Asset Management News Ausgabe 3/2020

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Asset Management News Ausgabe 3/2020
Asset Management News
Ausgabe 3/2020
Asset Management News Ausgabe 3/2020
Inhaltsverzeichnis

                      Im Fokus   Asset Management Association Switzerland –
                                 Zukunft braucht Vergangenheit                                    4

                   Fondsmärkte   Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft            6
                                 Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gestiegen                8
                                 Fondsmarkt Schweiz 2020                                          8
                                 Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020                                10
                                 SFA ARI®                                                        10
                                 Kennzahlen Finanzstandort Schweiz                               11

            Nationales Umfeld    FIDLEG / FINIG                                                  12
                                 L-QIF                                                           13
                                 Brexit: Schweiz/UK                                              13
                                 Sustainable Finance                                             14
                                 Berufliche Vorsorge: Verordnungen werden aktualisiert           15
                                 Covid-19-Geschäftsmietegesetz                                   15
                                 Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer         15
                                 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen               15

        Internationales Umfeld   Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU     16
                                 ESMA on supervision of costs in UCITS and AIFs                  19
                                 ESMA Guidelines on liquidity stress testing in UCITS and AIFs   19
                                 Commission on MiFID II                                          19
                                 ESMA on MiFID II                                                19
                                 ESMA on MiFID II and MiFIR                                      19
                                 ESMA on sustainable finance strategy                            20
                                 European Commission on AIFMD                                    20
                                 ESMA on AIFMD                                                   20
                                 ESAs on PRIIPs                                                  20
                                 ESMA on MMFR                                                    21
                                 IOSCO on AI/ML guidance                                         21

           Asset Management      Swiss Asset Management Study 2020 –
                                 An Overview of Swiss Asset Management                           22

News Herbst 2020                                                                                  2
Asset Management News Ausgabe 3/2020
In eigener Sache   Mutationen im Vorstand                                 25
                                 Neue Webseite                                          25
                                 Mitgliederbestand                                      25
                                 Fachausschüsse                                         25
                                 Anstehende Anlässe                                     26

              Für Sie gesehen    Friends of Funds                                       27
                                 Schweiz hat die besten Fonds in Europa                 27
                                 20 Jahre ETF in der Schweiz – eine Erfolgsgeschichte   27
                                 Schweizerischer Bankenombudsman: Jahresbericht 2019    27

                   Impressum     Hinweise und Kontaktadressen                           28

News Herbst 2020                                                                         3
Asset Management News Ausgabe 3/2020
Im Fokus

Asset Management Association Switzerland –
Zukunft braucht Vergangenheit

Lobbying ist nicht nur die Reaktion auf steuerliche und regulatorische Initiativen, sondern generell Interes-
senvertretung. Obwohl schon vor dem 2. Weltkrieg erste Anlagefonds aufgelegt worden waren, war deren
Verbreitung höchst bescheiden. Die rechtlichen Grundlagen wurden in der Bankpraxis entwickelt, eine be-
hördliche Aufsicht gab es noch nicht. Als Reaktion auf Bestrebungen des Bundesrates, Fondszertifikate der
Verrechnungssteuer zu unterstellen, formierte sich 1964 eine «Kommission für Anlagefonds» der Bankierver-
einigung – die Keimzelle für den 1992 gegründeten Fondsverband.

Der Schwerpunkt der Arbeiten des Fondsverbandes lag ursprünglich vor allem in den Bereichen Adminis­
tration und Distribution. Seit einigen Jahren konzentriert sich der Verband zusätzlich und in genereller Weise
auf die Funktion Asset Management, selbstredend ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Fondsgeschäf-
tes. Aus dem Fondsverband wurde die Swiss Funds Association SFA und später die Swiss Funds & Asset
Management Association SFAMA, welche die Interessen all jener Unternehmen vertritt, die am Schweizer
Finanzplatz in der institutionellen Vermögensverwaltung tätig sind. Die Anlagefonds sind nach wie vor das
wichtigste Trägermedium, um Asset-Management-Produkte an Anleger vertreiben zu können. Aber es gibt
weitere Trägermedien wie Mandate, Stiftungen oder Versicherungsprodukte, denen ebenfalls Asset-Ma-
nagement-Dienstleistungen zu Grunde liegen.

Finanzbranchenverbände existieren in der Schweiz seit langem, sie vertreten aber oft eher institutsbezo-
gene (etwa Banken, Versicherungen) oder produktbezogene (beispielsweise Fonds, strukturierte Produkte)
Aspekte und weniger schwieriger zu fassende instituts- oder produktübergreifende Funktionen wie Asset
Management oder Vertrieb von Anlageprodukten. Dies führte dazu, dass das Asset Management als eigen-
ständige Disziplin lange Zeit nur wenig wahrgenommen wurde. Auch der Wert des Asset Managements
und die Bedeutung der Finanzmärkte für die Finanzierung beispielsweise der Altersvorsorge wurde bei wirt-
schafts- und finanzpolitischen oder steuerrechtlichen Weichenstellungen gar nicht oder nur unzureichend
berücksichtigt. Seitens der Öffentlichkeit war auch kaum Schützenhilfe für die Branche zu erwarten, war doch
das allgemeine Image der Finanzbranche, zu der das Asset Management zweifelsohne gehört, dazu wenig
förderlich. Die Kernaufgabe des Asset Managements, welche auf den Punkt gebracht die Erzielung einer
möglichst hohen Rendite für die Anleger beinhaltet, hatte keine Lobby. Die Zersplitterung der Verbandsland-
schaft führte zudem dazu, dass die zahlreichen, teils sich gegenseitig widersprechenden Verbandsaktivitäten
kaum gehört wurden und sich entsprechend selten in den Gesetzgebungsverfahren niederschlugen. Von
einer politischen Schlagkraft, die der Grösse und Bedeutung des Asset Managements gerecht hätte werden
können, war man weit entfernt.

News Herbst 2020                                                                                            4
Asset Management News Ausgabe 3/2020
Die Branche erkannte schliesslich, dass sie selbst am Zug war, wenn sie den unbefriedigenden Zustand
ändern wollte. Unter der operativen Federführung der SFAMA wurden institutsübergreifend Aspekte in der
Asset Management Plattform Schweiz (AMP) zusammengeführt, die einzig die Funktion Asset Management
zum Inhalt hatte. Dabei war allen Beteiligten klar, dass sie nicht in das übliche, oft nur wenig erfolgreiche
Wehklagen der Interessenvertretungen verfallen durften, sondern sich geschlossen, mit guten inhaltlichen
Argumenten und einem partnerschaftlichen Selbstverständnis in der Politik und Öffentlichkeit zu Wort mel-
den mussten.

Für die Kommunikation im Allgemeinen gilt: Der Ton macht die Musik. Im Besonderen gilt das auch für die
Verbandskommunikation. Sicher ist es möglich, jede politische Handlung mit Argusaugen zu beobachten,
und sobald es an die Interessen der Branche geht, pauschal lautstark und öffentlichkeitswirksam auf die
Pauke zu hauen. Für einen Verband, der politisch und öffentlich wirklich ernst genommen werden will, reicht
das aber bei weitem nicht aus oder ist sogar kontraproduktiv. Die SFAMA versuchte, hier einen anderen Weg
zu gehen und positionierte sich gegenüber der Öffentlichkeit als kooperativer Ansprechpartner, der nicht in
Problemen, sondern in realistischen Lösungen dachte. Wir hatten stets das Ziel, Sachverstand sowie Daten
und Fakten in die politische Diskussion einzubringen. Das geschieht sowohl als vorzugsweise konstruktive
Reaktion auf politische Vorhaben als auch proaktiv bei Themen, die das Asset Management langfristig prä-
gen. Beispiele für solche strategischen Themen sind der demografische Wandel und die damit verbundenen
Finanzierungsherausforderungen der Vorsorgewerke oder die zunehmende Digitalisierung der Geschäfts-
prozesse.

