Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft

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Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
gymnasium

  Die Zeitschrift der
                          Das neue Lehrerdienstrecht

                          Bis 2019 ist
  AHS-Gewerkschaft

    63. jahrgang

                          noch viel zu tun!
  März/April 2014 nr. 2

    Gewerkschaft
 Öffentlicher Dienst
                                                       Foto: IStock
Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
zugespitzt                                                  inhalt                                 4

                                                                               top thema         4
     Matura – wozu?                                          Das neue lehrerdienstrecht
                                                                  Die erreichten Änderungen
     Welch ein Freudentag für manche Journalisten!
     Da philosophierte zunächst die erst vor wenigen
                                                                Von Mag. Dr. Eckehard Quin            11
     Wochen installierte Bildungssprecherin der größeren
     Regierungspartei über eine Abschaffung der Matu-
                                                                                 im fokus        8
                                                             Die Parlamentsparteien zur
     ra und verabschiedete sich kurz darauf aus der
                                                                         bürgerinitiative
     Politik, um an einer renommierten amerikanischen
                                                                 Von Mag. Dr. Eckehard Quin
     Privat-Universität ein Studium aufzunehmen. (Pre-
     digt hier jemand Wasser und trinkt Wein?) Und als
     unser Vorsitzender in einem Interview die Vor- und
                                                                Von PISa kann man auch           11
                                                                           lernen (Teil 1)
     Nachteile von Abschluss- und Eingangsprüfungen
                                                                  Von Mag. Gerhard Riegler
     sachlich darlegte, wurde daraus flugs die Schlag-
     zeile „Gewerkschaft für Abschaffung der Matura“.
     Dass das nicht den Tatsachen entspricht, ist inzwi-
                                                                        gut zu wissen            14
                                                               Pensionsberechnung für
     schen hinlänglich bekannt.
                                                             beamtete AHS-Lehrer/innen
     Wenn man aber schon über den Sinn von
                                                                    Von Mag. Herbert Weiß
     Abschlussprüfungen nachdenkt, sollte man sich
     dabei nicht nur auf die Matura beschränken. Wie
     sieht es denn mit Diplomprüfungen, Rigorosen,
                                                               Pflege eines behinderten          16
                                                             Kindes oder eines pflegebe-
     Habilitationen etc. aus? Sind auch die verzichtbar?
                                                                 dürftigen Angehörigen
     Und gehören Abschlussprüfungen im Berufswesen,
                                                                     Von Mag. Peter Friebel
     wie etwa die Meisterprüfung, nicht ebenso dazu?
     Kann es wirklich genügen, bloß Teilprüfungszeugnis-
                                                                   Zahnbehandlung und            18
                                                                                                      16
     se zu sammeln und damit sang- und klanglos einen
                                                                              Zahnersatz
     Bildungsgang zu beenden? Markiert eine derartige
                                                                 Von Mag. Franz Andexlinger
     Prüfung nicht immer auch eine gewisse Zäsur im
     Leben eines Menschen? Ist es nicht ein ureigenes
     menschliches Bedürfnis und wesentlich für die Ent-
                                                                       facts statt fakes         20
                                                                   Von Mag. Gerhard Riegler
     wicklung der Persönlichkeit, Selbstbestätigung zu
     erleben, sich z. B. auch erfolgreich einer Prüfungs-
     kommission gestellt zu haben?
                                                                             menschen            21
                                                                        Auszeichnungen
     Natürlich müssen bei Abschlussprüfungen Wis-
                                                                       und ernennungen
     sen und Können sowie die Fähigkeit, sich in einer
     neuen Situation zu bewähren, unter Beweis gestellt
     werden, da mit dem erfolgreichen Abschluss auch
                                                                                    service      22
     Berechtigungen verbunden sind, die allerdings nur
     bei entsprechend hoher Qualität anerkannt sind.
                                                                           aktuelle seite        23
                                                                   „matura abschaffen"
     Wer hingegen die Matura abschaffen möchte,
                                                                 Von Mag. Dr. Eckehard Quin
     würde à la longue auch das Gymnasium in Frage
     stellen. Daher muss bei der Reform der Reifeprü-
     fung echte statt simulierter Qualität oberste Priori-
                                                                        nachgeschlagen           24
     tät haben. Übersteigerter Zentralismus gefährdet
     jedoch dieses Ziel. Dabei muss man gar nicht nur
     an BIFIE-Leaks denken.
     MP
                                                               Redaktionsschluss
                                                                   Redaktionsschluss für die
                                                                                                      18
                                                                    Nr. 3/2014: 25. April 2014
                                                                Beiträge bitte per E-Mail an
                                                                       office.ahs@goed.at

2     gymnasium
Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!                                                                         editorial
Apollon verliebte sich in Koronis. Als sie von ihm ein Kind erwartete, sandte er zu ihrer Bewa-
chung einen wunderschönen, weißen Singvogel. Koronis wurde Apollon untreu und verliebte
sich in einen Sterblichen. Der Vogel meldete dies sofort seinem Herrn. Apollon, erzürnt über
diese Nachricht, bestrafte den Überbringer der schlechten Botschaft. Er änderte die Farbe
seines Gefieders in Schwarz und verdammte das arme Tier, zu krächzen anstatt zu singen und
fortan bevorstehendes Unheil anzuzeigen. Die Krähe ward erschaffen.
„BIFIE-Leaks“ ließ mich an diese Geschichte aus der griechischen Mythologie denken. BM
Heinisch-Hosek und die jetzigen BIFIE-Direktoren müssen sich mit einem Chaos herumschlagen,
das ihre VorgängerInnen hinterlassen haben. So „nebenbei“ läuft allerdings das „Tagesge-
schäft“ an den Schulen weiter – und das bedeutet u. a. auch die Durchführung der Klausuren
Anfang Mai. Fast alle Gymnasien nehmen in einzelnen Gegenständen (meist Englisch) an
Schulversuchen zur Zentralmatura teil.
Es ist alles Menschenmögliche zu tun, um die im Schulversuch beantragte und genehmigte
Art der Reifeprüfung auch durchführen zu können. Bei aller Kritik an vollzentralen Klausuren
wäre es eine unerträgliche Zumutung für SchülerInnen und LehrerInnen, wenige Wochen vor
den Klausuren die Spielregeln zu ändern.
Sollte dies wegen mangelnder Datensicherheit – also der Gefahr, dass die zentralen Aufga-
benstellungen kurz vor der Matura im Internet auftauchen – nicht möglich sein, was sich wohl
niemand wünscht, sind die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine
andere Art der Abwicklung zu schaffen, die den KandidatInnen und den PrüferInnen zumut-
bar ist. Ein Delegieren des Problems und der damit verbundenen Arbeit an die Schulen kann
keinesfalls die Lösung sein. Darauf haben meine beiden Stellvertreter und ich in einem langen
und konstruktiven Gespräch mit BM Heinisch-Hosek am Abend des 5. März hingewiesen.
Zwei Tage später hat das Unterrichtsministerium in unserem Sinn reagiert und angekündigt,
dass die Schulversuche wie geplant durchgeführt werden können – sei es mit zentraler Aufga-
benstellung durch das BIFIE, sei es mit Hilfe von „Beispiel-Paketen“ aus dem Unterrichtsministe-
rium.
Koronis wurde von Apollons Zwillingsschwester Artemis getötet. Hermes schnitt den ungebo-
renen Asklepios (Äskulap) aus ihrem Mutterschoß. Als Erwachsener wurde er ein Arzt, der die
Heilkunst wie kein zweiter beherrschte. Es gelang ihm sogar, einen Toten wieder zum Leben zu
erwecken.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob BM Heinisch-Hosek mehr den Weg des weißen Sing-
vogels oder den des Asklepios beschreiten wird. Mir wäre Letzteres lieber. Ich stehe jedenfalls
zur Verfügung, um an der Heilung der Wunden zu arbeiten, die BM Schmied unserem Schul-
wesen geschlagen hat.

Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft

  impressum
gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. He­raus­ge­ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz
Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt
verantwortlich: Mag. Verena Hofer, 1090 Wien, Lac­kie­rer­gas­se 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at. Redaktion,
Pro­duk­tion, Kon­zep­tion und Anzeigenverwaltung: Mo­dern Ti­mes Me­di­a Ver­lags­ges. m. b. H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lager­­gas­se
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Verlagsort: Wien. Herstellungsort: St. Pölten. DVR-­Nr.: 0046655. Namentlich ge­kenn­zeichne­te Bei­trä­ge unterliegen der Verantwortung des Au-
tors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger
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                                                                                                                                                    3
Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
top thema

        Mag. Dr. Eckehard Quin,
                                                    Das neue Lehrerdienstrecht
              Vorsitzender der

                                                    Die erreichten
            AHS-Gewerkschaft
          eckehard.quin@goed.at

                                                    Änderungen
                                     Foto: IStock

    1 Diese Ausgaben sind – so wie alle
    anderen ab dem Jahr 2005 – als pdf-
    Dateien von der Website der AHS-
    Gewerkschaft (www.goed-ahs.at)
    downloadbar.
    2 Personenbezogene Bezeichnun-
    gen umfassen gleichermaßen Per-
    sonen männlichen und weiblichen
    Geschlechts.

4          gymnasium
Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
Der Dienstgeber führte eineinhalb Jahre lang                dem alten Lehrerdienstrecht. Die Art des Dienstverhält-
                                                            nisses („normaler“ Vertrag, Sondervertrag etc.) ist dabei
Scheinverhandlungen. Innerhalb kürzester
                                                            unerheblich.
Zeit waren dann im parlamentarischen                        Komplizierter sind die Bestimmungen für die Perso-
                                                            nen, die dazwischen – also während der Schuljah-
Prozess sinnvolle Veränderungen möglich. Es
                                                            re 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 oder
bleibt aber noch sehr viel zu tun.                          2018/2019 – erstmals in ein Dienstverhältnis als Vertrags-
                                                            lehrperson des Bundes aufgenommen werden.
                                                            Personen, die 2014/2015 erstmals in ein Dienstverhält-
                                                            nis als Vertragslehrperson des Bundes aufgenommen
Das neue Lehrerdienstrecht wurde am 27. Dezember            werden, unterliegen in diesem Schuljahr jedenfalls dem
2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. In den Aus-       alten Dienstrecht. Bei einer weiteren Anstellung in den
gaben Nr. 3/2012 und Nr. 5/2013 des „gymnasium“1            Schuljahren 2015/2016 bis 2018/2019 müssen sie festle-
habe ich jeweils im Leitartikel ausführlich über das neue   gen, ob sie im alten oder im neuen Lehrerdienstrecht
Lehrerdienstrecht berichtet. Ich werde daher an dieser      sein möchten. Diese Festlegung kann rechtswirksam
Stelle nicht nochmals das dort Gesagte wiederholen,         nur schriftlich vorgenommen werden. Sie ist Vorausset-
sondern nur kurz darstellen, was v. a. in den rund drei     zung für das Zustandekommen des Dienstvertrages und
Wochen des intensiven Kontakts mit Parlamentariern          unwiderruflich. Die Festlegung wirkt auch für alle später
des Verfassungsausschusses im Vergleich zum Begut-          begründeten Dienstverhältnisse als Vertragslehrperson.
achtungsentwurf positiv verändert werden konnte,            Personen, die während der Schuljahre 2015/2016,
auch wenn die Änderungen bei weitem nicht ausrei-           2016/2017, 2017/2018 oder 2018/2019 erstmals in ein
chend waren, um die Zustimmung der Gewerkschaft             Dienstverhältnis als Vertragslehrperson des Bundes auf-
zum neuen Lehrerdienstrecht zu bewirken. Jedenfalls         genommen werden, müssen bereits bei der Anstellung
konnten wir in dieser kurzen Zeit mehr bewegen als in       festlegen, ob sie im alten oder im neuen Lehrerdiens­
den eineinhalb Jahren Verhandlungen zuvor. Aber das         trecht sein möchten. Diese Festlegung kann rechtswirk-
ist auch nicht verwunderlich: BM Heinisch-Hosek hat         sam nur schriftlich vorgenommen werden. Sie ist Voraus-
uns in den letzten Gesprächen im November mehrfach          setzung für das Zustandekommen des Dienstvertrages
mitgeteilt, dass sie ohnehin nie vorgehabt hat, an den      und unwiderruflich. Die Festlegung wirkt auch für alle
Eckpunkten des Entwurfs vom Mai 2012 irgendetwas zu         später begründeten Dienstverhältnisse als Vertragslehr-
ändern.                                                     person.
Ich beschreibe hier die für den AHS-Bereich wichti-
gen inhaltlichen Änderungen. Eine Fülle redaktioneller      Down gradin g der
Änderungen wie die Behebung legistischer Fehler oder        An stel l un gserf ordern isse
die weitgehende Umnummerierung der Paragraphen              An AHS-Unterstufen dürfen Personen unterrichten,
finden keine Erwähnung. Die inhaltlichen Änderungen         die ein Bachelorstudium abgeschlossen haben. Der
werden in der Reihenfolge genannt, in der sie im Geset-     Abschluss eines Masterstudiums ist erst ab 1. September
zestext vorkommen.                                          2029 (!) Anstellungserfordernis – dann allerdings für alle
                                                            Schularten.
Wer i st v o m n e u e n L e h r e r d ie ns t r e c h t    Voraussetzung für den Einsatz in allgemein bilden-
direk t b e t r o f f e n ?                                 den Unterrichtsgegenständen in der Oberstufe ist „im
Das neue Lehrerdienstrecht gilt für alle Lehrpersonen,      Regelfall“, wie es in den Erläuterungen so schön heißt,
deren Dienstverhältnis mit Beginn des Schuljahres           der Abschluss des Masterstudiums.
2019/2020 oder danach beginnt.
Personen, die vor dem Beginn des Schuljahres 2014/2015      Men toren ausbil dun g
schon einmal in einem öffentlich-rechtlichen oder in        Voraussetzung für die Bestellung zum Mentor2 sind
einem vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund oder zu       eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung und die
einem Land als Lehrperson gestanden sind, unterliegen       Absolvierung des Hochschullehrganges „Mentoring,

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Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
Berufseinstieg professionell begleiten“ im Umfang von         2. Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanage-
top thema

