Soziale Wohnungspolitik - Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Gutachten des ...
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Soziale Wohnungspolitik Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 11019 Berlin www.bmwi.de Stand 17. Juli 2018 Gestaltung PRpetuum GmbH, München Diese und weitere Broschüren erhalten Sie bei: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: publikationen@bundesregierung.de www.bmwi.de Zentraler Bestellservice: Telefon: 030 182722721 Bestellfax: 030 18102722721 Diese Publikation wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publi kation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament.
Inhalt 1. Anlass des Gutachtens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Die Ausgangslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3. Grundsätzliches zum Preismechanismus auf dem Wohnungsmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 4. Derzeitige wohnungspolitische Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.1. Mietpreisbremse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 4.2. Sozialer Wohnungsbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 4.3. Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4.4. Zur politischen Ökonomie von Sozialem Wohnungsbau und Wohngeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 5. Weitere Maßnahmen auf der Angebotsseite des Wohnungsmarkts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.1. Anreize zur besseren Nutzung von bestehendem Bauland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.2. Ausweisung von Bauland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 5.3. Beeinflussung des Anstiegs der Baukosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 5.4. Flankierende Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17 6. Empfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Tabelle 1: Angebotsmieten 2004 bis 2017 (Erst- und Wiedervermietungen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Tabelle 2: Einkommen, Miete und Wohngeldanspruch für 4-Personen-Haushalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Tabelle 3: Höhe der Grunderwerbsteuer in den Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Mitglieder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Anhang: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats seit April 1948 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
2 Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich in mehreren Sitzungen, zuletzt am 29. Juni 2018, mit dem Thema Soziale Wohnungspolitik befasst und ist dabei zu der nachfolgenden Stellungnahme gelangt.
3 1. Anlass des Gutachtens In Deutschland wird in jüngster Zeit vermehrt über einen In diesem Gutachten wird zunächst die Ausgangslage „Mangel an bezahlbarem Wohnraum“ geklagt. Die damalige anhand wichtiger Indikatoren des Wohnungsmarkts darge- Bundesbauministerin Hendricks schätzte im Jahr 2017, dass stellt (Abschnitt 2) und anschließend Grundsätzliches zum in den nächsten Jahren jährlich mindestens 350.000 neue Preismechanismus auf dem Wohnungsmarkt gesagt Wohnungen entstehen müssten, um den Bedarf zu decken. (Abschnitt 3). Es folgt eine kritische Überprüfung der Wirk- Tatsächlich wurden 2016 nur 278.000 Wohneinheiten erstellt, samkeit der derzeit verwendeten wohnungspolitischen Ins- darunter nur noch wenige Sozialwohnungen. Als Begrün- trumente – Mietpreisbremse, Sozialer Wohnungsbau, dung für den gestiegenen Bedarf wird das Bevölkerungs- Wohngeld (Abschnitt 4). Abschnitt 5 behandelt weitere wachstum um 2,5 Millionen seit 2009 ebenso angeführt wie Maßnahmen auf der Angebotsseite des Wohnungsmarkts die wachsende Tendenz junger Menschen, in die Großstädte wie die Ausweisung von Baugebieten und die Setzung von zu ziehen. Die Folge ist ein drastischer Anstieg des Miet- Baustandards. Abschnitt 6 enthält die Empfehlungen des niveaus in den Ballungsräumen und Universitätsstädten Beirats für eine Reform der Wohnungspolitik. (dpa 2017). Der Staat hat durch zahlreiche Regulierungen, insbeson- dere die kommunalen Flächennutzungspläne, einen unmittelbaren Einfluss auf den Wohnungsmarkt. Ange- sichts der oben beschriebenen Ausgangslage beschäftigt sich dieses Gutachten vor allem mit zwei für die Woh- nungspolitik relevanten Fragen: 1. Wie kann eine effiziente Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum erreicht werden? Die erste Frage betrifft also ein Angebotsproblem. 2. Wie können soziale Härten für Problemgruppen des Wohnungsmarkts (wie Geringverdiener, Alleinerzie- hende und große Familien) abgefedert werden, die unter dem Wohnraummangel und dem damit verbun- denen Anstieg der Mieten besonders leiden? Die zweite Frage betrifft also primär ein Verteilungsproblem.
4 2. Die Ausgangslage Aus einer aktuellen Analyse des Verbands der Wohnungs- nur um insgesamt 2,9 Prozent gestiegen waren, was wirtschaft (GdW 2017) lassen sich folgende Trends auf dem deutlich unterhalb der allgemeinen Inflation von Wohnungsmarkt in Deutschland ablesen: 9,9 Prozent lag. 1. Die Wohnungsbautätigkeit in Deutschland hat nach 6. Noch stärker als die Mietpreise sind – bedingt u. a. durch einem Tiefpunkt 2009/10 wieder stark angezogen: Im gesunkene Hypothekenzinsen – die Kaufpreise von Jahr 2016 lag die Zahl der fertiggestellten Wohnungen Immobilien angestiegen. Der deutsche Immobilienin- bei 278.000 (davon knapp die Hälfte im Mietwohnungs dex (IMX) zeichnet die Preisentwicklung für Mieten bau), und für 2017 werden 326.000 prognostiziert. Ange sowie für die Kaufpreise von bereits bestehenden und sichts des Bevölkerungswachstums um 2,5 Millionen im neu erbauten Wohneinheiten anhand des Immobilien- Zeitraum 2009 – 2016 wird derzeit jedoch immer noch angebots (mit ca. zwölf Millionen Wohnungen und Häu- ein Wohnungsdefizit von rund einer Million Wohnein- sern seit 2004) auf Immobilienscout24.de nach, dem heiten gesehen. größten deutschen Immobilienportal (siehe etwa Bauer et al., 2013). Während der Index für Mieten zwischen 2. Die Wohnungsknappheit fällt allerdings regional sehr März 2007 und November 2017 von 100 auf 135 gestie- unterschiedlich aus. So standen Ende 2016 ca. zwei Mil gen ist, stieg im gleichen Zeitraum der Index für den lionen Wohnungen leer, davon allein 620.000 in Ost- Kaufpreis von Bestandswohnungen von 100 auf 180 deutschland. und von Neubauwohnungen von 100 auf 177 an. Auch hier zeigen sich ausgeprägte regionale Tendenzen mit 3. Die Zahl der Studierenden hat sich seit 2008 um mehr stärkeren Preisanstiegen in den Großstädten und Bal- als eine Million erhöht (auf 2,8 Millionen im Studienjahr lungsräumen als in den eher ländlich geprägten 2016/17), was zu einem überproportionalen Anstieg Gebieten.1 Im internationalen Vergleich ist das Preis- der Wohnungsnachfrage in Universitätsstädten geführt niveau in deutschen Großstädten allerdings noch rela- hat. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass in den Uni- tiv niedrig (Scatigna u. a. 2014). versitäten die Zahl der Beschäftigten stark zugenom- men hat, was diesen Trend noch verstärkt. 