Das Image des Asset Managements – so viel glauben wir sagen zu dürfen – ist positiv und dessen Wert wird
gerade im Niedrigzinsumfeld zunehmend auch einer bereiteren Bevölkerungsschicht klar. Professionalisie-
rung und Transparenz haben deutlich zugenommen. In welchem Ausmass die Verbandsarbeit der SFAMA
und der AMP zu dieser Entwicklung beigetragen hat, ist nur schwer feststellbar. Sicher ist allerdings, dass sie
positive Spuren hinterlassen hat. Die Klarmachung der Funktion und das Herausarbeiten der Bedeutung des
Asset Managements ist Aufgabe, Anspruch und Motivation für die neu formierte Asset Management Asso-
ciation Switzerland. Die Zusammenführung der Aktivitäten der AMP und der SFAMA zur Asset Management
Association Switzerland entspricht einer konsequenten Weiterführung des eingeschlagenen Weges. Die Be-
deutung des Asset Managements für die Vorsorgewerke, die Realwirtschaft und letztlich auch für private
Sparziele soll in der öffentlichen Debatte noch mehr Gehör erhalten. Wir freuen uns auf diese Herausforde-
rung und die sich dabei bietenden Chancen.

Markus Fuchs,
Geschäftsführer

News Herbst 2020                                                                                             5
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Fondsmärkte

Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft
Das welt­weit investier­te Fondsvermögen steig 2019 um sagenhafte 19.9%, musste aber im ersten Quartal
2020 aufgrund der Corona-Pandemie deutlich Federn lassen. Weil die EFAMA 2014 zusammen mit der IIFA
(The International Investment Funds Association) neue Fondstypen – etwa ETFs, institutionelle Fonds oder
Absiche­rungs-Produkte – in die Betrachtung integrierte, ergab sich eine riesige Ausweitung der Fondsvolu-
men und Produktzahlen. Ein unmittelbarer Vergleich zu früheren Zahlen ist nur noch bis Anfang 2015 mög-
lich. Per Ende März dieses Jahres lag das neu berechnete Fondsvolumen bei 47.1 Bio. EUR, was einem
Rückgang von 10.8% auf Quartalsbasis entspricht. 3.28 Bio. EUR entfallen auf Funds of Funds.

Globale Fondsvermögen entwickelten sich mehrheitlich negativ
Gemessen in Lokalwährungen lag im 1. Quartal des laufenden Jahres der Rückgang in den USA mit 12.6%
am höchsten, gefolgt von Europa mit einem Minus von 11.7%. China konnte als einzige Region zulegen, dies
sogar deutlich mit 13.3%. Das Fonds­vermögen lag in Übersee Ende März 2020 noch bei 22.5 Bio. EUR. Auf
unserem Kontinent – so die EFAMA in ihrem jüngsten Bericht – waren 15.2 Bio. EUR in Anlagefonds inves­
tiert.

               Entwicklung des Fondsvermögens nach Regionen im 1. Quartal 2020
               (in Mrd. EUR)

                    -12.6%          -11.7%           -5.2%        -3.1%        -10.5%                -9.8%                13.3%

                   25130
                           22514

                                   17199
                                           15185

                                                    1959 1664   1869          1663 1410           1837 1717             1683 1923
                                                                       1436

                     USA           Europa          Australien   Brasilien     Kanada               Japan                 China

                             4. Quartal 2019
                             1. Quartal 2020                     Prozentangabe der Veränderung in Lokalwährung

                                                                               Quelle: EFAMA International Statistical Release, Juni 2020

News Herbst 2020                                                                                                                            6
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Kaum Veränderungen im internationalen Gefüge
Vergleicht man die ermittelten Werte, so weisen die USA per Ende des ersten Quartals einen Anteil am
weltweit investierten Fonds­vermögen von 47.9% auf. Europa folgt mit 32.3% auf Platz 2 und als dritte Kraft
platzierte sich China mit einem Anteil von 4.1% neu vor Japan mit 3.7%, das seinerseits Australien mit einem
Anteil von 3.5% überholte.

                   Weltweit verwaltetes Fondsvermögen nach Regionen per 31.03.2020

                                                         USA 47.9%

                             Andere 2.4%                                                             Japan 3.7%
                           Brasilien 3.1%                                                            Kanada 3.0%
                          Australien 3.5%                                                            China 4.1%

                                                        Europa 32.3%

                                                                                    Quelle: EFAMA International Statistical Release, Juni 2020

Fondsuniversum weltweit bei 137‘690 Fonds
Das von der EFAMA untersuchte Fondsuniversum belief sich per Ende März 2020 auf gesamthaft 137’690
Pro­­dukte. Dies entspricht einer Zu­nahme um 954 Fonds seit Jahresbeginn. Die Verteilung der Fonds­produkte
nach Kategorien lautet: Aktien (38%), Obligationen (22%), Gemischte (17%), Geldmarkt (15%) und andere
(8%).

                   Zu- und Abflüsse bei UCITS innerhalb Europas seit Frühjahr 2019 (netto)

                          Q1/2019           Q2/2019        Q3/2019                       Q4/2019                     Q1/2020

                          51 -27 80         38 -35 77     157 -13 86                   148 61 60                   -176 -47 -98

                              Total
                              Aktienprodukte
                              Obligationenprodukte        Quelle: EFAMA Quarterly Statistical Release, Juni 2020 (Quartalszahlen in Mrd. EUR)

News Herbst 2020                                                                                                                                 7
Asset Management News Ausgabe 3/2020
Die Nettomittelflüsse der letzten Quartale reflektieren die ­Unsicherheit vieler Anleger. Über die letzten vier
Quartale konnten nur gerade die Fondskategorien der Obligationen netto Zuflüsse verzeichnen. Die Geld-
marktfonds hatten allerdings nur im dritten Quartal einen Ausschlag (72 Mrd. EUR nach oben). Aktienfonds
waren bloss im vierten Quartal 2019 im Plus, was Nettokäufe anbelangt. Die gemischten Fonds gaben wie
alle anderen Segmente im ersten Quartal nach.

Einheitliche Richtung bei den UCITS-Volumen
Ein Blick auf die europäischen Fondsmärkte zeigt, dass im Prinzip alle Länder im ersten Quartal 2020 Volu­
menrückgänge verzeichnen mussten – oftmals im zweistelligen Prozentbereich. Die sog. Sorgenländer
Spanien, Italien, Griechenland und Portugal liegen mit Werten zwischen 9.5% (Portugal) und 19.3% (Grie-
chenland) im Minus. Der europäische Durchschnitt lag bei 14.1% für UCITS und 7.4% für AIFs. Über alle
Fondsklassen hinweg war ein Rückgang von 11.6% zu verzeichnen, wobei die Schweiz mit einem Minus von
7.2% deutlich besser abschnitt als viele andere Staaten.

Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gestiegen
Die Wertschriftenbestände in Kundendepots der Schweizer Banken stiegen im Verlauf des zweiten Quartals
stark und erreichten per Ende Juni 6.45 Bio. CHF, wie der neusten Nationalbank-Statistik zu ent­nehmen ist.
Das sind 8.2% mehr als am Ende des ersten Quar­tals. Gemäss der Monatsstatistik der SNB vom August
2020 nahmen die für ausländische Kunden verwalteten Wertschriftenbe­stände im Jahresverlauf um 5.1%
auf 3.16 Bio. CHF ab (gleicher Wert wie Vorjahr). Die ent­sprechende Zahl für Schweizer Kunden beläuft sich
bei einem Wertschriftenbestand von neu 3.30 Bio. CHF auf -2.9%. Der Anteil der ausländischen Kunden an
den Beständen liegt bei 48.9%.

