VULKAN ECHO VERBANDSGE MEINDE ULMEN - MIT DEN KREISNACHRICHTEN DES KREISES CO CHEM-ZELL - EDOWEB
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Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 45/127 Samstag, den 14. Mai 2016 Ausgabe 19/2016 www.ulmen.de
Ulmen -2- Ausgabe 19/2016 not- & bereitschaftsdienste ■■ Polizei Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Notruf:.....................................................................................................................110 Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon Polizeiinspektion Cochem:............................ Tel.: 02671-9840, FAX 984100 jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfs- Polizeiinspektion Zell:...................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750 fall immer zuverlässig zur Hand hat. Kriminalpolizeiinspektion Mayen:........................................Tel.: 02651-8010 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. ■■ Feuer und Rettungsdienst Notruf .....................................................................................................................112 Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst ■■ Ärztlicher Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Bereich Lutzerath.............. Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos) Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan ver- Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, fügbar. Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Über die angegebene Nummer werden Sie mit der ärztlichen Bereit- ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst schaftsdienstzentrale in Cochem verbunden. Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Bereich Kelberg-Ulmen................Tel.: 0180 - 5112077 (14 ct./Min.) Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefon- Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen: nummer erfragt werden: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz ....................................................................................................... Tel.: 06531-94477 und Auderath Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen: Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. ......................................................................................................... Tel.: 0261-19222 Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr, Freitag 16:00 Uhr bis ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV Montag 07:00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages, 18:00 für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH, Uhr bis zum Folgetag 07:00 Uhr. ................................................................................................ Tel. 0261/20 16 22 22 Um telefonische Anmeldung wird gebeten. für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier ......................................................................................................... Tel. 0651/1457-0 ■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: ■■ Entstördienst Erdgasversorgung 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Energieversorgung Mittelrhein AG Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: ........................................................................................................ Tel. 0261/ 402-55 Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfol- Westnetz GmbH, genden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Rauschermühle, 56648 Saffig....................................................0800 4112244 Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie ■■ Schiedsperson unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung Um telefonische Anmeldung wird gebeten. und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: ■■ Notdienst der Apotheken im Land: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gül- Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 tige Rufnummern eingerichtet Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, aus demdeutschen Festnetz Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677/448 (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz Hinweis: 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen Das Verfahren ist denkbar einfach: gegenseitig. Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienst- ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell bereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Bereitschaftsdienst Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Bezirk Eifel:......................................................................Handy 0160-9786 9515 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: 02676/ 409-0 02676/ 409-500 Marktplatz 1, 56766 Ulmen Internet: www.ulmen.de E-Mail: info@ulmen.de Öffnungszeiten: montags-donnerstags: 08:30 - 12:30 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr freitags: 08:30 - 13:00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: tägl. ab 08:00 Uhr donnerstags: bis 17:00 Uhr 1. Samstag im Monat: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ulmen -3- Ausgabe 19/2016 Hinweis Fälligkeitsanzeige Sehr geehrter Abgabenzahler, Verbandsgemeinde am 15. Mai 2016 wird die 2. Rate der nachstehend aufgeführten Steu- Ulmen ern und Abgaben für das Haushaltsjahr 2016 fällig: 1. steuern und abgaben für das Jahr 2016 2. gewerbesteuer Amtliche Bekanntmachungen 3. Fremdenverkehrsbeitrag Wir bitten Sie die jeweils fälligen Beträge an die Verbandsgemein- dekasse Ulmen zu überweisen. Sollten wir bis zum 21. Mai 2016 eine Zahlung der fälligen Beträge bei sprechstunde des uns nicht verzeichnen, sind wir leider gezwungen, das gebührenpflich- Jugendamts Cochem-Zell tige Mahnverfahren einzuleiten. Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell fällt am Abgabenzahler, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, sind Montag, den 16.05.2016 (Pfingstmontag) aus. Die nächste Sprech- hiervon nicht betroffen. Sollten Sie uns noch keine Einzugsermäch- stunde findet dann wieder am 23.05.2016 von 14.00 - 16.00 Uhr tigung erteilt haben, überlegen Sie vielleicht einmal, ob dies nicht im Zimmer 108 der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. zweckmäßig ist. Wir buchen dann ab dem nächsten Zahlungstermin Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Pitsch unter 02671- Ihre fälligen Steuern und Abgaben von Ihrem Konto ab. 61328 vereinbaren. Bereits über 78 % unserer Abgabenzahler nutzen die Vorteile des SEPA- Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/ Einzugsverfahren. Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendli- chen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung Warum nicht auch Sie? Erteilen Sie uns ein Lastschriftmandat. Denn nur auf. so haben Sie auf bequeme Art Mühe, Zeit und Geld gespart. Noch Fragen? Sprechen Sie mit uns. " "