7. Die Wohnfläche je Einwohner lag Ende 2016 mit 46,3 Quadratmetern um 6,8 Quadratmeter oder 17,2 Pro- 4. Die Mieten in bereits existierenden Mietverträgen zent höher als im Jahr 2000 (Statistisches Bundesamt (Bestandsmieten) haben sich seit 2009 mit 9,2 Prozent 2017). kaum stärker erhöht als der Verbraucherpreisindex (+ 8,7 Prozent). Ein größerer Anstieg, nämlich um Aus diesen Zahlen kann man den Schluss ziehen, dass in 25 Prozent im selben Zeitraum, ist dagegen bei den Deutschland derzeit vor allem die regionale Verteilung des Neu- und Wiedervermietungsmieten zu beobachten. Wohnungsangebots nicht der Wohnungsnachfrage ent- spricht. Diese ist aufgrund zweier unterschiedlicher Wan- 5. Noch ausgeprägter ist dieser Preistrend in einigen derungsbewegungen in Groß- und Universitätsstädten Großstädten (vgl. Tabelle 1): Im Zeitraum 2010 – 2017 ist stark gewachsen. Zum einen erfolgte eine Nettozuwande- der Medianwert für die Neu- und Wiedervermietungs- rung aus dem Ausland und zum anderen kam es zu einer mieten in den dort aufgeführten 14 Großstädten im Binnenwanderung, bei der vor allem junge Menschen und Durchschnitt um 34,1 Prozent gestiegen, in München Ehepaare, deren Kinder das „Haus im Grünen“ verlassen und Stuttgart jeweils um mehr als 40 Prozent und in haben, in Universitätsstädte und in Großstadtregionen zie- Berlin sogar um 67,8 Prozent. Damit liegt das absolute hen. Niveau der Neumieten in München nunmehr bei über 16 Euro, in Frankfurt/Main und Stuttgart bei deutlich Es spricht vieles dafür, dass dieser letzte Trend keine kurz- über 12 Euro pro Quadratmeter. Man muss allerdings fristige Erscheinung ist, sondern länger anhalten wird: Ers- auch bedenken, dass die durchschnittlichen Preise im tens entstehen viele neue Arbeitsplätze in Städten, wo Fir- unmittelbar vorangegangenen Zeitraum 2004 –2010 men von Agglomerationseffekten profitieren; zweitens führt die fortschreitende Akademisierung der Gesellschaft 1 So kosten neu fertiggestellte Wohnungen in Berlin 2017 90 Prozent mehr als vor zehn Jahren, bei Bestandswohnungen beträgt der Preis anstieg sogar 159 Prozent.
2 . D I E AU S G A N G S L A G E 5 dazu, dass Menschen aus ländlichen oder kleinstädtischen Gebieten nach Abschluss ihrer universitären Ausbildung in einer Großstadt mit breiterem kulturellen Angebot bleiben möchten; drittens sind die meisten Paare Doppelverdiener und haben in Großstädten wegen der größeren Dichte von Arbeitgebern bessere Arbeitsmarktchancen; viertens ist in Städten die Abhängigkeit vom privaten Pkw geringer, was auch im Hinblick auf zu erwartende Verschärfungen der Klimapolitik ein Vorteil sein kann. Es fragt sich daher, ob der Marktmechanismus in der Lage ist, die Anpassung des Wohnungsangebots an die geänderte Nachfrage zu bewerkstelligen, und in welcher Weise woh- nungspolitische Instrumente des Staates diese Anpassung unterstützen oder behindern können.
6 3. Grundsätzliches zum Preismechanismus auf dem Wohnungsmarkt Um die Wirkung einer freien Preisbildung auf dem Woh- nicht glaubhaft mit Auszug drohen kann, weil ihm dadurch nungsmarkt verstehen zu können, sei zunächst ein Gedan Kosten entstehen würden) ausnutzen und die Miete jeder- kenexperiment angestellt: In einem Land gebe es zwei zeit sogar über die aktuelle Marktmiete hinaus erhöhen Kommunen A und B mit gleich großem Wohnraumange- könnte. Prinzipiell wäre es zwar vorstellbar, dass sowohl bot (in Quadratmetern) und gleich vielen Haushalten, die der Kündigungsschutz als auch eine Begrenzung der Miet- alle über gleich hohe Einkommen verfügen.2 Ferner sei anpassung in einem freien Wohnungsmarkt vertraglich angenommen, dass Mietverträge jedes Jahr neu ausgehan- zwischen Mieter und Vermieter bei erstmaligem Vertrags- delt werden müssen und dass Umzüge kostenlos sind. abschluss vereinbart werden könnten. Dabei wäre die Zah- Schließlich stünden in beiden Kommunen keine Flächen lungsbereitschaft der Mieter für diese Vertragsklauseln un für neue Baugebiete zur Verfügung. Nun werde in Kom- terschiedlich hoch, je nachdem, wie lange der Mieter in der mune A eine Universität gegründet, die für junge Bewoh- Wohnung zu bleiben beabsichtigt. Besserer Kündigungs- ner von Kommune B attraktiv ist. Dadurch wird ein Teil der schutz würde dabei mit höheren Anfangsmieten verbun- Haushalte aus Kommune B nach A umziehen wollen und den sein. damit die Wohnungsnachfrage in Kommune A erhöhen. Bei freier Preisbildung werden folglich alle Mieten in Kom- Dies trifft jedoch aus verschiedenen Gründen nicht die mune A steigen, auch die Bestandsmieten. Lebenswirklichkeit. Zum einen muss auch der Vermieter besorgt sein, dass er dem Risiko späterer Kostensteigerun- Durch den Preisanstieg wird Anbietern und Nachfragern gen ausgesetzt ist. Versuche, dem in Verträgen Rechnung zu signalisiert, dass Wohnraum in Kommune A knapper gewor tragen, würden komplizierte, in der Praxis kaum justiziable den ist, und es werden eine Reihe von Anpassungsreaktionen Vertragsformulierungen erfordern, sodass die Umgehungs- ausgelöst: Eigentümer von noch unbebauten, aber bebau- möglichkeiten wenig eingeschränkt würden. Auch könnte baren Grundstücken werden zusätzliche Wohnungen bauen. die Abgeltung des Verzichts auf spätere Änderungen durch Bestandsmieter werden sich überlegen, in kleinere Woh- anfängliche Zahlungen die Zahlungsfähigkeit der Mieter nungen umzuziehen, und Neumieter, d. h. Haushalte, die aus übersteigen. Zum anderen planen nicht alle Menschen als Kommune B nach A umziehen wollten, werden entweder Anbieter oder Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt so vor- kleinere Wohnungen nachfragen, als sie es beim ursprüng- ausschauend, wie es das theoretische Argument unterstellt. lichen Preis getan hätten, oder auf den Umzug nach A ver- Es würden sich die Fälle häufen, in denen Mieter bei Ver- zichten und aus B nach A pendeln (und die Tatsache aus- tragsabschluss versäumt haben, auf einer Kündigungsschutz nutzen, dass die Mieten in B durch den Wegzug einiger klausel zu bestehen und für diese zu bezahlen. Wenn diesen Haushalte gefallen sind). Möglicherweise werden Bewohner Mietern dann gekündigt wird, könnten – da zumindest in von A nach B umziehen, um von den dort gesunkenen Deutschland die Mehrheit der Wähler Mieter sind – Politi- Mieten und Immobilienpreisen zu profitieren. Diese An ker deren unangenehme Situation zum Anlass nehmen, passungsreaktionen werden so lange anhalten, bis sich in den freien Markt durch Gesetze zum Mieterschutz einzu- beiden Kommunen ein neues Gleichgewicht von Wohnungs schränken. Diese Entwicklung hat in Deutschland tatsäch- angebot und -nachfrage mit höheren Mieten in A als in B lich stattgefunden, und die Folge sind sowohl das Wohn eingestellt hat. Unter den genannten unrealistischen Annah raum-Kündigungsschutzgesetz als auch die Begrenzung men (keine Umzugskosten, gleich hohe Einkommen aller der Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen nach Haushalte) erscheint daher eine freie Preisbildung ohne § 558 BGB. staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt problemadäquat zu sein. Diese gesetzlichen Maßnahmen sind zwar politisch ver- ständlich, haben aber auch zu unerwünschten Nebenwir- Nun sei das Gedankenexperiment in dem Punkt abgewan- kungen geführt. Die wichtigste ist ein starkes Auseinander- delt, dass (monetäre und nichtmonetäre) Umzugskosten klaffen von Bestands- und Neumieten in begehrten Wohn- berücksichtigt werden. Dadurch entsteht ein Interesse der lagen, da Vermieter in bestehenden Mietverhältnissen die Mieter an langfristigen Verträgen ohne Kündigungsrecht Miete nur langsam an eine aufkommende Knappheit anpa- der Vermieter, weil andernfalls der Vermieter nach Einzug ssen und erst bei Wiedervermietung größere Preissprünge des Mieters die schwächere Marktposition des Mieters (der durchsetzen können. Die Kluft zwischen Neu- und Bestands 2 Durch die zuletzt genannte Annahme werden Fragen der Verteilungsgerechtigkeit ausgeblendet.
