Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen

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Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen
Waldbronner Testzentrum
erfolgreich angelaufen
Das Waldbronner Testzentrum am Eistreff ist
sehr gut angelaufen. Über 180 Personen haben
sich bereits testen lassen (Stand: Montagabend).
Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs
                                                            Fotos: Gemeinde Waldbronn
und freitags von 13 bis 19 Uhr.

Ab sofort dürfen sich alle Personen einmal die Woche kostenlos testen lassen (bitte weiterlesen auf
Seite 2).

                                                Diese Woche:
                                                         stenlos an alle
 18. März 2021 I Nr. 11                 Vollverteilung ko
                                                            dbronn!
                                           Haushalte in Wal
Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen
2                                               AMTSBLATT
                                                                                                                  Nummer 11
                                                                                                   Donnerstag, 18. März 2021

                 Kommunales Testzentrum am Eistreff
        erfolgreich gestartet - Ab sofort kostenlose Tests für
              alle Waldbronner Bürgerinnen und Bürger
                                                                folgt die Testung im gekennzeichneten Bereich. Die Mitar-
                                                                beiter, die den Test vornehmen, sind unter anderem von
                                                                Frau Dr. Ott geschult worden. Neben Mitarbeitern aus der
                                                                Verwaltung, der Kurverwaltung und Mitgliedern des DRK (die
                                                                vom Kreisverband geschult wurden) haben sich auch einige
                                                                ehrenamtliche Helfer und Helferinnen gemeldet. „Für diesen
                                                                außergewöhnlichen Einsatz bedanke ich mich sehr herzlich“,
Vergangene Woche ist das kommunale Testzentrum der Ge-          so Bürgermeister Franz Masino. Das Personal wird direkt vor
meinde am Eistreff erfolgreich gestartet. Bis einschließlich    jeder Schicht selbst getestet.
Montagabend haben sich 180 Personen auf das Coronavirus         Nach der Testung erhält der Getestete seine Testnummer
testen lassen.                                                  und muss abseits auf dem Eistreff-Parkplatz oder im Auto
„Die hohe Anzahl der getesteten Menschen in der kurzen          warten. Das Ergebnis wird ihm nach etwa einer Viertelstunde
Zeit zeigt, wie sinnvoll und wichtig unser Testzentrum ist“,    mitgeteilt.
sagt Bürgermeister Franz Masino und betont, dass „durch
die kommunale Lenkung Testkapazitäten schneller und be-
darfsgerechter angeboten werden können“.
Um auch asymptomatische Fälle innerhalb der Bevölkerung
aufzudecken und Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen,
ist eine möglichst breite Testung sinnvoll. „Deswegen haben
wir uns entschlossen, kostenlose Testungen für alle Wald-
bronner Bürgerinnen und Bürger anzubieten“, ergänzt Haupt-
amtsleiter Reinhold Bayer. Demnach dürfen sich nicht nur die
bis dato vorgesehenen Personengruppen testen lassen, son-
dern jeder, der es möchte. Und zwar kostenlos und einmal
die Woche. Dieses Angebot gilt auch für die Schülerinnen
und Schüler des Karlsbader Schulzentrums.
„Das Testzentrum ergänzt damit nun die kostenlosen Testun-
gen in den beiden Apotheken und bei Frau Dr. Ott. Somit
kann jeder in Waldbronn zwischen Montag und Samstag
eine der vielen Anlaufstellen für Schnelltests aufsuchen“, so
Bayer.
Derzeit ist das kommunale Testzentrum montags, mittwochs
und freitags von 13 bis 19 Uhr geöffnet.                        Eine Mitarbeiterin des Testzentrums notiert die Ergebnis-
Nachdem die entsprechenden Formulare ausgefüllt sind, er-       se der Tests.                Foto: Gemeinde Waldbronn

       Ab sofort nur noch eine zentrale Biomüllsammelstelle
                          im Ermlisgrund
Ab sofort gibt es in Waldbronn nur noch eine zetrale Bio-       bereits Glasflaschen, Hundetüten,
müllsammelstelle. Neuer Standort ist im Ermlisgrund auf dem     Staubsaugerbeutel samt Plastikver-
Parkplatz neben der Firma Taller. Die Öffnungszeiten für die    schluss, Gefrierbeutel, gelbe und
neue Biomüllsammelstelle sind dienstags von 15 bis 18 Uhr       blaue Müllbeutel und durchsichtige
und samstags von 14 bis 18 Uhr.                                 Müllbeutel sowie Tetra-Packs oder
Leider, bedauert Gärtnereileiter Samuel Schöpfle, gab es bis-   vakuumiertes Fleisch gefunden und
her immer wieder Restmülleinwürfe, die von den Mitarbeitern     aussortiert worden. Dies gehöre al-
täglich aussortiert werden müssen. So sind beispielsweise       les in die Grüne Tonne oder in den
                                                                Restmüll, aber nicht in den Bioab-
                                                                fall. „Der Einwurf von Fremd-Müll
                                                                hat zugenommen“, sagt Schöpfle.
                                                                Deswegen hat sich die Gärtnerei gezwungen gesehen, die
                                                                Sammelstelle Ermlisgrund mit Öffnungszeiten und Kontrollen
                                                                zu versehen.
                                                                Aufgrund des Mehraufwandes musste auch der zweite
                                                                Standort Etzenrot aufgegeben werden, so dass Etzenroter
                                                                Bürger ab sofort den Biomüll in den Ermlisgrund bringen
                                                                müssen.
                                                                Nur die Bürger, die ihren Biomüll im Bring-System an den
                                                                Grüngutplatz bringen, erhalten auch kostenlos Biobeutel, da
                                                                es wirtschaftlich betrachtet günstiger ist den Biomüll an den
                                                                Sammelstellen zu entleeren.
                                                                Die Biotonnen zu Hause sollten idealerweise lose mit dem
                                                                Biomüll gefüllt werden. Es können aber auch Zeitungspapier
                                                                oder Papiertüten aus dem Handel verwendet werden. Plas-
                                                                tiktüten aus Maisstärke können über den Abfallwirtschafts-
       In den Biosammelbehälter gehört kein Rest-               betrieb bestellt werden. Andere Biotüten aus dem Handel
       müll.          Foto: Gemeinde Waldbronn                  dürfen nicht verwendet werden.
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Nummer 11
Donnerstag, 18. März 2021                      AMTSBLATT                                                                 3
         Saunawelt der Albtherme erneut mit Qualitäts-Siegel
                 „Sauna Premium“ ausgezeichnet
   Die Saunawelt der Waldbronner Albtherme ist erneut mit       und Badebecken den Gästen zur Verfügung stehen. Diese
   dem Qualitätssiegel „Sauna Premium“ des Deutschen            Anforderungen erfüllt die Albtherme in vollem Umfang.
   Sauna-Bundes ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung          Sowohl der Außen- als auch die innen gelegenen drei
   ist das höchste Qualitätszeichen, das der Deutsche Sau-      Saunabereiche entsprechen allen geforderten Kriterien;
   nabund vergibt, die Zertifizierung ist bis Februar 2025      die insgesamt 10 verschiedenen Themensaunen und be-
   gültig.                                                      sonders der Saunagarten mit großzügigem Saunahaus
   „Dies ist erneut ein großartiger Erfolg für die Albtherme.   und das Kaminzimmer laden zu entspannten Stunden
   Das Ergebnis der Überprüfung zeigt, dass wir mit der         ein. Zahlreiche weitere Wohlfühlangebote wie zum Bei-
   Aufwertung des Saunabereichs und dem Bau des Sauna-          spiel klassische Massagen, Themenmassagen, Kosmetik
   gartens den richtigen Weg gegangen sind“, betont Bür-        oder Fußpflege zählen ebenfalls zu den vom Saunabund
   germeister Franz Masino. Das Gütesiegel des Deutschen        geforderten Qualitätsmerkmalen. Darüber hinaus ist mit
   Saunabundes – es ist vergleichbar mit den bekannten          dem Bistro, das mit seinem kulinarischen Angebot nicht
   „Sternen“ bei Hotels – will durch die Zertifizierung mit     nur für das leibliche Wohl der Albtherme-Besucher sorgt,
   den drei Kategorien Classic, Selection und Premium mehr      eine weitere, wichtige Voraussetzung für die Zertifizierung
   Sicherheit und bessere Orientierung für Saunabesucher        erfüllt.
   bieten.                                                      Noch sind die Albtherme und ihre verschiedenen Bereiche
   Zu den Premium-Vorgaben gehören; mehrere Sauna- und          geschlossen. Doch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
   Warmlufträume sowie mindestens eine Sauna im Außen-          freuen sich, wenn hoffentlich bald wieder Besucher in
   bereich. Außerdem müssen verschiedene Abkühlbereiche         unser schönes Thermalbad kommen können.

