Frächter werden erneut zur Kassa gebeten - Lkw-kartell rechtl. Ersteinschätzung - WKO

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Frächter werden erneut zur Kassa gebeten - Lkw-kartell rechtl. Ersteinschätzung - WKO
P.b.b 07Z037323M - WKO FG Transport, Körblergasse 111-113, 8010 Graz

                                                                                                       Vol.3 / 2016

                               Frächter werden erneut
                               zur Kassa gebeten

           Lkw-kartell                                                 Klarstellung:
           rechtl. Ersteinschätzung                                    Lenkfreie Tage

                                                                                        www.wko.at/stmk/transporteure
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Editorial

Leistungen von Friends on the Road
 Neue Impulse für Straßenverkehr und Logistik ...

• Image/Kommunikation:                 • Verkehrssicherheit/Qualifizie-     • Kooperationen/Netzwerke:
  LogCom initiiert und koordiniert       rung:                                LogCom bietet ihren Mitgliedern
  als Trägerorganisation die Image-      LogCom bietet auf Verkehrssi-        eine Plattform zum Aufbau von
  kampagne „Lkw-Friends on the           cherheit und Kompetenzgewinn         Kooperations- und Kommunika-
  road“ bis hin zur Integration          abgestimmte Bildungsangebote         tionsnetzwerken.
  von Sponsoren. LogCom ist aber         und Projekte.
  auch offen für entsprechende Ini-
  tiativen in anderen Verkehrsberei-
  chen.

   Je stärker die LogCom ist, desto mehr kann sie bewegen und ihre Ziele
   erreichen. Wir laden Sie ein, unsere Plattform mitzutragen. Treten Sie
   der LogCom bei, füllen Sie einfach die Beitrittserklärung aus und sen-
   den Sie diese an uns!

   Beitrittserklärung finden Sie unter:
   www.logcom.org – auf der Seite „Initiative“

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Inhalt

Verkehrsinfo   national
                                   MAUTTARIFE 2017 Licht und Schatten							                                                                                6
                                   Land Steiermark adaptiert Feinstaub-Fahrverbote für Lkw		                                                                8
                                   Warnmeldung – Falsche Radarstrafe auf A8 (Innkreis Autobahn)		                                                          14
                                   32. KFG-Novelle in Kraft                                                                                                15
                                   Erleichterung für Lenker von Hausmüllabfuhr und Schneeräumfahrzeugen                                                    16
                                   Verwendung des EU-Formblattes für lenkfreie Tage oder manuelle Nachträge?				                                           18
                                   Änderung des Tiroler Nachtfahrverbotes			                                                                               22
                                   Autotransporter mit Ladestützen – Maximale Landungslänge				                                                            22
                                   Lkw-Kartell – Rechtliche Ersteinschätzung			                                                                            25

Verkehrsinfo   international
                      		            Novelle der CEMT-Genehmigungs-Vergabeverordnung		                                                                          32
                      Deutschland:  Ladungssicherung wird nach EN 12195-1 kontrolliert		                                                                       32
                      Schweiz: 		   LSVA-Mautentwicklung ab 1. Jänner 2017					                                                                                32
                      Frankreich 		 Mindestlohnregelung seit 1. Juli 2016                                                                                      33
                      		Umweltzonen		                                                                                                                          39
                      Slowakei: 		  Strafen bei verspäteter Rückgabe der Bordeinheit (OBU)                                                                     40
                      Ungarn:		     Änderungen der Kfz-Steuer für im Ausland registrierte Lkw		                                                                40

Transport Service
                                              Aktuelle VPI- und Inflationsentwicklung in Österreich				                                                    45
                                              Entwicklung Dieselpreis und Transportkostenindex				                                                         45
                                              Familienhafte Mitarbeit – Merkblatt                                                                          46
                                              SOLAS-Richtlinien – Bestimmung der Bruttomasse von Seecontainern			                                          50
                                              Datenbank „TCD“ für Container-Leergewicht			                                                                 51
                                              Digitaltachograf – Fahrerkarten einfach und kostengünstig warten                                             51
                                              Geförderte Nachrüstung für Lkw/Bus mit Fahrerassistenzsystem „MobilEye“ – Problematik „toter Winkel“         52
                                              WKO-Kampagne zur Flexibilisierung der Arbeitszeit                                                            52
                                              WKÖ-Positionierung zu 1-Euro-Jobs		                                                                          53
                                              Neuerscheinung – „Die Österreichische Verkehrswirtschaft“ Ausgabe 2016			                                    55

Boxen stopp
                      Förderung für das Kleintransportgewerbe und den Werkverkehr für Fahrzeuge bis 3,5 t hzG		                                                56
                      Die Spritspartrainings-Förderaktion für Lenkerinnen und Lenker von Lkw über 3,5 t hzG geht in die Verlängerung		                         56
                      Transporteure auf medialem Überholkurs					                                                                                              58
                      Fest im Griff – mit Kran-Lkw von RESCH Transporte GmbH „Heben ohne Kompromisse“				                                                      62
                      Gbr. TRIPPL Transporte GmbH: Vom Pferdefrächter zum Transport- und Bauspezialisten				                                                   64

 Impressum: Volle Fahrt – Ausgabe 39
 Herausgeber: Fachgruppe f. d. Güterbeförderungsgewerbe, Redaktion: FG f. d. Güterbeförderungsgewerbe Steiermark, 8021 Graz, Körblergasse 111–113, Tel.:
 0316/601-610, Fax: 0316/601-735, E-Mail: befoerderung.gueter@wkstmk.at, Internet: http://wko.at/stmk.transporteure; Titelbild LKW/Maut: ©ASFINAG, Titelbild
 Grafik: © Martin Saure/Fotolia.com; Medienverlag: print-verlag, Berliner Ring 71/3/16, 8047 Graz, Anzeigenverkauf: TopMedia-Agentur Andreas Bunderla – Tel.
 0664/45 41 124; Fotos: WKO; print-verlag; Fotolia.com; alle Länderbutton: ©Helmut Niklas/Fotolia.com; Druck: Medienfabrik Graz; © Druck- und Satzfehler
 vorbehalten

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Verkehrsinfo    national

                               MAUTTARIFE 2017
                               Licht und Schatten
   Ende Juli hat das Verkehrsministerium die Lkw-Maut-Tarifverordnung für 2017 in Begutachtung
   geschickt. Die „Externen Kosten“ verteuern auch Euro-6-Lkw.

   Ende Juli wurde das letzte Puzz-         schmutzung; Lärmbelastung – dif-         reicht hat und damals einige Vorteile
   lesteinchen für das neue Maut-           ferenziert nach Tag/Nacht), in die       genießen konnte. Die wichtigsten
   modell, das mit 1. Jänner 2017 in        Mauttarife mit einberechnet.             Punkte im Überblick:
   Kraft tritt, veröffentlicht. Diese so-
   genannte Mauttarifverordnung legt        Diese Vorgehensweise ist rechtlich
   die Kilometertarife für die einzelnen    durch die EU-Wegekostenrichtlinie
   Fahrzeugkategorien fest. Nüchtern        gedeckt (Deutschland hebt seit der       DAS PAKET
   betrachtet verteuern sich mit dem        letzten Mautänderung ebenso exter-
   Jahreswechsel die einzelnen Mautta-      ne Kosten im Rahmen der Mauttarife       Rückblick: Ausgangslage 2015 war,
   rife wiederum auf dem hochrangigen       ein). Jedoch ist diese Verteuerung der   dass für 2016 eine zweimalige Maut-
   Straßennetz in Österreich. Denn zu-      Preis, den man jetzt für ein Maut-       erhöhung (per 1. Jänner und per 1.
   sätzlich zu den „Infrastrukturkosten“    Gesamtpaket bezahlen muss, welches       Juli) angekündigt wurde. Diese sollte
   werden nun auch die oft zitierten        man 2015 in zähen Verhandlungen          in Summe eine prozentuelle Gesamt-
                                                                                                                             Foto: © ASFINAG

   externen Kosten, also die Kosten der     mit dem damals zuständigen Minis-        erhöhung von insgesamt 20 Prozent
   Umweltverschmutzung          (Luftver-   ter Alois Stöger verhandelt und er-      ausmachen.

