AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde-AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde

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HEIMATZEITUNG FÜR DAS CUNEWALDER TAL
                              Mitteilungen, Berichte und Anzeigen für die Einwohner von Cunewalde
                                                       und umliegende Orte

                               – AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde –
32. Jahrgang /Nr. 2                                                       12. Februar 2021                                                                  2,00 Euro

Bauvorhaben Kirchweg

     Auftakt mit Mauersanierung
In unserer Januarausgabe hatten wir         beiten, sobald es die Wetterlage her gibt,
etwas ausführlicher über das Bauvor-        beginnen.
haben auf dem Kirchweg informiert.          Für die weiteren Bauleistungen am Stra-
Unterhalb der Kirche werden in diesem       ßenkörper und dem Info-Punkt laufen
Jahr umfangreiche Bauarbeiten stattfin-     die Vorbereitungen zur Ausschreibung.
den, die den Kirchenvorplatz am Ende        Sofern die vorgesehene Terminkette
deutlich attraktiver werden lassen.         aufgeht, könnte der Gemeinderat in
Erste Teilmaßnahme und damit Auftakt        seiner April-Sitzung den Vergabebe-
des Vorhabens ist die Sanierung der         schluss fassen, womit ein Baubeginn
Trockenmauer zwischen dem Denkmal           noch im Mai, aber spätestens wohl An-
der „Trauernden“ und dem darunter           fang Juni möglich sein dürfte.
befindlichen Pfarrgarten. Die marode        Über den Stand der Vorbereitungen wer-
Mauer, aus der sich schon Steine der        den wir weiter berichten, zumal die zu
Krone gelöst haben, wird mit Erdankern      erwartenden Baumaßnahmen Auswir-
stabilisiert und wieder hergerichtet. Der   kungen auf die Erreichbarkeit von An-
Technische Ausschuss hat mit seinem         liegern (Blumenhaus, Kirchbüro, Fried-
Beschluss über die Vergabe der Baulei-      hofstraße) haben werden.
stungen am 2. Februar dafür den Weg
frei gemacht. Somit könnten die Bauar-      M. Hempel

 Bundestagswahl am 26. September 2021

            Wir suchen Wahlhelfer!
 Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
 Herfür werden ehrenamtliche Helfer für die Wahlvorstände benötigt.
 Zu besetzen sind Wahlvorstände für 4 Wahllokale und 1 Briefwahlvorstand.
 Ehrenamtlich in einen Wahlvorstand mitarbeiten können alle Wahlberechtigten,
 die in Cunewalde wohnen, jedoch selbst nicht kandidieren.
 Alle Personen, die uns bisher in den Wahlvorständen unterstützt haben, werden
 durch uns angesprochen. Hierzu werden Herr Max Heine bzw. Frau Monika
 Rothe und Frau Heike Brendel Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
 Wir bitten um zahlreiche Bereitschaftsbekundungen (Tel.: 035877 230-48
 Herr Heine, 035877 230-25 Frau Rothe, 035877 235-24 Frau Brendel) für die
 wir uns schon heute recht herzlich bedanken.
 Angela Rößel, Wahlverantwortliche der Gemeinde Cunewalde                                Erst verursacht Schneefall teilweise Probleme, dann sorgt die weiße Pracht oft für
                                                                                         schöne Bilder.

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                                                                                                                                     Gemeinde Cunewalde

                                                                                                                                     Seite 9
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                                                                                                                                     auf dem Radweg

                                                                                                                                     Seiten 14/15
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                                                                                                                                     sich 2021

                                                                                                                                   Der Abtransport von Holz belastet das
                                                                                                                                   Wegesystem in den Wäldern extrem.
                                                                                                                                   Lesen Sie bitte das Merkblatt auf den
                                                                                                                                   Seiten 6/7.
CBZ Nr. 2/2021, Seite 2                                                                                               ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHNUNGEN

                                                                                                         Aktuelle Informationen zum Thema Corona-Virus
  Gemeindeverwaltung Cunewalde                                                                            Infolge der aktuellen Corona-Infektionszahlen bleibt das Gemeinde- und Bürger-
                     Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde                                                      zentrum einschließlich Bibliothek bis voraussichtlich 26. Februar geschlossen.
 Öffentliche Sprechzeiten                                                                                 Termine sind nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Anmeldung möglich.
 Dienstag      9.00 –12.00 und 13.00 –18.00 Uhr
 Donnerstag    9.00 –12.00 und 13.00 –16.00 Uhr                                                                                                          Hinweis:
                                                                                                         Auf der Grundlage der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind gemäß § 3
 Kassenzeiten nur Dienstag und Donnerstag!                                                               Abs. 1 Nr. 11 i.V.m. § 2 Abs. 4 SächsCoronaSchVO alle Teilnehmer der Gemeinderats-
                                                                                                         und Ausschusssitzungen verpflichtet, während der gesamten Sitzung eine Mund-Nase-Be-
 Sprechstunden des Bürgermeisters:
                                                                                                         deckung (MNB) zu tragen. Demnach ist das Tragen der MNB auch am Platz verpflichtend.
 Dienstag         10.00 –12.00 und 15.00 –18.00 Uhr
                                                                                                         Die MNB kann nur bei Redebeiträgen abgenommen werden.
 (vorherige Terminanfrage erbeten)
 Nach vorheriger telefonischer Absprache über das Sekretariat
                                                                                                               18. Sitzung des Gemeinderates von Cunewalde
 03 58 77 / 2 30 10 sind jederzeit auch andere Termine möglich.
 Internetadresse: http://www.cunewalde.de                                                                             am Mittwoch, dem 17. Februar 2021
 e-Mail: gemeindeverwaltung@cunewalde.de                                                                    Beginn: 18:00 Uhr - Öffentlicher Teil
 Telefonanschlüsse: Tel. 03 58 77 / 23 00 · Fax 03 58 77 / 2 30 30                                        		          anschließend nichtöffentlicher Teil
 Ämter: Hauptamt		                            Finanzen und Wirtschaft/                                      Tagungsort:	Haus des Gastes „Blaue Kugel“,
                                                                                                                         Hauptstraße 97, großer Saal
            Sekretariat            2 30 20    Bauwesen
            Ordnungsamt            2 30 23    Kämmerei / Kasse 2 30 32                                   Tagesordnung
            Pass- und Meldeamt 2 30 24        Steuern              2 30 33                               Öffentlicher Teil
            Standesamt             2 30 25    Bauamt               2 30 40                               1. Öffentliche Bürgerfragestunde
                                                                                                         2.	Protokollkontrolle/Bekanntgabe von Festlegungen aus dem nichtöffentlichen
                                                                                                              Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2021
  Sanierungssprechstunde                                                                                 3. Ergänzungssatzungen
  für Denkmalschutzgebiet Mittelcunewalde                                                                3.1	Beschlussvorlage GR 90/2021 – Billigung des Entwurfes und Auslegungsbe-
  Termine bitte ausschließlich nur nach Voranmeldung direkt über das Büro des                                 schluss Ergänzungssatzung „Schönberg“
                                                                                                         3.2	Beschlussvorlage GR 91/2021 – Billigung des Entwurfes und Auslegungsbe-
  Bürgermeisters, Telefon: 035877 230-0.
                                                                                                              schluss Ergänzungssatzung „An der Wilhelm-von-Polenz-Straße, Mittelcune-
                                                                                                              walde“
  Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Cunewalde                                                  4. Beschlussvorlage GR 84/2021 – Wirtschaftsplan Kommunalwald 2021
                                                                                                         5.	Informationsvorlage GR 18/2021 – Unterstützung der Gemeinde Cunewalde
  Ansprechpartner für Fragen und Hinweise: Herr Adler, Tel.: 03591 5251-62433
                                                                                                              für die Tätigkeit von Vereinen, gemeinnützigen Institutionen und Einrichtun-
                                           Frau Westphal, Tel.: 03591 5251-62417
                                                                                                              gen
                                                                                                         6. Vorkaufsrechtsanfragen
 Europäisches Förderprogramm für den ländlichen Raum „LEADER“                                            7. Verschiedenes / Informationen
 Ansprechpartner für kostenlose Beratungen ist das zuständige Regional-                                  Nichtöffentlicher Teil
 management der Förderregion „Zentrale Oberlausitz“, Frau Augustin, Frau                                 1. Grundstücksangelegenheiten
 Fischer in Löbau mit folgenden Kontaktdaten:                                                            2. Personalangelegenheiten
 Regionalmanagement                      Tel.: 03585 2198580                                             3. Verschiedenes / Informationen
 LEADER Region Zentrale Oberlausitz Fax: 03585 2196489                                                   Thomas Martolock, Bürgermeister
 Innere Zittauer Straße 28               info@zentrale-oberlausitz.de                                    Die Tagesordnung und evtl. Änderungen werden drei Tage vor der Sitzung im Infokasten der Gemeindeverwaltung
                                                                                                         Cunewalde, am Gemeinde- und Bürgerzentrum, Hauptstraße 19, öffentlich bekannt gemacht.
 02708 Löbau                             www.zentrale-oberlausitz.de

