Verbandsmagazin Ausgabe 1/2020 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV

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Verbandsmagazin Ausgabe 1/2020 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
Verbandsmagazin
Ausgabe 1/2020
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2020 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
Was Steuerberater heute so
im Kopf haben?

LKWs

  Denn Software-Lösungen von Agenda ermöglichen eine einfache Zusammen-
  arbeit mit Ihren Mandanten. So gehen die täglichen Aufgaben ganz leicht von der
  Hand. Und Sie haben vor allem eines im Kopf: den Erfolg Ihrer Mandanten. Zum Beispiel
  den des Logistikunternehmens und wie es die Erweiterung seines Fuhrparks finanziert.

  agenda-steuerberater.de
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2020 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
Inhalt

VORWORT
                     Kaufmännische Beratung für Mitarbeiter                             5

AKTUELLES
                     Auf ein Wort!
                     „Der Weg war nicht einfach, aber am Ende erfolgreich“              8
                     STEUERFORUM 2020                                                  12
                     bremer steuertage 17. - 20. September 2020
                     Unternehmensnachfolge – ich bin dann mal weg …                    16
                     Abschlussfeier der neubestellten Steuerfachwirte und
                     Fachassistenten Lohn & Gehalt im Bremer Rathaus                   19

NACHRICHTEN
                     Digitalisierung stemmen                                           20
                     bAV mit Riester-Förderung: neue Relevanz für
                     „alten“ Rechtsanspruch                                            22
                     Leistungsfaktor Raumtemperatur                                    26
                     Anerkanntes Syndrom                                               28

DSTV-BERICHT
                     DStV-Symposium widmete sich dem Schutz für
                     Kanzleien vor Cyberangriffen                                      30
                     Coronavirus – Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen
                     und Selbständige                                                  31
                     Bedeutung der BBiG-Novelle für die bestehenden
                     Fortbildungsbezeichnungen                                         32
                     Steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung 2.0?      33
                     Befugnisse der Steuerberater im Statusfeststellungsverfahren
                     – DStV-Präsident Elster im Gespräch mit MdB Jana Schimke          36

BFH-ENTSCHEIDUNGEN
                     Aktuelle BFH-Enscheidungen                                        39

SEMINARE
                     Grundwissen zur Kassenführung und/oder Expertenwissen zur Kasse   42
                     Update: Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung                  43
                     Aktuelles Verfahrensrecht für die Beratungspraxis                 44
                     Brennpunkt Umsatzsteuer                                           45
                     Umsatzsteuer bei Immobilien und/oder Internet und Umsatzsteuer    46
                     Aktuelles Insolvenzsteuerrecht und/oder Sanierung oder
                     Insolvenz – Steuerberatung in der Krise des Mandanten             47
                     Nachfolgeberatung bei Privatvermögen mit dem
                     Schwerpunkt Immobilien                                            48
                     Aktuelle Bilanzierungsfragen 2019/2020                            49
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Betriebswirtschaftliche Auswertung – BWL für Mitarbeiter            50
                                                Personengesellschaften und ihre Gesellschafter im
                                                Einkommensteuerrecht                                                51
                                                Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte                  52
                                                Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeiten und Familienpflegezeit       53
                                                Buchführungsupdate                                                  54
                                                Rund um die Rechnung 2020                                           55
                                                Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Anteilseigner         56
                                                Besondere Abrechnungsgruppen                                        57

ANZEIGEN
                                                Marktplatz                                                          58

IMPRESSUM
Herausgeber                                                                   Bildnachweis
Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. (VR 2404 AG Bremen)                 Titel          © antishock
Theodor-Heuss-Allee 6, 28215 Bremen                                           Seite 10       © Elena Medvedeva
Telefon 0421 59 58 40                                                         Seite 20       © Li Hong
Fax 0421 59 58 422                                                            Seite 26       © avlo Syvak
                                                                              Seite 28       © Jozef MiÄ?ic
info@stbv-bremen.de                                                           Seite 40       © Daniel Berkmann
www.stbv-bremen.de                                                            Seite 45       © Matthias Enter
                                                                              Seite 46       © Daniel Berkmann
Verantwortlich für den Inhalt                                                 Seite 54       © Trueffelpix
Vorstand und Geschäftsführung                                                 Seite 60       © Christophe BOISSON

Gestaltung, Satz und Layout
Alexandra Kremer

Verantwortlich für Anzeigen
Alexandra Kremer

Der Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. ist nicht ver-
antwortlich für die hier abgedruckten Meinungen in namentlich
gekennzeichneten Artikeln und für Inhalte externer Internetseiten.
Änderungen und alle Rechte vorbehalten.
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2020 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
Michael Tiedt
       Stellvertretender
       Vorstandsvorsitzender, StB

Digitalisierung als Chance in der Krise - Kaufmännische Beratung für Mitarbeiter
Das neuartige Corona-Virus stellt die gesamte Gesell-      häufig „nur“ um die Aufbereitung relevanter Unterneh-
schaft vor enorme Herausforderungen. Deutschland           mensdaten, die uns bereits vorliegen. Es geht unseren
unternimmt alle Anstrengungen, die Ausbreitung best-       Mandanten darum, den eigenen Betrieb und die von
möglich einzudämmen und erheblich zu entschleuni-          uns gelieferten Auswertungen (BWA) zu verstehen. Meis-
gen. Auch für uns steht der Schutz der Gesundheit an       tens werden Themenstellungen wie Planungsrechnung,
erster Stelle, weshalb wir beschlossen haben unseren       Liquiditätssteuerung   oder      Investitionsbeurteilungen
Seminarbetrieb   vorübergehend     einzustellen.   Unser   dann zusätzlich nachgefragt. Um diesen Anforderun-
Anspruch war es schon vor der Krise, mit Ihnen gemein-     gen gerecht zu werden, müssen wir als Steuerberater
sam den Weg der Digitalisierung zu beschreiten. Wir        und Kanzleiinhaber diese Aufgaben zunehmend auf
arbeiten derzeit mit Hochdruck an digitalen Lösungen,      mehrere Schultern verteilen, da unsere Zeit bekanntlich
um dem Schulungsbedarf des Berufsstands auch ohne          begrenzt ist. Unser Ziel sollte es sein, uns Entlastungen
Präsenzveranstaltungen gerecht zu werden.                  zu verschaffen und gleichzeitig unsere kompetenten
                                                           Mitarbeiter*innen gezielt in die neuen Arbeitsprozesse
Erste Schritte hierzu haben wir bereits vor der Corona-    einzubinden. Aus diesem Grund bieten wir im Land Bre-
Krise auf den Weg gebracht. Beispielsweise widmen          men nun erstmals einen Zertifikats-Lehrgang im Bereich
wir uns dem Thema „kaufmännische Beratung unse-            der kaufmännischen Beratung von Mandaten an.
rer Mandanten“ in einem eigens konzipierten Zerti-
fikatslehrgang, der im Juni 2020 angeboten wird. Ziel      Ziel dieses Lehrgangs ist eine praxisorientierte Ver-
ist die Verknüpfung von Präsenzveranstaltungen und         mittlung von Grundlagenwissen und der Aufbau von
Blended-Learning.                                          Kompetenzen, die zu einer zielgerichteten betriebswirt-
                                                           schaftlichen Beratung von Mandanten führen sollen.
Insbesondere für unsere Mandanten wird es immer            Die meisten unserer Mitarbeiter*innen haben bereits
wichtiger, ihnen eine umfassende kaufmännische             während     ihrer   Ausbildung     betriebswirtschaftliche
Beratung anzubieten und ihre Fragen z.B. zu den BWA        Kenntnisse erworben. Diese gilt es nun aufzufrischen, zu
fachmännisch beantworten zu können. Dabei geht es          vertiefen und anzuwenden. Für alle ist dieser Lehrgang