            mindestens 60 ECTS-Credits (entspricht zwei Semes­                ments auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbil-
            tern Vollstudium). Im Begutachtungsentwurf waren es               dung – QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA)
            noch 90 ECTS-Credits.                                             im Sinne des § 18 Bundes-Schulaufsichtsgesetz,
            Bis zum Schuljahr 2029/2030 dürfen auch Lehrperso-            3. Fachkoordination an Schulen mit besonderer
            nen als Mentoren eingesetzt werden, die zu Betreu-                Berücksichtigung der musischen oder sportlichen
            ungslehrkräften im Unterrichtspraktikum oder im Rah-              Ausbildung,
            men der schulpraktischen Ausbildung bestellt sind             4. Studienkoordination an Schulen für Berufstätige,
            oder einen einschlägigen Lehrgang im Umfang von                   Kollegs und Vorbereitungslehrgänge für jeweils 18 zu
            mindestens 30 ECTS-Credits absolviert haben. Aller-               betreuende Studierende.
            dings ist das nur zulässig, wenn ein solcher „Altlehrer“      Eine Aufgabe im Sinne der Anlage 3 darf nicht übertra-
            der Bestellung zum Mentor zustimmt.                           gen werden, wenn an der Schule eine andere Person
                                                                          mit derselben Aufgabe betraut ist, ausgenommen die
            U n t e rr i ch t s v e rpfl ic h t u ng „ 2 2 + 2“           Aufgabe gemäß Anlage 3 Z 2.
            Die Unterrichtsverpflichtung einer vollbeschäftigten Ver-     Wenn keine Beauftragung aus den Tätigkeitsbereichen
            tragslehrperson beträgt 24 Wochenstunden. Von dieser          der ersten Aufzählung, Z 1 bis 3, vorliegt, sind im Rah-
            Unterrichtsverpflichtung sind 22 Wochenstunden durch          men der qualifizierten Beratungstätigkeit 72 Stunden
            „normalen“ Unterricht und „die qualifizierte Betreuung        pro Schuljahr zu erbringen.
            von Lernzeiten im Rahmen der Tagesbetreuung“ zu               Wenn eine Beauftragung aus den Tätigkeitsbereichen
            erbringen; dabei sind in der Oberstufe Wochenstunden          der Z 1 bis 3 im Umfang von einer Wochenstunde vor-
            in Unterrichtsgegenständen, die in die Lehrverpflich-         liegt, sind im Rahmen der qualifizierten Beratungstätig-
            tungsgruppe I (z. B. Sprachfächer mit Schularbeiten)          keit 36 Stunden pro Schuljahr zu erbringen.
            oder II (z. B. fast alle anderen Gegenstände mit Schul-       Kustoden, die nach derzeitiger Rechtslage ihre Arbeit
            arbeiten) eingereiht sind, mit je 1,1 Wochenstunden auf       mit einer Zulage abgegolten bekämen (Beauftragung
            die Erfüllung der Unterrichtsverpflichtung anzurechnen.       nach Z 4, Aufgaben im Sinne der Anlage 3 zum VBG),
            Im Klartext: Wenn jemand z. B. Deutsch-Englisch nur in        haben also jedenfalls 72 Stunden pro Schuljahr an
            der Oberstufe unterrichtet, erfüllt diese Person mit 20       qualifizierter Beratungstätigkeit zu erbringen. Ob es sich
            Stunden an „normalem“ Unterricht die 22 Wochen-               dabei um einen legistischen Fehler handelt oder ob
            stunden. Die Fächervergütung wurde reduziert (siehe           das intendiert ist, weiß bisher nur der Dienstgeber.
            „Fächervergütung“). Trotzdem ist diese Regelung eine          Die Beratungsstunden sind in der Lehrfächerverteilung
            deutliche Verbesserung gegenüber dem Begutach-                auszuweisen und die entsprechenden Angebote in
            tungsentwurf.                                                 geeigneter Weise bekannt zu machen. Sie dienen
            Durch die Abschaffung des Bundeslehrer-Lehrverpflich-         insbesondere der Beratung von Schülern (etwa im
            tungsgesetzes werden die Lehrverpflichtungsgruppen            Hinblick auf Lernprobleme und die Entwicklung von
            ebenso gestrichen wie die Definition von „Lernzeit“.          Begabungen), der Lernbegleitung im Rahmen der
            Vermutlich handelt es sich im neuen Dienstrecht dabei         neuen Oberstufe, der vertiefenden Beratung der Eltern
            um das, was derzeit als gegenstandsbezogene Lernzeit          (außerhalb der regelmäßigen Sprechstunden und der
            bezeichnet und auch jetzt als Unterricht bewertet und         Sprechtage) oder der Koordination der Beratung zwi-
            abgegolten wird.                                              schen Lehrkräften und Erziehungsberechtigten gemäß
            Im Gesamtumfang von weiteren zwei Wochenstun-                 § 62 SchUG (Klassenelternabende).
            den sind von der vollbeschäftigten Vertragslehrperson         Die Beratungsstunden sind je nach Anordnung in regel-
            je nach Beauftragung Aufgaben, die jeweils einer              mäßiger oder geblockter Form zu erbringen.
            Wochenstunde entsprechen, aus folgenden Tätigkeits-
            bereichen zu erbringen:                                       Fachf remder Un terricht
            1. Aufgaben eines Klassen- oder Jahrgangsvorstandes,         Die Vertragslehrperson kann aus wichtigen dienstli-
            2. Funktion eines Mentors,                                    chen Gründen vorübergehend auch zur Erteilung des
            3. Aufgaben des Praxisschulunterrichts (Dies betrifft Pra-   Unterrichtes in Unterrichtsgegenständen verhalten
                xisschulen Pädagogischer Hochschulen.),                   werden, für die sie nicht lehrbefähigt ist, wobei dies
            4. Aufgaben im Sinne der Anlage 3 zum Vertragsbe-            bei einem ein Semester übersteigenden Zeitraum der
                dienstetengesetz,                                         Zustimmung der Vertragslehrperson bedarf.
            5. qualifizierte Beratungstätigkeit (siehe unten).
            Anlage 3 zum VBG nennt folgende Tätigkeiten:                  Ein satz in an deren Schul arten
            1. Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des          Die Vertragslehrperson kann aus wichtigen dienstli-
                § 52 SchUG (Anlagen 2, 3 und 4 zum GehG) – kurz           chen Gründen im Auftrag der Personalstelle auch an
                „Cash-Kustodiate“,                                        einer anderen Schule oder an einer Pädagogischen

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Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
Hochschule verwendet werden (Mitverwendung),                     verstehen wir als die dauernde Aufgabe, Freiheit und

                                                                                                                                             top thema
wobei dies bei einem ein Schuljahr übersteigen-                  Gerechtigkeit zu erkämpfen, sie zu bewahren und sich
den Zeitraum der Zustimmung der Vertragslehrperson               in ihnen zu bewähren. Dies und die Solidarität sind der
bedarf.                                                          geistig-politische Boden, auf dem allein die Sozialde-
                                                                 mokratie gedeihen kann.“
Mögl i ch ke i t d e r T e il b e s c h ä ft ig u ng             Die ÖVP hat schon bei der Erstellung der Kandidatenlis­
für Pe r so n e n i n le it e nd e n F u n k t io n e n          ten für die Nationalratswahl dafür gesorgt, dass nach
Vertragslehrpersonen in der Funktion Schulleitung,               dem Ausscheiden von Fritz Neugebauer kein unbe-
Abteilungsvorstehung oder Fachvorstehung bekom-                  quemer Gewerkschaftsfunktionär mehr im Parlament
men die Möglichkeit der Teilbeschäftigung. Das ist               vertreten ist.
auch im derzeitigen Dienstrecht möglich, war aber im             Bei den politischen Auseinandersetzungen geht es, wie
Begutachtungsentwurf zum neuen Lehrerdienstrecht                 auch der Hypo-Skandal zeigt, immer weniger um den
nicht vorgesehen.                                                Kampf von Partei A gegen Partei B, sondern immer
                                                                 mehr um den Kampf Dienstgeber gegen Dienstneh-
Fä c h e rv e r g ü t u n g                                      mer, wobei der Dienst- und Gesetzgeber immer stärker
Die monatliche Vergütung für jede gemäß Lehrfä-                  von Interessen international agierender Großkonzerne,
cherverteilung regelmäßig zu erbringende Wochen-                 Großbanken etc. dominiert wird. Der Kleinunternehmer
stunde in der Oberstufe in Unterrichtsgegenständen               leidet unter dieser Politik genauso wie der klassische
der Lehrverpflichtungsgruppe I oder II wurde im Ver-             Arbeitnehmer. Gewinne privatisieren, Schulden und Ris-
gleich zum Begutachtungsentwurf von 36 Euro auf 30               ken von Großbanken verstaatlichen – das scheint das
Euro gesenkt (Stand Dezember 2013). Die Beträge (in              Dogma der Politik geworden zu sein.
Euro; gültig ab 1. März 2014) werden zwölfmal jährlich
ausbezahlt und gelten pro Monatswochenstunde.                    Bürgerin itiative
Wenn ein Lehrer z. B. zwei Stunden Chemie (Lehrver-              Die Lehrergewerkschaften haben eine parlamentari-
pflichtungsgruppe III) pro Woche in der Oberstufe                sche Bürgerinitiative für ein modernes, attraktives und
unterrichtet, bekommt er dafür eine Zulage in der                leistungsorientiertes Lehrerdienstrecht eingebracht, das
Höhe von 24,4 Euro brutto pro Monat (2 x 12,2 Euro).             unter www.anliegen.at online unterstützt werden kann,
                                                                 und die Parlamentsparteien um ihre Stellungnahme
 Lehrverpflichtungsgruppe       Fächerzulage in Euro             dazu gebeten.
                                     Unterstufe   Oberstufe      Innerhalb der vorgegebenen Frist haben FPÖ, die
                                                                 Grünen und die ÖVP geantwortet. Danach sind noch
 I und II                                  24,5           30,6
                                                                 Schreiben der SPÖ und der NEOS eingetroffen. Dem
 III                                         0            12,2
                                                                 Team Stronach fehlen offensichtlich bis heute die
                                                                 Worte, obwohl dessen Abgeordnete im Parlament
Abs t i mm u n g sv e r h a lt e n                               gegen das neue Dienstrecht gestimmt haben.
Das Stimmverhalten der Parlamentarier im Nationalrat             Die Stellungnahmen sind im vollen Umfang (ohne Gruß-
hat die AHS-Gewerkschaft entsprechend ihrer Ankündi-             formeln) in der Reihenfolge des Einlangens auf den
gung am 21. Jänner 2014 im Rundschreiben Nr. 13 des              kommenden Seiten abgedruckt.
heurigen Schuljahres veröffentlicht.3 Herzlichen Dank            Im AHS-Bereich wirkt das neue Lehrerdienstrecht de
allen Abgeordneten, die nicht dafür gestimmt haben!              facto erst 2019/2020, da nur ganz wenige Personen
Besonders empörend empfinde ich, dass sämtliche                  in unserem Bereich vorher das neue Dienstrecht wäh-
Spitzenfunktionäre des ÖGB – solche gibt es nur im SPÖ-          len werden. Bis dorthin wird es noch mindestens eine
Klub – offenbar Parteiinteressen vor Arbeitnehmerinter-          Nationalratswahl geben, die, davon bin ich überzeugt,
essen gestellt und für das neue Dienstrecht gestimmt             die politischen Verhältnisse in Österreich deutlich verän-
haben. Namentlich sind das Dr. Sabine O      ­ berhauser,        dern wird – ob zum Besseren, bleibt abzuwarten.
Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des ÖGB,                   Zeiten des politischen Umbruchs bringen neben Risken
Wolfgang Katzian, Vorsitzender der GPA-djp, Josef                immer auch Chancen. Die AHS-Gewerkschaft wird
Muchitsch, Vorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz,
­                                                                jedenfalls die nächsten Jahre darum kämpfen, für die
und Rainer Wimmer, Vorsitzender der PRO-GE.                      kommenden LehrerInnen ein attraktives und leistungs-
Was ich von ihrer Handlungsweise halte, ist den genann-          orientiertes Dienstrecht zu realisieren. Jede politische
ten Personen wahrscheinlich reichlich gleichgültig.              Kraft, die uns dabei unterstützt, ist uns herzlich willkom-
Aber vielleicht denken sie irgendwann einmal (nach               men.                                                     n
dem nächsten Wahldesaster?) oder beim Betrachten
der ÖGB-Zeitschrift mit dem Titel „Solidarität“ an die             3 Die Rundschreiben der AHS-Gewerkschaft stehen auf www.goed-ahs.at zum
                                                                   Download bereit.
Worte von Willy Brandt: „Demokratischen Sozialismus