3. G R U N D S ÄT Z L I C H E S Z U M P R E I S M E C H A N I S M U S AU F D E M W O H N U N G S M A R K T 7 mieten hat zum einen problematische Verteilungswirkun- schafft, andererseits Anreize gegen eine Sanierung und gen, da sie diejenigen benachteiligt, die z. B. aus beruflichen Modernisierung des Bestands. Gründen häufiger umziehen und dann jeweils wieder die Neumieten zahlen müssen. Zum anderen bringt sie auch Als Fazit des Gedankenexperiments sei festgehalten: Selbst Ineffizienzen mit sich: Haushalte, die z. B. durch Auszug von in einer Welt ohne Ungleichheit in der Einkommensvertei- Kindern kleiner geworden sind und mit weniger Wohnraum lung würden schon die unter dem Druck der Wähler auskommen würden, haben – nicht nur wegen der Umzugs zustande gekommenen Instrumente des Kündigungsschut- kosten – keinen Anreiz, in eine kleinere Wohnung umzu- zes und der Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehen- ziehen, weil die Neumiete für eine kleinere Wohnung oftmals den Mietverhältnissen den Preismechanismus teilweise nicht geringer ausfällt als die Bestandsmiete in der bisheri außer Kraft setzen und damit zu Fehlallokationen führen. gen Wohnung. Viele Aspekte einer sozialen Wohnungspolitik sind zudem Auf der anderen Seite kann der Schutz vor Mieterhöhun- verteilungspolitisch motiviert. Dies charakterisiert weitere gen erhöhte Gewinnchancen für Neuinvestoren schaffen, Eingriffe in den Wohnungsmarkt wie die Begrenzung der indem er die Konkurrenz der Mieter um Neuwohnungen Miethöhe bei Wiedervermietungen (Mietpreisbremse) oder künstlich erhöht. Ob das zu einer höheren Wachstumsrate den Sozialen Wohnungsbau. Auch wenn man die vertei- des Wohnungsbestandes führt, hängt von den Erwartungen lungspolitischen Ziele akzeptiert, muss man die Wirkungen über künftige Mietniveaus ab. In jedem Fall kommt es zu der genannten wohnungspolitischen Instrumente mit einer Produktdifferenzierung im Wohnungsmarkt, indem denen direkter Eingriffe in die Einkommensverteilung, er einerseits Anreize für den Bau von Luxuswohnungen etwa in Form von Geldtransfers, vergleichen.
8 4. Derzeitige wohnungspolitische Instrumente 4.1. Mietpreisbremse und ihrer Peripherie größer und damit auch der Anreiz, ins Umland zu ziehen, wo noch preisgünstige Wohnungen Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) wurde oder Bauland vorhanden sind. in Deutschland die Mietpreisbremse für Bestandsimmobi- lien eingeführt. Seit dem 1. Juni 2015 darf in durch die Lan- Als Folge der Verknappung des effektiven Angebots finden desregierungen per Rechtsverordnung ausgewiesenen tatsächlich weniger Wohnungssuchende eine Wohnung, was Gebieten („angespannte Wohnungsmärkte“) die zulässige diese schlechter stellt, während die Mieter, die eine Immo- Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Ver- bilie zum regulierten Preis erhalten, bessergestellt sind, da gleichsmiete liegen. Ausgenommen vom Gesetz sind Woh- sie nun einen geringeren Teil ihres verfügbaren Einkom- nungen, die erst nach dem 1. Oktober 2014 erstmalig mens für Wohnraum ausgeben müssen. genutzt oder vermietet werden und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal ver- Selbst wenn man berücksichtigt, dass der Immobilienmarkt mietet werden; die Mietpreisbremse greift jedoch bei allen keinem vollkommenen Wettbewerb unterliegt – etwa auf- anschließenden Mietverhältnissen.3 Ferner muss ein Ver- grund von Nachbarschaftseffekten, asymmetrischen Infor- mieter die Miete nicht senken, auch wenn die bisher ver- mationen, Suchkosten oder anderen Heterogenitäten auf einbarte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete der Angebots- und Nachfrageseite –, ist nicht ersichtlich, zuzüglich zehn Prozent liegt.4 dass eine Preisregulierung die Marktmacht reduzieren und zu Wohlfahrtsgewinnen führen würde. Auch verteilungs- Eine Begrenzung der Mietpreise bzw. des Mietanstiegs bei politisch kann sich die intendierte Wirkung in das Gegenteil Neu- oder Wiedervermietung führt gegenüber der freien verkehren: Je weiter der regulierte Preis unter dem Markt- Preisbildung im Markt typischerweise zu einer Verschärfung preis liegt, desto größer ist der Spielraum für den Vermieter, der Knappheit an Wohnraum in Ballungsgebieten. Einer- sich ihm „genehme“ Mieter auszuwählen, wodurch es gerade seits sind zum regulierten Mietpreis weniger Wohnungs- für bestimmte Gruppen wie kinderreiche Familien oder und Hausbesitzer bereit, ihre Immobilie zu vermieten. Statt Ausländer noch schwieriger wird, zum Zuge zu kommen. dessen werden Immobilien leer stehen oder anderen Ver- wendungszwecken zugeführt werden, die nicht unter die Bis Ende 2016 hatten 308 Städte in elf Bundesländern die Preisregulierung fallen (etwa kurzfristige Vermietung mit- Mietpreisbremse eingeführt. Ob sie den gewünschten hilfe von Airbnb oder Verkauf an Selbstnutzer). Bei einer Erfolg hat, erscheint schon aus den folgenden Gründen Kappung der Mieten für Neuvermietungen sinkt durch die fraglich: niedrigeren erwarteten Renditen der Anreiz, neue Woh- nungen zu bauen. Begrenzt man den Mietanstieg bei Wie- 1. Viele Immobilien fallen nicht unter das Gesetz (siehe dervermietungen, sinkt der Anreiz, bestehende Wohnungen die oben beschriebenen Ausnahmeregelungen). zu modernisieren, was mittel- und langfristig zu einer wei- teren Verknappung des Immobilienangebots und zu einem 2. Potenziellen Mietern fehlen oftmals Informationen Qualitätsverlust von Altbauquartieren führt. Andererseits über die vorherige Miethöhe oder das Ausmaß durch- steigt bei einem unter dem Marktpreis festgesetzten Miet- geführter Modernisierungsmaßnahmen. Mietspiegel preis die Nachfrage nach Wohnraum in den begehrten Gebie schaffen hier kaum Abhilfe, da sie entweder nicht vor- ten, da etwa Mieter mehr und größere Wohnungen nach- liegen (in diesem Fall können Mietpreise frei vereinbart fragen als in einem Markt ohne Preisregulierung. Beide werden) oder aber die aktuellen Mietpreise nicht hin- Entwicklungen führen damit tendenziell zu einer Verschär- reichend widerspiegeln. Laut Berechnungen des Bun- fung der in den jeweiligen Städten herrschenden Wohnungs desinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) knappheit, die eine Mietpreisbremse laut ihren Befürwor- liegt die ortsübliche Vergleichsmiete in der Mehrheit tern zu lindern verspricht. Bei freier Preisbildung wären die der Fälle deutlich (bis zu 42 Prozent) unter der Ange- Differenzen der Miethöhe zwischen den Ballungsräumen botsmiete, die aus Zeitungs- und Internetannoncen zu 3 Weil es nach der Veröffentlichung des Gutachtens Rückfragen zu diesem Satz gab, sollte klargestellt werden, dass der letzte Hauptsatz sich nur auf umfassende Modernisierung und nicht auf die erstmalige Vermietung z. B. bei Neubauten bezieht. (Ergänzung vom 1.10.2018). 