Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West" - Begründung Entwurf puche - Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West"

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Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West" - Begründung Entwurf puche - Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West"
Stadt Northeim
Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“
Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB

                                                Begründung
                                                Entwurf
                                                Stand: 07.09.2021

                                                Betreuung:

                                                ……………………….
                                                (Unterschrift)
                                                           planungsgruppe
                                                           puche
                                                stadtplanung umweltplanung consulting gmbh

                                                338 BP Begründung 2-b.docx
Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West" - Begründung Entwurf puche - Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West"
IMPRESSUM:

Projekt:         Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

Projektnummer:   19338

Kommune:         Stadt Northeim
                 Scharnhorstplatz 1
                 37154 Northeim

Auftragnehmer:              planungsgruppe
                            puche
                 stadtplanung umweltplanung consulting gmbh

                 Häuserstraße 1
                 37154 Northeim

Mitarbeitende:   Dipl.-Ing. Mathias Flörke, M.Sc.
                 Raphael Bachmann, M.Sc.
                 Lisa Egger, M.A.
Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West" - Begründung Entwurf puche - Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West"
STADT NORTHEIM
                                                                                                I
                                                  Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

INHALTSVERZEICHNIS
1             Vorbemerkungen                                                                1
1.1           Rechtsgrundlagen                                                              1
1.2           Verfahren                                                                     1

2             Hintergrund der Planung                                                       2
2.1           Motivation                                                                    2
2.2           Aufstellungsanlass und Planungserfordernis                                    2
2.3           Beschreibung des Plangebietes                                                 3
2.4           Angrenzender Bebauungsplan                                                    4
2.5           Innenentwicklungspotenziale / Bedarfsnachweis                                 4

3             Ziele und Zwecke der Planung                                                  6

4             Städtebauliches Konzept                                                       7
4.1           Nutzungskonzept                                                              9
4.2           Erschließungskonzept                                                         9
4.3           Ver- und Entsorgungskonzept                                                 10
4.4           Bebauungskonzept                                                            10
4.5           Grünkonzept                                                                 11

5             Plangrundlagen                                                              12

6             Planungsalternativen                                                        12
6.1           Räumliche Alternativen                                                      12
6.2           Inhaltliche Alternativen                                                    12
6.3           Nullvariante                                                                13

7             Übergeordnete Planungen                                                     13
7.1           Raumordnung                                                                 13
7.2           Flächennutzungsplan                                                         14

8             Auswirkungen der Planung auf die städtebauliche
              Entwicklung und Ordnung                                                     15
8.1           Lage                                                                        15
8.2           Siedlungsentwicklung und Ortsbild                                           16
8.3           Nutzungen und Nutzungskonflikte                                             16
8.4           Erschließung                                                                17
8.5           Ver- und Entsorgung des Gebietes                                            18
8.6           Immissionsschutz                                                            18

338 BP Begründung 2-b.docx
Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West" - Begründung Entwurf puche - Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West"
STADT NORTHEIM
II
     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     9             Auswirkungen auf die Belange von Natur und Landschaft                      19
     9.1           Wesentliche Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes                          19
     9.1.1         Neue Festsetzungen                                                         19

     10            Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen                          20
     10.1          Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz                      20
     10.1.1        Basisszenario                                                              20
     10.1.2        Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)                              22
     10.1.3        Plan-Fall                                                                  23
     10.2          Boden/Bodenwasser/Grundwasser                                              23
     10.2.1        Basisszenario                                                              24
     10.2.2        Plan-Fall                                                                  25
     10.3          Oberflächengewässer                                                        27
     10.3.1        Basisszenario                                                              27
     10.3.2        Plan-Fall                                                                  27
     10.4          Fläche                                                                     28
     10.5          Klima / Lufthygiene (Lokalklima)                                           28
     10.5.1        Basisszenario                                                              28
     10.5.2        Plan-Fall                                                                  28
     10.6          Landschaftsbild / Ortsbild                                                 30
     10.6.1        Basisszenario                                                              30
     10.6.2        Plan-Fall                                                                  31
     10.7          Menschen einschl. Gesundheit und Bevölkerung insgesamt                     32
     10.7.1        Basisszenario                                                              32
     10.7.2        Plan-Fall                                                                  32
     10.8          Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter                                   33
     10.9          Klimaschutz und Klimafolgenanpassung                                       33
     10.10         Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes                  34
     10.11         Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen           34
     10.12         Vermeidung von Emissionen/sachgerechter Umgang mit Altlasten und
                   Abwässern                                                                  35
     10.13         Nutzung erneuerbarer Energien/sparsame und effiziente Nutzung von
                   Energie                                                                    35

     11            Festsetzungen                                                              35
     11.1          Art der baulichen Nutzung                                                  35
     11.2          Maß der baulichen Nutzung                                                  36
     11.2.1        Grundflächenzahl                                                           36
     11.2.2        Geschoßflächenzahl                                                         37
     11.2.3        Zahl der Vollgeschosse                                                     37
     11.2.4        Höhe baulicher Anlagen                                                     37

                                                                       338 BP Begründung 2-b.docx
Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West" - Begründung Entwurf puche - Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West"
STADT NORTHEIM
                                                                                                III
                                                  Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

11.3          Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen                                 38
11.3.1        Bauweise                                                                    38
11.3.2        Überbaubare Grundstücksflächen                                              38
11.4          Öffentliche Straßenverkehrsflächen                                          38
11.5          Private Straßenverkehrsflächen                                              39
11.6          Flächen für Versorgungsanlagen                                              39
11.7          Grünflächen                                                                 39
11.8          Solaranlagen                                                                39
11.9          Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
              Natur und Landschaft                                                        40
11.9.1        Entwicklung einer Strauch-Baumhecke (P1)                                    40
11.9.2        Pflanzmaßnahmen auf den Baugrundstücken (P2)                                41
11.9.3        Extensive Begrünung von Flachdächern (P3)                                   41
11.9.4        Gestaltung des Regenrückhaltebereichs (M)                                   42
11.10         Sonstige Festsetzungen                                                      43
11.10.1       Geltungsbereich                                                             43

12            Hinweise                                                                    43
12.1          Gehölzpflanzungen                                                           43
12.2          Versiegelungsbeschränkung                                                   45
12.3          Das Gebäudeenergiegesetz                                                    45
12.4          Artenschutzrecht                                                            47
12.5          Hinweise von Behörden oder Trägern öffentlicher Belange                     47

13            Städtebauliche Werte und Kosten                                             48
13.1          Städtebauliche Werte                                                        48
13.2          Kosten                                                                      48

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Blick von Norden auf das Plangebiet und die Heckenstruktur am östlichen
              Plangebietsrand (eigene Aufnahme, Oktober 2019)                              4
Abbildung 2: Städtebauliches Konzept 1 (maßstabslos)                                       8
Abbildung 3: Ausschnitt aus dem RROP Northeim von 2006                                    14
Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Northeims                             15
Abbildung 5: Kreuzungsbereich am nordöstlichen Plangebietsrand (eigene Aufnahme,
              Oktober 2019)                                                               17
Abbildung 6 Lage des Plangebietes (Quelle: NIBIS® Kartenserver (2014) Luftbilder
              Niedersachsen -Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG),
              Hannover. 2019)                                                             19
Abbildung 7 Blick auf das Plangebiet Richtung Süden (2019, eigene Aufnahme)               21

