Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! - VG Kandel
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50 Jahrgang Freitag, den 8. Mai 2020 Nr. 19/2020 Nutzung öffentlicher Spielplätze ist wieder erlaubt! Mit Inkrafttreten der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung Rhein- land-Pfalz ist die Nutzung öffentlicher Spielplätze ab dem 03. Mai 2020 wieder erlaubt. Hingewiesen werden muss dennoch auf § 4 Abs. 1 der Corona- Bekämpfungsverordnung. Demnach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes zulässig. Zu anderen als den vorbezeichneten Personen ist in der Öffent- lichkeit, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.
Kandel - 2 - Ausgabe 19/2020 Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr Besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind zu beachten! Aus Gründen der Prävention und zur Eindämmung der weiter fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus sind zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten die folgenden Zugangsbeschränkungen unter Beachtung besonderer Schutz- und Hygienemaßnahmen notwendig: - Nach wie vor wird an alle Bürgerinnen und Bürger appelliert, auf Vorsprachen und auf ein persönliches Erscheinen in der Verwaltung zu verzichten und mög- lichst telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mit den einzelnen Sachbearbeite- rinnen und Sachbearbeiter der Verwaltung zu korrespondieren. Für alle notwendigen Besuche in der Verwaltung müssen Sie einen Termin mit den zuständigen Sachbearbeitern vereinbaren. Dabei bitten wir um Verständ- nis, dass wir nur eine begrenzte Anzahl von Terminen anbieten können, um die Abstandsregel von 1,5 m im Gebäude einzuhalten. Termine können auch über die Telefonzentrale (07275/9600) vermittelt werden. - Ausweisdokumente oder sonstige amtliche Unterlagen können direkt an der Zentrale abgeholt werden und bedürfen keiner vorherigen Terminvereinbarung. - Innerhalb des Verwaltungsgebäudes besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die Hände sind im Eingangsbereich an den dort aufgestellten Desinfektions- stationen zu desinfizieren; zwischen den einzelnen Personen ist ein Mindestab- stand von 1,50 m einzuhalten. - Nach dem Aufziehen der Maske und der Händedesinfektion ist eine Anmeldung an der Zentrale erforderlich, um den Termin bestätigen zu lassen. Wir hoffen auf ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
Kandel - 3 - Ausgabe 19/2020 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, während mich die Infektion mit dem Corona-Virus zu einem stationären Aufenthalt in der hiesigen Asklepios- Klinik gezwungen hat, mussten meine Frau und unsere zu Ostern angereiste Tochter in häuslicher Quarantäne ausharren und durften sich nicht von Haus und Garten weg bewegen. So war es für beide ein guter Zeitvertreib, ein schon lange geplantes Projekt in Angriff zu nehmen und unseren Dachboden zu räumen. Den großen Schatz haben sie nicht gefunden, aber eine ganze Menge Dinge, die dort in den zurückliegenden Jahren arglos abge- stellt worden sind, obgleich sie niemand mehr braucht. Kurzum: Es war mehr als gut, dass die Wertstoffhöfe wieder geöffnet hatten und so mussten wir mehrere Fahrten zur Hausmülldeponie nach Berg unternehmen, um all die auf unserem Speicher angesammelten „Kostbarkeiten“ zu entsorgen. Von Kandel kommend, führt der Weg unweigerlich an Lauterburg und dem dor- tigen alten Grenzübergang vorbei. Mich hat es jedes Mal berührt, zu sehen, dass die Grenzen in diesen Corona-Zeiten kompromisslos verschlossen sind und Absperrgitter, aber auch Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei einen Grenzübertritt verhindern. Corona hat ganz vieles verändert - von Freizügigkeit in Europa kann derzeit keine Rede sein. Sicherlich, die Region Grand-Est in Frankreich und gerade auch das benachbarte Elsass waren ein Risikosgebiet, was die Corona-Infek- tionen betrifft und es galt, unsere Gesundheit zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Insoweit waren Schutzvorkehrungen an den Grenzen zweifelsohne geboten. Was aber gar nicht geht, sind all die Beschimpfungen und Anfeindungen, denen Elsässer, aber auch Deutsche, die im Elsass wohnen, in den letzten Wochen bei uns in der Südpfalz ausgesetzt waren und auch weiterhin ausgesetzt sind. Das ist für uns alle mehr als beschämend, die wir über lange Jahre hinweg über städtepartnerschaftliche Beziehungen die Freundschaft von Deutschen und Franzosen nicht nur auf dem Papier besiegelt, sondern auch immer wie- der gelebt haben und uns sehr gerne im Elsass oder auch bei uns in der Pfalz begegnet sind. Wir bezeichnen uns als Freundinnen und Freunde, die dieseits und jenseits der Grenze füreinander da sind. Immer wieder haben wir uns im Elsass mit französischen Spezialitäten versorgt: und Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Elsass haben bei uns eingekauft. Gemeinsam haben wir das gute und grenzenlose Miteinander gepflegt. So soll und so muss das auch in Zukunft sein. Die deutsch-französische Freundschaft ist ein überaus hohes Gut. Keinesfalls darf unsere grenzüberschreitende Freundschaft, das gegenseitige Verständnis füreinander und miteinander, aber auch die Freizügigkeit in Europa, dem Corona-Virus zum Opfer fallen. Deshalb gilt es, gerade jetzt all den Anfeindungen, den Beschimpfungen und der Hetze entschieden entgegenzutreten. Seien Sie in diesem Sinne ganz herzlich gegrüßt Ihr Volker Poß, Bürgermeister
Kandel - 4 - Ausgabe 19/2020 Die Verbandsgemeindeverwaltung Kandel informiert zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) - 5. Corona-Bekämpfungsverordnung Das umfasst Klubs, Bars, Restaurants und Sportplätze. erlaubt weitere Lockerungen Betroffen sind außerdem Freizeiteinrichtungen sowie Ver- - Einzelhändler und Friseure dürfen öffnen anstaltungen wie Konzerte und Fußballspiele. - Gottesdienste sind zulässig Kosmetik- und Tattoostudios: Dienstleistungsbetriebe - Spielplätze geöffnet im Bereich der Körperpflege bleiben weiterhin zu, ausge- - Kontaktbeschränkungen bleiben nommen Friseure und Fußpflege. - moderat steigende Fallzahlen - Maskenpflicht besteht weiterhin Großveranstaltungen: Alle Veranstaltungen, bei denen Die seit dem 20. April in Rheinland-Pfalz gelockerten viele Menschen aufeinander treffen, bleiben bis zum 31. Regelungen in der Corona-Krise werden durch die 5. August verboten. Die genaue Definition, was unter diese Corona-Bekämpfungsverordnung erneut erweitert – Kategorie fällt, wird noch erarbeitet. diese Verordnung trat am 03. Mai in Kraft und gilt bis zum Fahrschulen: Fahrschulunterricht ist nicht erlaubt, ebenso 17. Mai 2020. Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und die Theorie- und Praxisprüfungen. das Verbot von Großveranstaltungen gelten weiterhin. Weiterhin sinkende Fallzahlen in Deutschland, Erhö- Urlaub: Der Betrieb von Hotels und Herbergen und die hung der Verdoppelungszeit der Infizierten, eine Repro- Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristi- duktionszahl kleiner als 1 und auch die Reduzierung der schen Zwecken ist verboten. Dies gilt auch für Wohnmo- Zahl der täglich Neuinfizierten unter 1.000 waren aus- bilstell- und Campingplätze. schlaggebend für die weiteren Lockerungen. Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ aenderungen-coronaverordnung-mai-100.html Folgende Änderungen in der Übersicht: Seit dem 03. Mai ist wieder erlaubt: Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz Spielplätze: Spielplätze in Rheinland-Pfalz dürfen wieder die seit Montag, 27. April in Rheinland-Pfalz angeordnete öffnen. Allerdings obliegt es den Kommunen, wann genau Maskenpflicht Im ÖPNV (Öffentlicher Personennahver- die Flächen wieder freigegeben werden. kehr) und beim Einkaufen gilt weiterhin. Deshalb muss eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte All- Musikunterricht: Das Lehren von Instrumenten darf wieder tagsmaske getragen werden. aufgenommen werden. Dabei darf die Gruppengröße von Die Maskenpflicht besteht auch in den Verwaltungen. drei Menschen (einschließlich des Lehrers) jedoch nicht über- Ob Einweg, einfache oder selbstgenähte Maske, beim schritten werden. Tragen und Waschen gibt es einiges zu beachten. Infor- Gottesdienste: Gottesdienstbesuche und religiöse Feste mationen bietet die Verbraucherzentrale unter www.ver- dürfen ebenfalls wieder stattfinden. Jedoch gibt es auch braucherzentrale-rlp.de/coronamasken. dort strenge Richtlinien: Chöre und Orchester sind verbo- Unabhängig vom Tragen einer Maske gelten weiterhin die ten. Auf Singen sollte verzichtet werden. Gottesdienste in grundlegenden Regeln: Mindestens 1,50 Meter Abstand geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 60 Minuten zu anderen Menschen einhalten. dauern. Trotz weiterer Lockerungen: Seit dem 04. Mai ist wieder erlaubt: Kontaktbeschränkungen bleiben – Hygienestan- Einzelhandel: Alle Geschäfte, unabhängig ihrer Größe dards beachten (auch über 800 qm), dürfen ihre Türen wieder öffnen. Den- - Abstandhalten von 1,50 Metern in der Öffentlichkeit. noch gelten weiterhin die Maskenpflicht und eine Begren- Dort soll man sich auch weiterhin entweder alleine oder zung der Menschen pro Quadratmeter. nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder den Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhal- Friseure und Fußpflege: aus der Reihe der bislang ten. geschlossenen „Dienstleistungsbetriebe im Bereich der - Ebenso sind die Hygienestandards einzuhalten: regel- Körperpflege“ sind jetzt Friseure und Fußpflegeeinrichtun- mäßig nach jeder Berührung von Flächen und Gegen- gen ausgenommen. Die Mitarbeiter der Betriebe und die ständen außerhalb der eigenen vier Wände die Hände Kunden müssen aber Regeln befolgen. gründlich waschen und in ein Einweg-Taschentuch oder Ab Montag, 11. Mai, wieder erlaubt: die Armbeuge niesen. Museen und Galerien: Unter Auflagen dürfen am 11. Mai Beachten sie auch immer die Hinweise auf der Home- Museen und Galerien öffnen. page der Kreisverwaltung Germersheim und der Ver- Bereits gültige Regelungen für Bildungseinrichtungen bandsgemeindeverwaltung Kandel. Schulen, Hochschulen, Kindergärten: Es gibt eine stufen- Der beste Schutz ist: Bleiben Sie zuhause … weise Wiedereröffnung der Schulen. In Rheinland-Pfalz starteten am 27. April die Schüler, die vor einem Abschluss stehen. Am 4. Mai folgen die Schüler, die kommendes Jahr einen Abschluss machen und die Grundschüler der vierten Klassen. Verboten bleiben Kontakbeschränkungen: Menschen, die nicht zusammen leben, dürfen sich weiterhin nur zu zweit in der Öffentlich- keit bewegen. Der Mindestabstand von 1,50 Metern und die Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Auch der Bußgeldkatalog bei Verstößen bleibt in Kraft. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen: Orte, an denen viele Menschen zusammenkommen können, bleiben … und: bleiben Sie gesund! geschlossen.
Kandel - 5 - Ausgabe 19/2020 Gesundheitsamt gibt Informationen zu Vorkehrungen um Verkeimung von Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten zu vermeiden Während der aktuellen Corona-Pandemie kam die Frage zur Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trink- wasser auf. Das Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbreitung des Virus über das Trinkwasser als höchst unwahrscheinlich ein. Das Gesundheitsamt Germersheim weist jedoch auf einen wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der verordneten Nut- zungseinschränkungen in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen bedacht und Vorkehrungen getroffen werden. Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt werden (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt- und Warmwasser stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ und können innen verkeimen. In diesen Fällen muss die Trinkwasser-Installation in den vorübergehend ungenutzten Leitungen entweder gespült werden, um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt werden, um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnahmen (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Einrichtungen müssen geprüft und gewartet wer- den. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine manuelle Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen. Das heißt: Sollte abzusehen sein, dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder der bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder die Trinkwasser-Installation vor- übergehend stillgelegt werden (Betriebsunterbrechung). Bestimmungsgemäßer Betrieb Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“ einer Trinkwasser-Installation bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude bzw. in der Wohnung. Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller Wasserhähne sichergestellt werden. Betriebsunterbrechung Eine Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer län- gerfristigen Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei der Wiederaufnahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraustausch durch Spülung gewährleistet werden. Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersuchungen sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des hygienisch unbedenklichen Zustands vorzunehmen. Hintergrund Trinkwasser in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel und von höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Speicherung und Verteilung unterliegen den anspruchsvollen Vorschriften der Trink- wasserverordnung, werden von den Wasserversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern überwacht. Die Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit sichergestellt. Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Verbreitung des Virus über das Trinkwasser wurde unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung-ueber-das-trinkwasser veröffentlicht. Was bei einer manuellen Spülung im Detail zu berücksichtigen ist, ist in einer Information des Deutschen Verbandes für Gas und Wasser unter https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information- trinkwasser-installation-coronavirus.pdf ersichtlich.
