Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg

Die Seite wird erstellt Hanne Hiller
 
WEITER LESEN
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
Zahnärzteblatt
Brandenburg
Offizielles Mitteilungsblatt
für die Zahnärzte im Land Brandenburg                          Ausgabe 1 | Februar 2019

                                                   So viel Service
                                                   wie möglich ...
                                                                Angebot der Körperschaften
                                                                                   Seite 10

HORIZONTE                                Zeit für gute Gespräche
                          mit der Gesundheitsministerin > Seite 6

Delegation                         Was dürfen nicht-zahnärztliche
                           Mitarbeiter – und was nicht? > Seite 22

Amtlich             Satzungen zur Änderung der Hauptsatzung und
                               Wahlordnung der LZÄKB > Seite 33
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
ZBB 1 | 2019                                                                        Die Seite        3

Wenn Jens Spahn zu regieren beginnt ...
Die gesundheitspolitische Entwicklung in Berlin lässt uns gegenwärtig
manchmal nur noch mit einem offenen Mund dastehen. Jens Spahn
beginnt zu regieren. Zu diesem Zwecke hat er das sperrig klingende
„Terminservice- und Versorgungsgesetz“ eingebracht. Es ist wieder
ein sogenanntes Rucksack- oder Omnibusgesetz – in diesem Gesetz
sind also die verschiedensten Veränderungen versteckt. Den Namen
bekam es davon, dass Jens Spahn meinte, die niedergelassenen Ärz-
te müssten mindestens 25 Stunden in der Wochen Sprechstunde an-
bieten. Ob sie dann noch zu Hausbesuchen fahren könn(t)en, hat sich

                                                                                                         Foto: BZÄK
Herr Spahn dabei bestimmt nicht überlegt. Wir würden ja alle gern
noch mehr Sprechzeiten anbieten, wenn uns nicht die liebe Bürokratie
zusätzlich zu anderen Arbeiten zwingen würde. So liegt die normale         Dipl.-Stom. Jürgen Herbert,
Arbeitszeit eines Zahnmediziners oder Arztes heute deutlich über 50        Präsident der LZÄKB
Wochenstunden und wäre in anderen Bereichen schon längst ein Fall
der Gewerkschaft beziehungsweise Gewerbeaufsichtsämter.

Doch damit nicht genug. In einigen Passagen des Gesetzes möchte Jens
Spahn gern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entmachten,
um als Ministerium selbst vorschreiben können, welche Leistungen zu
Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden oder auch
nicht. Ebenso beabsichtigt er 51 Prozent der Gesellschaft für Telematik
zu übernehmen, um auch dort das Sagen zu haben.

Diese letzten beiden Punkte sind eine politische Kehrtwende von der
Gesundheitspolitik der vergangenen knapp siebzig Jahren! Die gesund-
heitliche Versorgung wurde von der Selbstverwaltung organisiert. Das
mag manchem zu langsam gehen. Doch im Wesentlichen hat sich die-
ses System bewährt. Sicherlich möchten viele mehr Leistungen oder
mehr Geld – aber trotzdem liegt das deutsche Gesundheitswesen nach
wie vor an der Spitze Europas. Ich bin gespannt, wie dieser politische
Richtungswechsel im Parlament ankommt. Wenn Herr Spahn meint,
sein Ministerium möchte diese Rolle einnehmen, dann muss er auch
wissen, dass dann alle Misserfolge, Pleiten oder sonstige Pannen na-
türlich dem Ministerium zugeschrieben werden.

Noch etwas ganz anderes: Zurzeit findet die Einführung der Telematik-
infrastruktur statt. Dabei wird auch ein „SIS“ (Sicherer-Internet-Ser-
vice) auf dem Konnektor angeboten. Die Nutzung dieses Services ist
freiwillig. Wenn Sie das „SIS“ auf Ihrem Praxisrechner mit installieren,
sind Sie zunächst gegen Angriffe auf die Zugangs-Ports Ihres Com-
puters geschützt. Allerdings kommen heute weit über 95 Prozent der
Cyber-Angriffe über den E-Mailverkehr. Sie müssen also ganz sicher
sein, dass keiner der Praxismitarbeiter oder auch Sie selbst in Versu-
chung geraten, einen falschen Anhang in einer E-Mail zu öffnen. Zu
diesem Thema werden wir im nächsten Rundschreiben ausführlicher
informieren.

                                     Ihr Jürgen Herbert
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
4      Inhalt                                                                          ZBB 1 | 2019

                                 Die Seite 3
                                 Wenn Jens Spahn zu regieren beginnt ...                          3

                                 Berufspolitik
                                 Neues aus der Vorstandsarbeit der Kammer                         5
                                 „HORIZONTE“ – Neujahrsempfang in Potsdam                         6
                                 Präventionsausschuss: Ihre Unterstützung wird gebraucht          7
Seite 7 – Der Präventions-
ausschuss tagte und bittet       AS Akademie – was steckt dahinter?                               8
um Unterstützung                 Wer ist hier scheinheilig?                                       9

                                 Themenschwerpunkt
                                 Damit der Service stimmt                                        10
                                 Wieder sehr gut angenommen: Praxisberatung der LZÄKB            10
                                 ZQMS – ein Arbeitsmittel für alle Zahnärzte                     11
                                 Die schwangere oder stillende Mitarbeiterin in der Praxis       12
                                 Richtiger Arbeitsschutz ist für Praxisinhaber unerlässlich      14
                                 Serviceleistungen der Körperschaften im Überblick               15

Seite 10 – Service: Kammer       Praxis
und KZV mit umfangreichen        Was dürfen nicht-zahnärztliche Mitarbeiter – und was nicht?     22
Leistungen im Angebot
                                 Neuzulassungen in der KZVLB                                     24
                                 Vorsicht bei fremden Kursangeboten                              26
                                 Neue BEMA-Positionen: Kurzverzeichnis online aktualisiert       26

                                 Recht
                                 Entzug der Approbation wegen Abrechnungsbetruges                27
                                 Ein Extra-Fall zum Raten (Auflösung Seite 41)                   27

                                 Abrechnung
                                 Fragen und Antworten                                            28
Seite 43 – KZVLB wirbt bei
Berufsbildungsmesse in           Amtliche Mitteilungen der Landeszahnärztekammer Brandenburg
Teltow um Praxismitarbeiter
                                 Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung                    33
                                 Zweite Satzung zur Änderung der Wahlordnung                     34
                                 Wahl der nichtrichterlichen Beisitzer                           34
                                 Inhaltsverzeichnis ZBB – Jahrgang 29/2018                       35

                                 Privates Gebührenrecht
                                 Rechtsicherer Umgang mit dem Basistarif                         38

                                 Wissenswertes
Seite 46 – Pfaff Berlin bietet   Datenschutzecke | Rezensionen                                   41
ein Intensivseminar für          Berufsbildungsmesse Teltow | Gemeinsames Charity-Golfturnier    43
ZMPs
                                 Ausfallregelung nicht an allen Berufsschulen gleich             44
                                 Preisausschreibung | Umfrage für junge Praxisinhaber            45

                                 Fortbildung
                                 Die parodontale Vorbehandlung: Ein Intensivseminar für ZMPs     46
                                 Brandschutzhelfer und andere Kurse für die Praxisführung        47

                                 Termine | Impressum | Verlagsseite                               48
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
ZBB 1 | 2019                                                                                            Berufspolitik         5

Neues aus der Vorstandsarbeit der
Kammer
Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vizepräsidentin der LZÄKB

Etwa einmal im Monat treffen sich der Präsident, die Vizepräsidentin sowie die Beisitzer des
Vorstandes gemeinsam mit dem Geschäftsführer der LZÄKB, Ass. jur. Björn Karnick, zur ihrer
regulären Sitzung. Welche Themen hatten im Dezember und Januar Vorrang?

