CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
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CONSILIUM MITTEILUNGEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH | 73. JAHRGANG NR. 11/18 30 Jahre Patienten- schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
Fotocredit: Foto Sulzer 69. SAMSTAG, 26. JÄNNER 2019 IN DER HOFBURG EINLASS: 20.00 UHR FESTLICHE ERÖFFNUNG: 21.30 UHR (FANFAREN, EINZUG DER EHRENGÄSTE UND ERÖFFNUNGSKOMITEE) MITTERNACHTSEINLAGE: 00.00 UHR PUBLIKUMSQUADRILLE: 03.00 UHR EINTRITTSPREISE KLEIDUNG Damen- und Herrenkarte € 125,-, Studenten € 50,-* Ausschließlich bodenlanges Abendkleid, schwarzer * Eintritt nur mit gültigem Studentenausweis (bis zum vollendeten 26. Lebensjahr). Frack mit Dekoration, schwarzer Smoking, Gala-Uniform. Eintritt nur mit vorschriftsmäßiger Kleidung. BALLBÜRO in der Ärztekammer für Wien RESERVIERUNGEN (Tische und Karten) werden 1010 Wien, Weihburggasse 10-12, Telefon +43 1 51501 1234, schriftlich an reservierungen.aerzteball@aekwien.at Fax +43 1 512 60 23-1259. Öffnungszeiten: 15. Jänner bis 25. Jänner 2019, entgegengenommen. Das Online-Reservierungssystem Di. & Do. 11.00 – 20.00 Uhr, Mi. & Fr. 10.00 – 17.00 Uhr über die Website www.ärzteball.at beginnt im aerzteball@aekwien.at | www.ärzteball.at Oktober 2018.
KURZ & BÜNDIG Kurz & bündig 23 neue Mitglieder in der die Kurie Fortsetzungsveranstaltungen, in denen auf spezifische NÖ Ärztekammer Themen ausführlich eingegangen werden kann. Bei der Ausweisverleihung am 17. Oktober 2018 wurden Seit 2009 werden die Ärzteausweise im Zuge einer Informations- MUDr. Aniko ANDICSOVA, Dr. Milan AUGUSTOVIC, veranstaltung persönlich übergeben. Seitens der Ärztekammer Dr. Georg AUTHRIED, Dr-medic Dolora BUSHI, sind Spitzenfunktionäre bei den monatlich stattfindenden MUDr. Klara CERNA, Dr. Miriam EBER, Dr. Tamar EBNER, Ärzteausweisverleihungen anwesend. So wurde den Jungmedi- Dr. Camilla GAUDART, Dr. Anna HINTERREITHER, zinerInnen die Gelegenheit geboten, den Kurienobmann-Stell- Dr. Christine KÖCK, MUDr. Bianka NOVOTNA, Dr. Luise vertreter Dr. Philipp Wimmer sowie den Vorsitzenden des KREIL, Dr. Wolfgang KUCH, MUDr. Matey KUNZO, Ausbildungssenats Dr. Karl Ischovitsch, aber auch Vertreter des Dr. Raphaela LINGITZ, Dr. Katharina LUSTIG, Dr. Gitti Wohlfahrtsfonds und des Kammeramtes persönlich kennenzu- MAHMODY, Dr. Alena Gloria MALIN, Dr. Alexander MAYR, lernen. Hans-Christian PLSCHEK, Dr. Martin UMGEHER, Dr. Micha- Die Teilnehmergruppen haben die perfekte Größe, um produk- ela WAGNER und Dr. Bernhard ZAK, MSc ihre Ausweise ver- tiv und zeitökonomisch zu arbeiten. Aufgrund des großen Inter- liehen. esses und der zahlreichen Anfragen im Laufe des Abends plant Wir gratulieren recht herzlich! Empfehlung Influenza-Impfung („Grippeimpfung“) Saison 2018/2019 Grundsätzlich ist die Influenza-Impfung für alle Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen, insbesondere für Ältere, chronisch Kranke, Personengruppen mit anderen Risiko- faktoren und Personal im Gesundheitswesen. Die jährliche Schutzimpfung gegen die saisonale Influenza stellt eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung von Erkran- kungen durch die „echte Virusgrippe“ dar. Die Stellungnahme des Nationalen Impfgremiums des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur jähr- lichen Influenza-Impfung soll dabei helfen, die Empfehlungen umzusetzen und bei der Auswahl der Impfstoffart eine Hilfestel- Grippeimpfaktionen lung sein. Dieses Jahr bieten nur zwei Krankenkassen eine Grippeimpf- Die Stellungnahme finden Sie auf unserer Webseite unter aktion an: www.arztnoe.at – Ärztliche Tätigkeit – Impfen • BVA von 01.10.2018-01.01.2019; Kostenzuschuss EUR 17,- • VEAB von 01.10.2018-01.01.2019; Kostenzuschuss EUR 10,- IMPRESSUM: Verleger, Medieninhaber und Herausgeber: Ärztekammer für Niederösterreich, Körperschaft Öffentlichen Rechts; 1010 Wien, Wipplinger- str. 2, Tel. 01/53751-0, FAX: 01/53751-19, www.arztnoe.at; Chefredaktion: Präs. Dr. Christoph Reisner, MSc, Dw. 241; Redaktion: Mag. Birgit Jung (Leitung), Dw. 623; Dr. Sigrid Ofner, Dw. 636; Bildredaktion, Layout, Produktion, Abonnements, Wortanzeigen: Daniela Indich, MA, Dw. 633, presse@arztnoe.at. Die Redaktion behält sich vor, unaufgefordert eingesandte Beiträge teilweise oder gar nicht zu veröffentlichen. Alle mit „Promotion“ gekennzeichnete Texte sind entgeltliche Einschaltungen. Alle namentlich gezeichneten Beiträge müssen nicht zwingend die Meinung des Herausgebers repräsen- tieren. Anzeigen: FIVE NF GmbH, Kutschkergasse 26, Postfach 63, 1180 Wien, Tel. 0676/440 51 81, redaktionsbuero@five-nf.tv; Grafisches Konzept: Kotschever Kommunikationshaus; Herstellung, Druck, Vertrieb: Bösmüller Print Management GesmbH & Co. KG, 2000 Stockerau, Josef-Sandhofer- Straße 3, 1020 Wien, Obere Augartenstraße 32, Tel. +43 2266 681 80 16, office@boesmueller.at; Abopreis: 55 Euro/Jahr (10 Ausgaben) Datenschutzerklärung: Die Ärztekammer für Niederösterreich ist gemäß §§ 3b Abs 1 f iVm 66a Abs 1 Z 16 Ärztegesetz 1998 von den Informationspflichten gemäß Art 13 f DSGVO im Zusammenhang mit der Herausgabe eines offiziellen Publikationsorgans befreit. Gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, UW-Nr. 779 facebook.com/arztnoe CONSILIUM 11/18 3
INHALT Foto: bilderbox.com Seite 05 Seite 09 Seite 20 Inhalt Service Kurz & bündig Seite 03 Fortbildungsveranstaltungen Seite 35 Editorial Präsident Seite 05 FAM-Seminare Seite 40 Editorial Vizepräsident Seite 08 Anmeldeformular Seite 41 Honorarabschluss Seite 09 DMP DM2-Schulungstermine Seite 42 ELGA, eMedikation, eRezept, eKOS, ... Seite 14 Offene Stellen Seite 43 Erstes PVE in Böheimkirchen Seite 16 Ärztestand Seite 44 Leistbare Medikamente retten Leben Seite 18 Standesveränderungen Seite 44 WFF: Einkommensnachweise wozu? Seite 20 Vertretungsärzte Seite 47 DFP: Pulmonale Pilzinfektionen Seite 23 Termine Seite 48 DFP: Fragebogen Seite 33 Punktewerte Seite 50 Schule des Sprechens Seite 34 Kleininserate Seite 51 Liebe LeserInnen! Diese Ausgabe des NÖ Consilium ging am 7. November 2018 in den Versand. Sollten Sie das Heft nicht zeitgerecht im Briefkasten vorfinden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Post- amt. REDAKTIONSSCHLUSS: Ausgabe 01+02/19: Mittwoch, 16. Jänner 2019, 12.00 Uhr; Coverfoto: Gerd Altmann 4 CONSILIUM 11/18