  Kreisforstamt Bautzen / Revier 10 Cunewalde im Gemeinde- und                                            Die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses von
  Bürgerzentrum, Hauptstraße 19                                                                               Cunewalde am Mittwoch, dem 3. März 2021
  Sprechstunden Revierleiter, Herr Riedel, Tel. 03591/525168310                                                                 fällt aus!
                                                                                                             Die nächste öffentliche Sitzung des Finanzausschusses findet voraussichtlich
  jeden Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                                                                         am 7. April 2021 statt.
  Sprechzeiten Revierförster Sachsenforst, Herr Schaller, Tel. 0172/5928900                                                      Thomas Martolock, Bürgermeister
  jeden 2. Dienstag im Monat von 15.00 bis 18.00 Uhr

                                                                                                                            12. öffentliche Sitzung des
  Polizeirevier Bautzen / Außenstelle Cunewalde im
  Gemeinde- und Bürgerzentrum, Hauptstraße 19                                                                       Technischen Ausschusses von Cunewalde
  Sprechstunde Bürgerpolizistin/Bürgerpolizist jeden Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr                                    am Dienstag, dem 2. März 2021
  In dringenden Fällen wenden Sie sich direkt an das Polizeirevier Bautzen,
  Taucherstraße 38, Telefon: 03591 3560                                                                        Beginn:               17.00 Uhr Vorortbegehung
                                                                                                          		                         Treffpunkte: Parkplatz GBZ
                   Czorneboh-Bieleboh-Zeitung                                                             		                         18.00 Uhr öffentlicher Teil
                                                                                                               Tagungsort: Gemeinde- und Bürgerzentrum, Hauptstraße 19
Erscheinungstag: 12. Februar 2021                  Quellenangabe, Benachrichtigung und
Amtsblatt der Gemeinde Cunewalde                   Honorierung des Autors sind gestattet.                 		                         Ratssaal
Einzelpreis 2,00 € – Jahresabonnement: 25,80 €     Verantwortlich für Anzeigen:                          Vorortbegehung
Bei Versand zuzüglich Porto.                       Digitaldruckerei Schleppers GmbH                      1. Bahnhofstraße (Gärten)
Herausgeber: Gemeindeverwaltung                    Spreegasse 10/Haus 4, 02625 Bautzen
Cunewalde, Hauptstraße 19,                         Brigitte Anhalt, Tel. 03591 / 67 10 32                Öffentlicher Teil
02733 Cunewalde, Tel. 03 58 77 / 23 00             E-mail: b.anhalt@schleppers.de                        1. Protokollkontrolle
Fax 2 30 30, e-Mail: cbz@cunewalde.de              Es gilt die Anzeigenliste Nr. 01/02 vom 01.07.2002.   2. Bürgerfragestunde
Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen:      Anzeigenschluss: eine Woche vor dem                   3. Vorberatung Beschlussvorlage GR 89/2021 – Beschluss über die Aufstellung einer
Gemeinderat, Bürgermeister Thomas Martolock        Erscheinungstag                                          Ergänzungssatzung „Bahnhofstraße“
Verantwortlich für redaktionellen Teil:            Gesamtherstellung: Digitaldruckerei Schleppers        4. H.d.G. „Dreiseitenhof“ – Informationen zur Entscheidungsfindung anstehender
Matthias Hempel, Hauptstraße 135,                  GmbH, Spreegasse 10/Haus 4, 02625 Bautzen                Sanierungsmaßnahmen
02733 Cunewalde, Tel. 03 58 77 / 2 30 12                                                                 5. Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen
Der Inhalt der Berichte, die namentlich unter-
                                                          Redaktionsschluss                              6. Verschiedenes und Informationen
zeichnet sind, entspricht nicht automatisch der          für März 2021 ist der 2.3.2021
                                                                                                         Thomas Martolock, Bürgermeister
Meinung der Redaktion. Für unaufgefordert                    Die nächste CBZ                             Die Tagesordnung und evtl. Änderungen werden drei Tage vor der Sitzung im Infokasten der Gemeindeverwaltung
zugesandte Berichte, Artikel und Fotos übernimmt
die Redaktion keinerlei Haftung. Nachdruck mit
                                                        erscheint am 12. März 2021.                      Cunewalde, am Gemeinde- und Bürgerzentrum, Hauptstraße 19, öffentlich bekannt gemacht.
TERMINE / RUFNUMMERN / KIRCHE / SOZIALES                                                                                                  CBZ Nr. 2/2021, Seite 3

     Müll und Abfall                                     Fundsachen                                   Wichtige                                  Notrufe/Dienste
                                                                                                                                            Notruf Polizei:                      110
 Abfuhrtermine Cunewalde und Weigsdorf-Köblitz
                                                 - Fernbedienung (vermutlich Gara-                  Rufnummern                              Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt:  112
 Freitag       12. Februar  Blaue Tonne           gentor)
                                                                                           Wasserversorgung: SOWAG Zittau                   Anmeldung (nur) Krankentransport:
 Montag        15. Februar  Gelbe Tonne           gefunden: 36. KW, Albert-Schweitzer-
                                                                                           Bereitschaftsdienst: 01 71 / 6 72 69 98
                                                                                                                                                                        03571 19222
 Mittwoch      17. Februar Restmülltonne          Siedlung bei Pappe-/Glasbehälter
                                                                                                                                            Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
 Freitag       19. Februar     Biotonne         - 1 Schirm (grün, bunt)                   MB Oberland: 0 35 86 / 3 02 90
                                                                                                                                                                            116 117
 Montag        1. März      Gelbe Tonne           gefunden: 30.08.2020, Nubbernplanl      Strom-/Gasversorgung:                            Allgemeine Erreichbarkeit IRLS
                                                   Kirchweg                                ENSO Energie Sachsen Ost
 Mittwoch      3. März  Restmülltonne                                                                                                      (Integrierte Regionalleitstelle
                                                 - 1 Kinderhalstuch grau/rosé              kostenfreies Service-Tel.: 08 00 / 6 68 68 68    Ostsachen):                 03571 19296
 Freitag       5. März          Biotonne
                                                   gefunden: 24.09.2020,                   Gasstörung:                03 51 / 50 17 88 80
 Freitag       12. März     Blaue Tonne           Haus des Gastes
                                                                                           Stromstörung:              03 51 / 50 17 88 81
                                                                                                                                                           Ärzte
                                                 - 1 Steppweste, dunkelblau                                                                 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                                           Sprechzeiten Hausmeister
   Grüngutentsorgung                               gefunden: 25.09.2020,
                                                                                           Wohnungsverwaltung:                                         Tel. 116 117
                                                   Hauptstraße oberhalb OEZ
    Grüngutsammelplatz,                          - 1 kleiner Schlüssel (Briefkasten)       Rufnummer 2 15 36                                Mo., Di., Do.     19.00 – 7.00 Uhr
              Großpostwitz,                        gefunden: 30.09.2020, Treppe zur        Dienstag 14 –18 Uhr · Freitag 8 –11 Uhr          Mi.               14.00 – 7.00 Uhr
                                                   Sparkasse (GBZ)                                                                          Fr.    14.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr
               OT Eulowitz,                                                                Sprechzeiten WG „Friedens-Aue“ e G:
                                                 - 1 Sicherheitsschlüssel,                 Rufnummer 2 71 23
           Bederwitzer Straße                      1 kl. Schlüssel
                                                                                                                                            Arztpraxis Frau Dr. Anke Hanisch
                                                                                           Dienstag 8 –11 Uhr                               vom 15. bis 19. Februar 2021 ge-
  geschlossen bis Ende März.                       gefunden: 13.11.2020, vor Nahkauf
                                                                                           jeden 2. Dienstag im Monat 16 –18 Uhr            schlossen.
                                                 - 1 Handy (älteres Model)
  Ab April wieder Annahme.                         gefunden: 09.01.2021,                   Abwasserentsorgung:                              Arztpraxis Dipl.-med. Gordana
                                                   Weigsdorfer Berg                        Abwasserzweckverband „Obere Spree“,              Bulla ist wegen Urlaub in der Zeit
   Die Ortschronik bleibt                        - 1 Fernbedienung (evtl. Garage)          AWOS GmbH OT Bederwitz,                          vom 9. bis 19. März 2021 geschlos-
                                                   gefunden: 15.01.2021, Parkplatz         Dorfstr. 18, 02681 Schirgiswalde-Kirschau        sen.
  infolge des Corona bedingten                     Gemeindeverwaltung                      Tel. 03 59 38 / 58 40, Fax 5 84 53

