Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
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gymnasium Die Zeitschrift der Das neue Lehrerdienstrecht Bis 2019 ist AHS-Gewerkschaft 63. jahrgang noch viel zu tun! März/April 2014 nr. 2 Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Foto: IStock
zugespitzt inhalt 4 top thema 4 Matura – wozu? Das neue lehrerdienstrecht Die erreichten Änderungen Welch ein Freudentag für manche Journalisten! Da philosophierte zunächst die erst vor wenigen Von Mag. Dr. Eckehard Quin 11 Wochen installierte Bildungssprecherin der größeren Regierungspartei über eine Abschaffung der Matu- im fokus 8 Die Parlamentsparteien zur ra und verabschiedete sich kurz darauf aus der bürgerinitiative Politik, um an einer renommierten amerikanischen Von Mag. Dr. Eckehard Quin Privat-Universität ein Studium aufzunehmen. (Pre- digt hier jemand Wasser und trinkt Wein?) Und als unser Vorsitzender in einem Interview die Vor- und Von PISa kann man auch 11 lernen (Teil 1) Nachteile von Abschluss- und Eingangsprüfungen Von Mag. Gerhard Riegler sachlich darlegte, wurde daraus flugs die Schlag- zeile „Gewerkschaft für Abschaffung der Matura“. Dass das nicht den Tatsachen entspricht, ist inzwi- gut zu wissen 14 Pensionsberechnung für schen hinlänglich bekannt. beamtete AHS-Lehrer/innen Wenn man aber schon über den Sinn von Von Mag. Herbert Weiß Abschlussprüfungen nachdenkt, sollte man sich dabei nicht nur auf die Matura beschränken. Wie sieht es denn mit Diplomprüfungen, Rigorosen, Pflege eines behinderten 16 Kindes oder eines pflegebe- Habilitationen etc. aus? Sind auch die verzichtbar? dürftigen Angehörigen Und gehören Abschlussprüfungen im Berufswesen, Von Mag. Peter Friebel wie etwa die Meisterprüfung, nicht ebenso dazu? Kann es wirklich genügen, bloß Teilprüfungszeugnis- Zahnbehandlung und 18 16 se zu sammeln und damit sang- und klanglos einen Zahnersatz Bildungsgang zu beenden? Markiert eine derartige Von Mag. Franz Andexlinger Prüfung nicht immer auch eine gewisse Zäsur im Leben eines Menschen? Ist es nicht ein ureigenes menschliches Bedürfnis und wesentlich für die Ent- facts statt fakes 20 Von Mag. Gerhard Riegler wicklung der Persönlichkeit, Selbstbestätigung zu erleben, sich z. B. auch erfolgreich einer Prüfungs- kommission gestellt zu haben? menschen 21 Auszeichnungen Natürlich müssen bei Abschlussprüfungen Wis- und ernennungen sen und Können sowie die Fähigkeit, sich in einer neuen Situation zu bewähren, unter Beweis gestellt werden, da mit dem erfolgreichen Abschluss auch service 22 Berechtigungen verbunden sind, die allerdings nur bei entsprechend hoher Qualität anerkannt sind. aktuelle seite 23 „matura abschaffen" Wer hingegen die Matura abschaffen möchte, Von Mag. Dr. Eckehard Quin würde à la longue auch das Gymnasium in Frage stellen. Daher muss bei der Reform der Reifeprü- fung echte statt simulierter Qualität oberste Priori- nachgeschlagen 24 tät haben. Übersteigerter Zentralismus gefährdet jedoch dieses Ziel. Dabei muss man gar nicht nur an BIFIE-Leaks denken. MP Redaktionsschluss Redaktionsschluss für die 18 Nr. 3/2014: 25. April 2014 Beiträge bitte per E-Mail an office.ahs@goed.at 2 gymnasium
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! editorial Apollon verliebte sich in Koronis. Als sie von ihm ein Kind erwartete, sandte er zu ihrer Bewa- chung einen wunderschönen, weißen Singvogel. Koronis wurde Apollon untreu und verliebte sich in einen Sterblichen. Der Vogel meldete dies sofort seinem Herrn. Apollon, erzürnt über diese Nachricht, bestrafte den Überbringer der schlechten Botschaft. Er änderte die Farbe seines Gefieders in Schwarz und verdammte das arme Tier, zu krächzen anstatt zu singen und fortan bevorstehendes Unheil anzuzeigen. Die Krähe ward erschaffen. „BIFIE-Leaks“ ließ mich an diese Geschichte aus der griechischen Mythologie denken. BM Heinisch-Hosek und die jetzigen BIFIE-Direktoren müssen sich mit einem Chaos herumschlagen, das ihre VorgängerInnen hinterlassen haben. So „nebenbei“ läuft allerdings das „Tagesge- schäft“ an den Schulen weiter – und das bedeutet u. a. auch die Durchführung der Klausuren Anfang Mai. Fast alle Gymnasien nehmen in einzelnen Gegenständen (meist Englisch) an Schulversuchen zur Zentralmatura teil. Es ist alles Menschenmögliche zu tun, um die im Schulversuch beantragte und genehmigte Art der Reifeprüfung auch durchführen zu können. Bei aller Kritik an vollzentralen Klausuren wäre es eine unerträgliche Zumutung für SchülerInnen und LehrerInnen, wenige Wochen vor den Klausuren die Spielregeln zu ändern. Sollte dies wegen mangelnder Datensicherheit – also der Gefahr, dass die zentralen Aufga- benstellungen kurz vor der Matura im Internet auftauchen – nicht möglich sein, was sich wohl niemand wünscht, sind die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine andere Art der Abwicklung zu schaffen, die den KandidatInnen und den PrüferInnen zumut- bar ist. Ein Delegieren des Problems und der damit verbundenen Arbeit an die Schulen kann keinesfalls die Lösung sein. Darauf haben meine beiden Stellvertreter und ich in einem langen und konstruktiven Gespräch mit BM Heinisch-Hosek am Abend des 5. März hingewiesen. Zwei Tage später hat das Unterrichtsministerium in unserem Sinn reagiert und angekündigt, dass die Schulversuche wie geplant durchgeführt werden können – sei es mit zentraler Aufga- benstellung durch das BIFIE, sei es mit Hilfe von „Beispiel-Paketen“ aus dem Unterrichtsministe- rium. Koronis wurde von Apollons Zwillingsschwester Artemis getötet. Hermes schnitt den ungebo- renen Asklepios (Äskulap) aus ihrem Mutterschoß. Als Erwachsener wurde er ein Arzt, der die Heilkunst wie kein zweiter beherrschte. Es gelang ihm sogar, einen Toten wieder zum Leben zu erwecken. Die nächsten Monate werden zeigen, ob BM Heinisch-Hosek mehr den Weg des weißen Sing- vogels oder den des Asklepios beschreiten wird. Mir wäre Letzteres lieber. Ich stehe jedenfalls zur Verfügung, um an der Heilung der Wunden zu arbeiten, die BM Schmied unserem Schul- wesen geschlagen hat. Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft impressum gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Verena Hofer, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at. Redaktion, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. Hersteller: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsges. m. b. H., A-3100 St. Pölten, Gutenbergstraße 12. Verlagsort: Wien. Herstellungsort: St. Pölten. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Au- tors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der Autor/innen ausge- schlossen ist. Die Redaktion behält sich das ausschließliche Recht der Vervielfältigung in jedem technischen Verfahren und der Verbreitung sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen der zum Abdruck gelangenden Beiträge sowie ihre Verwendung für andere Ausgaben vor. 3
