CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis

 
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CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
CONSILIUM
MITTEILUNGEN DER ÄRZTEKAMMER FÜR NIEDERÖSTERREICH | 73. JAHRGANG                NR. 11/18

                                                               30 Jahre Patienten-
                                                               schiedsstelle in NÖ

                                                               Honorarabschluss
                                                               mit der NÖ GKK

                                                               Einkommensnachweis
CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
Fotocredit: Foto Sulzer

                                                                                                               69.

                                                                               SAMSTAG, 26. JÄNNER 2019
                                                                                  IN DER HOFBURG

                                                                                                  
                                                                                               EINLASS: 20.00 UHR
                                                                      FESTLICHE ERÖFFNUNG: 21.30 UHR
                                                        (FANFAREN, EINZUG DER EHRENGÄSTE UND ERÖFFNUNGSKOMITEE)
                                                                                 MITTERNACHTSEINLAGE: 00.00 UHR
                                                                                  PUBLIKUMSQUADRILLE: 03.00 UHR

                          EINTRITTSPREISE                                                                            KLEIDUNG
                          Damen- und Herrenkarte € 125,-, Studenten € 50,-*                                          Ausschließlich bodenlanges Abendkleid, schwarzer
                          * Eintritt nur mit gültigem Studentenausweis (bis zum vollendeten 26. Lebensjahr).         Frack mit Dekoration, schwarzer Smoking, Gala-Uniform.
                                                                                                                     Eintritt nur mit vorschriftsmäßiger Kleidung.

                          BALLBÜRO in der Ärztekammer für Wien                                                       RESERVIERUNGEN (Tische und Karten) werden
                          1010 Wien, Weihburggasse 10-12, Telefon +43 1 51501 1234,                                  schriftlich an reservierungen.aerzteball@aekwien.at
                          Fax +43 1 512 60 23-1259. Öffnungszeiten: 15. Jänner bis 25. Jänner 2019,                  entgegengenommen. Das Online-Reservierungssystem
                          Di. & Do. 11.00 – 20.00 Uhr, Mi. & Fr. 10.00 – 17.00 Uhr                                   über die Website www.ärzteball.at beginnt im
                          aerzteball@aekwien.at | www.ärzteball.at                                                   Oktober 2018.
CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
KURZ &
                                                                                                                                                        BÜNDIG

Kurz & bündig
23 neue Mitglieder in der                                                   die Kurie Fortsetzungsveranstaltungen, in denen auf spezifische
NÖ Ärztekammer                                                              Themen ausführlich eingegangen werden kann.
                                                                            Bei der Ausweisverleihung am 17. Oktober 2018 wurden
Seit 2009 werden die Ärzteausweise im Zuge einer Informations-              MUDr. Aniko ANDICSOVA, Dr. Milan AUGUSTOVIC,
veranstaltung persönlich übergeben. Seitens der Ärztekammer                 Dr. Georg AUTHRIED, Dr-medic Dolora BUSHI,
sind Spitzenfunktionäre bei den monatlich stattfindenden                    MUDr. Klara CERNA, Dr. Miriam EBER, Dr. Tamar EBNER,
Ärzteausweisverleihungen anwesend. So wurde den Jungmedi-                   Dr. Camilla GAUDART, Dr. Anna HINTERREITHER,
zinerInnen die Gelegenheit geboten, den Kurienobmann-Stell-                 Dr. Christine KÖCK, MUDr. Bianka NOVOTNA, Dr. Luise
vertreter Dr. Philipp Wimmer sowie den Vorsitzenden des                     KREIL, Dr. Wolfgang KUCH, MUDr. Matey KUNZO,
Ausbildungssenats Dr. Karl Ischovitsch, aber auch Vertreter des             Dr. Raphaela LINGITZ, Dr. Katharina LUSTIG, Dr. Gitti
Wohlfahrtsfonds und des Kammeramtes persönlich kennenzu-                    MAHMODY, Dr. Alena Gloria MALIN, Dr. Alexander MAYR,
lernen.                                                                     Hans-Christian PLSCHEK, Dr. Martin UMGEHER, Dr. Micha-
Die Teilnehmergruppen haben die perfekte Größe, um produk-                  ela WAGNER und Dr. Bernhard ZAK, MSc ihre Ausweise ver-
tiv und zeitökonomisch zu arbeiten. Aufgrund des großen Inter-              liehen.
esses und der zahlreichen Anfragen im Laufe des Abends plant                Wir gratulieren recht herzlich!

Empfehlung Influenza-Impfung
(„Grippeimpfung“) Saison 2018/2019
Grundsätzlich ist die Influenza-Impfung für alle Personen ab
dem vollendeten 6. Lebensmonat empfohlen, insbesondere für
Ältere, chronisch Kranke, Personengruppen mit anderen Risiko-
faktoren und Personal im Gesundheitswesen.
Die jährliche Schutzimpfung gegen die saisonale Influenza stellt
eine der wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung von Erkran-
kungen durch die „echte Virusgrippe“ dar. Die Stellungnahme
des Nationalen Impfgremiums des Bundesministeriums für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur jähr-
lichen Influenza-Impfung soll dabei helfen, die Empfehlungen
umzusetzen und bei der Auswahl der Impfstoffart eine Hilfestel-             Grippeimpfaktionen
lung sein.                                                                  Dieses Jahr bieten nur zwei Krankenkassen eine Grippeimpf-
Die Stellungnahme finden Sie auf unserer Webseite unter                     aktion an:
www.arztnoe.at – Ärztliche Tätigkeit – Impfen                               • BVA von 01.10.2018-01.01.2019; Kostenzuschuss EUR 17,-
                                                                            • VEAB von 01.10.2018-01.01.2019; Kostenzuschuss EUR 10,-

    IMPRESSUM: Verleger, Medieninhaber und Herausgeber: Ärztekammer für Niederösterreich, Körperschaft Öffentlichen Rechts; 1010 Wien, Wipplinger-
    str. 2, Tel. 01/53751-0, FAX: 01/53751-19, www.arztnoe.at; Chefredaktion: Präs. Dr. Christoph Reisner, MSc, Dw. 241; Redaktion: Mag. Birgit Jung (Leitung),
    Dw. 623; Dr. Sigrid Ofner, Dw. 636; Bildredaktion, Layout, Produktion, Abonnements, Wortanzeigen: Daniela Indich, MA, Dw. 633, presse@arztnoe.at.
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INHALT

                                             Foto: bilderbox.com
                                    Seite   05                                              Seite   09                                        Seite   20

         Inhalt                                                                Service
         Kurz & bündig                                            Seite   03 Fortbildungsveranstaltungen                                    Seite   35

         Editorial Präsident                                      Seite   05 FAM-Seminare                                                   Seite   40

         Editorial Vizepräsident                                  Seite   08 Anmeldeformular                                                Seite   41

         Honorarabschluss                                         Seite   09 DMP DM2-Schulungstermine                                       Seite   42

         ELGA, eMedikation, eRezept, eKOS, ...                    Seite   14 Offene Stellen                                                 Seite   43

         Erstes PVE in Böheimkirchen                              Seite   16 Ärztestand                                                     Seite   44

         Leistbare Medikamente retten Leben                       Seite   18 Standesveränderungen                                           Seite   44

         WFF: Einkommensnachweise wozu?                           Seite   20 Vertretungsärzte                                               Seite   47

         DFP: Pulmonale Pilzinfektionen                           Seite   23 Termine                                                        Seite   48

         DFP: Fragebogen                                          Seite   33 Punktewerte                                                    Seite   50

         Schule des Sprechens                                     Seite   34 Kleininserate                                                  Seite   51

                                                                               Liebe LeserInnen! Diese Ausgabe des NÖ Consilium ging am
                                                                               7. November 2018 in den Versand. Sollten Sie das Heft nicht zeitgerecht
                                                                               im Briefkasten vorfinden, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Post-
                                                                               amt.
                                                                               
                                                                               REDAKTIONSSCHLUSS:
                                                                               Ausgabe 01+02/19: Mittwoch, 16. Jänner 2019, 12.00 Uhr;
                                                                               Coverfoto: Gerd Altmann

 4       CONSILIUM 11/18
CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
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                                                                                                                                                         PRÄSIDENT

                                                                                                                 Foto: www.raimo.at
30 Jahre Patienten-                                                                                                                     Dr. Christoph
                                                                                                                                        Reisner, MSc

schiedsstelle in NÖ
                                                                                                                                      www.wahlarzt.at

