Regionalpolitischer Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 2016 - KOORDINIERUNGSAUSSCHUSS ...

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KOORDINIERUNGSAUSSCHUSS DER GEMEINSCHAFTSAUFGABE
„VERBESSERUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR“ (GRW)

Regionalpolitischer Bericht der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ 2016
                                                          Kleines Wappen von Bremen
                                                          David Liuzzo 2006
Regionalpolitischer Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 2016 - KOORDINIERUNGSAUSSCHUSS ...
Impressum

Herausgeber
Koordinierungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Finanzierung
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Gestaltung und Produktion
PRpetuum GmbH, München
Stand
März 2016
Druck
Silber Druck oHG, Niestetal
Bildnachweis
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                                                                          Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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KOORDINIERUNGSAUSSCHUSS DER GEMEINSCHAFTSAUFGABE
„VERBESSERUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR“ (GRW)

Regionalpolitischer Bericht der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ 2016
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Inhalt

Vorwort  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

I.                    Regionalpolitik in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

                      1.                 Sinn und Zweck der Regionalpolitik  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

                      2. 	Aktuelle Herausforderungen für die Regionalpolitik – was bestimmt die regional ungleiche
                            Wirtschaftsentwicklung in Deutschland? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

  3. 	                                  Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
		                                       3.1 Die GRW im Kontext mit anderen regionalpolitischen Bereichen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
		                                       3.2 Konzeptionelle Grundzüge der GRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
		                                       3.3 Rechtliche Grundlagen der GRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
		                                       3.4 Themenschwerpunkte der GRW in Vergangenheit und Gegenwart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
		                                       3.5 Entwicklung der GRW-Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
		                                       3.6 Der GRW-Förderkatalog als ganzheitliches System . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
		                                       3.7 Wofür werden die GRW-Mittel eingesetzt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
		                                       3.8 Der Mittelstand als Zielgruppe der GRW  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
		                                       3.9 Beispiel: Tourismus-Förderung in der GRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
		                                       3.10 Zweck und Ziele erreicht? Evaluierung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

II.                   Was ist seit 1. Juli 2014 neu bei der GRW? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

                      1.                 Beihilfenkontrolle der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

                      2. 	 Die GRW-Fördergebietskulisse/Neuab­grenzung des Fördergebiets  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

                      3. 	 Umstellung der Mittelverteilung in der neuen Förderperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .28

III. Was ist in Zukunft wichtig für die GRW?  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

                      1.                 Ausgangslage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

                      2.                 Wie geht es weiter? – Perspektiven der GRW  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
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IV. Berichte der Bundesländer  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

                  1.             Bericht des Landes Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

                  2.             Bericht des Freistaats Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

                  3.             Bericht des Landes Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

                  4.             Bericht des Landes Brandenburg  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

                  5.             Bericht des Landes Bremen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

                  6.             Bericht des Landes Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

                  7.             Bericht des Landes Hessen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

                  8. 	 Bericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

                  9.             Bericht des Landes Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

                  10. Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

                  11. Bericht des Landes Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65

                  12. Bericht des Landes Saarland  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68

                  13. Bericht des Freistaats Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

                  14. Bericht des Landes Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

                  15. Bericht des Landes Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

                  16. Bericht des Freistaats Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84

Anhang                             . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    88

                  Anhang 1: Fördergebietskarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88

                  Anhang 2: Höchstfördersätze für die gewerbliche Investitionsförderung im Rahmen der GRW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89

                  Anhang 3: Entwicklung der GRW-Mittel – Bundesanteil – (Ausgaben Soll) im Zeitraum 1991 bis 2019  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90

                  Anhang 4: Haushaltsmittel des Bundes 2015 in den Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Regionalpolitischer Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 2016 - KOORDINIERUNGSAUSSCHUSS ...
4

Vorwort

Regionale Wirtschaftspolitik ist eine zentrale Säule der
sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. Sie trägt in be­­
sonderer Weise dazu bei, gleichwertige Lebensverhältnisse
in ganz Deutschland zu erreichen – von Flensburg bis
Passau, von Aachen bis Görlitz. Im Kern geht es darum, in
strukturschwachen Regionen durch eine gezielte Förde-
rung von Investitionen das regionale Wachstum zu stärken
und damit Arbeitsplätze und Perspektiven für die Menschen
in der Region zu schaffen und zu sichern.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfügen Bund und Länder
über ein Instrument zur Förderung von strukturschwachen
Regionen, das sich über die letzten Jahrzehnte bewährt und
immer wieder flexibel an veränderte Rahmenbedingungen
angepasst hat. Die GRW ist das wichtigste nationale Instru-
ment der regionalen Wirtschaftsförderung.
                                                              gen aus den Wirtschaftsressorts der Länder, aus dem Bundes­
Als die GRW im Jahre 1969 ins Leben gerufen wurde, stand      finanzministerium und ich, Sie über den aktuellen Stand
die Regionalpolitik vor ganz anderen Herausforderungen        der Regionalpolitik und zukünftige Herausforderungen
als heute. Damals ging es vor allem darum, den durch den      informieren. Der Bericht zeigt die förderpolitischen Schwer­
Rückgang der Montanindustrie ausgelösten großen Struk-        punkte sowie die konzeptionellen Grundlagen der GRW.
turwandel in Westdeutschland zu bewältigen. In den ver-       Wir bekräftigen hiermit unser Bekenntnis für die aktive
gangenen 25 Jahren hatte die GRW dagegen eine tragende        Unterstützung strukturschwacher Regionen in Deutschland.
Rolle im wirtschaftlichen Aufholprozess der ostdeutschen      Wir sind uns einig, dass große regionale Disparitäten der
Länder inne. Heute steht – neben dem noch nicht abge-         politischen und gesellschaftlichen Stabilität in Deutschland
schlossenen Aufbau Ost – der Strukturwandel in altindus­      schaden. Keine Region wird mit ihren Problemen allein-
trialisierten und ländlichen Regionen der alten Bundes­       gelassen.
länder im Fokus der Gemeinschaftsaufgabe. Und bald steht
mit dem Auslaufen des Solidarpaktes II ab 2020 ein weiterer   Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern eine nutzbringende
Wendepunkt für die Regionalpolitik an. Schon jetzt haben      und ergiebige Lektüre.
die Überlegungen für die Zeit danach begonnen: Ziel ist ein
gesamtdeutsches Fördersystem, das den unterschiedlichen
spezifischen Anforderungen beispielsweise in den ostdeut-     Ihr
schen Regionen, den altindustriellen Regionen im Ruhr­
gebiet, den peripheren ländlichen Regionen sowie den
Grenzregionen mit besonders hohem Fördergefälle gleicher­
maßen Rechnung trägt.

