Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien

 
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Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Wahrnehmungsbericht 2014   Wir vertreten dynamisch die Interessen
                           aller Ärztinnen und Ärzte und sichern
                                                                    Ärztinnen und Ärzte und deren
                                                                    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Ärztekammer für Wien   ihre Zukunft.
                           Wir nutzen alle Herausforderungen
                                                                    wirken dabei entschlossen zusammen.
                                                                    Die ärztliche Ethik ist Basis
                           zur Gestaltung der Zukunft und           unserer Arbeit.
                           übernehmen die Themenführerschaft
                           im Gesundheitsbereich.                   Leitbild der Ärztekammer für Wien
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Im Überblick

                                    Die wichtigsten Erfolge im Überblick
                                    Gesetze:
                                        gesetzliche Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie
                                        neues Ärzteausbildungsgesetz
                                        verpflichtende Lehrpraxis in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin
                                        Anerkennung der Ordinationshilfekurse für die Ausbildung zu Medizinischen
                                        Assistenzberufen
                                        führende Rolle der Hausärzte in Primary-Health-Care-Einrichtungen gesichert

                                    Ordinationen:
                                        Tarifsteigerung bzw. Erhöhung des Wahlarztkostenrückersatzes um bis zu 5,75 %

                                    Wohlfahrtsfonds:
                                        Senkung der Beiträge und Akontierungen

                                    Serviceverbesserungen:
                                        Ordinationsevaluierung und Hygiene
                                        Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage

    Die im Wahrnehmungsbericht
verwendeten personenbezogenen
Ausdrücke gelten ausdrücklich für
  Personen beiderlei Geschlechts.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014            2
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Vorwort

ao. Univ.-Prof.             Dr. Eva Raunig       Dr. Hermann Leitner   Dir. Dr. Johannes Steinhart
Dr. Thomas Szekeres         Vizepräsidentin      Vizepräsident         Vizepräsident
Präsident

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege!

Als Standesvertretung ist die Ärztekammer Jahr für Jahr darum bemüht, die politischen,
wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Interessen der Wiener Ärzte bestmöglich zu vertreten
und die Rahmenbedingungen der ärztlichen Arbeit in ihrer Gesamtheit laufend zu verbessern.
Auch wenn die Forderungen und Standpunkte der Ärztekammer in der medialen Berichter-
stattung eine nicht unwesentliche Rolle einnehmen, ist nach außen hin lange nicht alles sicht-
bar, was die Funktionäre und Mitarbeiter der Wiener Ärztekammer für ihre Mitglieder leisten.
In der Standespolitik ist es nicht immer leicht, es allen recht zu machen. Manche Verhand-
lungsergebnisse sind Kompromisse, manchmal erfordert es die Situation, dass sich zwei
Parteien in der Mitte treffen. Unter Umständen kann es auch vorkommen, dass man erst
beobachten muss, wie sich bestimmte Dinge – vor allem, wenn es dabei um Veränderungen
und Neuerungen für die Ärzteschaft geht – entwickeln, um eine Situation besser beurteilen
zu können, entsprechend zu evaluieren und zu reagieren. Alles in allem können wir jedoch
auch 2014 viele zufriedenstellende Resultate vorweisen, die gute Lösungen und Verbesse-
rungen für die Ärzteschaft bringen. Dazu zählen beispielsweise das neue Ärzteausbildungs-
gesetz, die verpflichtende Lehrpraxis in der Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder
auch die Senkung der Wohlfahrtsfondsbeiträge und Akontierungen.
Neben unserer zentralen Aufgabe als Interessenvertretung ist es uns ein wichtiges Anliegen,
den Wiener Ärzten umfangreiche und qualitativ hochwertige Serviceleistungen zu bieten.
Das beginnt mit Leistungen, die direkt im Haus geboten werden, von Hilfestellung und
Beratung für Kollegen in der Standesführung, über organisierte Informationsveranstaltungen
zu unterschiedlichsten berufsrelevanten Themen bis hin zur Umsetzung von spannenden und
oftmals unkonventionellen Fortbildungsveranstaltungen. Auch Events abseits des ärztlichen
Berufsalltags sollen dabei nicht zu kurz kommen. Deshalb organisiert die Ärztekammer neben
dem jährlichen Großereignis des Wiener Ärzteballs auch zahlreiche kleinere Veranstaltungen
im Kunst- und Kulturbereich, seien es Ausstellungen, Kinoabende, Kunstführungen, und
seit Kurzem auch Stadtführungen. Neu hinzugekommen ist 2014 das von der Ärztekammer
initiierte Dialogforum „Perspektiven & Impulse“, im Zuge dessen sozial- und gesellschafts-
politische Themen, über den Tellerrand der ausschließlichen Standes- und Gesundheitspolitik
hinaus, durch prominente und kompetente Referenten präsentiert und diskutiert werden.
In unserem neu aufgelegten Wahrnehmungsbericht können Sie sich wiederum ein Bild davon
machen, was die Ärztekammer im vergangenen Jahr 2014 für Sie umgesetzt, verhandelt
und erreicht hat. Sie erhalten Informationen zum Geschäftsgebaren genauso wie Antworten
darauf, wie die Gremien der Ärztekammer funktionieren und wofür Ihre Kammerumlage ver-
wendet wird. Wie jedes Jahr ist der Wahrnehmungsbericht unser Nachweis für Leistung und
Transparenz – weil es uns wichtig ist, dass Sie umfangreich darüber informiert sind, was wir
mithilfe Ihrer Umlagen für Sie bewerkstelligen konnten.

                                                                                                     3   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Topthema              6        Interna                    10   Gesundheitspolitik              26   Standespolitik                    34
Kulturrevolution               Organisation der Wiener    12   Ärztegesetznovelle              28   Kassenplanstellen                 36
in den Spitälern?              Ärztekammer
                                                               Elektronische Gesundheitsakte   29   Kassenverhandlungen               37
                               Statistische Daten         15
                                                               Primary-Health-Care-Center      31   Medizinische Assistenzberufe      38
                               Geschäftsgebaren           18
                                                               Sterbehilfe                     32   Sonderklasserichtlinie KAV Wien   41
                               Gremien                    20
                                                               Telefonisches Auskunftservice   33   Studie Großstadtfaktor            41
                               Wohlfahrtsfonds            20
                                                                                                    Veranstaltungsreihe               42
                               Forschungsprojekt          23                                        „Perspektiven & Impulse“
                               „Ärzte und Ärztinnen
                               in Österreich 1938-1945“

                               Veranstaltungszentrum      25

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014   4
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Qualitätssicherung            44   Service                          58   Patienten                     70       Gesellschaft         80
Arztprüfung                   46   Clearingstelle                   60   Ärztefunkdienst               72       Ärzteball             82

Ausbildungsordnung            46   Elektronische Informationen      61   „Gesund in Wien“              73       Ausstellungen         84

                                                                                                                Filme                 85
Ausschuss für ärztliche       50   Evidence-based-Medicine          62   Kinderärztlicher Wochenend-   73
Ausbildung                                                               notdienst KiND                         Kunstführungen        86
                                   Jungmedizinier                   63
Diplom-Fortbildungsprogramm   50                                         Mammascreening                74       Stadtführungen        87
                                   Mahn- und Inkassostelle          64
Fortbildungsveranstaltungen   52                                         Patientenombudsmann           75
                                   Ordinationsbildschirme /         64
Hygieneverordnung und         52   Wartezimmer TV                        Patientenschiedsstelle        76
Qualitätssicherung
                                   Pressearbeit                     65   Praxisplan                    76
Lehrpraxisförderung           53
                                   Schlichtungsausschuss Privat-    66   Teddybär-Krankenhaus          78
Ordinationsevaluierung 2015   54   krankenversicherungen
gemäß Qualitätssicherungs-                                               Vorsorgekampagne              79
verordnung 2012                    Schutzverband gegen              67   „Gesagt.Getan.Vorgesorgt.“
                                   unlauteren Wettbewerb
Turnusevaluierung             56
                                   Sonderklasseverrechnungsstelle   68
                                   KAV Wien (inkl. AKH)

                                   Sonderklasse AUVA                69

                                                                                                            5   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Topthema
                           Kulturrevolution in
                           den Spitälern?

