Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
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Wahrnehmungsbericht 2014 Wir vertreten dynamisch die Interessen aller Ärztinnen und Ärzte und sichern Ärztinnen und Ärzte und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer für Wien ihre Zukunft. Wir nutzen alle Herausforderungen wirken dabei entschlossen zusammen. Die ärztliche Ethik ist Basis zur Gestaltung der Zukunft und unserer Arbeit. übernehmen die Themenführerschaft im Gesundheitsbereich. Leitbild der Ärztekammer für Wien
Im Überblick Die wichtigsten Erfolge im Überblick Gesetze: gesetzliche Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie neues Ärzteausbildungsgesetz verpflichtende Lehrpraxis in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin Anerkennung der Ordinationshilfekurse für die Ausbildung zu Medizinischen Assistenzberufen führende Rolle der Hausärzte in Primary-Health-Care-Einrichtungen gesichert Ordinationen: Tarifsteigerung bzw. Erhöhung des Wahlarztkostenrückersatzes um bis zu 5,75 % Wohlfahrtsfonds: Senkung der Beiträge und Akontierungen Serviceverbesserungen: Ordinationsevaluierung und Hygiene Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage Die im Wahrnehmungsbericht verwendeten personenbezogenen Ausdrücke gelten ausdrücklich für Personen beiderlei Geschlechts. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 2
Vorwort ao. Univ.-Prof. Dr. Eva Raunig Dr. Hermann Leitner Dir. Dr. Johannes Steinhart Dr. Thomas Szekeres Vizepräsidentin Vizepräsident Vizepräsident Präsident Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Als Standesvertretung ist die Ärztekammer Jahr für Jahr darum bemüht, die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Interessen der Wiener Ärzte bestmöglich zu vertreten und die Rahmenbedingungen der ärztlichen Arbeit in ihrer Gesamtheit laufend zu verbessern. Auch wenn die Forderungen und Standpunkte der Ärztekammer in der medialen Berichter- stattung eine nicht unwesentliche Rolle einnehmen, ist nach außen hin lange nicht alles sicht- bar, was die Funktionäre und Mitarbeiter der Wiener Ärztekammer für ihre Mitglieder leisten. In der Standespolitik ist es nicht immer leicht, es allen recht zu machen. Manche Verhand- lungsergebnisse sind Kompromisse, manchmal erfordert es die Situation, dass sich zwei Parteien in der Mitte treffen. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass man erst beobachten muss, wie sich bestimmte Dinge – vor allem, wenn es dabei um Veränderungen und Neuerungen für die Ärzteschaft geht – entwickeln, um eine Situation besser beurteilen zu können, entsprechend zu evaluieren und zu reagieren. Alles in allem können wir jedoch auch 2014 viele zufriedenstellende Resultate vorweisen, die gute Lösungen und Verbesse- rungen für die Ärzteschaft bringen. Dazu zählen beispielsweise das neue Ärzteausbildungs- gesetz, die verpflichtende Lehrpraxis in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder auch die Senkung der Wohlfahrtsfondsbeiträge und Akontierungen. Neben unserer zentralen Aufgabe als Interessenvertretung ist es uns ein wichtiges Anliegen, den Wiener Ärzten umfangreiche und qualitativ hochwertige Serviceleistungen zu bieten. Das beginnt mit Leistungen, die direkt im Haus geboten werden, von Hilfestellung und Beratung für Kollegen in der Standesführung, über organisierte Informationsveranstaltungen zu unterschiedlichsten berufsrelevanten Themen bis hin zur Umsetzung von spannenden und oftmals unkonventionellen Fortbildungsveranstaltungen. Auch Events abseits des ärztlichen Berufsalltags sollen dabei nicht zu kurz kommen. Deshalb organisiert die Ärztekammer neben dem jährlichen Großereignis des Wiener Ärzteballs auch zahlreiche kleinere Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich, seien es Ausstellungen, Kinoabende, Kunstführungen, und seit Kurzem auch Stadtführungen. Neu hinzugekommen ist 2014 das von der Ärztekammer initiierte Dialogforum „Perspektiven & Impulse“, im Zuge dessen sozial- und gesellschafts- politische Themen, über den Tellerrand der ausschließlichen Standes- und Gesundheitspolitik hinaus, durch prominente und kompetente Referenten präsentiert und diskutiert werden. In unserem neu aufgelegten Wahrnehmungsbericht können Sie sich wiederum ein Bild davon machen, was die Ärztekammer im vergangenen Jahr 2014 für Sie umgesetzt, verhandelt und erreicht hat. Sie erhalten Informationen zum Geschäftsgebaren genauso wie Antworten darauf, wie die Gremien der Ärztekammer funktionieren und wofür Ihre Kammerumlage ver- wendet wird. Wie jedes Jahr ist der Wahrnehmungsbericht unser Nachweis für Leistung und Transparenz – weil es uns wichtig ist, dass Sie umfangreich darüber informiert sind, was wir mithilfe Ihrer Umlagen für Sie bewerkstelligen konnten. 3 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Topthema 6 Interna 10 Gesundheitspolitik 26 Standespolitik 34 Kulturrevolution Organisation der Wiener 12 Ärztegesetznovelle 28 Kassenplanstellen 36 in den Spitälern? Ärztekammer Elektronische Gesundheitsakte 29 Kassenverhandlungen 37 Statistische Daten 15 Primary-Health-Care-Center 31 Medizinische Assistenzberufe 38 Geschäftsgebaren 18 Sterbehilfe 32 Sonderklasserichtlinie KAV Wien 41 Gremien 20 Telefonisches Auskunftservice 33 Studie Großstadtfaktor 41 Wohlfahrtsfonds 20 Veranstaltungsreihe 42 Forschungsprojekt 23 „Perspektiven & Impulse“ „Ärzte und Ärztinnen in Österreich 1938-1945“ Veranstaltungszentrum 25 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 4
Qualitätssicherung 44 Service 58 Patienten 70 Gesellschaft 80 Arztprüfung 46 Clearingstelle 60 Ärztefunkdienst 72 Ärzteball 82 Ausbildungsordnung 46 Elektronische Informationen 61 „Gesund in Wien“ 73 Ausstellungen 84 Filme 85 Ausschuss für ärztliche 50 Evidence-based-Medicine 62 Kinderärztlicher Wochenend- 73 Ausbildung notdienst KiND Kunstführungen 86 Jungmedizinier 63 Diplom-Fortbildungsprogramm 50 Mammascreening 74 Stadtführungen 87 Mahn- und Inkassostelle 64 Fortbildungsveranstaltungen 52 Patientenombudsmann 75 Ordinationsbildschirme / 64 Hygieneverordnung und 52 Wartezimmer TV Patientenschiedsstelle 76 Qualitätssicherung Pressearbeit 65 Praxisplan 76 Lehrpraxisförderung 53 Schlichtungsausschuss Privat- 66 Teddybär-Krankenhaus 78 Ordinationsevaluierung 2015 54 krankenversicherungen gemäß Qualitätssicherungs- Vorsorgekampagne 79 verordnung 2012 Schutzverband gegen 67 „Gesagt.Getan.Vorgesorgt.“ unlauteren Wettbewerb Turnusevaluierung 56 Sonderklasseverrechnungsstelle 68 KAV Wien (inkl. AKH) Sonderklasse AUVA 69 5 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Topthema Kulturrevolution in den Spitälern? 