Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße

Die Seite wird erstellt Dominik Kopp
 
WEITER LESEN
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Nr. 45/20

  Mitteilungsblatt ∙ 5. November 2020
  Amtliche Mitteilungen der Gemeindeverwaltung

                           Um- und Neubau Kindertagesstätte
                          und Kinderhaus Herrenberger Straße
                                       sind fertig!
                                                       Die Baumaßnahmen in den
                                                        Kindertageseinrichtungen
                                                       in der Herrenberger Straße
                                                           sind abgeschlossen.

                                                    Aufgrund der Maßnahmen zur Corona-
                                                    Pandemie fndet zum jetzigen Zeitpunkt
                                                   leider keine öffentliche Einweihung statt.

                                           Wir freuen uns,
                                            dass die neuen
                                         Räumlichkeiten jetzt
                                        in Betrieb genommen
                                           wurden und für
                                             die kleinsten
                                          EhningerInnen ein
                                         schöner Wohlfühlort
                                          geschaffen wurde.

Corona:                        Interessante                      Die Bücherei
Die neue Verordnung            Stellenausschreibung              schenkt Neukunden
des Landes                     der Gemeinde                      die Jahresgebühr
Baden-Württemberg              Ehningen

                     Seite 2                          Seite 10                         Seite 15
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Mitteilungsblatt
                                                                       Amtliche Bekanntmachungen                                                         Gemeinde Ehningen

                                                                                                                           Verordnung der Landesregierung über infekti-
                                    Ehningen engagiert sich                                                                onsschützende Maßnahmen gegen die Ausbrei-
                                                                                                                           tung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung
                                                                                                                           – CoronaVO)

                                                                                                                           Vom 23. Juni 2020
 Beteiligungsgruppe „Alter Friedhof“                                                                                       (in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung)
 Arbeitseinsatz auf dem Alten Friedhof am 7. November 2020
                                                                                                                           Auf Grund von § 32 in Verbindung mit §§ 28 bis 31
 von 9.00 bis ca. 13.00 Uhr
                                                                                                                           des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli
 Liebe Ehningerinnen und Ehninger,                                                                                         2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1
 am Samstag, den 7. November 2020 wollen wir uns ab 9.00 bis ca. 13.00 Uhr erneut zu einem Ar-                             des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018)
 beitseinsatz auf dem Alten Friedhof treffen. Leider fel der letzte Termin vom 26.09. Wetterbedingt aus.                   geändert worden ist, wird verordnet:
 Die Schwerpunkte wollen wir auf die Reinigung der Hauptwege, kleinere Baumschnittarbeiten, Ent-
 fernung von Efeu, ausfugen von Mauern legen. Bitte bringt entsprechende persönliche Kleingeräte                           Teil 1 – Allgemeine Regelungen
 und Handschuhe mit.
 Treffpunkt ist der Alte Friedhof, und zwar der Eingang bei dem Aussegnungsgebäude.                                        Abschnitt 1: Ziele und befristete Maßnahmen
 Wir hoffen zahlreiche Helferinnen und Helfer begrüßen zu können.
                                                                                                                           § 1 Ziele
 Für das Team der Bürgerbeteiligung „Alter Friedhof“
 Robert Ziegler                                                                                                            (1) Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pan-
                                                                                                                               demie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zum
                                                                                                                               Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger.
                                                                                                                               Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirk-
                                                                                                                               sam und zielgerichtet reduziert, Infektionswege
                                                                                                                               nachvollziehbar gemacht und die Aufrechterhal-
                           Amtliche Bekanntmachungen                                                                           tung der medizinischen Versorgungskapazitäten
                                                                                                                               gewährleistet werden.

                                                                                                                           (2) Zur Verfolgung dieser Ziele werden in dieser Ver-
                                                                                                                               ordnung Ge- und Verbote aufgestellt, die Freihei-
                                                                                                                               ten des Einzelnen einschränken. Die Umsetzung
                                                                                                                               dieser Regelungen erfolgt einerseits in Eigen-
                              Corona: Bürgerbüro                                                                               verantwortung der Bürgerinnen und Bürger und
                                                                                                                               andererseits durch hoheitliches Handeln der zu-
                                                                                                                               ständigen Behörden.

 Wir bitten Sie dringend sich telefonisch oder per Mail während den üblichen                                               § 1a Befristete Maßnahmen zur Abwendung
 Öffnungszeiten an die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros unter der Telefon-                                                 einer akuten Gesundheitsnotlage
 nummer 121 - 0 zu wenden und einen Termin zu vereinbaren, um so die                                                       (1) Bis einschließlich 30. November 2020 gehen die
 Sicherheit Ihres Besuches auf dem Rathaus zu gewährleisten.                                                                   Absätze 2 bis 9 den übrigen Regelungen dieser
                                                                                                                               Verordnung und den aufgrund dieser Verordnung
                                                                                                                               erlassenen Rechtsverordnungen vor, soweit die-
 Zudem gilt im Rathaus im Begegnungsverkehr Maskenpflicht!                                                                     se abweichende Vorgaben enthalten.

 Wir bitten Sie außerdem sich an die vorgegebenen Laufwege zu halten und sich                                              (2) Ansammlungen und private Veranstaltungen sind
 beim Eintreten die Hände zu desinfizieren.                                                                                    abweichend von §§ 9 und § 10 Absatz 3 Satz 1
                                                                                                                               Nummer 1 und Satz 2 nur gestattet mit Angehö-
                                                                                                                               rigen des eigenen Haushalts oder mit Angehöri-
                                                                                                                               gen des eigenen und eines weiteren Haushalts
 Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.                                                                                         einschließlich deren Ehegatten, Lebenspartnern,
                                                                                                                               Partnern einer nichtehelichen Lebensgemein-
                                                                                                                               schaft, Verwandten in gerader Linie, mit insge-
                                                                                                                               samt nicht mehr als 10 Personen.

                                                                                                                             Satz 1 gilt nicht für Ansammlungen, die der Auf-
                Gemeinde                 Ehningen                       Corona-Verordnung des Landes in der                  rechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Ge-
                                                                        seit 2. November 2020 gültigen Fassung               schäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und
                                                                                                                             Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen.
              Mitteilungsblatt
  Herausgeber des Mitteilungsblattes ist die Gemeinde Ehningen.                                                            (3) Sonstige Veranstaltungen nach § 10 Absatz 3
                                                                                                                               Satz 1 Nummer 2, die der Unterhaltung dienen,
    Verantwortlich für den amtlichen Inhalt einschließlich der                                                                 insbesondere Veranstaltungen der Breitenkultur
       Sitzungsberichte der Gemeindeorgane und anderer                                                                         und Tanzveranstaltungen, einschließlich Tanz-
    Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung Ehningen ist
                                                                                                                               aufführungen sowie Tanzunterricht und -proben,
                 Bürgermeister Lukas Rosengrün
                  (Bearbeitung Stella Schober).
                                                                                                                               sind unabhängig von der Teilnehmerzahl unter-
                                                                                                                               sagt. Spitzen- und Profsportveranstaltungen
               Verantwortlich für den Anzeigenteil:                                                                            dürfen nur ohne Zuschauer stattfnden. § 10 Ab-
                 Jonathan Möller, Anzeigenleiter                                                                               satz 4 bleibt unberührt.
  KREISZEITUNG Böblingen, Wilhelmstraße 34, 71034 Böblingen,
                 Telefonische Anzeigenannahme:                                                                             (4) Absätze 2 und 3 fnden keine Anwendung auf Ver-
       Telefon (0 70 31) 62 00-25, Fax (0 70 31) 62 00-78                                                                      sammlungen nach § 11 und Veranstaltungen von
        Druck und Verlag: KREISZEITUNG Böblinger Bote,                                                                         Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
                Wilhelm Schlecht GmbH & Co. KG,                                                                                sowie Veranstaltungen bei Todesfällen nach § 12.
  71034 Böblingen, Wilhelmstraße 34, Telefon (0 70 31) 62 00-0.         Die Sechste Verordnung der Landesregierung zur
     Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel donnerstags.           Änderung der Corona-Verordnung (PDF) wird hier-    (5) Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen
             Redaktionsschluss: Montag, 10.00 Uhr                       mit durch öffentliche Bekanntmachung des Staats-       unabhängig von der Betriebsform nur zu ge-
              Anzeigenschluss: Dienstag, 10.00 Uhr                      ministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des         schäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen
  Für Anzeigen gilt die Preisliste Nr. 58, gültig ab 1. Januar 2020.    Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 2 tritt sie am       Härtefällen, zu privaten Zwecken zur Verfügung
                                                                        Montag, den 2. November 2020 in Kraft.                 gestellt werden.