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Verkehrsinfo      national

                               Verhandlungsergebnis 2016: In              sichert (Änderung des Berechnungs-
                               einer Vielzahl von Verhandlungs-           zeitraumes wie bei der Vignette).
                               runden ist es der Interessenvertre-    •   Keine Tarifökologisierung (Infla-
                               tung gelungen, ein Gesamt-Paket zu         tionsanpassung + Mauterhöhung)
                               schnüren, welches für 2016 drei zen-       im 2-Jahres-Rhythmus mehr.
                               trale Punkte beinhaltete:              •   Die Hälfte der Einnahmen aus
                                                                          den externen Kosten fließt wie-
                               • Keine Erhöhung der Mautsätze             der an die Betriebe zurück (ca. 20
                                 um bis zu 20 Prozent ab 1. Jänner        Mio. Euro jährlich zur Tarifstüt-    FAZIT
                                 2016; sondern nur um ein Pro-            zung für Euro-6-Fahrzeuge).
                                 zent.                                •   Zweckwidmung der übrigen Ein-        Wo Licht ist, ist auch Schatten. Je-
                               • Keine Anpassung der Tariföko-            nahmen durch externe Kosten.         doch ist man mit diesem Mautmo-
                                 logisierung (Spreizung der Tarife        Diese fließen in branchenspezifi-    dell „Neu“ einen großen Schritt in
                                 nach Euro-Emissionsklassen), die         sche Maßnahmen (z. B. als För-       Richtung eines planbaren und trans-
                                 bisher alle zwei Jahre erfolgte.         derung für Aus- und Weiterbil-       parenten Mautsystems in Österreich
                               • Keine Anlastung der externen             dung).                               gegangen, zahlreiche Verbesserungen
                                 Kosten mit 1. Juli 2016.             •   Keine Tarifdifferenzierung nach      in den rechtlichen Rahmenbedin-
                                                                          regionalen Kriterien (Vorstadt-      gungen konnten erreicht werden.
                               Verhandlungsergebnis 2017: Neues           straßen/Bergregionen – Möglich-      Und auch monetär konnten in Sum-
                               transparentes, wirtschaftsverträgli-       keit gemäß EU-Wegekostenricht-       me durch die mit dem BMVIT ge-
                               cheres und ökologisches Mautsystem:        linie).                              troffene Vereinbarung Zusatzkosten
                                                                      •   Keine Valorisierung (Inflationsan-   für die Wirtschaft von rund 150
                               • Frühe Planung und Veröffentli-           passung) der externen Kosten bis     Mio. Euro für den Zeitraum 2016 bis
                                 chung der Mauttarife (Sommer) ge-        2020.                                2020 abgewendet werden!
Foto: © mitifoto/Fotolia.com

                               			                                                                                                                    |7|
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Verkehrsinfo     national
   Land Steiermark adaptiert Feinstaub-Fahrverbote für Lkw

   Das Land Steiermark reduziert das       (bisher knapp 300 Gemeinden). Bei        ab 1. Jänner 2018. Gleichzeitig för-
   Feinstaub-Sanierungsgebiet um wei-      den Lkw-Fahrverboten gilt künftig        dert die Steiermark die Anschaffung
   tere 21 Gemeinden im Bereich der        nicht mehr die Gewichtsgrenze von        von Kleintransportfahrzeugen.
   Mur-Mürz-Furche. Damit folgt die        7,5 t hzG. Wie bei den Fahrverboten      Die Förderung kann bei der WK
   Landesregierung einem Beschluss         im Großraum Wien und Linz müs-           Steiermark über die Fachgruppe für
   des Wirtschaftsparlaments der Wirt-     sen auch Kleintransporter (N1) unter     das Güterbeförderungsgewerbe bean-
   schaftskammer Steiermark. Für die       7,5 Tonnen zumindest den Abgas-          tragt werden.
   restlichen Sanierungsgebiete wurden     standard EURO 3 erfüllen, um die         Nähere Infos: Pamela Prinz
   aufgrund der Gemeindestrukturre-        Feinstaubgebiete befahren zu dürfen.     Tel. 0316/601-638
   form die Gemeindenamen angepasst        In der Steiermark gilt die Regelung      M. befoerderung.gueter@wkstmk.at

   Nachfolgend ein Vergleich der beiden Verordnungen (2016 – 2014):

         Landes-                        LGBI 100/2016                                    LGBI. 116/2014
         gesetzblatt:
    1)                         Sanierungsgebiet „Großraum Graz“:                Sanierungsgebiet „Großraum Graz“:

                                        Politische Bezirke:                              Politische Bezirke:
                                            Stadt Graz                                       Stadt Graz
                                         Graz-Umgebung                                    Graz-Umgebung
    2)                                                                             Sanierungsgebiet „Aichfeld“:
                                           ENTFALLEN
                                                                                         Politischer Bezirk:
                                                                                                Murtal

    3)                                                                      Sanierungsgebiet „Zentrale Mur-Mürz-Furche“:
                                           ENTFALLEN
                                                                                        Politische Bezirke:
                                                                                        Bruck-Mürzzuschlag
                                                                                               Leoben
    4)                    Sanierungsgebiet „Außeralpine Steiermark“:        Sanierungsgebiet „Außeralpine Steiermark“:
                                        Politische Bezirke:                             Politische Bezirke:
                                        Deutschlandsberg                                Deutschlandsberg
                                          Graz-Umgebung                                   Graz-Umgebung
                                       Hartberg-Fürstenfeld                            Hartberg-Fürstenfeld
                                              Leibnitz                                        Leibnitz
                                         Südoststeiermark                                Südoststeiermark
                                             Voitsberg                                       Voitsberg
                                                Weiz                                            Weiz

          Fahrverbote     Alle Nutzfahrzeuge (Lkw, Sattelkfz, Sattelzug-    Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahr-
              für:        fahrzeuge) (gemäß KFG § 3 (1) Zi 2.2 Klasse N)    zeuge mehr als 7,5 Tonnen Euroklassen 0 – 2
                                        Euroklassen 0 – 2

              Ab:                        1. Jänner 2018                                   1. Jänner 2015

             Aus-        • Fahrzeuge gem. § 14 (2) IG-L
           nahmen:       • Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, Schausteller-
                           art, historische Lastkraftwagen, selbstfahren-
                           de Arbeitsmaschinen
                         • Heeresfahrzeuge
                         • Werkverkehrsfahrzeuge (max. 4 mit max. 12 t
                           hzG)
         Kennzeichnung   IG-L Plakette (gem. IG-L Abgasklassen-Kennzeich-
         mittels:                           nungs-VO)

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Frächter werden erneut zur Kassa gebeten - Lkw-kartell rechtl. Ersteinschätzung - WKO
Verkehrsinfo   national

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Frächter werden erneut zur Kassa gebeten - Lkw-kartell rechtl. Ersteinschätzung - WKO
Verkehrsinfo   national

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Verkehrsinfo   national

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Verkehrsinfo     national

!   Warnmeldung –
    Falsche Radarstrafe auf A8 (Innkreis Autobahn)
    Die Fachgruppe Oberösterreich in-        Der Zeitserver war demnach um 2          nesfalls die Strafbeträge einbezahlen,
    formiert, dass es im Zeitraum zwi-       Stunden und 20 Minuten nach hin-         sondern Kontakt mit der BH Gries-
    schen 20. und 23. Juni 2016 zur Aus-     ten versetzt eingestellt. So erhielten   kirchen aufnehmen. Die BH Gries-
    fertigung fehlerhafter Radarstrafen      Lenker Strafen wegen angeblicher         kirchen hat bereits in einigen Fällen
    für die A8 bei Km 38.290 (Weibern)       Übertretung des Nacht-60ers obwohl       Verfahren eingestellt.
    in Fahrtrichtung Wels gekommen ist.      diese tatsächlich die Messstelle nach    Im Falle einer erhaltenen Strafverfü-
                                                                                                                               Foto: © Steffen Niclas/Fotolia.com

    Grund für den Fehler ist, dass falsche   5 Uhr früh passierten.                   gung muss der Lenker im Einzelfall
    Zeitangaben infolge eines fehlerhaft                                              jedenfalls Einspruch einlegen, da-
    eingestellten Zeitservers beim Ge-       Betroffene Lenker sollten im Falle       mit das Verfahren eingestellt werden
    schwindigkeitsmessgerät erfolgten.       erhaltener Anonymverfügungen kei-        kann.

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Verkehrsinfo      national
                                32. KFG-Novelle in Kraft
                                Am 8. Juni 2016 wurde die 32. KFG-Novelle im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe untenstehend).
                                Nachfolgend einige Punkte/Neuerungen daraus:

                                § 24 – Kontrollgerät:                   § 45 – Probefahrten:
                                „Fällt das Fahrzeug unter eine der      „(1) Probefahrten mit nicht zum Ver-
                                Ausnahmen des Abs. 2b Z 1 und 2         kehr zugelassenen Kraftfahrzeugen
                                oder des Artikels 3 lit. aa bis i der   oder Anhängern oder Fahrgestellen
                                Verordnung (EG) Nr. 561/2006, so        solcher Fahrzeuge dürfen auf Straßen
                                muss der Fahrtschreiber/das Kont-       mit öffentlichem Verkehr nur mit Be-
                                rollgerät lediglich zum Zwecke der      willigung der Behörde durchgeführt
                                Geschwindigkeitskontrolle verwen-       werden, in deren örtlichem Wir-         der Klassen M2, M3, N2 oder N3
                                det werden.“                            kungsbereich der Ort liegt, von dem     gewerbsmäßig im Auftrag von Nutz-
                                                                        aus der Antragsteller hauptsächlich     fahrzeugherstellern oder Nutzfahr-
                                § 24 – Manipulation am Kilo-            über die Verwendung der Probefahrt-     zeughändlern zu überführen.
                                meterstand:                             kennzeichen verfügt. Probefahrten
                                „(11) Ist ein Fahrzeug mit einem        sind Fahrten zur Feststellung der Ge-   § 102 – Pflichten des Kraft-
                                Wegstreckenmesser (Kilometerzäh-        brauchsfähigkeit oder der Leistungs-    fahrzeuglenkers – Handyver-
                                ler) ausgerüstet, so dürfen keine Ma-   fähigkeit von Fahrzeugen oder ihrer     bot am Steuer:
                                nipulationen des Kilometerzählers       Teile oder Ausrüstungsgegenstände       „Während des Fahrens ist dem Len-
                                zur Reduzierung oder falschen Wie-      oder Fahrten, um Fahrzeuge vorzu-       ker das Telefonieren ohne Benützung
                                dergabe des Kilometerstandes des        führen. Als Probefahrten gelten auch    einer Freisprecheinrichtung sowie
                                Fahrzeugs vorgenommen werden. Bei       Fahrten zur Überführung eines Fahr-     jegliche andere Verwendung des Mo-
                                Reparatur oder Tausch eines elektro-    zeuges an einen anderen Ort im Rah-     biltelefons, ausgenommen als Navi-
                                nischen Kilometerzählers ist der bis-   men des Geschäftsbetriebes sowie        gationssystem, sofern es im Wagenin-
                                herige Kilometerstand einzustellen.“    Fahrten um unbeladene Fahrzeuge         neren befestigt ist, verboten.“
Foto: © Marco2811/Fotolia.com

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Verkehrsinfo    national

   Erleichterung für Lenker von
   Hausmüllabfuhr und Schneeräumfahrzeugen
   Mit der Novellierung der „Lenker/innen-Ausnahmeverordnung“ und Veröffentlichung dieser im
   Bundesgesetzblatt konnten für betroffene Betriebe wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Dies
   betrifft die „Hausmüllabfuhr“ und die „Schneeräumfahrzeuge“:

   § 6 – Hausmüllabfuhr                   von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr.      Begriff „nachweislich“: Betreffend
   Bisherige Regelung: § 6. Abweichend    561/2006 und § 15 AZG kann bei          der bei Kontrollen erforderlichen
   von Art. 7 der Verordnung (EG) Nr.     Lenkerinnen und Lenkern an Tagen,       Dokumentation („nachweislich“) hat
   561/2006 und § 15 AZG kann bei         an denen sie ausschließlich von Stra-   das BMASK klargestellt, dass hand-
   Lenkerinnen und Lenkern an Tagen,      ßenbauämtern für den Winterdienst       schriftliche Vermerke auf Schau-
   an denen sie ausschließlich von zu-    eingesetzt werden, die Lenkpause        blättern bzw. Ausdrucke aus dem
   ständigen Stellen zur Hausmüllab-      entfallen.                              Kontrollgerät über Beginn und Ende
   fuhr eingesetzt werden, die Lenkpau-                                           der jeweiligen Tätigkeit als Nachweis
   se entfallen.                          Neuregelung: § 7                        ausreichend sind und somit darüber
                                          Abweichend von Art. 7 der Verord-       hinaus keine weiteren Mitführver-
   Neuregelung: § 6                       nung (EG) Nr. 561/2006 und § 15         pflichtungen bestehen.
   Abweichend von Art. 7 der Verord-      AZG kann bei Lenkerinnen und
   nung (EG) Nr. 561/2006 und § 15        Lenkern an Tagen, an denen sie aus-     Insbesondere ist daher eine Mitfüh-
   AZG kann bei Lenkerinnen und           schließlich und nachweislich von        rung von zusätzlichen Auftragsunter-
   Lenkern an Tagen, an denen sie aus-    Straßenerhaltern oder von Unterneh-     lagen nicht Pflicht. Solche Auftrags-
   schließlich und nachweislich zur       men, die von Straßenerhaltern beauf-    erteilungen können aber natürlich
   Hausmüllabfuhr eingesetzt werden,      tragt wurden, für den Winterdienst      allenfalls bei einer Kontrolle die Be-
   die Lenkpause entfallen.               eingesetzt werden, die Lenkpause        weiskraft der Vermerke erhöhen und
                                                                                                                           Foto: © Dron/Fotolia.com

                                          entfallen.                              somit allfällige Zweifel vermeiden,
   § 7 – Schneeräumfahrzeuge                                                      aber verwaltungsstrafrechtlich ist das
   Bisherige Regelung § 7: Abweichend                                             Nichtmitführen nicht relevant.

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Verkehrsinfo   national
Foto: © Ssogras/Fotolia.com

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Verkehrsinfo     national

   Verwendung des EU-Formblattes für lenkfreie Tage
   oder manuelle Nachträge?
   Da es in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten und Strafverfahren gegeben hat, wann das EU-
   Formblatt zu verwenden ist und wann ein manueller Nachtrag am Kontrollgerät zu erfolgen hat, hat das
   BMVIT aufgrund heftiger Intervention der WKÖ folgende Klarstellung in Erlassform veröffentlicht:

   „Zeiträume, in denen der Lenker         darf nicht zusätzlich zum vorhan-      vom Fahrzeug administrativ zu auf-
   vom Fahrzeug abwesend war (und          denen Nachtrag verlangt werden; in     wendig, dann kann als Nachweis das
   das Kontrollgerät daher nicht be-       diesen Fällen darf der Lenker auch     EU-Formblatt verwendet werden.
   dienen konnte) sind im Wege des         nicht „wegen Fehlen des EU-Form-       Das EU-Formblatt ist in diesen Fäl-
   manuellen Nachtrages am digitalen       blattes“ bestraft werden.              len vom Kontrollorgan/von der Kon-
   Kontrollgerät oder mittels händischer                                          trollbehörde zu akzeptieren.“
   Aufzeichnungen auf dem Schaublatt       Ist ein manueller Nachtrag – am di-
   zu erfassen. Ist ein manueller Nach-    gitalen Kontrollgerät oder mittels
   trag in technischer Hinsicht nicht      händischer Aufzeichnungen auf dem
   möglich (Nachtrag über mehrere          Schaublatt – zwar technisch möglich,
   Tage bei einem Kontrollgeräte der 1.    aber infolge längerer Abwesenheiten
   Generation), dann hat der Nachweis
   mittels EU-Formblatt zu erfolgen.

   Wenn ein manueller Nachtrag erfolgt
   ist, dann hat das Kontrollorgan/die
   Kontrollbehörde diesen Nachtrag zu
   akzeptieren und das EU-Formblatt

             Z

                                                                                                                        Foto: © Stefan Rajewski/Fotolia.com

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Verkehrsinfo   national
   Änderung des Tiroler Nachtfahrverbotes
   Mit der jüngsten Novellierung des    wurde dieses Fahrverbot dahinge-     autobahn fahren, nicht ab 1. Juli
   Tiroler Nachtfahrverbotes für Lkw    hend geändert, dass Euro-6-Fahr-     2016, sondern erst ab 1. Mai 2017
   auf der A12:                         zeuge, die während des bestehenden   eine entsprechende Plakette auf dem
   http://tinyurl.com/zn6275m           Nachtfahrverbots auf der Inntal-     Fahrzeug aufweisen müssen.

   Autotransporter mit Ladestützen – Maximale Ladungslänge
   Die Rechtsmeinung zur Durchführung von Autotransporten konnte nun wie folgt klargestellt werden:

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Verkehrsinfo   national

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                            Lkw-Kartell – Rechtliche Ersteinschätzung
                            Rechtliche Ersteinschätzung zu Möglichkeiten von Schadensersatzklagen bei kartellrechtlichen
                            Verstößen

                            Der Fachverband Güterbeförderung                 grund der anstehenden Kartellgesetz-
                            hat Dr. Peter Franzmayr beauftragt               novelle, nur einen groben Überblick
                            einen rechtlichen Kurzabriss zu den              zur Ersteinschätzung dar und wir
                            derzeitigen rechtlichen Möglich-                 dürfen insbesondere auf die Kapitel
                            keiten und Problemstellungen von                 • 4. Mögliche faktische und
                            Schadensersatzklagen bei kartell-                   rechtliche Schwierigkeiten bei
                            rechtlichen Verstößen zu erstellen.                 der Geltendmachung von Scha-
                                                                                densersatzansprüchen (S. 27)
                            Die Unterlage stellt aufgrund der                • 6. Ausblick (S. 29)
                            Komplexität und Vielschichtigkeit                • 7. Zusammenfassung (S. 30)
                            des Themas, auch vor dem Hinter-                 inhaltlich verweisen.