   Die Albtherme ist erneut ausgezeichnet worden. Unsere Bilder zeigen den wunderschönen Blick aus den Saunen in
   den Saunagarten.                                                                         Fotos: Kurverwaltung

   Blumige Lichtblicke zum Frühlingsanfang
   Blumige Lichtblicke in unruhigen Zeiten: Am kommenden Sams-
   tag ist Frühlingsanfang. Ein großer Dank geht an unsere
   Waldbronner Gemeindegärtnerei, die an den Ortseingän-
   gen, aber auch an vielen öffentlichen Plätzen wunder-
   schöne Blühstreifen mit Frühblühern angelegt hat.

                                                        Fotos: Gemeinde Waldbronn
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                                                                                                                    Nummer 11
                                                                                                     Donnerstag, 18. März 2021

                Freiwillige Feuerwehr Waldbronn:
       Ausbildungstätigkeit im Februar wieder aufgenommen
Auch der Monat Februar war von den Einschränkungen der            Der Tunnel musste
Pandemie geprägt. Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die           bis zu einer Repa-
Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der örtlichen Feu-      ratur des Defektes
erwehren.                                                         mehrere Tage ge-
                                                                  sperrt werden.
Für deren Erhalt ist eine stetige Ausbildung bei der freiwilli-   Parallel zum Tun-
gen Feuerwehr aber unerlässlich.                                  neleinsatz musste
                                                                  die Auslösung ei-
Die aktuellen Hinweise durch das IM, der Feuerwehrführung         ner Brandmeldeanlage in Neurod durch Kräfte aus dem Be-
des Landkreises Karlsruhe sowie unseres Versicherungsträ-         reitstellungsraum bzw. Nachalarmierung kontrolliert werden.
gers, konnten wir ab Februar unseren Ausbildungsdienst,           Diese stellte sich als technischen Defekt heraus.
unter verschärften Hygienemaßnahmen, in Kleingruppen wie-
der aufzunehmen.                                                  „Technische Hilfe - Person im Aufzug“ war das Alarmstich-
                                                                  wort am 09.02. gegen 7 Uhr am Rathausmarkt 1. Dort war
Lediglich die Zusammenkünfte in digitaler Form für die Ver-       der Aufzug zwischen zwei Stockwerken stehen geblieben
waltungen, Führung und Krisenstab CORONA waren mach-              und die Fachfirma war zur Befreiung noch nicht vor Ort. Die
bar. Parallel wurde für die gesamte Einsatzmannschaft ein         Einsatzkräfte verschafften sich Zugang zum Aufzugstrieb-
Webinar zum Thema „Gefahren an der Einsatzstelle….Che-            werksraum, wodurch sie die Aufzugstüre öffnen konnten.
mie/ Gasgefahren“ durchgeführt.                                   Die befreite Person wurde zur weiteren Versorgung an den
                                                                  Rettungsdienst übergeben.
Von unserem Feuerwehrkameraden Ralf Anderer kurzweilig und
informativ wurde unter reger Teilnahme das wichtige Thema         Erneut zu einer „Türöffnung - Person in Wohnung“ wurde
auch im Rahmen der Vorgaben Unfallverhütung abgehalten.           um die Mittagszeit am 14.02. alarmiert. Auch hier konnte
                                                                  sich der Rettungsdienst ohne Tätigkeit der Feuerwehr Zu-
Der Einsatzdienst wurde jederzeit, zum Schutze unserer Mit-       gang zum Patienten verschaffen.
bürger, unter den klaren Vorgaben der CORONA Verordnung
und der Feuerwehrführung aufrechterhalten. Ob erweiterte
                                                                  Zur Brandmeldeanlage in der Gemeinschaftsunterkunft Neu-
Schutzausrüstung, Reduzierung der Fahrzeugbesatzung bis
                                                                  rod wurde die Gesamtwehr am frühen Nachmittag des 16.02.
hin zur Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung wurden
tiefgreifende Maßnahmen ergriffen um die Einsatzbereitschaft      alarmiert. Die Auslöseursache waren angebrannte Speisen.
zu sichern.                                                       Hier wurde kontrolliert und gelüftet, bevor die Einsatzkräfte
                                                                  wieder abrückten.
Am Vormittag des 04.02. wurde die Einsatzmannschaft zur
Wohnungsöffnung nach Etzenrot alarmiert. Glücklicherweise         Eine arbeitsreiche Nacht bescherten gleich zwei Alarmierun-
konnte die Alarmfahrt abgebrochen werden, nachdem der             gen den Aktiven vom 19. auf den 20. Februar. Zunächst
Rettungsdienst in die Wohnung gelangen konnte.                    musste, kurz vor Mitternacht, in der Ettlinger Straße ein
                                                                  unklarer Alarmton einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage
Bereits am Abend wurde der Löschzug zur Unterstützung             kontrolliert werden, bevor gegen 4 Uhr dann in der Ester-
der Feuerwehr Ettlingen in seiner Funktion als Portalwehr         naystraße der Rettungsdienst mit einer Wohnungsöffnung
zum Wattkopftunnel gerufen. Dort war durch die Brandmel-          unterstützt wurde.
deanlage ein Brand in der Tunnelröhre gemeldet worden und
eine Vielzahl an Einsatzkräften und Fahrzeuge zu diesem           Mit acht Einsätzen war der Februar ein für die Freiwillige
besonderen Bauwerk gerufen worden. Zunächst wurde von             Feuerwehr Waldbronn eher ruhiger Monat. Dies ist sicherlich
einem Kabelbrand im Wattkopftunnel selbst ausgegangen.            der durch die CORONA-Verordnung eingeschränkte Bewe-
Dies bestätigte sich aber nicht. Vorsorglich wurde durch          gungsfreiheit bei Nacht und der allgemeinen Vorsicht der
die Feuerwehren die beiden Tunnelportale besetzt und die          Mitbürger geschuldet.
Tunnelröhre inklusive Fluchttunnel überprüft. Hierbei kamen
die Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr Waldbronn zum            Mit jeweils vier Einsätzen in der Kategorie Brand und Tech-
Einsatz. Abschließend wurden keine Verrauchung und kein           nischer Hilfeleistung war die Anforderung der Einsatzkräfte
Kabelbrand festgestellt.                                          gleichermaßen über das umfangreiche Portfolio einer Feuer-
                                                                  wehr verteilt. Mit Ausnahme von zwei Einsätzen waren diese
Nach letzten Erkenntnissen war die Ursache ein technischer        zu „normalen“ Tageszeiten.
Defekt an der USV und nachfolgender Stromausfall.                                                  (Text Feuerwehr Waldbronn)

                                  Allzeit bereit: www.Feuerwehr-waldbronn.de

                               Besuchen Sie uns auch im Internet:
                                       w w w. w a l d b r o n n . d e
Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen
Nummer 11
Donnerstag, 18. März 2021                      AMTSBLATT                                                              5

     Danke
                     Liebe Waldbronnerinnen und Waldbronner,
   am vergangenen Sonntag haben wir, trotz dieser un-          und Wahlersatzhelfern für deren Einsatz und korrektes Ar-
   gewöhnlichen Zeiten, die Landtagswahl 2021 erfolgreich      beiten bedanken. Gerade die derzeitige Pandemiesituation
   gemeistert.                                                 hat unser Team vor viele, ungeahnte Herausforderungen
   Dabei haben die Wählerinnen und Wähler in Waldbronn         gestellt.
   wiederholt für eine hohe Wahlbeteiligung gesorgt, die mit   Ganz besonders bedanke ich mich bei der Verwaltung
   72,51 Prozent zehn Prozent über dem Landesdurchschnitt      für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der
   mit 62,5 Prozent liegt.                                     gesamten Wahl.

