AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde-AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde
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HEIMATZEITUNG FÜR DAS CUNEWALDER TAL Mitteilungen, Berichte und Anzeigen für die Einwohner von Cunewalde und umliegende Orte – AMTSBLATT der Gemeinde Cunewalde – 32. Jahrgang /Nr. 2 12. Februar 2021 2,00 Euro Bauvorhaben Kirchweg Auftakt mit Mauersanierung In unserer Januarausgabe hatten wir beiten, sobald es die Wetterlage her gibt, etwas ausführlicher über das Bauvor- beginnen. haben auf dem Kirchweg informiert. Für die weiteren Bauleistungen am Stra- Unterhalb der Kirche werden in diesem ßenkörper und dem Info-Punkt laufen Jahr umfangreiche Bauarbeiten stattfin- die Vorbereitungen zur Ausschreibung. den, die den Kirchenvorplatz am Ende Sofern die vorgesehene Terminkette deutlich attraktiver werden lassen. aufgeht, könnte der Gemeinderat in Erste Teilmaßnahme und damit Auftakt seiner April-Sitzung den Vergabebe- des Vorhabens ist die Sanierung der schluss fassen, womit ein Baubeginn Trockenmauer zwischen dem Denkmal noch im Mai, aber spätestens wohl An- der „Trauernden“ und dem darunter fang Juni möglich sein dürfte. befindlichen Pfarrgarten. Die marode Über den Stand der Vorbereitungen wer- Mauer, aus der sich schon Steine der den wir weiter berichten, zumal die zu Krone gelöst haben, wird mit Erdankern erwartenden Baumaßnahmen Auswir- stabilisiert und wieder hergerichtet. Der kungen auf die Erreichbarkeit von An- Technische Ausschuss hat mit seinem liegern (Blumenhaus, Kirchbüro, Fried- Beschluss über die Vergabe der Baulei- hofstraße) haben werden. stungen am 2. Februar dafür den Weg frei gemacht. Somit könnten die Bauar- M. Hempel Bundestagswahl am 26. September 2021 Wir suchen Wahlhelfer! Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Herfür werden ehrenamtliche Helfer für die Wahlvorstände benötigt. Zu besetzen sind Wahlvorstände für 4 Wahllokale und 1 Briefwahlvorstand. Ehrenamtlich in einen Wahlvorstand mitarbeiten können alle Wahlberechtigten, die in Cunewalde wohnen, jedoch selbst nicht kandidieren. Alle Personen, die uns bisher in den Wahlvorständen unterstützt haben, werden durch uns angesprochen. Hierzu werden Herr Max Heine bzw. Frau Monika Rothe und Frau Heike Brendel Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Wir bitten um zahlreiche Bereitschaftsbekundungen (Tel.: 035877 230-48 Herr Heine, 035877 230-25 Frau Rothe, 035877 235-24 Frau Brendel) für die wir uns schon heute recht herzlich bedanken. Angela Rößel, Wahlverantwortliche der Gemeinde Cunewalde Erst verursacht Schneefall teilweise Probleme, dann sorgt die weiße Pracht oft für schöne Bilder. Seite 4 Stellenausschreibung der Gemeinde Cunewalde Seite 9 Vorsicht und Rücksicht auf dem Radweg Seiten 14/15 Ortschronik – Das jährt sich 2021 Der Abtransport von Holz belastet das Wegesystem in den Wäldern extrem. Lesen Sie bitte das Merkblatt auf den Seiten 6/7.
CBZ Nr. 2/2021, Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHNUNGEN Aktuelle Informationen zum Thema Corona-Virus Gemeindeverwaltung Cunewalde Infolge der aktuellen Corona-Infektionszahlen bleibt das Gemeinde- und Bürger- Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde zentrum einschließlich Bibliothek bis voraussichtlich 26. Februar geschlossen. Öffentliche Sprechzeiten Termine sind nur in dringenden Fällen und nach vorheriger Anmeldung möglich. Dienstag 9.00 –12.00 und 13.00 –18.00 Uhr Donnerstag 9.00 –12.00 und 13.00 –16.00 Uhr Hinweis: Auf der Grundlage der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind gemäß § 3 Kassenzeiten nur Dienstag und Donnerstag! Abs. 1 Nr. 11 i.V.m. § 2 Abs. 4 SächsCoronaSchVO alle Teilnehmer der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen verpflichtet, während der gesamten Sitzung eine Mund-Nase-Be- Sprechstunden des Bürgermeisters: deckung (MNB) zu tragen. Demnach ist das Tragen der MNB auch am Platz verpflichtend. Dienstag 10.00 –12.00 und 15.00 –18.00 Uhr Die MNB kann nur bei Redebeiträgen abgenommen werden. (vorherige Terminanfrage erbeten) Nach vorheriger telefonischer Absprache über das Sekretariat 18. Sitzung des Gemeinderates von Cunewalde 03 58 77 / 2 30 10 sind jederzeit auch andere Termine möglich. Internetadresse: http://www.cunewalde.de am Mittwoch, dem 17. Februar 2021 e-Mail: gemeindeverwaltung@cunewalde.de Beginn: 18:00 Uhr - Öffentlicher Teil Telefonanschlüsse: Tel. 03 58 77 / 23 00 · Fax 03 58 77 / 2 30 30 anschließend nichtöffentlicher Teil Ämter: Hauptamt Finanzen und Wirtschaft/ Tagungsort: Haus des Gastes „Blaue Kugel“, Hauptstraße 97, großer Saal Sekretariat 2 30 20 Bauwesen Ordnungsamt 2 30 23 Kämmerei / Kasse 2 30 32 Tagesordnung Pass- und Meldeamt 2 30 24 Steuern 2 30 33 Öffentlicher Teil Standesamt 2 30 25 Bauamt 2 30 40 1. Öffentliche Bürgerfragestunde 2. Protokollkontrolle/Bekanntgabe von Festlegungen aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2021 Sanierungssprechstunde 3. Ergänzungssatzungen für Denkmalschutzgebiet Mittelcunewalde 3.1 Beschlussvorlage GR 90/2021 – Billigung des Entwurfes und Auslegungsbe- Termine bitte ausschließlich nur nach Voranmeldung direkt über das Büro des schluss Ergänzungssatzung „Schönberg“ 3.2 Beschlussvorlage GR 91/2021 – Billigung des Entwurfes und Auslegungsbe- Bürgermeisters, Telefon: 035877 