Soziale Wohnungspolitik - Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Gutachten des ...

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Soziale Wohnungspolitik
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
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Herausgeber
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Öffentlichkeitsarbeit
11019 Berlin
www.bmwi.de

Stand
17. Juli 2018

Gestaltung
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Inhalt

1.                    Anlass des Gutachtens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

2.                    Die Ausgangslage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

3. 	                 Grundsätzliches zum Preismechanismus auf dem Wohnungsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

4. 	                 Derzeitige wohnungspolitische Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

                      4.1. Mietpreisbremse  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

                      4.2. Sozialer Wohnungsbau  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

                      4.3. Wohngeld  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

                      4.4.	Zur politischen Ökonomie von Sozialem Wohnungsbau und Wohngeld  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

5. 	                 Weitere Maßnahmen auf der Angebotsseite des Wohnungsmarkts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

                      5.1.	Anreize zur besseren Nutzung von bestehendem Bauland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

                      5.2. Ausweisung von Bauland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

                      5.3. Beeinflussung des Anstiegs der Baukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

                      5.4. Flankierende Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

6.                    Empfehlungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Literatur  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Tabelle 1: Angebotsmieten 2004 bis 2017 (Erst- und Wiedervermietungen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Tabelle 2: Einkommen, Miete und Wohngeldanspruch für 4-Personen-Haushalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Tabelle 3: Höhe der Grunderwerbsteuer in den Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Mitglieder  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Anhang: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats seit April 1948 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
2

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich in mehreren Sitzungen, zuletzt
am 29. Juni 2018, mit dem Thema

Soziale Wohnungspolitik
befasst und ist dabei zu der nachfolgenden Stellungnahme gelangt.
3

1. Anlass des Gutachtens

In Deutschland wird in jüngster Zeit vermehrt über einen      In diesem Gutachten wird zunächst die Ausgangslage
„Mangel an bezahlbarem Wohnraum“ geklagt. Die damalige        anhand wichtiger Indikatoren des Wohnungsmarkts darge-
Bundesbauministerin Hendricks schätzte im Jahr 2017, dass     stellt (Abschnitt 2) und anschließend Grundsätzliches zum
in den nächsten Jahren jährlich mindestens 350.000 neue       Preismechanismus auf dem Wohnungsmarkt gesagt
Wohnungen entstehen müssten, um den Bedarf zu decken.         (Abschnitt 3). Es folgt eine kritische Überprüfung der Wirk-
Tatsächlich wurden 2016 nur 278.000 Wohneinheiten erstellt,   samkeit der derzeit verwendeten wohnungspolitischen Ins-
darunter nur noch wenige Sozialwohnungen. Als Begrün-         trumente – Mietpreisbremse, Sozialer Wohnungsbau,
dung für den gestiegenen Bedarf wird das Bevölkerungs-        Wohngeld (Abschnitt 4). Abschnitt 5 behandelt weitere
wachstum um 2,5 Millionen seit 2009 ebenso angeführt wie      Maßnahmen auf der Angebotsseite des Wohnungsmarkts
die wachsende Tendenz junger Menschen, in die Großstädte      wie die Ausweisung von Baugebieten und die Setzung von
zu ziehen. Die Folge ist ein drastischer Anstieg des Miet-    Baustandards. Abschnitt 6 enthält die Empfehlungen des
niveaus in den Ballungsräumen und Universitätsstädten         Beirats für eine Reform der Wohnungspolitik.
(dpa 2017).

Der Staat hat durch zahlreiche Regulierungen, insbeson-
dere die kommunalen Flächennutzungspläne, einen
unmittelbaren Einfluss auf den Wohnungsmarkt. Ange-
sichts der oben beschriebenen Ausgangslage beschäftigt
sich dieses Gutachten vor allem mit zwei für die Woh-
nungspolitik relevanten Fragen:

1.   Wie kann eine effiziente Versorgung der Bevölkerung
     mit angemessenem Wohnraum erreicht werden? Die
     erste Frage betrifft also ein Angebotsproblem.

2.   Wie können soziale Härten für Problemgruppen des
     Wohnungsmarkts (wie Geringverdiener, Alleinerzie-
     hende und große Familien) abgefedert werden, die
     unter dem Wohnraummangel und dem damit verbun-
     denen Anstieg der Mieten besonders leiden? Die zweite
     Frage betrifft also primär ein Verteilungsproblem.
4

2. Die Ausgangslage

Aus einer aktuellen Analyse des Verbands der Wohnungs-                       nur um insgesamt 2,9 Prozent gestiegen waren, was
wirtschaft (GdW 2017) lassen sich folgende Trends auf dem                    deutlich unterhalb der allgemeinen Inflation von
Wohnungsmarkt in Deutschland ablesen:                                        9,9 Prozent lag.

1.   Die Wohnungsbautätigkeit in Deutschland hat nach                   6.   Noch stärker als die Mietpreise sind – bedingt u. a. durch
     einem Tiefpunkt 2009/10 wieder stark angezogen: Im                      gesunkene Hypothekenzinsen – die Kaufpreise von
     Jahr 2016 lag die Zahl der fertiggestellten Wohnungen                   Immobilien angestiegen. Der deutsche Immobilienin-
     bei 278.000 (davon knapp die Hälfte im Mietwohnungs­                    dex (IMX) zeichnet die Preisentwicklung für Mieten
     bau), und für 2017 werden 326.000 prognostiziert. Ange­                 sowie für die Kaufpreise von bereits bestehenden und
     sichts des Bevölkerungswachstums um 2,5 Millionen im                    neu erbauten Wohneinheiten anhand des Immobilien-
     Zeitraum 2009 – 2016 wird derzeit jedoch immer noch                     angebots (mit ca. zwölf Millionen Wohnungen und Häu-
     ein Wohnungsdefizit von rund einer Million Wohnein-                     sern seit 2004) auf Immobilienscout24.de nach, dem
     heiten gesehen.                                                         größten deutschen Immobilienportal (siehe etwa Bauer
                                                                             et al., 2013). Während der Index für Mieten zwischen
2.   Die Wohnungsknappheit fällt allerdings regional sehr                    März 2007 und November 2017 von 100 auf 135 gestie-
     unterschiedlich aus. So standen Ende 2016 ca. zwei Mil­                 gen ist, stieg im gleichen Zeitraum der Index für den
     lionen Wohnungen leer, davon allein 620.000 in Ost-                     Kaufpreis von Bestandswohnungen von 100 auf 180
     deutschland.                                                            und von Neubauwohnungen von 100 auf 177 an. Auch
                                                                             hier zeigen sich ausgeprägte regionale Tendenzen mit
3.   Die Zahl der Studierenden hat sich seit 2008 um mehr                    stärkeren Preisanstiegen in den Großstädten und Bal-
     als eine Million erhöht (auf 2,8 Millionen im Studienjahr               lungsräumen als in den eher ländlich geprägten
     2016/17), was zu einem überproportionalen Anstieg                       Gebieten.1 Im internationalen Vergleich ist das Preis-
     der Wohnungsnachfrage in Universitätsstädten geführt                    niveau in deutschen Großstädten allerdings noch rela-
     hat. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in den Uni-                tiv niedrig (Scatigna u. a. 2014).
     versitäten die Zahl der Beschäftigten stark zugenom-
     men hat, was diesen Trend noch verstärkt.                          7.   Die Wohnfläche je Einwohner lag Ende 2016 mit 46,3
                                                                             Quadratmetern um 6,8 Quadratmeter oder 17,2 Pro-
4.   Die Mieten in bereits existierenden Mietverträgen                       zent höher als im Jahr 2000 (Statistisches Bundesamt
     (Bestandsmieten) haben sich seit 2009 mit 9,2 Prozent                   2017).
     kaum stärker erhöht als der Verbraucherpreisindex
     (+ 8,7 Prozent). Ein größerer Anstieg, nämlich um                  Aus diesen Zahlen kann man den Schluss ziehen, dass in
     25 Prozent im selben Zeitraum, ist dagegen bei den                 Deutschland derzeit vor allem die regionale Verteilung des
     Neu- und Wiedervermietungsmieten zu beobachten.                    Wohnungsangebots nicht der Wohnungsnachfrage ent-
                                                                        spricht. Diese ist aufgrund zweier unterschiedlicher Wan-
5.   Noch ausgeprägter ist dieser Preistrend in einigen                 derungsbewegungen in Groß- und Universitätsstädten
     Großstädten (vgl. Tabelle 1): Im Zeitraum 2010 – 2017 ist          stark gewachsen. Zum einen erfolgte eine Nettozuwande-
     der Medianwert für die Neu- und Wiedervermietungs-                 rung aus dem Ausland und zum anderen kam es zu einer
     mieten in den dort aufgeführten 14 Großstädten im                  Binnenwanderung, bei der vor allem junge Menschen und
     Durchschnitt um 34,1 Prozent gestiegen, in München                 Ehepaare, deren Kinder das „Haus im Grünen“ verlassen
     und Stuttgart jeweils um mehr als 40 Prozent und in                haben, in Universitätsstädte und in Großstadtregionen zie-
     Berlin sogar um 67,8 Prozent. Damit liegt das absolute             hen.
     Niveau der Neumieten in München nunmehr bei über
     16 Euro, in Frankfurt/Main und Stuttgart bei deutlich              Es spricht vieles dafür, dass dieser letzte Trend keine kurz-
     über 12 Euro pro Quadratmeter. Man muss allerdings                 fristige Erscheinung ist, sondern länger anhalten wird: Ers-
     auch bedenken, dass die durchschnittlichen Preise im               tens entstehen viele neue Arbeitsplätze in Städten, wo Fir-
     unmittelbar vorangegangenen Zeitraum 2004 –2010                    men von Agglomerationseffekten profitieren; zweitens
                                                                        führt die fortschreitende Akademisierung der Gesellschaft