2014 war ein Jahr, an das sich die           Ärztearbeitszeit/Gehaltsreform
Wiener Spitalslandschaft noch lange          2014 war es die EU, die die – längst überfällige –
                                             Einhaltung der European Working Time Directive (EWTD,
erinnern wird – nicht, weil es 2014 selbst
                                             Europäische Arbeitszeitrichtlinie) in Österreichs Spitälern
die großen Veränderungen gegeben             einmahnte; längst überfällig deshalb, weil die Ärzte-
hätte, sondern weil in diesem Jahr grund-    kammer immer wieder darauf hingewiesen hat, dass die
sätzliche Änderungen beschlossen             europäischen Arbeitszeitvorschriften in Österreich durch
wurden, die sich in den nächsten Jahren      das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG) rechts-
                                             widrigerweise nicht umgesetzt wurden.
massiv auf die Tätigkeit der Spitalsärzte
auswirken werden.
                                             Im Mai 2014 war es dann nach jahrelangem Warten so-
Wie immer bei massiven Eingriffen            weit: Die EU kündigte in einem Brief massive Strafen für
bedurfte es eines Anstoßes von außen,        Österreich an, wenn nicht endlich die EU-Arbeitszeitgren-
damit lang aufgeschobene Reformen            zen für Spitalsärzte gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie
beschlossen werden konnten.                  auch in Österreich umgesetzt und eingehalten werden.
                                             Daraufhin fanden Verhandlungen zwischen Bund, Ländern
                                             und der Ärztekammer statt, die am 23. Oktober 2014 in
                                             einem Gesetzesentwurf mündeten, der im Wesentlichen
                                             die Einhaltung einer wöchentlichen 48-Stunden-Höchst-
                                             arbeitszeit spätestens ab 2021 vorsieht.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014   6
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Bis dahin können Spitalsärzte einzeln individuell zustim-    Vor allem aufgrund des zweiten Punkts liegen die realen
men, bis 2018 höchstens 60 Stunden und ab 2018 höchs-        Auswirkungen der Novelle damit nicht nur im Arbeitszeit-
tens 55 Stunden innerhalb eines Durchrechnungszeitraums      bereich, sondern auch beim Gehalt. Massive Arbeitszeit-
wöchentlich zu arbeiten (sogenanntes individuelles           reduktionen bringen naturgemäß massive Gehaltsredukti-
Opt-out). Das Opt-out ist aber nur möglich, wenn es auch     onen mit sich, da die überwiegende Zahl der Spitalsärzte
entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt, die ein länge-    auch in Wien ihre vergleichsweise geringen Grundgehälter
res Durcharbeiten als wöchentlich 48 Stunden im Durch-       durch längeres Arbeiten oder vermehrte Dienste entspre-
rechnungszeitraum erlauben. Ärzten, die nicht hinaus-        chend aufgebessert haben.
optieren, darf dadurch kein Nachteil entstehen.              Nach der KA-AZG-Beschlussfassung im Parlament kam es
Ruhezeiten müssen unmittelbar im Anschluss an einen          daher zu massiven Forderungen der Ärztekammer nach
Dienst (und nicht mehr binnen 17 Kalenderwochen)             Anhebung der Grundgehälter um bis zu 30 %, damit die
verbraucht werden. Ruhezeiten dürfen nicht abgegolten        Gehaltsreduktionen durch Arbeitszeitverkürzungen wett-
werden. Unverändert, weil mit dem EU-Rechtsbestand           gemacht werden können.
vereinbar, bleibt die Höchstarbeitszeit von 72 Stunden in    Parallel dazu empfahl die Ärztekammer den Spitalsärzten,
einzelnen Arbeitswochen.                                     die individuellen Opt-out-Erklärungen nicht zu unterfer-
                                                             tigen, bevor es nicht auch im Gehaltsbereich zu einer
Damit werden wesentliche Systemänderungen vor allem          deutlichen Systemanpassung gekommen ist. Im November/
von folgenden Punkten ausgehen:                              Dezember 2014 kam es deshalb zu massiven Spannungen
                                                             zwischen den Spitalsträgern und der Ärzteschaft, die bei

>        Durch die Vorgabe, dass Ruhezeiten künftig in
         voller Höhe unmittelbar im Anschluss an einen
Journaldienst verbraucht werden müssen, stehen lang
                                                             keinem Rechtsträger von Krankenanstalten befriedigend
                                                             gelöst werden konnten.

arbeitende Ärzte ihren Dienstgebern in bestehenden           Die Situation in Wien ist, im Gegensatz zu anderen Bundes-
Dienstzeitsystemen auch am Folgetag nicht mehr zur Ver-      ländern, sehr differenziert und diffizil, da die Verhandlungs-
fügung. Verbunden mit einem zeitgleich immer deutlicher      und Rechtskonstruktionen in den einzelnen Spitälern sehr
werdenden Ärztemangel auch in den Ballungszentren kann       unterschiedlich sind:
dieser Umstand dazu führen, dass Diensträder nicht mehr
aufrechterhalten werden können oder Leistungen mangels       Im AKH sind die Ärzte überwiegend an der MedUni Wien
ausreichender Personalkapazitäten zurückgefahren oder        angestellt, sodass Verhandlungspartner der Ärzte der
ganz gestrichen werden müssen. Dadurch gewinnt letzten       Rektor ist, der aber seinerseits von Zahlungen des Wissen-
Endes auch die Diskussion der Verlagerung von Leistungen     schaftsministeriums abhängig ist. Noch im Dezember 2014
in den extramuralen Bereich neuen Auftrieb.                  fanden daher mehrere Verhandlungsrunden zwischen
Nicht zufällig wurden mit Jahreswechsel zwei Pilotprojekte   Wissenschaftsministerium, Rektorat, Betriebsrat, Gewerk-
für eine Primärversorgung durch Gruppenpraxen angekün-       schaft und Ärztekammer statt, die jedoch allesamt kein
digt, die am Ende des Weges auch zu einer Entlastung von     Ergebnis brachten.
Spitalsambulanzen führen sollen.                             In den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds
                                                             (KAV) ist die Stadt Wien der Dienstgeber. Hier gab es kurz

>       Durch die schrittweise Reduktion der Höchstdauer
        von Journaldiensten sowie durch die Beschränkung
der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit in den Durch-
                                                             vor Weihnachten 2014 eine erste Anpassung der bestehen-
                                                             den KA-AZG-Betriebsvereinbarung, die zwar die Durch-
                                                             rechnungszeiträume verschob, aber die Gehaltsproblematik
rechnungszeiträumen auf 48 Stunden kommt es sukzessive       nicht lösen konnte. Gemeinsam mit der Gewerkschaft
zu einem Wegfall der zumeist gut bezahlten Nacht- und        und der Stadt Wien wurde vereinbart, dass in den ersten
Wochenenddienste.                                            Monaten 2015 umgehend Gehaltsverhandlungen aufge-

                                                                                           7   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Topthema
                             Kulturrevolution in den Spitälern?

nommen werden, bei denen es auch um neue Arbeitszeit-
modelle im KAV gehen soll.
In den Ordensspitälern wurde intensiv auf Betriebsverein-
barungsebene verhandelt und dabei in Aussicht genom-
men, 2015 im bestehenden Kollektivvertrag erstmals auch
Gehaltsansätze für die Ordensspitäler zu verhandeln.
Auch auf der Ebene der Sozialversicherung gab es für die
bei der Wiener Gebietskrankenkasse angestellten Ärzte             Jahrelange Versäumnisse müssen nun innerhalb einer
Verhandlungen, die jedoch ebenfalls nicht abgeschlossen           vergleichbar kurzen Zeit aufgearbeitet werden – was umso
werden konnten.                                                   bedauerlicher ist, wenn man bedenkt, dass die EU-Vor-
                                                                  schriften seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt sind.
Für alle Bereiche koordiniert die Ärztekammer die Verhand-
lungen. Die Stimmung unter den Spitalsärzten war Ende             Ausbildungsreform
2014 denkbar schlecht, da durch die drohenden Gehalts-            Das zweite Topthema, welches den Spitalsalltag und die
einbußen die bereits vorhandene negative Stimmung durch           Spitalsstruktur massiv verändern wird, war 2014 eine
grundsätzlich schlechtere Einkommen sowie eine enorme             umfassende Ausbildungsreform. Auch hier hat die Entwick-
Arbeitsverdichtung noch verstärkt wurde. Die Drohungen,           lung mehrere Jahrzehnte gedauert und wurde massiv auf
sollte es nicht zu einer vernünftigen Einigung kommen,            europäische Vorbilder gestützt.
gingen daher bis zu Streiks im Folgejahr.
Schon 2014 gab es daher zahlreiche mediale Aktivitäten,           In der gesamten EU ist es üblich, dass Ärzte für Allge-
die allesamt darauf abzielten, die Anliegen der Spitalsärzte      meinmedizin eine Ausbildung in einer allgemeinmedizi-
öffentlichkeitswirksam zu unterstützen.                           nischen Praxis absolvieren müssen, um ein ius practicandi
                                                                  zu erhalten. Seit Jahrzehnten fordert die Ärztekammer die
Die grundsätzlichen Botschaften dabei lauteten:                   Etablierung von Lehrpraxen in ausreichender Zahl sowie
                                                                  deren öffentliche Finanzierung. Über viele Jahre hinweg