                                                                                                                                                 7
Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
im fokus

                              Österreichs Parlamentsparteien
    Mag. Dr. Eckehard Quin,
          Vorsitzender der
        AHS-Gewerkschaft
      eckehard.quin@goed.at

     „Ich will einmal
     die beste Lehrerin
     und den besten
     Lehrer!“

8     gymnasium
Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
zur Bürgerinitiative:
               Die Stellungnahme der Parlamentsparteien zur Bürgerinitiative für ein modernes,
               attraktives und leistungsorientiertes Lehrerdienstrecht www.anliegen.at.
               Die Stellungnahmen werden im vollen Umfang (ohne Grußformeln) in der Rei-
               henfolge des Einlangens wiedergegeben.

                F PÖ                                            Grün e

               FPÖ unterstützt alle Initiativen zur Verbesse-   Wir Grüne haben der Regierungsvorlage nicht
               rung des Bildungssystems                         zugestimmt, da der Regierungsentwurf aus
               Die FPÖ mit Bildungssprecher NR Dr. Walter       unserer Sicht nicht nur ungerecht, sondern vor
               Rosenkranz unterstützt Initiativen zur Revisi-   allem altmodisch und realitätsfremd ist. Uns ist
               on des Lehrerdienstrechts. Im Plenum am          bewusst, dass die Arbeitssituation der LehrerIn-
               17.12.2013 hat sie die Vorlage auch abge-        nen in den Schulen teilweise unzumutbar ist.
               lehnt, da sie aus vielen Gründen keine           Der Regierungsentwurf blendet das völlig aus
               qualitative Verbesserung des österreichi-        und stellt ein Sparpaket auf Kosten der Lehre-
               schen Bildungssystems bringen wird: glei-        rInnen und damit letztlich der SchülerInnen an
               che Ausbildungserfordernisse für Lehrerin-       die Stelle der nötigen Schulreform.
               nen und Lehrer aller Schulstufen, die Mög-       Damit wurde eine große Chance vertan.
               lichkeit, in jedem x-beliebigen Unterrichts-     Zusammengefasst ist unsere Kritik im Novem-
               fach eingesetzt werden zu können – auch          ber 2013 in einem Entschließungsantrag:
               ohne dafür geprüft zu sein – ein schlechtes      http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/
               Betreuungsverhältnis, Mangel am dringend         A/A_00057/fname_331801.pdf.
               notwendigen Support-Personal sowie das           Auf dieser Grundlage fordern wir Neuver-
               Fehlen einer Schulbauoffensive, um für           handlungen auf Basis eines Rahmenjahresar-
               entsprechende Arbeitsplatzbedingungen            beitszeitmodells, wie das übrigens auch alle
               zu sorgen ...                                    ExpertInnen im Verfassungsausschuss und der
               Insgesamt ist das Lehrerdienstrecht in der       GÖD-Vorsitzende Fritz Neugebauer in seiner
               gültigen Fassung hauptsächlich als Vorleis­      letzten Rede im Nationalrat getan haben. Die-
               tung für eine Einführung einer bundeswei-        ses muss Unterrichts-, Vor- und Nachbereitung
               ten Gesamtschule aller 10- bis 14-Jährigen       sowie sons­tige Tätigkeiten (Beratung, Projekt-
               anzusehen, welche von der FPÖ ebenfalls          betreuung, Sprechstunden, Konferenzen etc.)
               aufs Schärfste abgelehnt wird. Gute Bil-         beinhalten.
               dung kann nur dort vermittelt werden, wo         Zentral ist für uns eine gleichwertige tertiäre
               jedes Kind entsprechend seinen Talenten          Ausbildung und gleiche Gehaltsstruktur für alle
Foto: iStock

               und Veranlagungen individuell gefördert          LehrerInnen inklusive der ElementarpädagogIn-
               wird – in einem Schulsystem, in dem auch         nen.
               Leistung und Disziplin wieder zählen. Solan-     Besonders junge Lehrkräfte sind vom neuen
               ge es nicht von wissenschaftlichen Erkennt-      Dienstrecht betroffen. Sie müssen künftig par-
               nissen, sondern Parteitaktik geprägt ist, wird   allel zum Berufseinstieg in Vollzeit ein Master-
               das Bildungswesen jedoch ein Krisenherd          studium ablegen. Burn-Out und Frustration sind
               bleiben. Eine Analyse des Unterrichtsaus-        vorprogrammiert.
               schuss-Obmanns Walter Rosenkranz zum             Ich habe daher Ihre Initiative unterstützt und
               Lehrerdienstrecht gibt es auch auf FPÖ-TV:       kann Ihnen versichern, dass sich die Grünen
               http://youtu.be/HxMZAzbbjdA                      weiterhin für ein faires und modernes LehrerIn-
                                                                nendienstrecht einsetzen werden!

                                                                                                                   9
Bis 2019 ist noch viel zu tun! - Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
Österreichs Parlamentsparteien zur Bürgerinitiative:

         Ö VP                                                     NEOS

        Im Dezember 2013, nach Umsetzung einer neuen,             Wir NEOS haben der Regierungsvorlage zum
        gleichwertigen Ausbildung für alle künftigen Lehrer/      Lehrer­dienstrecht am 17.12.2013 im Parlament
        innen, wurde vom Nationalrat ein neues Dienst- und        nicht die Zustimmung gegeben. Aus unserer Sicht
        Besoldungsrecht für neu eintretende Pädagog/innen         ist die Debatte um das Lehrerdienstrecht eine
        beschlossen. Höhere Einstiegsgehälter, eine flachere      Themenverfehlung. Die Schulen brauchen mehr
        Besoldungskurve und mehr Zeit in der Klasse waren die     Freiheit und Verantwortung. Daher wollen wir statt
        Eckpunkte dieser Novelle.                                 dem Lehrerdienstrecht einen Rahmen-Kollektivver-
        Im Vorfeld der Beschlussfassung gab es zahlreiche         trag. Die Lehrer_innen sollen direkt an der Schule
        Gespräche mit den Interessenvertretungen, die auch        angestellt und die Direktor_innen vor Ort auf Zeit
        ihren Niederschlag fanden. So war es uns als ÖVP          bestellt werden.
        wichtig, dass mit dem Gesetzesentwurf nicht nur ein       Wir haben dazu auch entsprechende Anträge im
        umfangreicher Abänderungsantrag mit wesentlichen,         Parlament auf Stärkung der personellen, finanziel-
        auf Kritik im Begutachtungsverfahren eingehenden          len und pädagogischen Autonomie eingebracht.
        Änderungen (z. B. Klarstellung, dass fachfremder          Leider haben wir bisher keine Mehrheit gefunden.
        Unterricht weiterhin nur vorübergehend und in             Wir werden uns aber auch in Zukunft weiterhin
        Ausnahmesituationen erfolgen kann) beschlossen            dafür einsetzen und speziell beim Lehrerdienst-
        wurde; auch mit mehreren Entschließungen wurde            recht darauf drängen, dass die Junglehrer_innen
        klargestellt, dass die angestrebte Reform mit diesem      in der Induktionsphase keine volle Lehrverpflich-
        Beschluss noch nicht beendet ist, sondern seitens der     tung haben, um hier Kapazität für diese wichtige
        zuständigen Ressorts (Unterricht, BKA) noch einiges       Phase der Einarbeitung zu gewährleisten und
        vorzusehen ist:                                           dass Mentor_innen, welche die Junglehrer_innen
        •	Überprüfung der Arbeitsplatzsituation von Lehrer/      betreuen, mit mehr Stunden ausgestattet werden.
             innen gemeinsam mit der Gewerkschaft;                Die Frustration in der Lehrerschaft steigt und wir
        •	Entlastung von Verwaltungsaufgaben: Überprü-           verstehen das. Auch den Wunsch nach einem dif-
             fung, welche Aufgaben an nichtpädagogisches          ferenzierten Berufsverständnis teilen wir. Natürlich
             Personal übertragen werden können;                   braucht es mehr Unterstützungspersonal. Unsere
        •	Vorlegen und Forcieren neuer Modelle für Unter-        Vorschläge liegen am Tisch: Stärkung der Autono-
             stützungssysteme zur Bewältigung psychologi-         mie der Schulen, Einführung eines gemeinsamen
             scher, gesundheitlicher und sozialer Herausforde-    Kompetenz-Standards mit einer Mittleren Reife
             rungen.                                              mit 15, Vielfalt der pädagogischen Konzepte, dif-
        Zudem wollen wir die Neuregelung nach ihrem               ferenzierte und entschlossene Weiterentwicklung
        Inkrafttreten einer Evaluierung unterziehen sowie unter   des Professionsverständnisses für Lehrer_innen/
        Einbindung der Interessenvertretung eine Arbeitszeit-     Pädagog_innen.
        studie durchführen.                                       Unser Ziel ist es, die Talente der Kinder und
        Mit der Betonung von Wahlfreiheit, Schulautonomie         Jugendlichen optimal zur Entfaltung zu bringen.
        und besserer Individualisierung im Unterricht finden      Wir wollen „die Flügel heben“. Wir wollen mehr
        sich wichtige in der Bürgerinitiative angesprochene       Potenzialorientierung und weniger Defizitorientie-
        Fragen als zentrale Themen im Regierungsübereinkom-       rung. Damit das gelingt, brauchen wir als Gesell-
        men, deren Umsetzung wir zügig angehen wollen.            schaft auch einen anderen Blick auf den Beruf
                                                                  der Lehrer_in. Lehrer_in ist der wichtigste Beruf der
                                                                  Republik.
         S PÖ                                                     In diesem Sinne werden wir uns auch im Ausschuss
                                                                  für Petitionen und Bürgerinitiativen, in dem wir
        Das neue LehrerInnen-Dienst- und Besoldungsrecht,         auch den Vorsitz haben, für euer Anliegen beson-
        das vom Nationalrat beschlossen worden ist, ist ein       ders stark machen. Ich freue mich, wenn wir dies-
        wichtiger Bestandteil der Bildungsreform und stellt die   bezüglich in Kontakt bleiben.
        konsequente Umsetzung der PädagogInnenausbil-
        dung Neu, die ebenso bereits vom Parlament verab-
        schiedet worden ist, dar.
        Die „Bürgerinitiative für ein neues Lehrerdienstrecht“
        wird im zuständigen Ausschuss für Petitionen und Bür-
        gerinitiativen beraten und behandelt werden.

10   gymnasium
im fokus

                                            Von PISA kann man
      Mag. Gerhard Riegler,
Mitglied der Bundesleitung
       gerhard.riegler@goed.at

                                            auch lernen
                                             Teil 1: Ostasien eine Klasse für sich, Österreich im vorderen Mittelfeld,
                                             Nordeuropas Staaten bis auf Finnland hinter Österreich
 Foto: IStock

                An PISA 2012, der inzwischen fünften Auflage dieser     relevanten Erkenntnisse, und PISA werde von der
                OECD-Erhebung, beteiligten sich alle 34 OECD-Staa-      Politik dazu missbraucht, um Intentionen zu „rechtfer-
                ten und zusätzlich 31 Volkswirtschaften außerhalb der   tigen“, die dem Bildungswesen nicht dienen. Ich teile
                OECD, die nicht alle eigene Staaten sind (Hongkong,     den Vorwurf des politischen Missbrauchs. In Österreich
                Macau, Shanghai und Taiwan)1. Hauptdomäne war           sind wir von ihm sogar besonders betroffen.
                dieses Mal Mathematik.
                Weltweit wächst die Zahl der Bildungswissenschaft-
                lerInnen, die einen Ausstieg aus PISA oder aber           1 Im Sinne der Kompaktheit des Beitrags verzichte ich auf eine sprachliche
                zumindest ein Ignorieren des Spektakels fordern. Die      Berücksichtigung dieser Tatsache und spreche von „PISA-Teilnehmerstaaten“.

                Ergebnisse derartiger Studien brächten nämlich keine

                                                                                                                                                       11
Wenn man aus derartigen Studien nichts lernt, liegt         2) Die Fata Morgana der erfolgreichen Gesamtschule
        dies meines Erachtens aber am Umgang von Politik                 des hohen Nordens:
        und Medien mit ihnen. Wer nämlich hinter die Fassa-         Dass die skandinavischen Gesamtschulstaaten bei
        de der Rankings blickt, die die Titelblätter füllen, kann   PISA besonders erfolgreich seien, wird von „Exper-
        sehr viel über höchst unterschiedliche Rahmenbedin-         tInnen“ so häufig behauptet, dass manche diesem
        gungen erfahren, die das Schulwesen in den teilneh-         Trugbild Glauben schenken. Realität aber ist:
        menden Staaten bestimmen. Ich habe die über 2.000           1. Einzig Finnland ist bei PISA 2012 erfolgreich: Platz 5
        Seiten der bisher erschienenen OECD-Publikationen               in den Naturwissenschaften, Platz 6 in der Lesekom-
        zu PISA 2012 gelesen, um aus ihnen und der interna-             petenz und Platz 12 in der Mathematik.
        tionalen PISA-2012-Datenbank Erkenntnisse zu gewin-         2. Norwegen und Dänemark liegen in einem Kom-
        nen, die Grundlage für schulpolitische Überlegungen             petenzbereich (Lesekompetenz) vor Österreich, in
        sein sollten.                                                   zwei (Mathematik und Naturwissenschaften) aber
                                                                        hinter Österreich.
        Dr e i Vo r b e m e r k u n g e n :                         3. Schweden und Island landen in allen drei überprüf-
                                                                        ten Kompetenzbereichen hinter Österreich.
        1) Österreichs PISA-Leistungen fernab politischer
        Parolen:                                                    Von den Staaten des hohen Nordens liegt nur
        Österreich landet bei PISA 2012 unverändert im              Finnland vor Österreich.
        vorderen Mittelfeld – unverändert gegenüber PISA
        2006, den letzten Werten, mit denen ein seriöser Ver-       In Summe der drei von PISA getesteten Kompetenz-
        gleich möglich ist. Bei der PISA-2009-Testung hatte ja      bereiche liegt also von den fünf PISA-Teilnehmer-
        Österreichs Bundesschülervertretung als Reaktion auf­       staaten aus Europas hohem Norden nur Finnland vor
        BM Schmieds Agieren zum Boykott aufgerufen. Dar-            Österreich, vier der fünf Staaten landen aber hinter
        auf folgten dementsprechende PISA-„Leistungen“.             Österreich, obwohl die Rahmenbedingungen dieser
        Deshalb empfahl die OECD, die PISA-2009-Ergebnis-           Staaten für das Gelingen schulischer Arbeit weit güns­
        se Österreichs für keinen Vergleich heranzuziehen.          tiger sind als die Österreichs, worauf in Folge wieder-
        Eine unseriöse Politik und Medien, die von deren            holt eingegangen wird.
        finanziellen Zuwendungen abhängig sind, ließen sich
        von der OECD-Empfehlung nicht abhalten, mit offen-          Schweden, Island, Dänemark und Norwegen
        sichtlich verfälschten Ergebnissen Stimmung gegen           landen trotz günstiger Rahmenbedingungen
        die österreichische Schule und ihre LehrerInnen zu          hinter Österreich!
        machen. Wer heute die nach unten verschobenen
        PISA-2009-Ergebnisse als Vergleichswerte nimmt und          Damit ist einer der häufigsten PISA-Irrtümer, um nicht
        von einer deutlichen Verbesserung spricht, handelt          von PISA-Lügen zu sprechen, mit Fakten widerlegt,
        nicht weniger unseriös.                                     was „ExpertInnen“ der Alpenrepublik nicht daran
                                                                    hindern wird, ihren Fantasien freien Lauf zu lassen und
        Österreich landet wie bei PISA 2006 im vorderen             damit weiterhin Platz in Medien zu finden.
        Mittelfeld.
                                                                    3) Teilnehmerstaaten aus Ostasien dominieren:
        Den Vogel schoss BM Heinisch-Hosek, am 3. Dezem-            Das Spitzenfeld der PISA-Rankings wird immer mehr
        ber 2013 noch nicht Unterrichtsministerin, bereits am       von ostasiatischen Teilnehmerstaaten dominiert. In
        Tag der PISA-2012-Präsentation ab: „Ich freue mich,         der Lesekompetenz gehen die ersten fünf Plätze, in
        dass die Bemühungen dadurch, dass die Neue Mit-             der Mathematik die ersten sieben und in den Natur-
        telschule eingeführt wurde, greifen. […] Ich denke,         wissenschaften die ersten vier Plätze nach Ostasien.
        die Neue Mittschule greift Platz in Österreich, und         Shanghai landet einmal mehr mit enormem Vor-
        das ist gut so.“2                                           sprung auf den Zweitplatzierten in allen drei PISA-
        Dass erst weit weniger als ein Prozent der von PISA         Kompetenzbereichen auf Platz 1. In der Lesekompe-
        2012 getesteten SchülerInnen Österreichs die Neue           tenz und den Naturwissenschaften belegt Honkong
        Mittelschule besucht haben, scheint unserer Neo-            mit jeweils 25 PISA-Punkten Rückstand den Platz 2, in
        Unterrichtministerin noch entgangen zu sein. Mag.           der Mathematik Singapur mit einem Rückstand von
        Dr. Eckehard Quin hat es ihr auf seinem Blog (www.          40 PISA-Punkten.3
        quintessenzen.at) bereits am Folgetag vorgerech-            Bei aller Skepsis gegenüber dem Zustandekommen
        net und damit ihre NMS-Fanfaren zum Verstummen              und der Aussagekraft von PISA-Ergebnissen und bei
        gebracht.                                                   aller Ablehnung des ostasiatischen Drills kann Ostasi-

