Zahnärzteblatt Brandenburg - Landeszahnärztekammer Brandenburg
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Zahnärzteblatt Brandenburg Offizielles Mitteilungsblatt für die Zahnärzte im Land Brandenburg Ausgabe 1 | Februar 2019 So viel Service wie möglich ... Angebot der Körperschaften Seite 10 HORIZONTE Zeit für gute Gespräche mit der Gesundheitsministerin > Seite 6 Delegation Was dürfen nicht-zahnärztliche Mitarbeiter – und was nicht? > Seite 22 Amtlich Satzungen zur Änderung der Hauptsatzung und Wahlordnung der LZÄKB > Seite 33
ZBB 1 | 2019 Die Seite 3 Wenn Jens Spahn zu regieren beginnt ... Die gesundheitspolitische Entwicklung in Berlin lässt uns gegenwärtig manchmal nur noch mit einem offenen Mund dastehen. Jens Spahn beginnt zu regieren. Zu diesem Zwecke hat er das sperrig klingende „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ eingebracht. Es ist wieder ein sogenanntes Rucksack- oder Omnibusgesetz – in diesem Gesetz sind also die verschiedensten Veränderungen versteckt. Den Namen bekam es davon, dass Jens Spahn meinte, die niedergelassenen Ärz- te müssten mindestens 25 Stunden in der Wochen Sprechstunde an- bieten. Ob sie dann noch zu Hausbesuchen fahren könn(t)en, hat sich Foto: BZÄK Herr Spahn dabei bestimmt nicht überlegt. Wir würden ja alle gern noch mehr Sprechzeiten anbieten, wenn uns nicht die liebe Bürokratie zusätzlich zu anderen Arbeiten zwingen würde. So liegt die normale Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Arbeitszeit eines Zahnmediziners oder Arztes heute deutlich über 50 Präsident der LZÄKB Wochenstunden und wäre in anderen Bereichen schon längst ein Fall der Gewerkschaft beziehungsweise Gewerbeaufsichtsämter. Doch damit nicht genug. In einigen Passagen des Gesetzes möchte Jens Spahn gern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) entmachten, um als Ministerium selbst vorschreiben können, welche Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden oder auch nicht. Ebenso beabsichtigt er 51 Prozent der Gesellschaft für Telematik zu übernehmen, um auch dort das Sagen zu haben. Diese letzten beiden Punkte sind eine politische Kehrtwende von der Gesundheitspolitik der vergangenen knapp siebzig Jahren! Die gesund- heitliche Versorgung wurde von der Selbstverwaltung organisiert. Das mag manchem zu langsam gehen. Doch im Wesentlichen hat sich die- ses System bewährt. Sicherlich möchten viele mehr Leistungen oder mehr Geld – aber trotzdem liegt das deutsche Gesundheitswesen nach wie vor an der Spitze Europas. Ich bin gespannt, wie dieser politische Richtungswechsel im Parlament ankommt. Wenn Herr Spahn meint, sein Ministerium möchte diese Rolle einnehmen, dann muss er auch wissen, dass dann alle Misserfolge, Pleiten oder sonstige Pannen na- türlich dem Ministerium zugeschrieben werden. Noch etwas ganz anderes: Zurzeit findet die Einführung der Telematik- infrastruktur statt. Dabei wird auch ein „SIS“ (Sicherer-Internet-Ser- vice) auf dem Konnektor angeboten. Die Nutzung dieses Services ist freiwillig. Wenn Sie das „SIS“ auf Ihrem Praxisrechner mit installieren, sind Sie zunächst gegen Angriffe auf die Zugangs-Ports Ihres Com- puters geschützt. Allerdings kommen heute weit über 95 Prozent der Cyber-Angriffe über den E-Mailverkehr. Sie müssen also ganz sicher sein, dass keiner der Praxismitarbeiter oder auch Sie selbst in Versu- chung geraten, einen falschen Anhang in einer E-Mail zu öffnen. Zu diesem Thema werden wir im nächsten Rundschreiben ausführlicher informieren. Ihr Jürgen Herbert
4 Inhalt ZBB 1 | 2019 Die Seite 3 Wenn Jens Spahn zu regieren beginnt ... 3 Berufspolitik Neues aus der Vorstandsarbeit der Kammer 5 „HORIZONTE“ – Neujahrsempfang in Potsdam 6 Präventionsausschuss: Ihre Unterstützung wird gebraucht 7 Seite 7 – Der Präventions- ausschuss tagte und bittet AS Akademie – was steckt dahinter? 8 um Unterstützung Wer ist hier scheinheilig? 9 Themenschwerpunkt Damit der Service stimmt 10 Wieder sehr gut angenommen: Praxisberatung der LZÄKB 10 ZQMS – ein Arbeitsmittel für alle Zahnärzte 11 Die schwangere oder stillende Mitarbeiterin in der Praxis 12 Richtiger Arbeitsschutz ist für Praxisinhaber unerlässlich 14 Serviceleistungen der Körperschaften im Überblick 15 Seite 10 – Service: Kammer Praxis und KZV mit umfangreichen Was dürfen nicht-zahnärztliche Mitarbeiter – und was nicht? 22 Leistungen im Angebot Neuzulassungen in der KZVLB 24 Vorsicht bei fremden Kursangeboten 26 Neue BEMA-Positionen: Kurzverzeichnis online aktualisiert 26 Recht Entzug der Approbation wegen Abrechnungsbetruges 27 Ein Extra-Fall zum Raten (Auflösung Seite 41) 27 Abrechnung Fragen und Antworten 28 Seite 43 – KZVLB wirbt bei Berufsbildungsmesse in Amtliche Mitteilungen der Landeszahnärztekammer Brandenburg Teltow um Praxismitarbeiter Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 33 Zweite Satzung zur Änderung der Wahlordnung 34 Wahl der nichtrichterlichen Beisitzer 34 Inhaltsverzeichnis ZBB – Jahrgang 29/2018 35 Privates Gebührenrecht Rechtsicherer Umgang mit dem Basistarif 38 Wissenswertes Seite 46 – Pfaff Berlin bietet Datenschutzecke | Rezensionen 41 ein Intensivseminar für Berufsbildungsmesse Teltow | Gemeinsames Charity-Golfturnier 43 ZMPs Ausfallregelung nicht an allen Berufsschulen gleich 44 Preisausschreibung | Umfrage für junge Praxisinhaber 45 Fortbildung Die parodontale Vorbehandlung: Ein Intensivseminar für ZMPs 46 Brandschutzhelfer und andere Kurse für die Praxisführung 47 Termine | Impressum | Verlagsseite 48
