BVI MAGAZIN - BVI-Magazin

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BVI MAGAZIN - BVI-Magazin
Ausgabe 04 - 2022     |   14. Jahrgang

BVI MAGAZIN
Das Fachmagazin des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.   bvi-magazin.de

Schwerpunktthema

SCHNELLES INTERNET
IM PRAXISCHECK

WEG- und Mietrecht

HERAUSFORDERUNG
VIDEOÜBERWACHUNG

Aus- und Weiterbildung

BVI-INITIATIVE
AUSBILDUNG PLUS
STARTET WIEDER
IM HERBST

 So viel mehr Wert.
BVI MAGAZIN - BVI-Magazin
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   auf historisches Hoch
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                                  FÜR DIE IMMOBILIENWIRTSCHAF T
BVI MAGAZIN - BVI-Magazin
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                                                                                                         EDITORIAL

Eine neue Gretchenfrage

                                                                 Der BVI bleibt selbstredend auch bei den anderen Branchen-
                                                                 themen für Sie am Ball und macht Sie fit für die Zukunft. Dabei
                                                                 sind aber auch Sie als Verwalter gefordert sich einzubringen,
                                                                 zum Beispiel beim Thema soziale Medien, die unter anderem
                                                                 den direkten Kontakt und den prompten Austausch mit den
                                                                 sogenannten Followern erlauben. Wir alle wissen, dass diese
                                                                 moderne Form der Kommunikation nicht mehr aus dem Alltag
                                                                 wegzudenken ist, ja ihn zuweilen sogar politisch und gesell-
                                                                 schaftlich bestimmt. Auch Verwalter sollten sich deshalb nicht
                                                                 scheuen, diese Kommunikationskanäle für den Kundenser-
                                                                 vice zu nutzen und damit die Chance auf ihre Sichtbarkeit im
                                                                 Web zu erhöhen. Dass das gar nicht so schwer ist und sich
                                                                 lohnt, zeigen wir in der Rubrik „BVI für Sie“. Auch hier finden
Liebe BVI-Mitglieder,                                            Sie also wieder den gewohnten Mehrwert des BVI. Ich wün-
                                                                 sche Ihnen dementsprechend eine nutzbringende Lektüre
mir scheint, als würde „Nun sag’, wie hast du’s mit dem Breit-   und natürlich auch einen sonnigen Spätsommer.
band?“ unter Verwaltern gerade zur Gretchenfrage dieses
Jahrzehnts. Denn mehr und mehr häufen sich die Nachfragen
von Wohnungseigentümern nach einem schnellen Internetan-         Herzlich
schluss – idealerweise dann auch gleich mit Glasfaser als zu-    Ihr
kunftssicherer Technik. In unserem Schwerpunkt in dieser
Ausgabe wollen wir uns deshalb etwas genauer mit den tech-
nischen, aber auch rechtlichen Hürden auf dem Weg zu einer
modernen „Gigabit-Gesellschaft“ beschäftigen und schauen,
welche Rolle dabei Verwalter spielen.

Beinahe schon ein Dauerbrenner ist der Nachweis einer Prü-       Thomas Meier
fung zum qualifizierten Verwalter. Dieses Qualitätssiegel ist
verständlicherweise begehrt, und deshalb wollen wir noch         Präsident des BVI Bundesfachverbandes
einmal die Paragrafen der Prüfungsordnung durchleuchten,         der Immobilienverwalter e. V.
damit Sie als Verwalter den Durchblick behalten und sich auf
diesem Terrain sicher fühlen. Apropos sicher fühlen: Viele
scheuen den Einsatz einer Videoüberwachung im Wohnei-
gentum, weil sie das Recht am eigenen Bild aus gutem Grund
hoch schätzen. Auch hier bringen wir Sie auf den aktuellen
rechtlichen Stand und stehen Ihnen mit unserem Rat für die
Praxis zur Seite – so, wie Sie es von uns als Ihrem Fachver-
band gewohnt sind.

                                                                                       Ausgabe 04/22 ‌| ‌EDITORIAL ‌| ‌BVI ◆ Magazin   ‌| 3
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4
                   INHALT

POLITIK & AKTUELLES                                         ENERGIE & UMWELT

6	Kolumne des Vorstands                                    40    Effizienter heizen dank
   Da haben wir den Breitbandsalat!                               hydraulischem Abgleich
                Thomas Meier                                      Prof. Dr. Martin Neumann

7               SCHWERPUNKTTHEMA                            TECHNIK & BAUEN
                Schnelles Internet im Praxischeck

24              Grundsteuerreform: (K)eine Frage der        43    Elastische Dichtstoffe im Bodenbereich
                Ressourcen in Immobilienverwaltungen              in Außenbereichen
                                                                  Rainer Spirgatis

WEG- & MIETRECHT                                            AUS- UND WEITERBILDUNG

28              Herausforderung Videoüberwachung            45    Ausbildung Plus startet wieder im Herbst
                Reinhold Okon                                     Martina Schinke und Olaf Liedtke

                                                            48    Interesse an Aus- und Fortbildung?
MANAGEMENT & FÜHRUNG                                              Das LEB stellt sich vor
                                                                  Andrea Schmitz-Fehst

31              Nachweis als zertifizierter Verwalter bei   BVI FÜR SIE
                juristischen Personen und Personen-
                gesellschaften im Außenverhältnis?
                Massimo Füllbeck                            50    Social Media für Hausverwaltungen
                                                                  Interview mit Maya Eberts

DIENSTLEISTUNGEN                                            53    Neue Mitglieder im BVI e. V.

                                                            53    Neues beratendes Mitglied
33              Deutschlands Zukunftspläne können nur
                mit dem Handwerk gelingen                   BVI-VERANSTALTUNGEN
                Hans Peter Wollseifer

35              Die Betriebshaftpflichtversicherung für     54    Endlich wieder BVI-Management-Training!
                Immobilienverwaltungen ist Pflicht                Thorsten Woldenga
                Carsten Wiegel
                                                            56    Die WEG möchte Glasfaser – und nun?
37              Cyber-Attacken: Versicherungsschutz               Dr. Robert Borsch
                wichtiger denn je
                Christian von Göler
                                                            57    BVI-TERMINE

                                                            58	IMPRESSUM

4   ‌|   BVI ◆ Magazin |‌ INHALT | Ausgabe 04/22
BVI MAGAZIN - BVI-Magazin
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                                                 1.000.000 Euro                                      585 Euro
                                                                                 *¹ inklusive Versicherungssteuer
                              Angebote für höhere Umsatzzahlen oder/und Versicherungssummen auf Anfrage. Die
                             Konditionen gelten, sofern der Umsatzanteil aus der Verwaltung wohnwirtschaftlicher
                                    Einheiten mindestens 50,01% des Gesamtumsatzes des Unternehmens beträgt.
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6
                    POLITIK & AKTUELLES

                                                                                                                                            Foto: © petrmalinak / shutterstock
 o lumne des
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                                                                 THOMAS MEIER

