22 Steuerberaterverband Thüringen eV
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| 3 Werte Berufskolleginnen, werte Berufskollegen, es ist aktuell immer noch schwer möglich, ein Vorwort ohne einen Bezug zu den Auswirkungen der Corona-Krise zu schreiben. Weiterhin werden wir täglich mit neuen Herausforderungen zur Bewältigung der Situation konfrontiert. Insbesondere kommen so langsam die langfristigen Folgen des Lockdowns und der Durchbrechung der Lieferketten zum Vorschein. Die in der Presse allgegenwärtige Berichter- stattung über die Materialknappheit in vielen Branchen und die massiven Preissprünge haben es sogar geschafft, dass Thema Fachkräftemangel etwas zurückzudrängen. Für uns als Berater bedeutet diese Situation eine weitere Facette in der täglichen Arbeit. Die bisher kri- senfesten Branchen bekommen auf einmal Ertrag- und Liquiditätsprobleme, weil Aufträge nicht abgear- beitet werden können oder Preissteigerungen nicht adäquat an die Kunden durchreichbar sind. Es zeigen sich hier erneut die gestiegenen Anforderungen an die betriebswirtschliche Beratung neben dem weiter steigenden Bedarf an steuerlicher Beratung. Auch in diesem Jahr konnte die Mitgliederversammlung nur virtuell stattfinden. Am 8. Juni 2021 hat der Vorstand über die Aktivitäten des Verbandes im vergangen Jahr berichtet. Trotz oder gerade wegen der gelungenen Veranstaltung, mit sehr guter Organisation durch die Geschäftsstelle des Verbandes, möchte ich hier meinen Blick schon ins nächste Jahr richten. Es laufen bereits die Planungen für den Verbands- tag mit Festredner und anschließender Mitgliederversammlung im Juni 2022 – und zwar in Präsenz. Man kann sich dem aufkommenden Wahlkampf im Bund sowie in Thüringen kaum noch entziehen. Von daher finde ich es richtig und wichtig, dass der Steuerberaterverband seine Anregungen an die politi- schen Gestalter formuliert hat. Die Positionen und Kernforderungen finden Sie in dieser Ausgabe zum Nachlesen wieder. Abschließend wünsche ich Ihnen, liebe Berufskolleginnen und -kollegen, in diesem Sommer auch einen Moment der Erholung und Besinnung. Dieser soll Ihnen die Motivation und Kraft für die Aufgaben in der zweiten Jahreshälfte geben. Zudem bin ich mehr als positiv gestimmt, Sie bald auch einmal wieder persönlich auf einer Veranstaltung der Steuerakademie oder des Verbandes begrüßen zu können. Bleiben oder werden Sie gesund! Ihr Sebastian Zeng
4 | 2 2021 | Verband intern Inhalt VERBAND INTERN 06 Stammtische der Bezirksgruppen 07 Kaffee macht glücklich 08 Informiert: „Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung in KMU“ 08 Aktiviert: Arbeitskreis Sanierung 09 Erreicht: Vertretungsbefugnis vor den Verwaltungsgerichten 09 Gesucht: Interessierte Mitstreiter für Arbeitsgruppe „Kurzarbeit“ 10 Geprüft: Audits bei Steuerberaterverband und Steuerakademie 11 Berichtet: Mitgliederversammlung am 08.06.2021 13 Transfermaßnahmen – ein Instrument im Krisenmanagement 14 Arbeitskreis Steuerpraxis am 28.09.2021 14 Corona offenbart Lücken in der Einkommenssicherung 15 Aktivtag 2021 16 Anregungen für das Wahl- und Regierungsprogramm zur Landtagswahl in Thüringen 17 Analyse zu den Personal- und Gehaltsstrukturen 2020 18 Positionen zur Bundestagswahl AKADEMIE 20 Mitgliederversammlung der Steuerakademie am 18.05.2021 21 Fachberatertagungen 2021 22 Lehrgangsangebote 23 Max Dotzki - neuer Dozent im Steuerfachwirtkurs INFORMATIONEN 24 Aktivtitäten des DStV e.V. 28 Fachinfo HDI AG 29 DKB AG: Mit dem digitalen Finanzbericht auf der Gewinnerseite 30 Die XRechnung wird zum individuellen Beratungsfall 32 Aus Freude am Beraten: Steuerberater sind erste Ansprechpartner in Krisenzeiten 33 Die Zukunft ist intelligent: Die neue Ära der Buchhaltung 34 Home-Edition: Deutscher Steuerberatertag 2021
Verband intern | 5 Herzlich willkommen im Verband Dennis John Steuerberater in Bad Langensalza Romy Reinz Steuerberaterin in Mühlhausen Stefan Hans Steuerberater in Dresden Heinz-Ulrich Linkamp Steuerberater in Hamm Max Storch Steuerberater in Bad Salzungen
6 | 2 2021 | Verband intern Stammtische der Bezirksgruppen Die Bezirksgruppen sind tragende Säulen unserer Verbandsstruktur. Deshalb ist klar, dass auch unter Pande- miebedingungen Gelegenheiten für den Austausch unter Kolleginnen und Kollegen angeboten werden. Bezirksgruppe West Zum Stammtisch der Bezirksgruppe West luden Katja Rabich und Karsten Krause am 29. April mit Marco Jahns von der Thüringer Aufbaubank und Wolfgang Struensee von der Crestcom Führungsschule gleich zwei Gäste zum Onlinemeeting ein. Im ersten Teil der Veranstaltung erinnerte Marco Jahns daran, dass außerhalb der Corona-Hilfsprogramme zahlreiche weitere Förderprogramme der Thüringer Aufbaubank Unternehmen in unterschiedlichen Branchen Unterstützung bieten. Ein kleines Update zu den Förderbedingungen und Fördersätzen brachte zudem Klarheit zu den Beantragungen. Wolfgang Struensee sensibilisierte im Anschluss zu den Tücken der Kommunikation. Die Absicht des Senders muss lange nicht deckungsgleich mit dem Verstehen des Empfängers sein. Typische Fallbeispiele aus dem Business- und Privatbereich illustrierten den Vortrag. Doch es blieb nicht bei der Er- kenntnis, dass man missverstanden werden kann. Mit hilfreichen Tipps, um sein Kommunikationsverhalten zu reflektieren und zu verbessern, wurden die Mitglieder der Bezirksgruppe West in den Feierabend verab- schiedet. Bezirksgruppe Süd Zur Vorbereitung der Klimagespräche mit gleich drei Finanzämtern luden die Verantwortlichen der Bezirks- gruppe Süd, Cindy Feldbauer und Simone Bauer, am 1. Juni zu einem Onlinemeeting ein. Die von den Mitglie- dern vorgeschlagenen Themen für die Gespräche mit den Finanzamtsvertretern aus Suhl, Sonneberg und Ilmenau unterschieden sich nicht: Belegvorhaltepflicht versus ständiges Anfordern in der Praxis, Betriebsprü- fungen auf Augenhöhe und Zeitpunkt der Außenprüfung für Unternehmen, die pandemiebedingt schließen mussten. Erleichtert wurde festgestellt, dass sich das Problem der überlangen Postlaufzeiten teilweise ent- schärft hat, obgleich es immer wieder Ausreißer nach oben gibt.
