Asset Management News Ausgabe 3/2020
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Inhaltsverzeichnis Im Fokus Asset Management Association Switzerland – Zukunft braucht Vergangenheit 4 Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft 6 Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gestiegen 8 Fondsmarkt Schweiz 2020 8 Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020 10 SFA ARI® 10 Kennzahlen Finanzstandort Schweiz 11 Nationales Umfeld FIDLEG / FINIG 12 L-QIF 13 Brexit: Schweiz/UK 13 Sustainable Finance 14 Berufliche Vorsorge: Verordnungen werden aktualisiert 15 Covid-19-Geschäftsmietegesetz 15 Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer 15 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen 15 Internationales Umfeld Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU 16 ESMA on supervision of costs in UCITS and AIFs 19 ESMA Guidelines on liquidity stress testing in UCITS and AIFs 19 Commission on MiFID II 19 ESMA on MiFID II 19 ESMA on MiFID II and MiFIR 19 ESMA on sustainable finance strategy 20 European Commission on AIFMD 20 ESMA on AIFMD 20 ESAs on PRIIPs 20 ESMA on MMFR 21 IOSCO on AI/ML guidance 21 Asset Management Swiss Asset Management Study 2020 – An Overview of Swiss Asset Management 22 News Herbst 2020 2
In eigener Sache Mutationen im Vorstand 25 Neue Webseite 25 Mitgliederbestand 25 Fachausschüsse 25 Anstehende Anlässe 26 Für Sie gesehen Friends of Funds 27 Schweiz hat die besten Fonds in Europa 27 20 Jahre ETF in der Schweiz – eine Erfolgsgeschichte 27 Schweizerischer Bankenombudsman: Jahresbericht 2019 27 Impressum Hinweise und Kontaktadressen 28 News Herbst 2020 3
Im Fokus Asset Management Association Switzerland – Zukunft braucht Vergangenheit Lobbying ist nicht nur die Reaktion auf steuerliche und regulatorische Initiativen, sondern generell Interes- senvertretung. Obwohl schon vor dem 2. Weltkrieg erste Anlagefonds aufgelegt worden waren, war deren Verbreitung höchst bescheiden. Die rechtlichen Grundlagen wurden in der Bankpraxis entwickelt, eine be- hördliche Aufsicht gab es noch nicht. Als Reaktion auf Bestrebungen des Bundesrates, Fondszertifikate der Verrechnungssteuer zu unterstellen, formierte sich 1964 eine «Kommission für Anlagefonds» der Bankierver- einigung – die Keimzelle für den 1992 gegründeten Fondsverband. Der Schwerpunkt der Arbeiten des Fondsverbandes lag ursprünglich vor allem in den Bereichen Adminis tration und Distribution. Seit einigen Jahren konzentriert sich der Verband zusätzlich und in genereller Weise auf die Funktion Asset Management, selbstredend ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Fondsgeschäf- tes. Aus dem Fondsverband wurde die Swiss Funds Association SFA und später die Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA, welche die Interessen all jener Unternehmen vertritt, die am Schweizer Finanzplatz in der institutionellen Vermögensverwaltung tätig sind. Die Anlagefonds sind nach wie vor das wichtigste Trägermedium, um Asset-Management-Produkte an Anleger vertreiben zu können. Aber es gibt weitere Trägermedien wie Mandate, Stiftungen oder Versicherungsprodukte, denen ebenfalls Asset-Ma- nagement-Dienstleistungen zu Grunde liegen. Finanzbranchenverbände existieren in der Schweiz seit langem, sie vertreten aber oft eher institutsbezo- gene (etwa Banken, Versicherungen) oder produktbezogene (beispielsweise Fonds, strukturierte Produkte) Aspekte und weniger schwieriger zu fassende instituts- oder produktübergreifende Funktionen wie Asset Management oder Vertrieb von Anlageprodukten. Dies führte dazu, dass das Asset Management als eigen- ständige Disziplin lange Zeit nur wenig wahrgenommen wurde. Auch der Wert des Asset Managements und die Bedeutung der Finanzmärkte für die Finanzierung beispielsweise der Altersvorsorge wurde bei wirt- schafts- und finanzpolitischen oder steuerrechtlichen Weichenstellungen gar nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Seitens der Öffentlichkeit war auch kaum Schützenhilfe für die Branche zu erwarten, war doch das allgemeine Image der Finanzbranche, zu der das Asset Management zweifelsohne gehört, dazu wenig förderlich. Die Kernaufgabe des Asset Managements, welche auf den Punkt gebracht die Erzielung einer möglichst hohen Rendite für die Anleger beinhaltet, hatte keine Lobby. Die Zersplitterung der Verbandsland- schaft führte zudem dazu, dass die zahlreichen, teils sich gegenseitig widersprechenden Verbandsaktivitäten kaum gehört wurden und sich entsprechend selten in den Gesetzgebungsverfahren niederschlugen. Von einer politischen Schlagkraft, die der Grösse und Bedeutung des Asset Managements gerecht hätte werden können, war man weit entfernt. News Herbst 2020 4
Die Branche erkannte schliesslich, dass sie selbst am Zug war, wenn sie den unbefriedigenden Zustand ändern wollte. Unter der operativen Federführung der SFAMA wurden institutsübergreifend Aspekte in der Asset Management Plattform Schweiz (AMP) zusammengeführt, die einzig die Funktion Asset Management zum Inhalt hatte. Dabei war allen Beteiligten klar, dass sie nicht in das übliche, oft nur wenig erfolgreiche Wehklagen der Interessenvertretungen verfallen durften, sondern sich geschlossen, mit guten inhaltlichen Argumenten und einem partnerschaftlichen Selbstverständnis in der Politik und Öffentlichkeit zu Wort mel- den mussten. Für die Kommunikation im Allgemeinen gilt: Der Ton macht die Musik. Im Besonderen gilt das auch für die Verbandskommunikation. Sicher ist es möglich, jede politische Handlung mit Argusaugen zu beobachten, und sobald es an die Interessen der Branche geht, pauschal lautstark und öffentlichkeitswirksam auf die Pauke zu hauen. Für einen Verband, der politisch und öffentlich wirklich ernst genommen werden will, reicht das aber bei weitem nicht aus oder ist sogar kontraproduktiv. Die SFAMA versuchte, hier einen anderen Weg zu gehen und positionierte sich gegenüber der Öffentlichkeit als kooperativer Ansprechpartner, der nicht in Problemen, sondern in realistischen Lösungen dachte. Wir hatten stets das Ziel, Sachverstand sowie Daten und Fakten in die politische Diskussion einzubringen. Das geschieht sowohl als vorzugsweise konstruktive Reaktion auf politische Vorhaben als auch proaktiv bei Themen, die das Asset Management langfristig prä- gen. Beispiele für solche strategischen Themen sind der demografische Wandel und die damit verbundenen Finanzierungsherausforderungen der Vorsorgewerke oder die zunehmende Digitalisierung der Geschäfts- prozesse. Das Image des Asset Managements – so viel glauben wir sagen zu dürfen – ist positiv und dessen Wert wird gerade im Niedrigzinsumfeld zunehmend auch einer bereiteren Bevölkerungsschicht klar. Professionalisie- rung und Transparenz haben deutlich zugenommen. In welchem Ausmass die Verbandsarbeit der SFAMA und der AMP zu dieser Entwicklung beigetragen hat, ist nur schwer feststellbar. Sicher ist allerdings, dass sie positive Spuren hinterlassen hat. Die Klarmachung der Funktion und das Herausarbeiten der Bedeutung des Asset Managements ist Aufgabe, Anspruch und Motivation für die neu formierte Asset Management Asso- ciation Switzerland. Die Zusammenführung der Aktivitäten der AMP und der SFAMA zur Asset Management Association Switzerland entspricht einer konsequenten Weiterführung des eingeschlagenen Weges. Die Be- deutung des Asset Managements für die Vorsorgewerke, die Realwirtschaft und letztlich auch für private Sparziele soll in der öffentlichen Debatte noch mehr Gehör erhalten. Wir freuen uns auf diese Herausforde- rung und die sich dabei bietenden Chancen. Markus Fuchs, Geschäftsführer News Herbst 2020 5
Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft Das weltweit investierte Fondsvermögen steig 2019 um sagenhafte 19.9%, musste aber im ersten Quartal 2020 aufgrund der Corona-Pandemie deutlich Federn lassen. Weil die EFAMA 2014 zusammen mit der IIFA (The International Investment Funds Association) neue Fondstypen – etwa ETFs, institutionelle Fonds oder Absicherungs-Produkte – in die Betrachtung integrierte, ergab sich eine riesige Ausweitung der Fondsvolu- men und Produktzahlen. Ein unmittelbarer Vergleich zu früheren Zahlen ist nur noch bis Anfang 2015 mög- lich. Per Ende März dieses Jahres lag das neu berechnete Fondsvolumen bei 47.1 Bio. EUR, was einem Rückgang von 10.8% auf Quartalsbasis entspricht. 3.28 Bio. EUR entfallen auf Funds of Funds. Globale Fondsvermögen entwickelten sich mehrheitlich negativ Gemessen in Lokalwährungen lag im 1. Quartal des laufenden Jahres der Rückgang in den USA mit 12.6% am höchsten, gefolgt von Europa mit einem Minus von 11.7%. China konnte als einzige Region zulegen, dies sogar deutlich mit 13.3%. Das Fondsvermögen lag in Übersee Ende März 2020 noch bei 22.5 Bio. EUR. Auf unserem Kontinent – so die EFAMA in ihrem jüngsten Bericht – waren 15.2 Bio. EUR in Anlagefonds inves tiert. Entwicklung des Fondsvermögens nach Regionen im 1. Quartal 2020 (in Mrd. EUR) -12.6% -11.7% -5.2% -3.1% -10.5% -9.8% 13.3% 25130 22514 17199 15185 1959 1664 1869 1663 1410 1837 1717 1683 1923 1436 USA Europa Australien Brasilien Kanada Japan China 4. Quartal 2019 1. Quartal 2020 Prozentangabe der Veränderung in Lokalwährung Quelle: EFAMA International Statistical Release, Juni 2020 News Herbst 2020 6
Kaum Veränderungen im internationalen Gefüge Vergleicht man die ermittelten Werte, so weisen die USA per Ende des ersten Quartals einen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen von 47.9% auf. Europa folgt mit 32.3% auf Platz 2 und als dritte Kraft platzierte sich China mit einem Anteil von 4.1% neu vor Japan mit 3.7%, das seinerseits Australien mit einem Anteil von 3.5% überholte. Weltweit verwaltetes Fondsvermögen nach Regionen per 31.03.2020 USA 47.9% Andere 2.4% Japan 3.7% Brasilien 3.1% Kanada 3.0% Australien 3.5% China 4.1% Europa 32.3% Quelle: EFAMA International Statistical Release, Juni 2020 Fondsuniversum weltweit bei 137‘690 Fonds Das von der EFAMA untersuchte Fondsuniversum belief sich per Ende März 2020 auf gesamthaft 137’690 Produkte. Dies entspricht einer Zunahme um 954 Fonds seit Jahresbeginn. Die Verteilung der Fondsprodukte nach Kategorien lautet: Aktien (38%), Obligationen (22%), Gemischte (17%), Geldmarkt (15%) und andere (8%). Zu- und Abflüsse bei UCITS innerhalb Europas seit Frühjahr 2019 (netto) Q1/2019 Q2/2019 Q3/2019 Q4/2019 Q1/2020 51 -27 80 38 -35 77 157 -13 86 148 61 60 -176 -47 -98 Total Aktienprodukte Obligationenprodukte Quelle: EFAMA Quarterly Statistical Release, Juni 2020 (Quartalszahlen in Mrd. EUR) News Herbst 2020 7
Die Nettomittelflüsse der letzten Quartale reflektieren die Unsicherheit vieler Anleger. Über die letzten vier Quartale konnten nur gerade die Fondskategorien der Obligationen netto Zuflüsse verzeichnen. Die Geld- marktfonds hatten allerdings nur im dritten Quartal einen Ausschlag (72 Mrd. EUR nach oben). Aktienfonds waren bloss im vierten Quartal 2019 im Plus, was Nettokäufe anbelangt. Die gemischten Fonds gaben wie alle anderen Segmente im ersten Quartal nach. Einheitliche Richtung bei den UCITS-Volumen Ein Blick auf die europäischen Fondsmärkte zeigt, dass im Prinzip alle Länder im ersten Quartal 2020 Volu menrückgänge verzeichnen mussten – oftmals im zweistelligen Prozentbereich. Die sog. Sorgenländer Spanien, Italien, Griechenland und Portugal liegen mit Werten zwischen 9.5% (Portugal) und 19.3% (Grie- chenland) im Minus. Der europäische Durchschnitt lag bei 14.1% für UCITS und 7.4% für AIFs. Über alle Fondsklassen hinweg war ein Rückgang von 11.6% zu verzeichnen, wobei die Schweiz mit einem Minus von 7.2% deutlich besser abschnitt als viele andere Staaten. Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gestiegen Die Wertschriftenbestände in Kundendepots der Schweizer Banken stiegen im Verlauf des zweiten Quartals stark und erreichten per Ende Juni 6.45 Bio. CHF, wie der neusten Nationalbank-Statistik zu entnehmen ist. Das sind 8.2% mehr als am Ende des ersten Quartals. Gemäss der Monatsstatistik der SNB vom August 2020 nahmen die für ausländische Kunden verwalteten Wertschriftenbestände im Jahresverlauf um 5.1% auf 3.16 Bio. CHF ab (gleicher Wert wie Vorjahr). Die entsprechende Zahl für Schweizer Kunden beläuft sich bei einem Wertschriftenbestand von neu 3.30 Bio. CHF auf -2.9%. Der Anteil der ausländischen Kunden an den Beständen liegt bei 48.9%. Vergleich der Fondsbestände Vergleicht man die Fondsbestände, so stellt man zwischen inländischen und ausländischen Depotkunden gleiche Tendenzen fest. Das Fondsvermögen inländischer Depotkunden sank zwischen Jahresbeginn und Ende Juni 2020 um 24 Mrd. auf 1‘502 Mrd. CHF (-1.6%), jenes der ausländischen Kunden sank um 58 Mrd. auf 831 Mrd. CHF (-6.5%). Gegenläufige Entwicklung der Fondsquote bei Schweizer und ausländischen Depotinhabern Die Quote der Fondsbestände bei Schweizer Depotkunden stieg leicht und liegt Ende Juni bei rund 45.5%. Bei ausländischen Depotkunden sank sie im Jahresverlauf von 26.8% auf 26.4%. Weiterhin halten primär In- länder Schweizer Fonds; die rund 976 Mrd. CHF machen 65% des Volumens von Kollektivanlagen aus. Aus- ländische Anleger meiden diesen Fonds-Typus tendenziell noch immer (die Quote liegt bei etwa 7.37%). Der Volumenrückgang von 58 Mrd. CHF erfolgte praktisch ausschliesslich bei Fonds ausländischer Provenienz; das Volumen der Schweizer Produkte sank nur um 1 Mrd. CHF auf 61 Mrd. CHF. Fondsmarkt Schweiz 2020 Die Swiss Fund Data AG – eine Tochtergesellschaft der SFAMA sowie der SIX Swiss Exchange AG – und die Morningstar Switzerland GmbH produzieren seit 2014 gemeinsam eine Schweizer Fondsmarktstatistik. Die Marktdaten der beiden Unternehmen werden zusammengeführt und durch die Swiss Fund Data in Form einer öffentlichen Marktstatistik einerseits und einem monatlichen Statistikabonnement anderseits veröffent- licht. Ergänzt wird das Angebot durch den regelmässigen Marktkommentar der SFAMA, welcher die Entwick- lungen des Schweizer Fondsmarkts erörtert. News Herbst 2020 8