                                                              ERSTE ÜBERLEGUNGEN
                            betreffend die Möglichkeit von Schadensersatzklagen bei kartellrechtlichen Verstößen (erstellt für den Fachver-
                                                              band für das Güterbeförderungsgewerbe)
                            1.      Sachverhalt:                             ‘‘Koordinierung der Bruttolis-                           kungstechnologien für mittle-
                            Die Europäische Kommission hat                     tenpreise für mittelschwere und                        re und schwere Lastkraftwagen
                            festgestellt, dass MAN, Volvo/Ren-                 schwere Lastkraftwagen im Euro-                        in Reaktion auf die zunehmend
                            ault, Daimler, Iveco und DAF gegen                 päischen Wirtschaftsraum (EWR).                        strengeren europäischen Emissi-
                            EU-Kartellvorschriften verstoßen ha-               Unter dem Bruttolistenpreis ist                        onsnormen (von Euro III bis zur
                            ben. Die Lkw-Hersteller hatten von                 der Herstellerpreis ab Werk zu                         derzeit gültigen Euro VI-Emissi-
                            1997 bis 2011 Verkaufspreise für                   verstehen. Diese Bruttolistenprei-                     onsklasse).
                            Lastkraftwagen abgesprochen und                    se dienen als Grundlage für die
                            die mit der Einhaltung der strenge-                Preisbildung in der Lkw-Industrie.                ‘‘Weitergabe der Kosten für die
                            ren Emissionsvorschriften verbunde-                Für den Endpreis, den der Käufer                    Emissionssenkungstechnologi-
                            nen Kosten in abgestimmter Form                    schließlich für einen Lkw zahlt,                    en, deren Einführung zur Einhal-
                            weitergegeben. Nach der bisher einzi-              werden diese Bruttolistenpreise an                  tung der zunehmend strengeren
                            gen offiziellen Information der Euro-              nationale und lokale Gegebenhei-                    europäischen Emissionsnormen
                            päischen Kommission1 wird den ge-                  ten angepasst.                                      (von Euro III bis zur derzeit gül-
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                            nannten Lkw-Herstellern Folgendes                                                                      tigen Euro-VI-Emissionsklasse)
                            zur Last gelegt:                                 ‘‘Absprache des Zeitplans für die                     erforderlich war, an die Kunden.
                                                                               Einführung von Emissionssen-
                            1       Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Juli 2016, aktualisiert am 10. August 2016

                            			                                                                                                                                      | 25 |
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   Geschädigt wurden mit den Abspra-          Das Kartellrecht soll Vereinbarun-       haben, sind zum Ersatz des daraus
   chen jene Käufer von mittelschwe-          gen/Abreden zwischen im Wett-            entstehenden Schadens verpflichtet.
   ren (6 t bis 16 t) oder schweren Lkw       bewerb stehenden Unternehmern            Dieser 2012 neu eingeführte § 37a
   (über 16 t) der genannten Marken,          unterbinden und so den Markt             KartG greift die Forderung auf, den
   die in den Jahren 1997 bis 2011 (und       schützen. Rechtsgrundlagen sind das      Ersatz des Schadens aus Kartellver-
   möglicherweise noch danach) auf-           Kartellgesetz, das Wettbewerbsgesetz     stößen zu erleichtern und normiert
   grund der kartellrechtlichen Abspra-       und Bestimmungen des Vertrags über       in Anlehnung an die deutsche Rege-
   chen überhöhte Preise bezahlt haben.       die Arbeitsweise der Europäischen        lung (§ 33 dGWB) gewisse Vereinfa-
   Wegen der genannten Verstöße gegen         Union (AEUV).                            chungen für die Schadensermittlung,
   europäisches Kartellrecht verhängte                                                 einen Zinsanspruch ab dem Schädi-
   die Kommission Mitte Juli 2016 über        In der EU ist die europäische Kom-       gungsereignis, eine Unterbrechung
   die Lkw-Hersteller eine Geldbuße in        mission für die Durchsetzung des         von Zivilprozessen und eine Verjäh-
   Höhe von 2,93 Mrd. Euro.                   europäischen Kartellrechts zuständig.    rungshemmung für die Dauer wett-
                                              Gemäß Artikel 101 AEUV und Ar-           bewerblicher Verfahren sowie eine
   Zur Möglichkeit allfälliger Scha-          tikel 53 des EWR-Abkommens sind          Bindungswirkung an Entscheidun-
   densersatzklagen der Kunden teilt          Kartelle und andere wettbewerbs-         gen der Wettbewerbsbehörden.
   die europäische Kommission in der          widrige Verhaltensweisen untersagt.
   offiziellen Pressemitteilung vom 19.       Wenn eine Person oder ein Unter-
   Juli 2016 Folgendes mit:                   nehmen durch ein Kartell geschädigt      Da nach § 37a Abs. 3 KartG Ent-
                                              wurde, kann Schadensersatz von           scheidungen des Kartellgerichts, der
   „Alle Personen und Unternehmen, die        dem wettbewerbswidrig handeln-           Europäischen Kommission sowie ei-
   durch das beschriebene wettbewerbs-        den Unternehmen gefordert werden.        ner zuständigen Wettbewerbsbehör-
   widrige Verhalten geschädigt wurden,       Von der EU-Kommission verhängte          de eines anderen EU-Mitgliedstaates
   können vor den Gerichten der Mit-          Geldbußen verhindern oder mindern        Bindungswirkung für österreichische
   gliedstaaten auf Schadensersatz klagen.    den Schadensersatz nicht.                Zivilgerichte haben, muss die Zuwi-
   Nach der Rechtsprechung des Gerichts-                                               derhandlung nicht mehr bewiesen
   hofs der Europäischen Union und der        Innerstaatlich verbietet § 1 KartG       werden. Den Geschädigten wird da-
   Verordnung 1/2003 des Rates gelten         Vereinbarungen zwischen Unterneh-        mit ein Teil der Beweislast abgenom-
   Kommissionsbeschlüsse in Gerichtsver-      mern und aufeinander abgestimmte         men. Die zentrale Voraussetzung für
   fahren vor einzelstaatlichen Gerichten     Verhaltensweisen, die eine Verhin-       einen Schadensersatzanspruch, dass
   als rechtskräftiger Nachweis dafür, dass   derung, Einschränkung oder Verfäl-       nämlich ein Kartellverstoß vorliegt,
   das Verhalten stattgefunden hat und        schung des Wettbewerbs bezwecken         hat die EU-Kommission – bestref-
   gegen geltendes Recht verstoßen hat.       oder bewirken. Dieser Tatbestand         fend die fünf Lkw-Hersteller MAN,
   Selbst wenn die Kommission gegen           des „klassischen Kartellverbots“ ist     Volvo/Renault, Daimler (Merce-
   die betreffenden Unternehmen Geld-         sehr allgemein gehalten, in § 1 Ab-      des), Iveco bzw. DAF – „offiziell“
   bußen verhängt hat, kann Schadens-         satz 2 KartG sind Beispiele konkreter    festgestellt. Gemäß § 37a Abs. 3
   ersatz gewährt werden. Die von der         Verbote, wie die unmittelbare oder       KartG sind die österreichischen Ge-
   Kommission verhängte Geldbuße              mittelbare Festsetzung der An- oder      richte somit an diese Feststellung
   wird dabei nicht mindernd angerech-        Verkaufspreise, zu finden.               gebunden.
   net.“
                                              Grundsätzlich sind die sogenannten       Im Zusammenhang mit der Verein-
                                              „Follow-on“ Schadensersatzklagen         fachung der Schadensermittlung
   2.       Rechtsfrage:                      dadurch charakterisiert, dass sie nach   wird in § 37a KartG klargestellt, dass
   Welche Rechtsgrundlagen bestehen, auf      einer rechtskräftigen Entscheidung       es nicht auf einen „Gewinn“, son-
   deren Grundlage Unternehmer Scha-          im Rahmen der behördlichen Kar-          dern auf den aus dem Verstoß erziel-
   densersatzforderungen gegenüber den        tellrechtsdurchsetzung eingebracht       ten „Vorteil“ als Grundlage für die
   Nutzfahrzeugherstellern geltend ma-        werden.                                  Schadensbemessung ankommt.
   chen können?
                                              Der Schadensersatzanspruch der           Obwohl MAN aufgrund der zuge-
                                              Geschädigten ist in § 37a KartG          standenen Kronzeugenregelung kei-
   3.       Europäische und öster-            (Schadensersatz wegen Wettbewerbs-       ne Geldbuße auferlegt wurde, hat
            reichische kartellrecht           verstößen) verankert. Unternehmen,       auch dieser Lkw-Produzent gegen
            liche Grundlagen:                 die einen Kartellverstoß begangen        geltendes nationales und EU-Recht

