Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel "Bibliotheken - Partner der Schulen" - Gemeinde Schwanfeld
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49. Jahrgang Donnerstag, 29. Oktober 2020 Nummer 21 Schwerpunktthema: Baugebiet Röthen Nord 2 Auszeichnung für Gemeindebibliothek Schwanfeld Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ Bild: Alexander Luft Unsere Gemeindebibliothek wurde von einer Fachjury mit dem in diesem Jahr zum neunten Mal verliehenen Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ ausgezeichnet. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst würdigen damit das in vielerlei Hinsicht vorbildliche Engagement unserer Schwanfelder Bibliothek bei der Unterstützung der bayerischen Schulen, dem für die Erfüllung des schulischen Bildungsauftrags eine hohe Bedeutung zukommt. Eine feierliche Verleihung der Urkunde als Veranstaltung vor Ort konnte es aufgrund der Covid-19-Pandemie in diesem Jahr leider nicht geben. Stattdessen erfolgte die Prämierung am 26. Oktober 2020 online über die Homepage der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesens, wo das Engagement der ausgezeichneten Bibliotheken unter anderem durch eine Videobotschaft von Staatsminister Bernd Sibler gewürdigt wurde. Ich bedanke mich – auch im Namen der Gemeinde Schwanfeld – bei unseren Mitarbeiterinnen in der Bibliothek, Frau Anita Köth und Frau Claudia Kober sehr herzlich für das stete Engagement und gratuliere sehr herzlich zu dieser Auszeichnung! Lisa Krein 1. Bürgermeisterin In dieser Ausgabe: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2020 – Schwerpunkt Baugebiet Röthen Nord 2 Kläranlage: Chlor aus Pools gefährdet unsere Abwasserreinigung Volkstrauertag – keine öffentliche Gedenkfeier aufgrund der Corona-Pandemie Öffnungszeiten Häckselplatz an der Kläranlage Kontaktdaten zur Corona-Pandemie Bastelprogramm der Gemeindebücherei 1
Amtlicher Teil Kläranlage Schwanfeld Das Wasserablassen von Pools gefährdet unsere Schwanfelder Abwasserreinigung! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, leider muss ich erneut auf ein Problem aufmerksam machen, das den ordnungsgemäßen Betrieb unserer Schwanfelder Kläranlage in hohem Maß gefährdet. Wir haben Probleme mit Chlor und Biozid im Abwasser, dies führen wir auf das Ablassen von Pools in den öffentlichen Kanal zurück. Der Zweck von Chlor/Biozid in den Pools ist, Mikroorganismen abzutöten. Und genau dort liegt das Problem in unserer Kläranlage. Wir reinigen dort das Abwasser mit Mikroorganismen und diese sterben durch diese Mittel ab. Dies kann zur Folge haben, dass die Anlage nicht mehr richtig reinigt, das Wasser von einer Fachfirma abgepumpt werden muss und anschließend das Becken wiederbelebt – also mit Mikroorganismen angereichert – werden muss. Dieser Vorgang dauert dann mehrere Tage. Während dieser Zeit steht die Kläranlage still und das Abwasser muss zwischengelagert werden – was technisch kaum möglich ist. Neben dem Schaden für die Umwelt entstehen so immense Kosten für die Gemeinde, die Sie als Bürger mitbezahlen müssen. Ich wiederhole deshalb meine Bitte, bei bevorstehenden Poolleerungen den zuständigen Klärwärter oder die Verwaltungsgemeinschaft rechtzeitig vorher zu verständigen, damit dies in geregelten Bahnen stattfinden kann! Kontakt: Verwaltungsgemeinschaft Schwanfeld 09384/9730-0, Fax 09384/9730-45, poststelle@vg-schwanfeld.de Klärwärter 0175/1855928 Ich bedanke mich für Ihr Verständnis. Lisa Krein 1. Bürgermeisterin Schwerpunktthema: Baugebiet Röthen Nord 2 03. Abwägung mit Beschlussfassungen der Bedenken und Anregungen bei der Anhörung der Träger Protokollauszug zur öffentlichen Sitzung des öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Gemeinderates am 28.09.2020, 18:00 Uhr der Bürgerbeteiligung gem. § 3Abs. 2 BauGB zum Grundschule Schwanfeld Bebauungsplan Röthen Nord 2, Version 29.06.2020 Vorsitz: Lisa Krein, 1. Bürgermeisterin Vor Eintritt in die Tagesordnung Protokollführung: Dolores Stiller, VG Schwanfeld Frau Bürgermeisterin Krein eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung. Sie stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen Tagesordnung – öffentlich – wurde und dass das Gremium beschlussfähig ist. Zu Beginn 01. Genehmigung der Tagesordnung der Sitzung sind 11 Gemeinderäte neben der Bürgermeisterin 02. Bebauungsplan Röthen Nord 2 – anwesend. Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf Frau Bürgermeisterin Krein macht darauf aufmerksam, dass die Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425, Mobiltelefone während der Sitzung auszuschalten sind. Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) – Ausnahmen werden bei systemrelevanten Berufsgruppen Beschlussfassung gewährt, z. B. bei Noteinsätzen. Entschuldigt fehlt: Herr GR Christian Bauer 2
01. Genehmigung der Tagesordnung Stellungnahmen an die Träger öffentlicher Belange und die Erweiterung der Tagesordnung: Öffentlichkeit muss trotzdem durchgeführt werden. Das In der Vorberatung am 21.09.2020 zur heutigen öffentlichen Gesamtergebnis dieser Abwägung wird in einer Sitzung haben sich relevante Entscheidungen für den Sonderausgabe des Kembachkuriers veröffentlicht und kann Geltungsbereich des Baugebietes ergeben. Die Verwaltung in der Verwaltung während der Öffnungszeiten eingesehen bittet daher um die Erweiterung der Tagesordnung um den werden. TOP „Bebauungsplan Röthen Nord 2 – Beschluss: Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf die Der Gemeinderat beschließt, dass der Geltungsbereich des Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425, Weg am roten neuen Baugebietes auf die Flurnummern 426, 427, 428, 429, Löchlein (keine Flurnummer) – Beschlussfassung“ als TOP 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) mit 02. ca. 11.000 m² festgelegt wird. Abstimmungsergebnis 11:1 angenommen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung mit der Beschluss: beantragten Erweiterung um den TOP 02 „Bebauungsplan Der Gemeinderat beschließt, dass dem Büro rö ingenieure Röthen Nord 2 – Veränderung/Reduzierung des gmbh, Würzburg die Änderungsplanung für den neu Geltungsbereichs auf die Flurnummer 426, 427, 428, 429, festgelegten Geltungsbereich (Flurnummern 426, 427, 428, 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine Flurnummer) – 429, 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine Beschlussfassung“ als TOP 02 zu. Flurnummer) mit ca. 11.000 m² sowie die erneute Beteiligung Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen der TöB und der Öffentlichkeit hierfür beauftragt wird. Eintritt in die Tagesordnung Abstimmungsergebnis 11:1 angenommen Öffentlich 03. Abwägungsvorschlag und 02. Bebauungsplan Röthen Nord 2 – Zusammenfassung der Bedenken und Anregungen Veränderung/Reduzierung des Geltungsbereichs auf bei der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß die Flurnummer 426, 427, 428, 429, 430, 431, 425, Weg § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Bürgerbeteiligung gem. § am roten Löchlein (keine Flurnummer) - 3Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Röthen Nord 2, Beschlussfassung Version 29.06.2020 Einleitung: Eintritt in die Abwägung Die Vorberatung zu der Abwägung erfolgte in der nicht öffentlichen Sitzung am 21.09.2020. Der Verwaltung liegen Sachvortrag: aktuell 12 Anfragen nach Baugrundstücken vor. 10 davon sind Datum Anschreiben: 09.07.2020 von Familien aus Schwanfeld. Dies belegt einerseits den Beginn Auslegungsfrist: 13.07.2020 Bedarf innerhalb Schwanfelds, andererseits aber auch die Ablauf Auslegungsfrist: 14.08.2020 Schwierigkeit, unbebaute Grundstücke und leerstehende Anzahl angeschriebene TöB 46 Häuser im Innenbereich der Gemeinde zu erwerben. Bislang keine Stellungnahme abgegeben 17 hat sich diese Situation nicht verändert. Nichtsdestotrotz wird Stellungnahmen die Verwaltung intensiv die Grundstücksbesitzer kontaktieren keine Bedenken oder Einwände 12 und Kaufangebote unterbreiten. Es ist dem Gemeinderat davon von Versorgungsträgern 4 bewusst, dass gerade bei der Innenentwicklung ein mit Hinweisen 10 besonderer Handlungsbedarf besteht. davon von Versorgungsträgern 4 Des Weiteren wird die Gemeinde hohe Investitionen in den mit Einwänden 6 nächsten Jahren tätigen, um Maßnahmen zu realisieren, die Bürgerbeteiligung 5 für die Innenentwicklung ebenfalls immens wichtig sind: - Reaktivierung der alten Gemeindeschule Keine Stellungnahmen wurden abgegeben von: - Neubau Kinderkrippe und Sanierung bestehender 8 Bayerisches Forstamt (war versehentlich Kindergarten nicht angeschrieben worden) - Neubau Feuerwehrhaus und Bauhofgebäude 11 Amt für Digitalisierung, Breitband und - Maßnahmen der Dorferneuerung, z. B. Vermessung Ortsdurchfahrt und Straßengestaltung 12 Staatliches Bauamt Schweinfurt, - Sanierung der Grundschule über den Schulverband Fachbereich Straßenbau Schwanfeld 14 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Unter Berücksichtigung der Anregungen der Träger Forsten Schweinfurt öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und der notwendigen 17 Bund Naturschutz Innenentwicklung kam der Gemeinderat in der Sitzung am 19 Bayerischer Bauernverband 21.09.2020 zu dem Ergebnis, dass die Entwicklung des 20 Stadtentwässerung Schweinfurt Baugebietes weiterverfolgt, der Geltungsbereich aber 25 Open Grid Europe GmbH angepasst wird, und zwar auf die Flurnummer 426, 427, 428, 28 e.on Netz GmbH 429, 430, 431, 425, Weg am roten Löchlein (keine 31 Polizeiinspektion Schweinfurt Flurnummer) Die Größe des Baugebietes verändert sich damit 34 Landratsamt Schweinfurt Abfallwirtschaft von ca. 1,98 ha auf ca. 1,11 ha. Die Anzahl der Bauplätze 35 Kläranlage Schwanfeld reduziert von 26 auf 10 – 12. Damit wird der dringendste 38 Rettungsleitstelle BRK Bedarf, der durch entsprechende Anfragen belegt ist, in 39 Kreisheimatpfleger Guido Spahn Schwanfeld gedeckt. 41 Landesbund für Vogelschutz Dies hat zur Folge, dass eine erneute Auslegung und 42 Pfarreiengemeinschaft Luisenhöhe Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 47 Marktgemeinde Werneck BauGB sowie der Bürgerbeteiligung gem. § 3Abs. 2 BauGB erfolgen wird, sobald die Planung und die Festsetzungen Keine Bedenken oder Einwände wurden eingereicht von: hierzu aktualisiert sind. Regierung von Oberfranken - Bergamt Nordbayern Die Abwägung für die vorliegende Planung, Stand Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und 29.06.2020, und die Zusendung der gemeindlichen Dienstleistungen der Bundeswehr Kreisjugendring 3
Telefonica Germany GmbH Co. OHG Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Bayernwerk Netz GmbH Übersicht. Industrie- und Handelskammer Würzburg - Schweinfurt Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Handwerkskammer Unterfranken Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit Gemeinde Bergtheim uns. Markt Eisenheim Gemeinde Waigolshausen Stellungnahmen wurden abgegeben von: Telefonica Germany GmbH Co. OHG Tennet TSO GmbH PLEdoc GmbH Unterfränkische Überlandzentrale eG Deutsche Telekom AG Fernwasserversorgung Franken Regierung von Unterfranken, Brand- und Katastrophenschutz Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen Bayerisches Landesamt für Umwelt Kreisbrandrat Herr Holger Strunk Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Telefonica Germany GmbH Co. OHG, Stellungnahme vom 31.07.2020 (Auszug) Unterfränkische Überlandzentrale eG, Stellungnahme … die Überprüfung Ihres Anliegens ergab, dass keine vom 05.08.2020 (Auszug) Belange von Seiten der Telefónica Germany GmbH & … zum oben genannten Bebauungsplan nehmen wir Co.OHG zu erwarten sind. hinsichtlich unserer Stromversorgungsanlagen wie folgt Zur besseren Visualisierung erhalten Sie beigefügt zur E‐Mail Stellung. ein digitales Bild. Das Plangebiet ist im Bild mit einer dicken Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich im westlichen roten Linie eingezeichnet. Wirtschaftsweg 1 kV-Kabelanlagen unseres Unternehmens. Sollten sich noch Änderungen der Planung / Planungsflächen Die weiteren Flächen berühren keine Anlagen der ergeben, so würden wir Sie bitten uns die geänderten Unterfränkischen Überlandzentrale eG. Unterlagen zur Verfügung zu stellen, damit eine erneute Die Lage unserer Anlagen entnehmen Sie bitte unserer Überprüfung erfolgen kann. Online-Planauskunft. Diese finden Sie unter Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. https://webapps.uez.de/Pianauskunft/. Auf Anforderung können wir Ihnen diese auch in digitaler Form übermitteln. Tennet TSO GmbH, Stellungnahme vom 10.07.2020 Sicherheitshinweise: (Auszug) Vor Beginn der Arbeiten in der Nähe unserer Anlagen ist eine Online-Einweisung bzw. eine Einweisung durch unseren … die Überprüfung der uns zugesandten Unterlagen zum Netzservice, Tel. 09382 604-251, zwingend erforderlich. Bei oben genannten Vorgang hat ergeben, dass in dem Bereich Grabarbeiten in der Nähe unserer Anlagen sind die Hinweise keine Anlagen der TenneT TSO GmbH vorhanden sind. im beigefügten Sicherheitsmerkblatt unbedingt einzuhalten. Belange unseres Unternehmens werden somit durch die Bitte geben Sie dieses auch im Rahmen der Ausschreibung geplante Maßnahme nicht berührt. an die ausführenden Baufirmen weiter. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Zur Stromversorgung des neuen Siedlungsgebietes benötigen wir einen Standort für eine Trafostation mit den PLEdoc GmbH, Stellungnahme vom 13.07.2020 (Auszug) Maßen 7 x 5 Metern. Der Standort sollte möglichst zentral … wir beziehen uns auf Ihre o.g. Maßnahme und teilen Ihnen liegen und eine zukünftige Baugebietserweiterung mit hierzu mit, dass von uns verwaltete Versorgungsanlagen der abdecken. Wir bitten um Abstimmung möglicher Standorte für nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber von der die geplante Trafostation. geplanten Maßnahme nicht betroffen werden: Die Verlegung unserer Kabel sollte in einem Korridor erfolgen, • Open Grid Europe GmbH, Essen der frei von jeglicher Bebauung und Bepflanzung mit Büschen • Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen oder Bäumen ist, gemäß DIN 1998 "Unterbringung von • Ferngas Netzgesellschaft mbH (FG), Netzgebiet Leitungen und anderen Anlagen in öffentlichen Nordbayern, Schwaig bei Nürnberg Verkehrsflächen" z. B. in einem Gehweg. • Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung im Essen Bebauungsplan. • Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH Auf Anforderung erstellen wir Ihnen gerne ein (METG), Essen Straßenbeleuchtungskonzept für den Ausbaubereich. Über • Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & die Berücksichtigung der Tiefbaupositionen für die Co. KG (NETG), Dortmund Straßenbeleuchtungskabel sowie die Leuchtenfundamente in • Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Ihrer Ausschreibung sind wir Ihnen dankbar. • GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Unsere vorläufige Planung sieht vor, die Baugrundstücke mit Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen (hier Glasfaseranschlüssen für schnelles Internet (FTIH) zu Solotrassen in Zuständigkeit der PLEdoc GmbH) versehen. Die FTTH-Verlegung ist abhängig von der • Viatel GmbH (Zayo Group), Frankfurt Ausbauentscheidung der Deutschen Telekom AG, mit der wir Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan in diesem Bereich kooperieren. markierte Bereich. Wir bitten zu beachten, dass wir nur für Doppelhäuser ausgewiesene Baugrundstücke die Strom- und LWL- 4
Anschlüsse zweifach vorsehen. Sollten auch auf nicht dafür Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und ausgewiesenen Baugrundstücken später Doppelhäuser dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen genehmigt werden, muss der Gehweg bzw. die Fahrbahn abzugeben. nochmals auf Kosten des Anschlussnehmers (Bauherrn) Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung: Im geöffnet werden. Geltungsbereich befindet sich Telekommunikationslinien der Ergänzend zu unserer Überprüfung des Stromnetzes hat Telekom, die aus dem beigefügten Bestandsplan ersichtlich unser Team Energie und Umwelt / Energieberatung das sind. zukünftige Baugebiet in Bezug auf eine Kaltwärmeversorgung Die Aufwendungen der Telekom müssen bei der beleuchtet und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich Laut Auskunft aus dem Energieatlas Bayern des Bayerischen gehalten werden. Landesamts für Umwelt (LfU) ist für das geplante Baugebiet Deshalb bitten wir, unsere Belange wie folgt zu eine Nutzung oberflächennaher Geothermie möglich. Mit berücksichtigen und in den Bebauungsplan mit aufzunehmen dieser erneuerbaren Energie ist mittels Wärmepumpe die bzw. unter dem Punkt "H.1.5 Telekommunikation" der Beheizung und Kühlung eines Gebäudes und die Begründung zu ergänzen. Warmwasseraufbereitung möglich. Nach dem Planentwurf sind Änderungen der vorhandenen Im Zuge der fortschreitenden Energiewende arbeitet die ÜZ Wege mit den Flurnummern 521 und 522, Gemarkung Mainfranken an der Sektorkopplung von Strom und Wärme. ln Schwanfeld, vorgesehen, in der sich unsere vorhandenen diesem Zusammenhang erschließen wir gesamte Telekommunikationslinien befinden, die nur mit einem Neubaugebiete mit Wärmequellenanlagen auf Basis unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand gesichert, oberflächennaher Geothermie mittels Erdsonden. Gerne verändert oder verlegt werden können. erstellen wir Ihnen für Ihr kommunales Projekt eine kostenfreie Wir bitten deshalb, die neu geplanten Verkehrswege bzw. Machbarkeitsstudie sowie ein Angebot zur Realisierung. Für Grundstücksaufteilungen so auf die vorhandenen weitere Fragen steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Alexander Telekommunikationslinien abzustimmen, dass Wolf unter der Telefonnummer 09382 604-283 gerne zur Veränderungen oder Verlegungen der Verfügung. Telekommunikationslinien möglichst vermieden werden Abgesehen von den genannten Ausführungen bestehen von können. unserer Seite keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes "Röthen Nord 2" der Gemeinde Wir möchten hierbei auch darauf hinweisen, dass auf Schwanfeld. vorhandene, dem öffentlichen Telekommunikationsverkehr Sobald uns Ihre detaillierten Informationen über den dienende Telekommunikationslinien, bei Ihren Planungen Bauzeitenplan und die digitale Planungsgrundlage vorliegen, grundsätzlich Rücksicht zu nehmen ist. können wir mit den konkreten Planungen unserer Des Weiteren sind in den geplanten Straßenverkehrsflächen Baumaßnahmen beginnen. Wir bitten um rechtzeitige geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone Mitteilung bzw. Benachrichtigung mindestens 12 Wochen vor von ca. 0,2 m bis 0,3 m für die Unterbringung der Beginn der Tiefbauarbeiten. Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt Beschluss: über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Der Hinweis zu den im westlichen Wirtschaftsweg liegenden Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für 1 kV-Kabelanlagen wird zur Kenntnis genommen. Die Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 2013; siehe Anlagen der Unterfränkische Überlandzentrale eG werden, insbesondere Abschnitt 6, zu beachten. soweit noch nicht geschehen, in der weiteren Planung berücksichtigt. Die exakten Lagen werden der genannten Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Online-Planauskunft entnommen. Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien Der ggf. erforderliche Standort für eine Trafostation mit den vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Maßen 7 x 5 Metern wird mit der ÜZ abgestimmt und je nach Falle von Störungen) der ungehinderte Zugang zu den Erfordernis in der weiteren Planung berücksichtigt, da der Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Geltungsbereich auf die westliche Fläche (westliche des best. Es ist erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn Wirtschaftsweges) verkleinert werden soll. der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Im Rahmen der Erschließungsplanung wird ein Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Straßenbeleuchtungskonzept für den Ausbaubereich Telekom informieren. benötigt. Die ÜZ wird rechtzeitig in die Planung einbezogen. Hierzu bieten wir Ihnen bzw. der Baufirma eine kostenfreie Die Formalitäten zur Ausschreibung der Maßnahme werden Auskunft im Internet über das System TAK (Trassenauskunft später festgelegt. Kabel https:// trassenauskunft- Die Hinweise zum Glasfaserausbau sowie bzgl. kabel.telekom.de/html/index.html). Doppelhäuser und entsprechender Strom- und LWL- Weiterhin besteht die Möglichkeit