Anzeiger - Gemeinde Gerbrunn

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Anzeiger - Gemeinde Gerbrunn
67. Jahrgang

                                 anzeiger
                                                 der kleine
                                                                                                            Ausgabe Nr. 3
                                                                                                            28. März 2022

                                  Mitteilungsblatt der Gemeinde Gerbrunn

   www.gerbrunn.de • Telefon 09 31/ 70 28 00 • Telefax 09 31/ 70 28 01 99 • E-mail: info@gerbrunn.de

                              Hilfen für Geflüchtete aus der Ukraine
Das Landratsamt hat unter Federführung der kürzlich ein-      ihrer eigenen Seite www.freiwilligenagentur-wuerzburg.
berufenen Lenkungsgruppe und der Servicestelle Ehren-         de/ukrainehilfe. Eine Kontaktmöglichkeit – auch für Wohn-
amt am 2. März 2022 ein zentrales Portal freigeschaltet,      raumangebote – gibt es unter sozialreferat@stadt.wuerz-
über das Wohnraum- und Hilfsangebote von Bürgerinnen          burg.de.
und Bürgern aus dem Landkreis Würzburg eingereicht wer-
den können.                                                   Bayernweites Hilfe-Telefon ist aktiv
                                                              Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsre-
Wo kann ich mein Hilfsangebot anmelden?                       gierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon
Landkreis-Bürgerinnen und -Bürger können ihre Hilfsange-      zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.
bote (z.B. Wohnraum, Dolmetschertätigkeiten, Fahrdienste      Das Hilfetelefon ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Hil-
und mehr) über die Homepage des Landratsamtes melden,         fe benötigen oder anbieten wollen.
dort gibt es eine Sonderseite Ukraine Hilfe.                  Erreichbar ist das Hilfetelefon unter der Nummer 089
Dies hilft den Verantwortlichen im Landratsamt Würzburg,      54497199 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr, Samstag
die Hilfsangebote zu bündeln und besser koordinieren zu       und Sonntag von 10 bis 14 Uhr).
können. Bei Bedarf nimmt das Landratsamt Kontakt zu           Das Hilfetelefon bietet Informationen und Hilfe, wenn Sie
den Personen auf, die ihre Hilfe über das Portal angeboten    • den Kontakt zu den ihnen nahestehenden Menschen aus
haben.                                                          der Ukraine verloren haben und diese suchen,
Wir bitten darum, vorrangig das Portal zu nutzen, um          • Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine
Hilfsangebote für den Bereich des Landkreises Würzburg          oder Nachbarstaaten) benötigen,
unkompliziert anzumelden. Wer bei der Eingabe Hilfe be-
                                                              • nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbar-
nötigt, kann sich an das Landratsamt Würzburg wenden -
                                                                staaten) helfen möchten oder
Hilfestellung für das Online-Portal des Landkreises:
Mo bis Do: 8 bis 16:30 Uhr, Fr: 8 bis 13 Uhr, Telefon: 0931   • selbst Hilfe leisten wollen
8003-5100
                                                              Die Hilfsbereitschaft ist aktuell sehr groß, auch in Gerbrunn
                                                              konnten die ersten Gäste privat untergebracht werden. Bit-
Hilfsangebote für das Stadtgebiet
                                                              te melden Sie ankommende Geflüchtete aus der Ukraine
Auch im Stadtgebiet haben zahlreiche Würzburgerinnen          umgehend im Rathaus, Bürgerbüro!
und Würzburger bereits Unterstützung angeboten.
Die Stadt Würzburg koordiniert ehrenamtliche Hilfen auf                             Stefan Wolfshörndl, 1. Bürgermeister
Anzeiger - Gemeinde Gerbrunn
2                                                   der kleine anzeiger                                                      Nr. 3 / 2022