1    So kosten neu fertiggestellte Wohnungen in Berlin 2017 90 Prozent mehr als vor zehn Jahren, bei Bestandswohnungen beträgt der Preis­
     anstieg sogar 159 Prozent.
2 . D I E AU S G A N G S L A G E   5

dazu, dass Menschen aus ländlichen oder kleinstädtischen
Gebieten nach Abschluss ihrer universitären Ausbildung in
einer Großstadt mit breiterem kulturellen Angebot bleiben
möchten; drittens sind die meisten Paare Doppelverdiener
und haben in Großstädten wegen der größeren Dichte von
Arbeitgebern bessere Arbeitsmarktchancen; viertens ist in
Städten die Abhängigkeit vom privaten Pkw geringer, was
auch im Hinblick auf zu erwartende Verschärfungen der
Klimapolitik ein Vorteil sein kann.

Es fragt sich daher, ob der Marktmechanismus in der Lage
ist, die Anpassung des Wohnungsangebots an die geänderte
Nachfrage zu bewerkstelligen, und in welcher Weise woh-
nungspolitische Instrumente des Staates diese Anpassung
unterstützen oder behindern können.
6

3. Grundsätzliches zum Preismechanismus auf
   dem Wohnungsmarkt
Um die Wirkung einer freien Preisbildung auf dem Woh-                 nicht glaubhaft mit Auszug drohen kann, weil ihm dadurch
nungsmarkt verstehen zu können, sei zunächst ein Gedan­               Kosten entstehen würden) ausnutzen und die Miete jeder-
kenexperiment angestellt: In einem Land gebe es zwei                  zeit sogar über die aktuelle Marktmiete hinaus erhöhen
Kommunen A und B mit gleich großem Wohnraumange-                      könnte. Prinzipiell wäre es zwar vorstellbar, dass sowohl
bot (in Quadratmetern) und gleich vielen Haushalten, die              der Kündigungsschutz als auch eine Begrenzung der Miet-
alle über gleich hohe Einkommen verfügen.2 Ferner sei                 anpassung in einem freien Wohnungsmarkt vertraglich
angenommen, dass Mietverträge jedes Jahr neu ausgehan-                zwischen Mieter und Vermieter bei erstmaligem Vertrags-
delt werden müssen und dass Umzüge kostenlos sind.                    abschluss vereinbart werden könnten. Dabei wäre die Zah-
Schließlich stünden in beiden Kommunen keine Flächen                  lungsbereitschaft der Mieter für diese Vertragsklauseln un­­
für neue Baugebiete zur Verfügung. Nun werde in Kom-                  terschiedlich hoch, je nachdem, wie lange der Mieter in der
mune A eine Universität gegründet, die für junge Bewoh-               Wohnung zu bleiben beabsichtigt. Besserer Kündigungs-
ner von Kommune B attraktiv ist. Dadurch wird ein Teil der            schutz würde dabei mit höheren Anfangsmieten verbun-
Haushalte aus Kommune B nach A umziehen wollen und                    den sein.
damit die Wohnungsnachfrage in Kommune A erhöhen.
Bei freier Preisbildung werden folglich alle Mieten in Kom-           Dies trifft jedoch aus verschiedenen Gründen nicht die
mune A steigen, auch die Bestandsmieten.                              Lebenswirklichkeit. Zum einen muss auch der Vermieter
                                                                      besorgt sein, dass er dem Risiko späterer Kostensteigerun-
Durch den Preisanstieg wird Anbietern und Nachfragern                 gen ausgesetzt ist. Versuche, dem in Verträgen Rechnung zu
signalisiert, dass Wohnraum in Kommune A knapper gewor­               tragen, würden komplizierte, in der Praxis kaum justiziable
den ist, und es werden eine Reihe von Anpassungsreaktionen            Vertragsformulierungen erfordern, sodass die Umgehungs-
ausgelöst: Eigentümer von noch unbebauten, aber bebau-                möglichkeiten wenig eingeschränkt würden. Auch könnte
baren Grundstücken werden zusätzliche Wohnungen bauen.                die Abgeltung des Verzichts auf spätere Änderungen durch
Bestandsmieter werden sich überlegen, in kleinere Woh-                anfängliche Zahlungen die Zahlungsfähigkeit der Mieter
nungen umzuziehen, und Neumieter, d. h. Haushalte, die aus            übersteigen. Zum anderen planen nicht alle Menschen als
Kommune B nach A umziehen wollten, werden entweder                    Anbieter oder Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt so vor-
kleinere Wohnungen nachfragen, als sie es beim ursprüng-              ausschauend, wie es das theoretische Argument unterstellt.
lichen Preis getan hätten, oder auf den Umzug nach A ver-             Es würden sich die Fälle häufen, in denen Mieter bei Ver-
zichten und aus B nach A pendeln (und die Tatsache aus-               tragsabschluss versäumt haben, auf einer Kündigungsschutz­
nutzen, dass die Mieten in B durch den Wegzug einiger                 klausel zu bestehen und für diese zu bezahlen. Wenn diesen
Haushalte gefallen sind). Möglicherweise werden Bewohner              Mietern dann gekündigt wird, könnten – da zumindest in
von A nach B umziehen, um von den dort gesunkenen                     Deutschland die Mehrheit der Wähler Mieter sind – Politi-
Mieten und Immobilienpreisen zu profitieren. Diese An­­­              ker deren unangenehme Situation zum Anlass nehmen,
passungsreaktionen werden so lange anhalten, bis sich in              den freien Markt durch Gesetze zum Mieterschutz einzu-
beiden Kommunen ein neues Gleichgewicht von Wohnung­s­­               schränken. Diese Entwicklung hat in Deutschland tatsäch-
angebot und -nachfrage mit höheren Mieten in A als in B               lich stattgefunden, und die Folge sind sowohl das Wohn­
eingestellt hat. Unter den genannten unrealistischen Annah­           raum-Kündigungsschutzgesetz als auch die Begrenzung
men (keine Umzugskosten, gleich hohe Einkommen aller                  der Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen nach
Haushalte) erscheint daher eine freie Preisbildung ohne               § 558 BGB.
staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt problemadäquat
zu sein.                                                              Diese gesetzlichen Maßnahmen sind zwar politisch ver-
                                                                      ständlich, haben aber auch zu unerwünschten Nebenwir-
Nun sei das Gedankenexperiment in dem Punkt abgewan-                  kungen geführt. Die wichtigste ist ein starkes Auseinander-
delt, dass (monetäre und nichtmonetäre) Umzugskosten                  klaffen von Bestands- und Neumieten in begehrten Wohn-
berücksichtigt werden. Dadurch entsteht ein Interesse der             lagen, da Vermieter in bestehenden Mietverhältnissen die
Mieter an langfristigen Verträgen ohne Kündigungsrecht                Miete nur langsam an eine aufkommende Knappheit an­pa-
der Vermieter, weil andernfalls der Vermieter nach Einzug             ssen und erst bei Wiedervermietung größere Preissprünge
des Mieters die schwächere Marktposition des Mieters (der             durchsetzen können. Die Kluft zwischen Neu- und Bestands­