Kandel - 6 - Ausgabe 19/2020 Notfalldienste Notruf Dienstag, 12.05.2020 Im Notfall immer 112 Olympia-Apotheke, Marktstraße 6, Wörth, Tel.: 07271/76020 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbe- Mittwoch, 13.05.2020 schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss Glöckel-Apotheke, Hauptstraße 29, Neupotz, Tel.: 07272/7000185 direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert Donnerstag, 14.05.2020 werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. Rats-Apotheke, Hauptstraße 28, Rheinzabern, Tel.: 07272/930915 Freitag, 15.05.2020 Polizei 110 Alte Apotheke von 1837, Obere Haupsttraße 1, Herxheim, Polizeiinspektion Wörth 07271/9221-0 Tel.: 07276/8578 Feuerwehr 112 Ärztlicher Notdienst Soziale Dienste Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale in der Asklepios-Klinik, Luit- AWO poldstr. 14, Kandel, Tel. 116117 (allgemeine Nummer), direkte Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Kandel, Waldstraße 38, Durchwahl: 07275/19292 Tel. 07275-8919 Öffnungszeiten: Sprechstunde am letzten Mittwoch im Monat 16:00 bis 18:30 Uhr Mo., 19.00 bis 8.00 Uhr Folgetag AWO Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien und Lebensfra- Di., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag gen, Kandel, Tel. 07275-9886850 Mi., 14.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag AWO Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung, Landau, Do., 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr Folgetag Tel. 06341-83613 Fr., 15.00 Uhr bis 8.00 Uhr Montag Sozialer Medizinischer Dienst, Alten- und Krankenpflegedienst Im Notfall immer 112 (SoMeDi), Tel. 06341-897686 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbe- Zentrum für Seelische Gesundheit (Stk) Tagesstätte Kandel, schwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, Tel. 07275-913063 muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefor- Pflegedienst dert werden. Luitpoldstr. 81, 6770 Hatzenbühl, Tel: 07275-98860, Rund um die Uhr erreichbar über die Handy Nr.: Kinder- und Jugendnotdienst 0176-11767710, Samstag, Sonntag und Feiertag, Bürozeiten von Montags bis freitags von 8:00 bis 17.00, von 09.00 bis 11.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr Wir bieten: Ambulante Krankenpflege, Ambulante Hauswirtschaft, Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Vinzentius-Krankenhaus, Essen auf Rädern, Tagesstätte für Senioren, Alltags und Demenz- Landau, Cornichonstraße 4, Tel. 06341/19292 betreuung. Krebsinformationsdienst Augenärzte Tel. 0800 420 30 40, kostenfrei, täglich von 8 - 20 Uhr Für augenärztliche Notfälle E-Mail: krebsinformationsdienst@dkfz.de, zuständig Augenklinik Westpfalz Klinikum, Internet: www.krebsinformationsdienst.de und Hellmut-Hartert-Str. 1, www.facebook.de/krebsinformationsdienst 67655 Kaiserslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030 Ökumenische Sozialstation Wörth Das Westpfalz Klinikum hat also Bereitschaftsdienst: Tel. 07271/76080 Täglich 19.00-7.00 Uhr, Mittwochs 14.00 Uhr bis Donnerstags 7.00 Uhr, Freitags 16.00 Uhr bis Montags 7.00 Uhr sowie Brückentage, Wörther Tafel e.V. alle Feiertage (an diesen ab 18.00 Uhr des Vortages). In den Niederwiesen 7 Die Augenärzte Südpfalz sind lediglich für Notfälle in ihren Praxen Öffnungszeiten: zuständig , Mo-Fr von 7- 19.00 Uhr, Mittwochs bis 14.00 Uhr und Mittwoch von 11.00 uhr - 13.00 Uhr Freitags bis 16.00 Uhr Donnerstag von 13.00 Uhr - 17.00 Uhr oder 24-Stunden Notdienst-Augenklinik Anmeldung: Mittwoch 11.00 Uhr, Donnerstag 13.00 Uhr Städtisches Klinikum Karlsruhe, Augen-Klinikambulanz Info unter 01732804310 Moltkestr. 90, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-974-0 Mobiler Pflege Service Alten- und Krankenpflege, Tel. 07275/61691 Zahnärzte Amb. Pflegedienst ALT und JUNG Samstag, 09. Mai 2020, 09.00 bis 12.00 Uhr Tel.-Nr. 07275/919998 oder 0172/4745 309 Sonntag, 10. Mai 2020, 11.00 bis 12.00 Uhr Herr Dr. Christian Felten, Ottstraße 5, 76744 Wörth, Tel.: 0727/79405 Störungsdienste Bereitschaftsdienst bei Störungen im Abwasserbereich Tierärzte Mobilnummer: 0172/6973 571 Unter der Ruf-Nr. von Frau Dr. Dagmar Schlegel, Kandel, Telefon Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Wasserversorgung 07275/2500, können Sie über den Anrufbeantworter den jeweili- (Kandel, Erlenbach, Minfeld, gen Notdienst am Wochenende bzw. unter der Woche abfragen. Steinweiler, Vollmersweiler und Winden) Tel. 07274/2460, Kreisgeschäftsstelle Germersheim Hans Graf Sponeck Straße 33, 76726 Germersheim Tel. 07275/960256. Unter dieser Rufnummer ist ein Anrufbeant- worter geschaltet, der den zuständigen Mitarbeiter über Funk ver- Apotheken ständigt. Zusätzlich bitte auch die Ruf-Nr. 01722018337 anrufen. Die Notdienstapotheken sind an den genannten Tagen von 08.30 Bereitschaftsdienst bei Störungen Uhr bis zum folgenden Tag 08.30 Uhr dienstbereit. in der Wasserversorgung (Freckenfeld) Telefonansage des Apothekennotdienstes über die landesweit gül- Tel. 0172/2537375 tige Rufnummer: 01805/258825 plus Postleitzahl des Standortes. Störungsdienst Erdgas -Thüga Energienetze GmbH Internet: www.lak-rlp.de Tel. 0800/0837 111 Samstag, 09.05.2020 Sonnen-Apotheke Herxheim, Untere Hauptstraße 127, Herxheim, Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG Tel.: 07276/919744 Pfalzwerke AG Kandel, Landauer Straße 28, 76870 Kandel und Wieslauter Apotheke, Lukasstraße 11, Berg, Tel.: 07273/919264 Tel. 07275/955410 Sonntag, 10.05.2020 Bei Störungen im Stromnetz: 0800/7977 777 (außer Winden) Farma-Plus-Apotheke, Am Bienwald 5, Wörth, Tel.: 07271/6780 Stromversorgung der Ortsgemeinde Winden Montag, 11.05.2020 Bereitschaftsdienst bei Störungen in der Stromversorgung der Apotheke an der Passage, Hauptstraße 79, Kandel, Ortsgemeinde Winden, Tel. 0171/7506 502 (Stadtwerke Bad Tel.: 07275/919891 Bergzabern).
