Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
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49. Jahrgang Donnerstag, 29. Oktober 2020 Nummer 21
Schwerpunktthema: Baugebiet Röthen Nord 2
Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld
Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“
Bild: Alexander Luft
Unsere Gemeindebibliothek wurde von einer Fachjury mit dem in diesem Jahr zum neunten Mal verliehenen
Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ ausgezeichnet. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und
das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst würdigen damit das in vielerlei Hinsicht vorbildliche Engagement
unserer Schwanfelder Bibliothek bei der Unterstützung der bayerischen Schulen, dem für die Erfüllung des schulischen
Bildungsauftrags eine hohe Bedeutung zukommt.
Eine feierliche Verleihung der Urkunde als Veranstaltung vor Ort konnte es aufgrund der Covid-19-Pandemie in diesem
Jahr leider nicht geben.
Stattdessen erfolgte die Prämierung am 26. Oktober 2020 online über die Homepage der Landesfachstelle für das
öffentliche Bibliothekswesens, wo das Engagement der ausgezeichneten Bibliotheken unter anderem durch eine
Videobotschaft von Staatsminister Bernd Sibler gewürdigt wurde.
Ich bedanke mich – auch im Namen der Gemeinde Schwanfeld – bei unseren Mitarbeiterinnen in der Bibliothek, Frau
Anita Köth und Frau Claudia Kober sehr herzlich für das stete Engagement und gratuliere sehr herzlich zu dieser
Auszeichnung!
Lisa Krein
1. Bürgermeisterin
In dieser Ausgabe:
Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020 – Schwerpunkt Baugebiet Röthen Nord 2
Kläranlage: Chlor aus Pools gefährdet unsere Abwasserreinigung
Volkstrauertag – keine öffentliche Gedenkfeier aufgrund der Corona-Pandemie
Öffnungszeiten Häckselplatz an der Kläranlage
Kontaktdaten zur Corona-Pandemie
Bastelprogramm der Gemeindebücherei
1Amtlicher Teil
Kläranlage Schwanfeld
Das Wasserablassen von Pools gefährdet unsere Schwanfelder Abwasserreinigung!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider muss ich erneut auf ein Problem aufmerksam machen, das den ordnungsgemäßen Betrieb unserer
Schwanfelder Kläranlage in hohem Maß gefährdet.
Wir haben Probleme mit Chlor und Biozid im Abwasser, dies führen wir auf das Ablassen von Pools in den öffentlichen
Kanal zurück.
Der Zweck von Chlor/Biozid in den Pools ist, Mikroorganismen abzutöten. Und genau dort liegt das Problem in unserer
Kläranlage. Wir reinigen dort das Abwasser mit Mikroorganismen und diese sterben durch diese Mittel ab.
Dies kann zur Folge haben,
dass die Anlage nicht mehr richtig reinigt,
das Wasser von einer Fachfirma abgepumpt werden muss und
anschließend das Becken wiederbelebt – also mit Mikroorganismen angereichert – werden muss.
Dieser Vorgang dauert dann mehrere Tage. Während dieser Zeit steht die Kläranlage still und das Abwasser muss
zwischengelagert werden – was technisch kaum möglich ist.
Neben dem Schaden für die Umwelt entstehen so immense Kosten für die Gemeinde, die Sie als Bürger mitbezahlen
müssen.
Ich wiederhole deshalb meine Bitte,
bei bevorstehenden Poolleerungen den zuständigen Klärwärter oder die Verwaltungsgemeinschaft rechtzeitig
vorher zu verständigen,
damit dies in geregelten Bahnen stattfinden kann!
Kontakt:
Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld
09384/9730-0, Fax 09384/9730-45,
poststelle@vg-schwanfeld.de
Klärwärter 0175/1855928
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Lisa Krein
1. Bürgermeisterin
Schwerpunktthema: Baugebiet Röthen Nord 2 03. Abwägung mit Beschlussfassungen der Bedenken
und Anregungen bei der Anhörung der Träger
Protokollauszug zur öffentlichen Sitzung des öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie
Gemeinderates am 28.09.2020, 18:00 Uhr der Bürgerbeteiligung gem. § 3Abs. 2 BauGB zum
Grundschule Schwanfeld Bebauungsplan Röthen Nord 2, Version 29.06.2020
Vorsitz: Lisa Krein, 1. Bürgermeisterin Vor Eintritt in die Tagesordnung
Protokollführung: Dolores Stiller, VG Schwanfeld Frau Bürgermeisterin Krein eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung.
Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen
Tagesordnung – öffentlich – wurde und dass das Gremium beschlussfähig ist. Zu Beginn
01. Genehmigung der Tagesordnung der Sitzung sind 11 Gemeinderäte neben der Bürgermeisterin
02. Bebauungsplan Röthen Nord 2 – anwesend.
Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf Frau Bürgermeisterin Krein macht darauf aufmerksam, dass
die Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425, Mobiltelefone während der Sitzung auszuschalten sind.
Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) – Ausnahmen werden bei systemrelevanten Berufsgruppen
Beschlussfassung gewährt, z. B. bei Noteinsätzen.
Entschuldigt fehlt: Herr GR Christian Bauer
201. Genehmigung der Tagesordnung Stellungnahmen an die Träger öffentlicher Belange und die
Erweiterung der Tagesordnung: Öffentlichkeit muss trotzdem durchgeführt werden. Das
In der Vorberatung am 21.09.2020 zur heutigen öffentlichen Gesamtergebnis dieser Abwägung wird in einer
Sitzung haben sich relevante Entscheidungen für den Sonderausgabe des Kembachkuriers veröffentlicht und kann
Geltungsbereich des Baugebietes ergeben. Die Verwaltung in der Verwaltung während der Öffnungszeiten eingesehen
bittet daher um die Erweiterung der Tagesordnung um den werden.
TOP „Bebauungsplan Röthen Nord 2 – Beschluss:
Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf die Der Gemeinderat beschließt, dass der Geltungsbereich des
Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425, Weg am roten neuen Baugebietes auf die Flurnummern 426, 427, 428, 429,
Löchlein (keine Flurnummer) – Beschlussfassung“ als TOP 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) mit
02. ca. 11.000 m² festgelegt wird.
Abstimmungsergebnis 11:1 angenommen
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung mit der Beschluss:
beantragten Erweiterung um den TOP 02 „Bebauungsplan Der Gemeinderat beschließt, dass dem Büro rö ingenieure
Röthen Nord 2 – Veränderung/Reduzierung des gmbh, Würzburg die Änderungsplanung für den neu
Geltungsbereichs auf die Flurnummer 426, 427, 428, 429, festgelegten Geltungsbereich (Flurnummern 426, 427, 428,
430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) – 429, 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine
Beschlussfassung“ als TOP 02 zu. Flurnummer) mit ca. 11.000 m² sowie die erneute Beteiligung
Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen der TöB und der Öffentlichkeit hierfür beauftragt wird.