230-0. schluss Ergänzungssatzung „An der Wilhelm-von-Polenz-Straße, Mittelcune- walde“ Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Cunewalde 4. Beschlussvorlage GR 84/2021 – Wirtschaftsplan Kommunalwald 2021 5. Informationsvorlage GR 18/2021 – Unterstützung der Gemeinde Cunewalde Ansprechpartner für Fragen und Hinweise: Herr Adler, Tel.: 03591 5251-62433 für die Tätigkeit von Vereinen, gemeinnützigen Institutionen und Einrichtun- Frau Westphal, Tel.: 03591 5251-62417 gen 6. Vorkaufsrechtsanfragen Europäisches Förderprogramm für den ländlichen Raum „LEADER“ 7. Verschiedenes / Informationen Ansprechpartner für kostenlose Beratungen ist das zuständige Regional- Nichtöffentlicher Teil management der Förderregion „Zentrale Oberlausitz“, Frau Augustin, Frau 1. Grundstücksangelegenheiten Fischer in Löbau mit folgenden Kontaktdaten: 2. Personalangelegenheiten Regionalmanagement Tel.: 03585 2198580 3. Verschiedenes / Informationen LEADER Region Zentrale Oberlausitz Fax: 03585 2196489 Thomas Martolock, Bürgermeister Innere Zittauer Straße 28 info@zentrale-oberlausitz.de Die Tagesordnung und evtl. Änderungen werden drei Tage vor der Sitzung im Infokasten der Gemeindeverwaltung Cunewalde, am Gemeinde- und Bürgerzentrum, Hauptstraße 19, öffentlich bekannt gemacht. 02708 Löbau www.zentrale-oberlausitz.de Kreisforstamt Bautzen / Revier 10 Cunewalde im Gemeinde- und Die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses von Bürgerzentrum, Hauptstraße 19 Cunewalde am Mittwoch, dem 3. März 2021 Sprechstunden Revierleiter, Herr Riedel, Tel. 03591/525168310 fällt aus! Die nächste öffentliche Sitzung des Finanzausschusses findet voraussichtlich jeden Dienstag von 15.00 bis 18.00 Uhr am 7. April 2021 statt. Sprechzeiten Revierförster Sachsenforst, Herr Schaller, Tel. 0172/5928900 Thomas Martolock, Bürgermeister jeden 2. Dienstag im Monat von 15.00 bis 18.00 Uhr 12. öffentliche Sitzung des Polizeirevier Bautzen / Außenstelle Cunewalde im Gemeinde- und Bürgerzentrum, Hauptstraße 19 Technischen Ausschusses von Cunewalde Sprechstunde Bürgerpolizistin/Bürgerpolizist jeden Dienstag von 15.00 bis 17.00 Uhr am Dienstag, dem 2. März 2021 In dringenden Fällen wenden Sie sich direkt an das Polizeirevier Bautzen, Taucherstraße 38, Telefon: 03591 3560 Beginn: 17.00 Uhr Vorortbegehung Treffpunkte: Parkplatz GBZ Czorneboh-Bieleboh-Zeitung 18.00 Uhr öffentlicher Teil Tagungsort: Gemeinde- und Bürgerzentrum, Hauptstraße 19 Erscheinungstag: 12. Februar 2021 Quellenangabe, Benachrichtigung und Amtsblatt der Gemeinde Cunewalde Honorierung des Autors sind gestattet. Ratssaal Einzelpreis 2,00 € – Jahresabonnement: 25,80 € Verantwortlich für Anzeigen: Vorortbegehung Bei Versand zuzüglich Porto. Digitaldruckerei Schleppers GmbH 1. Bahnhofstraße (Gärten) Herausgeber: Gemeindeverwaltung Spreegasse 10/Haus 4, 02625 Bautzen Cunewalde, Hauptstraße 19, Brigitte Anhalt, Tel. 03591 / 67 10 32 Öffentlicher Teil 02733 Cunewalde, Tel. 03 58 77 / 23 00 E-mail: b.anhalt@schleppers.de 1. Protokollkontrolle Fax 2 30 30, e-Mail: cbz@cunewalde.de Es gilt die Anzeigenliste Nr. 01/02 vom 01.07.2002. 2. Bürgerfragestunde Verantwortlich für amtliche Bekanntmachungen: Anzeigenschluss: eine Woche vor dem 3. Vorberatung Beschlussvorlage GR 89/2021 – Beschluss über die Aufstellung einer Gemeinderat, Bürgermeister Thomas Martolock Erscheinungstag Ergänzungssatzung „Bahnhofstraße“ Verantwortlich für redaktionellen Teil: Gesamtherstellung: Digitaldruckerei Schleppers 4. H.d.G. „Dreiseitenhof“ – Informationen zur Entscheidungsfindung anstehender Matthias Hempel, Hauptstraße 135, GmbH, Spreegasse 10/Haus 4, 02625 Bautzen Sanierungsmaßnahmen 02733 Cunewalde, Tel. 03 58 77 / 2 30 12 5. Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen Der Inhalt der Berichte, die namentlich unter- Redaktionsschluss 6. Verschiedenes und Informationen zeichnet sind, entspricht nicht automatisch der für März 2021 ist der 2.3.2021 Thomas Martolock, Bürgermeister Meinung der Redaktion. Für unaufgefordert Die nächste CBZ Die Tagesordnung und evtl. Änderungen werden drei Tage vor der Sitzung im Infokasten der Gemeindeverwaltung zugesandte Berichte, Artikel und Fotos übernimmt die Redaktion keinerlei Haftung. Nachdruck mit erscheint am 12. März 2021. Cunewalde, am Gemeinde- und Bürgerzentrum, Hauptstraße 19, öffentlich bekannt gemacht.
TERMINE / RUFNUMMERN / KIRCHE / SOZIALES CBZ Nr. 2/2021, Seite 3 Müll und Abfall Fundsachen Wichtige Notrufe/Dienste Notruf Polizei: 110 Abfuhrtermine Cunewalde und Weigsdorf-Köblitz - Fernbedienung (vermutlich Gara- Rufnummern Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt: 112 Freitag 12. Februar Blaue Tonne gentor) Wasserversorgung: SOWAG Zittau Anmeldung (nur) Krankentransport: Montag 15. Februar Gelbe Tonne gefunden: 36. KW, Albert-Schweitzer- Bereitschaftsdienst: 01 71 / 6 72 69 98 03571 19222 Mittwoch 17. Februar Restmülltonne Siedlung bei Pappe-/Glasbehälter Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: Freitag 19. Februar Biotonne - 1 Schirm (grün, bunt) MB Oberland: 0 35 86 / 3 02 90 116 117 Montag 1. März Gelbe Tonne gefunden: 30.08.2020, Nubbernplanl Strom-/Gasversorgung: Allgemeine Erreichbarkeit IRLS Kirchweg ENSO Energie Sachsen Ost Mittwoch 3. März Restmülltonne (Integrierte Regionalleitstelle - 1 Kinderhalstuch grau/rosé kostenfreies Service-Tel.: 