                                                                        Notdienste
                  ÖFFNUNGSZEITEN                                        ◆   Feuerwehr                                          ☎ 112
   Gemeindeverwaltung Gerbrunn – geschlossen                            ◆   Überfall, Verkehrsunfall                           ☎ 110
   Die Gemeindeverwaltung ist aufgrund der pandemischen                 ◆   Polizei Würzburg-Land, Weißenburgstr. 2          ☎ 4 57-0
   Entwicklung für den allgemeinen Publikumsverkehr                     ◆   Rettungsdienst                                     ☎ 112
   geschlossen.                                                         ◆   Ärztlicher Bereitschaftsdienst                  ☎ 116 117
   Bitte nutzen Sie unser Bürgerserviceportal auf www.                  ◆   Stadtwerke Würzburg Gas/Wasser                 ☎ 36-12 60
   gerbrunn.de, über das viele Dienstleistungen der Gemeinde            ◆   Stadtwerke Würzburg Strom                      ☎ 36-12 31
   online abgewickelt werden können.                                    ◆   Schlüsseldienst - 24-Std.-Notruf          ☎ (0931) 13 444
   In dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten wenden               ◆   Bürgertelefon Coronavirus              ☎ (0931) 8003-5100
   Sie sich bitte zur Terminvereinbarung telefonisch oder per
   E-Mail an uns.
                                                                        Ärztliche Dienste in Gerbrunn
              DURCHWAHLNUMMERN                                          Fachärzte für Allgemeinmedizin
                                                                        ◆ Dr. Liane Preu-Maiwald,
   Vermittlung Rathaus                               70 280 - 0            Allgemeinarzt, Würzburger Straße 9, Tel. 70 11 17
   Vorzimmer Bürgermeister, „Kleiner Anzeiger“ 70 280 - 103            ◆ Dr. Sebastian Sauer, Allgemeinarzt, Urologe u.
   Geschäftsleitung                               70 280 - 111             Dr. Thomas Lohmann, Internist, Eichendorffstr. 4, Tel. 70 90 90
                                                                        ◆ Gemeinschaftspraxis Dr. med. Andrea Schnapp/Ludwig Weigel, Fach-
   Verkehrsüberwachung                            70 280 - 112             ärzte für Allgemeinmedizin, Gregor-Mendel-Str. 9, Tel. 70 77 70; wei-
   Schankgenehmigungen, Liegenschaften            70 280 - 114             terer Arzt i. d. Praxis: Dr. med. W. Stier, Facharzt für Allgemeinmedizin
   Bauverwaltung, Technik                                 - 113        Weitere Fachärzte
   Bauverwaltung, Verkehrsanordnungen,            70 280 - 115         ◆ Dr. M. Kababgi, Internist, Unterer Sandbühlweg 3 a, Tel. 70 10 24
   Erlaubnis zum Fällen von Bäumen                                     ◆ Dr. Thomas Lohmann, Internist und Dr. Sebastian Sauer, Allgemein-
   Bürgerbüro:                                    70 280 - 120             arzt, Urologe, Eichendorffstr. 4, Tel. 70 90 90
   An-/Abmeldungen, Führungszeugnisse,                    - 121        ◆ Dr. Annette Hein und Dr. Martin Herbst, Kinderärzte,
   Ausweise/Pässe, Fundsachen,                            - 122            Kinder-Pneumologie, Hauptstraße 32, Tel. 70 70 01
   Kfz-Ab-/Ummeldungen                                    - 123        ◆ Dr. Lutz Piscalar, Orthopäde, St. Nepomuk-Straße 13, Tel. 8 80 59 98
                                                                        ◆ Dr. Achim Zentner, Hautarzt, Alte Gasse 1, Tel. 4 04 77 11
   Standesamt, Eheschließungen                    70 280 - 123         ◆ Praxis am Happach, Regina Rapaport,
   Friedhofswesen, Rentenangelegenheiten          70 280 - 120             Psychiatrie-Psychotherapie, Am Happach 27, Tel. 46 08 72 60
   Gewerbeamt                                     70 280 - 121         Zahnärzte
   EDV                                            70 280 - 130         ◆ Dr. Holger Czenskowski, Zahnarzt, Casteller Platz 2, Tel. 70 10 84
   Personalwesen                                  70 280 - 131         ◆ Adam Korinek, Zahnarzt, Gieshügeler Straße 9, Tel. 70 08 70
   Kasse, Mahn- und Vollstreckungswesen           70 280 - 135         ◆ Gemeinschaftspraxis Susanne Semmler und Ralf Rothe, Zahnärzte,
                                                                            Otto-Hahn-Straße 40, Tel. 70 90 77
   Steuern und Gebühren                           70 280 - 133
   Finanzverwaltung, Beitragswesen                70 280 - 136         Psychologische Dienste
   Bauhof (bei Notfällen: 0171 - 2 87 30 03)      70 280 - 150         ◆ Thea Seitz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin,
                                                                            Gregor-Mendel-Straße 9, Tel. 66 39 21 78
   Jugendarbeit         30 48 97 04 od. mobil 0175 - 2 90 49 50        ◆ Angela Baumeister, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 3 04 96 12
   Kulturarbeit (Dr. Christiane Konrad)       0151-52 75 54 87           Elke Dorothea Millauer, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 20 08 09 52
   Schwerbehindertenbeauftragte                                           Celine von Garßen, Psychotherapeutin, Hauptstr. 16, Tel. 46 07 00 00
   (Frau Mechthild Schwierczek)                        70 73 77        ◆ Sebastian Küffner, Psychotherapeutische Praxis für Kinder und
                                                                          Jugendliche, Allesgrundweg 12, Tel. (0 93 63) 9 97 52 52
   Bücherei                                           70 99 89         Sonstige Heilberufe
   Dienstag u. Freitag                        12.00 - 17.00 Uhr         ◆ Anja Boller, Heilpraktikerin-Homöopathie, Tel. 0152 06652128
   Mittwoch                                   10.00 - 13.00 Uhr         ◆ Elke Schäffner, Heilpraktikerin, Schulweg 2a, Tel. 2 22 0 6
   Donnerstag           10.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr         ◆ Praxis für Akupunkt-Massage und Craniosacrale Therapie,
   Samstag (jeden 2. u. 4. im Monat)          10.00 - 13.00 Uhr            Beate Hümmert, Heilpraktikerin, Schulweg 2a, Tel. 46 55 99 05
                                                                        ◆ Praxis für Physiotherapie, Osteopathie und Naturheilkunde,
   Schwimmbad                                        70 78 29              Nadine Fischer und Birger Lohr, Eichendorffstr. 1a, Tel. 70 80 33
   Montag - Freitag  16:00 - 17:45 Uhr und 18:45 - 20:30 Uhr            ◆ Privatpraxis für Physiotherapie und alternative Heilmethoden,
   Samstag, Sonntag 8:00 - 10:00 Uhr und 11:00 - 13:00 Uhr                Bertha-von-Suttner-Str. 35, Tel. 7 05 96 93
                                                                         ◆ Gesundheitszentrum Gerbrunn · Physiotherapie, Logopädie, Ergothera-
   Sauna und Kinderplanschbecken geschlossen                               pie; Thamm, Rapps, Schwald, St. Nepomuk-Str. 13, Tel. 70 80 55
   Weitere Infos auf der Gemeindehomepage                                ◆ TCH Praxis für traditionelle chinesische Heilkunde,
                                                                           Bertha-von-Suttner-Straße 16, Tel. 70 19 00
   Wertstoffhof Wöllrieder Hof                                           ◆ Praxis für Physiotherapie Bader, Kopernikusstraße 2, Tel. 70 77 08
   Dienstag, Donnerstag + Freitag              9.00 - 18.00 Uhr          ◆ Privatpraxis für Physiotherapie und Neuromuskuläre Therapie
   Mittwoch                                    7.00 - 12.00 Uhr            (NMT), Carolina Demetriou, Sandbühlstraße 19, Tel. 26 06 45 98
   Samstag                                     9.00 - 14.00 Uhr          ◆ Privatpraxis für Physiotherapie Danny Jörgensen,
                                                                           Otto-Hahn-Straße 73, Tel. 01 78 / 1 45 09 09
                                                                         ◆ Physio GranFondo, Privatpraxis für Physiotherapie,
Apotheken - Notdienstbereitschaft                                          Kai Weisenberger, Zehntweg 18, Tel. 01 76 / 22 72 06 11
                                                                         ◆ Mobile Massage Masur, Edmund Masur, Heilmassage bei Ihnen
St. Nepomuk-Apotheke                                                       zu Hause, Tel. 4 67 73 78, Handy 01 77 / 2 01 69 50
Gerbrunn, Gregor-Mendel-Straße 7, Telefon 70 74 05 und 70 84 05          ◆ Hebamme Bettina Birn, Wochenbettbetreuung, Geburtsvorberei-
Bereitschaftstage: Mittwoch, 20.04.                                        tungskurse, Säuglingspflegekurse und Schwangerschaftsbegleitung,
                                                                           Tel. 01 78 – 8 64 22 46
Rats-Apotheke                                                            ◆ Hebamme Carolin Grimmer, Schwangerenvorsorge, Wochenbettbe-
Gerbrunn, Hauptstr. 36, Tel. 70 24 65                                      treuung, Rückbildungskurse und Babymassage, Tel. 01 60 - 3 50 46 10
Bereitschaftstage: Montag, 11.04.
                                                                        Betreutes Wohnen Casteller Platz
Die Notdienstbereitschaft beginnt jeweils um 8.00 Uhr                   ◆ AWO		 - Betreutes Wohnen Casteller Platz, Tel. 45 27 16 91
und endet am nächsten Morgen um 8.00 Uhr.                               			 - Sozialstation, Tel. 45 27 16 91
Nr. 3 / 2022                                                der kleine anzeiger                                                      3

                                                                         Standesamt und Einwohnermeldekartei
             Mitteilungen                                                Anmeldungen HWS und NWS                             30   Personen
             aus dem Rathaus                                             Abmeldungen HWS und NWS                             37   Personen
                                                                         Geburten                                             1   Kind
                                                                         Eheschließungen                                      2   Paare
Müllabfuhrtermine                                                        Sterbefälle                                          6   Personen
im April 2022                                                            Einwohnerzahl zum 28.02.2022                     7.176   Einwohner
Restmüll: 04.04. 19.04.                                                  Geburten
Bioabfall: 09.04. 25.04.                                                 (mit Einverständnis der Eltern zur Veröffentlichung freigegeben)
LVP (DSD): 06.04.                                                        Shazain Saquib, geb. 17. Juli 2021 in Würzburg
Blaue Papiertonne: 23.04.
                                                                         Eheschließungen
Bei Problemen mit der Müllabfuhr wenden Sie sich bitte                   (mit Einverständnis der Beteiligten zur Veröffentlichung frei gegeben)
direkt an den jeweiligen Entsorger:
                                                                         Melanie Krug geb. Tent und Florian Nikolas Krug, Würzbur-
Restmüll, Biotonne, Blaue Papiertonne: Team Orange, Tel.                 ger Straße 2, am 22. Februar 2022 in Gerbrunn
0931 6156400, E-Mail: info@team-orange.info
                                                                         Christine Pech geb. Friedrich und Vitalij Pech, Stefan-Krä-
Gelbe Tonne: Knettenbrech + Gurdulic Franken GmbH & Co. KG,              mer-Straße 7, am 3. März 2022 in Gerbrunn
Tel. 09321 939411,
E-Mail: abfuhr-kt@knettenbrech-gurdulic.de                               Sterbefälle
                                                                         (mit Einverständnis der Beteiligten zur Veröffentlichung frei gegeben)
Die Mülltonnen müssen an den Abfuhrtagen im gesamten
Ortsbereich bereits ab 6.00 Uhr bereit gestellt sein.                    Gerhard Adler, Paul-Ehrlich-Straße 13, am 26. Januar 2022
                                                                         in Würzburg
Termine der Straßenreinigung:                                            Theresia Maria Hofauer geb. Hartmann, Gieshügeler Straße
Donnerstag, 07.04. und Donnerstag, 21.04.                                15, am 02. Februar 2022 in Kitzingen
Wir bitten Sie, an den vg. Tagen den Fahrbahnrand im Rahmen              Alfred Heinrich Michel, Mühlweg 26, am 03. Februar 2022
Ihrer Möglichkeiten von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.               in Gerbrunn
                                                                         Ute Regina Scheller geb. Rohrer, in Gerbrunn
  Fundsachen                                                             Alfred Herbert Hummel, Alte Landstraße 35, am 15. Febru-
                                                                         ar 2022 in Würzburg
  Sie finden die Fundsachen auch auf der Homepage
  der Gemeinde Gerbrunn unter „Amtliches – Fundamt“.
  ◆   Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln und USB Stecker                          Bei Fragen oder Anregungen rund um die Buslinien in
                                                                                Gerbrunn wenden Sie sich bitte direkt an die APG,
  ◆   Einzelner Schlüssel mit weißem Schild und                              Tel. 0931 45280-0 oder im Kundenzentrum in Würzburg,
		    schwarzem Anhänger                                                                      Juliuspromenade 40 – 44.
  ◆   Schwarze Lederstiefel                                                Für Fundsachen kontaktieren Sie bitte das Busunternehmen
  ◆   Brille                                                                             Gute Reise Hauck, Tel. 06022 7051.
                                                                           Der örtliche ÖPNV-Beauftragte Günter Kraft steht unter der
  Fundbüro: Tel. 702 80-120                                                Tel. Nr. (0931) 70 67 61 ebenfalls gerne für Anregungen und
                                                                                              Wünsche zur Verfügung.