diesbezügliche Auskünfte Anschlüsse wird zur Kenntnis genommen. auch unter der Mail-Adresse Bezüglich der Abstimmung des Standorts für die Trafostation mailto:Planauskunft.Sued@telekom.de bzw. über Fax: 0391 I und der Straßenbeleuchtung wird rechtzeitig Kontakt 5802 13737 zu erhalten. aufgenommen. Hinsichtlich der Installation einer möglichen Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Wärmequellenanlage wird sich der Gemeinderat beraten und Die Telekom prüft derzeit die Voraussetzungen zur Errichtung ebenfalls Kontakt mit der ÜZ aufnehmen. eigener Telekommunikationslinien in Baugebieten. Je nach Sobald Informationen zum Bauzeitenplan Ausgang dieser Prüfungen wird die Telekom eine (Ausführungsphase) vorliegen, werden diese weitergegeben. Ausbauentscheidung treffen. Vor diesem Hintergrund behält Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen sich die Telekom vor, bei einem bereits bestehenden oder geplanten Ausbau einer TK-Infrastruktur durch einen anderen Deutsche Telekom AG, Stellungnahme vom 30.07.2020 Anbieter auf die Errichtung eines eigenen Netzes zu (Auszug) verzichten. Die Versorgung der Bürger mit … Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom Universaldienstleistungen nach§ 78 TKG wird sichergestellt. genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG- hat die Deutsche Telekom Technik Bitte teilen Sie uns rechtzeitig zum Zweck der Koordinierung GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Dritter im Geltungsbereich stattfinden werden. 5
‐ Ausstattung und Handlungsmöglichkeiten der gemeindlichen Feuerwehr, - Sicherstellung des zweiten Rettungswegs für Gebäude, bei denen die Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern mehr als acht Metern über Geländeoberfläche liegt, oder falls nicht vorhanden ‐ baulich über weitere Treppen (vgl. Art. 31 Abs. 3 Satz 1 BayBO), - Einhaltung der Hilfsfrist nach Nr. 1.1 der Bekanntmachung über den Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, - ausreichende Löschwasserversorgung, - ausreichende Erschließung auch bei einem Feuerwehreinsatz, - Wechselbeziehung zwischen dem Planungsbereich und anderen Gebieten hinsichtlich des Brandschutzes, - wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsbereich. Die Brandschutzdienststellen stimmen sich zur Wahrung der Beschluss: Belange des abwehrenden Brandschutzes im Die bisherige Planung der Verkehrsflächen und Bauleitverfahren mit den Kommandanten der örtlich Grundstückseinteilungen tangiert in zwei Teilbereichen die zuständigen gemeindlichen Feuerwehr ab. Trasse bestehender Telekomleitungen. Nötige Verlegungen oder Leitungsrechte der im Geltungsbereich vorhandenen Beschluss: Telekommunikationslinien werden im Rahmen der weiteren Der Kreisbrandrat hat eine Stellungnahme abgegeben. Mit der Planungen mit der Telekom abgestimmt, da der Anbindung des geplanten Wohngebietes über den Geltungsbereich auf die westliche Fläche (westliche des best. bestehenden Hohlweg an die Hauptstraße (St 2270) ist ein Wirtschaftsweges) verkleinert werden soll. zweiter Rettungsweg sichergestellt. Unklar ist derzeit noch wie In der Begründung wird unter Punkt „H.1.5 die Nutzung der Verkehrsfläche erfolgen soll (frei für den Telekommunikation" ergänzt, dass auf den Flurnummern 521 Verkehr als Einrichtungsfahrbahn oder als breiter Fußweg mit und 522 bestehende Leitungstrassen verlaufen. einer Breite von mindestens 3,50 m, abgesperrt mit Pollern). Die Hinweise zu Leitungszonen und Baumpflanzungen sowie zur Bauausführung werden zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, die Der Telekom werden zum Zweck der Koordinierung geplanter Bandschutzdienststelle des Landkreises wurde am Verfahren Maßnahmen Dritter im Geltungsbereich, sofern bekannt, beteiligt. Auf die Abwägung zur Stellungnahme des rechtzeitig mitgeteilt. Landratsamtes wird verwiesen. Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen Fernwasserversorgung Franken, Stellungnahme vom 14.07.2020 (Auszug) Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz, … die Überprüfung ihrer Anfrage hat ergeben, dass im Stellungnahme vom 10.08.2020 (Auszug) Bereich der geplanten Baumaßnahme, „Röthen Nord 2“, keine Der o.g. Bebauungsplan weist ein WA-Gebiet am Berührungspunkte mit in Betrieb befindlichen Anlagen der nordöstlichen Ortsrand von Schwanfeld aus. Das Plangebiet Fernwasserversorgung Franken bestehen. Stillgelegte ist vom Flächennutzungsplan bisher nicht erfasst. Insgesamt Versorgungseinrichtungen sind in den Plänen unter werden 24 Bauparzellen neu geschaffen. Umständen nicht dargestellt, können in der Örtlichkeit jedoch Das Plangebiet schließt sich in östlicher Richtung an ein mit vorhanden sein. Bebauungsplan "Theilheimer Strasse" ausgewiesenes MD- Wir weisen Sie darauf hin, dass in diesem Bereich Gebiet und in nördlicher Richtung an ein mit Bebauungsplan unterirdische Anlagen anderer Versorgungsunternehmen "Röthen Nord" ausgewiesenes WA-Gebiet an. Im Norden und liegen können. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Osten grenzt Außenbereich mit teilweise landwirtschaftlich Gemeindeverwaltung, um darüber weitere Informationen zu genutzten Flächen an. Das Gelände steigt nach Nordwesten erhalten. hin an, in dieser Richtung liegt ein Windpark mit 12 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Windenergieanlagen. Westlich in einer Entfernung von ca. 70 m bis 90 m zum Plangebiet führt die Staatsstraße St 2270 Stellungnahmen mit Hinweisen wurden eingereicht von: vorbei. Regierung von Unterfranken, Brand- und Südlich benachbart auf dem Grundstück FI.-Nr. 413 wird eine Katastrophenschutz Geflügelhaltung betrieben. Landratsamt Schweinfurt - SG 40.3 Immissionsschutz Bei der immissionsschutzfachlichen Beurteilung im Rahmen Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege der Bauleitplanung sind die Orientierungswerte nach der DIN Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen 18005 (Schallschutz im Städtebau) heranzuziehen. Sie Bayerisches Landesamt für Umwelt betragen für Verkehrslärmimmissionen 55 dB(A) tags und 45 Kreisbrandrat Herr Holger Strunk dB(A) nachts und für die Gewerbelärmimmissionen 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts. Für die Geflügelhaltung sind die Regierung von Unterfranken, Brand- und Immissionen Lärm und Gerüche im WA-Gebiet maßgeblich. Katastrophenschutz, Stellungnahme vom 10.07.2020 Nach der Begründung zum Bebauungsplan unter H 2 ist eine (Auszug) Anbindung des Baugebietes von Westen über die schmale … zur Stellungnahme des oben genannten Straße "Am Roten Löchlein" (Teil des Bebauungsplanes Bebauungsplanverfahren verweisen wir auf die örtlich Theilheimer Straße) und von Süden über das Baugebiet zuständige Brandschutzdienstelle des Landkreises. "Röthen Nord" vorgesehen. Zu den Emissionen und Fragen des Brandschutzes spielen bei bauleitplanerischen Immissionen unter K wurden die benachbarten Überlegungen im Einzelfall eine gewichtige Rolle. landwirtschaftlichen Nutzflächen betrachtet. Für die Insbesondere sind zu berücksichtigen: Beurteilung des Bebauungsplanes und eine sachgerechte Abwägung sind weitere folgende Belange zu beachten: 6