top thema Mag. Dr. Eckehard Quin, Das neue Lehrerdienstrecht Vorsitzender der Die erreichten AHS-Gewerkschaft eckehard.quin@goed.at Änderungen Foto: IStock 1 Diese Ausgaben sind – so wie alle anderen ab dem Jahr 2005 – als pdf- Dateien von der Website der AHS- Gewerkschaft (www.goed-ahs.at) downloadbar. 2 Personenbezogene Bezeichnun- gen umfassen gleichermaßen Per- sonen männlichen und weiblichen Geschlechts. 4 gymnasium
Der Dienstgeber führte eineinhalb Jahre lang dem alten Lehrerdienstrecht. Die Art des Dienstverhält- nisses („normaler“ Vertrag, Sondervertrag etc.) ist dabei Scheinverhandlungen. Innerhalb kürzester unerheblich. Zeit waren dann im parlamentarischen Komplizierter sind die Bestimmungen für die Perso- nen, die dazwischen – also während der Schuljah- Prozess sinnvolle Veränderungen möglich. Es re 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 oder bleibt aber noch sehr viel zu tun. 2018/2019 – erstmals in ein Dienstverhältnis als Vertrags- lehrperson des Bundes aufgenommen werden. Personen, die 2014/2015 erstmals in ein Dienstverhält- nis als Vertragslehrperson des Bundes aufgenommen Das neue Lehrerdienstrecht wurde am 27. Dezember werden, unterliegen in diesem Schuljahr jedenfalls dem 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In den Aus- alten Dienstrecht. Bei einer weiteren Anstellung in den gaben Nr. 3/2012 und Nr. 5/2013 des „gymnasium“1 Schuljahren 2015/2016 bis 2018/2019 müssen sie festle- habe ich jeweils im Leitartikel ausführlich über das neue gen, ob sie im alten oder im neuen Lehrerdienstrecht Lehrerdienstrecht berichtet. Ich werde daher an dieser sein möchten. Diese Festlegung kann rechtswirksam Stelle nicht nochmals das dort Gesagte wiederholen, nur schriftlich vorgenommen werden. Sie ist Vorausset- sondern nur kurz darstellen, was v. a. in den rund drei zung für das Zustandekommen des Dienstvertrages und Wochen des intensiven Kontakts mit Parlamentariern unwiderruflich. Die Festlegung wirkt auch für alle später des Verfassungsausschusses im Vergleich zum Begut- begründeten Dienstverhältnisse als Vertragslehrperson. achtungsentwurf positiv verändert werden konnte, Personen, die während der Schuljahre 2015/2016, auch wenn die Änderungen bei weitem nicht ausrei- 2016/2017, 2017/2018 oder 2018/2019 erstmals in ein chend waren, um die Zustimmung der Gewerkschaft Dienstverhältnis als Vertragslehrperson des Bundes auf- zum neuen Lehrerdienstrecht zu bewirken. Jedenfalls genommen werden, müssen bereits bei der Anstellung konnten wir in dieser kurzen Zeit mehr bewegen als in festlegen, ob sie im alten oder im neuen Lehrerdiens den eineinhalb Jahren Verhandlungen zuvor. Aber das trecht sein möchten. Diese Festlegung kann rechtswirk- ist auch nicht verwunderlich: BM Heinisch-Hosek hat sam nur schriftlich vorgenommen werden. Sie ist Voraus- uns in den letzten Gesprächen im November mehrfach setzung für das Zustandekommen des Dienstvertrages mitgeteilt, dass sie ohnehin nie vorgehabt hat, an den und unwiderruflich. Die Festlegung wirkt auch für alle Eckpunkten des Entwurfs vom Mai 2012 irgendetwas zu später begründeten Dienstverhältnisse als Vertragslehr- ändern. person. Ich beschreibe hier die für den AHS-Bereich wichti- gen inhaltlichen Änderungen. Eine Fülle redaktioneller Down gradin g der Änderungen wie die Behebung legistischer Fehler oder An stel l un gserf ordern isse die weitgehende Umnummerierung der Paragraphen An AHS-Unterstufen dürfen Personen unterrichten, finden keine Erwähnung. Die inhaltlichen Änderungen die ein Bachelorstudium abgeschlossen haben. Der werden in der Reihenfolge genannt, in der sie im Geset- Abschluss eines Masterstudiums ist erst ab 1. September zestext vorkommen. 2029 (!) Anstellungserfordernis – dann allerdings für alle Schularten. Wer i st v o m n e u e n L e h r e r d ie ns t r e c h t Voraussetzung für den Einsatz in allgemein bilden- direk t b e t r o f f e n ? den Unterrichtsgegenständen in der Oberstufe ist „im Das neue Lehrerdienstrecht gilt für alle Lehrpersonen, Regelfall“, wie es in den Erläuterungen so schön heißt, deren Dienstverhältnis mit Beginn des Schuljahres der Abschluss des Masterstudiums. 2019/2020 oder danach beginnt. Personen, die vor dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 Men toren ausbil dun g schon einmal in einem öffentlich-rechtlichen oder in Voraussetzung für die Bestellung zum Mentor2 sind einem vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund oder zu eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und die einem Land als Lehrperson gestanden sind, unterliegen Absolvierung des Hochschullehrganges „Mentoring, 5
Berufseinstieg professionell begleiten“ im Umfang von 2. Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanage- top thema mindestens 60 ECTS-Credits (entspricht zwei Semes ments auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbil- tern Vollstudium). Im Begutachtungsentwurf waren es dung – QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) noch 90 ECTS-Credits. im Sinne des § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz, Bis zum Schuljahr 2029/2030 dürfen auch Lehrperso- 3. Fachkoordination an Schulen mit besonderer nen als Mentoren eingesetzt werden, die zu Betreu- Berücksichtigung der musischen oder sportlichen ungslehrkräften im Unterrichtspraktikum oder im Rah- Ausbildung, men der schulpraktischen Ausbildung bestellt sind 4. Studienkoordination an Schulen für Berufstätige, oder einen einschlägigen Lehrgang im Umfang von Kollegs und Vorbereitungslehrgänge für jeweils 18 zu mindestens 30 ECTS-Credits absolviert haben. Aller- betreuende Studierende. dings ist das nur zulässig, wenn ein solcher „Altlehrer“ Eine Aufgabe im Sinne der Anlage 3 darf nicht übertra- der Bestellung zum Mentor zustimmt. gen werden, wenn an der Schule eine andere Person mit derselben Aufgabe betraut ist, ausgenommen die U n t e rr i ch t s v e rpfl ic h t u ng „ 2 2 + 2“ Aufgabe gemäß Anlage 3 Z 2. Die Unterrichtsverpflichtung einer vollbeschäftigten Ver- Wenn keine Beauftragung aus den Tätigkeitsbereichen tragslehrperson beträgt 24 Wochenstunden. Von dieser der ersten Aufzählung, Z 1 bis 3, vorliegt, sind im Rah- Unterrichtsverpflichtung sind 22 Wochenstunden durch men der qualifizierten