  ■ IMPRESSUM
  Herausgeber: Gemeinde Gerbrunn, Rathausplatz 3, 97218 Gerbrunn
                                                                         Bauarbeiten im Altort wiederaufgenommen
  Telefon 0931 / 7 02 80 - 0, Telefax 7 02 80 - 199                      Liebe Mitbürger*innen.
  e-mail: info @ gerbrunn.de                                             Nach der Winterpause wurden die Bauarbeiten im Altort
  Verantwortlich für den Inhalt:                                         wieder aufgenommen. In den nächsten Wochen wird die
  Erster Bürgermeister Stefan Wolfshörndl                                Anbindung von Hauptstraße und Rathausplatz durchge-
  Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am:                             führt und die Bushaltestelle beiderseits barrierefrei errich-
  Montag, 25. April 2022                                                 tet. Die Durchfahrt in der Hauptstraße und im Bereich Rat-
  Redaktions- und Anzeigenschluss:                                       hausplatz ist dann wieder möglich.
  Donnerstag, 07. April 2022                                             Im Anschluss daran gehen die Arbeiten im Bereich Alte
  Technische Herstellung:                                                Gasse weiter.
  Druckerei Fleckenstein • Mühlweg 34 • 97218 Gerbrunn                   Blumenstube, Rathaus, Restaurant Linie 14, Post und
  Telefon 09 31/ 70 70 33 • Telefax 09 31/ 70 10 83                      Hautarzt sind über die Randersackerer Straße und ak-
  e-mail: druckerei-fleckenstein@arcor.de
                                                                         tuell über eine Umleitung über die Hauptstraße / Alte
  © Nachdruck/Vervielfältigung der von uns erstellten Anzeigen,          Gasse erreichbar!
    Grafiken etc. ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet!
                                                                                                     Gemeindeverwaltung Gerbrunn
4                                            der kleine anzeiger                                       Nr. 3 / 2022

                                                                des angebracht, um ein ausweichen der Fahrzeuge (vom
            Aus den                                             Casteller Platz kommend) auf den Gehweg zu verhindern.

            Sitzungen                                           Nachdem 6 Monate vergangen sind, wurde in der heutigen
                                                                Sitzung über das weitere Vorgehen beraten.
                                                                Die zuständigen Vertreter der Polizeiinspektion Würzburg-
- kein Protokollauszug -                                        Land wurden bzgl. der Erfahrungen mit unserer sowie ähn-
                                                                lichen Maßnahmen befragt. Nach Auskunft der Polizei sind
Sitzung des Bau- und Umweltausschuss                            dort keine Auffälligkeiten in Bezug auf die vorübergehend
                                                                eingerichtete Querungshilfe eingegangen. Es wird vorge-
am 21. Februar 2022                                             schlagen die Maßnahme fortzuführen. Auch in der Verwal-
                                                                tung sind keine nennenswerten Meldungen bekannt.
Information über das Entwässerungsnetz                          Im Rahmen der Beratungen wurde der Vorschlag unter-
und dessen Entlastungseinrichtungen                             breitet, eine Einbahnstraße einzurichten. Die erlaubte
insbesondere im Hinblick auf Starkregen-                        Fahrtrichtung sollte vom Casteller Platz in die Rottendor-
ereignisse                                                      fer Straße verlaufen. Ebenso sollte der Lückenschluss des
                                                                Fahrradweges von Würzburg (entlang TSV-Gelände) kom-
Sachvortrag:                                                    mend „baulich“ bis zum Casteller Platz Richtung Judenpfad
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13. Septem-           hergestellt werden.
ber 2021 erfolgte ein Sachstandsbericht zu den Plänen und       Außerdem wünschte man sich eine größere Einengung der
Konzepten der Gemeinde für Katastrophenfälle wie Groß-          Fahrbahn als bisher, um die Vorfahrtsregelung deutlicher
brand, Stürmen, Starkregen, Wassermassen, ... und den           hervorzuheben und einen besseren baulichen Schutz der
Umgang damit.                                                   Fußgänger durch eine größere „Nase“.
Ergänzend zu den grundsätzlichen Ausführungen erfolgte          Abschließend wurde ein gemeinsamer Ortstermin im Zuge
in der heutigen Sitzung eine Information über das Entwäs-       der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vor-
serungsnetz und dessen Entlastungseinrichtungen insbe-          geschlagen. Evtl. soll zu diesem Termin auch ein Fachplaner
sondere im Hinblick auf Starkregenereignisse durch Herrn        mit dazu genommen werden, da auch die Bushaltestelle
Leimeister vom Ingenieurbüro Köhl.                              „Casteller Platz“ in Fahrtrichtung Ortsmitte Gerbrunn (von
                                                                Würzburg kommend) mit in die Überlegungen einbezogen
Beschluss (9:0):                                                werden soll.
„Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Informationen           Beschluss:
von Herrn Leimeister zur Kenntnisnahme. Die Gemeinde-
                                                                Kein Beschluss erfolgt.
verwaltung wird beauftragt, ein Angebot vom Tiefbau-
technischen Büro Köhl bzgl. Überarbeitung des veralteten
Generalentwässerungsplans für das gesamte Ortsgebiet            13., 14., 15. und 16. Änderung des Regionalplans
von Gerbrunn anzufordern.“                                      der Region Würzburg (2)
                                                                Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der
Erhöhung der Verkehrssicherheit /
                                                                Öffentlichkeit gem. Art. 16 Bayerisches Lan-
Verbesserung der Begehbarkeit der
                                                                desplanungsgesetz (BayLplG) und Einholung
Rottendorfer Straße
                                                                der Stellungnahmen der Umweltbehörden ge-
hier: Erfahrungsaustausch und weiteres Vorgehen                 mäß Art. 15 Abs. 3 und 4 BayLplG
Sachvortrag:                                                    Sachvortrag:
In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 19. Juli 2021        Mit Schreiben vom 1. Februar 2022 teilt der regionale
wurde der Antrag der FWG-Fraktion bzgl. der Erhöhung der        Planungsverband mit, dass dessen Planungsausschuss
Verkehrssicherheit / Verbesserung der Begehbarkeit in der       beschlossen hat, den Regionalplan zu ändern und das er-
Rottendorfer Straße behandelt. Es wurde beschlossen, zu-        forderliche Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der
nächst eine provisorische Querungshilfe in Verlängerung         Öffentlichkeit gem. Art. 16 BayLplG durchzuführen.
des Gehweges Casteller Platz Richtung Mehrzweckhalle            Die Gemeinde Gerbrunn wurde gebeten, im Rahmen ihrer
auf Probe zu installieren. Das entsprach dem Vorschlag der      Zuständigkeit zu den betreffenden Änderungen des Re-
Polizei.                                                        gionalplans bis 11. März 2022 Stellung zu nehmen. Sollte
                                                                bis dahin keine Stellungnahme vorliegen, wird das Einver-
Die Querungshilfe wurde Anfang August durch den ge-
                                                                ständnis vorausgesetzt.
meindlichen Bauhof umgesetzt. Dazu wurden gelbe Leit-
schwellen mit Warnbaken auf der Straße (erst lose, dann         Folgende Änderungen des Regionalplans betreffen die Ge-
fest) angebracht. Am östlichen Straßenrand verengen die         meinde Gerbrunn unmittelbar:
Leitschwellen die Fahrbahn und ermöglichen den Fußgän-          - 13. Änderung: Kapitel B II „Siedlungswesen“, Aufhe-
gern ca. 1 m „geschützt“ auf die Fahrbahn zu treten um die        bung des Ziels B II 4.3, betreffend das Vorbehaltsge-
Rottendorfer Straße besser einsehen zu können. Gegen-             biet für gewerbliche Siedlungstätigkeit „Gieshügeler
über wurden die Leitschwellen im Verlauf des Straßenran-          Höhe“
Nr. 3 / 2022                                      der kleine anzeiger                                             5