        Öffnungsverbotes                         - 1 Schlüsselbund mit Tasche              Bei Havarien und Störfällen: 0351/50178882            Zahnärztlicher
       vorerst geschlossen.
                                                   gefunden: 24.01.2021, vor Schiller-
                                                   Schule
                                                                                           Polizei:                                               Notfalldienst
                                                                                           Revier Bautzen:       0 35 91 / 35 60
                                                 Abzuholen im Ordnungsamt                                                                   Zahnärztlicher Notfalldienst
                                                                                           Revier Bischofswerda: 0 35 94 / 75 70
                                                 Hauptstraße 19, Cunewalde                                                                  jeweils 9:00 – 11:00 Uhr
                                                                                                                                            Rufbereitschaft bis 7:00 Uhr

                 Kirchliche Nachrichten                                                    IBAN: DE53 3506 0190 1681 2090 65,
                                                                                           (BIC: GENODED1DKD)
                                                                                           Bitte keine Friedhofsunterhaltungs-
                                                                                                                                            Folgetag
                                                                                                                                            13./14. Februar 2021
                                                                                                                                            Dr. med. Gerd Israel, Großschweidnitz
                der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Cunewalde                       gebühren auf o.g. Konto einzahlen!               Tel.: 03585/4558880
                                                 Gott, der barmherzige Vater               Wir bitten darum Ihre Anliegen zu-               Dipl.-Stom. Ilona Maier Sohland
                                                 Familiengottesdienst mit Taufge-          nächst telefonisch zu klären.                    Tel.: 035936/37401
                                                 dächtnis, 10.30 Uhr                       Sprechzeiten:                                    20./21. Februar 2021
                                                  Kirchgemeinde
                                                 Pfr. Friedemann Wenzel,
                                                 Claudia Gruber
                                                                                           Montag / Dienstag / Donnerstag
                                                                                                                       9 – 12 Uhr
                                                                                                                                            Dr. med. Friderike Verbeek,
                                                                                                                                            Herrnhut

                                                 Cunewalde
                                                 Sonntag, 07. Februar                      Donnerstag                 15 – 18 Uhr          Tel.: 035873/2562
                                                 Okuli                                     Bitte beachten!!! Bitte beachten!!!
                                                 Thema / Predigttext:                                                                       Dr. Grita Beer, Thomas Beer
                                                                                           Mittwoch und Freitag geschlossen                 Gemeinschaftspraxis Bautzen
unsere Gottesdienste                             Lukas 9: Wer die Hand an den Pflug
                                                 legt – oder: Augen auf und durch!         Falls Sie anrufen wollen                         Tel.: 03591/600225
Beginn: 9.30 Uhr in der Kirche                                                             Kirchbüro              035877 / 27431
                                                 Predigtgottesdienst, 9.30 Uhr                                                              27./28. Februar 2021
Alle Angaben ohne Gewähr. Kurzfristige           Pfr. Friedemann Wenzel                                                Fax 27444
Änderungen möglich. Aktuelle Informati-                                                                                                     Dipl.-Stom. Armn Gärtner,
                                                                                           Friedhofsmeister Lehmann
onen unter www.cunewalde-pfarramt.de             WEITERE MITTEILUNGEN                                             035877 / 27431            Ebersbach-Neugersdorf
Sonntag, 14. Februar                             Spendenkonto der Kirchgemeinde            Kantorin     Gudrun      Schwarzenberg           Tel.: 03586/362501
Estomihi / Predigttext.
                                                 Wir freuen uns, wenn Sie die Kirchge-     (Posaunen) 	             03592 / 32697          6./7. März 2021
                                                 meinde bei ihren vielfältigen Aufgaben    Kirchgemeinde im Internet                        Dr. med. Arndt Müller, Löbau
Predigt – nicht Ihr Thema?!
                                                 unterstützen. Bitte nutzen Sie das fol-   Schauen Sie doch einmal auf un-                  Tel.: 03585/402451
Am 14.02. möchte ich gern einmal einen
                                                 gende Konto bei der Bank für Kirche       sere Seite: http://www.cunewalde-
Versuch starten. Normalerweise sind die
                                                 und Diakonie – LKG Sachsen                                                                 Änderungen vorbehalten!
Predigttexte und damit die Themen für                                                      pfarramt.de E-Mail Kirchgemeinde:                Bitte beachten Sie die wöchent-
                                                 Kontoinhaber: Kirchenbezirk Bautzen-      kg.cunewalde@evlks.de
die Sonntag vorgegeben. Aber was inte-                                                                                                      lichen    Veröffentlichungen  im
                                                 Kamenz / KASSENVERWALTUNG
ressiert Sie? Über welches Thema wür-                                                                                                       Mitteilungsblatt Bautzen.
den Sie gern einmal eine Predigt hören?                                                                                                     Den aktuellen zahnärztlichen Not-
Schreiben Sie mir (Brief / E-Mail) Ihren                                                                                                    falldienst können Sie auch unter
Wunsch und lassen Sie sich am 14.02.                                                                                                        www.zahnaerzte-in-sachsen.de
überraschen! Wenn es viele Zuschriften                                                                                                      abrufen.
gibt, werde ich diese Reihe immer mal
wieder wiederholen.
Pfr. Friedemann Wenzel
                                                                                                                                            Schwesterndienstplan
Sonntag, 17. Februar, 18.00 Uhr                                                                                                             der ASB-Sozialstation
Aschermittwoch                                                                                                                                   Die diensthabende Schwester
Thema / Predigttext:
Psalm 51: ein Bußpsalm. Oder: ein                                                                                                            erreichen Sie rund um die Uhr unter:
ehrlicher Blick auf mein Leben.                                                                                                                       0162 2520677
Pfr. Friedemann Wenzel
Sonntag, 21. Februar, 18.00 Uhr
Invocavit                                                                                                                                    Schiedsstelle - Friedensrichter
Thema / Predigttext:
Matthäus 4: Die Versuchung Jesu in
der Wüste – oder: Fasten und der Blick                                                                                                        Herr Wolfgang Schulze
für’s Wesentliche
Pfr. Friedemann Wenzel
                                                                                                                                              Telefon: 035877 27090
                                                                                                                                             friedensrichter-cunewalde@gmx.de
Sonntag, 28. Februar
Reminiscere                                      In der alten Kirchschule gehen die Innenarbeiten planmäßig weiter. Lesen Sie                 Sprechzeiten nach Vereinbarung
Thema / Predigttext:                             zum aktuellen Stand bitte weiter auf Seite 12.
CBZ Nr. 1/2021,
          2/2021, Seite 4                                                           ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG / AKTUELLES
                                                                                                                        ??

