Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Königsbach-Stein

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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Königsbach-Stein
Ausgabe 13 · 31. März 2021

                                                                     Liebe Mitbürgerinnen
                                                                               und Mitbürger,
                                                                     die kommenden Feiertage bieten die Chance,
                                                                     im Kreise der Familie und in der Natur neue Kraft
                                                                     und Zuversicht für die vor uns liegenden
                                                                     Herausforderungen zu tanken.
                                                                     Im Namen des Gemeinderats und der
                                                                     Gemeindeverwaltung sowie persönlich
                                                                     wünsche ich Ihnen
                                                                     ein frohes und gesundes Osterfest.
Diese Ausgabe erscheint auch online

                                                                     Vielen Dank und
                                                                     viele Grüße

                                                                     Heiko Genthner
                                                                     Bürgermeister
                                      Foto: BananaStock/Thinkstock
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Königsbach-Stein
2       Nummer 13
        Mittwoch, 31. März 2021

                     Corona-Schutzimpfung für mobilitätseingeschränkte
                     und auf Hilfe angewiesene Menschen über 80 Jahre

    Bürgerinnen und Bürger, die älter als 80 Jahre sind und weitere Voraussetzungen erfüllen,
    können am 10. April geimpft werden - Gemeinsames Pop-Up-Impfzentrum vor Ort

    Nach der Impfung der älteren Menschen in Pflegeheimen und weiteren stationären Einrichtun-
    gen startet in der Woche nach Ostern eine Impfaktion vor Ort. Ziel dieser eintägigen Aktion
    ist, ältere Menschen, denen aus gesundheitlichen Gründen eine längere Fahrt in ein Impfzen-
    trum nicht zuzumuten ist, ein Impfangebot vor Ort zu machen.

    Entsprechend der Einwohnerzahlen wurde vom Landratsamt eine gebietsweise Einteilung
    vorgenommen. Die Anzahl der dafür zur Verfügung stehenden Impfdosen ist begrenzt! Jede
    Gemeinde erhält ein Kontingent für 10 % der Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre alt und
    älter sind. Das ergibt für Königsbach-Stein 66 Impftermine.

    ‹   Sie sind 80 Jahre oder älter und Bürger*in von Königsbach-Stein
    ‹   Sie sind in der Mobilität eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen
    ‹   Sie haben noch keinen Impftermin in einem Impfzentrum
    ‹   Sie sind noch nicht auf der Warteliste eingetragen

                                    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen,
                                  können Sie sich bei der Gemeinde anmelden.

                                    Tel. 07232/3008-161, Frau Nagel
                                            nagel@koenigsbach-stein.de

                     Donnerstag, den 01.04.        10:00 - 13:30 Uhr
                     Dienstag, den 06.04.           9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
                     Mittwoch, den 07.04.           9:00 - 12:00 Uhr

                     Anmeldeschluss: Mittwoch, den 07.04., 12:00 Uhr

                            Termin: Samstag, 10.04.2021 von 9 bis 17 Uhr
                               Pop-Up-Impfzentrum in Remchingen,
                                      Kulturhalle, Hauptstr. 115

    Die Impfungen werden entweder mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder Pfizer/BioNTech
    durchgeführt. Eine Wahlmöglichkeit des Impfstoffes durch den Impfling besteht nicht. Die
    Zweitimpfung wird durch das Mobile Impfteam ebenfalls vor Ort durchgeführt werden.

    Wir werden weiterhin mit dem Landratsamt im Kontakt bleiben, um Ihnen entsprechend der
    Verfügbarkeit von Impfstoffen weitere Angebote auch in unserer Gemeinde machen zu können.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Königsbach-Stein
Nummer 13
                                                                                               Mittwoch, 31. März 2021          3
                     Die bunte Familienseite von den Kindertagesstätten

Geht es euch auch so, dass ihr es toll findet,                                                   Und so geht’s:
wenn im Frühling die Pflanzen wieder wach-       Alles was ihr dafür braucht ist:
sen?                                                                                             Schneidet von der
                                                                                                 Flasche die untere Hälfte
Vielleicht habt ihr dann Lust, einen lustigen    • Schere                                        ab. Malt auf weißem Pappkarton
Frühlings-Kresse-Quatschkopf zu basteln!         • Heißkleber / Flüssigkleber                    zwei Kreise auf, malt mit einem
                                                 • weißen Karton                                 schwarzen Stift Pupillen und
                                                 • eine PET-Flasche                              schneidet sie aus.
                                                 • evtl. ein Geschenkband als „Kopf-         Jetzt könnt ihr die Nase und Au-
                                                   schmuck“                                  gen ankleben – auf dem Bild habe
                                                 • Kressesamen                               ich den Deckel der Flasche als
                                                                                             Nase benutzt. Ihr könnt die Nase
                                                                                             aber auch auf einen Karton malen
                                                                                             und ausschneiden. Zum Kleben
                                                                eignet sich am besten Heißkleber, mit Flüssigkleber geht es aber
                                                                auch. Wenn ihr wollt, könnt ihr aus einem Geschenkband auch
                                                                noch eine Schleife knoten und mit ankleben.
                                                                Wenn der Quatschkopf fertig beklebt ist, kann er mit Erde be-
                                                                füllt werden. Die Erde sollte nicht ganz bis zum Flaschenrand
                                                                reichen – lasst ca. 2 cm Abstand. Jetzt fehlen nur noch die
                                                                Kressesamen. Streut sie gleichmäßig auf die Erde. Wichtig ist
                                                                ab jetzt, dass ihr die Erde feucht haltet. Am besten klappt es mit
                                                                einer Sprühflasche. Falls ihr keine zuhause habt, ist das aber
                                                                nicht schlimm.

                                                                                            warten,
                                                                  Jetzt müsst ihr nur noch d
                                                                                       st un
                                                                  bis die Kresse wäch
                                                                                           ck wird.
                                                                  zu lustigem Haarschmu

                                                                Aber wisst ihr was das Beste ist? Kresse schmeckt auch noch toll
                                                                und ist zudem noch sehr gesund! Und um mal was Neues zu
                                                                probieren, hab ich hier ein leckeres Rezept.

                                                                 Kressepesto:
                                                                                    für:
                                                                 Das braucht ich da
                                                                 • 50 g Kresse
                                                                                     he
                                                                 • ½ Knoblauchze                         blumenkerne)
                                                                                      inien- oder Sonnen
                                                                  • 1 ½ EL Kerne (P
                                                                  • 50 ml Olivenöl
                                                                                     ankäse
                                                                  • 1 ½ EL Parmes
                                                                                      Pfeffer
                                                                   • etwas Salz und

                                                                                     acht:
                                                                 Und so wird’s gem                                   zusammen in ei-
                                                                            lau ch pr es se n un d mit den Kernen d das Öl dazu
                                                                 Den Knob                                   e Kresse un
                                                                                     anrösten. Dann di n geriebenen Parmesan-
                                                                 ner Pfanne leicht                  Je tz t de
                                                                                      in pürieren.                               fer ab-
                                                                 geben und alles fe d nach Geschmack mit Salz und Pfef er auf
                                                                 käse unterrü  hr en un                        Nudeln, Gn oc ci od
                                                                                       sto schmeckt toll zu
                                                                  schmecken. Das Pe
                                                                  Baguette.

