Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld

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Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
49. Jahrgang                          Donnerstag, 29. Oktober 2020                                    Nummer 21
                                Schwerpunktthema: Baugebiet Röthen Nord 2

               Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld
                Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“

                        Bild: Alexander Luft
Unsere Gemeindebibliothek wurde von einer Fachjury mit dem in diesem Jahr zum neunten Mal verliehenen
Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ ausgezeichnet. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und
das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst würdigen damit das in vielerlei Hinsicht vorbildliche Engagement
unserer Schwanfelder Bibliothek bei der Unterstützung der bayerischen Schulen, dem für die Erfüllung des schulischen
Bildungsauftrags eine hohe Bedeutung zukommt.
Eine feierliche Verleihung der Urkunde als Veranstaltung vor Ort konnte es aufgrund der Covid-19-Pandemie in diesem
Jahr leider nicht geben.
Stattdessen erfolgte die Prämierung am 26. Oktober 2020 online über die Homepage der Landesfachstelle für das
öffentliche Bibliothekswesens, wo das Engagement der ausgezeichneten Bibliotheken unter anderem durch eine
Videobotschaft von Staatsminister Bernd Sibler gewürdigt wurde.
Ich bedanke mich – auch im Namen der Gemeinde Schwanfeld – bei unseren Mitarbeiterinnen in der Bibliothek, Frau
Anita Köth und Frau Claudia Kober sehr herzlich für das stete Engagement und gratuliere sehr herzlich zu dieser
Auszeichnung!
Lisa Krein
1. Bürgermeisterin

                                               In dieser Ausgabe:
           Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020 – Schwerpunkt Baugebiet Röthen Nord 2
                       Kläranlage: Chlor aus Pools gefährdet unsere Abwasserreinigung
                Volkstrauertag – keine öffentliche Gedenkfeier aufgrund der Corona-Pandemie
                               Öffnungszeiten Häckselplatz an der Kläranlage
                                    Kontaktdaten zur Corona-Pandemie
                                  Bastelprogramm der Gemeindebücherei
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Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
Amtlicher Teil

                                              Kläranlage Schwanfeld

     Das Wasserablassen von Pools gefährdet unsere Schwanfelder Abwasserreinigung!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider muss ich erneut auf ein Problem aufmerksam machen, das den ordnungsgemäßen Betrieb unserer
Schwanfelder Kläranlage in hohem Maß gefährdet.
Wir haben Probleme mit Chlor und Biozid im Abwasser, dies führen wir auf das Ablassen von Pools in den öffentlichen
Kanal zurück.
Der Zweck von Chlor/Biozid in den Pools ist, Mikroorganismen abzutöten. Und genau dort liegt das Problem in unserer
Kläranlage. Wir reinigen dort das Abwasser mit Mikroorganismen und diese sterben durch diese Mittel ab.
Dies kann zur Folge haben,
 dass die Anlage nicht mehr richtig reinigt,
 das Wasser von einer Fachfirma abgepumpt werden muss und
 anschließend das Becken wiederbelebt – also mit Mikroorganismen angereichert – werden muss.
Dieser Vorgang dauert dann mehrere Tage. Während dieser Zeit steht die Kläranlage still und das Abwasser muss
zwischengelagert werden – was technisch kaum möglich ist.
Neben dem Schaden für die Umwelt entstehen so immense Kosten für die Gemeinde, die Sie als Bürger mitbezahlen
müssen.
Ich wiederhole deshalb meine Bitte,
bei bevorstehenden Poolleerungen den zuständigen Klärwärter oder die Verwaltungsgemeinschaft rechtzeitig
vorher zu verständigen,
damit dies in geregelten Bahnen stattfinden kann!
Kontakt:
Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld
09384/9730-0, Fax 09384/9730-45,
poststelle@vg-schwanfeld.de
Klärwärter 0175/1855928
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Lisa Krein
1. Bürgermeisterin

Schwerpunktthema: Baugebiet Röthen Nord 2                         03.     Abwägung mit Beschlussfassungen der Bedenken
                                                                          und Anregungen bei der Anhörung der Träger
Protokollauszug  zur    öffentlichen   Sitzung          des               öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie
Gemeinderates am 28.09.2020, 18:00 Uhr                                    der Bürgerbeteiligung gem. § 3Abs. 2 BauGB zum
Grundschule Schwanfeld                                                    Bebauungsplan Röthen Nord 2, Version 29.06.2020

Vorsitz:             Lisa Krein, 1. Bürgermeisterin               Vor Eintritt in die Tagesordnung
Protokollführung:    Dolores Stiller, VG Schwanfeld               Frau Bürgermeisterin Krein eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung.
                                                                  Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen
Tagesordnung – öffentlich –                                       wurde und dass das Gremium beschlussfähig ist. Zu Beginn
01.    Genehmigung der Tagesordnung                               der Sitzung sind 11 Gemeinderäte neben der Bürgermeisterin
02.    Bebauungsplan       Röthen     Nord      2      –          anwesend.
       Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf           Frau Bürgermeisterin Krein macht darauf aufmerksam, dass
       die Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425,          Mobiltelefone während der Sitzung auszuschalten sind.
       Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) –                 Ausnahmen werden bei systemrelevanten Berufsgruppen
       Beschlussfassung                                           gewährt, z. B. bei Noteinsätzen.
                                                                  Entschuldigt fehlt: Herr GR Christian Bauer

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Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
01. Genehmigung der Tagesordnung                                      Stellungnahmen an die Träger öffentlicher Belange und die
Erweiterung der Tagesordnung:                                         Öffentlichkeit muss trotzdem durchgeführt werden. Das
In der Vorberatung am 21.09.2020 zur heutigen öffentlichen            Gesamtergebnis      dieser Abwägung       wird    in einer
Sitzung haben sich relevante Entscheidungen für den                   Sonderausgabe des Kembachkuriers veröffentlicht und kann
Geltungsbereich des Baugebietes ergeben. Die Verwaltung               in der Verwaltung während der Öffnungszeiten eingesehen
bittet daher um die Erweiterung der Tagesordnung um den               werden.
TOP       „Bebauungsplan      Röthen      Nord     2     –            Beschluss:
Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf die                  Der Gemeinderat beschließt, dass der Geltungsbereich des
Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425, Weg am roten            neuen Baugebietes auf die Flurnummern 426, 427, 428, 429,
Löchlein (keine Flurnummer) – Beschlussfassung“ als TOP               430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) mit
02.                                                                   ca. 11.000 m² festgelegt wird.
                                                                                      Abstimmungsergebnis 11:1 angenommen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung mit der                       Beschluss:
beantragten Erweiterung um den TOP 02 „Bebauungsplan                  Der Gemeinderat beschließt, dass dem Büro rö ingenieure
Röthen Nord 2 – Veränderung/Reduzierung des                           gmbh, Würzburg die Änderungsplanung für den neu
Geltungsbereichs auf die Flurnummer 426, 427, 428, 429,               festgelegten Geltungsbereich (Flurnummern 426, 427, 428,
430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) –             429, 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine
Beschlussfassung“ als TOP 02 zu.                                      Flurnummer) mit ca. 11.000 m² sowie die erneute Beteiligung
                 Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen                  der TöB und der Öffentlichkeit hierfür beauftragt wird.
Eintritt in die Tagesordnung                                                         Abstimmungsergebnis 11:1 angenommen