   Ich bedanke mich daher ganz herzlich bei Ihnen für Ihre     Ihr
   Teilnahme an der Wahl.                                      Franz Masino
   Ebenso möchte ich mich bei allen engagierten Wahlhelfer     Bürgermeister

              Wahlberechtigte                                                  9.775

              Wähler/innen                                                     7.088                    72,51 %

              ungültige Stimmen                                                  55                      0,78 %

              gültige Stimmen                                                  7.033                    99,22 %

                                                                                 Anzahl                Prozent

                  Saebel, GRÜNE                                                    2.602                37.00 %

                  Neumann-Martin, CDU                                              1.774                25.22 %

                  Dr. Blos, AfD                                                        550               7.82 %

                  Fahir, SPD                                                           704              10.01 %

                  Trauschel, FDP                                                       738              10.49 %

                  Rupp, DIE LINKE                                                      176               2.50 %

                  Austermann, ÖDP                                                       33               0.47 %

                  Siebert, Die PARTEI                                                  108               1.54 %

                  Schmid, FREIE WÄHLER                                                 188               2.67 %

                  Richwien, dieBasis                                                    55               0.78 %

                  Markert, KlimalisteBW                                                 66               0.94 %

                  Wappler-Ruff, W2020                                                   39               0.55 %
Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen
6                                                  AMTSBLATT
                                                                                                                     Nummer 11
                                                                                                      Donnerstag, 18. März 2021

                                Eine starke Gemeinschaft wächst
                                 Wir begrüßen Dr. med. Ulrike Philippin-Noll im Verein

                                 Eine Mitgliedschaft bei den         keine hat. Umso mehr freuen        Waldbronner
                                 Waldbronner Selbständigen           wir uns, dass unsere Gemein-       Selbständige e.V.
                                 bietet für Unternehmer zahl-        schaft wächst und möchten          Eichhörnchenweg 1
                                 reiche Vorteile. Wie sagt der       Ihnen     Waldbronns      neue     76337 Waldbronn
                                 Volksmund?       Beziehungen        Kinderärztin Dr. med. Ulrike       Redaktion Tanja Feller
                                 schaden nur demjenigen, der         Philippin-Noll vorstellen.         redaktion.feller@gmx.de

                              „Ich freue mich darauf, zukünftig
                                 viele Waldbronner Kinder in          Kostenfreie Corona Tests in der Apotheke
                              meiner Praxis zu betreuen. Ganz
                                 besonders gerne nehme ich
                             Neugeborene an, weil es bei ihnen
                               möglich ist, im Laufe der Jahre
                                 eine persönliche Beziehung
                              aufzubauen. Wenn man viel über
                                 .
                              seine  Patienten weiß, bringt das
                                auch viel in der Behandlung.“
„Es freut uns sehr, nun auch eine Kinderärztin in unseren
Reihen zu haben“, so Jan Müller von den Waldbronner
Selbständigen. Der Ingenieur hat selbst hat auch Kinder und
ist überzeugt, dass die neue Waldbronner Kinderärztin gerade
hinsichtlich des Neubaugebiets Rück 2 sehr gefragt sein werde.
Dr. med. Ulrike Philippin-Noll ist kompetente Ansprech-               Die Apotheke am Marktplatz führt im Nebenraum der
partnerin für alle Fragen rund um die Kinder- und                     Gelateria Michelino (Marktplatz 4) Corona Tests durch.
Jugendmedizin. Ein Schwerpunkt Ihrer Arbeit liegt in der             Die Apotheke am Marktplatz bietet immer dienstags
Allergologie, der Behandlung von Krankheitsbildern wie               sowie am Freitagvormittag für Personen ohne Krank-
Neurodermitis (atopische Dermatitis), Asthma, Kopfschmerzen          heitssymptome und nach vorheriger Terminvereinbarung
und Heuschnupfen (allergische Rhinitis), bei denen eine              einen Antigen-Schnelltest an. Dieser „Bürgertest“ ist
kontinuierliche Betreuung wichtig ist. Darüber hinaus ist sie        einmal pro Woche kostenlos möglich! Tel.: 07243 56530.
ausgebildete Asthmatrainerin und führt selbstverständlich U-
                                                                     Stefanie Wahl erklärt, wie der Test abläuft: „Die Test-
Untersuchungen und Impfungen durch. „Ich verbinde die
Schulmedizin gerne mit naturheilkundlichen Praktiken“, so            durchführung erfolgt von geschultem Apothekenpersonal
Philippin-Noll. Hier sei auch ihr Mann Spezialist, mit dem sie       durch eine sanfte Probenentnahme im vorderen Nasen-
die Familienpraxis Waldbronn führt. Dr. med. Joachim Noll            bereich.“ Das Ergebnis bekämen Probanden nach 15-20
wendet bei Kindern seit Jahren erfolgreich die Laserakupunk-         Minuten mitgeteilt, falls gewünscht auch ohne Wartezeit
                                                                     per E-Mail. Wichtig sei es, ein Ausweisdokument zur
tur an. Erwachse behandelt er mit Nadeln.
Die Familienpraxis Waldbronn ist eine Zweigstelle (daher die         Testung mitzubringen, so die Apothekerin. Vor dem Test-
Karlsruher Vorwahl). Dr. Philippin-Noll betreut am Marktplatz 8      raum noch schnell das Formular ausfüllen und los geht’s.
Patienten aller Kassen nach Voranmeldung unter: 0721-373323          Die Schwarzwaldapotheke in der Kronenstraße bietet
                                                                     von Montag bis Samstag nach telefonischer Anmel-
                                                                     dung kostenfreie SARS-CoV-2 Rapid Antigen Tests
                                                                     an. Ein Hinweisschild führt an der Tiefgarage vorbei auf
                                                                     die Rückseite des Hauses, wo die Testung in einem
                                                                     angebauten Pavillon erfolgt. „Wir testen alle Personen,
                                                                     die keine Symptome haben. Wenn es die Situation
                                                                     erfordert, finden wir auch kurzfristig einen Termin, so
                                                                     Peter Sarbacher, der sehr um das Kundenwohl bemüht
                                                                     ist. Ihr Testergebnis bekommen Kunden schriftlich
                                                                     ausgehändigt. Test-Termine unter: 07243 61789

                                                                         WS e.V.: Werden Sie Mitglied bei den
                                                                            Waldbronner Selbständigen.
  Ulrike Philippin-Noll (l.) freut sich über die Blumen von der
Floristin Anita Rau, die ihr einer der Vorstände, Jan Müller (r.),     Mehr Infos zum Verein unter: www.ws-ev.de
   im Namen der Waldbronner Selbständigen überreichte.
Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen
Nummer 11
Donnerstag, 18. März 2021                         AMTSBLATT                                                                   7

                                     Fit und gesund mit
                                    den Outdoor
                                         Outdoor-Geräten                                                   Benutzungshinweise
                                                                                                           zeigen, wie es gehen
                                         im Waldpark
                                                                                                           soll.
                               Frühlingsanfang      am
                               Wochenende: Die Tem-
                               peraturen steigen hof-
                               fentlich langsam wieder,
                               die erwachende Natur
                               lockt uns ins Grüne und
                               lädt zum Genießen ein.
                                                                  Insgesamt      stehen
                               Unser heimischer Wald-             den Besuchern des
 park lädt nicht nur zum Entspannen und Verweilen ein:            Waldparks       sechs
 So können Sie sich mit den Outdoor
                                Outdoor-Fitnessgeräten            verschiedene Geräte
 auch fit für den Frühling machen. Ganz im Sinne von              zur Verfügung.
 Sokrates: “Wer die Welt bewegen will, sollte erst sich
 selbst bewegen“.
 Sechs Geräte mit ausführlichen Benutzungshinweisen
 stehen den Benutzern des Waldparks zur Verfügung.
 Bereits bei der Einweihung des Parks haben SRH-
 Geschäftsführer Volker Kull und Bürgermeister Franz
 Masino die Geräte fleißig ausprobiert. Kommen Sie
 vorbei und nutzen Sie die Aktiv-Geräte. Anschließend
 lohnt sich ein erholsamer Spaziergang durch den idyl-
 lisch gelegenen Waldpark. Oder Sie machen eine et-
 was sportlichere Runde auf einen der drei Terrainkur-
 wege. Auch diese sind ausreichend ausgeschildert.