              Da haben wir den Breitbandsalat!
 Haben Sie auch Fiber? Nein, ich meine nicht das Fieber, die              auch gesehen und mit dem Glasfaserbereitstellungsentgelt
 stark erhöhte Körpertemperatur, sondern den schnellen                    eine eigene Finanzierungsmöglichkeit geschaffen. Doch die hat
 Breitbandanschluss über eine Glasfaserleitung. Wenn ja,                  gleich mehrere Haken, vor allem die Begrenzung auf höchstens
 dann kennen Sie sicherlich die Schwierigkeiten, die mit einer            60 Euro im Jahr und auf höchstens 540 Euro je Wohneinheit
 Verlegung zum Haus (Fiber-to-the-Building – FTTB) oder gar               insgesamt. Schon wer mehr als 300 Euro Gesamtkosten ver-
 im Haus selbst, also zu jeder Wohnung (Fiber-to-the-Home                 anschlagt, muss das sehr detailliert begründen. Viel Spaß! Zu-
 – FTTH), verbunden sind. Wenn nicht, dann werden Sie als                 dem gilt eine Befristung: Nach fünf, spätestens neun Jahren ist
 Verwalter in nächster Zeit mit dieser Frage konfrontiert wer-            Schluss – danach darf das Glasfaserbereit… na, Sie wissen
 den – garantiert. Denn der Anspruch auf einen Anschluss an               schon, nicht mehr erhoben werden. Hoffentlich haben Sie bis
 ein „Netz mit sehr hoher Kapazität“ ist seit dem 1. Dezember             dahin Ihren Anschluss refinanziert!
 2020 im Wohnungseigentumsgesetz festgeschrieben – für
 jeden. Weil der Gesetzgeber wusste, dass damit vor allem für             Leider ist das Glasfaserbereitstellungsentgelt die einzige
 Wohnungseigentümer und Mieter zwar alles besser, für Ver-                Möglichkeit, den Ausbau über eine Umlage zu finanzieren.
 walter aber vieles schwieriger wird, hat er in der am 1. De-             Gut, es gäbe noch die Modernisierungsumlage, womit die
 zember 2021 in Kraft getretenen Novelle des Telekommuni-                 Investitionen zum dauerhaften Bestandteil der Kaltmiete
 kationsgesetzes für den Breitbandausbau eine Gnadenfrist                 werden, aber das ist wieder eine andere Geschichte. Besser
 bis zum 30. Juni 2024 eingeräumt. Danke!                                 ist es also, wenn die großen Telekommunikationsunterneh-
                                                                          men auf die Wohnungseigentümergemeinschaft und damit
 Worum geht es also konkret? Zum einen ist da die techni-                 auch auf Sie zukommen und auf eigene Kosten die Glasfaser
 sche Seite. Was ist im Haus verbaut? Kupferkabel, Koaxial-               im Haus verlegen – Werbung machen sie dafür schon zuhauf.
 kabel oder schon Glasfaser? Als Verwalter kommt man nicht                Denn vor allem die Anbieter sind im Fi(e)ber. Der Glasfaser
 umhin, sich mit diesem, nun ja, Kabelsalat zu beschäftigen,              gehört also die Zukunft – früher oder später. Meckern wir
 will man die Wohnungseigentümer mit einem schnellen Breit-               nicht, sehen wir die Chancen und freuen uns auf die digitale
 bandanschluss beglücken. Und darauf haben sie ja, siehe                  Breitbandzukunft. Um zum Ende auch einmal etwas Positi-
 oben, ein Anrecht. Womit wir bei rechtlichen Fragen wären –              ves zu sagen.
 und damit zu den eigentlichen Ärgernissen der Neuregelung
 kommen, zum Beispiel der Abschaffung der Umlagefähig-
 keit, dem Sonderkündigungsrecht für Sammelverträge und
 der sogenannten Opt-out-Regelung für Mieter. Oder dem
 Glasfaserbereitstellungsentgelt. Schon dieses Wortungetüm
 verrät, dass da nicht praxisnah gedacht wurde.
                                                                                                          THOMAS MEIER

 Wer also auf die modernste Technik im Haus setzen will und von                                           Präsident des BVI
 sich aus die Anbindung über Glasfaser anstrebt, darf die Kos-                                            Bundesfachverbandes der
 tenfrage nicht aus dem Blick verlieren. Der Gesetzgeber hat das                                          Immobilienverwalter e. V.

 6   ‌|   BVI ◆ Magazin |‌ Politik & Aktuelles | Ausgabe 04/22
BVI MAGAZIN - BVI-Magazin
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                                                                                                                               SCHWERPUNKTTHEMA
Foto: © istock.com / style-photography

                                                                                    Breitband, Glasfaser & Co.

                                             Schnelles Internet im Praxischeck
                                           Auswirkungen des neuen Telekommunikationsgesetzes auf den Verwalteralltag

                                         Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), Te-           Noch viel zu tun
                                         lekommunikationsmodernisierungsgesetz      (TKMoG),    TK-
                                         Mindestversorgungsverordnung (TKMV) – wahre Zungen-           Es gibt dementsprechend noch viel zu tun – nicht nur für
                                         brecher, die Verwaltern in letzter Zeit im Zuge des Ausbaus   Netzbetreiber und Internetanbieter, sondern auch für Ver-
                                         der Breitbandversorgung und der von der Bundesregierung       walter, die nicht nur den gesetzlich verankerten Anspruch
                                         postulierten Gigabit-Strategie vermehrt begegnen. Und für-    des Eigentümers auf Versorgung mit schnellem Internet
                                         wahr: Schnelles Internet, Telefonie, Fernsehen und Hörfunk,   umsetzen, sondern auch die freie Wahl des Anbieters si-
                                         und zwar alles aus einer Dose, sind heutzutage unabdingbar    cherstellen müssen. In unserem Schwerpunkt wollen wir
                                         in einer sich immer mehr vernetzenden und digitalen Welt.     deshalb neben technischen auch rechtliche Fragen aus
                                                                                                       unterschiedlicher Perspektive beleuchten. Dabei darf auch
                                         Man mag sich gar nicht ausmalen, wie vor zehn Jahren eine     ein Blick auf die Politik nicht fehlen, die das Thema Breit-
                                         Homeoffice-Pflicht, wie wir sie angesichts der Corona-Pan-    bandversorgung seit acht Jahren in einem eigenen Digital-
                                         demie noch bis Anfang 2022 erlebt haben, ausgesehen hät-      ausschuss des Bundestags begleitet – mit, nun ja, ausbau-
                                         te. Beim Ausbau des Festnetzes hat sich also in den letzten   fähigem Erfolg.
                                         Jahren einiges getan – und doch steht Deutschland laut des
                                         Speedtest Global Index, abrufbar unter speedtest.net/         BVI e. V.
                                         global-index, im Mai 2022 bei der Geschwindigkeit nur auf     bvi-verwalter.de
                                         Platz 44 im internationalen Vergleich – immerhin nur knapp
                                         hinter Trinidad und Tobago.

                                                                                                                   Ausgabe 04/22 ‌| ‌SCHWERPUNKTTHEMA ‌| ‌BVI ◆ Magazin   ‌| 7
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                  SCHWERPUNKTTHEMA

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                       Glasfaser:
             Worauf Verwalter achten müssen
Brauchen Verwalter erst einen WEG-Beschluss, bevor sie die Glasfaser ins Haus lassen? Wie
vermeiden sie eine Dauerbaustelle? Müssen sie mehrere Anbieter im Haus dulden? So sichern Sie
sich ab, bevor der neue Anschluss kommt.

Seit der WEG-Novelle sind Verträge mit Haus- oder Woh-       Muss das denn sein?
nungsverwaltern leichter kündbar. Deshalb sind sie mehr
denn je bemüht, es sich mit den Eigentümergemeinschaf-       Ja, das muss sein: Der Glasfaseranschluss löst jetzt als
ten nicht zu verscherzen. Das führt oft zu Unsicherheiten    Standard für die digitale Grundversorgung das Koax-Fern-
über gesetzliche Pflichten und Befugnisse. Das gilt auch     sehkabel und die Kupferdoppelader (Telefon, DSL) ab. Er ist
für die Glasfaser: Verwalter, die zu lange zögern, können    politisch gewollt, gesetzlich geboten und technisch auf
die Frist für den kostenlosen Hausanschluss verpassen        Dauer alternativlos. Und er kommt nicht allein: Die Glasfa-
und damit unnötige Folgekosten verursachen. Wie sichert      ser vernetzt nicht nur Häuser und Wohnungen, er ist auch
sich der Verwalter ab – und wie sichert er der WEG Kos-      die Grundlage für den neuen Mobilfunkstandard 5G. Haus &
ten- und Leistungsvorteile? Hier ist eine Anleitung.         Grund hat in einer Studie für den Glasfaseranschluss Wert-
                                                             steigerungen von fünf bis sieben Prozent errechnet. Um-
Regel Nummer eins: Kommunikation ist alles. Je früher Sie    gekehrt dürften nicht angeschlossene Gebäude jedoch
sich über den Glasfaserausbau in Ihrer Region informie-      auch an Wert verlieren: Sobald ausreichend Menschen
ren, desto früher können Sie die WEG über Rechte, Pflich-    über einen Glasfaseranschluss mit Gigabitgeschwindigkeit
ten, Kosten und Handlungsoptionen aufklären und gege-        verfügen können, folgen neuartige Anwendungen und
benenfalls vorsorglich Beschlussfassungen einholen. Sie      Dienste, auf die die Nutzer dann nicht mehr verzichten wol-
sorgen für einen geordneten Anschluss und sparen sich        len. Auch als das iPhone erfunden wurde, riefen viele Kriti-
unnötige Diskussionen und Paragrafenreiterei. Besser         ker damals: „Das brauchen wir nicht!“ – heute geht kaum
noch: Sie schlagen für Ihre WEG geldwerte Vorteile her-      noch etwas ohne Smartphone.
aus. Warten Sie also nicht ab, bevor der Betreiber an Sie
herantritt oder Sie kalt erwischt werden, wenn der Bagger
vor der Tür steht.