Beratungstätigkeit 72 Stunden „normalen“ Unterricht und „die qualifizierte Betreuung pro Schuljahr zu erbringen. von Lernzeiten im Rahmen der Tagesbetreuung“ zu Wenn eine Beauftragung aus den Tätigkeitsbereichen erbringen; dabei sind in der Oberstufe Wochenstunden der Z 1 bis 3 im Umfang von einer Wochenstunde vor- in Unterrichtsgegenständen, die in die Lehrverpflich- liegt, sind im Rahmen der qualifizierten Beratungstätig- tungsgruppe I (z. B. Sprachfächer mit Schularbeiten) keit 36 Stunden pro Schuljahr zu erbringen. oder II (z. B. fast alle anderen Gegenstände mit Schul- Kustoden, die nach derzeitiger Rechtslage ihre Arbeit arbeiten) eingereiht sind, mit je 1,1 Wochenstunden auf mit einer Zulage abgegolten bekämen (Beauftragung die Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung anzurechnen. nach Z 4, Aufgaben im Sinne der Anlage 3 zum VBG), Im Klartext: Wenn jemand z. B. Deutsch-Englisch nur in haben also jedenfalls 72 Stunden pro Schuljahr an der Oberstufe unterrichtet, erfüllt diese Person mit 20 qualifizierter Beratungstätigkeit zu erbringen. Ob es sich Stunden an „normalem“ Unterricht die 22 Wochen- dabei um einen legistischen Fehler handelt oder ob stunden. Die Fächervergütung wurde reduziert (siehe das intendiert ist, weiß bisher nur der Dienstgeber. „Fächervergütung“). Trotzdem ist diese Regelung eine Die Beratungsstunden sind in der Lehrfächerverteilung deutliche Verbesserung gegenüber dem Begutach- auszuweisen und die entsprechenden Angebote in tungsentwurf. geeigneter Weise bekannt zu machen. Sie dienen Durch die Abschaffung des Bundeslehrer-Lehrverpflich- insbesondere der Beratung von Schülern (etwa im tungsgesetzes werden die Lehrverpflichtungsgruppen Hinblick auf Lernprobleme und die Entwicklung von ebenso gestrichen wie die Definition von „Lernzeit“. Begabungen), der Lernbegleitung im Rahmen der Vermutlich handelt es sich im neuen Dienstrecht dabei neuen Oberstufe, der vertiefenden Beratung der Eltern um das, was derzeit als gegenstandsbezogene Lernzeit (außerhalb der regelmäßigen Sprechstunden und der bezeichnet und auch jetzt als Unterricht bewertet und Sprechtage) oder der Koordination der Beratung zwi- abgegolten wird. schen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten gemäß Im Gesamtumfang von weiteren zwei Wochenstun- § 62 SchUG (Klassenelternabende). den sind von der vollbeschäftigten Vertragslehrperson Die Beratungsstunden sind je nach Anordnung in regel- je nach Beauftragung Aufgaben, die jeweils einer mäßiger oder geblockter Form zu erbringen. Wochenstunde entsprechen, aus folgenden Tätigkeits- bereichen zu erbringen: Fachf remder Un terricht 1. Aufgaben eines Klassen- oder Jahrgangsvorstandes, Die Vertragslehrperson kann aus wichtigen dienstli- 2. Funktion eines Mentors, chen Gründen vorübergehend auch zur Erteilung des 3. Aufgaben des Praxisschulunterrichts (Dies betrifft Pra- Unterrichtes in Unterrichtsgegenständen verhalten xisschulen Pädagogischer Hochschulen.), werden, für die sie nicht lehrbefähigt ist, wobei dies 4. Aufgaben im Sinne der Anlage 3 zum Vertragsbe- bei einem ein Semester übersteigenden Zeitraum der dienstetengesetz, Zustimmung der Vertragslehrperson bedarf. 5. qualifizierte Beratungstätigkeit (siehe unten). Anlage 3 zum VBG nennt folgende Tätigkeiten: Ein satz in an deren Schul arten 1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des Die Vertragslehrperson kann aus wichtigen dienstli- § 52 SchUG (Anlagen 2, 3 und 4 zum GehG) – kurz chen Gründen im Auftrag der Personalstelle auch an „Cash-Kustodiate“, einer anderen Schule oder an einer Pädagogischen 6
Hochschule verwendet werden (Mitverwendung), verstehen wir als die dauernde Aufgabe, Freiheit und top thema wobei dies bei einem ein Schuljahr übersteigen- Gerechtigkeit zu erkämpfen, sie zu bewahren und sich den Zeitraum der Zustimmung der Vertragslehrperson in ihnen zu bewähren. Dies und die Solidarität sind der bedarf. geistig-politische Boden, auf dem allein die Sozialde- mokratie gedeihen kann.“ Mögl i ch ke i t d e r T e il b e s c h ä ft ig u ng Die ÖVP hat schon bei der Erstellung der Kandidatenlis für Pe r so n e n i n le it e nd e n F u n k t io n e n ten für die Nationalratswahl dafür gesorgt, dass nach Vertragslehrpersonen in der Funktion Schulleitung, dem Ausscheiden von Fritz Neugebauer kein unbe- Abteilungsvorstehung oder Fachvorstehung bekom- quemer Gewerkschaftsfunktionär mehr im Parlament men die Möglichkeit der Teilbeschäftigung. Das ist vertreten ist. auch im derzeitigen Dienstrecht möglich, war aber im Bei den politischen Auseinandersetzungen geht es, wie Begutachtungsentwurf zum neuen Lehrerdienstrecht auch der Hypo-Skandal zeigt, immer weniger um den nicht vorgesehen. Kampf von Partei A gegen Partei B, sondern immer mehr um den Kampf Dienstgeber gegen Dienstneh- Fä c h e rv e r g ü t u n g mer, wobei der Dienst- und Gesetzgeber immer stärker Die monatliche Vergütung für jede gemäß Lehrfä- von Interessen international agierender Großkonzerne, cherverteilung regelmäßig zu erbringende Wochen- Großbanken etc. dominiert wird. Der Kleinunternehmer stunde in der Oberstufe in Unterrichtsgegenständen leidet unter dieser Politik genauso wie der klassische der Lehrverpflichtungsgruppe I oder II wurde im Ver- Arbeitnehmer. Gewinne privatisieren, Schulden und Ris- gleich zum Begutachtungsentwurf von 36 Euro auf 30 ken von Großbanken verstaatlichen – das scheint das Euro gesenkt (Stand Dezember 2013). Die Beträge (in Dogma der Politik geworden zu sein. Euro; gültig ab 1. März 2014) werden zwölfmal jährlich ausbezahlt und gelten pro Monatswochenstunde. Bürgerin itiative Wenn ein Lehrer z. B. zwei Stunden Chemie (Lehrver- Die Lehrergewerkschaften haben eine parlamentari- pflichtungsgruppe III) pro Woche in der Oberstufe sche Bürgerinitiative für ein modernes, attraktives und unterrichtet, bekommt er dafür eine Zulage in der leistungsorientiertes Lehrerdienstrecht eingebracht, das Höhe von 24,4 Euro brutto pro Monat (2 x 12,2 Euro). unter www.anliegen.at online unterstützt werden kann, und die Parlamentsparteien um ihre Stellungnahme Lehrverpflichtungsgruppe Fächerzulage in Euro dazu gebeten. Unterstufe Oberstufe Innerhalb der vorgegebenen Frist haben FPÖ, die Grünen und die ÖVP geantwortet. Danach sind noch I und II 24,5 30,6 Schreiben der SPÖ und der NEOS eingetroffen. Dem III 0 12,2 Team Stronach fehlen offensichtlich bis heute die Worte, obwohl dessen Abgeordnete im Parlament Abs t i mm u n g sv e r h a lt e n gegen das neue Dienstrecht gestimmt haben. Das Stimmverhalten der Parlamentarier im Nationalrat Die Stellungnahmen sind im vollen Umfang (ohne Gruß- hat die AHS-Gewerkschaft entsprechend ihrer Ankündi- formeln) in der Reihenfolge des Einlangens auf den gung am 21. Jänner 2014 im Rundschreiben Nr. 13 des kommenden Seiten abgedruckt. heurigen Schuljahres veröffentlicht.3 Herzlichen Dank Im AHS-Bereich wirkt das neue Lehrerdienstrecht de allen Abgeordneten, die nicht dafür gestimmt haben! facto erst 2019/2020, da nur ganz wenige Personen Besonders empörend empfinde ich, dass sämtliche in unserem Bereich vorher das neue Dienstrecht wäh- Spitzenfunktionäre des ÖGB – solche gibt es nur im SPÖ- len werden. Bis dorthin wird es noch mindestens eine Klub – offenbar Parteiinteressen vor Arbeitnehmerinter- Nationalratswahl geben, die, davon bin ich überzeugt, essen gestellt und für das neue Dienstrecht gestimmt die politischen Verhältnisse in Österreich deutlich verän- haben. Namentlich sind das Dr. Sabine O berhauser, dern wird – ob zum Besseren, bleibt abzuwarten. Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des ÖGB, Zeiten des politischen Umbruchs bringen neben Risken Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp, Josef immer auch Chancen. Die AHS-Gewerkschaft wird Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz, jedenfalls die nächsten Jahre darum kämpfen, für die und Rainer Wimmer, Vorsitzender der PRO-GE. kommenden LehrerInnen ein attraktives und leistungs- Was ich von ihrer Handlungsweise halte, ist den genann- orientiertes Dienstrecht zu realisieren. Jede politische ten Personen wahrscheinlich reichlich gleichgültig. Kraft, die uns dabei unterstützt, ist uns herzlich willkom- Aber vielleicht denken sie irgendwann einmal (nach men. n dem nächsten Wahldesaster?) oder beim Betrachten der ÖGB-Zeitschrift mit dem Titel „Solidarität“ an die 3 Die Rundschreiben der AHS-Gewerkschaft stehen auf www.goed-ahs.at zum Download bereit. Worte von Willy Brandt: „Demokratischen Sozialismus 7
im fokus Österreichs Parlamentsparteien Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft eckehard.quin@goed.at „Ich will einmal die beste Lehrerin und den besten Lehrer!“ 8 gymnasium
zur Bürgerinitiative: Die Stellungnahme der Parlamentsparteien zur Bürgerinitiative für ein modernes, attraktives und leistungsorientiertes Lehrerdienstrecht www.anliegen.at. Die Stellungnahmen werden im vollen Umfang (ohne Grußformeln) in der Rei- henfolge des Einlangens wiedergegeben. F PÖ Grün e FPÖ unterstützt alle Initiativen zur Verbesse- Wir Grüne haben der Regierungsvorlage nicht rung des Bildungssystems zugestimmt, da der Regierungsentwurf aus Die FPÖ mit Bildungssprecher NR Dr. Walter unserer Sicht nicht nur ungerecht, sondern vor Rosenkranz unterstützt Initiativen zur Revisi- allem altmodisch und realitätsfremd ist. Uns ist on des Lehrerdienstrechts. Im Plenum am bewusst, dass die Arbeitssituation der LehrerIn- 17.12.2013 hat sie die Vorlage auch abge- nen in den Schulen teilweise unzumutbar ist. lehnt, da sie aus vielen Gründen keine Der Regierungsentwurf blendet das völlig aus qualitative Verbesserung des österreichi- und stellt ein Sparpaket auf Kosten der Lehre- schen Bildungssystems bringen wird: glei- rInnen und damit letztlich der SchülerInnen an che Ausbildungserfordernisse für Lehrerin- die Stelle der nötigen Schulreform. nen und Lehrer aller Schulstufen, die Mög- Damit wurde eine große Chance vertan. lichkeit, in jedem x-beliebigen Unterrichts- Zusammengefasst ist unsere Kritik im Novem- fach eingesetzt werden zu können – auch ber 2013 in einem Entschließungsantrag: ohne dafür geprüft zu sein – ein schlechtes http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ Betreuungsverhältnis, Mangel am dringend A/A_00057/fname_331801.pdf. notwendigen Support-Personal sowie das Auf dieser Grundlage fordern wir Neuver- Fehlen einer Schulbauoffensive, um für handlungen auf Basis eines Rahmenjahresar- entsprechende Arbeitsplatzbedingungen beitszeitmodells, wie das übrigens auch alle zu sorgen ... ExpertInnen im Verfassungsausschuss und der Insgesamt ist das Lehrerdienstrecht in der GÖD-Vorsitzende Fritz Neugebauer in seiner gültigen Fassung hauptsächlich als Vorleis letzten Rede im Nationalrat getan haben. Die- tung für eine Einführung einer bundeswei- ses muss Unterrichts-, Vor- und Nachbereitung ten Gesamtschule aller 10- bis 14-Jährigen sowie sonstige Tätigkeiten (Beratung, Projekt- anzusehen, welche von der FPÖ ebenfalls betreuung, Sprechstunden, Konferenzen etc.) aufs Schärfste abgelehnt wird. Gute Bil- beinhalten. dung kann nur dort vermittelt werden, wo Zentral ist für uns eine gleichwertige tertiäre jedes Kind entsprechend seinen Talenten Ausbildung und gleiche Gehaltsstruktur für alle Foto: iStock und Veranlagungen individuell gefördert LehrerInnen inklusive der ElementarpädagogIn- wird – in einem Schulsystem, in dem auch nen. Leistung und Disziplin wieder zählen. Solan- Besonders junge Lehrkräfte sind vom neuen ge es nicht von wissenschaftlichen Erkennt- Dienstrecht betroffen. Sie müssen künftig par- nissen, sondern Parteitaktik geprägt ist, wird allel zum Berufseinstieg in Vollzeit ein Master- das Bildungswesen jedoch ein Krisenherd studium ablegen. Burn-Out und Frustration sind bleiben. Eine Analyse des Unterrichtsaus- vorprogrammiert. schuss-Obmanns Walter Rosenkranz zum Ich habe daher Ihre Initiative unterstützt und Lehrerdienstrecht gibt es auch auf FPÖ-TV: kann Ihnen versichern, dass sich die Grünen http://youtu.be/HxMZAzbbjdA weiterhin für ein faires und modernes LehrerIn- nendienstrecht einsetzen werden! 9
Österreichs Parlamentsparteien zur Bürgerinitiative: Ö VP NEOS Im Dezember 2013, nach Umsetzung einer neuen, Wir NEOS haben der Regierungsvorlage zum gleichwertigen Ausbildung für alle künftigen Lehrer/ Lehrerdienstrecht am 17.12.2013 im Parlament innen, wurde vom Nationalrat ein neues Dienst- und nicht die Zustimmung gegeben. Aus unserer Sicht Besoldungsrecht für neu eintretende Pädagog/innen ist die Debatte um das Lehrerdienstrecht eine beschlossen. Höhere Einstiegsgehälter, eine flachere Themenverfehlung. Die Schulen brauchen mehr Besoldungskurve und mehr Zeit in der Klasse waren die Freiheit und Verantwortung. Daher wollen wir statt Eckpunkte dieser Novelle. dem Lehrerdienstrecht einen Rahmen-Kollektivver- Im Vorfeld der Beschlussfassung gab es zahlreiche trag. Die Lehrer_innen sollen direkt an der Schule Gespräche mit den Interessenvertretungen, die auch angestellt und die Direktor_innen vor Ort auf Zeit ihren Niederschlag fanden. So war es uns als ÖVP bestellt werden. wichtig, dass mit dem Gesetzesentwurf nicht nur ein Wir haben dazu auch