1   Die Gehälter der Spitalsärzte liegen ohne die Verluste
    aus der Arbeitszeitreduktion gemäß internationaler
Studien ca. um ein Drittel hinter vergleichbaren europäi-
                                                                  wurde dieser Wunsch von der Politik ignoriert. Jedoch
                                                                  war die Kritik der Jungärzte hinsichtlich ihrer Ausbildung
                                                                  zum Allgemeinmediziner, die in den Grundzügen aus den
schen Ländern, wie z.B. Deutschland.
                                                                  1950er-Jahren stammte, und verbunden mit der verstärk-

2    Jungärzte wandern massiv aus Österreich ab: Trotz
     der gemäß OECD-Studien höchsten Medizinstuden-
tendichte pro Einwohner verlassen Medizinabsolventen
                                                                  ten Abwanderung junger Ärzte ins Ausbildung doch zu
                                                                  stark, um sich auf Dauer der internationalen Entwicklung
                                                                  zu verschließen.
Österreich in Scharen, um in anderen EU-Ländern zu arbei-         Die Reform der Ausbildung war im Mai 2014 „auf Schie-
ten. Weitere Gehaltsreduktionen würden diesen Trend noch          ne“, sodass man nach dem Brief Brüssels zur ärztlichen Ar-
massiv verstärken.                                                beitszeit beschloss, beide Reformprojekte politisch zu ver-
                                                                  knüpfen – was auch geschah: Am 23. Oktober 2014 wurde

3    Österreich hat noch immer eine enorm hohe Anzahl
     an Spitälern (was insbesondere auf Wien zutrifft).
Weltweit werden aber immer mehr Leistungen im am-
                                                                  auch die Ärzteausbildungsreform im Parlament beschlossen.
                                                                  Die Reform selbst tritt erst mit 1. Juni 2015 in Kraft, da
                                                                  wesentliche Themen noch in der Ärzteausbildungsordnung
bulanten Bereich erbracht. Dieser gehört daher massiv
                                                                  sowie durch Festlegung neuer Ausbildungsinhalte abschlie-
gestärkt. In Wien passiert durch die Streichung von Kassen-
                                                                  ßend zu gestalten sind. Die gesetzlichen Eckpunkte stehen
arztstellen aber genau das Gegenteil.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014      8
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
aber fest. Die Grundzüge lauten (hinsichtlich der Details      Die Einhaltung einer entsprechenden Qualitätssicherung ist
wird auf das Kapitel „Ausbildungsordnung“ auf Seite 46         entscheidend für die Anerkennung von Spitälern als Aus-
verwiesen):                                                    bildungsstätten durch die Ärztekammer, wobei künftig alle
                                                               Spitäler um Ausbildungsstellen neu ansuchen müssen und

>       Die Ausbildung zum Allgemeinmediziner wird auf
        42 Monate verlängert und durch Pflichtausbil-
dungen in Neurologie, Psychiatrie sowie Orthopädie und
                                                               die Berechtigung auf sieben Jahre befristet wird. Danach
                                                               muss ein neuerliches Verfahren durchlaufen werden. Auf
                                                               diese Art soll sichergestellt werden, dass sich die Rechts-
Unfallchirurgie) erweitert und durch eine verpflichtende       träger der Krankenanstalten auch wirklich intensiv um die
sechsmonatige Lehrpraxis bei einem Arzt für Allgemein-         ärztliche Ausbildung kümmern, da sie sonst Gefahr laufen,
medizin ergänzt.                                               ihre Ausbildungsberechtigung wieder zu verlieren.
                                                               Ob diese Reform erfolgreich sein wird, hängt sicher viel

>       Die Facharztausbildung bleibt hinsichtlich der Länge
        gleich, aber Gegen- und Wahlfächer werden von
einer neunmonatigen Basisausbildung mit sechs Monaten
                                                               von der Umsetzung in den einzelnen Krankenanstalten ab.
                                                               Ausbildungsverbünde, wo Krankenanstalten versuchen
                                                               werden, mit vereinten Kräften den Ärzten möglichst die
in konservativen und drei Monaten chirurgische Fächer          gesamte Ausbildung und damit ein attraktives Angebot
abgelöst. Zudem sollen im Zuge der Ärzteausbildungs-           anzubieten, sowie Kooperationen mit extramuralen Ein-
ordnung – ebenfalls entsprechend dem europäischen              richtungen (Lehr[gruppen]praxen) sollten letztlich für die
Kontext – neue Sonderfächer für Innere Medizin entstehen,      in Ausbildung stehenden Kollegen ein optimales Ergebnis
indem die bisherigen Additivfächer für Innere Medizin mit      bringen. Ob dies gelingen wird, wird sich, wie bei der Ge-
einer ausführlichen Ausbildung in Innerer Medizin zu eige-     haltsreform, erst 2015 zeigen, wenn die Ärzteausbildungs-
nen Sonderfächern werden sollen.                               ordnung finalisiert und die Lehrpraxisfinanzierung paktiert
                                                               wird.

>      Sequenzielle Form der Ausbildung: Während man
       früher wahllos alle Ausbildungsschritte absolvieren
konnte, muss man in Zukunft die einzelnen Schritte der
                                                               Zusammenfassung
                                                               Die Spitalsärzteschaft hat 2014 massiv von internationalen
Ausbildung in einer bestimmten Reihenfolge absolvieren         Entwicklungen profitiert. Es wurden Veränderungen in die
(Allgemeinmedizin: neun Monate Basisausbildung,                Wege geleitet, deren positive Auswirkungen die Ärzte-
27 Monate Spitalsturnus, sechs Monate Lehrpraxis;              schaft erst in den nächsten Jahren sichtbar spüren wird. Bei
Facharzt: neun Monate Basisausbildung, mindestens              aller – nachvollziehbarer – Kritik an europäischen Prozes-
27 Monate Sonderfach-Grundausbildung (chirurgische             sen aus Sicht der Ärzteschaft in den letzten Jahren muss
Fächer mindestens 15 Monate), mindestens 27 Monate             daher an dieser Stelle auch ein Dankeschön in Richtung EU
Sonderfach-Schwerpunktausbildung).                             gerichtet werden. Denn es war die EU, die als einzige Ein-
                                                               richtung die Reformresistenz der österreichischen Bundes-
Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass Ausbildung      länder als größte Rechtsträger von Krankanstalten in ihren
kein „lästiges Anhängsel“ in den Spitälern mehr ist, das       Grundfesten erschüttern konnte.
„halt auch gemacht wird“, sondern ein wesentlicher             Wie weit und mit welchem Ergebnis dies passiert ist,
Aspekt der ärztlichen Tätigkeit und Qualitätssicherung.        wird sich 2015 und Folgejahre zeigen. Aufgabe der Ärzte-
In diesem Sinne war es nur konsequent, dass man auch           kammer wird es sein, den fortlaufenden Prozess mitgestal-
gesetzlich verhindert hat, dass Turnusärzte weiterhin zu       tend zu begleiten und damit sicherzustellen, den Interessen
Tätigkeiten des diplomierten Pflegepersonals herangezogen      der betroffenen Ärzte ausreichend Gehör zu
werden dürfen.                                                 verschaffen und Wien als international kompetitiven
                                                               Ärztearbeitsplatz zu sichern.

