Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West" - Begründung Entwurf puche - Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West"
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Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB Begründung Entwurf Stand: 07.09.2021 Betreuung: ………………………. (Unterschrift) planungsgruppe puche stadtplanung umweltplanung consulting gmbh 338 BP Begründung 2-b.docx
IMPRESSUM: Projekt: Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Projektnummer: 19338 Kommune: Stadt Northeim Scharnhorstplatz 1 37154 Northeim Auftragnehmer: planungsgruppe puche stadtplanung umweltplanung consulting gmbh Häuserstraße 1 37154 Northeim Mitarbeitende: Dipl.-Ing. Mathias Flörke, M.Sc. Raphael Bachmann, M.Sc. Lisa Egger, M.A.
STADT NORTHEIM I Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ INHALTSVERZEICHNIS 1 Vorbemerkungen 1 1.1 Rechtsgrundlagen 1 1.2 Verfahren 1 2 Hintergrund der Planung 2 2.1 Motivation 2 2.2 Aufstellungsanlass und Planungserfordernis 2 2.3 Beschreibung des Plangebietes 3 2.4 Angrenzender Bebauungsplan 4 2.5 Innenentwicklungspotenziale / Bedarfsnachweis 4 3 Ziele und Zwecke der Planung 6 4 Städtebauliches Konzept 7 4.1 Nutzungskonzept 9 4.2 Erschließungskonzept 9 4.3 Ver- und Entsorgungskonzept 10 4.4 Bebauungskonzept 10 4.5 Grünkonzept 11 5 Plangrundlagen 12 6 Planungsalternativen 12 6.1 Räumliche Alternativen 12 6.2 Inhaltliche Alternativen 12 6.3 Nullvariante 13 7 Übergeordnete Planungen 13 7.1 Raumordnung 13 7.2 Flächennutzungsplan 14 8 Auswirkungen der Planung auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung 15 8.1 Lage 15 8.2 Siedlungsentwicklung und Ortsbild 16 8.3 Nutzungen und Nutzungskonflikte 16 8.4 Erschließung 17 8.5 Ver- und Entsorgung des Gebietes 18 8.6 Immissionsschutz 18 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM II Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 9 Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft 19 9.1 Wesentliche Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes 19 9.1.1 Neue Festsetzungen 19 10 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 20 10.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz 20 10.1.1 Basisszenario 20 10.1.2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) 22 10.1.3 Plan-Fall 23 10.2 Boden/Bodenwasser/Grundwasser 23 10.2.1 Basisszenario 24 10.2.2 Plan-Fall 25 10.3 Oberflächengewässer 27 10.3.1 Basisszenario 27 10.3.2 Plan-Fall 27 10.4 Fläche 28 10.5 Klima / Lufthygiene (Lokalklima) 28 10.5.1 Basisszenario 28 10.5.2 Plan-Fall 28 10.6 Landschaftsbild / Ortsbild 30 10.6.1 Basisszenario 30 10.6.2 Plan-Fall 31 10.7 Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt 32 10.7.1 Basisszenario 32 10.7.2 Plan-Fall 32 10.8 Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter 33 10.9 Klimaschutz und Klimafolgenanpassung 33 10.10 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes 34 10.11 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen 34 10.12 Vermeidung von Emissionen/sachgerechter Umgang mit Altlasten und Abwässern 35 10.13 Nutzung erneuerbarer Energien/sparsame und effiziente Nutzung von Energie 35 11 Festsetzungen 35 11.1 Art der baulichen Nutzung 35 11.2 Maß der baulichen Nutzung 36 11.2.1 Grundflächenzahl 36 11.2.2 Geschoßflächenzahl 37 11.2.3 Zahl der Vollgeschosse 37 11.2.4 Höhe baulicher Anlagen 37 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM III Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 11.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen 38 11.3.1 Bauweise 38 11.3.2 Überbaubare Grundstücksflächen 38 11.4 Öffentliche Straßenverkehrsflächen 38 11.5 Private Straßenverkehrsflächen 39 11.6 Flächen für Versorgungsanlagen 39 11.7 Grünflächen 39 11.8 Solaranlagen 39 11.9 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 40 11.9.1 Entwicklung einer Strauch-Baumhecke (P1) 40 11.9.2 Pflanzmaßnahmen auf den Baugrundstücken (P2) 41 11.9.3 Extensive Begrünung von Flachdächern (P3) 41 11.9.4 Gestaltung des Regenrückhaltebereichs (M) 42 11.10 Sonstige Festsetzungen 43 11.10.1 Geltungsbereich 43 12 Hinweise 43 12.1 Gehölzpflanzungen 43 12.2 Versiegelungsbeschränkung 45 12.3 Das Gebäudeenergiegesetz 45 12.4 Artenschutzrecht 47 12.5 Hinweise von Behörden oder Trägern öffentlicher Belange 47 13 Städtebauliche Werte und Kosten 48 13.1 Städtebauliche Werte 48 13.2 Kosten 48 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Blick von Norden auf das Plangebiet und die Heckenstruktur am östlichen Plangebietsrand (eigene Aufnahme, Oktober 2019) 4 Abbildung 2: Städtebauliches Konzept 1 (maßstabslos) 8 Abbildung 3: Ausschnitt aus dem RROP Northeim von 2006 14 Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Northeims 15 Abbildung 5: Kreuzungsbereich am nordöstlichen Plangebietsrand (eigene Aufnahme, Oktober 2019) 17 Abbildung 6 Lage des Plangebietes (Quelle: NIBIS® Kartenserver (2014) Luftbilder Niedersachsen -Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. 2019) 19 Abbildung 7 Blick auf das Plangebiet Richtung Süden (2019, eigene Aufnahme) 21 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM IV Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Abbildung 8 Blick auf das Plangebiet Richtung Osten (2019, eigene Aufnahme) 22 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Standortheimische Bäume und Sträucher 43 Tabelle 2: Obstbaumsorten für Niedersachsen 44 ANLAGEN Städtebauliches Konzept Faunistische Untersuchung im Rahmen der Aufstellung des B-Plan Sollingblick West, Hollenstedt; Umweltplanung Lichtenborn, Juni 2020 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 1 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 1 Vorbemerkungen 1.1 Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl I S. 1802), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I, S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), die Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBI. I S. 1802) und 1.2 Verfahren Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 den Auf- stellungsbeschluss für den Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ gefasst. Der Be- schluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntgemacht worden. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB (frühzeitige Öffentlich- keitsbeteiligung) fand vom 14.04.2020 bis einschließlich 19.05.2020 statt. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.04.2020 gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt und um eine Stellungnahme bis zum 19.05.2020 gebeten. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am __.__.____ dem Entwurf des o. g. Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wur- den mit Schreiben vom __.__.____ gemäß § 4 (2) und § 2 (2) BauGB beteiligt. Der Rat der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am __.__.____ den Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ nach Prüfung der nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten An- regungen als Satzung beschlossen. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 2 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 2 Hintergrund der Planung 2.1 Motivation 2.2 Aufstellungsanlass und Planungserfordernis Die Vesting Immobilien Invest GmbH & Co. KG beabsichtigt, am nordwestlichen Ortsrand von Hollenstedt ein Wohngebiet zu entwickeln. Ausgehend von der „Neuen Straße“ sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen. Die betroffene Fläche liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich bereits eine Wohnbaufläche und Grünflächen dar. Die Grünfläche diente als „Abstandsgrün“ auf Grund der Nähe zu einer nördlich gelegenen Hofstelle. Das Verfahren wurde im Regelverfahren begonnen und das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt. Auf Grund der vom Gesetzgeber 2021 offerierten Möglichkeit der zeitlichen verlängerten „Nutzungsdauer“ des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) wird das Verfahren nun umgestellt. Es wird daher das Verfah- ren gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) ange- wendet und das Verfahren entsprechend fortgeführt. Der Bebauungsplan begründet die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen. Der Bebauungsplan begründet kein Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder NUVPG unterläge. Somit wird auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzich- tet. Die Änderung des Bebauungsplanes unterschreitet den in § 13b BauGB genannten Schwellenwert von 10.000 m² zulässiger Grundfläche. Damit lassen sich die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren erfüllen. Bei dem ca. 1,3 ha großen Plangebiet handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Dieses grenzt jedoch auf ihrer längsten Seite an im Zusammenhang bebaute Ort- steile an. Die Anbindung an das örtliche Straßenverkehrsnetz ist über den nördlich angren- zenden Wirtschaftsweg möglich. Die Kommunen haben gemäß § 1 (3) BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, so- bald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Das Plangebiet am westlichen Ortsrand von Hollenstedt soll daher für die Entwicklung von Wohnbebauung bauleitplanerisch vorbereitet werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes geschieht im Normalverfahren nach Europarecht (EAG-Bau). Da der Flächennutzungsplan die Flächen, die im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet festgesetzte werden sollen, bereits als Wohnbaufläche darstellt, ist eine Änderung des Flä- chennutzungsplanes nicht erforderlich. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 3 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 2.3 Beschreibung des Plangebietes Geltungsbereich Räumlich umfasst die Aufstellung des Bebauungsplanes HOL Nr. 7 Teile der Flurstücke 42, 43 und einen kleinen Teil des Flurstücks 663/407 (Straßenparzelle), Flur 9 der Gemarkung Hol- lenstedt. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 1,3 ha und wird planungsrechtlich für eine bauliche Entwicklung vorbereitet. Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch einen Wirtschaftsweg und Teilflächen des Flurstücks 24/3. Im Osten durch angrenzende Gärten der Grundstücke an der Straße „Sollingblick“ Im Westen und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Planteil im Maßstab 1:1.000 zu ent- nehmen. Bestand Bei dem Plangebiet handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die ackerbaulich genutzt werden. Diese Nutzung setzt sich auch nach Norden, Süden und Westen hin fort. Nördlich des Plangebietes verläuft ein asphaltierter Weg. Der Ausbauzustand dieser aus der Ortschaft herausführenden Straße ist mit dem eines landwirtschaftlichen Weges gleichzusetzen. Die östliche Grenze des Plangebiets bildet eine dichte, große Heckenstruktur teilweise aus Nadel- bäumen, die die angrenzenden privaten Hausgärten vom Plangebiet abgrenzt. Das Plangebiet weist nur geringe topografische Merkmale auf. Der topografisch höchste Punkt befindet sich im Südwesten des Plangebietes und beträgt ca. 126 m über Normal Höhe Null (üNHN). Von hier aus fällt das Plangebiet sowohl in nördliche als auch in östliche Richtung leicht ab. Der tiefste Punkt befindet sich mit ca. 124 m üNHN im Nordosten des Plangebiets. Im Osten schließt sich der Siedlungsbereich der Ortschaft an das Plangebiet an. Er besteht überwiegend aus Einzel- und vereinzelt Doppelhäusern, die Grundstücksgrößen sind groß, so dass große Gartenstrukturen vorhanden sind. Diese Gartenstrukturen bilden den bisherigen Ortsrand bzw. Abschluss / Übergang zur freien Landschaft. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 4 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Abbildung 1: Blick von Norden auf das Plangebiet und die Heckenstruktur am östlichen Plangebiets- rand (eigene Aufnahme, Oktober 2019) 2.4 Angrenzender Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 1 (West) der Gemeinde Hollenstedt, dessen Geltungsbereich östlich an das Plangebiet angrenzt, ist seit 1967 rechtsverbindlich und weist ein Dorfgebiet gem. § 5 BauNVO aus. Der Plan setzt zwingend ein Vollgeschoss, eine Geschossflächenzahl von 0,3, eine offene Bauweise und an der nördlichen Spitze Kleingärten fest. Damals war noch eine Umgehungsstraße geplant, zu der ein insgesamt 45 m breiter Puffer als von Bebauung frei- zuhaltender Bereich festgesetzt wurde. Die damals geplante Umgehungsstraße ist nicht mehr vorgesehen, weshalb diese Pufferzone hinfällig ist. Aus diesem Grund wurden 1982 durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes die im Norden befindlichen Kleingärten durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer GRZ von 0,4 einer GFZ von 0,35, maximal zwei Vollgeschossen, nur Einzel- und Doppelhäusern und einer Anpflanzfläche im Westen ersetzt. Die beabsichtigte Planung schließt sich westlich an diesen Bebauungsplan an. Es handelt sich um eine Erweiterung des Siedlungsbereiches. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Insgesamt führt die beabsichtigte Planung demnach die vor- herrschende städtebauliche Konzeption sinnvoll fort. 2.5 Innenentwicklungspotenziale / Bedarfsnachweis Die Baugesetzbuchnovelle 2013 hat das Thema der Innenentwicklung stärker in den Fokus gerückt. So soll gemäß § 1 (4) BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Gemäß § 1a (2) BauGB soll die Notwen- 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 5 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen begründet werden. Dabei sol- len Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachfläche, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdich- tungspotenziale zählen können. Dies bedeutet, dass im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ entsprechende Ermittlungen der Innenentwicklungspotenziale in Bezug auf die Wohngebietsentwicklung und Aussagen zu einem Bedarfsnachweis vorangehen müssen. Für das Plangebiet in Hollenstedt wird landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen, die jedoch auf Grund ihrer relativen Kleinflächigkeit keine signifikant negativen Auswirkungen auf die vorherrschende Agrarstruktur besitzt. Die Stadt Northeim verfolgt prioritär gemäß § 1 (5) BauGB die Strategie einer qualifizierten Innenentwicklung und hat sich bereits mit den Möglichkeiten der Innenentwicklungspotenzi- ale auseinandergesetzt. In der Ortschaft Hollenstedt stehen nur vereinzelt Baulücken zur Verfügung, die Potenzialflächen für eine Wohnbebauung darstellen. Beispielsweise an der Straße „Sollingblick“ sowie „An der Masch“ befinden sich baulich nicht genutzte Flächen im Innenbereich (Potenzialflächen). Leerstände stehen nur wenige zur Verfügung. Durch die BauGB Novelle 2017 sind Vorschriften in den Gesetzestext aufgenommen worden, die die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und dazu die Ausweisung neuer Wohngebiete besonders befürworten. Unter § 1 (5) Satz 1 BauGB wird nun aufge- führt, dass die Bauleitpläne die nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichti- gung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten sollen. Diese Herausstellung von Wohnbedürfnissen kann eine diejenigen Bauleitplanungen unterstützende Bedeutung ha- ben, die die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Wohngebäude / Wohn- nutzungen zum Ziel haben. Beispielsweise die Ausweisung von Wohnbauland auf bisher nicht baulich oder anders genutzten Flächen. Durch die Novellierung außerdem neu hinzugekommen ist § 1 (6) Nr. 2 BauGB: „Bei der Auf- stellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: […] 2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevöl- kerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwick- lung, […].“ Dieser Regelung legt den Fokus darauf, im Rahmen des Möglichen durch die Bauleitplanung positiven Einfluss auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen auszuüben. Im vorliegenden Fall lässt sich diese Regelung darauf auslegen, dass möglichst auch junge Familien in der Ortschaft Hollenstedt gehalten bzw. angezogen werden sollen und ihnen durch die Bereitstellung von Baugrundstücken die Möglichkeit zur Schaffung von Wohneigentum im Ort gegeben werden kann. Insgesamt besteht in der Ortschaft eine Nachfrage nach Wohnbauland, welche durch die vorliegende Planung gedeckt werden soll. Die Tatsache, dass der Großteil des Plangebiets im Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist, zeigt, dass die städtebauli- che Entwicklungsabsicht bereits eine potenzielle Siedlungsentwicklung für diese Fläche vor- sieht. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 6 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Um den Ortsteil zukünftig eine weitere Wohnbaulandentwicklung zu ermöglichen und die Gemeinde weiterhin für junge Familien attraktiv zu halten, ist es daher erforderlich weitere Bauplätze auszuweisen. Aus diesem Grunde ist eine maßvolle, auf die Eigenentwicklung des Ortes ausgerichtete, bauliche Entwicklung am vorgesehenen Standort erforderlich. Angesichts der vorangegangenen Ausführungen stellt die Inanspruchnahme einer landwirt- schaftlichen Fläche in Hollenstedt zur Entwicklung eines kleinen Wohngebietes zur Eigenent- wicklung des Ortsteils die tragfähigste Möglichkeit dar Bauland für Wohnbauzwecke zur Ver- fügung zu stellen und ist dementsprechend gegenüber der Vorgabe einer vorrangigen Innen- entwicklung vertretbar. Die Gemeinde kommt daher ihrer Aufgabe nach, eine nachhaltige städtebauliche Entwick- lung im Sinne des § 1 BauGB zu gewährleisten und der vorhandenen Nachfrage nach sofort verfügbaren Baugrundstücken nachzukommen. 3 Ziele und Zwecke der Planung Folgende allgemeine Ziele und Zwecke liegen der Planung zugrunde: Die Stadt Northeim beabsichtigt eine Ausweisung neuer Wohnbaufläche am westlichen Ortsrand von Hollenstedt. Damit soll der Nachfrage nach Wohnbaufläche nachgekom- men werden. Auf insgesamt ca. 1,3 ha soll ein neues Wohngebiet entwickelt werden. Bislang ist die Fläche ackerbaulich genutzt wurden und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche be- reits dargestellt. Ein Bebauungsplan soll zur planungsrechtlichen Sicherung und Umsetzung des Bauvorha- bens aufgestellt werden und ein allgemeines Wohngebiet festsetzen. Die Wohnbauflächen sollen einer Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern zur Ver- fügung stehen. Die Bebauung soll sich an den im Osten anschließenden bestehenden bau- lichen Strukturen orientieren und sich somit harmonisch einfügen. Die verkehrliche Erschließung soll ausgehend von dem Wirtschaftsweg im Norden, von der Straße „Neue Straße“ kommend, über die im Norden befindliche Grünfläche führen und das Wohngebiet erschließen. Im Plangebiet sind noch keine Ver- und Entsorgungssysteme vorhanden. Alle erforderli- chen Ver- und Entsorgungssysteme werden im Zuge der Erschließungsarbeiten angelegt. Die Belange des Artenschutzes sollten durch einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag ge- würdigt werden. Die Belange von Natur und Landschaft werden bewertet und fließen in die Erstellung des Bebauungsplanes ein. In dem Bauleitplanverfahren sollen alle öffentlichen und privaten Belange einbezogen werden. Ziel ist es, eventuell vorhandene, unterschiedliche Nutzungsansprüche zu harmo- nisieren, Vorgaben für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu machen und den Bedarf nach Flächen für den Wohnungsbau zu decken. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 7 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 4 Städtebauliches Konzept Grundidee des städtebaulichen Entwurfes ist, dass er sich an der städtebaulichen Konzeption des östlichen Wohngebietes orientiert und deren grundsätzliche Gestaltung aufgreift und behutsam weiterentwickelt. Gleichzeitig ist durch ausreichend Grünstrukturen sicherzustel- len, dass sich die Planung in die Ortsrandlage einfügt und einen harmonischen Übergang zur offenen Landschaft schafft. Dadurch soll ein konfliktfreies Einfügen in die Umgebung sicher- gestellt werden. Das städtebauliche Konzept zeigt auf, wie das Plangebiet nach einer Besiedelung aussieht. Dabei ist anzumerken, dass es sich bei der Aufteilung der Grundstücke und der Platzierung der Gebäude und Bäume um eine beispielhafte Darstellung handelt, die nicht so konkret im Bebauungsplan vorgegeben sein wird, sondern der besseren Veranschaulichung dient. In der nachfolgenden Abbildung ist das städtebauliche Konzept ersichtlich. Eine maßstabsgetreue Darstellung des städtebaulichen Konzeptes ist zudem als Anhang beigefügt. Es sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen. Das städtebauliche Konzept sieht vor ca. 16 Baugrundstücke zu ermöglichen. Die Aufteilung der Grundstücke obliegt nicht der Bauleitplanung und ist hier nur beispielhaft dargestellt. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 8 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Abbildung 2: Städtebauliches Konzept 1 (maßstabslos) 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 9 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 4.1 Nutzungskonzept Die Wohnnutzung steht im Mittelpunkt. Dementsprechend ist ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Aus dem sonst üblichen Nutzungskatalog des allgemeinen Wohngebietes werden alle aus- nahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Tankstellen und Gartenbaubetriebe kön- nen dem Entwicklungsziel entgegenstehen, da sie vom Flächenverbrauch wie auch vom Emissionsverhalten eine nachteilige Wirkung entfalten können. Die weiteren ausnahms- weise zulässigen Nutzungen werden ebenfalls ausgeschlossen. Der Ausschluss aller weiteren nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen für allgemeine Wohngebiete richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung, die bei der Anwendbarkeit des § 13b BauGB zum Tragen kommt (siehe Kapitel 10.1). Im Plangebiet sollen Einfamilien- und Doppelhäuser errichtet werden und somit die wohn- bauliche Entwicklung von Hollenstedt, gemäß des östlich angrenzenden Wohnquartiers, städtebaulich sinnvoll fortgesetzt werden. 4.2 Erschließungskonzept Das Erschließungskonzept sieht eine Anbindung im Norden des Plangebietes über einen Wirtschaftsweg, welcher in die Straße „Neue Straße“ übergeht, vor. Die Erschließung soll von Norden kommend über die Straße „Neue Straße“ und über die Grünfläche im Norden in das Plangebiet geführt werden. Diese Haupterschließung ist mit einer Breite von 6,0 m vorgese- hen. Die Planstraße endet im Süden des Plangebiets in einer Wendehammersituation. Au- ßerdem sind drei kurze Stichstraßen zur Erschließung einzelner rückwärtiger Grundstücke mit einer Breite von 4,0 m vorgesehen. Die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) gibt für den Gebietstyp „Wohngebiete in Orts- und Stadtrandlage“ Empfehlungen für den Querschnitt des Straßen- raumes. Bei einer Art Anliegerstraße soll die für das Mischungsprinzip erforderliche Verträg- lichkeit der Nutzungen in der Fahrbahngasse bei Beibehaltung der Borde durch eine dichte Folge geschwindigkeitsdämpfender Elemente angestrebt werden. Beim Neubau ist die hö- hengleiche Ausbildung des Straßenraumes die Regel. Dabei werden je nach zu erwartender Verkehrsstärke trotz des Mischungsprinzips abgetrennte Seitenräume ausgewiesen, die für Kraftfahrzeuge nur bedingt befahrbar sind. Es empfiehlt sich, die neue Erschließungsstraße verkehrsberuhigt auszubauen und durch Pflasterung auszugestalten. Ein einseitiger abgetrennter Seitenraum als Gehweg mit min- destens 1,5 m Breite sollte durch einen 3 cm Bord und eine andere Farbgebung als die Fahr- bahn abgetrennt werden. Diese Ausgestaltung vereint die Ansprüche aller Verkehrsteilneh- mer mit besonderer Rücksichtnahme auf die Ansprüche Geh- und Sehbehinderten Personen. Parken kann beispielsweise innerhalb des Straßenraumes auf Multifunktionsflächen auf ei- nem etwa 2,3 m breiten Streifen alternierend, in Verbindung mit Pflanzflächen, eingerichtet werden, ohne dass zentrale Sammelparkplätze geschaffen werden müssen. Begegnungsver- kehr ist in den Bereichen möglich, wo keine Park- und Pflanzflächen vorgesehen werden. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 10 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ In den Begegnungsbereichen wäre eine nutzbare Fläche von 6,0 m als Fahrbahn inklusive des einseitigen Fußwegs vorhanden. Ein durchgängiger einseitiger Fußweg von mindestens 1,5 m Breite wird dringlich empfohlen, um auch nicht so gut orientierten Verkehrsteilnehmern (beispielsweise Kindern und älteren Menschen) ausreichend Sicherheit zu gewährleisten. Da- mit verblieben 4,5 m für die reine Fahrgasse. Bei einer Fahrgassenbreite von 4,5 m ist bei verminderter Geschwindigkeit der Begegnungs- fall von Pkw/Rad, sowie Müllfahrzeug/PKW (mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen bei Tempo < 40 km/h und umsichtiger Fahrweise) möglich. Die abschließende Auf- und Einteilung der öffentlichen Verkehrsflächen obliegt der Erschlie- ßungsplanung. 