Ensdorf - Gemeinde Ensdorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Neues aus Ensdorjf Mitteilungsblatt mit den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Ensdorf Die Gewinnerin des Osterhasen-Malwettbewerbes ist die fünfjährige Claire Marie Leiner Nähere Infos hierüber in der Rubrik „Aus unserer Gemeinde“ Ausgabe 17/2020 www.gemeinde-ensdorf.de Freitag, 24. April 2020
Ensdorf -2- Ausgabe 17/2020 Medizinische Dienste ■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst (inkl. 29. April 2020 Donatus-Apotheke, Schulstraße 21, Kinderärzte, Augenärzte und HNO- Saarlouis-Roden, 06831/80226 Ärzte) 30. April 2020 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kas- Pachtener-Apotheke, Nachtsheimstraße 2, senärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 rund um die Uhr an allen Dillingen, 06831/73309 Tagen des Jahres. 01. Mai 2020 Zusätzlich ist die ärztliche sowie kinderärztliche Bereit- Römer-Apotheke, Schulstraße 7, schaftsdienstpraxis Saarlouis im Marienhaus Klinikum Saarlouis-Roden, 06831/88880 Saarlouis, Kapuzinerstraße 4, 66740 Saarlouis (Tel.-Nr. 0 18 05/66 30 03) zu folgenden Zeiten geöffnet: Von Samstag 08.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr, ■■ Notfalldienst der Tierärzte an Feiertagen (inkl. Heiligabend / Silvester), (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer an Rosenmontag sowie Vereinbarung) an Brückentagen. Der Notdienst an Wochenenden beginnt jeweils am Freitag Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte den Notarzt über die um 18.00 Uhr und endet am Montag um 08.00 Uhr. Rettungsleitstelle 19 222 oder 112. 25. April 2020 Bei Handy bitte nur mit Vorwahl (0681). Dr. Göschl, Merziger Straße 110, Dillingen; 06831/71919 26. April 2020 ■■ Notfalldienst der Zahnärzte Dr. Kai Weber, Zum Steinhübel 32, (nur für dringende Fälle nach vorheriger telefonischer 66793 Saarwellingen, 06838/8659550 Vereinbarung) 01. Mai 2020 25./26. April 2020 Tierärztin Hilgers, Bergstr. 40, 66701 Beckingen, Dr. Sonja Richter-Bahr, Wallerfangen; 06831/6391 06835/60 89 444 01. Mai 2020 Darüberhinaus sind die tierärztlichen Kliniken ganzjährig rund Dr. Gerhard Salbert, Saarlouis; 06831/3254 um die Uhr dienstbereit: Tierärztliche Klinik für Kleintiere Arz ■■ Apothekendienst Kaiserslauterer Str. 44 Der Notdienst beginnt jeweils um 8.00 Uhr des angezeigten Tages und endet um 8.00 Uhr des Folgetages 66123 Saarbrücken 24. April 2020 Telefon: (0681) 3 32 32 Doc`s Apotheke, Dillingen, http://www.tierklinik-arz.de Friedrich-Ebert-Str. 40, 06831/78000 Tierärztliche Klinik für Kleintiere Drs. Kehr, Pack und Scherer 25. April 2020 Hüttenstraße 20 Cristall-Apotheke, Kirchstraße 28, Bous, 06834/770790 66583 Spiesen-Elversberg 26. April 2020 Telefon: (06821) 179494 City-Apotheke Seelbach, http://www.tierklinik-elversberg.de Saarlouis, Titzstr. 17, 06831/5014486 Tierärztliche Klinik für Pferde Drs. Rupp, Schwarz 27. April 2020 und Anen Vauban-Apotheke Trennheuser OHG Saarlouis, Vaubanstr. 27, Raiffeisenstr. 100 Tel.: 06831/986150 66802 Überherrn 28. April 2020 Telefon: (06836) 91 90 80 Tal-Apotheke, Talstraße 1, Hülzweiler, 06831/53060 http://www.pferdeklinik-altforweiler.de Polizei • Feuerwehr • Rettungsdienste ■■ NOTRUF ■■ Polizeirevier Bous POLIZEI��������������������������������������������������������������������������������������� 110 Telefon:���������������������������������������������������������������������������� 06834/9250 FEUERWEHR������������������������������������������������������������������������������ 112 RETTUNGSDIENST��������������������������������������������������������������������� 112 ■■ Freiwillige Feuerwehr ■■ Polizei Ensdorf Feuerwehrgerätehaus����������������������������������������������������� Tel. 9669790 Telefon:������������������������������������������������������������������������������������� 54522 Wehrführer Jürgen Wolfert������������������������������������������������ Tel. 958535 Impressum: Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Telefon 06502/9147-0 oder -240 Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Verantwortlich für den Anzeigenteil: Melina Franklin, unter der Anschrift des Verlages Verantwortlich bei Zustellreklamationen: Telefon 06502/9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Ensdorf -3- Ausgabe 17/2020 Kirchen • Kindergarten • Bildung • Soziale Dienste • Sonstige ■■ Pfarrämter telefonische und persönliche Beratung von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben. Pfarreiengemeinschaft Bous St. Peter - Ensdorf St. Marien Kath. Pfarramt St. Peter Bous 06834/2378 Telefonberatungszeiten: Kath. Pfarramt St. Marien Ensdorf 06831/52264 Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr Pfarrsekretärinnen: Katrin Blohm, Christine Hawner, Sabine Hölle, Dienstag und Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr Elisabeth Jenal Notrufgruppe Saarbrücken, Nauwieserstr. 19, 66111 Saarbrücken, .������������������������������������������������Tel. 0681/36767 Fax: 0681/ 9385898 ■■ Dekanat Saarlouis Frauenhaus Saarlouis���������������������������������������������Tel. 06831/2200 Dekanatsbüro: Kleinstraße 58, Aufnahme Tag und Nacht möglich, Anonyme und kostenlose Bera- 66740 Saarlouis-Lisdorf��������������������������������������Tel. 06831/7699550 tung Hilfe für Familien mit geistig Behinderten ■■ Evang. Kirchengemeinde Schwalbach Familienentlastender Dienst (FED) Pfarrbezirk I: Schwalbach (Griesborn, Hülzweiler), Elm (Derlen, der Lebenshilfe e.V., 66793 Saarwellingen Knausholz, Sprengen), Saarwellingen und Schwarzenholz, Telefon von 08:00 - 16:00 Uhr����������������������������� Tel. 06838/9827-70 Pfarrer Reinhard Janich, Schwalbach���������������������Tel. 06834/53546 Telefon von 16:00 - 08:00 Uhr�������������������������������Tel. 0171/3875124 Pfarrbezirk II: Bous und Ensdorf Beratungsstelle für junge Arbeitslose Pfarrerin Juliane Opiolla, Bous����������������������������Tel. 06834/7801752 Katholische Erwachsenenbildung e.V. Hospitalstraße 7 Gemeindebüro Schwalbach����������������������������������Tel. 06834/956970 Öffnungszeiten Mo., Di., Do., und 66798 Wallerfangen�����������������������������������������������Tel. 06831/965646 Fr.: 8:30 bis 12:00 Uhr, mittwochs geschlossen Abholung von Tierkörpern und Schlachtabfällen .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06508/91430 ■■ Haus für Kinder & Familien Tierschutzhotline im Saarland�������������������������Tel. 0681/99784530 Kindergarten „St. Marien“ Ensdorf Leitung: Karsten Müller ■■ SONSTIGE RUFNUMMERN Zentrale und Rezeption: Frau Dany Thiel��������������������������� Tel. 53391 Bergmannsheim Ensdorf Saal�����������������������������������������Tel. 504-163 Großsporthalle Ensdorf������������������������������������������������������ Tel. 59501 ■■ Schulen Freibad Ensdorf���������������������������������������������������������������� Tel. 506206 Grundschule Ensdorf���������������������������������Tel. 506096 / Fax: 507441 Postagentur Ensdorf���������������������������������������������������� Tel. 4879462 Rektorin: Christina Lein Öffnungszeiten: Freiwillige Ganztagsschule/Gemeindehort����������������������� Tel. 509140 Mo, Di, Do, Fr von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr Leitung: Irmhild Stutz Gemeinschaftsschule Schwalbach-Ensdorf���������Tel. 06834/953953 Mi von 9.00 - 12.30 Uhr; Sa von 9.00 bis 12.00 Uhr (Johannes-Gutenberg-Schule Schwalbach) Förster der Gemeinde Ensdorf für den Staatsforst, Herr Martin Wollenweber, ■■ Weitere Schulen .