Vergleich der Fondsbestände
Vergleicht man die Fondsbestände, so stellt man zwischen inlän­di­schen und ausländischen Depotkunden
gleiche Tendenzen fest. Das Fondsvermögen inländischer Depot­kunden sank zwi­schen Jahresbeginn und
Ende Juni 2020 um 24 Mrd. auf 1‘502 Mrd. CHF (-1.6%), jenes der ausländischen Kunden sank um 58 Mrd.
auf 831 Mrd. CHF (-6.5%).

Gegenläufige Entwicklung der Fondsquote bei Schweizer und ausländischen Depotinhabern
Die Quote der Fondsbe­stände bei Schwei­zer Depotkunden stieg leicht und liegt Ende Juni bei rund 45.5%.
Bei ausländischen De­potkunden sank sie im Jahresverlauf von 26.8% auf 26.4%. Weiterhin halten primär In-
länder Schweizer Fonds; die rund 976 Mrd. CHF machen 65% des Volumens von Kollektiv­anlagen aus. Aus-
ländische Anleger meiden diesen Fonds-Typus tendenziell noch immer (die Quote liegt bei etwa 7.37%). Der
Volumen­rückgang von 58 Mrd. CHF erfolgte praktisch ausschliesslich bei Fonds ausländischer Provenienz;
das Volumen der Schweizer Produkte sank nur um 1 Mrd. CHF auf 61 Mrd. CHF.

Fondsmarkt Schweiz 2020
Die Swiss Fund Data AG – eine Tochtergesellschaft der SFAMA sowie der SIX Swiss Exchange AG – und
die Morningstar Switzerland GmbH produzieren seit 2014 gemeinsam eine Schweizer Fondsmarktstatistik.
Die Marktdaten der beiden Unternehmen werden zusammengeführt und durch die Swiss Fund Data in Form
einer öffentlichen Marktstatistik einerseits und einem monatlichen Statistikabonnement anderseits veröffent-
licht. Ergänzt wird das Angebot durch den regel­mässigen Marktkommentar der SFAMA, welcher die Entwick-
lungen des Schweizer Fondsmarkts erörtert.

News Herbst 2020                                                                                             8
Asset Management News Ausgabe 3/2020
Fondsvolumen rund 1‘217.8 Mrd. CHF
Per Ende Juni 2020 weist die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Totalvolumen von rund 1’217.8 Mrd.
CHF aus. Dieser Wert liegt 120.3 Mrd. CHF über dem Volumen des Vorquartals, was einem Anstieg von 11%
entspricht. Die Zahlen basieren auf der FINMA-Bewilligungsliste und umfassen alle Fonds schweizerischen
Rechts sowie alle ausländischen Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind – inklusive der
institutionellen Anteilsklassen. Nach Anlagekategorien unterteilt halten Aktienfonds mit über 40% weiterhin
den grössten Anteil, gefolgt von Obligationenfonds mit rund 32.7%. An dritter Stelle liegen nach wie vor die
Anlagestrategiefonds mit etwa 10.8%.

                     Entwicklung des Fondsvermögens seit Januar 2020

                         Fondskategorie                      Volumen 31.12.19 Volumen 30.06.20 Wertveränderung

                        Aktienfonds                                    534.1              490.5                        -    43.6
                        Obligationenfonds                              381.2              398.9                        + 17.7
                        Geldmarktfonds                                 108.0              111.2                        +        3.2
                        Mischfonds                                     137.4              132.1                        -        5.3
                        Andere Fonds                                     2.4                   2.7                     +        0.3
                        Rohstofffonds                                   25.1                28.1                       +        3.0
                        Alternative Anlagen                             16.4                14.6                       -        1.8
                        Immobilienfonds                                 35.8                39.7                       +        3.9

                        Total Markt Schweiz                           1240.4             1217.8                        -    22.6

                                                                                          Quelle: Swiss Fund Data / Morningstar (in Mrd. CHF)

Anstieg um 14 Fonds schweizerischen Rechts im ersten Halbjahr 2020
Nachdem 2019 die Zahl der nach schweizerischem Recht ge­grün­deten Anlagefonds leicht zugenommen hat
(von 1726 auf 1734 Pro­dukte), hat sich der Positiv-Trend im 2. Quartal fortgesetzt. Aktuell sind insgesamt
1748 Produkte hie­sigen Rechts bei der FINMA re­gistriert, darunter auch 20 Kommandit­gesellschaften für
kollektive Kapitalanlagen. Die Zahl zum Vertrieb zugelassener Fonds beläuft sich per Ende Juni auf 9979
Produkte. Sie sank damit gegenüber dem Vorquartal um 2, stieg aber auf Jahresbasis um 73 Fonds. Ver-
antwortlich für diese Entwicklung waren insbesondere ausländische (v.a. in Luxemburg domizilierte) Fonds.
Luxemburg und Irland konnten ihre führende Stellung als Domizil-Standorte weiter ausbauen.

                   Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart und Fondsdomizil
                    Fondsart /                                         Per Ende          Per Ende                  Veränderung im
                    Fondsdomizil                                     Dezember 2019       Juni 2020                    Jahr 2020

                    Schweizerische Fonds                             1734      (761)    1748         (758)         + 14               (-3)
                    Kommanditges. f. k. K.                             22       (22)      20          (20)         -  2               (-2)
                    Effektenfonds                                     136         (0)    138            (0)        +  2                (0)
                    Übrige Fonds für tradit. Anl.                    1463      (689)    1474         (686)         + 11               (-3)
                    Übrige Fonds für altern. Anl.                      46        (23)     46           (24)           0                (1)
                    Immobilienfonds                                    67       (27)      70          (28)         +  3                (1)

                    Ausländische Fonds                               8172               8231                       +       59
                    Luxemburg                                        5471               5499                       +       28
                    Irland                                           1914               1973                       +       59
                    Andere Länder                                     787                759                       -       28

                    Total CH und Ausland                             9906      (761)    9979         (758)         + 73               (-3)

                    (in Klammern: Fonds für qualifizierte Anleger)                                                               Quelle: FINMA

News Herbst 2020                                                                                                                                 9
Asset Management News Ausgabe 3/2020
Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020
Der Ge­samtumsatz an der SIX Swiss Exchange betrug in den ersten sechs Monaten des Jahres 66.7 Mrd.
CHF, was deutlich über dem Halbjahresvolumen vom Vorjahr (53.5 Mrd. CHF) liegt. Per Ende Juni 2020
waren an der SIX Swiss Exchange 1608 ETFs von diversen Produktanbietern kotiert, was gegenüber dem
Vorjahres­zeit­punkt eine Erhöhung um 73 Produkte darstellt.

Die Mehrzahl der Produkte entfällt auf die Kategorie «Aktien entwickelte Märkte», wobei die Produkte des
Bereichs «Fixed Income» immer zahlreicher werden. Betrachtet man den Umsatz nach Anla­ge­klassen im 2.
Quartal, so liegen Aktien aus entwickelten Märkten mit 61.5% weiter deutlich an erster Stelle. Rohstoff-ETFs
stehen an zweiter Stelle, knapp vor Themenaktien (13.4% bzw. 7.5%). An vierter Stelle folgen mit 6.8%
­Fixed-Income-Angebote. Schwellenländer-ETFs finden sich mit 5.7% auf Rang 5.

Die durchschnittliche Abschlussgrösse blieb in etwa stabil. Betrug sie im Jahre 2003 noch etwa 155’000 CHF,
so lag sie im ersten Semester 2020 bei rund 73’000 CHF. Der Medianwert sank hingegen deutlich; er liegt mit
10’065 CHF auf dem tiefsten je berechneten Niveau.