Eintritt in die Tagesordnung Abstimmungsergebnis 11:1 angenommen
Öffentlich 03. Abwägungsvorschlag und
02. Bebauungsplan Röthen Nord 2 – Zusammenfassung der Bedenken und Anregungen
Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf bei der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß
die Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425, Weg § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Bürgerbeteiligung gem. §
am roten Löchlein (keine Flurnummer) - 3Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Röthen Nord 2,
Beschlussfassung Version 29.06.2020
Einleitung: Eintritt in die Abwägung
Die Vorberatung zu der Abwägung erfolgte in der nicht
öffentlichen Sitzung am 21.09.2020. Der Verwaltung liegen Sachvortrag:
aktuell 12 Anfragen nach Baugrundstücken vor. 10 davon sind Datum Anschreiben: 09.07.2020
von Familien aus Schwanfeld. Dies belegt einerseits den Beginn Auslegungsfrist: 13.07.2020
Bedarf innerhalb Schwanfelds, andererseits aber auch die Ablauf Auslegungsfrist: 14.08.2020
Schwierigkeit, unbebaute Grundstücke und leerstehende Anzahl angeschriebene TöB 46
Häuser im Innenbereich der Gemeinde zu erwerben. Bislang keine Stellungnahme abgegeben 17
hat sich diese Situation nicht verändert. Nichtsdestotrotz wird Stellungnahmen
die Verwaltung intensiv die Grundstücksbesitzer kontaktieren keine Bedenken oder Einwände 12
und Kaufangebote unterbreiten. Es ist dem Gemeinderat davon von Versorgungsträgern 4
bewusst, dass gerade bei der Innenentwicklung ein mit Hinweisen 10
besonderer Handlungsbedarf besteht. davon von Versorgungsträgern 4
Des Weiteren wird die Gemeinde hohe Investitionen in den mit Einwänden 6
nächsten Jahren tätigen, um Maßnahmen zu realisieren, die Bürgerbeteiligung 5
für die Innenentwicklung ebenfalls immens wichtig sind:
- Reaktivierung der alten Gemeindeschule Keine Stellungnahmen wurden abgegeben von:
- Neubau Kinderkrippe und Sanierung bestehender 8 Bayerisches Forstamt (war versehentlich
Kindergarten nicht angeschrieben worden)
- Neubau Feuerwehrhaus und Bauhofgebäude 11 Amt für Digitalisierung, Breitband und
- Maßnahmen der Dorferneuerung, z. B. Vermessung
Ortsdurchfahrt und Straßengestaltung 12 Staatliches Bauamt Schweinfurt,
- Sanierung der Grundschule über den Schulverband Fachbereich Straßenbau
Schwanfeld 14 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Unter Berücksichtigung der Anregungen der Träger Forsten Schweinfurt
öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und der notwendigen 17 Bund Naturschutz
Innenentwicklung kam der Gemeinderat in der Sitzung am 19 Bayerischer Bauernverband
21.09.2020 zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung des 20 Stadtentwässerung Schweinfurt
Baugebietes weiterverfolgt, der Geltungsbereich aber 25 Open Grid Europe GmbH
angepasst wird, und zwar auf die Flurnummer 426, 427, 428, 28 e.on Netz GmbH
429, 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine 31 Polizeiinspektion Schweinfurt
Flurnummer) Die Größe des Baugebietes verändert sich damit 34 Landratsamt Schweinfurt Abfallwirtschaft
von ca. 1,98 ha auf ca. 1,11 ha. Die Anzahl der Bauplätze 35 Kläranlage Schwanfeld
reduziert von 26 auf 10 – 12. Damit wird der dringendste 38 Rettungsleitstelle BRK
Bedarf, der durch entsprechende Anfragen belegt ist, in 39 Kreisheimatpfleger Guido Spahn
Schwanfeld gedeckt. 41 Landesbund für Vogelschutz
Dies hat zur Folge, dass eine erneute Auslegung und 42 Pfarreiengemeinschaft Luisenhöhe
Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 47 Marktgemeinde Werneck
BauGB sowie der Bürgerbeteiligung gem. § 3Abs. 2 BauGB
erfolgen wird, sobald die Planung und die Festsetzungen Keine Bedenken oder Einwände wurden eingereicht von:
hierzu aktualisiert sind. Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern
Die Abwägung für die vorliegende Planung, Stand Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und
29.06.2020, und die Zusendung der gemeindlichen Dienstleistungen der Bundeswehr
Kreisjugendring
3 Telefonica Germany GmbH Co. OHG Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben
Bayernwerk Netz GmbH Übersicht.
Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Handwerkskammer Unterfranken Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit
Gemeinde Bergtheim uns.
Markt Eisenheim
Gemeinde Waigolshausen
Stellungnahmen wurden abgegeben von:
Telefonica Germany GmbH Co. OHG
Tennet TSO GmbH
PLEdoc GmbH
Unterfränkische Überlandzentrale eG
Deutsche Telekom AG
Fernwasserversorgung Franken
Regierung von Unterfranken, Brand- und
Katastrophenschutz
Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Kreisbrandrat Herr Holger Strunk Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
Telefonica Germany GmbH Co. OHG, Stellungnahme vom
31.07.2020 (Auszug) Unterfränkische Überlandzentrale eG, Stellungnahme
… die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass keine vom 05.08.2020 (Auszug)
Belange von Seiten der Telefónica Germany GmbH & … zum oben genannten Bebauungsplan nehmen wir
Co.OHG zu erwarten sind. hinsichtlich unserer Stromversorgungsanlagen wie folgt
Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E‐Mail Stellung.
ein digitales Bild. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im westlichen
roten Linie eingezeichnet. Wirtschaftsweg 1 kV-Kabelanlagen unseres Unternehmens.
Sollten sich noch Änderungen der Planung / Planungsflächen Die weiteren Flächen berühren keine Anlagen der
ergeben, so würden wir Sie bitten uns die geänderten Unterfränkischen Überlandzentrale eG.
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Die Lage unserer Anlagen entnehmen Sie bitte unserer
Überprüfung erfolgen kann. Online-Planauskunft. Diese finden Sie unter
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. https://webapps.uez.de/Pianauskunft/. Auf Anforderung
können wir Ihnen diese auch in digitaler Form übermitteln.
Tennet TSO GmbH, Stellungnahme vom 10.07.2020 Sicherheitshinweise:
(Auszug) Vor Beginn der Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen ist eine
Online-Einweisung bzw. eine Einweisung durch unseren
… die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum Netzservice, Tel. 09382 604-251, zwingend erforderlich. Bei
oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich Grabarbeiten in der Nähe unserer Anlagen sind die Hinweise
keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden sind. im beigefügten Sicherheitsmerkblatt unbedingt einzuhalten.