Kandel - 7 - Ausgabe 19/2020 Redaktionsschlussvorverlegungen Liebe Manuskripteinsenderinnen und -einsender, liebe Redakteure, der Redaktionsschluss wird für die Amtsblattausgaben der KW 21, 23 und 24 wie folgt vorverlegt: KW 21: Redaktionsschluss ist am Freitag, dem 15.05.2020, um 11.00 Uhr KW 23: Redaktionsschluss ist am Freitag, dem 29.05.2020, um 11.00 Uhr KW 24: Redaktionsschluss ist am Freitag, dem 05.06.2020, um 11.00 Uhr Bitte beachten Sie, dass nach diesen Terminen eingehende Mitteilungen nicht mehr veröffentlicht werden. Ihre Amtsblattredaktion Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel Verbandsgemeinde Seniorenbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Manuela Tolkmitt, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: 07275/960-314. E-Mail: manuela.tolkmitt@vg-kandel.de Verbandsgemeindejugendpflegerin Amtlicher Teil Die Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Kandel, Katharina Hilbert, hat ihr Büro im Zimmer 214 (1. OG) der Verbandsge- meindeverwaltung Kandel, Gartenstr. 8, Termine nach Verein- Öffnungszeiten barung unter der Tel.-Nr. 07275/960129, E-Mail: jugendpflege@ der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel vg-kandel.de. · Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr; Aktuelle Veranstaltungen finden Sie hier im Amtsblatt oder unter · dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr www.vg-kandel.de http://www.vg-kandel.de/ /veranstaltungen. · sowie donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr; Öffnungszeiten des Tourismusbüros am Bahnhof Sprechzeiten Fachbereich 2: Natürliche Lebensgrundlagen Montags bis freitags von 09.00 - 13.00 Uhr u. Bauen Außerhalb dieser Öffnungzeiten erhalten Sie Informationsma- · Dienstags, 08.00 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 - 16.00 Uhr, terial im Foyer der Verbandsgemeindeverwaltung, Gartenstr.8, · donnerstags, 08.00 - 12.00 Uhr und nachmittags 13.30 - 76870 Kandel 18.00 Uhr Tel.: 07275/619945, Fax: 07275/618462, info@suedpfalz-touris- Tel.-Nr. Bürgerbüro und Zentrale: 07275/960100, Fax-Nr. mus-kandel.de, www.suedpfalz-tourismus-kandel.de 07275/960101 der KFZ-Zulassungsstelle · Montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr; · dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr; · donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr Hinweis: Corona-Krise Anmeldeschluss jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öff- nungszeiten! Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden Tel.-Nrn. der KFZ-Zulassungsstelle: 07275/960141 bis 146, Fax- kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. Nr.: 07275/960140 Sprechtage und Sprechzeiten Das Team der LINUS WITTICH Medien KG Gleichstellungsbeauftragte Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Kandel, Frau Melanie Löhle, Sprechstunden nach Vereinbarung. Tel.: 07275/9600. E-Mail: gleichstellung@VG-Kandel.de
Kandel - 8 - Ausgabe 19/2020 STARKREGEN Das Starkregenereignis TEIL 2 INFORMATIONSVORSORGE Informationen über bevorstehende Ereignisse online Bei Gewitterlagen ist es wichtig, Einen weiteren Online Service möglichst frühzeitig zu wissen, stellt der Deutsche Wetterdienst wann und wo sich das Zentrum unter www.dwd.de zur Verfü- des Starkregens abregnen wird, gung. Hier finden Sie auf der um die richtigen Vorbereitungen Startseite die Unwetterwarnun- zu treffen. Allerdings lässt sich gen. dies in der Regel nicht langfris- tig vorhersagen. Ungefähr eine Stunde vor dem Regenereignis Infos gedruckt: kann mit einiger Sicherheit vo- Unter www.bbk.bund.de können rausgesagt werden, wo sich das Sie das ausführliche Informati- Regenzentrum befindet. Nutzen onsbuch zum Thema mit dem Sie daher die zahlreichen Mög- Titel „Starkregen lichkeiten der Wetter- und Un- und Sturzfluten“, wettervorhersage, die beispiels- herausgegeben weise die Unwetterzentrale Bundesamt für Rheinland-Pfalz anbietet Bevölkerungs- schutz und Im Internet finden Sie auf der Katstrophenhilfe Seite www.Unwetterzentrale.de kostenlos bestel- den Unwettermeldedienst für len. Rheinland-Pfalz und das Saar- land Apps für Smartphones - KATWARN und CO Seitens des Bundesamt für Be- Die App „Katwarn“ wurde vom und dementsprechende War- völkerungsschutz und Katstro- Fraunhofer-Institut im Auftrag nungen zu erhalten, kann auf phenhilfe können Sie auf die öffentlicher Versicherer entwi- die APP des deutschen Wetter- Warnapp „NINA“ zugreifen. ckelt. dienstes „DWD Der Name steht für „Notfall- Warnwetter“ zu- Informations- und Nachrichten- Wer ausschließlich daran inte- greifen. App“. ressiert ist, aktuelle Wetterinfos Starkregen im Anmarsch? Parken Sie Ihren PKW sicher! Sichern Sie Kellerlichtschächte und tiefliegende Garagenabfahren. Bevorraten Sie Sandsäcke, Tauchpumpe oder mobile Schutzvorrichtungen, um schnell Abhilfe schaffen zu können! Sichern Sie eine unabhängige Stromquelle für Beleuchtung, Heizung und Kochstelle! Nutzen Sie ein netzunabhängiges Rundfunkgerät zum Erhalt weiterer Informationen! Befolgen Sie im Ernstfall die Anweisungen der Feuerwehr!
Kandel - 9 - Ausgabe 19/2020 Sperrmüllbörse Folgende Gegenstände sind kostenlos abzu- geben! - 2 weiße Blumen-Säulen, 70 cm + 80 cm hoch, Topf-Durchmesser ca. 25 cm, Tel. 07272/76420 - Pioneer Fernseher 42 Zoll mit Wandhalterung, Tel.: 07275/6170962 - Kleintierzubehör: Käfig (ca. 80 x 40 x 45 cm), Die Verbandsgemeinde Kandel und die jeweilige 2 kleinere Transportboxen. Tel. 07275/61660 Wohngemeinde gratuliert allen Altersjubilaren/ - 3 weiße Küchenhängeschränkchen von IKEA, innen, die in den nächsten Tagen 70 Jahre und Glaseinlegeböden, Türen mattiertes Glas, alu- älter werden, recht herzlich! farbener Türrahmen, Tel.: 07275/5865 - 2 braune Blumenkästen 80 x 22 x 18, mit Erlenbach Wasserspeicher und 1 runder, hellbrauner 13.05.2020 Rupertus Ernst 70 Jahre Blumenkübel aus Kunststoff 40 x 40, Tel.: 07272/76420 Kandel Wenn Sie Gegenstände haben, für die Sie keine 17.05.2020 Fulde Sighart 80 Jahre Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Minfeld Verbandsgemeindeverwaltung Kandel unter der 14.05.2020 Michalke Adelheid 70 Jahre Tel.-Nr. 07275/960201 an oder per E-Mail an amtsblatt@vg-kandel.de, um Ihr kostenloses 17.05.2020 Bauer Heinz 80 Jahre Inserat aufzugeben. 17.05.2020 Henigin Giesela 85 Jahre Da Ihre Anzeige immer 3 Wochen hintereinan- der veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der Wir gratulieren folgenden Eheleuten, die das genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn Fest der Goldenen Hochzeit feiern. der Gegenstand abgeholt wurde. 08.05.2020 Eheleute Rolf und Ursula Frech, wohn- haft in Kandel. Vermeidung von Verkeimung in den 15.05.2020 Eheleute Rudi und Ilse Härdter, wohn- Trinkwasser-Installationen in Corona-Zeiten haft in Winden. Die Verbandsgemeindewerke weisen auf eine mögliche Verkei- mung der Trinkwasserinstallationen - gerade in aufgrund der Corona-Krise geschlossenen Betrieben und Einrichtungen hin, da hier momentan kein Wasser verbraucht wird. Das stehende Wasser in den Leitungen kann verkeimen. In sol- chen Fällen sollten zwischendurch die Leitungen gespült oder sogar vorübergehend stillgelegt werden. Wenn die Installationen keine zeitgesteuerten Spülvorrichtungen haben, muss von Hand gespült werden. Einfach den Wasserhahn aufdrehen und das Wasser etwas länger laufen lassen. Dies gilt jedoch auch gene- rell, wenn bei längeren Abwesenheiten, wie z. B. Urlaub, kein Wasser verbraucht. Amerikanische Faulbrut bei Bienen – Erweiterung des Sperrbezirks Die Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim ausgebrochen. Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krank- heitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schä- den in betroffenen Bienenstöcken an. Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völ- lig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Men- schen keine Gefahr dar.