                                                         Las s t e s eu c h s c h m eck e n !
4        Nummer 13
         Mittwoch, 31. März 2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 29. März

    Kontaktbeschränkungen                                            Bildung & Betreuung                                          • Ballett- und Tanzschulen schließen für den
                                                                                                                                    Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit
    Private Treffen im öffentlichen oder privaten                    • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                        maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei
    Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                             Pandemiebedingungen offen.                                   Haushalten ist gestattet. Die Kinder der beiden
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                   • An Grundschulen findet Präsenzunterricht                     Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht
    14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                       statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.              dazu. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als
    nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                    • Wechselunterricht für die Klassenstufen                      ein Haushalt.
                                                                       5 und 6 an den weiterführenden Schulen                     • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,
    Lockerung                                                          ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen-                Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen
    Lockerung in Stadt- und Landkreisen mit                            stufen der Sonderschulen.                                    möglich. Alle Personen müssen eine medizinische
    stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 35* möglich:                       • Alle weiteren Klassenstufen der weiter-                     Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorie-
    Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal                       führenden Schulen weiterhin im                               unterricht ist nur online möglich.
    drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser                         Fernunterricht                                             • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
    Haushalte werden bis einschließlich 14 Jahre                     • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                     vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
    nicht mitgezählt.                                                  möglich und werden individuell festgelegt.                   Kontaktdaten möglich.
    *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das           • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                  • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell-
     Gesundheitsamt geprüft                                            alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                   oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie
                                                                       Bildungs- und Beratungszentren sind                          ein Testkonzept für das Personal.
                                                                       weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die
     Maskenpflicht                                                     Schulen und Kitas vor Ort.                                        Notbremse
     In folgenden Bereichen müssen alle Personen                     • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal                       Verschärfte Regelungen in Stadt- und Land-
     ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:                       5 Schüler*innen wieder möglich.                                  kreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von
     • Im öffentlichen Personenverkehr                               • Medizinsche Maskenpflicht für alle                               über 100*:
     • Beim Einkaufen                                                  Schüler*innen sowie Lehrer*innen an Schulen                      Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen und Volks-
     • In geschlossenen Räumen, die für die                            mit Präsenzunterricht sowie Schulhorte und                       hochschulen dürfen nur noch Online-Unterricht
       Öffentlichkeit oder für den Publikums-                          Nachmittagsund Nachhilfebetreuung.                               anbieten.
       verkehr bestimmt sind                                         • Medizinische Maskenpflicht für Personal in                       *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
     • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an                            Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und                        Gesundheitsamt geprüft

       Einsatzorten                                                    Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus-                           Lockerung
     • Bei den erlaubten körpernahen                                   schließlichen Kontakt zu Kindern.                                Weiter Öffnung in Stadt- und Land-
       Dienstleistungen                                              • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                            kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
     • Während Veranstaltungen der Religions-                          Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-                      unter 50* möglich:
       ausübung und Beerdigungen                                       beschränkungen möglich.                                          Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
     • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden                  • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen                      dürfen Einzelunterricht und Unterricht für
       Personen (Paare gelten als ein Haushalt)                        können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz                 Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis
     • In Arztpraxen                                                   sind möglich bei erforderlichen beruflichen                      einschließlich 14 Jahre anbieten.
     • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege-                        Aus- und Fortbildungen, Sprach- und Integrations-                Besuch von Bibliotheken und Archive ohne
       einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht                    kursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht                     Voranmeldung und Dokumentation der
       direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen                    möglich.                                                         Kontaktdaten erlaubt.
       in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-                                                                                     *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,    Alle Details sowie Fragen und

       Pflicht befreit.                                                                                                                  durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                                                        Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                        Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                        Stand: 28.03.2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 29. März

    Einzelhandel                                             Sonstiger Einzelhandel darf neben                                           Arbeiten
                                                             „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                                  • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
     Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf        auch „Click&Meet“ anbieten:                                                   die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
     sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen         • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                                    ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
     der Corona-Verordnung geöffnet:                           Corona-Verordnung                                                         • Home Office
                                                                                                                                                   Office, sofern möglich
                                                             • Tragen von medizinischen Masken                                           • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
         Babyfachmärkte                                     • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                                 und Geschäftsbetriebes
         Bäckereien und Konditoreien                          festem Zeitfenster                                                        • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
         Banken                                             • Dokumentation der Kontaktdaten                                              auch in Präsenz möglich
         Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                           • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                             Regelung für offene Geschäfte:
         Blumenläden                                                                                                                      Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                             • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
         Drogerien                                                                                                                        Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                               werden.
         Getränkemärkte                                                                                                                   (auch im Freien)
                                                             • Geschäfte mit weniger als 10 m²
         Großhandel                                                                                                                     • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                               Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
         Hörgeräteakustiker                                                                                                               auflagen
                                                             • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
         Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                               Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
          sowie Ersatzteilverkauf
                                                             • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
         Lebensmittelmärkte
                                                               ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
         Metzgereien
         Optiker
                                                               den Lebensmitteleinzelhandel)                                             Gesundheit & Soziales
                                                             • Maskenpflicht vor den Geschäften und                                      • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
         Orthopädieschuhtechniker
                                                               auf den Parkplätzen                                                         Pflegeheimen, Senioren- und
         Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                             • Gesteuerter Zutritt                                                         Behinderteneinrichtungen
          den Verkauf von weiteren Waren
                                                             • Warteschlangen vermeiden.                                                 • Keine Isolation der Betroffenen
         Reformhäuser
         Reinigung und Waschsalons                          Notbremse                                                                   • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
         Reise- und Kundenzentren für den                   Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                                      SARS-CoV2-Schnelltests für
          öffentlichen Verkehr                               mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                      Patienten*innen und Besucher*innen
         Sanitätshäuser                                     Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                                • Regelmäßige, verpflichtende Tests
         Tafeln                                             anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                        des Pflegepersonals von Alten- und
         Tankstellen                                        *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft            Pflegeheimen
         Telefonshops für Reparatur, Austausch                                                                                          • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind,
          und Störungsbehebung                               Lockerung                                                                     um gewisse Dienstleistungen und Angebote
         Tierbedarf- und Futtermärkte                       Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-                                         wahrnehmen zu können: Soweit ein negativer
         Wochenmärkte                                       kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz                                          Schnelltest erforderlich ist, muss dieser durch
         Zeitschriften- und Zeitungskioske                  unter 50* möglich:                                                            geschulte Dritte durchgeführt und ausge-
                                                             Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden                                    wertet werden oder unter Aufsicht eines
     Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de           Bedingungen öffnen:                                                           geschulten Drittens durchgeführt und
                                                             • Berücksichtigung der Hygieneauflagen                                        ausgewertet werden.
                                                               der Corona-Verordnung
                                                             • Tragen von medizinischen Masken                                                                                         Alle Details sowie Fragen und
                                                             *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das                                                                    Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de
                                                              Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                                                       Stand: 28.03.2021
Nummer 13
                                                                                                                                                        Mittwoch, 31. März 2021                                           5
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 29. März

      Dienstleistungen                                                          Gastronomie                                                          Religionsausübung
                                                                                Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                            Gottesdienste und Beerdigungen unter
       Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                                Art bleiben geschlossen.                                              Hygieneauflagen.
       folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                                • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                              • Einhalten der AHA-Regeln über die
       • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                                  Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                                 gesamte Dauer
         Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                                  bis 21 Uhr)                                                         • Tragen von medizinischen Masken
         müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                                • Kein Ausschank und Verzehr von                                      • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
         tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                                  alkoholischen Getränken im öffentlichen                               als 10 Personen mindestens zwei
         Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                                  Raum                                                                  Werktage zuvor bei den zuständigen
         Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                                • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                                 Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
         konzept für das Personal benötigt.
                                                                                  in verschlossenen Behältnissen erlaubt                                Beerdigungen.
       • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                                      • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
       Weiterhin geschlossen:
                                                                                Kantinen schließen überall dort, wo es die                              Räumen
        Prostitutionsgewerbe
                                                                                Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                                Mitnehmen sind erlaubt.
       Ausführliche Liste auf
       » Baden-Württemberg.de                                                                                                                        Reisen
                                                                                                                                                      Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
    Notbremse                                                                   Veranstaltungen                                                       sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
   Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
                                                                               Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                              Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
   mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                     im öffentlichen Raum.                                                 beschränkungen an tagestouristischen
   Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                                Ausnahmen:
                                                                                                                                                      Hotspots durch die örtlichen Behörden.
   Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                     • Gerichtsverhandlungen
   weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                           • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                                      Nicht gestattet:
   bleiben (nur Friseurdienstleistungen).                                         und Ordnung dienen
   *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           • Betriebsversammlungen                                                Touristische Busreisen
                                                                                • Prüfungen und deren Vorbereitung                                     Touristische Übernachtungsangebote
                                                                                • Eheschließungen                                                       (auch Campingplätze)
      Ausgangsbeschränkungen                                                    • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
      Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                               Weiterhin möglich:
      nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                     • Nominierungs- und Wahlkampf-                                         Geschäftsreisen
      21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                         veranstaltungen, sowie dazugehörige                                  Reisen und Übernachten in
      umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                    Unterschriftensammlungen                                               besonderen Härtefällen
      100 Neuinfektionen pro 100.000
      Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
      einem diffusen Infektionsgeschehen über-
      schritten ist und weitergehende regionale
      Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
      geführt haben.
      Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                       Abstand              Hygiene       Medizinische           Corona-App              Regelmäßig                          Alle Details sowie Fragen und
      Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                       halten            praktizieren    Maske tragen             nutzen                  lüften                            Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                       Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                       Stand: 28.03.2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 29. März