TEXT PRÄSIDENT Foto: www.raimo.at 30 Jahre Patienten- Dr. Christoph Reisner, MSc schiedsstelle in NÖ www.wahlarzt.at 2019 feiert die Schiedsstelle runden Geburtstag M itte der 80er-Jahre kam erstmals die Idee auf, eine Anlauf- stelle für Patientinnen und Patienten nach vermeintlich fehlerhaften ärztlichen Behandlungen zu installieren. Ziel war Neuorganisation 2009 Nach mehr als 25-jähriger Tätigkeit wurde die Schiedsstelle vor schon damals, Streitfälle zwischen der Ärzteschaft und ihren Pa- knapp zehn Jahren auf neue Beine gestellt. Dr. Walter Schober, tienten außergerichtlich zu klären. Die Einrichtung sollte sowohl Richter am Oberlandesgericht Wien, hat den Vorsitz übernom- Beschwerdefälle aus dem intramuralen als auch aus dem extra- men, mit der ärztlichen Leitung wurde ich betraut. Mein Stell- muralen Bereich abdecken. Bis dahin gab es für Patientinnen vertreter ist Kollege Gerrit Loibl, der mich auch in der Ärzte- und Patienten nach möglichen Schadensfällen aufgrund von kammer als erster Vizepräsident vertritt. Als weiteres ständiges Therapien ausschließlich die Möglichkeit, bei Gericht eine Kla- Kommissionsmitglied wurde Mag. Brigitte Gütermann, Richte- ge gegen den behandelnden Arzt einzubringen. Eine für beide rin am Landesgericht Wr. Neustadt, bestellt. Seiten unangenehme und oft sehr kostspielige Angelegenheit. Seit dieser Zeit werden die Schiedsstellenakten elektronisch Patientenschiedsstelle statt Gerichtsverhandlung geführt. Unsere hauseigenen IT-Abteilung hat dafür eine Appli- kation entwickelt, die es möglich macht, die Krankengeschichte Im Jahr 1989 hat die NÖ Ärztekammer daher als eine der ersten und auch die Gutachten zu verschlüsseln, elektronisch zu trans- Landesärztekammern in Österreich im Interesse der Kollegen- portieren und zu archivieren. Ein Postversand von dicken Akten schaft die Patientenschiedsstelle installiert. Dieser Schritt wurde ist nicht mehr erforderlich. als Unterstützung für die eigenen Mitglieder gesetzt, um auf- wändige Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Gleichzeitig war Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass sich die enge Zusam- sie auch damals schon eine gute und hilfreiche Einrichtung für menarbeit von zwei Juristen und zwei Ärzten in der Schiedsstel- rechtsuchende Patientinnen und Patienten. Die Idee verbreitete lenkommission besonders bewährt. Dadurch entsteht ein ausge- sich rasch und war möglicherweise auch Denkanstoß für die glichenes Klima, das für eine sehr gute Kommunikation unter einige Zeit später gegründete niederösterreichische Patienten- allen Beteiligten sorgt. Die Schiedsstelle in Niederösterreich ist und Pflegeanwaltschaft, mit der wir seit ihrem Bestehen in der damit auch im österreichweiten Vergleich personell sehr gut aus- Patientenschiedsstelle sehr gut zusammenarbeiten. gestattet und hat das Ziel, ein Gerichtsverfahren nachzubilden. Noch in einem weiteren Punkt hebt sie sich positiv von den Mit unserer Schiedsstelle wurde also der Weg aufbereitet, übrigen Schiedsstellen anderer Landesärztekammern ab. So wird Konflikte außergerichtlich durch medizinische und rechtliche im Vorfeld der Aussprache eine fachärztliche Stellungnahme auf Prüfung zu schlichten. Meist geht es um die Aufklärung oder Basis der sich bietenden Aktenlage an alle Beteiligten verschickt. Beseitigung von unbefriedigenden Behandlungsergebnissen, Dieser Schritt hat sich als besonders effizient herausgestellt, da von Missverständnissen oder Kommunikations- und Organisa- dadurch eine zielgerichtete Erörterung und Konzentration auf tionsmängeln, die beispielsweise durch hohe Arbeitsbelastung allfällige Sachverhalte während der Sitzung ermöglicht wird. entstehen können. Ist ein Patient zu Schaden gekommen, soll er zumindest finanziell die Möglichkeit einer unbürokratischen Komplexität der Fälle steigt und schnellen Hilfe erhalten. Eine interessante Entwicklung zeigt sich in der immer höheren Seit 2015 sind die Landesärztekammern auch gesetzlich beru- Komplexität der Fälle. Diese hat zur Folge, dass für eine seriöse fen, Patientenschiedsstellen einzurichten, wobei niedergelassene und objektive Beurteilung mehr Gutachten als bisher eingeholt Ärztinnen und Ärzte nicht verpflichtet sind, an einem Schieds- werden müssen und immer häufiger mehrere Fachgutachter für stellenverfahren teilzunehmen. Auf Grund der großen Vorteile einen einzigen Fall erforderlich sind. Haben wir zu Beginn die- einer außergerichtlichen Beurteilung und der hohen Akzeptanz ses Jahrzehnts bei zwei oder drei Fällen pro Jahr mehr als ein der Entscheidungen der Schiedsstelle sind Ablehnungen von Gutachten benötigt, ist diese Zahl mittlerweile auf das Sechs- bis Verfahren extrem selten. Achtfache angestiegen. Und dies, obwohl die Anzahl der verhan- delten Fälle mit einem Ausreißer im Jahr 2013 in etwa gleich geblieben ist. CONSILIUM 11/18 5
PRÄSIDENT Zwei und mehr Gutachten pro Fall erforderlich 19 19 17 13 12 10 3 2 Über die Jahre relativ unverändert und wenig überraschend ist die Verteilung der verhan- 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 delten Fälle in Bezug auf die Fächer. Meist Anträge pro Jahr sind es die invasiven Fächer, bei denen häu- figer Behandlungsfehler zu überprüfen sind 2018 (bis 31.10.) 82 und sich die Patienten an die Schiedsstelle 2017 114 2016 79 wenden. 2015 107 2014 98 Anzahl der Empfehlungen für 2013 139 2012 82 Entschädigungen sinkt 2011 88 2010 105 2009 82 Auf den ersten Blick erscheint es wenig 2008 83 logisch, dass für die immer komplexer wer- 2007 90 2006 99 denden Fälle immer niedrigere Empfehlungs- 2005 93 summen für Entschädigungen ausgesprochen 2004 89 2003 86 werden. Hat man sich früher (vor 2009) in 2002 100 fast jedem verhandelten Fall auf eine Emp- 2001 138 fehlungssumme geeinigt, auch wenn diese 2000 105 1999 71 Beträge zum Teil sehr gering waren, geht die 1998 99 Schiedskommission mittlerweile einen ande- 1997 89 1996 79 ren Weg. Wenn ein Patient einen Schaden 1995 77 erlitten hat, soll er eine entsprechende Ent- 1994 48 1993 22 schädigung erhalten. In schwerwiegenden 1992 19 Fällen einigt sich die Kommission auf wesent- 1991 8 1990 8 lich höhere Summen als in früheren Jahren. 