8-                                                        Ausgabe 19/2016

                              Mitteilungen aus dem
                gEsundland VulkanEifEl
  Austausch beim gemeinsamen Frühstück
Am Freitag, 22. April, trafen sich in Bad Bertrich mehr als 30 Interes-
sierte zum gemeinsamen Frühstück von Bürger- und Gewerbeverein
und GesundLand Tourist Information Bad Bertrich im Haus Hohenzol-
lern. Hauptthema war der jährlich stattfindende „Helle Herbst“ im Kur-
ort. Bürger- und Gewerbeverein und Touristiker haben auch für dieses
Jahr wieder ein tolles Programm aufgestellt; für viele Aktivitäten wer-
den aber noch tatkräftige Helfer gesucht. Der große Herbstmarkt wird
in diesem Jahr eine kleine Pause machen - im nächsten Jahr soll dann
in der umgebauten Kurortmitte wieder ein großer Markt stattfinden,
wenn sich auch hierfür genügend ehrenamtliche Helfer finden. Nicht
nur beim Hellen Herbst, sondern auch zu anderen Gelegenheiten und
für die Vorstandsarbeit sind Unterstützer gern gesehen.
Beim Treffen kamen viele Vorschläge für die Veranstaltungsplanung
und für eine noch bessere Zusammenarbeit zusammen. Auch wer zum
Frühstück keine Zeit hatte, ist jederzeit herzlich willkommen, sich ein-
zubringen. Der Bürger- und Gewerbeverein Bad Bertrich ist offen für
alle interessierten Einzelhändler, Hoteliers, Gastronomen, Bürger und
Betriebe, die sich im Kurort Bad Bertrich einbringen möchten. Wer hel-
fen will oder weitere Informationen erhalten möchte, kann sich gerne
unter der E-Mail-Adresse bgv.badbertrich@gmail.com melden.
Informationen zum Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte
bei der GesundLand Tourist Information Bad Bertrich unter der Telefon-
nummer +49 (0) 2674 932222 oder per E-Mail: bad-bertrich@gesund-
land-vulkaneifel.de.

   Treue Besucher von Bad Bertrich geehrt
Familie Simon freut sich jedes Mal, wenn sie wieder zu Besuch kom-
men: Bereits seit 15 Jahren besuchen die beiden Freundinnen Sieg-
linde Pörsch und Hildegard Tauwel das Haus Christa in Bad Bertrich.
2001 verschlug es sie zum ersten Mal ins Üssbachtal und es war Liebe
auf den ersten Blick. Mittlerweile kommen sie regelmäßig nach Bad
Bertrich. Wenn die beiden Freundinnen zu Besuch sind, besuchen sie
täglich die Vulkaneifel Therme. Die wohltuende und heilende Wirkung                 Erster bundesweiter „Tag des Wanderns“
des Glaubersalzwassers hat es ihnen angetan. Aber auch den Kurort                              am 14. Mai 2016
selbst und die waldreiche Landschaft drum herum nutzen sie zum Ent-
spannen und Ausruhen.                                                                             Der Eifelverein Daun ist dabei
Katharina Bersch, Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel                   Erstmalig in diesem Jahr zeigt der Tag des Wanderns am 14. Mai bun-
GmbH und Leiterin der GesundLand Tourist Information Bad Bertrich,               desweit die ganze Vielfalt des Wanderns. Außerdem rückt das Engage-
dankte ihnen für ihre langjährige Treue mit einem Wert-Gutschein, den            ment der Mitglieder im Deutschen Wanderverband für die Gesellschaft
sie in allen Genossenschaftsbetrieben im GesundLand Vulkaneifel ein-             an diesem Tag in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Dies geschieht
lösen können. Gelegenheit also, auch mal einen Ausflug in der näheren            anhand von rund 200 Veranstaltungen, die Wandervereine aus ganz
Umgebung zu machen.                                                              Deutschland in allen 16 Bundesländern am Tag des Wanderns unter
Im GesundLand Vulkaneifel werden langjährige Gäste nach zehn,                    dem Motto „Dem Wandern in seiner Vielfalt eine Stimme geben“ auf
15 oder mehr Jahren regelmäßiger Besuche in der Region mit einer                 die Beine stellen.
Urkunde, einem Präsent der jeweiligen Tourist Information und einem              Auch der Eifelverein Ortsgruppe Daun bietet zum Tag des Wanderns
Gutschein geehrt. Dazu melden die Gastgeber ihre treuen Gäste vor
                                                                                 zwei Veranstaltungen für Mitglieder, Freunde und Gäste an: 1. Um 09.00
Anreise bei der GesundLand Vulkaneifel GmbH an.
                                                                                 Uhr startet am Forum eine ca. 20 Km, mittelschwere Wanderung rund
                                                                                 um die Kreisstadt Daun. Die Strecke führt zu einstigen Vulkankegel
                                                                                 mit fantastischen Fernblicken und durch wildromantische Täler zu den
                                                                                 Dauner Maaren. 2. Um 13.30 Uhr beginnt am Bahnhof Daun eine ca.
                                                                                 35-40 Km, leichte Radexkursion. Über ungefährliche Rad-/Forstwege
                                                                                 werden die Naturschönheiten mit dem „Drahtesel“ erkundet. Sehr gut
                                                                                 geeignet für Familien mit Kindern. Beide Gruppen treffen sich abschlie-
                                                                                 ßend an der Grillhütte am Firmerich zum gemeinsamen Grillen.
                                                                                 Die Wanderungen, die am Tag des Wanderns von Mitgliedsvereinen
                                                                                 des Deutschen Wanderverbandes angeboten werden, zählen für das
                                                                                 Deutsche Wanderabzeichen. In Zukunft wird jedes Jahr am 14. Mai – an
                                                                                 diesem Tag wurde im Jahr 1883 der Deutsche Wanderverband gegrün-
                                                                                 det - ein Tag des Wanderns stattfinden.
                                                                                 Info und Anmeldg: Winfried Balzert, Tel.: 06596-961930 od. vulkaneifel-
                                                                                 wanderfuchs@t-online.de