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                                verstoßen. Daher könnten auch Kun-      ter entweder gar keine oder nur sehr    eines der Beklagten als für alle zu-
                                den von MAN, die von den Preisab-       beiläufig Erwähnung finden.             ständigkeitsbegründend hergezogen
                                sprachen zwischen 1997 und 2011                                                 werden.
                                betroffen waren, Schadensersatz gel-    4.1.     Gerichtsstand
                                tend machen.                            Vorweg stellt sich die Frage nach       Die Gerichtszuständigkeit ergibt sich
                                                                        einem allfälligen österreichischen      neben dem Gesetz auch aus einer
                                Im Fall von Scania, die nicht von       Gerichtsstand. Die verbotenen           Zuständigkeitsvereinbarung oder ei-
                                dem EU-Vergleichsbeschluss erfasst      Handlungsweisen (Verabredungen)         ner richterlichen Zuweisung. Nach
                                sind, läuft derzeit noch das reguläre   wurden außerhalb Österreichs gesetzt    der aktuellen Judikatur des Europä-
                                kartellrechtliche Verfahren der EU-     bzw. die betroffenen Unternehmen        ischen Gerichtshofs (EUGH) ist ne-
                                Kommission. Daher steht auch noch       haben ihren Hauptfirmensitz außer-      ben den ausländischen Gerichten in
                                nicht bindend fest, ob Scania rechts-   halb Österreichs. Nach österreichi-     den jeweiligen Ländern, in denen der
                                widrig gehandelt hat oder nicht.        schem Recht (Jurisdiktionsnorm)         Firmensitz der Lkw-Hersteller liegt,
                                Kunden von Scania können daher          richtet sich der allgemeine Gerichts-   auch jenes Gericht örtlich zuständig,
                                aktuell keine Schadensersatzan-         stand von juristischen Personen nach    in dessen Sprengel der Schaden tat-
                                sprüche geltend machen.                 deren (Haupt-)Sitz, sodass gegen die    sächlich eingetreten ist („Ort der Ver-
                                                                        Lkw-Hersteller bei den Gerichten        wirklichung des Schadenserfolgs
                                                                        am jeweiligen Firmensitz des Her-       ist zuständigkeitsbegründend“). Der
                                4.       Mögliche faktische 		          stellers (oder am Ort der verbote-      EuGH betonte dabei, dass sich dieser
                                         und rechtliche                 nen Absprache) rechtlich vorgegan-      Ort für jeden einzelnen Geschädig-
                                         Schwierigkeiten bei            gen werden kann. Gegen MAN und          ten ermitteln lässt und grundsätzlich
                                         der Geltendmachung             Daimler könnte daher jedenfalls in      an dessen Firmensitz liegt, was be-
                                         von Schadens-                  Deutschland, gegen Volvo/Renault        deutet, dass geschädigte österreichi-
                                         ersatzansprüchen:              in Schweden, gegen IVECO in Itali-      sche Unternehmer ihre Ansprüche
                                Die folgende Aufzählung erhebt kei-     en und gegen DAF in den Niederlan-      auch vor österreichischen Gerich-
                                nerlei Anspruch auf Vollständigkeit,    den Schadensersatzklage eingebracht     ten einklagen könnten.
                                sondern dient lediglich dem Zweck,      werden. Verklagt eine durch ein uni-
Foto: © Shutter81/Fotolia.com

                                exemplarisch einige Punkte darzustel-   onsrechtswidriges Kartell geschädigte
                                len, die in der aktuellen Medienbe-     Person die am Kartell beteiligten Un-   4.2.    Mangelnde Information
                                richterstattung und den kursierenden    ternehmer als Gesamtschuldner auf               über Kartellverfahren
                                „Mitteilungen“ diverser Rechtsbera-     Schadensersatz, kann auch der Sitz      Trotz medialer Ankündigung wurden

                                			                                                                                                                   | 27 |
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   von der Europäischen Kommission         muss dennoch jeder geschädigte            ter, der am Kartellverfahren nicht be-
   bisher noch keine konkreten Da-         Kunde dem Gericht zumindest eine          teiligt war, diesen Kenntnisstand erst
   ten über das bereits abgeschlossene     detaillierte Schätzungsgrundlage vor-     mit der Veröffentlichung der rechts-
   EU-Kartellverfahren zur Verfügung       legen. Hierzu wird es in der Regel der    kräftigen Entscheidung. In vorliegen-
   gestellt. Mangels Veröffentlichung      Einholung von kostenintensiven SV-        dem Falle könnte daher der am 19.
   derselben kann daher zum derzeiti-      Gutachten bedürfen, um eine „ge-          Juli 2016 veröffentlichte Beschluss
   gen Zeitpunkt weder der konkrete        richtstaugliche“ Grundlage für eine       über den Vergleich der EU-Kommis-
   Umfang der Absprachen noch ein          konkrete Anspruchsstellung erstellen      sion mit den fünf Lkw-Herstellern
   allenfalls daraus entstandener Scha-    zu können.                                MAN, Volvo/Renault, Daimler, Ive-
   den für den jeweiligen Unternehmer                                                co und DAF als wesentlicher Zeit-
   bzw. die konkrete Höhe des Scha-        Derzeit medial kolportierte (fiktiv an-   punkt angenommen werden.
   dens berechnet werden.                  genommene) Überzahlungen pro Lkw
                                           reichen von (durchschnittlich) 450        Die Frage nach dem Beginn der Ver-
   4.3.     Berechnung der                 Euro bis 20.000 Euro und beruhen          jährungsfrist wurde mit der Kartellge-
            Schadenshöhe                   offenbar auf Erfahrungswerten von         setz-Novelle 2012 vom Gesetzgeber
   Die fünf Lkw-Hersteller MAN, Vol-       Preisaufschlägen bei bisherigen Kar-      ausdrücklich geregelt. Gemäß § 37a
   vo/Renault, Daimler, Iveco und DAF      tellen. Die genannten Beträge stehen      Abs. 4 KartG wird die Verjährung
   müssen theoretisch den Schaden er-      jedoch in keinem direkten Bezug zu        eines Schadensersatzanspruchs für
   setzen, der den Käufern wegen der       den gegenständlichen Kartellabspra-       die Dauer des Kartellverfahrens ge-
   Preisabsprachen entstanden ist. Eine    chen weshalb seriöser Weise KEINE         hemmt. Die Hemmung endet sechs
   wesentliche Schwierigkeit wird dabei    generellen Aussagen zur Schadens-         Monate nach der rechtskräftigen
   in der Berechnung der konkreten         höhe getroffen werden können.             Entscheidung oder anderweitigen
   Höhe des dem jeweiligen Unterneh-                                                 Beendigung des eingeleiteten Verfah-
   men entstandenen Schadens liegen.                                                 rens.
   So werden in der Regel eine Vielzahl    4.4.     Verjährung der
   von Kauf- und Leasingverträgen mit               Ansprüche                        Die EU-Kommission hat das Un-
   unterschiedlicher rechtlicher und       Die festgestellten Kartellvorwürfe be-    tersuchungsverfahren am 18. Jänner
   zeitlicher Ausgestaltung vorliegen,     treffen vermutlich viele ältere Kauf-     2011 eröffnet. Wie gesetzlich gere-
   für die jeweils ein Nachweis über die   und Leasingverträge. Daher wird bei       gelt, verjähren bestehende Schadens-
   konkret eingetretene Schadenshöhe       der Geltendmachung von Schadens-          ersatzansprüche während der laufen-
   wegen Überzahlung zu erbringen ist.     ersatzansprüchen auch die Verjäh-         den Kartelluntersuchungen nicht.
                                           rungsproblematik beachtet werden          Erst mit dem Ende des Kartellver-
   Bei der Entscheidung des Gerichts       müssen.                                   fahrens endet die „Pause“ der Verjäh-
   über den Umfang des Schadens                                                      rung und die verbleibende Frist läuft
   nach freier Überzeugung (vgl. § 287     Auf alle kartellrechtlichen Schadens-     weiter ab.
   dZPO) kann auch der anteilige Ge-       ersatzfälle vor dem Inkrafttreten
   winn, den das Unternehmen durch         der Kartellgesetz-Novelle 2012 am         Darüber hinaus ist in § 37a KartG
   den Verstoß erlangt hat, berück-        1. März 2013 kommt das allgemei-          bestimmt, dass zugunsten der Ge-
   sichtigt werden. Damit soll die An-     ne Verjährungsrecht gemäß § 1489          schädigten die Verjährung nach dem
   spruchsdurchsetzung in denjenigen       ABGB samt dazu ergangener Judi-           Ende des Kartellverfahrens zusätzlich
   Fällen erleichtert werden, in denen     katur zur Anwendung. Folglich ver-        weitere 6 Monate „hinausgescho-
   die Ermittlung des hypothetischen       jähren die Schadensersatzansprüche        ben“ wird.
   Marktpreises als Grundlage einer        des Klägers drei Jahre ab Kenntnis
   Schadensberechnung nach der Dif-        des Schadens und des Schädigers.          Sicherheit, wann die Verjährung kon-
   ferenzmethode mit großen Schwie-        Einen die Verjährung auslösenden          kret endet, kann jedoch nur eine Ein-
   rigkeiten verbunden ist, was konkret    Kenntnisstand erreicht der Kläger         zelfallprüfung erbringen.
   wohl der Fall ist (z. B. unterschied-   erst dann, wenn er über jene Infor-
   liche Höhe der Rabatte, technische      mationen und Beweise verfügt, die
   Entwicklung etc.).                      ihm eine erfolgreiche Klagführung         5.      Sammelklage öster-
                                           ermöglichen.                                      reichischer Prägung:
   Auch wenn der zu ersetzende Scha-                                                 In Österreich ist das Institut der Sam-
   den vom Gericht in bestimmten Fäl-      Im Zusammenhang mit Kartellver-           melklage gesetzlich nicht verankert.
   len künftig geschätzt werden darf,      stößen erreicht ein geschädigter Drit-    Um dennoch Ansprüche mehrerer