1989 8 Dafür wird bei Fällen, bei denen kein Scha- den objektivierbar ist, keine Empfehlung für eine Entschädigung dauern oft sehr lange. Der Prozessausgang ist ungewiss und birgt ausgesprochen. Eine Statistik, wie sie in der untenstehenden das Risiko, am Ende die gesamten Prozesskosten tragen zu müs- Grafik zu sehen ist, kann daher ohne nähere Erklärung durch- sen. Sollte es trotz der Bemühungen der Schiedsstelle zu keiner aus missverstanden werden. Wenn die Statistik beispielsweise im Einigung zwischen den Beteiligten kommen, kann immer noch Jahr 2017 eine deutlich niedrigere Gesamtempfehlungssumme Klage bei Gericht eingebracht werden. Die Schiedsstellenkom- als in den Jahren zuvor ausweist, heißt das nur, dass möglicher- mission spricht nicht wie bei Gericht ein Urteil, sondern ledig- weise in diesem Jahr keine Fälle mit schwerwiegenden Schäden lich eine Empfehlung zu einer oder keiner Schadensregulierung verhandelt wurden. Während vor 2009 die Schadensquote – also aus. Weder der Patient noch die behandelnde Abteilung oder die Fälle, in denen eine Empfehlung zur Zahlung eines Schaden- der behandelnde Arzt ist an diese Empfehlung der Schiedsstelle ersatzes – über 50 % lag, ist diese Quote seit 2009 auf unter ein gebunden. Drittel gesunken. Auch wenn das Ziel nach vielen Jahren noch immer unverändert In wenigen Wochen wird die Patientenschiedsstelle ihr 30jäh- ist, hat sich unter meiner Führung dennoch einiges geändert: riges Jubiläum feiern. Das Ziel hat sich während dieser Zeit nie • Jeder Fall wird verhandelt und gibt so den Patienten die Mög- verändert: Den Patientinnen und Patienten eine unbürokrati- lichkeit, gehört zu werden. sche und kostenlose Möglichkeit zur Verfolgung ihrer Ansprü- • Jede Patientin und jeder Patient erhält die Chance auf ein che oder vermeintlichen Ansprüche zu eröffnen und den Kol- faires Verfahren. leginnen und Kollegen ein unangenehmes und möglicherweise • Minimale Empfehlungssummen ohne Vorliegen eines Be- teures Gerichtsverfahren durch eine außergerichtliche Lösung handlungsfehlers gehören der Vergangenheit an. Liegt ein zu ersparen. Zivilrechtliche Verfahren sind kostenintensiv und Fehler vor, soll der Patient entsprechend entschädigt werden, 6 CONSILIUM 11/18
PRÄSIDENT Verhandelte Fälle 2010 bis 2018 160 44 140 120 40 38 100 41 80 31 27 34 16 20 18 32 15 26 60 16 14 13 19 25 20 24 10 18 7 11 16 40 15 10 14 9 13 15 8 9 10 9 9 11 7 10 12 5 20 7 6 31 3 9 29 28 20 22 15 15 17 12 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (bis 31.10.) Chirurgie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Innere Medizin Orthopädie und Orthopädische Chirurgie Unfallchirurgie Restliche Fächer Empfehlungssummen der Jahre 2010 bis 2018 350.000 € 344.000,00 € 321.000,00 € 332.000,00 € 296.000,00 300.000 € 283.920,00 € 283.250,00 € 272.000,00 250.000 200.000 150.000 € 101.629,00 € 99.900,00 100.000 50.000 ‐ 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 (bis 31.10.) und es erfolgt die Empfehlung zur Zahlung eines Schmerzens- • Der elektronische Akt ermöglicht eine zeitgemäße Archivie- geldes. Liegt kein objektivierbarer Fehler vor, gibt es keine rung der sensiblen Daten, aber auch die elektronische Über- Empfehlung zur Bezahlung einer Entschädigung. mittlung von Gutachten und Krankengeschichten. • Die Besetzung der Kommission mit je zwei Richtern und Ärzten in einem ausgewogenen Verhältnis ermöglicht eine Die Schiedsstelle in Niederösterreich hat sich durch diese Ent- Fachdiskussion auf medizinischer Ebene und rechtlicher Ebe- wicklungen auf ein sehr hohes Niveau gebracht, das österreich- ne. Dies ist die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige weit jedem Vergleich standhält und zu einer sehr hohen Akzep- Arbeit und eine Basis für korrekte Entscheidungen. tanz sowohl bei den Patientinnen und Patienten, als auch in der • Jeder Fachgutachter liefert (wie in Gerichtsverfahren) vor der Ärzteschaft und bei den Haftpflichtversicherungen führt. Verhandlung eine schriftliche Beurteilung ab. So können sich alle Parteien auf die Aussprache vorbereiten und sowohl Fra- gen wie auch Argumente zur Durchsetzung ihrer eigenen An- sprüche in Ruhe überlegen. Auch wenn das logisch erscheint und für mich als gerichtlich tätiger Sachverständiger eine Selbstverständlichkeit darstellt, ist das im Vergleich mit den DR. CHRISTOPH REISNER, MSC Schiedsstelleneinrichtungen in den anderen Bundesländern Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich eine positive Ausnahme. facebook.com/christoph.reisner CONSILIUM 11/18 7
VIZE- PRÄSIDENT Foto: www.raimo.at VP Dr. Gerrit Loibl, MSc gerrit.loibl@arztnoe.at Endlich Durchblick! I ch verstehe überhaupt nicht, warum die angedachte Reform des Sozialversicherungswesens so kritisiert wird. Immer wie- der wird von der „Zerschlagung des besten Gesundheitssystems Der Erfolg spricht doch für sich:. Ein bis ins kleinste Detail abgestimmtes Organisa- der Welt“ gesprochen, von den Gefahren der Zentralisierung tionskonzept regelt die und von zu großem Einfluss von Ministerien oder Politikern. Zuständigkeit und Man kann doch wohl davon ausgehen, dass sich die Verantwort- Zusammenarbeit lichen erst nach ausführlicher Prüfung durch Experten, nach der verschiede- umfangreichen Überlegungen zur Steigerung der Effizienz und nen Häuser, der medizinischen Qualität und nach genauer Abschätzung der Doppel- möglichen Gefahren zu diesem mutigen Schritt entschlossen ha- gleisig- ben. Mein unendliches Vertrauen in die Weisheit unserer Politi- keiten ker hat in mir nicht nur die Vermutung, sondern die Gewissheit wurden geweckt, dass nach der Reform alles nicht nur besser, sondern abge- paradiesisch sein wird. Alle Patienten und Patientinnen werden schafft, die beste medizinische Versorgung weltweit genießen kön- nen und das rund um die Uhr, Ärztinnen und Ärzte werden selbstverständlich ihrer Verantwortung entsprechend hervorra- gend bezahlt werden und deshalb Schlange stehen, um ein Teil dieses Systems sein zu können, Hearings für zukünftig aus- geschriebene Kassenstellen werden viele Stunden lang dauern, um allen Bewerbern und Bewerberinnen die Möglichkeit der Präsentation ihrer Fähigkeiten und Vorstellungen zu bieten. Warum ich mir da so sicher bin? Es gibt doch ein hervorragendes Beispiel, wie Reformen im Gesundheitswesen perfekt vorbereitet, durch- dacht organisiert und genial durchgeführt werden können, Abteilungen nach für alle nachvollziehbaren Qualitäts- und sodass im Anschluss alle Beteiligten und Betroffenen überglück- Quantitätskriterien restrukturiert bzw. zusammengeführt, nur lich sind: mehr die medizinisch und organisatorisch bestqualifizierten Ärz- Als ich meine ärztliche Karriere in Niederösterreich begonnen tinnen und Ärzte werden mit Abteilungsleitungen betraut und habe, gab es gerade einmal vier Landeskrankenhäuser, näm- natürlich hervorragend