2   Durch die zuletzt genannte Annahme werden Fragen der Verteilungsgerechtigkeit ausgeblendet.
3. G R U N D S ÄT Z L I C H E S Z U M P R E I S M E C H A N I S M U S AU F D E M W O H N U N G S M A R K T   7

mieten hat zum einen problematische Verteilungswirkun-                    schafft, andererseits Anreize gegen eine Sanierung und
gen, da sie diejenigen benachteiligt, die z. B. aus beruflichen           Modernisierung des Bestands.
Gründen häufiger umziehen und dann jeweils wieder die
Neumieten zahlen müssen. Zum anderen bringt sie auch                      Als Fazit des Gedankenexperiments sei festgehalten: Selbst
Ineffizienzen mit sich: Haushalte, die z. B. durch Auszug von             in einer Welt ohne Ungleichheit in der Einkommensvertei-
Kindern kleiner geworden sind und mit weniger Wohnraum                    lung würden schon die unter dem Druck der Wähler
auskommen würden, haben – nicht nur wegen der Umzugs­                     zustande gekommenen Instrumente des Kündigungsschut-
kosten – keinen Anreiz, in eine kleinere Wohnung umzu-                    zes und der Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehen-
ziehen, weil die Neumiete für eine kleinere Wohnung oftmals               den Mietverhältnissen den Preismechanismus teilweise
nicht geringer ausfällt als die Bestandsmiete in der bis­he­ri­           außer Kraft setzen und damit zu Fehlallokationen führen.
gen Wohnung.
                                                                          Viele Aspekte einer sozialen Wohnungspolitik sind zudem
Auf der anderen Seite kann der Schutz vor Mieterhöhun-                    verteilungspolitisch motiviert. Dies charakterisiert weitere
gen erhöhte Gewinnchancen für Neuinvestoren schaffen,                     Eingriffe in den Wohnungsmarkt wie die Begrenzung der
indem er die Konkurrenz der Mieter um Neuwohnungen                        Miethöhe bei Wiedervermietungen (Mietpreisbremse) oder
künstlich erhöht. Ob das zu einer höheren Wachstumsrate                   den Sozialen Wohnungsbau. Auch wenn man die vertei-
des Wohnungsbestandes führt, hängt von den Erwartungen                    lungspolitischen Ziele akzeptiert, muss man die Wirkungen
über künftige Mietniveaus ab. In jedem Fall kommt es zu                   der genannten wohnungspolitischen Instrumente mit
einer Produktdifferenzierung im Wohnungsmarkt, indem                      denen direkter Eingriffe in die Einkommensverteilung,
er einerseits Anreize für den Bau von Luxuswohnungen                      etwa in Form von Geldtransfers, vergleichen.
8

4. Derzeitige wohnungspolitische
   Instrumente
4.1. Mietpreisbremse                                                      und ihrer Peripherie größer und damit auch der Anreiz, ins
                                                                          Umland zu ziehen, wo noch preisgünstige Wohnungen
Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) wurde                    oder Bauland vorhanden sind.
in Deutschland die Mietpreisbremse für Bestandsimmobi-
lien eingeführt. Seit dem 1. Juni 2015 darf in durch die Lan-             Als Folge der Verknappung des effektiven Angebots finden
desregierungen per Rechtsverordnung ausgewiesenen                         tatsächlich weniger Wohnungssuchende eine Wohnung, was
Gebieten („angespannte Wohnungsmärkte“) die zulässige                     diese schlechter stellt, während die Mieter, die eine Immo-
Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Ver-                     bilie zum regulierten Preis erhalten, bessergestellt sind, da
gleichsmiete liegen. Ausgenommen vom Gesetz sind Woh-                     sie nun einen geringeren Teil ihres verfügbaren Einkom-
nungen, die erst nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig                       mens für Wohnraum ausgeben müssen.
genutzt oder vermietet werden und Wohnungen, die nach
einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal ver-                      Selbst wenn man berücksichtigt, dass der Immobilienmarkt
mietet werden; die Mietpreisbremse greift jedoch bei allen                keinem vollkommenen Wettbewerb unterliegt – etwa auf-
anschließenden Mietverhältnissen.3 Ferner muss ein Ver-                   grund von Nachbarschaftseffekten, asymmetrischen Infor-
mieter die Miete nicht senken, auch wenn die bisher ver-                  mationen, Suchkosten oder anderen Heterogenitäten auf
einbarte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete                      der Angebots- und Nachfrageseite –, ist nicht ersichtlich,
zuzüglich zehn Prozent liegt.4                                            dass eine Preisregulierung die Marktmacht reduzieren und
                                                                          zu Wohlfahrtsgewinnen führen würde. Auch verteilungs-
Eine Begrenzung der Mietpreise bzw. des Mietanstiegs bei                  politisch kann sich die intendierte Wirkung in das Gegenteil
Neu- oder Wiedervermietung führt gegenüber der freien                     verkehren: Je weiter der regulierte Preis unter dem Markt-
Preisbildung im Markt typischerweise zu einer Verschärfung                preis liegt, desto größer ist der Spielraum für den Vermieter,
der Knappheit an Wohnraum in Ballungsgebieten. Einer-                     sich ihm „genehme“ Mieter auszuwählen, wo­­durch es gerade
seits sind zum regulierten Mietpreis weniger Wohnungs-                    für bestimmte Gruppen wie kinderreiche Familien oder
und Hausbesitzer bereit, ihre Immobilie zu vermieten. Statt­              Ausländer noch schwieriger wird, zum Zuge zu kommen.
dessen werden Immobilien leer stehen oder anderen Ver-
wendungszwecken zugeführt werden, die nicht unter die                     Bis Ende 2016 hatten 308 Städte in elf Bundesländern die
Preisregulierung fallen (etwa kurzfristige Vermietung mit-                Mietpreisbremse eingeführt. Ob sie den gewünschten
hilfe von Airbnb oder Verkauf an Selbstnutzer). Bei einer                 Erfolg hat, erscheint schon aus den folgenden Gründen
Kappung der Mieten für Neuvermietungen sinkt durch die                    fraglich:
niedrigeren erwarteten Renditen der Anreiz, neue Woh-
nungen zu bauen. Begrenzt man den Mietanstieg bei Wie-                    1.   Viele Immobilien fallen nicht unter das Gesetz (siehe
dervermietungen, sinkt der Anreiz, bestehende Wohnungen                        die oben beschriebenen Ausnahmeregelungen).
zu modernisieren, was mittel- und langfristig zu einer wei-
teren Verknappung des Immobilienangebots und zu einem                     2.   Potenziellen Mietern fehlen oftmals Informationen
Qualitätsverlust von Altbauquartieren führt. Andererseits                      über die vorherige Miethöhe oder das Ausmaß durch-
steigt bei einem unter dem Marktpreis festgesetzten Miet-                      geführter Modernisierungsmaßnahmen. Mietspiegel
preis die Nachfrage nach Wohnraum in den begehrten Gebie­                      schaffen hier kaum Abhilfe, da sie entweder nicht vor-
ten, da etwa Mieter mehr und größere Wohnungen nach-                           liegen (in diesem Fall können Mietpreise frei vereinbart
fragen als in einem Markt ohne Preisregulierung. Beide                         werden) oder aber die aktuellen Mietpreise nicht hin-
Entwicklungen führen damit tendenziell zu einer Verschär-                      reichend widerspiegeln. Laut Berechnungen des Bun-
fung der in den jeweiligen Städten herrschenden Wohnungs­                      desinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
knappheit, die eine Mietpreisbremse laut ihren Befürwor-                       liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in der Mehrheit
tern zu lindern verspricht. Bei freier Preisbildung wären die                  der Fälle deutlich (bis zu 42 Prozent) unter der Ange-
Differenzen der Miethöhe zwischen den Ballungsräumen                           botsmiete, die aus Zeitungs- und Internetannoncen zu