                                                                                            9   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Wahrnehmungsbericht 2014 der Ärztekammer für Wien
Interna

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014   10
Organisation der Wiener Ärztekammer      12

Statistische Daten                       15

Geschäftsgebaren                         18

Gremien                                  20

Wohlfahrtsfonds                          20

Forschungsprojekt „Ärzte und Ärztinnen   23
in Österreich 1938-1945“

Veranstaltungszentrum                    25

                                              11   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna   Interna
            Gesundheitspolitik    Gesundheitspolitik
                Standespolitik    Standespolitik Standespolitik
            Qualitätssicherung    Qualitätssicherung
                        Service   Service
                     Patienten    Patienten
                  Gesellschaft    Gesellschaft

                                                                  Kammeramtsdirektor

                                  Assistenz                                            Stabsstelle Recht

                                                                                       Stabsstelle Gesundheits-
                                                                                       planung und E-Health

Finanzen und interne              Kurie angestellte                Standesführung         Kurie niedergelassene          Medien und
Verwaltung                        Ärzte                                                   Ärzte                          Fortbildung

                 Rechnungswesen                                                                            Presse

                 Interne Verwaltung                                                                        Neue Medien

                                                                                                           Fortbildung

                                  Organisation der Wiener Ärztekammer
                                  Um die Organisation der Ärztekammer weiter zu verbessern, wurden aufbauend auf den
                                  Organisationsprozessen der letzten Jahre zusätzliche wichtige Maßnahmen gesetzt. So wur-
                                  de u.a. beschlossen, das Kammeramt einem ISO-Zertifizierungsprozess zu unterziehen, damit
                                  sichergestellt ist, dass die Beiträge der Mitglieder optimal eingesetzt werden. Dieser Prozess,
                                  der sich über zwei Jahre erstrecken soll, wird voraussichtlich 2016 abgeschlossen sein und aus-
                                  schließlich die Kammermitarbeiter betreffen; er wird extern monitiert.
                                  Ausgenommen von der Zertifizierung ist die Arbeit der Funktionäre, die sich ja alle fünf Jahre
                                  einer Wahl stellen. Zudem sind politische Prozesse grundsätzlich einer Zertifizierung nicht zu-
                                  gänglich.

                                  Um das Kammerfinanzmanagement zu beschreiben, wurde eine Haushaltsordnung erarbei-
                                  tet, beschlossen und auch auf der Homepage der Ärztekammer (www.aekwien.at/index.php/
                                  aerztekammer/kundmachungen#7) kundgemacht. Diese bringt zwar keine Änderungen der
                                  bisherigen Handhabung der Finanzprozesse (Jahresvoranschlag, Bilanzierung [> Geschäftsge-
                                  baren, Seite 18], Beschluss- und Zeichnungserfordernisse etc.), beschreibt diese jedoch umfas-
                                  send, sodass die Prozesse des Finanzmanagements der Ärztekammer transparent sind und alle
                                  Funktionäre und Mitarbeiter, die davon betroffen sind, Bescheid wissen, welche Vorgaben und
                                  Verpflichtungen sie haben.
                                  Auch die Vergaben von einzelnen Leistungen (Dienstleistungen, Bauaufträge und sonstige Ver-

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014           12
träge) wurde transparent geregelt. Dazu hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die
Ärztekammer nicht dem sonstigen öffentlichen Vergaberecht unterliegt. Ungeachtet dessen
hat die Ärztekammer eine eigene Vergaberichtlinie beschlossen, die mit externen Vergabean-
wälten erarbeitet wurde und sämtliche Vergaben (ausgenommen Wohlfahrtsfonds, folgt 2015)
erfasst. Diese Richtlinie orientiert sich naturgemäß am gesetzlich geregelten Vergaberecht und
legt transparent fest, welche Aufträge, Dienstleistungen etc. bis zu welchen Wertgrenzen nach
welchem Verfahren vergeben werden dürfen. Damit soll jeglichem Missbrauch von Vergaben
von Dienstleistungen vorgebeugt werden.
Auch wurden zahlreiche EDV-Projekte vorangetrieben, die zunehmend im Verbund mit der
Österreichischen Ärztekammer sowie weiteren Landesärztekammern abgewickelt werden, um
so Synergien zu nutzen und Kosten zu sparen. Insbesondere im Bereich der Standesführung/
Ärzteliste (> Statistische Daten, Seite 15) soll 2015 ein neues gemeinsames EDV-Programm zur
Anwendung kommen, da das alte aus den 1990er-Jahren stammt und nicht mehr den moder-
nen EDV-Bedürfnissen entspricht.

Weiters wird gemeinsam mit den anderen Landesärztekammern an einem sogenannten
e-Dialog gearbeitet, damit Ärzte künftig mehr Services der Ärztekammer direkt online nutzen
können, so wie dies beim DFP-Programm (> Diplom-Fortbildungsprogramm, Seite 50) bereits
jetzt der Fall ist. Vergleichbar dem e-Banking sollen dann z.B. Ordinationsadressmeldungen
künftig online abgewickelt werden können.
Auch im internen Bereich wurden alle Vorarbeiten gestartet, um künftig Briefe elektronisch
zu signieren und gleichzeitig zu archivieren. Damit sollen Ressourcen der Mitarbeiter für das
unmittelbare Service für Ärzte freigemacht werden.

Im Personalbereich wurde gemäß den politischen Vorgaben versucht, der Servicebereich zu
intensivieren. So wurden durch die gesetzliche Einführung der Landesverwaltungsgerichte per
1. Jänner 2014 der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds (> Wohlfahrtsfonds, Seite 20)
sowie der Vorstand als zweite Instanz bei Kammerumlagenbescheiden (> Geschäftsgebaren,
Kammerumlage, Seite 18) abgeschafft. Stattdessen wurden eigene staatliche Landesverwal-
tungsgerichte eingeführt. Damit war es nicht mehr möglich, die Beschwerden der Ärzte gegen
Kammerumlagen- und Wohlfahrtsfondsbescheide im kammereigenen Bereich abzuhandeln.
Deshalb wurden zwei neue Mitarbeiter (Mag. Stefanie Singer und Christoph Ruprecht) einge-
stellt, die die Ärztekammer einerseits vor diesen neuen Gerichten vertreten und andererseits
bereits vorweg beraten, um so vermeidbare Verfahren (z.B. Höchstbeitragsvorschreibungen)
möglichst nicht mehr führen zu müssen. So konnten Folgekosten im Anwaltsbereich zur Ver-
tretung der Ärztekammer – bei gleichzeitig mehr Service für die Mitglieder – eingespart wer-
den, sodass durch die Einstellung der neuen Mitarbeiter insgesamt keine Zusatzkosten für die
Ärztekammer entstanden sind.

Gleiches gilt für das Controlling des Wohlfahrtsfonds, der Kammerumlage und der Sonder-
klasseverrechnungsstelle (> Sonderklasseverrechnungsstelle KAV Wien [inkl. AKH], Seite 68).
Auch hier wurde der Einlagerungsprozess mit Kosteneinsparungen abgeschlossen, obwohl

                                                                                           13    WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna   Interna
             Gesundheitspolitik    Gesundheitspolitik
                 Standespolitik    Standespolitik Standespolitik
             Qualitätssicherung    Qualitätssicherung
                         Service   Service
                      Patienten    Patienten
                   Gesellschaft    Gesellschaft

                                   ein zusätzlicher Mitarbeiter, Mag. Harald Marchsteiner, für diese Zwecke eingestellt wurde.
                                   Ausgebaut wurde weiters das Serviceangebot der Standesführung, die regelmäßig Meldungen
                                   bzw. Ansuchen zu bearbeiten hat (> Statistische Daten, Seite 15), indem Milca Miric als Teil-
                                   zeitkraft das Team der Standesführung verstärkt.

                                   Im Bereich der Kurie niedergelassene Ärzte wurde auf Empfehlung der Vollversammlung das
                                   Serviceangebot im Bereich der Ordinationsevaluierung (> Ordinationsevaluierung 2015 gemäß
                                   Qualitätssicherungsverordnung 2012, Seite 54) erweitert, indem Melanie Polster, die 2014 ihr
                                   Masterstudium an der Fern FH Wiener Neustadt in Betriebswirtschaft und Wirtschaftspsycho-
                                   logie erfolgreich abgeschlossen hat, ausnahmslos für diesen Bereich abgestellt wurde. Ihre bis-
                                   lang getätigten Aufgaben wurden durch eine eingestellte Mitarbeitern, Florentine Brandhuber,
                                   übernommen.