ZBB 1 | 2019 Berufspolitik 5 Neues aus der Vorstandsarbeit der Kammer Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vizepräsidentin der LZÄKB Etwa einmal im Monat treffen sich der Präsident, die Vizepräsidentin sowie die Beisitzer des Vorstandes gemeinsam mit dem Geschäftsführer der LZÄKB, Ass. jur. Björn Karnick, zur ihrer regulären Sitzung. Welche Themen hatten im Dezember und Januar Vorrang? Telematik – ePA ... Im Grund berichtet in jeder Vor- standssitzung der Präsident, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, über seine Aufgaben als Telematik- referent für die Bundeszahnärz- tekammer (BZÄK). Er begleitet verantwortlich den Aufbau der Telematikinfrastruktur von der Planung an für den Vorstand der BZÄK. Im November 2018 führ- Foto: Birgit Keilbach te Jürgen Herbert beispielsweise ein Gespräch mit Dr. Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter beim Bundesgesundheitsministerium. Gesprächsthema war die elekt- Dr. Thomas Herzog (M.) besuchte als Vorstandsmitglied für das Referat Berufsbildung ronische Patientenakte (ePA) als die Bildungsmesse IMPULS Anfang dieses Jahres in Cottbus. Hier ist seit 16 Jahren die zentrales Element der vernetz- Kammer stets mit einem Stand vertreten, um für das Berufsbild der „Zahnmedizini- schen Fachangestellten“ (ZFA) zu werben. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer der ten Gesundheitsversorgung. Hier LZÄKB, Ass. jur. Björn Karnick (r.) und Jacqueline Blasseck (l.) vom Referat Berufsbil- sollen bis spätestens 31. März dung planten sie die nächsten Maßnahmen innerhalb der Kampagne „Die Fresse polie- ren“ – siehe auch www.diefressepolieren.de. Hier können unter anderem Zahnärzte 2019 die Voraussetzungen da- ihr Angebot eines Ausbildungsplatzes einstellen oder Schüler sich auf der Suche nach für geschaffen werden, dass die einem Ausbildungsplatz für ZFAs einschreiben. Das Thema „qualifizierte Praxismitar- ePA in der Telematikinfrastruktur beiter“ steht regelmäßig auf der Tagesordnung des Vorstandes. eingesetzt werden kann. Weitere Arbeitsgespräche im Hause der Bald Brandschutzkurse BZÄK waren dazu erforderlich. dass bei der BZÄK der Ausschuss Dr. Harald Renner informierte „Mutterschutz“ gegründet wurde. Spende für die Sternsinger in der Dezember-Sitzung über Es ist inzwischen eine gute Tra- Gespräche mit Dipl.-Ing. Klaus Vorbereitung dition, dass die Sternsinger die Dietrich Knick vom AMD Guben Kammerversammlung Geschäftsstelle der Kammer sowie Ing. Angela Reckling, Ar- In Vorbereitung der nächsten besuchen und segnen. Der Vor- beitsschutz. Dabei entstand die Kammerversammlung am 30. stand beschloss, das Anliegen der Idee, den Zahnarztpraxen Brand- März (siehe Terminankündigung Sternsinger – „Wir gehören zu- schutzkurse anzubieten. Diese BRAND-AKTUELL Nr. 1/2019) war sammen – in Peru und weltweit“, Kurse werden ab 2020 innerhalb eine Empfehlung zur Änderung so das Motto der Aktion 2019 – in der dezentralen Fortbildung zum der Berufsordnung zu erarbeiten. diesem Jahr mit einer Spende von Angebot der Kammer gehören. Außerdem war die Tagesordnung 250 Euro zu unterstützen. Zudem berichtete Dr. Renner, abzustimmen.
6 Berufspolitik ZBB 1 | 2019 „HORIZONTE“ – Neujahrs- empfang in Fotos: Michael Lüder Potsdam Autor: ZBB-Redaktion Rund 400 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport aus ganz Brandenburg waren der Einladung von 15 brandenburgischen Kammern und des Landesver- bandes der Freien Berufe zum elften gemeinsamen Neujahrsempfang HORIZONTE gefolgt. oben rechts: Gehört zur Tradition des Neujahrsempfanges der (v.l.n.r) Peter Noack, KVLB-Vorsitzender, Gesundheitsministerin brandenburgischen Kammern: Gruppenbild mit dem Minister- Susanna Karawanskij, Dipl.-Med. Frank-Ullrich Schulz, Präsident präsidenten und allen beteiligten Präsidenten der Kammern der LÄKB, Thomas Bartha, MAFGF, Dipl.-Stom. Jürgen Herbert Jürgen Herbert, Präsident der Schwierzy, ergänzte, dass diese Jahren noch immer nicht erreicht LZÄKB, hatte Gelegenheit, am zufriedenstellende Lage nur durch sei. Ein Unterschied, der ganz Rande der Veranstaltung ein Ge- die Schwierigkeit getrübt sei, ge- Deutschland schade. Angesichts spräch mit Gesundheitsministerin eignetes Personal zu finden. „2019 des bevorstehenden Struktur- Susanna Karawanskij sowie deren geht es um die Weichenstellung in wandels in der Lausitz forderte Abteilungsleiter Thomas Bartha unserer Gesellschaft und in Euro- Woidke von der Bundesregierung zu führen. Auf seine Einladung hin pa. 2019 ist Wahljahr. Unsere posi- wirksame Stützungsmaßnahmen nahmen zudem die beiden Vertre- tive Entwicklung wird sich fortset- für die Region: „Wenn der Bund ter der brandenburgischen Ärzte- zen, wenn weniger auf Egoismus Entscheidungen trifft, die direkt schaft, Peter Noack und Dipl.-Med. und Polarisierung und stattdessen in Strukturen eingreifen, muss er Frank-Ullrich Schulz, am Empfang auf Gemeinwohl gesetzt wird – bereit sein, diese Region zu un- und dem Gespräch teil. wie bei den Freien Berufen.“ terstützen. Klimaschutz wird nur dann erfolgreich funktionieren, Der Präsident der Handwerks- Modell Lausitz wenn wir es schaffen, in den Koh- kammer Potsdam, Robert Wüst, Das Grußwort der Landesregie- leregionen – in Europa sind das verwies in der Begrüßung auf rung hielt Brandenburgs Minister- 41 – für eine gute wirtschaftliche die gute konjunkturelle Entwick- präsident Dr. Dietmar Woidke. Er Entwicklung zu sorgen. Wenn die- lung im Land, der Präsident des stellte die Frage nach der Gleich- se Region einen Strukturbruch er- Landesverbandes der Freien wertigkeit der Lebensverhältnisse leidet, wird es niemand nachma- Berufe (LFB), Zahnarzt Thomas in ganz Deutschland, die nach 30 chen.“
ZBB 1 | 2019 Berufspolitik 7 Ihre Unterstützung wird gebraucht Autorin: Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Vizepräsidentin der LZÄKB Der Präventionsausschuss der LZÄKB tagte und kam zu verschiedenen Empfehlungen, zum Beispiel in Zukunft die Notaufnahmen des Landes mit Zahnrettungsboxen auszustatten. Außerdem geht ein Aufruf an engagierte Kollegen für eine künftige Arbeitsgruppe. Zahnunfälle in der Schule und in der Freizeit sind immer sehr dramatisch. Insbesondere dann, wenn ein Zahn komplett herausgeschlagen wurde. Ist eine Zahnrettungsbox in der Nähe, kann in vielen Fällen der größte Schaden abgemildert werden. Aus die- sem Grund sind seit 2012 alle brandenburgischen Fotos: Jana Zadow-Dorr Grundschulen und Horte mit diesen Boxen ausge- stattet. Die Aktion wurde unterstützt von der Un- fallkasse Brandenburg sowie der LZÄKB und orga- nisiert durch die Firma zahnexperten24. Inzwischen sind auch Sportvereine, insbesondere die für Kon- taktsportarten, mit Zahnrettungsboxen versorgt. Die Idee, Tankstellen mit solchen Boxen als Notan- Dr. Petra Haak berichtete über Trends in der Mundgesundheit laufstelle für Unfälle am Wochenende zu versorgen, sowie über messbare Ergebnisse von 25 Jahren Gruppenprophy- fanden die Mitglieder des Präventionsausschusses laxe im Land Brandenburg. Ulrike Stieler-Jeschke (r.) betreut seitens der Kammer den Ausschuss und versendet unter ande- weniger optimal. Angeregt wurde, dass stattdessen rem auf Wunsch die Prophylaxepässe an Zahnarztpraxen. die Notaufnahmen der Krankenhäuser mit Zahnret- tungsboxen ausgestattet werden sollten. zunehmend wahrgenommen. Hier regt der Präven- Hilfe beim Nachbau von Prophylaxekoffern