Telematik – ePA ...
Im Grund berichtet in jeder Vor-
standssitzung    der   Präsident,
Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, über
seine Aufgaben als Telematik-
referent für die Bundeszahnärz-
tekammer (BZÄK). Er begleitet
verantwortlich den Aufbau der
Telematikinfrastruktur von der
Planung an für den Vorstand der
BZÄK. Im November 2018 führ-

                                                                                                                               Foto: Birgit Keilbach
te Jürgen Herbert beispielsweise
ein Gespräch mit Dr. Gottfried
Ludewig, Abteilungsleiter beim
Bundesgesundheitsministerium.
Gesprächsthema war die elekt-
                                           Dr. Thomas Herzog (M.) besuchte als Vorstandsmitglied für das Referat Berufsbildung
ronische Patientenakte (ePA) als           die Bildungsmesse IMPULS Anfang dieses Jahres in Cottbus. Hier ist seit 16 Jahren die
zentrales Element der vernetz-             Kammer stets mit einem Stand vertreten, um für das Berufsbild der „Zahnmedizini-
                                           schen Fachangestellten“ (ZFA) zu werben. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der
ten Gesundheitsversorgung. Hier            LZÄKB, Ass. jur. Björn Karnick (r.) und Jacqueline Blasseck (l.) vom Referat Berufsbil-
sollen bis spätestens 31. März             dung planten sie die nächsten Maßnahmen innerhalb der Kampagne „Die Fresse polie-
                                           ren“ – siehe auch www.diefressepolieren.de. Hier können unter anderem Zahnärzte
2019 die Voraussetzungen da-
                                           ihr Angebot eines Ausbildungsplatzes einstellen oder Schüler sich auf der Suche nach
für geschaffen werden, dass die            einem Ausbildungsplatz für ZFAs einschreiben. Das Thema „qualifizierte Praxismitar-
ePA in der Telematikinfrastruktur          beiter“ steht regelmäßig auf der Tagesordnung des Vorstandes.

eingesetzt werden kann. Weitere
Arbeitsgespräche im Hause der              Bald Brandschutzkurse
BZÄK waren dazu erforderlich.                                                           dass bei der BZÄK der Ausschuss
                                           Dr. Harald Renner informierte                „Mutterschutz“ gegründet wurde.
Spende für die Sternsinger                 in der Dezember-Sitzung über
Es ist inzwischen eine gute Tra-           Gespräche mit Dipl.-Ing. Klaus               Vorbereitung
dition, dass die Sternsinger die           Dietrich Knick vom AMD Guben                 Kammerversammlung
Geschäftsstelle    der   Kammer            sowie Ing. Angela Reckling, Ar-              In Vorbereitung der nächsten
besuchen und segnen. Der Vor-              beitsschutz. Dabei entstand die              Kammerversammlung am 30.
stand beschloss, das Anliegen der          Idee, den Zahnarztpraxen Brand-              März (siehe Terminankündigung
Sternsinger – „Wir gehören zu-             schutzkurse anzubieten. Diese                BRAND-AKTUELL Nr. 1/2019) war
sammen – in Peru und weltweit“,            Kurse werden ab 2020 innerhalb               eine Empfehlung zur Änderung
so das Motto der Aktion 2019 – in          der dezentralen Fortbildung zum              der Berufsordnung zu erarbeiten.
diesem Jahr mit einer Spende von           Angebot der Kammer gehören.                  Außerdem war die Tagesordnung
250 Euro zu unterstützen.                  Zudem berichtete Dr. Renner,                 abzustimmen. 
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
6     Berufspolitik                                                                                       ZBB 1 | 2019

„HORIZONTE“ –
Neujahrs-
empfang in

                                                                                                                          Fotos: Michael Lüder
Potsdam
Autor: ZBB-Redaktion

Rund 400 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport aus ganz
Brandenburg waren der Einladung von 15 brandenburgischen Kammern und des Landesver-
bandes der Freien Berufe zum elften gemeinsamen Neujahrsempfang HORIZONTE gefolgt.

oben rechts: Gehört zur Tradition des Neujahrsempfanges der   (v.l.n.r) Peter Noack, KVLB-Vorsitzender, Gesundheitsministerin
brandenburgischen Kammern: Gruppenbild mit dem Minister-      Susanna Karawanskij, Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Präsident
präsidenten und allen beteiligten Präsidenten der Kammern     der LÄKB, Thomas Bartha, MAFGF, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert

Jürgen Herbert, Präsident der              Schwierzy, ergänzte, dass diese          Jahren noch immer nicht erreicht
LZÄKB, hatte Gelegenheit, am               zufriedenstellende Lage nur durch        sei. Ein Unterschied, der ganz
Rande der Veranstaltung ein Ge-            die Schwierigkeit getrübt sei, ge-       Deutschland schade. Angesichts
spräch mit Gesundheitsministerin           eignetes Personal zu finden. „2019       des bevorstehenden Struktur-
Susanna Karawanskij sowie deren            geht es um die Weichenstellung in        wandels in der Lausitz forderte
Abteilungsleiter Thomas Bartha             unserer Gesellschaft und in Euro-        Woidke von der Bundesregierung
zu führen. Auf seine Einladung hin         pa. 2019 ist Wahljahr. Unsere posi-      wirksame Stützungsmaßnahmen
nahmen zudem die beiden Vertre-            tive Entwicklung wird sich fortset-      für die Region: „Wenn der Bund
ter der brandenburgischen Ärzte-           zen, wenn weniger auf Egoismus           Entscheidungen trifft, die direkt
schaft, Peter Noack und Dipl.-Med.         und Polarisierung und stattdessen        in Strukturen eingreifen, muss er
Frank-Ullrich Schulz, am Empfang           auf Gemeinwohl gesetzt wird –            bereit sein, diese Region zu un-
und dem Gespräch teil.                     wie bei den Freien Berufen.“             terstützen. Klimaschutz wird nur
                                                                                    dann erfolgreich funktionieren,
Der Präsident der Handwerks-               Modell Lausitz                           wenn wir es schaffen, in den Koh-
kammer Potsdam, Robert Wüst,               Das Grußwort der Landesregie-            leregionen – in Europa sind das
verwies in der Begrüßung auf               rung hielt Brandenburgs Minister-        41 – für eine gute wirtschaftliche
die gute konjunkturelle Entwick-           präsident Dr. Dietmar Woidke. Er         Entwicklung zu sorgen. Wenn die-
lung im Land, der Präsident des            stellte die Frage nach der Gleich-       se Region einen Strukturbruch er-
Landesverbandes    der    Freien           wertigkeit der Lebensverhältnisse        leidet, wird es niemand nachma-
Berufe (LFB), Zahnarzt Thomas              in ganz Deutschland, die nach 30         chen.“ 
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
ZBB 1 | 2019                                                                                          Berufspolitik        7

Ihre Unterstützung
wird gebraucht
Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vizepräsidentin der LZÄKB

Der Präventionsausschuss der LZÄKB tagte und kam zu verschiedenen Empfehlungen, zum
Beispiel in Zukunft die Notaufnahmen des Landes mit Zahnrettungsboxen auszustatten.
Außerdem geht ein Aufruf an engagierte Kollegen für eine künftige Arbeitsgruppe.

Zahnunfälle in der Schule und in der Freizeit sind
immer sehr dramatisch. Insbesondere dann, wenn
ein Zahn komplett herausgeschlagen wurde. Ist eine
Zahnrettungsbox in der Nähe, kann in vielen Fällen
der größte Schaden abgemildert werden. Aus die-
sem Grund sind seit 2012 alle brandenburgischen