  Die Unterlagen zu der vorgesehenen Änderung des Regi-          Mit der geplanten 16. Änderung erfolgt die inhaltliche
  onalplans können hier eingesehen werden:                       Überarbeitung des Regionalplankapitels, wonach „Zen-
  • Entwurf Änderungsverordnung mit Änderungsbegrün-             trale Orte und Siedlungsschwerpunkte“ künftig die Be-
    dung (PDF; 309 kB)                                           zeichnung „Zentrale Orte“ erhalten und an Hand defi-
  • Prüfung der Umweltauswirkungen (PDF; 207 kB)                 nierter Kriterien in folgende Stufen eingeteilt werden:
                                                                 a) Grundzentren,
  Mit der geplanten Änderung soll der Regionalplan an die
                                                                 b) Mittelzentren,
  Belange des Landesentwicklungsplans angepasst und
                                                                 c) Oberzentren,
  das Vorbehaltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit
                                                                 d) Regionalzentren,
  „Gieshügeler Höhe“ aufgehoben werden.
                                                                 e) Metropolen.
  Der Gemeinderat Gerbrunn hat bereits im Rahmen der
  Neuplanung des Regionalplans im Jahr 2009 das Vorbe-           Gem. Ziff. 1.1 des Kapitels A V Zentrale Orte soll Gerbrunn
  haltsgebiet für gewerbliche Siedlungstätigkeit „Gieshüg-       zur Vorhaltung von zentralörtlichen Einrichtungen der
  ler Höhe“ mehrheitlich abgelehnt (Beschluss vom 4. Mai         Grundversorgung als Grundzentrum eingestuft werden.
  2009).                                                         Damit werden für Gerbrunn zur Sicherung und Koopera-
  Die Aufhebung entspricht somit der Intention der Ge-           tion der Grundzentren und ihrer Nahbereiche folgende
  meinde aus dem Jahr 2009.                                      Grundsätze definiert:

- 16. Änderung: Kapitel A V „Zentrale Orte und Sied-             1.2.1 G   Versorgungsauftrag der Grundzentren:
  lungsschwerpunkte“, Fortschreibung und neue Be-                          In den Grundzentren der Region soll das beste-
  zeichnung: A V „Zentrale Orte“                                           hende Angebot an zentralörtlichen Einrichtun-
  Die Unterlagen zu den vorgesehenen Änderungen des                        gen der Grundversorgung für die Einwohner
  Regionalplans können hier eingesehen werden:                             ihres Nahbereiches dauerhaft vorgehalten und
                                                                           bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
  • Entwurf Änderungsverordnung mit Änderungsbegrün-
    dung (PDF;476 kB)                                                      Dazu sollen die Grundzentren eng mit den Ge-
  • Tekturkarte 3 zu Karte 1 "Raumstruktur" (PDF; 829 kB)                  meinden ihres Nahbereichs kooperieren.
  • Begründungskarte zu Kapitel A V "Zentrale Orte" (PDF;        1.2.2     In jedem Grundzentrum sollten folgende Ein-
    918 kB)                                                                richtungen als Mindestausstattung der Da-
  • Umweltbericht (PDF; 252 kB)                                            seinsvorsorge vorliegen:

                                                                                                                    ANZEIGE

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6                                              der kleine anzeiger                                        Nr. 3 / 2022

 1.2.2.1 G In jedem Grundzentrum soll eine Grundschule            Sachvortrag:
           vorgehalten werden.                                    Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 2. März 2020 die 12.
 1.2.2.2 G In jedem Grundzentrum soll eine hausärztliche          Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Ger-
           Versorgung gewährleistet werden.                       brunn beschlossen.
           Bei Niederlassungsmöglichkeiten von Fachärz-           Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.
           ten in den Planungsbereichen sollte die Beset-         1 BauGB erfolgte nach amtlicher Bekanntmachung am 4.
           zung neuer Arztsitze insbesondere in Grund-            März 2021 durch öffentliche Auslegung von Montag, 15.
           zentren für eine angemessene Erreichbarkeit            März 2021 bis einschließlich Freitag, 16. April 2021.
           unterstützt werden.
 1.2.2.3 G Jedes Grundzentrum sollte nach Möglichkeit             Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
           über eine Apotheke verfügen.                           Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und die
                                                                  Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden nach § 2
 1.2.2.4 G In jedem Grundzentrum soll eine gute Nahver-
                                                                  Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 12. März 2021.
           sorgung mit Lebensmitteln vorliegen.
 1.2.2.5 G Es ist darauf hinzuwirken, dass Post- und Bank-        Nach entsprechender Erläuterung durch das Büro Wegner
           dienstleistungen in jedem Grundzentrum vor-            Stadtplanung wurden die eingegangenen Stellungnahmen
           liegen.                                                aus den vg. Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4
 1.2.3 G Ambulante und stationäre Einrichtungen zur               Abs. 1 / § 2 Abs. 2 abgewogen und beschlussmäßig behan-
           Betreuung und Pflege älterer sowie hilfsbe-            delt.
           dürftiger Menschen sollen nach Möglichkeit in          Dabei wurde aus dem Gremium u.a. Unmut über den büro-
           allen Zentralen Orten angeboten werden.                kratischen Aufwand zum Ausdruck gebracht, der im ange-
           Angebote der ambulanten und/oder stationä-             stoßenen Verfahren durch die Beteiligung zahlreicher Be-
           ren Pflege sollten insbesondere in folgenden           hörden und Stellen entsteht.
           Grundzentren eingerichtet bzw. verbessert
           werden:                                                Beschluss (17:0):
           Burgsinn                                               „1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
           Geiselwind                                                 der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der
           Gerbrunn                                                   Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und
           Helmstadt/Neubrunn                                         der benachbarten Gemeinden zum Vorentwurf der 12.
           Schwarzach a.Main                                          Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
 Zur Erreichbarkeit und Entwicklung der Zentralen                     Gerbrunn werden wie in der Anlage aufgezeigt, abge-
 Orte definiert der Entwurf folgende Grundsätze                       wogen und beschlussmäßig behandelt.
 2.1 G     Die Siedlungsentwicklung in der Region Würz-           2. Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungs-
           burg soll insbesondere auf die Zentralen Orte             plans der Gemeinde Gerbrunn einschließlich Begrün-
           ausgerichtet werden.                                      dung und Umweltbericht, Stand: 7. März 2022 wird ge-
 2.2 G     Eine gute Erreichbarkeit der Zentralen Orte,              billigt.
           insbesondere mit dem öffentlichen Personen-            3. Auf der Grundlage des gebilligten Planentwurfs sind die
           verkehr, soll gewährleistet werden.                       Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung
 2.3 G     Die zentralörtlichen Einrichtungen der Grund-             gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Trägerbeteiligung
           versorgung sollen in den Siedlungs- und Ver-              nach § 4 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbarge-
           sorgungskernen der Zentralen Orte gebündelt               meinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
           werden. Anzustreben ist dabei eine gute und            4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Aus-
           umweltverträgliche Erreichbarkeit.                        legung nach entsprechender ortsüblicher Bekanntma-
Beschluss (9:0):                                                     chung durchzuführen.
„Der Entwurf zur 13., 14., 15. und 16. Änderung des Regi-         5. Mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden und
onalplans der Region Würzburg (2) wird zur Kenntnis ge-              sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nach-
nommen.                                                              bargemeinden wird das Büro Wegner Stadtplanung aus
Von Seiten der Gemeinde Gerbrunn besteht insbesondere                Veitshöchheim beauftragt.“
mit der 13. und 16. Änderung des Regionalplans Einver-
ständnis.“
                                                                  2. Änderung des Bebauungsplans „Roßsteige“
Sitzung des Gemeinderates                                         hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschlussfassung
                                                                  über die Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsver-
am 7. März 2022                                                   fahren
12. Änderung des Flächennutzungsplans der                         Sachvortrag:
Gemeinde Gerbrunn                                                 Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Dezember 2019
hier: Behandlung der Stellungnahmen aus den Verfah-               den Beschluss gefasst, den gesamten Bebauungsplan
ren nach § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB, Billi-      „Roßsteige“ im Hinblick auf eine Optimierung des Nachver-
gungs- und Auslegungsbeschluss                                    dichtungspotenzials zu ändern.
Nr. 3 / 2022                                       der kleine anzeiger                                               7