2014 war ein Jahr, an das sich die Ärztearbeitszeit/Gehaltsreform Wiener Spitalslandschaft noch lange 2014 war es die EU, die die – längst überfällige – Einhaltung der European Working Time Directive (EWTD, erinnern wird – nicht, weil es 2014 selbst Europäische Arbeitszeitrichtlinie) in Österreichs Spitälern die großen Veränderungen gegeben einmahnte; längst überfällig deshalb, weil die Ärzte- hätte, sondern weil in diesem Jahr grund- kammer immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die sätzliche Änderungen beschlossen europäischen Arbeitszeitvorschriften in Österreich durch wurden, die sich in den nächsten Jahren das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) rechts- widrigerweise nicht umgesetzt wurden. massiv auf die Tätigkeit der Spitalsärzte auswirken werden. Im Mai 2014 war es dann nach jahrelangem Warten so- Wie immer bei massiven Eingriffen weit: Die EU kündigte in einem Brief massive Strafen für bedurfte es eines Anstoßes von außen, Österreich an, wenn nicht endlich die EU-Arbeitszeitgren- damit lang aufgeschobene Reformen zen für Spitalsärzte gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie beschlossen werden konnten. auch in Österreich umgesetzt und eingehalten werden. Daraufhin fanden Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und der Ärztekammer statt, die am 23. Oktober 2014 in einem Gesetzesentwurf mündeten, der im Wesentlichen die Einhaltung einer wöchentlichen 48-Stunden-Höchst- arbeitszeit spätestens ab 2021 vorsieht. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 6
Bis dahin können Spitalsärzte einzeln individuell zustim- Vor allem aufgrund des zweiten Punkts liegen die realen men, bis 2018 höchstens 60 Stunden und ab 2018 höchs- Auswirkungen der Novelle damit nicht nur im Arbeitszeit- tens 55 Stunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums bereich, sondern auch beim Gehalt. Massive Arbeitszeit- wöchentlich zu arbeiten (sogenanntes individuelles reduktionen bringen naturgemäß massive Gehaltsredukti- Opt-out). Das Opt-out ist aber nur möglich, wenn es auch onen mit sich, da die überwiegende Zahl der Spitalsärzte entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt, die ein länge- auch in Wien ihre vergleichsweise geringen Grundgehälter res Durcharbeiten als wöchentlich 48 Stunden im Durch- durch längeres Arbeiten oder vermehrte Dienste entspre- rechnungszeitraum erlauben. Ärzten, die nicht hinaus- chend aufgebessert haben. optieren, darf dadurch kein Nachteil entstehen. Nach der KA-AZG-Beschlussfassung im Parlament kam es Ruhezeiten müssen unmittelbar im Anschluss an einen daher zu massiven Forderungen der Ärztekammer nach Dienst (und nicht mehr binnen 17 Kalenderwochen) Anhebung der Grundgehälter um bis zu 30 %, damit die verbraucht werden. Ruhezeiten dürfen nicht abgegolten Gehaltsreduktionen durch Arbeitszeitverkürzungen wett- werden. Unverändert, weil mit dem EU-Rechtsbestand gemacht werden können. vereinbar, bleibt die Höchstarbeitszeit von 72 Stunden in Parallel dazu empfahl die Ärztekammer den Spitalsärzten, einzelnen Arbeitswochen. die individuellen Opt-out-Erklärungen nicht zu unterfer- tigen, bevor es nicht auch im Gehaltsbereich zu einer Damit werden wesentliche Systemänderungen vor allem deutlichen Systemanpassung gekommen ist. Im November/ von folgenden Punkten ausgehen: Dezember 2014 kam es deshalb zu massiven Spannungen zwischen den Spitalsträgern und der Ärzteschaft, die bei > Durch die Vorgabe, dass Ruhezeiten künftig in voller Höhe unmittelbar im Anschluss an einen Journaldienst verbraucht werden müssen, stehen lang keinem Rechtsträger von Krankenanstalten befriedigend gelöst werden konnten. arbeitende Ärzte ihren Dienstgebern in bestehenden Die Situation in Wien ist, im Gegensatz zu anderen Bundes- Dienstzeitsystemen auch am Folgetag nicht mehr zur Ver- ländern, sehr differenziert und diffizil, da die Verhandlungs- fügung. Verbunden mit einem zeitgleich immer deutlicher und Rechtskonstruktionen in den einzelnen Spitälern sehr werdenden Ärztemangel auch in den Ballungszentren kann unterschiedlich sind: dieser Umstand dazu führen, dass Diensträder nicht mehr aufrechterhalten werden können oder Leistungen mangels Im AKH sind die Ärzte überwiegend an der MedUni Wien ausreichender Personalkapazitäten zurückgefahren oder angestellt, sodass Verhandlungspartner der Ärzte der ganz gestrichen werden müssen. Dadurch gewinnt letzten Rektor ist, der aber seinerseits von Zahlungen des Wissen- Endes auch die Diskussion der Verlagerung von Leistungen schaftsministeriums abhängig ist. Noch im Dezember 2014 in den extramuralen Bereich neuen Auftrieb. fanden daher mehrere Verhandlungsrunden zwischen Nicht zufällig wurden mit Jahreswechsel zwei Pilotprojekte Wissenschaftsministerium, Rektorat, Betriebsrat, Gewerk- für eine Primärversorgung durch Gruppenpraxen angekün- schaft und Ärztekammer statt, die jedoch allesamt kein digt, die am Ende des Weges auch zu einer Entlastung von Ergebnis brachten. Spitalsambulanzen führen sollen. In den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) ist die Stadt Wien der Dienstgeber. Hier gab es kurz > Durch die schrittweise Reduktion der Höchstdauer von Journaldiensten sowie durch die Beschränkung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit in den Durch- vor Weihnachten 2014 eine erste Anpassung der bestehen- den KA-AZG-Betriebsvereinbarung, die zwar die Durch- rechnungszeiträume verschob, aber die Gehaltsproblematik rechnungszeiträumen auf 48 Stunden kommt es sukzessive nicht lösen konnte. Gemeinsam mit der Gewerkschaft zu einem Wegfall der zumeist gut bezahlten Nacht- und und der Stadt Wien wurde vereinbart, dass in den ersten Wochenenddienste. Monaten 2015 umgehend Gehaltsverhandlungen aufge- 7 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Topthema Kulturrevolution in den Spitälern? nommen werden, bei denen es auch um neue Arbeitszeit- modelle im KAV gehen soll. In den Ordensspitälern wurde intensiv auf Betriebsverein- barungsebene verhandelt und dabei in Aussicht genom- men, 2015 im bestehenden Kollektivvertrag erstmals auch Gehaltsansätze für die Ordensspitäler zu verhandeln. Auch auf der Ebene der Sozialversicherung gab es für die bei der Wiener Gebietskrankenkasse angestellten Ärzte Jahrelange Versäumnisse müssen nun innerhalb einer Verhandlungen, die jedoch ebenfalls nicht abgeschlossen vergleichbar kurzen Zeit aufgearbeitet werden – was umso werden konnten. bedauerlicher