Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
mit den amtlichen Bekanntmachungen 39. Jahrgang der VerBandsgemeinde Wöllstein Donnerstag, den 25. November 2021 und der verbandsangehörigen Ortsgemeinden Ausgabe 47/2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, in wenigen Wochen geht das Jahr 2021 zu Ende und am kommenden Sonntag feiern wir bereits den 1. Advent. Auch in diesem Jahr können wir die wohl schönste Zeit des Jahres nicht wie wir das immer gewohnt waren, genießen und unbeschwert feiern. Die Corona- Pandemie belastet uns mehr denn je und die Inzidenz und sonstigen Parame- ter steigen und steigen. Ich kann nur eindringlich an Sie appellieren, möglichst alle Kontakte zu vermeiden die nicht zwingend notwendig sind. Dennoch wünsche ich Ihnen einen schönen, besinnlichen 1. Advent. Genie- ßen Sie diesen Tag in Ruhe und Besinnlichkeit im Kreise Ihrer Familie. Schützen Sie sich und andere. Bleiben Sie gesund! Mit herzlichen Grüßen aus der Verwaltung Ihr Gerd Rocker Bürgermeister Nachrichten online www.woellstein.de/vg_woellstein/Bürgerservice/Nachrichtenblatt/
Wöllstein - 2 - Ausgabe 47/2021 Redaktionsvorverlegung Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss wegen der Weihnachtsfeiertage vorverlegt wird. für KW 50 - Mittwoch, den 08.12.2021 für KW 51 - Dienstag, den 14.12.2021 jeweils um 16.00 Uhr in der KW 52/2021 erscheint kein Mitteilungsblatt. Die erste Ausgabe im Januar erfolgt in KW 01/2022. (Redaktionsschluss ist Mittwoch, 29.12.2021, 16.00 Uhr) Bitte reichen Sie Ihre Texte rechtzeitig zu dem genannten Terminen ein. Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Ihre Redaktion Jahresablesung der Wasserzähler 2021 Nachzügler bitte Zählerstand melden!!! Seit 15.11.2021 sollte die Jahresablesung der Wasserzähler des Wasserwerkes der VG Wöllstein abgeschlossen sein. Es fehlen uns immer noch viele Zählerstände. ========================================================= Wir bitten Sie daher, sofern dies noch nicht geschehen, die Ihnen zugegangenen Able- sepostkarten ausgefüllt schnellstmöglich an uns zurückzugeben bzw. uns den Zähler- stand telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Sie erreichen das Wasserwerk unter folgenden Telefon-Nummern: 06703-30273, 06703-30245 und 06703-30244 oder per E-Mail unter Wasserwerk@VG-Woellstein.org. Zählerstände, die uns bis 03.12.2021 nicht vorliegen, müssen geschätzt werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Wöllstein, den 18. November 2021 Wasserwerk der VG-Wöllstein
Wöllstein - 3 - Ausgabe 47/2021 Gründungsvereinbarung der Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) unterzeichnet Mit ihren Unterschriften vollziehen Gerd Rocker und Markus Conrad die Gründung der gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts „Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt“, kurz AWW. Gut gelaunt unterzeichneten die beiden Bürgermeister der Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt auf der Kläranlage Gau-Bickel- heim die Gründungsvereinbarung sowie die neue Anstaltssatzung. Die AWW wird somit der Rechtsnachfolger der bisherigen Eigenbetriebe Abwasser Wöllstein und Abwasser Wörrstadt und übernimmt mit Gründung zum 01.01.2022 die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für beide Verbandsgemeinden. Geführt wird die neue Anstalt von einem 3-köpfigen Vorstand, der in der Konstituierenden Verwaltungsratssit- zung am 11. Januar 2022 gewählt wird, sowie einem 14 Mitglieder umfassenden paritätisch besetzten Verwal- tungsrat. Den Vorsitz des Verwaltungsrates haben die beiden Bürgermeister alternierend inne. Der Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens war ambitioniert. Umso zufriedener zeigten sich alle Betei- ligten, dass zwischen Vorberatungen und internen Planungen Anfang 2020 bis zur jetzigen Gründung im November 2021 nur gut 1 ¾ Jahre vergangen sind. „Dies liegt vor allem an der guten Zusammenarbeit der beiden Verbandsgemeinden und den jeweiligen Werkleitungen“, so Gerd Rocker. Er bedankte sich hierfür beim „Werkleiterduo“ Dennis Sartorius und Rudolf Hasselberg vom Eigenbetrieb Abwasser Wörrstadt und bei seinem Werkleiter Hans Ludwig Räuchle. „Wichtig war auch, dass die Verhandlungen immer auf Augenhöhe geführt wurden und keine der Kläranlagen ein ‚Sanierungsfall‘ ist,“ fuhr er fort. Das AWW-Gebiet umfasst bei der Aufnahme der Geschäfte Anfang nächsten Jahres sechs Kläranlagen mit einem ca. 270 km langen Kanalnetz. Hinzu kommen zahlreiche Sonderbauwerke, wie Regenbauwerke und Pumpstationen. Durch den Zusammenschluss erhoffen sich alle Beteiligten die Hebung von Synergieeffekten, die sich in Kos- ten-/ und Steuerersparnissen und in einer wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Abwasserentsorgung wider- spiegeln sollen. „Neben diesen, hoffentlich positiven Auswirkungen, haben wir aber noch ein weiteres großes Ziel“, verriet Conrad. „Die beiden Kläranlagen Gau-Bickelheim und Wöllstein sollen spätestens 2025 energieautark sein.“ Dazu erhält die Kläranlage Gau-Bickelheim einen Faulturm und wird damit auf Schlammfaulung umgestellt. Der Kläranlage kommt dabei die Nähe zum fleischverarbeitenden Betrieb Sutter zugute. Von diesem Unter- nehmen erhält die Kläranlage zusätzlich Abwässer, Klärschlämme und Co-Substrate (Fett), sodass nach Fer- tigstellung der Baumaßnahmen die erzeugten Klärgasmengen der Kläranlage Gau-Bickelheim bedarfsgerecht in Strom und Wärme umgewandelt und vor Ort verbraucht werden können. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger beider Verbandsgemeinden profitieren von der Zusammenarbeit, wird doch für das neue Gebiet ein einheitliches Entgeltsystem bei gleichbleibender durchschnittlicher Entgeltbe- lastung eingeführt.