Um im Vorfeld der weiteren Planung die persönlichen Vor-             hensweise bei Befreiungen im geänderten Bebauungs-
stellungen und Absichten der Grundstückseigentümer im                plan zu übernehmen wurde dagegen u.a. auch für eine
Plangebiet zu erfahren, wurden Anfang 2021 Fragebögen                zulässige Grundfläche von max. 150 m² plädiert, um den
an die Eigentümer verschickt.                                        Bauwilligen einen größeren Spielraum einzuräumen.
Auf der Grundlage der Rückmeldungen aus der Eigentü-                 Von Seiten des Planers wurde zu bedenken gegeben,
merbefragung und zur Vorbereitung der weiteren Bera-                 dass letzteres einen Bedarf an zusätzlichen Ausgleichs-
tungen und Beschlussfassungen im Gemeinderat erfolgte                flächen auslösen könnte.
im Bau- und Umweltausschuss am 19. Juli 2021 eine Vorbe-             Verwiesen wurde außerdem auf die Vorberatung im
ratung über die zu ändernden Festsetzungen des Bebau-                Bau- und Umweltausschuss, bei der man sich bereits auf
ungsplans.                                                           eine zulässige Grundfläche von max. 135 m² verständigt
Das Büro Wegner Stadtplanung hat die Ergebnisse aus der              hat.
Vorberatung in den nun vorliegenden Vorentwurf der 2.                Anschließend erfolgten folgende Abstimmungen:
Änderung des Bebauungsplans „Roßsteige“ einschließlich
Begründung mit Umweltbericht, Stand: 7. März 2022 ein-               - „Im Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans
gearbeitet.                                                            „Roßsteige“ ist einheitlich eine Grundfläche von max.
                                                                       150 m² vorzusehen“ (Abstimmungsergebnis: 2:15).
Der Vorentwurf wurde dem Gemeinderat von Herrn Weg-
ner vom Büro Wegner Stadtplanung erläutert. Dabei wur-               - „Im Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans
de auch auf folgende Punkte eingegangen, die mit E-Mail                „Roßsteige“ sind die Grundflächen im WA 1 auf ma-
von Montag, 7. März 2022 von der Fraktion Bündnis 90/Die               ximal 110 m² und im WA 2 auf maximal 135 m² zu be-
Grünen angesprochen worden sind:                                       grenzen“ (Abstimmungsergebnis: 5:12).
                                                                 „2. „Sollte 1. keine Zustimmung finden, wäre aus unserer Sicht
„1. Um die Flächenversiegelung und den Energiebedarf zu              eine Begrenzung der Gebäudehöhen wünschenswert. Das
    begrenzen, sollten die Grundflächen in WA1 und WA2 auf           Wohngebiet ist schon zum Großteil bebaut weist einen
    maximal 110 qm, bzw 135 qm begrenzt werden. Die maxi-            „Bestandscharakter“ auf. Eine Erhöhung der Wandhöhe
    mal zulässige Wandhöhe im bestehenden Bebauungsplan              im Bereich WA 1 & WA 2 ist für uns nur zu rechtfertigen,
    ist ausreichend und sollte übernommen werden.“                   wenn im gleichen Zug die Dachneigung begrenzt bzw. die
   Nach Erläuterung der Hintergründe des Vorschlags und              Firsthöhe beschränkt wird. Hierzu könnte man z.B. „max.
   die damit verbundene Zielsetzung, die bisherige Vorge-            38°“ beim Überschreiten der heutigen 6,2 m (WA 1) bzw.

                                                                                                                       ANZEIGE

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8                                               der kleine anzeiger                                         Nr. 3 / 2022

   3,5 m (WA 2) Wandhöhe definieren, um die Gesamthöhe             - „Im Plan ist von natürlichem/vorhandenem Gelände die
   des Hauses insgesamt zu beschränken. Die neue WH er-              Rede. Wie ist vorhandenes Gelände zu verstehen? Es gibt
   möglicht einen Kniestock, welcher eine so hohe Dachn-             bereits Gebäude, die auf erhebliche Aufschüttung des Ge-
   eigung selbst beim Dachausbau im Normalfall gar nicht             ländes gebaut wurden.“
   mehr notwendig machen sollte.“                                    siehe hierzu Ziff. 2.
   Es erging der Hinweis, dass insbesondere durch Verän-             - „Auf den Grundstücken ist an geeigneter Stelle pro 200 m²
   derungen des „vorhandenen Geländes“ neue Bezugs-                  nicht überbauter Grundstücksfläche mind. ein hochstämmi-
   punkte entstehen könnten, die zu nicht gewollten Hö-              ger Laubbaum standortgerechter Art ...
   henentwicklungen der Gebäude führen.
                                                                     Was zählt genau zu der nicht überbauten Grundstücksflä-
   Im Rahmen der Aussprache wurde dahingehend Einver-                che? Werden Garagen, Zufahrten, Swimmingpools bei der
   nehmen erzielt, im weiteren Verfahren geeignete Fest-             Berechnung berücksichtigt?“
   setzungen zu definieren, um eine maximale Höhenent-
   wicklung der Gebäude eindeutig zu regeln.                         Die überbaubare Grundstücksfläche ergibt sich aus der
                                                                     zulässigen Grundfläche gem. Bebauungsplan und den
„3. Die neu festgelegten Baufenster können eine unnötig er-          überbaubaren (Neben-)Flächen gem. § 19 Abs. 4 BauNVO
    höhte Flächenversiegelung durch längere Zufahrten zur            (siehe auch Ziff. 3).
    Folge haben. Die Baufenster gehen an vielen Hanggrund-           Bei einer Grundstücksgröße von 600 m² ergibt sich da-
    stücken viel tiefer in die Grundstücke und machen eine hö-       raus in der Regel die Verpflichtung zur Pflanzung von 2
    here Versiegelung durch entsprechen längere Zufahrten            Bäumen.
    wahrscheinlich. Die Baufenster sollten mit Blick auf die
    Zufahrten festgelegt werden.“                                  „ - Bezüglich der Festlegungen zu den Dächern der Garagen
                                                                     gibt es unterschiedliche Angaben in den Plänen“
   Es erfolgte ein Verweis auf § 19 Abs. 4 BauNVO, der
   entsprechende Regelungen in Bezug auf max. mögliche               Die Diskrepanz zwischen zeichnerischem Teil des Bebau-
   Grundflächen von Garagen mit Zufahrten und weitere                ungsplans und der Begründung wird bereinigt. Für Flach-
   Nebenanlagen enthält.                                             dächer bzw. flach geneigte Dächer werden max. 15 ° und
                                                                     eine Verpflichtung zur Begrünung festgesetzt.
„4. Die Dachform Pultdach ist bisher kaum (1 x ?) an der
    Roßsteige vertreten. Diese wäre sehr untypisch für das         Beschluss (17:0):
    bestehende Wohngebiet und sollte aus unserer Sicht ent-        „1. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans
    fallen.“                                                           „Roßsteige“ einschließlich Begründung mit Umweltbe-
    (Abstimmungsergebnis: 6:11)                                        richt, Stand: 7. März 2022 wird gebilligt.