     Beschlüsse des Gemeinderates von Cunewalde                                              Kostenlos                              Günstiges
Öffentlicher Teil
  Beschluss-Nr.      82/2021     vom      sen (Raumordnung), b) teilweise                    Kalender!                          Feuerholzangebot
20.01.2021 – Der Gemeinderat legiti-      berücksichtigte Stellungnahme von:         Die Gemeindeverwaltung Cunewalde           Bei der Beseitigung von Bäumen und
miert die Unterzeichnung des Umlauf-      Landratsamt Bautzen, SOWAG mbH             hat zum Jahreswechsel von Unterneh-        Strauchwerk am neuen Wohnungsbaus-
beschlusses zum Wirtschafts- und          Zittau, Claudia Zimmermann Cunew-          men, Genossenschaften, Geldinstituten,     tandort Friedensaue ist Feuerholz ange-
Finanzplan 2021 der WWK vom               alde, c) nicht berücksichtigte Stellung-   Versicherungen und Verbänden zahlrei-      fallen, das der Gemeindebauhof zu
11.12.2020 durch den Bürgermeister. Er    nahmen von: keine                          che Kalender erhalten. Vielen Dank an      günstigen Konditionen anbietet. Der
nimmt diesen sowie die Mittelfristpla-    2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund     die Absender, aber es sind noch mehrere    Raummeter Holz wird für 5,00 € +
nung bis 2025 hiermit zur Kenntnis.       des § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des      Exemplare übrig.                           MwSt abgegeben.
Einstimmige Zustimmung (16 Ja).           Bebauungsplanes „Friedensaue“ in der       Diese möchte die Gemeinde nun kos-         Interessenten melden bitte telefonisch
  Beschluss-Nr.      83/2021     vom      Fassung vom 20.01.2021, bestehend aus      tenlos an Interessenten abgeben. Es        im Bauamt über die 035877 230-40
20.01.2021 – 1. Der Gemeinderat prüft     der Planzeichnung mit den textlichen       handelt sich um Kalender für 2021 in       ihren Bedarf an.
die während des Beteiligungsverfah-       Festsetzungen und billigt die Begrün-      unterschiedlicher Art: Tischkalender,      Telefonisch wird dann ein Termin der
rens zur Aufstellung des Bebauungs-       dung einschließlich Umweltbericht so-      3-Monats-Wandkalender, Fotokalender        Abholung vereinbart.
planes abgegebenen Stellungnahmen         wie die zusammenfassende Erklärung         usw.                                       Das Brennholzangebot beinhaltet Kir-
und wägt diese gegeneinander und          hierzu. Mehrheitliche Zustimmung (10       Wer möchte, kann sich im Bürgerbüro        sche, Apfel, Birne, Pflaume, Nussbaum
untereinander gerecht, mit folgendem      Ja, 4 Nein, 2 Enth.).                      im Erdgeschoss abholen was ihm             und in geringen Mengen Birke, Ahorn,
Ergebnis ab: a) berücksichtigte Stel-                                                gefällt.                                  Fichte.
lungnahme von: Landesdirektion Sach-      Thomas Martolock, Bürgermeister            Gemeindeverwaltung                         Bauamt/Bauhof

                                                             Stellenausschreibung
In der Gemeinde Cunewalde mit ca. 4600 Einwohnern ist zum 01.10.2021 die               schlossenes betriebswirtschaftliches, bauingenieurtechnisches oder juristisches
Stelle als                                                                             Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium
         Amtsleiter/in Bau- und Bürgeramt                                            ▪ Leitungserfahrung
                                                                                     ▪ Eine mindestens 3jährige Berufserfahrung im Bereich Kommunalverwaltung ist
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen.                         wünschenswert
                                                                                     ▪ Fundierte Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht sowie angrenzender Rechtsge-
Die Besetzung der Stelle erfolgt gemäß § 31 TVöD (Führung auf Probe) zunächst           biete
für eine befristete Zeit von 2 Jahren. Bei Bewährung ist eine Entfristung vorgese-   ▪ Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz und Bürgerfreundlichkeit
hen.                                                                                 ▪ Umfassende Kenntnisse im Bereich der IT-Organisation
Sie erwartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche           ▪ Selbständige Arbeitsweise, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
Tätigkeit sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen der       ▪ Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude
auszuübenden Tätigkeit, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfasst:               ▪ Bereitschaft für eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit
                                                                                        Bürgermeister und Gemeinderat wird vorausgesetzt.
▪ Leitung des Bau- und Bürgeramtes mit folgenden Schwerpunkten:                     ▪ Führerschein mindestens Klasse B
   - Zentrale Verwaltungsorganisation im Hauptamt
     mit Ordnungswesen (incl. Standesamt und Einwohnermeldewesen),                   Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Bezahlung entsprechend TVöD-VKA mit
     Personalwesen, Wahlen, Archiv, Sportstätten, Bibliothek, Schulverwaltung,       den einschlägigen Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes.
     Kindertagesstätten und Soziales, Arbeitssicherheit                              Die Bereitschaft zur Fortbildung wird vorausgesetzt.
  - Zentrale Verwaltungsorganisation im Bauamt (dieses wird als eigenes Sachge-     Die Gewährung von Fortbildungsmaßnahmen und eine flexible Arbeitszeitge-
     biet innerhalb des Amtes geführt) mit Bauplanungsrecht, Baumaßnahmen,           staltung im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung “Gleitende Arbeitszeit“
     Straßenwesen, Straßenverkehrsrecht, Facilitymanagement, Bauhof, Park- und       betrachten wir als selbstverständlich.
     Grünflächenmanagement, Sport- und Spielplätze                                   Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe
▪ Kommunal-, Orts- und Satzungsrecht                                                des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevor-
▪ Arbeit mit kommunalen Gremien (Gemeinderat, Ausschüsse)                           zugt berücksichtigt. Diesbezüglich bitten wir, den Bewerbungsunterlagen einen
▪ Verantwortung IT-Bereich                                                          entsprechenden Nachweis beizulegen.
▪ Innerbetriebliche Vertretung und Sonderaufgaben des Bürgermeisters                Sollten einem Dienstantritt zum 01.10.2021 arbeitsvertragliche Dinge entgegen-
▪ Öffentlichkeitsarbeit/Betreuung von Medienvertretern                              stehen, bitten wir um Hinweis in Ihren Bewerbungsunterlagen.
▪ Entwicklung von Zielvorstellungen, Konzepten und Leilinien für die Aufga-         Aus Kostengründen bitten wir um Ihr Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen
   benerfüllung des Bau- und Bürgeramtes                                             nur zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend
▪ Koordinierung von Organisationsfragen, Angelegenheiten der Aufgabenkritik         frankierter Rückumschlag beiliegt.
   bzw. Geschäftsprozessoptimierung, Konzeption der Personalbedarfsplanung und       Die Unterlagen werden ansonsten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.
   Personalentwicklung (sog. „innerer Service“)                                      Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr
                                                                                     Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum
Es ist eine schrittweise Übernahme der beschriebenen Leitungsfunktionen zur          Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen.
geregelten Einarbeitung geplant. Im Vordergrund der Tätigkeit wird anfangs die
Projektleitung zum Themenschwerpunkt Optimierung der IT-Organisation stehen. Soweit Sie unsere Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer
Projektleitungserfahrung sowie Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung wer- aussagefähigen Bewerbungsunterlagen
den vorausgesetzt.                                                                                             bis zum 30.04.2021
Die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit ist für die viel-
fältigen Aufgaben unbedingt erforderlich.                                         an die		           Gemeinde Cunewalde
Eine Erweiterung beziehungsweise Änderung des Aufgabenbereiches bleibt                 		            Bürgermeister Thomas Martolock
vorbehalten.                                                                           		            Hauptstraße 19
                                                                                       		            02733 Cunewalde.
Unsere Anforderungen:
▪ Abgeschlossenes Studium Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) beziehungsweise          Für Fragen steht Ihnen Frau Schubert unter der Rufnummer 035877-23022 gern
   Bachelor of Arts PublicManagement/Gehobener Verwaltungsdienst, abge-           zur Verfügung.