Belange unseres Unternehmens werden somit durch die Bitte geben Sie dieses auch im Rahmen der Ausschreibung
geplante Maßnahme nicht berührt. an die ausführenden Baufirmen weiter.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Zur Stromversorgung des neuen Siedlungsgebietes
benötigen wir einen Standort für eine Trafostation mit den
PLEdoc GmbH, Stellungnahme vom 13.07.2020 (Auszug) Maßen 7 x 5 Metern. Der Standort sollte möglichst zentral
… wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen liegen und eine zukünftige Baugebietserweiterung mit
hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der abdecken. Wir bitten um Abstimmung möglicher Standorte für
nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der die geplante Trafostation.
geplanten Maßnahme nicht betroffen werden: Die Verlegung unserer Kabel sollte in einem Korridor erfolgen,
• Open Grid Europe GmbH, Essen der frei von jeglicher Bebauung und Bepflanzung mit Büschen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen oder Bäumen ist, gemäß DIN 1998 "Unterbringung von
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Leitungen und anderen Anlagen in öffentlichen
Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg Verkehrsflächen" z. B. in einem Gehweg.
• Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung im
Essen Bebauungsplan.
• Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH Auf Anforderung erstellen wir Ihnen gerne ein
(METG), Essen Straßenbeleuchtungskonzept für den Ausbaubereich. Über
• Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & die Berücksichtigung der Tiefbaupositionen für die
Co. KG (NETG), Dortmund Straßenbeleuchtungskabel sowie die Leuchtenfundamente in
• Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Ihrer Ausschreibung sind wir Ihnen dankbar.
• GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Unsere vorläufige Planung sieht vor, die Baugrundstücke mit
Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Glasfaseranschlüssen für schnelles Internet (FTIH) zu
Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) versehen. Die FTTH-Verlegung ist abhängig von der
• Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt Ausbauentscheidung der Deutschen Telekom AG, mit der wir
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan in diesem Bereich kooperieren.
markierte Bereich. Wir bitten zu beachten, dass wir nur für Doppelhäuser
ausgewiesene Baugrundstücke die Strom- und LWL-
4Anschlüsse zweifach vorsehen. Sollten auch auf nicht dafür Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und
ausgewiesenen Baugrundstücken später Doppelhäuser dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen
genehmigt werden, muss der Gehweg bzw. die Fahrbahn abzugeben.
nochmals auf Kosten des Anschlussnehmers (Bauherrn) Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung: Im
geöffnet werden. Geltungsbereich befindet sich Telekommunikationslinien der
Ergänzend zu unserer Überprüfung des Stromnetzes hat Telekom, die aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich
unser Team Energie und Umwelt / Energieberatung das sind.
zukünftige Baugebiet in Bezug auf eine Kaltwärmeversorgung Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der
beleuchtet und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich
Laut Auskunft aus dem Energieatlas Bayern des Bayerischen gehalten werden.
Landesamts für Umwelt (LfU) ist für das geplante Baugebiet Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu
eine Nutzung oberflächennaher Geothermie möglich. Mit berücksichtigen und in den Bebauungsplan mit aufzunehmen
dieser erneuerbaren Energie ist mittels Wärmepumpe die bzw. unter dem Punkt "H.1.5 Telekommunikation" der
Beheizung und Kühlung eines Gebäudes und die Begründung zu ergänzen.
Warmwasseraufbereitung möglich. Nach dem Planentwurf sind Änderungen der vorhandenen
Im Zuge der fortschreitenden Energiewende arbeitet die ÜZ Wege mit den Flurnummern 521 und 522, Gemarkung
Mainfranken an der Sektorkopplung von Strom und Wärme. ln Schwanfeld, vorgesehen, in der sich unsere vorhandenen
diesem Zusammenhang erschließen wir gesamte Telekommunikationslinien befinden, die nur mit einem
Neubaugebiete mit Wärmequellenanlagen auf Basis unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand gesichert,
oberflächennaher Geothermie mittels Erdsonden. Gerne verändert oder verlegt werden können.
erstellen wir Ihnen für Ihr kommunales Projekt eine kostenfreie Wir bitten deshalb, die neu geplanten Verkehrswege bzw.
Machbarkeitsstudie sowie ein Angebot zur Realisierung. Für Grundstücksaufteilungen so auf die vorhandenen
weitere Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Alexander Telekommunikationslinien abzustimmen, dass
Wolf unter der Telefonnummer 09382 604-283 gerne zur Veränderungen oder Verlegungen der
Verfügung. Telekommunikationslinien möglichst vermieden werden
Abgesehen von den genannten Ausführungen bestehen von können.
unserer Seite keine Einwände gegen die Aufstellung des
Bebauungsplanes "Röthen Nord 2" der Gemeinde Wir möchten hierbei auch darauf hinweisen, dass auf
Schwanfeld. vorhandene, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr
Sobald uns Ihre detaillierten Informationen über den dienende Telekommunikationslinien, bei Ihren Planungen
Bauzeitenplan und die digitale Planungsgrundlage vorliegen, grundsätzlich Rücksicht zu nehmen ist.
können wir mit den konkreten Planungen unserer Des Weiteren sind in den geplanten Straßenverkehrsflächen
Baumaßnahmen beginnen. Wir bitten um rechtzeitige geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone
Mitteilung bzw. Benachrichtigung mindestens 12 Wochen vor von ca. 0,2 m bis 0,3 m für die Unterbringung der
Beginn der Tiefbauarbeiten. Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt
Beschluss: über Baumstandorte und unterirdische Ver- und
Der Hinweis zu den im westlichen Wirtschaftsweg liegenden Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für
1 kV-Kabelanlagen wird zur Kenntnis genommen. Die Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe
Anlagen der Unterfränkische Überlandzentrale eG werden, insbesondere Abschnitt 6, zu beachten.
soweit noch nicht geschehen, in der weiteren Planung
berücksichtigt. Die exakten Lagen werden der genannten Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass
Online-Planauskunft entnommen. Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien
Der ggf. erforderliche Standort für eine Trafostation mit den vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im
Maßen 7 x 5 Metern wird mit der ÜZ abgestimmt und je nach Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den
Erfordernis in der weiteren Planung berücksichtigt, da der Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist.
Geltungsbereich auf die westliche Fläche (westliche des best. Es ist erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn
Wirtschaftsweges) verkleinert werden soll. der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der
Im Rahmen der Erschließungsplanung wird ein Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der
Straßenbeleuchtungskonzept für den Ausbaubereich Telekom informieren.
benötigt. Die ÜZ wird rechtzeitig in die Planung einbezogen. Hierzu bieten wir Ihnen bzw. der Baufirma eine kostenfreie
Die Formalitäten zur Ausschreibung der Maßnahme werden Auskunft im Internet über das System TAK (Trassenauskunft
später festgelegt. Kabel https:// trassenauskunft-
Die Hinweise zum Glasfaserausbau sowie bzgl. kabel.telekom.de/html/index.html).