                                                                                             Beschwingte Pfingst-Matinee
                                                                                 Den freien Tag zum Erleben von Kultur nutzen: Das bietet die Pfingst-
                                                                                 Matinee in Bad Bertrich am Pfingstmontag, den 16. Mai, mit einem
                                                                                 Konzert des Pianisten Thomas Probst. Die ersten Töne erklingen um
                                                                                 11.00 Uhr im Konzertsaal. Neben weltbekannten Melodien spielt der
                                                                                 Musiker unvergessene Broadway- und Musicalklassiker.
                                                                                 Alle Musikliebhaber sind herzlich zur Matinee eingeladen. Der Eintritt
                                                                                 zur Veranstaltung ist frei. Weitere Informationen bei der Tourist Infor-
                                                                                 mation Bad Bertrich unter der Telefonnummer +49 (0) 2674 932222
                                                                                 oder per E-Mail: bad-bertrich@gesundland-vulkaneifel.de.
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen   -9-   Ausgabe 19/2016
VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
Ulmen                                                               - 10 -                                                   Ausgabe 19/2016

              Neuer Wanderwege Flyer
             „Im Tal der Wilden Endert“                                           Aus den Gemeinden
Passend zur neuen Beschilderung am Endertbach, gibt es einen neuen
Flyer zum Wanderweg „Im Tal der Wilden Endert“. Der Flyer bietet
eine Karte vom gesamten Wegeverlauf von Ulmen bis nach Cochem.
Aufgeführt werden ebenfalls weiterführende Wanderwege und die
Einstiegsmöglichkeiten, sodass der Wanderer von den angrenzenden
                                                                                                            Alflen
Orten, wie Alflen und Büchel hinunter ins Enderttal findet.
Zudem enthält der Flyer alle wichtigen Infos rund um den Wegeverlauf,
wie ein Höhenprofil, die Mühlen entlang des Baches, Parkmöglichkei-
ten und die Anbindungen an den Öffentlichen Personennahverkehr.
                                                                                Bürozeiten des Ortsbürgermeisters
Den Flyer erhalten Sie in den GesundLand Tourist-Informationen und       dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr
im Bürgerbüro Ulmen. Gerne können Sie den Flyer auch in Ihrem            im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14)
Betrieb auslegen. Melden Sie sich bei uns!                               Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 - 95 36 59
Tourismusamt Ulmen                                                       Email: ortsgemeinde.alflen@web.de
Marktplatz 1                                                             Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Verein-
56766 Ulmen                                                              barung
Tel. 02676 - 95 99 002                                                   Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26
Mail: ulmen@gesundland-vulkaneifel.de

                                                                         Hinweis: Fronleichnamsprozession in Alflen
                                                                         - siehe Kirchliche Nachrichten -