12   gymnasium
ens PISA-Dominanz nicht einfach vom Tisch gewischt               Die Frage, warum Staaten, die mehr als fünf Prozent
werden. Dies umso mehr, als die ostasiatischen PISA-             der SchülerInnen von der Testung ausschließen, über-
Teilnehmer nicht nur leistungsmäßig eine Klasse für              haupt in der Wertung bleiben, kann ich nicht beant-
sich sind, sondern auch, was die Aufstiegschancen                worten.
junger Menschen aus sozial schwachen Familien
anlangt.                                                         GroSSzügige Ausschlüsse, um bei PISA besser
                                                                 abzuschneiden?
Ostasien dominiert alle PISA-Disziplinen.
                                                                 In Finnland wurden wegen fehlender Sprachkennt-
„Resilient students“ nennt die OECD 15-Jährige,                  nisse neun Mal mehr SchülerInnen von der PISA-
deren Elternhaus dem sozial schwächsten Viertel                  Testung ausgeschlossen als in Österreich.6 Wer dieses
ihres Landes angehört, die aber trotzdem PISA-                   Verhältnis der Anzahl der MigrantInnen in Österreich
Leistungen erbringen, die zum weltweit besten Viertel            und Finnland gegenüberstellt, wird nicht mehr an
gehören. Den größten Anteil an „resilient students“              eine Präzision von PISA-Ergebnissen glauben. (Siehe
weisen acht Teilnehmerstaaten aus Ostasien auf. Erst             dazu die Zahlen in Abschnitt VI „Junge Menschen
auf den Plätzen 9 und 10 folgen mit Liechtenstein und            mit Migrationshintergrund“.)
der Schweiz die ersten nichtasiatischen Staaten.4                In Österreich wurden bei 4.756 für PISA 2012 ausge-
Übrigens gilt auch bezüglich der „resilient students“:           wählten SchülerInnen 24 wegen geistiger Behinde-
Von den fünf PISA-Teilnehmern aus dem hohen Nor-                 rung von der Testung ausgeschlossen, in Norwegen
den liegt nur Finnland vor Österreich. In den ande-              bei 4.686 für PISA 2012 ausgewählten SchülerInnen
ren vier Staaten (Schweden, Island, Norwegen und                 acht Mal so viele, nämlich 192. Aber nicht nur für
Dänemark) gelingt dieses Überwinden sozialer Hür-                Norwegen sind solche „Besonderheiten“ zu entde­
den durch schulische Leistung seltener als in Öster-             cken. Einige weitere Staaten, in denen unter dem
reich.                                                           Titel „geistig behindert“ großzügig von der Testung
                                                                 ausgeschlossen wurde7:
I) Vo n d e r T e st u ng a u s g e s c h lo s s e n …
Es ist zweifelsohne schwierig zu normieren, wann
die Teilnahme eines jungen Menschen am PISA-Test
                                                                                             Anzahl der für         Wegen geistiger
wegen seiner physischen oder geistigen Behinde-
                                                                                             PISA 2012 aus-        Behinderung von
rung oder wegen nicht ausreichender Beherrschung                                                gewählten           der Testung aus-
der Testsprache sinnlos und unzumutbar ist. Das PISA-                                         SchülerInnen              geschlossen
Reglement sieht vor, dass die Ausschlussrate von den
                                                                     Dänemark                            7.481                       204
Teilnehmerstaaten möglichst gering zu halten ist,
                                                                     Großbritannien                     12.659                       405
jedenfalls unter fünf Prozent bleiben muss. Überpro-
portional viele SchülerInnen, von denen ein schlech-                 Kanada                             21.548                     1.593
tes Testergebnis zu erwarten ist, von der Teilnahme                  USA                                 6.111                       405
auszuschließen, wäre ja eine Möglichkeit, das PISA-
Ergebnis zu „frisieren“.
In Österreich werden extrem wenige SchülerInnen
von der Testung ausgeschlossen. Manche Teilneh-                                                                                          n
merstaaten agieren da weit „großzügiger“ und las-                
sen sich auch nicht von der 5 %-Höchstgrenze                                                                     (Fortsetzung folgt.)
beirren.

Von der PISA-Testung ausgeschlossen5 wurden in
Österreich                                               1,3 %
                                                                       2 Standard online am 3. Dezember 2013
Schweden                                                 5,4 %         3 40 PISA-Punkte werden von der OECD mit dem Lernfortschritt etwa
                                                                       eines Schuljahres gleichgesetzt.
Norwegen                                                 6,1 %         4 OECD (Hrsg.), Lessons from PISA 2012 for the United States (2013),
                                                                       Seite 32
Dänemark                                                 6,1 %         5 OECD (Hrsg.), What Makes Schools Successful? (2013), Seite 212
                                                                       6 OECD (Hrsg.), What Makes Schools Successful? (2013), Seiten 211, 213
Kanada                                                   6,4 %         7 ibid.

Luxemburg                                                8,3 %

                                                                                                                                                13
gut zu wissen                           Pensionsantritt im Zeitraum                  Erforderliche ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit
                                             1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2014                                462 Monate (38,5 Jahre)
                                             1. Jänner 2015 bis 31. Dezember 2015                                  468 Monate (39 Jahre)
                                             1. Jänner 2016 bis 31. Dezember 2016                                474 Monate (39,5 Jahre)
                                             Ab 1. Jänner 2017                                                     480 Monate (40 Jahre)

         Mag. Herbert Weiss,
 Vorsitzender-Stellvertreter
    und Besoldungsreferent
          herbert.weiss@goed.at

                                            Pensionsberechnung für
                                            beamtete AHS-Lehrer/innen
                                            Eine Serviceleistung der FCG für Gewerkschaftsmitglieder.