                                                               STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.          5
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eine optimale Chance, um sich persönlich weiterzu-           den den Teilnehmer*innen Detailinformationen und
qualifizieren und direkt im Anschluss umsetzbare Ergeb-      Anwendungsfälle bereitgestellt, so dass die Lerninhalte
nisse für die Kanzlei und die Mandanten zu schaffen.         ganz individuell vertieft werden können. Wir planen
                                                             den Lehrgang mit insgesamt drei Präsenztagen, dazu
Ich habe mir in einigen Kanzleien bereits ein erstes Mei-    kommen noch circa 45 Stunden für die zeit- und ortsun-
nungsbild verschafft und kann erfreulicherweise sagen,       abhängige Nachbereitung – je nach Vorwissen und
dass sich viele Mitarbeiter*innen positiv zu dem neuen       Kenntnissen. Eine Lernerfolgskontrolle erfolgt individuell
Fortbildungsangebot geäußert haben. Mein Ziel ist es,        über bereitgestellte Onlinetests. Die Nutzung der digi-
dass wir am 16. Juni mit diesem neuen Konzept star-          talen Inhalte ist endgeräteunabhängig – d.h. sowohl
ten können. Auf alle Interessierte wartet ein modernes       per Smartphone, Tablet als auch Laptop/PC möglich.
Unterrichtskonzept, welches sich in drei Module aufteilt:    Auch muss dafür nichts installiert werden. Zukünftig
Grundlagen, Instrumente und Anwendung. Im Grund-             könnte ich mir auch vorstellen, dass die Lerninhalte per
lagenmodul geht es zunächst darum, die Zusammen-             App gesteuert werden.
hänge zu verstehen und die wichtigsten Begriffe und
Methoden kennenzulernen, um die kaufmännischen               Diese moderne Form der Vermittlung und des Lernens
Prozesse im Unternehmen bewerten und analysieren zu          ist für uns ein Novum. Daher freue ich mich ganz beson-
können. Im zweiten Modul werden die Instrumente und          ders auf den Start dieses Lehrgangs und auf die Mög-
Auswertungen aus den vorhandenen Programmen                  lichkeit, unseren Mitarbeiter*innen das Wissen und die
des Rechnungswesens erläutert und analysiert, die            Kompetenz für dieses Beratungsfeld näherzubringen.
später für die Beratung von Mandanten genutzt wer-
den können. Im abschließenden Modul steht die pra-           Herzliche Grüße
xisnahe Vorbereitung und Durchführung solcher Bera-
tungsgespräche auf dem Lehrplan. Das besondere
an unserem neuen Zertifikats-Lehrgang ist die Nutzung
einer interaktiven E-Learning-Plattform. Auf dieser wer-     Michael Tiedt
                                                             Stellvertretender Vorsitzender, StB

                                               Zertifikats-Lehrgang - Kaufmännische
              NEU!                             Beratung von Mandanten 2020
                                               Lehrgang (41191)
            Blended-
            Learning                           Alle Themenbereiche werden im Präsenztraining kom-
                                               pakt und anschaulich dargestellt und an einem durch-
                                               gängigen Unternehmensbeispiel erläutert. Die Inhalte
                                               vom ersten und zweiten Modul werden auf einer
                                               interaktiven E-Learning-Plattform individuell vertieft.
                                               Hier werden gezielte Detailinformationen und Anwen-
                                               dungsfälle bereitgestellt. Die Bearbeitung kann außer-
                                               halb der Präsenztermine zeit- und ortsunabhängig
                                               erfolgen. Eine Lernerfolgskontrolle erfolgt direkt über
                                               bereitgestellte Onlinetests.

6       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
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Mitgliederversammlung
     im Club zur Vahr e.V. Bremen
                    Mittwoch, 10.06.2020

               09:30 - ca. 12:00 Uhr
               9-Loch-Golfturnier

               12:00 - ca. 13:00 Uhr
               Golf-Schnupperkurs

               14:00 - ca. 18:00 Uhr
               Mitgliederversammlung

               18:30 - ca. 21:00 Uhr
               Spargelessen

               Club zur Vahr e.V. Bremen
               Bürgermeister-Spitta-Allee 34
               28329 Bremen

                                online
                                       JETZT
                                        anme
                                s tbv-b      lde
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Niklas Czeskleba
                                          „Der Weg war nicht einfach, aber am Ende erfolgreich“

                                          Auf ein Wort!
                                          Niklas Czeskleba (27) hat gerade seine Prüfung zum Steuerfachwirt
                                          erfolgreich bestanden.

                                          Mit 16 Jahren zählte Niklas Czeskleba 2009 zu den jüngsten
                                          Auszubildenden zum Steuerfachangestellten. Elf Jahre später hat er jetzt
                                          seine Prüfung zum Steuerfachwirt erfolgreich bestanden und strebt nun
                                          bereits sein nächstes berufliches Ziel an: Steuerberater.

                                          Als Fazit zu seiner Weiterbildung zum Steuerfachwirt hält Herr Czeskleba
                                          fest: „Auch wenn der berufsbegleitende Lehrgang viel Zeit in Anspruch
                                          genommen hat, ist ein positives Ergebnis doch die beste Motivation für
                                          den weiteren Berufsweg“, sagt Niklas Czeskleba.

1.) Wann haben Sie sich dazu entschlossen, den Lehr-       eine Menge Zeit kosten wird, aber Zweifel hatte ich
gang zum Steuerfachwirt zu absolvieren? Was war Ihre
                                                           eigentlich nie. Das liegt aber auch daran, dass ich von
persönliche Motivation?
                                                           meinem Arbeitgeber – der Kanzlei Heitkamp & Partner
Nachdem ich 2012 meine Ausbildung zum Steuerfa-
                                                           – von Anfang an sehr unterstützt, motiviert und in mei-
changestellten erfolgreich abgeschlossen hatte, stand
                                                           nem Vorhaben bestärkt wurde. Das heißt auch, dass
für mich schnell fest, dass das noch nicht das Ende
                                                           mir von meinen Kollegen während der Prüfungspha-
meines beruflichen Werdegangs ist und ich meine
                                                           sen weitestgehend der Rücken freigehalten und ich
Kenntnisse im Bereich Steuerrecht unbedingt vertiefen
                                                           vorbildlich vertreten wurde. In den heißen Lernphasen
und weiter ausbauen möchte. Ein berufliches Weiter-
                                                           habe ich mir zwar Urlaub genommen, aber auch zwi-
kommen bedeutet für mich neue Herausforderungen,
                                                           schendurch gab es immer wieder kooperative Verein-
komplexere Fälle, mehr Verantwortung und am Ende
                                                           barungen.
natürlich auch ein höheres Gehalt. Nachdem ich die
erforderlichen drei Jahre Berufspraxis hinter mir hatte,
                                                           3.) Wie haben Sie den Lehrgang wahrgenommen?
war für mich klar, dass ich jetzt den nächsten Schritt     War es schwierig sich wieder an den schulischen Fron-
gehen und den Lehrgang zum Steuerfachwirt absol-           talunterricht zu gewöhnen?

vieren möchte.                                             Natürlich ist es nicht einfach, über eineinhalb Jahre
                                                           zusätzlich zu dem wöchentlichen Arbeitspensum in der
2.) Hatten Sie Zweifel, ob Sie den anspruchsvollen An-     Kanzlei montagsabends von 18 bis 21.15 und jeden
forderungen des Lehrgangs parallel zu ihrem Berufs-
                                                           Samstag von 8 bis 13 Uhr an einem Fortbildungslehr-
alltag gerecht werden können?
                                                           gang teilzunehmen. Zumal ich meistens den restlichen
Ich wusste zwar von Anfang an, dass es nicht einfach
                                                           Samstag und besonders vor Klausuren auch den Sonn-
sein wird, da der Lehrgang sehr anspruchsvoll ist und
                                                           tag zum Lernen genutzt habe. Andererseits weiß man

8       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2020 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
Aktuelles

von Anfang an, wofür man lernt und dass es sich um        5.) Sie haben bereits 2015 einen ersten Versuch unter-
                                                          nommen, ihren Steuerfachwirt zu machen. Damals hat
einen zeitlich begrenzten Lehrgang handelt. Der Lehr-
                                                          es leider nicht gereicht. Nun erfolgte der zweite Anlauf
gang an sich verlief tatsächlich weitestgehend in Form    mit Erfolg. Wie haben Sie das „Scheitern“ damals emp-
von Frontalunterricht, in dem uns die unterschiedlichen   funden und wie haben Sie sich ein zweites Mal moti-
                                                          vieren können?
Dozenten die einzelnen Lerninhalte wie Allgemei-
nes und besonderes Steuerrecht, Rechnungswesen,           Dazu muss man zunächst sagen, dass allgemein

