Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel

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Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel
50 Jahrgang         Freitag, den 8. Mai 2020              Nr. 19/2020

         Nutzung öffentlicher
    Spielplätze ist wieder erlaubt!

 Mit Inkrafttreten der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rhein-
 land-Pfalz ist die Nutzung öffentlicher Spielplätze ab dem 03. Mai
 2020 wieder erlaubt.
 Hingewiesen werden muss dennoch auf § 4 Abs. 1 der Corona-
 Bekämpfungsverordnung.
 Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder
 mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im
 Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig.
 Zu anderen als den vorbezeichneten Personen ist in der Öffent-
 lichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,50 m
 einzuhalten.
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Kandel                                    - 2 -                           Ausgabe 19/2020

                  Informationen der
         Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
                zum Publikumsverkehr
                    Besondere Sicherheits-
           und Hygienemaßnahmen sind zu beachten!
   Aus Gründen der Prävention und zur Eindämmung der weiter fortschreitenden
   Ausbreitung des Coronavirus sind zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie
   der Beschäftigten die folgenden Zugangsbeschränkungen unter Beachtung
   besonderer Schutz- und Hygienemaßnahmen notwendig:
   - Nach wie vor wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, auf Vorsprachen
     und auf ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung zu verzichten und mög-
     lichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit den einzelnen Sachbearbeite-
     rinnen und Sachbearbeiter der Verwaltung zu korrespondieren.
     Für alle notwendigen Besuche in der Verwaltung müssen Sie einen Termin mit
     den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren. Dabei bitten wir um Verständ-
     nis, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Terminen anbieten können, um die
     Abstandsregel von 1,5 m im Gebäude einzuhalten.
     Termine können auch über die Telefonzentrale (07275/9600) vermittelt werden.
   - Ausweisdokumente oder sonstige amtliche Unterlagen können direkt an der
     Zentrale abgeholt werden und bedürfen keiner vorherigen Terminvereinbarung.
   - Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht für alle Bürgerinnen und Bürger
     die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
     Die Hände sind im Eingangsbereich an den dort aufgestellten Desinfektions-
     stationen zu desinfizieren; zwischen den einzelnen Personen ist ein Mindestab-
     stand von 1,50 m einzuhalten.
   - Nach dem Aufziehen der Maske und der Händedesinfektion ist eine Anmeldung
     an der Zentrale erforderlich, um den Termin bestätigen zu lassen.
   Wir hoffen auf ihr Verständnis!
   Bleiben Sie gesund!
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                    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
         während mich die Infektion mit dem Corona-Virus zu
         einem stationären Aufenthalt in der hiesigen Asklepios-
         Klinik gezwungen hat, mussten meine Frau und unsere
         zu Ostern angereiste Tochter in häuslicher Quarantäne
         ausharren und durften sich nicht von Haus und Garten
         weg bewegen. So war es für beide ein guter Zeitvertreib,
         ein schon lange geplantes Projekt in Angriff zu nehmen
         und unseren Dachboden zu räumen. Den großen Schatz
         haben sie nicht gefunden, aber eine ganze Menge Dinge,
         die dort in den zurückliegenden Jahren arglos abge-
         stellt worden sind, obgleich sie niemand mehr braucht.
         Kurzum: Es war mehr als gut, dass die Wertstoffhöfe
         wieder geöffnet hatten und so mussten wir mehrere
         Fahrten zur Hausmülldeponie nach Berg unternehmen,
         um all die auf unserem Speicher angesammelten „Kostbarkeiten“ zu entsorgen.

         Von Kandel kommend, führt der Weg unweigerlich an Lauterburg und dem dor-
         tigen alten Grenzübergang vorbei. Mich hat es jedes Mal berührt, zu sehen,
         dass die Grenzen in diesen Corona-Zeiten kompromisslos verschlossen sind
         und Absperrgitter, aber auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei einen
         Grenzübertritt verhindern.

         Corona hat ganz vieles verändert - von Freizügigkeit in Europa kann derzeit
         keine Rede sein. Sicherlich, die Region Grand-Est in Frankreich und gerade
         auch das benachbarte Elsass waren ein Risikosgebiet, was die Corona-Infek-
         tionen betrifft und es galt, unsere Gesundheit zu schützen und die Ausbreitung
         des Virus zu verhindern. Insoweit waren Schutzvorkehrungen an den Grenzen
         zweifelsohne geboten.

         Was aber gar nicht geht, sind all die Beschimpfungen und Anfeindungen, denen
         Elsässer, aber auch Deutsche, die im Elsass wohnen, in den letzten Wochen
         bei uns in der Südpfalz ausgesetzt waren und auch weiterhin ausgesetzt sind.
         Das ist für uns alle mehr als beschämend, die wir über lange Jahre hinweg
         über städtepartnerschaftliche Beziehungen die Freundschaft von Deutschen
         und Franzosen nicht nur auf dem Papier besiegelt, sondern auch immer wie-
         der gelebt haben und uns sehr gerne im Elsass oder auch bei uns in der Pfalz
         begegnet sind. Wir bezeichnen uns als Freundinnen und Freunde, die dieseits
         und jenseits der Grenze füreinander da sind.

         Immer wieder haben wir uns im Elsass mit französischen Spezialitäten versorgt:
         und Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Elsass haben bei uns eingekauft.
         Gemeinsam haben wir das gute und grenzenlose Miteinander gepflegt. So soll
         und so muss das auch in Zukunft sein. Die deutsch-französische Freundschaft
         ist ein überaus hohes Gut.

         Keinesfalls darf unsere grenzüberschreitende Freundschaft, das gegenseitige
         Verständnis füreinander und miteinander, aber auch die Freizügigkeit in Europa,
         dem Corona-Virus zum Opfer fallen.

         Deshalb gilt es, gerade jetzt all den Anfeindungen, den Beschimpfungen und
         der Hetze entschieden entgegenzutreten.

