Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
mit den amtlichen Bekanntmachungen
                                                                             39. Jahrgang
  der VerBandsgemeinde Wöllstein                        Donnerstag, den 25. November 2021
  und der verbandsangehörigen Ortsgemeinden                              Ausgabe 47/2021

                   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

  in wenigen Wochen geht das Jahr 2021 zu Ende und am kommenden Sonntag
  feiern wir bereits den 1. Advent.
  Auch in diesem Jahr können wir die wohl schönste Zeit des Jahres nicht wie
  wir das immer gewohnt waren, genießen und unbeschwert feiern. Die Corona-
  Pandemie belastet uns mehr denn je und die Inzidenz und sonstigen Parame-
  ter steigen und steigen. Ich kann nur eindringlich an Sie appellieren, möglichst
  alle Kontakte zu vermeiden die nicht zwingend notwendig sind.
  Dennoch wünsche ich Ihnen einen schönen, besinnlichen 1. Advent. Genie-
  ßen Sie diesen Tag in Ruhe und Besinnlichkeit im Kreise Ihrer Familie.

  Schützen Sie sich und andere. Bleiben Sie gesund!

  Mit herzlichen Grüßen
  aus der Verwaltung
  Ihr
  Gerd Rocker
  Bürgermeister

Nachrichten online www.woellstein.de/vg_woellstein/Bürgerservice/Nachrichtenblatt/
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                    - 2 -                          Ausgabe 47/2021

                 Redaktionsvorverlegung

     Bitte beachten Sie, dass der Redaktionsschluss wegen der
     Weihnachtsfeiertage vorverlegt wird.

                          für KW 50 - Mittwoch, den 08.12.2021
                          für KW 51 - Dienstag, den 14.12.2021
                                  jeweils um 16.00 Uhr
                   in der KW 52/2021 erscheint kein Mitteilungsblatt.
                  Die erste Ausgabe im Januar erfolgt in KW 01/2022.
                (Redaktionsschluss ist Mittwoch, 29.12.2021, 16.00 Uhr)

     Bitte reichen Sie Ihre Texte rechtzeitig zu dem genannten Terminen ein.
     Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
                                                                         Ihre Redaktion

               Jahresablesung der Wasserzähler 2021
                       Nachzügler bitte Zählerstand melden!!!
   Seit 15.11.2021 sollte die Jahresablesung der Wasserzähler des Wasserwerkes der VG
   Wöllstein abgeschlossen sein.

                    Es fehlen uns immer noch viele Zählerstände.
            =========================================================
   Wir bitten Sie daher, sofern dies noch nicht geschehen, die Ihnen zugegangenen Able-
   sepostkarten ausgefüllt schnellstmöglich an uns zurückzugeben bzw. uns den Zähler-
   stand telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

   Sie erreichen das Wasserwerk unter folgenden
   Telefon-Nummern: 06703-30273, 06703-30245 und 06703-30244
   oder per E-Mail unter Wasserwerk@VG-Woellstein.org.

   Zählerstände, die uns bis 03.12.2021 nicht vorliegen, müssen geschätzt werden.
   Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
                                                      Wöllstein, den 18. November 2021
                                                          Wasserwerk der VG-Wöllstein
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                             - 3 -                                    Ausgabe 47/2021

        Gründungsvereinbarung der Abwasserbeseitigung
         Wöllstein-Wörrstadt AöR (AWW) unterzeichnet

  Mit ihren Unterschriften vollziehen Gerd Rocker und Markus Conrad die Gründung der gemeinsamen Anstalt
  des öffentlichen Rechts „Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt“, kurz AWW. Gut gelaunt unterzeichneten
  die beiden Bürgermeister der Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt auf der Kläranlage Gau-Bickel-
  heim die Gründungsvereinbarung sowie die neue Anstaltssatzung. Die AWW wird somit der Rechtsnachfolger
  der bisherigen Eigenbetriebe Abwasser Wöllstein und Abwasser Wörrstadt und übernimmt mit Gründung zum
  01.01.2022 die Aufgabe der Abwasserbeseitigung für beide Verbandsgemeinden.
  Geführt wird die neue Anstalt von einem 3-köpfigen Vorstand, der in der Konstituierenden Verwaltungsratssit-
  zung am 11. Januar 2022 gewählt wird, sowie einem 14 Mitglieder umfassenden paritätisch besetzten Verwal-
  tungsrat. Den Vorsitz des Verwaltungsrates haben die beiden Bürgermeister alternierend inne.
  Der Zeitraum für die Umsetzung des Vorhabens war ambitioniert. Umso zufriedener zeigten sich alle Betei-
  ligten, dass zwischen Vorberatungen und internen Planungen Anfang 2020 bis zur jetzigen Gründung im
  November 2021 nur gut 1 ¾ Jahre vergangen sind. „Dies liegt vor allem an der guten Zusammenarbeit der
  beiden Verbandsgemeinden und den jeweiligen Werkleitungen“, so Gerd Rocker. Er bedankte sich hierfür
  beim „Werkleiterduo“ Dennis Sartorius und Rudolf Hasselberg vom Eigenbetrieb Abwasser Wörrstadt und bei
  seinem Werkleiter Hans Ludwig Räuchle. „Wichtig war auch, dass die Verhandlungen immer auf Augenhöhe
  geführt wurden und keine der Kläranlagen ein ‚Sanierungsfall‘ ist,“ fuhr er fort.
  Das AWW-Gebiet umfasst bei der Aufnahme der Geschäfte Anfang nächsten Jahres sechs Kläranlagen mit
  einem ca. 270 km langen Kanalnetz. Hinzu kommen zahlreiche Sonderbauwerke, wie Regenbauwerke und
  Pumpstationen.
  Durch den Zusammenschluss erhoffen sich alle Beteiligten die Hebung von Synergieeffekten, die sich in Kos-
  ten-/ und Steuerersparnissen und in einer wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Abwasserentsorgung wider-
  spiegeln sollen.
  „Neben diesen, hoffentlich positiven Auswirkungen, haben wir aber noch ein weiteres großes Ziel“, verriet
  Conrad. „Die beiden Kläranlagen Gau-Bickelheim und Wöllstein sollen spätestens 2025 energieautark sein.“
  Dazu erhält die Kläranlage Gau-Bickelheim einen Faulturm und wird damit auf Schlammfaulung umgestellt.
  Der Kläranlage kommt dabei die Nähe zum fleischverarbeitenden Betrieb Sutter zugute. Von diesem Unter-
  nehmen erhält die Kläranlage zusätzlich Abwässer, Klärschlämme und Co-Substrate (Fett), sodass nach Fer-
  tigstellung der Baumaßnahmen die erzeugten Klärgasmengen der Kläranlage Gau-Bickelheim bedarfsgerecht
  in Strom und Wärme umgewandelt und vor Ort verbraucht werden können.
  Aber auch die Bürgerinnen und Bürger beider Verbandsgemeinden profitieren von der Zusammenarbeit, wird
  doch für das neue Gebiet ein einheitliches Entgeltsystem bei gleichbleibender durchschnittlicher Entgeltbe-
  lastung eingeführt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                         - 4 -                                  Ausgabe 47/2021

        Corona-Impfbus am 24.11.2021 in Wöllstein
                                                                Lieber Bürgerinnen und Bürger,

                                                            am Mittwoch, den 24.11.2021
                                                              (09.00 Uhr – 17.00 Uhr)
                                                            kommt der Corona-Impfbus
                                                                  nach Wöllstein.
                                                            Ursprünglich war vorgesehen, dass die-
                                                            ser auf dem Gelände des Penny-Marktes
                                                            Halt macht. Aufgrund der Witterungs-
                                                            verhältnisse wurde allerdings beschlos-
                                                            sen, den Standort des Impfbusses in die
                                                            Bahnhofstraße 10 (Verwaltungsgebäu-
                                                            de der Verbandsgemeinde) zu verlegen.
  Um Beachtung wird gebeten.
  Mit herzlichen Grüßen aus der Verwaltung
  Ihr
  Gerd Rocker, Bürgermeister

                  Schnelltestzentrum wird wieder eröffnet

                                                           Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                       die derzeitige Entwicklung, was die Ausbreitung
                                                       des Corona-Virus anbelangt, hat an Dynamik und
                                                       Dramatik deutlich zugenommen. Die Fallzahlen,
                                                       Inzidenzen und sonstigen Parameter steigen und
                                                       steigen in bisher nie da gewesene Höhen. Wir
                                                       haben uns daher entschieden, das Schnelltest-
                                                       zentrum in unserer Verbandsgemeinde wieder
                                                       zu eröffnen. Nach kurzer Rücksprache war die
                                                       altbewährte Mannschaft spontan wieder bereit
                                                       diese Aufgabe zu übernehmen. Hierfür danke ich
                                                       allen beteiligten Feuerwehrkameradinnen und
                                                       -kameraden sehr herzlich.