entsprechende Anträge im umfangreicher Abänderungsantrag mit wesentlichen, Parlament auf Stärkung der personellen, finanziel- auf Kritik im Begutachtungsverfahren eingehenden len und pädagogischen Autonomie eingebracht. Änderungen (z. B. Klarstellung, dass fachfremder Leider haben wir bisher keine Mehrheit gefunden. Unterricht weiterhin nur vorübergehend und in Wir werden uns aber auch in Zukunft weiterhin Ausnahmesituationen erfolgen kann) beschlossen dafür einsetzen und speziell beim Lehrerdienst- wurde; auch mit mehreren Entschließungen wurde recht darauf drängen, dass die Junglehrer_innen klargestellt, dass die angestrebte Reform mit diesem in der Induktionsphase keine volle Lehrverpflich- Beschluss noch nicht beendet ist, sondern seitens der tung haben, um hier Kapazität für diese wichtige zuständigen Ressorts (Unterricht, BKA) noch einiges Phase der Einarbeitung zu gewährleisten und vorzusehen ist: dass Mentor_innen, welche die Junglehrer_innen • Überprüfung der Arbeitsplatzsituation von Lehrer/ betreuen, mit mehr Stunden ausgestattet werden. innen gemeinsam mit der Gewerkschaft; Die Frustration in der Lehrerschaft steigt und wir • Entlastung von Verwaltungsaufgaben: Überprü- verstehen das. Auch den Wunsch nach einem dif- fung, welche Aufgaben an nichtpädagogisches ferenzierten Berufsverständnis teilen wir. Natürlich Personal übertragen werden können; braucht es mehr Unterstützungspersonal. Unsere • Vorlegen und Forcieren neuer Modelle für Unter- Vorschläge liegen am Tisch: Stärkung der Autono- stützungssysteme zur Bewältigung psychologi- mie der Schulen, Einführung eines gemeinsamen scher, gesundheitlicher und sozialer Herausforde- Kompetenz-Standards mit einer Mittleren Reife rungen. mit 15, Vielfalt der pädagogischen Konzepte, dif- Zudem wollen wir die Neuregelung nach ihrem ferenzierte und entschlossene Weiterentwicklung Inkrafttreten einer Evaluierung unterziehen sowie unter des Professionsverständnisses für Lehrer_innen/ Einbindung der Interessenvertretung eine Arbeitszeit- Pädagog_innen. studie durchführen. Unser Ziel ist es, die Talente der Kinder und Mit der Betonung von Wahlfreiheit, Schulautonomie Jugendlichen optimal zur Entfaltung zu bringen. und besserer Individualisierung im Unterricht finden Wir wollen „die Flügel heben“. Wir wollen mehr sich wichtige in der Bürgerinitiative angesprochene Potenzialorientierung und weniger Defizitorientie- Fragen als zentrale Themen im Regierungsübereinkom- rung. Damit das gelingt, brauchen wir als Gesell- men, deren Umsetzung wir zügig angehen wollen. schaft auch einen anderen Blick auf den Beruf der Lehrer_in. Lehrer_in ist der wichtigste Beruf der Republik. S PÖ In diesem Sinne werden wir uns auch im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, in dem wir Das neue LehrerInnen-Dienst- und Besoldungsrecht, auch den Vorsitz haben, für euer Anliegen beson- das vom Nationalrat beschlossen worden ist, ist ein ders stark machen. Ich freue mich, wenn wir dies- wichtiger Bestandteil der Bildungsreform und stellt die bezüglich in Kontakt bleiben. konsequente Umsetzung der PädagogInnenausbil- dung Neu, die ebenso bereits vom Parlament verab- schiedet worden ist, dar. Die „Bürgerinitiative für ein neues Lehrerdienstrecht“ wird im zuständigen Ausschuss für Petitionen und Bür- gerinitiativen beraten und behandelt werden. 10 gymnasium
im fokus Von PISA kann man Mag. Gerhard Riegler, Mitglied der Bundesleitung gerhard.riegler@goed.at auch lernen Teil 1: Ostasien eine Klasse für sich, Österreich im vorderen Mittelfeld, Nordeuropas Staaten bis auf Finnland hinter Österreich Foto: IStock An PISA 2012, der inzwischen fünften Auflage dieser relevanten Erkenntnisse, und PISA werde von der OECD-Erhebung, beteiligten sich alle 34 OECD-Staa- Politik dazu missbraucht, um Intentionen zu „rechtfer- ten und zusätzlich 31 Volkswirtschaften außerhalb der tigen“, die dem Bildungswesen nicht dienen. Ich teile OECD, die nicht alle eigene Staaten sind (Hongkong, den Vorwurf des politischen Missbrauchs. In Österreich Macau, Shanghai und Taiwan)1. Hauptdomäne war sind wir von ihm sogar besonders betroffen. dieses Mal Mathematik. Weltweit wächst die Zahl der Bildungswissenschaft- lerInnen, die einen Ausstieg aus PISA oder aber 1 Im Sinne der Kompaktheit des Beitrags verzichte ich auf eine sprachliche zumindest ein Ignorieren des Spektakels fordern. Die Berücksichtigung dieser Tatsache und spreche von „PISA-Teilnehmerstaaten“. Ergebnisse derartiger Studien brächten nämlich keine 11
Wenn man aus derartigen Studien nichts lernt, liegt 2) Die Fata Morgana der erfolgreichen Gesamtschule dies meines Erachtens aber am Umgang von Politik des hohen Nordens: und Medien mit ihnen. Wer nämlich hinter die Fassa- Dass die skandinavischen Gesamtschulstaaten bei de der Rankings blickt, die die Titelblätter füllen, kann PISA besonders erfolgreich seien, wird von „Exper- sehr viel über höchst unterschiedliche Rahmenbedin- tInnen“ so häufig behauptet, dass manche diesem gungen erfahren, die das Schulwesen in den teilneh- Trugbild Glauben schenken. Realität aber ist: menden Staaten bestimmen. Ich habe die über 2.000 1. Einzig Finnland ist bei PISA 2012 erfolgreich: Platz 5 Seiten der bisher erschienenen OECD-Publikationen in den Naturwissenschaften, Platz 6 in der Lesekom- zu PISA 2012 gelesen, um aus ihnen und der interna- petenz und Platz 12 in der Mathematik. tionalen PISA-2012-Datenbank Erkenntnisse zu gewin- 2. Norwegen und Dänemark liegen in einem Kom- nen, die Grundlage für schulpolitische Überlegungen petenzbereich (Lesekompetenz) vor Österreich, in sein sollten. zwei (Mathematik und Naturwissenschaften) aber hinter Österreich. Dr e i Vo r b e m e r k u n g e n : 3. Schweden und Island landen in allen drei überprüf- ten Kompetenzbereichen hinter Österreich. 