                                                                     Auch eine tolle Idee mit Kindern: Die Geotour in
                                                                      Waldbronn. Weitere Infos unter www.albtal-
                                                                                       tourismus.de
 Bürgermeister Franz Masino und SRH-Geschäftsführer Volker Kull   Kurverwaltungsgesellschaft mbH, Marktplatz 7, 76337 Waldbronn,
 auf einem Fitnessgerät.                                          Telefon 07243-56570, kontakt@kv-waldbronn.de
Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen
8                                                                               AMTSBLATT
                                                                                                                                                                                        Nummer 11
                                                                                                                                                                         Donnerstag, 18. März 2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

     Kontaktbeschränkungen                                                     Maskenpflicht
                                                                                                                                                  Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske)
    Private Treffen im öffentlichen oder privaten                              In folgenden Bereichen muss eine                                   • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim
    Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                                     medizinische Maske getragen werden:                                  Sprechen, Husten oder Niesen
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                             • Im öffentlichen Personenverkehr                                  • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz
    14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                               • Beim Einkaufen                                                   • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll)
    nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                              • In geschlossenen Räumen, die für die                             • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10
                                                                                 Öffentlichkeit oder für den Publikums-
     Notbremse                                                                   verkehr bestimmt sind                                            Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95)
    Verschärfte Kontaktbeschränkungen in                                       • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten                • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel
    Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-                                   • Bei den erlaubten körpernahen                                      und Tropfen
    Inzidenz von über 100*:                                                      Dienstleistungen                                                 • Fremd- und Eigenschutz
    Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                                   • Während Veranstaltungen der Religions-                           • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll), kann
    Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                               ausübung und Beerdigungen                                          unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                             • In Arztpraxen, Krankenhäusern und                                  verwendet werden.
    14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                            Pflegeeinrichtungen Ausnahme: Personal, das                      • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95
    *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen
                                                                                 in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-
                                                                                 Pflicht befreit.

      Bildung & Betreuung
      • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                            • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                                  Lockerung
        Pandemiebedingungen offen.                                         schließen für den Publikumsverkehr, Online-                            Weiter Öffnung in Stadt- und Land-
      • An Grundschulen findet Präsenzunterricht                           Unterricht möglich.                                                    kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
        im Wechselbetrieb statt. Präsenzpflicht ist                      • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen                            unter 50* möglich:
        weiterhin ausgesetzt.                                              schließen.                                                             Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
      • Weiterhin Fernunterricht an allen                                • Ballettschulen schließen.                                              dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
        weiterführenden Schulen                                          • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,                      Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis
      • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                           Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen möglich.                 einschließlich 14 Jahre anbieten.
        möglich und werden individuell festgelegt.                         Alle Personen müssen eine medizinsche Maske oder                       *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
      • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                          Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht ist nur online                Gesundheitsamt geprüft

        alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                         möglich.
        Bildungs- und Beratungszentren sind                              • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
        weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die                        vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
        Schulen und Kitas vor Ort.                                         Kontaktdaten möglich.
                                                                         • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
      Änderung ab 15. März 2021:                                           Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein
      Alle Klassenstufen der Grundschule sowie die                         Testkonzept für das Personal.
      Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen
                                                                                                                                                                                                    Alle Details sowie Fragen und
      kehren zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb                                                                                                                                                Antworten finden Sie auf

      unter Pandemiebedingungen zurück.                                                                                                                                                             Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                    Stand: 07.03.2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

      Einzelhandel                                                           Sonstiger Einzelhandel darf neben                                      Arbeiten
                                                                             „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                             • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
       Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf                      auch „Click&Meet“ anbieten:                                              die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
       sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen                       • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                               ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
       der Corona-Verordnung geöffnet:                                         Corona-Verordnung                                                    • Home Office
                                                                                                                                                              Office, sofern möglich
                                                                             • Tragen von medizinischen Masken                                      • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
           Babyfachmärkte                                                   • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                            und Geschäftsbetriebes
           Bäckereien und Konditoreien                                        festem Zeitfenster                                                   • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
           Banken                                                           • Dokumentation der Kontaktdaten                                         auch in Präsenz möglich
           Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                                    • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                                             Regelung für offene Geschäfte:
           Buchhandlungen                                                                                                                            Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                                             • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
           Blumenläden                                                                                                                               Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                                               werden.
           Drogerien                                                                                                                                 (auch im Freien)
                                                                             • Geschäfte mit weniger als 10 m²
           Getränkemärkte                                                                                                                          • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                               Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
           Großhandel                                                                                                                                auflagen
                                                                             • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
           Hörgeräteakustiker
                                                                               Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
           Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                                             • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
            sowie Ersatzteilverkauf
                                                                               ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
           Lebensmittelmärkte
           Metzgereien
                                                                               den Lebensmitteleinzelhandel)                                         Gesundheit & Soziales
                                                                             • Maskenpflicht vor den Geschäften und                                  • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
           Optiker
                                                                               auf den Parkplätzen                                                     Pflegeheimen, Senioren- und
           Orthopädieschuhtechniker
                                                                             • Gesteuerter Zutritt                                                     Behinderteneinrichtungen
           Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                                             • Warteschlangen vermeiden.                                             • Keine Isolation der Betroffenen
            den Verkauf von weiteren Waren
           Reformhäuser                                                     Notbremse                                                               • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
           Reinigung und Waschsalons                                        Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                                  SARS-CoV2-Schnelltests für
           Reise- und Kundenzentren für den                                 mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                  Patienten*innen und Besucher*innen
            öffentlichen Verkehr                                             Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                            • Regelmäßige, verpflichtende Tests
           Sanitätshäuser                                                   anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                    des Pflegepersonals von Alten- und
           Tafeln                                                           *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft        Pflegeheimen
           Tankstellen
           Telefonshops für Reparatur, Austausch                            Lockerung
            und Störungsbehebung                                             Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
           Tierbedarf- und Futtermärkte                                     kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
           Wochenmärkte                                                     unter 50* möglich:
           Zeitschriften- und Zeitungskioske                                Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                                                                             Bedingungen öffnen:
       Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                         • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                                                                               der Corona-Verordnung
                                                                             • Tragen von medizinischen Masken                                                                                      Alle Details sowie Fragen und
                                                                             *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das                                                                 Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                    Baden-Württemberg.de
                                                                              Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                                                                    Stand: 07.03.2021
Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen
Nummer 11
Donnerstag, 18. März 2021                                                          AMTSBLATT                                                                                                                                        9
  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