         Seien Sie in diesem Sinne ganz herzlich gegrüßt

         Ihr

         Volker Poß, Bürgermeister
Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel
Kandel                                                        - 4 -                                          Ausgabe 19/2020

                     Die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel
                     informiert zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)
                 - 5. Corona-Bekämpfungsverordnung                Das umfasst Klubs, Bars, Restaurants und Sportplätze.
                 erlaubt weitere Lockerungen                      Betroffen sind außerdem Freizeiteinrichtungen sowie Ver-
                 - Einzelhändler und Friseure dürfen öffnen       anstaltungen wie Konzerte und Fußballspiele.
                 - Gottesdienste sind zulässig                    Kosmetik- und Tattoostudios: Dienstleistungsbetriebe
  - Spielplätze geöffnet                                          im Bereich der Körperpflege bleiben weiterhin zu, ausge-
  - Kontaktbeschränkungen bleiben                                 nommen Friseure und Fußpflege.
  - moderat steigende Fallzahlen
  - Maskenpflicht besteht weiterhin                               Großveranstaltungen: Alle Veranstaltungen, bei denen
  Die seit dem 20. April in Rheinland-Pfalz gelockerten           viele Menschen aufeinander treffen, bleiben bis zum 31.
  Regelungen in der Corona-Krise werden durch die 5.              August verboten. Die genaue Definition, was unter diese
  Corona-Bekämpfungsverordnung erneut erweitert –                 Kategorie fällt, wird noch erarbeitet.
  diese Verordnung trat am 03. Mai in Kraft und gilt bis zum      Fahrschulen: Fahrschulunterricht ist nicht erlaubt, ebenso
  17. Mai 2020. Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und          die Theorie- und Praxisprüfungen.
  das Verbot von Großveranstaltungen gelten weiterhin.
  Weiterhin sinkende Fallzahlen in Deutschland, Erhö-             Urlaub: Der Betrieb von Hotels und Herbergen und die
  hung der Verdoppelungszeit der Infizierten, eine Repro-         Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristi-
  duktionszahl kleiner als 1 und auch die Reduzierung der         schen Zwecken ist verboten. Dies gilt auch für Wohnmo-
  Zahl der täglich Neuinfizierten unter 1.000 waren aus-          bilstell- und Campingplätze.
  schlaggebend für die weiteren Lockerungen.                      Quelle:      https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/
                                                                  aenderungen-coronaverordnung-mai-100.html
  Folgende Änderungen in der Übersicht:
  Seit dem 03. Mai ist wieder erlaubt:                            Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz
  Spielplätze: Spielplätze in Rheinland-Pfalz dürfen wieder       die seit Montag, 27. April in Rheinland-Pfalz angeordnete
  öffnen. Allerdings obliegt es den Kommunen, wann genau          Maskenpflicht Im ÖPNV (Öffentlicher Personennahver-
  die Flächen wieder freigegeben werden.                          kehr) und beim Einkaufen gilt weiterhin. Deshalb muss
                                                                  eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte All-
  Musikunterricht: Das Lehren von Instrumenten darf wieder        tagsmaske getragen werden.
  aufgenommen werden. Dabei darf die Gruppengröße von             Die Maskenpflicht besteht auch in den Verwaltungen.
  drei Menschen (einschließlich des Lehrers) jedoch nicht über-   Ob Einweg, einfache oder selbstgenähte Maske, beim
  schritten werden.                                               Tragen und Waschen gibt es einiges zu beachten. Infor-
  Gottesdienste: Gottesdienstbesuche und religiöse Feste          mationen bietet die Verbraucherzentrale unter www.ver-
  dürfen ebenfalls wieder stattfinden. Jedoch gibt es auch        braucherzentrale-rlp.de/coronamasken.
  dort strenge Richtlinien: Chöre und Orchester sind verbo-       Unabhängig vom Tragen einer Maske gelten weiterhin die
  ten. Auf Singen sollte verzichtet werden. Gottesdienste in      grundlegenden Regeln: Mindestens 1,50 Meter Abstand
  geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 60 Minuten           zu anderen Menschen einhalten.
  dauern.                                                         Trotz weiterer Lockerungen:
  Seit dem 04. Mai ist wieder erlaubt:                            Kontaktbeschränkungen bleiben – Hygienestan-
  Einzelhandel: Alle Geschäfte, unabhängig ihrer Größe            dards beachten
  (auch über 800 qm), dürfen ihre Türen wieder öffnen. Den-       - Abstandhalten von 1,50 Metern in der Öffentlichkeit.
  noch gelten weiterhin die Maskenpflicht und eine Begren-        Dort soll man sich auch weiterhin entweder alleine oder
  zung der Menschen pro Quadratmeter.                             nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person
                                                                  oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhal-
  Friseure und Fußpflege: aus der Reihe der bislang               ten.
  geschlossenen „Dienstleistungsbetriebe im Bereich der           - Ebenso sind die Hygienestandards einzuhalten: regel-
  Körperpflege“ sind jetzt Friseure und Fußpflegeeinrichtun-      mäßig nach jeder Berührung von Flächen und Gegen-
  gen ausgenommen. Die Mitarbeiter der Betriebe und die           ständen außerhalb der eigenen vier Wände die Hände
  Kunden müssen aber Regeln befolgen.                             gründlich waschen und in ein Einweg-Taschentuch oder
  Ab Montag, 11. Mai, wieder erlaubt:                             die Armbeuge niesen.
  Museen und Galerien: Unter Auflagen dürfen am 11. Mai           Beachten sie auch immer die Hinweise auf der Home-
  Museen und Galerien öffnen.                                     page der Kreisverwaltung Germersheim und der Ver-
  Bereits gültige Regelungen für Bildungseinrichtungen            bandsgemeindeverwaltung Kandel.
  Schulen, Hochschulen, Kindergärten: Es gibt eine stufen-        Der beste Schutz ist: Bleiben Sie zuhause …
  weise Wiedereröffnung der Schulen. In Rheinland-Pfalz
  starteten am 27. April die Schüler, die vor einem Abschluss
  stehen. Am 4. Mai folgen die Schüler, die kommendes Jahr
  einen Abschluss machen und die Grundschüler der vierten
  Klassen.
  Verboten bleiben
  Kontakbeschränkungen: Menschen, die nicht zusammen
  leben, dürfen sich weiterhin nur zu zweit in der Öffentlich-
  keit bewegen. Der Mindestabstand von 1,50 Metern und
  die Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Auch der
  Bußgeldkatalog bei Verstößen bleibt in Kraft.
  Gastronomie, Freizeiteinrichtungen: Orte, an denen
  viele Menschen zusammenkommen können, bleiben
                                                                  … und: bleiben Sie gesund!
  geschlossen.
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Kandel                                               - 5 -                                    Ausgabe 19/2020

     Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen
       um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen
               in Corona-Zeiten zu vermeiden
  Während der aktuellen Corona-Pandemie kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trink-
  wasser auf. Das Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das
  Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein.
  Das Gesundheitsamt Germersheim weist jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des
  Trinkwassers innerhalb von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten Nut-
  zungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen die Stagnation des
  Trinkwassers in den Leitungen bedacht und Vorkehrungen getroffen werden.
  Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude
  oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B.
  Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.).
  Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt- und Warmwasser stagniert, gelten nach
  den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und
  können innen verkeimen.
  In diesen Fällen muss die Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder
  gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden, um die Verkeimung
  des Wassers zu vermeiden. Bestimmte Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen
  (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und gewartet wer-
  den. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine manuelle Spülung mit anschließender
  Dokumentation vorzunehmen.
  Das heißt: Sollte abzusehen sein, dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss
  entweder der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die Trinkwasser-Installation vor-
  übergehend stillgelegt werden (Betriebsunterbrechung).