Ulmen -4- Ausgabe 19/2016 Information zum Jakobskreuzkraut Heimat fördert und Barrieren abbaut. Dabei bereitet es uns viel Freude andere Kulturen kennenzulernen und mit Menschen unterschiedlichs- Schön anzusehen, aber sehr giftig: ter Herkunft zusammenzukommen. Es ist uns wichtig, andere für das Ehrenamt zu begeistern um Integra- Das Jakobskreuzkraut tion voranzubringen, denn ein friedliches Miteinander ist der Schlüssel einer ausgeglichenen Gesellschaft. Vortrag über Verbindungsstollen Besonders auf wenig genutzten Weiden, Brachflächen, Wegrändern und Böschungen breitet sich diese zweijährige Giftpflanze aus. zwischen Jungferweiher und Ulmener Maar Jakobskreuzkraut, auch als Jakobsgreiskraut bekannt, hat löwenzahn- war ein voller Erfolg! ähnliche Blätter. Die Pflanze ist giftig und verursacht Leberschäden. Die Der Abendvortrag von Dr. Peter Pfeiffer über die Entstehung und den jüngsten Pflanzen und die gelben Blüten sind am giftigsten. Pferde und ursprünglichen Sinn und Zweck der untertägigen Verbindung zwi- Rinder reagieren auf das Kraut empfindlicher als Schafe und Ziegen. schen dem Jungferweiher und dem Ulmener Maar lockte ca. 120 Zuhö- Besonders gefährlich für die Tiere ist die Zeit vor der Blüte, denn die jun- rer ins Ulmener Rathaus. gen, besonders giftstoffreichen Blätter werden auf der Weide gefres- sen. Sobald die Pflanzen blühen, dann sind sie etwa einen Meter groß und haben gelbe, margeritenartige Blüten, rühren die Tiere sie nicht mehr an. Wenn die Blüten Samen bilden, weil die Weide nicht gemäht wird, ist die Ausbreitung im kommenden Jahr vorprogrammiert. Auf regelmäßig gemähtem Grünland hat das Jakobskreuzkraut keine Chance, sich zu vermehren. Optimale Bedingungen findet es auf Wei- den, die nicht regelmäßig nachgemäht werden. Besonders häufig ist es auf wenig gepflegten Pferdeweiden zu finden. Es wird empfohlen, durch regelmäßiges Nachmähen der Weide- flächen die Samenbildung der Pflanzen zu verhindern. Um das Jakobskreuzkraut zu bekämpfen, muss es ausgerissen oder ausge- stochen und die Pflanzenreste entsorgt werden, damit die Weide- tiere diese nicht mehr fressen können. Dabei sollten die Wurzeln Anschaulich und spannend präsentierte Dr. Pfeiffer die Ergebnisse mit entfernt werden, da Jakobskreuzkraut auch aus im Boden ver- einer unter seiner Leitung stehenden interdisziplinären Arbeitsgruppe bliebenen Wurzelresten erneut austreiben kann. aus Historikern, Archäologen und Geoarchäologen der Universität Trier. Die Samen des Jakobskreuzkrautes können sich aber nur in lückigen Durch das Aufzeigen zahlreicher Beispiele römischer Tunnelanlagen Narben etablieren. Fehlstellen sollten daher schnellstmöglich durch und dem direkten Vergleich mit dem Ulmener Stollen/Tunnel wies der Nachsaat repariert werden. Nachsaaten ab Mitte August gelingen in Vortragende auf das Fehlen sämtlicher typischen Bausignifikanzen hin. der Regel durch günstige Witterungsbedingungen mit ausreichender Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist der als „Römerstol- Bodenfeuchte relativ sicher. len“ bekannte Stollen nicht spätantik. Aber wann und von wem und Nähere Informationen finden Sie im Internet - u.a. bei der Landwirt- zu welchem Zweck wurde der Tunnel zwischen dem Jungferweiher schaftskammer Rheinland-Pfalz und dem Ulmener Maar gebaut? Diese Frage beantwortete Dr. Pfeiffer Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen indem er eine Parallele zu einer mittelalterlichen Tunnelbauleistung -Örtliches Ordnungsamt- der unweit entfernten Benediktinerabtei Maria Laach herstellte. Dort Sachbereich 3.3 wurde ein mehr als 800 Meter langer Tunnel zur Nivellierung des Was- serspiegels des Laacher Sees gebaut, der wie die Ulmener Anlage auch, bis heute den Wasserspiegel der Kraterseen reguliert. Nach weiteren Ausführungen bezüglich mittelalterlicher Bauleistungen wurde dem Publikum deutlich, dass der Ulmener Stollen in eine hochmittelalter- liche Ausbauphase der Ulmener Burg datiert werden kann. Besonders hervorgehoben hat Dr. Pfeiffer, dass im Laufe der Untersuchungen ein zweites 190 m langes Stollenbauwerk (Südtunnel) untersucht wurde. Dieser zweite, ebenfalls künstlich angelegte wasserführende Stollen verläuft vom Südufer des Ulmener Maares unter der Burganlage durch und wird in der Marktstraße in die Kanalisation eingeleitet. Für die interdisziplinäre Forschergruppe steht zweifelsfrei fest, dass die bei- den Tunnelbauwerke in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Es handelt sich hierbei um eine seltene wasserwirtschaftliche Großan- Wir machen mit weil... lage, wie sie nördlich der Alpen bisher noch nicht entdeckt wurde. Der ... Integration eine gemeinsame Aufgabe ist, keine Einbahnstraße. Seit Bestimmungszweck der Stollen liegt im Zusammenhang mit mittelal- 1998 besteht der Freundeskreis Aussiedler-Innen in Kaisersesch. Hier terlichem Mühlenbetrieb und damit einhergehender Wasserregulie- fühlen wir uns willkommen und angenommen. rung. Mehrmals im Jahr bieten wir russische Köstlichkeiten auf Stadtfes- Dr. Pfeiffer beendete seinen gelungenen Vortrag mit dem Fazit, dass ten an, bei denen viele Freundschaften entstanden sind und stetig der Ulmener Stollen zwar nicht antik sei, aber auf Grund der besonde- gepflegt werden. Reger Austausch, gegenseitige Unterstützung und ren Funktionalität der in Zusammenhang stehenden Tunnelbauwerke geselliges Beisammensein prägen unsere regelmäßigen Treffen. etwas ganz Besonderes darstelle. Das Mosaik der Kulturen liegt uns besonders am Herzen, da dieses Bürgermeister Alfred Steimers und Dr. Andreas Schüller vom Natur- Fest zum gegenseitigen Verständnis beiträgt, Integration in der neuen und Geopark Vulkaneifel bedankten sich bei Dr. Peter Pfeiffer für diesen
Ulmen -5- Ausgabe 19/2016 gelungenen und informativen Vortrag, der im Rahmen der Vulkaneifel- akademie gemeinsam von der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Fundsache und dem Natur- und Geopark Vulkaneifel organisiert wurde. In der Stadt Ulmen ist ein Autoschlüssel gefunden worden. Festzuhalten bleibt, dass die Ulmener sich wohl einen neuen Namen In der Ortsgemeinde Bad Bertrich sind ein Schlüssel, ein Schal und für ihren Stollen überlegen sollten. eine Kinderjacke gefunden worden. Der Verlierer / die Verliererin wird gebeten, sich mit der Verbands- gemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen. Ulmen, 10. Mai 2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Fundbüro - surfvergnügen in Ulmen Seit dem letzten Monat können Besucher und Einheimische im Bereich rund um das Rathaus in Ulmen kostenlos im Internet surfen. Möglich gemacht hat dies eine Kooperation zwischen der Verbandsgemeinde Ulmen, dem Verein Freifunk und der RWE. Benutzer benötigen keinen Zugang, das Wlan steht jederzeit offen. Auch eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht, rund um die Uhr ist das schnelle Surfvergnügen möglich. Mit der Aktion reagieren die Koope- rationspartner auf die Tatsache, dass überall zugängliches, schnelles Internet immer wichtiger wird. Besonders Wertvoll ist der unbegrenzte Wlan Zugang für Touristen, die sich über Ulmen und das Gesundland Vulkaneifel informieren möchten. Bürgermeister Steimers, Dr. Pfeiffer, Stadtbürgermeister Kerpen, Dr. And- reas Schüller reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum 27.04.2016 beantragten Reisepässe können bei der Ver- bandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. $ Vollmacht zur abholung eines reisepasses ich Tourismusausschuss Ulmen mit Herrn Hau vom RWE .................................................................................................................................... Familienname, Vorname, Geburtsdatum erste Fördermittel aus dem wohnhaft in Programm „Vitalisierung“ vergeben .................................................................................................................................... Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau .................................................................................................................................... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft .................................................................................................................................... Ort, Straße ausgewiesen durch .................................................................................................................................... meinen reisepass in empfang zu nehmen. v.l.n.r. Stadtbürgermeister Thomas Kerpen, Markus Schweisel und Michael .................................................................................................................................... Schneider VGV Ulmen, Bürgermeister Alfred Steimers, Christian Völkl mit Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Familie Vergabe der ersten Fördermittel nun auch in der Praxis angelaufen. Bürgermeister Alfred Steimers übergab zur Premiere den fälligen För- derbescheid persönlich an Christian Völkl und seine Familie, die mit der Hinweis zur abholung der Personalausweise Sanierung eines älteren Gebäudes im Ortskern von Ulmen die Voraus- Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach setzungen des Förderprogrammes erfüllte und künftig ein noch leer- Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt stehendes Gebäude mit Leben füllt. wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grund- Bei der Übergabe des ersten Förderbescheides zeigte sich Bürger- sätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies meister Steimers erfreut darüber, dass das Programm so schnell greift nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. und wünscht der jungen Familie eine gute Zukunft im neuen „alten 02676/409-0). Zuhause“. Alle Kriterien seien erfüllt und somit sei dies ein guter Start- schuss des Förderprojektes und zur Nachahmung positiv empfohlen.
Ulmen -6- Ausgabe 19/2016 Mit diesem Förderprogramm „Vitalisierung“ verfolgt die Verbandsge- animiert. Das Programm soll gerade auch junge Familien in der Ver- meinde Ulmen gleich mehrere Ziele: Alte Gebäude werden renoviert bandsgemeinde Ulmen eine Perspektive bieten und damit dem demo- und belebt, der Flächenverbrauch für Bauland wird reduziert und grafischen Wandel entgegenwirken. Hierzu wird die Wiedernutzung insbesondere junge Familien werden zum Bleiben oder Kommen langjährig leer stehender Gebäude mit 3.000 Euro finanziell unterstützt.
Ulmen -7- Ausgabe 19/2016 inserieren sie kostenlos im immobilien- portal der Verbandsgemeinde Ulmen Wenn sie kein amtsblatt Über ein Link auf der Homepage der Verbands- gemeinde Ulmen www. bekommen haben ……….. ulmen.de oder unter der http://www.kip-rp.de/vg- ulmen gelangen Sie auf Reklamationen wegen Nichtzustellung des das Immobilienportal der Amtsblattes nimmt der Verlag Verbandsgemeinde Ulmen. Dort haben Sie als entgegen unter folgenden Nummern: Privatperson oder Gewer- betreibender die Mög- lichkeit, Wohnungen, Häuser, Grundstücke und 06502/9147-335, -336 und -713. sonstige Immobilien in der Verbandsgemeinde Ulmen zu suchen, zu inse- rieren und zu verwalten. Die E-Mail Adresse für Reklamationen ist: Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Heinz Kasper unter der Telefonnummer 02676/409-251 zur Verfü- vertrieb@wittich-foehren.de gung. Altersjubilare Wir gratulieren am 18.05. zum 90. Geburtstag Herr Hermann Lehnen, Filz am 18.05. zum 80. Geburtstag Herr Karl Pötz, Alflen 60 na Klar seniorinnen und senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Tagesfahrt am 24.05.2016 Kloster Himmerod eisenschmitt manderscheid abfahrtzeiten: Kapellbrücke und die Altstadt. Auf der Heimfahrt versuchen wir noch Lutzerath Kirche: 09:00 Uhr einen Stopp in Bilten bei Chocolaterie-Läderach, die berühmt ist für Büchel Kirche: 09:15 Uhr ihre Bruchschokolade. Ulmen Marktplatz: 09:30 Uhr Hier besichtigen wir die Produktion und können auch probieren. Bitte pünktlich an den Abfahrtsstellen sein. 09.12.2016 Hinweis: Nach der heiligen Messe im Kloster Himmerod plane ich Heute geht es zuerst nach Dornbirn, der größten Stadt Vorarlbergs. unterwegs einen Imbiss. Hier steht ein tolles Krippenmuseum, alles wurde zusammengetra- Diejenigen, die jetzt schon wissen, dass sie nicht mitfahren können, gen von einem einzelnen Krippenbauer. bitte melden, da eine Warteliste geführt wird. Am Nachmittag kommen wir zurück ins Hotel, wo wir mit Kaffee und Christstollen verwöhnt werden. Danach Unterhaltung im Hotel. 10.12.2016 adventsreise 2016 Nach einem ausgiebigen Frühstück fahren wir vorbei an den ver- Eine Reise nach Flandern war geplant, aus Sicherheitsgründen wäh- schneiten Bergen des Toggenburg durch den Ort Wildhaus und len wir aber ein anderes Ziel und bieten an: Wattwill nach Rapperswil. Am Zürichsee gelegen überragt von der Alpenländischer Advent vom 7. bis 11. Dezember 2016, Vorarlberg Burg mit dem Polnischen Nationalmuseum, liegt das mittelalterliche mit Weihnachtsmarkt Zürich Kleinod für uns bereit, Rundgang durch die Stadt und dann Weiter- 07.12. anreise fahrt nach Zürich, der Weihnachtsstadt der Schweiz. 08.12.2016 Besonders stimmungsvoll ist der Weihnachtsmarkt im Züricher Heute bringt uns unser Bus zu den Wurzeln der Schweiz. Vorbei an Hauptbahnhof bzw. der Markt am Werdemühlplatz mit dem singen- Sargans fahren wir in die Benediktinerabtei Einsiedeln mit der wun- den Christbaum. Zurück geht es dann über St. Gallen entlang des dertätigen Schwarzen Madonna. Hier ist nicht nur der wichtigste Bodensees zurück nach Feldkirch. Wallfahrtsort der Schweiz, es ist auch ein hübscher kleiner Ort mit 11.12.2016 Heimreise dem alles überragenden Kloster. Danach geht es weiter an den Vier- Dies ist ein tolles Programm zu einem sehr guten Preis: Bei Inter- waldstättersee mit Luzern, einer einmalig schönen Stadt. Auch hier esse bitte anrufen für weitere Informationen bei Inge Krämer, Tel. gibt es einen Weihnachtsmarkt, sehenswert ist aber unbedingt die 02676/1706.