Grundzüge der Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht     bekannt ist, dass der Lehrgang und die Fortbildung

nähergebracht haben. Elektronische Lernskripte und        zum Steuerfachwirt kein Zuckerschlecken sind. Bei den

der Zugriff auf die Online-Datenbank NWB Steuer- und      Prüfungen geht es für alle von vornherein reinweg ums

Wirtschaftsrecht bieten einem dazu die Möglichkeit,       Durchkommen und Bestehen. Gute Noten sind eher

das erlernte Wissen weiter zu vertiefen und sich ent-     nebensächlich. Das alles war mir schon bekannt, aber

sprechend auf die Klausuren und Prüfungen vorzu-          im Nachhinein muss ich zugeben, dass ich vielleicht

bereiten. Ich habe schnell gemerkt, dass ich das neu      doch zu blauäugig in den Lehrgang gegangen bin und

erlernte Spezialwissen auch umgehend in meinem            es mir leichter vorgestellt habe. Als ich damals erfah-

Arbeitsalltag anwenden konnte. Das bezieht sich vor       ren habe, dass ich die Prüfung nicht bestanden habe

allem auf besondere Fälle, die ich nun durchdachter       und auch gar nicht zur mündlichen Prüfung zugelas-

und deutlich schneller erfassen kann.                     sen wurde, war ich natürlich enttäuscht und frustriert.
                                                          Ich hatte allerdings die Möglichkeit, meine Klausuren

4.) Wie haben Sie gelernt und wie haben Sie sich auf      einzusehen und musste feststellen, dass mein erlerntes
die Prüfungen vorbereitet?                                Wissen einfach nicht ausgereicht hat. Es waren offen-

Ich muss sagen, dass ich in meinen Lernmethoden           sichtlich Lücken vorhanden. Dass ich den Lehrgang ein

doch eher „old school“ veranlagt bin. Auch wenn           zweites Mal machen würde, stand für mich aber sofort

uns die Lernmaterialien online und digital zur Ver-       außer Frage. Allerdings habe ich mir überlegt, dass ich

fügung gestellt wurden, arbeite ich am liebsten mit       zunächst weitere Berufserfahrung sammele, um dann

ausgedruckten Zetteln und Skripten, auf denen ich         im zweiten Anlauf meinen Steuerfachwirt und anschlie-

handschriftlich meine Notizen und Anmerkungen hin-        ßend den Steuerberater in einem Zuge zu meistern.

zufügen kann. Im Zuge der Prüfungsvorbereitung habe
ich zusätzlich an einem Intensivlehrgang für die StfW-    6.) Was waren Ihre Gedanken nachdem Sie Ende
                                                          Januar erfahren haben, dass Sie die Prüfungen bestan-
Abschlussprüfung und an einem Klausurenfernlehrgang
                                                          den haben? Haben Sie jetzt erst einmal genug vom
teilgenommen. So hatte ich die Möglichkeit, schon im      Lernen?
Vorfeld von zu Hause aus komplette Klausuren als Vor-
                                                          Ich muss schon sagen, dass ich sehr erleichtert war, als
bereitung zu schreiben, und bekam ein Gefühl dafür,
                                                          ich das Ergebnis schwarz auf weiß vor mir hatte. Denn
was in vier- beziehungsweise fünfstündigen Klausuren
                                                          hundertprozentig sicher war ich mir auch dieses Mal
erwartet wird. Darüber hinaus hatten wir innerhalb
                                                          nicht, obwohl ich deutlich mehr und vor allem fokus-
unseres Lehrgangs eine tolle Gemeinschaft und haben
                                                          sierter gelernt habe als beim ersten Mal. Ich habe mich
uns untereinander geholfen und uns über eine Chat-
                                                          insgesamt weniger ablenken lassen. Gleichzeitig stand
Gruppe über einzelne Aufgaben ausgetauscht.

                                                              STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.         9
Verbandsmagazin Ausgabe 1/2020 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
für mich schnell fest, dass ich mich nicht lange auf mei-   wirt das naheliegende Ziel sein. Rückblickend kann ich
     nem Erfolg ausruhe. Also habe ich mich schon jetzt für      sagen, dass die erforderlichen drei Jahre Berufspraxis
     den nächsten Lehrgang zum Steuerberater angemel-            auch wirklich notwendig sind, um Erfahrung zu sam-
     det. Aber vorher gönne ich mir erst einen Urlaub zum        meln und eine gewisse Reife zu entwickeln. Aus eige-
     Ausspannen bevor es Anfang Juni weitergeht mit dem          ner Erfahrung kann ich sagen, wer regelmäßig an den
     Lernen. Dieses Mal handelt es sich allerdings um einen      Unterrichtsstunden teilnimmt, kontinuierlich lernt und
     Vollzeitlehrgang über vier Monate.                          sich intensiv mit der Prüfungsvorbereitung und dem
                                                                 Schreiben von Klausuren auseinandersetzt, hat sehr
     7.) Welchen Tipp haben Sie für Steuerfachangestellte,       gute Chancen, den Lehrgang erfolgreich zu bewälti-
     die gerade überlegen, am nächsten StfW-Lehrgang             gen.
     teilzunehmen?

     Ich kann nur jedem empfehlen, diesen Schritt zu
     wagen. Für jeden Steuerfachangestellten, der sich
     beruflich weiterbilden möchte, sollte der Steuerfach-

                                                                                        JETZT
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STEUER
FORUM
2020
Vorträge, Fachausstellung, Podiumsdiskussion
Bremer Steuer-Institut GmbH bietet breites Programm
für den Berufsstand

  Mit hochkarätigen Referenten, spannenden Themen,          wurde, stand das Thema „Die digitale Zukunft der Steu-
  einer informativen Fachausstellung sowie der Mög-         erberatung“ mit der wichtigen Frage „Wo steht der
  lichkeit zum kollegialen Austausch hat sich das Steu-     Berufsstand heute?“. Genau dieser Frage ging Dipl.-
  erforum der Bremer Steuer-Institut GmbH wieder als        Kfm. Bernd Sacher (Steuerberater, vBP, DATEV e.G.)
  großer Erfolg herausgestellt. Mit rund 120 Teilnehmern    in seinem Auftaktvortrag mit dem Titel „Steuerbera-
  knüpfte die Veranstaltung an die positive Resonanz        tung der Zukunft“ nach. Zugleich thematisierte er die
  aus den Vorjahren an. Alle Anwesenden nutzten am          Bedeutung der betriebswirtschaftlichen Beratung als
  5. März das umfangreiche Programm im Radisson Blu         künftigen   Beratungsschwerpunkt     des   Berufsstands.
  Hotel, um sich fachlich fortzubilden, neue Kontakte       Herr Sacher war an diesem Tag ebenso kurzfristig als
  zu knüpfen und mit Berufskollegen auszutauschen.          Referent eingesprungen wie Frau Dr. Isabel Klocke
  „Natürlich stand auch unsere Veranstaltung unter den      (Justiziarin und Leiterin der Abteilung Steuerrecht und
  Zeichen des Coronavirus, aber wir haben es dennoch        Steuerpolitik des Bundes der Steuerzahler). „Krankheits-
  geschafft, den Fokus weitestgehend auf unsere fach-       bedingt mussten wir unser Programm leider sehr kurzfris-
  lichen Inhalte zu legen“, betont Ralf Heitkamp, Vorsit-   tig abändern. So konnten weder Herr Dr. Robert Mayr
  zender des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen         (CEO DATEV e.G.) noch Herr Reiner Holznagel (Präsi-
  e.V. Im Mittelpunkt der diesjährigen Fachtagung, die      dent des Bundes der Steuerzahler) an der Veranstal-
  vom Senator für Finanzen Herrn Dietmar Strehl eröffnet    tung teilnehmen. Glücklicherweise haben wir mit Frau