SEITE 2                                                                    DONNERSTAG, 5. NOVEMBER 2020
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Mitteilungsblatt
Gemeinde Ehningen                                       Amtliche Bekanntmachungen

Die Untersagung gilt nicht für Übernachtungsan-          (9) Ergänzend zu § 19 handelt ordnungswidrig im          (2) Eine Verpfichtung zum Tragen einer Mund-Na-
gebote, die vor dem 2. November 2020 angetreten              Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 IfSG, wer             sen-Bedeckung besteht nicht für Kinder bis zum
worden sind. Ferner untersagt wird der Betrieb von           vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Absatz 2 an         vollendeten sechsten Lebensjahr, für Personen,
Reisebussen im touristischen Verkehr.                        einer Ansammlung oder Veranstaltung teilnimmt,           die glaubhaft machen können, dass ihnen das
                                                             entgegen Absatz 2 eine Veranstaltung abhält,             Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus ge-
(6) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird für den         entgegen Absatz 3 eine Veranstaltung abhält,             sundheitlichen oder sonstigen zwingenden Grün-
    Publikumsverkehr untersagt                               entgegen Absatz 5 ein Angebot zur Verfügung              den nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei
                                                             stellt oder entgegen Absatz 6 eine Einrichtung           die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe
Clubs und Diskotheken, Prostitutionsstätten, Bor-
                                                             betreibt.                                                in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung
delle und ähnliche Einrichtungen sowie jede sons-
                                                                                                                      zu erfolgen hat, für Beschäftigte, sofern sich an
tige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne         Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen                        deren Einsatzort keine Kundinnen und Kunden
von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes,
                                                                                                                      oder Besucherinnen und Besucher aufhalten, in
Vergnügungsstätten, einschließlich Spielhallen,          § 2 Allgemeine Abstandsregel                                 Praxen und Einrichtungen nach Absatz 1 Nummer
Spielbanken und Wettvermittlungsstellen, Kunst-
                                                         (1) Soweit keine geeigneten physischen Infektions-           2 und 3, sofern die Behandlung, Dienstleistung
und Kultureinrichtungen, insbesondere Theater-,
                                                             schutzvorrichtungen vorhanden sind, wird die             oder Therapie dies erfordert, bei der Inanspruch-
Opern- und Konzerthäuser, Museen sowie Kinos,
                                                             Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen              nahme von gastronomischen Dienstleistungen
mit Ausnahme von Musikschulen, Kunstschulen,
                                                             Personen von 1,5 Metern empfohlen.                       und beim Konsum von Lebensmitteln, wenn ein
Jugendkunstschulen, Autokinos sowie Archiven und
                                                                                                                      anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz
Bibliotheken, Messen und Ausstellungen, Freizeit-        (2) Im öffentlichen Raum muss ein Mindestabstand             für andere Personen gegeben ist, in Einrich-
parks, zoologische und botanische Gärten sowie               zu anderen Personen von 1,5 Metern eingehalten           tungen nach Absatz 1 Nummer 6 innerhalb der
sonstige Freizeiteinrichtungen (auch außerhalb ge-           werden, sofern nicht die Einhaltung des Mindest-         Unterrichtsräume, in den zugehörigen Sportan-
schlossener Räume), Museumsbahnen, öffentliche               abstands im Einzelfall unzumutbar, dessen Unter-         lagen und Sportstätten sowie bei der Nahrungs-
und private Sportanlagen und Sportstätten, ein-              schreitung aus besonderen Gründen erforderlich           aufnahme, in Prostitutionsstätten, Bordellen und
schließlich Fitnessstudios, Yogastudios, Tanzschu-           oder durch Schutzmaßnahmen ein ausreichender             ähnlichen Einrichtungen sowie bei jeder sonsti-
len, und ähnliche Einrichtungen sowie Bolzplätze,            Infektionsschutz gewährleistet ist. Ebenfalls aus-       gen Ausübung des Prostitutionsgewerbes nach
mit Ausnahme einer Nutzung für den Freizeit- und             genommen sind Ansammlungen, die nach § 9                 Absatz 1 Nummer 10, sofern die Dienstleistung
Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den         Absätze 1 oder 2 zulässig sind.                          dies erfordert, in den Bereichen im Sinne des Ab-
Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen
                                                         (3) Die Abstandsregel gilt nicht für Schulen, Kinder-        satzes 1 Nummer 11 bei sportlicher Betätigung,
Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spit-
                                                             tagesstätten und die weiteren in § 16 Absatz 1           oder in den Einrichtungen im Sinne des Absatzes
zen- und Profsport, Schwimm-, Hallen-, Thermal-,
                                                             genannten Einrichtungen.                                 1 Nummer 12 bei Veranstaltungen im Sinne des
Spaßbäder und sonstige Bäder sowie Badeseen mit
                                                                                                                      § 10 Absatz 4.
kontrolliertem Zugang, mit Ausnahme einer Nutzung        § 3 Mund-Nasen-Bedeckung
für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- und
Profsport, Saunen, das Gastgewerbe, insbesondere         (1) Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine
                                                                                                                  Abschnitt 3: Besondere Anforderungen
Schank- und Speisewirtschaften, einschließlich Shi-          vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss
sha- und Raucherbars und gastgewerbliche Einrich-            getragen werden bei der Nutzung des öffentli-
tungen im Sinne des § 25 Absatz 2 Gaststättenge-             chen und des touristischen Personenverkehrs          § 4 Hygieneanforderungen
setz, mit Ausnahme gastgewerblicher Einrichtungen            (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Busse, Taxen,
und Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Gast-              Passagierfugzeuge, Fähren, Fahrgastschiffe und
                                                                                                                  (1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung
stättengesetz, des Außer-Haus-Verkaufs sowie von             Seilbahnen), an Bahn- und Bussteigen, im War-
                                                                                                                      oder aufgrund dieser Verordnung über die all-
Abhol- und Lieferdiensten; ebenfalls ausgenommen             tebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen
                                                                                                                      gemeinen Pfichten aus §§ 2 und 3 hinaus Hy-
ist die Verpfegung im Zusammenhang mit zulässi-              und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden, in
