Frächter werden erneut zur Kassa gebeten - Lkw-kartell rechtl. Ersteinschätzung - WKO
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P.b.b 07Z037323M - WKO FG Transport, Körblergasse 111-113, 8010 Graz Vol.3 / 2016 Frächter werden erneut zur Kassa gebeten Lkw-kartell Klarstellung: rechtl. Ersteinschätzung Lenkfreie Tage www.wko.at/stmk/transporteure
Editorial Leistungen von Friends on the Road Neue Impulse für Straßenverkehr und Logistik ... • Image/Kommunikation: • Verkehrssicherheit/Qualifizie- • Kooperationen/Netzwerke: LogCom initiiert und koordiniert rung: LogCom bietet ihren Mitgliedern als Trägerorganisation die Image- LogCom bietet auf Verkehrssi- eine Plattform zum Aufbau von kampagne „Lkw-Friends on the cherheit und Kompetenzgewinn Kooperations- und Kommunika- road“ bis hin zur Integration abgestimmte Bildungsangebote tionsnetzwerken. von Sponsoren. LogCom ist aber und Projekte. auch offen für entsprechende Ini- tiativen in anderen Verkehrsberei- chen. Je stärker die LogCom ist, desto mehr kann sie bewegen und ihre Ziele erreichen. Wir laden Sie ein, unsere Plattform mitzutragen. Treten Sie der LogCom bei, füllen Sie einfach die Beitrittserklärung aus und sen- den Sie diese an uns! Beitrittserklärung finden Sie unter: www.logcom.org – auf der Seite „Initiative“ |3|
Inhalt Verkehrsinfo national MAUTTARIFE 2017 Licht und Schatten 6 Land Steiermark adaptiert Feinstaub-Fahrverbote für Lkw 8 Warnmeldung – Falsche Radarstrafe auf A8 (Innkreis Autobahn) 14 32. KFG-Novelle in Kraft 15 Erleichterung für Lenker von Hausmüllabfuhr und Schneeräumfahrzeugen 16 Verwendung des EU-Formblattes für lenkfreie Tage oder manuelle Nachträge? 18 Änderung des Tiroler Nachtfahrverbotes 22 Autotransporter mit Ladestützen – Maximale Landungslänge 22 Lkw-Kartell – Rechtliche Ersteinschätzung 25 Verkehrsinfo international Novelle der CEMT-Genehmigungs-Vergabeverordnung 32 Deutschland: Ladungssicherung wird nach EN 12195-1 kontrolliert 32 Schweiz: LSVA-Mautentwicklung ab 1. Jänner 2017 32 Frankreich Mindestlohnregelung seit 1. Juli 2016 33 Umweltzonen 39 Slowakei: Strafen bei verspäteter Rückgabe der Bordeinheit (OBU) 40 Ungarn: Änderungen der Kfz-Steuer für im Ausland registrierte Lkw 40 Transport Service Aktuelle VPI- und Inflationsentwicklung in Österreich 45 Entwicklung Dieselpreis und Transportkostenindex 45 Familienhafte Mitarbeit – Merkblatt 46 SOLAS-Richtlinien – Bestimmung der Bruttomasse von Seecontainern 50 Datenbank „TCD“ für Container-Leergewicht 51 Digitaltachograf – Fahrerkarten einfach und kostengünstig warten 51 Geförderte Nachrüstung für Lkw/Bus mit Fahrerassistenzsystem „MobilEye“ – Problematik „toter Winkel“ 52 WKO-Kampagne zur Flexibilisierung der Arbeitszeit 52 WKÖ-Positionierung zu 1-Euro-Jobs 53 Neuerscheinung – „Die Österreichische Verkehrswirtschaft“ Ausgabe 2016 55 Boxen stopp Förderung für das Kleintransportgewerbe und den Werkverkehr für Fahrzeuge bis 3,5 t hzG 56 Die Spritspartrainings-Förderaktion für Lenkerinnen und Lenker von Lkw über 3,5 t hzG geht in die Verlängerung 56 Transporteure auf medialem Überholkurs 58 Fest im Griff – mit Kran-Lkw von RESCH Transporte GmbH „Heben ohne Kompromisse“ 62 Gbr. TRIPPL Transporte GmbH: Vom Pferdefrächter zum Transport- und Bauspezialisten 64 Impressum: Volle Fahrt – Ausgabe 39 Herausgeber: Fachgruppe f. d. Güterbeförderungsgewerbe, Redaktion: FG f. d. Güterbeförderungsgewerbe Steiermark, 8021 Graz, Körblergasse 111–113, Tel.: 0316/601-610, Fax: 0316/601-735, E-Mail: befoerderung.gueter@wkstmk.at, Internet: http://wko.at/stmk.transporteure; Titelbild LKW/Maut: ©ASFINAG, Titelbild Grafik: © Martin Saure/Fotolia.com; Medienverlag: print-verlag, Berliner Ring 71/3/16, 8047 Graz, Anzeigenverkauf: TopMedia-Agentur Andreas Bunderla – Tel. 0664/45 41 124; Fotos: WKO; print-verlag; Fotolia.com; alle Länderbutton: ©Helmut Niklas/Fotolia.com; Druck: Medienfabrik Graz; © Druck- und Satzfehler vorbehalten | 4 |
Verkehrsinfo national MAUTTARIFE 2017 Licht und Schatten Ende Juli hat das Verkehrsministerium die Lkw-Maut-Tarifverordnung für 2017 in Begutachtung geschickt. Die „Externen Kosten“ verteuern auch Euro-6-Lkw. Ende Juli wurde das letzte Puzz- schmutzung; Lärmbelastung – dif- reicht hat und damals einige Vorteile lesteinchen für das neue Maut- ferenziert nach Tag/Nacht), in die genießen konnte. Die wichtigsten modell, das mit 1. Jänner 2017 in Mauttarife mit einberechnet. Punkte im Überblick: Kraft tritt, veröffentlicht. Diese so- genannte Mauttarifverordnung legt Diese Vorgehensweise ist rechtlich die Kilometertarife für die einzelnen durch die EU-Wegekostenrichtlinie Fahrzeugkategorien fest. Nüchtern gedeckt (Deutschland hebt seit der DAS PAKET betrachtet verteuern sich mit dem letzten Mautänderung ebenso exter- Jahreswechsel die einzelnen Mautta- ne Kosten im Rahmen der Mauttarife Rückblick: Ausgangslage 2015 war, rife wiederum auf dem hochrangigen ein). Jedoch ist diese Verteuerung der dass für 2016 eine zweimalige Maut- Straßennetz in Österreich. Denn zu- Preis, den man jetzt für ein Maut- erhöhung (per 1. Jänner und per 1. sätzlich zu den „Infrastrukturkosten“ Gesamtpaket bezahlen muss, welches Juli) angekündigt wurde. Diese sollte werden nun auch die oft zitierten man 2015 in zähen Verhandlungen in Summe eine prozentuelle Gesamt- Foto: © ASFINAG externen Kosten, also die Kosten der mit dem damals zuständigen Minis- erhöhung von insgesamt 20 Prozent Umweltverschmutzung (Luftver- ter Alois Stöger verhandelt und er- ausmachen. | 6 |
Verkehrsinfo national Verhandlungsergebnis 2016: In sichert (Änderung des Berechnungs- einer Vielzahl von Verhandlungs- zeitraumes wie bei der Vignette). runden ist es der Interessenvertre- • Keine Tarifökologisierung (Infla- tung gelungen, ein Gesamt-Paket zu tionsanpassung + Mauterhöhung) schnüren, welches für 2016 drei zen- im 2-Jahres-Rhythmus mehr. trale Punkte beinhaltete: • Die Hälfte der Einnahmen aus den externen Kosten fließt wie- • Keine Erhöhung der Mautsätze der an die Betriebe zurück (ca. 20 um bis zu 20 Prozent ab 1. Jänner Mio. Euro jährlich zur Tarifstüt- FAZIT 2016; sondern nur um ein Pro- zung für Euro-6-Fahrzeuge). zent. • Zweckwidmung der übrigen Ein- Wo Licht ist, ist auch Schatten. Je- • Keine Anpassung der Tariföko- nahmen durch externe Kosten. doch ist man mit diesem Mautmo- logisierung (Spreizung der Tarife Diese fließen in branchenspezifi- dell „Neu“ einen großen Schritt in nach Euro-Emissionsklassen), die sche Maßnahmen (z. B. als För- Richtung eines planbaren und trans- bisher alle zwei Jahre erfolgte. derung für Aus- und Weiterbil- parenten Mautsystems in Österreich • Keine Anlastung der externen dung). gegangen, zahlreiche Verbesserungen Kosten mit 1. Juli 2016. • Keine Tarifdifferenzierung nach in den rechtlichen Rahmenbedin- regionalen Kriterien (Vorstadt- gungen konnten erreicht werden. Verhandlungsergebnis 2017: Neues straßen/Bergregionen – Möglich- Und auch monetär konnten in Sum- transparentes, wirtschaftsverträgli- keit gemäß EU-Wegekostenricht- me durch die mit dem BMVIT ge- cheres und ökologisches Mautsystem: linie). troffene Vereinbarung Zusatzkosten • Keine Valorisierung (Inflationsan- für die Wirtschaft von rund 150 • Frühe Planung und Veröffentli- passung) der externen Kosten bis Mio. Euro für den Zeitraum 2016 bis chung der Mauttarife (Sommer) ge- 2020. 2020 abgewendet werden! Foto: © mitifoto/Fotolia.com |7|