tionsausschuss an, im Rahmen der Fortbildungsver- Für die Schulung von Pflegepersonal und pflegen- anstaltung des Arbeitskreises Alterszahnheilkunde den Angehörigen hält die Kammer in jeder Bezirks- und Zahnheilkunde für Menschen mit Behinderun- stelle einen Demonstrationskoffer mit Materialien gen „Demenz“ als Themenschwerpunkt zu wählen. zur Mundhygiene und zur Unterstützung bei der Um den Kollegen den Umgang mit demenzkranken Durchführung mit einem entsprechenden Power- Patienten zu erleichtern, ist ein Informationsflyer für point-Vortag bereit. Werden von Kollegen sehr oft Zahnärzte und Praxispersonal und ein Informations- Schulungen durchgeführt, ist es oft mühsam, den flyer für pflegenden Angehörige geplant. sogenannten Prophylaxekoffer immer wieder aus- zuleihen. Für den Fall, dass eine Praxis sich einen eigenen Beratungskoffer zulegen möchte, soll eine Haben Sie Interesse an einer Mitarbeit in Zusammenstellung der bisher enthaltenen Artikel einer Arbeitsgruppe? und ihre Verwendung als Anleitung erarbeitet wer- Für die Erstellung des Informationsmaterials für Demenz- den. Diese wird auf der Internetseite www.lzkb.de kranke wird Unterstützung gebraucht. Darüber hinaus suchen wir interessierte Kollegen für weitere Projekte eingestellt. und Vorhaben im Bereich der Alterszahnheilkunde und der Behandlung von Menschen mit Behinderungen. Infos für Demenzkranke geplant Haben Sie entsprechende Erfahrungen? Dann melden Sie sich bitte bei der Landeszahnärztekammer: Das Thema Demenz wird in unserer stetig altern- ustieler-jeschke@lzkb.de den Bevölkerung inzwischen in jeder Zahnarztpraxis
8 Berufspolitik ZBB 1 | 2019 AS Akademie – was steckt dahinter? Autorin: Dr. Romy Ermler, Vorstansmitglied der LZÄKB Hinter „AS Akademie“ verbirgt sich die Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Pra- xismanagement. Sie steht unter der Schirmherrschaft von BZÄK und KZBV. Zu den Trägerkör- perschaften gehört auch die Landeszahnärztekammer Brandenburg. Zum 10. Studiengang der AS Akademie gehören aus dem Land Brandenburg Dr. Romy Ermler sowie Manja Gampe (erste Reihe 5. und 6. v.l.). Anmeldungen für den 11. Studiengang 2020/2021 werden bereits entgegen genommen. Der Schwerpunkt der Studieninhalte liegt in der ge- Der Studiengang ist geeignet für alle Kollegen, de- sundheitsökonomischen Qualifizierung von Zahn- nen unsere Selbstverwaltung am Herzen liegt und medizinern. Die berufspolitische Fortbildung hat das die sich zukünftig für unseren Berufsstand stärker Ziel, das Bewusstsein der Freiberuflichkeit zu stär- engagieren wollen. ken und die standespolitische Gestaltung unserer Selbstverwaltung mit Fachwissen zu ergänzen. Öko- Das Studium wird berufsbegleitend über zwei Jah- nomische, juristische, sozialmedizinische sowie ge- re durchgeführt. Etwa sechs Wochenenden pro Jahr sundheits- und sozialpolitische Kenntnisse werden muss man einplanen. Die berufsbegleitenden Veran- vermittelt. staltungen finden bundesweit, beispielsweise in Ber- lin, Hannover, Kiel oder Münster, statt. Wissen ist überall praktisch anwendbar Das hört sich langweilig und staubtrocken an, ist es Der nächste Studiengang startet im März 2020. Wer aber nicht. Das vermittelte Wissen ist breit gefä- Interesse hat, sollte sich auf der Internetseite www. chert und nicht nur theoretisch, sondern auch prak- zahnaerzte-akademie-as.de informieren. Das Curri- tisch anwendbar. Man erweitert seinen Wissenshori- culum gewährleistet eine erfolgreiche Teilnahme an zont auch für die Arbeit in der täglichen Praxis. Die den Veranstaltungen binnen zwei Jahre. kollegialen Abende nach dem Unterricht bieten eine gute Plattform zum fachübergreifenden Austausch. Melden Sie sich gern bei Die Seminare geben in spannenden Diskussionsrun- einer Ihrer Körperschaften den Impulse zu aktuellen sozial- und gesundheitspo- Interessierte können sich gerne bei der Landeszahn- litischen Themen. Aber auch der Spaßfaktor kommt ärztekammer oder der KZV Land Brandenburg mel- nicht zu kurz. den: info@lzkb.de oder info@kzvlb.de.
ZBB 1 | 2019 Berufspolitik 9 Wer ist hier scheinheilig? Statement des Vorsitzenden der KZV Hamburg und der IGZ, Dr./RO Eric Banthien zur MVZ-Debatte In der Ausgabe 49/2018 der dzw erschien ein In- kann viele Gründe geben, ein Zahnärztliches Medi- terview zu investorbetriebenen Zahnarztpraxen, zinisches Versorgungszentrum zu gründen; der häu- in dem behauptet wurde, dass die KZBV völlig am figste ist, dass man dann mehr Zahnärzte anstellen Thema vorbeirede. Dass sie die Ziele und Wünsche kann. Wenn es denn in zahnärztlichem Besitz bleibt, der jungen Generation der Zahnärzte nicht nur nicht mögen die Kollegen die Finanzierung machen, mit kenne, sondern durch ihre Politik gegen investorbe- wem sie wollen. Man muss sich nur darüber im Kla- triebene ZMV-Z sogar aktiv untergrabe und hinter- ren sein, dass man in einem MVZ eher riskiert, in der treibe. Und dass sie damit eine scheinheilige Diskus- Folge fremdgesteuert zu werden. sion betreibe. Das eigentliche Thema aber sind ZMV-Z, die von Auch wurde dargestellt, dass von 126 ZMV-Z, deren großen Private Equity Fonds aufgekauft und als Ket- Gründung eine bestimmte Kanzlei begleitet habe, ten betrieben werden. Geradezu rührend in ihrer Na- nur 59 Prozent in Mittel- und Großstädten angesie- ivität ist dabei die Bemerkung des am Interview be- delt sind. Die Initiative des Kollegen Christopher teiligten Rechtsanwaltes, wonach die „vielzitierten Grau, durch Gründung eines ZMV-Z die Versorgung Heuschrecken“ angeblich „nicht in einen so anstren- im ländlichen Raum Ostfrieslands längerfristig zu si- genden und kleinteiligen Markt wie den Zahnarzt- chern, wurde ausgiebig vorgestellt. markt“ investieren. Fünf Minuten Internet-Recherche hätten ihn auf die Spur z.B. der Colosseum Dental Dazu ist festzustellen, dass eine Initiative wie die des Group gebracht, die der Jacobs Holding gehört und Kollegen Grau natürlich zu begrüßen ist. Ob er dazu sich anschickt, „Europas größter Zahnarzt“ zu wer- unbedingt die Hilfe eines Finanzinvestors brauch- den. Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang auch te, kann ich nicht beurteilen, gefährlich finde ich es die Lektüre der dzw gewesen. Vor nicht allzu langer allemal. Und dass diese Praxis in jeder Diskussion Zeit erschien dort der Artikel „Die Heuschrecken hervorgekramt wird und als Feigenblatt dienen soll, kommen – Ende der Einzelpraxis in Sicht?“. wirft ein ganz neues Licht auf die Frage der Schein- heiligkeit. Verfasst wurde der Artikel übrigens vom Chefredak- teur der dzw, der auch das Interview geführt hat. Aber das alles geht doch völlig am Thema vorbei. Da frage ich mich, wo blieb denn die Nachfrage des Wenn eine Kanzlei 126 Kollegen dabei hilft, ein ZMV- doch offensichtlich besser informierten Journalisten? Z zu gründen, ist das ja per se nicht zu verurteilen. Es Auch hier vielleicht ein Fall von Scheinheiligkeit? Die größten MVZ-Ketten in Deutschland Name Standorte Meindentist 7 Dr. Z 23 Zahnstation GmbH 6 MVZ-Gruppe Dr. Eichenseer 13 Dencia/MVZ Sachsen Praxen GmbH 5 DDent MVZ GmbH 12 Dr. Markus Stredicke & Kollegen 5 MVZ-Gruppe Dr. Hansen 11 Dr. Masur & Kollegen 5 Fair Doctors 8 Kieferorthopädicum MVZ GmbH 5 Dres. Tausend & Hirschmann 7 Par Aixcellence 5