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Giga ist nicht genug                                              Der Verwalter erspart sich und der WEG im besten Fall Dis-
                                                                  kussionen darüber, wer die Kosten zu verschulden hat. Viele
Das rufen heute allenfalls die Kabelnetzbetreiber. Deshalb Vor-   Verwalterverträge sehen ausdrücklich das Mandat zum Ab-
sicht: Von Werbesprüchen, die mit Begriffen wie „Giganetz“        schluss von Verträgen mit Netzbetreibern und Versorgungs-
oder „Glasfaser-Kabelnetz“ eine Gleichartigkeit ihrer Netze       unternehmen vor. Und: Verwalter gehen mit dem Glasfaser-
suggerieren, sollten sich Verwalter nicht täuschen lassen. Das    Hausanschluss kein Dauerschuldverhältnis für die WEG ein,
Vorhandensein eines Koax-Kabelfernsehnetzes einer Liegen-         denn der Anschluss ist kostenlos. Somit geht der Verwalter
schaft verhindert weder technisch noch rechtlich den neuen        nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG keine beschlusspflichtige „er-
Glasfaseranschluss. Aktuell versuchen Kabelnetzbetreiber die      hebliche Verpflichtung“ ein.
Verwalter dazu zu bewegen, die Bewohner mit sogenannten
„Versorgungsverträgen“ von anderen TV-Empfangsmöglich-            Nun zur zweiten Phase: dem Wohnungsanschluss. Unter-
keiten fernzuhalten. Dabei zeigt ein Blick in die Wirtschafts-    nimmt der Verwalter nach dem Hausanschluss nichts weiter,
presse, dass sich der Verbraucher ungern vom Vermieter oder       werden die Wohnungen nach und nach vernetzt – immer
Verwalter vorschreiben lässt, wie und womit er fernzusehen        dann, wenn ein Bewohner einen Dienst bestellt. Das ist kos-
hat: Allein Vodafone verlor im letzten Jahr über 300.000 TV-      tenlos, aber nervig: Wer hat schon gerne ständig Techniker
Kunden. Übrigens: Das Kabelnetz braucht sechs Mal mehr            im Haus? Dieser nachfragegetriebene Ausbau wird von der
Strom als der Lichtwellenleiter aus Glas.                         Wohnungswirtschaft kritisiert, ist aber rechtens: Wohnungs-
                                                                  eigentümer können den Anschluss ihrer Wohnung nach § 20
Die zwei Phasen des Glasfaseranschlusses                          Abs. 2 Nr. 4 WEG von den anderen Wohnungseigentümern
                                                                  verlangen und Netzbetreiber können den Ausbau aufgrund
Wie läuft das Anschließen mit Glasfaser ab und worauf müs-        von § 145 Abs. 1 TKG gegen Wohnungseigentümer durch-
sen Verwalter achten? Zunächst ist wichtig zu wissen, dass        setzen. Schon vor der TKG-Novelle urteilte das Amtsgericht
der Glasfaseranschluss in zwei Phasen abläuft. Phase eins         Plön (Az 75 C 11/19 vom 3. April 2020): Ein Glasfaseran-
ist der Hausanschluss: Wenn der Netzbetreiber ganze Stra-         schluss eines Bewohners bedarf nicht der Zustimmung aller
ßenzüge mit Glasfaser erschließt, erhalten die anliegenden        Eigentümer. Anderslautende Beschlüsse sind nichtig.
Wohn- und Gewebeimmobilien einen Hausanschluss, der im
Keller oder im Technikraum endet. Er ist in der Regel kosten-     Vollausbau sorgt für Ruhe im Haus
los – aber nur, wenn er innerhalb der Erschließungsphase
umgesetzt werden kann. Der Verwalter hat dann wenige Wo-          Verhindern lässt sich das ständige „Strippenziehen“ nur
chen Zeit, um Planungsunterlagen für den Hausanschluss            durch einen Vollausbau bis in alle Wohnungen (FTTH: Fiber-
(„Herstellungsauftrag Netze“) auszufüllen und zu unter-           to-the-Home). Darüber sollte die WEG rechtzeitig einen Be-
schreiben. Darf er das? Nun – rechtlich gesehen ist seine         schluss fassen: Beim Vollausbau bekommt jede Wohnung
Unterschrift eigentlich nicht nötig: Der Netzbetreiber hat        einen Anschluss, der Bewohner ist zu nichts verpflichtet und
nach § 134 TKG das Recht, Gebäude an ein „Netz mit sehr           auch nicht auf einen Anbieter festgelegt. Der „Anschluss für
hoher Kapazität“ anzuschließen; der Hauseigentümer unter-         alle“ reduziert die Bauarbeiten auf wenige Tage. Einmal ver-
liegt einer Duldungs- und Mitwirkungspflicht. Die Netzbetrei-     legt, müssen die Leitungen nicht mehr angefasst werden. Ein
ber ziehen mit ihrem Bautrupp jedoch bisweilen unverrichte-       solcher Vollausbau kostet Geld. Aber nicht das Geld der Ei-
ter Dinge weiter, wenn der Verwalter es versäumt, rechtzeitig     gentümer: Er rechtfertigt dank der TKG-Novelle entweder
die Planungsunterlagen zurückzuschicken. Die Netzbetrei-          eine Erhöhung der Nettokaltmiete von bis zu acht Prozent
ber bitten meist um einen Ortstermin im Haus („Auskun-            („Modernisierungsumlage“) oder lässt sich bis zu fünf Jahre
dung“); dennoch geht mancher Verwalter aus Unsicherheit           lang bis zu einer Höhe von 60 Euro jährlich auf die Neben-
auf Tauchstation – und verpasst den Anschluss: Ein solches        kosten umlegen („Glasfaserbereitstellungsentgelt“). Gute
Erschließungsprojekt ist genau durchgetaktet und kann nicht       Gründe also, die WEG rechtzeitig zu informieren und einen
bis zur nächsten WEG-Versammlung warten. Ein nachträgli-          Beschluss herbeizuführen. Hausanschluss und Vollausbau
cher Anschluss, bei dem die Baumaschinen extra anrücken           lassen sich zeitlich entkoppeln, da damit zwei verschiedene
müssen, ist jedoch sehr aufwendig – und geht obendrein mit        Ausbauteams beschäftigt sind. Ist jedoch Eile geboten, kann
einer hohen Rechnung einher. Schlimmer noch: In bestimm-          der Verwalter nach §§ 23–25 WEG auch einen schriftlichen
ten Fällen sieht sich der Netzbetreiber dazu gezwungen,           Umlaufbeschluss fassen lassen. Dafür ist eine einfache
nicht nur einen Bogen um das Haus, sondern auch gleich die        Mehrheit ausreichend.
umliegenden Liegenschaften zu schlagen. Wenn so die
Nachbarschaft zum „weißen Fleck“ wird, ist Ärger absehbar.