  Bestimmungsgemäßer Betrieb
  Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“ einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller
  Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der Wohnung.
  Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser
  in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann
  durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden.

  Betriebsunterbrechung
  Eine Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer län-
  gerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt
  zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und
  kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei der
  Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch Spülung gewährleistet
  werden.
  Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der
  Spülung und Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf. weitere
  Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands vorzunehmen.

  Hintergrund
  Trinkwasser in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von höchster Qualität.
  Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen den anspruchsvollen Vorschriften der Trink-
  wasserverordnung, werden von den Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern
  überwacht. Die Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt.
  Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Verbreitung des Virus über das Trinkwasser wurde
  unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-ueber-das-trinkwasser
  veröffentlicht.
  Was bei einer manuellen Spülung im Detail zu berücksichtigen ist, ist in einer Information des Deutschen
  Verbandes für Gas und Wasser unter https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-
  trinkwasser-installation-coronavirus.pdf ersichtlich.
Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel
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                Notfalldienste
                              Notruf                                     Dienstag, 12.05.2020
 Im Notfall immer 112                                                    Olympia-Apotheke, Marktstraße 6, Wörth, Tel.: 07271/76020
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe-             Mittwoch, 13.05.2020
 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss            Glöckel-Apotheke, Hauptstraße 29, Neupotz, Tel.: 07272/7000185
 direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert              Donnerstag, 14.05.2020
 werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist.                Rats-Apotheke, Hauptstraße 28, Rheinzabern, Tel.: 07272/930915
                                                                         Freitag, 15.05.2020
 Polizei 110
                                                                         Alte Apotheke von 1837, Obere Haupsttraße 1, Herxheim,
 Polizeiinspektion Wörth 07271/9221-0
                                                                         Tel.: 07276/8578
 Feuerwehr 112

                    Ärztlicher Notdienst                                                      Soziale Dienste
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luit-                                  AWO
 poldstr. 14, Kandel, Tel. 116117 (allgemeine Nummer), direkte           Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Waldstraße 38,
 Durchwahl: 07275/19292                                                  Tel. 07275-8919
 Öffnungszeiten:                                                         Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat 16:00 bis 18:30 Uhr
 Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag                                        AWO Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien und Lebensfra-
 Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                    gen, Kandel, Tel. 07275-9886850
 Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                    AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau,
 Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag                                    Tel. 06341-83613
 Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag                                      Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst
 Im Notfall immer 112                                                    (SoMeDi), Tel. 06341-897686
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbe-            Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagesstätte Kandel,
 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen,                Tel. 07275-913063
 muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor-                                      Pflegedienst
 dert werden.                                                            Luitpoldstr. 81, 6770 Hatzenbühl,
                                                                         Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreichbar über die Handy Nr.:
             Kinder- und Jugendnotdienst                                 0176-11767710,
 Samstag, Sonntag und Feiertag,                                          Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00,
 von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr                         Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirtschaft,
 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus,           Essen auf Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und Demenz-
 Landau, Cornichonstraße 4, Tel. 06341/19292                             betreuung.
                                                                                             Krebsinformationsdienst
                          Augenärzte                                     Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr
 Für augenärztliche Notfälle                                             E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de,
 zuständig Augenklinik Westpfalz Klinikum,                               Internet: www.krebsinformationsdienst.de und
 Hellmut-Hartert-Str. 1,                                                 www.facebook.de/krebsinformationsdienst
 67655 Kaiserslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030                                         Ökumenische Sozialstation Wörth
 Das Westpfalz Klinikum hat also Bereitschaftsdienst:
                                                                         Tel. 07271/76080
 Täglich 19.00-7.00 Uhr, Mittwochs 14.00 Uhr bis Donnerstags 7.00
 Uhr, Freitags 16.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr sowie Brückentage,                                 Wörther Tafel e.V.
 alle Feiertage (an diesen ab 18.00 Uhr des Vortages).                   In den Niederwiesen 7
 Die Augenärzte Südpfalz sind lediglich für Notfälle in ihren Praxen     Öffnungszeiten:
 zuständig , Mo-Fr von 7- 19.00 Uhr, Mittwochs bis 14.00 Uhr und         Mittwoch von 11.00 uhr - 13.00 Uhr
 Freitags bis 16.00 Uhr                                                  Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
 oder 24-Stunden Notdienst-Augenklinik                                   Anmeldung: Mittwoch 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr
 Städtisches Klinikum Karlsruhe, Augen-Klinikambulanz                    Info unter 01732804310
 Moltkestr. 90, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-974-0                                               Mobiler Pflege Service
                                                                         Alten- und Krankenpflege, Tel. 07275/61691
                           Zahnärzte                                     Amb. Pflegedienst ALT und JUNG
 Samstag, 09. Mai 2020, 09.00 bis 12.00 Uhr                              Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309
 Sonntag, 10. Mai 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr
 Herr Dr. Christian Felten, Ottstraße 5, 76744 Wörth, Tel.: 0727/79405                       Störungsdienste
                                                                             Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich
                            Tierärzte                                    Mobilnummer: 0172/6973 571
 Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon
                                                                          Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung
 07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweili-
                                                                                            (Kandel, Erlenbach, Minfeld,
 gen Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen.
                                                                                     Steinweiler, Vollmersweiler und Winden)
 Tel. 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim
 Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim                          Tel. 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeant-
                                                                         worter geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk ver-
                           Apotheken                                     ständigt. Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen.
 Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von 08.30                            Bereitschaftsdienst bei Störungen
 Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit.                                    in der Wasserversorgung (Freckenfeld)
 Telefonansage des Apothekennotdienstes über die landesweit gül-         Tel. 0172/2537375
 tige Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes.                Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH
 Internet: www.lak-rlp.de                                                Tel. 0800/0837 111
 Samstag, 09.05.2020
 Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraße 127, Herxheim,                        Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG
 Tel.: 07276/919744                                                      Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel
 und Wieslauter Apotheke, Lukasstraße 11, Berg, Tel.: 07273/919264       Tel. 07275/955410
 Sonntag, 10.05.2020                                                     Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden)
 Farma-Plus-Apotheke, Am Bienwald 5, Wörth, Tel.: 07271/6780                       Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden
 Montag, 11.05.2020                                                      Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der
 Apotheke an der Passage, Hauptstraße 79, Kandel,                        Ortsgemeinde Winden, Tel. 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad
 Tel.: 07275/919891                                                      Bergzabern).
Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel
Kandel                                                             - 7 -                                                 Ausgabe 19/2020