Verkehrsinfo national Land Steiermark adaptiert Feinstaub-Fahrverbote für Lkw Das Land Steiermark reduziert das (bisher knapp 300 Gemeinden). Bei ab 1. Jänner 2018. Gleichzeitig för- Feinstaub-Sanierungsgebiet um wei- den Lkw-Fahrverboten gilt künftig dert die Steiermark die Anschaffung tere 21 Gemeinden im Bereich der nicht mehr die Gewichtsgrenze von von Kleintransportfahrzeugen. Mur-Mürz-Furche. Damit folgt die 7,5 t hzG. Wie bei den Fahrverboten Die Förderung kann bei der WK Landesregierung einem Beschluss im Großraum Wien und Linz müs- Steiermark über die Fachgruppe für des Wirtschaftsparlaments der Wirt- sen auch Kleintransporter (N1) unter das Güterbeförderungsgewerbe bean- schaftskammer Steiermark. Für die 7,5 Tonnen zumindest den Abgas- tragt werden. restlichen Sanierungsgebiete wurden standard EURO 3 erfüllen, um die Nähere Infos: Pamela Prinz aufgrund der Gemeindestrukturre- Feinstaubgebiete befahren zu dürfen. Tel. 0316/601-638 form die Gemeindenamen angepasst In der Steiermark gilt die Regelung M. befoerderung.gueter@wkstmk.at Nachfolgend ein Vergleich der beiden Verordnungen (2016 – 2014): Landes- LGBI 100/2016 LGBI. 116/2014 gesetzblatt: 1) Sanierungsgebiet „Großraum Graz“: Sanierungsgebiet „Großraum Graz“: Politische Bezirke: Politische Bezirke: Stadt Graz Stadt Graz Graz-Umgebung Graz-Umgebung 2) Sanierungsgebiet „Aichfeld“: ENTFALLEN Politischer Bezirk: Murtal 3) Sanierungsgebiet „Zentrale Mur-Mürz-Furche“: ENTFALLEN Politische Bezirke: Bruck-Mürzzuschlag Leoben 4) Sanierungsgebiet „Außeralpine Steiermark“: Sanierungsgebiet „Außeralpine Steiermark“: Politische Bezirke: Politische Bezirke: Deutschlandsberg Deutschlandsberg Graz-Umgebung Graz-Umgebung Hartberg-Fürstenfeld Hartberg-Fürstenfeld Leibnitz Leibnitz Südoststeiermark Südoststeiermark Voitsberg Voitsberg Weiz Weiz Fahrverbote Alle Nutzfahrzeuge (Lkw, Sattelkfz, Sattelzug- Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahr- für: fahrzeuge) (gemäß KFG § 3 (1) Zi 2.2 Klasse N) zeuge mehr als 7,5 Tonnen Euroklassen 0 – 2 Euroklassen 0 – 2 Ab: 1. Jänner 2018 1. Jänner 2015 Aus- • Fahrzeuge gem. § 14 (2) IG-L nahmen: • Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, Schausteller- art, historische Lastkraftwagen, selbstfahren- de Arbeitsmaschinen • Heeresfahrzeuge • Werkverkehrsfahrzeuge (max. 4 mit max. 12 t hzG) Kennzeichnung IG-L Plakette (gem. IG-L Abgasklassen-Kennzeich- mittels: nungs-VO) | 8 |
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Verkehrsinfo national ! Warnmeldung – Falsche Radarstrafe auf A8 (Innkreis Autobahn) Die Fachgruppe Oberösterreich in- Der Zeitserver war demnach um 2 nesfalls die Strafbeträge einbezahlen, formiert, dass es im Zeitraum zwi- Stunden und 20 Minuten nach hin- sondern Kontakt mit der BH Gries- schen 20. und 23. Juni 2016 zur Aus- ten versetzt eingestellt. So erhielten kirchen aufnehmen. Die BH Gries- fertigung fehlerhafter Radarstrafen Lenker Strafen wegen angeblicher kirchen hat bereits in einigen Fällen für die A8 bei Km 38.290 (Weibern) Übertretung des Nacht-60ers obwohl Verfahren eingestellt. in Fahrtrichtung Wels gekommen ist. diese tatsächlich die Messstelle nach Im Falle einer erhaltenen Strafverfü- Foto: © Steffen Niclas/Fotolia.com Grund für den Fehler ist, dass falsche 5 Uhr früh passierten. gung muss der Lenker im Einzelfall Zeitangaben infolge eines fehlerhaft jedenfalls Einspruch einlegen, da- eingestellten Zeitservers beim Ge- Betroffene Lenker sollten im Falle mit das Verfahren eingestellt werden schwindigkeitsmessgerät erfolgten. erhaltener Anonymverfügungen kei- kann. | 14 |
Verkehrsinfo national 32. KFG-Novelle in Kraft Am 8. Juni 2016 wurde die 32. KFG-Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe untenstehend). Nachfolgend einige Punkte/Neuerungen daraus: § 24 – Kontrollgerät: § 45 – Probefahrten: „Fällt das Fahrzeug unter eine der „(1) Probefahrten mit nicht zum Ver- Ausnahmen des Abs. 2b Z 1 und 2 kehr zugelassenen Kraftfahrzeugen oder des Artikels 3 lit. aa bis i der oder Anhängern oder Fahrgestellen Verordnung (EG) Nr. 561/2006, so solcher Fahrzeuge dürfen auf Straßen muss der Fahrtschreiber/das Kont- mit öffentlichem Verkehr nur mit Be- rollgerät lediglich zum Zwecke der willigung der Behörde durchgeführt Geschwindigkeitskontrolle verwen- werden, in deren örtlichem Wir- der Klassen M2, M3, N2 oder N3 det werden.“ kungsbereich der Ort liegt, von dem gewerbsmäßig im Auftrag von Nutz- aus der Antragsteller hauptsächlich fahrzeugherstellern oder Nutzfahr- § 24 – Manipulation am Kilo- über die Verwendung der Probefahrt- zeughändlern zu überführen. meterstand: kennzeichen verfügt. Probefahrten „(11) Ist ein Fahrzeug mit einem sind Fahrten zur Feststellung der Ge- § 102 – Pflichten des Kraft- Wegstreckenmesser (Kilometerzäh- brauchsfähigkeit oder der Leistungs- fahrzeuglenkers – Handyver- ler) ausgerüstet, so dürfen keine Ma- fähigkeit von Fahrzeugen oder ihrer bot am Steuer: nipulationen des Kilometerzählers Teile oder Ausrüstungsgegenstände „Während des Fahrens ist dem Len- zur Reduzierung oder falschen Wie- oder Fahrten, um Fahrzeuge vorzu- ker das Telefonieren ohne Benützung dergabe des Kilometerstandes des führen. Als Probefahrten gelten auch einer Freisprecheinrichtung sowie Fahrzeugs vorgenommen werden. Bei Fahrten zur Überführung eines Fahr- jegliche andere Verwendung des Mo- Reparatur oder Tausch eines elektro- zeuges an einen anderen Ort im Rah- biltelefons, ausgenommen als Navi- nischen Kilometerzählers ist der bis- men des Geschäftsbetriebes sowie gationssystem, sofern es im Wagenin- herige Kilometerstand einzustellen.“ Fahrten um unbeladene Fahrzeuge neren befestigt ist, verboten.“ Foto: © Marco2811/Fotolia.com | 15 |