                                                                                                                      gieneanforderungen einzuhalten sind, haben die
gen Übernachtungsangeboten im Sinne von Absatz               Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Nagel-, Tattoo-
                                                                                                                      Verantwortlichen mindestens folgende Pfichten
5 Sätze 1 und 2, Mensen und Cafeterien an Hoch-              und Piercingstudios und in medizinischen und
                                                                                                                      zu erfüllen:
schulen und Akademien nach dem Akademienge-                  nicht medizinischen Fußpfegeeinrichtungen, in
setz, mit Ausnahme der Ausgabe von Getränken                 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger
                                                             humanmedizinischer Heilberufe und der Heil-            die Begrenzung der Personenzahl auf Grundla-
und Speisen ausschließlich zum Mitnehmen und
                                                             praktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrich-     ge der räumlichen Kapazitäten und die Regelung
des Außer-Haus-Verkaufs; § 16 Absatz 2 Satz 2 gilt
                                                             tungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes,           von Personenströmen und Warteschlangen, da-
entsprechend, Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tat-
                                                             in Einkaufszentren und Ladengeschäften sowie           mit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2
too- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fuß-
                                                             auf Märkten im Sinne der §§ 66 bis 68 Gewerbe-         ermöglicht wird, die regelmäßige und ausreichen-
pfegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen, mit
                                                             ordnung (GewO), soweit diese in geschlossenen          de Lüftung von Innenräumen, die dem Aufent-
Ausnahme von medizinisch notwendigen Behand-
                                                             Räumen stattfnden, in Beherbergungsbetrieben           halt von Personen dienen, sowie die regelmäßige
lungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie,
                                                             von Beschäftigten bei direktem Kundenkontakt,          Wartung von Lüftungsanlagen, die regelmäßige
Logopädie, Podologie und Fußpfege; ebenfalls aus-
                                                             in den auf der Grundschule aufbauenden Schu-           Reinigung von Oberfächen und Gegenständen,
genommen sind Friseurbetriebe sowie Barbershops,
                                                             len, den berufichen Schulen sowie den Sonder-          die häufg von Personen berührt werden, die Rei-
die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleis-
                                                             pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren           nigung oder Desinfektion von Gegenständen, die
tungen erbringen dürfen und entsprechend in die
                                                             ab Beginn der Hauptstufe, jeweils in öffentlicher      bestimmungsgemäß in den Mund genommen
Handwerksrolle eingetragen sind.
                                                             und freier Trägerschaft, von Schülerinnen und          werden, nachdem diese von einer Person benutzt
                                                             Schülern, Lehrkräften sowie sonstigen anwesen-         wurden, die regelmäßige Reinigung der Barfuß-
§ 13 fndet keine Anwendung.                                                                                         und Sanitärbereiche, das Vorhalten von Hand-
                                                             den Personen, soweit sie sich auf Begegnungs-
                                                             fächen, insbesondere Fluren, Treppenhäusern,           waschmittel in ausreichender Menge sowie von
(7) Ergänzend zu § 14 Nummer 8 haben Einzelhan-
                                                             Toiletten, Pausenhöfen aufhalten, im Gaststät-         nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern,
    delsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66 bis
                                                             tengewerbe von Beschäftigten bei direktem Kun-         alternativ Handdesinfektionsmittel oder andere
    68 Gewerbeordnung, soweit diese in geschlos-
                                                             denkontakt sowie von Kundinnen und Kunden,             gleichwertige hygienische Handtrockenvorrich-
    senen Räumen stattfnden, die Anzahl der zeit-
                                                             solange sie sich nicht an ihrem Platz befnden,         tungen, den Austausch ausgegebener Textilien,
    gleich anwesenden Kundinnen und Kunden auf
                                                             in Freizeitparks und Vergnügungsstätten von Be-        nachdem diese von einer Person benutzt wur-
    höchstens eine oder einen je 10 Quadratmeter
                                                             schäftigten bei direktem Kundenkontakt sowie           den, eine rechtzeitige und verständliche Infor-
    Verkaufsfäche zu beschränken. Bei Verkaufs-
                                                             von Kundinnen und Kunden in geschlossenen              mation über Zutritts- und Teilnahmeverbote, die
    fächen, die kleiner als 10 Quadratmeter sind, ist
                                                             Räumen und Wartebereichen, beim praktischen            Pficht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen,
    höchstens eine Kundin oder ein Kunde zulässig.
                                                             Fahr-, Boots- und Flugschulunterricht und bei          Abstandsregelungen und Hygienevorgaben, Rei-
(8) Der Präsenz-Studienbetrieb der Hochschulen               den praktischen Prüfungen, in Prostitutionsstät-       nigungsmöglichkeiten für die Hände, eine beste-
    und Akademien nach dem Akademiengesetz wird              ten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie       hende Möglichkeit bargeldlosen Bezahlens sowie
    ausgesetzt; digitale Formate und andere Fern-            bei jeder sonstigen Ausübung des Prostitutions-        einen Hinweis auf gründliches Händewaschen in
    lehrformate sind unbeschadet dessen zulässig.            gewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Pros-           den Sanitäranlagen.
    Abweichend von Satz 1 können vom Rektorat und            tituiertenschutzgesetzes, innerhalb von Fußgän-
    der Akademieleitung Veranstaltungen in Präsenz-          gerbereichen im Sinne des § 3 Absatz 2 Nummer        (2) Die Verpfichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn
    form zugelassen werden, soweit diese zwingend            4 Buchstabe c Straßengesetz, es sei denn, es ist         und soweit nach den konkreten Umständen des
    notwendig und nicht durch Einsatz elektronischer         sichergestellt, dass der Mindestabstand nach §           Einzelfalles, insbesondere den örtlichen Gege-
    Informations- und Kommunikationstechnologien             2 Absatz 2 Satz 1 eingehalten werden kann, und           benheiten oder der Art des Angebots, eine Ein-
    oder andere Fernlehrformate ersetzbar sind. § 16         in den für den Publikumsverkehr eröffneten Be-           haltung der Hygieneanforderungen nicht erfor-
    Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.                       reichen öffentlicher Einrichtungen.                      derlich oder unzumutbar ist.