Wöllstein - 4 - Ausgabe 47/2021 Corona-Impfbus am 24.11.2021 in Wöllstein Lieber Bürgerinnen und Bürger, am Mittwoch, den 24.11.2021 (09.00 Uhr – 17.00 Uhr) kommt der Corona-Impfbus nach Wöllstein. Ursprünglich war vorgesehen, dass die- ser auf dem Gelände des Penny-Marktes Halt macht. Aufgrund der Witterungs- verhältnisse wurde allerdings beschlos- sen, den Standort des Impfbusses in die Bahnhofstraße 10 (Verwaltungsgebäu- de der Verbandsgemeinde) zu verlegen. Um Beachtung wird gebeten. Mit herzlichen Grüßen aus der Verwaltung Ihr Gerd Rocker, Bürgermeister Schnelltestzentrum wird wieder eröffnet Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die derzeitige Entwicklung, was die Ausbreitung des Corona-Virus anbelangt, hat an Dynamik und Dramatik deutlich zugenommen. Die Fallzahlen, Inzidenzen und sonstigen Parameter steigen und steigen in bisher nie da gewesene Höhen. Wir haben uns daher entschieden, das Schnelltest- zentrum in unserer Verbandsgemeinde wieder zu eröffnen. Nach kurzer Rücksprache war die altbewährte Mannschaft spontan wieder bereit diese Aufgabe zu übernehmen. Hierfür danke ich allen beteiligten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sehr herzlich. Das Angebot des Schnelltestens erfolgt ab 01. Dezember 2021 zweimal wöchentlich zu folgenden Öffnungszeiten: Mittwochs von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Freitags von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr Ort: Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 10 in 55597 Wöllstein Bitte machen Sie regen Gebrauch von diesem Angebot und schützen Sie sich und andere. Bezüglich der Modalitäten, insbesondere was die Registrierung anbelangt, werden wir Sie noch detailliert infor- mieren. Der Test ist wie bisher kostenlos. Bleiben Sie gesund! Mit herzlichen Grüßen aus der Verwaltung Ihr (Gerd Rocker) Bürgermeister
Wöllstein - 5 - Ausgabe 47/2021 ■ Rufbereitschaft Wasserversorgung Notrufe Für alle Ortsgemeinden zuständig: Wasserversorgung Rheinhessen- Pfalz GmbH, Rheinallee 87, Bodenheim, Tel. 06135/6500. Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen Meister weitergeleitet. ■ Feuerwehr Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������112 ■ Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung während der Dienststunden 06703/ 30244 oder 3020, ■ Polizei nach Dienstschluss und am Wochenende 0160 / 91324466. Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������110 Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an Hauptkanälen, Polizei Wörrstadt������������������������������������������������������������06732/911100 Abwasserpumpstationen, Kläranlage, usw. zuständig. Bei Verstopfungen an Hausanschlussleitungen (auch im Straßenbe- reich) wenden Sie sich an entsprechende Fachfirmen, die Sie unter der Rubrik „Grubenentleerung“ im Branchenfernsprechbuch finden. Bereitschaftsdienste ■ Rufbereitschaft Strom/Erdgasversorgung Strom (für alle Ortsgemeinden): ■ Ärztlicher Notdienst EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800 Gas (für die OG-Gau-Bickelheim): Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 (ohne Vorwahl) EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800 Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen ist direkt der Rettungs- (für alle übrigen Ortsgemeinden): dienst unter 112 zu alamieren. RWE Westnetz��������������������������������������������������������� Tel. 0800 0793427 ■ Krankenhäuser ■ Zuständige bev. Bezirksschornsteinfeger Diakonie Bad Kreuznach������������������������������������������������������0671/6050 für die Gemeinden Wöllstein, Gumbsheim, Eckelsheim, St. Marienwörth Bad Kreuznach������������������������������������������0671/3720 Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim Giftinformationszentrale Mainz�����������������������������������������06131/19240 Hermann Müller, Keltenstraße 3, 55597 Wöllstein DRK Krankenhaus Alzey����������������������������������������������������06731/4070 Tel. 06703/4945, Fax 06703/4935 Email woellsteiner-feger@t-online.de ■ „Helfer vor Ort“ für die Gemeinde Wendelsheim Patrick Busch, Donnersbergstr. 5, 55234 Flomborn First Responder-Einheit Tel. 06735/2694002, Fax. 06735/2694009 Notruf über die Rettungsleitstelle: Email patrickbusch@gmx.net Telefon 19222 oder auch über die 112 für die Gemeinde Gau-Bickelheim und Wöllstein Bereitschaftszeiten: Jonas Schimsheimer, Neupforte 14, 55291 Saulheim Frw. Feuerwehr Stein-Bockenheim Tel. 06732/2737130 Unter der Woche von 18.00 - 06.00 Uhr schimsheimer@web.de Am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden Mobil 0151/54 87 48 28 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Wöllstein Unter der Woche von 19.00 bis 06.00 Uhr ■ Bezirksbeamte Am Wochenende und Feiertagen 24 Stunden der Polizeiwache Wörrstadt Die Bezirksbeamten sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und ■ Kinderärzte Notdienst Bürger, für Institutionen, Verbände und Behörden. Sie halten den ver- im Diakonie Krankenhaus Kreuznacher Diakonie (4. OG) trauensvollen Kontakt zum Bürger, auch im direkten Gespräch und Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach bearbeiten alle anfallenden Straftaten in ihrem Bezirk. Sprechstunden: Mittwoch, 16.00 - 18.00 Uhr Oliver Nöthen Wochenende/Feiertage, 09.00 - 12.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr Kontakt: Telefon: 06732/ 911-2911 Telefon: 0671/605-2401 Carola Saulheimer, Tel.: 06732/911-2918 Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester Sprechzeiten: nach Vereinbarung 09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr. ■ Schiedsmann ■ Zahnärztlicher Notfalldienst Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 015202853468, Walter im Kreis Alzey Simon, walter.simon@schiedsmann.de oder Tel. 06703-1444, Franz- 01805/666007 (0,12 € à Minute) Josef Lenges. an Wochenenden und Feiertagen Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst ■ Gleichstellungsbeauftragte beginnt Samstag um 08.00 Uhr und endet Montag um 08.00 Uhr. An Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 06703/302-0, E-Mail: Feiertagen wird analog verfahren. gleichstellung.steinle@gmail.com ■ Apothekennotdienst-Regelung ■ Sicherheitsberater für Senioren Ständig vor Ort und auf Augenhöhe mit den Senioren ist der Sicher- in Rheinland-Pfalz heitsberater im präventiven Bereich zur Entlastung und Unterstützung Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummer: unserer Polizei tätig. 01805-258825-PLZ Roland Straub, Tel. Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 5083 9532, - also zum Beispiel 01805-258825-55597 für Wöllstein - E-Mail: rostra66@gmx.de Kosten aus dem deutschen Festnetz 0,14 €/Min., Mobilfunk-Preise abweichend (max. 0,42 €/Min.) ■ Digitalbotschafter für Senioren Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Für Fragen und einfache Hilfe am Smartphone, Tablet oder PC wen- www.lak-rlp.de den Sie sich bitte an: Die aktuellen Notdienste werden auch an der Apotheke ausge- Roland Straub, Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 50839532, hängt. Mail: rostra66gmx.de ■ Schulen Bürgerservice Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein Schulleiterin: Elena Seiler Schulrat-Spang-Straße 7-9, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 93040, realschuleplus@woellstein.de ■ VG Bus http://www.realschuleplus-woellstein.de Fahrten finden bis auf weiteres aus technischen Gründen derzeit Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim nicht statt! Schulleiterin: Sonja Eschenauer