ist, wenn man bedenkt, dass die EU-Vor- schriften seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt sind. Für alle Bereiche koordiniert die Ärztekammer die Verhand- lungen. Die Stimmung unter den Spitalsärzten war Ende Ausbildungsreform 2014 denkbar schlecht, da durch die drohenden Gehalts- Das zweite Topthema, welches den Spitalsalltag und die einbußen die bereits vorhandene negative Stimmung durch Spitalsstruktur massiv verändern wird, war 2014 eine grundsätzlich schlechtere Einkommen sowie eine enorme umfassende Ausbildungsreform. Auch hier hat die Entwick- Arbeitsverdichtung noch verstärkt wurde. Die Drohungen, lung mehrere Jahrzehnte gedauert und wurde massiv auf sollte es nicht zu einer vernünftigen Einigung kommen, europäische Vorbilder gestützt. gingen daher bis zu Streiks im Folgejahr. Schon 2014 gab es daher zahlreiche mediale Aktivitäten, In der gesamten EU ist es üblich, dass Ärzte für Allge- die allesamt darauf abzielten, die Anliegen der Spitalsärzte meinmedizin eine Ausbildung in einer allgemeinmedizi- öffentlichkeitswirksam zu unterstützen. nischen Praxis absolvieren müssen, um ein ius practicandi zu erhalten. Seit Jahrzehnten fordert die Ärztekammer die Die grundsätzlichen Botschaften dabei lauteten: Etablierung von Lehrpraxen in ausreichender Zahl sowie deren öffentliche Finanzierung. Über viele Jahre hinweg 1 Die Gehälter der Spitalsärzte liegen ohne die Verluste aus der Arbeitszeitreduktion gemäß internationaler Studien ca. um ein Drittel hinter vergleichbaren europäi- wurde dieser Wunsch von der Politik ignoriert. Jedoch war die Kritik der Jungärzte hinsichtlich ihrer Ausbildung zum Allgemeinmediziner, die in den Grundzügen aus den schen Ländern, wie z.B. Deutschland. 1950er-Jahren stammte, und verbunden mit der verstärk- 2 Jungärzte wandern massiv aus Österreich ab: Trotz der gemäß OECD-Studien höchsten Medizinstuden- tendichte pro Einwohner verlassen Medizinabsolventen ten Abwanderung junger Ärzte ins Ausbildung doch zu stark, um sich auf Dauer der internationalen Entwicklung zu verschließen. Österreich in Scharen, um in anderen EU-Ländern zu arbei- Die Reform der Ausbildung war im Mai 2014 „auf Schie- ten. Weitere Gehaltsreduktionen würden diesen Trend noch ne“, sodass man nach dem Brief Brüssels zur ärztlichen Ar- massiv verstärken. beitszeit beschloss, beide Reformprojekte politisch zu ver- knüpfen – was auch geschah: Am 23. Oktober 2014 wurde 3 Österreich hat noch immer eine enorm hohe Anzahl an Spitälern (was insbesondere auf Wien zutrifft). Weltweit werden aber immer mehr Leistungen im am- auch die Ärzteausbildungsreform im Parlament beschlossen. Die Reform selbst tritt erst mit 1. Juni 2015 in Kraft, da wesentliche Themen noch in der Ärzteausbildungsordnung bulanten Bereich erbracht. Dieser gehört daher massiv sowie durch Festlegung neuer Ausbildungsinhalte abschlie- gestärkt. In Wien passiert durch die Streichung von Kassen- ßend zu gestalten sind. Die gesetzlichen Eckpunkte stehen arztstellen aber genau das Gegenteil. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 8
aber fest. Die Grundzüge lauten (hinsichtlich der Details Die Einhaltung einer entsprechenden Qualitätssicherung ist wird auf das Kapitel „Ausbildungsordnung“ auf Seite 46 entscheidend für die Anerkennung von Spitälern als Aus- verwiesen): bildungsstätten durch die Ärztekammer, wobei künftig alle Spitäler um Ausbildungsstellen neu ansuchen müssen und > Die Ausbildung zum Allgemeinmediziner wird auf 42 Monate verlängert und durch Pflichtausbil- dungen in Neurologie, Psychiatrie sowie Orthopädie und die Berechtigung auf sieben Jahre befristet wird. Danach muss ein neuerliches Verfahren durchlaufen werden. Auf diese Art soll sichergestellt werden, dass sich die Rechts- Unfallchirurgie) erweitert und durch eine verpflichtende träger der Krankenanstalten auch wirklich intensiv um die sechsmonatige Lehrpraxis bei einem Arzt für Allgemein- ärztliche Ausbildung kümmern, da sie sonst Gefahr laufen, medizin ergänzt. ihre Ausbildungsberechtigung wieder zu verlieren. Ob diese Reform erfolgreich sein wird, hängt sicher viel > Die Facharztausbildung bleibt hinsichtlich der Länge gleich, aber Gegen- und Wahlfächer werden von einer neunmonatigen Basisausbildung mit sechs Monaten von der Umsetzung in den einzelnen Krankenanstalten ab. Ausbildungsverbünde, wo Krankenanstalten versuchen werden, mit vereinten Kräften den Ärzten möglichst die in konservativen und drei Monaten chirurgische Fächer gesamte Ausbildung und damit ein attraktives Angebot abgelöst. Zudem sollen im Zuge der Ärzteausbildungs- anzubieten, sowie Kooperationen mit extramuralen Ein- ordnung – ebenfalls entsprechend dem europäischen richtungen (Lehr[gruppen]praxen) sollten letztlich für die Kontext – neue Sonderfächer für Innere Medizin entstehen, in Ausbildung stehenden Kollegen ein optimales Ergebnis indem die bisherigen Additivfächer für Innere Medizin mit bringen. Ob dies gelingen wird, wird sich, wie bei der Ge- einer ausführlichen Ausbildung in Innerer Medizin zu eige- haltsreform, erst 2015 zeigen, wenn die Ärzteausbildungs- nen Sonderfächern werden sollen. ordnung finalisiert und die Lehrpraxisfinanzierung paktiert wird. > Sequenzielle Form der Ausbildung: Während man früher wahllos alle Ausbildungsschritte absolvieren konnte, muss man in Zukunft die einzelnen Schritte der Zusammenfassung Die Spitalsärzteschaft hat 2014 massiv von internationalen Ausbildung in einer bestimmten Reihenfolge absolvieren Entwicklungen profitiert. Es wurden Veränderungen in die (Allgemeinmedizin: neun Monate Basisausbildung, Wege geleitet, deren positive Auswirkungen die Ärzte- 27 Monate Spitalsturnus, sechs Monate Lehrpraxis; schaft erst in den nächsten Jahren sichtbar spüren wird. Bei Facharzt: neun Monate Basisausbildung, mindestens aller – nachvollziehbarer – Kritik an europäischen Prozes- 27 Monate Sonderfach-Grundausbildung (chirurgische sen aus Sicht der Ärzteschaft in den letzten Jahren muss Fächer mindestens 15 Monate), mindestens 27 Monate daher an dieser Stelle auch ein Dankeschön in Richtung EU Sonderfach-Schwerpunktausbildung). gerichtet werden. Denn es war die EU, die als einzige Ein- richtung die Reformresistenz der österreichischen Bundes- Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Ausbildung länder als größte Rechtsträger von Krankanstalten in ihren kein „lästiges Anhängsel“ in den Spitälern mehr ist, das Grundfesten erschüttern konnte. „halt auch gemacht wird“, sondern ein wesentlicher Wie weit und mit welchem Ergebnis dies passiert ist, Aspekt der ärztlichen Tätigkeit und Qualitätssicherung. wird sich 2015 und Folgejahre zeigen. Aufgabe der Ärzte- In diesem Sinne war es nur konsequent, dass man auch kammer wird es sein, den fortlaufenden Prozess mitgestal- gesetzlich verhindert hat, dass Turnusärzte weiterhin zu tend zu begleiten und damit sicherzustellen, den Interessen Tätigkeiten des diplomierten Pflegepersonals herangezogen der betroffenen Ärzte ausreichend Gehör zu werden dürfen. verschaffen und Wien als international kompetitiven Ärztearbeitsplatz zu sichern. 