Fondsvolumen rund 1‘217.8 Mrd. CHF Per Ende Juni 2020 weist die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Totalvolumen von rund 1’217.8 Mrd. CHF aus. Dieser Wert liegt 120.3 Mrd. CHF über dem Volumen des Vorquartals, was einem Anstieg von 11% entspricht. Die Zahlen basieren auf der FINMA-Bewilligungsliste und umfassen alle Fonds schweizerischen Rechts sowie alle ausländischen Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind – inklusive der institutionellen Anteilsklassen. Nach Anlagekategorien unterteilt halten Aktienfonds mit über 40% weiterhin den grössten Anteil, gefolgt von Obligationenfonds mit rund 32.7%. An dritter Stelle liegen nach wie vor die Anlagestrategiefonds mit etwa 10.8%. Entwicklung des Fondsvermögens seit Januar 2020 Fondskategorie Volumen 31.12.19 Volumen 30.06.20 Wertveränderung Aktienfonds 534.1 490.5 - 43.6 Obligationenfonds 381.2 398.9 + 17.7 Geldmarktfonds 108.0 111.2 + 3.2 Mischfonds 137.4 132.1 - 5.3 Andere Fonds 2.4 2.7 + 0.3 Rohstofffonds 25.1 28.1 + 3.0 Alternative Anlagen 16.4 14.6 - 1.8 Immobilienfonds 35.8 39.7 + 3.9 Total Markt Schweiz 1240.4 1217.8 - 22.6 Quelle: Swiss Fund Data / Morningstar (in Mrd. CHF) Anstieg um 14 Fonds schweizerischen Rechts im ersten Halbjahr 2020 Nachdem 2019 die Zahl der nach schweizerischem Recht gegründeten Anlagefonds leicht zugenommen hat (von 1726 auf 1734 Produkte), hat sich der Positiv-Trend im 2. Quartal fortgesetzt. Aktuell sind insgesamt 1748 Produkte hiesigen Rechts bei der FINMA registriert, darunter auch 20 Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Die Zahl zum Vertrieb zugelassener Fonds beläuft sich per Ende Juni auf 9979 Produkte. Sie sank damit gegenüber dem Vorquartal um 2, stieg aber auf Jahresbasis um 73 Fonds. Ver- antwortlich für diese Entwicklung waren insbesondere ausländische (v.a. in Luxemburg domizilierte) Fonds. Luxemburg und Irland konnten ihre führende Stellung als Domizil-Standorte weiter ausbauen. Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart und Fondsdomizil Fondsart / Per Ende Per Ende Veränderung im Fondsdomizil Dezember 2019 Juni 2020 Jahr 2020 Schweizerische Fonds 1734 (761) 1748 (758) + 14 (-3) Kommanditges. f. k. K. 22 (22) 20 (20) - 2 (-2) Effektenfonds 136 (0) 138 (0) + 2 (0) Übrige Fonds für tradit. Anl. 1463 (689) 1474 (686) + 11 (-3) Übrige Fonds für altern. Anl. 46 (23) 46 (24) 0 (1) Immobilienfonds 67 (27) 70 (28) + 3 (1) Ausländische Fonds 8172 8231 + 59 Luxemburg 5471 5499 + 28 Irland 1914 1973 + 59 Andere Länder 787 759 - 28 Total CH und Ausland 9906 (761) 9979 (758) + 73 (-3) (in Klammern: Fonds für qualifizierte Anleger) Quelle: FINMA News Herbst 2020 9
Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020 Der Gesamtumsatz an der SIX Swiss Exchange betrug in den ersten sechs Monaten des Jahres 66.7 Mrd. CHF, was deutlich über dem Halbjahresvolumen vom Vorjahr (53.5 Mrd. CHF) liegt. Per Ende Juni 2020 waren an der SIX Swiss Exchange 1608 ETFs von diversen Produktanbietern kotiert, was gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt eine Erhöhung um 73 Produkte darstellt. Die Mehrzahl der Produkte entfällt auf die Kategorie «Aktien entwickelte Märkte», wobei die Produkte des Bereichs «Fixed Income» immer zahlreicher werden. Betrachtet man den Umsatz nach Anlageklassen im 2. Quartal, so liegen Aktien aus entwickelten Märkten mit 61.5% weiter deutlich an erster Stelle. Rohstoff-ETFs stehen an zweiter Stelle, knapp vor Themenaktien (13.4% bzw. 7.5%). An vierter Stelle folgen mit 6.8% Fixed-Income-Angebote. Schwellenländer-ETFs finden sich mit 5.7% auf Rang 5. Die durchschnittliche Abschlussgrösse blieb in etwa stabil. Betrug sie im Jahre 2003 noch etwa 155’000 CHF, so lag sie im ersten Semester 2020 bei rund 73’000 CHF. Der Medianwert sank hingegen deutlich; er liegt mit 10’065 CHF auf dem tiefsten je berechneten Niveau. Entwicklung des ETF-Segments an der Schweizer Börse Anzahl ETFs Umsatz in Mio. CHF 1‘600 Umsatz an der SIX 160‘000 Anzahl ETFs an der SIX 1'400 140‘000 1'200 120'000 1'000 100'000 800 80'000 600 60'000 400 40'000 200 20'000 0 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Quelle: SIX Swiss Exchange SFA ARI® Um die effektive Rendite auf Produktstufe der börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds untereinander vergleichbar zu machen, hat die SFAMA im Jahr 2012 den SFA ARI® lanciert. Dieser stützt sich auf die An- lagerenditekennzahl und wird vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) von der Swiss Fund Data AG auf Grundlage der jeweiligen Jahresberichte berechnet. Das Fondsuniversum bilden die an der SIX Swiss Exchange kotierten Immobilienfonds, welche direkte Immobilienanlagen in der Schweiz tätigen mit ausschliesslichem Investitionsland Schweiz. Funds of Funds oder Schweizer Fonds, die direkt im Ausland investieren, sind ausgeschlossen. News Herbst 2020 10
Die aktuelle Anlagerendite des SFA ARI® wird mit 5.89% angegeben. Der ermittelte Wert basiert auf den Geschäftsberichten per 31. März 2020 und ist im Vergleich zum Vorquartal gestiegen (0.02 Prozentpunkte). Berücksichtigt wurden für die aktuelle Bewertung 33 Immobilienfonds mit einem Nettofondsvermögen von rund 37.6 Mrd. CHF. Entwicklung des SFA ARI® seit 2015 7% 6% 5% 4% 2015 2016 2017 2018 2019 2020 (Q1) Quelle: Swiss Fund Data Kennzahlen Finanzstandort Schweiz Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz. Diese nützliche Zusammenstellung kann nicht nur elektronisch heruntergeladen werden, sondern auch als handliches Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden. https://www.sif.admin.ch/sif/de/home.html Dokumentation News Herbst 2020 11