                                                                                         Brennholznachvergabe
                       Clara-Viebig-Pavillon                             Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Dienstag, den 17.05.2016.
                                                                         Es wird sowohl an den Weg gerücktes Holz sowie Kronen im Bestand
                                Lesungen                                 angeboten.
                        Freitags 15.00 - 16.00 Uhr                       Wir treffen uns um 18.00 Uhr auf dem Dorfplatz.
               Autobiographisches, Raritäten, Unbe-                                                            Paul Michael Kruff, Revierförster

                kanntes, Märchen, Noveletten alles
                  rund um Clara Viebig
 Lassen Sie sich überraschen!                                                                           AUderAth
 Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch
 Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürsten-                      Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
 str. 21                                                                 Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587
                                                                         E-Mail: ortsbuergermeister@auderath.de
Ulmen                                                                 - 11 -                                                    Ausgabe 19/2016

           Öffentliche Bekanntmachung                                      Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf können
                                                                           während der o.g. Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwal-
            Sitzung des Gemeinderates Auderath                             tung Ulmen, Zimmer 204, vorgebracht werden.
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des      Es wird darauf hingewiesen,
Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath ein, die am                        - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
              Donnerstag, den 19.05.2016, um 19:00 Uhr                          Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
             im Bürgerhaus, Hauptstr. 19, 56766 Auderath                        können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht
stattfindet.                                                                    hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des
Tagesordnung:                                                                   Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB)
Öffentlicher Teil                                                          und
1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung                       - dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzuläs-
                                                                                sig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wer-
2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur
                                                                                den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
    Erstellung eines Baumkatasters
                                                                                verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
3. Mitteilungen                                                                 werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB).
Nicht öffentlicher Teil                                                    Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen der Planung
4. Bauangelegenheit                                                        auf folgende Schutzgüter liegen vor:
5. Mitteilungen                                                            Landschaftsbild und Erholung
                                      gez. Paul Laux, Ortsbürgermeister    geringfügiger Eingriff in das Landschaftsbild
                                                                           Maßnahmen: Vorhandene Gliederung und Durchgrünung des Plan-
                     Bekanntmachung                                        gebietes zur Einbindung des Hotels in das Landschaftsbild punktuell
                                                                           ergänzen und langfristig erhalten, Abpflanzungen insbesondere ent-
     der Ortsgemeinde Auderath über die öffentliche                        lang der Außengrenzen, randliche Eingrünung
    Auslegung des Satzungsentwurfes zum vorhaben-                          Beschränkung der Höhenentwicklung, Kompensationsmaßnahmen
        bezogenen Bebauungsplan für das Gebiet                             (Vermeidung weiterer Belastung)
      „Wilhelmshöhe“ der Ortsgemeinde Auderath                             Boden
Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Auderath         Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, Bodenbewegung
                                                                           und Verdichtung
in der Verbandsgemeinde Ulmen vom 22.01.2015 wird hiermit ortsüb-
                                                                           Maßnahmen: Steuerung durch Festsetzung von überbaubaren Grund-
lich bekanntgemacht, dass der                                              stücksflächen und Grundflächenzahl
  Satzungsentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für                  Festsetzung über wasserdurchlässige Oberflächengestaltung von
   das Gebiet „Wilhelmshöhe“ mit Planzeichnung und der dazu-               Wegen, Zufahrten, Stell- und Lagerplätzen
  gehörenden Begründung einschl. Umweltbericht, den Textfest-              Klima
  setzungen, dem Fachbeitrag Naturschutz sowie mit den bereits             geringe Veränderung des Kleinklimas durch zusätzl. Überbauung und
          vorliegenden umweltbezogenen Informationen                       Bodenversiegelung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Fassung der Bekannt-             Maßnahmen: Reduzierung der Versiegelung/innere Durchgrünungs-
machung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändert durch das Gesetz         maßnahmen
zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung            Wasser
der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 und durch Gesetz vom            Beschleunigung des Wasserabflusses und Verringerung der Versicke-
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), in der derzeit gültigen Fassung, auf die     rungsmöglichkeit
Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom                               Maßnahmen: Reduzierung der Oberflächenversiegelung
               23. Mai 2016 bis einschl. 24. Juni 2016                     lediglich durch wasserdurchlässige Oberflächengestaltung von
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766              Zufahrten, Stellplätzen u.ä. und Festsetzung überbaubarer und nicht
Ulmen, Zimmer 204, während der Dienststunden (Montag bis Don-              überbaubarer Grundstücksflächen (siehe auch Schutzgut Boden)
                                                                           Tiere und Pflanzen
nerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr,
                                                                           Die Planung führt zu neuen Bodenversiegelungen, damit Verlust von
freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich ausgelegt wird.
                                                                           Teillebensräumen auf bisher unbebauten Flächen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im PDF-Format auf       Maßnahmen: Festsetzung von überbaubaren und nicht überbaubaren
der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen www.ulmen.de unter            Grundstücksflächen sowie von Pflanzgeboten - führt zu einer „Ord-
der Rubrik „Verwaltung und Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bau-             nung“ und zu klar gegliederten Nutzungsbereichen im Plangebiet,
leitplanung“ einzusehen. Ziel der Planung ist es, die Weiterentwicklung    randliche Eingrünung, die u.a. einer Vielzahl von heimischen Arten als
des bestehenden Hotels unter Wahrung einer geordneten städtebauli-         Habitat dient
chen Entwicklung zu gewährleisten.                                         Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke         ersichtlich.
sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbands-                                                 56766 Auderath, den 04. Mai 2016
gemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 204, Marktplatz 1, 56766 Ulmen                                                             Ortsgemeinde Auderath
unterrichten.                                                                                                          Paul Laux, Ortsbürgermeister
Ulmen                                                                             - 12 -                                                           Ausgabe 19/2016