08 00 / 6 68 68 68 Ostsachen): 03571 19296 Freitag 5. März Biotonne gefunden: 24.09.2020, Gasstörung: 03 51 / 50 17 88 80 Freitag 12. März Blaue Tonne Haus des Gastes Stromstörung: 03 51 / 50 17 88 81 Ärzte - 1 Steppweste, dunkelblau Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst Sprechzeiten Hausmeister Grüngutentsorgung gefunden: 25.09.2020, Wohnungsverwaltung: Tel. 116 117 Hauptstraße oberhalb OEZ Grüngutsammelplatz, - 1 kleiner Schlüssel (Briefkasten) Rufnummer 2 15 36 Mo., Di., Do. 19.00 – 7.00 Uhr Großpostwitz, gefunden: 30.09.2020, Treppe zur Dienstag 14 –18 Uhr · Freitag 8 –11 Uhr Mi. 14.00 – 7.00 Uhr Sparkasse (GBZ) Fr. 14.00 Uhr bis Mo. 7.00 Uhr OT Eulowitz, Sprechzeiten WG „Friedens-Aue“ e G: - 1 Sicherheitsschlüssel, Rufnummer 2 71 23 Bederwitzer Straße 1 kl. Schlüssel Arztpraxis Frau Dr. Anke Hanisch Dienstag 8 –11 Uhr vom 15. bis 19. Februar 2021 ge- geschlossen bis Ende März. gefunden: 13.11.2020, vor Nahkauf jeden 2. Dienstag im Monat 16 –18 Uhr schlossen. - 1 Handy (älteres Model) Ab April wieder Annahme. gefunden: 09.01.2021, Abwasserentsorgung: Arztpraxis Dipl.-med. Gordana Weigsdorfer Berg Abwasserzweckverband „Obere Spree“, Bulla ist wegen Urlaub in der Zeit Die Ortschronik bleibt - 1 Fernbedienung (evtl. Garage) AWOS GmbH OT Bederwitz, vom 9. bis 19. März 2021 geschlos- gefunden: 15.01.2021, Parkplatz Dorfstr. 18, 02681 Schirgiswalde-Kirschau sen. infolge des Corona bedingten Gemeindeverwaltung Tel. 03 59 38 / 58 40, Fax 5 84 53 Öffnungsverbotes - 1 Schlüsselbund mit Tasche Bei Havarien und Störfällen: 0351/50178882 Zahnärztlicher vorerst geschlossen. gefunden: 24.01.2021, vor Schiller- Schule Polizei: Notfalldienst Revier Bautzen: 0 35 91 / 35 60 Abzuholen im Ordnungsamt Zahnärztlicher Notfalldienst Revier Bischofswerda: 0 35 94 / 75 70 Hauptstraße 19, Cunewalde jeweils 9:00 – 11:00 Uhr Rufbereitschaft bis 7:00 Uhr Kirchliche Nachrichten IBAN: DE53 3506 0190 1681 2090 65, (BIC: GENODED1DKD) Bitte keine Friedhofsunterhaltungs- Folgetag 13./14. Februar 2021 Dr. med. Gerd Israel, Großschweidnitz der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Cunewalde gebühren auf o.g. Konto einzahlen! Tel.: 03585/4558880 Gott, der barmherzige Vater Wir bitten darum Ihre Anliegen zu- Dipl.-Stom. Ilona Maier Sohland Familiengottesdienst mit Taufge- nächst telefonisch zu klären. Tel.: 035936/37401 dächtnis, 10.30 Uhr Sprechzeiten: 20./21. Februar 2021 Kirchgemeinde Pfr. Friedemann Wenzel, Claudia Gruber Montag / Dienstag / Donnerstag 9 – 12 Uhr Dr. med. Friderike Verbeek, Herrnhut Cunewalde Sonntag, 07. Februar Donnerstag 15 – 18 Uhr Tel.: 035873/2562 Okuli Bitte beachten!!! Bitte beachten!!! Thema / Predigttext: Dr. Grita Beer, Thomas Beer Mittwoch und Freitag geschlossen Gemeinschaftspraxis Bautzen unsere Gottesdienste Lukas 9: Wer die Hand an den Pflug legt – oder: Augen auf und durch! Falls Sie anrufen wollen Tel.: 03591/600225 Beginn: 9.30 Uhr in der Kirche Kirchbüro 035877 / 27431 Predigtgottesdienst, 9.30 Uhr 27./28. Februar 2021 Alle Angaben ohne Gewähr. Kurzfristige Pfr. Friedemann Wenzel Fax 27444 Änderungen möglich. Aktuelle Informati- Dipl.-Stom. Armn Gärtner, Friedhofsmeister Lehmann onen unter www.cunewalde-pfarramt.de WEITERE MITTEILUNGEN 035877 / 27431 Ebersbach-Neugersdorf Sonntag, 14. Februar Spendenkonto der Kirchgemeinde Kantorin Gudrun Schwarzenberg Tel.: 03586/362501 Estomihi / Predigttext. Wir freuen uns, wenn Sie die Kirchge- (Posaunen) 03592 / 32697 6./7. März 2021 meinde bei ihren vielfältigen Aufgaben Kirchgemeinde im Internet Dr. med. Arndt Müller, Löbau Predigt – nicht Ihr Thema?! unterstützen. Bitte nutzen Sie das fol- Schauen Sie doch einmal auf un- Tel.: 03585/402451 Am 14.02. möchte ich gern einmal einen gende Konto bei der Bank für Kirche sere Seite: http://www.cunewalde- Versuch starten. Normalerweise sind die und Diakonie – LKG Sachsen Änderungen vorbehalten! Predigttexte und damit die Themen für pfarramt.de E-Mail Kirchgemeinde: Bitte beachten Sie die wöchent- Kontoinhaber: Kirchenbezirk Bautzen- kg.cunewalde@evlks.de die Sonntag vorgegeben. Aber was inte- lichen Veröffentlichungen im Kamenz / KASSENVERWALTUNG ressiert Sie? Über welches Thema wür- Mitteilungsblatt Bautzen. den Sie gern einmal eine Predigt hören? Den aktuellen zahnärztlichen Not- Schreiben Sie mir (Brief / E-Mail) Ihren falldienst können Sie auch unter Wunsch und lassen Sie sich am 14.02. www.zahnaerzte-in-sachsen.de überraschen! Wenn es viele Zuschriften abrufen. gibt, werde ich diese Reihe immer mal wieder wiederholen. Pfr. Friedemann Wenzel Schwesterndienstplan Sonntag, 17. Februar, 18.00 Uhr der ASB-Sozialstation Aschermittwoch Die diensthabende Schwester Thema / Predigttext: Psalm 51: ein Bußpsalm. Oder: ein erreichen Sie rund um die Uhr unter: ehrlicher Blick auf mein Leben. 0162 2520677 Pfr. Friedemann Wenzel Sonntag, 21. Februar, 18.00 Uhr Invocavit Schiedsstelle - Friedensrichter Thema / Predigttext: Matthäus 4: Die Versuchung Jesu in der Wüste – oder: Fasten und der Blick Herr Wolfgang Schulze für’s Wesentliche Pfr. Friedemann Wenzel Telefon: 035877 27090 friedensrichter-cunewalde@gmx.de Sonntag, 28. Februar Reminiscere In der alten Kirchschule gehen die Innenarbeiten planmäßig weiter. Lesen Sie Sprechzeiten nach Vereinbarung Thema / Predigttext: zum aktuellen Stand bitte weiter auf Seite 12.