Nationales Umfeld FIDLEG / FINIG FIDLEG/FINIG sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft, deren Umsetzungsarbeiten in vollem Gang. Auf Grund der Übergangfristen im FINIG haben bestehende Bewilligungsträger ein Jahr Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen. Demgegenüber haben Finanzdienstleister basierend auf FIDLEG grundsätzlich zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln nach FIDLEG umzusetzen. Gleichzeitig enthalten die Übergangsregelungen ent- sprechende Fristen für das «Phasing out» gewisser bisheriger KAG-Bestimmungen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die bestehenden Verhaltens- und Organisationspflichten aus dem KAG solange weitergelten, bis der betreffende Finanzdienstleister FIDLEG am «Point of Sale» umgesetzt hat. Dies be- deutet, dass die bestehenden Verträge und Prozesse beibehalten werden können, auch wenn sie auf das angepasste Konzept im KAG nicht mehr vollumfänglich passen. Gleichzeitig heisst dies aber auch, dass ge- wisse Erleichterungen aus dem neuen Recht (beispielsweise betreffend Vertreter- und Zahlstellenpflicht oder Vertriebsvertrag) erst vollumfänglich nutzen kann, wer FIDLEG umgesetzt hat. Erheblich kürzere Übergangsfristen gelten für die Registrierung im Beraterregister und bei der Ombudsstelle. Die ersten Ombudsstellen wurden am 24. Juni 2020 vom EFD anerkannt. Die erste Registrierungsstelle wurde von der FINMA per 20. Juli 2020 zugelassen. Die sechsmonatigen Übergangsfristen zur Registrie- rung bzw. für den Anschluss an eine Ombudsstelle laufen nun somit. Bei der Evaluierung einer geeigneten Ombudsstelle lohnt es sich, die verschiedenen Angebote im Detail zu vergleichen. Sowohl in Bezug auf die Kosten als auch auf das Knowhow im Fonds- und Asset-Management-Bereich bestehen zwischen den ver- schiedenen Ombudsstellen teilweise erhebliche Unterschiede. Aktuelle Liste der anerkannten Ombudsstellen: https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html Aktuelle Liste der zugelassenen Registrierungsstellen: https://www.finma.ch/de/bewilligung/registrierungsstelle/ Die FINMA hat am 7. Februar 2020 die Anhörung ihrer Ausführungsbestimmungen eröffnet. Diese dauerte bis am 9. April 2020. Die SFAMA hat sich im Rahmen dieser Anhörung für die Interessen der Fonds- und As- set-Management-Industrie stark gemacht. Neben verschiedenen materiellen und formellen Präzisierungen wurde insbesondere ein Verzicht auf die vorgeschlagene Ausdehnung des Rundschreibens 2018/3 «Out- sourcing – Banken und Versicherer» auf Fondsleitungen, SICAV und Verwalter von Kollektivvermögen ge- fordert. Die die Publikation der finalen Fassungen der angepassten Ausführungsbestimmungen der FINMA werden für das vierte Quartal 2020 erwartet. Die Geschäftsstelle überarbeitet derzeit, unterstützt durch eine entsprechende Arbeitsgruppe, die Selbst- regulierung und Musterdokumente der SFAMA. Die auf der Basis von FIDLEG/FINIG bzw. des neuen KAG erforderlichen Anpassungen bedürfen in der Regel der Anerkennung bzw. Kenntnisnahme der FINMA. Diese wird erst erfolgen, nachdem die FINMA ihrerseits ihre Verordnungen und Rundschreiben verabschiedet hat. News Herbst 2020 12
Gestützt auf die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtgesetz (Verordnung FINMAG) ist zudem nicht auszuschliessen, dass die FINMA auch bei der Anerkennung der Selbstregulierung bundesintern und bei den Marktteilnehmern zusätzliche Konsultationsschlaufen einbauen muss. Folglich wird die überarbeitete Selbst- regulierung der SFAMA höchstwahrscheinlich frühestens im Verlaufe des ersten Quartals 2021 publiziert werden können. Bis zum Ende der zweijährigen Übergangsfrist (1. Januar 2022) können alle bestehenden SFAMA-Musterdokumente weiterverwendet werden. L-QIF Der Bundesrat hat die Botschaft zum L-QIF am 19. August 2020 verabschiedet. Mit dem so genannten «Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF) soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Die SFAMA unter- stützt dieses Projekt, ist doch dessen Umsetzung ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standorts und zur Stärkung des Schweizer Finanzplatzes. Das Projekt L-QIF, welches auf einer Initiative der SFAMA beruht, kam für Schweizer Verhältnisse schnell ins Rollen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement EFD am 5. September 2018, eine Vorlage für eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten. Gleichzeitig fand die Idee im Parla- ment breite Unterstützung. Die entsprechende Motion von Ständerat Ruedi Noser wurde im September 2018 vom Ständerat und im März 2019 vom Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Am 26. Juni 2019 wurde die Vernehmlassung zum L-QIF eröffnet, in deren Rahmen sich auch die SFAMA eingebracht hatte. Die Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Schaffung des L-QIF breit. Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat verzögerte sich nun zwar durch die aktuelle Corona-Situation. Damit die Schweiz möglichst schnell von dieser Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit profitieren kann, ist es umso wichtiger, dass die Vorlage nun vom Parlament zügig behandelt und verabschiedet wird. Die SFAMA wird sich auch während der parlamentarischen Behandlung dieses Dossiers aktiv für die Vorlage stark machen. Sie wird dabei von einer Arbeitsgruppe mit Spezialisten aus unseren Mitgliedsinstituten unterstützt. Das Parlament wird sich nach der vorberatenden Kommission voraussichtlich in der Wintersession 2020 mit der Vorlage befassen. Im Anschluss muss auch noch die Kollektivanlagenverordnung (KKV) entsprechend angepasst werden. Das Inkrafttreten der neuen Regelung ist per 2022 zu erwarten. Brexit: Schweiz/UK – Bilaterale Abkommen und Erklärung für eine engere Zusammenarbeit für den Finanzdienstleistungssektor Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs am 31. Januar 2020 gilt bis Ende 2020 eine Übergangs- periode. In dieser Zeit bleiben die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU auch auf das UK anwendbar. Mit seiner «Mind the Gap»-Strategie sichert der Bundesrat die rechtliche Kontinuität über den Brexit hinaus. Die Schweiz hat im Rahmen ihrer Strategie «Mind the gap» frühzeitig eine Reihe neuer Abkommen mit dem UK in den Bereichen Handel, Migration, Strassen- und Luftverkehr sowie Versicherungen abgeschlossen. Ziel der «Mind the gap»-Strategie ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten so weit als möglich zu sichern. Zudem soll in einem zweiten Schritt die Zusammenarbeit Schweiz-UK – wo dies im beid- seitigen Interesse ist – über den bestehenden Stand hinaus ausgebaut werden («Mind the gap Plus»). Die Finanzminister der Schweiz und UK haben an einem digitalen Treffen vom 30. Juni 2020 eine Erklärung über die künftige vertiefte Zusammenarbeit für Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Ländern unter- News Herbst 2020 13