                         Herzlichen dank
Am 06.05.2016 wurde im Bürgerhaus eine Grundreinigung (Stühle,
Tische, Küche, Theke) durchgeführt. Ich möchte mich bei den zahlrei-                                  Jagdgenossenschaft beuren
chen Helfern für die tatkräftige Unterstützung recht herzlich bedanken.                Leider muss aus unvorhersehbaren organisatorischen Gründen der
                                            Paul Laux, Ortsbürgermeister               angekündigte Termin, der 21. Mai 2016, entfallen.
                                                                                       Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Es wird um Kennt-
                  brennholznachvergabe                                                 nisnahme und Beachtung gebeten.
                                                                                                                                          Der Jagdvorstand
Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Montag, den 30.05.2016.
Es wird sowohl an den Weg gerücktes Holz sowie Kronen im Bestand
angeboten.
Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor dem Bürgerhaus.
                                      Paul Michael Kruff, Revierförster

                               BAd Bertrich

        sprechstunden im gemeindebüro
Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet:
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Tel.: 02674-3057003
Fax.: 02674-3052005
Meine Sprechstunde ist jeweils
donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder vereinbaren sie einen
Termin.
Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar.
Gerne können sie auch eine Email senden an: ortsgemeinde@bad-
bertrich.de oder an beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de
Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“
zu kontaktieren, da es mir dort – vor Publikumsverkehr- nicht möglich
ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln.
                                    Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin

            Vertretung des Ortsvorstehers
In der Zeit vom 14.05.2016 bis 21.05.2016 befinde ich mich in Urlaub
und werde durch meinen Stellvertreter Herrn Volker Laux vertreten.
Herr Laux ist unter der Tel-Nr. 91 38 83 zu erreichen!
                                          Friedhelm Justen, Ortsvorsteher

              Ortsvorsteher von Kennfus:
Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum-
mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet
unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen.
In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13441.

                                        BeUren                                                                                 Büchel
     sprechstunde des Ortsbürgermeisters                                                    sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus
Termine nach telefonischer Vereinbarung                                                dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr
Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324                                              Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1
E-Mail: Kpuebereck@aol.com                                                             Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671

 Impressum:
 Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für
 Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
 Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG                   Verantwortlich:

 Adresse:                         54343 Föhren, Europaallee 2                         Amtliche Bekanntmachungen:       Bürgermeister Alfred Steimers
                                  (Industriepark Region Trier)
 Telefon und Fax:                                                                     übriger redaktioneller Teil:     Dietmar Kaupp
 Anzeigenannahme:	Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
                   Fax: 0 65 02 - 91 47-250                                           Anzeigenteil:                    Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
 Redaktion:	Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40
                                                                                      Erscheinungsweise:               in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf.
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Ulmen                                                                - 13 -                                                   Ausgabe 19/2016

 Haussammlung für den Landesjugendring                                                              Fundsache
Am Samstag, dem 14. Mai, werden die Mitglieder der Bücheler Jugend-       In der Brühlstraße wurde ein weißer Funksensor gefunden, vermutlich
feuerwehr die Haussammlung für den Landesjugendring durchführen.          der Sensor einer Wetterstation. Der Verlierer kann diesen bei mir abho-
Die Besonderheit bei dieser Sammlung ist, dass die Hälfte gesammel-       len.
ten Summe der Jugendfeuerwehr für ihre Vorhaben zur Verfügung
steht. Ich bitte alle Spender dies großzügig zu beachten. Vielen Dank.                                       Willi Rademacher, Ortsbürgermeister
Ulmen                                                                    - 14 -                                                       Ausgabe 19/2016