4 Die ortsübliche Vergleichsmiete wird auf der Basis von neuen Mietverhältnissen der vergangenen vier Jahre berechnet. Vergleichsmieten, wie sie im Mietspiegel veröffentlicht werden, spiegeln daher in Regionen mit stark gestiegener Nachfrage nach Wohnraum nicht notwendiger- weise das für Neuvermietungen relevante Preisniveau wider.
4. DERZEITIGE WOHNUNGSPOLITISCHE INSTRUMENTE 9 ermitteln ist; Abweichungen nach oben kommen hin- Kostenmiete als auch den Personenkreis, an den eine geför- gegen nicht vor (BBSR 2013b). derte Wohnung vermietet werden darf. 3. Potenzielle Mieter erkundigen sich nicht nach der bishe- In der jüngeren Geschichte ist die Bedeutung dieses Instru- rigen Miethöhe, weil sie befürchten, dann vom Vermie- ments zurückgegangen. So sank der Bestand an gebunde- ter nicht mehr berücksichtigt zu werden. Dieser und nen Mietwohnungen seit 1990 von rund drei Millionen auf der unter 2. genannte Grund würden allerdings in zuletzt nur noch rund 1,3 Millionen. Auch der Neubau bzw. Zukunft möglicherweise entfallen, wenn dem Vermie- die Modernisierung von geförderten Wohnungen betrug ter eine Auskunftspflicht auferlegt wird. im Jahr 2016 nur noch rund 62.000 Einheiten (Deutscher Bundestag 2017). Deswegen wird von verschiedenen politi- Die mangelnde Wirksamkeit der bisherigen Mietpreisbremse schen Parteien gefordert, als Antwort auf den festgestellten zeigt sich auch in den wenigen vorliegenden empirischen Mangel an preisgünstigem Wohnraum die Ausgaben für Studien, auch wenn diese nach den Kriterien einer evidenz- den Sozialen Wohnungsbau wieder aufzustocken. Diese basierten Wirtschaftspolitik kritisch zu bewerten sind.5 Stu Forderung erscheint auf den ersten Blick vernünftig, weil dien des DIW und IW auf der Basis des Angebots von Ver- sie direkt auf der Angebotsseite des Wohnungsmarkts mietungs- und Kaufobjekten auf den großen Immobilien- ansetzt. Dem stehen jedoch mehrere gravierende Nachteile portalen (Kholodilin et al., 2016a und 2016b, Deschermeier gegenüber: et al., 2017) finden kaum Hinweise darauf, dass die Mietpreis bremse die erhoffte preisdämpfende Wirkung hatte. Die 1. Die Berechtigung eines Haushalts zum Bezug einer DIW-Studie vergleicht regulierte und nicht regulierte Ge geförderten und damit mietgebundenen Wohnung meinden und Städte in benachbarten Postleitzahlenbezir- wird in der Regel nur ein einziges Mal überprüft, näm- ken. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass in Städten mit lich beim Einzug. Wichtigstes Kriterium dabei ist das einer Mietpreisbremse die Mietpreise kaum weniger anstei- Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Steigt gen und das Angebot an zu verkaufenden Immobilien kaum mit der Zeit dieses Einkommen, so verliert der Haus- stärker ansteigt als in Städten ohne eine solche Regulierung. halt aufgrund des in Deutschland generell bestehenden Die IW-Studie vergleicht innerhalb der gleichen Städte Kündigungsschutzes nicht sein Wohnrecht. Immobilien, die von der Mietpreisbremse betroffen sind, mit solchen, die von der Regulierung nicht betroffen sind. Wie schwerwiegend das Ausmaß der Fehlsubventionie- Auch diese Studie findet keine Wirkung auf die Mietpreise. rung ist, kann aus Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) abgelesen werden, die von Kaas u. a. (2018, Tabelle 2) ausgewertet wurden. Die Autoren berech- 4.2. Sozialer Wohnungsbau nen dort, welcher Anteil der Haushalte in jedem Ein kommens-Dezil (gemäß dem Nettoarbeitseinkommen, Beim Sozialen Wohnungsbau handelt es sich um ein Inst- adjustiert für die Haushaltsgröße) in Sozialwohnungen rument der Objektförderung: Im Gegensatz zur Subjektför- wohnt. Dieser Anteil beträgt in den untersten drei Dezi derung, bei der eine Subvention direkt an Angehörige einer len zwischen fünf und sieben Prozent und sinkt dann bestimmten Personengruppe (z. B. Mieter, Sportler oder stetig bis auf 1,1 Prozent im zweitobersten und 0,4 Pro- Schüler) ausgezahlt wird, wird bei einer Objektförderung zent im obersten Dezil. Addiert man jedoch die Zahl die Erstellung eines Gutes oder einer Leistung (Wohnungen, der Haushalte, deren Einkommen über dem Median Sportplätze bzw. Schulen) subventioniert, die dieser Perso- liegt, so bildet diese Gruppe volle 23,4 Prozent aller nengruppe zugute kommen soll. Der Staat subventioniert Haushalte, die in geförderten Wohnungen wohnen. demnach die Erstellung von Wohnungen und beschränkt Würde man die Wohnungen rein zufällig und unabhän im Gegenzug sowohl die Miethöhe auf die so genannte gig vom Einkommen verteilen, so wären es 50 Prozent. 5 Die Schätzungen der DIW-Studie sind vermutlich durch Feedback- und Nachbarschaftseffekte Richtung null verzerrt. Denn sie erfassen, weil es nur dort eine Mietpreisbremse gibt, nur Städte mit einem erwarteten starken Mietpreisanstieg. Und weil Mieter, die in einem regulierten Markt keinen Wohnraum bekommen, auf den benachbarten, nicht regulierten Wohnungsmarkt ausweichen, kann das zu Preisanpassungen in der Kontrollregion führen. Der IW-Studie liegt die Hypothese zugrunde, dass die Preisentwicklung von Wohnraum, der nicht unter das Gesetz fällt, der Preisentwicklung des vom Gesetz betroffenen Wohnraums entspricht. Jedoch ist zu erwarten, dass Mieter durch die Ver- knappung des Wohnraums im regulierten Segment auf nicht regulierte Wohnungen ausweichen, was dort zu Preissteigerungen führt; damit wäre auch hier die Wirkung der Mietpreisbremse Richtung null verzerrt.