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 0175/2200896 Kreismusikschule in Ehrenamtlicher Naturschutzbeauftragter Bous-Ensdorf-Schwalbach���������������������������������������Tel. 06834/1534 Herr Meiko Balthasar������������������������������������������������������ Tel. 4999830 Anne Frank Schule M_Balthasar@web.de Schwalbach�����������������������������������������������������������Tel. 06834/953900 Hilfe gegen Wespen Viktor MARTIN mobil��������������������������������������������������� 0173/3264731 ■■ Soziale Dienste Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Ensdorf Egon Haag, Schacherweg 22, Herr Paul Fisch, Schwarzstraße 5���������������������������������� Tel. 1667033 66773 Schwalbach-Hülzweiler��������������������������������Tel. 06831/59381 Mobil: 0177/4881231 (Sprechstunden montags - freitags nach Terminvereinbarung) Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis Wolfgang Ressing, Friedrich-Ebert-Str. 41, Beratung und Infos zu Vorsorgevollmachten, 66359 Bous���������������������������������������������������������Tel. 06834/5697215 Betreuungs- und Patientenverfügungen Kostenlose Zusendung von Informationsmaterial Bodwing Johannes, Dorfstr. 111, Saarlouis������������Tel. 06831/46437 unter�������������������������������������������������������������������� Tel. 06831/444-436 Schiedsmann: Josef Both����������������������������������������Tel. 06831/5599 Saarlouiser Tafel Behindertenbeauftragter der Gemeinde Ensdorf (Lebensmittelspenden für Bedürftige)���������������������Tel. 06831/93990 Franz Leinenbach, Erlenstr. 22������������������������������������������� Tel. 52623 Psychosoziale Beratungsstelle des Gesundheitsamtes E-Mail: franz.leinenbach@superkabel.de im Landkreis Saarlouis Seniorensicherheitsberater der Gemeinde Ensdorf .�����������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/444700 Hans Fels, St. Barbarastraße 10���������������������������������������� Tel. 58586 Diakonisches Werk an der Saar (Beratung zwischen Schule und Beruf) Bezirksschornsteinfegermeister .�������������������������������������������������������������������������������Tel. 06831/49721 Markus Maxem, Beckingen���������������������������������Tel. 06832/8071320 Arbeitsstelle für Integrationshilfen außer den Straßen: An der Schleuse, Bommersbachweg, der Arbeiterwohlfahrt���������������������������������������������Tel. 06831/121721 Bernardsweg, Großstraße, Spessbergstraße und Lauternweg. Selbsthilfegruppe der anonymen Alkoholiker Für diese Straßen ist Bezirksschornsteinfegermeister, zentrale Kontaktstelle������������������������������������������������Tel. 0681/19295 Jürgen Krause, Losheim, zuständig��������������������Tel. 06872/5041970 Donum Vitae e.V. Gas- und Wasserwerke Bous - Schwalbach Staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatung Großer Markt 21, 66740 Saarlouis������������������������Tel. 06831/120028 Telefonzentrale������������������������������������������������������������������ 06834/850 Elternselbsthilfe Dillingen e.V.��������������������������Tel. 06831/7685702 Störungsdienst Gas- Fernwärme, sowie Deutscher Kinderschutzbund e.V. Wasserversorgung der TWE Ensdorf�������������������� Tel. 06834/85-111 1. Vors. Frau Renate Ruffing���������������������������������������������� Tel. 52256 energis-Netzgesellschaft mbH Lebenshilfe Saarlouis e.V.������������������������������ Tel. 06838/810-18/19 Störungsnummer Strom������������������������������������ Tel. 0681/9069-2611 Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis Defekte Straßenbeleuchtung Choisy-Ring 9, Saarlouis�������������������������������������������������� Tel. 120630 Info: Zentrale Service Nr. für Meldung von Schäden an der Leitstelle Älter werden im Landkreis Saarlouis:��������������������������������������� Tel. 06831/444-239 Straßenbeleuchtungsanlage:����������������������������� Tel. 0681/4030-3003 Kommunale Beratungsstelle E-Mail: info@energis.de „Besser leben im Alter durch Technik“:���������� Tel. 06831/444-573 Entsorgungsverband Saar Notruf und Beratung für vergewaltigte und misshandelte Frauen Hotline����������������������������������������������������������������� Tel. 0681/5000-555
Ensdorf -4- Ausgabe 17/2020 Amtliches Bekanntmachungsblatt DER GEMEINDE Bekanntmachungen und Informationen Gemeindeverwaltung Partnerschaft Provinzialstr. 101a, 66806 Ensdorf Tel. 0 68 31/ 504-0 Fax 0 68 31 / 504-167 Internet: http://www.gemeinde-ensdorf.de Mail: info@gemeinde-ensdorf.de Was finde ich wo im Rathaus? Erdgeschoss: 1. Obergeschoss: ■ Bürgerbüro, Bestattungswesen, Tel. 504-132 oder -134, ■ Bürgermeister, Tel. 504-110, Zimmer 206 Zimmer 110 ■ Hauptamt, Tel. 504-112, Zimmer 212 ■ Standesamt, ■ Personalamt, Tel. 504-113, Zimmer 210 Flüchtlingsmanagement Tel. 504-133, Zimmer 111 ■ Presse- und ■ Ordnungsamt, Tel. 504-130, Zimmer 112 Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 504-115, Zimmer 209 Verkehrsüberwachung, Tel. 504-158, -159, Zimmer 102 ■ Jugend, Soziales und ■ Gemeindekasse, Tel. 504-121 u. -123, Zimmer 106-107 Kindertagesstätten, Tel. 504-137, Zimmer 201 ■ Kämmerei, Wirtschaftliche Beteiligungen, Tel. 504-120, Zimmer 108 2. Obergeschoss: ■ Steueramt, Tel. 504-125, Zimmer 109 ■ Bauamt, Tel. 504-150, Zimmer 301-302 und 307-308 ■ Amt für Umwelt und Naturschutz, Tel. 504-157, Zimmer 306 ■ Wertstoffberatung, Tel. 504-157, Zimmer 306 n l i c h keite ilungen“ mög e MittBürgerbüro: e Öffnungszeiten: o n takt tlMontag i c h und Mittwoch von 08.00-13.00 Uhr, eK m von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-15.30 Uhr, rä k ubrik “A Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhrnund Dienstag 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,gesch R Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 13.30-17.00 Uhr, Freitag von 08:30 Uhr e i bist ein Uhrt unter 12:00 Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Darüber hinaus D nach r B erich erzVereinbarung. jeden zweiten Samstag im Monat von 10.00-12.00 Uhr. ene i e h e eig Darüber hinaus nach Vereinbarung. (s Für Mitteilungen, Fragen oder Hinweise ist die Gemeinde Ensdorf auch unter +49 6831 504122 über WhatsApp schriftlich erreichbar. Bürgersprechstunden des Bürgermeisters (Terminabsprache unter Tel.