                                                                              Ausgabe 04/22 ‌| ‌SCHWERPUNKTTHEMA ‌| ‌BVI ◆ Magazin   ‌| 9
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                  SCHWERPUNKTTHEMA

Kostenloser Vollausbau mit FTTH                                 Auch in diesem Fall gilt die gesetzliche Duldungspflicht des
                                                                Hauseigentümers. Aber keine Sorge: Das bedeutet nicht,
Handelt es sich bei der verwalteten Liegenschaft um ein Ob-     dass jeder Anbieter gesondert Strippen im Haus legt. Hat ein
jekt mit mehr als 50 Wohneinheiten, haben Verwalter gute        Anbieter ein FTTH-Netz errichtet, haben alle anderen einen
Chancen, beim Netzbetreiber noch bessere Konditionen            gesetzlichen Mitnutzungsanspruch zum Glasfaser-Gebäu-
auszuhandeln – unter Umständen ist sogar ein kostenloser        denetz. Das verhindert Chaos und sichert die Anbieterfrei-
Vollausbau möglich. Diese Art „Mengenrabatt“ ist auch           heit des Verbrauchers – eine Freiheit, die sie beim Fernseh-
möglich, wenn der Verwalter im Ausbaugebiet mehrere Ob-         kabel nie hatten. Auch deshalb empfiehlt es sich, auf den
jekte verwaltet und so eine größere Anzahl an Wohneinheiten     Vollausbau mit FTTH zu setzen.
zusammenbringt. Schon allein deshalb lohnt es sich, früh-
zeitig aktiv Kontakt mit dem Netzbetreiber aufzunehmen. Um
eine Sache kommt die WEG beim FTTH-Vollausbau nicht
herum: Die Glasfaserkabel müssen bis in die Wohnungen
verlegt werden. Das ist weniger schlimm, als es klingt, denn
                                                                                           Teilen Sie diesen Artikel
Glasfasern sind feiner als ein menschliches Haar. Selbst mit
                                                                                           mit Ihrem Netzwerk
der dazugehörigen Kunststoffummantelung sind sie extrem
dünn, unauffällig und robust und können sogar über die Fas-
sade verlegt werden. Dennoch kommt es vor, dass die WEG
noch kürzlich eine größere Sanierungsmaßnahme erdulden
musste oder den FTTH-Vollausbau mit einer anderen Moder-
nisierungs- oder Verschönerungsmaßnahme zusammenle-
gen möchte. In diesem Fall sind Übergangslösungen mög-
lich, bei denen das bestehende Kabelfernseh- oder
Telefonnetz vorübergehend zur Weiterleitung der Glasfaser-
Signale umfunktioniert wird.
                                                                                              STEFAN SUSBAUER
Telekom, Energieversorger, Finanzinvestor oder Lo-                                            s.susbauer@susbauer.de
kalmatador?

                                                                                                                 i
Nun zur Frage: Auf welchen Betreiber sollte die WEG setzen?
Die Frage stellt sich meistens nicht, denn die Telekommuni-
kationsanbieter gehen sich mit ihren Glasfaserausbaupro-           INFORMATION
jekten in der Regel aus dem Weg. Die Telekom hat als einzi-
ger Betreiber einen deutschlandweiten Ausbauplan. Daher
ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass der Verwalter mit      STEFAN SUSBAUER ist freier Autor und Berater im
der Telekom spricht. In vielen Regionen kooperiert die Tele-       Bereich Medien und Kommunikation sowie E-Mobili-
kom mit regionalen Netzbetreibern. Das ergibt Sinn, denn die       tät. Er gilt als Experte für Innovationsthemen, insbe-
Telekom hat, was dem Lokalmatador fehlt: ein professionel-         sondere im Themenfeld Kabel- und Glasfasernetze.
les Produkt- und Diensteportfolio, die größte Serviceorgani-
sation, das Vertrauen der Verbraucher. Skepsis ist also an-
gebracht, wenn lokale Betriebe oder Energienetzbetreiber
versuchen, sich als Betreiber von Hausverteilnetzen und
„Zwischenhändler“ zwischen den Bewohner und den großen             Der BVI hatte alle großen Marktteilnehmer gebeten,
Telekommunikationsanbieter zu drängen. Dem Nutzer bringt           ihre Sicht der Dinge zu schildern. Dieser Beitrag
dies nichts, im Gegenteil: Das Ergebnis wäre ein fragmentier-      entstand im Auftrag der Deutschen Telekom AG.
tes Netz, das bei Störungen zu Zuständigkeitschaos führt.

Was tun bei mehreren Glasfaser-Anbietern?

In einigen Großstädten kann es vorkommen, dass mehrere
Anbieter einen Glasfaser-Hausanschluss legen können.

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Foto: © Stephan Dannhaus / Tele Columbus

                                           Glasfaserausbau im Zusammenspiel
                                             von Verwalter und Netzbetreiber
                                           Über die Technologie muss nicht mehr diskutiert werden: Glasfaser ist bei allen Neu- und
                                           Ausbauprojekten die einzige langfristig zukunftssichere Technik. Also liegt der Fokus auf den
                                           praktischen Fragen: Wie kommen eine Liegenschaft und die einzelnen Wohnungen zeitnah zur
                                           leistungsfähigen Vernetzung?

                                                                                                     Ausgabe 04/22 ‌| ‌SCHWERPUNKTTHEMA ‌| ‌BVI ◆ Magazin   ‌| 11
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                  SCHWERPUNKTTHEMA

Es ist paradox: Manche Immobilieneigentümer brauchen            Gestaltungsmöglichkeiten bei den Wohnungsan-
dringend einen Glasfaseranschluss – aber kein Anbieter          schlüssen
kann ihn zeitnah bereitstellen. Und andere erhalten die
Möglichkeit für einen kostenfreien Anschluss, wollen sie        Dass beim Anschluss kleinerer Liegenschaften im Zeitplan
aber nicht wahrnehmen, weil sie aktuell noch keinen Bedarf      großer Ausbauprojekte die Herzen der Hausverwalter und
sehen. Besonders in Gemeinschaften mit eher älteren Ei-         der Netzbetreiber leider nicht immer in gleicher Geschwin-
gentümern findet die Mehrheit in etlichen Fällen, das be-       digkeit schlagen, ist den Glasfaserexperten bewusst. In der
stehende Internet-Angebot sei schnell genug, und scheut         gezwungenermaßen engen Bauprojekt-Taktung bleiben für
den Aufwand für eine Modernisierung.                            die Entscheidung über die Anschlussgestattung oft nur ei-
                                                                nige Wochen Zeit. Für die Verwalter ist es nicht immer mög-
Ein paar Eigentümerwechsel später und ein paar intensive        lich, innerhalb so kurzer Frist eine Beschlussfassung der
Homeoffice-Nutzer mehr zeigt sich dann das Risiko der           Eigentümer herbeizuführen. Meist ist es allerdings auch
Glasfaserabstinenz: Netzbetreiber und -errichter planen         nicht notwendig: Die schlichte Hauseinführung der Glasfa-
den Glasfaserausbau in Clustern, die häufig einige Tausend      ser zu erlauben, ist angesichts der allenfalls geringen Kos-
Wohneinheiten umfassen. Dieser gebietsorientierte Ansatz        ten als einfache Verwalterentscheidung zu sehen. Wer sei-
ist effizient und ermöglicht es, die einzelnen Hausanschlüs-    ne Eigentümer trotzdem informieren möchte, darf vom
se kostenfrei oder mit einem nur geringen Anschlussbeitrag      Netzbetreiber jedenfalls unterstützendes Informationsma-
anzubieten. Individuelle Glasfasererschließung außerhalb        terial erwarten.
der Projekte ist teuer und bei der momentanen Auslastung
der spezialisierten Baufirmen oft nicht rasch zu realisieren.   Entscheidungsbedarf entsteht für Verwalter und Eigentü-
Sogar entlang bereits errichteter Glasfasertrassen bedeutet     mer dann vor allem bei der Frage, wie es hinter dem Haus-
ein nachträglicher Anschluss von Liegenschaften erhöhten        anschluss weitergeht. Soll möglichst schnell FTTH umge-
Aufwand und eventuell längere Wartezeiten.                      setzt werden, also die Glasfaser bis in jede Wohnung gelegt
                                                                werden? Wie aufwendig und sinnvoll ein sofortiger FTTH-
Große Wohnanlagen planen unabhängiger                           Vollausbau ist, hängt von vielen Faktoren ab – zum Beispiel
                                                                der Kapazität der bestehenden Hausverkabelung, der Ver-
Unabhängiger sind die Eigentümer und Verwalter großer           fügbarkeit von Leitungskanälen, ohnehin geplanten Sanie-
Wohnanlagen mit einer drei- oder sogar vierstelligen Zahl       rungsarbeiten im Haus – und lässt sich nur gebäudespezi-
geografisch konzentrierter Einheiten. Sie stellen aus Netz-     fisch beantworten. Kundennahe Netzbetreiber bieten hier
betreibersicht eigene Glasfaserprojekte dar, hier sind – je-    individuelle Kooperationsmodelle und reagieren auf Wün-
denfalls bei Tele Columbus – individuelle Zeitpläne in enger    sche der Immobilienverwalter und der Eigentümer offen und
Zusammenarbeit mit dem Immobilienträger möglich. Regi-          flexibel. Ungünstig ist allerdings stets, wenn einzelne Mieter
onen mit einem hohen Marktanteil einzelner Wohnungsun-          oder Eigentümer ihr Recht auf einen FTTH-Anschluss
ternehmen haben also einen Startvorteil, weil sie mit ihren     durchsetzen wollen, also unkoordiniert Einzelleitungen ver-
geballten Beständen machtvolle Verhandlungspartner der          legt werden sollen. Ein gebäudeweiter Ausbau erspart ge-
Netzbetreiber sind.                                             genüber Einzelumbauten viel Aufwand und Ärger.