10 4. D E R Z E I T I G E W O H N U N G S P O L I T I S C H E I N S T R U M E N T E Somit ist die Fehlbelegung fast halb so groß wie bei ein Die Parteien der gegenwärtigen Bundesregierung haben in kommensunabhängiger Vergabe der Sozialwohnungen.6 ihrem Koalitionsvertrag (o.V. 2018) auf S. 110 vereinbart, Der Gesetzgeber hat das Problem der Fehlbelegung den „sozialen Wohnungsbau … mindestens auf heutigem erkannt und daher schon 1981 mit dem Gesetz über den Niveau und langfristig [zu verstetigen]“ und dafür „falls Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen die erforderlich … eine Grundgesetzänderung [vorzunehmen]“, Möglichkeit geschaffen, das Ausmaß der Fehlsubventio- weil der Soziale Wohnungsbau seit der Föderalismusreform nierung durch Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe zu von 2006 nach Art. 74 GG Aufgabe der Länder ist. Ferner reduzieren. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt diese soll das Niveau der Förderung des Sozialen Wohnungsbaus in der alleinigen Kompetenz der Bundesländer, von in den Jahren 2020/2021 mit insgesamt mindestens zwei denen die meisten wegen der hohen Verwaltungskosten Milliarden Euro beibehalten werden. eine zuvor eingeführte Abgabe zwischenzeitlich wieder abgeschafft haben. Lediglich das Land Hessen hat die Angesichts der genannten Bedenken hält der Beirat diese Fehlbelegungsabgabe im Jahr 2016 neu eingeführt. Pläne nur dann für sinnvoll, wenn sie durch Schaffung ge eigneter Rahmenbedingungen begleitet werden. Dazu 2. Wenn Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus als gehören insbesondere zum einen eine grundlegende Reform Wohnblocks gebaut werden, besteht gerade bei gezielter der Fehlbelegungsabgabe mit dem Prinzip, die Bedürftigkeit Vergabe nach dem Einkommen die Gefahr, dass sich regelmäßig zu überprüfen, zum anderen die Maßgabe, dass diese Wohnblocks zu sozialen Ghettos entwickeln. Diese Sozialwohnungen nur in Wohngebieten mit angemessener Erfahrungen hat man insbesondere in Randlagen der Durchmischung mit frei finanziertem Wohnungsbau geför- Großstädte gemacht (Hasenbergl in München, Osdorfer dert werden. Born in Hamburg, Marzahn in Berlin). Dieses Problem stellt sich vor allem dann, wenn in den Innenstädten kein ausreichendes Bauland zur Verfügung steht. 4.3. Wohngeld 3. Solange es weniger Sozialwohnungen als Sozialwoh Beim Wohngeld handelt es sich um eine Maßnahme der nungsberechtigte gibt, entscheiden letztlich die Vermie- Subjektförderung. Nach dem 1970 neu gefassten und zuletzt ter darüber, wie diese Sozialleistung verteilt wird. Diese 2016 novellierten Wohngeldgesetz können bedürftige Haus bevorzugen jedoch wegen des geringeren Mietausfallri- halte – Mieter wie Eigentümer – einen zweckgebundenen sikos Mieter mit höherem Einkommen innerhalb dieser Zuschuss zu ihren Wohnkosten (Kaltmiete plus Betriebs- Gruppe. Somit finden gerade die Bezieher besonders nie kosten außer Heizung und Warmwasser bzw. Gesamtbelas- driger Einkommen nicht so leicht eine Sozialwohnung. tung bei Wohnungseigentum) erhalten.7 Durch den Selbst- behalt reduzieren sich die verzerrenden Effekte auf die 4. Schließlich kann der Bau neuer Sozialwohnungen den Preisentwicklung im Wohnungsmarkt, die bei vollständiger ärmsten Wohnungsnachfragern nicht zu bezahlbarem Kostenübernahme – wie sie etwa im Rahmen der Grundsi- Wohnraum verhelfen, wenn aufgrund des knappen und cherung erfolgt – zu erwarten wäre. Durch die jahresweise teuren Baulands und hoher Baukosten – die auch durch Genehmigung der Wohngeldberechtigung orientiert sich die strikten Baustandards verursacht werden – die Kos- der Transfer zielgenau und treffsicher unmittelbar an der tenmiete bereits so hoch ist, dass diese Gruppe sie sich Bedürftigkeit des Haushalts, was bei der Wohnungsbauför- nicht leisten kann. derung angesichts der Fehlbelegungsproblematik nicht in gleichem Ausmaß gelingen kann. Zusammenfassend folgt, dass das Instrument des Sozialen Wohnungsbaus zwar hinsichtlich des eingangs genannten Zur Frage der Überwälzung des Wohngelds und seiner Aus- ersten Ziels der Wohnungspolitik (Versorgung mit angemes- wirkung auf den Mietpreis gibt es nur wenig belastbare senem Wohnraum) wegen des Einflusses auf die Angebots- Evidenz. Auf der einen Seite finden Gibbons und Manning seite eine gewisse Wirkung erzielen kann, dem zweiten, dem (2006) für das Vereinigte Königreich in den 1990er-Jahren, Verteilungsziel jedoch nicht verlässlich gerecht wird. dass die Überwälzung einer Wohngeldsenkung auf den 6 Allerdings zeigen die Autoren auch, dass das Ausmaß der Fehlbelegung über die Zeit abgenommen hat. 7 Bei der letzten Anpassung des Wohngeldes zum 1.1.2016 wurde auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit der Bruttowarm mieten berücksichtigt (Bundesregierung 2017, S. 75)