9 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Organisation der Wiener Ärztekammer 12 Statistische Daten 15 Geschäftsgebaren 18 Gremien 20 Wohlfahrtsfonds 20 Forschungsprojekt „Ärzte und Ärztinnen 23 in Österreich 1938-1945“ Veranstaltungszentrum 25 11 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna Interna Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik Standespolitik Standespolitik Standespolitik Qualitätssicherung Qualitätssicherung Service Service Patienten Patienten Gesellschaft Gesellschaft Kammeramtsdirektor Assistenz Stabsstelle Recht Stabsstelle Gesundheits- planung und E-Health Finanzen und interne Kurie angestellte Standesführung Kurie niedergelassene Medien und Verwaltung Ärzte Ärzte Fortbildung Rechnungswesen Presse Interne Verwaltung Neue Medien Fortbildung Organisation der Wiener Ärztekammer Um die Organisation der Ärztekammer weiter zu verbessern, wurden aufbauend auf den Organisationsprozessen der letzten Jahre zusätzliche wichtige Maßnahmen gesetzt. So wur- de u.a. beschlossen, das Kammeramt einem ISO-Zertifizierungsprozess zu unterziehen, damit sichergestellt ist, dass die Beiträge der Mitglieder optimal eingesetzt werden. Dieser Prozess, der sich über zwei Jahre erstrecken soll, wird voraussichtlich 2016 abgeschlossen sein und aus- schließlich die Kammermitarbeiter betreffen; er wird extern monitiert. Ausgenommen von der Zertifizierung ist die Arbeit der Funktionäre, die sich ja alle fünf Jahre einer Wahl stellen. Zudem sind politische Prozesse grundsätzlich einer Zertifizierung nicht zu- gänglich. Um das Kammerfinanzmanagement zu beschreiben, wurde eine Haushaltsordnung erarbei- tet, beschlossen und auch auf der Homepage der Ärztekammer (www.aekwien.at/index.php/ aerztekammer/kundmachungen#7) kundgemacht. Diese bringt zwar keine Änderungen der bisherigen Handhabung der Finanzprozesse (Jahresvoranschlag, Bilanzierung [> Geschäftsge- baren, Seite 18], Beschluss- und Zeichnungserfordernisse etc.), beschreibt diese jedoch umfas- send, sodass die Prozesse des Finanzmanagements der Ärztekammer transparent sind und alle Funktionäre und Mitarbeiter, die davon betroffen sind, Bescheid wissen, welche Vorgaben und Verpflichtungen sie haben. Auch die Vergaben von einzelnen Leistungen (Dienstleistungen, Bauaufträge und sonstige Ver- WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 12
träge) wurde transparent geregelt. Dazu hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die Ärztekammer nicht dem sonstigen öffentlichen Vergaberecht unterliegt. Ungeachtet dessen hat die Ärztekammer eine eigene Vergaberichtlinie beschlossen, die mit externen Vergabean- wälten erarbeitet wurde und sämtliche Vergaben (ausgenommen Wohlfahrtsfonds, folgt 2015) erfasst. Diese Richtlinie orientiert sich naturgemäß am gesetzlich geregelten Vergaberecht und legt transparent fest, welche Aufträge, Dienstleistungen etc. bis zu welchen Wertgrenzen nach welchem Verfahren vergeben werden dürfen. Damit soll jeglichem Missbrauch von Vergaben von Dienstleistungen vorgebeugt werden. Auch wurden zahlreiche EDV-Projekte vorangetrieben, die zunehmend im Verbund mit der Österreichischen Ärztekammer sowie weiteren Landesärztekammern abgewickelt werden, um so Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen. Insbesondere im Bereich der Standesführung/ Ärzteliste (> Statistische Daten, Seite 15) soll 2015 ein neues gemeinsames EDV-Programm zur Anwendung kommen, da das alte aus den 1990er-Jahren stammt und nicht mehr den moder- nen EDV-Bedürfnissen entspricht. Weiters wird gemeinsam mit den anderen Landesärztekammern an einem sogenannten e-Dialog gearbeitet, damit Ärzte künftig mehr Services der Ärztekammer direkt online nutzen können, so wie dies beim DFP-Programm (> Diplom-Fortbildungsprogramm, Seite 50) bereits jetzt der Fall ist. Vergleichbar dem e-Banking sollen dann z.B. Ordinationsadressmeldungen künftig online abgewickelt werden können. Auch im internen Bereich wurden alle Vorarbeiten gestartet, um künftig Briefe elektronisch zu signieren und gleichzeitig zu archivieren. Damit sollen Ressourcen der Mitarbeiter für das unmittelbare Service für Ärzte freigemacht werden. Im Personalbereich wurde gemäß den politischen Vorgaben versucht, der Servicebereich zu intensivieren. So wurden durch die gesetzliche Einführung der Landesverwaltungsgerichte per 1. Jänner 2014 der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds (> Wohlfahrtsfonds, Seite 20) sowie der Vorstand als zweite Instanz bei Kammerumlagenbescheiden (> Geschäftsgebaren, Kammerumlage, Seite 18) abgeschafft. Stattdessen wurden eigene staatliche Landesverwal- tungsgerichte eingeführt. Damit war es nicht mehr möglich, die Beschwerden der Ärzte gegen Kammerumlagen- und Wohlfahrtsfondsbescheide im kammereigenen Bereich abzuhandeln. Deshalb wurden zwei neue Mitarbeiter (Mag. Stefanie Singer und Christoph Ruprecht) einge- stellt, die die Ärztekammer einerseits vor diesen neuen Gerichten vertreten und andererseits bereits vorweg beraten, um so vermeidbare Verfahren (z.B. Höchstbeitragsvorschreibungen) möglichst nicht mehr führen zu müssen. So konnten Folgekosten im Anwaltsbereich zur Ver- tretung der Ärztekammer – bei gleichzeitig mehr Service für die Mitglieder – eingespart wer- den, sodass durch die Einstellung der neuen Mitarbeiter insgesamt keine Zusatzkosten für die Ärztekammer entstanden sind. Gleiches gilt für das Controlling des Wohlfahrtsfonds, der Kammerumlage und der Sonder- klasseverrechnungsstelle (> Sonderklasseverrechnungsstelle KAV Wien [inkl. AKH], Seite 68). Auch hier wurde der Einlagerungsprozess mit Kosteneinsparungen abgeschlossen, obwohl 13 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna Interna Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik Standespolitik Standespolitik Standespolitik Qualitätssicherung Qualitätssicherung Service Service Patienten Patienten Gesellschaft Gesellschaft ein zusätzlicher Mitarbeiter, Mag. Harald Marchsteiner, für diese Zwecke eingestellt