Verkehrsinfo national Erleichterung für Lenker von Hausmüllabfuhr und Schneeräumfahrzeugen Mit der Novellierung der „Lenker/innen-Ausnahmeverordnung“ und Veröffentlichung dieser im Bundesgesetzblatt konnten für betroffene Betriebe wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Dies betrifft die „Hausmüllabfuhr“ und die „Schneeräumfahrzeuge“: § 6 – Hausmüllabfuhr von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. Begriff „nachweislich“: Betreffend Bisherige Regelung: § 6. Abweichend 561/2006 und § 15 AZG kann bei der bei Kontrollen erforderlichen von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, Dokumentation („nachweislich“) hat 561/2006 und § 15 AZG kann bei an denen sie ausschließlich von Stra- das BMASK klargestellt, dass hand- Lenkerinnen und Lenkern an Tagen, ßenbauämtern für den Winterdienst schriftliche Vermerke auf Schau- an denen sie ausschließlich von zu- eingesetzt werden, die Lenkpause blättern bzw. Ausdrucke aus dem ständigen Stellen zur Hausmüllab- entfallen. Kontrollgerät über Beginn und Ende fuhr eingesetzt werden, die Lenkpau- der jeweiligen Tätigkeit als Nachweis se entfallen. Neuregelung: § 7 ausreichend sind und somit darüber Abweichend von Art. 7 der Verord- hinaus keine weiteren Mitführver- Neuregelung: § 6 nung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 pflichtungen bestehen. Abweichend von Art. 7 der Verord- AZG kann bei Lenkerinnen und nung (EG) Nr. 561/2006 und § 15 Lenkern an Tagen, an denen sie aus- Insbesondere ist daher eine Mitfüh- AZG kann bei Lenkerinnen und schließlich und nachweislich von rung von zusätzlichen Auftragsunter- Lenkern an Tagen, an denen sie aus- Straßenerhaltern oder von Unterneh- lagen nicht Pflicht. Solche Auftrags- schließlich und nachweislich zur men, die von Straßenerhaltern beauf- erteilungen können aber natürlich Hausmüllabfuhr eingesetzt werden, tragt wurden, für den Winterdienst allenfalls bei einer Kontrolle die Be- die Lenkpause entfallen. eingesetzt werden, die Lenkpause weiskraft der Vermerke erhöhen und Foto: © Dron/Fotolia.com entfallen. somit allfällige Zweifel vermeiden, § 7 – Schneeräumfahrzeuge aber verwaltungsstrafrechtlich ist das Bisherige Regelung § 7: Abweichend Nichtmitführen nicht relevant. | 16 |
Verkehrsinfo national Foto: © Ssogras/Fotolia.com | 17 |
Verkehrsinfo national Verwendung des EU-Formblattes für lenkfreie Tage oder manuelle Nachträge? Da es in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten und Strafverfahren gegeben hat, wann das EU- Formblatt zu verwenden ist und wann ein manueller Nachtrag am Kontrollgerät zu erfolgen hat, hat das BMVIT aufgrund heftiger Intervention der WKÖ folgende Klarstellung in Erlassform veröffentlicht: „Zeiträume, in denen der Lenker darf nicht zusätzlich zum vorhan- vom Fahrzeug administrativ zu auf- vom Fahrzeug abwesend war (und denen Nachtrag verlangt werden; in wendig, dann kann als Nachweis das das Kontrollgerät daher nicht be- diesen Fällen darf der Lenker auch EU-Formblatt verwendet werden. dienen konnte) sind im Wege des nicht „wegen Fehlen des EU-Form- Das EU-Formblatt ist in diesen Fäl- manuellen Nachtrages am digitalen blattes“ bestraft werden. len vom Kontrollorgan/von der Kon- Kontrollgerät oder mittels händischer trollbehörde zu akzeptieren.“ Aufzeichnungen auf dem Schaublatt Ist ein manueller Nachtrag – am di- zu erfassen. Ist ein manueller Nach- gitalen Kontrollgerät oder mittels trag in technischer Hinsicht nicht händischer Aufzeichnungen auf dem möglich (Nachtrag über mehrere Schaublatt – zwar technisch möglich, Tage bei einem Kontrollgeräte der 1. aber infolge längerer Abwesenheiten Generation), dann hat der Nachweis mittels EU-Formblatt zu erfolgen. Wenn ein manueller Nachtrag erfolgt ist, dann hat das Kontrollorgan/die Kontrollbehörde diesen Nachtrag zu akzeptieren und das EU-Formblatt Z Foto: © Stefan Rajewski/Fotolia.com | 18 |
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Verkehrsinfo national Änderung des Tiroler Nachtfahrverbotes Mit der jüngsten Novellierung des wurde dieses Fahrverbot dahinge- autobahn fahren, nicht ab 1. Juli Tiroler Nachtfahrverbotes für Lkw hend geändert, dass Euro-6-Fahr- 2016, sondern erst ab 1. Mai 2017 auf der A12: zeuge, die während des bestehenden eine entsprechende Plakette auf dem http://tinyurl.com/zn6275m Nachtfahrverbots auf der Inntal- Fahrzeug aufweisen müssen. Autotransporter mit Ladestützen – Maximale Ladungslänge Die Rechtsmeinung zur Durchführung von Autotransporten konnte nun wie folgt klargestellt werden: | 22 |
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Verkehrsinfo national Lkw-Kartell – Rechtliche Ersteinschätzung Rechtliche Ersteinschätzung zu Möglichkeiten von Schadensersatzklagen bei kartellrechtlichen Verstößen Der Fachverband Güterbeförderung grund der anstehenden Kartellgesetz- hat Dr. Peter Franzmayr beauftragt novelle, nur einen groben Überblick einen rechtlichen Kurzabriss zu den zur Ersteinschätzung dar und wir derzeitigen rechtlichen Möglich- dürfen insbesondere auf die Kapitel keiten und Problemstellungen von • 4. Mögliche faktische und Schadensersatzklagen bei kartell- rechtliche Schwierigkeiten bei rechtlichen Verstößen zu erstellen. der Geltendmachung von Scha- densersatzansprüchen (S. 27) Die Unterlage stellt aufgrund der • 6. Ausblick (S. 29) Komplexität und Vielschichtigkeit • 7. Zusammenfassung (S. 30) des Themas, auch vor dem Hinter- inhaltlich verweisen. ERSTE ÜBERLEGUNGEN betreffend die Möglichkeit von Schadensersatzklagen bei kartellrechtlichen Verstößen (erstellt für den Fachver- band für das Güterbeförderungsgewerbe) 1. Sachverhalt: Koordinierung der Bruttolis- kungstechnologien für mittle- Die Europäische Kommission hat tenpreise für mittelschwere und re und schwere Lastkraftwagen festgestellt, dass MAN, Volvo/Ren- schwere Lastkraftwagen im Euro- in Reaktion auf die zunehmend ault, Daimler, Iveco und DAF gegen päischen Wirtschaftsraum (EWR). strengeren europäischen Emissi- EU-Kartellvorschriften verstoßen ha- Unter dem Bruttolistenpreis ist onsnormen (von Euro III bis zur ben. Die Lkw-Hersteller hatten von der Herstellerpreis ab Werk zu derzeit gültigen Euro VI-Emissi- 1997 bis 2011 Verkaufspreise für verstehen. Diese Bruttolistenprei- onsklasse). Lastkraftwagen abgesprochen und se dienen als Grundlage für die die mit der Einhaltung der strenge- Preisbildung in der Lkw-Industrie. Weitergabe der Kosten für die ren Emissionsvorschriften verbunde- Für den Endpreis, den der Käufer Emissionssenkungstechnologi- nen Kosten in abgestimmter Form schließlich für einen Lkw zahlt, en, deren Einführung zur Einhal- weitergegeben. Nach der bisher einzi- werden diese Bruttolistenpreise an tung der zunehmend strengeren gen offiziellen Information der Euro- nationale und lokale Gegebenhei- europäischen Emissionsnormen päischen Kommission1 wird den ge- ten angepasst. (von Euro III bis zur derzeit gül- Foto: © Masek/Fotolia.com nannten Lkw-Herstellern Folgendes tigen Euro-VI-Emissionsklasse) zur Last gelegt: Absprache des Zeitplans für die erforderlich war, an die Kunden. Einführung von Emissionssen- 1 Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2016, aktualisiert am 10. August 2016 | 25 |