4. DERZEITIGE WOHNUNGSPOLITISCHE INSTRUMENTE 11 Vermieter zwischen 60 und 66 Prozent lag, also sehr subs- haben in der Vergangenheit teilweise dazu geführt, dass die tanziell war. Auf der anderen Seite zeigen Eriksen und Ross Alg-II-Leistungen insgesamt oberhalb der Höchsteinkom- (2015), dass die Einführung von wohngeldähnlichen Gut- mensgrenzen für den Wohngeldbezug lagen. Auch dadurch scheinen in den USA nicht zu einem generellen Anstieg der entstand als viertes Regime (iv) die Gruppe derjenigen Haus Wohnungsmieten geführt hat. In jedem Falle sollte das halte, die keinen Anspruch auf Wohngeld, aber auf (z. T. Ausmaß der Überwälzung durch eine geeignete Ausgestal- ausschließliche) Leistungen für Unterkunft und Heizung tung des Wohngelds (s. u.) gering gehalten werden. im Rahmen von Alg II haben (oft als Aufstocker mit eige- nem Einkommen; vgl. Deutscher Städtetag 2014). Für die Im Jahr 2016 bezogen ca. 630.000 (oder 1,5 Prozent aller) vier Regimes der Wohnförderung gelten je eigene Regeln zu Haushalte Wohngeld, die Gesamtausgaben lagen bei Leistungsanspruch und Leistungshöhe. Die Komplexität 1,1 Mrd. Euro. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Regelungen generiert zahlreiche Fehlanreize. der Haushaltsgröße, dem gesamten Monatseinkommen und den gesamten Wohnungskosten (im Folgenden kurz Grundsätzlich sind Maßnahmen der Subjektförderung ge „Miethöhe“ genannt). Beispielhaft ist in Tabelle 2 die Höhe eignet, Verteilungsprobleme zu mildern, ohne die Funk- des Wohngelds für 4-Personen-Haushalte für bestimmte tionsfähigkeit von Märkten zu beeinträchtigen, indem sie Werte von Einkommen und Miethöhe aufgeführt. die Kaufkraft bestimmter Haushalte erhöhen, die vom Gesetzgeber als förderungswürdig angesehen werden, z. B. Der Wohngeldbezug wurde mit den Hartz-Reformen und Familien mit Kindern.8 der Änderung des Wohngeldgesetzes zum 1. Januar 2005 neu gestaltet. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe- Bei der konkreten Ausgestaltung des Wohngelds fallen und Sozialhilfeempfängern in die Gruppe der Arbeitslosen- jedoch folgende Aspekte auf: geld-II-Empfänger (Alg II) führte zu ihrem Ausschluss vom Wohngeldbezug. Stattdessen erhalten diese Haushalte die 1. Die berücksichtigungsfähigen Mietkosten variieren Kosten der Unterkunft mit den Leistungen zum Lebens- nach der per Verordnung festgelegten örtlichen Miet- unterhalt im Rahmen des Alg II. Damit sank die Zahl der stufe und sind nach oben begrenzt, bei 4-Personen- Haushalte mit Wohngeldbezug zwischen 2004 und 2005 von Haushalten etwa auf 879 Euro (bei Alleinstehenden auf ca. 3,5 Millionen auf ca. 810.000. Um zu verhindern, dass 522 Euro); damit soll verhindert werden, dass unange- Eltern nur aufgrund des Bedarfs ihrer Kinder zu Alg-II-Be- messen hohe Mietkosten bezuschusst werden. Dabei ziehern werden, wurde 2005 der Kinderzuschlag als neues können die Mietkosten insbesondere in Ballungsräumen Instrument für geringverdienende Eltern eingeführt. weit darüber hinausgehen, sodass die marginalen Miet- kosten zu 100 Prozent selbst getragen werden müssen. Somit erfolgt die Wohnförderung für Geringverdienende derzeit in verschiedenen Regimes mit unterschiedlichen 2. Die Zielgruppe des Instruments Wohngeld umfasst ein Fördervoraussetzungen und -leistungen: (i) Arbeitslosen- kommensschwache Haushalte, deren Unterkunftskosten geld-II-Empfänger (Erstattung von Bruttowarmmieten, bei nicht bereits durch andere Sozialleistungen (z. B. Arbeits regelmäßiger Anpassung an die Miet- und Einkommens- losengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbs entwicklung (d. h. dynamisiert), finanziert von Bund und minderung) gedeckt werden und deren Existenzmini- Kommunen), (ii) Wohngeldbezieher ohne und (iii) Wohn- mum somit gesichert ist.9 Sie ist durch eine Einkom- geldbezieher mit Kinderzuschlag. Die beiden letzten Grup- mensgrenze definiert, bis zu der überhaupt Wohngeld pen erhalten einen Zuschuss zur Bruttokaltmiete, der beantragt werden kann. Diese liegt bei 4-Personen-Haus nominal fixiert, also nicht dynamisiert ist. Das Wohngeld halten bei 2170 Euro und bei Alleinstehenden bei 1010 wird hälftig von Bund und Ländern finanziert. Die Miet- Euro. Diese relativ niedrige Grenze führt zu einem stark preissteigerungen und die Anpassung der Alg-II-Regelsätze eingeschränkten Kreis der Anspruchsberechtigten.10 8 Vergleiche hierzu Börsch-Supan und Reil-Held (1993) und die dort beschriebene Erfahrung mit den Wohngeldexperimenten in den USA der 1970er-Jahre. 9 Im Fokus stehen beispielsweise Bezieher niedriger Erwerbseinkommen und Altersrenten sowie Empfänger von Arbeitslosengeld. 10 Die Bundesregierung (2017, S. 116) weist darauf hin, dass es neben den Empfängerhaushalten von Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) über Alg II oder Sozialhilfe etwa vier Millionen Haushalte gibt, die keine staatlichen Leistungen für das Wohnen beziehen, obwohl sie mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 60 Prozent des Medians auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind.