zeichnet. Die Erklärung unterstreicht die gemeinsame Absicht für ein Abkommen der beiden Länder. Dieses soll den grenzüberschreitenden Marktzugang für eine breite Palette an Finanzdienstleistungen im Versiche- rungs-, Banken-, Asset-Management- sowie Kapitalmarktinfrastruktur-Bereich ermöglichen. Das Abkommen soll auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der jeweils anwendbaren Finanzmarktregulierung sowie des Aufsichtsrahmens basieren. Am nächsten Finanzdialog zwischen der Schweiz und UK im Herbst 2020 soll die Umsetzung der in der gemeinsamen Erklärung festgehaltenen Ambitionen diskutiert werden. Ende 2020 soll eine Zwischenbilanz gezogen werden. Sustainable Finance Weiteres Vorgehen Bundesrat In seinem Bericht zur Nachhaltigkeit im Schweizer Finanzsektor und seinen Leitlinien vom 24. Juni 2020 macht der Bundesrat klar, dass er den Regulierungsrahmen für den Finanzsektor zur Steigerung der Qualität optimieren will (etwa durch Erhöhung der Transparenz, Berücksichtigung von Klimarisiken und -wirkungen im Rahmen der treuhänderischen Pflichten oder Stabilitätsanforderungen). Er prüft regulatorische Rahmen- bedingungen, die einen marktbasierten Ansatz verfolgen und einen effizienten Preisbildungsmechanismus ermöglichen. Verbände und Industrie sind weiterhin aktiv gefordert, Nachhaltigkeit voranzutreiben und die Massnahmen des Bundesrates zu vertiefen und umzusetzen. Dies, weil die Integration von Nachhaltigkeits- kriterien für den Erhalt und die Steigerung der internationalen Wettbewerbstätigkeit wichtig ist, aber auch, weil der regulatorische Druck aus dem Ausland zunimmt. SFAMA/SSF – Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management Die Kernbotschaften und Empfehlungen für ein nachhaltiges Asset Management vom 16. Juni 2020 greifen alle Themen auf, dessen Wichtigkeit der Bundesrat betont. Die Empfehlungen bilden ausserdem eine gute Grundlage, um Themen und Massnahmen, die im Bericht vom Bundesrat aufgegriffen werden, weiter syste- matisch zu bearbeiten. Bei den Kernbotschaften handelt es sich um generelle Ansichten zu nachhaltigen Finanzgeschäften. Die Empfehlungen sind vorwiegend technischer Art. Sie konzentrieren sich auf den Anlageprozess und enthalten detaillierte Ausführungen zu den Elementen, die ein Asset Manager berücksichtigen sollte, um einen nach- haltigen Anlageprozess erfolgreich umzusetzen. Der Einbezug von ESG-Kriterien in die Anlagestrategie – sozusagen als Kern der Anlagephilosophie – trägt dazu bei, langfristig höhere risikoadjustierte Renditen zu erwirtschaften. Asset Manager sind deshalb an- gehalten, eine soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Folgenabschätzung ihrer Investitionstätigkeit vorzunehmen und ihre Werte in einer Nachhaltigkeitspolitik zu verankern. Der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien heisst Transparenz. Hierfür ist eine standardisierte und messbare Berichterstattung von zentraler Bedeutung. Transparenz bedingt aber auch die Verfügbarkeit von verläss- lichen Daten guter Qualität – hier sind auch die Unternehmen und Research-Anbieter gefordert. Die Empfehlungen von SSF und SFAMA zielen in erster Linie auf die Information von Asset Managern ab und richten sich insbesondere an Organisationen, bei denen sich die ESG-Integration in einer Frühphase befin- det. Die Empfehlungen sind vorwiegend technischer Art und sollen den Asset Managern als nützliche Orien- tierungshilfe dienen. Sie konzentrieren sich auf die Umsetzung eines nachhaltigen Anlageprozesses und be- handeln die Themen Governance, Anlagepolitik und Anlagestrategie, Risikomanagement sowie Transparenz und Berichterstattung. So wird beispielsweise die Rolle des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung an- gesprochen; es werden aber auch verschiedene Nachhaltigkeitsansätze sowie Ansätze für eine transparente Berichterstattung aufgezeigt. Die «Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management» stehen auf der Webseite zur Verfügung. News Herbst 2020 14
Berufliche Vorsorge: Covid-19-Geschäftsmietegesetz Verordnungen werden aktualisiert Der Verband nimmt Stellung zur Vernehmlas Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. sungsvorlage zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. August 2020 punktuelle Verordnungsanpassun- https://www.sfama.ch/de/publikationen/initiatives-state- gen im Bereich der beruflichen Vorsorge ver- ments-position-papers/stellungnahmen abschiedet. Die Änderungen sind nötig, um die Bestimmungen an aktuelle finanzielle und versi- cherungstechnische Entwicklungen anzupassen. Änderung des Bundesgesetzes über die Zudem werden mehrere Parlamentsaufträge um- Verrechnungssteuer gesetzt, etwa dass auch Freizügigkeitseinrichtun- Der Verband nimmt Stellung zur Vernehmlas- gen und Einrichtungen der 3. Säule Kapitalleis- sungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes tungen kürzen oder verweigern können, wenn die über die Verrechnungssteuer. begünstigte Person den Tod der versicherten Per- https://www.sfama.ch/de/publikationen/initiatives-state- son vorsätzlich herbeigeführt hat. ments-position-papers/stellungnahmen Zudem wurde in Umsetzung der Motion Weibel (15.3905) eine neue Anlagekategorie für Infra- Staatssekretariat für internationale struktur mit einer separaten Anlagebeschränkung Finanzfragen von 10% auf das Gesamtvermögen geschaffen. Der SIF-Newsletter orientiert regelmässig über Bis anhin wurden Infrastrukturanlagen von der Neuigkeiten aus den Geschäftsbereichen des Kategorie der alternativen Anlagen erfasst; eine Staatssekretariats für internationale Finanzfra- Anlage konnte nur kollektiv erfolgen. Nach der gen. Er erscheint drei- bis viermal jährlich in deut- neuen Regelung sind nun auch direkte Anlagen scher und französischer Sprache. in Infrastruktur möglich, sofern sie angemessen http://www.sif.admin.ch diversifiziert sind. Angemessen diversifiziert be- Dokumentation deutet gemäss dem Erläuterungsbericht, dass «die Gegenpartei 1% des Vorsorgevermögens nicht überschreiten darf». Kollektive Anlagen in Infrastrukturen, die einen Hebel aufweisen, gel- ten schliesslich weiterhin als alternative Anlagen. Dies ergibt sich ebenfalls aus dem Erläuterungs- bericht, der diesbezüglich nach der Vernehm- lassung angepasst wurde. Was als «Hebel» in diesem Zusammenhang zu verstehen ist, wird in einer separaten Mitteilung des BSV erläutert. MM Bundesrat: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medien- mitteilungen.msg-id-80163.html Mitteilung BSV: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherun- gen/bv/grundlagen-und-gesetze/gesetze-und-verordnun- gen.html News Herbst 2020 15