Kandel - 10 - Ausgabe 19/2020 Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte 3. Diese Verfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 des Verwal- Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben. tungsverfahrensgesetzes am auf die öffentliche Bekanntma- Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen chung folgenden Tag als bekannt gegeben. folgende Allgemeinverfügung: 4. Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat gem. § 37 des Tiergesundheitsgesetzes keine aufschiebende Wirkung. Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen Begründung: die Amerikanische Faulbrut bei Bienen vom 27.04.2020 Am 27.04.2020 wurde in einem weiteren Bienenstand, der sich In einem weiteren Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im in der Ortsgemeinde Lustadt befindet, die Amerikanische Faul- Landkreis Germersheim wurde am 27.04.2020 der Ausbruch der brut der Bienen amtlich festgestellt. Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Die bösartige Faulbrut ist eine ansteckende Seuche, die zum Aufgrund der §§ 1 und 24 des Tiergesundheitsgesetzes (Tier- Absterben ganzer Bienenvölker führen kann. Eine Weiterverbrei- GesG) vom 22.05.2013 in der jeweils geltenden Fassung, des § tung der Seuche erfolgt durch sehr widerstandsfähige Sporen- 1 Abs. 3 Landestierseuchengesetz (LTierSG) vom 24.06.1986 in formen des Erregers, die durch lebende und unbelebte Vektoren der jeweils geltenden Fassung, sowie §§ 10 und 11 Abs. 1 und 2 übertragen werden und dadurch in anderen Bienenvölkern zu der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) vom 10.04.1972 Seuchenausbrüchen führen können. in der jeweils geltenden Fassung ergeht folgende Die Gefährlichkeit dieser Bienenseuche erfordert strenge tierseuchenrechtliche Verfügung Schutzmaßnahmen. 1. Das nachfolgend näher bezeichnete Gebiet im Bereich der Mit der Ausweisung eines Sperrbezirkes und den unter Ziffer 2 a) Ortsgemeinden Lustadt, Zeiskam, Westheim und Bellheim bis e) angeordneten Schutzmaßnahmen soll eine Weiterverbrei- wird zum Sperrbezirk erklärt. tung der Seuche verhindert werden. Der bereits bestehende Sperrbezirk wird wegen eines wei- Rechtsbehelfsbelehrung teren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an der Ludwigs- mühle wie folgt erweitert: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim spruch ist bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche 1, 76726 Germersheim einzulegen. Grenze verläuft entlang der L 540 und geht in die Zeiskamer Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Straße über bis zur Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Nieder- Von dort verläuft die Grenze entlang der Hauptstraße, setzt schrift bei der Kreisverwaltung Germersheim, Luitpoldplatz 1, sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den 76726 Germersheim erhoben werden. östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschie- Bei der Verwendung der elektronischen Form (§ 3 a Abs. 2 nen in Westheim. VwVfG) sind besondere technische Rahmenbedingungen zu Details sind der beigefügten Karte zu entnehmen. beachten, die im Internet auf der Homepage der Kreisverwal- 2. Für den Sperrbezirk gilt: tung (www.kreis-germersheim.de) unter dem Punkt Impressum a) Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die aufgeführt sind. Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des 76726 Germersheim, den 27.04.2020 Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreis- Kreisverwaltung Germersheim verwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und gez. Dr. Fritz Brechtel, Landrat Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, anzuzeigen. Mehrere Mitarbeiter/innen gesucht b) Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind Die Kreisverwaltung Germersheim sucht zum nächstmöglichen nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersu- Zeitpunkt eine Sekretärin (m/w/d) als Zweitkraft für das Vorzim- chen zu lassen. mer des Landrats, einen Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Wohngeld, einen Grundsatzsachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seu- Ausländerbehörde (Rückführungen), einen Sachbearbeiter che erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstan- (m/w/d) im Bereich Kreisordnungsbehörde, einen Sachbearbei- des zu wiederholen. ter (m/w/d) im Bereich Staatsangehörigkeitswesen und Kommu- Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der nalaufsicht und eine Fachkraft (m/w/d) für das Aufgabengebiet Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ers- der Schulsozialarbeit im Berufsvorbereitungsjahr an der Berufs- ten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine bildenden Schule Germersheim am Standort Wörth am Rhein. Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben. Die Einstellungsvoraussetzungen und weiteren Anforderungen c) Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort sowie die erforderlichen Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der nicht entfernt werden. Stellenausschreibung auf unserer Homepage www.kreis-ger- d) Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Waben- mersheim.de/stellenangebote. teile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienen- wohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus Neue Öffnungszeiten den Bienenständen entfernt werden. der Corona-Ambulanz seit 4. Mai e) Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim, Untere Buch- verbracht werden. straße, hat seit Montag, 4. Mai 2020 geänderte Öffnungszeiten. 3. Die o.g. Vorschrift Nr. 2 d) findet keine Anwendung auf: Sie öffnet von da an immer montags bis freitags jeweils von 14 a) Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie bis 18 Uhr. Derzeit werden in Jockgrim täglich zwischen zwölf an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche und 20 Personen abgestrichen, eine Änderung der Öffnungszei- Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter ten halten Mediziner und Krisenstab daher für vertretbar. Soll- der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden ten sich die Zahlen wieder erhöhen, können die Öffnungszeiten und schnell wieder ausgeweitet werden. b) Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Hinweis: Von Mai bis Oktober wieder 1. Zuwiderhandlungen gegen diese tierseuchenrechtliche Ver- fügung können nach § 26 der Bienenseuchen-Verordnung wöchentliche Leerung der Biotonnen in Verbindung mit § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes im Landkreis Germersheim als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30 000,00 Die Kreisverwaltung teilt mit, dass in der warmen Jahreszeit die EUR geahndet werden. Bürger des Landkreises Germersheim wieder die Möglichkeit 2. Die angeordneten Schutzmaßnahmen können erst aufgeho- haben, ihre Biotonnen wöchentlich leeren zu lassen. Der Zeit- ben werden, wenn das Erlöschen der Seuche amtlich fest- raum in dem die Biotonnen jede Woche angefahren werden gestellt wurde. erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Oktober.