Ulmen -8- Ausgabe 19/2016 Mitteilungen aus dem gEsundland VulkanEifEl Austausch beim gemeinsamen Frühstück Am Freitag, 22. April, trafen sich in Bad Bertrich mehr als 30 Interes- sierte zum gemeinsamen Frühstück von Bürger- und Gewerbeverein und GesundLand Tourist Information Bad Bertrich im Haus Hohenzol- lern. Hauptthema war der jährlich stattfindende „Helle Herbst“ im Kur- ort. Bürger- und Gewerbeverein und Touristiker haben auch für dieses Jahr wieder ein tolles Programm aufgestellt; für viele Aktivitäten wer- den aber noch tatkräftige Helfer gesucht. Der große Herbstmarkt wird in diesem Jahr eine kleine Pause machen - im nächsten Jahr soll dann in der umgebauten Kurortmitte wieder ein großer Markt stattfinden, wenn sich auch hierfür genügend ehrenamtliche Helfer finden. Nicht nur beim Hellen Herbst, sondern auch zu anderen Gelegenheiten und für die Vorstandsarbeit sind Unterstützer gern gesehen. Beim Treffen kamen viele Vorschläge für die Veranstaltungsplanung und für eine noch bessere Zusammenarbeit zusammen. Auch wer zum Frühstück keine Zeit hatte, ist jederzeit herzlich willkommen, sich ein- zubringen. Der Bürger- und Gewerbeverein Bad Bertrich ist offen für alle interessierten Einzelhändler, Hoteliers, Gastronomen, Bürger und Betriebe, die sich im Kurort Bad Bertrich einbringen möchten. Wer hel- fen will oder weitere Informationen erhalten möchte, kann sich gerne unter der E-Mail-Adresse bgv.badbertrich@gmail.com melden. Informationen zum Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte bei der GesundLand Tourist Information Bad Bertrich unter der Telefon- nummer +49 (0) 2674 932222 oder per E-Mail: bad-bertrich@gesund- land-vulkaneifel.de. Treue Besucher von Bad Bertrich geehrt Familie Simon freut sich jedes Mal, wenn sie wieder zu Besuch kom- men: Bereits seit 15 Jahren besuchen die beiden Freundinnen Sieg- linde Pörsch und Hildegard Tauwel das Haus Christa in Bad Bertrich. 2001 verschlug es sie zum ersten Mal ins Üssbachtal und es war Liebe auf den ersten Blick. Mittlerweile kommen sie regelmäßig nach Bad Bertrich. Wenn die beiden Freundinnen zu Besuch sind, besuchen sie täglich die Vulkaneifel Therme. Die wohltuende und heilende Wirkung Erster bundesweiter „Tag des Wanderns“ des Glaubersalzwassers hat es ihnen angetan. Aber auch den Kurort am 14. Mai 2016 selbst und die waldreiche Landschaft drum herum nutzen sie zum Ent- spannen und Ausruhen. Der Eifelverein Daun ist dabei Katharina Bersch, Geschäftsführerin der GesundLand Vulkaneifel Erstmalig in diesem Jahr zeigt der Tag des Wanderns am 14. Mai bun- GmbH und Leiterin der GesundLand Tourist Information Bad Bertrich, desweit die ganze Vielfalt des Wanderns. Außerdem rückt das Engage- dankte ihnen für ihre langjährige Treue mit einem Wert-Gutschein, den ment der Mitglieder im Deutschen Wanderverband für die Gesellschaft sie in allen Genossenschaftsbetrieben im GesundLand Vulkaneifel ein- an diesem Tag in den Mittelpunkt der Öffentlichkeit. Dies geschieht lösen können. Gelegenheit also, auch mal einen Ausflug in der näheren anhand von rund 200 Veranstaltungen, die Wandervereine aus ganz Umgebung zu machen. Deutschland in allen 16 Bundesländern am Tag des Wanderns unter Im GesundLand Vulkaneifel werden langjährige Gäste nach zehn, dem Motto „Dem Wandern in seiner Vielfalt eine Stimme geben“ auf 15 oder mehr Jahren regelmäßiger Besuche in der Region mit einer die Beine stellen. Urkunde, einem Präsent der jeweiligen Tourist Information und einem Auch der Eifelverein Ortsgruppe Daun bietet zum Tag des Wanderns Gutschein geehrt. Dazu melden die Gastgeber ihre treuen Gäste vor zwei Veranstaltungen für Mitglieder, Freunde und Gäste an: 1. Um 09.00 Anreise bei der GesundLand Vulkaneifel GmbH an. Uhr startet am Forum eine ca. 20 Km, mittelschwere Wanderung rund um die Kreisstadt Daun. Die Strecke führt zu einstigen Vulkankegel mit fantastischen Fernblicken und durch wildromantische Täler zu den Dauner Maaren. 2. Um 13.30 Uhr beginnt am Bahnhof Daun eine ca. 35-40 Km, leichte Radexkursion. Über ungefährliche Rad-/Forstwege werden die Naturschönheiten mit dem „Drahtesel“ erkundet. Sehr gut geeignet für Familien mit Kindern. Beide Gruppen treffen sich abschlie- ßend an der Grillhütte am Firmerich zum gemeinsamen Grillen. Die Wanderungen, die am Tag des Wanderns von Mitgliedsvereinen des Deutschen Wanderverbandes angeboten werden, zählen für das Deutsche Wanderabzeichen. In Zukunft wird jedes Jahr am 14. Mai – an diesem Tag wurde im Jahr 1883 der Deutsche Wanderverband gegrün- det - ein Tag des Wanderns stattfinden. Info und Anmeldg: Winfried Balzert, Tel.: 06596-961930 od. vulkaneifel- wanderfuchs@t-online.de Beschwingte Pfingst-Matinee Den freien Tag zum Erleben von Kultur nutzen: Das bietet die Pfingst- Matinee in Bad Bertrich am Pfingstmontag, den 16. Mai, mit einem Konzert des Pianisten Thomas Probst. Die ersten Töne erklingen um 11.00 Uhr im Konzertsaal. Neben weltbekannten Melodien spielt der Musiker unvergessene Broadway- und Musicalklassiker. Alle Musikliebhaber sind herzlich zur Matinee eingeladen. Der Eintritt zur Veranstaltung ist frei. Weitere Informationen bei der Tourist Infor- mation Bad Bertrich unter der Telefonnummer +49 (0) 2674 932222 oder per E-Mail: bad-bertrich@gesundland-vulkaneifel.de.