Mit dem erstmalig vorliegenden Regionalpolitischen Bericht
der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der        Sigmar Gabriel
regionalen Wirtschaftsstruktur“ möchten wir, meine Kolle-     Bundesminister für Wirtschaft und Energie
Regionalpolitischer Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 2016 - KOORDINIERUNGSAUSSCHUSS ...
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I. Regionalpolitik in Deutschland

1. Sinn und Zweck der Regionalpolitik

Ziel der Regionalpolitik ist es, strukturschwache Regionen
im wirtschaftlichen Anpassungsprozess zu unterstützen.
Für die meisten Regionen stellt der ständige Strukturwan­
del kein größeres Problem dar. Im Gegenteil, Strukturwan-
del ist der Impulsgeber für gesamtwirtschaftliches Wachs-
tum insgesamt. Oftmals tritt er jedoch abrupt und massiv
sowie regional konzentriert auf. Die betroffenen Regionen
sind mit dem Aufbau neuer Wirtschaftsstrukturen häufig
überfordert und drohen in eine Abwärtsspirale aus Wachs-
tumsschwäche, knappen kommunalen Finanzen und demo­
grafischen Problemen zu geraten. Eine aktive Regional­
politik kann diese Regionen bei der möglichst schnellen
und tiefgreifenden Umstrukturierung unterstützen. Dabei
geht es vorrangig um angebotsorientierte Maßnahmen,
die darauf abzielen, die Anpassungsfähigkeit, die Wettbe-
werbsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit von Regionen
zu stärken.

Im Unterschied zur allgemeinen Wirtschaftspolitik, deren
Maßnahmen sich in der Regel auf das gesamte Staatsgebiet      In der politischen Praxis steht oftmals das Ausgleichsziel
erstrecken, bezieht sich die regionale Strukturpolitik auf    im Vordergrund. Das zugrunde liegende Ziel der Herstel­
räumlich abgegrenzte Teile des Staatsgebietes, die in ihrer   lung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen
Entwicklung hinter anderen Regionen zurückgeblieben           Deutschlands leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Es geht
sind. Die Förderung findet ausschließlich in zuvor festge-    dabei nicht um gleiche Lebensverhältnisse. Gleichwertigkeit
legten Gebieten (Fördergebiete) statt.                        bedeutet zumindest aber gleiche Chancen für die Menschen
                                                              in allen Regionen. Ein weiteres Auseinanderfallen der Regio-
Die Regionalpolitik verfolgt das regionale Wachstums- und     nen soll verhindert werden. Ohne eine gezielte Wirtschafts-
Ausgleichsziel gleichermaßen. Indem sie den Strukturwandel    förderung besteht die Gefahr, dass die Regionen längerfristig
unterstützt, fördert sie das gesamtwirtschaftliche Wachs­     zurückfallen, mit der Gefahr ökonomischer und politischer
tum und den Aufbau wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze.          Kosten für die Gesellschaft. Insofern geht es mit der Regional­
Die Regionalpolitik zielt auf eine Stärkung der wirtschaft­   politik um Chancengerechtigkeit, Teilhabe an gesellschaft-
lichen Standortbedingungen sowie auf eine bessere Nutzung     licher Entwicklung sowie um eine ausgewogene Raument-
des regionalen Potenzials ab. Die Region soll dauerhaft zu    wicklung im gesamten Bundesgebiet. Aus diesem Grund
eigenständigem Wachstum befähigt werden. Die oftmals          hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag auch
schwierigeren Standortbedingungen in diesen Regionen          unmissverständlich und eindeutig zum Ziel der Gleichwer-
stellen die Betriebe vor besondere Anpassungserfordernisse.   tigkeit der Lebensverhältnisse bekannt.
Wenn sie diese nicht erfüllen können, ist es besser, den
Aufbau wettbewerbsfähiger Strukturen zu unterstützen,         Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
statt Erhaltungssubventionen für Altindustrien oder eine      Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfügen Bund und Länder über
sozialpolitische Daueralimentierung der Region zu leisten.    ein eingespieltes und wirksames Instrument zur Verbesse-
Die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen außerhalb der Kri-     rung der Investitionstätigkeit, Beschäftigungs- und Einkom­
senbranchen, flankiert durch Maßnahmen zur Verbesse-          menssituation in den strukturschwachen Regionen und
rung der regionalen Infrastrukturausstattung, erleichtert     damit auch zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit im
den Strukturwandel.                                           Bundesgebiet.
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6         I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND

2. Aktuelle Herausforderungen für die                          Regionale Disparitäten
    Regionalpolitik – was bestimmt die
    regional ungleiche Wirtschaftsentwicklung                   Bei genauerer Betrachtung der deutschen Volkswirtschaft
    in Deutschland?                                             fällt jedoch auf, dass die Unterschiede zwischen den Regio-
                                                                nen, die sogenannten regionalen Disparitäten, hierzulande
Allgemeines                                                     mitunter groß sind. Was die regionalen Unterschiede bei
                                                                der Arbeitslosenquote angeht, liegt Deutschland mit regio-
Die deutsche Volkswirtschaft steht im europäischen Vergleich    nalen Arbeitslosenquoten zwischen 2,0 und 16,4 Prozent
gut da. Vor allem dank der Arbeitsmarkt- und Sozialreformen     (bezogen auf die Kreise im Jahr 2012) mit dem dritten Platz
der letzten 15 Jahre hat Deutschland die Finanz- und Wirt-      in der europäischen Spitzengruppe. Nur Belgien und Italien
schaftskrise gut überstanden. Die gesamtwirtschaftliche         haben in diesem Bereich größere regionale Disparitäten.
Entwicklung verläuft in den letzten Jahren insgesamt positiv.   Deutliche Unterschiede bestehen auch bei den regionalen
Die öffentlichen Finanzen sind gut aufgestellt. Das Brutto-     Einkommen (Bruttojahreslöhne je sozialversicherungs-
inlandsprodukt pro Kopf zählt zu den höchsten in Europa.        pflichtig Beschäftigten). Die höchsten Einkommen mit
Die gesamtdeutsche Arbeitslosenquote ist mit 6,7 Prozent        Werten über 35.500 Euro wurden im Jahr 2010 in Leverkusen,
(2014) sogar die zweitniedrigste im europäischen Vergleich.     Erlangen, Wolfsburg, München und Frankfurt am Main
2005 betrug sie noch 11,7 Prozent. Diese positive Arbeits-      erzielt. Die niedrigsten Einkommen mit Werten unter
marktentwicklung in Deutschland ist bemerkenswert, insbe-       19.500 Euro finden sich in Altenburg, im Erzgebirgskreis,
sondere gegenüber der krisenbedingten Verschlechterung          in Nordvorpommern, Finsterwalde und Mansfeld-Südharz.
des Arbeitsmarktes in anderen Ländern.                          Die niedrigsten westdeutschen Einkommen werden in
                                                                Husum, Cochem, Freyung, Uelzen und Leer erwirtschaftet.
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I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND                   7