10 Themenschwerpunkt ZBB 1 | 2019 Damit der Service stimmt Autoren (wenn nicht anders genannt): Abteilungen der Landeszahnärztekammer und der KZVLB Brandenburgische Zahnärzte sind Mitglied der Landeszahnärztekammer und der Kassenzahn- ärztlichen Vereinigung. Beide Körperschaften bieten dem gesamten Praxisteam und Patienten einen umfangreichen Service. Auf den folgenden Seiten fassen wir die Leistungen zusammen. Ein inzwischen sehr nachgefragter Service der Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) ist die Praxisberatung zum Thema Arbeitsschutz und Hygiene. Dieser Service wird beispielsweise von einer Praxis in Vorbereitung einer Praxisbegehung gebucht. Hier im Bild links besuchte Anne Neubert, Referat Praxisführung, ein Praxisteam, welches von sich aus überprüfen wollte, wie es bei Hygiene und Arbeitsschutz aufgestellt ist. Die Meinung danach: „Die Beratung war Spitze! Wir wurden auf einige Dinge aufmerksam gemacht, die geändert werden müssen. Darüber hinaus erhielten wir Einblick in Forderungen seitens des Gesetzgebers, die mir als Praktiker sehr unrealistisch erscheinen, aber die eben erfüllt werden müssen.“ – Testen Sie sich selbst: Wie bewerten Sie die beiden Situationen auf den Fotos rechts? Die Auflösung erfolgt auf der Seite 20. (Fotos: Anne Neubert und Praxis) Wieder sehr gut angenommen: Praxisberatung der LZÄKB Das Referat Praxisführung ist seit vergangenem Jahr mit zwei Kolleginnen besetzt. Zu einem wichti- gen Standbein gehört inzwischen die Praxisberatung vor Ort zur Hygiene sowie zum Arbeits-, Daten- und Mutterschutz. Ein Schwerpunkt beim Gespräch vor Ort sowie den telefonischen Beratungen stellt zudem die geforderte Mitarbeiterqualifikation in Praxen dar. Lesen Sie dazu auch den Beitrag auf Seite 22. Darüber hinaus ist es möglich, dass sich Zahnärzte bzw. Praxismitarbeiter in direkter Vorbereitung einer Praxisbegehung im Referat telefonisch beraten las- sen können. Eine gute Vorbereitung für eine Praxis- begehung ist das von der Kammer kostenfrei ange- Ihre Ansprechpartnerinnen: botene Zahnärztliche QualitätsManagementSystem (ZQMS). Wer hier Hilfe benötigt, ist im Referat eben- Anne Neubert – aneubert@lzkb.de, 0355 38148-27 falls an der richtigen Stelle (siehe rechte Seite). Yvonne Burri – yburri@lzkb.de, 0355 38148-28
ZBB 1 | 2019 Themenschwerpunkt 11 QualitätsManagementSystem – ein Arbeitsmittel für alle Zahnärzte Autoren: Dr. Harald Renner, Vorstandsmitglied der LZÄKB | Yvonne Burri, Referat Praxisführung der LZÄKB Das Zahnärztliche QualitätsManagementSystem der Landeszahnärztekammer Brandenburg „ZQMS und ZQMS-ECO“ steht allen Mitgliedern zur Verfügung, also Praxisinhabern genauso wie angestellten Zahnärzten! Das ZQMS ist auch für Neustarter im Land sehr hilfreich. Das ZQMS wurde erstellt, um niederzulassen oder eine Praxis Praxisinhaber und angestellte zu übernehmen. Praxisneugrün- Zahnärzte dabei zu unterstüt- der und diejenigen, die eine Pra- zen, den gesetzlichen Anforde- xis übernehmen wollen, stehen rungen gemäß § 135a Ab. II SGB vor einer großen Herausforde- V im Bereich des zahnärztlichen rung. Was ist also als Existenz- Qualitätsmanagements gerecht gründer zu tun und zu beachten? zu werden. Weiterhin gibt es dem Praxisinhaber betriebswirtschaft- ZQMS – das ist Service von A wie Arbeits- Grundsätzlich alles rechtzeitig sicherheit bis V wie Verbesserungsma- liche Unterstützung. nagement. Und er steht jedem Zahnarzt planen und in Angriff nehmen! kostenfrei zur Verfügung. Für den angestellten Zahnarzt Interessierten stellt die LZÄKB können zum Beispiel folgende As- beitet und ausgedruckt werden zahlreiches Informationsmaterial pekte interessant sein: können. Integrierte Links leiten und viele Checklisten zur Verfü- • Datenschutz auf weitere Seiten, die wertvolle gung. Das Referat Praxisführung • Privatzahnärztliche Rech- Informationen und Tipps liefern. (siehe dazu auch Seite 10) un- nungsstellen terstützt Sie bei der Planung und • Röntgen Sind Fragen zum Thema Quali- vermittelt Kontakte zu Behörden • Behandlungsabläufe /-spekt- tätsmanagement, Hygiene in der und deren Ansprechpartnern. rum Zahnarztpraxis, Arbeits- oder Gern können Sie sich auch bei ei- • Praxisorganisation Datenschutz? Bereits bei der Be- nem persönlichen Gespräch vor • Beschwerde- und Fehlerma- arbeitung der jeweiligen Modu- Ort zu komplexen Praxisangele- nagement le erhält der Nutzer die Antwort genheiten beraten lassen. • Notfallmanagement oder kann in Erfahrung bringen, • Arbeitssicherheit welche Maßnahmen getroffen Des Weiteren stehen Ihnen unse- • Patientenkommunikation und werden müssen, damit alles auf re Rahmenvertragspartner in den -Dokumentation dem aktuellen Stand ist. Für wei- Bereichen Arbeitsschutz und Ver- terführende Fragen rund um die sicherungen zur Verfügung. Zahlreiche Vorlagen, welche spe- Registrierung steht Ihnen telefo- ziell auf die zahnärztliche Praxis nisch unsere Mitarbeiterin Jana Nach Anmeldung bei der Landes- und deren Bedürfnisse zuge- Kronesser unter 0355 38148-10 zahnärztekammer Brandenburg schnitten sind, stehen dem Nut- gern zur Verfügung. als Mitglied erhalten Sie nach Ih- zer nach Registrierung kostenfrei rer kostenlosen Registrierung ei- und ohne Einschränkung zur Ver- Arbeiten im Land nen Zugang zu unserem kammer- fügung. Insbesondere das ZQMS Brandenburg? eigenen ZQMS und sind somit in beinhaltet wichtige, aktuelle Ar- Die LZÄKB bietet ihre Hilfe auch der Lage, Schritt für Schritt den beitsanweisungen, Formblätter den Zahnärzten an, die beabsich- Weg in die Selbstständigkeit zu und Vordrucke, die sofort bear- tigen, sich im Land Brandenburg gestalten.