wurde. Ausgebaut wurde weiters das Serviceangebot der Standesführung, die regelmäßig Meldungen bzw. Ansuchen zu bearbeiten hat (> Statistische Daten, Seite 15), indem Milca Miric als Teil- zeitkraft das Team der Standesführung verstärkt. Im Bereich der Kurie niedergelassene Ärzte wurde auf Empfehlung der Vollversammlung das Serviceangebot im Bereich der Ordinationsevaluierung (> Ordinationsevaluierung 2015 gemäß Qualitätssicherungsverordnung 2012, Seite 54) erweitert, indem Melanie Polster, die 2014 ihr Masterstudium an der Fern FH Wiener Neustadt in Betriebswirtschaft und Wirtschaftspsycho- logie erfolgreich abgeschlossen hat, ausnahmslos für diesen Bereich abgestellt wurde. Ihre bis- lang getätigten Aufgaben wurden durch eine eingestellte Mitarbeitern, Florentine Brandhuber, übernommen. Erfreulich ist, dass die Mitarbeiter des Kammeramts auch zusätzliche akademische Qualifika- tion erwerben: So schloss 2014 Mag. Sabine Schuh ein weiteres Masterstudium an derselben Universität wie Melanie Polster ab. In diesem Zusammenhang ist auch fest zu halten, dass im Kammeramt aufgrund von Schwangerschaften zahlreiche Karenzvertretungen beschlossen wurden, die dazu dienen, den gewohnten Servicebetrieb aufrechtzuerhalten. Auch wird versucht, die Rückkehr nach der Karenz im Rahmen von Teilzeitbeschäftigungen zu ermöglichen. So kehrte Mag. Elisa Cavalieri nach ihrer Karenz auf Teilzeitbasis in die Pressestelle (> Pressearbeit, Seite 65) zurück. Mag. Susanne Schönmayr, die bis zur Rückkehr von Elisa Cavalieri deren Karenzvertretung innehatte, wurde mit 1. September 2015 fix in der Ärztekammer aufgenommen und verstärkt damit das Team der Pressestelle. Mit Jahresende trat Michaela Wörgötter (Assistenz Pressestelle) ihren Mutterschutz an; ihre Arbeit wird zukünftig von Alexandra Wolffinger übernommen. Weiters wurde Mag. Petra Lindermuth als PR-Consultant in der Pressestelle eingestellt, die Mag. Kathrin McEwen wäh- rend ihres Mutterschutzes/Karenz ab Frühjahr 2015 vertreten wird. 2014 wurde auch die Insgesamt ist der Personalstand im Kammeramt steigend, was jedoch insbesondere darauf gesetzlich verpflichtende psychische Arbeitsplatz- zurückzuführen ist, dass ausgelagerte Bereiche in das Kammeramt wieder eingelagert wurden, evaluierung durchgeführt. da diese durch eigene Mitarbeiter effektiver und kostengünstiger erbracht werden können, Die Ergebnisse sollen Anfang vermehrt teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter aufgrund von Karenzierungen tätig sind und teilwei- 2015 vorliegen. se ganz bewusst die Servicequalität für die Mitglieder angehoben wurde – was in einem Dienst- leistungsbetrieb letztlich nur durch mehr und qualifiziertes Personal möglich ist. Zuletzt sei noch darauf verwiesen, dass der Vorstand beschlossen hat, die Fassade des Hauses Weihburggasse 10-12 – nach mehr als 40 Jahren – zu sanieren. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 14
Statistische Daten Die Ärzteliste erfasst alle beruflichen und, in geringem Umfang, auch privaten Veränderungen, die sich im Laufe eines Berufslebens als Arzt ereignen: Erstanmeldung, Anstellung (Arbeitsplatz-/ Dienstgeberwechsel, Dienstzuteilung), Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit (Mutterschutz, Karenz, Freijahr), Wechsel zu anderen Landesärztekammern, Erlangung bzw. Führung von Diplomen sowie Amts- und Berufstiteln, freiberufliche Tätigkeiten (Niederlassung, Wohn- sitzarzt, ärztliche Nebentätigkeiten, Sonderklassegelder), Eintragung und Dokumentation der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung sowie Berufseinstellung (Altersversorgung, Invaliditätsversorgung, Ableben). Für 2014 ergaben sich aus all diesen Änderungen im Schnitt zwischen 600 und 700 sogenann- te Veränderungsmeldungen pro Woche. Insgesamt wurden 2014 ca. 36.000 Veränderungs- meldungen in der Ärzteliste der Ärztekammer erfasst. Exemplarisch angeführt sind: 438 Erstanmeldungen mit einer Fülle von Eintragungsdaten (das ergibt mit Stichtag 31. Dezember 2014: 2.300 Ärzte in Ausbildung) sowie 493 Anmeldungen einer Niederlassung, 253 Verlegungen und 358 Abmeldungen einer Niederlassung, womit es zum Stichtag 31. Dezember 2014 in Wien ca. 5.520 niedergelas- sene Ärzte sowie Wohnsitzärzte gab. Für die mit Stichtag 31. Dezember 2014 knapp 6.800 angestellten Ärzte wurden 2014 knapp 20.000 Veränderungsmeldungen in der Ärzteliste erfasst. Diese bezogen sich vor allem auf einen Dienstgeberwechsel, auf den Beginn oder das Ende einer unselbstständigen Tätigkeit, auf Dienstzuteilungen, Karenzen, Zweitkammermeldungen sowie auf Landesärz- tekammerwechsel. Bei 188 Mitgliedern erfolgten Eintragungen aufgrund der Gewährung einer Alters- oder Invaliditätsversorgung. Damit erhielten 2014 2.033 Wiener Ärzte eine Auszahlung in der Altersversorgung. Daneben gab es 251 invaliditätsversorgte und 86 befristet invaliditätsver- sorgte Mitglieder der Ärztekammer (> Wohlfahrtsfonds, Seite 20). Bei 168 Mitgliedern wurden in der Ärzteliste Titelverleihungen und Ernennungen erfasst. Darüber hinaus versorgte die Ärztekammer ihre Mit- glieder mit 850 neu ausgestellten Ärzteausweisen sowie 236 Arzt-im-Dienst-Schildern und half im Zu- sammenhang mit letzteren 46 Ärzten, Parkstrafen ab- zuwenden, indem Einsprüche gegen die Verwaltungs- strafen erhoben wurden. 15 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna Interna Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik Standespolitik Standespolitik Standespolitik Qualitätssicherung Qualitätssicherung Service Service Patienten Patienten Gesellschaft Gesellschaft 2014 verwaltete und betreute die Ärztekammer Die ordentlichen und die außerordentlichen Mitglieder ca. 12.200 ordentliche Mitglieder und ca. 2.700 werden, wie auch die bereits nicht mehr tätigen, alters- außerordentliche Mitglieder: versorgten und verstorbenen Mitglieder sowie Evidenz- mitglieder, in der Ärzteliste geführt, wodurch sich ein Gesamtbestand von ca. 26.200 Mitgliedern ergibt: 18 % Außerordentliche 18 % Außerordentliche 47Mitglieder 47 % Ordentliche % Ordentliche Mitglieder Mitglieder Mitglieder 30 % Angestellte 30 % Angestellte berufsberechtigte berufsberechtigte 12 Mitglieder 12 % Verstorbene % Verstorbene Mitglieder Ärzte Ärzte 16 % Ärzte in 16 % Ärzte in Ausbildung Ausbildung 1 % Evidenzmitglieder 1 % Evidenzmitglieder 3 % Wohnsitzärzte 3 % Wohnsitzärzte 29 % Abgemeldete 29 % Abgemeldete Mitglieder Mitglieder 33 % Niedergelassene 33 % Niedergelassene Ärzte Ärzte 11 % Außerordentliche 11 % Außerordentliche Mitglieder Mitglieder Im Zusammenhang mit den in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt be- findlichen Ärzten (> Ausbildungsordnung, Seite 46) sind vor allem fünf wichtige Bereiche erwähnenswert: Registrierung aller Ausbildungsstellenmeldungen: Demnach wurden 2014 ca. 2.300 Fach- arzt-Ausbildungsstellenmeldungen registriert, wobei die Erfassung zweimal pro Jahr er- folgt. Außerdem werden sowohl die als besetzt gemeldeten als auch die Anzahl der vor- handenen Ausbildungsstellen administriert, womit sich für 2014 ein Umfang von ca. 5.800 Meldungen ergibt. Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum 249 für die Ausbildung besetzte Lehrpraxisstellen registriert. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 16