                       Redaktionsschlussvorverlegungen
                    Liebe Manuskripteinsenderinnen und -einsender,
                                     liebe Redakteure,
     der Redaktionsschluss wird für die Amtsblattausgaben der KW 21, 23 und 24 wie
                                       folgt vorverlegt:
               KW 21: Redaktionsschluss ist am Freitag, dem 15.05.2020,
                                        um 11.00 Uhr
               KW 23: Redaktionsschluss ist am Freitag, dem 29.05.2020,
                                        um 11.00 Uhr
               KW 24: Redaktionsschluss ist am Freitag, dem 05.06.2020,
                                        um 11.00 Uhr
         Bitte beachten Sie, dass nach diesen Terminen eingehende Mitteilungen
                             nicht mehr veröffentlicht werden.
                                  Ihre Amtsblattredaktion

                                                                            Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel

                  Verbandsgemeinde                                     Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau
                                                                       Manuela Tolkmitt, Sprechstunden nach Vereinbarung.
                                                                       Tel.: 07275/960-314. E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de
                                                                                     Verbandsgemeindejugendpflegerin
                     Amtlicher Teil                                    Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel, Katharina
                                                                       Hilbert, hat ihr Büro im Zimmer 214 (1. OG) der Verbandsge-
                                                                       meindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Termine nach Verein-
                      Öffnungszeiten                                   barung unter der Tel.-Nr. 07275/960129, E-Mail: jugendpflege@
          der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel                        vg-kandel.de.
·    Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr;                     Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier im Amtsblatt oder unter
·    dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr                                 www.vg-kandel.de http://www.vg-kandel.de/ /veranstaltungen.
·    sowie donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr;                               Öffnungszeiten des Tourismusbüros am Bahnhof
Sprechzeiten Fachbereich 2: Natürliche Lebensgrundlagen                Montags bis freitags von 09.00 - 13.00 Uhr
u. Bauen                                                               Außerhalb dieser Öffnungzeiten erhalten Sie Informationsma-
·    Dienstags, 08.00 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 - 16.00 Uhr,   terial im Foyer der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr.8,
·    donnerstags, 08.00 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 -            76870 Kandel
     18.00 Uhr                                                         Tel.: 07275/619945, Fax: 07275/618462, info@suedpfalz-touris-
Tel.-Nr. Bürgerbüro und Zentrale: 07275/960100, Fax-Nr.                mus-kandel.de, www.suedpfalz-tourismus-kandel.de
07275/960101
                   der KFZ-Zulassungsstelle
·    Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr;
·    dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr;
·    donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr                                                Hinweis: Corona-Krise
Anmeldeschluss jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öff-
nungszeiten!                                                                Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´
                                                                            nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden
Tel.-Nrn. der KFZ-Zulassungsstelle: 07275/960141 bis 146, Fax-
                                                                            kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.
Nr.: 07275/960140

           Sprechtage und Sprechzeiten                                                        Das Team der LINUS WITTICH Medien KG

                 Gleichstellungsbeauftragte
                                                                            Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel,
Frau Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.:
07275/9600. E-Mail: gleichstellung@VG-Kandel.de
Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel
Kandel                                                       - 8 -                                          Ausgabe 19/2020

          STARKREGEN
                                              Das Starkregenereignis               TEIL 2

                                              INFORMATIONSVORSORGE

          Informationen über bevorstehende Ereignisse online
          Bei Gewitterlagen ist es wichtig,   Einen weiteren Online Service
          möglichst frühzeitig zu wissen,     stellt der Deutsche Wetterdienst
          wann und wo sich das Zentrum        unter www.dwd.de zur Verfü-
          des Starkregens abregnen wird,      gung. Hier finden Sie auf der
          um die richtigen Vorbereitungen     Startseite die Unwetterwarnun-
          zu treffen. Allerdings lässt sich   gen.
          dies in der Regel nicht langfris-
          tig vorhersagen. Ungefähr eine
          Stunde vor dem Regenereignis        Infos gedruckt:
          kann mit einiger Sicherheit vo-     Unter www.bbk.bund.de können
          rausgesagt werden, wo sich das      Sie das ausführliche Informati-
          Regenzentrum befindet. Nutzen       onsbuch zum Thema mit dem
          Sie daher die zahlreichen Mög-      Titel „Starkregen
          lichkeiten der Wetter- und Un-      und Sturzfluten“,
          wettervorhersage, die beispiels-    herausgegeben
          weise die Unwetterzentrale          Bundesamt für
          Rheinland-Pfalz anbietet            Bevölkerungs-
                                              schutz und
          Im Internet finden Sie auf der      Katstrophenhilfe
          Seite www.Unwetterzentrale.de       kostenlos bestel-
          den Unwettermeldedienst für         len.
          Rheinland-Pfalz und das Saar-
          land

          Apps für Smartphones - KATWARN und CO
          Seitens des Bundesamt für Be-       Die App „Katwarn“ wurde vom           und dementsprechende War-
          völkerungsschutz und Katstro-       Fraunhofer-Institut im Auftrag        nungen zu erhalten, kann auf
          phenhilfe können Sie auf die        öffentlicher Versicherer entwi-       die APP des deutschen Wetter-
          Warnapp „NINA“ zugreifen.           ckelt.                                dienstes „DWD
          Der Name steht für „Notfall-                                              Warnwetter“ zu-
          Informations- und Nachrichten-      Wer ausschließlich daran inte-        greifen.
          App“.                               ressiert ist, aktuelle Wetterinfos

         Starkregen im Anmarsch?
         Parken Sie Ihren PKW sicher!

         Sichern Sie Kellerlichtschächte und tiefliegende Garagenabfahren.

         Bevorraten Sie Sandsäcke, Tauchpumpe oder mobile Schutzvorrichtungen, um schnell Abhilfe
         schaffen zu können!

