"Radfahren mit Licht" - Gemeinde Altdorf
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63. Jahrgang/Nummer 50 Samstag, 12. Dezember 2020 he i tsak t io n Si cher m i t Li cht“ „Radfah r e n Die richtige Beleuchtung trägt maßgeblich zu mehr Si- cherheit auf den Straßen bei. Wer unbeleuchtet unter- wegs ist, gefährdet sich und andere. Das gilt besonders für Radfahrer. Häufig wird in den Gemeinden moniert, dass Radfahrer*innen, besonders Schüler*innen, oft- mals ohne Licht auf dem Weg zur Schule sind. Doch Appelle dagegen nutzen wenig. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde Altdorf auch in diesem Jahr der Akti- on „Lass dich mal wieder sehen -Tu‘s aus Liebe – Mach das Licht an“- der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Kommunen in Baden-Württem- berg e. V. (AGFK-BW) angeschlossen. So war am Freitagmorgen Bürgermeister Erwin Heller zusammen mit zwei Mitarbeiter*innen bereits um 6.45 Uhr vor Ort am Kreisverkehr Altdorf-Ost und überrasch- te mehr als 150 „gut beleuchtete“ Radfahrer mit einem süßen Nikolausgruß. Die „unbeleuchteten“ Radfahrer machte er freundlich darauf aufmerksam, wie wichtig das „Gesehen-werden“ für die eigene Sicherheit am Fahrradlenker ist. Bürgermeister Erwin Heller belohnt die Radfah- rer*innen, die mit Licht unterwegs waren, mit ei- nem Schokogruß Bürgermeister Erwin Heller war erfreut über die vielen guten Gespräche mit den Schüler*innen, die sich auf dem Schulweg über diese Überraschung freuten. „Ich denke, es ist gut, dieses Thema positiv anzu- gehen und einmal diejenigen zu belohnen, die al- les richtig machen und mit Licht fahren, als nur im Mitteilungsblatt zu appellieren „Fahrt mit Licht!“ Er hofft, dass sich die Aktion weit herumspricht und das Thema so im Gespräch bleibt. Glücklicherweise war die Zahl der Radfahrer*innen ohne Licht an diesem Morgen an knapp zwei Hän- den abzuzählen. Fast alle waren mit guter Beleuch- tung in dieser kalten Morgenstunde unterwegs. Reger Schüler*innenverkehr in früher Morgenstunde auf dem Radweg Altdorf-Holzgerlingen
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2020 NOTDIENSTE Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Nachbarschaftshilfe Altdorf Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Rita Kröll, Telefon 60 22 25 Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Telefon (0 70 31) 6 84 74 10 Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, 71083 Herrenberg IAV-Beratungstelle Öffnungszeiten: Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen Patienten können ohne telef. Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. und Gesprächskreis für pflegende Angehörige Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online- Ambulanter Kinder & Jugendhospizdienst sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de Landkreis Böblingen (Begleitung von Familien mit schwerst- und sterbenskranken Kindern, Begleitung von Kindern mit schwerstkrankem und sterbendem Elternteil) Tierärzte Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 6 59 64 01 Samstag / Sonntag, 12. / 13. Dezember 2020 Dr. med. vet. Andrea Reibel Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen Berliner Str. 7, 71101 Schönaich Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige stützen Tel. (0 70 31) 65 39 65 Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte beginnt am angegebenen Tag Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 30 49 402 um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Trauergruppe (Hilfe für Trauernde) Apotheken Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 Samstag, 12. Dezember 2020 Apotheke am Markplatz Betreuungsgruppe für Demenzkranke Markplatz 4, 71063 Sindelfingen Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 Tel. (0 70 31) 81 45 37 Sonntag, 13. Dezember 2020 Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit Central-Apotheke einer psychischen Erkrankung, Wettgasse 45, 71101 Schönaich deren Angehörige, Freunde und Nachbarn Tel. (0 70 31) 65 13 88 Telefon (0 70 31) 66 333 66, Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr Sonnen-Apotheke Das Gespräch ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen der Schwei- Mercedesstraße 11, 71063 Sindelfingen gepflicht. Tel. (0 70 31) 79 49 99 Montag, 14. Dezember 2020 Informations- und Beratungstelefon häusliche Gewalt Apotheke Diezenhalde Telefon (0 70 31) 6 63 13 31 Freiburger Allee 57, 71034 Böblingen Tel. (0 70 31) 27 38 89 MOBILE-Management von Beruf und Familie Laurentius-Apotheke Maichingen Telefon (0 70 31) 6 63 19 28 Laurentiusstraße 24, 71069 Sindelfingen Tel. (0 70 31) 38 23 65 Frauen helfen Frauen Dienstag, 15. Dezember 2020 Telefon (0 70 31) 63 28 08, E-Mai: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de Apotheke im Breuningerland Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen Thamar – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Tel. (0 70 31) 9 57 90 Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch, 16. Dezember 2020 Apotheke an der Stuttgarter Straße Notrufzeiten: nachts, 20.00 bis 7.00 Uhr, Sa., So., Feiertage durchgehend Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63, www.thamar.de Tel. (0 70 31) 22 70 11 Donnerstag, 17. Dezember 2020 Wasserversorgung Zweckverband Apotheke Dr. Beranek Ammertal-Schönbuchgruppe Bahnhofstraße 12, 71101 Schönaich Entstörungsdienst, Telefon (08 00) 8 15 18 15 Tel. (0 70 31) 65 73 73 24-Stunden-Service (gebührenfrei deutsches Inland) Apotheke im Spitzholz Feldbergstraße 61, 71067 Sindelfingen Pro Familia Böblingen Tel. (0 70 31) 80 55 77 Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts- Freitag, 18. Dezember 2020 konfliktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver- Apotheke im Dorf hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen, Hildrizhauser Straße 2, 71155 Altdorf Telefon (0 70 31) 67 80 05, E-Mail: boeblingen@profamilia.de . Tel. (0 70 31) 60 10 10 Telefonzeiten: Montag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Löwen-Apotheke am Domo Dienstag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Hirsauer Straße 8, 71063 Sindelfingen Tel. (0 70 31) 700791 Die Sprechstunden der Frauenbeauftragten Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt am angegebenen Tag für Bürgerinnen und Bürger: um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Landratsamt Böblingen, Zimmer 361, 3. Stock, Neubau, Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung. Zahnärztlicher Notdienst Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter (07 11) 7 87 77 22. Krisentelefon – ich schaff‘ es nicht mehr „Gewaltig überfordert – wenn Pflege an ihre Grenzen stößt“ Kinderärztlicher Notdienst Montag bis Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr, (0 70 31) 6 63-30 00 Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochenende von Samstag, 9.00 Uhr, bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses Tierrettung Unterland e.V. Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung. Notrufnummer (0 71 32) 8 59 97 19