3   Weil es nach der Veröffentlichung des Gutachtens Rückfragen zu diesem Satz gab, sollte klargestellt werden, dass der letzte Hauptsatz sich
    nur auf umfassende Modernisierung und nicht auf die erstmalige Vermietung z. B. bei Neubauten bezieht. (Ergänzung vom 1.10.2018).
4   Die ortsübliche Vergleichsmiete wird auf der Basis von neuen Mietverhältnissen der vergangenen vier Jahre berechnet. Vergleichsmieten, wie
    sie im Mietspiegel veröffentlicht werden, spiegeln daher in Regionen mit stark gestiegener Nachfrage nach Wohnraum nicht notwendiger-
    weise das für Neuvermietungen relevante Preisniveau wider.
4. DERZEITIGE WOHNUNGSPOLITISCHE INSTRUMENTE                                   9

     ermitteln ist; Abweichungen nach oben kommen hin-                    Kostenmiete als auch den Personenkreis, an den eine geför-
     gegen nicht vor (BBSR 2013b).                                        derte Wohnung vermietet werden darf.

3.   Potenzielle Mieter erkundigen sich nicht nach der bishe-             In der jüngeren Geschichte ist die Bedeutung dieses Instru-
     rigen Miethöhe, weil sie befürchten, dann vom Vermie-                ments zurückgegangen. So sank der Bestand an gebunde-
     ter nicht mehr berücksichtigt zu werden. Dieser und                  nen Mietwohnungen seit 1990 von rund drei Millionen auf
     der unter 2. ge­­nannte Grund würden allerdings in                   zuletzt nur noch rund 1,3 Millionen. Auch der Neubau bzw.
     Zukunft möglicherweise entfallen, wenn dem Vermie-                   die Modernisierung von geförderten Wohnungen betrug
     ter eine Auskunftspflicht auferlegt wird.                            im Jahr 2016 nur noch rund 62.000 Einheiten (Deutscher
                                                                          Bundestag 2017). Deswegen wird von verschiedenen politi-
Die mangelnde Wirksamkeit der bisherigen Mietpreisbremse                  schen Parteien gefordert, als Antwort auf den festgestellten
zeigt sich auch in den wenigen vorliegenden empirischen                   Mangel an preisgünstigem Wohnraum die Ausgaben für
Studien, auch wenn diese nach den Kriterien einer evidenz-                den Sozialen Wohnungsbau wieder aufzustocken. Diese
basierten Wirtschaftspolitik kritisch zu bewerten sind.5 Stu­             Forderung erscheint auf den ersten Blick vernünftig, weil
dien des DIW und IW auf der Basis des Angebots von Ver-                   sie direkt auf der Angebotsseite des Wohnungsmarkts
mietungs- und Kaufobjekten auf den großen Immobilien-                     ansetzt. Dem stehen jedoch mehrere gravierende Nachteile
portalen (Kholodilin et al., 2016a und 2016b, Deschermeier                gegenüber:
et al., 2017) finden kaum Hinweise darauf, dass die Mietpreis­
bremse die erhoffte preisdämpfende Wirkung hatte. Die                     1.   Die Berechtigung eines Haushalts zum Bezug einer
DIW-Stu­die vergleicht regulierte und nicht regulierte Ge­­                    geförderten und damit mietgebundenen Wohnung
meinden und Städte in benachbarten Postleitzahlenbezir-                        wird in der Regel nur ein einziges Mal überprüft, näm-
ken. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass in Städten mit                      lich beim Einzug. Wichtigstes Kriterium dabei ist das
einer Mietpreisbremse die Mietpreise kaum weniger anstei-                      Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Steigt
gen und das Angebot an zu verkaufenden Immobilien kaum                         mit der Zeit dieses Einkommen, so verliert der Haus-
stärker ansteigt als in Städten ohne eine solche Regulierung.                  halt aufgrund des in Deutschland generell bestehenden
Die IW-Studie vergleicht innerhalb der gleichen Städte                         Kündigungsschutzes nicht sein Wohnrecht.
Immobilien, die von der Mietpreisbremse betroffen sind,
mit solchen, die von der Regulierung nicht betroffen sind.                     Wie schwerwiegend das Ausmaß der Fehlsubventionie-
Auch diese Studie findet keine Wirkung auf die Mietpreise.                     rung ist, kann aus Daten des Sozioökonomischen Panels
                                                                               (SOEP) abgelesen werden, die von Kaas u. a. (2018,
                                                                               Tabel­le 2) ausgewertet wurden. Die Autoren berech-
4.2. Sozialer Wohnungsbau                                                      nen dort, welcher Anteil der Haushalte in jedem Ein­
                                                                               kommens-De­zil (gemäß dem Nettoarbeitseinkommen,
Beim Sozialen Wohnungsbau handelt es sich um ein Inst-                         adjustiert für die Haushaltsgröße) in Sozialwohnungen
rument der Objektförderung: Im Gegensatz zur Subjektför-                       wohnt. Dieser Anteil beträgt in den untersten drei Dezi­
derung, bei der eine Subvention direkt an Angehörige einer                     len zwischen fünf und sieben Prozent und sinkt dann
bestimmten Personengruppe (z. B. Mieter, Sportler oder                         stetig bis auf 1,1 Prozent im zweitobersten und 0,4 Pro-
Schüler) ausgezahlt wird, wird bei einer Objektförderung                       zent im obersten Dezil. Addiert man jedoch die Zahl
die Erstellung eines Gutes oder einer Leistung (Wohnungen,                     der Haushalte, deren Einkommen über dem Median
Sportplätze bzw. Schulen) subventioniert, die dieser Perso-                    liegt, so bildet diese Gruppe volle 23,4 Prozent aller
nengruppe zugute kommen soll. Der Staat subventioniert                         Haushalte, die in geförderten Wohnungen wohnen.
demnach die Erstellung von Wohnungen und beschränkt                            Würde man die Wohnungen rein zufällig und unab­hän­
im Gegenzug sowohl die Miethöhe auf die so genannte                            gig vom Einkommen verteilen, so wären es 50 Prozent.