Verkehrsinfo national Geschädigt wurden mit den Abspra- Das Kartellrecht soll Vereinbarun- haben, sind zum Ersatz des daraus chen jene Käufer von mittelschwe- gen/Abreden zwischen im Wett- entstehenden Schadens verpflichtet. ren (6 t bis 16 t) oder schweren Lkw bewerb stehenden Unternehmern Dieser 2012 neu eingeführte § 37a (über 16 t) der genannten Marken, unterbinden und so den Markt KartG greift die Forderung auf, den die in den Jahren 1997 bis 2011 (und schützen. Rechtsgrundlagen sind das Ersatz des Schadens aus Kartellver- möglicherweise noch danach) auf- Kartellgesetz, das Wettbewerbsgesetz stößen zu erleichtern und normiert grund der kartellrechtlichen Abspra- und Bestimmungen des Vertrags über in Anlehnung an die deutsche Rege- chen überhöhte Preise bezahlt haben. die Arbeitsweise der Europäischen lung (§ 33 dGWB) gewisse Vereinfa- Wegen der genannten Verstöße gegen Union (AEUV). chungen für die Schadensermittlung, europäisches Kartellrecht verhängte einen Zinsanspruch ab dem Schädi- die Kommission Mitte Juli 2016 über In der EU ist die europäische Kom- gungsereignis, eine Unterbrechung die Lkw-Hersteller eine Geldbuße in mission für die Durchsetzung des von Zivilprozessen und eine Verjäh- Höhe von 2,93 Mrd. Euro. europäischen Kartellrechts zuständig. rungshemmung für die Dauer wett- Gemäß Artikel 101 AEUV und Ar- bewerblicher Verfahren sowie eine Zur Möglichkeit allfälliger Scha- tikel 53 des EWR-Abkommens sind Bindungswirkung an Entscheidun- densersatzklagen der Kunden teilt Kartelle und andere wettbewerbs- gen der Wettbewerbsbehörden. die europäische Kommission in der widrige Verhaltensweisen untersagt. offiziellen Pressemitteilung vom 19. Wenn eine Person oder ein Unter- Juli 2016 Folgendes mit: nehmen durch ein Kartell geschädigt Da nach § 37a Abs. 3 KartG Ent- wurde, kann Schadensersatz von scheidungen des Kartellgerichts, der „Alle Personen und Unternehmen, die dem wettbewerbswidrig handeln- Europäischen Kommission sowie ei- durch das beschriebene wettbewerbs- den Unternehmen gefordert werden. ner zuständigen Wettbewerbsbehör- widrige Verhalten geschädigt wurden, Von der EU-Kommission verhängte de eines anderen EU-Mitgliedstaates können vor den Gerichten der Mit- Geldbußen verhindern oder mindern Bindungswirkung für österreichische gliedstaaten auf Schadensersatz klagen. den Schadensersatz nicht. Zivilgerichte haben, muss die Zuwi- Nach der Rechtsprechung des Gerichts- derhandlung nicht mehr bewiesen hofs der Europäischen Union und der Innerstaatlich verbietet § 1 KartG werden. Den Geschädigten wird da- Verordnung 1/2003 des Rates gelten Vereinbarungen zwischen Unterneh- mit ein Teil der Beweislast abgenom- Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsver- mern und aufeinander abgestimmte men. Die zentrale Voraussetzung für fahren vor einzelstaatlichen Gerichten Verhaltensweisen, die eine Verhin- einen Schadensersatzanspruch, dass als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass derung, Einschränkung oder Verfäl- nämlich ein Kartellverstoß vorliegt, das Verhalten stattgefunden hat und schung des Wettbewerbs bezwecken hat die EU-Kommission – bestref- gegen geltendes Recht verstoßen hat. oder bewirken. Dieser Tatbestand fend die fünf Lkw-Hersteller MAN, Selbst wenn die Kommission gegen des „klassischen Kartellverbots“ ist Volvo/Renault, Daimler (Merce- die betreffenden Unternehmen Geld- sehr allgemein gehalten, in § 1 Ab- des), Iveco bzw. DAF – „offiziell“ bußen verhängt hat, kann Schadens- satz 2 KartG sind Beispiele konkreter festgestellt. Gemäß § 37a Abs. 3 ersatz gewährt werden. Die von der Verbote, wie die unmittelbare oder KartG sind die österreichischen Ge- Kommission verhängte Geldbuße mittelbare Festsetzung der An- oder richte somit an diese Feststellung wird dabei nicht mindernd angerech- Verkaufspreise, zu finden. gebunden. net.“ Grundsätzlich sind die sogenannten Im Zusammenhang mit der Verein- „Follow-on“ Schadensersatzklagen fachung der Schadensermittlung 2. Rechtsfrage: dadurch charakterisiert, dass sie nach wird in § 37a KartG klargestellt, dass Welche Rechtsgrundlagen bestehen, auf einer rechtskräftigen Entscheidung es nicht auf einen „Gewinn“, son- deren Grundlage Unternehmer Scha- im Rahmen der behördlichen Kar- dern auf den aus dem Verstoß erziel- densersatzforderungen gegenüber den tellrechtsdurchsetzung eingebracht ten „Vorteil“ als Grundlage für die Nutzfahrzeugherstellern geltend ma- werden. Schadensbemessung ankommt. chen können? Der Schadensersatzanspruch der Obwohl MAN aufgrund der zuge- Geschädigten ist in § 37a KartG standenen Kronzeugenregelung kei- 3. Europäische und öster- (Schadensersatz wegen Wettbewerbs- ne Geldbuße auferlegt wurde, hat reichische kartellrecht verstößen) verankert. Unternehmen, auch dieser Lkw-Produzent gegen liche Grundlagen: die einen Kartellverstoß begangen geltendes nationales und EU-Recht | 26 |
Verkehrsinfo national verstoßen. Daher könnten auch Kun- ter entweder gar keine oder nur sehr eines der Beklagten als für alle zu- den von MAN, die von den Preisab- beiläufig Erwähnung finden. ständigkeitsbegründend hergezogen sprachen zwischen 1997 und 2011 werden. betroffen waren, Schadensersatz gel- 4.1. Gerichtsstand tend machen. Vorweg stellt sich die Frage nach Die Gerichtszuständigkeit ergibt sich einem allfälligen österreichischen neben dem Gesetz auch aus einer Im Fall von Scania, die nicht von Gerichtsstand. Die verbotenen Zuständigkeitsvereinbarung oder ei- dem EU-Vergleichsbeschluss erfasst Handlungsweisen (Verabredungen) ner richterlichen Zuweisung. Nach sind, läuft derzeit noch das reguläre wurden außerhalb Österreichs gesetzt der aktuellen Judikatur des Europä- kartellrechtliche Verfahren der EU- bzw. die betroffenen Unternehmen ischen Gerichtshofs (EUGH) ist ne- Kommission. Daher steht auch noch haben ihren Hauptfirmensitz außer- ben den ausländischen Gerichten in nicht bindend fest, ob Scania rechts- halb Österreichs. Nach österreichi- den jeweiligen Ländern, in denen der widrig gehandelt hat oder nicht. schem Recht (Jurisdiktionsnorm) Firmensitz der Lkw-Hersteller liegt, Kunden von Scania können daher richtet sich der allgemeine Gerichts- auch jenes Gericht örtlich zuständig, aktuell keine Schadensersatzan- stand von juristischen Personen