12. Dezember 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 3 Schließzeiten des Rathauses über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel Aufgrund der Bund-/Länderempfehlungen zur Corona-Pandemie bleiben auch die Ämter des Rathauses in der Zeit von Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 6. Januar 2021 geschlossen. Für standesamtliche und sonstige Notfälle ist während- dessen an allen Werktagen in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr ein telefonischer Notdienst unter der Rufnummer (0 70 31) 74 74 12 erreichbar. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Pfle- geheim Seewiesen“ findet auch während der Rathaus- schließtage statt. Deshalb ist das Rathausfoyer zur Einsicht- nahme der Planunterlagen an allen Werktagen, während der Dienststunden, montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr (mit Ausnahme des Heiligen Abends und Silvester sowie der Feiertage) geöffnet. Ab Donnerstag, den 7. Januar 2021 sind alle Ämter wieder telefonisch oder per E-Mail für Sie da. Bitte vereinbaren Sie individuelle Besuchstermine direkt mit den zuständigen Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern der Rathausverwaltung oder über die Zentrale unter Tel. (0 70 31) 74 74 0. Die Corona-Hotline des Gesundheitsamts (Terminvergabe Testzentren, Verhaltensregeln bei Corona) erreichen Sie zu Bei Notfällen in der Wasserversorgung erreichen Sie den folgenden Zeiten unter Tel. (0 70 31) 6 63-35 00 von Notdienst des Zweckverband Ammertal-Schönbuchgruppe Montag bis Freitag, 8.00 bis 16.00 Uhr unter Tel. (08 00) 8 15 18 15 Samstag, Sonntag, 10.00 bis 14.00 Uhr Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und Kontaktstelle für Erkrankungen außerhalb der Sprech- danken für Ihr Verständnis. zeiten Ärzte – Bereitschaftsdienst, Tel.: (0 70 31) 116 117 Ihr Rathausteam Kein Erscheinungstermin des Amtsblattes Altdorf am Samstag, den 9. Januar 2021 Liebe Bürgerinnen, Liebe Bürger, wie Ihnen sicherlich als eifrige/r Leser/in unseres Amts- blattes und auch durch die Medien bekannt ist, steigen die Corona-Fälle weiterhin immer mehr und der Teil-Lock- down wurde bis 10. Januar 2021 verlängert. Anlässlich dieser Zahlen hat sich die Gemeindeverwal- tung entschieden in der Kalenderwoche 1, Samstag, den 9. Januar 2021, kein Amtsblatt zu veröffentlichen! Wir bitten dies entsprechend zu berücksichtigen. Somit ist der 1. Erscheinungstermin 2021: Kalenderwoche 2 – Samstag, der 16. Januar 2021 Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund! Ihre Gemeindeverwaltung
Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2020 Im Jahr 2003 wurde der Brunnen reaktiviert und vom Wasser- Aus dem Gemeinderat wirtschaftsamt für die Entnahme von Grundwasser für land- wirtschaftliche Zwecke zugelassen. Weil die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser für landwirtschaft- liche Zwecke aus dem Brunnen „Wolfsgrube“ abgelaufen war, Bericht über die Gemeinderatssitzung am wurde im Januar 2019 eine neue Erlaubnis beantragt. Im Rah- Dienstag, den 8. Dezember 2020 men dieses Verfahrens wurde neben der unteren Wasserbehörde auch das Gesundheitsamt gehört. Im September 2020 erhielt die TOP 1 – Betriebsplanung und Forsthaushalt für das Jahr 2021 Gemeinde eine weitere befristete Erlaubnis bis Ende 2033 für die Zum ersten Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Nutzung der Wolfsgrube. Erwin Heller Frau Alexandra Radlinger, Sachgebietsleiterin beim Die neue Erlaubnis macht es, wie bisher, möglich, Grundwasser Amt für Forsten des Landratsamts Böblingen sowie Revierförster am Brunnen Wolfsgrube für landwirtschaftliche und kleingärtneri- Florian Schwegler, der am 01.01.2020 seinen Dienst im neuen sche Zwecke im Außenbereich zu entnehmen. Die Entnahme für Revier „Schönbuchlichtung Süd“ (Altdorf, Hildrizhausen, Weil im kleingärtnerische Zwecke im Innenbereich ist nicht erlaubt und Schönbuch, Waldenbuch) angetreten hatte. damit illegal. Obst und Gemüse zum Rohverzehr sowie Getrei- Frau Radlinger ging in ihrem kurzen Überblick über die Situation de und Kartoffeln sollen 2 Wochen vor der Ernte nicht mehr mit der Wälder im Landkreis Böblingen insbesondere auf die in die- Wasser aus dem Brunnen Wolfsgrube gegossen werden, da das sen Zeiten sehr wichtige Funktion des Waldes als Aufenthalts- Wasser kein Trinkwasser ist. Pflanzen und Pflanzenteile, die vor und Erholungsort für die Menschen sowie auf die zunehmenden dem Verzehr nicht mehr abgekocht werden (z.B. Erdbeeren, Sa- Probleme durch den Klimawandel ein. Sodann erläuterte Förster lat, Kräuter usw.) dürfen damit nicht gegossen werden. Seitens Schwegler die Maßnahmen, die im Altdorfer Wald im laufenden des Gesundheitsamtes wird empfohlen, eine jährliche mikrobielle Jahr abgeschlossen wurden. Außerdem gab er einen kurzen Untersuchung des Brunnenwassers zu beauftragen. Überblick über die geplanten Arbeiten, die im Jahr 2021 erfolgen sollen. In der Vergangenheit kam es leider vor, dass das Wasser aus der Wolfsgrube auch im Innenbereich für vielerlei Verwendungs- Das Amt für Forsten beim Landratsamt Böblingen ist aktuell da- zwecke unzulässigerweise genutzt wurde. Vereinzelt wurde der mit befasst, den jährlichen forstlichen Betriebsplan für den Ge- Schlüssel für die Wolfgrube an Dritte weitergegeben, die sich auf meindewald Altdorf zu erstellen. diese Weise das jährliche geringe Entgelt von 10 Euro erspart ha- Für das Jahr 2021 ist ein Holzeinschlag in Höhe von 930 Fest- ben. Einige wenige solcher Fälle wurden der Gemeinde bekannt metern geplant. An