Aber auch bei individuellen Projekten braucht die Realisie-     Die Zukunft einplanen
rung eines Glasfaserprojekts für eine große Wohnanlage
mit erstmaliger FTTH-Ausstattung (FTTH = Fiber-to-the-          Zu diesem Gebäudeausbau zwei konkrete Empfehlungen
Home) für alle Wohnungen ihre Zeit: Planung, Tiefbauge-         aus der Praxis: Eine Glasfaser hat zwar nahezu unbegrenz-
nehmigungen für Trassen im öffentlichen Grund, Trassen-         te Datenkapazität, trotzdem ist es sinnvoll, in jede Wohnung
bau, Ausbau des örtlichen Netzknotens, Hausverkabelung          nicht nur eine, sondern vier Fasern zu verlegen. Der Mehr-
und Installation der Wohnungsanschlüsse bedeuten, dass          aufwand für die zusätzlichen Fasern ist völlig vernachläs-
die durchschnittliche Projektdauer von Vertragsschluss bis      sigbar, es entsteht aber zusätzliche Flexibilität, falls irgend-
betriebsbereiten FTTH-Anschlüssen erfahrungsgemäß bei           wann in Zukunft zusätzliche Netzbetreiber oder Dienste auf
rund achtzehn Monaten liegt.                                    separaten Infrastrukturen gewünscht werden. Glasfaser ist
                                                                eine langfristige Investition, deshalb sollten künftige Optio-
                                                                nen immer berücksichtigt werden. Und: Denken Sie beim
                                                                Glasfaserausbau im Gebäude auch an die Anbindung der
                                                                technischen Funktionsräume, Gemeinschaftsbereiche und

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Zugangsflächen. Auch wo die Haustechnik derzeit noch
nicht digitalisiert und vernetzt ist, wird das für immer mehr   INFORMATION                                          i
Komponenten kommen. Die Netzanschlüsse bereits beim
Glasfaser-Erstausbau vorzubereiten, ist immer einfacher,
als das Netz später mit nachträglichen Baumaßnahmen zu          Die TELE COLUMBUS AG ist einer der führenden
erweitern. Bei einem partnerschaftlichen Verhältnis zur         Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer
Hausverwaltung bieten Netzbetreiber kostengünstige Lö-          Reichweite von mehr als drei Millionen Haushalten.
sungen, wie diese Gemeinschaftsanschlüsse dann auch             Unter der Marke PΫUR bietet das Unternehmen High-
mit einem Internet-Zugang ausgestattet werden können.           speed-Internet einschließlich Telefon sowie mehr als
                                                                200 TV-Programme auf einer digitalen Entertainment-
Insgesamt ist die Glasfaservernetzung gerade bei WEG-           Plattform an. Auf Basis offener Netze realisiert die
Objekten also kein Massenprodukt, sondern eine Maßan-           Tele Columbus Gruppe gemeinsam mit Wohnungs-
fertigung. Die Netzbetreiber stehen in der Pflicht, entspre-    wirtschaft und Kommunen die leistungsfähige Ver-
chend individuell zu beraten und zu planen – mit persönlichen   sorgung mit Gigabit-Bandbreiten via Glasfaser bis in
Ansprechpartnern und mit Verständnis für die Belange der        die Wohnungen (FTTH). www.telecolumbus.com
Immobilienverwalter ebenso wie für die Erwartungen der
Bewohner. Glasfaser ist die Zukunft. Aber die Partnerschaft
dafür beginnt jetzt und heute in der Gegenwart.

                                                                RÜDIGER SCHMIDT ist Geschäftsführer in der Tele
                                                                Columbus Gruppe und verantwortet als CSO der
                                                                Tele Columbus AG die Zusammenarbeit mit der Woh-
                                                                nungswirtschaft.
                              RÜDIGER SCHMIDT

                                             Mitmachen – mitgestalten!

             Welche Themen beschäftigen Sie
              in Ihrer Arbeit als Verwalter?
   Sie haben Anregungen und Wünsche für unsere Verbands- und Facharbeit?
   Sie haben eine Frage, die Ihnen schon lange auf den Nägeln brennt?
   Nur her damit – Ihre Vorschläge und Ideen rund um die Immobilienverwaltung
   sind uns willkommen!

   Schreiben Sie einfach an service@bvi-verwalter.de
   oder rufen Sie uns an: Telefon +49 (0) 30 308729-17

                                                                       Ausgabe 04/22 ‌| ‌SCHWERPUNKTTHEMA ‌| ‌BVI ◆ Magazin   ‌| 13
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                          Novelle des
                 Telekommunikationsgesetzes
                  und die Folgen in der Praxis
Seit 1. Dezember 2021 ist es in Kraft getreten: das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
(TKMoG). Viele Änderungen haben Auswirkungen auf das Tagesgeschäft, die es zu beachten gilt.

Die eigentliche Idee der Gesetzesnovelle, den Glasfaser-       und keine Betriebskosten abrechnen. Eigentlich könnte da-
ausbau zu beschleunigen, die Wahlmöglichkeit eines An-         mit der „Sammelvertrag“ ohne Weiteres weitergeführt wer-
bieters von TV-Angeboten dem Nutzer zu überlassen und          den, wenn da nicht einzelne Eigentümer einer WEG gegen-
generell einen verbesserten Kundenschutz zu gewährleis-        über ihren Mietern die Kabel-TV-Entgelte als „Betriebs-
ten, sind grundsätzlich zu begrüßen. Aber die nun gelten-      kosten“ abrechnen würden. Um rechtlich korrekt abzurech-
den gesetzlichen Regelungen bieten nicht nur Vorteile, son-    nen, müsste dieser Eigentümer dann einen separaten Ka-
dern bedeuten erst einmal, dass teilweise eine langgeübte      bel-Vertrag ergänzend zum Mietvertrag mit seinem Mieter
Praxis, wie die Abrechnung von Kabel-TV-Entgelten im so-       abschließen, den dieser wiederum durch ein „Opt-out-
genannten Sammelinkasso (ein Kabel-TV-Vertrag für alle         Recht“ (§ 71 Abs. 2 TGK-E in Verbindung mit § 56 Abs. 3
Bewohner einer Liegenschaft – die Verwaltung rechnet dies      TKG-E) nach 24 Monaten Laufzeit monatlich aufkündigen
mit dem Anbieter ab) auf den Prüfstand gestellt werden         könnte. Zu klären wäre hier, wer das Risiko der Entgeltfort-
muss.                                                          zahlung des weitergeführten Sammelvertrags trägt.

