Verbandsmagazin Ausgabe 1/2020 - Steuerberaterverband im Lande Bremen eV
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Was Steuerberater heute so im Kopf haben? LKWs Denn Software-Lösungen von Agenda ermöglichen eine einfache Zusammen- arbeit mit Ihren Mandanten. So gehen die täglichen Aufgaben ganz leicht von der Hand. Und Sie haben vor allem eines im Kopf: den Erfolg Ihrer Mandanten. Zum Beispiel den des Logistikunternehmens und wie es die Erweiterung seines Fuhrparks finanziert. agenda-steuerberater.de
Inhalt VORWORT Kaufmännische Beratung für Mitarbeiter 5 AKTUELLES Auf ein Wort! „Der Weg war nicht einfach, aber am Ende erfolgreich“ 8 STEUERFORUM 2020 12 bremer steuertage 17. - 20. September 2020 Unternehmensnachfolge – ich bin dann mal weg … 16 Abschlussfeier der neubestellten Steuerfachwirte und Fachassistenten Lohn & Gehalt im Bremer Rathaus 19 NACHRICHTEN Digitalisierung stemmen 20 bAV mit Riester-Förderung: neue Relevanz für „alten“ Rechtsanspruch 22 Leistungsfaktor Raumtemperatur 26 Anerkanntes Syndrom 28 DSTV-BERICHT DStV-Symposium widmete sich dem Schutz für Kanzleien vor Cyberangriffen 30 Coronavirus – Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen und Selbständige 31 Bedeutung der BBiG-Novelle für die bestehenden Fortbildungsbezeichnungen 32 Steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung 2.0? 33 Befugnisse der Steuerberater im Statusfeststellungsverfahren – DStV-Präsident Elster im Gespräch mit MdB Jana Schimke 36 BFH-ENTSCHEIDUNGEN Aktuelle BFH-Enscheidungen 39 SEMINARE Grundwissen zur Kassenführung und/oder Expertenwissen zur Kasse 42 Update: Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung 43 Aktuelles Verfahrensrecht für die Beratungspraxis 44 Brennpunkt Umsatzsteuer 45 Umsatzsteuer bei Immobilien und/oder Internet und Umsatzsteuer 46 Aktuelles Insolvenzsteuerrecht und/oder Sanierung oder Insolvenz – Steuerberatung in der Krise des Mandanten 47 Nachfolgeberatung bei Privatvermögen mit dem Schwerpunkt Immobilien 48 Aktuelle Bilanzierungsfragen 2019/2020 49
Betriebswirtschaftliche Auswertung – BWL für Mitarbeiter 50 Personengesellschaften und ihre Gesellschafter im Einkommensteuerrecht 51 Geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte 52 Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeiten und Familienpflegezeit 53 Buchführungsupdate 54 Rund um die Rechnung 2020 55 Besteuerung der Kapitalgesellschaft und ihrer Anteilseigner 56 Besondere Abrechnungsgruppen 57 ANZEIGEN Marktplatz 58 IMPRESSUM Herausgeber Bildnachweis Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. (VR 2404 AG Bremen) Titel © antishock Theodor-Heuss-Allee 6, 28215 Bremen Seite 10 © Elena Medvedeva Telefon 0421 59 58 40 Seite 20 © Li Hong Fax 0421 59 58 422 Seite 26 © avlo Syvak Seite 28 © Jozef MiÄ?ic info@stbv-bremen.de Seite 40 © Daniel Berkmann www.stbv-bremen.de Seite 45 © Matthias Enter Seite 46 © Daniel Berkmann Verantwortlich für den Inhalt Seite 54 © Trueffelpix Vorstand und Geschäftsführung Seite 60 © Christophe BOISSON Gestaltung, Satz und Layout Alexandra Kremer Verantwortlich für Anzeigen Alexandra Kremer Der Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. ist nicht ver- antwortlich für die hier abgedruckten Meinungen in namentlich gekennzeichneten Artikeln und für Inhalte externer Internetseiten. Änderungen und alle Rechte vorbehalten.
Michael Tiedt Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, StB Digitalisierung als Chance in der Krise - Kaufmännische Beratung für Mitarbeiter Das neuartige Corona-Virus stellt die gesamte Gesell- häufig „nur“ um die Aufbereitung relevanter Unterneh- schaft vor enorme Herausforderungen. Deutschland mensdaten, die uns bereits vorliegen. Es geht unseren unternimmt alle Anstrengungen, die Ausbreitung best- Mandanten darum, den eigenen Betrieb und die von möglich einzudämmen und erheblich zu entschleuni- uns gelieferten Auswertungen (BWA) zu verstehen. Meis- gen. Auch für uns steht der Schutz der Gesundheit an tens werden Themenstellungen wie Planungsrechnung, erster Stelle, weshalb wir beschlossen haben unseren Liquiditätssteuerung oder Investitionsbeurteilungen Seminarbetrieb vorübergehend einzustellen. Unser dann zusätzlich nachgefragt. Um diesen Anforderun- Anspruch war es schon vor der Krise, mit Ihnen gemein- gen gerecht zu werden, müssen wir als Steuerberater sam den Weg der Digitalisierung zu beschreiten. Wir und Kanzleiinhaber diese Aufgaben zunehmend auf arbeiten derzeit mit Hochdruck an digitalen Lösungen, mehrere Schultern verteilen, da unsere Zeit bekanntlich um dem Schulungsbedarf des Berufsstands auch ohne begrenzt ist. Unser Ziel sollte es sein, uns Entlastungen Präsenzveranstaltungen gerecht zu werden. zu verschaffen und gleichzeitig unsere kompetenten Mitarbeiter*innen gezielt in die neuen Arbeitsprozesse Erste Schritte hierzu haben wir bereits vor der Corona- einzubinden. Aus diesem Grund bieten wir im Land Bre- Krise auf den Weg gebracht. Beispielsweise widmen men nun erstmals einen Zertifikats-Lehrgang im Bereich wir uns dem Thema „kaufmännische Beratung unse- der kaufmännischen Beratung von Mandaten an. rer Mandanten“ in einem eigens konzipierten Zerti- fikatslehrgang, der im Juni 2020 angeboten wird. Ziel Ziel dieses Lehrgangs ist eine praxisorientierte Ver- ist die Verknüpfung von Präsenzveranstaltungen und mittlung von Grundlagenwissen und der Aufbau von Blended-Learning. Kompetenzen, die zu einer zielgerichteten betriebswirt- schaftlichen Beratung von Mandanten führen sollen. Insbesondere für unsere Mandanten wird es immer Die meisten unserer Mitarbeiter*innen haben bereits wichtiger, ihnen eine umfassende kaufmännische während ihrer Ausbildung betriebswirtschaftliche Beratung anzubieten und ihre Fragen z.B. zu den BWA Kenntnisse erworben. Diese gilt es nun aufzufrischen, zu fachmännisch beantworten zu können. Dabei geht es vertiefen und anzuwenden. Für alle ist dieser Lehrgang STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 5