Öffentlich                                                            03.    Abwägungsvorschlag              und
02. Bebauungsplan Röthen Nord 2 –                                     Zusammenfassung der Bedenken und Anregungen
     Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf                 bei der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß
     die Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425, Weg            § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Bürgerbeteiligung gem. §
     am     roten     Löchlein    (keine     Flurnummer)      -       3Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Röthen Nord 2,
     Beschlussfassung                                                 Version 29.06.2020
Einleitung:                                                           Eintritt in die Abwägung
Die Vorberatung zu der Abwägung erfolgte in der nicht
öffentlichen Sitzung am 21.09.2020. Der Verwaltung liegen             Sachvortrag:
aktuell 12 Anfragen nach Baugrundstücken vor. 10 davon sind           Datum Anschreiben:                09.07.2020
von Familien aus Schwanfeld. Dies belegt einerseits den               Beginn Auslegungsfrist:           13.07.2020
Bedarf innerhalb Schwanfelds, andererseits aber auch die              Ablauf Auslegungsfrist:           14.08.2020
Schwierigkeit, unbebaute Grundstücke und leerstehende                 Anzahl angeschriebene TöB         46
Häuser im Innenbereich der Gemeinde zu erwerben. Bislang              keine Stellungnahme abgegeben     17
hat sich diese Situation nicht verändert. Nichtsdestotrotz wird       Stellungnahmen
die Verwaltung intensiv die Grundstücksbesitzer kontaktieren          keine Bedenken oder Einwände      12
und Kaufangebote unterbreiten. Es ist dem Gemeinderat                 davon von Versorgungsträgern      4
bewusst, dass gerade bei der Innenentwicklung ein                     mit Hinweisen                     10
besonderer Handlungsbedarf besteht.                                   davon von Versorgungsträgern      4
Des Weiteren wird die Gemeinde hohe Investitionen in den              mit Einwänden                     6
nächsten Jahren tätigen, um Maßnahmen zu realisieren, die             Bürgerbeteiligung                 5
für die Innenentwicklung ebenfalls immens wichtig sind:
     -    Reaktivierung der alten Gemeindeschule                      Keine Stellungnahmen wurden abgegeben von:
     -    Neubau Kinderkrippe und Sanierung bestehender               8               Bayerisches Forstamt (war versehentlich
          Kindergarten                                                                nicht angeschrieben worden)
     -    Neubau Feuerwehrhaus und Bauhofgebäude                      11              Amt für Digitalisierung, Breitband und
     -    Maßnahmen        der    Dorferneuerung,      z.    B.                       Vermessung
          Ortsdurchfahrt und Straßengestaltung                        12              Staatliches Bauamt Schweinfurt,
     -    Sanierung der Grundschule über den Schulverband                             Fachbereich Straßenbau
          Schwanfeld                                                  14              Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Unter Berücksichtigung der Anregungen der Träger                                      Forsten Schweinfurt
öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und der notwendigen          17              Bund Naturschutz
Innenentwicklung kam der Gemeinderat in der Sitzung am                19              Bayerischer Bauernverband
21.09.2020 zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung des                  20              Stadtentwässerung Schweinfurt
Baugebietes weiterverfolgt, der Geltungsbereich aber                  25              Open Grid Europe GmbH
angepasst wird, und zwar auf die Flurnummer 426, 427, 428,            28              e.on Netz GmbH
429, 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine                      31              Polizeiinspektion Schweinfurt
Flurnummer) Die Größe des Baugebietes verändert sich damit            34              Landratsamt Schweinfurt Abfallwirtschaft
von ca. 1,98 ha auf ca. 1,11 ha. Die Anzahl der Bauplätze             35              Kläranlage Schwanfeld
reduziert von 26 auf 10 – 12. Damit wird der dringendste              38              Rettungsleitstelle BRK
Bedarf, der durch entsprechende Anfragen belegt ist, in               39              Kreisheimatpfleger Guido Spahn
Schwanfeld gedeckt.                                                   41              Landesbund für Vogelschutz
Dies hat zur Folge, dass eine erneute Auslegung und                   42              Pfarreiengemeinschaft Luisenhöhe
Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2              47              Marktgemeinde Werneck
BauGB sowie der Bürgerbeteiligung gem. § 3Abs. 2 BauGB
erfolgen wird, sobald die Planung und die Festsetzungen               Keine Bedenken oder Einwände wurden eingereicht von:
hierzu aktualisiert sind.                                                Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern
Die Abwägung für die vorliegende Planung, Stand                          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
29.06.2020, und die Zusendung der gemeindlichen                           Dienstleistungen der Bundeswehr
                                                                         Kreisjugendring
                                                                  3
Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
   Telefonica Germany GmbH Co. OHG                                   Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben
   Bayernwerk Netz GmbH                                              Übersicht.
   Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt               Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
   Handwerkskammer Unterfranken                                      Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit
   Gemeinde Bergtheim                                                uns.
   Markt Eisenheim
   Gemeinde Waigolshausen

Stellungnahmen wurden abgegeben von:
    Telefonica Germany GmbH Co. OHG
    Tennet TSO GmbH
    PLEdoc GmbH
    Unterfränkische Überlandzentrale eG
    Deutsche Telekom AG
    Fernwasserversorgung Franken
    Regierung      von     Unterfranken,   Brand-    und
     Katastrophenschutz
    Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz
    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
    Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
    Bayerisches Landesamt für Umwelt
    Kreisbrandrat Herr Holger Strunk                                                          Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