5    Die Schätzungen der DIW-Studie sind vermutlich durch Feedback- und Nachbarschaftseffekte Richtung null verzerrt. Denn sie erfassen, weil es
     nur dort eine Mietpreisbremse gibt, nur Städte mit einem erwarteten starken Mietpreisanstieg. Und weil Mieter, die in einem regulierten
     Markt keinen Wohnraum bekommen, auf den benachbarten, nicht regulierten Wohnungsmarkt ausweichen, kann das zu Preisanpassungen
     in der Kontrollregion führen. Der IW-Studie liegt die Hypothese zugrunde, dass die Preisentwicklung von Wohnraum, der nicht unter das
     Gesetz fällt, der Preisentwicklung des vom Gesetz betroffenen Wohnraums entspricht. Jedoch ist zu erwarten, dass Mieter durch die Ver-
     knappung des Wohnraums im regulierten Segment auf nicht regulierte Wohnungen ausweichen, was dort zu Preissteigerungen führt; damit
     wäre auch hier die Wirkung der Mietpreisbremse Richtung null verzerrt.
10          4. D E R Z E I T I G E W O H N U N G S P O L I T I S C H E I N S T R U M E N T E

     Somit ist die Fehlbelegung fast halb so groß wie bei ein­                       Die Parteien der gegenwärtigen Bundesregierung haben in
     kommensunabhängiger Vergabe der Sozialwohnungen.6                               ihrem Koalitionsvertrag (o.V. 2018) auf S. 110 vereinbart,
     Der Gesetzgeber hat das Problem der Fehlbelegung                                den „sozialen Wohnungsbau … mindestens auf heutigem
     erkannt und daher schon 1981 mit dem Gesetz über den                            Niveau und langfristig [zu verstetigen]“ und dafür „falls
     Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen die                             erforderlich … eine Grundgesetzänderung [vorzunehmen]“,
     Möglichkeit geschaffen, das Ausmaß der Fehlsubventio-                           weil der Soziale Wohnungsbau seit der Föderalismusreform
     nierung durch Erhebung einer Fehl­belegungs­abgabe zu                           von 2006 nach Art. 74 GG Aufgabe der Länder ist. Ferner
     reduzieren. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt diese                        soll das Niveau der Förderung des Sozialen Wohnungsbaus
     in der alleinigen Kompetenz der Bundesländer, von                               in den Jahren 2020/2021 mit insgesamt mindestens zwei
     denen die meis­ten wegen der hohen Verwaltungskosten                            Milliarden Euro beibehalten werden.
     eine zuvor eingeführte Abgabe zwischenzeitlich wieder
     abgeschafft haben. Lediglich das Land Hessen hat die                            Angesichts der genannten Bedenken hält der Beirat diese
     Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2016 neu eingeführt.                                Pläne nur dann für sinnvoll, wenn sie durch Schaffung ge­­
                                                                                     eigneter Rahmenbedingungen begleitet werden. Dazu
2.   Wenn Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus als                                    gehören insbesondere zum einen eine grundlegende Reform
     Wohnblocks gebaut werden, besteht gerade bei gezielter                          der Fehlbelegungsabgabe mit dem Prinzip, die Bedürftigkeit
     Vergabe nach dem Einkommen die Gefahr, dass sich                                regelmäßig zu überprüfen, zum anderen die Maßgabe, dass
     diese Wohnblocks zu sozialen Ghettos entwickeln. Diese                          Sozialwohnungen nur in Wohngebieten mit angemessener
     Erfahrungen hat man insbesondere in Randlagen der                               Durchmischung mit frei finanziertem Wohnungsbau geför-
     Großstädte gemacht (Hasenbergl in München, Osdorfer                             dert werden.
     Born in Hamburg, Marzahn in Berlin). Dieses Problem
     stellt sich vor allem dann, wenn in den Innenstädten
     kein ausreichendes Bauland zur Verfügung steht.                                 4.3. Wohngeld

3.   Solange es weniger Sozialwohnungen als Sozialwoh­                               Beim Wohngeld handelt es sich um eine Maßnahme der
     nungs­berechtigte gibt, entscheiden letztlich die Vermie-                       Subjektförderung. Nach dem 1970 neu gefassten und zuletzt
     ter darüber, wie diese Sozialleistung verteilt wird. Diese                      2016 novellierten Wohngeldgesetz können bedürftige Haus­
     bevorzugen jedoch wegen des geringeren Mietausfallri-                           halte – Mieter wie Eigentümer – einen zweckgebundenen
     sikos Mieter mit höherem Einkommen innerhalb dieser                             Zuschuss zu ihren Wohnkosten (Kaltmiete plus Betriebs-
     Gruppe. Somit finden gerade die Bezieher besonders nie­                         kosten außer Heizung und Warmwasser bzw. Gesamtbelas-
     driger Einkommen nicht so leicht eine Sozialwohnung.                            tung bei Wohnungseigentum) erhalten.7 Durch den Selbst-
                                                                                     behalt reduzieren sich die verzerrenden Effekte auf die
4.   Schließlich kann der Bau neuer Sozialwohnungen den                              Preisentwicklung im Wohnungsmarkt, die bei vollständiger
     ärmsten Wohnungsnachfragern nicht zu bezahlbarem                                Kostenübernahme – wie sie etwa im Rahmen der Grundsi-
     Wohnraum verhelfen, wenn aufgrund des knappen und                               cherung erfolgt – zu erwarten wäre. Durch die jahresweise
     teuren Baulands und hoher Baukosten – die auch durch                            Genehmigung der Wohngeldberechtigung orientiert sich
     die strikten Baustandards verursacht werden – die Kos-                          der Transfer zielgenau und treffsicher unmittelbar an der
     tenmiete bereits so hoch ist, dass diese Gruppe sie sich                        Bedürftigkeit des Haushalts, was bei der Wohnungsbauför-
     nicht leisten kann.                                                             derung angesichts der Fehlbelegungsproblematik nicht in
                                                                                     gleichem Ausmaß gelingen kann.
Zusammenfassend folgt, dass das Instrument des Sozialen
Wohnungsbaus zwar hinsichtlich des eingangs genannten                                Zur Frage der Überwälzung des Wohngelds und seiner Aus-
ersten Ziels der Wohnungspolitik (Versorgung mit angemes-                            wirkung auf den Mietpreis gibt es nur wenig belastbare
senem Wohnraum) wegen des Einflusses auf die Angebots-                               Evidenz. Auf der einen Seite finden Gibbons und Manning
seite eine gewisse Wirkung erzielen kann, dem zweiten, dem                           (2006) für das Vereinigte Königreich in den 1990er-Jahren,
Verteilungsziel jedoch nicht verlässlich gerecht wird.                               dass die Überwälzung einer Wohngeldsenkung auf den

6    Allerdings zeigen die Autoren auch, dass das Ausmaß der Fehlbelegung über die Zeit abgenommen hat.
7    Bei der letzten Anpassung des Wohngeldes zum 1.1.2016 wurde auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarm­
     mieten berücksichtigt (Bundesregierung 2017, S. 75)
4. DERZEITIGE WOHNUNGSPOLITISCHE INSTRUMENTE                                  11