Auch 25 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung be­­               Die Kommune droht in einen wirtschaftlichen Teufelskreis
stehen noch strukturelle Unterschiede zwischen west- und              zu geraten.
ostdeutschen Regionen. Ostdeutschland hat den wirtschaft­
lichen Rückstand zwar in weiten Teilen aufgeholt. So ist in           Regionale Disparitäten entstehen aus dem Wettbewerb der
Ostdeutschland die Arbeitslosenquote in den letzten zehn              Regionen um Wachstum und Beschäftigung. Unter der Viel­
Jahren stark gefallen. Sie ging um mehr als 10 Prozent­­punkte        zahl der Einflussfaktoren sollen im Folgenden die demo-
zurück (von 18,7 Prozent im Jahr 2005 auf 8,5 Prozent im              grafische Entwicklung und die Globalisierung herausgeho-
November 2015). Der Unterschied zwischen Ost und West                 ben werden.
hat sich damit von 8,8 Prozentpunkten auf 3,1 Prozent-
punkte reduziert. In den letzten Jahren lagen aber die ost-
deutschen Wachstumsraten in der Regel unter denen der                 Demografische Entwicklung und Wanderungs­
westdeutschen Länder, so dass der Konvergenzprozess ins               bewegungen
Stocken geraten ist. Immerhin ist es einigen ostdeutschen
Regionen, wie z. B. Jena und Leipzig, bereits gelungen, west-
deutsche Regionen zu überholen. Andere Regionen dagegen
leiden unter der demografischen Entwicklung, Abwande-
rung und fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven.

Neben dem Ost-West-Gefälle ist ein Süd-Nord-Gefälle mit
höherer Wirtschaftskraft im Süden erkennbar. Innerhalb
Westdeutschlands nehmen die Disparitäten zwischen den
Regionen zu. Die Unterschiede in der regionalen Wirtschafts­
kraft können größtenteils durch die Unterschiede bei Pro-
duktivität und Arbeitslosenraten erklärt werden. Es gibt
aber noch weitere Einflussfaktoren, die regionale Disparitä-
ten bestimmen. So verfügen periphere ländliche Regionen
häufig über eine weniger wettbewerbsfähige Wirtschafts-               Strukturschwache Regionen sind von der demografischen
struktur als Verdichtungsräume, z. B. Ostbayern oder                  Entwicklung in Deutschland im besonderen Maße betrof-
Küstenregionen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins.                fen. Nach einer Trendprognose des Statistischen Bundes­
Dagegen gibt es z. B. in Baden-Württemberg und im Süden               amtes wird die Bevölkerung Deutschlands von 81 Millionen
Bayerns auch sehr wohlhabende und produktive ländliche                Einwohnern im Jahr 2014 auf 76 bis 79 Millionen Einwohner
Regionen.                                                             im Jahr 2040 zurückgehen.1 Besonders stark wird die Bevöl-
                                                                      kerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren
Zwischen den Agglomerationsräumen wiederum bestehen                   ab 2020 schrumpfen. Je nach Zuwanderungsszenario liegt
ebenfalls signifikante Unterschiede. Manche Agglomerations­           der Rückgang bis 2060 bei 30 Prozent bzw. 23 Prozent. In
räume, wie z. B. Hamburg und Frankfurt am Main, prosperie-            strukturschwachen Regionen und insbesondere in struk­tur­
ren, weil es ihnen gelingt, eine gute Mischung aus modernen           schwachen ländlichen Regionen sind diese Entwicklungen
Dienstleistungs- und Industriesektoren zu pflegen. Dagegen            schon seit einiger Zeit zu beobachten. Der Rückgang der Ein­
kämpfen manche altindustrielle Regionen, wie z. B. das Ruhr­          wohnerzahl geht einher mit einer Alterung der Bevölkerung
gebiet, Bremen und das Saarland, mit den Nachwirkungen                und einer weiteren Konzentration der Bevölkerung in den
eines grundlegenden sektoralen Strukturwandels, der die               städtischen Gebieten. Verlierer sind vor allem die kleinen
Arbeitslosigkeit in den Regionen dauerhaft erhöht hat. Ins            Gemeinden im ländlichen Raum. Die regional unterschied-
Auge fallen auch die Unterschiede in der kommunalen                   liche Entwicklung der Bevölkerung beruht zum einen auf
Finanzkraft. Hoch verschuldeten Kommunen mit ungüns-                  der Binnenwanderung. Die Menschen ziehen dorthin, wo
tiger Einnahmenentwicklung fällt es schwer, neben Zinslast            es Arbeit gibt, sei es als Pendler oder als Binnenwanderer.
und Sozialausgaben Investitionen z. B. in die Infrastruktur           Dabei ziehen in die wirtschaftlich starken Regionen eher
zu stemmen. Bleiben diese Investitionen jedoch aus, so sinkt          die gut ausgebildeten Fachkräfte, was die Ungleichgewichte
die Attraktivität der Region für Einwohner und Unternehmen.           zwischen den Regionen weiter verschärfen kann.

1   Die Bevölkerungsvorausberechnung (Stand: 28.04.2015) differenziert zwischen Szenarien schwächerer und stärkerer Zuwanderung.
Regionalpolitischer Bericht der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 2016 - KOORDINIERUNGSAUSSCHUSS ...
8         I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND

Welche Konsequenzen hat dies für die Regionalpolitik?        vorteile und der Chance auf positive externe Effekte eine
Zunächst einmal zählt der zu erwartende Rückgang der         hohe Anziehungskraft auf Investoren und Arbeitsplätze.
Erwerbspersonen in den Flächenländern zu den größten         Standorte mit hoher Forschungs- und Entwicklungsdichte
Herausforderungen. Die Fachkräftesituation bleibt ange-      wirken oftmals wie ein Magnet auf andere, ähnlich gelagerte
spannt. Zudem dürfte der Rückgang des Erwerbspersonen­       Forschungsaktivitäten, allein schon aufgrund der Verfüg-
potenzials spürbare Auswirkungen auf die potenziellen        barkeit entsprechender Fachkräfte und der Infrastruktur.
Gründungen und auf die Unternehmensnachfolge haben.          Aus ge­­samtwirtschaftlicher Sicht sind diese positiven Wis­
Eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung führt darüber       sensspillovers durch Vernetzung in den urbanen Zentren
hinaus zu einer geringeren regionalen Nachfrage. Des Wei-    sehr zu begrüßen. Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit der
teren stellt der demografische Wandel die oftmals schon      Unternehmen in diesen Regionen. Strukturschwache Re­­
finanzschwachen Kommunen in strukturschwachen Regio-         gionen leiden jedoch häufig unter dem Fehlen von Zentra­
nen vor zusätzliche Herausforderungen.                       len großer Unternehmen und damit unter dem Fehlen von
                                                             Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Insbesondere
Mit den aktuellen Flüchtlingsströmen beeinflusst eine neue   strukturschwache ländlich geprägte Regionen stehen hier-
Entwicklung die Demografie, wobei deren regionale Aus-       durch vor enormen Herausforderungen.
wirkungen noch nicht sicher sind. So kann derzeit noch
nicht abgeschätzt werden, ob und in welchem Ausmaß           Auf der anderen Seite bieten gerade gewachsene Strukturen
die allgemeine rückläufige Bevölkerungsentwicklung von       außerhalb der großen Wirtschaftsmetropolen besondere
der aktuellen Zuwanderung gestoppt wird bzw. welche          Standortvorteile insbesondere für mittelständisch geprägte
strukturellen Veränderungen zu erwarten sind. Die direkt     Unternehmen. Es ist kein Automatismus, dass sich Urbani-
gesteuerte Verteilung der Flüchtlinge auf die Regionen       sierungstendenzen und neuere technologische Entwick-
beschränkt sich auf die Zeit des Asylverfahrens. Mit der     lungen wie die Digitalisierung der Wirtschaft gegenseitig
Anerkennung als Asylberechtigte erlangen die Flüchtlinge     verstärken. Gerade die Digitalisierung ermöglicht neue
das Recht auf Freizügigkeit. Spätestens dann hängen die      Formen von Arbeitsteilung und Kooperation, bei der die
regionalen Konsequenzen insbesondere von den ökonomi-        Fühlungsvorteile nicht zwingend an die räumliche Nähe
schen Perspektiven in den Regionen ab. Von daher ist zu      gebunden sind. Mittel- und Unterzentren mit entsprechen-
vermuten, dass die Zuwanderung von außen insbesondere        dem ökonomischem Potenzial in ländlichen Regionen
in die wirtschaftsstarken Regionen mit hohem Arbeits-        haben in diesem Prozess gute Chancen und ein großes
platzangebot erfolgt.                                        Potenzial im Standortwettbewerb. Auf diese Weise können
                                                             gerade Mittel- und Unterzentren in den ländlichen Regio-
Vor diesem Hintergrund stehen strukturschwache Regio-        nen als zentrale Orte eine wichtige ökonomische Anker-
nen durch die demografische Entwicklung und Abwande-         funktion für die Region insgesamt ausüben.
rung vor besonders großen Aufgaben. Gerade peripher gele-
gene strukturschwache Regionen müssen alles tun, damit       In den vergangenen Jahrzehnten ist es trotz der oben be­­
sie nicht in eine Abwärtsspirale aus Fachkräftemangel,       schriebenen schwierigen Rahmenbedingungen gelungen,
steigenden Infrastrukturkosten, zu geringen kommunalen       die regionalen Disparitäten einzudämmen und – vor allem
Einnahmen und fehlender ökonomischer Perspektive gera-       zwischen Ost- und Westdeutschland – spürbar zu verringern.
ten. Es besteht die Gefahr, dass diese Regionen dauerhaft    So ging die Arbeitslosenquote in Ostdeutschland in den
in ihrer Entwicklung zurückfallen.                           letzten zehn Jahren um mehr als 10 Prozentpunkte zurück
                                                             (s. o.). Gleichzeitig haben sich die Einkommensunterschiede
                                                             weiter verringert. Maßgeblich für diese Entwicklung war
Globalisierung                                               die Kombination von wachstumsorientierter Wirtschafts-
                                                             politik, einer intelligenten regionalen Wirtschaftsförderung
Auch die Globalisierung ist kein raumneutraler Prozess.      mit der GRW als Ankerprogramm und einem bundesstaat-
Ausgangspunkt ist, dass die Globalisierung den Struktur-     lichen Finanzausgleich sowie leistungsfähigen sozialen
wandel durch zusätzlichen Wettbewerb beschleunigt.           Sicherungssystemen.
Davon profitieren im Grunde genommen alle Regionen
Deutschlands, insbesondere aber urbane Zentren mit
einem hohen Dienstleistungs- und Innovationsanteil.
Große Ballungsräume haben aufgrund ihrer Fühlungs­
I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND                   9

3. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung                    Mit der Umsetzung der Europa2020-Strategie tragen die
    der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)                 Fonds zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-
                                                              gung in allen Regionen der EU bei. Deutschland erhält in der
3.1 Die GRW im Kontext mit anderen regionalpolitischen       Förder­periode 2014–2020 insgesamt 28,8 Milliarden Euro
     Bereichen                                                aus den ESI-Fonds. Hiervon fließen über 50 Prozent in die
                                                              strukturschwächeren Übergangsregionen (in den neuen
Die wirtschaftliche Entwicklung einer Region wird von         Ländern – ohne Leipzig – sowie die Region Lüneburg).
zahlreichen Politikbereichen beeinflusst, wie zum Beispiel
von der Innovationspolitik, der Arbeitsmarktpolitik oder
der Mittelstandspolitik. Die entsprechenden Maßnahmen         GRW
werden in der Regel in allen Regionen eingesetzt, in struk-
turstarken wie auch in strukturschwachen.

Die Regionalpolitik findet hingegen gezielt in struktur-
schwachen Regionen statt, und zwar auf der EU-, auf
Bundes- und auf Länderebene.

                                                                             Kleines Wappen von Bremen
                                                                             David Liuzzo 2006

EU-Struktur- und Investitionsfonds

                                                              Zentrales Instrument der nationalen Regionalpolitik in
Die EU unterstützt strukturschwache Regionen über die         Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) –    „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW),
das sind insbesondere der Europäische Fonds für regionale     die sich schwerpunktmäßig auf die Förderung von gewerb-
Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF)         lichen und öffentlichen Investitionen konzentriert. Die
und der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Ent­         GRW ist das einzige wirtschaftspolitische Instrument, mit
wicklung des ländlichen Raums (ELER). Diese Fonds             dem Bund und Länder gemeinsam die strukturschwachen
erfüllen ihren originären Auftrag aus dem Vertrag von         Regionen in Deutschland gezielt fördern, um ihnen die
Lissabon, nämlich die Angleichung der Lebensverhältnisse      Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung
zwischen den EU-Mitgliedstaaten voranzutreiben und            zu erleichtern. Die EU-Strukturpolitik mit den Instrumen-
strukturbedingte Unterschiede zwischen starken und            tarien der ESI-Fonds und die nationale Regionalpolitik
schwachen Regionen zu verringern. Außerdem konzentrie-        stehen in einem sich in weiten Teilen unterstützenden und
ren sich die ESI-Fonds inhaltlich auf bestimmte Haupt­        ergänzenden Verhältnis.
bereiche der Europa2020-Strategie: Beim EFRE sind das
Innovation und Forschung, KMU und CO2-Abbau in allen
Bereichen der Wirtschaft, beim ESF die nachhaltige Be­­
schäftigung, soziale Eingliederung und bessere Bildung.
10         I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND

Weitere Politikbereiche für strukturschwachen Regionen             	
                                                                  zz Prinzip des gemeinsamen und anteilsgleichen
                                                                       Handelns von Bund und Ländern
Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wurde eine
Reihe von Maßnahmen für den Aufbau wettbewerbsfähiger          		Die GRW ist eine kooperative und paritätische
Strukturen und zur Schließung infrastruktureller Lücken           Aufgabe von Bund und Ländern. Die eingespielten
in den ostdeutschen Bundesländern eingeführt. Der Soli-           institutionellen Bedingungen sind ein verlässlicher
darpakt II stellt eine finanzielle Klammer dar für Maßnah-        und gleichzeitig flexibler Rahmen. Die bewährte
men, die der großräumigen strukturschwachen Region                Zusammenarbeit von Bund und Ländern ermög-
Ostdeutschland für die Aufbauleistungen bis 2019 zur Ver-         licht ein verbindliches und transparentes Vorgehen.
fügung stehen. Die Mittel des Solidarpaktes sind degressiv
ausgestaltet.                                                     zz   Gemeinsame Finanzierung

Daneben zielen auch eine Reihe länderspezifischer Maß-         		An der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe
nahmen auf die strukturschwachen Regionen im jeweiligen           sind Bund und Länder gem. Artikel 91a GG je zur
Bundesland ab.                                                    Hälfte beteiligt. Die angemessene Eigenbeteiligung
                                                                  der Länder an der Finanzierung sichert eine effizi-
Die über mehrere Ebenen betriebene Regionalpolitik (EU,           ente Mittelverwendung.
Bund, Länder) erfordert ein gewisses Maß an Abstimmung,
um einen zielgerichteten und bedarfsgerechten Mittelein-           	Klar abgegrenzte Verantwortlichkeiten von
                                                                  zz
satz zu gewährleisten. Auf nationaler Ebene erfüllt die GRW            Bund und Ländern
eine wichtige Koordinierungsfunktion, beispielsweise in
der Ab­­grenzung des Fördergebietes, für die regionale Wirt-   		Der Bund übernimmt Strategie-, Ordnungs- und
schaftsförderung von Bund, Ländern und Gemeinden.                  Koordinierungsaufgaben. Er sorgt im Zusammen-
                                                                   wirken mit den Ländern für einheitliche Förder­
                                                                   regeln (Fördertatbestände und -voraussetzungen,
3.2 Konzeptionelle Grundzüge der GRW                               Höchstfördersätze), eine indikatorgestützte, trans-
                                                                   parente Abgrenzung der strukturschwachen
Die GRW beruht auf folgenden konzeptionellen Grundsätzen:          Regionen, die regelgebundene und zielorientierte
                                                                   Verteilung der Mittel sowie eine umfassende
(1)	Gemeinsames Handeln von Bund und Ländern                      Evaluation der Regionalpolitik.

     zz   Subsidiaritätsprinzip                                		Die Umsetzung der gemeinsamen Förderkonzepte
                                                                  ist Sache der Länder. Sie setzen regionale und
		Regionale Wirtschaftspolitik ist originäre Aufgabe            inhaltliche Prioritäten, wählen die zu fördernden
    der Bundesländer bzw. der Regionen selbst (Arti-              Projekte aus und kontrollieren deren Wirksam­
    kel 28 und 30 Grundgesetz [GG]). Dies entspricht              keit im regionalen Kontext. Dadurch wird sicher-
    dem Subsidiaritätsprinzip. Die Verantwortlichen               gestellt, dass regionale Besonderheiten und
    vor Ort kennen die Stärken und Schwächen in den               Gesetzmäßigkeiten berücksichtigt werden. Mit der
    Regionen am besten.                                           alleinigen Zuständigkeit der Länder für die För-
                                                                  derpolitik vor Ort ist das im Föderalismus ange-
		Die Kompetenz des Bundes ergibt sich aus Artikel               legte Prinzip der dezentralen Verantwortlichkeit
   91a des GG: Danach kann sich der Bund bei der                  und Subsidiarität verankert.
   Erfüllung von Aufgaben der Länder beteiligen,
   sofern diese Aufgaben für die Gesamtheit bedeut-            (2) Regelgebundenheit
   sam sind und die Mitwirkung des Bundes zur
   Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich            	Der für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe
   ist. Hieraus legitimiert sich die Bund-Länder-                maßgebliche Koordinierungsrahmen wird von Bund
   Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio­                 und Ländern gemeinsam aufgestellt. Darin legt der
   nalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).                             Bund gemeinsam mit den Ländern die Fördergebiete
                                                                 sowie die Förderhöchstsätze und damit auch das inner-
I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND                11

    deutsche Fördergefälle, die Mittelverteilung und Förder­    (3)	Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit/
    tatbestände der Gemeinschaftsaufgabe fest. Die Länder            Befähigung von Regionen
    können die Regelungen gemäß Teil II des Koordinie-
    rungsrahmens im Rahmen ihrer Durchführungskom-              	Die GRW verbessert die wirtschaftlichen Rahmen­
    petenz einschränken.                                          bedingungen der Unternehmen. Wirtschaftsstruktur
                                                                  und Entwicklung der strukturschwachen Regionen
	Die im Koordinierungsrahmen festgelegten Regelungen             bleiben das Ergebnis der Unternehmensentscheidungen.
  sorgen für fairen Wettbewerb, Transparenz und Planungs­         Strukturprägendes Merkmal ist die Ausrichtung der
  sicherheit.                                                     Förderung auf zusätzliche Arbeitsplätze.

	Mit den klaren und verbindlichen Regelungen des               	Mit ihren Investitionszuschüssen übernimmt die GRW
  GRW-Koordinierungsrahmens wird das Risiko von                   nicht das private Investitionsrisiko, sondern reduziert
  Wettbewerbsverzerrungen minimiert. Die in allen                 graduell Kapitalkosten und Risiko, um Anreize für die
  Ländern verbindlichen Förderregeln verhindern einen             Ansiedlung oder den Verbleib von Unternehmen in
  Subventionswettlauf und wirken somit auch in ord-               entwicklungsschwachen Räumen zu setzen.
  nungspolitischer Sicht begrenzend. Sie verhindern
  Beliebigkeit und förderpolitische Willkür.                    	Die GRW-Förderung ist nicht auf bestimmte Branchen
                                                                  beschränkt, d. h., sie ist sektorneutral. Auf diese Weise
	Die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Förder-              haben strukturschwache Regionen mehr Handlungs-
  intensitäten richten sich nach der indikatorbasierten           spielraum bei der Förderung der Unternehmen je nach
  Strukturschwäche der Regionen. So ist gewährleistet,            Wirtschaftsprofil und Bedarf in der Region.
  dass Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit oder einem
  sehr niedrigen Einkommen bzw. Regionen in Grenz-
  lage (Fördergefälle zu Höchstfördergebieten) höhere
  Fördersätze in Anspruch nehmen können.