Telefonica Germany GmbH Co. OHG, Stellungnahme vom
31.07.2020 (Auszug)                                                   Unterfränkische Überlandzentrale eG, Stellungnahme
… die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass keine                   vom                  05.08.2020                    (Auszug)
Belange von Seiten der Telefónica Germany GmbH &                      … zum oben genannten Bebauungsplan nehmen wir
Co.OHG zu erwarten sind.                                              hinsichtlich unserer Stromversorgungsanlagen wie folgt
Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E‐Mail         Stellung.
ein digitales Bild. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken       Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im westlichen
roten Linie eingezeichnet.                                            Wirtschaftsweg 1 kV-Kabelanlagen unseres Unternehmens.
Sollten sich noch Änderungen der Planung / Planungsflächen            Die weiteren Flächen berühren keine Anlagen der
ergeben, so würden wir Sie bitten uns die geänderten                  Unterfränkischen Überlandzentrale eG.
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute               Die Lage unserer Anlagen entnehmen Sie bitte unserer
Überprüfung erfolgen kann.                                            Online-Planauskunft.     Diese       finden    Sie      unter
                          Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.             https://webapps.uez.de/Pianauskunft/.     Auf   Anforderung
                                                                      können wir Ihnen diese auch in digitaler Form übermitteln.
Tennet TSO GmbH, Stellungnahme vom 10.07.2020                         Sicherheitshinweise:
(Auszug)                                                              Vor Beginn der Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen ist eine
                                                                      Online-Einweisung bzw. eine Einweisung durch unseren
… die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum                  Netzservice, Tel. 09382 604-251, zwingend erforderlich. Bei
oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich               Grabarbeiten in der Nähe unserer Anlagen sind die Hinweise
keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden sind.                     im beigefügten Sicherheitsmerkblatt unbedingt einzuhalten.
Belange unseres Unternehmens werden somit durch die                   Bitte geben Sie dieses auch im Rahmen der Ausschreibung
geplante Maßnahme nicht berührt.                                      an die ausführenden Baufirmen weiter.
                     Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.                  Zur Stromversorgung des neuen Siedlungsgebietes
                                                                      benötigen wir einen Standort für eine Trafostation mit den
PLEdoc GmbH, Stellungnahme vom 13.07.2020 (Auszug)                    Maßen 7 x 5 Metern. Der Standort sollte möglichst zentral
… wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen            liegen und eine zukünftige Baugebietserweiterung mit
hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der            abdecken. Wir bitten um Abstimmung möglicher Standorte für
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der            die geplante Trafostation.
geplanten Maßnahme nicht betroffen werden:                            Die Verlegung unserer Kabel sollte in einem Korridor erfolgen,
• Open Grid Europe GmbH, Essen                                        der frei von jeglicher Bebauung und Bepflanzung mit Büschen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen                                     oder Bäumen ist, gemäß DIN 1998 "Unterbringung von
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet                       Leitungen      und     anderen   Anlagen    in    öffentlichen
Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg                                      Verkehrsflächen" z. B. in einem Gehweg.
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL),             Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung im
Essen                                                                 Bebauungsplan.
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH            Auf Anforderung erstellen wir Ihnen gerne ein
(METG), Essen                                                         Straßenbeleuchtungskonzept für den Ausbaubereich. Über
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH &            die Berücksichtigung der Tiefbaupositionen für die
Co. KG (NETG), Dortmund                                               Straßenbeleuchtungskabel sowie die Leuchtenfundamente in
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen                   Ihrer Ausschreibung sind wir Ihnen dankbar.
• GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher                Unsere vorläufige Planung sieht vor, die Baugrundstücke mit
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier                Glasfaseranschlüssen für schnelles Internet (FTIH) zu
Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH)                         versehen. Die FTTH-Verlegung ist abhängig von der
• Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt                                 Ausbauentscheidung der Deutschen Telekom AG, mit der wir
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan              in diesem Bereich kooperieren.
markierte Bereich.                                                    Wir bitten zu beachten, dass wir nur für Doppelhäuser
                                                                      ausgewiesene Baugrundstücke die Strom- und LWL-
                                                                  4
Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
Anschlüsse zweifach vorsehen. Sollten auch auf nicht dafür            Planverfahren     Dritter     entgegenzunehmen        und
ausgewiesenen Baugrundstücken später Doppelhäuser                     dementsprechend     die erforderlichen   Stellungnahmen
genehmigt werden, muss der Gehweg bzw. die Fahrbahn                   abzugeben.
nochmals auf Kosten des Anschlussnehmers (Bauherrn)                   Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung: Im
geöffnet werden.                                                      Geltungsbereich befindet sich Telekommunikationslinien der
Ergänzend zu unserer Überprüfung des Stromnetzes hat                  Telekom, die aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich
unser Team Energie und Umwelt / Energieberatung das                   sind.
zukünftige Baugebiet in Bezug auf eine Kaltwärmeversorgung            Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der
beleuchtet und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:                    Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich
Laut Auskunft aus dem Energieatlas Bayern des Bayerischen             gehalten werden.
Landesamts für Umwelt (LfU) ist für das geplante Baugebiet            Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu
eine Nutzung oberflächennaher Geothermie möglich. Mit                 berücksichtigen und in den Bebauungsplan mit aufzunehmen
dieser erneuerbaren Energie ist mittels Wärmepumpe die                bzw. unter dem Punkt "H.1.5 Telekommunikation" der
Beheizung und Kühlung eines Gebäudes und die                          Begründung zu ergänzen.
Warmwasseraufbereitung möglich.                                       Nach dem Planentwurf sind Änderungen der vorhandenen
Im Zuge der fortschreitenden Energiewende arbeitet die ÜZ             Wege mit den Flurnummern 521 und 522, Gemarkung
Mainfranken an der Sektorkopplung von Strom und Wärme. ln             Schwanfeld, vorgesehen, in der sich unsere vorhandenen
diesem      Zusammenhang        erschließen     wir   gesamte         Telekommunikationslinien befinden, die nur mit einem
Neubaugebiete mit Wärmequellenanlagen auf Basis                       unverhältnismäßig     hohen     Kostenaufwand    gesichert,
oberflächennaher Geothermie mittels Erdsonden. Gerne                  verändert oder verlegt werden können.
erstellen wir Ihnen für Ihr kommunales Projekt eine kostenfreie       Wir bitten deshalb, die neu geplanten Verkehrswege bzw.
Machbarkeitsstudie sowie ein Angebot zur Realisierung. Für            Grundstücksaufteilungen      so   auf   die   vorhandenen
weitere Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Alexander           Telekommunikationslinien         abzustimmen,         dass
Wolf unter der Telefonnummer 09382 604-283 gerne zur                  Veränderungen           oder        Verlegungen        der
Verfügung.                                                            Telekommunikationslinien möglichst vermieden werden
Abgesehen von den genannten Ausführungen bestehen von                 können.
unserer Seite keine Einwände gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes "Röthen Nord 2" der Gemeinde                          Wir möchten hierbei auch darauf hinweisen, dass auf
Schwanfeld.                                                           vorhandene, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr
Sobald uns Ihre detaillierten Informationen über den                  dienende Telekommunikationslinien, bei Ihren Planungen