             Entwicklung des ETF-Segments an der Schweizer Börse
               Anzahl ETFs                                                                                 Umsatz in Mio. CHF
              1‘600             Umsatz an der SIX                                                                           160‘000
                                Anzahl ETFs an der SIX
              1'400                                                                                                         140‘000

              1'200                                                                                                          120'000

              1'000                                                                                                         100'000

                   800                                                                                                        80'000

                   600                                                                                                        60'000

                   400                                                                                                        40'000

                   200                                                                                                        20'000

                     0                                                                                                                0
                         2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
                                                                                                              Quelle: SIX Swiss Exchange

SFA ARI®
Um die effektive Rendite auf Produktstufe der börsenkotierten Schwei­zer Immobilienfonds untereinander
vergleichbar zu machen, hat die SFAMA im Jahr 2012 den SFA ARI® lanciert. Dieser stützt sich auf die An-
lagerenditekennzahl und wird vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) von der Swiss Fund Data AG auf
Grundlage der jeweiligen Jahresberichte berechnet.

Das Fondsuniversum bilden die an der SIX Swiss Exchange kotierten Immobilienfonds, welche direkte
Immobi­lienanlagen in der Schweiz tätigen mit ausschliesslichem Investi­tionsland Schweiz. Funds of Funds
oder Schweizer Fonds, die direkt im Ausland investieren, sind ausgeschlossen.

News Herbst 2020                                                                                                                           10
Die aktuelle Anlagerendite des SFA ARI® wird mit 5.89% angegeben. Der ermittelte Wert basiert auf den
Geschäftsberichten per 31. März 2020 und ist im Vergleich zum Vorquartal gestiegen (0.02 Prozent­punkte).
Berücksichtigt wurden für die aktuelle Bewertung 33 Immo­bi­lienfonds mit einem Nettofondsvermögen von
rund 37.6 Mrd. CHF.

                        Entwicklung des SFA ARI® seit 2015

                             7%

                             6%

                             5%

                             4%
                                   2015     2016   2017      2018    2019            2020
                                                                                     (Q1)
                                                                         Quelle: Swiss Fund Data

Kennzahlen Finanzstandort Schweiz
Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum
Finanzstandort Schweiz. Diese nützliche Zusammenstellung kann nicht nur elektronisch heruntergeladen
werden, sondern auch als handliches Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden.
https://www.sif.admin.ch/sif/de/home.html
Dokumentation

News Herbst 2020                                                                                       11
Nationales Umfeld

FIDLEG / FINIG
FIDLEG/FINIG sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft, deren Umsetzungsarbeiten in vollem Gang. Auf Grund
der Übergangfristen im FINIG haben bestehende Bewilligungsträger ein Jahr Zeit, die neuen Regelungen
umzusetzen. Demgegenüber haben Finanzdienstleister basierend auf FIDLEG grundsätzlich zwei Jahre
Zeit, die neuen Regeln nach FIDLEG umzusetzen. Gleichzeitig enthalten die Übergangsregelungen ent-
sprechende Fristen für das «Phasing out» gewisser bisheriger KAG-Bestimmungen. Zusammengefasst kann
festgehalten werden, dass die bestehenden Verhaltens- und Organisationspflichten aus dem KAG solange
weitergelten, bis der betreffende Finanzdienstleister FIDLEG am «Point of Sale» umgesetzt hat. Dies be-
deutet, dass die bestehenden Verträge und Prozesse beibehalten werden können, auch wenn sie auf das
angepasste Konzept im KAG nicht mehr vollumfänglich passen. Gleichzeitig heisst dies aber auch, dass ge-
wisse Erleichterungen aus dem neuen Recht (beispielsweise betreffend Vertreter- und Zahlstellenpflicht oder
Vertriebsvertrag) erst vollumfänglich nutzen kann, wer FIDLEG umgesetzt hat.

Erheblich kürzere Übergangsfristen gelten für die Registrierung im Beraterregister und bei der ­Ombudsstelle.
Die ersten Ombudsstellen wurden am 24. Juni 2020 vom EFD anerkannt. Die erste Registrierungsstelle
wurde von der FINMA per 20. Juli 2020 zugelassen. Die sechsmonatigen Übergangsfristen zur Registrie-
rung bzw. für den Anschluss an eine Ombudsstelle laufen nun somit. Bei der Evaluierung einer geeigneten
Ombudsstelle lohnt es sich, die verschiedenen Angebote im Detail zu vergleichen. Sowohl in Bezug auf die
Kosten als auch auf das Knowhow im Fonds- und Asset-Management-Bereich bestehen zwischen den ver-
schiedenen Ombudsstellen teilweise erhebliche Unterschiede.

Aktuelle Liste der anerkannten Ombudsstellen:
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html

Aktuelle Liste der zugelassenen Registrierungsstellen:
https://www.finma.ch/de/bewilligung/registrierungsstelle/

Die FINMA hat am 7. Februar 2020 die Anhörung ihrer Ausführungsbestimmungen eröffnet. Diese dauerte
bis am 9. April 2020. Die SFAMA hat sich im Rahmen dieser Anhörung für die Interessen der Fonds- und As-
set-Management-Industrie stark gemacht. Neben verschiedenen materiellen und formellen Präzisierungen
wurde insbesondere ein Verzicht auf die vorgeschlagene Ausdehnung des Rundschreibens 2018/3 «Out-
sourcing – Banken und Versicherer» auf Fondsleitungen, SICAV und Verwalter von Kollektivvermögen ge-
fordert. Die die Publikation der finalen Fassungen der angepassten Ausführungsbestimmungen der FINMA
werden für das vierte Quartal 2020 erwartet.

Die Geschäftsstelle überarbeitet derzeit, unterstützt durch eine entsprechende Arbeitsgruppe, die Selbst-
regulierung und Musterdokumente der SFAMA. Die auf der Basis von FIDLEG/FINIG bzw. des neuen KAG
erforderlichen Anpassungen bedürfen in der Regel der Anerkennung bzw. Kenntnisnahme der FINMA. Diese
wird erst erfolgen, nachdem die FINMA ihrerseits ihre Verordnungen und Rundschreiben verabschiedet hat.

News Herbst 2020                                                                                          12
Gestützt auf die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtgesetz (Verordnung FINMAG) ist zudem nicht
auszuschliessen, dass die FINMA auch bei der Anerkennung der Selbstregulierung bundesintern und bei den
Marktteilnehmern zusätzliche Konsultationsschlaufen einbauen muss. Folglich wird die überarbeitete Selbst-
regulierung der SFAMA höchstwahrscheinlich frühestens im Verlaufe des ersten Quartals 2021 publiziert
werden können. Bis zum Ende der zweijährigen Übergangsfrist (1. Januar 2022) können alle bestehenden
SFAMA-Musterdokumente weiterverwendet werden.

L-QIF
Der Bundesrat hat die Botschaft zum L-QIF am 19. August 2020 verabschiedet. Mit dem so genannten
­«Limited Qualified Investor Fund» (L-QIF) soll eine Fondskategorie geschaffen werden, die qualifizierten
 Anlegerinnen und Anlegern eine Alternative zu ähnlichen ausländischen Produkten bietet. Die SFAMA unter-
 stützt dieses Projekt, ist doch dessen Umsetzung ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit
 des Schweizer Fonds- und Asset-Management-Standorts und zur Stärkung des Schweizer Finanzplatzes.