Verband intern | 7 Kaffee macht glücklich ... Dass Kaffee gesund ist, hatten wir Ihnen ja bereits in der letzten Ausgabe der Thüringer Verbandsnachrich- ten erzählt. Doch Kaffee macht auch glücklich … Kaffee als Seelentröster: Wie das Wundergetränk uns glücklich macht Menschen haben verschiedene Gründe, jeden Morgen glücklich aufzuwachen. Für Kaffeeliebhaber gibt es jedoch vor allem einen Grund: eine Tasse stark aromatischen Kaffees! Das erdige Aroma und der starke Ge- schmack wirken bei Kaffeetrinkern Wunder, indem sie die Stimmung heben und Glücksgefühle verursachen. Das ist nicht nur ein Glaube, dem Kaffeetrinker verfallen sind. Für viele Menschen ist es eine tägliche Erfah- rung. Was aber ist das Geheimnis hinter der Tatsache, dass Menschen sich nach einer Tasse Cappuccino oder Mocca sehnen, wenn sie traurig, allein oder auf der Suche nach einer guten Idee sind? Dahinter steckt kein Geheimnis, sondern vor allem logische Chemie. Kaffee macht glücklich, aber wie? Die Kaffeebohne ist eine reichhaltige Fundgrube vieler Chemikalien, die eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der allgemeinen Gesundheit spielen. Wenn eine Person ein kaffeehaltiges Getränk trinkt, ahmt es eine Neuro- chemikalie namens Adenosin nach. Dies ist eine Chemikalie, die Menschen schläfrig macht. Wenn Koffein in den Körper gelangt, arbeitet es mit den Rezeptoren zusammen, die Adenosin erkennen und hindert sie daran, ihre reguläre Funktion zu erfüllen. Mit anderen Worten, wenn Menschen kaffeehaltige Getränke trinken, stört das Koffein die Wirkung des kör- pereigenen Adenosins an den chemischen Rezeptoren und verhindert, dass sie schlafen. So bleiben Menschen wach, wenn sie einen Espresso trinken. Wenn die Adenosinrezeptoren blockiert sind, hat der Körper in der Regel keine andere Wahl, als seine eigenen Stimulanzien Dopamin und Glutamat freizusetzen. Beides sind Chemikalien, die für ein Wohlfühlerlebnis beim Menschen verantwortlich sind. Eine Tasse Cappuccino macht Menschen also glücklich, weil das Koffein die Neurotransmitter in ihrem Gehirn stimuliert. Helfen macht auch glücklich und deswegen laden wir Sie regelmäßig auf einen Kaffee beim Verband ein … um sich auszutauschen, sich gegenseitig mit dem einen oder anderen Tipp zu helfen und Problemstellungen zu diskutieren, wie zum Bei- spiel die Beantragung von Ansprüchen aus dem § 56 Infektionsschutzgesetz. Die Antragstellung nimmt in der Praxis der Steuerberaterinnen und Steuerberater wohl noch immer keine Routinerolle ein. Aus diesem Grund war Christoph Democh, zuständiger Referatsleiter im Thüringer Landesverwaltungsamt, Gast der Veranstal- tung „Auf einen Kaffee beim Verband“ am 5. Mai 2021. Christoph Democh erläuterte die Personalausstattung des Referats, die Verfahrensdauer, gab Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen und informierte zu einer Clearingstelle für besondere Fälle. Viele Einzelfragen der Mitglieder wurden geduldig beantwortet und Hilfe für unklare Fälle zugesagt. Anschließend informierte MdB Antje Tillmann zu den News aus dem Bundestag und über aktuelle Vorhaben der Bundesregierung. Merken Sie sich den 8. September 2021, 14 Uhr vor. ! Dann sehen wir uns glücklich beim nächsten Kaffeekränzchen wieder.
8 | 2 2021 | Verband intern Informiert: „Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung in KMU“ Die Prognosen der Wirtschaftsinstitute sagen einen Dr. Andreas Nagel informierte am 07.05.2021 rund 90 erheblichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen Berufsangehörige über die Pflicht zur Krisenfrüher- aufgrund der Auswirkungen der Covid19-Pandemie kennung in Klein- und Mittelbetrieben. Er ging dabei voraus. Allein schon aus diesem Grund müssen sich auf die Grundsätze und die daraus abzuleitenden Steuerberaterinnen und Steuerberater mit den Themen Maßnahmen zur Krisenfrüherkennung ein. Neben den Krisenmandat, Überschuldung, Insolvenz, Sanierung allgemeinen Hinweispflichten bestehen Informati- & Co. beschäftigen. Daneben hat der Gesetzgeber mit onspflichten gegenüber dem Mandanten. Hier hilft ein dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- Musterschreiben, das Herr Dr. Nagel vorbereitet hatte. und Insolvenzrechts (SanInsFoG) sowie dem Stabi- Bei all den Verpflichtungen bieten die neuen Gesetze lisierungs- und Restrukturierunggesetz (StaRUG) für die Steuerberatungskanzlei jedoch auch Bera- Instrumente geschaffen, die neue Pflichten für tungsansätze, die gesonderten Honorarvereinbarun- Unternehmer und die steuerlichen Berater begrün- gen zugänglich sind. Der Steuerberaterverband und die den. Gründe genug für den Steuerberaterverband, mit Steuerakademie Thüringen halten weitere Angebote einer kostenfreien Onlineveranstaltung die Mitglie- für Interessierte zu den Themen Restrukturierung, der kompakt zu sensibilisieren. Sanierung und Insolvenzverwaltung bereit. Aktiviert: Arbeitskreis Sanierung Nach einer dreijährigen Pause wurde der Arbeitskreis Sanierung und Insolvenzverwaltung am 19.05.2021 mit einem Onlinemeeting aus seinem Dornröschenschlaf geweckt. Mangels rückläufiger Insolvenzen und wenig Neuerungen beim Gesetzgeber und der Gerichtsbarkeit zwischen 2017 und 2020 wurden keine Beratungen des Arbeitskreises durchgeführt. Zum Thema „Ersthelfer in der Not – Steuerberater als Restrukturierungsbeauf- tragte und Sanierungsmoderatoren“ referierte Dorit Aurich, Steuerberaterin und Vorstandsmitglied im Steu- erberaterverband Sachsen. Der als Impuls für die anschließende Diskussion dienende Vortrag beleuchtete den Ablauf der Restrukturierung nach dem StaRUG, die Aufgaben der Beauftragten, den Bestellungsprozess sowie die Chance, die sich hierdurch für Steuerberaterinnen und Steuerberater bieten. Daneben wurde die Sanie- rungsmoderation als mögliches Geschäftsfeld für Steuerberatungskanzleien erläutert. An der interessanten Beratung des Arbeitskreises nahmen erstmals Steuerberaterinnen und Steuerberater aus den Verbänden Sachsen und Thüringen gemeinsam teil. Verabredet wurde eine Fortsetzung im Herbst dieses Jahres, wenn bereits Erfahrungen mit durchgeführten Restrukturierungen vorliegen.