Doppelhäuser und entsprechender Strom- und LWL- Weiterhin besteht die Möglichkeit diesbezügliche Auskünfte
Anschlüsse wird zur Kenntnis genommen. auch unter der Mail-Adresse
Bezüglich der Abstimmung des Standorts für die Trafostation mailto:Planauskunft.Sued@telekom.de bzw. über Fax: 0391 I
und der Straßenbeleuchtung wird rechtzeitig Kontakt 5802 13737 zu erhalten.
aufgenommen. Hinsichtlich der Installation einer möglichen Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.
Wärmequellenanlage wird sich der Gemeinderat beraten und Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung
ebenfalls Kontakt mit der ÜZ aufnehmen.
eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je nach
Sobald Informationen zum Bauzeitenplan
Ausgang dieser Prüfungen wird die Telekom eine
(Ausführungsphase) vorliegen, werden diese weitergegeben. Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält
Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder
geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen
Deutsche Telekom AG, Stellungnahme vom 30.07.2020
Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu
(Auszug) verzichten. Die Versorgung der Bürger mit
… Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom Universaldienstleistungen nach§ 78 TKG wird sichergestellt.
genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.
S. v. § 68 Abs. 1 TKG- hat die Deutsche Telekom Technik Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung
GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen
Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden.
5‐ Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen
Feuerwehr,
- Sicherstellung des zweiten Rettungswegs für Gebäude, bei
denen die Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern
mehr als acht Metern über Geländeoberfläche liegt, oder falls
nicht vorhanden ‐ baulich über weitere Treppen (vgl. Art. 31
Abs. 3 Satz 1 BayBO),
- Einhaltung der Hilfsfrist nach Nr. 1.1 der Bekanntmachung
über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes,
- ausreichende Löschwasserversorgung,
- ausreichende Erschließung auch bei einem
Feuerwehreinsatz,
- Wechselbeziehung zwischen dem Planungsbereich und
anderen Gebieten hinsichtlich des Brandschutzes,
- wesentliche brandschutztechnische Risiken im
Planungsbereich.
Die Brandschutzdienststellen stimmen sich zur Wahrung der
Beschluss:
Belange des abwehrenden Brandschutzes im
Die bisherige Planung der Verkehrsflächen und
Bauleitverfahren mit den Kommandanten der örtlich
Grundstückseinteilungen tangiert in zwei Teilbereichen die
zuständigen gemeindlichen Feuerwehr ab.
Trasse bestehender Telekomleitungen. Nötige Verlegungen
oder Leitungsrechte der im Geltungsbereich vorhandenen Beschluss:
Telekommunikationslinien werden im Rahmen der weiteren Der Kreisbrandrat hat eine Stellungnahme abgegeben. Mit der
Planungen mit der Telekom abgestimmt, da der Anbindung des geplanten Wohngebietes über den
Geltungsbereich auf die westliche Fläche (westliche des best. bestehenden Hohlweg an die Hauptstraße (St 2270) ist ein
Wirtschaftsweges) verkleinert werden soll. zweiter Rettungsweg sichergestellt. Unklar ist derzeit noch wie
In der Begründung wird unter Punkt „H.1.5 die Nutzung der Verkehrsfläche erfolgen soll (frei für den
Telekommunikation" ergänzt, dass auf den Flurnummern 521 Verkehr als Einrichtungsfahrbahn oder als breiter Fußweg mit
und 522 bestehende Leitungstrassen verlaufen. einer Breite von mindestens 3,50 m, abgesperrt mit Pollern).
Die Hinweise zu Leitungszonen und Baumpflanzungen sowie
zur Bauausführung werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die
Der Telekom werden zum Zweck der Koordinierung geplanter Bandschutzdienststelle des Landkreises wurde am Verfahren
Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich, sofern bekannt, beteiligt. Auf die Abwägung zur Stellungnahme des
rechtzeitig mitgeteilt. Landratsamtes wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen
Fernwasserversorgung Franken, Stellungnahme vom
14.07.2020 (Auszug) Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz,
… die Überprüfung ihrer Anfrage hat ergeben, dass im Stellungnahme vom 10.08.2020 (Auszug)
Bereich der geplanten Baumaßnahme, „Röthen Nord 2“, keine Der o.g. Bebauungsplan weist ein WA-Gebiet am
Berührungspunkte mit in Betrieb befindlichen Anlagen der nordöstlichen Ortsrand von Schwanfeld aus. Das Plangebiet
Fernwasserversorgung Franken bestehen. Stillgelegte ist vom Flächennutzungsplan bisher nicht erfasst. Insgesamt
Versorgungseinrichtungen sind in den Plänen unter werden 24 Bauparzellen neu geschaffen.
Umständen nicht dargestellt, können in der Örtlichkeit jedoch Das Plangebiet schließt sich in östlicher Richtung an ein mit
vorhanden sein. Bebauungsplan "Theilheimer Strasse" ausgewiesenes MD-
Wir weisen Sie darauf hin, dass in diesem Bereich Gebiet und in nördlicher Richtung an ein mit Bebauungsplan
unterirdische Anlagen anderer Versorgungsunternehmen "Röthen Nord" ausgewiesenes WA-Gebiet an. Im Norden und
liegen können. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Osten grenzt Außenbereich mit teilweise landwirtschaftlich
Gemeindeverwaltung, um darüber weitere Informationen zu genutzten Flächen an. Das Gelände steigt nach Nordwesten
erhalten. hin an, in dieser Richtung liegt ein Windpark mit 12
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Windenergieanlagen. Westlich in einer Entfernung von ca. 70
m bis 90 m zum Plangebiet führt die Staatsstraße St 2270
Stellungnahmen mit Hinweisen wurden eingereicht von: vorbei.
Regierung von Unterfranken, Brand- und Südlich benachbart auf dem Grundstück FI.-Nr. 413 wird eine
Katastrophenschutz Geflügelhaltung betrieben.
Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz Bei der immissionsschutzfachlichen Beurteilung im Rahmen
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege der Bauleitplanung sind die Orientierungswerte nach der DIN
Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 18005 (Schallschutz im Städtebau) heranzuziehen. Sie
Bayerisches Landesamt für Umwelt betragen für Verkehrslärmimmissionen 55 dB(A) tags und 45
Kreisbrandrat Herr Holger Strunk dB(A) nachts und für die Gewerbelärmimmissionen 55 dB(A)
tags und 40 dB(A) nachts. Für die Geflügelhaltung sind die
Regierung von Unterfranken, Brand- und Immissionen Lärm und Gerüche im WA-Gebiet maßgeblich.