bezahlt, nichtärztliches Personal steht lich die Grundversorgungskrankenhäuser in Tulln und Möd- in absolut luxuriösem Ausmaß zur Verfügung, wegen der tollen ling sowie die Sonderkrankenanstalten in Gugging und Mauer. Arbeitsbedingungen gibt es praktisch keine unbesetzten Stel- Nahezu alle anderen Krankenanstalten waren in Gemeindebe- len und die Ausbildung an den Landeskliniken gilt wegen der sitz und so war die medizinische Versorgung damals im letzten hohen Qualität und den durchdachten und perfekt organisier- Jahrtausend ein einziges Tohuwabohu, jedes Haus bot medizi- ten Rotationsmöglichkeiten zwischen Abteilungen und Häusern nische Leistungen nach Gutdünken oder nach Wünschen der weltweit als leuchtendes Vorbild. örtlichen Politik an, es gab keinerlei Zusammenarbeit oder Koor- dination, die Ausbildungssituation war chaotisch. Ach ja, und herzlichen Dank noch für die schicke neue Brille mit den rosaroten Gläsern, Frau Ministerin, ich trage sie Tag Dann erkannten endlich unsere Landespolitiker, dass dieses Sys- und Nacht! tem keine Zukunft hatte, und so wurden nach und nach alle Krankenhäuser in die Hoheit des Landes Niederösterreich über- DR. GERRIT LOIBL, MSC nommen, in der Landesklinikenholding zusammengefasst und Vizepräsident der Ärztekammer für Niederösterreich seither von dort in unendlicher Weisheit geführt. 8 CONSILIUM 11/18
HONORAR- ABSCHLUSS Foto: www.raimo.at Ergebnisse der Honorar- VP MR Dr. Dietmar Baumgartner verhandlungen mit der NÖGKK Die Fakten I n den diesjährigen Honorarverhandlungen ist es gelungen, ein umfassendes Verhandlungspaket – mit dem Fokus zur Aufwertung der Primärversorger Allgemeinmedizin und Kinder- ein Patientenwunsch, so sind die Bilder dem Patienten jeden- falls weiterhin auszuhändigen. • Auch wurde die Umsetzung der „Gesamtvertraglichen Ver- und Jugendheilkunde – abzuschließen. einbarung zur Weiterentwicklung des eCardSystems“ ver- Es wurde eine tarifwirksame Erhöhung für alle Fachgruppen einbart. Die genannte Vereinbarung betreffend eKOS und e- im Ausmaß des Verbraucherpreisindex (VPI) für 2017 mit Services, welche auf Bundesebene zwischen ÖÄK und Haupt- 2,1 Prozent vereinbart. Die Umsetzung wird in der Weise vor- verband abgeschlossen wurde, ist von der Kurienversammlung genommen, dass die Laborpositionen, das EKG, die intraarti- ebenfalls beschlossen worden. culäre Injektion in große Gelenke sowie die Mammographie nicht erhöht, jedoch die sich daraus ergebenden Beträge auf Neuregelungen im Bereich der Fachgruppen die Grundvergütung der betreffenden Fachgruppen beziehungs- weise bei den Radiologen auf die übrigen Positionen umgelegt Es soll zu einer Trennung der Fächer Neurologie/Psychiatrie in werden. Bezug auf Stellenplan und Honorarordnung kommen: a. Bis spätestens 30.6.2019 soll ein Regelwerk zur Zuordnung Aufwertung von Allgemeinmedizin und Kinder- und der neurologischen und psychiatrischen Planstellen im Stel- Jugendheilkunde lenplan idealtypisch erfolgen. b. Bis spätestens 30.6.2019 wird außerdem ein Regelwerk zur Für die Allgemeinmedizin sowie die Fachgruppe Kinder- und Auflösung der gemischten Modelle mit einhergehender Än- Jugendheilkunde kommt für das Kalenderjahr 2017 ein tarif- derung im Gruppenpraxen-Gesamtvertrag festgelegt werden. wirksamer Erhöhungsprozentsatz von 6 Prozent zur Anwendung. Ziel ist die Rückführung auf jeweils eine Einzelplanstelle mit Damit kann eine dringend notwendige Aufwertung für diese Einzelvertrag und Abrechnung mit eigner VPNR. beiden Fächer erfolgen und ein positiver Schritt zur Verbesse- c. Spätestens bis zum 31.12.2019 wird die Schaffung einer neu- rung der Situation der Hausärztinnen und Hausärzte gesetzt en Honorarordnung jeweils für Neurologie und für Psychi- werden. Es werden dabei wie oben beschrieben 2,1 Prozent auf atrie und psychotherapeutische Medizin vorgenommen. Die die bestehenden Leistungen und die weiteren 3,9 Prozent in bestehende gemeinsame Honorarordnung soll weiterhin für Form eines eigenen Zuschlages inklusive Vertreterfälle pro Fall jene Ärztinnen und Ärzte zur Auswahl zur Verfügung stehen, tarifwirksam umgesetzt. die in beiden Fächern zur Berufsausübung berechtigt sind. Mit 1.1.2020 soll eine Zuordnung aller im Vertrag stehenden Weitere Regelungen ab 2019 Vertragsfachärztinnen/-ärzte zu diesen drei Honorarsystemen erfolgen. Die Fachgruppen werden ersucht, für die neuen Ho- • Das Pilotprojekt für die Rezepturbefugnis der Wahlärz- norarordnungen Vorschläge auf Basis der GKK-Kataloge (z.B. tinnen/Wahlärzte war ursprünglich mit 31.12.2018 befristet Wien) zu unterbreiten. und wird nun um weitere fünf Jahre verlängert. • Das Projekt erweiterte Stellvertretung wird grundsätzlich zu Für die Dermatologen wird die den bestehenden Regelungen weiterhin angewandt, jedoch d. Schaffung einer neuen Leistungsposition Tumornachsorge soll es insbesondere bei der Mitversorgung von Patientinnen (Melanom, Basaliom, spinozelluläres Karzinom), einmal pro und Patienten bei nicht besetzbaren Planstellen im Umfeld Patientin/Patient und Quartal verrechenbar, nicht gemein- nach einer Einzelfallprüfung zum Entfall der Abschläge kom- sam mit der Auflichtuntersuchung am selben Tag; Tarif € men. 21,50, ab 1.1.2019 vereinbart. • Es erfolgt letztmalig für 2017 die Umsetzung des Sideletters e. Zur Position 601 Auflichtuntersuchung erfolgt eine Umstel- für Radiologie in Bezug auf das Brustkrebsfrüherkennungs- lung auf das Wiener System mit € 16,10; verrechenbar einmal programm. pro Patientin/Patient und Kalenderjahr, nicht am selben Tag • Zudem wurde eine Textänderung in Bezug auf eine elektro- mit der Tumornachsorge. nische Übermittlung der Röntgenbilder getroffen, wenn die Zuweiserin/der Zuweiser die Radiologin/den Radiologen von In der Augenheilkunde soll analog zu Wien ab 1.10.2020 die der Aushändigung der Bilder entbindet. Besteht ausdrücklich neue Position OCT (Optische Kohärenztomographie) mit dem CONSILIUM 11/18 9