  Das Angebot des Schnelltestens erfolgt ab 01. Dezember 2021 zweimal wöchentlich zu folgenden
  Öffnungszeiten:
  Mittwochs von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und
  Freitags von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr
  Ort: Verwaltungsgebäude, Bahnhofstraße 10 in 55597 Wöllstein

  Bitte machen Sie regen Gebrauch von diesem Angebot und schützen Sie sich und andere. Bezüglich
  der Modalitäten, insbesondere was die Registrierung anbelangt, werden wir Sie noch detailliert infor-
  mieren. Der Test ist wie bisher kostenlos.

  Bleiben Sie gesund!
  Mit herzlichen Grüßen aus der Verwaltung
  Ihr
  (Gerd Rocker) Bürgermeister
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                                                                              - 5 -                                                             Ausgabe 47/2021

                                                                                                           ■ Rufbereitschaft Wasserversorgung
                                         Notrufe                                                           Für alle Ortsgemeinden zuständig: Wasserversorgung Rheinhessen-
                                                                                                           Pfalz GmbH, Rheinallee 87, Bodenheim, Tel. 06135/6500.
                                                                                                           Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen
                                                                                                           Meister weitergeleitet.
■ Feuerwehr
Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������112   ■ Rufbereitschaft Abwasserbeseitigung
                                                                                                           während der Dienststunden 06703/ 30244 oder 3020,
■ Polizei                                                                                                  nach Dienstschluss und am Wochenende 0160 / 91324466.
Notruf����������������������������������������������������������������������������������������������110   Der Bereitschaftsdienst ist nur für Störungen an Hauptkanälen,
Polizei Wörrstadt������������������������������������������������������������06732/911100                 Abwasserpumpstationen, Kläranlage, usw. zuständig.
                                                                                                           Bei Verstopfungen an Hausanschlussleitungen (auch im Straßenbe-
                                                                                                           reich) wenden Sie sich an entsprechende Fachfirmen, die Sie unter
                                                                                                           der Rubrik „Grubenentleerung“ im Branchenfernsprechbuch finden.
                       Bereitschaftsdienste
                                                                                                           ■ Rufbereitschaft Strom/Erdgasversorgung
                                                                                                           Strom (für alle Ortsgemeinden):
■ Ärztlicher Notdienst                                                                                     EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800
                                                                                                           Gas (für die OG-Gau-Bickelheim):
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117 (ohne Vorwahl)
                                                                                                           EWR-Störungsdienst����������������������������������������������� Tel. 0800 1848800
Bei Lebensgefahr oder schweren Unfällen ist direkt der Rettungs-                                           (für alle übrigen Ortsgemeinden):
dienst unter 112 zu alamieren.                                                                             RWE Westnetz��������������������������������������������������������� Tel. 0800 0793427

■ Krankenhäuser                                                                                            ■ Zuständige bev. Bezirksschornsteinfeger
Diakonie Bad Kreuznach������������������������������������������������������0671/6050                     für die Gemeinden Wöllstein, Gumbsheim, Eckelsheim,
St. Marienwörth Bad Kreuznach������������������������������������������0671/3720                          Siefersheim, Wonsheim, Stein-Bockenheim
Giftinformationszentrale Mainz�����������������������������������������06131/19240                        Hermann Müller, Keltenstraße 3, 55597 Wöllstein
DRK Krankenhaus Alzey����������������������������������������������������06731/4070                       Tel. 06703/4945, Fax 06703/4935
                                                                                                           Email woellsteiner-feger@t-online.de
■ „Helfer vor Ort“                                                                                         für die Gemeinde Wendelsheim
                                                                                                           Patrick Busch, Donnersbergstr. 5, 55234 Flomborn
First Responder-Einheit                                                                                    Tel. 06735/2694002, Fax. 06735/2694009
Notruf über die Rettungsleitstelle:                                                                        Email patrickbusch@gmx.net
Telefon 19222 oder auch über die 112                                                                       für die Gemeinde Gau-Bickelheim und Wöllstein
Bereitschaftszeiten:                                                                                       Jonas Schimsheimer, Neupforte 14, 55291 Saulheim
Frw. Feuerwehr Stein-Bockenheim                                                                            Tel. 06732/2737130
Unter der Woche von 18.00 - 06.00 Uhr                                                                      schimsheimer@web.de
Am Wochenende und an Feiertagen 24 Stunden                                                                 Mobil 0151/54 87 48 28
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Ortsverein Wöllstein
Unter der Woche von 19.00 bis 06.00 Uhr                                                                    ■ Bezirksbeamte
Am Wochenende und Feiertagen 24 Stunden
                                                                                                             der Polizeiwache Wörrstadt
                                                                                                           Die Bezirksbeamten sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und
■ Kinderärzte Notdienst                                                                                    Bürger, für Institutionen, Verbände und Behörden. Sie halten den ver-
im Diakonie Krankenhaus Kreuznacher Diakonie (4. OG)                                                       trauensvollen Kontakt zum Bürger, auch im direkten Gespräch und
Ringstraße 64, 55543 Bad Kreuznach                                                                         bearbeiten alle anfallenden Straftaten in ihrem Bezirk.
Sprechstunden: Mittwoch, 16.00 - 18.00 Uhr                                                                 Oliver Nöthen
Wochenende/Feiertage, 09.00 - 12.00 Uhr / 16.00 - 18.00 Uhr                                                Kontakt: Telefon: 06732/ 911-2911
Telefon: 0671/605-2401                                                                                     Carola Saulheimer, Tel.: 06732/911-2918
Geänderte Öffnungszeiten an Heiligabend und Silvester                                                      Sprechzeiten: nach Vereinbarung
09.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr.
                                                                                                           ■ Schiedsmann
■ Zahnärztlicher Notfalldienst                                                                             Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 015202853468, Walter
im Kreis Alzey                                                                                             Simon, walter.simon@schiedsmann.de oder Tel. 06703-1444, Franz-
01805/666007 (0,12 € à Minute)                                                                             Josef Lenges.
an Wochenenden und Feiertagen
Der für dringende Fälle eingerichtete Wochenend-Notfalldienst                                              ■ Gleichstellungsbeauftragte
beginnt Samstag um 08.00 Uhr und endet Montag um 08.00 Uhr. An                                             Sprechstunden entfallen. Erreichbar unter Tel. 06703/302-0, E-Mail:
Feiertagen wird analog verfahren.                                                                          gleichstellung.steinle@gmail.com

■ Apothekennotdienst-Regelung                                                                              ■ Sicherheitsberater für Senioren
                                                                                                           Ständig vor Ort und auf Augenhöhe mit den Senioren ist der Sicher-
                                  in Rheinland-Pfalz                                                       heitsberater im präventiven Bereich zur Entlastung und Unterstützung
Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummer:                                         unserer Polizei tätig.
01805-258825-PLZ                                                                                           Roland Straub, Tel. Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 5083 9532,
- also zum Beispiel 01805-258825-55597 für Wöllstein -                                                     E-Mail: rostra66@gmx.de
Kosten aus dem deutschen Festnetz 0,14 €/Min.,
Mobilfunk-Preise abweichend (max. 0,42 €/Min.)                                                             ■ Digitalbotschafter für Senioren
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter                                                  Für Fragen und einfache Hilfe am Smartphone, Tablet oder PC wen-
www.lak-rlp.de                                                                                             den Sie sich bitte an:
Die aktuellen Notdienste werden auch an der Apotheke ausge-                                                Roland Straub, Tel. 06703 3059270, Mobil 0151 50839532,
hängt.                                                                                                     Mail: rostra66gmx.de