2019 feiert die Schiedsstelle runden Geburtstag

M     itte der 80er-Jahre kam erstmals die Idee auf, eine Anlauf-
      stelle für Patientinnen und Patienten nach vermeintlich
fehlerhaften ärztlichen Behandlungen zu installieren. Ziel war
                                                                      Neuorganisation 2009

                                                                      Nach mehr als 25-jähriger Tätigkeit wurde die Schiedsstelle vor
schon damals, Streitfälle zwischen der Ärzteschaft und ihren Pa-      knapp zehn Jahren auf neue Beine gestellt. Dr. Walter Schober,
tienten außergerichtlich zu klären. Die Einrichtung sollte sowohl     Richter am Oberlandesgericht Wien, hat den Vorsitz übernom-
Beschwerdefälle aus dem intramuralen als auch aus dem extra-          men, mit der ärztlichen Leitung wurde ich betraut. Mein Stell-
muralen Bereich abdecken. Bis dahin gab es für Patientinnen           vertreter ist Kollege Gerrit Loibl, der mich auch in der Ärzte-
und Patienten nach möglichen Schadensfällen aufgrund von              kammer als erster Vizepräsident vertritt. Als weiteres ständiges
Therapien ausschließlich die Möglichkeit, bei Gericht eine Kla-       Kommissionsmitglied wurde Mag. Brigitte Gütermann, Richte-
ge gegen den behandelnden Arzt einzubringen. Eine für beide           rin am Landesgericht Wr. Neustadt, bestellt.
Seiten unangenehme und oft sehr kostspielige Angelegenheit.
                                                                      Seit dieser Zeit werden die Schiedsstellenakten elektronisch
Patientenschiedsstelle statt Gerichtsverhandlung                      geführt. Unsere hauseigenen IT-Abteilung hat dafür eine Appli-
                                                                      kation entwickelt, die es möglich macht, die Krankengeschichte
Im Jahr 1989 hat die NÖ Ärztekammer daher als eine der ersten         und auch die Gutachten zu verschlüsseln, elektronisch zu trans-
Landesärztekammern in Österreich im Interesse der Kollegen-           portieren und zu archivieren. Ein Postversand von dicken Akten
schaft die Patientenschiedsstelle installiert. Dieser Schritt wurde   ist nicht mehr erforderlich.
als Unterstützung für die eigenen Mitglieder gesetzt, um auf-
wändige Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Gleichzeitig war          Im Laufe der Jahre hat sich gezeigt, dass sich die enge Zusam-
sie auch damals schon eine gute und hilfreiche Einrichtung für        menarbeit von zwei Juristen und zwei Ärzten in der Schiedsstel-
rechtsuchende Patientinnen und Patienten. Die Idee verbreitete        lenkommission besonders bewährt. Dadurch entsteht ein ausge-
sich rasch und war möglicherweise auch Denkanstoß für die             glichenes Klima, das für eine sehr gute Kommunikation unter
einige Zeit später gegründete niederösterreichische Patienten-        allen Beteiligten sorgt. Die Schiedsstelle in Niederösterreich ist
und Pflegeanwaltschaft, mit der wir seit ihrem Bestehen in der        damit auch im österreichweiten Vergleich personell sehr gut aus-
Patientenschiedsstelle sehr gut zusammenarbeiten.                     gestattet und hat das Ziel, ein Gerichtsverfahren nachzubilden.
                                                                      Noch in einem weiteren Punkt hebt sie sich positiv von den
Mit unserer Schiedsstelle wurde also der Weg aufbereitet,             übrigen Schiedsstellen anderer Landesärztekammern ab. So wird
Konflikte außergerichtlich durch medizinische und rechtliche          im Vorfeld der Aussprache eine fachärztliche Stellungnahme auf
Prüfung zu schlichten. Meist geht es um die Aufklärung oder           Basis der sich bietenden Aktenlage an alle Beteiligten verschickt.
Beseitigung von unbefriedigenden Behandlungsergebnissen,              Dieser Schritt hat sich als besonders effizient herausgestellt, da
von Missverständnissen oder Kommunikations- und Organisa-             dadurch eine zielgerichtete Erörterung und Konzentration auf
tionsmängeln, die beispielsweise durch hohe Arbeitsbelastung          allfällige Sachverhalte während der Sitzung ermöglicht wird.
entstehen können. Ist ein Patient zu Schaden gekommen, soll
er zumindest finanziell die Möglichkeit einer unbürokratischen        Komplexität der Fälle steigt
und schnellen Hilfe erhalten.
                                                                      Eine interessante Entwicklung zeigt sich in der immer höheren
Seit 2015 sind die Landesärztekammern auch gesetzlich beru-           Komplexität der Fälle. Diese hat zur Folge, dass für eine seriöse
fen, Patientenschiedsstellen einzurichten, wobei niedergelassene      und objektive Beurteilung mehr Gutachten als bisher eingeholt
Ärztinnen und Ärzte nicht verpflichtet sind, an einem Schieds-        werden müssen und immer häufiger mehrere Fachgutachter für
stellenverfahren teilzunehmen. Auf Grund der großen Vorteile          einen einzigen Fall erforderlich sind. Haben wir zu Beginn die-
einer außergerichtlichen Beurteilung und der hohen Akzeptanz          ses Jahrzehnts bei zwei oder drei Fällen pro Jahr mehr als ein
der Entscheidungen der Schiedsstelle sind Ablehnungen von             Gutachten benötigt, ist diese Zahl mittlerweile auf das Sechs- bis
Verfahren extrem selten.                                              Achtfache angestiegen. Und dies, obwohl die Anzahl der verhan-
                                                                      delten Fälle mit einem Ausreißer im Jahr 2013 in etwa gleich
                                                                      geblieben ist.

                                                                                                                                       CONSILIUM 11/18      5
CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
PRÄSIDENT

                                                                                              Zwei und mehr Gutachten pro Fall erforderlich
                                                                                                                        19                                          19

                                                                                                                                           17

                                                                                                                                                         13
                                                                                                             12

                                                                                                  10

                                                                                   3
                                                                   2

            Über die Jahre relativ unverändert und wenig
            überraschend ist die Verteilung der verhan-           2010            2011           2012       2013        2014               2015          2016       2017

            delten Fälle in Bezug auf die Fächer. Meist
                                                                                                         Anträge pro Jahr
            sind es die invasiven Fächer, bei denen häu-
            figer Behandlungsfehler zu überprüfen sind        2018 (bis 31.10.)                                                       82
            und sich die Patienten an die Schiedsstelle                   2017                                                                                114
                                                                          2016                                                      79
            wenden.                                                       2015                                                                          107
                                                                          2014                                                                    98
            Anzahl der Empfehlungen für                                   2013                                                                                           139
                                                                          2012                                                        82
            Entschädigungen sinkt                                         2011                                                             88
                                                                          2010                                                                         105
                                                                          2009                                                        82
            Auf den ersten Blick erscheint es wenig                       2008                                                        83
            logisch, dass für die immer komplexer wer-                    2007                                                              90
                                                                          2006                                                                    99
            denden Fälle immer niedrigere Empfehlungs-                    2005                                                               93
            summen für Entschädigungen ausgesprochen                      2004                                                             89
                                                                          2003                                                            86
            werden. Hat man sich früher (vor 2009) in                     2002                                                                    100
            fast jedem verhandelten Fall auf eine Emp-                    2001                                                                                        138
            fehlungssumme geeinigt, auch wenn diese                       2000                                                                         105
                                                                          1999                                                 71
            Beträge zum Teil sehr gering waren, geht die                  1998                                                                    99
            Schiedskommission mittlerweile einen ande-                    1997                                                              89
                                                                          1996                                                       79
            ren Weg. Wenn ein Patient einen Schaden                       1995                                                      77
            erlitten hat, soll er eine entsprechende Ent-                 1994                                     48
                                                                          1993                    22
            schädigung erhalten. In schwerwiegenden                       1992                   19
            Fällen einigt sich die Kommission auf wesent-                 1991            8
                                                                          1990            8
            lich höhere Summen als in früheren Jahren.                    1989            8
            Dafür wird bei Fällen, bei denen kein Scha-
            den objektivierbar ist, keine Empfehlung für eine Entschädigung              dauern oft sehr lange. Der Prozessausgang ist ungewiss und birgt
            ausgesprochen. Eine Statistik, wie sie in der untenstehenden                 das Risiko, am Ende die gesamten Prozesskosten tragen zu müs-
            Grafik zu sehen ist, kann daher ohne nähere Erklärung durch-                 sen. Sollte es trotz der Bemühungen der Schiedsstelle zu keiner
            aus missverstanden werden. Wenn die Statistik beispielsweise im              Einigung zwischen den Beteiligten kommen, kann immer noch
            Jahr 2017 eine deutlich niedrigere Gesamtempfehlungssumme                    Klage bei Gericht eingebracht werden. Die Schiedsstellenkom-
            als in den Jahren zuvor ausweist, heißt das nur, dass möglicher-             mission spricht nicht wie bei Gericht ein Urteil, sondern ledig-
            weise in diesem Jahr keine Fälle mit schwerwiegenden Schäden                 lich eine Empfehlung zu einer oder keiner Schadensregulierung
            verhandelt wurden. Während vor 2009 die Schadensquote – also                 aus. Weder der Patient noch die behandelnde Abteilung oder
            die Fälle, in denen eine Empfehlung zur Zahlung eines Schaden-               der behandelnde Arzt ist an diese Empfehlung der Schiedsstelle
            ersatzes – über 50 % lag, ist diese Quote seit 2009 auf unter ein            gebunden.
            Drittel gesunken.
                                                                                         Auch wenn das Ziel nach vielen Jahren noch immer unverändert
            In wenigen Wochen wird die Patientenschiedsstelle ihr 30jäh-                 ist, hat sich unter meiner Führung dennoch einiges geändert:
            riges Jubiläum feiern. Das Ziel hat sich während dieser Zeit nie             • Jeder Fall wird verhandelt und gibt so den Patienten die Mög-
            verändert: Den Patientinnen und Patienten eine unbürokrati-                     lichkeit, gehört zu werden.
            sche und kostenlose Möglichkeit zur Verfolgung ihrer Ansprü-                 • Jede Patientin und jeder Patient erhält die Chance auf ein
            che oder vermeintlichen Ansprüche zu eröffnen und den Kol-                      faires Verfahren.
            leginnen und Kollegen ein unangenehmes und möglicherweise                    • Minimale Empfehlungssummen ohne Vorliegen eines Be-
            teures Gerichtsverfahren durch eine außergerichtliche Lösung                    handlungsfehlers gehören der Vergangenheit an. Liegt ein
            zu ersparen. Zivilrechtliche Verfahren sind kostenintensiv und                  Fehler vor, soll der Patient entsprechend entschädigt werden,