       Sport                                                                                                                   Notbremse
       Individualsport im Freien und auf Außen-                         Ansonsten sind öffentlichen und privaten               Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
       und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)                       Sportstätten für den allgemeinen Publikums-            7-Tage-Inzidenz von über 100*:
       mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als                        verkehr geschlossen:                                   Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur-
       2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis                                                                           und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B.
       einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                        Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien mit maximal
                                                                         Frei- und Hallenbäder
       Paare, die nicht zusammenleben, zählen als                                                                              5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden
       einen Haushalt.                                                                                                         Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
                                                                         Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-
                                                                                                                               Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
                                                                         betrieb, Profi- oder Spitzensport und
                                                                                                                               *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
       Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit                           für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei
       bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre                     und Feuerwehren) dürfen die                           Lockerung
       ist erlaubt.                                                      Einrichtungen geöffnet werden.
                                                                                                                               Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
                                                                                                                               7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
       Die Benutzung der Umkleiden oder                                  Spaßbäder                                            Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
       Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.
                                                                         Skilifte und Gondeln                                 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht
                                                                         Thermen und Saunen                                   mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
       Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder
                                                                                                                               einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
       Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.
                                                                                                                               Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
                                                                                                                               *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

         Kultur- und Freizeitgestaltung                                          Theater                                                           Notbremse
         Kultur- und Freizeiteinrichtungen                                       Volksfeste o.ä.                                                  Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
         bleiben geschlossen.                                                    Zirkusse                                                         mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                                                   Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
         Geschlossen:                                                           Geöffnet:                                                          und botanische Gärten werden für den
          Ateliers                                                              Spielplätze im Freien                                            Publikumsverkehr geschlossen.
          Ausflugsschiffe                                                       Wandern und Spazieren                                           *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

          Camping- und Wohnmobilstellplätze
          Diskotheken und Clubs                                                Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                                 Lockerung
          Freizeitparks und Indoorspielplätze                                  „Click&Meet“:                                                      Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
          Kinos und Autokinos                                                   Wettannahmestellen                                               kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
          Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                                      unter 50* möglich:
                                                                                Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                              Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
          Konzerte und Kulturhäuser                                            und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                           zoologischen und botanischen Gärten ohne
          Krabbelgruppen                                                        Autokino, Autotheater, Autokonzerte                              Voranmeldung und Dokumentation der
          Messen                                                                Galerien                                                         Kontaktdaten erlaubt.
          Opern                                                                 Museen                                                           *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
          Spielbanken- und hallen                                               Gedenkstätten                                                     durch das Gesundheitsamt geprüft                  Alle Details sowie Fragen und

                                                                                 Zoologische und botanische Gärten                                                                                   Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                      Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                      Stand: 28.03.2021
6        Nummer 13
           Mittwoch, 31. März 2021

                                                  Ab Sommer wird gebaut
   VR Bank Enz plus plant in Stein ein Kompetenz-Center mit und 106 Quadratmetern entstehen. Zwölf davon sollen barrierefrei
Wohnungen und Geschäftsräumen                                            und damit auch für Senioren gut nutzbar sein. Für Ärzte, Pflege-
Barrierefreie Wohn- und Geschäftsräume soll das neue Gebäude bie- berufe und Gewerbetreibende sind vier barrierefreie Einheiten in
ten, Ladestationen für Elektroautos und die Möglichkeit für hochwer- der Planung. „Durch die Planung ist ein ansprechender Übergang
tige Beratungsgespräche: Am Ortseingang von Stein hat die VR Bank zwischen dem Gewerbegebiet und der Wohnbebauung sicherge-
Enz plus Großes vor. Auf dem Grundstück an der Dieselstraße, direkt stellt“, betont Schöner, der zudem auf die Umweltfreundlichkeit
neben dem Kreisverkehr soll ein modernes                                 des Bauvorhabens verweist: In großem Umfang sollen regenerative
Kompetenz-Center entstehen. Die dafür                                                             Energien genutzt werden, eine Begrünung
notwendige Änderung des Bebauungs-                                                                des Dachs ist ebenso vorgesehen wie eine
plans hat der Königsbach-Steiner Gemein-                                                          ansprechende Bepflanzung im Außenbe-
derat vor kurzem in öffentlicher Sitzung                                                          reich. Dort sollen auch Ladestationen für
einstimmig beschlossen. Dass sie dem Pro-                                                         Elektroautos angeboten werden.
jekt aufgeschlossen gegenüberstehen, hat-                                                         Zur Wahrheit gehört allerdings auch, dass
ten sowohl Verwaltung als auch Gemein-                                                            im vorigen Jahr einige Einwohner Kritik an
derat in den vorausgegangenen Sitzungen                                                           der Bank geübt hatten, nachdem die Bäume
immer wieder betont. Realisiert werden                                                            auf dem Grundstück gefällt worden waren.
soll ein dreigeschossiges Wohn- und Ge-                                                           Die VR Bank hatte damals immer betont, in
schäftshaus, ein winkelförmiges Gebäude     Modernes     Design:  Am   Ortseingang   von  Stein
                                                                                                  enger Abstimmung mit dem Gemeinderat
mit begrüntem Flachdach. Vorgesehen ist, plant die VR Bank Enz plus ein dreigeschos-
                                            siges Gebäude,    in der sie nicht  nur  Räume   für  und der Gemeindeverwaltung zu agieren.
dass sich der Winkel zur Daimlerstraße
hin öffnet und im rückwärtigen Bereich      sich selbst, sondern   auch  Wohnungen     schafft. ( Nun richten alle Beteiligten den Blick nach
Stellplätze geschaffen werden, auch in                               Grafik: VR Bank Enz plus) vorne: In den kommenden Wochen soll die
einer in den Hang geschobenen Garage.                                                             Planung fertiggestellt werden. Schon im
Insgesamt soll es 61 Stellplätze geben, auch an der Stirnseite.                                   Sommer könnte der Baubeginn sein. Ste-
                                                                         hen soll alles im Frühjahr 2023. Das Kompetenz-Center am Orts-
„Barrierefreies Wohnen und Arbeiten und bezahlbarer Wohnraum eingang von Stein ist eines von acht, die die VR Bank in der Regi-
sind zwei Themen, auf die uns die Menschen immer wieder an- on plant: Sechs gibt es schon, Stein wäre das siebte, in Bauschlott
sprechen“, sagt Vorstandsmitglied Martin Schöner: „Deshalb sehen soll das achte entstehen – und zwar dort, wo aktuell noch die alte
wir uns als Bank vor Ort da in der Verantwortung.“ In den Räumen Gemeindehalle steht. Mit den neuen Kompetenz-Centern will man
der Bank werden neun Beratungsspezialisten für Privat, Unter- laut Schöner die Beratung vor Ort sicherstellen - in einer Zeit, in der
nehmens- und Vermögenskunden da sein. Daneben gibt es unter durch die Digitalisierung immer weniger Kunden an den Schalter
anderem einen Schalter, eine Selbstbedienungszone, eine Kabine kommen und Bankthemen immer komplexer werden. Die Selbst-
für Videoservice und rund um die Uhr zugängliche Schließfächer. bedienungszonen mit den Automaten bleiben trotzdem bestehen.
Zudem sollen insgesamt 18 Wohnungen mit Größen zwischen 54                                                                       - Nico Roller