HONORAR- ABSCHLUSS Wiener Tarif von € 73,70 als Richtwert eingeführt werden. Die bei der Durchführung von Gastroskopien ab 1.1.2019 ermög- Kasse besteht auf Vereinbarung einer Limitregelung vor dem licht, wobei ein Limit mit maximal 45 Prozent der durchgeführ- Inkrafttreten der neuen Position sowie auf Gespräche zur Mitfi- ten Gastroskopien vereinbart wird. Ein Ausbildungsnachweis ist nanzierung durch das Land NÖ, da diesbezüglich bei der Wie- erforderlich, wobei das jus practicandi für Allgemeinmedizin für ner Regelung auch eine Beteiligung der Stadt Wien aufgrund Chirurgen automatisch als Nachweis gilt. des Auslagerungspotentials aus dem spitalsambulanten Bereich Zudem werden, beginnend ab Jänner, für das erste Halbjahr gegeben ist. Für die Fachgruppe ist im Falle einer Limitregelung 2019 Verhandlungen anberaumt werden, um ein Gesamtpa- eine Einschränkung der Methode auf den derzeitigen Stand der ket mit weiteren Zeitbausteinen zur Verbesserung im endosko- Technik und der Indikation einzufordern. pischen Bereich zu vereinbaren. Dabei ist aus Sicht der Kasse besonderes Augenmerk auf die Verankerung von Qualitätsaspek- Endoskopische Versorgung ten und den Ausschluss von Zuzahlungen zu richten. Im Bereich der endoskopischen Versorgung sind die Anforde- Der NÖ Abschluss für das Kalenderjahr 2017 bezieht sich auf rungen für Struktur- und Prozessqualität in den letzten Jahren das ganze Kalenderjahr und es erfolgt wie üblich eine Auszah- massiv gesteigert und verbessert worden. Diese Entwicklung soll lung für 2017 sowie die Aufrollung für die bereits abgerechne- bei der Tarifgestaltung berücksichtigt werden, um in Zukunft ten Quartale 2018. Für die SV der Bauern kommt der gleiche die niederösterreichische Bevölkerung besser versorgen zu kön- Modus zur Anwendung. Der Vollständigkeit halber wird festge- nen und die erforderlichen endoskopischen Untersuchungen halten, dass die Zustimmungen der Gremien des Hauptverban- versorgungsrelevant erbringen zu können, auch um Karzinome des noch ausständig sind. Sofern die ausständigen Beschlüsse verhindern zu können. der Gremien im Hauptverband vorliegen, wird die Anweisung der Honorarnachzahlung noch im Dezember 2018 erfolgen. In einem ersten Schritt wird den Fachärztinnen/-ärzten für Chi- rurgie die Verrechnung der Position 620 EKG zur Abklärung VP MR DR. DIETMAR BAUMGARTNER unklarer/nicht eindeutig zuordenbarer Oberbauchbeschwerden Kurienobmann niedergelassene Ärzte Are you looking for a doctor who speaks your language? Please take a look at our website! www.arztnoe.at/mehrsprachig Here you will also find physicians who are proficient in sign language. Foto: and4me/Fotolia 10 CONSILIUM 11/18
HONORAR- ABSCHLUSS Als das Wünschen noch Dr. Max Wudy geholfen hat Gedanken zum Honorarabschluss 2017 D ie Vorbereitungen und Vorbesprechungen der Honorar- verhandlungen für 2017 begannen heuer sehr früh. Bei al- len Beteiligten herrschte Einigkeit, dass gerade in der Pädiatrie tige Facharztstellen verwaist. Persönlich bin ich der Meinung, dass der Ärztemangel übertrieben ist, wir haben vor allem ein Strukturproblem. Die vorhandenen Ärzte werden teilweise und in der Allgemeinmedizin sehr offensiv vorgegangen werden schon fahrlässig falsch eingesetzt und zusätzlich mit sinnloser, muss, sind doch bereits fast zwanzig Stellen in diesen Fächern aber zeitintensiver Bürokratie und anderen berufsfremden Tätig- nicht zu besetzen – mit steigender Tendenz. keiten überschüttet, sodass für die eigentliche Kernarbeit, also die Diagnostik und die Therapie, kaum noch Zeit bleibt. Als Ich möchte hier, um Klarheit zu schaffen, etwas weiter ausholen ein Beispiel unter vielen sei nur das ungeliebte ABS genannt. und bevor ich zum wahrscheinlich schon bekannten Ergebnis Wir werden heuer österreichweit die vier Millionengrenze errei- komme, die Rahmenbedingungen darlegen. chen oder sogar überschreiten (bis August waren es 2.546.406 Anträge). Zusätzlich muss man bedenken, dass die Hauptlast Die Ausgangslage der Anträge durch die Allgemeinmediziner erfolgt. Wir leben in einer Zeit, in der wir über den Landarztmangel stöhnen, In Niederösterreich wird traditionell im Nachhinein verhandelt. aber mit solchen Schikanen wird der Beruf noch unattraktiver Dieses Vorgehen hat Vor- und Nachteile, auf die ich hier nicht gemacht. Zudem vernichtet man dadurch wertvollste Arbeitszeit, detailliert eingehen möchte. Der Vorteil, der sich aber auch in die beim Gespräch mit dem Patienten fehlt. Rechnen Sie nur einen Nachteil verwandeln kann, ist, dass die Eckdaten festste- zwei Minuten pro Antrag, was sich meistens nicht ausgeht, so hen. Wir kennen den VPI, die Beitragseinnahmen der Kasse, werden hier pro Jahr acht Millionen Minuten ärztlicher Arbeits- den Automatikfaktor des Hauptverbandes, unsere Frequenzen zeit verschwendet, in „Arztjahre“ umgerechnet, ist das die Jah- und vieles mehr. Zusätzlich gibt es seit 20 Jahren in Niederöster- resarbeitszeit von über hundert Ärzten, die so blockiert, nein reich den Tarifanpassungsfaktor, der zwar vom Hauptverbands- sinnlos vernichtet wird. faktor abweicht, aber den Vorteil bietet, dass er für die gesamte Honorarsumme gilt. Die nicht wirklich erfolgreiche Landarztgarantie, von der Politik im Wahlkampf als Rettung der Landmedizin angepriesen, und Nicht zu unserem Nachteil gestaltete sich sicher der sich immer die Probleme rund um die PVEs taten das ihre. deutlicher abzeichnende Ärztemangel. So waren am Tage der Den Verhandlern auf beiden Seiten war klar, dass etwas gesche- entscheidenden Verhandlung vierzehn allgemeinmedizinische hen muss. Die Grundzüge eines Pakets wurden unbürokratisch Stellen frei, vier pädiatrische Stellen unbesetzt und drei sons- geschnürt und weitere Termine zur Finalisierung vereinbart. Service – Qualität - Kompetenz Ausschreibung von Vertrags- arztstellen im Internet Die rechtsverbindliche Ausschreibung erfolgt einmal monatlich, spätestens bis zum 15. des Kalendermonats im Internet unter www.arztnoe.at/kassenstellen. Informationen: Foto: bilderbox.com • Frau Mag. Wohlmuth, Tel. 01/53 751 DW 232 • Ärzte für Allgemeinmedizin - Frau Eisenbarth, Tel. 01/53 751 DW 225 • Fachärzte - Frau Graner, Tel. 01/53 751 DW 246 CONSILIUM 11/18 11