Wöllstein - 6 - Ausgabe 47/2021 Pestalozzistraße 5, 55599 Gau-Bickelheim, Tel. 06701 / 2892, Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und grundschule@gs-gaubickelheim.de deren Kontaktpersonen. http://www.gs-gaubickelheim.de Informationen und Terminvereinbarung Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr Grundschule „Am Martinsberg“ Siefersheim unter der Telefonnummer 06731 / 408-7082 oder per Email unter hut- Schulleiterin: Christiane Hasselberg flies.laura@alzey-worms.de. In der Heidenhecke, 55599 Siefersheim, Tel. 06703 / 1663, Offene ärztliche telefonische Sprechstunde gs-siefersheim@woellstein.de, http://www.gs-siefersheim.de Mo 10-12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter 06731 / 408-7079. Grundschule „Am Appelbach“ Wöllstein Schulleiterin: Andrea Seelig Eleonorenstraße 83, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 301426, ■ Ambulanter Hospizdienst grundschule@gs-woellstein.de Der Hospizdienst engagiert sich für Menschen in der letzten Lebens- http://www.gs-wöllstein.de phase und für deren Angehörige. Wir arbeiten ehrenamtlich und jeder kann den Dienst kostenlos in Anspruch nehmen ohne Ansehen der ■ Bücherschrank Wonsheim Konfession, der Kirchenzugehörigkeit oder der Nationalität. Der öffentliche Bücherschrank der Verbandsgemeinde Wöllstein Einsatzleitung: befindet sich am Rathaus Wonsheim und ist jederzeit zugänglich und - für die Pfarrgruppe Wißberg: benutzbar. Der Schrank ist mit unterschiedlichster Literatur gut gefüllt, Marianne Groben, Burggasse 24, 55599 Gau-Bickelheim, es können Bücher entnommen und neue eingestellt werden. Tel.: 06701/573 - für die Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz: ■ KÖB St. Remigius im Remigiusheim Margot Haubs, Römerring 4, 55597 Wöllstein, Tel. 06703/960379. Kirchstraße 20, 55597 Wöllstein Kostenfreie Ausleihe von Büchern (für Erwachsene/Kinder/Jugendli- che), Spielen, Hörbüchern und Tonies für Jedermann und Jederfrau. ■ Arbeiterwohlfahrt Weitere Informationen und unsere Öffnungszeiten finden Sie unter: Altenhilfe - Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Krankenpflege - Haus- und www.bistummainz.de/buecherei/woellstein Familienpflege - Erholung- Jugendarbeit und Beratung - Kleiderkam- www.bibkat.de/woellstein mer. AWO-Sozialstation Schwerstkrankenpflege, Pflege behinderter und alter Menschen, ■ Wertstoffhof Behandlungspflege, Familienpflege, Pflegeeinsätze (nach § 37 III SGB Der Wertstoffhof Wöllstein, Maria-Hilf-Straße (ehemaliges Baustoffla- IX). ger Pitthan), hat folgende Öffnungszeiten: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.V., 1. März bis 30. Sept., dienstags u. donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr Hellgasse 20, 55232 Alzey, Telefon 06731/7800 1. Okt. bis 28./29. Febr. dienstags u. donnerstags 15.00 bis 17.00 Uhr Ganzjährig samstags 08.00 bis 12.00 Uhr. Ortsvereine: Terminvereinbarung nicht erforderlich! Wendelsheim: 1. Vors. Karl Walther, Am Pfortweg 1, Tel. 06734/8736, Fax 962450, awowalther@aol.com Senioren-Nachmittage, Senioren-Tanzgruppe, Senioren-Gymnastik, ■ Bürgerbus Senioren-Singgruppe der Verbandsgemeinde Wöllstein Wöllstein: 1. Vors. Annerose Walk, Gotenstraße 1, Tel. 06703/3269, Email: AnneroseWalk@web.de Der Bürgerbus ist ein kostenloser Fahr- Wonsheim: 1. Vorsitzende Emmi Schön, am Sonnenberg 7, 55599 Service für alle Mitbürgerinnen und Wonsheim Tel.: 06703/2525. Rollstuhlverleih Mitbürger der VG Wöllstein mit einge- Seniorenzentrum Wörrstadt, Humboldstraße 3, 55286 Wörrstadt, schränkter Mobilität und soll helfen, die Telefon: 06732/9140, Fax 06732/914199 Mobilität dieser Personen im Alltag zu seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de verbessern. Wir fahren Sie gerne zum Einkauf, zu Ärzten, in die Apotheke, usw. ■ Diakonisches Werk Der „Hiwwel-Hopper“ ist ein Kleinbus mit bis zu 8 Sitzplätzen und Telefon 06731/9503-0; Fax 06731/950311; Email dw-alzey@dwwa.de einer Einstiegshilfe. Auch ein Rollator findet auf der großzügigen Lade- Erziehungsberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, Schwangeren- fläche im Heck des Fahrzeuges Platz. Fahrzeiten: beratung, Lebensberatung, Paarberatung, Erholungshilfe Treffen von Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe. Dienstag u. Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Anmeldung: ■ Notruf und Beratung für vergewaltigte Montag und Mittwoch jeweils von 17:00 – 19:00 Uhr Frauen und Mädchen Telefon: 06703/302-85 Mainz, Walpodenstr. 10, 55116 Mainz, Tel. 06131-221213, Fax: 06131-229222, E-Mail: notruf@frauenzentrum-mainz.de web. www.frauennotruf-mainz.de Soziale Dienste ■ Jugend- und Drogenberatungsstelle Die Jugend- und Drogenberatungsstelle befindet sich in der Schloß- gasse 11, 55232 Alzey, Tel.-Nr. 06731/1372 und 7689 ■ Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung Die Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, ist montags bis ■ ILCO-Gruppe freitags, von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet. Selbsthilfegruppe für Menschen mit künstlicher Harn- und Darmab- Anschließend ist eine Rufumleitung geschaltet. leitung Telefon-Nr.: 06703/9111-0, Fax: 06703/9111-20 Ansprechpartner: Dieter Kaul, Hauptstraße 50a, 55546 Hackenheim, E-Mail-Adresse: kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de, Tel. 0671/66073. Internet: www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de ■ Sozialverband VdK - Kreisverband Alzey ■ Caritaszentrum Alzey Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Hilfe Renten- und Schwerbe- Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen hindertenrecht, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Pfle- Termine nach Vereinbarung Tel. 06731/941597 geversicherung, Alten- und Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht, Haus- und Familienpflege Tel. 06731/941598 Patientenschutz und Patientenberatung usw. Betreuungsangebot in der Sonnenblume, Niedergasse 2, Erbes- Spießgasse 77, Alzey Büdesheim Tel.: 06731/548797-0 und Fax 06731/548797-90 Ortsverband Gau-Bickelheim: Tel. 06701/7404 ■ Sozialpsychiatrischer Dienst 1. Vorsitzender Wilhelm Inboden, Kreuzgasse 7 des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms Ortsverband Wöllstein: Tel. 06703/4945 An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey 1. Vorsitzende Regina Müller, Keltenstraße 3