Katastrophenschutz, Stellungnahme vom 10.07.2020 Nach der Begründung zum Bebauungsplan unter H 2 ist eine
(Auszug) Anbindung des Baugebietes von Westen über die schmale
… zur Stellungnahme des oben genannten Straße "Am Roten Löchlein" (Teil des Bebauungsplanes
Bebauungsplanverfahren verweisen wir auf die örtlich Theilheimer Straße) und von Süden über das Baugebiet
zuständige Brandschutzdienstelle des Landkreises. "Röthen Nord" vorgesehen. Zu den Emissionen und
Fragen des Brandschutzes spielen bei bauleitplanerischen Immissionen unter K wurden die benachbarten
Überlegungen im Einzelfall eine gewichtige Rolle. landwirtschaftlichen Nutzflächen betrachtet. Für die
Insbesondere sind zu berücksichtigen: Beurteilung des Bebauungsplanes und eine sachgerechte
Abwägung sind weitere folgende Belange zu beachten:
6- Verkehrslärm (Verkehr, Windpark, Geflügelhaltung) zu prüfen sind, damit
Prüfung der auf das Plangebiet einwirkenden die Gemeinde Schwanfeld die Belange sachgerecht bewerten
Verkehrslärmimmissionen durch den Verkehr auf der und abwägen kann.
Staatsstraße St 2270 sowie eine Betrachtung des
Beschluss:
gesteigerten Verkehrsaufkommens durch die Anbindung des
Im Rahmen der nächsten Änderung des
neuen Baugebietes.
Flächennutzungsplanes wird das geplante Baugebiet mit dem
- Windpark tatsächlichen Geltungsbereich nachgetragen (vgl. §13b
Der Betrieb eines Windparks ist mit Lärm, Lichtemissionen BauGB)
und Schattenwurf verbunden. Die auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen durch
Das Plangebiet mit der Gebietseinstufung WA-Gebiet rückt im den Verkehr der Staatsstraße St 2270 sowie eine mögliche
Vergleich zur bestehenden Wohnbebauung eines MD- Verkehrssteigerung durch die Anbindung des neuen
Gebietes näher an den Windpark heran. Es ist abzuklären, ob Baugebietes werden in der weiteren Planung untersucht.
die von dem immissionsschutzrechtlich genehmigten Die Einwirkungen des Windparks auf das Plangebiet werden
Windpark ausgehenden Emissionen hinsichtlich Lärm, Licht überprüft, insbesondere, ob die Einstufung des Gebiets als
und Schattenwurf mit der Gebietsart WA-Gebiet noch WA-Gebiet mit den immissionsschutzrechtlich genehmigten
verträglich sind. Grenzwerten des Windparks vereinbar sind.
Die Geflügelhaltung auf dem Grundstück FI.-Nr. 413 südlich
- Geflügelhaltung auf dem Grundstück FI.-Nr. 413
des Geltungsbereichs wird erfasst und in Bezug auf die
Die Geflügelhaltung (Art und Umfang der Tierhaltung) ist zu
entstehenden Emissionen bewertet. Die Ergebnisse werden
erfassen, die Auswirkungen der Haltung hinsichtlich Geruch
in der Begründung aufgeführt. Es wird angestrebt, die
und Lärm sind zu bewerten. Die bestehende Kleintierhaltung
Kleintierhaltung im Baugebiet „Röthen Nord“ nicht durch das
wird bereits durch das östlich angrenzende WA-Gebiet
geplante Baugebiet „Röthen Nord 2“ einzuschränken.
"Röthen Nord" eingeschränkt. Um künftige Konflikte zu
Die vorgeschlagene Festsetzung zur Vermeidung von
vermeiden ist eine weitere Einschränkung durch die am Roten
Rauchgasbelästigungen wird in den Bebauungsplan und die
Löchlein angrenzende WA-Bebauung zu vermeiden.
Begründung übernommen:
Der o.g. Bebauungsplan weist ein WA-Gebiet am
Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen
nordöstlichen Ortsrand von Schwanfeld aus. Das Plangebiet
ist vom Flächennutzungsplan bisher nicht erfasst. Insgesamt
LÜFTUNGSÖFFNUNGEN
werden 24 Bauparzellen neu geschaffen.
Sofern Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich der
- Rauchgasbelästigungen Kaminmündungen von Feuerstätten benachbarter Gebäude
Durch die zulässige Bauweise mit unterschiedlicher errichtet werden, soll mindestens eine
Geschossanzahl bei hängigem Gelände ist die Errichtung von Lüftungsöffnung je Wohnraum:
unterschiedlich hohen Gebäuden in unmittelbarer a) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für feste
Nachbarschaft zueinander möglich. Sofern ein höheres Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 15 m entfernt
Gebäude neben einem niedrigeren errichtet wird, wäre es sein bzw.
möglich, dass Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich b) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für flüssige oder
der Kaminmündungen von Feuerstätten des niedrigeren gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 8 m
Gebäudes angeordnet werden. Dies könnte zu erheblichen entfernt sein, oder
Rauchgasbelästigungen in dem neu hinzukommenden c) 1 m niedriger liegen als die umliegenden
Gebäude führen. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen, die im Kaminmündungen; dies gilt für die Oberkante der
Einwirkungsbereich von benachbarten Kaminen errichtet Lüftungsöffnungen.
werden sollten deshalb verbindliche Festsetzungen getroffen - Luft-Wärmepumpen
werden. Es wird folgende Formulierung vorgeschlagen: Die schalltechnischen Hinweise des Bayerischen
Landesamtes für Umwelt zur Errichtung von Luft-
Sofern Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich der
Kaminmündungen von Feuerstätten benachbarter Gebäude Wärmepumpen sowie das Faltblatt des LfU "Lärmschutz bei
errichtet werden, soll mindestens eine Luft-Wärmepumpen- Für eine ruhige Nachbarschaft" werden
Lüftungsöffnung je Wohnraum: in der weiteren Planung beachtet.
Die Ergebnisse der detailliert untersuchten Emissionen und
a) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für feste
Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 15 m entfernt Immissionen des Planungsbereichs werden in der
sein bzw. Begründung unter K. ergänzt.
b) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für flüssige oder Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen
gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 8 m
entfernt sein, oder Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
c) 1 m niedriger liegen als die umliegenden Stellungnahme vom 16.07.2020 (Auszug)
Kaminmündungen; dies gilt für die Oberkante der … wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben
genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen
Lüftungsöffnungen.
Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch
- Luft-Wärmepumpen unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben.