                                                                                                           ■ Schulen
                                 Bürgerservice                                                             Realschule plus Rheinhessische Schweiz Wöllstein
                                                                                                           Schulleiterin: Elena Seiler
                                                                                                           Schulrat-Spang-Straße 7-9, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 93040,
                                                                                                           realschuleplus@woellstein.de
■ VG Bus                                                                                                   http://www.realschuleplus-woellstein.de
Fahrten finden bis auf weiteres aus technischen Gründen derzeit                                            Grundschule „St. Martin“ Gau-Bickelheim
nicht statt!                                                                                               Schulleiterin: Sonja Eschenauer
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                                               - 6 -                                               Ausgabe 47/2021
Pestalozzistraße 5, 55599 Gau-Bickelheim, Tel. 06701 / 2892,                Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und
grundschule@gs-gaubickelheim.de                                             deren Kontaktpersonen.
http://www.gs-gaubickelheim.de                                              Informationen und Terminvereinbarung Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr
Grundschule „Am Martinsberg“ Siefersheim                                    unter der Telefonnummer 06731 / 408-7082 oder per Email unter hut-
Schulleiterin: Christiane Hasselberg                                        flies.laura@alzey-worms.de.
In der Heidenhecke, 55599 Siefersheim, Tel. 06703 / 1663,                   Offene ärztliche telefonische Sprechstunde
gs-siefersheim@woellstein.de, http://www.gs-siefersheim.de                  Mo 10-12 Uhr (ohne Voranmeldung) unter 06731 / 408-7079.
Grundschule „Am Appelbach“ Wöllstein
Schulleiterin: Andrea Seelig
Eleonorenstraße 83, 55597 Wöllstein, Tel. 06703 / 301426,                   ■ Ambulanter Hospizdienst
grundschule@gs-woellstein.de                                                Der Hospizdienst engagiert sich für Menschen in der letzten Lebens-
http://www.gs-wöllstein.de                                                  phase und für deren Angehörige. Wir arbeiten ehrenamtlich und jeder
                                                                            kann den Dienst kostenlos in Anspruch nehmen ohne Ansehen der
■ Bücherschrank Wonsheim                                                    Konfession, der Kirchenzugehörigkeit oder der Nationalität.
Der öffentliche Bücherschrank der Verbandsgemeinde Wöllstein                Einsatzleitung:
befindet sich am Rathaus Wonsheim und ist jederzeit zugänglich und          -    für die Pfarrgruppe Wißberg:
benutzbar. Der Schrank ist mit unterschiedlichster Literatur gut gefüllt,        Marianne Groben, Burggasse 24, 55599 Gau-Bickelheim,
es können Bücher entnommen und neue eingestellt werden.                          Tel.: 06701/573
                                                                            -    für die Pfarrgruppe Rheinhessische Schweiz:
■ KÖB St. Remigius im Remigiusheim                                               Margot Haubs, Römerring 4, 55597 Wöllstein, Tel. 06703/960379.
Kirchstraße 20, 55597 Wöllstein
Kostenfreie Ausleihe von Büchern (für Erwachsene/Kinder/Jugendli-
che), Spielen, Hörbüchern und Tonies für Jedermann und Jederfrau.
                                                                            ■ Arbeiterwohlfahrt
Weitere Informationen und unsere Öffnungszeiten finden Sie unter:           Altenhilfe - Mobiler Sozialer Hilfsdienst - Krankenpflege - Haus- und
www.bistummainz.de/buecherei/woellstein                                     Familienpflege - Erholung- Jugendarbeit und Beratung - Kleiderkam-
www.bibkat.de/woellstein                                                    mer.
                                                                            AWO-Sozialstation
                                                                            Schwerstkrankenpflege, Pflege behinderter und alter Menschen,
■ Wertstoffhof                                                              Behandlungspflege, Familienpflege, Pflegeeinsätze (nach § 37 III SGB
Der Wertstoffhof Wöllstein, Maria-Hilf-Straße (ehemaliges Baustoffla-
                                                                            IX).
ger Pitthan), hat folgende Öffnungszeiten:
                                                                            Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Alzey-Worms e.V.,
1. März bis 30. Sept., dienstags u. donnerstags 16.00 bis 18.00 Uhr
                                                                            Hellgasse 20, 55232 Alzey, Telefon 06731/7800
1. Okt. bis 28./29. Febr. dienstags u. donnerstags 15.00 bis 17.00 Uhr
Ganzjährig samstags 08.00 bis 12.00 Uhr.                                    Ortsvereine:
Terminvereinbarung nicht erforderlich!                                      Wendelsheim: 1. Vors. Karl Walther, Am Pfortweg 1,
                                                                            Tel. 06734/8736, Fax 962450, awowalther@aol.com
                                                                            Senioren-Nachmittage, Senioren-Tanzgruppe, Senioren-Gymnastik,
■ Bürgerbus                                                                 Senioren-Singgruppe
  der Verbandsgemeinde Wöllstein                                            Wöllstein: 1. Vors. Annerose Walk, Gotenstraße 1, Tel. 06703/3269,
                                                                            Email: AnneroseWalk@web.de
                               Der Bürgerbus ist ein kostenloser Fahr-      Wonsheim: 1. Vorsitzende Emmi Schön, am Sonnenberg 7, 55599
                               Service für alle Mitbürgerinnen und          Wonsheim Tel.: 06703/2525. Rollstuhlverleih
                               Mitbürger der VG Wöllstein mit einge-        Seniorenzentrum Wörrstadt, Humboldstraße 3, 55286 Wörrstadt,
                               schränkter Mobilität und soll helfen, die    Telefon: 06732/9140, Fax 06732/914199
                               Mobilität dieser Personen im Alltag zu       seniorenzentrum.woerrstadt@awo-rheinland.de
                               verbessern. Wir fahren Sie gerne zum
                               Einkauf, zu Ärzten, in die Apotheke, usw.    ■ Diakonisches Werk
Der „Hiwwel-Hopper“ ist ein Kleinbus mit bis zu 8 Sitzplätzen und
                                                                            Telefon 06731/9503-0; Fax 06731/950311; Email dw-alzey@dwwa.de
einer Einstiegshilfe. Auch ein Rollator findet auf der großzügigen Lade-
                                                                            Erziehungsberatung, Jugendberatung, Suchtberatung, Schwangeren-
fläche im Heck des Fahrzeuges Platz.
Fahrzeiten:                                                                 beratung, Lebensberatung, Paarberatung, Erholungshilfe
                                                                            Treffen von Selbsthilfegruppen im Bereich der Suchtkrankenhilfe.
Dienstag u. Donnerstag          08.00 – 12.00 Uhr
                                14.00 – 17.00 Uhr
Anmeldung:
                                                                            ■ Notruf und Beratung für vergewaltigte
Montag und Mittwoch             jeweils von 17:00 – 19:00 Uhr                 Frauen und Mädchen
Telefon: 06703/302-85                                                       Mainz, Walpodenstr. 10, 55116 Mainz, Tel. 06131-221213,
                                                                            Fax: 06131-229222, E-Mail: notruf@frauenzentrum-mainz.de
                                                                            web. www.frauennotruf-mainz.de
                     Soziale Dienste                                        ■ Jugend- und Drogenberatungsstelle
                                                                            Die Jugend- und Drogenberatungsstelle befindet sich in der Schloß-
                                                                            gasse 11, 55232 Alzey, Tel.-Nr. 06731/1372 und 7689
■ Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein
Häusliche Krankenpflege und Hauswirtschaftliche Versorgung
Die Zentrale in Wöllstein, Schulrat-Spang-Straße 2, ist montags bis         ■ ILCO-Gruppe
freitags, von 08.00 bis 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung geöffnet.          Selbsthilfegruppe für Menschen mit künstlicher Harn- und Darmab-
Anschließend ist eine Rufumleitung geschaltet.                              leitung
Telefon-Nr.: 06703/9111-0, Fax: 06703/9111-20                               Ansprechpartner: Dieter Kaul, Hauptstraße 50a, 55546 Hackenheim,
E-Mail-Adresse: kontakt@sozialstation-woerrstadt-woellstein.de,             Tel. 0671/66073.
Internet: www.sozialstation-woerrstadt-woellstein.de
                                                                            ■ Sozialverband VdK - Kreisverband Alzey
■ Caritaszentrum Alzey                                                      Schwerpunkte unserer sozialrechtlichen Hilfe Renten- und Schwerbe-
Beratung für Frauen in Schwangerschaft und Notsituationen                   hindertenrecht, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Pfle-
Termine nach Vereinbarung Tel. 06731/941597                                 geversicherung, Alten- und Sozialhilfe, Soziales Entschädigungsrecht,
Haus- und Familienpflege Tel. 06731/941598                                  Patientenschutz und Patientenberatung usw.
Betreuungsangebot in der Sonnenblume, Niedergasse 2, Erbes-                 Spießgasse 77, Alzey
Büdesheim                                                                   Tel.: 06731/548797-0 und Fax 06731/548797-90
                                                                            Ortsverband Gau-Bickelheim: Tel. 06701/7404
■ Sozialpsychiatrischer Dienst                                              1. Vorsitzender Wilhelm Inboden, Kreuzgasse 7
des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms                        Ortsverband Wöllstein: Tel. 06703/4945
An der Hexenbleiche 36, 55232 Alzey                                         1. Vorsitzende Regina Müller, Keltenstraße 3
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                                                                - 7 -                                                   Ausgabe 47/2021