Ulmen - 10 - Ausgabe 19/2016 Neuer Wanderwege Flyer „Im Tal der Wilden Endert“ Aus den Gemeinden Passend zur neuen Beschilderung am Endertbach, gibt es einen neuen Flyer zum Wanderweg „Im Tal der Wilden Endert“. Der Flyer bietet eine Karte vom gesamten Wegeverlauf von Ulmen bis nach Cochem. Aufgeführt werden ebenfalls weiterführende Wanderwege und die Einstiegsmöglichkeiten, sodass der Wanderer von den angrenzenden Alflen Orten, wie Alflen und Büchel hinunter ins Enderttal findet. Zudem enthält der Flyer alle wichtigen Infos rund um den Wegeverlauf, wie ein Höhenprofil, die Mühlen entlang des Baches, Parkmöglichkei- ten und die Anbindungen an den Öffentlichen Personennahverkehr. Bürozeiten des Ortsbürgermeisters Den Flyer erhalten Sie in den GesundLand Tourist-Informationen und dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr im Bürgerbüro Ulmen. Gerne können Sie den Flyer auch in Ihrem im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14) Betrieb auslegen. Melden Sie sich bei uns! Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 - 95 36 59 Tourismusamt Ulmen Email: ortsgemeinde.alflen@web.de Marktplatz 1 Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Verein- 56766 Ulmen barung Tel. 02676 - 95 99 002 Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26 Mail: ulmen@gesundland-vulkaneifel.de Hinweis: Fronleichnamsprozession in Alflen - siehe Kirchliche Nachrichten - Brennholznachvergabe Clara-Viebig-Pavillon Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Dienstag, den 17.05.2016. Es wird sowohl an den Weg gerücktes Holz sowie Kronen im Bestand Lesungen angeboten. Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Wir treffen uns um 18.00 Uhr auf dem Dorfplatz. Autobiographisches, Raritäten, Unbe- Paul Michael Kruff, Revierförster kanntes, Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! AUderAth Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürsten- Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters str. 21 Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587 E-Mail: ortsbuergermeister@auderath.de
Ulmen - 11 - Ausgabe 19/2016 Öffentliche Bekanntmachung Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf können während der o.g. Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwal- Sitzung des Gemeinderates Auderath tung Ulmen, Zimmer 204, vorgebracht werden. Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Es wird darauf hingewiesen, Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath ein, die am - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Donnerstag, den 19.05.2016, um 19:00 Uhr Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben im Bürgerhaus, Hauptstr. 19, 56766 Auderath können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht stattfindet. hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Tagesordnung: Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4 a Abs. 6 BauGB) Öffentlicher Teil und 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung - dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzuläs- sig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht wer- 2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur den, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder Erstellung eines Baumkatasters verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht 3. Mitteilungen werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB). Nicht öffentlicher Teil Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen der Planung 4. Bauangelegenheit auf folgende Schutzgüter liegen vor: 5. Mitteilungen Landschaftsbild und Erholung gez. Paul Laux, Ortsbürgermeister geringfügiger Eingriff in das Landschaftsbild Maßnahmen: Vorhandene Gliederung und Durchgrünung des Plan- Bekanntmachung gebietes zur Einbindung des Hotels in das Landschaftsbild punktuell ergänzen und langfristig erhalten, Abpflanzungen insbesondere ent- der Ortsgemeinde Auderath über die öffentliche lang der Außengrenzen, randliche Eingrünung Auslegung des Satzungsentwurfes zum vorhaben- Beschränkung der Höhenentwicklung, Kompensationsmaßnahmen bezogenen Bebauungsplan für das Gebiet (Vermeidung weiterer Belastung) „Wilhelmshöhe“ der Ortsgemeinde Auderath Boden Aufgrund des § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Auderath Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung, Bodenbewegung und Verdichtung in der Verbandsgemeinde Ulmen vom 22.01.2015 wird hiermit ortsüb- Maßnahmen: Steuerung durch Festsetzung von überbaubaren Grund- lich bekanntgemacht, dass der stücksflächen und Grundflächenzahl Satzungsentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für Festsetzung über wasserdurchlässige Oberflächengestaltung von das Gebiet „Wilhelmshöhe“ mit Planzeichnung und der dazu- Wegen, Zufahrten, Stell- und Lagerplätzen gehörenden Begründung einschl. Umweltbericht, den Textfest- Klima setzungen, dem Fachbeitrag Naturschutz sowie mit den bereits geringe Veränderung des Kleinklimas durch zusätzl. Überbauung und vorliegenden umweltbezogenen Informationen Bodenversiegelung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Fassung der Bekannt- Maßnahmen: Reduzierung der Versiegelung/innere Durchgrünungs- machung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414), geändert durch das Gesetz maßnahmen zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung Wasser der Städte vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316 und durch Gesetz vom Beschleunigung des Wasserabflusses und Verringerung der Versicke- 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), in der derzeit gültigen Fassung, auf die rungsmöglichkeit Dauer eines Monats, und zwar in der Zeit vom Maßnahmen: Reduzierung der Oberflächenversiegelung 23. Mai 2016 bis einschl. 24. Juni 2016 lediglich durch wasserdurchlässige Oberflächengestaltung von bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Zufahrten, Stellplätzen u.ä. und Festsetzung überbaubarer und nicht Ulmen, Zimmer 204, während der Dienststunden (Montag bis Don- überbaubarer Grundstücksflächen (siehe auch Schutzgut Boden) Tiere und Pflanzen nerstag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Die Planung führt zu neuen Bodenversiegelungen, damit Verlust von freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr) öffentlich ausgelegt wird. Teillebensräumen auf bisher unbebauten Flächen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im PDF-Format auf Maßnahmen: Festsetzung von überbaubaren und nicht überbaubaren der Internetseite der Verbandsgemeinde Ulmen www.ulmen.de unter Grundstücksflächen sowie von Pflanzgeboten - führt zu einer „Ord- der Rubrik „Verwaltung und Bürgerservice/Bauen und Wohnen/Bau- nung“ und zu klar gegliederten Nutzungsbereichen im Plangebiet, leitplanung“ einzusehen. Ziel der Planung ist es, die Weiterentwicklung randliche Eingrünung, die u.a. einer Vielzahl von heimischen Arten als des bestehenden Hotels unter Wahrung einer geordneten städtebauli- Habitat dient chen Entwicklung zu gewährleisten. Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke ersichtlich. sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbands- 56766 Auderath, den 04. Mai 2016 gemeindeverwaltung Ulmen, Zimmer 204, Marktplatz 1, 56766 Ulmen Ortsgemeinde Auderath unterrichten. Paul Laux, Ortsbürgermeister