CBZ Nr. 1/2021, 2/2021, Seite 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG / AKTUELLES ?? Beschlüsse des Gemeinderates von Cunewalde Kostenlos Günstiges Öffentlicher Teil Beschluss-Nr. 82/2021 vom sen (Raumordnung), b) teilweise Kalender! Feuerholzangebot 20.01.2021 – Der Gemeinderat legiti- berücksichtigte Stellungnahme von: Die Gemeindeverwaltung Cunewalde Bei der Beseitigung von Bäumen und miert die Unterzeichnung des Umlauf- Landratsamt Bautzen, SOWAG mbH hat zum Jahreswechsel von Unterneh- Strauchwerk am neuen Wohnungsbaus- beschlusses zum Wirtschafts- und Zittau, Claudia Zimmermann Cunew- men, Genossenschaften, Geldinstituten, tandort Friedensaue ist Feuerholz ange- Finanzplan 2021 der WWK vom alde, c) nicht berücksichtigte Stellung- Versicherungen und Verbänden zahlrei- fallen, das der Gemeindebauhof zu 11.12.2020 durch den Bürgermeister. Er nahmen von: keine che Kalender erhalten. Vielen Dank an günstigen Konditionen anbietet. Der nimmt diesen sowie die Mittelfristpla- 2. Der Gemeinderat beschließt aufgrund die Absender, aber es sind noch mehrere Raummeter Holz wird für 5,00 € + nung bis 2025 hiermit zur Kenntnis. des § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung des Exemplare übrig. MwSt abgegeben. Einstimmige Zustimmung (16 Ja). Bebauungsplanes „Friedensaue“ in der Diese möchte die Gemeinde nun kos- Interessenten melden bitte telefonisch Beschluss-Nr. 83/2021 vom Fassung vom 20.01.2021, bestehend aus tenlos an Interessenten abgeben. Es im Bauamt über die 035877 230-40 20.01.2021 – 1. Der Gemeinderat prüft der Planzeichnung mit den textlichen handelt sich um Kalender für 2021 in ihren Bedarf an. die während des Beteiligungsverfah- Festsetzungen und billigt die Begrün- unterschiedlicher Art: Tischkalender, Telefonisch wird dann ein Termin der rens zur Aufstellung des Bebauungs- dung einschließlich Umweltbericht so- 3-Monats-Wandkalender, Fotokalender Abholung vereinbart. planes abgegebenen Stellungnahmen wie die zusammenfassende Erklärung usw. Das Brennholzangebot beinhaltet Kir- und wägt diese gegeneinander und hierzu. Mehrheitliche Zustimmung (10 Wer möchte, kann sich im Bürgerbüro sche, Apfel, Birne, Pflaume, Nussbaum untereinander gerecht, mit folgendem Ja, 4 Nein, 2 Enth.). im Erdgeschoss abholen was ihm und in geringen Mengen Birke, Ahorn, Ergebnis ab: a) berücksichtigte Stel- gefällt. Fichte. lungnahme von: Landesdirektion Sach- Thomas Martolock, Bürgermeister Gemeindeverwaltung Bauamt/Bauhof Stellenausschreibung In der Gemeinde Cunewalde mit ca. 4600 Einwohnern ist zum 01.10.2021 die schlossenes betriebswirtschaftliches, bauingenieurtechnisches oder juristisches Stelle als Hochschul- bzw. Fachhochschulstudium Amtsleiter/in Bau- und Bürgeramt ▪ Leitungserfahrung ▪ Eine mindestens 3jährige Berufserfahrung im Bereich Kommunalverwaltung ist mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden zu besetzen. wünschenswert ▪ Fundierte Fachkenntnisse im Verwaltungsrecht sowie angrenzender Rechtsge- Die Besetzung der Stelle erfolgt gemäß § 31 TVöD (Führung auf Probe) zunächst biete für eine befristete Zeit von 2 Jahren. Bei Bewährung ist eine Entfristung vorgese- ▪ Kommunikationsfähigkeit, soziale Kompetenz und Bürgerfreundlichkeit hen. ▪ Umfassende Kenntnisse im Bereich der IT-Organisation Sie erwartet eine interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche ▪ Selbständige Arbeitsweise, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit Tätigkeit sowie selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten im Rahmen der ▪ Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfreude auszuübenden Tätigkeit, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfasst: ▪ Bereitschaft für eine reibungslose und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Bürgermeister und Gemeinderat wird vorausgesetzt. ▪ Leitung des Bau- und Bürgeramtes mit folgenden Schwerpunkten: ▪ Führerschein mindestens Klasse B - Zentrale Verwaltungsorganisation im Hauptamt mit Ordnungswesen (incl. Standesamt und Einwohnermeldewesen), Wir bieten Ihnen eine leistungsgerechte Bezahlung entsprechend TVöD-VKA mit Personalwesen, Wahlen, Archiv, Sportstätten, Bibliothek, Schulverwaltung, den einschlägigen Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes. Kindertagesstätten und Soziales, Arbeitssicherheit Die Bereitschaft zur Fortbildung wird vorausgesetzt. - Zentrale Verwaltungsorganisation im Bauamt (dieses wird als eigenes Sachge- Die Gewährung von Fortbildungsmaßnahmen und eine flexible Arbeitszeitge- biet innerhalb des Amtes geführt) mit Bauplanungsrecht, Baumaßnahmen, staltung im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung “Gleitende Arbeitszeit“ Straßenwesen, Straßenverkehrsrecht, Facilitymanagement, Bauhof, Park- und betrachten wir als selbstverständlich. Grünflächenmanagement, Sport- und Spielplätze Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe ▪ Kommunal-, Orts- und Satzungsrecht des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevor- ▪ Arbeit mit kommunalen Gremien (Gemeinderat, Ausschüsse) zugt berücksichtigt. Diesbezüglich bitten wir, den Bewerbungsunterlagen einen ▪ Verantwortung IT-Bereich entsprechenden Nachweis beizulegen. ▪ Innerbetriebliche Vertretung und Sonderaufgaben des Bürgermeisters Sollten einem Dienstantritt zum 01.10.2021 arbeitsvertragliche Dinge entgegen- ▪ Öffentlichkeitsarbeit/Betreuung von Medienvertretern stehen, bitten wir um Hinweis in Ihren Bewerbungsunterlagen. ▪ Entwicklung von Zielvorstellungen, Konzepten und Leilinien für die Aufga- Aus Kostengründen bitten wir um Ihr Verständnis, dass Bewerbungsunterlagen benerfüllung des Bau- und Bürgeramtes nur zurückgesandt werden können, wenn ihnen ein geeigneter und ausreichend ▪ Koordinierung von Organisationsfragen, Angelegenheiten der Aufgabenkritik frankierter Rückumschlag beiliegt. bzw. Geschäftsprozessoptimierung, Konzeption der Personalbedarfsplanung und Die Unterlagen werden ansonsten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Personalentwicklung (sog. „innerer Service“) Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbung gleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten bis zum Es ist eine schrittweise Übernahme der beschriebenen Leitungsfunktionen zur Abschluss des Bewerbungsverfahrens erteilen. geregelten Einarbeitung geplant. Im Vordergrund der Tätigkeit wird anfangs die Projektleitung zum Themenschwerpunkt Optimierung der IT-Organisation stehen. Soweit Sie unsere Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer Projektleitungserfahrung sowie Erfahrungen im Bereich der Digitalisierung wer- aussagefähigen Bewerbungsunterlagen den vorausgesetzt. bis zum 30.04.2021 Die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit ist für die viel- fältigen Aufgaben unbedingt erforderlich. an die Gemeinde Cunewalde Eine Erweiterung beziehungsweise Änderung des Aufgabenbereiches bleibt Bürgermeister Thomas Martolock vorbehalten. Hauptstraße 19 02733 Cunewalde. Unsere Anforderungen: ▪ Abgeschlossenes Studium Dipl.