eine optimale Chance, um sich persönlich weiterzu- den den Teilnehmer*innen Detailinformationen und qualifizieren und direkt im Anschluss umsetzbare Ergeb- Anwendungsfälle bereitgestellt, so dass die Lerninhalte nisse für die Kanzlei und die Mandanten zu schaffen. ganz individuell vertieft werden können. Wir planen den Lehrgang mit insgesamt drei Präsenztagen, dazu Ich habe mir in einigen Kanzleien bereits ein erstes Mei- kommen noch circa 45 Stunden für die zeit- und ortsun- nungsbild verschafft und kann erfreulicherweise sagen, abhängige Nachbereitung – je nach Vorwissen und dass sich viele Mitarbeiter*innen positiv zu dem neuen Kenntnissen. Eine Lernerfolgskontrolle erfolgt individuell Fortbildungsangebot geäußert haben. Mein Ziel ist es, über bereitgestellte Onlinetests. Die Nutzung der digi- dass wir am 16. Juni mit diesem neuen Konzept star- talen Inhalte ist endgeräteunabhängig – d.h. sowohl ten können. Auf alle Interessierte wartet ein modernes per Smartphone, Tablet als auch Laptop/PC möglich. Unterrichtskonzept, welches sich in drei Module aufteilt: Auch muss dafür nichts installiert werden. Zukünftig Grundlagen, Instrumente und Anwendung. Im Grund- könnte ich mir auch vorstellen, dass die Lerninhalte per lagenmodul geht es zunächst darum, die Zusammen- App gesteuert werden. hänge zu verstehen und die wichtigsten Begriffe und Methoden kennenzulernen, um die kaufmännischen Diese moderne Form der Vermittlung und des Lernens Prozesse im Unternehmen bewerten und analysieren zu ist für uns ein Novum. Daher freue ich mich ganz beson- können. Im zweiten Modul werden die Instrumente und ders auf den Start dieses Lehrgangs und auf die Mög- Auswertungen aus den vorhandenen Programmen lichkeit, unseren Mitarbeiter*innen das Wissen und die des Rechnungswesens erläutert und analysiert, die Kompetenz für dieses Beratungsfeld näherzubringen. später für die Beratung von Mandanten genutzt wer- den können. Im abschließenden Modul steht die pra- Herzliche Grüße xisnahe Vorbereitung und Durchführung solcher Bera- tungsgespräche auf dem Lehrplan. Das besondere an unserem neuen Zertifikats-Lehrgang ist die Nutzung einer interaktiven E-Learning-Plattform. Auf dieser wer- Michael Tiedt Stellvertretender Vorsitzender, StB Zertifikats-Lehrgang - Kaufmännische NEU! Beratung von Mandanten 2020 Lehrgang (41191) Blended- Learning Alle Themenbereiche werden im Präsenztraining kom- pakt und anschaulich dargestellt und an einem durch- gängigen Unternehmensbeispiel erläutert. Die Inhalte vom ersten und zweiten Modul werden auf einer interaktiven E-Learning-Plattform individuell vertieft. Hier werden gezielte Detailinformationen und Anwen- dungsfälle bereitgestellt. Die Bearbeitung kann außer- halb der Präsenztermine zeit- und ortsunabhängig erfolgen. Eine Lernerfolgskontrolle erfolgt direkt über bereitgestellte Onlinetests. 6 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Mitgliederversammlung im Club zur Vahr e.V. Bremen Mittwoch, 10.06.2020 09:30 - ca. 12:00 Uhr 9-Loch-Golfturnier 12:00 - ca. 13:00 Uhr Golf-Schnupperkurs 14:00 - ca. 18:00 Uhr Mitgliederversammlung 18:30 - ca. 21:00 Uhr Spargelessen Club zur Vahr e.V. Bremen Bürgermeister-Spitta-Allee 34 28329 Bremen online JETZT anme s tbv-b lde remen n: .de
Niklas Czeskleba „Der Weg war nicht einfach, aber am Ende erfolgreich“ Auf ein Wort! Niklas Czeskleba (27) hat gerade seine Prüfung zum Steuerfachwirt erfolgreich bestanden. Mit 16 Jahren zählte Niklas Czeskleba 2009 zu den jüngsten Auszubildenden zum Steuerfachangestellten. Elf Jahre später hat er jetzt seine Prüfung zum Steuerfachwirt erfolgreich bestanden und strebt nun bereits sein nächstes berufliches Ziel an: Steuerberater. Als Fazit zu seiner Weiterbildung zum Steuerfachwirt hält Herr Czeskleba fest: „Auch wenn der berufsbegleitende Lehrgang viel Zeit in Anspruch genommen hat, ist ein positives Ergebnis doch die beste Motivation für den weiteren Berufsweg“, sagt Niklas Czeskleba. 1.) Wann haben Sie sich dazu entschlossen, den Lehr- eine Menge Zeit kosten wird, aber Zweifel hatte ich gang zum Steuerfachwirt zu absolvieren? Was war Ihre eigentlich nie. Das liegt aber auch daran, dass ich von persönliche Motivation? meinem Arbeitgeber – der Kanzlei Heitkamp & Partner Nachdem ich 2012 meine Ausbildung zum Steuerfa- – von Anfang an sehr unterstützt, motiviert und in mei- changestellten erfolgreich abgeschlossen hatte, stand nem Vorhaben bestärkt wurde. Das heißt auch, dass für mich schnell fest, dass das noch nicht das Ende mir von meinen Kollegen während der Prüfungspha- meines beruflichen Werdegangs ist und ich meine sen weitestgehend der Rücken freigehalten und ich Kenntnisse im Bereich Steuerrecht unbedingt vertiefen vorbildlich vertreten wurde. In den heißen Lernphasen und weiter ausbauen möchte. Ein berufliches Weiter- habe ich mir zwar Urlaub genommen, aber auch zwi- kommen bedeutet für mich neue Herausforderungen, schendurch gab es immer wieder kooperative Verein- komplexere Fälle, mehr Verantwortung und am Ende barungen. natürlich auch ein höheres Gehalt. Nachdem ich die erforderlichen drei Jahre Berufspraxis hinter mir hatte, 3.) Wie haben Sie den Lehrgang wahrgenommen? war für mich klar, dass ich jetzt den nächsten Schritt War es schwierig sich wieder an den schulischen Fron- gehen und den Lehrgang zum Steuerfachwirt absol- talunterricht zu gewöhnen? vieren möchte. Natürlich ist es nicht einfach, über eineinhalb Jahre zusätzlich zu dem wöchentlichen Arbeitspensum in der 2.) Hatten Sie Zweifel, ob Sie den anspruchsvollen An- Kanzlei montagsabends von 18 bis 21.15 und jeden forderungen des Lehrgangs parallel zu ihrem Berufs- Samstag von 8 bis 13 Uhr an einem Fortbildungslehr- alltag gerecht werden können? gang teilzunehmen. Zumal ich meistens den restlichen Ich wusste zwar von Anfang an, dass es nicht einfach Samstag und besonders vor Klausuren auch den Sonn- sein wird, da der Lehrgang sehr anspruchsvoll ist und tag zum Lernen genutzt habe. Andererseits weiß man 8 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles von Anfang an, wofür man lernt und dass es sich um 5.) Sie haben bereits 2015 einen ersten Versuch unter- nommen, ihren Steuerfachwirt zu machen. Damals hat einen zeitlich begrenzten Lehrgang handelt. Der Lehr- es leider nicht gereicht. Nun erfolgte der zweite Anlauf gang an sich verlief tatsächlich weitestgehend in Form mit Erfolg. Wie haben Sie das „Scheitern“ damals emp- von Frontalunterricht, in dem uns die unterschiedlichen funden und wie haben Sie sich ein zweites Mal moti- vieren können? Dozenten die einzelnen Lerninhalte wie Allgemei- nes und besonderes Steuerrecht, Rechnungswesen, Dazu muss man zunächst sagen, dass allgemein Grundzüge der Betriebswirtschaft und Wirtschaftsrecht bekannt ist, dass der Lehrgang und die Fortbildung nähergebracht haben. Elektronische Lernskripte und zum Steuerfachwirt kein Zuckerschlecken sind. Bei den der Zugriff auf die Online-Datenbank NWB Steuer- und Prüfungen geht es für alle von vornherein reinweg ums Wirtschaftsrecht bieten einem dazu die Möglichkeit, Durchkommen und Bestehen. Gute Noten sind eher das erlernte Wissen weiter zu vertiefen und sich ent- nebensächlich. Das alles war mir schon bekannt, aber sprechend auf die Klausuren und Prüfungen vorzu- im Nachhinein muss ich zugeben, dass ich vielleicht bereiten. Ich habe schnell gemerkt, dass ich das neu doch zu blauäugig in den Lehrgang gegangen bin und erlernte Spezialwissen auch umgehend in meinem es mir