entsprechenden Holzerlösen werden 54.000 und entsprechend aufgegriffen. Euro erwartet. Die Fällung und die Aufarbeitung verursachen Kosten i.H.v. von 22.000 Euro. Es soll vor allem Laubholz einge- Weil die derzeitige Nutzungsgebühr, die seit der Wiederinbetrieb- schlagen und verkauft werden. Wie in den vergangenen Jahren nahme des Brunnens vor 15 Jahren nicht erhöht wurde, mit ei- ist eine Jungbestandspflege geplant. Hierfür sind 2.000 Euro vor- nem Pauschalbetrag von jährlich 10 Euro pro Nutzer deutlich zu gesehen. Zusätzlich fallen Kosten für die Pflege junger Kulturen in niedrig ist, wird der Betrag nun ab 01.01.2021 auf 20 Euro ange- Höhe von 9.000 Euro an. Im Gegenzug wird mit einem Zuschuss hoben. Die derzeitigen Nutzer werden über die neuen Regelun- für nachhaltige Waldwirtschaft in Höhe von 2.000 Euro gerechnet. gen mit einem Schreiben der Verwaltung informiert. Gleichzeitig muss nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieses Für die Instandhaltung der Waldwege, der Wasserableitungen Wasser nicht für die Befüllung von Hauswasseranlagen oder für sowie die Unterhaltung von Erholungseinrichtungen sollen ins- das Gießen des Hausgartens verwendet werden darf. Dies war gesamt 3.000 Euro bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist mit schon immer unzulässig und ist auch weiterhin verboten. Versicherungsbeiträgen von 5.500 Euro und Mitgliedsbeiträgen von 400 Euro zu rechnen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde angeregt, die Nutzung des Wassers aus der Wolfsgrube strenger zu kontrollieren und Aufgrund des am 19. Mai 2019 beschlossenen Forstreformgeset- missbräuchliche Verwendung konsequent zu unterbinden. Haus- zes ist das Landratsamt zukünftig gehalten, die Beförsterung und halte, die ihre Brauchwassertanks mit Wolfsgruben-Wasser füllen den Holzverkauf kostendeckend zu kalkulieren. Diese Leistungen und damit die Toilettenspülung betreiben, sparen sich die Abwas- wurden daher bereits ab dem 01.01.2020 zu Gestehungskosten sergebühr auf Kosten der Allgemeinheit. angeboten. Die Kosten für die Beförsterung und den Holzverkauf, abzüglich dem Mehrbelastungsausgleich, belaufen sich im Haus- haltsjahr 2021 demzufolge auf voraussichtlich 13.000 Euro. Im TOP 3 – Einmalige Corona-Sonderzahlung für die Beschäftig- Jahr 2021 ist mit einem Defizit in Höhe von 500 Euro zu rechnen. ten der Gemeinde Altdorf Nach der Beantwortung einiger Fachfragen aus der Mitte des Mit der letzten Tarifeinigung im öffentlichen Dienst schlossen die Gemeinderats, beschloss dieser einstimmig, dem Nutzungs- und Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften auch einen Son- Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2021 zuzustimmen und dertarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Be- die dort veranschlagten Erträge und Aufwendungen in den Haus- sondere Belastungen während der Corona-Pandemie sollen da- haltsplan 2021 zu übernommen. mit abgemildert werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass diese Regelung auch für die Beschäftigten der Gemeinde TOP 2 – Wasserentnahme am Brunnen „Wolfsgrube“ Altdorf angewendet werden soll. So erhalten Vollzeitbeschäftig- Künftige Entnahmeregelungen te mit dem Dezembergehalt eine einmalige Sonderzahlung zwi- schen 400 Euro und 600 Euro, je nach Gehaltsgruppe. Teilzeitbe- Gemeindekämmerer Yannik Schneider stellte den Vorschlag für schäftigte und auch die Mitarbeiterinnen der Kernzeitbetreuung eine künftige Nutzungs- und Entgeltregelung für den Brunnen erhalten die Sonderzahlung anteilig, je nach dem individuellen „Wolfsgrube“ vor. Seit einigen Jahren können Altdorfer Bürgerin- Beschäftigungsumfang. nen und Bürger dort an der Laienstraße Wasser zur Bewässerung ihrer gärtnerischen und landwirtschaftlichen Flächen entnehmen. Aus der Mitte des Gremiums wurde zudem angeregt, Vorschlä- Alle Nutzer des Brunnens bezahlen einen jährlichen Pauschal- ge zu entwickeln, um mit finanziellen Anreizen das vor allem im betrag in Höhe von 10,00 Euro für eine unbegrenzte Wasserent- pädagogischen Bereich dringend benötigte Personal an die Ge- nahme und erhalten gegen eine zusätzliche Kaution von einmalig meinde zu binden bzw. neues Personal zu gewinnen. Denn es ist 30,00 Euro einen Schlüssel ausgehändigt. nach wie vor schwierig, die dringend benötigten Erzieherinnen Der Brunnen diente ehemals der teilweisen Wasserversorgung und Erzieher zu finden. Viele umliegende Städte und Gemeinden des Ortes und wurde nach dem Anschluss der Altdorfer Was- und auch private Träger bezahlen übertarifliche Zulagen und wer- serversorgung an die Ammertal-Schönbuchgruppe für das Trink- ben so unter Umständen das gute Altdorfer Personal ab. wasser stillgelegt. Fortsetzung auf Seite 6
12. Dezember 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 5 Quarantäne und Isolation Die Corona-Verordnung Absonderung regelt die Isolierung im Krankheitsfall und die Quarantäne von Kontaktpersonen und ersetzt bisherige Schreiben der Behörden. Quarantäne Isolation Wenn ich direkten Kontakt zu einer an Wenn ich selbst typische Symptome habe Corona erkrankten Person hatte, oder schon auf mein Testergebnis warte, begebe ich mich in Quarantäne. begebe ich mich in Isolation. Die Quarantäne endet nach 10 Tagen. Sie endet frühestens nach 10 Tagen (Ab letztem Kontakt zur infizierten Person) Ich fühle mich krank Ich hatte direkten Kontakt Wenn Sie typische Corona-Symptome an sich feststellen, begeben Sie sich in Isolation, zu einer infizierten Person und melden Sie sich bei Ihrem Hausarzt oder Wenn im Haushalt eine Person mit dem unter 116 117 an den kassenärztlichen Notdienst. Corona-Virus infiziert ist, müssen sich alle Personen im Haushalt in Quarantäne begeben. Ich hatte einen PCR-Test Begeben Sie sich in Isolation und warten Sie Ihr Wenn man vom Gesundheitsamt die Testergebnis ab. Mitteilung erhält, dass man K1-Kontaktperson ist, muss man sich in Quarantäne begeben. Ich wurde positiv getestet Bleiben Sie in Isolation! Ein negativer Test verkürzt die Quarantäne nicht.* Wann endet die Isolation * - Ausnahmen für Cluster-Schüler Nach 10 Tagen (Wenn auch bereits 48. Std. symptomfrei). Ohne Symptome nach 10 Tagen ab Testdatum. War der positive Test ein Schnelltest, dann endet die Isolation erst mit dem negativen Ergebnis eines PCR-Tests.
Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2020 TOP 4 – Gewährung von Leistungsprämien für Beamtinnen TOP 6 – Sonstiges und Bekanntgaben und Beamte der Gemeinde Altdorf Bekanntgaben Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können seit Einführung des TVöD im Jahr 2005 ein sog. Leistungsentgelt erhalten. Die Betonfeldweg zur Kläranlage Beschäftigten der Gemeinde Altdorf erhalten dies als prozentua- Der frisch betonierte Feldweg zur Kläranlage wurde in der Nacht len Anteil eines Monatsgehalts seit 2010 jährlich ausbezahlt. Für von 26. auf 27. November stark beschädigt. Eine 3 cm tiefe die vier Beamtinnen und Beamte der Gemeinde soll ähnliches und rund 25 m lange Fahrradspur und zahlreiche Abdrücke von künftig ebenfalls möglich sein. Die Ausschüttung darf nach der Schuhprofilen haben einen Sachschaden in Höhe 5.000 Euro bis gesetzlichen Regelung nur an max. 50 %, also an zwei Mitar- zu 8.000 Euro verursacht. Die ausführende Firma hat Strafanzei- beiter/innen jährlich erfolgen. Je nach Haushaltslage kann Bür- ge erstattet und die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. germeister Erwin Heller künftig herausragenden besonderen Einzel- oder Teamleistungen honorieren. Eine Regelung, die die Die Freigabe des Betonfeldweges verzögert sich deshalb voraus- Voraussetzungen hierfür schafft, beschloss der Gemeinderat ein- sichtlich bis zum 18. Dezember 2020. stimmig. Befliegungsdaten für die Ausarbeitung der Starkregenge- fahrenkarte und die Überarbeitung der Flussgebietsuntersu- chung TOP 5 – Bausachen Endlich sind die für die Ausarbeitung der Starkregengefahrenkar- Anbau eines neuen Mühlengebäudes an die Altdorfer Mühle te und die Überarbeitung der Flussgebietsuntersuchung notwen- digen vom Land beauftragten Befliegungsdaten korrekt ausge- Um die Altdorfer Mühle zukunftsfähig weiter zu entwickeln, so- wertet und können verwendet werden. Das Fachbüro kann jetzt dass auch künftig die Versorgungssicherheit gewährleistet wer- endlich mit der Arbeit loslegen. den kann und um den gestiegenen Anforderungen in den Be- reichen der Lebensmittelsicherheit und der Hygiene sowie dem Software für das Ratsinformationssystem kontinuierlich steigenden Interesse an regionalen Produkten ge- Bürgermeister Erwin Heller wies eingangs der Sitzung darauf hin, recht zu werden, ist die Optimierung der Betriebsabläufe und eine dass die Verwaltung vor kurzem die Software für das neue Rat- Modernisierung notwendig. Die derzeitige Maschineneinrichtung sinformationssystem beschafft und installiert habe. Neben der ist teilweise 50 bis 60 Jahre alt. Die Vermahlungsanlage muss auf 16 % reduzierten Mehrwertsteuer habe man noch ein preis- deshalb dringend erneuert werden. Weil eine moderne und leis- reduziertes Anbot in Anspruch nehmen können, sodass weitere tungsfähigere Vermahlungsanlage im Bestandsgebäude keinen 30 % eingespart werden konnten. Die Sitzungsunterlagen waren Platz findet, soll das Bestandsgebäude einen südlichen Anbau bereits im neuen System und mit neuer Optik erstellt worden, erhalten. Die höhere Vermahlungskapazität wird voraussichtlich was anfänglich mehr Mühe als Zeitersparnis bedeute. Man sei keine Auswirkungen auf das Lkw-Verkehrsaufkommen haben. jedoch zuversichtlich, dass im neuen Jahr auch die Bürgerschaft Einstimmig erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einver- und die Gemeinderäte online auf die Unterlagen zugreifen könn- nehmen für dieses Bauvorhaben. ten. Wenn alle Vorbereitungen und die notwendigen Einstellun- gen abgeschlossen sind, wird dies möglich sein. Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Doppelgarage auf Anfragen dem Grundstück Bachstraße 30, Flst. 18 Nutzungsbedingungen für die Gemeinschaftsschuppenan- Das Grundstück Bachstraße 30, Flst. 18, soll durch einen Bau- lagen träger mit zwei Doppelhaushälften mit je zwei Doppelgaragen neu bebaut werden. Das Bestandsgebäude wird abgerissen. Das Ein Gemeinderat bat darum, die Nutzungsbedingungen für die Grundstück liegt direkt an der Würm. Um ein künftiges Hochwas- Gemeinschaftsschuppenanlagen im Mitteilungsblatt zu veröf- serrisiko für die Neubebauung auszuschließen, sollen die beiden fentlichen, damit sich mögliche Interessen darüber informierten Neubauten hochwasserangepasst ohne Untergeschoss errich- könnten. tet werden. Die bislang vorhandene Brücke über die Würm soll Besichtigung der Flüchtlingsunterkunft durch den PIA zurückgebaut und in der Grundstücksmitte mit einer Breite von rund 4 m neu errichtet werden. Die neue Brückenkonstruktion ist Auf Anregung des AK Asyl bat ein Gemeinderat um einen Termin so angelegt, dass der bestehende Straßenbaum in diesem Be- des Planungs- und Infrastrukturausschusses (PIA) zur Besichti- reich keinen Schaden nimmt und erhalten bleiben kann. Die neue gung der Flüchtlingsunterkunft in der Schaichhofstraße. Bürger- Brücke soll so angelegt werden, dass künftige Hochwassermaß- meister Erwin Heller berichtete, er sei vor wenigen Tagen zu einer nahmen an der Würm möglich sein werden. Besichtigung vor Ort gewesen. Drei der Wohnungen seien im Augenblick nicht belegt, sodass die Hausmeister und das Bau- Weil der Bauträger schnellstmöglich Planungssicherheit erhal- hofteam notwendige Reparatur- und Renovierungsarbeiten bis ten möchte, sollen mit der vorliegenden Bauvoranfrage bauord- zu einer Neubelegung durchführen können. Eine Begehung mit nungs- und wasserrechtliche Einzelheiten geklärt werden. Der den Mitgliedern des PIA will er gerne im neuen Jahr einplanen. Gemeinderat begrüßte, dass durch das Vorhaben zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden soll und stellte für das Baugesuch Anschreiben an die Eigentümer der Altdorfer Baulücken- das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht. grundstücke Aufgrund des erheblichen Arbeitsaufkommens zum Jahresende TOP 6 – Annahme von Spenden hin, werden die angekündigten Anschreiben an die Eigentümerin- nen und Eigentümer der Baulückengrundstücke voraussichtlich Die Annahme von Spenden hat in einer öffentlichen Sitzung durch erst im Januar versendet werden. den Gemeinderat zu erfolgen. Gem. § 78 IV der GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden für die Gemeinde Maskenpflicht auf den Spielplätzen zu entscheiden. Dass die Altdorfer Spielplätze und vor allem der neue Spielplatz Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Annahme von Klein- am Seeweg von vielen Kindern und ihren Eltern gerne genutzt spenden in Höhe von insgesamt 300 Euro für Zwecke der Ju- wird, das beobachten nahezu alle Gemeinderatsmitglieder. Und gendfeuerwehr und für den Kindergarten Schneckenburg sowie so waren sich alle einig, dass die geltenden Abstandsregeln und die Annahme von Einzelspenden über 100 Euro oder Sachspen- die Regelungen für private Treffen nach der Corona-VO (nur 2 den in Höhe von insgesamt 279,00 Euro. Diese Spenden kamen Haushalte, max. 10 Personen) dabei von vielen Erwachsenen der BiB und dem Kindergarten Schneckenburg zugute. nicht eingehalten werden.