-Nr. 504-117 bzw. 118 erbeten!): Die reguläre Sprechstunde findet jeden ersten Dienstag von November bis März in der Zeit von 15:30 - 17:30 Uhr und von April bis Oktober in der Zeit von 16:00 - 18:00 Uhr statt. ■ Bauhof ■ Wertstoffhof/EVS Wertstoffzentrum Tel. 504-142, Fax 504-143 Tel. 509-275 Saarlouiser Straße 6, 66806 Ensdorf Schwalbacher Berg 159, 66806 Ensdorf Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Öffnungszeiten ganzjährig: Freitag von 07.00 Uhr bis 14.30 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag: 11.00 bis 17.00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 08.00 bis 13.00 Uhr Rufbereitschaft Bauhof: 0171/7400479 Samstag: 10.00 bis 16.30 Uhr ■ Rufbereitschaft TWE GmbH: Tel. 06834/85-111 Gas- und Wasserwerke Bous-Schwalbach @ Saarbrücker Str: 195, 66359 Bous Weitere Informationen aus unserer Gemeinde finden Sie auf /EnsdorfSaar unserer Internetseite www.gemeinde-ensdorf.de. Herausgeber: Gemeinde Ensdorf Verantwortlich für den Inhalt: Bürgermeister Jörg Wilhelmy Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren Die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen wöchentlich. Die Zustellung erfolgt kostenlos an jeden Haushalt der Gemeinde Ensdorf. Einzelexemplare sind gegen Erstattung der Selbstkosten bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Bekanntmachung der Neufassung Ensdorf §1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Grundsatz der Kontaktreduzierung vom 17. April 2020 Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Men- schen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Aufgrund des Artikels 2 der zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Be- Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Per- kämpfung der Corona-Pandemie vom 16. April 2020 (Amtsbl. I S. 258) wird nachstehend sonen von zwei Metern einzuhalten. Ein nicht in häuslicher Gemeinschaft lebender der Wortlaut der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30. März 2020 (Amtsbl. I S. 196B) in der ab dem 20. April 2020 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Elternteil sowie die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen gel- Neufassung berücksichtigt: ten als haushaltsangehörige Personen. 1. die am 1. April 2020 in Kraft getretene Verordnung vom 30. März 2020 (Amtsbl. I S. §2 196B) 2. die am 9. April 2020 in Kraft getretene Verordnung vom 7. April 2020 (Amtsbl. I S. Einschränkung des Aufenthaltes im öffentlichen Raum 206B), (1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder im Kreis der Angehöri- 3. die am 20. April 2020 in Kraft tretende Verordnung vom 16. April 2020 (Amtsbl. I S. gen des eigenen Haushalts und mit höchstens einer weiteren nicht im Haushalt le- 258) benden Person gestattet; § 1 Satz 3 gilt entsprechend. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum wo immer möglich ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhal- Saarbrücken, den 17. April 2020 ten. -5- (2) Versammlungen und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind verboten. Das Amtliche Bekanntmachungen Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Selbstorganisationsrecht des Landtages, der Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Tätig- keit der Gerichte bleiben hiervon unberührt. (3) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nach Maßgabe des Absatzes 1 und nur Monika Bachmann bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere 1. die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme der Notbetreuung oder die Ablegung von Prüfungen, 2. die Inanspruchnahme medizinischer, veterinärmedizinischer oder psychothe- rapeutischer Versorgungsleistungen, insbesondere Arztbesuche, sonstige me- dizinische Behandlungen, Blutspenden, sowie der Besuch bei Angehörigen von Gesundheitsfachberufen, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, 3. Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs oder zum Aufsu- chen sonstiger Ladengeschäfte und Ladenlokale sowie Einrichtungen im Sinne des § 5, 2 1 Ausgabe 17/2020
4. der Besuch bei Partnern einer Lebensgemeinschaft, Alten, Kranken oder Men- §4 Ensdorf schen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen und die Wahrneh- Glaubensgemeinschaften mung des Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, Verboten sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die 5. die Begleitung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften im Sinne von Gottesdiensten Minderjährige, insbesondere im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe, oder ähnlichen religiösen Veranstaltungen. Der individuelle Besuch von Kirchen, 6. die Begleitung Sterbender sowie Bestattungen im engsten Familienkreis, Moscheen, Synagogen und Häusern anderer Glaubensgemeinschaften bleibt er- 7. Sport und Bewegung im Freien, allerdings mit höchstens einer Person oder mit laubt. Ein Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 ist auch hier einzuhalten. Angehörigen des eigenen Haushalts, 8. die Wahrnehmung dringend erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, §5 Gerichtsvollziehern, Banken, Rechtsanwälten und Notaren, Wirtschaftsprüfern Betriebsuntersagungen und Schließung von Einrichtungen und Steuerberatern, (1) Untersagt ist der Betrieb eines Gaststättengewerbes nach dem Saarländischen 9. die Wahrnehmung von dringend erforderlichen Sitzungen durch ehrenamtliche Gaststättengesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), zuletzt geändert durch das Mitglieder von Organen in Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffent- Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), und der Betrieb sonstiger Gastrono- lichen Rechts, miebetriebe jeder Art. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnah- -6- 10. Handlungen zur Versorgung von Tieren, mefähigen Speisen. (2) Untersagt ist der Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplät- 11. das Aufsuchen von Bibliotheken und Archiven, zen sowie die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen 12. die Aufarbeitung von Brennholzmit Angehörigen des eigenen Haushaltes oder Zwecken. Abweichend hiervon ist der hoteltypische Betrieb nur für beruflich veran- höchstens einer weiteren Person. lasst oder aus unabweisbaren persönlichen Gründen Reisende zulässig. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe jeweils glaubhaft zu machen. (3) Der Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des tägli- chen Lebens dienen, ist verboten. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Bade- §3 anstalten, Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtun- Bestattungen gen, Messen, Spezialmärkte, Wettbüros und Wettannahmestellen, Tagungs- und Bestattungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Zu diesem Personenkreis Veranstaltungsräume, Clubs und Diskotheken, Shishabars, Spielhallen, Vereins- gehören die Partner einer Lebensgemeinschaft, die Kinder, die Eltern sowie die räume, Bordellbetriebe und andere Prostitutionsstätten, Swingerclubs, Sporthallen, Geschwister der oder des Verstorbenen. Unter allen an einer Bestattung teilneh- Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Zoos, Freizeit- und Tierparks, sonstige Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbil- menden Personen ist, wo möglich, ein Mindestabstand nach Maßgabe des § 1 ein- dungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen, Reisebusreisen, sonstige öffentli- zuhalten. Ausnahmegenehmigungen können von der Ortspolizeibehörde erteilt che und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich und Jugend- werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. häuser und ähnliche Einrichtungen. Ausgabe 17/2020 4 3