HONORAR- ABSCHLUSS Oft aber kommt es anders als man denkt Entwicklung 2010 bis 2017 Im Rahmen der Diskussion um das 120,0 „ErwachsenenschutzAnpassungsgesetz“ brachten in der 36. Sitzung des National- rates am 5. Juli 2018 die „Abgeordneten 115,0 Gödl, Belakowitsch und Kolleginnen und Kollegen“ einen „Abänderungsantrag 110,0 zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozi- alausschusses 231 zur vorübergehenden 105,0 Ausgabenbeschränkung (§716 ASVG All- gemeines Sozialversicherungsgesetz)“ ohne 100,0 Befassung der zuständigen Ausschüsse und 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 ohne Begutachtungsverfahren ein. Dieser Honorarerhöhung kumuliert VPI Index 2010 Gesetzeszusatz sollte die Ausgaben der Sozialversicherungen einfrieren. Entwicklung 2005 bis 2017 Auf den ersten Blick schien es, dass unsere Honorarverhandlungen davon nur am Rande betroffen waren, verhandelten wir 130,0 ja 2017 und nicht zukünftige Honorare. 125,0 Die kurz darauffolgend erscheinenden 120,0 Erläuterungen belehrten uns eines Besse- ren. Hier der Wortlaut der entscheidenden 115,0 Stelle: 110,0 105,0 Aus der auch für Sozialversicherungsträ- ger geltenden Sorgfaltspflicht ist in den 100,0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Honorarverhandlungen darauf Bedacht zu nehmen, dass nur solche Abschlüsse Honorarerhöhung kumuliert VPI Index 2005 verhandelt werden, die die prognosti- zierte Beitragseinnahmenentwicklung des jeweiligen Sozialversicherungsträgers angemessen entsprechend • VPI 2017: 2,10 % Abs. 7 berücksichtigen, da Honorarabschlüsse, durch die das • Automatikfaktor Hauptverband: 1,76 % Honorarvolumen stärker ansteigt als die prognostizierte Bei- • NÖ Tarifanpassungsfaktor: 1,66 % tragseinnahmenentwicklung des jeweiligen Trägers unzulässig • Beitragseinnahmen GKK: 3,20 % ist. Unter Honorarvolumen im Sinne des § 716 Abs. 7 ASVG • Mehrleistungen (durch uns): 1,54 % ist das gesamte vom Träger zu erbringende Honorarvolumen in absoluten Zahlen zu verstehen. Diese Eckpunkte ergaben eine „erlaubte“ Honorarsteigerung von lediglich 1,66 % (3,2 % – 1,54 %), was zufällig dem NÖ Das bedeutete also nicht mehr und nicht weniger, dass auch alle Tarifanpassungsfaktor von ebenso 1,66 % entsprach. Es war Frequenzsteigerungen, also unsere Mehrarbeit, einzurechnen allen Verhandlern auf beiden Seiten klar, dass es unter diesen sind. Dies ergab eine mehr als schwierige Situation. Hier noch Umständen keinen Abschluss geben kann. Wir richteten uns einmal die Ausgangslage: also auf eine eher kurze Verhandlungsrunde ein, besprachen noch einmal die Ist-Situation und suchten einen Ausweg aus der Misere. Dieser konnte in einer Sitzungsunterbrechung und 12 CONSILIUM 11/18
HONORAR- ABSCHLUSS Köpfe rauchenden Gesprächen in kleinstem Kreis gefunden wer- den. Der Rest war zwar noch viel Arbeit, der Teufel steckt ja Ärzteliste: Meldeverpflichtung bekanntlich im Detail, aber es gab keine unüberwindbaren Hin- dernisse mehr. Das Ergebnis wurde am 3. Oktober der Kurien- bei Änderungen versammlung der Niedergelassenen Ärzte präsentiert und mehr- Welche Veränderungen bekannt zu geben sind heitlich angenommen. Am 18. Oktober stimmten der Vorstand der NÖGKK und auch die Kontrollversammlung dem Abschluss zu. Da in diesen Sitzungen sowohl Vertreter des Ministeriums als auch des Hauptverbandes anwesend waren, scheint es, dass die Foto: bilderbox.com größten Hürden genommen sein dürften. An dieser Stelle möchte ich mich persönlich beim Verhand- lungsteam der NÖ ÄK bedanken, aber auch beim Vertragspart- ner. In diesen nicht gerade leichten Zeiten wurden persönliche Nachstehend die wichtigsten Veränderungen, die die Ärztin/ und politische Vorbehalte der Sache untergeordnet! der Arzt seiner Landesärztekammer binnen einer Woche schrift- Gestatten Sie mir noch eine kurze Darstellung der Honorar- lich mitzuteilen hat: entwicklung (ohne zusätzlich erfolgte Einmalzahlungen) in den letzten Jahren. Nach einem Einbruch 2011, bedingt durch den •Namensänderung (bitte um Vorlage der Heiratsurkunde oder Abbruch der Verhandlungen, folgte eine kontinuierliche Phase, Bescheid der Behörde im Original oder in Kopie) in der die Honorarabschlüsse bis auf eine Ausnahme immer » Bitte beachten Sie: Ein neuer Ärzteausweis kann in der Standes- über dem VPI lagen. So konnte erstmals ein kleiner Aufholpro- führung beantragt werden. zess gestartet werden, der unsere Honorare einem vernünftigen •Wechsel des Wohnsitzes Maß annähern soll. Noch dramatischer schaut die Situation ab •Eröffnung, Verlegung bzw. Schließung einer Ordination 2005 aus, aber sogar auf dieser Basis ist der Durchbruch gelun- •Gründung, Erweiterung und Schließung von Ordinations- und gen und der negative Trend konnte umgedreht werden. Apparategemeinschaften und/oder Gruppenpraxen sowie den Beginn und das Ende der Beteiligung an solchen Natürlich ist jetzt nur ein weiterer Schritt hin zu einer lebba- •Wechsel des Dienstgebers ren und gerechten Honorarordnung gemacht. Viele „Dinge“ •Verzicht auf die Berufsausübung sowie die Einstellung der ärzt- harren noch der Umsetzung. So wurden umgehend weitere lichen Tätigkeit für länger als drei Monate Gespräche mit dem Vertragspartner vereinbart, es sind ja bis •Umzug ins Ausland (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit in zu einem neuen, österreichweiten Gesamtvertrag zumindest Österreich) noch die Jahre 2018 und 2019 offen. Da der unselige § 716 mit •Aufnahme einer ärztlichen Berufstätigkeit außerhalb des ersten 31. März 2019 befristet ist, gibt es hier die Chance im „Interreg- Berufssitzes sowie die Beendigung einer solchen Tätigkeit num“ weitere Verbesserungen zu verhandeln und umzusetzen. •Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit Anfang Dezember werden hoffentlich die Gremien des Haupt- (zB Vertretungen, Schularzttätigkeit etc.) verbandes unseren mehr als sinnvollen und notwendigen Wün- schen nachkommen und das Paket absegnen. Kontakt: Dann können die Honorarverhandlungen unter dem Begriff Ärzte Service Center der Ärztekammer für Niederösterreich „Als das Wünschen noch geholfen hat“ in die Geschichte ein- 1010 Wien, Wipplingerstraße 2 (Eingang Wipplingerstraße 4), gehen. 5. Stock Tel. 01/53751 - 7500 DW, Fax: 01/53751 - 282 DW DR. MAX WUDY E-Mail: stf@arztnoe.at Kurienobmann-Stellvertreter niedergelassene Ärzte Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Um telefonische Terminvereinbarung wird ersucht. CONSILIUM 11/18 13