nach in dessen Sprengel der Schaden tat- sprüche geltend machen. deren (Haupt-)Sitz, sodass gegen die sächlich eingetreten ist („Ort der Ver- Lkw-Hersteller bei den Gerichten wirklichung des Schadenserfolgs am jeweiligen Firmensitz des Her- ist zuständigkeitsbegründend“). Der 4. Mögliche faktische stellers (oder am Ort der verbote- EuGH betonte dabei, dass sich dieser und rechtliche nen Absprache) rechtlich vorgegan- Ort für jeden einzelnen Geschädig- Schwierigkeiten bei gen werden kann. Gegen MAN und ten ermitteln lässt und grundsätzlich der Geltendmachung Daimler könnte daher jedenfalls in an dessen Firmensitz liegt, was be- von Schadens- Deutschland, gegen Volvo/Renault deutet, dass geschädigte österreichi- ersatzansprüchen: in Schweden, gegen IVECO in Itali- sche Unternehmer ihre Ansprüche Die folgende Aufzählung erhebt kei- en und gegen DAF in den Niederlan- auch vor österreichischen Gerich- nerlei Anspruch auf Vollständigkeit, den Schadensersatzklage eingebracht ten einklagen könnten. sondern dient lediglich dem Zweck, werden. Verklagt eine durch ein uni- Foto: © Shutter81/Fotolia.com exemplarisch einige Punkte darzustel- onsrechtswidriges Kartell geschädigte len, die in der aktuellen Medienbe- Person die am Kartell beteiligten Un- 4.2. Mangelnde Information richterstattung und den kursierenden ternehmer als Gesamtschuldner auf über Kartellverfahren „Mitteilungen“ diverser Rechtsbera- Schadensersatz, kann auch der Sitz Trotz medialer Ankündigung wurden | 27 |
Verkehrsinfo national von der Europäischen Kommission muss dennoch jeder geschädigte ter, der am Kartellverfahren nicht be- bisher noch keine konkreten Da- Kunde dem Gericht zumindest eine teiligt war, diesen Kenntnisstand erst ten über das bereits abgeschlossene detaillierte Schätzungsgrundlage vor- mit der Veröffentlichung der rechts- EU-Kartellverfahren zur Verfügung legen. Hierzu wird es in der Regel der kräftigen Entscheidung. In vorliegen- gestellt. Mangels Veröffentlichung Einholung von kostenintensiven SV- dem Falle könnte daher der am 19. derselben kann daher zum derzeiti- Gutachten bedürfen, um eine „ge- Juli 2016 veröffentlichte Beschluss gen Zeitpunkt weder der konkrete richtstaugliche“ Grundlage für eine über den Vergleich der EU-Kommis- Umfang der Absprachen noch ein konkrete Anspruchsstellung erstellen sion mit den fünf Lkw-Herstellern allenfalls daraus entstandener Scha- zu können. MAN, Volvo/Renault, Daimler, Ive- den für den jeweiligen Unternehmer co und DAF als wesentlicher Zeit- bzw. die konkrete Höhe des Scha- Derzeit medial kolportierte (fiktiv an- punkt angenommen werden. dens berechnet werden. genommene) Überzahlungen pro Lkw reichen von (durchschnittlich) 450 Die Frage nach dem Beginn der Ver- 4.3. Berechnung der Euro bis 20.000 Euro und beruhen jährungsfrist wurde mit der Kartellge- Schadenshöhe offenbar auf Erfahrungswerten von setz-Novelle 2012 vom Gesetzgeber Die fünf Lkw-Hersteller MAN, Vol- Preisaufschlägen bei bisherigen Kar- ausdrücklich geregelt. Gemäß § 37a vo/Renault, Daimler, Iveco und DAF tellen. Die genannten Beträge stehen Abs. 4 KartG wird die Verjährung müssen theoretisch den Schaden er- jedoch in keinem direkten Bezug zu eines Schadensersatzanspruchs für setzen, der den Käufern wegen der den gegenständlichen Kartellabspra- die Dauer des Kartellverfahrens ge- Preisabsprachen entstanden ist. Eine chen weshalb seriöser Weise KEINE hemmt. Die Hemmung endet sechs wesentliche Schwierigkeit wird dabei generellen Aussagen zur Schadens- Monate nach der rechtskräftigen in der Berechnung der konkreten höhe getroffen werden können. Entscheidung oder anderweitigen Höhe des dem jeweiligen Unterneh- Beendigung des eingeleiteten Verfah- men entstandenen Schadens liegen. rens. So werden in der Regel eine Vielzahl 4.4. Verjährung der von Kauf- und Leasingverträgen mit Ansprüche Die EU-Kommission hat das Un- unterschiedlicher rechtlicher und Die festgestellten Kartellvorwürfe be- tersuchungsverfahren am 18. Jänner zeitlicher Ausgestaltung vorliegen, treffen vermutlich viele ältere Kauf- 2011 eröffnet. Wie gesetzlich gere- für die jeweils ein Nachweis über die und Leasingverträge. Daher wird bei gelt, verjähren bestehende Schadens- konkret eingetretene Schadenshöhe der Geltendmachung von Schadens- ersatzansprüche während der laufen- wegen Überzahlung zu erbringen ist. ersatzansprüchen auch die Verjäh- den Kartelluntersuchungen nicht. rungsproblematik beachtet werden Erst mit dem Ende des Kartellver- Bei der Entscheidung des Gerichts müssen. fahrens endet die „Pause“ der Verjäh- über den Umfang des Schadens rung und die verbleibende Frist läuft nach freier Überzeugung (vgl. § 287 Auf alle kartellrechtlichen Schadens- weiter ab. dZPO) kann auch der anteilige Ge- ersatzfälle vor dem Inkrafttreten winn, den das Unternehmen durch der Kartellgesetz-Novelle 2012 am Darüber hinaus ist in § 37a KartG den Verstoß erlangt hat, berück- 1. März 2013 kommt das allgemei- bestimmt, dass zugunsten der Ge- sichtigt werden. Damit soll die An- ne Verjährungsrecht gemäß § 1489 schädigten die Verjährung nach dem spruchsdurchsetzung in denjenigen ABGB samt dazu ergangener Judi- Ende des Kartellverfahrens zusätzlich Fällen erleichtert werden, in denen katur zur Anwendung. Folglich ver- weitere 6 Monate „hinausgescho- die Ermittlung des hypothetischen jähren die Schadensersatzansprüche ben“ wird. Marktpreises als Grundlage einer des Klägers drei Jahre ab Kenntnis Schadensberechnung nach der Dif- des Schadens und des Schädigers. Sicherheit, wann die Verjährung kon- ferenzmethode mit großen Schwie- Einen die Verjährung auslösenden kret endet, kann jedoch nur eine Ein- rigkeiten verbunden ist, was konkret Kenntnisstand erreicht der Kläger zelfallprüfung erbringen. wohl der Fall ist (z. B. unterschied- erst dann, wenn er über jene Infor- liche Höhe der Rabatte, technische mationen und Beweise verfügt, die Entwicklung etc.). ihm eine erfolgreiche Klagführung 5. Sammelklage öster- ermöglichen. reichischer Prägung: Auch wenn der zu ersetzende Scha- In Österreich ist das Institut der Sam- den vom Gericht in bestimmten Fäl- Im Zusammenhang mit Kartellver- melklage gesetzlich nicht verankert. len künftig geschätzt werden darf, stößen erreicht ein geschädigter Drit- Um dennoch Ansprüche mehrerer | 28 |