(4) Untersagt ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art mit Ensdorf Werden Mischsortimente angeboten, dürfen die Sortimentsteile, deren Verkauf nicht mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche, soweit nicht Absatz 5 etwas anderes nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil im ge- bestimmt. Die Öffnung von räumlich abgetrennten Ladenlokalen in Einkaufszentren samten Warenangebot wesentlich überwiegt (Schwerpunktprinzip). Diese Betriebe unterhalb dieser Größenordnung ist nur zulässig, wenn die Gesamtfläche aller La- dürfen alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich - auch in Form von Aktionsan- denlokale innerhalb des Einkaufszentrums nicht mehr als 800 Quadratmeter beträgt geboten - verkaufen. oder soweit es sich um Ladenlokale nach Absatz 5 handelt. (6) Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen (5) Von den Verboten der Absätze 3 und 4 ausgenommen sind und Schließungen ausdrücklich ausgenommen. (7) Sonstige Ladenlokale mit einer Größe von mehr als 800 Quadratmetern Ver- 1. Lebensmittelhandel, auch Getränke- und Wochenmärkte, kaufsfläche, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung 2. Abhol- und Lieferdienste, erforderlich ist, sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Untersagt ist innerhalb oder außerhalb eines Ladenlokals die Erbringung von nicht-medizinischen und 3. Garten- und Baumärkte sowie Tierbedarfshandel, nicht-pflegerischen Dienstleistungen unmittelbar am Menschen, insbesondere Fri- 4. Banken, seur- und Kosmetikdienstleistungen. Die Erbringung anderer Dienst- und Werkleis- 5. Apotheken, Drogeriemärkte und Sanitätshäuser, tungen außerhalb eines Ladenlokals ist gestattet. (8) Rastanlagen an Bundesautobahnen und gastronomische Betriebe an Autohöfen 6. Optiker und Hörgeräteakustiker, sind von der Schließung ausgenommen. -7- 7. Post und sonstige Annahmestellen des Versandhandels, (9) Die zuständige Ortspolizeibehörde kann auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere als in Absatz 5 und 6 genannte Betriebe erteilen, soweit dies zur Versor- 8. Tankstellen, Autowaschanlagen und SB-Waschanlagen, gung der Bevölkerung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs erforderlich und im 9. Reinigungen und Waschsalons, Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Ebenso kann sie im 10. Zeitungskioske, begründeten Einzelfall Ausnahmen für Sportstätten zum Training von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders und des Perspektivkaders erteilen. Die Ausnah- 11. Online-Handel, men müssen in allen Fällen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sein. 12. Grüngutsammelstellen und Wertstoffzentren, Die Ausnahmegenehmigung kann zeitlich befristet werden. (10) Die Betreiber oder sonstige Verantwortliche von den Betrieben, Ladenlokalen, 13. Kraftfahrzeughändler, Einrichtungen oder Anlagen, die nach den Absätzen 1 bis 9 nicht untersagt sind, 14. Fahrradhändler, haben den Zugang nach Maßgabe des § 1 unter Vermeidung von Warteschlangen 15. Buchhandlungen, zu steuern und die Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sicherzustellen. 16. Archive und Bibliotheken, 17. Großhandel. Ausgabe 17/2020 6 5
§6 (3) Für den Betrieb von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun- Ensdorf gen werden nachstehende Maßnahmen angeordnet: Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 1. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Corona-Viren (1) Das Betreten von Werkstätten für behinderte Menschen und weiteren Einrich- zu erschweren, Patienten und Personal zu schützen und persönliche Schutz- tungen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Tagesförderstätten und ausrüstung einzusparen. Tageszentren für Menschen mit Behinderungen, ist verboten. 2. Es sind Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszu- (2) Von diesem Betretungsverbot ausgenommen sind Mitarbeiterinnen und Mitar- sprechen; maximal ist ein registrierter Besucher je Bewohner oder Patient pro beiter der Einrichtungen sowie diejenigen Menschen mit Behinderung, die den Be- Tag zuzulassen. Dabei sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und ei- such der Werkstatt als eine tagesstrukturierende Maßnahme benötigen, und nicht ne Hygieneunterweisung regelmäßig durchzuführen. Ausgenommen davon 1. im stationären Wohnen betreut werden, sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, insbesondere auf 2. bei Erziehungsberechtigten oder ihren Eltern wohnen und deren Betreuung Kinderstationen, bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seelsorgerische sichergestellt ist, oder Besuche. 3. alleine oder in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder 3. Planbare Aufnahmen, auch in Tageskliniken, sind ab sofort so zu reduzieren eine Betreuung erhalten. oder auszusetzen, dass zeitnah die Aufnahmekapazitäten für COVID-19- Ausnahmen sind auch möglich, wenn eine Werkstatt systemrelevante Aufgaben Patientinnen oder -Patienten bereitstehen; dies gilt insbesondere für die Kapa- wahrnimmt. zitäten in der Intensivmedizin. -8- 4. Krankenhäuser mit einer oder mehreren Intensivstationen unternehmen alles §7 Notwendige, um ihre Beatmungskapazitäten zu erhöhen und die Funktionsfä- Einrichtungen zur Pflege, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Kran- higkeit der Intensivstationen zu sichern. kenhäuser 5. In den geriatrischen Kliniken und Abteilungen sind die Aufnahmen zu reduzie- ren. Es finden keine Aufnahmen mehr statt, die aufgrund von Einweisungen (1) Das Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege ist durch Vertragsärztinnen oder -ärzte erfolgen, es sei denn, eine Krankenhaus- untersagt. behandlung ist medizinisch dringend geboten. (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des Wohn–, Betreuungs- und Pfle- 6. Für geriatrische Tageskliniken gilt ein Aufnahmestopp. Die frei werdenden gequalitätsgesetzes vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Arti- Ressourcen (Personal, Räume) sind für die stationäre Versorgung einzuset- kel 2 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), sind unzulässig. Aus- zen. Hierzu haben sich die Krankenhausträger untereinander auszutauschen. nahmen für Angehörige sind in Ausnahmefällen zulässig. Maximal ist ein registrier- 7. Kantinen, Cafeterien oder andere der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtungen ter Besucher pro Bewohner und Tag für längstens eine Stunde zuzulassen. Dabei für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher sind ge- sind geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten und eine Hygieneunterweisung ist schlossen zu halten. Wartebereiche sind entsprechend den Empfehlungen des regelmäßig durchzuführen. Ausnahmen sind für medizinisch oder ethisch-sozial an- Robert Koch-Institut (RKI) kontaktreduzierend auszugestalten. gezeigte Besuche, insbesondere bei Palliativpatientinnen und -patienten, oder seel- sorgerische Besuche zulässig. Ausgabe 17/2020 7 8