         Sichern Sie eine unabhängige Stromquelle für Beleuchtung, Heizung und Kochstelle!

         Nutzen Sie ein netzunabhängiges Rundfunkgerät zum Erhalt weiterer Informationen!

         Befolgen Sie im Ernstfall die Anweisungen der Feuerwehr!
Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel
Kandel                                               - 9 -                                            Ausgabe 19/2020

                                                                                   Sperrmüllbörse
                                                                     Folgende Gegenstände sind kostenlos abzu-
                                                                     geben!
                                                                     - 2 weiße Blumen-Säulen, 70 cm + 80 cm hoch,
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  13.05.2020   Rupertus Ernst            70 Jahre                        Blumenkübel aus Kunststoff 40 x 40,
                                                                         Tel.: 07272/76420
  Kandel                                                             Wenn Sie Gegenstände haben, für die Sie keine
  17.05.2020   Fulde Sighart             80 Jahre                    Verwendung mehr finden, die aber zu schade
                                                                     zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der
  Minfeld                                                            Verbandsgemeindeverwaltung Kandel unter der
  14.05.2020   Michalke Adelheid         70 Jahre                    Tel.-Nr. 07275/960201 an oder per E-Mail an
                                                                     amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr kostenloses
  17.05.2020   Bauer Heinz               80 Jahre
                                                                     Inserat aufzugeben.
  17.05.2020   Henigin Giesela           85 Jahre                    Da Ihre Anzeige immer 3 Wochen hintereinan-
                                                                     der veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der
  Wir gratulieren folgenden Eheleuten, die das                       genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn
  Fest der Goldenen Hochzeit feiern.                                 der Gegenstand abgeholt wurde.

  08.05.2020 Eheleute Rolf und Ursula Frech, wohn-
  haft in Kandel.
                                                              Vermeidung von Verkeimung in den
  15.05.2020 Eheleute Rudi und Ilse Härdter, wohn-        Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten
  haft in Winden.                                        Die Verbandsgemeindewerke weisen auf eine mögliche Verkei-
                                                         mung der Trinkwasserinstallationen - gerade in aufgrund der
                                                         Corona-Krise geschlossenen Betrieben und Einrichtungen hin,
                                                         da hier momentan kein Wasser verbraucht wird.
                                                         Das stehende Wasser in den Leitungen kann verkeimen. In sol-
                                                         chen Fällen sollten zwischendurch die Leitungen gespült oder
                                                         sogar vorübergehend stillgelegt werden. Wenn die Installationen
                                                         keine zeitgesteuerten Spülvorrichtungen haben, muss von Hand
                                                         gespült werden. Einfach den Wasserhahn aufdrehen und das
                                                         Wasser etwas länger laufen lassen. Dies gilt jedoch auch gene-
                                                         rell, wenn bei längeren Abwesenheiten, wie z. B. Urlaub, kein
                                                         Wasser verbraucht.

                                                                Amerikanische Faulbrut bei Bienen
                                                                 – Erweiterung des Sperrbezirks

                                                         Die Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand
                                                         im Kreis Germersheim ausgebrochen.
                                                         Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krank-
                                                         heitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schä-
                                                         den in betroffenen Bienenstöcken an.
                                                         Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völ-
                                                         lig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Men-
                                                         schen keine Gefahr dar.
Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel
Kandel                                                         - 10 -                                            Ausgabe 19/2020
Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte    3. Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwal-
Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.                                   tungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntma-
Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen              chung folgenden Tag als bekannt gegeben.
folgende Allgemeinverfügung:                                        4. Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des
                                                                        Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung.
 Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen          Begründung:
   die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020             Am 27.04.2020 wurde in einem weiteren Bienenstand, der sich
In einem weiteren Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im            in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische Faul-
Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der Ausbruch der          brut der Bienen amtlich festgestellt.
Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.                       Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum
Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (Tier-         Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbrei-
GesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des §        tung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporen-
1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in        formen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren
der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2      übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu
der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972
                                                                    Seuchenausbrüchen führen können.
in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende
                                                                    Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge
                tierseuchenrechtliche Verfügung
                                                                    Schutzmaßnahmen.
1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der          Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a)
    Ortsgemeinden Lustadt, Zeiskam, Westheim und Bellheim
                                                                    bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbrei-
    wird zum Sperrbezirk erklärt.
                                                                    tung der Seuche verhindert werden.
    Der bereits bestehende Sperrbezirk wird wegen eines wei-
                                                                    Rechtsbehelfsbelehrung
    teren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an der Ludwigs-
    mühle wie folgt erweitert:                                      Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
                                                                    nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider-
    Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt
    durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim           spruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz
    Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche      1, 76726 Germersheim einzulegen.
    Grenze verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer     Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a
    Straße über bis zur Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim.       Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Nieder-
    Von dort verläuft die Grenze entlang der Hauptstraße, setzt     schrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1,
    sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den    76726 Germersheim erhoben werden.
    östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschie-   Bei der Verwendung der elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2
    nen in Westheim.                                                VwVfG) sind besondere technische Rahmenbedingungen zu
    Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen.                beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwal-
2. Für den Sperrbezirk gilt:                                        tung (www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum
    a) Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die     aufgeführt sind.
    Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des         76726 Germersheim, den 27.04.2020
    Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreis-         Kreisverwaltung Germersheim
    verwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und              gez. Dr. Fritz Brechtel, Landrat
    Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25,
    76726 Germersheim, anzuzeigen.                                         Mehrere Mitarbeiter/innen gesucht
    b) Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind
                                                                    Die Kreisverwaltung Germersheim sucht zum nächstmöglichen
    nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim
    unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersu-   Zeitpunkt eine Sekretärin (m/w/d) als Zweitkraft für das Vorzim-
    chen zu lassen.                                                 mer des Landrats, einen Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich
    Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun         Wohngeld, einen Grundsatzsachbearbeiter (m/w/d) im Bereich
    Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seu-          Ausländerbehörde (Rückführungen), einen Sachbearbeiter
    che erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstan-         (m/w/d) im Bereich Kreisordnungsbehörde, einen Sachbearbei-
    des zu wiederholen.                                             ter (m/w/d) im Bereich Staatsangehörigkeitswesen und Kommu-
    Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der      nalaufsicht und eine Fachkraft (m/w/d) für das Aufgabengebiet
    Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ers-           der Schulsozialarbeit im Berufsvorbereitungsjahr an der Berufs-
    ten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine          bildenden Schule Germersheim am Standort Wörth am Rhein.
    Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.           Die Einstellungsvoraussetzungen und weiteren Anforderungen
    c) Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort            sowie die erforderlichen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der
    nicht entfernt werden.                                          Stellenausschreibung auf unserer Homepage www.kreis-ger-
    d) Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Waben-        mersheim.de/stellenangebote.
    teile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienen-
    wohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus                        Neue Öffnungszeiten
    den Bienenständen entfernt werden.                                      der Corona-Ambulanz seit 4. Mai
    e) Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk     Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buch-
    verbracht werden.                                               straße, hat seit Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten.
3. Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf:         Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14
    a) Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie          bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf
    an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche      und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszei-
    Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter         ten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Soll-
    der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden               ten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten
    und
                                                                    schnell wieder ausgeweitet werden.
    b) Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
Hinweis:                                                                    Von Mai bis Oktober wieder
1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Ver-
    fügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung
                                                                         wöchentliche Leerung der Biotonnen
    in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes               im Landkreis Germersheim
    als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00       Die Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die
    EUR geahndet werden.                                            Bürger des Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit
2. Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgeho-            haben, ihre Biotonnen wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeit-
    ben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich fest-         raum in dem die Biotonnen jede Woche angefahren werden
    gestellt wurde.                                                 erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Kandel                                                          - 11 -                                            Ausgabe 19/2020