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Verkehrsinfo    national
                                                                                    (Kartellschadenersatz-RL)
Personen in einem Verfahren behan-        Wesentlichen gleiche Fragen tatsäch-
deln zu können, behilft man sich in       licher oder rechtlicher Natur, die die
Österreich mit einer Konstruktion,        Hauptfrage oder eine ganz maßgebliche     Bereits im November 2014 wurden
die „Sammelklage nach österreichi-        Vorfrage aller Ansprüche betreffen, zu    auf EU-Ebene die RICHTLINIE
schem Recht“ genannt wird. Hier           beurteilen sein“.                         2014/104/EU des europäischen
treten die einzelnen von einem Scha-                                                Parlaments und des Rates über be-
densfall betroffenen Personen ihre        Voraussetzung für eine Sammelklage        stimmte Vorschriften für Schadens-
Ansprüche im Wege einer Inkasso-          österreichischer Prägung ist jedoch,      ersatzklagen nach nationalem Recht
Zession an einen nach § 29 KSchG          dass für alle Ansprüche das gleiche       wegen Zuwiderhandlungen gegen
befugten Verband (Wirtschaftskam-         Prozessgericht örtlich und sachlich       wettbewerbsrechtliche Bestimmun-
mer Österreich, Bundesarbeitskam-         zuständig ist. Weiters muss dieselbe      gen der Mitgliedstaaten und der Eu-
mer, Österreichischer Landarbeiter-       Art des Verfahrens zulässig sein. Bei     ropäischen Union beschlossen (Kar-
kammertag, Präsidentenkonferenz der       der sachlichen Zuständigkeit bildet       tellschadenersatz-RL).
Landwirtschaftskammern Österreichs,       die Wertzuständigkeit eine Ausnah-
Österreichischer Gewerkschaftsbund,       me. So können beispielsweise An-          Hintergrund der RL ist eine wirksa-
Verein für Konsumenteninformati-          sprüche unter 10.000 Euro – hier liegt    me Durchsetzung der Schadenser-
on und Österreichischer Seniorenrat)      im Regelfall die Zuständigkeit eines      satzforderungen von Bürgern und
ab. Der zedierte Anspruch kann von        Bezirksgerichts vor – gemeinsam mit       Unternehmen, wenn diese Opfer ei-
den genannten Verbänden klagsweise        solchen geltend gemacht werden, die       ner Zuwiderhandlung gegen das EU-
geltend gemacht werden, wobei ein         diesen Betrag übersteigen und für die     Kartellrecht (z. B. Kartell oder Miss-
solcher Prozess – aufgrund des hohen      deshalb eine Gerichtshofzuständig-        brauch einer marktbeherrschenden
Prozesskostenrisikos – häufig durch ei-   keit (Landesgericht) besteht.             Stellung) geworden sind.
nen Prozesskostenfinanzierer gegen
ein Erfolgshonorar von ca. 30 % fi-       Selbst wenn jeweils eine „Sammelklage     Die Richtlinie kodifiziert die Grund-
nanziert wird. Wird ein Betrag erstrit-   nach österreichischem Recht“ gegen je-    sätze der bisherigen EuGH-Judikatur
ten, wird dieser zunächst zur Deckung     den einzelnen der fünf Lkw-Hersteller     zum Recht auf vollständigen Scha-
der Kosten für die Klagsführung her-      angedacht werden sollte, scheitert die-   densersatz, führt einen Anspruch auf
angezogen, sodass die Geschädigten u.     se innerstaatlich an der Voraussetzung    Offenlegung von Beweismitteln ein,
U. selbst im Erfolgsfall keinen Scha-     eines gemeinsamen örtlichen Ge-           sieht eine Bindungswirkung wettbe-
densersatz erhalten.                      richtsstands (siehe Pkt. 4.1.).           werbsrechtlicher Entscheidungen für
                                                                                    Schadensersatzprozesse vor, harmo-
Grundlage für die „Sammelklage            Darüber hinaus beträgt die überwie-       nisiert die Verjährung von Schadens-
nach österreichischem Recht“ bildet       gende Anzahl der in allfälligen Sam-      ersatzansprüchen sowie die gesamt-
§ 227 der österreichischen Zivilpro-      melklagen zedierten Einzelansprüche       schuldnerische Haftung mehrerer
zessordnung (ZPO). Dieser besagt,         – nach ersten Einschätzungen der          an der Zuwiderhandlung Beteiligter
dass mehrere Ansprüche des Klägers        Branche – eine beträchtliche Scha-        und enthält Beweislastregeln für die
gegen denselben Beklagten, auch           denshöhe, sodass diese Ansprüche          Schadensabwälzung, eine Vermutung
wenn sie nicht zusammenzurechnen          häufig auch in individuell geführte       des Schadenseintritts bei Kartellen
sind, in derselben Klage geltend ge-      Prozesse münden würden.                   sowie Bestimmungen über alternati-
macht werden können.                                                                ve Streitbeilegungsverfahren.
                                          Zusammengefasst scheint die Sam-
Der Oberste Gerichtshof (OGH)             melklage österreichischer Prägung
formuliert zu den Zulässigkeitsvor-       generell keine adäquate Lösung da-        6.2.     Kartellrechtsnovelle
aussetzungen, wonach ein Kläger           für, die gegenständlichen kartellbe-               2016
Ansprüche, die von verschiedenen          dingten Schäden darzustellen.             Die Vorgaben der Kartellschadener-
Geschädigten an ihn zediert wurden,                                                 satz-RL sind bisher noch nicht in ös-
dann gemeinsam geltend machen                                                       terreichisches Recht umgesetzt (Um-
kann, „wenn zwar nicht die Identi-        6.      Ausblick:                         setzungsfrist: 27. Dezember 2016).
tät des rechtserzeugenden Sachverhalts                                              Seit 26. August 2016 befindet sich
gegeben ist, wohl aber ein im Wesent-     6.1.    Richtlinie über		                 die entsprechende Kartellgesetz-
lichen gleichartiger Anspruchsgrund               Schadensersatzklagen              Novelle im allgemeinen Begutach-
(maßgebliche gemeinsame Grundlage)                bei Verstößen		                   tungsverfahren (Begutachtungsfrist:
vorliegt. Darüber hinaus müssen im                gegen das Kartellrecht            5. Oktober 2016).