Ulmen - 12 - Ausgabe 19/2016 Herzlichen dank Am 06.05.2016 wurde im Bürgerhaus eine Grundreinigung (Stühle, Tische, Küche, Theke) durchgeführt. Ich möchte mich bei den zahlrei- Jagdgenossenschaft beuren chen Helfern für die tatkräftige Unterstützung recht herzlich bedanken. Leider muss aus unvorhersehbaren organisatorischen Gründen der Paul Laux, Ortsbürgermeister angekündigte Termin, der 21. Mai 2016, entfallen. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Es wird um Kennt- brennholznachvergabe nisnahme und Beachtung gebeten. Der Jagdvorstand Die Nachvergabe von Brennholz erfolgt am Montag, den 30.05.2016. Es wird sowohl an den Weg gerücktes Holz sowie Kronen im Bestand angeboten. Wir treffen uns um 18.00 Uhr vor dem Bürgerhaus. Paul Michael Kruff, Revierförster BAd Bertrich sprechstunden im gemeindebüro Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Tel.: 02674-3057003 Fax.: 02674-3052005 Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder vereinbaren sie einen Termin. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar. Gerne können sie auch eine Email senden an: ortsgemeinde@bad- bertrich.de oder an beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort – vor Publikumsverkehr- nicht möglich ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Vertretung des Ortsvorstehers In der Zeit vom 14.05.2016 bis 21.05.2016 befinde ich mich in Urlaub und werde durch meinen Stellvertreter Herrn Volker Laux vertreten. Herr Laux ist unter der Tel-Nr. 91 38 83 zu erreichen! Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnum- mern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13441. BeUren Büchel sprechstunde des Ortsbürgermeisters sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324 Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1 E-Mail: Kpuebereck@aol.com Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671 Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenannahme: Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Redaktion: Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis Postanschrift: Postfach 11 54, 54343 Föhren von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Text- E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de veröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbeson- dere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Ulmen - 13 - Ausgabe 19/2016 Haussammlung für den Landesjugendring Fundsache Am Samstag, dem 14. Mai, werden die Mitglieder der Bücheler Jugend- In der Brühlstraße wurde ein weißer Funksensor gefunden, vermutlich feuerwehr die Haussammlung für den Landesjugendring durchführen. der Sensor einer Wetterstation. Der Verlierer kann diesen bei mir abho- Die Besonderheit bei dieser Sammlung ist, dass die Hälfte gesammel- len. ten Summe der Jugendfeuerwehr für ihre Vorhaben zur Verfügung steht. Ich bitte alle Spender dies großzügig zu beachten. Vielen Dank. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister
Ulmen - 14 - Ausgabe 19/2016 Diamantene Hochzeit gevenich in Büchel Die Eheleute Gerhard und Anneliese Thönnes, geb. Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Fischer aus Büchel feiern am 17. Mai das seltene Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen Fest der diamantenen Hochzeit. Ein Dankamt aus an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter diesem Anlass wird am Samstag, den 21. Mai in 02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an walterbrauns@ der Pfarrkirche St. Simon und Juda gehalten. Im gmx.de vornehmen. Anschluss daran wird im Familien- und Freundes- kreis gefeiert. Die Ortsgemeinde Büchel und die Verbandsge- meinde Ulmen gratulieren den Eheleuten Thönnes zu ihrem Jubelfest und wünschen ihnen für den Herzlichen Glückwunsch weiteren Lebensweg Gesundheit und alles erdenk- lich Gute. zur Feier der Willi Rademacher Alfred Steimers Ortsbürgermeister Büchel Bürgermeister Verbandsgemeinde Diamantenen Hochzeit der Eheleute Franziska und Ewald Jahnen Ewald Jahnen wurde am 26.Februar 1930 in Gevenich geboren und wuchs mit weiteren vier Geschwistern auf. Nach dem Besuch der Volksschule in Gevenich und der Landwirtschaftsschule in Lut- filz zerath übernahm er gemeinsam mit seiner Ehefrau Franziska den Landwirtschaftsbetrieb seiner Eltern und führten ihn gemeinsam fort. Von 1973 bis 1980 arbeitete Herr Jahnen bei der Firma Felser in Gevenich, von 1980 bis 1993 beim Straßenbauamt in Cochem. Seine große Leidenschaft gilt bis heute der Musik. Bereits von Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters 1947 bis 1952 spielte er in der von ihm mitbegründeten Tanzka- Tel.: 02677 - 650 pelle „Gisela“ das Akkordeon. Er war 1965 Gründungsmitglied der Musikkapelle Gevenich und übernahm damals gleich die Aufgabe des Vorsitzenden, Kassierers und Schriftführers in einer Person bis Herzlichen Glückwunsch zum Jahre 1972. Ab dann blieb er Vorsitzender des Musikvereins Gevenich bis 1993. Im Jahre 1971 wurde auf seine Initiative hin die zum 90. Geburtstag Jugendkapelle gegründet, die auch heute noch für ausreichend Nachwuchs in der Seniorenkapelle sorgt. Darüber hinaus war er bei der Wiederbegründung des Männergesangvereins 1951 sowie bei Lebensspuren folgen der Gründung des Kirchenchores mit dabei. Herr Jahnen ist ferner Jedes Jahrzehnt des Menschen hat sein eigenes Glück, im Sportverein und Ehrenmitglied des Schützenvereins. seine eigenen Hoffnungen und Aussichten. Neben der regen Vereinstätigkeit hat sich Herr Jahnen vor allem in (Johann W. v. Goethe) der Kommunalpolitik einen Namen gemacht. Seit dem Jahre 1956 gehörte er bis 2014 ununterbrochen dem Gemeinderat von Geve- Hermann Lehnen nich, dem er in dieser Zeit 35 Jahre als Ortsbürgermeister vorstand, Am Mittwoch, 18. Mai, feiert Herr Hermann an. Ebenfalls in diesem Zeitraum war er viele Jahre Mitglied des Ver- Lehnen seinen 90. Geburtstag. bandsgemeinderates und Vorsitzender des Forstbetriebsverban- Er wuchs in einer landwirtschaftlich gepräg- des. Für sein herausragendes kommunalpolitisches Wirken wurde ten Familie als mittleres von 5 Geschwistern Herr Jahnen 1989 die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz, 1990 auf. die Freiherr-vom-Stein-Plakette sowie der Wappenschild der Ver- Nach dem Besuch der Volksschule in Woll- bandsgemeinde Ulmen verliehen. Seine Heimatgemeinde Geve- merath verdiente