    6       CONSILIUM 11/18
CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
PRÄSIDENT

                                                                Verhandelte Fälle 2010 bis 2018

 160

                                                                    44
 140

 120

               40                                                                  38
 100                                                                41

  80                                                31                                               27
                                  34
                                                                                   16                                                                         20
               18                                                                                                         32                 15
                                                                    26
  60                                                                               16                                                                         14
               13                                   19                                               25
                                  20                                                                                                         24
                                                                    10                                                    18                                  7
               11                                                                  16
  40                                                15                                               10                                                       14
               9                  13                                15                                                                        8
                                                                                    9                                     10
                                                                                                     9                                        9
                                                    11                                                                    7                                   10
                                  12                                                                 5
  20                                                                                                                      7                   6
               31                 3                 9               29             28
                                                                                                     20                                                       22
                                  15                                                                                      15                 17
                                                    12
   0
             2010               2011              2012             2013           2014              2015              2016                  2017       2018 (bis 31.10.)

           Chirurgie       Frauenheilkunde und Geburtshilfe     Innere Medizin   Orthopädie und Orthopädische Chirurgie          Unfallchirurgie    Restliche Fächer

                                                          Empfehlungssummen der Jahre 2010 bis 2018

 350.000                        € 344.000,00
              € 321.000,00                                       € 332.000,00

                                                 € 296.000,00
 300.000
                                                                                                 € 283.920,00     € 283.250,00
                                                                                 € 272.000,00

 250.000

 200.000

 150.000

                                                                                                                                        € 101.629,00    € 99.900,00
 100.000

  50.000

       ‐
                    2010               2011              2012         2013          2014             2015                 2016               2017      2018 (bis 31.10.)

  und es erfolgt die Empfehlung zur Zahlung eines Schmerzens-                       • Der elektronische Akt ermöglicht eine zeitgemäße Archivie-
  geldes. Liegt kein objektivierbarer Fehler vor, gibt es keine                       rung der sensiblen Daten, aber auch die elektronische Über-
  Empfehlung zur Bezahlung einer Entschädigung.                                       mittlung von Gutachten und Krankengeschichten.
• Die Besetzung der Kommission mit je zwei Richtern und
  Ärzten in einem ausgewogenen Verhältnis ermöglicht eine                           Die Schiedsstelle in Niederösterreich hat sich durch diese Ent-
  Fachdiskussion auf medizinischer Ebene und rechtlicher Ebe-                       wicklungen auf ein sehr hohes Niveau gebracht, das österreich-
  ne. Dies ist die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige                    weit jedem Vergleich standhält und zu einer sehr hohen Akzep-
  Arbeit und eine Basis für korrekte Entscheidungen.                                tanz sowohl bei den Patientinnen und Patienten, als auch in der
• Jeder Fachgutachter liefert (wie in Gerichtsverfahren) vor der                    Ärzteschaft und bei den Haftpflichtversicherungen führt.
  Verhandlung eine schriftliche Beurteilung ab. So können sich
  alle Parteien auf die Aussprache vorbereiten und sowohl Fra-
  gen wie auch Argumente zur Durchsetzung ihrer eigenen An-
  sprüche in Ruhe überlegen. Auch wenn das logisch erscheint
  und für mich als gerichtlich tätiger Sachverständiger eine
  Selbstverständlichkeit darstellt, ist das im Vergleich mit den                                                    DR. CHRISTOPH REISNER, MSC
  Schiedsstelleneinrichtungen in den anderen Bundesländern                                          Präsident der Ärztekammer für Niederösterreich
  eine positive Ausnahme.                                                                                           facebook.com/christoph.reisner

                                                                                                                                                       CONSILIUM 11/18        7
CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
VIZE-
PRÄSIDENT

                                   Foto: www.raimo.at
             VP Dr. Gerrit Loibl, MSc
             gerrit.loibl@arztnoe.at

                                                                     Endlich Durchblick!
             I  ch verstehe überhaupt nicht, warum die angedachte Reform
                des Sozialversicherungswesens so kritisiert wird. Immer wie-
             der wird von der „Zerschlagung des besten Gesundheitssystems
                                                                                Der Erfolg spricht doch für sich:.
                                                                                Ein bis ins kleinste Detail
                                                                                abgestimmtes       Organisa-
             der Welt“ gesprochen, von den Gefahren der Zentralisierung         tionskonzept regelt die
             und von zu großem Einfluss von Ministerien oder Politikern.        Zuständigkeit und
             Man kann doch wohl davon ausgehen, dass sich die Verantwort-       Zusammenarbeit
             lichen erst nach ausführlicher Prüfung durch Experten, nach        der verschiede-
             umfangreichen Überlegungen zur Steigerung der Effizienz und        nen Häuser,
             der medizinischen Qualität und nach genauer Abschätzung der        Doppel-
             möglichen Gefahren zu diesem mutigen Schritt entschlossen ha-      gleisig-
             ben. Mein unendliches Vertrauen in die Weisheit unserer Politi-    keiten
             ker hat in mir nicht nur die Vermutung, sondern die Gewissheit     wurden
             geweckt, dass nach der Reform alles nicht nur besser, sondern      abge-
             paradiesisch sein wird. Alle Patienten und Patientinnen werden     schafft,
             die beste medizinische Versorgung weltweit genießen kön-
             nen und das rund um die Uhr, Ärztinnen und Ärzte werden
             selbstverständlich ihrer Verantwortung entsprechend hervorra-
             gend bezahlt werden und deshalb Schlange stehen, um ein Teil
             dieses Systems sein zu können, Hearings für zukünftig aus-
             geschriebene Kassenstellen werden viele Stunden lang
             dauern, um allen Bewerbern und Bewerberinnen
             die Möglichkeit der Präsentation ihrer Fähigkeiten
             und Vorstellungen zu bieten.