- Verkehrslärm (Verkehr, Windpark, Geflügelhaltung) zu prüfen sind, damit Prüfung der auf das Plangebiet einwirkenden die Gemeinde Schwanfeld die Belange sachgerecht bewerten Verkehrslärmimmissionen durch den Verkehr auf der und abwägen kann. Staatsstraße St 2270 sowie eine Betrachtung des Beschluss: gesteigerten Verkehrsaufkommens durch die Anbindung des Im Rahmen der nächsten Änderung des neuen Baugebietes. Flächennutzungsplanes wird das geplante Baugebiet mit dem - Windpark tatsächlichen Geltungsbereich nachgetragen (vgl. §13b Der Betrieb eines Windparks ist mit Lärm, Lichtemissionen BauGB) und Schattenwurf verbunden. Die auf das Plangebiet einwirkenden Lärmimmissionen durch Das Plangebiet mit der Gebietseinstufung WA-Gebiet rückt im den Verkehr der Staatsstraße St 2270 sowie eine mögliche Vergleich zur bestehenden Wohnbebauung eines MD- Verkehrssteigerung durch die Anbindung des neuen Gebietes näher an den Windpark heran. Es ist abzuklären, ob Baugebietes werden in der weiteren Planung untersucht. die von dem immissionsschutzrechtlich genehmigten Die Einwirkungen des Windparks auf das Plangebiet werden Windpark ausgehenden Emissionen hinsichtlich Lärm, Licht überprüft, insbesondere, ob die Einstufung des Gebiets als und Schattenwurf mit der Gebietsart WA-Gebiet noch WA-Gebiet mit den immissionsschutzrechtlich genehmigten verträglich sind. Grenzwerten des Windparks vereinbar sind. Die Geflügelhaltung auf dem Grundstück FI.-Nr. 413 südlich - Geflügelhaltung auf dem Grundstück FI.-Nr. 413 des Geltungsbereichs wird erfasst und in Bezug auf die Die Geflügelhaltung (Art und Umfang der Tierhaltung) ist zu entstehenden Emissionen bewertet. Die Ergebnisse werden erfassen, die Auswirkungen der Haltung hinsichtlich Geruch in der Begründung aufgeführt. Es wird angestrebt, die und Lärm sind zu bewerten. Die bestehende Kleintierhaltung Kleintierhaltung im Baugebiet „Röthen Nord“ nicht durch das wird bereits durch das östlich angrenzende WA-Gebiet geplante Baugebiet „Röthen Nord 2“ einzuschränken. "Röthen Nord" eingeschränkt. Um künftige Konflikte zu Die vorgeschlagene Festsetzung zur Vermeidung von vermeiden ist eine weitere Einschränkung durch die am Roten Rauchgasbelästigungen wird in den Bebauungsplan und die Löchlein angrenzende WA-Bebauung zu vermeiden. Begründung übernommen: Der o.g. Bebauungsplan weist ein WA-Gebiet am Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen nordöstlichen Ortsrand von Schwanfeld aus. Das Plangebiet ist vom Flächennutzungsplan bisher nicht erfasst. Insgesamt LÜFTUNGSÖFFNUNGEN werden 24 Bauparzellen neu geschaffen. Sofern Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich der - Rauchgasbelästigungen Kaminmündungen von Feuerstätten benachbarter Gebäude Durch die zulässige Bauweise mit unterschiedlicher errichtet werden, soll mindestens eine Geschossanzahl bei hängigem Gelände ist die Errichtung von Lüftungsöffnung je Wohnraum: unterschiedlich hohen Gebäuden in unmittelbarer a) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für feste Nachbarschaft zueinander möglich. Sofern ein höheres Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 15 m entfernt Gebäude neben einem niedrigeren errichtet wird, wäre es sein bzw. möglich, dass Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich b) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für flüssige oder der Kaminmündungen von Feuerstätten des niedrigeren gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 8 m Gebäudes angeordnet werden. Dies könnte zu erheblichen entfernt sein, oder Rauchgasbelästigungen in dem neu hinzukommenden c) 1 m niedriger liegen als die umliegenden Gebäude führen. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen, die im Kaminmündungen; dies gilt für die Oberkante der Einwirkungsbereich von benachbarten Kaminen errichtet Lüftungsöffnungen. werden sollten deshalb verbindliche Festsetzungen getroffen - Luft-Wärmepumpen werden. Es wird folgende Formulierung vorgeschlagen: Die schalltechnischen Hinweise des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Errichtung von Luft- Sofern Lüftungsöffnungen (Fenster, Türe) im Bereich der Kaminmündungen von Feuerstätten benachbarter Gebäude Wärmepumpen sowie das Faltblatt des LfU "Lärmschutz bei errichtet werden, soll mindestens eine Luft-Wärmepumpen- Für eine ruhige Nachbarschaft" werden Lüftungsöffnung je Wohnraum: in der weiteren Planung beachtet. Die Ergebnisse der detailliert untersuchten Emissionen und a) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 15 m entfernt Immissionen des Planungsbereichs werden in der sein bzw. Begründung unter K. ergänzt. b) von Kaminen, die an Feuerungsanlagen für flüssige oder Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind, mindestens 8 m entfernt sein, oder Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, c) 1 m niedriger liegen als die umliegenden Stellungnahme vom 16.07.2020 (Auszug) Kaminmündungen; dies gilt für die Oberkante der … wir bedanken uns für die Beteiligung an der oben genannten Planung und bitten Sie, bei künftigen Lüftungsöffnungen. Schriftwechseln in dieser Sache, neben dem Betreff auch - Luft-Wärmepumpen unser Sachgebiet (B Q) und unser Aktenzeichen anzugeben. Es wird empfohlen, die schalltechnischen Hinweise des Zur vorgelegten Planung nimmt das Bayerische Landesamt Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU, zur Errichtung von für Denkmalpflege, als Träger öffentlicher Belange, wie folgt Luft-Wärmepumpen zu beachten. Die Geräusche, die durch Stellung: den Betrieb von Luft-Wärmepumpen verursacht werden, Bodendenkmalpflegerische Belange: können zu erhöhten Lärmimmissionen führen und Wie der Gemeinde bekannt ist, liegt in obigen Planungsgebiet Belästigungen in Wohngebieten verursachen. nachfolgendes Bodendenkmal: Das Faltblatt des LfU "Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen- D-6-6026-0020 Siedlung der Linearbandkeramik und des Für eine ruhige Nachbarschaft" enthält Informationen zur Mittelneolithikums sowie der Hallstattzeit. Planung und zum Betrieb von Luft-Wärmepumpen sowie Anh Im Zusammenhang mit einer möglichen altswerte für Abstände bei schutzbedürftiger Bebauung. Baugebietsausweisung in diesem Bereich hat sich die Zusammenfassend ist festzustellen, dass in der Begründung Gemeinde erfreulicherweise bereits im Vorfeld an zum Bebauungsplan weitere Immissionsschutzbelange Fachbehörde gewendet und am 2.4.2019 (P- 2019-1772- 1_S2) unsere Stellungnahme enthalten. Aufgrund eines im 7