 Diamantene Hochzeit
                                                                                                                 gevenich
 in Büchel
  Die Eheleute Gerhard und Anneliese Thönnes, geb.                                    Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
  Fischer aus Büchel feiern am 17. Mai das seltene                            Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen
  Fest der diamantenen Hochzeit. Ein Dankamt aus                              an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter
  diesem Anlass wird am Samstag, den 21. Mai in                               02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an walterbrauns@
  der Pfarrkirche St. Simon und Juda gehalten. Im                             gmx.de vornehmen.
  Anschluss daran wird im Familien- und Freundes-
  kreis gefeiert.
  Die Ortsgemeinde Büchel und die Verbandsge-
  meinde Ulmen gratulieren den Eheleuten Thönnes
  zu ihrem Jubelfest und wünschen ihnen für den
                                                                                  Herzlichen Glückwunsch
  weiteren Lebensweg Gesundheit und alles erdenk-
  lich Gute.                                                                      zur Feier der
  Willi Rademacher            Alfred Steimers
  Ortsbürgermeister
  Büchel
                              Bürgermeister
                              Verbandsgemeinde
                                                                                  Diamantenen Hochzeit
                                                                                          der Eheleute Franziska und Ewald Jahnen
                                                                                  Ewald Jahnen wurde am 26.Februar 1930 in Gevenich geboren
                                                                                  und wuchs mit weiteren vier Geschwistern auf. Nach dem Besuch
                                                                                  der Volksschule in Gevenich und der Landwirtschaftsschule in Lut-
                                        filz                                      zerath übernahm er gemeinsam mit seiner Ehefrau Franziska den
                                                                                  Landwirtschaftsbetrieb seiner Eltern und führten ihn gemeinsam
                                                                                  fort. Von 1973 bis 1980 arbeitete Herr Jahnen bei der Firma Felser
                                                                                  in Gevenich, von 1980 bis 1993 beim Straßenbauamt in Cochem.
                                                                                  Seine große Leidenschaft gilt bis heute der Musik. Bereits von
    Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters                                         1947 bis 1952 spielte er in der von ihm mitbegründeten Tanzka-
Tel.: 02677 - 650                                                                 pelle „Gisela“ das Akkordeon. Er war 1965 Gründungsmitglied der
                                                                                  Musikkapelle Gevenich und übernahm damals gleich die Aufgabe
                                                                                  des Vorsitzenden, Kassierers und Schriftführers in einer Person bis
 Herzlichen Glückwunsch                                                           zum Jahre 1972. Ab dann blieb er Vorsitzender des Musikvereins
                                                                                  Gevenich bis 1993. Im Jahre 1971 wurde auf seine Initiative hin die
 zum 90. Geburtstag                                                               Jugendkapelle gegründet, die auch heute noch für ausreichend
                                                                                  Nachwuchs in der Seniorenkapelle sorgt. Darüber hinaus war er bei
                                                                                  der Wiederbegründung des Männergesangvereins 1951 sowie bei
                      Lebensspuren folgen                                         der Gründung des Kirchenchores mit dabei. Herr Jahnen ist ferner
      Jedes Jahrzehnt des Menschen hat sein eigenes Glück,                        im Sportverein und Ehrenmitglied des Schützenvereins.
           seine eigenen Hoffnungen und Aussichten.                               Neben der regen Vereinstätigkeit hat sich Herr Jahnen vor allem in
                                           (Johann W. v. Goethe)                  der Kommunalpolitik einen Namen gemacht. Seit dem Jahre 1956
                                                                                  gehörte er bis 2014 ununterbrochen dem Gemeinderat von Geve-
                                   Hermann Lehnen                                 nich, dem er in dieser Zeit 35 Jahre als Ortsbürgermeister vorstand,