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IV
     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     Abbildung 8   Blick auf das Plangebiet Richtung Osten (2019, eigene Aufnahme)          22

     TABELLENVERZEICHNIS
     Tabelle 1: Standortheimische Bäume und Sträucher                                       43
     Tabelle 2: Obstbaumsorten für Niedersachsen                                            44

     ANLAGEN

           Städtebauliches Konzept

           Faunistische Untersuchung im Rahmen der Aufstellung des B-Plan Sollingblick West,
            Hollenstedt; Umweltplanung Lichtenborn, Juni 2020

                                                                     338 BP Begründung 2-b.docx
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                                                    Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

1    Vorbemerkungen

1.1 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Aufstellung des Bebauungsplanes HOL Nr. 7 „Sollingblick West“
sind
      das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017
         (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14.06.2021
         (BGBl I S. 1802),
         die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom
          21.11.2017 (BGBI. I, S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
          14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),
         die Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom
          18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom
          14.06.2021 (BGBI. I S. 1802) und

1.2 Verfahren
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am 09.12.2019 den Auf-
stellungsbeschluss für den Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“ gefasst. Der Be-
schluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntgemacht worden.

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB (frühzeitige Öffentlich-
keitsbeteiligung) fand vom 14.04.2020 bis einschließlich 19.05.2020 statt.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
09.04.2020 gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt und um eine Stellungnahme bis zum 19.05.2020
gebeten.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am __.__.____ dem
Entwurf des o. g. Bebauungsplanes und der Begründung zugestimmt und seine öffentliche
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes gemäß § 3 (2) BauGB wurde
vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____ durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wur-
den mit Schreiben vom __.__.____ gemäß § 4 (2) und § 2 (2) BauGB beteiligt.

Der Rat der Stadt Northeim hat in seiner Sitzung am __.__.____ den Bebauungsplan HOL
Nr. 7 „Sollingblick West“ nach Prüfung der nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten An-
regungen als Satzung beschlossen.

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Stadt Northeim Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West" - Begründung Entwurf puche - Bebauungsplan HOL Nr. 7 "Sollingblick West"
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    Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

    2    Hintergrund der Planung

    2.1 Motivation

    2.2 Aufstellungsanlass und Planungserfordernis
    Die Vesting Immobilien Invest GmbH & Co. KG beabsichtigt, am nordwestlichen Ortsrand
    von Hollenstedt ein Wohngebiet zu entwickeln. Ausgehend von der „Neuen Straße“ sollen
    Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen. Die betroffene Fläche liegt im
    planungsrechtlichen Außenbereich. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich bereits
    eine Wohnbaufläche und Grünflächen dar. Die Grünfläche diente als „Abstandsgrün“ auf
    Grund der Nähe zu einer nördlich gelegenen Hofstelle.

    Das Verfahren wurde im Regelverfahren begonnen und das frühzeitige Beteiligungsverfahren
    durchgeführt. Auf Grund der vom Gesetzgeber 2021 offerierten Möglichkeit der zeitlichen
    verlängerten „Nutzungsdauer“ des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in
    das beschleunigte Verfahren) wird das Verfahren nun umgestellt. Es wird daher das Verfah-
    ren gemäß § 13b BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) ange-
    wendet und das Verfahren entsprechend fortgeführt.

    Der Bebauungsplan begründet die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen, die sich an
    den im Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließen. Der Bebauungsplan begründet kein
    Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
    UVPG oder NUVPG unterläge. Somit wird auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzich-
    tet. Die Änderung des Bebauungsplanes unterschreitet den in § 13b BauGB genannten
    Schwellenwert von 10.000 m² zulässiger Grundfläche. Damit lassen sich die Voraussetzungen
    für ein beschleunigtes Verfahren erfüllen.

    Bei dem ca. 1,3 ha großen Plangebiet handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte
    Fläche. Dieses grenzt jedoch auf ihrer längsten Seite an im Zusammenhang bebaute Ort-
    steile an. Die Anbindung an das örtliche Straßenverkehrsnetz ist über den nördlich angren-
    zenden Wirtschaftsweg möglich.

    Die Kommunen haben gemäß § 1 (3) BauGB Bauleitpläne aufzustellen bzw. zu ändern, so-
    bald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

    Das Plangebiet am westlichen Ortsrand von Hollenstedt soll daher für die Entwicklung von
    Wohnbebauung bauleitplanerisch vorbereitet werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes
    geschieht im Normalverfahren nach Europarecht (EAG-Bau).

    Da der Flächennutzungsplan die Flächen, die im Bebauungsplan als Allgemeines Wohngebiet
    festgesetzte werden sollen, bereits als Wohnbaufläche darstellt, ist eine Änderung des Flä-
    chennutzungsplanes nicht erforderlich.

                                                                      338 BP Begründung 2-b.docx
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2.3 Beschreibung des Plangebietes
Geltungsbereich

Räumlich umfasst die Aufstellung des Bebauungsplanes HOL Nr. 7 Teile der Flurstücke 42, 43
und einen kleinen Teil des Flurstücks 663/407 (Straßenparzelle), Flur 9 der Gemarkung Hol-
lenstedt. Der Geltungsbereich umfasst insgesamt ca. 1,3 ha und wird planungsrechtlich für
eine bauliche Entwicklung vorbereitet.

Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

 Im Norden durch einen Wirtschaftsweg und Teilflächen des Flurstücks 24/3.
 Im Osten durch angrenzende Gärten der Grundstücke an der Straße „Sollingblick“
 Im Westen und Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem Planteil im Maßstab 1:1.000 zu ent-
nehmen.

Bestand

Bei dem Plangebiet handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die ackerbaulich genutzt
werden. Diese Nutzung setzt sich auch nach Norden, Süden und Westen hin fort. Nördlich
des Plangebietes verläuft ein asphaltierter Weg. Der Ausbauzustand dieser aus der Ortschaft
herausführenden Straße ist mit dem eines landwirtschaftlichen Weges gleichzusetzen. Die
östliche Grenze des Plangebiets bildet eine dichte, große Heckenstruktur teilweise aus Nadel-
bäumen, die die angrenzenden privaten Hausgärten vom Plangebiet abgrenzt.

Das Plangebiet weist nur geringe topografische Merkmale auf. Der topografisch höchste
Punkt befindet sich im Südwesten des Plangebietes und beträgt ca. 126 m über Normal
Höhe Null (üNHN). Von hier aus fällt das Plangebiet sowohl in nördliche als auch in östliche
Richtung leicht ab. Der tiefste Punkt befindet sich mit ca. 124 m üNHN im Nordosten des
Plangebiets.

Im Osten schließt sich der Siedlungsbereich der Ortschaft an das Plangebiet an. Er besteht
überwiegend aus Einzel- und vereinzelt Doppelhäusern, die Grundstücksgrößen sind groß, so
dass große Gartenstrukturen vorhanden sind. Diese Gartenstrukturen bilden den bisherigen
Ortsrand bzw. Abschluss / Übergang zur freien Landschaft.