Herr Lehnen seinen nich hat ihm in Würdigung seiner Verdienste im Jahre 2005 zum Lebensunterhalt bis zum Eintritt ins Ren- Ehrenbürger ernannt. Anlässlich einer Feierstunde erhielt Ewald tenalter bei verschiedenen Baufirmen. Jahnen zuletzt im Jahre 2007 die Dankurkunde des Gemeinde- Nebenbei führte er mit seinem Bruder Peter den landwirtschaftli- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für über 50-jährige ununterbro- chen Betrieb der Eltern weiter. chene kommunalpolitische Tätigkeit. Im Jahre 1957 heiratete er Maria Saxler aus Meiserich, die aber Franziska Jahnen, geb. Franzen, ist am 22. März 1933 in Gevenich bereits im Jahre 1985 verstarb. Seit dieser Zeit lebt Herr Lehnen geboren und zusammen mit einem Bruder und zwei Schwestern alleine und versorgte auch seinen Haushalt bis vor einigen Jahren aufgewachsen. Nach dem Besuch der Volksschule in Gevenich völlig selbstständig, wobei ihm vor allem die Gartenarbeit immer arbeitete sie im elterlichen Landwirtschaftsbetrieb bis zu ihrer viel Freude machte. Hochzeit mit Ewald Jahnen im Jahre 1956 mit. Fortan kümmerte Nachhaltig geprägt hat ihn vor allem die Kriegszeit, die er von Jan. sie sich um den gemeinsamen Landwirtschaftsbetrieb sowie um 1944 bis zum Kriegsende als Soldat an der Westfront am Geschütz Haushalt und Kinder. In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch aktiv miterleben musste, zuletzt als Kriegsgefangener in Frank- zu erwähnen, dass sie während der 35-jährigen Amtszeit ihres Ehe- reich. mannes Ewald als Ortsbürgermeister oftmals erste Anlaufstelle für Herr Lehnen ist noch in guter geistiger und körperlicher Verfas- gemeindliche Probleme und Petitionen war. Darüber hinaus war sung und unternimmt - wenn das Wetter es erlaubt - noch regel- Franziska Jahnen 40 Jahre Ortsvertreterin im Landfrauenverein mäßig kleine Spaziergänge durchs Dorf und interessiert sich noch sowie viele Jahre aktives Mitglied des Möhnenvereins, des Kirchen- sehr für das Dorfgeschehen. chores und der Frauengymnastikgruppe „Fortuna“. Da Herr Lehnens Ehe kinderlos blieb, wird er heute sehr liebevoll Den Glückwünschen der Familie zum Fest der Diamantenen Hoch- von seinen Nichten und Neffen umsorgt. zeit schließt sich die Ortsgemeinde Gevenich sowie die gesamte Neben seinen Verwandten gratulieren Herrn Lehnen ganz herzlich Dorfgemeinschaft und die Verbandsgemeinde Ulmen an. Für die alle Filzer und alle Angehörige der Pfarrei Wollmerath. Wir wün- Zukunft wünschen wir dem Jubelpaar alles Gute und besonders schen ihm vor allen Dingen Gesundheit und Gottes Segen für die Gesundheit, Zufriedenheit sowie Gottes Segen. kommenden Jahre. Walter Brauns Alfred Steimers Helmut Römer Alfred Steimers Ortsbürgermeister Bürgermeister Ortsbürgermeister Bürgermeister Gevenich Verbandsgemeinde Ulmen Ortsgemeinde Filz Verbandsgemeinde Ulmen
Ulmen - 15 - Ausgabe 19/2016 Ständchen anlässlich Brennholz für Selbstwerber Diamantenen Hochzeit Die diesjährige Brennholzversteigerung erfolgt am Am Pfingstmontag, den 16.05.2016, feiern die Eheleute Franziska und Mittwoch 25.05.2016 um 19:00 Uhr Ewald Jahnen ihr Fest der Diamantenen Hochzeit. im neuen Bürgerhaus. Die Gemeinde sowie die Ortsvereine möchten dem Jubelpaar an die- Da die Polter unterschiedliche Größen haben, sollten diese vorher in sem Tag gratulieren und gehen um 19:30 Uhr geschlossen mit einem den Distrikten Forstkaul-Hütte, Kniebrech/Brehmacker (Forstwiese), Fackelzug zum Haus der Eheleute Jahnen, wo die Feier stattfindet. und Gamprich/Bauern-Bahnhof (Drillsköpfchen) besichtigt werden. Treffpunkt ist am Feuerwehrhaus. Die Aufarbeitungsfrist endet am 30.07.2016 Walter Brauns, Ortsbürgermeister Tragen Sie sich bitte vor Beginn der Versteigerung in die Bieter- liste ein! Verloren / Gefunden Zunächst sind nur die bereits angemeldeten Kunden zur Ver- steigerung zugelassen. Neukunden bringen bitte ihren Motor- Die in der Hexennacht bei mir „abgegebenen“ Gegenstände haben sägenschein (Kopie) mit, für die Aufarbeitung im Wald ist ein noch nicht alle ihren Eigentümer wiedergefunden. Die Werkzeuge können noch bei mir abgeholt werden. Der Besen mit Fußmatte und Sachkundenachweis erforderlich. Ferner darf ab sofort nur noch Lappen können „Auf der Rütsch“ auf dem Parkplatz vor dem Anwesen Bio-Kettenöl und Sonderkraftstoff verwendet werden. Holzknecht abgeholt werden. Sollte sich kein „Verlierer“ melden, wer- Brauns, Ortsbürgermeister den die Sachen entsorgt. Herzog, Revierförster gillenBeUren Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668 E-Mail: paul.haubrichs@gmx.de Kliding Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677-951394 Homepage: www.kliding.de E-Mail: kliding@myquix.de lUtzerAth Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Frei- tag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr. Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36 Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387. Handy 0151 - 17134740, E-Mail: ortsgemeinde-lutzerath@freenet.de In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie Walter Brauns, Ortsbürgermeister da! Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter Stellenausschreibung Terminankündigung Die Ortsgemeinde Gevenich sucht zum nächstmöglichen Zeit- punkt Sitzung des Gemeinderates Lutzerath einen Gemeindearbeiter Die nächste öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Lutzerath findet am Die Bezahlung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienstag, den 24.05.2016, um 19:30 Uhr Dienst (TVöD). Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Rathaus „Alte Schule“, Trierer Str. 36, 56826 Lutzerath (450,00 € Basis). Die Arbeitszeit beträgt ca. 20,0 Stunden pro Monat statt.. und dient der Unterstützung des bisherigen Gemeindearbeiters. gez. Günter Welter, Ortsbürgermeister Eine eigene Zugmaschine bzw. Pkw mit Anhänger wären von Vor- teil. Öffentliche Bekanntmachung Nähere Informationen bezüglich der Aufgaben und Tätigkeiten Satzung erhalten Sie beim Ortsbürgermeister Herrn Walter Brauns unter der Telefonnummer 02678 - 953264. zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach Kurze schriftliche Bewerbungen richten Sie bitte bis zum tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den 27.05.2016 an die Ortsgemeinde Gevenich oder die Verbandsge- Ausbau von Verkehrsanlagen meindeverwaltung Ulmen, - SB 1.1.3 Personal -, Marktplatz 1, 56766 Ulmen. der Ortsgemeinde Lutzerath vom 19.04.2016 Walter Brauns, Ortsbürgermeister Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lutzerath hat in seiner Sitzung am 19.04.2016 auf Grund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§