                                                                                                                               Fotos: Jana Zadow-Dorr
Grundschulen und Horte mit diesen Boxen ausge-
stattet. Die Aktion wurde unterstützt von der Un-
fallkasse Brandenburg sowie der LZÄKB und orga-
nisiert durch die Firma zahnexperten24. Inzwischen
sind auch Sportvereine, insbesondere die für Kon-
taktsportarten, mit Zahnrettungsboxen versorgt.
Die Idee, Tankstellen mit solchen Boxen als Notan-
                                                                 Dr. Petra Haak berichtete über Trends in der Mundgesundheit
laufstelle für Unfälle am Wochenende zu versorgen,               sowie über messbare Ergebnisse von 25 Jahren Gruppenprophy-
fanden die Mitglieder des Präventionsausschusses                 laxe im Land Brandenburg. Ulrike Stieler-Jeschke (r.) betreut
                                                                 seitens der Kammer den Ausschuss und versendet unter ande-
weniger optimal. Angeregt wurde, dass stattdessen                rem auf Wunsch die Prophylaxepässe an Zahnarztpraxen.
die Notaufnahmen der Krankenhäuser mit Zahnret-
tungsboxen ausgestattet werden sollten.
                                                                 zunehmend wahrgenommen. Hier regt der Präven-
Hilfe beim Nachbau von Prophylaxekoffern                         tionsausschuss an, im Rahmen der Fortbildungsver-
Für die Schulung von Pflegepersonal und pflegen-                 anstaltung des Arbeitskreises Alterszahnheilkunde
den Angehörigen hält die Kammer in jeder Bezirks-                und Zahnheilkunde für Menschen mit Behinderun-
stelle einen Demonstrationskoffer mit Materialien                gen „Demenz“ als Themenschwerpunkt zu wählen.
zur Mundhygiene und zur Unterstützung bei der                    Um den Kollegen den Umgang mit demenzkranken
Durchführung mit einem entsprechenden Power-                     Patienten zu erleichtern, ist ein Informationsflyer für
point-Vortag bereit. Werden von Kollegen sehr oft                Zahnärzte und Praxispersonal und ein Informations-
Schulungen durchgeführt, ist es oft mühsam, den                  flyer für pflegenden Angehörige geplant. 
sogenannten Prophylaxekoffer immer wieder aus-
zuleihen. Für den Fall, dass eine Praxis sich einen
eigenen Beratungskoffer zulegen möchte, soll eine                   Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit in
Zusammenstellung der bisher enthaltenen Artikel                     einer Arbeitsgruppe?
und ihre Verwendung als Anleitung erarbeitet wer-                   Für die Erstellung des Informationsmaterials für Demenz-
den. Diese wird auf der Internetseite www.lzkb.de                  kranke wird Unterstützung gebraucht. Darüber hinaus
                                                                    suchen wir interessierte Kollegen für weitere Projekte
eingestellt.
                                                                    und Vorhaben im Bereich der Alterszahnheilkunde und
                                                                    der Behandlung von Menschen mit Behinderungen.
Infos für Demenzkranke geplant                                      Haben Sie entsprechende Erfahrungen? Dann melden Sie
                                                                    sich bitte bei der Landeszahnärztekammer:
Das Thema Demenz wird in unserer stetig altern-                     ustieler-jeschke@lzkb.de
den Bevölkerung inzwischen in jeder Zahnarztpraxis
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
8     Berufspolitik                                                                                   ZBB 1 | 2019

AS Akademie – was steckt
dahinter?
Autorin: Dr. Romy Ermler, Vorstansmitglied der LZÄKB

Hinter „AS Akademie“ verbirgt sich die Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Pra-
xismanagement. Sie steht unter der Schirmherrschaft von BZÄK und KZBV. Zu den Trägerkör-
perschaften gehört auch die Landeszahnärztekammer Brandenburg.

Zum 10. Studiengang der AS Akademie gehören aus dem Land Brandenburg Dr. Romy Ermler sowie Manja Gampe (erste Reihe 5.
und 6. v.l.). Anmeldungen für den 11. Studiengang 2020/2021 werden bereits entgegen genommen.

Der Schwerpunkt der Studieninhalte liegt in der ge-          Der Studiengang ist geeignet für alle Kollegen, de-
sundheitsökonomischen Qualifizierung von Zahn-               nen unsere Selbstverwaltung am Herzen liegt und
medizinern. Die berufspolitische Fortbildung hat das         die sich zukünftig für unseren Berufsstand stärker
Ziel, das Bewusstsein der Freiberuflichkeit zu stär-         engagieren wollen.
ken und die standespolitische Gestaltung unserer
Selbstverwaltung mit Fachwissen zu ergänzen. Öko-            Das Studium wird berufsbegleitend über zwei Jah-
nomische, juristische, sozialmedizinische sowie ge-          re durchgeführt. Etwa sechs Wochenenden pro Jahr
sundheits- und sozialpolitische Kenntnisse werden            muss man einplanen. Die berufsbegleitenden Veran-
vermittelt.                                                  staltungen finden bundesweit, beispielsweise in Ber-
                                                             lin, Hannover, Kiel oder Münster, statt.
Wissen ist überall praktisch anwendbar
Das hört sich langweilig und staubtrocken an, ist es         Der nächste Studiengang startet im März 2020. Wer
aber nicht. Das vermittelte Wissen ist breit gefä-           Interesse hat, sollte sich auf der Internetseite www.
chert und nicht nur theoretisch, sondern auch prak-          zahnaerzte-akademie-as.de informieren. Das Curri-
tisch anwendbar. Man erweitert seinen Wissenshori-           culum gewährleistet eine erfolgreiche Teilnahme an
zont auch für die Arbeit in der täglichen Praxis. Die        den Veranstaltungen binnen zwei Jahre.
kollegialen Abende nach dem Unterricht bieten eine
gute Plattform zum fachübergreifenden Austausch.             Melden Sie sich gern bei
Die Seminare geben in spannenden Diskussionsrun-             einer Ihrer Körperschaften
den Impulse zu aktuellen sozial- und gesundheitspo-          Interessierte können sich gerne bei der Landeszahn-
litischen Themen. Aber auch der Spaßfaktor kommt             ärztekammer oder der KZV Land Brandenburg mel-
nicht zu kurz.                                               den: info@lzkb.de oder info@kzvlb.de. 
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
ZBB 1 | 2019                                                                                   Berufspolitik   9

Wer ist hier scheinheilig?
Statement des Vorsitzenden der KZV Hamburg und der IGZ, Dr./RO Eric Banthien zur MVZ-Debatte

In der Ausgabe 49/2018 der dzw erschien ein In-              kann viele Gründe geben, ein Zahnärztliches Medi-
terview zu investorbetriebenen Zahnarztpraxen,               zinisches Versorgungszentrum zu gründen; der häu-
in dem behauptet wurde, dass die KZBV völlig am              figste ist, dass man dann mehr Zahnärzte anstellen
Thema vorbeirede. Dass sie die Ziele und Wünsche             kann. Wenn es denn in zahnärztlichem Besitz bleibt,
der jungen Generation der Zahnärzte nicht nur nicht          mögen die Kollegen die Finanzierung machen, mit
kenne, sondern durch ihre Politik gegen investorbe-          wem sie wollen. Man muss sich nur darüber im Kla-
triebene ZMV-Z sogar aktiv untergrabe und hinter-            ren sein, dass man in einem MVZ eher riskiert, in der
treibe. Und dass sie damit eine scheinheilige Diskus-        Folge fremdgesteuert zu werden.
sion betreibe.
                                                             Das eigentliche Thema aber sind ZMV-Z, die von
Auch wurde dargestellt, dass von 126 ZMV-Z, deren            großen Private Equity Fonds aufgekauft und als Ket-
Gründung eine bestimmte Kanzlei begleitet habe,              ten betrieben werden. Geradezu rührend in ihrer Na-
nur 59 Prozent in Mittel- und Großstädten angesie-           ivität ist dabei die Bemerkung des am Interview be-
delt sind. Die Initiative des Kollegen Christopher           teiligten Rechtsanwaltes, wonach die „vielzitierten
Grau, durch Gründung eines ZMV-Z die Versorgung              Heuschrecken“ angeblich „nicht in einen so anstren-
im ländlichen Raum Ostfrieslands längerfristig zu si-        genden und kleinteiligen Markt wie den Zahnarzt-
chern, wurde ausgiebig vorgestellt.                          markt“ investieren. Fünf Minuten Internet-Recherche
                                                             hätten ihn auf die Spur z.B. der Colosseum Dental
Dazu ist festzustellen, dass eine Initiative wie die des     Group gebracht, die der Jacobs Holding gehört und
Kollegen Grau natürlich zu begrüßen ist. Ob er dazu          sich anschickt, „Europas größter Zahnarzt“ zu wer-
unbedingt die Hilfe eines Finanzinvestors brauch-            den. Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang auch
te, kann ich nicht beurteilen, gefährlich finde ich es       die Lektüre der dzw gewesen. Vor nicht allzu langer
allemal. Und dass diese Praxis in jeder Diskussion           Zeit erschien dort der Artikel „Die Heuschrecken
hervorgekramt wird und als Feigenblatt dienen soll,          kommen – Ende der Einzelpraxis in Sicht?“.
wirft ein ganz neues Licht auf die Frage der Schein-
heiligkeit.                                                  Verfasst wurde der Artikel übrigens vom Chefredak-
                                                             teur der dzw, der auch das Interview geführt hat.
Aber das alles geht doch völlig am Thema vorbei.             Da frage ich mich, wo blieb denn die Nachfrage des
Wenn eine Kanzlei 126 Kollegen dabei hilft, ein ZMV-         doch offensichtlich besser informierten Journalisten?
Z zu gründen, ist das ja per se nicht zu verurteilen. Es     Auch hier vielleicht ein Fall von Scheinheiligkeit? 