-Verwaltungswirt/in (FH) beziehungsweise Für Fragen steht Ihnen Frau Schubert unter der Rufnummer 035877-23022 gern Bachelor of Arts PublicManagement/Gehobener Verwaltungsdienst, abge- zur Verfügung. Hinweis auf weitere Veröffentlichungen und Publikationen der Gemeindeverwaltung Cunewalde Auf unserer Homepage • Finanzen Gemeinde- und Bürgerzentrum/An- Gewässerunterhaltung u. v. m.) www.cunewalde.de können Sie unter • öffentliche Sicherheit und Ordnung träge Merkblätter, Formulare • verschiedene Fachvorträge und Infor- den Rubriken • Schulen, • Formulare zu verschiedensten An- mationen aus länger zurückliegenden Gemeinde- und Bürgerzentrum/ • Kindertagesstätten trägen, Ereignissen und/oder Gemeinderats- Satzungen und Verordnungen alle ak- • Kultur, Freizeit, Sport gemeindliche Informationsblätter zu sitzungen tuellen Satzungen und Verordnungen der • Bauwesen und öffentliche Einrich- verschiedenen Themen (Verkehrsbe- Gemeinde zu den Themen einsehen: tungen ruhigung, Winterdienst, Gästetaxe, Ihr Bürgermeister, • allgemeine Verwaltung und Sie finden unter Hundehalter, Waldbesitzer, Thomas Martolock
INFORMATIONEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN CBZ Nr. 2/2021, 6/2020, Seite 5 „Starke Nerven … Starke Nerven brauchen auch mal Unterstützung“ Aufgrund der Corona-Pandemie sind für viele Familien die Belastungen grö- ßer geworden. Homeoffice, Kinderbetreuung, Home- schooling, Existenzängste, Sorge um die eigene Gesundheit und Sorge um Angehörige. Erhebungen aus der Zeit des ersten Lockdowns (Frühjahr 2020) haben ge- zeigt, dass Familien im Vergleich zum Ausmaß der erlebten Belastungen selten Unterstützung durch Beratungsange- bote oder Entlastungsgespräche in An- spruch genommen haben. Deshalb die herzliche Bitte an Sie: Nut- zen Sie die entsprechenden Angebote für Familien! Beschluss des Schadstoffsammlung Öffentliche Bekanntmachung Technischen Ausschusses Samstag, 6. März 11.30 bis 13.00 Uhr über die Festsetzung und Entrichtung Öffentlicher Teil der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 Beschluss-Nr. 05/2021 vom 02.02.2021 Festplatz Czornebohstraße Freitag, 12. März Durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergeset- – Der Technische Ausschuss beschließt 09.00 bis 09.45 Uhr OT Weigsdorf-Köblitz, den Auftrag zur Vergabe von Bauleis- zes vom 07. August 1973 (Bundesgesetzblatt Teil I, S. 965), zuletzt geändert Busplatz tungen Stützmauer „Die Trauernde“ an 10.00 bis 10.45 Uhr Nähe Fleischerei durch Art. 38 G vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794, 2844), wird die die wirtschaftlichste Bieterin, die Fir- Hempel Grundsteuer für das Jahr 2021 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. ma BST Bau-Sanierungstechnik GmbH 11.00 bis 11.30 Uhr OT Schönberg, Die Hebesätze der Grundsteuer wurden gegenüber dem Jahr 2020 nicht in Zwickau, zu vergeben. Zu beauftra- Containerplatz verändert. gen sind 71.487,36 € brutto. 12.30 bis 13.15 Uhr Festplatz Czornebohstraße Die Grundsteuer 2021 wird mit den zuletzt erteilten Bescheiden über Grund- Thomas Martolock, 13.30 bis 14.15 Uhr Am Polenzpark besitzabgaben in festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am Bürgermeister 14.30 bis 14.45 Uhr OT Halbau, 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Containerplatz Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteu- ergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer Mitteilung an alle Steuerzahler 2021 in einem Betrag Am 15. Februar 2021 sind die Grundsteuerraten, die Gewerbesteuervoraus- am 01. Juli 2021 fällig. zahlungen für das I. Quartal 2021 sowie die Gästetaxe 2021 fällig. Eigentümer, deren Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser sowie Alle Steuerzahler, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden Mietwohngrundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage Wohn-/Nutzflä- aufgefordert, spätestens bis zu diesem Zeitpunkt die fälligen Zahlungen zu che des § 42 GrStG festgesetzt ist, haben bei sich ergebenden Änderungen entrichten. (z.Bsp. durch Modernisierung, An-/Umbauten bzw. Nutzungsänderungen, die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung verursacht Ihnen zusätzliche Kosten zu Veränderungen der Wohn- und Nutzfläche führen oder durch Schaffung in Form von Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Eine Möglichkeit der von Stellplätzen für PKW etc.) zur Ermittlung der Grundsteuer B eine neue fristgemäßen Zahlung ist die Teilnahme am Lastschrifteinzug. Anträge sind Grundsteuer-Anmeldung einzureichen. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) ändern, werden im Zimmer 209 der Gemeindeverwaltung erhältlich. Änderungsbescheide erteilt. Kämmerei Hundesteuer 2021 Die Hundesteuersätze der Gemeinde Cunewalde bleiben gegenüber dem Bekanntmachung der Gemeinde Cunewalde Kalenderjahr 2020 unverändert, so dass auf die Erteilung von Hundesteuer- zum Widerspruchsrecht bei Gruppenauskünften vor Wahlen bescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird. Die Hundesteuer 2021 wird am 30.06.2021 fällig. Am 26.09 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie, wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zu- dem Tag der Bekanntgabe zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der sammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Gemeindeverwaltung Cunewalde angefochten werden. Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Aus- Alle Steuerzahler, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, kunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundes- werden aufgefordert, spätestens zu den oben angeführten Terminen die meldegesetzes (BMG) bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten fälligen Zahlungen zu entrichten oder die Erklärung zum Bankeinzugsver- erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. fahren einzureichen, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermei- Jeder Bürger hat das Recht, gegen die Veröffentlichung seiner Daten zum Zwe- den. Das Formular für eine Einzugsermächtigung finden Sie unter cke der Auskunftserteilung bei Wahlen an Parteien u. a. Widerspruch einzule- www.cunewalde.de/Formulare/Einzugsermächtigung. gen. Wir bitten auch zu beachten, dass bei der Aufteilung der Grundsteuer in Der Widerspruch muss unbedingt beim zuständigen Einwohnermeldeamt ein- mehrere Raten Rundungsdifferenzen entstehen. Diese werden bei der jeweils gelegt werden und ist gebührenfrei. Er wird mit der Eintragung in das Mel- ersten Rate ausgewiesen. Deshalb kann die erste Rate von den anderen deregister wirksam und gilt für alle künftigen Wahlen bis zu einer etwaigen abweichen. Rücknahme fort. Cunewalde, 28.01.2021 Einwohnermeldeamt Cunewalde Thomas Martolock Bürgermeister