„5. Eine Fassadenbeleuchtung (wie inzwischen häufig als de-        2. Die Hinweise und Anregungen aus dem Sachverhalt sind
    koratives Element an Hauswänden zu sehen ist) sollte im           zu klären und entsprechend einzuarbeiten.
    Sinne des Artenschutzes untersagt werden, insbesondere         3. Auf der Grundlage des gebilligten Vorentwurfs ist die
    wenn der Lichtstrahl nach oben gerichtet ist. Für die Be-         frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche
    leuchtung wäre es zu begrüßen, wenn nur abgeschirmte              Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
    nach unten gerichtete Leuchten zulässig wären.“                   Parallel hierzu ist die Trägerbeteiligung nach § 4 Abs.
   Nach Aussprache erfolgte hierzu folgende Abstim-                   1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden
   mung:                                                              nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
                                                                   4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Aus-
   „Im Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans
                                                                      legung nach entsprechender ortsüblicher Bekanntma-
   „Roßsteige“ ist im Rahmen des rechtlich zulässigen eine
                                                                      chung durchzuführen.
   geeignete Festsetzung zu Beleuchtungen zu ergänzen.“
   (Abstimmungsergebnis: 14:3).                                    5. Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
                                                                      Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
„6. Die Verpflichtung zum Einbau von Regenwasserzisternen             sowie der Nachbargemeinden wird das Büro Wegner
    sollte zusätzlich in BPlan aufgenommen werden.“                   Stadtplanung aus Veitshöchheim beauftragt.“
   Der Planer verwies auf ein Urteil des Bayerischen Ver-
   waltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018, wonach auf-             4. Änderung des Bebauungsplans „Am Berglein 1“
   grund des fehlenden bodenrechtlichen Bezugs eine                hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der öf-
   entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan nicht                fentlichen Auslegung / Trägerbeteiligung
   rechtskonform möglich ist.
                                                                   Sachvortrag:
„Folgende Fragen haben sich (außerdem) ergeben:                    Bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen
- „Zu den Abstandsflächen: Die Baufenster sind im Plan teil-       Der Bebauungsplan „Am Berglein I“ ist seit dem 23.07.1979
  weise bis an die Grundstücksgrenze eingezeichnet. Was be-        rechtsverbindlich. Die letzte (dritte) Änderung wurde am
  deutet das für die einzuhaltenden Abstandsflächen?“              06.10.1988 rechtsgültig.
  Die Abstandsflächen gem. Art. 6 BayBO sind trotz durch-          Der Änderungsbereich befindet sich im Osten des Sied-
  gehender Baufenster einschlägig.                                 lungsbereiches, nördlich der Gieshügeler Straße. Er liegt
Nr. 3 / 2022                                                  der kleine anzeiger                                            9

im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplanes „Am Berg-                     Als Handlungsfelder wurden die Aktivierung der vorhan-
lein 1“.                                                                   denen Baulücken sowie die Nachverdichtung im Bestand
Der Änderungsbereich 1 umfasst ca. 0,1 ha (1.083 m²).                      herausgearbeitet. Die vorhandenen Baulücken liegen vor
                                                                           allem im Bereich der Neubaugebiete und sind durch die
Der Änderungsbereich 2 umfasst ca. 0,2 ha (1.851 m²).
                                                                           fehlende Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentü-
Der Änderungsbereich ist als Allgemeines Wohngebiet dar-                   mer nicht verfügbar. Deshalb sollen Potenzialflächen im
gestellt. Die Art der baulichen Nutzung wird durch die be-                 Bestand genutzt werden, um punktuell weitere Wohnflä-
absichtigte Änderung nicht berührt.                                        chen zu schaffen.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (in der Fassung
                                                                           Der Bebauungsplan „Am Berglein 1“ entlang der Gieshüge-
der 9. Änderung aus dem Jahr 2015) sind beide Änderungs-
                                                                           ler Straße setzt im westlichen Bereich bereits eine zweite,
bereiche als Allgemeine Wohngebiete dargestellt. Die Be-
                                                                           am Hang gelegene Baureihe fest. Mit der 3. Änderung wur-
bauungsplanänderung ist somit aus dem Flächennutzungs-
                                                                           den bezüglich einer Innenentwicklung und Nachverdich-
plan entwickelt.
                                                                           tung die Baufenster im Bereich der 4. Änderung zwar be-
Anlass und Ziel der Änderung                                               reits nach Norden erweitert, jedoch nicht in ausreichendem
Die Gemeinde Gerbrunn ist aufgrund der Lage im Verdich-                    Maße.
tungsraum Würzburg mit einem hohen Wohnungsbedarf
                                                                           Das Umfeld des Änderungsbereiches wurde auch im Rah-
konfrontiert. Gleichzeitig ist das Angebot an Baugrundstü-
                                                                           men des Innenentwicklungskonzeptes als Flächenpotenzial
cken gering.
                                                                           herausgearbeitet. Nach einer Prüfung der grundsätzlichen
Daher hat die Gemeinde Gerbrunn im Jahr 2019 auf der                       Erschließbarkeit der Grundstücke wurde eine Eigentümer-
Basis einer Erhebung und Bewertung der vorhanden Po-                       befragung durchgeführt, ob Interesse an der Errichtung ei-
tenzialflächen ein „Handlungskonzept zur Aktivierung                       ner zweiten Baureihe besteht.
von Potenzialflächen“ (Innenentwicklungskonzept) erar-
beitet. Damit möchte die Gemeinde Gerbrunn den Zielen                      Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplans ist es nun durch
des Landesentwicklungsprogramms und des Baugesetz-                         die Erweiterung der Baugrenzen nach Norden, den an ei-
buches gemäß dem Grundsatz „Innenentwicklung vor                           ner Nachverdichtung interessierten Eigentümern im Ände-
Außenentwicklung“ zum Flächensparen gerecht werden,                        rungsbereich eine größere Flexibilität bei der Umsetzung
zumal die Gemeinde kaum Erweiterungspotenziale nach                        von Bauvorhaben zu ermöglichen und damit die Innenent-
außen hat.                                                                 wicklung zu fördern.

                                                                                                                             ANZEIGEN

                                                                                     Gemeinschaftspraxis Zahnärzte

                                                                                        Susanne Semmler
                                                                                                                n
                                                                                           Ralf Rothe Alle Kasse
                                                                             Lernen Sie uns kennen und besuchen Sie uns
                                                                              auf unserer Homepage: www.drsemmler.de
                                                                             Behandlungsspektrum:

                                                                             ▸ Allgemeine Zahnheilkunde
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10                                            der kleine anzeiger                                               Nr. 3 / 2022