1) Österreichs PISA-Leistungen fernab politischer Parolen: Von den Staaten des hohen Nordens liegt nur Österreich landet bei PISA 2012 unverändert im Finnland vor Österreich. vorderen Mittelfeld – unverändert gegenüber PISA 2006, den letzten Werten, mit denen ein seriöser Ver- In Summe der drei von PISA getesteten Kompetenz- gleich möglich ist. Bei der PISA-2009-Testung hatte ja bereiche liegt also von den fünf PISA-Teilnehmer- Österreichs Bundesschülervertretung als Reaktion auf staaten aus Europas hohem Norden nur Finnland vor BM Schmieds Agieren zum Boykott aufgerufen. Dar- Österreich, vier der fünf Staaten landen aber hinter auf folgten dementsprechende PISA-„Leistungen“. Österreich, obwohl die Rahmenbedingungen dieser Deshalb empfahl die OECD, die PISA-2009-Ergebnis- Staaten für das Gelingen schulischer Arbeit weit güns se Österreichs für keinen Vergleich heranzuziehen. tiger sind als die Österreichs, worauf in Folge wieder- Eine unseriöse Politik und Medien, die von deren holt eingegangen wird. finanziellen Zuwendungen abhängig sind, ließen sich von der OECD-Empfehlung nicht abhalten, mit offen- Schweden, Island, Dänemark und Norwegen sichtlich verfälschten Ergebnissen Stimmung gegen landen trotz günstiger Rahmenbedingungen die österreichische Schule und ihre LehrerInnen zu hinter Österreich! machen. Wer heute die nach unten verschobenen PISA-2009-Ergebnisse als Vergleichswerte nimmt und Damit ist einer der häufigsten PISA-Irrtümer, um nicht von einer deutlichen Verbesserung spricht, handelt von PISA-Lügen zu sprechen, mit Fakten widerlegt, nicht weniger unseriös. was „ExpertInnen“ der Alpenrepublik nicht daran hindern wird, ihren Fantasien freien Lauf zu lassen und Österreich landet wie bei PISA 2006 im vorderen damit weiterhin Platz in Medien zu finden. Mittelfeld. 3) Teilnehmerstaaten aus Ostasien dominieren: Den Vogel schoss BM Heinisch-Hosek, am 3. Dezem- Das Spitzenfeld der PISA-Rankings wird immer mehr ber 2013 noch nicht Unterrichtsministerin, bereits am von ostasiatischen Teilnehmerstaaten dominiert. In Tag der PISA-2012-Präsentation ab: „Ich freue mich, der Lesekompetenz gehen die ersten fünf Plätze, in dass die Bemühungen dadurch, dass die Neue Mit- der Mathematik die ersten sieben und in den Natur- telschule eingeführt wurde, greifen. […] Ich denke, wissenschaften die ersten vier Plätze nach Ostasien. die Neue Mittschule greift Platz in Österreich, und Shanghai landet einmal mehr mit enormem Vor- das ist gut so.“2 sprung auf den Zweitplatzierten in allen drei PISA- Dass erst weit weniger als ein Prozent der von PISA Kompetenzbereichen auf Platz 1. In der Lesekompe- 2012 getesteten SchülerInnen Österreichs die Neue tenz und den Naturwissenschaften belegt Honkong Mittelschule besucht haben, scheint unserer Neo- mit jeweils 25 PISA-Punkten Rückstand den Platz 2, in Unterrichtministerin noch entgangen zu sein. Mag. der Mathematik Singapur mit einem Rückstand von Dr. Eckehard Quin hat es ihr auf seinem Blog (www. 40 PISA-Punkten.3 quintessenzen.at) bereits am Folgetag vorgerech- Bei aller Skepsis gegenüber dem Zustandekommen net und damit ihre NMS-Fanfaren zum Verstummen und der Aussagekraft von PISA-Ergebnissen und bei gebracht. aller Ablehnung des ostasiatischen Drills kann Ostasi- 12 gymnasium
ens PISA-Dominanz nicht einfach vom Tisch gewischt Die Frage, warum Staaten, die mehr als fünf Prozent werden. Dies umso mehr, als die ostasiatischen PISA- der SchülerInnen von der Testung ausschließen, über- Teilnehmer nicht nur leistungsmäßig eine Klasse für haupt in der Wertung bleiben, kann ich nicht beant- sich sind, sondern auch, was die Aufstiegschancen worten. junger Menschen aus sozial schwachen Familien anlangt. GroSSzügige Ausschlüsse, um bei PISA besser abzuschneiden? Ostasien dominiert alle PISA-Disziplinen. In Finnland wurden wegen fehlender Sprachkennt- „Resilient students“ nennt die OECD 15-Jährige, nisse neun Mal mehr SchülerInnen von der PISA- deren Elternhaus dem sozial schwächsten Viertel Testung ausgeschlossen als in Österreich.6 Wer dieses ihres Landes angehört, die aber trotzdem PISA- Verhältnis der Anzahl der MigrantInnen in Österreich Leistungen erbringen, die zum weltweit besten Viertel und Finnland gegenüberstellt, wird nicht mehr an gehören. Den größten Anteil an „resilient students“ eine Präzision von PISA-Ergebnissen glauben. (Siehe weisen acht Teilnehmerstaaten aus Ostasien auf. Erst dazu die Zahlen in Abschnitt VI „Junge Menschen auf den Plätzen 9 und 10 folgen mit Liechtenstein und mit Migrationshintergrund“.) der Schweiz die ersten nichtasiatischen Staaten.4 In Österreich wurden bei 4.756 für PISA 2012 ausge- Übrigens gilt auch bezüglich der „resilient students“: wählten SchülerInnen 24 wegen geistiger Behinde- Von den fünf PISA-Teilnehmern aus dem hohen Nor- rung von der Testung ausgeschlossen, in Norwegen den liegt nur Finnland vor Österreich. In den ande- bei 4.686 für PISA 2012 ausgewählten SchülerInnen ren vier Staaten (Schweden, Island, Norwegen und acht Mal so viele, nämlich 192. Aber nicht nur für Dänemark) gelingt dieses Überwinden sozialer Hür- Norwegen sind solche „Besonderheiten“ zu entde den durch schulische Leistung seltener als in Öster- cken. Einige weitere Staaten, in denen unter dem reich. Titel „geistig behindert“ großzügig von der Testung ausgeschlossen wurde7: I) Vo n d e r T e st u ng a u s g e s c h lo s s e n … Es ist zweifelsohne schwierig zu normieren, wann die Teilnahme eines jungen Menschen am PISA-Test Anzahl der für Wegen geistiger wegen seiner physischen oder geistigen Behinde- PISA 2012 aus- Behinderung von rung oder wegen nicht ausreichender Beherrschung gewählten der Testung aus- der Testsprache sinnlos und unzumutbar ist. Das PISA- SchülerInnen geschlossen Reglement sieht vor, dass die Ausschlussrate von den Dänemark 7.481 204 Teilnehmerstaaten möglichst gering zu halten ist, Großbritannien 12.659 405 jedenfalls unter fünf Prozent bleiben muss. Überpro- portional viele SchülerInnen, von denen ein schlech- Kanada 21.548 1.593 tes Testergebnis zu erwarten ist, von der Teilnahme USA 6.111 405 auszuschließen, wäre ja eine Möglichkeit, das PISA- Ergebnis zu „frisieren“. In Österreich werden extrem wenige SchülerInnen von der Testung ausgeschlossen. Manche Teilneh- n merstaaten agieren da weit „großzügiger“ und las- sen sich auch nicht von der 5 %-Höchstgrenze (Fortsetzung folgt.) beirren. Von der PISA-Testung ausgeschlossen5 wurden in Österreich 1,3 % 2 Standard online am 3. Dezember 2013 Schweden 5,4 % 3 40 PISA-Punkte werden von der OECD mit dem Lernfortschritt etwa eines Schuljahres gleichgesetzt. Norwegen 6,1 % 4 OECD (Hrsg.), Lessons from PISA 2012 for the United States (2013), Seite 32 Dänemark 6,1 % 5 OECD (Hrsg.), What Makes Schools Successful? (2013), Seite 212 6 OECD (Hrsg.), What Makes Schools Successful? (2013), Seiten 211, 213 Kanada 6,4 % 7 ibid. Luxemburg 8,3 % 13