CBZ Nr. 2/2021, Seite 6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Gemeinde Cunewalde, Der Bürgermeister Rechtsstatus und Unterhaltung von Straßen und Wegen im Waldgebiet von Cunewalde Sehr geehrte Waldgrundstücksbesitzer, sehr geehrte Erholungssuchende, Wie sind für diese Straßen und Wege die Unterhaltungslasten und Mitbe- liebe Wegenutzer, nutzungsrechte geregelt? Cunewalde ist, wie es der Name sagt, eine waldreiche Gemeinde. Fast 40 % oder - Alle öffentlich gewidmeten Straßen nach Sächsischem Straßengesetz 1107 ha unserer Gemeindefläche bestehen aus den Waldgebieten an der Czorne- ▪ Hier liegt die Unterhaltungslast (Straßenbaulast) je nach Kategorie bei der öffent- boh- und Bielebohkette, Herrnsberg und Matschenberg. lichen Hand (s. o.: Bund, Freistaat, Kreis oder Gemeinderat). Unser Wald ist wirtschaftliche Grundlage für ca. 200 einzelne Waldbesitzer mit ▪ Nutzung für Forstfahrzeuge im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorgaben (Be- Waldbesitz in einer Größenordnung zwischen 0,25 ha und über 1.000 ha und er schilderung beachten) kostenlos möglich. ist ein Ort der Erholung zugleich für Einheimische und für Besucher unserer Ge- ▪ Ablagerungen auf der Straße oder im unmittelbaren Straßenrandbereich (Parkflä- meinde. chen, Straßengräben, Mulden) sind nicht bzw. nur mit gesonderter Genehmigung Enorme Mengen an Schadholz mussten seit 2018 aus unseren Wäldern verbracht (so genannte verkehrsrechtliche Anordnung) gestattet. werden – dass Mehrfache üblicher Jahreserntemengen – große Flächen liegen brach und bedürfen einer Neuaufforstung, die unserem künftigen Klima in der Oberlau- - Beschränkt öffentlich gewidmete Feld- und Waldwege sitz Rechnung trägt. Viele Forstwirtschaftswege, selbst schon einmal vor Jahren ▪ Die Nutzung für Forstwirtschaftszwecke richtet sich nach der Widmungsbe- ausgebaute, haben enormen Schaden genommen und halten den Belastungen nicht schränkung für diesen Weg. Stand und das vormals durch Hochwaldbestände führende Wanderwegenetz mit Hieraus folgt: gelegentlichen Ausblicken in das Lausitzer Revier oder das Isergebirge ist heute > Nutzung für Forstfahrzeuge im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorgaben an manchen Stellen eine Wanderung über Stock, Stein oder kleine Steppenland- (Beschilderung beachten) kostenlos nutzbar. schaften. Die Schadholzmengen haben außerdem zu einem massiven Preisverfall des nach- - Waldwege nach § 21, 25 und 26 nach Sächsischem Waldgesetz wachsenden Rohstoffes Holz am Markt geführt, sodass viele Waldeigentümer heu- ▪ Waldwege haben unterschiedlichste Eigentümer! te vor großen wirtschaftlichen Problemen stehen und aus geringen Holzerlösen ▪ Alle nicht gewidmeten (s. o.) Straßen und Wege in Waldgebieten sind Waldwege kaum die Kosten für die Holzernte und eine Wiederaufforstung aufbringen können. (§21 WaldG). Grundsätzlich ist, unabhängig davon, ob es sich um ausgerainte Unsere Gemeinde Cunewalde, die einerseits „Staatlich anerkannter Erholungsort“ Waldflurstücke handelt oder der Weg ohne eigenes Flurstück besteht, dass der ist und andererseits auf über 200 ha Kommunalwald eine eigene Waldwirtschaft Eigentümer für die Unterhaltung zuständig ist. Es gibt für ihn auch keine Pflicht, betreibt (hier haben wir uns viel von unserer Partnergemeinde Schefflenz im Neck- den Weg für andere vorzuhalten. ar-Odenwald-Kreis abschauen können), hat aus den Erlösen ihrer Waldwirtschaft ▪ Das Betreten des Waldes (§ 11) steht jedem Bürger zu, jedoch auf eigene Gefahr. in den letzten 20 Jahren vieles in einen nachhaltigen Waldumbau, Forstwege und die Wanderwegsinfrastruktur investiert, auch dank vieler Fördermittel und vielfach Waldwege im Gemeindeeigentum in der Regel als freiwillige Leistung. Nicht alle Dinge, die unseren Wald betreffen, kann die Gemeinde selbst leisten und - Bewusst hat die Gemeinde hier nach 1990 zahlreiche Wegeflurstücke erwor- für viele Dinge ist sie auch rechtlich nicht verpflichtet und agiert auf freiwilliger ben, die sich vormals im Volkseigentum befanden und durch den Bund (BVVG) Basis. privatisiert werden sollten. Mit dem Erwerb wollte die Gemeinde im Interesse Dieses Informationsblatt soll insbesondere Waldbesitzern und Forstwirtschafts- der vielen privaten Waldeigentümer künftige Wegrechtsstreite untereinander ver- unternehmen dienen, die bei der die Bewirtschaftung des Waldes im Cunewalder hindern. Gemeindegebiet auf die Nutzung des Waldwegenetzes angewiesen sind. - Dieses Wegenetz umfasst ca. 16.825 Meter. Es bietet eine Lösung an, die wir als Gemeinschaft der Waldbesitzer regeln können - In Anwendung des Waldgesetzes bietet die Gemeinde bei Holzerntemaßnahmen und es soll auch Erholungssuchenden, die das eine oder andere Mal wenig Ver- anderer Waldeigentümer die Benutzung ihrer Wege auf der Basis einer Verein- ständnis für den Zustand der Wanderwege aufbringen können, um Verständnis für barung auf zivilrechtlicher Basis an. die aktuelle Situation bitten. Basis ist eine moderate Entschädigung, die sich an der Menge (und somit der Ihr Bürgermeister Thomas Martolock Belastung) des über den Weg abzutransportierenden Holzes orientiert. Diese Entschädigung beträgt je nach Menge – zwischen 0,25 € und 0,50 €/Fest- Welche Wege und Straßen im Wald gibt es nach Rechtsgrundlagen? meter, auch eine Zurverfügungstellung von Lagerflächen ist möglich. Straßen und Wegen nach Sächsischen Straßengesetz (öffentlich gewidmet) Hintergründe dieser Vereinbarung: - alle Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, die durch Waldgebiete hindurchführen ▪ Für die Unterhaltung derartiger Wege erhält die Gemeinde als Eigentümer (wie (B 96-Wurbisberg, S 115 Obercunewalde- jeder Privateigentümer auch) keinerlei Unterstützungen der öffentlichen Hand Halbau, K 7239 Schönberger Passstraße, K 8601 (Eichbusch) (für Gemeindestraßen gibt es je Kilometer feste Zuweisungen) und muss die ▪ Gemeindeverbindungs- und Gemeindestraßen Unterhaltung aus ihrer eigenen Waldwirtschaft finanzieren. ▪ Zufahrtsstraße Czornebohbaude von Abzweig S 115 (Halbau) bis Wanderpark- platz Abzweig nach Wuischke ▪ Vorteil: ▪ Cosuler Straße von Schönberg bis Gemeindegrenze Die sehr zeitaufwändige und im Regelfall mit Konflikten verbundene gemein- ▪ Bergstraße von Wuischgasse bis Wendeplatte same Aufnahme des Wegezustandes (Dokumentation) vor und nach der Nutzung ▪ Waldstraße kann entfallen (Ausnahme bewusst durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz herbeigeführte Schäden) und die Gemeinde verwendet diese Mittel um - Beschränkt öffentlich gewidmete Feld- und Waldwege (= öffentlicher Weg mit diese Wege zu reparieren. Nutzungs-/Verkehrseinschränkungen, z. Bsp. nur für land- und forstwirtschaft- lichen Verkehr) ▪ Alternative: ▪ Bierweg und Brettstraße im gesamten Verlauf Der Waldeigentümer kann bei einer notwendigen Bewirtschaftung über die ▪ verlängerter Streitbuschweg (Klipphausen bis Gemeindegrenze Hochkirch) Forstbehörden die Nutzung des Waldweges verlangen (Notwegerecht). Auch für diesen Fall kann der Eigentümer jedoch eine Entschädigung geltend machen, Waldwege nach Sächsischem Waldgesetz deren Angemessenheit im Zweifelsfall durch die Forstbehörde geprüft wird. Auszug aus § 21 SächsWaldgesetz: Waldwege im privaten Eigentum/Eigentum anderer Körperschaften „Waldwege sind die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wege, die der Erschließung des Waldes zum Zwecke seiner Bewirtschaftung dienen.