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    Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

    Abbildung 1: Blick von Norden auf das Plangebiet und die Heckenstruktur am östlichen Plangebiets-
                     rand (eigene Aufnahme, Oktober 2019)

    2.4 Angrenzender Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan Nr. 1 (West) der Gemeinde Hollenstedt, dessen Geltungsbereich östlich
    an das Plangebiet angrenzt, ist seit 1967 rechtsverbindlich und weist ein Dorfgebiet gem. § 5
    BauNVO aus. Der Plan setzt zwingend ein Vollgeschoss, eine Geschossflächenzahl von 0,3,
    eine offene Bauweise und an der nördlichen Spitze Kleingärten fest. Damals war noch eine
    Umgehungsstraße geplant, zu der ein insgesamt 45 m breiter Puffer als von Bebauung frei-
    zuhaltender Bereich festgesetzt wurde.

    Die damals geplante Umgehungsstraße ist nicht mehr vorgesehen, weshalb diese Pufferzone
    hinfällig ist. Aus diesem Grund wurden 1982 durch die 1. Änderung des Bebauungsplanes die
    im Norden befindlichen Kleingärten durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes
    mit einer GRZ von 0,4 einer GFZ von 0,35, maximal zwei Vollgeschossen, nur Einzel- und
    Doppelhäusern und einer Anpflanzfläche im Westen ersetzt.

    Die beabsichtigte Planung schließt sich westlich an diesen Bebauungsplan an. Es handelt sich
    um eine Erweiterung des Siedlungsbereiches. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan bereits
    als Wohnbaufläche dargestellt. Insgesamt führt die beabsichtigte Planung demnach die vor-
    herrschende städtebauliche Konzeption sinnvoll fort.

    2.5 Innenentwicklungspotenziale / Bedarfsnachweis
    Die Baugesetzbuchnovelle 2013 hat das Thema der Innenentwicklung stärker in den Fokus
    gerückt. So soll gemäß § 1 (4) BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung vorrangig
    durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Gemäß § 1a (2) BauGB soll die Notwen-

                                                                            338 BP Begründung 2-b.docx
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digkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen begründet werden. Dabei sol-
len Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu
denen insbesondere Brachfläche, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdich-
tungspotenziale zählen können.

Dies bedeutet, dass im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes HOL Nr. 7 „Sollingblick
West“ entsprechende Ermittlungen der Innenentwicklungspotenziale in Bezug auf die
Wohngebietsentwicklung und Aussagen zu einem Bedarfsnachweis vorangehen müssen. Für
das Plangebiet in Hollenstedt wird landwirtschaftliche Fläche in Anspruch genommen, die
jedoch auf Grund ihrer relativen Kleinflächigkeit keine signifikant negativen Auswirkungen
auf die vorherrschende Agrarstruktur besitzt.

Die Stadt Northeim verfolgt prioritär gemäß § 1 (5) BauGB die Strategie einer qualifizierten
Innenentwicklung und hat sich bereits mit den Möglichkeiten der Innenentwicklungspotenzi-
ale auseinandergesetzt. In der Ortschaft Hollenstedt stehen nur vereinzelt Baulücken zur
Verfügung, die Potenzialflächen für eine Wohnbebauung darstellen. Beispielsweise an der
Straße „Sollingblick“ sowie „An der Masch“ befinden sich baulich nicht genutzte Flächen im
Innenbereich (Potenzialflächen). Leerstände stehen nur wenige zur Verfügung.

Durch die BauGB Novelle 2017 sind Vorschriften in den Gesetzestext aufgenommen worden,
die die Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und dazu die Ausweisung
neuer Wohngebiete besonders befürworten. Unter § 1 (5) Satz 1 BauGB wird nun aufge-
führt, dass die Bauleitpläne die nachhaltige städtebauliche Entwicklung unter Berücksichti-
gung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten sollen. Diese Herausstellung von
Wohnbedürfnissen kann eine diejenigen Bauleitplanungen unterstützende Bedeutung ha-
ben, die die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Wohngebäude / Wohn-
nutzungen zum Ziel haben. Beispielsweise die Ausweisung von Wohnbauland auf bisher
nicht baulich oder anders genutzten Flächen.

Durch die Novellierung außerdem neu hinzugekommen ist § 1 (6) Nr. 2 BauGB: „Bei der Auf-
stellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: […] 2. die Wohnbedürfnisse
der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern, die Schaffung und
Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevöl-
kerung und die Anforderungen kostensparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwick-
lung, […].“

Dieser Regelung legt den Fokus darauf, im Rahmen des Möglichen durch die Bauleitplanung
positiven Einfluss auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bevölkerungsstrukturen
auszuüben. Im vorliegenden Fall lässt sich diese Regelung darauf auslegen, dass möglichst
auch junge Familien in der Ortschaft Hollenstedt gehalten bzw. angezogen werden sollen
und ihnen durch die Bereitstellung von Baugrundstücken die Möglichkeit zur Schaffung von
Wohneigentum im Ort gegeben werden kann.

Insgesamt besteht in der Ortschaft eine Nachfrage nach Wohnbauland, welche durch die
vorliegende Planung gedeckt werden soll. Die Tatsache, dass der Großteil des Plangebiets im
Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist, zeigt, dass die städtebauli-
che Entwicklungsabsicht bereits eine potenzielle Siedlungsentwicklung für diese Fläche vor-
sieht.

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    Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

    Um den Ortsteil zukünftig eine weitere Wohnbaulandentwicklung zu ermöglichen und die
    Gemeinde weiterhin für junge Familien attraktiv zu halten, ist es daher erforderlich weitere
    Bauplätze auszuweisen. Aus diesem Grunde ist eine maßvolle, auf die Eigenentwicklung des
    Ortes ausgerichtete, bauliche Entwicklung am vorgesehenen Standort erforderlich.

    Angesichts der vorangegangenen Ausführungen stellt die Inanspruchnahme einer landwirt-
    schaftlichen Fläche in Hollenstedt zur Entwicklung eines kleinen Wohngebietes zur Eigenent-
    wicklung des Ortsteils die tragfähigste Möglichkeit dar Bauland für Wohnbauzwecke zur Ver-
    fügung zu stellen und ist dementsprechend gegenüber der Vorgabe einer vorrangigen Innen-
    entwicklung vertretbar.

    Die Gemeinde kommt daher ihrer Aufgabe nach, eine nachhaltige städtebauliche Entwick-
    lung im Sinne des § 1 BauGB zu gewährleisten und der vorhandenen Nachfrage nach sofort
    verfügbaren Baugrundstücken nachzukommen.