§8 Forschungslabore in fremden Räumlichkeiten, wie insbesondere für die Uni- Ensdorf Universität und Hochschulen versität in Gebäuden des Universitätsklinikums. Für die Universität des Saarlandes, die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Die Aufrechterhaltung von wichtigen Forschungsinfrastrukturen, wie insbesondere Saarlandes, die Hochschule der Bildenden Künste Saar und die Hochschule für die Versuchstierhaltung, und für den Notbetrieb wichtigen Geräten ist zu gewähr- Musik Saar werden nachstehende Maßnahmen angeordnet: leisten. 1. Der Studien- und Lehrbetrieb in Präsenzform wird bis zum 4. Mai 2020 ausge- Kritische Forschungstätigkeiten sind soweit möglich weiter umzusetzen. Hierzu zäh- setzt. Das gilt nicht für Prüfungen. Präsenzprüfungen können nach dem 24. len insbesondere Tätigkeiten, die die Forschung der aktuellen Corona-Pandemie April 2020 durchgeführt werden mit der Maßgabe, dass entsprechende Vor- und die klinisch relevante Diagnostik betreffen, sowie Tätigkeiten, die langfristig nur sichts- und Hygienemaßnahmen, die einer Übertragung des Coronavirus effek- schwer zu reorganisieren sind, deren Unterbrechung zum Verlust wesentlicher, tiv entgegenwirken, getroffen werden. empfindlicher Daten oder zur erheblichen Beeinträchtigung besonders komplexer 2. Die Prüferinnen und Prüfer können im jeweiligen Einzelfall im Einvernehmen wissenschaftlicher und auch klinischer Studien führen können. mit den betroffenen Studierenden entscheiden, ob sie mündliche Prüfungen per Videokonferenz durchführen. Hierfür können auch die gängigen kommerzi- ellen Systeme genutzt werden, wobei die Sicherheit sowie die Identitätsfest- § 8a stellung zu gewährleisten sind. Staatsprüfung 3. Die Prüfungsämter sind angehalten, die Bearbeitungszeiten laufender Qua- (1) Das Prüfungsverfahren betreffend die Ersten Staatsprüfungen für die Lehrämter -9- lifizierungsarbeiten, insbesondere Hausarbeiten, Bachelor-, Master-, Staats- kann unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben und eventueller examensarbeiten, entsprechend anzupassen. diesbezüglicher gesonderter Vorgaben der jeweiligen Gesundheitsämter, entspre- 4. An der Hochschule für Musik Saar können die Überäume von den Studieren- chend der gängigen Verfahrensweise an den Standorten der Universität des Saar- den einzeln und unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben landes, der Hochschule für Musik Saar und der Hochschule der Bildenden Künste und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorgaben des Gesundheitsamtes Saar, durchgeführt werden. benutzt werden. (2) Das Prüfungsverfahren betreffend die Zweiten Staatsprüfungen einschließlich 5. Vorläufig wird über Nummer 1 hinaus der gesamte Hochschulbetrieb an den der zulassungsrelevanten Prüfungsleistungen im Rahmen der Vorbereitungsdienste vier genannten Einrichtungen vorbehaltlich der in den Nummern 6 und 7 gere- für die Lehrämter kann unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben gelten Ausnahmen eingestellt. und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorgaben der jeweiligen Gesundheits- 6. Den vier genannten Einrichtungen ist vorläufig gestattet, im Sinne eines Notbe- ämter durchgeführt werden. triebs entsprechend ihrer Pandemiepläne die wesentlichen Funktionalitäten in Forschung, Lehre und Verwaltung sicherzustellen. § 8b 7. Auch der Bereich der Forschung ist so zu organisieren, dass vorläufig keine Private Hochschulen Präsenz an den Standorten der Universität und der Hochschule für Technik § 8 gilt sinngemäß für die Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheits- und Wirtschaft des Saarlandes notwendig ist. Zu den Standorten zählen auch management. Ausgabe 17/2020 9 10
§9 § 11 Ensdorf Studentenwerk im Saarland e. V. Kindertageseinrichtungen, Kindergroßtagespflegestellen (1) Die Verpflegungsbetriebe des Studentenwerks im Saarland e. V. an den Stand- orten der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und Homburg sowie der htw und heilpädagogische Tagesstätten saar an den Standorten Campus Alt-Saarbrücken, Campus Rotenbühl und Göttel- (1) Die nach § 45 des Sozialgesetzbuchs - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe – born werden vorläufig geschlossen. (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I (2) Für Cafeterien und sonstige Verpflegungseinrichtungen an den Hochschulen S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 des Saarlandes gelten die für die Gastronomie getroffenen Regelungen. (BGBl. I S. 2652) erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen, die nach § 43 SGB VIII erlaubnispflichtigen Kindergroßtagespflegestellen und Heilpädagogische Ta- § 10 gesstätten bleiben vorläufig geschlossen. Diesen Einrichtungen ist es gestattet, im Schulveranstaltungen und Prüfungsverfahren Sinne einer Notversorgung Kinder zu betreuen. Eine gesonderte Betriebserlaubnis (1) An allen Schulen im Saarland unabhängig von der Trägerschaft entfallen sämtli- ist insoweit nicht erforderlich. Der Anspruch der Personensorgeberechtigten auf die che regulären Schulveranstaltungen, insbesondere der Unterricht sowie die regulä- Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten von Kindertageseinrichtungen, Kin- ren Betreuungsangebote. Den allgemeinbildenden Schulen (Grundschulen, Ge- dergroßtagespflegestellen oder heilpädagogischen Tagesstätten wird einge- meinschaftsschulen, Gymnasien und Förderschulen Lernen, emotionale und soziale schränkt. Entwicklung, Sprache, Hören und Sehen) ist gestattet, eine Notbetreuung von Kin- (2) Besuche in Einrichtungen nach § 1a und 1b des saarländischen Wohn-, Betreu- - 10 - dern in den Schulen zu etablieren, ohne dass der Zweck der Maßnahme nach Satz ungs- und Pflegequalitätsgesetzes sind unzulässig. Für Angehörige können in Ein- 1 in Frage gestellt wird und soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher zelfällen Ausnahmen zugelassen werden. Sicht vertretbar ist. Für die Kinder und Jugendlichen der Förderschulen geistige Entwicklung und der Förderschulen Körperliche und Motorische Entwicklung wer- § 12 den individuelle Unterstützungsangebote im häuslichen Bereich geschaffen. (2) Das Prüfungsverfahren betreffend die zentralen Abschlussprüfungen und Über- Ladenöffnungszeiten gangsverfahren kann unter Beachtung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung gestat- und eventueller diesbezüglicher gesonderter Vorgaben der jeweiligen Gesundheits- tet, gelten abweichend von den §§ 3, 7 und 8 des Ladenöffnungsgesetzes vom 15. ämter durchgeführt werden. November 2006 (Amtsbl. S. 1974), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Dezember (3) In den Pflegeschulen und Schulen für Gesundheitsfachberufe ist die Durchfüh- 2017 (Amtsbl. I S. 1014), für die in § 5 Absatz 5 genannten Stellen folgende Öff- rung von gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen und schriftlichen Prüfungen unter nungszeiten: Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Maßgaben grundsätzlich zulässig. Prak- 1. an Werktagen von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr, tische Prüfungen können unter Einhaltung der infektionsschutzrechtlichen Maßga- 2. an Sonntagen von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. ben durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die praktische Prüfung als Simu- lationsprüfung nach Absprache mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchgeführt werden. Ausgabe 17/2020 11 12
§ 13 § 16 Ensdorf Kampfmittelräumdienst Inkrafttreten Das planmäßige Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln in bewohnten Gebieten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die in denen in der Folge mit Räumungen von mehr als 100 Menschen zu rechnen ist Allgemeinverfügungen vom 11. März 2020 (Amtsbl. I S. 162), vom 13. März 2020 oder die sich im unmittelbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Krankenhäu- (Amtsbl. I S. 166), 16. März 2020 (Amtsbl. I S. 170 B), 20. März 2020 (Amtsbl. I S. sern oder Pflegeheimen befinden, ist untersagt. 178) und vom 25. März 2020 (Amtsbl. I S. 194) außer Kraft. § 14 § 17 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Außerkrafttreten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutz- Diese Rechtsverordnung tritt mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Ge- oder Verboten der §§ 2 bis 13 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 2 des Infektionsschutzgeset- zes mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. (3) Eine Strafbarkeit, insbesondere nach den §§ 74, 75 des Infektionsschutzgeset- zes, bleibt unberührt. - 11 - § 15 Zuständige Behörden (1) Zuständig für die Ausführung und Durchsetzung dieser Verordnung sind die Ortspolizeibehörden. Zuständige Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahn- dung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser Verordnung sind nach dem Gesetz über Zuständigkeiten zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vom 5. Dezember 1973 (Amtsbl. 1974 S. 33), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), die Gemeindeverbände. (2) Die Vollzugspolizei leistet Amts- und Vollzugshilfe; die polizeilichen Gefahren- abwehraufgaben nach dem Saarländischen Polizeigesetz bleiben unberührt und bestehen weiterhin fort. Ausgabe 17/2020 13 14
Unrichtige Bescheinigung Dienstherr/Arbeitgeber 2.000-25.000 Ensdorf Bußgeldkatalog zur Ahndung von Verstößen im Bereich des durch Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Saarländischen Dienstherrn/Arbeitgeber (§ 2 Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Satz Bekämpfung des Corona-Virus 2 QuarantäneVO) Keine Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber 5.000-25.000 Verstöße gegen die Saarländische Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Behörde bei Saisonarbeit (§ 2 Reiserückkehrende zur Bekämpfung des Corona-Virus (Quarantäne-Verordnung) sind als Abs. 2 S. 2 Quarantäne VO) Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1a Nr. 24 in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 2 IfSG und Kein Verlassen des Ein- und Rückreisende 150-3.000 Saarlandes auf der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des unkigttelbarem Weg (§ 2 Abs. Corona-Virus wie folgt zu ahnden. 4 S. 1 Halbsatz 2 Quarantäne-VO) Der anliegende Bußgeldkatalog ist als Richtlinie für die zuständigen Verwaltungsbehörden bei Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Reiserückkehrende zur Bekämpfung des Corona-Virus anzuwenden. Es werden Rahmensätze für die Bußgeldhöhe genannt, um einen einheitlichen Vollzug bei der Verfolgung und Ahndung der Verstöße zu erreichen. Die Rahmensätze können nach den Grundsätzen des § 17 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 OWiG je nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden. Die Festlegung der konkreten Geldbuße innerhalb des vorgegebenen Rahmens erfolgt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen: das Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit, ob der Täter oder die Täterin fahrlässig gehandelt hat oder sich uneinsichtig zeigt oder - 12 - ob ein Wiederholungsfall vorliegt. Die im Bußgeldkatalog aufgezählten Ordnungswidrigkeiten betreffen die Ordnung im öffentlichen Raum, so dass für ihre Verfolgung und Ahndung die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken gem. § 3 Satz 3 der Quarantäne-Verordnung zuständig sind. Verstoß Adressat Bußgeldrahmen in Euro Keine häusliche Ein- und Rückreisende 500-10.000 Absonderung (§1 Abs. 1 S. 1 Quarantäne-VO) Keine direkte Fahrt zu Ein- und Rückreisende 150-3.000 Wohnung oder Unterkunft (§ 1 Abs. 1 S. 1 Quarantäne- VO) Besuchsverbot (§ 1 Abs. 1 S. Ein- und Rückreisende 300-5.000 2 Quarantäne-VO) Nicht rechtzeitige Ein- und Rückreisende 150-2.000 Kontaktaufnahme mit Behörde nach Einreise (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Quarantäne- VO) Keine Kontaktaufnahme mit Ein- und Rückreisende 300-3.000 Behörde bei Krankheitssymptomen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Quarantäne- VO) Ausgabe 17/2020
Ensdorf - 13 - Ausgabe 17/2020
Ensdorf - 14 - Ausgabe 17/2020 ■■ Bekanntmachung 7. Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 sowie Ent- Am Donnerstag, 30. April 2020, findet um 18:30 Uhr im Bergmanns- lastung des Bürgermeisters heim Ensdorf die 5. Sitzung des Gemeinderates statt. 8. Änderung der Geschäftsordnung I. Einwohnerfragestunde 9. Stellenplan 2020 II. Sitzung des Gemeinderates 10. Erlass der Haushaltssatzung 2020 Tagesordnung 11. Mitteilungen und Anfragen A) Öffentlicher Teil B) Nichtöffentlicher Teil 1. Genehmigung der Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeindera- 12. Genehmigung der Niederschrift der 3. Sitzung des Gemeindera- tes vom 12.12.2019 tes vom 12.12.2019 2. Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeindera- 13. Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Gemeindera- tes vom 13.02.2020 tes vom 13.02.2020 3. Wahl eines besonderen Vorsitzenden 14. Schwimmbad 4. Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 einschließlich 15. Mitteilungen und Anfragen des Lageberichts zum 31.12.2018 des Abwasserwerkes der Gemeinde Ensdorf Ensdorf, 22.04.2020 5. Erlass Abwassergebühren 2019 6. Wahl eines besonderen Vorsitzenden gez. Jörg Wilhelmy, Bürgermeister ■■Mitteilung an die Gemeindeverwaltung Ensdorf Ich habe am ........................................................... folgendes festgestellt: O Kinderspielplatz verunreinigt / Spielgeräte beschädigt O Schutt / Unratablagerung O Fahrbahndecke bzw. Bürgersteig beschädigt O Hydrant / Kanaldeckel / Gully schadhaft O Straßenbeleuchtung defekt O Verkehrsschild beschädigt / schlecht zu erkennen O Bäume, Hecken und Sträucher behindern die Sicht O Straßenbaustelle nicht gesichert Ortsangabe:�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Sonstige Anregungen:���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Name:����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Straße, Wohnort:������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ Sie können Ihr Anliegen auch gerne über WhatsApp +49 6831 504122 an die Gemeinde Ensdorf sen- den. Beantwortet werden Ihre Nachrichten während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses. Anrufe unter dieser Nummer werden nicht entgegengenommen. Hinweis zum Datenschutz: Ihre Anliegen werden von der Gemeindeverwaltung sowie den dazugehörigen Dienststellen bearbeitet. Dabei werden keine Chats oder persönlichen Daten gespeichert. Lediglich die Daten, die zur Bearbeitung Ihres Anliegens notwendig sind, werden intern weitergegeben und verarbeitet. Nach Abschluss der Bear- beitung wird der Chat-Verlauf gelöscht. Die Gemeinde Ensdorf hat keine eigenen Kontakte hinterlegt, somit bekommt WhatsApp durch uns auch keinen Zugriff auf Ihre Telefonnummer und Kontakte. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Ensdorf
Ensdorf - 15 - Ausgabe 17/2020 Bürgermeister-Ecke Liebe Leserinnen, liebe Leser, Vorsichtige Lockerung der Corona-Auflagen Bund und Länder haben erste Ebenso dürfen noch keine Gottes- Saarländische Städte und Gemein- Schritte zur Öffnung von Geschäf- dienste und sonstige kirchliche Feiern den fordern einen „Kommunalen ten und Schulen vereinbart. Seit stattfinden. Ausgangsbeschränkun- Schutzschirm“ vergangenem Montag dürfen klei- gen bleiben bis 03. Mai bestehen und Die finanzielle Belastung der saar- nere Geschäfte mit bis zu 800 m² Großveranstaltungen sind bis Ende ländischen Städte und Gemeinden Fläche wieder öffnen. Unter diese August untersagt. wird sich im Zuge der Corona-Krise Regelung fallen auch Geschäfte, die Es sind zunächst erst kleine Schritte in der Lage sind größere Verkaufs- dramatisch verschärfen, weil u.a. aus den strikten Beschränkungen Gewerbesteuereinnahmen, aber flächen bis zu der vorgenannten gegen die Corona-Pandemie. Bleibt Größe abzutrennen. Eine qualifizierte auch Anteile an der Umsatz- und Ein- zu hoffen, dass sich die Infektions- Abtrennung ist eine physische und kommenssteuer wegbrechen. Zudem rate mit den „neuen Freiheiten“ nicht optische Abtrennung der geöffne- erhöht und bald weitere Lockerungen drohen zusätzliche Ausgaben, insbe- ten Verkaufsfläche, die die Zutritts- statt neuer Beschränkungen folgen sondere bei der Kreisumlage, da auf- möglichkeit und Einsehbarkeit der grund der Pandemie mit steigenden können. Restfläche ausschließt. Dies kann Sozialausgaben zu rechnen ist. Die EVS-Wertstoff-Zentrum seit 20. beispielsweise durch Öffnung nur meisten saarländischen Kommunen April wieder geöffnet einzelner Geschosse geschehen, Die Landesregierung hat die Aus- befinden sich seit Jahren ohnehin in durch abtrennbare Verkaufsräume oder durch die Abtrennung durch gangsbeschränkungen auch dahin- einer unverschuldeten Haushaltsnot- Schiebetüren, Rollos oder über- gehend gelockert, dass der Besuch lage. Um unsere Handlungsfähigkeit kopfhohe Regalwände. Außerdem von Wertstoffzentren und Grüngut- in der Krise zu erhalten und darüber dürfen ab diesem Zeitpunkt unter Sammelstellen ab dieser Woche wie- hinaus kommunale Investitionen zur anderem die Großhandelsgeschäfte, der erlaubt ist. Ankurbelung der Wirtschaft nach Kfz- und Fahrradläden unabhängig So ist auch das EVS-Wertstoffzent- der Krise zu ermöglichen, fordern von ihrer Größe öffnen. Die Öffnung rum in Ensdorf seit letztem Montag wir Städte und Gemeinden von der ist an strenge Auflagen gebunden. wieder für die Besucher zu den bis- Bundes- und der Landesregierung So muss beispielsweise ausreichend her bekannten regulären Öffnungs- einen „Kommunalen Schutzschirm“, Abstand gehalten werden, es dür- zeiten zugänglich. der unter anderem ein finanzielles fen sich nur eine gewisse Anzahl Während des Betriebes müssen von Kunden zeitgleich im Geschäft Unterstützungsprogramm für die allerdings die aktuellen Sicherheits-, aufhalten und das Tragen einer Hygiene- und Abstandsregeln beach- Kommunen in Höhe eines jährlichen Alltagsmaske, beispielsweise bei tet werden. Da das Einhalten des dreistelligen Millionenbetrages von Einkäufen oder Nutzung des Perso- Mindestabstandes zu teils längeren mind. 100 Mio. Euro für die nächsten nennahverkehrs, wird empfohlen. Wartezeiten und hohem Verkehrsauf- Jahre enthält. Schrittweise öffnen ab 04. Mai auch kommen vor der Anlage führen kann, Sanierungsmaßnahmen der wieder die Schulen, beginnend mit bitte ich Sie, Besuche des EVS-Wert- Grundschule weiterhin in vollem den Abschlussklassen. Für uns in stoffzentrums auf ein notwendiges Gange Ensdorf bedeutet dies, dass mit den Maß zu beschränken und wo es geht, Der im Herbst vergangenen Jahres 4. Klassen begonnen wird. Kleinere über die nächsten Wochen zu stre- begonnene Ausbau des Dachge- Kinder bleiben noch von der Schule cken. Um sowohl Benutzer als auch fern, auch Kindergärten bleiben noch schosses der Grundschule geht trotz Mitarbeiter vor einer Ansteckung Corona-Krise und der damit verbun- bis auf weiteres geschlossen. Die mit dem Corona-Virus zu schützen, denen Schulschließung gut voran. Notbetreuung wird aber nach wie werden auf dem Platz nicht mehr als Zurzeit wird die Gaubenverkleidung vor gewährleistet. Bitte verfolgen Sie die dahingehenden erwarteten Ände- fünf Autos gleichzeitig abgefertigt. durch den Dachdecker fertiggestellt rungen der Landesregierung in der Es wird empfohlen entsprechende und damit die Dacharbeiten abge- Presse. Gastronomiebetrieb müssen Community-Masken zu tragen und schlossen. leider vorerst noch geschlossen blei- nach Möglichkeit das passende Ent- gelt vorzuhalten. Ich bitte Sie, aus Im Innenbereich sind die ausführen- ben. Die Lieferung und Abholung von den Firmen aktuell mit den Malerar- Speisen für den Verzehr zu Hause Richtung Ensdorf kommend das Wertstoff-Zentrum nicht als Linksab- beiten beschäftigt, ebenso ist der ist aber nach wie vor erlaubt. Auch Schwimmbäder müssen vorerst noch bieger anzufahren, sondern über den Trockenbauer zu Gange. geschlossen bleiben. Kreisel aus Richtung Schwalbach. Eine Elektro-Fachfirma hat zudem Nach wie vor ist auch die Nutzung Bei starkem Besucherandrang bieten mit den Arbeiten zur Brandmeldean- der Sportstätten und Spielplätze sich so entsprechend größere Auf- lage und der Sicherheitsbeleuchtung noch nicht nutzbar. stellflächen. begonnen.