Verband intern | 9 Erreicht: Vertretungsbefugnis vor den Verwaltungsgerichten In Fragen der Corona-Hilfen erhalten Steuerberater und Wirtschaftsprüfer künftig die Befugnis, ihre Mandan- ten vor den Verwaltungsgerichten zu vertreten. Eine entsprechende Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Deutsche Bundestag am 10.06.2021 beschlossen. Der Steuerberaterverband Thüringen begrüßt dies. Er hatte sich bereits im März 2021 gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Thüringen für die Gesetzes- änderung stark gemacht. Auf Bundesebene hat der DStV diese Forderung mit Nachdruck weiter verfolgt. Mit der Einfügung eines neuen § 67 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3a VwGO wird die verwaltungsgerichtliche Vertretungs- befugnis, die bislang allein für Abgabenangelegenheiten bestand, ausdrücklich auch auf die Vertretung zu den Corona-Hilfen ausgeweitet. Zuvor hatte sich bereits der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für diese Anpassung ausgesprochen. Er betonte in seiner Beschlussempfehlung, dass bei den prüfenden Dritten von einer besonderen Kenntnis der Hilfsprogramme auszugehen sei. Deshalb sprächen Gründe der Verfahrensökono- mie dafür, diese Expertise auch in die verwaltungsgerichtlichen Verfahren einzubringen. Der DStV hatte sich in Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium für eine entsprechende Ausweitung des gesetzlichen Befugnisrahmens für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eingesetzt, die als prüfende Dritte ihre Mandanten im Antragsverfahren zu den staatlichen Hilfsprogrammen unterstützen. Auf Landesebene hatten der Bund der Steuerzahler und der Steuerberaterverband Thüringen mit einem Schreiben an Dirk Adams, Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, deutlich gemacht, dass eine Beauftragung eines separaten Prozessbevollmächtigten in Corona-Angelegenheiten unverhältnismäßig sei. Darüber hinaus hatte MdB Antje Tillmann anlässlich einer Verbandsveranstaltung ihre Unterstützung für die notwendige Änderung der VwGO zugesagt. Wir danken allen Beteiligten für ihr Engagement zugunster dieser Verfahrenserleichterung. Gesucht: Interessierte Mitstreiter für Arbeitsgruppe „Kurzarbeit“ Das Thema Kurzarbeit hat seit Beginn der Pandemie ren aus Sicht des Berufsstands zu sensibilisieren. Wir stark an Bedeutung und praktischer Relevanz gewon- suchen aus dem Kreis der Mitglieder drei Berufsange- nen. Tausende Anträge wurden gestellt und 20.000 hörige mit vertieften Kenntnissen und Erfahrungen Abschlussprüfungen werden in Thüringen von April bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld, die sich für 2021 bis Dezember 2022 von der Bundesagentur für eine Mitwirkung in der Arbeitsgruppe interessieren. Arbeit (BA) durchgeführt. Aus Sicht der Qualitätssi- Wenden Sie sich bei Interesse bitte per E-Mail an Frau cherung sind wir als Berufsverband daran interessiert, Berit Lütz: berit.luetz@stbverband-thueringen.de uns in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus Berufsangehörigen und Vertretern des Prüfdiens- Neue Mustervollmachten tes der BA, auszutauschen, einzelfallübergreifende Die Bundesagentur für Arbeit fordert vor dem Hin- Fragen zu diskutieren und die Verbandsmitglieder über tergrund der Verhinderung von Leistungsmissbrauch wesentliche Erkenntnisse zu informieren. In diesem von Steuerberaterinnen und Steuerberatern neue Zusammenhang wird die Möglichkeit bestehen, den Vollmachten für Neuanträge auf Kurzarbeitergeld und Prüfdienst für praktische Probleme im Antragsverfah- ggf. auch für noch nicht beschiedene Anträge.
10 | 2 2021 | Verband intern Geprüft: Audits bei Steuerberaterverband und Steuerakademie Wir sind erneut rezertifiziert; mittlerweile zum fünften Mal. Das heißt, seit 15 Jahren arbeitet die Geschäfts- stelle der Steuerakademie und des Steuerberaterverbandes Thüringen e. V. mit und nach einem Qualitätsma- nagementsystem. Das Auditziel 2021 der Geschäftsstelle bestand darin, das Qualitätsmanagementsystem so- wie dessen Anwendung und Wirksamkeit in allen Arbeitsbereichen zu bewerten. Grundlegend für eine positive Bewertung und damit für den Erhalt des Zertifikates sind die Konformität des Systems mit den Auditkriterien, die Fähigkeit, gesetzliche, behördliche und vertragliche Anforderungen zu erfüllen sowie die Wirksamkeit im Erreichen der festgelegten Ziele. Diese übergeordneten Kriterien wurden vom Auditor der DQS Tino Wolf im Detail geprüft und bewertet. Trotz der außerordentlichen Bedingungen des Jahres 2020 und zu Beginn 2021 konnten die gesteckten und unterjährig korrigierten Ziele zu großen Teilen erfüllt werden. Die Steuerakademie hat es sehr gut geschafft, bestehende Lehr- und Lernprozesse auf neue Medien umzustellen und konnte einen großen Teil der geplan- ten Lerndienstleistungen über Online-Schulungen, in Hybridverfahren oder teilweise in Präsenz umsetzen. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden und die Anmeldezahlen zeigen die sehr hohe Zufriedenheit mit den erbrachten Dienstleistungen auf. In Abstimmung mit Kunden, Dozenten und interessierten Kreisen konnten in den vergangenen Monaten neue und modifizierte Angebote geschaffen und den Verbandsmitgliedern sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Die DQS kam zu dem Schluss, dass das Qualitätsmanagementsystem einen sehr hohen Durchdringungsgrad erreicht hat und gezielt zur Qualitätssicherung und -steigerung genutzt wird. Die Verlängerung des Zertifikats um weitere drei Jahre wurde empfohlen. Geschäftsführer Martin Wiederhold betont: „Wir sind stolz auf das, was wir im Rahmen der Rezertifizierung geleistet haben. Die Verlängerung des Zertifikats bestätigt, dass die Mitarbeiterinnen von Verband und Akademie gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie die Chancen auf Veränderung genutzt und Verbesserungsprozesse umgesetzt haben“.
Verband intern | 11 Berichtet: Mitgliederversammlung am 08.06.2021 Mit sehr viel positivem Feedback ist die ordentliche Mitgliederversammlung des Steuerberaterverbandes Thü- ringen e. V. zu Ende gegangen. Vorstand und Geschäftsführung berichteten eingangs über das anspruchsvolle Verbandsjahr 2020. Erinnert wurde an die zahlreichen Aktivitäten zur Anerkennung der steuerberatenden Be- rufe in Thüringen als systemrelevant und berichtet über die Aktionen rund um die Fristverlängerung für Steuer- erklärungen, über den Aktivtag, die Aktivitäten der Bezirksgruppen, die Pressearbeit uvm. Abgerechnet wurden die Ziele 2020 und die Verbandsziele 2021 vorgestellt. Der Schatzmeister erläuterte das wirtschaftliche Ergebnis mit punktuellen Ausführungen zur Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Haushaltsplanerfüllung. Den Verantwortlichen im Vorstand wurde Entlastung erteilt und der Jahresab- schluss 2020 genehmigt. Eine Beschlussvorlage zur Änderung der Reiskostenordnung wurde ebenso angenom- men wie der Haushaltsplanentwurf 2021. Die Wahl der Rechnungsprüfer erfolgte im Vorfeld per Briefwahl, an der sich 172 Mitglieder und damit rund 20 Prozent aller Verbandsmitglieder beteiligten. Mit 40 Teilnehmenden, konstruktiven Diskussionen und viel Dankbarkeit der Mitglieder ist das Onlineformat der Mitgliederversammlung erneut auf eine gute Resonanz gestoßen. Wir danken allen ehrenamtlich Engagierten, die das Verbandsleben bereichern und allen Mitgliedern für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung 2021. Termine von Vorstand und Geschäftsführung 21.04.2021 DStV-Geschäftsführermeeting 21.04.2021 Informationsveranstaltung zu Online-Finanzgerichtsverhandlungen 23.04.2021 Informationsveranstaltung mit Steuerlehrgänge Dr. Bannas 27.04.2021 Informationsveranstaltung des BFB zum Lobbyregister 27.04.2021 VWT Geschäftsführerberatung 28.04.2021 DStV Gemeinsame Vorstands-und Geschäftsführersitzung 29.04.2021 Internes Audit Geschäftsstelle 29.04.2021 Stammtisch Bezirksgruppe West 30.04.2021 Verwaltungsausschuss Agentur für Arbeit Jena 03./04.05.2021 Deutscher Steuerberaterkongress 05.05.2021 Auf einen Kaffee beim Verband 06.05.2021 Rechnungsprüfung Steuerberaterverband 07.05.2021 Verbandsseminar „Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung in KMU“ 18.05.2021 Mitgliederversammlung Steuerakademie 19.05.2021 Beratung Arbeitskreis Sanierung und Insolvenzverwaltung 27./28.05.2021 Externes DQS-Audit Geschäftsstelle 31.05.2021 Beiratssitzung Steuerakademie 08.06.2021 Mitgliederversammlung Steuerberaterverband 09.06.2021 Informationsveranstaltung zu Änderungen der Steuerfachwirtprüfung 15.06.2021 VWT Mitgliederversammlung 17.06.2021 Informationsveranstaltung mit Steuerlehrgänge Dr. Bannas 17.06.2021 DStV Vorstandssitzung 18.06.2021 DStV/DStI Mitgliederversammlungen 09.07.2021 Verwaltungsausschuss Agentur für Arbeit Jena 09.07.2021 Stammtisch Bezirksgruppe West