Die Altersstruktur der ordentlichen Mitglieder 2014: 11,8 % 60 bis 69 18 % Außerorden Mitglieder 2,9 % 70 bis 79 30 % Angestellte 0,5 % 80 bis 89 berufsberechtigte Ärzte 0,1 % 90 und älter 16 % Ä Ausbild 5,7 % unter 30 23,6 % 30 bis 39 23,1 % 40 bis 49 3 % Wohn 32,5 % 50 bis 59 33 % Niedergelassene Ärzte Einreichungen zum Diplom Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharztdiplom: 2014 waren dies 161 Einreichungen zum Diplom Arzt für Allgemeinmedizin bzw. 354 Ein- reichungen zum Facharztdiplom. Weiters erledigt wurden 199 Vorabbestätigungen der Ärztekammer für bereits ab- geleistete Ausbildungszeiten mit Überprüfung aller erforderlichen Ausbildungszeugnisse sowie Ausstellung und Übermittlung der für Ärzte und Dienstgeber notwendigen Bestä- tigungen. Darüber hinaus erfolgten über die Ärztekammer die Anmeldungen zur Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin bzw. zu den Facharztprüfungen (> Arztprüfung, Seite 46) mit regis- trierten 173 bzw. 316 Zulassungen. 17 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna Interna Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik Standespolitik Standespolitik Standespolitik Qualitätssicherung Qualitätssicherung Service Service Patienten Patienten Gesellschaft Gesellschaft Geschäftsgebaren Verhandlungen über Budget Konditionsgestaltung beziehungsweise Im Rahmen der Budgeterstellung werden aufgrund der getroffenen Zielvereinbarungen mit Einsparungspotenziale aufgrund von Kostenanalysen den für den laufenden Betrieb des Unternehmens ständig in Kontakt stehenden Lieferanten und Budgetvorgaben: bzw. Honorarempfängern Werte für 2015 angesetzt, die dementsprechend die betriebli- chen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahresbudget reduzieren, sodass ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwarten ist. Ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wichtigste Punkt bei einer Senkung von betrieblichen Aufwandspositionen ist das Verhandlungsergebnis mit jenen Geschäftspartnern, die nicht nur im eigenen Interesse, sondern für die Interessen der Ärztekammer und deren Mitglieder han- deln. Bilanz Gegenstand der Bilanz ist die Erstellung der Jahresabschlüsse 2013 der Ärztekammer und des Wohlfahrtsfonds (> Wohlfahrtsfonds, Seite 20). Nach einem ausgeglichenen Jahresergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung konnte das Vermögen der Ärztekammer inkl. Rückstellungen, Fonds und Vorsorgen um EUR 3,4 Mio. von EUR 42,5 Mio. auf EUR 45,9 Mio. per 31. Dezember 2013 gesteigert werden. Der Überschuss im Rahmen des Umlageverfahrens des Wohlfahrtsfonds beträgt EUR 20,4 Mio., das Gesamtvermögen des Wohlfahrtsfonds inkl. Kapitaldeckungsverfahren in Höhe von EUR 119,3 Mio. ist um EUR 45 Mio. gegenüber dem Jahr davor angestiegen und beträgt per 31. Dezember 2013 EUR 466,9 Mio. Die beiden Rechnungsabschlüsse sind in den Gremien der Ärztekammer (> Gremien, Seite 20) beschlossen worden. Kammerumlage Die im Jahresvoranschlag 2014 bereits vorgenommene Senkung von ca. 10 % der Kammer- umlage Wien (auf 1,7 % der Bemessungsgrundlage) bedeutet, dass die voraussichtliche Kam- merumlage für 2015 gegenüber dem Jahresabschluss 2013 um ca. 11 % vermindert ange- setzt wurde. Durch extrem sparsames Wirtschaften in den letzten Jahren sowie in den zuvor abgelaufenen Funktionsperioden konnten deutliche Einsparungen erzielt werden, die somit die Einnahmen- verringerung kompensierten. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 18
Jahresvoranschlag 2014 (Ausgaben in %), Gesamtausgaben EUR 12,6 Mio. (inkl. EUR 2,6 Mio. für die ÖÄK) Jahresvoranschlag 2014 (Ausgaben in %), Gesamtausgaben EUR 12,6 Mio. (inkl. EUR 2,6 Mio. für die ÖÄK) 9 % Medien und Fortbildung Jahresvoranschlag 2014 9 % Medien und Fortbildung (Ausgaben in %) 20,5 % Umlagen und Beiträge ÖÄK 49,1 % Funktionäre und Personal Gesamtausgaben EUR 12,6 Mio. 20,5 % Umlagen und Beiträge ÖÄK 49,1 % Funktionäre und Personal (inkl. 2,6 Mio. für die ÖÄK) 18,1 % Infrastruktur und Mitgliederservice 3,3 % Andere 1,2 % Ergebnis Gebäude- und Raumaufwand 18,1 % Infrastruktur und Mitgliederservice 3,3 % Andere 2,1 % Abschreibungen 1,2 % Ergebnis Gebäude- und Raumaufwand 2,1 % Abschreibungen Jahresvoranschlag 2015 (Ausgaben in %), Gesamtausgaben EUR 13,1 Mio. (inkl. EUR 2,8 Mio. für die ÖÄK) Jahresvoranschlag 2015 (Ausgaben in %), Gesamtausgaben EUR 13,1 Mio. (inkl. EUR 2,8 Mio. für die ÖÄK) Jahresvoranschlag 2015 8,6 % Medien und Fortbildung (Ausgaben in %) 8,6 % Medien und Fortbildung Gesamtausgaben EUR 13,1 Mio. (inkl. 2,8 Mio. für die ÖÄK) 21,5 % Umlagen und Beiträge ÖÄK 48,8 % Funktionäre und Personal 21,5 % Umlagen und Beiträge ÖÄK 48,8 % Funktionäre und Personal 18,4 % Infrastruktur und Mitgliederservice 2,7 % Andere 1 % Ergebnis Gebäude- und Raumaufwand 18,4 % Infrastruktur und Mitgliederservice 2,7 % Andere 1,6 % Abschreibungen 1 % Ergebnis Gebäude- und Raumaufwand 1,6 % Abschreibungen Einsparungen 2013 -0,5 % Bürobedarf, Drucksorten, Fachliteratur etc. Einsparungen 2013 -2,6 % Verwaltung Kammerumlage -7,3 % Gebäudeaufwand -25,8 % Fremdleistung Postabfertigung und Porti -11,8 % Personalaufwand inkl. Pensionen/Abfertigungen -13,9 % Diverse Honorare (Wirtschaftsprüfer, Arbeitsmedizin, Gutachter etc.) 19 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna Interna Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik Standespolitik Standespolitik Standespolitik Qualitätssicherung Qualitätssicherung Service Service Patienten Patienten Gesellschaft Gesellschaft Gremien 2014 fanden zwei ordentliche (inkl. erweiterter) Vollversammlungen, fünf ordentliche und eine außerordentliche Vorstandssitzung, sechs Sitzungen des Präsidialausschusses, sechs or- dentliche und eine außerordentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrts- fonds sowie zwei Klausurtagungen des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds statt. Weiters gab es 54 Zusammentreffen der einzelnen Fachgruppen sowie 147 Zusammentreffen der Bezirksärzte. 