Bauzeitenplan und die digitale Planungsgrundlage vorliegen,           grundsätzlich Rücksicht zu nehmen ist.
können wir mit den konkreten Planungen unserer                        Des Weiteren sind in den geplanten Straßenverkehrsflächen
Baumaßnahmen beginnen. Wir bitten um rechtzeitige                     geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone
Mitteilung bzw. Benachrichtigung mindestens 12 Wochen vor             von ca. 0,2 m bis 0,3 m für die Unterbringung der
Beginn der Tiefbauarbeiten.                                           Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
                                                                      Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt
Beschluss:                                                            über Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Der Hinweis zu den im westlichen Wirtschaftsweg liegenden             Entsorgungsanlagen"     der Forschungsgesellschaft     für
1 kV-Kabelanlagen wird zur Kenntnis genommen. Die                     Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe
Anlagen der Unterfränkische Überlandzentrale eG werden,               insbesondere Abschnitt 6, zu beachten.
soweit noch nicht geschehen, in der weiteren Planung
berücksichtigt. Die exakten Lagen werden der genannten                Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass
Online-Planauskunft entnommen.                                        Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien
Der ggf. erforderliche Standort für eine Trafostation mit den         vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im
Maßen 7 x 5 Metern wird mit der ÜZ abgestimmt und je nach             Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den
Erfordernis in der weiteren Planung berücksichtigt, da der            Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist.
Geltungsbereich auf die westliche Fläche (westliche des best.         Es ist erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn
Wirtschaftsweges) verkleinert werden soll.                            der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der
Im    Rahmen       der   Erschließungsplanung      wird    ein        Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der
Straßenbeleuchtungskonzept       für    den   Ausbaubereich           Telekom informieren.
benötigt. Die ÜZ wird rechtzeitig in die Planung einbezogen.          Hierzu bieten wir Ihnen bzw. der Baufirma eine kostenfreie
Die Formalitäten zur Ausschreibung der Maßnahme werden                Auskunft im Internet über das System TAK (Trassenauskunft
später festgelegt.                                                    Kabel                   https://              trassenauskunft-
Die Hinweise        zum Glasfaserausbau sowie            bzgl.        kabel.telekom.de/html/index.html).
Doppelhäuser und entsprechender Strom- und LWL-                       Weiterhin besteht die Möglichkeit diesbezügliche Auskünfte
Anschlüsse wird zur Kenntnis genommen.                                auch              unter             der           Mail-Adresse
Bezüglich der Abstimmung des Standorts für die Trafostation           mailto:Planauskunft.Sued@telekom.de bzw. über Fax: 0391 I
und der Straßenbeleuchtung wird rechtzeitig Kontakt                   5802 13737 zu erhalten.
aufgenommen. Hinsichtlich der Installation einer möglichen            Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.
Wärmequellenanlage wird sich der Gemeinderat beraten und              Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung
ebenfalls Kontakt mit der ÜZ aufnehmen.
                                                                      eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je nach
Sobald         Informationen        zum        Bauzeitenplan
                                                                      Ausgang dieser Prüfungen wird die Telekom eine
(Ausführungsphase) vorliegen, werden diese weitergegeben.             Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält
                 Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen                  sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder
                                                                      geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen
Deutsche Telekom AG, Stellungnahme vom 30.07.2020
                                                                      Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu
(Auszug)                                                              verzichten.    Die     Versorgung      der    Bürger      mit
… Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom                   Universaldienstleistungen nach§ 78 TKG wird sichergestellt.
genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.
S. v. § 68 Abs. 1 TKG- hat die Deutsche Telekom Technik               Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung
GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und                   mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen
Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle                   Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.
                                                                  5
Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
‐ Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen
                                                                    Feuerwehr,
                                                                    - Sicherstellung des zweiten Rettungswegs für Gebäude, bei
                                                                    denen die Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern
                                                                    mehr als acht Metern über Geländeoberfläche liegt, oder falls
                                                                    nicht vorhanden ‐ baulich über weitere Treppen (vgl. Art. 31
                                                                    Abs. 3 Satz 1 BayBO),
                                                                    - Einhaltung der Hilfsfrist nach Nr. 1.1 der Bekanntmachung
                                                                    über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes,
                                                                    - ausreichende Löschwasserversorgung,
                                                                    -    ausreichende      Erschließung      auch   bei     einem
                                                                    Feuerwehreinsatz,
                                                                    - Wechselbeziehung zwischen dem Planungsbereich und
                                                                    anderen Gebieten hinsichtlich des Brandschutzes,
                                                                    -    wesentliche     brandschutztechnische      Risiken     im
                                                                    Planungsbereich.
                                                                    Die Brandschutzdienststellen stimmen sich zur Wahrung der
Beschluss:
                                                                    Belange      des   abwehrenden       Brandschutzes     im
Die    bisherige     Planung   der   Verkehrsflächen und
                                                                    Bauleitverfahren mit den Kommandanten der örtlich
Grundstückseinteilungen tangiert in zwei Teilbereichen die
                                                                    zuständigen gemeindlichen Feuerwehr ab.
Trasse bestehender Telekomleitungen. Nötige Verlegungen
oder Leitungsrechte der im Geltungsbereich vorhandenen              Beschluss:
Telekommunikationslinien werden im Rahmen der weiteren              Der Kreisbrandrat hat eine Stellungnahme abgegeben. Mit der
Planungen mit der Telekom abgestimmt, da der                        Anbindung des geplanten Wohngebietes über den
Geltungsbereich auf die westliche Fläche (westliche des best.       bestehenden Hohlweg an die Hauptstraße (St 2270) ist ein
Wirtschaftsweges) verkleinert werden soll.                          zweiter Rettungsweg sichergestellt. Unklar ist derzeit noch wie
In    der    Begründung      wird   unter   Punkt     „H.1.5        die Nutzung der Verkehrsfläche erfolgen soll (frei für den
Telekommunikation" ergänzt, dass auf den Flurnummern 521            Verkehr als Einrichtungsfahrbahn oder als breiter Fußweg mit
und 522 bestehende Leitungstrassen verlaufen.                       einer Breite von mindestens 3,50 m, abgesperrt mit Pollern).
Die Hinweise zu Leitungszonen und Baumpflanzungen sowie
zur Bauausführung werden zur Kenntnis genommen.                     Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die
Der Telekom werden zum Zweck der Koordinierung geplanter            Bandschutzdienststelle des Landkreises wurde am Verfahren
Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich, sofern bekannt,               beteiligt. Auf die Abwägung zur Stellungnahme des
rechtzeitig mitgeteilt.                                             Landratsamtes wird verwiesen.
                 Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen                               Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen

Fernwasserversorgung Franken, Stellungnahme vom
14.07.2020 (Auszug)                                                 Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz,
… die Überprüfung ihrer Anfrage hat ergeben, dass im                Stellungnahme vom 10.08.2020 (Auszug)
Bereich der geplanten Baumaßnahme, „Röthen Nord 2“, keine           Der o.g. Bebauungsplan weist ein WA-Gebiet am
Berührungspunkte mit in Betrieb befindlichen Anlagen der            nordöstlichen Ortsrand von Schwanfeld aus. Das Plangebiet
Fernwasserversorgung Franken bestehen. Stillgelegte                 ist vom Flächennutzungsplan bisher nicht erfasst. Insgesamt
Versorgungseinrichtungen sind in den Plänen unter                   werden 24 Bauparzellen neu geschaffen.
Umständen nicht dargestellt, können in der Örtlichkeit jedoch       Das Plangebiet schließt sich in östlicher Richtung an ein mit
vorhanden sein.                                                     Bebauungsplan "Theilheimer Strasse" ausgewiesenes MD-
Wir weisen Sie darauf hin, dass in diesem Bereich                   Gebiet und in nördlicher Richtung an ein mit Bebauungsplan
unterirdische Anlagen anderer Versorgungsunternehmen                "Röthen Nord" ausgewiesenes WA-Gebiet an. Im Norden und
liegen können. Bitte wenden Sie sich an die zuständige              Osten grenzt Außenbereich mit teilweise landwirtschaftlich
Gemeindeverwaltung, um darüber weitere Informationen zu             genutzten Flächen an. Das Gelände steigt nach Nordwesten
erhalten.                                                           hin an, in dieser Richtung liegt ein Windpark mit 12
                        Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.             Windenergieanlagen. Westlich in einer Entfernung von ca. 70
                                                                    m bis 90 m zum Plangebiet führt die Staatsstraße St 2270
Stellungnahmen mit Hinweisen wurden eingereicht von:                vorbei.
    Regierung      von     Unterfranken,   Brand-    und           Südlich benachbart auf dem Grundstück FI.-Nr. 413 wird eine
     Katastrophenschutz                                             Geflügelhaltung betrieben.
    Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz             Bei der immissionsschutzfachlichen Beurteilung im Rahmen
    Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege                        der Bauleitplanung sind die Orientierungswerte nach der DIN
    Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen                             18005 (Schallschutz im Städtebau) heranzuziehen. Sie
    Bayerisches Landesamt für Umwelt                               betragen für Verkehrslärmimmissionen 55 dB(A) tags und 45
    Kreisbrandrat Herr Holger Strunk                               dB(A) nachts und für die Gewerbelärmimmissionen 55 dB(A)
                                                                    tags und 40 dB(A) nachts. Für die Geflügelhaltung sind die
Regierung      von      Unterfranken,       Brand-     und          Immissionen Lärm und Gerüche im WA-Gebiet maßgeblich.
Katastrophenschutz, Stellungnahme vom 10.07.2020                    Nach der Begründung zum Bebauungsplan unter H 2 ist eine
(Auszug)                                                            Anbindung des Baugebietes von Westen über die schmale
…     zur    Stellungnahme       des     oben     genannten         Straße "Am Roten Löchlein" (Teil des Bebauungsplanes
Bebauungsplanverfahren verweisen wir auf die örtlich                Theilheimer Straße) und von Süden über das Baugebiet
zuständige Brandschutzdienstelle des Landkreises.                   "Röthen Nord" vorgesehen. Zu den Emissionen und
Fragen des Brandschutzes spielen bei bauleitplanerischen            Immissionen      unter  K    wurden     die   benachbarten
Überlegungen im Einzelfall eine gewichtige Rolle.                   landwirtschaftlichen Nutzflächen betrachtet. Für die
Insbesondere sind zu berücksichtigen:                               Beurteilung des Bebauungsplanes und eine sachgerechte
                                                                    Abwägung sind weitere folgende Belange zu beachten:

                                                                6
Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
- Verkehrslärm                                                   (Verkehr, Windpark, Geflügelhaltung) zu prüfen sind, damit
Prüfung     der   auf    das  Plangebiet   einwirkenden           die Gemeinde Schwanfeld die Belange sachgerecht bewerten
Verkehrslärmimmissionen durch den Verkehr auf der                 und abwägen kann.
Staatsstraße St 2270 sowie eine Betrachtung des
                                                                  Beschluss:
gesteigerten Verkehrsaufkommens durch die Anbindung des
                                                                  Im      Rahmen       der     nächsten    Änderung       des
neuen Baugebietes.
                                                                  Flächennutzungsplanes wird das geplante Baugebiet mit dem
 - Windpark                                                       tatsächlichen Geltungsbereich nachgetragen (vgl. §13b
Der Betrieb eines Windparks ist mit Lärm, Lichtemissionen         BauGB)
und Schattenwurf verbunden.                                       Die auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen durch
Das Plangebiet mit der Gebietseinstufung WA-Gebiet rückt im       den Verkehr der Staatsstraße St 2270 sowie eine mögliche
Vergleich zur bestehenden Wohnbebauung eines MD-                  Verkehrssteigerung durch die Anbindung des neuen
Gebietes näher an den Windpark heran. Es ist abzuklären, ob       Baugebietes werden in der weiteren Planung untersucht.
die von dem immissionsschutzrechtlich genehmigten                 Die Einwirkungen des Windparks auf das Plangebiet werden
Windpark ausgehenden Emissionen hinsichtlich Lärm, Licht          überprüft, insbesondere, ob die Einstufung des Gebiets als
und Schattenwurf mit der Gebietsart WA-Gebiet noch                WA-Gebiet mit den immissionsschutzrechtlich genehmigten
verträglich sind.                                                 Grenzwerten des Windparks vereinbar sind.
                                                                  Die Geflügelhaltung auf dem Grundstück FI.-Nr. 413 südlich
 - Geflügelhaltung auf dem Grundstück FI.-Nr. 413
                                                                  des Geltungsbereichs wird erfasst und in Bezug auf die
Die Geflügelhaltung (Art und Umfang der Tierhaltung) ist zu
                                                                  entstehenden Emissionen bewertet. Die Ergebnisse werden
erfassen, die Auswirkungen der Haltung hinsichtlich Geruch
                                                                  in der Begründung aufgeführt. Es wird angestrebt, die
und Lärm sind zu bewerten. Die bestehende Kleintierhaltung
                                                                  Kleintierhaltung im Baugebiet „Röthen Nord“ nicht durch das
wird bereits durch das östlich angrenzende WA-Gebiet
                                                                  geplante Baugebiet „Röthen Nord 2“ einzuschränken.
"Röthen Nord" eingeschränkt. Um künftige Konflikte zu
                                                                  Die vorgeschlagene Festsetzung zur Vermeidung von
vermeiden ist eine weitere Einschränkung durch die am Roten
                                                                  Rauchgasbelästigungen wird in den Bebauungsplan und die
Löchlein angrenzende WA-Bebauung zu vermeiden.
                                                                  Begründung übernommen:
Der o.g. Bebauungsplan weist ein WA-Gebiet am
                                                                                   Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen
nordöstlichen Ortsrand von Schwanfeld aus. Das Plangebiet
ist vom Flächennutzungsplan bisher nicht erfasst. Insgesamt
                                                                  LÜFTUNGSÖFFNUNGEN
werden 24 Bauparzellen neu geschaffen.
                                                                  Sofern Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich der
 - Rauchgasbelästigungen                                          Kaminmündungen von Feuerstätten benachbarter Gebäude
Durch die zulässige Bauweise mit unterschiedlicher                errichtet werden, soll mindestens eine
Geschossanzahl bei hängigem Gelände ist die Errichtung von        Lüftungsöffnung je Wohnraum:
unterschiedlich   hohen    Gebäuden      in   unmittelbarer       a) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für feste
Nachbarschaft zueinander möglich. Sofern ein höheres              Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 15 m entfernt
Gebäude neben einem niedrigeren errichtet wird, wäre es           sein bzw.
möglich, dass Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich        b) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für flüssige oder
der Kaminmündungen von Feuerstätten des niedrigeren               gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 8 m
Gebäudes angeordnet werden. Dies könnte zu erheblichen            entfernt sein, oder
Rauchgasbelästigungen in dem neu hinzukommenden                   c) 1 m niedriger liegen als die umliegenden
Gebäude führen. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen, die im          Kaminmündungen; dies gilt für die Oberkante der
Einwirkungsbereich von benachbarten Kaminen errichtet             Lüftungsöffnungen.
werden sollten deshalb verbindliche Festsetzungen getroffen       - Luft-Wärmepumpen
werden. Es wird folgende Formulierung vorgeschlagen:              Die     schalltechnischen    Hinweise    des   Bayerischen
                                                                  Landesamtes für Umwelt zur Errichtung von Luft-
Sofern Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich der
Kaminmündungen von Feuerstätten benachbarter Gebäude              Wärmepumpen sowie das Faltblatt des LfU "Lärmschutz bei
errichtet werden, soll mindestens eine                            Luft-Wärmepumpen- Für eine ruhige Nachbarschaft" werden
Lüftungsöffnung je Wohnraum:                                      in der weiteren Planung beachtet.
                                                                  Die Ergebnisse der detailliert untersuchten Emissionen und
a) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für feste
Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 15 m entfernt          Immissionen des Planungsbereichs werden in der
sein bzw.                                                         Begründung unter K. ergänzt.
b) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für flüssige oder                          Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen
gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 8 m
entfernt sein, oder                                               Bayerisches       Landesamt        für      Denkmalpflege,
c) 1 m niedriger liegen als die umliegenden                       Stellungnahme vom 16.07.2020 (Auszug)
Kaminmündungen; dies gilt für die Oberkante der                   … wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben
                                                                  genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen
Lüftungsöffnungen.
                                                                  Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch
- Luft-Wärmepumpen                                                unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben.
Es wird empfohlen, die schalltechnischen Hinweise des             Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt
Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU, zur Errichtung von       für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt
Luft-Wärmepumpen zu beachten. Die Geräusche, die durch            Stellung:
den Betrieb von Luft-Wärmepumpen verursacht werden,               Bodendenkmalpflegerische Belange:
können zu erhöhten Lärmimmissionen führen und                     Wie der Gemeinde bekannt ist, liegt in obigen Planungsgebiet
Belästigungen in Wohngebieten verursachen.                        nachfolgendes Bodendenkmal:
Das Faltblatt des LfU "Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen-           D-6-6026-0020 Siedlung der Linearbandkeramik und des
Für eine ruhige Nachbarschaft" enthält Informationen zur          Mittelneolithikums sowie der Hallstattzeit.
Planung und zum Betrieb von Luft-Wärmepumpen sowie Anh            Im       Zusammenhang         mit        einer     möglichen
altswerte für Abstände bei schutzbedürftiger Bebauung.            Baugebietsausweisung in diesem Bereich hat sich die
Zusammenfassend ist festzustellen, dass in der Begründung         Gemeinde erfreulicherweise bereits im Vorfeld an
zum Bebauungsplan weitere Immissionsschutzbelange                 Fachbehörde gewendet und am 2.4.2019 (P- 2019-1772-
                                                                  1_S2) unsere Stellungnahme enthalten. Aufgrund eines im
                                                              7
Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
Geltungsbereich liegenden Bodendenkmals und der                      vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche
Einschätzung      auch   der     weiteren      Flächen    als        archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten
Vermutungsbereiche gemäß Art. 7 bay. DSchG haben wir                 für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH,
angeregt, zunächst vor allen weiteren Planungen/Ankäufen             Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 /
etc. zunächst die Denkmalrelevanz der Flächen abzuklären             Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff.
(Geophysik,     Sondagen),   da     erforderlich    werdende         [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14.
Rettungsgrabungsgrabungen sehr kostenintensiv werden                 September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2). Wir
können. Bedauerlicherweise wurde diese Anregung nicht                bitten darum, die Entscheidungsgremien mit diesem Hinweis
weiter durch die Gemeinde verfolgt.                                  zu befassen und stehen für die Erläuterung der
Grundsätzlich gilt:                                                  Befunderwartung         und    der     damit     verbundenen
Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem                    Kostenbelastung aus derzeitiger fachlicher Sicht gerne zur
derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt       Verfügung.
dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen           Fachliche Hinweise zur Abstimmung kommunaler Planungen
Landesamts      für   Denkmalpflege       Priorität.  Weitere        mit Belangen der Bodendenkmalpflege entnehmen Sie auch
Planungsschritte     sollten    diesen     Aspekt      bereits       bitte der Broschüre „Bodendenkmäler in Bayern. Hinweise für
berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar               die kommunale Bauleitplanung.“
notwendige Mindestmaß beschränken.                                   (https://www.blfd.bayern.de/mam/abteilungen_und_aufgaben
                                                                     /bodendenkmalpflege/kommunale_bauleitplanung/2018_bros
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt eine            chuere_kommunale-bauleitplanung.pdf)
Umplanung des Vorhabens zu prüfen, um Eingriffe in die               Im Einzelfall kann als Alternative zu einer archäologischen
Denkmalsubstanz zu vermeiden oder zu verringern. Dies                Ausgrabung eine Konservatorische Überdeckung der
könnte z.B. durch Verlagerung / Umplanung des Vorhabens              Bodendenkmäler in Betracht gezogen werden. Eine
an einen anderen Standort geschehen. Bei der Auswahl von             Konservatorische       Überdeckung      ist   oberhalb    des
aus denkmalfachlicher Sicht geeigneten Standorten berät das          Befundhorizontes und nur nach Abstimmung mit dem BLfD zu
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gerne.                        realisieren (z.B. auf Humus oder kolluvialer Überdeckung).
Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter                  Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berät in
http://www.denkmal.bayern.de       zugängliche    Bayerische         Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der
Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen                   Prüfung alternativer Planungen unter denkmalfachlichen
Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service                    Gesichtspunkten.
(WMS) zur Verfügung und können so in lokale                          Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern
Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL                   abgestimmte        Rechtsauffassung       des     Bayerischen
dieses                  Geowebdienstes                 lautet:       Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
http://www.geodaten.bayern.de/ogc/ogc_denkmal.cgi?                   und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur
Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine          Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte
Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den        unserer Homepage:
Einsatz entsprechender Software erfordert.                           https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fac
Es ist daher erforderlich, die genannten Bodendenkmäler              hanwender/rechtliche_grundlagen_überplanung_bodendenk
nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den                    mäler.pdf
Bebauungsplan zu übernehmen, in der Begründung                       (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von
aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen              Bodendenkmälern).
hinzuweisen (gem. § 9 Abs. 6 BauGB) und im zugehörigen               In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen
Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen              Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.:
(PlanzV 90 14.3).                                                    Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch
Die aktuellen Denkmalflächen können durch WMS-Dienst                 die           nachgehenden            Beschlüsse          des
heruntergeladen werden.                                              Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1
Sollte nach Abwägung aller Belange im Fall der oben                  BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt,
genannten      Planung      keine    Möglichkeit   bestehen,         aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach
Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen            § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20
Teilen zu vermeiden bzw. ist eine konservatorische                   [Bodendenkmal als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.
Überdeckung des Bodendenkmals nicht möglich, ist als                 Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben
Ersatzmaßnahme         eine    archäologische    Ausgrabung          per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine
durchzuführen.                                                       Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der
Wir bitten Sie folgenden Text in die textlichen Hinweise auf         Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur
dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen:            Verfügung.
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des              Fragen,      die    konkrete   Belange      der   Bau-    und
Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem.            Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen,
Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen             richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen
Erlaubnisverfahren      bei    der    zuständigen    Unteren         Gebietsreferenten        der   Praktischen      Denkmalpflege
Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.                              (www.blfd.bayern.de).
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem            Kenntnisnahme:
Verfahren die fachlichen Anforderungen formulieren.                  Die Hinweise zu bodendenkmalpflegerischen Belangen
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:                           werden zur Kenntnis genommen.
Archäologische Ausgrabungen können abhängig von Art und                                     Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren
Umfang annehmen und müssen frühzeitig geplant werden.                Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Stellungnahme
Hierbei sind Vor- und Nachbereitung der erforderlichen               vom 19.08.2020 (Auszug)
Arbeiten zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept,              … mit dem BP „Röthen Nord 2“ besteht aus
Konservierung und Verbleib der Funde, bei Grabfunden auch            wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis.
Anthropologie).                                                      Es ist allerdings anzumerken, dass Geländeauffüllungen auf
Ist eine archäologische Ausgrabung nicht zu vermeiden, soll          den Grundstücken nur mit unbelastetem Material Z0
bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen grundsätzlich             geschehen darf.