Die größten MVZ-Ketten in Deutschland
 Name                                      Standorte          Meindentist                            7

 Dr. Z                                     23                 Zahnstation GmbH                       6

 MVZ-Gruppe Dr. Eichenseer                 13                 Dencia/MVZ Sachsen Praxen GmbH         5

 DDent MVZ GmbH                            12                 Dr. Markus Stredicke & Kollegen        5

 MVZ-Gruppe Dr. Hansen                     11                 Dr. Masur & Kollegen                   5

 Fair Doctors                              8                  Kieferorthopädicum MVZ GmbH            5

 Dres. Tausend & Hirschmann                7                  Par Aixcellence                        5
Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
10     Themenschwerpunkt                                                                                         ZBB 1 | 2019

Damit der Service stimmt
Autoren (wenn nicht anders genannt): Abteilungen der Landeszahnärztekammer und der KZVLB

Brandenburgische Zahnärzte sind Mitglied der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahn-
ärztlichen Vereinigung. Beide Körperschaften bieten dem gesamten Praxisteam und Patienten
einen umfangreichen Service. Auf den folgenden Seiten fassen wir die Leistungen zusammen.

Ein inzwischen sehr nachgefragter Service der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) ist die Praxisberatung zum Thema
Arbeitsschutz und Hygiene. Dieser Service wird beispielsweise von einer Praxis in Vorbereitung einer Praxisbegehung gebucht. Hier
im Bild links besuchte Anne Neubert, Referat Praxisführung, ein Praxisteam, welches von sich aus überprüfen wollte, wie es bei
Hygiene und Arbeitsschutz aufgestellt ist. Die Meinung danach: „Die Beratung war Spitze! Wir wurden auf einige Dinge aufmerksam
gemacht, die geändert werden müssen. Darüber hinaus erhielten wir Einblick in Forderungen seitens des Gesetzgebers, die mir als
Praktiker sehr unrealistisch erscheinen, aber die eben erfüllt werden müssen.“ – Testen Sie sich selbst: Wie bewerten Sie die beiden
Situationen auf den Fotos rechts? Die Auflösung erfolgt auf der Seite 20. (Fotos: Anne Neubert und Praxis)

Wieder sehr gut angenommen: Praxisberatung der LZÄKB
Das Referat Praxisführung ist seit vergangenem
Jahr mit zwei Kolleginnen besetzt. Zu einem wichti-
gen Standbein gehört inzwischen die Praxisberatung
vor Ort zur Hygiene sowie zum Arbeits-, Daten- und
Mutterschutz. Ein Schwerpunkt beim Gespräch vor
Ort sowie den telefonischen Beratungen stellt zudem
die geforderte Mitarbeiterqualifikation in Praxen dar.
Lesen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 22.
Darüber hinaus ist es möglich, dass sich Zahnärzte
bzw. Praxismitarbeiter in direkter Vorbereitung einer
Praxisbegehung im Referat telefonisch beraten las-
sen können. Eine gute Vorbereitung für eine Praxis-
begehung ist das von der Kammer kostenfrei ange-                    Ihre Ansprechpartnerinnen:
botene Zahnärztliche QualitätsManagementSystem
(ZQMS). Wer hier Hilfe benötigt, ist im Referat eben-               Anne Neubert – aneubert@lzkb.de, 0355 38148-27
falls an der richtigen Stelle (siehe rechte Seite).                 Yvonne Burri – yburri@lzkb.de, 0355 38148-28 
ZBB 1 | 2019                                                                             Themenschwerpunkt         11

QualitätsManagementSystem – ein
Arbeitsmittel für alle Zahnärzte
Autoren: Dr. Harald Renner, Vorstandsmitglied der LZÄKB | Yvonne Burri, Referat Praxisführung der LZÄKB

Das Zahnärztliche QualitätsManagementSystem der Landeszahnärztekammer Brandenburg
„ZQMS und ZQMS-ECO“ steht allen Mitgliedern zur Verfügung, also Praxisinhabern genauso
wie angestellten Zahnärzten! Das ZQMS ist auch für Neustarter im Land sehr hilfreich.

Das ZQMS wurde erstellt, um                                                           niederzulassen oder eine Praxis
Praxisinhaber und angestellte                                                         zu übernehmen. Praxisneugrün-
Zahnärzte dabei zu unterstüt-                                                         der und diejenigen, die eine Pra-
zen, den gesetzlichen Anforde-                                                        xis übernehmen wollen, stehen
rungen gemäß § 135a Ab. II SGB                                                        vor einer großen Herausforde-
V im Bereich des zahnärztlichen                                                       rung. Was ist also als Existenz-
Qualitätsmanagements gerecht                                                          gründer zu tun und zu beachten?
zu werden. Weiterhin gibt es dem
Praxisinhaber betriebswirtschaft-         ZQMS – das ist Service von A wie Arbeits-   Grundsätzlich alles rechtzeitig
                                          sicherheit bis V wie Verbesserungsma-
liche Unterstützung.                      nagement. Und er steht jedem Zahnarzt       planen und in Angriff nehmen!
                                          kostenfrei zur Verfügung.
Für den angestellten Zahnarzt                                                         Interessierten stellt die LZÄKB
können zum Beispiel folgende As-          beitet und ausgedruckt werden               zahlreiches Informationsmaterial
pekte interessant sein:                   können. Integrierte Links leiten            und viele Checklisten zur Verfü-
• Datenschutz                             auf weitere Seiten, die wertvolle           gung. Das Referat Praxisführung
• Privatzahnärztliche Rech-               Informationen und Tipps liefern.            (siehe dazu auch Seite 10) un-
   nungsstellen                                                                       terstützt Sie bei der Planung und
• Röntgen                                 Sind Fragen zum Thema Quali-                vermittelt Kontakte zu Behörden
• Behandlungsabläufe /-spekt-             tätsmanagement, Hygiene in der              und deren Ansprechpartnern.
   rum                                    Zahnarztpraxis, Arbeits- oder               Gern können Sie sich auch bei ei-
• Praxisorganisation                      Datenschutz? Bereits bei der Be-            nem persönlichen Gespräch vor
• Beschwerde- und Fehlerma-               arbeitung der jeweiligen Modu-              Ort zu komplexen Praxisangele-
   nagement                               le erhält der Nutzer die Antwort            genheiten beraten lassen.
• Notfallmanagement                       oder kann in Erfahrung bringen,
• Arbeitssicherheit                       welche Maßnahmen getroffen                  Des Weiteren stehen Ihnen unse-
• Patientenkommunikation und              werden müssen, damit alles auf              re Rahmenvertragspartner in den
   -Dokumentation                         dem aktuellen Stand ist. Für wei-           Bereichen Arbeitsschutz und Ver-
                                          terführende Fragen rund um die              sicherungen zur Verfügung.
Zahlreiche Vorlagen, welche spe-          Registrierung steht Ihnen telefo-
ziell auf die zahnärztliche Praxis        nisch unsere Mitarbeiterin Jana             Nach Anmeldung bei der Landes-
und deren Bedürfnisse zuge-               Kronesser unter 0355 38148-10               zahnärztekammer Brandenburg
schnitten sind, stehen dem Nut-           gern zur Verfügung.                         als Mitglied erhalten Sie nach Ih-
zer nach Registrierung kostenfrei                                                     rer kostenlosen Registrierung ei-
und ohne Einschränkung zur Ver-           Arbeiten im Land                            nen Zugang zu unserem kammer-
fügung. Insbesondere das ZQMS             Brandenburg?                                eigenen ZQMS und sind somit in
beinhaltet wichtige, aktuelle Ar-         Die LZÄKB bietet ihre Hilfe auch            der Lage, Schritt für Schritt den
beitsanweisungen,     Formblätter         den Zahnärzten an, die beabsich-            Weg in die Selbstständigkeit zu
und Vordrucke, die sofort bear-           tigen, sich im Land Brandenburg             gestalten. 
12      Themenschwerpunkt                                                                     ZBB 1 | 2019

Die schwangere
oder stillende
Mitarbeiterin in
der Praxis
Autorin: Dipl.-Ing. Angela Reckling, Berlin

Wird eine angestellte Praxismitarbeiterin (auch Zahnärztin) schwanger, so stellt dies den
Praxisinhaber oft vor eine administrative Herausforderung. Die Beratung zum Mutterschutzge-
setz (MuSchG) gehört zum Service des Referates Praxisführung der LZÄKB.