12 Themenschwerpunkt ZBB 1 | 2019 Die schwangere oder stillende Mitarbeiterin in der Praxis Autorin: Dipl.-Ing. Angela Reckling, Berlin Wird eine angestellte Praxismitarbeiterin (auch Zahnärztin) schwanger, so stellt dies den Praxisinhaber oft vor eine administrative Herausforderung. Die Beratung zum Mutterschutzge- setz (MuSchG) gehört zum Service des Referates Praxisführung der LZÄKB. Der Zahnarzt als Praxisinhaber wird mit dem neu- Arbeitgeberpflichten en Mutterschutzgesetz ausdrücklich aufgefordert, Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen Aufsichtsbehörde (LAVG Brandenburg) unverzüg- zu vermeiden. Beschäftigungsverbote aus betrieb- lich mitzuteilen, wenn eine Frau ihm mitgeteilt hat, lichen Gründen sollen nur noch in Betracht kom- dass sie schwanger ist oder dass sie stillt (es sei men, wenn alle anderen Maßnahmen versagen. denn, dass bereits eine Benachrichtigung über die Dafür hat der Gesetzgeber die Vermeidung „unver- Schwangerschaft erfolgte). Das dazu benötigte For- antwortbarer Gefährdungen“ als Schlüsselbegrif- mular finden Sie im ZQMS: www.zqms.de. fe des Arbeitsschutzrechts auch bei Mutterschutz und Stillzeit eingeführt. Unverantwortbar ist eine Gefährdungsbeurteilung solche Gefährdung, wenn der eventuell eintretende Jeder Praxisinhaber ist nach § 5 Arbeitsschutzge- Gesundheitsschaden so schwer sein kann, dass es setz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für nicht hinnehmbar ist, ein solches Risiko einzugehen. die Arbeitsplätze in seiner Praxis zu erarbeiten. Ein dafür gegründeter Mutterschutzausschuss wird Dafür kann er sich von einer Fachkraft für Arbeits- diese Gefährdungen in den nächsten Jahren noch sicherheit oder einen Betriebsarzt im Rahmen der weiter genauer definieren und dazu sicherheitstech- Regelbetreuung oder der Alternativen Betreuung nische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische (Unternehmerschulung) Unterstützung einholen. Bei Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden dieser Gefährdungsbeurteilung muss nun gemäß Frau und ihres Kindes aufstellen. § 10 (1) MuSchG auch geprüft werden, ob an dem Ar- beitsplatz mögliche Gefährdungen für schwangere Pflichten der werdenden oder stillenden oder stillende Frauen bestehen und ob diese durch Mutter geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen wer- Eine werdende Mutter sollte, wie bisher auch, ihren den können. Diese Beurteilung muss ab 2019 vor- Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den vo- liegen, unabhängig davon, ob der Arbeitsplatz aktu- raussichtlichen Entbindungstag so früh wie möglich ell von einer Frau besetzt ist oder nicht. Dies soll vor informieren. Das gilt auch für eine stillende Frau allem Transparenz und Sensibilität herstellen. über die Tätigkeit des Stillens. Formvorschriften existieren dafür nicht. Zum Nachweis der Schwan- Innerhalb dieser Gefährdungsbeurteilung hat der gerschaft kann der Arbeitgeber verlangen, dass Arbeitgeber zu beachten, dass schwangere oder stil- ihm die Schwangere ein ärztliches Zeugnis oder ein lende Frauen keine Tätigkeiten ausüben oder keinen Zeugnis der Hebamme/des Entbindungspflegers Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein dürfen, die der vorlegt. Die Kosten für diesen Nachweis muss der Gesetzgeber bereits als unverantwortbare Gefähr- Arbeitgeber tragen (§ 9 [6] S. 2 MuSchG). dung (§ 11 MuSchG) und damit als unzulässig dekla-
ZBB 1 | 2019 Themenschwerpunkt 13 riert hat. In der Zahnarztpraxis sind dies vor allem werden. Ob ein arbeitsplatzbezogenes Beschäfti- Tätigkeiten, bei denen die Mitarbeiter Kontakt mit gungsverbot ausgesprochen werden muss, kann in Blut und/oder Speichel haben bzw. haben können. der Regel nur der Arbeitgeber bestimmen. Praxis- Dies betrifft unter anderem die zahnärztliche Be- inhaber, aber auch die werdenden oder stillenden handlung, Assistenz, Prophylaxe oder die Aufberei- Mütter können sich bei Unklarheiten und Fragen an tung von Medizinprodukten. Auch das Tragen von das LAVG wenden. Einmalhandschuhen ist zumindest im Umgang mit kontaminierten Medizinprodukten keine Möglich- Weiterhin ist zu beachten, dass das Ergebnis der keit, dem Risiko der Infektionsgefahr vorzubeugen, durchgeführten Gefährdungsbeurteilung, die fest- da auch Nadelstichverletzungen nicht ausgeschlos- gelegten Schutzmaßnahmen sowie das Angebot sen werden können. eines Gespräches mit der Frau zu dokumentieren sind. Zudem sind alle Personen, die in der Praxis be- Schutzmaßnahmen festlegen schäftigt sind, über das Ergebnis der Gefährdungs- Sobald der Praxisinhaber Kenntnis von einer Schwan- beurteilung und über den Bedarf an Schutzmaßnah- gerschaft oder der Tätigkeit des Stillens erlangt, hat men zu informieren. er der Frau unverzüglich ein Gespräch über die An- passungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten. Weitere Neuerungen in Kürze Weiterhin muss er Schutzmaßnahmen nach einer Mehr Schutz bei Fehlgeburt oder behinderten Kin- Rangfolge festlegen. Dies wäre zuerst die Überprü- dern: Mütter von Kindern mit Behinderung erhalten fung der Umgestaltung der Arbeitsbedingungen. Ist jetzt insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach dies nicht möglich, kann der Frau ein anderer geeig- der Geburt. Außerdem wurde ein Kündigungsschutz neter zumutbarer Arbeitsplatz, beispielsweise am für Frauen nach einer nach der zwölften Schwanger- Empfang, außerhalb des Behandlungszimmers, zu- schaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt. gewiesen werden. Sollten die Arbeitsbedingungen Änderungen durch das Mutterschutzgesetz beim eine Weiterbeschäftigung nicht zulassen, so muss Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit: Für die Ar- der Arbeitgeber das arbeitsplatzbezogene Beschäf- beit zwischen 20 und 22 Uhr wurde ein behördliches tigungsverbot feststellen und die Frau von der bis- Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter ande- herigen Arbeit freistellen. Dieses Beschäftigungs- rem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, verbot ist nicht zu verwechseln mit dem ärztlichen nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde (in Beschäftigungsverbot durch einen approbierten Brandenburg das LAVG) den vollständigen Antrag Arzt. Dieses wird ausgestellt, wenn durch die Fort- prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich führung der Beschäftigung die Gesundheit von Mut- weiterbeschäftigen. Lehnt das LAVG den Antrag ter oder Kind konkret gefährdet sind. Dafür muss nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als ge- dem Arbeitgeber ein ärztliches Zeugnis vorgelegt nehmigt. ANZEIGE
14 Themenschwerpunkt ZBB 1 | 2019 Service: Richtiger Arbeitsschutz ist für Praxisinhaber unerlässlich Autoren: Dr. Harald Renner, Vorstandsmitglied der LZÄKB | Yvonne Burri, Referat Praxisführung der LZÄKB Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet jeden Praxisinhaber, sich im Bereich Arbeitsschutz durch entsprechendes Fachpersonal betreuen zu lassen. Die Landeszahnärztekammer Bran- denburg bietet durch Rahmenvertragspartner Unterstützung an. Ziel des Arbeitsschutzes im Sinne Maßnahmen in den Praxisalltag lassen. Die Wahl der entsprechen- des Arbeitsschutzgesetzes (Arb- zu integrieren, Arbeitsabläufe den Fachkraft für Arbeitssicher- SchG) ist die Verhütung von Un- zu optimieren und erforderliche heit und des Betriebsarztes ob- fällen bei der Arbeit und arbeits- Dokumente in Rahmen des Qua- liegt jedem Praxisinhaber selbst. bedingten Gesundheitsgefahren litätsmanagements zu erstellen – sowie die menschengerechte Ge- bei Bedarf mit Hilfe unserer Ver- Für die betriebsärztliche und si- staltung der Arbeit. tragspartner. cherheitstechnische Betreuung (BuS-Dienst) in Zahnarztpraxen Für den Zahnarzt als Praxisinha- Das Arbeitssicherheitsgesetz ver- besteht für jeden Praxisinhaber ber ist es unerlässlich, Gefahren pflichtet jedes Unternehmen, sich die Möglichkeit, sich von einem zu beurteilen und Risiken zu mini- im Bereich „Arbeitsschutz“ durch der unten aufgeführten Rahmen- mieren. Daraus resultierend ist es entsprechendes Fachpersonal vertragspartner der Landeszahn- dann eine Aufgabe des gesamten (Betriebsarzt bzw. Fachkraft für ärztekammer Brandenburg bera- Praxisteams, die erforderlichen Arbeitssicherheit) betreuen zu ten zu lassen. Arbeitsmedizinischer Dienst Arbeitsschutz Reckling Guben (AMD) Klaus-Dietrich Knick Dipl.-Ing. Angela Reckling Forster Straße 58 Wrightallee 8 Telefon: 03561 / 540997 oder 4105 12487 Berlin E-Mail: amd_guben@t-online.de Telefon: 030 / 92126533 oder 0160 / 96678017 E-Mail: angela.reckling@gmail.com Betreuungsbereiche: Internet: www.arbeitsschutz-reckling.de • Bereitstellung arbeitssicherheitstechnischer Betreuungsbereiche: Leistungen im Rahmen der Regelbetreuung • Bereitstellung arbeitssicherheitstechni- • Bereitstellung arbeitsmedizinischer Leistun- scher Leistungen im Rahmen der regel- gen und bedarfsorientierten Betreuung • Überprüfung elektrischer Anlagen nach • Unternehmerschulungen bei der alternati- DGUV Vorschrift 3 ven und bedarfsorientierten Betreuung • Brandschutzschulungen Eine Zusammenarbeit mit den Rahmenvertragspartnern ist für den Praxisinhaber nicht ver- pflichtend. Alternativ können auch andere Anbieter gewählt werden. Detaillierte Informationen und weiterführende Links sind in unserem ZQMS zu finden: www.zqms.de.