Die Möglichkeit, die Kabelentgelte mit den Betriebskosten      Sonderkündigungsrecht
abzurechnen, entfällt mit der Abschaffung der Umlagefä-
higkeit nach § 2 Nr. 15 a, b BetrKV zum 30. Juni 2024. Damit   Der Gesetzgeber hat zur Risikominimierung für die Immobi-
sind auf jeden Fall verschiedene Handlungsoptionen zu be-      lienwirtschaft ein Sonderkündigungsrecht für solche Be-
rücksichtigen.                                                 zugsverträge fixiert (§ 230 Abs. 5 TKG-E). Das heißt, wenn
                                                               ein Gestattungsvertrag, eine Versorgungsvereinbarung
Wegfall der Umlagefähigkeit                                    oder ein Signalliefervertrag im Sammelvertrag über den
                                                               30. Juni 2024 hinaus besteht und keine anderweitigen Re-
Kommunale Wohnungsgesellschaften und Genossenschaf-            gelungen für einen Wechsel zum Einzelinkasso getroffen
ten sind dabei stärker vom Wegfall der Umlagefähigkeit be-     wurden und die Abrechnung über die Betriebskosten er-
troffen, da circa 80 Prozent dieser Unternehmen diese Form     folgt, dann gilt das Sonderkündigungsrecht ohne weitere
der Abrechnung nutzen und nun nach einer Übergangsfrist        Schadensersatzansprüche. Verständlich, dass die Kabel-
in der Regel nur noch individuelle Verträge zwischen Anbie-    TV-Anbieter über diese Regelung nicht begeistert sind.
ter und Kunde abgeschlossen werden sollen. Verwaltungen
müssen aber berücksichtigen, dass sie lediglich Wohngeld

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Ist eine solche Sonderkündigung aber wirklich empfehlens-     liegen würde. Hier bietet sich eine direkte Zusammenarbeit
wert? Wichtig wäre es, erst einmal den vorhandenen Ver-       mit einem Netzbetreiber an, der bereit ist, die Infrastruktur
sorgungsvertrag zu prüfen, bevor eine Sonderkündigung in      im Haus zu eigenen Lasten vorzunehmen und auch die zu-
Erwägung gezogen wird:                                        künftige Administration des Netzes zu gewährleisten.

1. Gibt es eine Regelung, die den Übergang von Sammel-        Fazit
  inkasso zu Einzelinkasso bereits beschreibt oder zumin-
  dest Verhandlungen über dieses Thema vorgibt? In            Es ist absolut richtig und erforderlich, dass zukünftige
  diesem Fall wäre eine Sonderkündigung aller Wahr-           Hausnetze mit Glasfaser (FTTH – Fiber-to-the-Home), un-
  scheinlichkeit nach nicht möglich.                          abhängig von einem Gebäudeanschluss mit Glasfaser
                                                              (FTTB – Fiber-to-the-Building) ausgebaut werden. Solange
2. Werden die Entgelte über die Betriebskosten abgerech-      niemand Einstein widerlegt, werden Glasfasernetze mit ei-
  net? Dies wäre ein eindeutiges Kriterium, dass eine         ner optischen Übertragung das Beste sein, um schnelle
  Sonderkündigung möglich wäre. Bei Wohnungseigen-            und hohe Bandbreiten jedem einzelnen Teilnehmer bereit-
  tümern wäre aber entscheidend, wie hoch die Anzahl der      stellen zu können. Der Weg bis dahin wird nicht einfach
  Eigennutzer versus den Kapitalanlegern ist und wer          sein, da der Gesetzgeber mit seiner TKG-Novelle diesbe-
  bereit wäre, die Kosten bei einer Kündigung durch           züglich keine optimalen Voraussetzungen für Verwaltungen
  einzelne Mieter zu tragen.                                  und private Eigentümer geschaffen hat.

3. Die wichtigste Frage, die es zu klären gilt, bevor eine
  Sonderkündigung ausgesprochen wird: Wem gehört
  das Hausnetz, die sogenannte Netzebene 4? Und damit
  einhergehend die Frage: Wie soll eine Versorgung nach
  dem 1. Juli 2024 gewährleistet werden?                                                                    Teilen Sie diesen Artikel
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Hier muss Klarheit geschaffen werden, was man möchte.
Damit wäre man bei einem weiteren Glanzpunkt der TKG-
                                                              Foto: © Hoffotografen

Novelle: Wie soll das Netz der Zukunft aussehen und wie
soll es finanziert werden?

Glasfaserbereitstellungsentgelt

Tatsächlich hat der Gesetzgeber eine Finanzierung neuer
Netze im Gesetz explizit geregelt. So können Eigentümer
gemeinsam mit einem Netzbetreiber ein neues Glasfaser-                                                         DIETMAR SCHICKEL
netz errichten lassen und monatlich fünf Euro Glasfaser-                                                       schickel.de
bereitstellungsentgelt über die Betriebskosten geltend
machen (§ 2 Abs. 15 c BetrKV). Diese fünf Euro können
monatlich über einen Zeitraum von fünf Jahren inkassiert                          DIETMAR SCHICKEL, Jahrgang 1955, gehört zu den
werden, in Ausnahmefällen sogar für neun Jahre – ein                              Männern der ersten Stunde im deutschen Kabel-TV-
Instrument zur Refinanzierung, was natürlich im Wohnungs-                         Geschäft. Seine Karriere begann er als Marketinglei-
eigentum in dieser Form nicht umsetzbar ist. Hinzu kom-                           ter in Versicherungs- und Handelsunternehmen. 1986
men weitere Voraussetzungen, die dazu führen, dass Ver-                           kam er nach Berlin und baute im Auftrag der Bertels-
waltungen irgendwann die Administration des neuen                                 mann AG eine der ersten regionalen Kabel-Service-
Glasfasernetzes vornehmen müssten, was sich bei einer                             gesellschaften in Deutschland auf. 1990 übernahm er
zwingenden kostenfreien Öffnung dieser Netze für dritte                           für die Tele Columbus Holding die Geschäftsführung
Anbieter als wenig praktikabel oder wirtschaftlich erweist.                       „Marketing und Vertrieb“ der Gruppe. 2014 gründete
Auch eine Modernisierungsumlage bei einer eigenen Er-                             er DSC Dietmar Schickel Consulting, das Immobilien-
richtung dieses Glasfasernetzes macht bei WEG-Verwal-                             unternehmen aller Art, Stadtwerke und Kommunen in
tungen wenig Sinn, zumal hier die Netzverantwortung un-                           Sachen digitales Quartiersmanagement berät.
mittelbar bei der WEG beziehungsweise der Verwaltung

                                                                                         Ausgabe 04/22 ‌| ‌SCHWERPUNKTTHEMA ‌| ‌BVI ◆ Magazin   ‌| 15
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                    Interview mit Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.

          „Wir müssen endlich schneller für
               echtes Gigabit sorgen“
Im Gespräch mit dem BVI-Magazin erklärt der Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von
Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM), weshalb es jetzt viel mehr Gigabit
statt ein bisschen mehr Megabit geben sollte, warum das Glasfasernetz zukunftssicher ist und
wieso es sinnvoll ist, sich jetzt um die Inhouse-Versorgung zu kümmern.