12 4. D E R Z E I T I G E W O H N U N G S P O L I T I S C H E I N S T R U M E N T E Eine Anhebung der Grenze und damit eine Ausweitung von zehn Anspruchsberechtigten lösen demnach ihren des Empfängerkreises wären vorstellbar. Anspruch nicht ein. 3. Wie aus Tabelle 2 im Anhang ablesbar ist, beträgt der Auffällig sind weiterhin die starken Schwankungen in Transferentzug, also die Kürzung des Wohngelds, bei der Zahl der Wohngeldempfänger (vgl. Abb. 1): Sobald einem Einkommenszuwachs stets mindestens 40 Pro- die Wohngeldleistungen an die Marktverhältnisse ange zent. Bei 1-Personen-Haushalten kann er mehr als passt werden (bspw. zum 1.1.2009 oder zum 1.1.2016), 70 Prozent betragen. Kumuliert man die verschiedenen steigen die Empfängerzahlen drastisch an (2009 um 57, sozialpolitischen Programme, so finden sich im unte- 2016 um 37 Prozent), um dann anschließend wieder ren Einkommensbereich für alle Haushaltstypen viel- aus dem Bezug „herausinflationiert“ zu werden.12 So fach Transferentzugsraten zwischen 80 und 100 Pro- wohl die hohe Nicht-Inanspruchnahmequote als auch zent und in Einzelfällen darüber hinaus (vgl. Peichl et die Schwankung der Empfängerzahlen belegen das al. 2017, Bruckmeier et al. 2018).11 Derartig hohe Trans- Potenzial für eine Steigerung und Stabilisierung der ferentzugsraten können den Anreiz, z. B. durch Auswei- Subjektförderung im Rahmen eines modifizierten tung der Arbeitsstunden das Einkommen zu steigern, Wohngelds. entscheidend senken. 5. Es bestehen Abstimmungsprobleme zwischen den Sys- 4. Die derzeitige Ausgestaltung des Wohngeldes geht mit temen Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung hohen Quoten der Nicht-Inanspruchnahme einher, die (z. B. Alg II), deren Lösung zu erheblichen Verbesserun- von Bruckmeier und Wiemers (2017) beim Wohngeld gen beitragen könnte. Es gibt hohe und nicht aufeinan- auf 86,8 und beim Kinderzuschlag auf 88,2 Prozent der der abgestimmte Transferentzugsraten (vgl. Peichl et al. Leistungsberechtigten geschätzt werden. Mehr als acht 2017), unterschiedliche Ämterzuständigkeiten (z. B. Abb. 1: Wohngeld: Anzahl Empfängerhaushalte und Ausgaben (in Mrd. Euro) 1.200.000,00 2,00 1.000.000,00 1,50 800.000,00 600.000,00 1,00 400.000,00 0,50 200.000,00 0,00 0,00 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Empfängerhaushalte 31.12. (linke Achse) Jährliche Ausgaben in Mrd. Euro (rechte Achse) Quelle: Wohngeldstatistik Destatis. 11 BBSR (2013) weisen deutlich niedrigere Transferentzugsraten für das Wohngeld in Höhe von 18 bis 29 Prozent aus. Diese Autoren konstatie- ren positive Arbeitsanreize, selbst wenn die Steuer- und Sozialabgaben zusätzlich berücksichtigt werden (vgl. S. 83). Anreizprobleme in Bezug auf Arbeitsaufnahme sehen die Autoren eher in Bezug auf Alg-II-Leistungen. 12 Nahezu das gleiche Bild ergibt sich für die nominalen Wohngeldausgaben, die in Abbildung 1 auf der rechten Achse abgebildet sind. Es finden sich jährliche Ausgabenschwankungen zwischen +107 (2008/2009) und -21 (2007/2008, 2011/2012) Prozent.
4. DERZEITIGE WOHNUNGSPOLITISCHE INSTRUMENTE 13 Wohngeldamt vs. Jobcenter), abweichende Einkom- von der Bundesregierung (2017, S. 136) diskutierte mensbegriffe, unterschiedliche Formen der Anpassung Anhebung des Wohngeldes im niedrigen Einkommens- der Transferleistungen an die Preisentwicklung (jährlich bereich wäre dem Instrument des Kinderzuschlags vor- versus unregelmäßig ca. alle sieben Jahre) und hetero- zuziehen. gene Fixkosten der Inanspruchnahme. Es gibt intranspa- rente Wahlrechte (ja zwischen Alg II und Wohngeld, (b) Der Gesetzgeber verfolgt mit der Grundsicherung des nein zwischen Alg II und Wohngeld/Kinderzuschlag) SGB II (Bedarfsdeckung) und der Wohngeldförderung und uneinheitliche Erstattungsmodalitäten (Heizkos- (Zuschussprinzip) unterschiedliche Förderziele. Gleich- tenerstattung nur bei Alg II). Besonders komplex ist der wohl könnten durch Angleichungen der beiden Rege- Umgang mit Mischhaushalten13 (Grundsicherung plus lungssysteme Inkonsistenzen abgebaut werden, ohne Wohngeld/Kinderzulage), die auf Anreize verschiedener die zugrunde liegenden Förderziele zu beeinträchtigen; Transferprogramme reagieren. Die vorherrschende bspw. könnten die Wohngeldzahlungen dynamisiert Intransparenz erhöht für alle Beteiligten die Kosten, und jährlich an die Miet- und Einkommensentwick- beeinträchtigt die Durchsetzung von Regulierungszie- lung angepasst werden (vgl. Bundesregierung 2017, len und trägt zu den hohen Nicht-Inanspruchnahme- S. 137). Denkbar wäre weiterhin eine Ausweitung des quoten von Leistungen bei.14 Wohngelds als Zuschuss zu Bruttowarm- statt Brutto- kaltmieten etwa durch die Wiedereinführung der zwi- Folgende Schritte können die Effektivität und Effizienz des schen 2009 und 2011 gewährten Heizkostenpauschale Wohngelds im Verbund mit anderen Transfersystemen in oder eine Differenzierung der Höchstbeträge nach Deutschland verbessern: Energieeffizienz der Gebäude. Eine vom BBSR (2013a, S. 125 – 127) diskutierte Reform betrifft die Einführung (a) Mit dem Kinderzuschlag wird in Deutschland eine Sozial von Erwerbstätigen- oder Grundfreibeträgen im leistung angeboten, die zum Ziel hat, die Inanspruch- Wohngeld, um diesen Transfer zu stärken.15 nahme einer anderen Sozialleistung, nämlich Alg II, zu vermeiden. Es scheint sinnvoller, das Stigma von Alg II (c) Verwaltung und Finanzierung von Wohngeld und Alg II zu reduzieren, als zusätzliche Programme – mit je eige- liegen bei unterschiedlichen Behörden und Gebiets nen Abstimmungs-, Anpassungs- und Regulierungsbe- körperschaften. Das kann zum einen zu fiskalischen darfen – zu betreiben. Um Familien mit Kindern besser Externalitäten und zu Anreizen für Verschiebungen der zu stellen, ohne sie dem Aktivierungsregime des Alg II zu Hilfeempfänger zwischen den Transfersystemen unterwerfen, könnte als Alternative zum Instrument des führen. Zum anderen generiert es angesichts der oft Kinderzuschlags ein ggf. zeitlich befristeter „aktivierungs rasch wechselnden Lebensumstände der Betroffenen freier Status“ für diese Gruppe im Rahmen des Alg II einen hohen Verwaltungs- und Antragsaufwand für eingerichtet werden. Dadurch könnten einheitliche Behörden und Betroffene. Da Wohngeld eine vorran- Bedarfsprüfungen verwendet werden. Die abschreckende gige Leistung ist, muss es gewährt werden, sofern seine Wirkung mit hoher Nicht-Inanspruchnahme würde Inanspruchnahme den Alg-II-Anspruch für mindestens durch den Sonderstatus potenziell reduziert. Auch die drei Monate aufhebt (vgl. Deutscher Städtetag 2014).16 Bei schwankenden Erwerbseinkommen liegt die Prob- 13 In Mischhaushalten wohnen sowohl Personen, die bspw. wegen Alg-II-Bezugs vom Wohngeldbezug ausgeschlossen sind, als auch Personen, die nicht vom Wohngeld ausgeschlossen sind. – Die Finanzierung des Wohngelds teilen sich Bund und Länder, die Alg-II-Kosten für Unter- kunft und Heizung tragen die Kommunen. Für eine Beurteilung der Wohngeldreform von 2016 siehe Henger (2015). 14 Bruckmeier und Wiemers (2017) weisen für das Jahr 2015 auf Basis des SOEP folgende Nicht-Inanspruchnahmequoten unter allen Anspruchsberechtigten aus: SGB-II-Leistungen (ALG II): 43,1 %, Wohngeld: 86,6 %, Kinderzuschlag: 88,2 %. 15 Darüber hinaus unterscheiden sich die Einkommensermittlung (mit Abschlägen und Freibeträgen) und die Anrechenbarkeit von Vermögen zwischen den Fördersystemen, die zum einen dem Sozialrecht (Alg II) und zum anderen dem Einkommenssteuerrecht (Wohngeld) folgen. Um Abstimmungsprobleme zu lösen, ist eine die einzelnen Instrumente übergreifende Betrachtung der Schnittstellen erforderlich. Vgl. hierzu den Vorschlag des Beirats unter (d). 16 Die Haushalte stellen in der Regel zunächst einen Antrag auf Grundsicherung (Alg II). Die Grundsicherungsstelle muss prüfen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung durch Wohngeld (ggf. plus Kinderzuschlag) vermieden werden kann; in diesem Fall wird der Grundsiche- rungsantrag abgelehnt. Nun sind die Haushalte verpflichtet, einen Erstantrag auf Wohngeld bei der Wohngeldstelle zu stellen, die wiederum nach eigenen Regeln die Anspruchsberechtigung prüft. Die Ergebnisse dieser Prüfung können sich bei jeder Änderung in den Lebensum- ständen (Arbeitszeit, Haushaltsstruktur) ändern. Die beteiligten Behörden sind verpflichtet, dies regelmäßig zu erheben.