Geltungsbereich liegenden Bodendenkmals und der vor der Parzellierung die gesamte Planungsfläche Einschätzung auch der weiteren Flächen als archäologisch qualifiziert untersucht werden, um die Kosten Vermutungsbereiche gemäß Art. 7 bay. DSchG haben wir für den einzelnen Bauwerber zu reduzieren (vgl. BayVGH, angeregt, zunächst vor allen weiteren Planungen/Ankäufen Urteil v. 4. Juni 2003, Az.: 26 B 00.3684, EzD 2.3.5 Nr. 3 / etc. zunächst die Denkmalrelevanz der Flächen abzuklären Denkmalpflege Informationen des BLfD 2004/I (B 127), 68 ff. (Geophysik, Sondagen), da erforderlich werdende [mit Anm. W. K. Göhner]; BayVG München, Urteil v. 14. Rettungsgrabungsgrabungen sehr kostenintensiv werden September 2000, Az.: M 29 K 00838, EzD 2.3.5 Nr. 2). Wir können. Bedauerlicherweise wurde diese Anregung nicht bitten darum, die Entscheidungsgremien mit diesem Hinweis weiter durch die Gemeinde verfolgt. zu befassen und stehen für die Erläuterung der Grundsätzlich gilt: Befunderwartung und der damit verbundenen Bodendenkmäler sind gem. Art. 1 BayDSchG in ihrem Kostenbelastung aus derzeitiger fachlicher Sicht gerne zur derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. Der ungestörte Erhalt Verfügung. dieser Denkmäler vor Ort besitzt aus Sicht des Bayerischen Fachliche Hinweise zur Abstimmung kommunaler Planungen Landesamts für Denkmalpflege Priorität. Weitere mit Belangen der Bodendenkmalpflege entnehmen Sie auch Planungsschritte sollten diesen Aspekt bereits bitte der Broschüre „Bodendenkmäler in Bayern. Hinweise für berücksichtigen und Bodeneingriffe auf das unabweisbar die kommunale Bauleitplanung.“ notwendige Mindestmaß beschränken. (https://www.blfd.bayern.de/mam/abteilungen_und_aufgaben /bodendenkmalpflege/kommunale_bauleitplanung/2018_bros Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege empfiehlt eine chuere_kommunale-bauleitplanung.pdf) Umplanung des Vorhabens zu prüfen, um Eingriffe in die Im Einzelfall kann als Alternative zu einer archäologischen Denkmalsubstanz zu vermeiden oder zu verringern. Dies Ausgrabung eine Konservatorische Überdeckung der könnte z.B. durch Verlagerung / Umplanung des Vorhabens Bodendenkmäler in Betracht gezogen werden. Eine an einen anderen Standort geschehen. Bei der Auswahl von Konservatorische Überdeckung ist oberhalb des aus denkmalfachlicher Sicht geeigneten Standorten berät das Befundhorizontes und nur nach Abstimmung mit dem BLfD zu Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gerne. realisieren (z.B. auf Humus oder kolluvialer Überdeckung). Eine Orientierungshilfe bietet der öffentlich unter Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege berät in http://www.denkmal.bayern.de zugängliche Bayerische Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bei der Denkmal-Atlas. Darüber hinaus stehen die digitalen Prüfung alternativer Planungen unter denkmalfachlichen Denkmaldaten für Fachanwender als Web Map Service Gesichtspunkten. (WMS) zur Verfügung und können so in lokale Die mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern Geoinformationssysteme eingebunden werden. Die URL abgestimmte Rechtsauffassung des Bayerischen dieses Geowebdienstes lautet: Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst http://www.geodaten.bayern.de/ogc/ogc_denkmal.cgi? und des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege zur Bitte beachten Sie, dass es sich bei o.g. URL nicht um eine Überplanung von (Boden-) Denkmälern entnehmen Sie bitte Internetseite handelt, sondern um eine Schnittstelle, die den unserer Homepage: Einsatz entsprechender Software erfordert. https://www.blfd.bayern.de/mam/information_und_service/fac Es ist daher erforderlich, die genannten Bodendenkmäler hanwender/rechtliche_grundlagen_überplanung_bodendenk nachrichtlich in der markierten Ausdehnung in den mäler.pdf Bebauungsplan zu übernehmen, in der Begründung (Rechtliche Grundlagen bei der Überplanung von aufzuführen sowie auf die besonderen Schutzbestimmungen Bodendenkmälern). hinzuweisen (gem. § 9 Abs. 6 BauGB) und im zugehörigen In Umsetzung der Rechtsprechung des Bayerischen Kartenmaterial ihre Lage und Ausdehnung zu kennzeichnen Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 22. Juli 2008, Az.: (PlanzV 90 14.3). Vf. 11-VII-07, juris / NVwZ 2008, 1234-1236 [bestätigt durch Die aktuellen Denkmalflächen können durch WMS-Dienst die nachgehenden Beschlüsse des heruntergeladen werden. Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2008, Az.: 1 Sollte nach Abwägung aller Belange im Fall der oben BvR 2296/08 & 1 BvR 2351/08, n. v.]) wird dringend angeregt, genannten Planung keine Möglichkeit bestehen, aus städtebaulichen Gründen geeignete Festsetzungen nach Bodeneingriffe durch Umplanung vollständig oder in großen § 9 Abs. 1 BauGB (z. B. nach Nummern 2, 9, 10, 11, 15, 20 Teilen zu vermeiden bzw. ist eine konservatorische [Bodendenkmal als „Archiv des Bodens“]) vorzunehmen. Überdeckung des Bodendenkmals nicht möglich, ist als Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben Ersatzmaßnahme eine archäologische Ausgrabung per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine durchzuführen. Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Wir bitten Sie folgenden Text in die textlichen Hinweise auf Bauleitplanung stehen wir selbstverständlich gerne zur dem Lageplan und ggf. in den Umweltbericht zu übernehmen: Verfügung. Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, Art. 7.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen richten Sie ggf. direkt an den für Sie zuständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Gebietsreferenten der Praktischen Denkmalpflege Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist. (www.blfd.bayern.de). Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesem Kenntnisnahme: Verfahren die fachlichen Anforderungen formulieren. Die Hinweise zu bodendenkmalpflegerischen Belangen Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: werden zur Kenntnis genommen. Archäologische Ausgrabungen können abhängig von Art und Der Gemeinderat nimmt Kenntnis Umfang der erhaltenen Bodendenkmäler einen größeren Umfang annehmen und müssen frühzeitig geplant werden. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Stellungnahme Hierbei sind Vor- und Nachbereitung der erforderlichen vom 19.08.2020 (Auszug) Arbeiten zu berücksichtigen (u.a. Durchführungskonzept, … mit dem BP „Röthen Nord 2“ besteht aus Konservierung und Verbleib der Funde, bei Grabfunden auch wasserwirtschaftlicher Sicht Einverständnis. Anthropologie). Es ist allerdings anzumerken, dass Geländeauffüllungen auf Ist eine archäologische Ausgrabung nicht zu vermeiden, soll den Grundstücken nur mit unbelastetem Material Z0 bei der Verwirklichung von Bebauungsplänen grundsätzlich geschehen darf. 8