             Warum ich mir da so sicher bin? Es gibt doch
             ein hervorragendes Beispiel, wie Reformen im
             Gesundheitswesen perfekt vorbereitet, durch-
             dacht organisiert und genial durchgeführt werden können,           Abteilungen nach für alle nachvollziehbaren Qualitäts- und
             sodass im Anschluss alle Beteiligten und Betroffenen überglück-    Quantitätskriterien restrukturiert bzw. zusammengeführt, nur
             lich sind:                                                         mehr die medizinisch und organisatorisch bestqualifizierten Ärz-
             Als ich meine ärztliche Karriere in Niederösterreich begonnen      tinnen und Ärzte werden mit Abteilungsleitungen betraut und
             habe, gab es gerade einmal vier Landeskrankenhäuser, näm-          natürlich hervorragend bezahlt, nichtärztliches Personal steht
             lich die Grundversorgungskrankenhäuser in Tulln und Möd-           in absolut luxuriösem Ausmaß zur Verfügung, wegen der tollen
             ling sowie die Sonderkrankenanstalten in Gugging und Mauer.        Arbeitsbedingungen gibt es praktisch keine unbesetzten Stel-
             Nahezu alle anderen Krankenanstalten waren in Gemeindebe-          len und die Ausbildung an den Landeskliniken gilt wegen der
             sitz und so war die medizinische Versorgung damals im letzten      hohen Qualität und den durchdachten und perfekt organisier-
             Jahrtausend ein einziges Tohuwabohu, jedes Haus bot medizi-        ten Rotationsmöglichkeiten zwischen Abteilungen und Häusern
             nische Leistungen nach Gutdünken oder nach Wünschen der            weltweit als leuchtendes Vorbild.
             örtlichen Politik an, es gab keinerlei Zusammenarbeit oder Koor-
             dination, die Ausbildungssituation war chaotisch.                  Ach ja, und herzlichen Dank noch für die schicke neue Brille
                                                                                mit den rosaroten Gläsern, Frau Ministerin, ich trage sie Tag
             Dann erkannten endlich unsere Landespolitiker, dass dieses Sys-    und Nacht!
             tem keine Zukunft hatte, und so wurden nach und nach alle
             Krankenhäuser in die Hoheit des Landes Niederösterreich über-                                        DR. GERRIT LOIBL, MSC
             nommen, in der Landesklinikenholding zusammengefasst und                   Vizepräsident der Ärztekammer für Niederösterreich
             seither von dort in unendlicher Weisheit geführt.

     8       CONSILIUM 11/18
CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
HONORAR-
                                                                                                                                                     ABSCHLUSS

                                                                                                            Foto: www.raimo.at
Ergebnisse der Honorar-                                                                                                          VP MR Dr. Dietmar
                                                                                                                                     Baumgartner

verhandlungen mit der NÖGKK
Die Fakten

I n den diesjährigen Honorarverhandlungen ist es gelungen,
  ein umfassendes Verhandlungspaket – mit dem Fokus zur
Aufwertung der Primärversorger Allgemeinmedizin und Kinder-
                                                                    ein Patientenwunsch, so sind die Bilder dem Patienten jeden-
                                                                    falls weiterhin auszuhändigen.
                                                                  • Auch wurde die Umsetzung der „Gesamtvertraglichen Ver-
und Jugendheilkunde – abzuschließen.                                einbarung zur Weiterentwicklung des eCardSystems“ ver-
Es wurde eine tarifwirksame Erhöhung für alle Fachgruppen           einbart. Die genannte Vereinbarung betreffend eKOS und e-
im Ausmaß des Verbraucherpreisindex (VPI) für 2017 mit              Services, welche auf Bundesebene zwischen ÖÄK und Haupt-
2,1 Prozent vereinbart. Die Umsetzung wird in der Weise vor-        verband abgeschlossen wurde, ist von der Kurienversammlung
genommen, dass die Laborpositionen, das EKG, die intraarti-         ebenfalls beschlossen worden.
culäre Injektion in große Gelenke sowie die Mammographie
nicht erhöht, jedoch die sich daraus ergebenden Beträge auf       Neuregelungen im Bereich der Fachgruppen
die Grundvergütung der betreffenden Fachgruppen beziehungs-
weise bei den Radiologen auf die übrigen Positionen umgelegt      Es soll zu einer Trennung der Fächer Neurologie/Psychiatrie in
werden.                                                           Bezug auf Stellenplan und Honorarordnung kommen:
                                                                  a. Bis spätestens 30.6.2019 soll ein Regelwerk zur Zuordnung
Aufwertung von Allgemeinmedizin und Kinder- und                      der neurologischen und psychiatrischen Planstellen im Stel-
Jugendheilkunde                                                      lenplan idealtypisch erfolgen.
                                                                  b. Bis spätestens 30.6.2019 wird außerdem ein Regelwerk zur
Für die Allgemeinmedizin sowie die Fachgruppe Kinder- und            Auflösung der gemischten Modelle mit einhergehender Än-
Jugendheilkunde kommt für das Kalenderjahr 2017 ein tarif-           derung im Gruppenpraxen-Gesamtvertrag festgelegt werden.
wirksamer Erhöhungsprozentsatz von 6 Prozent zur Anwendung.          Ziel ist die Rückführung auf jeweils eine Einzelplanstelle mit
Damit kann eine dringend notwendige Aufwertung für diese             Einzelvertrag und Abrechnung mit eigner VPNR.
beiden Fächer erfolgen und ein positiver Schritt zur Verbesse-    c. Spätestens bis zum 31.12.2019 wird die Schaffung einer neu-
rung der Situation der Hausärztinnen und Hausärzte gesetzt           en Honorarordnung jeweils für Neurologie und für Psychi-
werden. Es werden dabei wie oben beschrieben 2,1 Prozent auf         atrie und psychotherapeutische Medizin vorgenommen. Die
die bestehenden Leistungen und die weiteren 3,9 Prozent in           bestehende gemeinsame Honorarordnung soll weiterhin für
Form eines eigenen Zuschlages inklusive Vertreterfälle pro Fall      jene Ärztinnen und Ärzte zur Auswahl zur Verfügung stehen,
tarifwirksam umgesetzt.                                              die in beiden Fächern zur Berufsausübung berechtigt sind.
                                                                     Mit 1.1.2020 soll eine Zuordnung aller im Vertrag stehenden
Weitere Regelungen ab 2019                                           Vertragsfachärztinnen/-ärzte zu diesen drei Honorarsystemen
                                                                     erfolgen. Die Fachgruppen werden ersucht, für die neuen Ho-
• Das Pilotprojekt für die Rezepturbefugnis der Wahlärz-             norarordnungen Vorschläge auf Basis der GKK-Kataloge (z.B.
  tinnen/Wahlärzte war ursprünglich mit 31.12.2018 befristet         Wien) zu unterbreiten.
  und wird nun um weitere fünf Jahre verlängert.
• Das Projekt erweiterte Stellvertretung wird grundsätzlich zu    Für die Dermatologen wird die
  den bestehenden Regelungen weiterhin angewandt, jedoch          d. Schaffung einer neuen Leistungsposition Tumornachsorge
  soll es insbesondere bei der Mitversorgung von Patientinnen        (Melanom, Basaliom, spinozelluläres Karzinom), einmal pro
  und Patienten bei nicht besetzbaren Planstellen im Umfeld          Patientin/Patient und Quartal verrechenbar, nicht gemein-
  nach einer Einzelfallprüfung zum Entfall der Abschläge kom-        sam mit der Auflichtuntersuchung am selben Tag; Tarif €
  men.                                                               21,50, ab 1.1.2019 vereinbart.
• Es erfolgt letztmalig für 2017 die Umsetzung des Sideletters    e. Zur Position 601 Auflichtuntersuchung erfolgt eine Umstel-
  für Radiologie in Bezug auf das Brustkrebsfrüherkennungs-          lung auf das Wiener System mit € 16,10; verrechenbar einmal
  programm.                                                          pro Patientin/Patient und Kalenderjahr, nicht am selben Tag
• Zudem wurde eine Textänderung in Bezug auf eine elektro-           mit der Tumornachsorge.
  nische Übermittlung der Röntgenbilder getroffen, wenn die
  Zuweiserin/der Zuweiser die Radiologin/den Radiologen von       In der Augenheilkunde soll analog zu Wien ab 1.10.2020 die
  der Aushändigung der Bilder entbindet. Besteht ausdrücklich     neue Position OCT (Optische Kohärenztomographie) mit dem

                                                                                                                                   CONSILIUM 11/18      9
CONSILIUM - 30 Jahre Patienten-schiedsstelle in NÖ Honorarabschluss mit der NÖ GKK Einkommensnachweis
HONORAR-
ABSCHLUSS

            Wiener Tarif von € 73,70 als Richtwert eingeführt werden. Die      bei der Durchführung von Gastroskopien ab 1.1.2019 ermög-
            Kasse besteht auf Vereinbarung einer Limitregelung vor dem         licht, wobei ein Limit mit maximal 45 Prozent der durchgeführ-
            Inkrafttreten der neuen Position sowie auf Gespräche zur Mitfi-    ten Gastroskopien vereinbart wird. Ein Ausbildungsnachweis ist
            nanzierung durch das Land NÖ, da diesbezüglich bei der Wie-        erforderlich, wobei das jus practicandi für Allgemeinmedizin für
            ner Regelung auch eine Beteiligung der Stadt Wien aufgrund         Chirurgen automatisch als Nachweis gilt.
            des Auslagerungspotentials aus dem spitalsambulanten Bereich       Zudem werden, beginnend ab Jänner, für das erste Halbjahr
            gegeben ist. Für die Fachgruppe ist im Falle einer Limitregelung   2019 Verhandlungen anberaumt werden, um ein Gesamtpa-
            eine Einschränkung der Methode auf den derzeitigen Stand der       ket mit weiteren Zeitbausteinen zur Verbesserung im endosko-
            Technik und der Indikation einzufordern.                           pischen Bereich zu vereinbaren. Dabei ist aus Sicht der Kasse
                                                                               besonderes Augenmerk auf die Verankerung von Qualitätsaspek-
            Endoskopische Versorgung                                           ten und den Ausschluss von Zuzahlungen zu richten.