leichter vorgestellt habe. Als ich damals erfah- Arbeitsalltag anwenden konnte. Das bezieht sich vor ren habe, dass ich die Prüfung nicht bestanden habe allem auf besondere Fälle, die ich nun durchdachter und auch gar nicht zur mündlichen Prüfung zugelas- und deutlich schneller erfassen kann. sen wurde, war ich natürlich enttäuscht und frustriert. Ich hatte allerdings die Möglichkeit, meine Klausuren 4.) Wie haben Sie gelernt und wie haben Sie sich auf einzusehen und musste feststellen, dass mein erlerntes die Prüfungen vorbereitet? Wissen einfach nicht ausgereicht hat. Es waren offen- Ich muss sagen, dass ich in meinen Lernmethoden sichtlich Lücken vorhanden. Dass ich den Lehrgang ein doch eher „old school“ veranlagt bin. Auch wenn zweites Mal machen würde, stand für mich aber sofort uns die Lernmaterialien online und digital zur Ver- außer Frage. Allerdings habe ich mir überlegt, dass ich fügung gestellt wurden, arbeite ich am liebsten mit zunächst weitere Berufserfahrung sammele, um dann ausgedruckten Zetteln und Skripten, auf denen ich im zweiten Anlauf meinen Steuerfachwirt und anschlie- handschriftlich meine Notizen und Anmerkungen hin- ßend den Steuerberater in einem Zuge zu meistern. zufügen kann. Im Zuge der Prüfungsvorbereitung habe ich zusätzlich an einem Intensivlehrgang für die StfW- 6.) Was waren Ihre Gedanken nachdem Sie Ende Januar erfahren haben, dass Sie die Prüfungen bestan- Abschlussprüfung und an einem Klausurenfernlehrgang den haben? Haben Sie jetzt erst einmal genug vom teilgenommen. So hatte ich die Möglichkeit, schon im Lernen? Vorfeld von zu Hause aus komplette Klausuren als Vor- Ich muss schon sagen, dass ich sehr erleichtert war, als bereitung zu schreiben, und bekam ein Gefühl dafür, ich das Ergebnis schwarz auf weiß vor mir hatte. Denn was in vier- beziehungsweise fünfstündigen Klausuren hundertprozentig sicher war ich mir auch dieses Mal erwartet wird. Darüber hinaus hatten wir innerhalb nicht, obwohl ich deutlich mehr und vor allem fokus- unseres Lehrgangs eine tolle Gemeinschaft und haben sierter gelernt habe als beim ersten Mal. Ich habe mich uns untereinander geholfen und uns über eine Chat- insgesamt weniger ablenken lassen. Gleichzeitig stand Gruppe über einzelne Aufgaben ausgetauscht. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 9
für mich schnell fest, dass ich mich nicht lange auf mei- wirt das naheliegende Ziel sein. Rückblickend kann ich nem Erfolg ausruhe. Also habe ich mich schon jetzt für sagen, dass die erforderlichen drei Jahre Berufspraxis den nächsten Lehrgang zum Steuerberater angemel- auch wirklich notwendig sind, um Erfahrung zu sam- det. Aber vorher gönne ich mir erst einen Urlaub zum meln und eine gewisse Reife zu entwickeln. Aus eige- Ausspannen bevor es Anfang Juni weitergeht mit dem ner Erfahrung kann ich sagen, wer regelmäßig an den Lernen. Dieses Mal handelt es sich allerdings um einen Unterrichtsstunden teilnimmt, kontinuierlich lernt und Vollzeitlehrgang über vier Monate. sich intensiv mit der Prüfungsvorbereitung und dem Schreiben von Klausuren auseinandersetzt, hat sehr 7.) Welchen Tipp haben Sie für Steuerfachangestellte, gute Chancen, den Lehrgang erfolgreich zu bewälti- die gerade überlegen, am nächsten StfW-Lehrgang gen. teilzunehmen? Ich kann nur jedem empfehlen, diesen Schritt zu wagen. Für jeden Steuerfachangestellten, der sich beruflich weiterbilden möchte, sollte der Steuerfach- JETZT online anmelden: stbv-bremen.de er ! hof. est om m e n s n S J ü rg er f ir de n e! Im andsso m m n w r L a u er b ier t e V ... fe g u m Mit dung zu 20! a 0 Einl 2 . 06. 2 1 am
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STEUER FORUM 2020 Vorträge, Fachausstellung, Podiumsdiskussion Bremer Steuer-Institut GmbH bietet breites Programm für den Berufsstand Mit hochkarätigen Referenten, spannenden Themen, wurde, stand das Thema „Die digitale Zukunft der Steu- einer informativen Fachausstellung sowie der Mög- erberatung“ mit der wichtigen Frage „Wo steht der lichkeit zum kollegialen Austausch hat sich das Steu- Berufsstand heute?“. Genau dieser Frage ging Dipl.- erforum der Bremer Steuer-Institut GmbH wieder als Kfm. Bernd Sacher (Steuerberater, vBP, DATEV e.G.) großer Erfolg herausgestellt. Mit rund 120 Teilnehmern in seinem Auftaktvortrag mit dem Titel „Steuerbera- knüpfte die Veranstaltung an die positive Resonanz tung der Zukunft“ nach. Zugleich thematisierte er die aus den Vorjahren an. Alle Anwesenden nutzten am Bedeutung der betriebswirtschaftlichen Beratung als 5. März das umfangreiche Programm im Radisson Blu künftigen Beratungsschwerpunkt des Berufsstands. Hotel, um sich fachlich fortzubilden, neue Kontakte Herr Sacher war an diesem Tag ebenso kurzfristig als zu knüpfen und mit Berufskollegen auszutauschen. Referent eingesprungen wie Frau Dr. Isabel Klocke „Natürlich stand auch unsere Veranstaltung unter den (Justiziarin und Leiterin der Abteilung Steuerrecht und Zeichen des Coronavirus, aber wir haben es dennoch Steuerpolitik des Bundes der Steuerzahler). „Krankheits- geschafft, den Fokus weitestgehend auf unsere fach- bedingt mussten wir unser Programm leider sehr kurzfris- lichen Inhalte zu legen“, betont Ralf Heitkamp, Vorsit- tig abändern. So konnten weder Herr Dr. Robert Mayr zender des Steuerberaterverbandes im Lande Bremen (CEO DATEV e.G.) noch Herr Reiner Holznagel (Präsi- e.V. Im Mittelpunkt der diesjährigen Fachtagung, die dent des Bundes der Steuerzahler) an der Veranstal- vom Senator für Finanzen Herrn Dietmar Strehl eröffnet tung teilnehmen. Glücklicherweise haben wir mit Frau 12 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Dr. Klocke und Herrn Sacher in kürzester Zeit adäqua- der kurzweiligen Podiumsdiskussion unter anderem ten Ersatz gefunden.“, berichtet Ralf Heitkamp. Auf Aspekte der betriebswirtschaftlichen Beratung, der den ersten Fachvortrag folgte eine kurze Erfrischungs- Nutzung von Change-Management-Systemen sowie pause und die Möglichkeit, an einem 15-minütigen (zukünftige) Möglichkeiten zum elektronischen Daten- Kurzvortag unseres Hauptsponsors, der BMD GmbH, austausch zwischen Steuerpflichtigem, Steuerberater zum Thema „KI – Künstliche Intelligenz in der Steuerbe- und Finanzverwaltung zur Sprache. Nach der Mittags- ratung: Was ist Künstliche Intelligenz und wie lernt eine pause referierte Prof. Dr. Thomas Küffner mit seiner Maschine“ teilzunehmen. Vor der Mittagspause mit erfrischenden Art zum Thema „Änderungen des nati- einem reichhaltigen Buffet erwartete die Teilnehmer onalen und internationalen Gesetzgebers zum Umsatz- eine informative Podiumsdiskussion zum Thema „Wie steuerrecht“. Abgeschlossen wurde der fachliche verfahren wir (uns) in der Zukunft? – Steuerberater, Steu- Teil mit einem ertragsteuerlichen Überblick über die erpflichtiger, Finanzverwaltung“. Neben Bernd Sacher „Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2019“ von nahmen Dr. Isabel Klocke und Oliver Jelsch (Director Herrn Dr. Strahl. Anschließend nutzten die Teilnehmer Sales and Business Development akquinet port con- und die Aussteller das Get Together mit Fingerfood und sulting GmbH) an der von Dr. Martin Strahl moderier- Getränken zum entspannten Ausklang sowie zum Aus- ten Gesprächsrunde teil. Inhaltlich kamen während tausch mit den Berufskollegen und Ausstellern in netter STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 13