    3    Ziele und Zwecke der Planung
    Folgende allgemeine Ziele und Zwecke liegen der Planung zugrunde:

     Die Stadt Northeim beabsichtigt eine Ausweisung neuer Wohnbaufläche am westlichen
      Ortsrand von Hollenstedt. Damit soll der Nachfrage nach Wohnbaufläche nachgekom-
      men werden.
     Auf insgesamt ca. 1,3 ha soll ein neues Wohngebiet entwickelt werden. Bislang ist die
      Fläche ackerbaulich genutzt wurden und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche be-
      reits dargestellt.
     Ein Bebauungsplan soll zur planungsrechtlichen Sicherung und Umsetzung des Bauvorha-
      bens aufgestellt werden und ein allgemeines Wohngebiet festsetzen.
     Die Wohnbauflächen sollen einer Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern zur Ver-
      fügung stehen. Die Bebauung soll sich an den im Osten anschließenden bestehenden bau-
      lichen Strukturen orientieren und sich somit harmonisch einfügen.
     Die verkehrliche Erschließung soll ausgehend von dem Wirtschaftsweg im Norden, von der
      Straße „Neue Straße“ kommend, über die im Norden befindliche Grünfläche führen und
      das Wohngebiet erschließen.
     Im Plangebiet sind noch keine Ver- und Entsorgungssysteme vorhanden. Alle erforderli-
      chen Ver- und Entsorgungssysteme werden im Zuge der Erschließungsarbeiten angelegt.
     Die Belange des Artenschutzes sollten durch einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag ge-
      würdigt werden.
     Die Belange von Natur und Landschaft werden bewertet und fließen in die Erstellung des
      Bebauungsplanes ein.
     In dem Bauleitplanverfahren sollen alle öffentlichen und privaten Belange einbezogen
      werden. Ziel ist es, eventuell vorhandene, unterschiedliche Nutzungsansprüche zu harmo-
      nisieren, Vorgaben für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu machen und den
      Bedarf nach Flächen für den Wohnungsbau zu decken.

                                                                       338 BP Begründung 2-b.docx
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4    Städtebauliches Konzept
Grundidee des städtebaulichen Entwurfes ist, dass er sich an der städtebaulichen Konzeption
des östlichen Wohngebietes orientiert und deren grundsätzliche Gestaltung aufgreift und
behutsam weiterentwickelt. Gleichzeitig ist durch ausreichend Grünstrukturen sicherzustel-
len, dass sich die Planung in die Ortsrandlage einfügt und einen harmonischen Übergang zur
offenen Landschaft schafft. Dadurch soll ein konfliktfreies Einfügen in die Umgebung sicher-
gestellt werden.

Das städtebauliche Konzept zeigt auf, wie das Plangebiet nach einer Besiedelung aussieht.
Dabei ist anzumerken, dass es sich bei der Aufteilung der Grundstücke und der Platzierung
der Gebäude und Bäume um eine beispielhafte Darstellung handelt, die nicht so konkret im
Bebauungsplan vorgegeben sein wird, sondern der besseren Veranschaulichung dient. In der
nachfolgenden Abbildung ist das städtebauliche Konzept ersichtlich. Eine maßstabsgetreue
Darstellung des städtebaulichen Konzeptes ist zudem als Anhang beigefügt.

Es sollen Bauplätze für Einfamilienhäuser und Doppelhäuser entstehen. Das städtebauliche
Konzept sieht vor ca. 16 Baugrundstücke zu ermöglichen. Die Aufteilung der Grundstücke
obliegt nicht der Bauleitplanung und ist hier nur beispielhaft dargestellt.

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    Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

    Abbildung 2: Städtebauliches Konzept 1 (maßstabslos)

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4.1 Nutzungskonzept
Die Wohnnutzung steht im Mittelpunkt. Dementsprechend ist ein allgemeines Wohngebiet
vorgesehen.

Aus dem sonst üblichen Nutzungskatalog des allgemeinen Wohngebietes werden alle aus-
nahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen. Tankstellen und Gartenbaubetriebe kön-
nen dem Entwicklungsziel entgegenstehen, da sie vom Flächenverbrauch wie auch vom
Emissionsverhalten eine nachteilige Wirkung entfalten können. Die weiteren ausnahms-
weise zulässigen Nutzungen werden ebenfalls ausgeschlossen. Der Ausschluss aller weiteren
nach § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen für allgemeine Wohngebiete
richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung, die bei der Anwendbarkeit des § 13b BauGB
zum Tragen kommt (siehe Kapitel 10.1).

Im Plangebiet sollen Einfamilien- und Doppelhäuser errichtet werden und somit die wohn-
bauliche Entwicklung von Hollenstedt, gemäß des östlich angrenzenden Wohnquartiers,
städtebaulich sinnvoll fortgesetzt werden.

4.2 Erschließungskonzept
Das Erschließungskonzept sieht eine Anbindung im Norden des Plangebietes über einen
Wirtschaftsweg, welcher in die Straße „Neue Straße“ übergeht, vor. Die Erschließung soll von
Norden kommend über die Straße „Neue Straße“ und über die Grünfläche im Norden in das
Plangebiet geführt werden. Diese Haupterschließung ist mit einer Breite von 6,0 m vorgese-
hen. Die Planstraße endet im Süden des Plangebiets in einer Wendehammersituation. Au-
ßerdem sind drei kurze Stichstraßen zur Erschließung einzelner rückwärtiger Grundstücke mit
einer Breite von 4,0 m vorgesehen.

Die Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE) gibt für den Gebietstyp
„Wohngebiete in Orts- und Stadtrandlage“ Empfehlungen für den Querschnitt des Straßen-
raumes. Bei einer Art Anliegerstraße soll die für das Mischungsprinzip erforderliche Verträg-
lichkeit der Nutzungen in der Fahrbahngasse bei Beibehaltung der Borde durch eine dichte
Folge geschwindigkeitsdämpfender Elemente angestrebt werden. Beim Neubau ist die hö-
hengleiche Ausbildung des Straßenraumes die Regel. Dabei werden je nach zu erwartender
Verkehrsstärke trotz des Mischungsprinzips abgetrennte Seitenräume ausgewiesen, die für
Kraftfahrzeuge nur bedingt befahrbar sind.

Es empfiehlt sich, die neue Erschließungsstraße verkehrsberuhigt auszubauen und durch
Pflasterung auszugestalten. Ein einseitiger abgetrennter Seitenraum als Gehweg mit min-
destens 1,5 m Breite sollte durch einen 3 cm Bord und eine andere Farbgebung als die Fahr-
bahn abgetrennt werden. Diese Ausgestaltung vereint die Ansprüche aller Verkehrsteilneh-
mer mit besonderer Rücksichtnahme auf die Ansprüche Geh- und Sehbehinderten Personen.

Parken kann beispielsweise innerhalb des Straßenraumes auf Multifunktionsflächen auf ei-
nem etwa 2,3 m breiten Streifen alternierend, in Verbindung mit Pflanzflächen, eingerichtet
werden, ohne dass zentrale Sammelparkplätze geschaffen werden müssen. Begegnungsver-
kehr ist in den Bereichen möglich, wo keine Park- und Pflanzflächen vorgesehen werden.

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     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     In den Begegnungsbereichen wäre eine nutzbare Fläche von 6,0 m als Fahrbahn inklusive des
     einseitigen Fußwegs vorhanden. Ein durchgängiger einseitiger Fußweg von mindestens 1,5 m
     Breite wird dringlich empfohlen, um auch nicht so gut orientierten Verkehrsteilnehmern
     (beispielsweise Kindern und älteren Menschen) ausreichend Sicherheit zu gewährleisten. Da-
     mit verblieben 4,5 m für die reine Fahrgasse.