Es wird empfohlen, die schalltechnischen Hinweise des Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt
Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU, zur Errichtung von für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt
Luft-Wärmepumpen zu beachten. Die Geräusche, die durch Stellung:
den Betrieb von Luft-Wärmepumpen verursacht werden, Bodendenkmalpflegerische Belange:
können zu erhöhten Lärmimmissionen führen und Wie der Gemeinde bekannt ist, liegt in obigen Planungsgebiet
Belästigungen in Wohngebieten verursachen. nachfolgendes Bodendenkmal:
Das Faltblatt des LfU "Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen- D-6-6026-0020 Siedlung der Linearbandkeramik und des
Für eine ruhige Nachbarschaft" enthält Informationen zur Mittelneolithikums sowie der Hallstattzeit.
Planung und zum Betrieb von Luft-Wärmepumpen sowie Anh Im Zusammenhang mit einer möglichen
altswerte für Abstände bei schutzbedürftiger Bebauung. Baugebietsausweisung in diesem Bereich hat sich die
Zusammenfassend ist festzustellen, dass in der Begründung Gemeinde erfreulicherweise bereits im Vorfeld an
zum Bebauungsplan weitere Immissionsschutzbelange Fachbehörde gewendet und am 2.4.2019 (P- 2019-1772-
1_S2) unsere Stellungnahme enthalten. Aufgrund eines im
7Geltungsbereich liegenden Bodendenkmals und der vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche
Einschätzung auch der weiteren Flächen als archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten
Vermutungsbereiche gemäß Art. 7 bay. DSchG haben wir für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH,
angeregt, zunächst vor allen weiteren Planungen/Ankäufen Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 /
etc. zunächst die Denkmalrelevanz der Flächen abzuklären Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff.
(Geophysik, Sondagen), da erforderlich werdende [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14.
Rettungsgrabungsgrabungen sehr kostenintensiv werden September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2). Wir
können. Bedauerlicherweise wurde diese Anregung nicht bitten darum, die Entscheidungsgremien mit diesem Hinweis
weiter durch die Gemeinde verfolgt. zu befassen und stehen für die Erläuterung der
Grundsätzlich gilt: Befunderwartung und der damit verbundenen
Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem Kostenbelastung aus derzeitiger fachlicher Sicht gerne zur
derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt Verfügung.
dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Fachliche Hinweise zur Abstimmung kommunaler Planungen
Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere mit Belangen der Bodendenkmalpflege entnehmen Sie auch
Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits bitte der Broschüre „Bodendenkmäler in Bayern. Hinweise für
berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar die kommunale Bauleitplanung.“
notwendige Mindestmaß beschränken. (https://www.blfd.bayern.de/mam/abteilungen_und_aufgaben
/bodendenkmalpflege/kommunale_bauleitplanung/2018_bros
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt eine chuere_kommunale-bauleitplanung.pdf)
Umplanung des Vorhabens zu prüfen, um Eingriffe in die Im Einzelfall kann als Alternative zu einer archäologischen
Denkmalsubstanz zu vermeiden oder zu verringern. Dies Ausgrabung eine Konservatorische Überdeckung der
könnte z.B. durch Verlagerung / Umplanung des Vorhabens Bodendenkmäler in Betracht gezogen werden. Eine
an einen anderen Standort geschehen. Bei der Auswahl von Konservatorische Überdeckung ist oberhalb des
aus denkmalfachlicher Sicht geeigneten Standorten berät das Befundhorizontes und nur nach Abstimmung mit dem BLfD zu
Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gerne. realisieren (z.B. auf Humus oder kolluvialer Überdeckung).
Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berät in
http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der
Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Prüfung alternativer Planungen unter denkmalfachlichen
Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service Gesichtspunkten.
(WMS) zur Verfügung und können so in lokale Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern
Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen
dieses Geowebdienstes lautet: Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
http://www.geodaten.bayern.de/ogc/ogc_denkmal.cgi? und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur
Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte
Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den unserer Homepage:
Einsatz entsprechender Software erfordert. https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fac
Es ist daher erforderlich, die genannten Bodendenkmäler hanwender/rechtliche_grundlagen_überplanung_bodendenk
nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den mäler.pdf
Bebauungsplan zu übernehmen, in der Begründung (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von
aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen Bodendenkmälern).
hinzuweisen (gem. § 9 Abs. 6 BauGB) und im zugehörigen In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen
Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.:
(PlanzV 90 14.3). Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch
Die aktuellen Denkmalflächen können durch WMS-Dienst die nachgehenden Beschlüsse des
heruntergeladen werden. Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1
Sollte nach Abwägung aller Belange im Fall der oben BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt,
genannten Planung keine Möglichkeit bestehen, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach
Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20
Teilen zu vermeiden bzw. ist eine konservatorische [Bodendenkmal als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen.
Überdeckung des Bodendenkmals nicht möglich, ist als Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben
Ersatzmaßnahme eine archäologische Ausgrabung per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine
durchzuführen. Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der
Wir bitten Sie folgenden Text in die textlichen Hinweise auf Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur
dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen: Verfügung.
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Fragen, die konkrete Belange der Bau- und
Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen,
Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen
Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege
Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. (www.blfd.bayern.de).
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Kenntnisnahme:
Verfahren die fachlichen Anforderungen formulieren. Die Hinweise zu bodendenkmalpflegerischen Belangen
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: werden zur Kenntnis genommen.
Archäologische Ausgrabungen können abhängig von Art und Der Gemeinderat nimmt Kenntnis
Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren
Umfang annehmen und müssen frühzeitig geplant werden. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Stellungnahme
Hierbei sind Vor- und Nachbereitung der erforderlichen vom 19.08.2020 (Auszug)
Arbeiten zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, … mit dem BP „Röthen Nord 2“ besteht aus
Konservierung und Verbleib der Funde, bei Grabfunden auch wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis.
Anthropologie). Es ist allerdings anzumerken, dass Geländeauffüllungen auf
Ist eine archäologische Ausgrabung nicht zu vermeiden, soll den Grundstücken nur mit unbelastetem Material Z0
bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen grundsätzlich geschehen darf.
8Außerdem ist anzumerken, dass durch die Lage am Hang bei öffentlichen Verkehrsbereich, etc.) in den Bauauflagen gestellt
Starkregenereignissen Überschwemmungen durch wild werden.
abfließendes Niederschlagswasser auftreten kann. Eine 3. Sollte der zweite Flucht- und Rettungsweg bei künftig
angepasste Bauweise ist zu befürworten. geplanten Gebäudestrukturen im Bewertungsbereich über mit
Das Vorhaben liegt außerhalb eines Trinkwasser- Rettungsgeräten der Feuerwehr anleiterbare Stellen
Schutzgebietes. nachgewiesen werden, so wird drauf hingewiesen, dass bei
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis Brüstungshöhen (Begriffsdefinition gemäß
Bayerischer Bauordnung) von mehr als 8,00 m, ein genormtes
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom Hubrettungsgerät zum Ansatz gebracht werden muss. Hierbei
06.08.2020 (Auszug) ist im Einzelfall die Verfügbarkelt innerhalb der gesetzlichen
… mit E-Mail vom 09.07.2020 geben Sie dem Bayerischen Hilfsfrist nachzuweisen.
Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme Die Ausführungen sind nach der aktuellen Bayerischen
im Rahmen der o.g. Planänderung. Technischen Baubestimmung (BayTB) durchzuführen.
Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit
umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten Beschluss:
mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Zu1)
Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Im Zuge der Erschließungsplanung wird die
Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen Wasserversorgung und die Löschwasserversorgung
derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, überrechnet und sofern erforderlich modifiziert. Die Hinweise
Geotopschutz, Geogefahren). werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Die o.g. vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht Zu 2)
berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. Mit der Anbindung des geplanten Wohngebietes über den
Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des bestehenden Hohlweg an die Hauptstraße (St 2270) ist ein
Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen zweiter Rettungsweg sichergestellt. Unklar ist derzeit noch,
Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des wie die Nutzung der Verkehrsfläche erfolgen soll (frei für den
Landratsamtes Schweinfurt (Untere Naturschutzbehörde und Verkehr als Einrichtungsfahrbahn oder als breiter Fußweg mit
Untere Immissionsschutzbehörde). einer Breite von mindestens 3,50 m, abgesperrt mit Pollern).
Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden
Zu 3)
Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Bad
Die Erfordernis eines genormten Hubrettungsgerätes sowie
Kissingen wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei
die Verfügbarkelt innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist wird mit
besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall.
der örtlichen Feuerwehr abgestimmt und bei Bedarf
Verweis und Kenntnisnahme: nachgewiesen.
Die Hinweise auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Die Hinweise zur Bayerischen Technischen Baubestimmung
Schweinfurt (Untere Naturschutzbehörde und Untere (BayTB) werden zur Kenntnis genommen und bei der
Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsamtes Ausführung berücksichtigt.
Bad Kissingen werden zur Kenntnis genommen. Beide Träger Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen
öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben.
Auf die entsprechenden Abwägungen wird verwiesen. Stellungnahmen mit Einwänden wurden eingereicht von:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis Regierung von Unterfranken - Landesplanungsbehörde
Regionaler Planungsverband Main-Rhön
Kreisbrandrat Herr Holger Strunk, Stellungnahme vom Landratsamt Schweinfurt - SG 40.2 Kreisbauamt
03.08.2020 (Auszug) Landratsamt Schweinfurt - SG 42 Untere
… Bezugnehmend auf den übersandten Entwurf über die Naturschutzbehörde
Aufstellung Bauleitplanverfahren § 4 Abs. 2 BauGB, Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken
Gemeinde Schwanfeld Bebauungsplan "Röthen Nord 2“, Deutsche Funkturm GmbH
nehmen wir als zuständige Brandschutzdienststelle auf die
Belange des abwehrenden Brandschutzes gerne Stellung. Regierung von Unterfranken – Landesplanungsbehörde,
Nach der Durchsicht der übersandten Unterlagen werden aus Stellungnahme vom 24.07.2020 (Auszug)
Sicht des abwehrenden Brandschutzes folgende Anregungen … mit der im Betreff genannten Bauleitplanung wird
bzw. Forderungen als notwendig erachtet: beabsichtigt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b
1. Gemäß Flächennutzung ist eine notwendige BauGB Wohnbauflächen im Umfang von rund 2 ha für 24
Löschwasserversorgung nach Vorgabe des Merkblattes Baugrundstücke auszuweisen.
DVGW W 405 nachzuweisen. Diese beträgt für in der Regel Die Regierung von Unterfranken als höhere
zwischen 48 - 96 m3/h über einen Zeitraum von zwei Stunden. Landesplanungsbehörde nimmt in ihrer Eigenschaft als
Um eine für die Feuerwehr adäquate Träger öffentlicher Belange zu der im Betreff genannten
Löschwasserentnahmesituation zu schaffen, sollten die Bauleitplanung Stellung. Maßstab für diese Stellungnahme
maximalen Hydrantenabstände nach Vorgaben des sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im
Arbeitsblatt W 331 -Auswahl, Einbau und Betrieb von Bayerischen Landesplanungsgesetz (Art. 6 BayLplG), im
Hydranten, nicht unterschritten werden. Es wird explizit darauf Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und dem
hingewiesen das die Zuständigkeit zu Sicherstellung einer Regionalplan der Region Main-Rhön (RP 3) festgesetzt sind.
ausreichenden Löschwassersituation (Grundschutz und Diese Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu
Objektschutz) der Gemeinde zugesprochen wird. beachten bzw. zu berücksichtigen (Art. 3 BayLplG).
Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen
2. Bezugnehmend auf die bauliche Ausführung der (§1 Abs. 4 BauGB):
Zufahrtssituation für Einsatzfahrzeuge und Zugänglichkeiten Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen
wird auf den Artikel 5 der Bayerischen Bauordnung Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des
hingewiesen. Je nach künftiger Bebauungssituation können demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet
nachträglich zusätzliche Anforderungen (Schaffung von werden und flächensparende Siedlungs- und
Feuerwehranfahrtszonen, Beteiligung der Straßen- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der
Baulastträger für Aufstellflächen der Feuerwehr im ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden; die in
9den Siedlungsgebieten vorhandenen Potenziale der So ist das Erfordernis der Planung im Hinblick auf die
Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen vorliegende Größenordnung zu begründen. Dabei ist
(Festlegungen 3.1 i. V. m. 1.2.1 Abs. 2 und 3.2 LEP, A I 4 Satz grundsätzlich von der jeweiligen örtlichen Situation
2, B II 1.1 Abs. 2 Spiegelstrich 2 RP 3). Im Rahmen des angemessenen, flächensparenden Siedlungsstrukturen
Siedlungsleitbildes der Region Main-Rhön soll eine gute auszugehen. Es ist ebenfalls darzulegen, welche
Zuordnung der Wohn- und Arbeitsstätten zu den Bemühungen seitens der Gemeinde unternommen werden,
Verkehrswegen, den Haltepunkten der öffentlichen die vorhandenen Potenziale zu aktivieren und um zu
Verkehrsmittel, den übrigen Versorgungseinrichtungen und verhindern, dass weitere Baulücken durch eine Bevorratung
Erholungsflächen gewährleistet sein (Z B II 1.1 Abs. 1 RP 3), privater Baugrundstücke entstehen (Baugebot o.ä.).
dies trifft auf die vorliegende Planung nicht ausreichend zu. Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der
Laut der Wohnbaulandbedarfsberechnung nach der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und
Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht
Landesamtes für Umwelt ist im Prognosezeitraum von 15 verbunden.