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Verkehrsinfo     national

   Der Begutachtungsentwurf enthält          gesehen, dass das Gericht die Of-        chen, allenfalls daraus resultierende
   materiellrechtliche und prozessuale       fenlegung von relevanten Beweis-         Schäden und deren konkrete Höhe
   Sonderbestimmungen zum Ersatz             mitteln anordnen kann, wenn eine         sowie infolge der aktuell noch nicht
   eines Schadens, der aus einer Wettbe-     substantiierte Begründung vorgelegt      erfolgten innerstaatlichen Umset-
   werbsrechtsverletzung resultiert.         wird, die mit zumutbarem Aufwand         zung der Kartellschadenersatz-RL
                                             zugängliche Tatsachen und Beweis-        bestehen zum derzeitigen Zeitpunkt
   Wie bisher soll das nationale Recht       mittel enthält, die die Plausibilität    eine Fülle rechtlicher Unsicherhei-
   für den Schadensersatz ein Verschul-      des Schadensersatzanspruchs ausrei-      ten.
   denserfordernis und einen Äquiva-         chend stützen. Der Entwurf schlägt
   lenz- und Adäquanzzusammenhang            aber vor, dass ein Offenlegungsantrag    Eine gerichtliche Anspruchsverfol-
   vorsehen. Der Schaden muss aber           nur in einem mit Klage eingeleiteten     gung könnte seriöser Weise immer
   nicht alleine in einem zu hohen be-       Verfahren, das Ersatzansprüche aus       nur nach Einzelfallprüfung für das
   zahlten Preis (Abnehmer) oder zu          einer Wettbewerbsrechtsverletzung        jeweilige Unternehmen empfohlen
   niedrig erlangten Preis (Lieferanten)     zum Gegenstand hat, erhoben wer-         werden, wobei Aufwand, Kosten und
   liegen. Der Preisaspekt ist nur ein       den kann.                                Risiko in einem positiven Verhältnis
   Aspekt in der Sicherung des Wettbe-                                                zum restituierbaren Schaden stehen
   werbs. Gleichrangig sind u. a. Siche-     Schließlich wird die allgemeine Ver-     müssen.
   rung der Qualität, die Schaffung von      jährungsfrist einer Schadensersatz-
   Produktinnovationen und damit die         klage von drei (§ 1489 ABGB) auf         Zum derzeitigen Zeitpunkt wäre je-
   Sicherung des Wettbewerbes mit ei-        fünf Jahre auszuweiten sein. Anders      denfalls eine Sichtung der Rechnun-
   ner Vielzahl von Wettbewerbern.           als nach § 1489 ABGB kommt es            gen über die Ankäufe sämtlicher Lkw
                                             für den Beginn der Verjährungsfrist      über 6 t in den Jahren 1997 bis 2011
   Der vollständige Ersatz des Scha-         zusätzlich darauf an, dass das schädi-   (allenfalls bis heute) sowie die Erstel-
   dens, den eine Person erlitten hat,       gende Verhalten eine Zuwiderhand-        lung einer vorweg internen Abschät-
   bedeutet, dass sie in die Lage versetzt   lung gegen das Wettbewerbsrecht          zung des vermutlich eingetretenen
   wird, in der sie sich befunden hätte,     darstellt. Dieses Kriterium sollte in    Schadens geboten. In weitere Folge
   wenn die Zuwiderhandlung gegen            der Praxis aber keine große Änderung     sollten die ermittelten Beträge (unter
   das Wettbewerbsrecht nicht began-         bewirken, da der Oberste Gerichtshof     Beiziehung anwaltlicher Vertretung)
   gen worden wäre. Die bisher in § 37a      bereits in mehreren Entscheidungen       als Schadensersatz beim jeweiligen
   Abs. 1 vierter Satz KartG enthaltene      die Entscheidung des Kartelloberge-      Hersteller vorerst außergerichtlich
   Regelung, wonach insbesondere der         richts – und damit die rechtskräftige    geltend gemacht werden (hemmt
   Vorteil, den das Unternehmen durch        Feststellung der Zuwiderhandlung –       nicht die Verjährung).
   den Verstoß erlangt hat, bei der Scha-    für fristauslösend erachtet hat.
   densschätzung nach § 273 ZPO                                                       Zusammenfassend kann derzeit unter
   zu berücksichtigen ist, soll deshalb      Aufgrund des laufenden Begutach-         Berücksichtigung der grundlegenden
   nicht mehr explizit im Gesetz ange-       tungsverfahrens können zum der-          Problematik bei der Durchsetzung
   führt werden. Es sind nämlich auch        zeitigen Zeitpunkt naturgemäß aber       von kartellbedingten Schäden, die
   Konstellationen denkbar, in denen         keine verlässlichen Aussagen über        darin besteht, dass jeder individuell
   die Gleichsetzung des Vorteils mit        die tatsächlichen Inhalte der noch       Geschädigte aufgrund des im Einzel-
   dem Schaden – insbesondere bei            zu beschließenden Kartellrechtsno-       fall möglicherweise relativ geringen
   mehreren Vertriebsebenen – zu ei-         velle – insbesondere, ob dadurch         Schadens sowie der mit einem Ge-
   nem Konflikt mit dem Verbot der           tatsächlich ein einfacherer Zugang       richtsverfahren verbundenen Kosten,
   Überkompensation führen würde.            zu Schadensersatz nach Kartellrechts-    Verzögerungen,      Unwägbarkeiten,
   Auch ohne eine solche Erwähnung           verstößen ermöglicht werden wird –       Risiken und Belastungen von Indi-
   wird es aber auch in Zukunft nicht        getroffen werden.                        vidualklagen absieht, keine generel-
   per se ausgeschlossen sein, den durch                                              le Empfehlung zu Klagen gegen die
   den Kartellverstoß vom Kartellanten                                                betroffenen Lkw-Hersteller geben
   erzielten Vorteil im Rahmen einer         7.      Zusammenfassung:                 werden.
   Gesamtbetrachtung bei der Schät-
   zung des Schadens heranzuziehen.          Aufgrund der bisher vorliegenden,
                                             unzureichenden Informationen über
   Im Entwurf ist darüber hinaus vor-        den konkreten Umfang der Abspra-                               Peter Franzmayr

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Elektrisierendes Design
                                                                                                            Verkehrsinfo      national
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                                                                                           ERFAHRENEN TEAMS
                                                                                     • Transporte                            Baggerarbeiten •
                                                                                     • Baumeisterarbeiten                   Betontransporte •
                                                                                     • Erdbau                           Baumaschinenverleih •
                                                                                     • Steinbruch               Jahre
                                                                                                                         SB-Dieseltankstelle •
                                                                                     • Schotterwerk

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                                                             0316/ 30 43 00                   8605 Kapfenberg | Winklerstraße 74 + 54
                                                                                     Tel.: 03862/22 384 | Fax: 03862/23 855 | office@trippl.com

                              			                                                                                                           | 31 |
Verkehrsinfo    international
   Novelle der CEMT-Genehmigungs-Vergabeverordnung

   Mit Veröffentlichung im Bundesge-        Fahrtenbuch – ausgestellt. Sie ist     Vergabe: Die Vergabe der CEMT-
   setzblatt am 1. August 2016 wurde        nicht übertragbar.                     Genehmigungen erfolgt mittels
   die CEMT-Genehmigungs-Vergabe-                                                  Antrag an das BMVIT und einem
   verordnung entsprechend novelliert.      CEMT-Genehmigungen: Im Rah-            entsprechenden      Vergabeverfahren
   Die letzte CEMT-Genehmigungs-            men des CEMT-Kontingentes ver-         (§ 5 und § 6). Sollten u. a. weniger
   Vergabeverordnung aus dem Jahr           fügt Österreich über 96 CEMT-Ge-       Anträge gestellt werden, als CEMT-
   1996 enthielt Bestimmungen, die          nehmigungen (gebunden an EURO          Genehmigungen vorhanden sind, so
   mittlerweile obsolet sind und daher      5). Durch die jetzige Novelle wurde    ist auch die Vergabe in einem verein-
   angepasst gehörten.                      auch der Wunsch des Fachverbandes      fachten Verfahren (NEU) möglich.
                                            Güterbeförderung nach Offenlegung
   Grundsätzliches: Für die Vergabe         der Anzahl der vergebenen CEMT-        Übergangsbestimmungen:          Die
   von CEMT-Genehmigungen ist das           Genehmigungen berücksichtigt (§ 4      bereits beim BMVIT eingegange-
   Bundesministerium für Verkehr, In-       – Kundmachung)                         nen      Anmeldungen/Bewerbungen
   novation und Technologie (www.                                                  für CEMT-Genehmigungen (2016)
   bmvit.gv.at) zuständig. Diese gilt als   Mitglieder: Eine Liste der CEMT-/      bleiben mit Inkrafttreten der Ver-
   Jahresgenehmigung (Dezember bis          ITF-Mitglieder finden Sie unter:       ordnung aufrecht, ebenso die bereits
   Dezember) und wird auf den Un-           http://www.itf-oecd.org/member-        zugeteilten CEMT-Genehmigungen.
   ternehmer – zusammen mit einem           countries

                       Deutschland:
                       Ladungssicherung wird nach EN 12195-1 kontrolliert
                                            der Europäischen Zurrkräftenorm        sich auf die Ausführung der verschie-
                                            zu kontrollieren. Die Europäische      denen Sicherungsverfahren (Blockie-
   Bei der Ladungssicherung erkennt         Norm EN 12195-1 mit dem Titel          ren, Zurren, deren Kombination) zur
   Deutschland die Inhalte der DIN          „Ladungssicherungseinrichtungen        Ladungssicherung bei Straßenfahr-
   EN 12195-1:2011-06 als Regeln            auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit –   zeugen (Lkw >3,5 t hzG, Anhänger,
   der Technik im Sinne der StVO            Teil 1: Berechnung von Sicherungs-     Container, Wechselbehälter). In Ös-
   an. Die Ladungssicherung ist von         kräften“ stellt ein Kerndokument zur   terreich erfolgt die Veröffentlichung
   der deutschen Polizei künftig nach       Ladungssicherung dar. Sie bezieht      unter ÖNORM EN 12195.