Runde. „Nach Rücksprache mit Teilnehmern, Referen- menarbeit mit dem Radisson Blu Hotel hat gut funk- ten, Ausstellern und Sponsoren kann ich das diesjäh- tioniert – und wir denken, dass für jeden etwas dabei rige Steuerforum als durchweg positiv zusammenfas- gewesen ist“, resümierte das Organisationsteam. sen. Der Ablauf hat sich bewährt und ich bin mir sicher, dass das Steuerforum auch im kommenden Jahr in die- ser Form überzeugen wird“, so Ralf Heitkamp in seinem Die Bremer Steuer-Institut GmbH bedankt sich bei abschließenden Fazit. Auch das Organisationsteam allen Referenten, Ausstellern, Teilnehmern sowie dem um Alexandra Kremer und Diane Oetje freute sich über diesjährigen Hauptsponsor der BMD GmbH um Herrn einen reibungslosen Ablauf und den regen Zuspruch Glahn und freut sich, auch im kommenden Jahr viele der Teilnehmer. „Die Stimmung war gut, die Zusam- Interessierte zum Steuerforum 2021 begrüßen zu dürfen. 14 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
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bremer steuertage 17. - 20. September 2020 Unternehmensnachfolge – ich bin dann mal weg … Freuen Sie sich gemeinsam mit uns auf die jährliche Fachreise nach Spiekeroog vom 17. – 20. September 2020. Nutzen Sie die bremer steuertage auf der grünen Insel Spiekeroog! Erfahren Sie Fortbildung in angenehmer Atmosphäre und auf entspannte Weise! Unser Spitzen-Referententeam informiert Sie rund um das Thema „Unternehmensnachfolge – ich bin dann mal weg …“. Seminarort Leistungen & Preise Nordseebad Spiekeroog GmbH Im Gesamtpaket für 370 € zzgl. USt pro Person KOGGE (für Nichtmitglieder 650 € zzgl. USt) -Kurverwaltung und Schifffahrt- sind folgende Leistungen enthalten: Noorderpad 25 • Begrüßungsabend mit Speisen und Getränken 26474 Spiekeroog • Seminare mit Bewirtung und Seminarunterlagen • Abschlussabend mit Speisen und Getränken 16 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Aktuelles Referententeam und Seminarbeschreibung Die Fachreise nach Spiekeroog gibt Ihnen als Teilnehmer konkrete Hinweise, wie Sie Mandaten zum Thema Unternehmensnachfolge rechtssicher beraten können. Hierzu werden die wesentlichen steuerrechtlichen sowie zivil- und gesellschaftsrechtlichen Grundlagen zur Unternehmensnachfolge anschaulich durch unser Referententeam dargestellt. Abgerundet wird die Fachreise mit einer praxisorientierten Podiumsdiskussion. Herr Dipl.-Finw. Wilfried Mannek Praxisrelevante Aspekte der Unternehmensnachfolge • Praxisrelevante Aspekte • Verwaltungsvermögen in der Praxis • Grundlagen der steuerlichen Unternehmensbewertung • Exkurs: Befreiung des Familienheims in der Rechtsprechung Herr Prof. Dr. Dirk Weitze-Scholl Beratungsschwerpunkt Unternehmensnachfolge – Zivil- und gesellschaftsrechtliche Fallstricke bei der Mandatsbetreuung STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 17
Das Krankentagegeld der DKV für Steuerberater. Wer unersetzbar ist, braucht einen Gesundheits- schutz, der an alles denkt. rung mit dem e Vo rte ile de r Gruppenversiche Jetz t di e.V. nutzen: ra te rver ba nd im Lande Bremen Steuer be mtl. Beitrag* • ab 36,20 Euro ntie für • Annahmegara hige Personen versicherungsfä en b si ch e ru n g d e r weiterlaufend • A st e n d e s G e sc h äftsbetriebes Ko teuerberater www.dkv.com/s *) Für eine(n) 35-jährige(n) Steuerberater/-in nach Tarif KGTS für 3.000 Euro Krankentagegeld mtl. ab dem 29. Tag. (Stand: 1.1.2020)
Aktuelles Abschlussfeier der neubestellten Steuerfachwirte und Fachassistenten Lohn & Gehalt im Bremer Rathaus Am 05. März 2020 wurden im Kaminsaal des Bremer mitglied für die Steuerfachwirte) und Herrn Ralph Rathauses die Absolventen des Steuerfachwirt-Lehr- Dröge (Prüfungsausschussmitglied für die Fachas- gangs und des Lehrgangs zum Fachassistenten Lohn sistenten) geehrt. Wir gratulieren allen Absolventen & Gehalt feierlich von Herrn Paul Thomas Koßmann sehr herzlich und wünschen ihnen alles Gute und (Präsident der Hanseatischen Steuerberaterkam- viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg! mer Bremen), Frau Jutta Barre (Prüfungsausschuss- Der nächste Steuerfachwirt-Lehrgang der Bremer Steuer-Institut GmbH beginnt am 16. November 2020. Frau Jutta Köpsel beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen per Telefon: 0421 59 58 413 oder per E-Mail: koepsel@stbv-bremen.de. Die neubestellten Steuerfachwirte Bild: Arndt Rathjen, FOTOGRAFIK Die neubestellten Fachassistenten Lohn & Gehalt Bild: Arndt Rathjen, FOTOGRAFIK STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 19
Digitalisierung stemmen Fehlzeiten-Report 2019 Die digitale Transformation ermöglicht Beschäftigten unter anderem eine flexiblere Arbeitsweise. Führungs- kräfte stellt gerade das vernetzte Arbeiten vor besondere Herausforderungen. Im Homeoffice verschwimmt die Grenze zwi- schen Job und Privatleben stärker. Damit wächst das Risiko, dass Erholungsphasen schrumpfen“, sagt Helmut Schröder, stellvertre- tender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Mitherausgeber des Fehlzeiten-Reports 2019. Hier sind – wenn auch aus der Ferne – die Führungskräfte gefragt, denn laut aktuellen Zahlen arbeiten rund 40 Prozent der Beschäftigten regelmä- ßig außerhalb ihres Unternehmens etwa bei Kunden oder beruflichen Partnern sowie von unterwegs. Knapp die Hälfte davon ist häufig von zu Hause aus tätig. Doch das Homeoffice hat auch Schattensei- ten: Beschäftigte im Homeoffice klagen häu- figer über psychische Belastungen als Men- schen, die nur an ihrem Arbeitsplatz tätig sind: • Jeder Dritte mit Homeoffice verlegt häufig Größere Zufriedenheit mit der Arbeit. Arbeitszeit auf den Abend oder das Wochen- Viele Befragte mit Homeoffice-Einsatz berichten ende (33,9 Prozent). von einer höheren Arbeitszufriedenheit und den Vorteilen flexibler Arbeit, zeigt die aktuelle Befra- • Mehr als ein Drittel gibt an, dass sie Probleme gung von 2.000 Beschäftigten durch das WIdO. haben, nach Feierabend abzuschalten (38,3 Mehr als zwei Drittel (67,3 Prozent) der Befragten Prozent). geben an, dass sie zu Hause mehr Arbeit bewälti- • Fast ein Fünftel der betroffenen Befragten gen können, und drei Viertel (73,7 Prozent) erklä- berichtet über Probleme mit der Vereinbarkeit ren, dass sie im Homeoffice konzentrierter arbei- von Arbeitszeit und Freizeit (18,8 Prozent). ten können als am Arbeitsplatz. 