                 Edeka Schröter übergibt Lebensmitteltüten an Tafel Remchingen
  Wichtige Unterstützung                                                                Übergabe der Tüten mit Margarita Pajzer
                                                                                        (Mitte) und Nicola Essig (rechts) von Edeka
Reis ist drin, Nudeln, Milch, Schokolade, Zucker,
Tee, Kekse und Salatdressing: 74 Tüten voller                                           Schröter und Sigrun Leonhardt von der Tafel
haltbarer Lebensmittel hat Edeka Schröter vor                                           Remchingen. (rol)
kurzem an die Remchinger Tafel übergeben. Sehr                                          an jedem Verkaufstag mit, andere einmal im Mo-
zur Freude von Sigrun Leonhardt: „Wir sind auf                                          nat. Schon seit Jahren gehören die Edeka und ihre
Lebensmittelspenden dringend angewiesen“, sagt                                          Kaufleute deutschlandweit zu den größten Spen-
die Leiterin der Tafel, die zweimal pro Woche ge-                                       dern von Lebensmitteln an die lokalen Tafeln. Die
öffnet hat: dienstags und freitags. Wer bedürftig ist, kann dort mit    Lebensmitteltüten wurden in Abstimmung mit der Tafel Deutsch-
einem vorher ausgestellten Ausweis einkaufen – zu einem deut-           land zusammengestellt. Die Kunden konnten sie kaufen und in der
lich reduzierten Preis. Bei haltbaren Lebensmitteln muss nur ein        Sammelstelle im jeweiligen Markt abgegeben, der sie dann an die
Drittel des normalen Ladenpreises bezahlt werden, bei Frischware        lokale Tafel spendete. „Für uns ist es selbstverständlich, dass wir
sogar noch weniger. Möglich ist das auch wegen des großen ehren-        bei dieser Aktion mitmachen“, erklärt Margarita Pajzer von Edeka
amtlichen Engagements der Helfer: 45 hat die Remchinger Tafel           Schröter und bedankt sich für die Unterstützung der Kunden: „Sie
momentan. Jeder bringt sich so ein, wie er kann. Manche helfen          machen immer rege mit.“                              – Nico Roller
Nummer 13
                                                                                                    Mittwoch, 31. März 2021        7
notdienste &
soziale dienste und einrichtungen
notdienste:                                                         Beratungsstelle für Eltern,
                                                                    Kinder und Jugendliche                    Tel. 07231 - 308 70
Bereitschaftsdienst Bei störungen                                   KISTE – Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und
                                                                    suchtkranken Eltern und mit Gewalterfahrung
Wasserversorgung:
Stadtwerke Bretten,                        Tel. 07252 - 913 133     bwlv-Zentrum Pforzheim                  Tel. 07231 - 1 39 4080
Notdienstnummer, Stadtwerke Bretten        Tel. 07252 - 913 230     Fachstelle für psychisch kranke Menschen
Strom:                                     Tel. 0800 3 62 94 77
Erdgas:                                    Tel. 0180 2 05 62 29     Caritasverband e.V. Pforzheim
                                                                    Familienhebammen/ Familienkinderkrankenpflegerinnen/
Wichtige rufnummern                                                 Heilpädagogische und Psychosoziale Begleitung
Rettungsdienst und Feuerwehr                             Tel. 112                                              Tel. 07231-128 844
Polizei Notruf                                           Tel. 110
DRK Krankentransport                                 Tel. 19 222    Deutsches Rotes Kreuz
Allgemeiner medizinischer Notfalldienst             Tel. 116 117    Essen auf Rädern: Menü-Service für zu Hause Tel. 07231 - 373 - 240
                                                                    Hausnotrufsystem: DRK                       Tel. 07231 - 373 285
Ärztliche notdienste
Zahnärztlicher Notdienst                       Tel. 07231 - 37 37   DemenzZentrum westlicher Enzkreis Tel. 07231 - 308 5033
Der Bereitschaftsdienst der Zahnärzte wird am Wochenende in         Beratung rund um das Thema Demenz, Gesprächskreis für Angehörige
der Zeit zwischen 10 und 12 Uhr über die Rufnummer vermittelt.
                                                                    Diakonie Pforzheim                       Tel. 07231 42865 - 0
Zentrale Notfallpraxen Pforzheim         Tel. 0180 / 51 92 92 18
                                                                    Beratung über Hilfen in der Schwangerschaft/
Siloah, St. Trudpert Klinikum                  Tel. 07231 - 498-0   Schwangerschaftskonfliktberatung
Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19 – 24 Uhr                           Frauenhaus Pforzheim                         Tel. 07231- 45763-0
Mittwoch: von 14 – 24 Uhr                                           Ambulanter Hospizdienst
Freitag 16 – 24 Uhr                                                 westlicher Enzkreis e.V.                  Tel. 07236 - 279 9897
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 24 Uhr                       Verein für Lebensbeistand und Sterbebegleitung. Psychosoziale Be-
Kinder- und Jugendärztlicher                                        gleitung, palliative Beratung
Notdienst                                Tel. 07231 - 9 69 29 69    Homepage: http://hospizdienst-westlicher-enzkreis.de
Öffnungszeiten der Kinder-Notfallpraxis (NOKI) sind:
Mittwoch 15 – 20 Uhr, Freitag 16 – 20 Uhr,                          Jugend-, Sucht- und Lebenshilfen,
Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 – 20 Uhr                       Plan B gGmbH                               Tel. 07231 - 92277 0
                                                                    Jugend- und Suchtberatung, Beratung und Behandlung für Jugend-
Tierärztlicher Notdienst                                            liche, Suchtgefährdete, Abhängige und deren Angehörige
Notdienstnummer für den Raum Pforzheim Tel. 07231 - 133 29 66
                                                                    Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen
Bereitschaft der apotheken                                          Pforzheim/Enzkreis e.V.            Tel. 07231 - 3804 - 38
Nacht- und Notdienst jeweils von 8.30 bis 8.30 Uhr                  Behinderten-Fahrdienst
Die nächstgelegene Notdienstapotheke erfahren Sie unter
                                             Tel. 0800 0022833      Lilith- Beratungsstelle für Mädchen und Jungen
Oder vom Handy: 22833                                               zum Schutz vor sexueller Gewalt         Tel. 07231 - 353434
soziale dienste und einrichtungen:                                  Pflegestützpunkt westlicher Enzkreis
                                                                    Beratung rund um das Thema Pflege für alle Altersgruppen
Diakoniestation e.V. – mobiDik für Königsbach,                                                              Tel. 07231 - 308 5030
Stein und Eisingen
Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaftliche Dienste, Nachbar-     Pro familia Pforzheim e.V.               Tel. 07231 - 6075860
schaftshilfe, Demenzgruppe                                          Beratung rund um Schwanger- und Elternschaft, Sexualität, Part-
Goethestr. 4, Geschäftsführer: Thomas Grüninger, Tel. 3 13 38 0     nerschaft, Familienplanung und Verhütung, Sexualpädagogik
Beratung und Pflegedienstleitung: Manuela Schmidt
Einsatzleitung hauswirtschaftliche Dienste: Odette Kraus            Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
Einsatzleitung Nachbarschaftshilfe: Sandra Eisele                   Diakonische Suchthilfe Mittelbaden gGmbH Tel. 07231 - 778705-0
                                                                    Alkohol-. Medikamenten-, Nikotin-, Glücksspielprobleme
Tagespflege Königsbach                            Tel. 31338-20
Träger: Ev. Krankenhilfsverein Königsbach e.V.                      Sterneninsel – ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
                                                                    Pforzheim und Enzkreis                Tel 07231 - 8001008
Goethestr. 4, Tamara Vaupel
                                                                    http://www.sterneninsel.com
Anlaufstelle – Hilfe in Lebenskrisen                                Tagesmütter Enztal e.V.                     Tel. 07041 8184711
und bei Suizid-Gefahr                        Tel. 0171 8025110      www.Tagesmuetter-enztal.de
AIDS-Hilfe Pforzheim e.V.                   Tel. 07231 - 441110     Telefon-Seelsorge Nordschwarzwald           Tel. 07231 - 10 28 22
Beratung zu HIV + AIDS, anderen sexuell übertragbaren               Wohnberatungsstelle - Kreisseniorenrat
Krankenheiten, HIV-Test           Tel. 07231 - 308 9580             Fachberatungsstelle Enzkreis         Tel. 07231 – 3577 14