Kandel - 11 - Ausgabe 19/2020 Bürgertelefon des Landkreises Bei Nutzungsunterbrechungen von mehr als sechs Monaten sind vor der Wiederinbetriebnahme neben der Spülung und Germersheim am Wochenende und an Rückspülung der Hauseingangsfilter mikrobiologische Untersu- gesetzlichen Feiertagen nicht besetzt chungen sowie ggf. weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung Das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim ist werktags des hygienisch unbedenklichen Zustands vorzunehmen. von montags bis donnerstags, 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Hintergrund Uhr, sowie freitags, 8:30 bis 12 Uhr, unter der Telefonnum- Trinkwasser in Deutschland ist das am strengsten kontrollierte mer 07274/53-131 erreichbar. Jedoch nicht besetzt ist es an Lebensmittel und von höchster Qualität. Seine Aufbereitung, Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen. Speicherung und Verteilung unterliegen den anspruchsvollen Das Anrufaufkommen ist vor allem an den Wochenenden deut- Vorschriften der Trinkwasserverordnung, werden von den Was- lich zurückgegangen. Derzeit nehmen die Mitarbeiterinnen und serversorgern sichergestellt und von den Gesundheitsämtern Mitarbeiter des Bürgertelefons täglich zwischen 60 und 80 überwacht. Die Unbedenklichkeit des Trinkwassers ist jederzeit Anrufe entgegen, zu Spitzenzeiten waren es bis 150 Anrufe. An sichergestellt. den Wochenenden ist es inzwischen sehr ruhig geworden. Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Verbreitung Informationen zum Thema Coronavirus finden Interessierte auf des Virus über das Trinkwasser wurde unter https://www. der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis- umweltbundesamt.de/themen/coronavirus-uebertragung- germersheim.de/coronavirus. ueber-das-trinkwasser veröffentlicht. Was bei einer manuellen Spülung im Detail zu berücksichtigen Gesundheitsamt gibt Informationen ist, ist in einer Information des Deutschen Verbandes für Gas zu Vorkehrungen um Verkeimung und Wasser unter https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/ dvgw-information-trinkwasser-installation-coronavirus.pdf von Trinkwasser-Installationen ersichtlich. in Corona-Zeiten zu vermeiden Während der aktuellen Corona-Pandemie kam die Frage zur Gremiensitzungen Übertragbarkeit des Coronavirus durch Trinkwasser auf. Das Ab Mai tagen wieder Ausschüsse und Kreistag Umweltbundesamt gibt Entwarnung und schätzt eine Verbrei- „Aufgrund der aktuellen Entwicklung können ab Mai die Sitzungs- tung des Virus über das Trinkwasser als höchst unwahrschein- termine der Kreisgremien wieder stattfinden; selbstverständlich lich ein. unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelun- Das Gesundheitsamt Germersheim weist jedoch auf einen gen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. wichtigen Aspekt bei der Verteilung des Trinkwassers innerhalb Dies betrifft bis zur Sommerpause zwei Kreisausschüsse, den von Gebäuden und Einrichtungen hin: In der aktuellen Zeit der Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Bauen und Klima- verordneten Nutzungseinschränkungen in verschiedenen Berei- schutz, den Schulträgerausschuss, den Sozialausschuss, den chen des öffentlichen Lebens müssen die Stagnation des Trink- Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie den Kreistag am wassers in den Leitungen bedacht und Vorkehrungen getroffen 15. Juni. werden. Die Sitzungen finden jeweils nur statt, wenn dringender Bera- Im Zusammenhang mit den Maßnahmen gegen das Coronavirus tungs- und Entscheidungsbedarf besteht. Ist ein Sitzungstermin kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie nicht zwingend notwendig, weil beispielsweise die Tagesord- Wohnungen und Einrichtungen eine längere Zeit nicht genutzt nungspunkte nur zur allgemeinen Information dienen, wird er werden (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, nicht stattfinden. Ähnlich wollen es die Bürgermeister in ihren Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime u.a.). Wenig genutzte Gemeinden handhaben, darauf habe man sich bei einer Telefon- Armaturen und Leitungen, in denen das Kalt- und Warmwasser konferenz mit den hauptamtlichen Bürgermeistern verständigt. stagniert, gelten nach den allgemein anerkannten Regeln der Für alle Sitzungstermine gelten selbstverständlich die allgemei- Technik (a.a.R.d.T.) als „nicht bestimmungsgemäß betrieben“ nen Hygiene- und Abstandsregeln. Desinfektionsmittel steht zur und können innen verkeimen. Verfügung, die Sitzordnung ist an die Abstandsregelungen ange- In diesen Fällen muss die Trinkwasser-Installation in den vor- passt. Außerdem müssen Gesichtsmasken bis zum Sitzplatz übergehend ungenutzten Leitungen entweder gespült werden, getragen werden (am Sitzplatz kann die Maske abgenommen um den Wasseraustausch zu ermöglichen, oder stillgelegt wer- werden und beim Verlassen des Sitzplatzes muss sie wieder den, um die Verkeimung des Wassers zu vermeiden. Bestimmte getragen werden). Dies gilt gleichermaßen für Ratsmitglieder Trinkwasser-Installationen verfügen über technische Maßnah- sowie für Interessierte, die den öffentlichen Sitzungspunkten men (zeitgesteuerte Spülvorrichtungen); die Funktion dieser Ein- beiwohnen wollen. richtungen müssen geprüft und gewartet werden. Wenn diese technische Ausrüstung nicht vorhanden ist, ist eine manuelle Antragsverfahren Teil 1 für die Spülung mit anschließender Dokumentation vorzunehmen. Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe Das heißt: Sollte abzusehen sein, dass eine Anlage bis auf Weiteres nicht mehr benutzt werden kann, muss entweder der für die Umstrukturierung und Umstellung bestimmungsgemäße Betrieb aufrechterhalten werden oder von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 die Trinkwasser-Installation vorübergehend stillgelegt werden Antragszeitraum Frühjahr 2020: 04. Mai - 02. Juni 2020 (Betriebsunterbrechung). Antragszeitraum Herbst 2020: 01. - 30. September 2020 Bestimmungsgemäßer Betrieb Das Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewäh- Ein „bestimmungsgemäßer Betrieb“ einer Trinkwasser-Installa- rung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von tion bedeutet die regelmäßige Nutzung aller Wasserhähne und Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2021 beginnt. Für den Antrags- anderer Entnahmestellen (Duschen, Toiletten, …) im Gebäude zeitraum Frühjahr muss die Antragstellung vom 4. Mai bis 2. Juni bzw. in der Wohnung. 2020 erfolgen, für den Antragszeitraum Herbst ist die Antrag- Der bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Instal- stellung vom 1. bis 30. September 2020 erforderlich. lation ist dann gegeben, wenn das Trinkwasser in der Anlage Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungspro- mindestens alle sieben Tage, besser alle drei Tage, vollständig gramm für Rebpflanzungen im Jahr 2020 können bei der Kreis- ausgetauscht wird. Dies kann durch regelmäßiges Öffnen aller verwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt Wasserhähne sichergestellt werden. werden. Betriebsunterbrechung Beim Teil 1 des Antragsverfahrens müssen alle Flächen, auch die Eine Trinkwasser-Installation vorübergehend stillzulegen Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn (Betriebsunterbrechung) bedeutet, bei einer längerfristigen Still- sie im Herbst 2020 oder im Frühjahr 2021 gerodet werden sollen legung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude ist diese und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. mit Trinkwasser befüllt zu belassen und am Hausanschluss an Die Rodebescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, der Hauptabsperrarmatur abzusperren. Ist nur eine Wohnung wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in erneut beantragt werden. Auch derzeit unbestockte Flächen, für der Zuleitung zur Wohnung abzusperren. Bei der Wiederauf- die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten nahme des Betriebes muss ein kompletter Trinkwasseraus- Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beab- tausch durch Spülung gewährleistet werden. sichtigt ist, sind zu melden.