          Dienstleistungen                                                          Gastronomie                                                          Religionsausübung
                                                                                    Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                           Gottesdienste und Beerdigungen unter
           Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                                    Art bleiben geschlossen.                                             Hygieneauflagen.
           folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                                    • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                             • Einhalten der AHA-Regeln über die
           • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                                      Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                                gesamte Dauer
             Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                                      bis 21 Uhr)                                                        • Tragen von medizinischen Masken
             müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                                    • Kein Ausschank und Verzehr von                                     • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
             tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                                      alkoholischen Getränken im öffentlichen                              als 10 Personen mindestens zwei
             Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                                      Raum                                                                 Werktage zuvor bei den zuständigen
             Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                                    • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                                Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
             konzept für das Personal benötigt.
                                                                                      in verschlossenen Behältnissen erlaubt                               Beerdigungen.
           • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                                         • Kein Gemeindegesang
           Weiterhin geschlossen:
                                                                                    Kantinen schließen überall dort, wo es die
            Prostitutionsgewerbe
                                                                                    Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                                    Mitnehmen sind erlaubt.
           Ausführliche Liste auf
           » Baden-Württemberg.de                                                                                                                       Reisen
                                                                                                                                                         Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
        Notbremse                                                                   Veranstaltungen                                                      sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
       Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
                                                                                   Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                             Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
       mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                     im öffentlichen Raum.                                                beschränkungen an tagestouristischen
       Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                                Ausnahmen:
                                                                                                                                                         Hotspots durch die örtlichen Behörden.
       Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                     • Gerichtsverhandlungen
       weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                           • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                                         Nicht gestattet:
       bleiben.                                                                       und Ordnung dienen
       *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           • Betriebsversammlungen                                               Touristische Busreisen
                                                                                    • Prüfungen und deren Vorbereitung                                    Touristische Übernachtungsangebote
                                                                                    • Eheschließungen                                                      (auch Campingplätze)
          Ausgangsbeschränkungen                                                    • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
          Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                              Weiterhin möglich:
          nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                     • Nominierungs- und Wahlkampf-                                        Geschäftsreisen
          21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                         veranstaltungen, sowie dazugehörige                                 Reisen und Übernachten in
          umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                    Unterschriftensammlungen                                              besonderen Härtefällen
          100 Neuinfektionen pro 100.000
          Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
          einem diffusen Infektionsgeschehen über-
          schritten ist und weitergehende regionale
          Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
          geführt haben.
          Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                        Abstand             Hygiene      Medizinische           Corona-App               Regelmäßig                         Alle Details sowie Fragen und
          Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                        halten           praktizieren   Maske tragen             nutzen                   lüften                           Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                          Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                          Stand: 07.03.2021

   Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

           Sport
           Individualsport im Freien und auf Außen-                         Alle weiteren öffentlichen und privaten                 Notbremse
           und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)                       Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                                                                                                    Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
           mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als                        geschlossen:
                                                                                                                                    7-Tage-Inzidenz von über 100*:
           2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis                     Fitnessstudios aller Art                              Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
           einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.                  Schwimm- und Spaßbäder                                Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
           Paare, die nicht zusammenleben, zählen als                        Skilifte und Gondeln                                  Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien
           einen Haushalt.                                                   Tanzschulen                                           ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontakt-
                                                                             Thermen und Saunen                                    beschränkungen.
           Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit                                                                                 *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                                             Vereinssportstätten
           bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre
                                                                             Wettkampf-, Mannschafts- und
           ist erlaubt.                                                                                                            Lockerung
                                                                               Kontaktsportstätten
                                                                                                                                   Weitere Vereinfachung in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
           Die Benutzung der Umkleiden oder                                  Yogastudios
                                                                                                                                   7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
           Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                                                   Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
                                                                            Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb,
                                                                                                                                   10 Personen.
           Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder                   Profi- oder Spitzensport und für dienstliche           *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
           Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.                    Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren)
                                                                            dürfen die Einrichtungen geöffnet werden.

             Kultur- und Freizeitgestaltung                                          Theater                                                          Notbremse
             Kultur- und Freizeiteinrichtungen                                       Volksfeste o.ä.                                                  Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
             bleiben geschlossen.                                                    Zirkusse                                                         mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                                                       Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
             Geschlossen:                                                           Geöffnet:                                                          und botanische Gärten werden für den
              Ateliers                                                              Spielplätze im Freien                                            Publikumsverkehr geschlossen.
              Ausflugsschiffe                                                       Wandern und Spazieren                                           *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

              Camping- und Wohnmobilstellplätze
              Diskotheken und Clubs                                                Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                                 Lockerung
                                                                                    „Click&Meet“:                                                      Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
              Freizeitparks und Indoorspielplätze
                                                                                     Wettannahmestellen                                               kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
              Kinos und Autokinos
              Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                                      unter 50* möglich:
                                                                                    Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und                          Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
              Konzerte und Kulturhäuser                                            Dokumentation der Kontaktdaten:                                    zoologischen und botanischen Gärten mit
              Krabbelgruppen                                                        Galerien                                                         Dokumentation der Kontaktdaten, aber ohne
              Messen                                                                Museen                                                           Voranmeldung erlaubt.
              Opern                                                                 Gedenkstätten                                                    *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
              Spielbanken- und hallen                                               Zoologische und botanische Gärten                                 durch das Gesundheitsamt geprüft                  Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                                          Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                          Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                          Stand: 07.03.2021
Waldbronner Testzentrum erfolgreich angelaufen
10                                              AMTSBLATT
                                                                                                                    Nummer 11
                                                                                                     Donnerstag, 18. März 2021

         Impfungen mit AstraZeneca bundesweit ausgesetzt:
                       Auch keine Impfungen
            in Kreisimpfzentren Heidelsheim und Sulzfeld
  Kreis Karlsruhe. Impfungen mit dem Impfstoff Astra-           Weiter gehen dagegen die Impfungen mit dem Impfstoff
  Zeneca sind bundesweit kurzfristig ausgesetzt. Auch in        von BioNTech. Vereinbarte Impftermine mit diesem Impf-
  den Kreisimpfzentren in Bruchsal-Heidelsheim und Sulz-        stoff bleiben bestehen.
  feld wurde der Impfbetrieb mit diesem Impfstoff am spä-       Auch die Impfungen der Mobilen Impfteams, die aus-
  ten Nachmittag des Montags sofort eingestellt. Bis auf        schließlich den Impfstoff BioNTech verabreichen, werden
  weiteres finden in den beiden Zentren keine Impfungen         fortgesetzt.
  mit diesem Impfstoff statt. Rund 600 Impftermine fallen
  dadurch täglich an den beiden Impfzentren weg.