Jahren (2031 zu 2016) mit einer Abnahme von 149
Einwohnern zu rechnen. Insofern ist ein Wohnbaulandbedarf Beschluss:
mit -3,6 ha negativ bzw. nicht erkennbar. Zudem sind in den Mit der Lage der Gemeinde Schwanfeld zwischen den
bestehenden Wohngebieten die in der Begründung Regionalzentren Schweinfurt und Würzburg ist der Standort
aufgezeigten Baulücken und Leerstände vorhanden. Bedingt für Arbeitnehmer besonders geeignet. Hinsichtlich der
durch die prognostizierte anhaltende Abnahme der bestehenden Infrastruktur ist die Gemeinde attraktiv für junge
Einwohnerzahl der Gemeinde (Prognose gem. Bayer. Familien.
Landesamt für Statistik bis 2026 für die Gemeinde Die Gemeinde Schwanfeld hat bereits mehrere Bemühungen
Schwanfeld: -8,1 Prozent; tatsächliche zur Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
Bevölkerungsentwicklung laut Begründung in Höhe von -6,4 unternommen. Allerdings kann die Gemeinde auf viele der
%) könnte über eine anteilige Mobilisierung der vorhandenen leerstehenden Gebäude bzw. Baulücken nicht zugreifen, da
Baulandpotenziale zukünftig der Bedarf gedeckt werden. diese sich weiterhin in Privateigentum befinden. Genau
Weitere Wohnbauflächenausweisungen sind zur Bewältigung deshalb besteht trotz potenziell verfügbarer Flächen für eine
des Einwohnerrückgangs grundsätzlich ungeeignet und Nachverdichtung im Ortskern Bedarf an zusätzlichen
können die negativen Folgen des demographischen Wandels Wohnbauflächen.
sogar verstärken (vgl. 1.2.1 LEP) Weiter würde das Risiko Mit der verfügbaren und realisierbaren Lage von
zusätzlicher Leerstände in den Siedlungsflächen der Wohnbauflächen, also dem Geltungsbereich, ist eine gute
Gemeinde Schwanfeld erheblich erhöht. Auch den Zuordnung der Wohn- und Arbeitsstätten zu den
Bemühungen zur Innenentwicklung würde entgegengelaufen. Verkehrswegen, den Haltepunkten der öffentlichen
Lt. IMS IIB6/5-8126-003/00 vom 15.10.2003 ist in der Verkehrsmittel, den übrigen Versorgungseinrichtungen und
Begründung zum Bebauungsplan der Flächenbedarf konkret Erholungsflächen gewährleistet. Die Entfernung beträgt bis zu
und nachvollziehbar unter Aufzeigen vorhandener 1,1 km zu öffentlichen Einrichtungen (z. B. Grundschule) und
Flächenpotenziale oder Standortalternativen darzulegen. wird als ausreichend betrachtet. Die nächstgelegene
Flächenpotenziale wurden im Rahmen der Begründung Bushaltestelle „Apotheke“ südwestlich des Planungsgebietes,
bereits dargestellt. vor dem Anwesen Hauptstraße 15 direkt an der SST2270 in
Darüber hinaus sind die höheren Landesplanungsbehörden unmittelbarer Nähe sowie eine weitere Bushaltestelle
zusätzlich gehalten, den Bedarf anhand der Auslegungshilfe „Wengertspfad“ liegt ca. 450 m südlich des Planungsgebiets.
„Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Als unmittelbar an das Gebiet angrenzende Erholungsfläche
Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der kann die angrenzende Landschaft angesehen werden.
landesplanerischen Überprüfung“ zu prüfen. Diese wurde Um den Prognosen der Wohnbaulandbedarfsberechnung
Anfang 2020 allen Gemeinden zugeschickt und ist online nach der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen
einsehbar unter: http://www.landesentwicklung- Landesamtes für Umwelt sowie des Bayer. Landesamt für
bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokume Statistik sinnvoll entgegen zu wirken, ist durch die
nte_und_Cover/Flaechenverbrauch/Anlage_Auslegungshilfe Nichtaktivierbarkeit der aufgezeigten Baulücken und
Bedarfsnachweis.pdf. Es sind hierzu insbesondere Angaben Leerstände die Befriedigung des Bedarfs an Wohnbauflächen
zur Struktur der Gemeinde, zur Baulandaktvierungsstrategie mit der Ausweisung von neuen Bauplätzen im
und dem tatsächlichen Siedlungsflächenbedarf erforderlich. Erschließungsgebiet „Röthen Nord 2“ zwingend erforderlich.
Im Hinblick auf die zu erwartenden Folgekosten, stellt das Es bestand bei diesen Eigentümern bislang keine Bereitschaft
Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Baulandpotenziale zu aktivieren. Um den Bedarf an
einen Folgekostenschätzer zur Verfügung Bauflächen dennoch für die kommenden Jahre zu decken,
(https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/flaechensparen wird die Planungsfläche in reduziertem Umfang vorgesehen.
/folgekostenschaet-zer/index.php). Kompakte statistische Bei zu langsamer Mobilisierung der vorhandenen, aber
Auskunft u. a. zur Bevölkerungsentwicklung und schlecht verfügbar zu machenden Baulandpotenziale, droht
Wohnbautätigkeiten – enthält die Publikation „Statistik die vorzeitige Abwanderung potenzieller Bürger
kommunal“, die über das Bayerische Behördennetz kostenfrei (Einheimischer) in Nachbargemeinden mit neuen
bezogen werden kann: Baugebieten.
http://www.bybn.de/RBIS/Anwendungen/statisti- Standortalternativen wurden im Vorfeld des Verfahrens im
ken/start.htm. Rahmen einer Konzeptstudie geprüft. Nach Abwägung mit
Flächeninanspruchnahmen, wie diese hier in Schwanfeld, drei alternativen Flächen im Gemeindegebiet hat sich die
erfolgen durchaus auch in der Annahme, dass eine überplante Fläche unter Abwägung maßgebender Faktoren
Neuplanung leichter und günstiger als eine Nutzung der als am besten für die Überplanung als Baugebiet erwiesen.
bestehenden Potenziale sei. Die für die Gemeinde Die Ergebnisse der Studie werden ebenfalls in der
entstehenden Folgekosten einer Siedlungsflächenplanung Begründung aufgeführt.
sollten deshalb im Rahmen der Abwägung über diese Planung Zur Einsparung von Fläche wurden bereits bevorzugt kleinere
berücksichtigt werden, was bisher nicht geschehen ist. bis mittelgroße Grundstücke ausgewiesen. Die
Im Ergebnis werden auf Grund der genannten Verkehrsflächen sind bis auf ein Minimum reduziert und
raumordnerischen Vorgaben erhebliche Bedenken erhoben. soweit möglich mit Begrünung vorgesehen.
Wir bitten, die Planung in ihrem Umfang nochmals zu Der Hinweis zur Bevölkerungsentwicklung und
überdenken und den entsprechenden Bedarf nachzuweisen. Wohnbautätigkeiten wird zur Kenntnis genommen.
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