Der Zahnarzt als Praxisinhaber wird mit dem neu-       Arbeitgeberpflichten
en Mutterschutzgesetz ausdrücklich aufgefordert,       Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen
Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen        Aufsichtsbehörde (LAVG Brandenburg) unverzüg-
zu vermeiden. Beschäftigungsverbote aus betrieb-       lich mitzuteilen, wenn eine Frau ihm mitgeteilt hat,
lichen Gründen sollen nur noch in Betracht kom-        dass sie schwanger ist oder dass sie stillt (es sei
men, wenn alle anderen Maßnahmen versagen.             denn, dass bereits eine Benachrichtigung über die
Dafür hat der Gesetzgeber die Vermeidung „unver-       Schwangerschaft erfolgte). Das dazu benötigte For-
antwortbarer Gefährdungen“ als Schlüsselbegrif-        mular finden Sie im ZQMS: www.zqms.de.
fe des Arbeitsschutzrechts auch bei Mutterschutz
und Stillzeit eingeführt. Unverantwortbar ist eine     Gefährdungsbeurteilung
solche Gefährdung, wenn der eventuell eintretende     Jeder Praxisinhaber ist nach § 5 Arbeitsschutzge-
Gesundheitsschaden so schwer sein kann, dass es        setz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für
nicht hinnehmbar ist, ein solches Risiko einzugehen.   die Arbeitsplätze in seiner Praxis zu erarbeiten.
Ein dafür gegründeter Mutterschutzausschuss wird       Dafür kann er sich von einer Fachkraft für Arbeits-
diese Gefährdungen in den nächsten Jahren noch         sicherheit oder einen Betriebsarzt im Rahmen der
weiter genauer definieren und dazu sicherheitstech-    Regelbetreuung oder der Alternativen Betreuung
nische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische     (Unternehmerschulung) Unterstützung einholen. Bei
Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden      dieser Gefährdungsbeurteilung muss nun gemäß
Frau und ihres Kindes aufstellen.                      § 10 (1) MuSchG auch geprüft werden, ob an dem Ar-
                                                       beitsplatz mögliche Gefährdungen für schwangere
Pflichten der werdenden oder stillenden                oder stillende Frauen bestehen und ob diese durch
Mutter                                                 geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen wer-
Eine werdende Mutter sollte, wie bisher auch, ihren    den können. Diese Beurteilung muss ab 2019 vor-
Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den vo-       liegen, unabhängig davon, ob der Arbeitsplatz aktu-
raussichtlichen Entbindungstag so früh wie möglich     ell von einer Frau besetzt ist oder nicht. Dies soll vor
informieren. Das gilt auch für eine stillende Frau     allem Transparenz und Sensibilität herstellen.
über die Tätigkeit des Stillens. Formvorschriften
existieren dafür nicht. Zum Nachweis der Schwan-       Innerhalb dieser Gefährdungsbeurteilung hat der
gerschaft kann der Arbeitgeber verlangen, dass         Arbeitgeber zu beachten, dass schwangere oder stil-
ihm die Schwangere ein ärztliches Zeugnis oder ein    lende Frauen keine Tätigkeiten ausüben oder keinen
Zeugnis der Hebamme/des Entbindungspflegers            Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein dürfen, die der
vorlegt. Die Kosten für diesen Nachweis muss der      Gesetzgeber bereits als unverantwortbare Gefähr-
Arbeitgeber tragen (§ 9 [6] S. 2 MuSchG).              dung (§ 11 MuSchG) und damit als unzulässig dekla-
ZBB 1 | 2019                                                                   Themenschwerpunkt         13

riert hat. In der Zahnarztpraxis sind dies vor allem     werden. Ob ein arbeitsplatzbezogenes Beschäfti-
Tätigkeiten, bei denen die Mitarbeiter Kontakt mit      gungsverbot ausgesprochen werden muss, kann in
Blut und/oder Speichel haben bzw. haben können.         der Regel nur der Arbeitgeber bestimmen. Praxis-
Dies betrifft unter anderem die zahnärztliche Be-       inhaber, aber auch die werdenden oder stillenden
handlung, Assistenz, Prophylaxe oder die Aufberei-       Mütter können sich bei Unklarheiten und Fragen an
tung von Medizinprodukten. Auch das Tragen von           das LAVG wenden.
Einmalhandschuhen ist zumindest im Umgang mit
kontaminierten Medizinprodukten keine Möglich-           Weiterhin ist zu beachten, dass das Ergebnis der
keit, dem Risiko der Infektionsgefahr vorzubeugen,       durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, die fest-
da auch Nadelstichverletzungen nicht ausgeschlos-        gelegten Schutzmaßnahmen sowie das Angebot
sen werden können.                                       eines Gespräches mit der Frau zu dokumentieren
                                                         sind. Zudem sind alle Personen, die in der Praxis be-
Schutzmaßnahmen festlegen                                schäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungs-
Sobald der Praxisinhaber Kenntnis von einer Schwan-      beurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnah-
gerschaft oder der Tätigkeit des Stillens erlangt, hat   men zu informieren.
er der Frau unverzüglich ein Gespräch über die An-
passungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten.           Weitere Neuerungen in Kürze
Weiterhin muss er Schutzmaßnahmen nach einer             Mehr Schutz bei Fehlgeburt oder behinderten Kin-
Rangfolge festlegen. Dies wäre zuerst die Überprü-       dern: Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten
fung der Umgestaltung der Arbeitsbedingungen. Ist        jetzt insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach
dies nicht möglich, kann der Frau ein anderer geeig-     der Geburt. Außerdem wurde ein Kündigungsschutz
neter zumutbarer Arbeitsplatz, beispielsweise am         für Frauen nach einer nach der zwölften Schwanger-
Empfang, außerhalb des Behandlungszimmers, zu-           schaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.
gewiesen werden. Sollten die Arbeitsbedingungen          Änderungen durch das Mutterschutzgesetz beim
eine Weiterbeschäftigung nicht zulassen, so muss         Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit: Für die Ar-
der Arbeitgeber das arbeitsplatzbezogene Beschäf-        beit zwischen 20 und 22 Uhr wurde ein behördliches
tigungsverbot feststellen und die Frau von der bis-      Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter ande-
herigen Arbeit freistellen. Dieses Beschäftigungs-       rem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären,
verbot ist nicht zu verwechseln mit dem ärztlichen       nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde (in
Beschäftigungsverbot durch einen approbierten            Brandenburg das LAVG) den vollständigen Antrag
Arzt. Dieses wird ausgestellt, wenn durch die Fort-      prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich
führung der Beschäftigung die Gesundheit von Mut-        weiterbeschäftigen. Lehnt das LAVG den Antrag
ter oder Kind konkret gefährdet sind. Dafür muss         nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als ge-
dem Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis vorgelegt         nehmigt. 

                                                                                                      ANZEIGE
14     Themenschwerpunkt                                                                                 ZBB 1 | 2019

Service: Richtiger Arbeitsschutz
ist für Praxisinhaber unerlässlich
Autoren: Dr. Harald Renner, Vorstandsmitglied der LZÄKB | Yvonne Burri, Referat Praxisführung der LZÄKB

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Praxisinhaber, sich im Bereich Arbeitsschutz
durch entsprechendes Fachpersonal betreuen zu lassen. Die Landeszahnärztekammer Bran-
denburg bietet durch Rahmenvertragspartner Unterstützung an.

Ziel des Arbeitsschutzes im Sinne         Maßnahmen in den Praxisalltag              lassen. Die Wahl der entsprechen-
des Arbeitsschutzgesetzes (Arb-           zu integrieren, Arbeitsabläufe             den Fachkraft für Arbeitssicher-
SchG) ist die Verhütung von Un-           zu optimieren und erforderliche            heit und des Betriebsarztes ob-
fällen bei der Arbeit und arbeits-        Dokumente in Rahmen des Qua-               liegt jedem Praxisinhaber selbst.
bedingten Gesundheitsgefahren             litätsmanagements zu erstellen –
sowie die menschengerechte Ge-            bei Bedarf mit Hilfe unserer Ver-          Für die betriebsärztliche und si-
staltung der Arbeit.                      tragspartner.                              cherheitstechnische    Betreuung
                                                                                     (BuS-Dienst) in Zahnarztpraxen
Für den Zahnarzt als Praxisinha-          Das Arbeitssicherheitsgesetz ver-          besteht für jeden Praxisinhaber
ber ist es unerlässlich, Gefahren         pflichtet jedes Unternehmen, sich          die Möglichkeit, sich von einem
zu beurteilen und Risiken zu mini-        im Bereich „Arbeitsschutz“ durch           der unten aufgeführten Rahmen-
mieren. Daraus resultierend ist es        entsprechendes       Fachpersonal          vertragspartner der Landeszahn-
dann eine Aufgabe des gesamten            (Betriebsarzt bzw. Fachkraft für           ärztekammer Brandenburg bera-
Praxisteams, die erforderlichen           Arbeitssicherheit) betreuen zu             ten zu lassen. 