■ Jugendscouts im Landkreis Alzey-Worms                                                      Kleiderkammer ist bis auf Weiteres geschlossen.
                                                                                             Bürozeiten nach Terminvereinbarung:
Kostenfreie Sprechstunde für Jugendliche unter 25 Jahren Beratung
                                                                                             Sozialarbeiter Herr Dipl. Pädagoge Simon Louanzi
zu allen Fragen der Ausbildung, Arbeit, ALG I/II, Bewerbungshilfen,
                                                                                             Diakonisches Werk Rheinhessen FJHZ, Schlossgasse 12 in 55232
allgemeine Lebensberatung ... Wir zeigen Dir Wege durch das Laby-
                                                                                             Alzey
rinth der Möglichkeiten! Termine nur nach Vereinbarung, Beratung
                                                                                             Telfon: 06731/996811 (Familien und Jugendhilfe Zentrum)
durch Justyna Ewa Gladosch, Mail: gladosch.justyna@alzey-worms.
                                                                                             Mobil: 0176 38732149
de, Träger: Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abt. 5 Jugend und Familie
                                                                                             Fax: 06731/996820
Das Projekt wird von EU, ESF, Land Rheinland-Pfalz, Kreis und Job-
                                                                                             Mail: simon.louanzi@diakonie-rheinhessen.de
center Alzey-Worms finanziert.

■ Frauenselbsthilfe nach Krebs e.V.
Kontakt: Tel. 06731-8923053 E-Mail: marita.debnar-fsh@gmx.de
Selbsthilfegruppe für Menschen mit Depression                                                                        Verbandsgemeinde
MehrGenerationen-Haus, Schlossgasse 13, Alzey
Keine vorherige Anmeldung notwendig.
Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe                                                               VERBANDSGEMEINDE WÖLLSTEIN
Alzey und Umgebung                                                                           Bürgermeister Gerd Rocker
Kontakt:                                                                                     St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim
Daniela Destradi������������������������������������������������������������ 06241-594675   Tel. 06703/302-0, Fax 06703/302-14
M. Rothenmeyer����������������������������������������������������������� 06734-961177      E-Mail VG-Verwaltung: info@vg-woellstein.org
                                                                                             Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung
                                                                                             Internet: www.woellstein.de
■ Wöllsteiner Tischlein e.V.
Bahnhofstr. 1, 55597 Wöllstein
Ausgabe von Lebensmitteln an bedürftige Menschen
Öffnungszeit: mittwochs von 09.00 Uhr - 11.30 Uhr                                                          Amtliche Bekanntmachungen
Kontakt: Stegemann-Krüger������������������������������������� 06703/66 19 883
e-mail: woellsteiner.tischlein@gmail.com

■ Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein                                                                            Stellenausschreibung
Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürf-
tige Menschen und deren Angehörige.
Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt.                                                                     Die Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein sucht zum
Sonja Hill                                                                                                  nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich II - Bür-
E-Mail: sonja.hill@pflegestuetzpunkte-rlp.de                                                                gerdienste in Vollzeit
Tel. 06732/ 932 94 95
Fax. 06732/ 932 94 96
                                                                                                  einen Sachgebietsleiter / eine Sachgebietsleiterin
Sabine Theis                                                                                                    für das Aufgabengebiet Ordnungsamt
E-Mail: sabine.theis@pflegestuetzpunkte-rlp.de                                                                         und Asylangelegenheiten
Tel. 06732/ 932 94 84                                                                             Aufgaben u. a.:
Fax. 06732/ 932 94 96                                                                             • Bearbeitung von Angelegenheiten des allgemeinen Ordnungs-
Servicezeiten:                                                                                        rechts
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung                                                • Bearbeitung von Angelegenheiten des Gewerbe- und Gast-
www.pflegestuetzpunkte-rlp.de                                                                         stättenrechts
                                                                                                  • Koordinierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs
■ ZEITBANK Wöllstein und Umgebung e.V.                                                                sowie Bearbeitung daraus entstehender Rechtsstreitigkeiten
„Zeit geben und Zeit nehmen“                                                                      • Bearbeitung der Angelegenheiten einer Straßenverkehrsbe-
Die Mitglieder des Vereins unterstützen sich gegenseitig.                                             hörde
Wir informieren Sie gerne telefonisch unter                                                       • Bearbeitung der Angelegenheiten des Brand- und Katastro-
Tel. 06703 - 3059270 Frau Kämmerer oder                                                               phenschutzes
Tel. 06703 - 941654 Frau Güntner                                                                  Wir erwarten:
oder per E-Mail: zeitbank@gmx.de                                                                  • Befähigung für das Statusamt 3. Einstiegsamt der Fachrich-
Gäste/Interessenten sind zu unseren Kennenlern-Treffen
                                                                                                      tung Verwaltung und Finanzen bzw. abgeschlossene Verwal-
immer herzlich willkommen.
                                                                                                      tungsprüfung II
                                                                                                  • Gute Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht
■ Gemeindeschwester plus                                                                              sowie im Verwaltungs- und Verfahrensrecht
Sie sind über 80 Jahre alt und brauchen noch keine Pflege? Sie                                    • Fachkompetenz
möchten ihre Selbständigkeit und Gesundheit so lange wie möglich                                  • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
erhalten? Ihnen bei Ihren Wünschen, Sorgen und Bedarfen zu helfen
                                                                                                  • Sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen
und Sie über Unterstützungs- und Freizeitangebote zu informieren ist
meine Aufgabe! Als „Kümmerer“ vor Ort, besuche ich Sie gerne bei                                  • Selbständige, verantwortungsbewusste und flexible Arbeits-
Ihnen zu Hause.                                                                                       weise
Denn auch Fürsorge ist Vorsorge!                                                                  • Bereitschaft zum Verrichten von Dienst außerhalb der üblichen
Carmen Mitsch                                                                                         Dienstzeiten
Pflegestützpunkt Wörrstadt-Wöllstein                                                              Für die abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit ist je
Rheingrafenstraße 4-6, 55286 Wörrstadt                                                            nach persönlicher Voraussetzung eine Besoldung/Vergütung bis
Telefon: 06732 / 933 6870, Mobil: 0175 / 116 8907                                                 zur Besoldungsgruppe A 10 LBesO bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD
mitsch.carmen@alzey-worms.de                                                                      möglich. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis
                                                                                                  zum 30.11.2021 an Verbandsgemeinde Wöllstein, Personalverwal-
■ Weisser Ring e.V.                                                                               tung, St. Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim erbeten.
Wir helfen Kriminalitätsopfern - Außenstelle Worms / Landkreis Alzey,                             Gerne können Sie sich auch per E-Mail bewerben: bewerbungen@
Tel.: 0151 5127 8604 E-mail: weisser-ring.az-wo@hoeding.net                                       vg-woellstein.org
                                                                                                  Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung
■ WiW Bürgerinitiative                                                                            bevorzugt berücksichtigt.
Willkommen in Wöllstein e.V.                                                                      Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da die Bewerbungs-
Ehrenamtliche Hilfe für Geflüchtete und Neubürger                                                 unterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des
Unterstützung mit Projekten (Café, Sprachkurse, Fahrradwerkstatt                                  Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestim-
etc.) und durch persönliche Hilfe, Begleitung und Patenschaften                                   mungen des Datenschutzes ordnungsgemäß vernichtet.
Tel: 06703-961966 oder -2363, Dr. Petra Renner-Weber                                              Für Rückfragen steht Ihnen Herr Büroleiter Unselt gerne telefo-
Tel: 0176-31698385 Leonie Weber                                                                   nisch unter 06703/30212 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre
oder: mail@willkommeninwoellstein.de                                                              Bewerbung!
Annahme von Kleidung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                                            - 8 -                                                 Ausgabe 47/2021