     Bei einer Fahrgassenbreite von 4,5 m ist bei verminderter Geschwindigkeit der Begegnungs-
     fall von Pkw/Rad, sowie Müllfahrzeug/PKW (mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen bei
     Tempo < 40 km/h und umsichtiger Fahrweise) möglich.

     Die abschließende Auf- und Einteilung der öffentlichen Verkehrsflächen obliegt der Erschlie-
     ßungsplanung.

     4.3 Ver- und Entsorgungskonzept
     Die für eine Versorgung des Plangebietes notwendigen Energie-, Wasser- und Telekommu-
     nikationsleitungen befinden sich in den peripheren Erschließungsstraßen. Mit dem Ausbau
     der Erschließungsstraße werden die notwendigen Leitungen verlegt und das Plangebiet kann
     entsprechend angeschlossen werden. Die notwendigen Leitungstrassen werden im Zuge der
     Erschließungsarbeiten verlegt.

     Innerhalb des Plangebietes ist die Entwässerung über ein Trennsystem aus Schmutz und Re-
     genwasserkanälen in den jeweiligen Erschließungsstraßen geplant.

     Um eine Abflussverschärfung im Plangebiet zu vermeiden, wird ein Regenrückhaltebecken in
     im nördlichen Bereich angeordnet. Von dort kann das gesammelte Regenwasser über die
     vorhandene Vorflut schadlos abgeleitet werden.

     Grundsätzlich ist eine Einschätzung und Bewertung der Maßnahmen zur Ver- und Entsor-
     gung des Plangebietes und die damit in Verbindung stehende Durchführung weiterer plane-
     rischer und baulicher Maßnahmen im Rahmen der Erschließungsplanung zu erbringen.

     4.4 Bebauungskonzept
     Die vorgestellte städtebauliche Konzeption zeigt eine Möglichkeit, wie das Plangebiet nach
     vollständiger Besiedlung aussehen könnte. Eine Aufteilung der Grundstücksflächen geschieht
     nach den entsprechenden Bedürfnissen und ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplanes.
     Die Größe einzelner Grundstücke richtet sich insbesondere nach der individuellen Nachfrage.

     In den städtebaulichen Entwürfen ist bedacht worden, dass für alle Gebäude / Dächer eine
     Südausrichtung möglich ist, sodass die regernative Energiequelle der Sonne optimal genutzt
     werden kann. Dies wird darin unterstützt, dass sowohl eine traufständige, als auch eine gie-
     belständige Bauweise zulässig sein wird und keine Festsetzungen hinsichtlich der Anordnung
     der Gebäude innerhalb der Baugrenzen getroffen werden.

     Im Bebauungsplan wird das Maß der baulichen Nutzung über die Grundflächenzahl (GRZ), die
     Geschossflächenzahl (GFZ) und die Geschossigkeit geregelt. Diese Maße sollen primär ein ver-
     trägliches Einfügen in die räumliche Umgebung des Plangebietes gewährleisten.

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Grundsätzlich wird eine maximal zweigeschossige Bebauung in offener Bauweise angestrebt.
Dies nimmt die Konzeption der umliegenden Siedlungsstrukturen auf und führt diese adä-
quat fort.

Im Plangebiet könnten je nach Aufteilung Grundstücke mit einer Größe von durchschnittlich
ca. 800 m² entstehen.

4.5 Grünkonzept
Das Grünkonzept ist im Wesentlichen durch drei übergeordnete Komponenten bestimmt:

 Innere Durchgrünung des Plangebietes auf den Privatgrundstücken
 Ortsrandeingrünung
 Begrünung von Flachdächern bei Garagen und Carports
Innere Durchgrünung des Plangebietes auf Baugrundstücken

Mithilfe von Baumanpflanzungen auf den Privatgrundstücken können eine Durchgrünung
und optische Einbindung des Plangebietes in das Umfeld erreicht werden. Gleichzeitig wer-
den Strukturen geschaffen, die als Lebensraum für Fauna und Flora der Hausgärten dienen
und das Mikroklima wird ebenfalls leicht verbessert. Zur Sicherstellung einer Durchgrünung
bietet es sich an, im Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen zu treffen.

Gemäß § 9 (2) NBauO müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen
sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.

Ortsrandeingrünung

Die primäre Funktion der Eingrünung des Plangebietes im Westen und Süden ist es, für das
Wohngebiet einen optischen Abschluss zu bilden, der sich in die offene Landschaft der Um-
gebung einfügt. Gleichzeitig dient sie als Kompensation für den Eingriff in Natur und Land-
schaft.

Die Ortsrandeingrünungen werden private Grünflächen festgesetzt und den jeweiligen Bau-
grundstücken zugeordnet. Der Bebauungsplan konkretisiert durch entsprechende Festset-
zungen die Struktur dieser Anpflanzflächen.

Begrünung von Flachdächern bei Garagen und Carports

Dachbegrünungen verbessern die kleinklimatischen Verhältnisse (Abmilderung von Tempera-
turextremen im Jahresverlauf, Verbesserung der Luftqualität durch Bindung und Filterung
von Luftverunreinigungen, Erhöhung der Verdunstung).

Sie speichern Regenwasser, reduzieren Niederschlagsabflussspitzen und führen zu einer zeit-
verzögerten Abgabe an die Kanalisation.

Des Weiteren sind sie Standorte für zahlreiche Pflanzen und Nahrungs-, Brut- und Ruheplatz
für zahlreiche Tiere.

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     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     Nicht zu vernachlässigen ist die Wirkung von begrünten Dächern auf die Gesundheit des
     Menschen. Sie verbessern das Arbeits- und Wohnumfeld des Menschen (Wohlfahrtswir-
     kung).

     5    Plangrundlagen
     Zur Erstellung des Bebauungsplanes werden unterschiedliche Unterlagen zusammengeführt.
     Sie dienen zum einen der Darlegung der Planungsabsicht und zum anderen zur Erfassung des
     Bestandes sowie Analyse der Auswirkungen der Planung. Folgende Unterlage eines externen
     Gutachters liegt vor:

     Artenschutzgutachten

     Zur Erfassung und Bewertung der im Plangebiet vorhandenen Tierwelt wurde eine faunisti-
     sche Untersuchung erstellt. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht dokumentiert. Es wird da-
     her auf den Umweltbericht verwiesen. Das Gutachten ist zudem der Begründung als Anhang
     beigefügt.

     6    Planungsalternativen

     6.1 Räumliche Alternativen
     Aufgrund der Nachfrage nach Bauplätzen für Wohnnutzungen in der Ortschaft Hollenstedt,
     hat sich die Stadt dazu entschlossen, Flächen für diese Art der Nutzung planungsrechtlich
     vorzubereiten. Wie bereits in Kapitel 2.2 ausgeführt, sind adäquate Innenentwicklungspo-
     tenziale in der nötigen Anzahl in Hollenstedt nicht ausreichend vorhanden.

     Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet bereits eine Wohnbaufläche dar.

     Die gewählte Fläche ist aufgrund ihrer direkten Anschlusslage an Wohnbaugebiete als
     Standort für eine Weiterentwicklung prädestiniert. Von der „Neuen Straße“ im Norden ist
     ein geeigneter Anschluss an das örtliche Straßenverkehrsnetz gegeben.