Begründung der Änderung                                             menfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
Bislang wurden im Bebauungsplan „Am Berglein 1“ keine               und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen, § 4 c BauGB wird
Grundflächenzahl und keine Geschossflächenzahl festge-              nicht angewendet. Darüber hinaus ist gemäß § 13 a Abs.
setzt.                                                              2 Satz 1 Nr. 4 BauGB die Eingriffsregelung gemäß § 1 a
                                                                    Abs. 3 BauGB nicht anzuwenden.
Es wird nunmehr eine maximale Grundflächenzahl von 0,4
festgesetzt, die Geschossflächenzahl wird auf maximal 0,8        3. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 4. Änderung
beschränkt. Dies ermöglicht die geplante Innenentwick-              des Bebauungsplans “Am Berglein 1“ mit Begründung
lung innerhalb der Grundstücke des Änderungsbereiches.              in der Fassung vom 7. März 2022.
Für den Geltungsbereich der Änderung wird eine Festset-          4. Auf der Grundlage des gebilligten Entwurfs ist die Be-
zung aufgenommen, dass Garagen und Carports nunmehr                 teiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung
neben am Hauptgebäude orientierter Dachneigung und                  gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Materialiät auch als begrüntes Flach- oder flach geneigtes          durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öf-
Pultdach gestaltet werden können.                                   fentlicher Belange sind von dieser öffentlichen Ausle-
Im Rahmen der Aussprache wurde u.a. darüber beraten, im             gung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB zu benachrichtigen
Sinne einer übergreifenden Strategie alle Potenzialflächen          und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB § 4 Abs. 2 BauGB um
im Geltungsbereich zu überarbeiten. Dem wurde entge-                ihre Stellungnahme zur Planung zu bitten.
gengehalten, dass der eingeschlagene Weg der gangbarste          5. Die Verwaltung wird beauftragt, die vg. Beschlüsse
sei, um 3 Bauplätze zu aktivieren und letztendlich auch das         ortsüblich bekannt zu machen und die vg. Beteiligungen
Ergebnis der Eigentümerbefragung widerspiegelt.                     durchzuführen.“
Diskutiert wurde außerdem darüber, wie die Zufahrt zu den
Häusern und der Stellplatznachweis zu realisieren sei. Die-      Aufstellung eines Bebauungsplanes der
se Fragen müssen jedoch im Rahmen der Baugenehmigung             Gemeinde Theilheim für das Sondergebiet
gelöst werden.
                                                                 „Lange Weide/Landstein“ und 6. Änderung des
Beschluss (17:0):                                                Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
„1. Der Bebauungsplan „Am Berglein 1“ der Gemeinde Ger-          gem. § 8 Abs. 3 BauGB
    brunn ist im Hinblick auf die Bebaubarkeit folgender
    Teilbereiche zu ändern:                                      hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Be-
                                                                 lange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
    Änderungsbereich 1: Fl.Nr. 382/2 mit einer Fläche von
    ca. 1.083 m².                                                Sachvortrag:
    Änderungsbereich 2: Fl.Nrn. 382/5 und 383 mit einer          Mit E-Mail vom 22. Februar 2022 teilt das Ingenieurbüro
    Fläche von ca. 1.851 m².                                     IVS aus Kronach im Auftrag der Gemeinde Theilheim mit,
2. Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan              dass der Rat der Gemeinde Theilheim in seiner öffentlichen
    der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt,         Sitzung vom 8. September 2020 die Aufstellung des Bebau-
    da dieser gemäß § 13 a Abs. 1 BauGB der Innenentwick-        ungsplanes „Lange Weide / Landstein“ sowie die Einleitung
    lung dient. Die Änderung wird deshalb im beschleu-           der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallel-
    nigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB       verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen hat.
    ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.          In der Sitzung vom 18. Januar 2022 hat der Gemeinderat
    4 BauGB durchgeführt. Weiterhin wird von der zusam-          Theilheim den Beschluss gefasst, für diese Bauleitplanun-

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                                                                  Steildach • Flachdach • Zimmerei • Dachfenster • Dachwartung
Nr. 3 / 2022                                        der kleine anzeiger                                            11

gen die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.         keit als Gemeinderat ein Ehrenamt ist und in der Freizeit
1 BauGB durchzuführen.                                              ausgeübt wird. Wenn Informationen, die für Entschei-
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Gerbrunn an                dungen erforderlich sind, nicht umfänglich zur Verfü-
den Verfahren als Träger öffentlicher Belange bzw. als              gung gestellt werden, kann man sich bei der Komplexi-
Nachbargemeinde beteiligt.                                          tät mancher Themen nicht ausreichend auf eine Sitzung
                                                                    vorbereiten, mit Gemeinderatskollegen austauschen,
Die Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB online auf
                                                                    Betroffene hören oder weiteres Wissen einholen.
der Website der Gemeinde Theilheim unter Bauleitplanung
in das Internet eingestellt und können unter folgendem              Im Ergebnis bestand Einvernehmen, eine entsprechen-
Link abgerufen werden: https://www.theilheim.de/amtli-              de interne Regelung zur Veröffentlichung der notwen-
ches.html                                                           digen Unterlagen zu vereinbaren. Die Unterlagen sollen
                                                                    möglichst zeitnah - idealerweise mit der Einladung - im
Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Realisierung
                                                                    Ratsinformationssystem veröffentlicht werden. In der
einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Fläche von
                                                                    Fraktionsvorsitzendenbesprechung kann dann ent-
rund 13,5 ha auf den Grundstücken Fl.Nr. 5522 und 5518
                                                                    schieden werden, ob ggf. noch weitere Unterlagen für
der Gemarkung Theilheim. Das Plangebiet liegt östlich des
                                                                    erforderlich erachtet werden.
Hauptortes Theilheim entlang der Bundesautobahn A3.
Die Entfernung von der östlichen Grenze der Gemarkung
Gerbrunn bis zum Plangebiet beträgt über 2 km.                   Mittelschulverbund Würzburg-Ost
Es konnten keine Belange der Gemeinde Gerbrunn erkannt           hier: Änderung der Einzugsbereiche
werden, die durch die Planung berührt sind. Es erging des-       Sachvortrag:
halb folgender
                                                                 Mit E-Mail vom 7. Februar 2022 informierte die Stadt Würz-
Beschluss (17:0):                                                burg über eine geplante Änderung der Einzugsbereiche im
„Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes „Lange Weide /              Mittelschulverbund Würzburg-Ost.
Landstein“ und der 6. Änderung des Flächennutzungspla-           Die Stadt Würzburg beabsichtigt die Schließung der Goe-
nes der Gemeinde Theilheim einschließlich Begründung             the-Mittelschule zum Schuljahr 2022 / 2023 und die Zu-
mit Umweltbericht werden zur Kenntnis genommen. Von              ordnung des Einzugsbereichs zur Pestalozzi-Mittelschule
Seiten der Gemeinde Gerbrunn bestehen keine Einwendun-           Würzburg und zur Eichendorff-Mittelschule Gerbrunn. Ziel
gen gegen die vg. Bauleitplanung.“                               ist es u.a., die beiden vg. Standorte zu stärken. Die neuen
                                                                 Einzugsbereiche sind im beigefügten Plan farblich darge-
Änderung der Geschäftsordnung für den                            stellt.
Gemeinderat                                                      Die wesentliche Änderung für die Eichendorff-Mittelschule
Sachvortrag:                                                     Gerbrunn ist die Erweiterung des Einzugsbereichs bis zur
                                                                 Trautenauer Straße in Würzburg und vor allem um den neu-
Der Gemeinderat hat in der konstituierenden Sitzung am
                                                                 en Würzburger Stadtteil Hubland.
4. Mai 2020 eine Geschäftsordnung des Gemeinderats Ger-
brunn (Geschäftsordnung - GeschO) beschlossen.                   Die Stadt Würzburg hat hierzu einen entsprechenden An-
                                                                 trag bei der Regierung von Unterfranken gestellt und bit-
1. In der Geschäftsordnung ist geregelt, dass im Falle einer
                                                                 tet darum, diesen als unmittelbar betroffene Gemeinde zu
   elektronischen Sitzungsabwicklung die Tagesordnung
                                                                 befürworten.
   und die Niederschrift ausschließlich als nicht veränder-
   bares Dokument (d.h. als pdf-Datei) durch E-Mail oder         Die Gemeinden Rottendorf, Theilheim und der Markt Rand-
   durch De-Mail oder in verschlüsselter Form versandt           ersacker sowie die Eichendorff-Mittelschule sind ebenfalls
   werden.                                                       involviert. Im Rahmen eines Online-Meetings am 22. Feb-
                                                                 ruar 2022 waren die Bürgermeister der vg. Gemeinden und
   Im Rahmen verschiedener Anpassungen im Sitzungs-
                                                                 der Schulleiter der Eichendorffschule, Herr Schulz, einver-
   programm wurden u.a. Workflows installiert, die auto-
                                                                 nehmlich der Auffassung, dass eine Änderung der Einzugs-
   matisierte Benachrichtigungen der Ratsmitglieder per
                                                                 bereiche nur Vorteile insbesondere im Hinblick auf eine
   E-Mail ermöglichen. Aus Gründen der Informationssi-
                                                                 Absicherung des Schulstandorts für die Eichendorff-Mit-
   cherheit und des Datenschutzes ist es erforderlich, die
                                                                 telschule bringt.
   Workflows so einzurichten, dass Tagesordnung und Pro-
   tokoll nicht mehr ungeschützt als pdf-Anhang zur E-Mail       Im Gremium wurde begrüßt, dass mit der Änderung der
   verschickt werden. Stattdessen erfolgt eine Benach-           Einzugsbereiche mehr Würzburger Schüler die Eichendorff-
   richtigung per E-Mail mit einem Link auf das zugangsge-       Schule besuchen können. Gleichzeitig wurde zu bedenken
   schützte Ratsinformationssystem. Hierzu wurden mit            gegeben, dass das Thema der Mittelschule damit leider
   17:0 Stimmen die entsprechenden formellen Änderun-            nicht gelöst ist. Diese sei ein Auslaufmodell, dass in dieser
   gen der Geschäftsordnung beschlossen.                         Form keine Zukunft haben dürfte. Wichtig sei es deshalb,
2. Aus dem Gremium wurde der Antrag gestellt, dass Ta-           politisch Einfluss auf die Entwicklung alternativer Schulm-
   gesordnungspunkte, deren für Überlegungen notwen-             odelle zu nehmen.
   dige Unterlagen, nicht eine Woche vor der Sitzung zur         Beschluss (17:0):
   Verfügung stehen auf den nächstmöglichen Sitzungs-            „Die Gemeinde Gerbrunn stimmt der Änderung der Ein-
   termin verschoben werden.                                     zugsbereiche des Mittelschul-Verbunds Würzburg-Ost wie
   Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass die Tätig-        im Sachverhalt aufgezeigt zu.“
12                                                                    der kleine anzeiger                                                 Nr. 3 / 2022