                                                            DONNERSTAG, 5. NOVEMBER 2020                                                                      SEITE 3
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Mitteilungsblatt
                                                         Amtliche Bekanntmachungen                                                               Gemeinde Ehningen

§ 5 Hygienekonzepte                                       die Infektionsgefährdung von Beschäftigten ist unter        dikative und Exekutive sowie Einrichtungen der
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung          Berücksichtigung der Bedingungen am Arbeitsplatz            Selbstverwaltung einschließlich von Erörterungs-
    oder aufgrund dieser Verordnung ein Hygiene-          zu minimieren, Beschäftigte sind umfassend zu in-           terminen und mündlichen Verhandlungen im
    konzept zu erstellen ist, haben die Verantwort-       formieren und zu unterweisen, insbesondere mit Hin-         Zuge von Planfeststellungsverfahren.
    lichen dabei nach den konkreten Umständen             weis auf die durch die Corona-Pandemie bedingten         (5) Untersagt sind Tanzveranstaltungen mit Ausnah-
    des Einzelfalls die Anforderungen des Infektions-     Änderungen der Arbeitsabläufe und Vorgaben, die              me von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht
    schutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept        persönliche Hygiene von Beschäftigten ist durch die          und -proben.
    ist insbesondere darzustellen, wie die Hygiene-       Möglichkeit zur Handdesinfektion oder zum Hände-
                                                          waschen am Arbeitsplatz sicherzustellen; eingesetz-      (6) Veranstaltung im Sinne dieser Vorschrift ist ein
    vorgaben nach § 4 umgesetzt werden sollen.                                                                         zeitlich und örtlich begrenztes und geplantes Er-
                                                          te Utensilien sind regelmäßig zu desinfzieren, den
(2) Auf Verlangen der zuständigen Behörde haben           Beschäftigten sind in ausreichender Anzahl Mund-             eignis mit einer defnierten Zielsetzung oder Ab-
    die Verantwortlichen das Hygienekonzept vor-          Nasen-Bedeckungen bereitzustellen, Beschäftigte,             sicht in der Verantwortung einer Veranstalterin
    zulegen und über die Umsetzung Auskunft zu            bei denen aufgrund ärztlicher Bescheinigung die              oder eines Veranstalters, einer Person, Organi-
    erteilen. Darüber hinaus gehende Pfichten zur         Behandlung einer Erkrankung mit COVID-19 auf-                sation oder Institution, an dem eine Gruppe von
    Aufstellung von Hygieneplänen nach dem Infek-         grund persönlicher Voraussetzungen nicht oder nur            Menschen gezielt teilnimmt.
    tionsschutzgesetz bleiben unberührt.                  eingeschränkt möglich ist oder ein erhöhtes Risiko
                                                                                                                   § 11 Versammlungen nach Artikel 8 des Grund-
                                                          für einen schweren Verlauf einer Erkrankung mit CO-
§ 6 Datenverarbeitung                                                                                              gesetzes
                                                          VID-19 vorliegt, dürfen nicht für Tätigkeiten mit ver-
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung          mehrtem Personenkontakt und nicht für Tätigkeiten        (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Zusammen-
    oder aufgrund dieser Verordnung Daten zu ver-         eingesetzt werden, bei denen der Abstand von 1,5             künfte, die der Wahrnehmung des Grundrechts
    arbeiten sind, dürfen von den zur Datenverarbei-      Metern nicht eingehalten werden kann.                        auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des
    tung Verpfichteten von Anwesenden, insbeson-          (2) Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber darf In-          Grundgesetzes zu dienen bestimmt sind, zulässig.
    dere Besucherinnen und Besuchern, Nutzerinnen         formationen nach Absatz 1 Nummer 5 nur für den           (2) Die Versammlungsleitung hat auf die Einhaltung
    und Nutzern oder Teilnehmerinnen und Teilneh-         Zweck der Entscheidung über den konkreten Ar-                der Abstandsregel nach § 2 hinzuwirken. Die zu-
    mern, Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und         beitseinsatz von Beschäftigten erheben, speichern            ständigen Behörden können weitere Aufagen,
    Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhan-          und verwenden, wenn diese ihm mitteilen, dass sie            beispielsweise zur Einhaltung der Hygieneanfor-
    den, die Telefonnummer ausschließlich zum Zwe-        zu der dort genannten Gruppe gehören; Beschäftig-            derungen nach § 4, festlegen.
    cke der Auskunftserteilung gegenüber dem Ge-          te sind zu einer solchen Mitteilung nicht verpfichtet.
    sundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach                                                                  (3) Versammlungen können verboten werden, so-
                                                          Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat diese In-         fern der Schutz vor Infektionen anderweitig, ins-
    §§ 16, 25 IfSG erhoben und gespeichert werden.        formation zu löschen, sobald sie für diesen Zweck
    Einer erneuten Erhebung bedarf es nicht, soweit                                                                    besondere durch Aufagen, nicht erreicht werden
                                                          nicht mehr erforderlich ist, spätestens aber eine Wo-        kann.
    die Daten bereits vorhanden sind.                     che, nachdem diese Verordnung außer Kraft tritt.
(2) Die Daten sind für einen Zeitraum von vier Wo-                                                                 § 12 Veranstaltungen von Religions- und Weltan-
    chen zu speichern und sodann zu löschen. Es ist       Abschnitt 4: Ansammlungen, Veranstaltungen               schauungsgemeinschaften sowie Veranstaltun-
    zu gewährleisten, dass Unbefugte keine Kenntnis       und Versammlungen                                        gen bei Todesfällen
    von den Daten erlangen.
                                                          § 9 Ansammlungen                                         (1) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Veranstaltun-
(3) Die Daten sind auf Verlangen der nach Absatz 1                                                                     gen von Kirchen sowie Religions- und Glaubens-
    Satz 1 zuständigen Behörde zu übermitteln, so-        (1) Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind               gemeinschaften zulässig. Wer eine religiöse Ver-
    fern dies zur Nachverfolgung von möglichen In-            untersagt.                                               anstaltung abhält, hat die Hygieneanforderungen
    fektionswegen erforderlich ist. Eine anderweitige     (2) Ausgenommen von der Untersagung nach Ab-                 nach § 4 einzuhalten sowie ein Hygienekonzept
    Verwendung ist unzulässig.                                satz 1 sind Ansammlungen, wenn die teilneh-              nach Maßgabe von § 5 zuvor zu erstellen. Es gilt
(4) Die zur Datenverarbeitung Verpfichteten haben             menden Personen ausschließlich in gerader Linie          ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7. Sätze
    Personen, die die Erhebung ihrer Kontaktdaten             verwandt sind, Geschwister und deren Nach-               1 bis 3 fnden auf Veranstaltungen von Weltan-
    nach Absatz 1 Satz 1 ganz oder teilweise verwei-          kommen sind oder höchstens zwei Haushalten               schauungsgemeinschaften entsprechende An-
    gern, von dem Besuch oder der Nutzung der Ein-            angehören, einschließlich deren Ehegatten, Le-           wendung.
    richtung oder der Teilnahme an der Veranstaltung          benspartnerinnen oder Lebenspartner oder Part-       (2) Abweichend von §§ 9 und 10 sind Bestattungen,
    auszuschließen.                                           nerinnen oder Partner.                                   Urnenbeisetzungen und Totengebete zulässig.
(5) Soweit Anwesende Kontaktdaten nach Absatz             (3) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt ferner nicht          Wer eine solche Veranstaltung abhält, hat die Hy-
    1 Satz 1 gegenüber den zur Datenverarbeitung              für Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung              gieneanforderungen nach § 4 einzuhalten. Es gilt
    Verpfichteten angeben, müssen sie zutreffende             des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs             ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7.
    Angaben machen.                                           oder der sozialen Fürsorge dienen.
                                                                                                                   (3) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2
                                                          § 10 Veranstaltungen                                         IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung weite-
§ 7 Zutritts- und Teilnahmeverbot                                                                                      re Vorgaben zum Infektionsschutz und sonstige
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung          (1) Wer eine Veranstaltung abhält, hat die Hygie-            ausführende Regelungen für Veranstaltungen
    oder aufgrund dieser Verordnung ein Zutrittsver-          neanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein Hy-            nach den Absätzen 1 und 2 zu erlassen.
    bot zu bestimmten Örtlichkeiten oder ein Teilnah-         gienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu
    meverbot an bestimmten Aktivitäten gilt, erfasst          erstellen und eine Datenverarbeitung nach § 6        Abschnitt 5: Betriebsverbote und allgemeine In-
    dies Personen, die in Kontakt zu einer mit dem Co-        durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnah-    fektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrich-
    ronavirus infzierten Person stehen oder standen,          meverbot nach § 7. Beim Abhalten der Veranstal-      tungen und Betriebe
    wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage          tung sind die Arbeitsschutzanforderungen nach §
    vergangen sind, die typische Symptome einer In-           8 einzuhalten.                                       § 13 Betriebsverbote
    fektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber,       (2) Absatz 1 fndet keine Anwendung auf Veranstal-        Es wird untersagt der Betrieb von
    trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder            tungen, deren Durchführung bereits nach § 9 Ab-      Clubs und Diskotheken und Prostitutionsstätten,
    Geruchssinns, aufweisen, oder die entgegen § 3            sätze 1 oder 2 zulässig ist.                         Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede
    Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.           (3) Untersagt sind private Veranstaltungen mit über      sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im
(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht, sofern des-          10 Teilnehmenden und sonstige Veranstaltungen        Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzge-
    sen Einhaltung im Einzelfall unzumutbar oder              mit über 100 Teilnehmenden. Die Anzahl nach          setzes, soweit die Räumlichkeit, in der die entgelt-
    ein Zutritt oder eine Teilnahme aus besonderen            Satz 1 Nummer 1 darf überschritten werden, so-       liche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, durch
    Gründen erforderlich und durch Schutzmaßnah-              fern eine Ausnahme im Sinne von § 9 Absatz 2         mehr als zwei Personen gleichzeitig genutzt wird.
    men die Infektionsgefahr für Dritte soweit wie            vorliegt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl
    möglich minimiert ist.                                    bleiben Beschäftigte und sonstige Mitwirkende        § 14 Geltung der allgemeinen Infektionsschutz-
                                                              an der Veranstaltung außer Betracht.                 vorgaben für bestimmte Einrichtungen und Be-
§ 8 Arbeitsschutz                                         (4) Absätze 1 bis 3 fnden keine Anwendung auf            triebe
(1) Soweit durch Regelungen in dieser Verordnung              Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der       Wer die nachfolgend genannten Einrichtungen, An-
    oder aufgrund dieser Verordnung über die allge-           öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Rechts-     gebote und Aktivitäten betreibt oder anbietet, hat
    meinen Pfichten aus §§ 2 und 3 hinaus Arbeits-            pfege oder der Daseinsfürsorge oder -vorsorge        die Hygieneanforderungen nach § 4 einzuhalten, ein
    schutzanforderungen einzuhalten sind, hat die             zu dienen bestimmt sind, insbesondere auf Ver-       Hygienekonzept nach Maßgabe von § 5 zuvor zu er-
    Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber mindestens             anstaltungen und Sitzungen der Organe, Organ-        stellen und eine Datenverarbeitung nach § 6 durch-
    folgende Pfichten zu erfüllen:                            teile und sonstigen Gremien der Legislative, Ju-     zuführen:

SEITE 4                                                      DONNERSTAG, 5. NOVEMBER 2020
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Mitteilungsblatt
Gemeinde Ehningen                                         Amtliche Bekanntmachungen