Beratungsstelle für Hilfe im Alter         Tel. 07232 - 313380      Wohnungsnotfallhilfe undExistenzsicherung
Büro Tagestätte Wilferdingen,              Tel. 07232 - 3133717                                         Tel. 07231 - 566 196 0
8       Nummer 13
        Mittwoch, 31. März 2021

rufnummern der gemeindeVerWaltung
öffnungszeiten der rathÄuser                                     Abteilung Technik:
                                                                 Abteilungsleiterin, Verträge,
Bürgerbüro Königsbach und Stein:                                 Techn. Baurecht, eigene Bauprojekte,
Mo. – Fr.: 7.30 – 13 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr                       Förderprogramme                 Daniela Stadie        3008-140
Übrige Ämter:                                                    Straßen-/Kanalbau, Hochwasserschutz,
Mo. – Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 16 – 18 Uhr                          Wasserversorgung, öff. Anlagen, Sven-Michael Thiel    3008-141
                                                                 Hochbau für Gemeinde:           Arie de Jongh         3008-144
rufnummern                                                       Gebäudemanagement,
Bitte machen Sie von den Durchwahlen Gebrauch                    Energiemanagement               Martin Frey           3008-142
                                                                 Mieten/Pachten,
Rathaus Königsbach, Marktstraße 15
                                                                 Hallenbelegung                  Silke Prager          3008-145
Zentrale                                       07232/3008-0
                                                                 Gebäudereinigung,
FAX – Zentrale Verwaltung                      07232/3008-199    Friedhofswesen                  Jennifer Kellermann   3008-143
E-Mail: info@koenigsbach-stein.de                                Leiter Bauhof                   Stefan Giek           3008-147
Internet: www.koenigsbach-stein.de                               Hausmeister: Rathaus            Martin Theil          3008-148
Bürgermeister:                  Heiko Genthner        3008-100   Johannes-Schoch-Schule          Ralf Zentner          31 15 72
Sekretariat:                                                     Heynlinschule                   Michael Schroth       31 18 91
Mitteilungsblatt, Vereinsförderung,
                                                                 rufnummern des gemeindeVerWaltungs-
Vereinskontakte, Jubiläen       Ariane Schäfer        3008-100
Netzwerk 60 Plus                Michaela Bruder       3008-158
                                                                 VerBands kÄmpfelBachtal
Hauptamt: Amtsleiterin          Stefanie Haindl       3008-120   Rathaus Stein, Marktplatz 6
                                                                 Telefonzentrale                                 07232/3009-1
Abteilung Zentrale Verwaltung und Personal:                      Fax                                             07232/3009-99
Personal, Ausbildung            Christine Reimer      3008-121   Verbandsvorsitzender:
Geschäftsstelle des                                              Bürgermeister                 Thomas Karst             3811-14
Gemeinderats, Wahlen            Frank Schreck         3008-122   Geschäftsführer               Kevin Jost               3009-61
                                Janine Cordier        3008-128   Kämmerei                      Saskia Rückriem          3009-57
Betriebliche Gesundheitsfürsorge,                                                              Julia Rambach            3009-50
Sommerferienprogramm            Tobias Schindler      3008-123                                 Petra Karst              3009-52
Koordinationsstelle für frühkindliche                                                          Tina Katz-Baricevic      3009-51
Bildung und Erziehung:          Ute Dreier            3008-129                                 Janine Barocke-Kassay 3009-62
Geschäftsstelle Schulverband Bildungszentrum                                                   Cornelia Wiesner         3009-63
Westlicher Enzkreis:            Dominika Dahn         3008-124   Steueramt                     N.N.                     3009-54
Abteilung Bürgerservice und Ordnung:                                                           Elke Faaß                3009-55
Abteilungsleiter,               Dominik Laudamus 3008-150                                      Sandra Hausmann          3009-81
Bevölkerungsschutz, Jagdpacht,                                   Kasse                         Karin Addai              3009-58
Ortspolizeibehörde, Umweltschutz                                                               Siegbert Lamprecht
Standesamt                      Vanessa Frank        3008-157                                  Anita Schäfer            3009-64
Rentenversicherung,             Werner Seifert       3008-161                                  Janine Schütze           3009-56
Mo. + Di. + Do. + Fr. erreichbar                                                               N.N.                     3009-53
Bürgerbüro Königsbach:                                           Lohnbüro                      Wolfgang Karst           3009-59
Einwohner- und Meldewesen,                                       Sprechzeiten: Mo. bis Fr.: 8 – 12 Uhr, Mi.: 14 – 18 Uhr
Fundbüro                        Ines Calin           3008-151    Weitere Wichtige telefonnummern
Gewerbe, Soziales               Kerstin Demel        3008-152    Polizeiposten Königsbach-Stein, OT Stein              31 17 00
Bürgerbüro Stein (Rathaus Stein, Marktplatz 6):                  Revierförster:
Einwohner- und Meldewesen,                                       Thilo Klotz    01 72 / 7 11 21 52 oder 0 70 43 / 9 50 79 43
Gewerbe, Soziales               Katharina Maurer     3008-153    Bezirksschornsteinfeger Sailer               0 72 52 / 8 60 27
Rentenversicherung                                               Gemeindebücherei                                      31 20 71
für OT Stein                    Sandra Haas          3008-154    Öffnungszeiten: Di.: 15 – 18 Uhr, Mi.: 10 – 12 Uhr,
Vollzugsdienst                  Ernst Krämer                                      Do.: 16 – 19 Uhr, Fr.: 15 – 18 Uhr
Flüchtlings- u.                                                  Kindertagesstätte Krebsbachwiesen, Königsbach       7 34 79 65
Integrationsbeauftragter        Ralf Schmidt          3008-159   Kindertagesstätte Regenbogen, Königsbach                 15 11
Integrationsmanagerin           Angelika Maier        3008-156   Kindertagesstätte Regenbogen „Kleines Haus“           30 15 36
Feuerwehrverwaltung             Sabine Roser-Rost     3008-155   Kindertagesstätte Arche Noah, Königsbach                 27 75
Bauamt: Amtsleiter              Thomas Brandl                    Heynlin-Kindertagesstätte, Stein                    3 64 98 42
                                                                 Kindergarten Storchennest, Stein                         98 44
Abteilung Bauverwaltung:                                         Johannes-Schoch-Schule Königsbach                        25 63
Stadtplanung, Sanierung,                                         Heynlinschule Stein                                      25 64
Grundstücksangelegenheiten,                                      Bildungszentrum:
Wirtschaftsförderung            Thomas Brandl         3008-130   Willy-Brandt-Realschule                            30 65 - 210
Gemeindeeigene Schulen,                                          Lise-Meitner-Gymnasium                             30 65 - 100
Vergabe VOL                     Manuela Rebholz       3008-133   Comenius-Förderschule                                    91 93
Rechnungsstellen für                                             Pfarramt Königsbach            23 40 oder 01 76 / 81 03 39 44
Bauleistungen, Vergabe VOB,                                      Pfarramt Stein                                      3 64 01 26
Vorkaufsrecht                   Andrea Wilde          3008-132   Kath. Kirchengemeinde Kämpfelbachtal 0 72 31/ 1 39 49-0
Bauanträge, Gutachterausschuss,                                  Kläranlage Königsbach           65 44 oder 01 72 / 1 05 07 80
Wohnbauförderung, Baulasten Benjamin Bodemer          3008-131   Recyclinghof Königsbach                                7 83 43
Schulsozialarbeit               Christiane Holder        60 86   Straßenbeleuchtung: www.enbw.com/strassenbeleuchtung-
EDV                             Robin Sailer          3008-134   melden oder Tel. 3008-131 oder 08 00 3 62 94 77
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                                                                                                   Mittwoch, 31. März 2021     9
                                                                     oder die Volkshochschule. Dadurch wird sie jeden Tag voll be-