            Im Bereich der endoskopischen Versorgung sind die Anforde-         Der NÖ Abschluss für das Kalenderjahr 2017 bezieht sich auf
            rungen für Struktur- und Prozessqualität in den letzten Jahren     das ganze Kalenderjahr und es erfolgt wie üblich eine Auszah-
            massiv gesteigert und verbessert worden. Diese Entwicklung soll    lung für 2017 sowie die Aufrollung für die bereits abgerechne-
            bei der Tarifgestaltung berücksichtigt werden, um in Zukunft       ten Quartale 2018. Für die SV der Bauern kommt der gleiche
            die niederösterreichische Bevölkerung besser versorgen zu kön-     Modus zur Anwendung. Der Vollständigkeit halber wird festge-
            nen und die erforderlichen endoskopischen Untersuchungen           halten, dass die Zustimmungen der Gremien des Hauptverban-
            versorgungsrelevant erbringen zu können, auch um Karzinome         des noch ausständig sind. Sofern die ausständigen Beschlüsse
            verhindern zu können.                                              der Gremien im Hauptverband vorliegen, wird die Anweisung
                                                                               der Honorarnachzahlung noch im Dezember 2018 erfolgen.
            In einem ersten Schritt wird den Fachärztinnen/-ärzten für Chi-
            rurgie die Verrechnung der Position 620 EKG zur Abklärung                                VP MR DR. DIETMAR BAUMGARTNER
            unklarer/nicht eindeutig zuordenbarer Oberbauchbeschwerden                                Kurienobmann niedergelassene Ärzte

                                                                                         Are you looking for a doctor
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                Foto: and4me/Fotolia

    10      CONSILIUM 11/18
HONORAR-
                                                                                                                                                         ABSCHLUSS

Als das Wünschen noch                                                                                                    Dr. Max Wudy

geholfen hat
Gedanken zum Honorarabschluss 2017

D    ie Vorbereitungen und Vorbesprechungen der Honorar-
     verhandlungen für 2017 begannen heuer sehr früh. Bei al-
len Beteiligten herrschte Einigkeit, dass gerade in der Pädiatrie
                                                                     tige Facharztstellen verwaist. Persönlich bin ich der Meinung,
                                                                     dass der Ärztemangel übertrieben ist, wir haben vor allem ein
                                                                     Strukturproblem. Die vorhandenen Ärzte werden teilweise
und in der Allgemeinmedizin sehr offensiv vorgegangen werden         schon fahrlässig falsch eingesetzt und zusätzlich mit sinnloser,
muss, sind doch bereits fast zwanzig Stellen in diesen Fächern       aber zeitintensiver Bürokratie und anderen berufsfremden Tätig-
nicht zu besetzen – mit steigender Tendenz.                          keiten überschüttet, sodass für die eigentliche Kernarbeit, also
                                                                     die Diagnostik und die Therapie, kaum noch Zeit bleibt. Als
Ich möchte hier, um Klarheit zu schaffen, etwas weiter ausholen      ein Beispiel unter vielen sei nur das ungeliebte ABS genannt.
und bevor ich zum wahrscheinlich schon bekannten Ergebnis            Wir werden heuer österreichweit die vier Millionengrenze errei-
komme, die Rahmenbedingungen darlegen.                               chen oder sogar überschreiten (bis August waren es 2.546.406
                                                                     Anträge). Zusätzlich muss man bedenken, dass die Hauptlast
Die Ausgangslage                                                     der Anträge durch die Allgemeinmediziner erfolgt. Wir leben
                                                                     in einer Zeit, in der wir über den Landarztmangel stöhnen,
In Niederösterreich wird traditionell im Nachhinein verhandelt.      aber mit solchen Schikanen wird der Beruf noch unattraktiver
Dieses Vorgehen hat Vor- und Nachteile, auf die ich hier nicht       gemacht. Zudem vernichtet man dadurch wertvollste Arbeitszeit,
detailliert eingehen möchte. Der Vorteil, der sich aber auch in      die beim Gespräch mit dem Patienten fehlt. Rechnen Sie nur
einen Nachteil verwandeln kann, ist, dass die Eckdaten festste-      zwei Minuten pro Antrag, was sich meistens nicht ausgeht, so
hen. Wir kennen den VPI, die Beitragseinnahmen der Kasse,            werden hier pro Jahr acht Millionen Minuten ärztlicher Arbeits-
den Automatikfaktor des Hauptverbandes, unsere Frequenzen            zeit verschwendet, in „Arztjahre“ umgerechnet, ist das die Jah-
und vieles mehr. Zusätzlich gibt es seit 20 Jahren in Niederöster-   resarbeitszeit von über hundert Ärzten, die so blockiert, nein
reich den Tarifanpassungsfaktor, der zwar vom Hauptverbands-         sinnlos vernichtet wird.
faktor abweicht, aber den Vorteil bietet, dass er für die gesamte
Honorarsumme gilt.                                                   Die nicht wirklich erfolgreiche Landarztgarantie, von der Politik
                                                                     im Wahlkampf als Rettung der Landmedizin angepriesen, und
Nicht zu unserem Nachteil gestaltete sich sicher der sich immer      die Probleme rund um die PVEs taten das ihre.
deutlicher abzeichnende Ärztemangel. So waren am Tage der            Den Verhandlern auf beiden Seiten war klar, dass etwas gesche-
entscheidenden Verhandlung vierzehn allgemeinmedizinische            hen muss. Die Grundzüge eines Pakets wurden unbürokratisch
Stellen frei, vier pädiatrische Stellen unbesetzt und drei sons-     geschnürt und weitere Termine zur Finalisierung vereinbart. 

                    Service – Qualität - Kompetenz
Ausschreibung von Vertrags-
arztstellen im Internet
     Die rechtsverbindliche Ausschreibung erfolgt einmal
     monatlich, spätestens bis zum 15. des Kalendermonats im
     Internet unter www.arztnoe.at/kassenstellen.
     Informationen:
                                                                                                                                   Foto: bilderbox.com

     • Frau Mag. Wohlmuth, Tel. 01/53 751 DW 232
     • Ärzte für Allgemeinmedizin - Frau Eisenbarth,
        Tel. 01/53 751 DW 225
     • Fachärzte - Frau Graner, Tel. 01/53 751 DW 246

                                                                                                                       CONSILIUM 11/18                      11
HONORAR-
ABSCHLUSS

            Oft aber kommt es anders als man denkt
                                                                                       Entwicklung 2010 bis 2017
            Im Rahmen der Diskussion um das
                                                          120,0
            „ErwachsenenschutzAnpassungsgesetz“
            brachten in der 36. Sitzung des National-
            rates am 5. Juli 2018 die „Abgeordneten       115,0