      Arbeitsmedizinischer Dienst                                 Arbeitsschutz Reckling
      Guben (AMD)
      Klaus-Dietrich Knick                                        Dipl.-Ing. Angela Reckling
      Forster Straße 58                                           Wrightallee 8
      Telefon: 03561 / 540997 oder 4105                           12487 Berlin
      E-Mail: amd_guben@t-online.de                               Telefon: 030 / 92126533 oder 0160 / 96678017
                                                                  E-Mail: angela.reckling@gmail.com
      Betreuungsbereiche:                                         Internet: www.arbeitsschutz-reckling.de
      • Bereitstellung arbeitssicherheitstechnischer              Betreuungsbereiche:
        Leistungen im Rahmen der Regelbetreuung                   • Bereitstellung arbeitssicherheitstechni-
      • Bereitstellung arbeitsmedizinischer Leistun-                 scher Leistungen im Rahmen der regel-
        gen                                                          und bedarfsorientierten Betreuung
      • Überprüfung elektrischer Anlagen nach                     • Unternehmerschulungen bei der alternati-
        DGUV Vorschrift 3                                            ven und bedarfsorientierten Betreuung
                                                                  • Brandschutzschulungen

      Eine Zusammenarbeit mit den Rahmenvertragspartnern ist für den Praxisinhaber nicht ver-
      pflichtend. Alternativ können auch andere Anbieter gewählt werden. Detaillierte Informationen
      und weiterführende Links sind in unserem ZQMS zu finden: www.zqms.de.
ZBB 1 | 2019                                                               Themenschwerpunkt         15

Serviceleistungen der Körperschaften im Überblick
LZÄKB: Referat Berufsbildung ZFA
• Beratung zur Berufsausbildung und Umschulung           in besonderen Fällen: vorzeitige Zulassung, ex-
  ZFA sowie Aufstiegsfortbildung ZMV und ZMP             terne Teilnahme
• Führen des Verzeichnisses der Berufsausbil-        •   Erstellen von Dokumenten, Duplikaten und Be-
  dungsverhältnisse im Bereich der LZÄKB                 glaubigungen (ZFA, ZMV, ZMP)
• Beratung zur Abkürzung und Verlängerung der        •   Organisation der Freisprechung ZFA
  Ausbildungszeit                                    •   Schulung der Prüfungsausschüsse
• Betreuung und Beratung der Ausbildungsberater,     •   Schulung der Ausbildenden
  die wiederum als Berater für Fragen rund um die    •   Schulung der Auszubildenden hinsichtlich der Ab-
  Ausbildung zur Verfügung stehen                        schlussprüfung
• Vorbereitung und Durchführung der Zwischen-
  und Abschlussprüfung ZFA sowie von Wiederho-       Ihre Ansprechpartnerin:
  lungsprüfungen                                     Jacqueline Blasseck – jblasseck@lzkb.de
• Zulassung zu Prüfungen ZFA, ZMV und ZMP; auch      0355 38148-13

LZÄKB: Referat Berufsrecht, Schlichtung, Gutachterwesen
• Beratung zu allen Fragen des zahnärztlichen Be-    • Organisation von Schulungen für Privatgutachter
  rufsrechts wie Praxisschilder oder Kollegialität     und Beratungszahnärzte
• Beratung von Patienten/Zahnärzten zu Schlich-      • Koordination der Patientenberatung der LZÄKB,
  tungsfällen                                          Absprachen mit den Beratungszahnärzten
• Durchführung von Schlichtungsverhandlungen
• Vermittlung von Privatgutachtern an Patienten      Ansprechpartnerin:
  oder Gerichte                                      Kerstin Hajasch – khajasch@lzkb.de
• Koordination des Bereitschaftsdienstes             0355 38148-24

  Stichwort Patientenberatungen im Land – organisiert durch die LZÄKB

  Bürger können sich in den Patientenberatungsstellen in Cottbus, Brandenburg a.d.H., Frankfurt
  (Oder) sowie Eberswalde über neue Erkenntnisse in der Zahnmedizin, Möglichkeiten und Risiken
  bei einer zahnärztlichen Behandlung, Festzuschüsse oder Rechnungslegung informieren. Vor Ort be-
  rät jeweils ein von der Kammer berufener Beratungszahnarzt.
  www.lzkb.de Patient

LZÄKB: Sekretariat Geschäftsleitung
• Zusendung der Prophylaxepässe „Mutter & Kind“,     • Ausleihe des Prophylaxekoffers für Schulungen in
  „Vorschulkinder“ sowie „Schulkinder“ – für Kam-      Heimen oder Berufsschulen Altenpfleger
  mermitglieder kostenfrei                           • Ausleihe von Fachbüchern/CDs aus der kammer-
• Zusendung des kostenpflichtigen „Handbuches          eigenen Bibliothek (kostenpflichtig)
  der Mundhygiene“ (Ratgeber für Pflegepersonal
  und unterstützende Personen)                       Ihre Ansprechpartnerin:
• Zusendung der Pflegeampel für Pflegeeinrichtun-    Ulrike Stieler-Jeschke – ustieler-jeschke@lzkb.de
  gen                                                0355 38148-20
16    Themenschwerpunkt                                                                      ZBB 1 | 2019

Zahnärztliche Stelle Röntgen bei der LZÄKB
• Fallbezogene Beratung von Fragen in Zusam-            • Unterstützung der Zahnärzte und der Mitarbeite-
  menhang mit den Prüfungen der Röntgenanlagen             rinnen in Fragen der Fristen, DIN und Pflichten im
• Ausstellung der Fachkunde im Röntgen nach der            Zusammenhang mit dem Betrieb von Röntgenan-
  Vorlage der entsprechenden Zeugnisse (gebüh-             lagen
  renpflichtig)                                         • Hilfestellung bei formalen Meldevorgängen
• Erteilung von Fristverlängerungen zur Aktualisie-     Ihre Ansprechpartnerin:
  rung der Fachkunde nach schriftlichen Antrag-         Gesine Fritzsche – gfritzsche@lzkb.de
  stellungen in begründeten Fällen                      0355 38148-50

LZÄKB: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Umsetzung von Themenvorschlägen im „Zahn-             • Unterstützung der Zahnärzte und Praxismitarbei-
  ärzteblatt Brandenburg“ (ZBB) sowie Rundschrei-          ter bei der Anzeigenschaltung auf www.lzkb.de
  ben BRAND-AKTUELL                                     • Beratung und Freischaltung für die Job- und Pra-
• Konzeptionelles und redaktionelles Begleiten der         xisbörse auf der LZÄKB-Internetseite
  beiden Kampagnen „Landzahnarztpraxen“ (Foto           • Pflege der kompletten Seite www.lzkb.de
  u.r.) und „Fresse polieren“ (Foto u.l.) einschließ-   • Beratung und Schulungen zum Datenschutz
  lich Pflege der dazugehörigen Internet- und Face-     • Organisation der zentralen Aktion der LZÄKB zum
  bookseiten www.landpraxen.de sowie www.                jährlichen „Tag der Zahngesundheit“ im Cottbu-
  diefressepolieren.de (Beispiel unten Mitte: Bei-         ser Tierpark
  trag aus Facebook)                                    Ansprechpartnerin:
• Mitherausgeber der Patientenzeitung „ZahnRat“         Jana Zadow-Dorr – presse@lzkb.de
  – inklusive Pflege der Facebook-Seite                 0355 38148-15
ZBB 1 | 2019                                                              Themenschwerpunkt       17

LZÄKB: Referat Mitgliederverwaltung, Beitragswesen,
Weiterbildung
• Beratung bei Weiterbildungswünschen                • Aufnahme der Praxisbesonderheiten und Thera-
• Prüfung und Registrierung der ermächtigten           pieschwerpunkte für Zahnarzt-Suchdienst im In-
  Zahnärzte zur Weiterbildung laut Weiterbildungs-     ternet sowie Auskünfte gegenüber Patienten und
  ordnung                                              zahnärztlichen Kollegen
• Beratungen zum und Bestätigungen für den elek-
  tronischen Heilberufsausweis (eHBA)                Ihre Ansprechpartnerin:
• Organisation der Fachsprachtests und Kenntnis-     Inga Schulz – ischulz@lzkb.de
  standprüfungen im Auftrag des Landesamtes          0355 38148-14
• Beratung der Zahnärzte bei Beitragsangelegen-
  heiten