    Betriebssatzung AöR mit Vereinbarung                                 (5) Der räumliche Wirkungsbereich der Anstalt ist für die Ausübung
                                                                         hoheitlicher Befugnisse und der damit verbundenen Satzungsbefug-
                                                                         nis auf das Gebiet der beiden Verbandsgemeinden begrenzt.
                                                                         (6) Die Ortsgemeinde Partenheim ist an die Abwasserbeseitigungsein-
                                                                         richtungen des „Abwasserzweckverbandes Untere Selz“ angeschlos-
                                                                         sen, die Ortsgemeinden Gabsheim und Wendelsheim sind an die
                                                                         Abwasserbeseitigungseinrichtungen des „Zweckverbands Abwasse-
                                                                         rentsorgung Rheinhessen“ angeschlossen.
                                                                                                   §2
                                                                                      Zweck und Aufgaben der Anstalt
                                                                         (1) Die Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt - im folgen-
                                                                         den Verbandsgemeinden genannt - übertragen der Anstalt die ihnen
                                                                         gemäß § 57 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) obliegende
                                                                         Aufgabe der öffentlichen Abwasserbeseitigung nach § 86 a Abs. 2
                                                                         GemO.
                                                                         Zweck der Anstalt ist insbesondere, das auf dem Gebiet der Ver-
                                                                         bandsgemeinden anfallende
                                                                         Abwasser zu beseitigen und die dafür notwendigen Anlagen zu betrei-
                                                                         ben. Die Anstalt hat
                                                                         •    das Schmutz- und Oberflächenwasser von den in den Verbands-
                                                                              gemeinden gelegenen Grundstücken - aufgrund besonderer
                                                                              Vereinbarungen auch aus dem Gebiet benachbarter Kommunen-
                                                                              abzuleiten und umweltgerecht zu beseitigen,
                                                                         • den Schlamm aus zugelassenen Kleinkläranlagen einzusammeln,
                                                                              abzufahren, aufzubereiten und zu verwerten/entsorgen und
                                                                         • das Abwasser aus Abwassergruben einzusammeln, abzufahren,
                                                                              aufzubereiten und zu verwerten/entsorgen.
                                                                         Weitere Einzelheiten zur Aufgabenübertragung ergeben sich aus der
                                                                         Anlage zu dieser Satzung.
                                                                         (2) Die Anstalt ist außerdem zu allen Maßnahmen und Geschäften
                                                                         berechtigt, die der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben unmittel-
                                                                         bar oder mittelbar dienlich sind. Die Anstalt darf sämtliche Hilfs- und
                                                                         Nebengeschäfte betreiben, die die Erfüllung ihrer Aufgaben fördern
                                                                         bzw. diese wirtschaftlich berühren.
                                                                         (3) Die Anstalt darf sich ~ im Rahmen ihrer Aufgaben und der gesetz-
                                                                         lichen Vorschriften - anderer Unternehmen bzw. Organisationen
                                                                         bedienen und sich an ähnlichen oder anderen Unternehmen bzw.
                                                                         Organisationen beteiligen, solche gründen oder erwerben.
                                                                         (4) Die Anstalt wird ermächtigt, zur Wahrnehmung der ihr übertrage-
                                                                         nen Aufgaben und der gesetzlichen Vorschriften mit anderen Kommu-
                                                                         nen zusammenzuarbeiten.
                                                                         (5) Benachbarte Gemeinden können nach dem Abschluss entspre-
                                                                         chender Vereinbarungen an die
                                                                         Abwasserbeseitigungseinrichtungen der AWW angeschlossen wer-
                                                                         den.
                                                                         (6) Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird das Anlagevermögen des
                                                                         Eigenbetriebes Abwasser der VG Wöllstein sowie das Anlagevermö-
                                                                         gen des Eigenbetriebes Abwasser der VG Wörrstadt vollständig auf
                                                                         die Anstalt übertragen.
          Satzung für die gemeinsame AöR
                                                                                                    §3
      „Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt“
                                                                                           Kompetenzen der Anstalt
                in Kurzform „AWW“                                        (1) Die Anstalt ist nach §. 86a Abs. 3 Gema berechtigt, anstelle der
                  vom 01.01.2022                                         Trägerverbandsgemeinden Satzungen für die übertragenen Aufga-
Aufgrund der §§ 24 und 86a der Gemeindeordnung in der Fassung der        ben zu erlassen und über Anschluss- und Benutzungszwang zu ent-
Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geän-         scheiden und diesen geltend zu machen. Sie ist zudem berechtigt,
dert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 02.03.2017(GVBI. S. 21) sowie      gemäß dem Kommunalabgabengesetz für das Land Rheinland-Pfalz
des § 14a des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit           (KAG) Gebühren, Beiträge Kostenerstattungen und sonstige Entgelte
(KomZG) vom                                                              im Zusammenhang mit den wahrzunehmenden Aufgaben gemäß § 2
22.12.1982 (GVBI. S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des         Abs. 1 zu erheben, die hierzu erforderlichen Bescheide zu erlassen
                                                                         wie auch die in diesem Zusammenhang erlassenen Bescheide gemäß
Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBI. S. 21) haben die Verbandsgemein-
                                                                         den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land
deräte der Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt in jeweils
                                                                         Rheinland-Pfalz (LVwVG) zu vollstrecken.
getrennten Sitzungen die folgende Satzung beschlossen:                   (2) Der AöR wird die Dienstherrenfähigkeit gemäß § 86b Abs. 4 GemO
                         §1                                              verliehen. Sie kann somit Beamte ernennen, versetzen, abordnen,
                                                                         befördern und entlassen, sofern sie hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
         Rechtsform, Name, Sitz, Stammkapital,                           (3) Die Anstalt kann Beschäftigte anstellen, versetzen, eingruppieren
                   Wirkungsbereich                                       und entlassen. Die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes
(1) Die „Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt“ ist eine Einrich-      des Landes Rheinland-Pfalz (LGG) sowie § 61 GemO gelten entspre-
tung der Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt in der Rechts-        chend. Sie wird Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes
form einer gemeinsamen rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts     Rheinland-Pfalz.
(Anstalt). Die Anstalt wird durch Neubildung nach der Eigenbetriebs-     (4) Die Anstalt führt als Dienstsiegel das Wappen des Landes Rhein-
und Anstaltsverordnung und nach Maßgabe der Bestimmungendieser           land-Pfalz mit der umlaufenden
Satzung gegründet und geführt.                                           Schrift „Abwasserbeseitigung Wöllstein-Wörrstadt, Anstalt des öffent-
(2) Die Anstalt führt den Namen „Abwasserbeseitigung Wöllstein-          lichen Rechts“.
Wörrstadt“ mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Sie tritt                                    §4
unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf.                                        Organe
Die Kurzbezeichnung lautet „AWW (AöR)“.
                                                                         (1) Organe der Anstalt sind:
(3) Die Anstalt hat ihren Sitz in 55286 Wörrstadt.
(4) Das Stammkapitalbeträgt 1.500.000,-€ und entfällt hälftig auf die    a) der Vorstand (§ 5),
Verbandsgemeinden Wöllstein und Wörrstadt. Dabei wird das Stamm-         b) der Verwaltungsrat (§§ 6-8).
kapital nicht bar, sondern durch Übernahmeder Aktiva und Passivader      (2) Die Mitglieder der Organe der Anstalt sind zur Verschwiegenheit
beiden Abwasserbetriebe der Verbandsgemeinden erbracht.                  über alle vertraulichen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                                             - 9 -                                                 Ausgabe 47/2021
Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse             (5) Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Aufwandsent-
des Unternehmensverpflichtet.                                             schädigung für die Teilnahme an den Sitzungen, deren Höhe in der
Die Pflicht besteht für die Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden        Geschäftsordnung festgelegt wird. Der Vorsitzende erhält eine Auf-
aus der Anstalt fort. Sie gilt nicht gegenüber den Organen der Ver-       wandsentschädigung in doppelter Höhe, der stellvertretende Vorsit-
bandsgemeinden.                                                           zende in anderthalbfacher Höhe.
(3) § 22 GemO (Ausschließungsgründe) sowie § 20 (Ausgeschlossene          (6) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Personen) und § 21 (Befangenheit) des Verwaltungsverfahrensgeset-
zes gelten entsprechend.                                                                              §7
                                                                                         Aufgaben des Verwaltungsrats
                                §5                                        (1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vor-
                             Vorstand                                     stands. Er beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Anstalt in eigener Verantwor-    Anstalt, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestim-
tung nach Maßgabe der Gesetze, der vorliegenden Satzung und der           men.
Beschlüsse des Verwaltungsrats.                                           (2) Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über:
(2) Der Vorstand besteht aus dem Vorstandssprecher und zwei wei-          a)   Grundsätze und Ziele der Anstalt,
teren Mitgliedern. Näheres zur Vertretungsregelung sowie zur Auftei-
                                                                          b)   Änderungen der Satzung der Anstalt,
lung der Aufgaben regelt die Geschäftsordnung für den Vorstand. Der
Vorstand wird vom Verwaltungsrat gem. § 86b Abs. 2 GemO auf die           c)   den Erlass/Änderungen einer Allgemeinen Entwässerungssatzung
Dauer von fünf Jahren bestellt; Wiederbestellung ist zulässig.                 sowie einer Entgeltsatzung
(3) Die Vorstandsmitglieder vertreten sich gegenseitig. Der Verwal-       d)   Geschäftsordnung für den Vorstand,
tungsrat kann den Vorstandsmitgliedern Geschäftsbereiche über-            e)   Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung der
tragen. Das Nähere hierzu wird in der Geschäftsordnung für den                 Anstalt an anderen Unternehmen bzw. Organisationen,
Vorstand geregelt.                                                        f)   den vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts- und Finanzplan und
(4) Der Vorstandssprecher vertritt die Anstalt gerichtlich und außer-          hierzu eventuell notwendige Änderungen,
gerichtlich.                                                              g)   die Festsetzung der Entgelte nach Kommunalabgabengesetz und
(5) Der Verwaltungsrat kann durch Beschluss Befreiung von den                  Landesgebührenordnung (Gebühren und Beiträge sowie Aufwen-
Beschränkungen des § 181 BGB                                                   dungs- und Auslagenersatz)
erteilen.                                                                 h)   die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses,
(6) Der Vorstand kann seine Vertretungsbefugnis mit Zustimmung des
                                                                          i)   die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung eines Ver-
Verwaltungsrats auf
                                                                               lustes
Beschäftigte der Anstalt übertragen.
(7) Der Vorstand setzt die sich aus dem Wirtschaftsplan ergebenden        j)   die Bestellung des Abschlussprüfers,
Maßnahmen in eigener Verantwortung um. Bei Auftragsvergaben sind          k)   die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands. Die
Überschreitungen bis zu 10% des Wirtschaftsplanansatzes zulässig,              Abberufung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen.
sofern die Mehrkosten durch Deckungsfähigkeit finanziert werden
können. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der Eigenbetriebs- und          l) die Entlastung des Vorstands,
Anstaltsverordnung (EigAnVO).                                             m) die mittel- und langfristigen Planungen.
(8) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge,     (3) Entscheidungen des Verwaltungsrates über
insbesondere auch über die Anwendungsfälle des § 7 Abs. 4 lit. a)         a)   die Veränderung der Aufgabe der Anstalt,
sowie c) - g), rechtzeitig zu unterrichten und ihm auf Anforderung in
                                                                          b)   die Veränderung der Trägerschaft,
allen Angelegenheiten Auskunft zu geben. Er hat gegenüber dem Ver-
waltungsrat spätestens zum 30.09. einen Zwischenbericht über die          c)   die Rückzahlung von Eigenkapital bzw. die Erhöhung des Stamm-
Abwicklung des Vermögens- und Erfolgsplanes schriftlich abzugeben.             kapitals,
Darüber hinaus hat der Vorstand einmal jährlich gegenüber den bei-        d) die Verschmelzung sowie Auflösung bedürfen der Zustimmung
den Verbandsgemeinderäten einen Geschäftsbericht über das voran-               der Räte beider Verbandsgemeinden.
gegangene Wirtschaftsjahrabzugeben. Des Weiteren hat der Vorstand         (4) Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungs-
den Verwaltungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des           rats zu:
Erfolgsplanes erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwen-           a)   dem Erwerb, der Veräußerung oder der Belastung von Grund-
dungen zu erwarten sind. Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten,             stücken und Rechten an Grundstücken, sofern im Einzelfall eine
die Auswirkungen auf den Haushalt der Verbandsgemeinden haben                  Wertgrenze von 50.000,00 ۟berschritten wird,
können, sind neben dem Verwaltungsrat auch die Verbandsgemein-            b)   der Festsetzung allgemeiner Bedingungen und Regeln für Lie-
den unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vorstand hat die             ferungen und Leistungen, soweit bei einer öffentlich-rechtlichen
Verbandsgemeinden zudem unverzüglich über alle wichtigen Angele-               Regelung. des Benutzungsverhältnisses die Bedingungen und
genheiten zu unterrichten, die die ordnungsgemäße Durchführung der             Regelungen nicht in Satzungen festgelegt werden,
Aufgabe beeinträchtigen könnten.
                                                                          c)   erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 8
                              §6                                               und Mehrausgaben, sofern diese im Einzelfall einen Betrag von
                                                                               50.000,00 ۟berschreiten,
                         Verwaltungsrat
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, einem stell-         d)   dem Erlass und der Niederschlagung von Forderungen, sofern im
vertretenden Vorsitzenden sowie 12 weiteren stimmberechtigten                  Einzelfall eine Wertgrenze von 25.000,00 ۟berschritten wird,
Mitgliedern. Es gelten die Vorgaben des § 8 Abs. 1 und 2 des Landes-
                                                                          e) der Stundung von Forderungen sowie dem Abschluss von Ver-
gesetzesüber die kommunale Zusammenarbeit (KomZG).
                                                                               gleichen über Ansprüche, sofern im Einzelfall eine Wertgrenze von
(2) Die Aufteilung der Vertreter und Stimmen auf die Mitglieder der
                                                                               25.000,00 € überschritten wird,
AöR erfolgt paritätisch auf die beiden Verbandsgemeinden.
Danach haben die Mitglieder der AöR folgende Vertreter und Stim-          f) die Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie den
men: Verbandsgemeinde Wöllstein: 7 Stimmen,                                    Abschluss von Vergleichen jeweils ab 25.000,00 €,
Verbandsgemeinde Wörrstadt: 7 Stimmen.                                    g) die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung von Beschäftig-
Zum Verwaltungsrat treten in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertrete-        ten; ab der Entgeltgruppe 9. § 47 Abs. 2 GemO gilt entsprechend.
rinnen und Vertreter der                                                  In den Anwendungsfällen der Buchstaben a), c) - g) hat der Vorstand
Beschäftigten hinzu; diese haben beratende Stimme.                        den Verwaltungsrat in der nächsten Verwaltungsratssitzung hierüber
Für die weiteren stimmberechtigten Mitglieder sowie die Mitarbei-         zu unterrichten.
tervertreter sind Vertreter vom Entsendungsgremium zu wählen. Die         (5) Bei Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die
stimmberechtigten Mitglieder sowie deren Vertreter müssen Mitglied        Anstalt bis zu einer Sitzung des Verwaltungsrats aufgeschoben wer-
des Entsendungsgremiums sein.                                             den kann, trifft bei Dringlichkeit der Vorstand im Einvernehmen mit
(3) Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Verwaltungs-          dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden des Ver-
rat bestimmen sich nach § 86b Abs. 3 Sätze 3 bis 5 GemO, § 14 b           waltungsrats die notwendigen Maßnahmen. Über diese Maßnahmen
Abs. 2 und § 9 Abs. 1KomZG. Die Übernahme des Vorsitzes und der           hat der Vorstand den Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten.
Stellvertretung erfolgt durch die beiden Bürgermeister der Verbands-      (6) Der Vorsitzende des Verwaltungsrats vertritt die Anstalt gerichtlich
gemeinden alternierend jeweils für die Hälfte der Wahlperiode der Ver-    und außergerichtlich gegenüber dem Vorstand und seinen Mitgliedern.
tretungsorgane.
(4) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrats entspricht der
                                                                                                     §8
Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane; sie endet für das jewei-                   Einberufung und Beschlussfassung
lige Mitglied vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Rat der entsen-       (1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche oder elektronische Einla-