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BVI-Magazin: Herr Grützner, sind Sie mit der Definition          tragungsraten sowie immenser Verlässlichkeit. Hinzu
des schnellen Internets durch die Bundesnetzagentur und          kommt, dass sie deutlich energiesparender ist als Kupfer.
die Bundesregierung – 10 Megabit pro Sekunde im Down-            Heutzutage bieten auch die DOCSIS-3.1-Anschlüsse der
load und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload – zufrieden?          Kabelnetzbetreiber sehr gute Werte und Leistungen. Auch
                                                                 hier schreiten die Entwicklungen weiter voran und die
Jürgen Grützner: Wir begrüßen die Einigung im Bundes-            nächste Steigerung steht bevor. Beim Mobilfunk wird eben-
rat auf die Mindestanforderungen eines Versorgungsan-            falls schon an der nächsten Generation geforscht und ge-
spruchs mit Telekommunikationsdiensten, die durch meh-           testet: 6G.
rere Gutachten von der Bundesnetzagentur ermittelt und
gestützt wurden. Unser Ziel ist es, gerade für die am            BVI-Magazin: Wozu braucht es noch die Verlegung teurer
schlechtesten versorgten Haushalte in Deutschland nicht          Leitungen für Festnetzanschlüsse, wenn demnächst ein flä-
für ein paar mehr Megabit zu sorgen, sondern möglichst           chendeckendes 5G-Funknetz zur Verfügung steht?
schnell auf Gigabit aufzurüsten.
                                                                 Jürgen Grützner: Hier geht es nicht um ein Entweder-
BVI-Magazin: Wie sinnvoll ist es, eine solche Mindestan-         oder. Wir brauchen beides: Festnetz und Mobilfunk. Ohne
forderung zu definieren, die ohnehin die meisten Anschlüs-       Glasfaserverbindungen wird es auch kein bundesweites
se erfüllen?                                                     5G-Funknetz geben. Die Mobilfunkmasten werden via
                                                                 Glasfaser angebunden, um die entsprechende Perfor-
Jürgen Grützner: Es geht hier um eine Grundversorgung            mance zu liefern. Und bei aller großartigen Leistungsfähig-
für alle Haushalte. Mehrere Hunderttausend verfügen noch         keit und den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von 5G wird
nicht über Anschlüsse mit 10 Mbit/s im Downstream. Aber          das Glasfasernetz aufgrund der Gesetzmäßigkeiten der
wie gesagt: Wir setzen uns dafür ein, möglichst schnell eine     Physik dauerhafte Konstanz bieten können.
zukunftssichere Gigabit-Versorgung zu erreichen. Genau
hierfür gibt es die mit der EU abgestimmte Gigabit-Förde-        BVI-Magazin: Wie kann der Ausbau des Glasfasernetzes
rung. Diese sollte genutzt werden. Es liegt allein in der Hand   innerhalb von Gebäuden am besten finanziert werden?
der Kommunen, für viel mehr Gigabit statt ein bisschen
mehr Megabit zu sorgen. Dort, wo es nicht sofort möglich         Jürgen Grützner: Wie so oft muss bei der „besten“ Lö-
ist, Glasfaser zu verlegen, sollte per Mobilfunk oder Satellit   sung auf die individuelle Ausgangssituation der Immobilie
eine schnelle Digitalisierungshilfe für die Übergangszeit zur    und des Eigentümers Rücksicht genommen werden. Es
Verfügung gestellt werden. Wie in anderen Ländern und im         können unterschiedliche Wege für die Finanzierung eines
Koalitionsvertrag ausdrücklich vorgesehen, sollten die Bür-      Inhouse-Netzes zur Verfügung stehen und genutzt werden.
gerinnen und Bürger dabei mit einem Digitalisierungsvou-
cher unterstützt werden.                                         Zum einen kann der Vermieter/Eigentümer mit einem Tele-
                                                                 kommunikationsanbieter zusammenarbeiten, indem er ihn
Wir müssen endlich einerseits ganz pragmatisch sofort hel-       mit der Errichtung und dem Betrieb einer gebäudeinternen
fen und andererseits schneller für echtes Gigabit sorgen.        Netzinfrastruktur beauftragt.
Soforthilfe funktioniert aber nur, wenn wir uns auf die wirk-
lich unversorgten Anschlüsse konzentrieren können. Die           Das Telekommunikationsgesetz sieht die Möglichkeit der
Politik muss entscheiden, ob es schneller oder noch büro-        Erhebung eines Glasfaserbereitstellungsentgelts vor. Das
kratischer wird in Deutschland. Der Nutzen einer Voucher-        bedeutet, dass der Eigentümer einer Immobilie für die Neu-
lösung für die noch schlecht versorgten Haushalte wäre           errichtung eines Inhouse-Netzes aus Glasfaser die Investi-
enorm – das Warten auf ein nicht existierendes Umlagesys-        tionskosten von bis zu 540 Euro pro Wohneinheit über einen
tem wäre hingegen fatal.                                         Bereitstellungszeitraum von maximal neun Jahren an das
                                                                 Unternehmen zu zahlen hat, das das Inhouse-Netz errichtet
BVI-Magazin: Der Koalitionsvertrag sieht die flächende-          hat. Diese Kosten kann er dann aber im Rahmen der Miet-
ckende Versorgung mit Glasfaser vor. Auch Sie setzen auf         nebenkosten auf den Mieter umlegen.
diese Technik. Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie,
hohe Übertragungsgeschwindigkeiten zu erreichen?                 Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn das Glasfasernetz bis
                                                                 Ende 2027 errichtet ist. Es gilt zu bedenken, dass der
Jürgen Grützner: Glasfaser ist die Festnetzinfrastruktur         Eigentümer oder Vermieter nach Ablauf des Bereitstel-
der Zukunft – mit sehr hohen und weiter wachsenden Über-         lungszeitraums für den Betrieb der gebäudeinternen Netz-

                                                                               Ausgabe 04/22 ‌| ‌SCHWERPUNKTTHEMA ‌| ‌BVI ◆ Magazin   ‌| 17
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                  SCHWERPUNKTTHEMA

infrastruktur sowie die Gewährung des – kostenlosen – Zu-
gangs anstelle des TK-Unternehmens verantwortlich ist.
Natürlich kann man auch das Telekommunikationsunter-
nehmen dafür vertraglich weiter verpflichten.
                                                                                    Teilen Sie diesen Artikel
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Alternativ kann das Inhouse-Glasfasernetz durch den Ei-
gentümer in Eigenregie und auf eigene Kosten errichtet
werden. Dann steht eine Refinanzierungsmöglichkeit über
die Modernisierungsumlage nach § 556 Abs. 3a BGB zur
Verfügung. Der Vermieter darf dann die Kaltmiete um acht
Prozent erhöhen, ist aber verpflichtet, das Netz jedem am
Zugang interessierten TK-Anbieter kostenfrei anzubieten
und sich um Betrieb, Entstörung etc. zu kümmern.

BVI-Magazin: Der Anspruch des Wohnungseigentümers
auf den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr
hoher Kapazität, der sich aus § 20 Wohnungseigentums-                                  JÜRGEN GRÜTZNER
gesetz ergibt, führt künftig in der Praxis in der Wohnungs-
eigentümergemeinschaft zu einer Vielzahl von Verträgen
und damit Anbietern für Telekommunikations- und Medien-
                                                              JÜRGEN GRÜTZNER ist Geschäftsführer des Ver-
dienstleistungen, was die Abrechnung des Verwalters er-
                                                              bandes der Anbieter von Telekommunikations- und
schwert. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diesem Problem
                                                              Mehrwertdiensten e. V. (VATM).
zu begegnen?

Jürgen Grützner: Solange keine der Vertragsparteien auf
das Sonderkündigungsrecht ab dem 1. Juli 2024 zugreift,

                                                                                                          i
können die Verträge auch über das Jahr 2024 hinaus fort-
geführt werden. Der Vermieter übernimmt dann weiter die
Kosten der TV-Versorgung – nicht Kosten der Installation –
und kann diese nur nicht mehr als Betriebskosten auf den      INFORMATION
Mieter umlegen. Alternativ und in der Kommunikation mit
den Mietern aufwendiger ist eine Versorgungsvereinbarung
mit dem bisherigen TK-Unternehmen, bei der jeder Mieter       Dem VATM gehören die größten deutschen Tele-
einen Einzelnutzervertrag zur Lieferung eines TV-/Internet-   kommunikationsunternehmen an, insgesamt rund
angebots angeboten bekommt. In jedem Fall ist es für den      160 auch regional anbietende Netzbetreiber, Diens-
Haueigentümer ratsam, sich jetzt um die Frage einer zu-       teanbieter usw. Die VATM-Mitglieder versorgen
kunftsfähigen Inhouse-Versorgung zu kümmern und dieses        80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mo-
Thema nicht hinauszuzögern. Andernfalls steigt die Wahr-      bilfunkkunden außerhalb der Telekom. 90 Prozent der
scheinlichkeit, dass immer mehr Mieter sich eigenständig      Kunden nutzen die gigabitfähigen Netze der alterna-
um einen Anschluss kümmern. Der Vermieter darf dies dem       tiven Anbieter.
Mieter nicht verweigern. Selbst Wohnungseigentümerge-
meinschaften müssen den Anschluss ans Glasfasernetz
und die dazugehörigen Bauarbeiten dulden. Daher lohnt es
sich, direkt jede Wohneinheit bei einer Ausbauaktivität ei-
nes TK-Unternehmens vor Ort mit einem Glasfaseran-
schluss zu versehen.

Stand: 23. Juni 2022

BVI e. V.
bvi-verwalter.de

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Foto: © Dirk Lamprecht

                                 Interview mit Johannes Schätzl, SPD, ordentliches Mitglied im Ausschuss
                                                 für Digitales des Deutschen Bundestages

                                  „Fördergutscheine können eine
                                   unbürokratische und finanziell
                                    auskömmliche Lösung sein“
                         Seit dieser Legislaturperiode sitzt Johannes Schätzl als Abgeordneter für die SPD im Deutschen
                         Bundestag. Der studierte Informatiker erklärt im Interview, warum er auf Glasfaseranschlüsse
                         setzt, 5G nicht immer eine Alternative ist und was es mit der von der Ampelkoalition geplanten
                         Voucher-Lösung auf sich hat.