                         Am Mittwoch, 18. Mai, feiert Herr Hermann                an. Ebenfalls in diesem Zeitraum war er viele Jahre Mitglied des Ver-
                         Lehnen seinen 90. Geburtstag.                            bandsgemeinderates und Vorsitzender des Forstbetriebsverban-
                         Er wuchs in einer landwirtschaftlich gepräg-             des. Für sein herausragendes kommunalpolitisches Wirken wurde
                         ten Familie als mittleres von 5 Geschwistern             Herr Jahnen 1989 die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz, 1990
                         auf.                                                     die Freiherr-vom-Stein-Plakette sowie der Wappenschild der Ver-
                         Nach dem Besuch der Volksschule in Woll-                 bandsgemeinde Ulmen verliehen. Seine Heimatgemeinde Geve-
                         merath verdiente Herr Lehnen seinen                      nich hat ihm in Würdigung seiner Verdienste im Jahre 2005 zum
                         Lebensunterhalt bis zum Eintritt ins Ren-                Ehrenbürger ernannt. Anlässlich einer Feierstunde erhielt Ewald
                         tenalter bei verschiedenen Baufirmen.                    Jahnen zuletzt im Jahre 2007 die Dankurkunde des Gemeinde-
  Nebenbei führte er mit seinem Bruder Peter den landwirtschaftli-                und Städtebundes Rheinland-Pfalz für über 50-jährige ununterbro-
  chen Betrieb der Eltern weiter.                                                 chene kommunalpolitische Tätigkeit.
  Im Jahre 1957 heiratete er Maria Saxler aus Meiserich, die aber                 Franziska Jahnen, geb. Franzen, ist am 22. März 1933 in Gevenich
  bereits im Jahre 1985 verstarb. Seit dieser Zeit lebt Herr Lehnen               geboren und zusammen mit einem Bruder und zwei Schwestern
  alleine und versorgte auch seinen Haushalt bis vor einigen Jahren               aufgewachsen. Nach dem Besuch der Volksschule in Gevenich
  völlig selbstständig, wobei ihm vor allem die Gartenarbeit immer                arbeitete sie im elterlichen Landwirtschaftsbetrieb bis zu ihrer
  viel Freude machte.                                                             Hochzeit mit Ewald Jahnen im Jahre 1956 mit. Fortan kümmerte
  Nachhaltig geprägt hat ihn vor allem die Kriegszeit, die er von Jan.            sie sich um den gemeinsamen Landwirtschaftsbetrieb sowie um
  1944 bis zum Kriegsende als Soldat an der Westfront am Geschütz                 Haushalt und Kinder. In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch
  aktiv miterleben musste, zuletzt als Kriegsgefangener in Frank-                 zu erwähnen, dass sie während der 35-jährigen Amtszeit ihres Ehe-
  reich.                                                                          mannes Ewald als Ortsbürgermeister oftmals erste Anlaufstelle für
  Herr Lehnen ist noch in guter geistiger und körperlicher Verfas-                gemeindliche Probleme und Petitionen war. Darüber hinaus war
  sung und unternimmt - wenn das Wetter es erlaubt - noch regel-                  Franziska Jahnen 40 Jahre Ortsvertreterin im Landfrauenverein
  mäßig kleine Spaziergänge durchs Dorf und interessiert sich noch                sowie viele Jahre aktives Mitglied des Möhnenvereins, des Kirchen-
  sehr für das Dorfgeschehen.                                                     chores und der Frauengymnastikgruppe „Fortuna“.
  Da Herr Lehnens Ehe kinderlos blieb, wird er heute sehr liebevoll               Den Glückwünschen der Familie zum Fest der Diamantenen Hoch-
  von seinen Nichten und Neffen umsorgt.                                          zeit schließt sich die Ortsgemeinde Gevenich sowie die gesamte
  Neben seinen Verwandten gratulieren Herrn Lehnen ganz herzlich                  Dorfgemeinschaft und die Verbandsgemeinde Ulmen an. Für die
  alle Filzer und alle Angehörige der Pfarrei Wollmerath. Wir wün-                Zukunft wünschen wir dem Jubelpaar alles Gute und besonders
  schen ihm vor allen Dingen Gesundheit und Gottes Segen für die                  Gesundheit, Zufriedenheit sowie Gottes Segen.
  kommenden Jahre.
                                                                                  Walter Brauns                      Alfred Steimers
  Helmut Römer                       Alfred Steimers
                                                                                  Ortsbürgermeister                  Bürgermeister
  Ortsbürgermeister                  Bürgermeister
                                                                                  Gevenich                           Verbandsgemeinde Ulmen
  Ortsgemeinde Filz                  Verbandsgemeinde Ulmen
Ulmen                                                                    - 15 -                                                        Ausgabe 19/2016