Kandel - 12 - Ausgabe 19/2020 Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, Familienbüro bellA müssen nicht erneut beantragt werden. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Hier können aller- dings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden. Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen [wip.lwk- rlp.de]. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden in der Regel inner- halb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt. Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen für Anträge mit Antragszeitraum Frühjahr bis spätestens Beratung für Familien 2. Juni 2020 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet bellA, das Familienbüro in Kandel berät und unterstützt... Agrarförderung eingereicht werden; für Anträge mit Antragszeit- • bei Themen wie Konflikte in der Familie, Erziehung, Part- raum Herbst bis spätestens 30. September 2020. nerschaft Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antrag- • bei Fragen zu besonderen Lebenssituationen steller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten • im Umgang mit Institutionen Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf • bei Anträgen und anderen administrativen Aufgaben den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die • bei der Vermittlung von weiteren Unterstützungs- und Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im Sep- Hilfsangeboten tember (Frühjahrsantrag) oder Anfang Dezember (Herbstantrag) • Menschen mit Migrationshintergrund und Asylbegeh- durch die zuständige Kreisverwaltung Germersheim, Sachge- rende im Rahmen der Integrationsarbeit biet Agrarförderung. Die Beratung ist kostenlos und kann sowohl in unseren Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisver- Räumlichkeiten als auch bei Ihnen zu Hause in Form von waltung Germersheim www.kreis-germersheim.de, Unsere The- Einzel- und/oder Familienberatung stattfinden. men/Umwelt und Landwirtschaft/Agrarförderung. Offene Sprechstunde: montags von 13-15 Uhr & mittwochs von 9-11 Uhr Bei Fragen oder individuellen Terminwünschen wenden Sie Nichtamtlicher Teil sich gerne telefonisch oder per Mail an uns. Ihre Ansprechpartner: AWO Kreisverband Südpfalz Familienbüro bellA Am Plätzl 1 in Kandel AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-, Frau Egen: 0152- 56444374 Familien- und Lebensfragen Frau Koch: 0151- 54882223 Unser Beratungsangebot umfasst: Festnetz: 07275-9196580 - Partnerschafts- und Eheberatung Email: bellakandel@agfj-pflaz.de - Familienberatung *INFO* - Lebensberatung / Beratung bei individuellen Problemen und Ab sofort können wir unsere offenen Sprechstunden, unter Lebenskrisen Einhaltung der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaß- - Beratung bei Trennung und Scheidung nahmen, wieder öffnen. Bitte achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand, - Beratung zu Umgangsrecht und Sorgerecht tragen Sie eine Mundschutzmaske und kommen Sie nach - Vorträge und Seminare Möglichkeit ohne Begleitung in unsere Beratung. Wir unterliegen der Schweigepflicht. So können wir auch wieder individuell vereinbarte vis-á-vis Termine in unseren Räumlichkeiten durchführen. Unser Beratungsangebot ist kostenfrei. Für weitere Fragen und individuelle Beratungstermine rufen Träger der AWO-Beratungsstelle ist die Sozial- Sie uns bitte an. therapeutische Kette gGmbH des AWO-Kreis- Wir freuen uns auf Sie! verband Südpfalz e.V. Kontakt: AWO-Beratungsstelle für Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen, Waldstr. 38, 76870 Kandel Südpfalztourismus Terminvereinbarung telefonisch 07275 - 988 68 50 www.stk-suedpfalz.de Ferienwohnung „Rappengärten“ von Familie Gensheimer wieder mit 3 Sternen ausgezeichnet Pflegestützpunkt Wir freuen uns mit Familie Gensheimer, dass ihre Ferienwoh- Die Pflegestützpunkte bieten hilfebedürfti- nung „Rappengärten“ für 4 Personen in Steinweiler (In den Rap- gen, älteren, behinderten oder pflegebedürf- pengärten 5) erneut mit 3 Sternen ausgezeichnet wurde. Somit tigen Menschen und deren Angehörigen ihre Unterstützung an. steht diese Ferienwohnung nun wieder 3 Jahre lang für geprüfte Sie beraten neutral - kostenlos - unverbindlich – vertraulich Qualität und jeder Gast weiß, den einheitlichen DTV-Kriterien für und unter Wahrung der Schweigepflicht über mögliche Unter- 3 Sterne-Ferienwohnungen entsprechend, was ihn hier erwartet: stützungsangebote und deren Finanzierungsmöglichkeit. „Die Ferienunterkunft bietet eine wohnliche Gesamtausstattung Bis auf Weiteres finden am Donnerstag keine Sprechstunden mit gutem Komfort.“ mehr statt. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung. Familie Gensheimer tut Einiges dafür, damit Gäste sich bei ihr Ihre Ansprechpartner: wohlfühlen. Pflegestützpunkt Kandel So wurde seit der letzten Klassifizierung z.B. eine neue Küche Gartenstr. 8, 76870 Kandel Frau Scheib eingebaut und die Wohnung renoviert. Bei Bedarf wird ein Ein- Tel. (07275) 94 87 774 kaufsservice vor der Anreise angeboten. christiane.scheib@pflegestuetzpunkte.rlp.de Weitere Informationen zur Ferienwohnung erhalten Sie unter www.pflegestuetzpunkte.rlp.de www.ferienwohnung-gensheimer.de. Frau Börckel Die Klassifizierung ist bis zum 16. April 2023 gültig. Tel. (07275) 94 87 775 Herzlichen Glückwunsch an Familie Gensheimer! sarah.boerckel@pflegestuetzpunkte.rlp.de Südpfalz Tourismus Kandel e.V., www.pflegestuetzpunkte.rlp.de www.suedpfalz-tourismus-kandel.de