Das Projekt L-QIF, welches auf einer Initiative der SFAMA beruht, kam für Schweizer Verhältnisse schnell
ins Rollen. Der Bundesrat beauftragte das Eidgenössische Finanzdepartement EFD am 5. September 2018,
eine Vorlage für eine entsprechende Gesetzesrevision auszuarbeiten. Gleichzeitig fand die Idee im Parla-
ment breite Unterstützung. Die entsprechende Motion von Ständerat Ruedi Noser wurde im September 2018
vom Ständerat und im März 2019 vom Nationalrat mit deutlichen Mehrheiten angenommen. Am 26. Juni
2019 wurde die Vernehmlassung zum L-QIF eröffnet, in deren Rahmen sich auch die SFAMA eingebracht
hatte. Die Vernehmlassungsteilnehmer unterstützen die Schaffung des L-QIF breit. Die Verabschiedung der
Botschaft durch den Bundesrat verzögerte sich nun zwar durch die aktuelle Corona-Situation. Damit die
Schweiz möglichst schnell von dieser Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit profitieren kann, ist es umso
wichtiger, dass die Vorlage nun vom Parlament zügig behandelt und verabschiedet wird. Die SFAMA wird
sich auch während der parlamentarischen Behandlung dieses Dossiers aktiv für die Vorlage stark machen.
Sie wird dabei von einer Arbeitsgruppe mit Spezialisten aus unseren Mitgliedsinstituten unterstützt.

Das Parlament wird sich nach der vorberatenden Kommission voraussichtlich in der Wintersession 2020 mit
der Vorlage befassen. Im Anschluss muss auch noch die Kollektivanlagenverordnung (KKV) entsprechend
angepasst werden. Das Inkrafttreten der neuen Regelung ist per 2022 zu erwarten.

Brexit: Schweiz/UK – Bilaterale Abkommen und Erklärung für
eine engere Zusammenarbeit für den Finanzdienstleistungssektor
Nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs am 31. Januar 2020 gilt bis Ende 2020 eine Übergangs-
periode. In dieser Zeit bleiben die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU auch auf das UK
anwendbar. Mit seiner «Mind the Gap»-Strategie sichert der Bundesrat die rechtliche Kontinuität über den
Brexit hinaus.

Die Schweiz hat im Rahmen ihrer Strategie «Mind the gap» frühzeitig eine Reihe neuer Abkommen mit dem
UK in den Bereichen Handel, Migration, Strassen- und Luftverkehr sowie Versicherungen abgeschlossen.
Ziel der «Mind the gap»-Strategie ist es, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten so weit als
möglich zu sichern. Zudem soll in einem zweiten Schritt die Zusammenarbeit Schweiz-UK – wo dies im beid-
seitigen Interesse ist – über den bestehenden Stand hinaus ausgebaut werden («Mind the gap Plus»).

Die Finanzminister der Schweiz und UK haben an einem digitalen Treffen vom 30. Juni 2020 eine Erklärung
über die künftige vertiefte Zusammenarbeit für Finanzdienstleistungen zwischen den beiden Ländern unter-

News Herbst 2020                                                                                          13
zeichnet. Die Erklärung unterstreicht die gemeinsame Absicht für ein Abkommen der beiden Länder. Dieses
soll den grenzüberschreitenden Marktzugang für eine breite Palette an Finanzdienstleistungen im Versiche-
rungs-, Banken-, Asset-Management- sowie Kapitalmarktinfrastruktur-Bereich ermöglichen. Das Abkommen
soll auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der jeweils anwendbaren Finanzmarktregulierung sowie
des Aufsichtsrahmens basieren. Am nächsten Finanzdialog zwischen der Schweiz und UK im Herbst 2020
soll die Umsetzung der in der gemeinsamen Erklärung festgehaltenen Ambitionen diskutiert werden. Ende
2020 soll eine Zwischenbilanz gezogen werden.

Sustainable Finance
Weiteres Vorgehen Bundesrat
In seinem Bericht zur Nachhaltigkeit im Schweizer Finanzsektor und seinen Leitlinien vom 24. Juni 2020
macht der Bundesrat klar, dass er den Regulierungsrahmen für den Finanzsektor zur Steigerung der Qualität
optimieren will (etwa durch Erhöhung der Transparenz, Berücksichtigung von Klimarisiken und -wirkungen
im Rahmen der treuhänderischen Pflichten oder Stabilitätsanforderungen). Er prüft regulatorische Rahmen-
bedingungen, die einen marktbasierten Ansatz verfolgen und einen effizienten Preisbildungsmechanismus
ermöglichen. Verbände und Industrie sind weiterhin aktiv gefordert, Nachhaltigkeit voranzutreiben und die
Massnahmen des Bundesrates zu vertiefen und umzusetzen. Dies, weil die Integration von Nachhaltigkeits-
kriterien für den Erhalt und die Steigerung der internationalen Wettbewerbstätigkeit wichtig ist, aber auch,
weil der regulatorische Druck aus dem Ausland zunimmt.

SFAMA/SSF – Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management
Die Kernbotschaften und Empfehlungen für ein nachhaltiges Asset Management vom 16. Juni 2020 greifen
alle Themen auf, dessen Wichtigkeit der Bundesrat betont. Die Empfehlungen bilden ausserdem eine gute
Grundlage, um Themen und Massnahmen, die im Bericht vom Bundesrat aufgegriffen werden, weiter syste-
matisch zu bearbeiten.

Bei den Kernbotschaften handelt es sich um generelle Ansichten zu nachhaltigen Finanzgeschäften. Die
Empfehlungen sind vorwiegend technischer Art. Sie konzentrieren sich auf den Anlageprozess und enthalten
detaillierte Ausführungen zu den Elementen, die ein Asset Manager berücksichtigen sollte, um einen nach-
haltigen Anlageprozess erfolgreich umzusetzen.

Der Einbezug von ESG-Kriterien in die Anlagestrategie – sozusagen als Kern der Anlagephilosophie – trägt
dazu bei, langfristig höhere risikoadjustierte Renditen zu erwirtschaften. Asset Manager sind deshalb an-
gehalten, eine soziale, wirtschaftliche und umweltbezogene Folgenabschätzung ihrer Investitionstätigkeit
vorzunehmen und ihre Werte in einer Nachhaltigkeitspolitik zu verankern. Der Schlüssel zur erfolgreichen
Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien heisst Transparenz. Hierfür ist eine standardisierte und messbare
Berichterstattung von zentraler Bedeutung. Transparenz bedingt aber auch die Verfügbarkeit von verläss-
lichen Daten guter Qualität – hier sind auch die Unternehmen und Research-Anbieter gefordert.

Die Empfehlungen von SSF und SFAMA zielen in erster Linie auf die Information von Asset Managern ab und
richten sich insbesondere an Organisationen, bei denen sich die ESG-Integration in einer Frühphase befin-
det. Die Empfehlungen sind vorwiegend technischer Art und sollen den Asset Managern als nützliche Orien-
tierungshilfe dienen. Sie konzentrieren sich auf die Umsetzung eines nachhaltigen Anlageprozesses und be-
handeln die Themen Governance, Anlagepolitik und Anlagestrategie, Risikomanagement sowie Transparenz
und Berichterstattung. So wird beispielsweise die Rolle des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung an-
gesprochen; es werden aber auch verschiedene Nachhaltigkeitsansätze sowie Ansätze für eine transparente
Berichterstattung aufgezeigt.

Die «Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management» stehen auf der Webseite
zur Verfügung.