                                   Erfreulich ist, dass die Mitarbeiter des Kammeramts auch zusätzliche akademische Qualifika-
                                   tion erwerben: So schloss 2014 Mag. Sabine Schuh ein weiteres Masterstudium an derselben
                                   Universität wie Melanie Polster ab.
                                   In diesem Zusammenhang ist auch fest zu halten, dass im Kammeramt aufgrund von
                                   Schwangerschaften zahlreiche Karenzvertretungen beschlossen wurden, die dazu dienen,
                                   den gewohnten Servicebetrieb aufrechtzuerhalten. Auch wird versucht, die Rückkehr nach
                                   der Karenz im Rahmen von Teilzeitbeschäftigungen zu ermöglichen. So kehrte Mag. Elisa
                                   Cavalieri nach ihrer Karenz auf Teilzeitbasis in die Pressestelle (> Pressearbeit, Seite 65) zurück.
                                   Mag. Susanne Schönmayr, die bis zur Rückkehr von Elisa Cavalieri deren Karenzvertretung
                                   innehatte, wurde mit 1. September 2015 fix in der Ärztekammer aufgenommen und verstärkt
                                   damit das Team der Pressestelle.
                                   Mit Jahresende trat Michaela Wörgötter (Assistenz Pressestelle) ihren Mutterschutz an; ihre
                                   Arbeit wird zukünftig von Alexandra Wolffinger übernommen. Weiters wurde Mag. Petra
                                   Lindermuth als PR-Consultant in der Pressestelle eingestellt, die Mag. Kathrin McEwen wäh-
                                   rend ihres Mutterschutzes/Karenz ab Frühjahr 2015 vertreten wird.

         2014 wurde auch die
                                   Insgesamt ist der Personalstand im Kammeramt steigend, was jedoch insbesondere darauf
     gesetzlich verpflichtende
      psychische Arbeitsplatz-     zurückzuführen ist, dass ausgelagerte Bereiche in das Kammeramt wieder eingelagert wurden,
    evaluierung durchgeführt.      da diese durch eigene Mitarbeiter effektiver und kostengünstiger erbracht werden können,
 Die Ergebnisse sollen Anfang
                                   vermehrt teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter aufgrund von Karenzierungen tätig sind und teilwei-
              2015 vorliegen.
                                   se ganz bewusst die Servicequalität für die Mitglieder angehoben wurde – was in einem Dienst-
                                   leistungsbetrieb letztlich nur durch mehr und qualifiziertes Personal möglich ist.

                                   Zuletzt sei noch darauf verwiesen, dass der Vorstand beschlossen hat, die Fassade des Hauses
                                   Weihburggasse 10-12 – nach mehr als 40 Jahren – zu sanieren.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014           14
Statistische Daten
Die Ärzteliste erfasst alle beruflichen und, in geringem Umfang, auch privaten Veränderungen,
die sich im Laufe eines Berufslebens als Arzt ereignen: Erstanmeldung, Anstellung (Arbeitsplatz-/
Dienstgeberwechsel, Dienstzuteilung), Unterbrechung der ärztlichen Tätigkeit (Mutterschutz,
Karenz, Freijahr), Wechsel zu anderen Landesärztekammern, Erlangung bzw. Führung von
Diplomen sowie Amts- und Berufstiteln, freiberufliche Tätigkeiten (Niederlassung, Wohn-
sitzarzt, ärztliche Nebentätigkeiten, Sonderklassegelder), Eintragung und Dokumentation
der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung sowie Berufseinstellung (Altersversorgung,
Invaliditätsversorgung, Ableben).

Für 2014 ergaben sich aus all diesen Änderungen im Schnitt zwischen 600 und 700 sogenann-
te Veränderungsmeldungen pro Woche. Insgesamt wurden 2014 ca. 36.000 Veränderungs-
meldungen in der Ärzteliste der Ärztekammer erfasst.

Exemplarisch angeführt sind:
   438 Erstanmeldungen mit einer Fülle von Eintragungsdaten (das ergibt mit Stichtag
   31. Dezember 2014: 2.300 Ärzte in Ausbildung) sowie
   493 Anmeldungen einer Niederlassung, 253 Verlegungen und 358 Abmeldungen einer
   Niederlassung, womit es zum Stichtag 31. Dezember 2014 in Wien ca. 5.520 niedergelas-
   sene Ärzte sowie Wohnsitzärzte gab.
   Für die mit Stichtag 31. Dezember 2014 knapp 6.800 angestellten Ärzte wurden 2014
   knapp 20.000 Veränderungsmeldungen in der Ärzteliste erfasst. Diese bezogen sich vor
   allem auf einen Dienstgeberwechsel, auf den Beginn oder das Ende einer unselbstständigen
   Tätigkeit, auf Dienstzuteilungen, Karenzen, Zweitkammermeldungen sowie auf Landesärz-
   tekammerwechsel.
   Bei 188 Mitgliedern erfolgten Eintragungen aufgrund der Gewährung einer Alters- oder
   Invaliditätsversorgung. Damit erhielten 2014 2.033 Wiener Ärzte eine Auszahlung in der
   Altersversorgung. Daneben gab es 251 invaliditätsversorgte und 86 befristet invaliditätsver-
   sorgte Mitglieder der Ärztekammer (> Wohlfahrtsfonds, Seite 20).
   Bei 168 Mitgliedern wurden in der Ärzteliste Titelverleihungen und Ernennungen erfasst.

Darüber hinaus versorgte die Ärztekammer ihre Mit-
glieder mit 850 neu ausgestellten Ärzteausweisen
sowie 236 Arzt-im-Dienst-Schildern und half im Zu-
sammenhang mit letzteren 46 Ärzten, Parkstrafen ab-
zuwenden, indem Einsprüche gegen die Verwaltungs-
strafen erhoben wurden.

                                                                                              15    WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna     Interna
           Gesundheitspolitik      Gesundheitspolitik
               Standespolitik      Standespolitik Standespolitik
           Qualitätssicherung      Qualitätssicherung
                       Service     Service
                    Patienten      Patienten
                 Gesellschaft      Gesellschaft

                                   2014 verwaltete und betreute die Ärztekammer                 Die ordentlichen und die außerordentlichen Mitglieder
                                   ca. 12.200 ordentliche Mitglieder und ca. 2.700              werden, wie auch die bereits nicht mehr tätigen, alters-
                                   außerordentliche Mitglieder:                                 versorgten und verstorbenen Mitglieder sowie Evidenz-
                                                                                                mitglieder, in der Ärzteliste geführt, wodurch sich ein
                                                                                                Gesamtbestand von ca. 26.200 Mitgliedern ergibt:

                                                                    18 % Außerordentliche
                                                       18 % Außerordentliche                                            47Mitglieder
                                                                                                          47 % Ordentliche % Ordentliche Mitglieder
                                                       Mitglieder   Mitglieder

                                                30 % Angestellte
                                 30 % Angestellte
                                                berufsberechtigte
                                 berufsberechtigte                                                                                  12 Mitglieder
                                                                                                                      12 % Verstorbene % Verstorbene Mitglieder
                                 Ärzte          Ärzte
                                                                 16 % Ärzte in 16 % Ärzte in
                                                                 Ausbildung    Ausbildung
                                                                                                                                              1 % Evidenzmitglieder
                                                                                                                                1 % Evidenzmitglieder

                                                                            3 % Wohnsitzärzte
                                                              3 % Wohnsitzärzte
                                                                                                                                          29 % Abgemeldete
                                                                                                                             29 % Abgemeldete
                                                                                                                             Mitglieder   Mitglieder

                                                  33 % Niedergelassene
                                    33 % Niedergelassene Ärzte         Ärzte                                                  11 % Außerordentliche
                                                                                                                 11 % Außerordentliche Mitglieder   Mitglieder

                                   Im Zusammenhang mit den in Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt be-
                                   findlichen Ärzten (> Ausbildungsordnung, Seite 46) sind vor allem fünf wichtige Bereiche
                                   erwähnenswert:
                                        Registrierung aller Ausbildungsstellenmeldungen: Demnach wurden 2014 ca. 2.300 Fach-
                                        arzt-Ausbildungsstellenmeldungen registriert, wobei die Erfassung zweimal pro Jahr er-
                                        folgt. Außerdem werden sowohl die als besetzt gemeldeten als auch die Anzahl der vor-
                                        handenen Ausbildungsstellen administriert, womit sich für 2014 ein Umfang von ca. 5.800
                                        Meldungen ergibt.
                                        Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum 249 für die Ausbildung besetzte Lehrpraxisstellen
                                        registriert.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014           16
Die Altersstruktur der ordentlichen Mitglieder 2014:

11,8 % 60 bis 69                                                                                                    18 % Außerorden
                                                                                                                    Mitglieder
2,9 % 70 bis 79
                                                                                               30 % Angestellte
0,5 % 80 bis 89                                                                                berufsberechtigte
                                                                                               Ärzte
0,1 % 90 und älter                                                                                                             16 % Ä
                                                                                                                               Ausbild

5,7 % unter 30

23,6 % 30 bis 39

23,1 % 40 bis 49

                                                                                                                          3 % Wohn
32,5 % 50 bis 59

                                                                                                  33 % Niedergelassene Ärzte

    Einreichungen zum Diplom Arzt für Allgemeinmedizin bzw. Facharztdiplom:
    2014 waren dies 161 Einreichungen zum Diplom Arzt für Allgemeinmedizin bzw. 354 Ein-
    reichungen zum Facharztdiplom.
    Weiters erledigt wurden 199 Vorabbestätigungen der Ärztekammer für bereits ab-
    geleistete Ausbildungszeiten mit Überprüfung aller erforderlichen Ausbildungszeugnisse
    sowie Ausstellung und Übermittlung der für Ärzte und Dienstgeber notwendigen Bestä-
    tigungen.
    Darüber hinaus erfolgten über die Ärztekammer die Anmeldungen zur Prüfung zum Arzt
    für Allgemeinmedizin bzw. zu den Facharztprüfungen (> Arztprüfung, Seite 46) mit regis-
    trierten 173 bzw. 316 Zulassungen.

                                                                                         17   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna   Interna
            Gesundheitspolitik    Gesundheitspolitik
                Standespolitik    Standespolitik Standespolitik
            Qualitätssicherung    Qualitätssicherung
                        Service   Service
                     Patienten    Patienten
                  Gesellschaft    Gesellschaft

                                  Geschäftsgebaren

         Verhandlungen über
                                  Budget
        Konditionsgestaltung
            beziehungsweise
                                  Im Rahmen der Budgeterstellung werden aufgrund der getroffenen Zielvereinbarungen mit
       Einsparungspotenziale
aufgrund von Kostenanalysen       den für den laufenden Betrieb des Unternehmens ständig in Kontakt stehenden Lieferanten
       und Budgetvorgaben:        bzw. Honorarempfängern Werte für 2015 angesetzt, die dementsprechend die betriebli-
                                  chen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahresbudget reduzieren, sodass ein ausgeglichenes
                                  Jahresergebnis zu erwarten ist.
                                  Ein wesentlicher, wenn nicht sogar der wichtigste Punkt bei einer Senkung von betrieblichen
                                  Aufwandspositionen ist das Verhandlungsergebnis mit jenen Geschäftspartnern, die nicht nur
                                  im eigenen Interesse, sondern für die Interessen der Ärztekammer und deren Mitglieder han-
                                  deln.

                                  Bilanz

                                  Gegenstand der Bilanz ist die Erstellung der Jahresabschlüsse 2013 der Ärztekammer und des
                                  Wohlfahrtsfonds (> Wohlfahrtsfonds, Seite 20).
                                  Nach einem ausgeglichenen Jahresergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung konnte das
                                  Vermögen der Ärztekammer inkl. Rückstellungen, Fonds und Vorsorgen um EUR 3,4 Mio. von
                                  EUR 42,5 Mio. auf EUR 45,9 Mio. per 31. Dezember 2013 gesteigert werden.
                                  Der Überschuss im Rahmen des Umlageverfahrens des Wohlfahrtsfonds beträgt EUR 20,4
                                  Mio., das Gesamtvermögen des Wohlfahrtsfonds inkl. Kapitaldeckungsverfahren in Höhe von
                                  EUR 119,3 Mio. ist um EUR 45 Mio. gegenüber dem Jahr davor angestiegen und beträgt per
                                  31. Dezember 2013 EUR 466,9 Mio.
                                  Die beiden Rechnungsabschlüsse sind in den Gremien der Ärztekammer (> Gremien, Seite 20)
                                  beschlossen worden.

                                  Kammerumlage

                                  Die im Jahresvoranschlag 2014 bereits vorgenommene Senkung von ca. 10 % der Kammer-
                                  umlage Wien (auf 1,7 % der Bemessungsgrundlage) bedeutet, dass die voraussichtliche Kam-
                                  merumlage für 2015 gegenüber dem Jahresabschluss 2013 um ca. 11 % vermindert ange-
                                  setzt wurde.
                                  Durch extrem sparsames Wirtschaften in den letzten Jahren sowie in den zuvor abgelaufenen
                                  Funktionsperioden konnten deutliche Einsparungen erzielt werden, die somit die Einnahmen-
                                  verringerung kompensierten.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014          18
Jahresvoranschlag 2014 (Ausgaben in %), Gesamtausgaben EUR 12,6 Mio. (inkl. EUR 2,6 Mio. für die ÖÄK)

Jahresvoranschlag 2014 (Ausgaben in %), Gesamtausgaben EUR 12,6 Mio. (inkl. EUR 2,6 Mio. für die ÖÄK)
9 % Medien und Fortbildung
                                                                                                                       Jahresvoranschlag 2014
9 % Medien und Fortbildung
                                                                                                                       (Ausgaben in %)
20,5 % Umlagen und Beiträge ÖÄK                                              49,1 % Funktionäre und Personal           Gesamtausgaben EUR 12,6 Mio.
20,5 % Umlagen und Beiträge ÖÄK                                              49,1 % Funktionäre und Personal           (inkl. 2,6 Mio. für die ÖÄK)

18,1 % Infrastruktur und Mitgliederservice                                                   3,3 % Andere
                                                                 1,2 % Ergebnis Gebäude- und Raumaufwand
18,1 % Infrastruktur und Mitgliederservice                                                   3,3 % Andere
                                                                                     2,1 % Abschreibungen
                                                                 1,2 % Ergebnis Gebäude- und Raumaufwand
                                                                                     2,1 % Abschreibungen

Jahresvoranschlag 2015 (Ausgaben in %), Gesamtausgaben EUR 13,1 Mio. (inkl. EUR 2,8 Mio. für die ÖÄK)

Jahresvoranschlag 2015 (Ausgaben in %), Gesamtausgaben EUR 13,1 Mio. (inkl. EUR 2,8 Mio. für die ÖÄK)                  Jahresvoranschlag 2015
8,6 % Medien und Fortbildung                                                                                           (Ausgaben in %)
8,6 % Medien und Fortbildung                                                                                           Gesamtausgaben EUR 13,1 Mio.
                                                                                                                       (inkl. 2,8 Mio. für die ÖÄK)
21,5 % Umlagen und Beiträge ÖÄK                                              48,8 % Funktionäre und Personal

21,5 % Umlagen und Beiträge ÖÄK                                              48,8 % Funktionäre und Personal

18,4 % Infrastruktur und Mitgliederservice                                                   2,7 % Andere
                                                                   1 % Ergebnis Gebäude- und Raumaufwand
18,4 % Infrastruktur und Mitgliederservice                                                   2,7 % Andere
                                                                                     1,6 % Abschreibungen
                                                                   1 % Ergebnis Gebäude- und Raumaufwand
                                                                                     1,6 % Abschreibungen

Einsparungen 2013

                                                             -0,5 % Bürobedarf, Drucksorten, Fachliteratur etc.        Einsparungen 2013

                                                                           -2,6 % Verwaltung Kammerumlage
-7,3 % Gebäudeaufwand

                                                                       -25,8 % Fremdleistung Postabfertigung
                                                                                                   und Porti
-11,8 % Personalaufwand
inkl. Pensionen/Abfertigungen

-13,9 % Diverse Honorare
(Wirtschaftsprüfer, Arbeitsmedizin,
Gutachter etc.)

                                                                                                                  19   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna   Interna
                Gesundheitspolitik    Gesundheitspolitik
                    Standespolitik    Standespolitik Standespolitik
                Qualitätssicherung    Qualitätssicherung
                            Service   Service
                         Patienten    Patienten
                      Gesellschaft    Gesellschaft

                                      Gremien
                                      2014 fanden zwei ordentliche (inkl. erweiterter) Vollversammlungen, fünf ordentliche und
                                      eine außerordentliche Vorstandssitzung, sechs Sitzungen des Präsidialausschusses, sechs or-
                                      dentliche und eine außerordentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrts-
                                      fonds sowie zwei Klausurtagungen des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds statt.
                                      Weiters gab es 54 Zusammentreffen der einzelnen Fachgruppen sowie 147 Zusammentreffen
                                      der Bezirksärzte.
                                      2014 wurden auch Zusammentreffen der Bezirksärztevertreter sowie der Fachgruppenvertre-
                                      ter durchgeführt.