Verkehrsinfo national (Kartellschadenersatz-RL) Personen in einem Verfahren behan- Wesentlichen gleiche Fragen tatsäch- deln zu können, behilft man sich in licher oder rechtlicher Natur, die die Österreich mit einer Konstruktion, Hauptfrage oder eine ganz maßgebliche Bereits im November 2014 wurden die „Sammelklage nach österreichi- Vorfrage aller Ansprüche betreffen, zu auf EU-Ebene die RICHTLINIE schem Recht“ genannt wird. Hier beurteilen sein“. 2014/104/EU des europäischen treten die einzelnen von einem Scha- Parlaments und des Rates über be- densfall betroffenen Personen ihre Voraussetzung für eine Sammelklage stimmte Vorschriften für Schadens- Ansprüche im Wege einer Inkasso- österreichischer Prägung ist jedoch, ersatzklagen nach nationalem Recht Zession an einen nach § 29 KSchG dass für alle Ansprüche das gleiche wegen Zuwiderhandlungen gegen befugten Verband (Wirtschaftskam- Prozessgericht örtlich und sachlich wettbewerbsrechtliche Bestimmun- mer Österreich, Bundesarbeitskam- zuständig ist. Weiters muss dieselbe gen der Mitgliedstaaten und der Eu- mer, Österreichischer Landarbeiter- Art des Verfahrens zulässig sein. Bei ropäischen Union beschlossen (Kar- kammertag, Präsidentenkonferenz der der sachlichen Zuständigkeit bildet tellschadenersatz-RL). Landwirtschaftskammern Österreichs, die Wertzuständigkeit eine Ausnah- Österreichischer Gewerkschaftsbund, me. So können beispielsweise An- Hintergrund der RL ist eine wirksa- Verein für Konsumenteninformati- sprüche unter 10.000 Euro – hier liegt me Durchsetzung der Schadenser- on und Österreichischer Seniorenrat) im Regelfall die Zuständigkeit eines satzforderungen von Bürgern und ab. Der zedierte Anspruch kann von Bezirksgerichts vor – gemeinsam mit Unternehmen, wenn diese Opfer ei- den genannten Verbänden klagsweise solchen geltend gemacht werden, die ner Zuwiderhandlung gegen das EU- geltend gemacht werden, wobei ein diesen Betrag übersteigen und für die Kartellrecht (z. B. Kartell oder Miss- solcher Prozess – aufgrund des hohen deshalb eine Gerichtshofzuständig- brauch einer marktbeherrschenden Prozesskostenrisikos – häufig durch ei- keit (Landesgericht) besteht. Stellung) geworden sind. nen Prozesskostenfinanzierer gegen ein Erfolgshonorar von ca. 30 % fi- Selbst wenn jeweils eine „Sammelklage Die Richtlinie kodifiziert die Grund- nanziert wird. Wird ein Betrag erstrit- nach österreichischem Recht“ gegen je- sätze der bisherigen EuGH-Judikatur ten, wird dieser zunächst zur Deckung den einzelnen der fünf Lkw-Hersteller zum Recht auf vollständigen Scha- der Kosten für die Klagsführung her- angedacht werden sollte, scheitert die- densersatz, führt einen Anspruch auf angezogen, sodass die Geschädigten u. se innerstaatlich an der Voraussetzung Offenlegung von Beweismitteln ein, U. selbst im Erfolgsfall keinen Scha- eines gemeinsamen örtlichen Ge- sieht eine Bindungswirkung wettbe- densersatz erhalten. richtsstands (siehe Pkt. 4.1.). werbsrechtlicher Entscheidungen für Schadensersatzprozesse vor, harmo- Grundlage für die „Sammelklage Darüber hinaus beträgt die überwie- nisiert die Verjährung von Schadens- nach österreichischem Recht“ bildet gende Anzahl der in allfälligen Sam- ersatzansprüchen sowie die gesamt- § 227 der österreichischen Zivilpro- melklagen zedierten Einzelansprüche schuldnerische Haftung mehrerer zessordnung (ZPO). Dieser besagt, – nach ersten Einschätzungen der an der Zuwiderhandlung Beteiligter dass mehrere Ansprüche des Klägers Branche – eine beträchtliche Scha- und enthält Beweislastregeln für die gegen denselben Beklagten, auch denshöhe, sodass diese Ansprüche Schadensabwälzung, eine Vermutung wenn sie nicht zusammenzurechnen häufig auch in individuell geführte des Schadenseintritts bei Kartellen sind, in derselben Klage geltend ge- Prozesse münden würden. sowie Bestimmungen über alternati- macht werden können. ve Streitbeilegungsverfahren. Zusammengefasst scheint die Sam- Der Oberste Gerichtshof (OGH) melklage österreichischer Prägung formuliert zu den Zulässigkeitsvor- generell keine adäquate Lösung da- 6.2. Kartellrechtsnovelle aussetzungen, wonach ein Kläger für, die gegenständlichen kartellbe- 2016 Ansprüche, die von verschiedenen dingten Schäden darzustellen. Die Vorgaben der Kartellschadener- Geschädigten an ihn zediert wurden, satz-RL sind bisher noch nicht in ös- dann gemeinsam geltend machen terreichisches Recht umgesetzt (Um- kann, „wenn zwar nicht die Identi- 6. Ausblick: setzungsfrist: 27. Dezember 2016). tät des rechtserzeugenden Sachverhalts Seit 26. August 2016 befindet sich gegeben ist, wohl aber ein im Wesent- 6.1. Richtlinie über die entsprechende Kartellgesetz- lichen gleichartiger Anspruchsgrund Schadensersatzklagen Novelle im allgemeinen Begutach- (maßgebliche gemeinsame Grundlage) bei Verstößen tungsverfahren (Begutachtungsfrist: vorliegt. Darüber hinaus müssen im gegen das Kartellrecht 5. Oktober 2016). | 29 |
Verkehrsinfo national Der Begutachtungsentwurf enthält gesehen, dass das Gericht die Of- chen, allenfalls daraus resultierende materiellrechtliche und prozessuale fenlegung von relevanten Beweis- Schäden und deren konkrete Höhe Sonderbestimmungen zum Ersatz mitteln anordnen kann, wenn eine sowie infolge der aktuell noch nicht eines Schadens, der aus einer Wettbe- substantiierte Begründung vorgelegt erfolgten innerstaatlichen Umset- werbsrechtsverletzung resultiert. wird, die mit zumutbarem Aufwand zung der Kartellschadenersatz-RL zugängliche Tatsachen und Beweis- bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt Wie bisher soll das nationale Recht mittel enthält, die die Plausibilität eine Fülle rechtlicher Unsicherhei- für den Schadensersatz ein Verschul- des Schadensersatzanspruchs ausrei- ten. denserfordernis und einen Äquiva- chend stützen. Der Entwurf schlägt lenz- und Adäquanzzusammenhang aber vor, dass ein Offenlegungsantrag Eine gerichtliche Anspruchsverfol- vorsehen. Der Schaden muss aber nur in einem mit Klage eingeleiteten gung könnte seriöser Weise immer nicht alleine in einem zu hohen be- Verfahren, das Ersatzansprüche aus nur nach Einzelfallprüfung für das zahlten Preis (Abnehmer) oder zu einer Wettbewerbsrechtsverletzung jeweilige Unternehmen empfohlen niedrig erlangten Preis (Lieferanten) zum Gegenstand hat, erhoben wer- werden, wobei Aufwand, Kosten und liegen. Der Preisaspekt ist nur ein den kann. Risiko in einem positiven Verhältnis Aspekt in der Sicherung des Wettbe- zum restituierbaren Schaden stehen werbs. Gleichrangig sind u. a. Siche- Schließlich wird die allgemeine Ver- müssen. rung der Qualität, die Schaffung von jährungsfrist einer Schadensersatz- Produktinnovationen und damit die klage von drei (§ 1489 ABGB) auf Zum derzeitigen Zeitpunkt wäre je- Sicherung des Wettbewerbes mit ei- fünf Jahre auszuweiten sein. Anders denfalls eine Sichtung der Rechnun- ner Vielzahl von Wettbewerbern. als nach § 1489 ABGB kommt es gen über die Ankäufe sämtlicher Lkw für den Beginn der Verjährungsfrist über 6 t in den Jahren 