Außerdem ist anzumerken, dass durch die Lage am Hang bei öffentlichen Verkehrsbereich, etc.) in den Bauauflagen gestellt Starkregenereignissen Überschwemmungen durch wild werden. abfließendes Niederschlagswasser auftreten kann. Eine 3. Sollte der zweite Flucht- und Rettungsweg bei künftig angepasste Bauweise ist zu befürworten. geplanten Gebäudestrukturen im Bewertungsbereich über mit Das Vorhaben liegt außerhalb eines Trinkwasser- Rettungsgeräten der Feuerwehr anleiterbare Stellen Schutzgebietes. nachgewiesen werden, so wird drauf hingewiesen, dass bei Der Gemeinderat nimmt Kenntnis Brüstungshöhen (Begriffsdefinition gemäß Bayerischer Bauordnung) von mehr als 8,00 m, ein genormtes Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stellungnahme vom Hubrettungsgerät zum Ansatz gebracht werden muss. Hierbei 06.08.2020 (Auszug) ist im Einzelfall die Verfügbarkelt innerhalb der gesetzlichen … mit E-Mail vom 09.07.2020 geben Sie dem Bayerischen Hilfsfrist nachzuweisen. Landesamt für Umwelt (LfU) Gelegenheit zur Stellungnahme Die Ausführungen sind nach der aktuellen Bayerischen im Rahmen der o.g. Planänderung. Technischen Baubestimmung (BayTB) durchzuführen. Als Landesfachbehörde befassen wir uns v. a. mit umweltbezogenen Fachfragen bei Planungen und Projekten Beschluss: mit überregionaler und landesweiter Bedeutung, mit Zu1) Grundsatzfragen von besonderem Gewicht sowie solchen Im Zuge der Erschließungsplanung wird die Fachbelangen, die von örtlichen oder regionalen Fachstellen Wasserversorgung und die Löschwasserversorgung derzeit nicht abgedeckt werden (z. B. Rohstoffgeologie, überrechnet und sofern erforderlich modifiziert. Die Hinweise Geotopschutz, Geogefahren). werden im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt. Die o.g. vom LfU zu vertretenden Belange werden nicht Zu 2) berührt bzw. wurden ausreichend berücksichtigt. Mit der Anbindung des geplanten Wohngebietes über den Zu den örtlich und regional zu vertretenden Belangen des bestehenden Hohlweg an die Hauptstraße (St 2270) ist ein Naturschutzes, der Landschaftspflege und des technischen zweiter Rettungsweg sichergestellt. Unklar ist derzeit noch, Umweltschutzes verweisen wir auf die Stellungnahmen des wie die Nutzung der Verkehrsfläche erfolgen soll (frei für den Landratsamtes Schweinfurt (Untere Naturschutzbehörde und Verkehr als Einrichtungsfahrbahn oder als breiter Fußweg mit Untere Immissionsschutzbehörde). einer Breite von mindestens 3,50 m, abgesperrt mit Pollern). Die Belange der Wasserwirtschaft und des vorsorgenden Zu 3) Bodenschutzes werden vom Wasserwirtschaftsamt Bad Die Erfordernis eines genormten Hubrettungsgerätes sowie Kissingen wahrgenommen. Diese Stellen beraten wir bei die Verfügbarkelt innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist wird mit besonderem fachspezifischem Klärungsbedarf im Einzelfall. der örtlichen Feuerwehr abgestimmt und bei Bedarf Verweis und Kenntnisnahme: nachgewiesen. Die Hinweise auf die Stellungnahmen des Landratsamtes Die Hinweise zur Bayerischen Technischen Baubestimmung Schweinfurt (Untere Naturschutzbehörde und Untere (BayTB) werden zur Kenntnis genommen und bei der Immissionsschutzbehörde) und des Wasserwirtschaftsamtes Ausführung berücksichtigt. Bad Kissingen werden zur Kenntnis genommen. Beide Träger Abstimmungsergebnis 12:0 angenommen öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben. Auf die entsprechenden Abwägungen wird verwiesen. Stellungnahmen mit Einwänden wurden eingereicht von: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis Regierung von Unterfranken - Landesplanungsbehörde Regionaler Planungsverband Main-Rhön Kreisbrandrat Herr Holger Strunk, Stellungnahme vom Landratsamt Schweinfurt - SG 40.2 Kreisbauamt 03.08.2020 (Auszug) Landratsamt Schweinfurt - SG 42 Untere … Bezugnehmend auf den übersandten Entwurf über die Naturschutzbehörde Aufstellung Bauleitplanverfahren § 4 Abs. 2 BauGB, Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken Gemeinde Schwanfeld Bebauungsplan "Röthen Nord 2“, Deutsche Funkturm GmbH nehmen wir als zuständige Brandschutzdienststelle auf die Belange des abwehrenden Brandschutzes gerne Stellung. Regierung von Unterfranken – Landesplanungsbehörde, Nach der Durchsicht der übersandten Unterlagen werden aus Stellungnahme vom 24.07.2020 (Auszug) Sicht des abwehrenden Brandschutzes folgende Anregungen … mit der im Betreff genannten Bauleitplanung wird bzw. Forderungen als notwendig erachtet: beabsichtigt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b 1. Gemäß Flächennutzung ist eine notwendige BauGB Wohnbauflächen im Umfang von rund 2 ha für 24 Löschwasserversorgung nach Vorgabe des Merkblattes Baugrundstücke auszuweisen. DVGW W 405 nachzuweisen. Diese beträgt für in der Regel Die Regierung von Unterfranken als höhere zwischen 48 - 96 m3/h über einen Zeitraum von zwei Stunden. Landesplanungsbehörde nimmt in ihrer Eigenschaft als Um eine für die Feuerwehr adäquate Träger öffentlicher Belange zu der im Betreff genannten Löschwasserentnahmesituation zu schaffen, sollten die Bauleitplanung Stellung. Maßstab für diese Stellungnahme maximalen Hydrantenabstände nach Vorgaben des sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Arbeitsblatt W 331 -Auswahl, Einbau und Betrieb von Bayerischen Landesplanungsgesetz (Art. 6 BayLplG), im Hydranten, nicht unterschritten werden. Es wird explizit darauf Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und dem hingewiesen das die Zuständigkeit zu Sicherstellung einer Regionalplan der Region Main-Rhön (RP 3) festgesetzt sind. ausreichenden Löschwassersituation (Grundschutz und Diese Ziele und Grundsätze der Raumordnung sind zu Objektschutz) der Gemeinde zugesprochen wird. beachten bzw. zu berücksichtigen (Art. 3 BayLplG). Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen 2. Bezugnehmend auf die bauliche Ausführung der (§1 Abs. 4 BauGB): Zufahrtssituation für Einsatzfahrzeuge und Zugänglichkeiten Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen wird auf den Artikel 5 der Bayerischen Bauordnung Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des hingewiesen. Je nach künftiger Bebauungssituation können demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet nachträglich zusätzliche Anforderungen (Schaffung von werden und flächensparende Siedlungs- und Feuerwehranfahrtszonen, Beteiligung der Straßen- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der Baulastträger für Aufstellflächen der Feuerwehr im ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden; die in 9