20 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten ” Ob sich durch die Veränderungen aufgrund der Digitalisierung gesundheitsförderliche oder gesundheitsschädigende Effekte ergeben, ist wesentlich von der konkreten Gestaltung der Arbeit und von den digitalen Kompetenzen der Menschen abhängig. Antje Ducki, Professorin an der Beuth Hochschule für Technik Arbeitsbedingungen entscheidend. Die Herausforderung für Unternehmen ist, die positiven Seiten der Flexibilisierung ohne nega- tive Konsequenzen für die Gesundheit der Beschäftigten zu nutzen. Um die Risiken im Blick zu behalten, sollten Unternehmen regelmäßig einen Erfahrungsaustausch der mobil arbeiten- den Beschäftigten anbieten. Spezielle Tools, die gesundes Arbeiten mobil und im Homeof- fice unterstützen, können eine Bereicherung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sein. Mit ihnen werden beispielsweise Gesundheits- Checks, Gefährdungsanalysen sowie Trai- ningsangebote zur Verbesserung der Arbeits- Quelle: gesundes unternehmen – Das Arbeitgebermagazin der bedingungen und des Gesundheitsverhaltens AOK Bremen, Ausgabe 4-19 digital bereitgestellt. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 21
bAV mit Riester-Förderung: neue Relevanz für „alten“ Rechtsanspruch Arbeitgeber müssen Mitarbeitern auf Verlangen eine bAV mit Riester-Förderung anbieten. Das ist nicht neu, war bislang aber wenig praxisrelevant. Jetzt hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Riester-bAV für Arbeit- nehmer deutlich attraktiver gemacht – die Nachfrage dürfte schnell steigen. Welche Vorschriften gelten, wie Arbeitgeber sie rechtssicher erfüllen und was sie tun können, um dabei den administrativen Aufwand in Grenzen zu halten. Ihr Ansprechpartner bei HDI: Regionaldirektion Hamburg Tobias Schürings Überseering 10a 22297 Hamburg Telefon 040 44199520 tobias.schuerings@hdi.de 22 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf bAV Mitarbeiter eigentlich so attraktiv? Arbeitnehmer pro- mit Riester-Förderung. Das besagt § 1a Abs. 3 Betriebs- fitieren von hohen staatlichen Zulagen: Die Grundzu- rentengesetz (BetrAVG). Bislang haben die wenigsten lage wurde kürzlich auf 175 Euro pro Jahr erhöht, für ab Mitarbeiter dieses Recht eingefordert, wie die jüngst 2008 geborenen, kindergeldberechtigten Nachwuchs veröffentlichte „Trägerbefragung zur betrieblichen gibt es je 300 Euro p.a. – bei Geburt vor 2008 jeweils Altersversorgung 2017“ im Auftrag des Bundesministe- 185 Euro p.a. – für Berufseinsteiger darüber hinaus ein- riums für Arbeit und Soziales zeigt: 2017 wurde für nur malig 200 Euro. Gewährt und ausgezahlt werden diese 0,1 Prozent aller Direktversicherungen die Riester-För- derung in Anspruch genommen. Grundsätzlich keine Zuschusspflicht Das dürfte sich bald ändern. Denn mit In-Kraft-Treten bei Riester in der bAV des BRSG ist die bAV mit Riester-Förderung, geregelt Mit dem BRSG hat der Gesetzgeber auch einen 15-pro- unter anderem in § 10a EStG, eine echte Alternative zentigen Zuschuss eingeführt, den Arbeitgeber ab 2019 zur bewährten, steuerfreien Variante nach § 3 Nr. 63 für neue und ab 2022 auch für bestehende bAV-Verträge EStG geworden. Der Grund: In der Riester-bAV ist die ihrer Mitarbeiter leisten müssen, soweit sie durch die Ent- Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der Leis- geltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. tungsphase entfallen. Mit der früheren Doppelver- Die Intention: Arbeitgeber sollen sich an der bAV ihrer beitragung, bei der die Leistungen beitragspflichtig Mitarbeiter nicht „bereichern“. Wenn der Arbeitnehmer in waren, obwohl zuvor bereits die Prämien aus dem der bAV die Riester-Förderung in Anspruch nimmt, besteht Netto-Einkommen gezahlt werden mussten, hat das insoweit grundsätzlich keine Zuschusspflicht – schließlich BRSG endlich Schluss gemacht. spart der Arbeitgeber auch keine Sozialabgaben ein. Eine Steigende Nachfrage erwartet Ausnahme gilt, wenn für die steuerfreie Entgeltumwand- lung nach § 3 Nr. 63 EStG ein Zuschuss von mehr als 15 Pro- Arbeitgeber müssen sich darauf einstellen, dass Mitar- zent vereinbart ist. Der übersteigende Teil ist eine freiwillige beiter die bAV mit Riester-Förderung vermehrt nach- zusätzliche Leistung und steht nicht mehr im Zusammen- fragen. Für diesen Fall muss der Chef ein Angebot hang mit einer Sozialversicherungsersparnis. Deshalb steht vorhalten. Der Arbeitgeber ist dabei nicht verpflichtet, dieser erhöhte Zuschuss auch Nutzern der Riester-bAV zu. von sich aus auf den Anspruch auf die Riester-bAV hin- zuweisen. Er muss lediglich auf Nachfrage das bei ihm bestehende Modell der bAV allgemein beschreiben. Ob weitergehende Informationspflichten bestehen, Beträge von der Zentralen Zulagenstelle für Altersver- kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Grundsätzlich mögen (ZfA). Über die Zulagen hinaus kann es zusätz- gilt aber, dass jede Vertragspartei für die Wahrneh- lich zu Steuervorteilen kommen, wenn der Beitragsauf- mung ihrer Interessen selbst zu sorgen hat. Weiterge- wand im Rahmen des § 10 a EStG als Sonderausgabe hende Informationspflichten aufgrund eines Wissens- geltend gemacht wird. vorsprungs wird man tendenziell eher bei größeren Arbeitgebern mit entsprechend aufgestellten und Und weil die Beiträge zur Riester-geförderten bAV aus fachlich versierten Personalabteilungen annehmen dem Nettoeinkommen aufgebracht werden – also können. Jedenfalls ist der Arbeitgeber nicht verpflich- nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungs- tet, den Mitarbeiter individuell zur vorteilhafteren För- beiträgen – mindern sich durch die Entgeltumwand- derart seiner Entgeltumwandlung zu beraten. Doch lung im Rahmen von „Riester“ auch nicht die Ansprü- was genau macht die bAV mit Riester-Förderung für che gegenüber der Sozialversicherung. STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 23