ZBB 1 | 2019 Themenschwerpunkt 15 Serviceleistungen der Körperschaften im Überblick LZÄKB: Referat Berufsbildung ZFA • Beratung zur Berufsausbildung und Umschulung in besonderen Fällen: vorzeitige Zulassung, ex- ZFA sowie Aufstiegsfortbildung ZMV und ZMP terne Teilnahme • Führen des Verzeichnisses der Berufsausbil- • Erstellen von Dokumenten, Duplikaten und Be- dungsverhältnisse im Bereich der LZÄKB glaubigungen (ZFA, ZMV, ZMP) • Beratung zur Abkürzung und Verlängerung der • Organisation der Freisprechung ZFA Ausbildungszeit • Schulung der Prüfungsausschüsse • Betreuung und Beratung der Ausbildungsberater, • Schulung der Ausbildenden die wiederum als Berater für Fragen rund um die • Schulung der Auszubildenden hinsichtlich der Ab- Ausbildung zur Verfügung stehen schlussprüfung • Vorbereitung und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung ZFA sowie von Wiederho- Ihre Ansprechpartnerin: lungsprüfungen Jacqueline Blasseck – jblasseck@lzkb.de • Zulassung zu Prüfungen ZFA, ZMV und ZMP; auch 0355 38148-13 LZÄKB: Referat Berufsrecht, Schlichtung, Gutachterwesen • Beratung zu allen Fragen des zahnärztlichen Be- • Organisation von Schulungen für Privatgutachter rufsrechts wie Praxisschilder oder Kollegialität und Beratungszahnärzte • Beratung von Patienten/Zahnärzten zu Schlich- • Koordination der Patientenberatung der LZÄKB, tungsfällen Absprachen mit den Beratungszahnärzten • Durchführung von Schlichtungsverhandlungen • Vermittlung von Privatgutachtern an Patienten Ansprechpartnerin: oder Gerichte Kerstin Hajasch – khajasch@lzkb.de • Koordination des Bereitschaftsdienstes 0355 38148-24 Stichwort Patientenberatungen im Land – organisiert durch die LZÄKB Bürger können sich in den Patientenberatungsstellen in Cottbus, Brandenburg a.d.H., Frankfurt (Oder) sowie Eberswalde über neue Erkenntnisse in der Zahnmedizin, Möglichkeiten und Risiken bei einer zahnärztlichen Behandlung, Festzuschüsse oder Rechnungslegung informieren. Vor Ort be- rät jeweils ein von der Kammer berufener Beratungszahnarzt. www.lzkb.de Patient LZÄKB: Sekretariat Geschäftsleitung • Zusendung der Prophylaxepässe „Mutter & Kind“, • Ausleihe des Prophylaxekoffers für Schulungen in „Vorschulkinder“ sowie „Schulkinder“ – für Kam- Heimen oder Berufsschulen Altenpfleger mermitglieder kostenfrei • Ausleihe von Fachbüchern/CDs aus der kammer- • Zusendung des kostenpflichtigen „Handbuches eigenen Bibliothek (kostenpflichtig) der Mundhygiene“ (Ratgeber für Pflegepersonal und unterstützende Personen) Ihre Ansprechpartnerin: • Zusendung der Pflegeampel für Pflegeeinrichtun- Ulrike Stieler-Jeschke – ustieler-jeschke@lzkb.de gen 0355 38148-20
16 Themenschwerpunkt ZBB 1 | 2019 Zahnärztliche Stelle Röntgen bei der LZÄKB • Fallbezogene Beratung von Fragen in Zusam- • Unterstützung der Zahnärzte und der Mitarbeite- menhang mit den Prüfungen der Röntgenanlagen rinnen in Fragen der Fristen, DIN und Pflichten im • Ausstellung der Fachkunde im Röntgen nach der Zusammenhang mit dem Betrieb von Röntgenan- Vorlage der entsprechenden Zeugnisse (gebüh- lagen renpflichtig) • Hilfestellung bei formalen Meldevorgängen • Erteilung von Fristverlängerungen zur Aktualisie- Ihre Ansprechpartnerin: rung der Fachkunde nach schriftlichen Antrag- Gesine Fritzsche – gfritzsche@lzkb.de stellungen in begründeten Fällen 0355 38148-50 LZÄKB: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit • Umsetzung von Themenvorschlägen im „Zahn- • Unterstützung der Zahnärzte und Praxismitarbei- ärzteblatt Brandenburg“ (ZBB) sowie Rundschrei- ter bei der Anzeigenschaltung auf www.lzkb.de ben BRAND-AKTUELL • Beratung und Freischaltung für die Job- und Pra- • Konzeptionelles und redaktionelles Begleiten der xisbörse auf der LZÄKB-Internetseite beiden Kampagnen „Landzahnarztpraxen“ (Foto • Pflege der kompletten Seite www.lzkb.de u.r.) und „Fresse polieren“ (Foto u.l.) einschließ- • Beratung und Schulungen zum Datenschutz lich Pflege der dazugehörigen Internet- und Face- • Organisation der zentralen Aktion der LZÄKB zum bookseiten www.landpraxen.de sowie www. jährlichen „Tag der Zahngesundheit“ im Cottbu- diefressepolieren.de (Beispiel unten Mitte: Bei- ser Tierpark trag aus Facebook) Ansprechpartnerin: • Mitherausgeber der Patientenzeitung „ZahnRat“ Jana Zadow-Dorr – presse@lzkb.de – inklusive Pflege der Facebook-Seite 0355 38148-15
ZBB 1 | 2019 Themenschwerpunkt 17 LZÄKB: Referat Mitgliederverwaltung, Beitragswesen, Weiterbildung • Beratung bei Weiterbildungswünschen • Aufnahme der Praxisbesonderheiten und Thera- • Prüfung und Registrierung der ermächtigten pieschwerpunkte für Zahnarzt-Suchdienst im In- Zahnärzte zur Weiterbildung laut Weiterbildungs- ternet sowie Auskünfte gegenüber Patienten und ordnung zahnärztlichen Kollegen • Beratungen zum und Bestätigungen für den elek- tronischen Heilberufsausweis (eHBA) Ihre Ansprechpartnerin: • Organisation der Fachsprachtests und Kenntnis- Inga Schulz – ischulz@lzkb.de standprüfungen im Auftrag des Landesamtes 0355 38148-14 • Beratung der Zahnärzte bei Beitragsangelegen- heiten LZÄKB: Referat GOZ • Betreuung der GOZ-Sprechstunde jeden Mitt- woch von 15 bis 18 Uhr – durchgeführt von einem GOZ-Ausschussmitglied • Beantwortung von GOZ-Anfragen • Veröffentlichungen in den kammereigenen Pub- likationen Ihre Ansprechpartnerin: • Aktualisierungen der Onlinevariante des von der Carola Kirsch Kammer zusammengestellten Kurzverzeichnis- ckirsch@lzkb.de ses GOZ/GOÄ/BEMA 0355 38148-26 LZÄKB: Referat Fortbildung • dezentrale Fortbildung mit Kursen in Cottbus und • Organisation des jährlichen Seniorenausfluges Potsdam zu verschiedenen Fachgebieten, insbe- sondere zur Praxisführung Ihre Ansprechpartnerin: • Organisation des Zahnärztetages als jährlichen Margit Harms – mharms@lzkb.de Fortbildungshöhepunkt einschließlich des Gesell- 0355 38148-25 schaftsabends • Registrierung externer Fortbildungsangebote für Zahnärzte im Land Brandenburg Weitere Serviceleistungen seitens der LZÄKB Empfang Referat Haushalt | Finanzen • Koordination der jährlichen Fachexkursionen • Beratung und Beantwortung zu finanziellen Fra- • Beratung und Freischaltung für das ZQMS gen, zum Beispiel zu Steuerbescheiden • Koordination der Termine für die Patientenbera- • Abklären von Zahlungsmodalitäten tungen in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Ebers- walde Ihre Ansprechpartnerinnen: Ihre Ansprechpartnerin: Anita Hentrich – ahentrich@lzkb.de Jana Kronesser – jkronesser@lzkb.de Christina Rauchegger – crauchegger@lzkb.de 0355 38148-10 0355 38148-16 | -17