                 Ständchen anlässlich                                                       Brennholz für Selbstwerber
                Diamantenen Hochzeit                                          Die diesjährige Brennholzversteigerung erfolgt am
Am Pfingstmontag, den 16.05.2016, feiern die Eheleute Franziska und                            Mittwoch 25.05.2016 um 19:00 Uhr
Ewald Jahnen ihr Fest der Diamantenen Hochzeit.                               im neuen Bürgerhaus.
Die Gemeinde sowie die Ortsvereine möchten dem Jubelpaar an die-              Da die Polter unterschiedliche Größen haben, sollten diese vorher in
sem Tag gratulieren und gehen um 19:30 Uhr geschlossen mit einem              den Distrikten Forstkaul-Hütte, Kniebrech/Brehmacker (Forstwiese),
Fackelzug zum Haus der Eheleute Jahnen, wo die Feier stattfindet.             und Gamprich/Bauern-Bahnhof (Drillsköpfchen) besichtigt werden.
Treffpunkt ist am Feuerwehrhaus.                                              Die Aufarbeitungsfrist endet am 30.07.2016
                                    Walter Brauns, Ortsbürgermeister          Tragen Sie sich bitte vor Beginn der Versteigerung in die Bieter-
                                                                              liste ein!
                  Verloren / Gefunden                                         Zunächst sind nur die bereits angemeldeten Kunden zur Ver-
                                                                              steigerung zugelassen. Neukunden bringen bitte ihren Motor-
Die in der Hexennacht bei mir „abgegebenen“ Gegenstände haben
                                                                              sägenschein (Kopie) mit, für die Aufarbeitung im Wald ist ein
noch nicht alle ihren Eigentümer wiedergefunden. Die Werkzeuge
können noch bei mir abgeholt werden. Der Besen mit Fußmatte und               Sachkundenachweis erforderlich. Ferner darf ab sofort nur noch
Lappen können „Auf der Rütsch“ auf dem Parkplatz vor dem Anwesen              Bio-Kettenöl und Sonderkraftstoff verwendet werden.
Holzknecht abgeholt werden. Sollte sich kein „Verlierer“ melden, wer-                                                     Brauns, Ortsbürgermeister
den die Sachen entsorgt.                                                                                                       Herzog, Revierförster