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Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
Außerdem ist anzumerken, dass durch die Lage am Hang bei              öffentlichen Verkehrsbereich, etc.) in den Bauauflagen gestellt
Starkregenereignissen Überschwemmungen durch wild                     werden.
abfließendes Niederschlagswasser auftreten kann. Eine                 3. Sollte der zweite Flucht- und Rettungsweg bei künftig
angepasste Bauweise ist zu befürworten.                               geplanten Gebäudestrukturen im Bewertungsbereich über mit
Das Vorhaben liegt außerhalb eines Trinkwasser-                       Rettungsgeräten der Feuerwehr anleiterbare Stellen
Schutzgebietes.                                                       nachgewiesen werden, so wird drauf hingewiesen, dass bei
                        Der Gemeinderat nimmt Kenntnis                Brüstungshöhen (Begriffsdefinition gemäß
                                                                      Bayerischer Bauordnung) von mehr als 8,00 m, ein genormtes
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom                   Hubrettungsgerät zum Ansatz gebracht werden muss. Hierbei
06.08.2020 (Auszug)                                                   ist im Einzelfall die Verfügbarkelt innerhalb der gesetzlichen
… mit E-Mail vom 09.07.2020 geben Sie dem Bayerischen                 Hilfsfrist nachzuweisen.
Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme              Die Ausführungen sind nach der aktuellen Bayerischen
im Rahmen der o.g. Planänderung.                                      Technischen Baubestimmung (BayTB) durchzuführen.
Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit
umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten                Beschluss:
mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit                    Zu1)
Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen                  Im    Zuge     der    Erschließungsplanung         wird   die
Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen           Wasserversorgung     und     die    Löschwasserversorgung
derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie,               überrechnet und sofern erforderlich modifiziert. Die Hinweise
Geotopschutz, Geogefahren).                                           werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Die o.g. vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht                 Zu 2)
berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt.                       Mit der Anbindung des geplanten Wohngebietes über den
Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des              bestehenden Hohlweg an die Hauptstraße (St 2270) ist ein
Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen              zweiter Rettungsweg sichergestellt. Unklar ist derzeit noch,
Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des               wie die Nutzung der Verkehrsfläche erfolgen soll (frei für den
Landratsamtes Schweinfurt (Untere Naturschutzbehörde und              Verkehr als Einrichtungsfahrbahn oder als breiter Fußweg mit
Untere Immissionsschutzbehörde).                                      einer Breite von mindestens 3,50 m, abgesperrt mit Pollern).
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden
                                                                      Zu 3)
Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Bad
                                                                      Die Erfordernis eines genormten Hubrettungsgerätes sowie
Kissingen wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei
                                                                      die Verfügbarkelt innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist wird mit
besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.
                                                                      der örtlichen Feuerwehr abgestimmt und bei Bedarf
Verweis und Kenntnisnahme:                                            nachgewiesen.
Die Hinweise auf die Stellungnahmen des Landratsamtes                 Die Hinweise zur Bayerischen Technischen Baubestimmung
Schweinfurt (Untere Naturschutzbehörde und Untere                     (BayTB) werden zur Kenntnis genommen und bei der
Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsamtes               Ausführung berücksichtigt.
Bad Kissingen werden zur Kenntnis genommen. Beide Träger                              Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen
öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben.
Auf die entsprechenden Abwägungen wird verwiesen.                     Stellungnahmen mit Einwänden wurden eingereicht von:
                        Der Gemeinderat nimmt Kenntnis                    Regierung von Unterfranken - Landesplanungsbehörde
                                                                          Regionaler Planungsverband Main-Rhön
Kreisbrandrat Herr Holger Strunk, Stellungnahme vom                       Landratsamt Schweinfurt - SG 40.2 Kreisbauamt
03.08.2020 (Auszug)                                                       Landratsamt      Schweinfurt   -    SG     42 Untere
… Bezugnehmend auf den übersandten Entwurf über die                        Naturschutzbehörde
Aufstellung Bauleitplanverfahren § 4 Abs. 2 BauGB,                        Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
Gemeinde Schwanfeld Bebauungsplan "Röthen Nord 2“,                        Deutsche Funkturm GmbH
nehmen wir als zuständige Brandschutzdienststelle auf die
Belange des abwehrenden Brandschutzes gerne Stellung.                 Regierung von Unterfranken – Landesplanungsbehörde,
Nach der Durchsicht der übersandten Unterlagen werden aus             Stellungnahme vom 24.07.2020 (Auszug)
Sicht des abwehrenden Brandschutzes folgende Anregungen               … mit der im Betreff genannten Bauleitplanung wird
bzw. Forderungen als notwendig erachtet:                              beabsichtigt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b
1.   Gemäß      Flächennutzung      ist   eine    notwendige          BauGB Wohnbauflächen im Umfang von rund 2 ha für 24
Löschwasserversorgung nach Vorgabe des Merkblattes                    Baugrundstücke auszuweisen.
DVGW W 405 nachzuweisen. Diese beträgt für in der Regel               Die     Regierung     von    Unterfranken    als    höhere
zwischen 48 - 96 m3/h über einen Zeitraum von zwei Stunden.           Landesplanungsbehörde nimmt in ihrer Eigenschaft als
Um       eine      für     die      Feuerwehr        adäquate         Träger öffentlicher Belange zu der im Betreff genannten
Löschwasserentnahmesituation zu schaffen, sollten die                 Bauleitplanung Stellung. Maßstab für diese Stellungnahme
maximalen Hydrantenabstände nach Vorgaben des                         sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im
Arbeitsblatt W 331 -Auswahl, Einbau und Betrieb von                   Bayerischen Landesplanungsgesetz (Art. 6 BayLplG), im
Hydranten, nicht unterschritten werden. Es wird explizit darauf       Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und dem
hingewiesen das die Zuständigkeit zu Sicherstellung einer             Regionalplan der Region Main-Rhön (RP 3) festgesetzt sind.
ausreichenden Löschwassersituation (Grundschutz und                   Diese Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu
Objektschutz) der Gemeinde zugesprochen wird.                         beachten bzw. zu berücksichtigen (Art. 3 BayLplG).
                                                                      Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen
2. Bezugnehmend auf die bauliche Ausführung der                       (§1 Abs. 4 BauGB):
Zufahrtssituation für Einsatzfahrzeuge und Zugänglichkeiten           Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen
wird auf den Artikel 5 der Bayerischen Bauordnung                     Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des
hingewiesen. Je nach künftiger Bebauungssituation können              demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet
nachträglich zusätzliche Anforderungen (Schaffung von                 werden       und    flächensparende     Siedlungs-     und
Feuerwehranfahrtszonen, Beteiligung der Straßen- und                  Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der
Baulastträger für Aufstellflächen der Feuerwehr im                    ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden; die in