                 Hinweis auf weitere Veröffentlichungen und Publikationen der Gemeindeverwaltung Cunewalde
Auf unserer Homepage                        • Finanzen                               Gemeinde- und Bürgerzentrum/An-                Gewässerunterhaltung u. v. m.)
www.cunewalde.de können Sie unter           • öffentliche Sicherheit und Ordnung     träge Merkblätter, Formulare                • verschiedene Fachvorträge und Infor-
den Rubriken                                • Schulen,                                 • Formulare zu verschiedensten An-          mationen aus länger zurückliegenden
Gemeinde- und Bürgerzentrum/                • Kindertagesstätten                          trägen,                                   Ereignissen und/oder Gemeinderats-
Satzungen und Verordnungen alle ak-         • Kultur, Freizeit, Sport                     gemeindliche Informationsblätter zu       sitzungen
tuellen Satzungen und Verordnungen der      • Bauwesen und öffentliche Einrich-         verschiedenen Themen (Verkehrsbe-
Gemeinde zu den Themen einsehen:              tungen                                      ruhigung, Winterdienst, Gästetaxe,     Ihr Bürgermeister,
  • allgemeine Verwaltung                 und Sie finden unter                            Hundehalter, Waldbesitzer,             Thomas Martolock
INFORMATIONEN
  ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                                                   CBZ Nr. 2/2021,
                                                                                                                                         6/2020, Seite 5

„Starke Nerven …                             Starke Nerven
brauchen auch mal
 Unterstützung“
 Aufgrund der Corona-Pandemie sind
für viele Familien die Belastungen grö-
ßer geworden.
 Homeoffice, Kinderbetreuung, Home-
schooling, Existenzängste, Sorge um
die eigene Gesundheit und Sorge um
Angehörige.
 Erhebungen aus der Zeit des ersten
Lockdowns (Frühjahr 2020) haben ge-
zeigt, dass Familien im Vergleich zum
Ausmaß der erlebten Belastungen selten
Unterstützung durch Beratungsange-
bote oder Entlastungsgespräche in An-
spruch genommen haben.
 Deshalb die herzliche Bitte an Sie: Nut-
zen Sie die entsprechenden Angebote
für Familien!

      Beschluss des                            Schadstoffsammlung                           Öffentliche Bekanntmachung
 Technischen Ausschusses                    Samstag, 6. März
                                            11.30 bis 13.00 Uhr                           über die Festsetzung und Entrichtung
Öffentlicher Teil                                                                         der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021
Beschluss-Nr. 05/2021 vom 02.02.2021
                                                             Festplatz Czornebohstraße
                                            Freitag, 12. März                             Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset-
– Der Technische Ausschuss beschließt       09.00 bis 09.45 Uhr OT Weigsdorf-Köblitz,
den Auftrag zur Vergabe von Bauleis-                                                      zes vom 07. August 1973 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 965), zuletzt geändert
                                                                Busplatz
tungen Stützmauer „Die Trauernde“ an        10.00 bis 10.45 Uhr Nähe Fleischerei
                                                                                          durch Art. 38 G vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794, 2844), wird die
die wirtschaftlichste Bieterin, die Fir-                        Hempel                    Grundsteuer für das Jahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
ma BST Bau-Sanierungstechnik GmbH           11.00 bis 11.30 Uhr OT Schönberg,             Die Hebesätze der Grundsteuer wurden gegenüber dem Jahr 2020 nicht
in Zwickau, zu vergeben. Zu beauftra-                           Containerplatz            verändert.
gen sind 71.487,36 € brutto.                12.30 bis 13.15 Uhr Festplatz
                                                                Czornebohstraße           Die Grundsteuer 2021 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden über Grund-
Thomas Martolock,                           13.30 bis 14.15 Uhr Am Polenzpark             besitzabgaben in festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am
Bürgermeister                               14.30 bis 14.45 Uhr OT Halbau,
                                                                                                  15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
                                                                Containerplatz
                                                                                          Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteu-
                                                                                           ergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer
              Mitteilung an alle Steuerzahler                                                                         2021 in einem Betrag
 Am 15. Februar 2021 sind die Grundsteuerraten, die Gewerbesteuervoraus-                                             am 01. Juli 2021 fällig.
 zahlungen für das I. Quartal 2021 sowie die Gästetaxe 2021 fällig.                       Eigentümer, deren Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser sowie
 Alle Steuerzahler, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden                  Mietwohngrundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage Wohn-/Nutzflä-
 aufgefordert, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die fälligen Zahlungen zu               che des § 42 GrStG festgesetzt ist, haben bei sich ergebenden Änderungen
 entrichten.                                                                              (z.Bsp. durch Modernisierung, An-/Umbauten bzw. Nutzungsänderungen, die
 Nichtzahlung oder verspätete Zahlung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten                 zu Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche führen oder durch Schaffung
 in Form von Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Eine Möglichkeit der                     von Stellplätzen für PKW etc.) zur Ermittlung der Grundsteuer B eine neue
 fristgemäßen Zahlung ist die Teilnahme am Lastschrifteinzug. Anträge sind                Grundsteuer-Anmeldung einzureichen.
                                                                                          Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) ändern, werden
 im Zimmer 209 der Gemeindeverwaltung erhältlich.
                                                                                          Änderungsbescheide erteilt.
 Kämmerei
                                                                                          Hundesteuer 2021
                                                                                          Die Hundesteuersätze der Gemeinde Cunewalde bleiben gegenüber dem
   Bekanntmachung der Gemeinde Cunewalde                                                  Kalenderjahr 2020 unverändert, so dass auf die Erteilung von Hundesteuer-
   zum Widerspruchsrecht bei Gruppenauskünften vor Wahlen                                 bescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.
                                                                                          Die Hundesteuer 2021 wird am 30.06.2021 fällig.
 Am 26.09 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.                         Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung
                                                                                          treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie,
                                                                                          wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
 Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG)                  Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit
 Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zu-                   dem Tag der Bekanntgabe zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der
 sammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler                    Gemeindeverwaltung Cunewalde angefochten werden.
 Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Aus-                   Alle Steuerzahler, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen,
 kunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-                 werden aufgefordert, spätestens zu den oben angeführten Terminen die
 meldegesetzes (BMG) bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten                  fälligen Zahlungen zu entrichten oder die Erklärung zum Bankeinzugsver-
 erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.               fahren einzureichen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermei-
 Jeder Bürger hat das Recht, gegen die Veröffentlichung seiner Daten zum Zwe-             den. Das Formular für eine Einzugsermächtigung finden Sie unter
 cke der Auskunftserteilung bei Wahlen an Parteien u. a. Widerspruch einzule-             www.cunewalde.de/Formulare/Einzugsermächtigung.
 gen.                                                                                     Wir bitten auch zu beachten, dass bei der Aufteilung der Grundsteuer in
 Der Widerspruch muss unbedingt beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein-                   mehrere Raten Rundungsdifferenzen entstehen. Diese werden bei der jeweils
 gelegt werden und ist gebührenfrei. Er wird mit der Eintragung in das Mel-               ersten Rate ausgewiesen. Deshalb kann die erste Rate von den anderen
 deregister wirksam und gilt für alle künftigen Wahlen bis zu einer etwaigen              abweichen.
 Rücknahme fort.
                                                                                          Cunewalde, 28.01.2021
 Einwohnermeldeamt Cunewalde                                                              Thomas Martolock
                                                                                          Bürgermeister
CBZ Nr. 2/2021, Seite 6                                                                                    ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Gemeinde Cunewalde, Der Bürgermeister

 Rechtsstatus und Unterhaltung von Straßen und Wegen im Waldgebiet von Cunewalde
Sehr geehrte Waldgrundstücksbesitzer, sehr geehrte Erholungssuchende,                   Wie sind für diese Straßen und Wege die Unterhaltungslasten und Mitbe-
liebe Wegenutzer,                                                                       nutzungsrechte geregelt?