  12      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Dr. Klocke und Herrn Sacher in kürzester Zeit adäqua-        der kurzweiligen Podiumsdiskussion unter anderem
ten Ersatz gefunden.“, berichtet Ralf Heitkamp. Auf          Aspekte der betriebswirtschaftlichen Beratung, der
den ersten Fachvortrag folgte eine kurze Erfrischungs-       Nutzung von Change-Management-Systemen sowie
pause und die Möglichkeit, an einem 15-minütigen             (zukünftige) Möglichkeiten zum elektronischen Daten-
Kurzvortag unseres Hauptsponsors, der BMD GmbH,              austausch zwischen Steuerpflichtigem, Steuerberater
zum Thema „KI – Künstliche Intelligenz in der Steuerbe-      und Finanzverwaltung zur Sprache. Nach der Mittags-
ratung: Was ist Künstliche Intelligenz und wie lernt eine    pause referierte Prof. Dr. Thomas Küffner mit seiner
Maschine“ teilzunehmen. Vor der Mittagspause mit             erfrischenden Art zum Thema „Änderungen des nati-
einem reichhaltigen Buffet erwartete die Teilnehmer          onalen und internationalen Gesetzgebers zum Umsatz-
eine informative Podiumsdiskussion zum Thema „Wie            steuerrecht“. Abgeschlossen wurde der fachliche
verfahren wir (uns) in der Zukunft? – Steuerberater, Steu-   Teil mit einem ertragsteuerlichen Überblick über die
erpflichtiger, Finanzverwaltung“. Neben Bernd Sacher         „Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2019“ von
nahmen Dr. Isabel Klocke und Oliver Jelsch (Director         Herrn Dr. Strahl. Anschließend nutzten die Teilnehmer
Sales and Business Development akquinet port con-            und die Aussteller das Get Together mit Fingerfood und
sulting GmbH) an der von Dr. Martin Strahl moderier-         Getränken zum entspannten Ausklang sowie zum Aus-
ten Gesprächsrunde teil. Inhaltlich kamen während            tausch mit den Berufskollegen und Ausstellern in netter

                                                                 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.        13
Runde. „Nach Rücksprache mit Teilnehmern, Referen-         menarbeit mit dem Radisson Blu Hotel hat gut funk-
ten, Ausstellern und Sponsoren kann ich das diesjäh-       tioniert – und wir denken, dass für jeden etwas dabei
rige Steuerforum als durchweg positiv zusammenfas-         gewesen ist“, resümierte das Organisationsteam.
sen. Der Ablauf hat sich bewährt und ich bin mir sicher,
dass das Steuerforum auch im kommenden Jahr in die-
ser Form überzeugen wird“, so Ralf Heitkamp in seinem      Die Bremer Steuer-Institut GmbH bedankt sich bei
abschließenden Fazit. Auch das Organisationsteam           allen Referenten, Ausstellern, Teilnehmern sowie dem
um Alexandra Kremer und Diane Oetje freute sich über       diesjährigen Hauptsponsor der BMD GmbH um Herrn
einen reibungslosen Ablauf und den regen Zuspruch          Glahn und freut sich, auch im kommenden Jahr viele
der Teilnehmer. „Die Stimmung war gut, die Zusam-          Interessierte zum Steuerforum 2021 begrüßen zu dürfen.

14      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Di
                                                                                                         On ese
                                                                                                           lin s W
                                                                                                              e-F er
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                                                                                                                      ax St ndt
                                                                                                                        -fi ota eil
                                                                                                                           rs

frühzeitig informiert! Entwicklungen,                                                                                        t.d x F des
                                                                                                                                e irst
                                                                                                                                       :

Gestaltungen und Ausblick!
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                                                                Darum geht es:
                                                                •   Bewertung und Analyse des BDI zur aktuellen
                                                                    Steuerpolitik
                                                                •   Ab 2020 geltende und geplante Änderungen
                                                                    im Steuer- und Wirtschaftsrecht
                                                                •   Umfassende Erläuterung und Analyse der
                                                                    gesamten Entwicklungen im Steuerrecht von
                                                                    Gesetzgebung über Rechtsprechung und
                                                                    Finanzverwaltung im Jahr 2019
                                                                •   Wesentliche Entwicklungen im Bilanz- und
                                                                    Wirtschaftsrecht im Jahr 2019

                                                                               Print

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                                                                    Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht
                                                                    2020
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                                                                    Preis € 45,80
                                                                    ISBN 978-3-08-318456-0

                                                                              Online
                                      JStG 2019, FZulG,
                                      GrStRefG, usw.!               EBNER STOLZ/BDI
                                                                    Änderungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht
                                                                    2020 online
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                                                                    (Nutzungsdauer mind. 1 Jahr)

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bremer steuertage 17. - 20. September 2020

Unternehmensnachfolge – ich bin dann mal weg …

Freuen Sie sich gemeinsam mit uns auf die jährliche Fachreise nach Spiekeroog vom 17. – 20. September
2020.

Nutzen Sie die bremer steuertage auf der grünen Insel Spiekeroog! Erfahren Sie Fortbildung in angenehmer
Atmosphäre und auf entspannte Weise! Unser Spitzen-Referententeam informiert Sie rund um das Thema
„Unternehmensnachfolge – ich bin dann mal weg …“.

Seminarort                             Leistungen & Preise
Nordseebad Spiekeroog GmbH             Im Gesamtpaket für 370 € zzgl. USt pro Person
KOGGE                                  (für Nichtmitglieder 650 € zzgl. USt)
-Kurverwaltung und Schifffahrt-        sind folgende Leistungen enthalten:
Noorderpad 25
                                       •   Begrüßungsabend mit Speisen und Getränken
26474 Spiekeroog
                                       •   Seminare mit Bewirtung und Seminarunterlagen
                                       •   Abschlussabend mit Speisen und Getränken

16      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles

Referententeam und Seminarbeschreibung

Die Fachreise nach Spiekeroog gibt Ihnen als Teilnehmer konkrete Hinweise, wie Sie Mandaten zum Thema
Unternehmensnachfolge rechtssicher beraten können. Hierzu werden die wesentlichen steuerrechtlichen
sowie zivil- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen zur Unternehmensnachfolge anschaulich durch unser
Referententeam dargestellt. Abgerundet wird die Fachreise mit einer praxisorientierten Podiumsdiskussion.

Herr Dipl.-Finw. Wilfried Mannek
Praxisrelevante Aspekte der Unternehmensnachfolge

•   Praxisrelevante Aspekte

•   Verwaltungsvermögen in der Praxis

•   Grundlagen der steuerlichen Unternehmensbewertung

•   Exkurs: Befreiung des Familienheims in der Rechtsprechung

Herr Prof. Dr. Dirk Weitze-Scholl
Beratungsschwerpunkt Unternehmensnachfolge – Zivil- und gesellschaftsrechtliche Fallstricke bei der
Mandatsbetreuung

                                                                STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.   17
Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater.

Wer unersetzbar ist,
braucht einen Gesundheits-
schutz, der an alles denkt.
                                            rung mit dem
          e Vo rte ile de r Gruppenversiche
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        st e n d e s G e sc h äftsbetriebes
    Ko
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   www.dkv.com/s

*) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS für 3.000 Euro
   Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.1.2020)
Aktuelles
       Abschlussfeier              der neubestellten
       Steuerfachwirte und Fachassistenten Lohn & Gehalt im
       Bremer Rathaus
      Am 05. März 2020 wurden im Kaminsaal des Bremer      mitglied für die Steuerfachwirte) und Herrn Ralph
      Rathauses die Absolventen des Steuerfachwirt-Lehr-   Dröge (Prüfungsausschussmitglied für die Fachas-
      gangs und des Lehrgangs zum Fachassistenten Lohn     sistenten) geehrt. Wir gratulieren allen Absolventen
      & Gehalt feierlich von Herrn Paul Thomas Koßmann     sehr herzlich und wünschen ihnen alles Gute und
      (Präsident der Hanseatischen Steuerberaterkam-       viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg!
      mer Bremen), Frau Jutta Barre (Prüfungsausschuss-

                                                                       Der nächste Steuerfachwirt-Lehrgang der Bremer
                                                                       Steuer-Institut GmbH beginnt am 16. November
                                                                       2020.

                                                                       Frau Jutta Köpsel beantwortet Ihnen gerne Ihre
                                                                       Fragen per Telefon: 0421 59 58 413 oder per E-Mail:
                                                                       koepsel@stbv-bremen.de.

Die neubestellten Steuerfachwirte
Bild: Arndt Rathjen, FOTOGRAFIK

                                                                        Die neubestellten Fachassistenten Lohn & Gehalt
                                                                        Bild: Arndt Rathjen, FOTOGRAFIK

                                                              STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.                   19
Digitalisierung
         stemmen
         Fehlzeiten-Report 2019                               Die digitale Transformation
         ermöglicht Beschäftigten unter anderem eine flexiblere Arbeitsweise. Führungs-
         kräfte stellt gerade das vernetzte Arbeiten vor besondere Herausforderungen.