LZÄKB: Referat GOZ
• Betreuung der GOZ-Sprechstunde jeden Mitt-
  woch von 15 bis 18 Uhr – durchgeführt von einem
  GOZ-Ausschussmitglied
• Beantwortung von GOZ-Anfragen
• Veröffentlichungen in den kammereigenen Pub-
  likationen                                         Ihre Ansprechpartnerin:
• Aktualisierungen der Onlinevariante des von der    Carola Kirsch
  Kammer zusammengestellten Kurzverzeichnis-         ckirsch@lzkb.de
  ses GOZ/GOÄ/BEMA                                   0355 38148-26

LZÄKB: Referat Fortbildung
• dezentrale Fortbildung mit Kursen in Cottbus und   • Organisation des jährlichen Seniorenausfluges
  Potsdam zu verschiedenen Fachgebieten, insbe-
  sondere zur Praxisführung                          Ihre Ansprechpartnerin:
• Organisation des Zahnärztetages als jährlichen     Margit Harms – mharms@lzkb.de
  Fortbildungshöhepunkt einschließlich des Gesell-   0355 38148-25
  schaftsabends
• Registrierung externer Fortbildungsangebote für
  Zahnärzte im Land Brandenburg

Weitere Serviceleistungen seitens der LZÄKB
Empfang                                              Referat Haushalt | Finanzen

• Koordination der jährlichen Fachexkursionen        • Beratung und Beantwortung zu finanziellen Fra-
• Beratung und Freischaltung für das ZQMS              gen, zum Beispiel zu Steuerbescheiden
• Koordination der Termine für die Patientenbera-    • Abklären von Zahlungsmodalitäten
   tungen in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Ebers-
   walde                                             Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ihre Ansprechpartnerin:                              Anita Hentrich – ahentrich@lzkb.de
Jana Kronesser – jkronesser@lzkb.de                  Christina Rauchegger – crauchegger@lzkb.de
0355 38148-10                                        0355 38148-16 | -17
18   Themenschwerpunkt                                                                   ZBB 1 | 2019

                                                                                                         Fotos: Fotolia
KZVLB: Abteilung Zulassung/Register/Bereitschaftsdienst
Die Abteilung Zulassung/Register/Bereitschafts-        Geschäftsstelle des Berufungsausschusses
                                                       für Zahnärzte im Land Brandenburg (BA):
dienst ist einerseits Bestandteil der Verwaltung der
KZV Land Brandenburg, andererseits werden die          • Beratung in Widerspruchsangelegenheiten des
Mitarbeiter der Abteilung auch für die eigenständi-      BAs
gen Gremien als Geschäftsstelle tätig.                 • Betreuung der Klageverfahren des Berufungs-
                                                         ausschusses
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
für Zahnärzte im Land Brandenburg (ZA):                Geschäftsstelle des gemeinsamen Landesaus-
                                                       schusses der Krankenkassen und Zahnärzte
                                                       für das Land Brandenburg
Beratung in Antragsangelegenheiten wie:
                                                       • jährliche Erstellung des zahnärztlichen und kiefer-
•    Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit      orthopädischen Bedarfsplanes auf der Grundlage
•    Reduzierung des Versorgungsauftrages                der Versorgungs- und Abrechnungszahlen der KZV
•    Umwandlung von Teil- in Vollzulassung
•    Umwandlung von Zulassung in Angestelltenver-      Abteilung    Zulassung/Register/Bereitschafts-
     hältnis                                           dienst
•    Genehmigung von angestellten Zahnärzten (Voll-    • Beratung in Registerangelegenheiten, Erstellung
     zeit, Teilzeit)                                      von Niederlassungsbescheinigungen
•    Zulassung von MVZs                                • Beratung und Antragsbearbeitung in Verfahren
•    Genehmigung von angestellten Zahnärzten in           auf Genehmigung von Assistenten (Vorberei-
     MVZs                                                 tungs-, Entlastungs-, Weiterbildungsassistenten
•    Genehmigung zum Führen einer örtlichen oder          und Assistenten mit Berufserlaubnis) sowie Ver-
     überörtlichen     Berufsausübungsgemeinschaft        tretern für Vertragszahnärzte und angestellte
     (BAG)                                                Zahnärzte
•    Veränderungen in BAGs                             • Niederlassungsberatung, Beratung im Team „Pra-
•    Verlegung des Praxissitzes                           xislotse“ der KZVLB
•    Ruhen der Zulassung oder der Anstellungsgeneh-    • Kostenlose Beglaubigung von Dokumenten für
     migung                                               die Antragsverfahren
•    KZV-übergreifende Berufsausübung (Ermächti-       • Freigabe/Sperrung der SMCB (Praxisausweis)
     gung, KÜBAG)                                      • Fortbildungszertifikate
•    Beendigung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit   Ihre Ansprechpartnerin: Abteilungsleiterin
     (Verzicht auf Zulassung)                          Christiane Ariza Romero Assessorin jur.
                                                       christiane.ariza@kzvlb.de | Tel. 0331 2977-334
ZBB 1 | 2019                                                                 Themenschwerpunkt        19

KZVLB: Abteilung Recht & Verträge

• Rechtliche Beratung von Zahnärzten rund um das         der KZV Land Brandenburg (Beispiel: Broschüre
  Thema „Vertrags(zahn)arztrecht“                        „Herausgabe von Patientenunterlagen“)
  -- wie zum Beispiel Gewährleistung
  -- Zusatzverträge mit Kostenträgern (betr. Endo-     • Zusendung von Informationsmaterial etc. auf
     Behandlung, Kiefergelenkserkrankungen etc.)         Wunsch des Zahnarztes
  -- Recht, Behandlung abzulehnen
  -- Gutachterfragen (Beschwerden gegen Gut-           • Pflege und Aktualisierung des Handbuchs der
     achter/Ablehnung)                                   KZV Land Brandenburg
  -- Kooperationsverträge
  -- Herausgabe von Patientenunterlagen                Ihre Ansprechpartnerin:
                                                       Abteilungsleiterin Angela Linke, Justitiarin
• Bei Mängelanzeigen der Krankenkassen ein-            angela.linke@kzvlb.de
  gehende Rechtsberatung sowie Angebot im              Tel. 0331 2977-338
  Primärkassenbereich, ein sogenanntes Eini-
  gungsgespräch durchzuführen. Wird in diesem
  Einigungsgespräch keine für alle Beteiligten an-
  nehmbare Lösung getroffen, kann der Zahnarzt
  den Prothetikeinigungsausschuss anrufen. Sollte
  der betroffene Zahnarzt auch die Entscheidung
  des Prothetikeinigungsausschusses nicht akzep-
  tieren können, könnte er sich in nächster Instanz
  an unseren Prothetikbeschwerdeausschuss wen-
  den (dies gilt allerdings, wie oben bereits ausge-
  führt, nur im Primärkassenbereich).

• Fertigung von Fachartikeln und Informationsma-
  terial zu wichtigen die vertragszahnärztliche Tä-
  tigkeit betreffenden Themen für das Zahnärzte-
  blatt, Mitgliederrundschreiben und Internetseite

KZVLB: Abteilung Kommunikation/Fortbildung
• Immer auf dem neuesten Stand!                        • Aktualisierung des Starterpakets (für neu zuge-
• Nachlieferung von KZV-Rundschreiben und Zahn-          lassene Vertragszahnärzte)
  ärzteblättern                                        • Zusammenstellung und Aktualisierung des Ein-
• Umsetzung von Themenvorschlägen aus der                reichkalenders
  Zahnärzteschaft im ZBB und im Internet               • Aktualisierung des Handbuchs im Internet
• Abstimmung der Bezugswünsche für den Rund-           • Erstellen von Broschüren und Infoblättern
  schreibenversand (Online- bzw. Druckversion)         • Unterstützung der Bereitschaftsdienstbeauftrag-
• Veranstaltungs- und Schulungsmanagement (An-           ten bei der Veröffentlichung des Bereitschafts-
  und Abmeldungen, Teilnahmebestätigung nach-            dienstes im Internet
  trägliches Ausstellen verlorengegangener Teil-       • Unterstützung bei der Anzeigenschaltung im In-
  nahmebestägigungen)                                    ternet unter www.kzvlb.de
• Erarbeiten von Fortbildungsvorträgen nach Wün-
  schen der Praxisteams                                Ihre Ansprechpartnerin: Abteilungsleiterin
• Regionale Fortbildung entsprechend der Stand-        Christina Pöschel – christina.poeschel@kzvlb.de
  ortwünsche der Praxisteams                           Tel. 0331 2977-337
20   Themenschwerpunkt                                                                    ZBB 1 | 2019