            Gödl, Belakowitsch und Kolleginnen und
            Kollegen“ einen „Abänderungsantrag            110,0
            zum Gesetzentwurf im Bericht des Sozi-
            alausschusses 231 zur vorübergehenden         105,0
            Ausgabenbeschränkung (§716 ASVG All-
            gemeines Sozialversicherungsgesetz)“ ohne
                                                          100,0
            Befassung der zuständigen Ausschüsse und              2010        2011          2012      2013        2014           2015      2016        2017
            ohne Begutachtungsverfahren ein. Dieser
                                                                                Honorarerhöhung kumuliert                 VPI Index 2010
            Gesetzeszusatz sollte die Ausgaben der
            Sozialversicherungen einfrieren.
                                                                                       Entwicklung 2005 bis 2017
            Auf den ersten Blick schien es, dass unsere
            Honorarverhandlungen davon nur am
            Rande betroffen waren, verhandelten wir       130,0
            ja 2017 und nicht zukünftige Honorare.        125,0
            Die kurz darauffolgend erscheinenden
                                                          120,0
            Erläuterungen belehrten uns eines Besse-
            ren. Hier der Wortlaut der entscheidenden     115,0
            Stelle:                                       110,0

                                                          105,0
            Aus der auch für Sozialversicherungsträ-
            ger geltenden Sorgfaltspflicht ist in den 100,0
                                                                2005 2006     2007   2008    2009   2010   2011   2012    2013    2014   2015   2016   2017
            Honorarverhandlungen darauf Bedacht
            zu nehmen, dass nur solche Abschlüsse                               Honorarerhöhung kumuliert                VPI Index 2005
            verhandelt werden, die die prognosti-
            zierte Beitragseinnahmenentwicklung des
            jeweiligen Sozialversicherungsträgers angemessen entsprechend       • VPI 2017:			                                     2,10 %
            Abs. 7 berücksichtigen, da Honorarabschlüsse, durch die das         • Automatikfaktor Hauptverband:                    1,76 %
            Honorarvolumen stärker ansteigt als die prognostizierte Bei-        • NÖ Tarifanpassungsfaktor:                        1,66 %
            tragseinnahmenentwicklung des jeweiligen Trägers unzulässig         • Beitragseinnahmen GKK: 		                        3,20 %
            ist. Unter Honorarvolumen im Sinne des § 716 Abs. 7 ASVG            • Mehrleistungen (durch uns):                      1,54 %
            ist das gesamte vom Träger zu erbringende Honorarvolumen in
            absoluten Zahlen zu verstehen.                                      Diese Eckpunkte ergaben eine „erlaubte“ Honorarsteigerung
                                                                                von lediglich 1,66 % (3,2 % – 1,54 %), was zufällig dem NÖ
            Das bedeutete also nicht mehr und nicht weniger, dass auch alle     Tarifanpassungsfaktor von ebenso 1,66 % entsprach. Es war
            Frequenzsteigerungen, also unsere Mehrarbeit, einzurechnen          allen Verhandlern auf beiden Seiten klar, dass es unter diesen
            sind. Dies ergab eine mehr als schwierige Situation. Hier noch      Umständen keinen Abschluss geben kann. Wir richteten uns
            einmal die Ausgangslage:                                            also auf eine eher kurze Verhandlungsrunde ein, besprachen
                                                                                noch einmal die Ist-Situation und suchten einen Ausweg aus
                                                                                der Misere. Dieser konnte in einer Sitzungsunterbrechung und

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HONORAR-
                                                                                                                                                  ABSCHLUSS

Köpfe rauchenden Gesprächen in kleinstem Kreis gefunden wer-
den. Der Rest war zwar noch viel Arbeit, der Teufel steckt ja                       Ärzteliste: Meldeverpflichtung
bekanntlich im Detail, aber es gab keine unüberwindbaren Hin-
dernisse mehr. Das Ergebnis wurde am 3. Oktober der Kurien-
                                                                                    bei Änderungen
versammlung der Niedergelassenen Ärzte präsentiert und mehr-                        Welche Veränderungen bekannt zu geben sind
heitlich angenommen. Am 18. Oktober stimmten der Vorstand
der NÖGKK und auch die Kontrollversammlung dem Abschluss
zu. Da in diesen Sitzungen sowohl Vertreter des Ministeriums als
auch des Hauptverbandes anwesend waren, scheint es, dass die
                                                                     Foto: bilderbox.com

größten Hürden genommen sein dürften.

An dieser Stelle möchte ich mich persönlich beim Verhand-
lungsteam der NÖ ÄK bedanken, aber auch beim Vertragspart-
ner. In diesen nicht gerade leichten Zeiten wurden persönliche                          Nachstehend die wichtigsten Veränderungen, die die Ärztin/
und politische Vorbehalte der Sache untergeordnet!                                  der Arzt seiner Landesärztekammer binnen einer Woche schrift-
Gestatten Sie mir noch eine kurze Darstellung der Honorar-                          lich mitzuteilen hat:
entwicklung (ohne zusätzlich erfolgte Einmalzahlungen) in den
letzten Jahren. Nach einem Einbruch 2011, bedingt durch den                         •Namensänderung (bitte um Vorlage der Heiratsurkunde oder
Abbruch der Verhandlungen, folgte eine kontinuierliche Phase,                          Bescheid der Behörde im Original oder in Kopie)
in der die Honorarabschlüsse bis auf eine Ausnahme immer                            » Bitte beachten Sie: Ein neuer Ärzteausweis kann in der Standes-
über dem VPI lagen. So konnte erstmals ein kleiner Aufholpro-                          führung beantragt werden.
zess gestartet werden, der unsere Honorare einem vernünftigen                       •Wechsel des Wohnsitzes
Maß annähern soll. Noch dramatischer schaut die Situation ab                        •Eröffnung, Verlegung bzw. Schließung einer Ordination
2005 aus, aber sogar auf dieser Basis ist der Durchbruch gelun-                     •Gründung, Erweiterung und Schließung von Ordinations- und
gen und der negative Trend konnte umgedreht werden.                                    Apparategemeinschaften und/oder Gruppenpraxen sowie
                                                                                       den Beginn und das Ende der Beteiligung an solchen
Natürlich ist jetzt nur ein weiterer Schritt hin zu einer lebba-                    •Wechsel des Dienstgebers
ren und gerechten Honorarordnung gemacht. Viele „Dinge“                             •Verzicht auf die Berufsausübung sowie die Einstellung der ärzt-
harren noch der Umsetzung. So wurden umgehend weitere                                  lichen Tätigkeit für länger als drei Monate
Gespräche mit dem Vertragspartner vereinbart, es sind ja bis                        •Umzug ins Ausland (Einstellung der ärztlichen Tätigkeit in
zu einem neuen, österreichweiten Gesamtvertrag zumindest                               Österreich)
noch die Jahre 2018 und 2019 offen. Da der unselige § 716 mit                       •Aufnahme einer ärztlichen Berufstätigkeit außerhalb des ersten
31. März 2019 befristet ist, gibt es hier die Chance im „Interreg-                     Berufssitzes sowie die Beendigung einer solchen Tätigkeit
num“ weitere Verbesserungen zu verhandeln und umzusetzen.                           •Aufnahme und Beendigung einer ärztlichen Nebentätigkeit
Anfang Dezember werden hoffentlich die Gremien des Haupt-                              (zB Vertretungen, Schularzttätigkeit etc.)
verbandes unseren mehr als sinnvollen und notwendigen Wün-
schen nachkommen und das Paket absegnen.                                            Kontakt:
Dann können die Honorarverhandlungen unter dem Begriff                              Ärzte Service Center der Ärztekammer für Niederösterreich
„Als das Wünschen noch geholfen hat“ in die Geschichte ein-                         1010 Wien, Wipplingerstraße 2 (Eingang Wipplingerstraße 4),
gehen.                                                                              5. Stock
                                                                                    Tel. 01/53751 - 7500 DW, Fax: 01/53751 - 282 DW
                                           DR. MAX WUDY                             E-Mail: stf@arztnoe.at
         Kurienobmann-Stellvertreter niedergelassene Ärzte                          Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
                                                                                    Mittwoch von 8:00 bis 18:00 Uhr und
                                                                                    Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
                                                                                    Um telefonische Terminvereinbarung wird ersucht.