Vermieter zwischen 60 und 66 Prozent lag, also sehr subs-                 haben in der Vergangenheit teilweise dazu geführt, dass die
tanziell war. Auf der anderen Seite zeigen Eriksen und Ross               Alg-II-Leistungen insgesamt oberhalb der Höchsteinkom-
(2015), dass die Einführung von wohngeldähnlichen Gut-                    mensgrenzen für den Wohngeldbezug lagen. Auch dadurch
scheinen in den USA nicht zu einem generellen Anstieg der                 entstand als viertes Regime (iv) die Gruppe derjenigen Haus­
Wohnungsmieten geführt hat. In jedem Falle sollte das                     halte, die keinen Anspruch auf Wohngeld, aber auf (z. T.
Ausmaß der Überwälzung durch eine geeignete Ausgestal-                    ausschließliche) Leistungen für Unterkunft und Heizung
tung des Wohngelds (s. u.) gering gehalten werden.                        im Rahmen von Alg II haben (oft als Aufstocker mit eige-
                                                                          nem Einkommen; vgl. Deutscher Städtetag 2014). Für die
Im Jahr 2016 bezogen ca. 630.000 (oder 1,5 Prozent aller)                 vier Regimes der Wohnförderung gelten je eigene Regeln zu
Haushalte Wohngeld, die Gesamtausgaben lagen bei                          Leistungsanspruch und Leistungshöhe. Die Komplexität
1,1 Mrd. Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach                  der Regelungen generiert zahlreiche Fehlanreize.
der Haushaltsgröße, dem gesamten Monatseinkommen
und den gesamten Wohnungskosten (im Folgenden kurz                        Grundsätzlich sind Maßnahmen der Subjektförderung ge­­
„Miethöhe“ genannt). Beispielhaft ist in Tabelle 2 die Höhe               eignet, Verteilungsprobleme zu mildern, ohne die Funk-
des Wohngelds für 4-Personen-Haushalte für bestimmte                      tionsfähigkeit von Märkten zu beeinträchtigen, indem sie
Werte von Einkommen und Miethöhe aufgeführt.                              die Kaufkraft bestimmter Haushalte erhöhen, die vom
                                                                          Gesetzgeber als förderungswürdig angesehen werden, z. B.
Der Wohngeldbezug wurde mit den Hartz-Reformen und                        Familien mit Kindern.8
der Änderung des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2005
neu gestaltet. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe-                  Bei der konkreten Ausgestaltung des Wohngelds fallen
und Sozialhilfeempfängern in die Gruppe der Arbeitslosen-                 jedoch folgende Aspekte auf:
geld-II-Empfänger (Alg II) führte zu ihrem Ausschluss vom
Wohngeldbezug. Stattdessen erhalten diese Haushalte die                   1.   Die berücksichtigungsfähigen Mietkosten variieren
Kosten der Unterkunft mit den Leistungen zum Lebens-                           nach der per Verordnung festgelegten örtlichen Miet-
unterhalt im Rahmen des Alg II. Damit sank die Zahl der                        stufe und sind nach oben begrenzt, bei 4-Personen-
Haushalte mit Wohngeldbezug zwischen 2004 und 2005 von                         Haus­halten etwa auf 879 Euro (bei Alleinstehenden auf
ca. 3,5 Millionen auf ca. 810.000. Um zu verhindern, dass                      522 Euro); damit soll verhindert werden, dass unange-
Eltern nur aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder zu Alg-II-Be-                     messen hohe Mietkosten bezuschusst werden. Dabei
ziehern werden, wurde 2005 der Kinderzuschlag als neues                        können die Mietkosten insbesondere in Ballungsräumen
Instrument für geringverdienende Eltern eingeführt.                            weit darüber hinausgehen, sodass die marginalen Miet-
                                                                               kosten zu 100 Prozent selbst getragen werden müssen.
Somit erfolgt die Wohnförderung für Geringverdienende
derzeit in verschiedenen Regimes mit unterschiedlichen                    2.   Die Zielgruppe des Instruments Wohngeld umfasst ein­
Fördervoraussetzungen und -leistungen: (i) Arbeitslosen-                       kommensschwache Haushalte, deren Unterkunftskosten
geld-II-Empfänger (Erstattung von Bruttowarmmieten, bei                        nicht bereits durch andere Sozialleistungen (z. B. Arbeits­
regelmäßiger Anpassung an die Miet- und Einkommens-                            losengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbs­
entwicklung (d. h. dynamisiert), finanziert von Bund und                       minderung) gedeckt werden und deren Existenzmini-
Kommunen), (ii) Wohngeldbezieher ohne und (iii) Wohn-                          mum somit gesichert ist.9 Sie ist durch eine Einkom-
geldbezieher mit Kinderzuschlag. Die beiden letzten Grup-                      mensgrenze definiert, bis zu der überhaupt Wohngeld
pen erhalten einen Zuschuss zur Bruttokaltmiete, der                           beantragt werden kann. Diese liegt bei 4-Personen-Haus­­­
nominal fixiert, also nicht dynamisiert ist. Das Wohngeld                      halten bei 2170 Euro und bei Alleinstehenden bei 1010
wird hälftig von Bund und Ländern finanziert. Die Miet-                        Euro. Diese relativ niedrige Grenze führt zu einem stark
preissteigerungen und die Anpassung der Alg-II-Regelsätze                      eingeschränkten Kreis der Anspruchsberechtigten.10

8    Vergleiche hierzu Börsch-Supan und Reil-Held (1993) und die dort beschriebene Erfahrung mit den Wohngeldexperimenten in den USA der
     1970er-Jahre.
9    Im Fokus stehen beispielsweise Bezieher niedriger Erwerbseinkommen und Altersrenten sowie Empfänger von Arbeitslosengeld.
10   Die Bundesregierung (2017, S. 116) weist darauf hin, dass es neben den Empfängerhaushalten von Wohngeld und Kosten der Unterkunft
     (KdU) über Alg II oder Sozialhilfe etwa vier Millionen Haushalte gibt, die keine staatlichen Leistungen für das Wohnen beziehen, obwohl sie
     mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 60 Prozent des Medians auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.
12                4. D E R Z E I T I G E W O H N U N G S P O L I T I S C H E I N S T R U M E N T E

        Eine Anhebung der Grenze und damit eine Ausweitung                                              von zehn Anspruchsberechtigten lösen demnach ihren
        des Empfängerkreises wären vorstellbar.                                                         Anspruch nicht ein.