 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN                                           legt sein. Einer von der Verwaltung erstellen Beratungsvorlage
                                                                     zufolge wurden die Nutzer bereits über die Planung informiert
Information zum Kundenverkehr in den                                 und darum gebeten, ihre Anregungen vorzubringen. Dabei sei
                                                                     unter anderem vorgeschlagen worden, die Halle auch für Tur-
Rathäusern                                                           niere und Wettkämpfe, für Feiern und Vereinsveranstaltungen
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind die Rathäuser Kö-           zu nutzen. Allerdings würde dann die Versammlungsstättenver-
nigsbach und Stein für den allgemeinen Publikumsverkehr              ordnung greifen – mit der Folge, dass Mehrkosten in der Ausfüh-
geschlossen.                                                         rung zu erwarten wären. Deshalb soll auf eine Nutzung der Hal-
Wir bitten stattdessen um Kontaktaufnahme per E-Mail und Te-         le für Veranstaltungen verzichtet werden. Die Baukosten schätzt
lefon.                                                               Planer Marco Lewald insgesamt auf rund 5,5 Millionen Euro, 26
In dringenden Angelegenheiten kann ein Termin direkt mit             Prozent Nebenkosten inklusive. Allerdings gibt es auch Förder-
dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbart werden.             mittel: Ein Zuwendungsbescheid über 420.000 Euro liegt vor.
Angesichts der zwar sinkenden aber immer noch recht hohen            Eine der Voraussetzungen für die Förderung ist die Erstellung
Inzidenz wird dieses Verfahren bis auf Weiteres fortgeführt.         eines Nachhaltigkeitskonzepts. In den kommenden Wochen
                                                                     werden die Planer die Entwurfs- und Genehmigungsplanung
Sie finden die Kontaktdaten im Mitteilungsblatt und auf unserer
                                                                     erstellen. Im Mai soll dem Gemeinderat die Entwurfsplanung
Homepage.
                                                                     mitsamt Kostenberechnung vorgestellt und die Freigabe für das
Auch die Telefonzentrale vermittelt Sie unter der Nummer             Bauantragsverfahren erteilt werden.
07232 3008-0 während der Sprechzeiten des Rathauses gerne            Mitte Juli könnte der Bauantrag eingereicht werden. Bis die
weiter.                                                              Baugenehmigung erteilt ist, wird es voraussichtlich drei Monate
Seit dem 25.01.2021 gilt in Baden-Württemberg in vielen Be-          dauern. Im Sommer 2022 soll das bestehende Kleinspielfeld ab-
reichen eine verschärfte Maskenpflicht. Unter anderem sind           gebrochen werden und in den Schulferien der Baubeginn erfol-
in Arztpraxen im ÖPNV, Einkaufszentren oder bei religiösen           gen. Die Bauzeit schätzt Lewald auf 16 Monate, sodass die Halle
Veranstaltungen nur noch medizinische Masken (FFP-2 oder             Ende 2023 und alle Maßnahmen 2024 abgeschlossen wären.
OP-Masken) erlaubt. Dasselbe gilt auch für die Rathäuser.            Parallel zum Neubau der Sporthalle soll die Wärmeversorgung
                                                                     der Schule erneuert werden. Dort sind derzeit noch Heizkessel
                                                                     aus den 1980er-Jahren im Einsatz. Der Planer empfahl, die Halle
Aus der Arbeit des Gemeinderats                                      an die neue zentrale Wärmeversorgung anzuschließen. Thomas
und der Verwaltung                                                   Kaucher (Freie Wähler) legte „größten Wert“ darauf, dass ange-
                                                                     sichts des Kostenvolumens beim Hallenneubau sämtliche För-
GRS vom 23. März 2021                                                dermöglichkeiten abgeklopft werden. Auch Wolfgang Ruthardt
                                                                     (SPD) forderte: „Wir müssen auf die Kosten achten.“
TOP 1: Bürgerfragestunde
In der Bürgerfragestunde ging es unter anderem um den Haus-          TOP 5: Haushaltsplan
haltsplan, um die Johannes-Schoch-Schule, um ein Grundstück          Nur allzu oft hatte der Gemeinderat dem Haushaltsplan ein-
am Ortsrand von Stein, um den IT-Bereich und um die Be-              hellig zugestimmt. Doch dieses Mal nicht: Tobias Schwender
darfsanalyse zu Kindertagesbetreuungsangeboten (ausführliche         (Freie Wähler) votierte dagegen, als Einziger. Er fühle sich als
Berichterstattung dazu in der Tagespresse).                          Gemeinderat nicht mitgenommen, sagte er und kritisierte, die
TOP 3: Neubau Heynlinturnhalle                                       Haushaltsdebatte werde nur in Ausschüssen geführt, in denen
                                                                     einige Mitglieder keine Stimme hätten. Das sei auch in den
Der Boden ist stellenweise schadhaft, Türen zu den Lagerräu-         Vorjahren schon so gewesen. „Ich bin damit nicht einverstan-
men lassen sich nur schwer öffnen, je nach Wettersituation           den“, sagte Schwender, der betonte: Inhaltlich habe er nichts
dringt Wasser durch das Dach: Schon im Sommer hatte ein Be-          gegen den Haushaltsplan. „Aber die einzige Möglichkeit, meine
such des Landtagsangeordneten Erik Schweickert gezeigt: Die          Stimme zu erheben, ist dagegen zu stimmen.“ Bürgermeister
Turnhalle bei der Steiner Heynlinschule hat ihre besten Jahre        Heiko Genthner widersprach: Das aktuell praktizierte Prozedere
bereits hinter sich. Deswegen soll das 1970 in einfacher Beton-      sei der Wunsch des Gemeinderats und rechtlich vollkommen
fertigteilbauweise erstellte Gebäude abgerissen und durch einen      in Ordnung. Allerdings sagte Rolf Engelmann (Grüne), seine
Neubau ersetzt werden. Weitere Weichen dafür stellte der Ge-         Fraktion teile Schwenders Bedenken und wünsche sich künftig
meinderat, indem er der Vorplanung einhellig zustimmte. Die          ein anderes Prozedere. Im Haushaltsplan für 2021 sind zahlrei-
neue Halle soll dort entstehen, wo sich momentan zwischen            che Investitionen vorgesehen, etwa in den Hochwasserschutz
bestehender Halle und Kindergarten noch ein Kleinspielfeld be-       (500.000 Euro), in die Sanierung der Königsbacher Ortsmitte
findet. Dann soll die alte Halle zurückgebaut werden und an          (440.000 Euro) sowie der Unteren Breitstraße und Bleichstraße
ihrer Stelle ein neues Kleinspielfeld das bisherige ersetzen. Eine   (76.000 Euro). Im Ergebnishaushalt stehen den Erträgen von
Vorgehensweise, die den Vorteil hätte, dass während der Bauzeit      25 Millionen Euro die Aufwendungen von 25,3 Millionen ge-
weiterhin Sportunterricht stattfinden kann. Die neue Halle soll      genüber, sodass unterm Strich ein Defizit von 215.000 Euro zu
alles bieten, was Schule, Kindergarten und Vereine brauchen.         erwarten wäre. Dieses kann allerdings laut Kämmerin Julia Ram-
Die unter anderem für Umkleiden und Geräte gedachten Ne-             bach durch eine Entnahme aus den Ergebnisrücklagen kompen-
benräume sollen zweistöckig angegliedert werden – und zwar           siert werden, die zum Jahresende noch 785.000 Euro umfassen
so, dass der obere Flur als Galerie für Zuschauer dienen kann.       würden. Den Zahlungsmittelfehlbetrag des Ergebnishaushalts
Um Platz zu sparen, soll dieser Bereich ein zweites Treppenhaus      gibt der Plan mit 215.000 Euro an. Eine Kreditaufnahme ist
bekommen. Auch, wenn man das Gebäude möglichst kompakt               nicht geplant. Der Schuldenstand verringert sich auf 1,4 Mil-
halten will, soll es behindertenfreundlich ausgestattet werden,      lionen Euro. Die Fraktionen verzichteten auf den Vortrag ihrer
unter anderem durch einen Aufzug und eine Behindertentoilet-         Haushaltsreden und gaben sie stattdessen zu Protokoll.
te. Stufenfrei soll man aus der Halle ins Freie gelangen können,
was auch im Hinblick auf die Fluchtwegsituation und die Mög-         Thomas Kaucher, Freie Wähler
lichkeiten für Pflege-, Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten von      Von einem „Haushaltsjahr zwischen Demut und Silberstreif bei
Vorteil sein kann.                                                   den Finanzperspektiven“ sprechen die Freien Wähler und ge-
Nutzer der Halle werden nicht nur die in direkter Nachbarschaft      hen auf zahlreiche Bereiche ein. Etwa auf Kindertagesstätten.
liegende Heynlin-Kindertagesstätte und Heynlinschule sein, son-      Dort sollte aus ihrer Sicht Wert auf gutes Miteinander nicht nur
dern außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten auch Vereine          zwischen Kindern und Erzieherinnen, sondern auch unter den
wie die Steiner Turngesellschaft, der Sportverein Königsbach         Erzieherinnen, den Leitungen und den Vorgesetzten gelegt wer-
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          Mittwoch, 31. März 2021