                                                            Investition in den Brandschutz
Seit etlichen Jahren wird in Gerbrunn über die Beschaffung
einer Drehleiter diskutiert. Begründet durch den Geschoß-
wohnungsbau, hohe Häuser und zur Sicherstellung eines
zweiten Rettungsweges wurde nun vom Gemeinderat die
Auftragsvergabe für eine Drehleiter DLA (K) 23/12 vorge-
nommen.
Die Beschaffungskosten belaufen sich auf ca. 760.000 Euro.
Hiervon übernimmt der Freistaat Bayern im Rahmen einer
Festbetragsförderung 236.000 Euro und der Landkreis
Würzburg als freiwillige Leistung nochmals 177.000 Euro
sowie für einige Jahre anteilig die jährlichen Wartungsauf-
wendungen.
Dank dieser umfangreichen Förderung kann die Beschaf-
fung trotz der vielen weiteren Bauprojekte der Gemeinde
zeitnah erfolgen.
                      Stefan Wolfshörndl, 1. Bürgermeister                                 Beispielbild

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firmenpräsentation
                                                                                ANZEIGE

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                                                                                            Ihre individuelle
                                                                                            Friedhofsgärtnerei
                                                                                            Gestaltung und Pflege
                                                                                            rund um Ihre Grabanlage

                                                                                                  • Sommer- und Urlaubsgießdienst
                                                                                                  • Dauergrabpflege
                                                                                                  • Dekoration in der Aussegnungshalle und
                                                                                                     am Grab für eine feierliche und stilvolle
  Steffen Kirchner (2.v.l.) und Team stoßen auf den erfolgreichen Umbau mit
  Betty Reuß und Harald Popp an. Mit dabei in der ersten Reihe v.l. Alexander                        Beisetzung Ihrer Angehörigen
  Rüttger und Michael Wurm, in der hinteren Reihe v.l. Gerald Ebert, Michael
  Kestler, Florian Singer, Theodor Rüttger und Hermann Karl.                                      • Gartenpflege aller Art
                                                     FOTO: Lothar Hausstein
                                                                                            Mitglied der Treuhandstelle bayerischer Friedhofsgärtner (TBF)
 Meisterteam überzeugt mit Gesamtkonzept
                                                                                            Friedhofsgärtnerei Marianne Fries · Sieboldstr. 19 a · 97218 Gerbrunn
 Innovativ, umsichtig und zuverlässig
                                                                                                       Telefon (0931) 70 79 00 · Fax (0931) 4 65 56 51
 Wir erinnern uns, zu meistern gilt es, in   und Wohnbereich zu kommen, wurde
 einem festgesetzten Zeitraum im Haus        gelöst. Glasschiebetüren ermöglichen                                 info @ gaertnerei-fries.de
 von Betty Reuß und Harald Popp in           das elegant und platzsparend. Zusätz-
 Veitshöchheim die Fassade neu zu ver-       lich wurde mehr Tageslicht durch ver-
 putzen, Erdgeschoss-Umbau und Rück-         größerte Fensteröffnungen geschaffen.
 bau-/Neugestaltung der Gartenterrasse,      Ja, im Innenbereich war einiges aus-
 Ersatz der Heizung                          und umzubauen. Die Räume wurden
 „Toll, einfach toll und empfehlenswert,     mit Eichenholzboden belegt, die Wände
 das müssen wir im Nachhinein klar fest-     wurden neu und farblich aufeinander
 stellen“, ist sich die Bauherrenschaft      abgestimmt und hochwertig mit mine-
 in ihrem Urteil über das Gestaltende        ralischem Wandputz gestaltet. Die Elek-
 Handwerk - Meisterteam einig. „Und“,        trik wurde erneuert, neue Zimmertüren
 erinnern sie sich, „wie das Meisterteam     und die Hauseingangstür eingebaut.
 auch die Aufgabe der plötzlich strei-       Der geplante Heizungstausch wurde
 kenden Heizung gelöst hat. Hut ab“.         spontan vorgezogen, da die Heizung
 Der rückgebaute Wintergarten gibt           ausfiel.
 Raum für die mit Glas überdachte Ter-       Wie bringen es Reuß und Popp auf den
 rasse. Im Glasdach ist eine fein auf-       Punkt: „Hut ab, eine wahre Meisterlei-
 einander abgestimmte und gekonnt            stung. Kann man nur empfehlen“. Lh
 eingebaute Beleuchtung. Die neu ver-
 legten, wetterfesten WPC-Dielen und
 der integrierte Terrassenwandschrank
 für Grill, Gartengeräte etc. machen die
 Terrasse zum wahren Kleinod.
 Die komplette Fassade wurde ebenfalls
 neugestaltet und alle Dachliegefenster      Eckert+Kirchner GmbH
 ausgetauscht.                               Margetshöchheimer Straße 104 • 97299 Zell
 Auch das Anliegen der Bauherren,            Telefon 09 31/ 99 13 38 56 • Fax 99 1338 76
 schwellenfrei von der Terrasse in Küche     info@meisterteam.net • www.meisterteam.net
Nr. 3 / 2022                                       der kleine anzeiger                                           13

                                            Bayerisches Landesamt für Steuern
                       Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer                                     Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, kön-
                                                                nen Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie,
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der
                                                                dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung
                                                                Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklä-
der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und
                                                                rung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf
dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Be-
deutung für jeden von uns.                                      Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetz-         1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de,
lichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für            in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.
Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswid-         Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
rig erklärt.                                                    Sie sind steuerlich beraten?
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur             Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch
Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrund-            durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.
steuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Be-       Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
rechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die        Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forst-
Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grund-       wirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Rege-
stücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück        lungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
und Gebäude berechnet.                                          Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de
                                                                zur Verfügung.
Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter        Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine             Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen
sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt              der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wich-
stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteu-      tigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden
ermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommu-          Sie online unter
ne. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die                       www.grundsteuer.bayern.de
getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid,
                                                                Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die
sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt
                                                                Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis
festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der
                                                                Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00
Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebes-
atz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach          – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:
neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentü-                                089 – 30 70 00 77
merinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog.          In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen
Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist        – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuer-
ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentü-           erklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbei-
mern an die Kommune zu bezahlen.                                tungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?                           Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zu-
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)      sammen?
Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder            Das Bayerische Landesamt für Statistik führt in 2022 einen
eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? –       Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch.
Dann aufgepasst:                                                Die Grundsteuerreform und der Zensus sind voneinander
Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer            unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie
feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen          unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land-
und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine
Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayeri-
schen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich
aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die
tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022
maßgeblich, sog. Stichtag.
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit
    vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022
bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER -
Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
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