“ - Hier gelten dieselben Rahmenbedingungen wie bei der Nutzung von Wegen im Gemeindeeigentum. Allerdings verfährt jeder dieser Grundstückseigentümer an- Weiter heißt es im § 21 u. a.: ders. - Die Waldbesitzer sollen im Rahmen ihres Leistungsvermögens die zu einer ord- - Auch hier sind sowohl privatrechtliche als auch Regelungen über die Forstbehör- nungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes notwendigen Wege bauen und un- den möglich. terhalten … - Zahlreiche Wegeeigentümer erheben in Anwendung von § 26 WaldG Kautionen oder Gebühren für die Wegenutzung. Die Gebühr ist unabhängig vom tatsäch- - Waldbesitzer und Dritte, die durch einen Weg Vorteile haben, sind im angemes- lichen Ausbaustand des Weges. senen Umfang zu den Kosten der Herstellung und Unterhaltung heranzuziehen. - Hier empfehlen wir analog der Verfahrensweise der Gemeinde eine Kontaktauf- nahme mit den Waldbesitzern.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN CBZ Nr. 2/2021, Seite 7 4 Wie bewirtschafte ich mein Waldgrundstück, wenn es nicht an einem öf- VEREINBARUNG (Muster) fentlichen Weg anliegt und welche Möglichkeiten gibt es für die Zukunft? zwischen - Mittelfristig ist im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Cunewalde auch ein der Gemeinde Cunewalde Ausbau und teilweiser Neubau zahlreicher Forstwirtschaftswege durch die Teil- vertreten durch den Bürgermeister Herrn Thomas Martolock nehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung vorgesehen. Diese Wege werden dienstansässig in 02733 Cunewalde, Hauptstraße 19 (als Eigentümer des Wald- und Wirtschaftsweges) anschließend öffentlich gewidmet und die Unterhaltungslast übernimmt die Ge- Wegename (wenn vorhanden): ………………………………………………………………………………….. meinde. Für dieses Flurneuordnungsverfahren stellt die Gemeinde in sehr beacht- Gemarkung: ………………………………………………………………………………….. lichen Umfang Haushaltmittel als freiwillige Leistung zur Verfügung (Fördersatz Flurstück: ………………………………………………………………………………….. 83 %, Eigenanteil 17 %, der je nach Verkehrsbedeutung teilweise oder komplett und dem Waldeigentümer (Anschrift): ………………………………………………………………………………….. durch die Gemeinde getragen wird). ………………………………………………………………………………….. Gemarkung: ………………………………………………………………………………….. - In diesen Wochen beginnt die Teilnehmergemeinschaft mit der Vorbereitung eines Flurstück: Beginn der Holzernte: ………………………………………………………………………………….. ………………………………………………………………………………….. Verfahrens für die ländliche Neuordnung von Waldflächen, zuerst im Waldgebiet Die Gemeinde Cunewalde, als Eigentümer des o. g. Wald- und Wirtschaftsweges, gestattet dem des Bieleboh, da hier die größten Waldschäden sind. Waldeigentümer den angrenzenden Waldweg, welcher im Eigentum der Gemeinde Cunewalde ist, für die Abfuhr des aufbereitenden Holzes aus seinem Waldflurstück, zu nutzen. - Ziel ist es, dass künftig günstigere Grundstückszuschnitte für Waldflächen, nach Wegenutzungsentschädigung: bis 500 Fm Rückung / Abtransport des Holzes – 0,25 €/Fm ab 500 Fm Rückung / Abtransport des Holzes – 0,50 €/Fm Möglichkeit noch vor der Wiederaufforstung, durch einen freiwilligen Land- Dies betrifft das Wegenetz, welche nicht öffentlich gewidmet sind. tausch untereinander erreicht werden und im Anschluss diese neu gebildeten Nutzung kommunaler Polterplatz: ja / nein Flurstücke bessere Wegeanbindungen erhalten. Ansprechpartner hier ist die Teil- Standort Polterplatz (Gemarkung/Flurstück): ………………………………………………………………… nehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung Cunewalde, Herr Wieland Adler, Lagerentschädigung: 0,25 €/Fm bis 10 Wochen Lagerung Telefon: 03591 5251-62433. ab der 11. Woche Lagerung 0,50 €/Fm Hierzu erfolgt eine Abrechnung durch die Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme. Der Eigentümer verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen Übermittlung der Holzmenge. Wer unterhält die Wanderwege? Vor Beginn der Arbeiten muss sich das vom Waldeigentümer beauftragte Forstunternehmen oder der - Cunewalde verfügt als Staatlich anerkannter Erholungsort über ein sehr umfang- Eigentümer mit der Gemeindeverwaltung Cunewalde, Liegenschaftsverwaltung (Telefon: 035877 23026 oder reiches Wanderwegenetz. E-Mail: liegenschaftsverwaltung@cunewalde.de) in Verbindung setzen. Nach Beendigung der Arbeiten hat eine Abnahme des Weges mit beiden Vertragsparteien stattzufinden. - Das Vorhalten eines Wanderwegenetzes ist, wie die gesamte Aufgabe der Förde- Vom Waldeigentümer beauftragtes Forstunternehmen: rung des Tourismus, eine freiwillige Aufgabe. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. - Die Benutzung von Waldwegen und somit auch aller Wanderwege erfolgt immer Anschrift/Kontaktdaten: auf eigene Gefahr! ………………………………………………………………………………………………………………………. - Jährlich bringen wir hierfür ca. 10 T€ auf. ………………………………………………………………………………………………………………………. - Aktuell ist das Wanderwegenetz sehr stark geschädigt, da auch viele Wander- Übergabe, Dokumentation und Einweisung erfolgte am: ……………………………… wege über Forstwirtschaftswege verlaufen. Umgekehrt gilt: Nicht jeder Wander- ___________________________ __________________________ weg (im Regelfall max. 1,50 m breit) ist ein Forstwirtschaftsweg und kann als Eigentümer Waldweg/Polterplatz Waldeigentümer solcher genutzt werden. Abnahme erfolgt am: ………………………….. - Die Nutzung von Forstwirtschaftswegen hat immer den Vorrang vor der gleich- Bilddokumentation: ……………………………………………………………………………………………… zeitigen Nutzung als Wanderweg (schließlich werden Wanderwege aus den Erlö- aufgetretene Schäden: sen der Waldwirtschaft unterhalten). Thomas Martolock, Bürgermeister ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………. Gemeinde Cunewalde, Landkreis Bautzen Beseitigung dieser Schäden am: ……………………………………… Vorläufiges Ergebnis der Waldwirtschaft 2020 __________________________ Eigentümer Waldweg ________________________ Waldeigentümer Einnahmen Betrag Zuweisungen und Zuschüsse 28.776,36 € Verkaufserträge 151.777,57 € sonstige Erträge 3.001,30 € Summe Einnahmen 183.555,23 € Ausgaben Allgemeine Waldwirtschaft 127.967,12 € Waldwegebau 9.186,72 € Mieten/ Pachten 544,40 € Haltung von Fahrzeugen 4.258,38 € Unterhaltung bew. Vermögen 1.054,87 € Dienst- und Schutzbekleidung 88,09 € Forstverwaltungskosten 10.208,53 € Mitgliedsbeiträge 3.646,79 € Summe Ausgaben 156.954,90 € Ergebnis: 26.600,33 € Offene Buchungen 2020 Einnahmen Betrag Fördermittel Schadholz 32.000,00 € Fördermittel Polterplätze 3.500,00 € Fördermittel Aufforstung 14.000,00 € Summe Einnahmen 49.500,00 € Ausgaben Bauhofleistungen (IV) 47.000,00 € Summe Ausgaben 47.000,00 € Gesamtergebnis 29.100,33 € aufgestellt am 21.01.2021 Nach käferbedingten Kahlschlägen stehen in den nächsten Jahren Aufforstungen Reinke, Amtsleiter Finanzen/ Wirtschaftsförderung im Mittelpunkt der Arbeiten in den Forsten.