Hochschulen, Akademien nach dem Akademienge-                   Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und          gen, insbesondere Hygienevorgaben, festzule-
setz, Landesbibliotheken, Archive und Studierenden-            Anforderungen, insbesondere Hygienevorga-              gen.
werke, Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos,             ben, festzulegen. Satz 1 Nummer 1 fndet keine
Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschu-                Anwendung auf die Hochschule für Polizei Ba-        (7) Das Wirtschaftsministerium und das Sozialminis-
len, Pfegeschulen, Schulen für Gesundheitsfachbe-              den-Württemberg einschließlich des Präsidiums       terium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
rufe, Fachschulen für Sozialwesen, Schulen für Tätig-          Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Würt-      durch gemeinsame Rechtsverordnung für
keiten im Rettungsdienst und Weiterbildungs- und               temberg sowie die Hochschule für Rechtspfege        den Einzelhandel, das Beherbergungsgewerbe, das
Fortbildungsstätten der Pfege- und Gesundheits-                Schwetzingen. Für die Hochschule für Polizei Ba-    Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein-
fachberufe im Zuständigkeitsbereich des Sozialmi-              den-Württemberg einschließlich des Präsidiums       richtungen im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 1 und
nisteriums, Fahr-, Boots- und Flugschulen einschließ-          Bildung der Hochschule für Polizei Baden-Würt-      Absatz 2 GastG, Messen, Ausstellungen sowie Kon-
lich der Abnahme der theoretischen und praktischen             temberg können vom Innenministerium und für         gresse, das Handwerk, Friseur-, Massage-, Kosme-
Prüfungen, sonstige Bildungseinrichtungen und -an-             die Hochschule für Rechtspfege Schwetzingen         tik-, Sonnen-, Nagel-, Tattoo- und Piercingstudios,
gebote jeglicher Art einschließlich der Durchführung           vom Justizministerium die für den Ausbildungs-,     medizinische und nicht medizinische Fußpfegeein-
von Prüfungen, soweit nicht in § 16 Absatz 1 aufge-            Studien- und Fortbildungsbetrieb und die Vorbe-     richtungen, Vergnügungsstätten, Freizeitparks, ein-
führt, öffentliche und private Sportanlagen und Sport-         reitung und Durchführung von Prüfungen sowie        schließlich solcher, die als Reisegewerbe im Sinne
stätten einschließlich Fitnessstudios und Yogastudios          für das Einstellungsverfahren erforderlichen Aus-   des § 55 Absatz 1 GewO betrieben werden, und
sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, Ein-             nahmen von den Beschränkungen dieser Verord-        Märkte im Sinne der §§ 66 bis 68 GewO
zelhandelsbetriebe und Märkte im Sinne der §§ 66               nung zugelassen werden.
bis 68 GewO, mit Ausnahme der Anforderungen des            (3) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2        zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus
§ 6, Friseur-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Na-               IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den     Bedingungen und Anforderungen, insbesondere Hy-
gel-, Tattoo- und Piercingstudios sowie medizinische           Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Re-       gienevorgaben, festzulegen.
und nicht medizinische Fußpfegeeinrichtungen, das              habilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen    (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2
Gastgewerbe einschließlich gastgewerblicher Ein-               und Tageskliniken, Einrichtungen für Menschen       IfSG ermächtigt, im Einvernehmen mit dem jeweils
richtungen und Leistungen im Sinne des § 25 Gast-              mit Pfege- und Unterstützungsbedarf oder mit        zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung
stättengesetz (GastG); bei gastgewerblichen Einrich-           Behinderungen, Einrichtungen der Wohnungs-          für sonstige Einrichtungen, Betriebe, Angebote und
tungen und Leistungen im Sinne des § 25 Absatz 1               losenhilfe, ambulant betreuten Wohnprojekten        Aktivitäten, die nicht in dieser Vorschrift sowie in §
Satz 1 GastG muss die Datenverarbeitung nach § 6               der Wohnungslosenhilfe sowie von einem An-          12 gesondert geregelt sind, zum Schutz vor einer In-
nur bei externen Gästen vorgenommen werden, Ver-               bieter verantworteten ambulant betreuten Wohn-      fektion mit dem Coronavirus Bedingungen und An-
gnügungsstätten einschließlich Spielhallen, Spiel-             gemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und        forderungen, insbesondere Hygienevorgaben, fest-
banken und Wettvermittlungsstellen, Beherbergungs-             Pfegegesetz, Betreuungs- und Unterstützungs-        zulegen.
betriebe, Messen, Ausstellungen sowie Kongresse,               angeboten im Vor- und Umfeld von Pfege, An-
Freizeitparks, einschließlich solcher, die als Reisege-        geboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie          Übersicht: Corona-Verordnungen für Baden-Würt-
werbe im Sinne des § 55 Absatz 1 GewO betrieben                Jugendsozialarbeit, Pfegeschulen, Schulen für       temberg
werden und Prostitutionsstätten, Bordelle und ähn-             Gesundheitsfachberufe und Fachschulen für So-
liche Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung                                                                   § 17 Ein- und Rückreisende
                                                               zialwesen in seiner Ressortzuständigkeit, Weiter-
des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3            bildungs- und Fortbildungsstätten der Pfege-        Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG
des Prostituiertenschutzgesetzes, soweit der Betrieb           und Gesundheitsfachberufe sowie Schulen für         ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen
oder die Ausübung des Prostitutionsgewerbes nicht              Tätigkeiten im Rettungsdienst zum Schutz vor        für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Co-
nach § 13 Nummer 2 untersagt ist.                              einer Infektion mit dem Coronavirus Bedingun-       ronavirus zu erlassen, insbesondere
Beim Betreiben oder Anbieten dieser Einrichtun-                gen und Anforderungen, insbesondere Hygiene-
gen, Angebote und Aktivitäten gilt ein Zutritts- und           vorgaben, festzulegen.                              die Absonderung von Personen, die aus einem
Teilnahmeverbot nach § 7. Darüber hinaus sind die                                                                  Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
                                                           (4) Das Innenministerium wird gemäß § 32 Satz 2         einreisen, in geeigneter Weise gemäß § 30 Absatz 1
Arbeitsschutzanforderungen nach § 8 einzuhalten;               IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum
dies gilt nicht im Falle des Satzes 1 Nummern 3 und                                                                Satz 2 IfSG, die Pficht von Personen nach Nummer
                                                               Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus      1 gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG, sich bei den für
6. Sätze 1 bis 3 gelten auch, wenn im Rahmen der               für den Betrieb von Landeserstaufnahmeein-
Einrichtung, des Angebots oder der Aktivität eine                                                                  sie zuständigen Behörden zu melden und auf das
                                                               richtungen Bedingungen und Anforderungen,           Vorliegen der Voraussetzungen für die Absonderung
nach § 10 erlaubte Veranstaltung durchgeführt wird.            insbesondere auch Hygienevorgaben, und die
Ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach § 7 gilt auch                                                               hinzuweisen, die Beobachtung von Personen nach
                                                               Absonderung von Personen, die in eine Landes-       Nummer 1 gemäß § 29 IfSG und berufiche Tätig-
für die in § 3 Absatz 1 Nummern 1 und 4 genannten              erstaufnahmeeinrichtung neu oder nach längerer
Verkehrsmittel, Bereiche und Einrichtungen.                                                                        keitsverbote für Personen nach Nummer 1 gemäß
                                                               Abwesenheit aufgenommen werden, festzulegen.        § 31 IfSG einschließlich solcher, die sich gegen Per-
Teil 2 – Besondere Regelungen                              (5) Das Kultusministerium und das Sozialministerium     sonen richten, die ihren Wohnsitz außerhalb von Ba-
                                                               werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch     den-Württemberg haben,
§ 15 Grundsatz                                                 gemeinsame Rechtsverordnung für den Betrieb
                                                               von öffentlichen und privaten Sportanlagen und      sowie Ausnahmen hiervon und Aufagen einschließ-
Die aufgrund der §§ 16 und 17 und des § 12 Absatz              Sportstätten einschließlich Fitnessstudios und      lich weiterer Anordnungen hierzu gemäß § 28 Ab-
3 erlassenen Rechtsverordnungen gehen sämtlichen               Yogastudios und der Durchführung sportlicher        satz 1 IfSG vorzuschreiben.
Regelungen von Teil 1 vor, sofern dort abweichende             Wettkämpfe sowie Tanzschulen und ähnlichen
Regelungen getroffen werden. Dies gilt nicht, soweit                                                               Teil 3 – Datenverarbeitung, Ordnungswidrigkei-
                                                               Einrichtungen, Bädern einschließlich Saunen         ten
diese Regelungen von § 1a abweichen.                           und Badeseen mit kontrolliertem Zugang sowie
                                                               Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunst-         § 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 16 Verordnungsermächtigungen                                 schulen sowie für entsprechende Angebote nach
(1) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2               § 14 Satz 1 Nummer 6 in der Ressortzuständig-       Das Sozialministerium und das Innenministerium
    IfSG ermächtigt, durch Rechtsverordnung für den            keit des Kultusministeriums zum Schutz vor einer    werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, durch
    Betrieb von Schulen in seiner Ressortzuständig-            Infektion mit dem Coronavirus Bedingungen und       gemeinsame Rechtsverordnung nähere Einzelheiten
    keit, Betreuungsangebote der verlässlichen                 Anforderungen, insbesondere Hygienevorgaben,        zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwi-
    Grundschule und der fexiblen Nachmittagsbe-                festzulegen.                                        schen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden
    treuung, Horte sowie Horte an der Schule, Kinder-                                                              und dem Polizeivollzugsdienst zu regeln, soweit dies
                                                           (6) Das Verkehrsministerium und das Sozialministe-      aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich ist
    tageseinrichtungen,    Grundschulförderklassen,            rium werden gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
    Schulkindergärten und Kindertagespfegestellen              durch gemeinsame Rechtsverordnung für den öf-       zum Schutz der Beamtinnen und Beamten des Poli-
    zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-             fentlichen und touristischen Personenverkehr im     zeivollzugsdienstes sowie der Beschäftigten der
    virus Bedingungen und Anforderungen, insbe-                Sinne des § 3 Absatz 1 Nummer 1 einschließlich      Ortspolizeibehörden vor Ansteckung bei Einsät-
    sondere Hygienevorgaben, festzulegen.                      gastgewerblicher Leistungen im Sinne des § 25       zen, zur Anordnung, Durchführung, Überwachung
(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32               Absatz 1 Satz 2 GastG und die praktische Fahr-,     und zum Vollzug von Maßnahmen nach dem Infek-
    Satz 2 IfSG ermächtigt, im Einvernehmen mit                Boots- und Flugausbildung und die praktischen       tionsschutzgesetz, zur Verfolgung von Straftaten
    dem Sozialministerium durch Rechtsverordnung               Prüfungen sowie die praktischen Ausbildungs-        und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektions-
    für den Betrieb von Hochschulen, Akademien                 inhalte der Aus- und Weiterbildung der amtlich      schutzgesetz und auf seiner Grundlage ergangener
    nach dem Akademiengesetz, Landesbibliotheken               anerkannten Sachverständigen und Prüferinnen        Rechtsverordnungen und zur Prüfung der Haft- oder
    und Archiven, Studierendenwerken und Kunst-                und Prüfer für den Kraftfahrzeug-, Boots- und       Unterbringungsfähigkeit sowie der Erforderlichkeit
    und Kultureinrichtungen, soweit nicht in Absatz            Flugverkehr zum Schutz vor einer Infektion mit      einer isolierten Unterbringung in Gewahrsamsein-
    5 aufgeführt, sowie Kinos zum Schutz vor einer             dem Coronavirus Bedingungen und Anforderun-         richtungen und Justizvollzugsanstalten.