 Kasten 1: Regionalindikatorenmodell zur Bestimmung der Strukturschwäche

 Die Festlegung der Fördergebiete für die Förderperiode vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2020 basiert auf einem mehr-
 stufigen Verfahren. Ausgangspunkt der Neuabgrenzung ist die Unterteilung Deutschlands in Arbeitsmarktregionen.

 Zur Bestimmung der Strukturschwäche der einzelnen Arbeitsmarktregionen dient dabei ein sogenannter Gesamtindikator
 der Strukturschwäche, der sich aus vier Teilindikatoren mit der nachfolgend dargestellten Gewichtung zusammensetzt:

 zzDurchschnittliche Arbeitslosenquote     (2009–2012): 45 Prozent,

 zzBruttojahreslohn   je sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (2010): 40 Prozent,

 zzInfrastrukturindikator   (2012): 7,5 Prozent,

 zzErwerbstätigenprognose     (2011–2018): 7,5 Prozent.

 (Zur Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets siehe Abschnitt II Ziff. 2.)
12        I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND

	Um die Unterstützung auf die bedürftigen Regionen zu        3.3 Rechtliche Grundlagen der GRW
  konzentrieren, werden die strukturschwachen Regio-
  nen in regelmäßigen Abständen anhand der Indikato-          Artikel 91a GG – verfassungsrechtliche Grundlage der GRW
  ren der GRW überprüft. Erfolgreiche Regionen fallen
  aus der Förderkulisse heraus. Damit ist gewährleistet,      Der Bund unterstützt die Länder gem. Art. 91a GG bei der
  dass die GRW-Mittel tatsächlich in den wirklich struk-      Erfüllung ihrer Aufgaben, wenn diese „für die Gesamtheit
  turschwachen Regionen ankommen.                             bedeutsam sind und die Mitwirkung des Bundes zur Ver-
                                                              besserung der Lebensverhältnisse erforderlich ist“. Auf
(4) Zusammenwirken mit anderen Politikbereichen               dieser Basis bestehen die Bund-Länder-Gemeinschaftsauf­
                                                              gaben GRW und GAK (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung
	Das GRW-Fördersystem steht in einem wechselseiti-           der Agrarstruktur und des Küstenschutzes).
  gen, sich ergänzenden Verhältnis zu anderen Politikbe-
  reichen. Einerseits unterstützt die GRW die Ziele ande-
  rer Politikbereiche. Hervorzuheben sind die positiven       Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
  Effekte der GRW-Förderung auf den Arbeitsmarkt, auf         der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRWG)
  das regionale Innovationssystem, auf den Mittelstand,
  auf die ländliche Entwicklung sowie auf die Stadtent-       Gesetzliche Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe ist das
  wicklung. Andererseits ist die GRW-Förderung umso           GRWG aus dem Jahre 1969, zuletzt geändert am 31. August
  effizienter, je stärker sie in ein gesamtwirtschaftliches   2015, das die Mitwirkung des Bundes bei der Länderaufgabe
  Konzept eingebunden ist. Mit der Vorgabe, GRW-              nach Art. 91a Abs. 1 GG näher bestimmt, die Förderbereiche
  Projekte eng mit Fachpolitiken abzustimmen, die             festlegt und die allgemeinen Grundsätze der Förderung
  mit ihren Maßnahmen positiv auf die Entwicklung             normiert.
  strukturschwacher Regionen wirken (z. B. Arbeitsmarkt­
  politik, Innovations- und Bildungspolitik, Raumord-
  nungspolitik, Umweltpolitik), steht die GRW für einen       EU-Beihilferecht
  integrierten Einsatz des gesamten regionalpolitischen
  Instrumentariums.                                           Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht völlig frei in der
                                                              Gestaltung ihrer wirtschaftspolitischen Förderprogramme.
                                                              Um einen fairen Wettbewerb in Europa zu garantieren, hat
                                                              die EU strenge Regeln dafür vorgegeben, unter welchen
                                                              Voraussetzungen Beihilfen (staatliche Subventionen)
                                                              zu­­lässig sind. Regionalbeihilfen der Mitgliedstaaten zu­­
                                                              gunsten der gewerblichen Wirtschaft unterliegen deshalb
                                                              der Beihilfenkontrolle durch die Europäische Kommission
                                                              gemäß Artikel 107 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise
                                                              der Europäischen Union (AEUV). Dies gilt auch für die
                                                              GRW: Fördergebiet, Fördertatbestände und Förderhöchst­
                                                              sätze müssen mit den jeweils geltenden EU-beihilferecht­
                                                              lichen Vorgaben vereinbar sein.
I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND                      13

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe                           ten fünf Jahrzehnten etliche Male ihre Schwerpunkte neu
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“                       gesetzt:

Die konkrete Regionalförderung erfolgt auf der Basis des
zwischen Bund und Ländern vereinbarten Koordinierungs-                  1970er Jahre: Abfederung regionaler Branchenkrisen
rahmens.2 Dieses Regelwerk enthält die grundsätzlichen
Leitlinien der GRW und legt das Fördergebiet, die Instru­               In den ersten Jahren der GRW stand der Mangel an gewerb-
mente sowie die Förderregeln und -sätze fest. Mit den                   lichen Arbeitsplätzen in den ländlichen Räumen im Vorder­
Förderregeln des GRW-Koordinierungsrahmens wird der                     grund. Im Zeitraum 1972 bis 1979 entfielen ca. 2⁄3 der Mittel
durch die europäischen Regionalbeihilferegeln vorgegebene               für die Förderung der Investitionen auf die vier Länder
(Subventions-)Rahmen umgesetzt. Die Länder können                       Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Saarland und Bayern,
innerhalb des durch den Koordinierungsrahmen festgeleg-                 die durch stagnierende Entwicklungen in Krisensektoren
ten Spektrums eigene Förderschwerpunkte setzen, um den                  (z. B. Textil, Schiffbau, Stahl und Landwirtschaft) gekenn-
regionsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.                  zeichnet waren.