denden Verbandsgemeinde. Die Mitglieder des Verwaltungsrats üben          dung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen. Die Einla-
ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Mitglieder weiter aus.              dung muss Tageszeit und Ort und die Tagesordnung angeben und den
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Verbandsgemeinde Wöllstein
Wöllstein                                                            - 10 -                                               Ausgabe 47/2021
Mitgliedern des Verwaltungsrats spätestens am 6. Tag vor der Sitzung      (2) Die Anordnung und Ausführung finanzwirksamer Vorgänge sind
zugehen. In dringenden Fällen kann die Frist abgekürzt werden.            personell und organisatorisch zu trennen.
(2) Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im
Quartal, einzuberufen. Er muss außerdem einberufen werden, wenn                                        § 11
es mindestens 1/3 der Mitglieder des Verwaltungsrats unter Angabe                                Jahresabschluss
des Beratungsgegenstandesbeantragt.                                       (1) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die
(3) Sitzungen des Verwaltungsrats werden vom Vorsitzenden des Ver-        Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirt-
waltungsrats geleitet, im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter.    schaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschluss-
(4) Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind öffentlich, sofern nicht      prüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder die Beratung der Natur       Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe
des Beratungsgegenstandes nach in nichtöffentlicher Sitzung erfor-        des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht,
derlich ist. Der Verwaltungsrat kann mit Zweidrittelmehrheit im Einzel-   die Erfolgsberichte und der Bericht über die Abschlussprüfung sind
fall beschließen, dass auch andere Angelegenheiten aus besonderen         den beiden Verbandsgemeinden zuzuleiten.
Gründen in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden; dies· gilt nicht   (2) Für die Aufstellung, Feststellung und Prüfung des Jahresabschlus-
für die Beratung und Beschlussfassung in Satzungsangelegenheiten.         ses und des Lageberichts gelten die Vorschriften der Eigenbetriebs-
(5) Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel durch Beschlüsse in       und Anstaltsordnung des Landes Rheinland-Pfalz; die für große
Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungs-     Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des
gemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend        Handelsgesetzbuches sind entsprechend anzuwenden. Bei der Prü-
sind, darunter der Vorsitzende oder im Falle seiner Verhinderung sein     fung des Jahresabschlusses ist § 53 HGrG entsprechend zu beachten.
Stellvertreter.
(6) Sofern außergewöhnliche Notsituationen dies erfordern, dürfen                                    §12
Beschlüsse in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfah-                    Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan
ren oder mittels Video- oder Telefonkonferenzen gefasst werden, wenn      (1) Das Wirtschaftsjahr der Anstalt ist das Kalenderjahr.
alle ordentlichen Verwaltungsratsmitglieder diesem Verfahren zustim-      (2) Der Vorstand stellt in Anwendung der Eigenbetriebs- und Anstalts-
men. Die Zustimmung ist in einem Vorverfahren einzuholen, welches         ordnung des Landes Rheinland- Pfalz vor Beginn des Wirtschafts-
schriftlich oder elektronisch durchzuführen ist. Die Zustimmungsfrist     jahres einen Wirtschaftsplan auf. Der Wirtschaftsführung ist eine
gemäß Satz 2 kann unter der Einladungsfrist gemäß Absatz 1 liegen.        fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan
Ausbleibende Rückmeldungen sowie Zustimmungen nach Ablauf der             umfasst den Vermögens- und Erfolgsplan sowie die Stellenübersicht.
Frist gelten als Ablehnung. Im Rahmen des Vorverfahrens sind die
Tagesordnung bzw. die Beratungsgegenstände zur Beschlussfassung                                     §13
mitzuteilen.                                                                              Deckung des Finanzbedarfs
(7) Der Verwaltungsrat ruft in seiner nächsten Präsenzsitzung oder        (1) Die Anstalt deckt ihre Kostendurch Beiträge, Benutzungsgebühren
Video- oder Telefonkonferenzmit Beteiligung der Öffentlichkeit die im     sowie Entgelte. Ergänzend sind § 29 Abs. 2 i.V. m. § 11 EigAnVO anzu-
Umlaufverfahren gefassten Beschlüsse auf und kann diese aufheben,         wenden. (2) Die Anstalt ist berechtigt, Darlehen aufzunehmen.
soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind.
(8) Für die Beschlussfähigkeit im Rahmen von Telefon- und Videokon-                                   §14
ferenzen gilt Absatz 4 Satz 2 entsprechend. Die Teilnahme per Video-                           Bekanntmachungen
oder Audiokonferenz, per Telefon oder einem anderen vergleichbaren        Die Bekanntmachungen der Anstalt erfolgen jeweils in den amtlichen
bild- oder tongebenden technischen Kommunikationsverfahren steht          Bekanntmachungsorganen der beiden Verbandsgemeinden. Dort sind
der persönlichen Sitzungsteilnahme gleich, wobei die Form der Teil-       auch die Feststellungen des Jahresabschlusses und des Lageberichts
nahme auch die Stimmabgabe in gleicher Weise umfasst.                     ortsüblich bekannt zu machen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht
(9) Bei Video- oder Telefonkonferenzen ist der Öffentlichkeit auf elek-   und der Bestätigungsvermerksind an sieben Tagen öffentlich auszule-
tronischem Weg die Teilnahme zu ermöglichen, sofern keine Gründe          gen. In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
des Absatz 3 Satz 2 entgegenstehen. Die Einwohnerinnen und Ein-
wohner sind hierüber in geeigneter Form zu unterrichten. Die in nicht-                                 § 15
öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit in                             Dauer der Anstalt
geeigneter Form bekannt zu geben.
                                                                          Die Anstalt des öffentlichen Rechts „Abwasserbeseitigung Wöllstein-
(10) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über
                                                                          Wörrstadt“ wird auf Dauer gebildet.
denselben Gegenstand einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die
Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss                                     §16
auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen werden.
                                                                                               Auflösung. der AöR
(11) Der Verwaltungsrat kann auch unter Verzicht auf die Förmlich-
keiten der Einberufung zu einer Sitzung zusammentreten, sofern alle       (1) Die Entscheidung über die Auflösung der AöR bedarf der Zustim-
Mitgliederhiermit einverstanden sind.                                     mung der beiden Verbandsgemeinden. Wird die Auflösung der AöR
(12) Alle Beschlüsse des Verwaltungsratswerden grundsätzlich in offe-     von einer der beiden Verbandsgemeinden begehrt, verpflichtet sich
ner Abstimmung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen             die jeweils andere Verbandsgemeinde, die notwendige Zustimmung
gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmen-            nicht ohne triftigen Grund zu verweigern.
gleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.                                 (2) Die Auflösung der Anstalt erfolgt nach der Zustimmung gemäß
(13) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.    Abs. 1 mit einer Frist zum Ende des Wirtschaftsjahres, welches auf
Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats zu unter-      das Wirtschaftsjahrfolgt, in dem die vollständige Zustimmung der bei-
zeichnen und soll spätestens einen Monat nach der Sitzung jedem           den Verbandsgemeinden vorliegt, nicht jedoch vor dem 31. Dezem-
Mitglied des Verwaltungsrates zugehen.                                    ber2032.
(14) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil,        (3) Im Falle einer Auflösung werden den beiden Verbandsgemeinden
sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Beschlüsse fasst.           die jeweils eingebrachten Abwasserentsorgungsanlagen und -ein-
                                                                          richtungen zurückübereignet. Darüber hinaus fällt das Vermögen den
                             §9                                           beiden Verbandsgemeinden in dem Verhältnis zu, in dem die Buch-
                 Verpflichtungserklärungen                                restwerte der Abwassereinrichtungen in dem Gebiet der jeweiligen
                                                                          Verbandsgemeindezueinander im Zeitpunkt der Auflösung stehen.
(1) Verpflichtende Erklärungen der Anstalt bedürfen der Schriftform.      Gleiches gilt für bestehende Verbindlichkeiten. Die übertragenen Auf-
Die Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Abwasserbeseitigung           gaben fallen an die beiden Verbandsgemeinden zurück.
Wöllstein-Wörrstadt, Anstalt des öffentlichen Rechts“ durch die jewei-    (4) Die Beschäftigtender AöR, denen zum Zeitpunkt der Auflösung der
ligen Vertretungsberechtigten unter Verwendung des Dienstsiegels.         AöR ein Rückkehrrecht zu einer der Verbandsgemeinden zusteht, keh-
(2) Die Vorstandsmitglieder unterzeichnen ohne Beifügung eines Ver-       ren zu der jeweiligen Verbandsgemeinde zurück. Beschäftigte ohne
tretungszusatzes. Erklärungen des Verwaltungsrats werden vom Vor-         Rückkehrrecht werden von den Verbandsgemeinden im Verhältnis zur
sitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter unter       Aufteilung entsprechend Abs. 2 Satz 1 übernommen.
der Bezeichnung ,,Verwaltungsrat der Abwasserbeseitigung Wöll-            (5) Die AöR gilt als fortbestehend, solange und soweit der Zweck der
stein-Wörrstadt, Anstalt des öffentlichen Rechts“ abgegeben.              Abwicklung es erfordert. Dies gilt insbesondere für Folgekostenaus
                          §10                                             der Tätigkeit der AöR.
         Wirtschaftsführung, Rechnungswesen,                                                         § 17
          Vermögensverwaltung und Prüfung                                          Inkrafttreten und Gründung der Anstalt
(1) Die Anstalt ist unter Beachtung ihrer Aufgaben sparsam und wirt-      (1) Die Rechtskraft dieser Satzung und die Gründung der Anstalt