                Vertragsbedienstete erhalten Berechnungen ihrer vor-            Gesamtdienstzeit von 42 Jahren aufweisen. Für die
                aussichtlichen Pension von der Pensionsversicherungs-           Korridorregelung muss die betreffende Person eine
                anstalt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter            ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit aufweisen (siehe
                http://www.pensionsversicherung.at.                             Tabelle oben).
                Beamte1 bekommen eine solche Information üblicher-              In den meisten Fällen geht es also nicht mehr darum,
                weise nicht. Daher bietet die FCG allen Gewerkschafts-          unter welchen Bedingungen man vorzeitig in den
                mitgliedern dieses Service seit Jahren kostenlos an. Ich        Ruhestand treten kann, sondern ob das überhaupt
                möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass jemand,              möglich ist.
                der kein Gewerkschaftsmitglied ist, von der Gewerk-             Die Berechnungen stellen Hochrechnungen dar und
                schaft auch keine Pensionsberechnung bekommt –                  sind umso ungenauer, je weiter in der Zukunft der
                auch nicht gegen Bezahlung.                                     geplante Pensionsantritt liegt, da sie immer auf den
                                                                                jeweils gültigen Rechtsgrundlagen (Pensionsrecht,
                Gr u n d sä t z lic h e s                                       Gehaltsansätze …) beruhen. Weiters sind diese Berech-
                Mit Ablauf des Kalenderjahres 2013 sind jene Regelun-           nungen rechtlich unverbindlich. Selbst wenn Sie eine
                gen ausgelaufen, die es ermöglicht haben, dass man              Pensionshochrechnung von einer Behörde – etwa
                frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres in den          einem Landesschulrat – erhalten, ist diese unverbind-
                Ruhestand treten kann. Nur für jene Kollegen, die schon         lich. Nur die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter
                im Jahr 2013 die Voraussetzungen für die „Hacklerre-            kann rechtlich verbindliche Aussagen über die Höhe
                gelung alt“ erfüllt haben, gilt, dass sie auch jetzt noch       des Ruhebezuges treffen, doch bekommt man eine
                unter den sonst nur bis zum Ende des Jahres 2013 gül-           solche Information erst, wenn man unwiderruflich um
                tigen Regelungen ihren Ruhestand antreten können.               Versetzung in den Ruhestand angesucht hat.
                Für alle anderen gibt es jetzt, abgesehen von der Ver-          Auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung im
                setzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit,               Pensionsrecht werden Berechnungen nur für maximal
                keine Möglichkeit mehr, vor der Vollendung des 62.              fünf Jahre in der Zukunft liegende Stichtage durchge-
                Lebensjahres in den Ruhestand zu gehen. Allerdings              führt. Wir ersuchen um Verständnis. Zur Erklärung: Die
                reicht die Erreichung dieses Alters allein als Vorausset-       Hochrechnungen basieren immer auf den bekannten
                zung nicht aus.                                                 Rechtsnormen. Ein Ruhegenuss z. B. für das Jahr 2022
                Für die „Hacklerregelung neu“ muss die betreffende              kann zwar abgeschätzt werden, doch wird es bis dahin
                Person zusätzlich zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der             mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch
                Versetzung in den Ruhestand eine beitragsgedeckte               die eine oder andere Pensionsreform geben. Eine sol-
                                                                                che Berechnung ist damit de facto völlig sinnlos.
                1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen         Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 geboren
                Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.                 worden sind, fallen unter die „Pensionsharmonisierung“.

14        gymnasium
Um ihren voraussichtlichen Ruhebezug berechnen zu                 ausgefüllte Formular inklusive Kopien aller geforderten
können, benötigt man eine Pensionskontomitteilung.                Unterlagen schicken Sie bitte an eine der nachfolgend
Liegt eine solche nicht vor, kann keine Berechnung                genannten Personen.
durchgeführt werden.
Unter http://www.fcg-ahs.at/ finden Sie im Bereich                Pen sion sberechn er
Download ein Formular, mit dem sehr viele Daten                   Ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei den
abgefragt werden. Das geschieht keinesfalls aus Neu-              Kollegen bedanken, die mich bei der Pensionsberech-
gierde, sondern diese Daten sind für eine korrekte                nung unterstützen. Es wäre mir völlig unmöglich, alle
Berechnung und qualifizierte Beratung notwendig. Das              Berechnungen allein durchzuführen. Leider mussten in
Fehlen mancher Angaben macht selbst eine grobe                    diesem Jahr einige Kollegen aus beruflichen Gründen
Abschätzung der Pensionshöhe unmöglich. Unvollstän-               aus dem Pensionsberechnerteam ausscheiden. Auch
dig ausgefüllte Formulare können daher nicht aus Bos-             bei ihnen möchte ich mich herzliche für die zahlreichen
heit oder Unwilligkeit, sondern aus prinzipiellen Gründen         Stunden bedanken, die sie unentgeltlich unseren Kolle-
nicht bearbeitet werden. Die Berechner haben auch                 gen gewidmet haben.
beim besten Willen keine Möglichkeit, die notwendi-               Suchen Sie sich bitte aus der folgenden Liste eine Per-
gen Daten in Erfahrung zu bringen, wenn Sie sie nicht             son aus Ihrem Bundesland, an die Sie Ihr Ansuchen
angeben. Verwenden Sie bitte nur das unter dem                    um Pensionsberechnung schicken. Ihre Daten werden
angeführten Link genannte Formular. Das vollständig               selbstverständlich vertraulich behandelt.            n

 BURGENLAND
 OStR Mag. Manfred Andorf     siehe Wien
 Mag. Herbert Weiß            siehe Steiermark
 KÄRNTEN
                              BG/BRG Europa-
 Mag. Rudolf Kurasch                               Völkermarkter Ring 27    9020 Klagenfurt   rudolf.kurasch@oepu.at
                              gymnasium
 Mag. Karl Heinz Rosenkranz   BG Tanzenberg        Tanzenberg 1             9063 Maria Saal   karlheinz.rosenkranz@oepu.at
 NIEDERÖSTERREICH
                              BRG Waidhofen an                              3340 Waidhofen
 Mag. Karl Hirnschrott                             Schillerplatz 1                            karl.hirnschrott@oepu.at
                              der Ybbs                                      an der Ybbs
 OStR Mag. Karl Zeitlhofer    BG/BRG Mödling       Franz-Keim-Gasse 3       2340 Mödling      karl.zeitlhofer@oepu.at
                                                                            3500 Krems an
 Mag. Rupert Zeitlhofer       BRG Krems            Ringstraße 33                              rupert.zeitlhofer.jun@oepu.at
                                                                            der Donau
 OBERÖSTERREICH
                              BG/BRG/BORG
 Mag. Rudolf Zauner                                Schulstraße 3            4780 Schärding    rudolf.zauner@oepu.at
                              Schärding
 SALZBURG
                              Christian Doppler-
 Mag. Claudia Dörrich                              Franz Joseph Kai 41      5020 Salzburg     claudia.doerrich@oepu.at
                              Gymnasium
 Mag. Dietmar                 Akademisches                                                    dietmar.schneidergruber@
                                                   Sinnhubstraße 15         5020 Salzburg
 Schneidergruber              Gymnasium                                                       oepu.at
 Mag. Karl Witzmann                                Am Auwald 8              5161 Elixhausen   karl.witzmann@oepu.at
 STEIERMARK
 Mag. Erich Buschbacher       BRG Petersgasse      Petersgasse 110          8010 Graz         erich.buschbacher@oepu.at
 Mag. Dr. Josef Unger         BORG Feldbach        Pfarrgasse 6             8330 Feldbach     josef.unger@oepu.at
 Mag. Herbert Weiß            BG/BRG Oeversee      Oeverseegasse 28         8020 Graz         herbert.weiss@oepu.at
 TIROL
 Mag. Dr. Karl Digruber       BRG Imst             Meraner Straße 13        6460 Imst         karl.digruber@oepu.at
 VORARLBERG
 Mag. Robert Lorenz           BG Blumenstraße      Blumenstraße 4           6900 Bregenz      robert.lorenz@oepu.at
 WIEN
 OStR Mag. Manfred Andorf     BRG1, Lise-Meitner   Schottenbastei 7 – 9     1010 Wien         manfred.andorf@oepu.at
                                                   Anton Baumgartner-
 Mag. Ruth Leitner            GRG23                                         1230 Wien         ruth.leitner@oepu.at
                                                   straße 123
                              Musikgymnasium
 OStR Mag. Werner Müller                           Neustiftgasse 95-99      1070 Wien         werner.mueller@oepu.at
                              Neustiftgasse

                                                                                                                              15
gut zu wissen

                                             Pflege eines behinderten Kindes
                                             oder eines pflegebedürftigen
                                             Angehörigen
         Von Mag. Peter Friebel,
      Dienstrechtsreferent der
              AHS-Gewerkschaft
       e-mail: peter.friebel@goed.at

                                             Wer ein behindertes Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pfle-
                                             gen hat, steht sowohl psychisch als auch körperlich vor großen Herausforde-
                                             rungen. Falls dadurch die Arbeitskraft gänzlich in Anspruch genommen wird,
                                             besteht ein Rechtsanspruch auf Karenzurlaub (gegen Entfall der Bezüge).
                                             Seit 1. 1. 2014 gibt es auch eine neue Form der Teilzeit, die Pflegeteilzeit.