den, weil die Neubesetzung von Stellen aufgrund von Kündi-         so die SPD-Fraktion, die schon voriges Jahr einen Konsolidie-
gungen immer wieder eine finanzielle Belastung bedeute. Bei        rungsplan gefordert hatte. Dessen Erstellung sei zusammen mit
gemeindeeigenen Schulen gebe es leider keinen Kostenausgleich      allen Fraktionen vorangetrieben worden. „Konkrete Ergebnisse
wie bei Kitas. „Die Erwartung von solidarischem Verhalten der      liegen momentan noch nicht vor.“
Nachbargemeinden wurde bisher sehr enttäuscht.“ Zur Erwei-         Sascha Leonhard, FDP
terung des Bildungszentrums sagen die Freien Wähler: „Wenn
Einsparungen erreicht werden können, dann ohne Verringerung        Investitionen in Bildung hält die FDP-Fraktion für „besonders
der Qualitätsstandards und der notwendigen Raumkapazitäten.“       nachhaltig und wertvoll“. Die Maßnahme an der Heynlinturn-
Auch die Gewerbetreibenden haben sie im Blick: Ortsansässige       halle sei „nach langen Jahren des Wartens“ längst überfällig.
Betriebe würden schrittweise erweitern wollen. Deshalb gelte       Beim Hochwasserschutz will die FDP mit kleinen Schritten zum
es, „Planungen und Engagement darauf auszurichten“. Man be-        Ziel: „Hauptsache, realistisch wirtschaftlich geplante Maßnah-
fürworte eine moderate Entwicklung von Gewerbeflächen für          men durchführen als große, nicht finanzierbare Projekte abzu-
kleinere Betriebe entlang der L570 Richtung Wilferdingen.          brechen.“ Das seien 2020 die Worte der Fraktion gewesen. Und
                                                                   daran habe sich nichts geändert. „Deshalb sind wir froh, mit
Rolf Engelmann, Grüne                                              dem beschlossenen Budget nun jährlich Verbesserungen und
Die Grünen wollen in Zukunft sparen: Ihre Bedingung für eine       Sanierungen anzugehen und abzuschließen“, so Fraktionsvor-
Zustimmung zum Haushaltsplan sei, dass man zusammen mit            sitzender Sascha Leonhard. Er kommt auch auf Investitionen
der Verwaltung Einsparpotenziale suche und diese in den kom-       in den Bauhof zu sprechen, die in den Wintermonaten für alle
menden Jahren sukzessive umsetze, „damit wir auch künftig fi-      sichtbar gewesen seien und aktuell in der Gestaltung des Fried-
nanzielle Freiräume haben und somit auch Handlungsspielraum        hofs in Stein betrachtet werden könnten. Die FDP-Fraktion
für die anstehenden Aufgaben generieren“. Weil das von der         macht zudem Vorschläge zur Kostenreduktion, etwa beim Per-
Verwaltung zugesagt worden sei, werde man zustimmen, so            sonal. Es werde hervorragende Arbeit geleistet. Dennoch sei es
Fraktionsvorsitzender Rolf Engelmann, der außerdem erklärt:        bei Personalaustritt notwendig, genau zu prüfen, ob und in wel-
Die Einnahmeseite sei systemimmanent nur schwer zu beein-          chem Umfang Einsparungen erfolgen können.
flussen, etwa über Steuern und Gebühren. „Aber auch diese          Die wichtigsten Etat-Zahlen
Bereiche müssen betrachtet werden.“ Deutlich mehr Potenzial
biete die Ausgabenseite. „Hier können und müssen freiwillige       Haushalt                   2021               2020
Leistungen der Kommune auf den Prüfstand, aber auch die Kos-       Ertrag Ergebnishaushalt    25.045.700 Euro    22.856.500 Euro
ten der inneren Verwaltung, auch die Personalkosten.“ Diese
lägen bei einem geplanten Haushaltsvolumen von 25 Millionen        Aufwand Ergebnishaushalt   25.260.700 Euro    24.726.100 Euro
Euro bei 6,7 Millionen Euro. Selbst, wenn sie dem Landesdurch-     Ordentliches Ergebnis        - 215.000 Euro   - 1.869.600 Euro
schnitt entsprächen, müsse beleuchtet werden, wo es Potenzi-       Zahlungsmittelfehlbetrag     - 215.000 Euro   - 1.869.600 Euro
ale zur Kostensenkung gebe. „In schwierigen Zeiten ist es fatal,   Investive Auszahlung        2.113.100 Euro      2.884.500 Euro
sich mit dem Durchschnitt zu messen.“
                                                                   Geplante Darlehen                         0                  0
Norbert Peichl, CDU                                                Hebesätze
Der Haushalt komme wieder ohne Kreditaufnahme aus, lobt            Grundsteuer A              320 v. H.          320 v. H.
die CDU in ihrer Stellungnahme. „Dennoch müssen wir unsere
Rücklagen im Auge behalten, um auch zukünftig entsprechende        Grundsteuer B              330 v. H.          330 v. H.
Liquidität aufrecht halten zu können.“ Die Ausgabenseite steige    Gewerbesteuer              360 v. H.          360 v. H.
stetig an: Man müsse versuchen, sie auch durch mögliche Re-
duzierungen, Streichungen oder Mehreinnahmen weiterhin im          Erträge
Griff zu behalten, so Norbert Peichl, der auf zahlreiche weitere   Grundsteuer                 1.302.500 Euro     1.281.000 Euro
Bereiche eingeht und unter anderem fordert: Die Digitalisierung    Gewerbesteuer               3.500.000 Euro     3.000.000 Euro
müsse breit gefächert angegangen werden. Die bereitgestellten      Einkommensteueranteil       6.413.900 Euro     6.288.400 Euro
Stellen für die Schulsozialarbeit müssten auch weiterhin besetzt
werden und bleiben. Im Bildungszentrum solle durch die „Con-       Schlüsselzuweisungen        3.264.700 Euro     2.062.500 Euro
taineranlage“ etwas Entspannung geschaffen werden. Aber dies       Aufwendungen
dürfe nicht als Dauerlösung angesehen werden. „Hier ist mit
dem Schulverband und seinen Mitgliedsgemeinden so schnell          Gewerbesteuerumlage           340.300 Euro   291.700 Euro
wie möglich ein neues, tragfähiges Schulraumkonzept zu erstel-     Finanzausgleichsumlage      3.537.700 Euro 3.952.606 Euro
len und umzusetzen.“ Peichl verweist auf größere Investitionen     Kreisumlage                 4.151.300 Euro 4.393.600 Euro
im Bereich der Feuerwehr, etwa die Ersatzbeschaffung der in-
                                                                   Personal                    6.730.600 Euro 6.841.500 Euro
zwischen 25 Jahre alten Drehleiter. Den Bürgern werde dadurch
weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit zuteil.                      Schulden
Wolfgang Ruthardt, SPD                                              Schuldenstand              1.363.800 Euro 1.651.495 Euro
Dass auf der Einnahmeseite die Gewerbesteuer vorsichtig ange-       Pro-Kopf-Verschuldung            136 Euro       164 Euro
setzt wurde, hält die SPD-Fraktion „vor dem Hintergrund der
unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung in der aktuellen Pan-      Investitionen
demiezeit“ für richtig. Die Gegenüberstellung von Erträgen und
                                                                   Hochwasserschutz                                (500.000 Euro)
Aufwendungen zeige wie schon 2020, dass der Haushalt ein
strukturelles Problem habe. Die Aufwendungen würden weiter         Sanierung Ortsmitte Königsbach                  (440.000 Euro)
steigen. Aber die für ihre Deckung notwendigen Erträge seien       Neubau Heynlinturnhalle                         (100.000 Euro)
aktuell nicht vorhanden. „Mit Sorge“ schaue man auch auf den       Beschaffungen Feuerwehr                          (79.500 Euro)
Finanzhaushalt. Dort würden die liquiden Eigenmittel nach der      Sanierung Untere Breitstraße/ Bleichstraße       (76.000 Euro)
aktuellen Finanzplanung zum Jahresende auf 4,9 Millionen Euro
sinken. In den Folgejahren würden sie sich weiter „dramatisch      TOP 7: Sondernutzungssatzung
reduzieren“, laut Projektion für das Jahresende 2023 auf 2,4       Die Sondernutzungssatzung hat der Gemeinderat geändert –
Millionen Euro. „Als Gemeinde müssen wir schnellstmöglich          aber nicht so, wie es Ordnungsamtsleiter Dominik Laudamus
Maßnahmen identifizieren und umsetzen, um unsere Aufwen-           vorgeschlagen hatte. Knackpunkt in der Diskussion war der Um-
dungen zu reduzieren und unsere Einnahmen zu verbessern“,          gang mit Erdaufschüttungen. Die Verwaltung hatte im Satzungs-
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                                                                                                    Mittwoch, 31. März 2021   11
entwurf vorgeschlagen, für das „Befahren von Straßen zu nicht         Öffentliche Bekanntmachungen
widmungsmäßigen Zwecken“ pro Fahrzeug eine Gebühr von
250 Euro zu verlangen. Das sah Thomas Kaucher (Freie Wähler)          Gemeinde Königsbach-Stein
kritisch und stellte einen Antrag, diesen Passus zu streichen: Er
wurde mehrheitlich angenommen. Weitere Änderungen betref-             5. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Mittel-