1997 bis 2011 Der vollständige Ersatz des Scha- zusätzlich darauf an, dass das schädi- (allenfalls bis heute) sowie die Erstel- dens, den eine Person erlitten hat, gende Verhalten eine Zuwiderhand- lung einer vorweg internen Abschät- bedeutet, dass sie in die Lage versetzt lung gegen das Wettbewerbsrecht zung des vermutlich eingetretenen wird, in der sie sich befunden hätte, darstellt. Dieses Kriterium sollte in Schadens geboten. In weitere Folge wenn die Zuwiderhandlung gegen der Praxis aber keine große Änderung sollten die ermittelten Beträge (unter das Wettbewerbsrecht nicht began- bewirken, da der Oberste Gerichtshof Beiziehung anwaltlicher Vertretung) gen worden wäre. Die bisher in § 37a bereits in mehreren Entscheidungen als Schadensersatz beim jeweiligen Abs. 1 vierter Satz KartG enthaltene die Entscheidung des Kartelloberge- Hersteller vorerst außergerichtlich Regelung, wonach insbesondere der richts – und damit die rechtskräftige geltend gemacht werden (hemmt Vorteil, den das Unternehmen durch Feststellung der Zuwiderhandlung – nicht die Verjährung). den Verstoß erlangt hat, bei der Scha- für fristauslösend erachtet hat. densschätzung nach § 273 ZPO Zusammenfassend kann derzeit unter zu berücksichtigen ist, soll deshalb Aufgrund des laufenden Begutach- Berücksichtigung der grundlegenden nicht mehr explizit im Gesetz ange- tungsverfahrens können zum der- Problematik bei der Durchsetzung führt werden. Es sind nämlich auch zeitigen Zeitpunkt naturgemäß aber von kartellbedingten Schäden, die Konstellationen denkbar, in denen keine verlässlichen Aussagen über darin besteht, dass jeder individuell die Gleichsetzung des Vorteils mit die tatsächlichen Inhalte der noch Geschädigte aufgrund des im Einzel- dem Schaden – insbesondere bei zu beschließenden Kartellrechtsno- fall möglicherweise relativ geringen mehreren Vertriebsebenen – zu ei- velle – insbesondere, ob dadurch Schadens sowie der mit einem Ge- nem Konflikt mit dem Verbot der tatsächlich ein einfacherer Zugang richtsverfahren verbundenen Kosten, Überkompensation führen würde. zu Schadensersatz nach Kartellrechts- Verzögerungen, Unwägbarkeiten, Auch ohne eine solche Erwähnung verstößen ermöglicht werden wird – Risiken und Belastungen von Indi- wird es aber auch in Zukunft nicht getroffen werden. vidualklagen absieht, keine generel- per se ausgeschlossen sein, den durch le Empfehlung zu Klagen gegen die den Kartellverstoß vom Kartellanten betroffenen Lkw-Hersteller geben erzielten Vorteil im Rahmen einer 7. Zusammenfassung: werden. Gesamtbetrachtung bei der Schät- zung des Schadens heranzuziehen. Aufgrund der bisher vorliegenden, unzureichenden Informationen über Im Entwurf ist darüber hinaus vor- den konkreten Umfang der Abspra- Peter Franzmayr | 30 |
Elektrisierendes Design Verkehrsinfo national ist unser Geschäft BAUEN MIT DER SICHERHEIT EINES ERFAHRENEN TEAMS • Transporte Baggerarbeiten • • Baumeisterarbeiten Betontransporte • • Erdbau Baumaschinenverleih • • Steinbruch Jahre SB-Dieseltankstelle • • Schotterwerk Wir beraten Sie und verwirklichen gerne Ihre Ideen www.trippl.com ©Foto: N. Fraiz/Fotolia.com www.printverlag.at 0316/ 30 43 00 8605 Kapfenberg | Winklerstraße 74 + 54 Tel.: 03862/22 384 | Fax: 03862/23 855 | office@trippl.com | 31 |
Verkehrsinfo international Novelle der CEMT-Genehmigungs-Vergabeverordnung Mit Veröffentlichung im Bundesge- Fahrtenbuch – ausgestellt. Sie ist Vergabe: Die Vergabe der CEMT- setzblatt am 1. August 2016 wurde nicht übertragbar. Genehmigungen erfolgt mittels die CEMT-Genehmigungs-Vergabe- Antrag an das BMVIT und einem verordnung entsprechend novelliert. CEMT-Genehmigungen: Im Rah- entsprechenden Vergabeverfahren Die letzte CEMT-Genehmigungs- men des CEMT-Kontingentes ver- (§ 5 und § 6). Sollten u. a. weniger Vergabeverordnung aus dem Jahr fügt Österreich über 96 CEMT-Ge- Anträge gestellt werden, als CEMT- 1996 enthielt Bestimmungen, die nehmigungen (gebunden an EURO Genehmigungen vorhanden sind, so mittlerweile obsolet sind und daher 5). Durch die jetzige Novelle wurde ist auch die Vergabe in einem verein- angepasst gehörten. auch der Wunsch des Fachverbandes fachten Verfahren (NEU) möglich. Güterbeförderung nach Offenlegung Grundsätzliches: Für die Vergabe der Anzahl der vergebenen CEMT- Übergangsbestimmungen: Die von CEMT-Genehmigungen ist das Genehmigungen berücksichtigt (§ 4 bereits beim BMVIT eingegange- Bundesministerium für Verkehr, In- – Kundmachung) nen Anmeldungen/Bewerbungen novation und Technologie (www. für CEMT-Genehmigungen (2016) bmvit.gv.at) zuständig. Diese gilt als Mitglieder: Eine Liste der CEMT-/ bleiben mit Inkrafttreten der Ver- Jahresgenehmigung (Dezember bis ITF-Mitglieder finden Sie unter: ordnung aufrecht, ebenso die bereits Dezember) und wird auf den Un- http://www.itf-oecd.org/member- zugeteilten CEMT-Genehmigungen. ternehmer – zusammen mit einem countries Deutschland: Ladungssicherung wird nach EN 12195-1 kontrolliert der Europäischen Zurrkräftenorm sich auf die Ausführung der verschie- zu kontrollieren. Die Europäische denen Sicherungsverfahren (Blockie- Bei der Ladungssicherung erkennt Norm EN 12195-1 mit dem Titel ren, Zurren, deren Kombination) zur Deutschland die Inhalte der DIN „Ladungssicherungseinrichtungen Ladungssicherung bei Straßenfahr- EN 12195-1:2011-06 als Regeln auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – zeugen (Lkw >3,5 t hzG, Anhänger, der Technik im Sinne der StVO Teil 1: Berechnung von Sicherungs- Container, Wechselbehälter). In Ös- an. Die Ladungssicherung ist von kräften“ stellt ein Kerndokument zur terreich erfolgt die Veröffentlichung der deutschen Polizei künftig nach Ladungssicherung dar. Sie bezieht unter ÖNORM EN 12195. Schweiz: LSVA-Mautentwicklung ab 1. Jänner 2017 Der Schweizer Verband ASTAG informierte über die ab 1. Jänner 2017 in der Schweiz geltenden neuen LSVA-Tarife. Diese sind: • Abgabekategorie III: (2.28 Rp. / tkm) EURO-Norm 6 • Abgabekategorie II: (2.69 Rp. / tkm) EURO-Normen 4 / 5 • Abgabekategorie I: (3.10 Rp. / tkm) EURO-Normen 0 / 1 / 2 / 3 | 32 |