                  Um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich               Falls sich das behinderte Kind nur zeitweilig wegen
                  zunächst einige Begriffe, die ähnlich klingen oder          einer Heilbehandlung außerhalb der Hausgemein-
                  verwechselt werden könnten, einander gegenüber-             schaft aufhält, gilt das weiterhin als gemeinsamer
                  stellen:                                                    Haushalt.
                  • Wenn ein Kind oder ein im gemeinsamen Haushalt           Laut Gesetz ist davon auszugehen, dass die ganze
                     lebender, naher Angehöriger erkrankt, hat man in         Arbeitskraft in Anspruch genommen wird:
                     zeitlich sehr begrenztem Ausmaß Anspruch auf Pfle-       • bis zum Alter für den Beginn der allgemeinen Schul-
                     gefreistellung („Pflegeurlaub“).                            pflicht: wenn das Kind ständiger persönlicher Hilfe
                  • Zur Pflege eines behinderten Kindes oder eines              und Pflege bedarf,
                     pflegebedürftigen Angehörigen hat man Anspruch           • während der allgemeinen Schulpflicht: wenn das
                     auf einen Karenzurlaub („Pflegekarenz“) oder kann           Kind vom Besuch der Schule befreit ist oder ständi-
                     einen Antrag auf Pflegeteilzeit stellen.                    ger persönlicher Hilfe und Pflege bedarf,
                  • Zum Zweck der Sterbebegleitung besteht ein               • nach der allgemeinen Schulpflicht bis zum 40.
                     Anspruch auf Familienhospizfreistellung.                    Geburtstag: wenn das Kind dauernd bettlägrig ist
                  Gegenstand dieses Artikels sind die Pflegekarenz und           oder ständiger persönlicher Hilfe und Pflege bedarf.
                  die Pflegeteilzeit, nicht aber die Pflegefreistellung und
                  die Familienhospizfreistellung.                             Den Antrag auf „Karenzurlaub zur Pflege eines behin-
                  Alle angeführten Bestimmungen gelten sowohl für             derten Kindes“ stellen Beamtinnen und Beamte
                  Beamtinnen bzw. Beamte als auch für Vertragsbe-             gemäß § 75c Abs. 1 Z. 1 BDG, Vertragsbedienstete
                  dienstete. Wenn eine der unten genannten Voraus-            gemäß § 29e Abs. 1 Z. 1 VBG. Falls der Karenzurlaub
                  setzungen wegfällt, muss die bzw. der Bedienstete           länger als drei Monate dauern soll, muss der Antrag
                  das innerhalb von zwei Wochen dem Dienstgeber               spätestens zwei Monate im Voraus gestellt werden.
                  melden.
                                                                              Karen zurl aub zur Pf l ege
                  K a r e n z u r l au b z u r P fl e g e                     ein es pf l egebedürf tigen An gehörigen
                  e i n e s b e h i nd e r t e n K in d e s                   Wenn eine Bundesbedienstete bzw. ein Bundesbe-
                  Wenn die Pflege eines im gemeinsamen Haushalt               diensteter eine Angehörige bzw. einen Angehörigen,
                  lebenden Kindes (bis zur Vollendung des 40. Lebens-         die bzw. der Pflegegeld (mindestens Pflegestufe 3)
                  jahres), für das wegen einer Behinderung erhöhte            bekommt, in häuslicher Umgebung pflegt und die
                  Familienbeihilfe gewährt wird, die ganze Arbeitskraft       Pflege die ganze Arbeitskraft in Anspruch nimmt, hat
                  einer bzw. eines Bundesbediensteten in Anspruch             die bzw. der Bedienstete Anspruch auf einen Karenz­
                  nimmt, hat die bzw. der Bedienstete Anspruch auf            urlaub. Als Angehörige gelten dabei ausschließlich
                  einen Karenzurlaub.                                         folgende Personen: Ehegattin bzw. Ehegatte, Ver-

16         gymnasium
Foto: IStock

               wandte in gerader Linie (d. h. eigene Kinder, Eltern,      Teil zeit zur Pf l ege ein es
               Großeltern, Urgroßeltern usw.), Geschwister, Stiefkin-     pf l egebedürf tigen An gehörigen
               der, Wahlkinder, Pflegekinder, Lebensgefährtin bzw.        Wenn eine Bundesbedienstete bzw. ein Bundesbe-
               Lebensgefährte, Schwiegereltern, Schwiegerkinder,          diensteter eine Angehörige bzw. einen Angehörigen,
               Wahleltern, Pflegeeltern und Kinder der Lebensge-          die bzw. der Pflegegeld (mindestens Pflegestufe 3,
               fährtin bzw. des Lebensgefährten.                          bei Demenzkranken oder Minderjährigen mindestens
                                                                          Pflegestufe 1) bekommt, in häuslicher Umgebung
               Den Antrag auf „Karenzurlaub zur Pflege eines pflege-      pflegt, kann die bzw. der Bedienstete Pflegeteilzeit
               bedürftigen Angehörigen“ mit mindestens Pflegestufe        beantragen. Der Begriff „Angehörige“ ist dabei so
               3 stellen Beamtinnen und Beamte gemäß § 75c Abs.           definiert wie bei der Pflegekarenz (siehe oben).
               1 Z. 2 BDG, Vertragsbedienstete gemäß § 29e Abs. 1 Z.      Die Pflegeteilzeit kann für mindestens einen und
               2 VBG. Falls der Karenzurlaub länger als drei Monate       höchstens drei Monate beantragt werden, also nur für
               dauern soll, muss der Antrag spätestens zwei Monate        einen Teil des Schuljahres, und zwar für jede zu betreu-
               im Voraus gestellt werden.                                 ende Person nur einmal (bei Erhöhung der Pflegestufe
               Falls die in häuslicher Umgebung zu pflegende Person       ein zweites Mal). Die Lehrverpflichtung kann bis auf 5
               an Demenz erkrankt oder minderjährig ist, besteht          Werteinheiten reduziert werden.
               auch bei Pflegestufe 1 oder 2 Anspruch auf einen
               Karenzurlaub. In diesem Fall kann der Karenzurlaub         Während bei der Pflegekarenz ein Rechtsanspruch
               aber nur zwischen einem und drei Monaten dauern            besteht, ist die Pflegeteilzeit nur mit Zustimmung des
               und kann für jede zu betreuende Person nur einmal          Dienstgebers möglich. Den Antrag auf Pflegeteilzeit
               in Anspruch genommen werden. Den Antrag dazu               stellen Beamtinnen und Beamte nach § 50e BDG,
               stellen Beamtinnen und Beamte gemäß § 75c Abs. 1           Vertragsbedienstete nach § 50e BDG in Verbindung
               Z. 3 BDG, Vertragsbedienstete gemäß § 29e Abs. 1 Z. 3      mit § 20 VBG.
               VBG. Falls sich die Pflegestufe erhöht, kann ein Karenz­   Das Gehalt wird während der Pflegeteilzeit entspre-
               urlaub zur Pflege der betreffenden Person ein zweites      chend dem Ausmaß der Beschäftigung reduziert. Wie
               Mal in Anspruch genommen werden.                           bei anderen Arten der Herabsetzung der Lehrver-
                                                                          pflichtung gilt: Beim Stundenplan ist der Grund für die
               Ausw i r ku n g e n d e r „P f l e g e k a r e nz “        Teilzeit (d. h. die Zeiten, zu denen die zu pflegende
               Während der Pflegekarenz bekommt die bzw. der              Person zu betreuen ist) zu berücksichtigen, und zum
               karenzierte Bedienstete kein Gehalt. Die Zeit wird für     Supplieren darf die bzw. der Bedienstete nur in gerin-
               die Vorrückung halb angerechnet. Für die Pension           gerem Ausmaß als andere eingeteilt werden, außer
               wird die Zeit beitragsfrei angerechnet, allerdings mit     wenn sie bzw. er mehr Supplierstunden will.
               einem (niedrigen) fiktiven Betrag.                                                                             n

                                                                                                                                     17
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