KZVLB: Patientenberatung
Beratung                                             Informationen von Patienten über systemim-
                                                     manente Verfahrenswege und Abgrenzung
• Zweitmeinung zu einem konkreten Heil-und Kos-      • systemimmanente Verfahrenswege der Planungs-
  tenplan (durch Beratungszahnarzt)                    und Mängelbegutachtung und des Schlichtungs-
• Beratung hinsichtlich des Leistungsanspruchs         verfahrens bei der Landeszahnärztekammer
  des Versicherten gegenüber der Krankenkasse        • Mitgliedschaft, Kassenwechsel, Zusatzversiche-
• mögliche Behandlungsalternativen                     rungen
• Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung             • Zuständigkeiten bei mehreren in Frage kommen-
• Ursachen und Häufigkeiten, Risikofaktoren einer      den Kostenträgern/Gesundheitsdienstleistern
  Krankheit
• Überblick über Möglichkeiten zur Prophylaxe        Service für Patienten
• Erläuterungen von Nutzen und Risiken               • Bonusbestätigung, wenn Zahnarzt für den Pati-
• allgemeine zahnmedizinische Voraussetzungen          enten nicht mehr erreichbar ist
• Informationen zu Durchführung und Ablauf           • Rechnungsprüfung auf Wunsch des Patienten
                                                     • Zahnarztsuche (z. B. mit Spezialgebieten)
Unterstützung im Konfliktfall                        • Adressen, Verbraucherinformationen
                                                     • Zusammenarbeit mit anderen Behörden/Organi-
• bei Konflikten mit den Krankenkassen (Hilfestel-     sationen (z. B Kriminalpolizei, Betreuer, Pflege-
  lung zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen           einrichtungen)
  den Kostenträger)
• bei Konflikten mit dem behandelnden Zahnarzt       Ihre Ansprechpartnerinnen:
  (Patientenrechtegesetz, z. B. Herausgabe der Pa-   Cornelia Braun – Tel. 0331 2977-115
  tientenunterlagen, Berufspflichten, Verhaltens-    Sybille Bohnet – Tel. 0331 2977-112
  normen)                                            patientenberatung@kzvlb.de 

                                    Auflösung von Seite 10

                                    Haben Sie sich getestet und die richtige Antwort gefunden?

                                    Auf dem oberen Foto sieht zwar alles auf den ersten Blick ordent-
                                    lich aus. Jedoch ist es nicht empfehlenswert, Gefahrstoffe (H2O2)
                                    umzufüllen, da hierfür hohe Sicherheitsmaßnahmen gelten. Un-
                                    gefährliche Produkte (Vaseline) sind mit Auffülldatum zu verse-
                                    hen. Auch bei der Anfärbelösung (Prophylaxe) sollte aufgrund
                                    schlechter Reinigungsmöglichkeiten und Angriff des Mobilars auf
                                    das Umfüllen verzichtet werden. Zum Reinigen von rotierenden In-
                                    strumenten sollte anstelle einer Metall- eine Nylonbürste verwen-
                                    det werden, die nur im Aufbereitungsraum gelagert und benutzt
                                    werden darf.

                                    Das untere Foto ist ein sehr gutes Beispiel für die Darstellung von
                                    Prophylaxeartikeln oder anderen Beratungsmodellen für Patien-
                                    ten. Die Materialien befinden sich geschützt in einem Schaukas-
                                    ten, der gut zu reinigen und zu desinfizieren ist. 
ZBB 1 | 2019   21
22     Praxis                                                                                            ZBB 1 | 2019

Was dürfen nicht-zahnärztliche
Mitarbeiter – und was nicht?
Autoren: Dr. Harald Renner, Vorstandsmitglied der LZÄKB | Yvonne Burri, Referat Praxisführung der LZÄKB

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Delegation von Aufgaben möglich, wenn Praxis-
mitarbeiter für die zu übertragenen Aufgaben ausreichend qualifiziert sind. Das ist zurzeit
insbesondere dann ein Thema, wenn es um eine Betreuung im Pflegeheim geht.

Die Leistungen nach Bema-Nr.                                                         Ob eine ausreichende Qualifikati-
174a/b (PBa/PBb) sind als vor-                                                       on vorliegt, entscheidet der Zahn-
bereitende, unterstützende und                                                       arzt in eigener Verantwortung.
ergänzende    Tätigkeiten    vom                                                     Insbesondere die Fortbildungs-
Zahnarzt delegierbar, soweit die                                                     ordnungen der Landeszahnärz-
Delegation ausschließlich „die                                                       tekammern, aber auch die Fort-
Beurteilung des Pflegezustandes                                                      bildungsinhalte privater Anbieter
der Zähne, des Zahnfleisches, der                                                    sind hierfür ein Indiz. Ebenso kön-
Mundschleimhaut und des Zahn-                                                        nen praxisinterne Fortbildungen
ersatzes“ sowie eine reine „Mund-                                                    oder der Besuch einzelner Kurse
                                           Foto: proDente e.V/ Johann Peter Ki

gesundheitsaufklärung“ umfasst.                                                      dem Befähigungserwerb dienen.

Ausschließliche                                                                      Grundsätzlich gilt, dass nach
Zahnarztleistungen ...                                                               Zahnheilkundegesetz der Zahn-
Die Feststellung/Diagnostik von                                                      arzt zur persönlichen Leistungser-
Zahn-, Mund- und Kiefererkran-                                                       bringung verpflichtet und persön-
kungen ist ausschließlich dem                                                        lich gegenüber dem Patienten für
Zahnarzt vorbehalten. Die sich                                                       die gesamte Behandlung verant-
aus den Beurteilungen eventuell                                                      wortlich ist. Die persönlichen Leis-
                                          Was genau ist möglich bei der
ergebenden Festlegungen des               Delegation zahnärztlicher Leistungen       tungen des Zahnarztes umfassen
weiteren Präventions- und The-            nach § 22 SGB V Nr. 174a?                  einen Kernbereich höchstpersön-
rapiebedarfes obliegt ebenfalls                                                      lich zu erbringender Leistungen
ausschließlich dem Zahnarzt.              (ZHG) auslegt. Nach ZHG muss               sowie bestimmte unterstützende
Der Zahnarzt muss die Indikati-           der Zahnarzt sicherstellen, dass           Teilleistungen, die nach dem ZHG
on einer Präventions- bzw. Be-            seine nicht-zahnärztlichen Mitar-          § 1 Abs. 5, 6 an qualifizierte nicht-
handlungsmaßnahme stellen und             beiter zur Erbringung der konkre-          zahnärztliche Mitarbeiter dele-
deren Endergebnis beurteilen.             ten Leistung ausreichend qualifi-          giert werden dürfen.
Auch eine Aufklärung im (zahn)            ziert sind.
medizinischen Sinne (Präven-                                                         Der Zahnarzt entscheidet letzt-
tions-, Therapiebedarf, Alternati-        ... aber delegierbar ist:                  endlich am Ende darüber, was er
ven, finanzielle Implikationen, Ne-       Voraussetzung für eine Delega-             an dafür qualifiziertes Assistenz-
benwirkungen, usw.) steht unter           tion ist nach dem ZHG, dass der            personal delegiert, denn er haftet
Zahnarztvorbehalt.                        jeweilige Mitarbeiter über eine            bei möglichen Fehlern der Assis-
                                          abgeschlossene Ausbildung im               tenz. Deshalb empfiehlt sich eine
Eine Erweiterung des Delegati-            Sinne des Berufsbildungsgeset-             objektive Qualifikation (wie die
onsrahmens der BZÄK ist aus un-           zes verfügt. Der Mitarbeiter muss          anerkannten Aufstiegsfortbildun-
serer Sicht entbehrlich, da er le-        ferner für die übertragene Aufga-          gen zur ZMP, ZMF beziehungswei-
diglich das Zahnheilkundegesetz           be ausreichend qualifiziert sein.          se zur DH).
Sie können auch lesen