                                                              DONNERSTAG, 5. NOVEMBER 2020                                                                      SEITE 5
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Mitteilungsblatt
                                                           Amtliche Bekanntmachungen                                                                         Gemeinde Ehningen

§ 19 Ordnungswidrigkeiten                                      Satz 1 oder Absatz 5 eine Veranstaltung abhält, ent-     § 21 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
                                                               gegen § 11 Absatz 2 Satz 1 nicht auf die Einhaltung      (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Num-                der Abstandsregel nach § 2 hinwirkt, entgegen § 13
mer 24 IfSG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig                                                                        Gleichzeitig tritt die Corona-Verordnung vom 9.
                                                               Nummer 1 einen Club oder eine Diskothek oder ent-            Mai 2020 (GBl. S. 266), die zuletzt durch Artikel 1
entgegen § 2 Absatz 2 zu anderen Personen den                  gegen § 13 Nummer 2 eine Prostitutionsstätte, ein
Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhält, ent-                                                                           der Verordnung vom 16. Juni 2020 (notverkündet
                                                               Bordell oder eine ähnliche Einrichtung betreibt oder         gemäß § 4 des Verkündungsgesetzes und abruf-
gegen § 3 Absatz 1 keine Mund-Nasen-Bedeckung                  das Prostitutionsgewerbe ausübt oder entgegen §
trägt,                                                                                                                      bar unter http://www.baden-wuerttemberg.de/
                                                               14 Satz 1 Einrichtungen, Angebote oder Aktivitäten           corona-verordnung) geändert worden ist, außer
                                                               betreibt oder anbietet.                                      Kraft.
2a. entgegen § 6 Absatz 5 als Anwesende oder
Anwesender unzutreffende Angaben zu Vorna-                     Teil 4 – Schlussvorschriften                             (2) Abweichend von Absatz 1 treten die §§ 16 bis
me, Nachname, Anschrift, Datum der Anwesenheit                                                                              18 sowie § 12 Absatz 3 am Tag nach der Verkün-
oder Telefonnummer macht, entgegen § 9 Absatz 1                § 20 Weitergehende Maßnahmen, Abweichungen                   dung in Kraft.
an einer Ansammlung von mehr als der zulässigen
                                                               (1) Das Recht der zuständigen Behörden, weiterge-        (3) §§ 1a und 15 Satz 2 treten mit Ablauf des 30.
Personenanzahl teilnimmt, entgegen § 10 Absatz
                                                                   hende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen               Novembers 2020 außer Kraft. Im Übrigen tritt die-
1 Satz 1, § 12 Absatz 1 Satz 2 oder § 12 Absatz
                                                                   zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unbe-          se Verordnung mit Ablauf des 31. Januars 2021
2 Satz 2 eine Veranstaltung abhält, einem Zutritts-
                                                                   rührt.                                                   außer Kraft.
oder Teilnahmeverbot nach § 10 Absatz 1 Satz 2,
§ 12 Absatz 1 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3 oder §              (2) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem        Stuttgart, den 23. Juni 2020 (in der ab 2. November
14 Sätze 2 oder 5 zuwiderhandelt, entgegen § 10                    Grund im Einzelfall Abweichungen von den durch       2020 gültigen Fassung)
Absatz 1 Satz 3 oder § 14 Satz 3 Arbeitsschutzan-                  diese Verordnung oder aufgrund dieser Verord-
forderungen nicht einhält, entgegen § 10 Absatz 3                  nung aufgestellten Vorgaben zulassen.

                                                                                                                          Personalversammlung
                                                                                                                          der Gemeinde Ehningen
                                                                                                                          Am Dienstag, den 10. November 2020 fn-
                                                                                                                          det ab 14.30 Uhr die nach dem Personalver-
                                                                                                                          tretungsgesetz vorgeschriebene Personalver-
                                                                                                                          sammlung der Gemeindebediensteten statt.
                                                                                                                          Die Einrichtungen der Gemeinde Ehningen sind
               Sie benötigen aufgrund der                                                                                 daher ab 13.30 Uhr geschlossen.
       aktuellen Situation der Coronavirus-                                                                               Wir bitten um Verständnis und Beachtung!
                 Pandemie Unterstützung?                                                                                  Bürgermeisteramt
      Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf dem Schutz der Risikogruppen.
        Das sind Menschen mit Vorerkrankungen und Menschen über 60 Jahren.

              Wir appellieren daher dringend an diesen
                    Personenkreis, zu Hause zu bleiben.                                                                 Schließung des Ehninger Hallenbades
            Gleichzeitig wollen wir Ihnen Hilfe anbieten.                                                               ab dem 2. November 2020
         Wenn Sie zur Risikogruppe (z.B. Ältere oder Kranke) gehören oder sich in
   häuslicher Isolation befnden und deshalb Unterstützung benötigen, wenden
   Sie sich mit den genannten Kontakten an die Gemeindeverwaltung Ehningen.

     Ehningen hilft!                                                                                                      Aufgrund der Corona-Pandemie bleibt das
                                                                                                                          Hallenbad der Gemeinde Ehningen vom
                                                                                                                         02. November 2020 bis Ende November 2020
                                                                                                                                     geschlossen,
                                                                                                                                  mit Ausnahme der Nutzung für den Schulsport.

                                                                                                                              Die Maßnahme dient dazu die massenhafte Ausbreitung
                                                                                                                                         des Virus zu verlangsamen.

                                                                                                                                      Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
             Sie brauchen Hilfe bei             ... Sie haben einen Hund             Sie sind allein und würden
             dringend notwendigen               mit dem Sie selbst nicht             gerne mit jemandem ein
             Besorgungen ...                    spazieren gehen können ....          Telefongespräch führen ...