         Im Homeoffice verschwimmt die Grenze zwi-
         schen Job und Privatleben stärker. Damit
         wächst      das   Risiko,   dass   Erholungsphasen
         schrumpfen“, sagt Helmut Schröder, stellvertre-
         tender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen
         Instituts der AOK (WIdO) und Mitherausgeber
         des Fehlzeiten-Reports 2019. Hier sind – wenn
         auch aus der Ferne – die Führungskräfte
         gefragt, denn laut aktuellen Zahlen arbeiten
         rund 40 Prozent der Beschäftigten regelmä-
         ßig außerhalb ihres Unternehmens etwa bei
         Kunden oder beruflichen Partnern sowie von
         unterwegs. Knapp die Hälfte davon ist häufig
         von zu Hause aus tätig.

         Doch das Homeoffice hat auch Schattensei-
         ten: Beschäftigte im Homeoffice klagen häu-
         figer über psychische Belastungen als Men-
         schen, die nur an ihrem Arbeitsplatz tätig sind:

     • Jeder    Dritte mit Homeoffice verlegt häufig             Größere Zufriedenheit mit der Arbeit.

         Arbeitszeit auf den Abend oder das Wochen-              Viele Befragte mit Homeoffice-Einsatz berichten
         ende (33,9 Prozent).                                    von einer höheren Arbeitszufriedenheit und den
                                                                 Vorteilen flexibler Arbeit, zeigt die aktuelle Befra-
     • Mehr als ein Drittel gibt an, dass sie Probleme           gung von 2.000 Beschäftigten durch das WIdO.
         haben, nach Feierabend abzuschalten (38,3
                                                                 Mehr als zwei Drittel (67,3 Prozent) der Befragten
         Prozent).
                                                                 geben an, dass sie zu Hause mehr Arbeit bewälti-

     •   Fast ein Fünftel der betroffenen Befragten              gen können, und drei Viertel (73,7 Prozent) erklä-
         berichtet über Probleme mit der Vereinbarkeit           ren, dass sie im Homeoffice konzentrierter arbei-
         von Arbeitszeit und Freizeit (18,8 Prozent).            ten können als am Arbeitsplatz.

20         STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten

                                                              ”
     Ob sich durch die Veränderungen aufgrund der Digitalisierung
              gesundheitsförderliche oder gesundheitsschädigende
      Effekte ergeben, ist wesentlich von der konkreten Gestaltung
                                  der Arbeit und von den digitalen
                           Kompetenzen der Menschen abhängig.

                                         Antje Ducki, Professorin an der
                                          Beuth Hochschule für Technik

Arbeitsbedingungen entscheidend.

Die Herausforderung für Unternehmen ist, die
positiven Seiten der Flexibilisierung ohne nega-
tive Konsequenzen für die Gesundheit der
Beschäftigten zu nutzen. Um die Risiken im Blick
zu behalten, sollten Unternehmen regelmäßig
einen Erfahrungsaustausch der mobil arbeiten-
den Beschäftigten anbieten. Spezielle Tools,
die gesundes Arbeiten mobil und im Homeof-
fice unterstützen, können eine Bereicherung im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement sein.
Mit ihnen werden beispielsweise Gesundheits-
Checks,    Gefährdungsanalysen     sowie    Trai-
ningsangebote zur Verbesserung der Arbeits-               Quelle: gesundes unternehmen
                                                          – Das Arbeitgebermagazin der
bedingungen und des Gesundheitsverhaltens                 AOK Bremen, Ausgabe 4-19
digital bereitgestellt.

                                                                   STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.   21
bAV mit Riester-Förderung: neue Relevanz für
„alten“ Rechtsanspruch
Arbeitgeber müssen Mitarbeitern auf Verlangen eine bAV mit Riester-Förderung anbieten. Das ist nicht neu, war
bislang aber wenig praxisrelevant. Jetzt hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Riester-bAV für Arbeit-
nehmer deutlich attraktiver gemacht – die Nachfrage dürfte schnell steigen. Welche Vorschriften gelten, wie
Arbeitgeber sie rechtssicher erfüllen und was sie tun können, um dabei den administrativen Aufwand in Grenzen
zu halten.

                                                                                           Ihr Ansprechpartner bei HDI:
                                                                                           Regionaldirektion Hamburg
                                                                                           Tobias Schürings
                                                                                           Überseering 10a
                                                                                           22297 Hamburg
                                                                                           Telefon 040 44199520
                                                                                           tobias.schuerings@hdi.de

22      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf bAV               Mitarbeiter eigentlich so attraktiv? Arbeitnehmer pro-
mit Riester-Förderung. Das besagt § 1a Abs. 3 Betriebs-       fitieren von hohen staatlichen Zulagen: Die Grundzu-
rentengesetz (BetrAVG). Bislang haben die wenigsten           lage wurde kürzlich auf 175 Euro pro Jahr erhöht, für ab
Mitarbeiter dieses Recht eingefordert, wie die jüngst         2008 geborenen, kindergeldberechtigten Nachwuchs
veröffentlichte „Trägerbefragung zur betrieblichen            gibt es je 300 Euro p.a. – bei Geburt vor 2008 jeweils
Altersversorgung 2017“ im Auftrag des Bundesministe-          185 Euro p.a. – für Berufseinsteiger darüber hinaus ein-
riums für Arbeit und Soziales zeigt: 2017 wurde für nur       malig 200 Euro. Gewährt und ausgezahlt werden diese
0,1 Prozent aller Direktversicherungen die Riester-För-
derung in Anspruch genommen.

                                                                Grundsätzlich keine Zuschusspflicht
Das dürfte sich bald ändern. Denn mit In-Kraft-Treten           bei Riester in der bAV
des BRSG ist die bAV mit Riester-Förderung, geregelt
                                                                Mit dem BRSG hat der Gesetzgeber auch einen 15-pro-
unter anderem in § 10a EStG, eine echte Alternative
                                                                zentigen Zuschuss eingeführt, den Arbeitgeber ab 2019
zur bewährten, steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63
                                                                für neue und ab 2022 auch für bestehende bAV-Verträge
EStG geworden. Der Grund: In der Riester-bAV ist die
                                                                ihrer Mitarbeiter leisten müssen, soweit sie durch die Ent-
Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der Leis-
                                                                geltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen.
tungsphase entfallen. Mit der früheren Doppelver-
                                                                Die Intention: Arbeitgeber sollen sich an der bAV ihrer
beitragung, bei der die Leistungen beitragspflichtig
                                                                Mitarbeiter nicht „bereichern“. Wenn der Arbeitnehmer in
waren, obwohl zuvor bereits die Prämien aus dem
                                                                der bAV die Riester-Förderung in Anspruch nimmt, besteht
Netto-Einkommen gezahlt werden mussten, hat das
                                                                insoweit grundsätzlich keine Zuschusspflicht – schließlich
BRSG endlich Schluss gemacht.
                                                                spart der Arbeitgeber auch keine Sozialabgaben ein. Eine

Steigende Nachfrage erwartet                                    Ausnahme gilt, wenn für die steuerfreie Entgeltumwand-
                                                                lung nach § 3 Nr. 63 EStG ein Zuschuss von mehr als 15 Pro-
Arbeitgeber müssen sich darauf einstellen, dass Mitar-
                                                                zent vereinbart ist. Der übersteigende Teil ist eine freiwillige
beiter die bAV mit Riester-Förderung vermehrt nach-
                                                                zusätzliche Leistung und steht nicht mehr im Zusammen-
fragen. Für diesen Fall muss der Chef ein Angebot
                                                                hang mit einer Sozialversicherungsersparnis. Deshalb steht
vorhalten. Der Arbeitgeber ist dabei nicht verpflichtet,
                                                                dieser erhöhte Zuschuss auch Nutzern der Riester-bAV zu.
von sich aus auf den Anspruch auf die Riester-bAV hin-
zuweisen. Er muss lediglich auf Nachfrage das bei ihm
bestehende Modell der bAV allgemein beschreiben.
Ob weitergehende Informationspflichten bestehen,              Beträge von der Zentralen Zulagenstelle für Altersver-
kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Grundsätzlich         mögen (ZfA). Über die Zulagen hinaus kann es zusätz-
gilt aber, dass jede Vertragspartei für die Wahrneh-          lich zu Steuervorteilen kommen, wenn der Beitragsauf-
mung ihrer Interessen selbst zu sorgen hat. Weiterge-         wand im Rahmen des § 10 a EStG als Sonderausgabe
hende Informationspflichten aufgrund eines Wissens-           geltend gemacht wird.
vorsprungs wird man tendenziell eher bei größeren
Arbeitgebern mit entsprechend aufgestellten und               Und weil die Beiträge zur Riester-geförderten bAV aus

fachlich versierten Personalabteilungen annehmen              dem Nettoeinkommen aufgebracht werden – also

können. Jedenfalls ist der Arbeitgeber nicht verpflich-       nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungs-

tet, den Mitarbeiter individuell zur vorteilhafteren För-     beiträgen – mindern sich durch die Entgeltumwand-

derart seiner Entgeltumwandlung zu beraten.        Doch       lung im Rahmen von „Riester“ auch nicht die Ansprü-

was genau macht die bAV mit Riester-Förderung für             che gegenüber der Sozialversicherung.