12. Dezember 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 7 Trotz bedenklich steigender Infektionszahlen nicht nur im Bund, in Weihnachtsbotschaft 2020 von Landrat Baden-Württemberg und im Landkreis Böblingen, nehmen offen- sichtlich nicht alle die mit einer weiteren Ausbreitung der Pande- Roland Bernhard mie verbundenen Konsequenzen ernst genug. Und so wurde die „Wir müssen Weihnachten und Silvester klein feiern“ Frage eines Gemeinderatsmitgliedes, ob es auf Spielplätzen zu- lässig sei, wenn sich Erwachsene ohne Abstand und ohne Maske Liebe Bürgerinnen und Bürger, dort aufhielten, zu einem lebendigen Austausch. Den Vorschlag, die Kurve der Corona-Infektions- aufgrund der Corona-VO eine Maskenpflicht auf Spielplätze und zahlen zeichnet auch das Auf und öffentlichen Plätzen anzuordnen, will Bürgermeister Erwin Heller Ab von Hoffen und Bangen in unse- prüfen und falls notwendig umsetzen. Von einer Schließung der rer Gesellschaft im Jahr 2020 nach. Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten soll jedoch im Interesse des Die Pandemie hat uns vieles abver- kindlichen Bewegungsdrangs vorerst abgesehen werden. Letzt- langt: Das Schlimmste ist, dass das lich bliebe nur, an das Verantwortungsbewusstsein der Men- Virus bereits an die 100 Menschen schen zu appellieren. im Landkreis Böblingen das Leben gekostet hat. Die Bekämpfung von SARS-CoV-2 hat unsere Fähigkeiten, Gewohnheiten, Abläufe, Kapazitäten und Ressourcen in vielerlei Weise Amtliche Bekanntmachungen aufs Äußerste strapaziert. Alles mit dem Ziel eine Überlastung unseres Gesundheitssystems und unserer Krankenhäuser zu ver- hindern. Corona-Hotline „zwischen den Jahren“ Corona hat uns gelehrt, wie wichtig eine robuste medizinische Dringende Bitte: Haushaltsangehörige einer infizierten Per- Versorgung ist. Wir brauchen eine Versorgung, die personell, son müssen sich umgehend in Quarantäne begeben! finanziell und infrastrukturell großzügig ausgestattet ist. Wir im Die Corona-Hotline des Landkreises Böblingen ist über die Weih- Landkreis Böblingen rüsten uns im Bereich der Kreiskranken- nachtsfeiertage nicht besetzt. Nach den Weihnachtsfeiertagen, häuser für die Zukunft. Neben der Sanierung der Häuser in Her- am Sonntag, 27. Dezember 2020, ist sie von 10.00 bis 14.00 renberg und Leonberg ist es vor allem die Zusammenlegung der Uhr wieder erreichbar; ab Montag, 28. Dezember 2020, bis ein- Standorte Böblingen und Sindelfingen auf dem Flugfeld, die ei- schließlich 30. Dezember 2020 dann gewohnt von 8.00 bis 16.00 nen großen Fortschritt bedeutet. Für das Flugfeldklinikum haben Uhr. An Silvester und Neujahr ist die Hotline nicht besetzt. Ab wir in diesem Jahr den Spatenstich gesetzt, der Bau hat begon- 2. Januar 2020 gelten wieder die gewohnten Zeiten – Samstag nen. In unsere Krankenhauslandschaft investieren wir rund eine und Sonntag, jeweils 10.00 bis 14.00 Uhr, unter der Woche 8.00 dreiviertel Milliarde Euro, damit Sie alle, die Menschen im Land- bis 16.00 Uhr. kreis Böblingen, wohnortnah die beste medizinische Versorgung erhalten. Die Labore sind vom 24. bis 27. Dezember 2020 geschlossen. D.h., es werden keine Tests ausgewertet, und entsprechend in Die Corona-Beschränkungen des öffentlichen, wirtschaftlichen dieser Zeit auch keine positiven Fälle an das Gesundheitsamt und privaten Lebens haben Familien, Gewerbetreibende und gemeldet. Selbstständige, aber auch Arbeitnehmer bestimmter Branchen besonders hart getroffen, teilweise sind Existenzen gefährdet Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Leher schließt eine wichtige, oder schon kaputt gegangen. Ich wünsche ihnen Durchhaltever- andere Bitte an: „Wer im Haushalt lebt mit einer Person, die po- mögen und die Zuversicht, hoffentlich bald wieder Aufträge und sitiv getestet wurde, der muss sich selbstverständlich umgehend Kunden in großer Zahl zu erhalten. absondern. Hier geht es nicht darum, dass erst das Gesundheits- amt anrufen oder ein Testtermin vereinbart werden muss, sondern Es sind aber auch in diesem Jahr Kooperationen und Partner- die Pflicht zur Quarantäne gilt sofort.“ Die gesetzliche Grundlage schaften zwischen etlichen Akteuren entstanden, die großartig dafür ist die Corona Verordnung Absonderung. Es komme immer sind. Wir haben in so vielen Bereichen Entschlossenheit, Fleiß, wieder vor, so Dr. Leher, dass Haushaltsangehörige einer infizier- Disziplin, Improvisation und Hilfe erlebt, was mich als Landrat des ten Person noch zur Arbeit, in die Schule o.ä. gingen, so lange Kreises Böblingen sehr stolz macht. Nachbarschaftshilfen in der man sie nicht angerufen habe. Bevölkerung, das Engagement in den Verwaltungen, die Unter- stützung der Blaulicht-Organisationen, die Leistungsbereitschaft Auf der Corona-Infoseite der Homepage des Landkreises, von Ärzten, das Sich-Aufopfern von Kranken- und Altenpflegern https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html, ist dazu – alle mussten oft über ihre Schmerzgrenzen gehen. Nur dadurch ein kompakt aufbereitetes „Merkblatt Quarantäne und Isolation“ sind wir der Lage Herr geblieben. Ich bedanke mich herzlich bei und viele andere Informationen eingestellt.. Außerhalb der Er- all diesen Gruppen, für Ihren persönlichen Einsatz. Sie haben reichbarkeit gilt die Notrufnummer der Kassenärztlichen Vereini- Großartiges geleistet und direkt oder indirekt der Gesellschaft, gung, Tel. 116 117. besonders den gefährdeten Menschen, einen unschätzbaren Das Dashboard des Landkreises wird an den Feiertagen, wie auch Dienst erwiesen. Dafür zolle ich Ihnen meine Hochachtung. am Wochenende, nicht aktualisiert. Das Land Baden-Württem- berg veröffentlicht auf seiner Homepage auch Zahlen zur Lage, Wir werden einander noch eine ganze Weile unterstützen müs- (der Link dazu findet sich auf der Corona-Seite des Landkreises). sen. Lassen wir also in unseren Bemühungen nicht nach. Ich hoffe, Sie können sich in der Adventszeit und an den Feiertagen zwischen den Jahren etwas erholen, um Kräfte zu sammeln für die kommenden Herausforderungen. Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen Wir werden dieses Mal das Weihnachtsfest und die Silvesterfeier in kleineren Kreisen feiern müssen wie gewöhnlich. Unverändert Die vorgenommenen Geschwindigkeitsmessungen brachten fol- jedoch gibt die Weihnachtsbotschaft wie immer Hoffnung. Ich gendes Ergebnis: wünsche uns innig, dass wir bald die bestehenden Einschrän- kungen wieder komplett zurücknehmen können und wir uns nicht Datum Uhrzeit Straße zul. Ge- Ges. beanst. max. mehr hinter Masken verstecken müssen, sondern mit einem Lä- schw. Fahrz. Fahrz. km/h cheln begegnen. 27.11. 11.43–13.50 Uhr Hildrizhauser Str. 50 582 20 / 3,4 % 76 Frohe Weihnachten! 27.11. 14.16–18.45 Uhr Holzgerlinger Str. 30 1691 27 / 1,6 % 47 Ihr Roland Bernhard
Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2020 Termine der Woche Vollsperrung der Oberen Straße Dienstag, 15. Dezember 2020 Aufgrund einer Baumaßnahme ist die Obere Straße in der Zeit vom 14. Dezem- Leerung der Biomülltonne ber bis 18. Dezember 2020 voll gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert. Dienstag, 15. Dezember 2020 Wir bitten um entsprechende Beachtung. Leerung der Wertstofftonne Ihre Gemeindeverwaltung Eher leise ins Neue Jahr • in und vor Läden und Einkaufszentren sowie auf den dazuge- hörigen Parkplätzen, Landrat Roland Bernhard ruft zur Zurückhaltung auf, was Feuerwerk und Böller angeht • in, auf und vor allen Großmärkten, Wochenmärkten, Spezial- und Jahrmärkten sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen, Bund und Länder hatten sich im Rahmen der gemeinsamen Kon- ferenz Ende November darauf verständigt, dass Feuerwerke an • in Schulen ab der 5. Klasse, sowohl im Unterricht als auch auf Silvester auf belebten Straßen und Plätzen verboten werden bzw. den Verkehrswegen, keine öffentlich veranstalteten Feuerwerke stattfinden sollen. • in Fußgängerbereichen wie Einkaufsstraßen, Fußgängerzonen, Was dies im Einzelnen bedeutet, können Städte und Gemeinden Marktplätzen und stark frequentierten Wegen eine Alltagsmas- jeweils selbst regeln. ke oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Im Landkreis Böblingen appelliert Landrat Roland Bernhard an Die Maskenpflicht soll dazu beitragen, die Infektionen in der Be- die Menschen, dieses Jahr den Jahreswechsel etwas anders zu völkerung zu verringern. Sie ist ein Baustein vieler Maßnahmen begehen als sonst. „Aber deshalb nicht mit weniger Zuversicht bei der Bekämpfung des Virus‘ und ein Beitrag, den jede und und Tatendrang für das nächste Jahr“, betont Roland Bernhard. jeder leisten kann. Die übrigen Vorgaben, insbesondere zum Ab- „Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig, dass wir uns auf Din- standhalten gelten dennoch weiterhin. ge besinnen, die gut waren und sind, und dass wir positiv nach vorne blicken und dem Neuen Jahr motiviert begegnen.“ All das Immer wieder erreichen uns Berichte, dass unsere Spielplätze, hänge aber nicht von Böllern oder Raketen ab. Angesichts der insbesondere der neue Spielplatz am Seeweg, gut angenommen aktuellen Lage, die wohl auch über die Feiertage noch Anlass zu werden. Kinder müssen ihren Bewegungsdrang ausleben kön- großer Vorsicht geben wird, sei es angezeigt, das eigene Verhal- nen und für die Eltern ist das Treffen mit anderen Eltern auf dem ten anzupassen. Spielplatz eine willkommene Abwechslung und Gelegenheit zum Austausch. Aufgrund der geltenden Corona-Verordnung fallen die Silvester- feierlichkeiten in diesem Jahr ohnehin anders aus. Es dürfen sich Leider wird dabei oft sowohl auf den Corona-Abstand von (nach derzeitigem Stand) nur maximal fünf Personen aus nicht 1,5 m zwischen Erwachsenen als auch auf die Alltagsmaske mehr als zwei Haushalten treffen, (Kinder bis einschließlich 14 verzichtet. Jahren zählen nicht). Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Das kann leicht passieren, wenn man die spielenden Kinder be- Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf obachtet oder in ein Gespräch vertieft ist. Dass das Virus jede Personen. Was die Ausnahme für geradlinige Verwandte (Groß- Gelegenheit zur Verbreitung nutzt, das zeigen uns die aktuellen eltern-Eltern-Kinder) angeht, so dürfen so zwar mehr als zwei Zahlen, die auf hohem Niveau stagnieren bzw. im Steigen begrif- Haushalte zusammen kommen, die maximale Personenzahl von fen sind. fünf darf aber dennoch nicht überschritten werden. Bevor unsere Spielplätze zu Hotspots werden und wir über deren Diese Regelung ist, nach derzeitigem Stand, nur für die Zeit vom Schließung nachdenken müssen, möchten wir alle erwachsenen 23. bis 27. Dezember aufgehoben. Dann dürfen maximal zehn und verantwortungsbewussten Spielplatznutzer appellieren: Personen zusammenkommen. Auch hier zählen Kinder bis ein- Halten Sie auch auf den Spielplätzen gegenüber anderen schließlich 14 Jahren nicht mit. Ansonsten gilt die Begrenzung Personen den notwendigen Abstand von 1,5 m. Wenn dies unabhängig vom Verwandtheitsgrad der Personen. Und auch die nicht möglich ist, tragen Sie Ihre Alltagsmaske! Beschränkung auf zwei Haushalte ist aufgehoben. Unser Krämermarkt 2021 entfällt Maske-tragen immer dann, wenn kein Ab- In Anbetracht der gestiegenen Infektionszahlen und den damit stand gehalten werden kann verbundenen Beschränkungen haben wir uns entschlossen, Seit dem 27. April 2020 gilt in Ba- den Krämermarkt im Januar 2021 abzusagen. den-Württemberg eine Masken- Auch in einer kleinteiligen Umsetzung sehen wir Schwierig- pflicht. Personen nach ihrem sechs- keiten, ein erhöhtes Risiko und die Gefahr, dass Aufwand und ten Geburtstag müssen Nutzen nicht im Verhältnis stehen. • im öffentlichen Personennah- Uns ist bewusst, dass sich jeder nach ein bisschen Normali- verkehr, also zum Beispiel in tät sehnt. Allerdings stehen Gesundheit und Sicherheit über U-Bahnen und Bussen sowie an allem. Bahn- und Bussteigen und im öf- fentlichen Fernverkehr, In der Hoffnung, dass wir in 2022 wieder einen normalen Krä- mermarkt veranstalten können und dürfen, bitten wir um Ihr • in Arbeits- und Betriebsstätten, Verständnis und wünschen weiterhin alles Gute. wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft eingehalten werden Bleiben Sie gesund! kann – auch im Freien, auf dem Be- Ihre Gemeindeverwaltung triebsgelände und auf Baustellen,