                                      Wohlfahrtsfonds
                                      Reform 2014

                                      Im Frühjahr 2014 fand eine grundlegende Überarbeitung des Beitragssystems des Wohlfahrts-
                                      fonds ihren Abschluss: Die erweiterte Vollversammlung hat dabei die Einführung eines gestaf-
                                      felten Beitragssystems mit 1. Jänner 2015, das geringere Beitragssätze für niedrigere Einkom-
                                      men vorsieht, beschlossen.
                                      Bemessungsjahr bleibt, so wie auch schon bisher, das Einkommen aus ärztlicher Tätigkeit des
                                      drittvorangegangenen Jahres.
Die Stufen sind im Einzelnen
wie folgt ausgestaltet:               Im Ergebnis bedeutet dies, dass die einkommensschwächste Gruppe mit einem Einkommen
                                      von bis zu EUR 6.000,- ab dem Fondsbeitrag 2015 künftig keinerlei Fondsbeitrag mehr, außer
   Einkommenswert in      Beitrag
               Euro                   dem Krankenunterstützungsbeitrag, zu bezahlen haben wird. Gleichzeitig bleibt allerdings die
           bis 6.000,-       0%       Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit in vollem Umfang bestehen.
  6.001,- bis 10.000,-       2%       Gleichzeitig mit der Einführung des gestaffelten Beitragssystems hat die erweiterte Vollver-
 10.001,- bis 14.000,-       4%       sammlung auch eine Senkung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,2 % auf 14 % ab dem
 14.001,- bis 18.000,-       6%       Fondsbeitrag 2015 beschlossen.
 18.001,- bis 22.000,-       8%
 22.001,- bis 26.000,-      10 %      Abgerundet wurde die Reform durch ein Auslaufenlassen der Berufsanfängerermäßigung
 26.001,- bis 30.000,-      12 %      ab 2020 sowie eine Senkung auch der Akonto-Prozentsätze von 10,6 % auf 10 %, ebenfalls
         ab 30.0001,-       14 %      mit 1. Jänner 2015.

                                      Ebenfalls wurde neuerlich das Kapitaldeckungsverfahren gestärkt, um die Fondsmitglieder an
                                      der erfolgreichen Veranlagung der letzten Jahre teilnehmen zu lassen.
                                      Ermöglicht wurde diese grundlegende Umgestaltung des Beitragssystems vor allem durch die
                                      vom Rechnungshof festgestellte Sanierung des Wohlfahrtsfonds.

                                      Weitere Änderungen betrafen die neuerliche Anpassung des Richtbeitrags an die gestiege-
                                      ne Lebenserwartung sowie die Überarbeitung des Mahnsystems. Zu diesem Zweck wurde im

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014              20
Sommer 2014 eine eigene Beschwerdestelle im Kammeramt geschaffen, deren Aufgabe es vor
allem ist, in Härtefällen sachgerechte Lösungen für die Fondsmitglieder zu finden und ein in der
Vergangenheit oft empfundenes Kommunikationsdefizit auszugleichen.

Pensionserhöhung
Ebenfalls beschlossen hat die erweiterte Vollversammlung in ihrer Herbstsitzung eine neuerli-
che moderate Anhebung der Pensionen um 1 %, ausgenommen jener Leistungen, bei denen
ein Pensionssicherungsbeitrag von mehr als 2 % eingehoben wird.

Verwaltungsgericht
Eine besondere Herausforderung stellte 2014 der Übergang des Instanzenzugs vom Beschwer-
deausschuss hin zu den neu geschaffenen Verwaltungsgerichten dar. So fanden 2014 allein
für den Bereich des Wohlfahrtsfonds mehr als 50 mündliche Verhandlungen im Verwaltungs-
gericht – bei insgesamt 201 anhängigen Verfahren – statt, die vom Kammeramt betreut wer-
den mussten.

Vermögen
Das Vermögen des Wohlfahrtsfonds ist weiterhin überwiegend in Investmentfonds (ca. 77 %)
und direkt erworbenen Immobilien (23 %) veranlagt und erzielte in den letzten Jahren eine
durchschnittliche Rendite von 3,7 %.
Die Vermögensbildung im Bereich des Wohlfahrtsfonds dient in erster Linie der langfristigen
Absicherung der Pensionsanwartschaften.
Aufgrund der Alterspyramide der Ärzteschaft ist in den nächsten zehn Jahren mit einer zu-
nehmenden Anzahl von Versorgungsempfängern zu rechnen, für die durch die Vermögens-
entwicklung Vorsorge getroffen wird.

Entwicklung des Vermögens der Jahre 1979 bis 2013 inkl. Budget 2014 und 2015
   Euro
600.000
                    Gesamt                                                                                              523.569
                    Umlageverfahren                                                                           493.404
 500000                                                                                           466.863
                    Kapitaldeckungsverfahren
                                                                                        421.824
400.000
                                                                          357.672
                                                                  332.171                                            323.591
 300000                                                     277.594
                                                      234.976          245.682                            305.974 314.031
                                            213.663                                             285.571
                                191.754                                              241.441
200.000
               163.443                                              203.015                                             155.873
                                                          168.908
 100000    59.036                    154.721    155.104                                                             136.473
                         129.886                                                                          119.273
                                            27.545     33.339   40.080                           96.426
                      5.857      8.021                                                 78.184
           57.678                                                          50.169
      0
       0                         5                      10                      15                     20                      25
  Jahre       1979       2005        2006     2007     2008     2009     2010        2011   2012      2013     2014   2015
                                                                                                                 Budgets

                                                                                                                                  21   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna   Interna
           Gesundheitspolitik    Gesundheitspolitik
               Standespolitik    Standespolitik Standespolitik
           Qualitätssicherung    Qualitätssicherung
                       Service   Service
                    Patienten    Patienten
                 Gesellschaft    Gesellschaft

                                 Immobilien
                                 Der Verwaltungsausschuss strebt auch in den nächsten Jahren eine kontinuierliche Erhöhung
                                 der Immobilienquote an, wobei Investitionen am Wiener Immobilienmarkt deutlich bevorzugt
                                 werden.
                                 Aktuell sind acht Zinshäuser in den Toplagen Wiens im Besitz des Wohlfahrtsfonds. Die Woh-
                                 nungen werden laufend entwickelt und nach Freiwerden saniert, um die Mietzinseinnahmen
                                 zu steigern.
                                 Die Häuser im 1. Wiener Bezirk befinden sich am Kohlmarkt 12, Franziskanerplatz 6, in der
                                 Rotenturmstraße 19 sowie am Franz-Josefs-Kai 65. Weitere Häuser befinden sich im 2. Be-
                                 zirk in der Halmgasse 4 sowie im 4. Bezirk auf der Rechten Wienzeile 29. Im 6. und 7. Bezirk
                                 befinden sich die Häuser Mariahilferstraße 62 und die Mariahilferstraße 71 in der neuen Fuß-
                                 gängerzone.

                                                                               Die vermietbare Gesamtfläche der Zinshäuser
                                                                               beträgt ca. 30.000 m2. Aktuell sind die Häuser
                                                                               mit ca. EUR 126 Mio. bewertet.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014         22
Forschungsprojekt „Ärzte und Ärztinnen in Österreich
1938–1945“
Das Projekt „Ärzte und Ärztinnen in Österreich 1938–1945 – Entrechtung, Vertreibung, Er-
mordung“ dient der (vertieften) Erforschung der Geschichte der in der Zeit des Nationalsozia-
lismus verfolgten österreichischen Ärzteschaft, liegen doch einerseits überhaupt nur wenige
Publikationen zu dieser Thematik vor, zum anderen lassen diese viele Fragen unbearbeitet.