2014 wurden auch Zusammentreffen der Bezirksärztevertreter sowie der Fachgruppenvertre- ter durchgeführt. Wohlfahrtsfonds Reform 2014 Im Frühjahr 2014 fand eine grundlegende Überarbeitung des Beitragssystems des Wohlfahrts- fonds ihren Abschluss: Die erweiterte Vollversammlung hat dabei die Einführung eines gestaf- felten Beitragssystems mit 1. Jänner 2015, das geringere Beitragssätze für niedrigere Einkom- men vorsieht, beschlossen. Bemessungsjahr bleibt, so wie auch schon bisher, das Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit des drittvorangegangenen Jahres. Die Stufen sind im Einzelnen wie folgt ausgestaltet: Im Ergebnis bedeutet dies, dass die einkommensschwächste Gruppe mit einem Einkommen von bis zu EUR 6.000,- ab dem Fondsbeitrag 2015 künftig keinerlei Fondsbeitrag mehr, außer Einkommenswert in Beitrag Euro dem Krankenunterstützungsbeitrag, zu bezahlen haben wird. Gleichzeitig bleibt allerdings die bis 6.000,- 0% Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit in vollem Umfang bestehen. 6.001,- bis 10.000,- 2% Gleichzeitig mit der Einführung des gestaffelten Beitragssystems hat die erweiterte Vollver- 10.001,- bis 14.000,- 4% sammlung auch eine Senkung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,2 % auf 14 % ab dem 14.001,- bis 18.000,- 6% Fondsbeitrag 2015 beschlossen. 18.001,- bis 22.000,- 8% 22.001,- bis 26.000,- 10 % Abgerundet wurde die Reform durch ein Auslaufenlassen der Berufsanfängerermäßigung 26.001,- bis 30.000,- 12 % ab 2020 sowie eine Senkung auch der Akonto-Prozentsätze von 10,6 % auf 10 %, ebenfalls ab 30.0001,- 14 % mit 1. Jänner 2015. Ebenfalls wurde neuerlich das Kapitaldeckungsverfahren gestärkt, um die Fondsmitglieder an der erfolgreichen Veranlagung der letzten Jahre teilnehmen zu lassen. Ermöglicht wurde diese grundlegende Umgestaltung des Beitragssystems vor allem durch die vom Rechnungshof festgestellte Sanierung des Wohlfahrtsfonds. Weitere Änderungen betrafen die neuerliche Anpassung des Richtbeitrags an die gestiege- ne Lebenserwartung sowie die Überarbeitung des Mahnsystems. Zu diesem Zweck wurde im WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 20
Sommer 2014 eine eigene Beschwerdestelle im Kammeramt geschaffen, deren Aufgabe es vor allem ist, in Härtefällen sachgerechte Lösungen für die Fondsmitglieder zu finden und ein in der Vergangenheit oft empfundenes Kommunikationsdefizit auszugleichen. Pensionserhöhung Ebenfalls beschlossen hat die erweiterte Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung eine neuerli- che moderate Anhebung der Pensionen um 1 %, ausgenommen jener Leistungen, bei denen ein Pensionssicherungsbeitrag von mehr als 2 % eingehoben wird. Verwaltungsgericht Eine besondere Herausforderung stellte 2014 der Übergang des Instanzenzugs vom Beschwer- deausschuss hin zu den neu geschaffenen Verwaltungsgerichten dar. So fanden 2014 allein für den Bereich des Wohlfahrtsfonds mehr als 50 mündliche Verhandlungen im Verwaltungs- gericht – bei insgesamt 201 anhängigen Verfahren – statt, die vom Kammeramt betreut wer- den mussten. Vermögen Das Vermögen des Wohlfahrtsfonds ist weiterhin überwiegend in Investmentfonds (ca. 77 %) und direkt erworbenen Immobilien (23 %) veranlagt und erzielte in den letzten Jahren eine durchschnittliche Rendite von 3,7 %. Die Vermögensbildung im Bereich des Wohlfahrtsfonds dient in erster Linie der langfristigen Absicherung der Pensionsanwartschaften. Aufgrund der Alterspyramide der Ärzteschaft ist in den nächsten zehn Jahren mit einer zu- nehmenden Anzahl von Versorgungsempfängern zu rechnen, für die durch die Vermögens- entwicklung Vorsorge getroffen wird. Entwicklung des Vermögens der Jahre 1979 bis 2013 inkl. Budget 2014 und 2015 Euro 600.000 Gesamt 523.569 Umlageverfahren 493.404 500000 466.863 Kapitaldeckungsverfahren 421.824 400.000 357.672 332.171 323.591 300000 277.594 234.976 245.682 305.974 314.031 213.663 285.571 191.754 241.441 200.000 163.443 203.015 155.873 168.908 100000 59.036 154.721 155.104 136.473 129.886 119.273 27.545 33.339 40.080 96.426 5.857 8.021 78.184 57.678 50.169 0 0 5 10 15 20 25 Jahre 1979 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Budgets 21 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna Interna Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik Standespolitik Standespolitik Standespolitik Qualitätssicherung Qualitätssicherung Service Service Patienten Patienten Gesellschaft Gesellschaft Immobilien Der Verwaltungsausschuss strebt auch in den nächsten Jahren eine kontinuierliche Erhöhung der Immobilienquote an, wobei Investitionen am Wiener Immobilienmarkt deutlich bevorzugt werden. Aktuell sind acht Zinshäuser in den Toplagen Wiens im Besitz des Wohlfahrtsfonds. Die Woh- nungen werden laufend entwickelt und nach Freiwerden saniert, um die Mietzinseinnahmen zu steigern. Die Häuser im 1. Wiener Bezirk befinden sich am Kohlmarkt 12, Franziskanerplatz 6, in der Rotenturmstraße 19 sowie am Franz-Josefs-Kai 65. Weitere Häuser befinden sich im 2. Be- zirk in der Halmgasse 4 sowie im 4. Bezirk auf der Rechten Wienzeile 29. Im 6. und 7. Bezirk befinden sich die Häuser Mariahilferstraße 62 und die Mariahilferstraße 71 in der neuen Fuß- gängerzone. Die vermietbare Gesamtfläche der Zinshäuser beträgt ca. 30.000 m2. Aktuell sind die Häuser mit ca. EUR 126 Mio. bewertet. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 22
Forschungsprojekt „Ärzte und Ärztinnen in Österreich 1938–1945“ Das Projekt „Ärzte und Ärztinnen in Österreich 1938–1945 – Entrechtung, Vertreibung, Er- mordung“ dient der (vertieften) Erforschung der Geschichte der in der Zeit des Nationalsozia- lismus verfolgten österreichischen Ärzteschaft, liegen doch einerseits überhaupt nur wenige Publikationen zu dieser Thematik vor, zum anderen lassen diese viele Fragen unbearbeitet. Bislang wurde durch die Forschung nicht einmal die konkrete rechtliche Grundlage der Ent- rechtung und Verfolgung der als jüdisch definierten bzw. politisch missliebigen Ärzte in Öster- reich umfassend geklärt. Dementsprechend wird im Rahmen des Projekts untersucht, welche der zahlreichen reichsdeutschen Vorschriften für Ärzte auch in Österreich eingeführt wurden. Dies betrifft insbesondere die Regelungen hinsichtlich des Entzugs der Kassenzulassung, und dabei vor allem die Frage des Kreises der Betroffenen in Österreich. Des Weiteren wird der Frage nachgegangen, ob sich die Entrechtung der frei schaffenden Ärzte in Österreich nur auf die Kassenärzte oder, wie in Deutschland, auch auf den Bereich der privaten Versicherungen erstreckte. Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der vom NS-Regime angeordneten Maßnahmen stehen die sogenannten „Krankenbehandler“ (jüdische Ärzte, die für die Behandlung von Juden zu- gelassen wurden) im Fokus der Forschung, ebenso wie die konkrete Abwicklung des Entzugs der Kassenzulassung in Österreich. Auch soll ermittelt werden, auf welche Weise die national- sozialistischen Machthaber bestimmten, welche Personen vom Entzug der Approbation bzw. anderen Repressionsmaßnahmen betroffen waren. Bevor als jüdisch definierte Ärzte von der Berufsausübung ausgeschlossen werden konnten, musste nämlich zunächst festgestellt werden, wer eigentlich gemäß der nationalsozialistischen 23 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna Interna Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik Standespolitik Standespolitik Standespolitik Qualitätssicherung Qualitätssicherung Service Service Patienten Patienten Gesellschaft Gesellschaft Auffassung als „jüdisch“ anzusehen war. Analog mussten aus politischen oder anderen Gründen missliebige Personen er- fasst werden. Hinsichtlich der Durchführung dieser Maßnah- men stellt sich auch bei den Beamten die Frage der konkreten Abwicklungspraxis. Die Untersuchung der Betroffenen und ihrer Es werden alle Ärzte erfasst, denen die Approbation entzo- Schicksale umfasst erstmals gen wurde, sei es aus „rassischen“, politischen oder sonstigen ganz Österreich. NS-spezifischen Gründen. Die Bearbeitung und Auswertung erfolgt sowohl quantitativ als auch qualitativ. Hinsichtlich der einzelnen Betroffenen werden zu diesen Zwecken biografi- sche Untersuchungen angestellt, um deren Lebenswege mög- lichst vollständig nachzeichnen zu können. Diese fokussieren einerseits auf ihren beruflichen Werde- gang, andererseits auf ihr persönliches Schicksal nach dem „Anschluss“, sei es, dass sie im Land überleben konnten, hier zwischen 1938 und 1945 starben, in die Vernichtungslager deportiert wurden oder ihnen die Flucht ins Ausland gelang. Hinsichtlich der Flüchtlinge werden im Einzelnen ihre Emigrationswege nachgezeichnet. Wei- ters wird ein Hauptaugenmerk auf ihre Aufnahme in den Immigrationsländern gelegt und die Frage ihrer dortigen beruflichen Neuetablierung sowie allfälligen Rückkehr nach Österreich untersucht. Die Ergebnisse des Projekts werden 2017 im Umfang von geplanten 800 Seiten im Verlag der Ärztekammer veröffentlicht. Die Publikation wird einerseits Aufsätze namhafter Wissen- schafter enthalten und andererseits die Biografien sämtlicher Betroffener. Das Forschungsvorhaben wird in Form eines Drittelmittelprojekts am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien von Ilse Reiter-Zatloukal (Projektleitung) und Barbara Sauer durchgeführt. Als Fördergeber (in unter- schiedlichem Ausmaß) konnten bislang der Jubiläumsfonds der Oesterreichischen National- bank, der Zukunftsfonds der Republik Österreich, der Nationalfonds der Republik Österreich, die Jewish Claims Conference, die Kultur- bzw. Wissenschaftsförderung der Bundesländer Niederösterreich, Wien, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Burgenland, die Wiener Ärztekammer sowie die Landesärztekammern von Burgenland, Kärnten, Tirol und Vorarlberg gewonnen werden. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 24
Veranstaltungszentrum 2014 fanden 1.161 Sitzungen im Veranstaltungszentrum statt. Davon wurden 878 Sitzungen von der Wiener Ärztekammer bespielt. Die restlichen Sitzungen betrafen externe Institutionen (einschließlich der Österreichischen Ärztekammer). Der stärkste Veranstaltungs- Anzahl der Sitzungen gesamt 2014 Anzahl der Sitzungen der Wiener monat war der November mit Ärztekammer 2014 141 Sitzungen (105 davon Sitzungen der Wiener Jänner 106 Jänner Jänner 88 Ärztekammer). Februar 90 Februar Februar 69 März 116 März März 86 April 106 April April 79 Mai 111 Mai Mai 76 Juni 107 Juni Juni 84 Juli 50 Juli Juli 41 August 30 August August 24 September 98 September September 67 Oktober 121 Oktober Oktober 92 November 141 November November 105 Dezember 85 Dezember Dezember 67 0 30 60 90 120 150 0 30 60 90 120 150 25 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Gesundheitspolitik WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 26
Ärztegesetznovelle 28 Elektronische Gesundheitsakte 29 Primary-Health-Care-Center 31 Sterbehilfe 32 Telefonisches Auskunftservice 33 27 WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna Interna Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik Standespolitik Standespolitik Qualitätssicherung Qualitätssicherung Service Service Patienten Patienten Gesellschaft Gesellschaft Ärztegesetznovelle Am 23. Oktober 2014 wurde eine Novelle des Ärztegesetzes 1998 beschlossen. Der Schwer- punkt der Gesetzesänderungen lag im Bereich der postpromotionellen ärztlichen Ausbildung (> Ausbildungsordnung, Seite 46). Weitere Änderungen betreffen die folgenden Bereiche: Die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. jene eines anderen EWR-Vertragsstaates oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist künftig nicht mehr Voraussetzung zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Österreich. Stattdessen wird auf das Vorliegen eines rechtmäßigen Auf- enthalts abgestellt, mit dem das Recht auf Ausübung einer selbstständigen oder unselbststän- digen Erwerbstätigkeit verbunden ist. In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine genauere Überprüfung des schon jetzt bestehenden Kriteriums des Vorliegens von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache als Berufs- ausübungsvoraussetzung erforderlich ist. Die Österreichische Ärztekammer hat bereits in einer entsprechenden Verordnung nähere Bestimmungen über die Art des Nachweises entsprechen- der Deutschkenntnisse sowie über die Durchführung einer institutionalisierten Deutschprüfung samt Kostenfestsetzung erlassen. Seit 1. Jänner 2015 ist eine Eintragung als approbierter Den Status approbierte Ärzte konnten bis dato jene Personen erlangen, die in einem anderen Arzt nicht mehr zulässig. Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums einen Studien- abschluss und mit diesem das Recht zur selbstständigen Berufsausübung erworben haben, ohne eine weitergehende Allgemeinmedizin- bzw. Facharztausbildung absolviert zu haben. WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014 28
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