3.      Wie aus Tabelle 2 im Anhang ablesbar ist, beträgt der                                           Auffällig sind weiterhin die starken Schwankungen in
        Transferentzug, also die Kürzung des Wohngelds, bei                                             der Zahl der Wohngeldempfänger (vgl. Abb. 1): Sobald
        einem Einkommenszuwachs stets mindestens 40 Pro-                                                die Wohngeldleistungen an die Marktverhältnisse ange­
        zent. Bei 1-Personen-Haushalten kann er mehr als                                                passt werden (bspw. zum 1.1.2009 oder zum 1.1.2016),
        70 Prozent betragen. Kumuliert man die verschiedenen                                            steigen die Empfängerzahlen drastisch an (2009 um 57,
        sozialpolitischen Programme, so finden sich im unte-                                            2016 um 37 Prozent), um dann anschließend wieder
        ren Einkommensbereich für alle Haushaltstypen viel-                                             aus dem Bezug „herausinflationiert“ zu werden.12 So­­
        fach Transferentzugsraten zwischen 80 und 100 Pro-                                              wohl die hohe Nicht-Inanspruchnahmequote als auch
        zent und in Einzelfällen darüber hinaus (vgl. Peichl et                                         die Schwankung der Empfängerzahlen belegen das
        al. 2017, Bruckmeier et al. 2018).11 Derartig hohe Trans-                                       Potenzial für eine Steigerung und Stabilisierung der
        ferentzugsraten können den Anreiz, z. B. durch Auswei-                                          Subjektförderung im Rahmen eines modifizierten
        tung der Arbeitsstunden das Einkommen zu steigern,                                              Wohngelds.
        entscheidend senken.
                                                                                                 5.     Es bestehen Abstimmungsprobleme zwischen den Sys-
4.      Die derzeitige Ausgestaltung des Wohngeldes geht mit                                            temen Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung
        hohen Quoten der Nicht-Inanspruchnahme einher, die                                              (z. B. Alg II), deren Lösung zu erheblichen Verbesserun-
        von Bruckmeier und Wiemers (2017) beim Wohngeld                                                 gen beitragen könnte. Es gibt hohe und nicht aufeinan-
        auf 86,8 und beim Kinderzuschlag auf 88,2 Prozent der                                           der abgestimmte Transferentzugsraten (vgl. Peichl et al.
        Leistungsberechtigten geschätzt werden. Mehr als acht                                           2017), unterschiedliche Ämterzuständigkeiten (z. B.

     Abb. 1: Wohngeld: Anzahl Empfängerhaushalte und Ausgaben (in Mrd. Euro)

 1.200.000,00                                                                                                                                              2,00

 1.000.000,00
                                                                                                                                                           1,50
      800.000,00

      600.000,00                                                                                                                                           1,00

      400.000,00
                                                                                                                                                           0,50
      200.000,00

              0,00                                                                                                                                         0,00
                           2005        2006        2007        2008      2009     2010         2011        2012         2013   2014   2015   2016   2017

                               Empfängerhaushalte 31.12. (linke Achse)     Jährliche Ausgaben in Mrd. Euro (rechte Achse)

     Quelle: Wohngeldstatistik Destatis.

11      BBSR (2013) weisen deutlich niedrigere Transferentzugsraten für das Wohngeld in Höhe von 18 bis 29 Prozent aus. Diese Autoren konstatie-
        ren positive Arbeitsanreize, selbst wenn die Steuer- und Sozialabgaben zusätzlich berücksichtigt werden (vgl. S. 83). Anreizprobleme in Bezug
        auf Arbeitsaufnahme sehen die Autoren eher in Bezug auf Alg-II-Leistungen.
12      Nahezu das gleiche Bild ergibt sich für die nominalen Wohngeldausgaben, die in Abbildung 1 auf der rechten Achse abgebildet sind. Es finden
        sich jährliche Ausgabenschwankungen zwischen +107 (2008/2009) und -21 (2007/2008, 2011/2012) Prozent.
4. DERZEITIGE WOHNUNGSPOLITISCHE INSTRUMENTE                                13

     Woh­n­geldamt vs. Jobcenter), abweichende Einkom-                        von der Bundesregierung (2017, S. 136) diskutierte
     mensbegriffe, unterschiedliche Formen der Anpassung                      Anhe­bung des Wohngeldes im niedrigen Einkommens-
     der Transferleistungen an die Preisentwicklung (jährlich                 bereich wäre dem Instrument des Kinderzuschlags vor-
     versus unregelmäßig ca. alle sieben Jahre) und hetero-                   zuziehen.
     gene Fixkosten der Inanspruchnahme. Es gibt intranspa-
     rente Wahlrechte (ja zwischen Alg II und Wohngeld,                  (b) Der Gesetzgeber verfolgt mit der Grundsicherung des
     nein zwi­schen Alg II und Wohngeld/Kinderzuschlag)                      SGB II (Bedarfsdeckung) und der Wohngeldförderung
     und un­­einheitliche Erstattungsmodalitäten (Heizkos-                   (Zuschussprinzip) unterschiedliche Förderziele. Gleich-
     tenerstattung nur bei Alg II). Besonders komplex ist der                wohl könnten durch Angleichungen der beiden Rege-
     Umgang mit Mischhaushalten13 (Grundsicherung plus                       lungssysteme Inkonsistenzen abgebaut werden, ohne
     Wohngeld/Kinderzulage), die auf Anreize verschiedener                   die zugrunde liegenden Förderziele zu beeinträchtigen;
     Transferprogramme reagieren. Die vorherrschende                         bspw. könnten die Wohngeldzahlungen dynamisiert
     Intransparenz erhöht für alle Beteiligten die Kosten,                   und jährlich an die Miet- und Einkommensentwick-
     beeinträchtigt die Durchsetzung von Regulierungszie-                    lung angepasst werden (vgl. Bundesregierung 2017,
     len und trägt zu den hohen Nicht-Inanspruchnahme-                       S. 137). Denkbar wäre weiterhin eine Ausweitung des
     quoten von Leistungen bei.14                                            Wohngelds als Zuschuss zu Bruttowarm- statt Brutto-
                                                                             kaltmieten etwa durch die Wiedereinführung der zwi-
Folgende Schritte können die Effektivität und Effizienz des                  schen 2009 und 2011 gewährten Heizkostenpauschale
Wohngelds im Verbund mit anderen Transfersystemen in                         oder eine Differenzierung der Höchstbeträge nach
Deutschland verbessern:                                                      Energieeffizienz der Gebäude. Eine vom BBSR (2013a,
                                                                             S. 125 – 127) diskutierte Reform betrifft die Einführung
(a) Mit dem Kinderzuschlag wird in Deutschland eine Sozial­                  von Erwerbstätigen- oder Grundfreibeträgen im
    leistung angeboten, die zum Ziel hat, die Inanspruch-                    Wohngeld, um diesen Transfer zu stärken.15
    nahme einer anderen Sozialleistung, nämlich Alg II, zu
    vermeiden. Es scheint sinnvoller, das Stigma von Alg II              (c) Verwaltung und Finanzierung von Wohngeld und Alg II
    zu reduzieren, als zusätzliche Programme – mit je eige-                  liegen bei unterschiedlichen Behörden und Gebiets­
    nen Abstimmungs-, Anpassungs- und Regulierungsbe-                        körper­schaften. Das kann zum einen zu fiskalischen
    darfen – zu betreiben. Um Familien mit Kindern besser                    Externalitäten und zu Anreizen für Verschiebungen der
    zu stellen, ohne sie dem Aktivierungsregime des Alg II zu                Hilfeempfänger zwischen den Transfersystemen
    unterwerfen, könnte als Alternative zum Instrument des                   führen. Zum anderen generiert es angesichts der oft
    Kinderzuschlags ein ggf. zeitlich befristeter „aktivierungs­             rasch wechselnden Lebensumstände der Betroffenen
    freier Status“ für diese Gruppe im Rahmen des Alg II                     einen hohen Verwaltungs- und Antragsaufwand für
    eingerichtet werden. Dadurch könnten einheitliche                        Behörden und Betroffene. Da Wohngeld eine vorran-
    Bedarfsprüfungen verwendet werden. Die abschreckende                     gige Leistung ist, muss es gewährt werden, sofern seine
    Wirkung mit hoher Nicht-Inan­spruch­nahme würde                          Inanspruchnahme den Alg-II-Anspruch für mindestens
    durch den Sonderstatus potenziell reduziert. Auch die                    drei Monate aufhebt (vgl. Deutscher Städtetag 2014).16
                                                                             Bei schwankenden Erwerbseinkommen liegt die Prob-