Cunewalde ist, wie es der Name sagt, eine waldreiche Gemeinde. Fast 40 % oder           - Alle öffentlich gewidmeten Straßen nach Sächsischem Straßengesetz
1107 ha unserer Gemeindefläche bestehen aus den Waldgebieten an der Czorne-             ▪ Hier liegt die Unterhaltungslast (Straßenbaulast) je nach Kategorie bei der öffent-
boh- und Bielebohkette, Herrnsberg und Matschenberg.                                        lichen Hand (s. o.: Bund, Freistaat, Kreis oder Gemeinderat).
Unser Wald ist wirtschaftliche Grundlage für ca. 200 einzelne Waldbesitzer mit          ▪ Nutzung für Forstfahrzeuge im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorgaben (Be-
Waldbesitz in einer Größenordnung zwischen 0,25 ha und über 1.000 ha und er                 schilderung beachten) kostenlos möglich.
ist ein Ort der Erholung zugleich für Einheimische und für Besucher unserer Ge-         ▪ Ablagerungen auf der Straße oder im unmittelbaren Straßenrandbereich (Parkflä-
meinde.                                                                                    chen, Straßengräben, Mulden) sind nicht bzw. nur mit gesonderter Genehmigung
Enorme Mengen an Schadholz mussten seit 2018 aus unseren Wäldern verbracht                 (so genannte verkehrsrechtliche Anordnung) gestattet.
werden – dass Mehrfache üblicher Jahreserntemengen – große Flächen liegen brach
und bedürfen einer Neuaufforstung, die unserem künftigen Klima in der Oberlau-          - Beschränkt öffentlich gewidmete Feld- und Waldwege
sitz Rechnung trägt. Viele Forstwirtschaftswege, selbst schon einmal vor Jahren         ▪ Die Nutzung für Forstwirtschaftszwecke richtet sich nach der Widmungsbe-
ausgebaute, haben enormen Schaden genommen und halten den Belastungen nicht                schränkung für diesen Weg.
Stand und das vormals durch Hochwaldbestände führende Wanderwegenetz mit                   Hieraus folgt:
gelegentlichen Ausblicken in das Lausitzer Revier oder das Isergebirge ist heute           > Nutzung für Forstfahrzeuge im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorgaben
an manchen Stellen eine Wanderung über Stock, Stein oder kleine Steppenland-               (Beschilderung beachten) kostenlos nutzbar.
schaften.
Die Schadholzmengen haben außerdem zu einem massiven Preisverfall des nach-             - Waldwege nach § 21, 25 und 26 nach Sächsischem Waldgesetz
wachsenden Rohstoffes Holz am Markt geführt, sodass viele Waldeigentümer heu-           ▪ Waldwege haben unterschiedlichste Eigentümer!
te vor großen wirtschaftlichen Problemen stehen und aus geringen Holzerlösen            ▪ Alle nicht gewidmeten (s. o.) Straßen und Wege in Waldgebieten sind Waldwege
kaum die Kosten für die Holzernte und eine Wiederaufforstung aufbringen können.            (§21 WaldG). Grundsätzlich ist, unabhängig davon, ob es sich um ausgerainte
Unsere Gemeinde Cunewalde, die einerseits „Staatlich anerkannter Erholungsort“             Waldflurstücke handelt oder der Weg ohne eigenes Flurstück besteht, dass der
ist und andererseits auf über 200 ha Kommunalwald eine eigene Waldwirtschaft               Eigentümer für die Unterhaltung zuständig ist. Es gibt für ihn auch keine Pflicht,
betreibt (hier haben wir uns viel von unserer Partnergemeinde Schefflenz im Neck-          den Weg für andere vorzuhalten.
ar-Odenwald-Kreis abschauen können), hat aus den Erlösen ihrer Waldwirtschaft           ▪ Das Betreten des Waldes (§ 11) steht jedem Bürger zu, jedoch auf eigene Gefahr.
in den letzten 20 Jahren vieles in einen nachhaltigen Waldumbau, Forstwege und
die Wanderwegsinfrastruktur investiert, auch dank vieler Fördermittel und vielfach      Waldwege im Gemeindeeigentum
in der Regel als freiwillige Leistung.
Nicht alle Dinge, die unseren Wald betreffen, kann die Gemeinde selbst leisten und      - Bewusst hat die Gemeinde hier nach 1990 zahlreiche Wegeflurstücke erwor-
für viele Dinge ist sie auch rechtlich nicht verpflichtet und agiert auf freiwilliger      ben, die sich vormals im Volkseigentum befanden und durch den Bund (BVVG)
Basis.                                                                                     privatisiert werden sollten. Mit dem Erwerb wollte die Gemeinde im Interesse
Dieses Informationsblatt soll insbesondere Waldbesitzern und Forstwirtschafts-             der vielen privaten Waldeigentümer künftige Wegrechtsstreite untereinander ver-
unternehmen dienen, die bei der die Bewirtschaftung des Waldes im Cunewalder               hindern.
Gemeindegebiet auf die Nutzung des Waldwegenetzes angewiesen sind.                      - Dieses Wegenetz umfasst ca. 16.825 Meter.
Es bietet eine Lösung an, die wir als Gemeinschaft der Waldbesitzer regeln können       - In Anwendung des Waldgesetzes bietet die Gemeinde bei Holzerntemaßnahmen
und es soll auch Erholungssuchenden, die das eine oder andere Mal wenig Ver-               anderer Waldeigentümer die Benutzung ihrer Wege auf der Basis einer Verein-
ständnis für den Zustand der Wanderwege aufbringen können, um Verständnis für              barung auf zivilrechtlicher Basis an.
die aktuelle Situation bitten.                                                             Basis ist eine moderate Entschädigung, die sich an der Menge (und somit der
Ihr Bürgermeister Thomas Martolock                                                         Belastung) des über den Weg abzutransportierenden Holzes orientiert.
                                                                                           Diese Entschädigung beträgt je nach Menge – zwischen 0,25 € und 0,50 €/Fest-
Welche Wege und Straßen im Wald gibt es nach Rechtsgrundlagen?                             meter, auch eine Zurverfügungstellung von Lagerflächen ist möglich.