       Bürgertelefon des Landkreises                                 Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten
                                                                     sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und
    Germersheim am Wochenende und an                                 Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersu-
    gesetzlichen Feiertagen nicht besetzt                            chungen sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung
Das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim ist werktags           des hygienisch unbedenklichen Zustands vorzunehmen.
von montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16           Hintergrund
Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnum-          Trinkwasser in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte
mer 07274/53-131 erreichbar. Jedoch nicht besetzt ist es an          Lebensmittel und von höchster Qualität. Seine Aufbereitung,
Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen.                          Speicherung und Verteilung unterliegen den anspruchsvollen
Das Anrufaufkommen ist vor allem an den Wochenenden deut-            Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den Was-
lich zurückgegangen. Derzeit nehmen die Mitarbeiterinnen und         serversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern
Mitarbeiter des Bürgertelefons täglich zwischen 60 und 80            überwacht. Die Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit
Anrufe entgegen, zu Spitzenzeiten waren es bis 150 Anrufe. An        sichergestellt.
den Wochenenden ist es inzwischen sehr ruhig geworden.               Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Verbreitung
Informationen zum Thema Coronavirus finden Interessierte auf         des Virus über das Trinkwasser wurde unter https://www.
der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-            umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-
germersheim.de/coronavirus.                                          ueber-das-trinkwasser veröffentlicht.
                                                                     Was bei einer manuellen Spülung im Detail zu berücksichtigen
      Gesundheitsamt gibt Informationen                              ist, ist in einer Information des Deutschen Verbandes für Gas
       zu Vorkehrungen um Verkeimung                                 und Wasser unter https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/
                                                                     dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf
        von Trinkwasser-Installationen                               ersichtlich.
        in Corona-Zeiten zu vermeiden
Während der aktuellen Corona-Pandemie kam die Frage zur                                Gremiensitzungen
Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das                   Ab Mai tagen wieder Ausschüsse und Kreistag
Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbrei-            „Aufgrund der aktuellen Entwicklung können ab Mai die Sitzungs-
tung des Virus über das Trinkwasser als höchst unwahrschein-         termine der Kreisgremien wieder stattfinden; selbstverständlich
lich ein.                                                            unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelun-
Das Gesundheitsamt Germersheim weist jedoch auf einen                gen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb       Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei Kreisausschüsse, den
von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der        Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und Klima-
verordneten Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Berei-          schutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den
chen des öffentlichen Lebens müssen die Stagnation des Trink-        Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am
wassers in den Leitungen bedacht und Vorkehrungen getroffen          15. Juni.
werden.                                                              Die Sitzungen finden jeweils nur statt, wenn dringender Bera-
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus              tungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein Sitzungstermin
kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie            nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die Tagesord-
Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt          nungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er
werden (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels,             nicht stattfinden. Ähnlich wollen es die Bürgermeister in ihren
Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte        Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer Telefon-
Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt- und Warmwasser           konferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt.
stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der          Für alle Sitzungstermine gelten selbstverständlich die allgemei-
Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“          nen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel steht zur
und können innen verkeimen.                                          Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen ange-
In diesen Fällen muss die Trinkwasser-Installation in den vor-       passt. Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz
übergehend ungenutzten Leitungen entweder gespült werden,            getragen werden (am Sitzplatz kann die Maske abgenommen
um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt wer-         werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder
den, um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte           getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder
Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnah-          sowie für Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten
men (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Ein-     beiwohnen wollen.
richtungen müssen geprüft und gewartet werden. Wenn diese
technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine manuelle                Antragsverfahren Teil 1 für die
Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen.                Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe
Das heißt: Sollte abzusehen sein, dass eine Anlage bis auf
Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder der            für die Umstrukturierung und Umstellung
bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder                 von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021
die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden        Antragszeitraum Frühjahr 2020: 04. Mai - 02. Juni 2020
(Betriebsunterbrechung).                                             Antragszeitraum Herbst 2020: 01. - 30. September 2020
Bestimmungsgemäßer Betrieb                                           Das Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewäh-
Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“ einer Trinkwasser-Installa-         rung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von
tion bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und          Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den Antrags-
anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude           zeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni
bzw. in der Wohnung.                                                 2020 erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antrag-
Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Instal-              stellung vom 1. bis 30. September 2020 erforderlich.
lation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage          Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungspro-
mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig      gramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bei der Kreis-
ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller         verwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt
Wasserhähne sichergestellt werden.                                   werden.
Betriebsunterbrechung                                                Beim Teil 1 des Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die
Eine Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen             Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn
(Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer längerfristigen Still-   sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen
legung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese     und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist.
mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an          Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit,
der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung            wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen
und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in         erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, für
der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei der Wiederauf-            die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten
nahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraus-              Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beab-
tausch durch Spülung gewährleistet werden.                           sichtigt ist, sind zu melden.
Kandel                                                          - 12 -                                              Ausgabe 19/2020
Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages
Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben,                             Familienbüro bellA
müssen nicht erneut beantragt werden. Im Januar des geplanten
Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können aller-
dings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem
Teil 1 aufgeführt wurden. Es wird empfohlen, den Antrag über
das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk-
rlp.de]. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über
Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene
Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel inner-
halb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen
müssen für Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens            Beratung für Familien
2. Juni 2020 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet              bellA, das Familienbüro in Kandel berät und unterstützt...
Agrarförderung eingereicht werden; für Anträge mit Antragszeit-           • bei Themen wie Konflikte in der Familie, Erziehung, Part-
raum Herbst bis spätestens 30. September 2020.                                nerschaft
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antrag-              • bei Fragen zu besonderen Lebenssituationen
steller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten                 • im Umgang mit Institutionen
Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf                 • bei Anträgen und anderen administrativen Aufgaben
den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die                   • bei der Vermittlung von weiteren Unterstützungs- und
Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im Sep-                   Hilfsangeboten
tember (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag)              • Menschen mit Migrationshintergrund und Asylbegeh-
durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachge-                     rende im Rahmen der Integrationsarbeit
biet Agrarförderung.                                                      Die Beratung ist kostenlos und kann sowohl in unseren
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisver-              Räumlichkeiten als auch bei Ihnen zu Hause in Form von
waltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere The-                 Einzel- und/oder Familienberatung stattfinden.
men/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung.                             Offene Sprechstunde:
                                                                          montags von 13-15 Uhr & mittwochs von 9-11 Uhr
                                                                          Bei Fragen oder individuellen Terminwünschen wenden Sie
                Nichtamtlicher Teil                                       sich gerne telefonisch oder per Mail an uns.