gut zu wissen Pensionsantritt im Zeitraum Erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014 462 Monate (38,5 Jahre) 1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015 468 Monate (39 Jahre) 1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016 474 Monate (39,5 Jahre) Ab 1. Jänner 2017 480 Monate (40 Jahre) Mag. Herbert Weiss, Vorsitzender-Stellvertreter und Besoldungsreferent herbert.weiss@goed.at Pensionsberechnung für beamtete AHS-Lehrer/innen Eine Serviceleistung der FCG für Gewerkschaftsmitglieder. Vertragsbedienstete erhalten Berechnungen ihrer vor- Gesamtdienstzeit von 42 Jahren aufweisen. Für die aussichtlichen Pension von der Pensionsversicherungs- Korridorregelung muss die betreffende Person eine anstalt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit aufweisen (siehe http://www.pensionsversicherung.at. Tabelle oben). Beamte1 bekommen eine solche Information üblicher- In den meisten Fällen geht es also nicht mehr darum, weise nicht. Daher bietet die FCG allen Gewerkschafts- unter welchen Bedingungen man vorzeitig in den mitgliedern dieses Service seit Jahren kostenlos an. Ich Ruhestand treten kann, sondern ob das überhaupt möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass jemand, möglich ist. der kein Gewerkschaftsmitglied ist, von der Gewerk- Die Berechnungen stellen Hochrechnungen dar und schaft auch keine Pensionsberechnung bekommt – sind umso ungenauer, je weiter in der Zukunft der auch nicht gegen Bezahlung. geplante Pensionsantritt liegt, da sie immer auf den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen (Pensionsrecht, Gr u n d sä t z lic h e s Gehaltsansätze …) beruhen. Weiters sind diese Berech- Mit Ablauf des Kalenderjahres 2013 sind jene Regelun- nungen rechtlich unverbindlich. Selbst wenn Sie eine gen ausgelaufen, die es ermöglicht haben, dass man Pensionshochrechnung von einer Behörde – etwa frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres in den einem Landesschulrat – erhalten, ist diese unverbind- Ruhestand treten kann. Nur für jene Kollegen, die schon lich. Nur die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter im Jahr 2013 die Voraussetzungen für die „Hacklerre- kann rechtlich verbindliche Aussagen über die Höhe gelung alt“ erfüllt haben, gilt, dass sie auch jetzt noch des Ruhebezuges treffen, doch bekommt man eine unter den sonst nur bis zum Ende des Jahres 2013 gül- solche Information erst, wenn man unwiderruflich um tigen Regelungen ihren Ruhestand antreten können. Versetzung in den Ruhestand angesucht hat. Für alle anderen gibt es jetzt, abgesehen von der Ver- Auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung im setzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Pensionsrecht werden Berechnungen nur für maximal keine Möglichkeit mehr, vor der Vollendung des 62. fünf Jahre in der Zukunft liegende Stichtage durchge- Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen. Allerdings führt. Wir ersuchen um Verständnis. Zur Erklärung: Die reicht die Erreichung dieses Alters allein als Vorausset- Hochrechnungen basieren immer auf den bekannten zung nicht aus. Rechtsnormen. Ein Ruhegenuss z. B. für das Jahr 2022 Für die „Hacklerregelung neu“ muss die betreffende kann zwar abgeschätzt werden, doch wird es bis dahin Person zusätzlich zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte die eine oder andere Pensionsreform geben. Eine sol- che Berechnung ist damit de facto völlig sinnlos. 1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. worden sind, fallen unter die „Pensionsharmonisierung“. 14 gymnasium
Um ihren voraussichtlichen Ruhebezug berechnen zu ausgefüllte Formular inklusive Kopien aller geforderten können, benötigt man eine Pensionskontomitteilung. Unterlagen schicken Sie bitte an eine der nachfolgend Liegt eine solche nicht vor, kann keine Berechnung genannten Personen. durchgeführt werden. Unter http://www.fcg-ahs.at/ finden Sie im Bereich Pen sion sberechn er Download ein Formular, mit dem sehr viele Daten Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den abgefragt werden. Das geschieht keinesfalls aus Neu- Kollegen bedanken, die mich bei der Pensionsberech- gierde, sondern diese Daten sind für eine korrekte nung unterstützen. Es wäre mir völlig unmöglich, alle Berechnung und qualifizierte Beratung notwendig. Das Berechnungen allein durchzuführen. Leider mussten in Fehlen mancher Angaben macht selbst eine grobe diesem Jahr einige Kollegen aus beruflichen Gründen Abschätzung der Pensionshöhe unmöglich. Unvollstän- aus dem Pensionsberechnerteam ausscheiden. Auch dig ausgefüllte Formulare können daher nicht aus Bos- bei ihnen möchte ich mich herzliche für die zahlreichen heit oder Unwilligkeit, sondern aus prinzipiellen Gründen Stunden bedanken, die sie unentgeltlich unseren Kolle- nicht bearbeitet werden. Die Berechner haben auch gen gewidmet haben. beim besten Willen keine Möglichkeit, die notwendi- Suchen Sie sich bitte aus der folgenden Liste eine Per- gen Daten in Erfahrung zu bringen, wenn Sie sie nicht son aus Ihrem Bundesland, an die Sie Ihr Ansuchen angeben. Verwenden Sie bitte nur das unter dem um Pensionsberechnung schicken. Ihre Daten werden angeführten Link genannte Formular. Das vollständig selbstverständlich vertraulich behandelt. n BURGENLAND OStR Mag. Manfred Andorf siehe Wien Mag. Herbert Weiß siehe Steiermark KÄRNTEN BG/BRG Europa- Mag. Rudolf Kurasch Völkermarkter Ring 27 9020 Klagenfurt rudolf.kurasch@oepu.at gymnasium Mag. Karl Heinz Rosenkranz BG Tanzenberg Tanzenberg 1 9063 Maria Saal karlheinz.rosenkranz@oepu.at NIEDERÖSTERREICH BRG Waidhofen an 3340 Waidhofen Mag. Karl Hirnschrott Schillerplatz 1 karl.hirnschrott@oepu.at der Ybbs an der Ybbs OStR Mag. Karl Zeitlhofer BG/BRG Mödling Franz-Keim-Gasse 3 2340 Mödling karl.zeitlhofer@oepu.at 3500 Krems an Mag. Rupert Zeitlhofer BRG Krems Ringstraße 33 rupert.zeitlhofer.jun@oepu.at der Donau OBERÖSTERREICH BG/BRG/BORG Mag. Rudolf Zauner Schulstraße 3 4780 Schärding rudolf.zauner@oepu.at Schärding SALZBURG Christian Doppler- Mag. Claudia Dörrich Franz Joseph Kai 41 5020 Salzburg claudia.doerrich@oepu.at Gymnasium Mag. Dietmar Akademisches dietmar.schneidergruber@ Sinnhubstraße 15 5020 Salzburg Schneidergruber Gymnasium oepu.at Mag. Karl Witzmann Am Auwald 8 5161 Elixhausen karl.witzmann@oepu.at STEIERMARK Mag. Erich Buschbacher BRG Petersgasse Petersgasse 110 8010 Graz erich.buschbacher@oepu.at Mag. Dr. Josef Unger BORG Feldbach Pfarrgasse 6 8330 Feldbach josef.unger@oepu.at Mag. Herbert Weiß BG/BRG Oeversee Oeverseegasse 28 8020 Graz herbert.weiss@oepu.at TIROL Mag. Dr. Karl Digruber BRG Imst Meraner Straße 13 6460 Imst karl.digruber@oepu.at VORARLBERG Mag. Robert Lorenz BG Blumenstraße Blumenstraße 4 6900 Bregenz robert.lorenz@oepu.at WIEN OStR Mag. Manfred Andorf BRG1, Lise-Meitner Schottenbastei 7 – 9 1010 Wien manfred.andorf@oepu.at Anton Baumgartner- Mag. Ruth Leitner GRG23 1230 Wien ruth.leitner@oepu.at straße 123 Musikgymnasium OStR Mag. Werner Müller Neustiftgasse 95-99 1070 Wien werner.mueller@oepu.at Neustiftgasse 15