Ulmen - 16 - Ausgabe 19/2016 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Sat- b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, zung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang §1 verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Erhebung von Ausbaubeiträgen Tiefe von 40 m. (1) Die Ortsgemeinde Lutzerath erhebt einmalige Beiträge nach tat- c) Grundstücke oder Grundstücksteile, die ausschließlich eine sächlichen Investitionsaufwendungen für die Herstellung und den wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. dieser Satzung. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegren- (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, zungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungs- die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesse- bebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbständig nutzbar rung dienen, erhoben. (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer 1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbstän- Anlage in einendem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen- dig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, indus- den Zustand. trielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung 2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertigge- liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung stellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile. nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungsli- 3. „Umbau“ ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Ver- nie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. kehrsanlage. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten 4. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell der Änderung der Verkehrsbedeutung i.S. der Hervorhebung des oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungsli- Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit nie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. einer Anlage. 4. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sport- (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung platz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bei- ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes lie- tragsfähig ist. genden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostener- Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebau- stattungsbeträge nach §§ 135 a) bis c) BauGB zu erheben sind. ten Ortsteiles (§ 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Flä- (5) Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn che des Grundstücks – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwarten- nach Nr. 3 angeordneten Tiefenbegrenzung – vervielfacht mit 0,5. den Beitragsaufkommen stehen. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte §2 höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt. Beitragsfähige Verkehrsanlagen 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Voll- (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege geschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl. Ist auch eine für selbstständige Fuß- und Radwege. Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der bauli- (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels chen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch und Unterführungen mit den dazu gehörenden Rampen mit Aus- 2,6 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide nahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. Höhen festgesetzt, so ist die höchstzulässige Traufhöhe der Berech- nung zugrunde zu legen. Soweit der Bebauungsplan keine Festset- §3 zungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite Ermittlungsgebiete der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen Der beitragsfähige Aufwand wird für die einzelnen Verkehrsanlagen auf- oder abgerundet. des Gemeindegebietes, oder nach Beschluss des Gemeinderates für 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB erreicht, bestimmte Abschnitte der Verkehrsanlage nach den tatsächlichen gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. Investitionsaufwendungen ermittelt. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt §4 a) bei bebauten Grundstücken die Höchstzahl der tatsächlich vorhan- denen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Gegenstand der Beitragspflicht Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes gem. Nr. 5 geteilt durch oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und 2,6. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. tatsächliche Möglichkeit der Zufahrt oder des Zugangs zu der herge- Sofern es sich dabei allerdings nur um eine untergeordnete bzw. stellten oder ausgebauten Verkehrsanlage haben. unterwertige Bebauung handelt (z.B. Hühnerstall, kleiner Geräte- §5 schuppen etc. oder Einzelgarage auf großem Grundstück), ist das Maß der baulichen Nutzbarkeit nach den folgenden Regelungen Gemeindeanteil für unbebaute Grundstücke zu ermitteln, Der Gemeindeanteil wird im Einzelfall nach dem Verhältnis von Anlie- b) bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der gerverkehr und Durchgangsverkehr auf der herzustellenden oder auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vor- auszubauenden Verkehrsanlage durch Beschluss des Gemeinderates handenen Vollgeschosse, festgesetzt. c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber §6 gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt, Beitragsmaßstab d) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollge- zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, schosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v.H.; für die ersten gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberufli- beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20 v.H.. chen Nutzung dienen, entsprechend. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 5. Ist nach den Nummern 1 – 4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, 1. In beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 2,6 anzu- Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grund- setzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden stücksteil dem Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen, gilt als sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dach- Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 3 ist inso- haut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäude- weit ggf. entsprechend anzuwenden. mitte zu messen. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des § 33 BauGB 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tat- 3. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten sächlich so genutzt werden (z.B. Sport-, Fest- und Campingplätze, Ortsteiles (§ 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsäch- a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die liche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m. jedoch ein Vollgeschoss.
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