12 | 2 2021 | Verband intern Einfach machen Die beste Verbindung zu Ihren Mandanten! Einfach effizient zusammenarbeiten: mit dem Steuerberater-Cockpit. Dank dem Cockpit für Steuerberater haben Sie die Buchhaltung und Belege Ihrer Mandanten immer im Blick: In Echtzeit, vorkontiert und übersichtlich. Der einfache Datenaustausch gibt Ihnen mehr Zeit für eine optimale Beratung. Für glückliche Mandanten empfehlen Sie jetzt lexoffice: www.steuerberater-lexoffice.de
Verband intern | 13 Transfermaßnahmen – ein Instrument im Krisenmanagement Sinkende Inzidenzzahlen, steigende Impfquoten, optimistische Wirtschaftsprognosen und die Versprechen der Politik, die Wirtschaft mit den Folgen der Pandemie nicht allein zu lassen, geben vielfach Grund zur Hoffnung. Momentan sind es jedoch immer noch die Einschränkungen durch die Schutzmaßnahmen, unterbrochene Liefer- ketten oder Zurückhaltung bei den Kunden aufgrund unsicherer Perspektiven, die Selbstständige und Unterneh- men in wirtschaftliche Schieflage bringen können. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe gehören zu den engsten Vertrauten der Unternehmerinnen und Un- ternehmer. Ihre Expertise und Erfahrung helfen, KMU durch diese schwierigen Zeiten zu bringen. Für den Fall, dass die Lage eines Unternehmens so kritisch ist und ein Personalabbau unvermeidbar wird, sollten Beraterinnen und Berater Transfermaßnahmen als Option kennen. Wenn ein Unternehmen Mitarbeitende im großen Stil entlassen muss, ist das für alle Seiten eine schwierige Situ- ation. Während sich die Beschäftigten vor allem um ihre berufliche Zukunft betrogen fühlen, hat das Unterneh- men die komplizierte Aufgabe, den Trennungsprozess sowohl sozialverträglich als auch kostengünstig, schnell und konfliktarm zu gestalten. Hier setzen sogenannte Transfermaßnahmen an. §110 SGB III definiert diese als „alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen.“ Ziel ist die Vermeidung von Arbeitslosigkeit durch einen schnellen Transfer der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers aus dem gegenwärtigen Betrieb auf einen Ar- beitsplatz in einem anderen Unternehmen (Job-to-Job-Prinzip). In der Regel finden dabei Förderungen durch die Agentur für Arbeit Anwendung, die sich auf die §§ 110 und 111 SGB III beziehen. Spezifische Leistungen aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder können zusätzlich zum Einsatz gebracht werden. Damit werden durch die So- zialpartner einvernehmlich beschlossene und daher sozialverträgliche Personalveränderungen im Falle von Um- strukturierungen, Teilschließungen, Liquidationen, Insolvenzen, Outsourcing und Neugründungen unterstützt. Insofern sorgen die Maßnahmen für • eine einvernehmliche Lösung mit den Beschäftigten, • angemessene Personalkosten im Trennungsprozess, • die Abwendung von Rechtsstreitigkeiten, • eine zügige Umstrukturierung mit Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, • ein sozial engagiertes Image des Unternehmens trotz Personalabbau, • die Motivation der verbleibenden Beschäftigten sowie • eine weiterhin intakte Bindung zu Kunden und Lieferanten. Transfermaßnahmen generieren somit für beide Parteien eine Win-Win-Situation: Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer hat aus einem gesicherten, bis zu 12 Monaten befristeten Beschäftigungsverhältnis in einer Trans- fergesellschaft die besten Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber nimmt seine soziale Verantwor- tung wahr, reduziert seinen Verwaltungsaufwand, seine Personalkosten und minimiert sein Risikopotenzial. Im Gegenzug gewährleistet er das Transferprojekt über einen Transfersozialplan, welcher sich über die Bruttomo- natsgehälter der Kündigungsfristen finanzieren lässt. Da ein Übergang der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Transfergesellschaft schnell erfolgen kann, kann das Unternehmen zügig die Voraussetzungen für eine Re- strukturierung schaffen, was oft auch für Verhandlungen mit Banken wichtig ist. Wenn Sie mehr über dieses Instrument erfahren möchten, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle Ihres Be- rufsverbandes. Gern stellen wir Ihnen in Kooperation mit Volker Podzimek, Geschäftsführer der fqg Transfer Ge- sellschaft mbH, und Tino Wolf, Geschäftsführer der Expert People Management GmbH, in einem Onlinetermin die Grundlagen und die praktische Umsetzung vor. Für Sie als Mitglied im Steuerberaterverband Thüringen ist diese unverbindliche Leistung kostenfrei. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an Frau Berit Lütz: berit.luetz@ stbverband-thueringen.de
14 | 2 2021 | Verband intern Arbeitskreis Steuerpraxis am 28.09.2021 Schwierige Praxisfälle, Ärger mit der Finanzverwaltung, Erfolgsaussichten in einem Klageverfahren oder einfach nur um nachts besser zu schlafen: Für die Teilnahme am Arbeitskreis Steuerpraxis gibt es viele Grün- de. Reichen Sie Ihre Fragen an den Arbeitskreisleiter zur fachlichen Klärung per E-Mail an ak-steuerpraxis@ stbverband-thueringen.de ein. Die Besprechung erfolgt in der nächsten Arbeitskreissitzung am 28.09.2021. Gern können Sie auch ohne eigenen Fall teilnehmen. Das Anmeldeformular dazu finden Sie unter www.stbverband-thueringen.de/ak-steuerpraxis. Corona offenbart Lücken in der Einkommenssicherung Wer gesund im Arbeitsleben steht, denkt nicht gern an Krankheiten oder Unfälle und deren Folgen. Gerade die Corona-Pandemie zeigt, wie plötzlich eine schwere Erkrankung auftreten kann. Für Sie als Freiberufler bedeutet das häufig einen sofortigen Einkommensverlust. Bei unzureichender Absicherung wird eine längere Arbeitsunfä- higkeit schnell zu einem existenzbedrohenden Risiko. Neben Ihren privaten Finanzen können auch Ihre geschäft- lichen Fixkosten zusätzliche Sorgen bereiten. Zahlreiche Kundenanfragen in den vergangenen zwölf Monaten zei- gen, dass Corona das Bewusstsein für dieses Risiko gesteigert hat. Zwei Kundenbeispiele aus unserer Praxis: Ein 36-jähriger Kunde, selbstständiger Freiberufler, erkrankte im Sep- tember 2020 an einer Covid19 Infektion, ohne bislang nennenswerte Vorerkrankungen. Zunächst zeigten sich Er- kältungssymptome. Nach kurzer Zeit verschlechterte sich der Gesundheitszustand massiv und es folgte ein statio- närer Aufenthalt. Zwischenzeitlich musste unser Kunde in ein künstliches Koma versetzt und beatmet werden. Bis Anfang April 2021 hat unser Kunde ein Krankentagegeld von insgesamt 45.695 Euro erhalten. Im Anschluss fand eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme statt. Unsere 59-jährige Kundin, angestellte Freiberuflerin, erkrankte zu Beginn der „ersten Welle“ im April 2020 an ei- ner Covid19-Infektion. Es folgten diverse Begleiterkrankungen wie zum Beispiel Atemprobleme, Müdigkeit, mus- kuläre Schwäche, Geschmacks- und Riechstörungen, Haarausfall, verstärktes Schwitzen und Herzprobleme unter körperlicher Anstrengung. Ende 2020 fand eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme statt. Unsere Kundin hat bis Anfang April 2021 ein Krankentagegeld von insgesamt 32.300 Euro erhalten. Bis Ende Mai 2021 befindet sie sich in einer beruflichen Wiedereingliederung. Wir empfehlen Ihnen einen Check-Up für Ihre individuelle Vorsorgesituation. Mit einer Krankentagegeldversi- cherung über den Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV sind Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit vor Einkom- menseinbußen bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens geschützt. Darüber hinaus können auch die weiterlaufenden Betriebskosten Ihrer Praxis abgesichert werden. Die Vorteile einer Krankentagegeldversicherung über den Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV überzeugen. Die Gruppenvertragskonditionen bieten sehr attraktive Beiträge. Den Leistungsbeginn können Sie flexibel wäh- len, bereits ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Durch die Mitversicherung der weiterlaufenden Betriebskosten Ihrer Praxis genießen Sie eine existenzgerechte Absicherung. Und ganz wichtig: Aufgrund der Annahmegarantie für versicherungsfähige Personen erhalten Sie auf jeden Fall ein Angebot. Die DKV verzichtet zudem auf das or- dentliche Kündigungsrecht. Und bei Bedarf können Sie diese Absicherung bis zum 70. oder 75. Lebensjahr behal- ten. So können Sie laufende finanzielle Verpflichtungen erfüllen und sich selbst, Ihre Familie sowie Ihre freibe- rufliche Existenz absichern. Haben Sie Interesse an einer persönlichen Beratung? DKV Deutsche Krankenversicherung AG . 50594 Köln Kooperation Verbände und GKV . Nils Engelhardt . Direktionsbeauftragter . Telefon 0211-477-7503 . nils.engelhardt@dkv.com .