Straßen und Wegen nach Sächsischen Straßengesetz (öffentlich gewidmet)           Hintergründe dieser Vereinbarung:
- alle Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, die durch Waldgebiete hindurchführen ▪ Für die Unterhaltung derartiger Wege erhält die Gemeinde als Eigentümer (wie
  (B 96-Wurbisberg, S 115 Obercunewalde-                                            jeder Privateigentümer auch) keinerlei Unterstützungen der öffentlichen Hand
  Halbau, K 7239 Schönberger Passstraße, K 8601 (Eichbusch)                         (für Gemeindestraßen gibt es je Kilometer feste Zuweisungen) und muss die
▪ Gemeindeverbindungs- und Gemeindestraßen                                         Unterhaltung aus ihrer eigenen Waldwirtschaft finanzieren.
▪ Zufahrtsstraße Czornebohbaude von Abzweig S 115 (Halbau) bis Wanderpark-
   platz Abzweig nach Wuischke                                                   ▪ Vorteil:
▪ Cosuler Straße von Schönberg bis Gemeindegrenze                                  Die sehr zeitaufwändige und im Regelfall mit Konflikten verbundene gemein-
▪ Bergstraße von Wuischgasse bis Wendeplatte                                       same Aufnahme des Wegezustandes (Dokumentation) vor und nach der Nutzung
▪ Waldstraße                                                                       kann entfallen (Ausnahme bewusst durch grobe Fahrlässigkeit oder durch
                                                                                    Vorsatz herbeigeführte Schäden) und die Gemeinde verwendet diese Mittel um
- Beschränkt öffentlich gewidmete Feld- und Waldwege (= öffentlicher Weg mit       diese Wege zu reparieren.
   Nutzungs-/Verkehrseinschränkungen, z. Bsp. nur für land- und forstwirtschaft-
  lichen Verkehr)                                                                ▪ Alternative:
▪ Bierweg und Brettstraße im gesamten Verlauf                                      Der Waldeigentümer kann bei einer notwendigen Bewirtschaftung über die
▪ verlängerter Streitbuschweg (Klipphausen bis Gemeindegrenze Hochkirch)           Forstbehörden die Nutzung des Waldweges verlangen (Notwegerecht). Auch für
                                                                                    diesen Fall kann der Eigentümer jedoch eine Entschädigung geltend machen,
Waldwege nach Sächsischem Waldgesetz                                                deren Angemessenheit im Zweifelsfall durch die Forstbehörde geprüft wird.
Auszug aus § 21 SächsWaldgesetz:
                                                                                        Waldwege im privaten Eigentum/Eigentum anderer Körperschaften
„Waldwege sind die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege, die der
Erschließung des Waldes zum Zwecke seiner Bewirtschaftung dienen.“               - Hier gelten dieselben Rahmenbedingungen wie bei der Nutzung von Wegen im
                                                                                    Gemeindeeigentum. Allerdings verfährt jeder dieser Grundstückseigentümer an-
Weiter heißt es im § 21 u. a.:                                                      ders.
- Die Waldbesitzer sollen im Rahmen ihres Leistungsvermögens die zu einer ord- - Auch hier sind sowohl privatrechtliche als auch Regelungen über die Forstbehör-
   nungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes notwendigen Wege bauen und un- den möglich.
   terhalten …                                                                   - Zahlreiche Wegeeigentümer erheben in Anwendung von § 26 WaldG Kautionen
                                                                                    oder Gebühren für die Wegenutzung. Die Gebühr ist unabhängig vom tatsäch-
- Waldbesitzer und Dritte, die durch einen Weg Vorteile haben, sind im angemes- lichen Ausbaustand des Weges.
   senen Umfang zu den Kosten der Herstellung und Unterhaltung heranzuziehen. - Hier empfehlen wir analog der Verfahrensweise der Gemeinde eine Kontaktauf-
                                                                                    nahme mit den Waldbesitzern.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                                                                                                     CBZ Nr. 2/2021, Seite 7
                                                                                                                                                                                                4
Wie bewirtschafte ich mein Waldgrundstück, wenn es nicht an einem öf-
                                                                                                                                VEREINBARUNG (Muster)
fentlichen Weg anliegt und welche Möglichkeiten gibt es für die Zukunft?
                                                                                                                                           zwischen
- Mittelfristig ist im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Cunewalde auch ein         der Gemeinde Cunewalde
   Ausbau und teilweiser Neubau zahlreicher Forstwirtschaftswege durch die Teil-        vertreten durch                 den Bürgermeister Herrn Thomas Martolock
  nehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung vorgesehen. Diese Wege werden                                                 dienstansässig in 02733 Cunewalde, Hauptstraße 19
                                                                                                                        (als Eigentümer des Wald- und Wirtschaftsweges)
  anschließend öffentlich gewidmet und die Unterhaltungslast übernimmt die Ge-
                                                                                        Wegename (wenn vorhanden): …………………………………………………………………………………..
  meinde. Für dieses Flurneuordnungsverfahren stellt die Gemeinde in sehr beacht-       Gemarkung:                 …………………………………………………………………………………..
  lichen Umfang Haushaltmittel als freiwillige Leistung zur Verfügung (Fördersatz       Flurstück:                 …………………………………………………………………………………..

  83 %, Eigenanteil 17 %, der je nach Verkehrsbedeutung teilweise oder komplett         und dem                         Waldeigentümer (Anschrift):
                                                                                                                        …………………………………………………………………………………..
  durch die Gemeinde getragen wird).                                                                                    …………………………………………………………………………………..
                                                                                        Gemarkung:                      …………………………………………………………………………………..
- In diesen Wochen beginnt die Teilnehmergemeinschaft mit der Vorbereitung eines       Flurstück:
                                                                                        Beginn der Holzernte:
                                                                                                                        …………………………………………………………………………………..
                                                                                                                        …………………………………………………………………………………..
   Verfahrens für die ländliche Neuordnung von Waldflächen, zuerst im Waldgebiet
                                                                                        Die Gemeinde Cunewalde, als Eigentümer des o. g. Wald- und Wirtschaftsweges, gestattet dem
   des Bieleboh, da hier die größten Waldschäden sind.                                  Waldeigentümer den angrenzenden Waldweg, welcher im Eigentum der Gemeinde Cunewalde ist, für
                                                                                        die Abfuhr des aufbereitenden Holzes aus seinem Waldflurstück, zu nutzen.

- Ziel ist es, dass künftig günstigere Grundstückszuschnitte für Waldflächen, nach     Wegenutzungsentschädigung: bis 500 Fm Rückung / Abtransport des Holzes – 0,25 €/Fm
                                                                                                                   ab 500 Fm Rückung / Abtransport des Holzes – 0,50 €/Fm
   Möglichkeit noch vor der Wiederaufforstung, durch einen freiwilligen Land-           Dies betrifft das Wegenetz, welche nicht öffentlich gewidmet sind.
   tausch untereinander erreicht werden und im Anschluss diese neu gebildeten           Nutzung kommunaler Polterplatz:     ja / nein
   Flurstücke bessere Wegeanbindungen erhalten. Ansprechpartner hier ist die Teil-      Standort Polterplatz (Gemarkung/Flurstück):     …………………………………………………………………
   nehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Cunewalde, Herr Wieland Adler,               Lagerentschädigung:     0,25 €/Fm bis 10 Wochen Lagerung
   Telefon: 03591 5251-62433.                                                                                   ab der 11. Woche Lagerung 0,50 €/Fm
                                                                                        Hierzu erfolgt eine Abrechnung durch die Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme. Der Eigentümer
                                                                                        verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Übermittlung der Holzmenge.
Wer unterhält die Wanderwege?
                                                                                        Vor Beginn der Arbeiten muss sich das vom Waldeigentümer beauftragte Forstunternehmen oder der
- Cunewalde verfügt als Staatlich anerkannter Erholungsort über ein sehr umfang-       Eigentümer mit der Gemeindeverwaltung Cunewalde, Liegenschaftsverwaltung (Telefon: 035877 23026 oder
   reiches Wanderwegenetz.                                                              E-Mail: liegenschaftsverwaltung@cunewalde.de) in Verbindung setzen. Nach Beendigung der Arbeiten hat eine
                                                                                        Abnahme des Weges mit beiden Vertragsparteien stattzufinden.
- Das Vorhalten eines Wanderwegenetzes ist, wie die gesamte Aufgabe der Förde-         Vom Waldeigentümer beauftragtes Forstunternehmen:
   rung des Tourismus, eine freiwillige Aufgabe.                                        ……………………………………………………………………………………………………………………….
                                                                                        ……………………………………………………………………………………………………………………….
- Die Benutzung von Waldwegen und somit auch aller Wanderwege erfolgt immer
                                                                                        Anschrift/Kontaktdaten:
   auf eigene Gefahr!                                                                   ……………………………………………………………………………………………………………………….
- Jährlich bringen wir hierfür ca. 10 T€ auf.                                           ……………………………………………………………………………………………………………………….
- Aktuell ist das Wanderwegenetz sehr stark geschädigt, da auch viele Wander-          Übergabe, Dokumentation und Einweisung erfolgte am: ………………………………
   wege über Forstwirtschaftswege verlaufen. Umgekehrt gilt: Nicht jeder Wander-        ___________________________                                     __________________________
   weg (im Regelfall max. 1,50 m breit) ist ein Forstwirtschaftsweg und kann als        Eigentümer Waldweg/Polterplatz                                  Waldeigentümer

   solcher genutzt werden.                                                              Abnahme erfolgt am: …………………………..
- Die Nutzung von Forstwirtschaftswegen hat immer den Vorrang vor der gleich-          Bilddokumentation: ………………………………………………………………………………………………
   zeitigen Nutzung als Wanderweg (schließlich werden Wanderwege aus den Erlö-          aufgetretene Schäden:
   sen der Waldwirtschaft unterhalten).      Thomas Martolock, Bürgermeister           ……………………………………………………………………………………………………………………….
                                                                                        ……………………………………………………………………………………………………………………….
                                                                                        ……………………………………………………………………………………………………………………….
                                                                                        ……………………………………………………………………………………………………………………….
                                                                                        ……………………………………………………………………………………………………………………….
 Gemeinde Cunewalde, Landkreis Bautzen
                                                                                        Beseitigung dieser Schäden am: ………………………………………

 Vorläufiges Ergebnis der Waldwirtschaft 2020                                           __________________________
                                                                                        Eigentümer Waldweg
                                                                                                                                                        ________________________
                                                                                                                                                        Waldeigentümer