CBZ Nr. 2/2021, Seite 8 INFORMATIONEN Grundschule "Friedrich Schiller" Anmeldezeiten zur Aufnahme an die Wilhelm-von-Polenz- Oberschule Cunewalde zum Schuljahr 2021/2022 vom 11.02. bis zum 25.02.2021 zu den Bürozeiten von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr sowie am Dienstag, dem 16.02.2021, von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr außerdem am Freitag, dem 26.02.2021 von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Sollten Sie die o.g. Termine nicht in Anspruch nehmen können, bitten wir um telefonische Rücksprache im Sekretariat unter Tel.: 035877 24378. gez. Achim Bär, Schulleiter Erfolgt aufgrund der länger dauernden Schulschließungen die Ausgabe der An der Grundschule „Friedrich Schiller“ sind in den letzten Wochen umfang- Bildungsempfehlungen nicht am 10.02.2021, so ist der erste Tag der Schul- reiche Arbeiten zur Datennetzerweiterung durchgeführt worden. Weitere Schritte anmeldung an unserer Oberschule der Tag nach dem Erhalt der Bildungs- zur Verbesserung der Ausstattung werden alsbald folgen. Mehr dazu in der näch- empfehlung. sten CBZ. Besserer Durchblick im „Förder-Dschungel“ Seit dem 1. Januar 2021 sind alle soll die inhaltliche Komplexität der stigten Kredite mit Tilgungszuschuss bis dahin nur als Investitionszuschuss Kredit- und Zuschussförderpro- Förderprogramme vereinfachen und bei der Kreditanstalt für Widerauf- online bei dem BAFA beantragt gramme auf Bundesebene in der sie damit zugänglicher und verständ- bau (KfW). Die Nutzung der neuen werden. Alle bisher bestehenden Kre- Richtlinie „Bundesförderung für licher machen. Reine Investitionszu- Förderprogramme in der Kreditvari- ditprogramme bei der KfW werden effiziente Gebäude“ (BEG) zusam- schüsse für energetische Maßnahmen ante wird jedoch erst ab dem 1. Juli bis 30. Juni 2021 fortgesetzt. mengefasst. Bewährte Elemente blei- werden künftig beim Bundesamt für 2021 möglich sein. Die nachfolgend ben bestehen oder werden weiter- Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beispielhaft aufgeführten Fördermaß- entwickelt (siehe Tabelle). Die BEG (BAFA) beantragt, alle zinsvergün- nahmen für private Haushalte können Maßnahme Beschreibung Förderquote/Tilgungszuschuss Einzelmaßnahmen an der Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen, 20 % Gebäudehülle Austausch von Fenstern und Türen, sommerlicher Wärmeschutz Anlagentechnik (außer Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive 20 % Heizung) Wärme-/Kälterückgewinnung, „Smart-Home“-Maßnahmen Heizungstechnik Gas-Brennwertheizung („Renewable Ready“) 20 % Gas-Hybridheizung * 30 % Solarkollektoranlage 30 % Biomasseheizung * 35 % + 5 % für emissionsarme Heizungen Wärmepumpe * 35 % Erneuerbare-Energie-Hybridheizung * 35 % + 5 %, bei Einsatz einer emissions- armen Biomasseheizung Wärmenetz * 30 % bei Anteil von mind. 25 % erneuer- barer Energie, 35 % bei Anteil von mind. 55 % erneuerbarer Energie Heizungsoptimierung Hydraulischer Abgleich, Austausch der Heizungspumpen 20 % Fachplanung und Baube- Für vorstehend genannte Maßnahmen 50 % gleitung Wenn Sie Einzelmaßnahmen an der Ge- einheit und insgesamt auf maximal Bei Fragen zu den einzelnen förderfä- www.tgz-bautzen.de möglich. bäudehülle und Anlagentechnik (außer 40.000 € begrenzt. Die Förderquoten higen Maßnahmen können Sie sich gern Heizung) vornehmen wollen, müssen bzw. bei der Kreditvariante die maximal an die Energieagentur des Landkreises Kontakt: Sie einen Energie-Effizienz-Experten möglichen Tilgungszuschüsse sind in Bautzen wenden. Weitere Informati- Energie- in das Vorhaben einbeziehen. Sprechen der Tabelle aufgeführt. Sie können sich onen finden Sie auf der Webseite des agentur des Sie uns gern für die Vermittlung eines um 5 %-Punkte erhöhen, wenn die Maß- BAFA (www.bafa.de) und der KfW Landkreises Experten aus der Region an. Die maxi- nahme Bestandteil eines geförderten (www.kfw.de). Bautzen malen förderfähigen Kosten betragen Sanierungsfahrplanes, ebenfalls förder- Haben Sie sich schon für den News- im bei allen aufgeführten Maßnahmen fähig über das BAFA, ist. Um weitere letter der Energieagentur angemeldet? TGZ Bautzen 60.000 € pro Wohneinheit. 10 %-Punkte erhöht sich die Förderung Dieser bietet im Abstand von 2 Mona- Bei der Fachplanung und Baubeglei- für die in der Tabelle mit * gekenn- ten u. a. kompakte Informationen zu Preuschwitzer Str. 20, 02625 Bautzen tung für Ein- und Zwei-Familienhäuser zeichneten förderfähigen Heizungsarten Themen mit Energiebezug im Landkreis Telefon: 03591 380 2100 können Kosten in Höhe von maximal beim Austausch einer alten Ölheizung. Bautzen, zu neuen Förderprogrammen Telefax: 03591 380 2021 10.000 € gefördert werden. Bei Mehr- Die maximale Förderquote kann für und berichtet über aktuelle Themen E-Mail: energieagentur-lkbz@tgz- familienhäusern ist die Höhe der förder- eine emissionsarme Biomasseheizung der Energieagentur des Landkreises. bautzen.de fähigen Kosten auf 4.000 € pro Wohn- dementsprechend 55 % betragen. Die Anmeldung ist auf der Webseite
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