                                                            STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.          23
Vertragslandschaft übersichtlich halten                   63 EStG förderfähig sind. Dies bietet aktuell ausschließ-

Ob die Förderung nach § 3 Nr. 63 oder nach § 10a          lich die HDI Lebensversicherung AG mit ihren Tarifen

EStG individuell vorteilhafter ist, hängt unter ande-     TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt an.

rem von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl
ab – und damit von Faktoren, die sich im Lauf des         Den Kontakt mit der ZfA hält ausschließlich HDI. Ändert

Lebens ändern können. Arbeitnehmer, die jederzeit         sich die Förderart, muss der Arbeitgeber dem Versiche-

die höchstmögliche Förderung in Anspruch nehmen           rer dies lediglich innerhalb von zwei Monaten mittei-

möchten, müssen zwischen den Förderarten hin- und         len. Das ist in § 5 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung

herwechseln. Das kann bedeuten, dass sie jedes Mal,       geregelt. In der Praxis werden diese Meldungen meist

wenn sich die Lebensumstände ändern, einen ande-          durch eine Schnittstelle in den gängigen Lohnabrech-

ren bAV-Vertrag besparen müssen. Doch das ist kom-        nungssystemen erzeugt. Wechselt der Arbeitnehmer

pliziert, wenig effizient für den Arbeitnehmer und wird   beispielsweise von der steuerfreien Entgeltumwand-

von vielen Arbeitgebern skeptisch gesehen, weil es die    lung zur bAV mit Riester-Förderung, stößt HDI bei der

bAV-Vertragslandschaft im Unternehmen unübersicht-        ZfA den Zulagenprozess an. Der Arbeitgeber muss sich

lich macht. Eine Alternative können Direktversicherun-    um nichts mehr kümmern.

gen sein, die sowohl nach § 10 a als auch nach § 3 Nr.

                                                Autor:
                                                Fabian v. Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender von
                                                HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI
                                                Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich

24      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
43. Deutscher Steuerberatertag 2020
18.–20. Oktober 2020 in Wiesbaden

Ein modernes, gerade erst eröffnetes Kongress-     Der Deutsche Steuerberatertag
                                                   · Update Steuerrecht: Einblicke in
zentrum, eine schöne Altstadt, gute Weine
                                                     die aktuelle Rechtsprechung
und gute Erreichbarkeit über den Flughafen         · Kanzleimanagement: Führungskultur,
Frankfurt a. M. – die hessische Landeshauptstadt     Mitarbeitergewinnung und -bindung,
                                                     neue Beratungsfelder
hat viel zu bieten. Wir nehmen Sie mit auf
                                                   · Kanzleimitarbeiter: spezielle
drei Tage voller fachlichem Input, mit vielen        Fortbildungen für Ihr Team
Gelegenheiten zum Netzwerken und Austauschen       · Alte und neue Partner treffen:
und zeigen Ihnen die Highlights der Region.          Angebote, neue Entwicklungen
                                                     und innovative Startups in unserer
Merken Sie sich den Termin schon einmal vor!         Fachausstellung
                                                   · Ein großes Wiedersehen:
                                                     Netzwerken, Fachsimpeln, Informieren
                                                     und Erfahrungen austauschen
Leistungsfaktor
     Raumtemperatur

26   STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten

Neue Studie Mindestens 20 und maximal 26             ten Büroräumen nicht zuletzt auch eine Frage
Grad sollte laut Empfehlungen der Bundesan-          des Geschlechts. Frauen frieren eher als Män-
stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die       ner, weil das Muskel-Fett-Verhältnis sowie die
Temperatur in Räumen betragen, in denen vor          Hautdicke geschlechtsspezifisch unterschied-
allem leichte Arbeiten im Sitzen verrichtet wer-     lich sind. Die ideale Bürotemperatur ist aller-
den. Welcher Wärmegrad tatsächlich als ideal         dings mehr als nur ein Wohlfühlfaktor, wie ein
empfunden wird, ist gerade im Winter in beheiz-      Forscherteam von der University of Southern
                                                     California und vom Wissenschaftszentrum Ber-
                                                     lin für Sozialforschung herausgefunden hat.
                                                     Demnach sind Frauen bei höheren Temperatu-
                                                     ren leistungsfähiger und arbeiten produktiver,
                                                     während es bei Männern genau umgekehrt
                                                     ist. In kontrollierten Experimenten mit mehr als
                                                     540 Teilnehmern beiderlei Geschlechts konn-
                                                     ten die Wissenschaftler zeigen, dass Frauen bei
                                                     Mathematik- und Worträtselaufgaben bei war-
                                                     men Raumtemperaturen am besten abschnit-
                                                     ten. Dabei hatte jedes Grad mehr einen mess-
                                                     bar positiven Effekt auf ihre Leistungsfähigkeit.
                                                     Männer hingegen erbrachten ihre Topresultate
                                                     in kühleren Räumen – die Effekte waren hier
                                                     aber deutlich geringer ausgeprägt. Nur bei den
                                                     Logikaufgaben war laut Studie kein messbarer
                                                     Einfluss der Temperatur auf das Abschneiden
                                                     der Geschlechter erkennbar.

                                                     Quelle: gesundes unternehmen – Das Arbeitgeberma-
                                                     gazin der AOK Bremen, Ausgabe 4-19

                                                     STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.           27
Anerkanntes
                                                              Syndrom

166.000 Menschen wurden
im Jahr 2017 mit insgesamt
3,7 Mio. Fehltagen wegen
Burn-out krankgeschrieben.

Quelle: Fehlzeiten-Report 2018 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).
Zahlen alters- und geschlechtsbereinigt hochgerechnet auf
die mehr als 36 Mio. gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten.

28       STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten

    Burn-out                               Seit   Langem     diskutieren
    Fachleute darüber, wie man Burn-out definieren kann und ob es
    sich dabei überhaupt um eine Krankheit oder lediglich um eine
    Ansammlung von Symptomen der Erschöpfung handelt. Nun hat
    die Weltgesundheitsorganisation WHO darauf eine Antwort gege-
    ben und Burn-out offiziell als Syndrom und damit als Faktor für
    Gesundheitsschäden anerkannt. Laut WHO-Zuordnung fällt Burn-
    out unter die Kategorie der Syndrome, die mit der Arbeit oder mit
    Arbeitslosigkeit zu tun haben. Definiert ist es als Syndrom aufgrund
    von „chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich ver-
    arbeitet wird“. Die drei Dimensionen, in denen sich Burn-out zeigt,
    sind demnach:

•   Erschöpfung und Energieverlust

•   Innere Distanz und eine negative Einstellung zum Job

•   Geringere Leistungsfähigkeit

    Ergänzend dazu weist die WHO darauf hin, dass der Begriff „Burn-
    out“ ausschließlich im beruflichen Zusammenhang und nicht „für
    Erfahrungen in anderen Lebensbereichen“ verwendet werden
    sollte.