                                                                                                Ihre Ansprechpartner:
                    AWO Kreisverband Südpfalz                                                   Familienbüro bellA
                                                                                                Am Plätzl 1 in Kandel
                 AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-,                                       Frau Egen: 0152- 56444374
                        Familien- und Lebensfragen                                              Frau Koch: 0151- 54882223
                Unser Beratungsangebot umfasst:                                                 Festnetz: 07275-9196580
- Partnerschafts- und Eheberatung                                                               Email: bellakandel@agfj-pflaz.de
- Familienberatung                                                        *INFO*
- Lebensberatung / Beratung bei individuellen Problemen und               Ab sofort können wir unsere offenen Sprechstunden, unter
    Lebenskrisen                                                          Einhaltung der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaß-
- Beratung bei Trennung und Scheidung                                     nahmen, wieder öffnen.
                                                                          Bitte achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand,
- Beratung zu Umgangsrecht und Sorgerecht
                                                                          tragen Sie eine Mundschutzmaske und kommen Sie nach
- Vorträge und Seminare                                                   Möglichkeit ohne Begleitung in unsere Beratung.
Wir unterliegen der Schweigepflicht.                                      So können wir auch wieder individuell vereinbarte vis-á-vis
                                                                          Termine in unseren Räumlichkeiten durchführen.
                Unser Beratungsangebot ist kostenfrei.                    Für weitere Fragen und individuelle Beratungstermine rufen
                Träger der AWO-Beratungsstelle ist die Sozial-            Sie uns bitte an.
                therapeutische Kette gGmbH des AWO-Kreis-                 Wir freuen uns auf Sie!
                verband Südpfalz e.V.
Kontakt:
AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien-            und
Lebensfragen, Waldstr. 38, 76870 Kandel                                                            Südpfalztourismus
Terminvereinbarung telefonisch 07275 - 988 68 50
www.stk-suedpfalz.de                                                                           Ferienwohnung „Rappengärten“
                                                                                                von Familie Gensheimer wieder
                                                                                                  mit 3 Sternen ausgezeichnet
                              Pflegestützpunkt                       Wir freuen uns mit Familie Gensheimer, dass ihre Ferienwoh-
                    Die Pflegestützpunkte bieten hilfebedürfti-      nung „Rappengärten“ für 4 Personen in Steinweiler (In den Rap-
                    gen, älteren, behinderten oder pflegebedürf-     pengärten 5) erneut mit 3 Sternen ausgezeichnet wurde. Somit
tigen Menschen und deren Angehörigen ihre Unterstützung an.          steht diese Ferienwohnung nun wieder 3 Jahre lang für geprüfte
Sie beraten neutral - kostenlos - unverbindlich – vertraulich        Qualität und jeder Gast weiß, den einheitlichen DTV-Kriterien für
und unter Wahrung der Schweigepflicht über mögliche Unter-           3 Sterne-Ferienwohnungen entsprechend, was ihn hier erwartet:
stützungsangebote und deren Finanzierungsmöglichkeit.                „Die Ferienunterkunft bietet eine wohnliche Gesamtausstattung
Bis auf Weiteres finden am Donnerstag keine Sprechstunden            mit gutem Komfort.“
mehr statt. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung.      Familie Gensheimer tut Einiges dafür, damit Gäste sich bei ihr
Ihre Ansprechpartner:
                                                                     wohlfühlen.
Pflegestützpunkt Kandel
                                                                     So wurde seit der letzten Klassifizierung z.B. eine neue Küche
Gartenstr. 8, 76870 Kandel
Frau Scheib                                                          eingebaut und die Wohnung renoviert. Bei Bedarf wird ein Ein-
Tel. (07275) 94 87 774                                               kaufsservice vor der Anreise angeboten.
christiane.scheib@pflegestuetzpunkte.rlp.de                          Weitere Informationen zur Ferienwohnung erhalten Sie unter
www.pflegestuetzpunkte.rlp.de                                        www.ferienwohnung-gensheimer.de.
Frau Börckel                                                         Die Klassifizierung ist bis zum 16. April 2023 gültig.
Tel. (07275) 94 87 775                                               Herzlichen Glückwunsch an Familie Gensheimer!
sarah.boerckel@pflegestuetzpunkte.rlp.de                             Südpfalz Tourismus Kandel e.V.,
www.pflegestuetzpunkte.rlp.de                                        www.suedpfalz-tourismus-kandel.de
Kandel                                                         - 13 -                                            Ausgabe 19/2020