                                                                                                                                CONSILIUM 11/18         13
EDV

                   Dr. Christian

                                   ELGA, eMedikation, eRezept,
                       Schwarz

                                    eKOS, AMVS bzw. MFSV…
           D     ie bald nicht mehr zählbaren neuen Begrifflichkeiten, die
                 vor kurzer Zeit noch völlig unbekannte Worthülsen gewe-
           sen sind, beginnen, sich in unseren ärztlichen Gehirnen ihren
                                                                                nicht einsehbar, dass ein „situatives Opt-Out“ existiert.
                                                                                Was die Finanzierung der eMedikation betrifft, verweise ich auf
                                                                                die Aussendungen der eline unserer Ärztekammer bzw. auf die
           Platz zu suchen. Doch orte ich in allerlei Gesprächen in der         Website www.arztnoe.at. Dabei möchte ich aber klarstellen, dass
           Kollegenschaft immer wieder enormes Unverständnis und völlig         die Bezahlung der MwSt. in jedem Fall an den Arzt fällt. Die Ver-
           falsche Vorstellungen. Deswegen erlaube ich mir als IT-Referats-     einbarung der Maximalanschubfinanzierung bezog sich nämlich
           leiter ein paar Klarstellungen, um möglicherweise die eine oder      nur auf den Nettobetrag. Die Interpretation dieses „Ergebnisses“
           andere Fehlmeinung ausräumen zu können. Auf www.elga.gv.at           möge jeder für sich selbst erstellen. Für laufende Kosten werden
           finden sich allerlei brauchbare Informationsmaterialien, beson-      über die GKK-Abrechnung 20,-- € monatlich angewiesen.
           ders die Videos (im linken Block auf der Startseite) sind klar und
           informativ.                                                          Beide Begriffe werden (leider) oft synonym gebraucht, wohl auch
                                                                                deswegen, weil der Roll Out zeitgleich erfolgt. Hier hat Vorarl-
           ELGA                                                                 berg im Frühjahr 2018 begonnen, im Herbst 2019 sollte dann
                                                                                das Ausrollen auf ganz Österreich beendet sein (Niederösterreich
           Die Bezeichnung der Elektronischen Gesundheits-Akte als              ist im Sommer 2019 dran).
           ELGA ist wohl mittlerweile jedem bekannt. Weniger bekannt ist
           jedoch, dass sich hinter ELGA nicht einzelne Patientenakten in       eRezept
           „physikalischen Speichern“ verbergen, sondern dass ELGA viel-
           mehr eine Art Transportmedium darstellt, das befugten Nutzern        Auch das „elektronische Rezept“ hat nichts direkt mit ELGA
           im Gesundheitssystem (Ärzten, Spitälern, Therapeuten, Apothe-        oder eMedikation zu tun. Es stellt nur die Möglichkeit dar, künf-
           ken und anderen Berufsgruppen) individuelle Zugriffsmöglich-         tig Rezepte nicht in Papierform, sondern als „digitalen Zugangs-
           keiten auf Patientendaten ermöglicht. Der Schlüssel zu diesem        code“ dem Patienten in die Hand zu geben. Hier ist meines Wis-
           Zugang ist einerseits die eCard des Patienten, andererseits die      sens der Plan über die exakten Umsetzungsmodalitäten noch
           oCard (neuerdings AdminCard genannt) als Definition der              nicht im Detail fertig. Vorstellbar sind QR-Codes am Handy,
           Zugehörigkeit zur Berechtigungsgruppe des Abfragenden. ELGA          Ausdrucke mit QR-Codes, Zahlen-Codes mit einem hinterlegten
           weiß, wo, in welchem Labor, in welchem Spital, bei welchem           Link zu individuellen ELGA-Speichern etc. – oder auch eine
           Radiologen etc., welche Befunde hinterlegt sind, die über die        Kombination von allem. Die eMedikation läuft aber auch hier
           eCard abgerufen werden können. Nur die hier Genannten sind           in der bekannten Form ab.
           als „Befund-Einspeiser“ gedacht, alle anderen sind nur „Befund-
           Empfänger“. Die Möglichkeit eines „situativen Opt-Out“ ist           eKOS
           gegeben, natürlich auch die eines generellen Opt-Out.
                                                                                Das „elektronische KOmmunikationsSystem“ steht unmittelbar
           eMedikation                                                          vor der Umsetzung bzw. ist schon im Laufen. Der ursprünglich
                                                                                gebrauchte Begriff eBS (elektronisches Bewilligungssystem, ana-
           Obwohl ein Teil von ELGA, muss die eMedikation davon losge-          log zum ABS) wurde aber aufgegeben, weil es sich nicht zwin-
           löst betrachtet werden. Denn hier sind es alle niedergelassenen      gend um ein „Bewilligungssystem“ handelt. Mit eKOS sind wir
           Ärzte (mit lokaler eCard Struktur), die in ELGA „einspeisen“.        verpflichtet, ab 1.1.2019 sämtliche Überweisungen für
           Der Abruf kann wieder von allen Berechtigten erfolgen, auch          • Computertomographie (CT)
           von Apotheken (in einem kurzen Zeitraum), wieder über die            • Magnetresonanztomographie (MRT)
           eCard-Umgebung. Hier können alle Berechtigten mit exaktem            • Nuklearmedizinische Untersuchungen
           Zeitstempel einsehen, welches Medikament zu welchem Zeit-            • Humangenetische Untersuchungen
           punkt rezeptiert bzw. abgegeben wurde, natürlich auch mit            • Klinisch-psychologische Diagnostik
           Dosierung. Hier kann es auch ein „Opt-Out“ beim Rezeptieren          • Knochendichtemessung
           geben, z.B. wenn der Patient nicht will, dass die Rezeptur seines    elektronisch zu tätigen. Zumindest, wenn die Umsetzung in der
           Antidepressivums für ELGA freigegeben wird. Somit ist es auch        ArztSoftWare bereits erfolgt ist. Definitiv verpflichtend ist die
           nicht von anderen Zugriffsberechtigten einsehbar, es ist auch        Anwendung ab 1.10.2019. Das sollte bis dahin in der ArztSoft-

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EDV

Ware auch umgesetzt sein, es funktioniert auch bereits heute        oder per E-Mail (Einfügen aus der ArztSoftWare wie bei SMS).
(außer bei BVA und SVB, da wird es in den nächsten Wochen           Als Überweiser sehe ich durch Klick auf den Code zeitnah,
umgesetzt).                                                         ob eine Bewilligung erfolgt ist (falls bewilligungspflichtig). Der
Ab dem Sommer 2019 sind dann sämtliche(!) Röntgenzuweisun-          Patient kann den Bewilligungsstatus abrufen, indem er bei der
gen davon betroffen. eKOS wird in Zukunft auch um Über- und         eCard Serviceline anruft (Nummer auf der eCard). Als Schlüssel
Einweisungsscheine, Verordnungen sowie (Transport-)Anwei-           zur persönlichen Zugangsberechtigung für die Abfrage dienen
sungen erweitert.                                                   Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum. Gleiches beim
Auch hier erfolgt eine (teilweise) externe Finanzierung, ich ver-   Klicken auf den Anfragecode als SMS oder E-Mail. Mit dieser
weise wiederum auf eline und www.arztnoe.at.                        Vorgangsweise ist der DSGVO genüge getan.
Der Ablauf von eKOS sieht folgendermaßen aus: Beim Erstel-          Was sich definitiv mit eKOS ändern wird, ist die Tatsache, dass
len der Überweisung (ähnlich dem ABS) wird ein „Antrags-            es (im Sinne der Wahlfreiheit von Ärzten) nicht vorgesehen ist,
code“ generiert. Diese mehrstellige Ziffernkombination wird         den zugewiesenen Arzt anzuführen (damit natürlich auch keine
beim Antrag in der Ordination automatisch generiert und dem         Kontakt-Telefonnummern). Der Patient muss sich selbst den
Patienten entweder mitgeteilt, er erhält sie aufs Handy als SMS     Arzt (z.B. Radiologen) aussuchen, kann dort anrufen und sich
(Mobilnummer des Patienten muss beim Antrag eingegeben              einen Termin vereinbaren. Durch Bekanntgabe des Anfrage-
werden, in meiner ArztSoftWare wird sie auf „Klick“ eingefügt)      codes am Telefon und die Sicherstellung der persönlichen
                                                                    Zugangsberechtigung durch Angabe der vollständigen 10stelli-
                                                                    gen SVN kann dort ebenfalls der Bewilligungsstatus eingesehen
 Erlebnis vom 23. Oktober                                           und der Untersuchungstermin gespeichert sowie gegebenenfalls
                                                                    eine erfolgte Bewilligung (Ablehnung) ausgelesen werden.
 Als „ELGA-friendly-User“ (etwas irreführende Bezeichnung
 für einen Arzt, der vor Ausrollung von eMedikation auch
                                                                    AMVS (Austrian Medicines Verification System) bzw.
 in Niederösterreich Mitte 2019 bereits vollen ELGA-Zugriff
                                                                    MFSVO (Medikamentenfälschungssicherheitsverordnung)
 besitzt, wie er in den bereits „ausgerollten“ Bundesländern
 auch existiert) habe ich versucht, einen Testlauf zu initiie-
                                                                    Obwohl dies augenscheinlich nur hausapothekenführende
 ren, bei dem ich ELGA-Befunde in einer „höheren Qualität“
                                                                    Ärzte, öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken
 erhalten kann (nicht die bekannten Krankenhausbefunde
                                                                    betrifft, sollte ein Wissen darüber bei allen Ärzten vorhanden
 als pdf-Datei, sondern höher entwickelte Dateiformen, die
                                                                    sein. Ein Artikel darüber ist seitens des Hausapothekenreferats
 z.B . auf Mausklick in das Feld „Medikamentenverordnung
                                                                    (Koll. Dr. Max Wudy) im Consilium 3/2018 nachlesbar.
 des Krankenhauses“ einen Direktimport in meine ArztSoft-
 Ware zur Folge haben, also viele Fehlerquellen ausgeschal-
                                                                    Viele neue Herausforderungen stehen in der Pipeline (z.B.
 tet werden können. Dies Dateiform gibt es teilweise bereits
                                                                    eImpfpass), die allesamt schwierig in die ArztSoftWare ein-
 in Wiener Krankenhäusern, nicht aber in Niederösterreich
                                                                    zubinden sind. Als IT-Referat versuchen wir hier bereits – im
 (dauert angeblich noch Jahre).
                                                                    Unterschied zu manchen Fehlern der Vergangenheit – in der
 Dieser Testversuch (meine ArztSoftWare ist längst drauf
                                                                    ersten Phase der Umsetzungsplanung unsere Forderungen an
 vorbereitet) wird jedoch seitens ELGA selbst unmöglich ge-
                                                                    möglichst einfach zu bewerkstelligende Abläufe einzubringen.
 macht. Denn meine umfassenden Kontaktaufnahmen erga-
                                                                    Komplexe Aufgabenlösung kann nicht Sache der ArztSoftWare
 ben letzten Endes folgendes Ergebnis: „Es ist nicht vorgese-
                                                                    am Endpunkt (in den Ordinationen) sein, das ist die Herausfor-
 hen, dass Vertragsärzten wie Ihnen, für Testzwecke Testbe-
                                                                    derung an intelligente Technologie auf Seiten des Versorgungs-
 funde für fiktive Patienten zur Verfügung gestellt werden“.
                                                                    systems.
 Klardeutsch: Wir Ärzte, die damit am Endpunkt arbeiten
                                                                    Unseren Teil werden wir dazu beitragen, versprochen!
 müssen, haben keine Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit
 in Realumgebungen zu testen. Nicht einmal ich als IT-Re-
                                                                                                       DR. CHRISTIAN SCHWARZ
 feratsleiter der Ärztekammer. Das führt wieder zu fremd-
                                                                                                     Referat für IT und Telemedizin
 bestimmter Umsetzung und all den bekannten Problemen.
                                                                                                                  office@landarzt.at
 Völlig inakzeptabel!