Internationales Umfeld Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Aktionsplan, gestützt auf die Empfehlungen der «High-level Expert Group» on Sustainable Finance (HLEG). Er verfolgt das Ziel, Kapitalströme auf nachhal- tige Investitionen umzulenken, die Auswirkungen des Klimawandels sowie sozialer und ökologischer Fragen auf das Finanzsystem abzuschwächen und die Transparenz sowie langfristige Finanzierung zu erhöhen. Die alte EU-Kommission (2014-2019) hat bereits umfangreiche Massnahmen und Initiativen zur Umsetzung des Aktionsplans an die Hand genommen. Die neue EU-Kommission (ab 2019) hat ausserdem eine neue Wachstumsstrategie initiiert, die darauf abzielt, dass die EU bis 2050 «klimaneutral» wird. Kommissionsprä- sidentin Ursula von der Leyen spricht vom Green Deal als einer neuen Wachstumsstrategie, die Emissionen senkt und Arbeitsplätze schafft. Alle laufenden und zukünftigen Strategien sowie Massnahmen der EU sollen die Ziele des Green Deals unterstützen. Als wesentlich bzw. prioritär für die Erreichung dieser Ziele gilt die Umsetzung der Massnahmen bezüglich Sustainable Finance. Als Teil des Green Deals soll auch das euro- päische Klimagesetz, das derzeit diskutiert wird, dazu beitragen, die Bedingungen für einen effektiven und fairen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft klar festzulegen und für Investoren berechenbar zu machen. Dieses Gesetz soll auch sicherstellen, dass alle EU-Strategien zum Ziel der Klimaneutralität bei- tragen und alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Die Strategien, Initiativen und Massnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans und des Green Deals sind zahlreich. Nachstehend eine Auswahl einiger regulatorischen Entwicklungen. EU-Offenlegungsverordnung Die Verordnung (EU) 2019/2088 trat am 29. Dezember 2019 in Kraft. Sie zwingt Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu einer sehr detaillierten Offenlegung von Informationen, die allen potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt werden. Die Vorschriften umfassen zusammengefasst Offenlegungspflichten bezüglich Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozessen, Berücksichtigung negativer Nachhal- tigkeitsauswirkungen sowie nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Finanzprodukte (Publikation auf der Website, Transparenz bei vorvertraglichen Informationen, Offenlegung in regelmässigen Berichten). Am 23. April 2020 veröffentlichten die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die Entwürfe der technischen Regulierungsstandards (RTSs), welche die EU-Offenlegungsverordnung ergänzen und präzisieren. Die öf- fentliche Konsultation dauerte bis zum 1. September 2020. Die RTSs enthalten Vorschläge zum Inhalt, zur Methodik und Darlegung von ESG-Offenlegungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Darüber hinaus enthält das Konsultationspapier im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung Vorschläge zur Anwendung des Prinzips «do not significant harm» (DNSH principle) bei der Berichterstattung über nega- tive Auswirkungen, die der EU-Kommission bis Ende 2020 vorgelegt werden sollen. News Herbst 2020 16
Nächste Schritte: Die Konsultation zu den RTSs dauerte bis zum 1. September 2020. • Nach Abschluss der Konsultation werden die ESAs die RTSs fertigstellen und der Europäischen Kommis- sion bis zum 30. Dezember 2020 vorlegen. • Nach der Verabschiedung durch die EU-Kommission haben EU-Parlament und EU-Rat zwischen 1 und 3 Monaten Zeit, um Einwände gegen RTSs zu erheben oder die Standards zu verabschieden. • Die Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene sollen ab März 2021 gelten. Vorvertragliche und periodische Berichtspflichten sollen ab Januar 2022 für Offenlegungen im Zusammen- hang mit Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Zielen und ab Januar 2023 für solche im Zusammenhang mit den vier verbleibenden Zielen der EU-Taxonomie-Verordnung gelten. EU-Taxonomie-Verordnung Die Verordnung (EU) 2020/852) wurde am 18. Juni 2020 vom EU-Parlament verabschiedet und am 22. Juni 2020 im EU-Amtsblatt publiziert. Sie ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten. Zusammengefasst geht es um die Schaffung eines einheitlichen Klassifizierungssystems zur Definition so genannter «ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten». Die Taxonomie-Verordnung legt ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten dar, welches sich auf folgende Punkte bezieht: 1. Eindämmung des Klimawandels; 2. Anpassung an den Klimawandel; 3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen; 4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5. Verhütung und Kontrolle der Umweltver- schmutzung und 6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Verord- nung soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden kann (Green Deal). Darüber hinaus legt die EU-Verordnung zur Nachhaltigkeits-Taxonomie Offenlegungspflichten für Investoren und Unternehmen fest. Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie die Nachhaltigkeits-Taxonomie nutzen wird, um den EU-Stan- dard für grüne Anleihen und das EU-Umweltzeichen für Anlageprodukte für Kleinanleger zu entwickeln (Green Bond Standard, EU Ecolabel for Retail Investment Products). Nächste Schritte: • Die EU-Kommission wird Leistungs-Standards (Technical Screening Criteria, TSC) für bestimmte Aktivi- täten im Rahmen der Taxonomie festlegen. Der TSC wird quantitative und qualitative Schwellenwerte defi- nieren, die von der wirtschaftlichen Aktivität erfüllt werden müssen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Es wird erwartet, dass die TSC wie folgt angenommen werden: o TSC für Aktivitäten, die wesentlich zur Minderung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klima- wandel beitragen, werden bis Dezember 2020 herausgegeben und treten bis Januar 2022 in Kraft. Für diese Aufgabe wird die EU-Kommission den im Juni 2019 von der Technischen Expertengruppe Nach- haltige Finanzen (TEG) vorgelegten Abschlussbericht zur Nachhaltigkeits-Taxonomie berücksichtigen; o Weitere TSC für Aktivitäten, die wesentlich zu anderen Umweltzielen beitragen (Kreislaufwirtschaft, Um- weltverschmutzung, Wasser sowie Biodiversität und Ökosysteme) werden voraussichtlich bis Dezember 2021 ausgestellt und treten voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft. • Das Mandat der TEG wurde in beratender Funktion bis September 2020 verlängert. Die TEG wird im Herbst 2020 durch die Plattform on Sustainable Finance ersetzt, um die EU-Kommission bei der Weiter- entwicklung und Überprüfung des TSC zu unterstützen. Das Mandat der Plattform besteht darin, die TSC- Entwicklung beratend zu unterstützen und die potenziellen Kosten und Nutzen der Kriterien zu analysieren. • Die Konsultation der Europäischen Aufsichtsbehörden zu den Entwürfen technischer Regulierungsstan- dards (RTS) gemäss der EU-Offenlegungsverordnung dauerte bis zum 1. September 2020. Diese Verord- nung enthält Vorschläge zur weiteren Spezifizierung der Offenlegungen auf Produktebene im Zusammen- hang mit dem in der Taxonomie-Verordnung eingeführten Grundsatz «do not significant harm». • Die ersten Unternehmensberichte und Investoren-Offenlegungen, die mit der Taxonomie-Verordnung in Einklang stehen, sind Anfang 2022 fällig. News Herbst 2020 17