News Herbst 2020                                                                                         14
Berufliche Vorsorge:                                      Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Verord­nungen werden aktualisiert                         Der Verband nimmt Stellung zur Vernehmlas­
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26.               sungs­vorlage zum Covid-19-Geschäftsmiete­gesetz.
August 2020 punktuelle Verordnungsanpassun-               https://www.sfama.ch/de/publikationen/initiatives-state-
gen im Bereich der beruflichen Vorsorge ver-              ments-position-papers/stellungnahmen
abschiedet. Die Änderungen sind nötig, um die
Bestimmungen an aktuelle finanzielle und versi-
cherungstechnische Entwicklungen anzupassen.              Änderung des Bundesgesetzes über die
Zudem werden mehrere Parlamentsaufträge um-               Verrechnungssteuer
gesetzt, etwa dass auch Freizügigkeitseinrichtun-         Der Verband nimmt Stellung zur Vernehmlas-
gen und Einrichtungen der 3. Säule Kapitalleis-           sungsvorlage zur Änderung des Bundesgesetzes
tungen kürzen oder verweigern können, wenn die            über die Verrechnungssteuer.
begünstigte Person den Tod der versicherten Per-          https://www.sfama.ch/de/publikationen/initiatives-state-
son vorsätzlich herbeigeführt hat.                        ments-position-papers/stellungnahmen

Zudem wurde in Umsetzung der Motion Weibel
(15.3905) eine neue Anlagekategorie für Infra-            Staatssekretariat für internationale
struktur mit einer separaten Anlagebeschränkung           Finanzfragen
von 10% auf das Gesamtvermögen geschaffen.                Der SIF-Newsletter orientiert regelmässig über
Bis anhin wurden Infrastrukturanlagen von der             Neuigkeiten aus den Geschäftsbereichen des
Kategorie der alternativen Anlagen erfasst; eine          Staatssekretariats für internationale Finanzfra-
Anlage konnte nur kollektiv erfolgen. Nach der            gen. Er erscheint drei- bis viermal jährlich in deut-
neuen Regelung sind nun auch direkte Anlagen              scher und französischer Sprache.
in Infrastruktur möglich, sofern sie angemessen           http://www.sif.admin.ch
diversifiziert sind. Angemessen diversifiziert be-        Dokumentation
deutet gemäss dem Erläuterungsbericht, dass
«die Gegenpartei 1% des Vorsorgevermögens
nicht überschreiten darf». Kollektive Anlagen in
Infrastrukturen, die einen Hebel aufweisen, gel-
ten schliesslich weiterhin als alternative Anlagen.
Dies ergibt sich ebenfalls aus dem Erläuterungs-
bericht, der diesbezüglich nach der Vernehm-
lassung angepasst wurde. Was als «Hebel» in
diesem Zusammenhang zu verstehen ist, wird in
einer separaten Mitteilung des BSV erläutert.

MM Bundesrat:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medien-
mitteilungen.msg-id-80163.html

Mitteilung BSV:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherun-
gen/bv/grundlagen-und-gesetze/gesetze-und-verordnun-
gen.html

News Herbst 2020                                                                                                     15
Internationales Umfeld

Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU
Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Aktionsplan, gestützt auf die Empfehlungen der
«High-level Expert Group» on Sustainable Finance (HLEG). Er verfolgt das Ziel, Kapitalströme auf nachhal-
tige Investitionen umzulenken, die Auswirkungen des Klimawandels sowie sozialer und ökologischer Fragen
auf das Finanzsystem abzuschwächen und die Transparenz sowie langfristige Finanzierung zu erhöhen.
Die alte EU-Kommission (2014-2019) hat bereits umfangreiche Massnahmen und Initiativen zur Umsetzung
des Aktionsplans an die Hand genommen. Die neue EU-Kommission (ab 2019) hat ausserdem eine neue
Wachstumsstrategie initiiert, die darauf abzielt, dass die EU bis 2050 «klimaneutral» wird. Kommissionsprä-
sidentin Ursula von der Leyen spricht vom Green Deal als einer neuen Wachstumsstrategie, die Emissionen
senkt und Arbeitsplätze schafft. Alle laufenden und zukünftigen Strategien sowie Massnahmen der EU sollen
die Ziele des Green Deals unterstützen. Als wesentlich bzw. prioritär für die Erreichung dieser Ziele gilt die
Umsetzung der Massnahmen bezüglich Sustainable Finance. Als Teil des Green Deals soll auch das euro-
päische Klimagesetz, das derzeit diskutiert wird, dazu beitragen, die Bedingungen für einen effektiven und
fairen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft klar festzulegen und für Investoren berechenbar zu
machen. Dieses Gesetz soll auch sicherstellen, dass alle EU-Strategien zum Ziel der Klimaneutralität bei-
tragen und alle Sektoren ihren Beitrag leisten.

Die Strategien, Initiativen und Massnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans und des Green Deals sind
zahlreich. Nachstehend eine Auswahl einiger regulatorischen Entwicklungen.

EU-Offenlegungsverordnung
Die Verordnung (EU) 2019/2088 trat am 29. Dezember 2019 in Kraft. Sie zwingt Finanzmarktteilnehmer und
Finanzberater zu einer sehr detaillierten Offenlegung von Informationen, die allen potenziellen Investoren zur
Verfügung gestellt werden. Die Vorschriften umfassen zusammengefasst Offenlegungspflichten bezüglich
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozessen, Berücksichtigung negativer Nachhal-
tigkeitsauswirkungen sowie nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Finanzprodukte (Publikation auf der
Website, Transparenz bei vorvertraglichen Informationen, Offenlegung in regelmässigen Berichten).

Am 23. April 2020 veröffentlichten die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die Entwürfe der technischen
Regulierungsstandards (RTSs), welche die EU-Offenlegungsverordnung ergänzen und präzisieren. Die öf-
fentliche Konsultation dauerte bis zum 1. September 2020. Die RTSs enthalten Vorschläge zum Inhalt, zur
Methodik und Darlegung von ESG-Offenlegungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene.
Darüber hinaus enthält das Konsultationspapier im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung Vorschläge
zur Anwendung des Prinzips «do not significant harm» (DNSH principle) bei der Berichterstattung über nega-
tive Auswirkungen, die der EU-Kommission bis Ende 2020 vorgelegt werden sollen.

News Herbst 2020                                                                                           16
Nächste Schritte:
Die Konsultation zu den RTSs dauerte bis zum 1. September 2020.
• Nach Abschluss der Konsultation werden die ESAs die RTSs fertigstellen und der Europäischen Kommis-
  sion bis zum 30. Dezember 2020 vorlegen.
• Nach der Verabschiedung durch die EU-Kommission haben EU-Parlament und EU-Rat zwischen 1 und 3
  Monaten Zeit, um Einwände gegen RTSs zu erheben oder die Standards zu verabschieden.
• Die Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene sollen ab März 2021 gelten.
Vorvertragliche und periodische Berichtspflichten sollen ab Januar 2022 für Offenlegungen im Zusammen-
hang mit Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Zielen und ab Januar 2023 für solche im Zusammenhang mit
den vier verbleibenden Zielen der EU-Taxonomie-Verordnung gelten.

EU-Taxonomie-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2020/852) wurde am 18. Juni 2020 vom EU-Parlament verabschiedet und am 22. Juni
2020 im EU-Amtsblatt publiziert. Sie ist am 12. Juli 2020 in Kraft getreten.

Zusammengefasst geht es um die Schaffung eines einheitlichen Klassifizierungssystems zur Definition so
genannter «ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten». Die Taxonomie-Verordnung legt ein System zur
Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten dar, welches sich auf folgende Punkte bezieht: 1. Eindämmung
des Klimawandels; 2. Anpassung an den Klimawandel; 3. nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeres-Ressourcen; 4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5. Verhütung und Kontrolle der Umweltver-
schmutzung und 6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Verord-
nung soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden kann (Green Deal). Darüber hinaus legt
die EU-Verordnung zur Nachhaltigkeits-Taxonomie Offenlegungspflichten für Investoren und Unternehmen
fest.

Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie die Nachhaltigkeits-Taxonomie nutzen wird, um den EU-Stan-
dard für grüne Anleihen und das EU-Umweltzeichen für Anlageprodukte für Kleinanleger zu entwickeln (Green
Bond Standard, EU Ecolabel for Retail Investment Products).