4.3 Ver- und Entsorgungskonzept Die für eine Versorgung des Plangebietes notwendigen Energie-, Wasser- und Telekommu- nikationsleitungen befinden sich in den peripheren Erschließungsstraßen. Mit dem Ausbau der Erschließungsstraße werden die notwendigen Leitungen verlegt und das Plangebiet kann entsprechend angeschlossen werden. Die notwendigen Leitungstrassen werden im Zuge der Erschließungsarbeiten verlegt. Innerhalb des Plangebietes ist die Entwässerung über ein Trennsystem aus Schmutz und Re- genwasserkanälen in den jeweiligen Erschließungsstraßen geplant. Um eine Abflussverschärfung im Plangebiet zu vermeiden, wird ein Regenrückhaltebecken in im nördlichen Bereich angeordnet. Von dort kann das gesammelte Regenwasser über die vorhandene Vorflut schadlos abgeleitet werden. Grundsätzlich ist eine Einschätzung und Bewertung der Maßnahmen zur Ver- und Entsor- gung des Plangebietes und die damit in Verbindung stehende Durchführung weiterer plane- rischer und baulicher Maßnahmen im Rahmen der Erschließungsplanung zu erbringen. 4.4 Bebauungskonzept Die vorgestellte städtebauliche Konzeption zeigt eine Möglichkeit, wie das Plangebiet nach vollständiger Besiedlung aussehen könnte. Eine Aufteilung der Grundstücksflächen geschieht nach den entsprechenden Bedürfnissen und ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplanes. Die Größe einzelner Grundstücke richtet sich insbesondere nach der individuellen Nachfrage. In den städtebaulichen Entwürfen ist bedacht worden, dass für alle Gebäude / Dächer eine Südausrichtung möglich ist, sodass die regernative Energiequelle der Sonne optimal genutzt werden kann. Dies wird darin unterstützt, dass sowohl eine traufständige, als auch eine gie- belständige Bauweise zulässig sein wird und keine Festsetzungen hinsichtlich der Anordnung der Gebäude innerhalb der Baugrenzen getroffen werden. Im Bebauungsplan wird das Maß der baulichen Nutzung über die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ) und die Geschossigkeit geregelt. Diese Maße sollen primär ein ver- trägliches Einfügen in die räumliche Umgebung des Plangebietes gewährleisten. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 11 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Grundsätzlich wird eine maximal zweigeschossige Bebauung in offener Bauweise angestrebt. Dies nimmt die Konzeption der umliegenden Siedlungsstrukturen auf und führt diese adä- quat fort. Im Plangebiet könnten je nach Aufteilung Grundstücke mit einer Größe von durchschnittlich ca. 800 m² entstehen. 4.5 Grünkonzept Das Grünkonzept ist im Wesentlichen durch drei übergeordnete Komponenten bestimmt: Innere Durchgrünung des Plangebietes auf den Privatgrundstücken Ortsrandeingrünung Begrünung von Flachdächern bei Garagen und Carports Innere Durchgrünung des Plangebietes auf Baugrundstücken Mithilfe von Baumanpflanzungen auf den Privatgrundstücken können eine Durchgrünung und optische Einbindung des Plangebietes in das Umfeld erreicht werden. Gleichzeitig wer- den Strukturen geschaffen, die als Lebensraum für Fauna und Flora der Hausgärten dienen und das Mikroklima wird ebenfalls leicht verbessert. Zur Sicherstellung einer Durchgrünung bietet es sich an, im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen zu treffen. Gemäß § 9 (2) NBauO müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Ortsrandeingrünung Die primäre Funktion der Eingrünung des Plangebietes im Westen und Süden ist es, für das Wohngebiet einen optischen Abschluss zu bilden, der sich in die offene Landschaft der Um- gebung einfügt. Gleichzeitig dient sie als Kompensation für den Eingriff in Natur und Land- schaft. Die Ortsrandeingrünungen werden private Grünflächen festgesetzt und den jeweiligen Bau- grundstücken zugeordnet. Der Bebauungsplan konkretisiert durch entsprechende Festset- zungen die Struktur dieser Anpflanzflächen. Begrünung von Flachdächern bei Garagen und Carports Dachbegrünungen verbessern die kleinklimatischen Verhältnisse (Abmilderung von Tempera- turextremen im Jahresverlauf, Verbesserung der Luftqualität durch Bindung und Filterung von Luftverunreinigungen, Erhöhung der Verdunstung). Sie speichern Regenwasser, reduzieren Niederschlagsabflussspitzen und führen zu einer zeit- verzögerten Abgabe an die Kanalisation. Des Weiteren sind sie Standorte für zahlreiche Pflanzen und Nahrungs-, Brut- und Ruheplatz für zahlreiche Tiere. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 12 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Nicht zu vernachlässigen ist die Wirkung von begrünten Dächern auf die Gesundheit des Menschen. Sie verbessern das Arbeits- und Wohnumfeld des Menschen (Wohlfahrtswir- kung). 5 Plangrundlagen Zur Erstellung des Bebauungsplanes werden unterschiedliche Unterlagen zusammengeführt. Sie dienen zum einen der Darlegung der Planungsabsicht und zum anderen zur Erfassung des Bestandes sowie Analyse der Auswirkungen der Planung. Folgende Unterlage eines externen Gutachters liegt vor: Artenschutzgutachten Zur Erfassung und Bewertung der im Plangebiet vorhandenen Tierwelt wurde eine faunisti- sche Untersuchung erstellt. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht dokumentiert. Es wird da- her auf den Umweltbericht verwiesen. Das Gutachten ist zudem der Begründung als Anhang beigefügt. 6 Planungsalternativen 6.1 Räumliche Alternativen Aufgrund der Nachfrage nach Bauplätzen für Wohnnutzungen in der Ortschaft Hollenstedt, hat sich die Stadt dazu entschlossen, Flächen für diese Art der Nutzung planungsrechtlich vorzubereiten. Wie bereits in Kapitel 2.2 ausgeführt, sind adäquate Innenentwicklungspo- tenziale in der nötigen Anzahl in Hollenstedt nicht ausreichend vorhanden. Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet bereits eine Wohnbaufläche dar. Die gewählte Fläche ist aufgrund ihrer direkten Anschlusslage an Wohnbaugebiete als Standort für eine Weiterentwicklung prädestiniert. Von der „Neuen Straße“ im Norden ist ein geeigneter Anschluss an das örtliche Straßenverkehrsnetz gegeben. 6.2 Inhaltliche Alternativen Inhaltliche Alternativen hinsichtlich der Nutzungsart sind für das Plangebiet nicht erstre- benswert. Einerseits, da der Flächennutzungsplan das Plangebiet bereits überwiegend als Wohnbaufläche darstellt, andererseits, weil sich in der direkten Umgebung Wohnnutzung anschließt. Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes wird aufgrund der städtebaulichen Inte- ressen der Stadt und dem konkreten Bedarf nach Einfamilien- und Doppelhäusern, als priori- tär geeignete Variante gesehen. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 13 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 6.3 Nullvariante Mit dem Aufzeigen der Nullvariante wird geprüft, welche Folgen der Verzicht der Planung auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt bzw. des Ortsteils hätte. Die Stadt Northeim ist Mittelzentrum und Sitz des Landkreises Northeim. Aufgrund des de- mographischen Wandels bedarf es besonderer Anstrengung, einer immer älter werdenden Bevölkerung adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss die Stadt da- für Sorge tragen, dass für die junge Bevölkerung Grundstücke bereitgestellt werden können, die ihren Bau- und Wohnungswünschen gerecht werden. Ohne die Ausweisung von Bauflächen ist der Generationenwechsel in der Bestandsbebauung Hollenstedts nicht umzusetzen. Die Stadt muss das Ziel einer gleichmäßigen Entwicklung verfolgen. Zum einen wird Bedarf für Familien mit Kindern gesehen, zum anderen bedarf es angemessenen Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen, die aus dem Berufsleben ausge- schieden sind zu schaffen. Der Wohnraum für zweitgenannte ist aber erst mit entsprechen- der Entwicklungszeit abzudecken. In der Zwischenzeit müssen ganz aktuell für junge Familien Angebote an Wohnbauland geschaffen werden, um ein zusätzliches Abwandern junger Fa- milien aus der Ortschaft zu verhindern. Bei einem Verzicht auf die Planung würde das Plangebiet weiterhin einer landwirtschaftli- chen Nutzung zur Verfügung stehen und keine bauliche Entwicklung möglich sein. Ein Eingriff in den Boden und das Landschaftsbild würde nicht stattfinden. Die Nullvariante würde je- doch letztendlich zu einem stärkeren Bevölkerungsrückgang in Hollenstedt führen, den es zu vermeiden gilt. 7 Übergeordnete Planungen Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Ziele, Grundsätze, Darstellungen und Festset- zungen übergeordneter Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen. 7.1 Raumordnung Gemäß § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dem- nach soll sich die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes einfügen. Gleichzeitig sollen die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes auch die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teil- räume berücksichtigen. Regionales Raumordnungsprogramm Northeim (2006) Maßgebend für die Planung ist das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Northeim aus dem Jahr 2006. Die Stadt Northeim ist im Regionalen Raumord- nungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen. Die Ortschaft Hollenstedt trägt keinerlei Zentrenfunktion. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 14 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Nördlich des Plangebiets verläuft ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft mit linienhaf- ter Ausprägung (Gewässer Bölle), sowie direkt nördlich angrenzend an das Plangebiet ein re- gional bedeutsamer Wanderweg (Radfahren). Beides wird durch die Planung nicht in deren Funktionen beeinträchtigt. Das RROP Northeim trifft keine Darstellungen hinsichtlich Siedlungsentwicklung oder Schwerpunktaufgaben für die Ortschaft Hollenstedt. Ein Ziel lautet hingegen: D 1.6 01: „Die Entwicklung der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur ist auf die Zentralen Orte im Landkreis Northeim auszurichten.“ Die Kapitel 2.2 und 2.3 führen aus, dass in Hollenstedt dennoch Bedarf nach neuer Wohn- baufläche besteht. Das Baugebiet wird in der Größe der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohn- baufläche entwickelt (siehe auch nachfolgendes Kapitel). Nach Abstimmung des Investors mit der Stadt Northeim und dem Landkreis Northeim am 08.07.2020 wurde im Ergebnis festgehalten, dass keine raumordnerischen Bedenken bestehen, solange nur die Flächen- größe entwickelt wird, die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt ist und der Bedarf weiterhin nachgewiesen werden kann. Auf Grundlage dessen werden die raumordne- rischen Vorgaben durch die Aufstellung des Bebauungsplanes HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ aufgegriffen und eingehalten. Abbildung 3: Ausschnitt aus dem RROP Northeim von 2006 7.2 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Northeim stammt aus dem Jahr 2004. In ihm ist die städtebauliche Entwicklung dargestellt. Der südliche Teil des Plangebietes wird bereits 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 15 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ als Wohnbaufläche dargestellt. Im Norden des Plangebiets befindet sich eine Grünfläche. Diese Grünfläche wurde als Achtungsabstand für einen nördlich befindlichen landwirtschaft- lichen Betrieb vorgesehen. Richtung Osten führt sich die Darstellung der Wohnbaufläche fort. Weite Teile der Ortschaft sind als gemischte Baufläche dargestellt. Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit der beabsichtigten Planung wird den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entsprochen. Somit wird das Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennut- zungsplan im Sinne des § 8 (2) BauGB erfüllt. Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Northeims 8 Auswirkungen der Planung auf die städtebauli- che Entwicklung und Ordnung 8.1 Lage Die Stadt Northeim ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises und umfasst 15 Ortschaf- ten. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Hollenstedt, die nordwestlich der Kernstadt Nort- heim liegt und in der derzeit etwa 650 Einwohner leben. Am westlichen Rand des Ortsteils Hollenstedt zieht sich das Plangebiet entlang des bestehenden Siedlungsbereiches von der Straße „Neue Straße“ aus gen Süden. Das Plangebiet liegt somit angrenzend an im Zusam- menhang bebaute Ortsteile und ragt in die offene Landschaft hinein. In der Ortschaft Hollenstedts befinden sich nur sehr vereinzelt Dienstleister und Angebote des täglichen Bedarfs. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ist durch die räumliche Nähe zum Mittelzentrum Northeim gegeben. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 16 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 8.2 Siedlungsentwicklung und Ortsbild Das Plangebiet liegt am Ortsrand von Hollenstedt und grenzt nur im Osten an vorhandene Wohnbebauung an. Die Siedlungsstruktur des angrenzenden Wohngebietes ist überwiegend durch Einfamilienhäuser inklusive dazugehöriger Gärten gekennzeichnet. Die Wohnbebauung entlang der westlichen Straßenseite der Straße „Sollingblick“ zeichnet sich durch eine traufständige Bauweise und vorwiegend Satteldächer mit vereinzelten Dach- gauben aus. Im Umfeld des Plangebietes dominieren ansonsten landwirtschaftliche Flächen. Ein Kindergarten liegt in fußläufiger Entfernung zum Plangebiet. Eine Bushaltestelle im Dorf- kern bindet Hollenstedt an Northeim und Einbeck an. Durch die Planung verschiebt sich der Ortsrand weiter Richtung Westen in den Außenbe- reich. Um ein optisch harmonisches Einfügen zu erreichen, ist eine Eingrünung nach Westen und Süden hin vorgesehen. Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Orts- und Land- schaftsbild durch Festsetzungen zum Maß und der Gestaltung zukünftiger Bebauung mini- miert. 8.3 Nutzungen und Nutzungskonflikte Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Lediglich angrenzend an den östli- chen Randbereich befindet sich entlang der angrenzenden Wohngrundstücke dichter Ge- hölzbewuchs. Nach zwei Seiten schließen Ackerflächen an das Plangebiet. Nördlich grenzt an den Wirt- schaftsweg ein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb an. Im Osten knüpft das Plangebiet an bauliche Strukturen an, bei denen es sich ausschließlich um Wohnnutzung handelt. Östlich des Plangebiets befindet sich an der Straße „Sollingblick“ außerdem ein Spielplatz so- wie ein Friedhof mit Kapelle. Etwa 120 m nördlich des Plangebiets verläuft das Gewässer Bölle. Hollenstedt verfügt nicht über ein Ortszentrum im klassischen Sinne. Versorgungs- strukturen für Güter des täglichen Bedarfs sowie Dienstleister finden sich nur sehr vereinzelt im Dorf verteilt. Da die geplante Art der Nutzung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen ist, passt die neue Entwicklung in das östlich vorhandene Nutzungsgefüge. Von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen können sporadisch – insbesondere wäh- rend der Erntezeiten – Lärm, Gerüche und Staub auf das Plangebiet einwirken. Diese Aus- wirkungen sind im Übergang von bebauten Ortslagen zur offenen landwirtschaftlich genutz- ten Landschaft jedoch nicht zu vermeiden und übersteigen in der Regel nicht das tolerier- bare Maß. Gesundheitsgefährdende Auswirkungen gehen von der Art der Emissionen nor- malerweise nicht aus und sind in Ortsrandlagen von den zukünftigen Bewohnern zu tolerie- ren. Konflikte mit angrenzenden oder in der Nähe befindlichen Nutzungen werden nicht erwar- tet. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 17 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 8.4 Erschließung Zur Erschließung des Plangebietes wird eine Teilfläche des nördlich befindlichen Wirtschafts- weges genutzt und die geplante Erschließungsstraße von dort ins Plangebiet hineingeführt. An der Stelle, an der die neue Erschließungsstraße hineingeführt wird besteht bereits eine Verrohrung des Grabens. Aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebiets ist nicht mit einem zusätzlichen Verkehrsauf- kommen zu rechnen, welches erhebliche Auswirkungen auf das örtliche Straßennetz haben würde. Das vorhandene örtliche Straßennetz ist im Grunde nach geeignet, den zusätzlich in- duzierten Verkehr aufzunehmen. Teilflächen des Wirtschaftsweges im Norden und Teilflä- chen der Straße „Neue Straße“ werden allerdings teilweise in den Geltungsbereich des Be- bauungsplanes mit einbezogen, um eventuelle Ausbaumaßnahmen der Straße gewährleis- ten zu können. Bisher ist der Wirtschaftsweg im Norden wenig befahren, da sie aus der Ortschaft hinaus le- diglich in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und zu einem Gehöft führt und nur im ersten Abschnitt für die Öffentlichkeit befahrbar ist. Um den durch die Planung vorberei- teten zusätzlich induzierten Verkehr aufzunehmen, ist der auf dem nachfolgenden Foto zu sehende Abschnitt der „Neuen Straße“ im Übergang zu dem Wirtschaftsweg voraussichtlich zu ertüchtigen. Abbildung 5: Kreuzungsbereich am nordöstlichen Plangebietsrand (eigene Aufnahme, Oktober 2019) Im Inneren des Plangebietes ist die Ausgestaltung der Erschließung als Mischverkehrsfläche, beispielsweise als verkehrsberuhigter Bereich, vorgesehen. Der primäre Zweck eines ver- kehrsberuhigten Bereiches ist die Verbesserung des Wohnumfeldes und der Aufenthaltsqua- lität und Sicherheit der Fußgänger im Straßenraum. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. Eine klassische Trennung zwischen Fahrbahn, Geh- und Radweg kann hier aufgehoben werden. Negative bzw. weitere Auswirkungen auf den Verkehr und das örtliche Straßenverkehrsnetz sind nicht zu erwarten. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 18 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 8.5 Ver- und Entsorgung des Gebietes Das PIangebiet ist derzeit nicht an das öffentliche Infrastrukturnetz angeschlossen. Es fehlen sowohl Schmutz- und Regenwasserkanalisation als auch Versorgungsleitungen (Gas, Trink- wasser, Strom, Telekommunikation). Die notwendigen Leitungstrassen sind im Zuge der Er- schließungsarbeiten zu verlegen. Stromleitungen sind im Plangebiet selbst noch nicht vorhanden. Das Plangebiet muss im Rahmen der Erschließungsmaßnahme an das örtliche Stromnetz angeschlossen werden. Hierzu bietet sich eine Anbindung im Bereich „Neue Straße“ / „Sollingblick“ an. Um eine sichere Ableitung des Niederschlagswassers zu gewährleisten und eine Abflussver- schärfung zu vermeiden, soll ein Regenrückhaltebecken im Norden am tiefsten Gelände- punkt eingerichtet werden. Von dort soll das Niederschlagswasser kontrolliert in die Vorflut abgegeben werden. Die Größe des Regenrückhaltebeckens und dessen Lage wurde von ei- nem vom Investor beauftragten externen Ingenieurbüro berechnet und vorgegeben. Die notwendigen Dimensionierungen der Kanäle und hydraulische Berechnungen werden durch Fachplaner erbracht. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt eine Abstimmung durch den Projektentwickler und die Stadt Northeim. Hinsichtlich der Müllentsorgung ist südlichen Bereich im Plangebiet eine Wendehammersitu- ation vorgesehen, welche ein problemloses Befahren von Entsorgungsfahrzeugen gewähr- leistet. Grundsätzlich ist eine Einschätzung und Bewertung der oben beschriebenen Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung des Plangebietes und die damit in Verbindung stehende Durchführung weiterer planerischer und baulicher Maßnahmen im Rahmen der Erschließungsplanung zu erbringen. 