Änderungen der UCITS, AIFMD und MiFID II Am 8. Juni 2020 wurde die Konsultation der lang erwarteten Entwürfe der delegierten Rechtsakte u.a. zu UCITS, AIFMD und MiFID II eröffnet. Sie dauerte bis zum 6. Juli 2020. Dabei geht es um die Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren unter UCITS, AIFMD und MiFID II (bezogen auf die Produkt-Governance, Suitability- Prüfung und organisatorische Anforderungen). Diese Entwürfe stützen sich auf öffentliche Konsultationen, die im Laufe des Jahres 2018 durchgeführt wurden, sowie auf den ESMA-Abschlussbericht und die Entwürfe delegierter Rechtsakte, welche im April 2019 veröffentlicht wurden. Die öffentliche Konsultation der Entwürfe dauerte bis zum 6. Juli 2020. Nun werden die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Level-2-Mass- nahmen der Stufe 2 dem EU-Rat und EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt, bevor der Text im Amtsblatt veröffentlicht wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Schritte einige Monate dauern werden, so dass die Änderungen nicht vor Ende 2021 / Anfang 2022 anwendbar sein werden. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine neue Definition der so genannten «sustainability prefe- rences», die sich auf die Präferenz der Kundinnen und Kunden für nachhaltige Finanzprodukte und -dienst- leistungen bezieht. Die Definitionen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren entsprechen derjenigen der EU-Offenlegungsverordnung. Änderung der EU-Benchmark-Verordnung Mit der Änderung der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011), die am 10. Dezember 2019 in Kraft trat, wurden zwei Benchmarks eingeführt, um Investoren den Vergleich des Kohlenstoff-Fussabdrucks von In- vestitionen zu erleichtern: Benchmarks für den Klimawechsel (EU CTB) und Benchmarks, die sich an Paris orientieren (EU PAB). Die Annahme dieser Benchmarks ist freiwillig. Die Kennzeichnung eines Portfolios als entweder dem EU CTB oder dem EU PAB folgend löst jedoch Offenlegungspflichten aus. Die neuen Anfor- derungen gelten ab 30. April 2020. Am 29. April 2020 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zwei Stellungnahmen: 1. ein «No Action Letter» an die nationalen zuständigen Behörden (NCAs), in dem die Rechtsunsicherheit bei der Anwendung der neuen – ab 30. April 2020 verbindlichen – Anforderungen durch das Fehlen delegierter Rechtsakte betont wird. Der Brief fordert die NCAs auf, keine Durchsetzungsmass- nahmen gegen Benchmark-Administratoren in Bezug auf die neuen Anforderungen zu ergreifen, bevor die delegierten Rechtsakte formell angenommen sind und angewendet werden; und 2. eine an die EU-Kommis- sion gerichtete Stellungnahme, in der auf die unverzügliche Annahme der delegierten Rechtsakte gedrängt wird, um den Benchmark-Administratoren Klarheit darüber zu verschaffen, wie die neuen Anforderungen anzuwenden sind. Im März 2020 veröffentlichte die ESMA ein Konsultationspapier zu den Entwürfen technischer Regulierungs- standards (RTS) im Rahmen der Benchmark-Verordnung. Die ursprünglich auf den 9. Mai 2020 festgelegte Frist für die Abgabe von Stellungnahmen wurde bis zum 8. Juni 2020 verlängert. Das Konsultationspapier enthält Hintergrundinformationen, Einzelheiten zum Ansatz und zum Entwurf der RTS zu Fragen der Gover- nance-Regelungen, der Methoden, der Berichterstattung über Verstösse, der obligatorischen Verwaltung kritischer Benchmarks und nicht-signifikanter Benchmarks. Es wird erwartet, dass die ESMA bis zum 1. Ok- tober 2020 einen Abschlussbericht veröffentlicht und den endgültigen RTS bei der EU-Kommission einreicht. Im Juli 2020 verabschiedete die Kommission im Rahmen der Benchmarks-Verordnung drei delegierte Rechts- akte zu den folgenden Punkten: • Mindeststandards für EU CTB und EU PAB; • Mindestinhalt die Erläuterung, wie ESG-Faktoren in der Benchmark-Methodik widergespiegelt werden; und • Erklärung in der Benchmark-Aussage, wie ESG-Faktoren in der Benchmark reflektiert werden. • Im August 2020 waren die delegierten Rechtsakte noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht, werden aber zwan- zig Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. News Herbst 2020 18
ESMA on supervision of costs in UCITS ESMA on MiFID II and AIFs On 5 June 2020 ESMA, published its final guide- On 4 June 2020, the European Securities and lines on the MiFID II compliance function, which Markets Authority issued a supervisory briefing replace the ESMA guidelines on the same topic on the supervision by National Competent Autho- from 2012 and include updates designed to en- rities of costs applicable to undertakings for col- hance clarity and foster greater convergence in lective investment in transferable securities and the implementation and supervision of the new alternative investment funds. This briefing comes MiFID II compliance function requirements. The in response to the need to improve convergence final guidelines apply to Member State compe- across NCAs in the approach to undue costs. tent authorities and financial market participants. The publication of the guidelines’ translations in Supervisory briefing all official languages of the EU will trigger a two- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ month period during which Member State NCAs esma34-39-1042_supervisory_briefing_on_the_supervi- must notify ESMA whether they comply or intend sion_of_costs.pdf to comply with the guidelines. Press release ESMA Guidelines on liquidity stress https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma- testing in UCITS and AIFs provides-guidance-compliance-function-under-mifid-ii On 16 July 2020, ESMA published its Guidelines on liquidity stress testing in UCITS and AIFs, which apply to managers, depositaries, and NCAs. The ESMA on MiFID II and MiFIR purpose of the Guidelines is to establish consis- On 5 June 2020, ESMA published the final gui- tent, efficient, and effective supervisory practices delines on the Markets in Financial Instruments within the European System of Financial Super- Directive (MiFID II) compliance function. These vision and to ensure the common, uniform, and guidelines replace the ESMA guidelines on the consistent application of Union law. In particular, same topic issued in 2012 and include updates their purpose is to increase the standard, consis- that enhance clarity and foster greater convergen- tency, and in some cases frequency of liquidity ce in the implementation and supervision of the stress testing (LST) already undertaken and pro- new MiFID II compliance function requirements. mote convergent supervision of LST by NCAs. The Guidelines apply from 30 September 2020. Guidelines https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma- Guidelines provides-guidance-compliance-function-under-mifid-ii https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ esma34-39-897_guidelines_on_liquidity_stress_testing_in_ On 8 July 2020, ESMA updated its Q&As regar- ucits_and_aifs_en.pdf ding transparency issues under MiFID II and the corresponding Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR). The new Q&A document pro- European Commission on MiFID II vides technical clarifications for the performance On 24 July 2020, the ECn published a legislative of the mandatory systematic internalizer test. proposal for amendments to Directive 2014/65/ EU on markets in financial instruments (MiFID II) Q&As regarding information requirements, product go- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ vernance, and position limits for commodity de- esma70-872942901-35_qas_transparency_issues.pdf rivatives in order to help the recovery from the COVID-19 crisis (so-called MiFID “quick fix”). The Also on 8 July 2020, ESMA updated its Q&A on proposed amendments will be reviewed by the data reporting under MiFIR. The updated Q&A European Parliament and by the Council. provides clarifications regarding the reporting re- quirements for submission of transaction reports Proposal and in particular outlines two reporting scenarios https://ec.europa.eu/finance/docs/law/200724-mifid-review- where an investment firm executes a transaction proposal_en.pdf through an execution algorithm provided by an- News Herbst 2020 19