Nächste Schritte:
• Die EU-Kommission wird Leistungs-Standards (Technical Screening Criteria, TSC) für bestimmte Aktivi-
  täten im Rahmen der Taxonomie festlegen. Der TSC wird quantitative und qualitative Schwellenwerte defi-
  nieren, die von der wirtschaftlichen Aktivität erfüllt werden müssen, um als ökologisch nachhaltig zu gelten.
  Es wird erwartet, dass die TSC wie folgt angenommen werden:
  o TSC für Aktivitäten, die wesentlich zur Minderung des Klimawandels und zur Anpassung an den Klima-
    wandel beitragen, werden bis Dezember 2020 herausgegeben und treten bis Januar 2022 in Kraft. Für
    diese Aufgabe wird die EU-Kommission den im Juni 2019 von der Technischen Expertengruppe Nach-
    haltige Finanzen (TEG) vorgelegten Abschlussbericht zur Nachhaltigkeits-Taxonomie berücksichtigen;
  o Weitere TSC für Aktivitäten, die wesentlich zu anderen Umweltzielen beitragen (Kreislaufwirtschaft, Um-
    weltverschmutzung, Wasser sowie Biodiversität und Ökosysteme) werden voraussichtlich bis Dezember
    2021 ausgestellt und treten voraussichtlich im Januar 2023 in Kraft.
• Das Mandat der TEG wurde in beratender Funktion bis September 2020 verlängert. Die TEG wird im
  Herbst 2020 durch die Plattform on Sustainable Finance ersetzt, um die EU-Kommission bei der Weiter-
  entwicklung und Überprüfung des TSC zu unterstützen. Das Mandat der Plattform besteht darin, die TSC-
  Entwicklung beratend zu unterstützen und die potenziellen Kosten und Nutzen der Kriterien zu analysieren.
• Die Konsultation der Europäischen Aufsichtsbehörden zu den Entwürfen technischer Regulierungsstan-
  dards (RTS) gemäss der EU-Offenlegungsverordnung dauerte bis zum 1. September 2020. Diese Verord-
  nung enthält Vorschläge zur weiteren Spezifizierung der Offenlegungen auf Produktebene im Zusammen-
  hang mit dem in der Taxonomie-Verordnung eingeführten Grundsatz «do not significant harm».
• Die ersten Unternehmensberichte und Investoren-Offenlegungen, die mit der Taxonomie-Verordnung in
  Einklang stehen, sind Anfang 2022 fällig.

News Herbst 2020                                                                                            17
Änderungen der UCITS, AIFMD und MiFID II
Am 8. Juni 2020 wurde die Konsultation der lang erwarteten Entwürfe der delegierten Rechtsakte u.a. zu
UCITS, AIFMD und MiFID II eröffnet. Sie dauerte bis zum 6. Juli 2020. Dabei geht es um die Integration von
Nachhaltigkeitsfaktoren unter UCITS, AIFMD und MiFID II (bezogen auf die Produkt-Governance, Suitability-
Prüfung und organisatorische Anforderungen). Diese Entwürfe stützen sich auf öffentliche Konsultationen,
die im Laufe des Jahres 2018 durchgeführt wurden, sowie auf den ESMA-Abschlussbericht und die Entwürfe
delegierter Rechtsakte, welche im April 2019 veröffentlicht wurden. Die öffentliche Konsultation der Entwürfe
dauerte bis zum 6. Juli 2020. Nun werden die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Level-2-Mass-
nahmen der Stufe 2 dem EU-Rat und EU-Parlament zur Zustimmung vorgelegt, bevor der Text im Amtsblatt
veröffentlicht wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Schritte einige Monate dauern werden, so dass die
Änderungen nicht vor Ende 2021 / Anfang 2022 anwendbar sein werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine neue Definition der so genannten «sustainability prefe-
rences», die sich auf die Präferenz der Kundinnen und Kunden für nachhaltige Finanzprodukte und -dienst-
leistungen bezieht. Die Definitionen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren entsprechen derjenigen der
EU-Offenlegungsverordnung.

Änderung der EU-Benchmark-Verordnung
Mit der Änderung der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011), die am 10. Dezember 2019 in Kraft trat,
wurden zwei Benchmarks eingeführt, um Investoren den Vergleich des Kohlenstoff-Fussabdrucks von In-
vestitionen zu erleichtern: Benchmarks für den Klimawechsel (EU CTB) und Benchmarks, die sich an Paris
orientieren (EU PAB). Die Annahme dieser Benchmarks ist freiwillig. Die Kennzeichnung eines Portfolios als
entweder dem EU CTB oder dem EU PAB folgend löst jedoch Offenlegungspflichten aus. Die neuen Anfor-
derungen gelten ab 30. April 2020.

Am 29. April 2020 veröffentlichte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zwei
Stellungnahmen: 1. ein «No Action Letter» an die nationalen zuständigen Behörden (NCAs), in dem die
Rechtsunsicherheit bei der Anwendung der neuen – ab 30. April 2020 verbindlichen – Anforderungen durch
das Fehlen delegierter Rechtsakte betont wird. Der Brief fordert die NCAs auf, keine Durchsetzungsmass-
nahmen gegen Benchmark-Administratoren in Bezug auf die neuen Anforderungen zu ergreifen, bevor die
delegierten Rechtsakte formell angenommen sind und angewendet werden; und 2. eine an die EU-Kommis-
sion gerichtete Stellungnahme, in der auf die unverzügliche Annahme der delegierten Rechtsakte gedrängt
wird, um den Benchmark-Administratoren Klarheit darüber zu verschaffen, wie die neuen Anforderungen
anzuwenden sind.

Im März 2020 veröffentlichte die ESMA ein Konsultationspapier zu den Entwürfen technischer Regulierungs-
standards (RTS) im Rahmen der Benchmark-Verordnung. Die ursprünglich auf den 9. Mai 2020 festgelegte
Frist für die Abgabe von Stellungnahmen wurde bis zum 8. Juni 2020 verlängert. Das Konsultationspapier
enthält Hintergrundinformationen, Einzelheiten zum Ansatz und zum Entwurf der RTS zu Fragen der Gover-
nance-Regelungen, der Methoden, der Berichterstattung über Verstösse, der obligatorischen Verwaltung
kritischer Benchmarks und nicht-signifikanter Benchmarks. Es wird erwartet, dass die ESMA bis zum 1. Ok-
tober 2020 einen Abschlussbericht veröffentlicht und den endgültigen RTS bei der EU-Kommission einreicht.

Im Juli 2020 verabschiedete die Kommission im Rahmen der Benchmarks-Verordnung drei delegierte Rechts-
akte zu den folgenden Punkten:
• Mindeststandards für EU CTB und EU PAB;
• Mindestinhalt die Erläuterung, wie ESG-Faktoren in der Benchmark-Methodik widergespiegelt werden; und
• Erklärung in der Benchmark-Aussage, wie ESG-Faktoren in der Benchmark reflektiert werden.
• Im August 2020 waren die delegierten Rechtsakte noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht, werden aber zwan-
  zig Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten.

News Herbst 2020                                                                                          18
ESMA on supervision of costs in UCITS                        ESMA on MiFID II
and AIFs                                                     On 5 June 2020 ESMA, published its final guide-
On 4 June 2020, the European Securities and                  lines on the MiFID II compliance function, which
Markets Authority issued a supervisory briefing              replace the ESMA guidelines on the same topic
on the supervision by National Competent Autho-              from 2012 and include updates designed to en-
rities of costs applicable to undertakings for col-          hance clarity and foster greater convergence in
lective investment in transferable securities and            the implementation and supervision of the new
alternative investment funds. This briefing comes            MiFID II compliance function requirements. The
in response to the need to improve convergence               final guidelines apply to Member State compe-
across NCAs in the approach to undue costs.                  tent authorities and financial market participants.
                                                             The publication of the guidelines’ translations in
Supervisory briefing                                         all official languages of the EU will trigger a two-
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/      month period during which Member State NCAs
esma34-39-1042_supervisory_briefing_on_the_supervi-          must notify ESMA whether they comply or intend
sion_of_costs.pdf                                            to comply with the guidelines.