Verband intern | 15 Aktivtag des Verbandes: Wandern und Barbecue Am 18. September 2021 laden wir Sie sowie Ihre Familie und Freunde zum Aktivtag ein. Auf dem Programm steht eine Wanderung bei Tam- bach-Dietharz mit anschließendem Barbecue auf dem Grillplatz im Mittelwassergrund an der Köhlerhütte. Wir sorgen für Essen und Trinken, für gute Laune sorgen Sie! Anmelden können Sie sich mit dem Formular, welches diesen Verbands- nachrichten beiliegt. Wir freuen uns auf Sie!
16 | 2 2021 | Verband intern Anregungen für das Wahl- und Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2021 Unter der Kernforderung „Thüringen muss wieder unternehmerfreundlicher werden!“ sieht der Steuerberater- verband Thüringen fünf Handlungsfelder, die Lösungsansätze bieten. Darüber wurden die Verantwortlichen der Wahlprogrammkommissionen der Fraktionen im Thüringer Landtag unterrichtet. 1. Neugründungen unterstützen Die Zahl der Unternehmensgründungen ist rückläufig. Zwar ist erfreulich, dass auch in Thüringen die Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten Fortschritte aufweist, jedoch fehlen die Anreize und Unterstützungen, selbst mit der Gründung ein unternehmerisches Risiko einzugehen. Die Anzahl von Ausgründungen aus den Hochschulen muss beispielsweise wieder zunehmen. Wir wissen, dass Unternehmensgründungen dann erfolg- reich sind, wenn sie von Beginn an professionell betreut werden. Steuerberaterinnen und Steuerberater nehmen als unabhängige Beratungsinstanz mit branchenübergreifender Tiefenkenntnis hier eine zentrale Rolle ein. Pla- nungsrechnungen, Ertrags- und Liquiditätspläne sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bilden dabei nur einen kleinen Teil der Beratung ab. Wichtig ist insbesondere die enge Begleitung in den ersten 24 Monaten der Bewährung am Markt. Ein verbesserter Gründungszuschuss, der auch die steuerliche Beratung bis zum zweiten Jahresabschluss abdeckt, wäre ein probates Mittel, mehr Unternehmen nachhaltig zu etablieren. 2. Unternehmensnachfolgen fördern und begleiten Für viele erfolgreiche Nachwendeunternehmer kommt die Zeit der Übergabe an die nächste Generation. Dieser komplexe Prozess kann Jahre dauern. Eine großzügige und zweckgebundene finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen wird dazu führen, dass sich Übergeber und Übernehmer interprofessionellen Rat für eine erfolgreiche Nachfolge holen können. 3. Anzahl von Unternehmensansiedlungen steigern Thüringen kann mit seiner geografischen Lage und einer guten Verkehrsanbindung punkten. Bei der Infrastruk- tur, insbesondere der Versorgung mit „schnellem Internet“ besteht jedoch erheblicher Nachholbedarf. Unter- nehmensansiedlungen nicht nur entlang der BAB 4 stärken den ländlichen Raum in ganz Thüringen. Attraktive Ansiedlungskonzepte außerhalb von Hebesatzkonkurrenzen bei der Gewerbesteuer müssen erarbeitet und mutig ausprobiert werden. 4. Finanzverwaltung mit Augenmaß – Steuerberater als Organe der Steuerrechtspflege stärken Unternehmerinnen und Unternehmer fühlen sich zunehmend von der Thüringer Finanzverwaltung zu Unrecht verdächtigt, den Fiskus zu umgehen. Diese pauschale Kriminalisierung, überbordende Betriebsprüfungen, lange Verfahrensdauern und die Einleitung von Steuerstrafverfahren wegen Bagatellen sind Gift für das Miteinander in unserer Gesellschaft. Sie prägen ein Klima des Misstrauens und gefährden Arbeitsplätze. Steuerberaterinnen und Steuerberater sind gesetzliche Organe der Steuerrechtspflege. Ihre Angaben im Besteuerungsverfahren werden jedoch zu häufig als unbegründet abgelehnt. Erst in zeitraubenden Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren wird die Rechtsauffassung der Angehörigen der steuerberatenden Berufe bestätigt. Mehr Augenmaß der Finanz- verwaltung und ein Agieren auf Augenhöhe sind die Mindestvoraussetzungen für ein gerechtes Besteuerungs- verfahren. 5. Digitalisierung vorantreiben Die Thüringer Verwaltung kann effizienter arbeiten, wenn notwendige Digitalisierungsschritte beschleunigt werden. Als Berufsstand wurden wir vor Jahren verpflichtet, Steuererklärungen digital einzureichen. Bis heute werden Unterlagen im Finanzamt ausgedruckt, abgeheftet und analog archiviert. Es existiert noch kein digitales Archiv und Belege werden erneut angefordert, weil der Zugriff auf das Papierarchiv oft zu mühsam ist. Digitali- sierung ist auch bei den Freien Berufen nicht kostenfrei zu haben. Der wiederholte Ausschluss der Angehörigen der steuerberatenden Berufe aus landeseigenen Förderprogrammen ist gleichheitswidrig und ungerecht.