Wöllstein - 7 - Ausgabe 47/2021 ■ Jugendscouts im Landkreis Alzey-Worms Kleiderkammer ist bis auf Weiteres geschlossen. Bürozeiten nach Terminvereinbarung: Kostenfreie Sprechstunde für Jugendliche unter 25 Jahren Beratung Sozialarbeiter Herr Dipl. Pädagoge Simon Louanzi zu allen Fragen der Ausbildung, Arbeit, ALG I/II, Bewerbungshilfen, Diakonisches Werk Rheinhessen FJHZ, Schlossgasse 12 in 55232 allgemeine Lebensberatung ... Wir zeigen Dir Wege durch das Laby- Alzey rinth der Möglichkeiten! Termine nur nach Vereinbarung, Beratung Telfon: 06731/996811 (Familien und Jugendhilfe Zentrum) durch Justyna Ewa Gladosch, Mail: gladosch.justyna@alzey-worms. Mobil: 0176 38732149 de, Träger: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abt. 5 Jugend und Familie Fax: 06731/996820 Das Projekt wird von EU, ESF, Land Rheinland-Pfalz, Kreis und Job- Mail: simon.louanzi@diakonie-rheinhessen.de center Alzey-Worms finanziert. ■ Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V. Kontakt: Tel. 06731-8923053 E-Mail: marita.debnar-fsh@gmx.de Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression Verbandsgemeinde MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey Keine vorherige Anmeldung notwendig. Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe VERBANDSGEMEINDE WÖLLSTEIN Alzey und Umgebung Bürgermeister Gerd Rocker Kontakt: St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim Daniela Destradi������������������������������������������������������������ 06241-594675 Tel. 06703/302-0, Fax 06703/302-14 M. Rothenmeyer����������������������������������������������������������� 06734-961177 E-Mail VG-Verwaltung: info@vg-woellstein.org Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung Internet: www.woellstein.de ■ Wöllsteiner Tischlein e.V. Bahnhofstr. 1, 55597 Wöllstein Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Menschen Öffnungszeit: mittwochs von 09.00 Uhr - 11.30 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Kontakt: Stegemann-Krüger������������������������������������� 06703/66 19 883 e-mail: woellsteiner.tischlein@gmail.com ■ Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Stellenausschreibung Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürf- tige Menschen und deren Angehörige. Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein sucht zum Sonja Hill nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich II - Bür- E-Mail: sonja.hill@pflegestuetzpunkte-rlp.de gerdienste in Vollzeit Tel. 06732/ 932 94 95 Fax. 06732/ 932 94 96 einen Sachgebietsleiter / eine Sachgebietsleiterin Sabine Theis für das Aufgabengebiet Ordnungsamt E-Mail: sabine.theis@pflegestuetzpunkte-rlp.de und Asylangelegenheiten Tel. 06732/ 932 94 84 Aufgaben u. a.: Fax. 06732/ 932 94 96 • Bearbeitung von Angelegenheiten des allgemeinen Ordnungs- Servicezeiten: rechts Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung • Bearbeitung von Angelegenheiten des Gewerbe- und Gast- www.pflegestuetzpunkte-rlp.de stättenrechts • Koordinierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs ■ ZEITBANK Wöllstein und Umgebung e.V. sowie Bearbeitung daraus entstehender Rechtsstreitigkeiten „Zeit geben und Zeit nehmen“ • Bearbeitung der Angelegenheiten einer Straßenverkehrsbe- Die Mitglieder des Vereins unterstützen sich gegenseitig. hörde Wir informieren Sie gerne telefonisch unter • Bearbeitung der Angelegenheiten des Brand- und Katastro- Tel. 06703 - 3059270 Frau Kämmerer oder phenschutzes Tel. 06703 - 941654 Frau Güntner Wir erwarten: oder per E-Mail: zeitbank@gmx.de • Befähigung für das Statusamt 3. Einstiegsamt der Fachrich- Gäste/Interessenten sind zu unseren Kennenlern-Treffen tung Verwaltung und Finanzen bzw. abgeschlossene Verwal- immer herzlich willkommen. tungsprüfung II • Gute Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht ■ Gemeindeschwester plus sowie im Verwaltungs- und Verfahrensrecht Sie sind über 80 Jahre alt und brauchen noch keine Pflege? Sie • Fachkompetenz möchten ihre Selbständigkeit und Gesundheit so lange wie möglich • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise erhalten? Ihnen bei Ihren Wünschen, Sorgen und Bedarfen zu helfen • Sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen und Sie über Unterstützungs- und Freizeitangebote zu informieren ist meine Aufgabe! Als „Kümmerer“ vor Ort, besuche ich Sie gerne bei • Selbständige, verantwortungsbewusste und flexible Arbeits- Ihnen zu Hause. weise Denn auch Fürsorge ist Vorsorge! • Bereitschaft zum Verrichten von Dienst außerhalb der üblichen Carmen Mitsch Dienstzeiten Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein Für die abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit ist je Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt nach persönlicher Voraussetzung eine Besoldung/Vergütung bis Telefon: 06732 / 933 6870, Mobil: 0175 / 116 8907 zur Besoldungsgruppe A 10 LBesO bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD mitsch.carmen@alzey-worms.de möglich. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 30.11.2021 an Verbandsgemeinde Wöllstein, Personalverwal- ■ Weisser Ring e.V. tung, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim erbeten. Wir helfen Kriminalitätsopfern - Außenstelle Worms / Landkreis Alzey, Gerne können Sie sich auch per E-Mail bewerben: bewerbungen@ Tel.: 0151 5127 8604 E-mail: weisser-ring.az-wo@hoeding.net vg-woellstein.org Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung ■ WiW Bürgerinitiative bevorzugt berücksichtigt. Willkommen in Wöllstein e.V. Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da die Bewerbungs- Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete und Neubürger unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Unterstützung mit Projekten (Café, Sprachkurse, Fahrradwerkstatt Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestim- etc.) und durch persönliche Hilfe, Begleitung und Patenschaften mungen des Datenschutzes ordnungsgemäß vernichtet. Tel: 06703-961966 oder -2363, Dr. Petra Renner-Weber Für Rückfragen steht Ihnen Herr Büroleiter Unselt gerne telefo- Tel: 0176-31698385 Leonie Weber nisch unter 06703/30212 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre oder: mail@willkommeninwoellstein.de Bewerbung! Annahme von Kleidung
Wöllstein - 8 - Ausgabe 47/2021 Betriebssatzung AöR mit Vereinbarung (5) Der räumliche Wirkungsbereich der Anstalt ist für die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und der damit verbundenen Satzungsbefug- nis auf das Gebiet der beiden Verbandsgemeinden begrenzt. (6) Die Ortsgemeinde Partenheim ist an die Abwasserbeseitigungsein- richtungen des „Abwasserzweckverbandes Untere Selz“ angeschlos- sen, die Ortsgemeinden Gabsheim und Wendelsheim sind an die Abwasserbeseitigungseinrichtungen des „Zweckverbands Abwasse- rentsorgung Rheinhessen“ angeschlossen. §2 Zweck und Aufgaben der Anstalt (1) Die Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt - im folgen- den Verbandsgemeinden genannt - übertragen der Anstalt die ihnen gemäß § 57 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) obliegende Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung nach § 86 a Abs. 2 GemO. Zweck der Anstalt ist insbesondere, das auf dem Gebiet der Ver- bandsgemeinden anfallende Abwasser zu beseitigen und die dafür notwendigen Anlagen zu betrei- ben. Die Anstalt hat • das Schmutz- und Oberflächenwasser von den in den Verbands- gemeinden gelegenen Grundstücken - aufgrund besonderer Vereinbarungen auch aus dem Gebiet benachbarter Kommunen- abzuleiten und umweltgerecht zu beseitigen, • den Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen einzusammeln, abzufahren, aufzubereiten und zu verwerten/entsorgen und • das Abwasser aus Abwassergruben einzusammeln, abzufahren, aufzubereiten und zu verwerten/entsorgen. Weitere Einzelheiten zur Aufgabenübertragung ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. (2) Die Anstalt ist außerdem zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben unmittel- bar oder mittelbar