                         BVI-Magazin: Herr Schätzl, mindestens 10 Megabit pro         spruch   hat.   Dieses     absolute      Minimum       darf       nicht
                         Sekunde im Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im           unterschritten werden, sonst haben die Betroffenen An-
                         Upload – ist diese Begriffsbestimmung für schnelles Inter-   spruch auf eine bessere Versorgung. Für die Sicherstellung
                         net, die Sie als Koalition vertreten, noch zeitgemäß?        dieser Mindestversorgung kann die Bundesnetzagentur
                                                                                      sogar einen Anbieter verpflichten. Das ist eine echte Ver-
                         Johannes Schätzl: Es handelt sich eben nicht um eine         besserung für bisher völlig unterversorgte oder sogar über-
                         Begriffsbestimmung für schnelles Internet. Wir haben fest-   haupt nicht versorgte Haushalte.
                         gelegt, auf welche Versorgung ein Haushalt mindestens An-

                                                                                                 Ausgabe 04/22 ‌| ‌SCHWERPUNKTTHEMA ‌| ‌BVI ◆ Magazin    ‌| 19
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                  SCHWERPUNKTTHEMA

BVI-Magazin: Im Koalitionsvertrag haben Sie sich die flä-             Johannes Schätzl: Es gibt im Grunde nicht viele infrage
chendeckende Versorgung mit Glasfaser zum Ziel gesetzt.               kommende Netze, die hier einschlägig sind. Ein Anschluss
Ist es richtig, nur auf diese Technik zu setzen, wo doch auch         an ein Glasfasernetz bietet zudem einen Anreizpunkt, mög-
beispielsweise Anschlüsse über das TV-Kabel hohe Über-                lichst viele Eigentumsparteien auf diesem Übertragungs-
tragungsraten bieten?                                                 medium zu versammeln.

Johannes Schätzl: Die Anschlüsse über das TV-Kabel                    Stand: 21. Juni 2022
sind ein wichtiger Teil der Infrastruktur in Deutschland und
ermöglichen schon heute hohe Geschwindigkeiten. Die im-               BVI e. V.
mer weiter steigenden Bandbreiten von morgen können                   bvi-verwalter.de
aber       nur   mit   der   Glasfasertechnologie      zukunftsfest
abgebildet werden. Deshalb ist es richtig, bei einem
Ausbau auf diese Technologie zu setzen. Wir wollen damit
langfristige und vorausschauende Politik machen.

BVI-Magazin: Sind 5G-Lösungen, die mit moderner Funk-                                           Teilen Sie diesen Artikel
technik arbeiten, für die Versorgung mit schnellem Internet                                     mit Ihrem Netzwerk
nicht einfacher umzusetzen, weil keine teuren Leitungen
gelegt werden müssen?

Johannes Schätzl: Das kommt auf den Ort und die Zahl
der Nutzerinnen und Nutzer an. Für einige entlegene Haus-
halte kann das aber ganz sicher eine Alternative sein. Die
höhere Geschwindigkeit und Übertragungsqualität bietet
aber auch hier klar die Glasfaserleitung.

BVI-Magazin: Das sogenannte Glasfaserbereitstellungs-
entgelt nach § 72 Telekommunikationsgesetz ist eine Mög-
lichkeit, den Ausbau der Netzinfrastruktur innerhalb eines                                         JOHANNES SCHÄTZL
Gebäudes zu refinanzieren, eignet sich jedoch nicht für eine

                                                                                                                       i
Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund der engen
rechtlichen Vorgaben, die kaum eine Amortisierung der
Kosten zulassen. Wie kann dieses Instrument dennoch pra-                INFORMATION
xistauglich gestaltet werden?

Johannes Schätzl: Wir prüfen, das Instrument des Glas-                  JOHANNES SCHÄTZL wurde 1993 in Hutthurm ge-
faserbereitstellungsentgelts um eine Voucher-Lösung zu                  boren und studierte Informatik an der Universität Pas-
ergänzen. Also Fördergutscheine, mit denen wir den Aus-                 sau. Er arbeitete vier Jahre bei der ZF Friedrichshafen
bau innerhalb von Gebäuden fördern wollen. Diese können                 AG im Bereich der Digitalisierung und gehört seit Ok-
eine unbürokratische und finanziell auskömmliche Lösung                 tober 2021 dem 20. Deutschen Bundestag an.
sein – sowohl für Unternehmen als auch Privathaushalte.

BVI-Magazin: Wie kann vermieden werden, dass der An-
spruch des Wohnungseigentümers auf den Anschluss an
ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität, der
sich aus § 20 Wohnungseigentumsgesetz ergibt, in der
Wohnungseigentümergemeinschaft zu einem Wildwuchs
an Anbietern für Telekommunikations- und Mediendienst-
leistungen führt, der für Verwalter nicht mehr beherrschbar
ist?

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Foto: © Dirk Lamprecht

                            Interview mit Dr. Reinhard Brandl, CSU, ordentliches Mitglied im Ausschuss für
                                                 Digitales des Deutschen Bundestages

                                „Die Ampel scheint nicht auf der
                                     Höhe der Zeit zu sein“
                         Dr. Reinhard Brandl ist seit Dezember 2021 digitalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion
                         im Deutschen Bundestag. Wir sprachen mit ihm unter anderem über Mindestanforderungen für
                         schnelles Internet, die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G-Lösungen als mögliche
                         Alternative zum Breitband-Festnetz.

                         BVI-Magazin: Herr Dr. Brandl, 10 Megabit pro Sekunde im        20 Mbit/s im Download und auf mindestens 3,4 Mbit/s im
                         Download und 1,7 Megabit pro Sekunde im Upload – das ist       Upload verdoppeln sollen, damit auch in Mehrpersonen-
                         die Mindestanforderung der Bundesregierung für schnelles       haushalten Homeoffice und Internetnutzung technisch soli-
                         Internet, auf das jeder Bürger Anspruch hat. Ist diese Über-   de sichergestellt sind. Das entspricht auch den aktuellen
                         tragungsrate überhaupt noch zeitgemäß?                         Marktgegebenheiten.

                         Dr. Reinhard Brandl: Bundesminister Wissing hat über           Darüber hinaus plant die Ampel, dass die Mindestbandbrei-
                         den Rechtsanspruch auf schnelles Internet im Blindflug         ten nur „regelmäßig“ erbracht werden und nicht „stets“, wie
                         entschieden. Es fehlt an einer genauen bundesweiten Er-        wir es fordern. Einen entsprechenden Antrag mit den höhe-
                         hebung der Bandbreiten pro Haushalt. Ob Mehrpersonen-          ren Bandbreiten, die „stets“ erbracht werden müssen, hat-
                         haushalte vernünftig versorgt werden, ist vollkommen           ten wir von der CDU/CSU im Digitalausschuss des Deut-
                         unklar. Deshalb habe ich erhebliche Zweifel, ob die festge-    schen Bundestages eingebracht. Leider hat die Ampel dies
                         legten Mindestwerte pro Anschluss als Grundversorgung          abgelehnt, aber in einem eigenen Antrag zumindest den
                         für eine Familie mit Kindern ausreichen. Die Entscheidung      eigenen Bundesminister Wissing aufgefordert, im nächsten
                         scheint das mittlerweile übliche Nutzungsverhalten der         Jahr noch einmal nachzuarbeiten. Anschließend gab es im-
                         Bürger zu ignorieren. Nach zwei Jahren Pandemie,               merhin auch im Bundesrat seitens der Länder parteiüber-
                         Homeoffice, üblicher Internetnutzung und im Bedarfsfall        greifend so starke Kritik an Wissings Verordnungsentwurf,
                         Homeschooling scheint die Ampel hier nicht auf der Höhe        dass dieser in einer Protokollerklärung den Ländern zusag-
                         der Zeit zu sein. Vielmehr nutzt sie stattdessen konsequent    te, bis Mitte 2023 die Mindestversorgungsbandbreite auf 15
                         alte Bandbreiten, um den Rechtsanspruch für den Bürger         Mbit/s anzuheben. Damit hat der Digitalminister auf den
                         möglichst niedrig zu halten. Unserer Ansicht nach hätte die    letzten Metern eingesehen, dass sein Vorschlag für eine
                         Ampel jetzt schon die Mindestbandbreiten auf mindestens        Mindest-Internetversorgung von 10 Mbit/s im Download in

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