Vertragslandschaft übersichtlich halten 63 EStG förderfähig sind. Dies bietet aktuell ausschließ- Ob die Förderung nach § 3 Nr. 63 oder nach § 10a lich die HDI Lebensversicherung AG mit ihren Tarifen EStG individuell vorteilhafter ist, hängt unter ande- TwoTrust Selekt und TwoTrust Kompakt an. rem von der Einkommenshöhe und der Kinderzahl ab – und damit von Faktoren, die sich im Lauf des Den Kontakt mit der ZfA hält ausschließlich HDI. Ändert Lebens ändern können. Arbeitnehmer, die jederzeit sich die Förderart, muss der Arbeitgeber dem Versiche- die höchstmögliche Förderung in Anspruch nehmen rer dies lediglich innerhalb von zwei Monaten mittei- möchten, müssen zwischen den Förderarten hin- und len. Das ist in § 5 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung herwechseln. Das kann bedeuten, dass sie jedes Mal, geregelt. In der Praxis werden diese Meldungen meist wenn sich die Lebensumstände ändern, einen ande- durch eine Schnittstelle in den gängigen Lohnabrech- ren bAV-Vertrag besparen müssen. Doch das ist kom- nungssystemen erzeugt. Wechselt der Arbeitnehmer pliziert, wenig effizient für den Arbeitnehmer und wird beispielsweise von der steuerfreien Entgeltumwand- von vielen Arbeitgebern skeptisch gesehen, weil es die lung zur bAV mit Riester-Förderung, stößt HDI bei der bAV-Vertragslandschaft im Unternehmen unübersicht- ZfA den Zulagenprozess an. Der Arbeitgeber muss sich lich macht. Eine Alternative können Direktversicherun- um nichts mehr kümmern. gen sein, die sowohl nach § 10 a als auch nach § 3 Nr. Autor: Fabian v. Löbbecke ist Vorstandsvorsitzender von HDI Pensionsmanagement und im Vorstand der HDI Lebensversicherung AG für bAV verantwortlich 24 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
43. Deutscher Steuerberatertag 2020 18.–20. Oktober 2020 in Wiesbaden Ein modernes, gerade erst eröffnetes Kongress- Der Deutsche Steuerberatertag · Update Steuerrecht: Einblicke in zentrum, eine schöne Altstadt, gute Weine die aktuelle Rechtsprechung und gute Erreichbarkeit über den Flughafen · Kanzleimanagement: Führungskultur, Frankfurt a. M. – die hessische Landeshauptstadt Mitarbeitergewinnung und -bindung, neue Beratungsfelder hat viel zu bieten. Wir nehmen Sie mit auf · Kanzleimitarbeiter: spezielle drei Tage voller fachlichem Input, mit vielen Fortbildungen für Ihr Team Gelegenheiten zum Netzwerken und Austauschen · Alte und neue Partner treffen: und zeigen Ihnen die Highlights der Region. Angebote, neue Entwicklungen und innovative Startups in unserer Merken Sie sich den Termin schon einmal vor! Fachausstellung · Ein großes Wiedersehen: Netzwerken, Fachsimpeln, Informieren und Erfahrungen austauschen
Leistungsfaktor Raumtemperatur 26 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten Neue Studie Mindestens 20 und maximal 26 ten Büroräumen nicht zuletzt auch eine Frage Grad sollte laut Empfehlungen der Bundesan- des Geschlechts. Frauen frieren eher als Män- stalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die ner, weil das Muskel-Fett-Verhältnis sowie die Temperatur in Räumen betragen, in denen vor Hautdicke geschlechtsspezifisch unterschied- allem leichte Arbeiten im Sitzen verrichtet wer- lich sind. Die ideale Bürotemperatur ist aller- den. Welcher Wärmegrad tatsächlich als ideal dings mehr als nur ein Wohlfühlfaktor, wie ein empfunden wird, ist gerade im Winter in beheiz- Forscherteam von der University of Southern California und vom Wissenschaftszentrum Ber- lin für Sozialforschung herausgefunden hat. Demnach sind Frauen bei höheren Temperatu- ren leistungsfähiger und arbeiten produktiver, während es bei Männern genau umgekehrt ist. In kontrollierten Experimenten mit mehr als 540 Teilnehmern beiderlei Geschlechts konn- ten die Wissenschaftler zeigen, dass Frauen bei Mathematik- und Worträtselaufgaben bei war- men Raumtemperaturen am besten abschnit- ten. Dabei hatte jedes Grad mehr einen mess- bar positiven Effekt auf ihre Leistungsfähigkeit. Männer hingegen erbrachten ihre Topresultate in kühleren Räumen – die Effekte waren hier aber deutlich geringer ausgeprägt. Nur bei den Logikaufgaben war laut Studie kein messbarer Einfluss der Temperatur auf das Abschneiden der Geschlechter erkennbar. Quelle: gesundes unternehmen – Das Arbeitgeberma- gazin der AOK Bremen, Ausgabe 4-19 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 27
Anerkanntes Syndrom 166.000 Menschen wurden im Jahr 2017 mit insgesamt 3,7 Mio. Fehltagen wegen Burn-out krankgeschrieben. Quelle: Fehlzeiten-Report 2018 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Zahlen alters- und geschlechtsbereinigt hochgerechnet auf die mehr als 36 Mio. gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten. 28 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
Nachrichten Burn-out Seit Langem diskutieren Fachleute darüber, wie man Burn-out definieren kann und ob es sich dabei überhaupt um eine Krankheit oder lediglich um eine Ansammlung von Symptomen der Erschöpfung handelt. Nun hat die Weltgesundheitsorganisation WHO darauf eine Antwort gege- ben und Burn-out offiziell als Syndrom und damit als Faktor für Gesundheitsschäden anerkannt. Laut WHO-Zuordnung fällt Burn- out unter die Kategorie der Syndrome, die mit der Arbeit oder mit Arbeitslosigkeit zu tun haben. Definiert ist es als Syndrom aufgrund von „chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich ver- arbeitet wird“. Die drei Dimensionen, in denen sich Burn-out zeigt, sind demnach: • Erschöpfung und Energieverlust • Innere Distanz und eine negative Einstellung zum Job • Geringere Leistungsfähigkeit Ergänzend dazu weist die WHO darauf hin, dass der Begriff „Burn- out“ ausschließlich im beruflichen Zusammenhang und nicht „für Erfahrungen in anderen Lebensbereichen“ verwendet werden sollte. Quelle: gesundes unternehmen – Das Arbeitgeberma- gazin der AOK Bremen, Ausgabe 4-19 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 29
DStV-Symposium widmete sich dem Schutz für Kanzleien vor Cyber-Angriffen Der wirksame Schutz für Steuerkanzleien vor kriminellen Angriffen aus dem Netz stand im Fokus des diesjährigen Symposiums des Verbändeforums IT des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV). Unter dem Motto „Ihre Daten sind bestimmt sicher, oder?“ fand die Veranstaltung am 6.3.2020 im Berliner Haus der Verbände statt. Angesichts der stetig steigenden Zahl von Cyber-Attacken rief DStV-Vizepräsident StB/vBP Franz Plankermann zur Wachsam- keit auf. IT-Sicherheit in den Kanzleien sei heute mehr denn je Chefsache. Gefahren und Risiken erkennen tatsächlich einmal eintritt. Hier gehe es um technische Zur Eröffnung beleuchtete StB/vBP Richard Deußen, und organisatorische Maßnahmen und die Frage: Wer Vorsitzender des Verbändeforums IT, den Hintergrund ist im Notfall für was verantwortlich und welche Per- der Veranstaltung. Die Digitalisierung erfasse mit immer sonen sind zu informieren? Jeder in der Kanzlei sollte größerer Dynamik alle Lebens- und Arbeitsbereiche. diese Informationen schnell nachschlagen können – Die Schattenseite dieser Entwicklung sei die steigende und das am besten klassisch auf Papier. Kriminalität in einer sich vernetzenden Welt. Identitäts- diebstahl, Einschleusen von Schadsoftware, Ausspä- Zuvor hatten drei Referenten aus der Fachverwal- hen von Daten und digitale Erpressung – hier zeichne tung, der Softwarebranche und der Rechtsberatung der jüngste Lagebericht Cybercrime des Bundeskrimi- in verschiedenen Kurzvorträgen die Frage nach dem nalamtes (BKA) ein deutliches Bild. Über 270.000 Fälle wirksamen Schutz vor Cyber-Angriffen aus verschiede- seien im Jahr 2019 polizeilich erfasst worden. Die Dun- nen Blickwinkeln beleuchtet. Sie vertieften ihre Stand- kelziffer – so Deußen – dürfe allerdings erheblich höher punkte in einer anschließenden Podiumsdiskussion, die liegen. Der Fokus der Täter richte sich zunehmend von der stellvertretenden Vorsitzenden des Verbände- auch auf mobile Geräte und vernetzte Cloud-Dienste. forums IT, StBin Frauke Kaps-Offeney, moderiert wurde. Deshalb gelte heute mehr denn je: Nur wer die Gefah- Blick auf die aktuelle Gefährdungslage ren und Risiken von kriminellen Angriffen aus dem Netz kennt, könne sich und seine Kanzlei wirksam schützen. Jörg Peine-Paulsen vom niedersächsischen Innenmi- nisterium ging auf die grundsätzlichen Gefahren von IT-Sicherheit als Chefsache Angriffen aus dem Netz ein. Bei den Themen Vertrau- Diesen Gedanken griff auch DStV-Vizepräsident StB/ lichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten gehe vBP Franz Plankermann in seinem Fazit der Veranstal- es regelmäßig um ein verlässliches Zusammenspiel von tung auf. Angesichts der stetig steigenden Zahl von Menschen, Technik und Prozessen. Dieses Zusammen- Cyber-Attacken rief er die Berufsangehörigen zur spiel, so Peine-Paulsen, müsse betrieblich eingeübt Wachsamkeit auf. IT-Sicherheit in den Kanzleien sei und in die Unternehmenskultur übernommen werden. heute mehr denn je Chefsache. Aber auch auf die Schutzmaßnahmen für die Kanzlei einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter komme es an. Regelmäßige Schulungen in Sachen IT-Sicherheit Dieter Schröter von der DATEV eG betonte die seien unerlässlich. Es gelte die „Awareness“, d.h. das Bedeutung einer koordinierten Gefahrenabwehr in Bewusstsein für mögliche Risiken zu erhöhen. Dazu den Kanzleien. Er plädierte für einen weitgreifenden, gehöre auch, ein gesundes Misstrauen zu pflegen. präventiven Ansatz zur Datensicherheit und stellte Insbesondere in Situationen außerhalb der standard- Möglichkeiten vor, Schadprogramme mit spezieller mäßigen Arbeitsabläufe sei dies kein Zeichen von Anti-Viren-Software z.B. aus eingehenden E-Mails her- Schwäche, so Plankermann. Ebenso sollte jede Kanzlei auszufiltern und die Kanzleien zugleich gegen weitere einen Reaktionsplan parat haben, wenn der Ernstfall gleichgelagerte Angriffe zu „immunisieren“. 30 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-Bericht Absicherung gegen eingetretene Schäden wie im richtigen Leben der Leitgedanke gelten, es den RA Erich Hartmann bot schließlich einen Überblick über Tätern nicht allzu leicht zu machen. Die Botschaft an die Möglichkeiten, sich sowohl gegen Eigenschäden den Berufsstand laute daher, wachsam zu bleiben, als auch gegen Schäden, die z.B. bei den Mandan- das Risikobewusstsein weiter zu schärfen und die Siche- ten als Dritten entstehen können, wirksam abzusichern. rungsmaßnahmen stets „up-to-date“ zu halten. An der Hier gebe es mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse gelungenen Veranstaltung nahmen unter anderem in den Kanzleien inzwischen einige spezielle Versiche- auch DStV-Vizepräsident StB/vBP Wolfgang Roth und rungslösungen am Markt, mit denen sich Haftungsrisi- DStV-Vorstandsmitglied StB Burkhard Köhler teil. Der ken minimieren lassen. DStV war außerdem durch seinen Hauptgeschäftsfüh- rer StB/Syndikus-RA Norman Peters, Geschäftsführer Fazit: Risikobewusstsein weiter schärfen Attila Gerhäuser, Referatsleiter Recht und Berufsrecht Zum Abschluss der Veranstaltung bestand auf dem RA Christian Michel, Referatsleiterin Steuerrecht Dani- Podium Einigkeit: Ebenso wenig wie man vollends aus- ela Ebert sowie Europareferent Manuel Knapp vertre- schließen könne, z.B. im Gedränge der U-Bahn bestoh- ten. len zu werden, werde sich niemals hundertprozentig ausschließen lassen, Opfer einer Cyber-Attacke zu Die Präsentationen aller Referenten des Symposiums werden. Allerdings müsse in der digitalen Welt ebenso stehen ab sofort unter www.dstv.de zum Abruf bereit. Coronavirus – Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen und Selbständige Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coro- Finanzsenator Dietmar Strehl betont: „Wir wollen den navirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, kön- betroffenen Firmen und Betrieben schnell helfen, um nen zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsange- Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Wir sorgen deshalb bote der Finanzämter nutzen. Darauf weist das Bremer in den Bereichen Steuerstundungen und Vorauszahlun- Finanzressort hin. Unternehmen sollten frühzeitig Kon- gen für personelle Verstärkung.“ takt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen Die Finanzämter sind ab morgen telefonisch unter fol- genden Nummern erreichbar: sollen, sind: • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vor- • Finanzamt Bremen: 0421/361 90909 / 0421/361 95096 auszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körper- • Finanzamt Bremerhaven: 0471 596 99000 schaftsteuer auf Antrag Per E-Mail sind die Ämter unter folgenden Sonderpost- • zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen fächern erreichbar: • Erlass von Säumniszuschlägen Finanzamt Bremen: corona@fa-hb.bremen.de • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen Finanzamt Bremerhaven: corona@finanzamtbremerhaven.bremen.de Landeshauptkasse:corona@lhk.bremen.de QUELLE. Presseerklärung des Finanzressorts STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 31