dienlich sind. Die Anstalt darf sämtliche Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben, die die Erfüllung ihrer Aufgaben fördern bzw. diese wirtschaftlich berühren. (3) Die Anstalt darf sich ~ im Rahmen ihrer Aufgaben und der gesetz- lichen Vorschriften - anderer Unternehmen bzw. Organisationen bedienen und sich an ähnlichen oder anderen Unternehmen bzw. Organisationen beteiligen, solche gründen oder erwerben. (4) Die Anstalt wird ermächtigt, zur Wahrnehmung der ihr übertrage- nen Aufgaben und der gesetzlichen Vorschriften mit anderen Kommu- nen zusammenzuarbeiten. (5) Benachbarte Gemeinden können nach dem Abschluss entspre- chender Vereinbarungen an die Abwasserbeseitigungseinrichtungen der AWW angeschlossen wer- den. (6) Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird das Anlagevermögen des Eigenbetriebes Abwasser der VG Wöllstein sowie das Anlagevermö- gen des Eigenbetriebes Abwasser der VG Wörrstadt vollständig auf die Anstalt übertragen. Satzung für die gemeinsame AöR §3 „Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt“ Kompetenzen der Anstalt in Kurzform „AWW“ (1) Die Anstalt ist nach §. 86a Abs. 3 Gema berechtigt, anstelle der vom 01.01.2022 Trägerverbandsgemeinden Satzungen für die übertragenen Aufga- Aufgrund der §§ 24 und 86a der Gemeindeordnung in der Fassung der ben zu erlassen und über Anschluss- und Benutzungszwang zu ent- Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän- scheiden und diesen geltend zu machen. Sie ist zudem berechtigt, dert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017(GVBI. S. 21) sowie gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Rheinland-Pfalz des § 14a des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KAG) Gebühren, Beiträge Kostenerstattungen und sonstige Entgelte (KomZG) vom im Zusammenhang mit den wahrzunehmenden Aufgaben gemäß § 2 22.12.1982 (GVBI. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Abs. 1 zu erheben, die hierzu erforderlichen Bescheide zu erlassen wie auch die in diesem Zusammenhang erlassenen Bescheide gemäß Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBI. S. 21) haben die Verbandsgemein- den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land deräte der Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt in jeweils Rheinland-Pfalz (LVwVG) zu vollstrecken. getrennten Sitzungen die folgende Satzung beschlossen: (2) Der AöR wird die Dienstherrenfähigkeit gemäß § 86b Abs. 4 GemO §1 verliehen. Sie kann somit Beamte ernennen, versetzen, abordnen, befördern und entlassen, sofern sie hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Rechtsform, Name, Sitz, Stammkapital, (3) Die Anstalt kann Beschäftigte anstellen, versetzen, eingruppieren Wirkungsbereich und entlassen. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes (1) Die „Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt“ ist eine Einrich- des Landes Rheinland-Pfalz (LGG) sowie § 61 GemO gelten entspre- tung der Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt in der Rechts- chend. Sie wird Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes form einer gemeinsamen rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts Rheinland-Pfalz. (Anstalt). Die Anstalt wird durch Neubildung nach der Eigenbetriebs- (4) Die Anstalt führt als Dienstsiegel das Wappen des Landes Rhein- und Anstaltsverordnung und nach Maßgabe der Bestimmungendieser land-Pfalz mit der umlaufenden Satzung gegründet und geführt. Schrift „Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt, Anstalt des öffent- (2) Die Anstalt führt den Namen „Abwasserbeseitigung Wöllstein- lichen Rechts“. Wörrstadt“ mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Sie tritt §4 unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Organe Die Kurzbezeichnung lautet „AWW (AöR)“. (1) Organe der Anstalt sind: (3) Die Anstalt hat ihren Sitz in 55286 Wörrstadt. (4) Das Stammkapitalbeträgt 1.500.000,-€ und entfällt hälftig auf die a) der Vorstand (§ 5), Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt. Dabei wird das Stamm- b) der Verwaltungsrat (§§ 6-8). kapital nicht bar, sondern durch Übernahmeder Aktiva und Passivader (2) Die Mitglieder der Organe der Anstalt sind zur Verschwiegenheit beiden Abwasserbetriebe der Verbandsgemeinden erbracht. über alle vertraulichen
Wöllstein - 9 - Ausgabe 47/2021 Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (5) Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Aufwandsent- des Unternehmensverpflichtet. schädigung für die Teilnahme an den Sitzungen, deren Höhe in der Die Pflicht besteht für die Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden Geschäftsordnung festgelegt wird. Der Vorsitzende erhält eine Auf- aus der Anstalt fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen der Ver- wandsentschädigung in doppelter Höhe, der stellvertretende Vorsit- bandsgemeinden. zende in anderthalbfacher Höhe. (3) § 22 GemO (Ausschließungsgründe) sowie § 20 (Ausgeschlossene (6) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Personen) und § 21 (Befangenheit) des Verwaltungsverfahrensgeset- zes gelten entsprechend. §7 Aufgaben des Verwaltungsrats §5 (1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vor- Vorstand stands. Er beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Anstalt in eigener Verantwor- Anstalt, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestim- tung nach Maßgabe der Gesetze, der vorliegenden Satzung und der men. Beschlüsse des Verwaltungsrats. (2) Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über: (2) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandssprecher und zwei wei- a) Grundsätze und Ziele der Anstalt, teren Mitgliedern. Näheres zur Vertretungsregelung sowie zur Auftei- b) Änderungen der Satzung der Anstalt, lung der Aufgaben regelt die Geschäftsordnung für den Vorstand. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat gem. § 86b Abs. 2 GemO auf die c) den Erlass/Änderungen einer Allgemeinen Entwässerungssatzung Dauer von fünf Jahren bestellt; Wiederbestellung ist zulässig. sowie einer Entgeltsatzung (3) Die Vorstandsmitglieder vertreten sich gegenseitig. Der Verwal- d) Geschäftsordnung für den Vorstand, tungsrat kann den Vorstandsmitgliedern Geschäftsbereiche über- e) Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung der tragen. Das Nähere hierzu wird in der Geschäftsordnung für den Anstalt an anderen Unternehmen bzw. Organisationen, Vorstand geregelt. f) den vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts- und Finanzplan und (4) Der Vorstandssprecher vertritt die Anstalt gerichtlich und außer- hierzu eventuell notwendige Änderungen, gerichtlich. g) die Festsetzung der Entgelte nach Kommunalabgabengesetz und (5) Der Verwaltungsrat kann durch Beschluss Befreiung von den Landesgebührenordnung (Gebühren und Beiträge sowie Aufwen- Beschränkungen des § 181 BGB dungs- und Auslagenersatz) erteilen. h) die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, (6) Der Vorstand kann seine Vertretungsbefugnis mit Zustimmung des i) die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung eines Ver- Verwaltungsrats auf lustes Beschäftigte der Anstalt übertragen. (7) Der Vorstand setzt die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden j) die Bestellung des Abschlussprüfers, Maßnahmen in eigener Verantwortung um. Bei Auftragsvergaben sind k) die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands. Die Überschreitungen bis zu 10% des Wirtschaftsplanansatzes zulässig, Abberufung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. sofern die Mehrkosten durch Deckungsfähigkeit finanziert werden können. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der Eigenbetriebs- und l) die Entlastung des Vorstands, Anstaltsverordnung (EigAnVO). m) die mittel- und langfristigen Planungen. (8) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge, (3) Entscheidungen des Verwaltungsrates über insbesondere auch über die Anwendungsfälle des § 7 Abs. 4 lit. a) a) die Veränderung der Aufgabe der Anstalt, sowie c) - g), rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Anforderung in b) die Veränderung der Trägerschaft, allen Angelegenheiten Auskunft zu geben. Er hat gegenüber dem Ver- waltungsrat spätestens zum 30.09. einen Zwischenbericht über die c) die Rückzahlung von Eigenkapital bzw. die Erhöhung des Stamm- Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplanes schriftlich abzugeben. kapitals, Darüber hinaus hat der Vorstand einmal jährlich gegenüber den bei- d) die Verschmelzung sowie Auflösung bedürfen der Zustimmung den Verbandsgemeinderäten einen Geschäftsbericht über das voran- der Räte beider Verbandsgemeinden. gegangene Wirtschaftsjahrabzugeben. Des Weiteren hat der Vorstand (4) Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungs- den Verwaltungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des rats zu: Erfolgsplanes erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwen- a) dem Erwerb, der Veräußerung oder der Belastung von Grund- dungen zu erwarten sind. Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, stücken und Rechten an Grundstücken, sofern im Einzelfall eine die Auswirkungen auf den Haushalt der Verbandsgemeinden haben Wertgrenze von 50.000,00 €überschritten wird, können, sind neben dem Verwaltungsrat auch die Verbandsgemein- b) der Festsetzung allgemeiner Bedingungen und Regeln für Lie- den unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vorstand hat die ferungen und Leistungen, soweit bei einer öffentlich-rechtlichen Verbandsgemeinden zudem unverzüglich über alle wichtigen Angele- Regelung. des Benutzungsverhältnisses die Bedingungen und genheiten zu unterrichten, die die ordnungsgemäße Durchführung der Regelungen nicht in Satzungen festgelegt werden, Aufgabe beeinträchtigen könnten. c) erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 8 §6 und Mehrausgaben, sofern diese im Einzelfall einen Betrag von 50.000,00 €überschreiten, Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, einem stell- d) dem Erlass und der Niederschlagung von Forderungen, sofern im vertretenden Vorsitzenden sowie 12 weiteren stimmberechtigten Einzelfall eine Wertgrenze von 25.000,00 €überschritten wird, Mitgliedern. Es gelten die Vorgaben des § 8 Abs. 1 und 2 des Landes- e) der Stundung von Forderungen sowie dem Abschluss von Ver- gesetzesüber die kommunale Zusammenarbeit (KomZG). gleichen über Ansprüche, sofern im Einzelfall eine Wertgrenze von (2) Die Aufteilung der Vertreter und Stimmen auf die Mitglieder der 25.000,00 € überschritten wird, AöR erfolgt paritätisch auf die beiden Verbandsgemeinden. Danach haben die Mitglieder der AöR folgende Vertreter und Stim- f) die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie den men: Verbandsgemeinde Wöllstein: 7 Stimmen, Abschluss von Vergleichen jeweils ab 25.000,00 €, Verbandsgemeinde Wörrstadt: 7 Stimmen. g) die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftig- Zum Verwaltungsrat treten in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertrete- ten; ab der Entgeltgruppe 9. § 47 Abs. 2 GemO gilt entsprechend. rinnen und Vertreter der In den Anwendungsfällen der Buchstaben a), c) - g) hat der Vorstand Beschäftigten hinzu; diese haben beratende Stimme. den Verwaltungsrat in der nächsten Verwaltungsratssitzung hierüber Für die weiteren stimmberechtigten Mitglieder sowie die Mitarbei- zu unterrichten. tervertreter sind Vertreter vom Entsendungsgremium zu wählen. Die (5) Bei Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Vertreter müssen Mitglied Anstalt bis zu einer Sitzung des Verwaltungsrats aufgeschoben wer- des Entsendungsgremiums sein. den kann, trifft bei Dringlichkeit der Vorstand im Einvernehmen mit (3) Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Verwaltungs- dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Ver- rat bestimmen sich nach § 86b Abs. 3 Sätze 3 bis 5 GemO, § 14 b waltungsrats die notwendigen Maßnahmen. Über diese Maßnahmen Abs. 2 und § 9 Abs. 1KomZG. Die Übernahme des Vorsitzes und der hat der Vorstand den Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten. Stellvertretung erfolgt durch die beiden Bürgermeister der Verbands- (6) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats vertritt die Anstalt gerichtlich gemeinden alternierend jeweils für die Hälfte der Wahlperiode der Ver- und außergerichtlich gegenüber dem Vorstand und seinen Mitgliedern. tretungsorgane. (4) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats entspricht der §8 Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane; sie endet für das jewei- Einberufung und Beschlussfassung lige Mitglied vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Rat der entsen- (1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche oder elektronische Einla- denden Verbandsgemeinde. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben dung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen. Die Einla- ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus. dung muss Tageszeit und Ort und die Tagesordnung angeben und den
Wöllstein - 10 - Ausgabe 47/2021 Mitgliedern des Verwaltungsrats spätestens am 6. Tag vor der Sitzung (2) Die Anordnung und Ausführung finanzwirksamer Vorgänge sind zugehen. In dringenden Fällen kann die Frist abgekürzt werden. personell und organisatorisch zu trennen. (2) Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Quartal, einzuberufen. Er muss außerdem einberufen werden, wenn § 11 es mindestens 1/3 der Mitglieder des Verwaltungsrats unter Angabe Jahresabschluss des Beratungsgegenstandesbeantragt. (1) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die (3) Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden des Ver- Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirt- waltungsrats geleitet, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter. schaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschluss- (4) Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind öffentlich, sofern nicht prüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder die Beratung der Natur Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe des Beratungsgegenstandes nach in nichtöffentlicher Sitzung erfor- des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, derlich ist. Der Verwaltungsrat kann mit Zweidrittelmehrheit im Einzel- die Erfolgsberichte und der Bericht über die Abschlussprüfung sind fall beschließen, dass auch andere Angelegenheiten aus besonderen den beiden Verbandsgemeinden zuzuleiten. Gründen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden; dies· gilt