                                                             Press release
ESMA Guidelines on liquidity stress                          https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-
testing in UCITS and AIFs                                    provides-guidance-compliance-function-under-mifid-ii
On 16 July 2020, ESMA published its Guidelines
on liquidity stress testing in UCITS and AIFs, which
apply to managers, depositaries, and NCAs. The               ESMA on MiFID II and MiFIR
purpose of the Guidelines is to establish consis-            On 5 June 2020, ESMA published the final gui-
tent, efficient, and effective supervisory practices         delines on the Markets in Financial Instruments
within the European System of Financial Super-               Directive (MiFID II) compliance function. These
vision and to ensure the common, uniform, and                guidelines replace the ESMA guidelines on the
consistent application of Union law. In particular,          same topic issued in 2012 and include updates
their purpose is to increase the standard, consis-           that enhance clarity and foster greater convergen-
tency, and in some cases frequency of liquidity              ce in the implementation and supervision of the
stress testing (LST) already undertaken and pro-             new MiFID II compliance function requirements.
mote convergent supervision of LST by NCAs.
The Guidelines apply from 30 September 2020.                 Guidelines
                                                             https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-
Guidelines                                                   provides-guidance-compliance-function-under-mifid-ii
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/
esma34-39-897_guidelines_on_liquidity_stress_testing_in_     On 8 July 2020, ESMA updated its Q&As regar-
ucits_and_aifs_en.pdf                                        ding transparency issues under MiFID II and the
                                                             corresponding Markets in Financial Instruments
                                                             Regulation (MiFIR). The new Q&A document pro-
European Commission on MiFID II                              vides technical clarifications for the performance
On 24 July 2020, the ECn published a legislative             of the mandatory systematic internalizer test.
proposal for amendments to Directive 2014/65/
EU on markets in financial instruments (MiFID II)            Q&As
regarding information requirements, product go-              https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/
vernance, and position limits for commodity de-              esma70-872942901-35_qas_transparency_issues.pdf
rivatives in order to help the recovery from the
COVID-19 crisis (so-called MiFID “quick fix”). The           Also on 8 July 2020, ESMA updated its Q&A on
proposed amendments will be reviewed by the                  data reporting under MiFIR. The updated Q&A
European Parliament and by the Council.                      provides clarifications regarding the reporting re-
                                                             quirements for submission of transaction reports
Proposal                                                     and in particular outlines two reporting scenarios
https://ec.europa.eu/finance/docs/law/200724-mifid-review-   where an investment firm executes a transaction
proposal_en.pdf                                              through an execution algorithm provided by an-

News Herbst 2020                                                                                                       19
other firm. The new Q&A became effective on 8                  of geography and their different market size for
July 2020.                                                     AIFs, AIFMs or investors. It assesses whether the
                                                               specific rules of the AIFMD are effective, efficient,
Q&A                                                            coherent, and relevant and if they have suppor-
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/        ted EU measures to achieve the general, specific,
esma70-1861941480-56_qas_mifir_data_reporting.pdf              and operational objectives of the Directive.

On 16 July ESMA, published two final reports                   The Commission is still assessing the need for
reviewing key provisions of the MiFID II/MiFIR                 any amendments to the AIFMD and will consult on
transparency regime. The first report reviews the              this in Q3 2020. Meanwhile, the report highlights
MiFIR transparency regime for equity instruments               several aspects raised by respondents to the con-
and contains proposals for targeted amendments                 sultation, particularly in respect of loan-originating
regarding the transparency obligations for trading             AIFs, depositaries, and passporting.
venues and specifically the double volume cap
mechanism. It also includes recommendations on                 Report
other key transparency provisions, in particular               https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/
the trading obligation for shares and the transpa-             TXT/?qid=1592404302727&uri=CELEX%3A52020DC0232
rency provisions applicable to systematic inter-
nalizers in equity instruments. The second report
reviews the pre-trade transparency obligations                 ESMA on AIFMD
applicable to systematic internalizers in non-equi-            On 19 August 2020, ESMA wrote to the European
ty instruments.                                                Commission highlighting areas to consider during
                                                               the forthcoming review of the Alternative Invest-
Press release                                                  ment Fund Managers Directive (AIFMD). ESMA’s
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-          letter includes recommendations for changes in
publishes-its-first-review-reports-mifir-transparency-regime   19 areas, including harmonizing the AIFMD and
                                                               UCITS regimes; delegation and substance; li-
                                                               quidity management tools; leverage; the AIFMD
ESMA on sustainable finance strategy                           reporting regime and data use; and the harmo-
On 16 July 2020, ESMA responded to the Euro-                   nization of supervision of cross-border entities.
pean Commission’s consultation on the renewed                  Many of the recommendations made also require
sustainable finance strategy. The response co-                 consideration of changes to the UCITS legislative
vers a broad range of topics from strengthening                framework.
the foundations for sustainable finance; increa-
sing opportunities for citizens, financial institu-            Press release
tions, and corporates to have a positive impact                https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-
on sustainability; to managing and reducing risks              recommends-priority-topics-in-aifmd-review
relating to environmental, social, and governance
(ESG) factors.
                                                               ESAs on PRIIPs
News                                                           On 20 July 2020, the European Supervisory Aut-
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-          horities (ESAs, i.e. EIOPA, ESMA, and EBA) pu-
responds-european-commission-consultation-renewed-sus-         blished a letter to the Commission on the outco-
tainable-finance                                               me of their review of the PRIIPs key information
                                                               document (KID) following a consultation in 2019
                                                               on the draft regulatory technical standards (RTS).
European Commission on AIFMD                                   The aims of the review had been to address the
On 10 June 2020, the European Commission                       main regulatory issues that have been identified
published the report required by the AIFMD re-                 since the implementation of the KID. A draft final
garding the effects the Directive has had on the               report containing final proposals was submitted to
alternative investment funds industry. The report              the three Boards of Supervisors of the ESAs for
is based on an empirical study covering 15 Mem-                their approval in June 2020. The draft RTS were
ber States representing a good sample in terms                 adopted by the EBA and ESMA Boards but did

News Herbst 2020                                                                                                  20
not receive the support of a qualified majority of
the EIOPA Board. Given that the draft RTS were
not adopted by all three ESA Boards, the ESAs
were not able to formally submit their RTS to the
Commission.

Letter
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/
esas_2020_19_outcome_of_esa_review_on_priips.pdf

ESMA on MMFR
On 4 June 2020, ESMA updated its reporting inst-
ructions to be used for reporting under the Money
Market Funds Regulation (MMFR).

Fund management reporting
https://www.esma.europa.eu/policy-activities/fund-manage-
ment/fund-management-reporting

On 27 August 2020, ESMA confirmed that the
2019 Guidelines on stress test scenarios under
the MMFR will be updated in 2020 to include a mo-
dification of the risk parameters to reflect recent
market developments related to the COVID-19
crisis. Pending the application date for the 2020
update, all the sections of the 2019 Guidelines
continue to apply, including the existing calibrated
scenarios and the internal stress test exercise to
be carried out by managers of MMFs. ESMA will
calibrate the risk parameters in collaboration with
the European Systemic Risk Board and the Euro-
pean Central Bank, and it expects to publish the
2020 update of the guidelines in Q4 2020.

News
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/risk-
parameters-in-esma’s-guidelines-stress-test-scenarios-un-
der-money-markets

IOSCO on AI/ML guidance
On 25 June 2020, the board of the International
Organization of Securities Commissions (IOSCO)
requested feedback on proposed guidance to
help its members regulate and supervise the use
of artificial intelligence (AI) and machine learning
(ML) by market intermediaries and asset mana-
gers. IOSCO welcomes comments on this consul-
tation report on or before 26 October 2020.

Press release
https://www.iosco.org/news/pdf/IOSCONEWS571.pdf
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