gut zu wissen Pflege eines behinderten Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen Von Mag. Peter Friebel, Dienstrechtsreferent der AHS-Gewerkschaft e-mail: peter.friebel@goed.at Wer ein behindertes Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pfle- gen hat, steht sowohl psychisch als auch körperlich vor großen Herausforde- rungen. Falls dadurch die Arbeitskraft gänzlich in Anspruch genommen wird, besteht ein Rechtsanspruch auf Karenzurlaub (gegen Entfall der Bezüge). Seit 1. 1. 2014 gibt es auch eine neue Form der Teilzeit, die Pflegeteilzeit. Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich Falls sich das behinderte Kind nur zeitweilig wegen zunächst einige Begriffe, die ähnlich klingen oder einer Heilbehandlung außerhalb der Hausgemein- verwechselt werden könnten, einander gegenüber- schaft aufhält, gilt das weiterhin als gemeinsamer stellen: Haushalt. • Wenn ein Kind oder ein im gemeinsamen Haushalt Laut Gesetz ist davon auszugehen, dass die ganze lebender, naher Angehöriger erkrankt, hat man in Arbeitskraft in Anspruch genommen wird: zeitlich sehr begrenztem Ausmaß Anspruch auf Pfle- • bis zum Alter für den Beginn der allgemeinen Schul- gefreistellung („Pflegeurlaub“). pflicht: wenn das Kind ständiger persönlicher Hilfe • Zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines und Pflege bedarf, pflegebedürftigen Angehörigen hat man Anspruch • während der allgemeinen Schulpflicht: wenn das auf einen Karenzurlaub („Pflegekarenz“) oder kann Kind vom Besuch der Schule befreit ist oder ständi- einen Antrag auf Pflegeteilzeit stellen. ger persönlicher Hilfe und Pflege bedarf, • Zum Zweck der Sterbebegleitung besteht ein • nach der allgemeinen Schulpflicht bis zum 40. Anspruch auf Familienhospizfreistellung. Geburtstag: wenn das Kind dauernd bettlägrig ist Gegenstand dieses Artikels sind die Pflegekarenz und oder ständiger persönlicher Hilfe und Pflege bedarf. die Pflegeteilzeit, nicht aber die Pflegefreistellung und die Familienhospizfreistellung. Den Antrag auf „Karenzurlaub zur Pflege eines behin- Alle angeführten Bestimmungen gelten sowohl für derten Kindes“ stellen Beamtinnen und Beamte Beamtinnen bzw. Beamte als auch für Vertragsbe- gemäß § 75c Abs. 1 Z. 1 BDG, Vertragsbedienstete dienstete. Wenn eine der unten genannten Voraus- gemäß § 29e Abs. 1 Z. 1 VBG. Falls der Karenzurlaub setzungen wegfällt, muss die bzw. der Bedienstete länger als drei Monate dauern soll, muss der Antrag das innerhalb von zwei Wochen dem Dienstgeber spätestens zwei Monate im Voraus gestellt werden. melden. Karen zurl aub zur Pf l ege K a r e n z u r l au b z u r P fl e g e ein es pf l egebedürf tigen An gehörigen e i n e s b e h i nd e r t e n K in d e s Wenn eine Bundesbedienstete bzw. ein Bundesbe- Wenn die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt diensteter eine Angehörige bzw. einen Angehörigen, lebenden Kindes (bis zur Vollendung des 40. Lebens- die bzw. der Pflegegeld (mindestens Pflegestufe 3) jahres), für das wegen einer Behinderung erhöhte bekommt, in häuslicher Umgebung pflegt und die Familienbeihilfe gewährt wird, die ganze Arbeitskraft Pflege die ganze Arbeitskraft in Anspruch nimmt, hat einer bzw. eines Bundesbediensteten in Anspruch die bzw. der Bedienstete Anspruch auf einen Karenz nimmt, hat die bzw. der Bedienstete Anspruch auf urlaub. Als Angehörige gelten dabei ausschließlich einen Karenzurlaub. folgende Personen: Ehegattin bzw. Ehegatte, Ver- 16 gymnasium
Foto: IStock wandte in gerader Linie (d. h. eigene Kinder, Eltern, Teil zeit zur Pf l ege ein es Großeltern, Urgroßeltern usw.), Geschwister, Stiefkin- pf l egebedürf tigen An gehörigen der, Wahlkinder, Pflegekinder, Lebensgefährtin bzw. Wenn eine Bundesbedienstete bzw. ein Bundesbe- Lebensgefährte, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, diensteter eine Angehörige bzw. einen Angehörigen, Wahleltern, Pflegeeltern und Kinder der Lebensge- die bzw. der Pflegegeld (mindestens Pflegestufe 3, fährtin bzw. des Lebensgefährten. bei Demenzkranken oder Minderjährigen mindestens Pflegestufe 1) bekommt, in häuslicher Umgebung Den Antrag auf „Karenzurlaub zur Pflege eines pflege- pflegt, kann die bzw. der Bedienstete Pflegeteilzeit bedürftigen Angehörigen“ mit mindestens Pflegestufe beantragen. Der Begriff „Angehörige“ ist dabei so 3 stellen Beamtinnen und Beamte gemäß § 75c Abs. definiert wie bei der Pflegekarenz (siehe oben). 1 Z. 2 BDG, Vertragsbedienstete gemäß § 29e Abs. 1 Z. Die Pflegeteilzeit kann für mindestens einen und 2 VBG. Falls der Karenzurlaub länger als drei Monate höchstens drei Monate beantragt werden, also nur für dauern soll, muss der Antrag spätestens zwei Monate einen Teil des Schuljahres, und zwar für jede zu betreu- im Voraus gestellt werden. ende Person nur einmal (bei Erhöhung der Pflegestufe Falls die in häuslicher Umgebung zu pflegende Person ein zweites Mal). Die Lehrverpflichtung kann bis auf 5 an Demenz erkrankt oder minderjährig ist, besteht Werteinheiten reduziert werden. auch bei Pflegestufe 1 oder 2 Anspruch auf einen Karenzurlaub. In diesem Fall kann der Karenzurlaub Während bei der Pflegekarenz ein Rechtsanspruch aber nur zwischen einem und drei Monaten dauern besteht, ist die Pflegeteilzeit nur mit Zustimmung des und kann für jede zu betreuende Person nur einmal Dienstgebers möglich. Den Antrag auf Pflegeteilzeit in Anspruch genommen werden. Den Antrag dazu stellen Beamtinnen und Beamte nach § 50e BDG, stellen Beamtinnen und Beamte gemäß § 75c Abs. 1 Vertragsbedienstete nach § 50e BDG in Verbindung Z. 3 BDG, Vertragsbedienstete gemäß § 29e Abs. 1 Z. 3 mit § 20 VBG. VBG. Falls sich die Pflegestufe erhöht, kann ein Karenz Das Gehalt wird während der Pflegeteilzeit entspre- urlaub zur Pflege der betreffenden Person ein zweites chend dem Ausmaß der Beschäftigung reduziert. Wie Mal in Anspruch genommen werden. bei anderen Arten der Herabsetzung der Lehrver- pflichtung gilt: Beim Stundenplan ist der Grund für die Ausw i r ku n g e n d e r „P f l e g e k a r e nz “ Teilzeit (d. h. die Zeiten, zu denen die zu pflegende Während der Pflegekarenz bekommt die bzw. der Person zu betreuen ist) zu berücksichtigen, und zum karenzierte Bedienstete kein Gehalt. Die Zeit wird für Supplieren darf die bzw. der Bedienstete nur in gerin- die Vorrückung halb angerechnet. Für die Pension gerem Ausmaß als andere eingeteilt werden, außer wird die Zeit beitragsfrei angerechnet, allerdings mit wenn sie bzw. er mehr Supplierstunden will. einem (niedrigen) fiktiven Betrag. n 17
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