nicht (2) Für die Aufstellung, Feststellung und Prüfung des Jahresabschlus- für die Beratung und Beschlussfassung in Satzungsangelegenheiten. ses und des Lageberichts gelten die Vorschriften der Eigenbetriebs- (5) Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel durch Beschlüsse in und Anstaltsordnung des Landes Rheinland-Pfalz; die für große Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungs- Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des gemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend Handelsgesetzbuches sind entsprechend anzuwenden. Bei der Prü- sind, darunter der Vorsitzende oder im Falle seiner Verhinderung sein fung des Jahresabschlusses ist § 53 HGrG entsprechend zu beachten. Stellvertreter. (6) Sofern außergewöhnliche Notsituationen dies erfordern, dürfen §12 Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfah- Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan ren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen gefasst werden, wenn (1) Das Wirtschaftsjahr der Anstalt ist das Kalenderjahr. alle ordentlichen Verwaltungsratsmitglieder diesem Verfahren zustim- (2) Der Vorstand stellt in Anwendung der Eigenbetriebs- und Anstalts- men. Die Zustimmung ist in einem Vorverfahren einzuholen, welches ordnung des Landes Rheinland- Pfalz vor Beginn des Wirtschafts- schriftlich oder elektronisch durchzuführen ist. Die Zustimmungsfrist jahres einen Wirtschaftsplan auf. Der Wirtschaftsführung ist eine gemäß Satz 2 kann unter der Einladungsfrist gemäß Absatz 1 liegen. fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan Ausbleibende Rückmeldungen sowie Zustimmungen nach Ablauf der umfasst den Vermögens- und Erfolgsplan sowie die Stellenübersicht. Frist gelten als Ablehnung. Im Rahmen des Vorverfahrens sind die Tagesordnung bzw. die Beratungsgegenstände zur Beschlussfassung §13 mitzuteilen. Deckung des Finanzbedarfs (7) Der Verwaltungsrat ruft in seiner nächsten Präsenzsitzung oder (1) Die Anstalt deckt ihre Kostendurch Beiträge, Benutzungsgebühren Video- oder Telefonkonferenzmit Beteiligung der Öffentlichkeit die im sowie Entgelte. Ergänzend sind § 29 Abs. 2 i.V. m. § 11 EigAnVO anzu- Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse auf und kann diese aufheben, wenden. (2) Die Anstalt ist berechtigt, Darlehen aufzunehmen. soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind. (8) Für die Beschlussfähigkeit im Rahmen von Telefon- und Videokon- §14 ferenzen gilt Absatz 4 Satz 2 entsprechend. Die Teilnahme per Video- Bekanntmachungen oder Audiokonferenz, per Telefon oder einem anderen vergleichbaren Die Bekanntmachungen der Anstalt erfolgen jeweils in den amtlichen bild- oder tongebenden technischen Kommunikationsverfahren steht Bekanntmachungsorganen der beiden Verbandsgemeinden. Dort sind der persönlichen Sitzungsteilnahme gleich, wobei die Form der Teil- auch die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Lageberichts nahme auch die Stimmabgabe in gleicher Weise umfasst. ortsüblich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (9) Bei Video- oder Telefonkonferenzen ist der Öffentlichkeit auf elek- und der Bestätigungsvermerksind an sieben Tagen öffentlich auszule- tronischem Weg die Teilnahme zu ermöglichen, sofern keine Gründe gen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. des Absatz 3 Satz 2 entgegenstehen. Die Einwohnerinnen und Ein- wohner sind hierüber in geeigneter Form zu unterrichten. Die in nicht- § 15 öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit in Dauer der Anstalt geeigneter Form bekannt zu geben. Die Anstalt des öffentlichen Rechts „Abwasserbeseitigung Wöllstein- (10) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über Wörrstadt“ wird auf Dauer gebildet. denselben Gegenstand einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss §16 auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen werden. Auflösung. der AöR (11) Der Verwaltungsrat kann auch unter Verzicht auf die Förmlich- keiten der Einberufung zu einer Sitzung zusammentreten, sofern alle (1) Die Entscheidung über die Auflösung der AöR bedarf der Zustim- Mitgliederhiermit einverstanden sind. mung der beiden Verbandsgemeinden. Wird die Auflösung der AöR (12) Alle Beschlüsse des Verwaltungsratswerden grundsätzlich in offe- von einer der beiden Verbandsgemeinden begehrt, verpflichtet sich ner Abstimmung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen die jeweils andere Verbandsgemeinde, die notwendige Zustimmung gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmen- nicht ohne triftigen Grund zu verweigern. gleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. (2) Die Auflösung der Anstalt erfolgt nach der Zustimmung gemäß (13) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Abs. 1 mit einer Frist zum Ende des Wirtschaftsjahres, welches auf Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu unter- das Wirtschaftsjahrfolgt, in dem die vollständige Zustimmung der bei- zeichnen und soll spätestens einen Monat nach der Sitzung jedem den Verbandsgemeinden vorliegt, nicht jedoch vor dem 31. Dezem- Mitglied des Verwaltungsrates zugehen. ber2032. (14) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil, (3) Im Falle einer Auflösung werden den beiden Verbandsgemeinden sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Beschlüsse fasst. die jeweils eingebrachten Abwasserentsorgungsanlagen und -ein- richtungen zurückübereignet. Darüber hinaus fällt das Vermögen den §9 beiden Verbandsgemeinden in dem Verhältnis zu, in dem die Buch- Verpflichtungserklärungen restwerte der Abwassereinrichtungen in dem Gebiet der jeweiligen Verbandsgemeindezueinander im Zeitpunkt der Auflösung stehen. (1) Verpflichtende Erklärungen der Anstalt bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für bestehende Verbindlichkeiten. Die übertragenen Auf- Die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Abwasserbeseitigung gaben fallen an die beiden Verbandsgemeinden zurück. Wöllstein-Wörrstadt, Anstalt des öffentlichen Rechts“ durch die jewei- (4) Die Beschäftigtender AöR, denen zum Zeitpunkt der Auflösung der ligen Vertretungsberechtigten unter Verwendung des Dienstsiegels. AöR ein Rückkehrrecht zu einer der Verbandsgemeinden zusteht, keh- (2) Die Vorstandsmitglieder unterzeichnen ohne Beifügung eines Ver- ren zu der jeweiligen Verbandsgemeinde zurück. Beschäftigte ohne tretungszusatzes. Erklärungen des Verwaltungsrats werden vom Vor- Rückkehrrecht werden von den Verbandsgemeinden im Verhältnis zur sitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter unter Aufteilung entsprechend Abs. 2 Satz 1 übernommen. der Bezeichnung ,,Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Wöll- (5) Die AöR gilt als fortbestehend, solange und soweit der Zweck der stein-Wörrstadt, Anstalt des öffentlichen Rechts“ abgegeben. Abwicklung es erfordert. Dies gilt insbesondere für Folgekostenaus §10 der Tätigkeit der AöR. Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, § 17 Vermögensverwaltung und Prüfung Inkrafttreten und Gründung der Anstalt (1) Die Anstalt ist unter Beachtung ihrer Aufgaben sparsam und wirt- (1) Die Rechtskraft dieser Satzung und die Gründung der Anstalt schaftlich zu führen. Es gelten die Vorschriften des § 86 b Abs. 5 GemO sowie die Übernahme der Aufgabe der Abwasserbeseitigung werden und ergänzend die Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsord- auf den 01.01.2022 festgesetzt. nung des Landes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 1999 (GVBI S 373) (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Anstaltssatzung treten gleichzeitig in der jeweils geltenden Fassung. außer Kraft:
Wöllstein - 11 - Ausgabe 47/2021 • Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasser der VG Wörrstadt - das Erarbeiten von Vorschlägen zur Optimierung der Betriebsab- vom 15.06.2016 läufe, • 1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasser - die Vorkalkulation, Ausschreibung und Vergabe von Investitionen, der VG Wörrstadt vom 13.12.2019 insbesondere von • Betriebssatzung für die Abwassereinrichtung der VG Wöllstein vom 11.12.2000 • Umbauten, Erweiterungen, • 1. Änderung der Betriebssatzung für den Abwasserentsorgungs- • elektrotechnischen Anlagen, betrieb der VG Wöllstein vom 06.12.2001 • steuer- und automatisierungstechnischen Anlagen, • Betriebsstoffen, Wöllstein/Wörrstadt, den 09.11.2021 - die Einleitung bei behördlichen Genehmigungsverfahren, gez. - die Teilnahme an den Sitzungen der zuständigen Ratsgremien, Gerd Rocker Markus Conrad - die Erstellung des Maßnahmen- und Investitionsplanes, Bürgermeister Bürgermeister - Klärschlammbeseitigung. Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Der Anstalt obliegen auf der Grundlage der Satzung auch folgende Wöllstein Wörrstadt Leistungen: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf die - Wirtschaftlichkeitsberechungen für Investitionen, Rechtsfolgen dieser Bestimmung hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses - Planung und Umsetzung von Rationalisierungskonzepten. Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma- Die AWW wird die Verbandsgemeinden über die im Rahmen der Auf- chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt gabenerfüllung bekanntwerdende Mängel und wichtige Ereignisse nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die unterrichten, soweit sie erhebliche Auswirkungen auf die technische Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat- Einheit haben. zung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand §3 die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kaufmännische Aufgaben Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Die Aufgabe umfasst in kaufmännischer Hinsicht die ordnungsge- Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. mäße Erledigung aller betriebsbedingten Aufgaben, soweit rechtlich Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so und kaufmännisch geboten. Die AWW hat die Abwasserbeseitigung kann auch nach Ablauf der in Satz 1genannten Frist jedermann diese mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Verletzung geltend machen. Dazu gehören insbesondere: Anlage zur Satzung AöR Einzelheiten zur Aufgabenübertragung - Buchführung, Rechnungslegung und Rechnungswesen, - Erstellung des Jahresabschlusses, §1 - Vorbereitung von Förderanträgen, Verwendungsnachweisen und Allgemeines Vergaben, Die Verbandsgemeinden übertragen der Anstalt die Aufgabe der - Mitwirkung bei Verträgen, die im Zusammenhang mit den Aufga- Abwasserbeseitigung. Die Aufgabe umfasst die gesamte technische ben stehen, und kaufmännische Betriebsführung der Abwasserbeseitigung. Sie - Betreuung von Investitionen, wird vom AWW in eigenem Namen und als eigene Aufgabe durchge- - Mitwirkung bei behördlichen Genehmigungsverfahren. führt. Zur Erfüllung der Aufgabe wird der Anstalt das Anlagevermögen der jeweiligen technischen Einheiten durch die Verbandsgemeinden Die AWW erstellt den Wirtschaftsplan für den Bereich der Abwasser- übertragen. beseitigung nach den Vorschriften des Eigenbetriebs- und Anstalts- Die AWW hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben alle hierfür in der jeweils rechts sowie die Entgeltkalkulation nach den Vorschriften des gültigen Fassung geltenden Rechtsvorschriften, Genehmigungen, Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG). Erlaubnisse, Auflagen, Bedingungen, behördliche Anordnungen u.ä., §4 zu beachten und zu befolgen, insbesondere Verwaltungsaufgaben - Wasserhaushaltsgesetz, Zu den Verwaltungsaufgaben der AWW gehören insbesondere - Landeswassergesetz, - Abgabenordnung, - Vorbereitung von und Teilnahme an Sitzungen der Verbandsge- - Gemeindeordnung, meinderäte zur Sachinformation in Bezug auf die Abwasserbe- seitigung. - Kommunalabgabengesetz, - Erstellung von Abgabenbescheiden, - Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, - Abwicklung von Rechtsbehelfsverfahren, - VOB, VOL. - Mitwirkung bei Vollstreckungen, Die AWW hat die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Satzun- gen (Allgemeine Entwässerungssatzung, Entgeltsatzung Abwasser- - Abwicklung des allgemeinen Schriftverkehrs. beseitigung) zu erlassen. §5 §2 Zuständigkeit der Verbandsgemeinden Technische Aufgaben Einleitungsrechte gehen auf die AWW über. Dies gilt auch für Die Aufgabe umfasst in technischer Hinsicht die ordnungsgemäße zukünftige Einleitungsrechte. Der AWW werden die Aufgaben des Erledigung aller betriebsbedingten Gewässerschutzbeauftragten nach den Bestimmungen des Wasser- Aufgaben, soweit rechtlich und technisch geboten. haushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz Die AWW hat die maßgebenden Anlagen bestimmungsgemäß nach übertragen. den jeweils anerkannten Regeln der Technik im Sinne des Wasser- haushaltsgesetzes zu betreiben und instand zu halten sowie die dazu Öffentliche Bekanntmachung erforderlichen Betriebsstoffe und Materialien bereitzustellen. Die AWW übernimmt insbesondere vom 25. November 2021 - die ingenieurtechnische Betreuung, Nach § 97 Abs. 1 GemO, Rheinland-Pfalz, liegt der Entwurf der - die Organisation und Durchführung des Bereitschaftsdienstes, Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde Wöllstein für das Jahr 2022 mit seinen Anlagen vom 26. November - den Betrieb der Pumpstationen, Regenentlastungsbauwerken 2021 im Zimmer 1.06 der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. und Kläranlagen, Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, während den allgemeinen Öff- - die Kanalnetzinspektion, nungszeiten zur Einsichtnahme aus. Bei Einsichtnahme bitten wir Sie - die Kanalnetzunterhaltung, vorher telefonisch mit Herrn Maurer 06709/302-31 zwecks Terminver- - die ingenieurmäßige Überwachung der Betriebsabläufe, einbarung Kontakt aufzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen (26. Novem- - die fachtechnische Auswertung und Beurteilung betriebstechni- ber bis 10. Dezember 2021) können Vorschläge zum Entwurf der scher Daten, Haushaltssatzung, des Haushaltsplan und seiner Anlagen eingereicht - die Überwachung der Einhaltung von behördlichen Auflagen und werden. Die Vorschläge sind beim Sachgebiet Finanzen, Zimmer 1.06, Betriebsvorschriften, der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 - die Überprüfung der technischen Ausstattung vorhandener Anla- Gau-Bickelheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen. gen sowie Erstellung und Aktualisierung von Dienst- und Betriebs- Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein anweisungen, Sachgebiet Finanzen
Sie können auch lesen