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den Siedlungsgebieten vorhandenen Potenziale der                        So ist das Erfordernis der Planung im Hinblick auf die
Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen                     vorliegende Größenordnung zu begründen. Dabei ist
(Festlegungen 3.1 i. V. m. 1.2.1 Abs. 2 und 3.2 LEP, A I 4 Satz         grundsätzlich von der jeweiligen örtlichen Situation
2, B II 1.1 Abs. 2 Spiegelstrich 2 RP 3). Im Rahmen des                 angemessenen,      flächensparenden    Siedlungsstrukturen
Siedlungsleitbildes der Region Main-Rhön soll eine gute                 auszugehen. Es ist ebenfalls darzulegen, welche
Zuordnung der Wohn- und Arbeitsstätten zu den                           Bemühungen seitens der Gemeinde unternommen werden,
Verkehrswegen, den Haltepunkten der öffentlichen                        die vorhandenen Potenziale zu aktivieren und um zu
Verkehrsmittel, den übrigen Versorgungseinrichtungen und                verhindern, dass weitere Baulücken durch eine Bevorratung
Erholungsflächen gewährleistet sein (Z B II 1.1 Abs. 1 RP 3),           privater Baugrundstücke entstehen (Baugebot o.ä.).
dies trifft auf die vorliegende Planung nicht ausreichend zu.           Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der
Laut der Wohnbaulandbedarfsberechnung nach der                          Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und
Flächenmanagement-Datenbank                des     Bayerischen          Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht
Landesamtes für Umwelt ist im Prognosezeitraum von 15                   verbunden.
Jahren (2031 zu 2016) mit einer Abnahme von 149
Einwohnern zu rechnen. Insofern ist ein Wohnbaulandbedarf               Beschluss:
mit -3,6 ha negativ bzw. nicht erkennbar. Zudem sind in den             Mit der Lage der Gemeinde Schwanfeld zwischen den
bestehenden Wohngebieten die in der Begründung                          Regionalzentren Schweinfurt und Würzburg ist der Standort
aufgezeigten Baulücken und Leerstände vorhanden. Bedingt                für Arbeitnehmer besonders geeignet. Hinsichtlich der
durch die prognostizierte anhaltende Abnahme der                        bestehenden Infrastruktur ist die Gemeinde attraktiv für junge
Einwohnerzahl der Gemeinde (Prognose gem. Bayer.                        Familien.
Landesamt für Statistik bis 2026 für die Gemeinde                       Die Gemeinde Schwanfeld hat bereits mehrere Bemühungen
Schwanfeld:              -8,1       Prozent;        tatsächliche        zur Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
Bevölkerungsentwicklung laut Begründung in Höhe von -6,4                unternommen. Allerdings kann die Gemeinde auf viele der
%) könnte über eine anteilige Mobilisierung der vorhandenen             leerstehenden Gebäude bzw. Baulücken nicht zugreifen, da
Baulandpotenziale zukünftig der Bedarf gedeckt werden.                  diese sich weiterhin in Privateigentum befinden. Genau
Weitere Wohnbauflächenausweisungen sind zur Bewältigung                 deshalb besteht trotz potenziell verfügbarer Flächen für eine
des Einwohnerrückgangs grundsätzlich ungeeignet und                     Nachverdichtung im Ortskern Bedarf an zusätzlichen
können die negativen Folgen des demographischen Wandels                 Wohnbauflächen.
sogar verstärken (vgl. 1.2.1 LEP) Weiter würde das Risiko               Mit der verfügbaren und realisierbaren Lage von
zusätzlicher Leerstände in den Siedlungsflächen der                     Wohnbauflächen, also dem Geltungsbereich, ist eine gute
Gemeinde Schwanfeld erheblich erhöht. Auch den                          Zuordnung der Wohn- und Arbeitsstätten zu den
Bemühungen zur Innenentwicklung würde entgegengelaufen.                 Verkehrswegen, den Haltepunkten der öffentlichen
Lt. IMS IIB6/5-8126-003/00 vom 15.10.2003 ist in der                    Verkehrsmittel, den übrigen Versorgungseinrichtungen und
Begründung zum Bebauungsplan der Flächenbedarf konkret                  Erholungsflächen gewährleistet. Die Entfernung beträgt bis zu
und      nachvollziehbar      unter    Aufzeigen   vorhandener          1,1 km zu öffentlichen Einrichtungen (z. B. Grundschule) und
Flächenpotenziale oder Standortalternativen darzulegen.                 wird als ausreichend betrachtet. Die nächstgelegene
Flächenpotenziale wurden im Rahmen der Begründung                       Bushaltestelle „Apotheke“ südwestlich des Planungsgebietes,
bereits dargestellt.                                                    vor dem Anwesen Hauptstraße 15 direkt an der SST2270 in
Darüber hinaus sind die höheren Landesplanungsbehörden                  unmittelbarer Nähe sowie eine weitere Bushaltestelle
zusätzlich gehalten, den Bedarf anhand der Auslegungshilfe              „Wengertspfad“ liegt ca. 450 m südlich des Planungsgebiets.
„Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer                         Als unmittelbar an das Gebiet angrenzende Erholungsfläche
Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der                   kann die angrenzende Landschaft angesehen werden.
landesplanerischen Überprüfung“ zu prüfen. Diese wurde                  Um den Prognosen der Wohnbaulandbedarfsberechnung
Anfang 2020 allen Gemeinden zugeschickt und ist online                  nach der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen
einsehbar            unter:       http://www.landesentwicklung-         Landesamtes für Umwelt sowie des Bayer. Landesamt für
bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokume                Statistik sinnvoll entgegen zu wirken, ist durch die
nte_und_Cover/Flaechenverbrauch/Anlage_Auslegungshilfe                  Nichtaktivierbarkeit der aufgezeigten Baulücken und
Bedarfsnachweis.pdf. Es sind hierzu insbesondere Angaben                Leerstände die Befriedigung des Bedarfs an Wohnbauflächen
zur Struktur der Gemeinde, zur Baulandaktvierungsstrategie              mit der Ausweisung von neuen Bauplätzen im
und dem tatsächlichen Siedlungsflächenbedarf erforderlich.              Erschließungsgebiet „Röthen Nord 2“ zwingend erforderlich.
Im Hinblick auf die zu erwartenden Folgekosten, stellt das              Es bestand bei diesen Eigentümern bislang keine Bereitschaft
Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr                die Baulandpotenziale zu aktivieren. Um den Bedarf an
einen           Folgekostenschätzer         zur       Verfügung         Bauflächen dennoch für die kommenden Jahre zu decken,
(https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/flaechensparen               wird die Planungsfläche in reduziertem Umfang vorgesehen.
/folgekostenschaet-zer/index.php). Kompakte statistische                Bei zu langsamer Mobilisierung der vorhandenen, aber
Auskunft u. a. zur Bevölkerungsentwicklung und                          schlecht verfügbar zu machenden Baulandpotenziale, droht
Wohnbautätigkeiten – enthält die Publikation „Statistik                 die     vorzeitige    Abwanderung      potenzieller    Bürger
kommunal“, die über das Bayerische Behördennetz kostenfrei              (Einheimischer)     in   Nachbargemeinden        mit    neuen
bezogen                         werden                     kann:        Baugebieten.
http://www.bybn.de/RBIS/Anwendungen/statisti-                           Standortalternativen wurden im Vorfeld des Verfahrens im
ken/start.htm.                                                          Rahmen einer Konzeptstudie geprüft. Nach Abwägung mit
Flächeninanspruchnahmen, wie diese hier in Schwanfeld,                  drei alternativen Flächen im Gemeindegebiet hat sich die
erfolgen durchaus auch in der Annahme, dass eine                        überplante Fläche unter Abwägung maßgebender Faktoren
Neuplanung leichter und günstiger als eine Nutzung der                  als am besten für die Überplanung als Baugebiet erwiesen.
bestehenden Potenziale sei. Die für die Gemeinde                        Die Ergebnisse der Studie werden ebenfalls in der
entstehenden Folgekosten einer Siedlungsflächenplanung                  Begründung aufgeführt.
sollten deshalb im Rahmen der Abwägung über diese Planung               Zur Einsparung von Fläche wurden bereits bevorzugt kleinere
berücksichtigt werden, was bisher nicht geschehen ist.                  bis     mittelgroße    Grundstücke      ausgewiesen.       Die
Im Ergebnis werden auf Grund der genannten                              Verkehrsflächen sind bis auf ein Minimum reduziert und
raumordnerischen Vorgaben erhebliche Bedenken erhoben.                  soweit möglich mit Begrünung vorgesehen.
Wir bitten, die Planung in ihrem Umfang nochmals zu                     Der      Hinweis     zur    Bevölkerungsentwicklung        und
überdenken und den entsprechenden Bedarf nachzuweisen.                  Wohnbautätigkeiten wird zur Kenntnis genommen.
                                                                   10
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