Preise für Brennholz in langer Form: 12. Dezember 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 9 Eiche 58,00 Euro/fm Buche 64,00 Euro/fm Esche Der 60,00 Brennholzverkauf 2021 startet Euro/fm Zum Beginn des Holzeinschlags sind Vorbestellungen für den Preise für Brennholz in langer Form: Brennholzverkauf ab sofort möglich. Bitte beachten Sie hierzu auch die Bestimmungen für die Eiche 58,00 Euro/fm Die Anträge auf Holzbestellung können im Brennholzaufbereitung. Rathaus, Zimmer 11, abgegeben oder in den Briefkasten der Gemeinde eingeworfen Bestellungen können nur schriftlich angenommen werden. werden. Buche 64,00 Euro/fm Eine Bestellung per E-Mail (proeckl@altdorf-bb.de) Bei der Bestellung muss der Nachweis eines absolvierten Mo- ist ebenfalls möglich. torsägenlehrgangs des Aufarbeitenden erbracht werden. Eine Esche 60,00 Euro/fm Kopie ist dabei ausreichend. Auch beim Aufarbeiten des Holzes Die Anträge auf Holzbestellung können in den Briefkasten im Wald muss dieser Nachweis dem Förster auf Verlangen vor- der Gemeinde eingeworfen oder per E-Mail an Frau Pröckl gezeigt werden. (proeckl@altdorf-bb.de) gesendet werden Bestellungen Die Gemeinde bietet dieseskönnen Jahr wiederbis zum in Brennholz 20.12.2020 langer Form entgegengenommen werden. (ganze Stämme oder Stammteile; Abrechnung in Festmetern) an. Bestellungen können bis zum 20. Dezember 2020 entgegen- Brennschichtholz wird nicht angeboten. genommen werden. Antrag auf Holzbestellung Buche Eiche Esche in langer Form (fm) Name: ______________________________________ Straße: ______________________________________ Telefon: ___________________________________ Datum u. Unterschrift: ___________________________________ Merkblatt für Brennholzkunden Arbeitssicherheit, Unfallverhütung Für die eigene Sicherheit und Gesundheit ist bei der Arbeit mit der Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung (Helm mit Ge- Regeln für die pflegliche und sichere Aufarbeitung von hör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Brennholz Handschuhe) zu tragen. Die Vorgaben aus der „Unfallverhütungs- vorschrift Forsten“ der Unfallkasse sind einzuhalten (http://www. beitung von Brennholz Allgemeine Informationen uk-bw.de). Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mit der Motor- Waldarbeit ist eine gefährliche Tätigkeit. Der Landesbetrieb säge arbeiten. ForstBW und das Landratsamt Böblingen legen deshalb beson- Ein Erste-Hilfe-Set ist vor Ort mitzuführen. Im Notfall müssen Ret- deren Wert ieb ForstBW undauf dassicheres Arbeiten.Böblingen Landratsamt Der öffentliche legenWald im Land- deshalb tungskräfte schnell zu einem Unfallort finden. Ein gut sichtbar ab- kreis Böblingen ist zudem nach PEFC zertifiziert. Wald im Landkreis Böblingen ist zudem nach PEFC zertifi- Das Zertifikat gestelltes Fahrzeug hilft hierbei. Ein Fahrzeug ist im Wald jedoch steht für eine nachhaltige und umweltgerechte Waldwirtschaft. tgerechte Waldwirtschaft. Zur Einhaltung der festgelegten so abzustellen, dass neben dem allgemeinen „Forstverkehr“ Zur Einhaltung der festgelegten Standards benötigen wir die Mit- enden Menschen. auch ein Rettungswagen nicht an der Durchfahrt behindert wird. hilfe aller im Wald arbeitenden Menschen. zkunden verpflichtend und dienen dem persönlichen Schutz Flächenlose und Brennholz lang (Polterholz) dürfen nur von Per- Die aufgeführten Regelungen sind deshalb für Brennholzkun- sonen aufgearbeitet werden, die mit der Motorsäge umgehen gen dieses Merkblattsund den verpflichtend werden dienenmit demdem Kauf vonSchutz persönlichen „Brenn-und können. Als Nachweis wird die Bescheinigung der Teilnahme an der pfleglichen Waldbewirtschaftung. Die Bedingungen dieses einem mindestens eintägigen Motorsägenlehrgang verlangt. Merkblatts werden mit dem Kauf von „Brennholz lang“ und „Flächenlosen“ anerkannt. Bei der Arbeit ist auf andere Waldbesucher Rücksicht zu nehmen. eit mit der Motorsäge die persönliche Schutzausrüstung
Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 12. Dezember 2020 Maschinen- und Geräteeinsatz Hinweise zum Eichenprozessionsspinner zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die sich in Bei der Aufarbeitung von Eichenholz ist es möglich, dass sich einem betriebssicheren Zustand befinden und nach Möglichkeit Gespinste der Raupen des Eichenprozessionspinners auf der vom Forsttechnischen Prüfungsausschuss des KWF anerkannt Stammoberfläche befinden. Die darin enthaltenen Brennhaare sind (Prüfzeichen: „FPA“ oder „KWF Gebrauchswert“). der Raupen können bei Berührung allergische Reaktionen aus- lösen. Für die Motorsäge darf nur biologisch schnell abbaubares Ket- tenhaftöl (z. B. blauer Engel) verwendet werden. Die Verwendung Haftung von Sonderkraftstoff wird verlangt. Der Forstbetrieb haftet nicht für Schäden, die dem Brennholz- Der Einsatz von Seilwinden ist entsprechend den Vorgaben der käufer bei der Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes, sowie bei der Forstrevierleitung möglich. Das Ziehen mit Ketten oder festen damit verbundenen Benutzung der Waldwege entstehen. Seilen ist jedoch verboten. Der Brennholzkäufer haftet bei Verschulden für Schäden gegen- Fahren im Wald über Dritten. Für Eigenschäden besteht kein Versicherungsschutz durch den Forstbetrieb. Das Fahren ist nur auf Fahrwegen (max. 30 km/h), befestigten Maschinenwegen und markierten Rückegassen gestattet. Bei Verkaufsbestimmungen nasser Witterung ist das Befahren der Rückegassen nicht er- laubt. Das Befahren der Bestandesfläche ist in jeder Form aus Dieses Merkblatt ist Bestandteil der Verkaufsbedingungen. Mit Gründen des Bodenschutzes verboten. dem Erwerb des Holzes wird das Recht zur Aufarbeitung erwor- ben. Verstöße gegen die Regeln des Merkblatts können zum Fahrzeuge sind so abzustellen, dass der allgemeine „Forstver- Verlust des Brennholzes ohne Anspruch auf Rückvergütung des kehr“ nicht behindert wird. Kaufpreises führen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, bei An Sonn- und Feiertagen darf im Wald nicht gefahren werden. groben Verstößen durch den Käufer oder einen Erfüllungsgehilfen (z. B. bei Fahren im Bestand außerhalb der Rückegassen, Sägen Holzaufarbeitung ohne Motorsägenkurs oder ohne vollständige persönliche Schut- zausrüstung, Fällen eines Baumes usw.) eine Vertragsstrafe von Zur Aufarbeitung freigegeben ist nur liegendes Brennholz (Brenn- 100,- Euro zu zahlen. holz lang, Flächenlos). In einem Flächenlos darf sämtliches liegendes, frisch eingeschla- Die Weitergabe eines Flächenloses an Dritte bedarf der vorheri- genes Holz (auch Nadelholz) aufgearbeitet werden. Nichtderb- gen Absprache mit dem Forstrevierleiter. holz mit einem Durchmesser unter 7 cm darf nicht aufgearbeitet gez. Kratzer, werden. Stehende Bäume oder Baumteile dürfen dagegen nicht umgesägt werden, auch wenn sie dürr sind. Liegendes Holz, Leiter Amt für Forsten das sich bereits in Zersetzung befindet („liegendes Totholz“) darf nicht aufgearbeitet werden, da dessen Erhalt für unsere Natur Ihr Ansprechpartner: sehr wichtig ist. Landratsamt Böblingen - Forsten Seit 2010 werden im Landkreis Böblingen „Habitatbaumgrup- Parkstraße 16 pen“ für den Natur- und Artenschutz ausgewiesen. Im Bereich dieser Gruppen darf kein Holz aufgearbeitet werden. Die Außen- 71034 Böblingen ränder der Habitatbaumgruppen sind im Wald mit (weißen) Wel- lenlinien an den Bäumen deutlich markiert. Tel.: (0 70 31) 6 63-10 01 Wege, Gräben und Böschungen sind vom Holz frei zu räumen. Fax: (0 70 31) 6 63-10 