18 Themenschwerpunkt ZBB 1 | 2019 Fotos: Fotolia KZVLB: Abteilung Zulassung/Register/Bereitschaftsdienst Die Abteilung Zulassung/Register/Bereitschafts- Geschäftsstelle des Berufungsausschusses für Zahnärzte im Land Brandenburg (BA): dienst ist einerseits Bestandteil der Verwaltung der KZV Land Brandenburg, andererseits werden die • Beratung in Widerspruchsangelegenheiten des Mitarbeiter der Abteilung auch für die eigenständi- BAs gen Gremien als Geschäftsstelle tätig. • Betreuung der Klageverfahren des Berufungs- ausschusses Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Zahnärzte im Land Brandenburg (ZA): Geschäftsstelle des gemeinsamen Landesaus- schusses der Krankenkassen und Zahnärzte für das Land Brandenburg Beratung in Antragsangelegenheiten wie: • jährliche Erstellung des zahnärztlichen und kiefer- • Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit orthopädischen Bedarfsplanes auf der Grundlage • Reduzierung des Versorgungsauftrages der Versorgungs- und Abrechnungszahlen der KZV • Umwandlung von Teil- in Vollzulassung • Umwandlung von Zulassung in Angestelltenver- Abteilung Zulassung/Register/Bereitschafts- hältnis dienst • Genehmigung von angestellten Zahnärzten (Voll- • Beratung in Registerangelegenheiten, Erstellung zeit, Teilzeit) von Niederlassungsbescheinigungen • Zulassung von MVZs • Beratung und Antragsbearbeitung in Verfahren • Genehmigung von angestellten Zahnärzten in auf Genehmigung von Assistenten (Vorberei- MVZs tungs-, Entlastungs-, Weiterbildungsassistenten • Genehmigung zum Führen einer örtlichen oder und Assistenten mit Berufserlaubnis) sowie Ver- überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft tretern für Vertragszahnärzte und angestellte (BAG) Zahnärzte • Veränderungen in BAGs • Niederlassungsberatung, Beratung im Team „Pra- • Verlegung des Praxissitzes xislotse“ der KZVLB • Ruhen der Zulassung oder der Anstellungsgeneh- • Kostenlose Beglaubigung von Dokumenten für migung die Antragsverfahren • KZV-übergreifende Berufsausübung (Ermächti- • Freigabe/Sperrung der SMCB (Praxisausweis) gung, KÜBAG) • Fortbildungszertifikate • Beendigung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit Ihre Ansprechpartnerin: Abteilungsleiterin (Verzicht auf Zulassung) Christiane Ariza Romero Assessorin jur. christiane.ariza@kzvlb.de | Tel. 0331 2977-334
ZBB 1 | 2019 Themenschwerpunkt 19 KZVLB: Abteilung Recht & Verträge • Rechtliche Beratung von Zahnärzten rund um das der KZV Land Brandenburg (Beispiel: Broschüre Thema „Vertrags(zahn)arztrecht“ „Herausgabe von Patientenunterlagen“) -- wie zum Beispiel Gewährleistung -- Zusatzverträge mit Kostenträgern (betr. Endo- • Zusendung von Informationsmaterial etc. auf Behandlung, Kiefergelenkserkrankungen etc.) Wunsch des Zahnarztes -- Recht, Behandlung abzulehnen -- Gutachterfragen (Beschwerden gegen Gut- • Pflege und Aktualisierung des Handbuchs der achter/Ablehnung) KZV Land Brandenburg -- Kooperationsverträge -- Herausgabe von Patientenunterlagen Ihre Ansprechpartnerin: Abteilungsleiterin Angela Linke, Justitiarin • Bei Mängelanzeigen der Krankenkassen ein- angela.linke@kzvlb.de gehende Rechtsberatung sowie Angebot im Tel. 0331 2977-338 Primärkassenbereich, ein sogenanntes Eini- gungsgespräch durchzuführen. Wird in diesem Einigungsgespräch keine für alle Beteiligten an- nehmbare Lösung getroffen, kann der Zahnarzt den Prothetikeinigungsausschuss anrufen. Sollte der betroffene Zahnarzt auch die Entscheidung des Prothetikeinigungsausschusses nicht akzep- tieren können, könnte er sich in nächster Instanz an unseren Prothetikbeschwerdeausschuss wen- den (dies gilt allerdings, wie oben bereits ausge- führt, nur im Primärkassenbereich). • Fertigung von Fachartikeln und Informationsma- terial zu wichtigen die vertragszahnärztliche Tä- tigkeit betreffenden Themen für das Zahnärzte- blatt, Mitgliederrundschreiben und Internetseite KZVLB: Abteilung Kommunikation/Fortbildung • Immer auf dem neuesten Stand! • Aktualisierung des Starterpakets (für neu zuge- • Nachlieferung von KZV-Rundschreiben und Zahn- lassene Vertragszahnärzte) ärzteblättern • Zusammenstellung und Aktualisierung des Ein- • Umsetzung von Themenvorschlägen aus der reichkalenders Zahnärzteschaft im ZBB und im Internet • Aktualisierung des Handbuchs im Internet • Abstimmung der Bezugswünsche für den Rund- • Erstellen von Broschüren und Infoblättern schreibenversand (Online- bzw. Druckversion) • Unterstützung der Bereitschaftsdienstbeauftrag- • Veranstaltungs- und Schulungsmanagement (An- ten bei der Veröffentlichung des Bereitschafts- und Abmeldungen, Teilnahmebestätigung nach- dienstes im Internet trägliches Ausstellen verlorengegangener Teil- • Unterstützung bei der Anzeigenschaltung im In- nahmebestägigungen) ternet unter www.kzvlb.de • Erarbeiten von Fortbildungsvorträgen nach Wün- schen der Praxisteams Ihre Ansprechpartnerin: Abteilungsleiterin • Regionale Fortbildung entsprechend der Stand- Christina Pöschel – christina.poeschel@kzvlb.de ortwünsche der Praxisteams Tel. 0331 2977-337