3.4 Themenschwerpunkte der GRW in Vergangenheit                        Ab Beginn der 1980er Jahre: Schwerpunkt altindustrielle3
     und Gegenwart                                                      Krisenregionen

Die GRW ist ein dynamisches Fördersystem, das sich stets                Der fortschreitende Niedergang der Kohle- und Stahl­
den aktuellen regionalpolitischen Problemlagen stellt und               industrie verlangte eine neue regionale Ausrichtung und
flexibel darauf reagiert.                                               forderte zusätzliche Instrumente, oftmals auch eine engere
                                                                        Abstimmung mit angrenzenden Politikbereichen, wie
Seit ihren Anfängen im Jahre 1969 wurde die GRW konzep-                 z. B. der Arbeitsmarktpolitik. Die Fördergebietskulisse wurde
tionell und in ihrem Instrumentarium mehrfach geändert                  deutlich reduziert, von einem Bevölkerungsanteil mit
und den wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklungen                36 Prozent auf knapp 28 Prozent. Dies war die Zeit speziel-
angepasst. Dabei hat die Gemeinschaftsaufgabe in den letz-              ler ergänzender Sonderprogramme für Problemregionen.

2   Der Koordinierungsrahmen der GRW ist im Internet verfügbar unter bit.ly/1LqicxP
3   Der Begriff ist hier im Sinne des Produktlebenszyklus zu verstehen. Danach stehen die Produkte von alten Industrien am Ende ihrer
    Entwick­lung, so dass sie teilweise von anderen, neuen Produkten ersetzt werden und ihre Märkte ständig schrumpfen, während ihre
    Produktion technisch so problemlos geworden ist, dass sie zunehmend in kostengünstigere Regionen verlagert wird.
14          I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND

Ab 1990: Deutsche Einheit und Aufbau Ost                     zzForschung   und Entwicklung;

Aufgrund ihrer eingespielten Mechanismen konnte die          zzKooperation   und Koordination auf lokaler/regionaler
GRW schnell für den Aufbau Ost eingesetzt werden. Seither      Ebene.
hat sie einen nicht unerheblichen Beitrag zur Schaffung
wettbewerbsfähiger Strukturen und zur wirtschaftlichen       Konkret wurden 1995 Fördermaßnahmen eingeführt für
Entwicklung in den ostdeutschen Bundesländern geleistet.     Technologiezentren, für Bildungs- und Qualifizierungs-
Dabei ist es gelungen, auch diese großen Herausforderun-     maßnahmen, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von
gen zu meistern und die Prinzipien der Solidarität, Koope-   KMU sowie zur besseren Vernetzung der Entscheidungs­
ration und des Zusammenhalts zwischen Bund und Län-          träger, z. B. durch die Erarbeitung regionaler Entwicklungs-
dern, sowie den Ländern untereinander in der Regional­       konzepte. In den folgenden Jahren wurde der Förderkatalog
politik zu bewahren.                                         um wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie ange-
                                                             wandte FuE-Politiken erweitert. Die Tourismusförderung

2015: Bilanz 25 Jahre nach Vollendung der deutschen
Einheit und Ausblick

Die ostdeutschen Bundesländer sind noch vollständig
GRW-Fördergebiet. Positive Entwicklungen in einigen
Regionen stehen neben weiter schwierigen Entwicklun­
gen, gerade in ländlichen, peripheren Regionen. Neben
dem noch nicht abgeschlossenen Aufbau Ost steht die
Bewältigung des Strukturwandels in altindustrialisierten
und ländlichen Regionen der alten Bundesländer im             Kasten 2: Maßnahmenpaket für ländliche Regionen
Fokus der Gemeinschaftsaufgabe. Die GRW hat auf diese
Entwicklung reagiert und ab 2014 die Mittelverteilung         Bereits 2008 hatte die GRW ein Maßnahmenpaket
ausschließlich auf die Strukturschwäche der Regionen aus-     beschlossen, mit dem gezielt die vorhandenen Potenzi-
gerichtet. Damit hat sie auch ein Signal gesetzt für eine     ale aktiviert und die Wirtschaftskraft in ländlichen
Politik nach dem Auslaufen des Solidarpaktes II Ende 2019.    Regionen in Ost und West gestärkt werden sollen.
Künftig wird es darum gehen, ein gesamtdeutsches För­
dersystem zu schaffen, das die Förderung aller struktur-      Grundsätzlich unterstützt die GRW strukturschwache
schwachen Regionen in Ost und West nach einheitlichen         Regionen in Stadt und Land gleichermaßen. Angesichts
Kriterien zum Ziel hat.                                       des Trends zur Urbanisierung stehen jedoch struktur-
                                                              schwache ländliche Regionen zunehmend vor besonderen
                                                              Herausforderungen. Gerade peripher gelegene ländliche
Dynamisches Fördersystem                                      Regionen können immer mehr in einen Abwärtsstrudel
                                                              geraten durch abnehmende und alternde Bevölkerung,
Das Fördersystem hat sich kontinuierlich auch inhaltlich      Finanzschwäche der Kommunen und Lücken in der
an neue Anforderungen und Problemlagen in den Regio-          Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Viele Regionen dro-
nen angepasst. Bis Ende 1994 wurden ausschließlich Inves-     hen dauerhaft zurückzufallen.
titionen der gewerblichen Wirtschaft und Investitionen in
die kommunale Infrastruktur gefördert. Seitdem wurden         1.	Um den besonderen Problemen strukturschwacher
schrittweise neue Fördertatbestände mit folgenden                 ländlicher Regionen besser begegnen zu können,
Schwerpunkten eingeführt bzw. ausgebaut:                          wurde eine zusätzliche, vor allem ländliche Gebiets-
                                                                  kategorie eingeführt: D-Gebiete. Hier können vor
zzGründung     und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit            allem kleine und mittlere Unternehmen gefördert
     von kleinen und mittleren Unternehmen;                       werden; außerdem sind gezielte Infrastrukturmaß-
                                                                  nahmen möglich.
zzBildung von   Humankapital;
I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND            15

  2.	Zur wirtschaftlichen Aktivierung der Menschen in                                               Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clusterma-
      den Regionen wurden Regionalmanagementmaß-                                                     nagement. 2015 wurde die Clusterförderung ausgebaut mit
      nahmen eingeführt bzw. durch Regionalbudgets                                                   dem Ziel, die regionale und überregionale Zusammenarbeit
      vervollständigt. Dies diente der besseren Vernetzung                                           zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtun-
      der Akteure und der Aktivierung regionaler Wachs-                                              gen zu stärken. Insgesamt hat die GRW ihr Förderspektrum
      tumspotenziale. Vielerorts werden so übergreifende                                             in den vergangenen Jahrzehnten hin zu mehr Innovationen
      Konzepte in den Regionen entwickelt oder das Re­­                                              entwickelt und gleichzeitig eine stärkere Mittelstandsorien-
      gionalmarketing neu oder besser aufgestellt. Bessere                                           tierung eingenommen (siehe Kasten 5), die darauf abzielt,
      Kooperationen der Gebietskörperschaften unterein-                                              auch die Entwicklungsprozesse aus den Regionen heraus
      ander werden bei knapper werdenden regionalen                                                  stärker zu unterstützen.
      Ressourcen in den Regionen immer wichtiger.