29 Der Zeitraum für die Aufarbeitung des Brennholzes, einschließlich forsten@lrabb.de dessen Abtransports, wird entweder beim Verkauf oder mit der Rechnung bekanntgegeben (Abfuhrfrist). Eine Verlängerung der http://www.lrabb.de/forsten Abfuhrfrist ist rechtzeitig mit dem Forstrevierleiter abzustimmen. In einzelnen Waldgebieten muss die Brennholzaufarbeitung aus Naturschutzgründen zeitweise eingeschränkt werden. Beispiele dafür sind die Hauptwanderzeit der Amphibien, die Brutzeit der Vögel oder auch der Schutz frisch keimender Sämlinge in Natur- verjüngungsbeständen. Die entsprechenden Vorgaben der Forst- Bauarbeiten auf der Schönbuchbahn revierleiter sind zu beachten. Schienenersatzverkehr am Samstag, 12. Dezember 2020 Für die am Waldbestand oder am Waldboden verursachten Schäden behält sich der Waldeigentümer weitergehende Scha- Wegen Bauarbeiten auf der Schönbuchbahn wird am Samstag, densersatzansprüche vor. 12. Dezember 2020, eine Vollsperrung auf der gesamten Stre- cke notwendig. Es wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet: Holzlagerung ab 5.35 Uhr ab Böblingen und 5.45 Uhr ab Dettenhausen. Von Das Holz darf ohne Rücksprache mit dem Forstrevierleiter nicht 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr verkehren die Busse im Halbstundentakt. über den Aufarbeitungszeitpunkt hinaus im Wald gelagert werden. Danach bis Betriebsschluss wieder im Stundentakt. Um die Holzabfuhr und die Wegeunterhaltung nicht zu beein- Die Busse halten in Böblingen am ZOB auf Bussteig 9, an der Tü- trächtigen ist bei der Holzlagerung ein Abstand von einem Meter binger Straße, und an der Schönbuchstraße. Reisende von/nach zum Weg einzuhalten. Gräben sind freizuhalten. Böblingen-Zimmerschlag nutzen bitte die Linienbusse. In Holz- gerlingen werden die Haltestellen Achalmstraße, Bahnhof und An stehenden Bäumen darf kein Holz aufgeschichtet werden. Buch (Tübinger Straße) bedient. In Weil werden die Haltestellen Zum Abdecken des Holzes dürfen nur dunkle Folien und UV-be- Troppel, Hauptstraße und Wilhelmstraße bedient. In Dettenhau- ständige Planen verwendet werden. Diese sind nach Abfuhr des sen hält der Bus am Bahnhof. Holzes vollständig zu entfernen. Im Wald verbliebene Folien wer- Den Fahrplan können Fahrgäste in der VVS-App und im Internet den vom Forstbetrieb gegen Kostenersatz entsorgt. abrufen. Es gilt zu beachten, dass die Busse in Dettenhausen 17 Die Zwischenlagerung im Wald erfolgt auf eigene Gefahr. Minuten früher als der Zug abfahren.
12. Dezember 2020 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 11 Öffnungszeiten der Entsorgungseinrichtun- gen zwischen den Feiertagen Integrationsmanagement Schönbuchlichtung Integrationsmanagement Schönbuchlichtung Verkürzte Betriebszeiten an Heiligabend und Silvester Alle Wertstoffhöfe im Landkreis Böblingen, die donnerstags Be- triebszeit haben, öffnen an Heiligabend (24. Dezember) und an INTEG RATIO NS- Silvester (31. Dezember) bereits um 9.00 Uhr und schließen um MANA GEMEN T SCHÖNBUCHLICHTUNG 13.00 Uhr. Das betrifft folgende Höfe: Böblingen, Hanns-Klemm- INTE GRATION S- Straße und Schönaicher Straße, Herrenberg, Kreidlerstraße, Le- MAN AGE MEN T onberg, Bahnhofstraße und Sindelfingen, Schwertstraße sowie SCHÖNBUCHLICHTUNG die Höfe in Renningen, Renningen-Malmsheim und Weil der Stadt. Zu den Häckselplätzen auf den ehemaligen Kreismülldeponien FILMPROJEKT Jetzt auch auf dem Holzger- Böblingen und Sindelfingen und dem Platz im Wertstoffhof Ren- linger You Tube Kanal ningen-Malmsheim kann Baum- und Heckenschnitt am 24. und Link: https://youtu.be/ygcvjBC3sdk 31. Dezember ebenfalls von 9.00 bis 13.00 Uhr angeliefert wer- den. Vom 28. bis 30. Dezember 2020, am Samstag, 2. Januar sowie am 4. und 5. Januar 2021 sind alle Wertstoffhöfe und Häcksel- plätze wie gewohnt geöffnet. Der Zweckverband Restmüllheizkraftwerk Böblingen bittet um Beachtung: Private Kleinanlieferungen bzw. Direktanlieferungen zum Restmüllheizkraftwerk sind in den Kalenderwochen 52 und 53 nicht möglich. Zweite Förderperiode für die Baumschnitt- prämie Servus – Grüß Gott – Inschallah unter diesem Motto sammelten wir Gedanken, Geschichten und Das Interesse ist nach wie vor groß Erlebnisse von Geflüchteten, die zu uns auf die Schönbuchlich- 3.646 Bäume in 3 Sammelanträgen gemeldet tung kamen. Mittlerweile wurden dazu Bilder und Fotografien ge- staltet, die in der Komposition einen Kalender für das Jahr 2021 Das Land Baden-Württemberg hatte im Frühjahr 2020 eine zwei- bilden. Dieser Kalender ist für 5,00 Euro im Eine Welt Laden te Förderperiode im Rahmen der Streuobstkonzeption eingeläu- und an der Infotheke des Rathauses in Holzgerlingen, au- tet und erneut eine Prämie für den Baumschnitt ausgeschrieben. ßerdem in der Apotheke im Dorf und in der Post in Altdorf, Im 5jährigen Zeitraum werden je Baum zwei Schnitte mit jeweils erhältlich. 15 Euro honoriert. Für einen Antrag war eine Mindestanzahl an Ab 14. Dezember können die Bilder und Texte in einer Ausstel- Bäumen notwendig. Deshalb bündelte der Landschaftserhal- lung in der Bücherei in Holzgerlingen angeschaut werden. tungsverband des Landkreises Böblingen e.V. (LEV) insgesamt 88 Einzel-Antragsteller in drei Sammelanträgen. Mit knapp Mit finanzieller Unterstützung des Landratsamtes Böblingen. 110.000 Euro werden 3.646 Bäume gefördert. Zusätzlich fanden sich auf privater und Vereinsebene weitere Gruppen zusammen. „Insgesamt zeigt sich, dass es nach wie vor ein großes Interesse am Erhalt der Streuobstbestände gibt“, so das Fazit der LEV-Geschäftsführerin Barbara Truckses. Die ersten Baumschnitte können noch in diesem Winter starten. Ein fachgerechter Schnitt erhöht die Lebensdauer und die Vitali- tät der Streuobstbäume. Die Meldefrist für die Anträge war der 30. Mai 2020; neue Anträge sind nicht mehr möglich. 2015 hatte die Landesregierung die Baumschnitt-Prämie erst- mals ausgeschrieben. In dieser ersten Förderperiode wurden über Sammelanträge des LEV Böblingen 121.185 Euro ausbe- zahlt. Das bedeutete Schnittmaßnahmen an 4.040 Bäume im Landkreis. In Baden-Württemberg stehen die größten zusammenhängenden Streuobstbestände in ganz Europa. Ihre Biodiversität ist enorm. Streuobstwiesen bieten Lebensraum für rund 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie etwa 3.000 verschiedene Obstsorten. Streuobstwiesen können nur erhalten werden, wenn eine akti- ve Bewirtschaftung, Nutzung, Verwertung und Vermarktung von Streuobst gewährleistet ist. Heute sind viele Streuobstwiesen akut bedroht, weil sich ihre Bewirtschaftung kaum noch lohnt.
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