Verkehrsinfo international Frankreich: Mindestlohnregelung seit 1. Juli 2016 Unternehmen, Anwälte oder auch Diese werden natürlich nicht in Frankreich hat in Umsetzung der Privatpersonen in Frage. Es kommt Rechnung gestellt. Entsende-RL 96/71 ein Mindest- lediglich darauf an, dass die französi- Rechnungsstellung ist monatlich. lohngestz (Loi Macron) erlassen schen Behörden einen französischen Die Halbjahres-Gebühr in Höhe von (vergleichbar mit dem deutschen Mi- Ansprechpartner haben. Die Frage 39 Euro wird in Rechnung gestellt, LoG), welches seit 1. Juli 2016 wirk- nach der rechtlichen Verantwortung, nach Erhalt des Antrages, inklusive sam ist. etwaiger Haftung etc. des Repräsen- der Vertretungserklärung. Vom Außenwirtschaftscenter Strass- tanten ist von französischer Seite bis burg wurde nun wie folgt informiert: jetzt nicht beantwortet worden. Den Für alle Fragen/Abwicklungen im Repräsentanten/Vertreter des Ent- Zusammenhang mit dieser Repräsen- sendebetriebes treffen verschiedene tanz steht Michael Turban Anwendungsbereich Bereithaltepflichten von Unterlagen (VIALTIS) zur Verfügung: Die Regelungen haben einen sehr in Frankreich. Tel. +49 (0)151 67 20 99 07, weiten Anwendungsbereich und E-Mail: michael.turban@vialtis.com. gelten für den grenzüberschreiten- Mit der Fa. VIALTIS (AISÖ Koope- den Straßentransport (Güter- und rationspartner) konnte nun in Frank- Achtung: Als österreichische Firma, Personentransport) und die grenz- reich zu guten Konditionen ein Re- um diesen sensationell günstigen überschreitende Binnenschifffahrt präsentant gefunden werden: Preis nutzen zu können, das Stich- (Personen- und Frachtschifffahrt). wort „AISÖ“ nennen. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb Frankreichs gilt das Mindestlohn- VIALTIS Angebot gesetz für alle Fahrten nach Frank- Im Fahrzeug mitzuführende reich (Kabotage, Fahrten mit Ziel in 1 Schritt-Grundgebühren von 200 Unterlagen Frankreich). Transitfahrten sind aus- Euro je Transport Unternehmen Unternehmen müssen für jede Fahrt genommen (Start und Ziel außerhalb + nach Frankreich eine Entsendebe- Frankreichs), ebenso Gelegenheits- 1 Paket über 39 Euro pro Fahrer je scheinigung ausstellen. Dieses Form- verkehre mit Bussen, wenn in Frank- Halbjahr, dies beinhaltet: blatt muss für jeden einzelnen Fahrer reich weder Passagiere aus- noch zu- ausgestellt werden und ist bis zu sechs steigen. ;;Antragsbearbeitung (geschätzt 35 Monate gültig. Die einzelnen Einsät- Selbstfahrende Unternehmer/selbst- elektronische Anträge pro Jahr) ze müssen nicht im Voraus spezifi- ständige Fahrer sind ebenfalls aus- ;;Archivierung ziert werden. genommen. Zum Nachweis ist ein ;;Gesichert auf einem geschützten www.wko.at/Content.Node/bran- Handelsregisterauszug mitzuführen. Server für einen Zeitraum von 24 c h e n / s t m k / Tr a n s p o r t Ve r k e h r / (6 + 18) Monaten Gu e t e r b e f o e rd e r u n g s g e we r b e / ;;Bereitstellung der Dokumente TRANSPORTRECHT/Startseite_ Repräsentanz/Vertretung des und Kommunikation mit den Frankreich.html Entsendeunternehmens in französischen Behörden Frankreich Im Fahrzeug sind folgende Unterla- Jedes Unternehmen, das Arbeit- Im Preis nicht inbegriffen: gen in Papierform in französischer nehmer nach Frankreich entsendet, Sprache mitzuführen: muss in Frankreich eine Repräsen- ::Kosten für die von VIALTIS • Entsendebescheinigung tanz/Vertretung bestellen, die mit durchgeführten Übersetzungen, • Arbeitsvertrag den französischen Kontrollbehör- aufgrund von Anforderungen der den zusammenarbeiten soll. Diese französischen Behörden (10 Euro- Entsendebescheinigung Repräsentanz/Vertretung kann frei Cents pro Wort); Die Entsendebescheinigung hat fol- gewählt werden, es gibt keine Vor- gende Angaben zu enthalten: aussetzungen für die Bestellung. Es Ausgenommen sind Übersetzungen • Name, Telefonnummer und kommen daher für diese Aufgabe die vom Kunden erbracht werden. Adresse des Arbeitgebers | 33 |
Verkehrsinfo international • E-Mail-Adresse des Arbeitgebers • Angabe des auf das Arbeitsver- Sämtliche Unterlagen sind nach der- • Registrierungsnummer im Ver- hältnis anzuwendenden Arbeits- zeitigem Wissensstand in französi- kehrsunternehmensregister rechtes scher Sprache entweder in Papierform • Name, Geburtsdatum, Geburts- • Berufsqualifikation des entsende- oder elektronisch bereitzuhalten. ort des Inhabers/Geschäftsführers ten Arbeitnehmers des Unternehmens • Bruttostundenlohn in Euro • Name, Adresse, Telefonnummer, • Unterschrift des Arbeitgebers Lohnhöhe E-Mail-Adresse des Repräsentan- ten/Vertreters des Unternehmens Bezüglich der Höhe des Mindest- in Frankreich Von der Repräsentanz/Vertre- lohns verwiesen die französischen • Angaben über tägliche Reise-/Ver- tung in Frankreich bereitzu- Vertreter auf die in Frankreich gelten- pflegungs-/Nächtigungskosten haltende Unterlagen den Tariflöhne. Die Entgeltbestand- • Ablaufdatum der Entsendebe- teile (Grundlohn, Überstunden, scheinigung (maximal 6 Monate) • Kopie der Entsendebescheinigung Sonderzahlungen nach Tarifvertrag) • Name, Geburtsdatum, Geburts- • Lohnabrechnung richten sich nach allgemeinem fran- ort, Staatsbürgerschaft, Wohnad- • Überweisungsbeleg/Zahlungs- zösischem Arbeitsrecht. resse des entsendeten Arbeitneh- nachweis Detailfragen dazu sind bislang noch mers • Kopie der Bestellungsurkunde unbeantwortet. • Datum der Unterzeichnung des • Angewendeter Kollektivvertrag Der aktuelle Mindestlohn in Frank- Arbeitsvertrages (soweit vorhanden) reich beträgt 9,67 Euro. Lohntabelle (Basisstundenlohn in Euro seit 1. Jänner 2016) im Detail: Gruppe Koeffizient Stundenlohn 3b Lenker von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen 118M 9,68 4 Lenker von Lastkraftwagen mit 3,5 Tonnen bis 11 Tonnen zGG 120M 9,68 5 Lenker von Lastkraftwagen mit 11 Tonnen bis 19 Tonnen zGG 128M 9,71 6 Lenker von Lastkraftwagen über 19 Tonnen zGG 138M 9,73 7 Hochqualifizierter Lenker von Lastkraftwagen 150M 10 Sanktionen Mitverantwortung des Dienst- für das fahrende Personal von Perso- In folgenden Fällen können Geldstra- leistungsempfängers nenbeförderungsunternehmen fen eingehoben werden: Bei Verstößen des Entsendebetrie- www.wko.at/stmk/transporteure. • Bis maximal 450 Euro, wenn Fah- bes gegen die Entsendebestimmun- rer bei Kontrollen den Arbeitsver- gen (Mindestlohn, arbeitsrechtliche Weitere Informationen trag nicht vorweisen können. Bestimmungen) soll den Dienst- Sämtliche von französischer Seite • Bis maximal 750 Euro, wenn leistungsempfänger eine Mitverant- (leider bislang ausschließlich in fran- Fahrer bei Kontrollen die Entsen- wortung treffen, wenn dieser nicht zösischer und teilweise englischer debescheinigung nicht vorweisen nachweisen kann, dass er den Entsen- Sprache) zur Verfügung gestellte In- können. debetrieb zur Einhaltung der gesetz- formationen finden Sie unter: http:// • Bis maximal 2.000 Euro, wenn lichen Bestimmungen aufgefordert tinyurl.com/zq2x55b das Unternehmen keine Entsen- hat. debescheinigung ausgestellt oder keinen Repräsentanten/Vertreter Zusammenfassende Tabelle der Ar- Fragenkatalog in Deutsch: bestellt hat. beitszeit- und Ruhezeit-Regelungen www.wko.at/stmk/tranporteure | 34 |
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