den Siedlungsgebieten vorhandenen Potenziale der So ist das Erfordernis der Planung im Hinblick auf die Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen vorliegende Größenordnung zu begründen. Dabei ist (Festlegungen 3.1 i. V. m. 1.2.1 Abs. 2 und 3.2 LEP, A I 4 Satz grundsätzlich von der jeweiligen örtlichen Situation 2, B II 1.1 Abs. 2 Spiegelstrich 2 RP 3). Im Rahmen des angemessenen, flächensparenden Siedlungsstrukturen Siedlungsleitbildes der Region Main-Rhön soll eine gute auszugehen. Es ist ebenfalls darzulegen, welche Zuordnung der Wohn- und Arbeitsstätten zu den Bemühungen seitens der Gemeinde unternommen werden, Verkehrswegen, den Haltepunkten der öffentlichen die vorhandenen Potenziale zu aktivieren und um zu Verkehrsmittel, den übrigen Versorgungseinrichtungen und verhindern, dass weitere Baulücken durch eine Bevorratung Erholungsflächen gewährleistet sein (Z B II 1.1 Abs. 1 RP 3), privater Baugrundstücke entstehen (Baugebot o.ä.). dies trifft auf die vorliegende Planung nicht ausreichend zu. Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Laut der Wohnbaulandbedarfsberechnung nach der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht Landesamtes für Umwelt ist im Prognosezeitraum von 15 verbunden. Jahren (2031 zu 2016) mit einer Abnahme von 149 Einwohnern zu rechnen. Insofern ist ein Wohnbaulandbedarf Beschluss: mit -3,6 ha negativ bzw. nicht erkennbar. Zudem sind in den Mit der Lage der Gemeinde Schwanfeld zwischen den bestehenden Wohngebieten die in der Begründung Regionalzentren Schweinfurt und Würzburg ist der Standort aufgezeigten Baulücken und Leerstände vorhanden. Bedingt für Arbeitnehmer besonders geeignet. Hinsichtlich der durch die prognostizierte anhaltende Abnahme der bestehenden Infrastruktur ist die Gemeinde attraktiv für junge Einwohnerzahl der Gemeinde (Prognose gem. Bayer. Familien. Landesamt für Statistik bis 2026 für die Gemeinde Die Gemeinde Schwanfeld hat bereits mehrere Bemühungen Schwanfeld: -8,1 Prozent; tatsächliche zur Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung laut Begründung in Höhe von -6,4 unternommen. Allerdings kann die Gemeinde auf viele der %) könnte über eine anteilige Mobilisierung der vorhandenen leerstehenden Gebäude bzw. Baulücken nicht zugreifen, da Baulandpotenziale zukünftig der Bedarf gedeckt werden. diese sich weiterhin in Privateigentum befinden. Genau Weitere Wohnbauflächenausweisungen sind zur Bewältigung deshalb besteht trotz potenziell verfügbarer Flächen für eine des Einwohnerrückgangs grundsätzlich ungeeignet und Nachverdichtung im Ortskern Bedarf an zusätzlichen können die negativen Folgen des demographischen Wandels Wohnbauflächen. sogar verstärken (vgl. 1.2.1 LEP) Weiter würde das Risiko Mit der verfügbaren und realisierbaren Lage von zusätzlicher Leerstände in den Siedlungsflächen der Wohnbauflächen, also dem Geltungsbereich, ist eine gute Gemeinde Schwanfeld erheblich erhöht. Auch den Zuordnung der Wohn- und Arbeitsstätten zu den Bemühungen zur Innenentwicklung würde entgegengelaufen. Verkehrswegen, den Haltepunkten der öffentlichen Lt. IMS IIB6/5-8126-003/00 vom 15.10.2003 ist in der Verkehrsmittel, den übrigen Versorgungseinrichtungen und Begründung zum Bebauungsplan der Flächenbedarf konkret Erholungsflächen gewährleistet. Die Entfernung beträgt bis zu und nachvollziehbar unter Aufzeigen vorhandener 1,1 km zu öffentlichen Einrichtungen (z. B. Grundschule) und Flächenpotenziale oder Standortalternativen darzulegen. wird als ausreichend betrachtet. Die nächstgelegene Flächenpotenziale wurden im Rahmen der Begründung Bushaltestelle „Apotheke“ südwestlich des Planungsgebietes, bereits dargestellt. vor dem Anwesen Hauptstraße 15 direkt an der SST2270 in Darüber hinaus sind die höheren Landesplanungsbehörden unmittelbarer Nähe sowie eine weitere Bushaltestelle zusätzlich gehalten, den Bedarf anhand der Auslegungshilfe „Wengertspfad“ liegt ca. 450 m südlich des Planungsgebiets. „Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Als unmittelbar an das Gebiet angrenzende Erholungsfläche Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der kann die angrenzende Landschaft angesehen werden. landesplanerischen Überprüfung“ zu prüfen. Diese wurde Um den Prognosen der Wohnbaulandbedarfsberechnung Anfang 2020 allen Gemeinden zugeschickt und ist online nach der Flächenmanagement-Datenbank des Bayerischen einsehbar unter: http://www.landesentwicklung- Landesamtes für Umwelt sowie des Bayer. Landesamt für bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokume Statistik sinnvoll entgegen zu wirken, ist durch die nte_und_Cover/Flaechenverbrauch/Anlage_Auslegungshilfe Nichtaktivierbarkeit der aufgezeigten Baulücken und Bedarfsnachweis.pdf. Es sind hierzu insbesondere Angaben Leerstände die Befriedigung des Bedarfs an Wohnbauflächen zur Struktur der Gemeinde, zur Baulandaktvierungsstrategie mit der Ausweisung von neuen Bauplätzen im und dem tatsächlichen Siedlungsflächenbedarf erforderlich. Erschließungsgebiet „Röthen Nord 2“ zwingend erforderlich. Im Hinblick auf die zu erwartenden Folgekosten, stellt das Es bestand bei diesen Eigentümern bislang keine Bereitschaft Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die Baulandpotenziale zu aktivieren. Um den Bedarf an einen Folgekostenschätzer zur Verfügung Bauflächen dennoch für die kommenden Jahre zu decken, (https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/flaechensparen wird die Planungsfläche in reduziertem Umfang vorgesehen. /folgekostenschaet-zer/index.php). Kompakte statistische Bei zu langsamer Mobilisierung der vorhandenen, aber Auskunft u. a. zur Bevölkerungsentwicklung und schlecht verfügbar zu machenden Baulandpotenziale, droht Wohnbautätigkeiten – enthält die Publikation „Statistik die vorzeitige Abwanderung potenzieller Bürger kommunal“, die über das Bayerische Behördennetz kostenfrei (Einheimischer) in Nachbargemeinden mit neuen bezogen werden kann: Baugebieten. http://www.bybn.de/RBIS/Anwendungen/statisti- Standortalternativen wurden im Vorfeld des Verfahrens im ken/start.htm. Rahmen einer Konzeptstudie geprüft. Nach Abwägung mit Flächeninanspruchnahmen, wie diese hier in Schwanfeld, drei alternativen Flächen im Gemeindegebiet hat sich die erfolgen durchaus auch in der Annahme, dass eine überplante Fläche unter Abwägung maßgebender Faktoren Neuplanung leichter und günstiger als eine Nutzung der als am besten für die Überplanung als Baugebiet erwiesen. bestehenden Potenziale sei. Die für die Gemeinde Die Ergebnisse der Studie werden ebenfalls in der entstehenden Folgekosten einer Siedlungsflächenplanung Begründung aufgeführt. sollten deshalb im Rahmen der Abwägung über diese Planung Zur Einsparung von Fläche wurden bereits bevorzugt kleinere berücksichtigt werden, was bisher nicht geschehen ist. bis mittelgroße Grundstücke ausgewiesen. Die Im Ergebnis werden auf Grund der genannten Verkehrsflächen sind bis auf ein Minimum reduziert und raumordnerischen Vorgaben erhebliche Bedenken erhoben. soweit möglich mit Begrünung vorgesehen. Wir bitten, die Planung in ihrem Umfang nochmals zu Der Hinweis zur Bevölkerungsentwicklung und überdenken und den entsprechenden Bedarf nachzuweisen. Wohnbautätigkeiten wird zur Kenntnis genommen. 10
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