         Gesundheitsamt analysiert Infektionslage im
               Stadt- und Landkreis Karlsruhe:
     Nachweise von Virusmutationen nehmen dramatisch zu
Kreis Karlsruhe. Der landesweite Lockdown hat auch im           Schwierigkeiten bereiten dem Gesundheitsamt vor allem zwei
Stadt- und Landkreis Karlsruhe Wirkung gezeigt. Beliefen        Dinge: Zum einen sind weiterhin bei einem Viertel der Fälle
sich die 7-Tage-Inzidenzen am 20. Dezember in der Stadt         die Infektionsquellen unbekannt. Zum anderen bereitet dem
mit 151,6 und im Landkreis mit 224 auf einem Höchststand,       Gesundheitsamt insbesondere die rasante Zunahme der Vi-
sind die Zahlen seither kontinuierlich gesunken und in der      rusmutationen Sorge: Waren noch vor vier Wochen nur etwa
Stadt am 17. Februar auf die Marke 35,9 und im Landkreis        10 % der Fälle auf ein mutiertes Virus zurückzuführen, ist
am 2. März auf die Marke 50,1 gefallen. Seitdem wachsen         mittlerweile jeder zweite neue Fall auf die als hochansteckend
die Zahlen wieder an: aktuell auf 77,9 in der Stadt und auf     bekannte britische Mutation zurückzuführen. Mit der Folge,
75,5 im Landkreis – mit steigender Tendenz.                     dass weitaus mehr Kontaktpersonen in Quarantäne verfügt
Das Gesundheitsamt analysiert die Situation: Ein großer         werden müssen und es zu deutlich mehr Folgefällen kommt.
Ausbruch ist aktuell lediglich bei Beschäftigten des Edeka-     Dem gegenüber stehen die Erwartungen bzw. Forderungen
Fleischwerks in Rheinstetten zu verzeichnen. 132 Tests wa-      der Einwohner und Unternehmen nach weiteren Lockerungen
ren positiv; nach dem Wohnortprinzip entfallen davon auf        und lang vermisster Normalität. Die Bundeskanzlerin und die
das Stadtgebiet 62 und auf den Landkreis fünf Fälle, vie-       Länderchefs haben ein schrittweises Öffnungsszenario ver-
le Mitarbeiter wohnen in benachbarten Landkreisen. Selbst       einbart. Ausschlaggebender Wert ist demnach die Inzidenz-
wenn man dieses Infektionsgeschehen bei Edeka unberück-         Marke von 50. Darunter sind weitergehende Lockerungen
sichtigt lässt, verbleibt eine Inzidenz von deutlich über 50.   möglich. Bis zur Inzidenz 100 sind Lockerungen unter be-
Das Infektionsgeschehen an den Pflegeheimen ist deutlich        stimmten Voraussetzungen möglich und über 100 tritt eine
rückläufig. Mit Ausnahme zweier Heime mit 18 bzw. 10 po-        so genannte „Notbremse“ in Kraft, die wieder die strengen
sitiven Fällen sind diese Einrichtungen nur noch vereinzelt     Beschränkungen der Vormonate aufleben lässt – im äußersten
und im niedrigen einstelligen Bereich betroffen. Die Zahl der   Fall bis hin zu nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, die im
Verstorbenen ist stark zurückgegangen, ebenso die schwe-        Stadt- und Landkreis Karlsruhe momentan nicht mehr gelten.
ren Krankheitsverläufe in diesem Bereich.                       Das Gesundheitsamt hat am 7. März festgestellt, dass sich
Offensichtlich waren die mobilen Impfteams, die vor Ort in      sowohl der Stadtkreis als auch der Landkreis im Korridor
den Pflegeheimen geimpft haben, erfolgreich. Ihre Arbeit wird   zwischen 50 und 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus
deshalb auch nicht eingestellt, sobald in allen Pflegeheimen    je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen befindet.
die Zweitimpfung verabreicht wurde - was in Kürze der Fall      Damit dürfen seit dem 8. März neben Buchhandlungen, Blu-
sein wird. Sie fahren dann in die Städte und Gemeinden,         mengeschäften und Gartenmärkten, die abhängig von der
um vor Ort Menschen zu impfen, die 80 Jahre oder älter          Verkaufsfläche bereits seit 1. März wieder öffnen durften,
sind und deshalb den Impfschutz besonders dringend brau-        Einzelhandelsgeschäfte sogenanntes „Terminshopping“ an-
chen. Da immer wieder Ausbrüche in Betrieben zu verzeich-       bieten, also Einkäufe mit vorheriger Terminbuchung. Ebenso
nen sind, mahnt das Gesundheitsamt insbesondere dort die        sind mit Terminbuchung und Dokumentation auch Besu-
strikte Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln an.          che von Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten wieder
Mit zunehmender Öffnung der Schulen und Kindertages-            möglich. Von den Lockerungen ebenfalls umfasst sind ab
einrichtungen werden auch dort wieder mehr Infektionen          sofort Individualsportarten im Außenbereich mit maximal fünf
beobachtet, bisher jedoch zumeist nur Einzelfälle oder klei-    Personen aus zwei Haushalten bzw. maximal 20 Kindern.
nere Ausbrüche. Die Ausweitung der Impfberechtigung auf         „Unser Infektionsgeschehen ist nach wie vor diffus“, sagt
das Lehrpersonal und Beschäftigte an Schulen sowie das          der Leiter des Gesundheitsamts Dr. Peter Friebel. Selbst
Betreuungspersonal an Kindertagesstätten und weitere Per-       der große Ausbruch im Edeka-Fleischwerk beeinflusst die
sonengruppen lässt weitere positive Wirkungen erwarten,         Inzidenzwerte für den Stadt- und Landkreis nicht wesentlich.
allerdings erst in einigen Wochen.                              Er rechnet angesichts der Lockerungen mit einem weiteren
Weitgehend reibungslos arbeiten die Impfzentren. Abgesehen      Anstieg der Infektionszahlen.
von den nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten, einen         Die jetzt anlaufenden Schnelltestaktionen bieten laut Friebel
Impftermin zu ergattern, werden im zentralen Impfzentrum        die Chance, unbemerkte Infektionen frühzeitig aufzudecken,
seit Weihnachten und in den Kreisimpfzentren seit Ende          und durch schnelle Quarantäne der Ausbreitung entgegen-
Januar zuverlässig Impfungen verabreicht. Sämtlicher zur        zuwirken. Er appelliert deshalb weiterhin an alle, die Ab-
Verfügung stehender Impfstoff ist bereits verimpft oder fest    stands- und Hygieneregeln einzuhalten, von nicht notwendi-
verplant. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können     gen Kontakten abzusehen und vom Impfangebot Gebrauch
die Kapazitäten ausgeweitet werden. Auch die angekündigte       zu machen. „Wir haben es großteils selbst in der Hand,
Belieferung von Hausärzten mit Impfstoff wird zur Entspan-      die Weiterverbreitung des Virus zu stoppen“, sagt Dr. Peter
nung beitragen.                                                 Friebel.                                   (Text LRA Karlsruhe)
Nummer 11
Donnerstag, 18. März 2021                      AMTSBLATT                                                             11
                                                               ten- und schilder, Stromkästen und sonstige Einrichtungen
                    Amtlicher Teil                             mit KSC-Aufklebern „verziert“ worden. Allerdings gilt das Be-
                                                               kleben von öffentlichen Eigentum unter Umständen als eine
                                                               unerlaubte Sondernutzung und damit als Sachbeschädigung
                                                               im Sinne des § 303 Strafgesetzbuches - auch wenn dies
Öffentliche Sitzung                                            für wahre KSC-Fans nur schwer nachzuvollziehen ist. Des-
Gemeinderat                                                    wegen ist bereits Anzeige gegen Unbekannt gestellt worden,
                                                               die möglicherweise ein Bußgeld und ggf. auch noch Scha-
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,                         densersatzansprüche für die Reinigung und für die Neula-
hiermit lade ich Sie zu der öffentlichen Sitzung am Mitt-      ckierung der Masten nach sich ziehen könnte.
woch, den 24.03.2021 um 18:00 Uhr in den Großen Saal im        Davon abgesehen ist es für unsere Bauhof-Mitarbeiter sehr
Kurhaus, Etzenroter Straße 2 ein.                              ärgerlich, in mühevollster Kleinstarbeit die Aufkleber von den
Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Sitzung als virtu-     Masten oder Stromkästen zu entfernen.
elle Sitzung stattfinden. Hierzu werden die Gemeinderatsmit-   Und, ob Aufkleber (ja, auch KSC-Aufkleber) wirklich verschö-
glieder per Videokonferenz in den Großen Saal im Kurhaus,      nernd sind, dürfte von vielen ebenfalls angezweifelt werden.
Etzenroter Straße 2, zugeschalten. Die Zuhörer*innen können
den Verlauf der öffentlichen Sitzung aus dem Großen Saal
im Kurhaus verfolgen. Redebeiträge zur Bürgerfragestunde        Appell an alle Hundebesitzer
können vom Kurhaus aus in die virtuelle Sitzung getragen
werden. Um eine Anmeldung eines Redebeitrags wird im            Der Frühling naht mit großen Schritten, somit hat auch
Vorfeld bis spätestens 23.3.2021 an gemeinde@waldbronn.         die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere begonnen. Während
de gebeten.                                                     der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses benötigen
Sitzungsunterlagen sind soweit möglich im Internet unter        die wildlebenden Tiere vor allem zwei Dinge – Schutz
www.waldbronn.de „Rathaus/Gemeinderat/Rats- und Bürger-         und Ruhe.
informationssystem“ veröffentlicht.                             Es wurden aktuell leider mehrfach Hunde gesichtet, die
Herzliche Grüße                                                 ohne Aufsicht mitten im Wald Wild aufgescheucht und
Franz Masino                                                    gehetzt haben.
Bürgermeister                                                   Die Gemeindeverwaltung und die Jagdpächter appellieren
                                                                an die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein aller
Tagesordnung:                                                   Hundehalterinnen und Hundehalter.
Öffentlicher Teil                                               Bitte bleiben Sie mit Ihren Hunden in Wald, Wiesen und
1.   Bekanntgaben der Verwaltung                                Äckern auf den Wegen.
2.   Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen          In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich dar-
     Sitzungen                                                  auf hin, dass im Außenbereich, auf landwirtschaftlichen
3.   Fragestunde für Bürger und Einwohner                       Grundstücken und im Wald, Hunde ohne Begleitung ei-
4.   Stand der Erschließung im Rück II                          ner Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann,
5.   Sanierungsarbeiten zur Neubelegung von Grabfeldern         nicht frei herumlaufen dürfen.
     auf dem Friedhof Busenbach 2021;
     Vergabe der Erd- Kanal- und Wegebauarbeiten
6.   Vision Entwicklung Sportgelände Busenbach                                  Redaktionsstatut
7.   Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Waldring 3"
8.   Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergärten in
                                                                          für das Amtsblatt Waldbronn
     Waldbronn                                                 1.    Zur Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen
9.   Stabilisierungshilfe Therme                                     der Gemeinde, sonstige amtliche Mitteilungen und zur
10. Genehmigung des Haushaltsplans 2021 der Gemeinde                 Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegen-
     und des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Was-            heiten gibt die Gemeinde Waldbronn ein Amtsblatt
     serversorgung durch die Rechtsaufsichtsbehörde                  heraus.
11. 1. Nachtrag für den Wirtschaftsplan 2021 des Eigen-              Es führt die Bezeichnung „Amtsblatt der Gemeinde
     betriebs Wasserversorgung; Aufnahme einer Verpflich-            Waldbronn“.
     tungsermächtigung                                               Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich und
12. Annahme von Spenden nach §78 Abs. 4 GemO                         in der Regel am Donnerstag, an Feiertagen am vor-
13. Fragen und Anregungen des Gemeinderates                          hergehenden Werktag. Abweichungen sind nur mit Zu-
14. Sonstiges                                                        stimmung der Gemeinde zulässig.
                                                               2.    In das Amtsblatt werden aufgenommen:
                                                                     2.1 Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige Mit-
Das Ordnungsamt informiert                                                 teilungen der Gemeinde Waldbronn und anderer
Aufkleber auf öffentlichem Eigentum gilt als Sachbeschä-                   öffentlicher Behörden und Stellen.
digung                                                               2.2 Sitzungsberichte und andere Veröffentlichungen
                                                                           der Gemeindeverwaltung.
                                                                     2.3 Veröffentlichung von Mitteilungen der Fraktionen
                                                                           und Gruppierungen des Gemeinderates.
                                                                     2.3.1 Gemäß § 20 Abs. 3 Gemeindeordnung wird
                                                                           den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen und
                                                                           Gruppierungen das Recht eingeräumt, ihre Auf-
                                                                           fassung zu Angelegenheiten der Gemeinde dar-
                                                                           zulegen. Für diese Veröffentlichungen steht die
                                                                           Rubrik „Aus den Fraktionen und Gruppierungen
                                                                           des Gemeinderates“ zur Verfügung. Diese steht
                                                                           im Anschluss an den „Amtlicher Teil“ und vor
                                                                           „Bekanntmachung anderer Ämter“.
                                                                     2.3.2 Den Fraktionen und Gruppierungen stehen je-
                                                                           weils 60 Zeilen im vom Verlag bereit gestellten
                                                                           CMS-System zur Verfügung.
                                                                     2.3.3 Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge sind
                                                                           die jeweiligen Fraktionen und Gruppierungen
                                                                           selbst. Am Schluss des jeweiligen Textes ist der
Ein vollgeklebter Stromkasten.   Foto: Gemeinde Waldbronn                  Name des Verfassers anzugeben.
                                                                     2.3.4 Zulässig sind nur Themen mit gemeindlichem
Derzeit treibt ein KSC-Fan sein Unwesen in Waldbronn: Laut                 Bezug. Ein Äußerungsrecht zu bundes- oder lan-
Bauhof sind mittlerweile nahezu alle Laternen, Verkehrsmas-                despolitischen Themen besteht nicht.
                                                                                                  Fortsetzung auf Seite 13.
12                                           AMTSBLATT
                                                                                                                     Nummer 11
                                                                                                      Donnerstag, 18. März 2021