Ensdorf - 16 - Ausgabe 17/2020 Im Platenbau der Schule ist die Erneuerung der Fensterdichtungen abgeschlossen. Weitere Maßnahmen zur Ertüchti- gung werden hier bis zum Ende des Schuljahres noch folgen. Nachdem zwischenzeitlich auch der Kanal auf dem hinteren Schulhof erneuert und die alte Klärgrube abgebrochen wurde, beginnen diese Woche die Arbeiten für die neue Fluchttreppe. Nach Fertigstellung der Treppe erfolgt die Wie- derherstellung der Oberfläche. Ich wünsche Ihnen weiterhin gutes Durchhaltevermögen, bleiben Sie gesund! Ihr Jörg Wilhelmy
Ensdorf - 17 - Ausgabe 17/2020 ■■ Stellenausschreibung Amtliche Mitteilungen Bei der Gemeinde Ensdorf sind zum nächstmög- lichen Zeitpunkt folgende Stellen neu zu besetzen: ■■ Rathaus für den öffentlichen · ein Techniker (m/w/d) der Fachrichtung Hoch- bau/Tiefbau in Vollzeit Publikumsverkehr bis auf · ein Verwaltungsangestellter (m/w/d) in Teilzeit mit 25 Std./ weiteres geschlossen - Woche Wir sind trotzdem für Sie da! Beide Stellen sind unbefristet. Das Entgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung stehen Ihnen natür- Dienst (TVöD). lich nach wie vor zur Verfügung. Jedoch sind wir aufgrund der Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 03. Mai 2020. derzeitigen Lage gezwungen, diese nur nach vorheriger telefoni- Die vollständigen Ausschreibungstexte finden Sie auf unserer scher Terminabsprache anzubieten. Wir bitten Sie, sich unter den Internetseite: Telefonnummern 06831/504-0, 06831/504-132 oder 06831/504- www.gemeinde-ensdorf.de 134 innerhalb unserer üblichen Öffnungszeiten mit uns in Ver- bindung zu setzen und -falls unaufschiebbar- einen Termin zu vereinbaren. Ihre Anliegen können Sie auch gerne schriftlich per E-Mail an buergeramt@gemeinde-ensdorf.de an uns richten. Diese Einschränkungen dienen dazu, auf Dauer die Dienstleistun- Versorgung mit Nahrungsmitteln für gen der Gemeinde sicherzustellen. Denken Sie bitte daran, dass auch viele Angelegenheiten telefonisch geklärt werden können. Bitte beachten Sie auch unser umfangreiches Internetangebot ältere Menschen und Risikogruppen unter www.gemeinde-ensdorf.de. Hier finden Sie die Kontakt- daten sämtlicher Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung, Mit Burkhard Schmidt vom Edeka Markt in Ensdorf auch viele Dokumente und Formulare sind auf unserer Homepage hat die Gemeinde Ensdorf die Möglichkeit eines abrufbar. Daneben veröffentlichen wir aktuelle Informationen auch auf der Facebook-Seite der Gemeinde. Bestellservice für diejenigen geschaffen, die nicht mehr selbst einkaufen können und niemanden haben, der dies für Sie erledigen kann. Dazu besteht die Möglichkeit montags bis freitags in der Zeit von ■■ Rathaus öffnet wieder mit 10 -12 Uhr unter der Rufnummer 06831/504-131 Terminvereinbarung oder per E-Mail an hilfsdienst@gemeinde-ensdorf. de Ihre Einkaufwünsche aufzugeben. Die Gemeinde Rathaus für den öffentlichen Publikumsverkehr für gibt die Bestellungen an den Vorsitzenden des DRK Terminkunden Ensdorf, Paul Fisch, weiter, welcher wiederum die ab 04. Mai wieder geöffnet Einkäufe mit ehrenamtlichen Hilfern koordiniert. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Besprechung der Bundes- kanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder am 30.04.2020 wird das Rathaus ab Montag, dem 04.05.2020 voraussichtlich wieder geöffnet sein. Wir wollen damit einen Weg in eine verantwortungsvolle Normali- tät finden, der Schritt für Schritt begangen werden sollte. Deshalb wird in allen Bereichen mit Terminvergabe gearbeitet, um unnö- tige Wartezeiten, insbesondere im Bürgeramt zu verhindern. Bitten wägen Sie nach wie vor ab, ob Ihr Besuch zwingend erfor- derlich ist oder noch etwas Aufschub erlaubt. Zum Schutz Ihrer eigenen Person und der Mitarbeiter empfehlen wir, einen Mundschutz zu tragen. Ab Montag, dem 27.04.2020 können Sie zwecks Terminverein- barung mit dem Bürgerbüro die Rufnummer 06831/504-131 anwählen. Das Bürgerbüro steht Ihnen zu folgenden Öffnungszeiten zur Ver- fügung: montags 08.00 - 13.00 Uhr dienstags 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr ■■ Standesamt der Gemeinde Ensdorf mittwochs 08.00 - 13.00 Uhr donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr Vor dem Hintergrund der freitags 08.00 - 12.00 Uhr aktuell abnehmbaren Infek- Für die übrigen Fachbereiche und Ämter wählen Sie zwecks Ver- tionsgeschwindigkeit und einbarung eines Termins bitte die Rufnummer 06831/504-0 oder der aus diesem Grund in der -sofern bekannt- den jeweiligen Ansprechpartner direkt an. Die Öffnungszeiten der übrigen Fachbereiche und Ämter sind Änderungsverordnung zur wie folgt: Bekämpfung der Corona- montags bis Pandemie nunmehr vorgesehenen Lockerungen donnerstags von 08.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr sowie sind aus Sicht des Ministeriums für Inneres, Bauen freitags von 08.30 - 12.00 Uhr und Sport auch die bisherigen Beschränkungen hin- sichtlich der Durchführung von Eheschließungen zu lockern. Nach den neuen Verordnungsregelungen wird nunmehr auch eine Eheschließung grundsätzlich Hinweis: Corona-Krise als „Wahrnehmung eines dringend erforderlichen Ter- mins bei einer Behörde“ angesehen und als triftigen Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ Grund für das Verlassen der Wohnung gewertet. nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. Daher werden in Ensdorf derzeit Trauungen im kleins- Das Team der LINUS WITTICH Medien KG ten Kreis, d. h. nur mit den Brautleuten stattfinden. Die ggf. erforderliche Hinzuziehung eines Dolmet- Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de schers ist zusätzlich möglich.
Sie können auch lesen