Bislang wurde durch die Forschung nicht einmal die konkrete rechtliche Grundlage der Ent-
rechtung und Verfolgung der als jüdisch definierten bzw. politisch missliebigen Ärzte in Öster-
reich umfassend geklärt. Dementsprechend wird im Rahmen des Projekts untersucht, welche
der zahlreichen reichsdeutschen Vorschriften für Ärzte auch in Österreich eingeführt wurden.
Dies betrifft insbesondere die Regelungen hinsichtlich des Entzugs der Kassenzulassung, und
dabei vor allem die Frage des Kreises der Betroffenen in Österreich. Des Weiteren wird der
Frage nachgegangen, ob sich die Entrechtung der frei schaffenden Ärzte in Österreich nur auf
die Kassenärzte oder, wie in Deutschland, auch auf den Bereich der privaten Versicherungen
erstreckte.

Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der vom NS-Regime angeordneten Maßnahmen stehen
die sogenannten „Krankenbehandler“ (jüdische Ärzte, die für die Behandlung von Juden zu-
gelassen wurden) im Fokus der Forschung, ebenso wie die konkrete Abwicklung des Entzugs
der Kassenzulassung in Österreich. Auch soll ermittelt werden, auf welche Weise die national-
sozialistischen Machthaber bestimmten, welche Personen vom Entzug der Approbation bzw.
anderen Repressionsmaßnahmen betroffen waren.
Bevor als jüdisch definierte Ärzte von der Berufsausübung ausgeschlossen werden konnten,
musste nämlich zunächst festgestellt werden, wer eigentlich gemäß der nationalsozialistischen

                                                                                            23    WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna   Interna
             Gesundheitspolitik    Gesundheitspolitik
                 Standespolitik    Standespolitik Standespolitik
             Qualitätssicherung    Qualitätssicherung
                         Service   Service
                      Patienten    Patienten
                   Gesellschaft    Gesellschaft

                                   Auffassung als „jüdisch“ anzusehen war. Analog mussten aus
                                   politischen oder anderen Gründen missliebige Personen er-
                                   fasst werden. Hinsichtlich der Durchführung dieser Maßnah-
                                   men stellt sich auch bei den Beamten die Frage der konkreten
                                   Abwicklungspraxis.

       Die Untersuchung der
        Betroffenen und ihrer
                                   Es werden alle Ärzte erfasst, denen die Approbation entzo-
  Schicksale umfasst erstmals      gen wurde, sei es aus „rassischen“, politischen oder sonstigen
             ganz Österreich.      NS-spezifischen Gründen. Die Bearbeitung und Auswertung
                                   erfolgt sowohl quantitativ als auch qualitativ. Hinsichtlich der
                                   einzelnen Betroffenen werden zu diesen Zwecken biografi-
                                   sche Untersuchungen angestellt, um deren Lebenswege mög-
                                   lichst vollständig nachzeichnen zu können.
                                   Diese fokussieren einerseits auf ihren beruflichen Werde-
                                   gang, andererseits auf ihr persönliches Schicksal nach dem
                                   „Anschluss“, sei es, dass sie im Land überleben konnten, hier
                                   zwischen 1938 und 1945 starben, in die Vernichtungslager
                                   deportiert wurden oder ihnen die Flucht ins Ausland gelang.

                                   Hinsichtlich der Flüchtlinge werden im Einzelnen ihre Emigrationswege nachgezeichnet. Wei-
                                   ters wird ein Hauptaugenmerk auf ihre Aufnahme in den Immigrationsländern gelegt und die
                                   Frage ihrer dortigen beruflichen Neuetablierung sowie allfälligen Rückkehr nach Österreich
                                   untersucht.

                                   Die Ergebnisse des Projekts werden 2017 im Umfang von geplanten 800 Seiten im Verlag
                                   der Ärztekammer veröffentlicht. Die Publikation wird einerseits Aufsätze namhafter Wissen-
                                   schafter enthalten und andererseits die Biografien sämtlicher Betroffener.

                                   Das Forschungsvorhaben wird in Form eines Drittelmittelprojekts am Institut für Rechts- und
                                   Verfassungsgeschichte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien von Ilse
                                   Reiter-Zatloukal (Projektleitung) und Barbara Sauer durchgeführt. Als Fördergeber (in unter-
                                   schiedlichem Ausmaß) konnten bislang der Jubiläumsfonds der Oesterreichischen National-
                                   bank, der Zukunftsfonds der Republik Österreich, der Nationalfonds der Republik Österreich,
                                   die Jewish Claims Conference, die Kultur- bzw. Wissenschaftsförderung der Bundesländer
                                   Niederösterreich, Wien, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Burgenland, die Wiener
                                   Ärztekammer sowie die Landesärztekammern von Burgenland, Kärnten, Tirol und Vorarlberg
                                   gewonnen werden.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014           24
Veranstaltungszentrum
2014 fanden 1.161 Sitzungen im Veranstaltungszentrum statt. Davon wurden 878 Sitzungen
von der Wiener Ärztekammer bespielt. Die restlichen Sitzungen betrafen externe Institutionen
(einschließlich der Österreichischen Ärztekammer).
                                                                                                                                   Der stärkste Veranstaltungs-
Anzahl der Sitzungen gesamt 2014                                    Anzahl der Sitzungen der Wiener                                monat war der November mit
                                                                    Ärztekammer 2014                                               141 Sitzungen (105 davon
                                                                                                                                   Sitzungen der Wiener
    Jänner                                 106                         Jänner
                                                                        Jänner                            88
                                                                                                                                   Ärztekammer).
   Februar                            90                              Februar
                                                                       Februar                   69

     März                                       116                     März
                                                                        März                              86
      April                                 106                          April
                                                                         April                        79
      Mai                                   111                           Mai
                                                                          Mai                        76
      Juni                                  107                           Juni
                                                                           Juni                           84
       Juli                 50                                            Juli
                                                                           Juli            41
    August        30                                                   August
                                                                       August         24

 September                                 98                       September
                                                                     September                  67
   Oktober                                        121                 Oktober
                                                                      Oktober                              92
 November                                               141         November
                                                                    November                                    105
 Dezember                             85                            Dezember
                                                                    Dezember                    67

              0        30        60        90         120     150                 0        30   60             90     120        150

                                                                                                                            25     WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Gesundheitspolitik

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014   26
Ärztegesetznovelle              28

Elektronische Gesundheitsakte   29

Primary-Health-Care-Center      31

Sterbehilfe                     32

Telefonisches Auskunftservice   33

                                     27   WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014
Interna   Interna
             Gesundheitspolitik    Gesundheitspolitik
                 Standespolitik    Standespolitik
             Qualitätssicherung    Qualitätssicherung
                         Service   Service
                      Patienten    Patienten
                   Gesellschaft    Gesellschaft

                                   Ärztegesetznovelle
                                   Am 23. Oktober 2014 wurde eine Novelle des Ärztegesetzes 1998 beschlossen. Der Schwer-
                                   punkt der Gesetzesänderungen lag im Bereich der postpromotionellen ärztlichen Ausbildung
                                   (> Ausbildungsordnung, Seite 46).

                                   Weitere Änderungen betreffen die folgenden Bereiche:
                                   Die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. jene eines anderen EWR-Vertragsstaates oder der
                                   Schweizerischen Eidgenossenschaft ist künftig nicht mehr Voraussetzung zur Ausübung des
                                   ärztlichen Berufs in Österreich. Stattdessen wird auf das Vorliegen eines rechtmäßigen Auf-
                                   enthalts abgestellt, mit dem das Recht auf Ausübung einer selbstständigen oder unselbststän-
                                   digen Erwerbstätigkeit verbunden ist.
                                   In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine genauere Überprüfung des schon jetzt bestehenden
                                   Kriteriums des Vorliegens von ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache als Berufs-
                                   ausübungsvoraussetzung erforderlich ist. Die Österreichische Ärztekammer hat bereits in einer
                                   entsprechenden Verordnung nähere Bestimmungen über die Art des Nachweises entsprechen-
                                   der Deutschkenntnisse sowie über die Durchführung einer institutionalisierten Deutschprüfung
                                   samt Kostenfestsetzung erlassen.

  Seit 1. Jänner 2015 ist eine
  Eintragung als approbierter
                                   Den Status approbierte Ärzte konnten bis dato jene Personen erlangen, die in einem anderen
     Arzt nicht mehr zulässig.     Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums einen Studien-
                                   abschluss und mit diesem das Recht zur selbstständigen Berufsausübung erworben haben,
                                   ohne eine weitergehende Allgemeinmedizin- bzw. Facharztausbildung absolviert zu haben.

WAHRNEHMUNGSBERICHT 2014           28
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