     6.2 Inhaltliche Alternativen
     Inhaltliche Alternativen hinsichtlich der Nutzungsart sind für das Plangebiet nicht erstre-
     benswert. Einerseits, da der Flächennutzungsplan das Plangebiet bereits überwiegend als
     Wohnbaufläche darstellt, andererseits, weil sich in der direkten Umgebung Wohnnutzung
     anschließt.

     Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes wird aufgrund der städtebaulichen Inte-
     ressen der Stadt und dem konkreten Bedarf nach Einfamilien- und Doppelhäusern, als priori-
     tär geeignete Variante gesehen.

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6.3 Nullvariante
Mit dem Aufzeigen der Nullvariante wird geprüft, welche Folgen der Verzicht der Planung auf
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Stadt bzw. des Ortsteils hätte.

Die Stadt Northeim ist Mittelzentrum und Sitz des Landkreises Northeim. Aufgrund des de-
mographischen Wandels bedarf es besonderer Anstrengung, einer immer älter werdenden
Bevölkerung adäquaten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig muss die Stadt da-
für Sorge tragen, dass für die junge Bevölkerung Grundstücke bereitgestellt werden können,
die ihren Bau- und Wohnungswünschen gerecht werden.

Ohne die Ausweisung von Bauflächen ist der Generationenwechsel in der Bestandsbebauung
Hollenstedts nicht umzusetzen. Die Stadt muss das Ziel einer gleichmäßigen Entwicklung
verfolgen. Zum einen wird Bedarf für Familien mit Kindern gesehen, zum anderen bedarf es
angemessenen Wohnraum für die Bevölkerungsgruppen, die aus dem Berufsleben ausge-
schieden sind zu schaffen. Der Wohnraum für zweitgenannte ist aber erst mit entsprechen-
der Entwicklungszeit abzudecken. In der Zwischenzeit müssen ganz aktuell für junge Familien
Angebote an Wohnbauland geschaffen werden, um ein zusätzliches Abwandern junger Fa-
milien aus der Ortschaft zu verhindern.

Bei einem Verzicht auf die Planung würde das Plangebiet weiterhin einer landwirtschaftli-
chen Nutzung zur Verfügung stehen und keine bauliche Entwicklung möglich sein. Ein Eingriff
in den Boden und das Landschaftsbild würde nicht stattfinden. Die Nullvariante würde je-
doch letztendlich zu einem stärkeren Bevölkerungsrückgang in Hollenstedt führen, den es zu
vermeiden gilt.

7    Übergeordnete Planungen
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Ziele, Grundsätze, Darstellungen und Festset-
zungen übergeordneter Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

7.1 Raumordnung
Gemäß § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Dem-
nach soll sich die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume in die Gegebenheiten
und Erfordernisse des Gesamtraumes einfügen. Gleichzeitig sollen die Entwicklung, Ordnung
und Sicherung des Gesamtraumes auch die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teil-
räume berücksichtigen.

Regionales Raumordnungsprogramm Northeim (2006)

Maßgebend für die Planung ist das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den
Landkreis Northeim aus dem Jahr 2006. Die Stadt Northeim ist im Regionalen Raumord-
nungsprogramm als Mittelzentrum ausgewiesen. Die Ortschaft Hollenstedt trägt keinerlei
Zentrenfunktion.

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     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     Nördlich des Plangebiets verläuft ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft mit linienhaf-
     ter Ausprägung (Gewässer Bölle), sowie direkt nördlich angrenzend an das Plangebiet ein re-
     gional bedeutsamer Wanderweg (Radfahren).

     Beides wird durch die Planung nicht in deren Funktionen beeinträchtigt.

     Das RROP Northeim trifft keine Darstellungen hinsichtlich Siedlungsentwicklung oder
     Schwerpunktaufgaben für die Ortschaft Hollenstedt. Ein Ziel lautet hingegen: D 1.6 01: „Die
     Entwicklung der Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur ist auf die Zentralen Orte im Landkreis
     Northeim auszurichten.“

     Die Kapitel 2.2 und 2.3 führen aus, dass in Hollenstedt dennoch Bedarf nach neuer Wohn-
     baufläche besteht.

     Das Baugebiet wird in der Größe der bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Wohn-
     baufläche entwickelt (siehe auch nachfolgendes Kapitel). Nach Abstimmung des Investors
     mit der Stadt Northeim und dem Landkreis Northeim am 08.07.2020 wurde im Ergebnis
     festgehalten, dass keine raumordnerischen Bedenken bestehen, solange nur die Flächen-
     größe entwickelt wird, die bereits im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellt ist und der
     Bedarf weiterhin nachgewiesen werden kann. Auf Grundlage dessen werden die raumordne-
     rischen Vorgaben durch die Aufstellung des Bebauungsplanes HOL Nr. 7 „Sollingblick West“
     aufgegriffen und eingehalten.

     Abbildung 3: Ausschnitt aus dem RROP Northeim von 2006

     7.2 Flächennutzungsplan
     Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Northeim stammt aus dem Jahr 2004. In ihm
     ist die städtebauliche Entwicklung dargestellt. Der südliche Teil des Plangebietes wird bereits

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als Wohnbaufläche dargestellt. Im Norden des Plangebiets befindet sich eine Grünfläche.
Diese Grünfläche wurde als Achtungsabstand für einen nördlich befindlichen landwirtschaft-
lichen Betrieb vorgesehen. Richtung Osten führt sich die Darstellung der Wohnbaufläche
fort. Weite Teile der Ortschaft sind als gemischte Baufläche dargestellt.

Gemäß § 8 (2) BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Mit
der beabsichtigten Planung wird den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes
entsprochen. Somit wird das Entwicklungsgebot des Bebauungsplanes aus dem Flächennut-
zungsplan im Sinne des § 8 (2) BauGB erfüllt.

Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Northeims

8    Auswirkungen der Planung auf die städtebauli-
     che Entwicklung und Ordnung

8.1 Lage
Die Stadt Northeim ist Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises und umfasst 15 Ortschaf-
ten. Das Plangebiet liegt in der Ortschaft Hollenstedt, die nordwestlich der Kernstadt Nort-
heim liegt und in der derzeit etwa 650 Einwohner leben. Am westlichen Rand des Ortsteils
Hollenstedt zieht sich das Plangebiet entlang des bestehenden Siedlungsbereiches von der
Straße „Neue Straße“ aus gen Süden. Das Plangebiet liegt somit angrenzend an im Zusam-
menhang bebaute Ortsteile und ragt in die offene Landschaft hinein.

In der Ortschaft Hollenstedts befinden sich nur sehr vereinzelt Dienstleister und Angebote
des täglichen Bedarfs. Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger ist durch die räumliche
Nähe zum Mittelzentrum Northeim gegeben.

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     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     8.2 Siedlungsentwicklung und Ortsbild
     Das Plangebiet liegt am Ortsrand von Hollenstedt und grenzt nur im Osten an vorhandene
     Wohnbebauung an. Die Siedlungsstruktur des angrenzenden Wohngebietes ist überwiegend
     durch Einfamilienhäuser inklusive dazugehöriger Gärten gekennzeichnet.