 Einnahmen                                                              Betrag
 Zuweisungen und Zuschüsse                                         28.776,36 €
 Verkaufserträge                                                  151.777,57 €
 sonstige Erträge                                                   3.001,30 €
 Summe Einnahmen                                                  183.555,23 €

 Ausgaben
 Allgemeine Waldwirtschaft                                        127.967,12 €
 Waldwegebau                                                        9.186,72 €
 Mieten/ Pachten                                                      544,40 €
 Haltung von Fahrzeugen                                             4.258,38 €
 Unterhaltung bew. Vermögen                                         1.054,87 €
 Dienst- und Schutzbekleidung                                          88,09 €
 Forstverwaltungskosten                                            10.208,53 €
 Mitgliedsbeiträge                                                  3.646,79 €
 Summe Ausgaben                                                   156.954,90 €

 Ergebnis:                                                         26.600,33 €
 Offene Buchungen 2020
 Einnahmen                                                              Betrag
 Fördermittel Schadholz                                            32.000,00 €
 Fördermittel Polterplätze                                          3.500,00 €
 Fördermittel Aufforstung                                          14.000,00 €
 Summe Einnahmen                                                   49.500,00 €
 Ausgaben
 Bauhofleistungen (IV)                                             47.000,00 €
 Summe Ausgaben                                                    47.000,00 €

 Gesamtergebnis                                                    29.100,33 €
 aufgestellt am 21.01.2021                                                            Nach käferbedingten Kahlschlägen stehen in den nächsten Jahren Aufforstungen
 Reinke, Amtsleiter Finanzen/ Wirtschaftsförderung                                    im Mittelpunkt der Arbeiten in den Forsten.
CBZ Nr. 2/2021, Seite 8                                                                                                            INFORMATIONEN

  Grundschule "Friedrich Schiller"                                                        Anmeldezeiten zur
                                                                                           Aufnahme an die
                                                                                         Wilhelm-von-Polenz-
                                                                                             Oberschule
                                                                                           Cunewalde zum
                                                                                         Schuljahr 2021/2022
                                                                                      vom 11.02. bis zum 25.02.2021
                                                                                      zu den Bürozeiten von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr
                                                                                      sowie am         Dienstag, dem 16.02.2021, von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                                      außerdem am      Freitag, dem 26.02.2021 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

                                                                                      Sollten Sie die o.g. Termine nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir
                                                                                      um telefonische Rücksprache im Sekretariat unter Tel.: 035877 24378.

                                                                                      gez. Achim Bär, Schulleiter

                                                                                      Erfolgt aufgrund der länger dauernden Schulschließungen die Ausgabe der
An der Grundschule „Friedrich Schiller“ sind in den letzten Wochen umfang-            Bildungsempfehlungen nicht am 10.02.2021, so ist der erste Tag der Schul-
reiche Arbeiten zur Datennetzerweiterung durchgeführt worden. Weitere Schritte        anmeldung an unserer Oberschule der Tag nach dem Erhalt der Bildungs-
zur Verbesserung der Ausstattung werden alsbald folgen. Mehr dazu in der näch-        empfehlung.
sten CBZ.

                              Besserer Durchblick im „Förder-Dschungel“
Seit dem 1. Januar 2021 sind alle          soll die inhaltliche Komplexität der      stigten Kredite mit Tilgungszuschuss    bis dahin nur als Investitionszuschuss
Kredit- und Zuschussförderpro-             Förderprogramme vereinfachen und          bei der Kreditanstalt für Widerauf-     online bei dem BAFA beantragt
gramme auf Bundesebene in der              sie damit zugänglicher und verständ-      bau (KfW). Die Nutzung der neuen        werden. Alle bisher bestehenden Kre-
Richtlinie „Bundesförderung für            licher machen. Reine Investitionszu-      Förderprogramme in der Kreditvari-      ditprogramme bei der KfW werden
effiziente Gebäude“ (BEG) zusam-           schüsse für energetische Maßnahmen        ante wird jedoch erst ab dem 1. Juli    bis 30. Juni 2021 fortgesetzt.
mengefasst. Bewährte Elemente blei-        werden künftig beim Bundesamt für         2021 möglich sein. Die nachfolgend
ben bestehen oder werden weiter-           Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle           beispielhaft aufgeführten Fördermaß-
entwickelt (siehe Tabelle). Die BEG        (BAFA) beantragt, alle zinsvergün-        nahmen für private Haushalte können

         Maßnahme                                                  Beschreibung                                         Förderquote/Tilgungszuschuss
 Einzelmaßnahmen an der           Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen,              20 %
 Gebäudehülle                     Austausch von Fenstern und Türen, sommerlicher Wärmeschutz
 Anlagentechnik (außer            Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive            20 %
 Heizung)                         Wärme-/Kälterückgewinnung, „Smart-Home“-Maßnahmen
 Heizungstechnik                  Gas-Brennwertheizung („Renewable Ready“)                                            20 %
                                  Gas-Hybridheizung *                                                                 30 %
                                  Solarkollektoranlage                                                                30 %
                                  Biomasseheizung *                                                                   35 % + 5 % für emissionsarme Heizungen
                                  Wärmepumpe *                                                                        35 %
                                  Erneuerbare-Energie-Hybridheizung *                                                 35 % + 5 %, bei Einsatz einer emissions-
                                                                                                                      armen Biomasseheizung
                                  Wärmenetz *                                                                         30 % bei Anteil von mind. 25 % erneuer-
                                                                                                                      barer Energie, 35 % bei Anteil von mind.
                                                                                                                      55 % erneuerbarer Energie
 Heizungsoptimierung              Hydraulischer Abgleich, Austausch der Heizungspumpen                                20 %
 Fachplanung und Baube-           Für vorstehend genannte Maßnahmen                                                   50 %
 gleitung

Wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Ge-        einheit und insgesamt auf maximal         Bei Fragen zu den einzelnen förderfä-   www.tgz-bautzen.de möglich.
bäudehülle und Anlagentechnik (außer       40.000 € begrenzt. Die Förderquoten       higen Maßnahmen können Sie sich gern
Heizung) vornehmen wollen, müssen          bzw. bei der Kreditvariante die maximal   an die Energieagentur des Landkreises   Kontakt:
Sie einen Energie-Effizienz-Experten       möglichen Tilgungszuschüsse sind in       Bautzen wenden. Weitere Informati-      Energie-
in das Vorhaben einbeziehen. Sprechen      der Tabelle aufgeführt. Sie können sich   onen finden Sie auf der Webseite des    agentur des
Sie uns gern für die Vermittlung eines     um 5 %-Punkte erhöhen, wenn die Maß-      BAFA (www.bafa.de) und der KfW          Landkreises
Experten aus der Region an. Die maxi-      nahme Bestandteil eines geförderten       (www.kfw.de).                           Bautzen
malen förderfähigen Kosten betragen        Sanierungsfahrplanes, ebenfalls förder-   Haben Sie sich schon für den News-      im
bei allen aufgeführten Maßnahmen           fähig über das BAFA, ist. Um weitere      letter der Energieagentur angemeldet?   TGZ Bautzen
60.000 € pro Wohneinheit.                  10 %-Punkte erhöht sich die Förderung     Dieser bietet im Abstand von 2 Mona-
Bei der Fachplanung und Baubeglei-         für die in der Tabelle mit * gekenn-      ten u. a. kompakte Informationen zu     Preuschwitzer Str. 20, 02625 Bautzen
tung für Ein- und Zwei-Familienhäuser      zeichneten förderfähigen Heizungsarten    Themen mit Energiebezug im Landkreis    Telefon: 03591 380 2100
können Kosten in Höhe von maximal          beim Austausch einer alten Ölheizung.     Bautzen, zu neuen Förderprogrammen      Telefax: 03591 380 2021
10.000 € gefördert werden. Bei Mehr-       Die maximale Förderquote kann für         und berichtet über aktuelle Themen      E-Mail: energieagentur-lkbz@tgz-
familienhäusern ist die Höhe der förder-   eine emissionsarme Biomasseheizung        der Energieagentur des Landkreises.     bautzen.de
fähigen Kosten auf 4.000 € pro Wohn-       dementsprechend 55 % betragen.            Die Anmeldung ist auf der Webseite
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