Kandel - 13 - Ausgabe 19/2020 Verbraucherzentrale RLP Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine abgeschlossene, 3jäh- rige, kaufmännische Berufsausbildung und 6 Monate kauf- Energiespar-Tipps für das Home-Office Teil 2 männische oder verwaltende Berufspraxis nachweisen kann. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt weitere Tipps Weiterhin berechtigt eine fünfjährige Tätigkeit im kaufmänni- um im Home-Office Energie zu sparen. Im zweiten Teil der drei- schen oder verwaltenden Bereich zur Zulassung. teiligen Serie werden die Bereiche Licht, Heizung, Herd und Kaufmännische Azubis können diese Weiterbildung im Rahmen Backofen behandelt. unseres Konzepts „Ausbildung - KOMPAKT“ belegen. Heizung: Der Wärmeenergieverbrauch lässt sich reduzieren, Ebenfalls im Lehrgangsangebot des IFB: Geprüfter Indus- wenn die Raumtemperatur gezielt nach Bedarf eingestellt und triefachwirt, Geprüfter Betriebswirt, Geprüfter Technischer nachts und bei längeren Arbeitspausen im Arbeitszimmer redu- Fachwirt, Geprüfter Technischer Betriebswirt, Ausbildung der ziert wird. Die benötigte Temperatur wird am Thermostatventil Ausbilder (AdA-Schein). des Heizkörpers eingestellt. Besonders komfortabel ist das bei Weitere Infos sind erhältlich beim Institut für Bildungsförderung einem elektronischen Heizkörperthermostat. Es kann program- (IFB), gemeinnützige Bildungseinrichtung, Tel: 07275 - 91 30 35, miert werden und regelt dann die gewünschte Raumtemperatur E-Mail: mail@ifb-woerth.de, IFB-Homepage: www.ifb-woerth.de nach den vorab eingestellten Uhrzeiten. Ein Irrglaube ist, dass ein auf die höchste Stufe eingestellter Heizkörper am schnellsten den Raum erwärmt. Regelmäßiges CDU-Gemeindeverband Lüften ist für ein angenehmes Raumklima zusätzlich wichtig. Zimmertüren zu weniger beheizten Räumen sollten, außer beim Online-Bürgersprechstunde Lüften, geschlossen bleiben. mit Dr. Thomas Gebhart Herd und Backofen: Wer viel zuhause ist, kocht wahrscheinlich Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete auch mehr. Frische Lebensmittel statt Tiefkühlkost zuzubereiten, Dr. Thomas Gebhart bietet am Mittwoch, verbraucht weniger Energie. Man spart sich das Tiefkühlen und 13.5.2020, von 16.00 bis 17.00 Uhr eine Online-Bürgersprech- Wiederauftauen. Wasser bringt man am energiesparendsten mit stunde aus Berlin an. Interessierte können sich gerne mit ihren dem Wasserkocher zum Kochen, statt mit dem Herd. Nur ein Anliegen und Fragen zu aktuellen politischen Themen an den Induktionsherd kann das genauso effizient. Der Wasserkocher Abgeordneten wenden. Zugang zum Chat erhalten Interessierte sollte aber nur die benötigte Menge Wasser aufheizen und nicht unter www.thomas-gebhart.de/chat. immer maximal gefüllt werden. Durch die gleiche Größe von Kochgeschirr und Durchmesser der Kochstelle, lässt sich zusätzlich Energie sparen. Es lohnt sich außerdem die Restwärme des Herds zu nutzen und Koch- Erlenbach stellen früher auszustellen. Beim Backofen sollte man wenn immer möglich die Heiß- oder Umluftfunktion nutzen. Damit spart man sich das Vorheizen und kann in der Regel eine 20 bis 30 Grad niedrigere Backtempera- Amtlicher Teil tur wählen. Onlineberatung Anfragen oder digitalisierte Unterlagen in Zusammenhang mit Sprechzeiten der Telefonberatung können auch per E-Mail an energie@vz-rlp. des Ortsbürgermeisters: dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr de übermittelt werden. im Bürgermeister-Sprechzimmer im Rathaus Erlenbach, Die telefonische Beratung ist kostenfrei. Tel.: 07275/1304 Die nächste Beratung findet am Mittwoch, den 13.05.20 von 16 - 18.15 Uhr in statt. Die Beratung wird telefonisch durchgeführt. Danke Erlenbach – für über 250 Eine Terminvereinbarung ist dafür erforderlich 0800 / 60 75 600 (kostenlos). selbstgenähte Mund – Nase Masken! Gerade einmal 1 Woche ist es her, als die Gemeinde Erlenbach Rheuma Liga Kandel Wörth um Unterstützung für die Herstellung von Mund - Nase - Mas- Alle Veranstaltungen und Fahrten der Rheuma Liga Kandel ken bat, um für den Start unserer Erlenbacher Kinder für die Wörth sind abgesagt. Schule gewappnet zu sein. Die Vorstellung Wilhelm Tell in Ötigheim wurde ebenfalls abgesagt. Liebe Mitglieder der Deutschen Rheuma Liga öAG Kandel Wörth. Auf Grund der Corona-Krise ist derzeit kein Funktionstraining möglich. Für Teilnehmer/innen am Funktionstraining mit einer Verordnung der Deutschen Rentenversicherung(DRV) Bund und DRV Rhein- landpfalz gilt: Die Frist für den Beginn der Verordnung und das Ende der Verordnung wird um drei Monate verlängert. Die Zusagen der DRV Bund und der DRV Rheinlandpfalz für die Kostenübernahme der jeweiligen Verordnung gelten also auch bei einem entsprechend späteren Beginn oder bei einer Unter- brechung wegen Corona. IFB Danke an dieser Stelle an alle Spender der jeweiligen Stoffe Geprüfter Wirtschaftsfachwirt - und die über 60 Meter Gummibänder! Samstags-Lehrgang in 12 Monaten Aber einen ganz besonderen Dank möchte ich an die Näherin- Weiterbildung für Kaufleute in Richtung nen und Näher aus Erlenbach aussprechen, welche bis heute Sachbearbeiter- oder Führungslaufbahn. über 250 Mund - Nase - Masken erstellt haben - Wahnsinn! Die Weiterbildung mit bundesweit einheitlichem und internati- Wenn man alles zusammen rechnet im Schnitt 10 Minuten pro onalem Abschluss (internationaler Titel: Bachelor Professional Maske rechnet, kommen über 2500 Minuten und somit über of Business Administration and Operations, CCI), leistet beides. 40 Stunden ehrenamtlichen Hilfe zusammen - Danke! Die Fachhochschulreife ist gleichfalls inbegriffen. Die Masken gibt es in verschiedenen Größen, Formen, Motiven Das Institut für Bildungsförderung (IFB) bietet ab 12.09.2020 und wurden heute in Tüten mit einem Hinweiszettel verpackt. einen berufsbegleitenden 12monatigen Samstags-Lehrgang zur Wer eine Mund - Nase - Maske benötigt, bekommt diese kos- gezielten Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen an. tenlos von uns geschenkt.
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