        Kontaktieren Sie unseren Unterstützungsservice,                             Wenn Sie uns auch als Helfer*in
                                                                                    unterstützen möchten, melden Sie
      der durch die Gemeinde Ehningen koordiniert wird:                             sich gerne bei uns.                 Gewerbesteuer- und Grundsteuer-
                                                                                                                        vorauszahlungen werden zur Zah-
                          0151 113 133 98                                           Die Anfragenden werden in einen
                                                                                    Helfer*innen-Pool aufgenommen und
                                                                                    bei Bedarf kontaktiert.
                                                                                                                        lung fällig
            von Montag – Freitag, zwischen 9 und 16 Uhr                                                                 Am 15.11.2020 sind die Gewerbesteuer- und Grund-
                                   oder per E-Mail unter                                                                steuer-Vorauszahlungen für das 4. Quartal zu ent-
                                                                                                                        richten.
          helfer@ehningen.de                                                                                            Die Höhe der fälligen Raten können Sie aus dem
                                                                                                                        letzten Steuerbescheid entnehmen.
                                                                                                                        Sofern der Gemeindekasse eine Abbuchungser-
         Die Gemeindeverwaltung wird Ihre Anfrage dann an eine*n Helfer*in          Vielen Dank Ihnen allen             mächtigung vorliegt, wird der Betrag abgebucht.
      weiterleiten und Sie anschließend über den weiteren Ablauf informieren.       für Ihre Unterstützung!
                                                                                                                        Wir weisen noch darauf hin, dass bei verspäteter
                                                                                    Gemeinde Ehningen,                  Zahlung Säumniszuschläge und Mahn- oder Voll-
                                                                                    Amt für Familie, Jugend,            streckungskosten erhoben werden.
       Weitere Informationen unter www.ehningen.de                                  Senioren und Soziales.
                                                                                                                        Bürgermeisteramt
                                                                                                                        – Steueramt –

SEITE 6                                                            DONNERSTAG, 5. NOVEMBER 2020
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Mitteilungsblatt
Gemeinde Ehningen                Amtliche Bekanntmachungen

Änderungen der Corona-Verordnung ab 02. November 2020 auf einen Blick

                                                                        *verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie
                                                                        verwandt sind. Großeltern, Eltern und Kinder sowie deren
                                                                        jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder
                                                                        Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

                                      DONNERSTAG, 5. NOVEMBER 2020                                                 SEITE 7
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Mitteilungsblatt
                                                                                                          Amtliche Bekanntmachungen                                                                               Gemeinde Ehningen

 Landesweite Maßnahmen zur
 Eindämmung der Corona-Pandemie
                       Die folgenden Maßnahmen gelten für Baden-Württemberg
        !              vom 2. bis 30. November 2020. Diese Zusammenstellung ist
                       ein Auszug und umfasst die wichtigsten Regelungen für das
                       alltägliche Leben.                                                                                                 Diese Dose kann ihr Leben retten
                                                                                                                                          Im Notfall sind zwei Dinge besonders wichtig: Geschwindigkeit und die nötigen Informationen

              AH A A L                                                                                                                    über die erkrankte Person. Für die Retter ist es aber meist unmöglich herauszufinden, wo diese
                                                                                                                                          Notfalldaten in der Wohnung aufbewahrt werden.
                                                                                                                                          Hier kommt die Lösung: Die NOTFALLDOSE

                    Abstand                  Hygiene                 Alltagsmaske            Corona-App       regelmäßig
                     halten                 praktizieren                 tragen                nutzen            lüften

   Kontakte                                                                            Gesundheit & Soziales
      • Persönliche Kontakte auf ein Minimum                                            • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
        reduzieren.                                                                       Pflegeheimen, Senioren- und
      • Treffen oder Feiern im privaten oder                                              Behinderteneinrichtungen.
        öffentlichen Raum mit maximal 2 Haus-                                           • Keine Isolation der Betroffenen.
        halten oder wenn alle miteinander                                               • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
        verwandt* sind. In allen Fällen gilt:                                             SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten
        höchstens10 Personen.                                                             und Besucher.
  *verwandt bedeutet hier: Personen, die in gerader Linie verwandt sind: Großeltern,
  Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder
  Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.

                                                                                       Bildung & Betreuung
   Einzelhandel                                                                         • Alle Bildungseinrichtungen und Kinder-
      • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.                                            gärten bleiben geöffnet.                        Alle wesentlichen Informationen, wie z. B. persönliche Daten, Vorerkrankungen,
      • Maximal ein Kunde auf 10m² Verkaufs-                                            • Weiterbildungseinrichtungen für                 Medikamenteneinnahme, Adressen von Kontaktpersonen etc. werden auf dem vorhanden
                                                                                          theoretische Seminare bleiben geöffnet,
        fläche.                                                                                                                           Notfall-Infoblatt notiert und in der Dose verwahrt. Die Dose wird dann in der Innentür des
      • Maximal ein Kunde auf unter 10m² Verkaufs-                                        keine Sportkurse o.ä.
                                                                                                                                          Kühlschranks deponiert, so dass die Helfer sie schnell finden können.
        fläche.
      • Gesteuerter Zutritt.
                                                                                                                                          An der Innenseite der Wohnungstür und außen am Kühlschrank werden die mitgelieferten
      • Warteschlangen vermeiden.                                                                                                         Aufkleber angebracht. Sind die Retter eingetroffen, sehen sie sofort das Logo „Notfalldose“ und
                                                                                       Religion & Todesfälle                              alle notfallrelevanten Informationen stehen ihnen schnell zur Verfügung.
                                                                                        • Gottesdienste und Beerdigungen
                                                                                          unter Hygieneauflagen erlaubt.
                                                                                                                                          Die Notfalldose kann sich für jeden als Retter erweisen – egal ob jung oder alt,
   Gastronomie
                                                                                                                                          alleinstehend oder mit Partner.
      • Schank- und Speisegaststätten, Bars, Clubs,
        Kneipen aller Art werden geschlossen.
      • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                                         Dienstleistungen
        Lieferung.                                                                                                                        Die Notfalldose ist zum Preis von 2,00 € in Ehningen erhältlich:
                                                                                        • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios
      • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen                                            werden geschlossen.                                  Rathaus, Bürgerbüro, Königstraße 29
        weiterhin geöffnet.                                                             • Medizinische Behandlungen (z.B. Physio-              Apotheke am Markt Ehningen, Marktplatz 3
                                                                                          oder Ergotherapie, Logopädie, Podologie,
                                                                                          medizinische Fußpflege sowie Massagen)
                                                                                          möglich.
   Kultur                                                                               • Friseursalons und Sonnenstudios unter
      • Veranstaltungen, die der Unterhaltung                                             Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.             Gemeinde Ehningen
        dienen, sind nicht gestattet.                                                   • Prostitutionsstätten müssen schließen.          Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales
      • Kultur-, und Freizeiteinrichtungen                                                                                                Königstraße 29
        werden für den Publikumsverkehr
                                                                                                                                          71139 Ehningen
        geschlossen. Z.B.:
        - Theater                                                                      Sport                                              Telefon: 07034 12 11 24
        - Oper                                                                          • Öffentliche und private Sportstätten werden
        - Museen                                                                          für den Publikumsverkehr geschlossen.
        - Konzerthäuser                                                                   Z.B.:
        - Clubs und Diskotheken                                                           - Fitness- und Yogastudios
        - Kinos                                                                           - Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und
        - Freizeitattraktionen drinnen oder                                                 Studienbetrieb weiterhin geöffnet
          draußen                                                                         - Thermen und Saunen
        - Spielhallen, Spielbanken oder Wettan-                                           - Tanzschulen
          nahmestellen                                                                    - Sportstätten von Vereinen jeglicher Art      Das Ehninger Wertstoffzügle fährt für Sie!
      • Spielplätze im Freien dürfen genutzt                                            • Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen
        werden.                                                                           des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder
                                                                                          privaten Sportanlagen erlaubt.
                                                                                        • Training und Veranstaltungen von Spitzen-
                                                                                                                                         Das Wertstoffzügle fährt 2-wöchentlich, jeweils am Mittwoch nach
                                                                                          und Profisport ohne Zuschauer möglich.
   Reisen & Beherbergung
                                                                                        • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf-       der Restmüllabfuhr:
       • Verzicht auf private Reisen sowie Besuche                                        oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt.
         von Verwandten.                                                                • Hundesport erlaubt.
       • Keine überregionalen touristischen Ausflüge.                                   • Rehasport erlaubt.                             Diese Einrichtung ist für ältere und gehbehinderte Bürger*innen
       • Keine Busreisen zu touristischen Zwecken.                                                                                       gedacht, die keine Möglichkeit haben, ihre Wertstoffe selbst zum
       • Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit
         gestattet.
                                                                                                                                         Wertstoffhof zu bringen.
                                                                                       Arbeiten
       • Übernachtungsangebote nicht für
                                                                                                                                         Aufgrund der aktuellen Situation der Coronavirus-Pandemie können auch
         touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch                                  • Home Office überall dort, wo es möglich
         für Campingplätze. Dauercamping aber                                             ist.                                           Bürger*innen, die zur Risikogruppe gehören (Ältere und Menschen mit
         weiterhin erlaubt.                                                             • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen          Vorerkrankungen) diesen Service nutzen.
       • Geschäftliche, notwendige Reisen und                                             Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes
         Übernachtungen bleiben erlaubt.                                                  möglich.
                                                                                        • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                                          auflagen.                                      Folgende Haltestellen werden angefahren:

                                                                                                                                         Herdstelle (Ecke Maurener Straße/Herdweg)                               14.45 Uhr
   Hilfsmaßnahmen
                                                                                                                                         Beethovenstraße 5                                                       15.00 Uhr
                                                                                                                                         Schlossstraße (am „Haus am Pfarrgarten“)                                15.15 Uhr
   • Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
   • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.                                                                Bol (Ecke Königsberger-/Herrenberger Straße)                            15.30 Uhr

                                                                                                                                         Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales
                                                                                                  Ein ausführliches FAQ finden Sie auf   unter der Tel-Nr.: 07034 121 124.
 Stand: 01.11.2020                                                                                » Baden-Württemberg.de

SEITE 8                                                                                                            DONNERSTAG, 5. NOVEMBER 2020
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Mitteilungsblatt
Gemeinde Ehningen                                             Amtliche Bekanntmachungen

    Aufruf zur Haus- und Straßensammlung der Kriegsgräberfürsorge
    Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
    Bezirksverband Nordwürttemberg

    Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom 17. Oktober bis 22. November 2020
    Für die deutschen Kriegsgräberstätten im Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende.
    Vor über 75 Jahren endete der 2. Weltkrieg. Mitteleuropa erlebt seither die längste Friedenszeit seiner Geschichte. Insbe-
    sondere die Zeit zwischen den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts war so kurz, dass sie auch nur als die Phase der
    Zwischenkriegsjahre bezeichnet werden kann.
    Nach dem Ende des 1. Weltkrieges schwiegen zwar die Waffen, jedoch fand keine Aussöhnung unter den verfeinden Völkern
    statt. Daher ist die Wurzel des 2. Weltkrieges vor allem auch in den Folgen des 1. Weltkrieges zu suchen. Wo frühere Feinde
    jedoch zu Freunden werden, dort ist kein Platz für Krieg.
    Die Pfege von Kriegsgräbern ist deswegen nicht nur eine humanitäre Aufgabe. Sie stellt auch einen wichtigen und nach-
    haltigen Beitrag zur Aussöhnung und somit zum Erhalt des Friedens dar.
    Der Volksbund erfüllt diese Aufgabe in 46 Staaten. Aktuell betreut er die Ruhestätten von circa 2,8 Millionen deutschen
    Kriegstoten auf 832 Kriegsgräberstätten. Seit der politischen Wende konnten mit dem Arbeitsschwerpunkt in Ost- und Süd-
    osteuropa mehr als 950.000 Kriegstote geborgen und umgebettet werden.
    Breite Anerkennung fndet darüber hinaus die Jugendarbeit des Volksbundes. Sie ist seit jeher ein geeigneter Brückenbauer
    internationaler Verständigung. Der Volksbund ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und betreibt seit 1953 als ein-
    ziger Kriegsgräberdienst eine eigene Jugend- und Schularbeit.

                                                                      Bitte helfen Sie dem Volksbund durch Ihre Spende bei der Anlage und Pfege von Kriegsgräberstätten sowie beim Ausbau
                                                                      der Jugendarbeit. Sie tragen so direkt zum Frieden in Europa bei.
                                                                      In der Gemeinde Ehningen konnten in diesem Jahr leider keine freiwilligen Helfer für die Haus- und Straßensammlung
                                                                      gefunden werden. Deshalb wurde dem heutigen Mitteilungsblatt ersatzweise ein Überweisungsformular beigelegt, das
                                                                      gleichzeitig eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt darstellt. Sollten Sie Ihre Spende online oder am Bankauto-
                                                                      maten überweisen, vermerken sie bitte die Spenden-Nummer, welche auf dem Ihnen zugestellten Überweisungsformular
                                                                      angegeben ist und Ihren Wohnort. Der Volksbund und die Gemeinde bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die wichtige Arbeit
                                                                      des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit einer angemessenen Spende zu unterstützen:
                                                                      BW-Bank Stuttgart, IBAN: DE30 6005 0101 0002 6266 64, BIC: SOLADEST600
                                                                      Außerdem besteht anlässlich der Gedenkfeier zum Volkstrauertag die Möglichkeit der Direktspende in hierfür auf dem
                                                                      Friedhof aufstellten Spendenbüchsen.
                                                                      gez. Guido Wolf MdL                                                                  gez. Hartmut Holzwarth
    Kriegsgräberstätte in Korpowo/Russland –                          Minister der Justiz und für Europa des Landes Baden-Württemberg,                     Oberbürgermeister,
    hier ruhen 3 Gefallene aus Ehningen                               Vorsitzender des Landesverbands Nordwürttemberg                                      Bezirksvorsitzender

Termine für das „offene Beratungs-                                Die Beratung fndet ohne Voranmeldung statt. Des-                  Amt für Familie, Jugend, Senioren und Soziales –
                                                                  halb könnte es sein, dass es zu Wartezeiten kommt.                Amtsleiterin Marga Heller,
angebot“ des Sozialen Dienstes vom                                Sie können selbstverständlich auch einen individu-
Landratsamt Böblingen in Ehningen                                 ellen Termin außerhalb der offenen Beratung verein-               Tel.: (0 70 34) 1 21-1 29

Der Soziale Dienst des Amtes Jugend und Bildung                   baren.
Böblingen ist die Anlaufstelle:                                   Die Beratungsgespräche unterliegen dem Daten-
· bei Fragen und Problemen, die Ihre Familie betref-              schutz, was bedeutet, dass die Gespräche vertrau-                 Kein Mitteilungsblatt erhalten
  fen;                                                            lich behandelt werden.                                            Seit Oktober 2017 wird das Mitteilungsblatt der Ge-
· bei Fragen zur Erziehung;                                       Wir möchten mit dem Beratungsangebot nicht nur                    meinde Ehningen kostenlos an alle Haushalte ver-
· bei familiären Konfiktsituationen, in denen wir ver-            Familien und ihre Kinder ansprechen, sondern ste-                 teilt.
  mittelnd helfen, wieder einen gangbaren Weg zu                  hen in diesen Zeiten gerne auch Lehrern, Erziehern                Sollten Sie einmal kein Mitteilungsblatt erhalten ha-
  fnden;                                                          und anderen interessierten Personen zur Verfügung.                ben, haben Sie die Möglichkeit sich ein Exemplar
· in Krisensituationen, in denen Sie Unterstützung                                                                                  auf dem Rathaus (Infoständer im Eingangsbereich)
                                                                  Die geplanten Besprechungstermine in Ehningen
  und Entlastung benötigen;                                                                                                         abzuholen.
                                                                  fnden aufgrund der aktuellen Situation der Coro-
· bei Fragen im Zusammenhang mit Trennung und                     navirus-Pandemie nicht statt.                                     Sollten Sie aber wiederholt oder über einen länge-
  Scheidung.                                                                                                                        ren Zeitraum kein Mitteilungsblatt erhalten, bitten
                                                                  Sie können sich entweder telefonisch oder per                     wir Sie, sich mit der KREISZEITUNG Böblinger Bote,
Wenn notwendig vermittelt, begleitet und bietet der
                                                                  E-Mail, auch gerne anonym, bei Frau Spengler                      Wilhelm Schlecht GmbH & Co. KG,
Soziale Dienst zahlreiche Hilfen in Zusammenarbeit
                                                                  beraten lassen.                                                   Telefon (0 70 31) 62 00-50 oder
mit ihren Kooperationspartnern und Trägern der frei-
en Jugendhilfe.                                                                                                                     E-Mail: Leserservice@krzbb.de
                                                                  Kontakt:                                                          in Verbindung zu setzen.
Da oft „Berührungsängste“ vor dem Sozialen Dienst
bestehen, möchten wir durch die zuständige Be-                    Landratsamt Böblingen, Amt für Jugend und Bil-                    Für die Zustellung des Mitteilungsblattes ist nicht die
zirkssozialarbeiterin für Ehningen - Frau Spengler                dung, Frau Spengler,                                              Gemeinde Ehningen sondern die KREISZEITUNG
das Angebot einer offenen und unverbindlichen Be-                                                                                   Böblinger Bote zuständig.
ratung im Rathaus und in der Friedrich-Kammerer-                  Tel.: (0 70 31) 6 63-16 53, E-Mail:
Gemeinschaftsschule anbieten.                                     k.spengler@lrabb.de                                               Bürgermeisteramt

                                                                      DONNERSTAG, 5. NOVEMBER 2020                                                                                     SEITE 9
Um- und Neubau Kindertagesstätte und Kinderhaus Herrenberger Straße
Sie können auch lesen