Verband intern | 17 Analyse zu den Personal- und Gehaltsstrukturen 2020 Die Analyse des Berufsverbandes zu den Personal- und Gehaltsstrukturen des Jahres 2020 bietet Ihnen einen umfassenden Überblick zu den Gehältern in der Steuerberatungsbranche in Thüringen, wie zum Beispiel der angestellten Steuerberater, Steuerfachwirte und der Fachassistenten Lohn und Gehalt. Mit der Analyse erhalten Sie einerseits Argumente für Gehaltsverhandlungen bei Personal- und Bewer- bungsgesprächen und andererseits einen Überblick zur Orientierung bei den Soft Skill-Themen abseits der Gehälter. Wer nicht teilnehmen konnte, kann die Analyse erwerben. Bestellen können Sie diese für 75 Euro zzgl. USt. Wir senden Ihnen diese persönlich/vertraulich zu. Das Bestellformular finden Sie als Anlage zu diesen Verbandsnachrichten. Wir bedanken uns herzlich bei 77 Verbandsmitgliedern für ihre Teilnahme! Unter allen Teilnehmenden wurden 5 x 2 Tageskarten für die BUGA 2021 verlost. Die glücklichen Gewinner sind Michael Hetzer aus Saalfeld Marina Michel aus Sömmerda Bernadette Weidemann aus Heilbad Heiligenstadt Grit Weiser aus Gera Steffen Jarisch aus Schleusingen
18 | 2 2021 | Verband intern Positionen zur Bundestagswahl Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sieht ge, Investitionen zu tätigen oder wichtige persönliche die Politik in der Pflicht, praxisgerechte, sichere und Dispositionen zu treffen und damit Risiken einzu- wirtschaftsstärkende Rahmenbedingungen zu set- gehen. Der Staat ist daher verpflichtet, mithilfe des zen. In der aktuellen Ausnahmesituation wird allseits Steuerrechts entsprechende Rahmenbedingungen zu offenkundig, welche hohe Relevanz die kleinen und schaffen. Gerade in wirtschaftlichen Ausnahmesitua- mittleren Kanzleien für die Stabilität der Wirtschaft tionen, wie der Corona-Pandemie, sieht der Deutsche haben – etwa durch die Unterstützung bei den Über- Steuerberaterverband e.V. die Politik in der Pflicht. brückungshilfen. Der DStV ruft die Politik daher dazu Demgemäß erhebt der DStV für die 20. Legislaturperi- auf, die Belange des Berufsstands auf nationaler wie ode des Deutschen Bundestags folgende Forderungen: europäischer Ebene stärker in den Fokus zu nehmen. Der hohe Stellenwert der steuerberatenden und wirt- 1. Mittelstandsfördernde Reform der Thesaurie- schaftsprüfenden Berufe muss durch unterstützende rungsbegünstigung jetzt! Maßnahmen anerkannt werden. 2. Modernisierung der Betriebsprüfung geboten Deutschland finanziert seine vielfältigen Aufgaben weitgehend durch Steuern. Die Auferlegung und 3. Keine Anzeigepflichten für nationale Steuerge- Erhebung der Steuern müssen rechtsstaatlichen staltungen Grundsätzen gerecht werden. So hat das Bundes- verfassungsgericht immer wieder den Grundsatz 4. Umschwung bei der Gewerbesteuer: Wann, wenn der Folgerichtigkeit als Ausprägung des Prinzips der nicht jetzt? Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen betont. Zugleich muss sich das Steuerrecht an dem verfas- 5. Befugnisse der Steuerberater im Sozialversiche- sungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Besteuerung rungsrecht praxisgerecht ausgestalten nach der Leistungsfähigkeit messen lassen. 6. Verstehen und respektieren: Zukunft des Be- Ausgehend von diesen Grundsätzen und aus wirt- rufsstands als Organ der Steuerrechtspflege in schaftlichen Gründen müssen Privatpersonen, Europa sichern Unternehmen und Berater auf die Schlüssigkeit sowie gleichmäßige Anwendung des Steuersystems vertrau- Die Details entnehmen Sie bitte dem Positionspapier, en können. Stabile, realitäts- sowie praxisgerechte zur Bundestagswahl unter www.stbverband-thuerin- Rahmenbedingungen bilden eine attraktive Grundla- gen.de/steuerberaterverband/wahlen-2021
Verband intern | 19 So geht Fortbildung heute. Online. Ein Angebot der Steuerberaterverbände Mit Durchführungs- garantie Aktuelle Onlineseminare § 15a EStG – Praktikerfragen 29.07.2021 Wolfgang Eggert Kapitalkonto, Verlustabzug und Sonderfragen 09:30 - 11:30 Uhr (Dipl.-Finanzwirt (FH), zum § 15a EStG! Steuerberater, Wirtschafts- prüfer) 20 schwerwiegende Stolpersteine in der 23.08.2021 Wolfgang Eggert 09:30 - 11:30 Uhr (Dipl.-Finanzwirt (FH), Darstellung anhand der notwendigen Umbuchungen. Steuerberater, Wirt- schaftsprüfer) Jahresabschluss der (kleinen) GmbH 24.08.2021 Torsten Querbach Die neuesten, praxisnahen Infos zum Jahresabschluss. 09:30 - 11:30 Uhr (Dipl.-Betriebswirt, Steuerberater) Selbständige in der Sozialversicherung 01.09.2021 Andreas Hartmann Beraten Sie Ihre selbständig tätigen Mandanten zur 09:30 - 11:30 Uhr (Rechtsanwalt, Fachan- gesetzlichen Sozialversicherung. walt für Sozialrecht) 13.09.2021 Zach Davis in Kanzleien 09:00 - 12:00 Uhr (Autor) Wie Sie die kanzleiinterne und externe Kommunikation verbessern und auch durch anspruchsvolle Situationen souverän hindurchkommen. 20.09.2021 Christian Beck / einsatz – auch bei Mindestlohn und Minijob 09:30 - 12:00 Uhr Gunther Schwanke Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Hintergründe und (Rechtsanwälte, Fachan- Gestaltungsmöglichkeiten von Arbeitszeitkonten unter wälte für Arbeitsrecht) besonderer Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Mindestlohngesetz. In Kooperation mit Steuerakademie Thüringen Persönlich. Komfortabel. Kompetent. Anmeldung über www.teletax.de I Online-Seminar
20 | 2 2021 | Akademie Mitgliederversammlung der Steuerakademie am 18.05.2021 Zur zweiten online durchgeführten Mitgliederversammlung der Steuerakademie - Fortbildungswerk des Steuerberaterverbandes Thüringen e. V. lud der Vorstand am 18.05.2021 ein. Im Rechenschaftsbericht zum Geschäftsjahr 2020 wurden die Aktivitäten zur Umstellung der Präsenzseminare auf Onlineformate detailliert erörtert. Die Mitglieder wertschätzten das schnelle Livegehen der Onlineseminare und Onlinelehrgänge kurz nach dem ersten Lockdown. Insbesondere die Seminare zu den Corona-Hilfsprogrammen jeweils kurz nach deren Inkrafttreten oder nach wesentlichen Änderungen hätten gezeigt, dass die Steuerakademie flexibel auf die Anforderungen aus dem Berufsstand reagieren kann und auch die Online-Weiterbildungen einen hohen Praxisnutzen haben. Der Akademievorstand wurde für das 2020 erwartungsgemäß entlastet und der Jahresabschluss genehmigt. Ab i n di e Zu k u n f t Starten Sie mit der Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH und der Steuerakademie Thüringen in Ihre Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung! Weitere Infos unter www.stbverband-thueringen.de/steuerberaterlehrgang