                       Schweiz:
                       LSVA-Mautentwicklung ab 1. Jänner 2017

   Der Schweizer Verband ASTAG informierte über die ab 1. Jänner 2017 in der Schweiz geltenden neuen LSVA-Tarife.
   Diese sind:

   •       Abgabekategorie III: (2.28 Rp. / tkm) EURO-Norm 6
   •       Abgabekategorie II: (2.69 Rp. / tkm) EURO-Normen 4 / 5
   •       Abgabekategorie I: (3.10 Rp. / tkm) EURO-Normen 0 / 1 / 2 / 3

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Verkehrsinfo            international
                   Frankreich:
                   Mindestlohnregelung seit 1. Juli 2016

                                        Unternehmen, Anwälte oder auch            Diese werden natürlich nicht in
Frankreich hat in Umsetzung der         Privatpersonen in Frage. Es kommt         Rechnung gestellt.
Entsende-RL 96/71 ein Mindest-          lediglich darauf an, dass die französi-   Rechnungsstellung ist monatlich.
lohngestz (Loi Macron) erlassen         schen Behörden einen französischen        Die Halbjahres-Gebühr in Höhe von
(vergleichbar mit dem deutschen Mi-     Ansprechpartner haben. Die Frage          39 Euro wird in Rechnung gestellt,
LoG), welches seit 1. Juli 2016 wirk-   nach der rechtlichen Verantwortung,       nach Erhalt des Antrages, inklusive
sam ist.                                etwaiger Haftung etc. des Repräsen-       der Vertretungserklärung.
Vom Außenwirtschaftscenter Strass-      tanten ist von französischer Seite bis
burg wurde nun wie folgt informiert:    jetzt nicht beantwortet worden. Den       Für alle Fragen/Abwicklungen im
                                        Repräsentanten/Vertreter des Ent-         Zusammenhang mit dieser Repräsen-
                                        sendebetriebes treffen verschiedene       tanz steht Michael Turban
Anwendungsbereich                       Bereithaltepflichten von Unterlagen       (VIALTIS) zur Verfügung:
Die Regelungen haben einen sehr         in Frankreich.                            Tel. +49 (0)151 67 20 99 07,
weiten Anwendungsbereich und                                                      E-Mail: michael.turban@vialtis.com.
gelten für den grenzüberschreiten-      Mit der Fa. VIALTIS (AISÖ Koope-
den Straßentransport (Güter- und        rationspartner) konnte nun in Frank-      Achtung: Als österreichische Firma,
Personentransport) und die grenz-       reich zu guten Konditionen ein Re-        um diesen sensationell günstigen
überschreitende Binnenschifffahrt       präsentant gefunden werden:               Preis nutzen zu können, das Stich-
(Personen- und Frachtschifffahrt).                                                wort „AISÖ“ nennen.
Für Unternehmen mit Sitz außerhalb
Frankreichs gilt das Mindestlohn-
                                        VIALTIS Angebot
gesetz für alle Fahrten nach Frank-                                               Im Fahrzeug mitzuführende
reich (Kabotage, Fahrten mit Ziel in    1 Schritt-Grundgebühren von 200           Unterlagen
Frankreich). Transitfahrten sind aus-   Euro je Transport Unternehmen             Unternehmen müssen für jede Fahrt
genommen (Start und Ziel außerhalb      +                                         nach Frankreich eine Entsendebe-
Frankreichs), ebenso Gelegenheits-      1 Paket über 39 Euro pro Fahrer je        scheinigung ausstellen. Dieses Form-
verkehre mit Bussen, wenn in Frank-     Halbjahr, dies beinhaltet:                blatt muss für jeden einzelnen Fahrer
reich weder Passagiere aus- noch zu-                                              ausgestellt werden und ist bis zu sechs
steigen.                                ;;Antragsbearbeitung (geschätzt 35        Monate gültig. Die einzelnen Einsät-
Selbstfahrende Unternehmer/selbst-        elektronische Anträge pro Jahr)         ze müssen nicht im Voraus spezifi-
ständige Fahrer sind ebenfalls aus-     ;;Archivierung                            ziert werden.
genommen. Zum Nachweis ist ein          ;;Gesichert auf einem geschützten         www.wko.at/Content.Node/bran-
Handelsregisterauszug mitzuführen.        Server für einen Zeitraum von 24        c h e n / s t m k / Tr a n s p o r t Ve r k e h r /
                                          (6 + 18) Monaten                        Gu e t e r b e f o e rd e r u n g s g e we r b e /
                                        ;;Bereitstellung der Dokumente            TRANSPORTRECHT/Startseite_
Repräsentanz/Vertretung des               und Kommunikation mit den               Frankreich.html
Entsendeunternehmens in                   französischen Behörden
Frankreich                                                                        Im Fahrzeug sind folgende Unterla-
Jedes Unternehmen, das Arbeit-          Im Preis nicht inbegriffen:               gen in Papierform in französischer
nehmer nach Frankreich entsendet,                                                 Sprache mitzuführen:
muss in Frankreich eine Repräsen-       ::Kosten für die von VIALTIS              •       Entsendebescheinigung
tanz/Vertretung bestellen, die mit        durchgeführten Übersetzungen,           •       Arbeitsvertrag
den französischen Kontrollbehör-          aufgrund von Anforderungen der
den zusammenarbeiten soll. Diese          französischen Behörden (10 Euro-        Entsendebescheinigung
Repräsentanz/Vertretung kann frei         Cents pro Wort);                        Die Entsendebescheinigung hat fol-
gewählt werden, es gibt keine Vor-                                                gende Angaben zu enthalten:
aussetzungen für die Bestellung. Es     Ausgenommen sind Übersetzungen            •      Name, Telefonnummer und
kommen daher für diese Aufgabe          die vom Kunden erbracht werden.                  Adresse des Arbeitgebers

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Verkehrsinfo    international

   • E-Mail-Adresse des Arbeitgebers        • Angabe des auf das Arbeitsver-       Sämtliche Unterlagen sind nach der-
   • Registrierungsnummer im Ver-             hältnis anzuwendenden Arbeits-       zeitigem Wissensstand in französi-
     kehrsunternehmensregister                rechtes                              scher Sprache entweder in Papierform
   • Name, Geburtsdatum, Geburts-           • Berufsqualifikation des entsende-    oder elektronisch bereitzuhalten.
     ort des Inhabers/Geschäftsführers        ten Arbeitnehmers
     des Unternehmens                       • Bruttostundenlohn in Euro
   • Name, Adresse, Telefonnummer,          • Unterschrift des Arbeitgebers        Lohnhöhe
     E-Mail-Adresse des Repräsentan-
     ten/Vertreters des Unternehmens                                               Bezüglich der Höhe des Mindest-
     in Frankreich                          Von der Repräsentanz/Vertre-           lohns verwiesen die französischen
   • Angaben über tägliche Reise-/Ver-      tung in Frankreich bereitzu-           Vertreter auf die in Frankreich gelten-
     pflegungs-/Nächtigungskosten           haltende Unterlagen                    den Tariflöhne. Die Entgeltbestand-
   • Ablaufdatum der Entsendebe-                                                   teile (Grundlohn, Überstunden,
     scheinigung (maximal 6 Monate)         • Kopie der Entsendebescheinigung      Sonderzahlungen nach Tarifvertrag)
   • Name, Geburtsdatum, Geburts-           • Lohnabrechnung                       richten sich nach allgemeinem fran-
     ort, Staatsbürgerschaft, Wohnad-       • Überweisungsbeleg/Zahlungs-          zösischem Arbeitsrecht.
     resse des entsendeten Arbeitneh-         nachweis                             Detailfragen dazu sind bislang noch
     mers                                   • Kopie der Bestellungsurkunde         unbeantwortet.
   • Datum der Unterzeichnung des           • Angewendeter Kollektivvertrag        Der aktuelle Mindestlohn in Frank-
     Arbeitsvertrages                         (soweit vorhanden)                   reich beträgt 9,67 Euro.

   Lohntabelle (Basisstundenlohn in Euro seit 1. Jänner 2016) im Detail:

    Gruppe                                                                            Koeffizient       Stundenlohn

    3b         Lenker von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen                                   118M              9,68

    4          Lenker von Lastkraftwagen mit 3,5 Tonnen bis 11 Tonnen zGG             120M              9,68

    5          Lenker von Lastkraftwagen mit 11 Tonnen bis 19 Tonnen zGG              128M              9,71

    6          Lenker von Lastkraftwagen über 19 Tonnen zGG                           138M              9,73

    7          Hochqualifizierter Lenker von Lastkraftwagen                           150M              10

   Sanktionen                               Mitverantwortung des Dienst-           für das fahrende Personal von Perso-
   In folgenden Fällen können Geldstra-     leistungsempfängers                    nenbeförderungsunternehmen
   fen eingehoben werden:                   Bei Verstößen des Entsendebetrie-      www.wko.at/stmk/transporteure.
   • Bis maximal 450 Euro, wenn Fah-        bes gegen die Entsendebestimmun-
       rer bei Kontrollen den Arbeitsver-   gen (Mindestlohn, arbeitsrechtliche    Weitere Informationen
       trag nicht vorweisen können.         Bestimmungen) soll den Dienst-         Sämtliche von französischer Seite
   • Bis maximal 750 Euro, wenn             leistungsempfänger eine Mitverant-     (leider bislang ausschließlich in fran-
       Fahrer bei Kontrollen die Entsen-    wortung treffen, wenn dieser nicht     zösischer und teilweise englischer
       debescheinigung nicht vorweisen      nachweisen kann, dass er den Entsen-   Sprache) zur Verfügung gestellte In-
       können.                              debetrieb zur Einhaltung der gesetz-   formationen finden Sie unter: http://
   • Bis maximal 2.000 Euro, wenn           lichen Bestimmungen aufgefordert       tinyurl.com/zq2x55b
       das Unternehmen keine Entsen-        hat.
       debescheinigung ausgestellt oder
       keinen Repräsentanten/Vertreter      Zusammenfassende Tabelle der Ar-       Fragenkatalog in Deutsch:
       bestellt hat.                        beitszeit- und Ruhezeit-Regelungen     www.wko.at/stmk/tranporteure

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