fen unter anderem die die Antragsfrist für die Inanspruchnahme        tal" sowie der örtlichen Bau- vorschriften im beschleunig-
öffentlicher Verkehrsflächen, die auf 14 Tage vor der geplanten       ten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und §
                                                                      74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO)
Nutzung erhöht werden soll. Aktuell werden derartige Anträge
laut Laudamus teilweise weniger als zwei Tage vorher gestellt         Der Gemeinderat der Gemeinde Königsbach – Stein hat am
– und das, obwohl es einer verkehrsrechtlichen Anordnung der          03.11.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 5. Ände-
Straßenverkehrsbehörde bedarf.                                        rung des Bebauungsplanes 'Gewerbegebiet Mitteltal' sowie der
                                                                      dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Ver-
TOP 8: Änderung Bebauungsplan Mitteltal                               fahren nach § 13a BauGB aufzustellen (§ 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. §
Hier sei auf den separaten Artikel zum an dieser Stelle geplanten     1 Abs. 8 BauGB).
Bauvorhaben der VR Bank verwiesen.                                    In öffentlicher Sitzung am 23.03.2021 hat der Gemeinderat Kö-
TOP 9: Grabfeld Königsbach                                            nigsbach-Stein hierzu die Änderungsentwürfe gebilligt sowie die
Der Gemeinderat billigte die Planung zur Erweiterung des gärt-        öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Betei-
nergepflegten Grabfelds auf dem Königsbacher Friedhof. Sie            ligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sieht die Errichtung von 97 neuen Gräbern vor, davon 28 Ur-           nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ausgelegt werden
nengräber am Baum und 69 in einer Urnengemeinschaft.                  vom einschließlich 12.04.2021 bis zum einschließlich
                                                                      12.05.2021
TOP 10: EDV-Netz Schoch-Schule
Der Rat beschloss, die Elektroinstallationsarbeiten zur Erwei-        im Eingangsbereich - Eingangsfoyer - des Rathauses Königs-
terung des EDV-Netzes an der Königsbacher Johannes-Scho-              bach der Gemeinde Königsbach-Stein, Marktstraße 15, 75203
ch-Schule zum Angebotspreis von rund 50.000 Euro an eine              Königsbach-Stein, während den üblichen Dienstzeiten, die fol-
Remchinger Firma zu vergeben. Dadurch sollen alle Unterrichts-        genden vom Gemeinderat gebilligten Unterlagen:
räume mit einem lokalen Computernetzwerk (LAN) erschlossen            a. der Entwurf des textlichen Teils der 5. Änderung des Bebau-
werden.                                                                   ungsplans mit den planungsrechtlichen Festsetzungen, örtli-
                                                                          chen Bauvorschriften und Begründung vom 05.03.2021,
TOP 11: Sanierung Stützmauer                                          b. der Entwurf des zeichnerischen Teils der 5. Änderung des
Vergeben hat der Rat die Arbeiten zur Erneuerung der Stütz-               Bebauungsplans vom 05.03.2021,
mauer an der Königsbacher Bleichstraße: für 207.000 Euro an           c. der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag zur 5. Änderung des
eine Firma aus Rastatt.                                                   Bebauungsplans (Vor- haben "Carré Königsbacher- / Diesel- /
                                                                          Daimlerstraße") vom 02.03.2021 der BIOPLAN Gesellschaft
TOP 12: Sanierung Untere Breitstraße
                                                                          für Landschaftsökologie u. Umweltplanung,
Saniert werden soll auch die Untere Breitstraße – und zwar im         d. der Fachbeitrag Schall und Verkehr zur 5. Änderung des Be-
Bereich zwischen Anker- und Bleichstraße. Dabei sollen auch               bauungsplans (Neubau "VR Bank Enz plus - Stein-Mitteltal")
die Kanäle und Wasserleitungen erneuert werden. Die notwen-               vom März 2021 des Büros MODUS CONSULT Gericke
digen Arbeiten hat der Gemeinderat für 294.000 Euro an eine               GmbH & Co. KG.
Maulbronner Firma vergeben. Für die im Sanierungsgebiet lie-
                                                                      Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Einsichtnahme in die aus-
gende Baumaßnahme gibt es Fördergelder in Höhe von rund
                                                                      gelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache
120.000 Euro.
                                                                      mit Herrn Bodemer unter der Telefonnummer 07232 3008-131
TOP 13.6 Modulbauweise am BZK                                         oder per E-Mail bodemer@koenigsbach-stein.de möglich.
Zugestimmt hat der Gemeinderat der Errichtung von Klassen-            Auf die Einhaltung der Hygienevorschriften im Rathaus wird
räumen in modularer Bauweise vor der Sporthalle des Königs-           geachtet.
bacher Bildungszentrums. Sie sind notwendig, weil im Gymna-           Soweit eine Einsicht begehrende Person das Rathaus wegen
sium ab kommendem Schuljahr ein zusätzlicher Raumbedarf               gesundheitlicher Bedenken nicht betreten kann oder betreten
für mindestens vier zusätzliche Klassen besteht: 2021 werden          möchte und ihm/ihr die Einsicht im Internet nicht ausreicht,
durch die Umstellung auf G9 keine Schüler das Gymnasium ver-          senden wir die Unterlagen im Rahmen der Möglichkeiten gerne
lassen, während gleichzeitig neue eingeschult werden.                 auch digital, in begründeten und glaubhaft gemachten Einzelfäl-
                                                                      len auch postalisch oder per Boten zu.
TOP 15: Verschiedenes
Am Ende der Sitzung berichtete Dominique Schünhof (Freie              Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen insbe-
                                                                      sondere auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elekt-
Wähler) von einem Gespräch mit einer Bürgerin, die ältere Ju-
                                                                      ronisch unter der E-Mail-Adresse brandl@koenigsbach- stein.de
gendliche auf dem Pausenhof der Heynlinschule gesehen haben           bei der Gemeinde abgegeben werden.
will: Sie würden Alkohol trinken, laut Musik hören und Scher-
ben so platzieren, dass man sich daran verletzen könne. Die Bür-      Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt
gerin habe die Polizei gerufen, die sich aber so viel Zeit gelassen   wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig,
habe, dass die Jugendlichen verschwinden konnten.                     jedoch nicht rechtlich vorgeschrieben.
Text: Nico Roller                                                     Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
                                                                      Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
                                         Aus alt mach neu:            bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).
                                       Die Heynlinturnhalle           Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die vor-
                                       aus den 1970er-Jahren          genannten ausliegenden Unterlagen sind zusätzlich auch auf
                                       soll abgerissen und            der Homepage der Gemeinde Königsbach-Stein unter www.
                                                                      koenigsbach-stein.de und auf dem zentralen Internetportal der
                                       durch einen Neubau
                                                                      Bundesländer unter www.uvp-verbund.de abruf- und einsehbar.
                                       ersetzt werden. Er
                                       soll auf dem hinter ihr        Räumlicher Geltungsbereich:
                                       liegenden Kleinspielfeld       Die Änderung des zeichnerischen Teils erfolgt durch ein Deck-
                     Foto: Nico Roller realisiert werden. (rol)       blatt und umfasst das Grundstück Flst. Nr. 9168 sowie Teile der
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