20 Themenschwerpunkt ZBB 1 | 2019 KZVLB: Patientenberatung Beratung Informationen von Patienten über systemim- manente Verfahrenswege und Abgrenzung • Zweitmeinung zu einem konkreten Heil-und Kos- • systemimmanente Verfahrenswege der Planungs- tenplan (durch Beratungszahnarzt) und Mängelbegutachtung und des Schlichtungs- • Beratung hinsichtlich des Leistungsanspruchs verfahrens bei der Landeszahnärztekammer des Versicherten gegenüber der Krankenkasse • Mitgliedschaft, Kassenwechsel, Zusatzversiche- • mögliche Behandlungsalternativen rungen • Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung • Zuständigkeiten bei mehreren in Frage kommen- • Ursachen und Häufigkeiten, Risikofaktoren einer den Kostenträgern/Gesundheitsdienstleistern Krankheit • Überblick über Möglichkeiten zur Prophylaxe Service für Patienten • Erläuterungen von Nutzen und Risiken • Bonusbestätigung, wenn Zahnarzt für den Pati- • allgemeine zahnmedizinische Voraussetzungen enten nicht mehr erreichbar ist • Informationen zu Durchführung und Ablauf • Rechnungsprüfung auf Wunsch des Patienten • Zahnarztsuche (z. B. mit Spezialgebieten) Unterstützung im Konfliktfall • Adressen, Verbraucherinformationen • Zusammenarbeit mit anderen Behörden/Organi- • bei Konflikten mit den Krankenkassen (Hilfestel- sationen (z. B Kriminalpolizei, Betreuer, Pflege- lung zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen einrichtungen) den Kostenträger) • bei Konflikten mit dem behandelnden Zahnarzt Ihre Ansprechpartnerinnen: (Patientenrechtegesetz, z. B. Herausgabe der Pa- Cornelia Braun – Tel. 0331 2977-115 tientenunterlagen, Berufspflichten, Verhaltens- Sybille Bohnet – Tel. 0331 2977-112 normen) patientenberatung@kzvlb.de Auflösung von Seite 10 Haben Sie sich getestet und die richtige Antwort gefunden? Auf dem oberen Foto sieht zwar alles auf den ersten Blick ordent- lich aus. Jedoch ist es nicht empfehlenswert, Gefahrstoffe (H2O2) umzufüllen, da hierfür hohe Sicherheitsmaßnahmen gelten. Un- gefährliche Produkte (Vaseline) sind mit Auffülldatum zu verse- hen. Auch bei der Anfärbelösung (Prophylaxe) sollte aufgrund schlechter Reinigungsmöglichkeiten und Angriff des Mobilars auf das Umfüllen verzichtet werden. Zum Reinigen von rotierenden In- strumenten sollte anstelle einer Metall- eine Nylonbürste verwen- det werden, die nur im Aufbereitungsraum gelagert und benutzt werden darf. Das untere Foto ist ein sehr gutes Beispiel für die Darstellung von Prophylaxeartikeln oder anderen Beratungsmodellen für Patien- ten. Die Materialien befinden sich geschützt in einem Schaukas- ten, der gut zu reinigen und zu desinfizieren ist.
ZBB 1 | 2019 21
22 Praxis ZBB 1 | 2019 Was dürfen nicht-zahnärztliche Mitarbeiter – und was nicht? Autoren: Dr. Harald Renner, Vorstandsmitglied der LZÄKB | Yvonne Burri, Referat Praxisführung der LZÄKB Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Delegation von Aufgaben möglich, wenn Praxis- mitarbeiter für die zu übertragenen Aufgaben ausreichend qualifiziert sind. Das ist zurzeit insbesondere dann ein Thema, wenn es um eine Betreuung im Pflegeheim geht. Die Leistungen nach Bema-Nr. Ob eine ausreichende Qualifikati- 174a/b (PBa/PBb) sind als vor- on vorliegt, entscheidet der Zahn- bereitende, unterstützende und arzt in eigener Verantwortung. ergänzende Tätigkeiten vom Insbesondere die Fortbildungs- Zahnarzt delegierbar, soweit die ordnungen der Landeszahnärz- Delegation ausschließlich „die tekammern, aber auch die Fort- Beurteilung des Pflegezustandes bildungsinhalte privater Anbieter der Zähne, des Zahnfleisches, der sind hierfür ein Indiz. Ebenso kön- Mundschleimhaut und des Zahn- nen praxisinterne Fortbildungen ersatzes“ sowie eine reine „Mund- oder der Besuch einzelner Kurse Foto: proDente e.V/ Johann Peter Ki gesundheitsaufklärung“ umfasst. dem Befähigungserwerb dienen. Ausschließliche Grundsätzlich gilt, dass nach Zahnarztleistungen ... Zahnheilkundegesetz der Zahn- Die Feststellung/Diagnostik von arzt zur persönlichen Leistungser- Zahn-, Mund- und Kiefererkran- bringung verpflichtet und persön- kungen ist ausschließlich dem lich gegenüber dem Patienten für Zahnarzt vorbehalten. Die sich die gesamte Behandlung verant- aus den Beurteilungen eventuell wortlich ist. Die persönlichen Leis- Was genau ist möglich bei der ergebenden Festlegungen des Delegation zahnärztlicher Leistungen tungen des Zahnarztes umfassen weiteren Präventions- und The- nach § 22 SGB V Nr. 174a? einen Kernbereich höchstpersön- rapiebedarfes obliegt ebenfalls lich zu erbringender Leistungen ausschließlich dem Zahnarzt. (ZHG) auslegt. Nach ZHG muss sowie bestimmte unterstützende Der Zahnarzt muss die Indikati- der Zahnarzt sicherstellen, dass Teilleistungen, die nach dem ZHG on einer Präventions- bzw. Be- seine nicht-zahnärztlichen Mitar- § 1 Abs. 5, 6 an qualifizierte nicht- handlungsmaßnahme stellen und beiter zur Erbringung der konkre- zahnärztliche Mitarbeiter dele- deren Endergebnis beurteilen. ten Leistung ausreichend qualifi- giert werden dürfen. Auch eine Aufklärung im (zahn) ziert sind. medizinischen Sinne (Präven- Der Zahnarzt entscheidet letzt- tions-, Therapiebedarf, Alternati- ... aber delegierbar ist: endlich am Ende darüber, was er ven, finanzielle Implikationen, Ne- Voraussetzung für eine Delega- an dafür qualifiziertes Assistenz- benwirkungen, usw.) steht unter tion ist nach dem ZHG, dass der personal delegiert, denn er haftet Zahnarztvorbehalt. jeweilige Mitarbeiter über eine bei möglichen Fehlern der Assis- abgeschlossene Ausbildung im tenz. Deshalb empfiehlt sich eine Eine Erweiterung des Delegati- Sinne des Berufsbildungsgeset- objektive Qualifikation (wie die onsrahmens der BZÄK ist aus un- zes verfügt. Der Mitarbeiter muss anerkannten Aufstiegsfortbildun- serer Sicht entbehrlich, da er le- ferner für die übertragene Aufga- gen zur ZMP, ZMF beziehungswei- diglich das Zahnheilkundegesetz be ausreichend qualifiziert sein. se zur DH).
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