                                                                                                          gillenBeUren

                                                                                   Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
                                                                              Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668
                                                                              E-Mail: paul.haubrichs@gmx.de

                                                                                                                   Kliding

                                                                                   Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters
                                                                              Tel. 02677-951394
                                                                              Homepage: www.kliding.de
                                                                              E-Mail: kliding@myquix.de

                                                                                                               lUtzerAth

                                                                                             Regelmäßige Dienstzeiten
                                                                              des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von
                                                                              17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Frei-
                                                                              tag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr.
                                                                              Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36
                                                                              Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387.
                                                                              Handy 0151 - 17134740, E-Mail: ortsgemeinde-lutzerath@freenet.de
                                                                              In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit
                                                                              Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie
                                      Walter Brauns, Ortsbürgermeister        da!
                                                                                                                    Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter
                 Stellenausschreibung                                                             Terminankündigung
 Die Ortsgemeinde Gevenich sucht zum nächstmöglichen Zeit-
 punkt                                                                                     Sitzung des Gemeinderates Lutzerath
                   einen Gemeindearbeiter                                     Die nächste öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates
                                                                              der Ortsgemeinde Lutzerath findet am
 Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
                                                                                           Dienstag, den 24.05.2016, um 19:30 Uhr
 Dienst (TVöD).
 Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis                      im Rathaus „Alte Schule“, Trierer Str. 36, 56826 Lutzerath
 (450,00 € Basis). Die Arbeitszeit beträgt ca. 20,0 Stunden pro Monat         statt..
 und dient der Unterstützung des bisherigen Gemeindearbeiters.                                                  gez. Günter Welter, Ortsbürgermeister
 Eine eigene Zugmaschine bzw. Pkw mit Anhänger wären von Vor-
 teil.                                                                                    Öffentliche Bekanntmachung
 Nähere Informationen bezüglich der Aufgaben und Tätigkeiten                                                  Satzung
 erhalten Sie beim Ortsbürgermeister Herrn Walter Brauns unter der
 Telefonnummer 02678 - 953264.                                                         zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach
 Kurze schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis zum                          tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den
 27.05.2016 an die Ortsgemeinde Gevenich oder die Verbandsge-                                Ausbau von Verkehrsanlagen
 meindeverwaltung Ulmen, - SB 1.1.3 Personal -, Marktplatz 1, 56766
 Ulmen.                                                                               der Ortsgemeinde Lutzerath vom 19.04.2016
                                      Walter Brauns, Ortsbürgermeister        Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lutzerath hat in seiner Sitzung am
                                                                              19.04.2016 auf Grund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§
Ulmen                                                                - 16 -                                                    Ausgabe 19/2016
2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Sat-             b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen,
zung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:                            mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang
                                 §1                                            verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu
                                                                               der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer
               Erhebung von Ausbaubeiträgen                                    Tiefe von 40 m.
(1) Die Ortsgemeinde Lutzerath erhebt einmalige Beiträge nach tat-             c) Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich eine
sächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den                wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung
Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und                   der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.
dieser Satzung.                                                                d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegren-
(2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen,               zungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungs-
die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesse-              bebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar
rung dienen, erhoben.                                                          (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer
1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz              Tiefe von 80 m zugrunde gelegt.
    oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften                 Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbstän-
    Anlage in einendem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen-                 dig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, indus-
    den Zustand.                                                               trielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung
2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertigge-           liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung
    stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.                  nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungsli-
3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver-             nie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
    kehrsanlage.                                                               Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten
4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,                 Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell
    der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des               oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungsli-
    Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit          nie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.
    einer Anlage.                                                         4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sport-
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung            platz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt
von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bei-             ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes lie-
tragsfähig ist.                                                                genden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5.
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostener-             Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebau-
stattungsbeträge nach §§ 135 a) bis c) BauGB zu erheben sind.                  ten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Flä-
(5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn              che des Grundstücks – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der
die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwarten-           nach Nr. 3 angeordneten Tiefenbegrenzung – vervielfacht mit 0,5.
den Beitragsaufkommen stehen.                                             (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt:
                                                                          1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte
                                 §2                                            höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt.
               Beitragsfähige Verkehrsanlagen                             2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Voll-
(1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege           geschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die
und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie              durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine
für selbstständige Fuß- und Radwege.                                           Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der bauli-
(2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels           chen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch
und Unterführungen mit den dazu gehörenden Rampen mit Aus-                     2,6 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide
nahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag.                          Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Traufhöhe der Berech-
                                                                               nung zugrunde zu legen. Soweit der Bebauungsplan keine Festset-
                                 §3                                            zungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite
                       Ermittlungsgebiete                                      der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der
                                                                               Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen
Der beitragsfähige Aufwand wird für die einzelnen Verkehrsanlagen
                                                                               auf- oder abgerundet.
des Gemeindegebietes, oder nach Beschluss des Gemeinderates für
                                                                          3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht,
bestimmte Abschnitte der Verkehrsanlage nach den tatsächlichen
                                                                               gelten Nr. 1 und 2 entsprechend.
Investitionsaufwendungen ermittelt.
                                                                          4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt
                                 §4                                       a) bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhan-
                                                                               denen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der
               Gegenstand der Beitragspflicht                                  Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der
Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell          Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes gem. Nr. 5 geteilt durch
oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und          2,6. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu der herge-            Sofern es sich dabei allerdings nur um eine untergeordnete bzw.
stellten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben.                                unterwertige Bebauung handelt (z.B. Hühnerstall, kleiner Geräte-
                                 §5                                            schuppen etc. oder Einzelgarage auf großem Grundstück), ist das
                                                                               Maß der baulichen Nutzbarkeit nach den folgenden Regelungen
                         Gemeindeanteil                                        für unbebaute Grundstücke zu ermitteln,
Der Gemeindeanteil wird im Einzelfall nach dem Verhältnis von Anlie-      b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der
gerverkehr und Durchgangsverkehr auf der herzustellenden oder                  auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vor-
auszubauenden Verkehrsanlage durch Beschluss des Gemeinderates                 handenen Vollgeschosse,
festgesetzt.                                                              c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber
                                 §6                                            gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden können,
                                                                               wird ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt,
                        Beitragsmaßstab                                   d) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von
(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollge-               zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken,
schosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v.H.; für die ersten          gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberufli-
beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20 v.H..                 chen Nutzung dienen, entsprechend.
(2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt:                               5. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar,
1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das             so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,6 anzu-
     Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grund-          setzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden
     stücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als          sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dach-
     Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist inso-         haut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäude-
     weit ggf. entsprechend anzuwenden.                                        mitte zu messen.
2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB               6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung
     erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend.           festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tat-
3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten                 sächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze,
     Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen:                         Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsäch-
     a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die            liche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens
     Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m.                            jedoch ein Vollgeschoss.
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