Bedeutung der BBiG-Novelle für die bestehenden Fortbildungsbezeichnungen Nach Inkrafttreten des novellierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zum 1.1.2020 sind Anpassungen bei den be- stehenden Fortbildungsbezeichnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe zumindest in der unmittelbaren Zukunft nicht zu erwarten. Den Takt geben hier entsprechende gesetzliche Übergangsvorschriften vor. Für die Praxis bedeutet dies, dass die etablierten Fort- wenn die geplanten Bezeichnungen geeignet sind, bildungsbezeichnungen wie etwa Fachassistent/-in die Unterscheidbarkeit zu den akademischen Bache- Lohn und Gehalt oder Steuerfachwirt/-in bis auf Weite- lor- und Masterabschlüssen aufzuheben, wie sie sich res unverändert fortgelten. § 106 Abs. 3 Satz 2 BBiG n.F. mittlerweile auch in Deutschland nach dem Bologna- stellt insoweit klar, dass alle Fortbildungsprüfungsrege- Prozess etabliert haben. lungen, die nach alter Gesetzeslage erlassen worden sind, bis zum Erlass neuer Regelungen ihre Gültigkeit Der Gesetzgeber ist dieser Argumentation zumindest behalten. Dies betrifft damit auch die entsprechenden insoweit gefolgt, dass § 54 Abs. 3 Satz 3 BBiG n.F. nun- Prüfungsordnungen etwa für Steuerfachwirtinnen und mehr vorsieht, den neuen Abschlussbezeichnungen Steuerfachwirte. Konkrete zeitliche Vorgaben, bis zu jeweils weitere Abschlussbezeichnungen voranstellen denen neue Prüfungsordnungen erlassen werden müs- zu dürfen. Dies setzt allerdings eine entsprechende sen, macht das Gesetz allerdings nicht. Regelung in den künftigen Prüfungsordnungen voraus. Der DStV wird sich für eine solche Lösung stark machen Zur Erinnerung: Das novellierte BBiG sieht neue Fort- und weiß sich hier einig mit der Bundessteuerberater- bildungsstufen bei der sog. höherqualifizierenden kammer (BStBK). Die Kammern sind unverändert nach Berufsbildung vor. Sie sollen mit drei gänzlich neuen § 71 Abs. 5 BBiG zuständige Stellen, wenn es um den Fortbildungsbezeichnungen einhergehen: „geprüfte/-r Erlass der Prüfungsordnungen geht. Diese werden Berufsspezialist/-in“, „Bachelor Professional“ und „Mas- nach Bestätigung durch die zuständigen obersten ter Professional“. Der Gesetzgeber möchte mit diesen Landesbehörden von den jeweiligen Berufsbildungs- Bezeichnungen die Attraktivität der beruflichen Bil- ausschüssen beschlossen. Aus Sicht des DStV wird es dung insgesamt erhöhen. in den Verfahren zur Entwicklung künftiger Prüfungs- ordnungen neben der branchenbezogenen Konkreti- Ein wesentlicher Kritikpunkt des DStV an diesem Kon- sierung der Fortbildungsbezeichnungen insbesondere zept war bereits während des Gesetzgebungsverfah- darauf ankommen, Regelungen vorzusehen, nach rens, dass mit der Einführung der neuen Bezeichnun- denen die bewährten Bezeichnungen weiterhin promi- gen das flexible Fortbildungssystem beispielsweise im nent an erster Stelle genannt werden können. Hier wird Bereich der Steuerberatung gefährdet wird, welches sich der DStV auch künftig aktiv einbringen. sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt hat: Ange- fangen bei den Prüfungen zu Fachassistenten Lohn Neben dem Austausch mit den Bildungspolitikern der und Gehalt auf der ersten Stufe, den Fortbildungen zu im Bundestag vertretenen Parteien verstärkt der DStV Steuerfachwirten auf der zweiten Stufe bis hin zur Steu- sein Engagement im Bereich der Berufsbildung seit die- erberaterprüfung auf der höchsten Stufe. Der DStV kri- sem Frühjahr zusätzlich auch im Rahmen der Allianz für tisierte ebenso wie andere, dass es bei der Modernisie- Aus- und Weiterbildung – einem Bündnis aus Vertretern rung der Berufsbildung nicht darauf ankommen könne, der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit bestehende bekannte Fortbildungsbezeichnungen sowie der Wirtschaftsverbände, der Gewerkschaften lediglich mit neuen Namen zu versehen. Noch dazu, und der Länder. Die Allianz setzt sich dafür ein, die 32 STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V.
DStV-Bericht Attraktivität, Qualität und Leistungsfähigkeit sowie recht der Steuerberater, das es in dieser Form in kei- die Integrationskraft der beruflichen Bildung weiter zu nem anderen Ausbildungsberuf in Deutschland gibt. stärken. Hier wird sich der DStV als Vertreter der freien Aus Sicht des DStV ist dies ein Konzept, welches auch Berufe in die Ausschussarbeit einbringen. Gerade die Antworten gegen den zunehmenden Fachkräfteman- Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademi- gel bieten kann. scher Bildung ist ein Alleinstellungsmerkmal im Berufs- Steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung 2.0? Das steuerpolitische Jahr beginnt mit einem Aspekt des Koalitionsvertrags von Union und SPD: Der Mitarbeiterka- pitalbeteiligung. Die FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN drängen auf Erleichterungen bei der steuerlichen Förde- rung. In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt der DStV als Sachverstän- diger seine Einschätzungen zu rechtlichen Fragestellungen ab. Nach dem Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen Mit den von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein- neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung geprüft gebrachten Lösungsvorschlägen befasste sich der werden (Rz. 2857 – 2858). Der Koalitionsausschuss der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in einer Großen Koalition griff den Aspekt Ende 2019 im Rah- öffentlichen Anhörung Ende Januar. Der Deutsche men des Konzepts zur Grundrente auf. Mitarbeiterka- Steuerberaterverband e.V. (DStV) zeigte in seiner Stel- pitalbeteiligungen tragen danach zur Vermögensbil- lungnahme S 02/20 und als Sachverständiger in dem dung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei. Hearing auf, welche rechtlichen Hürden es zur Steige- Um ihre Attraktivität zu erhöhen, solle der steuerfreie rung der Attraktivität des Instruments zu überwinden Höchstbetrag nach § 3 Nr. 39 EStG von derzeit 360 Euro gäbe. In der Anhörung erörterten die Bundestagsab- auf 720 Euro angehoben werden – so die Absicht der geordneten mit den Sachverständigen unter anderem Regierungsparteien. folgende Aspekte. Opposition erhöht den politischen Druck Öffentliche Anhörung zeigt akuten Handlungsbedarf Für einen Teil der Opposition gehen die Pläne der Die Ausführungen der Vertreter der Wirtschaft demons- Bundesregierung nicht weit genug. Die FDP-Bundes- trierten eindrucksvoll den Druck im Wettbewerb um tagsfraktion brachte den Antrag „Eigentumsturbo internationale Spitzenkräfte für deutsche Technolo- – Mitarbeiterbeteiligung schnell durchsetzen“ (BT- gie-Unternehmen. Der Gründer des Online-Touristik- Drs. 19/14786) in den Deutschen Bundestag ein. Kurz unternehmens GetYourGuide Deutschland, Johannes darauf folgte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/ Reck, führte etwa aus, dass in seinem Unternehmen nur DIE GRÜNEN mit dem Antrag „Mitarbeiterbeteiligung 15 % aus Deutschland stammende Mitarbeiter beschäf- erleichtern – In Start-ups und etablierten Unterneh- tigt seien. Die Anzahl der Universitätsabgänger im IT- men“ (BT-Drs. 19/15118). Beide Parteien erachten die Bereich würde schon lange nicht mehr reichen, um Rahmenbedingungen in Deutschland als höchst unat- den Bedarf zu decken. Wenn er internationale Talente traktiv, wodurch deutsche Unternehmen und dabei anwerben wolle, sei die Beteiligung am Unternehmen insbesondere Start-ups der digitalen Wirtschaft im das wichtigste Argument – so Recks Erfahrung mit dem internationalen Wettbewerb stark benachteiligt seien. Bewerbermarkt. Allerdings sei eine Mitarbeiterbeteili- STEUERBERATERVERBAND im Lande Bremen e.V. 33
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