Akademie | 21 Fachberatertagungen 2021 im schönen Erfurt Fachberaterinnen und Fachberater sind verpflichtet, Teilnahme an beiden Tagen zehn Stunden Pflicht- jährlich Fortbildungsmaßnahmen auf ihrem Spezial- fortbildung. gebiet zu absolvieren. Wir unterstützen Sie gern dabei und laden Sie ein, an den Fachberatertagungen in Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) Erfurt teilzunehmen. Die Landeshauptstadt ist nicht Die vierte Fachberatertagung für das Gesundheitswe- nur zentral gelegen und gut erreichbar, sondern bietet sen findet am 29. und 30.09.2021 ebenfalls in Erfurt auch nach den Seminaren viele Möglichkeiten für statt und wird ergänzt um ein Onlineseminar am einen Ausgleich: Erkunden Sie die Altstadt, besuchen 06.10.2021. Die steuerliche Betreuung von Ärzten stellt Sie die BUGA, gehen Sie shoppen oder genießen Sie heute eine erhebliche Herausforderung dar. Die immer Ihre Freizeit am Abend in einem der vielen Cafés oder komplexere Rechtsprechung des BFH und der Finanz- Restaurants in der Innenstadt. gerichte, das Recht der Krankenkassen, die neuen Finanzierungsformen von ärztlichen Praxen und die Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) zunehmende Beteiligung von Fonds an Medizini- Die mittlerweile vierte Fachberatertagung für Un- schen Versorgungszentren stellen Steuerberaterinnen ternehmensnachfolge findet vom 13. bis 14.09.2021 und Steuerberater vor neue Herausforderungen. Am statt. Am ersten Tag referieren Veronika Hartmann 29.09.2021 informiert Alfred P. Röhrig zum Thema und Dr. Andreas Miehler zum Thema „Die erfolgreiche „Das Arztmandat in der Unternehmensnachfolge“. Vermögensnachfolge und die Vorsorge für den Betreu- ungsfall“. Das Seminar informiert Sie zu Fragen der Ursula Becker empfängt Sie am 30.09.2021. Ihr Semi- gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge und gibt Hilfe- nar „Wichtige Änderungen in der Pflegebranche“ gibt stellungen bei den Themen Testament und Erbvertrag. Ihnen einen aktuellen Überblick über die Besonder- Die Patientenverfügung, Betreuungs- und Altersvor- heiten und Entwicklungen auf diesem Gebiet. sorgevollmacht werden als wichtige Ergänzungen zur letztwilligen Verfügung erläutert. Fragen zur Testa- Abgerundet wird die Fortbildung durch das On- mentsvollstreckung als Geschäftsfeld des Steuerbera- lineseminar „Die Bewertung einer Arztpraxis“ am ters mit Chancen und Risiken werden beantwortet. 06.10.2021. Hier vermittelt Ihnen Frank Boos aktuelles Spezialwissen zur effektiven und sicheren Bewertung An Tag zwei begrüßt Sie Matthias Greulich zum von Arztpraxen anhand konkreter Echtfälle. Seminar „Die umsatzsteuerliche Organschaft“. Die umsatzsteuerrechtliche Organschaft ist von großer Wir bestätigen Fachberaterinnen und Fachberatern wirtschaftlicher Bedeutung für Konzerne und Un- für das Gesundheitswesen (DStV e.V.) bei ihrer ternehmensgruppen, denen Gesellschaften ohne Teilnahme die Pflichtfortbildung. Für alle drei Tage oder nur mit teilweiser Vorsteuerabzugsberechtigung sind es insgesamt 10,5 Stunden. angehören. Das Seminar bietet Ihnen eine intensi- ve Aufarbeitung der Systematik mit den einzelnen Alle Seminare sind auch einzeln buchbar und na- Voraussetzungen der Organschaft und erläutert diese türlich für alle Berufsangehörigen und ihre Mitar- anhand diverser Beispiele. beiterinnen und Mitarbeiter zugänglich. Detaillierte Informationen zu beiden Tagungen erhalten Sie unter Fachberaterinnen und Fachberatern für Unterneh- www.steuerakademie-thueringen.de. Wir freuen uns mensnachfolge (DStV e.V.) bestätigen wir bei ihrer darauf, Sie in Erfurt persönlich begrüßen zu können.
22 | 2 2019 | Akademie Bil·dungs·mög·lich·keit Substantiv, feminin (die) Möglichkeit sich Bildung anzueignen Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Abschlussprüfung und einen guten Start im Berufs- leben als Steuerfachangestellte/r! In nun bereits gewohnter Routine erfolgten die Vorbereitun- gen auf die mündliche Steuerfachangestelltenprüfung 2021 in drei Kursen am 19.05., 31.05. und 18.06.2021 in virtuellen Klassenräumen via Zoom. Die beiden Dozentinnen Bettina Lange und Dana Bernhardt-Wichert konnten somit von Angesicht zu Angesicht mit den Teilnehmenden per Kamera und Mikrofon kommunizieren und mit ihrer jeweiligen eingeteilten Kleingruppe in separaten Räumen üben. Mit den Tipps zum Tagesstart und nach den ersten Vortragsrunden verlor sich nach und nach auch die Scheu der Prüflinge bei der Simulation der Prüfungsgespräche. Die Bewertungen und Feedbacks zeigen, dass auch auf diesem Wege eine adäquate qualitative Prüfungsvorbereitung möglich ist. Wir bedanken uns herzlich bei allen Beteiligten für ihre Bereitschaft und Akzeptanz der Online-Fortbildung. Bereits nach einem Jahr Berufspraxis können sich Ihre neuen Fachkräfte im Oktober 2022 der Prü- fung zum/zur Fachassistenten/in Lohn und Gehalt stellen. Der entsprechende Vorbereitungslehr- gang bei der Steuerakademie Thüringen wird dazu im Februar nächsten Jahres starten. Teilen Sie uns Ihr Interesse gern bereits per E-Mail an sabine.schulz@stbverband-thueringen.de mit, damit wir Sie nach Ende der konkreten Terminplanung direkt zur gewünschten Weiterbildung informie- ren können. Mit einem anschließenden zweijährigen Steuerfachwirtlehrgang sind Ihre Mitarbeiter/innen auf allen Fachgebieten für die umfassenden Kanzleiaufgaben geschult. Selbstverständlich wird im Kurskonzept das von der Bundesssteuerberaterkammer für die schriftliche Prüfung neu gewichtete Themengebiet der Betriebswirtschaftslehre hinreichend berücksichtigt. Darüber hinaus sind die neuen Vorgaben für die mündliche Prüfung im Bereich der Sozialkompetenz und des Prozessden- kens Gegenstand der Vorbereitung. Unterstützen Sie Ihre Nachwuchskräfte von Anfang an bei ihrem Wissenswachstum. Dies sichert Ihnen langfristig eine loyale Mitarbeiterbindung und Qualitätssicherung. Starten Sie beispielsweise mit den Azubi-Lehrgängen der Steuerakademie in den Thüringer Herbstferien. In der ersten Woche für die Auszubildenden des 1. Lehrjahres vom 25. bis 29.10.2021 wird ein erster Überblick über das Steuerrecht (AO, ESt, GewSt, USt) und das Rechnungswesen vermittelt. In der Folgewoche vom 01. bis 05.11.2021 heißen wir die Auszubildenden des 2. Lehrjahres herzlich willkommen zu ihrer Fes- tigung des bereits erworbenen Grundwissens mit Fallgestaltungen für die Praxis zu den Themenge- bieten ESt, Rewe, Recht und USt. Beide Lehrgänge finden täglich von 08:30 bis 15:30 Uhr in Erfurt statt und werden mit einem Multiple Choice Test abgeschlossen. Weitergehende Informationen und Anmeldemöglichkeiten erhalten Sie als Anlagen zu diesen Verbandsnachrichten, im Webshop oder auf Anfrage in der Geschäftsstelle. Um auch weiterhin die Fortführung und Qualität unserer Weiterbildungslehrgänge zu sichern, sind wir stets auf der Suche nach motivierten Dozentinnen und Dozenten. Nachfolgend stellen wir Ih- nen ein neues Gesicht aus dem Steuerfachwirtlehrgang 2021/2022 vor. Möchten Sie auch einmal an dieser Stelle veröffentlicht werden, melden Sie sich gern bei uns!