14 4. D E R Z E I T I G E W O H N U N G S P O L I T I S C H E I N S T R U M E N T E lematik von „Drehtüreffekten“ auf der Hand. Eine (ggf. hohem Mietniveau ist die Einführung einer zusätzli- rein digitale datentechnische) Zusammenlegung der chen Mietstufe bedenkenswert. Wohngeldstellen mit den Jobcentern – ggf. auch nur für Teilgruppen der Antragstellenden – könnte Doppel- prüfungen vermeiden und die Nicht-Inanspruchnahme 4.4. Zur politischen Ökonomie von Sozialem in Reaktion auf die Kosten der Antragstellung redu Wohnungsbau und Wohngeld zieren. Obwohl unter den eingangs genannten Effizienz- und Ver- (d) Ein erhebliches Anreizproblem liegt in den hohen Trans teilungszielen die Subjektförderung in Form eines (refor- ferentzugsraten für Sozialleistungen im Niedrigein- mierten) Wohngelds gegenüber der Objektförderung durch kommensbereich, die häufig durch das Zusammentref- den Sozialen Wohnungsbau klar überlegen ist, greift die fen von sozialpolitischen Leistungen und Abgaben ent- Politik häufig nach dem ökonomisch weniger sinnvollen stehen. Bei steigendem Einkommen und Verlassen der Instrument. Dies ist sowohl aus der Politikperspektive Grundsicherung würde eine Erleichterung des Wech- selbst als auch aus der der Begünstigten verständlich: sels in den Wohngeldbezug Arbeitsanreize verstärken. Kooperation und Datenaustausch zwischen den rele- 1. Wenn ein gesellschaftliches Problem (wie die Woh- vanten Ämtern (s. o.) könnte die Antragstellung verein- nungsnot) erkannt worden ist, ist es politisch attraktiv, fachen und dazu beitragen, eine durchgängige Ober- aktive und sichtbare Maßnahmen zu ergreifen, die zu grenze der Transferentzugsrate im Einkommensverlauf dessen Lösung beizutragen versprechen. Die Auswei- über die Unterstützungs- und Abgabensysteme hinweg sung eines Etatpostens und erst recht der Start eines umzusetzen. Je niedriger die Transferentzugsrate, umso Bauprojekts sind dabei wesentlich sichtbarer als die höher sind die Beschäftigungsanreize. Die Auswirkun- Änderung einiger Zahlen in einem Wohngeldgesetz, gen möglicher Reformen auf Inanspruchnahme und das die wenigsten kennen. Ausgaben sollten vorab durch eine Expertenkommis- sion abgeschätzt werden. 2. Aber auch für die Betroffenen scheint der Soziale Woh- nungsbau Vorteile zu haben, wenn sie zu den tatsächlich (e) Die Verwendung abweichender Einkommensbegriffe Begünstigten zählen, da sie in diesem System – jeden- in den verschiedenen Zweigen der sozialen Sicherung falls bei Abwesenheit einer Fehlbelegungsabgabe – ihre (z. B. für Alg II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Bedürftigkeit nur einmal nachweisen müssen, nämlich Unterhaltsvorschuss) führt zu Intransparenz und dazu, bei Einzug in eine geförderte Wohnung. Das Wohngeld dass nur die für eine Leistung zuständige Behörde die muss dagegen jedes Jahr neu beantragt werden. Auch Anspruchsberechtigung klären kann (vgl. BBSR 2013a). dürfte ein vom Staat regelmäßig erhaltener Geldtrans- Eine Verbesserung der Vergleichbarkeit und Anglei- fer stigmatisierender wirken (was die hohe Nicht-Inan- chung der Konzepte könnte Transparenz, Verständlich- spruchnahme erklärt) als das Recht, eine bestimmte keit und Akzeptanz des Systems der sozialen Sicherung Wohnung beziehen zu dürfen, vor allem in einer Zeit, verbessern. in der viele Menschen auf Wohnungssuche sind und in der das Finden einer Wohnung als solches schon als (f) Eine substanzielle Wohngelderhöhung würde dazu bei- ein großes Glück angesehen wird. tragen, die Subjektförderung zu stärken und die miet- preisinduzierte Alg-II-Bedürftigkeit zu vermeiden. Eine Diesen vermeintlichen Vorteilen der Objektförderung muss Verstärkung von Informationen der potenziell Betrof- jedoch neben dem oben Gesagten vor allem entgegengehal fenen über das Instrument des Wohngelds kann dazu ten werden, dass Sozialwohnungen niemals für alle bedürf- beitragen, die Inanspruchnahme zu erhöhen.17 Es steht tigen Bürger reichen und es daher zwangsläufig zu gravieren zu erwarten, dass die Inanspruchnahme von Wohngeld den Ungleichbehandlungen kommt, während der Anspruch günstiger als die von Alg II ist, da Wohngeldbezug weni auf Wohngeld eher eine Gleichbehandlung aller beinhaltet. ger stigmatisierend ist. Für Großstädte mit besonders 17 Eurofound (2015) diskutieren verschiedene Ansätze zur Informationsbereitstellung und Programmgestaltung, die dazu beitragen, das Inanspruchnahme-Verhalten zu unterstützen.
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