                                       Diese Ausgabe erscheint auch online

Störungsdienste                                            Gemeindeverwaltung Waldbronn
Wasser: Tel. 0171 6517824                                  Gemeindeverwaltung Waldbronn
Während der Öffnungszeiten Pforte Rathaus (siehe rechts)   Marktplatz 7, 76337 Waldbronn, Tel. 609-0, Fax: 609-89
zusätzlich Tel. 609-0                                      gemeinde@waldbronn.de, www.waldbronn.de
Erdgas: Störungsmeldestelle Erdgas-Südwest GmbH            Sprechzeiten Verwaltung
Tel. 01802 056-229                                         Nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strom: Netze BW Störungsnummer                             Sprechzeiten BM Masino
Tel. 0800 3629477                                          Tel. Voranmeldung erwünscht, Tel. 609-101.
Kabelfernsehen: Unitymedia
Tel. 0711/54888150 oder 01806 888150                       Öffnungszeiten Bürgerbüro, Tel. 609-111
Meldung defekter Straßenbeleuchtung Tel. 609-281           Montag - Mittwoch                       7.00 - 12.00 Uhr
                                                           Donnerstag                              7.00 - 18.00 Uhr
                                                           Freitag                                 7.00 - 12.00 Uhr
Notrufe                                                    Pforte, Tel. 609-0
                                                           Das Fundbüro befindet sich an der Pforte im Rathaus.
Feuerwehr + Rettungsleitstelle                      112
Polizei                                             110
Polizeirevier Ettlingen                        3200-312    Restmüll und Wertstoffe
Polizeiposten Albtal                              67779
Standort Defibrillator am Rathausmarkt:                    Restmüll
Vorraum Volksbank Ettlingen, Marktplatz 1                  ganz Waldbronn               25.03..
                                                           1,1-cbm-Container            19.03.
                                                           Grüne Tonne
Krankentransporte 19222                                    ganz Waldbronn (inkl. 1,1-cbm-Container) 18.03
                                                           Biotonne
Ärztlicher Notdienst                                       ganz Waldbronn (inkl.1,1-cbm-Container)    26.03.
                                                           Schadstoffsammlung
An den Wochenenden und Feiertagen und außerhalb der        Reichenbach                 15.07.2021 Parkplatz Kurhaus
Sprechstundenzeiten:                                       Busenbach                    16.07.2021 Parkplatz Freibad
Kostenfreie Rufnr. 116117                                  Etzenrot                  15.07.2021 Jahnstr./Esternaystr.
Mo.-Fr. 9-19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Onlinesprech-    Zusatztour Ettlingen
stunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten,        Parkplatz Albgauhalle,20.03.2021         Middelkerkerstr.
nur für gesetzlich Versicherte unter 0711/96589700 oder    Papiersammlung
docdirekt.de                                               Etzenrot                                       24.04.2021
Öffnungszeiten Notdienstpraxis Ettlingen,                  Sperrmüll/Elektronik - Schrott auf telefonische Anfrage
Am Stadtbahnhof 8, Tel. 116117                             beim Abfallwirtschaftsbetrieb               0800 2982030
Mo. - Fr., 19 - 21 Uhr, Sa./So./Feiertag 10 - 14 Uhr und   oder der Gemeinde Waldbronn                       609-330
16 - 20 Uhr                                                Wertstoffe
An Wochentagen, außerhalb der Sprechstunden, beachten      Bauhof Daimlerstr.
Sie bitte die entsprechenden Hinweise auf dem Anrufbe-     (Bitte Zufahrt über Daimler Straße beachten!)
antworter Ihres Hausarztes!                                                                    Fr: 14.00 - 18.00 Uhr
                                                                                              Sa. 09.00 - 16.00 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst                               Grüngutplätze „Im Ermlisgrund“ und „Wiesenfesthalle“
                                                           „Im Ermlisgrund“
Samstag 8.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr sowie an Feier-       Dienstag                                     9 bis 16 Uhr
tagen unter 0621/38000812 erreichbar.                      Freitag                                      9 bis 16 Uhr
                                                           Samstag                                     10 bis 16 Uhr
Notdienste der Apotheken                                   „Wiesenfesthalle“
                                                           Dienstag                                     9 bis 16 Uhr
                                                           Freitag                                      9 bis 16 Uhr
Dienstbereit von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des folgenden Ta-
ges www.aponet.de oder www.lak-bw.notdienst-portal.de.
Vom Festnetz kostenfreie Nr. 0800 0022833 oder ggf. die     IMPRESSUM                           Verantwortlich für den amtlichen
von allen Mobilnetzen erreichbare Nr. 22833 (gebühren-                                          Teil, alle sonstigen Verlaut-
pflichtig).                                                 Herausgeber:                        barungen und Mitteilungen:
                                                            Gemeinde Waldbronn                  Bürgermeister Franz Masino,
                                                            Druck und Verlag: Nussbaum Medi-    76337 Waldbronn, Marktplatz 7,
                                                            en Weil der Stadt GmbH & Co. KG,    oder sein Vertreter im Amt.
                                                            71263 Weil der Stadt,               Verantwortlich für „Was sonst
                                                            Merklinger Str. 20,                 noch interessiert“ und den
                                                            Telefon 07033 525-0,                Anzeigenteil: Klaus Nussbaum,
                                                            www.nussbaum-medien.de              Opelstraße 29, 68789 St. Leon-Rot