13   In Mischhaushalten wohnen sowohl Personen, die bspw. wegen Alg-II-Bezugs vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind, als auch Personen,
     die nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. – Die Finanzierung des Wohngelds teilen sich Bund und Länder, die Alg-II-Kosten für Unter-
     kunft und Heizung tragen die Kommunen. Für eine Beurteilung der Wohngeldreform von 2016 siehe Henger (2015).
14   Bruckmeier und Wiemers (2017) weisen für das Jahr 2015 auf Basis des SOEP folgende Nicht-Inanspruchnahmequoten unter allen
     Anspruchsberechtigten aus: SGB-II-Leistungen (ALG II): 43,1 %, Wohngeld: 86,6 %, Kinderzuschlag: 88,2  %.
15   Darüber hinaus unterscheiden sich die Einkommensermittlung (mit Abschlägen und Freibeträgen) und die Anrechenbarkeit von Vermögen
     zwischen den Fördersystemen, die zum einen dem Sozialrecht (Alg II) und zum anderen dem Einkommenssteuerrecht (Wohngeld) folgen.
     Um Abstimmungsprobleme zu lösen, ist eine die einzelnen Instrumente übergreifende Betrachtung der Schnittstellen erforderlich. Vgl.
     hierzu den Vorschlag des Beirats unter (d).
16   Die Haushalte stellen in der Regel zunächst einen Antrag auf Grundsicherung (Alg II). Die Grundsicherungsstelle muss prüfen, ob ein
     Anspruch auf Grundsicherung durch Wohngeld (ggf. plus Kinderzuschlag) vermieden werden kann; in diesem Fall wird der Grundsiche-
     rungsantrag abgelehnt. Nun sind die Haushalte verpflichtet, einen Erstantrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle zu stellen, die wiederum
     nach eigenen Regeln die Anspruchsberechtigung prüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung können sich bei jeder Änderung in den Lebensum-
     ständen (Arbeitszeit, Haushaltsstruktur) ändern. Die beteiligten Behörden sind verpflichtet, dies regelmäßig zu erheben.
14          4. D E R Z E I T I G E W O H N U N G S P O L I T I S C H E I N S T R U M E N T E

     lematik von „Drehtüreffekten“ auf der Hand. Eine (ggf.                                hohem Mietniveau ist die Einführung einer zusätzli-
     rein digitale datentechnische) Zusammenlegung der                                     chen Mietstufe bedenkenswert.
     Wohngeldstellen mit den Jobcentern – ggf. auch nur
     für Teilgruppen der Antragstellenden – könnte Doppel-
     prüfungen vermeiden und die Nicht-Inanspruchnahme                               4.4.	Zur politischen Ökonomie von Sozialem
     in Reaktion auf die Kosten der Antragstellung redu­                                   Wohnungsbau und Wohngeld
     zieren.
                                                                                     Obwohl unter den eingangs genannten Effizienz- und Ver-
(d) Ein erhebliches Anreizproblem liegt in den hohen Trans­                          teilungszielen die Subjektförderung in Form eines (refor-
    ferentzugsraten für Sozialleistungen im Niedrigein-                              mierten) Wohngelds gegenüber der Objektförderung durch
    kommensbereich, die häufig durch das Zusammentref-                               den Sozialen Wohnungsbau klar überlegen ist, greift die
    fen von sozialpolitischen Leistungen und Abgaben ent-                            Politik häufig nach dem ökonomisch weniger sinnvollen
    stehen. Bei steigendem Einkommen und Verlassen der                               Instrument. Dies ist sowohl aus der Politikperspektive
    Grundsicherung würde eine Erleichterung des Wech-                                selbst als auch aus der der Begünstigten verständlich:
    sels in den Wohngeldbezug Arbeitsanreize verstärken.
    Kooperation und Datenaustausch zwischen den rele-                                1.    Wenn ein gesellschaftliches Problem (wie die Woh-
    vanten Ämtern (s. o.) könnte die Antragstellung verein-                                nungsnot) erkannt worden ist, ist es politisch attraktiv,
    fachen und dazu beitragen, eine durchgängige Ober-                                     aktive und sichtbare Maßnahmen zu ergreifen, die zu
    grenze der Transferentzugsrate im Einkommensverlauf                                    dessen Lösung beizutragen versprechen. Die Auswei-
    über die Unterstützungs- und Abgabensysteme hinweg                                     sung eines Etatpostens und erst recht der Start eines
    umzusetzen. Je niedriger die Transferentzugsrate, umso                                 Bauprojekts sind dabei wesentlich sichtbarer als die
    höher sind die Beschäftigungsanreize. Die Auswirkun-                                   Änderung einiger Zahlen in einem Wohngeldgesetz,
    gen möglicher Reformen auf Inanspruchnahme und                                         das die wenigsten kennen.
    Ausgaben sollten vorab durch eine Expertenkommis-
    sion abgeschätzt werden.                                                         2.    Aber auch für die Betroffenen scheint der Soziale Woh-
                                                                                           nungsbau Vorteile zu haben, wenn sie zu den tatsächlich
(e) Die Verwendung abweichender Einkommensbegriffe                                         Begünstigten zählen, da sie in diesem System – jeden-
    in den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherung                                    falls bei Abwesenheit einer Fehlbelegungsabgabe – ihre
    (z. B. für Alg II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag,                              Bedürftigkeit nur einmal nachweisen müssen, nämlich
    Unterhaltsvorschuss) führt zu Intransparenz und dazu,                                  bei Einzug in eine geförderte Wohnung. Das Wohngeld
    dass nur die für eine Leistung zuständige Behörde die                                  muss dagegen jedes Jahr neu beantragt werden. Auch
    Anspruchsberechtigung klären kann (vgl. BBSR 2013a).                                   dürfte ein vom Staat regelmäßig erhaltener Geldtrans-
    Eine Verbesserung der Vergleichbarkeit und Anglei-                                     fer stigmatisierender wirken (was die hohe Nicht-Inan-
    chung der Konzepte könnte Transparenz, Verständlich-                                   spruchnahme erklärt) als das Recht, eine bestimmte
    keit und Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung                                  Wohnung beziehen zu dürfen, vor allem in einer Zeit,
    verbessern.                                                                            in der viele Menschen auf Wohnungssuche sind und in
                                                                                           der das Finden einer Wohnung als solches schon als
(f) Eine substanzielle Wohngelderhöhung würde dazu bei-                                    ein großes Glück angesehen wird.
    tragen, die Subjektförderung zu stärken und die miet-
    preisinduzierte Alg-II-Bedürftigkeit zu vermeiden. Eine                          Diesen vermeintlichen Vorteilen der Objektförderung muss
    Verstärkung von Informationen der potenziell Betrof-                             jedoch neben dem oben Gesagten vor allem entgegengehal­
    fenen über das Instrument des Wohngelds kann dazu                                ten werden, dass Sozialwohnungen niemals für alle bedürf-
    beitragen, die Inanspruchnahme zu erhöhen.17 Es steht                            tigen Bürger reichen und es daher zwangsläufig zu gravieren­
    zu erwarten, dass die Inanspruchnahme von Wohngeld                               den Ungleichbehandlungen kommt, während der Anspruch
    günstiger als die von Alg II ist, da Wohngeldbezug weni­                         auf Wohngeld eher eine Gleichbehandlung aller beinhaltet.
    ger stigmatisierend ist. Für Großstädte mit besonders

17   Eurofound (2015) diskutieren verschiedene Ansätze zur Informationsbereitstellung und Programmgestaltung, die dazu beitragen, das
     Inanspruchnahme-Verhalten zu unterstützen.
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