                                                                                                                       CONSILIUM 11/18         15
ERSTES
   PVE

                   Erstes nö. Gesundheitszentrum für
                 Primärversorgung in Böheimkirchen
            M     it der Inbetriebnahme des ersten Gesundheitszentrums
                  für Primärversorgung beginnt in Niederösterreich eine
            neue Ära in der medizinischen Versorgung. Am 1. Oktober 2018
                                                                                     das Böheimkirchner Team durch drei Physiotherapeuten, drei
                                                                                     Mitarbeiter mobiler Dienste sowie einen Psychotherapeuten
                                                                                     und einen Sozialarbeiter. Neben der Krankenbehandlung hat
            wird in Böheimkirchen aus der bisherigen Gruppenpraxis Dr.               das Gesundheitszentrum Böheimkirchen Angebote für die Ge-
            Christoph Powondra und Partner das erste niederösterreichische           sundheitsförderung und Prävention.
            Gesundheitszentrum für Primärversorgung. In diesem stehen
            den Patientinnen und Patienten künftig von Montag bis Freitag            Anfang 2019 werden zwei weitere Gesundheitszentren für Pri-
            von 7:00 bis 13:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr fünf Ärztinnen                märversorgung – eines in Schwechat und eines in St. Pölten –
            und Ärzte für Allgemeinmedizin mit sieben Ordinationsassis-              eröffnet. Im Jahr 2021 soll es insgesamt 14 solcher Einrichtungen
            tenzen und einem Krankenpfleger zur Verfügung. Ergänzt wird              in Niederösterreich geben. „Eine neue Ära bricht an“, freute sich
                                                                                     NÖGKK-Obmann Gerhard Hutter. „Durch das bahnbrechende
                                                                                     Konzept der Primärversorgungseinheit wird für die Menschen
  13. Weinviertler Sportärztetage                                                    in Niederösterreich der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen
                                                                                     einfacher und besser. Denn damit wird die Gesundheitsversor-
                                                                                     gung und das Patientenservice massiv ausgebaut.“
  Am Wochenende von 14.-16. September wurden die 13. Wein-
  viertler Sportärztetage im Althof Retz abgehalten. Der Sportärz-
                                                                                     „Mit der Eröffnung des ersten NÖ Gesundheitszentrums in
  tekongress zählt mittlerweile zu den größten sportmedizinischen
                                                                                     Böheimkirchen bauen wir das Gesundheitsangebot in Nieder-
  Veranstaltungen Österreichs und wird in Zusammenarbeit mit der
                                                                                     österreich noch weiter aus. Ärzte und Gesundheitsexperten
  Ärztekammer Niederösterreich organisiert. Unter der Kongress-
                                                                                     arbeiten in Teams, dadurch kann eine noch bessere Behandlung
  Leitung von Univ. Prof. Dr. Paul Haber (Wien) und Dr. Gunther Leeb
                                                                                     und Betreuung zu verlängerten Öffnungszeiten erfolgen. Wohn-
  (Hollabrunn) waren Sportmediziner aus nahezu allen Bundeslän-
                                                                                     ortnah und in höchster Qualität für unsere Bürgerinnen und
  dern in Retz, um die neuesten Aspekte rund um das heurige Kon-
                                                                                     Bürger“, so NÖGUS-Vorsitzender Landesrat Martin Eichtinger.
  gressthema „Trainingsberatung im Leistungssport“ zu diskutieren.
  Neben den wissenschaftlichen Vorträgen wurden auch praktische
                                                                                     „Was unser niederösterreichisches Modell der Primärversorgung
  Seminare über Faszientraining, Leistungsdiagnostik und Moun-
                                                                                     auszeichnet und von den übrigen Bundesländern unterscheidet,
  tainbiking angeboten.
                                                                                     ist die Ausarbeitung eines ausführlichen Basispapiers für eine
  Abgerundet wurde das Kongress-Programm traditionell mit einer
                                                                                     offene Interessentensuche. Damit waren wir einzigartig und Vor-
  Führung durch den eindrucksvollen Retzer Erlebnisweinkeller und
                                                                                     reiter in Österreich“, betont Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsi-
  einem typischen Weinviertler Abend im Althof-Heurigen.
                                                                                     dent der NÖ Ärztekammer und ergänzt: „Wo wir uns letztend-
                                                                                     lich hin orientieren werden, wird nicht zuletzt die Evaluierung
                                                                                     der drei derzeit fixierten Primärversorgungseinheiten zeigen, die
                                                                                     während des gesamten Jahres 2021 stattfinden wird. Wichtig für
                                                                                     uns war immer, dass die Betreiber nach einer möglicherweise
                                                                                     negativen Evaluierung in ihren alten Gruppenpraxenvertrag
                                                                                     zurückkehren können. Ich wünsche dem Kollegen Powondra
                                                                                     und seinem Team alles Gute und viel Erfolg für diese spannende
                                                                                     Herausforderung!“
                                                                                     Dr. Christoph Powondra, der mit seinem Team in Böheimkir-
                                                                                     chen das erste Gesundheitszentrum für Primärversorgung Nie-
                                                                                     derösterreichs startet, meint: „In erster Linie freuen wir uns
                                                                                     auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit in unserem erwei-
                                                                                     terten, hochkompetenten Team. Schon im Vorfeld haben wir
                                                                                     dazu sehr positive Rückmeldungen von Patienten bekommen
                                                                                     - wir hoffen die hochgesteckten Erwartungen bald erfüllen zu
  v.l.n.r.: Mag. E. Fischer, Mag. B. Jungmeier, Dr. H. Waitzer, Dr. E. Kitzmüller,
  Univ.-Prof. Dr. P. Haber, Dr. G. Leeb, Dr. J. Windhaber, B. Nechvatal              können.“

16          CONSILIUM 11/18
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