EDV Dr. Christian ELGA, eMedikation, eRezept, Schwarz eKOS, AMVS bzw. MFSV… D ie bald nicht mehr zählbaren neuen Begrifflichkeiten, die vor kurzer Zeit noch völlig unbekannte Worthülsen gewe- sen sind, beginnen, sich in unseren ärztlichen Gehirnen ihren nicht einsehbar, dass ein „situatives Opt-Out“ existiert. Was die Finanzierung der eMedikation betrifft, verweise ich auf die Aussendungen der eline unserer Ärztekammer bzw. auf die Platz zu suchen. Doch orte ich in allerlei Gesprächen in der Website www.arztnoe.at. Dabei möchte ich aber klarstellen, dass Kollegenschaft immer wieder enormes Unverständnis und völlig die Bezahlung der MwSt. in jedem Fall an den Arzt fällt. Die Ver- falsche Vorstellungen. Deswegen erlaube ich mir als IT-Referats- einbarung der Maximalanschubfinanzierung bezog sich nämlich leiter ein paar Klarstellungen, um möglicherweise die eine oder nur auf den Nettobetrag. Die Interpretation dieses „Ergebnisses“ andere Fehlmeinung ausräumen zu können. Auf www.elga.gv.at möge jeder für sich selbst erstellen. Für laufende Kosten werden finden sich allerlei brauchbare Informationsmaterialien, beson- über die GKK-Abrechnung 20,-- € monatlich angewiesen. ders die Videos (im linken Block auf der Startseite) sind klar und informativ. Beide Begriffe werden (leider) oft synonym gebraucht, wohl auch deswegen, weil der Roll Out zeitgleich erfolgt. Hier hat Vorarl- ELGA berg im Frühjahr 2018 begonnen, im Herbst 2019 sollte dann das Ausrollen auf ganz Österreich beendet sein (Niederösterreich Die Bezeichnung der Elektronischen Gesundheits-Akte als ist im Sommer 2019 dran). ELGA ist wohl mittlerweile jedem bekannt. Weniger bekannt ist jedoch, dass sich hinter ELGA nicht einzelne Patientenakten in eRezept „physikalischen Speichern“ verbergen, sondern dass ELGA viel- mehr eine Art Transportmedium darstellt, das befugten Nutzern Auch das „elektronische Rezept“ hat nichts direkt mit ELGA im Gesundheitssystem (Ärzten, Spitälern, Therapeuten, Apothe- oder eMedikation zu tun. Es stellt nur die Möglichkeit dar, künf- ken und anderen Berufsgruppen) individuelle Zugriffsmöglich- tig Rezepte nicht in Papierform, sondern als „digitalen Zugangs- keiten auf Patientendaten ermöglicht. Der Schlüssel zu diesem code“ dem Patienten in die Hand zu geben. Hier ist meines Wis- Zugang ist einerseits die eCard des Patienten, andererseits die sens der Plan über die exakten Umsetzungsmodalitäten noch oCard (neuerdings AdminCard genannt) als Definition der nicht im Detail fertig. Vorstellbar sind QR-Codes am Handy, Zugehörigkeit zur Berechtigungsgruppe des Abfragenden. ELGA Ausdrucke mit QR-Codes, Zahlen-Codes mit einem hinterlegten weiß, wo, in welchem Labor, in welchem Spital, bei welchem Link zu individuellen ELGA-Speichern etc. – oder auch eine Radiologen etc., welche Befunde hinterlegt sind, die über die Kombination von allem. Die eMedikation läuft aber auch hier eCard abgerufen werden können. Nur die hier Genannten sind in der bekannten Form ab. als „Befund-Einspeiser“ gedacht, alle anderen sind nur „Befund- Empfänger“. Die Möglichkeit eines „situativen Opt-Out“ ist eKOS gegeben, natürlich auch die eines generellen Opt-Out. Das „elektronische KOmmunikationsSystem“ steht unmittelbar eMedikation vor der Umsetzung bzw. ist schon im Laufen. Der ursprünglich gebrauchte Begriff eBS (elektronisches Bewilligungssystem, ana- Obwohl ein Teil von ELGA, muss die eMedikation davon losge- log zum ABS) wurde aber aufgegeben, weil es sich nicht zwin- löst betrachtet werden. Denn hier sind es alle niedergelassenen gend um ein „Bewilligungssystem“ handelt. Mit eKOS sind wir Ärzte (mit lokaler eCard Struktur), die in ELGA „einspeisen“. verpflichtet, ab 1.1.2019 sämtliche Überweisungen für Der Abruf kann wieder von allen Berechtigten erfolgen, auch • Computertomographie (CT) von Apotheken (in einem kurzen Zeitraum), wieder über die • Magnetresonanztomographie (MRT) eCard-Umgebung. Hier können alle Berechtigten mit exaktem • Nuklearmedizinische Untersuchungen Zeitstempel einsehen, welches Medikament zu welchem Zeit- • Humangenetische Untersuchungen punkt rezeptiert bzw. abgegeben wurde, natürlich auch mit • Klinisch-psychologische Diagnostik Dosierung. Hier kann es auch ein „Opt-Out“ beim Rezeptieren • Knochendichtemessung geben, z.B. wenn der Patient nicht will, dass die Rezeptur seines elektronisch zu tätigen. Zumindest, wenn die Umsetzung in der Antidepressivums für ELGA freigegeben wird. Somit ist es auch ArztSoftWare bereits erfolgt ist. Definitiv verpflichtend ist die nicht von anderen Zugriffsberechtigten einsehbar, es ist auch Anwendung ab 1.10.2019. Das sollte bis dahin in der ArztSoft- 14 CONSILIUM 11/18
EDV Ware auch umgesetzt sein, es funktioniert auch bereits heute oder per E-Mail (Einfügen aus der ArztSoftWare wie bei SMS). (außer bei BVA und SVB, da wird es in den nächsten Wochen Als Überweiser sehe ich durch Klick auf den Code zeitnah, umgesetzt). ob eine Bewilligung erfolgt ist (falls bewilligungspflichtig). Der Ab dem Sommer 2019 sind dann sämtliche(!) Röntgenzuweisun- Patient kann den Bewilligungsstatus abrufen, indem er bei der gen davon betroffen. eKOS wird in Zukunft auch um Über- und eCard Serviceline anruft (Nummer auf der eCard). Als Schlüssel Einweisungsscheine, Verordnungen sowie (Transport-)Anwei- zur persönlichen Zugangsberechtigung für die Abfrage dienen sungen erweitert. Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum. Gleiches beim Auch hier erfolgt eine (teilweise) externe Finanzierung, ich ver- Klicken auf den Anfragecode als SMS oder E-Mail. Mit dieser weise wiederum auf eline und www.arztnoe.at. Vorgangsweise ist der DSGVO genüge getan. Der Ablauf von eKOS sieht folgendermaßen aus: Beim Erstel- Was sich definitiv mit eKOS ändern wird, ist die Tatsache, dass len der Überweisung (ähnlich dem ABS) wird ein „Antrags- es (im Sinne der Wahlfreiheit von Ärzten) nicht vorgesehen ist, code“ generiert. Diese mehrstellige Ziffernkombination wird den zugewiesenen Arzt anzuführen (damit natürlich auch keine beim Antrag in der Ordination automatisch generiert und dem Kontakt-Telefonnummern). Der Patient muss sich selbst den Patienten entweder mitgeteilt, er erhält sie aufs Handy als SMS Arzt (z.B. Radiologen) aussuchen, kann dort anrufen und sich (Mobilnummer des Patienten muss beim Antrag eingegeben einen Termin vereinbaren. Durch Bekanntgabe des Anfrage- werden, in meiner ArztSoftWare wird sie auf „Klick“ eingefügt) codes am Telefon und die Sicherstellung der persönlichen Zugangsberechtigung durch Angabe der vollständigen 10stelli- gen SVN kann dort ebenfalls der Bewilligungsstatus eingesehen Erlebnis vom 23. Oktober und der Untersuchungstermin gespeichert sowie gegebenenfalls eine erfolgte Bewilligung (Ablehnung) ausgelesen werden. Als „ELGA-friendly-User“ (etwas irreführende Bezeichnung für einen Arzt, der vor Ausrollung von eMedikation auch AMVS (Austrian Medicines Verification System) bzw. in Niederösterreich Mitte 2019 bereits vollen ELGA-Zugriff MFSVO (Medikamentenfälschungssicherheitsverordnung) besitzt, wie er in den bereits „ausgerollten“ Bundesländern auch existiert) habe ich versucht, einen Testlauf zu initiie- Obwohl dies augenscheinlich nur hausapothekenführende ren, bei dem ich ELGA-Befunde in einer „höheren