Akademie | 23 In·ter·view Substantiv, Neutrum von einem Berichterstatter mit einer meist bekannten Persönlichkeit geführtes Gespräch, in dem diese sich zu gezielten Themen oder die eigene Person betreffenden Fragen äußert Nach seinem Einstieg als Dozent im Vorbereitungslehrgang auf die Steuerfachwirtprüfung dürfen wir Ihnen vorstellen: Max Dotzki (34), Steuerberater aus Jena Was war Ihre Passion Steuerberater zu werden? Steuerberater sein, heißt für mich jede Menge Abwechslung! Ich hatte, seitdem ich im Jahr 2006 meine Aus- bildung zum Steuerfachangestellten begann, mit Unternehmern aus den unterschiedlichsten wirtschaftli- chen Tätigkeitsfeldern zu tun und habe im Laufe der Zeit einen Großteil aller Berufsgruppen kennengelernt. Ich habe Gefallen daran gefunden, ihre Fragen zu beantworten, Ratschläge mit auf den Weg zu geben und individuelle Lösungen zu erarbeiten. Mir wurde schnell bewusst, dass ein umfassendes steuerliches sowie betriebswirtschaftliches Wissen hierbei unerlässlich ist. Durch meine Leidenschaft zum Beruf kam eins zum anderen. Ein großes Maß an Engagement, eine reichliche Portion Ehrgeiz und Förderer, die meine Entwick- lung unterstützten, waren mein Schlüssel zum bereits früh angestrebten Ziel - Steuerberater. Welche Steuer/n bearbeiten Sie mit der größten Leidenschaft? Die Ertragsteuern sind mein Steckenpferd. Ich merkte nach dem Einstieg in den Beruf schnell, dass ich für sie das größte Maß an Interesse verspüre und so ist es bis heute geblieben. Welche Steuer würden Sie sofort abschaffen, welche schnellstmöglich einführen? Erfreulich empfinde ich in jüngster Vergangenheit die Entwicklung bei der Erhebung des Solidaritätszu- schlags. 90 Prozent der Steuerzahler werden vollständig entlastet, 6,5 Prozent zumindest teilweise. Die derzeit rund 40 existierenden Steuerarten in Deutschland genügen mir persönlich. Was ist Ihre Motivation zum Lernen? Meine Verantwortung gegenüber den Mandanten ist meine größte Motivation zum Lernen. Eine gute Beratung erfordert fundiertes Wissen. Die hierfür notwendige Fachkompetenz ist nicht verhandelbar. Nennen Sie uns Ihr liebstes Reiseziel zum Erholen vom Kanzleitrubel? Mein liebstes Reiseziel, um mich vom Kanzleitrubel zu erholen, ist Norditalien. „La dolce vita“ sorgt bei mir dafür, dass die Arbeit und der Stress in den Hintergrund geraten. Verraten Sie uns Ihr Motto für eine positive Lebenseinstellung? „Du kannst nicht negativ denken und Positives erwarten.“ Was können Sie empfehlen, um den Kopf frei zu bekommen? In freien Momenten ist es wichtig, abzuschalten und den persönlichen Energiespeicher aufzuladen. Hierzu ist es unerlässlich, seine persönlichen Krafträuber zu kennen und ihnen keine Chance zu geben, der Regeneration entgegenzustehen. Die eigenen Kraftgeber, z. B. Menschen, mit denen man sich gerne umgibt, oder einem Hobby, dem man nachgeht, tragen maßgeblich zur Erholung und zu einem freien Kopf bei. Was darf in Ihrem Kühlschrank niemals fehlen? Für einen guten Start in den Tag darf ein frisch gepresster Obstsaft in meinem Kühlschrank nicht fehlen.
24 | 2 2021 | DStV Aktivitäten des Deutschen Steuerberaterverbandes Torsten Lüth zum neuen DStV- Beratungsrunden des Bundeswirt- Chance, Unternehmen und Kanzleien Präsidenten gewählt schaftsministeriums zu den Corona- moderner aufzustellen. WP/StB Ha- Wirtschaftshilfen für die Positionen rald Elster wurde von der Mitglieder- Der Dachverband der steuerberaten- des Berufsstands und praxisnahe versammlung einstimmig zum Eh- den und wirtschaftsprüfenden Berufe Vereinfachungen starkgemacht. renpräsidenten des DStV gewählt. In hat eine neue starke Stimme: Die De- das DStV-Präsidium wählte die Mit- legierten der Mitgliederversammlung Lüth dankte seinem Vorgänger für gliederversammlung außerdem haben am 18.06.2021 in Hannover StB dessen entschlossenes Wirken auf Torsten Lüth einstimmig zum Prä- dem nationalen und internationalen ▪ WP/StB Dipl.-Kfm. Christian Böke, sidenten des Deutschen Steuerbera- Parkett. Auch habe Elster den Verband Steuerberaterverband Nieder- terverbands e.V. gewählt. Er tritt da- dank seines ausgezeichneten poli- sachsen Sachsen-Anhalt, mit die Nachfolge von WP/StB Harald tischen und wirtschaftlichen Netz- ▪ StB/RB Manfred F. Klar, Landes- Elster an, der den politischen Ein- werks nach außen und innen her- verband der steuerberatenden und fluss des DStV in seiner achtjährigen vorragend positioniert. Lüth betonte, wirtschaftsprüfenden Berufe in Amtszeit mit ganzem Engagement die konstruktiven und ehrgeizigen Bayern, und überaus erfolgreich geprägt hat. Pläne und Ziele Elsters zur Stärkung ▪ StB/vBP Dipl.-Bw. Franz Plan- Mit dem 49-jährigen Lüth an der Spit- des wirtschaftlichen Mittelstands in kermann, Steuerberaterverband Düsseldorf, ▪ WP/StB Dipl.-Kfm. Marcus Tu- schen, Steuerberaterverband Westfalen-Lippe, ▪ StB Carsten Butenschön, Steuerbe- raterverband Berlin-Brandenburg und ▪ StB/WP Dipl.-Kfm. Gero Hagemeis- ter, Steuerberater-Verband Köln. Präsidentin Andrea Recknagel sag- te am Rande der Mitgliederver- sammlung: „Der Steuerberater- verband Thüringen wünscht dem neuen DStV-Präsidium eine erfolg- reiche Arbeit zum Wohle der Mitglie- der und des gesamten Berufsstands. Der DStV ist unter der Führung von Torsten Lüth personell sehr gut auf- gestellt, um die anstehenden Aufga- ben tatkräftig anzupacken.“ Lüth wurde zudem als Präsident des Deutschen Steuerberaterinstituts ge- ze erhält der Verband zwar ein neu- Deutschland sowie der Präsenz der wählt. Dem DStI-Präsidium gehören es, aber durchaus bereits bekanntes steuerberatenden Berufe in Europa zukünftig Führungsgesicht: Der ambitionier- fortsetzen und seinen Fokus auf eine te Läufer ist seit 2016 Präsident des transparente und faire Gesetzgebung ▪ StB Carsten Butenschön, Steuerbe- Steuerberaterverbands Mecklenburg- richten zu wollen. raterverband Berlin-Brandenburg Vorpommern e.V., DStV-Vorstands- ▪ StB/WP Dipl.-Vw. Michael Wei- mitglied und seit 2017 Vizepräsident Die schwierige wirtschaftliche Situati- denfeller, Steuerberaterverband des Deutschen Steuerberaterinsti- on sieht Lüth mit Blick auf die heraus- Rheinland-Pfalz an. tuts e.V. (DStI). In den vergangenen fordernden, aber zugleich vielverspre- Monaten hat er sich in zahlreichen chenden digitalen Trends durchaus als
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