other firm. The new Q&A became effective on 8 of geography and their different market size for July 2020. AIFs, AIFMs or investors. It assesses whether the specific rules of the AIFMD are effective, efficient, Q&A coherent, and relevant and if they have suppor- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ ted EU measures to achieve the general, specific, esma70-1861941480-56_qas_mifir_data_reporting.pdf and operational objectives of the Directive. On 16 July ESMA, published two final reports The Commission is still assessing the need for reviewing key provisions of the MiFID II/MiFIR any amendments to the AIFMD and will consult on transparency regime. The first report reviews the this in Q3 2020. Meanwhile, the report highlights MiFIR transparency regime for equity instruments several aspects raised by respondents to the con- and contains proposals for targeted amendments sultation, particularly in respect of loan-originating regarding the transparency obligations for trading AIFs, depositaries, and passporting. venues and specifically the double volume cap mechanism. It also includes recommendations on Report other key transparency provisions, in particular https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ the trading obligation for shares and the transpa- TXT/?qid=1592404302727&uri=CELEX%3A52020DC0232 rency provisions applicable to systematic inter- nalizers in equity instruments. The second report reviews the pre-trade transparency obligations ESMA on AIFMD applicable to systematic internalizers in non-equi- On 19 August 2020, ESMA wrote to the European ty instruments. Commission highlighting areas to consider during the forthcoming review of the Alternative Invest- Press release ment Fund Managers Directive (AIFMD). ESMA’s https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma- letter includes recommendations for changes in publishes-its-first-review-reports-mifir-transparency-regime 19 areas, including harmonizing the AIFMD and UCITS regimes; delegation and substance; li- quidity management tools; leverage; the AIFMD ESMA on sustainable finance strategy reporting regime and data use; and the harmo- On 16 July 2020, ESMA responded to the Euro- nization of supervision of cross-border entities. pean Commission’s consultation on the renewed Many of the recommendations made also require sustainable finance strategy. The response co- consideration of changes to the UCITS legislative vers a broad range of topics from strengthening framework. the foundations for sustainable finance; increa- sing opportunities for citizens, financial institu- Press release tions, and corporates to have a positive impact https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma- on sustainability; to managing and reducing risks recommends-priority-topics-in-aifmd-review relating to environmental, social, and governance (ESG) factors. ESAs on PRIIPs News On 20 July 2020, the European Supervisory Aut- https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma- horities (ESAs, i.e. EIOPA, ESMA, and EBA) pu- responds-european-commission-consultation-renewed-sus- blished a letter to the Commission on the outco- tainable-finance me of their review of the PRIIPs key information document (KID) following a consultation in 2019 on the draft regulatory technical standards (RTS). European Commission on AIFMD The aims of the review had been to address the On 10 June 2020, the European Commission main regulatory issues that have been identified published the report required by the AIFMD re- since the implementation of the KID. A draft final garding the effects the Directive has had on the report containing final proposals was submitted to alternative investment funds industry. The report the three Boards of Supervisors of the ESAs for is based on an empirical study covering 15 Mem- their approval in June 2020. The draft RTS were ber States representing a good sample in terms adopted by the EBA and ESMA Boards but did News Herbst 2020 20
not receive the support of a qualified majority of the EIOPA Board. Given that the draft RTS were not adopted by all three ESA Boards, the ESAs were not able to formally submit their RTS to the Commission. Letter https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ esas_2020_19_outcome_of_esa_review_on_priips.pdf ESMA on MMFR On 4 June 2020, ESMA updated its reporting inst- ructions to be used for reporting under the Money Market Funds Regulation (MMFR). Fund management reporting https://www.esma.europa.eu/policy-activities/fund-manage- ment/fund-management-reporting On 27 August 2020, ESMA confirmed that the 2019 Guidelines on stress test scenarios under the MMFR will be updated in 2020 to include a mo- dification of the risk parameters to reflect recent market developments related to the COVID-19 crisis. Pending the application date for the 2020 update, all the sections of the 2019 Guidelines continue to apply, including the existing calibrated scenarios and the internal stress test exercise to be carried out by managers of MMFs. ESMA will calibrate the risk parameters in collaboration with the European Systemic Risk Board and the Euro- pean Central Bank, and it expects to publish the 2020 update of the guidelines in Q4 2020. News https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/risk- parameters-in-esma’s-guidelines-stress-test-scenarios-un- der-money-markets IOSCO on AI/ML guidance On 25 June 2020, the board of the International Organization of Securities Commissions (IOSCO) requested feedback on proposed guidance to help its members regulate and supervise the use of artificial intelligence (AI) and machine learning (ML) by market intermediaries and asset mana- gers. IOSCO welcomes comments on this consul- tation report on or before 26 October 2020. Press release https://www.iosco.org/news/pdf/IOSCONEWS571.pdf
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