schaftlich zu führen. Es gelten die Vorschriften des § 86 b Abs. 5 GemO   sowie die Übernahme der Aufgabe der Abwasserbeseitigung werden
und ergänzend die Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsord-        auf den 01.01.2022 festgesetzt.
nung des Landes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 1999 (GVBI S 373)          (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Anstaltssatzung treten gleichzeitig
in der jeweils geltenden Fassung.                                         außer Kraft:
Wöllstein                                                             - 11 -                                                Ausgabe 47/2021
•   Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abwasser der VG Wörrstadt         -    das Erarbeiten von Vorschlägen zur Optimierung der Betriebsab-
    vom 15.06.2016                                                              läufe,
•   1. Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Abwasser             -    die Vorkalkulation, Ausschreibung und Vergabe von Investitionen,
    der VG Wörrstadt vom 13.12.2019                                             insbesondere von
•   Betriebssatzung für die Abwassereinrichtung der VG Wöllstein
    vom 11.12.2000                                                         • Umbauten, Erweiterungen,
•   1. Änderung der Betriebssatzung für den Abwasserentsorgungs-           • elektrotechnischen Anlagen,
    betrieb der VG Wöllstein vom 06.12.2001                                • steuer- und automatisierungstechnischen Anlagen,
                                                                           • Betriebsstoffen,
                                 Wöllstein/Wörrstadt, den 09.11.2021       - die Einleitung bei behördlichen Genehmigungsverfahren,
                                                                 gez.      - die Teilnahme an den Sitzungen der zuständigen Ratsgremien,
                      Gerd Rocker                     Markus Conrad        - die Erstellung des Maßnahmen- und Investitionsplanes,
                     Bürgermeister                     Bürgermeister       - Klärschlammbeseitigung.
                Verbandsgemeinde                  Verbandsgemeinde         Der Anstalt obliegen auf der Grundlage der Satzung auch folgende
                          Wöllstein                         Wörrstadt      Leistungen:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf die
                                                                           - Wirtschaftlichkeitsberechungen für Investitionen,
Rechtsfolgen dieser Bestimmung hingewiesen, wonach Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses          - Planung und Umsetzung von Rationalisierungskonzepten.
Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma-              Die AWW wird die Verbandsgemeinden über die im Rahmen der Auf-
chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt         gabenerfüllung bekanntwerdende Mängel und wichtige Ereignisse
nicht, wenn die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die      unterrichten, soweit sie erhebliche Auswirkungen auf die technische
Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Sat-             Einheit haben.
zung verletzt worden sind, oder vor Ablauf der in Satz 1 genannten
Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand                                       §3
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der                           Kaufmännische Aufgaben
Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die             Die Aufgabe umfasst in kaufmännischer Hinsicht die ordnungsge-
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.                mäße Erledigung aller betriebsbedingten Aufgaben, soweit rechtlich
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so           und kaufmännisch geboten. Die AWW hat die Abwasserbeseitigung
kann auch nach Ablauf der in Satz 1genannten Frist jedermann diese         mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchzuführen.
Verletzung geltend machen.                                                 Dazu gehören insbesondere:
                      Anlage zur Satzung AöR
               Einzelheiten zur Aufgabenübertragung                        -   Buchführung, Rechnungslegung und Rechnungswesen,
                                                                           -   Erstellung des Jahresabschlusses,
                                §1                                         -   Vorbereitung von Förderanträgen, Verwendungsnachweisen und
                           Allgemeines                                         Vergaben,
Die Verbandsgemeinden übertragen der Anstalt die Aufgabe der               - Mitwirkung bei Verträgen, die im Zusammenhang mit den Aufga-
Abwasserbeseitigung. Die Aufgabe umfasst die gesamte technische                ben stehen,
und kaufmännische Betriebsführung der Abwasserbeseitigung. Sie             - Betreuung von Investitionen,
wird vom AWW in eigenem Namen und als eigene Aufgabe durchge-
                                                                           - Mitwirkung bei behördlichen Genehmigungsverfahren.
führt. Zur Erfüllung der Aufgabe wird der Anstalt das Anlagevermögen
der jeweiligen technischen Einheiten durch die Verbandsgemeinden           Die AWW erstellt den Wirtschaftsplan für den Bereich der Abwasser-
übertragen.                                                                beseitigung nach den Vorschriften des Eigenbetriebs- und Anstalts-
Die AWW hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben alle hierfür in der jeweils   rechts sowie die Entgeltkalkulation nach den Vorschriften des
gültigen Fassung geltenden Rechtsvorschriften, Genehmigungen,              Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG).
Erlaubnisse, Auflagen, Bedingungen, behördliche Anordnungen u.ä.,                                        §4
zu beachten und zu befolgen, insbesondere
                                                                                                Verwaltungsaufgaben
- Wasserhaushaltsgesetz,
                                                                           Zu den Verwaltungsaufgaben der AWW gehören insbesondere
- Landeswassergesetz,
- Abgabenordnung,                                                          -    Vorbereitung von und Teilnahme an Sitzungen der Verbandsge-
- Gemeindeordnung,                                                              meinderäte zur Sachinformation in Bezug auf die Abwasserbe-
                                                                                seitigung.
- Kommunalabgabengesetz,
                                                                           -    Erstellung von Abgabenbescheiden,
- Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung,
                                                                           -    Abwicklung von Rechtsbehelfsverfahren,
- VOB, VOL.
                                                                           -    Mitwirkung bei Vollstreckungen,
Die AWW hat die für die Abwasserbeseitigung erforderlichen Satzun-
gen (Allgemeine Entwässerungssatzung, Entgeltsatzung Abwasser-             -    Abwicklung des allgemeinen Schriftverkehrs.
beseitigung) zu erlassen.                                                                              §5
                              §2                                                     Zuständigkeit der Verbandsgemeinden
                     Technische Aufgaben                                   Einleitungsrechte gehen auf die AWW über. Dies gilt auch für
Die Aufgabe umfasst in technischer Hinsicht die ordnungsgemäße             zukünftige Einleitungsrechte. Der AWW werden die Aufgaben des
Erledigung aller betriebsbedingten                                         Gewässerschutzbeauftragten nach den Bestimmungen des Wasser-
Aufgaben, soweit rechtlich und technisch geboten.                          haushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz
Die AWW hat die maßgebenden Anlagen bestimmungsgemäß nach                  übertragen.
den jeweils anerkannten Regeln der Technik im Sinne des Wasser-
haushaltsgesetzes zu betreiben und instand zu halten sowie die dazu                    Öffentliche Bekanntmachung
erforderlichen Betriebsstoffe und Materialien bereitzustellen.
Die AWW übernimmt insbesondere                                                           vom 25. November 2021
-   die ingenieurtechnische Betreuung,                                     Nach § 97 Abs. 1 GemO, Rheinland-Pfalz, liegt der Entwurf der
-   die Organisation und Durchführung des Bereitschaftsdienstes,           Haushaltssatzung und des Haushaltsplans der Verbandsgemeinde
                                                                           Wöllstein für das Jahr 2022 mit seinen Anlagen vom 26. November
-   den Betrieb der Pumpstationen, Regenentlastungsbauwerken
                                                                           2021 im Zimmer 1.06 der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St.
    und Kläranlagen,
                                                                           Floriansweg 8, 55599 Gau-Bickelheim, während den allgemeinen Öff-
-   die Kanalnetzinspektion,                                               nungszeiten zur Einsichtnahme aus. Bei Einsichtnahme bitten wir Sie
-   die Kanalnetzunterhaltung,                                             vorher telefonisch mit Herrn Maurer 06709/302-31 zwecks Terminver-
-   die ingenieurmäßige Überwachung der Betriebsabläufe,                   einbarung Kontakt aufzunehmen. Innerhalb von 14 Tagen (26. Novem-
-   die fachtechnische Auswertung und Beurteilung betriebstechni-          ber bis 10. Dezember 2021) können Vorschläge zum Entwurf der
    scher Daten,                                                           Haushaltssatzung, des Haushaltsplan und seiner Anlagen eingereicht
-   die Überwachung der Einhaltung von behördlichen Auflagen und           werden. Die Vorschläge sind beim Sachgebiet Finanzen, Zimmer 1.06,
    Betriebsvorschriften,                                                  der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599
-   die Überprüfung der technischen Ausstattung vorhandener Anla-          Gau-Bickelheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
    gen sowie Erstellung und Aktualisierung von Dienst- und Betriebs-                                    Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein
    anweisungen,                                                                                                            Sachgebiet Finanzen
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