              Verbraucherzentrale RLP                               Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine abgeschlossene, 3jäh-
                                                                    rige, kaufmännische Berufsausbildung und 6 Monate kauf-
         Energiespar-Tipps für das Home-Office Teil 2               männische oder verwaltende Berufspraxis nachweisen kann.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt weitere Tipps      Weiterhin berechtigt eine fünfjährige Tätigkeit im kaufmänni-
um im Home-Office Energie zu sparen. Im zweiten Teil der drei-      schen oder verwaltenden Bereich zur Zulassung.
teiligen Serie werden die Bereiche Licht, Heizung, Herd und         Kaufmännische Azubis können diese Weiterbildung im Rahmen
Backofen behandelt.                                                 unseres Konzepts „Ausbildung - KOMPAKT“ belegen.
Heizung: Der Wärmeenergieverbrauch lässt sich reduzieren,           Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB: Geprüfter Indus-
wenn die Raumtemperatur gezielt nach Bedarf eingestellt und         triefachwirt, Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Technischer
nachts und bei längeren Arbeitspausen im Arbeitszimmer redu-        Fachwirt, Geprüfter Technischer Betriebswirt, Ausbildung der
ziert wird. Die benötigte Temperatur wird am Thermostatventil       Ausbilder (AdA-Schein).
des Heizkörpers eingestellt. Besonders komfortabel ist das bei      Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung
einem elektronischen Heizkörperthermostat. Es kann program-         (IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel: 07275 - 91 30 35,
miert werden und regelt dann die gewünschte Raumtemperatur          E-Mail: mail@ifb-woerth.de, IFB-Homepage: www.ifb-woerth.de
nach den vorab eingestellten Uhrzeiten.
Ein Irrglaube ist, dass ein auf die höchste Stufe eingestellter
Heizkörper am schnellsten den Raum erwärmt. Regelmäßiges                                   CDU-Gemeindeverband
Lüften ist für ein angenehmes Raumklima zusätzlich wichtig.
Zimmertüren zu weniger beheizten Räumen sollten, außer beim                                  Online-Bürgersprechstunde
Lüften, geschlossen bleiben.                                                                   mit Dr. Thomas Gebhart
Herd und Backofen: Wer viel zuhause ist, kocht wahrscheinlich                      Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete
auch mehr. Frische Lebensmittel statt Tiefkühlkost zuzubereiten,                   Dr. Thomas Gebhart bietet am Mittwoch,
verbraucht weniger Energie. Man spart sich das Tiefkühlen und       13.5.2020, von 16.00 bis 17.00 Uhr eine Online-Bürgersprech-
Wiederauftauen. Wasser bringt man am energiesparendsten mit         stunde aus Berlin an. Interessierte können sich gerne mit ihren
dem Wasserkocher zum Kochen, statt mit dem Herd. Nur ein            Anliegen und Fragen zu aktuellen politischen Themen an den
Induktionsherd kann das genauso effizient. Der Wasserkocher         Abgeordneten wenden. Zugang zum Chat erhalten Interessierte
sollte aber nur die benötigte Menge Wasser aufheizen und nicht      unter www.thomas-gebhart.de/chat.
immer maximal gefüllt werden.
Durch die gleiche Größe von Kochgeschirr und Durchmesser
der Kochstelle, lässt sich zusätzlich Energie sparen. Es lohnt
sich außerdem die Restwärme des Herds zu nutzen und Koch-
                                                                                               Erlenbach
stellen früher auszustellen.
Beim Backofen sollte man wenn immer möglich die Heiß- oder
Umluftfunktion nutzen. Damit spart man sich das Vorheizen und
kann in der Regel eine 20 bis 30 Grad niedrigere Backtempera-                           Amtlicher Teil
tur wählen.
Onlineberatung
Anfragen oder digitalisierte Unterlagen in Zusammenhang mit                               Sprechzeiten
der Telefonberatung können auch per E-Mail an energie@vz-rlp.       des Ortsbürgermeisters: dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr
de übermittelt werden.                                              im Bürgermeister-Sprechzimmer im Rathaus Erlenbach,
Die telefonische Beratung ist kostenfrei.                           Tel.: 07275/1304
Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 13.05.20 von 16
- 18.15 Uhr in statt. Die Beratung wird telefonisch durchgeführt.           Danke Erlenbach – für über 250
Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich 0800 / 60 75 600
(kostenlos).
                                                                         selbstgenähte Mund – Nase Masken!
                                                                    Gerade einmal 1 Woche ist es her, als die Gemeinde Erlenbach
            Rheuma Liga Kandel Wörth                                um Unterstützung für die Herstellung von Mund - Nase - Mas-
Alle Veranstaltungen und Fahrten der Rheuma Liga Kandel             ken bat, um für den Start unserer Erlenbacher Kinder für die
Wörth sind abgesagt.                                                Schule gewappnet zu sein.
Die Vorstellung Wilhelm Tell in Ötigheim wurde ebenfalls
abgesagt.
Liebe Mitglieder der Deutschen Rheuma Liga öAG Kandel
Wörth.
Auf Grund der Corona-Krise ist derzeit kein Funktionstraining
möglich.
Für Teilnehmer/innen am Funktionstraining mit einer Verordnung
der Deutschen Rentenversicherung(DRV) Bund und DRV Rhein-
landpfalz gilt:
Die Frist für den Beginn der Verordnung und das Ende der
Verordnung wird um drei Monate verlängert.
Die Zusagen der DRV Bund und der DRV Rheinlandpfalz für die
Kostenübernahme der jeweiligen Verordnung gelten also auch
bei einem entsprechend späteren Beginn oder bei einer Unter-
brechung wegen Corona.

                                       IFB                          Danke an dieser Stelle an alle Spender der jeweiligen Stoffe
                        Geprüfter Wirtschaftsfachwirt -             und die über 60 Meter Gummibänder!
                      Samstags-Lehrgang in 12 Monaten               Aber einen ganz besonderen Dank möchte ich an die Näherin-
                   Weiterbildung für Kaufleute in Richtung          nen und Näher aus Erlenbach aussprechen, welche bis heute
Sachbearbeiter- oder Führungslaufbahn.                              über 250 Mund - Nase - Masken erstellt haben - Wahnsinn!
Die Weiterbildung mit bundesweit einheitlichem und internati-       Wenn man alles zusammen rechnet im Schnitt 10 Minuten pro
onalem Abschluss (internationaler Titel: Bachelor Professional      Maske rechnet, kommen über 2500 Minuten und somit über
of Business Administration and Operations, CCI), leistet beides.    40 Stunden ehrenamtlichen Hilfe zusammen - Danke!
Die Fachhochschulreife ist gleichfalls inbegriffen.                 Die Masken gibt es in verschiedenen Größen, Formen, Motiven
Das Institut für Bildungsförderung (IFB) bietet ab 12.09.2020       und wurden heute in Tüten mit einem Hinweiszettel verpackt.
einen berufsbegleitenden 12monatigen Samstags-Lehrgang zur          Wer eine Mund - Nase - Maske benötigt, bekommt diese kos-
gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen an.                    tenlos von uns geschenkt.
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