  3.	Weitere Schwerpunkte des Maßnahmenpaketes für                                                    Kasten 3: Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen der GRW
      die ländlichen Räume sind der Technologietransfer,
      der Ausbau der Breitbandförderung sowie die Ein-                                                 Mit dem Koalitionsvertrag für die laufende (18.) Legisla-
      führung einer Experimentierklausel, mit der flexibel                                             turperiode wurde vereinbart, die Finanzierung der GRW
      neue Ansätze in den Regionen ausprobiert werden                                                  auf das Niveau von 2009 (Bundesanteil 624 Millionen
      können.                                                                                          Euro) aufzustocken. Dieses Ziel wird mit dem Bundes-
                                                                                                       haushalt 2016 erreicht: Im Einzelplan 09 ist – wie auch
  Die Maßnahmen für den ländlichen Raum haben sich                                                     schon im Jahr 2015 – ein Haushaltsansatz von 600 Milli-
  als aktivierende Maßnahmen bewährt und werden per-                                                   onen Euro vorgesehen. Darüber hinaus werden im
  manent weiterentwickelt.                                                                             Rahmen des Investitionspaketes der Bundesregierung
                                                                                                       für die Jahre 2016 bis 2018 Haushaltsmittel im Umfang
                                                                                                       von jeweils 24 Millionen Euro für die GRW-Förderung
wurde inhaltlich weiterentwickelt und immer stärker aus-                                               bereitgestellt. Damit wird zugleich auch der Bedeutung
gebaut (siehe hierzu Abschnitt I Nr. 3.9). 2004 wurde die                                              der GRW Rechnung getragen.
Breitbandförderung aufgenommen und im Jahr darauf die

  Abbildung 1: Haushaltsmittel des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
               „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Soll)
                     2.500

                     2.000
 in Millionen Euro

                     1.500

                     1.000

                      500

                        0
                             19
                                  19
                                  19
                                  19
                                  19
                                  19
                                  19
                                  19
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                                  20
                             92
                                     93
                                     94
                                     95
                                     96
                                     97
                                     98
                                     99
                                     00
                                     01
                                     02
                                     03
                                     04
                                     05
                                     06
                                     07
                                     08
                                     09
                                     10
                                     11
                                     12
                                     13
                                     14
                                     15
                                     16
                                     17
                                     18
                                    19

  Hinweis: 2016–2018: inklusive jeweils 24 Millionen Euro aus dem Investitionspaket der Bundesregierung 2015 (siehe hierzu auch Anhang 3)
  Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2015)
16           I. REGIONALPOLITIK IN DEUTSCHLAND

3.5 Entwicklung der GRW-Mittel                                           Mit GRW-Mitteln können Investitionen in den Förderge-
                                                                         bieten unterstützt werden, um so die Anpassungsfähigkeit
Lag das Gesamtbudget der GRW (Bundes- und Landesmittel)                  der Region zu stärken und neue Dauerarbeitsplätze zu
Ende der 1980er Jahre noch bei rund 500 Millionen Euro,                  schaffen bzw. vorhandene Dauerarbeitsplätze zu sichern.
stieg es Anfang der 1990er Jahre bis auf 4,4 Milliarden Euro             Dabei sind die im Koordinierungsrahmen festgelegten
(1993) an. Hintergrund war der erheblich höhere regional-                Grundsätze und Ziele der GRW sowie die beihilferechtli-
politische Bedarf angesichts der Wiedervereinigung und                   chen Rahmenregelungen maßgebend.
der bemerkenswerte Beitrag, den die GRW im Zuge des
Aufbaus Ost geleistet hat. Danach wurde die jährliche GRW-­              Auch die Förderung der gewerbenahen Infrastruktur orien-
Mittelausstattung kontinuierlich auf etwas mehr als 1 Mil-               tiert sich an dem zentralen Ziel der GRW, nämlich der Stimu­
liarde Euro verringert. Ab 2016 stehen der GRW jährlich                  lation von Investitionen in der Region. Um strukturschwache
etwas mehr als 1,2 Milliarden Euro (Bundes- und Landes-                  Regionen mit einer besseren Infrastruktur auszustatten,
mittel) zur Verfügung.                                                   verfügt die GRW über ein breites Angebot an Fördermög-
                                                                         lichkeiten. Es reicht von der Erschließung und Wiederher-
                                                                         richtung sowie der verkehrlichen Anbindung von Industrie-
3.6 Der GRW-Förderkatalog als ganzheitliches System                      und Gewerbeflächen über die Förderung touristischer
                                                                         Infrastruktur, die Errichtung von Technologie- und Gewer-
Die Förderbereiche der GRW sind eng miteinander ver-                     bezentren bis hin zur Förderung von Einrichtungen der
zahnt und ergänzen sich gegenseitig.                                     beruflichen Bildung. Der Fördersatz für gewerbenahe Infra-
                                                                         struktur beträgt in der Regel 60 Prozent, kann aber unter
Folgende Förderbereiche der Gemeinschaftsaufgabe stehen                  bestimmten Bedingungen bis auf 90 Prozent ansteigen.
im Vordergrund:
                                                                         Mit der Förderung der gewerbenahen Infrastruktur werden
zzInvestive    Förderung der gewerblichen Wirtschaft bei                 bestehende Defizite ausgeglichen und damit die Vorausset-
     Errichtung, Ausbau, Umstellung oder grundlegender                   zungen zur Ansiedlung neuer oder zur Expansion bereits
     Rationalisierung von Gewerbebetrieben,                              vorhandener Unternehmen in strukturschwachen Regio-
                                                                         nen geschaffen.
zzInvestive    Förderung der wirtschaftsnahen Infra­
     struktur, soweit sie unmittelbar für die Entwicklung                Der wissenschaftliche Beirat des BMWi hat in seinem
     der regionalen Wirtschaft erforderlich ist,                         jüngsten Gutachten zur GRW die regionalpolitisch beson-
                                                                         dere Bedeutung der Infrastruktur hervorgehoben und
zzsonstige Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbs­                       eine stärkere Fokussierung der Infrastruktur im Instrumen­
     fähigkeit von Unternehmen, zur regionalpolitischen                  tenkasten empfohlen.4 Auf diese Weise könnten struktur-
     Flankierung von Strukturproblemen und zur Unterstüt-                schwache Regionen besser mit anderen Regionen um die
     zung von regionalen Aktivitäten, soweit sie unmittelbar             Standortentscheidungen von Unternehmen konkurrieren.
     für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft erforder-             Außerdem könnte eine solche Förderung auch der niedrigen
     lich sind.                                                          kommunalen Investitionsquote entgegenwirken.

4     Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (2015).
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