    Quelle: gesundes unternehmen – Das Arbeitgeberma-
    gazin der AOK Bremen, Ausgabe 4-19

                STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.       29
DStV-Symposium widmete sich dem
Schutz für Kanzleien vor Cyber-Angriffen
Der wirksame Schutz für Steuerkanzleien vor kriminellen Angriffen aus dem Netz stand im Fokus des diesjährigen
Symposiums des Verbändeforums IT des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV). Unter dem Motto „Ihre Daten
sind bestimmt sicher, oder?“ fand die Veranstaltung am 6.3.2020 im Berliner Haus der Verbände statt. Angesichts
der stetig steigenden Zahl von Cyber-Attacken rief DStV-Vizepräsident StB/vBP Franz Plankermann zur Wachsam-
keit auf. IT-Sicherheit in den Kanzleien sei heute mehr denn je Chefsache.

Gefahren und Risiken erkennen                               tatsächlich einmal eintritt. Hier gehe es um technische

Zur Eröffnung beleuchtete StB/vBP Richard Deußen,           und organisatorische Maßnahmen und die Frage: Wer

Vorsitzender des Verbändeforums IT, den Hintergrund         ist im Notfall für was verantwortlich und welche Per-

der Veranstaltung. Die Digitalisierung erfasse mit immer    sonen sind zu informieren? Jeder in der Kanzlei sollte

größerer Dynamik alle Lebens- und Arbeitsbereiche.          diese Informationen schnell nachschlagen können –

Die Schattenseite dieser Entwicklung sei die steigende      und das am besten klassisch auf Papier.

Kriminalität in einer sich vernetzenden Welt. Identitäts-
diebstahl, Einschleusen von Schadsoftware, Ausspä-          Zuvor hatten drei Referenten aus der Fachverwal-

hen von Daten und digitale Erpressung – hier zeichne        tung, der Softwarebranche und der Rechtsberatung

der jüngste Lagebericht Cybercrime des Bundeskrimi-         in verschiedenen Kurzvorträgen die Frage nach dem

nalamtes (BKA) ein deutliches Bild. Über 270.000 Fälle      wirksamen Schutz vor Cyber-Angriffen aus verschiede-

seien im Jahr 2019 polizeilich erfasst worden. Die Dun-     nen Blickwinkeln beleuchtet. Sie vertieften ihre Stand-

kelziffer – so Deußen – dürfe allerdings erheblich höher    punkte in einer anschließenden Podiumsdiskussion, die

liegen. Der Fokus der Täter richte sich zunehmend           von der stellvertretenden Vorsitzenden des Verbände-

auch auf mobile Geräte und vernetzte Cloud-Dienste.         forums IT, StBin Frauke Kaps-Offeney, moderiert wurde.

Deshalb gelte heute mehr denn je: Nur wer die Gefah-
                                                            Blick auf die aktuelle Gefährdungslage
ren und Risiken von kriminellen Angriffen aus dem Netz
kennt, könne sich und seine Kanzlei wirksam schützen.       Jörg Peine-Paulsen vom niedersächsischen Innenmi-
                                                            nisterium ging auf die grundsätzlichen Gefahren von
IT-Sicherheit als Chefsache                                 Angriffen aus dem Netz ein. Bei den Themen Vertrau-

Diesen Gedanken griff auch DStV-Vizepräsident StB/          lichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten gehe

vBP Franz Plankermann in seinem Fazit der Veranstal-        es regelmäßig um ein verlässliches Zusammenspiel von

tung auf. Angesichts der stetig steigenden Zahl von         Menschen, Technik und Prozessen. Dieses Zusammen-

Cyber-Attacken rief er die Berufsangehörigen zur            spiel, so Peine-Paulsen, müsse betrieblich eingeübt

Wachsamkeit auf. IT-Sicherheit in den Kanzleien sei         und in die Unternehmenskultur übernommen werden.

heute mehr denn je Chefsache. Aber auch auf die
                                                            Schutzmaßnahmen für die Kanzlei
einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter komme es
an. Regelmäßige Schulungen in Sachen IT-Sicherheit          Dieter Schröter von der DATEV eG betonte die

seien unerlässlich. Es gelte die „Awareness“, d.h. das      Bedeutung einer koordinierten Gefahrenabwehr in

Bewusstsein für mögliche Risiken zu erhöhen. Dazu           den Kanzleien. Er plädierte für einen weitgreifenden,

gehöre auch, ein gesundes Misstrauen zu pflegen.            präventiven Ansatz zur Datensicherheit und stellte

Insbesondere in Situationen außerhalb der standard-         Möglichkeiten vor, Schadprogramme mit spezieller

mäßigen Arbeitsabläufe sei dies kein Zeichen von            Anti-Viren-Software z.B. aus eingehenden E-Mails her-

Schwäche, so Plankermann. Ebenso sollte jede Kanzlei        auszufiltern und die Kanzleien zugleich gegen weitere

einen Reaktionsplan parat haben, wenn der Ernstfall         gleichgelagerte Angriffe zu „immunisieren“.

30      STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-Bericht
Absicherung gegen eingetretene Schäden                     wie im richtigen Leben der Leitgedanke gelten, es den

RA Erich Hartmann bot schließlich einen Überblick über     Tätern nicht allzu leicht zu machen. Die Botschaft an

die Möglichkeiten, sich sowohl gegen Eigenschäden          den Berufsstand laute daher, wachsam zu bleiben,

als auch gegen Schäden, die z.B. bei den Mandan-           das Risikobewusstsein weiter zu schärfen und die Siche-

ten als Dritten entstehen können, wirksam abzusichern.     rungsmaßnahmen stets „up-to-date“ zu halten. An der

Hier gebe es mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse   gelungenen Veranstaltung nahmen unter anderem

in den Kanzleien inzwischen einige spezielle Versiche-     auch DStV-Vizepräsident StB/vBP Wolfgang Roth und

rungslösungen am Markt, mit denen sich Haftungsrisi-       DStV-Vorstandsmitglied StB Burkhard Köhler teil. Der

ken minimieren lassen.                                     DStV war außerdem durch seinen Hauptgeschäftsfüh-
                                                           rer StB/Syndikus-RA Norman Peters, Geschäftsführer
Fazit: Risikobewusstsein weiter schärfen                   Attila Gerhäuser, Referatsleiter Recht und Berufsrecht

Zum Abschluss der Veranstaltung bestand auf dem            RA Christian Michel, Referatsleiterin Steuerrecht Dani-

Podium Einigkeit: Ebenso wenig wie man vollends aus-       ela Ebert sowie Europareferent Manuel Knapp vertre-

schließen könne, z.B. im Gedränge der U-Bahn bestoh-       ten.

len zu werden, werde sich niemals hundertprozentig
ausschließen lassen, Opfer einer Cyber-Attacke zu          Die Präsentationen aller Referenten des Symposiums

werden. Allerdings müsse in der digitalen Welt ebenso      stehen ab sofort unter www.dstv.de zum Abruf bereit.

Coronavirus – Steuerliche Hilfsangebote
für Unternehmen und Selbständige
Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coro-          Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „Wir wollen den
navirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, kön-   betroffenen Firmen und Betrieben schnell helfen, um
nen zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsange-     Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Wir sorgen deshalb
bote der Finanzämter nutzen. Darauf weist das Bremer       in den Bereichen Steuerstundungen und Vorauszahlun-
Finanzressort hin. Unternehmen sollten frühzeitig Kon-     gen für personelle Verstärkung.“
takt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.

Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen        Die Finanzämter sind ab morgen telefonisch unter fol-
                                                           genden Nummern erreichbar:
sollen, sind:
•   Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vor-
                                                           •      Finanzamt Bremen: 0421/361 90909 / 0421/361 95096

    auszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körper-          •      Finanzamt Bremerhaven: 0471 596 99000
    schaftsteuer auf Antrag
                                                           Per E-Mail sind die Ämter unter folgenden Sonderpost-
•   zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen             fächern erreichbar:
•   Erlass von Säumniszuschlägen                           Finanzamt Bremen: corona@fa-hb.bremen.de

•   Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen                   Finanzamt Bremerhaven:
                                                           corona@finanzamtbremerhaven.bremen.de

                                                           Landeshauptkasse:corona@lhk.bremen.de

                                                           QUELLE. Presseerklärung des Finanzressorts

                                                                  STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.      31
Bedeutung der BBiG-Novelle für die
bestehenden Fortbildungsbezeichnungen
Nach Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1.1.2020 sind Anpassungen bei den be-
stehenden Fortbildungsbezeichnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe zumindest in der unmittelbaren
Zukunft nicht zu erwarten. Den Takt geben hier entsprechende gesetzliche Übergangsvorschriften vor.