                                                            INFORMATIONEN                       Tel.: 07033 6924-0,
                                                                                                E-Mail: info@gsvertrieb.de
                                                            Vertrieb (Abonnement und            Internet: www.gsvertrieb.de
                                                            Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                                            Josef-Beyerle-Str. 2,               Anzeigenverkauf:
                                                            71263 Weil der Stadt,               Tel. 07243 5053-0,
Gemeindeverwaltung                                                                              ettlingen@nussbaum-medien.de
Nummer 11
Donnerstag, 18. März 2021                        AMTSBLATT                                                                13
      2.3.5 Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die                 2.9    Die Waldbronner Selbstständigen haben das
            Neutralität der Gemeinde Waldbronn während                         Recht bei Neueintritten von Gewerbetreibenden
            der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffent-                  dies mit Bild zu publizieren.
            lichungen in einem Zeitraum von vier Wochen                 3.0    Das Redaktionsstatut tritt am 01.01.2017 in
            vor Wahlen ausgeschlossen. Die Veröffentlichung                    Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien zur Ver-
            von Terminen ist möglich.                                          öffentlichung von Parteien und Fraktionen vom
      2.4 Veranstaltungshinweise, sonstige kurze Nachrich-                     16.02.2005 außer Kraft.
            ten und Veranstaltungsnachrichten der Kirchen,
            Schulen und der örtlichen Vereine, Organisatio-
            nen und Interessensgemeinschaften:
      2.4.1 Hierfür stehen jeweils 45 Zeilen im vom Verlag                    Das Bürgerbüro informiert:
            bereit gestellten CMS-System zur Verfügung.
      2.4.2 Den Vereinsunterabteilungen (Jugendabteilungen
            u.a.) und Sparten stehen 10 weitere Zeilen zu,
            Sportvereine je Mannschaft 5 weitere Zeilen.          BMG
            Die Berichte werden direkt ins CMS-System ein-
                                                                  Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Partei-
            gestellt und von der Gemeinde freigegeben.
                                                                  en, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
      2.4.3 Unter der Rubrik „Vereinsnachrichten“ werden
            keine Bilder veröffentlicht. Falls es sich um Ver-    Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit
            anstaltungen von allgemeinem Interesse handelt        1 . November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehör-
            (z.B. Ehrungen, Veranstaltungen mit Prominenten,      de Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahl-
            Jubilare), ist die Gemeinde vorher zu verständi-      vorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmun-
            gen, damit eine Berichterstattung im redaktio-        gen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der
            nellen Teil erfolgen kann. Eine ausführliche Be-      Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte
            richterstattung unter Vereinsnachrichten über die     Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
            gleiche Veranstaltung ist dann hinfällig.             Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahl-
      2.4.4 Vereinsschriftzüge oder Logos dürfen max. 15          berechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Famili-
            mm hoch sein. Unterabteilungen können nur als         ennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften
            Fließtext ohne erneutes Logo erwähnt werden.          sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
      2.4.5 Ehrungen (z.B. Landesehrennadel u.ä.) werden          Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht
            mit Bild im redaktionellen Teil veröffentlicht. Bei   mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten
            Ehrungen für Vereins- und Verbandszugehörigkeit       übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer
            wird ein Bild nur veröffentlicht, wenn die zu         Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens
            ehrende Person mindestens für 20 Jahre geehrt         einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen
            wird, ab 10 Jahren erfolgt lediglich die Erwäh-       oder zu vernichten.
            nung im Text. Spendenübergaben wurden mit             Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermitt-
            Bild im redaktionellen Teil ab 500 € Spende           lung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Bürger-
            veröffentlicht.                                       büro eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die
      2.4.6 Gestaltete Glückwünsche zu Geburtstagen oder          Daten nicht übermittelt.
            Nachrufe können nur im Anzeigenteil veröffent-        Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
            licht werden.                                         Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das
      2.4.7 Berichte von Vereinen, Vereinigungen, Parteien        Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
            und Kirchen, die ihren Sitz nicht in Waldbronn        Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und
            haben, werden nicht veröffentlicht.                   Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind,
      2.5 Veröffentlichungen von Mitteilungen der örtlichen       verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie
            Parteien und Wählervereinigungen.                     hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von In-
      2.5.1 Den örtlichen Parteien und Wählervereinigun-          formationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bun-
            gen wird das Recht eingeräumt Einladungen             desamt für das Personalmanagement der Bundeswehr auf-
            zu örtlichen und überörtlichen Veranstaltungen        grund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich
            und Berichte zu örtlichen Veranstaltungen mit         bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher
            kommunalen Themen zu veröffentlichen. Für die         Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
            Veröffentlichung steht die Rubrik „Parteien und       Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.
            Wählervereinigungen“ im Anschluss an die Ver-         Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden,
            einsnachrichten zur Verfügung.                        haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
      2.5.2 Den Parteien und Wählervereinigungen stehen           Der Widerspruch kann bei m Bürgerbüro eingelegt werden.
            jeweils 45 Zeilen im vom Verlag bereit gestellten     Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.
            CMS-System zur Verfügung.                             Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.
      2.5.3 Verantwortlich für den Inhalt der Beiträge sind       Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine
            die jeweiligen Parteien und Wählervereinigun-         öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft
            gen. Am Anschluss des jeweiligen Textes ist der       Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz
            Name des Verfassers anzugeben.                        (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgeset-
      2.5.4 Um die Chancengleichheit bei Wahlen und die           zes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung
            Neutralität der Gemeinde Waldbronn während            aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen
            der Vorwahlzeit zu gewährleisten, sind Veröffent-     Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesell-
            lichungen in einem Zeitraum von vier Wochen           schaften.
            vor Wahlen ausgeschlossen. Die Veröffentlichung       Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehö-
            von Terminen ist möglich.                             rigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von
      2.6 Leserzuschriften und Leserbriefe werden nicht           minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner
            veröffentlicht.                                       öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die
      2.7 Werbeanzeigen, Privatanzeigen und Anzeigen ört-         Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor-
            licher Personenvereinigungen erfolgen im Anzei-       und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Ge-
            genteil, für den der Verlag verantwortlich ist.       burtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften.
      2.8 Sonstige Mitteilungen von allgemeinem Interesse         Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2
            können veröffentlicht werden. Über die Aufnahme       BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.
            entscheidet das Bürgermeisteramt. Ausgeschlos-        Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert
            sen sind tages- und parteipolitische Beiträge so-     nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steue-
            wie Beiträge, die gegen gesetzliche Vorschriften,     rerhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird
            die guten Sitten oder die Interessen der Gemein-      der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger
            de verstoßen.                                         bei der Übermittlung mitgeteilt.
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