     Die Wohnbebauung entlang der westlichen Straßenseite der Straße „Sollingblick“ zeichnet
     sich durch eine traufständige Bauweise und vorwiegend Satteldächer mit vereinzelten Dach-
     gauben aus. Im Umfeld des Plangebietes dominieren ansonsten landwirtschaftliche Flächen.

     Ein Kindergarten liegt in fußläufiger Entfernung zum Plangebiet. Eine Bushaltestelle im Dorf-
     kern bindet Hollenstedt an Northeim und Einbeck an.

     Durch die Planung verschiebt sich der Ortsrand weiter Richtung Westen in den Außenbe-
     reich. Um ein optisch harmonisches Einfügen zu erreichen, ist eine Eingrünung nach Westen
     und Süden hin vorgesehen. Insgesamt werden die Auswirkungen auf das Orts- und Land-
     schaftsbild durch Festsetzungen zum Maß und der Gestaltung zukünftiger Bebauung mini-
     miert.

     8.3 Nutzungen und Nutzungskonflikte
     Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Lediglich angrenzend an den östli-
     chen Randbereich befindet sich entlang der angrenzenden Wohngrundstücke dichter Ge-
     hölzbewuchs.

     Nach zwei Seiten schließen Ackerflächen an das Plangebiet. Nördlich grenzt an den Wirt-
     schaftsweg ein ehemaliger landwirtschaftlicher Betrieb an. Im Osten knüpft das Plangebiet
     an bauliche Strukturen an, bei denen es sich ausschließlich um Wohnnutzung handelt.

     Östlich des Plangebiets befindet sich an der Straße „Sollingblick“ außerdem ein Spielplatz so-
     wie ein Friedhof mit Kapelle. Etwa 120 m nördlich des Plangebiets verläuft das Gewässer
     Bölle. Hollenstedt verfügt nicht über ein Ortszentrum im klassischen Sinne. Versorgungs-
     strukturen für Güter des täglichen Bedarfs sowie Dienstleister finden sich nur sehr vereinzelt
     im Dorf verteilt.

     Da die geplante Art der Nutzung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen ist, passt die neue
     Entwicklung in das östlich vorhandene Nutzungsgefüge.

     Von den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen können sporadisch – insbesondere wäh-
     rend der Erntezeiten – Lärm, Gerüche und Staub auf das Plangebiet einwirken. Diese Aus-
     wirkungen sind im Übergang von bebauten Ortslagen zur offenen landwirtschaftlich genutz-
     ten Landschaft jedoch nicht zu vermeiden und übersteigen in der Regel nicht das tolerier-
     bare Maß. Gesundheitsgefährdende Auswirkungen gehen von der Art der Emissionen nor-
     malerweise nicht aus und sind in Ortsrandlagen von den zukünftigen Bewohnern zu tolerie-
     ren.

     Konflikte mit angrenzenden oder in der Nähe befindlichen Nutzungen werden nicht erwar-
     tet.

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8.4 Erschließung
Zur Erschließung des Plangebietes wird eine Teilfläche des nördlich befindlichen Wirtschafts-
weges genutzt und die geplante Erschließungsstraße von dort ins Plangebiet hineingeführt.
An der Stelle, an der die neue Erschließungsstraße hineingeführt wird besteht bereits eine
Verrohrung des Grabens.

Aufgrund der Kleinflächigkeit des Plangebiets ist nicht mit einem zusätzlichen Verkehrsauf-
kommen zu rechnen, welches erhebliche Auswirkungen auf das örtliche Straßennetz haben
würde. Das vorhandene örtliche Straßennetz ist im Grunde nach geeignet, den zusätzlich in-
duzierten Verkehr aufzunehmen. Teilflächen des Wirtschaftsweges im Norden und Teilflä-
chen der Straße „Neue Straße“ werden allerdings teilweise in den Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes mit einbezogen, um eventuelle Ausbaumaßnahmen der Straße gewährleis-
ten zu können.

Bisher ist der Wirtschaftsweg im Norden wenig befahren, da sie aus der Ortschaft hinaus le-
diglich in die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und zu einem Gehöft führt und nur
im ersten Abschnitt für die Öffentlichkeit befahrbar ist. Um den durch die Planung vorberei-
teten zusätzlich induzierten Verkehr aufzunehmen, ist der auf dem nachfolgenden Foto zu
sehende Abschnitt der „Neuen Straße“ im Übergang zu dem Wirtschaftsweg voraussichtlich
zu ertüchtigen.

Abbildung 5: Kreuzungsbereich am nordöstlichen Plangebietsrand (eigene Aufnahme, Oktober 2019)

Im Inneren des Plangebietes ist die Ausgestaltung der Erschließung als Mischverkehrsfläche,
beispielsweise als verkehrsberuhigter Bereich, vorgesehen. Der primäre Zweck eines ver-
kehrsberuhigten Bereiches ist die Verbesserung des Wohnumfeldes und der Aufenthaltsqua-
lität und Sicherheit der Fußgänger im Straßenraum. Es gilt die gegenseitige Rücksichtnahme
aller Verkehrsteilnehmer. Eine klassische Trennung zwischen Fahrbahn, Geh- und Radweg
kann hier aufgehoben werden.

Negative bzw. weitere Auswirkungen auf den Verkehr und das örtliche Straßenverkehrsnetz
sind nicht zu erwarten.

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     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     8.5 Ver- und Entsorgung des Gebietes
     Das PIangebiet ist derzeit nicht an das öffentliche Infrastrukturnetz angeschlossen. Es fehlen
     sowohl Schmutz- und Regenwasserkanalisation als auch Versorgungsleitungen (Gas, Trink-
     wasser, Strom, Telekommunikation). Die notwendigen Leitungstrassen sind im Zuge der Er-
     schließungsarbeiten zu verlegen.

     Stromleitungen sind im Plangebiet selbst noch nicht vorhanden. Das Plangebiet muss im
     Rahmen der Erschließungsmaßnahme an das örtliche Stromnetz angeschlossen werden.
     Hierzu bietet sich eine Anbindung im Bereich „Neue Straße“ / „Sollingblick“ an.

     Um eine sichere Ableitung des Niederschlagswassers zu gewährleisten und eine Abflussver-
     schärfung zu vermeiden, soll ein Regenrückhaltebecken im Norden am tiefsten Gelände-
     punkt eingerichtet werden. Von dort soll das Niederschlagswasser kontrolliert in die Vorflut
     abgegeben werden. Die Größe des Regenrückhaltebeckens und dessen Lage wurde von ei-
     nem vom Investor beauftragten externen Ingenieurbüro berechnet und vorgegeben. Die
     notwendigen Dimensionierungen der Kanäle und hydraulische Berechnungen werden durch
     Fachplaner erbracht.

     Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt eine Abstimmung durch den Projektentwickler und
     die Stadt Northeim.

     Hinsichtlich der Müllentsorgung ist südlichen Bereich im Plangebiet eine Wendehammersitu-
     ation vorgesehen, welche ein problemloses Befahren von Entsorgungsfahrzeugen gewähr-
     leistet.