Qualität“ Ärzte, öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken erhalten kann (nicht die bekannten Krankenhausbefunde betrifft, sollte ein Wissen darüber bei allen Ärzten vorhanden als pdf-Datei, sondern höher entwickelte Dateiformen, die sein. Ein Artikel darüber ist seitens des Hausapothekenreferats z.B . auf Mausklick in das Feld „Medikamentenverordnung (Koll. Dr. Max Wudy) im Consilium 3/2018 nachlesbar. des Krankenhauses“ einen Direktimport in meine ArztSoft- Ware zur Folge haben, also viele Fehlerquellen ausgeschal- Viele neue Herausforderungen stehen in der Pipeline (z.B. tet werden können. Dies Dateiform gibt es teilweise bereits eImpfpass), die allesamt schwierig in die ArztSoftWare ein- in Wiener Krankenhäusern, nicht aber in Niederösterreich zubinden sind. Als IT-Referat versuchen wir hier bereits – im (dauert angeblich noch Jahre). Unterschied zu manchen Fehlern der Vergangenheit – in der Dieser Testversuch (meine ArztSoftWare ist längst drauf ersten Phase der Umsetzungsplanung unsere Forderungen an vorbereitet) wird jedoch seitens ELGA selbst unmöglich ge- möglichst einfach zu bewerkstelligende Abläufe einzubringen. macht. Denn meine umfassenden Kontaktaufnahmen erga- Komplexe Aufgabenlösung kann nicht Sache der ArztSoftWare ben letzten Endes folgendes Ergebnis: „Es ist nicht vorgese- am Endpunkt (in den Ordinationen) sein, das ist die Herausfor- hen, dass Vertragsärzten wie Ihnen, für Testzwecke Testbe- derung an intelligente Technologie auf Seiten des Versorgungs- funde für fiktive Patienten zur Verfügung gestellt werden“. systems. Klardeutsch: Wir Ärzte, die damit am Endpunkt arbeiten Unseren Teil werden wir dazu beitragen, versprochen! müssen, haben keine Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit in Realumgebungen zu testen. Nicht einmal ich als IT-Re- DR. CHRISTIAN SCHWARZ feratsleiter der Ärztekammer. Das führt wieder zu fremd- Referat für IT und Telemedizin bestimmter Umsetzung und all den bekannten Problemen. office@landarzt.at Völlig inakzeptabel! CONSILIUM 11/18 15
ERSTES PVE Erstes nö. Gesundheitszentrum für Primärversorgung in Böheimkirchen M it der Inbetriebnahme des ersten Gesundheitszentrums für Primärversorgung beginnt in Niederösterreich eine neue Ära in der medizinischen Versorgung. Am 1. Oktober 2018 das Böheimkirchner Team durch drei Physiotherapeuten, drei Mitarbeiter mobiler Dienste sowie einen Psychotherapeuten und einen Sozialarbeiter. Neben der Krankenbehandlung hat wird in Böheimkirchen aus der bisherigen Gruppenpraxis Dr. das Gesundheitszentrum Böheimkirchen Angebote für die Ge- Christoph Powondra und Partner das erste niederösterreichische sundheitsförderung und Prävention. Gesundheitszentrum für Primärversorgung. In diesem stehen den Patientinnen und Patienten künftig von Montag bis Freitag Anfang 2019 werden zwei weitere Gesundheitszentren für Pri- von 7:00 bis 13:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr fünf Ärztinnen märversorgung – eines in Schwechat und eines in St. Pölten – und Ärzte für Allgemeinmedizin mit sieben Ordinationsassis- eröffnet. Im Jahr 2021 soll es insgesamt 14 solcher Einrichtungen tenzen und einem Krankenpfleger zur Verfügung. Ergänzt wird in Niederösterreich geben. „Eine neue Ära bricht an“, freute sich NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter. „Durch das bahnbrechende Konzept der Primärversorgungseinheit wird für die Menschen 13. Weinviertler Sportärztetage in Niederösterreich der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen einfacher und besser. Denn damit wird die Gesundheitsversor- gung und das Patientenservice massiv ausgebaut.“ Am Wochenende von 14.-16. September wurden die 13. Wein- viertler Sportärztetage im Althof Retz abgehalten. Der Sportärz- „Mit der Eröffnung des ersten NÖ Gesundheitszentrums in tekongress zählt mittlerweile zu den größten sportmedizinischen Böheimkirchen bauen wir das Gesundheitsangebot in Nieder- Veranstaltungen Österreichs und wird in Zusammenarbeit mit der österreich noch weiter aus. Ärzte und Gesundheitsexperten Ärztekammer Niederösterreich organisiert. Unter der Kongress- arbeiten in Teams, dadurch kann eine noch bessere Behandlung Leitung von Univ. Prof. Dr. Paul Haber (Wien) und Dr. Gunther Leeb und Betreuung zu verlängerten Öffnungszeiten erfolgen. Wohn- (Hollabrunn) waren Sportmediziner aus nahezu allen Bundeslän- ortnah und in höchster Qualität für unsere Bürgerinnen und dern in Retz, um die neuesten Aspekte rund um das heurige Kon- Bürger“, so NÖGUS-Vorsitzender Landesrat Martin Eichtinger. gressthema „Trainingsberatung im Leistungssport“ zu diskutieren. Neben den wissenschaftlichen Vorträgen wurden auch praktische „Was unser niederösterreichisches Modell der Primärversorgung Seminare über Faszientraining, Leistungsdiagnostik und Moun- auszeichnet und von den übrigen Bundesländern unterscheidet, tainbiking angeboten. ist die Ausarbeitung eines ausführlichen Basispapiers für eine Abgerundet wurde das Kongress-Programm traditionell mit einer offene Interessentensuche. Damit waren wir einzigartig und Vor- Führung durch den eindrucksvollen Retzer Erlebnisweinkeller und reiter in Österreich“, betont Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsi- einem typischen Weinviertler Abend im Althof-Heurigen. dent der NÖ Ärztekammer und ergänzt: „Wo wir uns letztend- lich hin orientieren werden, wird nicht zuletzt die Evaluierung der drei derzeit fixierten Primärversorgungseinheiten zeigen, die während des gesamten Jahres 2021 stattfinden wird. Wichtig für uns war immer, dass die Betreiber nach einer möglicherweise negativen Evaluierung in ihren alten Gruppenpraxenvertrag zurückkehren können. Ich wünsche dem Kollegen Powondra und seinem Team alles Gute und viel Erfolg für diese spannende Herausforderung!“ Dr. Christoph Powondra, der mit seinem Team in Böheimkir- chen das erste Gesundheitszentrum für Primärversorgung Nie- derösterreichs startet, meint: „In erster Linie freuen wir uns auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit in unserem erwei- terten, hochkompetenten Team. Schon im Vorfeld haben wir dazu sehr positive Rückmeldungen von Patienten bekommen - wir hoffen die hochgesteckten Erwartungen bald erfüllen zu v.l.n.r.: Mag. E. Fischer, Mag. B. Jungmeier, Dr. H. Waitzer, Dr. E. Kitzmüller, Univ.-Prof. Dr. P. Haber, Dr. G. Leeb, Dr. J. Windhaber, B. Nechvatal können.“ 16 CONSILIUM 11/18
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