8.6 Immissionsschutz Der landwirtschaftliche Betrieb direkt nördlich des Plangebietes hat seinen Betrieb einge- stellt. Mit Emittenten ist daher nicht zu rechnen. Die voraussichtlich von der umliegenden ackerbaulichen Nutzung ausgehenden Emissionen, die zeitweise auf das Plangebiet einwir- ken können, gelten für den Randbereich einer dörflichen Struktur als hinnehmbar. Mit dem Auftreten weiterer Immissionen ist in der Umgebung des Plangebietes nicht zu rechnen. Von den Nutzungen eines Allgemeinen Wohngebietes im Plangebiet selber werden ebenfalls keine störenden Emissionen ausgehen. Maßnahmen zum Immissionsschutz sind daher nicht erforderlich. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 19 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ 9 Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft 9.1 Wesentliche Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes Die Vesting Immobilien Invest GmbH & Co. KG beabsichtigt am nordwestlichen Ortsrand von Hollenstedt ein Wohngebiet zu entwickeln. Das Areal liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Für die Entwicklung und Baurechtsset- zung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB erforderlich. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,3 ha und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Auf der Fläche des Ackers soll ein neues Wohngebiet entstehen. Zielsetzung der Aufstellung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets. Um eine gute Einbettung in das Land- schaftsbild zu erreichen, soll das Plangebiet nach Westen und Süden entsprechende Grün- strukturen als Ortsrandeingrünung erhalten. Da der Flächennutzungsplan die Flächen bereits als Wohnbaufläche und Grünfläche darstellt, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich. Abbildung 6 Lage des Plangebietes (Quelle: NIBIS® Kartenserver (2014) Luftbilder Niedersachsen - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. 2019) 9.1.1 Neue Festsetzungen Es werden ein allgemeines Wohngebiet, Grünflächen, Verkehrsflächen, Flächen für Regen- rückhaltung und Maßnahmenflächen festgesetzt. 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 20 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Festsetzungen mit Umweltrelevanz Pflanzgebote gem. § 9 (1) 25a BauGB: P1: Entwicklung einer Strauch-Baumhecke P2: Pflanzmaßnahmen auf den Baugrundstücken P3: Extensive Begrünung von Flachdächern Maßnahmen gem. § 9 (1) 20 BauGB: M: Gestaltung des Regenrückhaltebereiches Maßnahmen gem. § 9 (1) 23b BauGB: Solarpflicht auf Dachflächen der Hauptgebäude 10 Beschreibung und Bewertung der Umweltaus- wirkungen Zur Beschreibung und Bewertung der Naturraumpotenziale wird die tatsächliche Situation vor Ort zugrunde gelegt, da sich das Plangebiet im bisher überwiegend unbeplanten Bereich befindet. Zur Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Belange von Natur und Landschaft dienen die Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes. 10.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Na- turhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Auch ihre Lebensräume sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzu- stellen. 10.1.1 Basisszenario Bestand und Bewertung Tatsächliche Intensiv genutzte Ackerfläche (A) Nutzung Straßenabschnitt Pflanzen/ Keine großflächigen ökologisch bedeutsamen Biotopstrukturen vorhanden Biotope Artenarme Vegetationszusammensetzung keine schützenswerten flächigen Biotoptypen vorhanden keine geschützten oder seltenen Arten innerhalb des Plangebiets zu erwarten Tiere/ Die Lebensraumstruktur im Plangebiet und den im Westen und Süden angrenzen- Artenschutz den Bereichen ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als homo- gen und die Artenvielfalt als entsprechend gering einzustufen. Dennoch kann auch innerhalb von solch intensiv genutzten und artenarmen Flächen ein Vorkommen 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 21 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ einzelner geschützter Arten, wie Feldhamster und Feldlerche, nicht ausgeschlossen werden. Außerdem grenzen im Osten strukturreichere Privatgärten an. Es kann demnach mit siedlungstypischen Arten und Saumarten gerechnet werden. Aus diesem Grund wurde eine faunistische Kartierung inklusive eines artenschutz- rechtlichen Fachbeitrages für den Untersuchungsbereich in Auftrag gegeben. In erster Linie sollten das mögliche Vorkommen des Feldhamsters sowie die Vogel- welt untersucht werden. Die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung werden gesondert in dem Kapitel 10.1.2 erläutert. Biologische Dem Untersuchungsgebiet kann aufgrund des intensiv genutzten Ackerlandes nur Vielfalt eine geringe Bedeutung hinsichtlich der Ökosystemvielfalt und der Artenvielfalt zu- gewiesen. Abbildung 7 Blick auf das Plangebiet Richtung Süden (2019, eigene Aufnahme) 338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM 22 Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ Abbildung 8 Blick auf das Plangebiet Richtung Osten (2019, eigene Aufnahme) 10.1.2 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Zur Erfassung und Bewertung der vorhandenen Tierwelt im Plangebiet wurde das Büro Um- weltplanung Lichtenborn, Dipl. Ing. M. Schmitz, mit einer faunistischen Untersuchung und einem naturschutzrechtlichen Fachbeitrag1 als Grundlage zur Beurteilung möglicher arten- schutzrechtlicher Konflikte beauftragt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Bestandserfas- sung und Bewertung der Vögel und des Feldhamsters sowie dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag. Ergebnisse Es konnten weder Brutvogelarten noch Feldhamster auf der Fläche nachgewiesen werden. Vor diesem Hintergrund sind erhebliche Eingriffe sowie artenschutzrechtliche Sachverhalte auf der Fläche auszuschließen. Möglichkeiten der Kompensation und Vermeidung In der Umgebung ist das Vorkommen von Feldlerchen und Rebhühner bekannt. Deshalb böte es sich bei einem Kompensationsbedarf an für eben genannte Arten einen Lebensraum in Form blütenreicher Randstreifen anzulegen. 1 UMWELTPLANUNG LICHTENBORN (2020): Faunistische Untersuchung im Rahmen der Aufstellung des B-Plan Sollingblick West, Hollenstedt, Stand 19.06.2020 338 BP Begründung 2-b.docx
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