     Grundsätzlich ist eine Einschätzung und Bewertung der oben beschriebenen Maßnahmen zur
     Ver- und Entsorgung des Plangebietes und die damit in Verbindung stehende Durchführung
     weiterer planerischer und baulicher Maßnahmen im Rahmen der Erschließungsplanung zu
     erbringen.

     8.6 Immissionsschutz
     Der landwirtschaftliche Betrieb direkt nördlich des Plangebietes hat seinen Betrieb einge-
     stellt. Mit Emittenten ist daher nicht zu rechnen. Die voraussichtlich von der umliegenden
     ackerbaulichen Nutzung ausgehenden Emissionen, die zeitweise auf das Plangebiet einwir-
     ken können, gelten für den Randbereich einer dörflichen Struktur als hinnehmbar.

     Mit dem Auftreten weiterer Immissionen ist in der Umgebung des Plangebietes nicht zu
     rechnen. Von den Nutzungen eines Allgemeinen Wohngebietes im Plangebiet selber werden
     ebenfalls keine störenden Emissionen ausgehen. Maßnahmen zum Immissionsschutz sind
     daher nicht erforderlich.

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9    Auswirkungen auf die Belange von Natur und
     Landschaft

9.1 Wesentliche Inhalte und Ziele des Bebauungsplanes
Die Vesting Immobilien Invest GmbH & Co. KG beabsichtigt am nordwestlichen Ortsrand von
Hollenstedt ein Wohngebiet zu entwickeln.

Das Areal liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Für die Entwicklung und Baurechtsset-
zung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach §13b
BauGB erforderlich.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,3 ha und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.
Auf der Fläche des Ackers soll ein neues Wohngebiet entstehen. Zielsetzung der Aufstellung
ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets. Um eine gute Einbettung in das Land-
schaftsbild zu erreichen, soll das Plangebiet nach Westen und Süden entsprechende Grün-
strukturen als Ortsrandeingrünung erhalten.

Da der Flächennutzungsplan die Flächen bereits als Wohnbaufläche und Grünfläche darstellt,
wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.

Abbildung 6   Lage des Plangebietes (Quelle: NIBIS® Kartenserver (2014) Luftbilder Niedersachsen -
              Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), Hannover. 2019)

9.1.1 Neue Festsetzungen
Es werden ein allgemeines Wohngebiet, Grünflächen, Verkehrsflächen, Flächen für Regen-
rückhaltung und Maßnahmenflächen festgesetzt.

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     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     Festsetzungen mit Umweltrelevanz

     Pflanzgebote gem. § 9 (1) 25a BauGB:

           P1: Entwicklung einer Strauch-Baumhecke

           P2: Pflanzmaßnahmen auf den Baugrundstücken

           P3: Extensive Begrünung von Flachdächern

     Maßnahmen gem. § 9 (1) 20 BauGB:

           M: Gestaltung des Regenrückhaltebereiches

     Maßnahmen gem. § 9 (1) 23b BauGB:

           Solarpflicht auf Dachflächen der Hauptgebäude

     10 Beschreibung und Bewertung der Umweltaus-
        wirkungen
     Zur Beschreibung und Bewertung der Naturraumpotenziale wird die tatsächliche Situation
     vor Ort zugrunde gelegt, da sich das Plangebiet im bisher überwiegend unbeplanten Bereich
     befindet. Zur Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen der Planung auf die Belange von
     Natur und Landschaft dienen die Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes.

     10.1 Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, Artenschutz
     Laut Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Tiere und Pflanzen als Bestandteil des Na-
     turhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen.
     Auch ihre Lebensräume sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf. wiederherzu-
     stellen.

     10.1.1       Basisszenario
                     Bestand und Bewertung

      Tatsächliche    Intensiv genutzte Ackerfläche (A)
      Nutzung         Straßenabschnitt

      Pflanzen/         Keine großflächigen ökologisch bedeutsamen Biotopstrukturen vorhanden
      Biotope           Artenarme Vegetationszusammensetzung
                        keine schützenswerten flächigen Biotoptypen vorhanden
                        keine geschützten oder seltenen Arten innerhalb des Plangebiets zu erwarten
      Tiere/         Die Lebensraumstruktur im Plangebiet und den im Westen und Süden angrenzen-
      Artenschutz    den Bereichen ist aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als homo-
                     gen und die Artenvielfalt als entsprechend gering einzustufen. Dennoch kann auch
                     innerhalb von solch intensiv genutzten und artenarmen Flächen ein Vorkommen

                                                                            338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM
                                                                                                      21
                                                       Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

                einzelner geschützter Arten, wie Feldhamster und Feldlerche, nicht ausgeschlossen
                werden. Außerdem grenzen im Osten strukturreichere Privatgärten an. Es kann
                demnach mit siedlungstypischen Arten und Saumarten gerechnet werden.
                Aus diesem Grund wurde eine faunistische Kartierung inklusive eines artenschutz-
                rechtlichen Fachbeitrages für den Untersuchungsbereich in Auftrag gegeben. In
                erster Linie sollten das mögliche Vorkommen des Feldhamsters sowie die Vogel-
                welt untersucht werden.
                Die Ergebnisse der faunistischen Untersuchung werden gesondert in dem Kapitel
                10.1.2 erläutert.

 Biologische    Dem Untersuchungsgebiet kann aufgrund des intensiv genutzten Ackerlandes nur
 Vielfalt       eine geringe Bedeutung hinsichtlich der Ökosystemvielfalt und der Artenvielfalt zu-
                gewiesen.

Abbildung 7    Blick auf das Plangebiet Richtung Süden (2019, eigene Aufnahme)

338 BP Begründung 2-b.docx
STADT NORTHEIM
22
     Bebauungsplan HOL Nr. 7 „Sollingblick West“

     Abbildung 8     Blick auf das Plangebiet Richtung Osten (2019, eigene Aufnahme)

     10.1.2        Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
     Zur Erfassung und Bewertung der vorhandenen Tierwelt im Plangebiet wurde das Büro Um-
     weltplanung Lichtenborn, Dipl. Ing. M. Schmitz, mit einer faunistischen Untersuchung und
     einem naturschutzrechtlichen Fachbeitrag1 als Grundlage zur Beurteilung möglicher arten-
     schutzrechtlicher Konflikte beauftragt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Bestandserfas-
     sung und Bewertung der Vögel und des Feldhamsters sowie dem artenschutzrechtlichen
     Fachbeitrag.

     Ergebnisse

     Es konnten weder Brutvogelarten noch Feldhamster auf der Fläche nachgewiesen werden.
     Vor diesem Hintergrund sind erhebliche Eingriffe sowie artenschutzrechtliche Sachverhalte
     auf der Fläche auszuschließen.

     Möglichkeiten der Kompensation und Vermeidung

     In der Umgebung ist das Vorkommen von Feldlerchen und Rebhühner bekannt. Deshalb böte
     es sich bei einem Kompensationsbedarf an für eben genannte Arten einen Lebensraum in
     Form blütenreicher Randstreifen anzulegen.

     1
      UMWELTPLANUNG LICHTENBORN (2020): Faunistische Untersuchung im Rahmen der Aufstellung des B-Plan
     Sollingblick West, Hollenstedt, Stand 19.06.2020

                                                                             338 BP Begründung 2-b.docx
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