Für die Praxis bedeutet dies, dass die etablierten Fort-    wenn die geplanten Bezeichnungen geeignet sind,
bildungsbezeichnungen wie etwa Fachassistent/-in            die Unterscheidbarkeit zu den akademischen Bache-
Lohn und Gehalt oder Steuerfachwirt/-in bis auf Weite-      lor- und Masterabschlüssen aufzuheben, wie sie sich
res unverändert fortgelten. § 106 Abs. 3 Satz 2 BBiG n.F.   mittlerweile auch in Deutschland nach dem Bologna-
stellt insoweit klar, dass alle Fortbildungsprüfungsrege-   Prozess etabliert haben.
lungen, die nach alter Gesetzeslage erlassen worden
sind, bis zum Erlass neuer Regelungen ihre Gültigkeit       Der Gesetzgeber ist dieser Argumentation zumindest
behalten. Dies betrifft damit auch die entsprechenden       insoweit gefolgt, dass § 54 Abs. 3 Satz 3 BBiG n.F. nun-
Prüfungsordnungen etwa für Steuerfachwirtinnen und          mehr vorsieht, den neuen Abschlussbezeichnungen
Steuerfachwirte. Konkrete zeitliche Vorgaben, bis zu        jeweils weitere Abschlussbezeichnungen voranstellen
denen neue Prüfungsordnungen erlassen werden müs-           zu dürfen. Dies setzt allerdings eine entsprechende
sen, macht das Gesetz allerdings nicht.                     Regelung in den künftigen Prüfungsordnungen voraus.
                                                            Der DStV wird sich für eine solche Lösung stark machen
Zur Erinnerung: Das novellierte BBiG sieht neue Fort-       und weiß sich hier einig mit der Bundessteuerberater-
bildungsstufen bei der sog. höherqualifizierenden           kammer (BStBK). Die Kammern sind unverändert nach
Berufsbildung vor. Sie sollen mit drei gänzlich neuen       § 71 Abs. 5 BBiG zuständige Stellen, wenn es um den
Fortbildungsbezeichnungen einhergehen: „geprüfte/-r         Erlass der Prüfungsordnungen geht. Diese werden
Berufsspezialist/-in“, „Bachelor Professional“ und „Mas-    nach Bestätigung durch die zuständigen obersten
ter Professional“. Der Gesetzgeber möchte mit diesen        Landesbehörden von den jeweiligen Berufsbildungs-
Bezeichnungen die Attraktivität der beruflichen Bil-        ausschüssen beschlossen. Aus Sicht des DStV wird es
dung insgesamt erhöhen.                                     in den Verfahren zur Entwicklung künftiger Prüfungs-
                                                            ordnungen neben der branchenbezogenen Konkreti-
Ein wesentlicher Kritikpunkt des DStV an diesem Kon-        sierung der Fortbildungsbezeichnungen insbesondere
zept war bereits während des Gesetzgebungsverfah-           darauf ankommen, Regelungen vorzusehen, nach
rens, dass mit der Einführung der neuen Bezeichnun-         denen die bewährten Bezeichnungen weiterhin promi-
gen das flexible Fortbildungssystem beispielsweise im       nent an erster Stelle genannt werden können. Hier wird
Bereich der Steuerberatung gefährdet wird, welches          sich der DStV auch künftig aktiv einbringen.
sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt hat: Ange-
fangen bei den Prüfungen zu Fachassistenten Lohn            Neben dem Austausch mit den Bildungspolitikern der
und Gehalt auf der ersten Stufe, den Fortbildungen zu       im Bundestag vertretenen Parteien verstärkt der DStV
Steuerfachwirten auf der zweiten Stufe bis hin zur Steu-    sein Engagement im Bereich der Berufsbildung seit die-
erberaterprüfung auf der höchsten Stufe. Der DStV kri-      sem Frühjahr zusätzlich auch im Rahmen der Allianz für
tisierte ebenso wie andere, dass es bei der Modernisie-     Aus- und Weiterbildung – einem Bündnis aus Vertretern
rung der Berufsbildung nicht darauf ankommen könne,         der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit
bestehende     bekannte    Fortbildungsbezeichnungen        sowie der Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften
lediglich mit neuen Namen zu versehen. Noch dazu,           und der Länder. Die Allianz setzt sich dafür ein, die

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DStV-Bericht
Attraktivität, Qualität und Leistungsfähigkeit sowie        recht der Steuerberater, das es in dieser Form in kei-
die Integrationskraft der beruflichen Bildung weiter zu     nem anderen Ausbildungsberuf in Deutschland gibt.
stärken. Hier wird sich der DStV als Vertreter der freien   Aus Sicht des DStV ist dies ein Konzept, welches auch
Berufe in die Ausschussarbeit einbringen. Gerade die        Antworten gegen den zunehmenden Fachkräfteman-
Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademi-           gel bieten kann.
scher Bildung ist ein Alleinstellungsmerkmal im Berufs-

Steuerliche Förderung der
Mitarbeiterkapitalbeteiligung 2.0?
Das steuerpolitische Jahr beginnt mit einem Aspekt des Koalitionsvertrags von Union und SPD: Der Mitarbeiterka-
pitalbeteiligung. Die FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drängen auf Erleichterungen bei der steuerlichen Förde-
rung. In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt der DStV als Sachverstän-
diger seine Einschätzungen zu rechtlichen Fragestellungen ab.

Nach dem Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen         Mit den von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein-
neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung geprüft       gebrachten Lösungsvorschlägen befasste sich der
werden (Rz. 2857 – 2858). Der Koalitionsausschuss der       Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in einer
Großen Koalition griff den Aspekt Ende 2019 im Rah-         öffentlichen Anhörung Ende Januar. Der Deutsche
men des Konzepts zur Grundrente auf. Mitarbeiterka-         Steuerberaterverband e.V. (DStV) zeigte in seiner Stel-
pitalbeteiligungen tragen danach zur Vermögensbil-          lungnahme S 02/20 und als Sachverständiger in dem
dung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei.            Hearing auf, welche rechtlichen Hürden es zur Steige-
Um ihre Attraktivität zu erhöhen, solle der steuerfreie     rung der Attraktivität des Instruments zu überwinden
Höchstbetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 360 Euro      gäbe. In der Anhörung erörterten die Bundestagsab-
auf 720 Euro angehoben werden – so die Absicht der          geordneten mit den Sachverständigen unter anderem
Regierungsparteien.                                         folgende Aspekte.

Opposition erhöht den politischen Druck                     Öffentliche Anhörung zeigt akuten Handlungsbedarf

Für einen Teil der Opposition gehen die Pläne der           Die Ausführungen der Vertreter der Wirtschaft demons-
Bundesregierung nicht weit genug. Die FDP-Bundes-           trierten eindrucksvoll den Druck im Wettbewerb um
tagsfraktion brachte den Antrag „Eigentumsturbo             internationale Spitzenkräfte für deutsche Technolo-
– Mitarbeiterbeteiligung schnell durchsetzen“ (BT-          gie-Unternehmen. Der Gründer des Online-Touristik-
Drs. 19/14786) in den Deutschen Bundestag ein. Kurz         unternehmens GetYourGuide Deutschland, Johannes
darauf folgte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/            Reck, führte etwa aus, dass in seinem Unternehmen nur
DIE GRÜNEN mit dem Antrag „Mitarbeiterbeteiligung           15 % aus Deutschland stammende Mitarbeiter beschäf-
erleichtern – In Start-ups und etablierten Unterneh-        tigt seien. Die Anzahl der Universitätsabgänger im IT-
men“ (BT-Drs. 19/15118). Beide Parteien erachten die        Bereich würde schon lange nicht mehr reichen, um
Rahmenbedingungen in Deutschland als höchst unat-           den Bedarf zu decken. Wenn er internationale Talente
traktiv, wodurch deutsche Unternehmen und dabei             anwerben wolle, sei die Beteiligung am Unternehmen
insbesondere Start-ups der digitalen Wirtschaft im          das wichtigste Argument – so Recks Erfahrung mit dem
internationalen Wettbewerb stark benachteiligt seien.       Bewerbermarkt. Allerdings sei eine Mitarbeiterbeteili-

                                                                STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.       33
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